V/0651/2012
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2012
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Beschlussvorlage
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V/0651/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2012 Beratungsfolge 04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Kleingartenverein Germania e. V. erhält im Jahr 2012 einen Zuschuss aus Anlass des 75. Vereinsjubiläums in Höhe von 150 Euro. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012 150 Noch verfügbar nach Ausfüh- rung des Be- schlusses V/0333/2012: 2210 Euro Zeile 15 Transferaufwendungen Begründung: I Ausgangslage Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände Vorlagen-Nr.: V/0651/2012 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-6041 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0651/2012 und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vere inigungen und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1), zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksver- tretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. Gemäß Beschluss in der S itzung am 15.11.2011 hat die Bezirksvertretung Münster -Mitte 12.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. Zuschüsse zu Jubiläen Lt. Ziffer 5 d er Richtlinien können die Jubiläen der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt we r- den. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zu- schusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Zuschusshöhe existiert kein Berechnungsmodell. Ziffer 7 der Richtl i- nien gibt vor, dass die Zuschusshöhe 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschreiten soll und bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke, die Aktivitäten und der Jubiläumsanlass (Alter des Vereins) berücksichtigt werden sollen. Die Verwaltung schlägt vor, an der bisher grundsätzlichen Praxis, in den Richtlinien aber nicht mehr ausdrücklich festgelegten Regelung, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschussen, als Entscheidungskriterium festzuhalten und daher einen Zuschuss z um Jubiläum zu gewä h- ren. Der Verein begeht das 75. Jubiläum. Er hat von keinen anderen städtischen Stellen Fö r- derungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder solche erhalten können. Als Zuschusshöhe schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Anzahl der Vereinsmi t- glieder (60) und des Alters des Vereins 150 Euro vor. II. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte zur Verfügung stehende Mittel nach Ausführung des Beschlusses V/0333/2012 2.360,00 € Zuschuss zum Jubiläum 150,00 € es verbleiben 2.210,00 € gez. Lewe
Ergänzungsvorlage V/0651/2012/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Vorlagen-Nr.: V/0651/2012/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2012 Beratungsfolge 04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Der Kleingartenverein Germania e. V. erhält im Jahr 2012 einen Zuschuss aus Anlass des 75. Vereinsjubiläums in Höhe von 150 Euro. 2) Die Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus erhält im Jahr 2012 einen Zuschuss für laufende Aufwendungen in Höhe von 150 Euro. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Zeile 15 Transferaufwendungen 2012 300 Noch verfügbar nach Ausfüh- rung des Be- schlusses V/0333/2012: 2360 Euro 492-6041 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 04.09.2012 V/0651/2012/1 - 2 - V/0651/2012/1 Begründung: I Ausgangslage Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1), zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksver- tretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. Gemäß Beschluss in der Sitzung am 15.11.2011 hat die Bezirksvertretung Münster-Mitte 12.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadt- bezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ih- nen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder in- direkt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. Die Verwaltung schlägt vor, der Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus wie im Vorjahr und in Anlehnung an die Zuschusshöhe in der Vorlage V/0333/2012 einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro zu gewähren. Sie hat von keinen anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder solche erhalten können. II. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte zur Verfügung stehende Mittel nach Ausführung des Beschlusses V/0333/2012 2.360,00 € Zuschüsse Vorlage V/0651/2012 300,00 € es verbleiben 2.060,00 € gez. Lewe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0651/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37