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RR 25/2026

01. Änderung des Regionalplans Köln – Festlegung eines Deponistandorts, Hennef – Meisenbach (hier: Aufstellungsbeschluss)

Sitzungsvorlage RR 10.07.2026

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 10.07.2026, TOP 5.

Sitzungsvorlage RR (4. Planunterlage Teil D Umweltbericht)

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Sitzungsvorlage RR (6.1 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen)

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Sitzungsvorlage RR (01. Änderung des Regionalplans Köln – Festlegung eines Deponistandorts, Hennef – Meisenbach (hier: Aufstellungsbeschluss))

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Sitzungsvorlage RR (2. Planunterlage Teil B Zeichnerische Festlegungen.pdf)

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Sitzungsvorlage RR (4. Planunterlage Teil D Umweltbericht)

121399 Zeichen

Bezirksregierung Köln | 50606 Köln
Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de
01. Änderung Regionalplan Köln
Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach
Az:  32-2025-0134545
Textliche Festlegungen
Stand AufstellungsbeschlussUmweltbericht
01. Änderung Regionalplan Köln 
Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach
Az: 32-2025-0134545
Planunterlage Teil D

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite II 
 
Inhaltsverzeichnis: 
 
Abbildungsverzeichnis: ............................................................................................... III 
Tabellenverzeichnis: .................................................................................................. IV 
1 Anlass der Regionalplanänderung ........................................................................ 1 
2 Gegenstand der Regionalplanänderung ................................................................ 1 
3 Methodik der Umweltprüfung ................................................................................ 3 
4 Relevante Ziele des Umweltschutzes.................................................................... 4 
5 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes .......................... 9 
5.1 Beschreibung des betroffenen Raumes ........................................................ 9 
5.2 Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ ......... 10 
5.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ .............................. 13 
5.4 Schutzgut „Fläche, Boden“ .......................................................................... 21 
5.5 Schutzgut „Wasser“ ..................................................................................... 23 
5.6 Schutzgut „Luft, Klima“ ................................................................................ 27 
5.7 Schutzgut „Landschaft“ ................................................................................ 31 
5.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ................................................ 34 
5.9 Wechselwirkungen ...................................................................................... 36  
6 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei  
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung ................... 37 
7 Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen ...................................................... 44 
8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung,  
Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen ........... 44 
9 Beschreibung der in Betracht kommenden anderweitigen  
Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 45 
10 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................................... 47 
11 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung ............................. 48 
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung ....................................................... 48 
13 Quellenangaben .................................................................................................. 53 
 
Anhang I: Prüfbogen Inertstoff-Deponie Vierwinden (Hennef) ................................... 55

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite III 
 
Abbildungsverzeichnis: 
 
Abbildung 1:  
Zeichnerische Festlegungen des Regionalplans Köln (oben);  Zeichnerische 
Festlegung der geplanten 1. Änderung des Regionalplans Köln (unten) .................... 2 
 
Abbildung 2:  
Luftbild des Änderungsbereichs ............................................................................... 10 
 
Abbildung 3:  
Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“  ..................... 12 
 
Abbildung 4:  
Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Schutzgebiete  ............................. 15 
 
Abbildung 5:  
Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt",  Biotope und Biotopverbund ........ 17 
 
Abbildung 6:  
Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Artenschutz .................................. 20 
 
Abbildung 7: Schutzgut "Boden" (Datenquellen vgl. Tabelle 4) ................................ 22 
 
Abbildung 8: Schutzgut "Wasser", Oberflächengewässer, Hochwasser ................... 24 
 
Abbildung 9:  
Schutzgut "Wasser", Trinkwasser- und Heilquellenschutz ........................................ 26 
 
Abbildung 10:  
Schutzgut "Klima, Luft“, Klimaschutzwald und Klimaanalyse NRW .......................... 29 
 
Abbildung 11:  
Schutzgut "Klima, Luft“, klimarelevante Böden ......................................................... 30 
 
Abbildung 12:  
Schutzgut "Landschaft", Landschaftsschutz ............................................................. 33 
 
Abbildung 13:  
Schutzgut "Landschaft", landschaftsorientierte Erholung ......................................... 34 
 
Abbildung 14:  
Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" ............................................................. 36 
 
Abbildung 15:  
Übersichtskarte Alternativstandorte .......................................................................... 46

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite IV 
 
Tabellenverzeichnis: 
 
Tabelle 1:  
Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele  
des Umweltschutzes und der zugeordneten Kriterien ................................................ 5 
 
Tabelle 2:  
Datengrundlagen für das Schutzgut „Menschen, einschließlich der  
menschlichen Gesundheit“ ....................................................................................... 11 
 
Tabelle 3:  
Datengrundlagen für das Schutzgut "Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt" ........ 13 
 
Tabelle 4:  
Datengrundlagen für das Schutzgut "Fläche, Boden" ............................................... 22 
 
Tabelle 5:  
Datengrundlagen für das Schutzgut "Wasser" .......................................................... 23 
 
Tabelle 6:  
Datengrundlagen für das Schutzgut "Luft, Klima" ..................................................... 28 
 
Tabelle 7:  
Datengrundlagen für das Schutzgut "Landschaft" .................................................... 31 
 
Tabelle 8:  
Datengrundlagen für das Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" ..................... 35

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 1 
 
1 Anlass der Regionalplanänderung 
Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH hat mit Schreiben vom 
10.04.2026 die Änderung des Regionalplanes Köln angeregt. Beabsichtigt ist, im Re-
gionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der Stadt Hennef festzulegen, 
um die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Genehmi-
gungsverfahren der Deponie zu schaffen.  
Anlass der Regionalplanänderung ist die geplante Errichtung einer Inertstoff-Deponie 
Vierwinden (Deponieklasse 0) bei Hennef-Meisenbach. Die Deponie ist als Halde mit 
maximaler Verfüllhöhe von ca. 14,80 m am höchsten Punkt geplant. Zudem werden 
die eine asphaltierte Zufahrt mit Ausweichbuchten, eine Reifenwaschanlage, mobile 
Miet-Toilettenkabinen sowie ein mobiler Baustellencontainer als Betriebsunterkunft 
vorgesehen. Die Verfüllung erfolgt in mehreren Phasen, sodass die Fläche nur ab-
schnittsweise in Anspruch genommen und frühzeitig rekultiviert wird. Vor der Verfül-
lung wird der vorhandene Oberboden gesichert und im Zuge der abschnittsweisen Re-
kultivierung wiederverwendet. Der Deponiestandort ist Teil des Abfallwirtschaftskon-
zepts des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) und dient dazu, die Entsorgungssicherung für 
DK0-Materialien in den kommenden Jahren sicherzustellen. Die abfallwirtschaftliche 
Erforderlichkeit des Standortes wird durch den Rhein-Sieg-Kreis als zuständige untere 
Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt.  
Eine Vereinbarkeit der vorgesehenen Nutzung mit den bestehenden Zielen der Raum-
ordnung ist derzeit nicht gegeben. Zur raumordnerischen Sicherung der beabsichtig-
ten Maßnahme hat die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH daher die Än-
derung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln beantragt.  
 
2 Gegenstand der Regionalplanänderung 
Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Hennef-Meisenbach und 
grenzt unmittelbar an die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Gegenstand der Regio-
nalplanänderung ist die Umwandlung eines ca. 6,5 ha großen Bereichs, der derzeit als 
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit den Freiraumfunktionen „Be-
reich zum Schutz der Natur“ (BSN) und Bereich für den Schutz der Landschaft und der 
landschaftsorientierten Erholung (BSLE) festgelegt ist, in einen „Bereich für Aufschüt-
tungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ und dem Rekultivie-
rungsziel „AFAB“ mit überlagernder Freiraumfunktion „BSN“ (vgl. Abbildung 1 ). Die 
Bepflanzung und Rekultivierung richtet sich nach den Vorgaben des mit der Unteren 
Naturschutzbehörde des RSK abgestimmten Landschaftspflegerischen Begleitplans, 
der im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungsverfahren erarbeitet wird.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 2 
 
 
Abbildung 1: Zeichnerische Festlegungen des Regionalplans Köln (oben);  
Zeichnerische Festlegung der geplanten 1. Änderung des Regionalplans Köln (unten)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 3 
 
3 Methodik der Umweltprüfung 
Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) ist bei der Aufstellung, der Änderung oder 
Ergänzung von Raumordnungsplänen, die mit erheblichen Umweltauswirkungen ver-
bunden sind, von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle (hier: Regional-
planungsbehörde Köln) eine Umweltprüfung durchzuführen. Als integrativer Bestand-
teil des Regionalplanverfahrens beinhaltet die Umweltprüfung die frühzeitige, syste-
matische und transparente Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltaus-
wirkungen des Plans.  
Gemäß den Vorgaben des ROG bezieht sich die Umweltprüfung auf das, was nach 
gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach 
Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessener Weise verlangt 
werden kann. Sie konzentriert sich dabei auf das, was auf Ebene der Regionalplanung 
entschieden wird. Da die Umweltprüfung als unselbstständiger Verfahrensbestandteil 
auf das Entscheidungsprogramm des jeweiligen Planungsverfahrens beschränkt ist, 
umfasst der Prüfgegenstand der Umweltprüfung bei Planänderungsverfahren aus-
schließlich die zur Entscheidung anstehenden geänderten Planinhalte. 
Gegenstand der Umweltprüfung für die vorliegende Regionalplanänderung ist die Ge-
samtheit der zu ändernden Planfestlegung die in Kapitel 2 des Umweltberichts aufge-
führt wird. Für die Änderung des Regionalplans Köln erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 ROG 
eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Re-
gionalplans auf die Schutzgüter 
• Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und 
die biologische Vielfalt, 
• Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 
• Kultur- und sonstige Sachgüter sowie 
• die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern 
zu ermitteln, beschreiben und zu bewerten sind. 
Das inhaltliche Hauptdokument der Umweltprüfung ist der gemäß 
§ 8 Abs. 1 Satz 1 ROG zu erstellende Umweltbericht. Die erforderlichen Inhalte des 
Umweltberichts ergeben sich gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ROG aus der Anlage 1 des 
ROG. § 8 Abs. 1 Satz 2 ROG bestimmt, dass der Untersuchungsrahmen der Umwelt-
prüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detailierungsgrades des Um-
weltberichts festzulegen ist. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheits-
bezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans 
berührt werden kann, sind hierbei zu beteiligen (sog. Scoping). Der Untersuchungs-
raum für die Umweltprüfung umfasst die durch die Regionalplanung betroffene Fläche

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 4 
 
und die von den möglichen erheblichen Auswirkungen potenziell betroffene Umge-
bung. In den nachfolgenden Kapiteln variiert der Untersuchungsraum je nach Betrof-
fenheit der Schutzgüter. Während sich bei einzelnen Schutzgütern (z.B. Fläche, Bo-
den) die Betroffenheit auf das Änderungsgebiet beschränkt, ist bei anderen Schutzgü-
tern auch darüberhinausgehend zu prüfen, ob potenzielle erhebliche Beeinträchtigun-
gen zu erwarten sind (vgl. Prüfbogen in Anhang 1).  
Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren wurde in Form eines schriftlichen 
Konsultationsverfahrens mit Schreiben vom 15.04.2026 eröffnet. Im Rahmen des Be-
teiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen mit dem Schwerpunkt in folgenden The-
menbereichen ein: 
 Artenschutzrechtliche Hinweise (u.a. Dunkler/Heller Wiesenknopf-Ameisen-
bläuling, Gelbbauchunke, Edelkrebs) 
 Biotopverbund und Naturschutzprojekt „Chance 7“ 
 Quellbereich Krabach,  
 Naturschutzgebiet „NSG Krabach /Ravensteiner Bach“  
 Schutzwürdige Böden  
 Hinweise zur geplanten Rekultivierung 
 Hinweise zur Alternativenprüfung 
Die Stellungnahmen aus dem Scoping wurden, soweit regionalplanerisch relevant, von 
der Regionalplanungsbehörde in die Erstellung des Umweltberichts einbezogen. 
Durch die weitergehenden Informationen aus dem Scoping wurde die Ermittlung und 
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands ergänzt und abschließend die Emp-
findlichkeit des Schutzkriteriums bewertet. Darauf aufbauend erfolgt die Prognose und 
die Bewertung, wie die einzelnen Planfestlegungen auf die einzelnen Umweltschutz-
güter und -kriterien wirken. Auf dieser Grundlage werden ggf. geeignete Maßnahmen 
zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen erarbeitet, 
die in den nachgeschalteten Verfahren konkretisiert werden können.  
 
4 Relevante Ziele des Umweltschutzes 
Im Umweltbericht sind gemäß Anlage 1 ROG die geltenden Ziele des Umweltschutzes 
darzustellen. Die für die Regionalplandarstellung bedeutenden in einschlägigen Ge-
setzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes sind als Bewertungsgrund-
lage darzustellen. Relevant sind dabei vor allem Ziele in Rechtsnormen (Gesetze,

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 5 
 
Verordnungen, Satzungen, Erlasse) oder in Plänen und Programmen, die zur Siche-
rung und Verbesserung des Umweltzustandes beitragen können.  
Um der Maßstabsebene des Regionalplans zu entsprechen, wird der Fokus auf über-
geordnete Ziele der Ebene der Landes- und Regionalplanung gelegt. Aus diesen wer-
den wiederum Schutzkriterien abgeleitet, welche der Ermittlung und Beschreibung des 
Umweltzustands sowie bei der Bewertung der Umweltauswirkungen des vorliegenden 
Plans dienen. Die abgeleiteten Kriterien wiederum stehen im Kontext mit den vorlie-
genden schutzgutbezogenen Daten- und Informationsgrundlagen. Die folgende Ta-
belle stellt eine schutzgutbezogene Auflistung der Umweltziele dar: 
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes und der zugeordneten 
Kriterien 
Schutzgüter Ziele des Umweltschutzes  Kriterien 
Menschen / 
menschliche 
Gesundheit 
- Sicherung und Entwicklung des Erholungswertes von Natur 
und Landschaft (§ 1 BNatSchG, § 13 LNatSchG NRW) 
- Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auf den Men-
schen durch Lärm, Erschütterungen, elektromagnetische 
Felder, Strahlung und Licht (Umgebungslärmrichtlinie 
2002/49/EG, § 47 a-f BImSchG, § 2 ROG, §§ 1, 48 BIm-
SchG, 16., 18., 26. und 39. BImSchV, TA Lärm) 
- Schutz vor schädlichen Auswirkungen auf die menschliche 
Gesundheit durch Luftverunreinigungen (Richtlinie 
2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa, 
Europäische Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie EU 
2024/2881), § 2 ROG, , Nationale Nachhaltigkeitsstrategie, 
§§ 1, 48 BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft 2021 
- Berücksichtigung der Achtungsabstände nach Leitfaden 
KAS-18 der Kommission für Anlagensicherheit, SEVESO III 
(Richtlinie 2012/18/EG des Rates vom 09. Dezember 1996 
zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit 
gefährlichen Stoffen (Umsetzung § 50 BImSchG)) 
- Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor 
schweren Unfällen im Sinne des Art. 3 Nr. 13 der RL 
2012/18/EU hervorgerufenen Auswirkungen auf die aus-
schließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Ge-
biete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbe-
sondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege 
(§ 50 BImSchG, 12. BImSchV) 
- Auswirkungen auf 
Kurorte /  
-gebiete und Erho-
lungsorte / 
-gebiete 
- Auswirkungen auf 
die Erholungssitua-
tion (lärmarme 
Räume) 
- Auswirkungen auf 
die Wohnsituation / 
Siedlungsbereiche 
- Auswirkungen auf 
Wälder mit Lärm-
schutzfunktion, Im-
missionsschutzfunk-
tion 
- Auswirkungen auf 
Treibhausgasemissi-
onen: siehe Schutz-
gut Klima / Luft 
- Vorbeugung gegen 
das Entstehen von 
schädlichen Umwelt-
einwirkungen  
Tiere, Pflan-
zen, Biologi-
sche Vielfalt 
- Schutz wild lebender Tiere, Pflanzen, ihrer Lebensstätten 
und Lebensräume, der biologischen Vielfalt (FFH-Richtlinie 
92/43/EWG, Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG, Nationale 
Strategie zur biologischen Vielfalt, §§ 1, 23, 24, 30, 32, 33, 
44 BNatSchG, § 42 LNatSchG NRW, § 2 ROG) 
- Sicherung sämtlicher Gewässer als Bestandteil des Natur-
haushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (§ 6 
WHG, § 2 LWG, § 1 BNatSchG, § 2 ROG) 
- Erhalt und Entwicklung des Biotopverbundes zur Förderung 
der Biodiversität, insbesondere Erhalt wertvoller Biotopver-
bundflächen mit herausragender und besonderer Bedeutung 
(§ 20 BNatSchG i.V.m. § 35 LNatSchG NRW, § 21 
BNatSchG) 
- Auswirkungen auf 
naturschutzrechtlich 
geschützte Bereiche 
(Natura 2000-Ge-
biete, Nationalpark, 
Naturschutzgebiete, 
geschützte Biotope 
nach § 30 
BNatSchG bzw. § 42 
LNatSchG NRW)  
- Auswirkungen auf 
(verfahrenskritische 
Vorkommen) pla-
nungsrelevante(r)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 6 
 
Pflanzen- und Tier-
arten 
- Auswirkungen auf 
Wildnisentwicklungs-
gebiete, Naturwald-
parzellen und forstli-
che Saatgutbe-
stände 
- Auswirkungen auf 
schutzwürdige Bio-
tope  
- Auswirkungen auf 
Biotopverbundflä-
chen  
Fläche 
- Verringerung der erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflä-
chen für Siedlungs- und Verkehrszwecke, insbesondere 
durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die 
Wiedernutzbarmachung von Flächen und Maßnahmen zur 
Innenentwicklung der Städte und Gemeinden (§ 2 Abs. 2 Nr. 
2 und 6 ROG; vgl. auch Ziel 6.1-1 des LEP NRW) 
- sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; 
Begrenzung von Bodenversiegelung auf das notwendige 
Maß und Nutzung der Möglichkeiten zum Bauflächenrecyc-
ling, zur Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der In-
nenentwicklung (§ 1a Abs. 2 BauGB) 
- sparsame und schonende Nutzung der sich nicht erneuern-
den Naturgüter (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG) durch z.B. vor-
rangige Nutzung vorgenutzter Flächen zum Schutz von nicht 
vorbelasteten Freiflächen 
- Auswirkung auf Flä-
chenneuinanspruch-
nahme (Vermeidung) 
- Auswirkungen auf 
Flächennutzungseffi-
zienz (Innenentwick-
lung, Recycling, Re-
vitalisierung von 
Brachflächen, Nut-
zung von Baulücken, 
Entsiegelung im Be-
stand)  
- Auswirkungen auf 
Flächennutzungs-
qualität (Zerschnei-
dungsgrad) 
Boden 
- Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; 
Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendige 
Maß (§ 1 LBodSchG) 
- Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Funk-
tion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 1 
BBodSchG, § 1 BNatSchG, § 1 LBodSchG, § 2 ROG) 
- Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, der Bo-
den und Altlasten sind zu sanieren (§ 1 BBodSchG, § 1 
LBodSchG) 
- Auswirkungen auf 
schutzwürdige Bö-
den 
- Auswirkungen auf 
Wälder mit Erosions-
schutzfunktion ge-
gen Wasser und ge-
gen Wind 
Wasser 
- Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen (Kommunale 
Abwasserrichtlinie 91/271/EWG sowie Richtlinie über die 
Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 
98/83/EG, § 27 WHG) 
- Erreichen eines guten mengenmäßigen und chemischen 
Zustands des Grundwassers  
(§ 47 WHG, Art. 4 WRRL) 
- Erreichen eines guten ökologischen Zustands / Potenzials 
und eines guten chemischen Zustands der Oberflächenge-
wässer  
(§ 29 WHG, Art. 4 WRRL);  
- Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden und 
Schutz von Überschwemmungsgebieten (§§ 72-78 WHG, 
Art. 1 Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 2007/60/EG, § 
1 BNatSchG, § 2 ROG Verordnung über die Raumordnung 
im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz 
(BRPHV)) 
- Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung (§§ 48, 50, 
51, 52 WHG) 
- Auswirkungen auf 
festgesetzte und ge-
plante Wasser-
schutzgebiete, Heil-
quellenschutzge-
biete, Einzugsge-
biete von öffentli-
chen Trinkwasserge-
winnungsanlagen 
und Reservegebiete 
- Auswirkungen auf 
festgesetzte und vor-
läufig gesicherte 
Überschwemmungs-
gebiete, HQ100, 
HQextrem 
- Auswirkungen auf 
Oberflächenwasser-
körper (WRRL)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 7 
 
- Auswirkungen auf 
Grundwasserkörper 
(WRRL) 
Klima / Luft 
- Vermeidung von Beeinträchtigungen der Luft und des Kli-
mas (§ 1 BNatSchG, § 1 BImSchG) 
- Berücksichtigung des Zwecks des Bundes-Klimaschutzge-
setzes und der zu dessen Erfüllung festgelegten Ziele (§ 13 
KSG) 
- Verringerung der Gesamtsumme der Treibhausgasemissio-
nen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030 um mindes-
tens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 
Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 
1990 (§ 3 Abs. 1 Gesetz zur Neufassung des Klimaschutz-
gesetzes NRW) 
- Schutz der Reglerfunktion des Bodens 
- Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und 
Energieeffizienz, der Energieeinsparung sowie der Nutzung 
von Flexibilisierungsoptionen und der Sektorenkopplung zur 
Verringerung der Treibhausgasemissionen (§ 4 Abs. 4 Kli-
maschutzgesetz NRW) 
- Erreichen von Neutralität zwischen den anthropogenen 
Emissionen von Treibhausgasen und dem Abbau solcher 
Gase durch Senken bis 2045 (§ 3 Abs. 2 Gesetz zur Neu-
fassung des Klimaschutzgesetzes NRW) 
- Weiterer verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien 
und der Infrastruktur zur Erzeugung, Nutzung und Vertei-
lung ausschließlich aus erneuerbaren Energien produ-
zierter Energieträger und Rohstoffe, z. B. Wasserstoff (§ 
4 Abs. 2 Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgeset-
zes NRW) 
- ober- und unterirdische Kohlenstoffspeicherkapazitäten 
des Waldes sind zu erhalten (§ 4 Abs. 3 Gesetz zur Neu-
fassung des Klimaschutzgesetzes NRW) 
- Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawan-
dels durch die Erarbeitung und Umsetzung von hand-
lungsfeldspezifischen und auf die jeweilige Region abge-
stimmten Anpassungsmaßnahmen (§ 3 (1) KlAnG NRW). 
Dazu gehören Schutz und Ausbau der Grünen Infrastruk-
tur (§ 4 Abs. 5 KlAnG NRW) sowie vorausschauende 
raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zum 
Hochwasserschutz (I.2.1 (Z) und I.2.2 (G) BRPHVAnl) 
- Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse des Kli-
maschutzes, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der 
Anpassung an den Klimawandel dienen; Schaffung der 
räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneu-
erbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung so-
wie für den Er-halt und die Entwicklung natürlicher Sen-
ken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung 
dieser Stoffe (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG) 
- Die Raumentwicklung soll zum Ressourcenschutz, zur ef-
fizienten Nutzung von Ressourcen und Energie, zur 
Energieeinsparung und zum Ausbau der erneuerbaren 
Energien beitragen, um den Ausstoß von Treibhausga-
sen soweit wie möglich zu reduzieren. (Grundsatz 4-1 
LEP NRW) 
- Bei der Entwicklung des Raumes sollen vorsorgend die 
zu erwartenden Klimaänderungen und deren 
- Auswirkungen auf 
klimatische und luft-
hygienische Aus-
gleichsräume 
- Auswirkungen auf 
klimarelevante Bö-
den 
- Böden mit Wasser-
rückhaltefähigkeit im 
2m-Raum 
- Auswirkungen auf 
Wälder mit Klima-
schutzfunktion 
- Auswirkungen auf 
regional bedeutsame 
Klimafunktionen 
- Auswirkungen der 
Planung auf Treib-
hausgasemissionen 
und Klimasenken zur 
Klimafolgenabschät-
zung

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 8 
 
Auswirkungen berücksichtigt werden. (Grundsatz 4-2 - 
Anpassung an den Klimawandel - des LEP 2019) 
Landschaft 
- Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Land-
schaft sowie des Erholungswertes (§ 1 BNatSchG, § 2 
ROG) 
- Bewahrung von Naturlandschaften und historisch gewach-
senen Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung 
und sonstigen Beeinträchtigungen (§ 1 BNatSchG, § 2 
ROG); eine weitere Zerschneidung und Fragmentierung der 
Landschaft sollten vermieden werden 
- Auswirkungen auf 
die landschaftsge-
bundene Erholung 
(Naturparke, Land-
schaftsschutzge-
biete, UZVR) 
- Auswirkungen auf 
das Landschaftsbild 
- Auswirkungen auf 
geschützte Land-
schaftsbestandteile 
- Auswirkungen auf 
Wälder mit Erho-
lungsfunktion 
Kultur- und 
sonstige 
Sachgüter1 
- Schutz der Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Bodendenk-
mäler / archäologischen Fundstellen, Kulturdenkmäler (§ 1 
BNatSchG, § 2 ROG, §§ 1und 2 DSchG NW) 
- Bewahrung von historisch gewachsenen Kulturlandschaften 
vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchti-
gungen (§ 1 BNatSchG, § 2 ROG) 
- Auswirkungen auf 
regionalbedeutsame 
Kulturlandschaftsbe-
reiche inkl. Denkmä-
lern und Denkmalbe-
reichen 
- Auswirkungen auf 
archäologische Be-
reiche, Bodendenk-
mäler 
 
  
 
1 Grundsätzlich stellen Sachgüter wie z.B. Hochspannungsleitungen oder Rohrfernleitungen i.d.R. eine konkurrierende Nutzung 
zu den Planfestlegungen des Regionalplans dar. Sie werden bei der Festlegung der Darstellungen des Regionalplans als vor-
handene Nutzung berücksichtigt, eine Inanspruchnahme / Beeinträchtigung ist nicht gegeben. Darüber hinaus werden oberirdi-
sche Sachgüter wie z.B. Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen als Vorbelastung im Prüfbogen (vgl. Anhang I) mit 
aufgenommen. Böden als Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung werden, sofern sie von besonderer Bedeutung sind, 
über die schutzwürdigen Böden mit abgedeckt, bei denen das Kriterium „hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit“ vom Geologischen 
Dienst als Bodenfunktion mitbewertet wurde.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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5 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
Die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes hinsichtlich der 
Schutzgüter nach § 8 Abs. 1 ROG sind Voraussetzung zur Beurteilung der voraus-
sichtlichen Umweltauswirkungen der Regionalplanänderung. Eine Identifikation der 
von der Planung betroffenen Schutzgüter ermöglicht die umweltrelevante Folgenab-
schätzung der Planänderung. Vorhandene Belastungen und Vorprägungen werden 
schutzgutbezogen erfasst und anhand der in Tabelle 1 aufgeführten Kriterien der Um-
weltschutzziele dargestellt. Hierfür werden auf regionaler Maßstabsebene (1:  50.000) 
die vorliegenden schutzgutbezogenen Datengrundlagen im Untersuchungsgebiet ab-
gebildet und beschrieben. 
Die Beschreibung des Umweltzustands basiert ausschließlich auf vorhandenen Daten 
und Informationen (z.B. Fachinformationssystem des LANUK, Scoping). Originäre Er-
hebungen zur Umweltsituation werden im Rahmen der regionalplanerischen Umwelt-
prüfung nicht durchgeführt. Es werden jedoch relevante Informationen eingereichter 
Unterlagen (Umweltbericht vom M ESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG 
2025A, Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung vom Büro M ESTERMANN LANDSCHAFTSPLA-
NUNG GMBH & CO. KG 2025B sowie Artenschutzprüfung der Stufe I und Stufe II der 
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL, Stand Januar und August 2023) berücksichtigt. 
 
5.1 Beschreibung des betroffenen Raumes 
Der Änderungsbereich umfasst entsprechend der Planung der Inertstoff-Deponie Vier-
winden eine ca. 6,5 ha große Fläche auf dem Stadtgebiet von Hennef (vgl. Abbildung 
2). Der Änderungsbereich liegt südlich der Straße „Dreisteinenweg“, die von der Orts-
lage von Hennef-Meisenbach zur K 27 führt. Unmittelbar südöstlich des Änderungsbe-
reiches befindet sich die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.  
Der Änderungsbereich liegt in einer von Offenland dominierten Landschaft, die durch 
zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen und kleinere Waldflächen gegliedert und 
überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Im unmittelbaren Umfeld befindet sich ein 
Teilbereich der Förderkulisse „Chance 7“, in der mit Hilfe von Bundesmitteln Natur-
schutzgroßprojekte, u.a. zum Schutz gefährdeter Arten wie der Gelbbauchunke oder 
der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge, umgesetzt werden. Im weiteren Umfeld liegen 
kleinere Ortschaften eingestreut, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren 
durchziehen die B 8 und die L 255 die Landschaft.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Abbildung 2: Luftbild des Änderungsbereichs 
 
 
5.2 Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ 
Im Folgenden wird untersucht, ob Auswirkungen auf anerkannte Kur- und Erholung-
sorte, auf die Erholungssituation (lärmarme Räume), auf Wälder mit Lärmschutz-/Im-
missionsschutzfunktion sowie auf die Wohnsituation (Siedlungsbereiche mit Wohnnut-
zung) zu erwarten sind. Der Bewertung menschlicher Erholung dienlich sind die vom 
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) NRW als Planungshilfe ausgewie-
senen „lärmarmen naturbezogenen Erholungsräume“. Ein Lärmwert kleiner als 
45 db(A) wird vom LANUK NRW als Schwelle für Räume für eine ruhige landschafts-
orientierte Erholung von herausragender Bedeutung angesehen. Lärmarme naturbe-
zogene Erholungsräume mit besonderer Bedeutung weisen einen Lärmwert kleiner als 
50 db(A) auf.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Tabelle 2: Datengrundlagen für das Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ 
Thema Grundlage / Quelle 
Kurorte/-gebiete und Erholungsorte/-gebiete  Kur- und Erholungsorte in der Planungsregion Köln 
(Ministerialblätter NRW) 
Erholen (lärmarme Erholungsräume)  LANUV NRW 2019: Fachbeitrag des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege für den Regierungs-
bezirk Köln 
 LANUV NRW 2020: Datensatz zu lärmarmen natur-
bezogenen Erholungsräumen  
Wohnen  Darstellungen der Wohn- und gemischten Bauflä-
chen bestehender Flächennutzungspläne  
 Datensätze des digitalen Basis-Landschaftsmodels 
(Basis-DLM) (vor allem für Ortslagen mit weniger 
als 2.000 Einwohnern) 
 Rauminformationssystem der SGD Nord, Sied-
lungsflächen FNP im Bereich der SGD Nord mit 
dem Planungsstand wirksam 
 Luftbilder (wms-Dienst) 
Wälder mit Lärmschutzfunktion  Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, 
2020 
Wälder mit Immissionsschutzfunktion   Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, 
2020

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung  
 
Abbildung 3: Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“  
(Datenquellen vgl. Tabelle 2) 
 
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindet sich die L 225 sowie B 8. Das nächst-
gelegene Wohngebiet Hennef-Meisenbach liegt ca. 550 m nordwestlich, in ähnlicher 
Entfernung lässt sich südöstlich die Ortslage Kircheib in Rheinland-Pfalz verorten . 
Durch die vorhandenen angrenzenden Verkehrstrassen ist von einer gewissen Vorbe-
lastung hinsichtlich Lärm- und Luftschadstoffen auszugehen.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 13 
 
Vom Untersuchungsgebiet selbst gehen derzeit keine nennenswerten Emissionen 
aus, die die menschliche Gesundheit nachtteilig beeinflussen würden. Hinsichtlich der 
lärmarmen Erholung ist von keiner besonderen Eignung auszugehen, da sich das 
Plangebiet nicht angrenzend zu lärmarmen Erholungsräumen mit herausragender 
oder besonderer Bedeutung befindet. Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbe-
reich verläuft ein als Wanderweg ausgewiesener Weg.  
Die Betroffenheit von Kur- und Erholungsorten sowie von Wäldern mit Lärmschutz- 
oder Immissionsschutzfunktion ist ausgeschlossen. Zudem liegt das Plangebiet nicht 
innerhalb angemessener Sicherheitsabstände bzw. nicht innerhalb von Achtungsab-
ständen ohne Detailkenntnisse nach Leitfaden KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche 
gemäß § 3 Abs. 5a BImSchG.  
 
