2627/2018
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule
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Anlage 11 Beantwortung Anfrage AVR
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IV/2 Anlage 11 zu Session 2627/2018 „Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule Frage in der Sitzung des AVR am 17.09.2018 betreffend die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland als Schulträger der Anna-Freud-Schule In der Sitzung des AVR am 17.09.2018 teilte der Ausschussvorsitzende mit, „dass es ihn im Nachgang der Berichterstattung seh r erstaunt habe, dass die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland ursprünglich nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt wurde. Er möchte daher wissen, ob es üblich ist, dass die Verwaltung wichtige Sachverhalte nicht von sich aus vorlegt oder ob es hier entsprechende verwaltungsinterne Regelungen gibt. Stellungnahme der Verwaltung: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung selbst die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Schulträgerbeteiligung angefordert hat. Neben dem Landschaftsverband Rheinland wurden die Nachbarkommunen (Anlage 1 zu Vorlage 2627/2018, Nr. letzter Punkt) über die Absicht der schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa- Brändström-Realschule und der Ernst -Simons-Realschule schriftlich informiert und bei Bedarf um Rückmeldung bis zum 31. August 2018 gebeten. Letztere haben sich nicht rückgeäußert und damit ihr Einvernehmen mit der geplanten schulorganisatorischen Maßnahme der Stadt Köln signalisiert. Die Rückmeldung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 30.08.2018 erreichte die Verwaltung vorab per E -Mail am Donnerstagsnachmittag, den 30.08.2018 und per Posteingang am Freitag, den 31.08.2018. Da diese Rückmeldung zunächst eingehend geprüft und bewertet werden musste, konnte sie mit der dazu gehörenden Stellungnahme der Verwaltung nicht mehr rechtzeitig bis zur Sitzung des ASW am 05.09.2018 vorgelegt werden. Selbstverständlich bestand von Anfang an die Absicht, dies schnellstmöglich nachzuholen, was auch geschehen ist (siehe Anlagen 4 und 5). Die Verwaltung beabsichtigte, den ASW am 04.09.2018 zunächst mündlich über die Rückmeldung des Landschaftsverbandes Rheinland zu informi eren und die zeitnahe Einstellung des Schreibens sowie einer Kommentierung der Verwaltung in Session anzukündigen. Dies hat die Verwaltung eingelöst. Die Verwaltung hat die Politik in Vergangenheit und Gegenwart immer über wichtige Sachverhalte im Zusamme nhang mit schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 82 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen („Errichtung, Änderung und Schließung von Schulen“) informiert, z.B. über (abweichende) Schulkonferenzbeschlüsse oder Stellungnahmen anderer Schulträger, und wird dies sel bstverständlich auch zukünftig so halten. Im Übrigen verweist die Verwaltung auf ihre Stellungnahme zum Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland (siehe Anlage 5), in der die Position und die Einschätzung der Kölner Verwaltung zu den Bedenken des Lands chaftsverbandes Rheinland dargestellt wird.
Anlage 2 Stellungnahme der Schulkonferenz der Elsa-Brändström-Realschule
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Elsa-Brändström-Schule Berrenrather Str. 488, 50937 Köln Tel.: 0221-2855060 Fax: 0221-4302383 e-mail: 160246@schule.nrw.de Anlage XX - Thema PROTOKOLL DER SCHULKONFERENZ VOM 5.JUNI 2018 zur Abstimmung über Antrag zur Schulentwicklung der EBS TOP: Abstimmung über folgenden Antrag zur Schulentwicklung: „Die Schulkonferenz der Elsa-Brändström-Realschule erkennt die Notwendigkeit zur Gründung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße 488 und Alter Militärring 96 an und trägt diese Initiative des Schulträgers mit. Das Konzept sieht eine Gesamtschule mit 4 Zügen SI und 2 Zügen SII als inklusive Ganztagsschule vor.“ Von 12 Mitgliedern der Schulkonferenz haben 12 mit JA gestimmt. Somit ist der Antrag einstimmig angenommen worden. Köln, 5.6.2018 Protokollführerin Schulleiterin
Anlage 3 Stellungnahme der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule
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Alter Militärring 96 50933 Köln-Müngersdorf .d . Tel.: (0221) 35 50 1290 „ ErnstsnonsRealschule Fax: (0221) 4 97 14 11 Email: esrs@netcologne.de Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule vom 7.6.18: TOP 2: Aktuelle Schulsituation der Ernst-Simons-Realschule und Pläne zur Schulentwicklung der ESR der Stadt Köln ..Die Schulkonferenz stimmt einstimmig für die vorgeschlagene Stellungnahme zur Einrich- tung einer Gesamtschule und dem Auslaufen der Ernst-Simons-Realschule. Die Stellung- nahme wird dem Protokoll beigefügt. Köln, den 7.6.18 Protokollführerin: Frau Silke Franke Stellungnahme der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule vom 7.6.2018 Die Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule erkennt die Notwendigkeit zur Gründung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße 488 und Alter Militärring 96 an und trägt die Initiative des Schulträgers mit. Das Konzept sieht eine Gesamtschule mit 4 Zügen SI und 2 Zügen SII als inklusive Ganztagsschule vor. Daher nimmt die Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule zur Kenntnis, dass die Ernst- Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, zum 31.07.2019 auslaufend zu schließen ist, wenn die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2019 mit den Teilstandorten Berren- rather Straße 488 und Alter Militärring 96 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird. Ergänzung zur Stellungnahme der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule vom 7.6.18 Die Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule bittet weiterhin nachdrücklich darum, dass für die Schülerinnen und Schüler der ESR bis zu ihrem Schulabschluss die Qualität des Unter- richtes gewährleistet wird und die multiprofessionellen Teams bis zur endgültigen Schlie- Bung am Standort erhalten bleiben. Zudem begrüßt die Schulkonferenz der ESR, dass im ehrenden Andenken an den Gründer der Schule, Ernst Simons, das Leitbild und der zentrale Leitgedanke unserer Schule an der neu zu gründenden Gesamtschule weitergeführt werden. "Es gibt keine Bildung ohne gegenseitiges Kennenlernen, ohne Achten der unterschiedlichen Fähigkeiten und ohne Bereitschaft zu Kooperation und Toleranz" (Ernst Simons) Köln, den 7.6.2018 «Emmst-Simons-Realschule Schulleiterin Sekundarstufe | Alter Militärring 96 50923 Köln (Müngersdorf) Ruf: (02 21)35 501230 Fax: (0221)497 14 11
Anlage 7 Stellungnahme zu Vorlage Gesamtschule Lindenthal - Thema Hauptschulzweig gemäß §132c SchulG NRW bei Fortbestand Realschule
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1 IV/2 Anlage 7 zu Session 2627/2018 „Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stad t- bezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule Herrn Dr. Schlieb en hatte darum gebeten darzustellen, welche Optionen sich bei einer u n- veränderten Fortführung der beiden Realschulen ergeben würden. Hierbei sollte die Einric h- tung eines Hauptschulzweiges an den Realschulen betrachtet werden. Rechtliche Rahmenbedingungen § 132 c Schulgesetz NRW (SchulG) ermöglicht es, an einer Realschule ab der Klasse 7 e i- nen Bildungsgang einzurichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule (§ 14 Abs. 4 SchulG) führt, insbesondere wenn eine öffentliche Hauptschule in der Gemeinde oder im Gebiet des Schulträgers im Sinne von § 78 Abs. 8 nicht vorhanden ist. In Absatz 2 wird dargestellt, dass die Schüler*innen aus dem Hauptschulzweig im Klasse n- verband gemeinsam mit den Schüler*innen unterrichtet werden, die den Rea lschulabschluss anstreben. Der Hauptschulbildungsgang ist also nur in integrativer Form genehmigungsfähig. Absatz 3 beschreibt, dass das Angebot des Hauptschulzweiges grundsätzlich für die Sch ü- ler*innen der Realschule konzipiert ist, die bei einem erforderlichen Schulformwechsel a n- sonsten an einen anderen Schulstandort wechseln müssten. Konsequenz für fortgeführte Realschulen Insofern stellt die „Gründung“ eines Hauptschulzweiges eine denkbare Option dar, um zu vermeiden, dass Schüler*innen nach der Orientierungsstufe –sofern die Klas senkonferenz entscheidet, dass sie den gewählten Bildungsgang nicht fortsetzen können, den Schulort und Klassenverband wechseln müssen. Auswirkung auf Anmeldeverfahren und Fazit Die Einrichtung eines Hauptschulzweiges an der Elsa -Brändström-Realschule und / oder der Ernst-Simons-Realschule stellt aus Sicht der Verwaltung keine Alternative zur Errichtung einer Gesamtschule an den beiden Teilstandorten dar. Das Angebot des Hauptschulbi l- dungsganges richtet sich an Schüler*innen, die nach der Orientierungsstufe vom „Bildungs- gang Realschule“ in den „Bildungsgang Hauptschule“ wechseln. Die Gesamtschule hingegen richtet sich an alle Schüler*innen, die die nach der Grundschule einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule benötigen. Da rüber hinaus bietet die Gesa mtschule die Möglichkeit bei der entsprechenden Eignung, ohne Schulwechsel in die gymnasiale Oberstufe der „eig e- nen Schule“ zu wechseln.
Anlage 1 Erläuterungen zu schulrechtlichen Begriffen und Rahmenbedingungen
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Anlage 1
Erläuterungen zu schulrechtlichen Begriffen und Rahmenbedingungen:
Schulrechtliche Vorgaben
Die Schulträger sind nach § 78 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 SchulG NW gemeinsam mit
dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Sie sind
u.a. verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis 1 hierfür besteht
und die Mindestgröße erreicht wird (§ 82 SchulG NW).
Zügigkeit – Mindestgröße
Gesamtschulen müssen bis K lasse 10 mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang
aufweisen, wobei für die Errichtung eine Mindestschülerzahl von 100 Schüler*innen2 über
einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren gesichert sein muss. In der gymnasialen Oberstufe
ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schüler*innen im ersten Jahr der
Qualifikationsphase erforderlich. Dies entspricht einer 2 -zügigen Sekundarstufe II. Mit Blick
auf die Raumsituation an den beiden Teilstandorten kann die Verwaltung lediglich die
Gründung einer Gesamtschule m it 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der
Sekundarstufe II als inklusive Ganztagsschule vorschlagen. Der gebundene Ganztag gilt
gemäß Schulgesetz NRW lediglich für die Sekundarstufe I. Den gesetzlichen Vorgaben an
die Mindestgröße wird somit entsprochen.
