2010/0420
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - (Satzungsbeschluss) und Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.1 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße -
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ERSTELLDATUM:GEZ.: Lichthaus GmbH Zimmerstraße 13 64283 Darmstadt Tel.: 06151 - 152 43 85 Fax: 06151 - 152 43 86 mail: info@lichthaus-gmbh.com MASSSTAB: Marktplatz Bessungen, Darmstadt Rüdesheimer Straße 64285 Darmstadt BAUVORHABEN: BAUHERR: ARCHITEKT: S:\__PROJEKTE\06-MB\0_Bebauungsplan W35-2\V+E-Plan\06-V+E-Plan 160910.pln PLANSTAND: PLAN: PROJ - NR: 06 - MB SL, KB Diese Unterlage ist Eigentum der Lichthaus GmbH und urheberrschtlich geschützt. Sie darf ohne ausdrückliche Genehmigung werder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für Dritte verwendet werden. Zuwiederhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. 1:500 ZEICHN-NR: 08.03.2010 BLATT: 85 / 85 06-V+E-Plan 160910.pln V-u E-Plan 500 Telefon: 06074 862226, Fax: 06074 862227 Eifelstraße 4, 63303 Dreieich Freier Architekt Peter Goth Dipl.-Ing. (tfh berlin) AKH VfA e-mail: info@architekt-dreieich.com Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße DM REWE Shell ALDI Radweg K K K S K S K K K K S S S K K 2967 425 523 1710 (B3) 3814 2127 17976 1582 1591 1708 4 51 8 176 12 159 18 161 13 159 19 Tiefgarage Fl.19 9 9A 7 5 3 195 191 203 207 205 197 201 199 189A 185 K 150 37 125 127 156 11 189 161 22 G a I Fld I Ga Fld I Whs Whs I I Fld Fld Verkaufsraum V erkaufsraum V erkaufsraum I I I I I 229 Wkst G esch Überd. I I I I I I 32 20 44 8 170 11 4061 3811I Schp Fld I Whs 13A 13D Schacht G aw Fld Fld Schp KarlsruherStraße 12 170 11 11 13 13F 6 13G 11 13 10 11 11 3 11 11 13B 13C10 11 12 13H 9 11 7 11 13E 5 11 18 13 161 23 I 161 21 161 26 161 24 159 16 161 14 6 1 7 1 7 2 Rüdesheimer Straße HeidelbergerStraße 193 I Laden I S chp I Schp 170 21 3814 Gehweg 25,315 8,71 18,54 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 3,50 2,70 6,50 5,00 3,00 4,07 5 3,50 3,50 3,50 2,70 3,50 2,99 5 3,00 3,00 1,90 2,70 2,70 2,70 1,90 2,70 2,70 2,70 1,90 2,70 2,70 2,70 6,50 2,70 2,70 2,70 3,14 5,75 5,75 5,75 5,00 3,00 3,00 2,70 2,70 2,70 BaulastGrenzbebauungAZ63-L-2004/216 6 7 13 14 17 18 22 23 28 29 33 34 39 40 44 45 50 61 5655 51 62 66 67 72 73 77 78 83 84 91 92 95 96 100 101 105 106 109 110 114 115 123 124 129 130 139 140 145 146 155 156 160 161 170 171 175 180 181 184 3 5 EKW-Box Zufahrt von derB3 / Karlsruher Straße Zufahrt von der Noackstraße Carpinusbetulus Zisterne Zisterne Kiesstreifen=Sickerm ulde Kiesstreifen=Sickerm ulde Kiesstreifen=Sickermulde Kiesstreifen=Sickermulde +146,70 4 186 191 21 58 59 60 61 62 63 Carpinusbetulus Carpinusbetulus Carpinusbetulus Carpinusbetulus 185 64 Verwaltung, Fld 119 A TÜV II 119 Verwaltung, Fld VI I Whs Staples Matratzen- lager ATU McDonalds Citroen Baumarkt Farbenkraut TÜV TÜV TÜV IV Verwaltung, Fld nachEberstadt, zuA5 Service-Center ASU Noackstraße 50 4,50 6,50 4,50 50 325 5,00 825 6,50 4,50 50 1,20 50 4,50 6,50 4,50 50 5,00 5,00 2,20 6,50 5,00 1,20 5,00 6,50 5,00 4,00 3,50 2,70 2,70 2,70 6,50 6,50 4,50 1,26 4,50 6,50 4,50 5,00 26 5,00 5,00 4,50 6,50 4,50 1,26 4,50 6,50 5,00 26 5,00 5,00 6,50 5,00 4,50 50 325 825 6,50 5,00 6,50 50 4,50 5,00 2,00 8,05 25,50 1,53 5 6,50 1,36 5 2,70 2,70 2,001,29 64,42 3,00 41,06 62 5 20,20 3,00 3,00 3,135 5,50 2,50 19,89 10,99 13,98 36,11 5 5,46 5 31,59 1,18 5,98 5,50 2,00 2,50 1,00 3,00 3,00 3,00 3,00 10,00 38,78 5 18,23 4,40 5,70 8,46 6,91 46 5 50 4,50 5,00 7 341 25 161 170 13 Überf lur- hydra nt 26 Fahrrä der 60- 100 EKW 10 Fahrr äder EK W- Bo x 120 EKW 8 Fahrräder ALDI DM REWE Tankstelle Zufahrtvonder Rüdesheim erStraße 5 x Pinus sylvestris Acer campestre Carpinus betulus Bestand 2 x Acer campestre 2 x Carpinus betulus 2 x Pinus sylvestris Pinus sylvestris Baumhain Pinus sylvestris 2 x Acer platanoides 2 x Betula pendula 2 x Pinus sylvestris 3 x Pinus sylvestris 2 x Tilia cordata 2 x Platanus acerifolia Betula pendula Betula pendula 2 x Betula pendula 2 x Betula pendula Pinus sylvestris Pinus sylvestris 3 x Betula pendula 4 x Pinus sylvestris Pinus sylvestris 9 Fahrräder 1 2 3 4.2 56 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 Werbepylon 4Fahnenm asten RasenflächeausgebildetalsSickermulde Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde Preispylon RasenflächeausgebildetalsSickerm ulde RasenflächeausgebildetalsSickerm ulde Müll Müll Trafostation (Bestand) Geländemauer, h = 40 cm Werbepylon 48 Baumtor Süd 2 x Carpinus betulus Ausgang Eingang Ausgang Eingang Ausgang Eingang Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Muldenüberfahrt Muldenüberfahrt W erbetafel Ausgang Eingang Portal RasenflächeausgebildetalsSickerm ulde Betula pendula +146,56 +147,19 +146,91 +146,77 +146,51 +144,81 +145,96 +144,45 +145,22 +145,37 +145,71+145,55 +145,55 +145,65 +145,82 +145,61 +145,67 +145,50 +145,55 +145,70 +145,77 +145,90 +145,81 +145,90 +145,71 +145,25 +144,90 +145,63 +145,78 +144,60 +145,46 +144,30 +145,20 +145,00 +145,37 +144,65 +145,05 +144,90 +145,72 +146,47 +145,51 +144,45 +145,50 +145,75 +146,02 Zufahrtvonder Noackstraße 170 24 170 23 170 14 170 26 170 25 49 50 51 52 53 54 170 22 Baumtor Nord 2 x Carpinus betulus Baumtor Mitte 2 x Carpinus betulus 4.1 Carpinus betulus Carpinus betulus 170 27 170 20 170 17 170 19 170 18 9 13 9 14 9 12 170 22 Legende: Flächen für Verkehr Zufahrten und Fahrspuren im Bereich Parkplatz in Asphalt oder Betonpflaster Bodenbelag im Bereich der Zapfsäulen als flüssigkeitsdichte Fahrbahn in Faserbeton Anlieferungen aus Betonpflaster Flächen für Bepflanzungen Grünflächen werden nach den Festsetzungen des B-Plans bepflanzt: unversiegelte Flächen wie z.B. extensive Wiesen- flächen, Grünflächen und Sickermulden. Ausbildung Versickerungsmulden siehe Planbeschriftung. Flächen mit geschnittener Heckenpflanzung bis 1,50m Höhe. Carpinus betulus Hainbuche geplante Baumpflanzungen gemäß Artenauswahlliste: Acer campestre - Feldahorn Acer platanoides - Spitzahorn Betula pendula - Sandbirke Carpinus betulus - Hainbuche Tilia cordata - Winterlinde Platanus acerifolia - Platane Pinius sylvestris - Föhre , Waldkiefer 186 Stellplätze in Öko- bzw. Drainpflaster davon 4 behindertengerechte Stellplätze davon 4 Eltern/ Kind- Stellplätze 53 Fahrradstellplätze in den Eingangsbereichen der Märkte, Aufteilung siehe Grundrisspläne Sonstige Flächen und Zeichen Flächen für ruhenden Verkehr Standort Müll- und Wertstoffcontainer geplante Gebäude vorhandene Trafostation (HSE) Kiesstreifen ausgebildet als Sickermulde Beton-Pflaster im Eingangsbereich Märkte bestehende Bäume Fahnenmast Höhe = 7,60 m Werbepylon, Höhe = 8,00 m, Breite = 3,50 m Mastleuchte (ein.- und mehrstrahlig) Höhe = 4,00 - 4,50 m Versorgungs- und Entsorgungstrasse Geltungsbereich B-Plan W 35.2 Müll 16.09.2010 170 25
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71734 Zeichen
Anlage 3
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, 23.09.2010
Der Magistrat
Begründung
gem. § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB)
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2
- Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße -
mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und
Satzung über die Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser
für den östlichen Bereich des Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH) süd-
lich der Rüdesheimer Straße und östlich der Karlsruher Straße
I
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2
Begründung 23.09.2010 „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
INHALT
I BEGRÜNDUNG DES BEBAUUNGSPLANES Seite 4
1. Ausgangsbedingungen Seite 4
1.1 Rechtsgrundlagen
1.2 Planungsanlass
1.3 Räumlicher Geltungsbereich und Größe
2. Planungsgrundlagen Seite 4
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld
2.3 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand
2.4 Bestand Erschließung
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr
2.4.3 Fuß- und Radwegebeziehungen
3. Allgemeine Planungsziele Seite 5
4. Grundzüge der Planung Seite 6
4.1 Nutzung und Bebauung
4.2 Freiflächen
4.3 Erschließung / Verkehr
4.4 Durchführung
5. Begründung der Festsetzungen Seite 7
5.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
5.1.1 Art der baulichen Nutzung
5.1.2 Maß der baulichen Nutzung
5.1.3 Bauweise und Baugrenzen
5.1.4 Öffentliche Verkehrsflächen
5.1.5 Flächen für Versorgungsanlagen
5.1.6 Gehrechte
5.2 Immissionsschutz
5.3 Altflächen / Altstandorte
5.4 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
5.5 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Seite 2
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2
Begründung 23.09.2010 „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
II UMWELTBERICHT SEITE 12
1. Einleitung Seite 12
1.1 Inhalt, Ziele, Art und Umfang der Planung
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Um-
weltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die
Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
2. Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter Seite 14
(Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der
Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden)
2.1 Schutzgut Boden
2.2 Schutzgut Wasser
2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft
2.4 Schutzgut Luft / Klima
2.5 Schutzgut Mensch / Gesundheit
2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Seite 18
3.1 Schutzgut Boden
3.2 Schutzgut Wasser
3.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft
3.4 Schutzgut Luft / Klima
3.5 Schutzgut Mensch / Gesundheit
3.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
3.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen Seite 20
4.1 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter
4.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser
4.3 Naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung mit Bilanzierung nach Hessischer
Kompensationsverordnung
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung Seite 21
6. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
S e i t e 2 1
7. Allgemein verständliche Zusammenfassung Seite 22
ANLAGEN SEITE 22
III LISTE DER GUTACHTEN SEITE 27
Seite 3
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2
Begründung 23.09.2010 „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
I BEGRÜNDUNG DES BEBAUUNGSPLANES
1. Ausgangsbedingungen
1.1 Rechtsgrundlagen
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zu
Grunde.
1.2 Planungsanlass
Die Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜH) hat sich von einem Teil ihrer Flächen
zurückgezogen. Auf einem Teil der frei gewordenen Flächen beabsichtigt die Vorhabenträgerin
Einzelhandel und eine Tankstelle zu entwickeln.
Bereits der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 setzt diese Nutzungen in
seinem Geltungsbereich fest.
Da die im bestehenden Planungsrecht vorgesehene Erschließung von der Heidelberger Straße
nicht realisierbar ist, soll die südlich des Geltungsbereichs gelegene Noackstraße zur
Erschließung herangezogen werden. Zudem soll der Geltungsbereich nach Süden erweitert
werden. Weil dieses mit dem bestehenden Planungsrecht nicht vereinbar ist, wird die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 ersetzt den rechtskräftigen Bebauungsplan 35.1.
1.3 Räumlicher Geltungsbereich und Größe
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Flur 19 folgende
Flurstücke: den gesamten Bereich der Flurstücke Nr. 161/25, 170/13, 170/15 bis 170/18 und
341/6 sowie in der Flur 20 südlich anschließend die Flurstücke Nr. 9/3 bis 9/12.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.
2. Planungsgrundlagen
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung
Der seit dem 01.04.2006 rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
weist das Plangebiet als „gewerbliche Bauflächen“ aus. Um die Nutzung als „großflächiger
Einzelhandel“ zu ermöglichen, war die Änderung in Sondergebiet Einzelhandel erforderlich. Das
Änderungsverfahren richtet sich nach § 8 (3) BauGB und erfolgte im Parallelverfahren.
Der Regionalplan Südhessen 2000 definiert das Planungsgebiet als Bereich für Industrie und
Gewerbe. Ein Sondergebiet ist aus diesen Vorgaben nicht direkt zu entwickeln. Gemäß der
Stellungnahme des Regierungspräsidiums vom 19.02.2010 stehen der angestrebten
Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel jedoch keine regionalplanerischen Bedenken
entgegen.
Die Regionalversammlung hat auf Antrag in ihrer Sitzung vom 17.09.2010 der Neuausweisung
des bisherigen Bereichs für Industrie und Gewerbe als Vorranggebiet Siedlung zugestimmt und
damit die Voraussetzung für die Genehmigung der FNP-Änderung geschaffen.
Seite 4
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2
Begründung 23.09.2010 „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld
Das Planungsgebiet liegt im Süden des Darmstädter Stadtteiles Bessungen in einem
bestehenden Gewerbegebiet, das von großflächigem Einzelhandel geprägt ist. Im Norden liegt
die Rüdesheimer Straße, an welche sich nördlich ein Wohngebiet mit
Geschosswohnungsbauten anschließt. Im Osten befindet sich u. a. ein großer Einzelhandels-
betrieb für Bürobedarf, ein Wohnhaus, ein Schnellrestaurant, ein Autohaus, ein Zubehörhandel
für Autoteile und großflächiger Einzelhandel. Im Süden liegt ein Mischgebiet mit
Wohngebäuden. Im Westen liegen entlang der Karlsruher Straße (B 3) die Verwaltungs- und
Nebengebäude des TÜV.
2.3 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand
Das Grundstück wurde bis vor kurzem von der Technischen Überwachung Hessen GmbH
genutzt; z. Zt. ist das Gelände überwiegend ungenutzt. Im zentralen Bereich befindet sich eine
denkmalgeschützte Stahlbeton-Dachkonstruktion unter der die Kfz-Untersuchungen
vorgenommen wurden.
2.4 Bestand Erschließung
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr
Das Planungsgebiet wird im Norden und Westen von der 4-spurig ausgebauten B 3, die im
Norden über die Rüdesheimer Straße und im Westen über die Karlsruher Straße verläuft, sehr
gut erschlossen. An der Rüdesheimer Straße befinden sich gegenwärtig zwei Ein- und
Ausfahrten. Der Anschluss an die Karlsruher Straße ist nur für Rechtsabbieger aus der
Fahrtrichtung Süden nutzbar.