5.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ 
Ziele des Umweltschutzes mit spezieller Bedeutung für das Schutzgut „Tiere, Pflanzen 
und die biologische Vielfalt“ sind der Erhalt der natürlichen und historisch gewachse-
nen Artenvielfalt und der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen so-
wie der Schutz ihrer Lebensstätten, Lebensräume und ihrer Lebensbedingungen. Kon-
kretisiert wird die Zielsetzung „Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen, ihrer Lebens-
stätten und Lebensräume sowie der Biodiversität und Schaffung eines Biotopverbund-
systems“ mit dem Kriterium, die erheblichen Auswirkungen auf naturschutzrechtlich 
geschützte Bereiche, planungsrelevante Pflanzen- und Tierarten und schutzwürdige 
Biotopverbundflächen zu minimieren. Die Beschreibung der Kriterien FFH-Gebiet, Vo-
gelschutzgebiet, Naturschutzgebiet und Nationalpark, planungsrelevante und verfah-
renskritische Arten (Tiere, Pflanzen) erfolgt für den Änderungsbereich und das im 300-
Meter-Radius liegende Umfeld. 
Tabelle 3: Datengrundlagen für das Schutzgut "Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt" 
Thema Grundlage / Quelle 
Natura 2000-Gebiete (FFH-/Vogelschutzge-
biete) 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Kartenlayer Vogelschutzgebiete NRW, Datenstand (Revi-
sion) 04.10.2023 (Geoportal NRW) 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Kartenlayer FFH-Gebiete NRW, Datenstand (Revision) 
25.01.2022 (Geoportal NRW) 
 Datensatz Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz, Daten-
stand 23.10.2025 (Geoportal Rheinland-Pfalz) 
 Datensatz Fauna-Flora-Habitat-Gebiete von Rheinland-Pfalz, 
Datenstand 23.10.2025 (Geoportal Rheinland-Pfalz) 
 Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodende-
ponie Vierwinden, Mestermann Landschaftsplanung GmbH & 
Co. KG, März 2025

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Thema Grundlage / Quelle 
Nationalpark  Nationalparkforstamt Eifel  
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Kartenlayer Nationalpark NRW, Datenstand (Revision) 
25.01.2022 (Geoportal NRW) 
Naturschutzgebiete  Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Kartenlayer Naturschutzgebiete NRW, Datenstand 
08.05.2025 (Geoportal NRW) 
 Datenabfrage Mai 2025 bei allen UNB 
 Datensatz Naturschutzgebieten in Rheinland-Pfalz, Daten-
stand 23.10.2025 (Geoportal Rheinland-Pfalz) 
planungsrelevante Arten (Tiere und Pflan-
zen) 
 LANUV 2019: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege für den Regierungsbezirk Köln  
 LANUV 2020: GIS-Daten zu planungsrelevanten Arten und 
deren verfahrenskritischen Vorkommen 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Kartenlayer Planungsrelevante Arten (Tiere und Pflan-
zen), Gebiete NRW, Datenquelle Fachinformationssystem Ar-
tenschutz NRW (LANUK NRW), Datenstand laufend aktuali-
siert (Revision) 13.05.2025 (Geoportal NRW 
 ASP I und ASP II, Planungsgruppe Grüner Winkel, Januar 
und August 2023 
geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG 
bzw. § 42 LNatSchG 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Gruppenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 
BNatSchG / §42 LNatSchG NRW (Fläche, Linie, Punkt), Da-
tenstand (Revision) 25.01.2022 (Geoportal NRW) 
 Datensatz Biotoptypen des § 30 BNatSchG (Flächen) in 
Rheinland-Pfalz, Datenstand 04.04.2025 (Geoportal Rhein-
land-Pfalz) 
schutzwürdige Biotope  Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Gruppenlayer Biotopkataster (Fläche, Linie, Punkt), Da-
tenstand (Revision) 25.01.2022 (Geoportal NRW) 
 Datensatz Biotopkataster (Flächen) in Rheinland-Pfalz, Da-
tenstand 23.10.2025 (Geoportal Rheinland-Pfalz)  
Biotopverbundflächen  LANUV 2019: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege für den Regierungsbezirk Köln 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Kartenlayer Biotopverbundflächen Datenstand 
25.01.2022 (Geoportal NRW) 
 Landesentwicklungsprogramm LEP IV (Rheinland-Pfalz), Bio-
topverbund Kernzone (Rauminformationssystem der SGD 
Nord) 
Wildnisentwicklungsgebiete, Naturwaldzel-
len, forstliche Saatgutbestände 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Kartenlayer Wildnisgebiete NRW, Datenstand (Revision) 
25.01.2022 (Geoportal NRW) 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Sonstige Schutzgebiete (Vertragsnaturschutzflächen, 
Fischschonbezirke, Gänseschongebiete, etc.) in NRW als 
Shape, Datenstand 08.05.2025 (Geoportal NRW)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Thema Grundlage / Quelle 
 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, forstli-
cher Fachbeitrag für die Fortschreibung des Regionalplans 
der Bezirksregierung Köln, 2018 
 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung  
 
Abbildung 4: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Schutzgebiete  
(Datenquellen vgl. Tabelle 3)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 16 
 
Natura 2000-Gebiete  
Etwa 300m vom Änderungsbereich entfernt befindet sich auf rheinland-pfälzischer 
Seite südöstlich das FFH-Gebiet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“. „Die Leuscheider 
Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der Grenze zu Nord-
rhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben feuchte und bo-
densaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen seltener Bio-
toptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von ausgedehnten Wäl-
dern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen eingelagert sind. 
Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore 
mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie-
sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum 
dieses Gebietes aus“ (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2016).  
Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung (M ESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & 
CO. KG 2025) kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grund fehlender Wirkpfade durch die 
Planung auf das FFH-Gebiet Leuscheider Heide auf die Durchführung einer FFH-Ver-
träglichkeitsuntersuchung verzichtet werden kann. 
Vogelschutzgebiete sind im Änderungsbereich und der näheren Umgebung nicht vor-
handen. 
 
Naturschutzgebiete  
Im unmittelbaren Anschluss an den Änderungsbereich beginnt das Naturschutzgebiet 
SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“. Zudem befindet sich etwa 300m süd-
östlich des Änderungsbereiches auf rheinland-pfälzischer Seite das Naturschutzgebiet 
NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“, welches deckungsgleich mit 
dem FFH-Gebiet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“ ist. Geschützt wird hierbei unter 
anderem der Erhalt und die Entwicklung der Mittelgebirgsbäche, ihrer Auen, Wälder 
und Feuchtlebensräume mit ihrer typischen Dynamik und hohen Strukturvielfalt. Zu-
dem dient der Schutz dem Erhalt wichtiger Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflan-
zenarten, der Stärkung des landesweiten Biotopverbunds sowie der Bewahrung des 
Landschaftsbildes und des Naturerlebens.  
 
Nationalpark 
Es liegt keine Betroffenheit eines Nationalparks vor.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Wildnisentwicklungsgebiete, Naturwaldzellen und forstliche Saatgutbestände 
Es liegt keine Betroffenheit eines Wildnisentwicklungsgebiets, einer Naturwaldzelle 
und einer Fläche mit forstlichen Saatgutbeständen vor. 
 
 
Abbildung 5: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt",  
Biotope und Biotopverbund (Datenquellen vgl. Tabelle 3)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Schutzwürdige Biotope 
Im Änderungsbereich liegt keine Betroffenheit von schutzwürdigen Biotopen vor. In der 
näheren Umgebung (bis zu 500 Meter auch auf rheinland-pfälzischer Seite) liegen die 
nachfolgend aufgeführten Biotopkatasterflächen:  
 BK-5210-0001-2013 = NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" im Kreis Altenkirchen  
 BK-5210-0002-2013 = Westlicher Teil des NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" (Kreis 
Neuwied)  
 BK-5210-0003-2008 = Quellbach bei Vierwinden nördlich B 8  
 BK-5210-0004 = NSG Krabach / Ravensteiner Bach  
 BK-5210-0004-2009 = Artenreiches Magergrünland nw. Kircheib  
 BK-5210-0009 = Wohmbach und Zuflüsse  
 BK-5210-0012-2009 = Basaltkuppe nordwestlich Kircheib  
 BK-5210-156 = Krabachtal  
 BK-5210-167 = Meisenbach, westlich des Dorfes Meisenbach  
 BK-5210-172 = Eichenwäldchen westlich Meisenbach  
 
Gesetzlich geschützte Biotope  
Im Änderungsbereich befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. In der nä-
heren Umgebung (500 Meter) liegen die nachfolgend aufgeführten Biotope:  
 BT-5210-0037-2012 = Nass- und Feuchtgrünland inkl. Brachen  
 BT-5210-0047-2012 = Fließgewässer  
 BT-5210-0052-2012 = Fließgewässer  
 BT-5210-0054-2012 = Fließgewässer  
 BT-5210-0055-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder  
 BT-5210-0056-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder  
 BT-5210-0081-2015 = stehendes Kleingewässer  
 BT-5210-0085-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder  
 BT-5210-0116-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder  
 GB-5210-0001-2013 = Nass- und Feuchtwiese  
 GB-5210-0005-2013 = stehendes Kleingewässer  
 GB-5210-0007-2013 = Zwergstrauch-Feuchtheide  
 GB-5210-0011-2013 = Nass- und Feuchtwiese  
 GB-5210-0081-2008 = Quellbach  
 
Biotopverbundflächen  
Der Änderungsbereich liegt teilweise im Bereich einer Biotopverbundfläche herausra-
gender Bedeutung. Zu den Biotopverbundflächen des Untersuchungsbereiches zäh-
len:

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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 VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Dar-
scheider Baches herausragender Bedeutung: direkte Betroffenheit 
 VB-K-5210-010 = Krabach- und Ravensteiner Bachtalsystem südwestlich von Eitorf herausra-
gender Bedeutung im Umfeld 
 VB-K-5210-043 = Bachtalsystem des Eipbaches und weiterer Siegzuflüsse bei Eitorf herausra-
gender Bedeutung im Umfeld 
 VB-K-5210-012 = Kulturlandschaft östlich Uckerath besonderer Bedeutung im Umfeld 
 VB-K-5210-021 = Kulturlandschaft westlich Obereip besonderer Bedeutung im Umfeld 
Die direkt vom Plangebiet betroffene Biotopverbundfläche „VB-K-5210-026“   weist als 
Schutzziel den Erhalt der naturverträglichen, nachhaltig genutzten Grünlandflächen 
aus. Die Biotopverbundfläche wurde unter landesweiten und regionalen Aspekten als 
Kernbereich des Biotopverbunds mit einer hohen Schutzwürdigkeit bewertet, der im 
regionalen Biotopverbund eine herausragende Bedeutung zukommt (LANUK 2020). 
Zudem liegt im Umfeld die Kernfläche des landesweiten Biotopverbunds Rheinland-
Pfalz, welche deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“ 
und dem NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“ ist. 
Mit Hilfe des Rekultivierungsziels „BSN“ wird sichergestellt, dass die Wiedernutzbar-
machung in Ihrer Wertigkeit die durch die Planung betroffenen beeinträchtigten Funk-
tionen der regionalen Biotopverbundfläche VB-K-5210-026 „Grünlandbereiches ober-
halb des Ravensteiner und Darscheider Baches“ wiederhergestellt und im Vergleich 
zum ökologischen Zustand vor Bau und Betrieb der Inertstoff-Deponie verbessert wer-
den. 
 
Planungsrelevante Arten 
Hinweise auf das verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Arten liegen 
nicht vor. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I (siehe P LANUNGS-
GRUPPE GRÜNER WINKEL, 2023A) wurden im Untersuchungsraum des Änderungsberei-
ches von folgenden planungsrelevanten Arten Nachweise erbracht:  
- Sperber 
- Feldlerche 
- Baumpieper 
- Mäusebussard 
- Bluthänfling 
- Schwarzstorch 
- Mehlschwalbe 
- Kleinspecht 
 
- Schwarzspecht 
- Turmfalke 
- Rauchschwalbe 
- Neuntöter 
- Rotmilan 
- Feldsperling 
- Gartenrotschwanz 
- Waldlaubsänger 
 
- Grauspecht 
- Girlitz 
- Turteltaube 
- Waldkauz 
- Star 
- Schleiereule 
- Gelbbauchunke 
- Dunkler Wiesenknopf-Amei-
senbläuling

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Abbildung 6: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Artenschutz  
(Datenquellen vgl. Tabelle 3) 
 
Eine vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II wurden für die festgestellten 
Arten der Stufe I-Prüfung durchgeführt, für die eine potentielle Betroffenheit nicht direkt 
ausgeschlossen werden konnte (siehe P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023A). Im

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 21 
 
Rahmen der Stufe-II Prüfung wurde eine Art-zu-Art-Betrachtung für folgende Arten 
durchgeführt siehe PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023B):  
- Sperber 
- Feldlerche 
- Mäusebussard 
- Turmfalke 
- Neuntöter 
- Rotmilan 
- Turteltaube 
- Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
Durch die P LANUNGS-GRUPPE GRÜNER WINKEL wurden eine Horst- und Höhlenbaumun-
tersuchung im Dezember 2022 und Januar 2023 sowie insgesamt sieben Kartierungs-
gänge zwischen März und Juli 2023 durchgeführt. Im Plangebiet und im Wirkraum 
wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes gefunden. Ein Nachweis des 
Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den Begehungen ebenfalls nicht 
erbracht werden (P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023B). Somit kommt die Arten-
schutzrechtliche Prüfung der Stufe II (P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023B) zu der 
Erkenntnis, dass Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen sind.  
 
5.4 Schutzgut „Fläche, Boden“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Fläche, Boden“ steht die Sicherung der natürlichen 
Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, 
Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere 
mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaume-
dium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsei-
genschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers sowie Funktionen der 
Natur- und Kulturgeschichte.  
Die Sicherung und der Schutz der schutzgutbezogenen Funktionen erfolgen im Zuge 
der Regionalplanung durch die flächensparende- und bedarfsgerechte Festlegung von 
Siedlungs-, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Ver- und Entsorgungsflächen. Ent-
sprechend des Leitbildes der „flächensparenden Siedlungsentwicklung“ (Grundsatz 
6.1-2 LEP NRW) folgen regionalplanerische Festlegungen mit Hinblick auf eine wirt-
schaftliche und effiziente Flächennutzung den drei wesentlichen Strategien, welche 
die Sicherung des Schutzgutes „Fläche, Boden“ zum Ziel haben: Vermeidung (Aktiver 
Flächenschutz und flächensparendes Bauen), Mobilisierung (Aktivierung von Baulü-
cken, Entsiegelung im Bestand) und Revitalisierung (Wiedernutzbarmachung von 
Brachflächen).

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 22 
 
Tabelle 4: Datengrundlagen für das Schutzgut "Fläche, Boden" 
Thema Grundlage / Quelle 
schutzwürdige Böden  Geologischer Dienst NRW: Bodenschutzfachbeitrag zur 
Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 1:50.000 – 
dritte Auflage, 2018 (Stand: Mai 2024) 
 Geologischer Dienst NRW: Datensatz der schutzwürdigen 
Böden, Bearbeitungsmaßstab 1:50.000, unter Berücksichti-
gung der Naturnähe von Böden. 3. Auflage, 2018 
Wälder mit Erosionsschutzfunktion gegen 
Wasser und gegen Wind 
 Datensatz Bodenfunktion Wald NRW, Landesbetrieb Wald 
und Holz Nordrhein-Westfalen, Datenstand 21.07.2020 
 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung  
 
Abbildung 7: Schutzgut "Boden" (Datenquellen vgl. Tabelle 4)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Es liegt keine Betroffenheit schutzwürdiger Böden und Wälder mit Erosionsschutz-
Funktionen gegen Wasser und Wind vor. Direkt angrenzend an das Plangebiet befin-
den sich schutzwürdige Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung. Im Änderungsbe-
reich sind natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen. Alle natürlichen Böden erfüllen 
vielfältige, allgemeine Funktionen im Naturhaushalt, u. a. als Puffer- und Filterkörper, 
Lebensraum von Mikroorganismen und als Teil des Ökosystems mit seinen vielfältigen 
Stoffkreisläufen. Der Änderungsbereich umfasst ca. 6,5 ha. Er stellt sich derzeit über-
wiegend als Offenlandfläche dar und wird landwirtschaftlich genutzt (Acker- und Grün-
landnutzung).  
 
5.5 Schutzgut „Wasser“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Wasser“ stehen die Sicherung der Qualität und 
Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer 
und die Erhaltung des Landeswasserhaushaltes. Die zu betrachtenden Kriterien sind 
Oberflächenwasserkörper, Grundwasserkörper, festgesetzte und geplante Wasser-
schutz- /Heilquellenschutzgebiete sowie die gesetzlich festgesetzten wie auch vorläu-
fig gesicherten Überschwemmungsgebiete und HQextrem-Bereiche.  
Tabelle 5: Datengrundlagen für das Schutzgut "Wasser" 
Thema Grundlage / Quelle 
festgesetzte bzw. geplante Wasserschutzge-
biete und Einzugsgebiete von öffentlichen 
Trinkwassergewinnungsanlagen inkl. wasser-
wirtschaftlichen Reservegebieten, Heilquellen-
schutzgebiete 
 Geodatenserver des Landes NRW, WMS-Dienst, Daten-
stand (Revision) 04.03.2026  
 Daten der Wasserwirtschaft; Bezirksregierung  
Köln - Obere Wasserbehörde (Abfragen 2018) 
Überschwemmungsgebiete 
HQ100, HQextrem 
 Geodatenserver des Landes NRW 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Fachdaten mittlerer Hochwasserereignisse (mittlere 
Wahrscheinlichkeit, HQ100) als Shape, Datenstand (Revi-
sion) 07.10.2024 (Geoportal NRW) 
 Daten der Wasserwirtschaft; Bezirksregierung  
Köln - Obere Wasserbehörde (Abfragen 2018) 
 Hochwassergefahrenkarte (Stand August 2021)  
Grundwasserkörper (chemischer und men-
genmäßiger Zustand) 
 Grundwasserkörper NRW (Open.Data NRW, Monitoringzyk-
lus 2022 – 2027 (download Mai 2023) 
 LANUV 2019: Fachbeitrag Naturschutz und Landschafts-
pflege für die Planungsregion Köln 
Oberflächenwasserkörper (chemischer und 
ökologischer Zustand) 
 Gewässerstationierungsdaten NRW des LANUV (download 
über Open Geodata NRW) 
 Oberflächenwasserkörper NRW: download über  
Open.Data NRW, Monitoringzyklus 2022 – 2027 (download 
Mai 2023) 
 LANUV 2019: Fachbeitrag Naturschutz und Landschafts-
pflege für die Planungsregion Köln

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Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
 
Abbildung 8: Schutzgut "Wasser", Oberflächengewässer, Hochwasser  
(Datenquellen vgl. Tabelle 5) 
 
Oberflächenwasserkörper (WRRL) 
Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich keine Oberflächenwasserkörper 
nach WRRL.

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Der Krabach (Gewässerkennzahl 2725962) als kleineres Fließgewässer entspringt an 
der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und damit direkt nordöstlich des Änderungsbe-
reiches. Eine Bewertung nach WRRL ist für den nördlich zum Änderungsbereich ver-
laufenden Abschnitt des Krabachs nicht angegeben. 
Der Meisenbach, der etwa 310m südlich und westlich vom Änderungsbereich verläuft, 
entspringt bei Vierwinden, fließt westlich um die Ortschaft von Meisenbach und ist als 
Abschnitt Teil des mittleren Fließgewässers Krabach (Gewässerkennzahl 272596). 
Gemäß WRRL handelt es sich um den Oberflächenwasserkörper 
DE_NRW_272596_0 Krabach. Der ökologische Zustand wird für den 3. Bewirtschaf-
tungsplan für den Zeitraum 2022-2027 mit „mäßig“ bewertet. Das ökologische Poten-
zial wird „nicht bewertet“ und der chemische Zustand wird als „nicht gut“ angegeben 
Im südwestlichen Umfeld des Änderungsbereiches liegt ein namenloses kleineres 
Fließgewässer mit der GWK 27259612, das nach ca. 300m in den Meisenbach mün-
det. 
Darüber hinaus befindet sich der Oberflächenwasserkörper DE_NRW_27258_0 Eip-
bach westlich im Umfeld des Änderungsbereiches. Der ökologische Zustand und das 
ökologische Potenzial werden mit „mäßig“ bewertet. Der chemische Zustand wird mit 
„nicht gut“ angegeben (3. BWP 2022-2027). Der im Umfeld des Änderungsbereiches 
verlaufende Abschnitt des mittleren Fließgewässers wird als Birnbach bezeichnet. Öst-
lich zum Birnbach verläuft als kleineres Fließgewässer der Eitorferbach mit der GWK 
2725812, jedoch ohne Bewertung nach WRRL.  
 
Überschwemmungsgebiete (HQ 100/ HQextrem) 
Festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (HQ100) und 
HQextrem-Bereiche sind weder im Plangebiet noch im Umfeld vorhanden.

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Abbildung 9: Schutzgut "Wasser", Trinkwasser- und Heilquellenschutz (Datenquellen vgl. Tabelle 5)

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Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet 
Festgesetzte und/oder geplante Wasserschutzgebiete sind im Plangebiet nicht betrof-
fen. Darüber hinaus sind auch keine geplanten und/oder festgesetzten Heilquellen-
schutzgebiete vorhanden. Hinweise auf Einzugsgebiete von öffentlichen Trinkwasser-
gewinnungsanlagen und Reservegebieten sind nicht bekannt. 
 
Grundwasserkörper (WRRL) 
Der Änderungsbereich liegt im Bereich des ca. 253 km² großen Grundwasserkörpers 
272_10 „Rechtsrheinisches Schiefergebirge-Sieg 4“, der wie folgt beschrieben wird: 
„in Auflockerungszonen und sandigen Partien z. T. mäßig durchlässig; Grundwasser-
stände in der Siegtalaue stark vom Vorfluter beeinflusst; große horizontale Durchläs-
sigkeit der Siegschotter; auf den Südhängen des Siegtals teilweise Lössbedeckung“ 
(MUNV 2025). Der mengenmäßige sowie auch der chemische Zustand des Grund-
wasserkörpers werden für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 als „gut“ beurteilt.  
 
 
5.6 Schutzgut „Luft, Klima“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Luft, Klima“ stehen die Sicherung der Qualität der 
Luft und des Klimas, die Vermeidung von Luftverunreinigungen und der Erhalt von 
Frischluftgebieten sowie des Bestandsklimas und der mikroklimatischen Regenerati-
ons- und Austauschfunktionen. Zudem sollen die Auswirkungen der Planung auf Treib-
hausgasemissionen und Klimasenken untersucht werden. Planfestlegungen, wie z. B. 
Bereiche für Aufschüttungen und Ablagerungen, können erhebliche negative Auswir-
kungen auf die Luftqualität und das lokale Klima haben. Wesentlich sind dabei Art und 
Umfang der tatsächlichen Nutzung sowie die betriebsbedingten Auswirkungen. Erheb-
liche negative Umweltauswirkungen sind bei einer Inanspruchnahme, Versiegelung 
oder Überbauung von Räumen zu erwarten, die eine besondere Bedeutung für das 
lokale Klima oder die Luftqualität haben, wie zum Beispiel große zusammenhängende 
Offenlandbereiche, Waldbereiche oder Auenbereiche. Betriebs- und baubedingte Aus-
wirkungen können mit den Festlegungen des Regionalplans nicht gesteuert werden, 
so dass eine differenzierte Betrachtung auf der nachgeordneten Planungs- und Ge-
nehmigungsebene mit konkreten Regelungsmöglichkeiten zweckmäßig ist.

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Tabelle 6: Datengrundlagen für das Schutzgut "Luft, Klima" 
Thema Grundlage / Quelle 
klimatische und lufthygienische Ausgleichs-
räume 
 LANUV 2018: Fachbeitrag Klima für die Planungsregion 
Köln 
 LANUV 2026: Klimaatlas NRW. Klimaanalyse NRW 2026 
(WMS-Dienst, letzter Aufruf 10.04.2026) 
klimarelevante Böden  Geologischer Dienst NRW: klimarelevante Böden, aus: 
Karte der schutzwürdigen Böden, Bearbeitungsmaßstab 
1:50.000. 3. Auflage, 2018.  
 Geologischer Dienst NRW: Bodenschutzfachbeitrag zur 
Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 1:50.000 – 
dritte Auflage, 2018 (Stand: Mai 2024) 
Böden mit Wasserrückhaltefähigkeit im 2m-
Raum 
 Geologischer Dienst NRW: Datensatz der schutzwürdigen 
Böden, Bearbeitungsmaßstab 1:50.000, unter Berücksichti-
gung des Wasserrückhaltevermögens von Böden. 3. Auf-
lage, 2018 
Wälder mit Klimaschutzfunktion  Klimaschutzwald NRW, Landesbetrieb Wald und Holz 
Nordrhein-Westfalen, Datenstand 22.07.2020 (Geoportal 
NRW) 
 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung  
Der Änderungsbereich sowie sein Umfeld sind überwiegend durch landwirtschaftliche 
Nutzflächen, Wiesen und eingestreute Gehölzstrukturen geprägt. Gemäß Klimaana-
lyse NRW 2026 werden diese Flächen als Freilandklimatope eingestuft (LANUK 2026).  
In der klimaanalytischen Gesamtbetrachtung des Fachbeitrags Klima für die Planungs-
region Köln des LANUK ist der Bereich als Grünfläche mit geringer thermischer Aus-
gleichsfunktion gekennzeichnet. Die eingestreute Gehölzbestände im Untersuchungs-
bereich haben eine mittlere bis hohe thermische Ausgleichsfunktion. Der ca. 600 m 
nordwestlich gelegenen Ortsteil Meisenbach stellt sich als Siedlungsraum mit günsti-
ger thermischer Situation dar. Vorbelastungen in Bezug auf die Luftqualität sind durch 
die ca. 130 m östlich gelegene Landstraße (L255) vorhanden.

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Abbildung 10: Schutzgut "Klima, Luft“, Klimaschutzwald und Klimaanalyse NRW  
(Datenquellen vgl. Tabelle 6)

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Gemäß der vom LANUK 2026 veröffentlichten Karte der regional bedeutsamen Klima-
funktionen lässt sich der Änderungsbereich im Einzugsgebiet der regionalen Kaltluft-
systeme verorten (vgl. Abbildung 10). Der überwiegende Anteil der Fläche dient als 
regional bedeutsames Kaltluftentstehungsgebiet, der vom Änderungsbereich überla-
gerte Anteil des regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebiets ist allerdings von 
untergeordneter Bedeutung. Die Fläche dient im System der regionalen Kaltluftsys-
teme nicht der Versorgung von Gemeinden mit regional bedeutsamer bzw. mäßiger 
Wärmebelastung in der Nacht. Es handelt sich auch nicht um einen regional bedeut-
samen Ausgleichsraum am Tag.  
 
 
Abbildung 11: Schutzgut "Klima, Luft“, klimarelevante Böden (Datenquellen vgl. Tabelle 6)

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Im Änderungsbereich befinden sich keine klimarelevanten Böden mit bzw. ohne mine-
ralisierende Speicher, keine Böden mit Wasserrückhaltefähigkeit im 2m-Raum und 
auch keine Wälder mit Klimaschutzfunktion. 
Der Änderungsbereich liegt auf einer begrünten Freilandfläche, welche landwirtschaft-
lich genutzt wird. Hierbei können je nach Art der Bewirtschaftung durch den Einsatz 
von Düngemitteln, die Bodenbearbeitung und den Einsatz von Bewirtschaftungsma-
schinen Treibhausgasemissionen entstehen. Von einer erheblichen Vorprägung der 
Treibhausgasemissionen im Hinblick auf die globalen Klimafolgen ist jedoch aufgrund 
der geringen Größe des Änderungsbereichs nicht auszugehen. 
 
5.7 Schutzgut „Landschaft“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Landschaft“ stehen Aspekte des Landschaftsbildes 
sowie des Landschaftsraums. Beide Schutzkriterien finden sich in den Landschafts-
bildeinheiten wieder, welche als Teil des naturschutzfachlichen Fachbeitrags für den 
Regierungsbezirk Köln erarbeitet wurde und eine wichtige Daten- und Informations-
grundlage zur Bewertung des Landschaftsbildes auf regionaler Ebene darstellt. Das 
LANUK NRW hat zum einen Landschaftsbildeinheiten von herausragender Bedeutung 
mit dem Ziel Erhaltung und Minimierung von störenden Elementen und zum anderen 
Landschaftsbildeinheiten von besonderer Bedeutung mit dem Ziel Entwicklung und 
Vermeidung bzw. Steuerung von störenden Elementen herausgearbeitet. 
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft werden in der Regel durch die 
Gebietskategorie der Landschaftsschutzgebiete (LSG) geschützt. Neben den LSG 
werden auch die für die Erholung besonders geeigneten Naturparke betrachtet. Eine 
weitere Kategorie für das Schutzgut Landschaft stellen unzerschnittene verkehrsarme 
Räume (UZVR) des LANUV NRW dar. UZVR sind Landschafts- und Naturräume, die 
nicht durch Straßen, Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder 
Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten 
werden. Die Unzerschnittenheit der Landschaft stellt einen wesentlichen Teilaspekt bei 
der Betrachtung des Naturhaushaltes dar. 
 
Tabelle 7: Datengrundlagen für das Schutzgut "Landschaft" 
Thema Grundlage / Quelle 
landschaftsgebundene Erholung (Naturpark, 
Landschaftsschutzgebiet, unzerschnittene ver-
kehrsarme Räume) 
 Kartenlayer Naturparke NRW, Landesamt für Natur, Umwelt 
und Klima Nordrhein-Westfalen, Datenstand (Revision) 
25.01.2022 (Geoportal NRW)

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Thema Grundlage / Quelle 
 Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) in NRW, 
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa-
len, Datenstand (Revision) 24.09.2021 (Geoportal NRW) 
 Kartenlayer Landschaftsschutzgebiete NRW, Landesamt für 
Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen, Datenstand 
13.05.2025 (Geoportal NRW) 
 LANUV 2019: Fachbeitrag des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege für den Regierungsbezirk Köln 
geschützte Landschaftsbestandteile  Abfrage Untere Naturschutzbehörden im Rahmen des Sco-
pings im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Köln 
 Abfrage Kreise nach Flächen aus dem Kompensationsflä-
chenkataster (Abfrage 2019) 
Landschaftsbild  LANUV (2020): Shapes und Bewertungstabellen zu Land-
schaftsbildeinheiten in der Planungsregion Köln  
 Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
für die Planungsregion Köln (LANUV 2019) 
Wälder mit Erholungsfunktion  Erholungsfunktion Wald NRW, Landesbetrieb Wald und 
Holz NRW, Datenstand 22.7.2020 (Geoportal NRW) 
 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
Der Änderungsbereich liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes LSG-5209-
0004 „Uckerather Hochflaeche“ sowie im Naturpark NTP-002 „Naturpark Bergisches 
Land“. Zudem liegt das Plangebiet innerhalt des UZVR-0265 von mindestens 10-
50km² (vgl. Abbildung 12). 
Der Änderungsbereich und auch der Untersuchungsbereich sind der Landschaftsbild-
einheit LBE-Via-022-O2 zugeordnet, welche eine besondere Bedeutung aufweist.  
Der Änderungsbereich liegt im Landschaftsraum „Niederwesterwälder Hochflächen“ 
(LR-VIa-022). Das Landschaftsbild wird wie folgt beschrieben: „Die Niederwesterwäl-
der Hochflächen sind als hügeliges bis bergiges Hochland, das in einzelne Riedel zer-
teilt ist und einige Kuppen aufweist, zu charakterisieren. Durchschnittlich liegen die 
Hochflächen 280 m hoch, einige Kuppen erreichen 300 bis 365 m Höhe. Das morpho-
graphische Bild wird im Gegensatz zu den höheren Umrandungen von sanftwelligen 
Formen und wenig tief eingeschnittenen Tälern bestimmt. Neben bewaldeten Kuppen 
und Talhängen sind große offene Landschaftsbereiche kennzeichnend. […]“ (LANUK 
2023).  
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet durch seine Lage in einer von Offenland 
dominierten Landschaft, die allerdings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstruktu-
ren und kleinere Waldflächen gegliedert wird. Ebenfalls eingestreut liegen kleinere Ort-
schaften, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und

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die L 255 die Landschaft. Der Änderungsbereich stellt mit ihren Acker- und Grünland-
flächen sowie den einzelnen Bäumen und Saumstrukturen ebenfalls eine angerei-
cherte Offenlandschaft dar.  
Wälder mit Erholungsfunktion sowie geschützte Landschaftsbestandteile sind im Än-
derungsbereich nicht vorhanden. 
 
 
Abbildung 12: Schutzgut "Landschaft", Landschaftsschutz (Datenquellen vgl. Tabelle 7)

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Abbildung 13: Schutzgut "Landschaft", landschaftsorientierte Erholung (Datenquellen vgl. Tabelle 7) 
 
 
5.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Kultur- und sonstige Sachgüter“ steht die Erhaltung 
historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders cha-
rakteristischer Eigenart, Ensembles sowie geschützter und schützenswerter Bau- und 
Bodendenkmäler einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigen-
art und Schönheit des Denkmals erforderlich ist.  
Kulturlandschaften sind je nach ihrem Erscheinungsbild und dem Anteil der erhaltenen 
historischen Substanz und Struktur unterschiedlich empfindlich. Je historischer eine

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Kulturlandschaft geprägt ist, desto höher ist ihre generelle Empfindlichkeit gegenüber 
Eingriffen. Dennoch unterliegen Kulturlandschaften einer stetigen, dynamischen Ver-
änderung. Maßgeblich für die Ebene des Regionalplanes sind die vom Landschafts-
verband Rheinland (LVR) für den Regierungsbezirk Köln herausgearbeiteten regional 
bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche (KLB). Diese wurden unter Betrachtung land-
schaftskultureller, denkmalpflegerischer und bodendenkmalpflegerischer Belange ab-
gegrenzt. Im Fachbeitrag Kulturlandschaften werden die landesbedeutsamen KLB 
konkretisiert und in einigen Bereichen differenzierter ausgearbeitet.  
 
