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2627/2018

Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.23

Anlage 11 Beantwortung Anfrage AVR

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Anlage 2 Stellungnahme der Schulkonferenz der Elsa-Brändström-Realschule

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Anlage 3 Stellungnahme der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule

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Anlage 7 Stellungnahme zu Vorlage Gesamtschule Lindenthal - Thema Hauptschulzweig gemäß §132c SchulG NRW bei Fortbestand Realschule

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Anlage 1 Erläuterungen zu schulrechtlichen Begriffen und Rahmenbedingungen

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Anlage 5 Stellungnahme zu Schreiben des LVR im Rahmen Schulträgerbeteiligung

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Anlage 8 Vorabauszug Niederschrift Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018

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Anlage 10, Auszug Sportausschuss vom 18.09.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6 Schulrechtliche Möglichkeiten zur Errichtung einer neuen Gesamtschule

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Anlage 9 Vorabauszug AVR vom 17.09.2018

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Anlage 12 - Auszug Beschluss BV Lindenthal vom 24.09.2018

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Anlage 4 Stellungnahme Nachbarschulträger - hier: Landschaftsverband Rheinland (LVR)

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Anlage 11 Beantwortung Anfrage AVR

3173 Zeichen

IV/2 
Anlage 11 zu Session 2627/2018 „Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im 
Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der 
Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule 
 
Frage in der Sitzung des AVR am 17.09.2018 betreffend die Stellungnahme des 
Landschaftsverbandes Rheinland als Schulträger der Anna-Freud-Schule 
In der Sitzung des AVR am 17.09.2018 teilte der Ausschussvorsitzende mit, „dass es ihn im 
Nachgang der Berichterstattung seh r erstaunt habe, dass die Stellungnahme des 
Landschaftsverbandes Rheinland ursprünglich nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt 
wurde. Er möchte daher wissen, ob es üblich ist, dass die Verwaltung wichtige Sachverhalte 
nicht von sich aus vorlegt oder ob es hier entsprechende verwaltungsinterne Regelungen 
gibt. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung selbst die Stellungnahme des 
Landschaftsverbandes Rheinland im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen 
Schulträgerbeteiligung angefordert hat. Neben dem Landschaftsverband Rheinland 
wurden die Nachbarkommunen (Anlage 1 zu Vorlage 2627/2018, Nr. letzter Punkt)  
über die Absicht der schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk 
Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-
Brändström-Realschule und der Ernst -Simons-Realschule schriftlich informiert und bei 
Bedarf um Rückmeldung bis zum  31. August 2018 gebeten. Letztere haben sich nicht 
rückgeäußert und damit ihr Einvernehmen mit der geplanten schulorganisatorischen 
Maßnahme der Stadt Köln signalisiert. 
 Die Rückmeldung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 30.08.2018 erreichte die 
Verwaltung vorab per E -Mail am Donnerstagsnachmittag, den 30.08.2018 und per 
Posteingang am Freitag, den 31.08.2018. Da diese Rückmeldung zunächst eingehend 
geprüft und bewertet werden musste, konnte sie mit der dazu gehörenden 
Stellungnahme der Verwaltung nicht mehr rechtzeitig bis zur Sitzung des ASW am 
05.09.2018 vorgelegt werden. Selbstverständlich bestand von Anfang an die Absicht, 
dies schnellstmöglich nachzuholen, was auch geschehen ist (siehe Anlagen 4 und 5). 
 Die Verwaltung beabsichtigte, den ASW am 04.09.2018 zunächst mündlich über die 
Rückmeldung des Landschaftsverbandes Rheinland zu informi eren und die zeitnahe 
Einstellung des Schreibens sowie einer Kommentierung der Verwaltung in Session 
anzukündigen. Dies hat die Verwaltung eingelöst.  
 Die Verwaltung hat die Politik in Vergangenheit und Gegenwart immer über wichtige 
Sachverhalte im Zusamme nhang mit schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 82 
Schulgesetz Nordrhein -Westfalen („Errichtung, Änderung und Schließung von 
Schulen“) informiert, z.B. über (abweichende) Schulkonferenzbeschlüsse oder 
Stellungnahmen anderer Schulträger, und wird dies sel bstverständlich auch zukünftig 
so halten.  
 Im Übrigen verweist die Verwaltung auf ihre Stellungnahme zum Schreiben des 
Landschaftsverbandes Rheinland (siehe Anlage 5), in der die Position und die 
Einschätzung der Kölner Verwaltung zu den Bedenken des Lands chaftsverbandes 
Rheinland dargestellt wird.

Anlage 2 Stellungnahme der Schulkonferenz der Elsa-Brändström-Realschule

907 Zeichen

Elsa-Brändström-Schule 
Berrenrather Str. 488, 50937 Köln 
Tel.:  0221-2855060   
Fax:  0221-4302383 
 e-mail: 160246@schule.nrw.de  
   
 Anlage XX - Thema 
 
 
 
 
 
 
 
 
PROTOKOLL DER SCHULKONFERENZ VOM 5.JUNI 2018 
zur Abstimmung über Antrag zur Schulentwicklung der EBS 
 
 
 
TOP: 
Abstimmung über folgenden Antrag zur Schulentwicklung: 
 
 
„Die Schulkonferenz der Elsa-Brändström-Realschule erkennt die Notwendigkeit zur 
Gründung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather 
Straße 488 und Alter Militärring 96 an und trägt diese Initiative des Schulträgers mit. Das 
Konzept sieht eine Gesamtschule mit 4 Zügen SI und 2 Zügen SII als inklusive 
Ganztagsschule vor.“  
 
 
Von 12 Mitgliedern der Schulkonferenz haben 12 mit JA gestimmt. 
 
 
Somit ist der Antrag einstimmig angenommen worden. 
 
 
 
 
Köln, 5.6.2018 
 
Protokollführerin 
 
 
 
 
Schulleiterin

Anlage 3 Stellungnahme der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule

2415 Zeichen

Alter Militärring 96
50933 Köln-Müngersdorf
.d . Tel.: (0221) 35 50 1290
„ ErnstsnonsRealschule Fax: (0221) 4 97 14 11

Email: esrs@netcologne.de

Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule vom 7.6.18:

TOP 2: Aktuelle Schulsituation der Ernst-Simons-Realschule und Pläne zur Schulentwicklung
der ESR der Stadt Köln

..Die Schulkonferenz stimmt einstimmig für die vorgeschlagene Stellungnahme zur Einrich-
tung einer Gesamtschule und dem Auslaufen der Ernst-Simons-Realschule. Die Stellung-
nahme wird dem Protokoll beigefügt.

Köln, den 7.6.18

Protokollführerin: Frau Silke Franke

Stellungnahme der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule vom 7.6.2018

Die Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule erkennt die Notwendigkeit zur Gründung
einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße
488 und Alter Militärring 96 an und trägt die Initiative des Schulträgers mit. Das Konzept
sieht eine Gesamtschule mit 4 Zügen SI und 2 Zügen SII als inklusive Ganztagsschule vor.

Daher nimmt die Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule zur Kenntnis, dass die Ernst-
Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, zum 31.07.2019 auslaufend zu schließen
ist, wenn die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2019 mit den Teilstandorten Berren-
rather Straße 488 und Alter Militärring 96 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und durch die
zuständige Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird.

Ergänzung zur Stellungnahme der Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule vom 7.6.18

Die Schulkonferenz der Ernst-Simons-Realschule bittet weiterhin nachdrücklich darum, dass
für die Schülerinnen und Schüler der ESR bis zu ihrem Schulabschluss die Qualität des Unter-
richtes gewährleistet wird und die multiprofessionellen Teams bis zur endgültigen Schlie-
Bung am Standort erhalten bleiben.

Zudem begrüßt die Schulkonferenz der ESR, dass im ehrenden Andenken an den Gründer
der Schule, Ernst Simons, das Leitbild und der zentrale Leitgedanke unserer Schule an der
neu zu gründenden Gesamtschule weitergeführt werden.

"Es gibt keine Bildung ohne gegenseitiges Kennenlernen,
ohne Achten der unterschiedlichen Fähigkeiten

und ohne Bereitschaft zu Kooperation und Toleranz"
(Ernst Simons)

Köln, den 7.6.2018

«Emmst-Simons-Realschule
Schulleiterin Sekundarstufe |

Alter Militärring 96

50923 Köln (Müngersdorf)

Ruf: (02 21)35 501230

Fax: (0221)497 14 11

Anlage 7 Stellungnahme zu Vorlage Gesamtschule Lindenthal - Thema Hauptschulzweig gemäß §132c SchulG NRW bei Fortbestand Realschule

2501 Zeichen

1 
IV/2 
Anlage 7 zu Session 2627/2018 „Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stad t-
bezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der 
Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule 
 
Herrn Dr. Schlieb en hatte darum gebeten darzustellen, welche Optionen sich bei einer u n-
veränderten Fortführung der beiden Realschulen ergeben würden. Hierbei sollte die Einric h-
tung eines Hauptschulzweiges an den Realschulen betrachtet werden. 
 
Rechtliche Rahmenbedingungen 
§ 132 c Schulgesetz NRW (SchulG) ermöglicht es, an einer Realschule ab der Klasse 7 e i-
nen Bildungsgang einzurichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule (§ 14 Abs. 4 
SchulG) führt, insbesondere wenn eine öffentliche Hauptschule in der Gemeinde oder im 
Gebiet des Schulträgers im Sinne von § 78 Abs. 8 nicht vorhanden ist. 
In Absatz 2 wird dargestellt, dass die Schüler*innen aus dem Hauptschulzweig im Klasse n-
verband gemeinsam mit den Schüler*innen unterrichtet werden, die den Rea lschulabschluss 
anstreben. Der Hauptschulbildungsgang ist also nur in integrativer Form genehmigungsfähig. 
Absatz 3 beschreibt, dass das Angebot des Hauptschulzweiges grundsätzlich für die Sch ü-
ler*innen der Realschule konzipiert ist, die bei einem erforderlichen Schulformwechsel a n-
sonsten an einen anderen Schulstandort wechseln müssten. 
Konsequenz für fortgeführte Realschulen 
Insofern stellt die „Gründung“ eines Hauptschulzweiges eine denkbare Option dar, um zu 
vermeiden, dass Schüler*innen nach der Orientierungsstufe –sofern die Klas senkonferenz 
entscheidet, dass sie den gewählten Bildungsgang nicht fortsetzen können, den Schulort und 
Klassenverband wechseln müssen. 
Auswirkung auf Anmeldeverfahren und Fazit 
Die Einrichtung eines Hauptschulzweiges an der Elsa -Brändström-Realschule und / oder der 
Ernst-Simons-Realschule stellt aus Sicht der Verwaltung keine Alternative zur Errichtung 
einer Gesamtschule an den beiden Teilstandorten dar. Das Angebot des Hauptschulbi l-
dungsganges richtet sich an Schüler*innen, die nach der Orientierungsstufe  vom „Bildungs-
gang Realschule“ in den „Bildungsgang Hauptschule“ wechseln. Die Gesamtschule hingegen 
richtet sich an alle Schüler*innen, die die nach der Grundschule einen Schulplatz an einer 
weiterführenden Schule benötigen. Da rüber hinaus bietet die Gesa mtschule die Möglichkeit 
bei der entsprechenden Eignung, ohne Schulwechsel in die gymnasiale Oberstufe der „eig e-
nen Schule“ zu wechseln.

