Mandari Insight

0534/2025

Unterkunft zur Unterbringung Geflüchteter (Merianstr./P5) , L 6, EZ 2, Bezirk 6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.02.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 10.03.2025, TOP 3.1

Anlage 1 Merianstraße Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Merianstraße Lageplan

3065 Zeichen

Sammelplatz
46.535 9 39.1859.36.36
1 8.5058.31511.0557.18512 12.3256.055
7.131.18511.055
4.722.46512 2.4659.8656.0551.315
1 8.5058.3158.50513.378.5059.7358.5058.088.505
1
6.8751.2057.3558.5058.5056.0157.358.5051.157.1651 1
14.61
2.745 26.935 6 26.92
2.3858.505 8.505
BA 11
BA 10
BA 09
BA 08
BA 07
BA 06
BA 05
BA 04
BA 03
BA 02
BA 01
0OOSODW]
8.11Angebotsraum8.10Angebotsraum8.9Angebotsraum8.8Angebotsraum8.7Angebotsraum8.5/DJHUUDXPIUSlGDJRJLVFKHVMaterial8.4%URUDXPSlGDJRJLVFKHBetreuung8.3Umkleide DRK8.2Technik
9.14Unter-kunft9.13Unter-kunft9.12Unter-kunft9.11Unter-kunft9.10Unter-kunft9.9Unter-kunft9.8Unter-kunft9.7Unter-kunft9.6Unter-kunft9.5Unter-kunft9.4WCHerren9.3WCDamen9.2Technik
11.17Unterkunft11.16Unterkunft11.15Unterkunft
11.13Unterkunft11.12Unterkunft11.11Unterkunft11.10Unterkunft11.9Unterkunft11.8WC Herren11.7WC Damen
11.6Unterkunft
11.5Unterkunft
11.4Unterkunft
11.3Unterkunft
11.2Unterkunft
11.14Unterkunft
7.20Herren7.19Herren7.18Herren7.17Herren7.15Damen7.14Damen7.13Damen7.12Damen7.11Damen7.10Waschen /Trocknen 27.87.77.6Haus-meister7.5ZBV
10.8Technik10.9WC Damen10.10WC Herren
2.15Security
5.21Security
Parkplatz
7.4Technik
10.11Unterkunft10.12Unterkunft10.13Unterkunft10.14Unterkunft10.15Unterkunft10.16Unterkunft
10.17Unterkunft
10.2Unterkunft10.3Unterkunft
10.4Unterkunft
10.5Unterkunft
10.6Unterkunft
10.7Unterkunft
6.14Unter-kunft6.13Unter-kunft6.12Unter-kunft6.11Unter-kunft6.10Unter-kunft6.9Unter-kunft6.8Unter-kunft6.7Herren6.4WCDamen6.3WCHerren6.2WCPerson.2.14Server2.132.122.11Tee-NFKH2.10Pausen-raum2.92.82.72.6Besprechung2.52.42.32.22.1Anmeldung
3.1Essen
1.16Haus-1.15WCDamen1.14WCHerren1.13Unter-kunft1.12Unter-kunft1.11Unter-kunft1.7Unter-kunft1.10Unter-kunft1.9Unter-kunft1.8Unter-kunft1.7Unter-kunft1.6Unter-kunft1.5Unter-kunft1.4Unter-kunft1.3Unter-kunft1.2Unter-kunft5.17Unter-kunft5.16Unter-kunft5.15Unter-kunft5.14Unter-kunft5.13Unter-kunft5.12Unter-kunft5.11Unter-kunft5.10Unter-kunft5.9Unter-kunft5.8Unter-kunft5.7Unter-kunft5.6Unter-kunft5.5Unter-kunft5.18Unter-kunft5.19Unter-kunft5.20Unter-kunft 5.4WCDamen5.3WCHerren5.2Technik
3.2Lager.FKH
4.2Lager.FKH4.3Lager.FKH4.4Lager4.5Lager4.6Lager4.7Lager4.8Lager4.9Lager4.10Lager
abgesperrterTechnikbereich
8.6/DJHUUDXPIUSlGDJRJLVFKHVMaterial
1.1Flur5.1Flur
6.1Flur
10.1Flur
7.1Flur
8.1Flur
9.1Flur
11.1Flur
N
6.66.5Damen
7.16Herren
abgesperrterTechnikbereich
abgesperrterTechnikbereich Anlieferung
ZugangBewohner
ZugangBewohner
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehr-ausfahrt
7.2Flur7.3Flur
4.1Lager.FKH
Trafo?
4.11Lager4.12Lager4.13Lager
Raucher-unterstand
Raucher-unterstand
Raucher-unterstand
Raucher-unterstand
abgesperrterTechnikbereich
7.9Waschen /Trocknen 1
PlanungenJocksGereonshof 2a50670.|OQFon 0221/95439281J.Planungen@t-online.dePlanverfasserBauherr6WDGW.|OQ$PWIU:RKQXQJVZHVHQOttmar-Pohl-Platz 1.|OQProjektErrichtung einer Anlage aus elementierten Containern]XU8QWHUEULQJXQJYRQELV]XJHIOFKWHWHQ3HUVRQHQ0HULDQVWUD‰H3DUNSODW].|OQ PlanbezeichnungENTWURF/DJHSODQ]XUhEHUVLFKW0D‰VWDEDatum: 24.11.2023%ODWWJU|‰H'LQ$gez.: mb