Tabelle 8: Datengrundlagen für das Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" 
Thema Grundlage / Quelle 
regional bedeutsame Kulturlandschaftsberei-
che inkl. Denkmälern und Denkmalbereichen 
 LVR 2016: Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan 
Köln und entsprechende Datensätze des LVR  
archäologische Bereiche, Bodendenkmäler  LVR 2016: Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan 
Köln und entsprechende Datensätze des LVR 
 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung  
Innerhalb des Änderungsbereichs gibt es keine Hinweise auf regionalbedeutsame ar-
chäologische Bereiche oder Bodendenkmäler. Zudem kann weder im Plangebiet noch 
im Umfeld des Änderungsbereichs ein regionalbedeutsamer Kulturlandschaftsbereich 
verortet werden (vgl. Abbildung 14). 
Östlich des Plangebiets befindet sich der Dreiherrenstein Meisenbach, welcher die 
ehemalige Grenzmarke zwischen dem Herzogtum Berg, der Grafschaft Sayn und dem 
Kurfürstentum Köln markiert.

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Abbildung 14: Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" (Datenquellen vgl. Tabelle 8) 
 
 
5.9 Wechselwirkungen 
Die zwischen den beschriebenen Schutzgütern bestehenden Wechselwirkungen wur-
den in die vorliegende Bestandsbeschreibung einbezogen.  
Bei der nachfolgenden Umsetzung der geplanten Deponie-Entwicklung im Änderungs-
bereich sind folgende Umweltauswirkungen zu erwarten: 
 Entfernung der aktuellen Vegetationsstrukturen

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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 Temporäre Anlage von Betriebsflächen (Zuwegung, Reifenwaschanlage, Con-
tainer, Entwässerung) 
 Betriebsbedingte temporäre Schall- und Staubemissionen 
 Temporäre Beeinflussung der angrenzenden Gewässer und Ökosysteme durch 
potenzielle Boden-/Sedimentabspülungen 
 Temporäre Einschränkungen, Störung und Verlust des Lebensraums für Tiere 
und Pflanzen sowie planungsrelevanter Arten,  
 Temporäre Zerschneidung und Veränderung der Landschaft, 
 temporäre Einschränkung der lokalen lufthygienischen Ausgleichsfunktion und 
 Umsetzung der Rekultivierung 
 
6 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei 
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der 
Planung 
Die Ermittlung der Bestandssituation sowie die Betroffenheit der einzelnen Schutzgü-
ter und die Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind im 
Prüfbogen (siehe Anhang I) tabellarisch zusammengefasst.  
Im Rahmen des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens werden auf Grundlage der 
im Raumordnungsgesetz und in der SUP-Richtlinie vorgesehenen Abschichtung in ei-
ner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Prognosen über die voraussichtlichen 
Umweltauswirkungen vorhabenbezogen konkretisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer, 
auf die entsprechende Planungsebene bezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung. Im 
hierbei zu erstellenden Landschaftspflegerischen Begleitplan erfolgt zudem eine quan-
titative Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, mit welcher die Erfüllung des notwendigen 
Kompensationsumfangs im Rahmen der Plangenehmigung/Planfeststellung rechne-
risch nachgewiesen wird. 
 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der 
Planung: 
Die durch Acker- und Grünlandnutzung geprägten Flächen würden weiterhin landwirt-
schaftlich genutzt. Dadurch blieben die vorhandenen Einzelbäume sowie Saumstruk-
turen erhalten. Auch die bestehenden Bodenfunktionen einschließlich ihrer Speicher-, 
Filter- und Pufferfunktionen würden im Plangebiet unverändert fortbestehen. Eine 
Überformung des Geländes durch Ablagerungen oder technische Infrastruktur fände 
nicht statt.

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Gleichzeitig würden aufgrund der fehlenden Nutzung des Deponiebetriebs und der da-
mit verbundenen anschließenden Rekultivierung keine positive Veränderung der Ha-
bitatstrukturen und keine Aufwertung der Biotopverbundfunktion erfolgen. Dies würde 
zu nicht genutzten Potenzialen einer direkten Aufwertung der regionale Biotopver-
bundfläche „VB-K-5210-026“ herausragender Bedeutung sowie zu nicht genutzten Po-
tenzialen des Umfeldes des NSG SU-116 und der angrenzenden Förderkulisse der 
Chance-7-Projekte führen. 
Hinsichtlich der Schutzgüter „Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit“, 
„Wasser“, „Luft und Klima“, „Landschaft“ und „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ist bei 
Nichtdurchführung der Planung nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rech-
nen.  
 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Pla-
nung: 
Schutzgut „Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit“: 
Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut „Men-
schen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ zu erwarten (vgl. Prüfbogen, An-
hang I).  
Die im Umfeld des Änderungsbereichs verlaufenden Wanderwege bleiben erhalten 
und werden durch Begrünung optisch von der Inertstoff-Deponie abgeschirmt.  
Im nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist sicherzustellen, dass immissions-
schutzrechtliche Grenzwerte hinsichtlich der in 550m Entfernung liegenden Wohnnut-
zung eingehalten und im Falle von Konflikten geeignete Maßnahmen zum Immissions-
schutz vorgesehen werden. Somit liegt keine dauerhafte Beeinträchtigung der Wohn- 
und Erholungsfunktion vor.  
 
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: 
Wie in Kapitel 5.3 dargestellt, wurden im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung 
der Stufe I aus dem Jahr 2023 (vgl. P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL, 2023a) auf 
Grund von Nachweisen für folgende planungsrelevante Arten eine potenzielle Betrof-
fenheit identifiziert: Sperber, Feldlerche, Mäusebussard, Turmfalke, Neuntöter, Rotmi-
lan, Turteltaube sowie Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Aus diesem Grund 
wurde eine vertiefende Untersuchung im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prü-
fung Stufe II durchgeführt (vgl. P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL, 2023b). Darüber

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hinaus liegen Hinweise auf Sichtungen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im 
Umfeld vor. Im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfungen der Stufen I und II erfolgten 
eine Horst- und Höhlenbaumkartierung im Dezember 2022 sowie Januar 2023 und 
insgesamt sieben Kartierungsgänge zwischen März und Juli 2023. Auf Grundlage der 
Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzrechtlichen Prüfungen der Stufen I und II 
können Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) durch die Umsetzung des Vorhabens ausgeschlossen werden. 
Darüber hinaus kann eine Betroffenheit verfahrenskritischer Vorkommen planungsre-
levanter Arten ausgeschlossen werden. 
Etwa 300 m südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich auf rheinland-pfälzischer 
Seite die westliche Teilfläche des FFH-Gebiets DE-5211-301 „Leuscheider Heide“. 
Das Naturschutzgebiet NSG-7100-096 „Moor- und Heidelandschaft bei Kircheib“ ist 
deckungsgleich mit der Teilfläche des FFH-Gebiets. Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprü-
fung (MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG 2025) kommt zu dem Er-
gebnis, dass aufgrund fehlender Wirkpfade zwischen dem Vorhaben und dem FFH-
Gebiet erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Die Durchfüh-
rung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. 
Nördlich unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzend beginnt das Naturschutz-
gebiet SU-116 „Krabach / Ravensteiner Bach“, das Teil der Biotopverbundfläche „VB-
K-5210-026“ ist. Eine direkte Inanspruchnahme des Naturschutzgebietes erfolgt durch 
das Vorhaben nicht. Die aus dem Plangenehmigungsverfahren vorliegenden geologi-
schen und hydrogeologischen Untersuchungen, zeigen, dass im Plangebiet günstige 
geologische Voraussetzungen hinsichtlich der Schutzfunktion gegenüber dem Grund-
wasser bestehen. (G EOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2024; CD SMITH SE 
2025). Die hydrogeologischen Verhältnisse lassen insgesamt erwarten, dass die 
grundlegenden Funktionen des Wasserhaushalts sowie die Grundwasserneubildung 
weitgehend erhalten bleiben. Auch stoffliche Belastungen des Grundwassers sind auf 
Grundlage der vorliegenden Unterlagen ebenfalls nicht zu erwarten. Zudem wurden 
Rahmen der fachgutachterlichen Untersuchungen im Plangenehmigungsverfahren 
wurden ebenfalls Maßnahmen zur geordneten Ableitung und Rückhaltung von Nieder-
schlagswasser, auch im Starkregenfall, betrachtet (H YDROTEC 2025; CD  SMITH SE 
2025). Diese dienen dazu, Oberflächenabflüsse kontrolliert zu führen und Sediment-
einträge in angrenzende Gewässer zu minimieren. Die Untersuchungen kommen zu 
dem Ergebnis, dass sich die Abflussverhältnisse zwar lokal verändern können, hier-
durch jedoch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Gewäs-
ser oder benachbarte Flächen zu erwarten sind. Auswirkungen auf den Quellbereich 
des Krabachs und das Naturschutzgebiet SU-116 „Krabach / Ravensteiner Bach“ sind 
somit nicht zu erwarten.

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Von der regional bedeutsamen Biotopverbundfläche „VB-K-5210-026“, die aus meh-
reren Teilflächen besteht, werden durch das Vorhaben rund 3,3 ha im Randbereich 
der südöstlichen Teilfläche beansprucht. Dies entspricht etwa 3,92 % der Gesamtflä-
che der Biotopverbundfläche „Ravensteiner und Darscheider Bäche“. Schutzziel die-
ser Biotopverbundfläche ist insbesondere der Erhalt naturverträglich und nachhaltig 
genutzter Grünlandbereiche. Die Inanspruchnahme der Fläche durch die geplante DK-
0-Deponie führt zu einer zeitlich befristeten Beeinträchtigung von etwa 14 Jahren. Auf-
grund der ausschließlichen Ablagerung von unbelastetem Erdaushub sind Beeinträch-
tigungen durch Schadstoffeinträge oder sonstige gefährdende Stoffe ausgeschlossen. 
Die Verfüllung erfolgt abschnittsweise in mehreren Bauphasen. Dadurch werden je-
weils nur Teilflächen temporär in Anspruch genommen und können frühzeitig rekulti-
viert werden. Vor Beginn der Verfüllung wird der vorhandene Oberboden fachgerecht 
gesichert und im Rahmen der abschnittsweisen Rekultivierung wieder aufgebracht. 
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Fläche durch Gehölzpflanzungen und Entwicklung 
von Sukzessionsbereichen sowie durch die Anlage von Krautfluren ökologisch aufzu-
werten. Hierdurch wird das ökologische Entwicklungspotenzial des Standortes lang-
fristig verbessert. Insgesamt sind daher langfristig positive Auswirkungen auf die Bio-
topverbundfläche „VB-K-5210-026“ zu erwarten. 
Schutzgut „Fläche, Boden“: 
Gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) ist mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen; Bodenversiegelungen sind auf das notwendige 
Maß zu begrenzen. Böden mit besonderen Funktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind besonders schutzwürdig. Im Bereich 
der geplanten Festlegung ist im Zuge der späteren Umsetzung des Vorhabens mit 
Eingriffen in gewachsene Bodenstrukturen sowie teilweise mit Versiegelungen bzw. 
Überformungen von Böden zu rechnen. Dies betrifft insbesondere die eigentliche Vor-
habenfläche sowie erforderliche Erschließungs- und Anpassungsmaßnahmen. 
Schutzwürdige Böden sind im Bereich der geplanten Inertstoff-Deponie nicht betroffen. 
Der vorliegenden Landschaftspflegerische Begleitplan aus dem Plangenehmigungs-
verfahren weist zudem darauf hin, dass die von der Planung betroffenen Böden grund-
sätzlich rekultivierbar sind. Hierzu ist vorgesehen, anfallenden Oberboden zu sichern 
und im Rahmen nachfolgender Rekultivierungsmaßnahmen wiedereinzubauen  (MES-
TERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG 2025C). 
Auf Ebene der Regionalplanung ist daher unter Berücksichtigung der vorgesehenen 
Rekultivierungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen nicht von erheblichen nachteili-
gen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden auszugehen.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Schutzgut „Wasser“: 
Ferner zeigen die aus dem Plangenehmigungsverfahren vorliegenden geologischen 
und hydrogeologischen Untersuchungen, dass im Plangebiet günstige geologische 
Voraussetzungen hinsichtlich der Schutzfunktion gegenüber dem Grundwasser beste-
hen (G EOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023; GEOTECHNISCHES BÜRO DR. 
LEISCHNER GMBH 2024; CD SMITH SE 2025). Die anstehenden Böden und Gesteins-
schichten weisen demnach überwiegend geringe Wasserdurchlässigkeiten sowie 
hohe Tonanteile auf, wodurch eine natürliche Barrierewirkung gegeben ist. 
Darüber hinaus deuten die wasserwirtschaftlichen Untersuchungen darauf hin, dass 
ausreichende Mächtigkeiten schützender Bodenschichten vorhanden sind und tiefere 
Grundwasserleiter voraussichtlich nicht unmittelbar betroffen werden (G EOTECHNI-
SCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2024; CD SMITH SE 2025). Die hydrogeologischen 
Verhältnisse lassen insgesamt erwarten, dass die grundlegenden Funktionen des 
Wasserhaushalts sowie die Grundwasserneubildung weitgehend erhalten bleiben. 
Veränderungen des Wasserhaushalts können sich insbesondere durch Flächenüber-
formungen und punktuelle Versiegelungen ergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand 
sind diese Veränderungen jedoch räumlich begrenzt und führen voraussichtlich nicht 
zu erheblichen Beeinträchtigungen des Grundwassers. Stoffliche Belastungen des 
Grundwassers sind auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen ebenfalls nicht zu er-
warten. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, Teilschutzgut 
Grundwasser, sind daher auf Ebene der Regionalplanung nicht erkennbar. 
Im Rahmen der fachgutachterlichen Untersuchungen im Plangenehmigungsverfahren 
wurden ebenfalls Maßnahmen zur geordneten Ableitung und Rückhaltung von Nieder-
schlagswasser, auch im Starkregenfall, betrachtet (H YDROTEC 2025; CD  SMITH SE 
2025). Diese dienen dazu, Oberflächenabflüsse kontrolliert zu führen und Sediment-
einträge in angrenzende Gewässer zu minimieren. Die Untersuchungen kommen zu 
dem Ergebnis, dass sich die Abflussverhältnisse zwar lokal verändern können, hier-
durch jedoch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Gewäs-
ser oder benachbarte Flächen zu erwarten sind. Vielmehr wird davon ausgegangen, 
dass die Entwässerung weiterhin geordnet erfolgen kann und die natürlichen Entwäs-
serungsfunktionen insgesamt erhalten bleiben. Nach Abschluss der Nutzung und 
Durchführung von Rekultivierungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die 
Flächen wieder begrünen und sich die Oberflächenabfluss- und Erosionsverhältnisse 
stabilisieren. Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sowie hiermit 
verbundene erhebliche Auswirkungen auf angrenzende Schutzgebiete sind auf Ebene 
der Regionalplanung nicht zu erwarten.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 42 
 
Schutzgut „Luft, Klima“: 
Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut „Luft, 
Klima“ zu erwarten (vgl. Prüfbogen, Anhang I).  
Durch die Planung werden keine Flächen in Anspruch genommen, die mindestens 
eine sehr hohe klimaökologische Bedeutung aufweisen. Auch liegt keine Betroffenheit 
eines Bereichs für die Versorgung von Gemeinden mit regional bedeutsamer Wärme-
belastung (Nacht) vor. Zudem sind keine regional bedeutsamen Ausgleichsräume 
(Tag) betroffen.  
Durch die Rekultivierung der Deponieflächen nach Beendigung des Betriebs besteht 
die Beeinträchtigung für klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume lediglich 
temporär. Durch die im Anschluss an die Betriebsphase erfolgende Entsiegelung und 
Begrünung können die Flächen des Änderungsbereichs wieder als Freilandklimatop 
hergestellt werden und der regionalen Kaltluftentstehung dienen.  
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die durch die spätere 
Errichtung und den Betrieb der Deponie entstehenden Treibhausgasemissionen dem 
Sektor „Abfallwirtschaft und Sonstiges“ gemäß Anlage 1 zum KSG zuzuordnen sind. 
Auf Ebene der Regionalplanung werden weder die konkrete technische Ausgestaltung 
der Deponie noch die spätere Betriebsführung abschließend geplant oder zugelassen. 
Daher können die späteren Treibhausgasemissionen lediglich überschlägig und qua-
litativ abgeschätzt werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende potenzielle 
Klimawirkungen: 
- Flächeninanspruchnahme und mögliche Beeinträchtigung klimarelevanter Bö-
den, insbesondere von Kohlenstoffspeichern und Klimasenken 
- voraussichtliche Treibhausgasemissionen aus der späteren Errichtung und 
dem Betrieb der Deponie, z.B. durch Baumaschinen und Betriebsfahrzeuge  
- verkehrsbedingte Emissionen durch die An- und Ablieferung von Abfällen  
- mittelbare Klimawirkungen der Standortwahl, insbesondere durch die Sicher-
stellung einer regionalen Entsorgungsinfrastruktur und die Vermeidung längerer 
Transportwege zu weiter entfernten Entsorgungsstandorten 
- Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen durch den Einsatz 
emissionsarmer Technologien, eine energieeffiziente Betriebsführung sowie 
Rekultivierungs- und Begrünungsmaßnahmen 
Hinsichtlich der möglichen Treibhausgasemissionen durch die Flächeninanspruch-
nahme wird auf Kapitel 5.4 und auf die Prognose der Umweltauswirkungen auf das 
Schutzgut „Fläche“ verwiesen. Zudem liegt keine Beeinträchtigung klimarelevanter Bö-
den im Änderungsbereich vor. Darüber hinaus sind auf den nachfolgenden Planungs-

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 43 
 
und Genehmigungsebenen Möglichkeiten zur Reduzierung der bau- und betriebsbe-
dingten Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen.  
Darüber hinaus trägt die Standortfestlegung dem Grundsatz der entstehungsortnahen 
Abfallbeseitigung Rechnung (vgl. Kapitel 9). Durch die Sicherung ausreichender regi-
onaler Entsorgungskapazitäten werden lange Transportwege zu weiter entfernt gele-
genen Deponiestandorten vermieden und eine insgesamt klimaverträgliche Entsor-
gungslogistik gewährleistet. Die Standortwahl kann damit mittelbar zur Begrenzung 
verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen beitragen. Zudem zeigt das im Zuge der 
vertiefenden Planung durchgeführte Verkehrsgutachten, dass mit der Planung einher-
gehende verkehrliche Anpassungen im Bereich des Dreisteinenwegs die Verkehrssi-
tuation insgesamt verbessern (VERKEHRSING. 2025). Die betriebsbedingten Treibhaus-
gasemissionen beschränken sich auf die zeitlich befristete Dauer des Deponiebe-
triebs. Die während des Deponiebetriebs abschnittsweise erfolgende Rekultivierung 
wird sich nach Beendigung des Deponiebetriebs auf den gesamten Änderungsbereich 
erstrecken. Durch die Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen kann CO 2 gebun-
den werden, was sich positiv auf die Treibhausgasbilanz auswirkt.  
 
Schutzgut „Landschaft“: 
Durch die geplante Inertstoff-Deponie wird eine Betroffenheit eines regionalbedeutsa-
men unzerschnittener verkehrsarmen Raums (UZVR) von mindestens 10-50 ausge-
löst.  Der UZVR-0265 ist ca. 1.869,73 ha groß.  
Die geplante 6,5 ha große Inertstoff-Deponie verursacht einen Flächenverlust in einer 
Größenordnung von ca. 0,35% des UZVR und würde den diesen entsprechend in sei-
ner Funktion beeinträchtigen. Hierbei beschränkt sich der Flächenverlust auf einen 
randlichen Teilbereich im Süden des UZVR. Auf Grund der verbleibenden zusammen-
hängenden Fläche des UZVR würde dennoch eine Fläche von mehr als ca. 
1863,23 ha bestehen bleiben, welche unter diesem Aspekt weiterhin als regional be-
deutsam einzustufen wäre. Nach Beendigung der Betriebsphase wird der UZVR durch 
die Rekultivierung wieder zur Verfügung stehen. Es handelt sich somit lediglich tem-
porär um eine Beeinträchtigung der landschaftsgebundenen Erholung.  
Zur Minderung von visuellen Wirkungen wird in der Betriebsphase ein Gehölzstreifen 
zwischen Wanderweg und Betriebsweg vorgesehen.  
 
Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“: 
Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut „Kultur- 
und sonstige Sachgüter“ zu erwarten (vgl. Prüfbogen, Anhang I).

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 44 
 
 
Wechselwirkungen 
Die zwischen den beschriebenen Schutzgütern bestehenden Wechselwirkungen wur-
den in die vorliegende Beschreibung und Prognose der Umweltauswirkungen einbe-
zogen. 
 
 
7 Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen 
Durch die Regionalplanänderung werden im Sinne des § 9 Abs. 4 S. 1 ROG keine 
voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf das Gebiet eines Nachbarstaa-
tes hervorgerufen.  
Der Vorhabenbereich grenzt unmittelbar an das Bundesland Rheinland-Pfalz. Vor die-
sem Hintergrund sind auch Belange des Nachbarlandes potenziell berührt. Um die 
Umweltauswirkungen grenzüberschreitend zu ermitteln, wurden die zuständigen Ak-
teure aus Rheinland-Pfalz im Rahmen des Scopings beteiligt. Zudem wurden im Rah-
men der Erstellung des Umweltberichts umweltbezogene Daten des Landes Rhein-
land-Pfalz berücksichtigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass grenzüberschrei-
tende Belange frühzeitig in das Verfahren eingebracht und im weiteren Planungspro-
zess berücksichtigt werden können. 
 
8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, 
Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Umweltauswirkungen 
Gemäß Nr. 2c der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 ROG sind neben der Beschreibung und 
Bewertung der Umweltauswirkungen Angaben zu geplanten Maßnahmen zur Vermei-
dung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen zu machen. 
Grundsätzlich kann der Regionalplan als übergeordnetes, zusammenfassendes und 
rahmensetzendes Planwerk keine konkreten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verrin-
gerung oder zum Ausgleich der im Rahmen der Umweltprüfung nachgewiesenen 
nachteiligen Auswirkungen darstellen. Diese werden in nachgeordneten Planungs- 
und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung konkret 
festgelegt. Dennoch können insbesondere im Rahmen der vertieften Prüfung der Plan-
festlegungen ggf. Hinweise für mögliche Maßnahmen auf den nachgeordneten Pla-
nungs- und Genehmigungsebenen gegeben werden.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Es sind folgende Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der 
nachteiligen Umweltauswirkungen in den nachgelagerten Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren zu berücksichtigen:  
- Maßnahmen zum Immissionsschutz 
- Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz 
- Maßnahmen zum Sedimentrückhalt, zum Schutz des Grundwassers, angren-
zender Oberflächengewässer, schutzwürdiger Böden, geschützter und schutz-
würdiger Biotope sowie zum Schutz des angrenzenden Naturschutzgebiets SU- 
116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“ 
- Maßnahmen zur bau- und betriebsbedingten Reduktion von Treibhausgasemis-
sionen 
- Rekultivierung der Deponieoberfläche 
 
9 Beschreibung der in Betracht kommenden anderweitigen 
Planungsmöglichkeiten  
Gemäß Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG sind im Zuge der Umweltprüfung für die Regio-
nalplanänderung die vertieft zu prüfenden Planfestlegungen, für die voraussichtlich er-
hebliche Umweltauswirkungen zu prognostizieren sind, anderweitige Planungsmög-
lichkeiten zu prüfen und im Umweltbericht darzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, 
dass bereits im Zuge des Planungsprozesses bzw. der Ermittlung der Lage sowie der 
Abgrenzung der jeweiligen Planfestlegungen neben der Eignung des Raumes für be-
stimmte Nutzungen auch umweltbezogene Kriterien herangezogen werden, um nach-
teilige Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten.  
Der Deponiestandort Vierwinden ist im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Krei-
ses (hier noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von 
Juli 2023 verankert. Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungs-
verfahrens mit den Städten- und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreisverwal-
tung und der Bezirksregierung Köln abgestimmt worden und wurde durch die Gremien 
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschlossen. 
Im vorliegenden Fall hat der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Abfallwirtschaftsbehörde die 
Notwendigkeit eines neuen Deponiestandorts bestätigt (s. Planunterlage Teil F – 
Zweckdienliche Unterlagen). Die Erforderlichkeit ergibt sich insbesondere durch die 
Begrenztheit der vorhandenen Restkapazitäten für DK-0-Materialien an den bereits 
bestehenden Standorten Petershohn II und Much-Birken. Nach Prognose der unteren 
Abfallwirtschaftsbehörde sind die Kapazitäten bis Ende 2026 (Petershohn II) bzw. 
2029 (Much-Birken) erschöpft. Ohne neue DK-0-Kapazitäten müssten Bodenaushub

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 46 
 
und Bauabfälle in andere Regionen transportiert werden, was wiederum zu negativen 
Auswirkungen wie zusätzliche LKW-Transportstrecken und CO2 -Emissionen sowie 
einer höheren Verkehrsbelastung und steigenden Entsorgungskosten sowie zu einer 
zusätzlichen Inanspruchnahme von Deponiekapazitäten in anderen Teilräumen der 
Region führen würde. Durch den Bau einer DK-0-Deponie wird nach Aussage der Un-
teren Abfallwirtschaftsbehörde eine langfristige Entsorgungssicherheit für den Rhein-
Sieg-Kreis sichergestellt. Eine fehlende Deponiekapazität würde gegen die gesetzli-
che Pflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung verstoßen. Vor diesem Hin-
tergrund scheidet auch eine Nullvariante, d.h. der Verzicht auf zusätzliche Deponieka-
pazitäten aus.  
Der Standort „Vierwinden“ wurde 2014 im Rahmen einer gutachterlichen Standortana-
lyse (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen) im Auftrag der RSAG für 
eine DK-I-Deponie im rechtsrheinischen Bereich des RSK aus zehn möglichen Stand-
orten ermittelt (hier noch unter der Bezeichnung Meisenbach). Die Ermittlung der 
Standorte bzw. Suchräume erfolgte über eine systematische Bewertung der Raum-
empfindlichkeit, um das Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren. 
Die Methodik ist im Gutachten selbst dargestellt.  
Aus Sicht der RSEB haben sich die relevanten Standortkriterien seit Erstellung des 
Gutachtens nicht wesentlich verändert und sind auch auf DK-0-Standorte übertragbar, 
 
Quelle: Anregung zur Regionalplanänderung (RSEB) 
Abbildung 15: Übersichtskarte Alternativstandorte  
(Quelle: Anregung zur Regionalplanänderung, RSEB)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 47 
 
sodass das Gutachten heute noch eine geeignete Grundlage für die Standortalterna-
tivenprüfung ist. Neue, zusätzliche Standortalternativen haben sich nach Aussage der 
RSEB seit 2014 nicht ergeben (vgl. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). 
Die RSEB kommt zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zur Verfü-
gung steht und begründet den Standort „Vierwinden“ insbesondere mit dem realisier-
baren Deponievolumen von ca. 420.000 m³, einer vorhandenen geologischen Barriere, 
günstige hydrogeologische Voraussetzungen, einem hohen Abstand zur Wohnbebau-
ung und einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt. Nach Einschätzung der 
RSEB kommt hinzu, dass die Deponienutzung ausgehend von der aktuellen landwirt-
schaftlichen Nutzung als ein nur moderater ökologischer Eingriff zu werten ist und ver-
weist in diesem Zusammenhang auf das Ergebnis der UVP- und FFH-Prüfung im Rah-
men des abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens (s. Planunterlage Teil F – Zweckdien-
liche Unterlagen). 
Hinsichtlich einer detaillierten Bewertung und Beschreibung der einzelnen Alternativ-
standorte wird auf die Anregung der RSEB zur Änderung des Regionalplans verwiesen 
(s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Aus Sicht der Regionalpla-
nungsbehörde ist die von der RSEB durchgeführte Alternativenprüfung nachvollzieh-
bar und das Ergebnis plausibel. Es wird dargelegt, dass die untersuchten Planungsal-
ternativen u.a. aufgrund umweltfachlicher Gründe (z.B. aufgrund der Betroffenheit 
schutzwürdiger Böden) nicht zur Verfügung stehen und daher ausscheiden. 
 
10 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben ha-
ben sich bisher nicht ergeben. Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allge-
meinen Annahmen oder großräumigen Daten (z.B. faunistische Daten, Klimaangaben) 
und beinhalten eine gewisse Streuungsbreite. Zur Ermittlung und Beurteilung der er-
heblichen Umweltauswirkungen der Planung in der vorliegenden Form bilden die zu-
sammengestellten Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage. 
Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung sowie zur Zusammen-
stellung vorhandener Umweltinformationen wurden im Rahmen des Scopings jene öf-
fentlichen Stellen beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenberei-
che von den durch diese Regionalplanänderung verursachten Umweltauswirkungen 
betroffen sein können. Die Datengrundlage (siehe Kap. 5.2 bis 5.8) für die Umweltprü-
fung auf Ebene der Regionalplanung ist als aktuell und inhaltlich ausreichend zu be-
werten. Im Rahmen des nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahrens 
werden auf Grundlage der im Raumordnungsgesetz und in der SUP-Richtlinie

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 48 
 
vorgesehenen Abschichtung in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Prog-
nosen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen vorhabenbezogen konkreti-
siert.  
Im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplanes sind bei der Zusammenstel-
lung der Angaben keine Schwierigkeiten aufgetreten. 
 
11 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung 
Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 ROG sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden 
Erklärung nach § 10 Abs. 3 ROG genannten Überwachungsmaßnahmen die erhebli-
chen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt zu 
überwachen. Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß 
§ 4 Abs. 4 und § 37 Abs. 2 LPlG NRW im Verfahren nach § 34 LPlG NRW sowie die 
Beteiligung der Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren 
gemäß § 4 Abs. 2 LPlG NRW. Die Überwachung verfolgt das Ziel, frühzeitig unvorher-
gesehene negative Umweltauswirkungen zu ermitteln, um ggf. geeignete Abhilfemaß-
nahmen zu ergreifen. Die Verpflichtung konzentriert sich auf die Umweltwirkungen die 
im Umweltbericht als erheblich erkannt wurden. 
Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach- und Genehmigungsplanung le-
diglich rahmensetzende Wirkungen, d.h. durch ihre Festlegungen werden keine direk-
ten Umweltwirkungen ausgelöst, gleichwohl planerisch vorbereitet. Weitergehende 
verbindliche Monitoringmaßnahmen können daher erst in den entsprechenden fach-
rechtlichen Vorgaben und Genehmigungen festgelegt werden. Die Überwachung der 
konkreten Auswirkungen der Regionalplanänderung auf die Umwelt erfolgt auf der 
Ebene des Genehmigungsverfahrens durch die zuständigen Genehmigungs- bzw. 
Überwachungsbehörden. Gleiches gilt für die gemeindliche Bauleitplanung. Nach 
§ 4c BauGB haben die Kommunen die Verpflichtung, die Umsetzung der Bauleitpla-
nung auf ihre Umweltwirkungen hin zu überwachen. 
 
