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0084/2020

Radarkontrollen in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.02.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 12.03.2020, TOP 6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6172 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer  13.02.2020 
 0084/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
 
Radarkontrollen in Köln 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2019 hat die AfD-Fraktion eine Anfrage 
(AN/1659/2019) zum Themenkomplex Radarkontrollen gestellt:  
 
1. Wie viele sensorengestützte Systeme (in den Straßenbelag verlegte Induktionsschleifen, oder 
Fahrzeugerkennung mittels spezieller Videotechnik oder anderen Verfahren) werden in Köln 
zur Verkehrssteuerung oder –erkennung eingesetzt und wie hat sich die Zahl zu der Zahl von 
2016 geändert. 
2. Wie hoch sind die Einnahmen aus den Bußgeldern und wie ist die Entwicklung im Vergleich zu 
2014/15/16/18 und was wird 2019 erwartet 
3. Wer ist für die Wartung der Radarkontrollen zuständig und wo befindet sich die eventuelle 
Kostenstelle im Kölner Haushalt? 
4. Wie viele Verkehrsverstöße gab es in absoluten Zahlen in Köln und welche Straße/Platz etc. 
gilt dabei als Hochburg der Tempoüberschreitungen? 
5. Wie will die Stadt alternativ gegen die Tempoüberschreitungen vorgehen, wenn Radarkontrol-
len keinen Erfolgt gehabt haben? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Das Amt für Verkehrsmanagement führt Verkehrszählungen mit verschiedenen mobilen Geräten 
durch:  
- Seitenradare zählen Fahrzeuge, messen deren Länge und deren Geschwindigkeit völlig ano-
nym. 
- Videosysteme nehmen mit geringer Auflösung ganze Kreuzungen auf. Aus Datenschutzgrün-
den ist die Auflösung so niedrig, dass keine KFZ-Kennzeichen oder Personen zu erkennen 
sind. 
- Ansonsten werden noch Dauerzählstellen mit Passiv-Infrarot-Sensoren ausgewertet, die KFZ 
anhand der Temperaturabweichung erkennen und zählen.  
 
Bis auf die Dauerzählstellen sind unsere Geräte mobil und werden in der Regel nur für 24 Stunden 
eingesetzt.“ 
 
Die Zahl der Seitenradare hat sich nicht verändert. Das Amt für Verkehrsmanagement verfügt über 
sechs Geräte. Im Jahr werden zwischen 120 und 150 Zählungen durchgeführt. 
Die Zahl der Video-Systeme hat sich Ende 2019 von 8 Stück auf 14 Stück erhöht. Bisher erfolgten ca. 
300 Zählungen im Jahr. Wir schätzen mit den neuen Geräten die Anzahl auf 400 steigern zu können. 
 
Das Amt für öffentliche Ordnung verfügt über verschiedene technische Geräte zu Messungen, diese 
dienen jedoch nicht der Verkehrssteuerung oder –erkennung, sondern der Durchführung von Kontrol-

2 
 
len/Ahndungen und unterscheiden sich in der Technik. Die Mehrzahl arbeitet mittels Induktionsschlei-
fen und einige sind mit Laser- oder Radartechnik ausgestattet, für die keine Schleifen verlegt werden 
müssen. Die semistationären Anlagen „Anhänger“, die mehrere Tage platziert werden können und die 
Fahrzeuge, mit denen mobile Kontrollen durchgeführt werden, sind mit Radartechnik ausgestattet.  
 
Es sind insgesamt 39 stationäre Anlagen im Stadtgebiet Köln installiert, bei 35 wurden Induktions-
schleifen verlegt, hiervor befinden sich drei Anlagen auf Autobahnen. 
Zwei der Anlagen basieren auf Lasertechnik und drei Anlagen auf Radartechnik ohne Induktions-
schleifen. Die Anlagen mit Lasertechnik können beide Richtungen messen. 
Darüber hinaus sind 10 semistationäre Anlagen beschafft worden, die im gesamten Stadtgebiet ein-
gesetzt werden. Die semistationären Anlagen basieren auf Lasertechnik und können in zwei Richtun-
gen messen. 
 
Für mobile Geschwindigkeitsanlagen stehen sieben Fahrzeuge sowie zwei „Blitztonnen“ mit Radar-
technik zur Verfügung. 
 
Zur Überprüfung von Strecken setzt das Amt für öffentliche Ordnung, Ordnungs- und Verkehrsdienst 
drei Seitenradare ein, diese zählen den Verkehrsfluss sowie die Geschwindigkeitsverstöße.  
 
Zu 2.  
 
Gesamterträge durch Geschwindigkeitskontrollen: 
 
2014  18 Mio. € 
2015  17,5 Mio. € 
2016  19.7 Mio. € 
2017  12 Mio. € 
2018  14 Mio. € 
2019  11,2 Mio.€ (ca. 11,5 Mio. Gesamtjahr) 
 
 
Zu 3. 
 