Auswirkungen auf bestehende Systeme
Da das Schulgesetz NRW eine „Umwandlung“ von Schulen außerhalb von Modellversuchen
nicht vorsieht, ist die Weiterentwicklung des Schulangebotes an einem bestehenden
Schulstandort hier nur durch (auslaufende) Schließung der bestehenden Schule(n) bei
gleichzeitigem Aufbau der neuen Schule vorzunehmen. Hierdurch ergeben sich besondere
Herausforderungen an den Schulträger, da für die Übergangszeiten an einem Schulstandort
ein oder mehrere auslaufende Systeme und gleichzeitig ein neues, aufwachsendes System
abgebildet werden müssen.
Teilstandortlösung und Jahrgangsverteilung
Weder der Schulstandort der Elsa -Brändström-Schule, Realschule Berrenrather Straße ,
noch der Schulstandort der Ernst -Simons-Realschule, Alte r Militärring, weisen die
erforderlichen Raum - und Grundstückskapazitäten auf, um den Schulraumbedarf für eine
neue Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II
an einem Standort zu erfüllen. Mit Blick auf die wachsen den Schülerzahlen und das
veränderte Schulwahlverhalten (rd. 960 Abweisungen an Gesamtschulen im
Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/19) müssen jedoch alle bestehenden Schulstandorte
mit den grundsätzlich dort vorhandenen Kapazitäten zur Bedarfsdeckung bei tragen – nicht
zuletzt auch aus haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
1 Nachweis siehe Kapitel 1 bzw. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 (Session
1906/2016)
2 Für die Errichtung einer Gesamtschulen gelten 25 Schüler*innen als Klasse (§ 82 Abs. 1 SchulG
NW)
Dependance- oder Teilstandortlösungen bei der Errichtung von Gesamtschulen in Köln
setzen nach § 83 Abs. 5 SchulG NRW gleichzeitig voraus, dass an den unterschiedlichen
Standorten jeweils die kompletten Jahrgangsstufen eingerichtet werden (z.B. wie in diesem
Fall die Stufen 5 bis 7 an dem einen und die Stufen 8 bis 13 an dem anderen Standort,
sogenannte „horizontale Teilung“).
Ganztag
Der Rat der Stadt Köln hat sich in seiner Sitzu ng vom 29.05.2008 mehrheitlich für die
flächendeckende und bedarfsgerechte Einführung von weiteren gebundenen
Ganztagsschulen ausgesprochen. Die Ernst -Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring
96, befindet sich seit 2014/15 im gebundenen Ganztag. Die Elsa-Brändström-Realschule,
Realschule Berrenrather Straße wird jedoch als Halbtagsschule geführt.
In Köln wurden bisher alle Gesamtschulen als gebundene Ganztagsschulen errichtet. Derzeit
werden rd. 72% der Plätze in den Eingangsklassen aller weiterführenden städtischen
Schulen im gebundenen Ganztag geführt. Um die bestehende Angebotssituation aufrecht
erhalten zu können und eine schulstrukturelle Vergleichbarkeit mit den benachbarten
Gesamtschulen zu schaffen, soll auch die neue Gesamtschule in Lindentha l als
Ganztagsschule gem. § 9 SchulG geführt werden.
Ganztagsschulen sind gem. Runderlass 12 -63 Nr. 2 vom 23.12.2010 des Ministeriums
Schule und Weiterbildung NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG Gegenstand der
Schulentwicklungsplanung nach § 80 SchulG. Der Schulträger entscheidet, ob eine Schule
als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Als Entscheidung des Schulträgers gilt in
diesem Sinne der o. g. Beschluss des Rates in Verbindung mit der Genehmigung durch die
obere Schulaufsichtsbehörde (hier: Bezi rksregierung Köln) gem. § 80 Abs. 3 SchulG.
Gleichzeitig regelt der Runderlass, dass Leistungen der Kommune zur Einrichtung bzw. zum
Betrieb von Ganztagsschulen (…) zu den pflichtigen Leistungen gehören. Da der Schulträger
nach diesem Erlass die erforderli che Infrastruktur, Räume sowie Sach - und
Personalausstattung bereitstellt und die sächlichen Betriebskosten trägt, ist die Bereitstellung
eines Raumprogramms, welches die Anforderungen an den Ganztagsbetrieb einer Schule
erfüllt, eine verpflichtende und un abweisbare Aufgabe zur Erfüllung der sich aus der
Entscheidung des Rates, der Genehmigung durch die Bezirksregierung und diesem Erlass
ergebenden Pflichten.
Inklusion
Die Stadt Köln begrüßt das Ziel der Inklusion und hat sich die Chancengleichheit und
Diskriminierungsfreiheit für alle Schüler*innen zum Ziel gesetzt. Deshalb unterstützt die
Verwaltung die Schulen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dabei, ein qualitativ hochwertiges
Angebot im Gemeinsamen Lernen zu entwickeln. Der Inklusionsplan für Kölner Schul en
beschreibt, mit welchen kommunalen Handlungsschritten dieser Prozess gefördert werden
kann. Dabei ist ein gemeinsames Verständnis von der Verantwortungsgemeinschaft von
Stadt und Land entscheidend für das Gelingen einer qualitätsvollen inklusiven
Schulentwicklung. Grundlage für den Inklusionsplan und seine Fortschreibungen (2015, an
der 2. Fortschreibung wird aktuell gearbeitet) bilden zum Einen der Inklusionsauftrag der UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (2009) und die hieran
anknüpfenden Ratsbeschlüsse im Jahr 2010 , zum Anderen die schulrechtlichen Vorgaben
nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Verbindung mit den aktuellen Eckpunkten des
MSB NRW zur Neuausrichtung der Inklusion.
Seiteneinsteigerklassen
Im Zuge der internationalen Migration und der Mobilität innerhalb Europas ergeben sich für
die Stadt Köln steigenden Zuzugszahlen. Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die
Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären
Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch
nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe
werden eigens Vorbereitungs - oder Auffangklassen, sog. Seiteneinsteiger klassen, gebildet.
Zwar gilt auch für diese Schüler*innen der Grundgedanke der Inklusion. Dennoch ist es
derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst zu „eigenen Klassenverbänden“
zusammen zu fassen, um sie insbesondere sprachlich fördern zu können.
In den vergangenen Jahren wurden für Schüler*innen, die im Alter zwischen 10 und 16
Jahren nach Köln zugewandert waren, Seiteneinsteigerklassen gebildet. Um die Beschulung
von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es erforder lich, an so vielen
Schulstandorten wie möglich zumindest einen Klassenraum für eine Seiteneinsteigerklasse
vorzuhalten. Die beiden Realschulen Berrenrather Straße und Alter Militärring führen jeweils
eine Vorbereitungsklasse.
Daher sollte auch an der neuen Gesamtschule Lindenthal für die Beschulung von
Seiteneinsteigern Raumkapazität nach Bedarf, mindestens jedoch ein Klassenraum
vorgehalten werden. Die Gesamtschule ist nach Einschätzung der Verwaltung die
geeignetste Schulform für die Beschulung von Seiten einsteigern, weil in dieser Schulform für
alle Schüler*in nen der Seiteneinsteigerklasse eine anschließende Beschulung in
Regelklassen ohne Schulwechsel möglich ist.
Abstimmung mit benachbarten Schulträgern
§ 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die
Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind
Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen
(Nachbargemeinden).
Nach § 80 Abs. 7 informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von
Ersatzschulen gegenseitig über Ihre Planungen.
In Bezug auf die Gesamtschule Lindenthal erscheint es sinnvoll, regional benachbarte
Kommunen und andere Schulträger zu der Planung zu hören:
Brühl
Hürth
Frechen
Pulheim
Sonstige Schulträger, die in ihren Interessen berührt sein könnten (ohne Gesamtschulen)
Landschaftsverband Rheinland
Die drei Kölner Gesamtschulen in privater Trägerschaft liegen in den Stadtbezirken
Innenstadt und Rodenkirchen. Auch wenn die Einzugsgebiete dieser Schulen einen
größeren Einzugsbereich aufweisen, erscheint aus Sicht der Verwaltung die Errichtung einer
städtischen Gesamtschule in relativer räumlicher Nähe zu den privaten Systemen aufgrund
der hohen Anmeldeüberhänge und der individuellen pädagogischen Ausrichtung der Schulen
unproblematisch. Daher wird auf die Anhörung dieser Schulträger verzichtet.
