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2010/0420

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - (Satzungsbeschluss) und Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.1 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße -

Magistratsvorlage 23.09.2010

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ERSTELLDATUM:GEZ.:
Lichthaus GmbH Zimmerstraße 13
64283 Darmstadt
Tel.: 06151 - 152 43 85
Fax: 06151 - 152 43 86
mail: info@lichthaus-gmbh.com
MASSSTAB:
Marktplatz Bessungen, Darmstadt
Rüdesheimer Straße
64285 Darmstadt
BAUVORHABEN:
BAUHERR:
ARCHITEKT:
S:\__PROJEKTE\06-MB\0_Bebauungsplan W35-2\V+E-Plan\06-V+E-Plan 160910.pln
PLANSTAND:
PLAN:
PROJ - NR:
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1:500
ZEICHN-NR:
08.03.2010
BLATT:
85 / 85
06-V+E-Plan 160910.pln V-u E-Plan 500
Telefon: 06074 862226, Fax: 06074 862227
Eifelstraße 4, 63303 Dreieich
Freier Architekt Peter Goth
Dipl.-Ing. (tfh berlin) AKH VfA
e-mail: info@architekt-dreieich.com
Vorhaben- und Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2
Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße
DM
REWE
Shell
ALDI
Radweg
K
K
K
S
K
S
K
K
K
K
S
S
S
K
K
2967
425
523
1710
(B3)
3814
2127
17976
1582
1591
1708
4
51
8
176
12
159
18
161
13
159
19
Tiefgarage
Fl.19
9
9A
7
5
3
195
191
203
207
205
197
201
199
189A
185
K
150
37
125
127
156
11
189
161
22
G a
I
Fld
I
Ga
Fld
I
Whs
Whs
I
I
Fld
Fld
Verkaufsraum
V erkaufsraum
V erkaufsraum
I
I
I
I I
229
Wkst
G esch
Überd.
I
I
I
I
I
I
32
20
44
8
170
11
4061
3811I
Schp
Fld
I
Whs
13A
13D
Schacht
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Fld
Fld
Schp
KarlsruherStraße
12
170
11
11
13
13F
6
13G
11
13
10
11
11
3
11
11
13B
13C10
11
12
13H
9
11
7
11
13E
5
11
18
13
161
23
I
161
21
161
26
161
24
159
16
161
14
6
1
7
1
7
2
Rüdesheimer Straße
HeidelbergerStraße
193
I
Laden
I
S chp
I
Schp
170
21
3814
Gehweg
25,315
8,71
18,54
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
3,50
2,70
6,50
5,00
3,00
4,07
5
3,50
3,50
3,50
2,70
3,50
2,99
5
3,00
3,00
1,90 2,70 2,70 2,70
1,90 2,70 2,70 2,70
1,90 2,70 2,70 2,70
6,50
2,70
2,70
2,70
3,14
5,75
5,75
5,75
5,00
3,00
3,00
2,70 2,70 2,70
BaulastGrenzbebauungAZ63-L-2004/216
6
7
13
14
17
18
22 23
28
29
33 34
39
40
44 45
50
61
5655
51
62
66 67
72
73
77 78
83
84
91
92
95
96
100
101
105
106
109
110
114
115
123
124
129
130
139
140
145
146
155
156
160
161
170
171
175
180
181
184
3
5
EKW-Box
Zufahrt von derB3 / Karlsruher Straße
Zufahrt von der Noackstraße
Carpinusbetulus
Zisterne
Zisterne
Kiesstreifen=Sickerm
ulde
Kiesstreifen=Sickerm
ulde
Kiesstreifen=Sickermulde
Kiesstreifen=Sickermulde
+146,70
4
186
191
21
58 59
60 61
62 63
Carpinusbetulus
Carpinusbetulus
Carpinusbetulus
Carpinusbetulus
185
64
Verwaltung, Fld
119 A
TÜV
II
119
Verwaltung, Fld
VI
I
Whs
Staples
Matratzen-
lager
ATU
McDonalds
Citroen
Baumarkt
Farbenkraut
TÜV
TÜV
TÜV
IV
Verwaltung, Fld
nachEberstadt,
zuA5
Service-Center
ASU
Noackstraße
50 4,50
6,50
4,50 50 325
5,00
825
6,50 4,50 50 1,20 50 4,50 6,50 4,50 50
5,00
5,00
2,20
6,50 5,00 1,20 5,00
6,50
5,00
4,00
3,50
2,70
2,70
2,70
6,50
6,50
4,50
1,26
4,50
6,50
4,50
5,00
26
5,00
5,00
4,50
6,50
4,50
1,26
4,50
6,50
5,00
26
5,00
5,00
6,50
5,00
4,50 50 325
825
6,50
5,00
6,50
50 4,50
5,00
2,00
8,05
25,50
1,53
5
6,50
1,36
5
2,70
2,70
2,001,29
64,42
3,00
41,06
62 5
20,20
3,00
3,00
3,135
5,50 2,50
19,89
10,99
13,98
36,11
5
5,46
5
31,59
1,18 5,98
5,50 2,00 2,50 1,00
3,00
3,00
3,00
3,00
10,00
38,78
5
18,23
4,40
5,70
8,46
6,91
46
5
50
4,50
5,00
7
341
25
161
170
13
Überf
lur-
hydra
nt
26
Fahrrä
der
60-
100
EKW
10
Fahrr
äder
EK
W-
Bo
x
120
EKW
8 Fahrräder
ALDI
DM
REWE
Tankstelle
Zufahrtvonder
Rüdesheim
erStraße
5 x Pinus sylvestris
Acer campestre
Carpinus betulus
Bestand
2 x Acer campestre
2 x Carpinus betulus
2 x Pinus sylvestris
Pinus
sylvestris
Baumhain Pinus sylvestris
2 x Acer platanoides
2 x Betula pendula
2 x Pinus sylvestris
3 x Pinus sylvestris
2 x Tilia cordata
2 x Platanus acerifolia
Betula pendula
Betula pendula
2 x Betula pendula
2 x Betula pendula
Pinus
sylvestris
Pinus
sylvestris
3 x Betula pendula
4 x Pinus sylvestris
Pinus
sylvestris
9 Fahrräder
1
2
3
4.2
56
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
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27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
Werbepylon
4Fahnenm
asten
RasenflächeausgebildetalsSickermulde
Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde
Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde
Preispylon
RasenflächeausgebildetalsSickerm
ulde
RasenflächeausgebildetalsSickerm
ulde
Müll
Müll Trafostation
(Bestand)
Geländemauer, h = 40 cm
Werbepylon
48
Baumtor Süd
2 x Carpinus betulus
Ausgang
Eingang
Ausgang
Eingang
Ausgang
Eingang
Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Muldenüberfahrt
Muldenüberfahrt
W
erbetafel
Ausgang
Eingang
Portal
RasenflächeausgebildetalsSickerm
ulde
Betula pendula
+146,56 +147,19
+146,91
+146,77
+146,51
+144,81
+145,96
+144,45
+145,22
+145,37
+145,71+145,55
+145,55
+145,65
+145,82
+145,61
+145,67
+145,50
+145,55
+145,70
+145,77 +145,90
+145,81
+145,90
+145,71
+145,25
+144,90
+145,63
+145,78
+144,60
+145,46
+144,30
+145,20
+145,00
+145,37
+144,65
+145,05
+144,90
+145,72
+146,47
+145,51
+144,45
+145,50
+145,75
+146,02
Zufahrtvonder
Noackstraße
170
24
170
23
170
14
170
26
170
25
49
50
51
52
53
54
170
22
Baumtor Nord
2 x Carpinus betulus
Baumtor Mitte
2 x Carpinus betulus
4.1
Carpinus betulus
Carpinus betulus
170
27
170
20
170
17
170
19
170
18
9
13
9
14
9
12
170
22
Legende:
Flächen für Verkehr
Zufahrten und Fahrspuren im Bereich
Parkplatz in Asphalt oder Betonpflaster
Bodenbelag im Bereich der Zapfsäulen als
flüssigkeitsdichte Fahrbahn in Faserbeton
Anlieferungen aus Betonpflaster
Flächen für Bepflanzungen
Grünflächen werden nach den Festsetzungen des B-Plans
bepflanzt:
unversiegelte Flächen wie z.B. extensive Wiesen-
flächen, Grünflächen und Sickermulden.
Ausbildung Versickerungsmulden siehe Planbeschriftung.
Flächen mit geschnittener Heckenpflanzung bis 1,50m Höhe.
Carpinus betulus Hainbuche
geplante Baumpflanzungen gemäß Artenauswahlliste:
Acer campestre - Feldahorn
Acer platanoides - Spitzahorn
Betula pendula - Sandbirke
Carpinus betulus - Hainbuche
Tilia cordata - Winterlinde
Platanus acerifolia - Platane
Pinius sylvestris - Föhre , Waldkiefer
186 Stellplätze in Öko- bzw. Drainpflaster
davon 4 behindertengerechte Stellplätze
davon 4 Eltern/ Kind- Stellplätze
53 Fahrradstellplätze in den Eingangsbereichen der Märkte, Aufteilung
siehe Grundrisspläne
Sonstige Flächen und Zeichen
Flächen für ruhenden Verkehr
Standort Müll- und Wertstoffcontainer
geplante Gebäude
vorhandene Trafostation (HSE)
Kiesstreifen ausgebildet als Sickermulde
Beton-Pflaster im Eingangsbereich Märkte
bestehende Bäume
Fahnenmast Höhe = 7,60 m
Werbepylon, Höhe = 8,00 m, Breite = 3,50 m
Mastleuchte (ein.- und mehrstrahlig)
Höhe = 4,00 - 4,50 m
Versorgungs- und Entsorgungstrasse
Geltungsbereich B-Plan W 35.2
Müll
16.09.2010
170
25

anlage 3

71734 Zeichen

Anlage 3 
Wissenschaftsstadt Darmstadt     Darmstadt, 23.09.2010 
Der Magistrat 
 
 
Begründung  
gem. § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 
- Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - 
 
mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und 
Satzung über die Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser 
 
für den östlichen Bereich des Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH) süd-
lich der Rüdesheimer Straße und östlich der Karlsruher Straße 
 
I 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2 
Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
INHALT 
 
I BEGRÜNDUNG DES BEBAUUNGSPLANES     Seite 4 
 
1. Ausgangsbedingungen            Seite 4 
1.1 Rechtsgrundlagen 
1.2 Planungsanlass 
1.3 Räumlicher Geltungsbereich und Größe 
2. Planungsgrundlagen            Seite 4 
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung 
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld 
2.3 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand 
2.4 Bestand Erschließung 
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr 
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr 
2.4.3 Fuß- und Radwegebeziehungen 
3. Allgemeine Planungsziele           Seite 5 
4. Grundzüge der Planung            Seite 6 
4.1 Nutzung und Bebauung 
4.2 Freiflächen 
4.3 Erschließung / Verkehr 
4.4 Durchführung 
5. Begründung der Festsetzungen           Seite 7 
5.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
5.1.1 Art der baulichen Nutzung 
5.1.2 Maß der baulichen Nutzung 
5.1.3 Bauweise und Baugrenzen 
5.1.4 Öffentliche Verkehrsflächen  
5.1.5 Flächen für Versorgungsanlagen 
5.1.6 Gehrechte 
5.2 Immissionsschutz 
5.3 Altflächen / Altstandorte 
5.4 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
5.5 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser 
Seite 2

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2 
Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
II UMWELTBERICHT   SEITE 12 
1. Einleitung              Seite 12 
1.1 Inhalt, Ziele, Art und Umfang der Planung 
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Um-
weltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die 
Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 
2. Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter       Seite 14 
(Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der 
Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden) 
2.1 Schutzgut Boden 
2.2 Schutzgut Wasser 
2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft 
2.4 Schutzgut Luft / Klima 
2.5 Schutzgut Mensch / Gesundheit 
2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
 
3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen        Seite 18 
3.1 Schutzgut Boden 
3.2 Schutzgut Wasser 
3.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft 
3.4 Schutzgut Luft / Klima 
3.5 Schutzgut Mensch / Gesundheit 
3.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
3.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
 
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der 
nachteiligen Auswirkungen            Seite 20 
4.1 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter 
4.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser 
4.3 Naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung mit Bilanzierung nach Hessischer 
Kompensationsverordnung 
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der 
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung        Seite 21 
 
6. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher 
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) 
               S e i t e  2 1  
 
7. Allgemein verständliche Zusammenfassung         Seite 22 
 
ANLAGEN   SEITE 22 
 
III LISTE DER GUTACHTEN   SEITE 27 
 
Seite 3

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2 
Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
I BEGRÜNDUNG DES BEBAUUNGSPLANES 
 
1. Ausgangsbedingungen 
1.1 Rechtsgrundlagen 
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches 
(BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zu 
Grunde. 
1.2 Planungsanlass  
Die Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜH) hat sich von einem Teil ihrer Flächen 
zurückgezogen. Auf einem Teil der frei gewordenen Flächen beabsichtigt die Vorhabenträgerin 
Einzelhandel und eine Tankstelle zu entwickeln.
 
Bereits der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 setzt diese Nutzungen in 
seinem Geltungsbereich fest. 
Da die im bestehenden Planungsrecht vorgesehene Erschließung von der Heidelberger Straße 
nicht realisierbar ist, soll die südlich des Geltungsbereichs gelegene Noackstraße zur 
Erschließung herangezogen werden. Zudem soll der Geltungsbereich nach Süden erweitert 
werden. Weil dieses mit dem bestehenden Planungsrecht nicht vereinbar ist, wird die Aufstellung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 ersetzt den rechtskräftigen Bebauungsplan 35.1. 
1.3 Räumlicher Geltungsbereich und Größe 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Flur 19 folgende 
Flurstücke: den gesamten Bereich der Flurstücke Nr. 161/25, 170/13, 170/15 bis 170/18 und 
341/6 sowie in der Flur 20 südlich anschließend die Flurstücke Nr. 9/3 bis 9/12. 
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha. 
2. Planungsgrundlagen 
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung 
Der seit dem 01.04.2006 rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weist das Plangebiet als „gewerbliche Bauflächen“ aus. Um die Nutzung als „großflächiger 
Einzelhandel“ zu ermöglichen, war die Änderung in Sondergebiet Einzelhandel erforderlich. Das 
Änderungsverfahren richtet sich nach § 8 (3) BauGB und erfolgte im Parallelverfahren.  
Der Regionalplan Südhessen 2000 definiert das Planungsgebiet als Bereich für Industrie und 
Gewerbe. Ein Sondergebiet ist aus diesen Vorgaben nicht direkt zu entwickeln. Gemäß der 
Stellungnahme des Regierungspräsidiums vom 19.02.2010 stehen der angestrebten 
Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel jedoch keine regionalplanerischen Bedenken 
entgegen.  
Die Regionalversammlung hat auf Antrag in ihrer Sitzung vom 17.09.2010 der Neuausweisung 
des bisherigen Bereichs für Industrie und Gewerbe als Vorranggebiet Siedlung zugestimmt und 
damit die Voraussetzung für die Genehmigung der FNP-Änderung geschaffen. 
Seite 4

