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0632/2020

Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Eythstraße in Köln-Kalk

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 06.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3043 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/11 
Vorlagen-Nummer 06.03.2020 
 0632/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020 
 
Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Eythstraße in Köln-Kalk 
hier: Kostenerhöhung 
 
 Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: 
 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif-
fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes 
Eythstraße“ in Köln-Kalk in Höhe von rund 313.000 € zur Kenntnis. 
Begründung 
Der Spiel- und Bolzplatz Eythstraße in Köln-Kalk verfügt nur über einen geringen Spiel-wert. Ge-
rade für Kinder und Jugendliche im dicht bebauten Stadtteil Kalk sollen im unmittelbaren Woh-
numfeld alters- und bedarfsgerechte Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten geschaffen werden. 
Seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wurde im Jahr 2014 ein Garten- und Land-
schaftsarchitekt mit der Planung einer Neugestaltung beauftragt. Die Gesamtkosten der Maß-
nahme wurden mit 540.000 € kalkuliert. 
Mit Bescheid vom 28.11.2018 wurde der Stadt Köln eine EFRE-Förderung in Höhe von 270.000 
€ zu den förderfähigen Gesamtkosen in Höhe von 540.000 € bewilligt. Gemäß des Förderbe-
scheides ist die Maßnahme bis zum 30.04.2021 durchzuführen. 
Nach Mitteilung des Fachamtes erhöhen sich die Kosten für den Spiel- und Bolzplatz um rund 
313.000 €. Die Kostenerhöhung ist auf folgende Punkte zurückzuführen: 
- Massive Preissteigerungen gegenüber der Kostenschätzung von 2014 im Baugewerbe  
- Preiserhöhungen bei den Spielgeräten, dem Ballfangzaun und den Kunststoffflächen 
- Höhere Entsorgungskosten für belasteten Boden 
- Zusätzliche Pflasterbefestigung unterhalb des Ballfangzauns, um eine einfache Wartung und 
Reparatur zu gewährleisten

2 
 
- Farbige Gestaltung des EPDM-Belags 
- Einfassung der Fallschutzflächen mit einem Kantenstein 
- Stabgitterzaun entlang des Weges zum Schutz der Kinder vor Radfahrern 
 
Eine Nachfördermöglichkeit durch den Zuschussgeber ist ausgeschlossen. Der Eigenanteil der 
Stadt Köln für die Maßnahme erhöht sich von 270.000 € auf rund 583.000 €.  
Zusammenfassung 
Die Gesamtkosten für das im städtischen Haushalt zu veranschlagende Projekt liegen unter Be-
rücksichtigung der Mehrkosten bei rund 853.000 €. 
 
Finanzierung 
Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile 
08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung entsprechend umgeschichtet. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eythstraße

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Details

Aktenzeichen
0632/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
06.03.2020
Erstellt
25.02.2020 09:35