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung 
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH hat am 10.04.2026 die Änderung der 
Regionalplans Köln beantragt, um die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für 
das Genehmigungsverfahren der geplanten DK0-Deponie „Vierwinden“ südöstlich von 
Hennef-Meisenbach zu schaffen. Geplant ist die Errichtung der Inertstoff-Deponie als 
Halde mit einer maximalen Höhe von ca. 14,8 m sowie ergänzender Infrastruktur. Die 
Verfüllung soll abschnittsweise erfolgen, um eine frühzeitige Rekultivierung und

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 49 
 
Wiederverwertung des Oberbodens zu ermöglichen. Das Vorhaben ist derzeit nicht mit 
den bestehenden Zielen der Raumordnung vereinbar, sodass die Änderung der Regi-
onalplans Köln erforderlich ist. 
Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Hennef-Meisenbach und 
grenzt unmittelbar an die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Gegenstand der Regio-
nalplanänderung ist die Umwandlung eines ca. 6,5 ha großen Bereichs, der derzeit als 
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit den überlagernden Freiraum-
funktionen „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) und Bereich für den Schutz der 
Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) festgelegt ist, in einen 
„Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ 
und dem Rekultivierungsziel „AFAB“ mit überlagernder Freiraumfunktion „BSN“. 
Für die Änderung des Regionalplans Köln erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Um-
weltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Regional-
plans auf die Schutzgüter 
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und 
die biologische Vielfalt, 
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 
- Kultur- und sonstige Sachgüter sowie 
- die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern 
zu ermitteln, beschreiben und zu bewerten sind. Hierbei werden auch die grenzüber-
schreitenden Umweltauswirkungen untersucht. Zur Festlegung des Untersuchungs-
rahmens einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Um-
weltberichts werden die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezoge-
ner Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt 
werden kann, im Rahmen des Scopings beteiligt. Dieses wurde in Form eines schrift-
lichen Konsultationsverfahrens mit Schreiben vom 15.04.2026 eröffnet. Im Rahmen 
des Scopings gingen Stellungnahmen mit dem Schwerpunkt in folgenden Themenbe-
reichen ein: 
- Artenschutzrechtliche Hinweise  
- Biotopverbund und Naturschutzprojekt „Chance 7“ 
- Quellbereich Krabach,  
- Naturschutzgebiet „NSG Krabach /Ravensteiner Bach“  
- Schutzwürdige Böden  
- Hinweise zur geplanten Rekultivierung 
- Hinweise zur Alternativenprüfung

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 50 
 
Durch die weitergehenden Informationen aus dem Scoping wurde die Ermittlung und 
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands ergänzt und abschließend die Emp-
findlichkeit des Schutzkriteriums bewertet. Darauf aufbauend erfolgt die Prognose und 
die Bewertung, wie die einzelnen Planfestlegungen auf die einzelnen Umweltschutz-
güter und -kriterien wirken. Auf dieser Grundlage werden ggf. geeignete Maßnahmen 
zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen erarbeitet, 
die in den nachgeschalteten Verfahren konkretisiert werden können. Die Ermittlung 
und Beschreibung des Umweltzustands basiert ausschließlich auf vorhandenen Daten 
und Informationen (z.B. Fachinformationssystem des LANUK, Scoping). Originäre Er-
hebungen zur Umweltsituation werden im Rahmen der regionalplanerischen Umwelt-
prüfung nicht durchgeführt.  
Der Änderungsbereich liegt in einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Offen-
landschaft, die durch Feldgehölze, Hecken und kleinere Waldflächen strukturiert ist. 
Im Umfeld befinden sich die Naturschutz-Förderkulisse „Chance 7“, kleinere Ortschaf-
ten wie Meisenbach und Kircheib sowie die Verkehrswege B 8 und die L 255.  
Die Ermittlung der Bestandssituation sowie die Betroffenheit der einzelnen schutzgut-
bezogenen Kriterien und die Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltaus-
wirkungen sind im Prüfbogen (siehe Anhang I) tabellarisch zusammengefasst. Hin-
sichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei folgenden Krite-
rien und Schutzgütern erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, so dass die Um-
weltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden: 
- Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:  
Betroffenheit des 300m-Umfelds der beiden Naturschutzgebiete SU-116 „NSG 
Krabach/Ravensteiner Bach“ (NRW) und NSG-7100-096 „Moor- und Heidege-
biet bei Kircheib (RLP). 
Betroffenheit der Biotopverbundfläche „VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche 
oberhalb des Ravensteiner und Darscheider Baches“ durch Überlagerung. 
 
- Schutzgut Landschaft: Betroffenheit des unzerschnittenen verkehrsarmen Rau-
mes UZVR-0265 von mindestens 10 – 50 qkm 
Im Falle der Nicht-Durchführung der Planung wäre mit keinen voraussichtlich erhebli-
chen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter zu rechnen. Gleichzeitig käme es 
durch die in diesem Falle nach Beendigung des Deponiebetriebs nicht durchgeführte 
Rekultivierung nicht zu einer qualitativen Aufwertung der Biotopverbundfläche. 
Hinsichtlich der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung 
der Planung sind für die Schutzgüter „Mensch, einschließlich der menschlichen

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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Gesundheit“, „Fläche, Boden“, „Luft, Klima“ und „Kultur- und sonstige Sachgüter“ nicht 
von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen.  
Im Rahmen des Schutzguts „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ wurde eine 
Betroffenheit verfahrenskritischer Vorkommen planungsrelevanter Arten ausgeschlos-
sen. Auf Grundlage der Ergebnisse der ASP I und II können zudem Verbotstatbe-
stände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG für planungsrelevante Arten durch die Umset-
zung des Vorhabens ausgeschlossen werden. Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung 
kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund fehlender Wirkpfade zwischen dem Vorhaben 
und dem FFH-Gebiet erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, 
sodass die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die-
ses Ergebnis lässt sich auch auf das die westliche Teilfläche des FFH-Gebiets überla-
gernde Naturschutzgebiet NSG-7100-096 „Moor- und Heidelandschaft bei Kircheib“ 
übertragen. Zudem wird das nördlich des Plangebiets angrenzende Naturschutzgebiet 
SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“ durch die geplante Deponie nicht direkt 
beeinträchtigt. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens erbrachten geologi-
schen, hydrogeologischen und hydrologischen Gutachten sowie Planungen zum Se-
dimentrückhalt zeigen zudem, dass Grundwasser, Wasserhaushalt und Grundwasser-
neubildung weitgehend erhalten bleiben und dass keine stofflichen Belastungen der 
Wasserkörper und angrenzenden Flächen sowie des Naturschutzgebiets zu erwarten 
sind. Von der regional bedeutsamen Biotopverbundfläche „VB-K-5210-026“ werden 
durch die Planung lediglich ca. 3,92 % der Gesamtfläche für die Dauer des Deponie-
betriebs temporär beansprucht. Durch die anschließende Rekultivierung und damit 
einhergehenden Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen wird das ökologische 
Entwicklungspotenzial des Standortes langfristig verbessert. 
Bezüglich des Schutzgutes „Wasser“ zeigen die geologischen und hydrogeologischen 
Untersuchungen im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens, dass im Plangebiet 
aufgrund des hohen Tonanteils des Bodens eine natürliche Barrierefunktion gegeben 
ist, sodass erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers nicht zu erwarten sind. 
Veränderungen des Wasserhaushalts durch Versiegelung oder Flächenüberformung 
sind räumlich und zeitlich begrenzt und haben keine erheblichen Auswirkungen auf 
Grund- und Oberflächengewässer. Durch bauliche Maßnahmen zur Entwässerung 
und zum Sedimentrückhalt kann das Niederschlagswasser auch im Starkregenfall kon-
trolliert abgeleitet werden, sodass keine erheblichen negativen Folgen für die Gewäs-
serkörper und angrenzenden Flächen zu erwarten sind.  
Der im Rahmen des Schutzguts „Landschaft“ ermittelte temporäre Flächenverlust im 
Randbereich des unzerschnittenen verkehrsarmen Raums UZVR-0265 betrifft ledig-
lich ca. 0,35 % der Gesamtfläche des UZVR. Die verbleibende Restfläche ist hierbei

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weiterhin als regionalbedeutsam einzustufen. Nach Beendigung des Deponiebetriebs 
wird der UZVR durch die anschließende Rekultivierung wieder zur Verfügung stehen. 
Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachtei-
ligen Umweltauswirkungen sind auf der nachgelagerten Ebene zu prüfen und zu kon-
kretisieren:  
- Maßnahmen zum Immissionsschutz 
- Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz 
- Maßnahmen zum Sedimentrückhalt, zum Schutz des Grundwassers, angren-
zender Oberflächengewässer, schutzwürdiger Böden, geschützter und schutz-
würdiger Biotope sowie zum Schutz des angrenzenden Naturschutzgebiets SU- 
116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“ 
- Maßnahmen zur bau- und betriebsbedingten Reduktion von Treibhausgasemis-
sionen 
- Rekultivierung der Deponieoberfläche 
Gemäß Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG sind im Zuge der Umweltprüfung für die Regio-
nalplanänderung die vertieft zu prüfenden Planfestlegungen, für die voraussichtlich er-
hebliche Umweltauswirkungen zu prognostizieren sind, anderweitige Planungsmög-
lichkeiten zu prüfen und im Umweltbericht darzulegen. Der Deponiestandort Vierwin-
den ist im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises verankert. Der Standort 
„Vierwinden“ wurde 2014 im Rahmen einer gutachterlichen Standortanalyse im Auftrag 
der RSAG für eine DK-I-Deponie aus zehn möglichen Standorten ermittelt (hier noch 
unter der Bezeichnung Meisenbach). Aus Sicht der RSEB haben sich die relevanten 
Standortkriterien seit Erstellung des Gutachtens nicht wesentlich verändert und sind 
auch auf DK-0-Standorte übertragbar, sodass das Gutachten heute noch eine geeig-
nete Grundlage für die Standortalternativenprüfung ist. Neue, zusätzliche Standortal-
ternativen haben sich nach Aussage der RSEB seit 2014 nicht ergeben. Die RSEB 
kommt zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zur Verfügung steht 
und begründet den Standort „Vierwinden“ insbesondere mit dem realisierbaren Depo-
nievolumen von ca. 420.000 m³, einer vorhandenen geologischen Barriere, günstige 
hydrogeologische Voraussetzungen, einem hohen Abstand zur Wohnbebauung und 
einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt. Nach Einschätzung der RSEB 
kommt hinzu, dass die Deponienutzung ausgehend von der aktuellen landwirtschaftli-
chen Nutzung als ein nur moderater ökologischer Eingriff zu werten ist und verweist in 
diesem Zusammenhang auf das Ergebnis der UVP- und FFH-Prüfung im Rahmen des 
abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens. Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde ist 
die von der RSEB durchgeführte Alternativenprüfung nachvollziehbar und das Ergeb-
nis plausibel.  Es wird dargelegt, dass die untersuchten Planungsalternativen u.a.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
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aufgrund umweltfachlicher Gründe (z.B. aufgrund der Betroffenheit schutzwürdiger Bö-
den) nicht zur Verfügung stehen und daher ausscheiden. 
Im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplanes sind bei der Zusammenstel-
lung der Angaben im Rahmen der Umweltprüfung keine Schwierigkeiten aufgetreten. 
Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 ROG sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden 
Erklärung nach § 10 Abs. 3 ROG genannten Überwachungsmaßnahmen die erhebli-
chen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt zu 
überwachen. Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß 
§ 4 Abs. 4 und § 37 Abs. 2 LPlG NRW im Verfahren nach § 34 LPlG NRW sowie die 
Beteiligung der Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren 
gemäß § 4 Abs. 2 LPlG NRW. Die Überwachung der konkreten Auswirkungen der Re-
gionalplanänderung auf die Umwelt erfolgt auf der Ebene des Genehmigungsverfah-
rens durch die zuständigen Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden. 
 
13  Quellenangaben 
CD SMITH SE (2025): Hydrologisches Gutachten DK0-Deponie Vierwinden. Bewertung 
der hydrologischen Situation. Bickenbach. 
GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH (2023): Geologisches Gutachten zum 
Bauvorhaben „Errichtung einer Erddeponie“. Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisen-
bach. Siegburg. 
GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH (2023): Ergänzendes hydrogeologisches 
Gutachten für das Bauvorhaben „Errichtung der Erddeponie Vierwinden“. Dreisteinen-
weg, 53773 Hennef-Meisenbach. Siegburg. 
Hydrotec (2025): Starkregennachweis geplante Bodendeponie Vierwinden in Hennef. 
Aachen.  
LANDESAMT FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ (2016): Natura 2000. Bewirtschaftungs-
pläne und Steckbriefe. Steckbrief zum FFH-Gebiet 5211-301 - Leuscheider Heide. 
LANUK (2020): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Pla-
nungsregion des Regierungsbezirks Köln. https://www.fachbeitrag-natur-
schutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachbeitraege/koeln (zuletzt abgerufen am 20.05.2026). 
LANUK (2023): LR-VIa-022. LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düssel-
dorf.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 54 
 
LANUK (2026): Klimaatlas NRW. KlimaNRW.Plus. Klimaanalyse NRW 2026. 
https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte (zuletzt abgerufen am 10.04.2026). 
MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG (2025A): Umweltbericht zur Ände-
rung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef. Warstein-
Hirschberg. 
MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG (2025B): Fachbeitrag zur FFH-
Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef. Warstein-Hirsch-
berg. 
MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG (2025C): Landschaftspflegeri-
scher Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef. Warstein-
Hirschberg. 
MUNV (2025): Fachinformationssystem ELWAS, Düsseldorf. 
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023A): Günter Kursawe. Deponiestandort Hen-
nef-Meisenbach. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung. Nümbrecht. 
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023B): Günter Kursawe. Erddeponiestandort Mei-
senbach – Stadt Hennef. Artenschutzprüfung Stufe II. vertiefende Untersuchung Vögel 
und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Nümbrecht. 
VERKEHRSING (2025): Verkehrsgutachten. Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwin-
den in Hennef. Endbericht. Wesseling.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 55 
 
Anhang I: Prüfbogen Inertstoff-Deponie Vierwinden (Hennef) 
1. Allgemeine Informationen  Luftbild (ohne Maßstab) 
1.01 Kreis Rhein-Sieg-Kreis 
 
1.02 Kommune Hennef 
1.03 Größe / Länge ca. 6,5 ha 
1.04 Regionalplan-Darstel-
lung bisher 
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Be-
reiche für den Schutz der Natur, Bereich für 
den Schutz der Landschaft und der land-
schaftsorientierten Erholung 
1.05 Regionalplan-Darstel-
lung geplant 
Bereich für Aufschüttungen und Ablagerun-
gen mit der Zweckbindung Abfalldeponie 
1.06 Bestandsbeschrei-
bung (Realnutzung) 
landwirtschaftliche Nutzung (Acker- und Grün-
landnutzung) 
1.07 Vorbelastungen vorhandenen Straßen (L 255 und B 8) 
 
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen 
 
Schutzgut Bestand, Beschreibung  
derzeitiger Umweltzustand 
Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche  
Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- 
gebiet 
Umfeld 
2.01 Menschen, ein-
schließlich der 
menschlichen Ge-
sundheit 
Kurorte / -gebiete und  
Erholungsorte / -gebiete 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.02 Erholen (lärmarme  
Erholungsräume) 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.03 Wohnen weder im Plangebiet noch im Um-
feld vorhanden 
nein nein nein 
2.04 
 
Wälder mit Immissions-
schutzfunktion oder Lärm-
schutzfunktion 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.05 Tiere, Pflanzen, biolo-
gische Vielfalt 
FFH- / Vogelschutzge-
biete 
FFH-Gebiet DE-5211-301 „Leu-
scheider Heide“ (RLP) 
nein ja nein,

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 56 
 
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen 
 
Schutzgut Bestand, Beschreibung  
derzeitiger Umweltzustand 
Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche  
Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- 
gebiet 
Umfeld 
keine Überlagerung eines FFH-Gebietes, 
aber Vorkommen eines FFH-Gebietes im 
Umfeld;  
Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung kommt 
zu dem Zwischenergebnis, dass für die 
Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei 
Hennef erhebliche Beeinträchtigungen 
des FFH-Gebietes „Leuscheider Heide“ of-
fensichtlich auszuschließen sind, da die po-
tenziellen 
Wirkpfade nicht auf das vorgenannte FFH-
Gebiet Einfluss nehmen. Die 
Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsun-
tersuchung ist somit nicht erforderlich. 
2.06 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Um-
feld vorhanden 
nein nein nein 
2.07 Naturschutzgebiete - SU- 116 „NSG Krabach / Raven-
steiner Bach“ 
- NSG-7100-096 „Moor- und Heide-
gebiet bei Kircheib (RLP) 
nein ja ja, 
keine Flächeninanspruchnahme eines NSG, 
aber Vorkommen von NSG im direkten Um-
feld unter 300 m 
2.08 
 
planungsrelevante Arten 
(Tiere, Pflanzen) 
- Sperber 
- Feldlerche  
- Baumpieper 
- Mäusebussard  
- Schwarzstorch 
- Mehlschwalbe 
- Kleinspecht 
- Schwarzspecht 
- Turmfalke 
- Rauchschwalbe 
- Neuntöter 
- Bluthänfling 
- Rotmilan 
- Feldsperling 
- Gartenrotschwanz 
- Waldlaubsänger 
- Grauspecht 
nein Ja 
 
nein, 
keine Flächeninanspruchnahme in Berei-
chen mit verfahrenskritischen Vorkommen 
planungsrelevanter Arten. 
Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe I 
wurde festgestellt, dass für einige Arten ar-
tenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 Abs. 
1 Nr.1 bis 3 BNatSchG durch die geplante 
Errichtung und den Betrieb der Erddeponie 
nicht auszuschließen sind. Eine vertiefende 
Art-für-Art-Analyse ist erforderlich (Arten-
schutzprüfung Stufe II), um eine Betroffen-
heit der relevanten Tiergruppen auszuschlie-
ßen.  
Vögel: 
• Sperber

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 57 
 
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen 
 
Schutzgut Bestand, Beschreibung  
derzeitiger Umweltzustand 
Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche  
Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- 
gebiet 
Umfeld 
- Girlitz 
- Turteltaube 
- Waldkauz 
- Star 
- Schleiereule 
- Gelbbauchunke 
- Dunkler Wiesenknopf-
Ameisenbläuling  
• Feldlerche 
• Mäusebussard 
• Turmfalke 
• Neuntöter 
• Rotmilan 
• Turteltaube 
Schmetterlinge 
• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 
Die durchgeführte Artenschutzprüfung Stufe 
II (vertiefende Prüfung der Verbotstatbe-
stände) zeigt, dass keine Verbotstatbe-
stände gem. § 44 Abs. 1 Bundesnatur-
schutzgesetz durch die Realisierung des 
Planvorhabens verwirklicht werden. 
 
2.09  Wildnisentwicklungsge-
biete, Naturwaldzellen 
weder im Plangebiet noch im Um-
feld vorhanden 
nein nein nein 
2.10  § 30 BNatSchG- bzw.  
§ 42 LNatSchG NRW-Bio-
tope  
Im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.11  Biotopverbundflächen - VB-K-5210-026 = Grünlandberei-
che oberhalb des Ravensteiner 
und Darscheider Baches 
ja --- Ja, -Flächeninanspruchnahme Biotopver-
bundfläche herausragender Bedeutung  
2.12  schutzwürdige Biotope im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.13 Boden schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.14 Wälder mit Erosions-
schutzfunktion gegen Was-
ser und gegen Wind 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.15 Wasser Festgesetzte und ge-
plante Wasserschutzge-
biete, Heilquellenschutz-
gebiete 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.16 festgesetzte und vorläu-
fig gesicherte 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 58 
 
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen 
 
Schutzgut Bestand, Beschreibung  
derzeitiger Umweltzustand 
Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche  
Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- 
gebiet 
Umfeld 
Überschwemmungsge-
biete, HQ100, HQextrem 
2.17 
 
Grundwasserkörper 
(WRRL) 
- 272_10 „Rechtsrheinisches 
Schiefergebirge / Sieg 4  men-
genmäßige sowie auch der che-
mische Zustand des Grundwas-
serkörpers werden als „gut“ beur-
teilt (BWP 2022-2027) 
ja ja vorhabens- und standortbezogene Prüfung 
auf nachgeordneter Planungs- und Geneh-
migungsebene 
2.18 
 
Oberflächenwasserkörper 
(WRRL) 
- DE_NRW_27258_0 Eipbach  
ökologischer Zustand/Potenzial 
„mäßig“; chemischer Zustand 
„nicht gut“ (BWP 2022-2027) 
- DE_NRW_272596_0 Krabach  
ökologischer Zustand „mä-
ßig“/Potenzial „nicht bewertet“; 
chemischer Zustand „nicht gut“ 
(BWP 2022-2027) 
nein ja vorhabens- und standortbezogene Prüfung 
auf nachgeordneter Planungs- und Zulas-
sungsebene 
2.19 Klima / Luft klimarelevante Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.20 klimatische und lufthygieni-
sche Ausgleichsräume 
-Freilandklimatop 
-Nahezu vollständig Grünfläche mit 
geringer thermischer Ausgleichs-
funktion 
-eingestreute Gehölzbestände im 
Untersuchungsbereich haben eine 
mittlere bis hohe thermische Aus-
gleichsfunktion 
-im Einzugsgebiet eines regional be-
deutsamen Kaltluftsystems 
-regional bedeutsames Kaltluftent-
stehungsgebiet 
ja --- nein 
keine Flächeninanspruchnahme von 
Flächen mit mindestens sehr hoher klima-
ökologischer Bedeutung.  
Keine Betroffenheit eines Bereichs für die 
Versorgung von Gemeinden mit regional be-
deutsamer Wärmebelastung in der Nacht. 
Keine Betroffenheit eines regional bedeutsa-
men Ausgleichsraums am Tag. 
2.21 Böden mit Wasserrückhal-
tefähigkeit im 2m-Raum 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.22 Auswirkungen auf Wälder 
mit Klimaschutzfunktion 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.23 Landschaft landschaftsgebundene  
Erholung (Naturpark, 
-UZVR-0265 >10 - 50 km² ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR 
von mindestens 10 – 50 qkm

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 59 
 
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen 
 
Schutzgut Bestand, Beschreibung  
derzeitiger Umweltzustand 
Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche  
Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- 
gebiet 
Umfeld 
Landschaftsschutzgebiet,  
unzerschnittene verkehrs-
arme Räume) 
-LSG-5209-0004 Uckerather Hoch-
flaeche 
- NTP-002 Naturpark Bergisches 
Land 
2.24 geschützte Landschaftsbe-
standteile 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2.25 Landschaftsbild Landschaftsbildeinheit LBE-Vla-022-
O2 besondere Bedeutung  
ja ja nein,- keine Flächeninanspruchnahme von 
Landschaftsbildeinheiten mit herausragen-
der Bedeutung; kein Vorkommen von Land-
schaftsbildeinheiten mit herausragender Be-
deutung im Umfeld 
2.26  Wälder mit Erholungsfunk-
tion  
im Plangebiet nicht vorhanden  nein --- nein 
2.27 Kultur- und  
sonstige Sachgüter 
regional bedeutsame Kul-
turlandschaftsbereiche inkl. 
Denkmälern und Denkmal-
bereichen 
im Plangebiet und Umfeld nicht vor-
handen 
nein nein nein 
2.28  archäologische Bereiche, 
Bodendenkmäler 
im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 
2 
3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 
3.01 Nullvariante 
(Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 
- Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche 
- Bereiche für den Schutz der Natur 
3.02 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs;  
Alternativen 
Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden die relevanten Umweltinfor-
mationen frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu 
identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 9 näher beschrieben. 
3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und 
zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 
vgl. hierzu Kap. 8 des Umweltberichts 
3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung 
auf nachfolgenden Planebenen 
Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgü-
ter gemäß § 8 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsebenen weiter zu 
konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Aus-
wirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: 
- FFH-Gebiet 
- Naturschutzgebiet 
- planungsrelevante Arten

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil D 
 
Seite 60 
 
3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 
- Biotopverbundflächen 
- Grundwasserkörper 
- Oberflächenwasserkörper 
- klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume 
- landschaftsgebundene Erholung 
- Landschaftsbild 
4. Schutzgutübergreifende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen 
 
Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei drei Kriterien (NSG, Biotopverbund, landschaftsgebundene Erholung) erhebliche Umweltaus-
wirkungen zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden.

Sitzungsvorlage RR (3. Planunterlage Teil C Begründung)

78516 Zeichen

Bezirksregierung Köln | 50606 Köln
Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de
01. Änderung Regionalplan Köln
Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach
Az:  32-2025-0134545
Textliche Festlegungen
Stand AufstellungsbeschlussBegründung
01. Änderung Regionalplan Köln 
Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach
Az: 32-2025-0134545
Planunterlage Teil C

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 2  
Inhalt 
1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung ........................ 3 
1.1 Anlass der Planänderung ............................................................................... 3  
1.2 Gegenstand der Planänderung ....................................................................... 6  
1.3 Erfordernis der Planänderung ......................................................................... 7  
1.4 Planungsalternativen ...................................................................................... 9  
2 Verfahrensablauf ................................................................................................ 13 
2.1 Frühzeitige Unterrichtung ............................................................................. 13 
2.2 Umweltprüfung ............................................................................................. 14 
2.3 Weiteres Verfahren ....................................................................................... 15 
3 Raumordnerische Bewertung ............................................................................. 16 
3.1 Erfordernisse ROG ....................................................................................... 17 
3.2 Erfordernisse BRPH ..................................................................................... 18 
3.3 Erfordernisse LEP NRW ............................................................................... 21 
3.4 Erfordernisse Regionalplan Köln .................................................................. 29 
3.5 Raumordnerische Gesamtbewertung ........................................................... 37 
4 Quellenangaben ................................................................................................. 38

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 3  
1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung 
1.1 Anlass der Planänderung 
Die RSEB Rhein -Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) hat mit Schreiben vom 
09.04.2026 eine Änderung des Regionalplanes Köln gemäß § 19 Absatz 2 Landespla-
nungsgesetz NRW (LPlG NRW) angeregt (s. Planunterlage Teil F –  Zweckdienliche 
Unterlagen). Angeregt wird, im Regionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Ge-
biet der Stadt Hennef festzulegen. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für das abfallrechtliche Zulassungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ ge-
schaffen werden.  
Die RSEB ist eine Tochtergesellschaft der Rhein- Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft 
AöR (RSAG). Die RSAG übernimmt die Aufgaben des R hein-Sieg-Kreises (RSK) als 
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. 
Die RSEB plant die Errichtung einer DK -0-Deponie im Bereich Hennef -Meisenbach. 
Hierfür wurde seitens der RSEB im März 2025 ein Antrag auf abfallrechtliche Plange-
nehmigung beim RSK gestellt. Der geplante Deponiestandort ist im Rahmen einer ver-
gleichenden Standortsuche ermittelt worden (vgl. Kapitel 1.4) und die RSEB hat die 
erforderlichen Flächen für die Umsetzung des Vorhabens bereits privatrechtlich gesi-
chert. 
Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts des 
RSK (s. RSAG 2023) und dient der Sicherstellung der Entsorgung von DK -0-Materia-
lien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreisgebiet. Mit den geplanten Deponiekapa-
zitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssicherheit voraussichtlich für 
einen Zeitraum von etwa 14 Jahren gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Er-
forderlichkeit des Standortes wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirt-
schaftsbehörde bestätigt (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). 
Das Deponievorhaben kann entsprechend der Anregung der RSEB wie folgt beschrie-
ben werden:  
Die Vorhabenfläche (s. Abbildung: Lage Vorhabenfläche) wird im Norden durch den 
Dreisteinenweg, im Westen durch einen Wirtschaftsweg, im Süden durch eine beste-
hende Baumreihe bzw. Gehölzstruktur und im Osten durch die Landesgrenze zu

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 4  
Rheinland-Pfalz begrenzt. Der Bereich umfasst die Gemarkung Uckerath, Flur 26, und 
die Flurstücke 187, 69, 71, 72, 73, 75, 76 und 77. Die Fläche ist ca. 6,5 ha groß. In 
Richtung liegt in einer Entfernung von etwa 600 m der Ortst eil Meisenbach (Hennef). 
Südlich verläuft die Bundesstraße 8 mit der Anschlussstelle B 8 / L 255. 
 
Der geplante Deponiestandort befindet sich auf Flächen, die sich derzeit in landwirt-
schaftlicher Nutzung befinden. Insgesamt soll am S tandort ein Deponievolumen von 
ca. 420.000 m³ geschaffen werden. Die geologischen Standortvoraussetzungen für die 
Realisierung des Deponievorhabens sind vorhanden. Die Deponie ist als Halde mit 
einer maximalen Verfüllhöhe von ca. 15 m und einer Böschungsneigung von ca. 1:2 
bis 1:4 geplant (s. Abbildung: Ansichten Deponievorhaben). 
Am Standort sollen Abfälle der Deponie Klasse 0 (DK -0) gemäß Deponieverordnung 
deponiert werden. DK-0-Deponien dienen der Entsorgung von unbelasteten oder nur 
gering belasteten mi neralischen Abfällen wie Bodenaushub aus Bauprojekten, 
Erdaushub aus Straßen- und Leitungsbau oder mineralischen Bauschutt. Ausgehend 
von den Anliefermengen der vergangenen Jahre (ca. 30.000 m³ Bodenaushub) ergibt 
sich eine Betriebsdauer von ca. 14 Jahren, was einer durchschnittlichen Tagesmenge 
von 115 m³/Tag entspricht. 
Lage Vorhabenfläche

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 5  
 
Die Verfüllung soll in mehreren Phasen erfolgen, beginnend mit der Herstellung eines 
Walls zum Dreisteinenweg und der anschließenden Verfüllung im westlichen Bereich. 
Durch die abschnittsweise Inanspruchnahme ist eine frühzeitige, schrittweise Rekulti-
vierung im Sinne des Natur - und Artenschutzes möglich. Der nordöstliche Wall dient 
darüber hinaus der Wasserführung sowie zur frühzeitigen Milderung der Beeinträchti-
gung des Landschaftsbilds. Der Oberboden wird vor der Verfüllung gesichert und im 
Zuge der Rekultivierung wiederverwendet. 
Die Erschließung des Deponiegeländes erfolgt vom Dreisteinenweg aus über eine as-
phaltierte Zufahrt. In Kombination mit einem vorgesehenen Radreiniger dient die Zu-
fahrt zugleich als Abrollstrecke zur Vermeidung von Straßenverschmutzungen. Die An-
bindung an das überörtliche Straßennetz (Bundestraße 8) ist über die Kreisstraße 27 
östliche des Plangebiets gegeben. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrslenkung 
kann sichergestellt werden, dass die Ortschaft Meisenbach insbesondere vom Lkw -
Verkehr nicht zusätzlich belastet wird. 
Nach Betriebsende der Deponie sollen die Flächen hochwertig rekultiviert werden. Ziel 
ist es, einen ökologisch deutlich hochwertigeren Zustand zu schaffen als dies mit der 
aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung der Fall ist. Hierzu wird eine Schicht aus fremd-
stofffreiem Boden einschließlich des zwischengelagerten Oberbodens aufgebracht. 
Ansichten Deponievorhaben 
Quelle: Anregung zur Regionalplanänderung (RSEB)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 6  
Damit stellt der Aufbau eine Verstärkung der Oberbodenschicht im Vergleich zum Ist-
Zustand dar. Die für die jeweilige Deponiephase notwendige asphaltierte Zufahrt wird 
nach der Beendigung der Deponienutzung vollständig zurückgebaut. Die temporären 
Asphaltflächen zur Erschließung für den Anlieferverkehr zu den geplanten Deponieab-
schnitten werden mit jedem Deponieabschnitt sukzessive zurückgebaut. Der Rückbau 
der sonstigen deponietechnischen Infrastruktur, z.B. Absetzmulden, Fanggräben etc., 
erfolgt ebenfalls sukzessive nach Abschluss der Deponiephase mit zwischengelager-
tem Material, einschließlich Rekultivierungsschicht. Um insbesondere die Belange des 
Naturschutzes zu berücksichtigen, richten sich Bepflanzung und Rekultivierung nach 
den Vorgaben des mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des RSK abgestimmten 
Landschaftspflegerischen Begleitplans, der im Rahmen des abfallrechtlichen Zulas-
sungsverfahren erarbeitet wird.  
1.2 Gegenstand der Planänderung 
Der Bereich der angeregten Regionalplanänderung (s. Abbildung Lage Änderungsbe-
reich) entspricht dem beschriebenen Vorhabenbereich (vgl. Kapitel 1.1): 
Lage Änderungsbereich

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 7  
Die Festlegungen des rechtswirksamen Regionalplans stehen dem Vorhaben entge-
gen. Für den betroffenen Bereich ist derzeit ein Allgemeiner Freiraum - und Agrarbe-
reich (AFAB) mit der Freiraumfunktion Bereich zum Schutz der Natur (BSN)  und Be-
reich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) fest-
gelegt.  
Auf Grundlage der Anregung der RSEB sind folgende Änderungen des Regionalplans 
geplant: 
1) Änderung Textliche Festlegungen  
Ergänzung des Deponiestandorts in der Tabelle zu Z. 37 Standor te für Deponien 
sichern sowie Anpassung der Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfrastruktur.  
 
