V/0351/2015
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2014
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GB_2014_Session
279358 Zeichen
Kinder- und
Jugendhilfereport 2014
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Kinder- und Jugendhilfereport 2014
begleiten
fördern
schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
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Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür,
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der unter-
schiedlichen Institutionen und Personen. Unser Handeln ist vom
Kind her gedacht und ist geprägt von diesen Grundsätzen:
· Jedes Kind ist willkommen.
· Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
· Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
und gezielte Unterstützung erhält.
· Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
nehmen sie in die Verantwortung.
· Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken
jedes Kindes.
· Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
begleiten eine passgenaue Unterstützung.
· Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
· Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
· Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen
für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit,
Soziales und Politik etablieren wir dieses einheitliche
gesamtstädtische Präventionsverständnis als stadtstrategische
Ausrichtung. Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Amtszielreport 6
3. Sozialraumreport 14
Stadt Münster insgesamt 14
Bezirk Mitte 15
Bezirk West 16
Bezirk Nord 17
Bezirk Ost und Südost 18
Bezirk Hiltrup 20
4. Produktüberblicke 21
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 23
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 29
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 34
060202 – Jugendverbandsarbeit 37
060301 – Jugendsozialarbeit 39
060302 – Jugendhilfe an Schulen 42
060303 – Drogenhilfe 45
060401 – Angebote für Familien 50
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 57
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 60
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 66
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 71
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 74
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 77
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 80
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 84
5. Jugendhilfeetat 86
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 93
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 98
8. Jugendrat 106
9. Stellenplan 108
10. Organisation 117
11. Organigramme 119
12. Generaldatenblatt 121
Vorwort
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien begleiten Fami-
lien in schwierigen Lebenssituationen mit qualifi-
zierten Leistungs- und Beratungsangeboten in den
unterschiedlichsten Lebenslagen.
Familien sollen sich in Münster wohlfühlen. Hand-
lungsleitend ist für uns stets, den Kindern in unse-
rer Stadt bestmögliche Bedingungen des Auf-
wachsens zu bieten und sie dabei so früh wie mög-
lich zu fördern. Im Mittelpunkt unserer täglichen
Arbeit stehen deshalb insbesondere die Bedürfnis-
se und Themen von Familien in ihrem Erziehungs-
alltag. Mit diesem Anspruch hat das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien 2014 entsprechen-
de Schwerpunkte gesetzt.
Unter der Prämisse „Vom Kind her denken“ haben
wir mit unseren Partnern aus dem Gesundheitswe-
sen sowie den Bereichen Soziales und Schule das
Hauptaugenmerk darauf gelegt, Eltern und Kindern
so früh wie möglich die Unterstützung anzubieten,
die sie in unterschiedlichen Lebensphasen benöti-
gen. Gemeinsam haben wir im Frühjahr die zweite
Münsteraner Präventionskonferenz unter dem
Motto „Auf den Anfang kommt es an“ durchgeführt.
Hierbei wurde wieder einmal deutlich, wie wichtig
und prägend eine sichere Bindung zwischen Eltern
und Kindern für das ganze weitere Leben ist.
Auch der Ausbau der Kindertagesbetreuungsan-
gebote spielte nach wie vor eine große Rolle. Die
Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren
konnte von 42,9 auf 45,1 % gesteigert werden. In
Betrieben wurden mit Unterstützung des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien 50 weitere Kin-
dertagesbetreuungsplätze geschaffen. Das offene
Ganztagsangebot an den Grundschulen in Müns-
ter wird inzwischen von 44,4 % aller Grundschüler
in Anspruch genommen.
Mit dem Anliegen, Familien mit ihren Kindern in
unserer Stadt so umfassend und so früh wie mög-
lich die Unterstützung zu geben, die sie in ver-
schiedenen Lebensphasen brauchen, werden wir
auch im kommenden Jahr unsere Bemühungen
beim Ausbau von wohnortnahen Kinderbetreu-
ungsangeboten und bei der Weiterentwicklung von
präventiven Unterstützungsangeboten für Familien
fortsetzen.
Die gesamte Bandbreite der Themen und die Rea-
lisierung der zahlreichen Maßnahmen für die Fami-
lien in unserer Stadt wären ohne die große fachli-
che Unterstützung der freien Träger und des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien
nicht möglich gewesen. Für die konstruktive Zu-
sammenarbeit bedanken wir uns herzlich.
Thomas Paal Anna Pohl
Stadtrat Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
5
Amtszielreport
2. Amtszielreport
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster;
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern.
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden.
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Amtsziel 3 – Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten.
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“
Amtsziel 5 – Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Amtsziel 6 – Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“
6
Amtszielreport
Der Report
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
Randzeitenbetreuung in der Offenen Ganztags-
schule
16 Uhr, die Betreuung im Offenen Ganztag endet,
der Arbeitstag von Mutter oder Vater aber noch
nicht. Um dieser Problematik gerecht zu werden
und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
vereinfachen, hat der Rat der Stadt Münster ab
dem Schuljahr 2014/2015 finanzielle Mittel für Mo-
delle von Randzeitenbetreuung im Rahmen der
Offenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellt.
In diesem Kontext werden nun Projekte und Mo-
delle zur Betreuung für die Zeiten nach der Regel-
betreuung, die bis 16 Uhr stattfindet, realisiert. Die
Angebote der Offenen Ganztagsschule können so
spezifisch die unterschiedlichen Bedarfe in den
großen und heterogenen Gruppen der verschiede-
nen Schulen berücksichtigen.
Nach einer jeweils schulbezogenen Bedarfsanaly-
se bieten aktuell acht Schulen Angebote der Rand-
zeitenbetreuung an, von denen sechs direkt in den
entsprechenden Schulen und zwei in Kooperation
mit und in benachbarten Einrichtungen der Offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit realisiert werden. In
der Regel wird ein Zeitfenster von 16 bis 17 Uhr
angeboten, eine Schule bietet darüber hinaus die
Betreuung bis 18 Uhr an.
Die Resonanz ist groß. In einigen Schulen werden
in den Randzeiten bis zu 50 Kinder betreut.
Insbesondere die Kooperation mit Einrichtungen
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kann den
teilnehmenden Kindern die besondere Möglichkeit
zur Partizipation an einem außerschulischen Bil-
dungs- und Sozialisationsangebot in einer span-
nenden und neuen Umgebung bieten. Neben den
konkreten Kooperationen im Rahmen der Rand-
zeitenbetreuung gibt es diese Verknüpfung auch
an weiteren Schulstandorten. Hier nutzen Kinder
im direkten Anschluss an den Offenen Ganztag
eigenständig Angebote der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit.
Alle Standorte werden evaluiert und auf Wirksam-
keit überprüft. Ergänzend werden die Bedarfe und
Möglichkeiten zur Realisierung weiterer Standorte
geprüft.
Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrich-
tungen
Die flexible Kindertagesbetreuung hat in Münster
bereits seit 2009 einen hohen Stellenwert in der
Politik sowie in den Kindertageseinrichtungen. Im
Jahr 2014 hat sich das Modul Extrazeit entwickelt,
dass von insgesamt 12 Kindertageseinrichtungen
im Kita-Jahr 2014/2015 in Münster umgesetzt wird.
Bei der Auswahl der Kindertageseinrichtungen
wurde auf eine sozialräumliche Verteilung geach-
tet, um unterschiedliche Stadtgebiete zu berück-
sichtigen. Schwerpunkt der Extrazeit ist insbeson-
dere die Verlängerung der Regelöffnungszeit. Da-
bei bieten die Kindertageseinrichtungen individuell
und nach den Bedarfen der Eltern ausgerichtet die
Extrazeit an. Beispielsweise ist eine Betreuung bis
18 Uhr an vier Tagen in der Woche in den meisten
teilnehmenden Kindertageseinrichtungen möglich.
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor
Stadtteilkoordination Frühe Hilfen
Die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen wurde auf
der Grundlage des Ratsbeschlusses vom
19.03.2014 um den Bezirk Mitte (Beratungsstelle
Südviertel e.V.) und den Stadtteil Kinderhaus
(Caritasverband) erweitert.
Bezirk Mitte
Der Bezirk Mitte zeichnet sich durch zahlreiche
Angebotsstrukturen im Rahmen der Frühen Hilfen
aus. Neben der ressortübergreifenden Vernetzung
soll die Stadtteilkoordination Mitte ihren Schwer-
punkt auf die Sozialräume legen, die einen über-
durchschnittlichen Anteil an Kindern und Jugendli-
chen mit Migrationsvorgeschichte aufweisen.
Stadtteil Kinderhaus
Die Sozialstrukturdaten im Stadtteil Kinderhaus
zeigen, dass überproportional viele Kinder und
Jugendliche unter schwierigen Bedingungen auf-
7
Amtszielreport
wachsen und einem erhöhten Armutsrisiko ausge-
setzt sind. Die Stadtteilkoordination Kinderhaus
soll die bereits bestehenden Angebote der Frühen
Hilfen im Stadtteil bündeln und koordinieren und
neue erforderliche Maßnahmen nach Abstimmung
mit allen Akteuren initiieren.
In 2015 werden ergänzend im Qualitätszirkel „Frü-
he Hilfen“ der fachliche Austausch der Stadtteil-
koordinatoren und der Schwangerschaftsberatun-
gen mit dem Gesundheitswesen unter der Feder-
führung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
gewährleistet und die fachliche Weiterentwicklung
unter definierten Zielvorgaben umgesetzt.
Theater- und Filmprojekt in der Kita Brüning-
heide in Kooperation
„Achtung Fertig: Vorhang auf & Film Los“
Unter diesem Motto startete die städtische Kita
Brüningheide ein dreijähriges Theater- und Film-
projekt in Kooperation mit der mobilen Kinderkul-
turwerkstatt Musifratz, der Grundschule Kinder-
haus-West und dem Bauspielplatz Feez.
Die zentrale Idee dabei ist, dass Kinder die Mög-
lichkeiten kreativer Medien- und Theateraktivitäten
kennen lernen und ihnen gleichzeitig der Übergang
von der Kita in die Schule sowie der Zugang zu
Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit erleich-
tert wird. Für die Vorschulkinder bietet die Kinder-
kulturwerkstatt Musifratz in der Kita einmal wö-
chentlich eine Theater- und Medien-AG an. Ca. 24
Vorschulkinder der Kita nehmen teil. Neben den
wöchentlichen AG-Terminen gehören besondere
Aktionen wie Theater- und Film-Nacht oder ein
Theaterbesuch zum Projektpaket dazu.
Der überwiegende Teil der Kinder der städtischen
Kita Brüningheide wechselt nach der Kita-Zeit auf
die benachbarte Grundschule Kinderhaus-West,
wo das Angebot der Theater- und Medien-AG den
ehemaligen Vorschulkindern, die inzwischen “I-
Männchen“ geworden sind, weiter angeboten wird.
Im Medienbereich arbeiten die Kinder vorwiegend
mit einfachen Fotokameras und Easy-Speak-
Mikrofonen. Sie fotografieren Lieblingsorte, stellen
Gefühle dar, nehmen Geräusche auf und erraten
diese, basteln eine Fotokamera aus Pappe usw.
Für den Theaterbereich gibt es ebenfalls spiele-
risch-experimentelle Methoden, z.B. Bewegungs-
spiele, Jeu Dramatique, Rollenspiele, Improvisati-
onstheater. Abschließend sind Vorführungen für
die Kitakinder und die Eltern geplant.
Amtsziel 3 - Prävention
Präventionskonferenz
„Auf den Anfang kommt es an! Präventiv-
qualifiziert-vernetzt“ lautete der Titel der zweiten
Präventionskonferenz am 30.04.2014. Im Mittel-
punkt der Veranstaltung stand die ressortübergrei-
fende Vernetzung aller Akteure im Bereich der
Frühen Hilfen. Die Schwerpunktthemen der Fach-
vorträge stellten „Frühe Bindung“ und „Kinder psy-
chisch kranker Eltern“ dar.
Die Präventionsmaxime wurde als ein gemeinsa-
mes Ergebnis vorgestellt mit dem Leitsatz „vom
Kind her denken“.
Die Datenbank „Präventive Angebote in der Stadt
Münster“ stellte ein weiteres Ergebnis dar; sie er-
möglicht eine sozialräumliche, nach Altersgruppen
(derzeit von der Schwangerschaft bis zum 8. Le-
bensjahr) sortierte und themenorientierte Suche
präventiver Angebote in Münster.
Das Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“ wird
in der zweiten Jahreshälfte 2015 in Form einer
Fachtagung aufgegriffen.
Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Prä-
ventionskonferenz weiterhin bearbeitet, so dass in
den kommenden Jahren erprobte und bewährte
Angebote innerhalb der Präventionsketten auf
gesamtstädtischer und sozialraumbezogener Ebe-
ne verstetigt werden sollen. Es gilt, die Zugänge
der Kinder, Jugendlichen und Eltern zu den Unter-
stützungsangeboten weiter zu verbessern, Präven-
tionslücken systematisch zu identifizieren und in
ein gesamtstädtisches Präventionskonzept zu
integrieren.
Bewegung, Ernährung und Gesundheit –
Schwerpunkt in der Kita Burgwall
Das Motto „ein gesunder Geist lebt in einem ge-
sunden Körper“ gehört in der städtischen Kita
Burgwall zu einer der zentralen präventiven Leit-
ideen.
Im Alltag der Kita wird deshalb darauf geachtet,
eine Balance zwischen Aktion und Entspannung
fest im Tagesablauf zu verankern.
8
Amtszielreport
Rückzugsmöglichkeiten in den Gruppenräumen,
Massage- und Entspannungsrunden sowie Malen
nach Musik geben den Kindern die Möglichkeit,
einen Ausgleich zwischen Spannung und Ent-
spannung für sich zu finden. Ihren Bewegungs-
drang leben die Kinder in der gezielten Turnstun-
de, auf der Bewegungsbaustelle, beim Sportfest
oder auf dem Trimmy-Parcours aus. Die Kita
Burgwall gehörte zu den ersten zehn Kitas, die als
„Trimmy“-Kita ausgezeichnet wurden.
Dass auch der Aspekt „Ernährung“ in der Kita
Burgwall einen hohen Stellenwert besitzt, zeigt die
Ehrung im Rahmen des NRW-Rezepte-
Wettbewerbs „Kita gesund und lecker“. Die Kita
überzeugte die Jury mit einem vegetarischen Re-
zept und löffelte sich mit ihrer „Schiff-Ahoi Kartof-
felsuppe und Karotten-Boote“ zum dritten Platz
dieses NRW-weiten Wettbewerbes. An der offiziel-
len Preisverleihung in Düsseldorf nahmen zwei
Erzieherinnen und zwei Familien der Kita teil.
Mit den Kindern wurde dieses Ereignis natürlich
ausgiebig gefeiert. So konnten alle Kinder beim
Fest der Gaumenfreude in der Kita die „preisge-
krönte Suppe“ noch einmal genießen.
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und
Jugendlichen
„HaLT – Hart am Limit“, ein Gesprächsangebot
in Krankenhäusern im Rahmen der Alkoholprä-
ventionskampagne „Voll ist out“
Im Gegensatz zur Beratung Jugendlicher zu Dro-
genfragen wird zum Thema „Alkohol“ sowohl durch
Jugendliche wie auch deren Eltern kaum Hilfe in
Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund
wurden mit Beginn der Karnevalsaison 2013/14 im
Rahmen der Alkoholpräventionskampagne „Voll ist
out“ in den münsterschen Krankenhäusern gezielte
Gesprächsangebote für Eltern, deren Kinder we-
gen Alkoholkonsums behandelt werden mussten,
beworben. Trotz persönlicher Ansprache durch
Ärzte und Pflegedienst wurde auch dieses Ange-
bot nur verhalten angenommen. Ab Anfang 2015
soll daher die Inanspruchnahme von Information
und Beratung durch die Implementierung des Früh-
interventionsprojektes „HaLT - Hart am Limit“
nochmals erhöht werden.
Das ehemalige Bundesmodellprojekt „HaLT“ be-
steht aus zwei sich gegenseitig ergänzenden und
verstärkenden Bausteinen. Den proaktiven Teil
bildet eine kommunal verankerte Präventionsstra-
tegie mit dem Ziel, schädlichen Alkoholkonsum
schon im Vorfeld zu verhindern. Schlüsselbegriffe
für diesen proaktiven Projektbaustein sind Verant-
wortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen im
Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung
des Jugendschutzgesetzes bei Großveranstaltun-
gen, in der Gastronomie und im Einzelhandel so-
wie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung.
Dieser Teil wird in Münster mit „Voll ist out“ seit
über 10 Jahren mehr als erfüllt.
Der reaktive Projektbaustein nutzt die akute Betrof-
fenheit angesichts des drastischen Erlebnisses
einer Krankenhauseinlieferung. Jugendliche und
deren Eltern werden nach der stationären Behand-
lung der Alkoholvergiftung in einem „Brückenge-
spräch“ vom zuständigen Krankenhauspersonal
motiviert, ein Informations- und Beratungsgespräch
im Fachdienst Suchtprävention wahrzunehmen.
Nach Erteilung der Erlaubnis im Krankenhaus
nimmt eine Fachkraft der Fachstelle Drogenhilfe
innerhalb eines Zeitraums von drei Tagen Kontakt
zur betroffenen Familie auf. Ergänzend wird für die
Jugendlichen ein Gruppenangebot „Risikocheck“
an zwei Abenden zur Auseinandersetzung mit dem
riskanten Konsumverhalten angeboten.
Die für die Umsetzung notwendigen Kooperations-
vereinbarungen mit den münsterschen Kranken-
häusern werden Anfang des Jahres 2015 abge-
schlossen, so dass im Februar, rechtzeitig zu den
Karnevalsumzügen, das Präventionsprojekt „HaLT“
in Münster umgesetzt werden kann.
9
Amtszielreport
Amtsziel 5 - Partizipation
Fachveranstaltung Erziehungspartnerschaft
Eltern und Fachkräfte aus Kindertageseinrichtun-
gen verstehen sich als Partner in der Erziehung
des Kindes. Je besser sich Eltern und Fachkräfte
aufeinander abstimmen, desto sicherer kann sich
das Kind orientieren und entwickeln.
Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und
Fachkräften in Kindertageseinrichtungen ist dem-
entsprechend ein Schlüsselprozess außerfamiliä-
rer Erziehung und Bildung.
Im Rahmen der Ausbildungs- und Qualitätsoffensi-
ve für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bil-
det die Erziehungspartnerschaft deshalb ein
Schwerpunktthema.
Unter dem Motto: „Wir machen gemeinsame Sa-
che“ wurde vor diesem Hintergrund eine Fachver-
anstaltung mit Eltern, Kitafachkräften und Lehrkräf-
ten der drei Fachschulen Anne-Frank-Berufskolleg,
ESPA Berufskolleg und Hildegardisschule durch-
geführt.
Rund 100 Teilnehmer/-innen diskutierten die The-
matik aus ihren jeweiligen Blickwinkeln. Gegensei-
tige Wertschätzung und Akzeptanz wurden als
wesentliche Grundlagen einer gelungenen Erzie-
hungspartnerschaft herausgearbeitet. Die vielfälti-
gen Ergebnisse dienen zum einen als Basis für
weitere Fachveranstaltungen.
Zum anderen wurden die Ergebnisse vom Jugend-
amtselternbeirat „elterngerecht“ in Form eines Pixi-
Buches mit dem Titel: „Hurra, ich bin jetzt in der
Kita“ veröffentlicht und allen Kitas in Münster zur
Verfügung gestellt.
3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan
Der 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan
erfüllt die Vorgaben des Jugendfördergesetzes
NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedin-
gen und Zielsetzungen für die Handlungsfelder
„Kinder- und Jugendarbeit“, „Jugendsozialarbeit“
und „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“.
Die Zielsetzungen und Handlungsempfehlungen
sind in einem dialogischen Verfahren zwischen
den freien Trägern und dem öffentlichen Träger
erarbeitet worden. Die intensive Beteiligung der
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (Offene
Kinder- und Jugendarbeit / Jugendverbands-
arbeit, Jugendsozialarbeit, Gender) führte zu gro-
ßer Zufriedenheit auf allen Seiten. Auch die Betei-
ligung der Stadtteilarbeitskreise, des Jugendrates
und selbstverständlich auch der Ämter der Stadt
Münster hat es ermöglicht, dass planvoll und ziel-
orientiert im Interesse von Kindern, Jugendlichen
und Familien gehandelt werden kann.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugend-
sozialarbeit und der erzieherische Kinder- und
Jugendschutz haben sich zum Ziel gesetzt, auch in
Zukunft in Koproduktion mit einer Vielzahl von
freien Trägern einen wichtigen Beitrag zu leisten,
dass Kinder und Jugendliche Chancen erhalten
und Risiken minimiert werden.
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen
Armutsprävention in Münster
Ausgehend von einem multidimensionalen Ar-
mutsverständnis, in dem Armut als eine Lebensla-
ge verstanden wird, die vielfältige einschränkende
Auswirkungen bei den betroffenen Kindern in ver-
schiedenen Bereichen (wie Gesundheit, Bildung,
gesellschaftliche Teilhabe) haben kann, hat die
Stadt Münster mit dem „Maßnahmenprogramm
einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“
ressortübergreifend wichtige Handlungsfelder von
Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule und Sozi-
ales für Kinder mit Armutsrisiko aufgezeigt und in
den vergangenen drei Jahren entsprechende An-
gebote entwickelt und umgesetzt.
Handlungsleitend für das kommunale Maßnah-
menprogramm ist eine kindbezogene Armutsprä-
vention. Dementsprechend nehmen insbesondere
eine gezielte Elternarbeit sowie frühe Förder-, Ge-
sundheits- und Bildungsangebote im Zusammen-
spiel von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule
einen zentralen Stellenwert ein, um so der Verfes-
tigung von prekären Lebenslagen so früh wie mög-
lich entgegen zu wirken.
Die zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen
wurden zunächst vom Rat der Stadt Münster für
zwei Jahre und mit einem finanziellen Gesamtvo-
lumen von jährlich 152.000 Euro ausgestattet. Mit
einem Zwischenbericht im Frühjahr 2013 konnten
erste Entwicklungen der jeweiligen Maßnahmen
10
Amtszielreport
bzw. Angebote nach 1 bis 1 ½ Jahren nachvollzo-
gen werden.
In Rahmen der Etatberatungen 2013 hat der Rat
der Stadt Münster für das Maßnahmenprogramm
eine Mittelerhöhung um 50.000 Euro auf insge-
samt 202.000 Euro beschlossen. Durch diese Mit-
telerhöhung konnten zwei weitere Stadtteilkoordi-
natoren Frühe Hilfen im Bezirk Mitte und Bezirk
Nord (Kinderhaus) eingesetzt werden.
Mit dem 2. Sachstandsbericht im 4. Quartal 2014
wurde aufgezeigt, dass in den verschiedenen
Handlungsfeldern planmäßig alle Angebote bzw.
Maßnahmen erfolgreich umgesetzt bzw. fortgeführt
wurden. Zudem konnten in dem Berichtsjahr einige
erprobte bzw. bewährte und z. T. evaluierte Ansät-
ze aus dem Projektstatus in die Regelförderung
überführt oder über andere Finanzierungsstränge
(Bund, Land) fortgeführt werden.
Am 10. Dezember 2014 hat der Rat der Stadt
Münster die Fortführung des Maßnahmenpro-
gramms einer kindbezogenen Armutsprävention
für drei weitere Jahre beschlossen und im Rahmen
der Haushaltsberatungen die Mittel von jährlich
152.000 Euro auf 375.000 Euro in 2015 bzw. auf
400.000 Euro in 2016 und 300.000 Euro in 2017
erhöht.
Das Maßnahmenprogramm hat sich insgesamt als
ein wichtiger Baustein in einem gesamtstädtischen
Präventionskonzept bestätigt und soll zukünftig in
einer kommunalen Gesamtstrategie „Frühe Hilfen /
Prävention“ mit den Bestrebungen der Präventi-
onsstrategien auf Bundes- und Landesebene ver-
knüpft und weiter entwickelt werden.
Konzept zur Betreuung von Flüchtlingskindern
in Kitas
Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen
wird die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kin-
dertageseinrichtungen immer wichtiger. Einer sozi-
al integrierenden, anregenden und fördernden
Kindertagesbetreuung für die Flüchtlingskinder
kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Bei der
Bedarfsplanung ist dieses zu berücksichtigen.
Kindertageseinrichtungen sowie weitere beteiligte
Akteure stehen vermehrt vor einer neuen Heraus-
forderung, auf die psycho-sozialen Folgen der
Flucht und der häufigen Überforderung durch kul-
turspezifische Besonderheiten und sprachliche
Barrieren individueller einzugehen. Auf dieser
Grundlage ist vom Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien ein Konzept entwickelt worden. Dieses
formuliert Handlungsempfehlungen, die für eine
bedarfsgerechte Umsetzung der Betreuung von
Flüchtlingskindern von Bedeutung sind. Eine Zu-
sammenarbeit unterschiedlicher Akteure der Kin-
der- und Jugendhilfe ist dabei unabdingbar.
Insbesondere sind dabei Kommunikationsstruktu-
ren beteiligter Institutionen, das Anmelde- und
Aufnahmeverfahren sowie sozialräumliche Anfor-
derungen und qualitative Standards für die Betreu-
ung von Flüchtlingskindern und ihrer Eltern zu
benennen.
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender
Lebenswirklichkeiten von Jungen
Die frühkindliche Erziehung in Familie, Kindergar-
ten und Grundschule wird für Jungen und Mäd-
chen gleichermaßen schwerpunktmäßig von Frau-
en durchgeführt. Der Blick auf die spezifischen
Bedürfnisse von Jungen wird dabei oftmals nicht
bewusst vorgenommen.
Um den Blick auf zentrale Aspekte der Arbeit mit
und für Jungen zu richten, fand am 20.11.2014
die Fachtagung „Wie ticken Jungs? Junge-Sein
heute“ statt. Veranstalter war die AG 1 Gender /
Mädchen und Jungen. Das einführende Referat
durch Herrn Marc Melcher vom SINUS Institut
Berlin, der die Perspektive auf die Lebensweisen
und Lebensauffassungen von Jungen richtete und
die Vielfalt von Lebenswelten abbildete, eröffnete
den Einblick in aktuelle Lebenswelten von Jungen.
Wie denken, fühlen und lernen sie? Wie gestalten
Jungen ihren Alltag, wo finden sie Sinn, Chancen
und Anerkennung? Die SINUS-Studien zählen zu
den Standardwerken der Jugendforschung und
bilden eine wichtige Grundlage für die Arbeit mit
Menschen.
In einem praxisorientierten Teil wurden zur Vertie-
fung unterschiedliche thematische Workshops
angeboten.
Die Fachveranstaltung war ein wichtiger Beitrag
zu einer geschlechterdifferenzierten Sichtweise in
11
Amtszielreport
der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien.
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
Unbegleitete minderjährige Ausländer
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist
für den Personenkreis der unbegleiteten minder-
jährigen Ausländer (UMA) zuständig, d.h. es han-
delt sich um Minderjährige, die ohne Begleitung
ihrer Eltern das Bundesgebiet erreichen und in
Münster ankommen.
Die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer hat sich auch bundesweit in den Jahren
2012 - 2014 massiv verändert. Sowohl die Ge-
samtzahl der im Bundesgebiet um Inobhutnahme
nachsuchenden Minderjährigen als auch die ver-
schiedenen Herkunftsländer, Fluchthintergründe
und Bedarfe der jungen Menschen bedürfen auch
in Münster größerer Aufmerksamkeit.
Die Versorgung und Begleitung der Zielgruppe
wird in enger Absprache mit den freien Trägern der
Jugendhilfe in Münster durchgeführt. Sowohl die
Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII als auch hoheit-
liches Handeln der Verwaltung bezogen auf die
Erstversorgung sowie die weitere diagnostische
Abklärung und bei längerem Aufenthalt die Auf-
nahme in eine entsprechende stationäre Jugend-
hilfe werden in enger Kooperation mit dem Träger
Ev. Kinder- und Jugendhäuser des Diakonischen
Werkes in Münster wahrgenommen. Ergänzend
übernimmt die Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) die
rechtliche Beratung der unbegleiteten minderjähri-
gen Ausländer.
