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1889/2022

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Fortbestand der Dauerkleingärten in Köln aus der Sitzung vom 16.05.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.06.2022, TOP 6.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2054 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 1889/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 
 
Beantwortung der Anfrage: CDU-Fraktion, betr.: Fortbestand der Dauerkleingärten in Köln aus 
der Sitzung vom 16.05.2022 
Frage der Fraktion: 
 
Hat die Stadt Köln die Absicht oder gibt es Überlegungen die Nutzung von „Dauerkleingär-
ten" auf städtischen Grundstücken zu beenden und das freiwerdende Land dem Wohnungs-
bau zuzuführen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im gesamten Stadtgebiet von Köln gibt es insgesamt 11.784 städtische Kleingärten auf einer 
Gesamtfläche von 544 ha.  
Der größte Teil der Anlagen sind als Dauerkleingarten über bestehende Bebauungspläne in 
ihrem Bestand gesichert. Darüber hinaus sind nach Bundeskleingartengesetz alle Kleingär-
ten, die vor 1983 errichtet wurden im Bestand geschützt. 
 
Lediglich in einem konkreten Fall ist die Bebauung von Kleingärten zurzeit vorgesehen. So ist 
seit vielen Jahren der Verkauf der Grundstücke Bonner Str. 535-540 zur Realisierung von 
Wohnbebauung geplant. Von dieser Maßnahme sind 11 Kleingärten des Vereins Köln Süd 
betroffen, die zum 30.11.2022 gekündigt wurden. 
 
Weitere Bestrebungen bestehende Kleingartenanlagen für eine mögliche Bebauung heran-
zuziehen gibt es nicht. 
 
Die Verwaltung ist vielmehr bestrebt, die Anzahl der Kleingärten zu erhöhen, da der Bedarf 
enorm gestiegen ist. Eine großflächige Anlagen von neuen Kleingartenanlagen ist jedoch 
aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit und der Restriktionen (Wasserschutz, Land-
schaftsschutz usw.) kaum möglich. Deshalb ist die Verwaltung bemüht alternative Wege zu 
finden um die Anzahl der Parzellen zu erhöhen. Dies kann erfolgen durch Teilung großer 
Einzelgärten oder durch Anlage von Gartenlaboren. 
 
Für die Neuanlage von Kleingärten wird derzeit die Eignung des Grundstücks Mülheimer 
Ring 15 geprüft. Das Gelände grenzt an den Kleingärtnerverein Köln-Mülheim-Ost e.V.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1889/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.06.2022
Erstellt
01.06.2022 17:38