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AN/0208/2026

Änderungsantrag: Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD

Gem. Antrag nach § 3 BV1 29.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.01.2026

Gem. Antrag nach § 3 (BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (BV1)

7863 Zeichen

B90/Die Grünen 
SPD 
Volt 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Julie Cazier 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0208/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 
 
Änderungsantrag: Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück 
Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – Bedarfsfeststellungs- und 
Vorplanungsbeschluss, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD 
Sehr geehrte Frau Cazier, 
sehr geehrter Herr Burmester, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt zu setzen: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Beschluss-
vorlage 0184/2026 wie folgt zu ergänzen: 
(Nach Beschlusspunkt 2 wird folgender Punkt eingefügt) 
2a. Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Planungsprozess ergänzend darzustel-
len und mit der Bezirksvertretung Innenstadt zu erörtern, wie sich das Nutzungskon-
zept des Suchthilfezentrums konkret ausgestaltet. 
Dabei sollen – ohne Vorfestlegung für die spätere Ausführungsplanung – insbeson-
dere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 
 die vorgesehenen Nutzungsarten (insbesondere Konsum, Aufenthalts-/Ruhe-
bereiche, Beratung, niedrigschwellige Versorgungsangebote wie z. B. Kleider-
ausgabe sowie hygienische Angebote), 
 die jeweils angesprochenen Nutzer*innengruppen,

- 2 - 
 
 der voraussichtliche zeitliche Umfang der Nutzung (Tagesverlauf, Verweil-
dauer, 
Spitzenzeiten), 
 mögliche Auswirkungen der einzelnen Nutzungen auf den öffentlichen Raum. 
Der Begriff des „Umfeldes“ umfasst dabei neben der unmittelbaren Nachbarschaft 
des Standorts ausdrücklich auch angrenzende Quartiere, insbesondere das Georgs-, 
Pantaleons- und Severinsviertel. 
(Nach Beschlusspunkt 2a wird folgender Punkt eingefügt) 
2b. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, 
 ob und wie eine funktionale Trennung der unterschiedlichen Nutzungsberei-
che vorgesehen ist, 
 wie Nutzungskonflikte (z. B. zwischen Konsum-, Ruhe- und Beratungsberei-
chen) vermieden werden sollen, 
 welche Steuerungsmechanismen vorgesehen sind, um Überbelegungen, War-
tesituationen oder Verlagerungseffekte in den öffentlichen Raum zu verhin-
dern, insbesondere vor dem Hintergrund eines voraussichtlich mehrfach tägli-
chen Verlassens der Einrichtung. 
 wie durch das Nutzungskonzept sowie durch begleitende sozialarbeiterische, 
präventive und ordnungsrechtlich zulässige Maßnahmen dazu beigetragen 
werden kann, Belastungen des Umfeldes durch beschaffungsbedingte Delikte 
sowie andere Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu minimieren. 
(Nach Beschlusspunkt 2b wird folgender Punkt eingefügt) 
2c. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Vorplanung sicherzustellen, dass 
das Suchthilfezentrum eine qualitätsvolle architektonische und stadträumliche Ge-
staltung erhält. 
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: 
 eine gestalterische Fassadenlösung und/oder bauliche Begrünung, 
 der städtebauliche Kontext im Bereich der Auffahrt zur Severinsbrücke, 
 die räumliche und gestalterische Einbindung des benachbarten Interims der 
Feuerwache 1, 
 positive Referenzprojekte öffentlicher Zweckbauten, 
 Aspekte der Akzeptanz, Entstigmatisierung und Aufenthaltsqualität im öffentli-
chen Raum. 
(Nach Beschlusspunkt 2c wird folgender Punkt eingefügt) 
2d. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Suchthilfezentrum ein verbindliches Eva-
luationskonzept zu entwickeln und umzusetzen.

