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A-W/0010/2007

Funksendemast von O2 auf der Sentruper Höhe

Antrag an die BV West 06.03.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 26.04.2007, TOP 7.5

Originalantrag

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Originalantrag

3215 Zeichen

Petra Seyfferth 48149 Münster, Eupener Weg 5 
 03.03.2007 
 
 
 
An die BV Münster-West 
z. Hd. Frau Elisabeth Westrup 
 
Schelmenstiege 1-3 
48161 Münster 
 
 
 
 
Funksendemast von O2 auf der Sentruper Höhe 
 
Kontrolle und Begrenzung der Nutzung 
 
 
 
Antrag: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zu erarbeiten, das sicherstellt, dass vor jeder künftigen 
Nutzungserweiterung des oben genannten Sendemasts, insbesondere durch Erweiterung und Verstärkung 
der Sendeanlagen bzw. einer baulichen Änderung, die frühzeitige Information / Beteiligung der Bürger und 
der politischen Gremien erfolgt. 
 
Bei ihrer Zustimmung zu einer Nutzungserweiterung oder Änderung wird die Stadt ihre rechtlichen 
Möglichkeiten sowohl im Rahmen ihrer hoheitlichen als auch ihrer privatrechtlichen Befugnisse aus 
Eigentum und Pacht nutzen, um den Gemeinwohlinteressen der Bewohner der Sentruper Höhe Rechnung 
zu tragen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Bei der Genehmigung der Errichtung des Sendemasts auf der Sentruper Höhe wurden sowohl die 
Öffentlichkeit als auch die politischen Gremien unzureichend informiert. 
 
Die Information der Öffentlichkeit erfolgte zwei Tage vor Baubeginn, so dass eine Reaktion nicht möglich 
war. 
 
Die letzte Information der Bezirksvertretung erfolgte im März 2006 in nicht-öffentlicher Sitzung, eine 
weitere Information im Rahmen der Baugenehmigung wurde zugesagt, diese erfolgte allerdings nicht. Die 
Information zum Baubeginn erhielten Bezirksvertreter ebenfalls wenige Tage vor Baubeginn. 
 
Diese Informationspolitik wird als völlig unzureichend betrachtet. Eine Einbeziehung von Einwänden und 
Anregungen von Bürgern und politischen Vertretern ist so nicht möglich.

Die Änderung des Informations- / Beteiligungsverfahrens ist daher notwendig. Bei der Inanspruchnahme 
städtischer Grundstücke ist die besondere Sozialbindung des Grundeigentums zu beachten, der die Stadt 
als Grundstückseigentümer unterliegt. 
 
Entsprechend der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung kommt insbesondere in Betracht, 
die Bürger durch die Tagespresse oder auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen zu informieren, 
in denen gegebenenfalls Vertreter der beteiligten Ämter oder auch Vertreter der Betreibergesellschaft über 
die Notwendigkeit der beabsichtigten Nutzung und die vorsorgende Begrenzung potentieller 
gesundheitlicher Gefährdungen durch eine entsprechende Planung und Durchführung ihres Vorhabens 
berichten. Die Einwände und Anregungen der Bürger sollen protokolliert und vor Zustimmung seitens der 
Stadt in ihren hoheitlichen und privatrechtlichen Erwägungen berücksichtigt werden. 
 
Der Pachtvertrag mit der Betreibergesellschaft wurde für 20 Jahre abgeschlossen. Soweit bekannt, hat 
sich die Stadt als Grundstückseigentümerin und Verpächterin im Pachtvertrag vorbehalten, dass künftige 
Nutzungsänderungen oder –erweiterungen von ihrer Zustimmung abhängig sind. Insoweit hat die Stadt 
durchaus Handlungsmöglichkeiten. Sollten sich im Pachtvertrag zugelassene Nutzungen in Zukunft als 
gesundheitsgefährdend herausstellen, würde das die Vertragsgrundlage berühren. 
 
 
 
 
 
gez.  
Seyfferth, Kornblum und SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Eupener Weg 5
  • Sentruper Höhe
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0010/2007
Typ
Antrag an die BV West
Datum
06.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37