Anlage 1 Erläuterungen zu schulrechtlichen Begriffen und Rahmenbedingungen

9642 Zeichen

Anlage 1 
Erläuterungen zu schulrechtlichen Begriffen und Rahmenbedingungen: 
Schulrechtliche Vorgaben  
Die Schulträger sind nach § 78 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 SchulG NW gemeinsam mit 
dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Sie sind 
u.a. verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis 1 hierfür besteht 
und die Mindestgröße erreicht wird (§ 82 SchulG NW).  
 
Zügigkeit – Mindestgröße  
Gesamtschulen müssen bis K lasse 10 mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang 
aufweisen, wobei für die Errichtung eine Mindestschülerzahl von 100 Schüler*innen2 über 
einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren gesichert sein muss. In der gymnasialen Oberstufe 
ist eine Jahrgangsbreite von  mindestens 42 Schüler*innen im ersten Jahr der 
Qualifikationsphase erforderlich. Dies entspricht einer 2 -zügigen Sekundarstufe II. Mit Blick 
auf die Raumsituation an den beiden Teilstandorten kann die Verwaltung lediglich die 
Gründung einer Gesamtschule m it 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der 
Sekundarstufe II als inklusive Ganztagsschule vorschlagen. Der gebundene Ganztag gilt 
gemäß Schulgesetz NRW lediglich für die Sekundarstufe I. Den gesetzlichen Vorgaben an 
die Mindestgröße wird somit entsprochen.  
 
Auswirkungen auf bestehende Systeme  
Da das Schulgesetz NRW eine „Umwandlung“ von Schulen außerhalb von Modellversuchen 
nicht vorsieht, ist die Weiterentwicklung des Schulangebotes an einem bestehenden 
Schulstandort hier nur durch (auslaufende)  Schließung der bestehenden Schule(n) bei 
gleichzeitigem Aufbau der neuen Schule vorzunehmen. Hierdurch ergeben sich besondere 
Herausforderungen an den Schulträger, da für die Übergangszeiten an einem Schulstandort 
ein oder mehrere auslaufende Systeme und gleichzeitig ein neues, aufwachsendes System 
abgebildet werden müssen.  
 
Teilstandortlösung und Jahrgangsverteilung 
Weder der Schulstandort der Elsa -Brändström-Schule, Realschule Berrenrather Straße , 
noch der Schulstandort der Ernst -Simons-Realschule, Alte r Militärring, weisen die 
erforderlichen Raum - und Grundstückskapazitäten auf, um den Schulraumbedarf für eine 
neue Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II 
an einem Standort zu erfüllen. Mit Blick auf die wachsen den Schülerzahlen und das 
veränderte Schulwahlverhalten (rd. 960 Abweisungen an Gesamtschulen im 
Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/19) müssen jedoch alle bestehenden Schulstandorte 
mit den grundsätzlich dort vorhandenen Kapazitäten zur Bedarfsdeckung bei tragen – nicht 
zuletzt auch aus haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten. 
                                                            
1 Nachweis siehe Kapitel 1 bzw. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 (Session 
1906/2016) 
2 Für die Errichtung einer Gesamtschulen gelten 25 Schüler*innen als Klasse (§ 82 Abs. 1 SchulG 
NW)

Dependance- oder Teilstandortlösungen bei der Errichtung von Gesamtschulen in Köln 
setzen nach § 83 Abs. 5 SchulG NRW gleichzeitig voraus, dass an den unterschiedlichen 
Standorten jeweils die kompletten Jahrgangsstufen eingerichtet werden (z.B. wie in diesem 
Fall die Stufen 5 bis 7 an dem einen und die Stufen 8 bis 13 an dem anderen Standort, 
sogenannte „horizontale Teilung“). 
 
Ganztag 
Der Rat der Stadt Köln hat sich in seiner Sitzu ng vom 29.05.2008 mehrheitlich für die 
flächendeckende und bedarfsgerechte Einführung von weiteren gebundenen 
Ganztagsschulen ausgesprochen. Die Ernst -Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 
96, befindet sich seit 2014/15 im gebundenen Ganztag. Die  Elsa-Brändström-Realschule, 
Realschule Berrenrather Straße wird jedoch als Halbtagsschule geführt. 
In Köln wurden bisher alle Gesamtschulen als gebundene Ganztagsschulen errichtet. Derzeit 
werden rd. 72% der Plätze in den Eingangsklassen aller weiterführenden städtischen 
Schulen im gebundenen Ganztag geführt. Um die bestehende Angebotssituation aufrecht 
erhalten zu können  und eine schulstrukturelle Vergleichbarkeit mit den benachbarten 
Gesamtschulen zu schaffen, soll auch die neue Gesamtschule in Lindentha l als 
Ganztagsschule gem. § 9 SchulG geführt werden. 
Ganztagsschulen sind gem. Runderlass 12 -63 Nr. 2 vom 23.12.2010 des Ministeriums 
Schule und Weiterbildung NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG Gegenstand der 
Schulentwicklungsplanung nach § 80 SchulG.  Der Schulträger entscheidet, ob eine Schule 
als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Als Entscheidung des Schulträgers gilt in 
diesem Sinne der o. g. Beschluss des Rates in Verbindung mit der Genehmigung durch die 
obere Schulaufsichtsbehörde (hier: Bezi rksregierung Köln) gem. § 80 Abs. 3 SchulG. 
Gleichzeitig regelt der Runderlass, dass Leistungen der Kommune zur Einrichtung bzw. zum 
Betrieb von Ganztagsschulen (…) zu den pflichtigen Leistungen gehören. Da der Schulträger 
nach diesem Erlass die erforderli che Infrastruktur, Räume sowie Sach - und 
Personalausstattung bereitstellt und die sächlichen Betriebskosten trägt, ist die Bereitstellung 
eines Raumprogramms, welches die Anforderungen an den Ganztagsbetrieb einer Schule 
erfüllt, eine verpflichtende und un abweisbare Aufgabe zur Erfüllung der sich aus der 
Entscheidung des Rates, der Genehmigung durch die Bezirksregierung und diesem Erlass 
ergebenden Pflichten. 
 
Inklusion  
Die Stadt Köln begrüßt das Ziel der Inklusion und hat sich die Chancengleichheit und 
Diskriminierungsfreiheit für alle Schüler*innen zum Ziel gesetzt. Deshalb unterstützt die 
Verwaltung die Schulen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dabei, ein qualitativ hochwertiges 
Angebot im Gemeinsamen Lernen zu entwickeln. Der Inklusionsplan für Kölner Schul en 
beschreibt, mit welchen kommunalen Handlungsschritten dieser Prozess gefördert werden 
kann. Dabei ist ein gemeinsames Verständnis von der Verantwortungsgemeinschaft von 
Stadt und Land entscheidend für das Gelingen einer qualitätsvollen inklusiven 
Schulentwicklung. Grundlage für den Inklusionsplan und seine Fortschreibungen (2015, an 
der 2. Fortschreibung wird aktuell gearbeitet) bilden zum Einen der Inklusionsauftrag der UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (2009) und die hieran

anknüpfenden Ratsbeschlüsse im Jahr 2010 , zum Anderen die schulrechtlichen Vorgaben 
nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Verbindung mit den aktuellen Eckpunkten des 
MSB NRW zur Neuausrichtung der Inklusion.  
 
Seiteneinsteigerklassen 
Im Zuge der internationalen Migration und der Mobilität innerhalb Europas ergeben sich für 
die Stadt Köln steigenden Zuzugszahlen. Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die 
Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären 
Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch 
nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe 
werden eigens Vorbereitungs - oder Auffangklassen, sog. Seiteneinsteiger klassen, gebildet. 
Zwar gilt auch für diese Schüler*innen der Grundgedanke der Inklusion. Dennoch ist es 
derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst zu „eigenen Klassenverbänden“ 
zusammen zu fassen, um sie insbesondere sprachlich fördern zu können.  
In den vergangenen Jahren wurden für Schüler*innen, die im Alter zwischen 10 und 16 
Jahren nach Köln zugewandert waren, Seiteneinsteigerklassen gebildet. Um die Beschulung 
von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es erforder lich, an so vielen 
Schulstandorten wie möglich zumindest einen Klassenraum für eine Seiteneinsteigerklasse 
vorzuhalten. Die beiden Realschulen Berrenrather Straße und Alter Militärring führen jeweils 
eine Vorbereitungsklasse. 
Daher sollte auch an der neuen  Gesamtschule Lindenthal für die Beschulung von 
Seiteneinsteigern Raumkapazität nach Bedarf, mindestens jedoch ein Klassenraum 
vorgehalten werden. Die Gesamtschule ist nach Einschätzung der Verwaltung die 
geeignetste Schulform für die Beschulung von Seiten einsteigern, weil in dieser Schulform für 
alle Schüler*in nen der Seiteneinsteigerklasse eine anschließende Beschulung in 
Regelklassen ohne Schulwechsel möglich ist. 
 
Abstimmung mit benachbarten Schulträgern 
§ 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die 
Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind 
Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen 
(Nachbargemeinden).  
Nach § 80 Abs. 7 informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von 
Ersatzschulen gegenseitig über Ihre Planungen.  
In Bezug auf die Gesamtschule Lindenthal erscheint es sinnvoll, regional benachbarte 
Kommunen und andere Schulträger zu der Planung zu hören: 
 Brühl 
 Hürth 
 Frechen 
 Pulheim

Sonstige Schulträger, die in ihren Interessen berührt sein könnten (ohne Gesamtschulen)  
 Landschaftsverband Rheinland  
Die drei Kölner Gesamtschulen in privater Trägerschaft liegen in den Stadtbezirken 
Innenstadt und Rodenkirchen. Auch wenn die Einzugsgebiete dieser Schulen einen 
größeren Einzugsbereich aufweisen, erscheint aus Sicht der Verwaltung die Errichtung einer 
städtischen Gesamtschule in relativer räumlicher Nähe zu den privaten Systemen aufgrund 
der hohen Anmeldeüberhänge und der individuellen pädagogischen Ausrichtung der Schulen 
unproblematisch. Daher wird auf die Anhörung dieser Schulträger verzichtet.

Anlage 5 Stellungnahme zu Schreiben des LVR im Rahmen Schulträgerbeteiligung

6008 Zeichen

1 
IV/2 + 40 
Anlage 5 zu Session 2627/2018 „Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stad t-
bezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der 
Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Landschaftsverba n-
des Nordrhein -Westfalen als Schulträger der Anna -Freud-Schule im 
Rahmen der Schulträgerbeteiligung nach § 80 Abs. 2 Schulgesetz Nor d-
rhein-Westfalen 
 
Hintergrund 
 
Nach § 80 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in enger 
Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfä l-
tiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtze i-
tig anzuhören, die durch die Planun gen in ihren Rechten betroffen sein können. Die Recht s-
vorschrift normiert die gegenseitige Information und Verständigung von Schulträgern über 
Veränderungen im jeweiligen Schulangebot schon in der Planungsphase. Die Vorschrift zielt 
auf die Abstimmung von Nachbarkommunen als Schulträger öffentlicher Schulen aber auch 
auf die Abstimmung verschiedener Schulträger in einer Kommune. 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung - neben anderen Schulträgern - den Lan d-
schaftsverband Rheinland (LVR) als Schulträger d er Anna-Freud-Schule Alter Militärring 96 
angeschrieben, über die Planungen der Stadt Köln hinsichtlich der Errichtung einer Gesam t-
schule in Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather Straße  488 und Alter Militärring  96 
informiert und im Bedarfsfall um Rückäußerung gebeten. 
 
