AN/1098/2024
Umsetzung eines Veedelsblock im an den Stadtgarten angrenzenden Wohnviertel, gem. Antrag B90/Die Grünen, Die Linke, KlimaFreund und Die Partei
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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B90/Die Grünen Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1098/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Umsetzung eines Veedelsblock im an den Stadtgarten angrenzenden Wohnviertel Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Innenstadt am 5. September 2024 zu nehmen: Im Stadtgarten-Viertel wird um die Christuskirche herum ein sogenannter „Veedelsblock“ ge- schaffen. Um ein Zusammenwachsen des Veedels und eine moderne, nachhaltige Urbanität in einem Veedelsblock im Stadtgarten zu erreichen, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Zwischen Christuskirche und Stadtgarten wird ein autofreier Stadtplatz geschaffen und die Spichernstraße für die MIV-Durchfahrt gesperrt. 2. Das Einbahnstraßensystem wird so angepasst, dass der MIV-Durchfahrtsverkehr im Viertel effektiv verhindert wird. Dies könnte gemäß der Einbahnstraßen-Regelungen im Anhang erfolgen. 3. Die Werderstraße erhält, wie zur Verbesserung der Verkehrssituation vor der Kita Werderstraße bereits am 10.03.2022 in der BV Innenstadt beschlossen, nördlich der Kreuzung Werderstraße/Herwarthstraße Pollerreihen im Sinne eines Modalfilters, die keine Durchfahrt des motorisierten Individualverkehrs erlauben. Bezüglich des Parkens sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Die jetzigen Parkmöglichkeiten im Bereich des neuen Platzes an der Christuskirche - 2 - entfallen. Der neu entstehende Raum soll unter Beteiligung der Öffentlichkeit zum Begegnungsraum mit identitätsstiftendem Mobiliar, Bäumen, Begrünung und be- schatteten Spielmöglichkeiten umgestaltet werden. Insbesondere sollen Möglichkei- ten der Entsiegelung, beispielweise unter Verwendung einer wassergebundenen We- gedecke geprüft werden. Beispiel für eine fortdauernde Beteiligung der Anwohner*in- nen können bepflanzte Baumscheiben sein. Die beiden Ladesäulen an der Christus- kirche sollen auf angrenzende Strassenparkplätze verlegt und werden. 2. Die übrigen angrenzenden Straßenparkplätze im Viertel werden in ausschließlich für Anwohner*innen reservierte Stellplätze umgewandelt. 3. Wo möglich sollen weitere Parkplätze schrittweise in entsiegelte, begrünte Flächen, Sitzgelegenheiten, Hochbeete, Radparken, Raum für Fußgänger*innen etc umge- wandelt werden. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, in einem nächsten Schritt ein Konzept zur Umgestaltung vorzulegen. 4. Um Anwohner*innen ein alternatives Parkangebot zu machen, werden Gespräche mit dem Betreiber der Tiefgarage am Kaiser-Wilhelm-Ring bezüglich eines Tarifs für das Dauerparken der Anwohner*innen aufgenommen. Wenn die finanziellen Ressourcen der Stadtverwaltung für eine zeitnahe Umsetzung als nicht ausreichend eingestuft werden, bitten wir die Verwaltung, für die Umsetzung Drittmittel zu beantragen. Die Maßnahme entspricht dem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 2. September 2021, vorbereitenden Maßnahmen für die Einführung von Super- bzw. Veedelsblöcken zu schaffen. Die Details der Verkehrsplanung / Einbahnstraßenregelung sind mit der Bezirksvertretung in einem Ortstermin bzw. einem Fachgespräch zu erörtern. Die Maßnahmen sind der Öffentlichkeit, insbesondere den Anwohner*innen, in geeigneter Weise vorzustellen. Die Anwohner*innen sind bei der Ausgestaltung der Maßnahmen z.B. in Form eines Gestaltungsworkshops mit einzubeziehen. Begründung: Veedels- oder Superblöcke sind stadtplanerische Maßnahmen, die viele Herausforderungen moderner Urbanität gleichzeitig adressieren: Die Lebensqualität in den Vierteln, die vom Durchgangsverkehr befreit werden, steigt wegen verringertem Lärm, weniger Luftschad- stoffe, mehr öffentlichem Raum und einer höheren Sicherheit für Radfahrer*innen und Fuß- gänger*innen. Der zu erwartende Modal Shift verringert CO2-Emissionen, entsiegelte Flä- chen entlasten bei Starkregen. Eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts kann durch die Schaffung identitätsstiftender öffentlicher Flächen erreicht werden. Das Stadtgartenviertel bietet sich als kleine Einheit für die Schaffung eines Veedelsblocks an. 1.) Verkehrssituation: Obwohl die Spichernstraße keine zentrale Verkehrsachse ist, da sie parallel zum Ring und der inneren Kanalstraße verläuft, wird sie doch als Durchgangsstraße zwischen Venloer Straße und Erftstraße benutzt. Die Lichtsignale an den Kreuzungen, die Autofahrer*innen noch erreichen wollen, führen zu überhöhten Geschwindigkeiten und daher zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere auch von Kindern auf dem Schulweg oder auf dem Weg in den Hort der Grundschule, der sich an der anderen Seite der Spichern- straße befindet. 