Aufgrund der Veränderungen sind derzeit Arbeits-
schwerpunkte mit dem Ziel der Optimierung der
Zusammenarbeit in folgenden Sektoren zu sehen:
• Sicherstellung einer frühzeitigen und umfassen-
den ausländerrechtlichen Beratung von minder-
jährigen Ausländern durch die Kooperation des
Diakonischen Werkes mit der GGUA
• Optimierung der Bildungsangebote für diese
Zielgruppe in Kooperation mit ausgewählten
Schwerpunktschulen in Münster
• Intensivierung des Sprachförderangebots (von
Dolmetschern bis hin zu Sprachförderkursen)
• Vereinfachung bzw. Anpassung der Gesund-
heitsversorgung für die Zielgruppe durch Ab-
sprachen zwischen dem Diakonischen Werk,
der Jugend- und Gesundheitshilfe
• Intensivierung der Kooperation mit den Vormün-
dern für die Zielgruppe, die bis zu ihrer Volljäh-
rigkeit (je nach Landesrecht) grundsätzlich nach
Anrufung des Kommunalen Sozialdienstes beim
Familiengericht einen Vormund / eine Vormün-
derin als gesetzliche(n) Vertreter/-in gestellt be-
kommt
Damit sichert das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien auf der Basis zwischenstaatlicher Ab-
kommen den Schutz junger Menschen auf der
Flucht. Es gewährleistet eine Unterstützung und
Beratung und sorgt für eine persönliche rechtliche
Vertretung. Dabei sind die Orientierung am Kin-
deswohl und die Selbstbestimmung jedes Einzel-
nen maßgeblich.
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -
Leben lernen
Regionale Fallclearingstelle Nord
Nach dem Vorbild der stadtweiten Clearingstelle
hat im Sommer 2014 die Fallclearingstelle Nord
ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist ein Vernetzungs-
gremium von Schule, Gesundheits- und Jugendhil-
fe. Dieses Beratungsgremium versteht sich als ein
Zusammenschluss von Fachkräften, die als multi-
professionelles Team Fachkräfte beraten. Ziel der
Clearingstelle ist eine frühzeitig und regional orien-
tierte Hilfestellung im Einzelfall bei Schülern und
Schülerinnen mit emotionalen und sozialen Prob-
lemlagen.
Die Fallclearingstelle Nord ist den Leitzielen der
Inklusion und Prävention verpflichtet.
Sie will:
• vom Kind in der Schule als dessen Lern- und
Lebensfeld her denken,
• Kooperation der beteiligten Institutionen im regi-
onalen Verbund etablieren,
• präventiv ansetzen und Regelsysteme stärken,
• Schulsozialarbeit und KSD systematischer ver-
netzen,
• soweit möglich Beratung (§ 16 und 28 SGB VIII)
als niederschwellige Soforthilfe ermöglichen,
12
Amtszielreport
• Fallkonferenzen als exemplarischen Lernpro-
zess aller interdisziplinär Beteiligten anbieten,
• die Nutzung aller Potenziale der lokalen Regel-
strukturen anstreben und
• schneller wirksame Hilfen mobilisieren.
Nach einem Erprobungszeitraum von zwei Jahren
wird über die Fortsetzung der Arbeit entschieden.
Bei entsprechendem Erfolg ist die Übertragung auf
andere Stadtteile anvisiert.
Fachtagung Kindertagespflege
"Wer sich bewegt, kommt voran" lautete der Titel
der 15. Fachtagung für alle Tagespflegepersonen
in Münster. Seit 15 Jahren lädt das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien zu einem Fortbildungs-
tag mit einem bestimmten Thema ein. Die Jubilä-
umsveranstaltung bot auch Anlass für einen Rück-
blick auf die gesetzlichen Neuerungen und Weiter-
entwicklungen in der Kindertagespflege. Jedoch
waren sich alle Teilnehmer/-innen einig, dass der
Erfolg der Kindertagespflege auf dem persönlichen
Einsatz und der Kompetenz der Tagesmütter und
Tagesväter beruht.
"Bewegung und Bildung" lautete das Thema des
Jubiläumsvortrags. Referentin Prof. Dr. Renate
Zimmer, Direktorin des Niedersächsischen Instituts
für frühkindliche Bildung und Entwicklung, er-
läuterte, wie Kinder sich mit allen Sinnen, eben
auch durch Bewegung, ihre Umwelt aneignen. Die
so erlangte Stärkung der kindlichen Persönlichkeit,
das Erleben von Selbstwirksamkeit, Selbst-
wertgefühl und Kompetenz seien wesentliche Fak-
toren der Gesundheitsförderung. Eine Vielzahl an
Workshops zu spielerischer Entwicklungsförde-
rung, Singen mit Bewegung oder etwa „Time Out
statt Burnout“ griff das Motto der Fachtagung in
unterschiedlichen Aspekten auf.
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/
Qualitätsmanagement
Qualitätsdialoge mit den stationären Trägern
von HzE
Die Vereinbarungen über Leistungsangebote, Ent-
gelte und Qualitätsentwicklung richten sich nach
den §§ 78 a ff. und dem § 79 a SGB VIII „Quali-
tätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
mit der Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“
einen gemeinsamen Schlüsselprozess für den
Qualitätsdialog entwickelt. Aus dem Qualitäts-
merkmal „Sicherung der Rechte von Kindern und
Jugendlichen“ wurde der Schlüsselprozess „Betei-
ligungs- und Beschwerdemanagement“ festgelegt.
Im gemeinsamen Qualitätszirkel wurden für diesen
Schlüsselprozess 2 Wirkungsziele erarbeitet, die
für alle Träger die Arbeitsgrundlage darstellen:
• Wir haben und kultivieren vielfältige Beteili-
gungswege für Kinder, Jugendliche und ihre El-
tern in unserer Einrichtung.
• In unserer Einrichtung kennen die Kinder, Ju-
gendlichen und ihre Eltern die Beschwerdemög-
lichkeiten.
In einem zweiten Schritt wurden trägerintern dann
jeweils 2-3 Leistungsziele und dementsprechend
Methoden und Arbeitsschritte erarbeitet und in
einer abgestimmten Zielmatrix dargestellt. Der
gemeinsame Startschuss zur Erhebung der Ziel-
kennzahlen fiel zu Beginn des Jahres 2015 in ei-
nem dritten Treffen des Qualitätszirkels, in dem
auch trägerübergreifende gemeinsame Zielkenn-
zahlen für alle stationären Träger festgelegt wur-
den.
Zu Beginn des Jahres 2016 sollen dann die erho-
benen Daten ausgewertet und in einem gemein-
sam abgestimmten Bericht dem AKJF vorgestellt
werden.
Alle Beteiligten sind sich einig, dass mit den Be-
schreibungen der Prozesse nur ein Ausschnitt der
qualitativen Arbeit im Rahmen des genannten
Schlüsselprozesses dargestellt wird. Es soll der
Frage nachgegangen werden, mit welchen mess-
baren Gemeinsamkeiten sich Qualität trotz träger-
spezifischer Konzeptunterschiede darstellen lässt.
13
Sozialraumreport
3. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Kleinräumige Sozialraumdaten sind neben verän-
derten gesellschaftlichen Entwicklungen und Le-
benslagen von Kindern, Jugendlichen und Fami-
lien wichtige Grundlagen und Planungsinstrumente
für Bedarfsfeststellungen und Maßnahmenplanun-
gen für alle Leistungsbereiche der Kinder- und
Jugendhilfe.
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte
Bevölkerungsdaten und die Inanspruchnahme der
Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Münster so-
wohl auf gesamtstädtischer Ebene als auch auf
Stadtbezirksebene abgebildet. Dabei sind jeweils
die Zeiträume von zwei Jahren dargestellt, um eine
entsprechende Entwicklung nachvollziehbarer zu
machen.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2013 2014
Gesamtbevölkerung 298.518 300.267
davon unter 18 Jahren 44.598 44.908
Haushalte mit Kindern 26.499 26.703
Ausländeranteil 24.354
(8,2 %)
25.831
(8,6 %)
Migranten 63.723
(21,3 %)
65.205
(21,7 %)
Geburten 2.847 2.913
In der Stadt Münster hat sich der seit Jahren zu
beobachtende Trend einer kontinuierlichen Bevöl-
kerungszunahme fortgesetzt. Ende 2014 gab es
exakt 300.267 Einwohner. Im Vergleich zum Vor-
jahr stieg die Bevölkerungszahl damit um 1.749
Personen bzw. 0,6 %. Dementsprechend ist auch
der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0 - 18 Jahren stadtweit um ca. 0,7 % gestie-
gen, wobei die Altersgruppe der 0- bis 5-Jährigen
in diesem Zeitraum um 283 Kinder zugenommen
hat. Das entspricht einer Zunahme von 1,9 %. Die
Anzahl der Neugeborenen stieg im Vergleich zum
Vorjahr in Münster insgesamt um 2,3 %. Die deut-
lichsten Einwohnergewinne stadtweit entfallen auf
die Stadtbezirke West (+ 1,2 %) und Südost
(+ 1,1 %).
Nach den Ergebnissen der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose wird für Münster bis Ende 2020 ein
weiterer Bevölkerungsanstieg um ca. 12.500 Ein-
wohner (+ 4,2 %) prognostiziert. Dabei geht der
Bevölkerungsanstieg mit deutlichen Zunahmen in
den Altersgruppen unter drei Jahren (+ 12,6 %),
drei bis unter sechs Jahren (+ 13,2 %) und sechs
bis unter 10 Jahren (+ 10,4 %) einher.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2013 2014
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 10.689 15.163
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 42,9 % 45,1%
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 101,4 % 103,8%
Anzahl Familienzentren 27 28
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 3.876
(40,5 %)
4.305
(44,4%)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 42 41
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.452 1.443
davon ambulant 858 815
davon stationär 594 628
Angebote der Familienbildung
Anzahl 3.190 3.061
Trotz einer wachsenden Anzahl der Kinder unter
drei Jahren ist es im vergangenen Jahr gelungen,
die Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder
stadtweit von 42,9 auf 45,1 % zu steigern. Da in
den kommenden Jahren mit weiteren Zunahmen
sowohl in dieser Altersgruppe als auch bei den 3-
bis 6-Jährigen zu rechnen ist, wird der wohnortna-
he Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote
14
Sozialraumreport
auch weiterhin von kontinuierlich steigenden Be-
darfen gekennzeichnet sein. Die hohe Inanspruch-
nahme der Bildungs- und Betreuungsangebote
setzt sich in der Altersgruppe der Grundschüler
fort. Zum Schuljahr 2014/2015 lag die Inanspruch-
nahme der offenen Ganztagsangebote im Primar-
bereich stadtweit bei 44,4 %.
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2013 2014
Gesamtbevölkerung 122.764 123.178
davon unter 18 Jahren 12.783 12.985
Haushalte mit Kindern 8.258 8.394
Ausländeranteil 8.507
(6,9 %)
8.794
(7,1 %)
Migranten 19.454
(15,8 %)
19.726
(16,0 %)
Geburten 1.135 1.239
Der Stadtbezirk Mitte konnte im vergangenen Jahr
mit 517 neuen Wohnungen stadtweit die meisten
Baufertigstellungen verzeichnen und hatte dem
Trend der Vorjahre entsprechend eine Bevölke-
rungszunahme von ca. 0,3 %. Die Einwohnerge-
winne entfallen dabei vor allem auf den Innenstadt-
ring (+ 0,6 %) und Mitte-Süd (+ 0,4 %), während
Mitte-Nordost mit einem Zuwachs von 0,2 % relativ
stabile Einwohnerzahlen aufweisen kann und die
Altstadt leichte Rückgänge (- 1,0 %) zu verzeich-
nen hat.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk
Mitte ist im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt
1,6 % gestiegen. Ein deutlicher Anstieg zeigt sich
dabei mit 3,0 % in der Altersgruppe der 0- bis 5-
Jährigen.
Mit einer Zunahme von 9,2 % hat der Bezirk Mitte
2014 insgesamt eine überdurchschnittlich hohe
Geburtenentwicklung zu verzeichnen. Stadtweit
stieg die Anzahl der Neugeborenen um 2,3 %.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2013 2014
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.278 3.358
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 40,8 % 40,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 99,3 % 99,7 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 1.671
(57,3 %)
1.823
(61,7 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 13 12
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 272 297
davon ambulant 150 157
davon stationär 122 140
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.264 2.135
Im Bezirk Mitte konnte trotz einer Zunahme der 0-
bis 5-Jährigen Kinder eine Versorgungsquote von
knapp 41 % für die unter dreijährigen Kinder und
eine nahezu 100 %-ige Versorgung für die 3- bis 6-
Jährigen im Rahmen der Kindertagesbetreuungs-
angebote gesichert werden.
Eine überdurchschnittlich hohe Inanspruchnahme
von 61,7 % weisen im Bezirk Mitte die Angebote
der offenen Ganztagsbetreuung im Primarbereich
auf. Die durchschnittliche Inanspruchnahme stadt-
weit lag zum Schuljahr 2014/2015 bei 44,4 %.
Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit
wurde die Leistungsvereinbarung für die Kinder-
und Jugendeinrichtung „Pfarrer-Eltrop-Heim“ zwi-
schen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien und der katholischen Kirchengemeinde St.
Mauritz im Rahmen des Fusionsprozesses der
Kirchengemeinde aufgelöst. Die frei gewordenen
Mittel wurden weiterhin für die offene Kinder- und
Jugendarbeit in Anbindung an den Träger für eine
Stundenaufstockung der hauptamtlichen Kraft der
15
Sozialraumreport
Kinder- und Jugendeinrichtung „Cross Over“ im
Bezirk Ost, Mauritz-Ost, eingesetzt. Eine aktive
Jugendverbandsarbeit findet nach wie vor im Pfar-
rer-Eltrop-Heim statt.
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2013 2014
Gesamtbevölkerung 59.389 60.131
davon unter 18 Jahren 10.398 10.466
Haushalte mit Kindern 5.858 5.898
Ausländeranteil 5.285
(8,9 %)
5.777
(9,6 %)
Migranten 14.135
(23,8 %)
14.676
(24,4 %)
Geburten 566 548
Der Stadtbezirk West hat wie bereits im Vorjahr
innerhalb eines Jahres eine Bevölkerungszunah-
me von 1,2 % zu verzeichnen. Der Anteil der Kin-
der und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren hat in
diesem Zeitraum um 0,7 % zugenommen. Diese
Zunahmen entfallen vor allem auf die Alters-
gruppen der 6- bis 9-Jährigen (+ 1,9 %) und 14-
bis 17-Jährigen (+ 1,4 %). Insgesamt vollzieht sich
die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk West in
Abhängigkeit zu den Baugebieten in den jeweiligen
Stadtteilen von Jahr zu Jahr recht unterschiedlich:
Während im Berichtsjahr 2013 die deutlichsten
Bevölkerungsgewinne noch in den Stadtteilen Al-
bachten (+ 2,3 %), Roxel (+ 1,7 %) und Gieven-
beck (+ 1,2 %) zu beobachten waren, zeigt sich im
Berichtszeitraum 2014 der deutlichste Bevölke-
rungsanstieg in Mecklenbeck (+ 3,4 %) und Sen-
trup (+ 2,2 %). In Bezug auf die Neugeborenen
weist der Bezirk West in 2014 einen Geburten-
rückgang von insgesamt 3,2 % auf. Ein Jahr zuvor
hatte der Bezirk noch einen Geburtenanstieg von
12,3 % vorzuweisen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2013 2014
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.565 2.722
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 49,1 % 50,1 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 106,6 % 111,5 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 553
(34,8 %)
636
(35,3 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 8 8
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 312 263
davon ambulant 198 160
davon stationär 114 103
Angebote der Familienbildung
Anzahl 307 282
Zum Kindergartenjahr 2014/2015 hat der Stadtbe-
zirk West mit einer 50 %-igen Versorgungsquote
für unter dreijährige Kinder und einer Versor-
gungsquote von ca. 111 % für die 3- bis 6-Jährigen
eine vergleichsweise gute Versorgungsquote er-
reicht. Vor dem Hintergrund der Baulandentwick-
lung im Bezirk West insgesamt - inklusive der Ent-
wicklung des Geländes der Oxford-Kaserne in
Gievenbeck - ist eine weitere Ausbauplanung bzgl.
der Kindertagesbetreuungsangebote, die auch die
offenen Ganztagsangebote beinhalten, weiterhin
angezeigt.
In Mecklenbeck hat ein privater Investor auf dem
Gelände der Kinder- und Jugendeinrichtung Pau-
lushof das weitgehend marode Hofgebäude abge-
rissen und die Realisierung von 30 Wohneinheiten
und einer neuen Kinder- und Jugendeinrichtung
vorangetrieben. Die offene Kinder- und Jugendar-
beit des Paulushofes findet vorübergehend bis zur
Eröffnung der neuen Kinder- und Jugendeinrich-
tung in einem Container statt.
16
Sozialraumreport
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2013 2014
Gesamtbevölkerung 28.981 29.168
davon unter 18 Jahren 5.724 5.809
Haushalte mit Kindern 3.189 3.182
Ausländeranteil 4.038
(13,9 %)
4.298
(17,7 %)
Migranten 11.099
(38,3 %)
11.324
(38,8 %)
Geburten 355 351
Während sich die Bevölkerungsentwicklung im
Stadtbezirk Nord in den vergangenen zwei Jahren
eher auf einem stabilen Niveau bewegt hat, konnte
im vergangenen Berichtsjahr eine dem stadtweiten
Durchschnitt entsprechende Bevölkerungszunah-
me von 0,6 % verzeichnet werden. Die Einwohner-
gewinne sind dabei in erster Linie den Stadtteilen
Sprakel (+ 1,6 %) und Coerde (+ 1,2 %) zuzu-
schreiben. Kinderhaus-West hat im vergangenen
Jahr einen Bevölkerungszuwachs von 0,3 % erfah-
ren, während Kinderhaus-Ost einen Rückgang von
0,5 % zu verzeichnen hatte.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0 bis 18 Jahren ist trotz einer nahezu gleich-
bleibenden Anzahl der Neugeborenen im Vergleich
zum Vorjahr um insgesamt 1,5 % gestiegen. Die
Zunahmen sind dabei insbesondere mit 2,2 % im
Stadtteil Coerde und mit 1,5 % in Kinderhaus-West
zu verzeichnen. In diesen Stadtteilen ist dabei
besonders der Anteil der 0- bis 5-Jährigen gestie-
gen: in Coerde um 3 %, in Kinderhaus-West um
9,1 %.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2013 2014
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.363 1.536
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 37,4 % 45,7 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 100,1 % 108,8 %
Anzahl Familienzentren 7 7
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 447
(50,1 %)
514
(55,0 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 7 7
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 339 327
davon ambulant 180 173
davon stationär 159 154
Angebote der Familienbildung
Anzahl 280 288
Zum Kindergartenjahr 2014/2015 konnte die Ver-
sorgungsquote für Kinder unter drei Jahren im
Bezirk Nord insgesamt auf 45,7 % ausgebaut wer-
den. Eine Steigerung hat auch die Inanspruch-
nahme der offenen Ganztagsbetreuung im Bezirk
Nord erfahren: Zum Schuljahr 2014/2015 wurden
diese Angebote an den Grundschulen von 55,0 %
der Grundschüler in Anspruch genommen. In Kin-
derhaus-Ost und in Sprakel wurde jeweils eine
neue Gruppe eingerichtet.
Die Arbeit des Jugendzentrums Jugendsalon in
Trägerschaft des Begegnungszentrums Sprick-
mannstraße e.V. wurde zum 01.06.2014 neu aus-
gerichtet, indem die Angebote der Jugendsozialar-
beit weiter profiliert wurden (Einzel- und Gruppen-
angebote, aufsuchende Arbeit). Dazu wurde im
Rahmen einer Projektförderung eine zusätzliche
halbe Stelle eingerichtet, die schwerpunktmäßig
die Begleitung und Beratung im Übergang Schule
und Beruf beinhaltet.
17
Sozialraumreport
Aufgrund der massiven Überschwemmungen im
Sommer 2014 gab es temporäre und örtliche Ein-
schränkungen in der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit im Bezirk Nord. Besonders stark war das
Bürgerhaus Kinderhaus mit der Kinder- und Ju-
gendeinrichtung Wuddi betroffen, so dass die An-
gebote vorübergehend in einem Container bzw.
seit dem 01.11.2014 in einem Ladenlokal an der
Westhoffstraße 134 stattfinden müssen.
Im September hat der Kommunale Sozialdienst im
Bezirk Nord neue Räumlichkeiten in der Kristian-
sandstraße im erweiterten Zentrum Kinderhaus
bezogen. Der Umzug war notwendig, da das Job-
center seine Angebote am Idenbrockplatz auswei-
ten wird.
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2013 2014
Gesamtbevölkerung 21.880 22.026
davon unter 18 Jahren 3.917 3.933
Haushalte mit Kindern 2.275 2.292
Ausländeranteil 1.059
(4,8 %)
1.163
(5,3 %)
Migranten 3.146
(14,4 %)
3.280
(14,9 %)
Geburten 200 206
Der Stadtbezirk Ost konnte im vergangenen Jahr
insgesamt 105 neue Wohnungen durch Um- bzw.
Neubau sowie eine Bevölkerungszunahme von
0,7 % verzeichnen. Dabei hat der Stadtteil Han-
dorf mit einem Einwohnergewinn von 1,1 % den
höchsten Anteil, gefolgt von Gelmer-Dyckburg mit
0,9 % und Mauritz-Ost mit 0,3 %. Die Altersgruppe
der 0- bis 18-Jährigen hat wie bereits ein Jahr
zuvor insgesamt eine Steigerung von 0,4 % erfah-
ren. Dabei ist die deutlichste Zunahme in dieser
Altersgruppe mit 0,8 % im Stadtteil Handorf zu
verzeichnen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2013 2014
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 908 1.007
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 45,4 % 48,7 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 93,4 % 104,3 %
Anzahl Familienzentren 2 2
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 260
(36,7 %)
322
(42,9 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 75 72
davon ambulant 52 30
davon stationär 23 42
Angebote der Familienbildung
Anzahl 116 104
Die Versorgungsquote der Kindertagesbetreu-
ungsangebote im Stadtbezirk Ost konnte zum Kita-
jahr 2014/2015 insgesamt ausgebaut werden. Die
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder stieg
von 45,4 auf 48,7 % und die für die 3- bis 6-
Jährigen auf 104,3 %. Die offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich wurden zum Schuljahr
2014/2015 von 42,9 % der Grundschüler in An-
spruch genommen. Sowohl in Mauritz-Ost als auch
in Gelmer-Dyckburg wurde jeweils eine weitere
Gruppe eingerichtet; in Handorf waren es zwei
weitere OGS-Gruppen. Im Bereich der offenen
Kinder- und Jugendarbeit hat der Träger der Ju-
gendeinrichtung „Cross Over“ in Mauritz-Ost für die
hauptamtliche Fachkraft der Kinder- und Jugend-
18
Sozialraumreport
einrichtung budgetneutral eine Stundenaufsto-
ckung erhalten.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2013 2014
Gesamtbevölkerung 28.070 28.365
davon unter 18 Jahren 5.114 5.139
Haushalte mit Kindern 3.005 3.035
Ausländeranteil 2.227
(7,9 %)
2.476
(8,7 %)
Migranten 6.155
(21,9 %)
6.457
(22,8 %)
Geburten 258 250
Mit einer Bevölkerungszunahme von 1,1 % kann
der Stadtbezirk Südost im stadtweiten Vergleich
überdurchschnittliche Einwohnergewinne vorwei-
sen. Die meisten Bevölkerungszunahmen entfallen
dabei wie bereits im vergangenen Jahr auf die
Stadtteile Gremmendorf-West mit 2,1 % und An-
gelmodde mit 1,8 %. Wolbeck kann einen Einwoh-
nergewinn von 0,6 % verzeichnen, während
Gremmendorf nach wie vor ein stabiles Bevölke-
rungsniveau aufweist.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0 bis 18 Jahren ist im Bezirk Südost insgesamt
trotz eines leichten Rückgangs bei der Anzahl der
Neugeborenen im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 %
gestiegen. Die Zunahmen sind dabei den Stadttei-
len Angelmodde und Gremmendorf-West zuzu-
schreiben. Insbesondere die Altersgruppe der 0-
bis 6-Jährigen hat im Stadtbezirk Südost insge-
samt mit einer Zunahme von 5,2 % die deutlichs-
ten Steigerungen erfahren. Die in den kommenden
Jahren im Baulandprogramm ausgewiesene inten-
sive Wohnbautätigkeit im Bezirk Südost wird für
die Stadtteile Gremmendorf-West, Wolbeck und
Angelmodde mit deutlichen Wachstumserwartun-
gen einhergehen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2013 2014
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.062 1.075
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 42,6 % 39,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 100,1 % 96,8 %
Anzahl Familienzentren 4 4
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 470
(45,6 %)
510
(48,2 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 4 4
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 171 158
davon ambulant 91 79
davon stationär 80 79
Angebote der Familienbildung
Anzahl 114 129
Im Bezirk Südost konnte im Vergleich zum Vorjahr
die Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder
nicht ausgebaut werden. Mit einer Versorgungs-
quote von 39,8 % hat der Stadtbezirk insgesamt
eine rückläufige Entwicklung um 2,8 % vollzogen.
Ein Grund hierfür mag in der Zunahme der 0- bis
6-Jährigen in diesem Bezirk liegen, verdeutlicht
aber auch insbesondere vor dem Hintergrund der
zu erwartenden Wohnbautätigkeit, dass weitere
Ausbauplanungen dringend angezeigt sind.
Die Angebote der offenen Ganztagsbetreuung
haben wie bereits im Vorjahr im gesamten Bezirk
zugenommen. Insgesamt wurden zum Schuljahr
2014/2015 drei neue Gruppen, zwei in Angelmod-
de, eine in Wolbeck, eingerichtet.
Zudem haben die Familienbildungseinrichtungen
die Anzahl ihrer Angebote im Bezirk Südost um ca.
13 % gesteigert und tragen damit dem Wunsch
19
Sozialraumreport
vieler Familien auf wohnortnahe Erreichbarkeit der
Angebote Rechnung.
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2013 2014
Gesamtbevölkerung 37.434 37.399
davon unter 18 Jahren 6.662 6.576
Haushalte mit Kindern 3.914 3.902
Ausländeranteil 3.238
(8,6 %)
3.323
(8,8 %)
Migranten 9.734
(26,0 %)
9.742
(26,0 %)
Geburten 327 319
Der Stadtbezirk Hiltrup weist entgegen der stadt-
weiten Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr ins-
gesamt einen leichten Bevölkerungsrückgang von
0,1 % auf.
Bezogen auf die jeweiligen Stadtteile ist dabei
festzustellen, dass ausschließlich Hiltrup-West
eine Bevölkerungszunahme von 1,0 % erfahren
hat, während Berg Fidel einen Bevölkerungs-
rückgang von 0,6 %, Hiltrup-Ost von 0,1 %, Hiltrup-
Mitte von 0,5 % und Amelsbüren von 0,7 % zu
verzeichnen haben.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0 bis 18 Jahren ist im Bezirk Hiltrup im Ver-
gleich zum Vorjahr um insgesamt 1,2 % zurückge-
gangen. Dabei hat sich auch der Anteil der 0- bis
5-Jährigen im gesamten Bezirk um 1,0 % verrin-
gert. Bezogen auf die jeweiligen Stadtteile stellt
sich der Rückgang in dieser Altersgruppe jedoch
unterschiedlich dar: Während in Berg-Fidel,
Hiltrup-Mitte und Amelsbüren weniger Kinder im
Alter von 0 bis 3 Jahren zu verzeichnen sind, ha-
ben die Stadtteile Hiltrup-Ost und Hiltrup-West eine
Zunahme in dieser Altersgruppe von 7,3 % bzw.