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2 
Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld 
Das Planungsgebiet liegt im Süden des Darmstädter Stadtteiles Bessungen in einem 
bestehenden Gewerbegebiet, das von großflächigem Einzelhandel geprägt ist. Im Norden liegt 
die Rüdesheimer Straße, an welche sich nördlich ein Wohngebiet mit 
Geschosswohnungsbauten anschließt. Im Osten befindet sich u. a. ein großer Einzelhandels-
betrieb für Bürobedarf, ein Wohnhaus, ein Schnellrestaurant, ein Autohaus, ein Zubehörhandel 
für Autoteile und großflächiger Einzelhandel. Im Süden liegt ein Mischgebiet mit 
Wohngebäuden. Im Westen liegen entlang der Karlsruher Straße (B 3) die Verwaltungs- und 
Nebengebäude des TÜV. 
2.3 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand 
Das Grundstück wurde bis vor kurzem von der Technischen Überwachung Hessen GmbH 
genutzt; z. Zt. ist das Gelände überwiegend ungenutzt. Im zentralen Bereich befindet sich eine 
denkmalgeschützte Stahlbeton-Dachkonstruktion unter der die Kfz-Untersuchungen 
vorgenommen wurden. 
2.4 Bestand Erschließung 
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr 
Das Planungsgebiet wird im Norden und Westen von der 4-spurig ausgebauten B 3, die im 
Norden über die Rüdesheimer Straße und im Westen über die Karlsruher Straße verläuft, sehr 
gut erschlossen. An der Rüdesheimer Straße befinden sich gegenwärtig zwei Ein- und 
Ausfahrten. Der Anschluss an die Karlsruher Straße ist nur für Rechtsabbieger aus der 
Fahrtrichtung Süden nutzbar. 
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr 
Die Erschließung durch den ÖPNV erfolgt über die Straßenbahnlinien Richtung Eberstadt und 
die Buslinie R. Die Haltestelle der Straßenbahn befindet sich in ca. 150 m Entfernung an der 
Heidelberger Straße / Ecke Landskronstraße. Eine Haltestelle der Buslinie liegt fast an 
derselben Stelle. Die Haltestelle für die Gegenrichtung liegt gegenüber dem Geltungsbereich 
an der Rüdesheimer Straße. 
2.4.3 Fuß- und Radwegebeziehungen 
Das Planungsgebiet ist sowohl durch Fuß- als auch Radwege, welche Bestandteil des 
Radwegenetzes der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind, gut erschlossen. Das Wegenetz 
verläuft parallel zur Rüdesheimer, Karlsruher und Heidelberger Straße. 
3. Allgemeine Planungsziele 
Die Versorgung des Stadtteiles Bessungen mit Einzelhandel für den täglichen Bedarf ist nicht 
mehr sichergestellt. Grund ist ein Mangel im zentralen Versorgungsbereich „Ortskern 
Bessungen“ an angemessen großen Flächen für Gebäude und Stellplätze, die notwendig sind, 
um die Wirtschaftlichkeit von Einzelhandelsbetrieben zu gewährleisten. 
Nach Möglichkeit sollen alle neuen Einzelhandelsbetriebe, deren Struktur und Warensortiment 
sich in die zentralen Standorte einfügt, auch dort integriert werden. Zur Nahversorgung der 
Stadtteile mit Waren des täglichen Bedarfs ist entsprechender Einzelhandel zur Versorgung der 
Bevölkerung auch in Randlagen der Stadtteile möglich, wenn sich der Standort aus 
verkehrlichen und stadtstrukturellen Gründen dafür eignet. 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
Östlich des Geltungsbereichs haben sich bereits Betriebe zur Nahversorgung des Stadtteils 
Bessungen angesiedelt. Hieran wird mit den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich 
angeknüpft. 
4. Grundzüge der Planung 
4.1 Nutzung und Bebauung 
Im östlichen bzw. südöstlichen Bereich des Geltungsbereichs ist großflächiger Einzelhandel für 
die Nahversorgung in einem Lebensmittelvollsortimentmarkt mit 1.800 qm Verkaufsfläche, 
einem Lebensmitteldiscountmarkt mit 1.200 qm Verkaufsfläche und einem Drogeriemarkt mit 
625 qm Verkaufsfläche vorgesehen. Insgesamt sind also 3.625 qm Verkaufsflächen geplant. 
Das für diese Betriebe übliche Randsortiment ist zulässig. 
Die Gebäude dieser Märkte sind entlang der östlichen Grundstücksgrenze angeordnet (vgl. 
Anlage 2 zum Durchführungsvertrag "Vorhaben- und Erschließungsplan"). In der Mitte des 
Geltungsbereichs steht eine denkmalgeschützte Stahlbeton-Dachkonstruktion. Sie ist von ihren 
Einbauten befreit und soll für die Unterbringung von Stellplätzen verwendet werden.  
Im Nordosten des Geltungsbereichs ist die Errichtung einer Tankstelle vorgesehen. Die 
Gebäudefläche soll ca. 220 qm, die überdachte Fläche der Zapfsäulen ca. 400 qm groß sein. 
4.2 Freiflächen 
Zur Erschließung der vorgesehenen Nutzungen und zur Unterbringung der erforderlichen 
Stellplätze wird nahezu die gesamte Freifläche benötigt. Der ruhende Verkehr wird 
ausschließlich ebenerdig untergebracht. Entsprechend der Einstellplatzsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen zwischen den Stellplätzen Bäume gepflanzt werden.  
Die Baumstandorte sind so angeordnet, dass sie die Erschließungs- und Stellplatzflächen 
gestalterisch gliedern und der Orientierung dienen.  
Am Nordrand des Geltungsbereichs wird mit „zu begrünenden privaten Grundstücksflächen“ 
(vorgesehen sind Wiesenflächen) eine Mindesteingrünung des Planungsgebietes 
sichergestellt. 
Im Süden soll auf „zu begrünenden privaten Grundstücksflächen“ ein Baumhain angelegt 
werden.  
Entlang der öffentlichen Erschließungsstraße nach Süden zur Noackstraße sollen zur 
Abgrenzung und zum Schutz der Nachbargrundstücke auf einer zu begrünenden, 1 m breiten 
privaten Fläche Hecken angepflanzt werden (Mindesthöhe 1,50 m). 
4.3 Erschließung / Verkehr 
Der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 sieht eine direkte Erschließung 
von der Heidelberger Straße aus vor, die nicht realisierbar ist. Daher wurde das 
Erschließungskonzept wie folgt geändert. 
Die Erschließung des Einzelhandelsstandorts erfolgt nun von der B 3 / Karlsruher Straße und 
der Rüdesheimer Straße sowie von der Noackstraße aus. Die Zufahrten aus dem 
Geltungsbereich von und zur B 3 werden wegen der Nähe zur Kreuzung und ihrer starken 
Belastung während der Spitzenstunden in der Karlsruher Straße nur von Süden und nach 
Norden und in der Rüdesheimer Straße von Westen und nach Osten zugelassen. Eine 
Beschränkung auf diese Zufahrten würde die Erreichbarkeit des Einzelhandelsstandorts 
besonders aus den südlichen Bereichen des Stadtteils Bessungen erschweren. Deshalb ist 
eine weitere Zufahrt von der Heidelberger Straße aus über die Noackstraße vorgesehen. 
Um dem Planungsziel entsprechend die Nahversorgung dieses Stadtteils mit Gütern des 
kurzfristigen Bedarfs zu verbessern, ist im Süden des Geltungsbereichs eine neue 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
Verbindungsstraße zur bestehenden Noackstraße und damit zur mitten durch den Stadtteil 
Bessungen führenden Heidelberger Straße geplant. Sowohl der Anschluss der neuen Straße 
an die Noackstraße als auch die bestehende Anbindung Noackstraße / Heidelberger Straße 
lassen Abbiegevorgänge in alle Richtungen zu. 
Damit ist gewährleistet, dass der Einzelhandelsstandort aus dem südlichen Bessungen und 
aus den geplanten Gebieten im Bereich der ehemaligen Militärflächen südlich davon neben der 
guten fußläufigen Erreichbarkeit auch von PKW auf kurzem Wege angefahren werden kann. 
4.4 Durchführung 
Ergänzend zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden ein Durchführungs- und ein 
Erschließungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
abgeschlossen, in denen neben der Durchführungsverpflichtung u. a. die Übernahme der 
anfallenden Kosten geregelt wird. 
Die Einzelheiten des Vorhabens und der Erschließung werden im Durchführungsvertrag sowie 
im ergänzenden Erschließungsvertrag geregelt. 
5. Begründung der Festsetzungen 
5.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
5.1.1 Art der baulichen Nutzung 
Auf Grund der künftigen Nutzungsabsichten wird im Geltungsbereich ein Sondergebiet für 
Einzelhandel und eine Tankstelle festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht den Regelungen 
der BauNVO, wonach großflächige Verkaufsflächen außer in Kerngebieten nur in hierfür 
festgesetzten Sondergebieten zulässig sind. 
Im Geltungsbereich sind ein Lebensmittelvollsortimentmarkt mit 1800 qm Verkaufsfläche, ein 
Lebensmitteldiscountmarkt mit 1200 qm Verkaufsfläche, ein Drogeriemarkt mit 625 qm 
Verkaufsfläche und eine Tankstelle mit einer Gebäudefläche von 220 qm und einer 
Überdachung der Zapfanlagen von 400 qm geplant. 
Die geplanten Einzelhandelseinrichtungen dienen zur Erhaltung und Stabilisierung 
(Verlagerung des Aldi-Marktes für eine bessere verkehrliche Erschließung und eine 
marktgerechte Erweiterung der Verkaufsfläche) und Ergänzung der Nahversorgung der in den 
umgebenden Stadtquartieren (Bessungen und die südlich angrenzenden Konversionsgebiete) 
wohnenden Bevölkerung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs. Wirtschaftlich tragfähige 
Größenordnungen solcher Einrichtungen würden im Stadtteilkern von Bessungen zu Verlusten 
bei der charakteristischen Stadtstruktur führen. 
Zum Schutz der vorhandenen Einzelhandelsangebote im Stadtteilzentrum Bessungens sind die 
zulässigen zentren- bzw. innenstadtrelevanten Sortimente der Grundversorgung bzw. des 
kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel auf max. 3.000 qm und Drogerieartikel auf max. 625 qm) 
auf der festgesetzten maximalen Verkaufsfläche von insgesamt 3.625 qm begrenzt. Innerhalb 
der Betriebe sind deren übliche Randsortimente an innenstadt-/zentrenrelevanten Waren 
zulässig. Andere Sortimente, auch nicht innenstadt- bzw. zentrenrelevante, sind nicht zulässig. 
5.1.2 Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl (0,6), die maximal 
zulässige Gebäudehöhe und die Baugrenzen bestimmt. Diese Festsetzungen dienen der 
harmonischen Einfügung in die Bebauungsstruktur der Umgebung. 
Die Begrenzung der Gebäudehöhe auf max. 153,50 m ü. NN ermöglicht Gebäudehöhen bis zu 
ca. 7,50 m über der Oberkante des vorhandenen Geländes. 
Im Sinne allgemeiner Ressourcenschonung ist vorgesehen auf einem großen Teil der Dächer 
Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Daher wird die Überschreitung der zulässigen 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
Gebäudehöhe durch solche Anlagen um bis zu 1,5 m erlaubt. Um besonders emissionsarme 
Geräte z. B. bei Klimageräten zu ermöglichen, dürfen alle anderen technischen Anlagen als 
Dachaufbauten die zulässige Gebäudehöhe bis zu 2 m überschreiten. Damit diese Anlagen in 
der Fassadengestalt zurücktreten und die Gebäude nicht höher erscheinen lassen als ca. 
7,50 m, müssen alle Dachaufbauten, ausgenommen Solaranlagen um mindestens 5,00 m von 
der Bauflucht zurücktreten. 
Angrenzend an die Baugrenzen werden einige Flächen festgesetzt, auf denen nur 
Überdachungen zulässig sind. Dies ist erforderlich, um die geplanten Zugänge zu den 
Gebäuden entsprechend regengeschützt gestalten zu können. 
5.1.3 Bauweise und Baugrenzen 
Die gewählte abweichende Bauweise ergibt sich aus der Nutzungsart des großflächigen 
Einzelhandels und entspricht einem Großteil der Bebauung in der Nachbarschaft. 
Die Baugrenzen sind entsprechend den Neubauvorhaben am östlichen und südlichen Rand 
des Geltungsbereichs festgesetzt. Der Erhalt der denkmalgeschützten Halle wird durch 
Baugrenzen im Mittelpunkt des Geländes gesichert. 
5.1.4 Öffentliche Verkehrsflächen  
Die Festsetzungen zur Erschließung sind Ergebnis einer verkehrsplanerischen Untersuchung. 
Die geplante Erschließungsstraße zwischen der Noackstraße und dem Sondergebiet wird als 
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, d. h. als öffentliche Straße gewidmet, weil sie 
beiderseits unabhängig von den Vorhaben des großflächigen Einzelhandels bebaute und 
unbebaute Grundstücke erschließt.  
Der Anschluss an die Noackstraße wird zu einem Vollanschluss ausgebaut (ohne 
Lichtsignalanlage) und erfolgt über die Flurstücke Nr. 170/10 und 341/6 in Flur 19, sowie in Flur 
20, Flurstück Nr. 9/2. Auf dieser Straße wird kein Lkw-Verkehr, also auch kein 
Andienungsverkehr zu den Märkten und zur Tankstelle, zugelassen und die 
Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. 
Zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn dieser Erschließungsstraße ist ein 2 m breiter 
Geländestreifen zur Versickerung des auf der Straße anfallenden Regenwassers vorgesehen. 
Auf diesem Geländestreifen werden drei Bäume festgesetzt. Vom Vorhabenträger werden 
diese durch die Pflanzung von drei weiteren Bäumen außerhalb des Geltungsbereichs auf 
Privatgelände zu „Baumtoren“ ergänzt. Diese Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und ist 
im Durchführungsvertrag geregelt. 
Zu den östlich an diese Erschließungsstraße angrenzenden Wohngrundstücken wird ein 
privater Grünstreifen von 1 m Breite vorgesehen, der mit einer Hecke mit einer Höhe von 1,50 
m zu bepflanzen ist. Außerdem erhalten die östlich angrenzenden Wohngrundstücke die 
Möglichkeit der Erschließung über diese Straße: pro 12 m Länge der jeweiligen 
Grundstückgrenze kann eine Zufahrt mit maximal 3 m Breite hergestellt werden. Damit wird 
den Eigentümern dieser Parzellen die Möglichkeit gegeben, die Baulasten zur Erschließung auf 
der Ostseite ihrer Parzellen durch unmittelbare Anschlüsse an die öffentliche Verkehrsfläche zu 
ersetzen. 
Die Tankstelle wird von der Rüdesheimer Straße mit einer Einfahrt von Westen und einer 
Ausfahrt nach Osten erschlossen. 
Die Anbindungen zur Karlsruher Straße und zur Rüdesheimer Straße werden als „rechts rein - 
rechts raus - Anbindungen“ ausgestaltet. Die bestehende Einfahrt von der Karlsruher Straße in 
den Geltungsbereich wird im Wesentlichen für ausreichend erachtet. Die Infobucht soll erhalten 
bleiben, allerdings müssen die Radien für die Ein- und Ausfahrt des LKW-Verkehrs erweitert 
werden. Rad- und Gehweg bleiben in der jetzigen Form bestehen. Zur Verbesserung der Sicht 
soll die Infotafel versetzt werden. 
Die Darstellung der Bereiche für Ein- und Ausfahrten dient der Verdeutlichung der 
Erschließung des Planungsgebietes. 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
5.1.5 Flächen für Versorgungsanlagen 
Zur Sicherstellung der Versorgung des Planungsgebietes mit elektrischer Energie wird die 
bestehende Trafostation als Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. 
5.1.6 Gehrecht 
Das Gehrecht in Flur 19 über die Flurstücke Nr. 170/9, 170/10 und 170/13 dient der Sicherung 
der fußläufigen Anbindung des geplanten Entwicklungsgebietes auf der Fläche der ehemaligen 
Lincoln Siedlung an die Fachmärkte und in Richtung Innenstadt sowie in der Gegenrichtung. 
5.2 Immissionsschutz  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden zwei schalltechnische Untersuchungen 
vorgenommen:  
- Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens (Betrieb der vorgesehenen Anlagen) vom 25.05.2009, 
überarbeitete Fassung vom 14.04.2010 
- Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes in Bezug auf den Neubau der 
Erschließungsstraße zur Noackstraße vom 02.10.2008, überarbeitete Fassung vom 
25.05.2010 
Die Überarbeitungen der Gutachten nach der Offenlage wurden notwendig aufgrund von 
Einwendungen des Regierungspräsidiums zur Belastung der Wohnbebauung nördlich der 
Rüdesheimer Straße, sowie von Korrekturen bei der zugrunde gelegten Verkehrsbelastung. 
Die Ergebnisse der Überarbeitung hatten keine Auswirkungen auf die der Abwägung zugrunde 
gelegten Immissionsbelastungen für die umgebenden Nutzungen. 
Die schalltechnische Untersuchung des Büros Fritz, Einhausen vom 2.10.2008, ergänzt am 
14.04.2010, kommt in der Berechnung und Beurteilung nach der TA Lärm zu folgenden 
Ergebnissen: 
Die Anforderungen an den Schallschutz bemessen sich im vorliegenden Fall nach der 
Schutzbedürftigkeit des Gebietes.  
In Anbetracht der Lage des Wohnquartiers nördlich der Rüdesheimer Straße in einer 
städtischen Gemengelage, die durch eine sachgerechte städtebauliche Entwicklung nicht 
aufgelöst werden kann, ist für die Festlegung der Anforderung an den Immissionsschutz für die 
Nacht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme anzuwenden. Daher wird im Sinne einer 
Mittelwertbildung die Anwendung der Immissionsrichtwerte 55 dB(A) für den Tages- und 
43 dB(A) für den Nachtzeitraum empfohlen. 
Für die am stärksten belasteten Wohngebäude nördlich der Rüdesheimer Straße werden für 
den Tag Beurteilungspegel bis zu Lr,tags = 52,7 dB(A) und max. Lr, nachts = 42,2 dB(A) 
berechnet. Der Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete ist tagsüber somit deutlich 
unterschritten. In der Nacht ist ebenfalls eine Unterschreitung des Immi ssionsrichtwertes zu 
erwarten. Die berechneten nächtlichen Beurteilungspegel, die voraussichtlich in der lautesten 
Nachtstunde zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr auftreten können, werden dabei durch die 
Frequentierung der Tankstelle sowie LKW- und Transporter-Andienungen der Märkte auf dem 
Gelände hervorgerufen. 
Bei diesen Berechnungen wird davon ausgegangen, dass die Shopfrequentierung im 
Tankstellenbetrieb zwischen 22.00 und 23.00 Uhr in geringerem Umfang stattfindet als 
zwischen 5.00 und 6.00 Uhr. In der Summe der Geräusche aus allen Anlagen ergibt sich dann 
die lauteste Nachtstunde zwischen 5.00 und 6.00 Uhr mit dem ausgewiesenen 
Beurteilungspegel von 42,2 dB(A) am Gebäude Felsingstraße 37. 
Unterstellt man allerdings eine hohe Auslastung der Tankstelle gleichzeitig mit der Abfahrt 
einer hohen Zahl von PKWs (60) vom Kundenparkplatz der Märkte zwischen 22.00 und 23.00 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
Uhr so können noch geringfügig höhere Beurteilungspegel, jedoch noch unter 43 dB(A) am 
Gebäude Felsingstraße 37 erreicht werden. Dies ist jedoch nach Meinung des Gutachters 
unrealistisch, da nach 22 Uhr eine derartig hohe Frequentierung der Märkte und in Kombination 
mit einem starken Betrieb im Tankstellenshop ohnehin nicht zu erwarten ist. 
Die südlich der Märkte in Richtung Noackstraße gelegenen Wohngrundstücke sind bezüglich 
ihrer Schutzbedürftigkeit einem Mischgebiet zuzuordnen. Daher gelten hier gem. TA Lärm 
Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) für den Tages- und 45 dB(A) für den Nachtzeitraum. An 
diesen Wohngebieten sind tags maximale Beurteilungspegel von Lr, tags = 54,2 dB(A) und 
nachts von Lr, nachts 43 dB(A) zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte werden folglich 
unterschritten. 
Die schalltechnische Untersuchung des Büro Fritz vom 26.05.2010 zum Neubau der 
Erschließungsstraße zur Noackstraße kommt in der Berechnung und Beurteilung nach der 16. 
BImSchV zu folgenden Ergebnissen: 
- Beim Neubau einer öffentlich gewidmeten Straße ist sicherzustellen, dass deren Nutzung 
nicht zu Beurteilungspegeln führt, die die gebietspezifischen Immissionsgrenzwerte gemäß 
der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) überschreiten. 
- Die Verkehrslärmimmissionen, hervorgerufen durch die neue Erschließungsstraße, führen 
an keiner der angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen zu einer Überschreitung der 
gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte. 
- Die Immissionsgrenzwerte werden im Mischgebiet um mindestens 9 dB(A) tags bzw. um 
mindestens 12 dB(A) nachts unterschritten. Im Wohngebiet betragen die 
Unterschreitungen mehr als 12/15 dB(A) am Tage / in der Nacht. 
Diese Ergebnisse setzen voraus, dass Andienungsvorgänge für den 
Lebensmitteldiscountmarkt auf den Zeitraum zwischen 6 Uhr und 22 Uhr beschränkt werden, in 
der Noackstraße kein Lkw-Verkehr zugelassen und die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h 
begrenzt wird.  
Die nächtliche Andienung des Vollsortiment-Marktes, des Drogeriemarktes und der Tankstelle 
wird aus Schallschutzgründen beschränkt auf insgesamt eine Lkw- und eine Transporter-
Andienung pro Nacht.  
Dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche 
ist im Zulassungsverfahren (Baugenehmigungsverfahren) dadurch Rechnung zu tragen, dass 
ein Nachweis (schalltechnische Untersuchung) zu führen ist, in dem darzulegen ist, dass die 
geltenden Vorschriften, insbesondere die des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) 
und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) eingehalten werden. Auf sich 
daraus möglicherweise ergebende Auflagen (z. B. Einschränkung der Betriebs- und 
Andienungszeiten) zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte wird an dieser Stelle 
hingewiesen. 
5.3 Altflächen / Altstandorte 
In einem Teilbereich des Planungsgebietes (Geltungsbereich W 35.1) sind 2003 schwach 
belastete Auffüllungen festgestellt worden, die auf Grundlage der vorgenommenen 
abfalltechnischen Einstufung unter Führung entsprechender Nachweise vom Vorhabenträger 
zu verwerten sind.  
Im Bereich der geplanten Straße im Süden des Geltungsbereichs (neu hinzugekommen) sind 
im Altlastenkataster der Wissenschaftsstadt Darmstadt Altstandorte aufgeführt. Auf den 
Flurstücken Nr. 9/3 bis 9/12, Flur 20 befanden und befinden sich seit Beginn der siebziger 
Jahre ständig wechselnde Betriebe des Kfz-Gewerbes, sowie Handel mit Roh- und 
Abfallprodukten und Herstellung und Handel mit Glasprodukten. Altablagerungen sind nicht 
bekannt. 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag verpflichtet, die Durchführung von 
Bodenanalysen vor Baubeginn nach geltendem Gesetz auf seine Kosten durchzuführen. Bei 
Feststellung von Kontaminationen hat er die einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften zu 
beachten und die Kosten einer notwendigen Bodensanierung zu tragen. 
Da sich das Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet, wurde der 
Kampfmittelräumdienst beauftragt und der Vorhabenträger hat die geeignete Vorgehensweise 
mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. 
5.4 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
Die Regelungen dienen, neben den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der 
Einbindung der Vorhaben in das städtebauliche Umfeld. 
So werden die zulässige Gestaltung der Werbeanlagen und die zulässige Fassaden- und 
Farbgestaltung der baulichen Anlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes umgebungsverträglich geregelt. 
5.5 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser 
Die Festsetzungen dienen dem nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser. Entsprechend 
der ökologischen Zielsetzung werden Festsetzungen getroffen, die auf das Sammeln des 
Niederschlagswassers in Zisternen und soweit möglich auf dessen Nutzung als Brauchwasser 
zielen. Die über den Bedarf hinaus anfallende Regenwassermenge wird vollständig auf dem 
Grundstück versickert. 
Eine Ermittlung und Bemessung
 von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich 
verunreinigtem Niederschlagswasser wurde nach DWA-A 138 durchgeführt. Nach dieser 
technischen Berechnung können die dezentralen Versickerungsanlagen, gemäß den 
entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans realisiert werden. 
 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
II UMWELTBERICHT 
1. Einleitung 
1.1  Inhalt, Ziele, Art und Umfang der Planung 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 beinhaltet die Ausweisung eines Sondergebie-
tes. Innerhalb des Sondergebiets (SO) sind gr oßflächiger Einzelhandel mit dem Schwerpunkt-
sortiment Lebensmittel und eine Tankstelle zulässig. 
Der Bebauungsplan W 35.2 löst den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.1 ab, der erst 
am 19.1.2006 in Kraft getreten ist. Die mit dem B-Plan W 35.1 ermöglichten Vorhaben wurden 
bisher nicht umgesetzt. Auch sie sahen die Einrichtung großflächigen Einzelhandels vor. Auf-
grund einer jetzt erfolgten Umplanung der Erschließung und Neuplanung einiger Gebäudekör-
per, die zu einer Inanspruchnahme von Flächen auch außerhalb des W 35.1 führt, wird ein 
neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, dessen Geltungsbereich vor allem im 
Süden und Südosten einen neuen Zuschnitt erhalten hat. Der Geltungsbereich des neuen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 umfasst in der Summe etwa 4000 m² mehr Flä-
che (= 1,86 ha). Im W 35.2 soll die zweite Vollerschließung des Geländes nicht mehr von Os-
ten über die Heidelberger Straße, sondern von Süden über die Noackstraße erfolgen. Dabei 
wird das Grundstück 9/12, Flur 20 genutzt. Zusätzlich zu der großen Einzelhandelsmarktfläche 
im Osten des W 35.1, die im W 35.2 jetzt etwas kleiner ausfällt, soll südlich davon ein etwas 
abgesetzter, nahezu 1200 m² großer Aldi-Markt entstehen. Dieser ist quer zu den anderen 
Märkten angeordnet und erfordert den Abriss zweier noch recht neuer Gebäude auf dem südli-
chen TÜV-Gelände. 
Der Flächenbedarf der baulichen Anlagen des im östlichen bzw. südöstlichen Plangebiet vor-
gesehenen Einzelhandels beträgt jetzt insgesamt ca. 5.500 qm. Der Flächenbedarf der im 
nordöstlichen Plangebiet geplanten Tankstelle beträgt ca. 220 qm für den Verkaufsraum und 
die Nebenräume sowie ca. 400 qm für den überdachten Bereich der Zapfsäulen. 
Vorrangiges Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Sicherstellung der Ver-
sorgung des Stadtteiles Bessungen mit Waren des täglichen Bedarfs über die Bereitstellung 
von Flächen für Gebäude und Stellplätze von Einzelhandelsbetrieben. 
 
