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AN/0540/2018

Selbstbeteiligung bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hotels

Die Linke. Anfrage nach § 4 12.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.05.2018, TOP 9.1.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2401 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Michael Paetzold 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.04.2018 
AN/0540/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
 
Selbstbeteiligung bei der Unterbringung von Geflüchteten in Hotels 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrter Herr Paetzold, 
die Fraktion DIE LINKE bitte Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. 
Zum 01.02.2018 trat die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die 
Inanspruchnahme von Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische 
geflüchtete Personen in Kraft. Da die höheren Gebühren bei Menschen, die durch 
Erwerbstätigkeit bereits selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, dazu geführt 
hätten, dass sie wieder auf Transferleistungen angewiesen wären, wurde für diesen 
Personenkreis eine Härtefallregelung getroffen, die das verhindert. 
Allein wegen der überhöhten Kosten für die Unterbringung sind aber auch Obdachlose 
und Geflüchtete, die von der Stadt in Hotels untergebracht sind, trotz eines für normale 
Verhältnisse ausreichenden Einkommens auf Sozialleistungen angewiesen. 
Im Entwurf eines „Merkblatt bei Einkommen (als Anlage zur erstmaligen Vermittlung in ein 
Hotel)“ aus dem März heißt es dazu lapidar: „Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die 
Hotelkosten vollständig selbst zu bezahlen, nehmen Sie bitte so schnell wie möglich, 
Kontakt mit dem Sozialamt oder Jobcenter auf. Dort erfahren Sie, wie hoch der Anteil der 
Kosten ist, den Sie selbst bezahlen müssen.“ 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Teilt die Verwaltung unsere Auffassung, dass die Vermittlung in ein Hotel ebenso 
wenig wie die in ein Übergangswohnheim dazu führen darf, dass Menschen nur 
deshalb wieder auf Sozialleistungen angewiesen sind?

2. Wie soll eine entsprechende Härtefallklausel für die Bewohner der Hotels 
aussehen? 
3. Wann erfolgt die Umsetzung einer solchen Regelung?   
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0540/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
12.04.2018
Erstellt
12.04.2018 11:16