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4903 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0534/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterkunft zur Unterbringung Geflüchteter (Merianstr./P5), L 6, EZ 2, Bezirk 6 
Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
BNatSchG 
(Gemarkung Worringen, Flur 63, Flurstücke 348 und 204/107)  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die bereits existierende Flüchtlingsunter-
kunft auf dem Parkplatz P5 der Merianstraße weiterhin bestehen bleibt. 
 
Er stimmt der beabsichtigten erneuten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans ge-
mäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zu. 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land-
schaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
 
Für die Anfang 2024 - durch das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln als Bauherr - errich-
tete Containeranlage zur Unterbringung Geflüchteter auf dem Parkplatzgelände Merianstr. 3 / 
P5 wurde eine Duldung der Maßnahme seitens der Bauaufsicht ausgesprochen. Diese Dul-
dung ist auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Di-
gitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2022 zur Unterbringung von (ukraini-
schen) Flüchtlingen rechtswirksam. 
  
Die Containerunterkunft liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Köln, im 
Landschaftsschutzgebiet L06 „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“. Die im LP fest-
gesetzten Ver- und Gebote sind zu beachten. Folgendes Verbot innerhalb von Landschafts-
schutzgebieten wird durch die Maßnahme ausgelöst: 
 
Verbot Nr 5. besagt, dass es verboten ist „bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO 
NRW zu errichten, auch wenn Sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.“ 
 
Die Anlage wurde ausschließlich auf der angemieteten gepflasterten Parkplatzfläche errichtet. 
Die Containeranlage wurde zunächst bis einschließlich 30.04.2025 angemietet. Die Option zur 
Verlängerung der Anmietung für weitere zwölf Monate bis 30.04.2026 wurde wahrgenommen.  
 
Am 09.01.2024 wurde erstmals eine landschaftsrechtliche Befreiung von den Verboten des 
Landschaftsplans nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt. Gemäß § 
75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) wurde der Naturschutzbeirat der Stadt Köln bei die-
ser Befreiung beteiligt. Diese Befreiung ist bis zum 30.04.2025 befristet.  
Für eine Verlängerung der landschaftsrechtlichen Befreiung ist der Naturschutzbeirat der 
Stadt Köln erneut zu beteiligen. 
 
Eingriff/Kompensation 
 
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 
zur Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie eine artenschutzrechtliche 
Prüfung (ASP) nicht notwendig, da die gesamte Anlage ausschließlich auf der gepflasterten 
Parkplatzfläche realisiert wurde und keine baulichen Änderungen seitdem vorgenommen wur-
den bzw. geplant sind. 
 
Da das Vorhaben keinen Eingriff ausgelöst hat, war keine Kompensation erforderlich. 
 
Artenschutz: 
 
Artenschutzrechtliche Verbote werden nicht ausgelöst. 
 
Befreiungsvoraussetzungen:

3 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. 
§ 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gegeben. 
Der Druck der Unterbringung Geflüchteter in städtischen Unterkünften ist für die Stadt Köln 
nach wie vor hoch. Zum Stichtag 30.11.2024 brachte die Stadt Köln 9.296 Geflüchtete unter. 
Im Rahmen der vom Land vorgegebenen Aufnahmequote sind Landeszuweisungen von weite-
ren rund 1.300 Geflüchteten nach Köln möglich (Stand: 6.12.2024). Da sich die Akquise neuer 
Unterbringungsstandorte als schwierig gestaltet, kommt der Aufrechterhaltung bestehender 
Standorte für die Jahre 2025 und 2026 besondere Bedeutung zu. Hinzu kommt, dass die bean-
spruchte Parkplatzfläche bereits vollständig befestigt ist und keine Abweichungen in die Vege-
tation stattgefunden haben. Zukünftige Abweichungen sind nicht geplant. Der Parkplatz wird 
bereits im Vorfeld stark frequentiert wodurch mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das ge-
samte Schutzgebiet zu rechnen ist. Das Landschaftsschutzgebiet L06 ist durch seine starke 
Erholungsnutzung sowie regelmäßig stattfindende Veranstaltungen geprägt. 
 
Es liegen somit die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des Landschafts-
plans aus überwiegenden öffentlichen Interesseses für die Unterbringung der Geflüchteten vor.  
 
 
 
Anlagen 
Anlage 01: Lageplan

Beratungsverlauf (1)

10.03.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0534/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.02.2025
Erstellt
18.02.2025 10:33