Die Wartung der Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung obliegt dem jeweiligen Hersteller, dies 
ist von der PTB vorgeschrieben. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist das nationale 
Metrologie-Institut der Bundesrepublik Deutschland mit wissenschaftlich-technischen Dienstleistungs-
aufgaben, eine Bundesoberbehörde und bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentli-
chen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 
Die Kosten werden bei der Stadt Köln unter TB 0205-Verkehrsüberwachung aufgeführt. 
 
Zu 4. 
 
In der Zeit vom 01.01. bis 30.11.2019 wurden im Stadtgebiet Köln insgesamt 463.170 Verstöße von 
Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen, bei einer Gesamtzahl von Durchfahrten in Höhe von 
10.293.150 Fahrzeugen. Die Anzahl beinhaltet die Kontrollen bei dauerhaft installierten stationären 
Anlagen, bei semistationären Anlagen die ca. 1 Woche an einem Standort bleiben und die Radarwa-
gen, die täglich an mehreren Messstellen mobile Kontrollen durchführen. 
 
Eine Hochburg von Tempoüberschreitungen lässt sich nicht benennen, in jedem Bezirk/Stadtteil im 
gesamten Stadtgebiet gibt es Straßen/Strecken, die eine hohe Anzahl von Verstößen aufweisen. Bei 
137 festgestellten Verstößen lag die Überschreitung bei mehr als 25% über der zulässigen Ge-
schwindigkeit. In der Anlage beigefügt sind die Messstellen mit Verstößen von mehr als 30% (55 von 
137) nach Bezirken sortiert aufgeführt. 
 
Messstellen, in denen überdurchschnittlich hohe Verstoßquoten festgestellt werden, finden in der Ein-
satzplanung möglichst regelmäßig Berücksichtigung. 
 
Zu 5.

3 
 
Die Stadt Köln verfügt über ausreichende Möglichkeiten der Geschwindigkeitskontrollen durch die 
Radarfahrzeuge, stationäre Anlagen sowie die semistationäre Anlagen (Anhänger). Die Neubeschaf-
fung der semistationären Anlagen, die mehrere Tage an einem Standort platziert werden können, 
haben die Anzahl der möglichen Kontrollen bereits jetzt deutlich erhöht. 
 
Darüber hinaus werden regelmäßig in der Unfallkommission kritische Bereiche aufgeführt und Maß-
nahmen zur Verkehrssicherung überprüft und ggfls. unter Einbeziehung des Rates umgesetzt. 
 
 
gez. Dr. Keller

30_Prozent_Bez.

1076 Zeichen

Messstellen mit einer Verstoßquote von mehr als 30% bei Messungen vom 01.01. -30.11.2019 
 
Bezirk 1 
Neustadt,-Süd Sachsenring 
Neustadt-Süd, Hohenstaufenring 
Neustadt-Nord, Hohenzollernring 
 
Bezirk 2  
Weiß, Auf dem Klemberg 
Marienburg, Pferdmengesstr. 
 
Bezirk 3  
Junkersdorf , Kölner Weg  
Müngersdorf, Am Sportpark Müngersdorf  
Lindenthal,  Decksteiner Str. 
Weiden, Frechener Weg  
Braunsfeld , Friedrich-Schmidt-Str 
 
Bezirk 4 
Vogelsang, Vogelsanger Str.  
 
Bezirk 5  
Nippes, Escher Str. 
Bilderstöckchen, Longericher Str. 
 
Bezirk 6  
Lindweiler, Unnauer Weg 
Roggendorf/Thenhoven ,Bruchstr. 
Worringen,Dornstr. 
Fühlingen,Robert-Bosch-Str. 
 
Bezirk 7  
Urbach, Gronaustr. 
Wahnheide, Guntherstr. 
Grengel ,Hermann-Löns-Str.

Bezirk 8  
Merheim, Am Sonnenhut 
Merheim, Kieskaulerweg 
Merheim, Broichstr. 
Merheim, Hohensyburgstr. 
Heumar, Röttgensweg 
Rath/Heumar, Rather Schulstr. 
 
Bezirk 9  
Höhenhaus, Birkenweg 
Höhenhaus, Im Weidenbruch 
Holweide Burgwiesenstr. 
Dellbrück, Dellbrücker Mauspfad 
Flittard, Peter-Grieß-Str. 
Flittard, Roggendorfstr.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (31)

  • Pferdmengesstraße
  • Decksteiner Straße
  • Vogelsanger Straße
  • Escher Straße
  • Longericher Straße
  • Bruchstraße
  • Dornstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Gronaustraße
  • Guntherstraße
  • Hermann-Löns-Straße
  • Broichstraße
  • Hohensyburgstraße
  • Rather Schulstraße
  • Peter-Grieß-Straße
  • Roggendorfstraße
  • Hohenstaufenring
  • Hohenzollernring
  • Kölner Weg
  • Frechener Weg
  • Unnauer Weg
  • Kieskaulerweg
  • Röttgensweg
  • Birkenweg
  • Dellbrücker Mauspfad
  • Auf dem Klemberg
  • Am Sportpark Müngersdorf
  • Am Sonnenhut
  • Burgwiesenstraße
  • Im Weidenbruch
  • Sachsenring

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Details

Aktenzeichen
0084/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.02.2020
Erstellt
13.01.2020 11:41