AN/0208/2026
Änderungsantrag: Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD
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Gem. Antrag nach § 3 (BV1)
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B90/Die Grünen SPD Volt Frau Bezirksbürgermeisterin Julie Cazier Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0208/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 Änderungsantrag: Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD Sehr geehrte Frau Cazier, sehr geehrter Herr Burmester, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt zu setzen: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Beschluss- vorlage 0184/2026 wie folgt zu ergänzen: (Nach Beschlusspunkt 2 wird folgender Punkt eingefügt) 2a. Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Planungsprozess ergänzend darzustel- len und mit der Bezirksvertretung Innenstadt zu erörtern, wie sich das Nutzungskon- zept des Suchthilfezentrums konkret ausgestaltet. Dabei sollen – ohne Vorfestlegung für die spätere Ausführungsplanung – insbeson- dere folgende Aspekte berücksichtigt werden: die vorgesehenen Nutzungsarten (insbesondere Konsum, Aufenthalts-/Ruhe- bereiche, Beratung, niedrigschwellige Versorgungsangebote wie z. B. Kleider- ausgabe sowie hygienische Angebote), die jeweils angesprochenen Nutzer*innengruppen, - 2 - der voraussichtliche zeitliche Umfang der Nutzung (Tagesverlauf, Verweil- dauer, Spitzenzeiten), mögliche Auswirkungen der einzelnen Nutzungen auf den öffentlichen Raum. Der Begriff des „Umfeldes“ umfasst dabei neben der unmittelbaren Nachbarschaft des Standorts ausdrücklich auch angrenzende Quartiere, insbesondere das Georgs-, Pantaleons- und Severinsviertel. (Nach Beschlusspunkt 2a wird folgender Punkt eingefügt) 2b. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob und wie eine funktionale Trennung der unterschiedlichen Nutzungsberei- che vorgesehen ist, wie Nutzungskonflikte (z. B. zwischen Konsum-, Ruhe- und Beratungsberei- chen) vermieden werden sollen, welche Steuerungsmechanismen vorgesehen sind, um Überbelegungen, War- tesituationen oder Verlagerungseffekte in den öffentlichen Raum zu verhin- dern, insbesondere vor dem Hintergrund eines voraussichtlich mehrfach tägli- chen Verlassens der Einrichtung. wie durch das Nutzungskonzept sowie durch begleitende sozialarbeiterische, präventive und ordnungsrechtlich zulässige Maßnahmen dazu beigetragen werden kann, Belastungen des Umfeldes durch beschaffungsbedingte Delikte sowie andere Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu minimieren. (Nach Beschlusspunkt 2b wird folgender Punkt eingefügt) 2c. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Vorplanung sicherzustellen, dass das Suchthilfezentrum eine qualitätsvolle architektonische und stadträumliche Ge- staltung erhält. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: eine gestalterische Fassadenlösung und/oder bauliche Begrünung, der städtebauliche Kontext im Bereich der Auffahrt zur Severinsbrücke, die räumliche und gestalterische Einbindung des benachbarten Interims der Feuerwache 1, positive Referenzprojekte öffentlicher Zweckbauten, Aspekte der Akzeptanz, Entstigmatisierung und Aufenthaltsqualität im öffentli- chen Raum. (Nach Beschlusspunkt 2c wird folgender Punkt eingefügt) 2d. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Suchthilfezentrum ein verbindliches Eva- luationskonzept zu entwickeln und umzusetzen. - 3 - Das Evaluationskonzept soll insbesondere umfassen: Art und Umfang der Nutzung des Suchthilfezentrums, Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und das direkte Umfeld, Wechselwirkungen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen, qualitative Rückmeldungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Einrich- tungen sowie beteiligten Akteur*innen und den Nutzer*innen des Suchthilfe- zentrums. Die Ergebnisse der Evaluation sind der Bezirksvertretung Innenstadt sowie dem zu- ständigen Fachausschuss erstmals nach 12 Monaten und anschließend nach 36 Mo- naten vorzulegen. (Nach Beschlusspunkt 2d wird folgender Punkt eingefügt) 2e. