0632/2020
Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Eythstraße in Köln-Kalk
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3043 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/11 Vorlagen-Nummer 06.03.2020 0632/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Eythstraße in Köln-Kalk hier: Kostenerhöhung Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif- fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Eythstraße“ in Köln-Kalk in Höhe von rund 313.000 € zur Kenntnis. Begründung Der Spiel- und Bolzplatz Eythstraße in Köln-Kalk verfügt nur über einen geringen Spiel-wert. Ge- rade für Kinder und Jugendliche im dicht bebauten Stadtteil Kalk sollen im unmittelbaren Woh- numfeld alters- und bedarfsgerechte Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten geschaffen werden. Seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wurde im Jahr 2014 ein Garten- und Land- schaftsarchitekt mit der Planung einer Neugestaltung beauftragt. Die Gesamtkosten der Maß- nahme wurden mit 540.000 € kalkuliert. Mit Bescheid vom 28.11.2018 wurde der Stadt Köln eine EFRE-Förderung in Höhe von 270.000 € zu den förderfähigen Gesamtkosen in Höhe von 540.000 € bewilligt. Gemäß des Förderbe- scheides ist die Maßnahme bis zum 30.04.2021 durchzuführen. Nach Mitteilung des Fachamtes erhöhen sich die Kosten für den Spiel- und Bolzplatz um rund 313.000 €. Die Kostenerhöhung ist auf folgende Punkte zurückzuführen: - Massive Preissteigerungen gegenüber der Kostenschätzung von 2014 im Baugewerbe - Preiserhöhungen bei den Spielgeräten, dem Ballfangzaun und den Kunststoffflächen - Höhere Entsorgungskosten für belasteten Boden - Zusätzliche Pflasterbefestigung unterhalb des Ballfangzauns, um eine einfache Wartung und Reparatur zu gewährleisten 2 - Farbige Gestaltung des EPDM-Belags - Einfassung der Fallschutzflächen mit einem Kantenstein - Stabgitterzaun entlang des Weges zum Schutz der Kinder vor Radfahrern Eine Nachfördermöglichkeit durch den Zuschussgeber ist ausgeschlossen. Der Eigenanteil der Stadt Köln für die Maßnahme erhöht sich von 270.000 € auf rund 583.000 €. Zusammenfassung Die Gesamtkosten für das im städtischen Haushalt zu veranschlagende Projekt liegen unter Be- rücksichtigung der Mehrkosten bei rund 853.000 €. Finanzierung Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Bewirtschaf- tung entsprechend umgeschichtet. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Eythstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0632/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 06.03.2020
- Erstellt
- 25.02.2020 09:35