Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Fortbestand der Dauerkleingärten in Köln aus der Sitzung vom 16.05.2022
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1889/2022 vom 09.06.2022
Stand: Am 20.06.2022 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 1889/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 Beantwortung der Anfrage: CDU-Fraktion, betr.: Fortbestand der Dauerkleingärten in Köln aus der Sitzung vom 16.05.2022 Frage der Fraktion: Hat die Stadt Köln die Absicht oder gibt es Überlegungen die Nutzung von „Dauerkleingär- ten" auf städtischen Grundstücken zu beenden und das freiwerdende Land dem Wohnungs- bau zuzuführen? Antwort der Verwaltung: Im gesamten Stadtgebiet von Köln gibt es insgesamt 11.784 städtische Kleingärten auf einer Gesamtfläche von 544 ha. Der größte Teil der Anlagen sind als Dauerkleingarten über bestehende Bebauungspläne in ihrem Bestand gesichert. Darüber hinaus sind nach Bundeskleingartengesetz alle Kleingär- ten, die vor 1983 errichtet wurden im Bestand geschützt. Lediglich in einem konkreten Fall ist die Bebauung von Kleingärten zurzeit vorgesehen. So ist seit vielen Jahren der Verkauf der Grundstücke Bonner Str. 535-540 zur Realisierung von Wohnbebauung geplant. Von dieser Maßnahme sind 11 Kleingärten des Vereins Köln Süd betroffen, die zum 30.11.2022 gekündigt wurden. Weitere Bestrebungen bestehende Kleingartenanlagen für eine mögliche Bebauung heran- zuziehen gibt es nicht. Die Verwaltung ist vielmehr bestrebt, die Anzahl der Kleingärten zu erhöhen, da der Bedarf enorm gestiegen ist. Eine großflächige Anlagen von neuen Kleingartenanlagen ist jedoch aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit und der Restriktionen (Wasserschutz, Land- schaftsschutz usw.) kaum möglich. Deshalb ist die Verwaltung bemüht alternative Wege zu finden um die Anzahl der Parzellen zu erhöhen. Dies kann erfolgen durch Teilung großer Einzelgärten oder durch Anlage von Gartenlaboren. Für die Neuanlage von Kleingärten wird derzeit die Eignung des Grundstücks Mülheimer Ring 15 geprüft. Das Gelände grenzt an den Kleingärtnerverein Köln-Mülheim-Ost e.V.
Beratungsverlauf
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20.06.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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