Mit Schreiben vom 30.08.2018 liegt der Verwaltung eine Stellungnahme des LVR vor (siehe 
Anlage 4). Aus Sicht des LVR ist das geplante Vorhaben der Stadt Köln im Grundsatz nac h-
vollziehbar. Der LVR gibt gleichsam zu bedenken, dass sic h eine Konkurrenzsituation der 
Anna-Freud-Schule und der neuen Gesamtschule Lindenthal in der Sekundarstufe II erg e-
ben könnte und dass die Raumsituation für die zukünftige Nutzung am gemeinsamen Stand-
ort Alter Militärring 96 nicht geklärt sei. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
1. Kooperation in der Sekundarstufe II angestrebt 
 
Die Verwaltung teilt die Befürchtung des LVR, dass sich eine Konkurrenzsituation in der S e-
kundarstufe II ergeben könnte, ausdrücklich nicht. Wie in der Beschlussvorlage der Verwa l-
tung ausgeführt, soll die neue Gesamtschule vierzügig in der Sekundarstufe I und zweizügig 
in der Sekundarstufe II errichtet  werden. Es handelt sich hierbei schulrechtlich um die Mi n-
destzügigkeiten einer neuen Gesamtschule. Für stärkere Differenzierungsmöglichkeiten  des 
Kursangebotes in der Oberstufe der neuen Gesamtschule sollen von Anfang an Kooperat i-

2 
onsbezüge in der Sekundarstufe II mit der Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang 
und der Anna -Freud-Schule des Lan dschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Müngersdorf 
angestrebt werden, um die Attraktivität des zukünftigen Oberstufenangeb otes zu verbessern. 
Die Verwaltung setzt damit – wie bisher, aber unter neuen Rahmenb edingungen – auf eine 
gute Zusammenarbeit mit dem LVR auf Augenhöhe. Nach Einschätzung der Verwaltung 
können sich sowohl für die Schüler*innen der Anna -Freud-Schule als auch für die Schüleri n-
nen der Gesamtschule Lindenthal viele positive Effekte bei einem gut abgestimmten Kursa n-
gebot in der Sekundarstufe II der beiden Schulen ergeben, dass Schüler*innen be ider Schu-
len offen steht. 
Im Vergleich zur Ernst -Simons-Realschule wird die neue Gesamtschule zudem eine hetero-
genere und zahlenmäßig größere Schülerschaft in den 10. Klassen am Standort Alter Militä r-
ring 96 führen. Die Verwaltung sieht auch zukünftig die Möglichkeit, dass Schüler*innen nach 
der Sekundarstufe I an die Anna -Freud-Schule wechseln können, um dort die gymnasiale 
Oberstufe zu besuchen. Diese Kooperationsbezüge sind sogar von Anfang an in der Pl a-
nung der Gesamtschule Lindenthal angelegt.  Bei gäng igen Übergangsquoten an Gesam t-
schulen von 50% bis 60% in die Sekundarstufe II  bedarf es bei einer eigenen Oberstufe mit 
lediglich der Mindestgröße von zwei Zügen notwendigerweise Kooperationsbeziehungen. 
 
2. Raumsituation ist bei gegenseitiger Rücksichtnahme auskömmlich – in der Z u-
kunft entstehende Raumbedarfe können gedeckt werden 
 
Die Verwaltung sieht die zukünftige Raumsituation am Standort Alter Militärring sowohl für 
die Gesamtschule Lindenthal (Teilstandort mit den Jahrgängen 8 bis 13) als auch für die An-
na-Freud-Schule als auskömmlich an. Vorausgesetzt wird – wie bisher schon praktiziert –
gegenseitige Rücksichtnahme, die Bereitschaft zu Kompromissen und zu kreativen Lösu n-
gen bei Wahrung der schulfachlichen Qualität.  Verbleibende Raumbedarfe können bis zu m 
Schuljahr 2023/24 gedeckt werden. 
 
Ein Raumprogrammvergleich der Standorte Berrenrather Straße 488 und Alter Militärring 96 
zur Errichtung einer Gesamtschule an beiden Standorten weist das folgende Ergebnis auf:  
 Berrenrather Straße 488: Erweiterungsmögl ichkeiten sind vorhanden. Die Räume des 
ehemaligen Hausmeisterhauses können als Verwaltungsräume genutzt werden. A u-
ßerdem kann durch die Erweiterung (Austausch/Neubau) der Containeranlage zusät z-
licher Raum geschaffen werden. Diese Maßnahme ist bereits im P rüfauftrag für ein 
weiteres Containerpaket (DS 1849/2018) enthalten. 
 Alter Militärring 96: Es stehen genügen Klassenräume zur Verfügung, wenn ein Info r-
matikraum in einen Klassenraum umgewandelt wird. Teilweise werden Räume des 
Schulgebäudes aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und 
dem LVR von beiden Schulen nach Absprache genutzt. Sie decken daher Raumbeda r-
fe beider Schulen ab. Der derzeit überzählige Werkraum wird für die Bildung einer G e-
samtschule benötigt. Der im Raumprogramm a usgewiesene Fehlbedarf an Flächen ist 
zum Schuljahr 2023/24 zu berücksichtigen. Dafür sind Erweiterungsflächen für Conta i-
nerbauten oder für einen Erweiterungsbau auf dem Grundstück vorhanden.

Anlage 8 Vorabauszug Niederschrift Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018

20696 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Klais 
Telefon:  (0221)  29366  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  bruno.klais@stadt-koeln.de 
Datum: 14.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung vom 04.09.2018 
öffentlich 
4.4 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule i m Stadtbezirk Lin- 
denthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schlie- 
ßung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-
Realschule 
2627/2018 
Teil I - Vor Eintritt in die Tagesordnung: 
Zu dem letztgenannten Tagesordnungspunkt 4.4 führt Herr Dr. Schlieben aus, dass 
aus seiner Sicht noch einige Punkte zu klären sind: 
 
>ihm liegt ein Schreiben des LVR vom August vor, womit der LVR Bedenken gegen 
das Vorgehen der Stadt Köln äußert. Er bittet die Verwaltung darum, dieses Schrei- 
ben allen Mitgliedern des Schulausschusses sowie der Bezirksvertretung 3 zusam- 
men mit einer Stellungnahme der Verwaltung dazu zur Verfügung zu stellen 
>die Verwaltung möge rechtzeitig vor der Sitzung der BV Lindenthal am 24. Septem- 
ber verdeutlichen, warum allein am Standort Berrenrather Straße 488 die Gründung 
einer Gesamtschule nicht möglich ist 
>weiter bittet er um eine Stellungnahme zu der denkbaren Option, d.h. der schul- 
rechtlichen Möglichkeit zur Gründung eines Hauptschulzweiges am Standort Berren- 
rather Straße, wie dies seit Kurzem durch eine Änderung des Schulrechtes möglich 
ist. Inwieweit spielt dies für die Schulentwicklung in Lindenthal oder Sülz eine Rolle? 
Wäre dies eine Alternative?  
 
Für den Fall, dass der Beratungsbedarf gleich nicht akzeptiert wird, stellt er fest, blie- 
be die Vorlage wie vorgesehen in der Beratungskette, sodass der Rat noch am 27. 
September 2018 entscheiden könne. Würde eine Mehrheit dem Beratungsbedarf 
folgen, so sollte gleichwohl die BV 3 beginnen mit der Beratung und zwar in der Sit- 
zung am 24. September und einer Beschlussfassung im Schulausschuss im Novem- 
ber und im Rat ebenfalls im November.

Frau Dr. Klein betont in ihrer Stellungnahme, dass die Ratssitzung im September 
erreicht werden muss, weil im Oktober 2018 die Elterninformationsgespräche statt- 
finden und im Februar 2019 das Anmeldeverfahren startet. Würde der Beschluss 
nicht im September gefasst, würde man der Gesamtschule in ihrer Startphase gra- 
vierende zusätzliche Hürden errichten. Eine solide Vorbereitung ist aber eine wichti- 
ge Voraussetzung für den erfolgreichen Start einer neuen Schule. Die Verwaltung 
schlägt einen Beginn mit 4 Zügen in der Sek I und mit 2 Zügen in der Sek II zum 
Sommer 2019 vor. Die Dezernentin informiert darüber, dass die Elsa-Brändström-
Realschule im Anmeldeverfahren für das neue Schuljahr 2018/19 nur 7 reguläre An- 
meldungen plus der Anmeldungen für die Sportklassen bekommen habe; die Ernst-
Simons-Realschule hat 42 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. 
 
Weiter begründet sie die Notwendigkeit der Einrichtung einer Gesamtschule und 
weist darauf hin, dass diese perspektivisch auch Sportschule NRW sein und den 
Verbund stärken könnte. Zudem haben sich beide betroffenen Schulen durch ein- 
stimmige Schulkonferenzbeschlüsse für eine Gesamtschulgründung ausgesprochen. 
Die Verwaltung habe der Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker und den 
schulpolitischen Sprechern bereits sehr früh, nämlich in einem Gespräch am 
04.06.2018, ausführliche Informationen zum Verwaltungsvorschlag präsentiert, der 
heute zur Beratung vorliegt. 
 
Zum Schreiben des LVR stellt sie fest, dass auch der LVR gut nachvollziehen könne, 
dass man in Köln mehr Gesamtschulplätze braucht. Bedenken sind nur hinsichtlich 
einer möglichen Konkurrenz in  der Sek II zur Anna-Freud-Schule vorgetragen wor- 
den; die Verwaltung sieht dies jedoch - ebenso wie Bezirksregierung - genau an- 
dersherum positiv. Die Fragestellungen zur Raumsituation werde man mit dem LVR 
klären. 
 
Zu den zuvor gestellten Fragen bzw. bisherigen Prüfungen weist sie auf die ver- 
schiedenen Lösungsansätze hin. Das Gebäude der Russischen Föderation sei in 
einem vertretbaren Zeitraum nicht zu aktivieren. Eine dreizügige Gesamtschule sei 
vom Schulministerium eindeutig abgelehnt worden genauso wie eine vertikale Auftei- 
lung. Über die Realisierbarkeit einer 4-Zügigkeit am Standort Berrenrather Straße ist 
im Schulausschuss sehr ausführlich diskutiert worden. Zur Sitzung am 22.01.2018 
habe die Verwaltung zu einer Anfrage der SPD-Fraktion auf Basis einer Massenstu- 
die zur Standortuntersuchung diesbezüglich ausführlich Stellung bezogen (Ergän- 
zender Hinweis: Vorlagennummer: 0244/2018). 
Konkret zur Möglichkeit, eine vierzügige Gesamtschule auf dem jetzigen Schul- 
grundstück von 7.491 m² Größe unterzubringen, stellt sie fest, dass ausweislich des 
Ergebnisses der Massenstudie voraussichtlich ein  VIII-geschossiger Baukörper er- 
forderlich wäre. Eine solche Lösung wird jedoch von der Berufsfeuerwehr unter 
Brandschutzaspekten nicht mitgetragen. Alle diese Vorschläge erneut zu prüfen und 
zu diskutieren, sei nicht zielführend, da sich am Ergebnis nichts ändert. 
 