Anlage 5 Stellungnahme zu Schreiben des LVR im Rahmen Schulträgerbeteiligung
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1 IV/2 + 40 Anlage 5 zu Session 2627/2018 „Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stad t- bezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Landschaftsverba n- des Nordrhein -Westfalen als Schulträger der Anna -Freud-Schule im Rahmen der Schulträgerbeteiligung nach § 80 Abs. 2 Schulgesetz Nor d- rhein-Westfalen Hintergrund Nach § 80 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfä l- tiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtze i- tig anzuhören, die durch die Planun gen in ihren Rechten betroffen sein können. Die Recht s- vorschrift normiert die gegenseitige Information und Verständigung von Schulträgern über Veränderungen im jeweiligen Schulangebot schon in der Planungsphase. Die Vorschrift zielt auf die Abstimmung von Nachbarkommunen als Schulträger öffentlicher Schulen aber auch auf die Abstimmung verschiedener Schulträger in einer Kommune. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung - neben anderen Schulträgern - den Lan d- schaftsverband Rheinland (LVR) als Schulträger d er Anna-Freud-Schule Alter Militärring 96 angeschrieben, über die Planungen der Stadt Köln hinsichtlich der Errichtung einer Gesam t- schule in Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße 488 und Alter Militärring 96 informiert und im Bedarfsfall um Rückäußerung gebeten. Mit Schreiben vom 30.08.2018 liegt der Verwaltung eine Stellungnahme des LVR vor (siehe Anlage 4). Aus Sicht des LVR ist das geplante Vorhaben der Stadt Köln im Grundsatz nac h- vollziehbar. Der LVR gibt gleichsam zu bedenken, dass sic h eine Konkurrenzsituation der Anna-Freud-Schule und der neuen Gesamtschule Lindenthal in der Sekundarstufe II erg e- ben könnte und dass die Raumsituation für die zukünftige Nutzung am gemeinsamen Stand- ort Alter Militärring 96 nicht geklärt sei. Stellungnahme der Verwaltung 1. Kooperation in der Sekundarstufe II angestrebt Die Verwaltung teilt die Befürchtung des LVR, dass sich eine Konkurrenzsituation in der S e- kundarstufe II ergeben könnte, ausdrücklich nicht. Wie in der Beschlussvorlage der Verwa l- tung ausgeführt, soll die neue Gesamtschule vierzügig in der Sekundarstufe I und zweizügig in der Sekundarstufe II errichtet werden. Es handelt sich hierbei schulrechtlich um die Mi n- destzügigkeiten einer neuen Gesamtschule. Für stärkere Differenzierungsmöglichkeiten des Kursangebotes in der Oberstufe der neuen Gesamtschule sollen von Anfang an Kooperat i- 2 onsbezüge in der Sekundarstufe II mit der Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang und der Anna -Freud-Schule des Lan dschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Müngersdorf angestrebt werden, um die Attraktivität des zukünftigen Oberstufenangeb otes zu verbessern. Die Verwaltung setzt damit – wie bisher, aber unter neuen Rahmenb edingungen – auf eine gute Zusammenarbeit mit dem LVR auf Augenhöhe. Nach Einschätzung der Verwaltung können sich sowohl für die Schüler*innen der Anna -Freud-Schule als auch für die Schüleri n- nen der Gesamtschule Lindenthal viele positive Effekte bei einem gut abgestimmten Kursa n- gebot in der Sekundarstufe II der beiden Schulen ergeben, dass Schüler*innen be ider Schu- len offen steht. Im Vergleich zur Ernst -Simons-Realschule wird die neue Gesamtschule zudem eine hetero- genere und zahlenmäßig größere Schülerschaft in den 10. Klassen am Standort Alter Militä r- ring 96 führen. Die Verwaltung sieht auch zukünftig die Möglichkeit, dass Schüler*innen nach der Sekundarstufe I an die Anna -Freud-Schule wechseln können, um dort die gymnasiale Oberstufe zu besuchen. Diese Kooperationsbezüge sind sogar von Anfang an in der Pl a- nung der Gesamtschule Lindenthal angelegt. Bei gäng igen Übergangsquoten an Gesam t- schulen von 50% bis 60% in die Sekundarstufe II bedarf es bei einer eigenen Oberstufe mit lediglich der Mindestgröße von zwei Zügen notwendigerweise Kooperationsbeziehungen. 2. Raumsituation ist bei gegenseitiger Rücksichtnahme auskömmlich – in der Z u- kunft entstehende Raumbedarfe können gedeckt werden Die Verwaltung sieht die zukünftige Raumsituation am Standort Alter Militärring sowohl für die Gesamtschule Lindenthal (Teilstandort mit den Jahrgängen 8 bis 13) als auch für die An- na-Freud-Schule als auskömmlich an. Vorausgesetzt wird – wie bisher schon praktiziert – gegenseitige Rücksichtnahme, die Bereitschaft zu Kompromissen und zu kreativen Lösu n- gen bei Wahrung der schulfachlichen Qualität. Verbleibende Raumbedarfe können bis zu m Schuljahr 2023/24 gedeckt werden. Ein Raumprogrammvergleich der Standorte Berrenrather Straße 488 und Alter Militärring 96 zur Errichtung einer Gesamtschule an beiden Standorten weist das folgende Ergebnis auf: Berrenrather Straße 488: Erweiterungsmögl ichkeiten sind vorhanden. Die Räume des ehemaligen Hausmeisterhauses können als Verwaltungsräume genutzt werden. A u- ßerdem kann durch die Erweiterung (Austausch/Neubau) der Containeranlage zusät z- licher Raum geschaffen werden. Diese Maßnahme ist bereits im P rüfauftrag für ein weiteres Containerpaket (DS 1849/2018) enthalten. Alter Militärring 96: Es stehen genügen Klassenräume zur Verfügung, wenn ein Info r- matikraum in einen Klassenraum umgewandelt wird. Teilweise werden Räume des Schulgebäudes aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem LVR von beiden Schulen nach Absprache genutzt. Sie decken daher Raumbeda r- fe beider Schulen ab. Der derzeit überzählige Werkraum wird für die Bildung einer G e- samtschule benötigt. Der im Raumprogramm a usgewiesene Fehlbedarf an Flächen ist zum Schuljahr 2023/24 zu berücksichtigen. Dafür sind Erweiterungsflächen für Conta i- nerbauten oder für einen Erweiterungsbau auf dem Grundstück vorhanden.
Anlage 8 Vorabauszug Niederschrift Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Klais Telefon: (0221) 29366 Fax : (0221) E-Mail: bruno.klais@stadt-koeln.de Datum: 14.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 04.09.2018 öffentlich 4.4 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule i m Stadtbezirk Lin- denthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schlie- ßung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons- Realschule 2627/2018 Teil I - Vor Eintritt in die Tagesordnung: Zu dem letztgenannten Tagesordnungspunkt 4.4 führt Herr Dr. Schlieben aus, dass aus seiner Sicht noch einige Punkte zu klären sind: >ihm liegt ein Schreiben des LVR vom August vor, womit der LVR Bedenken gegen das Vorgehen der Stadt Köln äußert. Er bittet die Verwaltung darum, dieses Schrei- ben allen Mitgliedern des Schulausschusses sowie der Bezirksvertretung 3 zusam- men mit einer Stellungnahme der Verwaltung dazu zur Verfügung zu stellen >die Verwaltung möge rechtzeitig vor der Sitzung der BV Lindenthal am 24. Septem- ber verdeutlichen, warum allein am Standort Berrenrather Straße 488 die Gründung einer Gesamtschule nicht möglich ist >weiter bittet er um eine Stellungnahme zu der denkbaren Option, d.h. der schul- rechtlichen Möglichkeit zur Gründung eines Hauptschulzweiges am Standort Berren- rather Straße, wie dies seit Kurzem durch eine Änderung des Schulrechtes möglich ist. Inwieweit spielt dies für die Schulentwicklung in Lindenthal oder Sülz eine Rolle? Wäre dies eine Alternative? Für den Fall, dass der Beratungsbedarf gleich nicht akzeptiert wird, stellt er fest, blie- be die Vorlage wie vorgesehen in der Beratungskette, sodass der Rat noch am 27. September 2018 entscheiden könne. Würde eine Mehrheit dem Beratungsbedarf folgen, so sollte gleichwohl die BV 3 beginnen mit der Beratung und zwar in der Sit- zung am 24. September und einer Beschlussfassung im Schulausschuss im Novem- ber und im Rat ebenfalls im November. Frau Dr. Klein betont in ihrer Stellungnahme, dass die Ratssitzung im September erreicht werden muss, weil im Oktober 2018 die Elterninformationsgespräche statt- finden und im Februar 2019 das Anmeldeverfahren startet. Würde der Beschluss nicht im September gefasst, würde man der Gesamtschule in ihrer Startphase gra- vierende zusätzliche Hürden errichten. Eine solide Vorbereitung ist aber eine wichti- ge Voraussetzung für den erfolgreichen Start einer neuen Schule. Die Verwaltung schlägt einen Beginn mit 4 Zügen in der Sek I und mit 2 Zügen in der Sek II zum Sommer 2019 vor. Die Dezernentin informiert darüber, dass die Elsa-Brändström- Realschule im Anmeldeverfahren für das neue Schuljahr 2018/19 nur 7 reguläre An- meldungen plus der Anmeldungen für die Sportklassen bekommen habe; die Ernst- Simons-Realschule hat 42 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Weiter begründet sie die Notwendigkeit der Einrichtung einer Gesamtschule und weist darauf hin, dass diese perspektivisch auch Sportschule NRW sein und den Verbund stärken könnte. Zudem haben sich beide betroffenen Schulen durch ein- stimmige Schulkonferenzbeschlüsse für eine Gesamtschulgründung ausgesprochen. Die Verwaltung habe der Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker und den schulpolitischen Sprechern bereits sehr früh, nämlich in einem Gespräch am 04.06.2018, ausführliche Informationen zum Verwaltungsvorschlag präsentiert, der heute zur Beratung vorliegt. Zum Schreiben des LVR stellt sie fest, dass auch der LVR gut nachvollziehen könne, dass man in Köln mehr Gesamtschulplätze braucht. Bedenken sind nur hinsichtlich einer möglichen Konkurrenz in der Sek II zur Anna-Freud-Schule vorgetragen wor- den; die Verwaltung sieht dies jedoch - ebenso wie Bezirksregierung - genau an- dersherum positiv. Die Fragestellungen zur Raumsituation werde man mit dem LVR klären. Zu den zuvor gestellten Fragen bzw. bisherigen Prüfungen weist sie auf die ver- schiedenen Lösungsansätze hin. Das Gebäude der Russischen Föderation sei in einem vertretbaren Zeitraum nicht zu aktivieren. Eine dreizügige Gesamtschule sei vom Schulministerium eindeutig abgelehnt worden genauso wie eine vertikale Auftei- lung. Über die Realisierbarkeit einer 4-Zügigkeit am Standort Berrenrather Straße ist im Schulausschuss sehr ausführlich diskutiert worden. Zur Sitzung am 22.01.2018 habe die Verwaltung zu einer Anfrage der SPD-Fraktion auf Basis einer Massenstu- die zur Standortuntersuchung diesbezüglich ausführlich Stellung bezogen (Ergän- zender Hinweis: Vorlagennummer: 0244/2018). Konkret zur Möglichkeit, eine vierzügige Gesamtschule auf dem jetzigen Schul- grundstück von 7.491 m² Größe unterzubringen, stellt sie fest, dass ausweislich des Ergebnisses der Massenstudie voraussichtlich ein VIII-geschossiger Baukörper er- forderlich wäre. Eine solche Lösung wird jedoch von der Berufsfeuerwehr unter Brandschutzaspekten nicht mitgetragen. Alle diese Vorschläge erneut zu prüfen und zu diskutieren, sei nicht zielführend, da sich am Ergebnis nichts ändert. Aus diesem Grund bittet die Dezernentin eindringlich um