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Vorplanung und des Sicherheitskon- zepts die Auswirkungen des Vorhabens auf Schulwege und Wegebeziehungen von Kindern und Jugendlichen gesondert zu prüfen. Ziel ist es, Angsträume zu vermeiden und sichere, übersichtliche und konfliktarme Wegeführungen zu gewährleisten. Dabei sind insbesondere einzubeziehen: Schulwegpläne und Erkenntnisse der Schulentwicklungs- und Verkehrspla- nung, Maßnahmen der Beleuchtung, Wegeführung und Sichtbeziehungen, präventive städtebauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen, die Perspektiven betroffener Schulen, Schüler*innen- und Elternvertretungen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe. (Nach Beschlusspunkt 2e wird folgender Punkt eingefügt) 2f. Durch den Wegfall der geplanten Spielfläche am Perlengraben wird die Verwal- tung beauftragt, die umliegenden Spielplätze (Im Dau, Max-Dietlein-Park, Hunnsgasse und weitere) insbesondere für die unter Sechsjährigen parallel zum Projektvorha- ben zu modernisieren und instand zu setzen. die Öffnung und erweiterte Nutzung von Schulhöfen im Umfeld als ergän- zende Ausgleichsmaßnahme umzusetzen. Dabei ist die bestehende Beschlusslage des Rates zur Öffnung von Schulhöfen zu- grunde zu legen. (Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume, 0880/2021). - 4 - Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen per- sonellen Ressourcen, insbesondere aus den Bereichen Jugendhilfe, Betreuung so- wie Hausmeisterdienste, bereitgestellt und dauerhaft abgesichert werden. (Nach dem letzten Beschlusspunkt 4 wird folgender Punkt eingefügt) 5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext der Errichtung und des Betriebs des Suchthilfezentrums die Auswirkungen auf angrenzende KVB-Haltestellen gesondert zu betrachten und Maßnahmen zu ergreifen, um diese als sichere Verkehrs- und Aufenthaltsräume zu gewährleisten. Ziel ist es, zu verhindern, dass unterirdische oder abgelegene Haltestellen als Aus- weichflächen für Drogenkonsum genutzt werden und sich zu erweiterten Angsträu- men entwickeln. Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die vorgesehenen Maßnahmen sowie de- ren Wirkung im Rahmen der Evaluation zu informieren. (Nach Beschlusspunkt 5 wird folgender Punkt eingefügt) 6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Umfeld des geplanten Suchthilfezent- rums gelegenen Schulen und Kindertageseinrichtungen ein begleitendes Präven- tions- und Aufklärungsprogramm zur Suchtvorbeugung aufzulegen. Das Programm soll federführend durch das Schulentwicklungsamt in Abstimmung mit der Jugendhilfe und unter Einbindung externer fachlicher Beratung entwickelt wer- den. Inhaltlich soll es sich an bewährten Ansätzen der frühen Suchtprävention orientieren (u. a. dem Konzept „Was tun gegen Sucht“) und insbesondere: Grundlagen früher Vorsorge vermitteln, Eltern und pädagogische Fachkräfte sensibilisieren, auf Warnsignale und Hilfsangebote hinweisen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu stärken und einen präventiven Bei- trag zur Vermeidung von Suchterkrankungen zu leisten. (Nach Beschlusspunkt 6 wird folgender Punkt eingefügt) 7. Die Umsetzung des Vorhabens, die begleitende Evaluation sowie ggf. erforderli- che Nachsteuerungen erfolgen unter Berücksichtigung der Beschlusslage der Be- zirksvertretung Innenstadt gemäß Antrag AN/1129/2025 vom 02.09.2025. Insbesondere ist die Bezirksvertretung Innenstadt entsprechend den dort formulier- ten Anforderungen fortlaufend einzubeziehen. Begründung erfolgt mündlich - 5 - Reinhold Goss Tim Cremer Nadine Gareis B90/Die Grünen SPD Volt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0208/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1
- Datum
- 29.01.2026
- Erstellt
- 29.01.2026 10:54