2348/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Oliver Seeck aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 12.05.2025 betreffend "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2024" (2763/2024)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4879 Zeichen
Gez. Egerer
Dezernat, Dienststelle
III/III
Vorlagen-Nummer 20.11.2025
2348/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Oliver Seeck aus der Sitzung des
Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 12.05.2025 betreffend "Sicherer
Schulweg zu den Schulen über Girlitzweg und Teichrohrsängerweg im Gewerbegebiet
Triotop-Park" (1424/2025)
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 12.05.2025 fragte RM Oli-
ver Seeck bezugnehmend auf die Beantwortung einer Anfrage (1424/2025):
„Zu Frage 4: Warum werden die Parkstände auf der Fahrbahn des Girlitzwegs temporär
aufgehoben?“
Antwort der Verwaltung:
Die eingerichteten Parktaschen im Bereich des Girlitzweg entfielen vor allem aus Gründen der
Verkehrssicherheit. Im Fokus der Maßnahmen stand der möglichst ungehinderte Verkehrs-
fluss für alle Verkehrsteilnehmenden. Grundlage für diese Bewertung sind die Beobachtungen
vor Ort durch die Verwaltung, sowie die anhaltenden Hinweise der Schulen bzw. der Schüle-
rinnen und Schüler, die eine täglich auftretende problematische und gefährliche Verkehrssitu-
ation auf ihrem Schulweg schilderten.
Auch nach Umsetzung der neuen Einbahnstraßenregelung in der Bahnunterführung („Mause-
loch“) zwischen Girlitzweg und Widdersdorfer Straße und dem beabsichtigten Rückgang des
Verkehrsaufkommens kam es auf dem Girlitzweg aufgrund der eingerichteten Parkstände und
den daraus resultierenden Fahrbahnverengungen zu vermeidbaren Stauerscheinungen und
Verkehrsbehinderungen (u.a. auch im Buslinienverkehr). Zugleich ließen sich gefährliche An-
fahrvorgänge von Pkw in den Gegenverkehr beobachten, mit dem Ziel die Fahrbahnverengun-
gen bei den Parkständen möglichst schnell zu passieren. Diese Anfahrbewegungen sowie das
Ein- und Ausscheren stellten vor allem für die Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg
mit dem Fahrrad bestreiten, eine konkrete Gefährdung dar. Sie wurden regelmäßig häufiger
von Autofahrenden übersehen als andere Kfz. Zudem haben Radfahrende grundsätzlich ein
besonders starkes Interesse an einem stetigen Verkehrsfluss ohne Anhalte- und Anfahrbewe-
gungen. Es war zu beobachten, dass sich radfahrende Kinder an den Parktaschen gestauten
Autos vorbeischlängeln, um ein Anhalten zu vermeiden. Dadurch war die Situation auch für
Fahrzeugführende unübersichtlich. Darüber hinaus finden sich in dem von Gewerbebetrieben
geprägten Gebiet viele Grundstückeinfahrten. Die dort stattfindenden Ein- und Ausfahrvor-
gänge – teils mit Lastverkehr – trugen und tragen zu einer Gefährdungslage bei.
Die Aufhebung der Parkstände wurde und wird von den Verkehrsteilnehmenden schnell ak-
zeptiert. Der Verkehrsfluss wurde verstetigt, enge Überholungen von Radfahrenden durch
Pkw im Bereich von Fahrbahnverengungen werden vermieden und die Übersichtlichkeit der
Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöht. Nach einer ersten Bilanz
der Verwaltung konnten damit die genannten Ziele erreicht und die Verkehrssicherheit erhöht
werden.
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„Zu Frage 5: Welche rechtliche Handhabe im öffentlichen Interesse kann die Stadt ge-
genüber dem Eigentümer des Zugangs vom Girlitzweg zum Teichrohrsängerweg über
den Parkplatz der Kunsthandlung Boesner (Halle Tor 1) wahrnehmen?“
Antwort der Verwaltung:
Die in Rede stehenden Grundstücke ("Boesner Parkplatz, Halle Tor 1) befinden sich in Privat-
besitz. Die Grundstücke wurden von Schülerinnen und Schülern als Verbindungsweg vom Gir-
litzweg zu den Schulstandorten Am Wassermann genutzt. Die Verwaltung hat geprüft, ob im
Baulastenverzeichnis auf den betreffenden Grundstücken Baulasten eingetragen sind, die der
allgemeinen Öffentlichkeit ein Geh-/Fahrrecht bzw. Wegerecht sichern. Dies ist nicht der Fall.
Die Verwaltung verfügt daher über keine rechtliche Handhabe gegenüber dem Eigentümer,
um die Zuwegung über die betreffenden Grundstücke für die allgemeine Öffentlichkeit zu si-
chern.
„Könne in Verbindung mit dem Wegfall der Parkstände auf der Fahrbahn über ein abso-
lutes Halteverbot an der Unterführung zur Gesamtschule Wasseramselweg erwirkt wer-
den?“
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung prüft die Anordnung eines absoluten Halteverbots in diesem Bereich.
„Zudem bittet Oliver Seeck um Darstellung eines Sachstands zur Errichtung eines be-
schlossenen Kreisverkehrs gem. Bebauungsplan an der Anschlussstelle Girlitzweg und
Vitalisstr.“
Antwort der Verwaltung:
Die Fertigstellung des Teichrohsängerweges – wie geplant zunächst im provisorischen Aus-
bau – erfolgte zum Schuljahresbeginn. Aktuell wird die neue Verkehrssituation durch einen
Gutachter bewertet. Danach ist vorgesehen eine entsprechende Beschlussvorlage in die poli-
tische Beratung einzubringen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2348/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.11.2025
- Erstellt
- 23.07.2025 08:58