Mandari Insight

V/0351/2015

Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2014

Vorlagen 29.04.2015

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GB_2014_Session

279358 Zeichen

Kinder- und 
Jugendhilfereport 2014
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Kinder- und Jugendhilfereport 2014
begleiten
      fördern
    schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
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Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür, 
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der unter- 
schiedlichen Institutionen und Personen. Unser Handeln ist vom 
Kind her gedacht und ist geprägt von diesen Grundsätzen:
· Jedes Kind ist willkommen.
· Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
· Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
 und gezielte Unterstützung erhält.
· Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
 nehmen sie in die Verantwortung.
· Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken
 jedes Kindes.
· Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
 begleiten eine passgenaue Unterstützung. 
· Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
· Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
 am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
· Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen
 für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit,
Soziales und Politik etablieren wir dieses einheitliche
gesamtstädtische Präventionsverständnis als stadtstrategische
Ausrichtung. Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.

Inhalt 
1. Vorwort 5 
2. Amtszielreport 6 
3. Sozialraumreport 14 
Stadt Münster insgesamt 14 
Bezirk Mitte 15 
Bezirk West 16 
Bezirk Nord 17 
Bezirk Ost und Südost 18 
Bezirk Hiltrup 20 
4. Produktüberblicke 21 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 23 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 29 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 34 
060202 – Jugendverbandsarbeit 37 
060301 – Jugendsozialarbeit 39 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 42 
060303 – Drogenhilfe 45 
060401 – Angebote für Familien 50 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 57 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 60 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 66 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 71 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 74 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 77 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 80 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 84 
5. Jugendhilfeetat 86 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 93 
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 98 
8. Jugendrat 106 
9. Stellenplan 108 
10. Organisation 117 
11. Organigramme 119 
12. Generaldatenblatt 121

Vorwort 
 
1. Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren!  
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien begleiten Fami-
lien in schwierigen Lebenssituationen mit qualifi-
zierten Leistungs- und Beratungsangeboten in den 
unterschiedlichsten Lebenslagen.  
Familien sollen sich in Münster wohlfühlen. Hand-
lungsleitend ist für uns stets, den Kindern in unse-
rer Stadt bestmögliche Bedingungen des Auf-
wachsens zu bieten und sie dabei so früh wie mög-
lich zu fördern. Im Mittelpunkt unserer täglichen 
Arbeit stehen deshalb insbesondere die Bedürfnis-
se und Themen von Familien in ihrem Erziehungs-
alltag. Mit diesem Anspruch hat das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien 2014 entsprechen-
de Schwerpunkte gesetzt.  
Unter der Prämisse „Vom Kind her denken“ haben 
wir mit unseren Partnern aus dem Gesundheitswe-
sen sowie den Bereichen Soziales und Schule das 
Hauptaugenmerk darauf gelegt, Eltern und Kindern 
so früh wie möglich die Unterstützung anzubieten, 
die sie in unterschiedlichen Lebensphasen benöti-
gen. Gemeinsam haben wir im Frühjahr die zweite 
Münsteraner Präventionskonferenz unter dem 
Motto „Auf den Anfang kommt es an“ durchgeführt. 
Hierbei wurde wieder einmal deutlich, wie wichtig 
und prägend eine sichere Bindung zwischen Eltern 
und Kindern für das ganze weitere Leben ist.  
Auch der Ausbau der Kindertagesbetreuungsan-
gebote spielte nach wie vor eine große Rolle. Die 
Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren 
konnte von 42,9 auf 45,1 % gesteigert werden. In 
Betrieben wurden mit Unterstützung des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien 50 weitere Kin-
dertagesbetreuungsplätze geschaffen. Das offene 
Ganztagsangebot an den Grundschulen in Müns-
ter wird inzwischen von 44,4 % aller Grundschüler 
in Anspruch genommen. 
Mit dem Anliegen, Familien mit ihren Kindern in 
unserer Stadt so umfassend und so früh wie mög-
lich die Unterstützung zu geben, die sie in ver-
schiedenen Lebensphasen brauchen, werden wir 
auch im kommenden Jahr unsere Bemühungen 
beim Ausbau von wohnortnahen Kinderbetreu-
ungsangeboten und bei der Weiterentwicklung von 
präventiven Unterstützungsangeboten für Familien 
fortsetzen.   
Die gesamte Bandbreite der Themen und die Rea-
lisierung der zahlreichen Maßnahmen für die Fami-
lien in unserer Stadt wären ohne die große fachli-
che Unterstützung der freien Träger und des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
nicht möglich gewesen. Für die konstruktive Zu-
sammenarbeit bedanken wir uns herzlich. 
 
 
 
 
 
 
 
Thomas Paal Anna Pohl
  
Stadtrat Leiterin des Amtes für Kinder, 
 Jugendliche und Familien    
5

Amtszielreport 
 
2. Amtszielreport 
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster; 
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als 
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern. 
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden. 
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren 
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer 
Bedeutung.“ 
Amtsziel 3 – Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten. 
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“ 
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“ 
Amtsziel 5 – Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen 
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
Amtsziel 6 – Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“  
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“ 
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“ 
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen 
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie 
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der 
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung 
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“ 
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer 
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“ 
6

Amtszielreport 
 
Der Report 
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische 
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die 
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden. 
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in 
Münster wohl fühlen 
Randzeitenbetreuung in der Offenen Ganztags-
schule 
16 Uhr, die Betreuung im Offenen Ganztag endet, 
der Arbeitstag von Mutter oder Vater aber noch 
nicht. Um dieser Problematik gerecht zu werden 
und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu 
vereinfachen, hat der Rat der Stadt Münster ab 
dem Schuljahr 2014/2015 finanzielle Mittel für Mo-
delle von Randzeitenbetreuung im Rahmen der 
Offenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellt.  
In diesem Kontext werden nun Projekte und Mo-
delle zur Betreuung für die Zeiten nach der Regel-
betreuung, die bis 16 Uhr stattfindet, realisiert. Die 
Angebote der Offenen Ganztagsschule können so 
spezifisch die unterschiedlichen Bedarfe in den 
großen und heterogenen Gruppen der verschiede-
nen Schulen berücksichtigen. 
Nach einer jeweils schulbezogenen Bedarfsanaly-
se bieten aktuell acht Schulen Angebote der Rand-
zeitenbetreuung an, von denen sechs direkt in den 
entsprechenden Schulen und zwei in Kooperation 
mit und in benachbarten Einrichtungen der Offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit realisiert werden. In 
der Regel wird ein Zeitfenster von 16 bis 17 Uhr 
angeboten, eine Schule bietet darüber hinaus die 
Betreuung bis 18 Uhr an. 
Die Resonanz ist groß. In einigen Schulen werden 
in den Randzeiten bis zu 50 Kinder betreut. 
Insbesondere die Kooperation mit Einrichtungen 
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kann den 
teilnehmenden Kindern die besondere Möglichkeit 
zur Partizipation an einem außerschulischen Bil-
dungs- und Sozialisationsangebot in einer span-
nenden und neuen Umgebung bieten. Neben den 
konkreten Kooperationen im Rahmen der Rand-
zeitenbetreuung gibt es diese Verknüpfung auch 
an weiteren Schulstandorten. Hier nutzen Kinder 
im direkten Anschluss an den Offenen Ganztag 
eigenständig Angebote der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit.  
Alle Standorte werden evaluiert und auf Wirksam-
keit überprüft. Ergänzend werden die Bedarfe und 
Möglichkeiten zur Realisierung weiterer Standorte 
geprüft. 
Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrich-
tungen 
Die flexible Kindertagesbetreuung hat in Münster 
bereits seit 2009 einen hohen Stellenwert in der 
Politik sowie in den Kindertageseinrichtungen. Im 
Jahr 2014 hat sich das Modul Extrazeit entwickelt, 
dass von insgesamt 12 Kindertageseinrichtungen 
im Kita-Jahr 2014/2015 in Münster umgesetzt wird. 
Bei der Auswahl der Kindertageseinrichtungen 
wurde auf eine sozialräumliche Verteilung geach-
tet, um unterschiedliche Stadtgebiete zu berück-
sichtigen. Schwerpunkt der Extrazeit ist insbeson-
dere die Verlängerung der Regelöffnungszeit. Da-
bei bieten die Kindertageseinrichtungen individuell 
und nach den Bedarfen der Eltern ausgerichtet die 
Extrazeit an. Beispielsweise ist eine Betreuung bis 
18 Uhr an vier Tagen in der Woche in den meisten 
teilnehmenden Kindertageseinrichtungen möglich. 
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor 
Stadtteilkoordination Frühe Hilfen 
Die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen wurde auf 
der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 
19.03.2014 um den Bezirk Mitte (Beratungsstelle 
Südviertel e.V.) und den Stadtteil Kinderhaus 
(Caritasverband) erweitert. 
Bezirk Mitte 
Der Bezirk Mitte zeichnet sich durch zahlreiche 
Angebotsstrukturen im Rahmen der Frühen Hilfen 
aus. Neben der ressortübergreifenden Vernetzung 
soll die Stadtteilkoordination Mitte ihren Schwer-
punkt auf die Sozialräume legen, die einen über-
durchschnittlichen Anteil an Kindern und Jugendli-
chen mit Migrationsvorgeschichte aufweisen. 
Stadtteil Kinderhaus 
Die Sozialstrukturdaten im Stadtteil Kinderhaus 
zeigen, dass überproportional viele Kinder und 
Jugendliche unter schwierigen Bedingungen auf-
7

Amtszielreport 
 
wachsen und einem erhöhten Armutsrisiko ausge-
setzt sind. Die Stadtteilkoordination Kinderhaus 
soll die bereits bestehenden Angebote der Frühen 
Hilfen im Stadtteil bündeln und koordinieren und 
neue erforderliche Maßnahmen nach Abstimmung 
mit allen Akteuren initiieren. 
In 2015 werden ergänzend im Qualitätszirkel „Frü-
he Hilfen“ der fachliche Austausch der Stadtteil-
koordinatoren und der Schwangerschaftsberatun-
gen mit dem Gesundheitswesen unter der Feder-
führung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen 
gewährleistet und die fachliche Weiterentwicklung 
unter definierten Zielvorgaben umgesetzt. 
Theater- und Filmprojekt in der Kita Brüning-
heide in Kooperation 
„Achtung Fertig: Vorhang auf & Film Los“ 
Unter diesem Motto startete die städtische Kita 
Brüningheide ein dreijähriges Theater- und Film-
projekt in Kooperation mit der mobilen Kinderkul-
turwerkstatt Musifratz, der Grundschule Kinder-
haus-West und dem Bauspielplatz Feez. 
Die zentrale Idee dabei ist, dass Kinder die Mög-
lichkeiten kreativer Medien- und Theateraktivitäten 
kennen lernen und ihnen gleichzeitig der Übergang 
von der Kita in die Schule sowie der Zugang zu 
Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit erleich-
tert wird. Für die Vorschulkinder bietet die Kinder-
kulturwerkstatt Musifratz in der Kita einmal wö-
chentlich eine Theater- und Medien-AG an. Ca. 24 
Vorschulkinder der Kita nehmen teil. Neben den 
wöchentlichen AG-Terminen gehören besondere 
Aktionen wie Theater- und Film-Nacht oder ein 
Theaterbesuch zum Projektpaket dazu. 
Der überwiegende Teil der Kinder der städtischen 
Kita Brüningheide wechselt nach der Kita-Zeit auf 
die benachbarte Grundschule Kinderhaus-West, 
wo das Angebot der Theater- und Medien-AG den 
ehemaligen Vorschulkindern, die inzwischen “I-
Männchen“ geworden sind, weiter angeboten wird. 
Im Medienbereich arbeiten die Kinder vorwiegend 
mit einfachen Fotokameras und Easy-Speak-
Mikrofonen. Sie fotografieren Lieblingsorte, stellen  
Gefühle dar, nehmen Geräusche auf und erraten 
diese, basteln eine Fotokamera aus Pappe usw. 
Für den Theaterbereich gibt es ebenfalls spiele-
risch-experimentelle Methoden, z.B. Bewegungs-
spiele, Jeu Dramatique, Rollenspiele, Improvisati-
onstheater. Abschließend sind Vorführungen für 
die Kitakinder und die Eltern geplant. 
Amtsziel 3 - Prävention 
Präventionskonferenz 
„Auf den Anfang kommt es an! Präventiv-
qualifiziert-vernetzt“ lautete der Titel der zweiten 
Präventionskonferenz am 30.04.2014. Im Mittel-
punkt der Veranstaltung stand die ressortübergrei-
fende Vernetzung aller Akteure im Bereich der 
Frühen Hilfen. Die Schwerpunktthemen der Fach-
vorträge stellten „Frühe Bindung“ und „Kinder psy-
chisch kranker Eltern“ dar. 
Die Präventionsmaxime wurde als ein gemeinsa-
mes Ergebnis vorgestellt mit dem Leitsatz „vom 
Kind her denken“. 
Die Datenbank „Präventive Angebote in der Stadt 
Münster“ stellte ein weiteres Ergebnis dar; sie er-
möglicht eine sozialräumliche, nach Altersgruppen 
(derzeit von der Schwangerschaft bis zum 8. Le-
bensjahr) sortierte und themenorientierte Suche 
präventiver Angebote in Münster. 
Das Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“ wird 
in der zweiten Jahreshälfte 2015 in Form einer 
Fachtagung aufgegriffen. 
Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Prä-
ventionskonferenz weiterhin bearbeitet, so dass in 
den kommenden Jahren erprobte und bewährte 
Angebote innerhalb der Präventionsketten auf 
gesamtstädtischer und sozialraumbezogener Ebe-
ne verstetigt werden sollen. Es gilt, die Zugänge 
der Kinder, Jugendlichen und Eltern zu den Unter-
stützungsangeboten weiter zu verbessern, Präven-
tionslücken systematisch zu identifizieren und in 
ein gesamtstädtisches Präventionskonzept zu 
integrieren. 
Bewegung, Ernährung und Gesundheit – 
Schwerpunkt in der Kita Burgwall 
Das Motto „ein gesunder Geist lebt in einem ge-
sunden Körper“ gehört in der städtischen Kita 
Burgwall zu einer der zentralen präventiven Leit-
ideen. 
Im Alltag der Kita wird deshalb darauf geachtet, 
eine Balance zwischen Aktion und Entspannung 
fest im Tagesablauf zu verankern. 
8

Amtszielreport 
 
Rückzugsmöglichkeiten in den Gruppenräumen, 
Massage- und Entspannungsrunden sowie Malen 
nach Musik geben den Kindern die Möglichkeit, 
einen Ausgleich zwischen Spannung und Ent-
spannung für sich zu finden. Ihren Bewegungs-
drang leben die Kinder in der gezielten Turnstun-
de, auf der Bewegungsbaustelle, beim Sportfest 
oder auf dem Trimmy-Parcours aus. Die Kita 
Burgwall gehörte zu den ersten zehn Kitas, die als 
„Trimmy“-Kita ausgezeichnet wurden. 
Dass auch der Aspekt „Ernährung“ in der Kita 
Burgwall einen hohen Stellenwert besitzt, zeigt die 
Ehrung im Rahmen des NRW-Rezepte-
Wettbewerbs „Kita gesund und lecker“. Die Kita 
überzeugte die Jury mit einem vegetarischen Re-
zept und löffelte sich mit ihrer „Schiff-Ahoi Kartof-
felsuppe und Karotten-Boote“ zum dritten Platz 
dieses NRW-weiten Wettbewerbes. An der offiziel-
len Preisverleihung in Düsseldorf nahmen zwei 
Erzieherinnen und zwei Familien der Kita teil.    
Mit den Kindern wurde dieses Ereignis natürlich 
ausgiebig gefeiert. So konnten alle Kinder beim  
Fest der Gaumenfreude in der Kita die „preisge-
krönte Suppe“ noch einmal genießen. 
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
„HaLT – Hart am Limit“, ein Gesprächsangebot 
in Krankenhäusern im Rahmen der Alkoholprä-
ventionskampagne „Voll ist out“ 
Im Gegensatz zur Beratung Jugendlicher zu Dro-
genfragen wird zum Thema „Alkohol“ sowohl durch 
Jugendliche wie auch deren Eltern kaum Hilfe in 
Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund 
wurden mit Beginn der Karnevalsaison 2013/14 im 
Rahmen der Alkoholpräventionskampagne „Voll ist 
out“ in den münsterschen Krankenhäusern gezielte 
Gesprächsangebote für Eltern, deren Kinder we-
gen Alkoholkonsums behandelt werden mussten, 
beworben. Trotz persönlicher Ansprache durch 
Ärzte und Pflegedienst wurde auch dieses Ange-
bot nur verhalten angenommen. Ab Anfang 2015 
soll daher die Inanspruchnahme von Information 
und Beratung durch die Implementierung des Früh-
interventionsprojektes „HaLT - Hart am Limit“ 
nochmals erhöht werden.  
Das ehemalige Bundesmodellprojekt „HaLT“ be-
steht aus zwei sich gegenseitig ergänzenden und 
verstärkenden Bausteinen. Den proaktiven Teil 
bildet eine kommunal verankerte Präventionsstra-
tegie mit dem Ziel, schädlichen Alkoholkonsum 
schon im Vorfeld zu verhindern. Schlüsselbegriffe 
für diesen proaktiven Projektbaustein sind Verant-
wortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen im 
Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung 
des Jugendschutzgesetzes bei Großveranstaltun-
gen, in der Gastronomie und im Einzelhandel so-
wie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung. 
Dieser Teil wird in Münster mit „Voll ist out“ seit 
über 10 Jahren mehr als erfüllt.  
Der reaktive Projektbaustein nutzt die akute Betrof-
fenheit angesichts des drastischen Erlebnisses 
einer Krankenhauseinlieferung. Jugendliche und 
deren Eltern werden nach der stationären Behand-
lung der Alkoholvergiftung in einem „Brückenge-
spräch“ vom zuständigen Krankenhauspersonal 
motiviert, ein Informations- und Beratungsgespräch 
im Fachdienst Suchtprävention wahrzunehmen. 
Nach Erteilung der Erlaubnis im Krankenhaus 
nimmt eine Fachkraft der Fachstelle Drogenhilfe 
innerhalb eines Zeitraums von drei Tagen Kontakt 
zur betroffenen Familie auf. Ergänzend wird für die 
Jugendlichen ein Gruppenangebot „Risikocheck“ 
an zwei Abenden zur Auseinandersetzung mit dem 
riskanten Konsumverhalten angeboten. 
Die für die Umsetzung notwendigen Kooperations-
vereinbarungen mit den münsterschen Kranken-
häusern werden Anfang des Jahres 2015 abge-
schlossen, so dass im Februar, rechtzeitig zu den 
Karnevalsumzügen, das Präventionsprojekt „HaLT“ 
in Münster umgesetzt werden kann. 
9

Amtszielreport 
 
Amtsziel 5 - Partizipation 
Fachveranstaltung Erziehungspartnerschaft 
Eltern und Fachkräfte aus Kindertageseinrichtun-
gen verstehen sich als Partner in der Erziehung 
des Kindes. Je besser sich Eltern und Fachkräfte 
aufeinander abstimmen, desto sicherer kann sich 
das Kind orientieren und entwickeln. 
Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und 
Fachkräften in Kindertageseinrichtungen ist dem-
entsprechend ein Schlüsselprozess außerfamiliä-
rer Erziehung und Bildung. 
Im Rahmen der Ausbildungs- und Qualitätsoffensi-
ve für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bil-
det die Erziehungspartnerschaft deshalb ein 
Schwerpunktthema. 
Unter dem Motto: „Wir machen gemeinsame Sa-
che“ wurde vor diesem Hintergrund eine Fachver-
anstaltung mit Eltern, Kitafachkräften und Lehrkräf-
ten der drei Fachschulen Anne-Frank-Berufskolleg, 
ESPA Berufskolleg und Hildegardisschule durch-
geführt. 
Rund 100 Teilnehmer/-innen diskutierten die The-
matik aus ihren jeweiligen Blickwinkeln. Gegensei-
tige Wertschätzung und Akzeptanz wurden als 
wesentliche Grundlagen einer gelungenen Erzie-
hungspartnerschaft herausgearbeitet. Die vielfälti-
gen Ergebnisse dienen zum einen als Basis für 
weitere Fachveranstaltungen. 
Zum anderen wurden die Ergebnisse vom Jugend-
amtselternbeirat „elterngerecht“ in Form eines Pixi-
Buches mit dem Titel: „Hurra, ich bin jetzt in der 
Kita“ veröffentlicht und allen Kitas in Münster zur 
Verfügung gestellt. 
3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
Der 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
erfüllt die Vorgaben des Jugendfördergesetzes 
NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedin-
gen und Zielsetzungen für die Handlungsfelder 
„Kinder- und Jugendarbeit“, „Jugendsozialarbeit“ 
und „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“.  
Die Zielsetzungen und Handlungsempfehlungen 
sind in einem dialogischen Verfahren zwischen 
den freien Trägern und dem öffentlichen Träger 
erarbeitet worden. Die intensive Beteiligung der 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (Offene 
Kinder- und Jugendarbeit  / Jugendverbands-
arbeit, Jugendsozialarbeit, Gender) führte zu gro-
ßer Zufriedenheit auf allen Seiten. Auch die Betei-
ligung der Stadtteilarbeitskreise, des Jugendrates 
und selbstverständlich auch der Ämter der Stadt 
Münster hat es ermöglicht, dass planvoll und ziel-
orientiert im Interesse von Kindern, Jugendlichen 
und Familien gehandelt werden kann. 
Die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugend-
sozialarbeit und der erzieherische Kinder- und 
Jugendschutz haben sich zum Ziel gesetzt, auch in 
Zukunft in Koproduktion mit einer Vielzahl von 
freien Trägern einen wichtigen Beitrag zu leisten, 
dass Kinder und Jugendliche Chancen erhalten 
und Risiken minimiert werden. 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster 
Ausgehend von einem multidimensionalen Ar-
mutsverständnis, in dem Armut als eine Lebensla-
ge verstanden wird, die vielfältige einschränkende 
Auswirkungen bei den betroffenen Kindern in ver-
schiedenen Bereichen (wie Gesundheit, Bildung, 
gesellschaftliche Teilhabe) haben kann, hat die 
Stadt Münster mit dem „Maßnahmenprogramm 
einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ 
ressortübergreifend wichtige Handlungsfelder von 
Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule und Sozi-
ales für Kinder mit Armutsrisiko aufgezeigt und in 
den vergangenen drei Jahren entsprechende An-
gebote entwickelt und umgesetzt.  
Handlungsleitend für das kommunale Maßnah-
menprogramm ist eine kindbezogene Armutsprä-
vention. Dementsprechend nehmen insbesondere 
eine gezielte Elternarbeit sowie frühe Förder-, Ge-
sundheits- und Bildungsangebote im Zusammen-
spiel von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule 
einen zentralen Stellenwert ein, um so der Verfes-
tigung von prekären Lebenslagen so früh wie mög-
lich entgegen zu wirken. 
Die zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen 
wurden zunächst vom Rat der Stadt Münster für 
zwei Jahre und mit einem finanziellen Gesamtvo-
lumen von jährlich 152.000 Euro ausgestattet. Mit 
einem Zwischenbericht im Frühjahr 2013 konnten 
erste Entwicklungen der jeweiligen Maßnahmen 
10

Amtszielreport 
 
bzw. Angebote nach 1 bis 1 ½ Jahren nachvollzo-
gen werden.  
In Rahmen der Etatberatungen 2013 hat der Rat 
der Stadt Münster für das Maßnahmenprogramm 
eine Mittelerhöhung um 50.000 Euro auf insge-
samt 202.000 Euro beschlossen. Durch diese Mit-
telerhöhung konnten zwei weitere Stadtteilkoordi-
natoren Frühe Hilfen im Bezirk Mitte und Bezirk 
Nord (Kinderhaus) eingesetzt werden.  
Mit dem 2. Sachstandsbericht im 4. Quartal 2014 
wurde aufgezeigt, dass in den verschiedenen 
Handlungsfeldern planmäßig alle Angebote bzw. 
Maßnahmen erfolgreich umgesetzt bzw. fortgeführt 
wurden. Zudem konnten in dem Berichtsjahr einige 
erprobte bzw. bewährte und z. T. evaluierte Ansät-
ze aus dem Projektstatus in die Regelförderung 
überführt oder über andere Finanzierungsstränge 
(Bund, Land) fortgeführt werden. 
Am 10. Dezember 2014 hat der Rat der Stadt 
Münster die Fortführung des Maßnahmenpro-
gramms einer kindbezogenen Armutsprävention 
für drei weitere Jahre beschlossen und im Rahmen 
der Haushaltsberatungen die Mittel von jährlich 
152.000 Euro auf 375.000 Euro in 2015 bzw. auf 
400.000 Euro in 2016 und 300.000 Euro in 2017 
erhöht.  
Das Maßnahmenprogramm hat sich insgesamt als 
ein wichtiger Baustein in einem gesamtstädtischen 
Präventionskonzept bestätigt und soll zukünftig in 
einer kommunalen Gesamtstrategie „Frühe Hilfen / 
Prävention“ mit den Bestrebungen der Präventi-
onsstrategien auf Bundes- und Landesebene ver-
knüpft und weiter entwickelt werden. 
Konzept zur Betreuung von Flüchtlingskindern 
in Kitas 
Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen 
wird die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kin-
dertageseinrichtungen immer wichtiger. Einer sozi-
al integrierenden, anregenden und fördernden 
Kindertagesbetreuung für die Flüchtlingskinder 
kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Bei der 
Bedarfsplanung ist dieses zu berücksichtigen.  
Kindertageseinrichtungen sowie weitere beteiligte 
Akteure stehen vermehrt vor einer neuen Heraus-
forderung, auf die psycho-sozialen Folgen der 
Flucht und der häufigen Überforderung durch kul-
turspezifische Besonderheiten und sprachliche 
Barrieren individueller einzugehen. Auf dieser 
Grundlage ist vom Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien ein Konzept entwickelt worden. Dieses 
formuliert Handlungsempfehlungen, die für eine 
bedarfsgerechte Umsetzung der Betreuung von 
Flüchtlingskindern von Bedeutung sind. Eine Zu-
sammenarbeit unterschiedlicher Akteure der Kin-
der- und Jugendhilfe ist dabei unabdingbar.   
Insbesondere sind dabei Kommunikationsstruktu-
ren beteiligter Institutionen, das Anmelde- und 
Aufnahmeverfahren sowie sozialräumliche Anfor-
derungen und qualitative Standards für die Betreu-
ung von Flüchtlingskindern und ihrer Eltern zu 
benennen. 
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender 
Lebenswirklichkeiten von Jungen  
Die frühkindliche Erziehung in Familie, Kindergar-
ten und Grundschule wird für Jungen und Mäd-
chen gleichermaßen schwerpunktmäßig von Frau-
en durchgeführt. Der Blick auf die spezifischen 
Bedürfnisse von Jungen wird dabei oftmals nicht 
bewusst vorgenommen. 
Um den Blick auf zentrale Aspekte der Arbeit mit 
und für Jungen zu richten, fand am 20.11.2014   
die Fachtagung „Wie ticken Jungs? Junge-Sein 
heute“ statt. Veranstalter war die AG 1 Gender / 
Mädchen und Jungen. Das einführende Referat 
durch Herrn Marc Melcher vom SINUS Institut 
Berlin, der die Perspektive auf die Lebensweisen 
und Lebensauffassungen von Jungen richtete und 
die Vielfalt von Lebenswelten abbildete, eröffnete 
den Einblick in aktuelle Lebenswelten von Jungen. 
Wie denken, fühlen und lernen sie? Wie gestalten 
Jungen ihren Alltag, wo finden sie Sinn, Chancen 
und Anerkennung? Die SINUS-Studien zählen zu 
den Standardwerken der Jugendforschung und 
bilden eine wichtige Grundlage für die Arbeit mit 
Menschen.  
In einem praxisorientierten Teil wurden zur Vertie-
fung unterschiedliche thematische Workshops 
angeboten. 
Die Fachveranstaltung war ein wichtiger Beitrag  
zu einer geschlechterdifferenzierten Sichtweise in 
11

