AN/1268/2020
Coronaschutzmaßnahmen in Köln
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.11.2020 AN/1268/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 23.11.2020 Coronaschutzmaßnahmen in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Sitzung des Hauptausschusses am 23. November zu setzen. Den Rahmen für die Coronaschutzmaßnahmen in Köln bildet die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 10. November 2020. Allerdings ergeben sich Diskrepanzen zu den städtischen Regelungen in Köln. Außerdem sind viele Maßnahmen, auch solche, die in naher Zukunft wahrscheinlich kommen werden, ohne die Vorbereitung und Unterstützung der Kölner Stadtverwaltung nur schwer durchzuführen. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Im Moment wehren sich noch einige Ministerpräsidenten gegen geteilte Klassen und eine Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht. Allerdings sehen den Wechselunterricht viele Akteure wie Lehrer- und Elternverbände, Schulleitungen und Schulpflegschaften, die Bildungsgewerkschaft GEW und nicht zuletzt das Bundeskanzleramt als alternativlos. Die verbindliche Einführung geteilter Klassen in naher Zukunft ist sehr wahrscheinlich. Bereitet die Stadt als Schulträgerin der meisten Kölner Schulen Angebote zur Unterstützung vor, etwa durch Bereitstellung zusätzlichen Verwaltungspersonals zur Raumsuche, bei der Bereitstellung von zusätzlichem Betreuungspersonal über zusätzliche Mittel zur Verlängerung der Arbeit des OGS-Personals in den Vormittag hinein, bei der Bereitstellung von Mitteln und Kontakten zur Suche nach außerschulischen Lernorten und Honorarkräften der Museums- oder Theaterpädagogik als zusätzlichem Personal oder Ähnliches? 2. In der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen §7, Absatz 1 heißt es: „…Angebote, die der Integration dienen, … sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig.“ Demgegenüber wird ehrenamtlichen Integrationshelfern der Willkommensinitiativen, die z. B. Kindern Nachhilfe geben, der Zugang verwehrt. Auch professionellen Beratern der Flüchtlingsberatungsstellen und der Ombudssstelle wird der Zugang nahezu unmöglich gemacht, indem sie einen negativen Coronatest vorlegen müssen, der nicht älter als einen Tag sein darf. Doch Beratungsstellen berichten, dass sie durch Terminkoordination v.a. mit Behörden eine längere Vorlaufzeit brauchen. Warum handelt die Stadt Köln hier deutlich restriktiver als es die Coronaschutzverordnung vorsieht und verstößt damit gegen die Intention der Verordnung, Integrationsmaßnahmen eher zu ermöglichen? 3. Viele Schüler befinden sich in Köln in Quarantäne, darunter viele Transferleistungsempfänger. Sie bekommen im Moment keine Ersatzleistungen für das weggefallene kostenlose Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT). Unserer Information nach werden lediglich Ersatzleistungen gewährt, wenn die ganze Schule geschlossen ist. Im Landesministerium scheint dagegen die Ansicht zu bestehen, auch bei ganzen Klassen in Quarantäne können BuT-Mittagessen-Ersatzleistungen gewährt werden. Beim Lockdown mit wochenlangen Schulschließungen vor den Sommerferien 2020 gab es schließlich eine Regelung, die den einzelnen Trägern freistellte, ein warmes Mittagessen als Bring- oder Abholleistung, Restaurant- und Imbissgutscheine oder Lebensmittelpakete zur Verfügung zu stellen. Durch den langen Vorlauf aber konnten das nur wenige Träger organisieren, bevor die Schulen wieder geöffnet wurden. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um für alle Schüler*innen mit Anspruch auf ein warmes Mittagessen zu gewährleisten, dass sie bei Wegfall zeitnah Ersatzleistungen in Anspruch nehmen können? 4. Obdachlose haben beim vergangenen Lockdown stark darunter gelitten, dass Räume für ihren Tagesaufenthalt weggefallen sind, weil diese für die Einhaltung der Abstandsregeln schlicht zu klein sind. Davon mitbetroffen war die Ausgabe von warmen Essen, die teilweise ausschließlich von privaten Initiativen angeboten wurde, und das auch nicht täglich. Im Winter ist die Möglichkeit, sich stundenweise im Warmen aufzuhalten und ein heißes Getränk zu sich nehmen zu können ungleich wichtiger als im vergangenen Frühling und Sommer. Plant die Verwaltung für den kommenden Winter die Anmietung von größeren, geeigneten Räumlichkeiten, etwa geschlossene Gaststätten, Restaurants und Clubs, um die Angebote rund um Tagesaufenthalt und warmes Essen aufrecht erhalten zu können? 5. Die Stadt Köln wird in diesem Jahr aufgrund der Pandemie kein Rahmenprogramm für Silvesterfeiernde in der Innenstadt durchführen. In der Vergangenheit sind viele Geflüchtete zu Silvester nach Köln zu kommen, um hier Freunde zu treffen und das Programm im öffentlichen Raum zu erleben. Es ist davon auszugehen, dass viele nicht mitbekommen werden, dass das Programm abgesagt ist und dieses Jahr keine Feiernden im öffentlichen Raum erwünscht sind. Außerdem haben Medien von einem geplanten Aufmarsch Rechtsextremer berichtet. Auch aus diesem Grund sollte die Botschaft, an Silvester nicht nach Köln zu kommen, verstärkt über geeignete Kanäle kommuniziert werden, damit Geflüchtete und andere Feierwillige Köln an Silvester meiden. Wie und wo wird die Stadtverwaltung diese Botschaft kommunizieren, insbesondere zielgruppenspezifisch auf Geflüchtete ausgerichtet? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1268/2020
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.11.2020
- Erstellt
- 18.11.2020 10:28