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr
Die Erschließung durch den ÖPNV erfolgt über die Straßenbahnlinien Richtung Eberstadt und
die Buslinie R. Die Haltestelle der Straßenbahn befindet sich in ca. 150 m Entfernung an der
Heidelberger Straße / Ecke Landskronstraße. Eine Haltestelle der Buslinie liegt fast an
derselben Stelle. Die Haltestelle für die Gegenrichtung liegt gegenüber dem Geltungsbereich
an der Rüdesheimer Straße.
2.4.3 Fuß- und Radwegebeziehungen
Das Planungsgebiet ist sowohl durch Fuß- als auch Radwege, welche Bestandteil des
Radwegenetzes der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind, gut erschlossen. Das Wegenetz
verläuft parallel zur Rüdesheimer, Karlsruher und Heidelberger Straße.
3. Allgemeine Planungsziele
Die Versorgung des Stadtteiles Bessungen mit Einzelhandel für den täglichen Bedarf ist nicht
mehr sichergestellt. Grund ist ein Mangel im zentralen Versorgungsbereich „Ortskern
Bessungen“ an angemessen großen Flächen für Gebäude und Stellplätze, die notwendig sind,
um die Wirtschaftlichkeit von Einzelhandelsbetrieben zu gewährleisten.
Nach Möglichkeit sollen alle neuen Einzelhandelsbetriebe, deren Struktur und Warensortiment
sich in die zentralen Standorte einfügt, auch dort integriert werden. Zur Nahversorgung der
Stadtteile mit Waren des täglichen Bedarfs ist entsprechender Einzelhandel zur Versorgung der
Bevölkerung auch in Randlagen der Stadtteile möglich, wenn sich der Standort aus
verkehrlichen und stadtstrukturellen Gründen dafür eignet.
Seite 5
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2
Begründung 23.09.2010 „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
Östlich des Geltungsbereichs haben sich bereits Betriebe zur Nahversorgung des Stadtteils
Bessungen angesiedelt. Hieran wird mit den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich
angeknüpft.
4. Grundzüge der Planung
4.1 Nutzung und Bebauung
Im östlichen bzw. südöstlichen Bereich des Geltungsbereichs ist großflächiger Einzelhandel für
die Nahversorgung in einem Lebensmittelvollsortimentmarkt mit 1.800 qm Verkaufsfläche,
einem Lebensmitteldiscountmarkt mit 1.200 qm Verkaufsfläche und einem Drogeriemarkt mit
625 qm Verkaufsfläche vorgesehen. Insgesamt sind also 3.625 qm Verkaufsflächen geplant.
Das für diese Betriebe übliche Randsortiment ist zulässig.
Die Gebäude dieser Märkte sind entlang der östlichen Grundstücksgrenze angeordnet (vgl.
Anlage 2 zum Durchführungsvertrag "Vorhaben- und Erschließungsplan"). In der Mitte des
Geltungsbereichs steht eine denkmalgeschützte Stahlbeton-Dachkonstruktion. Sie ist von ihren
Einbauten befreit und soll für die Unterbringung von Stellplätzen verwendet werden.
Im Nordosten des Geltungsbereichs ist die Errichtung einer Tankstelle vorgesehen. Die
Gebäudefläche soll ca. 220 qm, die überdachte Fläche der Zapfsäulen ca. 400 qm groß sein.
4.2 Freiflächen
Zur Erschließung der vorgesehenen Nutzungen und zur Unterbringung der erforderlichen
Stellplätze wird nahezu die gesamte Freifläche benötigt. Der ruhende Verkehr wird
ausschließlich ebenerdig untergebracht. Entsprechend der Einstellplatzsatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen zwischen den Stellplätzen Bäume gepflanzt werden.
Die Baumstandorte sind so angeordnet, dass sie die Erschließungs- und Stellplatzflächen
gestalterisch gliedern und der Orientierung dienen.
Am Nordrand des Geltungsbereichs wird mit „zu begrünenden privaten Grundstücksflächen“
(vorgesehen sind Wiesenflächen) eine Mindesteingrünung des Planungsgebietes
sichergestellt.
Im Süden soll auf „zu begrünenden privaten Grundstücksflächen“ ein Baumhain angelegt
werden.
Entlang der öffentlichen Erschließungsstraße nach Süden zur Noackstraße sollen zur
Abgrenzung und zum Schutz der Nachbargrundstücke auf einer zu begrünenden, 1 m breiten
privaten Fläche Hecken angepflanzt werden (Mindesthöhe 1,50 m).
4.3 Erschließung / Verkehr
Der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 sieht eine direkte Erschließung
von der Heidelberger Straße aus vor, die nicht realisierbar ist. Daher wurde das
Erschließungskonzept wie folgt geändert.
Die Erschließung des Einzelhandelsstandorts erfolgt nun von der B 3 / Karlsruher Straße und
der Rüdesheimer Straße sowie von der Noackstraße aus. Die Zufahrten aus dem
Geltungsbereich von und zur B 3 werden wegen der Nähe zur Kreuzung und ihrer starken
Belastung während der Spitzenstunden in der Karlsruher Straße nur von Süden und nach
Norden und in der Rüdesheimer Straße von Westen und nach Osten zugelassen. Eine
Beschränkung auf diese Zufahrten würde die Erreichbarkeit des Einzelhandelsstandorts
besonders aus den südlichen Bereichen des Stadtteils Bessungen erschweren. Deshalb ist
eine weitere Zufahrt von der Heidelberger Straße aus über die Noackstraße vorgesehen.
Um dem Planungsziel entsprechend die Nahversorgung dieses Stadtteils mit Gütern des
kurzfristigen Bedarfs zu verbessern, ist im Süden des Geltungsbereichs eine neue
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2
Begründung 23.09.2010 „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
Verbindungsstraße zur bestehenden Noackstraße und damit zur mitten durch den Stadtteil
Bessungen führenden Heidelberger Straße geplant. Sowohl der Anschluss der neuen Straße
an die Noackstraße als auch die bestehende Anbindung Noackstraße / Heidelberger Straße
lassen Abbiegevorgänge in alle Richtungen zu.
Damit ist gewährleistet, dass der Einzelhandelsstandort aus dem südlichen Bessungen und
aus den geplanten Gebieten im Bereich der ehemaligen Militärflächen südlich davon neben der
guten fußläufigen Erreichbarkeit auch von PKW auf kurzem Wege angefahren werden kann.
4.4 Durchführung
Ergänzend zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden ein Durchführungs- und ein
Erschließungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Wissenschaftsstadt Darmstadt
abgeschlossen, in denen neben der Durchführungsverpflichtung u. a. die Übernahme der
anfallenden Kosten geregelt wird.
Die Einzelheiten des Vorhabens und der Erschließung werden im Durchführungsvertrag sowie
im ergänzenden Erschließungsvertrag geregelt.
5. Begründung der Festsetzungen
5.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
5.1.1 Art der baulichen Nutzung
Auf Grund der künftigen Nutzungsabsichten wird im Geltungsbereich ein Sondergebiet für
Einzelhandel und eine Tankstelle festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht den Regelungen
der BauNVO, wonach großflächige Verkaufsflächen außer in Kerngebieten nur in hierfür
festgesetzten Sondergebieten zulässig sind.
Im Geltungsbereich sind ein Lebensmittelvollsortimentmarkt mit 1800 qm Verkaufsfläche, ein
Lebensmitteldiscountmarkt mit 1200 qm Verkaufsfläche, ein Drogeriemarkt mit 625 qm
Verkaufsfläche und eine Tankstelle mit einer Gebäudefläche von 220 qm und einer
Überdachung der Zapfanlagen von 400 qm geplant.
Die geplanten Einzelhandelseinrichtungen dienen zur Erhaltung und Stabilisierung
(Verlagerung des Aldi-Marktes für eine bessere verkehrliche Erschließung und eine
marktgerechte Erweiterung der Verkaufsfläche) und Ergänzung der Nahversorgung der in den
umgebenden Stadtquartieren (Bessungen und die südlich angrenzenden Konversionsgebiete)
wohnenden Bevölkerung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs. Wirtschaftlich tragfähige
Größenordnungen solcher Einrichtungen würden im Stadtteilkern von Bessungen zu Verlusten
bei der charakteristischen Stadtstruktur führen.
Zum Schutz der vorhandenen Einzelhandelsangebote im Stadtteilzentrum Bessungens sind die
zulässigen zentren- bzw. innenstadtrelevanten Sortimente der Grundversorgung bzw. des
kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel auf max. 3.000 qm und Drogerieartikel auf max. 625 qm)
auf der festgesetzten maximalen Verkaufsfläche von insgesamt 3.625 qm begrenzt. Innerhalb
der Betriebe sind deren übliche Randsortimente an innenstadt-/zentrenrelevanten Waren
zulässig. Andere Sortimente, auch nicht innenstadt- bzw. zentrenrelevante, sind nicht zulässig.
5.1.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl (0,6), die maximal
zulässige Gebäudehöhe und die Baugrenzen bestimmt. Diese Festsetzungen dienen der
harmonischen Einfügung in die Bebauungsstruktur der Umgebung.
Die Begrenzung der Gebäudehöhe auf max. 153,50 m ü. NN ermöglicht Gebäudehöhen bis zu
ca. 7,50 m über der Oberkante des vorhandenen Geländes.
Im Sinne allgemeiner Ressourcenschonung ist vorgesehen auf einem großen Teil der Dächer
Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Daher wird die Überschreitung der zulässigen
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Gebäudehöhe durch solche Anlagen um bis zu 1,5 m erlaubt. Um besonders emissionsarme
Geräte z. B. bei Klimageräten zu ermöglichen, dürfen alle anderen technischen Anlagen als
Dachaufbauten die zulässige Gebäudehöhe bis zu 2 m überschreiten. Damit diese Anlagen in
der Fassadengestalt zurücktreten und die Gebäude nicht höher erscheinen lassen als ca.
7,50 m, müssen alle Dachaufbauten, ausgenommen Solaranlagen um mindestens 5,00 m von
der Bauflucht zurücktreten.
Angrenzend an die Baugrenzen werden einige Flächen festgesetzt, auf denen nur
Überdachungen zulässig sind. Dies ist erforderlich, um die geplanten Zugänge zu den
Gebäuden entsprechend regengeschützt gestalten zu können.
5.1.3 Bauweise und Baugrenzen
Die gewählte abweichende Bauweise ergibt sich aus der Nutzungsart des großflächigen
Einzelhandels und entspricht einem Großteil der Bebauung in der Nachbarschaft.
Die Baugrenzen sind entsprechend den Neubauvorhaben am östlichen und südlichen Rand
des Geltungsbereichs festgesetzt. Der Erhalt der denkmalgeschützten Halle wird durch
Baugrenzen im Mittelpunkt des Geländes gesichert.
5.1.4 Öffentliche Verkehrsflächen
Die Festsetzungen zur Erschließung sind Ergebnis einer verkehrsplanerischen Untersuchung.
Die geplante Erschließungsstraße zwischen der Noackstraße und dem Sondergebiet wird als
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, d. h. als öffentliche Straße gewidmet, weil sie
beiderseits unabhängig von den Vorhaben des großflächigen Einzelhandels bebaute und
unbebaute Grundstücke erschließt.
Der Anschluss an die Noackstraße wird zu einem Vollanschluss ausgebaut (ohne
Lichtsignalanlage) und erfolgt über die Flurstücke Nr. 170/10 und 341/6 in Flur 19, sowie in Flur
20, Flurstück Nr. 9/2. Auf dieser Straße wird kein Lkw-Verkehr, also auch kein
Andienungsverkehr zu den Märkten und zur Tankstelle, zugelassen und die
Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn dieser Erschließungsstraße ist ein 2 m breiter
Geländestreifen zur Versickerung des auf der Straße anfallenden Regenwassers vorgesehen.
Auf diesem Geländestreifen werden drei Bäume festgesetzt. Vom Vorhabenträger werden
diese durch die Pflanzung von drei weiteren Bäumen außerhalb des Geltungsbereichs auf
Privatgelände zu „Baumtoren“ ergänzt. Diese Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und ist
im Durchführungsvertrag geregelt.
Zu den östlich an diese Erschließungsstraße angrenzenden Wohngrundstücken wird ein
privater Grünstreifen von 1 m Breite vorgesehen, der mit einer Hecke mit einer Höhe von 1,50
m zu bepflanzen ist. Außerdem erhalten die östlich angrenzenden Wohngrundstücke die
Möglichkeit der Erschließung über diese Straße: pro 12 m Länge der jeweiligen
Grundstückgrenze kann eine Zufahrt mit maximal 3 m Breite hergestellt werden. Damit wird
den Eigentümern dieser Parzellen die Möglichkeit gegeben, die Baulasten zur Erschließung auf
der Ostseite ihrer Parzellen durch unmittelbare Anschlüsse an die öffentliche Verkehrsfläche zu
ersetzen.
Die Tankstelle wird von der Rüdesheimer Straße mit einer Einfahrt von Westen und einer
Ausfahrt nach Osten erschlossen.
Die Anbindungen zur Karlsruher Straße und zur Rüdesheimer Straße werden als „rechts rein -
rechts raus - Anbindungen“ ausgestaltet. Die bestehende Einfahrt von der Karlsruher Straße in
den Geltungsbereich wird im Wesentlichen für ausreichend erachtet. Die Infobucht soll erhalten
bleiben, allerdings müssen die Radien für die Ein- und Ausfahrt des LKW-Verkehrs erweitert
werden. Rad- und Gehweg bleiben in der jetzigen Form bestehen. Zur Verbesserung der Sicht
soll die Infotafel versetzt werden.
Die Darstellung der Bereiche für Ein- und Ausfahrten dient der Verdeutlichung der
Erschließung des Planungsgebietes.
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5.1.5 Flächen für Versorgungsanlagen
Zur Sicherstellung der Versorgung des Planungsgebietes mit elektrischer Energie wird die
bestehende Trafostation als Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen.
5.1.6 Gehrecht
Das Gehrecht in Flur 19 über die Flurstücke Nr. 170/9, 170/10 und 170/13 dient der Sicherung
der fußläufigen Anbindung des geplanten Entwicklungsgebietes auf der Fläche der ehemaligen
Lincoln Siedlung an die Fachmärkte und in Richtung Innenstadt sowie in der Gegenrichtung.
5.2 Immissionsschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden zwei schalltechnische Untersuchungen
vorgenommen:
- Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens (Betrieb der vorgesehenen Anlagen) vom 25.05.2009,
überarbeitete Fassung vom 14.04.2010
- Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes in Bezug auf den Neubau der
Erschließungsstraße zur Noackstraße vom 02.10.2008, überarbeitete Fassung vom
25.05.2010
Die Überarbeitungen der Gutachten nach der Offenlage wurden notwendig aufgrund von
Einwendungen des Regierungspräsidiums zur Belastung der Wohnbebauung nördlich der
Rüdesheimer Straße, sowie von Korrekturen bei der zugrunde gelegten Verkehrsbelastung.
Die Ergebnisse der Überarbeitung hatten keine Auswirkungen auf die der Abwägung zugrunde
gelegten Immissionsbelastungen für die umgebenden Nutzungen.
Die schalltechnische Untersuchung des Büros Fritz, Einhausen vom 2.10.2008, ergänzt am
14.04.2010, kommt in der Berechnung und Beurteilung nach der TA Lärm zu folgenden
Ergebnissen:
Die Anforderungen an den Schallschutz bemessen sich im vorliegenden Fall nach der
Schutzbedürftigkeit des Gebietes.
In Anbetracht der Lage des Wohnquartiers nördlich der Rüdesheimer Straße in einer
städtischen Gemengelage, die durch eine sachgerechte städtebauliche Entwicklung nicht
aufgelöst werden kann, ist für die Festlegung der Anforderung an den Immissionsschutz für die
Nacht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme anzuwenden. Daher wird im Sinne einer
Mittelwertbildung die Anwendung der Immissionsrichtwerte 55 dB(A) für den Tages- und
43 dB(A) für den Nachtzeitraum empfohlen.
