2890/2023
Erneuerung von Hochwasserschutzeinrichtungen am Rheinufertunnel
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Anlage 4 Rinne Süd
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Anlage 4 Rinne Süd Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Lage der Rinne Portal Süd
Anlage 3 Rinne Nord
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Anlage 3 Rinne Nord Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Lage der Rinne Portal Nord
Anlage 2 Rheinufertunnel
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Anlage 2 Rheinufertunnel Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Lage Rheinufertunnel
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025
2366 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/693
Vorlagen-Nummer
2890/2023
Stand: 20.11.2025
Sachstandsbericht
Erneuerung von Hochwasserschutzeinrichtungen am Rheinufertunnel
hier: Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Erneuerung von Hochwasserschutzein-
richtungen am Rheinufertunnel mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 750.000,00 EUR
brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Baudurchführung
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
14.10.2024
Die Sanierung der Absenkrinnen der Hochwasserschutztore des Rheinufertunnels war in den
Sommerferien 2024 geplant. Die Maßnahme wurde ausgeschrieben, ein Angebot ist einge-
gangen. Das Angebot musste aufgrund der mehr als 3-fachen Abweichung zur Verwaltungs-
kalkulation ausgeschlossen werden. Eine Wiederholung der Ausschreibung wird zu Zeit vor-
bereitet. Hierzu wird in Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsmanagement die bauzeitliche
Verkehrsführung angepasst.
16.04.2025
Die Ausschreibung wurde wiederholt und ist erfolgreich abgeschlossen worden. Der Auftrag
wurde im März 2025 vergeben und die Maßnahme kann wie geplant, zusammen mit den
Städtischen Entwässerungsbetrieben zur Ausnutzung von Synergien, durchgeführt werden.
05.11.2025
Die Maßnahme konnte im geplanten Zeitraum erfolgreich abgeschlossen werden. Die Auswir-
kungen auf den Verkehr waren geringer als in der Planung der Maßnahme vorgesehen, da
durch eine gute Baustellendisposition der ausführenden Firma mehrere geplante Sperrwo-
chenenden nicht benötigt wurden.
Nächste Schritte:
2
14.10.2024
Nach Anpassung der Ausschreibungsunterlagen wird die Maßnahme erneut ausgeschrieben.
Als Ausführungszeitraum sind nun aktuell die Sommerferien 2025 geplant. Aufgrund geänder-
ter Randbedingungen durch andere Baumaßnahmen auf verkehrsbelasteten Straßen kommt
auch zusätzlich ein Zeitraum in Betracht, der vor und oder nach den Sommerferien 2025 liegt.
Eine finale Abstimmung dazu ist noch nicht getroffen.
16.04.2025
Die notwendigen Abstimmungen und Vorbereitungen werden zurzeit durchgeführt. Das ge-
plante Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahme ist im Zeitraum um die Sommerferien NRW
2025 festgelegt.
05.11.2025
Zurzeit wird die Maßnahme schlussgerechnet.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
--
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 2890/2023 Freigabedatum 31.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung von Hochwasserschutzeinrichtungen am Rheinufertunnel hier: Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Erneuerung von Hochwasserschutzein- richtungen am Rheinufertunnel mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 750.000,00 EUR brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Baudurchführung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Verkehrsausschuss 23.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 750.