Aus diesem Grund bittet die Dezernentin eindringlich um ein abschließendes Votum 
und appelliert an die Mitglieder des Schulausschusses wie auch der Bezirksvertre- 
tung Lindenthal, diese neue Gesamtschule jetzt auf den Weg zu bringen. Sie ver- 
weist auf den Entwurf des Erlasses zur Neuausrichtung der Inklusion, der eine Re- 
duzierung der Klassenstärke vorsehe und ggf. bereits zum Schuljahr 2019/20 umge- 
setzt werden müsse und zu einem erheblichen Platzkapazitätsverlust in den Ge- 
samtschulen führen wird. Angesicht der hohen Abweisungszahlen an Gesamtschu-

len werden trotz der neuen  Gesamtschule Lindenthal  immer noch Gesamtschulplät- 
ze fehlen. 
 
Schließlich weist Frau Dr. Klein auf die „Ruckrede“ der Oberbürgermeisterin in der 
Ratssitzung vom 29. August 2018 hin, wo Frau Reker gefordert habe, Beschlüsse 
müssten schnell und an der gemeinsamen Sache orientiert gefasst werden. Sie zi- 
tiert wie folgt: 
 
„Wenn wir wollen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger uns ihr Vertrauen schenken, 
brauchen wir eine andere politische Kultur in unserer Stadt. Das bedeutet: keine Auf- 
teilung von Interessen, sondern eine stärkere Orientierung an Gemeinsamkeiten. 
Verstehen Sie mich nicht falsch: Damit möchte ich die Unterschiede zwischen den 
Parteien nicht mit Zuckerguss überdecken. Ich fordere vielmehr ein anderes Mitei- 
nander im politischen Diskurs! Wir müssen uns gemeinsam mehr anstrengen, um 
unser Köln nach vorne zu bringen. Nach den besten Lösungen suchen, um Kom- 
promisse zu finden. 
Mir ist bewusst, dass Ihr herausragendes Engagement für die Sache, für Ihre Agen- 
da, Ihre Wahlkreise und Bezirke die Grundlage für Ihre ehrenamtliche Arbeit im Rat 
und in den Bezirksvertretungen ist. Mir ist bewusst, dass bei diesem ehrenamtlichen 
Engagement, für das Sie alle unzählige Opfer bringen, oftmals nicht viel mehr übrig 
bleibt, als die Lust an der Diskussion. 
Am Ende des Tages, meine Damen und Herren, darf diese Lust an der politischen 
Auseinandersetzung und die Begeisterung für die politischen Themen und die 
manchmal berechtigte Kritik an der Arbeit der Verwaltung aber nicht dazu führen, 
dass Sachentscheidungen auf die lange Bank geschoben und zwischen den unter- 
schiedlichen Interessen zerrieben werden.“ 
 
Frau Kessing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, merkt an, dass bei Ablehnung des 
Beratungsbedarfs ein Zeitfenster für Überlegungen der Fraktionen bis zur Ratssit- 
zung am 27. September 2018 eröffnet würde. Sie nimmt diesen Beratungsbedarf 
ernst, geht aber davon aus, dass dann bis zur Ratssitzung eine Klärung erfolgen 
könnte. Ihre Fraktion würde deswegen dem zweiten Verfahrensantrag zustimmen. 
 
Anschließend lässt Herr Dr. Schlieben über die beiden Anträge zum Verfahren ab- 
stimmen. 
 
Beschluss: 
Die Beratung dieser Vorlage wird wegen Beratungsbedarfes einer Fraktion zurück- 
gestellt; das würde bedeuten, dass ihre Beratung in der Bezirksvertretung Lindenthal 
am 24. September 2018, Schulausschuss 5. November 2018, sowie im Rat am 22. 
November 2018 stattfinden würde. 
 
Abstimmungsergebnis: 
dafür: 4 Stimmen der CDU-Fraktion; dagegen: 8 Stimmen der SPD-Fraktion/der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/der Fraktion Die Linke/der FDP-Fraktion. Somit 
bleibt der TOP auf der Tagesordnung. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Vorlage ohne Votum zur 
Beratung in die nachfolgenden Gremien und zur Beschlussfassung im Schulaus- 
schuss in einer Sondersitzung vor der Ratssitzung am 27. September 2018.

Abstimmungsergebnis: 
einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und eines Vertreters der 
CDU bei 2 Enthaltungen der CDU-Fraktion sowie 2 Nichtbeteiligungen der CDU-
Fraktion. 
 
Herr Dr. Schlieben fasst die sich daraus ergebende Beratungsfolge wie folgt zusam- 
men: 17. September 2018 AVR, 18. September 2018 Sportausschuss und 24. Sep- 
tember 2018 BV 3 und Finanzausschuss. Er bittet die Verwaltung spätestens bis zur 
Sitzung der BV 3 die Fragen schriftlich zu beantworten und das Schreiben des LVR 
mit Stellungnahme bereitzustellen.  
Frau Dr. Klein sagt zu, die Fragen zu beantworten und zusammen mit einem Auszug 
aus der Niederschrift dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zur Verfügung zu 
stellen. Ebenso wird eine Stellungnahme zu dem Schreiben des LVR verfasst und 
übermittelt.  
 
Frau Laufenberg, FDP-Fraktion, bittet die Verwaltung um eine schriftliche Bestäti- 
gung der Auskunft, wonach nach Angabe des Schulministeriums eine 3-zügige Ge- 
samtschule mit vertikaler Ausrichtung nicht möglich sein solle. Ihr liegen dazu andere 
Auskünfte vor. 
 
Für Frau Westphal, sachkundige Einwohnerin FDP-Fraktion, steht nicht im Vorder- 
grund, dass eine dreizügige Gesamtschule nicht möglich wäre; vielmehr wolle sie an 
diesem Standort eine vertikale Ausrichtung haben. Warum hat die Verwaltung statt- 
dessen eine horizontale Ausrichtung vorgeschlagen? Warum kann man das Ein- 
zugsgebiet beider Standorte nicht gleich halten? Die FDP-Fraktion präferiert eindeu- 
tig eine vertikale Teilung dieser Schule. Bei dem Standort der Elsa-Brändström-
Realschule sollte der sportliche Schwerpunkt im Fokus stehen; bei dem anderen 
Standort der Gesamtschule sollte ein anderer Schwerpunkt gefunden werden. 
 
Zu diesen Fragen erläutert Herr Pfeuffer, dass der Vorschlag der Verwaltung den 
schulrechtlichen Vorgaben entspricht. Zwar könne man eine neue Gesamtschule an 
2 Teilstandorten vertikal führen, wenn sie mindestens 6 Züge hat. Dafür aber fehlt im 
vorliegenden Fall der Platz; für eine vertikale Gliederung ist eine Genehmigung daher 
nicht zu erwarten. Der FDP-Fraktion sichert er die Beantwortung der zusätzlichen 
schulrechtlichen Fragen zu. 
 
Auf eine Bemerkung des Herr Dr. Zimmermann, sachkundiger Einwohner CDU, er- 
klärt Herr Dr. Schlieben, dass er den Auftrag annehme, einen Termin für eine Son- 
dersitzung zu finden. 
 
Teil II – Diskussionsverlauf 
 
Die inhaltliche Diskussion fand teilweise bereits bei der Beratung über die Tagesord- 
nung statt (siehe oben). 
Herr Dr. Schlieben weist nochmals darauf hin, dass ein Votum des Schulausschus- 
ses in der noch zu terminierenden Sondersitzung getroffen wird. Er begrüßt Frau 
Weisbarth, Schulleiterin der Elsa-Brändström-Realschule und erteilt ihr das Wort für 
ein Statement zu der Beschlussvorlage. 
 
Frau Weisbarth erläutert die Situation ihrer Schule und stellt in einem leidenschaftli- 
chen Plädoyer heraus, warum sie die von der Verwaltung vorgeschlagene Entschei-

dung unterstützt. Sie sei seit 20 Jahren Schulleiterin der Realschule und hat den 
Sportzweig an die Schule geholt; seinerzeit in erster Linie gedacht als Präventiv- 
maßnahme. Eltern, Schule und das Umfeld hätten gemeinsam etwas Wichtiges ge- 
schaffen. Und ohne die Unterstützung der Stadt Köln wäre man bei der Sportausrich- 
tung nicht so weit gekommen. Ihre Realschule ist stolz darauf, die Trainingsstätten 
von Rot Weiß Köln, des ASV und des 1. FC Köln sowie der Haie nutzen zu können. 
Sie weist darauf hin, dass man deswegen schon jetzt seit 10 Jahren nach Müngers- 
dorf fährt; dies mit logistischer Unterstützung der Verwaltung. 
 
Das Landesministerium und der DFB bewerten das Sportkonzept der Schule als sehr 
positiv. Die gesellschaftliche Entwicklung ist jedoch dahingegangen, dass aus der 
näheren Umgebung kaum noch Anmeldungen für die Realschule eingehen. Sie stellt 
fest, dass der Elternwille heute eindeutig in Richtung zur Gesamtschule gehe. In 
Zahlen bedeutet dies, dass es für ihre Realschule für das nächste Schuljahr nur 7 
Anmeldungen gegeben habe. Wenn man keine Gesamtschule gründe, dann würde 
der Standort gegen die Wand gefahren. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal habe sich bereits positiv für eine Gesamtschule ge- 
äußert; die Sportvereine haben ebenfalls in diesem Sinne an die Oberbürgermeiste- 
rin appelliert. Weiter äußert sie die Sorge, dass das Land NRW den Titel „Sportschu- 
le NRW“ aberkennen würde, wenn die Stadt Köln keine entsprechende Entscheidung 
trifft. 
 
Zusammenfassend sieht sie keine realistische Chance, alleine an ihrem Standort 
eine  Gesamtschule zu führen. In diesem Jahr hat ihre Schule 55 geeignete Sport- 
schüler als Realschüler aufgenommen. Es sei nun jedoch an der Zeit, einen Be- 
schluss für die Gesamtschule zu treffen; sie wünscht sich, die entsprechenden De- 
tails gemeinsam zu diskutieren. 
Herr Dr. Schlieben dankt für ihr Statement und stellt heraus, dass alle Teilnehmer 
des Schulausschusses hier eine Gesamtschule haben wollen. 
 
Herr Dr. Zimmermann, sachkundiger Einwohner CDU, nimmt Bezug auf seine Mail 
vom 12. Juli 2018 an die Verwaltung und möchte dazu einige Fakten aus seiner Sicht 
klarstellen. Er geht darin auf die räumliche Situation ein und leitet daraus ab, dass 
vorstellbar wäre, nach einem Start der Gesamtschule mit der Sek I binnen 7 bis 8 
Jahren die restlichen Räume zu schaffen.  
 
Herr Wirth, sachkundiger Einwohner Die Grünen, bittet um Auskunft, wie sich die 
Schülersituation an der Realschule in der 7. Klasse darstellt. Frau Weisbarth antwor- 
tet, dass die Stufe 7 normal gefüllt sei; es kommen dann viele Schüler von den Gym- 
nasien hinzu. 
 
Frau Dr. Klein nimmt zu der E-Mail des Herrn Dr. Zimmermann Stellung und stellt 
heraus, dass die Fragen nahezu ausschließlich innere Schulangelegenheiten betref- 
fen. Zur angesprochenen Grundstücksgröße wiederholt sie, dass eine vierzügige 
Gesamtschule nicht auf ein Grundstück von 7.491 m² passt. Es gibt dazu ein Raum- 
konzept. Jedoch den Park auch nur teilweise für die Schule in Anspruch nehmen zu 
können, bewertet sie als völlig unrealistisch. In der Summe sei sein Vorschlag nicht 
genehmigungsfähig. 
 