Für die am stärksten belasteten Wohngebäude nördlich der Rüdesheimer Straße werden für
den Tag Beurteilungspegel bis zu Lr,tags = 52,7 dB(A) und max. Lr, nachts = 42,2 dB(A)
berechnet. Der Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete ist tagsüber somit deutlich
unterschritten. In der Nacht ist ebenfalls eine Unterschreitung des Immi ssionsrichtwertes zu
erwarten. Die berechneten nächtlichen Beurteilungspegel, die voraussichtlich in der lautesten
Nachtstunde zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr auftreten können, werden dabei durch die
Frequentierung der Tankstelle sowie LKW- und Transporter-Andienungen der Märkte auf dem
Gelände hervorgerufen.
Bei diesen Berechnungen wird davon ausgegangen, dass die Shopfrequentierung im
Tankstellenbetrieb zwischen 22.00 und 23.00 Uhr in geringerem Umfang stattfindet als
zwischen 5.00 und 6.00 Uhr. In der Summe der Geräusche aus allen Anlagen ergibt sich dann
die lauteste Nachtstunde zwischen 5.00 und 6.00 Uhr mit dem ausgewiesenen
Beurteilungspegel von 42,2 dB(A) am Gebäude Felsingstraße 37.
Unterstellt man allerdings eine hohe Auslastung der Tankstelle gleichzeitig mit der Abfahrt
einer hohen Zahl von PKWs (60) vom Kundenparkplatz der Märkte zwischen 22.00 und 23.00
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Uhr so können noch geringfügig höhere Beurteilungspegel, jedoch noch unter 43 dB(A) am
Gebäude Felsingstraße 37 erreicht werden. Dies ist jedoch nach Meinung des Gutachters
unrealistisch, da nach 22 Uhr eine derartig hohe Frequentierung der Märkte und in Kombination
mit einem starken Betrieb im Tankstellenshop ohnehin nicht zu erwarten ist.
Die südlich der Märkte in Richtung Noackstraße gelegenen Wohngrundstücke sind bezüglich
ihrer Schutzbedürftigkeit einem Mischgebiet zuzuordnen. Daher gelten hier gem. TA Lärm
Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) für den Tages- und 45 dB(A) für den Nachtzeitraum. An
diesen Wohngebieten sind tags maximale Beurteilungspegel von Lr, tags = 54,2 dB(A) und
nachts von Lr, nachts 43 dB(A) zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte werden folglich
unterschritten.
Die schalltechnische Untersuchung des Büro Fritz vom 26.05.2010 zum Neubau der
Erschließungsstraße zur Noackstraße kommt in der Berechnung und Beurteilung nach der 16.
BImSchV zu folgenden Ergebnissen:
- Beim Neubau einer öffentlich gewidmeten Straße ist sicherzustellen, dass deren Nutzung
nicht zu Beurteilungspegeln führt, die die gebietspezifischen Immissionsgrenzwerte gemäß
der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) überschreiten.
- Die Verkehrslärmimmissionen, hervorgerufen durch die neue Erschließungsstraße, führen
an keiner der angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen zu einer Überschreitung der
gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte.
- Die Immissionsgrenzwerte werden im Mischgebiet um mindestens 9 dB(A) tags bzw. um
mindestens 12 dB(A) nachts unterschritten. Im Wohngebiet betragen die
Unterschreitungen mehr als 12/15 dB(A) am Tage / in der Nacht.
Diese Ergebnisse setzen voraus, dass Andienungsvorgänge für den
Lebensmitteldiscountmarkt auf den Zeitraum zwischen 6 Uhr und 22 Uhr beschränkt werden, in
der Noackstraße kein Lkw-Verkehr zugelassen und die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h
begrenzt wird.
Die nächtliche Andienung des Vollsortiment-Marktes, des Drogeriemarktes und der Tankstelle
wird aus Schallschutzgründen beschränkt auf insgesamt eine Lkw- und eine Transporter-
Andienung pro Nacht.
Dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche
ist im Zulassungsverfahren (Baugenehmigungsverfahren) dadurch Rechnung zu tragen, dass
ein Nachweis (schalltechnische Untersuchung) zu führen ist, in dem darzulegen ist, dass die
geltenden Vorschriften, insbesondere die des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) eingehalten werden. Auf sich
daraus möglicherweise ergebende Auflagen (z. B. Einschränkung der Betriebs- und
Andienungszeiten) zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte wird an dieser Stelle
hingewiesen.
5.3 Altflächen / Altstandorte
In einem Teilbereich des Planungsgebietes (Geltungsbereich W 35.1) sind 2003 schwach
belastete Auffüllungen festgestellt worden, die auf Grundlage der vorgenommenen
abfalltechnischen Einstufung unter Führung entsprechender Nachweise vom Vorhabenträger
zu verwerten sind.
Im Bereich der geplanten Straße im Süden des Geltungsbereichs (neu hinzugekommen) sind
im Altlastenkataster der Wissenschaftsstadt Darmstadt Altstandorte aufgeführt. Auf den
Flurstücken Nr. 9/3 bis 9/12, Flur 20 befanden und befinden sich seit Beginn der siebziger
Jahre ständig wechselnde Betriebe des Kfz-Gewerbes, sowie Handel mit Roh- und
Abfallprodukten und Herstellung und Handel mit Glasprodukten. Altablagerungen sind nicht
bekannt.
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Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag verpflichtet, die Durchführung von
Bodenanalysen vor Baubeginn nach geltendem Gesetz auf seine Kosten durchzuführen. Bei
Feststellung von Kontaminationen hat er die einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften zu
beachten und die Kosten einer notwendigen Bodensanierung zu tragen.
Da sich das Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet, wurde der
Kampfmittelräumdienst beauftragt und der Vorhabenträger hat die geeignete Vorgehensweise
mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.
5.4 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Die Regelungen dienen, neben den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der
Einbindung der Vorhaben in das städtebauliche Umfeld.
So werden die zulässige Gestaltung der Werbeanlagen und die zulässige Fassaden- und
Farbgestaltung der baulichen Anlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes umgebungsverträglich geregelt.
5.5 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser
Die Festsetzungen dienen dem nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser. Entsprechend
der ökologischen Zielsetzung werden Festsetzungen getroffen, die auf das Sammeln des
Niederschlagswassers in Zisternen und soweit möglich auf dessen Nutzung als Brauchwasser
zielen. Die über den Bedarf hinaus anfallende Regenwassermenge wird vollständig auf dem
Grundstück versickert.
Eine Ermittlung und Bemessung
von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich
verunreinigtem Niederschlagswasser wurde nach DWA-A 138 durchgeführt. Nach dieser
technischen Berechnung können die dezentralen Versickerungsanlagen, gemäß den
entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans realisiert werden.
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II UMWELTBERICHT
1. Einleitung
1.1 Inhalt, Ziele, Art und Umfang der Planung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 beinhaltet die Ausweisung eines Sondergebie-
tes. Innerhalb des Sondergebiets (SO) sind gr oßflächiger Einzelhandel mit dem Schwerpunkt-
sortiment Lebensmittel und eine Tankstelle zulässig.
Der Bebauungsplan W 35.2 löst den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.1 ab, der erst
am 19.1.2006 in Kraft getreten ist. Die mit dem B-Plan W 35.1 ermöglichten Vorhaben wurden
bisher nicht umgesetzt. Auch sie sahen die Einrichtung großflächigen Einzelhandels vor. Auf-
grund einer jetzt erfolgten Umplanung der Erschließung und Neuplanung einiger Gebäudekör-
per, die zu einer Inanspruchnahme von Flächen auch außerhalb des W 35.1 führt, wird ein
neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, dessen Geltungsbereich vor allem im
Süden und Südosten einen neuen Zuschnitt erhalten hat. Der Geltungsbereich des neuen
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 umfasst in der Summe etwa 4000 m² mehr Flä-
che (= 1,86 ha). Im W 35.2 soll die zweite Vollerschließung des Geländes nicht mehr von Os-
ten über die Heidelberger Straße, sondern von Süden über die Noackstraße erfolgen. Dabei
wird das Grundstück 9/12, Flur 20 genutzt. Zusätzlich zu der großen Einzelhandelsmarktfläche
im Osten des W 35.1, die im W 35.2 jetzt etwas kleiner ausfällt, soll südlich davon ein etwas
abgesetzter, nahezu 1200 m² großer Aldi-Markt entstehen. Dieser ist quer zu den anderen
Märkten angeordnet und erfordert den Abriss zweier noch recht neuer Gebäude auf dem südli-
chen TÜV-Gelände.
Der Flächenbedarf der baulichen Anlagen des im östlichen bzw. südöstlichen Plangebiet vor-
gesehenen Einzelhandels beträgt jetzt insgesamt ca. 5.500 qm. Der Flächenbedarf der im
nordöstlichen Plangebiet geplanten Tankstelle beträgt ca. 220 qm für den Verkaufsraum und
die Nebenräume sowie ca. 400 qm für den überdachten Bereich der Zapfsäulen.
Vorrangiges Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Sicherstellung der Ver-
sorgung des Stadtteiles Bessungen mit Waren des täglichen Bedarfs über die Bereitstellung
von Flächen für Gebäude und Stellplätze von Einzelhandelsbetrieben.
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Zie-
le und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
1.2.1 Folgende Fachgesetze/-pläne legen Ziele des Umweltschutzes fest, die für diesen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan von Bedeutung sind:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG i.d.F. vom 29.07.2009)
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landespflege:
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des
Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten ... Bereich
so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume
auf Dauer gesichert sind".
Hessisches Naturschut zgesetz (HENatG 2006)
§ 1 HENatG formuliert in §1 die Ziele des Naturschutzes nahezu inhaltsgleich wie das
BNatSchG.
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Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009)
„(1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere
und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemein-
heit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchti-
gungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosys-
teme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit ins-
gesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche
Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu be-
rücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung
der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.
(2) Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer
verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Ei-
genschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene spar-
same Verwendung des Wassers zu erzielen um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaus-
halts zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu
vermeiden.“
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG 1998, zuletzt geändert am 9.12.2004)
§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wie-
derherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vor-
sorge gegen nachteilige Einwirkungen seiner natürlichen Funktionen zu treffen. Bei Ein-
wirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie
seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden
werden".
Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG 2002, zuletzt geändert am 11.08.2010)
§ 1 Zweck des Gesetzes:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die
Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu
schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen".
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)
Die Leitbildkarte des Landschaftsplanes stellt für das Plangebiet die Neuschaffung von
Grünflächen (u. a. durch Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung) auf stark versie-
gelten Bauflächen dar. Des Weiteren stellt der Landschaftsplan in seinem Entwicklungsteil
folgende Ziele und Maßnahmen für Naturschutz, Ressourcenschutz und Naherholung, die
für das Plangebiet von Bedeutung sind, heraus:
- Verbesserung der klimatischen und lufthygienischen Situation (u. a. über Entsiegelungs-
maßnahmen durch Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für die Befestigung
größerer Stellplätze i. V. m. Überstellung der Stellplätze mit Bäumen
- Vorrang der Innenverdichtung zu Gunsten weiterer Flächeninanspruchnahme im Außen-
bereich bei Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und des Wohnumfeldes
1.2.2 Die Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Aufstel-
lung des Bauleitplanes erfolgte über:
Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege durch
Festsetzung von Grünflächen
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Festsetzung zur Pflanzung von Bäumen im Bereich der Stellplätze und der Grünflächen;
damit werden auch die Anforderungen der kommunalen Stellplatzsatzung erfüllt
Festsetzung zur Begrünung von Dachflächen
Hierzu zählen auch die Festsetzungen, die in erster Linie zur Berücksichtigung der Ziele des
Wasserhaushaltsgesetzes erfolgten, nämlich:
Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser
Berücksichtigung der Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes durch
Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser
Hinweis zum Grundwasserschutz
Berücksichtigung der Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes durch
Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung
Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung
Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern
Hinweis zu Bodenschutz und Altlasten
Berücksichtigung der Ziele des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch
Abpflanzung der südlichen Erschließungsstraße von den Häusern der Noackstraße 13A-
13H.
Berücksichtigung der Leitbilder des Landschaftsplanes durch
Das Flächenrecycling an dieser Stelle
Festsetzung von Grünflächen und zur Pflanzung von Bäumen
Festsetzung zur Begrünung von Dachflächen
Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung
2. Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter
(Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden)
Grundlage der Bestandsbeschreibung ist:
a) für den Bereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.1:
der dort dargestellt Planzustand
b) für die Bereiche, für die bisher kein geltender Bebauungsplan existiert:
der dort vorgefundene aktuelle Bestand.
2.1 Schutzgut Boden
Im Planungsgebiet findet sich auf Grund der aktuellen und früheren Nutzung (TÜV-Gelände)
keine natürliche Bodenabfolge mehr. Der überwiegende Teil des Plangebietes stellt sich als
stark versiegelte Fläche dar. Dasselbe gilt für die Flächen südlich des TÜV-Geländes im
Bereich der Süderschließung. Der W 35.1 sieht ebenfalls die weitgehende Überbauung vor,
wobei in Zukunft jedoch das anfallende Niederschlagswasser der umfangreichen
Stellplatzflächen versickert werden soll. Bedeutsame Flächen für den Bodenschutz sind nicht
vorhanden. Besondere Bodenfunktionen, wie die Funktion als Archive der Natur- und
Landschaftsgeschichte sowie als Ausdruck der Eigenart von Natur und Landschaft wird auf
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Grund der unnatürlichen Bodenlagerungen ausgeschlossen. Die Funktion als Lebensraum für
spezifische Pflanzengesellschaften und als Habitat für epigäische Tiere und als Lebensraum
für Bodenorganismen fehlt ebenfalls weitgehend.
In Teilbereichen des Planungsgebietes wurden schwach belastete Auffüllungen festgestellt. Es
handelt sich hierbei um erhöhte Gehalte an Quecksilber und PAK (polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe) sowie einen erhöhten pH-Wert im Eluat (siehe "Abfalltechnische
Untersuchung" des Baugrundbüro Simon 2003).
Die schwach belasteten Auffüllungen sind auf Grundlage der vorgenommenen
abfalltechnischen Einstufung unter Führung entsprechender Nachweise zu verwerten.
Die erhöhten Konzentrationen von Quecksilber und PAK beziehen sich auf eine kleine Fläche
im Südosten des Bebauungsplanes. Hinsichtlich der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV) wird die Belastung den Vorsorgewerten nach Anhang 2, Pkt.
4.1 und 4.2 gegenübergestellt. Betreffend den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt)
wurden die Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte nach Anhang 2, Pkt. 1.4 der genannten
Verordnung der Bewertung zugrunde gelegt. Bei den 2003 untersuchten Auffüllungen
(Auffüllungsmischproben) handelt es sich um gemischtkörnige Böden (vorwiegend schwach
kiesiger Sand mit vereinzelt steinigen und schluffigen Anteilen sowie
Bauschutteinschaltungen), so dass die Vorsorgewerte für sandige Böden bzw. Böden mit
einem Humusgehalt von < 8% zugrunde zu legen sind. Die analysierten Konzentrationen auf
der Teilfläche im Südosten liegen nach Anhang 2, Pkt. 4.1 und 4.2 der BBodSchV geringfügig
über den Vorsorgewerten (Quecksilber 0,42 mg/kg statt 0,1 mg/kg und Benzo(a)pyren 0,51
mg/kg statt 0,3 mg/kg). Bei Beurteilung nach Anhang 2, Pkt. 1.4 der BBodSchV liegen die
analysierten Konzentrationen weit unter den Prüfwerten für Kinderspielflächen (sensibelste
Nutzung).
In der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind nach
Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt keine Grundstücke als Altstandorte
eingetragen. Nach Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Schreiben vom 28.10.2008) liegen im neu hinzugekommenen Geltungsbereich
Einträge als Altstandorte für den Bereich der Flurstücke Nr. 9/3 bis 9/12, Flur 20 (entspricht
Adresse Noackstraße 15) vor.
