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2024/0309

Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2024 hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt

Magistratsvorlage 22.10.2024

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2024/0309

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2024/0309

9315 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0309 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 3140100, 341010, 363300  
Kostenstelle:  051-002-1010, 051-002-1020 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3141-10, 3410-10, 3632-30, 
3633-10, 3633-40, 3633-50, 3633-60,  
3633-70, 3633-80, 3633-90, 3634-10, 3634-20 
Sachkonto: 7230100, 7250100, 7251000, 
7288000, 7299160  
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im 
Jahr 2024 
hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt  
 
Vorlage vom: 22.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Auf den oben genannten Kostenstellen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe 
von bis zu 7.754.000 Euro gemäß § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH für das 
Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Die notwendigen Deckungsmittel stehen im 
Gesamtbudget des Jugen damtes zur Verfügung.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2024 
 
Das Jugendamt ist gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe 
und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 
als örtlicher Träger verpflichtet, Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen zu gewähren. 
Damit wird ein breites, im Rahmen der Sozialgesetzgebung , öffentlich-rechtlich geregeltes 
Leistungsspektrum für Kinder, Jugendliche und deren Familien abgedeckt.  
 
Die für die Aufgabenerfüllung notwendigen  Mittel des Haushaltsjahres 2024  im Bereich der 
Transferaufwendungen der Eingliederungshilfe übersteigen den gepl anten Haushaltsansatz  
insbesondere in der Eingliederungshilfe erheblich .  
 
Grund hierfür sind weiter steigende Fallzahle n und entsprechende Ausgabensteigerungen. 
Zum Stichtag 26.09.2024 kommt die Prognose auf eine Kostenerhöhung für das 
Haushaltsjahr 2024 in Höhe von bis zu 7.754.000 Euro. 
 
Ansatz 2023 Rechnungsergebnis 
2023 
Ansatz 2024 Prognose 2024 
26.176.689,50 € 31.972.864 € 31.283.000 € 39.036.337 € 
 
Die Haushaltsplanung für das Jahr 202 4 erfolgte bereits im Frühjahr 202 3. In diesem Jahr 
kam es erneut zu Fallzahlsteigerungen in einzelnen Maßnahmenbereichen, die 
unvorhersehbar waren und somit nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden 
konnten.  
 
In der Eingliederungshilfe gi bt es weiterhin erhebliche Zunahmen im Bereich des  
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder 
drohender seelischer Behinderung. Aufgrund der Zuständigkeitsregelungen des §  35a SGB 
VIII in Abgrenzung zu Eingliederungshilfeleistungen werden junge Menschen häufiger bis zum 
vollendeten 23 . Lebensjahr versorgt, damit die behinderungsbedingten Bedarfe langfristig 
abgedeckt werden können.  
 
In den letzten zwei Kalenderjahren kam es zu einer Vervielfachung von Diagnosen im Bereich 
der Intelligenzminderung (geistige Behinderung) um ca. 200%. Es ist daher damit zu 
rechnen, dass es  auch in den Folgejahren zu einem Fallzahlanstieg kommen wird. Hierbei ist 
eine lineare Steigerung von ca. 10% jährlich zu kalkulieren.  
 
Die Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe steigt weiter an .  
 
Zusätzlich zu den steigenden Fallzahlen  ist der steigende Bedarf im jeweiligen Einzelfa ll zu 
benennen. Junge Menschen benötigen häufiger Mehrfachversorgungen  aufgrund der 
verschiedenen Lebenswelten, in denen sie sich bewegen, wodurch es fallspezifisch zu 
Kostensteigerungen kommt.  Dementsprechend kommt es zu einer Steigerung in der 
qualitativen Ausgestaltung von Hilfen. Im Kalenderjahr 2023 wurden aufgrund der Bedarfe 
des Einzelfalls durchschnittlich zwei Leistungen pro Fall abgerufen. Hierdurch kam es im 
Jahr 2021 
(Januar) 
2022 
(Januar) 
2023 
(Januar) 
2024  
(Januar) 
2024  
(Juni) 
Fälle SGB 
VIII und 
SGB IX in 
der EGH 
958 Fälle 1.021 Fälle 
(+63 Fälle 
zum Vorjahr) 
1.108 Fälle 
(+87 Fälle 
zum Vorjahr) 
1.221 Fälle 
(+113 Fälle 
zum Vorjahr) 
1.272 Fälle

- 4 - 
Bereich der Leistungen in Einrichtungen über Tag und Nacht (stationär) zu einer 
Kostensteigerung von ca. 20% pro Fall. Detaillierte Zahlen für das Kalenderjahr  2024 können 
erst mit Rechnungsschluss zur Verfügung gestellt werden.  
 
Die durchschnittlichen Kosten je Fall in der „stationären Unterbringung“ in der 
Eingliederungshilfe steigen stark an.  
 