Herr Gräbener ergänzt, dass neben den Flächen für die Schulräume nach den 
Schulbaurichtlinien auch noch ein Zuschlag von plus 0,6 für Verkehrsflächen, Neben-

räume, Fluchtwege und Ähnliches hinzukommt und dies zusammen den erforderli- 
chen Flächenbedarf ergibt. Dazu verweist er auf die bereits genannte Beantwortung 
einer Anfrage im Januar 2018. Rechnet man den Flächenbedarf in Bruttogeschoss- 
fläche um, ergibt das eben das zuvor bereits angesprochene VIII-geschossige Ge- 
bäude. Weitere Restriktionen, wie Landschaftsschutz, Denkmalschutz und Waldge- 
biet, kommen noch hinzu. Fazit der zahlreichen Gespräche auch mit den anderen 
Dienststellen ist, dass das nicht umsetzbar ist. 
 
Frau Westphal, sachkundige Einwohnerin FDP-Fraktion, bittet die Verwaltung zur 
Vorbereitung der Entscheidung Raumpläne der beiden Realschulen vorzulegen und 
von der Schulentwicklungsplanung eine Stellungnahme, wieso eine Aufteilung auf 3 
Züge zu 3 Zügen nicht möglich sei. 
 
Frau Dr. Klein antwortet dazu, dass die Verwaltung seit gut einem Jahr Fakten be- 
reitstellt und alle Fragen beantwortet. Nun sei es an der Zeit, Entscheidungen zu tref- 
fen. Sie äußert die Hoffnung, der Ausschuss möge den Beschlüssen der Schulkonfe- 
renzen folgen. 
 
Frau Nesseler-Komp, CDU-Fraktion, stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende 
der Debatte. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke. 
 
Herr Goss, Stadtschulpflegschaft, äußert in einer persönlichen Erklärung seine Hoff- 
nung, dass man nun dem Elternwunsch und den Beschlüssen der Schulen nach- 
kommt. Alle wussten, dass 2 Standorte nicht optimal sind. 
Im Laufe der Diskussion sei geäußert worden, dass an Gymnasien Realschulklassen 
eingerichtet würden - zu dieser Äußerung erbittet er eine Stellungnahme der Verwal- 
tung. 
Frau Heuer stellt klar, dass es so nicht ist. Vielmehr würden Schüler mit Realschul- 
empfehlung an Gymnasien angemeldet, die dann dort aber nicht erfolgreich sind. 
Das jedoch sei eine bildungspolitische Frage. 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG 
NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 
01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe 
II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
 
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ga nztagsschule geführt.  
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue  Gesamtschule ab dem Schul- 
jahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Al- 
ter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird.  
 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung , bei der Bezirksregierung Köln 
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamt- 
schule zu stellen.

5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregieru ng Köln erteilten Genehmigung 
zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 
2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa-Brändström-Realschule, 
Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der Ernst-Simons-
Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln-Müngersdorf, ab dem 
Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen 
mehr.  
 
6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klass en der Elsa-Brändström-
Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen.  
 
7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Erns t-Simons-Realschule Alter Militär- 
ring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten 
bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten.  
 
8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach ge sicherter Finanzierung. Für 
die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem 
Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmä- 
ßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit 
u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden 
sein.  
 
9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, d ass die Gesamtschule im Sinne 
des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der 
Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam ler- 
nen.  
 
10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW-
Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die 
Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten 
Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu über- 
nehmen.  
 
11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ver- 
waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Beschluss 1: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stellt die Behandlung dieser Vorlage 
wegen Beratungsbedarfs um eine Sitzungsfolge zurück. Die Beratung soll in der Sit- 
zung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.09.2018 beginnen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
mit 4 Stimmen der CDU-Fraktion gegen 8 Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion mehrheitlich abge- 
lehnt. 
 
Beschluss 2: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist diese Vorlage ohne Votum in 
die nachfolgenden Gremien. Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung die Einberufung einer Sondersitzung des Schulausschusses vor der 
Ratssitzung am 27. September 2018 zur Beratung dieser Vorlage.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und eines Vertreters der 
CDU bei einer Enthaltung der CDU-Fraktion sowie 2 Nichtbeteiligungen der CDU-
Fraktion.

Anlage 10, Auszug Sportausschuss vom 18.09.2018

3860 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Herr Willms 
Telefon:  (0221) 221 31203  
Fax       :  (0221) 221 31244 
E-Mail:  peter.willms@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses 
vom 18.09.2018 
öffentlich 
4.1 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lin-
denthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schlie-
ßung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-
Realschule 
2627/2018 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG 
NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 
01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe 
II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schu l-
jahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Al-
ter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln 
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesam t-
schule zu stellen.  
5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung 
zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 
2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa -Brändström-Realschule, 
Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln -Sülz sowie der Ernst -Simons-
Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln -Müngersdorf, ab dem 
Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen 
mehr.

6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa -Brändström-
Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen. 
7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militär-
ring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten 
bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 
8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für 
die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem 
Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsm ä-
ßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit 
u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden 
sein.  
9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Ge samtschule im Sinne 
des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der 
Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam le r-
nen. 
10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW -
Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die 
Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten 
Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übe r-
nehmen. 
11. Die sofortige Vollziehung dieses B eschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ve r-
waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
Alternative 
Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Errichtung der G e-
samtschule Lindenthal und bestätigt, dass die beiden Realschulen (Elsa-Brändström-
Realschule und Ernst-Simons-Realschule) bis auf Weiteres bestehen bleiben.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Ergänzend spricht sich 
der Sportausschuss mit Nachdruck für die zeitnahe Einrichtung der Gesamt-
schule aus, damit schnellstmöglich auch die Weiterführung der Sportschule 
NRW erreicht und der bereits bestehende Verbund gestärkt und dauerhaft ge-
sichert wird.

Beschlussvorlage Rat

22685 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2627/2018 
Freigabedatum 
22.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 
2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der 
Ernst-Simons-Realschule 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) die Erric h-
tung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Seku n-
darstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und 
baut jahrgangsweise auf.  
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2019/20 an 
den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Alter Militärring 96 (Müngersdorf) 
geführt wird. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt  die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach 
Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.  
5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung 
der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufe n-
de Schließung der Elsa -Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 
Köln-Sülz sowie der Ernst -Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln -
Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangskla s-
sen mehr.  
6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa -Brändström-Realschule zum Schul-
jahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen. 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 
Sportausschuss 18.09.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militärring angesiedelte 
Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit 
soll das Auslaufen der Schule begleiten. 
8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme er folgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür no t-
wendigen Bau - und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderl i-
chen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren 
Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der 
Schulmiete verbunden sein.  
9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 
Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in d er Schüler*innen mit und ohne so n-
derpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen. 
10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW -Sportschulen. Der 
Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Ge samt-
schule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im 
Sportverbund zu übernehmen. 
11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgericht s-
ordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
Alternative 
Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Errichtung der Gesamtschule Li n-
denthal und bestätigt, dass die beiden Realschulen (Elsa -Brändström-Realschule und Ernst -Simons-
Realschule) bis auf Weiteres bestehen bleiben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
1. Einleitung 
 
Die Verwaltung sieht nach intensiver Prüfung vor, zum Schuljahr 2019/20 eine Gesamtschule im 
Stadtbezirk Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße 488 in Sül z und Alter Militärring 96 
in Müngersdorf zu errichten. Dabei ergeben sich folgende Planungsparameter: 
 
 Die Verwaltung hat Vorgespräche geführt, in denen die Schulleitungen der Elsa -Brändström-
Realschule und der Ernst -Simons-Realschule diese schulentwicklu ngsplanerische Maßnahme 
begrüßten und die Bezirksregierung Köln Zustimmung und Unterstützung signalisierte. Beide 
Schulen haben entsprechende Stellungnahmen in der jeweiligen Schulkonferenz herbeigeführt 
(Anlagen) 
 
 Die neue Gesamtschule soll an den benannt en Teilstandorten schulrechtskonform in horizont a-
ler Teilung geführt werden. Dabei sind die Jahrgänge 5 bis 7 am Standort Berrenrather Straße 
und die weiteren Jahrgänge der Sek. I sowie die Sek. II (Jahrgänge 8 bis 13) am Standort Alter 
Militärring vorgesehen. Die neue Gesamtschule wird also zum Schuljahr 2019/20 aufbauend mit 
dem 5. Jahrgang (4 Eingangsklassen) am Standort Berrenrather Straße starten. 
 
 Die neue Gesamtschule wird vierzügig in der Sekundarstufe I und zweizügig in der Sekunda r-
stufe II erricht et. Es handelt sich hierbei schulrechtlich um die Mindestzügigkeiten einer neuen 
Gesamtschule. Für stärkere Differenzierungsmöglichkeiten des Kursangebotes in der Oberstufe 
der neuen Gesamtschule werden von Anfang an Kooperationsbezüge in der Sekundarstufe  II 
mit der Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang und der Anna -Freud-Schule des Lan d-
schaftsverbandes Rheinland (LVR) in Müngersdorf in Betracht gezogen. 
 
 Die Elsa -Brändström-Realschule und die Ernst -Simons-Realschule werden zum Schuljahr 
2019/20 auslaufend geschlossen. Beide Schulen nehmen ab diesem Schuljahr keine Eingang s-
klassen mehr auf. Die Schulkonferenzen der beiden Schulen haben dieses zur Kenntnis g e-
nommen und in ihren Stellungnahmen kommentiert. 
 
 Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens zum Schuljah r 2018/19 bleibt festzuhalten, dass die 
zweieinhalbzügige Elsa -Brändström-Realschule im kommenden Schuljahr lediglich zwei reine 
Sportklassen mit Schüler*innen aus einem erweiterten Einzugsgebiet bilden kann. Es gab nach 
Auskunft der Schule nur noch 7 „Reg elanmeldungen“ und keine Anmeldungen von Kindern aus 
Sülz und Klettenberg. Früher nahm die Realschule aufgrund der räumlichen Nähe auch Rege l-
schüler*innen aus Hürth in nennenswerter Größe auf. Nach Errichtung einer Gesamtschule in 
Hürth ist diese Nachfrage  stark eingebrochen. Die zweizügige Ernst -Simons-Realschule ve r-
zeichnete lediglich 39 Anmeldungen; 42 Kinder wurden letztlich aufgenommen. Nach Einschä t-
zung der Schule erklärt sich die relativ geringe Anmeldezahl auch durch neue Wahlmöglichke i-
ten für Elter n und Schüler*innen im Übergang auf die weiterführenden Schulen aufgrund des 
Starts der Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang und der Helios -Gesamtschule in E h-
renfeld zum Schuljahr 2018/19.

4 
 Prinzipielles Vorbild für die beschriebene schulentwicklungspl anerische Maßnahme ist die e r-
folgreiche Realisierung der Gesamtschule Innenstadt in horizontaler Teilung an den Teilstan d-
orten Frankstraße und Severinswall zum Schuljahr 2014/15 bei auslaufender Schließung der 
Konrad-Adenauer-Realschule und der Theo-Burauen-Realschule. 
 
 Die ab dem Schuljahr 2019/20 auslaufende Elsa -Brändström-Realschule verbleibt bis zur en d-
gültigen schulrechtlichen Schließung im Verbund der „NRW -Sportschulen“, sie kann aber keine 
neuen Kinder mehr in die Sportklassen aufnehmen. Die neue Ge samtschule soll ermutigt we r-
den, zeitnah, nach Möglichkeit zum Schuljahr 2020/21, in den Verbund „NRW -Sportschule“ ein-
zutreten. Voraussetzung dafür ist ein positiver Beschluss der Schulkonferenz der neuen Schule, 
die sich nach ihrem Start zum Schuljahr 201 9/20 erst konstituieren wird. Die Verwaltung hat die 
Implikationen der Errichtung einer neuen Gesamtschule bei Schließung der beiden Realschulen 
mit der Bezirksregierung und der Staatskanzlei des Landes NRW abgestimmt. 
 
