A-W/0034/2024
Ausweitung der Halteverbotszone am Rüschhausweg
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Stellungnahme A-W-0034-2024
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32.12.0013 19.05.2026 Frau Pieper 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verlängerung des bestehenden Haltverbots am Rüsch- hausweg in Fahrtrichtung Hensenstraße von Hausnummer 15 bis Hausnummer 40 zu prüfen. Die Anregung wird mit einer Zunahme des Parkdrucks im öffentlichen Verkehrsraum begrün- det. Insbesondere seit dem Neubau weiterer Wohngebäude komme es vermehrt zu parkbe- dingten Behinderungen. Betroffen seien vorrangig Busse der Linie 5, die aufgrund der einge- schränkten Fahrbahnbreite regelmäßig den Gegenverkehr abwarten müssten, was zu Ver- spätungen führe. Das bestehende Haltverbot erstreckt sich aus der Fahrtrichtung Ortsmitte Gievenbeck kom- mend über rund 50 Meter auf einem geradlinigen Abschnitt. Eine Rücksprache mit den Stadt- werken hat ergeben, dass sich der Regelungsbedarf nach aktuellem Stand auf den Kurvenbe- reich auf Höhe des Freiburger Kegels kon zentriert. In diesem Bereich kommt es durch par- kende Fahrzeuge zu Sichtbeeinträchtigungen. Ebenso lässt die Restfahrbahnbreite aufgrund von parkenden Fahrzeugen im Bereich des Freiburger Kegels sowie auf der gegenüberliegen- den Straßenseite keinen sicheren Begegnungsverkehr zu. Dieser Umstand führt zu Störungen im Betriebsablauf. Aufgrund dessen wurde in Abstimmung mit den Stadtwerken die Einrich- tung eines zusätzlichen Haltverbots veranlasst. Nach erfolgter Umsetzung der Maßnahme wird die Verkehrssituation hinsichtlich möglicher Verlagerungseffekte beobachtet. Sofern erforder- lich, wird über weitergehende Maßnahmen beraten. Gez. Norbert Vechtel Amtsleiter Ausweitung der Haltverbotszone am Rüschhausweg • A-W/0034/2024 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 13.08.2024
Originalantrag
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1 6. AUG. 2024 Amt'fLlr tilrt~sr- u. ;:lt.t~ ··:,;.~rvico · Bezlr,<sver.va!tung 'o'Vsit::t CDU FRAKTION IN DER BV WEST Münster, 13.08.2024 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Ausweitung der Halteverbotszone am Rüschhausweg Das bestehende Halteverbot auf der stadtauswärts führenden Seite des Rüschhausweg gegenüber dem Fahrradgeschäft soll bis zur Hausnummer 40 erweitert werden. Begründung: Nachdem die Bauarbeiten an den Häusern Rüschhausweg 27 und 40 beendet und die zu den Häusern gehörenden Tiefgaragen zugänglich sind, parken immer noch viele Bewohner der Häuser am rechten Fahrbahnrand. Die Busse der Linie 5 sind immer wieder gezwungen den Gegenverkehr, aufgrund der Enge der Straße durch parkende Fahrzeuge auch bei Fahrrädern, abzuwarten und verspäten sich dadurch. Durch die Ausweitung des Halteverbots wird die Engstelle durch parkende Fahrzeuge verhindert. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Munster Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 5 l) 4 18 42- 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-rnuenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BlC: WELADEDIMST • Sparkasse Münsterland Ost gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Nils Sehapplet Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Rüschhausweg 32
- Hensenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0034/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 16.08.2024
- Erstellt
- 16.08.2024 12:39