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Zuschuss SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 0032/2019 vom 17.01.2019

Stand: Am 11.02.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0032/2019 Freigabedatum 17.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: Zuschuss für den SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der städtischen Sportanlage Rolshover Str. in Köln-Humboldt- Gremberg Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten, Hj. 2019 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasen- platzes auf der städtischen Sportanlage Rolshover Str. in Köln-Humboldt-Gremberg. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 600.000,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. Sportausschuss 31.01.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 46.330 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 6.330 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Bereits seit mehreren Jahrzehnten bietet der SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V. seinen Mitgliedern Fußball als Breitensport an. Eine hohe Priorität sieht der Verein darin, den Jugendlichen Freude an der Bewegung und ein Zusammenwirken als Team zu vermitteln. Von insgesamt zehn Mannschaften trainieren und spielen auf der Sportanlage acht Juniorenteams. Der SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V. engagiert sich außerdem für die Förderung von Frauen- und Mädchenmannschaften im Fußball. Um den Verein attraktiver zu machen und Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte der SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V. in eigener Zuständigkeit einen Kunstrasenplatz auf der städti- schen Rolshover Str. in Köln-Humboldt-Gremberg errichten. Für die Errichtung des Kunstrasenplat- zes wurde mit Schreiben vom 30.08.2018 eine Bauförderung beantragt. Der Verein hat derzeit 306 Mitglieder, wovon 166 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht einer Quote von 54%. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rd. 694.960,- € ergeben. Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtli- nie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 600.000,00 € betragen. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde- rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Gewährung der Baubeihilfe soll aus den Mitteln der Sonderauskehrung des Landschaftsverban- des Rheinland 2017 erfolgen, die der Rat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politi- schen VN zum Haushaltsplan 2018 zur Finanzierung diverser Maßnahmen überplanmäßig bereitge- stellt hat. Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehörte u. a. die Stärkung des Kunstrasenplatzpro- grammes zur Errichtung zusätzlicher Kunstrasenplätze. Da sich die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verzögert hat, sind die vorhandenen Restmittel zur Übertragung nach 2019 vorgesehen. Nach Durchführung der Ermächtigungsübertragung stehen die Mittel im Hj. 2019 im Teilplan 0801, 3 Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investiti- onsprogramm Sportstätten zur Verfügung. Der SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und abgeschrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd.46.330,- € p.a. an, die im Entwurf zum Haushaltsjahr 2019 ff im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung für Sportstätten veranschlagt sind. Die Vorlage zur Sitzung des Sportausschusses und der Bezirksvertretung Kalk erfolgt trotz Verfris- tung, da vorgesehen ist, mit der Umsetzung der Maßnahme noch in den Sommerferien zu beginnen und andernfalls eine Verschiebung bis zur Aprilsitzung des Finanzausschusses erforderlich wäre. Damit wäre dann ein Beginn im Sommer nicht mehr möglich. Eine frühere Vorlage war nicht möglich, da erst die Verfügbarkeit der für die Maßnahmen vorgesehenen Mittel abgeklärt werden musste.

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2019

    Sportausschuss

    TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 07.02.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 11.02.2019 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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