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V/0150/2021/1

Integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung

Vorlagen 07.04.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 22.06.2021, TOP 5.1

Anlage A

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage A

3118 Zeichen

Anlage A zur V/0150/2021/1 
Kurzüberblick 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund 
Münster e. V.  eine Ausschreibung eines gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzepts für die 
nächsten 20 Jahre unter Einbeziehung der im Beschlusspunkt 3. genannten Gremien zur Sport-
ausschusssitzung am 22.09.2021 vorzubereiten.  
Der Sportausschuss beschließt, dass die angedachte Konzeptentwicklung als „Integriertes ge-
samtstädtisches Sportentwicklungskonzept“ durch ein externes Institut durchgeführt werden soll. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bis dato wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung für die sportgerechte Stadt Münster 
immer nur Teilaspekte einer gesamtstätischen Sportentwicklungsplanung untersucht. 
 
Der gesamtstädtische Ansatz für den Sport in seiner Gesamtheit und in der Betrachtung im 
Stadtentwicklungsprozess war aber zu keiner Zeit Inhalt einer empirischen Untersuchung. 
Bedingt durch die veränderten Kennzahlen einer schnell wachsenden Stadt haben sich zudem 
die Ergebnisse vergangener Untersuchungen überholt und müssen neu eruiert werden. 
Ebenso haben sich die Bedürfnisse und Bedarfe nach Sportangeboten im Verein und/oder ver-
einsungebunden verändert und müssen neu definiert werden. 
Die Zielgruppe der älteren Kinder und Jugendlichen wurde jahrelang nicht berücksichtigt und hat 
dadurch aktuell sehr große Bedarfe. 
Dies spiegelt sich in den vielen Anregungen nach § 24 GO NRW zur Errichtung von Skate-, 
Pumptrack, Dirtpark- und BMX-Anlagen und weiteren Eingaben aus der Politik, insbesondere z.B. 
aus der Bezirksvertretung Nord, wider. In einigen Fällen konnten hier kurzfristige Lösungen ge-
funden werden, aber bislang ohne dass den Maßnahmen ein gesamtstädtisches Konzept zu 
Grunde liegt. 
 
Diese Fakten und die Maxime, Sport als festen Bestandteil der Stadtentwicklung zu integrieren,  
sollten die Motivation für das geplante Sportentwicklungskonzept sein. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Durch die Erstellung eines „Integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzeptes“ wird die 
Sportentwicklungsplanung zu einem integrierten Element der gesamtstädtischen Zukunftspla-
nung. Eine Integrierte Sportentwicklungsplanung bietet damit eine Grundlage für eine stärkere 
Vernetzung von Sportentwicklung und Stadtentwicklung.  
Das grundlegende Ziel der integrierten Planung ist es, die zukünftige Sportentwicklung einer Stadt 
an den tatsächlichen lokalen Bedarfen auszurichten und in der gesamtstätischen Stadtentwick-
lung zu verorten.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
entfällt

Ergänzungsvorlage Beschluss

12232 Zeichen

V/0150/2021/1 
V/0150/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.06.2021 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung  in Zusammenarbeit mit dem Stadtsport-
bund Münster e. V.  eine Ausschreibung eines  gesamtstädtischen Sportentwicklungskon-
zepts für die nächsten 20 Jahre unter Einbeziehung der im Beschlusspunkt 3. genannten 
Gremien zur Sportausschusssitzung am 22.09.02.06.2021 vorzubereiten. 
 
2. Der Sportausschuss beschließt, dass die Konzeptentwicklung als „Integriertes  gesamtstädti-
sches Sportentwicklungskonzept“ durch ein externes Institut durchgeführt werden soll. 
 