 Die Ernst-Simons-Realschule arbeitet eng mit der unmittelbar benachbarten Anna-Freud-Schule 
des Landschaftsverbandes Rheinland zusammen; seit dem Schuljahr 2014/15 auf der Grundl a-
ge einer Kooperationsvereinbarung. Verwaltung und LVR stimmen nach den ersten Jahren der 
Erfahrung derzeit ab, in wieweit die Zusammenarbeit auf der jetzigen Basis und im Hinblick auf 
die kommenden Veränderungen anzupassen ist. Die Chancen einer Kooperation der neuen 
Gesamtschule mit der Anna-Freud-Schule werden von der Verwaltung positiv beurteilt. 
 
Anderweitige Überlegungen, die in der jüngeren Vergangenheit erörtert und teilweise mit politischen 
Prüfaufträgen versehen wurden, waren: 
 Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer vierzügigen Gesamtschule am Schulstandort Berre n-
rather Straße 
 Errichtung eines dreizügigen, v ertikalen Teilstandortes Berrenrather Straße einer bestehenden 
Gesamtschule mit Option einer späteren Verselbstständigung des Teilstandortes 
 Realisierung einer (zunächst) dreizügigen Gesamtschule am Schulstandort Berrenrather Straße 
 Realisierung einer Gesamtschule an den beiden Schulstandorten Berrenrather Straße und Eu s-
kirchener Straße 
 Nutzung des Schulstandortes Lotharstraße 
 Ankauf eines Gebäudes in (vormaligem) Besitz der Russischen Föderation in Nachbarschaft 
Berrenrather Straße 
 
Die Verwaltung sieht vo r, diese Handlungsansätze und politischen Prüfaufträge (bis auf den Letztg e-
nannten, der bei erfolgreicher Umsetzung die Raumsituation am Schulstandort Berrenrather Straße 
verbessern könnte) nun nicht mehr weiter zu verfolgen, insofern die Verwaltungsressou rcen auf die 
Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung zu konzentrieren und bittet diesbezüglich um Kenntnisna h-
me. 
 
 
2. Bedürfnisfeststellung  
 
Im Rahmen der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 hatte die Verwaltung unter 
anderem den Vorschlag unt erbreitet, eine Gesamtschule im Stadtteil Lindenthal durch die Nutzung 
der Standorte Berrenrather Straße 488 und Euskirchener Straße 50 zu errichten.  
 
Die Bedarfsermittlung erfolgte im Zuge der Schulentwicklungsplanung sowohl im regionalen als auch 
im ges amtstädtischen Kontext. Die Bedarfseinschätzung ist auch bei der veränderten Standortko n-

5 
zeption gleich geblieben. Eine abweichende Bedarfseinschätzung zur Schulentwicklungsplanung 
2016 besteht also nicht. Hier war neben den erheblichen Bedarfen und zusätzl ichen Schulraumkapa-
zitäten aufgrund der stark steigenden Schüler*innenzahlen auch auf den anhaltenden Wandel der 
Schulstruktur vor dem Hintergrund eines entsprechenden Elternwahlverhaltens hingewiesen worden. 
Gymnasien und Gesamtschulen werden sehr stark, Hauptschulen wenig und Realschulen in relativer 
Stabilität nachgefragt. Mit Blick auf das Schuljahr 2018/19 mussten leider stadtweit 960 Gesamtsch u-
linteressent*innen abgelehnt werden (vergleiche Session 1851/2018). 
 
An der neuen Gesamtschule Lindenthal sol lte Raumkapazität nach Bedarf, mindestens jedoch ein 
Klassenraum für die Beschulung von Seiteneinsteigern vorgehalten werden. Die Gesam tschule ist 
nach Einschätzung der Verwaltung die geeignetste Schulform für die Beschulung von Seiteneinste i-
gern, weil in dieser Schulform für alle Schüler*innen der Seiteneinsteigerklasse(n) eine anschließende 
Beschulung in Regelklassen ohne Schulwechsel möglich ist. 
 
3. Entwicklung der Schülerzahlen 
 
An der Gesamtschule soll Gemeinsames Lernen möglich sein. Die Landesregierung  NRW beabsich-
tigt, ab dem Schuljahr 2019/20 die Klassengrößen im Gemeinsamen Lernen (in der Sekundarstufe I) 
schulformunabhängig von derzeit 27 auf 25 zu reduzieren. 
Damit ergibt sich folgende voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen: 
2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28
Klassenstufe 5 100 100 100 100 100 100 100 100 100
Klassenstufe 6 100 100 100 100 100 100 100 100
Klassenstufe 7 100 100 100 100 100 100 100
Klassenstufe 8 100 100 100 100 100 100
Klassenstufe 9 100 100 100 100 100
Klassenstufe 10 100 100 100 100
Einführungsphase 42 42 42
Qualifikationsphase Q1 42 42
Qualifikationsphase Q2 42
Summe 100 200 300 400 500 600 642 684 726
GE Lindenthal
Schüler
 
 
An den beiden auslaufenden Realschulen können sich die Schülerzahlen wie folgt entwickeln: 
2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
Klassenstufe 5 53 42
Klassenstufe 6 60 59 42
Klassenstufe 7 78 82 59 42
Klassenstufe 8 62 62 82 59 42
Klassenstufe 9 60 62 62 82 59 42
Klassenstufe 10 59 62 62 62 82 59 42
Summe 372 369 307 245 183 101 42 0
Klassenstufe 5 52 52
Klassenstufe 6 61 51 52
Klassenstufe 7 89 80 51 52
Klassenstufe 8 74 87 80 51 52
Klassenstufe 9 57 76 87 80 51 52
Klassenstufe 10 77 54 76 87 80 51 52
Summe 410 400 346 270 183 103 52 0
Klassenstufe 5 105 94
Klassenstufe 6 121 110 94
Klassenstufe 7 167 162 110 94
Klassenstufe 8 136 149 162 110 94
Klassenstufe 9 117 138 149 162 110 94
Klassenstufe 10 136 116 138 149 162 110 94
Summe 782 769 653 515 366 204 94 0
Schüler
160052 / Ernst-Simons-
Realschule / Alter Militärring 
(RS)
160246 / Elsa-Brändström-
Schule / Berrenrather Str. 
(RS)
Summe

6 
4. Finanzierung und (Personal-)Ressourcen 
4.1. Beschreibung Baubedarf und Einrichtungskosten 
 
Beschreibung der räumlichen Bedarfe: 
Die Schulverwaltung prüft derzeit im Detail die bei den Schulstandorte Berrenrather Straße und Alter 
Militärring, damit die räumlichen Voraussetzungen einer neuen Gesamtschule (und zweier auslaufe n-
der Realschulen) kurz-, mittel- und langfristig erfüllt werden können. An beiden Teilstandorten sind in 
diesem Zusammenhang räumliche Zusetzungen, z.B. in Form mobiler Einheiten vorzusehen. 
Die Gebäude- und Grundstückskapazitäten an beiden Schulstandorten setzen die Rahmenbedingu n-
gen für die Verteilung der Jahrgänge der Gesamtschule. Ebenso muss sich mit dieser Geb äude- und 
Grundstückssituation ein vertretbares Auslaufen der beiden Realschulen entwickeln lassen. 
Zu beachten ist, dass die aufbauende Gesamtschule im gebundenen Ganztag geführt werden soll, 
die Elsa -Brändström-Realschule jedoch als Halbtagsschule arbeit et. Die erforderlichen Räume für 
den gebundenen Ganztag (Küche, Mensa und Aufenthalt) müssen daher neben den Klassen -, Fach- 
und sonstigen Räumen identifiziert und für die langfristige Nutzung hergerichtet werden.  
Im Schuljahr 2018/19 wurden an der Elsa -Brändström-Realschule 16 Klassen, davon eine Vorbere i-
tungsklasse, geführt. Das Schulgebäude war mit dieser Klassengröße - im Halbtagsbetrieb - ausge-
lastet. Auf dem Schulgrundstück können in Form von Containereinheiten temporär eine Mensa mit 
Küche (für 300 Essensteilnehmer*innen in zwei Schichten) und 2 Klassenräume geschaffen werden. 
So ist es möglich, in der Spitze bis zu 19 Klassen maximal und vorübergehend unterzubringen. In s-
besondere durch den Aufbau der Gesamtschule und das gleichzeitige Auslaufen der Realschule er-
scheint es auch nicht vorübergehend vertretbar, die Raumsituation durch eine noch höhere Klasse n-
zahl weiter einzuschränken. Zudem erscheint es pädagogisch sinnvoll, die beiden auslaufenden 
Schulen ab einem gewissen Zeitpunkt räumlich zusammenz uführen, um die Unterrichtsversorgung 
der verbleibenden Jahrgänge bestmöglich zu unterstützen.  
In der Konsequenz kann die auslaufende Elsa -Brändström-Realschule bis zum Ende des Schuljahres 
2020/21 am Standort verbleiben. In diesem Schuljahr werden an der  Berrenrather Straße dann 19 
Klassen, inkl. Vorbereitungsklasse, untergebracht sein.  
 
Standort Berrenrather Straße Zukünftig Gesamtschule mit dem 5. – 7. Jahrgang 
Schuljahr Jg. 5 Jg. 6 Jg. 7 Jg. 8 Jg.9 Jg. 10 Anz. Klass. 
18/19 2 3 3 3 3 2 16 
19/20 4 2 3 3 3 3 18 
20/21 4 4 2 3 3 3 19 
21/22 4 4 4 0* 0* 0* 12 
22/23 4 4 4 0 0* 0* 12 
23/24 4 4 4 0 0 0* 12 
24/25 4 4 4 0 0 0 12 
* Verlagerung an den Standort Alter Militärring 96 zur ebenfalls auslaufenden Ernst -Simons-
Realschule 
Klassen der Elsa -Brändström-Realschule, o h-
ne farbliche Hinterlegung, inkl. 1 Vorbere i-
tungsklasse 
Klassen der aufbauende Gesam tschule sind 
grau hinterlegt

7 
Die Ernst-Simons- Realschule führte im Schuljahr 2017/18 insgesamt 13 Klassen, inkl. einer Vorb e-
reitungsklasse. Sie wird seit  dem Schuljahr 2014/15 aufbauend als gebundene Ganztagsschule g e-
führt. Der gebundene Ganztag ist dementsprechend auf 12 Klassen ausgerichtet. In diesem Zusa m-
menhang war die Ernst -Simons-Realschule in Ihrer Aufnahmekapazität von 3 auf 2 Züge reduziert 
worden. Die Zahl der Fachräume, die ursprünglich auf eine 3 -zügige Realschule (mit 18 Klassen) 
ausgerichtet war, wurde nicht signifikant verändert. Die Küche der benachbarten Anna -Freud-Schule 
des Landschaftsverbandes Rheinland (Alter Militärring 96) wird von b eiden Schulen genutzt. Die E s-
senseinnahme erfolgt jedoch getrennt in den Räumen der jeweiligen Schule. 
 
