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2890/2023

Erneuerung von Hochwasserschutzeinrichtungen am Rheinufertunnel

Beschlussvorlage Ausschuss 31.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 23.11.2023, TOP 3.6

Anlage 4 Rinne Süd

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Ansehen

Anlage 3 Rinne Nord

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Ansehen

Anlage 2 Rheinufertunnel

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 4 Rinne Süd

95 Zeichen

Anlage 4 Rinne Süd Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Lage der Rinne Portal Süd

Anlage 3 Rinne Nord

97 Zeichen

Anlage 3 Rinne Nord Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Lage der Rinne Portal Nord

Anlage 2 Rheinufertunnel

96 Zeichen

Anlage 2 Rheinufertunnel Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Lage Rheinufertunnel

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

2366 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2890/2023
Stand: 20.11.2025 
Sachstandsbericht  
Erneuerung von Hochwasserschutzeinrichtungen am Rheinufertunnel 
hier: Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Erneuerung von Hochwasserschutzein-
richtungen am Rheinufertunnel mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 750.000,00 EUR 
brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Baudurchführung 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
14.10.2024 
Die Sanierung der Absenkrinnen der Hochwasserschutztore des Rheinufertunnels war in den 
Sommerferien 2024 geplant. Die Maßnahme wurde ausgeschrieben, ein Angebot ist einge-
gangen. Das Angebot musste aufgrund der mehr als 3-fachen Abweichung zur Verwaltungs-
kalkulation ausgeschlossen werden. Eine Wiederholung der Ausschreibung wird zu Zeit vor-
bereitet. Hierzu wird in Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsmanagement die bauzeitliche 
Verkehrsführung angepasst. 
16.04.2025 
Die Ausschreibung wurde wiederholt und ist erfolgreich abgeschlossen worden. Der Auftrag 
wurde im März 2025 vergeben und die Maßnahme kann wie geplant, zusammen mit den 
Städtischen Entwässerungsbetrieben zur Ausnutzung von Synergien, durchgeführt werden.  
05.11.2025 
Die Maßnahme konnte im geplanten Zeitraum erfolgreich abgeschlossen werden. Die Auswir-
kungen auf den Verkehr waren geringer als in der Planung der Maßnahme vorgesehen, da 
durch eine gute Baustellendisposition der ausführenden Firma mehrere geplante Sperrwo-
chenenden nicht benötigt wurden. 
Nächste Schritte:

2 
 
14.10.2024 
Nach Anpassung der Ausschreibungsunterlagen wird die Maßnahme erneut ausgeschrieben. 
Als Ausführungszeitraum sind nun aktuell die Sommerferien 2025 geplant. Aufgrund geänder-
ter Randbedingungen durch andere Baumaßnahmen auf verkehrsbelasteten Straßen kommt 
auch zusätzlich ein Zeitraum in Betracht, der vor und oder nach den Sommerferien 2025 liegt. 
Eine finale Abstimmung dazu ist noch nicht getroffen. 
16.04.2025 
Die notwendigen Abstimmungen und Vorbereitungen werden zurzeit durchgeführt. Das ge-
plante Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahme ist im Zeitraum um die Sommerferien NRW 
2025 festgelegt. 
05.11.2025 
Zurzeit wird die Maßnahme schlussgerechnet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Beschlussvorlage Ausschuss

8116 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 2890/2023 
Freigabedatum 31.10.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung von Hochwasserschutzeinrichtungen am Rheinufertunnel 
hier: Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Erneuerung von Hochwasserschutzein-
richtungen am Rheinufertunnel mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 750.000,00 EUR 
brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Baudurchführung.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt der Vorlage 
uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
Verkehrsausschuss 23.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  750.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rheinufertunnel befindet sich am Rheinufer in der Kölner Altstadt und wurde in den spä-
ten 1970er Jahren erbaut und 1982 eröffnet. Den mehr als 500 m langen Tunnel passieren 
täglich ca. 100.000 Fahrzeuge und dieser ist damit die meist genutzte Nord-Süd-Verbindung 
innerhalb des Stadtgebietes. Der Tunnel hat zwei baulich voneinander getrennte Richtungs-
fahrbahnen mit jeweils 3 Fahrspuren. 
 
Als Besonderheit weist dieser Tunnel an den Portalen eine Toranlage auf. Diese dient dem 
Hochwasserschutz. Bei drohender Überflutung des Tunnels z. B. infolge eines Hochwasserer-
eignisses werden die Hochwasserschutztore durch Absenkung in eine Rinnenkonstruktion ge-
schlossen. Der sich von außen aufbauende Wasserdruck drückt die Tore an den Tunnelporta-
len anschließend in die vorhandenen Dichtungen.  
Im normalen Betriebszustand des Tunnels sind die Rinnen mit einer Überfahrkonstruktion ab-
gedeckt und die Tore flächenbündig in die Seitenwände integriert. 
 
