0534/2025
Unterkunft zur Unterbringung Geflüchteter (Merianstr./P5) , L 6, EZ 2, Bezirk 6
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Anlage 1 Merianstraße Lageplan
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Sammelplatz 46.535 9 39.1859.36.36 1 8.5058.31511.0557.18512 12.3256.055 7.131.18511.055 4.722.46512 2.4659.8656.0551.315 1 8.5058.3158.50513.378.5059.7358.5058.088.505 1 6.8751.2057.3558.5058.5056.0157.358.5051.157.1651 1 14.61 2.745 26.935 6 26.92 2.3858.505 8.505 BA 11 BA 10 BA 09 BA 08 BA 07 BA 06 BA 05 BA 04 BA 03 BA 02 BA 01 0OOSODW] 8.11Angebotsraum8.10Angebotsraum8.9Angebotsraum8.8Angebotsraum8.7Angebotsraum8.5/DJHUUDXPIUSlGDJRJLVFKHVMaterial8.4%URUDXPSlGDJRJLVFKHBetreuung8.3Umkleide DRK8.2Technik 9.14Unter-kunft9.13Unter-kunft9.12Unter-kunft9.11Unter-kunft9.10Unter-kunft9.9Unter-kunft9.8Unter-kunft9.7Unter-kunft9.6Unter-kunft9.5Unter-kunft9.4WCHerren9.3WCDamen9.2Technik 11.17Unterkunft11.16Unterkunft11.15Unterkunft 11.13Unterkunft11.12Unterkunft11.11Unterkunft11.10Unterkunft11.9Unterkunft11.8WC Herren11.7WC Damen 11.6Unterkunft 11.5Unterkunft 11.4Unterkunft 11.3Unterkunft 11.2Unterkunft 11.14Unterkunft 7.20Herren7.19Herren7.18Herren7.17Herren7.15Damen7.14Damen7.13Damen7.12Damen7.11Damen7.10Waschen /Trocknen 27.87.77.6Haus-meister7.5ZBV 10.8Technik10.9WC Damen10.10WC Herren 2.15Security 5.21Security Parkplatz 7.4Technik 10.11Unterkunft10.12Unterkunft10.13Unterkunft10.14Unterkunft10.15Unterkunft10.16Unterkunft 10.17Unterkunft 10.2Unterkunft10.3Unterkunft 10.4Unterkunft 10.5Unterkunft 10.6Unterkunft 10.7Unterkunft 6.14Unter-kunft6.13Unter-kunft6.12Unter-kunft6.11Unter-kunft6.10Unter-kunft6.9Unter-kunft6.8Unter-kunft6.7Herren6.4WCDamen6.3WCHerren6.2WCPerson.2.14Server2.132.122.11Tee-NFKH2.10Pausen-raum2.92.82.72.6Besprechung2.52.42.32.22.1Anmeldung 3.1Essen 1.16Haus-1.15WCDamen1.14WCHerren1.13Unter-kunft1.12Unter-kunft1.11Unter-kunft1.7Unter-kunft1.10Unter-kunft1.9Unter-kunft1.8Unter-kunft1.7Unter-kunft1.6Unter-kunft1.5Unter-kunft1.4Unter-kunft1.3Unter-kunft1.2Unter-kunft5.17Unter-kunft5.16Unter-kunft5.15Unter-kunft5.14Unter-kunft5.13Unter-kunft5.12Unter-kunft5.11Unter-kunft5.10Unter-kunft5.9Unter-kunft5.8Unter-kunft5.7Unter-kunft5.6Unter-kunft5.5Unter-kunft5.18Unter-kunft5.19Unter-kunft5.20Unter-kunft 5.4WCDamen5.3WCHerren5.2Technik 3.2Lager.FKH 4.2Lager.FKH4.3Lager.FKH4.4Lager4.5Lager4.6Lager4.7Lager4.8Lager4.9Lager4.10Lager abgesperrterTechnikbereich 8.6/DJHUUDXPIUSlGDJRJLVFKHVMaterial 1.1Flur5.1Flur 6.1Flur 10.1Flur 7.1Flur 8.1Flur 9.1Flur 11.1Flur N 6.66.5Damen 7.16Herren abgesperrterTechnikbereich abgesperrterTechnikbereich Anlieferung ZugangBewohner ZugangBewohner Feuerwehrzufahrt Feuerwehr-ausfahrt 7.2Flur7.3Flur 4.1Lager.FKH Trafo? 4.11Lager4.12Lager4.13Lager Raucher-unterstand Raucher-unterstand Raucher-unterstand Raucher-unterstand abgesperrterTechnikbereich 7.9Waschen /Trocknen 1 PlanungenJocksGereonshof 2a50670.|OQFon 0221/95439281J.Planungen@t-online.dePlanverfasserBauherr6WDGW.|OQ$PWIU:RKQXQJVZHVHQOttmar-Pohl-Platz 1.|OQProjektErrichtung einer Anlage aus elementierten Containern]XU8QWHUEULQJXQJYRQELV]XJHIOFKWHWHQ3HUVRQHQ0HULDQVWUDH3DUNSODW].|OQ PlanbezeichnungENTWURF/DJHSODQ]XUhEHUVLFKW0DVWDEDatum: 24.11.2023%ODWWJU|H'LQ$gez.: mb