1.2  Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Zie-
le und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 
1.2.1 Folgende Fachgesetze/-pläne legen Ziele des Umweltschutzes fest, die für diesen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan von Bedeutung sind: 
 
 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG i.d.F. vom 29.07.2009)  
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landespflege: 
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des 
Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten ... Bereich 
so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 
1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume 
auf Dauer gesichert sind". 
 Hessisches Naturschut zgesetz (HENatG 2006) 
§ 1 HENatG formuliert in §1 die Ziele des Naturschutzes nahezu inhaltsgleich wie das 
BNatSchG. 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2 
Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 
 Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009)  
„(1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere 
und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemein-
heit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchti-
gungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosys-
teme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit ins-
gesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche 
Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu be-
rücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung 
der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten. 
(2) Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer 
verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um 
eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Ei-
genschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene spar-
same Verwendung des Wassers zu erzielen um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaus-
halts zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu 
vermeiden.“  
 
 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG 1998, zuletzt geändert am 9.12.2004)  
§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes: 
„Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wie-
derherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und 
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vor-
sorge gegen nachteilige Einwirkungen seiner natürlichen Funktionen zu treffen. Bei Ein-
wirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie 
seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden 
werden". 
 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG 2002, zuletzt geändert am 11.08.2010)  
§ 1 Zweck des Gesetzes: 
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die 
Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu 
schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen". 
 Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003) 
Die Leitbildkarte des Landschaftsplanes stellt für das Plangebiet die Neuschaffung von 
Grünflächen (u. a. durch Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung) auf stark versie-
gelten Bauflächen dar. Des Weiteren stellt der Landschaftsplan in seinem Entwicklungsteil 
folgende Ziele und Maßnahmen für Naturschutz, Ressourcenschutz und Naherholung, die 
für das Plangebiet von Bedeutung sind, heraus: 
- Verbesserung der klimatischen und lufthygienischen Situation (u. a. über Entsiegelungs-
maßnahmen durch Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für die Befestigung 
größerer Stellplätze i. V. m. Überstellung der Stellplätze mit Bäumen 
- Vorrang der Innenverdichtung zu Gunsten weiterer Flächeninanspruchnahme im Außen-
bereich bei Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und des Wohnumfeldes 
1.2.2  Die Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Aufstel-
lung des Bauleitplanes erfolgte über: 
 Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege durch 
 Festsetzung von Grünflächen 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 Festsetzung zur Pflanzung von Bäumen im Bereich der Stellplätze und der Grünflächen; 
damit werden auch die Anforderungen der kommunalen Stellplatzsatzung erfüllt  
 Festsetzung zur Begrünung von Dachflächen  
Hierzu zählen auch die Festsetzungen, die in erster Linie zur Berücksichtigung der Ziele des 
Wasserhaushaltsgesetzes erfolgten, nämlich: 
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung  
 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser 
 Berücksichtigung der Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes durch 
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung  
 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser 
 Hinweis zum Grundwasserschutz 
 Berücksichtigung der Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes durch 
 Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung  
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung  
 Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern  
 Hinweis zu Bodenschutz und Altlasten 
 Berücksichtigung der Ziele des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch 
 Abpflanzung der südlichen Erschließungsstraße von den Häusern der Noackstraße 13A- 
13H. 
 Berücksichtigung der Leitbilder des Landschaftsplanes durch 
 Das Flächenrecycling an dieser Stelle 
 Festsetzung von Grünflächen und zur Pflanzung von Bäumen 
 Festsetzung zur Begrünung von Dachflächen 
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung 
2. Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter  
(Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich 
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden) 
Grundlage der Bestandsbeschreibung ist: 
a) für den Bereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.1: 
der dort dargestellt Planzustand 
b) für die Bereiche, für die bisher kein geltender Bebauungsplan existiert: 
der dort vorgefundene aktuelle Bestand. 
 
2.1 Schutzgut Boden 
Im Planungsgebiet findet sich auf Grund der aktuellen und früheren Nutzung (TÜV-Gelände) 
keine natürliche Bodenabfolge mehr. Der überwiegende Teil des Plangebietes stellt sich als 
stark versiegelte Fläche dar. Dasselbe gilt für die Flächen südlich des TÜV-Geländes im 
Bereich der Süderschließung. Der W 35.1 sieht ebenfalls die weitgehende Überbauung vor, 
wobei in Zukunft jedoch das anfallende Niederschlagswasser der umfangreichen 
Stellplatzflächen versickert werden soll. Bedeutsame Flächen für den Bodenschutz sind nicht 
vorhanden. Besondere Bodenfunktionen, wie die Funktion als Archive der Natur- und 
Landschaftsgeschichte sowie als Ausdruck der Eigenart von Natur und Landschaft wird auf 
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Grund der unnatürlichen Bodenlagerungen ausgeschlossen. Die Funktion als Lebensraum für 
spezifische Pflanzengesellschaften und als Habitat für epigäische Tiere und als Lebensraum 
für Bodenorganismen fehlt ebenfalls weitgehend. 
In Teilbereichen des Planungsgebietes wurden schwach belastete Auffüllungen festgestellt. Es 
handelt sich hierbei um erhöhte Gehalte an Quecksilber und PAK (polyzyklische aromatische 
Kohlenwasserstoffe) sowie einen erhöhten pH-Wert im Eluat (siehe "Abfalltechnische 
Untersuchung" des Baugrundbüro Simon 2003).  
Die schwach belasteten Auffüllungen sind auf Grundlage der vorgenommenen 
abfalltechnischen Einstufung unter Führung entsprechender Nachweise zu verwerten. 
Die erhöhten Konzentrationen von Quecksilber und PAK beziehen sich auf eine kleine Fläche 
im Südosten des Bebauungsplanes. Hinsichtlich der Bundes-Bodenschutz- und 
Altlastenverordnung (BBodSchV) wird die Belastung den Vorsorgewerten nach Anhang 2, Pkt. 
4.1 und 4.2 gegenübergestellt. Betreffend den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) 
wurden die Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte nach Anhang 2, Pkt. 1.4 der genannten 
Verordnung der Bewertung zugrunde gelegt. Bei den 2003 untersuchten Auffüllungen 
(Auffüllungsmischproben) handelt es sich um gemischtkörnige Böden (vorwiegend schwach 
kiesiger Sand mit vereinzelt steinigen und schluffigen Anteilen sowie 
Bauschutteinschaltungen), so dass die Vorsorgewerte für sandige Böden bzw. Böden mit 
einem Humusgehalt von < 8% zugrunde zu legen sind. Die analysierten Konzentrationen auf 
der Teilfläche im Südosten liegen nach Anhang 2, Pkt. 4.1 und 4.2 der BBodSchV geringfügig 
über den Vorsorgewerten (Quecksilber 0,42 mg/kg statt 0,1 mg/kg und Benzo(a)pyren 0,51 
mg/kg statt 0,3 mg/kg). Bei Beurteilung nach Anhang 2, Pkt. 1.4 der BBodSchV liegen die 
analysierten Konzentrationen weit unter den Prüfwerten für Kinderspielflächen (sensibelste 
Nutzung).  
In der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind nach 
Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt keine Grundstücke als Altstandorte 
eingetragen. Nach Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Schreiben vom 28.10.2008) liegen im neu hinzugekommenen Geltungsbereich 
Einträge als Altstandorte für den Bereich der Flurstücke Nr. 9/3 bis 9/12, Flur 20 (entspricht 
Adresse Noackstraße 15) vor. 
Auf den Flurstücken Nr. 9/3 bis 9/12 befanden und befinden sich seit Beginn der siebziger 
Jahre ständig wechselnde Betriebe des Kfz.-Gewerbes, so vor allem Gebrauchtwagenhandel, 
Kfz.-Reparaturbetriebe, Karosserie- und Lackierbetriebe, Alt- und Neureifenhandel. Daneben 
fand hier auch Handel mit Roh- und Abfallprodukten jeglicher Art sowie Herstellung und Handel 
mit Glasprodukten statt.  
Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit demselben Schreiben genannten Altstandorte 
im Bereich des Geltungsbereichs des W 35.1 sind bereits durch die genannten 
abfalltechnischen Untersuchungen im Zuge der Planungen zum W 35.1 näher untersucht und 
bewertet worden (s.o.
). 
 