ein abschließendes Votum und appelliert an die Mitglieder des Schulausschusses wie auch der Bezirksvertre- tung Lindenthal, diese neue Gesamtschule jetzt auf den Weg zu bringen. Sie ver- weist auf den Entwurf des Erlasses zur Neuausrichtung der Inklusion, der eine Re- duzierung der Klassenstärke vorsehe und ggf. bereits zum Schuljahr 2019/20 umge- setzt werden müsse und zu einem erheblichen Platzkapazitätsverlust in den Ge- samtschulen führen wird. Angesicht der hohen Abweisungszahlen an Gesamtschu- len werden trotz der neuen Gesamtschule Lindenthal immer noch Gesamtschulplät- ze fehlen. Schließlich weist Frau Dr. Klein auf die „Ruckrede“ der Oberbürgermeisterin in der Ratssitzung vom 29. August 2018 hin, wo Frau Reker gefordert habe, Beschlüsse müssten schnell und an der gemeinsamen Sache orientiert gefasst werden. Sie zi- tiert wie folgt: „Wenn wir wollen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger uns ihr Vertrauen schenken, brauchen wir eine andere politische Kultur in unserer Stadt. Das bedeutet: keine Auf- teilung von Interessen, sondern eine stärkere Orientierung an Gemeinsamkeiten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Damit möchte ich die Unterschiede zwischen den Parteien nicht mit Zuckerguss überdecken. Ich fordere vielmehr ein anderes Mitei- nander im politischen Diskurs! Wir müssen uns gemeinsam mehr anstrengen, um unser Köln nach vorne zu bringen. Nach den besten Lösungen suchen, um Kom- promisse zu finden. Mir ist bewusst, dass Ihr herausragendes Engagement für die Sache, für Ihre Agen- da, Ihre Wahlkreise und Bezirke die Grundlage für Ihre ehrenamtliche Arbeit im Rat und in den Bezirksvertretungen ist. Mir ist bewusst, dass bei diesem ehrenamtlichen Engagement, für das Sie alle unzählige Opfer bringen, oftmals nicht viel mehr übrig bleibt, als die Lust an der Diskussion. Am Ende des Tages, meine Damen und Herren, darf diese Lust an der politischen Auseinandersetzung und die Begeisterung für die politischen Themen und die manchmal berechtigte Kritik an der Arbeit der Verwaltung aber nicht dazu führen, dass Sachentscheidungen auf die lange Bank geschoben und zwischen den unter- schiedlichen Interessen zerrieben werden.“ Frau Kessing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, merkt an, dass bei Ablehnung des Beratungsbedarfs ein Zeitfenster für Überlegungen der Fraktionen bis zur Ratssit- zung am 27. September 2018 eröffnet würde. Sie nimmt diesen Beratungsbedarf ernst, geht aber davon aus, dass dann bis zur Ratssitzung eine Klärung erfolgen könnte. Ihre Fraktion würde deswegen dem zweiten Verfahrensantrag zustimmen. Anschließend lässt Herr Dr. Schlieben über die beiden Anträge zum Verfahren ab- stimmen. Beschluss: Die Beratung dieser Vorlage wird wegen Beratungsbedarfes einer Fraktion zurück- gestellt; das würde bedeuten, dass ihre Beratung in der Bezirksvertretung Lindenthal am 24. September 2018, Schulausschuss 5. November 2018, sowie im Rat am 22. November 2018 stattfinden würde. Abstimmungsergebnis: dafür: 4 Stimmen der CDU-Fraktion; dagegen: 8 Stimmen der SPD-Fraktion/der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/der Fraktion Die Linke/der FDP-Fraktion. Somit bleibt der TOP auf der Tagesordnung. Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Vorlage ohne Votum zur Beratung in die nachfolgenden Gremien und zur Beschlussfassung im Schulaus- schuss in einer Sondersitzung vor der Ratssitzung am 27. September 2018. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und eines Vertreters der CDU bei 2 Enthaltungen der CDU-Fraktion sowie 2 Nichtbeteiligungen der CDU- Fraktion. Herr Dr. Schlieben fasst die sich daraus ergebende Beratungsfolge wie folgt zusam- men: 17. September 2018 AVR, 18. September 2018 Sportausschuss und 24. Sep- tember 2018 BV 3 und Finanzausschuss. Er bittet die Verwaltung spätestens bis zur Sitzung der BV 3 die Fragen schriftlich zu beantworten und das Schreiben des LVR mit Stellungnahme bereitzustellen. Frau Dr. Klein sagt zu, die Fragen zu beantworten und zusammen mit einem Auszug aus der Niederschrift dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen. Ebenso wird eine Stellungnahme zu dem Schreiben des LVR verfasst und übermittelt. Frau Laufenberg, FDP-Fraktion, bittet die Verwaltung um eine schriftliche Bestäti- gung der Auskunft, wonach nach Angabe des Schulministeriums eine 3-zügige Ge- samtschule mit vertikaler Ausrichtung nicht möglich sein solle. Ihr liegen dazu andere Auskünfte vor. Für Frau Westphal, sachkundige Einwohnerin FDP-Fraktion, steht nicht im Vorder- grund, dass eine dreizügige Gesamtschule nicht möglich wäre; vielmehr wolle sie an diesem Standort eine vertikale Ausrichtung haben. Warum hat die Verwaltung statt- dessen eine horizontale Ausrichtung vorgeschlagen? Warum kann man das Ein- zugsgebiet beider Standorte nicht gleich halten? Die FDP-Fraktion präferiert eindeu- tig eine vertikale Teilung dieser Schule. Bei dem Standort der Elsa-Brändström- Realschule sollte der sportliche Schwerpunkt im Fokus stehen; bei dem anderen Standort der Gesamtschule sollte ein anderer Schwerpunkt gefunden werden. Zu diesen Fragen erläutert Herr Pfeuffer, dass der Vorschlag der Verwaltung den schulrechtlichen Vorgaben entspricht. Zwar könne man eine neue Gesamtschule an 2 Teilstandorten vertikal führen, wenn sie mindestens 6 Züge hat. Dafür aber fehlt im vorliegenden Fall der Platz; für eine vertikale Gliederung ist eine Genehmigung daher nicht zu erwarten. Der FDP-Fraktion sichert er die Beantwortung der zusätzlichen schulrechtlichen Fragen zu. Auf eine Bemerkung des Herr Dr. Zimmermann, sachkundiger Einwohner CDU, er- klärt Herr Dr. Schlieben, dass er den Auftrag annehme, einen Termin für eine Son- dersitzung zu finden. Teil II – Diskussionsverlauf Die inhaltliche Diskussion fand teilweise bereits bei der Beratung über die Tagesord- nung statt (siehe oben). Herr Dr. Schlieben weist nochmals darauf hin, dass ein Votum des Schulausschus- ses in der noch zu terminierenden Sondersitzung getroffen wird. Er begrüßt Frau Weisbarth, Schulleiterin der Elsa-Brändström-Realschule und erteilt ihr das Wort für ein Statement zu der Beschlussvorlage. Frau Weisbarth erläutert die Situation ihrer Schule und stellt in einem leidenschaftli- chen Plädoyer heraus, warum sie die von der Verwaltung vorgeschlagene Entschei- dung unterstützt. Sie sei seit 20 Jahren Schulleiterin der Realschule und hat den Sportzweig an die Schule geholt; seinerzeit in erster Linie gedacht als Präventiv- maßnahme. Eltern, Schule und das Umfeld hätten gemeinsam etwas Wichtiges ge- schaffen. Und ohne die Unterstützung der Stadt Köln wäre man bei der Sportausrich- tung nicht so weit gekommen. Ihre Realschule ist stolz darauf, die Trainingsstätten von Rot Weiß Köln, des ASV und des 1. FC Köln sowie der Haie nutzen zu können. Sie weist darauf hin, dass man deswegen schon jetzt seit 10 Jahren nach Müngers- dorf fährt; dies mit logistischer Unterstützung der Verwaltung. Das Landesministerium und der DFB bewerten das Sportkonzept der Schule als sehr positiv. Die gesellschaftliche Entwicklung ist jedoch dahingegangen, dass aus der näheren Umgebung kaum noch Anmeldungen für die Realschule eingehen. Sie stellt fest, dass der Elternwille heute eindeutig in Richtung zur Gesamtschule gehe. In Zahlen bedeutet dies, dass es für ihre Realschule für das nächste Schuljahr nur 7 Anmeldungen gegeben habe. Wenn man keine Gesamtschule gründe, dann würde der Standort gegen die Wand gefahren. Die Bezirksvertretung Lindenthal habe sich bereits positiv für eine Gesamtschule ge- äußert; die Sportvereine haben ebenfalls in diesem Sinne an die Oberbürgermeiste- rin appelliert. Weiter äußert sie die Sorge, dass das Land NRW den Titel „Sportschu- le NRW“ aberkennen würde, wenn die Stadt Köln keine entsprechende Entscheidung trifft. Zusammenfassend sieht sie keine realistische Chance, alleine an ihrem Standort eine Gesamtschule zu führen. In diesem Jahr hat ihre Schule 55 geeignete Sport- schüler als Realschüler aufgenommen. Es sei nun jedoch an der Zeit, einen Be- schluss für die Gesamtschule zu treffen; sie wünscht sich, die entsprechenden De- tails gemeinsam zu diskutieren. Herr Dr. Schlieben dankt für ihr Statement und stellt heraus, dass alle Teilnehmer des Schulausschusses hier eine Gesamtschule haben wollen. Herr Dr. Zimmermann, sachkundiger Einwohner CDU, nimmt Bezug auf seine Mail vom 12. Juli 2018 an die Verwaltung und möchte dazu einige Fakten aus seiner Sicht klarstellen. Er geht darin auf die räumliche Situation ein und leitet daraus ab, dass vorstellbar wäre, nach einem Start der Gesamtschule mit der Sek I binnen 7 bis 8 Jahren die restlichen Räume zu schaffen. Herr Wirth, sachkundiger Einwohner Die Grünen, bittet um Auskunft, wie sich die Schülersituation an der Realschule in der 7. Klasse darstellt. Frau Weisbarth antwor- tet, dass die Stufe 7 normal gefüllt sei; es kommen dann viele Schüler von den Gym- nasien hinzu. Frau Dr. Klein nimmt zu der E-Mail des Herrn Dr. Zimmermann Stellung und stellt heraus, dass die Fragen nahezu ausschließlich innere Schulangelegenheiten betref- fen. Zur angesprochenen Grundstücksgröße wiederholt sie, dass eine vierzügige Gesamtschule nicht auf ein Grundstück von 7.491 m² passt. Es gibt dazu ein Raum- konzept. Jedoch den Park auch nur teilweise für die Schule in Anspruch nehmen zu können, bewertet sie als völlig unrealistisch. In der Summe sei sein Vorschlag nicht genehmigungsfähig. Herr Gräbener ergänzt, dass neben den Flächen für die Schulräume nach den Schulbaurichtlinien auch noch ein Zuschlag von plus 0,6 für Verkehrsflächen, Neben- räume, Fluchtwege und Ähnliches hinzukommt und dies zusammen den erforderli- chen Flächenbedarf ergibt. Dazu verweist er auf die bereits genannte Beantwortung einer Anfrage im Januar 2018. Rechnet man den Flächenbedarf in Bruttogeschoss- fläche um, ergibt das eben das zuvor bereits angesprochene VIII-geschossige Ge- bäude. Weitere Restriktionen, wie Landschaftsschutz, Denkmalschutz und Waldge- biet, kommen noch hinzu. Fazit der zahlreichen Gespräche auch mit den anderen Dienststellen ist, dass das nicht umsetzbar ist. Frau Westphal, sachkundige Einwohnerin FDP-Fraktion, bittet die Verwaltung zur Vorbereitung der Entscheidung Raumpläne der beiden Realschulen vorzulegen und von der Schulentwicklungsplanung eine Stellungnahme, wieso eine Aufteilung auf 3 Züge zu 3 Zügen nicht möglich sei. Frau Dr. Klein antwortet dazu, dass die Verwaltung seit gut einem Jahr Fakten be- reitstellt und alle Fragen beantwortet. Nun sei es an der Zeit, Entscheidungen zu tref- fen. Sie äußert die Hoffnung, der Ausschuss möge den Beschlüssen der Schulkonfe- renzen folgen. Frau Nesseler-Komp, CDU-Fraktion, stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke. Herr Goss, Stadtschulpflegschaft, äußert in einer persönlichen Erklärung seine Hoff- nung, dass man nun dem Elternwunsch und den Beschlüssen der Schulen nach- kommt. Alle wussten, dass 2 Standorte nicht optimal sind. Im Laufe der Diskussion sei geäußert worden, dass an Gymnasien Realschulklassen eingerichtet würden - zu dieser Äußerung erbittet er eine Stellungnahme der Verwal- tung. Frau Heuer stellt klar, dass es so nicht ist. Vielmehr würden Schüler mit Realschul- empfehlung an Gymnasien angemeldet, die dann dort aber nicht erfolgreich sind. Das jedoch sei eine bildungspolitische Frage. Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. 2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ga nztagsschule geführt. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schul- jahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Al- ter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung , bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamt- schule zu stellen. 5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregieru ng Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa-Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der Ernst-Simons- Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln-Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr. 6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klass en der Elsa-Brändström- Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen. 7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Erns t-Simons-Realschule Alter Militär- ring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach ge sicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmä- ßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein. 9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, d ass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam ler- nen. 10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW- Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu über- nehmen. 11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ver- waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Beschluss 1: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stellt die Behandlung dieser Vorlage wegen Beratungsbedarfs um eine Sitzungsfolge zurück. Die Beratung soll in der Sit- zung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.09.2018 beginnen. Abstimmungsergebnis: mit 4 Stimmen der CDU-Fraktion gegen 8 Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion mehrheitlich abge- lehnt. Beschluss 2: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist diese Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Einberufung einer Sondersitzung des Schulausschusses vor der Ratssitzung am 27. September 2018 zur Beratung dieser Vorlage. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und eines Vertreters der CDU bei einer Enthaltung der CDU-Fraktion sowie 2 Nichtbeteiligungen der CDU- Fraktion.
Anlage 10, Auszug Sportausschuss vom 18.09.2018
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax : (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 18.09.2018 öffentlich 4.1 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lin- denthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schlie- ßung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons- Realschule 2627/2018 Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. 2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schu l- jahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Al- ter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesam t- schule zu stellen. 5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa -Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln -Sülz sowie der Ernst -Simons- Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln -Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr. 6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa -Brändström- Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen. 7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militär- ring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsm ä- ßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein. 9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Ge samtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam le r- nen. 10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW - Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übe r- nehmen. 11. Die sofortige Vollziehung dieses B eschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ve r- waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Alternative Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Errichtung der G e- samtschule Lindenthal und bestätigt, dass die beiden Realschulen (Elsa-Brändström- Realschule und Ernst-Simons-Realschule) bis auf Weiteres bestehen bleiben. Abstimmungsergebnis: Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Ergänzend spricht sich der Sportausschuss mit Nachdruck für die zeitnahe Einrichtung der Gesamt- schule aus, damit schnellstmöglich auch die Weiterführung der Sportschule NRW erreicht und der bereits bestehende Verbund gestärkt und dauerhaft ge- sichert wird.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2627/2018 Freigabedatum 22.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) die Erric h- tung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Seku n- darstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. 2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Alter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen. 5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufe n- de Schließung der Elsa -Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der Ernst -Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln - Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangskla s- sen mehr. 6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa -Brändström-Realschule zum Schul- jahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 Sportausschuss 18.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militärring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme er folgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür no t- wendigen Bau - und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderl i- chen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein. 9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in d er Schüler*innen mit und ohne so n- derpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen. 10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW -Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Ge samt- schule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übernehmen. 11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgericht s- ordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Alternative Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Errichtung der Gesamtschule Li n- denthal und bestätigt, dass die beiden Realschulen (Elsa -Brändström-Realschule und Ernst -Simons- Realschule) bis auf Weiteres bestehen bleiben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung 1. Einleitung Die Verwaltung sieht nach intensiver Prüfung vor, zum Schuljahr 2019/20 eine Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße 488 in Sül z und Alter Militärring 96 in Müngersdorf zu errichten. Dabei ergeben sich folgende Planungsparameter: Die Verwaltung hat Vorgespräche geführt, in denen die Schulleitungen der Elsa -Brändström- Realschule und der Ernst -Simons-Realschule diese schulentwicklu ngsplanerische Maßnahme begrüßten und die Bezirksregierung Köln Zustimmung und Unterstützung signalisierte. Beide Schulen haben entsprechende Stellungnahmen in der jeweiligen Schulkonferenz herbeigeführt (Anlagen) Die neue Gesamtschule soll an den benannt en Teilstandorten schulrechtskonform in horizont a- ler Teilung geführt werden. Dabei sind die Jahrgänge 5 bis 7 am Standort Berrenrather Straße und die weiteren Jahrgänge der Sek. I sowie die Sek. II (Jahrgänge 8 bis 13) am Standort Alter Militärring vorgesehen. Die neue Gesamtschule wird also zum Schuljahr 2019/20 aufbauend mit dem 5. Jahrgang (4 Eingangsklassen) am Standort Berrenrather Straße starten. Die neue Gesamtschule wird vierzügig in der Sekundarstufe I und zweizügig in der Sekunda r- stufe II erricht et. Es handelt sich hierbei schulrechtlich um die Mindestzügigkeiten einer neuen Gesamtschule. Für stärkere Differenzierungsmöglichkeiten des Kursangebotes in der Oberstufe der neuen Gesamtschule werden von Anfang an Kooperationsbezüge in der Sekundarstufe II mit der Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang und der Anna -Freud-Schule des Lan d- schaftsverbandes Rheinland (LVR) in Müngersdorf in Betracht gezogen. Die Elsa -Brändström-Realschule und die Ernst -Simons-Realschule werden zum Schuljahr 2019/20 auslaufend geschlossen. Beide Schulen nehmen ab diesem Schuljahr keine Eingang s- klassen mehr auf. Die Schulkonferenzen der beiden Schulen haben dieses zur Kenntnis g e- nommen und in ihren Stellungnahmen kommentiert. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens zum Schuljah r 2018/19 bleibt festzuhalten, dass die zweieinhalbzügige Elsa -Brändström-Realschule im kommenden Schuljahr lediglich zwei reine Sportklassen mit Schüler*innen aus einem erweiterten Einzugsgebiet bilden kann. Es gab nach Auskunft der Schule nur noch 7 „Reg elanmeldungen“ und keine Anmeldungen von Kindern aus Sülz und Klettenberg. Früher nahm die Realschule aufgrund der räumlichen Nähe auch Rege l- schüler*innen aus Hürth in nennenswerter Größe auf. Nach Errichtung einer Gesamtschule in Hürth ist diese Nachfrage stark eingebrochen. Die zweizügige Ernst -Simons-Realschule ve r- zeichnete lediglich 39 Anmeldungen; 42 Kinder wurden letztlich aufgenommen. Nach Einschä t- zung der Schule erklärt sich die relativ geringe Anmeldezahl auch durch neue Wahlmöglichke i- ten für Elter n und Schüler*innen im Übergang auf die weiterführenden Schulen aufgrund des Starts der Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang und der Helios -Gesamtschule in E h- renfeld zum Schuljahr 2018/19. 