- 3 - 
 
Das Evaluationskonzept soll insbesondere umfassen: 
 Art und Umfang der Nutzung des Suchthilfezentrums, 
 Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und das direkte Umfeld, 
 Wechselwirkungen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen, 
 qualitative Rückmeldungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Einrich-
tungen sowie beteiligten Akteur*innen und den Nutzer*innen des Suchthilfe-
zentrums. 
Die Ergebnisse der Evaluation sind der Bezirksvertretung Innenstadt sowie dem zu-
ständigen Fachausschuss erstmals nach 12 Monaten und anschließend nach 36 Mo-
naten vorzulegen. 
(Nach Beschlusspunkt 2d wird folgender Punkt eingefügt) 
2e. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Vorplanung und des Sicherheitskon-
zepts die Auswirkungen des Vorhabens auf Schulwege und Wegebeziehungen von 
Kindern und Jugendlichen gesondert zu prüfen. 
Ziel ist es, Angsträume zu vermeiden und sichere, übersichtliche und konfliktarme 
Wegeführungen zu gewährleisten. 
Dabei sind insbesondere einzubeziehen: 
 Schulwegpläne und Erkenntnisse der Schulentwicklungs- und Verkehrspla-
nung, 
 Maßnahmen der Beleuchtung, Wegeführung und Sichtbeziehungen, 
 präventive städtebauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen, 
 die Perspektiven betroffener Schulen, Schüler*innen- und Elternvertretungen 
sowie Einrichtungen der Jugendhilfe. 
(Nach Beschlusspunkt 2e wird folgender Punkt eingefügt) 
2f. Durch den Wegfall der geplanten Spielfläche am Perlengraben wird die Verwal-
tung beauftragt, 
 die umliegenden Spielplätze (Im Dau, Max-Dietlein-Park, Hunnsgasse und 
weitere) insbesondere für die unter Sechsjährigen parallel zum Projektvorha-
ben zu modernisieren und instand zu setzen. 
 die Öffnung und erweiterte Nutzung von Schulhöfen im Umfeld als ergän-
zende Ausgleichsmaßnahme umzusetzen. 
Dabei ist die bestehende Beschlusslage des Rates zur Öffnung von Schulhöfen zu-
grunde zu legen. (Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und 
Bewegungsräume, 0880/2021).

- 4 - 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen per-
sonellen Ressourcen, insbesondere aus den Bereichen Jugendhilfe, Betreuung so-
wie Hausmeisterdienste, bereitgestellt und dauerhaft abgesichert werden. 
(Nach dem letzten Beschlusspunkt 4 wird folgender Punkt eingefügt) 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext der Errichtung und des Betriebs des 
Suchthilfezentrums die Auswirkungen auf angrenzende KVB-Haltestellen gesondert 
zu betrachten und Maßnahmen zu ergreifen, um diese als sichere Verkehrs- und 
Aufenthaltsräume zu gewährleisten. 
Ziel ist es, zu verhindern, dass unterirdische oder abgelegene Haltestellen als Aus-
weichflächen für Drogenkonsum genutzt werden und sich zu erweiterten Angsträu-
men entwickeln. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die vorgesehenen Maßnahmen sowie de-
ren Wirkung im Rahmen der Evaluation zu informieren. 
(Nach Beschlusspunkt 5 wird folgender Punkt eingefügt) 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Umfeld des geplanten Suchthilfezent-
rums gelegenen Schulen und Kindertageseinrichtungen ein begleitendes Präven-
tions- und Aufklärungsprogramm zur Suchtvorbeugung aufzulegen. 
Das Programm soll federführend durch das Schulentwicklungsamt in Abstimmung mit 
der Jugendhilfe und unter Einbindung externer fachlicher Beratung entwickelt wer-
den. 
Inhaltlich soll es sich an bewährten Ansätzen der frühen Suchtprävention orientieren 
(u. a. dem Konzept „Was tun gegen Sucht“) und insbesondere: 
 Grundlagen früher Vorsorge vermitteln, 
 Eltern und pädagogische Fachkräfte sensibilisieren, 
 auf Warnsignale und Hilfsangebote hinweisen. 
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu stärken und einen präventiven Bei-
trag zur Vermeidung von Suchterkrankungen zu leisten. 
(Nach Beschlusspunkt 6 wird folgender Punkt eingefügt) 
7. Die Umsetzung des Vorhabens, die begleitende Evaluation sowie ggf. erforderli-
che Nachsteuerungen erfolgen unter Berücksichtigung der Beschlusslage der Be-
zirksvertretung Innenstadt gemäß Antrag AN/1129/2025 vom 02.09.2025. 
Insbesondere ist die Bezirksvertretung Innenstadt entsprechend den dort formulier-
ten Anforderungen fortlaufend einzubeziehen. 
Begründung 
erfolgt mündlich

- 5 - 
 
Reinhold Goss  Tim Cremer  Nadine Gareis 
B90/Die Grünen  SPD   Volt

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0208/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1
Datum
29.01.2026
Erstellt
29.01.2026 10:54