Amtszielreport 
 
der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren 
Familien. 
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen 
Unbegleitete minderjährige Ausländer 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist 
für den Personenkreis der unbegleiteten minder-
jährigen Ausländer (UMA) zuständig, d.h. es han-
delt sich um Minderjährige, die ohne Begleitung 
ihrer Eltern das Bundesgebiet erreichen und in 
Münster ankommen. 
Die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen 
Ausländer hat sich auch bundesweit in den Jahren 
2012 - 2014 massiv verändert. Sowohl die Ge-
samtzahl der im Bundesgebiet um Inobhutnahme 
nachsuchenden Minderjährigen als auch die ver-
schiedenen Herkunftsländer, Fluchthintergründe 
und Bedarfe der jungen Menschen bedürfen auch 
in Münster größerer Aufmerksamkeit. 
Die Versorgung und Begleitung der Zielgruppe 
wird in enger Absprache mit den freien Trägern der 
Jugendhilfe in Münster durchgeführt. Sowohl die 
Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII als auch hoheit-
liches Handeln der Verwaltung bezogen auf die 
Erstversorgung sowie die weitere diagnostische 
Abklärung und bei längerem Aufenthalt die Auf-
nahme in eine entsprechende stationäre Jugend-
hilfe werden in enger Kooperation mit dem Träger 
Ev. Kinder- und Jugendhäuser des Diakonischen 
Werkes in Münster wahrgenommen. Ergänzend 
übernimmt die Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) die 
rechtliche Beratung der unbegleiteten minderjähri-
gen Ausländer. 
Aufgrund der Veränderungen sind derzeit Arbeits-
schwerpunkte mit dem Ziel der Optimierung der 
Zusammenarbeit in folgenden Sektoren zu sehen: 
• Sicherstellung einer frühzeitigen und umfassen-
den ausländerrechtlichen Beratung von minder-
jährigen Ausländern durch die Kooperation des 
Diakonischen Werkes mit der GGUA 
• Optimierung der Bildungsangebote für diese 
Zielgruppe in Kooperation mit ausgewählten 
Schwerpunktschulen in Münster 
• Intensivierung des Sprachförderangebots (von 
Dolmetschern bis hin zu Sprachförderkursen) 
• Vereinfachung bzw. Anpassung der Gesund-
heitsversorgung für die Zielgruppe durch Ab-
sprachen zwischen dem Diakonischen Werk, 
der Jugend- und Gesundheitshilfe 
• Intensivierung der Kooperation mit den Vormün-
dern für die Zielgruppe, die bis zu ihrer Volljäh-
rigkeit (je nach Landesrecht) grundsätzlich nach 
Anrufung des Kommunalen Sozialdienstes beim 
Familiengericht einen Vormund / eine Vormün-
derin als gesetzliche(n) Vertreter/-in gestellt be-
kommt 
Damit sichert das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien auf der Basis zwischenstaatlicher Ab-
kommen den Schutz junger Menschen auf der 
Flucht. Es gewährleistet eine Unterstützung und 
Beratung und sorgt für eine persönliche rechtliche 
Vertretung. Dabei sind die Orientierung am Kin-
deswohl und die Selbstbestimmung jedes Einzel-
nen maßgeblich. 
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -  
Leben lernen 
Regionale Fallclearingstelle Nord   
Nach dem Vorbild der stadtweiten Clearingstelle 
hat im Sommer 2014 die Fallclearingstelle Nord 
ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist ein Vernetzungs-
gremium von Schule, Gesundheits- und Jugendhil-
fe. Dieses Beratungsgremium versteht sich als ein 
Zusammenschluss von Fachkräften, die als multi-
professionelles Team Fachkräfte beraten. Ziel der 
Clearingstelle ist eine frühzeitig und regional orien-
tierte Hilfestellung im Einzelfall bei Schülern und 
Schülerinnen mit emotionalen und sozialen Prob-
lemlagen. 
Die Fallclearingstelle Nord ist den Leitzielen der 
Inklusion und Prävention verpflichtet. 
Sie will: 
• vom Kind in der Schule als dessen Lern- und 
Lebensfeld her denken, 
• Kooperation der beteiligten Institutionen im regi-
onalen Verbund etablieren, 
• präventiv ansetzen und Regelsysteme stärken, 
• Schulsozialarbeit und KSD systematischer ver-
netzen, 
• soweit möglich Beratung (§ 16 und 28 SGB VIII) 
als niederschwellige Soforthilfe ermöglichen, 
12

Amtszielreport 
 
• Fallkonferenzen als exemplarischen Lernpro-
zess aller interdisziplinär Beteiligten anbieten, 
• die Nutzung aller Potenziale der lokalen Regel-
strukturen anstreben und 
• schneller wirksame Hilfen mobilisieren. 
Nach einem Erprobungszeitraum von zwei Jahren 
wird über die Fortsetzung der Arbeit entschieden. 
Bei entsprechendem Erfolg ist die Übertragung auf 
andere Stadtteile anvisiert.  
Fachtagung Kindertagespflege 
"Wer sich bewegt, kommt voran" lautete der Titel 
der 15. Fachtagung für alle Tagespflegepersonen 
in Münster. Seit 15 Jahren lädt das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien zu einem Fortbildungs-
tag mit einem bestimmten Thema ein. Die Jubilä-
umsveranstaltung bot auch Anlass für einen Rück-
blick auf die gesetzlichen Neuerungen und Weiter-
entwicklungen in der Kindertagespflege. Jedoch 
waren sich alle Teilnehmer/-innen einig, dass der 
Erfolg der Kindertagespflege auf dem persönlichen 
Einsatz und der Kompetenz der Tagesmütter und 
Tagesväter beruht. 
"Bewegung und Bildung" lautete das Thema des 
Jubiläumsvortrags. Referentin Prof. Dr. Renate 
Zimmer, Direktorin des Niedersächsischen Instituts 
für frühkindliche Bildung und Entwicklung, er-
läuterte, wie Kinder sich mit allen Sinnen, eben 
auch durch Bewegung, ihre Umwelt aneignen. Die 
so erlangte Stärkung der kindlichen Persönlichkeit, 
das Erleben von Selbstwirksamkeit, Selbst-
wertgefühl und Kompetenz seien wesentliche Fak-
toren der Gesundheitsförderung. Eine Vielzahl an 
Workshops zu spielerischer Entwicklungsförde-
rung, Singen mit Bewegung oder etwa „Time Out 
statt Burnout“ griff das Motto der Fachtagung in 
unterschiedlichen Aspekten auf.  
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/  
Qualitätsmanagement 
Qualitätsdialoge mit den stationären Trägern 
von HzE 
Die Vereinbarungen über Leistungsangebote, Ent-
gelte und Qualitätsentwicklung richten sich nach 
den §§ 78 a ff. und dem § 79 a SGB VIII „Quali-
tätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat 
mit der Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“ 
einen gemeinsamen Schlüsselprozess für den 
Qualitätsdialog entwickelt. Aus dem Qualitäts-
merkmal „Sicherung der Rechte von Kindern und 
Jugendlichen“ wurde der Schlüsselprozess „Betei-
ligungs- und Beschwerdemanagement“ festgelegt.  
Im gemeinsamen Qualitätszirkel wurden für diesen 
Schlüsselprozess 2 Wirkungsziele erarbeitet, die 
für alle Träger die Arbeitsgrundlage darstellen: 
• Wir haben und kultivieren vielfältige Beteili-
gungswege für Kinder, Jugendliche und ihre El-
tern in unserer Einrichtung. 
• In unserer Einrichtung kennen die Kinder, Ju-
gendlichen und ihre Eltern die Beschwerdemög-
lichkeiten. 
In einem zweiten Schritt wurden trägerintern dann 
jeweils 2-3 Leistungsziele und dementsprechend 
Methoden und Arbeitsschritte erarbeitet und in 
einer abgestimmten Zielmatrix dargestellt. Der 
gemeinsame Startschuss zur Erhebung der Ziel-
kennzahlen fiel zu Beginn des Jahres 2015 in ei-
nem dritten Treffen des Qualitätszirkels, in dem 
auch trägerübergreifende gemeinsame Zielkenn-
zahlen für alle stationären Träger festgelegt wur-
den. 
Zu Beginn des Jahres 2016 sollen dann die erho-
benen Daten ausgewertet und in einem gemein-
sam abgestimmten Bericht dem AKJF vorgestellt 
werden. 
Alle Beteiligten sind sich einig, dass mit den Be-
schreibungen der Prozesse nur ein Ausschnitt der 
qualitativen Arbeit im Rahmen des genannten 
Schlüsselprozesses dargestellt wird. Es soll der 
Frage nachgegangen werden, mit welchen mess-
baren Gemeinsamkeiten sich Qualität trotz träger-
spezifischer Konzeptunterschiede darstellen lässt. 
13

Sozialraumreport 
 
3. Sozialraumreport 
Stadt Münster insgesamt 
Kleinräumige Sozialraumdaten sind neben verän-
derten gesellschaftlichen Entwicklungen und Le-
benslagen von Kindern, Jugendlichen und Fami-
lien wichtige Grundlagen und Planungsinstrumente 
für Bedarfsfeststellungen und Maßnahmenplanun-
gen für alle Leistungsbereiche der Kinder- und 
Jugendhilfe.   
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte 
Bevölkerungsdaten und die Inanspruchnahme der 
Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Münster so-
wohl auf gesamtstädtischer Ebene als auch auf 
Stadtbezirksebene abgebildet. Dabei sind jeweils 
die Zeiträume von zwei Jahren dargestellt, um eine 
entsprechende Entwicklung nachvollziehbarer zu 
machen. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2013 2014 
Gesamtbevölkerung 298.518 300.267 
davon unter 18 Jahren 44.598 44.908 
Haushalte mit Kindern 26.499 26.703 
Ausländeranteil 24.354 
(8,2 %) 
25.831 
(8,6 %) 
Migranten 63.723 
(21,3 %) 
65.205 
(21,7 %) 
Geburten 2.847 2.913 
In der Stadt Münster hat sich der seit Jahren zu 
beobachtende Trend einer kontinuierlichen Bevöl-
kerungszunahme fortgesetzt. Ende 2014 gab es 
exakt 300.267 Einwohner. Im Vergleich zum Vor-
jahr stieg die Bevölkerungszahl damit um 1.749 
Personen bzw. 0,6 %. Dementsprechend ist auch 
der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter 
von 0 - 18 Jahren stadtweit um ca. 0,7 % gestie-
gen, wobei die Altersgruppe der 0- bis 5-Jährigen 
in diesem Zeitraum um 283 Kinder zugenommen 
hat. Das entspricht einer Zunahme von 1,9 %. Die 
Anzahl der Neugeborenen stieg im Vergleich zum 
Vorjahr in Münster insgesamt um 2,3 %. Die deut-
lichsten Einwohnergewinne stadtweit entfallen auf 
die Stadtbezirke West (+ 1,2 %) und Südost 
(+ 1,1 %). 
Nach den Ergebnissen der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose wird für Münster bis Ende 2020 ein 
weiterer Bevölkerungsanstieg um ca. 12.500 Ein-
wohner (+ 4,2 %) prognostiziert. Dabei geht der 
Bevölkerungsanstieg mit deutlichen Zunahmen in 
den Altersgruppen unter drei Jahren (+ 12,6 %), 
drei bis unter sechs Jahren (+ 13,2 %) und sechs 
bis unter 10 Jahren (+ 10,4 %) einher. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2013 2014 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 10.689 15.163 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 42,9 % 45,1% 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 101,4 % 103,8% 
Anzahl Familienzentren 27 28 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  3.876 
(40,5 %) 
4.305 
(44,4%) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  42 41 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 1.452 1.443 
 davon ambulant 858 815 
 davon stationär 594 628 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 3.190 3.061 
Trotz einer wachsenden Anzahl der Kinder unter 
drei Jahren ist es im vergangenen Jahr gelungen, 
die Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder 
stadtweit von 42,9 auf 45,1 % zu steigern. Da in 
den kommenden Jahren mit weiteren Zunahmen 
sowohl in dieser Altersgruppe als auch bei den 3- 
bis 6-Jährigen zu rechnen ist, wird der wohnortna-
he Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote 
14

Sozialraumreport 
 
auch weiterhin von kontinuierlich steigenden Be-
darfen gekennzeichnet sein. Die hohe Inanspruch-
nahme der Bildungs- und Betreuungsangebote 
setzt sich in der Altersgruppe der Grundschüler 
fort. Zum Schuljahr 2014/2015 lag die Inanspruch-
nahme der offenen Ganztagsangebote im Primar-
bereich stadtweit bei 44,4 %. 
Bezirk Mitte 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2013 2014 
Gesamtbevölkerung 122.764 123.178 
davon unter 18 Jahren 12.783 12.985 
Haushalte mit Kindern 8.258 8.394 
Ausländeranteil 8.507 
(6,9 %) 
8.794 
(7,1 %) 
Migranten 19.454 
(15,8 %) 
19.726 
(16,0 %) 
Geburten 1.135 1.239 
Der Stadtbezirk Mitte konnte im vergangenen Jahr 
mit 517 neuen Wohnungen stadtweit die meisten 
Baufertigstellungen verzeichnen und hatte dem 
Trend der Vorjahre entsprechend eine Bevölke-
rungszunahme von ca. 0,3 %. Die Einwohnerge-
winne entfallen dabei vor allem auf den Innenstadt-
ring (+ 0,6 %) und Mitte-Süd (+ 0,4 %), während 
Mitte-Nordost mit einem Zuwachs von 0,2 % relativ 
stabile Einwohnerzahlen aufweisen kann und die 
Altstadt leichte Rückgänge (- 1,0 %) zu verzeich-
nen hat. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk 
Mitte ist im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 
1,6 % gestiegen. Ein deutlicher Anstieg zeigt sich 
dabei mit 3,0 % in der Altersgruppe der 0- bis 5-
Jährigen.  
Mit einer Zunahme von 9,2 % hat der Bezirk Mitte 
2014 insgesamt eine überdurchschnittlich hohe 
Geburtenentwicklung zu verzeichnen. Stadtweit 
stieg die Anzahl der Neugeborenen um 2,3 %. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2013 2014 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.278 3.358 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 40,8 % 40,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 99,3 % 99,7 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  1.671 
(57,3 %) 
1.823 
(61,7 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  13 12 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 272 297 
 davon ambulant 150 157 
 davon stationär 122 140 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.264 2.135 
Im Bezirk Mitte konnte trotz einer Zunahme der 0- 
bis 5-Jährigen Kinder eine Versorgungsquote von 
knapp 41 % für die unter dreijährigen Kinder und 
eine nahezu 100 %-ige Versorgung für die 3- bis 6-
Jährigen im Rahmen der Kindertagesbetreuungs-
angebote gesichert werden. 
Eine überdurchschnittlich hohe Inanspruchnahme 
von 61,7 % weisen im Bezirk Mitte die Angebote 
der offenen Ganztagsbetreuung im Primarbereich 
auf. Die durchschnittliche Inanspruchnahme stadt-
weit lag zum Schuljahr 2014/2015 bei 44,4 %. 
Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
wurde die Leistungsvereinbarung für die Kinder- 
und Jugendeinrichtung „Pfarrer-Eltrop-Heim“ zwi-
schen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien und der katholischen Kirchengemeinde St. 
Mauritz im Rahmen des Fusionsprozesses der 
Kirchengemeinde aufgelöst. Die frei gewordenen 
Mittel wurden weiterhin für die offene Kinder- und 
Jugendarbeit in Anbindung an den Träger für eine 
Stundenaufstockung der hauptamtlichen Kraft der 
15

Sozialraumreport 
 
Kinder- und Jugendeinrichtung „Cross Over“ im 
Bezirk Ost, Mauritz-Ost, eingesetzt. Eine aktive 
Jugendverbandsarbeit findet nach wie vor im Pfar-
rer-Eltrop-Heim statt. 
Bezirk West 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2013 2014 
Gesamtbevölkerung 59.389 60.131 
davon unter 18 Jahren 10.398 10.466 
Haushalte mit Kindern 5.858 5.898 
Ausländeranteil 5.285 
(8,9 %) 
5.777 
(9,6 %) 
Migranten 14.135 
(23,8 %) 
14.676 
(24,4 %) 
Geburten 566 548 
Der Stadtbezirk West hat wie bereits im Vorjahr 
innerhalb eines Jahres eine Bevölkerungszunah-
me von 1,2 % zu verzeichnen. Der Anteil der Kin-
der und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren hat in 
diesem Zeitraum um 0,7 % zugenommen. Diese 
Zunahmen entfallen vor allem auf die Alters-
gruppen der 6- bis 9-Jährigen (+ 1,9 %) und 14- 
bis 17-Jährigen (+ 1,4 %). Insgesamt vollzieht sich 
die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk West in 
Abhängigkeit zu den Baugebieten in den jeweiligen 
Stadtteilen von Jahr zu Jahr recht unterschiedlich: 
Während im Berichtsjahr 2013 die deutlichsten 
Bevölkerungsgewinne noch in den Stadtteilen Al-
bachten (+ 2,3 %), Roxel (+ 1,7 %) und Gieven-
beck (+ 1,2 %) zu beobachten waren, zeigt sich im 
Berichtszeitraum 2014 der deutlichste Bevölke-
rungsanstieg in Mecklenbeck (+ 3,4 %) und Sen-
trup (+ 2,2 %). In Bezug auf die Neugeborenen 
weist der Bezirk West in 2014 einen Geburten-
rückgang von insgesamt 3,2 % auf. Ein Jahr zuvor 
hatte der Bezirk noch einen Geburtenanstieg von 
12,3 % vorzuweisen. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2013 2014 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.565 2.722 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 49,1 % 50,1 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 106,6 % 111,5 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  553 
(34,8 %) 
636 
(35,3 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  8 8 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 312 263 
 davon ambulant 198 160 
 davon stationär 114 103 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 307 282 
Zum Kindergartenjahr 2014/2015 hat der Stadtbe-
zirk West mit einer 50 %-igen Versorgungsquote 
für unter dreijährige Kinder und einer Versor-
gungsquote von ca. 111 % für die 3- bis 6-Jährigen 
eine vergleichsweise gute Versorgungsquote er-
reicht. Vor dem Hintergrund der Baulandentwick-
lung im Bezirk West insgesamt - inklusive der Ent-
wicklung des Geländes der Oxford-Kaserne in 
Gievenbeck - ist eine weitere Ausbauplanung bzgl. 
der Kindertagesbetreuungsangebote, die auch die 
offenen Ganztagsangebote beinhalten, weiterhin 
angezeigt. 
In Mecklenbeck hat ein privater Investor auf dem 
Gelände der Kinder- und Jugendeinrichtung Pau-
lushof das weitgehend marode Hofgebäude abge-
rissen und die Realisierung von 30 Wohneinheiten 
und einer neuen Kinder- und Jugendeinrichtung 
vorangetrieben. Die offene Kinder- und Jugendar-
beit des Paulushofes findet vorübergehend bis zur 
Eröffnung der neuen Kinder- und Jugendeinrich-
tung in einem Container statt. 
16

Sozialraumreport 
 
Bezirk Nord 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2013 2014 
Gesamtbevölkerung 28.981 29.168 
davon unter 18 Jahren 5.724 5.809 
Haushalte mit Kindern 3.189 3.182 
Ausländeranteil 4.038 
(13,9 %) 
4.298 
(17,7 %) 
Migranten 11.099 
(38,3 %) 
11.324 
(38,8 %) 
Geburten 355 351 
Während sich die Bevölkerungsentwicklung im 
Stadtbezirk Nord in den vergangenen zwei Jahren 
eher auf einem stabilen Niveau bewegt hat, konnte 
im vergangenen Berichtsjahr eine dem stadtweiten 
Durchschnitt entsprechende Bevölkerungszunah-
me von 0,6 % verzeichnet werden. Die Einwohner-
gewinne sind dabei in erster Linie den Stadtteilen 
Sprakel (+ 1,6 %) und Coerde (+ 1,2 %) zuzu-
schreiben. Kinderhaus-West hat im vergangenen 
Jahr einen Bevölkerungszuwachs von 0,3 % erfah-
ren, während Kinderhaus-Ost einen Rückgang von 
0,5 % zu verzeichnen hatte. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter 
von 0 bis 18 Jahren ist trotz einer nahezu gleich-
bleibenden Anzahl der Neugeborenen im Vergleich 
zum Vorjahr um insgesamt 1,5 % gestiegen. Die 
Zunahmen sind dabei insbesondere mit 2,2 % im 
Stadtteil Coerde und mit 1,5 % in Kinderhaus-West 
zu verzeichnen. In diesen Stadtteilen ist dabei 
besonders der Anteil der 0- bis 5-Jährigen gestie-
gen: in Coerde um 3 %, in Kinderhaus-West um 
9,1 %. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2013 2014 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.363 1.536 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 37,4 % 45,7 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 100,1 % 108,8 % 
Anzahl Familienzentren 7 7 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  447 
(50,1 %) 
514 
(55,0 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  7 7 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 339 327 
 davon ambulant 180 173 
 davon stationär 159 154 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 280 288 
Zum Kindergartenjahr 2014/2015 konnte die Ver-
sorgungsquote für Kinder unter drei Jahren im 
Bezirk Nord insgesamt auf 45,7 % ausgebaut wer-
den. Eine Steigerung hat auch die Inanspruch-
nahme der offenen Ganztagsbetreuung im Bezirk 
Nord erfahren: Zum Schuljahr 2014/2015 wurden 
diese Angebote an den Grundschulen von 55,0 % 
der Grundschüler in Anspruch genommen. In Kin-
derhaus-Ost und in Sprakel wurde jeweils eine 
neue Gruppe eingerichtet.  
Die Arbeit des Jugendzentrums Jugendsalon in 
Trägerschaft des Begegnungszentrums Sprick-
mannstraße e.V. wurde zum 01.06.2014 neu aus-
gerichtet, indem die Angebote der Jugendsozialar-
beit weiter profiliert wurden (Einzel- und Gruppen-
angebote, aufsuchende Arbeit). Dazu wurde im 
Rahmen einer Projektförderung eine zusätzliche 
halbe Stelle eingerichtet, die schwerpunktmäßig 
die Begleitung und Beratung im Übergang Schule 
und Beruf beinhaltet. 
17

Sozialraumreport 
 
Aufgrund der massiven Überschwemmungen im 
Sommer 2014 gab es temporäre und örtliche Ein-
schränkungen in der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit im Bezirk Nord. Besonders stark war das 
Bürgerhaus Kinderhaus mit der Kinder- und Ju-
gendeinrichtung Wuddi betroffen, so dass die An-
gebote vorübergehend in einem Container bzw. 
seit dem 01.11.2014 in einem Ladenlokal an der 
Westhoffstraße 134 stattfinden müssen. 
Im September hat der Kommunale Sozialdienst im 
Bezirk Nord neue Räumlichkeiten in der Kristian-
sandstraße im erweiterten Zentrum Kinderhaus 
bezogen. Der Umzug war notwendig, da das Job-
center seine Angebote am Idenbrockplatz auswei-
ten wird. 
Bezirk Ost und Südost 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Ost 
Demografie 2013 2014 
Gesamtbevölkerung 21.880 22.026 
davon unter 18 Jahren 3.917 3.933 
Haushalte mit Kindern 2.275 2.292 
Ausländeranteil 1.059 
(4,8 %) 
1.163 
(5,3 %) 
Migranten 3.146 
(14,4 %) 
3.280 
(14,9 %) 
Geburten 200 206 
Der Stadtbezirk Ost konnte im vergangenen Jahr 
insgesamt 105 neue Wohnungen durch Um- bzw. 
Neubau sowie eine Bevölkerungszunahme von  
0,7 % verzeichnen. Dabei hat der Stadtteil Han-
dorf mit einem Einwohnergewinn von 1,1 % den 
höchsten Anteil, gefolgt von Gelmer-Dyckburg mit 
0,9 % und Mauritz-Ost mit 0,3 %. Die Altersgruppe 
der 0- bis 18-Jährigen hat wie bereits ein Jahr 
zuvor insgesamt eine Steigerung von 0,4 % erfah-
ren. Dabei ist die deutlichste Zunahme in dieser 
Altersgruppe mit 0,8 % im Stadtteil Handorf zu 
verzeichnen. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Ost 
Daten und Fakten 2013 2014 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 908 1.007 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 45,4 % 48,7 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 93,4 % 104,3 % 
Anzahl Familienzentren 2 2 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  260 
(36,7 %) 
322 
(42,9 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 75 72 
 davon ambulant 52 30 
 davon stationär 23 42 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 116 104 
Die Versorgungsquote der Kindertagesbetreu-
ungsangebote im Stadtbezirk Ost konnte zum Kita-
jahr 2014/2015 insgesamt ausgebaut werden. Die 
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder stieg 
von 45,4 auf 48,7 % und die für die 3- bis 6-
Jährigen auf 104,3 %. Die offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich wurden zum Schuljahr 
2014/2015 von 42,9 % der Grundschüler in An-
spruch genommen. Sowohl in Mauritz-Ost als auch 
in Gelmer-Dyckburg wurde jeweils eine weitere 
Gruppe eingerichtet; in Handorf waren es zwei 
weitere OGS-Gruppen. Im Bereich der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit hat der Träger der Ju-
gendeinrichtung „Cross Over“ in Mauritz-Ost für die 
hauptamtliche Fachkraft der Kinder- und Jugend-
18

Sozialraumreport 
 
einrichtung budgetneutral eine Stundenaufsto-
ckung erhalten. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Südost 
Demografie 2013 2014 
Gesamtbevölkerung 28.070 28.365 
davon unter 18 Jahren 5.114 5.139 
Haushalte mit Kindern 3.005 3.035 
Ausländeranteil 2.227 
(7,9 %) 
2.476 
(8,7 %) 
Migranten 6.155 
(21,9 %) 
6.457 
(22,8 %) 
Geburten 258 250 
Mit einer Bevölkerungszunahme von 1,1 % kann 
der Stadtbezirk Südost im stadtweiten Vergleich 
überdurchschnittliche Einwohnergewinne vorwei-
sen. Die meisten Bevölkerungszunahmen entfallen 
dabei wie bereits im vergangenen Jahr auf die 
Stadtteile Gremmendorf-West mit 2,1 % und An-
gelmodde mit 1,8 %. Wolbeck kann einen Einwoh-
nergewinn von 0,6 % verzeichnen, während 
Gremmendorf nach wie vor ein stabiles Bevölke-
rungsniveau aufweist.  
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter 
von 0 bis 18 Jahren ist im Bezirk Südost insgesamt 
trotz eines leichten Rückgangs bei der Anzahl der 
Neugeborenen im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 % 
gestiegen. Die Zunahmen sind dabei den Stadttei-
len Angelmodde und Gremmendorf-West zuzu-
schreiben. Insbesondere die Altersgruppe der 0- 
bis 6-Jährigen hat im Stadtbezirk Südost insge-
samt mit einer Zunahme von 5,2 % die deutlichs-
ten Steigerungen erfahren. Die in den kommenden 
Jahren im Baulandprogramm ausgewiesene inten-
sive Wohnbautätigkeit im Bezirk Südost wird für 
die Stadtteile Gremmendorf-West, Wolbeck und 
Angelmodde mit deutlichen Wachstumserwartun-
gen einhergehen. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Südost 
Daten und Fakten 2013 2014 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.062 1.075 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 42,6 % 39,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 100,1 % 96,8 % 
Anzahl Familienzentren 4 4 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  470 
(45,6 %) 
510 
(48,2 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  4 4 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 171 158 
 davon ambulant 91 79 
 davon stationär 80 79 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 114 129 
Im Bezirk Südost konnte im Vergleich zum Vorjahr 
die Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder 
nicht ausgebaut werden. Mit einer Versorgungs-
quote von 39,8 % hat der Stadtbezirk insgesamt 
eine rückläufige Entwicklung um 2,8 % vollzogen. 
Ein Grund hierfür mag in der Zunahme der 0- bis 
6-Jährigen in diesem Bezirk liegen, verdeutlicht 
aber auch insbesondere vor dem Hintergrund der 
zu erwartenden Wohnbautätigkeit, dass weitere 
Ausbauplanungen dringend angezeigt sind. 
Die Angebote der offenen Ganztagsbetreuung  
haben wie bereits im Vorjahr im gesamten Bezirk 
zugenommen. Insgesamt wurden zum Schuljahr 
2014/2015 drei neue Gruppen, zwei in Angelmod-
de, eine in Wolbeck, eingerichtet.  
Zudem haben die Familienbildungseinrichtungen 
die Anzahl ihrer Angebote im Bezirk Südost um ca. 
13 % gesteigert und tragen damit dem Wunsch 
19

Sozialraumreport 
 
vieler Familien auf wohnortnahe Erreichbarkeit der 
Angebote Rechnung. 
Bezirk Hiltrup 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2013 2014 
Gesamtbevölkerung 37.434 37.399 
davon unter 18 Jahren 6.662 6.576 
Haushalte mit Kindern 3.914 3.902 
Ausländeranteil 3.238 
(8,6 %) 
3.323 
(8,8 %) 
Migranten 9.734 
(26,0 %) 
9.742 
(26,0 %) 
Geburten 327 319 
Der Stadtbezirk Hiltrup weist entgegen der stadt-
weiten Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr ins-
gesamt einen leichten Bevölkerungsrückgang von 
0,1 % auf.  
Bezogen auf die jeweiligen Stadtteile ist dabei 
festzustellen, dass ausschließlich Hiltrup-West 
eine Bevölkerungszunahme von 1,0 % erfahren 
hat, während Berg Fidel einen Bevölkerungs-
rückgang von 0,6 %, Hiltrup-Ost von 0,1 %, Hiltrup-
Mitte von 0,5 % und Amelsbüren von 0,7 % zu 
verzeichnen haben. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter 
von 0 bis 18 Jahren ist im Bezirk Hiltrup im Ver-
gleich zum Vorjahr um insgesamt 1,2 % zurückge-
gangen. Dabei hat sich auch der Anteil der 0- bis 
5-Jährigen im gesamten Bezirk um 1,0 % verrin-
gert. Bezogen auf die jeweiligen Stadtteile stellt 
sich der Rückgang in dieser Altersgruppe jedoch 
unterschiedlich dar: Während in Berg-Fidel, 
Hiltrup-Mitte und Amelsbüren weniger Kinder im 
Alter von 0 bis 3 Jahren zu verzeichnen sind, ha-
ben die Stadtteile Hiltrup-Ost und Hiltrup-West eine 
Zunahme in dieser Altersgruppe von 7,3 % bzw. 
4,4 % erfahren. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2013 2014 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.513 1.494 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 42,5 % 50,2 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 104,8 % 99,7 % 
Anzahl Familienzentren 4 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  474 
(35,9 %) 
500 
(40,3 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 218 246 
 davon ambulant 158 160 
 davon stationär 60 86 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 109 123 
Zum Kindergartenjahr 2014/2015 konnte die Ver-
sorgungsquote für unter dreijährige Kinder im 
Stadtbezirk Hiltrup auf 50,2 % gesteigert werden 
und lag damit über der durchschnittlichen stadtwei-
ten Versorgungsquote von 45,1 %. 
Der Anteil der Grundschüler, die das Angebot der 
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in An-
spruch nehmen, ist im gleichen Zeitraum um 4,4 
auf insgesamt 40,3 % gestiegen. Dieser Wert liegt 
unterhalb der stadtweiten Inanspruchnahme von 
44,4 %. Insgesamt wurde an drei Schulstandorten 
in Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West und in Amelsbüren 
jeweils eine neue Gruppe eingerichtet. Die Johan-
nesschule Hiltrup wurde zum 31.07.2014 aufge-
löst. Die hier im offenen Ganztag betreuten Kinder 
konnten in der Uppenbergschule am Teilstandort 
Hiltrup weiter betreut werden. 
20