4 Prinzipielles Vorbild für die beschriebene schulentwicklungspl anerische Maßnahme ist die e r- folgreiche Realisierung der Gesamtschule Innenstadt in horizontaler Teilung an den Teilstan d- orten Frankstraße und Severinswall zum Schuljahr 2014/15 bei auslaufender Schließung der Konrad-Adenauer-Realschule und der Theo-Burauen-Realschule. Die ab dem Schuljahr 2019/20 auslaufende Elsa -Brändström-Realschule verbleibt bis zur en d- gültigen schulrechtlichen Schließung im Verbund der „NRW -Sportschulen“, sie kann aber keine neuen Kinder mehr in die Sportklassen aufnehmen. Die neue Ge samtschule soll ermutigt we r- den, zeitnah, nach Möglichkeit zum Schuljahr 2020/21, in den Verbund „NRW -Sportschule“ ein- zutreten. Voraussetzung dafür ist ein positiver Beschluss der Schulkonferenz der neuen Schule, die sich nach ihrem Start zum Schuljahr 201 9/20 erst konstituieren wird. Die Verwaltung hat die Implikationen der Errichtung einer neuen Gesamtschule bei Schließung der beiden Realschulen mit der Bezirksregierung und der Staatskanzlei des Landes NRW abgestimmt. Die Ernst-Simons-Realschule arbeitet eng mit der unmittelbar benachbarten Anna-Freud-Schule des Landschaftsverbandes Rheinland zusammen; seit dem Schuljahr 2014/15 auf der Grundl a- ge einer Kooperationsvereinbarung. Verwaltung und LVR stimmen nach den ersten Jahren der Erfahrung derzeit ab, in wieweit die Zusammenarbeit auf der jetzigen Basis und im Hinblick auf die kommenden Veränderungen anzupassen ist. Die Chancen einer Kooperation der neuen Gesamtschule mit der Anna-Freud-Schule werden von der Verwaltung positiv beurteilt. Anderweitige Überlegungen, die in der jüngeren Vergangenheit erörtert und teilweise mit politischen Prüfaufträgen versehen wurden, waren: Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer vierzügigen Gesamtschule am Schulstandort Berre n- rather Straße Errichtung eines dreizügigen, v ertikalen Teilstandortes Berrenrather Straße einer bestehenden Gesamtschule mit Option einer späteren Verselbstständigung des Teilstandortes Realisierung einer (zunächst) dreizügigen Gesamtschule am Schulstandort Berrenrather Straße Realisierung einer Gesamtschule an den beiden Schulstandorten Berrenrather Straße und Eu s- kirchener Straße Nutzung des Schulstandortes Lotharstraße Ankauf eines Gebäudes in (vormaligem) Besitz der Russischen Föderation in Nachbarschaft Berrenrather Straße Die Verwaltung sieht vo r, diese Handlungsansätze und politischen Prüfaufträge (bis auf den Letztg e- nannten, der bei erfolgreicher Umsetzung die Raumsituation am Schulstandort Berrenrather Straße verbessern könnte) nun nicht mehr weiter zu verfolgen, insofern die Verwaltungsressou rcen auf die Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung zu konzentrieren und bittet diesbezüglich um Kenntnisna h- me. 2. Bedürfnisfeststellung Im Rahmen der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 hatte die Verwaltung unter anderem den Vorschlag unt erbreitet, eine Gesamtschule im Stadtteil Lindenthal durch die Nutzung der Standorte Berrenrather Straße 488 und Euskirchener Straße 50 zu errichten. Die Bedarfsermittlung erfolgte im Zuge der Schulentwicklungsplanung sowohl im regionalen als auch im ges amtstädtischen Kontext. Die Bedarfseinschätzung ist auch bei der veränderten Standortko n- 5 zeption gleich geblieben. Eine abweichende Bedarfseinschätzung zur Schulentwicklungsplanung 2016 besteht also nicht. Hier war neben den erheblichen Bedarfen und zusätzl ichen Schulraumkapa- zitäten aufgrund der stark steigenden Schüler*innenzahlen auch auf den anhaltenden Wandel der Schulstruktur vor dem Hintergrund eines entsprechenden Elternwahlverhaltens hingewiesen worden. Gymnasien und Gesamtschulen werden sehr stark, Hauptschulen wenig und Realschulen in relativer Stabilität nachgefragt. Mit Blick auf das Schuljahr 2018/19 mussten leider stadtweit 960 Gesamtsch u- linteressent*innen abgelehnt werden (vergleiche Session 1851/2018). An der neuen Gesamtschule Lindenthal sol lte Raumkapazität nach Bedarf, mindestens jedoch ein Klassenraum für die Beschulung von Seiteneinsteigern vorgehalten werden. Die Gesam tschule ist nach Einschätzung der Verwaltung die geeignetste Schulform für die Beschulung von Seiteneinste i- gern, weil in dieser Schulform für alle Schüler*innen der Seiteneinsteigerklasse(n) eine anschließende Beschulung in Regelklassen ohne Schulwechsel möglich ist. 3. Entwicklung der Schülerzahlen An der Gesamtschule soll Gemeinsames Lernen möglich sein. Die Landesregierung NRW beabsich- tigt, ab dem Schuljahr 2019/20 die Klassengrößen im Gemeinsamen Lernen (in der Sekundarstufe I) schulformunabhängig von derzeit 27 auf 25 zu reduzieren. Damit ergibt sich folgende voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen: 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 Klassenstufe 5 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Klassenstufe 6 100 100 100 100 100 100 100 100 Klassenstufe 7 100 100 100 100 100 100 100 Klassenstufe 8 100 100 100 100 100 100 Klassenstufe 9 100 100 100 100 100 Klassenstufe 10 100 100 100 100 Einführungsphase 42 42 42 Qualifikationsphase Q1 42 42 Qualifikationsphase Q2 42 Summe 100 200 300 400 500 600 642 684 726 GE Lindenthal Schüler An den beiden auslaufenden Realschulen können sich die Schülerzahlen wie folgt entwickeln: 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 Klassenstufe 5 53 42 Klassenstufe 6 60 59 42 Klassenstufe 7 78 82 59 42 Klassenstufe 8 62 62 82 59 42 Klassenstufe 9 60 62 62 82 59 42 Klassenstufe 10 59 62 62 62 82 59 42 Summe 372 369 307 245 183 101 42 0 Klassenstufe 5 52 52 Klassenstufe 6 61 51 52 Klassenstufe 7 89 80 51 52 Klassenstufe 8 74 87 80 51 52 Klassenstufe 9 57 76 87 80 51 52 Klassenstufe 10 77 54 76 87 80 51 52 Summe 410 400 346 270 183 103 52 0 Klassenstufe 5 105 94 Klassenstufe 6 121 110 94 Klassenstufe 7 167 162 110 94 Klassenstufe 8 136 149 162 110 94 Klassenstufe 9 117 138 149 162 110 94 Klassenstufe 10 136 116 138 149 162 110 94 Summe 782 769 653 515 366 204 94 0 Schüler 160052 / Ernst-Simons- Realschule / Alter Militärring (RS) 160246 / Elsa-Brändström- Schule / Berrenrather Str. (RS) Summe 6 4. Finanzierung und (Personal-)Ressourcen 4.1. Beschreibung Baubedarf und Einrichtungskosten Beschreibung der räumlichen Bedarfe: Die Schulverwaltung prüft derzeit im Detail die bei den Schulstandorte Berrenrather Straße und Alter Militärring, damit die räumlichen Voraussetzungen einer neuen Gesamtschule (und zweier auslaufe n- der Realschulen) kurz-, mittel- und langfristig erfüllt werden können. An beiden Teilstandorten sind in diesem Zusammenhang räumliche Zusetzungen, z.B. in Form mobiler Einheiten vorzusehen. Die Gebäude- und Grundstückskapazitäten an beiden Schulstandorten setzen die Rahmenbedingu n- gen für die Verteilung der Jahrgänge der Gesamtschule. Ebenso muss sich mit dieser Geb äude- und Grundstückssituation ein vertretbares Auslaufen der beiden Realschulen entwickeln lassen. Zu beachten ist, dass die aufbauende Gesamtschule im gebundenen Ganztag geführt werden soll, die Elsa -Brändström-Realschule jedoch als Halbtagsschule arbeit et. Die erforderlichen Räume für den gebundenen Ganztag (Küche, Mensa und Aufenthalt) müssen daher neben den Klassen -, Fach- und sonstigen Räumen identifiziert und für die langfristige Nutzung hergerichtet werden. Im Schuljahr 2018/19 wurden an der Elsa -Brändström-Realschule 16 Klassen, davon eine Vorbere i- tungsklasse, geführt. Das Schulgebäude war mit dieser Klassengröße - im Halbtagsbetrieb - ausge- lastet. Auf dem Schulgrundstück können in Form von Containereinheiten temporär eine Mensa mit Küche (für 300 Essensteilnehmer*innen in zwei Schichten) und 2 Klassenräume geschaffen werden. So ist es möglich, in der Spitze bis zu 19 Klassen maximal und vorübergehend unterzubringen. In s- besondere durch den Aufbau der Gesamtschule und das gleichzeitige Auslaufen der Realschule er- scheint es auch nicht vorübergehend vertretbar, die Raumsituation durch eine noch höhere Klasse n- zahl weiter einzuschränken. Zudem erscheint es pädagogisch sinnvoll, die beiden auslaufenden Schulen ab einem gewissen Zeitpunkt räumlich zusammenz uführen, um die Unterrichtsversorgung der verbleibenden Jahrgänge bestmöglich zu unterstützen. In der Konsequenz kann die auslaufende Elsa -Brändström-Realschule bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 am Standort verbleiben. In diesem Schuljahr werden an der Berrenrather Straße dann 19 Klassen, inkl. Vorbereitungsklasse, untergebracht sein. Standort Berrenrather Straße Zukünftig Gesamtschule mit dem 5. – 7. Jahrgang Schuljahr Jg. 5 Jg. 6 Jg. 7 Jg. 8 Jg.9 Jg. 10 Anz. Klass. 18/19 2 3 3 3 3 2 16 19/20 4 2 3 3 3 3 18 20/21 4 4 2 3 3 3 19 21/22 4 4 4 0* 0* 0* 12 22/23 4 4 4 0 0* 0* 12 23/24 4 4 4 0 0 0* 12 24/25 4 4 4 0 0 0 12 * Verlagerung an den Standort Alter Militärring 96 zur ebenfalls auslaufenden Ernst -Simons- Realschule Klassen der Elsa -Brändström-Realschule, o h- ne farbliche Hinterlegung, inkl. 1 Vorbere i- tungsklasse Klassen der aufbauende Gesam tschule sind grau hinterlegt 7 Die Ernst-Simons- Realschule führte im Schuljahr 2017/18 insgesamt 13 Klassen, inkl. einer Vorb e- reitungsklasse. Sie wird seit dem Schuljahr 2014/15 aufbauend als gebundene Ganztagsschule g e- führt. Der gebundene Ganztag ist dementsprechend auf 12 Klassen ausgerichtet. In diesem Zusa m- menhang war die Ernst -Simons-Realschule in Ihrer Aufnahmekapazität von 3 auf 2 Züge reduziert worden. Die Zahl der Fachräume, die ursprünglich auf eine 3 -zügige Realschule (mit 18 Klassen) ausgerichtet war, wurde nicht signifikant verändert. Die Küche der benachbarten Anna -Freud-Schule des Landschaftsverbandes Rheinland (Alter Militärring 96) wird von b eiden Schulen genutzt. Die E s- senseinnahme erfolgt jedoch getrennt in den Räumen der jeweiligen Schule. Um die Organisation des gebundenen Ganztags für die Klassen des 8. bis 10. Schuljahres der neuen Gesamtschule zu klären, muss die Zeit bis 2022/23 genutzt werden. Die Ernst-Simons Realschule darf ebenfalls ab dem Schuljahr 2019/20 keine Eingangsklassen mehr aufnehmen, um zum Schuljahr 2021/22 die Räume bereit stellen zu können, die erforderlich sind, um die verbleibenden 7 Klassen der Elsa-Brändström-Realschule aufnehmen zu können. Es ist unklar, wie lange die Vorbereitungsklasse(n) an den auslaufenden Realschulen fortgeführt we r- den können, da diese in der Regel jahrgangsübergreifend eingerichtet sind. Nach Auskunft des Schulamtes für die Stadt Köln ist es spätestens dann problematisch, eine Vorbereitungsklasse au f- recht zu erhalten, wenn nur noch die Jahrgänge des 8. bis 10. Schuljahrs an einer auslaufenden Schule vorhanden sind. So lange es organisatorisch möglich ist, soll(en) die Vorbereitungsklasse(n) fortgeführt werden. Standort Alter Militärring Zukünftig Gesamtschule mit dem 8. – 13. Jahrgang Schuljahr Jg. 5 RS Jg. 6 RS Jg. 7 RS Jg. 8 RS Jg. 9 RS Jg. 10 RS Jg. 8 GE Jg. 9 GE Jg. 10 GE Jg. 11 Jg. 12 Jg. 13 Anzahl Klassen 18/19 2 2 3 2 2 2 0 0 0 13 19/20 0 2 2 3 2 2 0 0 0 11 20/21 0 0 2 2 3 2 0 0 0 9 21/22 0 0 0 4* 5* 6* 0 0 0 15 22/23 0 0 0 0 4* 5* 4 0 0 13 23/24 0 0 0 0 0 4* 4 4 0 12 24/25 0 0 0 0 0 0 4 4 4 12 25/26 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2 14 26/27 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2 2 16 27/28 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2 2 2 18 28/29 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2 2 2 18 * Summe der Klassen der Ernst-Simons-Realschule und der Elsa-Brändström-Realschule Klassen der Ernst -Simons Realschule, ohne farbliche Hinterlegung, inkl. 1 Vorbereitungsklasse Klassen der aufbauende Gesamtschule sind grau hinterlegt An den beiden Schulstandorten Berrenrather Straße 448 und Alter Militärring 96 sind verschiedene Baumaßnahmen erforderlich, um den Raumbedarf zu decken: Die Prüfung, wie nach Aus zug der Elsa -Brändström-Realschule ab dem Schuljahr 2021/22 durch (Um)Bauten das Raumangebot, insbesondere mit Blick auf die Ganztagsräume, ausgestattet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Hierzu wird eine separate Vorlage erf or- derlich. Gleiches gilt für den (Um)Baubedarf am Standort Alter Militärring 96. 