3. Der Sportausschuss beschließt die Installation eines Kernteams und eines Beirates, in dem in-
terdisziplinär die Leitbilder, die strategischen Ziele und die Ausschreibungskriterien definiert 
werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung von Kosten in Höhe von etwa 
300.000 Euro ausgeht.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
 
 
  
Zeile 13 Aufwendung für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 300.000  
 
Sportamt 
 
20.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bergmann 
Telefon: 492-5219 
Bergmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0150/2021/1 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2021 in der Produktgruppe 0801 veranschlagt 
und sollen durch das „Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne 
Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maß-
nahmen 2021 Teil 2“ (vgl. Vorlage V/0242/2021) zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1:  
 
Die kommunale Sportpolitik und Sportentwicklungsplanung (SEP) durchlebt derzeit einen erheblichen 
Anpassungsprozess, der in vielen  Kommunen grundsätzlich vergleichbar ist, aber im Detail unter-
schiedliche Ausprägungen hat. Die wichtigsten Gründe hierfür sind: 
 Das Sportverhalten der Menschen hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. 
Immer mehr Menschen in einer Stadt treiben Sport außerhalb der Sportorganisationen, im öf-
fentlichen Raum, und wählen dafür Sportformen, die meist keinen konservativen Normen fol-
gen.  
 
 Die Zahl der Mitglieder in den Mannschaftssportarten der Sportvereine geht aufgrund der Be-
völkerungsentwicklung und des großen Angebots weiterer Sportarten zurück. Des Weiteren 
hat sich in Münster die Zahl der männlichen Mitglieder verringert, die der Mädchen und Frau-
en hingegen erhöht. Veränderungen der Bedarfe erfordern Antworten, die auch den Aspekt 
der Geschlechtergerechtigkeit aufnehmen. 
 
 Der demografische Wandel zeigt sich auch im Sport. Die Menschen werden zunehmend älter, 
aber sind deutlich bewegungsaktiver als noch vor Jahren. Speziell für diese Zielgruppe sind 
Bewegungsangebote im Verein aber auch als vereinsungebundene Sportgelegenheiten not-
wendig. 
 
 Auch das Thema Inklusion erfährt eine stetig wachsende Bedeutung. Hier sind die Städte und 
Vereine zunehmend gefordert, Antworten auf die deutliche Entwicklung einer sich verändern-
den Stadtbevölkerung zu geben und diese Bedarfe in ihre zukünftigen Planungen mit einflie-
ßen zu lassen. 
 
 Eine weitere Maxime einer sportgerechten Stadt ist es, Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
durch den Sport zu integrieren und somit den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft zu fördern. 
Insbesondere in Stadtteilen (Coerde, Kinderhaus, Berg Fidel) mit einem hohen Anteil an Ju-
gendlichen mit Migrationsvorgeschichte ist dies eine sehr zentrale Aufgabe.  
 
 In einer wachsenden Stadt wie Münster werden aktuell und mittelfristig immense Investitionen 
getätigt, um den Bedarfen der pflichtigen Aufgaben einer Kommune nachzukommen. Unter 
anderen führen die steigenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler dazu, dass die Frage 
nach einer neuen Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Schulsportanlagen aus 
sportpädagogischer und haushaltswirtschaftlicher Sicht große Bedeutung gewinnen wird.  
 
 Dies gilt natürlich auch für die städtischen und vereinseigenen Sportstätten und –räume, die 
zum einem  auf die vermehrte Nachfrage aufgrund des Bevölkerungswach stums angepasst  
werden müssten und zum anderen auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft werden sollten. 
 
Dabei sind stets auch die be sonderen Rahmenbedingungen in Münster zu berücksichtigen, 
die sich zum Teil gravierend von den Landes - und Bundestrends abheben. So ist die Zahl der 
Mitglieder im organsierten Sport in Münster binnen 20 Jahren, von 2000 bis 2020, weiter stark 
gewachsen, von 77.339 auf 93.379 Mitglieder.  
 
Münster ist zudem die Kommune in NRW mit dem höchsten Organisationsgrad im Sport.

- 3 - 
V/0150/2021/1 
 
Bis dato wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung für die sportgerechte Stadt Münster im-
mer nur Teilaspekte einer gesamtstätischen Sportentwicklungsplanung untersucht. 
 