Produktüberblicke 
 
4. Produktüberblicke 
Produktplan des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien 
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der 
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung 
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet 
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“ 
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen. 
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet 
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert. 
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe 
(auch Budgetebene) Nr. Produkt 
06 Kinder-, Jugend-  
und Familienhilfe 
0601 Förderung von Kindern  
in Tagesbetreuung 
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen 
        060102 Förderung von Kindern in  
Tagespflege  
    0602 Kinder- und  
Jugendarbeit 
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
und Durchführung von  
OGS-Aufgaben 
       060202 Jugendverbandsarbeit 
    0603 Förderung von  
benachteiligten  
jungen Menschen 
060301 Jugendsozialarbeit 
   060302 Jugendhilfe an Schulen 
      060303 Drogenhilfe 
    0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien 
        060402 Besondere familienpolitische  
Maßnahmen 
    0605 Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen  
für Familien 
060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie 
und eigenen Wohnung 
      060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen 
        060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG 
        060504 Schutz von Kindern und  
Jugendlichen 
        060505 Mitwirkung bei Familien- und  
Jugendgericht 
        060506 Bezirkliche Sozialarbeit und  
Eingliederungshilfe 
21

Produktüberblicke 
 
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen 
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen 
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts, wie Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet. 
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2014 handelt es sich jeweils 
um vorläufige Rechnungsergebnisse. 
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den 
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, 
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden, 
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher 
Form zur Verfügung gestellt werden können, um 
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr 
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten, 
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes. 
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik; 
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu 
tragen.  
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei 
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der 
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen, 
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten 
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in 
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d.h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter Ansatz), 
Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezogener 
Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener Ansatz) 
einbetten. 
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke  
seit 2013 an folgenden Punkten: 
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den 
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen 
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen 
an. 
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit 
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten 
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.  
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten 
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt. 
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die 
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die 
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte. 
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des 
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem 
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen. 
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt: 
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres. 
Analytischer Schwerpunkt: 
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und 
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im 
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung). 
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im 
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen 
zum Geschäftsbericht“). 
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der 
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei. 
22

Produktüberblicke  
 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Kurzdarstellung 
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbau-
programm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, För-
derung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unter-
stützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren. 
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen 
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Das Modellprojekt „flexible Kindertagesbetreuung“ der Jahre 2012 und 2013 wurde ausgewertet und die 
konzeptuellen Rahmenbedingungen zur weiteren dauerhaften Umsetzung beschrieben und trägerübergrei-
fend abgestimmt. Die im Rahmen der Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2014 beschlossenen Mittel in 
Höhe von 100.000 € wurden für die weitere Umsetzung eingesetzt. Grundlage des Konzeptes ist, den Kitas 
bedarfsgerecht und unter finanzieller Beteiligung der Eltern eine „Extrazeit“ der Betreuung von Kindern mit 
entsprechendem Betreuungsbedarf, die über die reguläre Buchungszeit hinausgeht, zu ermöglichen und für 
den personellen Mehraufwand entsprechende Zuschüsse zu leisten. 12 Kitas haben mit dem Flexibilisie-
rungsmodul „Extrazeit“ in 2014 begonnen. 
• Am 08.01.2014 ist der Kita-Navigator als stadtweites einheitliches Vormerksystem eingeführt worden. 
• Die Betreuung der Flüchtlingskinder wurde bei der Kindertagesbetreuungsausbauplanung quantitativ und 
qualitativ berücksichtigt. Für die Aufnahme der Kinder in bestehenden und in neuen Kitas wurden konzepti-
onelle Grundlagen für eine qualitative Betreuung erarbeitet. Schwerpunkt des Konzeptes „Tagesbetreuung 
für Flüchtlingskinder“ ist insbesondere ein mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge abgestimmtes Anmelde- und 
Aufnahmeverfahren für Kinder aus Flüchtlingsunterkünften. Das Konzept geht auch auf sozialräumliche 
Vernetzungs- und Qualifizierungsaspekte ein. 
• Die Revision des Kinderbildungsgesetzes in NRW (KiBiz) bringt weitreichende Veränderungen für die pä-
dagogische Arbeit und für die Planung und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen mit sich. Die vom 
Land bereitgestellten Fördermittel für die plusKITAS und für die Sprachförderung wurden entsprechend der 
gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Förderbedarfe umgesetzt. 
• Zur Qualifizierung des Übergangs von der Kita in die Grundschule wurden die Angebote des Kommunalen 
Integrationszentrums in den Blick genommen, Kooperationsmöglichkeiten ausgelotet und die Umsetzung 
des Projektes „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften“ im Stadtteil Nienberge unterstützt.  
Im Zusammenhang mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben sich auch wesentliche Aspekte vorschu-
lischer Beratung verändert. Hierzu wurden entsprechende Hinweise für Kita und Schule in Kooperation mit 
dem Schulamt für die Stadt Münster und dem Amt für Schule und Weiterbildung erarbeitet. 
Für den Übergang von der Kita in die Schule wurde auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben eine detaillier-
te Arbeitshilfe erstellt. 
23

Produktüberblicke 
 
• Zur Qualifizierung der integrativen und inklusiven Erziehung in Kitas wurden in der AG „Inklusive Erziehung“ 
Inklusionsaspekte im Übergang von der Kita in die Primarstufe erarbeitet und entsprechende Handlungs-
empfehlungen formuliert. 
• Im Rahmen der AG „Ausbildungsoffensive Runder Tisch“ (AG ART) wurde eine Fachveranstaltung für El-
tern, Kitafachkräfte und Lehrer/-innen der drei Fachschulen Anne-Frank Berufskolleg, ESPA und Hildegar-
disschule zum Thema „Erziehungspartnerschaft“ durchgeführt. Unter dem Motto „Wir machen gemeinsame 
Sache“ diskutierten rund 100 Teilnehmer/-innen die Thematik aus ihren jeweiligen Blickwinkeln. Gegenseiti-
ge Wertschätzung und Akzeptanz wurden als wesentliche Grundlagen einer gelungenen Erziehungspart-
nerschaft herausgearbeitet. Die vielfältigen Ergebnisse dienen als Basis für weitere Fachtage. 
• Die Einrichtung von Berufspraktikantenstellen im offenen Ganztag mit dem Schwerpunkt „Übergang Kita -
Grundschule“ wurde unterstützt. An fünf Standorten sind konkrete Kooperationen mit Kitas vereinbart. 
• Die u3-Versorgungsquote in Kindertageseinrichtungen wurde im Berichtszeitraum von 28,5 % auf  30,9 % 
gesteigert. Insgesamt standen damit im Jahr 2014 193 u3-Plätze mehr zur Verfügung als noch im Jahr 
2013. 
• Auch für die ü3-Kinder wurden 310 neue Plätze geschaffen; die Versorgungsquote stieg hier von 101,4 % 
auf 103,8 %. Somit konnte zu einem kleinen Teil auch der hineinwachsende Jahrgang berücksichtigt wer-
den. 
• Insgesamt sind in 2014 fünf neue Kindertageseinrichtungen in Betrieb gegangen. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird weiter fortgesetzt. Für u3- und ü3-Kinder sind rund 100 Plätze 
in der konkreten Planung. 
• Die flexible Kindertagesbetreuung wird verstetigt. Das Modul „Extrazeit“ wird auf weitere Kitas ausgeweitet 
und verstetigt. Modellhaft werden die Öffnungszeiten bei zwei Kitas erweitert, um damit die Betreuungszei-
ten (Beginn und Ende) im Rahmen der Buchungszeiten zu flexibilisieren („Flexizeit“). 
• Die Arbeitshilfe „Übergang Kita - Grundschule“ wird abschließend beraten und allen Kitas und Grundschu-
len zur Verfügung gestellt. 
• Die Qualifizierung und der Einsatz von Kulturmittlern in Kindertageseinrichtungen werden unterstützt. 
• Die Ergebnisse der Fachveranstaltung „Erziehungspartnerschaft“ werden im Rahmen eines Fachvortrages 
und eines Praxisnachmittages vertieft. 
• Das Konzept „Tagesbetreuung für Flüchtlingskinder“ wird bedarfsorientiert weiter entwickelt. 
Ressourcen 
• Stellen: 372,81 
• Aufwendungen:  84.755.415 € 
• Erträge:  59.195.484 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt. 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2015 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 26,7 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut. 
24

Produktüberblicke  
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %) 
100,2 101,4 100 103,8 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren (in %) 
21,2 28,5 25,0 30,9 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Einrichtungsstruktur     
Anzahl der Familienzentren 26 27 28 28 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 162 174 178 179 
davon:     
 Einrichtungen katholischer Träger 47 47 48 47 
 Einrichtungen evangelischer Träger 15 15 15 16 
 Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 49 49 50 50 
 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 28 28 29 29 
 Einrichtungen sonstiger Träger 23 35 36 37 
Gruppenstruktur     
Anzahl der Gruppen 443 498 455 529 
davon:     
 Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 154 151 150 153 
 Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 45 48,5 40 56,5 
 Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von  
 Elterninitiativen 
64 64,5 63 67,5 
 Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 105 113 97 118 
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 75 121 105 134 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.691 7.689 7.768 7.738 
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.229 7.292 7.430 7.425 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter 
dreijährige Kinder 
1.631 2.193 1.942 2.392 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder 
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren 
7.243 7.394 7.505 7.704 
25

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 
(0 bis unter 6 Jahren) 
8.874 9.557 9.447 10.096 
davon:     
 Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I) 
  25 Stunden (G I a) 
  35 Stunden (G I b) 
  45 Stunden (G I c) 
2.280 
0 
805 
1.475 
2.844 
0 
827 
2.017 
2.200 
10 
700 
1.490 
3.396 
5 
1.055 
2.336 
 Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II) 
  25 Stunden (G II a) 
  35 Stunden (G II b) 
  45 Stunden (G II c) 
964 
5 
150 
809 
1.322 
6 
190 
1.126 
1.276 
10 
260 
1.016 
1.436 
13 
278 
1.145 
 Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III) 
  25 Stunden (G III a) 
  35 Stunden (G III b) 
  45 Stunden (G III c) 
5.630 
133 
2.901 
2.596 
5.391 
107 
2.706 
2.578 
5.971 
110 
3.143 
2.718 
5.264 
97 
2.459 
2.708 
Betriebliche Kindertagesbetreuung: 
 Anzahl der betriebseigenen Plätze 
 Anzahl der Belegplätze 
 
210 
60 
 
240 
60 
  
240 
103,8 
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)  
331 341  358 
Weitere Daten     
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 860 923  982 
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für 
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen 
22 18  19 
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 620 435  435 
26

Produktüberblicke  
 
 
27

Produktüberblicke 
 
 
 
28

Produktüberblicke  
 
 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 
Kurzdarstellung 
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen 
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter 
oder mit bis zu 4 weiteren Tageskindern betreut. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster und der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. 
beraten, vermitteln, begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tagespflegepersonen. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Die Anzahl der Plätze in Kindertagespflege liegt auch in 2014 mit 1.212 Plätzen auf einem konstanten Ni-
veau. Hingegen liegt die Zahl der Tagespflegepersonen, die in Münster tatsächlich tätig sind, bei 331. In 
den Jahren zuvor wurde diese Zahl bei ca. 400 Personen angesetzt. Für diese Differenz sind zwei Faktoren 
verantwortlich. Zum einen ist hier der qualitative Umbau des Leistungsfeldes zu nennen, zum anderen ist 
der Rückgang auch ein Ergebnis einer notwendigen Bereinigung der vorhandenen Softwarelösung. Der 
Fehler wurde leider erst in 2014 offensichtlich, nachdem das Amt eine parallele Hilfs-Datenbank aufgebaut 
hatte. Das Ausscheiden von Tagespflegepersonen, die sich nicht voll qualifizieren wollen, ist im Rahmen 
der Strategie des qualitativen Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes gewollt. Aufgrund 
dieser Strategie stieg der Anteil der in der dritten Qualifizierungsstufe geleisteten Betreuungsstunden von 
2009 mit 57 % auf 86 % in 2014. Von den 331 Tagespflegepersonen sind 290 in der Betreuung von unter 
Dreijährigen aktiv. Diese 290 Tagespflegepersonen halten 1.100 Plätze für Kinder bis zu drei Jahren vor. 
Von diesen 290 Tagespflegepersonen sind 103 sozialpädagogische Fachkräfte (37 %). 70 % der Plätze für 
Kinder bis zu drei Jahren befinden sich im Haushalt der Tageseltern, 28 % der Plätze in Großtagespflege-
stellen und 2 % der Plätze im Haushalt der Eltern. In 2014 ist die Anzahl der Großtagespflegestellen um 
sechs auf 36 gestiegen. Vier hiervon sind in Kooperation mit Betrieben entstanden. Ende 2014 gab es ins-
gesamt 16 Großtagespflegestellen im betrieblichen Kontext. 
• Im Kinder- und Jugendhilfereport 2013 wurde an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Tagespflegeperso-
nen sich mittelfristig um ihre Existenz sorgen; dies auch, weil das Zusammenspiel von Kindertageseinrich-
tungen und Kindertagespflege unter den Stichworten Konkurrenz und Kooperation besser auf einander ab-
zustimmen ist. Auch durch die zum 01.08.2014 in Kraft getretene zweite KiBiz-Revision ist das Thema 
durch den § 14 gesetzlich aufgegriffen worden. In 2014 wurden daher in zwei Workshops die Erfahrungen 
und Wünsche von Familienzentren (hier als Vertreter von Kindertageseinrichtungen) sowie von Tagesmüt-
tern und -vätern zu Kooperationen und Übergängen gesammelt. Die Ergebnisse der Workshops wurden in 
der „Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung“ vorgestellt. Dabei wurden Informationsveranstaltungen für 
Kita-Leiterinnen, der Ausbau der sozialräumlichen Kooperation und die Entwicklung eines Übergangsmo-
dells als nächste Schritte für 2015 beschlossen.  
29

Produktüberblicke 
 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• „Spielregeln“ für den Übergang von der Kindertagespflege zur Kindertageseinrichtung werden entwickelt. 
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt.  
• Leitlinien zur Lebensmittelhygiene in das Leistungsfeld Kindertagespflege werden implementiert. 
• Das erweiterte Modul des Kita-Navigators für den Bereich Kindertagespflege wird mit Blick auf eine mögli-
che Einführung geprüft. 
• Die Leitlinien zur Lebensmittelhygiene, des Infektionsschutzes und der Trinkwasserhygiene werden für den 
Bereich Großtagespflege „übersetzt“. 
• Ein Inklusionskonzept für das Leistungsfeld Kindertagespflege wird unter Berücksichtigung der zweiten 
KiBiz-Revision und der Förderung des LWL entwickelt. 
• Die Regelungen der zweiten KiBiz-Revision bezüglich der Kindertagespflege werden umgesetzt (u.a. Kon-
zept und Bildungsdokumentation). 
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes. 
• Die betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut. 
• Die Datenbank Kindertagespflege wird neu konzeptioniert. 
• Die bestehenden Geschäftsprozesse werden mit Blick auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands 
optimiert. 
• Das Handbuch für die Fachberatung wird mit dem Ziel einheitlicher Verfahrensabläufe weiterentwickelt. 
Ressourcen 
• Stellen: 19,33 
• Aufwendungen:  8.032.268 € 
• Erträge:  2.779.385 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2015 mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 13,3 % ausgebaut. 
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll 
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege um jährlich 2 % erhöht werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) 
12,9 14,3 12,5 14,2 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den 
Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
78 84 71 86 
 
30

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ 
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.691 7.689 7.768 7.738 
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.150 1.223 1.191 1.212 
davon:     
 Kinder von 0 - 3 Jahren 993 1.102 971 1.096 
 Kinder von 3 - 6 Jahren 76 55 81 55 
 Kinder von 6 - 10 Jahren 81 66 139 61 
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege     
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) – 
Anzahl 
24 30  36 
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) - 
Plätze 
200 261  317 
davon:     
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume - 
Anzahl 
20 26  34 
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume - 
Plätze 
167 124  301 
 Großtagespflegestellen - eigene Räume -  Anzahl 4 4  2 
 Großtagespflegestellen - eigene Räume - Plätze 33 32  16 
Betriebliche Kindertagespflegestellen - Anzahl 11 12  16 
Betriebliche Kindertagespflegestellen - Plätze 92 103  142 
davon:     
 Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 11 12  16 
 Betriebliche Großtagespflege - Plätze 92 103  142 
Betriebliche Kindertagespflege mit max. 5 Plätzen - 
Anzahl 
0 0  0 
Betriebliche Kindertagespflege mit max. 5 Plätzen - 
Plätze 
0 0  0 
Weitere Daten     
Neuvermittlungen 895 705  707 
Anzahl Tagespflegepersonen 420 420  331 
Begleitete Tagesmütter-Treffen 222 252  218 
Kooperationen mit Familienzentren 26 27  28 
31

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 677 644  586 
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 13.187 12.718  9.988 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %) 
20 15 26 13 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an 
den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
2 1 3 1 
 
32

Produktüberblicke  
 
 
 
 
 
33

Produktüberblicke 
 
 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Kurzdarstellung 
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen u. a. die außerschulische Jugendbildung, sport- 
und spielbezogene Angebote, Kinder- und Jugenderholung, Jugendberatung und die Durchführung von Feri-
enmaßnahmen und Ganztagsbetreuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtun-
gen und außerhalb der Einrichtungen aufsuchend statt und richten sich an alle jungen Menschen im Alter von 
6 bis 21 Jahren, in speziellen kulturellen Angeboten z. B. auch bis 27 Jahre. Der Offene Ganztag einschließ-
lich der Ferienbetreuung wird an 44 Grund- und Förderschulen, die Bis-Mittag-Betreuung an 47 Grund- und 
Förderschulen durchgeführt. 
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 - 63 Nr. 2) 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplanes wurden konkretisiert und 
systematisch bearbeitet. 
• Drei Qualitätszirkel in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wur-
den etabliert. 
• Der Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit konnte weiter auf nunmehr 63 % 
gesteigert werden. 
• Die pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen sind ausgebaut wor-
den. So findet zurzeit in Kooperation mit acht Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit eine ziel-
gerichtete Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen der benachbarten Flüchtlingseinrichtungen statt. 
• Bei den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind in 2013 das Jugendheim Liebfrauen 
Überwasser und in 2014 das Pfarrer-Eltrop-Heim aus der Förderstruktur herausgenommen worden, werden 
aber weiter einzelfallbezogen durch die Richtlinienförderung unterstützt. So erklärt sich die Abweichung des 
Rechnungsergebnisses (=41) vom Ansatz (=43). Dafür konnte die Stelle des hauptamtlichen Mitarbeiters im 
Cross-Over auf 30 Stunden aufgestockt werden (Ratsentscheidung zum Antrag Nr. 147/2013 nach § 24 
GO). 
• Die THX-Party, die Dankesfeier für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit, fand am 19.09.2014 in der Clubschiene statt. Frau Möllers, Vorsit-
zende des AKJF, eröffnete die Veranstaltung, die von rund 400 Gästen besucht wurde. Die nächste THX-
Party soll 2016 stattfinden. 
• Die Offene Ganztagsschule ist weiter ausgebaut worden. Die Anzahl der Gruppen ist zum Schuljahresbe-
ginn 2014/2015 von 144 um 21 auf 165 Gruppen angestiegen. Mit einem kontinuierlichen Ausbau um rund 
10 % pro Schuljahr ist auch weiterhin zu rechnen. 
• In der Offenen Ganztagsschule ist die sogenannte Randzeitenbetreuung eingeführt worden, d.h., dass an 
Schulen, die den Bedarf gemeldet haben, auch Kinder nach 16 Uhr bis maximal 18 Uhr weiter betreut wer-
den. Das Projekt findet zurzeit an 8 Schulen statt. 
34

Produktüberblicke  
 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Die Netzwerkstrukturen und Stadtteilarbeitskreise werden auf Mindeststandards geprüft. 
• Es erfolgt eine Konzeptentwicklung für die aufsuchende Jugendsozialarbeit zur Präsenz bei öffentlichen 
Veranstaltungen. 
• Der Ausbau der pädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche wird weiter vorangetrieben. 
• Die Plätze im offenen Ganztag werden weiter bedarfsgerecht ausgebaut. 
• Die Randzeitenbetreuung im offenen Ganztag wird ausgebaut. 
• Die Entwicklung von Raum- und Verpflegungskonzepten im offenen Ganztag ist vorgesehen. 
• Die Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag wird angestrebt. 
Ressourcen 
• Stellen: 150,92 
• Aufwendungen:  16.589.449 € 
• Erträge:  8.225.241 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
50 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, haben regel-
mäßige Öffnungszeiten am Wochenende. 
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) wird 
erhalten. 
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit soll bis 2014 auf 
mindestens 13 % gesteigert werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenend-
öffnung (in %) 
53 57 50 63 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung) 
 9.479 9.551 9.303 
Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen 
an Kindern und Jugendlichen im Alter von 6-20 Jahren 
im Stadtgebiet 
 11 13 13 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit     
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 45 42 43 41 
 von freien Trägern 36 33 34 32 
 in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9 
davon:      
35

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
katholisch 13 12 13 11 
evangelisch 7 7 7 7 
 sonstige 16 14 14 14 
städtisch 9 9 9 9 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit  
Wochenendöffnungszeit 
24 24 22 26 
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ erreichen 
45 42 43 41 
Aufsuchende Angebote der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit 
13 11 13 11 
Offene Ganztagsschulen     
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem 
Ganztag 
45 44 44 44 
davon:      
 Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42 41 41 42 
 Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 3 3 3 2 
Anzahl der Plätze für den Offenen Ganztag 3.543 3.876 4.268 4.305 
davon:     
 Anzahl der Plätze an Grundschulen 3.445 3.790 4.178 4.236 
 Anzahl der Plätze an Förderschulen 98 86 90 69 
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die 
Bis-Mittag-Betreuung 
2.281 2.227 2.387 2.258 
Anzahl der Plätze im Gebundenen Ganztag  798 816 860 
Gender Budgeting     
Angebotsstunden in der offenen Kinder- und Jugendar-
beit (Förderstruktur) insgesamt 
 90.000 90.000 90.000 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“ 
 2.368 2.388 4.500 
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6-20 Jahren 
insgesamt 
 5.976 4.874 5.211 
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von 6-20 
Jahren (in %) 
 50 50 42 
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von 6-
20 Jahren (in %) 
 50 50 58 
 
36

Produktüberblicke  
 
 
060202 – Jugendverbandsarbeit 
Kurzdarstellung 
Jugendverbände engagieren sich u. a. im religiösen, sportlichen oder kulturellen Bereich und als Nachwuchs-
organisationen der Wohlfahrtsverbände. Kennzeichen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die 
Arbeit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und 
Aktionen. 
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplanes für die Jugendverbandsarbeit wurden 
mit den Jugendverbänden weiter vertieft und konkretisiert. 
• 2014 konnten in 59 Qualifizierungsmaßnahmen wieder fast 500 Jugendliche für die ehrenamtliche Kinder- 
und Jugendarbeit als Gruppenleiter qualifiziert werden. Die Zahl ist um etwa 60 Jugendliche gesunken, was 
vermutlich der immer weiter reduzierten Freizeit und dem damit verbundenen zeitlichen Engagement der 
Jugendlichen geschuldet ist. Um eine qualifizierte Aussage treffen zu können, muss die weitere Entwicklung 
aber in den nächsten Jahren beobachtet werden. 
• Die THX-Party, die Dankesfeier für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit, fand am 19.09.2014 in der Clubschiene statt. Frau Möllers, Vorsit-
zende des AKJF, eröffnete die Veranstaltung, die von rund 400 Gästen besucht wurde. Die nächste THX-
Party soll 2016 stattfinden. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplanes für die Jugendverbandsarbeit sollen in 
2015 umgesetzt werden. 
• Das Verfahren zur Abfrage des Berichtswesens in der Jugendverbandsarbeit wird im Frühjahr 2015 ange-
wendet. Dadurch soll die Anzahl der teilnehmenden und erreichten Kinder und Jugendliche in den Jugend-
verbänden, ebenso wie die Anzahl der dort ehrenamtlich tätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
ermittelt und die dort erbrachten Leistungen dokumentiert werden. Das Verfahren wurde mit den Jugend-
verbänden abgestimmt. 
Ressourcen 
• Stellen: 0,61 
• Aufwendungen:  301.258 € 
• Erträge:  286 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Es werden mindestens 60 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für 
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 600 Teilnehmenden durchgeführt. 
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen. 
37

Produktüberblicke 
 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen 
 61 60 59 
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen 
 561 600 496 
Anzahl der Firmenvergünstigungen 84 84 80  81 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit     
Jugendverbände in Münster 24 24 24 24 
davon:      
 Katholische Jugendverbände 7 7 7 7 
 Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3 
 Sonstige Jugendverbände 14 14 14 14 
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit     
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 64 68 60 60 
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen   19 15 14 
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen  216 150 114 
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen  31 35 34 
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen  300 400 343 
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen  11 10 11 
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen  45 50 39 
38

Produktüberblicke  
 
 
060301 – Jugendsozialarbeit 
Kurzdarstellung 
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichender 
Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation oder Migrationserfahrung, Wohnungslo-
sigkeit. Durch Angebote der Lernförderung, Migrations- und Wohnhilfen sowie der aufsuchenden Arbeit / 
Streetwork werden junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung angesprochen, gestärkt und befähigt, 
eigenständig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren. 
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Im Rahmen der aufsuchenden Cliquenarbeit der Einrichtung Streetwork wurde die Kooperation und Vernet-
zung mit den Jugendeinrichtungen im Sozialraum Mitte Nord weitergeführt. Auffällige Cliquen im Stadtteil 
wurden erkannt und Lösungen erarbeitet. Gemeinsam mit den Fachkräften der aufsuchenden Arbeit des 
Caritasverbandes für die Stadt Münster gestaltete die Streetwork zwei Workshops an der Jugendinfomesse 
in der Fürstenbergschule und an der Gesamtschule Mitte. Hier wurden ca. 270 Jugendliche erreicht. Mit 
ihnen wurden Cliquenbewegungen und Aufenthalte im öffentlichen Raum dokumentiert und analysiert. 
• Das neue Angebot „Männerstammtisch“ - Gesundheitsvorsorge für männliche Besucher mit Lebensmittel-
punkt Straße - wurde mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen quartalsweise in der Einrichtung Street-
work durchgeführt. 
• In 2014 wurde ein fachliches Controlling für die mototherapeutische Förderung von Kindern gemeinsam mit 
dem Verein für Mototherapie und psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. aufgebaut. Eine erste 
Auswertung zur Wirksamkeit der mototherapeutischen Förderung wird nach Rücksendung entsprechender 
Daten möglich sein. 
• Die Angebote für Flüchtlingskinder wurden konzeptionell weiterentwickelt und werden nun von den sozial-
räumlich tätigen Anbietern der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorgehalten. Darüber hinaus sind die An-
gebote auf aktuell 15 Standorte (bisher 7) ausgebaut worden. 
• Eine Steigerung der Angebotsstunden im Bereich der Lernhilfen (pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, 
heilpädagogische Förderung mit dem Pferd und Teilhabeleistungen) wurde durch einzelne, veränderte Leis-
tungsvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe erreicht. Daraus ergeben sich entsprechende 
Steigerungen bei der Anzahl der geförderten Kinder. Diese Effekte werden positiv bewertet. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Das Angebot der Gesundheitsvorsorge für männliche Besucher mit Lebensmittelpunkt Straße wird anhand 
der praktischen Erfahrungen weiterentwickelt und qualifiziert. Das Konzept wird schriftlich fixiert. 
• Das Konzept „ro.pe.-Training als Modul für die Soziale Gruppenarbeit“ wird 2015 für einen weiteren Stand-
ort in Münster umgesetzt.  
• Das geschlechtsspezifische Angebot „Gesundheitsvorsorge für Mädchen und junge Frauen“ wird um be-
darfsorientierte, themenbezogene Angebote unter Beteiligung von verschiedenen Fachkräften aus dem so-
zialen Netzwerk in Münster ergänzt. 
39

Produktüberblicke 
 
• Das Projekt „Kurve kriegen“ des Landes NRW wird in Münster umgesetzt. In enger Kooperation mit Polizei 
und freien Trägern der Jugendhilfe werden passgenaue Maßnahmen entwickelt, um präventiv Kinder und 
Jugendliche von 8 - 15 Jahren zu erreichen und deren Abgleiten in die Kriminalität zu vermeiden.   
• Die Angebote für die Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen müssen entsprechend dem stei-
genden Bedarf weiter ausgebaut werden. Für die Mitarbeiter/-innen der ausführenden Jugendeinrichtungen 
werden Fortbildungsangebote organisiert.  
• Die Entwicklung eines fachlichen Controllings für den Bereich der pädagogischen Lernhilfen musste auf-
grund vielfältiger organisatorischer und fachlicher Veränderungen der Fachstelle auf 2015 verschoben wer-
den. 
Ressourcen 
• Stellen: 4,56 
• Aufwendungen:  1.153.252 € 
• Erträge:  41.806 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind zu 90 % ausgelastet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit  
(in %) 
 98 90 96 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit 
9 9 9 9 
davon:     
 Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5  5 
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2 2  2 
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1  1 
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1  1 
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3  3 
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III 
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen 
31 31 31 31 
Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit 
1 1  1 
40

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, 
Teilhabeleistungen  
 6.517 6.000 6.880 
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches 
Reiten, Teilhabeleistungen 
 6.390 5.400 6.605 
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen 
Lernhilfen 
 39 50 46 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie 
 58 50 86 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens 
 67 65 85 
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der 
Teilhabeleistungen 
 100 130 145 
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit 
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der 
Jugendsozialarbeit 
 3.788 3.887 3.845 
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen in Flücht-
lingseinrichtungen 
146 168 140 240 
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen 
 326  319 
41