8 4.2 Folgekosten, Investivkosten, Mietkosten (Baukosten) Die (Um)Baukosten werden in einer separaten Beschlussvorlage anlassbezogen dargestellt. 4.3. Schulsekretariat und Schulhausmeister Sowohl an dem Schulstandort Berrenrather Str. als auch an dem Schulstandort Alter Militärring ist derzeit jeweils ein Schulhausmeister tätig. Da die Räumlichkeiten der beiden Realschulen durch die Gesamtschule lediglich eine Umnutzung erfahren , wird der Einsatz der Schulhausmeister an diesen Standorten auch weiterhin erforderlich sein. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterste l- len ist die tarifliche Reinigungsfläche. Aufgrund der unter 4.1. beschriebenen Baumaßnahmen und der damit ein hergehenden Veränderungen der tariflichen Reinigungsflächen kann es nach derzeit i- gem Erkenntnissen allenfalls zu einer Anpassung der bisherigen Bewertung der Schulhausmeiste r- stelle des Schulstandortes Berrenrather Str. (aktuell E 6 TVöD) kommen. Ob tatsäch lich eine Anpas- sung erforderlich ist, bleibt abzuwarten und kann erst nach Abschluss der Baumaßnahmen aufgrund der dann feststehenden tariflichen Reinigungsflächen geprüft werden. Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten im Schulsek retariat richten sich n e- ben der zu erwartenden Schülerzahl u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Sekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Nach Gegenüberstellung des aktuellen Stellenbedarfes für die Schulsekretariate der beiden Realschulen mit dem voraussichtl i- chen Stellenbedarf der sich ab dem Schuljahr 2019/20 aufbauenden Gesamtschule bei gleichzeitigem Auslaufen der beiden Realschulen, ergeben sich für die Schulsekretariate insgesamt keine zusätzl i- chen Stellenbedarfe sowie Personalkosten. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Schulse k- retariatsstellen (Realschulen E6 TVöD und Gesamtschulen E 7 TVöD) bedarf es im Rahmen des g e- samtstädtischen Kapazitätsausgleiches ggf. einer Neubewertung von Stellen bzw. Stellenanteilen bei den Schulsekretariaten. 4.4 Schulsozialarbeit An der Ernst -Simons-Realschule ist seit 01.04.2012 eine kommunale Stelle Schulsozialarbeiter über das Bildungs - und Teilhabepaket des Bundes eingesetzt. Aus fachlicher Sicht soll dies e Stelle z u- nächst hier verbleiben. Insbesondere kann mit dieser Stelle Schulsozialarbeit die Übergangsphase sozialpädagogisch unterstützt werden. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt ist zu prüfen, ob die Gesam t- schule Lindenthal zukünftig durch kommunale Schulso zialarbeit oder durch Schulsozialarbeit im La n- desdienst begleitet werden soll. 5. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t- tel Einzelner gegen die Errichtung der Gesamtschule Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße 488 und Alter Militärring 96 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisator i- schen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern frühzeitig vor Beginn des Schuljahres 2019/20 Kla r- heit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die s o- fortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgeric htsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen 9 Anlage 1 – Erläuterungen zu schulrechtlichen Begriffen und Rahmenbedingungen Anlage 2 – Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Elsa-Brändström-Realschule Anlage 3 – Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Ernst-Simons-Realschule
Anlage 6 Schulrechtliche Möglichkeiten zur Errichtung einer neuen Gesamtschule
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1 IV/2 Anlage 6 zu Session 2627/2018 „Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stad t- bezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule Informationen zu schulrechtlichen Möglichkeiten zur Realisierung einer neuen Gesamtschule In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung v om 04.09.2018 bat Frau Wes t- phal für die FDP-Fraktion um eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der schulrechtlichen Möglichkeiten zur Realisierung einer neuen Gesamtschule. Die Verwaltung legt im Folgenden die schulrechtlichen Rahmenbedingungen in einer Gesamtschau dar: (1) § 82 Abs. 7 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen: „Gesamtschulen müssen bis Klasse 10 mindestens vier Par allelklassen pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße u n- terschritten, kann eine Gesamtschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulen t- wicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Sch ülern der Weg zu einer anderen Gesamtschule mit mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.“ Hinweis der Verwaltung : Gesamtschulen müssen vierzügig sein. Ausnahmen greifen nur bei bestehenden Schulen, die vorübergehend die Min destgröße nicht erreichen. Für die Errichtung einer neuen Gesamtschule müssen vier Eingangsklassen mit mi n- destens 25 Schüler‘*innen gebildet werden können . Zudem müssen im Anmelde- und Aufnahmeverfahren auch tatsächlich mindestens 100 Schüler*innen zusammenkom- men, damit die Genehmigung der Errichtung einer neuen Schule durch die Bezirksr e- gierung Köln wirksam wird. Am Standort Berrenrather Straße lässt sich eine vierzügige Gesamtschule ba u- lich nicht realisieren (siehe ausführlich 0244/2018). Die Bezirksregierung Köln hat für die Stadt Köln beim Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein -Westfalen sondiert, ob die Errichtung einer dreizügigen G e- samtschule am Standort Berrenrather Straße möglich wäre. Als Ergebnis des Gesprächs mit dem Schulministerium wurde von dort die nach dem Schulgesetz NRW bestehende Rechtslage, nach der Gesamtschulen eine Mindestgröße von vier Zügen haben müssen (§ 82 Abs. 7 SchulG NRW, Mindestgröße von Sch u- len), nochmals bekräftigt - Ausnahmemöglichkeiten sieht die gesetzliche Reg e- lung nicht vor. Die Genehmigung zur Errichtung einer dreizügigen Gesamtschule konnte daher nicht in Aussicht gestellt werden. (2) § 83 Abs. 5 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen: „Eine Gesamtschule kann mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und allen Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten geführt werden (horizontale Gliederung). Sie kann ausnahmsweise auch mit mindestens sechs Parallelklassen pro Jahrgang einen Teilstandort mit zwei oder drei Parallelklassen pro Jahrgang führen , wenn nur dann das schulische Angebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert wird und dies 2 mit einer Sekundarschule nach Absatz 4 nicht gesichert werden kann (vertikale Glied e- rung).“ Hinweis der Verwaltung : Eine mindestens vierzügige Gesamtschule darf an zwei Tei l- standorten nur in horizontaler Gliederung geführt werden. Wie seitens der Verwaltung im Fall der Gesamtschule Lindenthal vorgesehen, werden dabei mehrere komplette Jahrgänge an einem Ort (z.B. alle Klassen 5 bis 7 am Standort Berrenrather Straße) und alle Klassen der übrigen Jahrgänge an anderem Ort (z.B. Klassen 8 bis 13 am Standort Alter Militärring) gebildet. Dabei muss die gymnasiale Oberstufe in Gänze an einem der beiden Standorte geführt werden. Eine vertikale Gliederung, also Klassen 5 bis 10 an beiden Standorten, ist nur ausnahmsweise möglich , und zwar nur dann, wenn erstens die Gesamtschule mindestens sechszügig in der Sekundarstufe I ist und sich an einem der Orte zwei bis drei Züge und am anderen Ort drei bis vier Züge abbi l- den l assen sowie wenn zweitens nur so das schulische Angebot in einer Gemeinde gesichert werden kann. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Lösung einer neuen Gesamtschule an zwei Teilstandorten in horizontaler Gliederung ist schulrechtskonform und g e- nehmigungsfähig. An den beiden Schulstandorten Berrenrather Straße und Alter Militärring kann aufgrund begrenzter Raumkapazi täten keine sechszügige Gesamtschule real i- siert werden. In einem Abstimmungsgespräch zur schulrechtlichen Errichtung der Gesam t- schule Lindenthal hat die Bezirksregierung Köln die Frage der Verwaltung, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise eine vierzüge Gesamtschule in vertikaler Gli e- derung genehmigungsfähig ist (erwartungsgemäß) klar verneint. Im Gespräch mit der Bezirksregierung Köln kam au ch die Anregung der FDP - Fraktion zur Sprache, über die Bildung eines dreizügigen Teilstandortes Berre n- rather Straße einer schon bestehenden Gesamtschule in Köln nachzudenken. Die Bezirksregierung Köln lehnte dies aus schulfachlichen Gründen ab und ve r- wies darauf, dass die Erweiterung einer bestehenden Gesamtschule auf mehr als 8 Züge in der Sekundarstufe I nicht genehmigungsfähig ist. Eine Genehmigung s- fähigkeit sei des Weiteren auch schon mit Blick auf die aktuellen Herausford e- rungen der bestehenden Gesamts chulen in Sachen Erweiterungsbaumaßna h- men/ Auslagerung/ Generalsanierung bzw. Neustart im Interim auszuschließen: Die zum Schulstandort Berrenrather Straße nächstgelegene Gesamtsch u- le, die Europaschule Köln in Zollstock, ist sechszügig. Die Zügigkeitserwei- terung auf 6 Züge erfolgte im Vorgriff auf Umbaumaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Generalsanierung. In einem zweiten Schritt zieht die Verwaltung eine weitere schulrechtliche und räumliche Erweiterung der Schule auf insgesamt 8 Züge in Erwägung . Die Gesamtschule Rodenki r- chen ist ach tzügig. Die neugegründete Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang ist sechszügig. Sie startete im Schuljahr 2018/19 im Interim des Interims. Die Gesamtschule Innenstadt ist vierzügig an zwei Teilstandorten (in horizontaler Gliederung). Baumaßnahmen zum Abriss und Neubau des Schulgebäudes Severinswall aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs und zur Realisierung einer Turnhalle sind im vom Rat am 04.04.2017 b e- schlossenen Maßnahmenpaket GU/TU enthalten. Die Max-Ernst- 3 Gesamtschule in Bocklemünd/Mengenich ist fünfzügig im Vorgriff auf la u- fende Erweiterungsbaumaßnahmen. Auch hier ist zukünftig in einem zwe i- ten Schritt eine weitere Zügigkeitserweiterung angedacht. Die Gesamtschu- le Helios ist zum Schuljahr 2018/19 vierzügig im In terim an den Start g e- gangen. Fazit der Verwaltung : Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung einer neuen G e- samtschule an zwei Teilstandorten in horizontaler Gliederung ist die unter den gegebenen Rahmenbedingungen einzige schulrechtskonforme und genehm igungsfähige Han d- lungsoption zur zeitnahen Realisi erung einer neuen Gesamtschule Lindenthal an den Standorten Berrenrather Straße und Alter Militärring. Die beiden Realschulen haben ein- stimmig positive Schulkonferenzb eschlüsse herbeigeführt. Die Bezirksregierung Köln unterstützt die vorgeschlagene Lösung.