2) Änderung Zeichnerische Festlegungen 
Festlegung eines Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweck-
bindung Abfalldeponie und dem Rekultivierungsziel AFAB mit der Freiraumfunktion 
BSN. 
Darüber hinaus sind im Rahmen der Änderung einzelne redaktionelle Korrekturen in 
Bezug auf Z. 37 Regionalplan Köln und die Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfra-
struktur vorgesehen. 
Im Detail sind die Änderungen dem Entwurf der Textlichen und Zeichnerischen Fest-
legungen zu entnehmen (s. Planunterlage Teil B – Zeichnerische Festlegungen).  
1.3 Erfordernis der Planänderung 
Das geplante Vorhaben bedarf eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens nsach 
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind bei 
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie bei Ent-
scheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen 
und Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der 
Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen, die Ziele der 
Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raum-
ordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 8  
Da es sich bei der Deponieplanung um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt und 
der aktuell rechtswirksame Regionalplan in den Zeichnerischen Festlegungen für den 
Änderungsbereich keinen Deponiestandort, sondern zum überwiegenden Teil AFAB  
mit der Freiraumfunktion BSN festlegt, steht die angestrebte Nutzung im Widerspruch 
zu den Zielen der Raumordnung.  
Gemäß Z.19 Regionalplan Köln  sind BSN als Vorranggebiete festgelegt.  Sie dienen 
insbesondere dem Aufbau und der dauerhaften Sicherung des regionalen Biotopver-
bunds. BSN sind für den Schutz und für die Entwicklung wertvoller Lebensräume und 
Lebensgemeinschaften zu erhalten, zu entwickeln und vor nachhaltige n Beeinträchti-
gungen, insbesondere auch ihrer Entwicklungspotentiale, zu bewahren. Planungen 
und Maßnahmen, die die Funktionen der BSN beeinträchtigen, sind auszuschließen. 
Der Bau und der Betrieb von Deponien führt regelmäßig zu (zumindest temporären) 
Flächenverlusten, Zerschneidungswirkungen sowie Beeinträchtigungen von Lebens-
räumen und Biotopverbundfunktionen. Neue Deponieflächen sind deshalb mit der vor-
rangigen Schutzfunktion des BSN unvereinbar. Die im Ziel enthaltenden Regeln für 
eine ausnahmsweise mögliche Inanspruchnahme sind im vorliegenden Fall des Depo-
nievorhabens nicht anwendbar.  
Um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Festlegung von Abfalldepo-
nien in Regionalplänen zu erreichen, wurde das Darstellungserfordernis gemäß § 35 
LPlG DVO durch die Landesplanungsbehörde und die oberste Abfallbehörde in einem 
gemeinsamen Erlass vom 11. März 2011 (Stk -AZ:30.08.50.03/MKULNV-AZ: IV-3/IV-
2840.02) konkretisiert. Hiernach sind Deponien der Deponieklassen I, II und III in der 
Regel größer als 10 ha und daher zeichnerisch festzulegen. Eine zeichnerische Fest-
legung von Deponien der DK -0 in Regionalplänen ist aufgrund ihres begrenzten Ein-
zugsgebietes und eines Flächenbedarfs von weniger als 10 ha in der Regel nicht er-
forderlich. Der Erlass führt aber weiter aus, dass dies nicht ausschließt, dass im be-
gründeten Einzelfall auch die zeichnerische Festlegung einer DK-0-Deponie aufgrund 
ihrer Raumbedeutsamkeit geboten sein kann. Bei dem Deponievorhaben „Vierwinden“ 
handelt es sich aufgrund der Lage innerhalb des BSN um einen solchen begründeten 
Einzelfall. Durch das Vorhaben wird ein regionalplanerisch besonders geschützter Be-
reich in Anspruch genommen und die Funktion des Gebiets beeinflusst, sodass die 
Schwelle der Raumbedeutsamkeit i.S.v. § 3 Absatz 1 N r. 6 ROG überschritten wird.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 9  
Somit ist die Festlegung des Deponiestandorts im Regionalplan Köln gemäß Ziel 8.3-
1 LEP NRW i.V.m Z.37 und Z.38 Regionalplan Köln erforderlich. Andernfalls würde der 
Deponiestandort auch diesen Zielen entgegenstehen.  
Um den Deponiestandort raumordnungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zulassungsverfahren der Deponie 
„Vierwinden“ zu schaffen, ist deshalb eine Änderung der Zeichnerischen Festlegungen 
und die Festlegung eines  Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der 
Zweckbestimmung Abfalldeponie geplant. Als Rekultivierungsziel ist die Festlegung 
eines AFAB mit der Freiraumfunktion BSN vorgesehen. Auf diese Weise wird sicher-
gestellt, dass die Funktion des Plangebiets für den Biotopverbund nach Abschluss des 
Deponiebetriebs wiederhergestellt wird. Dabei wird angenommen, dass der Bereich 
nach Rekultivierung eine höhere Funktionserfüllung im Sinne des Biotopverbunds auf-
weisen wird, als er aktuell mit der landwirtschaftlichen Nutzung übernimmt (s. Planun-
terlage Teil D – Umweltbericht). 
1.4 Planungsalternativen 
Der Deponiestandort Vierwinden ist im Abfallwirtschaftskonzept des RSK (hier noch 
unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 ver-
ankert. Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens mit 
den Städten- und Gemeinden des Rhein- Sieg-Kreises, der Kreisverwaltung und der 
Bezirksregierung Köln abgestimmt worden und wurde durch die Gremien des öffent-
lich-rechtlichen Ents orgungsträgers beschlossen. Im Abfallwirtschaftskonzept heißt 
es: „Es besteht Handlungsbedarf für die Deponieklasse 0 weitere Entsorgungskapazi-
täten aufzubauen. Im linksrheinischen Kreisgebiet sind DK -0-Kapazitäten vorhanden, 
die allerdings Ende 2025 auslaufen. Im rechtsrheinischen Kreisgebiet hat die Boden-
deponie Petershohn in Hennef je nach Verfüllbedarf noch eine Restlaufzeit von ca. 2,5 
- 3 Jahren. Um hier eine ausreichende Entsorgungssicherheit abbilden zu können, sind 
die Planungen der Bodendeponie in Hennef-Meisenbach umzusetzen.“ (s. RSAG 
2023). 
Der Standort „Vierwinden“ wurde 2014 im Rahmen einer gutachterlichen Standortana-
lyse (s. Planunterlage Teil F –  Zweckdienliche Unterlagen) im Auftrag der RSAG für 
eine DK-I-Deponie im rechtsrheinischen Bereich des RSK ermittelt (hier noch unter der

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 10  
Bezeichnung Meisenbach). Im Gutachten wurden von den insgesamt zehn ermittelten 
Standorten fünf bereits frühzeitig ausgeschlossen, die übrigen fünf wurden detailliert 
betrachtet. Die Ermittlung der Standorte bzw. Suchräume erfolgte über eine systema-
tische Bewertung der Raumempfindlichkeit, um das Konfliktpotenzial mit anderen 
Raumnutzungen zu minimieren. Die Methodik ist im Gutachten selbst dargestellt. Das 
Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Standort hinsichtlic h der zu erwartenden 
Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomi-
schen Kriterien in der damaligen Planungsphase als geeignet für vertiefende Untersu-
chungen und Recherchen sei. 
Aus Sicht der RSEB haben sich die relevanten Standortkriterien seit Erstellung des 
Gutachtens nicht wesentlich verändert und sind auch auf DK-0-Standorte übertragbar, 
sodass das Gutachten heute noch eine geeignete Grundlage für die Standortalterna-
tivenprüfung ist. Neue, zusätzliche Standortalternativen haben sich nach Aussage der 
RSEB seit 2014 nicht ergeben (vgl. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). 
Vor diesem Hintergrund hat die RSEB die Alter nativstandorte (s. Abbildung Über-
sichtskarte Alternativstandorte) nach heutigem Kenntnisstand neu bewertet. Dabei 
wurden auch die fünf im Gutachten zur Standortsuche 2014 frühzeitig ausgeschlosse-
nen Standorte genauer betrachtet, um dem Umstand gerecht zu werden, dass im 
Übersichtskarte Alternativstandorte 
Quelle: Anregung zur Regionalplanänderung (RSEB)

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 11  
Gutachten ursprünglich nach ei nem DK-I-Standort gesucht wurde. Es wurde geprüft, 
ob der Ausschluss dieser Standorte auch auf eine DK-0-Deponie übertragbar ist.  
Die RSEB kommt zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zur Verfü-
gung steht und begründet den Standort „Vierw inden“ insbesondere mit dem realisier-
baren Deponievolumen von ca. 420.000 m³, einer vorhandenen geologischen Barriere, 
günstige hydrogeologische Voraussetzungen, einem hohen Abstand zur Wohnbebau-
ung und einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt. Nac h Einschätzung der 
RSEB kommt hinzu, dass die Deponienutzung unter Berücksichtigung der anschlie-
ßenden Rekultivierung ausgehend von der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung als 
ein nur moderater ökologischer Eingriff zu werten ist und verweist in diesem Zusam-
menhang auf das Ergebnis der UVP - und FFH-Prüfung im Rahmen des abfallrechtli-
chen Zulassungsverfahrens (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). 
Die anderen untersuchten Standorte scheiden nach Bewertung der RSEB aus unter-
schiedlichen Gründen aus. Es wird angeführt, dass einzelne Alternativstandorte über 
eine zu geringe Größe verfügen, sodass nur ein geringes Deponievolumen realisierbar 
ist und damit der zu gewährleistenden Entsorgungssicherheit nicht Rechnung getra-
gen werden kann. Bei anderen Standorten reduziert sich die tatsächlich nutzbare Flä-
che aufgrund von Restriktionen innerhalb des Vorhabenbereichs oder eines zu gerin-
gen Abstandes zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Ein weiteres Kriterium ist die 
zum Teil ungünstige verkehrliche Ersc hließung mit mehreren Ortsdurchfahrten und 
problematischen Kreuzungssituationen. Auch ist die Flächenverfügbarkeit aufgrund 
fehlenden Zugriffs nicht bei allen untersuchten Standorten gegeben. 
Hinsichtlich einer detaillierten Bewertung und Beschreibung der einzelnen Alternativ-
standorte wird auf die Anregung der RSEB zur Änderung des Regionalplans verwiesen 
(s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). 
Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde ist die von der RSEB durchgeführte Alterna-
tivenprüfung nachvollziehbar und das Ergebnis plausibel. Es wird dargelegt, dass die 
untersuchten Planungsalternativen aus fachlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht 
zur Verfügung stehen und daher ausscheiden.  
In diesem Zusammenhang wird auf die Aufgabe und Regelungskompet enz der Regi-
onalplanung verwiesen. Im Rahmen der Regionalplanung findet keine

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 12  
gesamträumliche, aktive Standortplanung bzw. - suche für Deponien statt. Die abfall-
rechtliche Erforderlichkeit, die deponietechnische Eignung, die Flächenverfügbarkeit 
und die betrieblichen Rahmenbedingungen werden durch die Fachplanung ermittelt 
und von Seiten der Regionalplanungsbehörde auf Plausibilität geprüft. 
Die Erforderlichkeit weiterer Deponiestandorte wird von Seiten der zuständigen Abfall-
wirtschaftsplanung im Einzelfall oder im Rahmen der Aufstellung von Abfallwirtschafts-
plänen bzw. abfallwirtschaftlicher Fachbeiträge festgestellt. Bei Nachweis der abfall-
wirtschaftlichen Erforderlichkeit kann ein raumbedeutsamer Deponiestandort vorha-
benbezogen oder im Rahmen eines Verfahr ens zur Neuaufstellung im Regionalplan 
gesichert werden. 
Im vorliegenden Fall hat der RSK als Untere Abfallwirtschaftsbehörde die Notwendig-
keit eines neuen Deponiestandorts bestätigt (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche 
Unterlagen). Die Erforderlichkeit ergibt sich insbesondere durch die Begrenztheit der 
vorhandenen Restkapazitäten für DK -0-Materialien an den bereits bestehenden 
Standorten Petershohn II und Much- Birken. Nach Prognose der unteren Abfallwirt-
schaftsbehörde sind die Kapazitäten bis Ende 2026 (Petershohn II) bzw. 2029 (Much-
Birken) erschöpft. Ohne neue DK -0-Kapazitäten müssten Bodenaushub und Bauab-
fälle in andere Regionen transportiert werden, was wiederum zu negativen Auswirkun-
gen wie zusätzliche LKW-Transportstrecken und CO2 -Emissionen sowie einer höhe-
ren Verkehrsbelastung und steigenden Entsorgungskosten sowie zu einer zusätzli-
chen Inanspruchnahme von Deponiekapazitäten in anderen Teilräumen der Region 
führen würde. Durch den Bau einer DK -0-Deponie wird nach Aussage der Unteren 
Abfallwirtschaftsbehörde eine langfristige Entsorgungssicherheit für den Rhein -Sieg-
Kreis sichergestellt. Eine fehlende Deponiekapazität würde gegen die gesetzliche 
Pflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung verstoßen. Vor diesem Hinter-
grund scheidet auch eine Nullvariante, d.h. der Verzicht auf zusätzliche Deponiekapa-
zitäten aus.  
In diesem Zusammenhang weist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde auch darauf hin, 
dass die Ablagerung von Bodenaushub der Klasse DK-0 auf der derzeit im Genehmi-
gungsverfahren befindlichen Erweiterung der Mineralstoffdeponie Sankt Augustin 
nicht als sinnvolle Alternative erachtet wird, da bereits ein Mangel an DK -II-Volumen

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 13  
besteht und Deponiekapazitäten für die entsprechenden belasteten Abfälle genutzt 
werden sollten. 
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung wurde darüber hinaus der „Basaltsteinbruch 
Hühnerberg“ in Königswinter als möglicher Alternativstandort benannt. Bereits im Rah-
men der gutachterlichen Standortanalyse von 2014 wurde dieser Standort aufgrund 
von Biotop - und Artenschutzfunktionen bzw. Schutzausweisungen ausgeschlossen.  
Nach Angaben der RSEB steht dieser Standort jedoch ausschließlich für Z0*-Material 
zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Wiedereinbauklasse für die Verfüllung 
von Abgrabungen nach der mit tlerweile außer Kraft getretenen LAGA -Richtlinie 
(Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall), die nicht mit einer DK-0-Deponie gleichzu-
setzen ist. Die RSEB hat sich für den Standort Hühnerberg bereits ein entsprechendes 
Verfüll kontingent für Z0*-Material gesichert. Ein Beitrag zur Entsorgungssicherheit für 
DK-0-Materialien kann durch den Standort „Basaltsteinbruch Hühnerberg“ jedoch nicht 
geleistet werden. Zumal der Steinbruch derzeit noch im Betrieb ist. 
2 Verfahrensablauf 
2.1 Frühzeitige Unterrichtung 
Gemäß § 9 Abs. 1 ROG ist die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten 
öffentlichen Stellen von der Änderung des Regionalplans zu unterrichten. Die öffentli-
chen Stellen sind aufzufordern, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten 
oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Ab-
wicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt 
für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des 
Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. 
Die Öffentlichkeit wurde durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungs-
bezirk Köln vom 20.04.2026 über die geplante Regionalplanänderung informiert. Dar-
über hinaus wurde eine Information über das Regionalplanänderungsverfahren online 
auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingestellt. Die in ihren Belangen be-
rührten öffentlichen Stellen wurden mit Schreiben vom 15.04.2026 in schriftlicher und 
digitaler Form unterrichtet.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 14  
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gingen I nformationen zu folgenden The-
menbereichen bzw. Planungen und Maßnahmen ein: 
• Umweltdaten  
• Verfahrensbeteiligte  
• Naturschutzprojekt chance7  
• Pflege- und Entwicklungsplan   
• Betroffenheit Kreisstraße  
• Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz  
• Denkmal Dreiherrenstein Meisenbach, Bodendenkmäler  
• Alternativstandort Basaltsteinbruch Hühnerberg  
Die eingegangenen Informationen wurden, soweit regionalplanerisch relevant, von der 
Regionalplanungsbehörde bei der Erstellung der Planunterlagen berücksichtigt. 
2.2 Umweltprüfung 
Nach § 8 ROG ist bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen eine 
Umweltprüfung durchzuführen. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-
auswirkungen der Änderung auf die Schutzgüter 
• Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und 
die biologische Vielfalt 
• Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 
• kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 
• die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern 
zu ermitteln sowie in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. 
Gemäß § 8 Abs. 1 ROG ist zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umwelt-
prüfung, einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Um-
weltberichts ein Konsultationsverfahren (Scoping) durchzuführen. Hierzu fand eine Be-
teiligung öffentlicher Stellen, deren umwelt - und gesundheitsbezogener Aufgabenbe-
reich von den durch die Planung voraussichtlich verursachten Umweltauswirkungen 
berührt werden kann, statt.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 15  
Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren wurde in Form eines schriftlichen 
Konsultationsverfahrens mit Schreiben vom 15.04.2026 eröffnet. Im Rahmen des Be-
teiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen mit dem Schwerpunkt in folgenden The-
menbereichen ein: 
• Artenschutzrechtliche Hinweise (u.a. Dunkler/Hel ler Wiesenknopf -Ameisen-
bläuling, Gelbbauchunke, Edelkrebs) 
• Biotopverbund und Naturschutzprojekt chance 7 
• Quellbereich Krabach,  
• Naturschutzgebiet „NSG Krabach /Ravensteiner Bach“  
• Schutzwürdige Böden  
• Hinweise zur geplanten Rekultivierung 
• Hinweise zur Alternativenprüfung 
Die Stellungnahmen aus dem Scoping wurden, soweit regionalplanerisch relevant, von 
der Regionalplanungsbehörde in die Erstellung des Umweltberichts einbezogen. 
Detaillierte Informationen können dem beiliegenden Umweltbericht entnommen wer-
den (s. Planunterlage Teil D – Umweltbericht).  
2.3 Weiteres Verfahren 
Sofern der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln das Aufstellungsverfahren zur Re-
gionalplanänderung beschließt, wird die Regionalplanungsbehörde das Verfahren ge-
mäß § 9 ROG und § 19 LPlG NRW durchführen.  
Der Entwurf der Regionalplanänderung wird zusammen mit der Planbegründung und 
dem Umweltbericht und ggf. weiteren zweckdienliche Unterlagen gemäß § 9 Absatz 2 
ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW bei der Bezirksregierung Köln, im Internet sowie im Portal 
„Beteiligung NRW“ für mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der 
Auslegung werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung 
Köln und online auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln bekannt gemacht. Die 
Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können inner-
halb der Beteiligungsfrist zum Planentwurf, zur Planbegründung und zum Umweltbe-
richt Stellung nehmen. Die Verfahrensbeteiligten sind in Planunterlage Teil E -  Betei-
ligtenliste aufgeführt.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 16  
Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren erfolgt die regionalplanerische Bewertung 
der eingegangenen Stellungnahmen durch die Regionalplanungsbehörde. 
Sofern der Regionalrat Köln als regionaler Planungsträger eine Erörterung der Stel-
lungnahmen gemäß § 19 Absatz 3 LPlG NRW beschließt, wird diese von Seiten der 
Regionalplanungsbehörde durchgeführt. 
Wird der Planentwurf gemäß § 9 Absatz 3 ROG nach Durchführung der Beteiligung 
dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Be-
langen führt, so wird der geänderte Teil erneut ausgelegt und Gelegenheit zur Stel-
lungnahme gegeben. 
Gemäß § 19 Absatz 4 LPlG NRW entscheidet der regionale Planungsträger abschlie-
ßend über die Feststellung des Regionalplans. Im Anschluss wird di eser der Landes-
planungsbehörde mit einem Bericht zum Aufstellungsverfahren und abwägungsrele-
vanten Unterlagen vorgelegt. 
Gemäß § 19 Absatz 7 LPlG NRW ist die Regionalplanänderung der Landesplanungs-
behörde in Bezug auf ihre Funktion als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rah-
menplan anzuzeigen. Die Bekanntmachung erfolgt, wenn die Landesplanungsbehörde 
nicht innerhalb der Frist von höchstens vier Wochen nach Anzeige aufgrund einer 
Rechtsprüfung im Einvernehmen mit den für Naturschutz sowie Forsten zuständi gen 
Ministerien unter Angabe von Gründen Einwendungen erhoben hat. 
Die Bekanntmachungen der Regionalplanänderung erfolgt gemäß § 14 LPlG NRW im 
Amtsblatt der Bezirksregierung Köln. Mit Bekanntmachung wird die Regionalplanän-
derung wirksam. 
3 Raumordnerische Bewertung 
Fachrechtliche Grundlagen für die raumordnerische Bewertung sind das Raumord-
nungsgesetz (ROG), der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwas-
serschutz (BRPH), der LEP NRW und der Regionalplan Köln. Nachfolgend wird das 
Vorhaben auf Grundlage der relevanten Erfordernisse der Raumordnung (vgl. § 3 Ab-
satz 1 Nr. 1 ROG) beschrieben und bewertet. Die Bewertung ergibt sich aus dem der-
zeitigen Kenntnisstand (Aufstellungsbeschluss) und bezieht sich auf

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 17  
abwägungserhebliche öffentliche und private Belange, die auf Regionalplanebene er-
kennbar und von Bedeutung sind. 
3.1 Erfordernisse ROG 
Nach § 1 Absatz 1 ROG ist es die Aufgabe der Raumordnung, den Gesamtraum der 
Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu 
sichern. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum aufeinander abzustim-
men, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen 
des Raums zu treffen. Leitvorstellung bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist nach § 1 
Absatz 2 ROG eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftli-
chen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. 
Die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG sind im Sinne dieser Leitvorstellung 
anzuwenden. In Bezug auf die Regionalplanänderung sind insbesondere folgende 
Grundsätze relevant und damit zu berücksichtigen: 
2 § ROG Grundsätze der Raumordnung (Kurzfassung) 
§2 (2) Nr. 1 ROG Nachhaltige Raumentwicklung 
§2 (2) Nr. 3 ROG Gewährleistung der Daseinsvorsorge 
§2 (2) Nr. 4 ROG Raumentwicklung im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und räum-
lich ausgewogene Wirtschaftsstruktur 
§2 (2) Nr. 6 ROG Gewährleistung der ökologischen Funktionen des Raums 
 
Wesentlicher Grundsatz der Raumordnung ist unter anderem die Sicherung einer 
nachhaltigen Daseinsvorsorge. Hierzu zählt insbesondere auch die Gewährleistung 
der Entsorgungssicherheit für Abfälle als öffentliche Aufgabe. Mit der Festlegung des 
geplanten Deponiestandorts im Regionalplan werden die Voraussetzungen geschaf-
fen, die Entsorgung von DK -0-Materialien im Rhein- Sieg-Kreis für die kommenden 
Jahre sicherzustellen.  
Die Regionalplanänderung trägt dazu bei, ausgeglichene infrastrukturelle Verhältnisse 
zu schaffen und die Chancengleichheit in den Teilräumen der Planungsregion zu si-
chern. Die Bereitstellung von Entsorgungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle ist 
zugleich eine Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige, räumlich ausgewogene und 
zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 18  
Die Inanspruchnahme von Flächen für den Deponiestandort führt zwar zu einer tem-
porären Beeinträchtigung des Naturhaushalts, die Festlegung des Rekultivierungsziels 
BSN stellt jedoch sicher, dass der Raum in seiner Funktion für Böden, Wasserhaus-
halt, Tier- und Pflanzenwelt sowie für klimatische Belange unter Berücksichtigung der 
Wechselwirkungen angemessen wiederhergestellt wird. Damit wird auch den Erforder-
nissen des Biotopverbunds Rechnung getragen. 
Durch den deutlichen Abstand des Deponiestandortes zur nächstgelegenen Wohnnut-
zung wird zudem der Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelastungen sichergestellt und 
die Reinhaltung der Luft, soweit möglich, gewährleistet.  
Die Regionalplanänderung berücksichtigt somit gleichermaßen die sozialen, wirt-
schaftlichen und ökologischen Funktionen des Raumes und folgt damit der Leitvorstel-
lung einer nachhaltigen Raumentwicklung. 
3.2 Erfordernisse BRPH 
Der BRPH ist am 01. September 2021, als Anlage der Verordnung über die Raumord-
nung im Bund für einen übergreifenden Hochwasserschutz, in Kraft getreten. Der Plan 
soll das Wasserrecht unterstützen und ergänzen. Er dient dazu, den Hochwasser-
schutz u.a. durch vorausschauende Planung zu verbessern. In Bezug auf die Regio-
nalplanänderung sind insbesondere die folgenden Ziele und Grundsätze des BRPH 
relevant und damit zu beachten bzw. zu berücksichtigen. 
I. Allgemeines 
1. Hochwasserrisikomanagement 
I.1.1 (Z) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einschließlich der Sied-
lungsentwicklung sind die Risiken von Hochwassern nach Maßgabe der bei 
öffentlichen Stellen verfügbaren Daten zu prüfen; dies betrifft neben der 
Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und seinem 
räumlichen und zeitlichen Ausmaß auch die Wassertiefe und die Fließge-
schwindigkeit. Ferner sind die unterschiedlichen Empfindlichkeiten und 
Schutzwürdigkeiten der einzelnen Raumnutzungen und Raumfunktionen in 
die Prüfung von Hochwasserrisiken einzubeziehen. 
2. Klimawandel und -anpassung 
I.2.1 (Z) Die Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasserereignisse 
durch oberirdische Gewässer, durch Starkregen oder durch in Küstengebiete 
eindringendes Meerwasser sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maß-
nahmen einschließlich der Siedlungsentwicklung nach Maßgabe der bei öf-
fentlichen Stellen verfügbaren Daten vorausschauend zu prüfen.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 19  
 
Auf Grundlage der bei öffentlichen Stellen verfügbaren Daten wird das Hochwasserri-
siko als gering bis nicht vorhanden eingeschätzt. Die Hochwassergefahrenkarten 
(HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) (s. Land NRW 2026a) lassen für den 
Änderungsbereich keine Betroffenheit erkennen. Die Hinweiskarte Starkregengefah-
ren (s. BKG 2026) des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) sowie die 
Starkregengefahrenkarte (s. Hennef 2026) der Stadt Hennef weisen nördlich des Än-
derungsbereichs entlang des Dreisteinenwegs auf kleinteilige Überflutungsbereiche 
mit geringen Überflutungstiefen hin.  
Im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde ein Starkregengutach-
ten und ein hydrologisches Gutachten erarbeitet.  
Gemäß des Starkregengutachtens sind im Hinblick auf § 37 des Wasserhaushaltsge-
setzes (WHG) keine nachteiligen Auswirkungen durch den Wasserabfluss zu befürch-
ten. Die geplanten Maßnahmen führen zu keiner unzulässigen Erhöhung der Überflu-
tungsgefahr für Nachbargrundstücke oder Gewässer. Vielmehr wird der Abfluss ge-
ordnet und konzentriert abgeleitet, sodass die natürliche Entwässerung nicht beein-
trächtigt wird (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). 
Das hydrologische Gutachten kommt zu dem Fazit, dass der Wasserhaushalt des 
Standortes der geplanten Deponie und des Naturschutzgebietes Krabach durch die 
Errichtung der Deponie im Endzustand auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur 
geringfügig verändert wird. Das dem Krabachgebiet zuströmende Grundwasser befin-
det sich in einem gespannten Grundwasserleiter, der durch seine Lage in größeren 
Tiefen von der geplanten Deponie nicht berührt wird. Ein Wasserstrom dieses Grund-
wassers zum Krabach- Quellgebiet ist also weiterhin möglich. Eine großflächige Ver-
nässung und damit einhergehende große Mengen an Oberflächenabfluss wie bisher 
ist im Endzustand nicht mehr zu erwarten, da die Rekultivierungsschicht durchlässiger 
ist als bisher (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). 
Eine maßgebliche Betroffenheit durch Flusshochwasser oder Starkregen im Sinne von 
Ziel I.1.1 BRPH ist vor dem beschriebenen Hintergrund nicht erkennbar.  
In Bezug auf die gemäß Ziel I.2.1 BRPH zu prüfenden Auswirkungen des Klimawan-
dels im Hinblick auf Hochwasserereignisse sind über die allgemeinen

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 20  
wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Häufigkeit und Intensität von Starkregenereig-
nissen und Überschwemmungen zunehmen werden, keine spezifischen, den Vorha-
benbereich betreffenden Erkenntnisse oder Daten bekannt. 
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des BRPH in Bezug auf das Kapitel I „Allgemeines“ beachtet bzw. berücksichtigt 
und insbesondere den vorgegebenen Prüfpflichten nachgekommen. 
 
Der Änderungsbereich liegt in einem Einzugsgebiet nach § 3 Nr. 13 WHG. Hochwas-
serminimierende Aspekte im Sinne des Grundsatzes II.1.1 BRPH  können, sofern er-
forderlich, vorhabenspezifisch im Rahmen nachfolgender Planungs - und Genehmi-
gungsebenen, insbesondere auch bei der Rekultivierungsplanung berücksichtig wer-
den.  
Nach den bei öffentlichen Stellen verfügbaren Daten über das Wasserhaltevermögen 
des Bodens - hier Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienstes NRW (s. GD.NRW 
2025) - befinden sich im Änderungsbereich keine Böden mit großem Wasserrückhal-
tevermögen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der potentiell in 
II. Schutz vor Hochwasser ausgenommen Meeresüberflutungen 
1. Einzugsgebiete nach § 3 Nummer 13 WHG 
II.1.1 (G) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Einzugsgebieten nach 
§ 3 Nummer 13 WHG sollen hochwasserminimierende Aspekte berücksichtigt 
werden. Auf eine weitere Verringerung der Schadenspotentiale soll auch dort, 
wo technische Hochwasserschutzanlagen schon vorhanden sind, hingewirkt 
werden. 
II.1.3 (Z) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Einzugsgebieten nach 
§ 3 Nummer 13 WHG ist das natürliche Wasserversickerungs- und Wasser-
rückhaltevermögen des Bodens, soweit es hochwassermindernd wirkt und 
Daten über das Wasserhaltevermögen des Bodens bei öffentlichen Stellen 
verfügbar sind, zu erhalten. Einer Erhaltung im Sinne von Satz 1 wird gleich-
gesetzt: 
1. Eine Beeinträchtigung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhalte-
vermögens des Bodens wird in angemessener Frist in einem räumlichen 
und funktionalen Zusammenhang ausgeglichen. 
2. Bei notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen sowie Ausbau- und Neubau-
vorhaben von Bundeswasserstraßen werden mehr als nur geringfügige 
Auswirkungen auf den Hochwasserschutz vermieden.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 21  
Anspruch genommene Boden in der Örtlichkeit keine besonders hochwassermin-
dernde Wirkung besitzt und im Sinne vom Ziel II.1.3 BRPH nicht erhaltenswert ist.  
Im Übrigen wird auf die Ergebnisse der o.g. Gutachten verwiesen.  
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des BRPH in Bezug auf das Kapitel II „Schutz vor Hochwasser ausgenommen 
Meeresüberflutungen“ beachtet bzw. berücksichtigt und insbesondere den vorgegebe-
nen Prüfpflichten nachgekommen. 
3.3 Erfordernisse LEP NRW 
Der LEP NRW ist das wichtigste Steuerungsinstrument der nordrhein- westfälischen 
Landesplanung. Der LEP NRW legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Ent-
wicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regio-
nalplanung. In Bezug auf die vorliegende Regionalplanänderung sind insbesondere 
die folgenden landesplanerischen Ziele und Grundsätze relevant und damit zu beach-
ten bzw. zu berücksichtigen. 
Kap. 2 Räumliche Struktur des Landes 
2-2 Grundsatz Daseinsvorsorge 
 
Die regionalplanerische Sicherung des Deponiestandortes trägt zur Umsetzung des 
Grundsatzes 2-2 LEP NRW zur Daseinsvorsorge bei. Durch die Bereitstellung ausrei-
chender regionaler Entsorgungskapazitäten für mineralische Abfälle wird die langfris-
tige Entsorgungssicherheit für öffentliche und private Abfallerzeuger gewährleistet. 
Gleichzeitig werden Transportentfernungen reduziert und eine umweltgerechte Abfall-
beseitigung sichergestellt. Damit leistet die Planung einen Beitrag zur Sicherung 
gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie zu guten Umweltbedingungen im Sinne der 
landesplanerischen Vorgaben. 
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 2 „Räumliche Struktur des Landes“ be-
achtet bzw. berücksichtigt.  
Kap. 3 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 22  
3-3 Grundsatz  
Historische Stadtkerne, Denkmäler und andere kulturlandschaftlich 
wertvolle Gegebenheiten 
 
Gemäß des Grundsatzes 3-3 LEP NRW sollen Denkmäler und Denkmalbereiche ein-
schließlich ihrer Umgebung und der kulturlandschaftlichen Raumbezüge sowie kultur-
historisch bedeutsame Landschaftsteile, Landschaftselemente, Orts und Landschafts-
bilder bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im  Sinne der erhaltenden 
Kulturlandschaftsentwicklung berücksichtigt werden. An der östlichen Grenze des Än-
derungsbereichs befindet sich das Denkmal Dreiherrenstein Meisenbach, welches die 
ehemalige Grenzmarke zwischen dem Herzogtum Berg, der Grafschaft Sayn und dem 
Kurfürstentum Köln markiert. Eine direkte Betroffenheit des Denkmals ist nicht gege-
ben. Im Rahmen des nachgelagerten abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens sollte die 
Würdigung des Denkmals etwa durch einen angemessenen Abstand berücksichtigt 
werden. Bodendenkmäler sind nach Prognose des LVR (Amt für Bodendenkmalpflege 
im Rheinland) nicht bekannt.  Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Be-
funde im Rahmen einer künftigen Umsetzung ist dies bei der Gemeinde als Untere 
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege anzuzeigen.  
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 3 „Erhaltende Kulturlandschaftsentwick-
lung l“ beachtet bzw. berücksichtigt.  
Kap. 4 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 
4-2 Grundsatz  Anpassung an den Klimawandel (Klimaanpassung) 
 
Entsprechend des Grundsatzes 4-2 LEP NRW sollen bei der Entwicklung des Raumes 
vorsorgend die zu erwartenden Klimaänderungen und deren Auswirkungen berück-
sichtigt werden. Hierzu soll unter anderem die Sicherung des Biotopverbundsystems 
als Voraussetzung für die Erhaltung der Artenvielfalt bei sich räumlich verschiebenden 
Verbreitungsgebieten von klimasensiblen Pflanzen- und Tierarten beitragen.  
Die Festlegung des Deponiestandorts stellt einen Eingriff in das bestehende Biotopver-
bundsystem dar. Dieser ist jedoch nur temporär, da durch die Festlegung des Rekulti-
vierungsziels BSN sichergestellt wird, dass nach Abschluss der Deponienutzung ein 
hochwertiger Freiraum hergestellt wird und somit das Biotopverbundsystem langfristig

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
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gestärkt wird. Im Vergleich zu der Festlegung im derzeit rechtswirksamen Regional-
plan werden zusätzliche Flächen als BSN festgelegt. Im Rahmen der Umsetzung der 
Rekultivierungsvorgaben ist langfristig von einer höheren Funktionserfüllung für den 
Biotopverbund auszugehen als bei der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung des 
Bereichs.(s. Planunterlage Teil D – Umweltbericht) 
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 4 „Klimaschutz und Anpassung an den 
Klimawandel“ beachtet bzw. berücksichtigt.  
 Kap. 5 Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit 
5-1 Grundsatz Regionale Konzepte in der Regionalplanung  
 