4,4 % erfahren.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2013 2014
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.513 1.494
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 42,5 % 50,2 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 104,8 % 99,7 %
Anzahl Familienzentren 4 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 474
(35,9 %)
500
(40,3 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 218 246
davon ambulant 158 160
davon stationär 60 86
Angebote der Familienbildung
Anzahl 109 123
Zum Kindergartenjahr 2014/2015 konnte die Ver-
sorgungsquote für unter dreijährige Kinder im
Stadtbezirk Hiltrup auf 50,2 % gesteigert werden
und lag damit über der durchschnittlichen stadtwei-
ten Versorgungsquote von 45,1 %.
Der Anteil der Grundschüler, die das Angebot der
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in An-
spruch nehmen, ist im gleichen Zeitraum um 4,4
auf insgesamt 40,3 % gestiegen. Dieser Wert liegt
unterhalb der stadtweiten Inanspruchnahme von
44,4 %. Insgesamt wurde an drei Schulstandorten
in Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West und in Amelsbüren
jeweils eine neue Gruppe eingerichtet. Die Johan-
nesschule Hiltrup wurde zum 31.07.2014 aufge-
löst. Die hier im offenen Ganztag betreuten Kinder
konnten in der Uppenbergschule am Teilstandort
Hiltrup weiter betreut werden.
20
Produktüberblicke
4. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen.
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert.
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und
Jugendarbeit
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
und Durchführung von
OGS-Aufgaben
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien
060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien- und
Jugendgericht
060506 Bezirkliche Sozialarbeit und
Eingliederungshilfe
21
Produktüberblicke
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts, wie Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2014 handelt es sich jeweils
um vorläufige Rechnungsergebnisse.
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen,
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden,
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher
Form zur Verfügung gestellt werden können, um
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten,
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes.
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 -
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik;
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu
tragen.
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen,
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d.h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter Ansatz),
Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezogener
Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener Ansatz)
einbetten.
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke
seit 2013 an folgenden Punkten:
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen
an.
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt.
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte.
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen.
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt:
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres.
Analytischer Schwerpunkt:
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung).
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen
zum Geschäftsbericht“).
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei.
22
Produktüberblicke
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbau-
programm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, För-
derung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unter-
stützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Das Modellprojekt „flexible Kindertagesbetreuung“ der Jahre 2012 und 2013 wurde ausgewertet und die
konzeptuellen Rahmenbedingungen zur weiteren dauerhaften Umsetzung beschrieben und trägerübergrei-
fend abgestimmt. Die im Rahmen der Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2014 beschlossenen Mittel in
Höhe von 100.000 € wurden für die weitere Umsetzung eingesetzt. Grundlage des Konzeptes ist, den Kitas
bedarfsgerecht und unter finanzieller Beteiligung der Eltern eine „Extrazeit“ der Betreuung von Kindern mit
entsprechendem Betreuungsbedarf, die über die reguläre Buchungszeit hinausgeht, zu ermöglichen und für
den personellen Mehraufwand entsprechende Zuschüsse zu leisten. 12 Kitas haben mit dem Flexibilisie-
rungsmodul „Extrazeit“ in 2014 begonnen.
• Am 08.01.2014 ist der Kita-Navigator als stadtweites einheitliches Vormerksystem eingeführt worden.
• Die Betreuung der Flüchtlingskinder wurde bei der Kindertagesbetreuungsausbauplanung quantitativ und
qualitativ berücksichtigt. Für die Aufnahme der Kinder in bestehenden und in neuen Kitas wurden konzepti-
onelle Grundlagen für eine qualitative Betreuung erarbeitet. Schwerpunkt des Konzeptes „Tagesbetreuung
für Flüchtlingskinder“ ist insbesondere ein mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge abgestimmtes Anmelde- und
Aufnahmeverfahren für Kinder aus Flüchtlingsunterkünften. Das Konzept geht auch auf sozialräumliche
Vernetzungs- und Qualifizierungsaspekte ein.
• Die Revision des Kinderbildungsgesetzes in NRW (KiBiz) bringt weitreichende Veränderungen für die pä-
dagogische Arbeit und für die Planung und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen mit sich. Die vom
Land bereitgestellten Fördermittel für die plusKITAS und für die Sprachförderung wurden entsprechend der
gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Förderbedarfe umgesetzt.
• Zur Qualifizierung des Übergangs von der Kita in die Grundschule wurden die Angebote des Kommunalen
Integrationszentrums in den Blick genommen, Kooperationsmöglichkeiten ausgelotet und die Umsetzung
des Projektes „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften“ im Stadtteil Nienberge unterstützt.
Im Zusammenhang mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben sich auch wesentliche Aspekte vorschu-
lischer Beratung verändert. Hierzu wurden entsprechende Hinweise für Kita und Schule in Kooperation mit
dem Schulamt für die Stadt Münster und dem Amt für Schule und Weiterbildung erarbeitet.
Für den Übergang von der Kita in die Schule wurde auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben eine detaillier-
te Arbeitshilfe erstellt.
23
Produktüberblicke
• Zur Qualifizierung der integrativen und inklusiven Erziehung in Kitas wurden in der AG „Inklusive Erziehung“
Inklusionsaspekte im Übergang von der Kita in die Primarstufe erarbeitet und entsprechende Handlungs-
empfehlungen formuliert.
• Im Rahmen der AG „Ausbildungsoffensive Runder Tisch“ (AG ART) wurde eine Fachveranstaltung für El-
tern, Kitafachkräfte und Lehrer/-innen der drei Fachschulen Anne-Frank Berufskolleg, ESPA und Hildegar-
disschule zum Thema „Erziehungspartnerschaft“ durchgeführt. Unter dem Motto „Wir machen gemeinsame
Sache“ diskutierten rund 100 Teilnehmer/-innen die Thematik aus ihren jeweiligen Blickwinkeln. Gegenseiti-
ge Wertschätzung und Akzeptanz wurden als wesentliche Grundlagen einer gelungenen Erziehungspart-
nerschaft herausgearbeitet. Die vielfältigen Ergebnisse dienen als Basis für weitere Fachtage.
• Die Einrichtung von Berufspraktikantenstellen im offenen Ganztag mit dem Schwerpunkt „Übergang Kita -
Grundschule“ wurde unterstützt. An fünf Standorten sind konkrete Kooperationen mit Kitas vereinbart.
• Die u3-Versorgungsquote in Kindertageseinrichtungen wurde im Berichtszeitraum von 28,5 % auf 30,9 %
gesteigert. Insgesamt standen damit im Jahr 2014 193 u3-Plätze mehr zur Verfügung als noch im Jahr
2013.
• Auch für die ü3-Kinder wurden 310 neue Plätze geschaffen; die Versorgungsquote stieg hier von 101,4 %
auf 103,8 %. Somit konnte zu einem kleinen Teil auch der hineinwachsende Jahrgang berücksichtigt wer-
den.
• Insgesamt sind in 2014 fünf neue Kindertageseinrichtungen in Betrieb gegangen.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird weiter fortgesetzt. Für u3- und ü3-Kinder sind rund 100 Plätze
in der konkreten Planung.
• Die flexible Kindertagesbetreuung wird verstetigt. Das Modul „Extrazeit“ wird auf weitere Kitas ausgeweitet
und verstetigt. Modellhaft werden die Öffnungszeiten bei zwei Kitas erweitert, um damit die Betreuungszei-
ten (Beginn und Ende) im Rahmen der Buchungszeiten zu flexibilisieren („Flexizeit“).
• Die Arbeitshilfe „Übergang Kita - Grundschule“ wird abschließend beraten und allen Kitas und Grundschu-
len zur Verfügung gestellt.
• Die Qualifizierung und der Einsatz von Kulturmittlern in Kindertageseinrichtungen werden unterstützt.
• Die Ergebnisse der Fachveranstaltung „Erziehungspartnerschaft“ werden im Rahmen eines Fachvortrages
und eines Praxisnachmittages vertieft.
• Das Konzept „Tagesbetreuung für Flüchtlingskinder“ wird bedarfsorientiert weiter entwickelt.
Ressourcen
• Stellen: 372,81
• Aufwendungen: 84.755.415 €
• Erträge: 59.195.484 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2015
mit einer Versorgungsquote von bis zu 26,7 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
24
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %)
100,2 101,4 100 103,8
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren (in %)
21,2 28,5 25,0 30,9
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Einrichtungsstruktur
Anzahl der Familienzentren 26 27 28 28
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 162 174 178 179
davon:
Einrichtungen katholischer Träger 47 47 48 47
Einrichtungen evangelischer Träger 15 15 15 16
Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 49 49 50 50
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 28 28 29 29
Einrichtungen sonstiger Träger 23 35 36 37
Gruppenstruktur
Anzahl der Gruppen 443 498 455 529
davon:
Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 154 151 150 153
Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 45 48,5 40 56,5
Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von
Elterninitiativen
64 64,5 63 67,5
Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 105 113 97 118
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 75 121 105 134
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.691 7.689 7.768 7.738
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.229 7.292 7.430 7.425
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter
dreijährige Kinder
1.631 2.193 1.942 2.392
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
7.243 7.394 7.505 7.704
25
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt
(0 bis unter 6 Jahren)
8.874 9.557 9.447 10.096
davon:
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
2.280
0
805
1.475
2.844
0
827
2.017
2.200
10
700
1.490
3.396
5
1.055
2.336
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
964
5
150
809
1.322
6
190
1.126
1.276
10
260
1.016
1.436
13
278
1.145
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
5.630
133
2.901
2.596
5.391
107
2.706
2.578
5.971
110
3.143
2.718
5.264
97
2.459
2.708
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
210
60
240
60
240
103,8
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)
331 341 358
Weitere Daten
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 860 923 982
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
22 18 19
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 620 435 435
26
Produktüberblicke
27
Produktüberblicke
28
Produktüberblicke
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter
oder mit bis zu 4 weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster und der Verein Münsteraner Tageseltern e. V.
beraten, vermitteln, begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tagespflegepersonen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Die Anzahl der Plätze in Kindertagespflege liegt auch in 2014 mit 1.212 Plätzen auf einem konstanten Ni-
veau. Hingegen liegt die Zahl der Tagespflegepersonen, die in Münster tatsächlich tätig sind, bei 331. In
den Jahren zuvor wurde diese Zahl bei ca. 400 Personen angesetzt. Für diese Differenz sind zwei Faktoren
verantwortlich. Zum einen ist hier der qualitative Umbau des Leistungsfeldes zu nennen, zum anderen ist
der Rückgang auch ein Ergebnis einer notwendigen Bereinigung der vorhandenen Softwarelösung. Der
Fehler wurde leider erst in 2014 offensichtlich, nachdem das Amt eine parallele Hilfs-Datenbank aufgebaut
hatte. Das Ausscheiden von Tagespflegepersonen, die sich nicht voll qualifizieren wollen, ist im Rahmen
der Strategie des qualitativen Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes gewollt. Aufgrund
dieser Strategie stieg der Anteil der in der dritten Qualifizierungsstufe geleisteten Betreuungsstunden von
2009 mit 57 % auf 86 % in 2014. Von den 331 Tagespflegepersonen sind 290 in der Betreuung von unter
Dreijährigen aktiv. Diese 290 Tagespflegepersonen halten 1.100 Plätze für Kinder bis zu drei Jahren vor.
Von diesen 290 Tagespflegepersonen sind 103 sozialpädagogische Fachkräfte (37 %). 70 % der Plätze für
Kinder bis zu drei Jahren befinden sich im Haushalt der Tageseltern, 28 % der Plätze in Großtagespflege-
stellen und 2 % der Plätze im Haushalt der Eltern. In 2014 ist die Anzahl der Großtagespflegestellen um
sechs auf 36 gestiegen. Vier hiervon sind in Kooperation mit Betrieben entstanden. Ende 2014 gab es ins-
gesamt 16 Großtagespflegestellen im betrieblichen Kontext.
• Im Kinder- und Jugendhilfereport 2013 wurde an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Tagespflegeperso-
nen sich mittelfristig um ihre Existenz sorgen; dies auch, weil das Zusammenspiel von Kindertageseinrich-
tungen und Kindertagespflege unter den Stichworten Konkurrenz und Kooperation besser auf einander ab-
zustimmen ist. Auch durch die zum 01.08.2014 in Kraft getretene zweite KiBiz-Revision ist das Thema
durch den § 14 gesetzlich aufgegriffen worden. In 2014 wurden daher in zwei Workshops die Erfahrungen
und Wünsche von Familienzentren (hier als Vertreter von Kindertageseinrichtungen) sowie von Tagesmüt-
tern und -vätern zu Kooperationen und Übergängen gesammelt. Die Ergebnisse der Workshops wurden in
der „Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung“ vorgestellt. Dabei wurden Informationsveranstaltungen für
Kita-Leiterinnen, der Ausbau der sozialräumlichen Kooperation und die Entwicklung eines Übergangsmo-
dells als nächste Schritte für 2015 beschlossen.
29
Produktüberblicke
Ausblick auf das Jahr 2015:
• „Spielregeln“ für den Übergang von der Kindertagespflege zur Kindertageseinrichtung werden entwickelt.
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt.
• Leitlinien zur Lebensmittelhygiene in das Leistungsfeld Kindertagespflege werden implementiert.
• Das erweiterte Modul des Kita-Navigators für den Bereich Kindertagespflege wird mit Blick auf eine mögli-
che Einführung geprüft.
• Die Leitlinien zur Lebensmittelhygiene, des Infektionsschutzes und der Trinkwasserhygiene werden für den
Bereich Großtagespflege „übersetzt“.
• Ein Inklusionskonzept für das Leistungsfeld Kindertagespflege wird unter Berücksichtigung der zweiten
KiBiz-Revision und der Förderung des LWL entwickelt.
• Die Regelungen der zweiten KiBiz-Revision bezüglich der Kindertagespflege werden umgesetzt (u.a. Kon-
zept und Bildungsdokumentation).
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes.
• Die betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut.
• Die Datenbank Kindertagespflege wird neu konzeptioniert.
• Die bestehenden Geschäftsprozesse werden mit Blick auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands
optimiert.
• Das Handbuch für die Fachberatung wird mit dem Ziel einheitlicher Verfahrensabläufe weiterentwickelt.
Ressourcen
• Stellen: 19,33
• Aufwendungen: 8.032.268 €
• Erträge: 2.779.385 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2015 mit
einer Versorgungsquote von bis zu 13,3 % ausgebaut.
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege um jährlich 2 % erhöht werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v.
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
12,9 14,3 12,5 14,2
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den
Gesamtbetreuungsstunden (in %)
78 84 71 86
30
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.691 7.689 7.768 7.738
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.150 1.223 1.191 1.212
davon:
Kinder von 0 - 3 Jahren 993 1.102 971 1.096
Kinder von 3 - 6 Jahren 76 55 81 55
Kinder von 6 - 10 Jahren 81 66 139 61
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) –
Anzahl
24 30 36
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) -
Plätze
200 261 317
davon:
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume -
Anzahl
20 26 34
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume -
Plätze
167 124 301
Großtagespflegestellen - eigene Räume - Anzahl 4 4 2
Großtagespflegestellen - eigene Räume - Plätze 33 32 16
Betriebliche Kindertagespflegestellen - Anzahl 11 12 16
Betriebliche Kindertagespflegestellen - Plätze 92 103 142
davon:
Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 11 12 16
Betriebliche Großtagespflege - Plätze 92 103 142
Betriebliche Kindertagespflege mit max. 5 Plätzen -
Anzahl
0 0 0
Betriebliche Kindertagespflege mit max. 5 Plätzen -
Plätze
0 0 0
Weitere Daten
Neuvermittlungen 895 705 707
Anzahl Tagespflegepersonen 420 420 331
Begleitete Tagesmütter-Treffen 222 252 218
Kooperationen mit Familienzentren 26 27 28
31
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 677 644 586
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 13.187 12.718 9.988
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %)
20 15 26 13
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an
den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
2 1 3 1
32
Produktüberblicke
33
Produktüberblicke
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Kurzdarstellung
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen u. a. die außerschulische Jugendbildung, sport-
und spielbezogene Angebote, Kinder- und Jugenderholung, Jugendberatung und die Durchführung von Feri-
enmaßnahmen und Ganztagsbetreuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtun-
gen und außerhalb der Einrichtungen aufsuchend statt und richten sich an alle jungen Menschen im Alter von
6 bis 21 Jahren, in speziellen kulturellen Angeboten z. B. auch bis 27 Jahre. Der Offene Ganztag einschließ-
lich der Ferienbetreuung wird an 44 Grund- und Förderschulen, die Bis-Mittag-Betreuung an 47 Grund- und
Förderschulen durchgeführt.
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 - 63 Nr. 2)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplanes wurden konkretisiert und
systematisch bearbeitet.
• Drei Qualitätszirkel in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wur-
den etabliert.
• Der Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit konnte weiter auf nunmehr 63 %
gesteigert werden.
• Die pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen sind ausgebaut wor-
den. So findet zurzeit in Kooperation mit acht Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit eine ziel-
gerichtete Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen der benachbarten Flüchtlingseinrichtungen statt.
• Bei den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind in 2013 das Jugendheim Liebfrauen
Überwasser und in 2014 das Pfarrer-Eltrop-Heim aus der Förderstruktur herausgenommen worden, werden
aber weiter einzelfallbezogen durch die Richtlinienförderung unterstützt. So erklärt sich die Abweichung des
Rechnungsergebnisses (=41) vom Ansatz (=43). Dafür konnte die Stelle des hauptamtlichen Mitarbeiters im
Cross-Over auf 30 Stunden aufgestockt werden (Ratsentscheidung zum Antrag Nr. 147/2013 nach § 24
GO).
• Die THX-Party, die Dankesfeier für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger
der offenen Kinder- und Jugendarbeit, fand am 19.09.2014 in der Clubschiene statt. Frau Möllers, Vorsit-
zende des AKJF, eröffnete die Veranstaltung, die von rund 400 Gästen besucht wurde. Die nächste THX-
Party soll 2016 stattfinden.
• Die Offene Ganztagsschule ist weiter ausgebaut worden. Die Anzahl der Gruppen ist zum Schuljahresbe-
ginn 2014/2015 von 144 um 21 auf 165 Gruppen angestiegen. Mit einem kontinuierlichen Ausbau um rund
10 % pro Schuljahr ist auch weiterhin zu rechnen.
• In der Offenen Ganztagsschule ist die sogenannte Randzeitenbetreuung eingeführt worden, d.h., dass an
Schulen, die den Bedarf gemeldet haben, auch Kinder nach 16 Uhr bis maximal 18 Uhr weiter betreut wer-
den. Das Projekt findet zurzeit an 8 Schulen statt.
34
Produktüberblicke
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Die Netzwerkstrukturen und Stadtteilarbeitskreise werden auf Mindeststandards geprüft.
• Es erfolgt eine Konzeptentwicklung für die aufsuchende Jugendsozialarbeit zur Präsenz bei öffentlichen
Veranstaltungen.
• Der Ausbau der pädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche wird weiter vorangetrieben.
• Die Plätze im offenen Ganztag werden weiter bedarfsgerecht ausgebaut.
• Die Randzeitenbetreuung im offenen Ganztag wird ausgebaut.
• Die Entwicklung von Raum- und Verpflegungskonzepten im offenen Ganztag ist vorgesehen.
• Die Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag wird angestrebt.
Ressourcen
• Stellen: 150,92
• Aufwendungen: 16.589.449 €
• Erträge: 8.225.241 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
50 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, haben regel-
mäßige Öffnungszeiten am Wochenende.
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) wird
erhalten.
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit soll bis 2014 auf
mindestens 13 % gesteigert werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenend-
öffnung (in %)
53 57 50 63
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung)
9.479 9.551 9.303
Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen
an Kindern und Jugendlichen im Alter von 6-20 Jahren
im Stadtgebiet
11 13 13
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 45 42 43 41
von freien Trägern 36 33 34 32
in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9
davon:
35
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
katholisch 13 12 13 11
evangelisch 7 7 7 7
sonstige 16 14 14 14
städtisch 9 9 9 9
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
24 24 22 26
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ erreichen
45 42 43 41
Aufsuchende Angebote der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit
13 11 13 11
Offene Ganztagsschulen
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem
Ganztag
45 44 44 44
davon:
Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42 41 41 42
Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 3 3 3 2
Anzahl der Plätze für den Offenen Ganztag 3.543 3.876 4.268 4.305
davon:
Anzahl der Plätze an Grundschulen 3.445 3.790 4.178 4.236
Anzahl der Plätze an Förderschulen 98 86 90 69
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die
Bis-Mittag-Betreuung
2.281 2.227 2.387 2.258
Anzahl der Plätze im Gebundenen Ganztag 798 816 860
Gender Budgeting
Angebotsstunden in der offenen Kinder- und Jugendar-
beit (Förderstruktur) insgesamt
90.000 90.000 90.000
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“
2.368 2.388 4.500
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6-20 Jahren
insgesamt
5.976 4.874 5.211
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von 6-20
Jahren (in %)
50 50 42
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von 6-
20 Jahren (in %)
50 50 58
36
Produktüberblicke
060202 – Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbände engagieren sich u. a. im religiösen, sportlichen oder kulturellen Bereich und als Nachwuchs-
organisationen der Wohlfahrtsverbände. Kennzeichen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die
Arbeit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und
Aktionen.
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplanes für die Jugendverbandsarbeit wurden
mit den Jugendverbänden weiter vertieft und konkretisiert.
• 2014 konnten in 59 Qualifizierungsmaßnahmen wieder fast 500 Jugendliche für die ehrenamtliche Kinder-
und Jugendarbeit als Gruppenleiter qualifiziert werden. Die Zahl ist um etwa 60 Jugendliche gesunken, was
vermutlich der immer weiter reduzierten Freizeit und dem damit verbundenen zeitlichen Engagement der
Jugendlichen geschuldet ist. Um eine qualifizierte Aussage treffen zu können, muss die weitere Entwicklung
aber in den nächsten Jahren beobachtet werden.
• Die THX-Party, die Dankesfeier für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger
der offenen Kinder- und Jugendarbeit, fand am 19.09.2014 in der Clubschiene statt. Frau Möllers, Vorsit-
zende des AKJF, eröffnete die Veranstaltung, die von rund 400 Gästen besucht wurde. Die nächste THX-
Party soll 2016 stattfinden.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplanes für die Jugendverbandsarbeit sollen in
2015 umgesetzt werden.
• Das Verfahren zur Abfrage des Berichtswesens in der Jugendverbandsarbeit wird im Frühjahr 2015 ange-
wendet. Dadurch soll die Anzahl der teilnehmenden und erreichten Kinder und Jugendliche in den Jugend-
verbänden, ebenso wie die Anzahl der dort ehrenamtlich tätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen
ermittelt und die dort erbrachten Leistungen dokumentiert werden. Das Verfahren wurde mit den Jugend-
verbänden abgestimmt.
Ressourcen
• Stellen: 0,61
• Aufwendungen: 301.258 €
• Erträge: 286 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Es werden mindestens 60 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 600 Teilnehmenden durchgeführt.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen.
37
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen
61 60 59
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen
561 600 496
Anzahl der Firmenvergünstigungen 84 84 80 81
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit
Jugendverbände in Münster 24 24 24 24
davon:
Katholische Jugendverbände 7 7 7 7
Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3
Sonstige Jugendverbände 14 14 14 14
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 64 68 60 60
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen 19 15 14
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 216 150 114
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 31 35 34
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 300 400 343
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 11 10 11
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 45 50 39
38
Produktüberblicke
060301 – Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichender
Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation oder Migrationserfahrung, Wohnungslo-
sigkeit. Durch Angebote der Lernförderung, Migrations- und Wohnhilfen sowie der aufsuchenden Arbeit /
Streetwork werden junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung angesprochen, gestärkt und befähigt,
eigenständig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren.
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Im Rahmen der aufsuchenden Cliquenarbeit der Einrichtung Streetwork wurde die Kooperation und Vernet-
zung mit den Jugendeinrichtungen im Sozialraum Mitte Nord weitergeführt. Auffällige Cliquen im Stadtteil
wurden erkannt und Lösungen erarbeitet. Gemeinsam mit den Fachkräften der aufsuchenden Arbeit des
Caritasverbandes für die Stadt Münster gestaltete die Streetwork zwei Workshops an der Jugendinfomesse
in der Fürstenbergschule und an der Gesamtschule Mitte. Hier wurden ca. 270 Jugendliche erreicht. Mit
ihnen wurden Cliquenbewegungen und Aufenthalte im öffentlichen Raum dokumentiert und analysiert.
• Das neue Angebot „Männerstammtisch“ - Gesundheitsvorsorge für männliche Besucher mit Lebensmittel-
punkt Straße - wurde mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen quartalsweise in der Einrichtung Street-
work durchgeführt.
• In 2014 wurde ein fachliches Controlling für die mototherapeutische Förderung von Kindern gemeinsam mit
dem Verein für Mototherapie und psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. aufgebaut. Eine erste
Auswertung zur Wirksamkeit der mototherapeutischen Förderung wird nach Rücksendung entsprechender
Daten möglich sein.
• Die Angebote für Flüchtlingskinder wurden konzeptionell weiterentwickelt und werden nun von den sozial-
räumlich tätigen Anbietern der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorgehalten. Darüber hinaus sind die An-
gebote auf aktuell 15 Standorte (bisher 7) ausgebaut worden.
• Eine Steigerung der Angebotsstunden im Bereich der Lernhilfen (pädagogische Lernhilfe, Mototherapie,
heilpädagogische Förderung mit dem Pferd und Teilhabeleistungen) wurde durch einzelne, veränderte Leis-
tungsvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe erreicht. Daraus ergeben sich entsprechende
Steigerungen bei der Anzahl der geförderten Kinder. Diese Effekte werden positiv bewertet.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Das Angebot der Gesundheitsvorsorge für männliche Besucher mit Lebensmittelpunkt Straße wird anhand
der praktischen Erfahrungen weiterentwickelt und qualifiziert. Das Konzept wird schriftlich fixiert.
• Das Konzept „ro.pe.-Training als Modul für die Soziale Gruppenarbeit“ wird 2015 für einen weiteren Stand-
ort in Münster umgesetzt.
• Das geschlechtsspezifische Angebot „Gesundheitsvorsorge für Mädchen und junge Frauen“ wird um be-
darfsorientierte, themenbezogene Angebote unter Beteiligung von verschiedenen Fachkräften aus dem so-
zialen Netzwerk in Münster ergänzt.
39
Produktüberblicke
• Das Projekt „Kurve kriegen“ des Landes NRW wird in Münster umgesetzt. In enger Kooperation mit Polizei
und freien Trägern der Jugendhilfe werden passgenaue Maßnahmen entwickelt, um präventiv Kinder und
Jugendliche von 8 - 15 Jahren zu erreichen und deren Abgleiten in die Kriminalität zu vermeiden.
• Die Angebote für die Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen müssen entsprechend dem stei-
genden Bedarf weiter ausgebaut werden. Für die Mitarbeiter/-innen der ausführenden Jugendeinrichtungen
werden Fortbildungsangebote organisiert.
• Die Entwicklung eines fachlichen Controllings für den Bereich der pädagogischen Lernhilfen musste auf-
grund vielfältiger organisatorischer und fachlicher Veränderungen der Fachstelle auf 2015 verschoben wer-
den.
Ressourcen
• Stellen: 4,56
• Aufwendungen: 1.153.252 €
• Erträge: 41.806 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind zu 90 % ausgelastet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit
(in %)
98 90 96
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit
9 9 9 9
davon:
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5 5
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2 2 2
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3 3
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen
31 31 31 31
Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit
1 1 1
40
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten,
Teilhabeleistungen
6.517 6.000 6.880
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches
Reiten, Teilhabeleistungen
6.390 5.400 6.605
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen
Lernhilfen
39 50 46
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie
58 50 86
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens
67 65 85
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der
Teilhabeleistungen
100 130 145
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der
Jugendsozialarbeit
3.788 3.887 3.845
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen in Flücht-
lingseinrichtungen
146 168 140 240
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen
und jungen Erwachsenen
326 319
41
Produktüberblicke
060302 – Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Hauptschulen,
an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotio-
nale und soziale Entwicklung, Angebote für Schulverweigerung an allen Schulen.
