AN/0808/2017
Parkverbot Querungshilfe Hugo-Eckener-Straße, Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2017
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
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SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0808/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 Antrag: Parkverbot Querungshilfe Hugo-Eckener-Straße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 12.06.17 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, das Parken von Pkws an der Querungshilfe Hugo-Eckener-Straße/Mühlenweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Hier ist beim Bau der verlängerten Linksabbiegespur zum Militärring eine Querungshilfe mit abgesenkten Bordsteinen für Fußgänger und Radfahrer errichtet worden. Nun nutzen einige PKW-Fahrer diese Absenkung, um auf der kleinen Aufstellfläche zu Parken. Um den wilden Parkplatz zu verlasse n, müssen diese Fahrzeuge Rückwärts auf die vielbefahrene Hugo-Eckener-Straße zurücksetzen. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung des fließenden Verkehrs dar. Zudem liegt hier eine erhebliche Behinderung des Fußgänger -und Radverkehrs durch die zugeparkte Aufstellfläche vor. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Walter Leitzen Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66
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Vorlagen-Nummer
AN/0808/2017
Stand: 06.05.2022
Sachstandsbericht
Parkverbot Querungshilfe Hugo-Eckener-Straße, Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2017
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, das Parken von Pkws an der Querungshil-
fe Hugo-Eckener-Straße/Mühlenweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2022:
Auf beiden Fahrbahnseiten besteht ein absolutes Haltverbot durch die Verkehrszeichen 283 Straßen-
verkehrsordnung (StVO). Das Parken ist dementsprechend sowohl auf der Fahrbahn, als auch auf
den gepflasterten Aufstellflächen für Fußgänger untersagt. Dort verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
fallen in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrsüberwachung und diese wurde mit der Bitte zykli-
scher Kontrolle darüber informiert.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0808/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
- Datum
- 30.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27