A-W/0010/2007
Funksendemast von O2 auf der Sentruper Höhe
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Originalantrag
3215 Zeichen
Petra Seyfferth 48149 Münster, Eupener Weg 5 03.03.2007 An die BV Münster-West z. Hd. Frau Elisabeth Westrup Schelmenstiege 1-3 48161 Münster Funksendemast von O2 auf der Sentruper Höhe Kontrolle und Begrenzung der Nutzung Antrag: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zu erarbeiten, das sicherstellt, dass vor jeder künftigen Nutzungserweiterung des oben genannten Sendemasts, insbesondere durch Erweiterung und Verstärkung der Sendeanlagen bzw. einer baulichen Änderung, die frühzeitige Information / Beteiligung der Bürger und der politischen Gremien erfolgt. Bei ihrer Zustimmung zu einer Nutzungserweiterung oder Änderung wird die Stadt ihre rechtlichen Möglichkeiten sowohl im Rahmen ihrer hoheitlichen als auch ihrer privatrechtlichen Befugnisse aus Eigentum und Pacht nutzen, um den Gemeinwohlinteressen der Bewohner der Sentruper Höhe Rechnung zu tragen. Begründung: Bei der Genehmigung der Errichtung des Sendemasts auf der Sentruper Höhe wurden sowohl die Öffentlichkeit als auch die politischen Gremien unzureichend informiert. Die Information der Öffentlichkeit erfolgte zwei Tage vor Baubeginn, so dass eine Reaktion nicht möglich war. Die letzte Information der Bezirksvertretung erfolgte im März 2006 in nicht-öffentlicher Sitzung, eine weitere Information im Rahmen der Baugenehmigung wurde zugesagt, diese erfolgte allerdings nicht. Die Information zum Baubeginn erhielten Bezirksvertreter ebenfalls wenige Tage vor Baubeginn. Diese Informationspolitik wird als völlig unzureichend betrachtet. Eine Einbeziehung von Einwänden und Anregungen von Bürgern und politischen Vertretern ist so nicht möglich. Die Änderung des Informations- / Beteiligungsverfahrens ist daher notwendig. Bei der Inanspruchnahme städtischer Grundstücke ist die besondere Sozialbindung des Grundeigentums zu beachten, der die Stadt als Grundstückseigentümer unterliegt. Entsprechend der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung kommt insbesondere in Betracht, die Bürger durch die Tagespresse oder auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen zu informieren, in denen gegebenenfalls Vertreter der beteiligten Ämter oder auch Vertreter der Betreibergesellschaft über die Notwendigkeit der beabsichtigten Nutzung und die vorsorgende Begrenzung potentieller gesundheitlicher Gefährdungen durch eine entsprechende Planung und Durchführung ihres Vorhabens berichten. Die Einwände und Anregungen der Bürger sollen protokolliert und vor Zustimmung seitens der Stadt in ihren hoheitlichen und privatrechtlichen Erwägungen berücksichtigt werden. Der Pachtvertrag mit der Betreibergesellschaft wurde für 20 Jahre abgeschlossen. Soweit bekannt, hat sich die Stadt als Grundstückseigentümerin und Verpächterin im Pachtvertrag vorbehalten, dass künftige Nutzungsänderungen oder –erweiterungen von ihrer Zustimmung abhängig sind. Insoweit hat die Stadt durchaus Handlungsmöglichkeiten. Sollten sich im Pachtvertrag zugelassene Nutzungen in Zukunft als gesundheitsgefährdend herausstellen, würde das die Vertragsgrundlage berühren. gez. Seyfferth, Kornblum und SPD-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Eupener Weg 5
- Sentruper Höhe
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0010/2007
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 06.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37