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Eine heilpädagogische Förderung von Kindern des offenen Ganztags an Grundschulen, sogenannte För-
derinseln, konnte in 2014 wie geplant an 11 neuen Standorten eingerichtet werden. Insgesamt gibt es damit
an 18 Grundschulen in Münster eine Förderinsel (Stand: 31.12.2014). Neben dem Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien sind der Caritasverband Münster, die Erziehungsberatungsstelle Südviertel und der Ver-
ein Schule, Jugend, Kids und Co. Träger der Förderinseln. Gleichfalls konnten Mittel für eine zusätzliche
Sprachförderung bereitgestellt werden.
• Die Zahl der betreuten Schüler/-innen an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen konnte in
2014 gesteigert werden. Dies konnte durch verstärkte sozialpädagogische Gruppenangebote erreicht wer-
den. Dabei wurden Schülergruppen gezielt angesprochen, und zu ausgewählten Themen (z.B. Drogenprä-
vention, Mobbing, Sozialkompetenztraining) wurde mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet.
Ausblick auf das Jahr 2015:
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch das Jahr 2015 durch grundlegende Veränderungen im
schulischen Bereich geprägt werden. Dies bedeutet auch fachliche und organisatorische Veränderungen für
den Bereich „Jugendhilfe an Schule“.
• Dem konstant hohen Bedarf bei der Fachberatung Schulverweigerung wird durch die personelle Verstär-
kung um eine halbe Stelle Rechnung getragen.
• Grundsätzlich folgt die Jugendhilfe mit ihren Angeboten im Zuge der Auflösung von Förderschulen den
Schülern an die zukünftigen Regelschulen. Konkret geht es um einen sukzessiven Wechsel des bestehen-
den Personals an den sich auflösenden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen hin zu ausge-
wählten Grundschulen. Gleichzeitig müssen die bestehenden Konzepte und Arbeitsschwerpunkte an die
neuen Schulformen und Zielgruppen angepasst werden.
• Bei der Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe endet die Förderung der bestehenden Stel-
len durch den Bund und wird durch das Land NRW - mit der Vorgabe einer zusätzlichen kommunalen För-
derung - fortgeführt. Hierzu wird eine Veränderung der bestehenden Stellenanzahl erwartet. Eine entspre-
chende Vorlage wird dazu von der Verwaltung erstellt und in den Ausschüssen vorgestellt. Mit der Einfüh-
rung einer sogenannten Bildungscard ab August 2015 wird es weitere Veränderungen im Bereich der Ju-
gendhilfe im Rahmen von Bildung und Teilhabe geben. Mit der Bildungscard soll die Beantragung und Be-
arbeitung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für alle Beteiligten vereinfacht werden. Damit ist eine
weitere Verschiebung des Aufgabenschwerpunktes hin zu einer verstärkten sozialpädagogischen Arbeit
und Beratung verbunden.
42
Produktüberblicke
• Die Richard-von-Weizsäcker-Schule als Förderschule erreicht die nötigen Schülerzahlen nicht mehr und
wird perspektivisch geschlossen. Gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie der Bezirks-
regierung wird ein neues Konzept erarbeitet. Geplant wird ein neuer schulischer Lernort, um Schüler/-innen
mit intensivem Förderbedarf, die längerfristig nicht im Regelsystem beschult werden können, schulisch und
pädagogisch zu unterstützen und zu fördern. Die Jugendhilfe an Grund- und weiterführenden Schulen wird
ihr Konzept weiterentwickeln. Die Herausforderung besteht darin, den Spagat zwischen konzentrierter För-
derung an Spezialstandorten und einer Ausweitung der Präsenz an Regelschulen gerecht zu werden.
• Die Fürstenbergschule wird zum Ende des Schuljahres 2014/2015 geschlossen, demzufolge werden die
dort freiwerdenden Ressourcen der Jugendhilfe an andere Schulstandorte verlagert.
Ressourcen
• Stellen: 20,49
• Aufwendungen: 2.165.403 €
• Erträge: 20.564 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 26 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an den
Hauptschulen“ betreut.
Mindestens 15 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt.
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/-innen werden in das
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl (in %)
20 25 26 19
Anteil der rückgeführten Schüler/-innen an der Gesamt-
zahl (in %)
18 17 15 13
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %)
98 85 90 92
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen
4 4 4 4
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Schüler/-innen an allen Grundschulen 9.223 9.256 9.376 9.464
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.982 1.720 1.709 1.614
43
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Schüler/-innen an allen Gymnasien 10.554 12.546 10.011 9.587
Schüler/-innen an allen Realschulen 4.433 4.067 4.134 3.875
Schüler/-innen an allen städt. Förderschulen 928 732 697 641
Hauptschulen
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 393 435 596 302
Förderinseln
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten
Kinder in den Förderinseln
28 41 28 72
Fachberatung Schulverweigerung
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
beratenen Schüler/-innen
47 48 45 38
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten
Schulverweigerer
46 41 40 35
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %)
79 75 74
Richard-von-Weizsäcker-Schule
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule -
Primarstufe zum Stichtag
50 40 25 28
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule -
Sekundarstufe zum Stichtag
83 52 30 50
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule -
Primarstufe im Berichtszeitraum
60 47 40 49
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule -
Sekundarstufe im Berichtszeitraum
96 65 50 51
Rückgeführte Schüler/-innen der Richard-von-Weiz-
säcker-Schule im Berichtszeitraum
26 19 15 13
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogi-
schen Förderbedarfs) an der städtischen Förderschule
für soziale und emotionale Entwicklung
29 70 26
Förderschulen
Anzahl der Schüler/-innen an den Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt Lernen
516 450 439
Betreute Schüler/-innen an den Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen
258 138 256
44
Produktüberblicke
060303 – Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikator/-innen in Münster.
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 11 ,13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Thematischer Schwerpunkt der Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ in der Session 2013/2014 war
„Alkohol und Social Media“. Die methodisch-didaktischen Bausteine für die Alkoholprävention im Schulun-
terricht wurden unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse der WWU Münster weiterentwickelt. Vor
dem Hintergrund der hohen Einlieferungszahlen Jugendlicher mit Alkoholvergiftung wurde die Adaption des
bundesweiten Präventionsprojekts „HaLT – Hart am Limit“ in Münster vorbereitet.
• Im Rahmen der Weiterentwicklung der Jugendberatung in der Drogenhilfe wurde im Sommer ein Werkstatt-
gespräch „Jugend und Sucht“ mit Fachkräften unterschiedlicher Professionen mit Hauptzielgruppe Jugend-
liche durchgeführt. Inhaltliche Schwerpunkte waren die Themen Abbau von Hemmschwellen, Bewerbung
der Angebote, Familien- und Elternberatung sowie Online-Beratung.
• An insgesamt 48 Fortbildungstagen wurden Fachkräfte der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit sowie
Lehrkräfte für suchtpräventive Arbeit und den Umgang mit drogenkonsumierenden Jugendlichen geschult.
Die dreitägige Fortbildung MOVE - Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen wurde
aufgrund der hohen Anmeldezahlen gleich zweimal durchgeführt. Erstmals konnte die modifizierte Fortbil-
dung (Schul-MOVE) auch für Lehrkräfte angeboten und durchgeführt werden. Für Erzieher/-innen in Kinder-
tagesstätten wurde erstmals die Fortbildung „Kinder und Medikamente - Förderung eines kritischen Um-
gangs“ durchgeführt.
• Die Zahl der Stammklientel (zwei und mehr Beratungsgespräche) in der Drogenberatung lag mit 569 Per-
sonen auf dem hohen Niveau des Vorjahres (davon 78 Angehörige). Auch die Zahl der Erstgespräche ent-
sprach mit 574 fast exakt der aus 2013; 107 Erstgespräche wurden mit unter 21-Jährigen geführt. Die Zahl
der Klientenkontakte mit knapp 3.200 Beratungsgesprächen ist bereits seit 4 Jahren stabil, was auf Kapazi-
tätsgrenzen hinweist. Durchschnittlich wurden 5 bis 6 Beratungsgespräche pro Klient/-in geführt.
• 71 % aller geführten Erstgespräche (Ansatz: 70 %) mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierli-
chen Hilfeprozess. Dreiviertel aller Beratungsprozesse wurden planmäßig beendet (Ansatz: 66 %). Bei im-
merhin 68 % aller beendeten Beratungsprozesse hatte sich in deren Verlauf der Konsumstatus verbessert
(Ansatz: 66 %). Die Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw. übertroffen.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit dem Schwerpunkt „Alkohol und Krankenhauseinlie-
ferung“ fortgeführt.
45
Produktüberblicke
• Das bundesweite Präventionsprojekt „HaLT - Hart am Limit“ wird in Münster implementiert. In diesem Zu-
sammenhang ist der Abschluss der Kooperationsvereinbarungen mit allen Krankenhäusern vorgesehen.
Die Umsetzung ist ab dem 01.02.2015 geplant.
• Im Rahmen der Weiterentwicklung der Jugendberatung werden die Arbeitsergebnisse aus dem Werkstatt-
gespräch „Jugend und Sucht“ (Abbau von Hemmschwellen, Überprüfung neuer Zugangswege, Bewerbung
der Angebote, Familien- und Elternberatung als integraler Bestandteil u.a.) umgesetzt.
• Die Fachkräfte der offenen Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit werden für Suchtprävention und den Umgang
mit Drogen konsumierenden Jugendlichen an der Schnittstelle Jugendhilfe - Drogenberatung weiterqualifi-
ziert.
Ressourcen
• Stellen: 9,05
• Aufwendungen: 1.280.111 €
• Erträge: 253.058 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahren mit einem vorher verein-
barten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess.
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert.
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger,
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %)
80 76 70 71
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-jähriger,
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %)
65 66 74
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet
werden (in %)
75 66 67
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Stammklientel
Stammklientel in der Drogenberatung 517 575 450 569
davon:
männlich 353 390 413
weiblich 62 82 78
Angehörige 102 103 78
46
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Klientenkontakte
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.849 5.661 5.798
Klientenkontakte in der Beratung 3.163 3.274 3.197
davon:
männlich 2.453 2.527 2.465
weiblich 710 747 732
Klientenkontakte insgesamt 9.012 8.935 8.995
Erstgespräche
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 575 573 400 574
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 113 131 75 107
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit
vereinbartem Folgetermin
69 90 50 62
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen 55 68 35 44
Beratungen
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus
86 67 75
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen
132 100 102
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 193 165 172
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 256 250 256
Gruppenangebote
Gruppenangebotstage 127 131 129
davon:
„Cleangruppe“ 48 48 48
„ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 37 41 43
„Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger
Kinder)
18 18 18
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten
12 12 12
FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten
12 12 8
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten
660 676 635
47
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Offene Angebote
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100
Weitere Daten
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 97 87 81
Präventionsberatungen 104 89 66
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 35 46 57
Durchgeführte Fortbildungstage 43 38 48
48
Produktüberblicke
49
Produktüberblicke
060401 – Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes.
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der
ökonomischen Selbständigkeit führt.
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. In den Aufgabenbereichen „Familienbildung“,
„Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge“ und „Schwangerschaftsberatung“ sind
bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Die Kommunale
Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den 4 freien Trägern in einem quartalsmäßig stattfindenden Arbeits-
kreis eng zusammen und passt die Beratungsstandards regelmäßig an veränderte gesetzliche Rahmenbedin-
gungen an.
Mit dem präventiven Angebot „Familienbesuche“ können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, BEEG (Erläuterung siehe Produktgruppenbeschreibung)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Zum 01.01.2014 trat eine umfangreiche Gesetzesänderung zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
in Kraft. Die Aufgabe erforderte einen deutlich gesteigerten Arbeitseinsatz, wodurch sie pünktlich und ord-
nungsgemäß umgesetzt werden konnte. Es konnte auch ein weiterer Anstieg der Antragszahlen (+ 10%)
vermerkt werden. Der Väteranteil bleibt weiterhin im Vergleich zum Landesdurchschnitt überproportional
hoch.
• Im Betreuungsgeldbereich konnten nach den nicht unerwarteten anfänglichen Problemen im Jahr 2014
ca. 1.500 Anträge registriert werden. Diese Anzahl entspricht nahezu dem berechneten Antragsvolumen.
• Im Jahr 2014 wurde im Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten als Schwerpunktthema „Inklusion in
der Familienbildung“ unter folgenden Fragestellungen für jede Einrichtung bearbeitet:
- Wo wird die inklusive Haltung schon gelebt?
- Wo gibt es Entwicklungsmöglichkeiten?
- Wo sind aktuell die Grenzen?
Der Grundkodex der Familienbildungsstätten zur Inklusion lautet: „Alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und
Mitarbeiter/-innen werden wertgeschätzt und so wie es möglich ist inklusive Werte in die Praxis umgesetzt“.
• Der Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen bearbeitete in 2014 das Schwerpunktthema „Kooperation
mit den Schwangerschaftsberatungsstellen sowie mit den Kinderärztinnen und -ärzten - Form, Ausgestal-
tung und Auftragsdefinition“. Das Wissen voneinander bezogen auf die Angebote und Zuständigkeiten der
Erziehungsberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung soll gesteigert werden. Um das Ziel einer
verbindlichen Vernetzung mit klarer Auftragsdefinition langfristig zu erreichen, wurden erste Schritte verein-
bart.
50
Produktüberblicke
• Unter der Federführung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen wurde das „Übergeordnete Netzwerk Frühe
Hilfen“ gegründet. Das Ziel dieser zweimal jährlich stattfindenden Vernetzungstreffen ist insbesondere die
systemübergreifende Zusammenarbeit von Akteuren aus den Ressorts Jugendhilfe, Gesundheitswesen,
Schule und Sozialwesen. Zudem werden Qualifizierungsbedarfe und Fortbildungsthemen benannt, die es
ermöglichen, gemeinsame Qualifizierungen anzustreben.
• Im Rahmen des Modellprojektes „Kein Kind zurück lassen“ wurde die zweite Münsteraner Präventionskon-
ferenz durchgeführt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die ressortübergreifende Vernetzung aller Ak-
teure im Bereich der Frühen Hilfen. Die Schwerpunktthemen der Fachvorträge stellten „Frühe Bindung“ und
„Kinder psychisch kranker Eltern“ dar.
• Neben der ersten Stadtteilkoordination im Stadtteil Coerde (Bezirk Nord) und den seit 2011 bereits beste-
henden Stadtteilkoordinatoren/-innen in den Stadtteilen Berg Fidel (Bezirk Hiltrup), Gievenbeck (Bezirk
West) und Gremmendorf/Angelmodde (Bezirk Südost), wurde die Stadtteilkoordination auf der Grundlage
des Ratsbeschlusses vom 19.03.2014 um die Stadtteile Kinderhaus und Mitte erweitert.
• Im Bereich Schwangerschaftsberatung wurde eine Kooperations- und Leistungsvereinbarung mit den
Trägervertretern der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster abgeschlossen.
• Es erfolgte eine Anpassung der Richtlinien für den Sonderfonds (gültig ab 01.04.2014) zur besseren Aus-
lastung des vorhandenen Budgets.
• Am 18. Dezember ist das neue Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) -
betreffend die Landesförderung der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen in NRW - in Kraft getreten.
Danach werden für den Fall, dass die Anträge auf Förderung über die Förderverpflichtung des Landes hin-
ausgehen, die Daten des Jahres 2014 zur Ermittlung und Zuteilung der förderfähigen Fachkraftstellen im
Zeitraum 2016 bis 2020 herangezogen.
• Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt trat am
01.05.2014 in Kraft. Mit dem Gesetz, das auf einer Stufenlösung basiert, werden die Hilfen für Schwangere
mit Anonymitätswunsch ausgebaut sowie die Rechte des Kindes und des Vaters berücksichtigt. Die Ver-
antwortung für die Steuerung und Organisation des Verfahrens liegt bei den Schwangerschaftsberatungs-
stellen.
• Kooperation und Vernetzung im Rahmen von Prävention und Frühen Hilfen auf unmittelbarer und mittelba-
rer Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Aspekte der Arbeit der Fachstelle
Schwangerschaftsberatung und Präventionshilfen Familienbesuche. Insgesamt wirkte die Schwanger-
schaftsberatungsstelle in 15 Netzwerken/Gremien im Rahmen von Prävention und Frühen Hilfen mit. Zu-
dem wurden von der Schwangerschaftsberatung zwei Gruppenveranstaltungen zum Themenbereich Verhü-
tung/Familienplanung durchgeführt.
• Im Bereich Präventionsteam Familienbesuche erfolgte aufgrund der Zuwanderung von Familien ein Ko-
operationsgespräch mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge, der in den Einrichtungen für Flüchtlinge die Fami-
lienbesuche durchführt.
• Die seit 2011 konstant hohen Fallzahlen sind im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung
nochmal deutlich um rund 50 Fälle angestiegen. Dies betrifft sowohl die Erstberatungen als auch die Fälle,
die im Berichtsjahr aus Vorjahren weitergeführt wurden.
• Im Bereich der Konfliktberatung ist ebenfalls ein leichter Zuwachs zu verzeichnen. Die steigenden Fallzah-
len korrelieren mit der Geburtenrate in Münster, die seit 2010 kontinuierlich wächst.
• Die Beratungsgespräche im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung werden zunehmend
komplexer. Individuelle Faktoren wie Migrationshintergrund, Flüchtlings- und damit verbundene traumati-
sche Erfahrungen, psychische Erkrankungen, Probleme im familiären Umfeld sowie Paarprobleme belasten
die Schwangerschaft und erfordern eine umfassende Beratung und Begleitung. Viele Frauen, die sich an
die Beratungsstelle wenden, leben in instabilen Beziehungen und sind bereits ab Geburt des Kindes allein
erziehend.
51
Produktüberblicke
Mehr als 50 % der Ratsuchenden sind Frauen mit anderer Staatsangehörigkeit bzw. Frauen mit deutscher
Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsgeschichte.
Der Arbeits- und Zeitaufwand pro Fall steigt und setzt sich auch nach der Geburt fort. In der Regel erfolgen
pro Fall zwei Beratungsgespräche. Insgesamt wurden 714 Beratungsgespräche im Berichtsjahr 2014 ge-
führt.
• Trotz steigender Geburtenzahlen ist die Zahl der durchgeführten Familienbesuche durch das Präventions-
team konstant geblieben. Familien, die bereits einen Familienbesuch in Anspruch genommen haben, neh-
men auch nach weiteren Geburten das Angebot noch gerne wahr (46 % Familienbesuche mit Geschwister-
kindern).
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Zum 01.07.2015 tritt das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Eltern-
zeit in Kraft. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die umfangreichen Änderungen gerade in Bezug auf die El-
ternzeit auswirken werden. Es ist aber davon auszugehen, dass sich gerade der Beratungsaufwand auf-
grund der unterschiedlichen Aufteilung der Elternzeit deutlich erhöhen wird.
• In 2015 wird der Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen das Schwerpunktthema „Kooperation mit den
Schwangerschaftsberatungsstellen sowie mit den Kinderärztinnen und -ärzten - Form, Ausgestaltung und
Auftragsdefinition“ in Form von konkreten in 2014 erarbeiteten Handlungsschritten weiterbearbeiten. Als
erster Schritt findet ein gemeinsames Treffen der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen und der
Schwangerschaftsberatungsstellen statt, in welchem die Leistungen der beiden Bereiche vorgestellt wer-
den.
• Das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbildungsstätten für das Jahr 2015 lautet „Er-
folgsprojekt Familie“. Hier bestehen die Möglichkeit und die Chance, das Thema unter familienbildnerischen
Aspekten zu vertiefen und spezielle Herausforderungen anzusprechen.
• Die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen wird zum Thema „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ im Herbst
einen Fachtag initiieren.
• In den kommenden Jahren sollen erprobte und bewährte Angebote innerhalb der Präventionsketten auf
gesamtstädtischer bzw. sozialraumbezogener Ebene verstetigt werden. Es gilt, die Zugänge der Kinder, Ju-
gendlichen und Eltern zu den Unterstützungsangeboten weiter zu verbessern, Präventionslücken systema-
tisch zu identifizieren und in ein gesamtstädtisches Präventionskonzept zu integrieren.
• Im Qualitätszirkel Frühe Hilfen findet gemeinsam mit den Stadtteilkoordinatoren/-innen, mit den Schwanger-
schaftsberatungen und dem Gesundheitswesen ein fachlicher Austausch, fachliche Begleitung sowie die
Erarbeitung weiterer Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen statt.
• Die Fachstelle „Präventionsteam/Schwangerschaftsberatung“ wird die Kooperation und Vernetzung im Kon-
text der Frühen Hilfen fortführen:
Auf Initiative der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erfolgt ein Gespräch mit den
beteiligten Fachkräften und Institutionen zur Regelung / Abstimmung des Verfahrens zur vertraulichen Ge-
burt.
Der Arbeitskreis Alleinerziehende wird anlässlich seines 25-jährigen Bestehens im September 2015 einen
Tag für Alleinerziehende anbieten.
• Turnusmäßig ist der Erfahrungsbericht über die Entwicklungen in den Schwangerschaftsberatungsstellen in
Münster verbunden mit dem Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2013/2014 zu er-
stellen.
52
Produktüberblicke
Ressourcen
• Stellen: 16,08
• Aufwendungen: 2.964.242 € (ohne Elterngeld)
• Erträge: 167.355 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden,
wird gehalten.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 35 % gesteigert und
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte
stattfinden.
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll bis 2013 um jährlich 0,5 %
gesteigert und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert
(§§ 16 - 18 SGB VIII) (in %).
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden
innerhalb von 3 Tagen erfüllt.
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und
aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie
unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen leben.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %)
49 45 35 12
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 29 39 40 45
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvor-
geschichte
0 2 2 0
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der
Familienbildung (in %)
31 29 30,5 30
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment
der Erziehungsberatungsstellen (in %)
38 34 35 35
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %)
100 100 100 100
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem
Sonderfonds erhielten
73 83 100 94
53
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus der
Bundesstiftung erhielten
78 79 75 85
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Familienbildung
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
15,23 15,23 15,23
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
11,81 11,63 10,93
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 740 740
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 2,79 2,79 2,86
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.737 3.190 2.700 3.061
im Stadtteil Mitte 1.881 2.264 1.875 2.135
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außen-
bezirken
856 926 825 926
davon:
im Stadtteil West 299 307 282
im Stadtteil Nord 210 280 288
im Stadtteil Ost 118 116 104
im Stadtteil Südost 110 114 129
im Stadtteil Hiltrup 119 109 123
Förderung der Erziehung
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich
Erziehungsberatung)
7 7 7 7
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18 18
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil)
24.230 24.563 24.700 23.426
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII)
9.231 8.275 8.640 8.193
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst
527 523 375
davon:
54
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und
Scheidung)
179 154 120
gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 348 369 155
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen
wurde
1.088 1.162 1.238
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
304 307 300 354
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
57 55 50 60
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl)
111 101 120
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 750 746 796
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung
73 83 94
Elterngeld
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.556 3.735 3.500 4.316
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbei-
tet werden
3.556 1.692 3.500 496
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.462 2.665 2.500 2.860
davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 986 1.032 1.000 1.300
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern
20 25 20 22
Präventionsteam Familienbesuche
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %)
100 100 100
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.240 2.059 2.200 2.058
davon:
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen
13 17 38
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 318 221 138
55
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme,
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.)
670 569 300 424
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 151 220 121
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 37 44 29
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
482 305 274
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer,
Adresslisten)
315 326 200 241
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden
985 895 500 665
56
Produktüberblicke
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das im Juni 2004
gegründete „Netzwerk für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Maßnahmen
und Projekte in unterschiedlichen Handlungsfeldern initiiert bzw. umgesetzt.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Mit dem Anliegen, Familien mit ihren Kindern in unserer Stadt so umfassend und so früh wie möglich die
Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote zu geben, die sie in verschiedenen Lebensphasen
brauchen, wurden im vergangenen Jahr u.a. der wohnortnahe Ausbau und die Flexibilisierung von Kinder-
betreuungsangeboten voran getrieben sowie neue Serviceleistungen für Eltern entwickelt.
• Zum Kindergartenjahr 2014/2015 konnte die Versorgungsquote in Kindertageseinrichtungen und der Kin-
dertagespflege für unter 3-jährige Kinder von 42,9 auf 45,1 % im gesamten Stadtgebiet verbessert werden.
In Unternehmen und Betrieben wurden mit Unterstützung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
50 weitere Kindertagesbetreuungsplätze realisiert. Damit konnte die Anzahl der neu geschaffenen betriebs-
bedingten Kindertagesbetreuungsplätze deutlich gesteigert werden. Die städtische Kita Berg Fidel im Bezirk
Hiltrup wurde zum Familienzentrum umgewandelt. Münster verfügt damit insgesamt über 28 Familienzen-
tren. Zum 01.08.2014 wurde zudem das Projekt „Extrazeit - flexible Tagesbetreuung“ mit zusätzlichen Be-
treuungsstunden in 12 Kitas begonnen. Darüber hinaus wurde zum Schuljahr 2014/2015 an acht Grund-
schulstandorten modellhaft eine Randzeitenbetreuung in Kooperation mit Trägern der offenen Kinder- und
Jugendarbeit eingeführt. Die Betreuung der Kinder an diesen Standorten konnte hierdurch verlässlich auf
16 Uhr bzw. 17 Uhr ausgeweitet werden; eine Grundschule bietet die Erweiterung bis 18 Uhr an.
• Um Eltern die Suche nach einem Kindertagesbetreuungsplatz zu erleichtern, wurde mit dem sogenannten
„Kita-Navigator“ ein neuer Service geschaffen. Der „Kita-Navigator“ bietet eine komfortable Suchfunktion im
Internet, um unter den rund 180 Kitas in Münster die passende Einrichtung für das eigene Kind zu finden
und es dort direkt online vormerken zu können.
• Ein weiterer neuer Online-Service, der in erster Linie für Fachkräfte entwickelt wurde, aber auch Eltern zu-
gänglich ist, stellt die Datenbank „Präventive Angebote in der Stadt Münster“ dar. Diese ermöglicht eine
schnelle und umfassende Information über die vielseitigen Angebote für Familien - von der Schwanger-
schaft bis zum achten Lebensjahr eines Kindes.
• Mit dem Fokus, allen Kindern in Münster ein gelingendes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und
die Vernetzung der verschiedenen Akteure bzw. Unterstützungsangebote zu fördern, wurde im April 2014
mit der zweiten Münsteraner Präventionskonferenz unter dem Titel „Auf den Anfang kommt es an! - Präven-
tiv - Qualifiziert - Vernetzt“ ein wichtiger Beitrag geleistet.
57
Produktüberblicke
• Die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ feierte 2014
ihr fünfjähriges Jubiläum. Mit sechs Vorträgen und zwei zusätzlichen Großveranstaltungen im vergangenen
Jahr wurden insgesamt über 1.650 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht.
• Um Eltern früh über die Leistungspalette der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wurden
die monatlichen Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen Presse sowie die öffentlichkeitswirksamen
Präsentationen des Familienbüros kontinuierlich fortgeführt.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Der Ausbau und die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuungsangebote spielt in der Stadt Münster als ein
entscheidender Faktor einer familienfreundlichen Kommune eine zentrale Rolle und wird weiterhin einen
entsprechenden Arbeitsschwerpunkt bilden. Nach Auswertung der Ergebnisse der TU Dortmund geht
Münster derzeit von einem gesamtstädtischen Betreuungsbedarf in Kindertageseinrichtungen von über
50 % der Kinder unter drei Jahren aus.
• Zu den Etatberatungen 2016 soll den parlamentarischen Gremien zum Projekt „Extrazeit - flexible Kinderta-
gesbetreuung in Münster“ berichtet werden. Darüber hinaus soll ein Erfahrungsbericht zum „Kita-Navigator“
vorgelegt werden. Entsprechend den Landeszuweisungen sollen zudem weitere Kindertageseinrichtungen
zu Familienzentren vordringlich in benachteiligten Sozialräumen weiterentwickelt werden.