Im Auftrag der Stadt Münster und des Stadtsportbundes Münster e. V. wurden in der jüngsten Ver-
gangenheit (2013 und 2015) folgende Untersuchungen von der Bergischen Universität Wuppertal, 
Forschungsstelle Sportentwicklung, Prof. Dr. Horst Hübner durchgeführt: 
 
 Sporttreiben in Münster Ergebnisse der Einwohnerbefragung / Trends im Sportverhalten 
Sportstättennachfrage und Sportstättenangebot für den Fußballsport in Münster. 
Sportstättennachfrage und Sportstättenangebot für den Tennissport in Münster. 
Sportstättennachfrage und Sportstättenangebot für den Hallensport in Münster. 
Die Sportstätten in Münster, ihre Nutzung und ihre Bewertung. 
Die Entwicklung Gremmendorfs und die Folgen für die Sportanlagennachfrage. 
 
Der gesamtstädtische Ansatz für den Sport in seiner Gesamtheit und in der Betrachtung im Stadtent-
wicklungsprozess war aber zu keiner Zeit Inhalt einer empirischen Untersuchung. 
Bedingt durch die veränderten Kennzahlen einer schnell wachsenden Stadt haben sich zudem die 
Ergebnisse vergangener Untersuchungen überholt und müssen neu eruiert werden. 
Ebenso haben sich die Bedürfnisse und Bedarfe nach Sportangeboten im Verein und/oder vereins-
ungebunden verändert und müssen neu definiert werden. 
Die Zielgruppe der älteren Kinde r und Jugendlichen wu rde jahrelang nicht berücksichtigt  und hat 
dadurch aktuell sehr große Bedarfe. 
Dies spiegelt sich in den vielen Anregungen nach § 24 GO NRW zur Errichtung von Skate -, 
Pumptrack, Dirtpark- und BMX-Anlagen und weiteren Eingaben aus der Politik, insbesondere z.B. aus 
der Bezirksvertretung Nord,  wider. In einigen Fällen konnten hier kurzfristige Lösungen gefunden 
werden, aber bislang ohne dass den Maßnahmen ein gesamtstädtisches Konzept zu Grunde liegt. 
 
Diese Fakten und die Maxime, Sport als festen Bestandteil der Stadtentwicklung zu integrieren, sind 
die Motivation für das geplante Sportentwicklungskonzept. 
Zu Ziffer 2: 
 
Die Sportentwicklungsplanung hat sich in den letzten 60 Jahren stark verändert. In d en 1960er Jah-
ren herrschte der richtwertbezogene Ansatz vor. Hierbei wurde der Bedarf an öffentlich finanzierten 
Sportanlagen über eine auf der jeweiligen Einwohnerzahl basierenden Bestimmung der mindestens 
erforderlichen Sportanlagenfläche (qm pro Einwohner) vorgenommen. Dieser Ansatz wurde durch 
den verhaltensorientierten Ansatz abgelöst. Hierbei wurde der spezifische Bedarf an Sportanlagen 
einer Kommune über die aktuelle Sportnachfrage empirisch bestimmt und dem vorhandenen Bestand 
in dieser Kommune gegenübergestellt. 
 
Parallel entstand Anfang der 1990er Jahr e der aktuell vorherrschende Ansatz bei Sportentwicklungs-
plänen, der kooperative Ansatz. Dieser geht davon aus, dass die Beteiligung von Betroffenen (z.  B. 
Bürgerschaft, Vereine), politischen Entscheidungs trägerinnen und -trägern und Fachleuten (z.B. 
Stadtverwaltung) konstitutiv für die Sportentwicklungsplanung sind. Sportentwicklungsplanungen sind 
somit eine Mischung aus wissensbasierter Analyse und Planung sowie politischem Handeln. 
 
Der kooperative Ansatz wird bei vielen Sportentwicklungsplänen im Sinne einer integrierten Planung 
durchgeführt. Das bedeutet, dass die Sportentwicklungsplanung zu einem integrierten Element der 
gesamtstädtischen Zukunftsplanung wird. Eine Integrierte Sportentwicklungsplanung bietet damit eine 
Grundlage für eine stärkere Vernetzung von Sportentwicklung und Stadtentwicklung.

