Sitzen statt Parken
Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/1436/2017 vom 01.10.2017
Stand: Am 16.10.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1436/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 Sitzen statt Parken Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der B e- zirksvertretung Rodenkirchen am 16. Oktober 2016 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Betreibern von gastronomischen Betrieben soll die Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis Pkw -Stellplätze (maximal 1,5 Pkw-Stellplätze) vor der jeweilige n Gaststätte zum Zweck der Außengastronomie zu nutzen, sofern eine andere angemessene straßenseitige Außenfläche nicht zur Verf ü- gung steht. Begründung: erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Pavegos CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) -
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1436/2017 Stand: 09.07.2022 Sachstandsbericht Sitzen statt Parken Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.12 Sitzen statt Parken AN/1436/2017 Die Fraktion die Grünen tritt mit Zustimmung der CDU Fraktion dem Antrag bei. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, Betreibern von gastronomischen Betrieben die Möglichkeit zu geben auf Antrag einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis Pkw-Stellplätze (maximal 1,5 Pkw-Stellplätze) vor der jeweiligen Gaststätte zum Zweck der Außengastronomie zu nutzen, sofern eine andere angemessene straßenseitige Außenfläche nicht zur Verfügung steht. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 6 Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen, gegen die Stimme von Herrn Ilg, bei Enthaltung 2 Stimmen der FDP Fraktion zuge- stimmt. Status erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Gastronomie kann dies beim Ordnungsamt beantragen.
Beratungsverlauf
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16.10.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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