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A-W/0034/2024

Ausweitung der Halteverbotszone am Rüschhausweg

Antrag an die BV West 16.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 29.08.2024, TOP 8.7

Stellungnahme A-W-0034-2024

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Originalantrag

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Stellungnahme A-W-0034-2024

1829 Zeichen

32.12.0013          19.05.2026 
Frau Pieper          3292 
 
An die Bezirksvertretung  
Münster-West 
 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
 
über  
33.24  
 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verlängerung des bestehenden Haltverbots am Rüsch-
hausweg in Fahrtrichtung Hensenstraße von Hausnummer 15 bis Hausnummer 40 zu prüfen. 
 
Die Anregung wird mit einer Zunahme des Parkdrucks im öffentlichen Verkehrsraum begrün-
det. Insbesondere seit dem Neubau weiterer Wohngebäude komme es vermehrt zu parkbe-
dingten Behinderungen. Betroffen seien vorrangig Busse der Linie 5, die aufgrund der einge-
schränkten Fahrbahnbreite regelmäßig den Gegenverkehr abwarten müssten, was zu Ver-
spätungen führe. 
 
Das bestehende Haltverbot erstreckt sich aus der Fahrtrichtung Ortsmitte Gievenbeck kom-
mend über rund 50 Meter auf einem geradlinigen Abschnitt.  Eine Rücksprache mit den Stadt-
werken hat ergeben, dass sich der Regelungsbedarf nach aktuellem Stand auf den Kurvenbe-
reich auf Höhe des Freiburger Kegels kon zentriert. In diesem Bereich kommt es durch par-
kende Fahrzeuge zu Sichtbeeinträchtigungen. Ebenso lässt die Restfahrbahnbreite aufgrund 
von parkenden Fahrzeugen im Bereich des Freiburger Kegels sowie auf der gegenüberliegen-
den Straßenseite keinen sicheren Begegnungsverkehr zu. Dieser Umstand führt zu Störungen 
im Betriebsablauf. Aufgrund dessen wurde in Abstimmung mit den Stadtwerken  die Einrich-
tung eines zusätzlichen Haltverbots veranlasst. Nach erfolgter Umsetzung der Maßnahme wird 
die Verkehrssituation hinsichtlich möglicher Verlagerungseffekte beobachtet. Sofern erforder-
lich, wird über weitergehende Maßnahmen beraten. 
 
 
 
 
Gez. 
Norbert Vechtel 
Amtsleiter 
 
Ausweitung der Haltverbotszone am Rüschhausweg 
• A-W/0034/2024 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
vom 13.08.2024

Originalantrag

1338 Zeichen

1 6. AUG. 2024 
Amt'fLlr tilrt~sr- u. ;:lt.t~ ··:,;.~rvico · 
Bezlr,<sver.va!tung 'o'Vsit::t 
CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
Münster, 13.08.2024 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Ausweitung der Halteverbotszone am Rüschhausweg 
Das bestehende Halteverbot auf der stadtauswärts führenden Seite des Rüschhausweg 
gegenüber dem Fahrradgeschäft soll bis zur Hausnummer 40 erweitert werden. 
Begründung: 
Nachdem die Bauarbeiten an den Häusern Rüschhausweg 27 und 40 beendet und die zu den 
Häusern gehörenden Tiefgaragen zugänglich sind, parken immer noch viele Bewohner der 
Häuser am rechten Fahrbahnrand. Die Busse der Linie 5 sind immer wieder gezwungen den 
Gegenverkehr, aufgrund der Enge der Straße durch parkende Fahrzeuge auch bei Fahrrädern, 
abzuwarten und verspäten sich dadurch. Durch die Ausweitung des Halteverbots wird die 
Engstelle durch parkende Fahrzeuge verhindert. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Munster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 5 l) 4 18 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-rnuenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BlC: WELADEDIMST • Sparkasse Münsterland Ost

gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Sehapplet 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Rüschhausweg 32
  • Hensenstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0034/2024
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.08.2024
Erstellt
16.08.2024 12:39