Die nun mehr als 40 Jahre alte Konstruktion der Rinne ist auf Grund ihres Alters und stetig 
fortschreitender Korrosion sowie bedingt durch den zunehmenden Verkehr erneuerungsbe-

3 
dürftig. In den letzten Jahren waren daher bereits vermehrt Sofortmaßnahmen mit kurzzeiti-
gen Sperrungen notwendig. Auch die dann umgehend erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen 
waren nicht nachhaltig, so dass nach kurzer Zeit die zuvor instandgesetzten Stellen wieder 
beschädigt waren. Die angesetzten ca. halbjährlichen Inspektionsintervalle müssen regelmä-
ßig unterschritten werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und erforderliche Re-
paraturen vorzunehmen. Ein Weiterbetrieb der vorhandenen Konstruktion ist auf Grund der 
sehr aufwändigen Maßnahmen, die nur in Nachtsperrungen möglich sind, auch aus wirtschaft-
lichen Gründen nicht mehr sinnvoll. Um die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Tunnels wei-
ter dauerhaft zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Erneuerung dieser Rinnenkonstruktion 
zeitnah durchzuführen. 
 
Die Verkehrsbedeutung des Rheinufertunnels und die Netzzusammenhänge führen dazu, 
dass keine Vollsperrungen der Tunnelröhren in der Hauptverkehrszeit von montags bis frei-
tags erfolgen können. 
 
Damit der Verkehr nicht mehr als notwendig eingeschränkt wird, ist daher vorgesehen, die 
Hauptarbeiten im Rahmen von Wochenendsperrungen durchzuführen, die jeweils von freitags 
um 22:00 Uhr bis montags um 06:00 Uhr dauern. Großräumige Verkehrsumleitungen werden 
ausgeschildert. 
 
Während der Bauzeit bleibt zusätzlich von montags bis freitags tagsüber eine Fahrspur pro 
Tunnelröhre gesperrt, um die Baustellenlogistik und den Aufbau der Verkehrsführung zu er-
leichtern bzw. vorbereitende Arbeiten durchzuführen. Eine weitere Fahrspur wird bei Bedarf in 
den Nächten gesperrt. 
Der Tunnel kann somit während der Bauzeit von montags bis freitags befahren werden. 
Die Arbeiten sollen weitgehend in den Sommerferien 2024 stattfinden und nach Ende des 
letzten in Köln stattfindenden Europameisterschaftsspiels starten. 
 
Zeitgleich führen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB)  ebenfalls Maßnahmen in 
den Rampenbereichen zur Erneuerung der Hochwasserschutzwandkonstruktion durch. Die 
StEB nutzen hierfür die notwendigen Sperrungen, die für die Erneuerung der Rinnenkonstruk-
tion erforderlich sind. 
Die beiden Maßnahmen werden koordiniert zusammen ausgeschrieben und zeitgleich ausge-
führt, um Synergieeffekte bezüglich der erforderlichen Verkehrsbeschränkungen zu nutzen 
und somit die Gesamtbeeinträchtigungen für den Straßenzug zu minimieren. 
Die anfallenden Kosten werden jeweils projektbezogen zwischen Stadt und Stadtentwässe-
rungsbetrieb nach Kostenschlüssel aufgeteilt. 
 
Die Erneuerung der Absenkrinnenkonstruktion umfasst im Wesentlichen den Abbruch der al-
ten Konstruktion und den Einbau der neuen, optimierten Konstruktion. Die Rinnen werden vor 
Ort in einer Kombination aus Betonbauweise und vorgefertigten Stahlsegmenten bzw. Fahr-
bahnübergängen erstellt, um eine beschleunigte Baudurchführung zu ermöglichen. 
 
Kosten und Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive vorbereitender Planung, Baukosten und Baune-
benkosten betragen voraussichtlich 750.000 € brutto.  
 
Die Kosten setzten sich zusammen aus Planungskosten in Höhe von ca. 80.000 €, den Bau-
kosten in Höhe von ca. 610.000 € sowie den Kosten in Höhe von ca. 60.000 € für bauzugehö-
rige Ingenieurleistungen wie z.B. Bauüberwachung, Prüfingenieurleistungen etc.  
 