Auf den Flurstücken Nr. 9/3 bis 9/12 befanden und befinden sich seit Beginn der siebziger
Jahre ständig wechselnde Betriebe des Kfz.-Gewerbes, so vor allem Gebrauchtwagenhandel,
Kfz.-Reparaturbetriebe, Karosserie- und Lackierbetriebe, Alt- und Neureifenhandel. Daneben
fand hier auch Handel mit Roh- und Abfallprodukten jeglicher Art sowie Herstellung und Handel
mit Glasprodukten statt.
Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit demselben Schreiben genannten Altstandorte
im Bereich des Geltungsbereichs des W 35.1 sind bereits durch die genannten
abfalltechnischen Untersuchungen im Zuge der Planungen zum W 35.1 näher untersucht und
bewertet worden (s.o.
).
2.2 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Anfallendes Niederschlags-
wasser wird heute noch überwiegend der Kanalisation zugeführt, so dass sich keine nennens-
werte Neubildungsrate beim Grundwasser einstellt. Bedeutsame Flächen für den Grundwas-
serschutz sind nicht vorhanden. Der rechtskräftige W 35.1 sieht auf allen Stellplätzen Regen-
wasserversickerung vor. Die Ergebnisse der Bodenanalysen sprechen trotz teilweise nachge-
wiesener, geringfügiger Belastungen hinsichtlich Quecksilber und PAK (polyzyklische, aromati-
sche Kohlenwasserstoffe) nicht gegen eine Versickerung, da die Konzentrationen eine Ver-
wendung im offenen Einbau nach den „Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall (LAGA 2003) erlauben (s. auch III. 1).
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Die Grundwasser-Flurabstände sind groß; sie lagen schon vor der Errichtung der Grundwas-
sergewinnungsanlagen im Westen von Darmstadt über 20 m unter Flur (HLfU 1984). Dement-
sprechend wurde bei den Bohrsondierungen, die im Zuge der Untersuchungen zur Baugrund-
beurteilung und zur Ermittlung des Schadstoffgehaltes von Auffüllmaterial für den B-Plan W
35.1. angestellt wurden, nirgendwo im Bereich der erbohrten oberen 6 m Grundwasser ange-
troffen.
2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft
Biotope, Vegetation, Flora: Der Geltungsbereich des neu zugeschnittenen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans W 35.2 besteht zum weitaus größten Teil aus versiegelten Flächen, ge-
pflasterten Stellplätzen und Gebäuden. Für den Bereich des rechtskräftigen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans ist dessen Planzustand als Bestand anzusehen, da hier die Eingriffsrege-
lung, bereits abgearbeitet ist. Unter diesen Voraussetzungen beträgt der Anteil der versiegelten
und fast versiegelten Flächen (mit und ohne Versickerung des Wasserabflusses, Biotoptypen
nach Hessischer Kompensationsverordnung: 10.510, 10.520 und 10.530) gut 45 %, etwa 35 %
sind überbaute bzw. rechtskräftig festgesetzte Bauflächen, der Rest verteilt sich auf mehr oder
weniger gepflegte vorhandene oder festgesetzte Grünanlagen.
Spontane, d.h. ohne menschliches Zutun vorhandene, Vegetation fehlt im Bereich der noch
nicht durch den W 35.1 überplanten Flächen fast gänzlich. Nur vereinzelte Trittpflanzen in
Pflasterfugen oder auf wenig befahrenen Schotterflächen sind festzustellen, sowie ein kleiner
Gehölzstreifen am Südeingang der neu geplanten Erschließung von der Noackstraße.
In größerem Umfang haben sich lückige Ruderalfluren auf einer offenen, nicht befahrenen
Schotterfläche östlich der denkmalgeschützten Dachkonstruktion entwickelt, die innerhalb des
W 35.1 liegt. Unter den hier festgestellten kurzlebigen und ausdauernden Ruderalpflanzen be-
findet sich in großer Zahl auch der in Darmstadt auf Sanden und Rohböden verbreitete Zwerg-
schneckenklee ( Medicago minima ), der jedoch hessenweit auf der Roten Liste steht. Diese
Ruderalfläche ist aber nach dem W 35.1 bereits rechtskräftig überplant.
Pauschal geschützte Biotope nach § 30 BNatSch G bzw. § 31 HENatG oder Lebensraumtypen
nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie Lebensräume der Arten des Anhangs II und IV der ge-
nannten Richtlinie und Lebensräume der Vogelarten des Anhangs I sind nicht vorhanden.
Ein stadtbildprägender oder sonst wie bemerkenswerter Baumbestand fehlt im neuen Gel-
tungsbereich gänzlich. Auf den neu angelegten Parkplätzen des TÜV-Geländes sind einige erst
kürzlich gepflanzte Ahornbäume vorhanden, im Bereich der geplanten neuen Südzufahrt befin-
det sich spontan aufgekommener Götterbaum-Jungwuchs ( Ailanthus altissima ). Innerhalb des
Geltungsbereichs des W 35.1 ist der Baumbestand - meist ebenfalls, niedrige, jüngere Bäume -
im Jahr 2005 dokumentiert worden. Er ist noch weitgehend vorhanden. Nur von der auffälligen
Silberpappelreihe unmittelbar östlich der denkmalgeschützten Dachkonstruktion, steht nur noch
ein Baum, der Rest wurde gefällt. Aber auch diese Gehölze sind fast alle durch den W 35.1
überplant. Hierfür sieht der W 35.1 Neupflanzungen an anderen Stellen im Bereich der Stell-
plätze vor.
Fauna: Aufgrund der weitgehend versiegelten und stark frequentierten Flächen ist die Bedeu-
tung des Bebauungsplangeltungsbereiches für die Tierwelt sehr gering. Spezielle faunistische
Erhebungen erfolgten daher auch für den neuen B-Plan nicht. Die hier zu betrachtenden zu-
sätzlichen Flächen (neu angelegter Parkplatz und zwei Gebäude auf dem südlichen TÜV-
Flurstück, Nr. 170/10 (alt), Flur 19, sowie die Bereiche der geplanten Zufahrt von Süden, Flur-
stück Nr. 9/2, Flur 20) sind als Lebensraum für die Tierwelt ebenfalls als sehr gering anzuse-
hen.
Geschützte Arten:
Trotz des geringen Wertes als Lebensraum muss grundsätzlich geprüft werden, ob eventuell
doch europarechtlich geschützte Arten erheblich beeinträchtigt werden könnten, da der Arten-
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schutz bei diesen Arten nicht der Abwägung im Zulassungsverfahren unterliegt und z.B. alle
europäischen Vogelarten unter den entsprechenden Artenschutz fallen.
Es kämen im Gebiet grundsätzlich nur Vorkommen geschützter Vögel in Frage. Aufgrund weit-
gehend fehlender Habitatstrukturen sind aber im Bebauungsplangebiet selbst solche Arten
nicht zu erwarten. Möglicherweise wären wenige Kleinstrukturen in den sehr wenigen Grünflä-
chen für einzelne Exemplare der Arten Amsel, Kohl- und Blaumeise oder Haussperling als
Nahrungs- oder Brutraum denkbar. Eine erhebliche Beeinträchtigung der jeweiligen lokalen
Population ist für diese europäischen Vogelarten allerdings auszuschließen, so dass auf ent-
sprechende Kompensationsmaßnahmen zur Erhaltung eventuell vorhandener Tiere verzichtet
werden kann.
2.4 Schutzgut Luft / Klima
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das Planungsgebiet in seiner
Karte 17 „Lokalklima Bewertung" als thermisches Belastungsgebiet dar. Hier lässt sich vor al-
lem auf Grund der Bebauungsdichte und/oder des hohen Versiegelungsgrades der Freiflächen
im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung eine erhöhte Gesamttemperatur (Wärmeinsel)
im Vergleich zur umgebenden Landschaft feststellen.
Bzgl. der Lufthygiene (auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen) sind für das Pla-
nungsgebiet keine besonderen Belastungen bekannt. Aufgrund von Grenzwertüberschreitun-
gen bei den Luftschadstoffen NO
x und Feinstaub (PM 10) an verschiedenen Stellen im Rhein-
Main-Gebiet, darunter vor allem an der Messstelle „Hügelstraße“ in Darmstadt wurde 2005 vom
Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz der Luftreinhal-
teplan Rhein-Main aufgestellt. Ergänzend kam 2007 der Aktionsplan Darmstadt 2007 hinzu.
Wesentliche Maßnahme des Aktionsplans war die Sperrung der Innenstadt für den durchge-
henden LKW-Verkehr. Das beplante Gebiet liegt knapp außerhalb des gesperrten Bereiches.
2.5 Schutzgut Mensch / Gesundheit
Innerhalb des Planbereichs gibt es nahezu keine Wohnnutzung. Bis auf einen schmalen Strei-
fen eines barackenartigen, niedrigen Gebäudes, in dem sich derzeit noch einige einfachste
Wohnunterkünfte befinden, sind die Flächen gewerblich genutzt oder liegen nach Aufgabe der
gewerblichen Nutzung brach. Dieses Gebäude muss bei Anlage der Erschließungsstraße ab-
gerissen werden.
Wohnnutzung gibt es im Gesamtkomplex zwischen Noackstraße, Heidelberger Straße, Rüdes-
heimer und Karlsruher Straße in untergeordneter Form in der Südostecke im Umfeld der ehe-
maligen großherzoglichen Keramikmanufaktur (außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches) und
in Nachbarschaft zum Baumarkt „Farbenkrauth“. Besondere Qualitäten zur Steigerung des
Wohnumfelds, wie Grünflächen, Baumbestand, Flächen mit Klima- und Lärmschutzfunktion
sind derzeit nicht vorhanden. Die verkehrliche Belastung, insbesondere die Lärmbelastung,
durch die umschließenden Straßen und den Verkehr zu den bestehenden Einzelhandelsgroß-
märkten der benachbarten Flächen innerhalb des genannten Straßengevierts ist erheblich (s.
auch Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt).
2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Planungsgebiet befindet sich ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessischem Denkmal-
schutzgesetz. Die Einzelanlage stellt eine offene Dachkonstruktion aus den 1950er Jahren
über den ehemaligen Kraftfahrzeug-Prüfeinrichtungen des TÜV dar. Dieses Denkmal bleibt er-
halten und wird in die Planung integriert. Betroffene Sachgüter, die komplett abgerissen wer-
den müssen, sind die neueren Gebäude des TÜV Hessen mit seinen neuangelegten Stell-
platzbereichen auf Flurstück Nr. 170/17 (Flur 19) sowie die Garagen und Baracken im Süden
des Geltungsbereiches (Erschließungsstraße) auf den Flurstücken Nr. 9/3, 9/4, 9/5, 9/6, 9/7,
9/8, 9/9, 9/10, 9/11 und 9/12 (Flur 20).
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3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
3.1 Schutzgut Boden
Im gesamten Planungsbereich fehlen natürlich gelagerte Böden mit entsprechenden Boden-
funktionen. Aus diesem Grund ist eine weitere Veränderung der anthropogen veränderten Bo-
denoberfläche und die geplante Neubebauung mit keinen zusätzlichen Bodenverlusten oder
Verlusten von Bodenfunktionen verbunden. Das im W 35.2 mögliche Flächenrecycling führt im
Gegenteil zu einer Verringerung des Drucks auf Flächen an anderer Stelle, an denen mögli-
cherweise intakte Böden in Anspruch genommen worden wären.
Bei sachgemäßer Behandlung der schwach belasteten Auffüllungen verschiedener Bodenbe-
reiche werden bei den Vorhaben des hier vorgelegten Bebauungsplans keine zusätzlichen Be-
einträchtigungen für die Schutzgüter zu erwarten sein. Auf dem Flurstück Flur 20 Nr. 9/2, auf
dem altlastenrelevante Betriebe tätig waren, ist bei Feststellung sensorischer Auffälligkeiten
umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darm-
stadt, Dez. IV/DA 41.5 (Boden schutz) zu informieren.
3.2 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer fehlen, daher ist nur die Betrachtung des Grundwassers relevant. Durch
die vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers auf den umfangreichen Stellplätzen
ist tendenziell eine Verbesserung der Grundwasserneubildung zu erwarten. Die Schadstoffbe-
lastungen einiger von Auffüllungen betroffener Böden übersteigen in ihrer abfalltechnischen
Einstufung nach den „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststof-
fen“ (LAGA 2003) die Einbauklasse 1 (Zuordnungswerte 1.1 und 1.2) nicht. Das heißt, dieses
Bodenmaterial ist für den „offenen“ Einbau (1.1: auch in ungünstigen hydrogeologischen, 1.2
nur in hydrogeologisch günstigen Standortsituationen) geeignet. Eine Sickerwasserpassage ist
bei den festgestellten Schadstoffbelastungen nach den aktuellen technischen Regeln der Län-
derarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 2003) unbedenklich.
3.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft
Für die Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biotope und die
durchgeführte Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung wird, wie bereits oben dargestellt, für den Be-
reich des W 35.1 dessen rechtskräftiger Planzustand als Ausgangszustand zugrundegelegt.
Nur die seinerzeit im Süden von Flurstück Nr. 170/30 (Flur 19) geplante Grünfläche ist eine
Fläche, die bei einer Umsetzung der damaligen Planungsabsicht einen gewissen Lebens-
raumwert hätte erwarten lassen und die nun von der jetzt geplanten ALDI-Markt-Bebauung
wieder zurückgenommen wird. Durch den Verzicht auf die Ansiedlung eines gastronomischen
Betriebs und die damit einhergehende Verringerung der bebaubaren Grundfläche sowie die
zusätzliche Schaffung einer Grünfläche zwischen der westlichen und mittleren Zufahrt von der
Rüdesheimer Straße her, wird der Grünflächenanteil im Vergleich zum vorhergehenden W 35.1
leicht erhöht. Im neu hinzu gekommenen Geltungsbereich sind außer den Beeten und jungen
Bäumen des TÜV-Geländes und außer einigen schmalen Säumen entlang der südlichen Er-
schließungsstraße keine Vegetationsflächen betroffen.
Aufgrund der weitgehend fehlenden, relevanten Tierwelt sind ebenfalls keine negativen Aus-
wirkungen auf geschützte Tierarten gegeben. Hinsichtlich des Landschafts- bzw. Stadtbildes ist
durch Pflanzung von Bäumen 1. Ordnung eine Verbesserung der aktuellen Situation vorgese-
hen.
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3.4 Schutzgut Luft / Klima
Durch die Errichtung der Einzelhandelsmärkte und der Tankstelle kommt es gegenüber heute
zu einer deutlichen Verkehrszunahme mit einer entsprechenden Zunahme der damit verbun-
denen, von den Fahrzeugen ausgehenden Schadstoffemissionen. Zu prüfen ist jedoch die Zu-
nahme gegenüber der rechtskräftigen Situation des W 35.1. Gegenüber dieser ist keine we-
sentliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten, da sowohl die Einzelhandelsmärkte als auch die
Tankstelle dort bereits geplant sind.
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In einer neuen schallschutztechnischen Untersuchung von 2009 (Fritz-Ingenieure, s. Anhang)
wurde dennoch für das derzeitige Planverfahren eine Abschätzung der von der Tankstelle und
der durch die Liefer- und Kundenverkehre ausgehenden Lärmemissionen vorgenommen. Da-
bei wurden auch die Geräuschemissionen an den Laderampen untersucht. Die Ergebnisse
werden unter Punkt 3.5 (Schutzgut Mensch) zusammengefasst.
Im Gegensatz zum W. 35.1 verändert sich die Anbindung. Die von Süden, von der Noackstra-
ße her geplante Erschließung führt im Gegensatz zur Anbindung des W 35.1 unmittelbar an
den Wohnhäusern Noackstraße 13A – 13H vorbei. Die Wirkung auf die Wohnsituation wird
beim Schutzgut Mensch erörtert.