Um die Organisation des gebundenen Ganztags für die Klassen des 8. bis 10. Schuljahres der neuen 
Gesamtschule zu klären, muss die Zeit bis 2022/23 genutzt werden.  
Die Ernst-Simons Realschule darf ebenfalls ab dem Schuljahr 2019/20 keine Eingangsklassen mehr 
aufnehmen, um zum Schuljahr 2021/22 die Räume bereit stellen zu können, die erforderlich sind, um 
die verbleibenden 7 Klassen der Elsa-Brändström-Realschule aufnehmen zu können. 
 
Es ist unklar, wie lange die Vorbereitungsklasse(n) an den auslaufenden Realschulen fortgeführt we r-
den können, da diese in der Regel jahrgangsübergreifend eingerichtet sind. Nach Auskunft des 
Schulamtes für die Stadt Köln ist es spätestens dann problematisch, eine Vorbereitungsklasse au f-
recht zu erhalten, wenn nur noch die Jahrgänge des 8. bis 10. Schuljahrs an einer auslaufenden 
Schule vorhanden sind. So lange es organisatorisch möglich ist, soll(en) die Vorbereitungsklasse(n)  
fortgeführt werden. 
 
Standort Alter Militärring  Zukünftig Gesamtschule mit dem 8. – 13. Jahrgang 
Schuljahr 
Jg. 5 
RS 
Jg. 6 
RS 
Jg. 7 
RS 
Jg. 8 
RS 
Jg. 9 
RS 
Jg. 
10 
RS Jg. 8 GE 
Jg. 9 
GE 
Jg. 
10 
GE 
Jg. 
11 
Jg. 
12 
Jg. 
13 
Anzahl 
Klassen 
18/19 2 2 3 2 2 2 0 0 0       13 
19/20 0 2 2 3 2 2 0 0 0       11 
20/21 0 0 2 2 3 2 0 0 0       9 
21/22 0 0 0 4* 5* 6* 0 0 0       15 
22/23 0 0 0 0 4* 5* 4 0 0       13 
23/24 0 0 0 0 0 4* 4 4 0       12 
24/25 0 0 0 0 0 0 4 4 4       12 
25/26 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2     14 
26/27 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2 2   16 
27/28 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2 2 2 18 
28/29 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2 2 2 18 
* Summe der Klassen der Ernst-Simons-Realschule und der Elsa-Brändström-Realschule 
Klassen der Ernst -Simons Realschule, ohne farbliche 
Hinterlegung, inkl. 1 Vorbereitungsklasse 
Klassen der aufbauende Gesamtschule sind grau 
hinterlegt 
 
An den beiden Schulstandorten Berrenrather Straße 448 und Alter Militärring 96 sind verschiedene 
Baumaßnahmen erforderlich, um den Raumbedarf zu decken: 
Die Prüfung, wie nach Aus zug der Elsa -Brändström-Realschule ab dem Schuljahr 2021/22 durch 
(Um)Bauten das Raumangebot, insbesondere mit Blick auf die Ganztagsräume, ausgestattet werden 
kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Hierzu wird eine separate Vorlage erf or-
derlich. Gleiches gilt für den (Um)Baubedarf am Standort Alter Militärring 96.

8 
 
4.2   Folgekosten, Investivkosten, Mietkosten (Baukosten) 
Die (Um)Baukosten werden in einer separaten Beschlussvorlage anlassbezogen dargestellt. 
 
4.3. Schulsekretariat und Schulhausmeister  
Sowohl an dem Schulstandort Berrenrather Str. als auch an dem Schulstandort Alter Militärring ist 
derzeit jeweils ein Schulhausmeister tätig. Da die Räumlichkeiten der beiden Realschulen durch die 
Gesamtschule lediglich eine Umnutzung erfahren , wird der Einsatz der Schulhausmeister an diesen 
Standorten auch weiterhin erforderlich sein. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterste l-
len ist die tarifliche Reinigungsfläche. Aufgrund der unter 4.1. beschriebenen Baumaßnahmen und 
der damit ein hergehenden Veränderungen der tariflichen Reinigungsflächen kann es nach derzeit i-
gem Erkenntnissen allenfalls zu einer Anpassung der bisherigen Bewertung der Schulhausmeiste r-
stelle des Schulstandortes Berrenrather Str. (aktuell E 6 TVöD) kommen. Ob tatsäch lich eine Anpas-
sung erforderlich ist, bleibt abzuwarten und kann erst nach Abschluss der Baumaßnahmen  aufgrund 
der dann feststehenden tariflichen Reinigungsflächen geprüft werden. 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten im Schulsek retariat richten sich n e-
ben der zu erwartenden Schülerzahl u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung 
der Sekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Nach Gegenüberstellung 
des aktuellen Stellenbedarfes für die Schulsekretariate der beiden Realschulen mit dem voraussichtl i-
chen Stellenbedarf der sich ab dem Schuljahr 2019/20 aufbauenden Gesamtschule bei gleichzeitigem 
Auslaufen der beiden Realschulen, ergeben sich für die Schulsekretariate insgesamt keine zusätzl i-
chen Stellenbedarfe sowie Personalkosten. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Schulse k-
retariatsstellen (Realschulen E6 TVöD und Gesamtschulen E 7 TVöD) bedarf es im Rahmen des g e-
samtstädtischen Kapazitätsausgleiches ggf. einer Neubewertung von Stellen  bzw. Stellenanteilen bei 
den Schulsekretariaten. 
 
4.4 Schulsozialarbeit 
An der Ernst -Simons-Realschule ist seit 01.04.2012 eine kommunale Stelle Schulsozialarbeiter über 
das Bildungs - und Teilhabepaket des Bundes eingesetzt. Aus fachlicher Sicht soll dies e Stelle z u-
nächst hier verbleiben. Insbesondere kann mit dieser Stelle Schulsozialarbeit die Übergangsphase 
sozialpädagogisch unterstützt werden. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt ist zu prüfen, ob die Gesam t-
schule Lindenthal zukünftig durch kommunale Schulso zialarbeit oder durch Schulsozialarbeit im La n-
desdienst begleitet werden soll. 
 
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t-
tel Einzelner gegen die Errichtung der Gesamtschule Lindenthal mit den Teilstandorten Berrenrather 
Straße 488 und Alter Militärring 96 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisator i-
schen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen 
wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern frühzeitig vor Beginn des Schuljahres 2019/20 Kla r-
heit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die s o-
fortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgeric htsordnung (besonderes öffentliches 
Interesse) anzuordnen.  
 
 
Anlagen

9 
Anlage 1 – Erläuterungen zu schulrechtlichen Begriffen und Rahmenbedingungen 
Anlage 2 – Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Elsa-Brändström-Realschule  
Anlage 3 – Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Ernst-Simons-Realschule

Anlage 6 Schulrechtliche Möglichkeiten zur Errichtung einer neuen Gesamtschule

7197 Zeichen

1 
IV/2 
Anlage 6 zu Session 2627/2018 „Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stad t-
bezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der 
Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule 
 
Informationen zu schulrechtlichen Möglichkeiten zur Realisierung einer 
neuen Gesamtschule 
 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung v om 04.09.2018 bat Frau Wes t-
phal für die  FDP-Fraktion um eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der 
schulrechtlichen Möglichkeiten zur Realisierung einer neuen Gesamtschule.  Die Verwaltung 
legt im Folgenden die schulrechtlichen Rahmenbedingungen in einer Gesamtschau dar: 
 
(1) § 82 Abs. 7 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen: „Gesamtschulen müssen bis Klasse 
10 mindestens vier Par allelklassen pro Jahrgang  haben. Wird diese Mindestgröße u n-
terschritten, kann eine Gesamtschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulen t-
wicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall 
ist und den Schülerinnen und Sch ülern der Weg zu einer anderen Gesamtschule mit 
mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.“ 
Hinweis der Verwaltung : Gesamtschulen müssen vierzügig sein. Ausnahmen greifen 
nur bei bestehenden Schulen, die vorübergehend die Min destgröße nicht erreichen. 
Für die Errichtung einer neuen Gesamtschule müssen vier Eingangsklassen mit mi n-
destens 25 Schüler‘*innen gebildet werden können . Zudem müssen im Anmelde- und 
Aufnahmeverfahren auch tatsächlich mindestens 100 Schüler*innen zusammenkom-
men, damit die Genehmigung der Errichtung einer neuen Schule durch die Bezirksr e-
gierung Köln wirksam wird.  
 Am Standort Berrenrather Straße lässt sich eine vierzügige Gesamtschule ba u-
lich nicht realisieren (siehe ausführlich 0244/2018). 
 Die Bezirksregierung Köln hat für die Stadt Köln beim Ministerium für Schule und 
Bildung Nordrhein -Westfalen sondiert, ob die Errichtung einer dreizügigen G e-
samtschule am Standort Berrenrather Straße möglich wäre. Als Ergebnis des 
Gesprächs mit dem Schulministerium wurde  von dort die nach dem Schulgesetz 
NRW bestehende Rechtslage, nach der Gesamtschulen eine Mindestgröße von 
vier Zügen haben müssen (§ 82 Abs. 7 SchulG NRW, Mindestgröße von Sch u-
len), nochmals bekräftigt - Ausnahmemöglichkeiten sieht die gesetzliche Reg e-
lung nicht vor. Die Genehmigung zur Errichtung einer dreizügigen Gesamtschule 
konnte daher nicht in Aussicht gestellt werden. 
 
(2) § 83 Abs. 5 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen: „Eine Gesamtschule kann mit allen 
Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und allen Parallelklassen der übrigen 
Jahrgänge an anderen Teilstandorten geführt werden (horizontale Gliederung).  Sie 
kann ausnahmsweise auch mit mindestens sechs Parallelklassen pro Jahrgang einen 
Teilstandort mit zwei oder drei Parallelklassen pro Jahrgang führen , wenn nur dann 
das schulische Angebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert wird und dies

2 
mit einer Sekundarschule nach Absatz 4 nicht gesichert werden kann (vertikale Glied e-
rung).“ 
Hinweis der Verwaltung : Eine mindestens vierzügige Gesamtschule  darf an zwei Tei l-
standorten nur in horizontaler Gliederung geführt werden. Wie seitens der Verwaltung 
im Fall der Gesamtschule Lindenthal vorgesehen, werden dabei mehrere komplette 
Jahrgänge an einem Ort (z.B. alle Klassen 5 bis 7 am Standort Berrenrather  Straße) 
und alle Klassen der übrigen Jahrgänge an anderem Ort (z.B. Klassen 8 bis 13 am 
Standort Alter Militärring) gebildet. Dabei muss die gymnasiale Oberstufe in Gänze an 
einem der beiden Standorte geführt werden. Eine vertikale Gliederung, also Klassen 5 
bis 10 an beiden Standorten,  ist nur ausnahmsweise möglich , und zwar nur dann, 
wenn erstens die Gesamtschule mindestens sechszügig in der Sekundarstufe I ist  und 
sich an einem der Orte zwei bis drei Züge und am anderen Ort drei bis vier Züge abbi l-
den l assen sowie wenn zweitens nur so das schulische Angebot in einer Gemeinde 
gesichert werden kann. 
 Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Lösung einer neuen Gesamtschule 
an zwei Teilstandorten in horizontaler Gliederung ist schulrechtskonform und g e-
nehmigungsfähig. 
 An den beiden Schulstandorten Berrenrather Straße und Alter Militärring kann 
aufgrund begrenzter Raumkapazi täten keine sechszügige Gesamtschule real i-
siert werden. 
 In einem Abstimmungsgespräch zur schulrechtlichen Errichtung der Gesam t-
schule Lindenthal hat die Bezirksregierung Köln die Frage der Verwaltung, ob im 
vorliegenden Fall ausnahmsweise eine vierzüge Gesamtschule in vertikaler Gli e-
derung genehmigungsfähig ist (erwartungsgemäß) klar verneint. 
 Im Gespräch mit der Bezirksregierung Köln kam au ch die Anregung der FDP -
Fraktion zur Sprache, über die Bildung eines dreizügigen Teilstandortes Berre n-
rather Straße einer schon bestehenden Gesamtschule in Köln nachzudenken. 
Die Bezirksregierung Köln lehnte dies aus schulfachlichen Gründen ab und ve r-
wies darauf, dass die Erweiterung einer bestehenden Gesamtschule auf mehr als 
8 Züge in der Sekundarstufe  I nicht genehmigungsfähig ist. Eine Genehmigung s-
fähigkeit sei des Weiteren auch schon mit Blick auf die aktuellen Herausford e-
rungen der bestehenden Gesamts chulen in Sachen Erweiterungsbaumaßna h-
men/ Auslagerung/ Generalsanierung bzw. Neustart im Interim auszuschließen: 
 
