AN/0754/2026
Illegale Technoveranstaltungen (Raves) in Landschafts- und Naturschutzgebieten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (CDU BV6)
1947 Zeichen
Fraktion n Bezirksvertretung Chorweiler Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0754/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 Illegale Technoveranstaltungen (Raves) in Landschafts- und Naturschutzgebieten Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bei zuletzt sonnigem Wetter und steigenden Temperaturen mussten wieder, insbesondere in der Nähe des Rheins in den Rheinauen von Merkenich, Rheinkassel, Langel und Worringen illegale Technoveranstaltungen wahrgenommen werden. Häufig beginnen sie abends, verstärkt an den Wochenenden. Meist dauern sie bis in die frühen Morgenstunden. Die Bässe der TechnoVeranstaltungen sind so intensiv und durchdringend, dass sie in sehr vielen Häusern der Rheindörfer wahrgenommen werden und bei den Bürgerinnen und Bürgern zu großem Unmut und Ärgernis führen. Wir fragen die Verwaltung: 1) Wer ist für die Entgegennahme der Beschwerden unter welcher Telefonnummer zu welcher Uhrzeit zuständig, k ommunaler Ordnungsdienst, Lärmwagen, die Polizei? 2) Wie ist das Vorgehen der Behörde(n)? 3) Ist es weiterhin so, wie in der Vergangenheit durch den Ordnungsdienst häufig praktiziert, dass zur Begutachtung eines Lärmpegels grundsätzlich die Wohnung des Beschwerdeführers/in betreten werden muss? 4) Wird bei einer möglichen „Lärmpegelmessung“ auch auf technische Gerätschaften zurückgegriffen? 5) Oder wird bei festgestellten illegalen Technoveranstaltung grundsätzlich dagegen vorgegangen? Für eine zeitnahe Beantwortung der Anfrage sind wir dankbar. - 2 - Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0754/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV6 (CDU)
- Datum
- 04.05.2026
- Erstellt
- 04.05.2026 09:42