Produktüberblicke 
 
 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 
Kurzdarstellung 
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Hauptschulen, 
an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotio-
nale und soziale Entwicklung, Angebote für Schulverweigerung an allen Schulen. 
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des 
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Eine heilpädagogische Förderung von Kindern des offenen Ganztags an Grundschulen, sogenannte För-
derinseln, konnte in 2014 wie geplant an 11 neuen Standorten eingerichtet werden. Insgesamt gibt es damit 
an 18 Grundschulen in Münster eine Förderinsel (Stand: 31.12.2014). Neben dem Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien sind der Caritasverband Münster, die Erziehungsberatungsstelle Südviertel und der Ver-
ein Schule, Jugend, Kids und Co. Träger der Förderinseln. Gleichfalls konnten Mittel für eine zusätzliche 
Sprachförderung bereitgestellt werden. 
• Die Zahl der betreuten Schüler/-innen an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen konnte in 
2014 gesteigert werden. Dies konnte durch verstärkte sozialpädagogische Gruppenangebote erreicht wer-
den. Dabei wurden Schülergruppen gezielt angesprochen, und zu ausgewählten Themen (z.B. Drogenprä-
vention, Mobbing, Sozialkompetenztraining) wurde mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch das Jahr 2015 durch grundlegende Veränderungen im 
schulischen Bereich geprägt werden. Dies bedeutet auch fachliche und organisatorische Veränderungen für 
den Bereich „Jugendhilfe an Schule“.  
• Dem konstant hohen Bedarf bei der Fachberatung Schulverweigerung wird durch die personelle Verstär-
kung um eine halbe Stelle Rechnung getragen. 
• Grundsätzlich folgt die Jugendhilfe mit ihren Angeboten im Zuge der Auflösung von Förderschulen den 
Schülern an die zukünftigen Regelschulen. Konkret geht es um einen sukzessiven Wechsel des bestehen-
den Personals an den sich auflösenden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen hin zu ausge-
wählten Grundschulen. Gleichzeitig müssen die bestehenden Konzepte und Arbeitsschwerpunkte an die 
neuen Schulformen und Zielgruppen angepasst werden.  
• Bei der Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe endet die Förderung der bestehenden Stel-
len durch den Bund und wird durch das Land NRW - mit der Vorgabe einer zusätzlichen kommunalen För-
derung - fortgeführt. Hierzu wird eine Veränderung der bestehenden Stellenanzahl erwartet. Eine entspre-
chende Vorlage wird dazu von der Verwaltung erstellt und in den Ausschüssen vorgestellt. Mit der Einfüh-
rung einer sogenannten Bildungscard ab August 2015 wird es weitere Veränderungen im Bereich der Ju-
gendhilfe im Rahmen von Bildung und Teilhabe geben. Mit der Bildungscard soll die Beantragung und Be-
arbeitung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für alle Beteiligten vereinfacht werden. Damit ist eine 
weitere Verschiebung des Aufgabenschwerpunktes hin zu einer verstärkten sozialpädagogischen Arbeit 
und Beratung verbunden.  
42

Produktüberblicke  
 
• Die Richard-von-Weizsäcker-Schule als Förderschule erreicht die nötigen Schülerzahlen nicht mehr und 
wird perspektivisch geschlossen. Gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie der Bezirks-
regierung wird ein neues Konzept erarbeitet. Geplant wird ein neuer schulischer Lernort, um Schüler/-innen 
mit intensivem Förderbedarf, die längerfristig nicht im Regelsystem beschult werden können, schulisch und 
pädagogisch zu unterstützen und zu fördern. Die Jugendhilfe an Grund- und weiterführenden Schulen wird 
ihr Konzept weiterentwickeln. Die Herausforderung besteht darin, den Spagat zwischen konzentrierter För-
derung an Spezialstandorten und einer Ausweitung der Präsenz an Regelschulen gerecht zu werden. 
• Die Fürstenbergschule wird zum Ende des Schuljahres 2014/2015 geschlossen, demzufolge werden die 
dort freiwerdenden Ressourcen der Jugendhilfe an andere Schulstandorte verlagert. 
Ressourcen 
• Stellen: 20,49 
• Aufwendungen:  2.165.403 € 
• Erträge:  20.564 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 26 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an den 
Hauptschulen“ betreut. 
Mindestens 15 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt. 
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/-innen werden in das 
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl (in %) 
20 25 26 19 
Anteil der rückgeführten Schüler/-innen an der Gesamt-
zahl (in %) 
18 17 15 13 
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %) 
98 85 90 92 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen 
4 4 4 4 
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Schüler/-innen an allen Grundschulen 9.223 9.256 9.376 9.464 
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.982 1.720 1.709 1.614 
43

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Schüler/-innen an allen Gymnasien 10.554 12.546 10.011 9.587 
Schüler/-innen an allen Realschulen 4.433 4.067 4.134 3.875 
Schüler/-innen an allen städt. Förderschulen 928 732 697 641 
Hauptschulen     
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 393 435 596 302 
Förderinseln     
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten 
Kinder in den Förderinseln 
28 41 28 72 
Fachberatung Schulverweigerung     
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
beratenen Schüler/-innen 
47 48 45 38 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten 
Schulverweigerer 
46 41 40 35 
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %) 
 79 75 74 
Richard-von-Weizsäcker-Schule     
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Primarstufe zum Stichtag 
50 40 25 28 
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Sekundarstufe zum Stichtag 
83 52 30 50 
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Primarstufe im Berichtszeitraum 
60 47 40 49 
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Sekundarstufe im Berichtszeitraum 
96 65 50 51 
Rückgeführte Schüler/-innen der Richard-von-Weiz-
säcker-Schule im Berichtszeitraum 
26 19 15 13 
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogi-
schen Förderbedarfs) an der städtischen Förderschule 
für soziale und emotionale Entwicklung 
29 70  26 
Förderschulen     
Anzahl der Schüler/-innen an den Förderschulen mit 
dem Förderschwerpunkt Lernen  
 516 450 439 
Betreute Schüler/-innen an den Förderschulen mit dem 
Förderschwerpunkt Lernen 
 258 138 256 
44

Produktüberblicke  
 
 
060303 – Drogenhilfe 
Kurzdarstellung 
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen 
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung 
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikator/-innen in Münster. 
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 11 ,13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Thematischer Schwerpunkt der Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ in der Session 2013/2014 war 
„Alkohol und Social Media“. Die methodisch-didaktischen Bausteine für die Alkoholprävention im Schulun-
terricht wurden unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse der WWU Münster weiterentwickelt. Vor 
dem Hintergrund der hohen Einlieferungszahlen Jugendlicher mit Alkoholvergiftung wurde die Adaption des 
bundesweiten Präventionsprojekts „HaLT – Hart am Limit“ in Münster vorbereitet.    
• Im Rahmen der Weiterentwicklung der Jugendberatung in der Drogenhilfe wurde im Sommer ein Werkstatt-
gespräch „Jugend und Sucht“ mit Fachkräften unterschiedlicher Professionen mit Hauptzielgruppe Jugend-
liche durchgeführt. Inhaltliche Schwerpunkte waren die Themen Abbau von Hemmschwellen, Bewerbung 
der Angebote, Familien- und Elternberatung sowie Online-Beratung. 
• An insgesamt 48 Fortbildungstagen wurden Fachkräfte der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit sowie 
Lehrkräfte für suchtpräventive Arbeit und den Umgang mit drogenkonsumierenden Jugendlichen geschult. 
Die dreitägige Fortbildung MOVE - Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen wurde 
aufgrund der hohen Anmeldezahlen gleich zweimal durchgeführt. Erstmals konnte die modifizierte Fortbil-
dung (Schul-MOVE) auch für Lehrkräfte angeboten und durchgeführt werden. Für Erzieher/-innen in Kinder-
tagesstätten wurde erstmals die Fortbildung „Kinder und Medikamente - Förderung eines kritischen Um-
gangs“ durchgeführt. 
• Die Zahl der Stammklientel (zwei und mehr Beratungsgespräche) in der Drogenberatung lag mit 569 Per-
sonen auf dem hohen Niveau des Vorjahres (davon 78 Angehörige). Auch die Zahl der Erstgespräche ent-
sprach mit 574 fast exakt der aus 2013; 107 Erstgespräche wurden mit unter 21-Jährigen geführt. Die Zahl 
der Klientenkontakte mit knapp 3.200 Beratungsgesprächen ist bereits seit 4 Jahren stabil, was auf Kapazi-
tätsgrenzen hinweist. Durchschnittlich wurden 5 bis 6 Beratungsgespräche pro Klient/-in geführt.  
• 71 % aller geführten Erstgespräche (Ansatz: 70 %) mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierli-
chen Hilfeprozess. Dreiviertel aller Beratungsprozesse wurden planmäßig beendet (Ansatz: 66 %). Bei im-
merhin 68 % aller beendeten Beratungsprozesse hatte sich in deren Verlauf der Konsumstatus verbessert 
(Ansatz: 66 %). Die Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw. übertroffen. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit dem Schwerpunkt „Alkohol und Krankenhauseinlie-
ferung“ fortgeführt.  
45

Produktüberblicke 
 
• Das bundesweite Präventionsprojekt „HaLT - Hart am Limit“ wird in Münster implementiert. In diesem Zu-
sammenhang ist der Abschluss der Kooperationsvereinbarungen mit allen Krankenhäusern vorgesehen. 
Die Umsetzung ist ab dem 01.02.2015 geplant. 
• Im Rahmen der Weiterentwicklung der Jugendberatung werden die Arbeitsergebnisse aus dem Werkstatt-
gespräch „Jugend und Sucht“ (Abbau von Hemmschwellen, Überprüfung neuer Zugangswege, Bewerbung 
der Angebote, Familien- und Elternberatung als integraler Bestandteil u.a.) umgesetzt. 
• Die Fachkräfte der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit werden für Suchtprävention und den Umgang 
mit Drogen konsumierenden Jugendlichen an der Schnittstelle Jugendhilfe - Drogenberatung weiterqualifi-
ziert. 
Ressourcen 
• Stellen: 9,05 
• Aufwendungen:  1.280.111 € 
• Erträge:  253.058 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahren mit einem vorher verein-
barten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess. 
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert. 
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet. 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger, 
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %) 
80 76 70 71 
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-jähriger, 
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %) 
 65 66 74 
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet 
werden (in %) 
 75 66 67 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Stammklientel     
Stammklientel in der Drogenberatung 517 575 450 569 
davon:     
 männlich 353  390  413 
 weiblich 62 82   78 
 Angehörige 102 103    78 
46

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Klientenkontakte     
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.849 5.661  5.798 
Klientenkontakte in der Beratung 3.163 3.274  3.197 
davon:     
 männlich 2.453 2.527  2.465 
 weiblich 710 747  732 
Klientenkontakte insgesamt 9.012 8.935  8.995 
Erstgespräche     
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 575 573 400 574 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 113 131 75 107 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit 
vereinbartem Folgetermin 
69 90 50 62 
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen  55 68 35 44 
Beratungen     
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus 
 86 67 75 
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen 
 132 100 102 
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse  193 165 172 
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse  256 250 256 
Gruppenangebote     
Gruppenangebotstage 127 131  129 
davon:     
 „Cleangruppe“ 48 48  48 
 „ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 37 41  43 
 „Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger 
 Kinder) 
18 18  18 
 FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten 
12 12  12 
 FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten 
12 12  8 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten 
660 676  635 
     
47

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Offene Angebote     
Offene Sprechstunden 245 245  245 
davon:     
 Offene Sprechstunde 151 151  151 
 Frauensprechstunde 47 47  47 
 Jugendsprechstunde 47 47  47 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100  100 
Weitere Daten     
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 97 87  81 
Präventionsberatungen 104 89  66 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 35 46  57 
Durchgeführte Fortbildungstage 43 38  48 
 
 
 
 
48

Produktüberblicke  
 
49

Produktüberblicke 
 
 
060401 – Angebote für Familien 
Kurzdarstellung 
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. 
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das 
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der 
ökonomischen Selbständigkeit führt. 
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der 
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. In den Aufgabenbereichen „Familienbildung“, 
„Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge“ und „Schwangerschaftsberatung“ sind 
bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Die Kommunale 
Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den 4 freien Trägern in einem quartalsmäßig stattfindenden Arbeits-
kreis eng zusammen und passt die Beratungsstandards regelmäßig an veränderte gesetzliche Rahmenbedin-
gungen an. 
Mit dem präventiven Angebot „Familienbesuche“ können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, BEEG (Erläuterung siehe Produktgruppenbeschreibung) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Zum 01.01.2014 trat eine umfangreiche Gesetzesänderung zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 
in Kraft. Die Aufgabe erforderte einen deutlich gesteigerten Arbeitseinsatz, wodurch sie pünktlich und ord-
nungsgemäß umgesetzt werden konnte. Es konnte auch ein weiterer Anstieg der Antragszahlen (+ 10%) 
vermerkt werden. Der Väteranteil bleibt weiterhin im Vergleich zum Landesdurchschnitt überproportional 
hoch.  
• Im Betreuungsgeldbereich konnten nach den nicht unerwarteten anfänglichen Problemen im Jahr 2014 
ca. 1.500 Anträge registriert werden. Diese Anzahl entspricht nahezu dem berechneten Antragsvolumen.  
• Im Jahr 2014 wurde im Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten als Schwerpunktthema „Inklusion in 
der Familienbildung“ unter folgenden Fragestellungen für jede Einrichtung bearbeitet: 
- Wo wird die inklusive Haltung schon gelebt? 
- Wo gibt es Entwicklungsmöglichkeiten? 
- Wo sind aktuell die Grenzen? 
Der Grundkodex der Familienbildungsstätten zur Inklusion lautet: „Alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und 
Mitarbeiter/-innen werden wertgeschätzt und so wie es möglich ist inklusive Werte in die Praxis umgesetzt“. 
• Der Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen bearbeitete in 2014 das Schwerpunktthema „Kooperation 
mit den Schwangerschaftsberatungsstellen sowie mit den Kinderärztinnen und -ärzten - Form, Ausgestal-
tung und Auftragsdefinition“. Das Wissen voneinander bezogen auf die Angebote und Zuständigkeiten der 
Erziehungsberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung soll gesteigert werden. Um das Ziel einer 
verbindlichen Vernetzung mit klarer Auftragsdefinition langfristig zu erreichen, wurden erste Schritte verein-
bart. 
 
50

Produktüberblicke  
 
• Unter der Federführung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen wurde das „Übergeordnete Netzwerk Frühe 
Hilfen“ gegründet. Das Ziel dieser zweimal jährlich stattfindenden Vernetzungstreffen ist insbesondere die 
systemübergreifende Zusammenarbeit von Akteuren aus den Ressorts Jugendhilfe, Gesundheitswesen, 
Schule und Sozialwesen. Zudem werden Qualifizierungsbedarfe und Fortbildungsthemen benannt, die es 
ermöglichen, gemeinsame Qualifizierungen anzustreben.  
• Im Rahmen des Modellprojektes „Kein Kind zurück lassen“ wurde die zweite Münsteraner Präventionskon-
ferenz durchgeführt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die ressortübergreifende Vernetzung aller Ak-
teure im Bereich der Frühen Hilfen. Die Schwerpunktthemen der Fachvorträge stellten „Frühe Bindung“ und 
„Kinder psychisch kranker Eltern“ dar. 
• Neben der ersten Stadtteilkoordination im Stadtteil Coerde (Bezirk Nord) und den seit 2011 bereits beste-
henden Stadtteilkoordinatoren/-innen in den Stadtteilen Berg Fidel (Bezirk Hiltrup), Gievenbeck (Bezirk 
West) und Gremmendorf/Angelmodde (Bezirk Südost), wurde die Stadtteilkoordination auf der Grundlage 
des Ratsbeschlusses vom 19.03.2014 um die Stadtteile Kinderhaus und Mitte erweitert. 
• Im Bereich Schwangerschaftsberatung wurde eine Kooperations- und Leistungsvereinbarung mit den 
Trägervertretern der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster abgeschlossen. 
• Es erfolgte eine Anpassung der Richtlinien für den Sonderfonds (gültig ab 01.04.2014) zur besseren Aus-
lastung des vorhandenen Budgets. 
• Am 18. Dezember ist das neue Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) - 
betreffend die Landesförderung der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen in NRW - in Kraft getreten. 
Danach werden für den Fall, dass die Anträge auf Förderung über die Förderverpflichtung des Landes hin-
ausgehen, die Daten des Jahres 2014 zur Ermittlung und Zuteilung der förderfähigen Fachkraftstellen im 
Zeitraum 2016 bis 2020 herangezogen. 
• Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt trat am 
01.05.2014 in Kraft. Mit dem Gesetz, das auf einer Stufenlösung basiert, werden die Hilfen für Schwangere 
mit Anonymitätswunsch ausgebaut sowie die Rechte des Kindes und des Vaters berücksichtigt. Die Ver-
antwortung für die Steuerung und Organisation des Verfahrens liegt bei den Schwangerschaftsberatungs-
stellen. 
• Kooperation und Vernetzung im Rahmen von Prävention und Frühen Hilfen auf unmittelbarer und mittelba-
rer Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Aspekte der Arbeit der Fachstelle 
Schwangerschaftsberatung und Präventionshilfen Familienbesuche. Insgesamt wirkte die Schwanger-
schaftsberatungsstelle in 15 Netzwerken/Gremien im Rahmen von Prävention und Frühen Hilfen mit. Zu-
dem wurden von der Schwangerschaftsberatung zwei Gruppenveranstaltungen zum Themenbereich Verhü-
tung/Familienplanung durchgeführt.  
• Im Bereich Präventionsteam Familienbesuche erfolgte aufgrund der Zuwanderung von Familien ein Ko-
operationsgespräch mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge, der in den Einrichtungen für Flüchtlinge die Fami-
lienbesuche durchführt. 
• Die seit 2011 konstant hohen Fallzahlen sind im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung 
nochmal deutlich um rund 50 Fälle angestiegen. Dies betrifft sowohl die Erstberatungen als auch die Fälle, 
die im Berichtsjahr aus Vorjahren weitergeführt wurden.  
• Im Bereich der Konfliktberatung ist ebenfalls ein leichter Zuwachs zu verzeichnen. Die steigenden Fallzah-
len korrelieren mit der Geburtenrate in Münster, die seit 2010 kontinuierlich wächst. 
• Die Beratungsgespräche im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung werden zunehmend 
komplexer. Individuelle Faktoren wie Migrationshintergrund, Flüchtlings- und damit verbundene traumati-
sche Erfahrungen, psychische Erkrankungen, Probleme im familiären Umfeld sowie Paarprobleme belasten 
die Schwangerschaft und erfordern eine umfassende Beratung und Begleitung. Viele Frauen, die sich an 
die Beratungsstelle wenden, leben in instabilen Beziehungen und sind bereits ab Geburt des Kindes allein 
erziehend.  
51

Produktüberblicke 
 
Mehr als 50 % der Ratsuchenden sind Frauen mit anderer Staatsangehörigkeit bzw. Frauen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsgeschichte.  
Der Arbeits- und Zeitaufwand pro Fall steigt und setzt sich auch nach der Geburt fort. In der Regel erfolgen 
pro Fall zwei Beratungsgespräche. Insgesamt wurden 714 Beratungsgespräche im Berichtsjahr 2014 ge-
führt. 
• Trotz steigender Geburtenzahlen ist die Zahl der durchgeführten Familienbesuche durch das Präventions-
team konstant geblieben. Familien, die bereits einen Familienbesuch in Anspruch genommen haben, neh-
men auch nach weiteren Geburten das Angebot noch gerne wahr (46 % Familienbesuche mit Geschwister-
kindern). 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Zum 01.07.2015 tritt das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Eltern-
zeit in Kraft. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die umfangreichen Änderungen gerade in Bezug auf die El-
ternzeit auswirken werden. Es ist aber davon auszugehen, dass sich gerade der Beratungsaufwand auf-
grund der unterschiedlichen Aufteilung der Elternzeit deutlich erhöhen wird.  
• In 2015 wird der Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen das Schwerpunktthema „Kooperation mit den 
Schwangerschaftsberatungsstellen sowie mit den Kinderärztinnen und -ärzten  - Form, Ausgestaltung und 
Auftragsdefinition“ in Form von konkreten in 2014 erarbeiteten Handlungsschritten weiterbearbeiten. Als 
erster Schritt findet ein gemeinsames Treffen der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen und der 
Schwangerschaftsberatungsstellen statt, in welchem die Leistungen der beiden Bereiche vorgestellt wer-
den. 
• Das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbildungsstätten für das Jahr 2015 lautet „Er-
folgsprojekt Familie“. Hier bestehen die Möglichkeit und die Chance, das Thema unter familienbildnerischen 
Aspekten zu vertiefen und spezielle Herausforderungen anzusprechen. 
• Die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen wird zum Thema „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ im Herbst 
einen Fachtag initiieren.   
• In den kommenden Jahren sollen erprobte und bewährte Angebote innerhalb der Präventionsketten auf 
gesamtstädtischer bzw. sozialraumbezogener Ebene verstetigt werden. Es gilt, die Zugänge der Kinder, Ju-
gendlichen und Eltern zu den Unterstützungsangeboten weiter zu verbessern, Präventionslücken systema-
tisch zu identifizieren und in ein gesamtstädtisches Präventionskonzept zu integrieren. 
• Im Qualitätszirkel Frühe Hilfen findet gemeinsam mit den Stadtteilkoordinatoren/-innen, mit den Schwanger-
schaftsberatungen und dem Gesundheitswesen ein fachlicher Austausch, fachliche Begleitung sowie die 
Erarbeitung weiterer Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen statt. 
• Die Fachstelle „Präventionsteam/Schwangerschaftsberatung“ wird die Kooperation und Vernetzung im Kon-
text der Frühen Hilfen fortführen: 
Auf Initiative der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erfolgt ein Gespräch mit den 
beteiligten Fachkräften und Institutionen zur Regelung / Abstimmung des Verfahrens zur vertraulichen Ge-
burt. 
Der Arbeitskreis Alleinerziehende wird anlässlich seines 25-jährigen Bestehens im September 2015 einen 
Tag für Alleinerziehende anbieten. 
• Turnusmäßig ist der Erfahrungsbericht über die Entwicklungen in den Schwangerschaftsberatungsstellen in 
Münster verbunden mit dem Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2013/2014 zu er-
stellen.  
52

Produktüberblicke  
 
Ressourcen 
• Stellen: 16,08 
• Aufwendungen:  2.964.242 €  (ohne Elterngeld) 
• Erträge:  167.355 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden, 
wird gehalten. 
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 35 % gesteigert und 
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu 
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 
stattfinden. 
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll bis 2013 um jährlich 0,5 % 
gesteigert und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert 
(§§ 16 - 18 SGB VIII) (in %). 
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden 
innerhalb von 3 Tagen erfüllt. 
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und 
aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie 
unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen leben.  
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %) 
49 45 35 12 
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 29 39 40 45 
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvor-
geschichte 
0 2 2 0 
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der 
Familienbildung (in %) 
31 29 30,5 30 
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment 
der Erziehungsberatungsstellen (in %) 
38 34 35 35 
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %) 
100 100 100 100 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem 
Sonderfonds erhielten 
73 83 100 94 
53

Produktüberblicke 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus der 
Bundesstiftung erhielten 
78 79 75 85 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Familienbildung     
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4 
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
15,23 15,23  15,23 
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der 
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
11,81 11,63  10,93 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 740  740 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 2,79 2,79  2,86 
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.737 3.190 2.700 3.061 
 im Stadtteil Mitte 1.881 2.264 1.875 2.135 
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außen-
bezirken 
856 926 825 926 
davon:     
 im Stadtteil West 299 307  282 
 im Stadtteil Nord 210 280  288 
 im Stadtteil Ost 118 116  104 
 im Stadtteil Südost 110 114  129 
 im Stadtteil Hiltrup 119 109  123 
Förderung der Erziehung     
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich  
Erziehungsberatung) 
7 7 7 7 
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18  18 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil) 
24.230 24.563 24.700 23.426 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im 
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII) 
9.231 8.275 8.640 8.193 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und 
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst 
527 523  375 
davon:     
54

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und 
Scheidung) 
179 154  120 
 gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 348 369  155 
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für  
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen 
wurde 
1.088 1.162  1.238 
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung     
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
304 307 300 354 
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen  
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
57 55 50 60 
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl) 
111 101  120 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 750 746  796 
davon:     
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung 
73 83  94 
     
Elterngeld     
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.556 3.735 3.500 4.316 
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbei-
tet werden 
3.556 1.692 3.500 496 
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.462 2.665 2.500 2.860 
 davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 986 1.032 1.000 1.300 
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern 
20 25 20 22 
Präventionsteam Familienbesuche     
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %) 
100 100  100 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.240 2.059 2.200 2.058 
davon:     
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen 
13 17  38 
 Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 318 221  138 
55

Produktüberblicke 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, 
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.) 
670 569 300 424 
davon:     
 Vermittlung von Hebammenberatung 151 220  121 
 Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 37 44  29 
 Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder  
 Beratungsstellen 
482 305  274 
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, 
Adresslisten) 
315 326 200 241 
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden 
985 895 500 665 
 
 
 
56

Produktüberblicke  
 
 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Kurzdarstellung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild 
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind 
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt. 
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten 
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des 
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das im Juni 2004 
gegründete „Netzwerk für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Maßnahmen 
und Projekte in unterschiedlichen Handlungsfeldern initiiert bzw. umgesetzt. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Mit dem Anliegen, Familien mit ihren Kindern in unserer Stadt so umfassend und so früh wie möglich die 
Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote zu geben, die sie in verschiedenen Lebensphasen 
brauchen, wurden im vergangenen Jahr u.a. der wohnortnahe Ausbau und die Flexibilisierung von Kinder-
betreuungsangeboten voran getrieben sowie neue Serviceleistungen für Eltern entwickelt. 
• Zum Kindergartenjahr 2014/2015 konnte die Versorgungsquote in Kindertageseinrichtungen und der Kin-
dertagespflege für unter 3-jährige Kinder von 42,9 auf 45,1 % im gesamten Stadtgebiet verbessert werden. 
In Unternehmen und Betrieben wurden mit Unterstützung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
50 weitere Kindertagesbetreuungsplätze realisiert. Damit konnte die Anzahl der neu geschaffenen betriebs-
bedingten Kindertagesbetreuungsplätze deutlich gesteigert werden. Die städtische Kita Berg Fidel im Bezirk 
Hiltrup wurde zum Familienzentrum umgewandelt. Münster verfügt damit insgesamt über 28 Familienzen-
tren. Zum 01.08.2014 wurde zudem das Projekt „Extrazeit - flexible Tagesbetreuung“ mit zusätzlichen Be-
treuungsstunden in 12 Kitas begonnen. Darüber hinaus wurde zum Schuljahr 2014/2015 an acht Grund-
schulstandorten modellhaft eine Randzeitenbetreuung in Kooperation mit Trägern der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit eingeführt. Die Betreuung der Kinder an diesen Standorten konnte hierdurch verlässlich auf 
16 Uhr bzw. 17 Uhr ausgeweitet werden; eine Grundschule bietet die Erweiterung bis 18 Uhr an. 
• Um Eltern die Suche nach einem Kindertagesbetreuungsplatz zu erleichtern, wurde mit dem sogenannten 
„Kita-Navigator“ ein neuer Service geschaffen. Der „Kita-Navigator“ bietet eine komfortable Suchfunktion im 
Internet, um unter den rund 180 Kitas in Münster die passende Einrichtung für das eigene Kind zu finden 
und es dort direkt online vormerken zu können.  
• Ein weiterer neuer Online-Service, der in erster Linie für Fachkräfte entwickelt wurde, aber auch Eltern zu-
gänglich ist, stellt die Datenbank „Präventive Angebote in der Stadt Münster“ dar. Diese ermöglicht eine 
schnelle und umfassende Information über die vielseitigen Angebote für Familien - von der Schwanger-
schaft bis zum achten Lebensjahr eines Kindes. 
• Mit dem Fokus, allen Kindern in Münster ein gelingendes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und 
die Vernetzung der verschiedenen Akteure bzw. Unterstützungsangebote zu fördern, wurde im April 2014 
mit der zweiten Münsteraner Präventionskonferenz unter dem Titel „Auf den Anfang kommt es an! - Präven-
tiv - Qualifiziert - Vernetzt“ ein wichtiger Beitrag geleistet. 
57

