3763/2024
Gartenlabor am Merheimer Platz (ehemaliges Apelmann Gelände)
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Anlage 2 Entwurfsplanung
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ca. 55 qm ca. 85 qm PlatzWasserstelleObstbaumwieseBereich GemeinschaftsgartenGarten am Mer e.V.Sichtschutz Zugang Gartenlabor/Kleingarten Zufahrt Gartenlabor/Kleingarten Flora e.V.Bereich Gartenlabor im Kleingartenverein Flora e.V. Unterstand vorh. Gartenweg im Kleingarten vorh. Gartenweg im Kleingarten Höhenübergang zu anliegendenKleingartenparzellenwassergeb. WegBereich Gartenlabor im Kleingartenverein Flora e.V. 49,1148,3748,80 48,4249,20 48,3148,40 ip49,2050,1850,6150,21 50,2148,95 48,4848,3348,8750,09 ip50,68 PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumName Externe PlänePlanstandVerfasserPlannummer Übersichtsplan BauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabBearbeitungDatum IndexHöhenbezugFormatIndex FreigabeDatum/Unterschrift Freigabe BüroDatum/Unterschrift Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0ABCDEFGH ehem. Appelmann-Geländeam Merheimer Platz in NippesGartenlabor | Garten am MerEntwurf Variante 33 0Rademacher05.12.2024NHN1 : 250 Planerstellung Entwurf05.12.2024Rademacher 750 x 420 mm
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 3763/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gartenlabor am Merheimer Platz (ehemaliges Apelmann Gelände) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt den Entwurf für das neue Gartenlabor am Merheimer Platz zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, mit der Umsetzung des Gartenlabors mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 172.400 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 172.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 750 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß dem Beschluss 0870/2022 vom 28.04.2022 der Bezirksvertretung Nippes soll die Ver- waltung ein Gartenlabor unter räumlicher Berücksichtigung der Urban Gardening Initiative Garten am Mer e.V. erarbeiten. Im Rahmen der Umsetzung entsteht ein Gartenlabor mit 19 gärtnerisch nutzbaren Parzellen in Größen zwischen 55 qm und 100 qm. Zudem wird die Urban Gardening Initiative Garten am Mer in das Konzept integriert. Neben den Gartenparzellen sieht der Entwurf einen der Allgemeinheit zugänglichen Rundweg und zum Aufenthalt einen kleinen Platz mit Bänken sowie einen verschließbaren Unterstand für Gartengeräte vor. Des Weiteren werden dort sechs Obstbäume neu gepflanzt. Angelehnt an die bereits bestehenden Gartenlabore wird zur Unterstützung der gärtnerischen Tätigkeiten eine Wasserentnahmestelle eingerichtet, in den Randbereichen sind Grünflächen vorgesehen, die durch die Gemeinschaft der Gärtner*innen bepflanzt werden können. Die Kostenberechnung für den Ausbau der Fläche beläuft sich – inklusive der Platz- und We- geflächen, der Pflanzflächen und der Wasserentnahmestelle – auf ca. 172.400 €. Die Pflege der Bäume und Wegeflächen wird in der Verantwortung des Amtes für Land- schaftspflege und Grünflächen verbleiben, die Verwaltung der Parzellen und der Umgang mit 3 den gemeinschaftlich nutzbaren Pflanzflächen geht in die Verantwortung des benachbarten Kleingartenvereins Flora e.V. über. Finanzierung Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2021 150.000 € p.a. für die Jahre 2022 bis 2025 zugesetzt, die im Rahmen des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 neu veran- schlagt wurden. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Anlage des Garten- labors am Merheimer Platz ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsan- lagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-0-0009, Neuanlage von Gartenlaboren, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Finanzmittel in Höhe von 500.000 € bereit. Die Neuanlage des Gartenlabors am Merheimer Platz stellt in Höhe von ca. 150.000 € eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmun- gen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergebnisplan. Im Teilergebnisplan des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen stehen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, vorbe- haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 entsprechende Festwertaufwandsermächtigungen bereit. Für die Herstellung der Wasserentnahmestelle, bestehend aus Wasserleitungen und einem Schöpfbecken, entstehen Kosten in Höhe von ca. 22.400 €. Die hierfür benötigten jährlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von ca. 750 € stehen im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung; Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibun- gen) bereit. Die planmäßige Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre. Anlagen Entwurfsplan Gartenlabor Merheimer Platz
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Durch die räumliche Situation im vorhandenen Kleingarten sowie die durch den Beschluss gewünschte Programmatik der Fläche als Gartenlabor haben wir eine enge Abstimmung der Planung mit dem KGV Flora e.V. sowie der ansässigen urban gardening initiative ‚Garten am Mer‘ durchgeführt. Eine Beteiligung darüber hinaus ist nicht sinnvoll bzw. bietet keinen Gestaltungsspielraum. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3763/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.03.2025
- Erstellt
- 25.11.2024 12:05