2) Unterstützung im Veedel: Es gibt und gab verschiedene Initiativen von Anwohner*innen zur Verkehrsberuhigung (bei- spielsweise in Gladbacher Straße mehrfach, in Gilbachstraße). Die Christuskirche hatte - 3 - schon beim Neubau vor 10 Jahren eine Lösung angestrebt, die den Platz zwischen Kirche und Stadtgarten einbezieht und aufwertet. Es gibt eine sehr hohe Dichte an Kinderbetreuungseinrichtungen, hierzu gehören die Mont- essori-Grundschule Gilbachstraße, der Hort in der Spichernstraße, diverse Kindergärten und Kitas wie der katholische Kindergarten St. Alban, die Vorschule am Stadtgarten sowie die Kita Werderstraße (hier unmittelbare Gefahrensituation durch Durchgangsverkehr und Be- parkung, Kita-Leitung und Eltern haben sich bereits an die Stadt gewandt). Ziel der oben genannten verkehrlichen Veränderung ist eine Entwicklung des an den Stadt- garten angrenzenden Wohnviertels hin zu einer zeitgemäßen Urbanität, die das Auto zurück- drängt und das Gemeinschaftsgefühl der Bürger*innen wiederherstellt. Dies soll nach dem Vorbild der Superblöcke aus Barcelona geschehen – für ein lebenswerteres Köln. Auch für einen autofreien Platz zwischen Christuskirche und Stadtgarten gibt es überzeu- gende Gründe. Platz ist im dicht bebauten Köln eine knappe Ressource, die derzeit zu einem beträchtlichen Teil von Autos genutzt wird, die durchschnittlich 23 Stunden am Tag dort herumste- hen. Hinzu kommt der deutliche Trend, dass der Radverkehr in Köln stetig zunimmt und Lö- sungen für eine sichere und komfortable Radverkehrsführung gefunden werden müssen. Die vergangenen Sommer führten insbesondere in der Innenstadt zu gesundheitsgefährdender Hitze, die die Notwendigkeit von mehr kühlendem Grün offensichtlich machte. So gab es be- reits eine Anwohner*innen-Initiative, die sich mit vielen Unterschriften u.a. für Baumbepflan- zung stark gemacht haben. Auch die Gemeinde der Christuskirche ist schon seit vielen Jah- ren daran interessiert, dass die Verbindung zwischen der Kirche und dem Stadtgarten für die Menschen als Begegnungsstätte genutzt werden kann. Auch historisch standen zwischen Kirche und Stadtgarten große Bäume. Der neu gewonnene öffentliche Raum kann durch die oben vorgeschlagenen Maßnah- men nach den Bedürfnissen der Menschen umgestaltet werden – mit viel Grün, Sitz- und Spielgelegenheiten, die zur Begegnung einladen. So steigt die Aufenthaltsqualität enorm und der wiederbelebte öffentliche Raum lädt zur Nutzung und Begegnungen ein. Auch abseits des übergeordneten Zieles der Reduktion des Co2-Ausstoßes hat die Ver- kehrsberuhigung nach dem Vorbild großes Potential für die Gesundheit der Kölner Bevölke- rung. Die in der Innenstadt wiederholt erhöhten Messwerte für Luftschadstoffe wie Stickstoff- dioxid und Feinstaub sinken mit abnehmendem MIV. Auch der Verkehrslärm, der einen gro- ßen Einfluss auf Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner*innen hat, wird vermindert. Geschwindigkeitsbegrenzungen verhindern Unfälle und führen bei solchen, die trotzdem passieren zu leichteren Verletzungen. So kennzeichnet heute Durchgangsverkehr mit über- höhter Geschwindigkeit oft die Spichernstraße. Durch die Modalfilter und die Kreisführung des Verkehrs werden auch hier die Unfallgefahren, Lärm und Emissionen verringert. Doch werden nicht nur negative Auswirkungen des MIV vermindert, die Steigerung der akti- ven Mobilität (Zufußgehen, Fahrradfahren) wirkt sich direkt positiv auf die Gesundheit aus. Die Beantragung von Drittmitteln wird angeregt, da hier ein innovatives Pilotprojekt zur mo- dernen Urbanität entsteht, welches in Zukunft auch in weiteren Stadtteilen angewandt wer- den soll, um gleichzeitig die Aufenthaltsqualität für Kölner Bürger*innen zu erhöhen und den Erfordernissen der Klimaschutzpolitik Rechnung zu tragen. B90/Grüne Gunda Wienke Julie Cazier Die Linke Dr. Verena Holzer-Henke Die Partei KlimaFreunde Sabine Kader - 4 - Anhang: Skizze der Einbahnstraßenregelung 1. Die Werderstraße wird zwischen Herwartstraße und Goebenstraße zur Einbahnstraße in umgekehrter, also nach Norden führender Richtung. 2. Die Spichernstraße erhält nördlich der Kreuzung südliche Herwarthstraße/Spichern- straße eine Pollerreihe im Sinne eines Modalfilters, die keine Durchfahrt des motori- sierten Individualverkehrs erlaubt. 3. Südlich des unter 2.) genannten Modalfilters wird die Spichernstraße zur Einbahn- straße in südlicher Richtung, der Fahrradverkehr bleibt in beide Richtungen zulässig. MIV aus der Herwarthstraße muss somit in südliche Richtung in die Spichernstraße einbiegen und wird auf die Venloer Straße geführt. 4. Die Spichernstraße erhält südlich der Kreuzung nördliche Herwarthstraße/Spichern- straße eine Pollerreihe im Sinne eines Modalfilters, die keine Durchfahrt des motori- sierten Individualverkehrs erlaubt. MIV aus der nördlichen Herwarthstraße wird nach Norden in Richtung Erftstraße geführt. 5. Nördlich des unter 4.) genannten Modalfilters wird die Spichernstraße zur Einbahn- straße in nördlicher Richtung, der Fahrradverkehr bleibt in beide Richtungen zulässig. 6. Die Kamekestraße wird zwischen Venloer Straße und Bismarckstraße zur Einbahn- straße in nördlicher Richtung, der Fahrradverkehr bleibt in beide Richtungen zulässig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1098/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 22.08.2024
- Erstellt
- 22.08.2024 10:58