Der Deponiestandort basiert auf dem Abfallwirtschaftskonzept des RSK (s. RSAG 
2023). Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens mit 
den Städten- und Gemeinden des Rhein- Sieg-Kreises, der Kreisverwaltung und der 
Bezirksregierung Köln abgestimmt worden und wurde durch die Gremien des öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschlossen. Insofern handelt es sich um ein re-
gional bzw. kreisweit abgestimmtes Konzept. Die Regionalplanänderung entspricht da-
mit dem Grundsatz 5- 1 LEP NRW , wonach regionale Entwicklungskonzepte sowie 
Maßnahmen und Projekte für die regionale Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Re-
gionalentwicklung, die von kommunalen, regionalen und/oder staatlichen Institutionen 
auch im Zusammenwirken mit privaten Akteuren erarbeitet worden sind, zu berück-
sichtigen sind.  
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 5 „Regionale und grenzübergrei fende 
Zusammenarbeit“ beachtet bzw. berücksichtigt.  
Kap. 7 Freiraum 
7.1 Freiraumsicherung und Bodenschutz  
7.1-1 Grundsatz Freiraumschutz  
7.1-2 Ziel Freiraumsicherung in der Regionalplanung  
7.1-3 Grundsatz Unzerschnittene verkehrsarme Räume

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7.1-4 Grundsatz Bodenschutz  
7.1-6 Grundsatz Ökologische Aufwertung des Freiraums 
7.2 Natur und Landschaft 
7.2-1 Ziel Landesweiter Biotopverbund  
7.2-2 Ziel Gebiete für den Schutz der Natur   
7.2-5 Grundsatz Landschaftsschutz und Landschaftspflege  
7.4 Wasser 
7.4-1 Grundsatz  Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Gewässer 
7.4-2 Grundsatz Oberflächengewässer 
7.5 Landwirtschaft 
7.5-1 Grundsatz Räumliche Voraussetzung der Landwirtschaft 
7.5-2 Grundsatz Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und Betriebsstandorte  
 
Durch die Festlegung des Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der 
Zweckbestimmung Abfalldeponie  weist der Regionalplan dem Freiraum eine neue 
Nutzfunktion zu und trifft damit Vorsorge für die geplante abfallwirtschaftliche Nutzung. 
Diese entspricht der in Grundsatzes 7.1- 1 LEP NRW  genannten Funktion des Frei-
raums als Raum für weitere wirtschaftliche Betätigung des Menschen. Die bisherige 
Funktion als Raum für Landwirtschaft und als Lebensraum für wildlebende Tiere und 
Pflanzen temporär zurückgestellt. Gleichzeitig wird durch das Rekultivierungsziel BSN 
gewährleistet, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums im zuletzt ge-
nannten Sinne wiederhergestellt bzw. perspektivisch gestärkt wird. (s. Planunterlage 
Teil D – Umweltbericht).  
Vor diesem Hintergrund wird die Regionalplanung ihrer Aufgabe gemäß Ziel 7.1-2 LEP 
NRW gerecht, den Freiraum  durch die Festlegung spezifischer Freiraumfunktionen 
und -nutzungen zu ordnen und zu entwickeln und Vorsorge für einzelne Nutzungen 
und Funktionen des Freiraums zu treffen.  
Die Regionalplanänderung führt nicht zu einem Eingriff in das Grundgerüst des lan-
desweiten Biotopverbunds i.S.v. Ziel 7.2-1 und Ziel 7.2-2 LEP NRW, da sich die Vor-
habenflächen außerhalb der im LEP NRW festgelegten Gebiete zum Schutz der Natur 
(GSN) befinden. Bei der Konkretisierung der GSN wurde im Rahmen des Regional-
planaufstellungsverfahrens in Teilen des Änderungsbereichs ein zusätzlicher BSN

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
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festgelegt. Die Ergänzung des landesweiten Biotopverbunds um weitere, für den regi-
onalen Biotopverbund bedeutsame Bereiche erfolgte auf Basis des naturschutzfachli-
chen Fachbeitrages des LANUK (s. LANUK 2020). Hinsichtlich der raumordnerischen 
Bewertung der BSN-Festlegung wird auf die Ausführungen zum Regionalplan Köln 
verwiesen (vgl. Kapitel 3.4).   
Der Änderungsbereich befindet sich am äußersten Rand eines unzerschnittenen ver-
kehrsarmen Raums (UZVR) in der Größenordnung >=10- <50 km². Bei einem Depo-
niestandort handelt es sich zwar um ein technogenes Element, das aber wenn über-
haupt nur temporäre Auswirkungen auf einen UZVR hat und im Grundsatz als Frei-
raumnutzung zu werten ist. Insofern führt die Regionalplanänderung – auch angesichts 
der verhältnismäßig geringen Flächeninanspruchnahme von ca. 6 ha –  nicht zu einer 
Zerschneidung des UZVR im Sinne von Grundsatz 7.1-3 LEP NRW.  
Auch wenn keine direkte Betroffenheit schutzwürdiger Böden vorliegt (s. GD.NRW 
2025), sondern im Plangebiet „nur“ natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen sind, 
wird durch die Regionalplanänderung ein Bodeneingriff vorbereitet. Mindestens für die 
Laufzeit der Deponienutzung ist daher eine Beeinträchtigung der natürlichen Boden-
funktionen und der Leistungsfähigkeit anzunehmen. Ziel der anschließenden Rekulti-
vierung ist es, dass die Fläche wieder möglichst vollständig in natürliche Kreisläufe des 
Naturhaushaltes (z. B. Wasserhaushalt, Bodenentwicklung, Vegetationsstandort) ein-
bezogen wird. Grundsatz 7.1-4 LEP NRW wird demnach Rechnung getragen. 
Durch das festgelegte Rekultivierungsziel BSN und Maßnahmen, die auf den nachfol-
genden Planungs- und Genehmigungsebenen, z.B. im landschaftspflegerischen Be-
gleitplan konkretisiert werden, wird der Freiraum nach dem Eingriff durch die Deponie-
nutzung wiederhergestellt und aufgewertet. Dies entspricht  Grundsatz 7.1- 6 LEP 
NRW, wonach geschädigte Freiräume durch die Landschaftsplanung ökologisch auf-
gewertet werden sollen.  
Hinsichtlich der Auswirkungen der Regionalplanänderung auf die Leistungs- und Funk-
tionsfähigkeit der Gewässer i.S.v. Grundsatz 7.4-1 LEP NRW und auf Oberflächenge-
wässer i.S.v. Grundsatz 7.4- 2 LEP NRW wird darauf verwiesen, dass sich innerhalb 
des Änderungsbereiches keine Oberflächenwasserkörper befinden. Der Krabach als 
kleineres Fließgewässer entspringt an der Landesgrenze zu Rheinland- Pfalz und

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damit direkt nordöstlich des Änderungsbereiches. Entsprechend der geologischen, 
hydrogeologischen und hydrologischen Gutachten, die im Rahmen des abfallrechtli-
chen Zulassungsverfahrens erstellt wurden, kann eine wesentliche Beeinträchtigung 
des Grundwassers und der umliegenden Gewässer ausgeschlossen werden (s. Plan-
unterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). 
Durch die Regionalplanänderung werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in 
Anspruch genommen. Die Flächeninanspruchnahme ist jedoch relativ gering, sodass 
die räumlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Landwirtschaft als raumbe-
deutsamer und für die Kulturlandschaft bedeutsamer Wirtschaftszweig im Sinne von 
Grundsatz 7.5-1 LEP NRW erhalten bleiben. Es sind keine wertvollen landwirtschaftli-
chen Böden mit besonders hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Bodenwertzahl > 55) 
betroffen. Auch negative Wirkungen auf die Erhaltung und Weiterentwicklung landwirt-
schaftlicher Betriebe sind auf Ebene der Regionalplanung nicht zu erkennen. Darüber 
hinaus ist die Nutzung als Deponie temporär, sodass nach vollständiger Rekultivierung 
auch eine landwirtschaftliche Nutzung, die im Einklang mit dem Rekultivierungsziel 
BSN steht, denkbar ist. Die agrarstrukturellen Erfordernisse werden gemäß Grundsatz 
7.5-2 LEP NRW berücksichtigt. 
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grund-
sätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 7 „Freiraum“ beachtet bzw. berücksich-
tigt. 
Kap. 8 Verkehr und technische Infrastruktur 
8.3 Entsorgung 
8.3-1 Ziel Standorte für Deponien  
8.3-2 Ziel Standorte von Abfallbehandlungsanlagen 
8.3-3 Ziel Verkehrliche Anbindung von Standorten  
8.3-4 Grundsatz Entstehungsortnahe Abfallbeseitigung  
 
Durch die Festlegung des Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der 
Zweckbestimmung Abfalldeponie im Regionalplan wird der Deponiestandort gemäß 
Ziel 8.3-1 LEP NRW raumordnerisch gesichert.

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Hinsichtlich der abfallwirtschaftlichen Erforderlichkeit des Standortes wird auf die Aus-
führungen in Kapitel 1.4 verwiesen. 
Die Raumbedeutsamkeit des Deponiestandorts i.S.v Ziel 8.3- 1 LEP NRW ergibt sich 
aufgrund der Lage in einem besonders schützenswerten Bereich (vgl. Kapitel 1.3). 
Die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen entsprechend Ziel 8.3 -2 LEP NRW ist 
nicht geplant. Grundsätzlich ist ein Betrieb solcher Anlagen im Verbund mit der Depo-
nienutzung regionalplanerisch auch im Freiraum zulässig. 
Mit der Lage an der B8 und der Nähe zur Anschlussstelle Vierwinden sowie der Ver-
meidung von einer Ortsdurchfahrt für die An-/ und Ablieferung ermöglicht der Standort 
die Realisierbarkeit einer umweltfreundlichen und kurzwegigen Anbindung an das 
überörtliche Verkehrsnetz, wie in Ziel 8.3- 3 LEP NRW  gefordert. Die verkehrlichen 
Auswirkungen und erforderliche Maßnahmen der Verkehrsführung wurden in einem 
Verkehrsgutachten, das im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens erar-
beitet wurde, überprüft. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass aus verkehrlicher Sicht 
keine Bedenken gegen die Realisierung der Deponie bestehen. Das umgebende Stra-
ßennetz kann die zusätzliche Verkehrsbelastung aufnehmen und es bestehen ausrei-
chende Kapazitätsreserven. Auch in überstrapazierten verkehrlichen Zuständen sind 
keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland zu erwarten sind. Ver-
kehrliche Anpassungen im Straßenland (im Bereich des Dreisteinenwegs) verbessern 
die Verkehrssituation insgesamt. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrslenkung 
kann zudem sichergestellt werden, dass die Ortschaft Meisenbach insbesondere vom 
Lkw-Verkehr nicht zusätzlich belastet wird (s. Planunterlage Teil F –  Zweckdienliche 
Unterlagen). 
Entsprechend des Abfallwirtschaftskonzepts des RSK (s. RSAG 2023) dient der ge-
plante Deponiestandort dazu, die Entsorgungssicherheit für DK -0-Materialien inner-
halb des rechtsrheinischen Teils des Entsorgungsgebiets zu gewährleisten. Das Kon-
zept basiert auf dem Ansatz Entsorgungsstrukturen sowohl im linksrheinischen als 
auch im rechtsrheinischen Teilgebiet zu schaffen, die weitestgehend unabhängig von-
einander funktionieren, sodass die Auswirkungen der natürlichen Trennwirkung des 
Rheins minimiert werden. Die räumliche Verteilung der Deponiestandorte orientiert 
sich insofern an den lokalen Besonderheiten und den Entstehungsschwerpunkten der

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zu beseitigenden Abfälle. Einer entstehungsortnahen Abfallbeseitigung gemäß Grund-
satz 8.3-4 LEP NRW wird somit Rechnung getragen.  
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 8 „Verkehr und technische Infrastruktur“ 
beachtet bzw. berücksichtigt. 
Kap.10 Energieversorgung 
10.2 Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien 
10.2-1 Ziel  Halden und Deponien als Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien 
10.2-17 Grundsatz  
 
Besonders geeignete Standorte für raumbedeutsame 
Freiflächen-Solarenergie im Freiraum 
 
Mit der Festlegung des Deponiestandortes im Regionalplan besteht regionalplanerisch 
grundsätzlich die Möglichkeit den Bereich bis zur abschließenden Rekultivierung auch 
für regenerative Energieerzeugung zu nutzen, sofern dadurch die Deponieeinrichtun-
gen nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Solarenergienutzung. 
Die deponietechnische und bauliche Eignung sowie Vereinbarkeit mit Anforderungen 
z. B. des Grundwasser-, Brand-, Naturschutzes ist auf den nachgelagerten Planungs- 
und Genehmigungsebenen zu prüfen. Eine Nutzung für erneuerbare Energien über 
den Zeitpunkt der abschließenden Rekultivierung hinaus ist mit dem festgelegten Re-
kultivierungsziel BSN i.V.m. Ziel 10.2- 14 LEP NRW  nicht vereinbar. Zum aktuellen 
Zeitpunkt ist eine solche Nutzung nicht vorgesehen. Dem Grundsatz 10.2-1 LEP NRW 
sowie dem Ziel 10.2-17 LEP NRW wird entsprochen.  
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 10 „Energieversorgung“ beachtet bzw.  
berücksichtigt. 
In Aufstellung befindliche Ziele LEP NRW 
7.2 Natur und Landschaft 
7.2-3 Ziel Ausnahmsweise Inanspruchnahme von Bereichen für den Schutz der Natur 
 
Mit Beschluss der Landesregierung zur Änderung des LEP NRW vom 14.03.2025 bzw. 
vom 03.03.2026 befinden sich gemäß § 2 Absatz 4 LPlG NRW Ziele der Raumordnung

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
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in Aufstellung und sind gemäß § 4 Absatz 1 ROG als sonstige Erfordernisse der Raum-
ordnung in den Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 
Das in Aufstellung befindliche Ziel 7.2-3 LEP NRW regelt die ausnahmsweise mögliche 
Inanspruchnahme von BSN. Die Ausnahmevoraussetzungen treffen auf die vorliegen-
den Regionalplanänderung nicht zu, sodass auch nach Maßgabe des „neuen“ Ziels 
lediglich die Möglichkeit besteht den BSN im Rahmen einer Änderung des Regional-
plans zurückzunehmen. In den Erläuterungen zu Ziel 7.2-3 LEP NRW heißt es hierzu: 
„(...) Für andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen kann die Regionalpla-
nungsbehörde eine Änderung des Regionalplans unter Zurücknahme von BSN oder 
Teilen davon durchführen. (…)“ 
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten in Aufstellung befind-
lichen Ziele und Grundsätze des LEP NRW berücksichtigt.  
3.4 Erfordernisse Regionalplan Köln 
Der Regionalplan Köln legt zusammen mit seinen Sachlichen Teilplänen Nichtenerge-
tische Rohstoffe (Lockergesteine) (TP NR) und Erneuerbare Energien (TP EE) die 
Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den gesamten Regierungsbezirk Köln fest 
und konkretisiert die Vorgaben der übergeordneten raumordnungsrechtlichen Vorga-
ben. In Bezug auf die Regionalplanänderung sind insbesondere die folgenden regio-
nalplanerischen Ziele und Grundsätze relevant und damit zu beachten bzw. zu berück-
sichtigen. 
Kap. 2 Gesamträumliche Aspekte 
2.1 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 
G.1 Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen 
2.2 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung 
G.6 Kulturlandschaften erhalten und entwickeln 
2.3 Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
G.8 Regionale Zusammenarbeit stärken 
G.9 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern 
 
Die Regionalplanänderung sichert einen erforderlichen Deponiestandort, der dem

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  Seite 30  
Grundsatz der entstehungsortnahen Abfallbeseitigung entspricht und gleichzeitig eine 
umweltfreundliche und kurzwegige Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz er-
möglicht (vgl. Kapitel 3.3). Insofern werden auch Aspekte des Klimaschutzes i.S.v. G.1 
Regionalplan Köln berücksichtigt. Hinsichtlich des Belangs der Klimaanpassung, der 
ebenfalls G.1 Regionalplan Köln betrifft, wird darauf verwiesen, dass durch die Festle-
gung des Rekul tivierungsziels BSN die Sicherung von Lebensräumen für Flora und 
Fauna langfristig wiederhergestellt und gesichert wird. 
Gemäß G.6 Regionalplan Köln sollen Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt und Eigenart 
mit ihren prägenden Merkmalen, wertgebenden Elementen und Strukturen erhalten 
und entwickelt werden. Der Änderungsbereich befindet sich in der Kulturlandschaft 
„Bergisch Land / Siegtal“. Landes- und regionalbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 
und Kulturlandschaftselemente sind nicht betroffen. Im Übrigen wird auf die Ausfüh-
rungen zu Grundsatz 3-3 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) verwiesen. 
Hinsichtlich G.8 Regionalplan Köln wurde bereits in den Ausführungen zu Grundsatz 
5-1 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) beschrieben, dass der Deponiestandort auf das beste-
hende Abfallwirtschaftskonzept des RSK zurück geht. Solche regionale bzw. teilregio-
nale Konzepte sind ein wichtiges Instrument einer kooperativen Raumentwicklung und 
werden in den Regionalplänen berücksichtigt.  
Der Vorhabenbereich grenzt unmittelbar an das Bundesland Rheinland-Pfalz. Vor die-
sem Hintergrund sind auch Belange des Nachbarlandes potenziell berührt. Im Rahmen 
des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans werden daher die von 
der Planung berührten Akteure auf den unterschiedlichen Planungsebenen im benach-
barten Bundesland beteiligt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass grenzüber-
schreitende Belange i.S.v. G.9 Regionalplan Köln frühzeitig in das Verfahren einge-
bracht und im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden können. Um die Um-
weltauswirkungen grenzüberschreitend zu ermitteln, wurden die zuständigen Akteure 
aus Rheinland- Pfalz bereits im Rahmen des Scopings beteiligt. Zudem wurden im 
Rahmen der Erstellung der Scoping- Unterlage amtliche umweltbezogene Daten des 
Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigt.

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  Seite 31  
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des Regionalplans in Bezug auf das Kapitel 2 „Gesamträumliche Aspekte“ beach-
tet bzw. berücksichtigt 
Kap. 4 Freiraum 
4.1 Festlegungen für den gesamten Freiraum 
G.18 Zusammenhängendes Freiraumsystem erhalten, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des 
Freiraums sichern und entwickeln 
G.19 AFAB sichern und entwickeln 
G.20 Zerschneidung vermeiden 
G.22 Regionalbedeutsame Freiraumfunktionen durch Kompensationsmaßnahmen stärken 
G.23 Bodenschutz, Funktionen von Böden erhalten 
G.24 Böden für den Klimaschutz erhalten und wiederherstellen 
4.3 Schutz der Natur und Landschaft 
Z.19 Konsistentes regionales Biotopverbundsystem durch BSN sichern 
Z.20 Wertvolle Biotopverbundflächen fachplanerisch sichern 
G.29 Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung 
4.4 Landwirtschaft 
G.31 Landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten 
G.32 Agrarstrukturell bedeutsame Flächen berücksichtigen 
G.33 Agrarstrukturelle Belange berücksichtigen, landwirtschaftliche Betriebe erhalten 
4.7 Wasser 
Z.25 Oberflächengewässer sichern 
G.43 Oberflächengewässer und Entwicklungskorridore naturnah und ökologisch wertvoll entwi-
ckeln 
G.47 Potentiellen Überflutungsgefahren und Risiken durch Extremhochwasser vorbeugen 
G.48 Retentionsfunktion erhalten, Hochwasserrisiken mindern 
 
Entsprechend G.18 Regionalplan Köln soll bei Planungen und Maßnahmen der regio-
nalplanerisch festgelegte Freiraum als überörtliches, möglichst zusammenhängendes, 
durchgängiges und funktional verbundenes System erhalten und entwickelt werden. 
Dabei ist auch die Funktionsfähigkeit des Freiraums als Raum für Land- und Forstwirt-
schaft und für weitere wirtschaftliche Betätigungen - letzteres umfasst die

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 32  
Deponienutzung - zu berücksichtigen. Da es sich bei einem Deponiestandort regional-
planerisch um eine Freiraumnutzung handelt ist diese auch mit G.19 Regionalplan 
Köln vereinbar.  
In Bezug auf UZVR wird ergänzend zu den Ausführungen zu Grundsatz 7.1- 3 LEP 
NRW (vgl. Kapitel 3.3) hinsichtlich G.20 Regionalplan Köln darauf hingewiesen, dass 
es sich um eine punkthafte Infrastruktur handelt. Diese haben grundsätzlich eine ge-
ringere Zerschneidungswirkung als linienhafte Infrastrukturen. Eine großräumige Bar-
rierewirkung mit negativen Auswirkungen auf die Funktion des UZV R ist durch den 
Deponiestandort nicht zu erwarten ( s. Erläuterungskarte F1 UZVR -  Regionalplan 
Köln). 
Von der nachgelagerten Fachplanung soll gemäß G. 22 Regionalplan Köln  berück-
sichtigt werden, dass erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Sicherung 
und Entwicklung von regionalen Freiraumfunktionen unterstützen. Die derzeitigen Pla-
nungen sehen vor, dass der Eingriff vor Ort -  innerhalb des als Rekultivierungsziel 
festgelegten BSN - kompensiert wird. Insofern wird der Grundsatz berücksichtigt.  
Hinsichtlich der Vorgabe in G.23 und G.24 Regionalplan Köln, die Funktionen von Bö-
den zu erhalten, wird auf die Ausführungen zu Grundsatz 7.1- 4 LEP NRW verwiesen 
(vgl. Kapitel 3.3). Die Erläuterungskarte F2 Schutzwürdige Böden - Regionalplan Köln 
weist in dem betroffenen Bereich keine Böden mit sehr hoher oder hoher Funktionser-
füllung für die dort differenzierten Bodenfunktionen aus. Im Übrigen erfolgt die Inan-
spruchnahme möglichst flächensparsam und -schonend. 
Im Rahmen der Regionalplanänderung wird ein gemäß Z.19 Regionalplan Köln als 
Vorranggebiet festgelegtes BSN  zurückgenommen, da eine Beeinträchtigung der 
Funktionen des BSN durch die Deponieplanung nicht ausgeschlossen werden kann 
und die Voraussetzungen für die im Ziel formulierten Ausnahmen zur Inanspruch-
nahme nicht erfüllt sind. Insofern ist zur regionalplanerischen Sicherung des Deponie-
standorts eine neue planerische Abwägung im Rahmen der Regionalplanänderung er-
forderlich.  
Die derzeitige BSN Festlegung erfolgte im Rahmen des Neuaufstellungsprozesses 
des Regionalplans Köln auf Grundlage des Fachbeitrags des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln (s. LANUK

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 33  
2020). Dieser weist etwa die Hälfte des Änderungsbereichs -  süd-östlicher Teil -  als 
Fläche mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund aus (Objektkennung: 
VB-K-5210-026). Es handelt sich um „Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner 
und Darscheider Baches“ mit dem Schutzziel des Erhalts der naturverträglichen, nach-
haltig genutzten Grünlandflächen. Die Biotopverbundfläche wurde unter landesweiten 
und regionalen Aspekten als Kernbereich des Biotopverbunds mit einer hohen Schutz-
würdigkeit bewertet, der im regionalen Biotopverbund eine herausragende Bedeutung 
zukommt (LANUK 2020). Die übrigen Teilbereiche wurden entsprechend des regional-
planerischen Maßstabs ebenfalls weitestgehend als BSN festgelegt, obwohl diese 
keine spezifisch ausgewiesene Bedeutung für den Biotopverbund haben.  
Vor dem Hintergrund des abfallwirtschaftlich festgestellten Bedarfs , der grundsätzli-
chen Eignung des Bereichs für die Deponienutzung und unter Berücksichtigung der 
Planungsalternativen entspricht die Festlegung als Bereich für Aufschüttungen und 
Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Abfalldeponie dem regionalplanerischen 
Vorsorge- bzw. Sicherungsauftrag. Gleichzeitig wird durch das festgelegte Rekultivie-
rungsziel BSN sichergestellt, dass die ursprünglich gesicherte Freiraumfunktion in Be-
zug auf den Biotopverbund wiederherstellt wird. Das im Fachbeitrag des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege festgehaltene (empfohlene) Schutz- und Entwicklungs-
ziel für den Biotopverbund kann bei der Rekultivierung im Rahmen der Fachplanung 
aufgegriffen und konkretisiert werden.    
Da es sich insofern lediglich um eine temporäre „Zurücknahm e“ des BSN handelt, ist 
die Regionalplanänderung aus raumordnerischer Sicht vertretbar. Darüber hinaus ist 
das als Rekultivierungsziel festgelegte BSN  flächenmäßig größer als das bisherige 
BSN, denn auch die bisher als BSLE festgelegten Flächen des Änderungsbereich wer-
den mit dem Rekultivierungsziel BSN festgelegt. Demnach handelt es sich auch um 
einen quantitativen Zugewinn (ca. 0,7 ha) für den Biotopverbund.  
Z. 20 Regionalplan Köln richtet sich an die nachgelagerte Landschaftsplanung bzw. 
die für die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zuständigen fachlichen Stel-
len. Diese haben den Auftrag, die für den regionalen Biotopverbund bedeutsamen 
Kernflächen, Verbindungsflächen und - elemente innerhalb der BSN durch geeignete 
Instrumente der Fachplanung zu  sichern und zu entwickeln. Im vorliegenden Fall er-
folgt die konkrete Umsetzung des regionalplanerisch festgelegten Rekultivierungsziels

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
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in Abstimmung mit der UNB des RSK im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungs-
verfahrens.   
Im Westen des Vorhabenbereichs ist ein untergeordneter Teil gemäß G.29 Regional-
plan Köln als BSLE festgelegt. Im Rahmen der Änderung wird dieses Vorbehaltsgebiet 
zurückgenommen. Hinsichtlich der Rechtfertigung wird auf die Ausführungen zur In-
anspruchnahme des BSN (s.o) verwiesen. Der zurückgenommene Bereich wird künftig 
ebenfalls als Rekultivierungsziel BSN festgelegt. Das hat zur Folge, dass perspekti-
visch im Vergleich zur aktuellen Raumfunktion BSLE mit Blick auf den angestrebten 
„Schutz der Landschaft“ mit einer Aufwertung zu rechnen ist. 
Der Grundsatz des Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzflächen gemäß G.31 Regio-
nalplan Köln wird in dem Rahmen der Regionalplanänderung zurückgestellt. Dies ist 
vor dem Hintergrund der Erforderlichkeit des Deponiestandorts raumordnerisch ver-
tretbar. Ergänzend zu den Ausführungen zu Grundsatz 7.5- 1 NRW (vgl. Kapitel 3.3) 
wird darauf hingewiesen, dass der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche nur lokal be-
grenzt ist. Aufgrund des Parzellenzuschnitts wird die landwirtschaftliche Nutzbarkeit 
der umgebenden Flächen nicht eingeschränkt. Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen 
werden im Rahmen der Rekultivierung auf den in Anspruch genommenen Flächen 
umgesetzt. Insofern kommt es nicht zu einer Doppelbelastung in Bezug auf die Inan-
spruchnahme landwirtschaftliche Flächen. Vor diesem Hintergrund ist auch zu recht-
fertigen, dass es sich um agrarstrukturell bedeutsame Flächen gemäß G.32 Regional-
plan Köln handelt (s. A3 Erläuterungskarte F4 Landwirtschaft Regionalplan Köln). Hin-
sichtlich der Berücksichtigung von G.33 Regionalplan Köln wird auf die Ausführungen 
zu Grundsatz 7.5-2 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) verwiesen. 
Hinsichtlich des regionalplanerischen Schutzes von Oberflächengewässern gemäß 
Z.25 und G.43 Regionalplan Köln wird darauf verwiesen, dass keine direkte Betroffen-
heit innerhalb des Änderungsbereichs vorliegt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen 
zu Grundsatz 7.4-1 LEP NRW und Grundsatz 7.4-2 LEP NRW verwiesen (s. Kapitel 
3.3). In Bezug auf die Berücksichtigung potentieller Überflutungsgefahren und des Er-
halts von Retentionsfunktionen gemäß G.47 und G.48 Regionalplan Köln wird auf die 
Ausführungen zum BHRW verwiesen (vgl. Kapitel 3.2).

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 35  
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des Regionalplans in Bezug auf das Kapitel 4 „Freiraum“ beachtet bzw. berück-
sichtigt. 
Kap. 5 Infrastruktur 
5.3 Entsorgungsinfrastruktur 
Z.37 Standorte für Abfalldeponien sichern 
Z.38 Neue Standorte für Deponien raumverträglich steuern 
G.60 Flächeninanspruchnahme für neue Standorte für Deponien reduzieren 
Z.39 Deponiestandorte rekultivieren und wiedernutzbar machen 
 
Neue Standorte für erforderliche Abfalldeponien sind gemäß Z.37 i.V.m. Z.38 Regio-
nalplan Köln als Vorranggebiet festzulegen. Planungen und Maßnahmen, die mit der 
Funktion Abfallentsorgung nicht vereinbar sind, sind auszuschließen. Die Festlegung 
der geplanten DK-0-Deponie erfolgt trotz der Flächeninanspruchnahme von unter 10 
ha, da dies im begründeten Einzelfall aufgrund der Raumbedeutsamkeit geboten ist 
und die Deponie mit der bisherigen Schutz- und Nutzfunktion des Regionalplans nicht 
vereinbar ist (vgl. Kapitel 1.3).  
Hinsichtlich der Erforderlichkeit des Standorts wird auf die Ausführungen zu Ziel 8.3-1 
LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) verwiesen. Die abschließende standortbezogene Begrün-
dung der Notwendigkeit einzelner Deponien oder Deponieerweiterungen erfolgt im 
Rahmen des jeweiligen abfallwirtschaftlichen Fachverfahrens. 
In Bezug auf die Standorteignung sind neben abfalltechnischen Anforderungen poten-
tielle Konflikte mit anderen Raumnutzungen bzw. -funktionen zu beachten und aus 
Vorsorgegründen zu vermeiden. Die Deponienutzung entspricht nicht der bisher regi-
onalplanerisch festgelegten Freiraumfunktion. Da es sich aber um eine temporäre Nut-
zung handelt und die ursprüngliche Funktion im Rahmen der angestrebten Rekultivie-
rung wieder hergestellt und potentiell verbessert wird, werden Nutzungskonflikte ver-
mieden und unzumutbare Beeinträchtigungen ausgeschlossen
  (s. Planunterlage Teil 
D – Umweltbericht). 
Beeinträchtigungen von gegenüber Immissionen empfindlichen Nutzungen, wie 
Wohnnutzungen und Erholungsbereichen sind aufgrund der Lage und dem Abstand

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 36  
zu vorhandenen Siedlungsstrukturen nicht zu befürchten. Die im Abstandserlass NRW 
enthaltenen Abstände werden eingehalte n. Im Rahmen des abfallrechtlichen Zulas-
sungsverfahrens wurde ein Gutachten zu Geräuschemissionen und - immissionen er-
stellt (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Das Ergebnis zeigt, dass 
die Schallimmissionen während der Betriebszeiten an allen relevanten Immissionsor-
ten weit unter den zulässigen Richtwerten liegen. Weitergehende Maßnahmen zur 
Konfliktminimierung können, sofern erforderlich, im Rahmen des abfallwirtschaftlichen 
Fachverfahrens umgesetzt werden. Hinsichtlich einer möglichst raum- und umweltver-
träglichen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz wird auf die Ausführungen zu 
Ziel 8.3-3 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) verwiesen. 
Entsprechend G.60 Regionalplan Köln soll die Flächeninanspruchnahme für neue 
Standorte für Deponien möglichst reduziert werden. Von Seiten des Vorhabenträgers 
wurde eine Alternativenprüfung durchgeführt. Dabei wurden auch bereits bestehende 
Abfalldeponien oder bereits abfallwirtschaftlich vorbelastete Flächen geprüft. Im Er-
gebnis konnten unter Berücksichtigung der fachlichen Anforderungen an Deponie-
standorte und dem Grundsatz der entstehungsortnahen Abfallbeseitigung keine aus-
reichenden Deponiekapazitäten auf vorhandenen abfallwirtschaftlich genutzten Flä-
chen gefunden werden, sodass ein neuer Deponiestandort pl anerisch gerechtfertigt 
ist. Darüber hinaus soll im Rahmen des abfallwirtschaftlichen Fachverfahren bei der 
konkreten Umsetzung auf eine möglichst sparsame Flächeninanspruchnahme hinge-
wirkt werden. 
Um eine möglichst hochwertige Rekultivierung bereits auf E bene des Regionalplans 
vorzugeben wird der Deponiestandort trotz der geringen Flächeninanspruchnahme 
nicht nur mit einem vorhabenbezogenen Planzeichen (Plansymbol: Abfalldeponie) ge-
sichert, sondern es wird gemäß Z.39 Regionalplan Köln als Folgenutzung die anzu-
strebende Freiraumfunktion BSN innerhalb des Bereichs für Aufschüttungen und Ab-
lagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie festgelegt. Die regionalplanerisch 
vorgegebene Rekultivierung bzw. Wiedernutzbarmachung fügt sich damit in die um-
gebende Raumstruktur ein. Im Rahmen der nachfolgenden Fachplanung ist sicherzu-
stellen, dass die Rekultivierung möglichst zeitnah nach Beendigung der Ablagerungs-
phase zu beginnen hat und, sofern technisch und betrieblich möglich, bereits für

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 37  
Teilabschnitte durchzuführen ist, um die umweltbezogenen Auswirkungen der Depo-
nie zu minimieren. 
Weitergehende Konkretisierungen hinsichtlich der Rekultivierung sind auf Ebene der 
Regionalplanung nicht möglich. Die Konkretisierung im Rahmen eines naturschutz-
rechtlichen Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) oder die Einbindung der Fläche in 
Naturschutzprojekte wie „chance7“ obliegt den nachgelagerten Planungs- und Geneh-
migungsebenen.  
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds-
ätze des Regionalplans in Bezug auf das Kapitel 5 „Infrastruktur“ beachtet bzw. be-
rücksichtigt. 
Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) 
 
Der Regelungsgegenstand des TP NR ist durch die Regionalplanänderung nicht be-
rührt. Insofern sind keine regionalplanerischen Festlegungen des TP NR betroffen.   
Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien  
 
Der Regelungsgegenstand des TP EE ist durch die Regionalplanänderung nicht be-
rührt. Insofern sind keine regionalplanerischen Festlegungen des TP EE betroffen.   
3.5 Raumordnerische Gesamtbewertung 
Die Regionalplanänderung trägt nach aktuellem Kenntnisstand den Erfordernissen der 
Raumordnung Rechnung. Der Umwandlung des bestehenden AFAB mit den Frei-
raumfunktionen BSN und BSLE in einen Bereich für Aufschüttungen und Ablagerun-
gen mit der Zweckbindung Abfalldeponie mit dem Rekultivierungsziel AFAB und der 
Freiraumfunktion BSN ist vor dem Hintergrund des abfallwirtschaftlichen Bedarfs und 
der langfristigen Wiederherstellung der Freiraumfunktionen unter Abwägung der zur 
Verfügung stehenden Planungsalternativen und unter Berücksichtigung des zeitlichen 
Planungshorizonts begründbar und gerechtfertigt. Die raumordnerischen Ziele und 
Grundsätze werden, wie dargelegt, beachtet bzw. berücksichtigt.