Im Vergleich zu heute wird sich die im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt dar-
gestellte Belastungssituation hinsichtlich des Lokalklimas aufgrund der vorgesehenen extensi-
ven Dachbegrünungen und der geplanten Baumpflanzungen eher verbessern als verschlech-
tern.
3.5 Schutzgut Mensch/Gesundheit
Gegenüber dem W 35.1 ändern sich nicht die Gesamtumweltbelastungen, aber durch die
räumliche Verlagerung der Erschließungsstraße und der Veränderung von Baukörpern wird
sich der Ort der Wirkung auf den Menschen und damit die Beeinträchtigungsintensität ändern.
Durch die Erschließung von Süden sind zusätzlich Wohngebiete betroffen: die unmittelbar an
die Erschließungsstraße angrenzenden neuen Wohnhäuser Noackstraße 13A - 13H, die kürz-
lich von den amerikanischen Streitkräften geräumten Wohnblocks der Lincoln-Siedlung und die
Wohnblocks auf der Nordseite der Noackstraße zwischen Heidelberger Straße und der neuge-
planten Erschließungsstraße. Maßgeblich sind hier vor allem die Lärmemissionen und die emit-
tierten Luftschadstoffe. In einer ersten schalltechnischen Untersuchung (Fritz-Ingenieure 2008)
wurde geprüft, ob durch den Verkehr auf der neuen Anschlussstraße Immissionsgrenzwerte
nach der 16. BImSchV im Bereich der Wohnhäuser 13A - 13H überschritten werden. Die Ver-
kehrslärmemissionen unterschreiten nach der schalltechnischen Untersuchung grundsätzlich
alle
Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung. Überschreitungen von Immissi-
onsgrenzwerten bei den übrigen Wohngebieten an der Noackstraße sind nicht zu erwarten, da
die Wohnbebauung deutlich weiter vom Straßenkörper entfernt liegt als die Wohnhäuser 13A
bis 13H.
Das Ergebnis der Schallschutztechnischen Untersuchung zu den Kunden- und Lieferverkehren
sowie zum Tankstellenbetrieb zeigt, dass nur am Südende der Wohnblocks auf der Nordseite
der Rüdesheimer Straße durch den nächtlichen Tankstellenverkehr mit einer Überschreitung
des Immissionsrichtwertes der TA Lärm zu rechnen ist. Da die Vorbelastung durch den jetzigen
Verkehr in der Rüdesheimer Straße aber nach Aussage der Untersuchung schon jetzt zu
Richtwertüberschreitungen führt, ist mit einer Verdeckung und keiner zusätzlichen Belastung zu
rechnen. Nach der Schallschutztechnischen Untersuchung Fritz-Ingenieure von Mai 2009 und
einer Erläuterung und Präzisierung dazu vom September 2009 überschreiten die
Verkehrsgeräusche auf der Rüdesheimer Straße die Geräusche der geplanten Märkte und der
Tankstelle voraussichtlich um mehr als 15 dB(A).
Dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche
ist im Zulassungsverfahren (Baugenehmigungsverfahren) dadurch Rechnung zu tragen, dass
ein Nachweis (schalltechnische Untersuchung) zu führen ist, in dem darzulegen ist, dass die
geltenden Vorschriften, insbesondere die des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) eingehalten werden. Auf die
sich daraus möglicherweise ergebenden Auflagen (z. B. Einschränkung der Betriebszeiten,
kein Nachtbetrieb) zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte wird an dieser Stelle
hingewiesen.
Die in Mischproben der Auffüllungen im Südosten des Geltungsbereiches festgestellten
Schadstoffkonzentrationen wurden den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt)
betreffend nach Anhang 2, Pkt. 1.4 der BBodSchV bewertet. Danach liegen die analysierten
Konzentrationen weit unter den Prüfwerten für Kinderspielflächen (sensibelste Nutzung), so
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dass keine Gefährdungen für das Schutzgut Mensch zu besorgen sind. In der
Gesamtbetrachtung werden die Überschreitungen der Vorsorgewerte für Böden als tolerierbar
bewertet, insbesondere da im Rahmen der geplanten Bautätigkeiten die Auffüllungen
größtenteils ausgeräumt und nicht überba ute Flächen durch Oberflächenbefestigungen
weitestgehend .versiegelt oder nach oberflächennahem Austausch gegen Oberboden begrünt
werden.
3.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Planungsgebiet befindet sich ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessischem Denkmal-
schutzgesetz. Die Einzelanlage (ehem. Prüfhalle des TÜV) bleibt erhalten und wird in die Pla-
nung integriert. Unter ihr entstehen Stellplätze. Auswirkungen auf das Kulturdenkmal sind
durch die Planung nicht zu erwarten.
3.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Wechselwirkungen bestehen zum Beispiel zwischen Boden, Pflanzen- und Tierwelt, Boden und
Grundwasser, Vegetation, Durchgrünung und Klima. Es sind jedoch aufgrund der Minimie-
rungsmaßnahmen und aufgrund der aktuellen Vorbelastung derzeit keine Wechselwirkungen
zu erkennen, die zu einer Verstärkung von negativen Umweltauswirkungen führen könnten.
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili-
gen Auswirkungen
4.1 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter
Das ehemalige TÜV-Gelände, das z. Z. brach liegt, wird durch die Planung wieder einer Nut-
zung zugeführt. Durch dieses Flächenrecycling wird einer Flächeninanspruchnahme im Au-
ßenbereich grundsätzlich entgegengewirkt.
Folgende speziellen Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung der negativen Um-
weltauswirkungen auf die Schutzgüter am jetzigen Standort vorgesehen:
Extensive Dachbegrünung von mindestens 30% der jeweiligen Dachflächen
Niederschlagswasserversickerung auf den befestigten Freiflächen
Neuanlage von nur extensiv gepflegten Landschaftsrasenflächen im Norden des Geltungs-
bereiches
Neuanlage eines Baumhaines südlich des geplanten ALDI-Marktes
Pflanzung von hochwüchsigen Bäumen im Bereich der Stellplatzflächen, soweit diese nicht
unter der denkmalgeschützten Dachkonstruktion liegen
Errichtung von Zisternen zum Sammeln oder Verwenden des auf den unbegrünten Dachflä-
chen anfallenden Niederschlagswassers
Anpflanzung einer Hainbuchenhecke entlang der Südanbindung.
4.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser
Im laufenden Betrieb der großflächigen Einzelhandelsunternehmen kann davon ausgegangen
werden, dass vorwiegend normaler Hausmüll in den hierfür üblichen Mengen anfällt; im laufen-
den Betrieb der Tankstelle fall en über den normalen Hausmüll hinaus üb erwachungsbedürftige
Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung sowie besonders überwachungsbedürftige Abfälle
zur Beseitigung und zur Verwertung an.
Die entstehenden Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Ein Ent-
sorgungskonzept ist von den jeweiligen Trägern der Bauvorhaben mit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt abzustimmen.
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Anfallendes, nicht belastetes, Abwasser der Einzelhandelsunternehmen und der Tankstelle
wird über die Kanalisation abgeführt. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass
für anfallendes, belastetes Abwasser die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend berück-
sichtigt werden (z. B. durch den Einbau von Benzin- / Öl- und Fettabscheideanlagen).
Anfallendes Oberflächenwasser im Bereich der Freiflächen der Einzelhandelsunternehmen ist
über entsprechende Maßnahmen der Versickerung zuzuführen; anfallendes Oberflächenwas-
ser im Bereich der Tankstelle darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht der Versi-
ckerung zugeführt werden und wird in die Kanalisation eingeleitet.
Der Andienungsverkehr verläuft ausschließlich über die West- (Karlsruher Straße) und Nord-
anbindung (Rüdesheimer Straße). Eine Andienung über die Noackstraße erfolgt nicht. Damit
werden bisher wenig belastete Wohnbereiche vom Andienungsverkehr frei gehalten.
Zur Verlangsamung des Verkehrs auf der südlichen Erschließungsstraße sind drei Boden-
schwellen mit jeweils einem „Baumtor“ vorgesehen.
4.3 Naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung mit Bilanzierung nach Hes-
sischer Kompensationsverordnung
Es wurde eine naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung nach der hessischen
Kompensationsverordnung (KV) durchgeführt. Für den Bereich des rechtskräftigen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans wurde dessen Planzustand zugrunde gelegt.
Die Gegenüberstellung von Bestand und Planung ergibt, dass unter Berücksichtigung der vor-
gesehenen Minimierungsmaßnahmen und der vorhandenen örtlichen Situation keine nachhal-
tigen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft zu erwarten sind. Die Bilanzierung nach der
hessischen Kompensationsverordnung ergibt sogar ein rechnerisches Bilanzplus von knapp
20.000 Punkten. Dies liegt vor allem an der Vergrößerung des Grünflächenanteils und der Ver-
größerung der Zahl der zu pflanzenden Bäume.
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und
bei Nichtdurchführung der Planung
Durch die Planung werden innerstädtische, weitgehend versiegelte Flächen für den Einzelhan-
delsbedarf zur Verfügung gestellt und damit der Druck auf „grünere“ Flächen reduziert. Einher
geht diese Planung mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und dessen Folgen. Die Erschließung
durch Hauptverkehrsstrassen ist jedoch gut. Nur die zusätzliche Erschließung von der Noack-
straße führt zu einer erhöhten Belastung einiger Anwohner.
Gleichzeitig kommt es zu einer viel besseren Durchgrünung des Areals und damit zu einer
Entwicklung im Sinne des Leitbildes des Landschaftsplans.
Bei einer Nichtentwicklung der Flächen würde der Druck auf andere Flächen verstärkt. Eine
bessere Durchgrünung durch spontane Entwicklung würde längere Zeiträume in Anspruch
nehmen.
Anmerkung 20.09.2010: Durch redaktionelle Überarbeitung des Bebauungsplans können sich
die bilanzierten Flächen geringfügig verändert haben. Die Baumstandorte haben sich in einigen
Fällen dadurch ebenfalls verschoben. Gleichzeitig wurde in der endgültigen Fassung des Be-
bauungsplans die Zahl der festgesetzten Bäume um zwei erhöht. Ein grundsätzlich anderes
Ergebnis der Bilanzierung ist dadurch nicht gegeben.
6. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
Erhebliche Auswirkungen bei Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sind nicht zu er-
warten. Aufgrund grundsätzlicher Planungsunsicherheiten zu Schallemissionen der Tankstelle
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im Zusammenhang mit der nächtlichen Andienung der Märkte ist jedoch nach Errichtung des
geplanten Vorhabens ein entsprechendes schalltechnisches Monitoring gem. § 4c BauGB er-
forderlich.
7. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisung eines Sondergebietes. In-
nerhalb des Sondergebiets (SO) sind großflächiger Einzelhandel mit dem Schwerpunktsorti-
ment Lebensmittel und eine Tankstelle zulässig.
Vorrangiges Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Sicherstellung der Ver-
sorgung des Stadtteils Bessungen mit Waren des täglichen Bedarfs über die Bereitstellung von
Flächen für Gebäude und Stellplätze von Einzelhandelsbetrieben.
Folgende Fachgesetze und Fachpläne legen Ziele des Umweltschutzes fest, die für den Bau-
leitplan von Bedeutung sind: Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz, Was-
serhaushaltsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Land-
schaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Berücksichtigung dieser Ziele und der Umweltbelange erfolgte bei der Aufstellung des Bau-
leitplanes u. a durch Aufnahme von landschaftsplanerischen und grüngestalterischen Festset-
zungen (Anlage von Grünflächen, Baumpflanzungen, Dachbegrünung, Niederschlagswasser-
versickerung), der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser, der Übernahme gesetzlicher Vorschriften zum Denkmalschutz sowie
den Hinweisen zu Bodendenkmälern, Bodenschutz und Altlasten und dem Grundwasser-
schutz.
Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen lässt keine gravierenden nachteili-
gen Auswirkungen des Umweltzustandes erwarten, da Maßnahmen zur Vermeidung und Ver-
ringerung erfolgen. Die naturschatzfachliche Eingriffsbetrachtung kommt aufgrund der besse-
ren Durchgrünung zu einem rechnerischen Bilanzierungsplus von ca. 20.000 Punkten.