 Die zum Schulstandort Berrenrather Straße nächstgelegene Gesamtsch u-
le, die Europaschule Köln  in Zollstock, ist sechszügig. Die Zügigkeitserwei-
terung auf 6 Züge erfolgte im Vorgriff auf Umbaumaßnahmen im Rahmen 
der erforderlichen Generalsanierung. In einem zweiten Schritt zieht die 
Verwaltung eine weitere schulrechtliche und räumliche Erweiterung der 
Schule auf insgesamt 8 Züge in Erwägung . Die Gesamtschule Rodenki r-
chen ist ach tzügig. Die neugegründete Gesamtschule Wasseramselweg in 
Vogelsang ist sechszügig. Sie startete im Schuljahr 2018/19 im Interim des 
Interims. Die Gesamtschule Innenstadt ist vierzügig an zwei Teilstandorten 
(in horizontaler Gliederung). Baumaßnahmen zum Abriss und Neubau des 
Schulgebäudes Severinswall aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs 
und zur Realisierung einer Turnhalle sind im vom Rat am 04.04.2017 b e-
schlossenen Maßnahmenpaket GU/TU enthalten. Die Max-Ernst-

3 
Gesamtschule in Bocklemünd/Mengenich  ist fünfzügig im Vorgriff auf la u-
fende Erweiterungsbaumaßnahmen. Auch hier ist zukünftig in einem zwe i-
ten Schritt eine weitere Zügigkeitserweiterung angedacht. Die Gesamtschu-
le Helios ist zum Schuljahr 2018/19 vierzügig im In terim an den Start g e-
gangen. 
 
Fazit der Verwaltung : Die von der Verwaltung  vorgeschlagene Lösung einer neuen G e-
samtschule an zwei Teilstandorten in horizontaler Gliederung ist die unter den gegebenen 
Rahmenbedingungen einzige schulrechtskonforme und genehm igungsfähige Han d-
lungsoption zur zeitnahen Realisi erung einer neuen Gesamtschule Lindenthal an den 
Standorten Berrenrather Straße und Alter Militärring. Die beiden Realschulen haben ein-
stimmig positive Schulkonferenzb eschlüsse herbeigeführt. Die Bezirksregierung Köln 
unterstützt die vorgeschlagene Lösung.

Anlage 9 Vorabauszug AVR vom 17.09.2018

1734 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 18.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 17.09.2018 
öffentlich 
10.3 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lin-
denthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schlie-
ßung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-
Realschule 
2627/2018 
Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt MdR Richter vor, die Vorlage ohne Votum in 
die nachfolgenden Gremien zu ver weisen. Hintergrund  sei die Sondersitzung des 
Ausschusses Schule und Weiterbildung am 24.09.2018.  
 
Der Vorsitzende teilt mit, dass ihn im Nachgang der Berichterstattung sehr erstaunt 
habe, dass die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland ursprüng lich 
nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt wurde. Er möchte daher wissen, ob es üblich 
ist, dass die Verwaltung wichtige Sachverhalte nicht von sich aus vorlegt oder ob es 
hier entsprechende verwaltungsinterne Regelungen gibt. Die Beantwortung der Fr a-
ge k önne gerne in die Sondersitzung des Au sschusses Schule und Weiterbildung 
gebracht werden.  
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, die Nachfrage an das zuständige Dezernat we i-
terzugeben. Grundsätzlich dürfe die Politik von der Verwaltung erwarten, umfassen d 
über den zugrundeliegenden Sachverhalt informiert zu werden.  
 
Beschluss: 
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 12 - Auszug Beschluss BV Lindenthal vom 24.09.2018

3376 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 26.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 24.09.2018 
öffentlich 
9.2.2 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lin-
denthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schlie-
ßung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-
Realschule 
2627/2018 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG 
NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 
01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe 
II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schu l-
jahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Al-
ter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln 
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesam t-
schule zu stellen.  
5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung 
zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 
2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa -Brändström-Realschule, 
Realschule Berrenrather St raße 488, 50937 Köln -Sülz sowie der Ernst -Simons-
Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln -Müngersdorf, ab dem 
Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen 
mehr.

6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa -Brändström-
Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen. 
7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militär-
ring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erh alten 
bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 
8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für 
die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem 
Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsm ä-
ßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit 
u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden 
sein.  
9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt a usdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne 
des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der 
Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam le r-
nen. 
10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand de s Verbundes NRW -
Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die 
Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten 
Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übe r-
nehmen. 
11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ve r-
waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen 
Nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD)

Anlage 4 Stellungnahme Nachbarschulträger - hier: Landschaftsverband Rheinland (LVR)

5353 Zeichen

50-5000-01.2016

LVR-Dezernat Schulen und Integration
LVR-Fachbereich Schulen

LVR » Dezernat 5 » 50663 Köln

Stadt Köln

LVRE

Qualität für Menschen

Datum und Zeichen bitte stets angeben

30.08.2018

Herrn Frank Pfeuffer
Dezernat Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln Dr. Alexandra Schwarz

Tel: 0221 809-5200
Fax: 0221 809-5202

E-Mail:alexandra.schwarz@lvr.de

Errichtung einer Gesamtschule in Köln-Lindenthal, hier: Schulträgerbeteili-
gung nach 8 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW
Ihr Schreiben vom 13.08.2018

Sehr geehrter Herr Pfeuffer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.08.2018, mit dem Sie uns über die Planungen
der Stadt Köln hinsichtlich der Errichtung einer Gesamtschule in Köln-Lindenthal mit
den Teilstandorten Berrenrather Straße 488 und Alter Militärring 96 informiert und
Gelegenheit zur Rückmeldung möglichst bis zum 31.08.2018 gegeben haben.

Angesichts des wachsenden Bedarfs an Schulplätzen, gerade auch im Bereich der
Gesamtschulen, ist das geplante Vorhaben der Stadt Köln aus Sicht des LVR als
überregionalem Träger von Förderschulen und Schulen für Kranke im Rheinland im
Grundsatz nachvollziehbar. Die Ernst-Simons-Realschule und die LVR-Anna-Freud-
Schule befinden sich nicht nur am selben Standort Alter Militärring 96 und nutzen
gemeinsam das dortige Schulgebäude. Beide Schulen sind auch fachlich und organi-
satorisch seit vielen Jahren eng miteinander verbunden. Vor diesem Hintergrund
möchten wir zu den Planungen der Stadt Köln betreffend den Standort Alter Militär-
ring Folgendes zu bedenken geben.

Die LVR-Anna-Freud-Schule ist eine Förderschule des LVR mit dem Schwerpunkt
Körperliche und motorische Entwicklung und befindet sich seit 1978 am Standort
Alter Militärring 96. Sie fördert Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderungen,
chronischen und psychosomatischen Erkrankungen. Als einzige weiterführende För-
derschule für Körperbehinderte in NRW unterrichtet die LVR-Anna-Freud-Schule in
der Sekundarstufe I vorwiegend nach Realschulrichtlinien und in den Jahrgangsstu-
fen EF, Q1 und Q2 nach den Richtlinien der gymnasialen Oberstufe. Die LVR-Anna-

Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der
Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mäil an Anregungen@lvr.de

LVR - Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung:
Dienstgebäude in Köln-Deutz, Deutzer Freiheit 77 - 79 . Helaba

Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln
LVR im Internet: www.lvr.de - Postbank
USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027

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Seite 2

Freud-Schule hat für ihr Engagement insbesondere im Bereich der musisch-
kulturellen Bildung, im Behindertensport und zu Maßnahmen am Übergang Schule-
Beruf bereits zahlreiche landes- und bundesweite Auszeichnungen erhalten.

Seit 2014 besteht zwischen der Ernst-Simons-Realschule und der LVR-Anna-Freud-
Schule eine Kooperationsvereinbarung, die ein klassen- und schulübergreifendes
Unterrichtsangebot für die Kinder und Jugendlichen beider Schulen, d.h. für Kinder
und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, zum Ziel hat.
Durch diese Kooperation wird es Jugendlichen beider Schulen u.a. ermöglicht, am
Standort Alter Militärring die Sekundarstufe II bis zur Allgemeinen Hochschulreife zu
absolvieren. Konkret können Schülerinnen und Schüler der Ernst-Simons-Realschule
mit Mittlerem Abschluss und Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe in die Se-
kundarstufe II der LVR-Anna-Freud-Schule übergehen, um dort bei flexiblerer Kurs-
zusammensetzung das Abitur nach neun Jahren zu erlangen. Die so praktizierte und
bewährte Durchlässigkeit der Systeme, die landesweit Vorbildcharakter hat, sehen
wir durch die Errichtung der Gesamtschule und die damit einhergehende Einführung
eines weiteren Angebots im Bereich der gymnasialen Oberstufe am Standort als
gefährdet an, da die geplante Gesamtschule und die LVR-Anna-Freud-Schule mit
ihren jeweiligen Angeboten in Konkurrenz zueinander treten anstatt sich, wie bisher,
sinnvoll und im Sinne der Schülerinnen und Schüller gegenseitig zu ergänzen.

Daneben ist aus Sicht des LVR als Schulträger die künftig geplante Raumsituation
an den beiden dann vorhandenen Standorten (neu zu errichtende Gesamtschule und
LVR-Anna-Freud-Schule) gänzlich ungeklärt. Die Räumlichkeiten der LVR-Anna-
Freud-Schule sind von der Stadt Köln angemietet. Gleichwohl hat der Landschafts-
verband in stets sehr vertrauensvoller Zusammenarbeit und mit Genehmigung der
Stadt Köln umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen und An- bzw. Neubauten am
Standort finanziert und durchgeführt. Nach den uns vorliegenden Informationen ist
aber.davon auszugehen, dass das Raumangebot der Ernst-Simons-Realschule für
die neu zu errichtende Gesamtschule mit zwei Zügen in der Sekundarstufe II in ih-
rem Endausbaustadium allenfalls knapp ausreichen könnte. Aus Sicht des Trägers
der LVR-Anna-Freud-Schule bedarf es hier dringend einer Klärung der Raumsituati-
on am Standort Alter Militärring 96.

Für Rückfragen und die weitere Abstimmung steht Ihnen die Leiterin des LVR-
Fachbereichs Schulen, Frau Dr. Alexandra Schwarz, sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Angela Faber

LVR-Dezernentin für Schulen
und Integration

Beratungsverlauf (6)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.09.2018 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2627/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.09.2018
Erstellt
07.08.2018 16:25