01. Änderung - Regionalplan Köln   Planunterlage Teil C 
 
 
  Seite 38  
4 Quellenangaben 
RSAG 2023: Abfallwirtschaftskonzept für den Rhein- Sieg-Kreis - Teil 2 Boden- und 
Bauschuttkonzept;https://www.rsag.de/fileadmin/downloads/sonstiges/abfallwirt-
schaftskonzept-teil2-boden-bauschutt-konzept.pdf ( zuletzt abgerufen am 15.05.2026)  
Land NRW 2026a: Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten 
(HWRK); https://www.hochwasserkarten.nrw.de/ (zuletzt abgerufen am 20.05.2026) 
BKG 2026: Hinweiskarte Starkregengefahren; https://www.geopor-
tal.de/map.html?map=tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw ( zuletzt abgerufen am 
20.05.2026) 
Hennef 2026: Starkregen und Hochwasser: Vorsorge; https://www.hennef.de/stadtbe-
triebe/starkregen-und-ueberflutung/ ( zuletzt abgerufen am 20.05.2026)  
LANUK 2020: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Pla-
nungsregion des Regierungsbezirks Köln; https://www.fachbeitrag-natur-
schutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachbeitraege/koeln ( zuletzt abgerufen am 20.05.2026)  
GD.NRW 2025 : 50 Bodenkarte von NRW 1:50.000; https://www.geopor-
tal.nrw/app.html?lang=de#/datasets/iso/AB0F265C-DABE-4BCD-869A-
D97DC328C141 ( zuletzt abgerufen am 20.05.2026)

Sitzungsvorlage RR (5. Planunterlage Teil E Beteiligtenliste)

7944 Zeichen

Bezirksregierung Köln | 50606 Köln
Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de
01. Änderung Regionalplan Köln
Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach
Az:  32-2025-0134545
Textliche Festlegungen
Stand AufstellungsbeschlussBeteiligtenliste
01. Änderung Regionalplan Köln 
Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach
Az: 32-2025-0134545
Planunterlage Teil E

Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren     
Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 1000 
Eisenbahn-Bundesamt 
Außenstelle Köln Sb1 
Werkstattstraße 102 
 
50733 Köln 
Nr: 1001 
Landeseisenbahnverwaltung 
Nordrhein-Westfalen 
Werkstattstraße 102 
 
50733 Köln 
Nr: 2000 
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz 
und Dienstleistungen der Bundeswehr 
Referat Infra I 3 
Fontainengraben 200 
 
53123 Bonn 
Nr: 2001 
Bundespolizeipräsidium 
Abteilung 7 
Referat 71 - Rechtsangelegenheiten 
Heinrich-Mann-Allee 103 
 
14473 Potsdam 
Nr: 3000 
Oberfinanzdirektion NRW 
Bauabteilung 
Albersloher Weg 250 
 
48155 Münster 
Nr: 3001 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
Träger öffentlicher Belange (NRW) 
Fontanestr.4 
 
40470 Düsseldorf 
Nr: 4001 
Landschaftsverband Rheinland 
Kennedy-Ufer 2 
 
50679 Köln 
Nr: 4002 
Landschaftsverband Rheinland 
Amt für Denkmalpflege 
im Rheinland 
Ehrenfriedstr. 19 
 
50259 Pulheim

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 4003 
Landschaftsverband Rheinland 
Amt für Bodendenkmalpflege im 
Rheinland 
Endenicher Str. 133 
 
53115 Bonn 
Nr: 5000 
Direktor der 
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle f. Agrarstruktur 
Rütger-von-Scheven-Sr. 44 
 
52349 Düren 
Nr: 6002 
Landwirtschaftskammer NRW 
Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis 
Gartenstraße 11 
 
50765 Köln 
Nr: 6010 
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 
Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz 
 
56010 Koblenz 
Nr: 7003 
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt 
Rhein-Sieg-Erft 
Krewelstraße 7 
 
53783 Eitorf 
Nr: 8000 
Bezirksregierung Arnsberg 
Abteilung Bergbau und Energie 
NRW 
Goebenstr. 25 
 
44135 Dortmund 
Nr: 9000 
Geologischer Dienst NRW 
- Landesbetrieb - 
De-Greiff-Straße 195 
 
47803 Krefeld 
Nr: 10000 
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und 
Eisenbahnen 
Tulpenfeld 4 
 
53113 Bonn

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 10001 
Bundesnetzagentur, Referat 226 „Richtfunk, Flugfunk, Navigations- und 
Ortungsfunk 
Fehrbelliner Platz 3 
 
10707 Berlin 
Nr: 11000 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 
Deichmanns Aue 31-37 
 
53179 Bonn 
Nr: 12000 
Landesbüro der Naturschutzver- 
bände NRW 
Ripshorster Straße 306 
 
46117 Oberhausen 
Nr: 13000 
Regionaldirektion NRW 
der Bundesagentur für Arbeit 
Josef-Gockeln-Straße 7 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 15001 
Deutscher Beamtenbund 
NRW 
Ernst-Gnoß-Straße 24 
 
40219 Düsseldorf 
Nr: 16000 
LandesSportBund NRW e.V. 
Friedrich-Alfred-Allee 25 
 
47055 Duisburg 
Nr: 17003 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung 
Rhein-Berg 
Albertstraße 22 
 
51643 Gummersbach 
Nr: 18000 
Die Autobahn GmbH des Bundes 
Niederlassung Rheinland 
Willy-Brandt-Platz 2 
 
47805 Krefeld 
Nr: 18003 
Fernstraßen-Bundesamt 
Friedrich-Ebert-Straße 72-78 
 
4109 Leipzig

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 19001 
Bau- und 
Liegenschaftsbetrieb NRW 
Niederlassung Köln 
Domstraße 55-73 
 
50668 Köln 
Nr: 20000 
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / 
Gleichstellungsstellen NRW 
Kasernenstr. 6 
 
40213 Düsseldorf 
Nr: 22000 
Landesamt für Natur, Umwelt 
und Klima NRW 
Fachbereich 22 
Leibnizstr. 10 
 
45659 Recklinghausen 
Nr: 22001 
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen 
Leibnizstr. 10 
 
45659 Recklinghausen 
Nr: 22002 
Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen 
Gesundheitscampus 10 
 
44801 Bochum 
Nr: 127000 
Kreis Euskirchen 
Jülicher Ring 32 
 
53879 Euskirchen 
Nr: 151000 
Bundesstadt Bonn 
Berliner Platz 2 
 
53103 Bonn 
Nr: 152000 
Rhein-Sieg-Kreis 
Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg 
Nr: 156000 
Gemeinde Eitorf 
Markt 1 
 
53783 Eitorf

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 157000 
Stadt Hennef 
Stadtplanung und -entwicklung 
Frankfurter Straße 97 
 
53773 Hennef (Sieg) 
Nr: 158000 
Stadt Königswinter 
Drachenfelsstraße 9-11 
 
53639 Königswinter 
Nr: 162000 
Gemeinde Neunkirchen- 
Seelscheid 
Hauptstraße 78 
 
53819 Neunkirchen-Seelscheid 
Nr: 165000 
Gemeinde Ruppichteroth 
Rathausstr. 18 
 
53809 Ruppichteroth 
Nr: 166000 
Stadt St. Augustin 
Markt 1 
 
53757 St. Augustin 
Nr: 167000 
Kreisstadt Siegburg 
Planungs- u. Bauaufsichtsamt 
Nogenter Platz 10 
 
53721 Siegburg 
Nr: 172000 
Stadt Köln 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Willy-Brandt-Platz 2 
 
50679 Köln 
Nr: 174000 
Rhein-Erft-Kreis 
Willy-Brandt-Platz 1 
 
50126 Bergheim 
Nr: 185000 
Oberbergischer Kreis 
Moltkestraße 34 
 
51643 Gummersbach

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 199000 
Rheinisch-Bergischer-Kreis 
Am Rübezahlwald 7 
 
51469 Bergisch Gladbach 
Nr: 263000 
Wahnbachtalsperrenverband 
Siegelsknippen 
 
53721 Siegburg 
Nr: 264000 
Wasserverband 
Rhein-Sieg-Kreis 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1 
 
53721 Siegburg 
Nr: 265000 
Wasserbeschaffungsverband 
Thomasberg 
Siebengebirgsstr. 150 
 
53639 Königswinter 
Nr: 282000 
Industrie- u. Handelskammer 
Bonn/Rhein-Sieg 
Bonner Talweg 17 
 
53113 Bonn 
Nr: 285000 
Handwerkskammer zu Köln 
Heumarkt 12 
 
50667 Köln 
Nr: 329000 
Struktur- und 
Genehmigungsdirektion Nord 
Referat 41 
Stresemannstraße 3-5 
 
56068 Koblenz 
Nr: 330000 
Planungsgemeinschaft 
Mittelrhein-Westerwald 
Stresemannstraße 3-5 
 
56068 Koblenz 
Nr: 331000 
Kreis Ahrweiler 
Untere Landesplanungsbehörde 
Wilhelmstraße 24-30 
 
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 336000 
Kreis Altenkirchen 
Regional- und Landesplanung 
Parkstraße 1 
 
57610 Altenkirchen 
Nr: 340000 
Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld 
Rathausstraße 13 
 
57610 Altenkirchen 
Nr: 341000 
Kreis Neuwied 
Planung Kreisentwicklung 
Wilhelm-Leuschner-Straße 9 
 
56564 Neuwied 
Nr: 342000 
Verbandsgemeinde 
Asbach 
Flammersfelder Straße 1 
 
53567 Asbach 
Nr: 343000 
Verbandsgemeinde 
Unkel 
Fachbereich 2 
Linzerstr. 4 
 
53572 Unkel 
Nr: 426000 
Architektenkammer NW 
Zollhof 1 
 
40221 Düsseldorf 
Nr: 440000 
DB Netz AG 
Regionalbereich West 
Hansastraße 15 
 
47058 Duisburg 
Nr: 442000 
go.Rheinland GmbH / VRS GmbH 
Deutzer Allee 4 
 
50679 Köln 
Nr: 443001 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein 
An der Münze 8 
 
50668 Köln

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 444000 
Bezirksregierung Düsseldorf 
Dezernat 26, Luftverkehr 
Am Bonneshof 35 
 
40474 Düsseldorf 
Nr: 492000 
Deutscher Wetterdienst 
Referat Liegenschaftsmanagement 
Frankfurter Straße 135 
 
63067 Offenbach 
Nr: 602000 
Amprion GmbH 
Unternehmenskommunikation 
Robert-Schuman-Straße 7 
 
44263 Dortmund 
Nr: 704000 
RSAG 
Rhein-Sieg Abfallwirtschafts- 
gesellschaft mbH 
Pleiser Hecke 4 
 
53721 Siegburg 
Nr: 705000 
Deichverband 
Untere Sieg 
c/o Stadtverwaltung Troisdorf 
Kölner Straße 176 
 
53840 Troisdorf 
Nr: 734000 
Region Köln-Bonn e.V. 
Rheingasse 11 
 
50676 Köln 
Nr: 920000 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 25 
Zeughausstraße 2-8 
 
50667 Köln 
Nr: 921000 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 33 
Scheidtweilerstraße 4 
 
50933 Köln 
Nr: 922000 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 35 
Scheidtweilerstraße 4 
 
50933 Köln

Bet.-Nr. Name des Beteiligten 
 
Nr: 923000 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 37 
Scheidtweilerstraße 4 
 
50933 Köln 
Nr: 924000 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 51 
Zeughausstraße 2-8 
 
50667 Köln 
Nr: 925000 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 53 
Zeughausstraße 2-8 
 
50667 Köln 
Nr: 926000 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 54 
Zeughausstraße 2-8 
 
50667 Köln 
Nr: 927000 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 52 
Zeughausstraße 2-8 
 
50667 Köln

Sitzungsvorlage RR (1. Planunterlage Teil A Textliche Festlegungen)

6695 Zeichen

Bezirksregierung Köln | 50606 Köln
Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de
01. Änderung Regionalplan Köln
Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach
Az:  32-2025-0134545
Textliche Festlegungen
Stand AufstellungsbeschlussTextliche Festlegungen
01. Änderung Regionalplan Köln 
Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach
Az: 32-2025-0134545
Planunterlage Teil A

Standort Zweckbindung Plansymbol
Aldenhoven
Aufschüttungen und Ablagerungen mit der 
Zweckbindung Abfalldeponie
Bedburg (2 Standorte)
Bonn
Bornheim
Erkelenz
Erftstadt
Eschweiler (2 Standorte)
Frechen
Gangelt
Geilenkirchen
Gummersbach
Heinsberg (2 Standorte)
Hennef
Hückeswagen
Hürtgenwald
Standorte für Abfalldeponien sind als Vorranggebiete festgelegt.  
 
Sie dienen der Sicherung der zur Entsorgung von Abfällen erforderlichen 
Deponiestandorte.  
 
Planungen und Maßnahmen, die mit der Funktion Abfallentsorgung nicht 
vereinbar sind, sind auszuschließen. 
 
Sie dienen der Sicherung der zur Entsorgung von Abfällen erforderlichen 
Deponiestandorte.
Standorte für Abfalldeponien sichernZ.37
Entwurf Textliche Festlegungen
Stand: Aufstellungsbeschluss (Juli 2026)
Beschreibung: Ergänzung des Standorts „Hennef“ in der T abelle zu Z.37; redaktionelle Korrektur 
der Dopplung in der Zielformulierung zu Z.37; Ergänzung des Standorts in der Erläuterungskarte I1 
Entsorgungsinfrastruktur als Symbol „Abfalldeponie - Ablagerungsphase, in Planung“ und in dem Bei-
blatt zur Erläuterungskarte; redaktionelle Korrektur der Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfrastruk-
tur in Bezug auf die Kennzeichnung des von der Bekanntmachung ausgenommenen Standorts 
 
Hinweis: Änderungen sind rot gekennzeichnet

Hürth
Inden
Kerpen (2 Standorte)
Köln (11 Standorte)
Leverkusen
Lindlar 
Mechernich (2 Standorte)
Niederzier
Nörvenich
Overath
Sankt Augustin
Swisttal
Swisttal/Euskirchen
Titz
T roisdorf 
Wassenberg

Abwasserbehandlungs- und reinigungsanlagen
Abfallbehandlungsanlagen
Land NRW (2025) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Regionalplan Köln
Regionalplan Köln
I1
Entsorgungsinfrastruktur
Fließgewässer
Staatsgrenze
Siedlungsraum
Landes-/Bezirks-/Kreisgrenze
Regierungsbezirk Köln
Stilllegungsphase
Ablagerungsphase, in Planung
Entsorgungsinfrastruktur
Abfalldeponien
N
Maßstab 1:400.000
Erläuterungskarten A4
Für die Nummerierung und Bezeichnungen der Standorte 
siehe folgende Beiblätter.
Stand: September 2025
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Köln
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Heinsberg
Rhein-Erft-Kreis
Oberbergischer Kreis
Städteregion Aachen
Bonn
Rheinisch-Bergischer
Kreis
Leverkusen
1 5
4
7
3
11
10
6
8
2
911
5
18
12
45
38
13 35
30
31
29 39
15
28
19
1
41
24
42
7
22
14
27
32
3
36
25
34
37
10
40
4
26
43
9
23
33
2
44
21
20
16
17
6
8
5
1
2
6
7
3
4
Belgien
Niederlande
Eupen
Heerlen
Roermond Mönchengladbach
Viersen
Neuss
Düsseldorf
Mettmann
Wuppertal
Solingen Remscheid
Schwelm
Lüdenscheid
Bereich Garzweiler
(ohne Festlegungen)
Bereich Hambach
(ohne Festlegungen)
X Von Bekanntmachung ausgenommen gem. § 19 Abs. 
7 LPlG NRW (Erlass MWIKE Az.: 51.12.03.04-000006-
2025-0005108)
46
X
X

Nr. Standort Bezeichnung
Ablagerungsphase und/oder Planung für Neuerrichtung, Erweiterung bzw. Wiederinbetriebnahmen
1 Aldenhoven Boden-/Bauschuttdeponie Aldenhoven Jungbluth, Deponie Julia
2 Bedburg (1) Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler
3 Bedburg (2) Kraftwerkreststoffdeponie Fortuna
4 Erftstadt Gewerbeabfalldeponie Rhiem 
5 Eschweiler (1) Kraftwerksreststoffdeponie Inden II
6 Geilenkirchen N.N (Planung)
7 Heinsberg (1) Klärschlammhochdeponie Veolia Industriepark Deutschland GmbH
8 Heinsberg (2) N.N. (Planung)
46 Hennef Deponie Vierwinden
9 Hückeswagen Bodendeponie Großenscheidt
10 Hürtgenwald Siedlungsabfalldeponie Hürtgenwald-Horm
11 Hürth Siedlungsabfalldeponie Vereinigte Ville, SAD Knapsack, Kraft -
werksreststoffdeponie Vereinigte Ville
12 Kerpen (1) Siedlungsabfalldeponie Haus Forst
13 Köln (1) Deponie Am Wiemersgrund
14 Leverkusen Sonderabfalldeponie Leverkusen-Bürrig
15 Lindlar Zentraldeponie Leppe
16 Mechernich N.N. (Planung)
17 Niederzier N.N. (Planung)
18 Nörvenich Deponie Nörvenich
19 Sankt Augustin Siedlungsabfalldeponie Sankt Augustin, Klärschlamm- und  
Mineralstoffdeponie Sankt Augustin
20 Swisttal N.N. (Planung)
21 Swisttal/Euskirchen N.N. (Planung)
22 Titz Inertstoffdeponie Polder 3, Intertstoffdeponie Noah
23 T roisdorf Sonderabfalldeponie T roisdorf
Regionalplan Köln
Regionalplan Köln
I1
EntsorgungsinfrastrukturBeiblatt zur Erläuterungskarte 
Abfalldeponien

Regionalplan Köln
28 Frechen Rotschlammdeponie T ummelfeld, Aschedeponie T ummelfeld
29 Gangelt Siedlungsabfalldeponie Gangelt-Hahnbusch
30 Gummersbach Boden-/Bauschuttdeponie der Basalt-AG T albecke
31 Inden Kraftwerksreststoffdeponie Inden
32 Kerpen (2) Deponie Horrem
33 Köln (2) Vegla Deponie
34 Köln (3) Deponie Colonia 
35 Köln (4) KHD-Deponie
36 Köln (5) Bodenaushubdeponie DB-Kippe
37 Köln (6) Melia-Deponie
38 Köln (7) Deponie Im Merheimer Feld
39 Köln (8) Deponie T erra Kies Werk
40 Köln (9) Deponie Linder Mauspfad
41 Köln (10) Deponie Butzweiler Straße, Deponie Heckhofweg, Deponie  
T oeller, Boden- und Bauschuttdeponie der GVB
42 Köln (11) Deponie Fa. Harzheim
43 Mechernich Zentrale Mülldeponie Mechernich
44 Overath Deponie Lüderich
45 Wassenberg Siedlungsabfalldeponie Wassenberg-Rothenbach
Nr. Standort Bezeichnung
Verwertungs-, Entsorgungs-, Abfallbehandlungszentren
1 Erftstadt Verwertungszentrum Rhein-Erft-Kreis
2 Eschweiler Entsorgungszentrum Warden
3 Euskirchen Recyclinganlage Euskirchen
4 Kerpen Entsorgungszentrum Haus Forst  *
5 Leverkusen Entsorgungszentrum Bürrig
6 Lindlar Entsorgungszentrum Leppe
7 Swisttal Entsorgungszentrum Ollheim
Abfallbehandlungsanlagen
* Von Bekanntmachung ausgenommen gem. § 19 Abs. 7 LPlG NRW (Erlass MWIKE Az.: 51.12.03.04-000006-2025-0005108)
Stilllegungsphase   
24 Bonn Deponie Siebenmorgenweg
25 Bornheim Siedlungsabfalldeponie Bornheim-Hersel
26 Erkelenz Mineralstoffdeponie Holzweilerhof
27 Eschweiler (2) Zentraldeponie Alsdorf-Warden

Regionalplan Köln
Abwasserbehandlung
Nr. Standort Bezeichnung
Abwasserbehandlungs- und reinigungsanlagen
1 Aachen Aachen-Soers (Wasserverband Eifel-Rur)
2 Bergheim Bergheim Kenten (Erftverband)
3 Bergisch-Gladbach Bergisch-Gladbach (Abwasserwerk Bergisch Gladbach)
4 Düren Düren (Wasserverband Eifel-Rur)
5 Eschweiler Eschweiler-Weisweiler-ZKA (Wasserverband Eifel-Rur)
6 Euskirchen Kessenich (Erftverband)
7 Köln (1) Köln Stammheim (Stadtentwässerungsbetriebe. Köln, AöR)
8 Köln (2) Köln Langel (Stadtentwässerungsbetriebe. Köln, AöR)
9 Köln (3) Köln Wahn (Wasser- und Bodenverband Wahn)
10 Leverkusen Leverkusen-Bürrig (Wupperverband)
11 Sankt Augustin St. Augustin Menden (Stadt Sankt Augustin)

Sitzungsvorlage RR (6.2 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen)

284706 Zeichen

Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH Sparkasse KölnBonn; BIC: COLSDE33 Geschäftsführer: 
Sitz der Gesellschaft: Bonn IBAN: DE24370501980032916157 Dr. Anke Leischner-Fischer-Appelt 
HRB 10078, Amtsgericht Bonn www.baugrundgutachten.de Dipl.- Geol. Rafael Jendrusch 
 
 
 
 
 
Geologisches Gutachten 
zum Bauvorhaben 
„Errichtung einer Erddeponie” 
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
(Gemarkung Meisenbach, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73 und 75 bis 77 ) 
 GE O TE C H NI S C HE S  B Ü RO 
D R .  L E I S C H N E R  G m b H  
53229 BONN ⬧ Gartenstraße 123 ⬧ Telefon 0228/47 06 89 ⬧ Telefax 0228/46 33 84 
Auftraggeber: RSEB  
Rhein-Sieg Erddeponiebetriebe GmbH 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
Auftrag Nr. / Zeichen: 10496/rj 
Datum: 16.11.2023

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 2 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Inhalt 
1 Situation ..........................................................................  5 
2 Standortanforderungen ................................................... 5 
3 Standortbeschreibung ..................................................... 6 
4 Geplante Maßnahme ...................................................... 7 
5 Probennahme und Untersuchungsprogramm ................. 8 
6 Untersuchungsergebnisse .............................................. 9 
6.1 Geologie .........................................................................  9 
6.2 Bodenaufschlüsse ........................................................ 10 
6.2.1 Kleinrammbohrungen ................................................... 10 
6.2.2 Schürfe .........................................................................  11 
6.3 Bodenmechanische Laborversuche .............................. 11 
6.3.1 Wassergehalte .............................................................. 11 
6.3.2 Wasserdurchlässigkeit .................................................. 11 
6.3.3 Siebungen/Siebschlämmungen .................................... 12 
6.3.4 Wasseraufnahmekapazität ........................................... 13 
7 Bewertung der Ergebnisse ........................................... 13 
7.1 Geotechnik ...................................................................  13 
7.1.1 Bodenmechanik ............................................................ 13 
7.1.2 Baugrundbeurteilung .................................................... 15 
7.1.3 Hangstandsicherheit ..................................................... 16 
7.2 Hydrologie ....................................................................  16 
7.2.1 Grundwasser ................................................................ 16 
7.2.2 Hochwasser .................................................................. 18 
7.2.3 Starkregen ....................................................................  18 
7.2.4 Sickerwasser ................................................................ 19 
7.3 Schutzgebiete ............................................................... 19 
7.4 Gefährdungseinschätzung ............................................ 20 
7.5 Geologische Barriere .................................................... 21 
8 Zusammenfassende Bewertung ................................... 22 
9 Schlussbemerkung ....................................................... 23 
10 Verwendete Literatur .................................................... 24

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 3 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Dokumentation 
Anlagen 1 Lagepläne  
Anlage 1.1 Übersichtsplan  
Anlage 1.2 Detaillageplan   
Anlage 2 Zeichenerklärung  
Anlagen 3 Bohr- und Rammdiagramme 
Anlage 3.1 Bohrprofile KRB 1 bis 4 
Anlage 3.2 Bohrprofile KRB 5 bis 8,  
  Rammdiagramm DPM 7 
Anlage 3.3 Bohrprofile KRB 8 bis 12  
  Rammdiagramm DPM 11 
Anlage 3.4 Bohrprofile KRB 13 bis 16 
  Rammdiagramm DPM 13 
Anlagen 4 Schurfprofile  
Anlage 4.1 Schürfe 1 und 2 
Anlage  4.2 Schürfe 3 und 4 
Anlage  4.3 Schürfe 5 und 6 
Anlagen 5 Laborversuche 
Anlagen 5.1 Wassergehalte 
Anlagen 5.2 Wasseraufnahmekapazität nach ENSLIN 
Anlage  5.2.1 Probe 10496_3 .4 
Anlage 5.2.2 Probe 10496_7.2 
Anlagen 5.3 Schlämmung Probe 10496_14.2 
Anlagen 5.4 Siebschlämmungen 
Anlage 5.4.1 Probe 10496_4.2 
Anlage 5.4.2 Probe 10496_6.3 
Anlage 5.4.3 Probe 10496_11.2

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 4 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Anlage 5.4.4 Probe 10496_12.2 
Anlage 5.5 Siebung Probe 10496_13.3 
Anlagen 6 kf-Wert -Bestimmung 
Anlage 6.1 Probe S1 (Schurf 1) 
Anlage 6.2 Probe S2 (Schurf 2) 
Anlage 6.3 Probe S3 (Schurf 3) 
Anlage 6.4 Probe S4 (Schurf 4) 
Anlage 6.5 Probe S5 (Schurf 5) 
Anlage 6.6 Probe S6 (Schurf 6) 
Anlage  7 Profilschnitte 
Anlage 8 Fotodokumentation der Bohraufschlüsse

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 5 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
1 Situation  
Die RSEB Rhein-Sieg Erddeponiebetriebe  GmbH plant in Hennef-
Meisenbach die Errichtung einer neuen Erddeponie. Der Ortsteil liegt 
rechtsrheinisch, im äußersten Südosten der etwa 11 km entfernten Stadt 
Hennef, im Anstieg vom Siegtal im Norden zum Westerwald im Süden 
(vgl. Anl. 1.1).  
Das für die Nutzung als Erddeponie vorgesehene Grundstück befindet 
sich etwa 860 m südöstlich des Ortes Meisenbach, unmittelbar an der 
Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Es liegt in der Gemarkung Uckerath, 
auf dem Flur 26 und umfasst die Flurstücke 69, 71 bis 73 sowie 75 bis 
77. 
Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob sich der Standort zum Be -
trieb einer Deponie eignet und ob die Standortkriterien der Deponiever-
ordnung (DepV) sowie des LANUV-Arbeitsblattes 13 eingehalten wer-
den.  
Unser Büro wurde mit der Durchführung der geologischen Felderkun-
dungen, der erforderlichen Laboruntersuchungen sowie der Erstellung 
eines Geologischen Gutachtens beauftragt. 
2 Standortanforderungen  
Die grundlegende Voraussetzung bei der Errichtung einer Deponie ist 
nach § 15, Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG 2012), dass  
das Wohl der Allgemeinheit durch die Deponie nicht beeinträchtigt wird. 
Die Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere und die 
Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0 
bis III sind im Anhang 1 der Deponieverordnung aufgeführt. 
Bei der Bewertung der Eignung eines Standorts sind folgende Faktoren 
zu berücksichtigen: 
1. geologische und hydrogeologische Bedingungen des Gebietes ein-
schließlich eines permanent zu gewährleistenden Abstandes der 
Oberkante der geologischen Barriere vom höchsten zu erwartenden 
freien Grundwasserspiegel von mindestens 1 m,

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 6 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
2. besonders geschützte oder schützenswerte Flächen wie Trinkwasser- 
und Heilquellenschutzgebiete, Wasservorranggebiete, Wald- und Na-
turschutzgebiete, Biotopflächen,  
3. ausreichender Schutzabstand zu sensiblen Gebieten wie z.B. zu 
Wohnbebauungen, Erholungsgebieten,  
4. Gefahr von Erdbeben, Überschwemmungen, Bodensenkungen, Erd-
fällen, Hangrutschen oder Lawinen auf dem Gelände,  
5. Ableitbarkeit gesammelten Sickerwassers im freien Gefälle. 
Diese Faktoren werden im Folgenden für den geplanten Standort der 
Erddeponie in Hennef-Meisenbach geprüft und bewertet. 
3 Standortbeschreibung  
Das Untersuchungsgrundstück ist in Nordwest-Südost-Richtung orientiert 
und weist eine mittlere Länge von ca. 275 m und eine mittlere Breite vo n 
etwa 240 m auf. Die Gesamtfläche beträgt etwa 6,35 ha (vgl. Anl. 1.2).  
Bei dem Untersuchungsbereich handelt es sich um eine landwirtschaft-
lich genutzte Fläche, auf der sich zum Zeitpunkt der Baugrunduntersu-
chung im nördlichen Teil ein Maisfeld und im südlichen Teil eine Heuwie-
se befand. Im Nordosten wird das Untersuchungsgrundstück durch den 
Dreisteinenweg begrenzt. Im Südosten, Südwesten und Nordwesten 
schließen sich weitere landwirtschaftliche Flächen an (vgl. Bild 1). 
Die Geländeoberkante des Baufeldes weist ein Gefälle von Süden nach 
Norden in Richtung des Siegtals auf. Die maximale Höhendifferenz zwi-
schen der südlichen und der nördlichen Ecke des Grundstückes beträgt 
entsprechend der topographischen Karte etwa 16 m. Zwischen den Un-
tersuchungspunkten wurde eine maximale Höhendifferenz von 14,67 m 
eingemessen. Aus der Geländeneigung und der Breite in Nordostrich-
tung ergibt sich ein Gefälle der Geländeoberfläche von etwa 6,7 %. 
In der östlichen Grundstücksecke entspringt im Bereich des Drei Herren 
Stein-Denkmals der Krabach. Weiterhin entspringt etwa 190 m südwest-
lich des Denkmals ein namenloser Bach, der ca. 420 m westsüdwestlich 
des Grundstücks in den Meisenbach mündet. Beide Vorfluter entwässern 
die Region nach Norden in die Sieg.