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen“ wird 2015 aufgrund der guten Inanspruchnahme mit sechs kostenlosen Vorträgen und einer
Großveranstaltung fortgesetzt. Erstmals soll zudem ein Sondervortrag für Eltern mit Hörbehinderungen
durchgeführt werden.
• Das Kurzzeitbetreuungsangebot „Maxi-Turm“ steht für eine familienfreundlich ausgerichtete Innenstadt. Das
Einstiegsalter im Maxi-Turm ist 2014 offiziell auf Dreijährige ausgeweitet worden und wird beibehalten. So
können Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren die Kurzzeitbetreuung am Prinzipalmarkt in Anspruch nehmen.
Die Attraktivität und der Bekanntheitsgrad dieser Institution soll 2015 u. a. mit 10 besonderen Themenwo-
chen erhalten bzw. gesteigert werden.
• Das Geflecht der Anlaufstellen für Kinder in Notsituationen, die sogenannten „Notinseln“, ist in den letzten
Jahren kontinuierlich gewachsen und mittlerweile auf einem stabilen Niveau, so dass Kinder insbesondere
in der Innenstadt ein gutes Netz mit entsprechenden Ansprechpartnern/-innen in den ausgewiesenen Ge-
schäften bzw. Institutionen vorfinden. Ein weiterer Ausbau ist grundsätzlich gewünscht, wird jedoch vorran-
gig in den Bezirken, in denen die Versorgung noch ausbaufähig ist, vorgenommen.
Ressourcen
• Stellen: 2,72
• Aufwendungen: 250.527 €
• Erträge: 159.855 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto „Was Kinder heute brauchen“,
b) das Familienbüro (mindestens 3 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr).
Mindestens 6 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert
werden.
58
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“
550 1.652
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros
4 2 3 3
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten
werden
11 8 6 5
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze
158 30 20 50
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt
363 393 403 443
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familien-
freundlich zertifiziert sind
16 16 18 16
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr
6.554 8.511 6.500 8.835
Anzahl der Notinseln 275 282 280 283
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm 3.400 3.539
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der
Presse
12 12 12
59
Produktüberblicke
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie,
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet:
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII),
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
Mit den Leistungserbringern in der ambulanten Hilfe zur Erziehung arbeitete das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien im Qualitätszirkel ambulante Erziehungshilfe auch in 2014 eng zusammen. Folgende Themen-
schwerpunkte bestimmten die Zusammenarbeit:
• Es bestand eine Kooperation mit der Gesundheitshilfe, hier speziell mit den Familienhebammen und der
Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes. Einvernehmen herrscht darüber, dass dort, wo sozial-
pädagogische Fachkräfte und Familienhebammen oder das Gesundheitsamt in Familien im Einsatz sind,
eine gemeinsame Hilfeplanung erfolgen soll.
• Die Zusammenarbeit in sogenannten Gefährdungsfällen wurde fortgeführt. Ambulante Hilfen wurden einge-
setzt, um bestehende Gefährdungen für Kinder abzuwenden. Die Vorgehensweisen in Fällen akuter Ge-
fährdungen wurden besprochen und abgestimmt.
60
Produktüberblicke
• Der Qualitätszirkel beteiligte sich an der Arbeit der Projektgruppe „HzE im Kontext psychisch kranker Eltern/
Familien“. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt wollen Träger der Psychiatrie und der Jugendhilfe das
Thema aufarbeiten. Ziel ist es dabei, einen Handlungsleitfaden zu entwickeln, aus dem sich die unter-
schiedlichen Aufgaben und Kooperationsabläufe in der Fallbearbeitung ergeben.
• WIMES-Daten aus den Jahren 2012 - 2013 (Evaluation) zu Fallzahlen, Hilfeanlässen, Hilfedauer und Hilfe-
wirkungen wurden durch das fachliche Controlling des Amtes im Qualitätszirkel vorgestellt, bewertet und
diskutiert.
• In der ambulanten Erziehungshilfe sind die Fallzahlen in der Erziehungsbeistandschaft, der Sozialpädago-
gischen Familienhilfe und der familienunterstützenden Nachsorge geringfügig zurückgegangen.
• Der Verbrauch der Jahresstundenkontingente in den Bereichen Erziehungsbeistandschaft und Sozialpäda-
gogische Familienhilfe (SPFH) liegt mit insgesamt 65.415 Stunden leicht unter dem Vorjahresniveau. Hier-
von entfallen knapp 33 % auf die Erziehungsbeistandschaft und 67 % auf die SPFH. Die Zahlen bewegen
sich damit in einem engen Schwankungsbereich nach wie vor deutlich unter der Planzahl von 75.000 Stun-
den.
• Der Anteil der ambulanten/teilstationären Hilfen im Verhältnis zu den stationären Hilfen hat sich in 2014
leicht verschoben. Dem Fallrückgang von 33 Fällen in der ambulanten Hilfe und von 11 teilstationären Hil-
fen steht ein Anstieg von 41 Fällen in der stationären Hilfe, hier vor allem der Hilfe in Pflegefamilien, gegen-
über. Entsprechend hat sich das Verhältnis ambulanter zu stationärer Hilfe verändert auf 52,4 zu 47,6 %
und liegt damit unter der angestrebten Planzahl von 55 % Anteil ambulanter/teilstationärer Hilfe. Der Anteil
von 52,4 % ambulanter Hilfe ist im Vergleich der Vorjahre ein niedriger Wert. Daraus ergibt sich der Hinweis
auf die wachsende Bedeutung stationärer Hilfen bzw. auf die Notwendigkeit, die Anstrengungen zur Intensi-
vierung ambulanter Hilfen mit Blick auf ihre Wirkung zu verstärken. Der Vorrang des Bemühens familiensta-
bilisierender, ambulanter Hilfen vor sog. Fremdunterbringungen (Heimunterbringung/Pflegefamilie) gilt un-
verändert.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Der in 2015 erscheinende HzE-Bericht 2012 - 2014 wird auf die dargestellte Entwicklung in den ambulan-
ten Erziehungshilfen genauer eingehen und auch möglichen Ursachen bzw. Perspektiven nachgehen.
Ressourcen
• Stellen: 22,10
• Aufwendungen: 9.688.203 €
• Erträge: 563.591 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 55 % betragen.
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.
61
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
81 92 80 88
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18
Monaten beendet worden sind (in %)
91 97 80 98
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
54 56 55 52
Anzahl max. verbrauchter Stunden 68.008 66.145 75.000 65.415
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB
VIII) gesamt
1.612 1.575 1.450 1.555
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung -
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII)
ambulant
866 876 800 815
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20
SGB VIII) - Anzahl der Fälle
18 11 6
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):
Anzahl der Fälle 20 22 27
davon junge Volljährige 20 22 26
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -
Anzahl der Fälle
16 14 7
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
51 50 51
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO)
97 87 76
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 38 35 29
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
1.149 1.159 1.124
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
41 47 39
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 161 203 220 193
davon:
62
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
junge Volljährige 17 22 18
Anzahl der beendeten Fälle 77 102 115 113
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind
70 99 92 111
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 70 96 93
Fälle am 31.12. (Stichtag) 84 101 80
davon junge Volljährige 1 1 2
Jahresstundenkontingent (max.) 16.160 20.958 24.000 21.336
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 378 341 350 329
davon:
Anzahl der beendeten Fälle SPFH 198 170 150 172
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten
beendet worden sind
161 156 120 151
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer
37 14 21
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18
Monaten beendet worden sind (in %)
81 92 88
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer (in %)
19 8 12
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 177 170 157
Fälle am 31.12. (Stichtag) 180 171 157
Jahresstundenkontingent (max.) 48.015 45.187 51.000 44.079
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle)
90 99 100 88
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 4 5 2
davon junge Volljährige 3 5 2
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):
63
Produktüberblicke
64
Produktüberblicke
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
65
Produktüberblicke
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten,
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/-innen mit
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet:
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII),
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII),
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII),
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII),
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII).
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Neben stationären Angeboten nach § 19 SGB VIII förderte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Rahmenkonzepte familienorientierter Hilfe zur Festigung der Eltern-Kind-Bindung. Die emotionale Stabilität
von Müttern/Vätern/Eltern ist in einem hohen Maße davon abhängig, auf welche Netzwerke sie in Belas-
tungssituationen zurückgreifen können.
• Das vorhandene stationäre Angebot zur Diagnostik, im Kontext einer möglichen Kindeswohlgefährdung, im
Zusammenhang familiengerichtlicher Auseinandersetzungen wurde weiterentwickelt. Ziel ist die Verkürzung
der Verfahrensdauer im Interesse der betroffenen (Kleinst-)Kinder.
• Unter der Überschrift „Elternarbeit zwischen Beheimatung und Rückführung“ sind neue Leistungsangebote
für Eltern auf der Schnittstelle stationärer und ambulanter Hilfen zur Erziehung in der Erprobungsphase. Die
beteiligten Einrichtungen und Beratungsdienste entwickelten in Arbeitsgruppen gemeinsame Grundlagen
einer gelingenden Rückführung von jungen Menschen und erprobten neue Formen der Zusammenarbeit.
Ziel ist die Etablierung von geeigneten Angeboten.
• In den Qualitätsdialogen nach § 79a SGB VIII stellten die freier Träger die Verankerung von „Beteiligungs-
und Beschwerdemöglichkeiten“ der jungen Menschen in ihren Einrichtungen dar. Die Erfahrung, sein Um-
feld aktiv mitgestalten zu können, ist ein wesentlicher Entwicklungsbaustein für junge Menschen um sog.
Selbstwirksamkeitserfahrungen zu machen. Gerade junge Menschen, die in ihrem bisherigen Leben nicht
die Wertschätzung und Achtung erfahren haben, profitieren insbesondere von dieser neuen Erfahrung.
66
Produktüberblicke
• Pflege- und Adoptivfamilien sind eine besonders kindgerechte Form der „öffentlichen“ Erziehungshilfe. Pfle-
geeltern (bzw. Geschwister, Verwandte / erziehende Großeltern) sind dabei auf intensive professionelle
Begleitung angewiesen. Umfassende persönliche oder themenspezifische Beratungsangebote wurden ge-
fördert, da die Anforderungen an eine gelingende Erziehung und Förderung der (Pflege-)Kinder erheblich
gestiegen sind.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Wirkungsanalysen und Evaluationsstudien belegen, dass Angebote zur „Bildung und Teilhabe“ für junge
Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe verstärkt werden müssen. Neben individuellen
Vereinbarungen im Hilfeplanverfahren sind strukturelle Qualifizierungsnetzwerke aufzubauen.
• Da sich die Pflegekinderhilfe weiter differenziert hat und neue Formen der Hilfe entstanden sind, neben
„Laien“ auch Pflegepersonen mit besonderer Qualifikation Kinder und Jugendliche in ihren Haushalten auf-
nahmen, sind fachliche Standards der Arbeit mit Adoptiv- und Pflegefamilien zu überprüfen. Was brauchen
Pflegeeltern an praktischer Unterstützung, um das Aufwachsen eines Kindes, eines jungen Menschen dau-
erhaft als „öffentliche Erziehungsstelle“ im privaten Raum gewährleisten zu können?
• In 2015 ist vorgesehen, das gemeinsame Projekt „Elternarbeit zwischen Beheimatung und Rückkehr“ mit
entsprechenden Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der „Heimerziehung“ als familienorientierte Hilfe zu
beenden.
• Die Entwicklung eines „Handlungsleitfadens“ für psychisch kranke Eltern ist vorgesehen. Vorrangig sollen
Hilfen und Angebote im familiären Umfeld (z.B. Patenfamilien) entwickelt werden.
Ressourcen
• Stellen: 26,95
• Aufwendungen: 20.800.753 €
• Erträge: 3.460.145 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 45 % reduziert und anschließend auf diesem
Niveau beibehalten werden.
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 50 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster
untergebracht werden.
Mindestens 38 % aller Empfänger/-innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %)
47 44 50 49
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
47 44 45 48
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %)
82 74 75 77
67
Produktüberblicke
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %)
38 41 38 45
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB
VIII) gesamt
1.612 1.575 1.450 1.555
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 746 699 650 740
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
(ohne Kostenerstattungsfälle)
637 594 546 628
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle
25 19 23
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 242 244 210 280
davon:
junge Volljährige 10 7 20
im Berichtsjahr beendete Fälle 47 28 44
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 184 209 233
Fälle am 31.12. (Stichtag) 195 216 236
davon junge Volljährige 7 7 11
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 129 134 162
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 113 110 118
davon junge Volljährige 6 2 5
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 77 55 62
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 395 350 336 348
davon:
junge Volljährige 77 83 85
im Berichtsjahr beendete Fälle 196 144 146
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 215 206 205
Fälle am 31.12. (Stichtag) 199 206 202
68
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
davon junge Volljährige 24 34 42
Neufälle in eigener Zuständigkeit 92 130 101
davon in Münster untergebracht 75 96 78
entspricht an Neufällen in % 79 67 77
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie
67 50 55 41
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 92 130 80 55
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in
Münster
75 96 60 51
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
stationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten):
69
Produktüberblicke
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
70
Produktüberblicke
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bür-
gerliche Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz
oder durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sor-
ge oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesent-
lichen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Un-
terhaltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhalts-
vorschussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in
einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Un-
terhaltsvorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der
Unterhalt vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Die Berufs-, Vereins- und Amtsvormundschaft entwickelt sich seit der Gesetzesreform zu einer sehr persön-
lichen Aufgabe. Entsprechend der neuen Anforderungen haben sich Rolle und Aufgabenverständnis verän-
dert. Die mit Vormundschaften und Pflegschaften beauftragten Fachkräfte qualifizierten sich im Rahmen
verschiedenster Fortbildungen weiter. Ebenso trägt der Austausch in Qualitätszirkeln auf regionaler und
überregionaler Ebene dazu bei, die Erwartungen, Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit weiter zu konkreti-
sieren. Es zeigt sich auch, dass die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, u.a. in der Ausgestaltung der
Richtlinien zur Aufgabenwahrnehmung, weiter konkretisiert werden müssen.
• Die Entwicklung der Zielkennzahlen wird nun ausschließlich durch eine gesetzlich festgelegte Fallobergren-
ze beeinflusst. Ein Vormund soll gemäß § 55 SGB VIII, sofern er nicht mit anderen Aufgaben betraut ist,
nicht mehr als 50 Vormundschaften/Pflegschaften führen, um persönlich für die Entwicklung und Förderung
der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen sorgen zu können.
• Die Wahrnehmung der (Beteiligungs-)Rechte und die Sicherung von notwendigen Hilfeleistungen für junge
Menschen auf der Flucht (sog. unbegleitete minderjährige Ausländer) sowie für Jugendliche „zwischen“ den
Hilfesystemen, die aufgrund von Anpassungsproblemen die vorhandenen öffentlichen Hilfen nicht anneh-
men können/wollen, stellten die jeweiligen Fachkräfte vor besondere persönliche Herausforderungen.
• Die Umstellung auf die Web-Version der Software LogoData für die Beistandschaften und die Unterhalts-
vorschussstelle wurde erfolgreich abgeschlossen.
• Die Gesamtzahl der Beurkundungen ist, gemessen an den Vorjahren, erneut gestiegen; im Vergleich zum
Jahr 2013 um 8,5 %. Infolge steigender Geburtenzahlen sind insbesondere mehr Vaterschaftsanerkennun-
gen und Sorgeerklärungen beurkundet worden.
• Die Unterhaltsvorschussstelle hat in eigenen Fällen (kein Bezug von SGB II-Leistungen bzw. keine Bei-
standschaft) eine Rückholquote von 52 % und damit eine Steigerung zum Vorjahr um 5 % erreicht.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Die Richtlinien und fachlichen Vorgaben für Vormünder und Pfleger werden unter Berücksichtigung der
gesetzlichen und normativen Vorgaben konkretisiert.
71
Produktüberblicke
• Der regionale und überregionale Austausch zur Absicherung gemeinsamer Qualitätsstandards der Vormün-
der und Pfleger unabhängig von Anstellung und Trägerschaft wird fortgesetzt.
• Die Fachkräfte werden im Rahmen der Herausforderungen für junge Menschen auf der Flucht qualifiziert.
• Die monatlichen Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen werden zum 01.01.2015 von bisher 1.000 € auf
1.080 € für Erwerbstätige und von 800 € auf 880 € für Nichterwerbstätige erhöht. Dadurch werden in einer
Vielzahl von Beistandschafts- und Unterhaltsvorschussfällen neue Unterhaltsberechnungen erforderlich.
• Am 01.01.2015 tritt das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nord-
rhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften in Kraft. Damit wird u.a. im Bereich des Un-
terhaltsvorschussgesetzes das Widerspruchsverfahren wieder eingeführt. Widerspruchsbehörde ist jetzt die
Kommune. Damit ist die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der
Stadt Münster für die Entscheidung über Widersprüche zuständig.
Ressourcen
• Stellen: 17,11
• Aufwendungen: 5.180.472 €
• Erträge: 2.073.307 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften / Pflegschaften durch den freien Träger geführt.
Rechtzeitige und mindestens 25 %-ige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %)
97 97 100 97
Anzahl der laufenden Vormundschaften/ Pflegschaften
der freien Träger (Stichtag: 31.12.)
98 76 75 88
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %)
21 19 25 20
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Beistandschaften
Anzahl der Beistandschaften 1.245 1.188 1.300 1.113
Anzahl der Beurkundungen 1.508 1.523 1.550 1.652
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 771 864 894
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 556 600 686
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 572 620 690
Vaterschaftsklagen 26 23 23
72
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Unterhaltsklagen 17 11 27
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,31 1,25 1,13
davon eingezogen für Unterhaltsvorschusskasse,
Arbeitsgemeinschaft bzw. Sozialamt Münster (in Mi-
o. €)
0,12 0,10 k.A.
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €)
0,63 0,68 0,70
Amtsvormundschaften und -pflegschaften
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 361 351
davon
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
211 189 180 176
auf freie Träger übertragen 98 94 91
durch Berufsvormünder geführt 45 53
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 33 31
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 274 319
davon
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
145 129 150
auf freie Träger übertragen 55 76 88
durch Berufsvormünder geführt 37 40 50
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 26 29 31
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger
107 105 125 119
Unterhaltsvorschussgesetz
Laufende UVG-Fälle 1.723 1.716 1.800 1.801
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,25 3,16 3,11
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,68 0,58 0,61
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 608 672 729
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 498 562 612
Klagen Unterhaltsvorschuss 5 1 0
73
Produktüberblicke
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen.
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten.
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Am 01.01.2014 trat die neue „Dienstanweisung zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefährdung“ in Kraft. Die
bisherige Dienstanweisung musste auf Grund der gesetzlichen Veränderungen durch das Bundeskinder-
schutzgesetz überarbeitet werden. In sechs Rückspracheterminen wurden den Fachkräften der freien Trä-
ger der Jugendhilfe als Kooperationspartner im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung die Verände-
rungen und die daraus resultierenden Kooperationserfordernisse erläutert.
• Auf Grund der Veränderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz wurden die Vereinbarungen gem. § 8a
Abs. 4 SGB VIII mit den Trägern der freien Jugendhilfe überarbeitet.
• Zur Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, fanden die
ersten beiden Arbeitssitzungen mit den im Arbeitsfeld tätigen Kooperationspartnern statt.
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes führte wie im Vorjahr insgesamt 11 Veran-
staltungen innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung als Information/
Schulung/Fortbildung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zum gesetzlichen Schutz von Kindern und
Jugendlichen bei Gefährdung durch.
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde auf der Fortbildung der Fach-
hochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, „Jenseits von Fernsehkrimis - der Beitrag der Rechtsmedi-
zin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Kooperation zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Uni-
versitätsklinikums Münster und dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien vorgestellt.
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier
Träger trafen sich in zwei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der
Qualitätssicherung.
74
Produktüberblicke
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2014 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu
verbessern.
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet.
• Der fachliche Dialog mit den Familienrichtern/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII wurde
parallel zum „Runden Tisch Familienrecht und Jugendhilfe“ fortgesetzt.
• Im November 2014 wurde gemeinsam mit dem Netzwerk Gewaltprävention und dem Arbeitskreis Berg Fidel
eine Aktionswoche „Gewaltprävention“ im Stadtteil Berg Fidel durchgeführt. Zahlreiche Veranstaltungen für
Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren fanden statt.
• Im Rahmen der Information und Beratung von Jugendlichen, Erwachsenen und Fachkräften wurden thema-
tische (Fach-)Beratungen, Konzeptentwicklungen und Fortbildungen entwickelt und durchgeführt. Zudem
werden im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) zahlreiche Informationsbroschüren vorgehalten,
u.a. die Broschüre „alles klar?“ des KJS. Auf Anfrage wurden diverse Publikationen an Interessierte ver-
schickt.
• Im Jahr 2014 konnte im Düsseldorfer Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales eine Auszeichnung
des Bündnis für Demokratie und Toleranz (Bundesministerien der Justiz und des Innern, Berlin) für die
handlungsorientierten Schulungsmodule zur Aktion NOTEINGANG entgegen genommen werden.
Auch in 2014 wurden weitere Schulungen sowohl in offener Form wie auch Vor-Ort-Teamschulungen
durchgeführt.
• Aktuell gibt es 282 Anlaufstellen für Kinder in Not in Münster. So bieten weiterhin beispielsweise Bäckerei-
en, Fachgeschäfte und Einrichtungen Kindern Schutz und Hilfe in Gefahrensituationen. Koordiniert wird die
Aktion Notinsel vom Kinderbüro des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
• In 2014 wurde die erfolgreiche Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen?!“ fortgesetzt. Die acht Vorträge
wurden von 1.652 Personen besucht. Infoabende für Einrichtungen der freien Jugendhilfe oder Arbeitskrei-
se wurden in 8 Fällen mit 107 Personen organisiert. Zudem haben zwei Workshops mit insgesamt 28 Schü-
lern/-innen stattgefunden.
Im Rahmen der Fortbildungsangebote für Multiplikatoren wurde ein Videoworkshop durchgeführt. Dies führ-
te zur Anschaffung von Materialien zur Fertigung von Filmbeiträgen, damit Jugendhilfe für die Lebenswelt
Jugendlicher adäquate Angebote unterbreiten kann. Die Materialien können im Jib ausgeliehen werden.
• Im Rahmen der Nachhaltigkeit wurde für die ausgebildeten Medienscouts (in Kooperation mit der schulpsy-
chologischen Beratungsstelle der Stadt Münster) ein Wettbewerb ausgeschrieben.
Die Medienscouts der Johannes-Gutenberg-Realschule gewannen hierbei den ersten Preis für ihr Nachhal-
tigkeitskonzept. „Rausgemobbt 2.0“ ist der Titel des Theaterstücks. Ca. 300 Hiltruper Siebtklässler wurden
für das Thema „Cybermobbing“ sensibilisiert. In dem speziell für diese Altersgruppe konzipierten Stück des
Kölner „Comic On!“-Tourneetheaters ging es um die missbräuchliche Nutzung von Smartphones und Com-
putern bei Kindern und Jugendlichen.
Die 60 Münsteraner Medienscouts und 30 Beratungslehrer/-innen wurden 2014 in fünf Veranstaltungen
qualifiziert.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, wird nach
dem Start im Vorjahr fortgesetzt.
• Die Redaktionsgruppe der Handlungsempfehlungen zum Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt trifft
sich zu einer Projektkonferenz.
75
Produktüberblicke
• Die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer erfordert erhebliche konzeptionelle und perso-
nelle Anstrengungen.
• Es erfolgt ein Austausch zur Zusammenarbeit von Polizei und Bundespolizei mit der Rufbereitschaft des
Kommunalen Sozialdienstes.
• Im Rahmen der Social Media Fortbildungsreihe 2015 sind acht Workshops für die Jugendhilfe in Münster
geplant.
• Ein sog. „green screen studios“ für digitale Filmbeiträge für die Jugendhilfe wird eingerichtet.
• Eine Vortragsreihe 2015 „Was Kinder heute brauchen!?" - Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ ist
geplant.
• Auffallend ist das zunehmende Thema „Sexting“. Es bekommt immer mehr mediale Bedeutung in den
Schulen durch die Verbreitung im Internet. Die AG „Medien“ wird in 2015 einen „Fahrplan“ entwickeln, wie
sich Einrichtungen und auch Betroffene verhalten sollten.
• Schulungen zur Aktion NOTEINGANG werden fortgesetzt.
• Die aktive Teilnahme und Unterstützung von Münsteraner Gewaltpräventionsstrukturen ist vorgesehen.
• Zum Thema „Islam“ wird sensibilisiert und es werden Informationsmaterialien bereitgestellt.
Ressourcen
• Stellen: 8,85
• Aufwendungen: 2.066.899 €
• Erträge: 132.596 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche
Kontaktaufnahme statt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage
dauerten (in %)
78 67 90 82
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen
am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattgefunden hat
(in %)
100 100 100 100
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 3
SGB VIII
24 31 39
Anzahl der Inobhutnahmen 122 123 120 211
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 226 224 258
Elternbriefversand * 33.088* 37.574
*aufgrund einer erforderlichen technischen Umstellung konnten in 2012 keine Elternbriefe versandt werden. Diese wurden in 2013 (per Sonderversand an insgesamt
5.453 Familien) nachgeliefert
76
Produktüberblicke
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und Be-
treuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens vor
dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichterstat-
tung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrenseska-
lationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Das Arbeitstreffen mit den beteiligten Professionen im Jahr 2014 wurde dazu genutzt, die laufende Praxis
zu reflektieren und Handlungsfelder sowie getroffene Vereinbarungen in der Kooperation zu erörtern und zu
optimieren.
• Von Juli 2013 bis Januar 2015 nahmen alle Fachkräfte der Bezirke des Kommunalen Sozialdienstes ver-
stärkt Fortbildungsangebote in den Bereichen „Umgang mit hocheskalierenden Elternkonflikten“, „Einbezug
von Kindern und Jugendlichen in die Beratung und Mitwirkung strittiger Elternsysteme“ und „Professionelle
Hilfen bei Trennung und Scheidung“ wahr, um den gewachsenen Anforderungen und Herausforderungen
des neuen FamFG zu begegnen.
• Nicht immer lassen sich persönliche Kontakte zu Kindern im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens
realisieren. Die Gründe sind vielfältig: Kontakte zum Kind werden von den Eltern unterbunden; die Kinder
sind noch sehr jung; zur Vermeidung von Doppelbelastungen in bestimmten Familienkontexten, weil bereits
mehrere Professionen Kontakt zum Kind aufnahmen.
• Das Jugendgericht, die Mitarbeiter/-innen des Vereins sozial-integrativer Projekte, die städtische Drogenbe-
ratungsstelle und die Mitarbeiter/-innen der Fachdienste Jugendhilfe im Strafverfahren führten regelmäßige
Gespräche zur Entwicklung der Jugendkriminalität in Münster, zur Weiterentwicklung der ambulanten Maß-
nahmen und zur Arbeit im Rahmen der Kriminalprävention. Weiterhin fand ein regelmäßiger fachlicher Aus-
tausch zwischen der Polizei und den Fachdiensten Jugendhilfe im Strafverfahren statt.
• Die „Spätstarter“, ältere Jugendliche und Heranwachsende, die erstmalig strafrechtlich in Erscheinung tra-
ten, waren ein Schwerpunkt der Arbeit 2014. Diese Jugendlichen waren zum Teil mit erheblichen Straftaten
belastet und hatten in vielen Fällen einen hohen Beratungs- und Begleitungsbedarf.
• Ein weiterer Schwerpunkt war die Präventionsarbeit mit strafunmündigen Kindern. Hier erfolgten Gespräche
und Hausbesuche in den Familien, in Einzelfällen gemeinsam mit den Mitarbeitern/-innen der Bezirkssozi-
alarbeit.
77
Produktüberblicke
• Die Zahlen der Jugendkriminalität waren im Jahr 2014 leicht rückläufig. Dies entspricht den üblichen
Schwankungen und liegt im bundesweiten Trend. Die vielfältigen Begleitungs- und Präventionsmaß-
nahmen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden, die fachliche Vernetzung aller
an den Verfahren beteiligten Institutionen und die Kooperation der sozialen Einrichtungen und Institutionen
haben diesen positiven Trend nachhaltig unterstützt.
