3073/2024
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes KölnerStraße / Ottostraße / Dieselstraße im Gewerbegebiet Lövenich in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Anlage 2 - Übersicht
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Anlage 2 - Übersicht Projekt: Kreisverkehr – Kölner Straße / Ottostraße / Dieselstraße in K-Lövenich (Gewerbegebiet) Anlage 2 N Kölner Straße
Anlage 4 - Lageplan
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A2 IFD Bk 4 VD Bk II S 136 264 264 263 263 Pfl. Pfl. Pfl. (Ra.st.) Pl. (Ra.st.) Pfl. A2 IFD Bk 4 VD Bk II S 136 264 264 263 263 Pfl. Pfl. Pfl. (Ra.st.) Pl. (Ra.st.) Pfl. 4,75 Station 0 + 409 siehe Foto Radabstellanlage FB FB RB HB RB HB HB HB HB RB HB HB HB HB HB HB HB HB HB HB HB HB 2,00 4,80 Flst. 264 Hs.Nr. 2 Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze 3,00 4,20 R10,00 R15,00 R11,75 R10,00 R11,75 1,25 75 R1,25 3,50 3,50 2,50 R12,00 R12,00 R15,00 R15,00 R10,00 R15,00 6,00 2,00 R1,25 R1,25 R1,25 R10,00 R15,00 R15,00 R12,00 R10,00 R12,00 R10,00 R10,00 R10,00 2,55 R15,00 R15,00 R12,00 R12,00 R7,00 4,60 6,80 4,00 2,50 3,50 3,50 2,00 1,00 1,25 2,00 2,00 3,00 2,50 1,30 2,00 R0,50 R0,50 3,00 2,00 3,00 3,50 2,20 1,25 0,75 2,00 4,70 2,30 2,20 13,95 9,45 4,20 7,35 1,95 2,00 4,20 2,00 1,25 0,70 1,20 1,55 6,80 1,65 4,20 6,90 Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand 8,00 4,00 3,45 1,85 S B S S S S S HB HB RB RB HB RB RB RB RB RB RB 5,00 7,35 R15,00 S 1 / 1 (Schutzstreifen vorhanden) vorh. Roteinförbung entfernen 2,00 14,55 Dieselstraße Ottostraße Kölner Straße Kölner Straße R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 R7,00 2,00 3,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 R10,00 2,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 HB 2,00 HB HB HB HB HB HB HB HB HB HB HB 1,30 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,30 2,00 3,00 1,30 1,30 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,30 2,00 2,00 3,00 3,00 2,00 3,00 3,00 1,30 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,30 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 2,00 2,00 2,00 2,00 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 2,00 2,00 1,30 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 2,00 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,30 1,30 1,30 1,30 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 1,30 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 HB 3,00 HB 3,00 3,00 3,00 HB HB 3,00 3,00 HB 3,00 3,00 3,00 2,00 2,00 3,00 2,00 3,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 14,55 2,50 S 1 / 1 (Schutzstreifen vorhanden) Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Grundst!cksgrenze privat/ üffentlich Rundbord 15/22 Tiefbord T 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Linien S B Zaun Winkelstein 30/22/8 Achse Gussasphaltrinne W-Stein Straäenbegrenzungs- linie gem. B-Plan Ausbaugrenze Rampenbord fuälöufiger Hauseingang Baum Straäen- beleuchtung Findling Poller herausnehmbar Standort f!r LSA und Mast Sinkkasten 30/50 Standort f!r VZ-Pfosten Fahrrad- stönder Müblierung der Straäenausstattung gemöä Gestaltungshandbuch der Stadt Küln Planung Symbole Poller feststehend Parkscheinautomat Abfallbehölter Standort f!r FGU KFZ Zu- & Einfahrt E-Ladestation Datum Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter-/in Sachbearbeiter/-in Projektnr. Projekt Bezirk / Stadtteil Planart Blattnr. Gezeichnet / Datum Bearbeitet / Datum Blattgrüäe Maästab NHN NN (Hühenstatus 160) Gauä-Kr!ger UTM / ETSR85 Vermessungstechnische Grundlage im Hühensystem Koordinatensystem Amt f!r Straäen und Radwegebau ßbersichtsplan 11.12.2023 Entwurf X X 3-Lindenthal / K-Lüvenich Lageplan Külner Straäe / Ottostraäe / Dieselstraäe 2023_Külner Straäe 02.09.2024 09.09.2024 1:250 - gez. 2023-08-10_KV_KülnerStr-Ottostr-Dieselstr_BP.pdf gez. 11.12.2023 Sachgebiet gez. 12.12.2023 - - DIN A2 (erweitert) Kreisverkehr - KVB Mitzeichnung Kreisverkehr-Dimensionierung, Schleppkurve gez. 09.01.18 Öffentl. Stellplötze (vorhanden) (Fahrbahn) bituminüse Fahrbahn Fahrbahnteiler, Mosaikpflaster grauwacke Schutzstreifen (vorhanden), asphalt Baumbeet/Gr!nanlage Gehweg!berfahrt 10/20, alt Graphit Fischgrötverband Gehweg, 30/30/8 alt Graphit versetzt, quer z. Laufr. Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Planung Flöchen $QODJH
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
672 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 - ÖPNV
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Anlage 3 - ÖPNV Projekt: Kreisverkehr – Kölner Straße / Ottostraße / Dieselstraße in K-Lövenich (Gewerbegebiet) Anlage 3 N
