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2348/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Oliver Seeck aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 12.05.2025 betreffend "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2024" (2763/2024)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.12.2025, TOP 8.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4879 Zeichen

Gez. Egerer 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 20.11.2025 
 2348/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Oliver Seeck aus der Sitzung des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 12.05.2025 betreffend "Sicherer 
Schulweg zu den Schulen über Girlitzweg und Teichrohrsängerweg im Gewerbegebiet 
Triotop-Park" (1424/2025) 
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 12.05.2025 fragte RM Oli-
ver Seeck bezugnehmend auf die Beantwortung einer Anfrage (1424/2025): 
 
„Zu Frage 4: Warum werden die Parkstände auf der Fahrbahn des Girlitzwegs temporär 
aufgehoben?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die eingerichteten Parktaschen im Bereich des Girlitzweg entfielen vor allem aus Gründen der 
Verkehrssicherheit. Im Fokus der Maßnahmen stand der möglichst ungehinderte Verkehrs-
fluss für alle Verkehrsteilnehmenden. Grundlage für diese Bewertung sind die Beobachtungen 
vor Ort durch die Verwaltung, sowie die anhaltenden Hinweise der Schulen bzw. der Schüle-
rinnen und Schüler, die eine täglich auftretende problematische und gefährliche Verkehrssitu-
ation auf ihrem Schulweg schilderten.  
Auch nach Umsetzung der neuen Einbahnstraßenregelung in der Bahnunterführung („Mause-
loch“) zwischen Girlitzweg und Widdersdorfer Straße und dem beabsichtigten Rückgang des 
Verkehrsaufkommens kam es auf dem Girlitzweg aufgrund der eingerichteten Parkstände und 
den daraus resultierenden Fahrbahnverengungen zu vermeidbaren Stauerscheinungen und 
Verkehrsbehinderungen (u.a. auch im Buslinienverkehr). Zugleich ließen sich gefährliche An-
fahrvorgänge von Pkw in den Gegenverkehr beobachten, mit dem Ziel die Fahrbahnverengun-
gen bei den Parkständen möglichst schnell zu passieren. Diese Anfahrbewegungen sowie das 
Ein- und Ausscheren stellten vor allem für die Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg 
mit dem Fahrrad bestreiten, eine konkrete Gefährdung dar. Sie wurden regelmäßig häufiger 
von Autofahrenden übersehen als andere Kfz. Zudem haben Radfahrende grundsätzlich ein 
besonders starkes Interesse an einem stetigen Verkehrsfluss ohne Anhalte- und Anfahrbewe-
gungen. Es war zu beobachten, dass sich radfahrende Kinder an den Parktaschen gestauten 
Autos vorbeischlängeln, um ein Anhalten zu vermeiden. Dadurch war die Situation auch für 
Fahrzeugführende unübersichtlich. Darüber hinaus finden sich in dem von Gewerbebetrieben 
geprägten Gebiet viele Grundstückeinfahrten. Die dort stattfindenden Ein- und Ausfahrvor-
gänge – teils mit Lastverkehr – trugen und tragen zu einer Gefährdungslage bei. 
Die Aufhebung der Parkstände wurde und wird von den Verkehrsteilnehmenden schnell ak-
zeptiert. Der Verkehrsfluss wurde verstetigt, enge Überholungen von Radfahrenden durch 
Pkw im Bereich von Fahrbahnverengungen werden vermieden und die Übersichtlichkeit der 
Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöht. Nach einer ersten Bilanz 
der Verwaltung konnten damit die genannten Ziele erreicht und die Verkehrssicherheit erhöht 
werden.

2 
 
 
 
„Zu Frage 5: Welche rechtliche Handhabe im öffentlichen Interesse kann die Stadt ge-
genüber dem Eigentümer des Zugangs vom Girlitzweg zum Teichrohrsängerweg über 
den Parkplatz der Kunsthandlung Boesner (Halle Tor 1) wahrnehmen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die in Rede stehenden Grundstücke ("Boesner Parkplatz, Halle Tor 1) befinden sich in Privat-
besitz. Die Grundstücke wurden von Schülerinnen und Schülern als Verbindungsweg vom Gir-
litzweg zu den Schulstandorten Am Wassermann genutzt. Die Verwaltung hat geprüft, ob im 
Baulastenverzeichnis auf den betreffenden Grundstücken Baulasten eingetragen sind, die der 
allgemeinen Öffentlichkeit ein Geh-/Fahrrecht bzw. Wegerecht sichern. Dies ist nicht der Fall. 
Die Verwaltung verfügt daher über keine rechtliche Handhabe gegenüber dem Eigentümer, 
um die Zuwegung über die betreffenden Grundstücke für die allgemeine Öffentlichkeit zu si-
chern. 
 
 
„Könne in Verbindung mit dem Wegfall der Parkstände auf der Fahrbahn über ein abso-
lutes Halteverbot an der Unterführung zur Gesamtschule Wasseramselweg erwirkt wer-
den?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung prüft die Anordnung eines absoluten Halteverbots in diesem Bereich. 
 
 
„Zudem bittet Oliver Seeck um Darstellung eines Sachstands zur Errichtung eines be-
schlossenen Kreisverkehrs gem. Bebauungsplan an der Anschlussstelle Girlitzweg und 
Vitalisstr.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Fertigstellung des Teichrohsängerweges – wie geplant zunächst im provisorischen Aus-
bau – erfolgte zum Schuljahresbeginn. Aktuell wird die neue Verkehrssituation durch einen 
Gutachter bewertet. Danach ist vorgesehen eine entsprechende Beschlussvorlage in die poli-
tische Beratung einzubringen.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2348/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.11.2025
Erstellt
23.07.2025 08:58