ANLAGEN
Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Au sgleichsbilanzierung (Blatt 1 und 2)
Bestand Biotoptypen nach Hessischer Ko mpensationsverordnung 1:1000 (Blatt 3)
Planzustand Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsve rordnung 1:1000 (Blatt 4)
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III LISTE DER GUTACHTEN
Abfalltechnische Untersuchung der Auffüllungen (Baugrundbüro Simon, 10.07.2003)
Nachgang zum Bericht vom 10.07.2003 (Baugrundbüro Simon, 09.03.2010)
Schalltechnische Untersuchung zur Süderschließung von der Noackstraße (Fritz, beratende In-
genieure, 26.05.2010)
Schalltechnische Untersuchung: Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens (Fritz, beratende Ingenieure, 14.04.2010) (Lärmemissionen durch
Zu- und Abfahrten, Lkw-Andienung und Tankstellenbetrieb)
Der Dezernent VI
Dipl.-Ing. D. Wenzel
Stadtrat
2010/0420
6595 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.09.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Grünflächenamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0420 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - (Satzungsbeschluss) und Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.1 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - Vorlage vom: 23. 9.2010 Beschlussvorschlag: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1, in Kraft getreten am 19.01.2006, wird aufgehoben. 2. Dem Wechsel des Vorhabenträgers für die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 von der Fa. JAP GmbH auf die Fa. Lichthaus GmbH wird gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch zugestimmt. 3. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 – Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jewe iligen Prüfung (Anlage 1) entschieden. 4. Dem als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage 2) mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird zugestimmt. 2 ... 5. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 mit seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), sowie den in den Bebauungsplan aufgenommenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird als Satzung beschlossen. Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur Offenlage Anlage 2: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 Anlage 3: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 Vorhaben- und Erschließungsplan zum W 35.2 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) Vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2010/0420 vom 23.09.2010 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 ist die Nachnutzung der freigewordenen Flächen des ehemaligen Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH). Vorgesehen sind ein Lebensmittelvollsortimentsmarkt, ein Lebensmitteldiscountmarkt, ein Drogeriemarkt und eine Tankstelle unter Schaffung einer zusätzlichen Erschließung zur Noackstraße im Süden. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit der zugehörigen Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgte in der Zeit vom 13.11.2009 bis einschließlich 14.12.2009. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, wurde mit Schreiben vom 17.11.2009 durchgeführt. Zu 1: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 konnte seit 2006 nicht realisiert werden, da die Beteiligten sich bzgl. der Ostanbindung an der Heidelberger Straße nicht einigen konnten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 wird aufgehoben und durch den hier zur Satzung zu beschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 ersetzt. Zu 2: Eine gegenseitige Erklärung liegt vor, wonach der jetzige Vorhabenträger jap GmbH das Vorhaben an die Lichthaus GmbH überträgt. Die Lichthaus GmbH stellte einen Antrag auf Wechsel des Vorhabenträgers. Ein Wechsel des Vorhabenträgers bedarf gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Da keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der Frist, die im Durchführungsvertrag geregelt wird, gefährdet ist, kann die Zustimmung erteilt werden. Zu 3: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gingen keine Stellungnahmen ein. In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf W 35.2 zusammengefasst und entsprechend geprüft. Zu 4.: Mit dem vorliegenden Durchführungsvertrag (Anlage 2) hat der Vorhabenträger sich verpflichtet, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs-, Vorbereitungs- (Altlastensanierung, Kampfmittelräumung) und Ausführungskosten zu tragen. Der Vertrag wird erst mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 oder mit erteilter Baugenehmigung wirksam. Gleichzeitig wird in einem gesondert geschlossenen Vertrag die Ausführung der Erschließungsmaßnahmen detailliert vereinbart. 4 ... Zu 5.: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2, der den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.1 ersetzt, ist mit seiner Begründung (Anlage 3) nach § 10 BauGB als Satzung zu beschließen. Dies soll vorbehaltlich der Genehmigung der FNP-Änderung 2.5 durch das Regierungspräsidium erfolgen. Aufgrund des befürwortenden Entscheides der Regionalplanversammlung im September 2010 zum Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt bzgl. der Ausweisung der Fläche als „Vorranggebiet Siedlung“ im künftigen RPS steht der Genehmigung nichts entgegen. Weitere Voraussetzung für diesen Satzungsbeschluss ist der Magistratsbeschluss zum o. g. gesonderten Erschließungsvertrag. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nach Inkrafttreten der FNP-Änderung 2.5 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt: • Vorhaben- und Erschließungsplan W 35.2 (Originalplan ist auch in der Magisstratsgeschäftsstelle einsehbar) • Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 Vorab werden übersandt: • 11 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung • Akten z. Hd. des Berichterstatters Darmstadt, den 23.09.2010 VI/61.3 ho NSt. 3646 VI/61.2 ha NSt. 2112
anlage 2
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ERSTELLDATUM:GEZ.: Lichthaus GmbH Zimmerstraße 13 64283 Darmstadt Tel.: 06151 - 152 43 85 Fax: 06151 - 152 43 86 mail: info@lichthaus-gmbh.com MASSSTAB: Marktplatz Bessungen, Darmstadt Rüdesheimer Straße 64285 Darmstadt BAUVORHABEN: BAUHERR: ARCHITEKT: S:\__PROJEKTE\06-MB\0_Bebauungsplan W35-2\V+E-Plan\06-V+E-Plan 160910.pln PLANSTAND: PLAN: PROJ - NR: 06 - MB SL, KB Diese Unterlage ist Eigentum der Lichthaus GmbH und urheberrschtlich geschützt. Sie darf ohne ausdrückliche Genehmigung werder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für Dritte verwendet werden. Zuwiederhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. 1:500 ZEICHN-NR: 08.03.2010 BLATT: 85 / 85 06-V+E-Plan 160910.pln V-u E-Plan 500 Telefon: 06074 862226, Fax: 06074 862227 Eifelstraße 4, 63303 Dreieich Freier Architekt Peter Goth Dipl.-Ing. (tfh berlin) AKH VfA e-mail: info@architekt-dreieich.com Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße DM REWE Shell ALDI Radweg K K K S K S K K K K S S S K K 2967 425 523 1710 (B3) 3814 2127 17976 1582 1591 1708 4 51 8 176 12 159 18 161 13 159 19 Tiefgarage Fl.19 9 9A 7 5 3 195 191 203 207 205 197 201 199 189A 185 K 150 37 125 127 156 11 189 161 22 G a I Fld I Ga Fld I Whs Whs I I Fld Fld Verkaufsraum V erkaufsraum V erkaufsraum I I I I I 229 Wkst G esch Überd. I I I I I I 32 20 44 8 170 11 4061 3811I Schp Fld I Whs 13A 13D Schacht G aw Fld Fld Schp KarlsruherStraße 12 170 11 11 13 13F 6 13G 11 13 10 11 11 3 11 11 13B 13C10 11 12 13H 9 11 7 11 13E 5 11 18 13 161 23 I 161 21 161 26 161 24 159 16 161 14 6 1 7 1 7 2 Rüdesheimer Straße HeidelbergerStraße 193 I Laden I S chp I Schp 170 21 3814 Gehweg 25,315 8,71 18,54 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 2,70 3,50 2,70 6,50 5,00 3,00 4,07 5 3,50 3,50 3,50 2,70 3,50 2,99 5 3,00 3,00 1,90 2,70 2,70 2,70 1,90 2,70 2,70 2,70 1,90 2,70 2,70 2,70 6,50 2,70 2,70 2,70 3,14 5,75 5,75 5,75 5,00 3,00 3,00 2,70 2,70 2,70 BaulastGrenzbebauungAZ63-L-2004/216 6 7 13 14 17 18 22 23 28 29 33 34 39 40 44 45 50 61 5655 51 62 66 67 72 73 77 78 83 84 91 92 95 96 100 101 105 106 109 110 114 115 123 124 129 130 139 140 145 146 155 156 160 161 170 171 175 180 181 184 3 5 EKW-Box Zufahrt von derB3 / Karlsruher Straße Zufahrt von der Noackstraße Carpinusbetulus Zisterne Zisterne Kiesstreifen=Sickerm ulde Kiesstreifen=Sickerm ulde Kiesstreifen=Sickermulde Kiesstreifen=Sickermulde +146,70 4 186 191 21 58 59 60 61 62 63 Carpinusbetulus Carpinusbetulus Carpinusbetulus Carpinusbetulus 185 64 Verwaltung, Fld 119 A TÜV II 119 Verwaltung, Fld VI I Whs Staples Matratzen- lager ATU McDonalds Citroen Baumarkt Farbenkraut TÜV TÜV TÜV IV Verwaltung, Fld nachEberstadt, zuA5 Service-Center ASU Noackstraße 50 4,50 6,50 4,50 50 325 5,00 825 6,50 4,50 50 1,20 50 4,50 6,50 4,50 50 5,00 5,00 2,20 6,50 5,00 1,20 5,00 6,50 5,00 4,00 3,50 2,70 2,70 2,70 6,50 6,50 4,50 1,26 4,50 6,50 4,50 5,00 26 5,00 5,00 4,50 6,50 4,50 1,26 4,50 6,50 5,00 26 5,00 5,00 6,50 5,00 4,50 50 325 825 6,50 5,00 6,50 50 4,50 5,00 2,00 8,05 25,50 1,53 5 6,50 1,36 5 2,70 2,70 2,001,29 64,42 3,00 41,06 62 5 20,20 3,00 3,00 3,135 5,50 2,50 19,89 10,99 13,98 36,11 5 5,46 5 31,59 1,18 5,98 5,50 2,00 2,50 1,00 3,00 3,00 3,00 3,00 10,00 38,78 5 18,23 4,40 5,70 8,46 6,91 46 5 50 4,50 5,00 7 341 25 161 170 13 Überf lur- hydra nt 26 Fahrrä der 60- 100 EKW 10 Fahrr äder EK W- Bo x 120 EKW 8 Fahrräder ALDI DM REWE Tankstelle Zufahrtvonder Rüdesheim erStraße 5 x Pinus sylvestris Acer campestre Carpinus betulus Bestand 2 x Acer campestre 2 x Carpinus betulus 2 x Pinus sylvestris Pinus sylvestris Baumhain Pinus sylvestris 2 x Acer platanoides 2 x Betula pendula 2 x Pinus sylvestris 3 x Pinus sylvestris 2 x Tilia cordata 2 x Platanus acerifolia Betula pendula Betula pendula 2 x Betula pendula 2 x Betula pendula Pinus sylvestris Pinus sylvestris 3 x Betula pendula 4 x Pinus sylvestris Pinus sylvestris 9 Fahrräder 1 2 3 4.2 56 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 Werbepylon 4Fahnenm asten RasenflächeausgebildetalsSickermulde Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde Preispylon RasenflächeausgebildetalsSickerm ulde RasenflächeausgebildetalsSickerm ulde Müll Müll Trafostation (Bestand) Geländemauer, h = 40 cm Werbepylon 48 Baumtor Süd 2 x Carpinus betulus Ausgang Eingang Ausgang Eingang Ausgang Eingang Rasenfläche ausgebildet als Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Muldenüberfahrt Muldenüberfahrt W erbetafel Ausgang Eingang Portal RasenflächeausgebildetalsSickerm ulde Betula pendula +146,56 +147,19 +146,91 +146,77 +146,51 +144,81 +145,96 +144,45 +145,22 +145,37 +145,71+145,55 +145,55 +145,65 +145,82 +145,61 +145,67 +145,50 +145,55 +145,70 +145,77 +145,90 +145,81 +145,90 +145,71 +145,25 +144,90 +145,63 +145,78 +144,60 +145,46 +144,30 +145,20 +145,00 +145,37 +144,65 +145,05 +144,90 +145,72 +146,47 +145,51 +144,45 +145,50 +145,75 +146,02 Zufahrtvonder Noackstraße 170 24 170 23 170 14 170 26 170 25 49 50 51 52 53 54 170 22 Baumtor Nord 2 x Carpinus betulus Baumtor Mitte 2 x Carpinus betulus 4.1 Carpinus betulus Carpinus betulus 170 27 170 20 170 17 170 19 170 18 9 13 9 14 9 12 170 22 Legende: Flächen für Verkehr Zufahrten und Fahrspuren im Bereich Parkplatz in Asphalt oder Betonpflaster Bodenbelag im Bereich der Zapfsäulen als flüssigkeitsdichte Fahrbahn in Faserbeton Anlieferungen aus Betonpflaster Flächen für Bepflanzungen Grünflächen werden nach den Festsetzungen des B-Plans bepflanzt: unversiegelte Flächen wie z.B. extensive Wiesen- flächen, Grünflächen und Sickermulden. Ausbildung Versickerungsmulden siehe Planbeschriftung. Flächen mit geschnittener Heckenpflanzung bis 1,50m Höhe. Carpinus betulus Hainbuche geplante Baumpflanzungen gemäß Artenauswahlliste: Acer campestre - Feldahorn Acer platanoides - Spitzahorn Betula pendula - Sandbirke Carpinus betulus - Hainbuche Tilia cordata - Winterlinde Platanus acerifolia - Platane Pinius sylvestris - Föhre , Waldkiefer 186 Stellplätze in Öko- bzw. Drainpflaster davon 4 behindertengerechte Stellplätze davon 4 Eltern/ Kind- Stellplätze 53 Fahrradstellplätze in den Eingangsbereichen der Märkte, Aufteilung siehe Grundrisspläne Sonstige Flächen und Zeichen Flächen für ruhenden Verkehr Standort Müll- und Wertstoffcontainer geplante Gebäude vorhandene Trafostation (HSE) Kiesstreifen ausgebildet als Sickermulde Beton-Pflaster im Eingangsbereich Märkte bestehende Bäume Fahnenmast Höhe = 7,60 m Werbepylon, Höhe = 8,00 m, Breite = 3,50 m Mastleuchte (ein.- und mehrstrahlig) Höhe = 4,00 - 4,50 m Versorgungs- und Entsorgungstrasse Geltungsbereich B-Plan W 35.2 Müll 16.09.2010 170 25 3814 2127 4 51 8 11 32 20 44 4061 I Schp Fld I Whs 13A 13D Schacht Karlsruher Straße 11 13F 6 13G 11 11 11 3 11 11 13B 13C 10 11 12 13H 9 11 7 11 13E 5 11 6 1 7 1 7 2 341 6 3814 170 10 5,00 3,00 3,00 Zufahrt von der Noackstraße Carpinus betulus 58 59 60 61 62 63 Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Überfahrtsrecht zu Gunsten 170/17 5,50 2,50 5,50 2,00 2,50 1,00 3,00 3,00 3,00 3,00 10,00 Baumtor Süd 2 x Carpinus betulus Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Sickermulde Muldenüberfahrt Muldenüberfahrt Werbetafel +145,50 +146,02 Zufahrt von der Noackstraße 9 13 Baumtor Nord 2 x Carpinus betulus Baumtor Mitte 2 x Carpinus betulus Anlage 1 zum Gestattungsvertrag
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6,30 7,60 25,30 3,00 21,00 10,00 100 2,00 5,25 26,35 12,30 21,30 3,00 13,20 13,50 69,50 8,00 31,00 13,44 18,20 8,50 3,00 5,30 22,40 4,30 3,00 21,50 43,00 22,43 9,15 4,00 23,60 14,50 9,60 2,50 1,00 10,00 11,60 11,345 10,46 7,60 3,00 5,25 14,50 4,855 5,20 D 5 9 6 1 7 1 7 2 51 159 18 177 5 170 12 170 11 319 24 13G 13C 13B 13A 9 9A 21 15 11 7 5 3 119A 119 37 125 127 156 123 13E 13H 13F 13D 119 176 12 Rüdesheimer Straße Noackstraße W Tiefgarage KarlsruherStraße KarlsruherStraße 161 25 GD 161 24 161 26 170 27 341 7 170 27 170 27 159 19 161 14 161 13 W Tankstelle DrogeriemarktVK max. 625 m² Lebensmittel-vollsortimentmarktVK max. 1.800 m² Lebensmittel-discountmarktVK max. 1.200 m² H H Andienung Andienung 9 12 9 4 9 3 9 6 9 11 9 9 9 10 9 8 9 5 9 7 9 14 170 20 170 22 170 21 170 17 170 19 170 18 170 24 170 14 170 16 121 St St 170 23 170 26 170 25 H 159 16 9 13 D SO W 1 30 6 71 185 2 8 6 8 8 1 87 6 0 1 87 6 1 1 90 5 1 3 1 2 150B 1 26 203 205207 148 148B 148A Hinter der Rennbahn 127 4 13 7 1 3 1 3 197 199201 2 02 9 189A 191 189 1 61 23 161 2 2 1 84 6 123 161 1 3 1 59 16 125 127 1 70 13 1 61 14 1 61 21 1 61 2 4 Weg 193 195 13 11 1 3 1 8 1 61 2 6 1 61 27 1 61 2 5 15 5 1 6 9 Noack straße Noackstraße 21 5 1 0 44 46 50 15 1 5 6 11 9 20 22 1 1 6 32 34 T G a 5 7 3 2 8 11 5 13H 1 1 4 9 12 9 4 9 3 1 1 1 0 9 6 1 1 3 9 11 13E 11 7 51 341 7 1 1 8 1 1 9 13F 12 1 1 1 1 9 9 9 10 9 8 9 5 13D 9 7 13A 9A 1 3 1 0 170 2 0 13B 1 70 2 2 1 70 2 1 119B 119C 170 1 7 1 70 19 1 70 18 170 1 5 170 1 4 119A 170 1 6 9 1 3 5 9 6 1 7 2 9 14 7 1 494 2 501 5 93 4 94 1 496 1 136 154 3 4 Landskronstraße 141 143 95 A 95B 495 2 4 95 1 95 HeidelbergerStraße Heidelberger Straße 146B 144 146 146A 185 1 185 1 59 19 K Donnersbergring 1 34 49 1 70 11 119 98 1 34 36 152 150 Felsingstraße 156 158 1 34 51 1 54 8 1 70 12 37 35 33 1 59 18 363 3 3 17 1 2 3 17 1 3 115 KarlsruherStraße 3 19 30 176 1 2 319 2 4 TG a 177 5 Fl.21 Fl.19 Ra dre nnb ahn 13G 13C 121 Karlsruher S traße 123A Fl.6 I I I I I I G G G II A I I I I I I I I I I I I+D II I I I I I I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I II I I I I I I II I I III I I I I II III III III I I III I II III I I I I I I I I I I III I I I II I I II+ D II II I I II III III I I I I I I I II I I I V I I V I II I I IV I IV II I I I I I I I I I I I I I I I V + D I G I V I V I I I+D H A V I I +D I I I II I II+ D I V IV I V IV I I G H A II III I I I I I I I I I I II I I I I I I I I I II I I I A I V IV I IV S p ielpla tz S p ort plat z Radweg Radw eg Radw eg Radwe g R a dwe g Ra dweg Radweg Radweg Ra dwe g Rüdesheimer Straße Wissenschaftsstadt Darmstadt Projektnummer: Heinrich-Delp-Straße 75 64297 Darmstadt 64283 Darmstadt Tel: 06151 / 537270 e-mail: kontakt@stadtplan-skoupil.de 06-MB/B-Plan M 1:500 0 10 20 50 Vorhabenträger: Planverfasser: Zimmerstraße 13 Tel: 06151 / 152 43 85 Fax: 06151 / 152 43 86 e-mail: info@lichthaus-gmbh.com Datum: 16.09.2010 Heinrich-Delp-Straße 75 64297 Darmstadt 64283 Darmstadt Tel: 06151 / 537270 e-mail: kontakt@stadtplan-skoupil.de M 1:500 0 10 20 50 Vorhabenträger: Planverfasser: Zimmerstraße 13 Tel: 06151 / 152 43 85 Fax: 06151 / 152 43 86 e-mail: info@lichthaus-gmbh.com I. FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB ) Aufgrund des § 9 BauGB i . d. F. vom 23.09.2004 (BGBI .I.S.2414 ) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO ) i. d. F. vom 23.01.1990 (BGBI . I. S. 132 ) und der Planzeichenverordnung (PlanzV ) vom 18.12.1990 (BGBI . I. 1991 S. 58) werden festgesetzt : 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet : Zulässig sind folgende Nutzungen: - ein Lebensmittelvollsortiment -Markt mit max . 