2.2 Schutzgut Wasser 
Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Anfallendes Niederschlags-
wasser wird heute noch überwiegend der Kanalisation zugeführt, so dass sich keine nennens-
werte Neubildungsrate beim Grundwasser einstellt. Bedeutsame Flächen für den Grundwas-
serschutz sind nicht vorhanden. Der rechtskräftige W 35.1 sieht auf allen Stellplätzen Regen-
wasserversickerung vor. Die Ergebnisse der Bodenanalysen sprechen trotz teilweise nachge-
wiesener, geringfügiger Belastungen hinsichtlich Quecksilber und PAK (polyzyklische, aromati-
sche Kohlenwasserstoffe) nicht gegen eine Versickerung, da die Konzentrationen eine Ver-
wendung im offenen Einbau nach den „Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft 
Abfall (LAGA 2003) erlauben (s. auch III. 1). 
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Die Grundwasser-Flurabstände sind groß; sie lagen schon vor der Errichtung der Grundwas-
sergewinnungsanlagen im Westen von Darmstadt über 20 m unter Flur (HLfU 1984). Dement-
sprechend wurde bei den Bohrsondierungen, die im Zuge der Untersuchungen zur Baugrund-
beurteilung und zur Ermittlung des Schadstoffgehaltes von Auffüllmaterial für den B-Plan W 
35.1. angestellt wurden, nirgendwo im Bereich der erbohrten oberen 6 m Grundwasser ange-
troffen. 
 
2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft 
Biotope, Vegetation, Flora: Der Geltungsbereich des neu zugeschnittenen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans W 35.2 besteht zum weitaus größten Teil aus versiegelten Flächen, ge-
pflasterten Stellplätzen und Gebäuden. Für den Bereich des rechtskräftigen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans ist dessen Planzustand als Bestand anzusehen, da hier die Eingriffsrege-
lung, bereits abgearbeitet ist. Unter diesen Voraussetzungen beträgt der Anteil der versiegelten 
und fast versiegelten Flächen (mit und ohne Versickerung des Wasserabflusses, Biotoptypen 
nach Hessischer Kompensationsverordnung: 10.510, 10.520 und 10.530) gut 45 %, etwa 35 % 
sind überbaute bzw. rechtskräftig festgesetzte Bauflächen, der Rest verteilt sich auf mehr oder 
weniger gepflegte vorhandene oder festgesetzte Grünanlagen. 
Spontane, d.h. ohne menschliches Zutun vorhandene, Vegetation fehlt im Bereich der noch 
nicht durch den W 35.1 überplanten Flächen fast gänzlich. Nur vereinzelte Trittpflanzen in 
Pflasterfugen oder auf wenig befahrenen Schotterflächen sind festzustellen, sowie ein kleiner 
Gehölzstreifen am Südeingang der neu geplanten Erschließung von der Noackstraße.  
In größerem Umfang haben sich lückige Ruderalfluren auf einer offenen, nicht befahrenen 
Schotterfläche östlich der denkmalgeschützten Dachkonstruktion entwickelt, die innerhalb des 
W 35.1 liegt. Unter den hier festgestellten kurzlebigen und ausdauernden Ruderalpflanzen be-
findet sich in großer Zahl auch der in Darmstadt auf Sanden und Rohböden verbreitete Zwerg-
schneckenklee ( Medicago minima ), der jedoch hessenweit auf der Roten Liste steht. Diese 
Ruderalfläche ist aber nach dem W 35.1 bereits rechtskräftig überplant.   
Pauschal geschützte Biotope nach § 30 BNatSch G bzw. § 31 HENatG oder Lebensraumtypen 
nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie Lebensräume der Arten des Anhangs II und IV der ge-
nannten Richtlinie und Lebensräume der Vogelarten des Anhangs I sind nicht vorhanden. 
Ein stadtbildprägender oder sonst wie  bemerkenswerter Baumbestand fehlt im neuen Gel-
tungsbereich gänzlich. Auf den neu angelegten Parkplätzen des TÜV-Geländes sind einige erst 
kürzlich gepflanzte Ahornbäume vorhanden, im Bereich der geplanten neuen Südzufahrt befin-
det sich spontan aufgekommener Götterbaum-Jungwuchs ( Ailanthus altissima ). Innerhalb des 
Geltungsbereichs des W 35.1 ist der Baumbestand - meist ebenfalls, niedrige, jüngere Bäume - 
im Jahr 2005 dokumentiert worden. Er ist noch weitgehend vorhanden. Nur von der auffälligen 
Silberpappelreihe unmittelbar östlich der denkmalgeschützten Dachkonstruktion, steht nur noch 
ein Baum, der Rest wurde gefällt. Aber auch diese Gehölze sind fast alle durch den W 35.1 
überplant. Hierfür sieht der W 35.1 Neupflanzungen an anderen Stellen im Bereich der Stell-
plätze vor.  
 
Fauna: Aufgrund der weitgehend versiegelten und stark frequentierten Flächen ist die Bedeu-
tung des Bebauungsplangeltungsbereiches für die Tierwelt sehr gering. Spezielle faunistische 
Erhebungen erfolgten daher auch für den neuen B-Plan nicht. Die hier zu betrachtenden zu-
sätzlichen Flächen (neu angelegter Parkplatz und zwei Gebäude auf dem südlichen TÜV-
Flurstück, Nr. 170/10 (alt), Flur 19, sowie die Bereiche der geplanten Zufahrt von Süden, Flur-
stück Nr. 9/2, Flur 20) sind als Lebensraum für die Tierwelt ebenfalls als sehr gering anzuse-
hen. 
Geschützte Arten:  
Trotz des geringen Wertes als Lebensraum muss grundsätzlich geprüft werden, ob eventuell 
doch europarechtlich geschützte Arten erheblich beeinträchtigt werden könnten, da der Arten-
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schutz bei diesen Arten nicht der Abwägung im Zulassungsverfahren unterliegt und z.B. alle 
europäischen Vogelarten unter den entsprechenden Artenschutz fallen.  
Es kämen im Gebiet grundsätzlich nur Vorkommen geschützter Vögel in Frage. Aufgrund weit-
gehend fehlender Habitatstrukturen sind aber im Bebauungsplangebiet selbst solche Arten 
nicht zu erwarten. Möglicherweise wären wenige Kleinstrukturen in den sehr wenigen Grünflä-
chen für einzelne Exemplare der Arten Amsel, Kohl- und Blaumeise oder Haussperling als 
Nahrungs- oder Brutraum denkbar. Eine erhebliche Beeinträchtigung der jeweiligen lokalen 
Population ist für diese europäischen Vogelarten allerdings auszuschließen, so dass auf ent-
sprechende Kompensationsmaßnahmen zur Erhaltung eventuell vorhandener Tiere verzichtet 
werden kann. 
 
2.4 Schutzgut Luft / Klima 
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das Planungsgebiet in seiner 
Karte 17 „Lokalklima Bewertung" als thermisches Belastungsgebiet dar. Hier lässt sich vor al-
lem auf Grund der Bebauungsdichte und/oder des hohen Versiegelungsgrades der Freiflächen 
im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung eine erhöhte Gesamttemperatur (Wärmeinsel) 
im Vergleich zur umgebenden Landschaft feststellen. 
Bzgl. der Lufthygiene (auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen) sind für das Pla-
nungsgebiet keine besonderen Belastungen bekannt. Aufgrund von Grenzwertüberschreitun-
gen bei den Luftschadstoffen NO
x und Feinstaub (PM 10) an verschiedenen Stellen im Rhein-
Main-Gebiet, darunter vor allem an der Messstelle „Hügelstraße“ in Darmstadt wurde 2005 vom 
Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz der Luftreinhal-
teplan Rhein-Main aufgestellt. Ergänzend kam 2007 der Aktionsplan Darmstadt 2007 hinzu. 
Wesentliche Maßnahme des Aktionsplans war die Sperrung der Innenstadt für den durchge-
henden LKW-Verkehr. Das beplante Gebiet liegt knapp außerhalb des gesperrten Bereiches. 
 
2.5 Schutzgut Mensch / Gesundheit 
Innerhalb des Planbereichs gibt es nahezu keine Wohnnutzung. Bis auf einen schmalen Strei-
fen eines barackenartigen, niedrigen Gebäudes, in dem sich derzeit noch einige einfachste 
Wohnunterkünfte befinden, sind die Flächen gewerblich genutzt oder liegen nach Aufgabe der 
gewerblichen Nutzung brach. Dieses Gebäude muss bei Anlage der Erschließungsstraße ab-
gerissen werden.  
Wohnnutzung gibt es im Gesamtkomplex zwischen Noackstraße, Heidelberger Straße, Rüdes-
heimer und Karlsruher Straße in untergeordneter Form in der Südostecke im Umfeld der ehe-
maligen großherzoglichen Keramikmanufaktur (außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches) und 
in Nachbarschaft zum Baumarkt „Farbenkrauth“. Besondere Qualitäten zur Steigerung des 
Wohnumfelds, wie Grünflächen, Baumbestand, Flächen mit Klima- und Lärmschutzfunktion 
sind derzeit nicht vorhanden. Die verkehrliche Belastung, insbesondere die Lärmbelastung, 
durch die umschließenden Straßen und den Verkehr zu den bestehenden Einzelhandelsgroß-
märkten der benachbarten Flächen innerhalb des genannten Straßengevierts ist erheblich (s. 
auch Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt). 
 
2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Im Planungsgebiet befindet sich ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessischem Denkmal-
schutzgesetz. Die Einzelanlage stellt eine offene Dachkonstruktion aus den 1950er Jahren  
über den ehemaligen Kraftfahrzeug-Prüfeinrichtungen des TÜV dar. Dieses Denkmal bleibt er-
halten und wird in die Planung integriert. Betroffene Sachgüter, die komplett abgerissen wer-
den müssen, sind die neueren Gebäude des TÜV Hessen mit seinen neuangelegten Stell-
platzbereichen auf Flurstück Nr. 170/17 (Flur 19) sowie die Garagen und Baracken im Süden 
des Geltungsbereiches (Erschließungsstraße) auf den Flurstücken Nr. 9/3, 9/4, 9/5, 9/6, 9/7, 
9/8, 9/9, 9/10, 9/11 und 9/12 (Flur 20). 
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3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen  
3.1 Schutzgut Boden 
Im gesamten Planungsbereich fehlen natürlich gelagerte Böden mit entsprechenden Boden-
funktionen. Aus diesem Grund ist eine weitere Veränderung der anthropogen veränderten Bo-
denoberfläche und die geplante Neubebauung mit keinen zusätzlichen Bodenverlusten oder 
Verlusten von Bodenfunktionen verbunden. Das im W 35.2 mögliche Flächenrecycling führt im 
Gegenteil zu einer Verringerung des Drucks auf Flächen an anderer Stelle, an denen mögli-
cherweise intakte Böden in Anspruch genommen worden wären.  
Bei sachgemäßer Behandlung der schwach belasteten Auffüllungen verschiedener Bodenbe-
reiche werden bei den Vorhaben des hier vorgelegten Bebauungsplans keine zusätzlichen Be-
einträchtigungen für die Schutzgüter zu erwarten sein. Auf dem Flurstück Flur 20 Nr. 9/2, auf 
dem altlastenrelevante Betriebe tätig waren, ist bei Feststellung sensorischer Auffälligkeiten 
umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darm-
stadt, Dez. IV/DA 41.5 (Boden schutz) zu informieren. 
3.2 Schutzgut Wasser 
Oberflächengewässer fehlen, daher ist nur die Betrachtung des Grundwassers relevant. Durch 
die vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers auf den umfangreichen Stellplätzen 
ist tendenziell eine Verbesserung der Grundwasserneubildung zu erwarten. Die Schadstoffbe-
lastungen einiger von Auffüllungen betroffener Böden übersteigen in ihrer abfalltechnischen 
Einstufung nach den „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststof-
fen“ (LAGA 2003) die Einbauklasse 1 (Zuordnungswerte 1.1 und 1.2) nicht. Das heißt, dieses 
Bodenmaterial ist für den „offenen“ Einbau (1.1: auch in ungünstigen hydrogeologischen, 1.2 
nur in hydrogeologisch günstigen Standortsituationen) geeignet. Eine Sickerwasserpassage ist 
bei den festgestellten Schadstoffbelastungen nach den aktuellen technischen Regeln der Län-
derarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 2003) unbedenklich. 
3.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft 
Für die Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biotope und die 
durchgeführte Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung wird, wie bereits oben dargestellt, für den Be-
reich des W 35.1 dessen rechtskräftiger Planzustand als Ausgangszustand zugrundegelegt. 
Nur die seinerzeit im Süden von Flurstück Nr. 170/30 (Flur 19) geplante Grünfläche ist eine 
Fläche, die bei einer Umsetzung der damaligen Planungsabsicht einen gewissen Lebens-
raumwert hätte erwarten lassen und die nun von der jetzt geplanten ALDI-Markt-Bebauung 
wieder zurückgenommen wird. Durch den Verzicht auf die Ansiedlung eines gastronomischen 
Betriebs und die damit einhergehende Verringerung der bebaubaren Grundfläche sowie die 
zusätzliche Schaffung einer Grünfläche zwischen der westlichen und mittleren Zufahrt von der 
Rüdesheimer Straße her, wird der Grünflächenanteil im Vergleich zum vorhergehenden W 35.1 
leicht erhöht. Im neu hinzu gekommenen Geltungsbereich sind außer den Beeten und jungen 
Bäumen des TÜV-Geländes und außer einigen schmalen Säumen entlang der südlichen Er-
schließungsstraße keine Vegetationsflächen betroffen. 
Aufgrund der weitgehend fehlenden, relevanten Tierwelt sind ebenfalls keine negativen Aus-
wirkungen auf geschützte Tierarten gegeben. Hinsichtlich des Landschafts- bzw. Stadtbildes ist 
durch Pflanzung von Bäumen 1. Ordnung eine Verbesserung der aktuellen Situation vorgese-
hen.  
Seite 18  
3.4 Schutzgut Luft / Klima 
Durch die Errichtung der Einzelhandelsmärkte und der Tankstelle kommt es gegenüber heute 
zu einer deutlichen Verkehrszunahme mit einer entsprechenden Zunahme der damit verbun-
denen, von den Fahrzeugen ausgehenden Schadstoffemissionen. Zu prüfen ist jedoch die Zu-
nahme gegenüber der rechtskräftigen Situation des W 35.1. Gegenüber dieser ist keine we-
sentliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten, da sowohl die Einzelhandelsmärkte als auch die 
Tankstelle dort bereits geplant sind.