• Die Anzahl der Sexualstraftaten, die vorwiegend von Heranwachsenden begangen wurden, ist im Jahr 2014
angestiegen. Für diese Zielgruppe standen 2014 aufgrund fehlender finanzieller Absicherung keine geeig-
neten Therapiemöglichkeiten bei der KSA zur Verfügung. Freie therapeutische Praxen lehnten die Durch-
führung von Therapien nach jugendrichterlicher Anordnung ab.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Es erfolgt eine Schwerpunktsetzung in der Kooperation der beteiligten Professionen des Runden Tisches.
• Wie bereits im vergangenen Jahr ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes ein
besonderes Anliegen, die Belange des Kindes als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen und
den persönlichen Kontakt zu den Minderjährigen herzustellen sowie sie im gerichtlichen Verfahren zu betei-
ligen. Die persönliche Kontaktaufnahme im Einzelfall soll altersentsprechend in Kooperation mit den Verfah-
rensbeteiligten intensiviert werden.
• Im Bereich der Kriminalprävention wird das Projekt „Kurve kriegen“ - Prävention für Strafunmündige im Alter
von 8 -15 Jahren - finanziert durch das Innenministerium NRW in Münster seine Arbeit in der zweiten Hälfte
2015 aufnehmen.
• Die Mitwirkung an Standards für die Arbeit mit straffälligen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
für den Bereich des LWL Westfalen-Lippe ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2015.
Ressourcen
• Stellen: 12,22
• Aufwendungen: 1.388.506 €
• Erträge: 1.881 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige
im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 80 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal
ein Kontakt hergestellt wurde (in %)
61 77 75 67
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %)
85 85 80 80
78
Produktüberblicke
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Familiengericht
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII
i.V.m. § 1666 BGB
24 31 39
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen
Verfahren)
481 452 440 451
Jugendgericht
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren)
1.453 1.344 1.300 1.195
davon:
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften)
1.037 928 748
Diversionsverfahren 416 416 447
Sozialpädagogische Maßnahmen
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit
6 6 6
mit Teilnehmern/-innen insgesamt 154 172 176
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen
42 45 40
79
Produktüberblicke
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten:
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen,
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern,
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung.
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn ihre seelische
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und
schulische/berufliche Integration im Sinne einer Chancengleichheit gesichert werden, um eine dauerhafte So-
zialleistungsabhängigkeit zu verhindern.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber,
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als
niederschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist.
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen
ergänzt.
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h., auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll.
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen.
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen.
80
Produktüberblicke
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen,
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll.
• Im Bezirk Mitte sind in 2014 etliche Familien mit besonderen sozialen Schwierigkeiten aus anderen Städten
in den Jugendamtsbezirk Münster gezogen, indem sie in einem Frauenhaus auf Grund häuslicher Gewalt
Schutz und Beratung gefunden haben. Die Aufwendungen für solche Familien sind zum Teil erheblich,
wenn es bereits nach Ankunft zu Hilfebedarfen kommt. In der Regel können Mütter mit ihren Kindern jedoch
nach einiger Zeit entweder zurück in ihre bisherige Umgebung oder finden (wenn auch mit wachsender Mü-
he) eine eigene Wohnung in Münster.
• Auch aus dem Haus der Wohnungslosenhilfe steigen die Anfragen nach Hilfe und Unterstützung für Einzel-
fälle, die eine besondere pädagogische Unterstützung oder auch erzieherische Begleitung benötigen. In
Kooperation mit dem Gertrudenhaus des SKF betrifft dies insbesondere Mütter von Kleinkindern, die z.B.
auf Grund von Drogenkonsum und Wohnungslosigkeit bei bevorstehender Geburt in erhebliche Schwierig-
keiten geraten sind.
• Im Bezirk Mitte war die Betreuung für das Falleingangsmanagement der eintreffenden unbegleiteten min-
derjährigen Ausländer bis Ende 2014 angebunden. Rund 110 unbegleitete minderjährige Ausländer hatten
bis zum Jahresende 2014 ihre Erstbetreuung in Münster gefunden, d.h., waren gemäß § 42 SGB VIII als
Inobhutzunehmende versorgt worden.
• Die Kooperation mit der Beratungsstelle EB Süd wird weiterhin intensiv vom Bezirk Mitte schwerpunktmäßig
fortgesetzt.
• Im Bezirk Ost wird nach wie vor das Beratungsbüro in der Osthuesheide in Kooperation mit dem CV betrie-
ben, um der dortigen Bewohnerschaft eine ortsnahe Ansprechmöglichkeit zu sichern.
• Im Bezirk Hiltrup wurde eine enge Kooperation auf Arbeitskreis- und Stadtteilebene fortgesetzt, wie z. B. mit
dem AK Jugend Hiltrup, dem AK Berg Fidel und dem Sozialkreis Amelsbüren. Ferner sind die Familienzen-
tren im Bezirk Hiltrup in besonderer Weise Kooperationspartner mit Erziehungsberatungsstellen und dem
Kommunalen Sozialdienst.
• Im Bezirk West ist die Kooperation mit dem Fachwerk Gievenbeck und den Schulen in besonders intensiver
Weise fortgesetzt worden. In einem regelmäßigen Austausch wird sowohl mit Blick auf Betreuungskonzepte
als auch auf Schnittstellenprobleme zwecks Optimierung der Hilfegestaltung in Einzelfällen beraten.
• Im Bezirk Nord wurde im Sommer 2014 die Fallclearingstelle Nord in Kooperation mit den Schulen aus dem
Bereich Kinderhaus und Coerde unter Beteiligung des Gesundheitsamtes, der Schulpsychologie und der
Schulaufsicht gestartet. Ferner wurde im Bezirk Nord ein weiterer Kurs „Elterntraining“ gemeinsam mit dem
VSE als Träger der Erziehungshilfe abgeschlossen. Diese Elterntrainingskurse sind seit einigen Jahren im
präventiven Betreuungsprogramm des KSD ein erfolgreicher Baustein und werden in wechselnden Bezirken
fortgesetzt.
• Im Oktober 2014 wurde in der Stadthalle Hiltrup anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Kommunalen
Sozialdienstes ein Fachtag (ASD/KSD - Kommunale Sozialarbeit im Wandel der Jahrzehnte) durchgeführt.
Professor Dr. Merchel referierte über die Qualität der ASD-Arbeit heute und Herr Dr. Meysen über die Zu-
kunft des ASD auch unter dem Aspekt der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. An diesem Fachtag
nahmen freie Träger sowie die Beschäftigten des Kommunalen Sozialdienstes teil.
• Im Bereich der Eingliederungshilfen wurden die internen Arbeitsabläufe und Zuständigkeitsbereiche überar-
beitet und in der Arbeitshilfe zu § 35a festgelegt.
81
Produktüberblicke
• Die Anzahl der Eingliederungshilfen nahm in 2014 um ca. 18 % im Vergleich zum Vorjahr zu. Diese Ent-
wicklung resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der ambulanten Hilfen von 175 auf 222 Hilfen.
• Ca. 36 % aller ambulanten Hilfen entfallen auf den Bereich der schulischen Integrationshelfer. Gab es 2012
noch 37 Integrationshilfen, so stieg die Zahl in 2014 um 135 % auf 87, wobei ca. 51 % an Grundschulen
eingesetzt sind. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion an den Schulen in NRW ist mit einem
weiteren Anstieg zu rechnen.
• Der in 2013 begonnene Einsatz von Integrationshelfern aus dem OGS Bereich konnte erfolgreich fortge-
setzt werden.
• Eingliederungshilfen an junge Volljährige haben mit 76 Hilfen in 2012 und 81 Hilfen in 2014 einen relativ
hohen, konstanten Anteil an der Gesamtfallzahl. Jeder 3. Hilfefall im Bereich § 35a ist ein junger Volljähri-
ger.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Für den Bezirk Mitte steht das Thema „Vernetzung zwischen Schulen und der Bezirkssozialarbeit“ im Mit-
telpunkt, an der auch andere Abteilungen des Jugendamtes mitwirken. Ein interner Arbeitskreis mit dem
Schwerpunktgebiet „Familienrecht“ wird von der Bezirksleitung Mitte koordiniert und Fachkräfte des Bezirks
sind z.T. eng in diese Arbeit eingebunden. Der Arbeitskreis plant und begleitet den Runden Tisch „Familien-
recht und Jugendhilfe“, der seit einigen Jahren regelmäßig zusammenkommt.
• Im Bezirk West ist ein weiteres Elterntraining für Eltern im Vorfeld bzw. in Begleitung von Hilfen zur Erzie-
hung vorgesehen.
• Im Bezirk Nord wird intensiv die Fallclearingstelle Schule-Jugendhilfe weiter etabliert. Inzwischen werden
auch vorbereitend Aufnahmen für die Villa Interim beraten, in der Schüler mit verhaltensbedingten Auffällig-
keiten und bei drohendem Schulausschluss eine übergangsweise schulische und jugendhilfefachliche Be-
treuung erfahren.
• Im Bezirk Ost wird ein Fachtag mit dem Thema „Wie gelingt gute Zusammenarbeit mit Familien in Kita,
Schule und Jugendhilfe“ unter Begleitung von Frau Prof. Dr. Tschöpe-Scheffler durchgeführt, der unter der
Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters steht.
• Ergänzend zu diesen bezirklich organisierten Aktivitäten betreibt der KSD eine Reihe von bezirksübergrei-
fenden Projekten. Dazu gehört die „Elternarbeit und Rückführung“ als Projekt mit den stationären Heimträ-
gern in Münster. Hierbei geht es um die Erprobung neuer Formen der Kooperation zwischen ambulanten
und stationären Hilfen zum Zweck der Aktivierung von Rückführungsressourcen für Kinder aus stationären
Hilfen.
• Ferner wird die Auswertung des laufenden Evaluationsprojektes „WIMES“, in der es im Kern um die Qualität
und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung im ambulanten und stationären Rahmen geht, weiter fortgeführt.
Diese Evaluation wird den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes jährlich vorgestellt und unterjährig
mit den Leitungen der KSD-Bezirke ausgewertet.
• Schließlich läuft das Projekt „Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern“ weiter, an dem die Gesundheitshilfe,
freie Träger der HzE und federführend der KSD beteiligt sind.
• Mit Blick auf die überproportional gestiegenen Fallzahlen im Bereich der schulischen Integrationshilfen soll
ein Konzept zum zukünftigen strukturellen und pädagogischen Umgang mit dem Themenfeld der schuli-
schen Integrationshilfen entwickelt werden.
• Es wird darauf hingewirkt, dass Leistungsbeschreibungen stationärer Einrichtungen, die Hilfen gem. § 35a
anbieten, den besonderen Bedürfnissen der Eingliederungshilfe entsprechen.
82
Produktüberblicke
Ressourcen
• Stellen: 15,22
• Aufwendungen: 4.909.665 €
• Erträge: 245.608 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) in be-
stehendem Umfang fort.
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen)
750 775 750 750
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen
(in %)
79 83 70 86
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ansatz
2014
Ist
Bezirkliche Sozialarbeit
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 53
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 23 28 22 22
Eingliederungshilfen
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 194 212 140 258
davon:
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
ambulant
153 175 98 222
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
stationär
41 37 42 36
für junge Volljährige 76 68 81
83
Produktüberblicke
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien
Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen mit
dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2014:
• Im Rahmen des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ und einer
vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Mittelerhöhung für das Jahr 2014 um 50.000 Euro wurden im
Frühjahr 2014 zwei weitere Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen im Bezirk Mitte und Bezirk Nord mit jeweils
einer halben Stelle eingesetzt (vgl. V/0144/2014).
• Über die Umsetzung des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ wur-
de den politischen Gremien nach dreijähriger Laufzeit im 4. Quartal 2014 ein zweiter Sachstandsbericht
vorgelegt (V/0642/2014). Mit diesem umfassenden Bericht wurde aufgezeigt, dass in den verschiedenen
Handlungsfeldern planmäßig alle Angebote bzw. Maßnahmen erfolgreich umgesetzt bzw. verstetigt werden
konnten. Im Dezember 2014 hat der Rat der Stadt Münster auf dieser Grundlage die Fortführung des Maß-
nahmenprogramms für drei weitere Jahre beschlossen und im Rahmen der Haushaltsberatungen die Mittel
von jährlich 152.000 Euro auf 375.000 Euro in 2015, für das Jahr 2016 auf 400.000 Euro und für 2017 auf
300.000 Euro erhöht.
• Um pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und im Offenen Ganztag für das Thema „Resili-
enzförderung“ zu sensibilisieren und das Augenmerk auf die seelische Widerstandskraft des Kindes zu len-
ken, wurde ein Fachvortrag mit dem Titel „Warum Huckleberry Finn und Pippi Langstrumpf so gesund und
schlau sind“ geplant und durchgeführt. Insgesamt nahmen ca. 400 Fachkräfte aus Münster an dieser Ver-
anstaltung teil.
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen" hat im fünften Jubiläumsjahr mit insgesamt acht Vorträgen, davon zwei Großveranstaltun-
gen, eine große Resonanz mit ca. 1.650 Besuchern/-innen erfahren.
• Die Beschlussvorlage „Kinderfreundliche Kommune“ (V/0564/2014) hat im Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien im Ergebnis keine Mehrheit gefunden.
• Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Umwandlungsprozess
der britischen Konversionsflächen, insbesondere der York-Kaserne in Gremmendorf und der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck, mit entsprechenden Stellungnahmen zu den Infrastrukturbedarfen der Kinder- und
Jugendhilfe begleitet.
84
Produktüberblicke
• Für unterschiedliche Planungsanforderungen und Handlungsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe,
wie z. B. dem Ausbau von Familienzentren, dem Einsatz von Stadtteilkoordinatoren und den Standorten
plusKITA, wurden stadtteilbezogene Sozialstrukturdaten aufbereitet und ausgewertet.
• Querschnittsthemen innerhalb der Stadtverwaltung und des Fachamtes, wie z. B. die Umsetzung der Char-
ta Gleichstellung, die Überarbeitung des Integrationsleitbildes der Stadt Münster und die Entwicklung der
Flüchtlingsströme, wurden für die Kinder- und Jugendhilfe aufbereitet und koordiniert.
Ausblick auf das Jahr 2015:
• Die mit dem „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ verbundenen An-
gebote sollen vor dem Hintergrund der Mittelerhöhung ab 2015 verstetigt bzw. entsprechend weiterentwi-
ckelt und ausgebaut werden. Dabei sollen sowohl sozialraum- als auch zielgruppenspezifische Bedarfe be-
rücksichtigt und mit den Grundlagen bzw. Maßnahmen der Programme „Frühe Hilfen“ im Sinne einer ge-
samtstädtischen Maßnahmen- und Finanzierungsstrategie aufeinander abgestimmt werden.
• Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren sowie die Planung Früher Hilfen
und Präventionsangebote wird u. a. im Rahmen der Bedarfsplanung anhand kleinräumiger Sozialindikato-
ren erhoben und ausgewertet.
• Im kommenden Jahr wird sich die Veranstaltungsreihe „Was Kinder heute brauchen“ mit insgesamt acht
Vorträgen an Eltern in Münster richten. In diesem Rahmen ist erstmalig ein Sondervortrag für Eltern mit
Hörbehinderungen in Kooperation mit der Parisozial Münsterland - Beratungsstelle für hörbehinderte Men-
schen und dem Arbeitskreis Hörbehinderung zum Thema „Leben in zwei Welten. Gehörlose Eltern - Hören-
de Kinder“ geplant.
• Die städtebaulichen Planungen der Kasernenflächen werden kontinuierlich begleitet. Dabei werden unter
Berücksichtigung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose und evtl. Nachverdichtungen entsprechende
Infrastrukturbedarfe für die Kinder- und Jugendhilfe laufend aktualisiert und geltend gemacht und in den
Planungsprozess integriert.
• Die Flüchtlingsströme und die damit verbundenen Herausforderungen werden für alle Handlungsfelder der
Kinder- und Jugendhilfe einen Arbeitsschwerpunkt bilden und entsprechende Maßnahmen und Konzepte
erfordern.
• Im September 2015 ist auf Antrag der Ratsfraktionen zu dem Thema „Kinderrechte für unbegleitete und
begleitete minderjährige Ausländer“ ein Hearing geplant.
• Für das Integrationsmonitoring und den im Herbst 2015 geplanten Monitoring-Bericht werden die Daten und
Berichte für die Handlungsfelder „Sprache und Bildung“ sowie „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen
und Dienste“ erstellt.
• Für die Entwicklung einer kommunalen Gesamtstrategie und den Aufbau ressortübergreifender Strukturen
soll eine Arbeitsgruppe „Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“ eingerichtet werden.
85
Jugendhilfeetat
5. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt.
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet
dazu ein SAP-basiertes Verfahren.
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“
des Haushalts, d.h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar.
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 -
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2013 Ansatz 2014
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 88.169.570 € 36.261.790 € 100.711.710 € 46.177.290 €
Kinder- und Jugendarbeit 16.926.030 € 6.473.820 € 18.189.060 € 7.669.720 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
4.362.580 € 364.030 € 4.328.610 € 364.020 €
Familienförderung 3.481.280 € 151.950 € 3.748.680 € 312.750 €
Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien
45.991.430 € 5.784.730 € 45.047.390 € 5.774.530 €
Gesamt 158.930.890 € 49.036.320 € 172.025.450 € 60.298.310 €
86
Jugendhilfeetat
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2014 jeweils
vorläufig):
87
Jugendhilfeetat
Zu betrachten sind besonders die finanziellen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz
für Kinder über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz/
Kindertagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, sind weiterhin
erhebliche, nicht zuletzt finanzielle Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei
den steigenden Aufwendungen (u.a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u.a.
Landeszuweisungen, Elternbeiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“.
Die erheblichen Ertragssteigerungen sind insbesondere vor dem Hintergrund des massiven Ausbaupro-
gramms entstanden. Sie resultieren aus den Landeszuweisungen zu den Betriebskosten für Kindertagesein-
richtungen und Kindertagespflege.
Darüber hinaus sind aufgrund der 2. Stufe der KiBiz-Revision (Gesetz vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336)
),
in Kraft getreten am 01.08.2014, nicht unerhebliche zusätzliche Einnahmen für die veränderte Sprach-
förderung und für sogenannte plusKITAS sowie eine weitere gruppenbezogene Pauschale eingegangen.
Durch kommunalpolitische Entscheidungen ist des Weiteren die Elternbeitragssatzung mehrfach geändert
worden (u.a. 01.08.2013: Erweiterung um 4 weitere EK-Stufen bis zu 150.000 EUR sowie Erhöhung der El-
ternbeiträge in der EK-Stufe bis 95.000 EUR).
Ferner wurde aufgrund der Änderung des Kinderbildungsgesetzes (1. Revision zum KiBiz) die Einführung des
beitragsfreien Kindergartenjahres für das letzte Jahr vor der Einschulung beschlossen. Zum 01.08.2014 ist in
Verbindung mit dem Geschwistererlass für die Kinder im beitragsfreien Kindergartenjahr der fiktive Elternbei-
trag zu berücksichtigen (Landesgesetz), d. h. nur noch Geschwisterkinder unter 3 Jahre (höherer Beitrag) sind
beitragspflichtig.
88
Jugendhilfeetat
Die Finanzdaten der weiteren Produktgruppen 0602 „Kinder- und Jugendarbeit“, 0603 „Förderung von benach-
teiligten jungen Menschen“ und 0604 „Familienförderung“ weisen eine kontinuierliche, konstante Entwicklung
auf.
Steigende Aufwendungen und damit einen steigenden Zuschussbedarf weist die Produktgruppe 0605 „Erzie-
herische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ auf. Dazu wird im Detail auf den HzE-Bericht Münster 2012 -
2014 „Hilfen zur Erziehung in Münster“ verwiesen, der im 3-Jahres-Rhythmus erstellt wird und in diesem Jahr
aktuell vorliegt (Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 29.04.2015, Vorlage
V/0238/2015).
Wie im Vorjahr ist der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen
(57,5 %), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (27,2 %). Der Anteil
der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 10,5 %. Des Weiteren beträgt der Aufwendungsanteil der Förde-
rung benachteiligter junger Menschen 2,8 %, der Anteil der Familienförderung 2,0 %, gemessen am Gesamt-
volumen des Produktbereichs.
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen sei an dieser Stelle auch auf die vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien erstellten, vertiefenden Berichte verwiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbe-
treuungsbericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es
weitere Berichte, u.a. den bereits erwähnten Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster.
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2014 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart.
89
Jugendhilfeetat
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2014 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt.
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen
Produkte aufteilen.
Legende:
Produkt 060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Produkt 060102 Förderung von Kindern in Tagespflege
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen
Produkt 060303 Drogenhilfe
Produkt 060401 Angebote für Familien
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produkt 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/ Adoptionen
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Produkt 060506 Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
90
Jugendhilfeetat
Aufteilung der Zuschussbeträge auf die Produkte im PB 06 - Zuschuss 2014
(in Mio €)
91
Jugendhilfeetat
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt.
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2014 ins-
gesamt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen
in Höhe von 4.434.620 € veranschlagt. 4.298.080
€ der Auszahlungen waren allein der Produktgrup-
pe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreu-
ung zuzuordnen.
Teilfinanzrechnung
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung
Auszahlungen in Höhe von 9.925.849 € getätigt.
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von
1.798.565 € erzielt werden. Die Einzahlungen wur-
den in der Produktgruppe 0601 - Förderung von
Kindern in Tagesbetreuung aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen erreicht und diesem
Zweck entsprechend verausgabt bzw. für das
Folgejahr gebunden. Wesentliche Schwerpunkte
waren wie im Vorjahr der Ausbau der Betreuungs-
plätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch
für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in Kinderta-
geseinrichtungen.
Bürgerhaushalt
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der
Vorlage V/0702/2012/1 (Nachhaltige kommunale
Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 -
2017) beschlossen, das Bürgerhaushaltsverfahren
künftig nur noch in jedem 2. Jahr durchzuführen.
Nach 2012 wurde demzufolge das Bürger-
haushaltsverfahren 2014 durchgeführt. Von den 95
bestplatzierten Vorschlägen richteten sich zwei an
den Produktbereich Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe:
lfd. Nr. 104
Wuddi-Budget für Kinder und Jugendliche aus
armen Familien und/oder mit Migrations-
hintergrund öffnen
lfd. Nr. 367
Förderung von Betriebs-Kindergärten mit flexiblen
Öffnungszeiten
Der Rat der Stadt Münster beschloss im Ergebnis
am 10.12.2014 (Vorlage V/0948/2014), dass der
Vorschlag Nr. 104 in den laufenden Entschei-
dungs-/Planungsprozess einfließt und der Vor-
schlag Nr. 367 nicht aufgegriffen werden soll.
Besonderes Ereignis 2014:
Das Unwetter am 28.07.2014
Durch den extremen Starkregen am Abend des
28.07.2014 kam es in Münster zu Schäden in ei-
nem außerordentlichen Ausmaß und zu einem
Ausnahmezustand in der gesamten Stadt. Die
Verwaltung hat dies in der Berichtsvorlage
V/0839/2014 an den Rat ausführlich dargestellt.
Im Bereich der Kindertagesstätten in städtischen
Gebäuden war die neu eröffnete Kita Kinderbach-
tal (am Bürgerhaus Kinderhaus) am schwersten
beschädigt. Sie war im Erdgeschoss völlig überflu-
tet, es entstand ein Gesamtschaden von rund
500.000 EUR. Bei weiteren Kitas kam es in den
Erdgeschossbereichen, im Dach/Deckenbereich
und in Estrichkonstruktionen zu Schäden.
Für die Beseitigung von Schäden an Kitas von
Elterninitiativen und Eltern-Kind-Gruppen wurden
städtische Mittel zur Verfügung gestellt. Darüber
hinaus gingen speziell für diesen Zweck rund
37.000 EUR an Spenden ein, die weitergeleitet
werden konnten.
Im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen
war das WUDDI im Bürgerhaus Kinderhaus am
schlimmsten betroffen. Für die Beseitigung der
Schäden am Bürgerhaus Kinderhaus (ohne Hal-
lenbad) wurden gesamtstädtisch rund 2,25 Mio.
EUR veranschlagt.
Ausblick
Aufgrund der weiter stetig zunehmenden Anforde-
rungen und des hohen Finanzdrucks bleibt eine
strenge Ausgabendisziplin auch in den kommen-
den Jahren dringend geboten. Nur so ist eine
sach- und fachgerechte Aufgabenerfüllung zu ge-
währleisten. Das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien führt dazu ein permanentes Fach- und
Finanzcontrolling durch.
92
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt.
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
• der Jugendhilfeplanung und
• der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Die Neukonstituierung im Jahr 2014
Nach der Neuwahl des Rates am 25. Mai 2014 musste auch der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien neu gebildet werden. Die konstituierende Sitzung des Gremiums fand am 26. August 2014 statt.
In der neuen Legislaturperiode gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster
nunmehr folgende Personen an (Stand 31.12.2014):
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Jens Christian Heinemann
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt
2. Teresa Küppers
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann
3. Carmen Greefrath
Vertreter: RH Stefan Leschniok
von der SPD
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende)
Vertreterin: Katharina Köhnke
5. RH Robert von Olberg
Vertreterin: RF Doris Feldmann
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: RH Raimund Köhn
7. Karl-Heinz Neubert
Vertreter: Jörg Nathaus
von der FDP
8. Dietmar Uhlenbrock
Vertreter: Robin Tiemeier
von DIE LINKE.
9. RF Fatma Kirgil
Vertreter: Florian Zantow
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Jan-Christoph Horn
11. Stephan Degen
Vertreter: Andreas Czarske
12. Felix Braun
Vertreter: Ernst Cluse
13. Gerhard Dworok
Vertreterin: Marion Kahn
14. Wilfried Stein
Vertreter: Friedhelm Gerhard
15. Johannes Schmanck
Vertreter: Heiko Philippski
93
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke
(Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport)
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Theo Wübbels
Vertreterin: Simone Düsterhus
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Norbert Hartmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Ralf Bleeck
Vertreter: Thomas Götze
Stadtdechant von Münster
7. Bernd Kersken
Vertreterin: Petra Kreuter
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter
8. Pfarrer Frank Beckmann
Vertreter: Rolf Grieskamp
Jüdische Gemeinde Münster
9. David Torres Kaatz
Vertreterin: Ruth Frankenthal
Integrationsrat der Stadt Münster
10. Natalie Eichner
Vertreterin: Beata Arabasz
Sachkundige Einwohner/innen
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster
11. Beate Heeg
Vertreterin: Gabriele Markerth
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband
Münster
12. Gudrun Sturm
Vertreter: Michael Grühn
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
13. Dr. Ralf Kaisen
Vertreterin: Katrin Dorgeist
Diakonie Münster
14. Uwe Wellmann
Vertreterin: Heike Liebrecht
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend
15. Thomas Lammers
Vertreter: Dietmar Wiese
Jugendrat der Stadt Münster
16. Betty Böhnke
Vertreterin: Aylin Lorenz
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster
17. Oliver Elferich
Vertreterin: N.N.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 - Mädchen und Jungen/ Gender
18. Martin Helmer
Vertretung: Susanne Decker
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
19. Dieter Schönfelder
Vertreter: Stefan Bommes
AG 3 - Jugendsozialarbeit
20. Klaus Fröse
Vertreterin: Lisa Leifheit
AG 4 - Familienförderung
21. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Anne Becker
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
22. Sabine Busch-Böckmann
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
23. Michael Kaiser
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener
94
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Beratungsprogramm 2014
Im Jahr 2014 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 5 öffentlichen Sitzungen. Darüber
hinaus fand eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien, des
Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement und der Bezirksvertretung
Münster-West statt. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des Berichts-
jahres zusammengestellt:
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0873/2013 Interimsweise Nutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung des Fachwerk Gieve n-
beck als Dependance der Kita Gescherweg in Münster Gievenbeck
05.02.2014
V/0948/2013 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
zu Beginn des Jahres 2014 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation)
05.02.2014
V/0950/2013 Errichtung einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg in Münster
Coerde als Dependance einer in Coerde bestehenden Kindertageseinrichtung
05.02.2014
V/0963/2013 Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster 05.02.2014
V/0968/2013 Bericht über die Inanspruchnahme von Platzsharingplätzen in Kindertageseinrichtungen
- Bezug zur Verfahrensvorlage V/0900/2012
05.02.2014
V/0783/2013 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 05.02.2014/
19.03.2014
V/0980/2013 Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitssuchende (SGB II) 19.03.2014
V/0981/2013 Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für
die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und
offenen Ganztagsschulen - Zusätzliche Beiträge für Extrazeit in städt.