Die o.g. Baukosten beinhalten mit einem Volumen von ca. 175.000 € auch die Kosten für die 
Maßnahme der StEB, die der Stadt Köln von dieser erstattet werden. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Inanspruchnahme einer im Vorjahr gebilde-
ten Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen i.H. v. 450.000 €. Die darüber hinaus zur 
Finanzierung der Maßnahme in 2024 benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. 300.000 € steht 
im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-

4 
und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Die Erstattung der StEB wird im 
o.g. Teilergebnisplan 1202 in der gleichen Produktgruppe in der Teilplanzeile 6, Kostenerstat-
tungen und Kostenumlagen, im Haushaltsjahr 2024 vereinnahmt. 
 
Rechnungsprüfungsamt 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt; 
die Hinweise werden aufgenommen. 
 
Begründung Klimaschutz 
 
Die Erneuerung der Absenkrinnen der Hochwasserschutztore des Rheinufertunnels wirkt sich 
auf den Klimaschutz positiv aus. 
Ein Versagen der Rinnenkonstruktion würde zu einer Teil- bzw. Vollsperrung der entsprechen-
den Tunnelröhre führen.  
Da der Rheinufertunnel zum übergeordnetem Verkehrsnetz gehört und damit eine der Haupt 
Nord-Süd-Verbindungen in Köln darstellt, würde diese Verbindung entfallen bzw. nur noch 
eingeschränkt zu Verfügung stehen. Die Folge wären Verkehrsstauungen und weiträumige 
Umleitung. Davon betroffen wären der Individualverkehr als auch der öffentliche Personen-
nahverkehr. 
Auf den nun zusätzlich belasteten Ausweichstrecken würde sich die Verkehrsbelastung erhö-
hen, in der Folge würde sich das Staurisiko dort ebenfalls erhöhen. 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Rheinufertunnel 
Anlage 3: Rinne Nord 
Anlage 4: Rinne Süd 
Anlage 5: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1262 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Durchführung der Maßnahme ist dringend zur Erhaltung der Bauwerkssicherheit bzw. für die 
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die den Rheinufertunnel nutzen, notwendig. Ein 
Gestaltungsspielraum, sowohl bei der Umsetzung der Maßnahme, als auch die technische Lösung in der 
Art der Konstruktion lassen keinen genügenden Gestaltungsspielraum zu, da diese geprägt sind von 
technischen Zwängen, die sich aus der Maßnahme ergeben. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1912 Zeichen

14 25.10.2023 
143 
 
 
  
Dezernat III, Amt 69 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2890/2023, Stand 23.10.2023 
Erneuerung von Hochwasserschutzeinrichtungen am Rheinufertunnel  
RPA-Nr.: 2023/0371 
Eingereichte Kosten: ca. 630.250 Euro netto bzw. von 750.000 € Euro brutto 
Einschl. Kostenanteil Stadtentwässerungsbetrieb von ca. 175.000 € brutto 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit Eingang 13.10.2023 hat 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die im 
Betreff genannte Maßnahme vorgelegt. Die Schlusszeichnung der Beschlussvorlage 
durch das zuständige Dezernat erfolgte am 18.10.2023. Es ist beabsichtigt, zunächst 
den Verkehrsausschuss am 21.11.2023 zu erreichen. Das Amt bittet deshalb, auch 
um die vorgesehene Bauzeit in den Sommerferien 2024 nicht zu gefährden, das 
Rechnungsprüfungsamt, kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben. Die Prüfung der 
Unterlagen kann wegen der zur Verfügung stehenden Zeit daher nur sehr einge-
schränkt erfolgen. 
Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 
Die Baukosten wurden in Form eines bepreisten Leistungsverzeichnisses vorgelegt. 
Eine Mengenermittlung liegt den vorgelegten Unterlagen nicht bei. Insofern können 
die angegebenen Mengen derzeit nicht bestätigt werden. Die im Leistungsverzeich-
nis angegeben Mengen sind zum Teil widersprüchlich. Eine Prüfung der Mengenvor-
dersätze wird empfohlen. 
Ein Preisindex für die Bauzeit ist in den Kosten nicht berücksichtig, erscheint aber vor 
dem Hintergrund der LV-Qualität sowie eines zeitnahen Baubeginns verzichtbar. 
Eine Grundlage zur Kostenteilung zwischen den Stadtentwässerungsbetrieben und 
der Stadt Köln liegt den Unterlagen nicht bei. 
Die Notwendigkeit der Instandsetzung ist grundsätzlich gegeben. Die vorgelegten 
Gesamtkosten sind in der Summe plausibel. In Teilbereichen können die angegebe-
nen Kosten rechnerisch nicht nachvollzogen werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Sven Genseke

Beratungsverlauf (2)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2890/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.10.2023
Erstellt
06.09.2023 08:38