Anlage 9 Vorabauszug AVR vom 17.09.2018
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Anlage 9 Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 18.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 17.09.2018 öffentlich 10.3 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lin- denthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schlie- ßung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons- Realschule 2627/2018 Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt MdR Richter vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu ver weisen. Hintergrund sei die Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 24.09.2018. Der Vorsitzende teilt mit, dass ihn im Nachgang der Berichterstattung sehr erstaunt habe, dass die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland ursprüng lich nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt wurde. Er möchte daher wissen, ob es üblich ist, dass die Verwaltung wichtige Sachverhalte nicht von sich aus vorlegt oder ob es hier entsprechende verwaltungsinterne Regelungen gibt. Die Beantwortung der Fr a- ge k önne gerne in die Sondersitzung des Au sschusses Schule und Weiterbildung gebracht werden. Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, die Nachfrage an das zuständige Dezernat we i- terzugeben. Grundsätzlich dürfe die Politik von der Verwaltung erwarten, umfassen d über den zugrundeliegenden Sachverhalt informiert zu werden. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 12 - Auszug Beschluss BV Lindenthal vom 24.09.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 26.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 24.09.2018 öffentlich 9.2.2 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lin- denthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schlie- ßung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons- Realschule 2627/2018 Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. 2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schu l- jahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Al- ter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesam t- schule zu stellen. 5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa -Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather St raße 488, 50937 Köln -Sülz sowie der Ernst -Simons- Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln -Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr. 6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa -Brändström- Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen. 7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militär- ring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erh alten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsm ä- ßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein. 9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt a usdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam le r- nen. 10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand de s Verbundes NRW - Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übe r- nehmen. 11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ve r- waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD)
Anlage 4 Stellungnahme Nachbarschulträger - hier: Landschaftsverband Rheinland (LVR)
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50-5000-01.2016 LVR-Dezernat Schulen und Integration LVR-Fachbereich Schulen LVR » Dezernat 5 » 50663 Köln Stadt Köln LVRE Qualität für Menschen Datum und Zeichen bitte stets angeben 30.08.2018 Herrn Frank Pfeuffer Dezernat Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Dr. Alexandra Schwarz Tel: 0221 809-5200 Fax: 0221 809-5202 E-Mail:alexandra.schwarz@lvr.de Errichtung einer Gesamtschule in Köln-Lindenthal, hier: Schulträgerbeteili- gung nach 8 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW Ihr Schreiben vom 13.08.2018 Sehr geehrter Herr Pfeuffer, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.08.2018, mit dem Sie uns über die Planungen der Stadt Köln hinsichtlich der Errichtung einer Gesamtschule in Köln-Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße 488 und Alter Militärring 96 informiert und Gelegenheit zur Rückmeldung möglichst bis zum 31.08.2018 gegeben haben. Angesichts des wachsenden Bedarfs an Schulplätzen, gerade auch im Bereich der Gesamtschulen, ist das geplante Vorhaben der Stadt Köln aus Sicht des LVR als überregionalem Träger von Förderschulen und Schulen für Kranke im Rheinland im Grundsatz nachvollziehbar. Die Ernst-Simons-Realschule und die LVR-Anna-Freud- Schule befinden sich nicht nur am selben Standort Alter Militärring 96 und nutzen gemeinsam das dortige Schulgebäude. Beide Schulen sind auch fachlich und organi- satorisch seit vielen Jahren eng miteinander verbunden. Vor diesem Hintergrund möchten wir zu den Planungen der Stadt Köln betreffend den Standort Alter Militär- ring Folgendes zu bedenken geben. Die LVR-Anna-Freud-Schule ist eine Förderschule des LVR mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und befindet sich seit 1978 am Standort Alter Militärring 96. Sie fördert Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderungen, chronischen und psychosomatischen Erkrankungen. Als einzige weiterführende För- derschule für Körperbehinderte in NRW unterrichtet die LVR-Anna-Freud-Schule in der Sekundarstufe I vorwiegend nach Realschulrichtlinien und in den Jahrgangsstu- fen EF, Q1 und Q2 nach den Richtlinien der gymnasialen Oberstufe. Die LVR-Anna- Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mäil an Anregungen@lvr.de LVR - Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: Dienstgebäude in Köln-Deutz, Deutzer Freiheit 77 - 79 . Helaba Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln LVR im Internet: www.lvr.de - Postbank USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Mitglied im urn 8 Erfolgsfaktor | amilie IBAN: DE84 3005 0000 0000 060061, BIC: WELADEDDXXX IBAN: DE95 3701 0050 0000 5645 01, BIC: PBNKDEFF370 Seite 2 Freud-Schule hat für ihr Engagement insbesondere im Bereich der musisch- kulturellen Bildung, im Behindertensport und zu Maßnahmen am Übergang Schule- Beruf bereits zahlreiche landes- und bundesweite Auszeichnungen erhalten. Seit 2014 besteht zwischen der Ernst-Simons-Realschule und der LVR-Anna-Freud- Schule eine Kooperationsvereinbarung, die ein klassen- und schulübergreifendes Unterrichtsangebot für die Kinder und Jugendlichen beider Schulen, d.h. für Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, zum Ziel hat. Durch diese Kooperation wird es Jugendlichen beider Schulen u.a. ermöglicht, am Standort Alter Militärring die Sekundarstufe II bis zur Allgemeinen Hochschulreife zu absolvieren. Konkret können Schülerinnen und Schüler der Ernst-Simons-Realschule mit Mittlerem Abschluss und Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe in die Se- kundarstufe II der LVR-Anna-Freud-Schule übergehen, um dort bei flexiblerer Kurs- zusammensetzung das Abitur nach neun Jahren zu erlangen. Die so praktizierte und bewährte Durchlässigkeit der Systeme, die landesweit Vorbildcharakter hat, sehen wir durch die Errichtung der Gesamtschule und die damit einhergehende Einführung eines weiteren Angebots im Bereich der gymnasialen Oberstufe am Standort als gefährdet an, da die geplante Gesamtschule und die LVR-Anna-Freud-Schule mit ihren jeweiligen Angeboten in Konkurrenz zueinander treten anstatt sich, wie bisher, sinnvoll und im Sinne der Schülerinnen und Schüller gegenseitig zu ergänzen. Daneben ist aus Sicht des LVR als Schulträger die künftig geplante Raumsituation an den beiden dann vorhandenen Standorten (neu zu errichtende Gesamtschule und LVR-Anna-Freud-Schule) gänzlich ungeklärt. Die Räumlichkeiten der LVR-Anna- Freud-Schule sind von der Stadt Köln angemietet. Gleichwohl hat der Landschafts- verband in stets sehr vertrauensvoller Zusammenarbeit und mit Genehmigung der Stadt Köln umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen und An- bzw. Neubauten am Standort finanziert und durchgeführt. Nach den uns vorliegenden Informationen ist aber.davon auszugehen, dass das Raumangebot der Ernst-Simons-Realschule für die neu zu errichtende Gesamtschule mit zwei Zügen in der Sekundarstufe II in ih- rem Endausbaustadium allenfalls knapp ausreichen könnte. Aus Sicht des Trägers der LVR-Anna-Freud-Schule bedarf es hier dringend einer Klärung der Raumsituati- on am Standort Alter Militärring 96. Für Rückfragen und die weitere Abstimmung steht Ihnen die Leiterin des LVR- Fachbereichs Schulen, Frau Dr. Alexandra Schwarz, sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Angela Faber LVR-Dezernentin für Schulen und Integration
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2627/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.09.2018
- Erstellt
- 07.08.2018 16:25