Ebenso verhält es sich im Bereich der Lebenswelt Schule. Oftmals kann die Versorgung 
junger Menschen bei drohender oder diagnostizierter seelischer Behinderung nicht alleine 
durch schulische Maßnahmen gewährleistet werden. Dadurch erhöhen sich die Bedarfe bei 
der Teilhabe zur Bildung massiv. Hier kam  es pro Kalenderjahr  zu einer Kostensteigerung 
von ca. 25% pro Fall aufgrund von Mehrfachmaßnahmen und hohen Zahlen an 
Fachleistungsstunden, die individuell benötigt wurden.  Detaillierte Zahlen für das 
Kalenderjahr 2024 können erst mit Rechnungsschluss zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die durchschnittlichen Kosten je Fall im Bereich „Bildung“ in der Eingliederungshilfe erhöhen 
sich massiv.  
 
Darüber hinaus kam es im Rahmen des Tarifbeschlusses der Eingliederungshilfekommission 
zu einer generellen Tarifsteigerung im Schnitt von ca. 5%, sowie durch die 
Jugendhilfekommission im Schnitt von ca. 12% ab dem 01.01.2024 aufgrund der 
Veränderungen im T VÖD.  
 
Die genannten Aspekte begründen insgesamt die exponentielle Entwicklung des 
Transferbudgets der Eingli ederungshilfe.  
 
Es handelt sich bei den Leistungen der Eingliederungshilfe um gesetzliche Pflichtleistungen. 
Die Verpflichtung zur Auszahlung ergeb en sich für die Eingliederungshilfe aus § 6 Abs. 1 Nr. 
6 SGB IX, § 112 und § 113 SGB IX, sowie § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII.  
 
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden benötigt, um die laufenden Hilfen der 
Eingliederungshilfen zur Auszahlung anordnen zu können.  
 
Die überplanmäßigen Aufwendungen für die Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII und SGB IX 
sind unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist über das Budget des Jugendamtes 
im eigenen Deckungskreis gewährleistet.   
 
In der Betrachtung der Verhältnisse von den Ansätzen zu den Rechnungsergebnissen der 
Vorjahre wird deutlich, dass der Ansatz der laufenden Jahre immer unter den 
Rechnungsergebnissen der Vorjahre lag. Um Anträge gem. §100 HGO in den Folgejahren zu 
vermeiden, ist eine erhebliche Aufplanung im Rahmen des Transferbudgets notwendig.   
Das statistische Bundesamt hat ermittelt, dass sich d ie Ausgaben für Leistungen der 
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX bundesweit im Jahr 2023 gegenü ber dem Jahr 2022 
um 9,4 % gesteigert haben.  
 
Eine Überwachung der Fallzahl - und Kostenentwicklung findet durch das  
Dezernatscontrolling in Abstimmung mit dem Jugendamt kontinuierlich statt, dadurch kann  
die Entwicklung betrachtet, bewertet und die Hausha ltsplanung auf diesen Zahlen  
aufgebaut werden.

- 5 - 
Innerhalb der Fachabteilung Eingliederungshilfe finden mehrfach unterjährig Abgleiche der 
Sachgebiete Pädagogik und Verwaltung statt, sodass Fall- und Leistungssteuerung zielgenau 
und bedarfsgerecht gesteuert werden . Die Zuständigkeit innerhalb der Fachabteilung wird 
lebensweltübergreifend abgebildet, was bedeutet, dass alle abgerufenen Maßnahmen pro Fall 
von einer Person gesteuert werden. Es ist Aufgabe der zuständigen Sachbearbeitung,  diese 
Maßnahmen miteinander zu verknüpfen, so dass Einzelerfolge auf alle Lebensbereiche 
übergreifen können. Über regelmäßige Hilfeplangespräche findet dieser Übertrag statt.   
Die Umsetzung der Poollösung für Schulbegleitungen zur Bündelung von Einzelansp rüchen 
zugunsten einer koordinierten, personell gebündelten Assistenzleistung findet bereits statt 
und wird konsequent weiter forciert. Diese setzt Leistungs - und Entgeltvereinbarungen auf 
Seiten der Leistungserbringer und eine intensive Kooperation mit de m Schulsystem voraus.  
 
Eine direkte unterjährige Gegensteuerung bei der Fallzahl - und 
Bedarfsentwicklung ist nicht möglich, weil eine Dynamik in diesem Bereich abschließend und 
in der weiteren Prognose nur ungenau einzuschätzen ist.  
 