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 3073/2024 Freigabedatum 14.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes KölnerStraße / Ottostraße / Dieselstraße im Gewerbegebiet Lövenich in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von Verkehrsknotenpunkten Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung die Ausführungsplanungen für den Kreisverkehr Kölner Straße / Ottostraße / Dieselstraße zu erstellen und den Stra- ßenendausbau, wie in Anlage 2 bis Anlage 4 dargestellt, mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 960.000 € (davon rd. 24.000 € konsumtive Beleuchtungskosten der RheinEnergie AG) durchzuführen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 30.000 € für die Umgestaltung des Kno- tenpunktes Kölner Straße / Ottostraße / Dieselstraße im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6600, Umbau von Verkehrsknotenpunkten. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 936.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 24.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 18.720 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 24.09.2018 (AN/1273/2018) sowie vom 11.03.2019 - (Vorlage: 0432/2019) soll der 2. Bauabschnitt zur Verkehrsberuhigung auf der Kölner Straße umgesetzt werden. Dabei soll der Knotenpunkt Kölner Straße / Ottostraße / Dieselstraße in einen kleinen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Aktuelle Situation Der Knotenpunkt Kölner Straße / Ottostraße / Dieselstraße liegt am westlichen Rand des Ge- werbegebiets Lövenich. Er stellt dabei den Übergang zwischen dem Gewerbegebiet zum Wohngebiet dar (s. Anlage 2 – Übersicht). Für den Verkehr gilt ab diesem Knoten in westli- cher Richtung eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h, wohingegen im Gewerbe- gebiet die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt ist. Die Kölner Straße ist derzeit an diesem Knotenpunkt bevorrechtigt. Im Bestand befindet sich ein Bypass auf der nordöstlichen Seite des Knotens. Dieser soll im Zuge des Umbaus zurückgebaut werden. Dadurch wird zum einen die Verkehrssicherheit er- höht und zum anderen stehen zusätzliche Flächen für den Gehweg und die Begrünung zur Verfügung. 3 Auf der Kölner Straße und der Ottostraße verkehren derzeit die Buslinien 136, 144 und 149 (s. Anlage 3 – ÖPNV-Netz). Die nächstgelegene Haltestelle "Dieselstraße" befindet sich unmittel- bar hinter der westlichen Ausbaugrenze. Entwurf und zukünftiger Ausbau Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehr mit einem Radius von 15,00 m soll die Geradlinigkeit der Kölner Straße an dieser Stelle aufgebrochen werden (siehe Anlage 4 - Lageplan). Dadurch wird eine deutlichere optische Trennung zwischen Gewerbe- gebiet und Wohnbebauung erreicht. Zusätzlich wird durch die innere Kreisverkehrsfläche der Kfz-Verkehr abgelenkt, was zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten führt. Dennoch wird die Befahrbarkeit des Kreisverkehrs für den Schwer- und Linienverkehr durch einen überfahrbaren Innenring gewährleistet. Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehr wird die derzeit vorherr- schende Bevorrechtigung des Verkehrs auf der Kölner Straße unterbrochen. Infolgedessen findet durch die Umsetzung der Maßnahme gleichzeitig eine Geschwindigkeitsreduzierung statt. Darüber hinaus werden an allen Knotenpunktarmen Fußgängerüberwege nach neuem Kölner Standard angelegt. Hierbei besitzen die Querungsstellen eine Absenkung des Bord- steins auf 0 cm für Kinderwagen und Personen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie eine deutlich ertastbare Absenkung auf + 6 cm für Sehbehinderte. Auf diese Weise wird das Que- ren der Fahrbahn für zu Fuß Gehende deutlich verkehrssicherer gestaltet. Insgesamt sollen drei kleine und eine größere neue Grünfläche angelegt werden: Eine im Be- reich der nordwestlichen und zwei auf der nordöstlichen Nebenanlage. Der größere und längli- chere Grünstreifen befindet sich entlang der ehemaligen Einfahrt des freilaufenden Rechtsab- biegers. Alle Grünflächen werden mit Baumpflanzungen versehen. Die Mitte des Kreisver- kehrs soll ebenfalls nach aktuellen Vorgaben des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen bepflanzt werden. Aus heutiger Sicht ist der Umbau für das zweite Halbjahr 2026 geplant, wobei mit einer Bau- zeit von 3 Monaten gerechnet werden kann. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 960.000 € und setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 936.000 € für die Umgestaltung der Kreuzung Kölner Straße / Ottostraße / Dieselstraße und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von rd. 24.000 €. Für die vorbereitenden Arbeiten in 2024, wie Baugrund- und Sinkkastenuntersuchungen, in Höhe von rd. 30.000 € steht im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von Verkehrs- knotenpunkten eine entsprechende Auszahlungsermächtigung bereit. Das Dezernat für Mobilität wird an gleicher Stelle im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro- zesses 2025/2026 die im Haushaltsjahr 2026 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von 906.000 € einplanen. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 18.720 € wird das Dezer- nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung seitens der RheinEnergie AG den gülti- gen DIN-Normen (DIN 13201-1) entsprechend hergestellt. Diese Kosten werden der Stadt Köln jährlich ab 2027 seitens der RheinEnergie AG im Rahmen des Beleuchtungsvertrages anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt. 4 Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für die Haushalts- jahre 2027 ff. eine entsprechende jahresbezogene Aufwandsermächtigung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Übersichtskarte Anlage 3 - ÖPNV-Netz Anlage 4 - Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3073/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.11.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 10:09