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In einer neuen schallschutztechnischen Untersuchung von 2009 (Fritz-Ingenieure, s. Anhang) 
wurde dennoch für das derzeitige Planverfahren eine Abschätzung der von der Tankstelle und 
der durch die Liefer- und Kundenverkehre ausgehenden Lärmemissionen vorgenommen. Da-
bei wurden auch die Geräuschemissionen an den Laderampen untersucht. Die Ergebnisse 
werden unter Punkt 3.5 (Schutzgut Mensch) zusammengefasst. 
Im Gegensatz zum W. 35.1 verändert sich die Anbindung. Die von Süden, von der Noackstra-
ße her geplante Erschließung führt im Gegensatz zur Anbindung des W 35.1 unmittelbar an 
den Wohnhäusern Noackstraße 13A – 13H vorbei. Die Wirkung auf die Wohnsituation wird 
beim Schutzgut Mensch erörtert. 
Im Vergleich zu heute wird sich die im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt dar-
gestellte Belastungssituation hinsichtlich des Lokalklimas aufgrund der vorgesehenen extensi-
ven Dachbegrünungen und der geplanten Baumpflanzungen eher verbessern als verschlech-
tern. 
3.5 Schutzgut Mensch/Gesundheit 
Gegenüber dem W 35.1 ändern sich nicht die Gesamtumweltbelastungen, aber durch die 
räumliche Verlagerung der Erschließungsstraße und der Veränderung von Baukörpern wird 
sich der Ort der Wirkung auf den Menschen und damit die Beeinträchtigungsintensität ändern. 
Durch die Erschließung von Süden sind zusätzlich Wohngebiete betroffen: die unmittelbar an 
die Erschließungsstraße angrenzenden neuen Wohnhäuser Noackstraße 13A - 13H, die kürz-
lich von den amerikanischen Streitkräften geräumten Wohnblocks der Lincoln-Siedlung und die 
Wohnblocks auf der Nordseite der Noackstraße zwischen Heidelberger Straße und der neuge-
planten Erschließungsstraße. Maßgeblich sind hier vor allem die Lärmemissionen und die emit-
tierten Luftschadstoffe. In einer ersten schalltechnischen Untersuchung (Fritz-Ingenieure 2008) 
wurde geprüft, ob durch den Verkehr auf der neuen Anschlussstraße Immissionsgrenzwerte 
nach der 16. BImSchV im Bereich der Wohnhäuser 13A - 13H überschritten werden. Die Ver-
kehrslärmemissionen unterschreiten nach der schalltechnischen Untersuchung grundsätzlich 
alle 
Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung. Überschreitungen von Immissi-
onsgrenzwerten bei den übrigen Wohngebieten an der Noackstraße sind nicht zu erwarten, da 
die Wohnbebauung deutlich weiter vom Straßenkörper entfernt liegt als die Wohnhäuser 13A 
bis 13H. 
Das Ergebnis der Schallschutztechnischen Untersuchung zu den Kunden- und Lieferverkehren 
sowie zum Tankstellenbetrieb zeigt, dass nur am Südende der Wohnblocks auf der Nordseite 
der Rüdesheimer Straße durch den nächtlichen Tankstellenverkehr mit einer Überschreitung 
des Immissionsrichtwertes der TA Lärm zu rechnen ist. Da die Vorbelastung durch den jetzigen 
Verkehr in der Rüdesheimer Straße aber nach Aussage der Untersuchung schon jetzt zu 
Richtwertüberschreitungen führt, ist mit einer Verdeckung und keiner zusätzlichen Belastung zu 
rechnen. Nach der Schallschutztechnischen Untersuchung Fritz-Ingenieure von Mai 2009 und 
einer Erläuterung und Präzisierung dazu vom September 2009 überschreiten die 
Verkehrsgeräusche auf der Rüdesheimer Straße die Geräusche der geplanten Märkte und der 
Tankstelle voraussichtlich um mehr als 15 dB(A). 
Dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche 
ist im Zulassungsverfahren (Baugenehmigungsverfahren) dadurch Rechnung zu tragen, dass 
ein Nachweis (schalltechnische Untersuchung) zu führen ist, in dem darzulegen ist, dass die 
geltenden Vorschriften, insbesondere die des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) 
und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) eingehalten werden. Auf die 
sich daraus möglicherweise ergebenden Auflagen (z. B. Einschränkung der Betriebszeiten, 
kein Nachtbetrieb) zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte wird an dieser Stelle 
hingewiesen. 
Die in Mischproben der Auffüllungen im Südosten des Geltungsbereiches festgestellten 
Schadstoffkonzentrationen wurden den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) 
betreffend nach Anhang 2, Pkt. 1.4 der BBodSchV bewertet. Danach liegen die analysierten 
Konzentrationen weit unter den Prüfwerten für Kinderspielflächen (sensibelste Nutzung), so 
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dass keine Gefährdungen für das Schutzgut Mensch zu besorgen sind. In der 
Gesamtbetrachtung werden die Überschreitungen der Vorsorgewerte für Böden als tolerierbar 
bewertet, insbesondere da im Rahmen der geplanten Bautätigkeiten die Auffüllungen 
größtenteils ausgeräumt und nicht überba ute Flächen durch Oberflächenbefestigungen 
weitestgehend .versiegelt oder nach oberflächennahem Austausch gegen Oberboden begrünt 
werden. 
3.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Im Planungsgebiet befindet sich ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessischem Denkmal-
schutzgesetz. Die Einzelanlage (ehem. Prüfhalle des TÜV) bleibt erhalten und wird in die Pla-
nung integriert. Unter ihr entstehen Stellplätze. Auswirkungen auf das Kulturdenkmal sind 
durch die Planung nicht zu erwarten. 
3.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Wechselwirkungen bestehen zum Beispiel zwischen Boden, Pflanzen- und Tierwelt, Boden und 
Grundwasser, Vegetation, Durchgrünung und Klima. Es sind jedoch aufgrund der Minimie-
rungsmaßnahmen und aufgrund der aktuellen Vorbelastung derzeit keine Wechselwirkungen 
zu erkennen, die zu einer Verstärkung von negativen Umweltauswirkungen führen könnten. 
 
4.  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili-
gen Auswirkungen 
4.1 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter 
Das ehemalige TÜV-Gelände, das z. Z. brach liegt, wird durch die Planung wieder einer Nut-
zung zugeführt. Durch dieses Flächenrecycling wird einer Flächeninanspruchnahme im Au-
ßenbereich grundsätzlich entgegengewirkt. 
Folgende speziellen Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung der negativen Um-
weltauswirkungen auf die Schutzgüter am jetzigen Standort vorgesehen: 
 Extensive Dachbegrünung von mindestens 30% der jeweiligen Dachflächen 
 Niederschlagswasserversickerung auf den befestigten Freiflächen 
 Neuanlage von nur extensiv gepflegten Landschaftsrasenflächen im Norden des Geltungs-
bereiches  
 Neuanlage eines Baumhaines südlich des geplanten ALDI-Marktes 
 Pflanzung von hochwüchsigen Bäumen im Bereich der Stellplatzflächen, soweit diese nicht 
unter der denkmalgeschützten Dachkonstruktion liegen 
 Errichtung von Zisternen zum Sammeln oder Verwenden des auf den unbegrünten Dachflä-
chen anfallenden Niederschlagswassers 
 Anpflanzung einer Hainbuchenhecke entlang der Südanbindung. 
4.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser 
Im laufenden Betrieb der großflächigen Einzelhandelsunternehmen kann davon ausgegangen 
werden, dass vorwiegend normaler Hausmüll in den hierfür üblichen Mengen anfällt; im laufen-
den Betrieb der Tankstelle fall en über den normalen Hausmüll hinaus üb erwachungsbedürftige 
Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung sowie besonders überwachungsbedürftige Abfälle 
zur Beseitigung und zur Verwertung an. 
Die entstehenden Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Ein Ent-
sorgungskonzept ist von den jeweiligen Trägern der Bauvorhaben mit der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt abzustimmen. 
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Anfallendes, nicht belastetes, Abwasser der Einzelhandelsunternehmen und der Tankstelle 
wird über die Kanalisation abgeführt. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass 
für anfallendes, belastetes Abwasser die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend berück-
sichtigt werden (z. B. durch den Einbau von Benzin- / Öl- und Fettabscheideanlagen). 
Anfallendes Oberflächenwasser im Bereich der Freiflächen der Einzelhandelsunternehmen ist 
über entsprechende Maßnahmen der Versickerung zuzuführen; anfallendes Oberflächenwas-
ser im Bereich der Tankstelle darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht der Versi-
ckerung zugeführt werden und wird in die Kanalisation eingeleitet. 
Der Andienungsverkehr verläuft ausschließlich über die West- (Karlsruher Straße) und Nord-
anbindung (Rüdesheimer Straße). Eine Andienung über die Noackstraße erfolgt nicht. Damit 
werden bisher wenig belastete Wohnbereiche vom Andienungsverkehr frei gehalten. 
Zur Verlangsamung des Verkehrs auf der südlichen Erschließungsstraße sind drei Boden-
schwellen mit jeweils einem „Baumtor“ vorgesehen. 
4.3  Naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung mit Bilanzierung nach Hes-
sischer Kompensationsverordnung 
Es wurde eine naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung nach der hessischen 
Kompensationsverordnung (KV) durchgeführt. Für den Bereich des rechtskräftigen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans wurde dessen Planzustand zugrunde gelegt. 
Die Gegenüberstellung von Bestand und Planung ergibt, dass unter Berücksichtigung der vor-
gesehenen Minimierungsmaßnahmen und der vorhandenen örtlichen Situation keine nachhal-
tigen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft zu erwarten sind. Die Bilanzierung nach der 
hessischen Kompensationsverordnung ergibt sogar ein rechnerisches Bilanzplus von knapp 
20.000 Punkten. Dies liegt vor allem an der Vergrößerung des Grünflächenanteils und der Ver-
größerung der Zahl der zu pflanzenden Bäume. 
 
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und 
bei Nichtdurchführung der Planung 
Durch die Planung werden innerstädtische, weitgehend versiegelte Flächen für den Einzelhan-
delsbedarf zur Verfügung gestellt und damit der Druck auf „grünere“ Flächen reduziert. Einher 
geht diese Planung mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und dessen Folgen. Die Erschließung 
durch Hauptverkehrsstrassen ist jedoch gut. Nur die zusätzliche Erschließung von der Noack-
straße führt zu einer erhöhten Belastung einiger Anwohner. 
Gleichzeitig kommt es zu einer viel besseren Durchgrünung des Areals und damit zu einer 
Entwicklung im Sinne des Leitbildes des Landschaftsplans. 
Bei einer Nichtentwicklung der Flächen würde der Druck auf andere Flächen verstärkt. Eine 
bessere Durchgrünung durch spontane Entwicklung würde längere Zeiträume in Anspruch 
nehmen. 
Anmerkung 20.09.2010: Durch redaktionelle Überarbeitung des Bebauungsplans können sich 
die bilanzierten Flächen geringfügig verändert haben. Die Baumstandorte haben sich in einigen 
Fällen dadurch ebenfalls verschoben. Gleichzeitig wurde in der endgültigen Fassung des Be-
bauungsplans die Zahl der festgesetzten Bäume um zwei erhöht. Ein grundsätzlich anderes 
Ergebnis der Bilanzierung ist dadurch nicht gegeben. 
 
6.  Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen 
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) 
Erhebliche Auswirkungen bei Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sind nicht zu er-
warten. Aufgrund grundsätzlicher Planungsunsicherheiten zu Schallemissionen der Tankstelle 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
im Zusammenhang mit der nächtlichen Andienung der Märkte ist jedoch nach Errichtung des 
geplanten Vorhabens ein entsprechendes schalltechnisches Monitoring gem. § 4c BauGB er-
forderlich. 
 
7. Allgemein verständliche Zusammenfassung 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisung eines Sondergebietes. In-
nerhalb des Sondergebiets (SO) sind großflächiger Einzelhandel mit dem Schwerpunktsorti-
ment Lebensmittel und eine Tankstelle zulässig. 
Vorrangiges Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Sicherstellung der Ver-
sorgung des Stadtteils Bessungen mit Waren des täglichen Bedarfs über die Bereitstellung von 
Flächen für Gebäude und Stellplätze von Einzelhandelsbetrieben. 
Folgende Fachgesetze und Fachpläne legen Ziele des Umweltschutzes fest, die für den Bau-
leitplan von Bedeutung sind: Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz, Was-
serhaushaltsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Land-
schaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Die Berücksichtigung dieser Ziele und der Umweltbelange erfolgte bei der Aufstellung des Bau-
leitplanes u. a durch Aufnahme von landschaftsplanerischen und grüngestalterischen Festset-
zungen (Anlage von Grünflächen, Baumpflanzungen, Dachbegrünung, Niederschlagswasser-
versickerung), der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser, der Übernahme gesetzlicher Vorschriften zum Denkmalschutz sowie 
den Hinweisen zu Bodendenkmälern, Bodenschutz und Altlasten und dem Grundwasser-
schutz. 
Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen lässt keine gravierenden nachteili-
gen Auswirkungen des Umweltzustandes erwarten, da Maßnahmen zur Vermeidung und Ver-
ringerung erfolgen. Die naturschatzfachliche Eingriffsbetrachtung kommt aufgrund der besse-
ren Durchgrünung zu einem rechnerischen Bilanzierungsplus von ca. 20.000 Punkten. 
 
 
ANLAGEN 
 
 Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Au sgleichsbilanzierung (Blatt 1 und 2) 
 Bestand Biotoptypen nach Hessischer Ko mpensationsverordnung 1:1000 (Blatt 3) 
 Planzustand Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsve rordnung 1:1000 (Blatt 4) 
 
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Begründung        23.09.2010  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
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III LISTE DER GUTACHTEN 
 
 Abfalltechnische Untersuchung der Auffüllungen (Baugrundbüro Simon, 10.07.2003) 
 Nachgang zum Bericht vom 10.07.2003  (Baugrundbüro Simon, 09.03.2010) 
 Schalltechnische Untersuchung zur Süderschließung  von der Noackstraße (Fritz, beratende In-
genieure, 26.05.2010) 
 Schalltechnische Untersuchung: Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens (Fritz, beratende Ingenieure, 14.04.2010) (Lärmemissionen durch 
Zu- und Abfahrten, Lkw-Andienung und Tankstellenbetrieb) 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. D. Wenzel 
Stadtrat

2010/0420

6595 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.09.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Grünflächenamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0420 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - 
(Satzungsbeschluss) und Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.1 
- Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - 
 
Vorlage vom: 23. 9.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1, in Kraft getreten am 19.01.2006, wird aufgehoben. 
 
2. Dem Wechsel des Vorhabenträgers für die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 
35.2 von der Fa. JAP GmbH auf die Fa. Lichthaus GmbH wird gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 
Baugesetzbuch zugestimmt. 
 
3. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 – Rüdesheimer 
Straße / Karlsruher Straße – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) 
BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) 
BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jewe iligen Prüfung (Anlage 1)  
entschieden. 
 
4. Dem als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage 2)  mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird 
zugestimmt.

2 
... 
5. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 mit seiner Begründung mit Umweltbericht 
(Anlage 3), sowie den in den Bebauungsplan aufgenommenen Satzungen über die Gestaltung 
baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser, wird als Satzung beschlossen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur Offenlage 
Anlage 2: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 
Anlage 3: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 
Vorhaben- und Erschließungsplan zum W 35.2 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) 
Vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2010/0420 vom 23.09.2010  
 
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 ist die Nachnutzung der freigewordenen 
Flächen des ehemaligen Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH). Vorgesehen sind 
ein Lebensmittelvollsortimentsmarkt, ein Lebensmitteldiscountmarkt, ein Drogeriemarkt und eine 
Tankstelle unter Schaffung einer zusätzlichen Erschließung zur Noackstraße im Süden. 
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit der zugehörigen Begründung und den wesentlichen 
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgte in der Zeit vom 13.11.2009 bis 
einschließlich 14.12.2009. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Abstimmung mit 
den Nachbargemeinden, wurde mit Schreiben vom 17.11.2009 durchgeführt. 
 
 
Zu 1:
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 konnte seit 2006 nicht realisiert werden, da die 
Beteiligten sich bzgl. der Ostanbindung an der Heidelberger Straße nicht einigen konnten. Der 
vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 wird aufgehoben und durch den hier zur Satzung zu 
beschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 ersetzt. 
 
Zu 2:
 
Eine gegenseitige Erklärung liegt vor, wonach der jetzige Vorhabenträger jap GmbH das Vorhaben an 
die Lichthaus GmbH überträgt. Die Lichthaus GmbH stellte einen Antrag auf Wechsel des 
Vorhabenträgers.  
Ein Wechsel des Vorhabenträgers bedarf gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der 
Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Da keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass 
die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der Frist, die im 
Durchführungsvertrag geregelt wird, gefährdet ist, kann die Zustimmung erteilt werden. 
 
 
Zu 3:
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gingen keine Stellungnahmen ein. 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf W 35.2 
zusammengefasst und entsprechend geprüft. 
 
 
Zu 4.:
 
Mit dem vorliegenden Durchführungsvertrag (Anlage 2) hat der Vorhabenträger sich verpflichtet, das 
Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die 
Planungs-, Vorbereitungs- (Altlastensanierung, Kampfmittelräumung) und Ausführungskosten zu 
tragen. Der Vertrag wird erst mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 oder 
mit erteilter Baugenehmigung wirksam. 
Gleichzeitig wird in einem gesondert geschlossenen Vertrag die Ausführung der 
Erschließungsmaßnahmen detailliert vereinbart.

4 
... 
 
