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V/0124/2024

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände, und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 15.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 12.03.2024, TOP 4.2

Anlage 2 - Zuschüsse 2024

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Zuschüsse 2024

3313 Zeichen

Zuschussvorschläge für die Vereinsförderung 2024 der Bezirksvertretung Münster-Nord 
Lfd. 
Nr. Antragsteller 2024
1 KIG Karnevals-Interessen-Gemeischaft 
Sandrup-Coerde-Sprakel 250,00 €
4 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus e. 
V. 250,00 €
6 "Die Nordlichter" Pedelec-Vereinigung 
Münster-Kinderhaus 250,00 €
7 Oldtimerfreunde Münster & Münsterland e.V. 0,00 €
8 Coerder Carnevals Club von 1968 250,00 €
14 Förderverein der Norbert Grundschule 250,00 €
17 Mot-Treff-Kotten e.V. 250,00 €
20 Ausschuss für das Ehrenmal Sprakel-
Sandrup-Coerde 250,00 €
23 Mittagstisch für ältere Bürger/innen in 
Sprakel - GEMEINSAM nicht einsam 250,00 €
25 CleanUp Coerde 250,00 €
26 Förderverein Grundschule Sprakel e.V. 250,00 €
28 GEMEINSAM nicht einsam - Sprakel 250,00 €
30 Männergesangverein Cäcilia 1890 250,00 €
31 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 1719 
e.V. 250,00 €
32 Kulturinitiative Coerde e. V. 250,00 €
34 Taubenvereinigung Münster Nord 0,00 €
36 Initiative Klön-Café im Mokido 250,00 €
37
Initiative "Themenrunde" der 
Seniorengemenschaft "GEMEINSAM nicht 
Einsam" in Sprakel
250,00 €
38 Förderverein der kath. Kita St. Marien 
Sprakel 250,00 €
40 kfd St. Marien und St. Josef 250,00 €
42 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e. V. 0,00 €
11 Kameradschaft Kinderhaus 
von 1898 e. V. 250,00 €
Zwischensumme lt. Aufwendung 4.750,00 €
zu Einzelveranstaltungen
zu laufenden Aufwendungen

Lfd. 
Nr. Antragsteller 2024
2 St. Wilhelmi Kinderhaus von 1953 e. V. 2.500,00 €
3 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus 
von 1727 e. V. 250,00 €
9 Coerder Carnevals Club von 1968 - 
Gala Prunksitzung 250,00 €
10 Coerder Carnevals Club von 1968 - 
Senatorentaufe 250,00 €
12 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
15 KIG Karnevals-Interessen-Gemeinschaft 
Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
19 Ausschuss für das Ehrenmal Sprakel-
Sandrup-Coerde 250,00 €
26.1 Förderverein Grundschule Sprakel e. V. 400,00 €
28.1 GEMEINSAM nicht einsam - Sprakel 0,00 €
29 "Grüne Inseln" 300,00 €
35
Theater Don Kidschote in Kooperation mit 
dem Begegnungszentrum am 
Sprickmannplatz e. V. 
400,00 €
39 FÜR DICH - Kinder- und Jugendhilfe Jaksice 
e. V. 250,00 €
41 St. Martinus-Bruderschaft-Sandrup 250,00 €
Zwischensumme Einzelveranstaltungen 5.600,00 €
zu Jubiläen
Lfd. 
Nr. Antragsteller 2024
14.1 Förderverein der Norbert Grundschule 200,00 €
24 Ökumenisches Sozialbüro Kinderhaus 200,00 €
38.1 Förderverein der kath. Kita St. Marien 
Sprakel 200,00 €
Zwischensumme Jubiläen 600,00 €
Sonderzuschüsse
Lfd. 
Nr. Antragsteller 2024
13
Initiative zur Förderung benachteiligter 
Kinder aus Coerde mithilfe eines 
Sportprojektes (Fußballfabrik)
5.000,00 €
16 HOT Coerde - gesunde Ernährung für alle 0,00 €
18 Kap. 8 - Kunst am Rand 2.500,00 €

21 Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen 
NRW e. V. 0,00 €
22 HOT Coerde - Ausflüge mit Cliquen 4.000,00 €
24.1 Ökumenisches Sozialbüro Kinderhaus 3.000,00 €
27 Internationaler Kulturverein Atrium e. V. 1.900,00 €
33
Förderverein an der 
Gemeinschaftsgrundschule Kinderhaus-
West e. V. 
1.500,00 €
42.1 Heimatverein 
Sandrup-Sprakel-Coerde e. V. 2.500,00 €
43 Initiative "Ernten der kulturellen Vielfalt" 395,00 €
Zwischensumme Sonderzuschüsse 20.795,00 €
Summen 
lfd Aufwendungen 4.750,00 €
Einzelveranstaltungen 5.600,00 €
Jubiläen 600,00 €
Sonderzuschüsse 20.795,00 €
Gesamt 31.745,00 €