Produktüberblicke 
 
• Die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ feierte 2014 
ihr fünfjähriges Jubiläum. Mit sechs Vorträgen und zwei zusätzlichen Großveranstaltungen im vergangenen 
Jahr wurden insgesamt über 1.650 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht.  
• Um Eltern früh über die Leistungspalette der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wurden 
die monatlichen Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen Presse sowie die öffentlichkeitswirksamen 
Präsentationen des Familienbüros kontinuierlich fortgeführt. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Der Ausbau und die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuungsangebote spielt in der Stadt Münster als ein 
entscheidender Faktor einer familienfreundlichen Kommune eine zentrale Rolle und wird weiterhin einen 
entsprechenden Arbeitsschwerpunkt bilden. Nach Auswertung der Ergebnisse der TU Dortmund geht 
Münster derzeit von einem gesamtstädtischen Betreuungsbedarf in Kindertageseinrichtungen von über  
50 % der Kinder unter drei Jahren aus.  
• Zu den Etatberatungen 2016 soll den parlamentarischen Gremien zum Projekt „Extrazeit - flexible Kinderta-
gesbetreuung in Münster“ berichtet werden. Darüber hinaus soll ein Erfahrungsbericht zum „Kita-Navigator“ 
vorgelegt werden. Entsprechend den Landeszuweisungen sollen zudem weitere Kindertageseinrichtungen 
zu Familienzentren vordringlich in benachteiligten Sozialräumen weiterentwickelt werden. 
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und 
Jugendlichen“ wird 2015 aufgrund der guten Inanspruchnahme mit sechs kostenlosen Vorträgen und einer 
Großveranstaltung fortgesetzt. Erstmals soll zudem ein Sondervortrag für Eltern mit Hörbehinderungen 
durchgeführt werden. 
• Das Kurzzeitbetreuungsangebot „Maxi-Turm“ steht für eine familienfreundlich ausgerichtete Innenstadt. Das 
Einstiegsalter im Maxi-Turm ist 2014 offiziell auf Dreijährige ausgeweitet worden und wird beibehalten. So 
können Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren die Kurzzeitbetreuung am Prinzipalmarkt in Anspruch nehmen. 
Die Attraktivität und der Bekanntheitsgrad dieser Institution soll 2015 u. a. mit 10 besonderen Themenwo-
chen erhalten bzw. gesteigert werden. 
• Das Geflecht der Anlaufstellen für Kinder in Notsituationen, die sogenannten „Notinseln“, ist in den letzten 
Jahren kontinuierlich gewachsen und mittlerweile auf einem stabilen Niveau, so dass Kinder insbesondere 
in der Innenstadt ein gutes Netz mit entsprechenden Ansprechpartnern/-innen in den ausgewiesenen Ge-
schäften bzw. Institutionen vorfinden. Ein weiterer Ausbau ist grundsätzlich gewünscht, wird jedoch vorran-
gig in den Bezirken, in denen die Versorgung noch ausbaufähig ist, vorgenommen. 
Ressourcen 
• Stellen: 2,72 
• Aufwendungen:  250.527 € 
• Erträge:  159.855 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt 
werden durch: 
a) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto „Was Kinder heute brauchen“, 
b)  das Familienbüro (mindestens 3 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr). 
Mindestens 6 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert 
werden. 
58

Produktüberblicke  
 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für 
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“ 
  550 1.652 
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros 
4 2 3 3 
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten 
werden 
11 8 6 5 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze 
158 30 20 50 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt 
363 393 403 443 
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familien-
freundlich zertifiziert sind 
16 16 18 16 
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr 
6.554 8.511 6.500 8.835 
Anzahl der Notinseln 275 282 280 283 
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm   3.400 3.539 
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der 
Presse 
12 12  12 
59

Produktüberblicke 
 
 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie, 
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener 
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des 
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe 
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den 
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen 
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich 
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII 
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet: 
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), 
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), 
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), 
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), 
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), 
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII), 
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII), 
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und 
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014:  
Mit den Leistungserbringern in der ambulanten Hilfe zur Erziehung arbeitete das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien im Qualitätszirkel ambulante Erziehungshilfe auch in 2014 eng zusammen. Folgende Themen-
schwerpunkte bestimmten die Zusammenarbeit: 
• Es bestand eine Kooperation mit der Gesundheitshilfe, hier speziell mit den Familienhebammen und der 
Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes. Einvernehmen herrscht darüber, dass dort, wo sozial-
pädagogische Fachkräfte und Familienhebammen oder das Gesundheitsamt in Familien im Einsatz sind, 
eine gemeinsame Hilfeplanung erfolgen soll.  
• Die Zusammenarbeit in sogenannten Gefährdungsfällen wurde fortgeführt. Ambulante Hilfen wurden einge-
setzt, um bestehende Gefährdungen für Kinder abzuwenden. Die Vorgehensweisen in Fällen akuter Ge-
fährdungen wurden besprochen und abgestimmt. 
60

Produktüberblicke  
 
• Der Qualitätszirkel beteiligte sich an der Arbeit der Projektgruppe „HzE im Kontext psychisch kranker Eltern/ 
Familien“. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt wollen Träger der Psychiatrie und der Jugendhilfe das 
Thema aufarbeiten. Ziel ist es dabei, einen Handlungsleitfaden zu entwickeln, aus dem sich die unter-
schiedlichen Aufgaben und Kooperationsabläufe in der Fallbearbeitung ergeben.  
• WIMES-Daten aus den Jahren 2012 - 2013 (Evaluation) zu Fallzahlen, Hilfeanlässen, Hilfedauer und Hilfe-
wirkungen wurden durch das fachliche Controlling des Amtes im Qualitätszirkel vorgestellt, bewertet und 
diskutiert. 
• In der ambulanten Erziehungshilfe sind die Fallzahlen in der Erziehungsbeistandschaft, der Sozialpädago-
gischen Familienhilfe und der familienunterstützenden Nachsorge geringfügig zurückgegangen.  
• Der Verbrauch der Jahresstundenkontingente in den Bereichen Erziehungsbeistandschaft und Sozialpäda-
gogische Familienhilfe (SPFH) liegt mit insgesamt 65.415 Stunden leicht unter dem Vorjahresniveau. Hier-
von entfallen knapp 33 % auf die Erziehungsbeistandschaft und 67 % auf die SPFH. Die Zahlen bewegen 
sich damit in einem engen Schwankungsbereich nach wie vor deutlich unter der Planzahl von 75.000 Stun-
den. 
• Der Anteil der ambulanten/teilstationären Hilfen im Verhältnis zu den stationären Hilfen hat sich in 2014 
leicht verschoben. Dem Fallrückgang von 33 Fällen in der ambulanten Hilfe und von 11 teilstationären Hil-
fen steht ein Anstieg von 41 Fällen in der stationären Hilfe, hier vor allem der Hilfe in Pflegefamilien, gegen-
über. Entsprechend hat sich das Verhältnis ambulanter zu stationärer Hilfe verändert auf 52,4 zu 47,6 % 
und liegt damit unter der angestrebten Planzahl von 55 % Anteil ambulanter/teilstationärer Hilfe. Der Anteil 
von 52,4 % ambulanter Hilfe ist im Vergleich der Vorjahre ein niedriger Wert. Daraus ergibt sich der Hinweis 
auf die wachsende Bedeutung stationärer Hilfen bzw. auf die Notwendigkeit, die Anstrengungen zur Intensi-
vierung ambulanter Hilfen mit Blick auf ihre Wirkung zu verstärken. Der Vorrang des Bemühens familiensta-
bilisierender, ambulanter Hilfen vor sog. Fremdunterbringungen (Heimunterbringung/Pflegefamilie) gilt un-
verändert. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Der in 2015 erscheinende HzE-Bericht  2012 - 2014 wird auf die dargestellte Entwicklung in den ambulan-
ten Erziehungshilfen genauer eingehen und auch möglichen Ursachen bzw. Perspektiven nachgehen. 
Ressourcen 
• Stellen: 22,10 
• Aufwendungen:  9.688.203 € 
• Erträge:  563.591 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 55 % betragen. 
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere 
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen. 
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe 
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen 
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert. 
61

Produktüberblicke 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden 
sind (in %) 
81 92 80 88 
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
91 97 80 98 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen 
(in %) 
54 56 55 52 
Anzahl max. verbrauchter Stunden 68.008 66.145 75.000 65.415 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB 
VIII) gesamt 
1.612 1.575 1.450 1.555 
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung - 
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) 
ambulant 
866 876 800 815 
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 
SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
18 11  6 
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):   
Anzahl der Fälle 20 22  27 
 davon junge Volljährige 20 22  26 
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -  
Anzahl der Fälle  
16 14  7 
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
51 50  51 
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete 
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 
97 87  76 
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 38 35  29 
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
1.149 1.159  1.124 
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
41 47  39 
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 161 203 220 193 
davon:     
62

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
 junge Volljährige 17 22  18 
Anzahl der beendeten Fälle 77 102 115 113 
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind 
70 99 92 111 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 70 96  93 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 84 101  80 
 davon junge Volljährige 1 1  2 
Jahresstundenkontingent (max.) 16.160 20.958 24.000 21.336 
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 378 341 350 329 
davon:     
 Anzahl der beendeten Fälle SPFH 198 170 150 172 
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten 
beendet worden sind 
161 156 120 151 
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer 
37 14  21 
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
81 92  88 
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer (in %) 
19 8  12 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 177 170  157 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 180 171  157 
Jahresstundenkontingent (max.) 48.015 45.187 51.000 44.079 
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB 
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle) 
90 99 100 88 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):    
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 4 5  2 
 davon junge Volljährige 3 5  2 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten 
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten): 
63

Produktüberblicke 
 
 
 
 
64

Produktüberblicke  
 
 
 *Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
65

Produktüberblicke 
 
 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung 
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch 
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, 
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder 
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit 
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung. 
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/-innen mit 
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII 
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet: 
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII), 
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII), 
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII), 
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII), 
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und  
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII). 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Neben stationären Angeboten nach § 19 SGB VIII förderte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Rahmenkonzepte familienorientierter Hilfe zur Festigung der Eltern-Kind-Bindung. Die emotionale Stabilität 
von Müttern/Vätern/Eltern ist in einem hohen Maße davon abhängig, auf welche Netzwerke sie in Belas-
tungssituationen zurückgreifen können.   
• Das vorhandene stationäre Angebot zur Diagnostik, im Kontext einer möglichen Kindeswohlgefährdung, im 
Zusammenhang familiengerichtlicher Auseinandersetzungen wurde weiterentwickelt. Ziel ist die Verkürzung 
der Verfahrensdauer im Interesse der betroffenen (Kleinst-)Kinder.  
• Unter der Überschrift „Elternarbeit zwischen Beheimatung und Rückführung“ sind neue Leistungsangebote 
für Eltern auf der Schnittstelle stationärer und ambulanter Hilfen zur Erziehung in der Erprobungsphase. Die 
beteiligten Einrichtungen und Beratungsdienste entwickelten in Arbeitsgruppen gemeinsame Grundlagen 
einer gelingenden Rückführung von jungen Menschen und erprobten neue Formen der Zusammenarbeit. 
Ziel ist die Etablierung von geeigneten Angeboten.  
• In den Qualitätsdialogen nach § 79a SGB VIII stellten die freier Träger die Verankerung von „Beteiligungs- 
und Beschwerdemöglichkeiten“ der jungen Menschen in ihren Einrichtungen dar. Die Erfahrung, sein Um-
feld aktiv mitgestalten zu können, ist ein wesentlicher Entwicklungsbaustein für junge Menschen um sog. 
Selbstwirksamkeitserfahrungen zu machen. Gerade junge Menschen, die in ihrem bisherigen Leben nicht 
die Wertschätzung und Achtung erfahren haben, profitieren insbesondere von dieser neuen Erfahrung.    
 
66

Produktüberblicke  
 
• Pflege- und Adoptivfamilien sind eine besonders kindgerechte Form der „öffentlichen“ Erziehungshilfe. Pfle-
geeltern (bzw. Geschwister, Verwandte / erziehende Großeltern) sind dabei auf intensive professionelle  
Begleitung angewiesen. Umfassende persönliche oder themenspezifische Beratungsangebote wurden ge-
fördert, da die Anforderungen an eine gelingende Erziehung und Förderung der (Pflege-)Kinder erheblich 
gestiegen sind. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Wirkungsanalysen und Evaluationsstudien belegen, dass Angebote zur „Bildung und Teilhabe“ für junge 
Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe verstärkt werden müssen. Neben individuellen 
Vereinbarungen im Hilfeplanverfahren sind strukturelle Qualifizierungsnetzwerke aufzubauen.        
• Da sich die Pflegekinderhilfe weiter differenziert hat und neue Formen der Hilfe entstanden sind, neben 
„Laien“ auch Pflegepersonen mit besonderer Qualifikation Kinder und Jugendliche in ihren Haushalten auf-
nahmen, sind fachliche Standards der Arbeit mit Adoptiv- und Pflegefamilien zu überprüfen. Was brauchen 
Pflegeeltern an praktischer Unterstützung, um das Aufwachsen eines Kindes, eines jungen Menschen dau-
erhaft  als „öffentliche Erziehungsstelle“ im privaten Raum gewährleisten zu können? 
• In 2015 ist vorgesehen, das gemeinsame Projekt „Elternarbeit zwischen Beheimatung und Rückkehr“ mit 
entsprechenden Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der „Heimerziehung“ als familienorientierte Hilfe zu 
beenden.  
• Die Entwicklung eines „Handlungsleitfadens“ für psychisch kranke Eltern ist vorgesehen. Vorrangig sollen 
Hilfen und Angebote im familiären Umfeld (z.B. Patenfamilien) entwickelt werden.  
Ressourcen 
• Stellen: 26,95 
• Aufwendungen:  20.800.753 € 
• Erträge:  3.460.145 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 45 % reduziert und anschließend auf diesem 
Niveau beibehalten werden. 
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 50 % der Fälle erreicht. 
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster 
untergebracht werden. 
Mindestens 38 % aller Empfänger/-innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre 
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %) 
47 44 50 49 
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen  
(in %) 
47 44 45 48 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %) 
82 74 75  77 
67

Produktüberblicke 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle 
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %) 
38 41 38 45 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB 
VIII) gesamt 
1.612 1.575 1.450 1.555 
Stationäre Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 746 699 650 740 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
637 594 546 628 
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder 
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
25 19  23 
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)     
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 242 244 210 280 
davon:     
 junge Volljährige 10 7  20 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 47 28  44 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 184 209  233 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 195 216  236 
  davon junge Volljährige 7 7  11 
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 129 134  162 
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 113 110  118 
 davon junge Volljährige 6 2  5 
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)     
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 77 55  62 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 395 350 336 348 
davon:     
 junge Volljährige 77 83  85 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 196 144  146 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 215 206  205 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 199 206  202 
68

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
  davon junge Volljährige 24 34  42 
 Neufälle in eigener Zuständigkeit 92 130  101 
 davon in Münster untergebracht 75 96  78 
 entspricht an Neufällen in % 79 67  77 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie 
67 50 55 41 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 92 130 80 55 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in 
Münster 
75 96 60 51 
 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
stationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten): 
 
69

Produktüberblicke 
 
 
 
 
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl 
70

Produktüberblicke  
 
 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Kurzdarstellung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bür-
gerliche Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz 
oder durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sor-
ge oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesent-
lichen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Un-
terhaltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhalts-
vorschussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in 
einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Un-
terhaltsvorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der 
Unterhalt vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz 
(UVG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Die Berufs-, Vereins- und Amtsvormundschaft entwickelt sich seit der Gesetzesreform zu einer sehr persön-
lichen Aufgabe. Entsprechend der neuen Anforderungen haben sich Rolle und Aufgabenverständnis verän-
dert. Die mit Vormundschaften und Pflegschaften beauftragten Fachkräfte qualifizierten sich im Rahmen 
verschiedenster Fortbildungen weiter. Ebenso trägt der Austausch in Qualitätszirkeln auf regionaler und 
überregionaler Ebene dazu bei, die Erwartungen, Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit weiter zu konkreti-
sieren. Es zeigt sich auch, dass die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, u.a. in der Ausgestaltung der 
Richtlinien zur Aufgabenwahrnehmung, weiter konkretisiert werden müssen. 
• Die Entwicklung der Zielkennzahlen wird nun ausschließlich durch eine gesetzlich festgelegte Fallobergren-
ze beeinflusst. Ein Vormund soll gemäß § 55 SGB VIII, sofern er nicht mit anderen Aufgaben betraut ist, 
nicht mehr als 50 Vormundschaften/Pflegschaften führen, um persönlich für die Entwicklung und Förderung 
der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen sorgen zu können. 
• Die Wahrnehmung der (Beteiligungs-)Rechte und die Sicherung von notwendigen Hilfeleistungen für junge 
Menschen auf der Flucht (sog. unbegleitete minderjährige Ausländer) sowie für Jugendliche „zwischen“ den 
Hilfesystemen, die aufgrund von Anpassungsproblemen die vorhandenen öffentlichen Hilfen nicht anneh-
men können/wollen, stellten die jeweiligen Fachkräfte vor besondere persönliche Herausforderungen. 
• Die Umstellung auf die Web-Version der Software LogoData für die Beistandschaften und die Unterhalts-
vorschussstelle wurde erfolgreich abgeschlossen. 
• Die Gesamtzahl der Beurkundungen ist, gemessen an den Vorjahren, erneut gestiegen; im Vergleich zum 
Jahr 2013 um 8,5 %. Infolge steigender Geburtenzahlen sind insbesondere mehr Vaterschaftsanerkennun-
gen und Sorgeerklärungen beurkundet worden. 
• Die Unterhaltsvorschussstelle hat in eigenen Fällen (kein Bezug von SGB II-Leistungen bzw. keine Bei-
standschaft) eine Rückholquote von 52 % und damit eine Steigerung zum Vorjahr um 5 % erreicht. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Die Richtlinien und fachlichen Vorgaben für Vormünder und Pfleger werden unter Berücksichtigung der 
gesetzlichen und normativen Vorgaben konkretisiert.  
71

Produktüberblicke 
 
• Der regionale und überregionale Austausch zur Absicherung gemeinsamer Qualitätsstandards der Vormün-
der und Pfleger unabhängig von Anstellung und Trägerschaft wird fortgesetzt. 
• Die Fachkräfte werden im Rahmen der Herausforderungen für junge Menschen auf der Flucht qualifiziert. 
• Die monatlichen Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen werden zum 01.01.2015 von bisher 1.000 € auf 
1.080 € für Erwerbstätige und von 800 € auf 880 € für Nichterwerbstätige erhöht. Dadurch werden in einer 
Vielzahl von Beistandschafts- und Unterhaltsvorschussfällen neue Unterhaltsberechnungen erforderlich. 
• Am 01.01.2015 tritt das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nord-
rhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften in Kraft. Damit wird u.a. im Bereich des Un-
terhaltsvorschussgesetzes das Widerspruchsverfahren wieder eingeführt. Widerspruchsbehörde ist jetzt die 
Kommune. Damit ist die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster für die Entscheidung über Widersprüche zuständig. 
Ressourcen 
• Stellen: 17,11 
• Aufwendungen:  5.180.472 € 
• Erträge:  2.073.307 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt. 
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften / Pflegschaften durch den freien Träger geführt. 
Rechtzeitige und mindestens 25 %-ige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG). 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %) 
97 97 100  97 
Anzahl der laufenden Vormundschaften/ Pflegschaften 
der freien Träger (Stichtag: 31.12.) 
98 76 75  88 
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis 
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %) 
21 19 25 20 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Beistandschaften     
Anzahl der Beistandschaften 1.245 1.188 1.300 1.113 
Anzahl der Beurkundungen 1.508 1.523 1.550 1.652 
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 771 864  894 
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 556 600  686 
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 572 620  690 
Vaterschaftsklagen 26 23  23 
72

Produktüberblicke  
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Unterhaltsklagen 17 11  27 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,31 1,25  1,13 
davon eingezogen für Unterhaltsvorschusskasse,  
Arbeitsgemeinschaft bzw. Sozialamt Münster (in Mi-
o. €) 
0,12 0,10  k.A. 
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €) 
0,63 0,68  0,70 
Amtsvormundschaften und -pflegschaften     
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet)  361  351 
 davon     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
211 189 180 176 
auf freie Träger übertragen 98 94  91 
durch Berufsvormünder geführt  45  53 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt)  33  31 
Bestandszahlen am Stichtag 31.12.  274  319 
 davon     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
145 129  150 
 auf freie Träger übertragen 55 76  88 
 durch Berufsvormünder geführt 37 40  50 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 26 29  31 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften 
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger 
107 105 125 119 
Unterhaltsvorschussgesetz     
Laufende UVG-Fälle 1.723 1.716 1.800 1.801 
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,25 3,16  3,11 
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,68 0,58  0,61 
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 608 672  729 
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 498 562  612 
Klagen Unterhaltsvorschuss 5 1  0 
 
73

Produktüberblicke 
 
 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Kurzdarstellung 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für 
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und 
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über 
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender 
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht 
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. 
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut 
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung 
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten. 
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII 
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Am 01.01.2014 trat die neue „Dienstanweisung zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefährdung“ in Kraft. Die 
bisherige Dienstanweisung musste auf Grund der gesetzlichen Veränderungen durch das Bundeskinder-
schutzgesetz überarbeitet werden. In sechs Rückspracheterminen wurden den Fachkräften der freien Trä-
ger der Jugendhilfe als Kooperationspartner im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung die Verände-
rungen und die daraus resultierenden Kooperationserfordernisse erläutert. 
• Auf Grund der Veränderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz wurden die Vereinbarungen gem. § 8a 
Abs. 4 SGB VIII mit den Trägern der freien Jugendhilfe überarbeitet. 
• Zur Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, fanden die 
ersten beiden Arbeitssitzungen mit den im Arbeitsfeld tätigen Kooperationspartnern statt.  
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes führte wie im Vorjahr insgesamt 11 Veran-
staltungen innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung als Information/ 
Schulung/Fortbildung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zum gesetzlichen Schutz von Kindern und 
Jugendlichen bei Gefährdung durch. 
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde auf der Fortbildung der Fach-
hochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, „Jenseits von Fernsehkrimis - der Beitrag der Rechtsmedi-
zin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Kooperation zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Uni-
versitätsklinikums Münster und dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien vorgestellt. 
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier 
Träger trafen sich in zwei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der 
Qualitätssicherung. 
74

Produktüberblicke  
 
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2014 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu 
verbessern. 
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB 
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. 
• Der fachliche Dialog mit den Familienrichtern/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII wurde 
parallel zum „Runden Tisch Familienrecht und Jugendhilfe“ fortgesetzt. 
• Im November 2014 wurde gemeinsam mit dem Netzwerk Gewaltprävention und dem Arbeitskreis Berg Fidel 
eine Aktionswoche „Gewaltprävention“ im Stadtteil Berg Fidel durchgeführt. Zahlreiche Veranstaltungen für 
Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren fanden statt. 
• Im Rahmen der Information und Beratung von Jugendlichen, Erwachsenen und Fachkräften wurden thema-
tische (Fach-)Beratungen, Konzeptentwicklungen und Fortbildungen entwickelt und durchgeführt. Zudem 
werden im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) zahlreiche Informationsbroschüren vorgehalten, 
u.a. die Broschüre „alles klar?“ des KJS. Auf Anfrage wurden diverse Publikationen an Interessierte ver-
schickt. 
• Im Jahr 2014 konnte im Düsseldorfer Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales eine Auszeichnung 
des Bündnis für Demokratie und Toleranz (Bundesministerien der Justiz und des Innern, Berlin) für die 
handlungsorientierten Schulungsmodule zur Aktion NOTEINGANG entgegen genommen werden. 
Auch in 2014 wurden weitere Schulungen sowohl in offener Form wie auch Vor-Ort-Teamschulungen 
durchgeführt. 
• Aktuell gibt es 282 Anlaufstellen für Kinder in Not in Münster. So bieten weiterhin beispielsweise Bäckerei-
en, Fachgeschäfte und Einrichtungen Kindern Schutz und Hilfe in Gefahrensituationen. Koordiniert wird die 
Aktion Notinsel vom Kinderbüro des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
• In 2014 wurde die erfolgreiche Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen?!“ fortgesetzt. Die acht Vorträge 
wurden von 1.652 Personen besucht. Infoabende für Einrichtungen der freien Jugendhilfe oder Arbeitskrei-
se wurden in 8 Fällen mit 107 Personen organisiert. Zudem haben zwei Workshops mit insgesamt 28 Schü-
lern/-innen stattgefunden. 
Im Rahmen der Fortbildungsangebote für Multiplikatoren wurde ein Videoworkshop durchgeführt. Dies führ-
te zur Anschaffung von Materialien zur Fertigung von Filmbeiträgen, damit Jugendhilfe für die Lebenswelt 
Jugendlicher adäquate Angebote unterbreiten kann. Die Materialien können im Jib ausgeliehen werden. 
• Im Rahmen der Nachhaltigkeit wurde für die ausgebildeten Medienscouts (in Kooperation mit der schulpsy-
chologischen Beratungsstelle der Stadt Münster) ein Wettbewerb ausgeschrieben. 
Die Medienscouts der Johannes-Gutenberg-Realschule gewannen hierbei den ersten Preis für ihr Nachhal-
tigkeitskonzept. „Rausgemobbt 2.0“ ist der Titel des Theaterstücks. Ca. 300 Hiltruper Siebtklässler wurden 
für das Thema „Cybermobbing“ sensibilisiert. In dem speziell für diese Altersgruppe konzipierten Stück des 
Kölner „Comic On!“-Tourneetheaters ging es um die missbräuchliche Nutzung von Smartphones und Com-
putern bei Kindern und Jugendlichen. 
Die 60 Münsteraner Medienscouts und 30 Beratungslehrer/-innen wurden 2014 in fünf Veranstaltungen 
qualifiziert. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, wird nach 
dem Start im Vorjahr fortgesetzt.  
• Die Redaktionsgruppe der Handlungsempfehlungen zum Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt trifft 
sich zu einer Projektkonferenz. 
75

Produktüberblicke 
 
• Die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer erfordert erhebliche konzeptionelle und perso-
nelle Anstrengungen. 
• Es erfolgt ein Austausch zur Zusammenarbeit von Polizei und Bundespolizei mit der Rufbereitschaft des 
Kommunalen Sozialdienstes. 
• Im Rahmen der Social Media Fortbildungsreihe 2015 sind acht Workshops für die Jugendhilfe in Münster 
geplant. 
• Ein sog. „green screen studios“ für digitale Filmbeiträge für die Jugendhilfe wird eingerichtet. 
• Eine Vortragsreihe 2015 „Was Kinder heute brauchen!?" - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ ist 
geplant. 
• Auffallend ist das zunehmende Thema „Sexting“. Es bekommt immer mehr mediale Bedeutung in den 
Schulen durch die Verbreitung im Internet. Die AG „Medien“ wird in 2015 einen „Fahrplan“ entwickeln, wie 
sich Einrichtungen und auch Betroffene verhalten sollten.  
• Schulungen zur Aktion NOTEINGANG werden fortgesetzt. 
• Die aktive Teilnahme und Unterstützung von Münsteraner Gewaltpräventionsstrukturen ist vorgesehen. 
• Zum Thema „Islam“ wird sensibilisiert und es werden Informationsmaterialien bereitgestellt. 
Ressourcen 
• Stellen: 8,85 
• Aufwendungen:  2.066.899 € 
• Erträge:  132.596 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage. 
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche 
Kontaktaufnahme statt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage 
dauerten (in %) 
78 67 90 82 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen 
am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattgefunden hat 
(in %) 
100 100 100  100 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 3 
SGB VIII  
24 31  39 
Anzahl der Inobhutnahmen 122 123 120 211 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 226 224  258 
Elternbriefversand * 33.088*  37.574 
*aufgrund einer erforderlichen technischen Umstellung konnten in 2012 keine Elternbriefe versandt werden. Diese wurden in 2013 (per Sonderversand an insgesamt 
5.453 Familien) nachgeliefert 
76

Produktüberblicke  
 
 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Kurzdarstellung 
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und 
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht 
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch 
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und Be-
treuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens vor 
dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichterstat-
tung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrenseska-
lationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Das Arbeitstreffen mit den beteiligten Professionen im Jahr 2014 wurde dazu genutzt, die laufende Praxis 
zu reflektieren und Handlungsfelder sowie getroffene Vereinbarungen in der Kooperation zu erörtern und zu 
optimieren. 
• Von Juli 2013 bis Januar 2015 nahmen alle Fachkräfte der Bezirke des Kommunalen Sozialdienstes ver-
stärkt Fortbildungsangebote in den Bereichen „Umgang mit hocheskalierenden Elternkonflikten“, „Einbezug 
von Kindern und Jugendlichen in die Beratung und Mitwirkung strittiger Elternsysteme“ und „Professionelle 
Hilfen bei Trennung und Scheidung“ wahr, um den gewachsenen Anforderungen und Herausforderungen 
des neuen FamFG zu begegnen.     
• Nicht immer lassen sich persönliche Kontakte zu Kindern im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens 
realisieren. Die Gründe sind vielfältig: Kontakte zum Kind werden von den Eltern unterbunden; die Kinder 
sind noch sehr jung; zur Vermeidung von Doppelbelastungen in bestimmten Familienkontexten, weil bereits 
mehrere Professionen Kontakt zum Kind aufnahmen.  
• Das Jugendgericht, die Mitarbeiter/-innen des Vereins sozial-integrativer Projekte, die städtische Drogenbe-
ratungsstelle und die Mitarbeiter/-innen der Fachdienste Jugendhilfe im Strafverfahren führten regelmäßige 
Gespräche zur Entwicklung der Jugendkriminalität in Münster, zur Weiterentwicklung der ambulanten Maß-
nahmen und zur Arbeit im Rahmen der Kriminalprävention. Weiterhin fand ein regelmäßiger fachlicher Aus-
tausch zwischen der Polizei und den Fachdiensten Jugendhilfe im Strafverfahren statt. 
• Die „Spätstarter“, ältere Jugendliche und Heranwachsende, die erstmalig strafrechtlich in Erscheinung tra-
ten, waren ein Schwerpunkt der Arbeit 2014. Diese Jugendlichen waren zum Teil mit erheblichen Straftaten 
belastet und hatten in vielen Fällen einen hohen Beratungs- und Begleitungsbedarf.  
• Ein weiterer Schwerpunkt war die Präventionsarbeit mit strafunmündigen Kindern. Hier erfolgten Gespräche 
und Hausbesuche in den Familien, in Einzelfällen gemeinsam mit den Mitarbeitern/-innen der Bezirkssozi-
alarbeit. 
77