- 4 - 
V/0150/2021/1 
Das grundlegende Ziel der integrierten Planung ist es, die zukünftige Sportentwicklung einer Stadt an 
den tatsächlichen lokalen Bedarfen auszurichten  und in der gesamtstätischen Stadtentwicklung zu 
verorten. Insbesondere vor dem Hintergrund von kaum noch definierten Sporterweiterungsflächen, 
die mittel- und langfristig die Bedarfe der Bürger einer wachsenden Stadt befriedigen könnten, ist eine 
zeitnahe Umsetzung eines integrierten Sportentwicklungskonzeptes angezeigt. 
 
Die Inhalte dieser Vorlage wurden im Vorfeld mit dem Stadtsportbund Münster e.V. bespro-
chen und abgestimmt. 
 
Zu Ziffer 3: 
 
Das Kernteam soll unter Federführung des Sportamtes und des Stadtsportbundes Münster e.V.  
zum einem den Prozess der Au sschreibung für ein SEP steuern und zum anderen im laufenden Pro-
zess der Sportentwicklungsplanung die operative Arbeit übernehmen. Diese Gruppe sollte durch die 
von der Sportentwicklung betroffenen städtischen Ämter (Sportamt, Stadtplanungsamt, Amt für Im-
mobilienmanagement und Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) sowie einen Vertreter des 
Stadtsportbundes Münster e.V. (SSB) besetzt werden. 
 
Ebenso wird ein Beirat gebildet, in dem die von dem Kernteam erarbeiteten Vorschläge diskutiert und 
beschlossen werden. In diesen Beirat sind neben Verwaltungsvertreterinnen und -vertretern, die 
sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Ratsfraktionen, je ein/e Vertreter/in des Stadtsport-
bundes und der Sportjugend, Sprecherinnen und Sprecher der Großverei ne, der IG vereinsungebun-
dener Sport, des Leistungssports, des kommerziellen Sports, des Behindertensports und des Profi-
sports zu entsenden. 
 
Zu den finanziellen Auswirkungen: 
 
Die Kosten für ein von einem externen Institut erstellten Sportentwicklungsplan variieren je nach Auf-
wand des SEPs und der Größe der untersuchten Stadt/Kommune.  
 
Bei einer Großstadt mit über 300.000 Einwohnern sollten folgende Schritte fester Bestandteil einer 
Beauftragung eines Sportentwicklungsplans sein: 
 
1. Bestandsanalyse 
 Aufbereitung vorhandener Daten 
 Gesamtstädtische und räumlich differenzierte Sportverhaltensanalyse (mind. 5000 Befrag-
te) 
 Erstellung von Steckbriefen für die jeweiligen Stadtteile 
 Bestand, Zustand, Nutzung und Bedarf an kommunalen Sporträumen 
 Sportvereine, andere Sportanbieter und privat organisiertes Sporttreiben 
 Darstellung der Finanzierung und Förderung des Sports in der Kommune 
2. Bedarfsbestimmung 
 Repräsentative kommunale Sportverhaltensstudie 
 Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven 
 Bestimmung der Sportentwicklungsbedarfe 
 Stadtteilgespräche 
3. Zielbestimmung und Maßnahmenentwicklung 
 Einbeziehung von Institutionen, Organisationen sowie die Bürgerinnen und Bürger 
 Workshops als Garant einer intensiven Bürgerbeteiligung 
 Lenkungsgruppen von Sportpolitik und Stadtverwaltung und SSB 
 Punktuelle Einbeziehung von weiteren Arbeitskreisen 
 Leitziele und strategische Entwicklungsziele festlegen 
 Erarbeitung konkreter Empfehlungen und Maßnahmen

- 5 - 
V/0150/2021/1 
Als Vergleichswerte können Städte ähnlicher Größe herangezogen werden, in denen in den letzten 
zehn Jahren ein Sportentwicklungsplan erstellt wurde. Städte wie Bonn, Lübeck, Bielefeld, Bochum 
u. a. haben in der jüngsten Vergangenheit Sportentwicklungsplanun gen durchgeführt oder sind noch 
im laufendem Prozess. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Mittel aus dem „Budget zum Ausbau und Erhalt der 
Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von 
Sportanlagen), Maßnahmen 2021, Teil 2“ (vgl. Vorlage V/0242143/2021) zur Verfügung zu stellen. 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

22.06.2021 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0150/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2021
Erstellt
30.03.2021 14:48