 
Darmstadt, 01.11.2024 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz    André Schellenberg  
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

anlage 3

339 Zeichen

Punkt 10: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH 
im Jahr 2024 
hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt 
 (V-Nr. 2024/0309) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: AfD 
Stimmenthaltung: FDP

anlage 2

303 Zeichen

Punkt 6: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH 
im Jahr 2024 
hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt 
 (V-Nr. 2024/0309) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung  
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

247 Zeichen

Punkt 20: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH 
im Jahr 2024 
hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt 
 (V-Nr. 2024/0309) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD

anlage 1

9387 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0309 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
389 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 3140100, 341010, 363300  
Kostenstelle:  051-002-1010, 051-002-1020 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3141-10, 3410-10, 3632-30, 
3633-10, 3633-40, 3633-50, 3633-60,  
3633-70, 3633-80, 3633-90, 3634-10, 3634-20 
Sachkonto: 7230100, 7250100, 7251000, 
7288000, 7299160  
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im 
Jahr 2024 
hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt  
 
Vorlage vom: 22.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Auf den oben genannten Kostenstellen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe 
von bis zu 7.754.000 Euro  gemäß § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH für das 
Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Die notwendigen Deckungsmittel stehen im 
Gesamtbudget des Jugen damtes zur Verfügung.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.11.2024  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2024 
 
Das Jugendamt ist gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe 
und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 
als örtlicher Träger verpflichtet, Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen zu gewähren. 
Damit wird ein breites, im Rahmen der Sozialgesetzgebung , öffentlich-rechtlich geregeltes 
Leistungsspektrum für Kinder, Jugendliche und deren Familien abgedeckt.  
 
Die für die Aufgabenerfüllung notwendigen  Mittel des Haushaltsjahres 2024  im Bereich der 
Transferaufwendungen der Eingliederungshilfe übersteigen den gepl anten Haushaltsansatz  
insbesondere in der Eingliederungshilfe erheblich .  
 
Grund hierfür sind weiter steigende Fallzahle n und entsprechende Ausgabensteigerungen. 
Zum Stichtag 26.09.2024 kommt die Prognose auf eine Kostenerhöhung für das 
Haushaltsjahr 2024 in Höhe von bis zu 7.754.000 Euro. 
 
Ansatz 2023 Rechnungsergebnis 
2023 
Ansatz 2024 Prognose 2024 
26.176.689,50 € 31.972.864 € 31.283.000 € 39.036.337 € 
 
Die Haushaltsplanung für das Jahr 202 4 erfolgte bereits im Frühjahr 202 3. In diesem Jahr 
kam es erneut zu Fallzahlsteigerungen in einzelnen Maßnahmenbereichen, die 
unvorhersehbar waren und somit nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden 
konnten.  
 
In der Eingliederungshilfe gi bt es weiterhin erhebliche Zunahmen im Bereich des  
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder 
drohender seelischer Behinderung. Aufgrund der Zuständigkeitsregelungen des §  35a SGB 
VIII in Abgrenzung zu Eingliederungshilfeleistungen werden junge Menschen häufiger bis zum 
vollendeten 23 . Lebensjahr versorgt, damit die behinderungsbedingten Bedarfe langfristig 
abgedeckt werden können.  
 
In den letzten zwei Kalenderjahren kam es zu einer Vervielfachung von Diagnosen im Bereich 
der Intelligenzminderung (geistige Behinderung) um ca. 200%. Es ist daher damit zu 
rechnen, dass es  auch in den Folgejahren zu einem Fallzahlanstieg kommen wird. Hierbei ist 
eine lineare Steigerung von ca. 10% jährlich zu kalkulieren.  
 
Die Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe steigt weiter an .  
 
Zusätzlich zu den steigenden Fallzahlen  ist der steigende Bedarf im jeweiligen Einzelfa ll zu 
benennen. Junge Menschen benötigen häufiger Mehrfachversorgungen  aufgrund der 
verschiedenen Lebenswelten, in denen sie sich bewegen, wodurch es fallspezifisch zu 
Kostensteigerungen kommt.  Dementsprechend kommt es zu einer Steigerung in der 
qualitativen Ausgestaltung von Hilfen. Im Kalenderjahr 2023 wurden aufgrund der Bedarfe 
Jahr 2021 
(Januar) 
2022 
(Januar) 
2023 
(Januar) 
2024  
(Januar) 
2024  
(Juni) 
Fälle SGB 
VIII und 
SGB IX in 
der EGH 
958 Fälle 1.021 Fälle 
(+63 Fälle 
zum Vorjahr) 
1.108 Fälle 
(+87 Fälle 
zum Vorjahr) 
1.221 Fälle 
(+113 Fälle 
zum Vorjahr) 
1.272 Fälle

- 5 - 
des Einzelfalls durchschnittlich zwei Leistungen pro Fall abgerufen. Hierdurch kam es im 
Bereich der Leistungen in Einrichtungen über Tag und Nacht (stationär) zu einer 
Kostensteigerung von ca. 20% pro Fall. Detaillierte Zahlen für das Kalenderjahr  2024 können 
erst mit Rechnungsschluss zur Verfügung gestellt werden.  
 