Kindertageseinrichtungen
19.03.2014
V/0090/2014 Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen 19.03.2014
V/0092/2014 Interim-Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehem. Oxford-Kaserne, Gievenbeck 19.03.2014
V/0096/2014 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2014 19.03.2014
V/0122/2014 Anpassung der Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwan-
gere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“
19.03.2014
V/0126/2014 Perspektiven für die künftige Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Wohngebiet Kinde r-
haus-Brüningheide
19.03.2014
V/0135/2014 Trägerausschreibung für die zweigruppige Dependance einer Kindertageseinrichtung in
Coerde am Kiesekampweg
19.03.2014
V/0141/2014 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2014/2015 19.03.2014
V/0144/2014 Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Stadtteilko-
ordination Frühe Hilfen für den Bezirk Nord - Stadtteil Kinderhaus und den Bezirk Mitte
19.03.2014
V/0146/2014 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Track e.V. 19.03.2014
V/0154/2014 Neubau einer KiTa an der Dreifaltigkeitsschule - Freianlagen
- Planungs- und Baubeschluss -
19.03.2014
95
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0161/2014 Ausweitung der Förderangebote für Grundschulkinder im Offenen Ganztag - Förderin-
seln
19.03.2014
V/0172/2014 Einrichtung neuer Gruppen an Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2014/15 19.03.2014
V/0180/2014 Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2014 zur Sanierung des Jugendheims der
Kath. Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef in Münster-Kinderhaus
19.03.2014
V/0183/2014 Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Pantaleon, Roxel 19.03.2014
V/0187/2014 Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0046/2013
vom 01.10.2013
19.03.2014
V/0210/2014 Flexible Kindertagesbetreuung in Münster 19.03.2014
V/0218/2014 Nutzung einer Teilfläche der Augustin-Wibbelt-Schule als Kindertagesstätte
Auf dem Dorn 14, Münster
- Baubeschluss -
19.03.2014
V/0222/2014 Errichtung einer Fluchttreppe an der Kita Rumphorst, Elisabeth-Selbert-Weg 2
Zustimmung zur Planung und Baubeschluss
26.08.2014
V/0420/2014 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Interimsmaßnahme zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluss Kita
St. Mariä Himmelfahrt, Gelmer-Dyckburg
26.08.2014
V/0421/2014 1.Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschlüsse für
die Kindertageseinrichtung Burgwall und eine Dependance an der Kardinalstraße,
Hiltrup
26.08.2014
V/0422/2014 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Interimsmaßnahme zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluss für die
Kita An der Meerwiese, Coerde
26.08.2014
V/0425/2014 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Trägerausschreibung für die Kinderta-
geseinrichtung auf dem Areal der ehem. Oxford-Kaserne
26.08.2014
V/0445/2014 Bestellung eines Schriftführers/ einer Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses
für Kinder, Jugendliche und Familien
26.08.2014
V/0482/2014 plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderkitas gemäß 2. Kibiz-Änderungsgesetz 26.08.2014
V/0503/2014 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreu ung -
Errichtungs- und Baubeschluss für eine zweigruppige Dependance an der Wienburg-
straße
26.08.2014
V/0564/2014 Kinderfreundliche Kommune 26.08.2014
V/0581/2014 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne
26.08.2014
V/0434/2014 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche, Familien für das Jahr
2013
26.08.2014/
22.10.2014
V/0447/2014 Kindertagesbetreuungsbericht 2014/2015 26.08.2014/
22.10.2014
96
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0637/2014 Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2009 - 2020 für den
Zeitraum 2013 - 2020: Zentrale Ergebnisse
22.10.2014
V/0642/2014 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen
Armutsprävention in Münster“
22.10.2014
V/0647/2014 Villa Interim
Verstetigung des Angebotes für einen außerschulischen Lernort
22.10.2014
V/0661/2014 Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster 22.10.2014
V/0683/2014 Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale
Entwicklung - befristete Fortsetzung des Angebotes
22.10.2014
V/0700/2014 Ausbau und Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche
in Flüchtlingseinrichtungen
22.10.2014
V/0703/2014 Stadtteilkoordination Frühe Hilfen - 1. Erfahrungsbericht 22.10.2014
V/0737/2014 Erstellung einer Kindertageseinrichtung im Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserne 22.10.2014
V/0743/2014 Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen 22.10.2014/
19.11.2014
V/0626/2014 Errichtungsbeschluss: Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Bohl-
weg, Innenstadtring
19.11.2014
V/0697/2014
V/0697/2014/1
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in
Regelschulen
19.11.2014
V/0705/2014 Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014 19.11.2014
V/0723/2014 Neuausrichtung Schulsozialarbeit 19.11.2014
V/0727/2014 Erweiterung der DRK Kita Schatzkiste auf dem Gelände der ehem. York-Kaserne, Er-
richtungs- und Baubeschluss
19.11.2014
V/0729/2014 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2013 19.11.2014
V/0839/2014 Bericht zum Unwetter am 28.07.2014 19.11.2014
V/0866/2014 Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 3. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien)
19.11.2014
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter:
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22
97
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
7. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin
heißt es:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster
beschlossen hat, die Sprecherinnen und Sprecher
zu beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen.
Darüber hinaus zeichnen sich die Aufgabenfelder
der Arbeitsgemeinschaften durch ihre hohe Diffe-
renzierung aus.
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2014):
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
• AG 3 - Jugendsozialarbeit
• AG 4 - Familienförderung
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2014). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das
Folgejahr gegeben werden.
98
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen / Gender
Sprecher/-in Martin Helmer
Stellvertretung Susanne Decker
Geschäftsführung Karin Weinlich
02 51/ 4 92 – 5157
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2014
5
Die Förderung gleicher Chancen ist eine
Forderung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel
3, ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der
AG ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen und
Jungen unter Berücksichtigung ihres biologischen,
kulturellen und sozialen Geschlechts individuell
gefördert und in ihren unterschiedlichen Interessen
gestärkt werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AG 1
haben sich 2014 fünf Mal getroffen, darüber hinaus
fanden weitere Sitzungen in der Unter-AG
Mädchen und der Unter-AG Jungen statt, die sich
mit geschlechtsspezifischen Themen und
Angeboten auseinandersetzten.
Die AG 1 hat sich im Jahr 2014 intensiv mit der
Weiterentwicklung einer Konzeption für die
inhaltliche Entsprechung des Girls‘Days und des
Jungentages beschäftigt. Zudem wurde die Idee
weiterverfolgt, eine münsterspezifische Mädchen-
und Jungen-App zu entwickeln. Die Unter-AG
Mädchen war aktiv an Aktionen zum internatio-
nalen Weltmädchentag am 11.10.2014 beteiligt.
Die Unter-AG Jungen konzipierte einen Fachtag
zum Thema „Wie ticken Jungs“, in dem anhand der
SINUS-Studie die Lebenswirklichkeit von Jungen
im Mittelpunkt stand. Dieser Fachtag stieß bei 102
Kolleginnen und Kollegen der Kinder- und
Jugendarbeit auf reges Interesse und einen
interessierten Austausch.
Im Jahr 2015 sind folgende Themenschwerpunkte
vorgesehen:
• Intensivieren der Netzwerkarbeit
• Arbeit an paritätischen Strukturen
• Darstellung der Arbeit und des Genderbegriffes
auch für neue Kolleginnen und Kollegen
• Fertigstellung einer münsterspezifischen
Konzeption eines Boys‘Days und Girls‘Days zu
den Themenfeldern berufliche Identifikation für
die Jungen und Rollenbilder (Identität und
Sexualität) für die Mädchen
• Weiterarbeit an dem Thema „Jungen-App /
Mädchen-App“ für Münster
• Internationaler Mädchentag 2015
• Nachlese zum Fachtag „Wie ticken Jungs“
• Verankerung des Themenfeldes Inklusion
99
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher/-in Dieter Schönfelder
Stellvertretung Stefan Bommes
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte
der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfe-
trägers
Anzahl der
Sitzungen 2014
6
Die Mitglieder der AG 2 nach § 78 SGB VIII „Kin-
der- und Jugendarbeit“ trafen sich 2014 sechs Mal
für eine Dauer von je zwei Stunden jeweils im Vor-
feld der Sitzungen des Ausschusses für Kinder,
Jugendliche und Familien. Der Tagungsort war das
Dietrich-Bonhoeffer-Haus. Es arbeiteten ca. 20 bis
25 Trägervertreter/-innen bzw. Vertreter/-innen des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit.
Zu einigen Themenschwerpunkten wurden Unter-
arbeitsgruppen gebildet, die ihre jeweiligen Ergeb-
nisse wieder in die AG einspielten. Im Jahr 2014
tagten Unterarbeitsgruppen zu folgenden Themen:
• Inklusion
• Vereinbarung zum erweiterten Führungszeugnis
nach § 72 a SGB VIII
• Vorbereitung und Durchführung THX / Thanks-
Party 2014
Thematisch wurden 2014 u.a. folgende Themen
behandelt:
• 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Münster 2015 - 2020
• Ausbau der stadtweiten Ferienangebote im
Rahmen der Ganztagsbetreuung und der OGS-
Ferienbetreuung
• Arbeitsprofil Aufsuchende Jugendsozialarbeit
• Jugendplätze im öffentlichen Raum
• Inklusive Arbeit
• Jugendrat/Stadtteilkonferenzen
• Kooperationsstrukturen OGS und freie Träger
der Jugendhilfe - Leistungsvereinbarungen
• Wahl des Sprechers sowie der Stellvertretung
der AG 2
• Thanks-Party
• Flüchtlingskinder
Für das Jahr 2015 sind folgende Themen vorgese-
hen:
• Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und
Jugendförderplans 2015 - 2020
• Jugendplätze - öffentlicher Raum für Jugendli-
che
• § 8a Kinderschutz: Auswertung der bisherigen
Praxis - Neuer Einschätzungsbogen
• Beratungskompetenz in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit
• Projektmittelförderung aus dem Landesjugend-
plan
• Verbindliche Netzwerkstrukturen im Stadtteil
• Inklusive Arbeit
• Fachliches Controlling
• Wahl des Jugendrates
• OGS-Finanzierungen
• Zusammenarbeit mit dem KSD
• Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
• Flüchtlingskinder - Weiterentwicklung der päda-
gogischen Angebote
100
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher/-in Klaus Fröse
Stellvertretung Lisa Leifheit
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe, der Trä-
ger von geförderten Maß-
nahmen, dem öffentlichen
Träger und der Arbeitsver-
waltung
Anzahl der
Sitzungen 2014
4
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr
getroffen.
Insgesamt fanden in den vergangenen Jahren 86
Treffen statt. Die Gründungsveranstaltung des AK
13 Jugendsozialarbeit als Vorläufer der heutigen
AG 3 fand im Jahr 1993, also vor 21 Jahren, statt.
Sie wollte Sprachrohr für die Jugendlichen sein
und geballte Informationen an die Kollegen/-innen
weitergeben. Ob das erste Ziel erreicht wurde,
müssten die Jugendlichen beantworten, zumal es
zu der Zeit noch keine sozialen Medien gab und
ausschließlich analog kommuniziert wurde. Die
Informationen für die Kollegen/-innen findet heute
immer noch statt - so falsch lagen die „Gründungs-
väter“ mit ihrer Idee rückblickend betrachtet also
nicht.
Festzuhalten ist, dass die Rolle der Arbeitsge-
meinschaften im Kontext der Jugendhilfe eine we-
sentliche ist. Im Vergleich zu anderen Kommunen,
die zum Teil noch darum kämpfen müssen, dass
die Arbeitsgemeinschaften überhaupt installiert
werden, kann in Münster in einer relativ gut ausge-
statteten Komfortzone gestritten, argumentiert und
mitgearbeitet werden. Auch die Möglichkeit, sich
im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfereports der
Stadt Münster vorstellen zu können, gehört dazu.
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien.
Darüber hinaus waren Themen des Jahres 2014:
• Besuch der Westfalenfleiß AG:
- Vorstellung der dortigen, vielfältigen Be-
schäftigungsmöglichkeiten
- Übergang von Schule in den Beruf
- Teilhabe von Förderschülern/-innen in den
Werkstätten
- Aufnahme von Menschen mit Sucht-
problematik in die Werkstätten
- Vorstellung des Integrationsfachdienstes
• Gemeinsame Sitzung mit der Agentur für Arbeit
und dem Jobcenter Münster zu den Themen
- Jugendarbeitslosigkeit
- Ausbildungsmarkt
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Außerbetriebliche Berufsausbildung
• Übergangsmanagement Schule und Beruf
• Fachcontrolling Jugendhilfe/Schule - Präsentati-
on des Fachcontrollings für die Jugendhilfe an
den Grund- und weiterführenden Schulen
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung. Diese harmo-
nische und konstruktive Zusammenarbeit aller in
der AG soll im Jahr 2015 zu den folgenden The-
men weiter fortgeführt werden:
• Begleitung der Umsetzung des Kinder-
Jugendförderplanes 2015 - 2020
• Jährliches Treffen zur Abstimmung mit der
Agentur für Arbeit / Jobcenter Münster
• Auswirkungen der Inklusion auf die Schulsozial-
arbeit
• Information über Möglichkeiten der Zusammen-
arbeit der Träger der AG 3 mit dem kommuna-
len Integrationszentrum
• Vorstellung des Angebots der Suchtberatung
• Auswirkungen der Entwicklung der Flüchtlings-
zahlen auf die Jugendsozialarbeit
• Information zur aktuellen Situation von Schul-
verweigerern/-innen und die dafür geplanten
oder auch vorgehaltenen Maßnahmen
101
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
• Übergreifendes Jahresthema „Die Optimierung
der Sozialraumarbeit durch bessere Vernetzung
der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
und der Stadtteilarbeitskreise“, Planung eines
Fachtags im Jahr 2015
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII
Familienförderung
Sprecher/-in Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Anna Becker
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier
Träger aus den Bereichen
„ambulante Beratung“ und
„Familienbildung“,
4 Mitarbeiter/-innen des
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien
Anzahl der
Sitzungen 2014
3
Im Einzelnen nehmen Vertreterinnen und Vertreter
folgender Träger an den Terminen teil:
• Haus der Familie Münster e.V.
• Familienverband Junge Gemeinschaft
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e.V.
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V.
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie
• Anna-Krückmann-Haus e.V.
• Beratungsstelle Südviertel e.V.
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum
Münster
• Zartbitter Münster e.V.
• Trialog e.V.
• Caritasverband Münster e.V.
• Verband allein erziehender Mütter und Väter
e.V.
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Münster e.V.
• Pro Familia.
Die AG tagt grundsätzlich an vier festgelegten
Sitzungsterminen im Jahr für jeweils 2 Stunden.
Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin vereinbart.
102
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jahres
2014 waren:
• Vorstellung der Arbeit von je zwei teilnehmen-
den Trägern je Sitzung
• Trennung und Scheidung mit Spezialisierung
auf hochstrittige Eltern und den Einsatz von El-
ternprogrammen
• Vorstellung der Arbeit der Familienhebammen
• Inklusion: Vorstellung der Ergebnisse der ge-
meinsamen Arbeitsgruppe der Stadt Münster
und der freien Träger
• Familie im Wandel: Vereinbarkeit von Familie
und Beruf aus Sicht der Kinder, Vorstellung der
Ergebnisse im AKJF
• Bundeskinderschutzgesetz/Kindeswohl-
gefährdung
Eine Präsentation der Ergebnisse und der weiteren
Arbeitsschritte der AG im Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien fand im Januar 2015
statt.
Die geplanten Themen für das Jahr 2015 sind:
• Erfolgsprojekt Familie: Welche Auswirkungen
haben die Möglichkeiten der Reproduktions-
medizin und die gesellschaftliche Situation von
Familien?
• Inklusion: Auswertung der ersten Umsetzungs-
schritte in den einzelnen Arbeitsfeldern von Fa-
milienbildung und Beratung, Pro und Contra be-
zogen auf Inklusion in Schule und Kita
• Flüchtlingsfamilien/Migration
• Medialisierung der Kindheit
• Fachliche Begleitung der Projekte „Bundesinitia-
tive Frühe Hilfen“ und „Kein Kind zurücklassen“
• Familie und Beruf: Vereinbarkeit aus Sicht der
Kinder, Präsentation der ersten Ergebnisse im
AKJF, Weiterarbeit an der Frage der Konse-
quenzen aus den Ergebnissen
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecher/-in Sabine Busch-Böckmann
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 – 51 30
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2014
7
Am 08.01.2014 startete noch mit Anfangs-
schwierigkeiten, aber auch in der Gewissheit aller
Beteiligten in den Einrichtungen und der Verwal-
tung, dass hier ein Meilenstein in der Kita-Land-
schaft der Stadt Münster realisiert wird, der Kita-
Navigator. Die gegenseitigen Informationen zum
Start, der Erfahrungsaustausch zum 1. Anmel-
dungsdurchlauf, die Benennung von Verbesse-
rungsvorschlägen aus den Kitas sowie die Rück-
meldung zur Umsetzung der Verbesserungen wur-
den in den Sitzungen der AG erörtert. Im Zusam-
menhang damit, aber auch durch die 2. Revision
den Kinderbildungsgesetzes bedingt, war eine
Überarbeitung der Verfahrensabläufe zur Rah-
menstrukturvereinbarung und zum Anmelde- und
Aufnahmeverfahren zwischen dem örtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern
der Kindertageseinrichtung notwendig. Von der
Verwaltung ausgearbeitete Vorlagen konnten in
den Sitzungen abgestimmt werden und waren ein
Schwerpunkt der konstruktiven Zusammenarbeit
im vergangenen Jahr.
Die AG 5 tagt regelmäßig eine Woche vor den
Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien. Nach der Kommunalwahl konsti-
tuierte sich die AG zum Teil mit neuen Vertretern/-
innen der freien Träger. Der Stadtelternrat e.V. trat
nach 10 Jahren von seinem Gastrecht in der AG
zurück, da sich der Jugendamtselternbeirat auch in
diesem Gremium etabliert hat, um die Interessen
der Münsteraner Kita-Eltern zu vertreten. Frau
Sabine Busch-Böckmann wurde als Sprecherin
103
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
und Frau Felicitas Schulte als stellvertretende
Sprecherin wiedergewählt.
Weitere Themen der Beratungen waren:
• Kindertagesbetreuungsbericht 2014
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm
u3
• Vorstellung der Aufgabengebiete und inhaltli-
chen Schwerpunkte des Kommunalen Integrati-
onszentrums
• Flexible Kindertagesbetreuung - Umsetzung der
Extrazeit in Münster
• Bericht zum Unwetter in Münster am 28.07.2014
• Absicherung des regulären Übergangs von drei-
jährigen Kindern von der Kindertagespflege in
die Kita
• Vergabe von Kita-Plätzen in Nachrückverfahren
• Umgang mit Beschäftigungsnachweisen bei
Platzvergaben
• 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes (in Kraft
getreten am 01.08.2014)
• Kriterien zum Ranking plusKITA und Sprachför-
der-Kitas
• Kinderschutz - Erfahrungen in der Umsetzung
§ 8 a SGB VIII
• Inklusion als Querschnittsaufgabe der Kinder-
und Jugendhilfe
Im Jahr 2015 soll es um folgende Themen gehen:
• Weiterentwicklung der Kooperation Kinderta-
geseinrichtung und Kindertagespflege
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach
§ 79 SGB VIII
• Weiterentwicklung von plusKITAS und Familien-
zentren
• Alltagsintegrierte Sprachbildung
• Flexible Kindertagesbetreuung / Übemittagbe-
treuung
• Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder
von 0 - 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen
und Schulen im Primarbereich in NRW
• Kindesschutz - trägerübergreifender Austausch
zur Umsetzung und Beschwerdemanagement
• Inklusion
• Beobachtung der Fachkräftebedarfsentwicklung
• Kinder aus Flüchtlings- und Migrationsfamilien
• Kita-Navigator: Anmelde- und Aufnahme-
verfahren
104
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher/-in Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 56 81
Karl Materla
02 51/ 4 92 – 56 81
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2014
4
Im Jahr 2014 waren nach der Kommunalwahl die
Sprecher/-innen der Arbeitsgemeinschaften neu zu
wählen. In der AG 6 wurden Herr Kaiser als Spre-
cher sowie Herr Dr. Höfener als Stellvertretung
bestätigt.
Neben der Erörterung aller im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien behandelten Ta-
gesordnungspunkte (jeweils in Vorbereitung der
Sitzungen) standen folgende Themen im Fokus:
• Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen
• Beschwerdemanagement
• Selbstverständnis der AG / Veränderung der
Arbeitsform der AG
• Inklusion
• Flüchtlingssituation in Münster / Angebote
• Villa Interim
• Soziales Lernen
• Problematik: Vielzahl von Arbeitskreisen in glei-
cher/ähnlicher Zusammensetzung - mögliche
Bündelung?
Im Jahr 2015 sind folgende Themen geplant:
• Unbegleitete minderjährige Ausländer und Mig-
ration
• Veränderung der Schullandschaft und der Ein-
fluss auf die Jugendhilfe Münster
• HzE-Bericht 2012 - 2014
• Junge Volljährige „Care Leaver“
• Unterbringung von jungen Kindern
• Erfahrungsaustausch zu WIMES und die Evalu-
ation von Wirkung in der Jugendhilfe
• HzE und Regelangebote mit Blick auf den Kin-
der- und Jugendförderplan
• Sozialräumliche Angebote und Regelangebote
• Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen im
Allgemeinen:
Fachtagung mit dem anschließenden Blick auf
die örtlichen Gegebenheiten in Münster
105
Jugendrat
8. Jugendrat
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 18.
Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes Angebot
in Münster einzurichten, bietet die Stadt Münster
den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen.
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8
und 11 SGB VIII und der UN-
Kinderrechtskonvention resultiert. Das Kinder- und
Jugendfördergesetz NRW vom 1. Januar 2005
konkretisiert diese Forderung.
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster:
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster.
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen
auf kommunalpolitische Prozesse.
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv
mitgestalten.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben.
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster
Die am 29.09.2010 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage
V/0445/2010/1 „Jugendrat der Stadt Münster -
Weiterentwicklung und Profilschärfung“) waren im
zweiten Jahr nach der Verabschiedung ein Garant
für die erfolgreiche Arbeit des Gremiums und stell-
ten sich als notwendiger Handlungsschritt dar.
Der aus 29 Mitgliedern bestehende stadtweite
Jugendrat setzte sich aus jeweils 4 bzw. 5 Vertre-
tern/-innen aus den 6 Stadtbezirken zusammen,
die im März 2011 in einer Direktwahl gewählt wur-
den. Darüber hinaus gab es diverse Arbeitsge-
meinschaften, die sich konkreten Themen widme-
ten.
Weiterhin besetzte der Jugendrat folgende Ämter:
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus 3
gewählten Mitgliedern)
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre
Stellvertreter/-innen für alle 6 Bezirke
Unterstützung des Jugendrates
Der Jugendrat wird von der Jugendförderung in
seiner Arbeit begleitet und unterstützt:
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des
Jugendrates
• Verschickung von Einladung, Tagesordnung,
Protokoll
• Organisation von Sitzungsräumen
• Anfertigen von Sitzungsprotokollen
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern im
Bedarfsfall
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des
Jugendrates
• Unterstützung der Kontaktstellen des Jugendra-
tes im Bedarfsfall
• Organisation von Vernetzungstreffen
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates
106
Jugendrat
Themen/Projekte des Jugendrates 2013 - 2015
Der amtierende Jugendrat der Stadt Münster tagte
seit seiner konstituierenden Sitzung im Jahr 2013
an insgesamt 17 Sitzungsterminen. Darüber hin-
aus gab es Sitzungen der verschiedenen Arbeits-
gemeinschaften. Der Jugendrat hat sich dabei
vorrangig mit folgenden Themen beschäftigt:
• Die Mitglieder des Jugendrates haben insge-
samt zweimal am „Workshop unter Palmen“
(Landestreffen der NRW-Jugendräte in Herne)
teilgenommen.
• Seit 2013 arbeitet der Jugendrat thematisch in
den Arbeitsgemeinschaften AG Jipa (Jugendli-
che inklusiv politisch aktiv), AG Trendsport, AG
Partykonzept, AG Öffentlichkeitsarbeit, AG Mo-
nastir.
• Das Projekt Jipa wurde in Zusammenarbeit mit
SeHT Münster e.V. - einer gemeinsamen Ar-
beitsgruppe für Kinder und Jugendliche mit und
ohne Behinderung weitergeführt.
• Die stadtweite Jugendparty „Partyalarm“ wurde
in Kooperation mit der Jovel Music Hall weiter-
entwickelt. Der „Partyalarm“ wird als regelmäßi-
ge Veranstaltung im Jahr 2015 fortgesetzt.
• Der Web- und Facebookauftritt wurde weiter-
entwickelt und neukonzeptioniert.
• Die neue Veranstaltungsreihe „Politikwerkstatt“
als thematische Fortbildung für die Jugendrats-
mitglieder wurde konzipiert.
• Der Jugendrat beteiligte sich an der „thx-Party“,
einer „Dankeschön-Party“ für alle ehrenamtlich
tätigen Jugendlichen in Münster. Veranstaltet
wurde die Party vom Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien, den Jugendverbänden, der
Freiwilligenagentur und der Stiftung Siverdes.
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster
wurde vorgestellt. Es erfolgte ein Austausch mit
aktiven Jugendräten aus anderen Städten.
• Der Jugendrat hat an verschiedenen Workshops
teilgenommen wie beispielsweise „Ein Blick hin-
ter die Kulissen der Stadt Münster“, „Kommu-
nalwahl“ oder „Rechtsextremismus“.
• Die Öffentlichkeitsarbeit wurde u.a. durch Wer-
bung in Stadtbussen ausgebaut.
• Es wurden diverse Anregungen gemäß § 24 GO
NRW verfasst.
• Eine gemeinsame Fahrt zum Landtag NRW
wurde vorbereitet und durchgeführt.
• Die Jugendratswahl im Jahr 2015 wurde vorbe-
reitet.
• Es erfolgte eine Kooperation mit der Kampagne
„Voll ist out“.
In jedem Stadtbezirk existiert eine Kontaktstelle
des Jugendrates in einer bestehenden Einrichtung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Diese die-
nen als Anlaufstellen für Jugendliche in den Stadt-
bezirken und unterstützen Jugendratsmitglieder bei
der Durchführung von Projekten in den Bezirken
bzw. Stadtteilen.
Kontaktstellen des Jugendrates:
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck
• Nord: Jugendzentrum Sprakel
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen
• Südost: Bahnhof Wolbeck
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37°
107
Stellenplan
9. Stellenplan
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend
tariflich Beschäftigten.
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden.
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen.
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der
Stadt Münster ist im Jahr 2014 um 1,44 % auf
nunmehr 4.128 gestiegen. Damit hat sich der seit
2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Entwick-
lung der Anzahl der Stellen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien hat diesen Anstieg im
Betrachtungszeitraum dabei wesentlich beein-
flusst. So entfielen in 2014 56 % aller Stellenver-
mehrungen auf den Bereich der Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien ist in 2014
insgesamt auf nunmehr 699 angestiegen. Dieses
entspricht einem Zuwachs von 4,95 % gegenüber
2013. Der Anteil der Stellen im Bereich der Kinder,
Jugend- und Familienhilfe an den Gesamtstellen
der Stadt beträgt insgesamt 16,94 %.