Produktüberblicke 
 
• Die Zahlen der Jugendkriminalität waren im Jahr 2014 leicht rückläufig. Dies entspricht den üblichen 
Schwankungen und liegt im bundesweiten Trend. Die vielfältigen Begleitungs- und Präventionsmaß-
nahmen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden, die fachliche Vernetzung aller 
an den Verfahren beteiligten Institutionen und die Kooperation der sozialen Einrichtungen und Institutionen 
haben diesen positiven Trend nachhaltig unterstützt. 
• Die Anzahl der Sexualstraftaten, die vorwiegend von Heranwachsenden begangen wurden, ist im Jahr 2014 
angestiegen. Für diese Zielgruppe standen 2014 aufgrund fehlender finanzieller Absicherung keine geeig-
neten Therapiemöglichkeiten bei der KSA zur Verfügung. Freie therapeutische Praxen lehnten die Durch-
führung von Therapien nach jugendrichterlicher Anordnung ab. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Es erfolgt eine Schwerpunktsetzung in der Kooperation der beteiligten Professionen des Runden Tisches. 
• Wie bereits im vergangenen Jahr ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes ein 
besonderes Anliegen, die Belange des Kindes als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen und 
den persönlichen Kontakt zu den Minderjährigen herzustellen sowie sie im gerichtlichen Verfahren zu betei-
ligen. Die persönliche Kontaktaufnahme im Einzelfall soll altersentsprechend in Kooperation mit den Verfah-
rensbeteiligten intensiviert werden. 
• Im Bereich der Kriminalprävention wird das Projekt „Kurve kriegen“ - Prävention für Strafunmündige im Alter 
von 8 -15 Jahren -  finanziert durch das Innenministerium NRW in Münster seine Arbeit in der zweiten Hälfte 
2015 aufnehmen.  
• Die Mitwirkung an Standards für die Arbeit mit straffälligen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden 
für den Bereich des LWL Westfalen-Lippe ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2015. 
Ressourcen 
• Stellen: 12,22 
• Aufwendungen:  1.388.506 € 
• Erträge:  1.881 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige 
im Beratungsprozess persönlich beteiligt. 
In mindestens 80 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal 
ein Kontakt hergestellt wurde (in %) 
61 77 75 67 
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in 
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %) 
85 85 80 80 
 
78

Produktüberblicke  
 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Familiengericht     
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII 
i.V.m. § 1666 BGB 
24 31  39 
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen 
Verfahren) 
481 452 440 451 
Jugendgericht     
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren) 
1.453 1.344 1.300 1.195 
davon:     
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften) 
1.037 928  748 
 Diversionsverfahren 416 416  447 
Sozialpädagogische Maßnahmen     
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit  
6 6  6 
 mit Teilnehmern/-innen insgesamt 154 172  176 
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen 
42 45  40 
 
 
79

Produktüberblicke 
 
 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
Kurzdarstellung 
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten: 
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen, 
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern, 
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen. 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene 
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. 
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn ihre seelische 
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und 
schulische/berufliche Integration im Sinne einer Chancengleichheit gesichert werden, um eine dauerhafte So-
zialleistungsabhängigkeit zu verhindern. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche 
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber, 
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im 
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.  
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als 
niederschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch 
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist. 
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und 
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen 
ergänzt. 
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h., auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang 
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung 
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall 
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die 
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung 
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft 
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen 
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll. 
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen. 
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen. 
80

Produktüberblicke  
 
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der 
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die 
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.  
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen, 
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den 
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll. 
• Im Bezirk Mitte sind in 2014 etliche Familien mit besonderen sozialen Schwierigkeiten aus anderen Städten 
in den Jugendamtsbezirk Münster gezogen, indem sie in einem Frauenhaus auf Grund häuslicher Gewalt 
Schutz und Beratung gefunden haben. Die Aufwendungen für solche Familien sind zum Teil erheblich, 
wenn es bereits nach Ankunft zu Hilfebedarfen kommt. In der Regel können Mütter mit ihren Kindern jedoch 
nach einiger Zeit entweder zurück in ihre bisherige Umgebung oder finden (wenn auch mit wachsender Mü-
he) eine eigene Wohnung in Münster. 
• Auch aus dem Haus der Wohnungslosenhilfe steigen die Anfragen nach Hilfe und Unterstützung für Einzel-
fälle, die eine besondere pädagogische Unterstützung oder auch erzieherische Begleitung benötigen. In 
Kooperation mit dem Gertrudenhaus des SKF betrifft dies insbesondere Mütter von Kleinkindern, die z.B. 
auf Grund von Drogenkonsum und Wohnungslosigkeit bei bevorstehender Geburt in erhebliche Schwierig-
keiten geraten sind.  
• Im Bezirk Mitte war die Betreuung für das Falleingangsmanagement der eintreffenden unbegleiteten min-
derjährigen Ausländer bis Ende 2014 angebunden. Rund 110 unbegleitete minderjährige Ausländer hatten 
bis zum Jahresende 2014 ihre Erstbetreuung in Münster gefunden, d.h., waren gemäß § 42 SGB VIII als 
Inobhutzunehmende versorgt worden. 
• Die Kooperation mit der Beratungsstelle EB Süd wird weiterhin intensiv vom Bezirk Mitte schwerpunktmäßig 
fortgesetzt. 
• Im Bezirk Ost wird nach wie vor das Beratungsbüro in der Osthuesheide in Kooperation mit dem CV betrie-
ben, um der dortigen Bewohnerschaft eine ortsnahe Ansprechmöglichkeit zu sichern. 
• Im Bezirk Hiltrup wurde eine enge Kooperation auf Arbeitskreis- und Stadtteilebene fortgesetzt, wie z. B. mit 
dem AK Jugend Hiltrup, dem AK Berg Fidel und dem Sozialkreis Amelsbüren. Ferner sind die Familienzen-
tren im Bezirk Hiltrup in besonderer Weise Kooperationspartner mit Erziehungsberatungsstellen und dem 
Kommunalen Sozialdienst. 
• Im Bezirk West ist die Kooperation mit dem Fachwerk Gievenbeck und den Schulen in besonders intensiver 
Weise fortgesetzt worden. In einem regelmäßigen Austausch wird sowohl mit Blick auf Betreuungskonzepte 
als auch auf Schnittstellenprobleme zwecks Optimierung der Hilfegestaltung in Einzelfällen beraten. 
• Im Bezirk Nord wurde im Sommer 2014 die Fallclearingstelle Nord in Kooperation mit den Schulen aus dem 
Bereich Kinderhaus und Coerde unter Beteiligung des Gesundheitsamtes, der Schulpsychologie und der 
Schulaufsicht gestartet. Ferner wurde im Bezirk Nord ein weiterer Kurs „Elterntraining“ gemeinsam mit dem 
VSE als Träger der Erziehungshilfe abgeschlossen. Diese Elterntrainingskurse sind seit einigen Jahren im 
präventiven Betreuungsprogramm des KSD ein erfolgreicher Baustein und werden in wechselnden Bezirken 
fortgesetzt. 
• Im Oktober 2014 wurde in der Stadthalle Hiltrup anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Kommunalen 
Sozialdienstes ein Fachtag (ASD/KSD - Kommunale Sozialarbeit im Wandel der Jahrzehnte) durchgeführt. 
Professor Dr. Merchel referierte über die Qualität der ASD-Arbeit heute und Herr Dr. Meysen über die Zu-
kunft des ASD auch unter dem Aspekt der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. An diesem Fachtag 
nahmen freie Träger sowie die Beschäftigten des Kommunalen Sozialdienstes teil. 
• Im Bereich der Eingliederungshilfen wurden die internen Arbeitsabläufe und Zuständigkeitsbereiche überar-
beitet und in der Arbeitshilfe zu § 35a festgelegt. 
81

Produktüberblicke 
 
• Die Anzahl der Eingliederungshilfen nahm in 2014 um ca. 18 % im Vergleich zum Vorjahr zu. Diese Ent-
wicklung resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der ambulanten Hilfen von 175 auf 222 Hilfen.  
• Ca. 36 % aller ambulanten Hilfen entfallen auf den Bereich der schulischen Integrationshelfer. Gab es 2012 
noch 37 Integrationshilfen, so stieg die Zahl in 2014 um 135 % auf 87, wobei ca. 51 % an Grundschulen 
eingesetzt sind. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion an den Schulen in NRW ist mit einem 
weiteren Anstieg zu rechnen. 
• Der in 2013 begonnene Einsatz von Integrationshelfern aus dem OGS Bereich konnte erfolgreich fortge-
setzt werden.  
• Eingliederungshilfen an junge Volljährige haben mit 76 Hilfen in 2012 und 81 Hilfen in 2014 einen relativ 
hohen, konstanten Anteil an der Gesamtfallzahl. Jeder 3. Hilfefall im Bereich § 35a ist ein junger Volljähri-
ger. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Für den Bezirk Mitte steht das Thema „Vernetzung zwischen Schulen und der Bezirkssozialarbeit“ im Mit-
telpunkt, an der auch andere Abteilungen des Jugendamtes mitwirken. Ein interner Arbeitskreis mit dem 
Schwerpunktgebiet „Familienrecht“ wird von der Bezirksleitung Mitte koordiniert und Fachkräfte des Bezirks 
sind z.T. eng in diese Arbeit eingebunden. Der Arbeitskreis plant und begleitet den Runden Tisch „Familien-
recht und Jugendhilfe“, der seit einigen Jahren regelmäßig zusammenkommt. 
• Im Bezirk West ist ein weiteres Elterntraining für Eltern im Vorfeld bzw. in Begleitung von Hilfen zur Erzie-
hung vorgesehen. 
• Im Bezirk Nord wird intensiv die Fallclearingstelle Schule-Jugendhilfe weiter etabliert. Inzwischen werden 
auch vorbereitend Aufnahmen für die Villa Interim beraten, in der Schüler mit verhaltensbedingten Auffällig-
keiten und bei drohendem Schulausschluss eine übergangsweise schulische und jugendhilfefachliche Be-
treuung erfahren. 
• Im Bezirk Ost wird ein Fachtag mit dem Thema „Wie gelingt gute Zusammenarbeit mit Familien in Kita, 
Schule und Jugendhilfe“ unter Begleitung von Frau Prof. Dr. Tschöpe-Scheffler durchgeführt, der unter der 
Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters steht. 
• Ergänzend zu diesen bezirklich organisierten Aktivitäten betreibt der KSD eine Reihe von bezirksübergrei-
fenden Projekten. Dazu gehört die „Elternarbeit und Rückführung“ als Projekt mit den stationären Heimträ-
gern in Münster. Hierbei geht es um die Erprobung neuer Formen der Kooperation zwischen ambulanten 
und stationären Hilfen zum Zweck der Aktivierung von Rückführungsressourcen für Kinder aus stationären 
Hilfen.  
• Ferner wird die Auswertung des laufenden Evaluationsprojektes „WIMES“, in der es im Kern um die Qualität 
und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung im ambulanten und stationären Rahmen geht, weiter fortgeführt. 
Diese Evaluation wird den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes jährlich vorgestellt und unterjährig 
mit den Leitungen der KSD-Bezirke ausgewertet. 
• Schließlich läuft das Projekt „Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern“ weiter, an dem die Gesundheitshilfe, 
freie Träger der HzE und federführend der KSD beteiligt sind. 
• Mit Blick auf die überproportional gestiegenen Fallzahlen im Bereich der schulischen Integrationshilfen soll 
ein Konzept zum zukünftigen strukturellen und pädagogischen Umgang mit dem Themenfeld der schuli-
schen Integrationshilfen entwickelt werden. 
• Es wird darauf hingewirkt, dass Leistungsbeschreibungen stationärer Einrichtungen, die Hilfen gem. § 35a 
anbieten, den besonderen Bedürfnissen der Eingliederungshilfe entsprechen.
82

Produktüberblicke  
 
 
Ressourcen 
• Stellen: 15,22 
• Aufwendungen:  4.909.665 € 
• Erträge:  245.608 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) in be-
stehendem Umfang fort. 
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen) 
750 775 750 750 
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen 
(in %) 
79 83 70 86 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2012 
Ist 
2013 
Ist 
2014 
Ansatz 
2014 
Ist 
Bezirkliche Sozialarbeit     
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 53 
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 23 28 22 22 
Eingliederungshilfen     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII  194 212 140 258 
davon:     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
ambulant 
153 175 98 222 
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
stationär 
41 37 42 36 
 für junge Volljährige 76 68  81 
 
83

Produktüberblicke 
 
 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 
Kurzdarstellung 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen 
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien 
Rechnung zu tragen.  
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen mit 
dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. 
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument 
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.  
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten 
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2014: 
• Im Rahmen des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ und einer 
vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Mittelerhöhung für das Jahr 2014 um 50.000 Euro wurden im 
Frühjahr 2014 zwei weitere Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen im Bezirk Mitte und Bezirk Nord mit jeweils 
einer halben Stelle eingesetzt (vgl. V/0144/2014). 
• Über die Umsetzung des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ wur-
de den politischen Gremien nach dreijähriger Laufzeit im 4. Quartal 2014 ein zweiter Sachstandsbericht 
vorgelegt (V/0642/2014). Mit diesem umfassenden Bericht wurde aufgezeigt, dass in den verschiedenen 
Handlungsfeldern planmäßig alle Angebote bzw. Maßnahmen erfolgreich umgesetzt bzw. verstetigt werden 
konnten. Im Dezember 2014 hat der Rat der Stadt Münster auf dieser Grundlage die Fortführung des Maß-
nahmenprogramms für drei weitere Jahre beschlossen und im Rahmen der Haushaltsberatungen die Mittel 
von jährlich 152.000 Euro auf 375.000 Euro in 2015, für das Jahr 2016 auf 400.000 Euro und für 2017 auf 
300.000 Euro erhöht. 
• Um pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und im Offenen Ganztag für das Thema „Resili-
enzförderung“ zu sensibilisieren und das Augenmerk auf die seelische Widerstandskraft des Kindes zu len-
ken, wurde ein Fachvortrag mit dem Titel „Warum Huckleberry Finn und Pippi Langstrumpf so gesund und 
schlau sind“ geplant und durchgeführt. Insgesamt nahmen ca. 400 Fachkräfte aus Münster an dieser Ver-
anstaltung teil. 
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und 
Jugendlichen" hat im fünften Jubiläumsjahr mit insgesamt acht Vorträgen, davon zwei Großveranstaltun-
gen, eine große Resonanz mit ca. 1.650 Besuchern/-innen erfahren. 
• Die Beschlussvorlage „Kinderfreundliche Kommune“ (V/0564/2014) hat im Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien im Ergebnis keine Mehrheit gefunden. 
• Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Umwandlungsprozess 
der britischen Konversionsflächen, insbesondere der York-Kaserne in Gremmendorf und der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck, mit entsprechenden Stellungnahmen zu den Infrastrukturbedarfen der Kinder- und 
Jugendhilfe begleitet. 
84

Produktüberblicke  
 
• Für unterschiedliche Planungsanforderungen und Handlungsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, 
wie z. B. dem Ausbau von Familienzentren, dem Einsatz von Stadtteilkoordinatoren und den Standorten  
plusKITA, wurden stadtteilbezogene Sozialstrukturdaten aufbereitet und ausgewertet.  
• Querschnittsthemen innerhalb der Stadtverwaltung und des Fachamtes, wie z. B. die Umsetzung der Char-
ta Gleichstellung, die Überarbeitung des Integrationsleitbildes der Stadt Münster und die Entwicklung der 
Flüchtlingsströme, wurden für die Kinder- und Jugendhilfe aufbereitet und koordiniert. 
Ausblick auf das Jahr 2015: 
• Die mit dem „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ verbundenen An-
gebote sollen vor dem Hintergrund der Mittelerhöhung ab 2015 verstetigt bzw. entsprechend weiterentwi-
ckelt und ausgebaut werden. Dabei sollen sowohl sozialraum- als auch zielgruppenspezifische Bedarfe be-
rücksichtigt und mit den Grundlagen bzw. Maßnahmen der Programme „Frühe Hilfen“ im Sinne einer ge-
samtstädtischen Maßnahmen- und Finanzierungsstrategie aufeinander abgestimmt werden. 
• Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren sowie die Planung Früher Hilfen 
und Präventionsangebote wird u. a. im Rahmen der Bedarfsplanung anhand kleinräumiger Sozialindikato-
ren erhoben und ausgewertet.  
• Im kommenden Jahr wird sich die Veranstaltungsreihe „Was Kinder heute brauchen“ mit insgesamt acht 
Vorträgen an Eltern in Münster richten. In diesem Rahmen ist erstmalig ein Sondervortrag für Eltern mit 
Hörbehinderungen in Kooperation mit der Parisozial Münsterland - Beratungsstelle für hörbehinderte Men-
schen und dem Arbeitskreis Hörbehinderung zum Thema „Leben in zwei Welten. Gehörlose Eltern - Hören-
de Kinder“ geplant. 
• Die städtebaulichen Planungen der Kasernenflächen werden kontinuierlich begleitet. Dabei werden unter 
Berücksichtigung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose und evtl. Nachverdichtungen entsprechende 
Infrastrukturbedarfe für die Kinder- und Jugendhilfe laufend aktualisiert und geltend gemacht und in den 
Planungsprozess integriert. 
• Die Flüchtlingsströme und die damit verbundenen Herausforderungen werden für alle Handlungsfelder der 
Kinder- und Jugendhilfe einen Arbeitsschwerpunkt bilden und entsprechende Maßnahmen und Konzepte 
erfordern. 
• Im September 2015 ist auf Antrag der Ratsfraktionen zu dem Thema „Kinderrechte für unbegleitete und 
begleitete minderjährige Ausländer“ ein Hearing geplant. 
• Für das Integrationsmonitoring und den im Herbst 2015 geplanten Monitoring-Bericht werden die Daten und 
Berichte für die Handlungsfelder „Sprache und Bildung“ sowie „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen 
und Dienste“ erstellt.  
• Für die Entwicklung einer kommunalen Gesamtstrategie und den Aufbau ressortübergreifender Strukturen 
soll eine Arbeitsgruppe „Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“ eingerichtet werden.
85

Jugendhilfeetat 
 
5. Jugendhilfeetat 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)  
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit 
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale 
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden 
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt. 
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen 
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet 
dazu ein SAP-basiertes Verfahren. 
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“ 
des Haushalts, d.h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/  
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung 
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das 
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar. 
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von 
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf 
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem 
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 - 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird. 
 
Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
vor: 
 Ansatz 2013 Ansatz 2014 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung 88.169.570 € 36.261.790 € 100.711.710 € 46.177.290 € 
Kinder- und Jugendarbeit 16.926.030 € 6.473.820 € 18.189.060 € 7.669.720 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
4.362.580 € 364.030 € 4.328.610 € 364.020 € 
Familienförderung 3.481.280 € 151.950 € 3.748.680 € 312.750 € 
Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
45.991.430 € 5.784.730 € 45.047.390 € 5.774.530 € 
Gesamt 158.930.890 € 49.036.320 € 172.025.450 € 60.298.310 € 
 
 
 
 
 
 
86

Jugendhilfeetat 
 
Teilergebnisrechnung 
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die 
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2014 jeweils 
vorläufig): 
 
87

Jugendhilfeetat 
 
 
Zu betrachten sind besonders die finanziellen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. 
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz 
für Kinder über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz/ 
Kindertagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, sind weiterhin 
erhebliche, nicht zuletzt finanzielle Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei 
den steigenden Aufwendungen (u.a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u.a. 
Landeszuweisungen, Elternbeiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“. 
Die erheblichen Ertragssteigerungen sind insbesondere vor dem Hintergrund des massiven Ausbaupro-
gramms entstanden. Sie resultieren aus den Landeszuweisungen zu den Betriebskosten für Kindertagesein-
richtungen und Kindertagespflege. 
Darüber hinaus sind aufgrund der 2. Stufe der KiBiz-Revision (Gesetz vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336)
), 
in Kraft getreten am 01.08.2014, nicht unerhebliche zusätzliche Einnahmen für die veränderte Sprach-
förderung und für sogenannte plusKITAS sowie eine weitere gruppenbezogene Pauschale eingegangen. 
Durch kommunalpolitische Entscheidungen ist des Weiteren die Elternbeitragssatzung mehrfach geändert 
worden (u.a. 01.08.2013: Erweiterung um 4 weitere EK-Stufen bis zu 150.000 EUR sowie Erhöhung der El-
ternbeiträge in der EK-Stufe bis 95.000 EUR).  
Ferner wurde aufgrund der Änderung des Kinderbildungsgesetzes (1. Revision zum KiBiz) die Einführung des 
beitragsfreien Kindergartenjahres für das letzte Jahr vor der Einschulung beschlossen. Zum 01.08.2014 ist in 
Verbindung mit dem Geschwistererlass für die Kinder im beitragsfreien Kindergartenjahr der fiktive Elternbei-
trag zu berücksichtigen (Landesgesetz), d. h. nur noch Geschwisterkinder unter 3 Jahre (höherer Beitrag) sind 
beitragspflichtig. 
88

Jugendhilfeetat 
 
Die Finanzdaten der weiteren Produktgruppen 0602 „Kinder- und Jugendarbeit“, 0603 „Förderung von benach-
teiligten jungen Menschen“ und 0604 „Familienförderung“ weisen eine kontinuierliche, konstante Entwicklung 
auf. 
Steigende Aufwendungen und damit einen steigenden Zuschussbedarf weist die Produktgruppe 0605 „Erzie-
herische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ auf. Dazu wird im Detail auf den HzE-Bericht Münster 2012 - 
2014 „Hilfen zur Erziehung in Münster“ verwiesen, der im 3-Jahres-Rhythmus erstellt wird und in diesem Jahr 
aktuell vorliegt (Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 29.04.2015, Vorlage 
V/0238/2015). 
Wie im Vorjahr ist der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen 
(57,5 %), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (27,2 %). Der Anteil 
der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 10,5 %. Des Weiteren beträgt der Aufwendungsanteil der Förde-
rung benachteiligter junger Menschen 2,8 %, der Anteil der Familienförderung 2,0 %, gemessen am Gesamt-
volumen des Produktbereichs. 
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen sei an dieser Stelle auch auf die vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien erstellten, vertiefenden Berichte verwiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbe-
treuungsbericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es 
weitere Berichte, u.a. den bereits erwähnten Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster. 
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb 
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar: 
 
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2014 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart. 
89

Jugendhilfeetat 
 
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2014 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen: 
 
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. 
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen 
Produkte aufteilen. 
Legende: 
Produkt 060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Produkt 060102  Förderung von Kindern in Tagespflege 
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit 
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit 
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen 
Produkt 060303 Drogenhilfe 
Produkt 060401 Angebote für Familien 
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Produkt 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/ Adoptionen 
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Produkt 060506 Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
90

Jugendhilfeetat 
 
 
Aufteilung der Zuschussbeträge auf die Produkte im PB 06 - Zuschuss 2014 
(in Mio €) 
91

Jugendhilfeetat 
 
Teilfinanzplan 
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und 
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung 
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt. 
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2014 ins-
gesamt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen 
in Höhe von 4.434.620 € veranschlagt. 4.298.080 
€ der Auszahlungen waren allein der Produktgrup-
pe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreu-
ung zuzuordnen. 
Teilfinanzrechnung 
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung 
Auszahlungen in Höhe von 9.925.849 € getätigt. 
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von 
1.798.565 € erzielt werden. Die Einzahlungen wur-
den in der Produktgruppe 0601 - Förderung von 
Kindern in Tagesbetreuung aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen erreicht und diesem 
Zweck entsprechend verausgabt bzw. für das 
Folgejahr gebunden. Wesentliche Schwerpunkte 
waren wie im Vorjahr der Ausbau der Betreuungs-
plätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch 
für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in Kinderta-
geseinrichtungen. 
Bürgerhaushalt 
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der 
Vorlage V/0702/2012/1 (Nachhaltige kommunale 
Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 - 
2017) beschlossen, das Bürgerhaushaltsverfahren 
künftig nur noch in jedem 2. Jahr durchzuführen. 
Nach 2012 wurde demzufolge das Bürger-
haushaltsverfahren 2014 durchgeführt. Von den 95 
bestplatzierten Vorschlägen richteten sich zwei an 
den Produktbereich Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe: 
lfd. Nr. 104 
Wuddi-Budget für Kinder und Jugendliche aus 
armen Familien und/oder mit Migrations-
hintergrund öffnen 
lfd. Nr. 367 
Förderung von Betriebs-Kindergärten mit flexiblen 
Öffnungszeiten 
Der Rat der Stadt Münster beschloss im Ergebnis 
am 10.12.2014 (Vorlage V/0948/2014), dass der 
Vorschlag Nr. 104 in den laufenden Entschei-
dungs-/Planungsprozess einfließt und der Vor-
schlag Nr. 367 nicht aufgegriffen werden soll. 
Besonderes Ereignis 2014:  
Das Unwetter am 28.07.2014 
Durch den extremen Starkregen am Abend des 
28.07.2014 kam es in Münster zu Schäden in ei-
nem außerordentlichen Ausmaß und zu einem 
Ausnahmezustand in der gesamten Stadt. Die 
Verwaltung hat dies in der Berichtsvorlage 
V/0839/2014 an den Rat ausführlich dargestellt. 
Im Bereich der Kindertagesstätten in städtischen 
Gebäuden war die neu eröffnete Kita Kinderbach-
tal (am Bürgerhaus Kinderhaus) am schwersten 
beschädigt. Sie war im Erdgeschoss völlig überflu-
tet, es entstand ein Gesamtschaden von rund 
500.000 EUR. Bei weiteren Kitas kam es in den 
Erdgeschossbereichen, im Dach/Deckenbereich 
und in Estrichkonstruktionen zu Schäden. 
Für die Beseitigung von Schäden an Kitas von 
Elterninitiativen und Eltern-Kind-Gruppen wurden 
städtische Mittel zur Verfügung gestellt. Darüber 
hinaus gingen speziell für diesen Zweck rund 
37.000 EUR an Spenden ein, die weitergeleitet 
werden konnten. 
Im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen 
war das WUDDI im Bürgerhaus Kinderhaus am 
schlimmsten betroffen. Für die Beseitigung der 
Schäden am Bürgerhaus Kinderhaus (ohne Hal-
lenbad) wurden gesamtstädtisch rund 2,25 Mio. 
EUR veranschlagt. 
Ausblick 
Aufgrund der weiter stetig zunehmenden Anforde-
rungen und des hohen Finanzdrucks bleibt eine 
strenge Ausgabendisziplin auch in den kommen-
den Jahren dringend geboten. Nur so ist eine 
sach- und fachgerechte Aufgabenerfüllung zu ge-
währleisten. Das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien führt dazu ein permanentes Fach- und 
Finanzcontrolling durch. 
92

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammensetzung und Aufgaben 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch 
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt. 
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“. 
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, 
insbesondere mit 
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 
• der Jugendhilfeplanung und 
• der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und 
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster. 
Die Neukonstituierung im Jahr 2014 
Nach der Neuwahl des Rates am 25. Mai 2014 musste auch der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien neu gebildet werden. Die konstituierende Sitzung des Gremiums fand am 26. August 2014 statt. 
In der neuen Legislaturperiode gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster 
nunmehr folgende Personen an (Stand 31.12.2014):
Stimmberechtigte Mitglieder 
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr) 
von der CDU 
1. RH Jens Christian Heinemann 
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt 
2. Teresa Küppers 
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann 
3. Carmen Greefrath 
Vertreter: RH Stefan Leschniok 
von der SPD 
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende) 
Vertreterin: Katharina Köhnke 
5. RH Robert von Olberg 
Vertreterin: RF Doris Feldmann 
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende) 
Vertreter: RH Raimund Köhn 
7. Karl-Heinz Neubert 
Vertreter: Jörg Nathaus 
 
 
von der FDP 
8. Dietmar Uhlenbrock 
Vertreter: Robin Tiemeier 
von DIE LINKE. 
9. RF Fatma Kirgil 
Vertreter: Florian Zantow 
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe 
10. Pfarrer Ulrich Messing 
Vertreter: Jan-Christoph Horn 
11. Stephan Degen 
Vertreter: Andreas Czarske 
12. Felix Braun 
Vertreter: Ernst Cluse 
13. Gerhard Dworok 
Vertreterin: Marion Kahn 
14. Wilfried Stein 
Vertreter: Friedhelm Gerhard 
15. Johannes Schmanck 
Vertreter: Heiko Philippski 
93

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Beratende Mitglieder 
 
Stadt Münster 
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
(Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport) 
2. Anna Pohl 
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz 
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze 
Direktor der Agentur für Arbeit 
4. Theo Wübbels 
Vertreterin: Simone Düsterhus 
Bezirksregierung Münster als obere 
Schulaufsichtsbehörde 
5. Norbert Hartmann 
Vertreter: Thomas Terhaer 
Polizeipräsident Münster 
6. Ralf Bleeck 
Vertreter: Thomas Götze 
Stadtdechant von Münster 
7. Bernd Kersken 
Vertreterin: Petra Kreuter 
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter 
8. Pfarrer Frank Beckmann 
Vertreter: Rolf Grieskamp 
Jüdische Gemeinde Münster 
9. David Torres Kaatz 
Vertreterin: Ruth Frankenthal 
Integrationsrat der Stadt Münster 
10. Natalie Eichner 
Vertreterin: Beata Arabasz 
 
Sachkundige Einwohner/innen 
 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster 
11. Beate Heeg 
Vertreterin: Gabriele Markerth 
 
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband 
Münster 
12. Gudrun Sturm 
Vertreter: Michael Grühn 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
13. Dr. Ralf Kaisen 
Vertreterin: Katrin Dorgeist 
Diakonie Münster 
14. Uwe Wellmann 
Vertreterin: Heike Liebrecht 
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend 
15. Thomas Lammers 
Vertreter: Dietmar Wiese 
Jugendrat der Stadt Münster 
16. Betty Böhnke 
Vertreterin: Aylin Lorenz 
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster 
17. Oliver Elferich 
Vertreterin: N.N. 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
AG 1 - Mädchen und Jungen/ Gender 
18. Martin Helmer 
Vertretung: Susanne Decker 
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
19. Dieter Schönfelder 
Vertreter: Stefan Bommes 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
20. Klaus Fröse 
Vertreterin: Lisa Leifheit 
AG 4 - Familienförderung 
21. Astrid-Maria Kreyerhoff 
Vertreterin: Anne Becker 
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
22. Sabine Busch-Böckmann 
Vertreterin: Felizitas Schulte 
AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
23. Michael Kaiser 
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener 
 