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rheinufertunnel befindet sich am Rheinufer in der Kölner Altstadt und wurde in den spä- ten 1970er Jahren erbaut und 1982 eröffnet. Den mehr als 500 m langen Tunnel passieren täglich ca. 100.000 Fahrzeuge und dieser ist damit die meist genutzte Nord-Süd-Verbindung innerhalb des Stadtgebietes. Der Tunnel hat zwei baulich voneinander getrennte Richtungs- fahrbahnen mit jeweils 3 Fahrspuren. Als Besonderheit weist dieser Tunnel an den Portalen eine Toranlage auf. Diese dient dem Hochwasserschutz. Bei drohender Überflutung des Tunnels z. B. infolge eines Hochwasserer- eignisses werden die Hochwasserschutztore durch Absenkung in eine Rinnenkonstruktion ge- schlossen. Der sich von außen aufbauende Wasserdruck drückt die Tore an den Tunnelporta- len anschließend in die vorhandenen Dichtungen. Im normalen Betriebszustand des Tunnels sind die Rinnen mit einer Überfahrkonstruktion ab- gedeckt und die Tore flächenbündig in die Seitenwände integriert. Die nun mehr als 40 Jahre alte Konstruktion der Rinne ist auf Grund ihres Alters und stetig fortschreitender Korrosion sowie bedingt durch den zunehmenden Verkehr erneuerungsbe- 3 dürftig. In den letzten Jahren waren daher bereits vermehrt Sofortmaßnahmen mit kurzzeiti- gen Sperrungen notwendig. Auch die dann umgehend erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen waren nicht nachhaltig, so dass nach kurzer Zeit die zuvor instandgesetzten Stellen wieder beschädigt waren. Die angesetzten ca. halbjährlichen Inspektionsintervalle müssen regelmä- ßig unterschritten werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und erforderliche Re- paraturen vorzunehmen. Ein Weiterbetrieb der vorhandenen Konstruktion ist auf Grund der sehr aufwändigen Maßnahmen, die nur in Nachtsperrungen möglich sind, auch aus wirtschaft- lichen Gründen nicht mehr sinnvoll. Um die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Tunnels wei- ter dauerhaft zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Erneuerung dieser Rinnenkonstruktion zeitnah durchzuführen. Die Verkehrsbedeutung des Rheinufertunnels und die Netzzusammenhänge führen dazu, dass keine Vollsperrungen der Tunnelröhren in der Hauptverkehrszeit von montags bis frei- tags erfolgen können. Damit der Verkehr nicht mehr als notwendig eingeschränkt wird, ist daher vorgesehen, die Hauptarbeiten im Rahmen von Wochenendsperrungen durchzuführen, die jeweils von freitags um 22:00 Uhr bis montags um 06:00 Uhr dauern. Großräumige Verkehrsumleitungen werden ausgeschildert. Während der Bauzeit bleibt zusätzlich von montags bis freitags tagsüber eine Fahrspur pro Tunnelröhre gesperrt, um die Baustellenlogistik und den Aufbau der Verkehrsführung zu er- leichtern bzw. vorbereitende Arbeiten durchzuführen. Eine weitere Fahrspur wird bei Bedarf in den Nächten gesperrt. Der Tunnel kann somit während der Bauzeit von montags bis freitags befahren werden. Die Arbeiten sollen weitgehend in den Sommerferien 2024 stattfinden und nach Ende des letzten in Köln stattfindenden Europameisterschaftsspiels starten. Zeitgleich führen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) ebenfalls Maßnahmen in den Rampenbereichen zur Erneuerung der Hochwasserschutzwandkonstruktion durch. Die StEB nutzen hierfür die notwendigen Sperrungen, die für die Erneuerung der Rinnenkonstruk- tion erforderlich sind. Die beiden Maßnahmen werden koordiniert zusammen ausgeschrieben und zeitgleich ausge- führt, um Synergieeffekte bezüglich der erforderlichen Verkehrsbeschränkungen zu nutzen und somit die Gesamtbeeinträchtigungen für den Straßenzug zu minimieren. Die anfallenden Kosten werden jeweils projektbezogen zwischen Stadt und Stadtentwässe- rungsbetrieb nach Kostenschlüssel aufgeteilt. Die Erneuerung der Absenkrinnenkonstruktion umfasst im Wesentlichen den Abbruch der al- ten Konstruktion und den Einbau der neuen, optimierten Konstruktion. Die Rinnen werden vor Ort in einer Kombination aus Betonbauweise und vorgefertigten Stahlsegmenten bzw. Fahr- bahnübergängen erstellt, um eine beschleunigte Baudurchführung zu ermöglichen. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive vorbereitender Planung, Baukosten und Baune- benkosten betragen voraussichtlich 750.000 € brutto. Die Kosten setzten sich zusammen aus Planungskosten in Höhe von ca. 80.000 €, den Bau- kosten in Höhe von ca. 610.000 € sowie den Kosten in Höhe von ca. 60.000 € für bauzugehö- rige Ingenieurleistungen wie z.B. Bauüberwachung, Prüfingenieurleistungen etc. Die o.g. Baukosten beinhalten mit einem Volumen von ca. 175.000 € auch die Kosten für die Maßnahme der StEB, die der Stadt Köln von dieser erstattet werden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Inanspruchnahme einer im Vorjahr gebilde- ten Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen i.H. v. 450.000 €. Die darüber hinaus zur Finanzierung der Maßnahme in 2024 benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. 