Zu 5.: 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2, der den rechtskräftigen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 35.1 ersetzt, ist mit seiner Begründung (Anlage 3) nach § 10 BauGB als Satzung 
zu beschließen. Dies soll vorbehaltlich der Genehmigung der FNP-Änderung 2.5 durch das 
Regierungspräsidium erfolgen. Aufgrund des befürwortenden Entscheides der 
Regionalplanversammlung im September 2010 zum Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt bzgl. 
der Ausweisung der Fläche als „Vorranggebiet Siedlung“ im künftigen RPS steht der Genehmigung 
nichts entgegen. 
Weitere Voraussetzung für diesen Satzungsbeschluss ist der Magistratsbeschluss zum o. g. 
gesonderten Erschließungsvertrag. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nach Inkrafttreten der FNP-Änderung 2.5 durch 
öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt:
 
• Vorhaben- und Erschließungsplan W 35.2 (Originalplan ist auch in der 
Magisstratsgeschäftsstelle einsehbar) 
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 
 
 
Vorab werden übersandt: 
• 11 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
• Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
 
 
Darmstadt, den   23.09.2010 
VI/61.3 ho NSt. 3646 
VI/61.2 ha NSt. 2112

anlage 2

7485 Zeichen

ERSTELLDATUM:GEZ.:
Lichthaus GmbH Zimmerstraße 13
64283 Darmstadt
Tel.: 06151 - 152 43 85
Fax: 06151 - 152 43 86
mail: info@lichthaus-gmbh.com
MASSSTAB:
Marktplatz Bessungen, Darmstadt
Rüdesheimer Straße
64285 Darmstadt
BAUVORHABEN:
BAUHERR:
ARCHITEKT:
S:\__PROJEKTE\06-MB\0_Bebauungsplan W35-2\V+E-Plan\06-V+E-Plan 160910.pln
PLANSTAND:
PLAN:
PROJ - NR:
06 - MB SL, KB
Diese Unterlage ist Eigentum der Lichthaus GmbH und urheberrschtlich geschützt. Sie darf ohne ausdrückliche Genehmigung
werder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für Dritte verwendet werden. Zuwiederhandlungen verpflichten zu
Schadensersatz.
1:500
ZEICHN-NR:
08.03.2010
BLATT:
85 / 85
06-V+E-Plan 160910.pln V-u E-Plan 500
Telefon: 06074 862226, Fax: 06074 862227
Eifelstraße 4, 63303 Dreieich
Freier Architekt Peter Goth
Dipl.-Ing. (tfh berlin) AKH VfA
e-mail: info@architekt-dreieich.com
Vorhaben- und Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2
Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße
DM
REWE
Shell
ALDI
Radweg
K
K
K
S
K
S
K
K
K
K
S
S
S
K
K
2967
425
523
1710
(B3)
3814
2127
17976
1582
1591
1708
4
51
8
176
12
159
18
161
13
159
19
Tiefgarage
Fl.19
9
9A
7
5
3
195
191
203
207
205
197
201
199
189A
185
K
150
37
125
127
156
11
189
161
22
G a
I
Fld
I
Ga
Fld
I
Whs
Whs
I
I
Fld
Fld
Verkaufsraum
V erkaufsraum
V erkaufsraum
I
I
I
I I
229
Wkst
G esch
Überd.
I
I
I
I
I
I
32
20
44
8
170
11
4061
3811I
Schp
Fld
I
Whs
13A
13D
Schacht
G aw
Fld
Fld
Schp
KarlsruherStraße
12
170
11
11
13
13F
6
13G
11
13
10
11
11
3
11
11
13B
13C10
11
12
13H
9
11
7
11
13E
5
11
18
13
161
23
I
161
21
161
26
161
24
159
16
161
14
6
1
7
1
7
2
Rüdesheimer Straße
HeidelbergerStraße
193
I
Laden
I
S chp
I
Schp
170
21
3814
Gehweg
25,315
8,71
18,54
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
2,70
3,50
2,70
6,50
5,00
3,00
4,07
5
3,50
3,50
3,50
2,70
3,50
2,99
5
3,00
3,00
1,90 2,70 2,70 2,70
1,90 2,70 2,70 2,70
1,90 2,70 2,70 2,70
6,50
2,70
2,70
2,70
3,14
5,75
5,75
5,75
5,00
3,00
3,00
2,70 2,70 2,70
BaulastGrenzbebauungAZ63-L-2004/216
6
7
13
14
17
18
22 23
28
29
33 34
39
40
44 45
50
61
5655
51
62
66 67
72
73
77 78
83
84
91
92
95
96
100
101
105
106
109
110
114
115
123
124
129
130
139
140
145
146
155
156
160
161
170
171
175
180
181
184
3
5
EKW-Box
Zufahrt von derB3 / Karlsruher Straße
Zufahrt von der Noackstraße
Carpinusbetulus
Zisterne
Zisterne
Kiesstreifen=Sickerm
ulde
Kiesstreifen=Sickerm
ulde
Kiesstreifen=Sickermulde
Kiesstreifen=Sickermulde
+146,70
4
186
191
21
58 59
60 61
62 63
Carpinusbetulus
Carpinusbetulus
Carpinusbetulus
Carpinusbetulus
185
64
Verwaltung, Fld
119 A
TÜV
II
119
Verwaltung, Fld
VI
I
Whs
Staples
Matratzen-
lager
ATU
McDonalds
Citroen
Baumarkt
Farbenkraut
TÜV
TÜV
TÜV
IV
Verwaltung, Fld
nachEberstadt,
zuA5
Service-Center
ASU
Noackstraße
50 4,50
6,50
4,50 50 325
5,00
825
6,50 4,50 50 1,20 50 4,50 6,50 4,50 50
5,00
5,00
2,20
6,50 5,00 1,20 5,00
6,50
5,00
4,00
3,50
2,70
2,70
2,70
6,50
6,50
4,50
1,26
4,50
6,50
4,50
5,00
26
5,00
5,00
4,50
6,50
4,50
1,26
4,50
6,50
5,00
26
5,00
5,00
6,50
5,00
4,50 50 325
825
6,50
5,00
6,50
50 4,50
5,00
2,00
8,05
25,50
1,53
5
6,50
1,36
5
2,70
2,70
2,001,29
64,42
3,00
41,06
62 5
20,20
3,00
3,00
3,135
5,50 2,50
19,89
10,99
13,98
36,11
5
5,46
5
31,59
1,18 5,98
5,50 2,00 2,50 1,00
3,00
3,00
3,00
3,00
10,00
38,78
5
18,23
4,40
5,70
8,46
6,91
46
5
50
4,50
5,00
7
341
25
161
170
13
Überf
lur-
hydra
nt
26
Fahrrä
der
60-
100
EKW
10
Fahrr
äder
EK
W-
Bo
x
120
EKW
8 Fahrräder
ALDI
DM
REWE
Tankstelle
Zufahrtvonder
Rüdesheim
erStraße
5 x Pinus sylvestris
Acer campestre
Carpinus betulus
Bestand
2 x Acer campestre
2 x Carpinus betulus
2 x Pinus sylvestris
Pinus
sylvestris
Baumhain Pinus sylvestris
2 x Acer platanoides
2 x Betula pendula
2 x Pinus sylvestris
3 x Pinus sylvestris
2 x Tilia cordata
2 x Platanus acerifolia
Betula pendula
Betula pendula
2 x Betula pendula
2 x Betula pendula
Pinus
sylvestris
Pinus
sylvestris
3 x Betula pendula
4 x Pinus sylvestris
Pinus
sylvestris
9 Fahrräder
1
2
3
4.2
56
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
Werbepylon
4Fahnenm
asten
RasenflächeausgebildetalsSickermulde
Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde
Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde
Preispylon
RasenflächeausgebildetalsSickerm
ulde
RasenflächeausgebildetalsSickerm
ulde
Müll
Müll Trafostation
(Bestand)
Geländemauer, h = 40 cm
Werbepylon
48
Baumtor Süd
2 x Carpinus betulus
Ausgang
Eingang
Ausgang
Eingang
Ausgang
Eingang
Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Muldenüberfahrt
Muldenüberfahrt
W
erbetafel
Ausgang
Eingang
Portal
RasenflächeausgebildetalsSickerm
ulde
Betula pendula
+146,56 +147,19
+146,91
+146,77
+146,51
+144,81
+145,96
+144,45
+145,22
+145,37
+145,71+145,55
+145,55
+145,65
+145,82
+145,61
+145,67
+145,50
+145,55
+145,70
+145,77 +145,90
+145,81
+145,90
+145,71
+145,25
+144,90
+145,63
+145,78
+144,60
+145,46
+144,30
+145,20
+145,00
+145,37
+144,65
+145,05
+144,90
+145,72
+146,47
+145,51
+144,45
+145,50
+145,75
+146,02
Zufahrtvonder
Noackstraße
170
24
170
23
170
14
170
26
170
25
49
50
51
52
53
54
170
22
Baumtor Nord
2 x Carpinus betulus
Baumtor Mitte
2 x Carpinus betulus
4.1
Carpinus betulus
Carpinus betulus
170
27
170
20
170
17
170
19
170
18
9
13
9
14
9
12
170
22
Legende:
Flächen für Verkehr
Zufahrten und Fahrspuren im Bereich
Parkplatz in Asphalt oder Betonpflaster
Bodenbelag im Bereich der Zapfsäulen als
flüssigkeitsdichte Fahrbahn in Faserbeton
Anlieferungen aus Betonpflaster
Flächen für Bepflanzungen
Grünflächen werden nach den Festsetzungen des B-Plans
bepflanzt:
unversiegelte Flächen wie z.B. extensive Wiesen-
flächen, Grünflächen und Sickermulden.
Ausbildung Versickerungsmulden siehe Planbeschriftung.
Flächen mit geschnittener Heckenpflanzung bis 1,50m Höhe.
Carpinus betulus Hainbuche
geplante Baumpflanzungen gemäß Artenauswahlliste:
Acer campestre - Feldahorn
Acer platanoides - Spitzahorn
Betula pendula - Sandbirke
Carpinus betulus - Hainbuche
Tilia cordata - Winterlinde
Platanus acerifolia - Platane
Pinius sylvestris - Föhre , Waldkiefer
186 Stellplätze in Öko- bzw. Drainpflaster
davon 4 behindertengerechte Stellplätze
davon 4 Eltern/ Kind- Stellplätze
53 Fahrradstellplätze in den Eingangsbereichen der Märkte, Aufteilung
siehe Grundrisspläne
Sonstige Flächen und Zeichen
Flächen für ruhenden Verkehr
Standort Müll- und Wertstoffcontainer
geplante Gebäude
vorhandene Trafostation (HSE)
Kiesstreifen ausgebildet als Sickermulde
Beton-Pflaster im Eingangsbereich Märkte
bestehende Bäume
Fahnenmast Höhe = 7,60 m
Werbepylon, Höhe = 8,00 m, Breite = 3,50 m
Mastleuchte (ein.- und mehrstrahlig)
Höhe = 4,00 - 4,50 m
Versorgungs- und Entsorgungstrasse
Geltungsbereich B-Plan W 35.2
Müll
16.09.2010
170
25

3814
2127
4
51
8
11
32
20
44
4061
I
Schp
Fld
I
Whs
13A
13D
Schacht
Karlsruher 
Straße
11
13F
6
13G
11
11
11
3
11
11
13B
13C
10
11
12
13H
9
11
7
11
13E
5
11
6
1
7
1
7
2
341
6
3814
170
10
5,00
3,00
3,00
Zufahrt von der Noackstraße
Carpinus 
betulus
58 59
60 61
62 63
Carpinus 
betulus
Carpinus 
betulus
Carpinus 
betulus
Carpinus 
betulus
Überfahrtsrecht  
zu 
Gunsten 
170/17 5,50
2,50
5,50
2,00 2,50 1,00
3,00
3,00
3,00
3,00
10,00
Baumtor Süd
2 x Carpinus betulus
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Sickermulde
Muldenüberfahrt
Muldenüberfahrt
Werbetafel
+145,50
+146,02
Zufahrt 
von 
der
Noackstraße
9
13
Baumtor Nord
2 x Carpinus betulus
Baumtor Mitte
2 x Carpinus betulus
Anlage 1 zum Gestattungsvertrag