94

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Beratungsprogramm 2014 
Im Jahr 2014 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 5 öffentlichen Sitzungen. Darüber 
hinaus fand eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien, des 
Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement und der Bezirksvertretung 
Münster-West statt. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des Berichts-
jahres zusammengestellt: 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0873/2013 Interimsweise Nutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung des Fachwerk Gieve n-
beck als Dependance der Kita Gescherweg in Münster Gievenbeck 
05.02.2014 
V/0948/2013 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
zu Beginn des Jahres 2014 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation)  
05.02.2014 
V/0950/2013 Errichtung einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg in Münster 
Coerde als Dependance einer in Coerde bestehenden Kindertageseinrichtung 
05.02.2014 
V/0963/2013 Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster 05.02.2014 
V/0968/2013 Bericht über die Inanspruchnahme von Platzsharingplätzen in Kindertageseinrichtungen 
- Bezug zur Verfahrensvorlage V/0900/2012 
05.02.2014 
V/0783/2013 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 05.02.2014/ 
19.03.2014 
V/0980/2013 Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitssuchende (SGB II)  19.03.2014 
V/0981/2013 Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für 
die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die 
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und 
offenen Ganztagsschulen - Zusätzliche Beiträge für Extrazeit in städt. 
Kindertageseinrichtungen 
19.03.2014 
V/0090/2014 Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen  19.03.2014 
V/0092/2014 Interim-Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehem. Oxford-Kaserne, Gievenbeck 19.03.2014 
V/0096/2014 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2014 19.03.2014 
V/0122/2014 Anpassung der Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwan-
gere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
19.03.2014 
V/0126/2014 Perspektiven für die künftige Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Wohngebiet Kinde r-
haus-Brüningheide 
19.03.2014 
V/0135/2014 Trägerausschreibung für die zweigruppige Dependance einer Kindertageseinrichtung in 
Coerde am Kiesekampweg 
19.03.2014 
V/0141/2014 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2014/2015 19.03.2014 
V/0144/2014 Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Stadtteilko-
ordination Frühe Hilfen für den Bezirk Nord - Stadtteil Kinderhaus und den Bezirk Mitte 
19.03.2014 
V/0146/2014 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Track e.V. 19.03.2014 
V/0154/2014 Neubau einer KiTa an der Dreifaltigkeitsschule - Freianlagen 
- Planungs- und Baubeschluss - 
19.03.2014 
95

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0161/2014 Ausweitung der Förderangebote für Grundschulkinder im Offenen Ganztag - Förderin-
seln 
19.03.2014 
V/0172/2014 Einrichtung neuer Gruppen an Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2014/15  19.03.2014 
V/0180/2014 Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2014 zur Sanierung des Jugendheims der 
Kath. Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef in Münster-Kinderhaus 
19.03.2014 
V/0183/2014 Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Pantaleon, Roxel 19.03.2014 
V/0187/2014 Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL  an den Rat Nr. A-R/0046/2013 
vom 01.10.2013 
19.03.2014 
V/0210/2014 Flexible Kindertagesbetreuung in Münster 19.03.2014 
V/0218/2014 Nutzung einer Teilfläche der Augustin-Wibbelt-Schule als Kindertagesstätte  
Auf dem Dorn 14, Münster 
- Baubeschluss - 
19.03.2014 
V/0222/2014 Errichtung einer Fluchttreppe an der Kita Rumphorst, Elisabeth-Selbert-Weg 2 
Zustimmung zur Planung und Baubeschluss 
26.08.2014 
V/0420/2014 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Interimsmaßnahme zur Sicherstellung 
des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluss Kita 
St. Mariä Himmelfahrt, Gelmer-Dyckburg 
26.08.2014 
V/0421/2014 1.Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung 
des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschlüsse für 
die Kindertageseinrichtung Burgwall und eine Dependance an der Kardinalstraße, 
Hiltrup 
26.08.2014 
V/0422/2014 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Interimsmaßnahme zur Sicherstellung 
des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluss für die 
Kita An der Meerwiese, Coerde 
26.08.2014 
V/0425/2014 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Trägerausschreibung für die Kinderta-
geseinrichtung auf dem Areal der ehem. Oxford-Kaserne 
26.08.2014 
V/0445/2014 Bestellung eines Schriftführers/ einer Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses 
für Kinder, Jugendliche und Familien 
26.08.2014 
V/0482/2014 plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderkitas gemäß 2. Kibiz-Änderungsgesetz 26.08.2014 
V/0503/2014 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreu ung -
Errichtungs- und Baubeschluss für eine zweigruppige Dependance an der Wienburg-
straße 
26.08.2014 
V/0564/2014 Kinderfreundliche Kommune 26.08.2014 
V/0581/2014 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: 
Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne 
26.08.2014 
V/0434/2014 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche, Familien für das Jahr 
2013 
26.08.2014/ 
22.10.2014 
V/0447/2014 Kindertagesbetreuungsbericht 2014/2015 26.08.2014/ 
22.10.2014 
96

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0637/2014 Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2009 - 2020 für den 
Zeitraum 2013 - 2020: Zentrale Ergebnisse 
22.10.2014 
V/0642/2014 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster“ 
22.10.2014 
V/0647/2014 Villa Interim 
Verstetigung des Angebotes für einen außerschulischen Lernort 
22.10.2014 
V/0661/2014 Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster 22.10.2014 
V/0683/2014 Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale 
Entwicklung - befristete Fortsetzung des Angebotes 
22.10.2014 
V/0700/2014 Ausbau und Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche 
in Flüchtlingseinrichtungen 
22.10.2014 
V/0703/2014 Stadtteilkoordination Frühe Hilfen - 1. Erfahrungsbericht 22.10.2014 
V/0737/2014 Erstellung einer Kindertageseinrichtung im Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserne 22.10.2014 
V/0743/2014 Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen 22.10.2014/ 
19.11.2014 
V/0626/2014 Errichtungsbeschluss: Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Bohl-
weg, Innenstadtring 
19.11.2014 
V/0697/2014 
V/0697/2014/1 
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Regelschulen 
19.11.2014 
V/0705/2014 Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014 19.11.2014 
V/0723/2014 Neuausrichtung Schulsozialarbeit 19.11.2014 
V/0727/2014 Erweiterung der DRK Kita Schatzkiste auf dem Gelände der ehem. York-Kaserne, Er-
richtungs- und Baubeschluss 
19.11.2014 
V/0729/2014 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2013 19.11.2014 
V/0839/2014 Bericht zum Unwetter am 28.07.2014 19.11.2014 
V/0866/2014 Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 3. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien) 
19.11.2014 
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im 
Internet abrufbar unter: 
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22 
97

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
7. Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII 
Aufgaben und Bildung 
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin 
heißt es: 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in 
denen neben ihnen die anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter 
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die 
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt 
werden und sich gegenseitig ergänzen.“ 
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in 
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster 
beschlossen hat, die Sprecherinnen und Sprecher 
zu beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen. 
Darüber hinaus zeichnen sich die Aufgabenfelder 
der Arbeitsgemeinschaften durch ihre hohe Diffe-
renzierung aus. 
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es 
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt 
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach  
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2014): 
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
• AG 3 - Jugendsozialarbeit 
• AG 4 - Familienförderung 
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen 
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst 
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2014). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das 
Folgejahr gegeben werden.
98

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII  
Mädchen und Jungen / Gender 
Sprecher/-in Martin Helmer 
Stellvertretung Susanne Decker 
Geschäftsführung Karin Weinlich 
 02 51/ 4 92 – 5157 
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2014 
5 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine 
Forderung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 
3, ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der 
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der 
AG ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen und 
Jungen unter Berücksichtigung ihres biologischen, 
kulturellen und sozialen Geschlechts individuell 
gefördert und in ihren unterschiedlichen Interessen 
gestärkt werden. 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AG 1 
haben sich 2014 fünf Mal getroffen, darüber hinaus 
fanden weitere Sitzungen in der Unter-AG 
Mädchen und der Unter-AG Jungen statt, die sich 
mit geschlechtsspezifischen Themen und 
Angeboten auseinandersetzten.  
Die AG 1 hat sich im Jahr 2014 intensiv mit der 
Weiterentwicklung einer Konzeption für die 
inhaltliche Entsprechung des Girls‘Days und des 
Jungentages beschäftigt. Zudem wurde die Idee 
weiterverfolgt, eine münsterspezifische Mädchen- 
und Jungen-App zu entwickeln. Die Unter-AG 
Mädchen war aktiv an Aktionen zum internatio-
nalen Weltmädchentag am 11.10.2014 beteiligt. 
Die Unter-AG Jungen konzipierte einen Fachtag 
zum Thema „Wie ticken Jungs“, in dem anhand der 
SINUS-Studie die Lebenswirklichkeit von Jungen 
im Mittelpunkt stand. Dieser Fachtag stieß bei 102 
Kolleginnen und Kollegen der Kinder- und 
Jugendarbeit auf reges Interesse und einen 
interessierten Austausch. 
Im Jahr 2015 sind folgende Themenschwerpunkte 
vorgesehen: 
• Intensivieren der Netzwerkarbeit 
• Arbeit an paritätischen Strukturen 
• Darstellung der Arbeit und des Genderbegriffes 
auch für neue Kolleginnen und Kollegen 
• Fertigstellung einer münsterspezifischen 
Konzeption eines Boys‘Days und Girls‘Days zu 
den Themenfeldern berufliche Identifikation für 
die Jungen und Rollenbilder (Identität und 
Sexualität) für die Mädchen 
• Weiterarbeit an dem Thema „Jungen-App / 
Mädchen-App“ für Münster 
• Internationaler Mädchentag 2015 
• Nachlese zum Fachtag „Wie ticken Jungs“ 
• Verankerung des Themenfeldes Inklusion 
99

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII 
Kinder- und Jugendarbeit 
Sprecher/-in Dieter Schönfelder 
Stellvertretung Stefan Bommes 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte 
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte 
der freien Träger und des 
kommunalen Jugendhilfe-
trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2014 
6 
Die Mitglieder der AG 2 nach § 78 SGB VIII „Kin-
der- und Jugendarbeit“ trafen sich 2014 sechs Mal 
für eine Dauer von je zwei Stunden jeweils im Vor-
feld der Sitzungen des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien. Der Tagungsort war das 
Dietrich-Bonhoeffer-Haus. Es arbeiteten ca. 20 bis 
25 Trägervertreter/-innen bzw. Vertreter/-innen des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit. 
Zu einigen Themenschwerpunkten wurden Unter-
arbeitsgruppen gebildet, die ihre jeweiligen Ergeb-
nisse wieder in die AG einspielten. Im Jahr 2014 
tagten Unterarbeitsgruppen zu folgenden Themen: 
• Inklusion 
• Vereinbarung zum erweiterten Führungszeugnis 
nach § 72 a SGB VIII 
• Vorbereitung und Durchführung THX / Thanks-
Party 2014 
Thematisch wurden 2014 u.a. folgende Themen 
behandelt: 
• 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt 
Münster 2015 - 2020 
• Ausbau der stadtweiten Ferienangebote im 
Rahmen der Ganztagsbetreuung und der OGS-
Ferienbetreuung 
• Arbeitsprofil Aufsuchende Jugendsozialarbeit 
• Jugendplätze im öffentlichen Raum 
• Inklusive Arbeit 
• Jugendrat/Stadtteilkonferenzen 
• Kooperationsstrukturen OGS und freie Träger 
der Jugendhilfe - Leistungsvereinbarungen 
• Wahl des Sprechers sowie der Stellvertretung 
der AG 2 
• Thanks-Party 
• Flüchtlingskinder 
Für das Jahr 2015 sind folgende Themen vorgese-
hen: 
• Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und 
Jugendförderplans 2015 - 2020 
• Jugendplätze - öffentlicher Raum für Jugendli-
che 
• § 8a Kinderschutz: Auswertung der bisherigen 
Praxis - Neuer Einschätzungsbogen 
• Beratungskompetenz in der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
• Projektmittelförderung aus dem Landesjugend-
plan 
• Verbindliche Netzwerkstrukturen im Stadtteil 
• Inklusive Arbeit 
• Fachliches Controlling 
• Wahl des Jugendrates 
• OGS-Finanzierungen 
• Zusammenarbeit mit dem KSD 
• Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit 
• Flüchtlingskinder - Weiterentwicklung der päda-
gogischen Angebote 
100

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII 
Jugendsozialarbeit 
Sprecher/-in Klaus Fröse 
Stellvertretung Lisa Leifheit 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe, der Trä-
ger von geförderten Maß-
nahmen, dem öffentlichen 
Träger und der Arbeitsver-
waltung 
Anzahl der 
Sitzungen 2014 
4 
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr 
getroffen.  
Insgesamt fanden in den vergangenen Jahren 86 
Treffen statt. Die Gründungsveranstaltung des AK 
13 Jugendsozialarbeit als Vorläufer der heutigen 
AG 3 fand im Jahr 1993, also vor 21 Jahren, statt. 
Sie wollte Sprachrohr für die Jugendlichen sein 
und geballte Informationen an die Kollegen/-innen 
weitergeben. Ob das erste Ziel erreicht wurde, 
müssten die Jugendlichen beantworten, zumal es 
zu der Zeit noch keine sozialen Medien gab und 
ausschließlich analog kommuniziert wurde. Die 
Informationen für die Kollegen/-innen findet heute 
immer noch statt - so falsch lagen die „Gründungs-
väter“ mit ihrer Idee rückblickend betrachtet also 
nicht. 
Festzuhalten ist, dass die Rolle der Arbeitsge-
meinschaften im Kontext der Jugendhilfe eine we-
sentliche ist. Im Vergleich zu anderen Kommunen, 
die zum Teil noch darum kämpfen müssen, dass 
die Arbeitsgemeinschaften überhaupt installiert 
werden, kann in Münster in einer relativ gut ausge-
statteten Komfortzone gestritten, argumentiert und 
mitgearbeitet werden. Auch die Möglichkeit, sich 
im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfereports der 
Stadt Münster vorstellen zu können, gehört dazu. 
 
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien.  
Darüber hinaus waren Themen des Jahres 2014: 
• Besuch der Westfalenfleiß AG: 
- Vorstellung der dortigen, vielfältigen Be-
schäftigungsmöglichkeiten 
- Übergang von Schule in den Beruf 
- Teilhabe von Förderschülern/-innen in den 
Werkstätten 
- Aufnahme von Menschen mit Sucht-
problematik in die Werkstätten 
- Vorstellung des Integrationsfachdienstes 
• Gemeinsame Sitzung mit der Agentur für Arbeit 
und dem Jobcenter Münster zu den Themen 
- Jugendarbeitslosigkeit 
- Ausbildungsmarkt 
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 
- Außerbetriebliche Berufsausbildung  
• Übergangsmanagement Schule und Beruf 
• Fachcontrolling Jugendhilfe/Schule - Präsentati-
on des Fachcontrollings für die Jugendhilfe an 
den Grund- und weiterführenden Schulen  
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung. Diese harmo-
nische und konstruktive Zusammenarbeit aller in 
der AG soll im Jahr 2015 zu den folgenden The-
men weiter fortgeführt werden: 
• Begleitung der Umsetzung des Kinder-
Jugendförderplanes 2015 - 2020 
• Jährliches Treffen zur Abstimmung mit der 
Agentur für Arbeit / Jobcenter Münster 
• Auswirkungen der Inklusion auf die Schulsozial-
arbeit 
• Information über Möglichkeiten der Zusammen-
arbeit der Träger der AG 3 mit dem kommuna-
len Integrationszentrum 
• Vorstellung des Angebots der Suchtberatung 
• Auswirkungen der Entwicklung der Flüchtlings-
zahlen auf die Jugendsozialarbeit 
• Information zur aktuellen Situation von Schul-
verweigerern/-innen und die dafür geplanten 
oder auch vorgehaltenen Maßnahmen 
101

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
• Übergreifendes Jahresthema „Die Optimierung 
der Sozialraumarbeit durch bessere Vernetzung 
der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
und der Stadtteilarbeitskreise“, Planung eines 
Fachtags im Jahr 2015 
 
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII  
Familienförderung 
Sprecher/-in Astrid-Maria Kreyerhoff 
Stellvertretung Anna Becker 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 51 75 
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier 
Träger aus den Bereichen 
„ambulante Beratung“ und 
„Familienbildung“,  
4 Mitarbeiter/-innen des 
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien 
Anzahl der 
Sitzungen 2014 
3 
Im Einzelnen nehmen Vertreterinnen und Vertreter 
folgender Träger an den Terminen teil: 
• Haus der Familie Münster e.V. 
• Familienverband Junge Gemeinschaft 
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e.V. 
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V. 
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen 
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie 
• Anna-Krückmann-Haus e.V. 
• Beratungsstelle Südviertel e.V. 
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum 
Münster 
• Zartbitter Münster e.V. 
• Trialog e.V. 
• Caritasverband Münster e.V. 
• Verband allein erziehender Mütter und Väter 
e.V. 
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband 
Münster e.V. 
• Pro Familia. 
Die AG tagt grundsätzlich an vier festgelegten 
Sitzungsterminen im Jahr für jeweils 2 Stunden. 
Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin vereinbart. 
102

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jahres 
2014 waren: 
• Vorstellung der Arbeit von je zwei teilnehmen-
den Trägern je Sitzung 
• Trennung und Scheidung mit Spezialisierung 
auf hochstrittige Eltern und den Einsatz von El-
ternprogrammen 
• Vorstellung der Arbeit der Familienhebammen 
• Inklusion: Vorstellung der Ergebnisse der ge-
meinsamen Arbeitsgruppe der Stadt Münster 
und der freien Träger 
• Familie im Wandel: Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf aus Sicht der Kinder, Vorstellung der 
Ergebnisse im AKJF 
• Bundeskinderschutzgesetz/Kindeswohl-
gefährdung 
Eine Präsentation der Ergebnisse und der weiteren 
Arbeitsschritte der AG im Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien fand im Januar 2015 
statt. 
Die geplanten Themen für das Jahr 2015 sind: 
• Erfolgsprojekt Familie: Welche Auswirkungen 
haben die Möglichkeiten der Reproduktions-
medizin und die gesellschaftliche Situation von 
Familien? 
• Inklusion: Auswertung der ersten Umsetzungs-
schritte in den einzelnen Arbeitsfeldern von Fa-
milienbildung und Beratung, Pro und Contra be-
zogen auf Inklusion in Schule und Kita 
• Flüchtlingsfamilien/Migration 
• Medialisierung der Kindheit 
• Fachliche Begleitung der Projekte „Bundesinitia-
tive Frühe Hilfen“ und „Kein Kind zurücklassen“ 
• Familie und Beruf: Vereinbarkeit aus Sicht der 
Kinder, Präsentation der ersten Ergebnisse im 
AKJF, Weiterarbeit an der Frage der Konse-
quenzen aus den Ergebnissen 
 
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII 
Tagesbetreuung für Kinder 
Sprecher/-in Sabine Busch-Böckmann 
Stellvertretung Felizitas Schulte 
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti 
 02 51/ 4 92 – 51 30 
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der 
Sitzungen 2014 
7 
Am 08.01.2014 startete noch mit Anfangs-
schwierigkeiten, aber auch in der Gewissheit aller 
Beteiligten in den Einrichtungen und der Verwal-
tung, dass hier ein Meilenstein in der Kita-Land-
schaft der Stadt Münster realisiert wird, der Kita- 
Navigator. Die gegenseitigen Informationen zum 
Start, der Erfahrungsaustausch zum 1. Anmel-
dungsdurchlauf, die Benennung von Verbesse-
rungsvorschlägen aus den Kitas sowie die Rück-
meldung zur Umsetzung der Verbesserungen wur-
den in den Sitzungen der AG erörtert. Im Zusam-
menhang damit, aber auch durch die 2. Revision 
den Kinderbildungsgesetzes bedingt, war eine 
Überarbeitung der Verfahrensabläufe zur Rah-
menstrukturvereinbarung und zum Anmelde- und 
Aufnahmeverfahren zwischen dem örtlichen Träger 
der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern 
der Kindertageseinrichtung notwendig. Von der 
Verwaltung ausgearbeitete Vorlagen konnten in 
den Sitzungen abgestimmt werden und waren ein 
Schwerpunkt der konstruktiven Zusammenarbeit 
im vergangenen Jahr. 
Die AG 5 tagt regelmäßig eine Woche vor den 
Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien. Nach der Kommunalwahl konsti-
tuierte sich die AG zum Teil mit neuen Vertretern/-
innen der freien Träger. Der Stadtelternrat e.V. trat 
nach 10 Jahren von seinem Gastrecht in der AG 
zurück, da sich der Jugendamtselternbeirat auch in 
diesem Gremium etabliert hat, um die Interessen 
der Münsteraner Kita-Eltern zu vertreten. Frau 
Sabine Busch-Böckmann wurde als Sprecherin 
103

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
und Frau Felicitas Schulte als stellvertretende 
Sprecherin wiedergewählt. 
Weitere Themen der Beratungen waren: 
• Kindertagesbetreuungsbericht 2014 
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm 
u3 
• Vorstellung der Aufgabengebiete und inhaltli-
chen Schwerpunkte des Kommunalen Integrati-
onszentrums 
• Flexible Kindertagesbetreuung - Umsetzung der 
Extrazeit in Münster 
• Bericht zum Unwetter in Münster am 28.07.2014 
• Absicherung des regulären Übergangs von drei-
jährigen Kindern von der Kindertagespflege in 
die Kita 
• Vergabe von Kita-Plätzen in Nachrückverfahren 
• Umgang mit Beschäftigungsnachweisen bei 
Platzvergaben 
• 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes (in Kraft 
getreten am 01.08.2014)  
• Kriterien zum Ranking plusKITA und Sprachför-
der-Kitas 
• Kinderschutz - Erfahrungen in der Umsetzung  
§ 8 a SGB VIII 
• Inklusion als Querschnittsaufgabe der Kinder- 
und Jugendhilfe 
Im Jahr 2015 soll es um folgende Themen gehen: 
• Weiterentwicklung der Kooperation Kinderta-
geseinrichtung und Kindertagespflege 
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach  
§ 79 SGB VIII 
• Weiterentwicklung von plusKITAS und Familien-
zentren 
• Alltagsintegrierte Sprachbildung 
• Flexible Kindertagesbetreuung / Übemittagbe-
treuung 
• Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder 
von 0 - 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen 
und Schulen im Primarbereich in NRW 
• Kindesschutz - trägerübergreifender Austausch 
zur Umsetzung und Beschwerdemanagement 
• Inklusion 
• Beobachtung der Fachkräftebedarfsentwicklung 
• Kinder aus Flüchtlings- und Migrationsfamilien 
• Kita-Navigator: Anmelde- und Aufnahme-
verfahren 
104

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII 
Hilfen zur Erziehung 
Sprecher/-in Michael Kaiser 
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 56 81 
Karl Materla 
 02 51/ 4 92 – 56 81 
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2014 
4 
Im Jahr 2014 waren nach der Kommunalwahl die 
Sprecher/-innen der Arbeitsgemeinschaften neu zu 
wählen. In der AG 6 wurden Herr Kaiser als Spre-
cher sowie Herr Dr. Höfener als Stellvertretung 
bestätigt. 
Neben der Erörterung aller im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien behandelten Ta-
gesordnungspunkte (jeweils in Vorbereitung der 
Sitzungen) standen folgende Themen im Fokus: 
• Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen 
• Beschwerdemanagement 
• Selbstverständnis der AG / Veränderung der 
Arbeitsform der AG 
• Inklusion 
• Flüchtlingssituation in Münster / Angebote 
• Villa Interim 
• Soziales Lernen 
• Problematik: Vielzahl von Arbeitskreisen in glei-
cher/ähnlicher Zusammensetzung - mögliche 
Bündelung? 
Im Jahr 2015 sind folgende Themen geplant: 
• Unbegleitete minderjährige Ausländer und Mig-
ration 
• Veränderung der Schullandschaft und der Ein-
fluss auf die Jugendhilfe Münster 
• HzE-Bericht 2012 - 2014 
• Junge Volljährige „Care Leaver“ 
• Unterbringung von jungen Kindern 
• Erfahrungsaustausch zu WIMES und die Evalu-
ation von Wirkung in der Jugendhilfe 
• HzE und Regelangebote mit Blick auf den Kin-
der- und Jugendförderplan 
• Sozialräumliche Angebote und Regelangebote 
• Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen im 
Allgemeinen:  
Fachtagung mit dem anschließenden Blick auf 
die örtlichen Gegebenheiten in Münster 
 
 
 
105

Jugendrat 
 
8. Jugendrat 
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 18. 
Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes Angebot 
in Münster einzurichten, bietet die Stadt Münster 
den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die 
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der 
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen. 
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates 
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem 
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen 
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen 
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8 
und 11 SGB VIII und der UN-
Kinderrechtskonvention resultiert. Das Kinder- und 
Jugendfördergesetz NRW vom 1. Januar 2005 
konkretisiert diese Forderung. 
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform 
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster: 
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die 
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die 
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen 
auf kommunalpolitische Prozesse. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv 
mitgestalten. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben. 
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster 
Die am 29.09.2010 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage 
V/0445/2010/1 „Jugendrat der Stadt Münster - 
Weiterentwicklung und Profilschärfung“) waren im 
zweiten Jahr nach der Verabschiedung ein Garant 
für die erfolgreiche Arbeit des Gremiums und stell-
ten sich als notwendiger Handlungsschritt dar.  
Der aus 29 Mitgliedern bestehende stadtweite 
Jugendrat setzte sich aus jeweils 4 bzw. 5 Vertre-
tern/-innen aus den 6 Stadtbezirken zusammen, 
die im März 2011 in einer Direktwahl gewählt wur-
den. Darüber hinaus gab es diverse Arbeitsge-
meinschaften, die sich konkreten Themen widme-
ten.  
Weiterhin besetzte der Jugendrat folgende Ämter: 
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus 3 
gewählten Mitgliedern) 
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den 
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung 
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre 
Stellvertreter/-innen für alle 6 Bezirke 
Unterstützung des Jugendrates 
Der Jugendrat wird von der Jugendförderung in 
seiner Arbeit begleitet und unterstützt: 
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des 
Jugendrates 
• Verschickung von Einladung, Tagesordnung, 
Protokoll 
• Organisation von Sitzungsräumen 
• Anfertigen von Sitzungsprotokollen 
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern im 
Bedarfsfall 
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des 
Jugendrates 
• Unterstützung der Kontaktstellen des Jugendra-
tes im Bedarfsfall  
• Organisation von Vernetzungstreffen 
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten 
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates 
106

Jugendrat 
 
Themen/Projekte des Jugendrates 2013 - 2015 
Der amtierende Jugendrat der Stadt Münster tagte 
seit seiner konstituierenden Sitzung im Jahr 2013 
an insgesamt 17 Sitzungsterminen. Darüber hin-
aus gab es Sitzungen der verschiedenen Arbeits-
gemeinschaften. Der Jugendrat hat sich dabei 
vorrangig mit folgenden Themen beschäftigt: 
• Die Mitglieder des Jugendrates haben insge-
samt zweimal am „Workshop unter Palmen“ 
(Landestreffen der NRW-Jugendräte in Herne) 
teilgenommen. 
• Seit 2013 arbeitet der Jugendrat thematisch in 
den Arbeitsgemeinschaften AG Jipa (Jugendli-
che inklusiv politisch aktiv), AG Trendsport, AG 
Partykonzept, AG Öffentlichkeitsarbeit, AG Mo-
nastir. 
• Das Projekt Jipa wurde in Zusammenarbeit mit 
SeHT Münster e.V. - einer gemeinsamen Ar-
beitsgruppe für Kinder und Jugendliche mit und 
ohne Behinderung weitergeführt. 
• Die stadtweite Jugendparty „Partyalarm“ wurde 
in Kooperation mit der Jovel Music Hall weiter-
entwickelt. Der „Partyalarm“ wird als regelmäßi-
ge Veranstaltung im Jahr 2015 fortgesetzt. 
• Der Web- und Facebookauftritt wurde weiter-
entwickelt und neukonzeptioniert. 
• Die neue Veranstaltungsreihe „Politikwerkstatt“ 
als thematische Fortbildung für die Jugendrats-
mitglieder wurde konzipiert.  
• Der Jugendrat beteiligte sich an der „thx-Party“, 
einer „Dankeschön-Party“ für alle ehrenamtlich 
tätigen Jugendlichen in Münster. Veranstaltet 
wurde die Party vom Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien, den Jugendverbänden, der 
Freiwilligenagentur und der Stiftung Siverdes. 
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster 
wurde vorgestellt. Es erfolgte ein Austausch mit 
aktiven Jugendräten aus anderen Städten. 
• Der Jugendrat hat an verschiedenen Workshops 
teilgenommen wie beispielsweise „Ein Blick hin-
ter die Kulissen der Stadt Münster“, „Kommu-
nalwahl“ oder „Rechtsextremismus“. 
• Die Öffentlichkeitsarbeit wurde u.a. durch Wer-
bung in Stadtbussen ausgebaut. 
• Es wurden diverse Anregungen gemäß § 24 GO 
NRW verfasst. 
• Eine gemeinsame Fahrt zum Landtag NRW 
wurde vorbereitet und durchgeführt. 
• Die Jugendratswahl im Jahr 2015 wurde vorbe-
reitet. 
• Es erfolgte eine Kooperation mit der Kampagne 
„Voll ist out“. 
In jedem Stadtbezirk existiert eine Kontaktstelle 
des Jugendrates in einer bestehenden Einrichtung 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Diese die-
nen als Anlaufstellen für Jugendliche in den Stadt-
bezirken und unterstützen Jugendratsmitglieder bei 
der Durchführung von Projekten in den Bezirken 
bzw. Stadtteilen. 
Kontaktstellen des Jugendrates: 
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus 
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck   
• Nord: Jugendzentrum Sprakel 
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen 
• Südost: Bahnhof Wolbeck   
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37° 
107

