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0200/2022

Start des verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens

Mitteilung Ausschuss 20.01.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.01.2022, TOP 2.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6132 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 20.01.2022 
 0200/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.01.2022 
 
Start des verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens 
Wie auch in den Vorjahren startet Ende Januar / Anfang Februar das verwaltungsinterne Verfahren 
zur Aufstellung des Haushalts für das Folgejahr. Die entsprechenden Budgets für die interne Haus-
haltsaufstellung werden Ende Januar freigeschaltet. Nach Durchführung der verwaltungsinternen 
Haushaltsgespräche unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Steuerschätzung aus Mai 2022 soll 
der Haushaltsplanentwurf wieder rechtzeitig zur Einbringung am 17.08.2022 aufgestellt und durch die 
Oberbürgermeisterin bestätigt werden. Letzte Änderungen, die sich z.B. durch die sog. Arbeitskreis-
rechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz ergeben können, welche traditionell erst Mitte/Ende Juli 
veröffentlicht wird, werden dann ggf. im Wege einer 1. Veränderungsnachweisung der Verwaltung 
verarbeitet. 
Auf diesem Wege werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Haushalt rechtzeitig im 
Vorfeld des neuen Haushaltsjahres verabschiedet und vorbehaltlich der Genehmigung der Kommu-
nalaufsicht zum 1.1.2023 in Kraft treten kann. 
Gleichwohl geht mit dem jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren eine gewisse zeitliche Verzöge-
rung der Verwaltungsprozesse einher, da Planungssicherheit erst mit der erfolgten Bekanntmachung 
der Haushaltssatzung besteht: Alle Vorhaben, die sich auf ein Folgejahr beziehen, sind bei der Be-
schlussfassung im Rat  unter den Vorbehalt des Wirksamwerdens der Haushaltssatzung zu stellen. 
Dies trifft gleichlautend auf Zusagen gegenüber externen Trägern und Zuweisungsempfängern zu. 
Auch die Ausschreibung von Investitionsvorhaben ist von einer wirksamen Haushaltsermächtigung 
abhängig und kann daher in der Regel erst mit Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. Gleichzeitig 
bindet das jährliche Haushaltsaufstellungsverfahren erhebliche Verwaltungs- und Personalressourcen 
in der gesamten Verwaltung. 
 
 
Planungen für einen Doppelhaushalt 2023/2024 
 
Vor diesem Hintergrund eröffnet die Gemeindeordnung den Kommunen die Möglichkeit, ihren Haus-
halt als sog. Doppelhaushalt aufzustellen (vgl. § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW). Von dieser Möglichkeit 
hat Köln in den letzten drei zurückliegenden Wahlperioden mehrfach Gebrauch gemacht. Im Zeitraum 
2005-2022 wurden 12 der insgesamt 18 Haushaltsjahre, d.h. zwei Drittel, über Doppelhaushalte auf-
gestellt. 
 
Angesichts der enormen Belastungen durch die Corona-Pandemie und der vielfältigen coronabeding-
ten Verzögerungen bei Projekten bietet die Aufstellung eines Doppelhaushalts in einer derartigen 
Sondersituation haushaltstechnisch eine Möglichkeit, frühzeitig Planungssicherheit für alle Beteiligten 
sowie verwaltungsorganisatorische Spielräume für eine konzentrierte Projektumsetzung zu schaffen. 
Das Instrument des Doppelhaushalts soll deshalb für das kommende Haushaltsaufstellungsverfahren 
herangezogen werden. Damit werden die beiden Haushaltsjahre 2023/2024 sowie der Zeitraum der 
darüber hinausgehenden Mittelfristigen Finanzplanung (bis 2027) Gegenstand des jetzt beginnenden 
Aufstellungsverfahrens sein.

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Für die Verwaltung stehen dabei die Vorteile einer derartigen Vorgehensweise im Vordergrund:  
- Durch die Konzentration und gebündelte Aufstellung des Haushalts direkt für zwei Haushalts-
jahre werden - insbesondere im darauffolgenden Jahr - verwaltungsweit Verwaltungs- und 
Personalressourcen identifiziert, die für die Bewältigung zentraler Zukunftsaufgaben und die 
Umsetzung der beschlossenen Projekte sehr gut eingesetzt werden können.  
- Es wird eine – unterbrechungsfreie -  durchgehende Mittelbewirtschaftung über 24 Monate 
ermöglicht. Ein separates Genehmigungserfordernis und die Gefahr einer damit einhergehen-
den Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Nothaushalt) zu Beginn des zweiten Haushaltsjah-
res entfällt.  
- Das ermöglicht es der Verwaltung, Fördermittelbescheide an Träger und Vereine – dank wirk-
samer Haushaltsermächtigung – direkt für zwei Jahre auszusprechen und Ausschreibungen 
insbesondere im Hoch- und Tiefbaubereich – dank wirksamer Haushaltsermächtigung – früh-
zeitig und unabhängig vom Haushaltszyklus zu starten. 
- Das schafft stadtintern und auch extern Planungssicherheit und fördert eine fokussierte, vo-
rausschauende Planung und Umsetzung strategischer Entwicklungsvorhaben und Projekte. 
 
Die bisherigen Erfahrungen mit Doppelhaushalten zeigen, dass die mit einem verlängerten Planungs-
prozess verbundenen Prognose- und Beratungsprozesse in der Praxis sehr gut handhabbar sind. 
Jede Haushaltsplanung beinhaltet auch jetzt schon eine über das Haushaltsjahr hinausgehende (mit-
telfristige) Finanzplanung. Bei einem Doppelhaushalt wird die Haushaltssatzung „lediglich“ auf die 
ersten beiden Jahre erstreckt und der gesamte Planungshorizont verlängert sich um ein Jahr, indem 
die mittelfristige Planung um ein Jahr verlängert wird. 
 
Gleichzeitig behält der Rat sein volles Budgetrecht und hat auch nach Verabschiedung des Haushalts 
die Möglichkeit, jederzeit - auch im zweiten Haushaltsjahr – auf unvorhergesehene oder aktuelle 
Handlungserfordernisse zu reagieren. Neben den Möglichkeiten der Bewirtschaftung besteht stets die 
Möglichkeit eines Nachtragshaushalts. Hierdurch können wesentliche Änderungen, die nicht über die 
Bewirtschaftung gelöst werden können oder sollen, aufgegriffen und umgesetzt werden. 
Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass Nachtragshaushalte bei Doppelhaushalten in der 
Vergangenheit nicht notwendig waren, sondern die Stadt selbst mit einem vor der Pandemie verab-
schiedeten Doppelhaushalt 2020/2021 jederzeit handlungsfähig war und kurzfristig reagieren konnte. 
Auch wissen die politischen Gremien sehr gut mit den verlängerten Planungshorizonten bei Aufstel-
lung eines Doppelhaushalts umzugehen. 
 
Angesichts der zahlreichen Handlungserfordernisse beabsichtigt die Verwaltung daher, den kom-
menden Haushalt als Doppelhaushalt 2023/2024 aufzustellen. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0200/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2022
Erstellt
17.01.2022 11:15