1.800 m² Verkaufsfläche - ein Lebensmitteldiscount -Markt mit max . 1.200 m² Verkaufsfläche - ein Drogerie -Markt mit max . 625 m² Verkaufsfläche - eine Tankstelle 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Grundflächenzahl (GRZ ): 2.2 Höhe baulicher Anlagen : Die max . Höhe baulicher Anlagen (einschließlich Werbeträger ) wird auf 153,50 m ü . NN festgesetzt . Solaranlagen (z. B. Photovoltaik ) können diese Höhe um bis zu 1,5 m, alle anderen technischen Anlagen (z. B. Klimageräte ) um bis zu 2 m überschreiten . Dachaufbauten , ausgenommen Solaranlagen , sind nur mit einem Abstand von mindestens 5 m zur Gebäudeflucht zulässig . Auf dem Kulturdenkmal sind keine Dachaufbauten zulässig . 3. Bauweise , Baugrenzen 3.1 Bauweise : Festgesetzt wird die abweichende Bauweise . Innerhalb der Baugrenzen kann an die Grundstücksgrenze herangebaut werden . Die Länge der Baukörper kann mehr als 50 m betragen . 3.2 Baugrenze 3.3 Bereiche in denen nur Überdachungen zulässig sind 3.4 Standorte für Webeanlagen 4. Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung hier : Verbot für jeglichen Lkw -Verkehr , Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h. 5. Flächen für Versorgungsanlagen Transformator -Station 6. Stellplatzanlagen Flächen für Stellplätze als Gemeinschaftsanlagen . Stellplätze sind nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig . 7. Nebenanlagen Auf den festgesetzten Grünflächen sind Nebenanlagen unzulässig . 8. Gehrechte zugunsten der Allgemeinheit In der zeichnerisch festgelegten Nord -Süd -Verbindung ist jederzeit eine Querung des Geltungsbereichs durch den Fuß - und Radverkehr der Allgemeinheit zu ermöglichen . 9. Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen 9.1 Die Andienung des Lebensmitteldiscount -Marktes ist nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr zulässig . 9.2 Auf den öffentlichen Verkehrsflächen ist maximal Tempo 30 km/h zulässig . LKW -Verkehr ist nicht zulässig . 10. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches II. LANDSCHAFTSPLANERISCHE UND GRÜNGESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN Aufgrund des § 4 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG ) i. d. F. vom 04.12.2006 (GVBI . I S. 619 ) i. V. m. § 9 Abs . 1 Nr. 20 und Nr . 25 BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung festgesetzt : 1. Zu begrünende private Grundstücksflächen : 1.1 Flächen die als extensive Wiesenfläche gem . Artenauswahlliste W anzulegen und auf Dauer zu erhalten sind . Die notwendige Zuwegung zur Tafostation mit einer wassergebundenen Decke ist zulässig . 1.2 Flächen die mit einer geschnittenen Heckenpflanzung (max . Höhe 1,50 m) gemäß Artenauswahlliste H zu bepflanzen , zu pflegen und auf Dauer zu erhalten sind . Innerhalb dieser Flächen ist pro 12 m Grundstücksgrenze der östlichen Anliegergrundstücke jeweils eine Zufahrt mit maximal 3 m Breite zulässig . 2. Anpflanzung von Bäumen : Prinzipieller Standort für anzupflanzende Bäume gemäß Artenauswahlliste B . Je 4 Stellplätze ist ein Baum in unmittelbarer Zuordnung zu den Stellplätzen zu pflanzen . Dies gilt nicht für die Stellplätze unter der denkmalgeschützten Halle . Die zeichnerisch festgesetzten Baumstandorte können funktionellen und technischen Erfordernissen angepasst werden , vorausgesetzt die Anzahl der Bäume im Geltungsbereich wird nicht verringert . 3. Dachbegrünung : Mindestens 30 % der Summe aller Dachflächen sind extensiv zu begrünen und auf Dauer zu erhalten . Davon ausgenommen ist die denkmalgeschützte Einzelanlage . Die gesamte Dachbegrünung kann auf dem mit GD gekennzeichneten Gebäude nachgewiesen werden . 4. Niederschlagswasserversickerung : Auf befestigten Freiflächen und auf der denkmalgeschützten Einzelanlage anfallendes Niederschlagswasser ist über entsprechende Maßnahmen auf dem Grundstück zu versickern . Auf nicht begrünten Dachflächen anfallendes Niederschlagswasser ist als Brauchwasser zu nutzen oder auf dem Grundstück zu versickern . Die Stellplatzflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen . IV. SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN ODER VERWENDEN VON NIEDERSCHLAGSWASSER Aufgrund des § 42 Abs. 3 Hessisches Wassergesetz (HWG ) i. d. F. vom 06.05.2005 (GVBI . I S. 305 ) i. V. m. § 9 Abs . 4 BauGB wird festgesetzt : 1. Errichtung von Zisternen 1.1 Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind Zisternen zu errichten . Sie sollen das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser aufnehmen . Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser oder zur Freiflächenbewässerung genutzt werden . 1.2 Das Nutzvolumen der Zisternen muss mindestens 25 l/qm der horizontal projizierten unbegrünten Dachfläche betragen . Begrünte Dachflächen sind nicht anzurechnen . Davon ausgenommen ist die Dachfläche der denkmalgeschützten Einzelanlage . 1.3 Zisternen sind nur innerhalb der Gebäude oder unterirdisch zulässig . V. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME ANDERER GESETZLICHER VORSCHRIFTEN 1. Einzelanlage , die dem Denkmalschutz unterliegt Kulturdenkmal gem . § 2 Abs . 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz i . d. F. vom 05.09.1986 . VI. HINWEISE 1. Bodendenkmäler ( § 20 HDSchG ) Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden , so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege , Archäologische Denkmalpflege , oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen . 2. Grundwasserschutz Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried . Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich , die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind . Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessische Ried“ mit Datum vom 9. April 1999 gemäß §§ 118 und 119 HWG festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/1999 S. 1659 zu beachten . 3. Ein - bzw . Ausfahrten 4. Altlasten In der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind für den Geltungsbereich keine Eintragungen vorhanden . Im Altflächenkataster der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ein Altstandort im Bereich der Flurstücke 9/3 bis 9/12 (ehemals 9/2 ) in Flur 20 aufgeführt . Bei Baumaßnahmen , die Altflächen , schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschäden betreffen , ist die zuständige Bodenschutzbehörde zu beteiligen . Sollten bei Baumaßnahmen auf den Grundstücken Noackstraße 15 und 21 im Boden sensorische Auffälligkeiten angetroffen werden , so ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt , Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt , Dezernat Bodenschutz (IV/DA ) zu informieren . Aufstellungsbeschluss: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2008 . Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo“ am08.01.2009 . Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Beschluss des Magistrats vom 19.11.2008 . Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 21.11.2008 . Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 21.11.2008 bis einschließlich 22.12.2008 . Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom 20.11.2008 . Öffentliche Auslegung: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.10.2009 . Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am04.11.2009 . Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 13.112009 bis einschließlich 14.12.2009 . Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB in der Zeit vom 7.11.2009 bis einschließlich 17.12.2009 und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom 17.11.2009 . Satzungsbeschluss: Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den im Plan enthaltenen Satzungen gem. § 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzungen beschlossen am _____________. Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Der Dezernent Bekanntmachung: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am __________. Öffentliche Auslegung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom ___________ bis einschließlich __________ . Inkrafttreten: Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am __________. Darmstadt, den ___________ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Der Dezernent VII. Artenauswahllisten Artenauswahlliste B (Bäume ) Acer campestre Feld -Ahorn Acer platanoides Spitz -Ahorn Betula pendula Sand -Birke Carpinus betulus Hainbuche Tilia cordata Winter -Linde Platanus acerifolia Platane Pinus sylvestris Föhre , Kiefer u. ähnliche Artenauswahlliste H (Hecken ) Carpinus betulus Hainbuche Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Taxus baccata Gewöhnliche Eibe Prunus spinosa rosaceae Schlehe , Schwarzdorn Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn Sambucus nigra Fliederbeere / Schwarzer Holunder Viburnum opulus Gemeiner Schneeball Berberis vulgaris Sauerdorn / gemeine Berberitze Euonymus europaeus Pfaffenhütchen u. ähnliche Artenauswahlliste W (Extensive Wiese ) Bei Ausbringung von Regel -Saatgut -Mischungen (RSM ) ist eine Mischung gemäß RSM 7.1.2 (Landschaftsrasen - Standard mit Kräutern ) vorzusehen . Heinrich-Delp-Straße 75 64297 Darmstadt 64283 Darmstadt Tel: 06151 / 537270 e-mail: kontakt@stadtplan-skoupil.de M 1:500 0 10 20 50 Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 "Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" Vorhabenträger: Planverfasser: Zimmerstraße 13 Tel: 06151 / 152 43 85 Fax: 06151 / 152 43 86 e-mail: info@lichthaus-gmbh.com GD Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB)i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) Baunutzungsverordnung (BauNVO)i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) Planzeichenverordnung (PlanzV)vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) Hess. Bauordnung (HBO)vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchesi.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.10.2008 (GVBl. I S. 924) Hess. Gemeindeordnung (HGO)i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) Hess. Naturschutzgesetz (HENatG)i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851) Hess. Wassergesetz (HWG)i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.11.2007 (GVBl. I S. 792) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548) Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG)i.d.F. vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) i.d.F. vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723) GRZ 0,6 III. SATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN Aufgrund des § 81 Abs. 1 und 4 Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 18.06.2002 (GVBI. I S.274) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 1. Gestaltung von Werbeanlagen 1.1 Zulässig sind je Einzelhandelsbetrieb und Tankstelle Schrifttafeln mit max. 8,00 m Länge und 2,50 m Höhe oder einer Gesamtfläche von20 m² sowie für die Gesamtanlage insgesamt zwei mal 4 Fahnenmasten mit einer Gesamthöhe von max. 8,00 m. 1.2 An den gekennzeichneten Standorten sind gemeinschaftliche Werbeanlagen bis zu einer Gesamthöhe von max. 8,00 m bei einer Gesamtbreite von max. 3,50 m zulässig. 1.3 Lichtwerbeanlagen sind nur zulässig, wenn sie keine Blendwirkung für angrenzende Straßenräume und betroffene Wohngebiete haben. 2. Fassaden- und Farbgestaltung baulicher Anlagen Reflektierende und grellfarbige Fassaden und Materialien sind zum Schutz der denkmalgeschützten Halle nicht zulässig. H Gemarkung Darmstadt Flur 19, 20 St
anlage 1
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darm- stadt (Schreiben vom 25.11.2009): Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: „Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäologische Denkmal- pflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.“ Der geforderte Hinweis ist bereits in den textlichen Festsetzungen (VI 1.) enthalten. 1.2 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 17.12.2009 und Schreiben vom 29.06.09): Schreiben vom 17.12.2009: unter Bezugnahme auf die RP-Stellungnahmen vom 18.12.2008 und 01.09.2009 werden aus regionalplanerischer Sicht Bedenken gegen die Aus- weisung eines Sondergebietes mit einer Tankstelle, einem Lebensmittevoll- versorger mit 1.800 qm Verkaufsfläc he, einem Discounter mit 1.200 qm Ver- kaufsfläche und einem Drogeriemarkt mit ca. 600 qm Verkaufsfläche zurück- gestellt. Dies geschieht zum einen vor dem Hintergrund, dass für diese Fläche bereits ein Bauleitplanverfahren (W 35.1) durchgeführt und im Januar 2006 eine –wenn auch mit seinerzeit 2.700 qm Verkaufsfläche kleinere – Einzelhandelsnutzung zur Entwicklung eines Nahversorgungszentrums am fraglichen Standort genehmigt wurde. U nd zum anderen im Hinblick auf die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der zweiten Offenlage des Entwurfs des RegFNP/RPS nun angestrebte und zu erwartende Änderung der Ausweisung der Fläche als „Vorranggebi et Siedlung“ im künftigen RPS, in welchem nach den regionalplanerischen Zielvorgaben dann die Ausweisung eines Sondergebietes zur Einrichtung de s „Marktplatzes Bessungen“ möglich ist. Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Gemäß Begründung zum Bebauungsplan (5.4) soll das anfallende Nieder- schlagswasser vor Ort teilweise versickert werden. Die Regionalversammlung hat auf Antrag in ihrer Sitzung vom 17.09.2010 der Neuausweisung des bisherigen Bereichs für Industrie und Gewerbe als Vorranggebiet Siedlung zugestimmt und damit die Voraussetzung für die Genehmigung der FNP-Änderung geschaffen. Zu Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz: Eine Ermittlung und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versicke- rung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser wurde Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Nachweise, inwieweit eine Versickerung fachlich realisierbar ist (Grundwas- serflurabstände, Bodengutachten, Voru ntersuchung nach ATV-Arbeitsblatt M 153…) sind hier nicht geführt. Der Bebauungsplan ist hierzu entsprechend zu ergänzen. Die Versickerung ist erlaubnispflichtig. Die Verwaltungsvor schrift zur Durchführung von wasser- rechtlichen Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen und – einleitungen vom Juli 2005 sowie das Merkblatt für wasserrechtliche Zulas- sungsverfahren in Hessen sind zu beachten ( www.hmulv.hessen.de/um- welt/wasser/abwasser). Immissionsschutz Gegen die vorliegende Planung bestehen grundsätzliche Bedenken. Der Gutachter kommt in seiner schalltechnischen Untersuchung zu dem Er- gebnis, dass die Grenzwerte an fast a llen Aufpunkten unterschritten werden bis auf die beiden Aufpunkte Felsingstraße 37 und Rüdesheimer Straße 150. Dort werden die Grenzwerte um bis zu 5,3 dB(A) überschritten. Der Lärm wird an diesen beiden Aufpunkten maßgeblich von der Tankstelle bestimmt und wird laut Gutachter vom Straßenlärm um bis zu 15 dB(A) überdeckt. Die Ü- berdeckung trifft für den reinen Fahr zeugverkehr zu, aber nicht für die im- pulshaltigen Geräusche (Türenschlagen, Motorenstarten, Gespräche auf der Tankflächen, Zapfpistolen einhängen us w.). Diese Geräusche werden nicht überdeckt und sind deshalb zu vermeiden oder abzuschirmen. Im Gutachten vom April 2004 kommt der damalige Gutachter zu dem Ergeb- nis, dass eine Schallschutzwand eine geringfügige Verbesserung von 2 dB(A) bringen würde für den Gesamtlärmpegel. Es wird angeregt, die Planung für die Tankstelle dahingehend zu überarbei- ten, dass das Shopgebäude parallel zur Straße errichtet wird, quasi zwischen Ein- und Ausfahrt liegt, der Übergang Tankstellendach zum Shop geschlossen wird, die Klimageräte auf der straßenabgewandten Seite installiert werden und auch die Kundenparkplätze für die Tankstellenkunden so angelegt werden, dass das Shopgebäude eine abschirmende Wirkung hat. Evtl. kann die Rück- wand des Shopgebäudes noch verlängert werden. Damit könnte ohne größe- re Mehrkosten ein erhöhter Schallsc hutz für die Bewohner der Gebäude Rü- nach DWA-A 138 durchgeführt. Nach dieser technischen Berechnung können die dezentralen Versickerungsanlagen entsprechend den Fest- setzungen des Bebauungsplans auch aus technischer Sicht realisiert werden. Diese Festsetzungen sind unter II Nr. 4 der textlichen Festset- zungen enthalten; weitere Festsetzungen sind nicht erforderlich. Ein Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zur Versickerung von Nieder- schlagswasser ist vorbereitet. Die wasserrechtliche Genehmigung wird parallel zur Baugenehmigung eingeholt. Zum Immissionsschutz: Mit Schreiben vom 14.04.2010 ergänzt das Ing.