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des
Rates und seiner Gremien haben sich die Stellen-
zuwächse im Wesentlichen wie folgt ergeben:
• Zum Kindergartenjahr 2014/2015 wurde das
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von
193 u3-Plätzen und 310 ü3-Plätzen in mehreren
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kinderta-
gespflege weiterentwickelt. Hierfür wurden im
Rahmen des Stellenplans 2014 insgesamt 6,03
Stellen für Erzieher/-innen und hauswirtschaftli-
che Gehilfen/-innen in verschiedenen städti-
schen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Im
u3-Bereich konnte damit die Versorgungsquote
trotz einer unverändert großen Anzahl von u3-
Kindern auf 45,1 % deutlich gesteigert werden.
Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 103,8 %.
Trotz allem ist die Kitabedarfsplanung auch wei-
terhin gekennzeichnet von kontinuierlich stei-
genden Bedarfen in beiden Bereichen. Dement-
sprechend haben Verwaltung und Politik weitere
wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Si-
cherung und Umsetzung der Rechtsansprüche
für u3- und ü3-Kinder gefasst.
• Um dem stetigen Ausbau der Kindertagesbe-
treuung und damit dem auch im Bereich „Fach-
beratung Kindertagesbetreuung“ gestiegenen
Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde
dieser um eine 0,36 Stelle verstärkt.
• Mit der Einrichtung von 3,80 Stellen zum Stel-
lenplan 2014 für die Fachberatung Kindertages-
pflege wurde der stetig steigenden Zahl an Ta-
gespflegeplätzen in den vergangenen Jahren
Rechnung getragen. Die Kindertagespflege stellt
in Münster eine wichtige Säule in der Betreuung,
insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren,
dar. Die Zahl der Kinder in Tagespflege hat sich
seit 2005 mehr als verdoppelt und beträgt aktu-
ell rund 1.200. Durch die nunmehr eingerichte-
ten Stellen wird ein Fachberatungsschlüssel von
1:100 erreicht.
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines bedarfs-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2014 durch Ein-
richtung von 23 weiteren Gruppen ausgeweitet.
Die Theresienschule wurde zum 01.08.2014 in
eine offene Ganztagsschule umgewandelt. An
der Johannesschule Hiltrup kam es durch die
Auflösung der Schule zu einer Einsparung von
einer Gruppe; an der Peter-Wust-Schule wurde
aufgrund sinkender Teilnehmerzahlen eine
Gruppe weniger als im Vorjahr eingerichtet.
108
Stellenplan
Somit ist die Gesamtgruppenzahl um insgesamt
21 Gruppen (von 144 auf 165 Gruppen) gestie-
gen, in denen derzeit 4.305 OGS-Kinder betreut
werden (Offizielle Oktoberstatistik). Damit wird
für das Schuljahr 2014/2015 eine Versorgungs-
quote von 44,4 % an Grund- und Förderschulen
(Primarstufe) erreicht. Dementsprechend wur-
den zum 01.08.2014 insgesamt 10,00 Stellen für
Erzieher/-innen eingerichtet und zur Besetzung
freigegeben (siehe auch Vorlage V/0172/2014).
• Über den Stellenplan 2014 wurde die Einrich-
tung einer weiteren 0,50 Stelle für den schul-
übergreifenden Einsatz von Springerkräften be-
schlossen, um die qualitativ und quantitativ adä-
quate Betreuung in Krankheitszeiten auch zu-
künftig gewährleisten zu können. Mit den hier
nunmehr insgesamt zur Verfügung stehenden
3,71 Springerstellen wurde dem weiteren Aus-
bau der Betreuungsplätze in den vergangenen
Jahren Rechnung getragen.
• Um den insgesamt gestiegenen Anforderungen
an immer größer werdenden offenen Ganztags-
schulen gerecht werden zu können, wurde mit
der Vorlage V/0530/2013 zum 01.01.2014
a) die Wochenarbeitszeit von den Gruppenlei-
tungen in den Offenen Ganztagsschulen um ei-
ne Stunde von 19,5 auf 20,5 Wochenstunden
(Jahresarbeitszeit 22,78 Stunden) erhöht und
hierfür 2,62 Stellen für Erzieher/-innen einge-
richtet.
Hierdurch sollen zukünftig Zeiten für Vor- und
Nachbereitung, Elterngespräche, Absprachen
mit Lehrkräften und Teamsitzungen zur Verfü-
gung stehen, die bisher von den Gruppenleitun-
gen mit dem vorhandenen Zeitbudget nur
schwierig zu leisten waren und für deren Wahr-
nehmung häufig Überstunden anfielen, die
durch Freizeit ausgeglichen werden mussten.
b) die Wochenarbeitszeit der Koordinatoren/-
innen in den Offenen Ganztagsschulen um 4,68
Stunden ab der vierten Gruppe von 25,32 auf
30,0 Wochenstunden (Jahresarbeitszeit 33,33
Stunden) erhöht und hierfür 1,92 Stellen einge-
richtet.
Die neben der pädagogischen Tätigkeit einer
Gruppenleitung für eine/n Koordinator/-in an-
fallenden Leitungs-, Koordinations- und Verwal-
tungsaufgaben und die damit verbundene Orga-
nisations- und Steuerungsverantwortung haben
sich aufgrund der stetig wachsenden Teilneh-
merzahlen in den OGS deutlich erhöht und wer-
den durch den OGS-Ausbau weiterhin zuneh-
men. Die Erfahrung zeigt, dass gerade in OGS-
Schulen mit mindestens 4 Gruppen der zur Ver-
fügung stehende Zeitrahmen bei weitem nicht
ausreicht, um diese Tätigkeiten sowohl quantita-
tiv als auch qualitativ angemessen zu erledigen.
• Nachdem bereits mit der Vorlage V/0443/2013
durch den Rat aufgrund der vorliegenden Eva-
luationsergebnisse beschlossen wurde, das An-
gebot der Förderinseln an offenen Ganztags-
schulen zu verstetigen, konnten zum Schuljahr
2014/2015 insgesamt 11 weitere Förderinseln
an offenen Ganztagsschulen eingerichtet wer-
den (siehe hierzu neben der Vorlage
V/0442/2014 auch die Vorlage V/0161/2014)
und somit eine deutliche Ausweitung des Ange-
bots erreicht werden, welches Kindern mit ei-
nem emotionalen und sozialen Förderbedarf ein
entsprechendes individuelles Förderangebot im
Regelsystem unterbreitet, das ihnen die Teil-
nahme an ihrer Regelschule und in ihren ge-
wohnten Bezügen ermöglicht.
Die Stadt Münster verfügt damit aktuell über
insgesamt 18 Förderinseln an offenen Ganz-
tagsschulen. Für die in städtischer Trägerschaft
befindlichen 9 Förderinseln wurden zum Stellen-
plan 2014 insgesamt 5,50 Planstellen eingerich-
tet.
• Seit 2011 wurde die Leitung des Kindertreffs
Pötterhoek durch eine Erzieherin des Offenen
Ganztags der Pötterhoekschule überplanmäßig
übernommen. Nachdem der damit verbundene
zusätzliche Personalaufwand aus dem Fach-
amtsbudget finanziert wurde, konnte die Wahr-
nehmung dieser Aufgabe nunmehr durch die er-
gebnis- bzw. kostenneutrale Einrichtung einer
0,26 Stelle dauerhaft abgesichert werden.
• Mit der Vorlage V/0533/2013/1 wurde durch den
Rat die Einrichtung einer 0,50 Stelle für eine so-
zialpädagogische Fachkraft zur Verstetigung der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit in der
Brüningheide zum 01.01.2014 beschlossen.
• Das Meldeverfahren über die Teilnahme an
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen ist ein
Baustein innerhalb des Handlungskonzeptes der
109
Stellenplan
Landesregierung NRW für einen besseren und
wirksamen Kinderschutz. Für die Bearbeitung
der eingehenden monatlich ca. 90 - 100 Mel-
dungen über eine nicht erfolgte Teilnahme an
Früherkennungsuntersuchungen wurde nun-
mehr eine 0,10 Stelle ergebnis- bzw. kosten-
neutral eingerichtet.
• Für die Bearbeitung von Anträgen auf Betreu-
ungsgeld für Kinder wurde zum 01.01.2014 ei-
ne 1,0 Stelle eingerichtet.
• Die zum Stellenplan 2012 zunächst befristet für
zwei Jahre eingerichtete 0,50 Stelle im Famili-
enbüro wurde zum Stellenplan 2014 aufgrund
der nochmals deutlich gestiegenen Bürgerkon-
takte dauerhaft abgesichert. Nachdem sich die
Zahl der Personen, die das Familienbüro auf-
suchten, im Jahr 2012, also zum Zeitpunkt des
Vermehrungsantrags, auf 6.554 belief, nahmen
im Jahr 2014 insgesamt 8.835 Bürger/-innen
das niedrigschwellige Beratungsangebot in An-
spruch.
110
Stellenplan
Die Beschäftigten
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten
ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Jahresen-
de 2014 (Stand: 28.11.2014) insgesamt 1.708
Personen im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien. Das entspricht insgesamt einer Steige-
rung in Höhe von 7,56 %. Hiervon entfielen 947
auf den Bereich der hauptamtlich Beschäftigten
sowie 761 auf den Bereich der niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen.
Hauptamtlich Beschäftigte
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 86,91 % (Vorjahr:
86,49 %).
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS ist weiter rückläufig und
liegt aktuell bei 24,71 % (Vorjahr: 27,25 %).
Dem gegenüber ist er in den städtischen Kinder-
tageseinrichtungen und im Bereich „OGS“ leicht
von 5,23 % in 2013 auf 6,59 % in 2014 gestie-
gen, bewegt sich insgesamt aber nach wie vor
auf einem deutlich niedrigeren Niveau.
• 51,74 % aller hauptamtlich Beschäftigten sind
teilzeitbeschäftigt (Vorjahr: 53,49 %).
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und
OGS ist mit 46,47 % im Vergleich zum Vorjahr
(49,40 %) gesunken und stellt damit den nied-
rigsten Wert seit 2011 dar. In den städtischen
Kindertageseinrichtungen und in der OGS zu-
sammen beträgt er aktuell 54,70 % (Vorjahr:
55,96 %). Nach wie vor macht sich hier bemerk-
bar, dass im Bereich „OGS“ ausschließlich Teil-
zeitstellen zur Verfügung stehen. Dem gegen-
über beträgt der Anteil der teilzeitbeschäftigten
Kräfte in den städtischen Kindertageseinrichtun-
gen 39,15 % (Vorjahr: 41,35 %).
• 93,88 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind
Frauen (Vorjahr: 92,84 %).
• 64,10 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (47,20 % Kita;
16,90 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr
(62,39 %) eine weitere Steigerung bedeutet.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar:
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
340
Männlich
84
Vollzeit
73
Teilzeit
11
Weiblich
256
Vollzeit
109
Teilzeit
147
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
607
Männlich
40
Vollzeit
21
Teilzeit
19
Weiblich
567
Vollzeit
254
Teilzeit
313
Summen Beschäftigte
947
Männlich
124
(13,09 %)
Vollzeit
457
(48,26 %)
Weiblich
823
(86,91 %)
Teilzeit
490
(51,74 %)
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspekt-
rum, was sich in den unterschiedlichsten Professi-
onen widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind.
Den größten Anteil macht dabei weiterhin die
Gruppe der Erzieher/-innen mit insgesamt 48,47 %
(Vorjahr: 45,16 %) aus, die in den Bereichen „Kin-
dertagesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser
Trend ist damit nach wie vor ungebrochen. Es ist
davon auszugehen, dass dieser Anteil in den
kommenden Jahren aufgrund des weiterhin not-
wendigen Ausbaus der Betreuung für Kinder unter
drei Jahren sowie des weiteren Ausbaus der offe-
nen Ganztagsschulen weiter zunehmen und die
50 %-Marke überschreiten wird. An dem Erforder-
nis, im Bereich der Personalgewinnung erhebliche
Anstrengungen über unterschiedliche Wege (z. B.
Rückkehrkonzept, Erhöhung von Ausbildungska-
111
Stellenplan
pazitäten, attraktivere Gestaltung der Ausbildungs-
und Arbeitsplatzsituation) zu unternehmen, um
dem bestehenden Fachkräftemangel entgegen zu
wirken, hat sich damit nichts geändert.
Für das Haushaltsjahr 2015 steht noch der Projekt-
topf für die Verbesserung der Ausbildung der Er-
zieher/-innen bei der Stadt Münster zur Verfügung.
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen
werden.
Ende 2014 waren 45,93 % aller im Amt beschäf-
tigten Personen älter als 45 Jahre. Damit bewegt
sich dieser Wert über dem Vorjahresniveau (44,93
%). Dem gegenüber ist das Durchschnittsalter aller
hauptamtlich Beschäftigten leicht auf 42,54 Jahre
gesunken (Vorjahr: 42,64 Jahre). Betrachtet man
die einzelnen Bereiche, so sind nach wie vor
deutliche Schwankungsbreiten festzustellen.
Im Bereich „OGS“ liegt der Anteil der Personen,
die älter als 45 Jahre sind, nahezu unverändert bei
45,63 % (Vorjahr: 45,65 %) und damit im Bereich
des stadtweiten Durchschnitts. Dem gegenüber
liegt das Durchschnittsalter mit 41,23 Jahren
(Vorjahr: 41,86 Jahre) deutlich unter dem
Durchschnitt. Besonders erfreulich ist der
nochmalige Anstieg bei den hauptamtlich
Beschäftigten in allen Altersgruppen zwischen 21
und 35 Jahren.
Ebenso auffällig sind die Anstiege bei allen
Altersgruppen ab 46 Jahren, die nicht allein durch
Altersgruppenverschiebungen zu erklären sind.
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt
auszumachenden Trend weisen die städtischen
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine sehr
ausgewogene Altersstruktur mit einem „Einbruch“
bei den 31 - 35-Jährigen sowie weiterhin einem
Rückgang der Beschäftigtenzahl ab einem Alter
von 56 Jahren auf. Besonders auffällig ist der
absolute Personalzuwachs bei der Gruppe der 46-
50-Jährigen, die - im Vergleich zum Vorjahr - die
Gruppe der 21 - 25-Jährigen als zahlenmäßig
stärkste abgelöst hat. Ferner ist markant, dass die
Gruppen der 31 - 35-Jährigen und der 41 - 45-
Jährigen nicht vom insgesamt zu verzeichnenden
Personalzuwachs im Bereich der städtischen
112
Stellenplan
Kindertageseinrichtungen profitiert haben. Zum
Teil wird dieses aber auch auf sog. „Altersgruppen-
verschiebungen“ zurück zu führen sein. Die Zahl
der über 60-Jährigen hat sich im Vergleich zum
Vorjahr - wenn auch auf einem niedrigen Niveau -
verdreifacht.
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre
sind, ist hier mit 37,81 % nach 36,30 % in 2013
weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt für das
gesamte Amt. Das Durchschnittsalter in
städtischen Kindertageseinrichtungen weist mit
40,31 Jahren (Vorjahr: 40,09 Jahre) den
niedrigsten Wert aller Bereiche des Amtes auf.
Nach wie vor muss davon ausgegangen werden,
dass sich für das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien mittelfristig Probleme in Bezug auf eine
sowohl quantitativ als auch qualitativ adäquate
Besetzung von Stellenvakanzen ergeben werden.
Dabei trifft diese Problematik den Bereich
„Kindertagesbetreuung“ aufgrund seiner aktuellen
Altersstruktur im Moment weitaus weniger. Hierfür
sind die bereits vorhandenen Maßnahmen zur
Personalgewinnung weiterhin ein wesentlicher
Faktor.
Auf der anderen Seite darf jedoch nicht außer Acht
gelassen werden, dass der OGS-Bereich im
Vergleich zur Kindertagesbetreuung seit geraumer
Zeit gewisse „Standortnachteile“ aufweist. Zu
nennen sind hier nach wie vor die tarifvertragliche
Eingruppierung sowie die Tatsache, dass die
Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung unter den
bestehenden strukturellen Bedingungen nicht
besteht und darüber hinaus die Arbeitszeiten
überwiegend in den Nachmittagsstunden liegen
und damit für teilzeitbeschäftigte Mütter oder Väter
eher unattraktiv sind.
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen
für die
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien,
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische
Kindertageseinrichtungen und OGS,
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie
d) im OGS-Bereich
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.
113
Stellenplan
114
Stellenplan
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen
Nach wie vor spielt der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (früher: geringfügig Beschäftig-
te) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Perso-
nalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit sowie
bei der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist,
ist der Einsatz in offenen Ganztagsschulen sogar
fest in der für die Personalausstattung gültigen
Finanzformel verankert.
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen bis zu 12 Stunden/Woche. Folgende
grundsätzliche Aussagen lassen sich festhalten:
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt
insgesamt bei 73,06 % (Vorjahr: 72,43 %).
• Im Bereich „OGS“ liegt der Anteil der weiblichen
Beschäftigten sogar bei 78,83 %, ist hier seit
2012 erstmalig wieder zunehmend (2013: 77,65
% 2012: 78,85 %; 2011: 79,03 %).
• 73,85 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig
(Vorjahr: 74,14 %).
• 45,60 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 8
Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt der An-
teil sogar bei 57,12 %.
• 46,12 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren, nach 45,57 % im Vor-
jahr.
• Während der Anteil der 21 - 30-Jährigen im
Bereich „OGS“ bei 42,35 % liegt, beträgt er im
Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“ 56,78 %.
• Nach wie vor ist im Bereich der 41 - 60-Jährigen
ein deutlicher Anstieg der Beschäftigtenzahlen
festzustellen, der ausschließlich auf den OGS-
Bereich zurück zu führen ist. Ein Arbeitseinsatz
mit einer eher überschaubaren wöchentlichen
Arbeitszeit (max. 12 Wochenstunden) und mit
der Gewissheit, in den Ferien arbeitsfrei zu ha-
ben, ist gerade für Mütter besonders attraktiv.
Der Anteil der weiblichen Beschäftigten beträgt
im Bereich der 41 - 60-Jährigen überdurch-
schnittliche 96,41 %.
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge
sowie über die Altersstrukturen.
115
Stellenplan
116
Organisation
10. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in der als Anlage beigefügten
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt,
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen Ende 2014 an der Bereitstellung der Leis-
tungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation).
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr
2014 ergeben:
• Am 08.01.2014 ist der Kita-Navigator - das zent-
rale Vormerksystem für die Vergabe von Be-
treuungsplätzen für Kinder aller Altersgruppen -
erfolgreich an den Start gegangen. Bereits am
ersten Tag des Echtbetriebs haben die Eltern in
Münster intensiv davon Gebrauch gemacht. So
wurden allein in den ersten 24 Stunden für 926
Kinder insgesamt 3.918 Vormerkungen im Sys-
tem vorgenommen. Am 30.07.2014 waren für
das Kita-Jahr 2014/2015 3.522 Kinder mit ins-
gesamt 20.286 Vormerkungen vorhanden.
Ein weiteres Zeichen dafür, dass der Kita-
Navigator von Eltern angenommen wird, ist die
Tatsache, dass der überwiegende Teil von der
Möglichkeit Gebrauch macht, sich online über
den aktuellen Stand ihrer Vormerkungen zu in-
formieren. So betrug der Anteil der Eltern, die
über einen sog. Eltern-Zugang verfügen, am
30.07.2014 über 83 %. Dieser Wert ist beson-
ders erfreulich und liegt über den Werten, die
andere Kommunen bei der Einführung des Kita-
Navigators vorweisen konnten.
Gleichwohl war und ist sowohl in der Koordinati-
onsstelle Kita-Navigator als auch bei den Kolle-
ginnen des Familienbüros ein hoher Beratungs-
bedarf festzustellen. Dabei geht es sowohl um
technische und allgemeine Fragen zum Kita-
Navigator als auch um inhaltliche Fragen zur
Kindertagesbetreuung.
• Mit der Vorlage V/0210/2014 hat der Rat der
Verstetigung des Modellprojektes „Flexible Be-
treuungszeiten“ (Extrazeit) zugestimmt und baut
damit auf den im Projektzeitraum gemachten Er-
fahrungen, gesammelten Erkenntnissen und
den hieraus entwickelten Handlungsempfehlun-
gen auf. Damit soll dem Wunsch der Eltern nach
flexibleren Betreuungsangeboten zur Vereinbar-
keit von Familie und Beruf Rechnung getragen
werden.
Die in der Vorlage dargestellten Eckpunkte für
die Verstetigung stellen dabei erste konzeptio-
nelle Grundlagen zur Umsetzung der Extrazeit
als flexible Öffnungszeit und damit einen Bau-
stein flexibler Kindertagesbetreuung dar. Hierzu
gehören u.a. folgende organisatorische Eck-
punkte:
- Die Extrazeit soll in den Kindertageseinrichtun-
gen (Standort) umgesetzt werden, in denen ein
entsprechender Bedarf vorliegt. Der Betreu-
ungsbedarf der Eltern wird durch eine Bedarfs-
erhebung innerhalb der Kindertageseinrichtung
erfasst.
- Das Angebot der Extrazeit wird im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten auf ca. 10 - 15 Kin-
dertageseinrichtungen übertragen.
- Die Auswahl und Teilnahme der Kindertages-
einrichtungen an der Extrazeit erfolgt nach fol-
genden Kriterien:
- Die am Modellprojekt beteiligten Kitas werden
vorrangig berücksichtigt.
- Die stadtteilbezogenen Bedarfe und Wünsche
der Eltern werden miteinbezogen.
- Bei den teilnehmenden Kitas wird auf die Ver-
teilung in den einzelnen Bezirken und auf die
Trägervielfalt geachtet.
Ziel ist es, in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe
„Flexible Kindertagesbetreuung“ ein detailliertes
Rahmenkonzept zu entwickeln. Eine ausführli-
che Evaluierung über den Verlauf des Gesamt-
projektes soll Ende 2015 erfolgen.
• Zum 01.02.2014 wurden in der Abteilung „Kin-
der- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Of-
fene Ganztagsschulen“ aus den bisherigen
Fachstellen „Jugendhilfe in der Richard-von-
Weizsäcker-Schule“ und „Jugendsozialarbeit“
die beiden neuen Fachstellen „Jugendhilfe an
Grundschulen“ und „Jugendhilfe an weiterfüh-
renden Schulen“ gebildet. Hierdurch konnte der
Zielsetzung Rechnung getragen werden, die zu
bildenden Organisationseinheiten zukünftig an
den jeweiligen Schulstufen auszurichten und
somit die bestehenden Schnittstellen zu optimie-
ren und damit Reibungsverluste zu vermeiden.
Die Neuorganisation im Detail erfolgte aus-
schließlich auf der Basis der vorhandenen
(Plan-)Stellen, also unter der Prämisse der Stel-
lenneutralität.
117
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
23 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und
Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung,
Finanzmanagement und
Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe an
weiterführenden
Schulen
Leitung: Heike Nees
Fachstelle
Kinder- und Jugend-
förderung / Offene
Ganztagsschulen
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen
Fachstelle
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes
Finanzmanagement
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung /
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz
Fachstelle
Stadtteilhaus
Fachwerk
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring,
Manfred Julitz)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld und
Betreuungsgeld
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
Konzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten
Andreas Wildemann
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks)
IuK- und
Gebäudemanagement,
zentrale Verwaltung,
Beschaffungen
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto,
Fachstelle
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Primarstufe
Leitung: Edgar Brey
Fachcontrolling
Silke Thesing
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Präventionsteam,
Schwanger-
schaftsberatung
Leitung:
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Ralf Geller
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 44 Schulen
Stand: 28.11.2014
Bundesinitiative
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Elisa Tigger
Britta Paarmann
Modellvorhaben
„Kein Kind
zurücklassen!“
Elisa Tigger
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
22,1 %
63.723 65.205
143.279
156.988
2.885 3.013
5.070
5.224
240.614
12.049
241.931
113.223
1.583 1.592
114.049
127.882
11.526
8.316 8.376
21,8 % 21,8 %
127.391
114.680
5.876 5.780
19,0 % 18,6 % 18,8 %
8.434
2012
296.566
2013 2014
298.578
4.944
7.738
300.267
4.747
7.674
142.301
7.689
141.152
155.384
23.180
62.365
156.217
24.354 25.831
4.852
3.967
7.292
5.035
3.776
3.918
3.771 3.771
3.516
4.802
4.545
4.965
4.088
3.586
3.834
3.668
7.502
12.444
128.235
242.915
5.813
3.320
4.508
3.396
4.790
7.425
10.408
5.049
3.823
3.602
4.828
3.055
10.273
5.338
1.644
5.521
6.923
5.174
6.352
5.352
6.697
45.944 46.876 47.633
3.150
2.829 2.803 2.939
4.712
5.339
5.014
3.268
10.353
9.336
9.691
2.883
3.160
9.564
9.545
4.580
2.940
3.601
9.825
2.749
9.347
26.565 26.493 26.703
44.598 44.638
35.992 36.282 36.262
20.689 20.713 20.890
44.426
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2012 2013 2014
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 34,1 42,9 45,1
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 21,2 28,5 30,9
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 100,2 101,4 103,8
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 8.874 9.557 10.096
für unter dreijährige Kinder 1.631 2.193 2.392
für drei- bis sechsjährige Kinder 7.243 7.394 7.704
Anzahl der Familienzentren 26 27 28
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 860 923 982
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.150 1.223 1.212
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 12,9 14,3 14,2
für unter dreijährige Kinder 993 1.102 1.096
für drei- bis sechsjährigen Kinder 76 55 55
für sechs- bis zehnjährige Kinder 81 66 61
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 13.187 12.718 9.988
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.479 9.303
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 24 24 26
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 26 19 13
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 393 435 302
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 146 168 240
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 3.163 3.274 3.197
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.849 5.661 5.798
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 517 575 569
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 97 87 81
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.240 2.059 2.058
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.556 3.735 4.316
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 304 307 354
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 527 523 375
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 6.541 8.511 8.835
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.611 1.575 1.555
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 6 10 11
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 9 7 4
Erziehungsbeistandschaft 84 101 80
Sozialpädagogische Familienhilfe 180 171 157
Erziehung in einer Tagesgruppe 61 60 50
Heilpädagogische Horte 28 35 29
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 112 126 143
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 83 90 93
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 199 206 202
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 2 2 0
Leistungen der Eingliederungshilfe 126 145 190
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 18 11 6
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 77 55 62
Inobhutnahme 122 123 211
Gesetzliche Amtsvormundschaft 11 35 30
Bestellte Amtsvormundschaft 66 75 69
Bestellte Amtspflegschaften 61 81 80
Beistandschaften 1.245 1.188 1.113
Sorgerechtsentzüge 24 31 39
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 481 452 451
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.453 1.344 1.195
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung
Heike Dierks
Chris Hagel
Birgit Herdes
Heidemarie Neumair-Otto
Anna Pohl
Helmut Schnermann
Silke Thesing
Sven Werk
Fotos
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Ralf Emmerich
Mai 2015, 450
Berichtsvorlage
2556 Zeichen
V/0351/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2014 Beratungsfolge 10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält In- formationen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden we- sentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trägern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusam- menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses zeigt der Bericht auf. Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport differenzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Verän- derungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse ge- ben. Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspek- tiven. Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtun- gen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kom- Vorlagen-Nr.: V/0351/2015 Auskunft erteilt: Frau Pohl Herr Hagel Ruf: 492-5100 492-5102 E-Mail: PohlA@stadt-muenster.de HagelC@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0351/2015 men die teilweise auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Aus- schuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Frage- stellungen für die Gremienarbeit erstellt werden. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2014
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Hafenstraße 30
- Westhoffstraße 134
- Kardinalstraße
- Idenbrockplatz
- Kiesekampweg 19
- Elisabeth-Selbert-Weg 2
- Auf dem Dorn 14
- An der Meerwiese
- Prinzipalmarkt
- Brüningheide 19
- Kinderhaus 19
- Burgwall
- Gescherweg
- Drei Eichen
- Pötterhoek
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0351/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37