AN/0540/2018
Selbstbeteiligung bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hotels
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Linke Anfrage nach § 4
2401 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.04.2018 AN/0540/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Selbstbeteiligung bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hotels Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Paetzold, die Fraktion DIE LINKE bitte Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. Zum 01.02.2018 trat die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische geflüchtete Personen in Kraft. Da die höheren Gebühren bei Menschen, die durch Erwerbstätigkeit bereits selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, dazu geführt hätten, dass sie wieder auf Transferleistungen angewiesen wären, wurde für diesen Personenkreis eine Härtefallregelung getroffen, die das verhindert. Allein wegen der überhöhten Kosten für die Unterbringung sind aber auch Obdachlose und Geflüchtete, die von der Stadt in Hotels untergebracht sind, trotz eines für normale Verhältnisse ausreichenden Einkommens auf Sozialleistungen angewiesen. Im Entwurf eines „Merkblatt bei Einkommen (als Anlage zur erstmaligen Vermittlung in ein Hotel)“ aus dem März heißt es dazu lapidar: „Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Hotelkosten vollständig selbst zu bezahlen, nehmen Sie bitte so schnell wie möglich, Kontakt mit dem Sozialamt oder Jobcenter auf. Dort erfahren Sie, wie hoch der Anteil der Kosten ist, den Sie selbst bezahlen müssen.“ Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Teilt die Verwaltung unsere Auffassung, dass die Vermittlung in ein Hotel ebenso wenig wie die in ein Übergangswohnheim dazu führen darf, dass Menschen nur deshalb wieder auf Sozialleistungen angewiesen sind? 2. Wie soll eine entsprechende Härtefallklausel für die Bewohner der Hotels aussehen? 3. Wann erfolgt die Umsetzung einer solchen Regelung? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0540/2018
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 12.04.2018 11:16