-Büro Fritz diesbezüglich sein Schallgutachten und fasst es bezüglich der Tankstelle und der da- mit verbundenen impulshaltigen Geräusche sinngemäß wie folgt zu- sammen: Die Anforderungen an den Schallschutz bemessen sich im vorliegenden Fall nach der Schutzbedürftigkeit des Gebietes. In Anbetracht der Lage des Wohnquartiers in einer städtis chen Gemengelage, die durch eine sachgerechte städtebauliche Entwicklung nicht aufgelöst werden kann, ist für die Festlegung der Anforderung an den Immissionsschutz für die Nacht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme anzuwenden. Da- her wird im Sinne einer Mittelwertbildung die Anwendung der Immissi- onsrichtwerte 55 dB(A) für den Tages- und 43 dB(A) für den Nachtzeit- raum empfohlen. Für die am stärksten belasteten Wohngebäude nördlich der Rüdeshei- mer Straße werden für den Tag Beurteilungspegel bis zu Lr,tags = 52,7 dB(A) und max. L r, nachts = 42,2 dB(A) berechnet. Der Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete ist tagsüber somit deutlich unterschritten. In der Nacht ist ebenfalls eine Unterschreitung des Immissionsrichtwertes zu erwarten. Die berechneten nächtlichen Beurteilungspegel, die vor- aussichtlich in der lautesten Nach tstunde zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr auftreten können, werden dabei durch die Frequentierung der Tank- stelle sowie LKW- und Transporter-Andienungen der Märkte auf dem Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: desheimer Straße 50 und Felsingstraße 37 erzielt werden und die impulshalti- gen Geräusche wären abgeschirmt. Gleichzeitig müssten Maßnahmen für die Anwesen Rüdesheimer Straße 125 und 127 getroffen werden, da diese nun stärker von den impulshaltigen Ge- räuschen betroffen werden würden. Hier würden sich Schallschutzwände, die z.B. als Plakatwände ausgebildet sind, anbieten. Das Gutachten sagt aber auch aus, dass die Verkehrsgeräusche an der Rü- desheimer Straße > 55 dB(A) liegen und damit die Immissionswerte der 16. BImSchV bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005 für ein WA weit über- schritten sind und somit auch hier etwas getan werden müsste. Weiterhin fällt bei der kursorischen Prüfung auf, dass die Grenzwerte für die Nacht an den Anwesen Noackstraße 13 a bis h nur knapp unterschritten wer- den und diese hauptsächlich aus dem Kundenverkehr herrühren. Um hier auf der wirklich sicheren Seite zu sein, sollte überlegt werden, ob nicht in der Nachtzeit, wo auch weniger Kundenverkehr herrscht, diese Ein- und Ausfahrt mit einer automatischer Schranke geschlossen wird und nur noch über die Rüdesheimer Straße ausgefahren wird. Das vorliegende Lärmgutachten ist entsprechend den Planungen anzupas- sen, die konkreten Ausführungsplanungen der einzelnen Märkte sind zu be- rücksichtigen und das Gutachten ist den Baugesuchen beizufügen. Im Rah- men der Baugesuche wird das Lärmgutachten der HLUG zur Prüfung vorge- legt. Gelände hervorgerufen. Bei diesen Berechnungen wird davon ausgegangen, dass die Shopfre- quentierung im Tankstellenbetrieb zwischen 22.00 und 23.00 Uhr in geringerem Umfang stattfindet als zw ischen 5.00 und 6.00 Uhr. In der Summe der Geräusche aus allen Anlagen ergibt sich dann die lauteste Nachtstunde zwischen 5.00 und 6.00 Uhr mit dem ausgewiesenen Beur- teilungspegel von 42,2 dB(A) am Gebäude Felsingstraße 37. Unterstellt man allerdings eine hohe Auslastung der Tankstelle gleichzei- tig mit der Abfahrt einer hohen Zahl von PKWs (60) vom Kundenpark- platz der Märkte zwischen 22.00 und 23.00 Uhr so können noch gering- fügig höhere Beurteilungspegel, jedoch noch unter 43 dB(A) am Gebäu- de Felsingstraße 37 erreicht werden. Dies ist jedoch nach Meinung des Gutachters unrealistisch, da nach 22 Uhr eine derartig hohe Frequentie- rung der Märkte und in Kombination mit einem starken Betrieb im Tank- stellenshop ohnehin nicht zu erwarten ist. Die südlich der Märkte in Richtung Noackstraße gelegenen Wohn- grundstücke sind bezüglich ihrer Schutzbedürftigkeit einem Mischgebiet zuzuordnen. Daher gelten hier gem. TA Lärm Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) für den Tages- und 45 dB(A) für den Nachtzeitraum. An diesen Wohngebieten sind tags maximale Beurteilungspegel von L r, tags = 54,2 dB(A) und nachts von L r, nachts 43 dB(A) zu erwarten. Die Immissions- richtwerte werden folglich unterschritten. Im Umweltbericht wird zudem darauf hingewiesen, dass dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkun- gen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umweltein- wirkungen durch Geräusche im Zulassungsverfahren (Baugenehmi- gungsverfahren) dadurch Rechnung zu tragen ist, dass ein Nachweis (schalltechnische Untersuchung) zu führen ist, in dem darzulegen ist, dass die geltenden Vorschriften, insbesondere die des Bundesimmissi- onsschutzgesetzes (BImSchG) und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) eingehalten werden. Auf sich daraus mögli- cherweise ergebende Auflagen (z. B. Einschränkung der Betriebszeiten, kein Nachtbetrieb) zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwer- te wird an dieser Stelle hingewiesen. Nach überarbeiteten Schallgutacht en konnten die Bedenken des RP´s Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Kampfmittelräumdienst Es wird ausgeführt, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätz- lich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodenein- greifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern durchgeführt wurden sowie bei Abbrucharbeiten sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggfs. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten auf den Grundstücksfläch en erforderlich, auf denen bodenein- greifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV- gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versie- gelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheits- gründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bau- arbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau (Spund- wand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauach- se abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung begleitet werden. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmittelräu- gegen das Vorhaben ausgeräumt werden (vgl. Schreiben vom 19.02.2010 Fr. Langsdorf-Roth und Mail vom 26.03.2010 Hr. Walter). Laut Umweltbericht ist aufgrund der grundsätzlichen Planungsunsicher- heiten zu Schallemissionen der Tankstelle im Zusammenhang mit der nächtlichen Andienung der Märkte nach Errichtung des geplanten Vor- habens ein entsprechendes schalltechnisches Monitoring gem. § 4c BauGB erforderlich. Zum Kampfmittelräumdienst: Der Anregung wird gefolgt. Der Kampfmittelräumdienst wurde entspre- chend der Stellungnahme beauftragt und die geeignete Vorgehensweise mit dem RP abgestimmt. Entsprechende Regelungen wurden im Durch- führungsvertrag aufgenommen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 5 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: mungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Lan- des Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei der Beauftragung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwendung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingem essen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS-R-Datei gebe- ten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Inter- netseite des Kampfmittelräumdienstes herunter geladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenab- wehr, KMRD) Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt ermittelt, der auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hinweist. Der Punkt wurde koordinatenmäßig erfasst und ist im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet. Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bauarbei- ten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte (wegen oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung, Versiegelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierbohrungen erfor- derlich. Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/ Interessentin oder sons- tigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Ei gentümerin, Investor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fach- firma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durch- geführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger- Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist immer das Aktenzeichen I 18 KMRD – 6b 06/05- DA 630-2009 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 6 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungs- prüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages ist dem RP zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport -ggfs. auch die Entschärfung- und die Vernichtung der ge- fundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- wei- terhin auf eigene Kosten übernehmen. Eine planungsrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. Soweit diese gemäß § 6 bzw. § 10 BauGB erforderlich ist, kann sie erst nach Vorliegen des gesamten Abwägungsmaterials im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden. Schreiben vom 29.06.2009 zur 2. Änderung des FNP, Teilbereich 2.5: Bodenschutz: Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie erhalten Sie das als Anlage beigefügte Informationsblatt über Altflä- chen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden, die vom Plangeltungsbereich betroffen sind. - Heidelberger Straße 191: seit 1961 verschiedene Betriebe des Kfz- Gewerbes und Tankstellen: Grundwasser: Auf dem Gelände befindet sich ein Notbrunnen nach Wassersicherstellungs- gesetz. Der Betrieb im Notfall und die Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten müssen jederzeit sichergestellt sein. Soll der Brunnen durch ein Gebäude überbaut werden bzw. werden die nach Wassersicherstellungsgesetz erfor- derlichen abstände zu Gebäuden nicht eingehalten, ist der vorhandene Brun- nen fachgerecht zurückzubauen und in Absprache mit meiner Behörde an geeigneter Stelle ein Ersatzbrunnen zu errichten. Zum Bodenschutz: Wie im Umweltbericht dargelegt sind in der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie innerhalb des Gel- tungsbereichs keine Altflächen aufgeführt. Das Grundstück Heidelberger Straße 191 liegt nicht im Geltungsbereich. Zu Grundwasser: In Abstimmung mit dem RP hat der Vorhabenträger einen Ersatzbrun- nen außerhalb des Planungsgebiets errichtet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 7 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.3 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 20.11.2009): Das Zu- und Abfahren in der Karlsruher Straße und in der Rüdesheimer Stra- ße kann nur „rechts rein / rechts raus“ erfolgen. Dies ist verkehrspolizeilich zwingend erforderlich und sollte durch entsprechende bauliche Maßnahmen unterlegt werden. Hierzu wird die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Be- schilderung von der Straßenverkehrsbehörde eingeholt. Im Erschlie- ßungsvertrag ist die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger gere- gelt. 1.4 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt, Postfach 100763, 64207 Darmstadt (Schreiben vom 23.11.2009): Die „rechts rein - rechts raus - Anbindung“ zur Karlsruher Straße und zur Rü- desheimer Straße ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung des Vorha- bens und wird mitgetragen. Jedoch sollte die Ausgestaltung der A nbindung hinsichtlich der Sichtverhält- nisse (Bäume und Buschwerk des Grüns treifens), und im Hinblick auf die querenden Radfahrer überprüft werden. Hierzu wird auf die Stellungnahme zu m Vorentwurf vom 08.12.2008 verwie- sen, wonach angeregt wurde, die vo rhandene Infobucht aufzugeben und die- se Verkehrsfläche als Abbiegestreifen zur Anbindung des „Marktplatzes Bes- sungen“ mit abgesetztem Radweg- und Gehweg (in der Flucht hinter der Info- bucht) fortzuführen. Hierdurch wird die Wartepflicht der Einbiegenden gegen- über Radfahrern deutlicher. Der Anregung wird gefolgt. Die Ausgestaltung der „rechts rein - rechts raus - Anbindung“ zur Karlsruher Straße und zur Rüdesheimer Straße wurde mit dem Straßenverkehrsamt wie folgt abgestimmt: Die bestehende Einfahrt von der Karlsruher Straße in den Geltungsbe- reich wird im Wesentlichen für ausreichend erachtet. Die Infobucht soll erhalten bleiben, allerdings müssen die Radien für die Ein- und Ausfahrt des LKW-Verkehrs erweitert werden. Rad- und Gehweg bleiben in der jetzigen Form bestehen, der Radweg soll jedoch zur besseren Sichtbarkeit rot eingefärbt werden. Zur Verbesserung der Sicht soll die Infotafel versetzt werden. 1.5 HSE Technik GmbH & Co. KG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt (Schreiben vom 03.12.2009 und 18.12.2008): Es wird auf die Stellungnahme zum Vorentwurf verwiesen, die unverändert zu berücksichtigen ist. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungs- trasse ist zu beachten, dass tief wurzelnde Bäume It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinw irkungen zu sichern, oder die Stand- orte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Zu Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrassen: Im Durchführungsvertrag wurde die Sicherung der Leitungen der HSE im Vertragsgebiet durch Grundbucheintrag geregelt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 8 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Nahbereich der HSE-Betriebsmittel sind vorher mit der HSE abzustimmen. Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen sind in die planungsrechtlichen Fest- setzungen aufzunehmen. Sparte Strom: Innerhalb des Geltungsbereiches befin den sich Betriebsmittel des VNB (Ver- teilnetzbetreiber) sowie der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzel- len sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Ka- belumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach gelten- den Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit der HSE abzusprechen. Die vorhandene Trafostation muss versetzt werden. Ein neues Gebäude steht schon vor Ort. Der genaue Standort sowie der Leistungsbedarf sind abzu- stimmen. Sparte Gas: Die Gasversorgung des Planungsbereiches ist unter Beachtung der Wirt- schaftlichkeit möglich. Auf die in diesem Bereich vorhandenen Gas- und Wasserleitungen ist Rück- sicht zu nehmen. Für Leitungsverlegungen in den Privatstraßen und -wegen ist zu Gunsten der HSE AG bzw. de s VNB ein entsprechendes Leitungsrecht einzutragen. Sparte Wasser: Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. Zur Sparte Strom: Erforderliche Regelungen sind im Durchführungsvertrag getroffen. Zur Sparte Gas: Erforderliche Regelungen sind im Durchführungsvertrag getroffen. Zur Sparte Wasser: Der Hinweis ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 1.6 6 Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 14.12.2009): Es stellt sich die Frage, ob die geplante Anlage von den Bewohnern Bessun- gens in dem Maße angenommen wird, wie es dargestellt wird. Dieser Stadtteil wird vorwiegend von älteren Menschen bewohnt, für die die Überquerung der Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 21.9.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 9 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Rüdesheimer Straße und der Heidelberger Landstraße, sowie des Gleiskör- pers der Straßenbahn in vielen Fällen eine psychische Belastung zu sein scheint, die sie eher meiden werden. Es ist ja auch nicht von ungefähr, dass die bereits existierenden Märkte Aldi und Farbenkrauth fast nur von Autofah- rern, meist aus Richtung Eberstadt, aufgesucht werden. Richtige Bedeutung wird das Plangebiet wohl erst bekommen, wenn die mili- tärischen Konversionsflächen südlich davon zu einem neuen Siedlungsgebiet geworden sind. Aber das kann Jahre dauern oder die Entwicklung kann in eine ganz andere Richtung gehen. Die Bemühungen, das Gebiet ökologisch etwas aufzuwerten, verdienen Aner- kennung. Jedoch könnten sich die Verbände schon etwas mehr Grün vorstel- len. Dazu müssten eventuell versiegelte Flächen rückgebaut werden. 1.7 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 07.12.2009): Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG. Bei Aufgrabung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen hieran vermieden werden. Es ist deshalb erforderlich, da ss sich die Bauausführenden über die vorhandenen Anlagen bei der TI NL Mitte, PTI 21, Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmst adt über die Lage informieren, und die Kabelschutzanweisung beachten. Um die Erschließung zu koordinieren wird gebeten, 3 Monate vor Baubeginn informiert zu werden. Im Durchführungsvertrag sind entsprechende Regelungen getroffen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (16)
- Rüdesheimer Straße 150
- Karlsruher Straße 11
- Noackstraße 50
- Heidelberger Straße 191
- Zimmerstraße 13
- Hügelstraße
- Heinrich-Delp-Straße 75
- Wilhelminenstraße 1
- Klappacher Straße 145
- Pommernstraße 13
- Heidelberger Landstraße
- Eschollbrücker Straße 12
- Marktplatz
- Landskronstraße 141
- Hinter der Rennbahn 127
- Donnersbergring 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0420
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.09.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00