Stellenplan 
 
9. Stellenplan 
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der 
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend 
tariflich Beschäftigten. 
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der 
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der 
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der 
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden. 
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch 
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und 
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen. 
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der 
Stadt Münster ist im Jahr 2014 um 1,44 % auf 
nunmehr 4.128 gestiegen. Damit hat sich der seit 
2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Entwick-
lung der Anzahl der Stellen des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien hat diesen Anstieg im 
Betrachtungszeitraum dabei wesentlich beein-
flusst. So entfielen in 2014 56 % aller Stellenver-
mehrungen auf den Bereich der Kinder-, Jugend- 
und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien ist in 2014 
insgesamt auf nunmehr 699 angestiegen. Dieses 
entspricht einem Zuwachs von 4,95 % gegenüber 
2013. Der Anteil der Stellen im Bereich der Kinder, 
Jugend- und Familienhilfe an den Gesamtstellen 
der Stadt beträgt insgesamt 16,94 %. 
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des 
Rates und seiner Gremien haben sich die Stellen-
zuwächse im Wesentlichen wie folgt ergeben: 
• Zum Kindergartenjahr 2014/2015 wurde das 
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 
193 u3-Plätzen und 310 ü3-Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kinderta-
gespflege weiterentwickelt. Hierfür wurden im 
Rahmen des Stellenplans 2014 insgesamt 6,03 
Stellen für Erzieher/-innen und hauswirtschaftli-
che Gehilfen/-innen in verschiedenen städti-
schen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Im 
u3-Bereich konnte damit die Versorgungsquote 
trotz einer unverändert großen Anzahl von u3-
Kindern auf 45,1 % deutlich gesteigert werden. 
Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 103,8 %. 
Trotz allem ist die Kitabedarfsplanung auch wei-
terhin gekennzeichnet von kontinuierlich stei-
genden Bedarfen in beiden Bereichen. Dement-
sprechend haben Verwaltung und Politik weitere 
wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Si-
cherung und Umsetzung der Rechtsansprüche 
für u3- und ü3-Kinder gefasst.   
• Um dem stetigen Ausbau der Kindertagesbe-
treuung und damit dem auch im Bereich „Fach-
beratung Kindertagesbetreuung“ gestiegenen 
Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde 
dieser um eine 0,36 Stelle verstärkt. 
• Mit der Einrichtung von 3,80 Stellen zum Stel-
lenplan 2014 für die Fachberatung Kindertages-
pflege wurde der stetig steigenden Zahl an Ta-
gespflegeplätzen in den vergangenen Jahren 
Rechnung getragen. Die Kindertagespflege stellt 
in Münster eine wichtige Säule in der Betreuung, 
insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren, 
dar. Die Zahl der Kinder in Tagespflege hat sich 
seit 2005 mehr als verdoppelt und beträgt aktu-
ell rund 1.200. Durch die nunmehr eingerichte-
ten Stellen wird ein Fachberatungsschlüssel von 
1:100 erreicht.  
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines bedarfs-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2014 durch Ein-
richtung von 23 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
Die Theresienschule wurde zum 01.08.2014 in 
eine offene Ganztagsschule umgewandelt. An 
der Johannesschule Hiltrup kam es durch die 
Auflösung der Schule zu einer Einsparung von 
einer Gruppe; an der Peter-Wust-Schule wurde 
aufgrund sinkender Teilnehmerzahlen eine 
Gruppe weniger als im Vorjahr eingerichtet. 
108

Stellenplan 
 
Somit ist die Gesamtgruppenzahl um insgesamt 
21 Gruppen (von 144 auf 165 Gruppen) gestie-
gen, in denen derzeit 4.305 OGS-Kinder betreut 
werden (Offizielle Oktoberstatistik). Damit wird 
für das Schuljahr 2014/2015 eine Versorgungs-
quote von 44,4 % an Grund- und Förderschulen 
(Primarstufe) erreicht. Dementsprechend wur-
den zum 01.08.2014 insgesamt 10,00 Stellen für 
Erzieher/-innen eingerichtet und zur Besetzung 
freigegeben (siehe auch Vorlage V/0172/2014).  
• Über den Stellenplan 2014 wurde die Einrich-
tung einer weiteren 0,50 Stelle für den schul-
übergreifenden Einsatz von Springerkräften be-
schlossen, um die qualitativ und quantitativ adä-
quate Betreuung in Krankheitszeiten auch zu-
künftig gewährleisten zu können. Mit den hier 
nunmehr insgesamt zur Verfügung stehenden 
3,71 Springerstellen wurde dem weiteren Aus-
bau der Betreuungsplätze in den vergangenen 
Jahren Rechnung getragen. 
• Um den insgesamt gestiegenen Anforderungen 
an immer größer werdenden offenen Ganztags-
schulen gerecht werden zu können, wurde mit 
der Vorlage V/0530/2013 zum 01.01.2014 
a) die Wochenarbeitszeit von den Gruppenlei-
tungen in den Offenen Ganztagsschulen um ei-
ne Stunde von 19,5 auf 20,5 Wochenstunden 
(Jahresarbeitszeit 22,78 Stunden) erhöht und 
hierfür 2,62 Stellen für Erzieher/-innen einge-
richtet. 
Hierdurch sollen zukünftig Zeiten für Vor- und 
Nachbereitung, Elterngespräche, Absprachen 
mit Lehrkräften und Teamsitzungen zur Verfü-
gung stehen, die bisher von den Gruppenleitun-
gen mit dem vorhandenen Zeitbudget nur 
schwierig zu leisten waren und für deren Wahr-
nehmung häufig Überstunden anfielen, die 
durch Freizeit ausgeglichen werden mussten. 
b) die Wochenarbeitszeit der Koordinatoren/-
innen in den Offenen Ganztagsschulen um 4,68 
Stunden ab der vierten Gruppe von 25,32 auf 
30,0 Wochenstunden (Jahresarbeitszeit 33,33 
Stunden) erhöht und hierfür 1,92 Stellen einge-
richtet. 
Die neben der pädagogischen Tätigkeit einer 
Gruppenleitung für eine/n Koordinator/-in an-
fallenden Leitungs-, Koordinations- und Verwal-
tungsaufgaben und die damit verbundene Orga-
nisations- und Steuerungsverantwortung haben 
sich aufgrund der stetig wachsenden Teilneh-
merzahlen in den OGS deutlich erhöht und wer-
den durch den OGS-Ausbau weiterhin zuneh-
men. Die Erfahrung zeigt, dass gerade in OGS-
Schulen mit mindestens 4 Gruppen der zur Ver-
fügung stehende Zeitrahmen bei weitem nicht 
ausreicht, um diese Tätigkeiten sowohl quantita-
tiv als auch qualitativ angemessen zu erledigen. 
• Nachdem bereits mit der Vorlage V/0443/2013 
durch den Rat aufgrund der vorliegenden Eva-
luationsergebnisse beschlossen wurde, das An-
gebot der Förderinseln an offenen Ganztags-
schulen zu verstetigen, konnten zum Schuljahr 
2014/2015 insgesamt 11 weitere Förderinseln 
an offenen Ganztagsschulen eingerichtet wer-
den (siehe hierzu neben der Vorlage 
V/0442/2014 auch die Vorlage V/0161/2014) 
und somit eine deutliche Ausweitung des Ange-
bots erreicht werden, welches Kindern mit ei-
nem emotionalen und sozialen Förderbedarf ein 
entsprechendes individuelles Förderangebot im 
Regelsystem unterbreitet, das ihnen die Teil-
nahme an ihrer Regelschule und in ihren ge-
wohnten Bezügen ermöglicht. 
Die Stadt Münster verfügt damit aktuell über 
insgesamt 18 Förderinseln an offenen Ganz-
tagsschulen. Für die in städtischer Trägerschaft 
befindlichen 9 Förderinseln wurden zum Stellen-
plan 2014 insgesamt 5,50 Planstellen eingerich-
tet. 
• Seit 2011 wurde die Leitung des Kindertreffs 
Pötterhoek durch eine Erzieherin des Offenen 
Ganztags der Pötterhoekschule überplanmäßig 
übernommen. Nachdem der damit verbundene 
zusätzliche Personalaufwand aus dem Fach-
amtsbudget finanziert wurde, konnte die Wahr-
nehmung dieser Aufgabe nunmehr durch die er-
gebnis- bzw. kostenneutrale Einrichtung einer 
0,26 Stelle dauerhaft abgesichert werden.
 
• Mit der Vorlage V/0533/2013/1 wurde durch den 
Rat die Einrichtung einer 0,50 Stelle für eine so-
zialpädagogische Fachkraft zur Verstetigung der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit in der 
Brüningheide zum 01.01.2014 beschlossen. 
• Das Meldeverfahren über die Teilnahme an 
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen ist ein 
Baustein innerhalb des Handlungskonzeptes der 
109

Stellenplan 
 
Landesregierung NRW für einen besseren und 
wirksamen Kinderschutz. Für die Bearbeitung 
der eingehenden monatlich ca. 90 - 100 Mel-
dungen über eine nicht erfolgte Teilnahme an 
Früherkennungsuntersuchungen wurde nun-
mehr eine 0,10 Stelle ergebnis- bzw. kosten-
neutral eingerichtet. 
• Für die Bearbeitung von Anträgen auf Betreu-
ungsgeld für Kinder wurde zum 01.01.2014 ei-
ne 1,0 Stelle eingerichtet.
 
• Die zum Stellenplan 2012 zunächst befristet für 
zwei Jahre eingerichtete 0,50 Stelle im Famili-
enbüro wurde zum Stellenplan 2014 aufgrund 
der nochmals deutlich gestiegenen Bürgerkon-
takte dauerhaft abgesichert. Nachdem sich die 
Zahl der Personen, die das Familienbüro auf-
suchten, im Jahr 2012, also zum Zeitpunkt des 
Vermehrungsantrags, auf 6.554 belief, nahmen 
im Jahr 2014 insgesamt 8.835 Bürger/-innen 
das niedrigschwellige Beratungsangebot in An-
spruch. 
110

Stellenplan 
 
Die Beschäftigten 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten 
ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Jahresen-
de 2014 (Stand: 28.11.2014) insgesamt 1.708 
Personen im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Das entspricht insgesamt einer Steige-
rung in Höhe von 7,56 %. Hiervon entfielen 947 
auf den Bereich der hauptamtlich Beschäftigten 
sowie 761 auf den Bereich der niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen. 
Hauptamtlich Beschäftigte 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 86,91 % (Vorjahr:  
86,49 %). 
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS ist weiter rückläufig und 
liegt aktuell bei 24,71 % (Vorjahr: 27,25 %). 
Dem gegenüber ist er in den städtischen Kinder-
tageseinrichtungen und im Bereich „OGS“ leicht 
von 5,23 % in 2013 auf 6,59 % in 2014 gestie-
gen, bewegt sich insgesamt aber nach wie vor 
auf einem deutlich niedrigeren Niveau. 
• 51,74 % aller hauptamtlich Beschäftigten sind 
teilzeitbeschäftigt (Vorjahr: 53,49 %).  
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den 
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und 
OGS ist mit 46,47 % im Vergleich zum Vorjahr 
(49,40 %) gesunken und stellt damit den nied-
rigsten Wert seit 2011 dar. In den städtischen 
Kindertageseinrichtungen und in der OGS zu-
sammen beträgt er aktuell 54,70 % (Vorjahr: 
55,96 %). Nach wie vor macht sich hier bemerk-
bar, dass im Bereich „OGS“ ausschließlich Teil-
zeitstellen zur Verfügung stehen. Dem gegen-
über beträgt der Anteil der teilzeitbeschäftigten 
Kräfte in den städtischen Kindertageseinrichtun-
gen 39,15 % (Vorjahr: 41,35 %). 
• 93,88 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind 
Frauen (Vorjahr: 92,84 %). 
• 64,10 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte 
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (47,20 % Kita; 
16,90 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr 
(62,39 %) eine weitere Steigerung bedeutet. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der 
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und 
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar: 
Jugendamt 
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen  
und OGS 
Beschäftigte  
340 
Männlich 
84 
Vollzeit 
73 
Teilzeit 
11 
Weiblich 
256 
Vollzeit 
109 
Teilzeit 
147 
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und 
OGS 
Beschäftigte 
607 
Männlich 
40 
Vollzeit 
21 
Teilzeit 
19 
Weiblich 
567 
Vollzeit 
254 
Teilzeit 
313 
Summen Beschäftigte 
947 
Männlich 
124 
(13,09 %) 
Vollzeit 
457 
(48,26 %) 
Weiblich 
823 
(86,91 %) 
Teilzeit 
490 
(51,74 %) 
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an 
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspekt-
rum, was sich in den unterschiedlichsten Professi-
onen widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. 
Den größten Anteil macht dabei weiterhin die 
Gruppe der Erzieher/-innen mit insgesamt 48,47 % 
(Vorjahr: 45,16 %) aus, die in den Bereichen „Kin-
dertagesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser 
Trend ist damit nach wie vor ungebrochen. Es ist 
davon auszugehen, dass dieser Anteil in den 
kommenden Jahren aufgrund des weiterhin not-
wendigen Ausbaus der Betreuung für Kinder unter 
drei Jahren sowie des weiteren Ausbaus der offe-
nen Ganztagsschulen weiter zunehmen und die  
50 %-Marke überschreiten wird. An dem Erforder-
nis, im Bereich der Personalgewinnung erhebliche 
Anstrengungen über unterschiedliche Wege (z. B. 
Rückkehrkonzept, Erhöhung von Ausbildungska-
111

Stellenplan 
 
pazitäten, attraktivere Gestaltung der Ausbildungs- 
und Arbeitsplatzsituation) zu unternehmen, um 
dem bestehenden Fachkräftemangel entgegen zu 
wirken, hat sich damit nichts geändert. 
Für das Haushaltsjahr 2015 steht noch der Projekt-
topf für die Verbesserung der Ausbildung der Er-
zieher/-innen bei der Stadt Münster zur Verfügung. 
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen 
werden.
Ende 2014 waren 45,93 % aller im Amt beschäf-
tigten Personen älter als 45 Jahre. Damit bewegt 
sich dieser Wert über dem Vorjahresniveau (44,93 
%). Dem gegenüber ist das Durchschnittsalter aller 
hauptamtlich Beschäftigten leicht auf 42,54 Jahre 
gesunken (Vorjahr: 42,64 Jahre). Betrachtet man 
die einzelnen Bereiche, so sind nach wie vor 
deutliche Schwankungsbreiten festzustellen.  
Im Bereich „OGS“ liegt der Anteil der Personen, 
die älter als 45 Jahre sind, nahezu unverändert bei 
45,63 % (Vorjahr: 45,65 %) und damit im Bereich 
des stadtweiten Durchschnitts. Dem gegenüber 
liegt das Durchschnittsalter mit 41,23 Jahren 
(Vorjahr: 41,86 Jahre) deutlich unter dem 
Durchschnitt. Besonders erfreulich ist der 
nochmalige Anstieg bei den hauptamtlich 
Beschäftigten in allen Altersgruppen zwischen 21 
und 35 Jahren.  
Ebenso auffällig sind die Anstiege bei allen 
Altersgruppen ab 46 Jahren, die nicht allein durch 
Altersgruppenverschiebungen zu erklären sind. 
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt 
auszumachenden Trend weisen die städtischen 
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine sehr 
ausgewogene Altersstruktur mit einem „Einbruch“ 
bei den 31 - 35-Jährigen sowie weiterhin einem 
Rückgang der Beschäftigtenzahl ab einem Alter 
von 56 Jahren auf. Besonders auffällig ist der 
absolute Personalzuwachs bei der Gruppe der 46-
50-Jährigen, die - im Vergleich zum Vorjahr - die 
Gruppe der 21 - 25-Jährigen als zahlenmäßig 
stärkste abgelöst hat. Ferner ist markant, dass die 
Gruppen der 31 - 35-Jährigen und der 41 - 45-
Jährigen nicht vom insgesamt zu verzeichnenden 
Personalzuwachs im Bereich der städtischen 
112

Stellenplan 
 
Kindertageseinrichtungen profitiert haben. Zum 
Teil wird dieses aber auch auf sog. „Altersgruppen-
verschiebungen“ zurück zu führen sein. Die Zahl 
der über 60-Jährigen hat sich im Vergleich zum 
Vorjahr - wenn auch auf einem niedrigen Niveau - 
verdreifacht.  
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre 
sind, ist hier mit 37,81 % nach 36,30 % in 2013 
weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt für das 
gesamte Amt. Das Durchschnittsalter in 
städtischen Kindertageseinrichtungen weist mit 
40,31 Jahren (Vorjahr: 40,09 Jahre) den 
niedrigsten Wert aller Bereiche des Amtes auf.  
Nach wie vor muss davon ausgegangen werden, 
dass sich für das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien mittelfristig Probleme in Bezug auf eine 
sowohl quantitativ als auch qualitativ adäquate 
Besetzung von Stellenvakanzen ergeben werden. 
Dabei trifft diese Problematik den Bereich 
„Kindertagesbetreuung“ aufgrund seiner aktuellen 
Altersstruktur im Moment weitaus weniger. Hierfür 
sind die bereits vorhandenen Maßnahmen zur 
Personalgewinnung weiterhin ein wesentlicher 
Faktor. 
Auf der anderen Seite darf jedoch nicht außer Acht 
gelassen werden, dass der OGS-Bereich im 
Vergleich zur Kindertagesbetreuung seit geraumer 
Zeit gewisse „Standortnachteile“ aufweist. Zu 
nennen sind hier nach wie vor die tarifvertragliche 
Eingruppierung sowie die Tatsache, dass die 
Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung unter den 
bestehenden strukturellen Bedingungen nicht 
besteht und darüber hinaus die Arbeitszeiten 
überwiegend in den Nachmittagsstunden liegen 
und damit für teilzeitbeschäftigte Mütter oder Väter 
eher unattraktiv sind. 
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen 
für die 
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien,  
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische 
Kindertageseinrichtungen und OGS,  
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie  
d) im OGS-Bereich  
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.  
113

Stellenplan 
 
  
 
114

Stellenplan 
 
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen 
Nach wie vor spielt der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (früher: geringfügig Beschäftig-
te) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und 
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Perso-
nalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit sowie 
bei der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist, 
ist der Einsatz in offenen Ganztagsschulen sogar 
fest in der für die Personalausstattung gültigen 
Finanzformel verankert.  
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen bis zu 12 Stunden/Woche. Folgende 
grundsätzliche Aussagen lassen sich festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt 
insgesamt bei 73,06 % (Vorjahr: 72,43 %). 
• Im Bereich „OGS“ liegt der Anteil der weiblichen 
Beschäftigten sogar bei 78,83 %, ist hier seit  
2012 erstmalig wieder zunehmend (2013: 77,65 
% 2012: 78,85 %; 2011: 79,03 %). 
• 73,85 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig 
(Vorjahr: 74,14 %). 
• 45,60 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 8 
Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt der An-
teil sogar bei 57,12 %. 
• 46,12 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren, nach 45,57 % im Vor-
jahr. 
• Während der Anteil der 21 - 30-Jährigen im 
Bereich „OGS“ bei 42,35 % liegt, beträgt er im 
Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“ 56,78 %. 
• Nach wie vor ist im Bereich der 41 - 60-Jährigen 
ein deutlicher Anstieg der Beschäftigtenzahlen 
festzustellen, der ausschließlich auf den OGS-
Bereich zurück zu führen ist. Ein Arbeitseinsatz 
mit einer eher überschaubaren wöchentlichen 
Arbeitszeit (max. 12 Wochenstunden) und mit 
der Gewissheit, in den Ferien arbeitsfrei zu ha-
ben, ist gerade für Mütter besonders attraktiv. 
Der Anteil der weiblichen Beschäftigten beträgt 
im Bereich der 41 - 60-Jährigen überdurch-
schnittliche 96,41 %. 
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick 
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge 
sowie über die Altersstrukturen. 
115

Stellenplan 
 
116

Organisation 
 
10. Organisation 
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien sind in der als Anlage beigefügten 
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt, 
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen Ende 2014 an der Bereitstellung der Leis-
tungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation). 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle 
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 
2014 ergeben: 
• Am 08.01.2014 ist der Kita-Navigator - das zent-
rale Vormerksystem für die Vergabe von Be-
treuungsplätzen für Kinder aller Altersgruppen - 
erfolgreich an den Start gegangen. Bereits am 
ersten Tag des Echtbetriebs haben die Eltern in 
Münster intensiv davon Gebrauch gemacht. So 
wurden allein in den ersten 24 Stunden für 926 
Kinder insgesamt 3.918 Vormerkungen im Sys-
tem vorgenommen. Am 30.07.2014 waren für 
das Kita-Jahr 2014/2015 3.522 Kinder mit ins-
gesamt 20.286 Vormerkungen vorhanden.  
Ein weiteres Zeichen dafür, dass der Kita-
Navigator von Eltern angenommen wird, ist die 
Tatsache, dass der überwiegende Teil von der 
Möglichkeit Gebrauch macht, sich online über 
den aktuellen Stand ihrer Vormerkungen zu in-
formieren. So betrug der Anteil der Eltern, die 
über einen sog. Eltern-Zugang verfügen, am 
30.07.2014 über 83 %. Dieser Wert ist beson-
ders erfreulich und liegt über den Werten, die 
andere Kommunen bei der Einführung des Kita-
Navigators vorweisen konnten. 
Gleichwohl war und ist sowohl in der Koordinati-
onsstelle Kita-Navigator als auch bei den Kolle-
ginnen des Familienbüros ein hoher Beratungs-
bedarf festzustellen. Dabei geht es sowohl um 
technische und allgemeine Fragen zum Kita-
Navigator als auch um inhaltliche Fragen zur 
Kindertagesbetreuung. 
• Mit der Vorlage V/0210/2014 hat der Rat der 
Verstetigung des Modellprojektes „Flexible Be-
treuungszeiten“ (Extrazeit) zugestimmt und baut 
damit auf den im Projektzeitraum gemachten Er-
fahrungen, gesammelten Erkenntnissen und 
den hieraus entwickelten Handlungsempfehlun-
gen auf. Damit soll dem Wunsch der Eltern nach 
flexibleren Betreuungsangeboten zur Vereinbar-
keit von Familie und Beruf Rechnung getragen 
werden. 
Die in der Vorlage dargestellten Eckpunkte für 
die Verstetigung stellen dabei erste konzeptio-
nelle Grundlagen zur Umsetzung der Extrazeit 
als flexible Öffnungszeit und damit einen Bau-
stein flexibler Kindertagesbetreuung dar. Hierzu 
gehören u.a. folgende organisatorische Eck-
punkte:  
- Die Extrazeit soll in den Kindertageseinrichtun-
gen (Standort) umgesetzt werden, in denen ein 
entsprechender Bedarf vorliegt. Der Betreu-
ungsbedarf der Eltern wird durch eine Bedarfs-
erhebung innerhalb der Kindertageseinrichtung 
erfasst. 
- Das Angebot der Extrazeit wird im Rahmen der 
finanziellen Möglichkeiten auf ca. 10 - 15 Kin-
dertageseinrichtungen übertragen. 
- Die Auswahl und Teilnahme der Kindertages-
einrichtungen an der Extrazeit erfolgt nach fol-
genden Kriterien: 
 - Die am Modellprojekt beteiligten Kitas werden 
vorrangig berücksichtigt. 
 - Die stadtteilbezogenen Bedarfe und Wünsche 
der Eltern werden miteinbezogen.  
 - Bei den teilnehmenden Kitas wird auf die Ver-
teilung in den einzelnen Bezirken und auf die 
Trägervielfalt geachtet. 
Ziel ist es, in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe 
„Flexible Kindertagesbetreuung“ ein detailliertes 
Rahmenkonzept zu entwickeln. Eine ausführli-
che Evaluierung über den Verlauf des Gesamt-
projektes soll Ende 2015 erfolgen. 
• Zum 01.02.2014 wurden in der Abteilung „Kin-
der- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Of-
fene Ganztagsschulen“ aus den bisherigen 
Fachstellen „Jugendhilfe in der Richard-von-
Weizsäcker-Schule“ und „Jugendsozialarbeit“ 
die beiden neuen Fachstellen „Jugendhilfe an 
Grundschulen“ und „Jugendhilfe an weiterfüh-
renden Schulen“ gebildet. Hierdurch konnte der 
Zielsetzung Rechnung getragen werden, die zu 
bildenden Organisationseinheiten zukünftig an 
den jeweiligen Schulstufen auszurichten und 
somit die bestehenden Schnittstellen zu optimie-
ren und damit Reibungsverluste zu vermeiden.
Die Neuorganisation im Detail erfolgte aus-
schließlich auf der Basis der vorhandenen 
(Plan-)Stellen, also unter der Prämisse der Stel-
lenneutralität. 
117

Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
23 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung, 
Finanzmanagement und 
Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe an 
weiterführenden 
Schulen
Leitung: Heike Nees
Fachstelle
Kinder- und Jugend-
förderung / Offene 
Ganztagsschulen
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung / 
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung 
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring,
Manfred Julitz)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld und 
Betreuungsgeld
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
Konzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten 
Andreas Wildemann
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto, 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendhilfe in der 
Primarstufe
Leitung: Edgar Brey
Fachcontrolling
Silke Thesing
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT  MÜNSTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Präventionsteam,
Schwanger-
schaftsberatung
Leitung:
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und 
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften
Ralf Geller
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung: 
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 44 Schulen
Stand: 28.11.2014
Bundesinitiative 
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Elisa Tigger
Britta Paarmann
Modellvorhaben 
„Kein Kind 
zurücklassen!“
Elisa Tigger
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt 
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte 
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
Familien 
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
22,1 %
63.723 65.205
143.279
156.988
2.885 3.013
5.070
5.224
240.614
12.049
241.931
113.223
1.583 1.592
114.049
127.882
11.526
8.316 8.376
21,8 % 21,8 %
127.391
114.680
5.876 5.780
19,0 % 18,6 % 18,8 %
8.434
2012
296.566
2013 2014
298.578
4.944
7.738
300.267
4.747
7.674
142.301
7.689
141.152
155.384
23.180
62.365
156.217
24.354 25.831
4.852
3.967
7.292
5.035
3.776
3.918
3.771 3.771
3.516
4.802
4.545
4.965
4.088
3.586
3.834
3.668
7.502
12.444
128.235
242.915
5.813
3.320
4.508
3.396
4.790
7.425
10.408
5.049
3.823
3.602
4.828
3.055
10.273
5.338
1.644
5.521
6.923
5.174
6.352
5.352
6.697
45.944 46.876 47.633
3.150
2.829 2.803 2.939
4.712
5.339
5.014
3.268
10.353
9.336
9.691
2.883
3.160
9.564
9.545
4.580
2.940
3.601
9.825
2.749
9.347
26.565 26.493 26.703
44.598 44.638
35.992 36.282 36.262
20.689 20.713 20.890
44.426

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2012 2013 2014
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 34,1 42,9 45,1
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 21,2 28,5 30,9
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 100,2 101,4 103,8
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 8.874 9.557 10.096
für unter dreijährige Kinder 1.631 2.193 2.392
für drei- bis sechsjährige Kinder  7.243 7.394 7.704
Anzahl der Familienzentren 26 27 28
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 860 923 982
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.150 1.223 1.212
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 12,9 14,3 14,2
für unter dreijährige Kinder 993 1.102 1.096
für drei- bis sechsjährigen Kinder 76 55 55
für sechs- bis zehnjährige Kinder 81 66 61
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 13.187 12.718 9.988
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.479 9.303
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 24 24 26
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 26 19 13
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 393 435 302
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 146 168 240
Drogenhilfe 
Klientenkontakte in der Beratung 3.163 3.274 3.197
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.849 5.661 5.798
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 517 575 569
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 97 87 81
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.240 2.059 2.058
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.556 3.735 4.316
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 304 307 354
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 527 523 375
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 6.541 8.511 8.835
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.611 1.575 1.555
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 6 10 11
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 9 7 4
Erziehungsbeistandschaft 84 101 80
Sozialpädagogische Familienhilfe 180 171 157
Erziehung in einer Tagesgruppe 61 60 50
Heilpädagogische Horte 28 35 29
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 112 126 143
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 83 90 93
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 199 206 202
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 2 2 0
Leistungen der Eingliederungshilfe 126 145 190
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 18 11 6
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 77 55 62
Inobhutnahme 122 123 211
Gesetzliche Amtsvormundschaft  11 35 30
Bestellte Amtsvormundschaft 66 75 69
Bestellte Amtspflegschaften 61 81 80
Beistandschaften 1.245 1.188 1.113
Sorgerechtsentzüge  24 31 39
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 481 452 451
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.453 1.344 1.195
Anmerkung: 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige

Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammenstellung 
Heike Dierks 
Chris Hagel 
Birgit Herdes 
Heidemarie Neumair-Otto 
Anna Pohl 
Helmut Schnermann 
Silke Thesing 
Sven Werk 
Fotos 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Ralf Emmerich 
Mai 2015, 450

Berichtsvorlage

2556 Zeichen

V/0351/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- 
und Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: 
 Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht 
nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält In-
formationen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden we-
sentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite 
Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. 
 Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien 
Trägern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusam-
menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses 
zeigt der Bericht auf. 
 Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport 
differenzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand 
von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den 
Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Verän-
derungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse ge-
ben. 
Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspek-
tiven. Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtun-
gen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kom-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0351/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Herr Hagel 
Ruf: 
492-5100 
492-5102 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de 
HagelC@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.05.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0351/2015 
 
men die teilweise auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Frage-
stellungen für die Gremienarbeit erstellt werden. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2014

Beratungsverlauf (2)

10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Hafenstraße 30
  • Westhoffstraße 134
  • Kardinalstraße
  • Idenbrockplatz
  • Kiesekampweg 19
  • Elisabeth-Selbert-Weg 2
  • Auf dem Dorn 14
  • An der Meerwiese
  • Prinzipalmarkt
  • Brüningheide 19
  • Kinderhaus 19
  • Burgwall
  • Gescherweg
  • Drei Eichen
  • Pötterhoek

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0351/2015
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37