anlage 5

16524 Zeichen

6,30
7,60
25,30
3,00
21,00
10,00
100
2,00
5,25
26,35
12,30
21,30
3,00
13,20
13,50
69,50
8,00
31,00
13,44
18,20
8,50
3,00
5,30
22,40
4,30
3,00
21,50
43,00
22,43
9,15
4,00
23,60
14,50
9,60
2,50
1,00
10,00
11,60
11,345
10,46
7,60
3,00
5,25 14,50
4,855
5,20
D
5
9
6
1
7
1
7
2
51
159
18
177
5
170
12
170
11
319
24
13G
13C
13B
13A
9
9A
21
15
11
7
5
3
119A
119
37
125
127
156
123
13E
13H
13F
13D
119
176
12
Rüdesheimer Straße
Noackstraße
W
Tiefgarage
KarlsruherStraße
KarlsruherStraße
161
25
GD
161
24
161
26
170
27
341
7
170
27
170
27
159
19
161
14
161
13
W
Tankstelle
DrogeriemarktVK max. 625 m²
Lebensmittel-vollsortimentmarktVK max. 1.800 m²
Lebensmittel-discountmarktVK max. 1.200 m²
H
H
Andienung
Andienung
9
12
9
4
9
3
9
6
9
11
9
9
9
10
9
8
9
5
9
7
9
14
170
20
170
22
170
21
170
17
170
19
170
18
170
24
170
14
170
16
121
St
St
170
23
170
26
170
25
H
159
16
9
13
D
SO
W
1 30
6
71
185
2
8 6
8 8
1 87
6 0
1 87
6 1
1 90
5
1 3
1 2
150B
1 26
203
205207
148
148B
148A
Hinter der Rennbahn
127
4
13
7
1 3
1 3
197
199201
2 02
9
189A
191
189
1 61
23
161
2 2
1 84
6
123
161
1 3
1 59
16
125
127
1 70
13
1 61
14
1 61
21
1 61
2 4
Weg
193
195
13
11
1 3
1 8
1 61
2 6
1 61
27
1 61
2 5
15
5
1 6
9
Noack straße
Noackstraße
21
5
1 0
44
46
50
15
1 5
6
11
9
20
22
1 1
6
32
34
T G a
5
7
3
2
8
11
5
13H
1 1
4
9
12
9
4
9
3
1 1
1 0
9
6
1 1
3
9
11
13E
11
7
51
341
7
1 1
8
1 1
9
13F
12
1 1
1 1
9
9
9
10
9
8
9
5
13D
9
7
13A
9A
1 3
1 0
170
2 0
13B
1 70
2 2
1 70
2 1
119B
119C
170
1 7
1 70
19
1 70
18
170
1 5
170
1 4
119A
170
1 6
9
1 3
5
9
6
1
7
2
9
14
7
1
494
2
501
5
93
4 94
1
496
1
136
154
3 4
Landskronstraße
141
143
95 A
95B
495
2
4 95
1
95
HeidelbergerStraße
Heidelberger Straße
146B
144
146
146A
185
1
185
1 59
19
K
Donnersbergring
1 34
49
1 70
11
119
98
1 34
36
152
150
Felsingstraße
156
158
1 34
51
1 54
8
1 70
12
37
35
33
1 59
18
363
3
3 17
1 2
3 17
1 3
115
KarlsruherStraße
3 19
30
176
1 2
319
2 4
TG a
177
5
Fl.21
Fl.19
Ra dre nnb ahn
13G
13C
121
Karlsruher S
traße
123A
Fl.6
I I
I
I
I
I
G
G
G
II
A
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I
I
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I
IV
S p ielpla tz
S p ort plat z
Radweg
Radw eg Radw eg
Radwe g
R a dwe g
Ra dweg
Radweg
Radweg
Ra dwe g
Rüdesheimer Straße
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Projektnummer:
Heinrich-Delp-Straße 75
64297 Darmstadt
64283 Darmstadt
Tel: 06151 / 537270
e-mail: kontakt@stadtplan-skoupil.de
06-MB/B-Plan
M 1:500
0 10 20 50
Vorhabenträger:
Planverfasser:
Zimmerstraße 13
Tel: 06151 / 152 43 85
Fax: 06151 / 152 43 86
e-mail: info@lichthaus-gmbh.com
Datum: 16.09.2010
Heinrich-Delp-Straße 75
64297 Darmstadt
64283 Darmstadt
Tel: 06151 / 537270
e-mail: kontakt@stadtplan-skoupil.de
M 1:500
0 10 20 50
Vorhabenträger:
Planverfasser:
Zimmerstraße 13
Tel: 06151 / 152 43 85
Fax: 06151 / 152 43 86
e-mail: info@lichthaus-gmbh.com
I. FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB )
Aufgrund des § 9 BauGB i . d. F. vom 23.09.2004 (BGBI .I.S.2414 ) i.
V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO ) i. d. F. vom
23.01.1990 (BGBI . I. S. 132 ) und der Planzeichenverordnung
(PlanzV ) vom 18.12.1990 (BGBI . I. 1991 S. 58) werden festgesetzt :
1. Art der baulichen Nutzung
Sondergebiet :
Zulässig sind folgende Nutzungen:
- ein Lebensmittelvollsortiment -Markt mit max . 1.800 m²
Verkaufsfläche
- ein Lebensmitteldiscount -Markt mit max . 1.200 m²
Verkaufsfläche
- ein Drogerie -Markt mit max . 625 m² Verkaufsfläche
- eine Tankstelle
2. Maß der baulichen Nutzung
2.1 Grundflächenzahl (GRZ ):
2.2 Höhe baulicher Anlagen :
Die max . Höhe baulicher Anlagen (einschließlich Werbeträger ) wird
auf 153,50 m ü . NN festgesetzt . Solaranlagen (z. B. Photovoltaik )
können diese Höhe um bis zu 1,5 m, alle anderen technischen
Anlagen (z. B. Klimageräte ) um bis zu 2 m überschreiten .
Dachaufbauten , ausgenommen Solaranlagen , sind nur mit einem
Abstand von mindestens 5 m zur Gebäudeflucht zulässig . Auf dem
Kulturdenkmal sind keine Dachaufbauten zulässig .
3. Bauweise , Baugrenzen
3.1 Bauweise :
Festgesetzt wird die abweichende Bauweise . Innerhalb der
Baugrenzen kann an die Grundstücksgrenze herangebaut werden .
Die Länge der Baukörper kann mehr als 50 m betragen .
3.2 Baugrenze
3.3 Bereiche in denen nur Überdachungen zulässig sind
3.4 Standorte für Webeanlagen
4. Öffentliche Verkehrsflächen
Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung hier :
Verbot für jeglichen Lkw -Verkehr , Geschwindigkeitsbeschränkung
auf Tempo 30 km/h.
5. Flächen für Versorgungsanlagen
Transformator -Station
6. Stellplatzanlagen
Flächen für Stellplätze als Gemeinschaftsanlagen .
Stellplätze sind nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen und
innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig .
7. Nebenanlagen
Auf den festgesetzten Grünflächen sind Nebenanlagen unzulässig .
8. Gehrechte zugunsten der Allgemeinheit
In der zeichnerisch festgelegten Nord -Süd -Verbindung ist jederzeit
eine Querung des Geltungsbereichs durch den Fuß - und
Radverkehr der Allgemeinheit zu ermöglichen .
9. Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen
9.1 Die Andienung des Lebensmitteldiscount -Marktes ist nur zwischen
6:00 und 22:00 Uhr zulässig .
9.2 Auf den öffentlichen Verkehrsflächen ist maximal Tempo 30 km/h
zulässig . LKW -Verkehr ist nicht zulässig .
10. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
II. LANDSCHAFTSPLANERISCHE UND GRÜNGESTALTERISCHE
FESTSETZUNGEN
Aufgrund des § 4 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG ) i. d. F.
vom 04.12.2006 (GVBI . I S. 619 ) i. V. m. § 9 Abs . 1 Nr. 20 und Nr .
25 BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung
festgesetzt :
1. Zu begrünende private Grundstücksflächen :
1.1 Flächen die als extensive Wiesenfläche gem . Artenauswahlliste W
anzulegen und auf Dauer zu erhalten sind . Die notwendige
Zuwegung zur Tafostation mit einer wassergebundenen Decke ist
zulässig .
1.2 Flächen die mit einer geschnittenen Heckenpflanzung (max . Höhe
1,50 m) gemäß Artenauswahlliste H zu bepflanzen , zu pflegen und
auf Dauer zu erhalten sind . Innerhalb dieser Flächen ist pro 12 m
Grundstücksgrenze der östlichen Anliegergrundstücke jeweils eine
Zufahrt mit maximal 3 m Breite zulässig .
2. Anpflanzung von Bäumen :
Prinzipieller Standort für anzupflanzende Bäume gemäß
Artenauswahlliste B .
Je 4 Stellplätze ist ein Baum in unmittelbarer Zuordnung zu den
Stellplätzen zu pflanzen . Dies gilt nicht für die Stellplätze unter der
denkmalgeschützten Halle .
Die zeichnerisch festgesetzten Baumstandorte können
funktionellen und technischen Erfordernissen angepasst werden ,
vorausgesetzt die Anzahl der Bäume im Geltungsbereich wird nicht
verringert .
3. Dachbegrünung :
Mindestens 30 % der Summe aller Dachflächen sind extensiv zu
begrünen und auf Dauer zu erhalten . Davon ausgenommen ist die
denkmalgeschützte Einzelanlage . Die gesamte Dachbegrünung
kann auf dem mit GD gekennzeichneten Gebäude nachgewiesen
werden .
4. Niederschlagswasserversickerung :
Auf befestigten Freiflächen und auf der denkmalgeschützten
Einzelanlage anfallendes Niederschlagswasser ist über
entsprechende Maßnahmen auf dem Grundstück zu versickern .
Auf nicht begrünten Dachflächen anfallendes Niederschlagswasser
ist als Brauchwasser zu nutzen oder auf dem Grundstück zu
versickern .
Die Stellplatzflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster zu
befestigen .
IV. SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN
ODER VERWENDEN VON NIEDERSCHLAGSWASSER
Aufgrund des § 42 Abs. 3 Hessisches Wassergesetz (HWG ) i. d. F.
vom 06.05.2005 (GVBI . I S. 305 ) i. V. m. § 9 Abs . 4 BauGB wird
festgesetzt :
1. Errichtung von Zisternen
1.1 Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind Zisternen zu
errichten . Sie sollen das auf den Dachflächen anfallende
Niederschlagswasser aufnehmen . Das Zisternenwasser soll als
Brauchwasser oder zur Freiflächenbewässerung genutzt werden .
1.2 Das Nutzvolumen der Zisternen muss mindestens 25 l/qm der
horizontal projizierten unbegrünten Dachfläche betragen . Begrünte
Dachflächen sind nicht anzurechnen . Davon ausgenommen ist die
Dachfläche der denkmalgeschützten Einzelanlage .
1.3 Zisternen sind nur innerhalb der Gebäude oder unterirdisch zulässig .
V. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME ANDERER GESETZLICHER
VORSCHRIFTEN
1. Einzelanlage , die dem Denkmalschutz unterliegt
Kulturdenkmal gem . § 2 Abs . 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz i .
d. F. vom 05.09.1986 .
VI. HINWEISE
1. Bodendenkmäler ( § 20 HDSchG )
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden , so ist dies
dem Landesamt für Denkmalpflege , Archäologische Denkmalpflege ,
oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen .
2. Grundwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des
Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried . Im Rahmen
der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen
möglich , die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind .
Im Einzelnen sind die Vorgaben des
„Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessische Ried“ mit Datum vom
9. April 1999 gemäß §§ 118 und 119 HWG festgestellt und
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/1999 S.
1659 zu beachten .
3. Ein - bzw . Ausfahrten
4. Altlasten
In der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie sind für den Geltungsbereich keine
Eintragungen vorhanden . Im Altflächenkataster der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ein Altstandort im Bereich der
Flurstücke 9/3 bis 9/12 (ehemals 9/2 ) in Flur 20 aufgeführt .
Bei Baumaßnahmen , die Altflächen , schädliche Bodenveränderungen
und Grundwasserschäden betreffen , ist die zuständige
Bodenschutzbehörde zu beteiligen .
Sollten bei Baumaßnahmen auf den Grundstücken Noackstraße 15
und 21 im Boden sensorische Auffälligkeiten angetroffen werden , so
ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt , Abteilung
Arbeitsschutz und Umwelt , Dezernat Bodenschutz (IV/DA ) zu
informieren .
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2008 .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter
Echo“ am08.01.2009 .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 19.11.2008 .
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“
am 21.11.2008 .
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und
Anhörung gem. § 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit
vom 21.11.2008 bis einschließlich 22.12.2008 .
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung
zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4
(1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit
Schreiben vom 20.11.2008 .
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.10.2009 .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am04.11.2009 .
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2)
BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 13.112009 bis
einschließlich 14.12.2009 .
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB in der Zeit vom 7.11.2009 bis einschließlich 17.12.2009 und
Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom
17.11.2009 .
Satzungsbeschluss:
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit der zugehörigen Begründung
mit Umweltbericht und den im Plan enthaltenen Satzungen gem. § 10 (1) BauGB von
der Stadtverordnetenversammlung zur Satzungen beschlossen am _____________.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im
„Darmstädter Echo“ am __________.
Öffentliche Auslegung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung
und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.
V. m. § 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen
Stadthaus, Block D, in der Zeit vom ___________ bis einschließlich __________ .
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am __________.
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
VII. Artenauswahllisten
Artenauswahlliste B (Bäume )
Acer campestre Feld -Ahorn
Acer platanoides Spitz -Ahorn
Betula pendula Sand -Birke
Carpinus betulus Hainbuche
Tilia cordata Winter -Linde
Platanus acerifolia Platane
Pinus sylvestris Föhre , Kiefer
u. ähnliche
Artenauswahlliste H (Hecken )
Carpinus betulus Hainbuche
Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster
Taxus baccata Gewöhnliche Eibe
Prunus spinosa rosaceae Schlehe , Schwarzdorn
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn
Sambucus nigra Fliederbeere / Schwarzer Holunder
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
Berberis vulgaris Sauerdorn / gemeine Berberitze
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
u. ähnliche
Artenauswahlliste W (Extensive Wiese )
Bei Ausbringung von Regel -Saatgut -Mischungen (RSM ) ist eine
Mischung gemäß RSM 7.1.2 (Landschaftsrasen - Standard mit Kräutern )
vorzusehen .
Heinrich-Delp-Straße 75
64297 Darmstadt
64283 Darmstadt
Tel: 06151 / 537270
e-mail: kontakt@stadtplan-skoupil.de
M 1:500
0 10 20 50
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2
"Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
Vorhabenträger:
Planverfasser:
Zimmerstraße 13
Tel: 06151 / 152 43 85
Fax: 06151 / 152 43 86
e-mail: info@lichthaus-gmbh.com
GD
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB)i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
Planzeichenverordnung (PlanzV)vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
Hess. Bauordnung (HBO)vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert
durch Art. 12 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchesi.d.F. vom 17.04.2007
(GVBl.
I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.10.2008 (GVBl. I S. 924)
Hess. Gemeindeordnung (HGO)i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S.
2542)
Hess. Naturschutzgesetz (HENatG)i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619),
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851)
Hess. Wassergesetz (HWG)i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.11.2007 (GVBl. I S. 792)
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262,
270), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S.
548)
Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG)i.d.F. vom 26.09.2002 (BGBl. I
S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S.
2723)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) i.d.F. vom
25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)
GRZ 0,6
III. SATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
Aufgrund des § 81 Abs. 1 und 4 Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom
18.06.2002 (GVBI. I S.274) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1. Gestaltung von Werbeanlagen
1.1 Zulässig sind je Einzelhandelsbetrieb und Tankstelle Schrifttafeln mit max.
8,00 m Länge und 2,50 m Höhe oder einer Gesamtfläche von20 m² sowie
für die Gesamtanlage insgesamt zwei mal 4 Fahnenmasten mit einer
Gesamthöhe von max. 8,00 m.
1.2 An den gekennzeichneten Standorten sind gemeinschaftliche
Werbeanlagen bis zu einer Gesamthöhe von max. 8,00 m bei einer
Gesamtbreite von max. 3,50 m zulässig.
1.3 Lichtwerbeanlagen sind nur zulässig, wenn sie keine Blendwirkung für
angrenzende Straßenräume und betroffene Wohngebiete haben.
2. Fassaden- und Farbgestaltung baulicher Anlagen
Reflektierende und grellfarbige Fassaden und Materialien sind zum Schutz
der denkmalgeschützten Halle nicht zulässig.
H
Gemarkung Darmstadt Flur 19, 20
St

anlage 1

25473 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darm-
stadt (Schreiben vom 25.11.2009): 
  
  
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie 
folgt aufzunehmen: 
 
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem 
Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäologische Denkmal-
pflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.“ 
 
  
Der geforderte Hinweis ist bereits in den textlichen Festsetzungen (VI 1.) 
enthalten. 
1.2 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt 
(Schreiben vom 17.12.2009  und Schreiben vom 29.06.09): 
  
  
Schreiben vom 17.12.2009: 
unter Bezugnahme auf die RP-Stellungnahmen vom 18.12.2008 und 
01.09.2009 werden aus regionalplanerischer Sicht Bedenken gegen die Aus-
weisung eines Sondergebietes mit einer Tankstelle, einem Lebensmittevoll-
versorger mit 1.800 qm Verkaufsfläc he, einem Discounter mit 1.200 qm Ver-
kaufsfläche und einem Drogeriemarkt mit ca. 600 qm Verkaufsfläche zurück-
gestellt. Dies geschieht zum einen vor dem Hintergrund, dass für diese Fläche 
bereits ein Bauleitplanverfahren (W 35.1) durchgeführt und im Januar 2006 
eine –wenn auch mit seinerzeit 2.700 qm Verkaufsfläche kleinere –
Einzelhandelsnutzung zur Entwicklung eines Nahversorgungszentrums am 
fraglichen Standort genehmigt wurde. U nd zum anderen im Hinblick auf die 
von der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der zweiten Offenlage des 
Entwurfs des RegFNP/RPS nun angestrebte und zu erwartende Änderung der 
Ausweisung der Fläche als „Vorranggebi et Siedlung“ im künftigen RPS, in 
welchem nach den regionalplanerischen Zielvorgaben dann die Ausweisung 
eines Sondergebietes zur Einrichtung de s „Marktplatzes Bessungen“ möglich 
ist.  
 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie 
folgt Stellung genommen: 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz
 
Gemäß Begründung zum Bebauungsplan (5.4) soll das anfallende Nieder-
schlagswasser vor Ort teilweise versickert werden. 
  
 
Die Regionalversammlung hat auf Antrag in ihrer Sitzung vom 
17.09.2010 der Neuausweisung des bisherigen Bereichs für Industrie 
und Gewerbe als Vorranggebiet Siedlung  zugestimmt und damit die 
Voraussetzung für die Genehmigung der FNP-Änderung geschaffen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz:
 
Eine Ermittlung und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versicke-
rung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser wurde 
Anlage 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Nachweise, inwieweit eine Versickerung fachlich realisierbar ist (Grundwas-
serflurabstände, Bodengutachten, Voru ntersuchung nach ATV-Arbeitsblatt M 
153…) sind hier nicht geführt. 
 
 
Der Bebauungsplan ist hierzu entsprechend zu ergänzen. Die Versickerung ist 
erlaubnispflichtig. Die Verwaltungsvor schrift zur Durchführung von wasser-
rechtlichen Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen und –
einleitungen vom Juli 2005 sowie das Merkblatt für wasserrechtliche Zulas-
sungsverfahren in Hessen sind zu beachten (  www.hmulv.hessen.de/um-
welt/wasser/abwasser). 
 
Immissionsschutz 
Gegen die vorliegende Planung bestehen grundsätzliche Bedenken. 
Der Gutachter kommt in seiner schalltechnischen Untersuchung zu dem Er-
gebnis, dass die Grenzwerte an fast a llen Aufpunkten unterschritten werden 
bis auf die beiden Aufpunkte Felsingstraße 37 und Rüdesheimer Straße 150. 
Dort werden die Grenzwerte um bis zu 5,3 dB(A) überschritten. Der Lärm wird 
an diesen beiden Aufpunkten maßgeblich von der Tankstelle bestimmt und 
wird laut Gutachter vom Straßenlärm um bis zu 15 dB(A) überdeckt.  Die Ü-
berdeckung trifft  für den reinen Fahr zeugverkehr zu, aber nicht für die im-
pulshaltigen Geräusche (Türenschlagen, Motorenstarten, Gespräche auf der 
Tankflächen, Zapfpistolen einhängen us w.). Diese Geräusche werden nicht 
überdeckt und sind deshalb zu vermeiden oder abzuschirmen. 
 
Im Gutachten vom April 2004 kommt der damalige Gutachter zu dem Ergeb-
nis, dass eine Schallschutzwand eine geringfügige Verbesserung von 2 dB(A) 
bringen würde für den Gesamtlärmpegel. 
 
Es wird angeregt, die Planung für die Tankstelle dahingehend zu überarbei-
ten, dass das Shopgebäude parallel zur Straße errichtet wird, quasi zwischen 
Ein- und Ausfahrt liegt, der Übergang Tankstellendach zum Shop geschlossen 
wird, die Klimageräte auf der straßenabgewandten Seite installiert werden und 
auch die Kundenparkplätze  für die Tankstellenkunden so angelegt werden, 
dass das Shopgebäude eine abschirmende Wirkung hat. Evtl. kann die Rück-
wand des Shopgebäudes noch verlängert werden. Damit könnte ohne größe-
re Mehrkosten ein erhöhter Schallsc hutz für die Bewohner der Gebäude Rü-
nach DWA-A 138 durchgeführt. Nach dieser technischen Berechnung 
können die dezentralen Versickerungsanlagen entsprechend den Fest-
setzungen des Bebauungsplans auch aus technischer Sicht realisiert 
werden. Diese Festsetzungen sind unter II Nr. 4 der textlichen Festset-
zungen enthalten; weitere Festsetzungen sind nicht erforderlich. 
 
Ein Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zur Versickerung von Nieder-
schlagswasser ist vorbereitet. Die wasserrechtliche Genehmigung wird 
parallel zur Baugenehmigung eingeholt. 
 
 
 
 
Zum Immissionsschutz:
 
Mit Schreiben vom 14.04.2010 ergänzt das Ing.-Büro Fritz diesbezüglich 
sein Schallgutachten und fasst es bezüglich der Tankstelle und der da-
mit verbundenen impulshaltigen Geräusche sinngemäß wie folgt zu-
sammen: 
Die Anforderungen an den Schallschutz bemessen sich im vorliegenden 
Fall nach der Schutzbedürftigkeit des Gebietes. In Anbetracht der Lage 
des Wohnquartiers in einer städtis chen Gemengelage, die durch eine 
sachgerechte städtebauliche Entwicklung nicht aufgelöst werden kann, 
ist für die Festlegung der Anforderung an den Immissionsschutz für die 
Nacht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme anzuwenden. Da-
her wird im Sinne einer Mittelwertbildung die Anwendung der Immissi-
onsrichtwerte 55 dB(A) für den Tages- und 43 dB(A) für den Nachtzeit-
raum empfohlen. 
Für die am stärksten belasteten Wohngebäude nördlich der Rüdeshei-
mer Straße werden für den Tag Beurteilungspegel bis zu 
Lr,tags = 52,7 
dB(A) und max. L r, nachts = 42,2 dB(A) berechnet. Der Immissionsrichtwert 
für Allgemeine Wohngebiete ist tagsüber somit deutlich unterschritten. In 
der Nacht ist ebenfalls eine Unterschreitung des Immissionsrichtwertes 
zu erwarten. Die berechneten nächtlichen Beurteilungspegel, die vor-
aussichtlich in der lautesten Nach tstunde zwischen 5.00 Uhr und 6.00 
Uhr auftreten können, werden dabei durch die Frequentierung der Tank-
stelle sowie LKW- und Transporter-Andienungen der Märkte auf dem

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
desheimer Straße 50 und Felsingstraße 37 erzielt werden und die impulshalti-
gen Geräusche wären abgeschirmt. 
 