Anlage A

1573 Zeichen

Anlage A zur V/0124/2024 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-
Nord 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge.  
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs.1 Buchstabe d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die 
Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-
Nord. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

4210 Zeichen

Anlage 1 
Stand 15.11.2022 
 
 
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
1. Mit dieser Richtlinie zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen 
und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord legt die Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grund-
lage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver-
fahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen (Nr. 3), für Ein-
zelveranstaltungen (Nr. 4), Jubiläen (Nr. 5) und Sonderzuschüssen (Nr. 6) fest. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlich en Vereine, 
Verbände und anderen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehren-
amtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und Familien oder 
ältere Menschen richten sowie Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit einer Migrations-
geschichte oder körperlich/seelischer Beeinträchtigung dienen sollen oder die sich an Menschen in 
wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen richten. Besonders förderungswürdig sind ebenfalls Maßnah-
men, die der kulturellen oder ökologischen Entwicklung des Stadtbezirks dienlich sind. 
 
Die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie ist nicht möglich, wenn bereits von anderen 
(städtischen) Stellen eine Förderung für den gleichen Verwendungszweck gewährt wurde oder ge-
währt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Sportvereine , deren finanzielle Unterstützung über 
den städtischen Sportetat erfolgt; Ausnahmen sind möglich bei ausschließlich bezirksbezogenen Ak-
tivitäten. 
 
3. Ein allgemeiner Zuschuss zu laufenden Aufwendungen kann auf Antrag bewilligt werden. Ein Zu-
schuss für laufende Aufwendungen ist nicht möglich, wenn bereits aus anderen städtischen Mittel n 
direkt oder indirekt ein allgemeiner Zuschuss gewährt wird; das glei che gilt, wenn die Zuschussge-
währung an einen für das Stadtgebiet zuständigen Verband erfolgt. 
 
4. Zuschüsse für bezirksbezogene Einzelveranstaltungen können auf Antrag zusätzlich gewährt wer-
den.   
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord können auf Antrag mit einem Zuschuss unterstützt 
werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschuss-
höhe entsprechend berücksichtigt werden oder es kann ein Antrag gem. Ziff. 4. gestellt werden. 
 
6. Auf Antrag können auch  Sonderzuschüsse für nicht unter Ziff. 3.-5. aufgeführte Bedarfe gewährt 
werden. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Nord in Ansehung 
der Bedeutung der beantragten Maßnahme für das Ziel gem. Ziff. 2. und der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel. 
 
7. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sollen bis zum 30.09. eines Jahres gest ellt werden 
und sind an die Bezirksverwaltung Münster-Nord zu richten – in besonders begründeten Einzelfällen 
kann die Bezirksvertretung eine Ausnahme ermöglichen. Für die Beantragung sollen die dafür vorge-
sehenen Vordrucke verwendet werden. Die Bezirksverwaltung informiert rechtzeitig in den Medien 
über die Antragsfrist und die Möglichkeiten der Antragstellung. Anträge müssen schriftlich begründet 
werden; dabei ist die besondere Förderungswürdigkeit gem. Ziff. 2 bei der Antragstellung darzulegen. 
 
8. Die Bezirksvertretung Münster-Nord entscheidet über die Anträge jährlich im Rahmen der vom Rat 
bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. 
 
Für die sachgerechte Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse sollen in den Anträgen 
die Mitgliederzahlen, der Vereinszweck und die Höhe der Mitgliedsbeiträge angegeben werden.  Bei 
Bedarf kann die Bezirksvertretung Münster-Nord weitere Angaben anfordern.

Anlage 1 
Stand 15.11.2022 
 
 
 
Ein Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist grundsätzlich nicht erforderlich, 
kann im Einzelfall aber als Auflage beschlossen werden.

Beschlussvorlage

1889 Zeichen

V/0124/2024 
V/0124/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände, und andere Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen werden ge-
mäß Anlage 2 gewährt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei ver-
fügbare Mittel)  
2024   
Zeile 15 Transferaufwendungen  31.745,00  
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur 
Bezirksverw altung Münster-
Nord 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
23.02.2024 
Frau Holters 
Telefon: 492-1654 
Holters@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0124/2024 
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Zu-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bean-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt.  
 
Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Nord empfiehlt nach entsprechender Vorberatung, die 
Zuschüsse in der vorgeschlagenen Höhe (Anlage 2) zu gewähren. 
 
 
 
 
Im Auftrag  
gez. 
 
 
Pollex 
 
 
Anlagen  
Anlage A 
Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage 2 – Zuschüsse 2024

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sprickmannplatz
  • Kinderhaus 250

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Details

Aktenzeichen
V/0124/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2024
Erstellt
15.02.2024 12:31