300.000 € steht im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 4 und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Die Erstattung der StEB wird im o.g. Teilergebnisplan 1202 in der gleichen Produktgruppe in der Teilplanzeile 6, Kostenerstat- tungen und Kostenumlagen, im Haushaltsjahr 2024 vereinnahmt. Rechnungsprüfungsamt Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt; die Hinweise werden aufgenommen. Begründung Klimaschutz Die Erneuerung der Absenkrinnen der Hochwasserschutztore des Rheinufertunnels wirkt sich auf den Klimaschutz positiv aus. Ein Versagen der Rinnenkonstruktion würde zu einer Teil- bzw. Vollsperrung der entsprechen- den Tunnelröhre führen. Da der Rheinufertunnel zum übergeordnetem Verkehrsnetz gehört und damit eine der Haupt Nord-Süd-Verbindungen in Köln darstellt, würde diese Verbindung entfallen bzw. nur noch eingeschränkt zu Verfügung stehen. Die Folge wären Verkehrsstauungen und weiträumige Umleitung. Davon betroffen wären der Individualverkehr als auch der öffentliche Personen- nahverkehr. Auf den nun zusätzlich belasteten Ausweichstrecken würde sich die Verkehrsbelastung erhö- hen, in der Folge würde sich das Staurisiko dort ebenfalls erhöhen. Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Rheinufertunnel Anlage 3: Rinne Nord Anlage 4: Rinne Süd Anlage 5: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Durchführung der Maßnahme ist dringend zur Erhaltung der Bauwerkssicherheit bzw. für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die den Rheinufertunnel nutzen, notwendig. Ein Gestaltungsspielraum, sowohl bei der Umsetzung der Maßnahme, als auch die technische Lösung in der Art der Konstruktion lassen keinen genügenden Gestaltungsspielraum zu, da diese geprägt sind von technischen Zwängen, die sich aus der Maßnahme ergeben. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 25.10.2023 143 Dezernat III, Amt 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2890/2023, Stand 23.10.2023 Erneuerung von Hochwasserschutzeinrichtungen am Rheinufertunnel RPA-Nr.: 2023/0371 Eingereichte Kosten: ca. 630.250 Euro netto bzw. von 750.000 € Euro brutto Einschl. Kostenanteil Stadtentwässerungsbetrieb von ca. 175.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 13.10.2023 hat 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die im Betreff genannte Maßnahme vorgelegt. Die Schlusszeichnung der Beschlussvorlage durch das zuständige Dezernat erfolgte am 18.10.2023. Es ist beabsichtigt, zunächst den Verkehrsausschuss am 21.11.2023 zu erreichen. Das Amt bittet deshalb, auch um die vorgesehene Bauzeit in den Sommerferien 2024 nicht zu gefährden, das Rechnungsprüfungsamt, kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben. Die Prüfung der Unterlagen kann wegen der zur Verfügung stehenden Zeit daher nur sehr einge- schränkt erfolgen. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Die Baukosten wurden in Form eines bepreisten Leistungsverzeichnisses vorgelegt. Eine Mengenermittlung liegt den vorgelegten Unterlagen nicht bei. Insofern können die angegebenen Mengen derzeit nicht bestätigt werden. Die im Leistungsverzeich- nis angegeben Mengen sind zum Teil widersprüchlich. Eine Prüfung der Mengenvor- dersätze wird empfohlen. Ein Preisindex für die Bauzeit ist in den Kosten nicht berücksichtig, erscheint aber vor dem Hintergrund der LV-Qualität sowie eines zeitnahen Baubeginns verzichtbar. Eine Grundlage zur Kostenteilung zwischen den Stadtentwässerungsbetrieben und der Stadt Köln liegt den Unterlagen nicht bei. Die Notwendigkeit der Instandsetzung ist grundsätzlich gegeben. Die vorgelegten Gesamtkosten sind in der Summe plausibel. In Teilbereichen können die angegebe- nen Kosten rechnerisch nicht nachvollzogen werden. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2890/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.10.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 08:38