Die durchschnittlichen Kosten je Fall in der „stationären Unterbringung“ in der 
Eingliederungshilfe steigen stark an.  
 
Ebenso verhält es sich im Bereich der Lebenswelt Schule. Oftmals kann die Versorgung 
junger Menschen bei drohender oder diagnostizierter seelischer Behinderung nicht alleine 
durch schulische Maßnahmen gewährleistet werden. Dadurch erhöhen sich die Bedarfe bei 
der Teilhabe zur Bildung massiv. Hier kam  es pro Kalenderjahr  zu einer Kostensteigerung 
von ca. 25% pro Fall aufgrund von Mehrfachmaßnahmen und hohen Zahlen an 
Fachleistungsstunden, die individuell benötigt wurden.  Detaillierte Zahlen für das 
Kalenderjahr 2024 können erst mit Rechnungsschluss zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die durchschnittlichen Kosten je Fall im Bereich „Bildung“ in der Eingliederungshilfe erhöhen 
sich massiv.  
 
Darüber hinaus kam es im Rahmen des Tarifbeschlusses der Eingliederungshilfekommission 
zu einer generellen Tarifsteigerung im Schnitt von ca. 5%, sowie durch die 
Jugendhilfekommission im Schnitt von ca. 12% ab dem 01.01.2024 aufgrund der 
Veränderungen im T VÖD.  
 
Die genannten Aspekte begründen insgesamt die exponentielle Entwicklung des 
Transferbudgets der Eingli ederungshilfe.  
 
Es handelt sich bei den Leistungen der Eingliederungshilfe um gesetzliche Pflichtleistungen. 
Die Verpflichtung zur Auszahlung ergeb en sich für die Eingliederungshilfe aus § 6 Abs. 1 Nr. 
6 SGB IX, § 112 und § 113 SGB IX, sowie § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII.  
 
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden benötigt, um die laufenden Hilfen der 
Eingliederungshilfen zur Auszahlung anordnen zu können.  
 
Die überplanmäßigen Aufwendungen für die Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII und SGB IX 
sind unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist über das Budget des Jugendamtes 
im eigenen Deckungskreis gewährleistet.   
 
In der Betrachtung der Verhältnisse von den Ansätzen zu den Rechnungsergebnissen der 
Vorjahre wird deutlich, dass der Ansatz der laufenden Jahre immer unter den 
Rechnungsergebnissen der Vorjahre lag. Um Anträge gem. §100 HGO in den Folgejahren zu 
vermeiden, ist eine erhebliche Aufplanung im Rahmen des Transferbudgets notwendig.   
Das statistische Bundesamt hat ermittelt, dass sich d ie Ausgaben für Leistungen der 
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX bundesweit im Jahr 2023 gegenü ber dem Jahr 2022 
um 9,4 % gesteigert haben.  
 
Eine Überwachung der Fallzahl - und Kostenentwicklung findet durch das  
Dezernatscontrolling in Abstimmung mit dem Jugendamt kontinuierlich statt, dadurch kann  
die Entwicklung betrachtet, bewertet und die Hausha ltsplanung auf diesen Zahlen  
aufgebaut werden.

Innerhalb der Fachabteilung Eingliederungshilfe finden mehrfach unterjährig Abgleiche der 
Sachgebiete Pädagogik und Verwaltung statt, sodass Fall- und Leistungssteuerung zielgenau 
und bedarfsgerecht gesteuert werden . Die Zuständigkeit innerhalb der Fachabteilung wird 
lebensweltübergreifend abgebildet, was bedeutet, dass alle abgerufenen Maßnahmen pro Fall 
von einer Person gesteuert werden. Es ist Aufgabe der zuständigen Sachbearbeitung,  diese 
Maßnahmen miteinander zu verknüpfen, so dass Einzelerfolge auf alle Lebensbereiche 
übergreifen können. Über regelmäßige Hilfeplangespräche findet dieser Übertrag statt.   
Die Umsetzung der Poollösung für Schulbegleitungen zur Bündelung von Einzelansp rüchen 
zugunsten einer koordinierten, personell gebündelten Assistenzleistung findet bereits statt 
und wird konsequent weiter forciert. Diese setzt Leistungs - und Entgeltvereinbarungen auf 
Seiten der Leistungserbringer und eine intensive Kooperation mit de m Schulsystem voraus.  
 
Eine direkte unterjährige Gegensteuerung bei der Fallzahl - und 
Bedarfsentwicklung ist nicht möglich, weil eine Dynamik in diesem Bereich abschließend und 
in der weiteren Prognose nur ungenau einzuschätzen ist.  
 
 
Darmstadt, 01.11.2024 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz    André Schellenberg  
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0309
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.10.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00