Gleichzeitig müssten Maßnahmen für die Anwesen Rüdesheimer Straße 125 
und 127 getroffen werden,  da diese nun stärker von den impulshaltigen Ge-
räuschen betroffen werden würden. Hier würden sich Schallschutzwände, die 
z.B. als Plakatwände ausgebildet sind,  anbieten. 
 
Das Gutachten sagt aber auch aus, dass die Verkehrsgeräusche an der Rü-
desheimer Straße > 55 dB(A) liegen und damit die Immissionswerte der 16. 
BImSchV bzw. die Orientierungswerte der  DIN 18005 für ein WA weit über-
schritten sind und somit auch hier etwas getan werden müsste. 
 
Weiterhin fällt bei der kursorischen Prüfung auf, dass die Grenzwerte für die 
Nacht an den Anwesen Noackstraße 13 a bis h nur knapp unterschritten wer-
den und diese hauptsächlich aus dem Kundenverkehr herrühren. Um hier auf 
der wirklich sicheren Seite zu sein, sollte überlegt werden, ob nicht in der 
Nachtzeit, wo auch weniger Kundenverkehr herrscht, diese Ein- und  Ausfahrt 
mit einer automatischer Schranke geschlossen wird und nur noch über die 
Rüdesheimer Straße ausgefahren wird.  
 
Das vorliegende Lärmgutachten ist entsprechend den Planungen anzupas-
sen, die konkreten Ausführungsplanungen der einzelnen Märkte sind zu be-
rücksichtigen und das Gutachten ist den Baugesuchen beizufügen. Im Rah-
men der Baugesuche wird das Lärmgutachten der HLUG zur Prüfung vorge-
legt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gelände hervorgerufen. 
Bei diesen Berechnungen wird davon ausgegangen, dass die Shopfre-
quentierung im Tankstellenbetrieb zwischen 22.00 und 23.00 Uhr in 
geringerem Umfang stattfindet als zw ischen 5.00 und 6.00 Uhr. In der 
Summe der Geräusche aus allen Anlagen ergibt sich dann die lauteste 
Nachtstunde zwischen 5.00 und 6.00 Uhr mit dem ausgewiesenen Beur-
teilungspegel von 42,2 dB(A) am Gebäude Felsingstraße 37. 
Unterstellt man allerdings eine hohe Auslastung der Tankstelle gleichzei-
tig mit der Abfahrt einer hohen Zahl von PKWs (60) vom Kundenpark-
platz der Märkte zwischen 22.00 und 23.00 Uhr so können noch gering-
fügig höhere Beurteilungspegel, jedoch noch unter 43 dB(A) am Gebäu-
de Felsingstraße 37 erreicht werden. Dies ist jedoch nach Meinung des 
Gutachters unrealistisch, da nach 22 Uhr eine derartig hohe Frequentie-
rung der Märkte und in Kombination mit einem starken Betrieb im Tank-
stellenshop ohnehin nicht zu erwarten ist. 
Die südlich der Märkte in Richtung Noackstraße gelegenen Wohn-
grundstücke sind bezüglich ihrer Schutzbedürftigkeit einem Mischgebiet 
zuzuordnen. Daher gelten hier gem. TA Lärm Immissionsrichtwerte von 
60 dB(A) für den Tages- und 45 dB(A) für den Nachtzeitraum. An diesen 
Wohngebieten sind tags maximale Beurteilungspegel von L
r, tags = 54,2 
dB(A) und nachts von L r, nachts  43 dB(A) zu erwarten. Die Immissions-
richtwerte werden folglich unterschritten. 
Im Umweltbericht wird zudem darauf hingewiesen, dass dem Schutz der 
Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umweltein-
wirkungen durch Geräusche im Zulassungsverfahren (Baugenehmi-
gungsverfahren) dadurch Rechnung zu tragen ist, dass ein Nachweis 
(schalltechnische Untersuchung) zu führen ist, in dem darzulegen ist, 
dass die geltenden Vorschriften, insbesondere die des Bundesimmissi-
onsschutzgesetzes (BImSchG) und der TA Lärm (Technische Anleitung 
zum Schutz gegen Lärm) eingehalten werden. Auf sich daraus mögli-
cherweise ergebende Auflagen (z. B. Einschränkung der Betriebszeiten, 
kein Nachtbetrieb) zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwer-
te wird an dieser Stelle hingewiesen. 
 
Nach überarbeiteten Schallgutacht en konnten die Bedenken des RP´s

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kampfmittelräumdienst
 
Es wird ausgeführt, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst 
vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher 
bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. 
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätz-
lich ausgegangen werden. 
 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodenein-
greifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern durchgeführt 
wurden sowie bei Abbrucharbeiten sind keine Kampfmittelräummaßnahmen 
notwendig. 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf 
Kampfmittel, ggfs. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten 
Bauarbeiten auf den Grundstücksfläch en erforderlich, auf denen bodenein-
greifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-
gestützte Datenaufnahme erfolgen. 
 
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versie-
gelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheits-
gründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bau-
arbeiten erforderlich.  
 
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau (Spund-
wand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauach-
se abzusichern.  
Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten 
mit einer Flächensondierung begleitet werden. 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmittelräu-
gegen das Vorhaben ausgeräumt werden (vgl. Schreiben vom 
19.02.2010 Fr. Langsdorf-Roth und Mail vom 26.03.2010 Hr. Walter). 
 
Laut Umweltbericht ist aufgrund der grundsätzlichen Planungsunsicher-
heiten zu Schallemissionen der Tankstelle im Zusammenhang mit der 
nächtlichen Andienung der Märkte nach Errichtung des geplanten Vor-
habens ein entsprechendes schalltechnisches Monitoring gem. § 4c 
BauGB erforderlich. 
 
 
Zum Kampfmittelräumdienst:
 
Der Anregung wird gefolgt. Der Kampfmittelräumdienst wurde entspre-
chend der Stellungnahme beauftragt und die geeignete Vorgehensweise 
mit dem RP abgestimmt. Entsprechende Regelungen wurden im Durch-
führungsvertrag aufgenommen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 5 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
mungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. 
Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten 
Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren 
anzugeben.  
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Lan-
des Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei der Beauftragung 
des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwendung des Datenmoduls 
KMIS-R hinzuweisen.  
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich 
mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingem essen werden. Nach Abschluss der 
Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS-R-Datei gebe-
ten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Inter-
netseite des Kampfmittelräumdienstes herunter geladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de
 (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenab-
wehr, KMRD) 
 
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt ermittelt, der auf 
einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hinweist. Der 
Punkt wurde koordinatenmäßig erfasst und ist im beiliegenden Lageplan rot 
gekennzeichnet. 
 
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bauarbei-
ten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte (wegen 
oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung, Versiegelung, 
Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierbohrungen erfor-
derlich. 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) 
sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/ Interessentin oder sons-
tigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Ei gentümerin, Investor/Investorin) zu 
tragen. Die genannten Arbeiten sind daher  von diesen selbst bei einer Fach-
firma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durch-
geführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-
Koordinaten benötigt. 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist immer 
das Aktenzeichen I 18 KMRD – 6b 06/05- DA 630-2009 anzugeben und eine 
Kopie dieser Stellungnahme beizufügen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 6 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die 
Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich 
gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungs-
prüfung zum Zwecke der  Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der 
Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
 
Eine Kopie des Auftrages ist dem RP zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
 
Den Abtransport -ggfs. auch die Entschärfung- und die Vernichtung der ge-
fundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst-  wei-
terhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
Eine planungsrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. Soweit diese gemäß § 6 
bzw. § 10 BauGB erforderlich ist, kann sie erst nach Vorliegen des gesamten 
Abwägungsmaterials im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt 
werden.  
 
 
Schreiben vom 29.06.2009 zur 2. Änderung des FNP, Teilbereich 2.5:
 
 
Bodenschutz: 
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und 
Geologie erhalten Sie das als Anlage beigefügte Informationsblatt über Altflä-
chen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen 
und/oder Grundwasserschäden, die vom Plangeltungsbereich betroffen sind. 
 
- Heidelberger Straße 191: seit 1961 verschiedene Betriebe des Kfz-
Gewerbes und Tankstellen:  
 
Grundwasser:
 
Auf dem Gelände befindet sich ein Notbrunnen nach Wassersicherstellungs-
gesetz. Der Betrieb im Notfall und die Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten 
müssen jederzeit sichergestellt sein. Soll der Brunnen durch ein Gebäude 
überbaut werden bzw. werden die nach Wassersicherstellungsgesetz erfor-
derlichen abstände zu Gebäuden nicht eingehalten, ist der vorhandene Brun-
nen fachgerecht zurückzubauen und in Absprache mit meiner Behörde an 
geeigneter Stelle ein Ersatzbrunnen zu errichten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zum Bodenschutz:
 
Wie im Umweltbericht dargelegt sind in der Altflächendatei ALTIS des 
Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie innerhalb des Gel-
tungsbereichs keine Altflächen aufgeführt. 
 
Das Grundstück Heidelberger Straße 191 liegt nicht im Geltungsbereich. 
 
 
 
Zu Grundwasser:
 
In Abstimmung mit dem RP hat der Vorhabenträger einen Ersatzbrun-
nen außerhalb des Planungsgebiets errichtet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 7 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.3 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt 
(Schreiben vom 20.11.2009): 
  
  
Das Zu- und Abfahren in der Karlsruher Straße und in der Rüdesheimer Stra-
ße kann nur „rechts rein / rechts raus“ erfolgen. Dies ist verkehrspolizeilich 
zwingend erforderlich und sollte durch entsprechende bauliche Maßnahmen 
unterlegt werden. 
 
  
Hierzu wird die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Be-
schilderung von der Straßenverkehrsbehörde eingeholt. Im Erschlie-
ßungsvertrag ist die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger gere-
gelt. 
1.4 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt,  Postfach 100763, 64207 
Darmstadt (Schreiben vom 23.11.2009):  
  
  
Die „rechts rein - rechts raus - Anbindung“ zur Karlsruher Straße und zur Rü-
desheimer Straße ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung des Vorha-
bens und wird mitgetragen. 
Jedoch sollte die Ausgestaltung der A nbindung hinsichtlich der Sichtverhält-
nisse (Bäume und Buschwerk des Grüns treifens), und im Hinblick auf die 
querenden Radfahrer überprüft werden. 
Hierzu wird auf die Stellungnahme zu m Vorentwurf vom 08.12.2008 verwie-
sen, wonach angeregt wurde, die vo rhandene Infobucht aufzugeben und die-
se Verkehrsfläche als Abbiegestreifen zur Anbindung des „Marktplatzes Bes-
sungen“ mit abgesetztem Radweg- und Gehweg (in der Flucht hinter der Info-
bucht) fortzuführen. Hierdurch wird die Wartepflicht der Einbiegenden gegen-
über Radfahrern deutlicher. 
 
  
Der Anregung wird gefolgt. Die Ausgestaltung der „rechts rein - rechts 
raus - Anbindung“ zur Karlsruher Straße und zur Rüdesheimer Straße 
wurde mit dem Straßenverkehrsamt wie folgt abgestimmt: 
Die bestehende Einfahrt von der Karlsruher Straße in den Geltungsbe-
reich wird im Wesentlichen für ausreichend erachtet. Die Infobucht soll 
erhalten bleiben, allerdings müssen die Radien für die Ein- und Ausfahrt 
des LKW-Verkehrs erweitert werden. Rad- und Gehweg bleiben 
in der jetzigen Form bestehen, der Radweg soll jedoch zur besseren 
Sichtbarkeit rot eingefärbt werden. Zur Verbesserung der Sicht soll die 
Infotafel versetzt werden. 
 
 
1.5 HSE Technik GmbH & Co. KG,  Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt 
(Schreiben vom 03.12.2009 und 18.12.2008): 
  
  
Es wird auf die Stellungnahme zum Vorentwurf verwiesen, die unverändert zu 
berücksichtigen ist. 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungs-
trasse ist zu beachten, dass tief wurzelnde Bäume It. DIN 18920 und den 
technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren 
Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, 
so sind die Leitungen gegen Wurzeleinw irkungen zu sichern, oder die Stand-
orte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im 
  
 
 
 
Zu Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrassen:
 
Im Durchführungsvertrag wurde die Sicherung der Leitungen der HSE im 
Vertragsgebiet durch Grundbucheintrag geregelt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 8 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Nahbereich der HSE-Betriebsmittel  sind vorher mit der HSE abzustimmen. 
Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen sind in die planungsrechtlichen Fest-
setzungen aufzunehmen. 
 
Sparte Strom: 
Innerhalb des Geltungsbereiches befin den sich Betriebsmittel des VNB (Ver-
teilnetzbetreiber) sowie der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzel-
len sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Ka-
belumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach gelten-
den Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit der HSE abzusprechen.  
Die vorhandene Trafostation muss versetzt werden. Ein neues Gebäude steht 
schon vor Ort. Der genaue Standort sowie der Leistungsbedarf sind abzu-
stimmen. 
 
Sparte Gas:  
Die Gasversorgung des Planungsbereiches ist unter Beachtung der Wirt-
schaftlichkeit möglich.  
Auf die in diesem Bereich vorhandenen Gas- und Wasserleitungen ist Rück-
sicht zu nehmen. Für Leitungsverlegungen in den Privatstraßen und -wegen 
ist zu Gunsten der HSE AG bzw. de s VNB ein entsprechendes Leitungsrecht 
einzutragen. 
 
Sparte Wasser: 
Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der 
zukünftigen Nutzung nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Sparte Strom:
 
Erforderliche Regelungen sind im Durchführungsvertrag getroffen. 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Sparte Gas:
 
Erforderliche Regelungen sind im Durchführungsvertrag getroffen. 
 
 
 
 
 
 
Zur Sparte Wasser:
 
Der Hinweis ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 
 
1.6 6 Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut  
Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 14.12.2009): 
  
  
Es stellt sich die Frage, ob die geplante Anlage von den Bewohnern Bessun-
gens in dem Maße angenommen wird, wie es dargestellt wird. Dieser Stadtteil 
wird vorwiegend von älteren Menschen bewohnt, für die die Überquerung der 
  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2  
21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 9 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Rüdesheimer Straße und der Heidelberger Landstraße, sowie des Gleiskör-
pers der Straßenbahn in vielen Fällen eine psychische Belastung zu sein 
scheint, die sie eher meiden werden. Es ist ja auch nicht von ungefähr, dass 
die bereits existierenden Märkte Aldi  und Farbenkrauth fast nur von Autofah-
rern, meist aus Richtung Eberstadt, aufgesucht werden. 
Richtige Bedeutung wird das Plangebiet wohl erst bekommen, wenn die mili-
tärischen Konversionsflächen südlich davon zu einem neuen Siedlungsgebiet 
geworden sind. Aber das kann Jahre dauern oder die Entwicklung kann in 
eine ganz andere Richtung gehen. 
Die Bemühungen, das Gebiet ökologisch etwas aufzuwerten, verdienen Aner-
kennung. Jedoch könnten sich die Verbände schon etwas mehr Grün vorstel-
len. Dazu müssten eventuell versiegelte Flächen rückgebaut werden. 
 
1.7 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Eschollbrücker Straße 12, 
64283 Darmstadt (Schreiben vom 07.12.2009): 
  
  
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen 
Telekom AG. 
Bei Aufgrabung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen hieran vermieden 
werden. Es ist deshalb erforderlich, da ss sich die Bauausführenden über die 
vorhandenen Anlagen bei der TI NL Mitte, PTI 21, 
Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmst adt über die Lage informieren, und 
die Kabelschutzanweisung beachten. 
Um die Erschließung zu koordinieren wird gebeten, 3 Monate vor Baubeginn 
informiert zu werden. 
 
  
Im Durchführungsvertrag sind entsprechende Regelungen getroffen.

Beratungsverlauf (5)

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Orte (16)

  • Rüdesheimer Straße 150
  • Karlsruher Straße 11
  • Noackstraße 50
  • Heidelberger Straße 191
  • Zimmerstraße 13
  • Hügelstraße
  • Heinrich-Delp-Straße 75
  • Wilhelminenstraße 1
  • Klappacher Straße 145
  • Pommernstraße 13
  • Heidelberger Landstraße
  • Eschollbrücker Straße 12
  • Marktplatz
  • Landskronstraße 141
  • Hinter der Rennbahn 127
  • Donnersbergring 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0420
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.09.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00