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0534/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterkunft zur Unterbringung Geflüchteter (Merianstr./P5), L 6, EZ 2, Bezirk 6 Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG (Gemarkung Worringen, Flur 63, Flurstücke 348 und 204/107) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die bereits existierende Flüchtlingsunter- kunft auf dem Parkplatz P5 der Merianstraße weiterhin bestehen bleibt. Er stimmt der beabsichtigten erneuten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans ge- mäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land- schaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Für die Anfang 2024 - durch das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln als Bauherr - errich- tete Containeranlage zur Unterbringung Geflüchteter auf dem Parkplatzgelände Merianstr. 3 / P5 wurde eine Duldung der Maßnahme seitens der Bauaufsicht ausgesprochen. Diese Dul- dung ist auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Di- gitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2022 zur Unterbringung von (ukraini- schen) Flüchtlingen rechtswirksam. Die Containerunterkunft liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Köln, im Landschaftsschutzgebiet L06 „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“. Die im LP fest- gesetzten Ver- und Gebote sind zu beachten. Folgendes Verbot innerhalb von Landschafts- schutzgebieten wird durch die Maßnahme ausgelöst: Verbot Nr 5. besagt, dass es verboten ist „bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW zu errichten, auch wenn Sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.“ Die Anlage wurde ausschließlich auf der angemieteten gepflasterten Parkplatzfläche errichtet. Die Containeranlage wurde zunächst bis einschließlich 30.04.2025 angemietet. Die Option zur Verlängerung der Anmietung für weitere zwölf Monate bis 30.04.2026 wurde wahrgenommen. Am 09.01.2024 wurde erstmals eine landschaftsrechtliche Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt. Gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) wurde der Naturschutzbeirat der Stadt Köln bei die- ser Befreiung beteiligt. Diese Befreiung ist bis zum 30.04.2025 befristet. Für eine Verlängerung der landschaftsrechtlichen Befreiung ist der Naturschutzbeirat der Stadt Köln erneut zu beteiligen. Eingriff/Kompensation Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zur Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) nicht notwendig, da die gesamte Anlage ausschließlich auf der gepflasterten Parkplatzfläche realisiert wurde und keine baulichen Änderungen seitdem vorgenommen wur- den bzw. geplant sind. Da das Vorhaben keinen Eingriff ausgelöst hat, war keine Kompensation erforderlich. Artenschutz: Artenschutzrechtliche Verbote werden nicht ausgelöst. Befreiungsvoraussetzungen: 3 Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gegeben. Der Druck der Unterbringung Geflüchteter in städtischen Unterkünften ist für die Stadt Köln nach wie vor hoch. Zum Stichtag 30.11.2024 brachte die Stadt Köln 9.296 Geflüchtete unter. Im Rahmen der vom Land vorgegebenen Aufnahmequote sind Landeszuweisungen von weite- ren rund 1.300 Geflüchteten nach Köln möglich (Stand: 6.12.2024). Da sich die Akquise neuer Unterbringungsstandorte als schwierig gestaltet, kommt der Aufrechterhaltung bestehender Standorte für die Jahre 2025 und 2026 besondere Bedeutung zu. Hinzu kommt, dass die bean- spruchte Parkplatzfläche bereits vollständig befestigt ist und keine Abweichungen in die Vege- tation stattgefunden haben. Zukünftige Abweichungen sind nicht geplant. Der Parkplatz wird bereits im Vorfeld stark frequentiert wodurch mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das ge- samte Schutzgebiet zu rechnen ist. Das Landschaftsschutzgebiet L06 ist durch seine starke Erholungsnutzung sowie regelmäßig stattfindende Veranstaltungen geprägt. Es liegen somit die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des Landschafts- plans aus überwiegenden öffentlichen Interesseses für die Unterbringung der Geflüchteten vor. Anlagen Anlage 01: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0534/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.02.2025
- Erstellt
- 18.02.2025 10:33