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 7 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
 
Bild 1: Luftbild des Untersuchungsgrundstücks (rot) (Elwas, Bilddatum 
04.05.2023) 
Das Untersuchungsgelände liegt außerhalb von festgesetzten oder ge-
planten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten. Es befindet sich im 
Süden des Landschaftsschutzgebietes LSG-5209-0004. Unmittelbar 
nördlich des Dreisteinenweges beginnt das Naturschutzgebiet Krabachtal 
mit der Nummer SU-116. 
4 Geplante Maßnahme  
Es ist vorgesehen, auf dem Untersuchungsgelände eine Erddeponie f ür 
Bodenaushubmaterial der Deponieklasse DK0 zu errichten. Die Deponie 
ist als Halde geplant, die entsprechend dem Profilschnitt A in den Plan-
unterlagen talseitig eine Höhe von etwa 9,20 aufwiesen soll. Bergseitig 
soll die minimale Höhe der Deponie im Süden des Grundstücks etwa 
3,32 m betragen (vgl. Anl. 7). In Nordwest-Südostrichtung resultiert die 
Haldenhöhe entsprechend dem Profilschnitt C aus der vorliegenden Ge-
ländemorphologie zwischen 6,64 m im Nordwesten und 4,12 m im Süd-
osten. Die Böschungen der Deponie sind im Verhältnis 1:1,9 bis 1:2,9 
geplant (vgl. Anl. 7).

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 8 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
5 Probennahme und Untersuchungsprogramm  
Zur Erkundung der Schichtenfolge und zur Gewinnung von Bodenproben 
wurden am 04. und am 06.10.2023 durch Mitarbeiter unseres Büros die 
16 Kleinrammbohrungen KRB 1 bis 16 entsprechend DIN EN ISO 22475-
1:2006 niedergebracht. Die Bohrarbeiten wurden fotografisch dokumen-
tiert. Ausgewählte Aufnahmen von Bohrkernen sind auf der Anlage 8 
dargestellt. 
Ergänzend zu den Aufschlussbohrungen wurden drei mittelschwere 
Rammsondierung DPM 7, 11 und 13 gemäß DIN EN ISO 22476-2: 2012-
03 durchgeführt (m = 30 kg, A c = 15 cm²) durchgeführt. Die erzielten 
Schlagzahlen N10 sind dabei ein Maß für die Lagerungsdichte bei nicht-
bindigen Böden und lassen darüber hinaus Rückschlüsse über die Kon-
sistenz von bindigen Böden zu.  
Weiterhin wurden zur Erkundung sowie zur Gewinnung ungestörter Bo-
denproben mittels Ausstechzylinder sechs Baggerschürfe angelegt. 
Die Lage der Aufschlusspunkte einschließlich der Baggerschürfe ist dem 
Detaillageplan auf Anlage 1.2 zu entnehmen. Die Untersuchungsergeb-
nisse der Bodenaufschlüsse sind in Form von Bohrprofilen und Rammdi-
agrammen auf den Anlagen 3.1 bis 3.4 höhenorientiert aufgetragen. A ls 
Höhenbezugsniveau diente die Oberkante der zum Drei Herren Stein-
Denkmal führenden Treppe deren Höhe mit 0,00 m festgesetzt wurde. 
Die Lage des Bezugspunktes ist auf der Anlage 1.2 kenntlich gemacht 
worden. Die Zeichenerklärungen können der Anlage 2 entnommen wer-
den. 
Die Schurfaufnahmen sind zusammen mit Fotos in Profilen auf den An-
lagen 4.1 bis 4.6 angefügt. 
Die Entnahme von Einzelproben erfolgte aus den Kleinrammbohrungen  
während der Bohrarbeiten aus jedem Bohrmeter, beim Wechsel der Li-
thologie sowie beim Auftreten besonderer Auffälligkeiten. Insgesamt 
wurden aus den Bohrungen 52 Einzelproben entnommen. 
Im Labor wurden an 12 ausgewählten Proben die Wassergehalte be-
stimmt. Weiterhin erfolgten zur Ermittlung der Korngrößenverteilung an 
vier Proben Schlämmanalysen, eine Schlämmung und eine Siebanalyse

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 9 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
nach DIN EN ISO 17892-4. Ergänzend hierzu wurde an zwei weiteren 
Proben die Wasseraufnahmekapazität nach o.a. DIN (ENSLIN-Versuch) 
festgestellt. 
Zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit wurden die ungestörten Pro-
ben aus den sechs Baggerschürfen nach Deponieverordnung (DepV) im 
Versuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11 unter-
sucht.  
6 Untersuchungsergebnisse 
6.1 Geologie 
Das Untersuchungsgebiet befindet sich regionalgeologisch am nörd-
lichen Rand des Westerwaldes auf der östlichen Flanke des Rheinischen 
Schiefergebirges, welches durch das devonische Grundgebirge charak-
terisiert wird (Geologische Karte, Blatt 5210, Eitorf). Gekennzeichnet ist 
diese Region durch ihre NE-SW-streichenden ausgeprägten Mulden- und 
Sattelstrukturen.  
Im Bereich des Untersuchungsgebietes östlich von Meisenbach treten 
die Wahnbach-Schichten der oberen Siegen-Stufe auf, die dem Unterde-
von zuzuordnen sind. Hierbei handelt es sich um einen Tonstein, der 
schluffige und feinsandige Anteile enthält und meist geschiefert ist. Er 
besitzt eine blaugraue bis olivgrüne Färbung. Häufig sind Sandsteinzo-
nen eingeschaltet. Im Alttertiär ist der Tonschiefer tiefgründig zu einem 
weißen Ton verwittert, der als Verwitterungshorizont das kompakte 
Grundgebirge überlagert. Rötliche Einschaltungen weisen auf Braunei-
senstein hin. Das Gebirge ist im oberen Horizont zu einem braunen 
Lehmboden mit Gesteinsschutt verwittert.  
Über dem Verwitterungshorizont lagert ein holozäner Hang- und Hoch-
flächenlehm, bei dem es sich um einen sandig-tonigen Schluff handelt, 
der überwiegend steinig ist.  
Lokal tritt darüber ein zum Teil steiniger Löß auf, der aufgrund  von Ver-
witterungseinflüssen oberflächennah entkalkt und dadurch verlehmt ist.

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 10 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Als jüngste Sedimente sind die holozänen Talböden anzusehen, die im 
Bereich von Bächen abgelagert wurden. Diese bestehen aus tonig-
schluffigen Feinsandablagerungen mit Geröllen. 
6.2 Bodenaufschlüsse 
Die Ergebnisse der Kleinrammbohrungen sind auf den Anlagen 3.1 bis 
3.4 in Form von Bohrprofilen dargestellt. Die in den Schürfen 
aufgenommenen Schichtenfolgen sind auf den Anlagen 4.1 bis 4. 3 
ersichtlich.  
6.2.1 Kleinrammbohrungen 
In den Sondierungsbohrungen wurde überall eine gewachsene 
Schichtenfolge angetroffen. Sie beginnt einheitlich mit einem Mutter-
boden aus einem gering tonigen bis tonigen Schluff mit organischen 
Anteilen. Lokal sind Beimengungen an Sand oder Steinen in Kieskorn-
größe enthalten. Die Stärke des Mutterbodenhorizonts beträgt zwischen 
0,15 und 0,50 m. 
Darunter folgt ein Hanglehm, der überwiegend aus tonigem Schluff mit 
unterschiedlichen Anteilen an Steinen in Kieskorngröße und Sand 
besteht. In der Bohrung KRB 13 steht unter dem Mutterboden eine 
Wechsellagerung aus sandigem, tonigem Schluff und tonigem, 
schluffigem Sand an.  
Ab einer Tiefe zwischen 0,50 m in Bohrung KRB 1 und 3,00 m unte r 
Bohransatzpunkt in Bohrung KRB 4 wurde der stark verwitterte bis 
verwitterte Fels angetroffen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um 
Tonstein sowie Ton- und Siltstein mit untergeordneten Anteilen an 
schluffigem, z.T. tonigem Sandstein. 
Grundsätzlich nimmt der Verwitterungsgrad mit zunehmender Tiefe ab. 
Aufgrund eines mangelnden Bohrfortschritts mussten die Bohrungen in 
Tiefen zwischen 2,80 m (vgl. Bohrung KRB 1) und 4,00 m unter Flur (vgl. 
Bohrungen KRB 4 und 8) abgebrochen werden. Lediglich in der Bohrung 
KRB 11 war der Verwitterungsgrad des Felses so hoch, dass die geplan-
te Bohrendtiefe von 5,00 m unter GOK erreicht wurde.

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 11 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
6.2.2  Schürfe 
In den sechs Schürfen S1 bis S 6 zeigt sich grundsätzlich die gleiche 
Abfolge der Schichten wie in den Bohrungen (vgl. Anl. 4.1 bis 4.6). Sie 
beginnt mit einem humosen Oberboden in Stärken zwischen 0,20 (vgl. 
Schurf 5) und 0,35 m (vgl. Schurf 4), der von einem tonigen bis stark 
tonigen, etwas steinigen bis steinigen und örtlich auch gering sandigem 
Schluff unterlagert wird. In der Tiefe geht dieser in die Verwitterungszone  
des Grundgebirges in Form von steinigem und lokal gering schluffigem 
bis schluffigem Ton übergeht.  
In den Schürfen 4 und 6 wurde ein Mischboden aus tonigem Schluff  mit 
Steinanteilen aufgeschlossen. Darunter folgt, wie in den übrigen Schür-
fen, ein steinhaltiger, etwas sandiger und stark toniger Schluff.  
In Schurf 1 wurde in einer Tiefe von 0,90 m eine Felddrainage angetro f-
fen, die aus einem mit Vlies ummantelten Kunststoffrohr mit eine m 
Durchmesser von etwa DN 150 mm besteht.  
In Schurf 3 wurde ebenfalls ein Kunststoffrohr freigelegt, bei dem es sich 
vermutlich ebenfalls um ein Element der Feldrainage handelt. 
6.3 Bodenmechanische Laborversuche 
6.3.1 Wassergehalte 
Insgesamt wurden in 12 Proben aus dem Tiefenbereich 0,20 bis 2,00 m 
die Wassergehalte bestimmt. Bei den untersuchten Proben handelt es 
sich im Wesentlichen aus dem anstehenden Hanglehm, aus gering toni-
gem bis tonigem, zum Teil gering bis (fein)sandigem und steinigem 
Schluff.  
Diese haben geringe Wassergehalte mit Anteilen zwischen 13,3 und 19,3 
Gew.-% Wasser (vgl. Anl. 5.1). Vernässte Bereiche mit einer geringeren 
Zustandsform als steif wurden nicht angetroffen. 
6.3.2 Wasserdurchlässigkeit 
Zur Prüfung der Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden wurden 
im Zuge der Geländearbeiten sechs Baggerschürfe erstellt (vgl. Anl. 4) 
und an den Schurfsohlen ungestörte Bodenproben mittels Ausstechzy-

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 12 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
linder entnommen. An diesen Proben wurden durch die HTWK Leipzig 
die Durchlässigkeit im Versuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN 
ISO 17892-11 bestimmt. Entsprechend den Anforderungen der DepV 
wurde die Druckhöhe mit i = 30 gewählt. Die Ergebnisse der Laborversu-
che sind in der Tabelle 2 ersichtlich. Die Prüfprotokolle sind auf den An-
lagen 6 dargestellt. 
Tabelle 2: Ergebnisse der Durchlässigkeitsbestimmungen 
Probennummer Schurf/Tiefe (m) Bodenart kf-Wert (m/s) 
S1 0,90 Si, cl*, sa‘, gr‘ 6,7 · 10-8 
S2 0,75 Si, cl*, sa‘, gr‘ 5,8 · 10-8 
S3 0,70 Si, cl*, sa‘, gr‘ 6,8 · 10-10 
S4 0,90 Si, cl*, sa‘, co‘ 2,1 · 10-9 
S5 0,75 Si, cl*, sa‘ 1,2 · 10-8 
S6 0,70 Si, cl*, sa‘, gr‘ 4,7 · 10-9 
Der anstehende Hanglehm und Verwitterungslehm hat damit einen mitt-
leren Durchlässigkeitsbeiwert kfm von 2,41 · 10 -8 m/s und liegt damit etwa 
um den Faktor 4 unter dem in der DepV für D K0-Deponien maximal zu-
lassigem Wert von kf < 1 · 10-7 m/s. 
6.3.3 Siebungen/Siebschlämmungen  
Die Ergebnisse der Schlämmanalyse sowie der Siebschlämmungen sind 
auf den Anlagen 5.3 sowie 5.4 aufgeführt. Die Tongehalte betrag en zwi-
schen 19,4 Gew.-% in Probe 10496_6.3 und 27,3 Gew.-% in Probe 
10496_14.2, mit einem rechnerisch gemittelten Tongehalt von 
21,64 Gew.-%. Die Schlufffraktion ist insgesamt weit gestuft. Bei drei der 
sechs Proben kommt es innerhalb des Grobschluff-Bereichs von 0,02 bis 
0,063 mm Durchmesser zu einem Abflachen der Kurve. Diese Fraktion 
ist daher vor allem in den Proben 10496_ 6.3 und 10496_11.2 etwa s un-
terrepräsentiert. Der Sandanteil ist weit gestuft. Die Gesteinsreste der

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 13 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Kiesfraktion rangieren überwiegend im Bereich von 2,00 bis 6,3 mm. 
Größere Gesteinsfragmente sind vereinzelt vorhanden. 
6.3.4 Wasseraufnahmekapazität  
Die Wasseraufnahmekapazität beträgt in der Probe 10496_3.4 74,2 % 
und in der Probe 10496_7.2 68,1 Gew.-% (vgl. Anl. 5.2.1 und 5.2 .2). Bei 
beiden Proben handelt es sich um einen mittelplastischen, tonigen 
Schluff mit einer mittleren Wasseraufnahmefähigkeit. Entsprechend der 
Konsistenzzahl von 1,18 liegt der Schluff in der Probe 10496_3.4 i n einer 
halbfesten bis festen Konsistenz vor. Demgegenüber beträgt die Konsis-
tenzzahl bei der Probe 10496_7.2 1,08 und weist eine steif bis halbfe ste 
Zustandsform nach. 
7 Bewertung der Ergebnisse 
7.1 Geotechnik 
7.1.1 Bodenmechanik  
Der den Mutterboden unterlagernde Hanglehm weist überwiegend eine 
steif-halbfeste, lokal auch eine halbfeste bis feste Konsistenz auf.  
Entsprechend den Schlagzahlen in Rammsondierung DPM 13 ist der 
Feinsand im oberen Abschnitt noch mitteldicht gelagert beziehungsweise 
hat eine steife bis halbfeste Konsistenz. Ab einer Tiefe von 1,50 m unte r 
Geländeniveau geht er in eine mitteldichte bis dichte Lagerung über. 
Der unterlagernde, stark verwitterte Fels besteht überwiegend aus Ton- 
und Siltstein mit Zwischenschichten aus Silt- sowie Sandstein. Örtlich ist 
der anstehende Boden aufgrund des großen Verwitterungsgrades als 
Verwitterungslehm zu bezeichnen. Dieser weist in der Regel eine halb-
feste bis feste Zustandsform auf.   
Im Bereich von Aufschlusspunkt KRB/DPM 13 tritt überwiegend Sand-
stein auf, der eine so hohe Lagerungsdichte besitzt, dass kein weiterer 
Rammfortschritt erzielt werden konnte. Die Rammsondierung musste in 
einer Tiefe von 2,10 m unter Rammansatzpunkt eingestellt werden. 
Auch im Ton- und Siltstein nimmt der Verwitterungsgrad sukzessive ab, 
so dass die geplante Bohrendtiefe von 5,00 m unter Flur in 15 der 16

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 14 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Kleinrammbohrungen und in den drei Rammsondierungen nicht erreicht 
wurde.  
Die Bohr- und Sondierungsarbeiten mussten in Tiefen zwischen 2,10 m 
unter Geländeoberkante (GOK) in Rammsondierung DPM 13 und 4,30 m 
unter Flur in Rammsondierung DPM 11 abgebrochen werden. Lediglich 
in dem Bohrpunkt KRB 11 war der Verwitterungsgrad so groß, dass die 
Bohrung bis 5,00 m unter GOK abgeteuft werden konnte.  
Der Übergang von dem Hanglehm zum stark verwitterten Fels bezie-
hungsweise Verwitterungslehm ist in der Rammsondierung DPM 11 nicht 
deutlich abgebildet. Demgegenüber steigen die Schlagzahlen pro Dezi-
meter Eindringtiefe mit Erreichen des gering verwitterten Felses in 
Rammdiagramm DPM 11 sprunghaft an.   
Folgende Bodenkennwerte können angegeben werden: 
Schluff, gering tonig bis tonig, z.T. gering (fein)sandig, etwas steinig steif, 
steif- halbfest 
  Wichte über Wasser  = 19 – 20 kN/m³ 
  Wichte unter Wasser ‘ = 9 – 10 kN/m³ 
  Reibungswinkel ' = 27,5 – 30° 
  Kohäsion c' = 2 – 5 kN/m² 
  Steifeziffer E s = 8 – 12 MN/m² 
Schluff + Ton, gering feinsandig, etwas steinig, halbfest bis fest 
  Wichte über Wasser  = 20 – 21 kN/m³ 
  Wichte unter Wasser ‘ = 10 – 11 kN/m³ 
  Reibungswinkel ' = 25 – 27,5° 
  Kohäsion c' = 5 – 12 kN/m² 
  Steifeziffer E s = 12 – 15 MN/m² 
Fels, stark verwittert, halbfest bis fest 
  Wichte über Wasser  = 20 –21 kN/m³ 
  Wichte unter Wasser ‘ = 10 –11 kN/m³ 
  Reibungswinkel ' = 27,5 – 30° 
  Kohäsion c' = 10 – 20 kN/m² 
  Steifeziffer E s = 20 – 40 MN/m²

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 15 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Fels, verwittert,  
  Wichte über Wasser  = 21 – 22 kN/m³ 
  Wichte unter Wasser ‘ = 11 – 12 kN/m³ 
  Reibungswinkel ' = 32,5° – 35° 
  Kohäsion c' = 20 – 30 kN/m² 
  Steifeziffer E s = 60 – 100 MN/m² 
7.1.2 Baugrundbeurteilung 
Der Oberboden ist im Sinne der Bundes-Bodenschutz-Verordnung 
(BBodSchV) ein schützenswertes Gut und muss vor Ablagerung des De-
poniekörpers entfernt und seiner Funktion entsprechend verwertet wer-
den. 
Der Mutterboden ist darüber hinaus aufgrund seiner organischen Be-
standteile für die Abtragung von Bauwerkslasten nicht geeignet. Wegen 
der mikrobiellen Umsetzungsprozesse des organischen Materials, ist 
langfristig mit einem Volumenschwund zu rechnen und es sind unkontrol-
lierte Verformungen zu erwarten. 
Der Hanglehm ist bei der festgestellten mindestens steifen Zustandsform 
in der Lage die Deponielasten abzutragen. Je nach Belastung ist dabei 
mit Setzungen im Bereich von Zentimetern zu rechnen. Aufgrund der 
unterschiedlichen Stärke des Deponiekörpers von bergseitig etwa 3,32 m 
im Süden und talseitig > 9,30 m resultieren daraus deutlich divergierende 
Lasten. Diese betragen bergseitig etwa zwischen 66 und 186 kN/m². Da-
raus resultieren Setzungsdifferenzen, die über die gesamte Länge des 
Deponiekörpers im Bereich von einigen Zentimetern liegen können.  
Die auftretenden Verformungen stellen sich aufgrund der geringen W as-
serdurchlässigkeit dieser Böden erst mit zeitlicher Verzögerung ein. Auf-
grund ihrer Plastizität sind die bindigen Böden als wasserempfindlich an-
zusehen. Auf die Zufuhr von Wasser reagieren sie aufgrund des signifi-
kanten Tongehaltes mit einer verzögerten Konsistenzverschlechterung 
gegenüber einem reinen Schluffboden.

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 16 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
7.1.3  Hangstandsicherheit 
Das Untersuchungsgrundstück liegt geologisch in der Siegener Antiklina-
len, die als Teil des Rheinischen Schiefergebirges in Südwest-Nordost-
Richtung orientiert ist. Das Schichteinfallen der das Grundgebirge auf-
bauenden Sattel- und Muldenstrukturen ist hier überwiegend nach Süd-
osten gerichtet. 
Mit einem nach Norden bis Nordosten gerichteten Hanggefälle ist dieses 
etwa senkrecht zu dem Schichteinfallen gerichtet. Die Ausbildung von 
Gleitschichten innerhalb der geologischen Abfolgen ist daher nicht zu 
befürchten.  
Darüber hinaus bildet die Felsoberkante entsprechend der Bohrprofile 
auf den Anlagen 3.1 bis 3.4 mit einer Tiefenlage zwischen 0,50 und 
3,00 m ein deutliches Relief auf, wodurch der Untergrund hinsichtlich 
eines Abrutschens stabilisiert wird. 
Auch unterhalb sowie oberhalb des Grundstücks befindet sich keine 
deutlich steilere, als möglicherweise Rutschgefährdet anzusehende Mor-
phologie. Eine Gefährdung des Hanges ergibt sich demnach aus der zu 
erwartenden großräumigen Flächenlast durch den Deponiekörper nicht. 
7.2 Hydrologie 
7.2.1 Grundwasser  
Zur Zeit dieser Untersuchung wurde in keiner der Bohrungen eine 
grundwasserführende Bodenschicht angetroffen.  
Zur Beurteilung der Grundwassersituation wurde eine Grundwasser-
recherche über das ELWAS des Landesministeriums NRW für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz (LaNUV) und über das Wasserportal des 
Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt. Danach befindet sich im Umfeld 
des Untersuchungsgrundstücks keine Grundwassermessstelle.  
In der Bohrpunktkarte Deutschland  der Bundesanstalt für Geowissen-
schaften und Rohstoffe (BGR), sind im Umkreis von 5,6 km um das Un-
tersuchungsgebietes für mehrere Bohrungen Grundwasserstände doku-
mentiert. Diese liegen zwischen 10,00 m und 48,00 m unter Bohransatz-
punkt (vgl. Tabelle 1).

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 17 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Tabelle 1: Bohrpunkte mit gemessenen Grundwasserständen im Umkreis 
von Meisenbach 
Bohrloch-Nr. Entfernung/Richtung Höhe m+NHN Grundwasserspiegel 
DABO_302230 3,26 km N‘ (Ortschaft 
Hausen) 205,22 48 m unter GOK 
DABO_273720 5,6 km NW‘, (Ortschaft 
Uckerath) 239,00 18 m unter GOK 
DABO_308697 3,14 km NE‘ (Ortschaft 
Stein) 178,50 10 m unter GOK 
DABO_272520 2,18 km NE‘ (Ortschaft 
Kircheib) 187,47 42 m unter GOK 
Hierbei handelt es sich um punktuelle Aufnahmen des jeweiligen Grund-
wasserstandes zum Zeitpunkt der Bohrarbeiten beziehungsweise des 
Ruhewasserspiegels nach deren Beendigung. Eine Grundwassergangli-
nie mit Messwerten über einen längeren Zeitraum liegt nicht vor.  
Der Grundwasserspiegel liegt innerhalb des verwitterten Devonischen 
Grundgebirges und damit in Tiefen > 5 m unter GOK. Wahrscheinlich 
liegt es aufgrund der Überdeckung aus gering bis kaum wasserdurchläs-
sigem Verwitterungslehm und Hanglehm mit signifikantem Tonanteil in 
gespannter Form vor (vgl. Kapitel 7.1.2). Im Bereich des Drei Herren 
Stein-Denkmals tritt das gespannte Grundwasser zu Tage und speist den 
Krabach.  
Auf den oberflächennah anstehenden nur gering wasserdurchlässigen 
Schluff und Tonböden und innerhalb der Sandsteinlagen in der Verwitte-
rungszone des Devons kann es insbesondere nach größeren Regener-
eignissen zur Bildung von Stau- und Schichtwasser kommen. Hinweise 
hierauf wurden im Zuge der Bohrarbeiten anhand der steifen bis festen 
Konsistenzen sowie bei der Bestimmung der Wassergehalte jedoch nicht 
festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass die gering durchlässigen Bö-
den im Untergrund in Verbindung mit der geneigten Topographie zu ei-
nem maßgeblichen oberirdischen Abfluss führen.

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 18 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
7.2.2 Hochwasser 
Aufgrund der Nähe zum Krabach und zum Meisenbach wurde eine mög-
liche Überflutungswahrscheinlichkeit geprüft. Das Untersuchungsgelände 
liegt außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes.  
7.2.3 Starkregen 
Darüber hinaus wurde eine von Starkregenereignissen ausgehende 
Überflutungsgefahr überprüft. Demnach geht von Starkregen auf dem 
Baufeld keine Gefahr aus. Lediglich in dem Wegeseitengraben des Drei-
steinenweges kommt es bei extremen Starkregen zu einem Aufstau zwi-
schen 0,30 und 0,70 m (vgl. Bild 2).  
 
Bild 2: Untersuchungsgrundstück mit durch extremen Starkregen be-
troffenem Bereich entlang des Dreisteinenwegs (aus 
www.giscloud.nrw.de)

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 19 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
7.2.4 Sickerwasser  
Aufgrund der günstigen topographischen Situation kann das Deponiesi-
ckerwasser in freiem Gefälle unterhalb beziehungsweise nördlich des 
Deponiekörpers gesammelt und abgeleitet werden.  
Bei der Planung der Deponieentwässerung ist die bei den Bodenunter-
suchungen angetroffene Felddrainage zu berücksichtigen. Gegebenen-
falls ist diese abzudichten oder zurückzubauen.  
7.3 Schutzgebiete 
Der vorgesehene Deponiestandort liegt außerhalb von festgesetzten o-
der geplanten Trinkwasser- sowie Heilquellenschutzgebieten. Das 
nächstgelegen Wasserschutzgebiet In den Tränken 2 und 3 – Hanfbach-
tal, mit der Nummer 403620956 befindet sich etwa 1,7 km südwestlich im 
Bundesland Rheinland-Pfalz. Weiterhin liegt das Untersuchungsgelände 
außerhalb von Naturschutzgebieten, Naturparks oder geschützten sowie 
schutzwürdigen Biotopen.  
Es liegt jedoch innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG-5209-
0004 sowie des Naturparks NTP-002. Nördlich des Grundstücks ist der 
Krabach als Geschützes Biotop mit der Nummer BT-5210-0052-2012 
verzeichnet. Seine bewaldeten, direkten Uferbereiche sind als Schutz-
würdiges Biotop mit der Nummer BK 5210-0004 eingestuft und bilden 
das Naturschutzgebiet Krabachtal mit der Nummer SU-116. 
Ebenfalls als solches wird die Wiese nordöstlich des Dreisteinenwegs 
beziehungsweise nördlich des Denkmals betrachtet. Diese Wiese hat die 
Nummer BK-5210-153 (vgl. Bild 3). Auf rheinland-pfälzischer Seite liegt 
etwa 314 m südöstlich des Untersuchungsgrundstücks das Moor- und 
Heidegebiet bei Kircheib innerhalb eines Naturschutzgebietes.  
Die nächstgelegene Siedlung ist die Ortschaft Meisenbach, die etwa 
520 m nordwestlich der Nordwestgrenze des Grundstücks liegt.

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 20 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
 
Bild 3: Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen im Bereich des Untersuchungs-
grundstücks (aus www.uvo.nrw.de) 
7.4 Gefährdungseinschätzung 
Das Untersuchungsgelände befindet sich entsprechend der Karte der 
Erdbebenzonen in Nordrhein-Westfalen in der Erdbebenzone 0 und hat  
die Untergrundklasse R in Tiefen > 20 m und die Baugrundklasse A bis B 
in Tiefen ≥ 3 m bis 20 m. Eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit der 
Deponie ist hieraus nicht zu erwarten. 
Das Grundstück liegt weiterhin außerhalb von festgesetzten Über-
schwemmungsgebieten. Eine Recherche in der Starkregen-Hinweiskarte 
des Geoportals ergab, dass das Grundstück im Falle von seltenen 
Starkregenereignissen nicht überflutet wird (vgl. Kapitel 7.2.2 und 7.2.3) . 
Der Standort wurde in der Vergangenheit nicht bergbaulich genutzt und 
es handelt sich auch nicht um ein Karstgebiet. Eine Gefahr von Tagebrü-
chen, Erdfällen oder sonstigen vertikalen Bodenbewegungen besteht 
nicht.

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 21 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Aus dem moderaten Gefälle des Grundstücks in Verbindung mit der 
Felstopographie und dem im etwa im rechten Winkel zum Hang stehen-
den Schichteinfallen ergibt sich weiterhin nicht die Gefahr eines Hangrut-
sches (vgl. Kapitel 8.2) oder von Lawinenabgängen. 
7.5 Geologische Barriere 
In dem LANUV-Arbeitsblatt 13 wird zur Gewährleistung einer ausrei-
chenden Geologischen Barriere für DK0-Deponien ein Tongehalt 
≥ 5 Gew.-% und ein Gesamttongehalt ≥ 65 kg/m² gefordert.  
Der Mindesttongehalt von 5 Gew.-% wird im Hanglehm mit 19,6 Gew.- % 
bis 27,3 Gew.-% um den Faktor 4 bis 5 überschritten (vgl. Kapitel 6.3.3, 
Anl. 5.3 und 5.4). Damit ist auch von einem ausreichenden Resorptions-
vermögen des Untergrundes für den Betrieb einer Deponie der Klasse 0 
auszugehen.  
Der Gesamttongehalt GT errechnet sich als Produkt aus dem Tonanteil 
im Boden ct, der Stärke d der Bodenschicht und der Trockendichte ρt des 
Tons und damit mit der Formel  
GT (kg/m² ) = 10 · ct (Gew.-% ) · ρt (t /m³) · d (m).  
Der mittlere Tongehalt des Hanglehms beträgt 21,64 Gew.-%.  Die Tro-
ckendichte des Tons wird mit 1,65 t/m³ angenommen. Durch Umformung 
ergibt sich die notwendige Dicke des Tonbodens für den Nachweis des 
ausreichenden Gesamttongehaltes zu 
d = GT/10 · ct · ρt = 65 kg/m² / 10 · 21,64 · 1,65 t/m³ = 0,18 m. 
Da der tonige Hanglehm durch zunehmend tonige Verwitterungshorizon-
te und verwitterten devonischen Tonstein unterlagert wird, liegt der Ge-
samttongehalt bei einem angenommenen Grundwasser-Flurabstand 
> 5m deutlich über dem Sollwert.  
 
Die maximale Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden wurde ent-
sprechend Kapitel 5.2.2 mit k f = 6,78 · 10 -8 m/s ermittelt. Die mittlere 
Wasserdurchlässigkeit beträgt k fm = 2,41 · 10 -8 m/s. Damit wird der ma-
ximal zulässige Wert von k fmax  ≤ 1 · 10 -7 m/s unterschritten. Mit zuneh-

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 22 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
mender Tiefe ist mit deutlich geringeren Durchlässigkeiten im Untergrund 
zu rechnen.  
Die Mächtigkeit der geologischen Barriere beträgt bis zum Grundwasser-
spiegel ≥ 5 m und liegt damit deutlich über d ≥ 1 m (vgl. DepV Anh. 1 Nr. 
2.2 Tab. 1). 
8 Zusammenfassende Bewertung  
Der geprüfte Untergrund im geplanten Baufeld der Erddeponie entspricht 
damit den Anforderungen für eine geologische Barriere nach DepV und  -
Arbeitsblatt 13 für Deponien der Klasse 0 (vgl. Kap. 7.5). Ein e weitere 
Abdichtung an der Basis, z.B. durch eine Folie ist daher hier nicht erfor-
derlich. 
Hinsichtlich seiner bautechnischen Eigenschaften ist der Untergrund im 
Bereich des Standortes für die Errichtung des geplanten Deponiekörpers 
geeignet. Der Boden ist ausreichend tragfähig und die zu erwartenden 
Setzungsdifferenzen bewegen sich je nach Höhe der anstehenden Auf-
last im Bereich von wenigen Zentimetern. Die Abdichtung zum Grund-
wasser wird durch die anstehenden, nur gering bis sehr gering wasse r-
durchlässigen Böden gewährleistet, die auch bei Setzungen durch ihre 
Plastizität eine ausreichende Sicherheit bieten.  
Die Hangstandsicherheit ist durch das geringe Gefälle von ca. 6,7 % und 
das günstige Einfallen der stratigraphischen Schichten im Grundgebirge 
nach Südosten, also senkrecht zum topographischen Gefälle, nicht ge-
fährdet (vgl. Kap. 7.1.3).  
Ebenso ist eine Gefährdung durch Hochwasser oder Starkregen nicht zu 
befürchten. Weiterhin sind Tagebrüche, Sackungen oder Lawinen aus-
zuschließen. Die Gefahr durch Erdbeben (Erdbebenzone 0) ist gering 
(vgl. Kap. 7.4). 
Sickerwasser kann aufgrund der günstigen Hangneigung, entsprechend 
den Anforderungen in freiem Gefälle abgeleitet werden. Das Biotop im 
Bereich des Krabachs und der Krabach selbst sind vor einem unkontrol-
lierten Eintrag von Sickerwasser zu schützen. Gegebenenfalls sind hier 
bauliche Einrichtungen vorzusehen.

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 23 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz NRW vom 6.6.2007 sieht für oberirdische 
Deponien aus Gründen des Lärmschutzes einen Mindestabstand von 
reinen und allgemeinen Wohngebieten von 500 m sowie von Misch- , 
Dorf- und Kerngebieten von 300 m vor. 
Der Abstand des Deponiestandortes von der nächstgelegenen Siedlung, 
dem Dorf Meisenbach, ist damit ausreichend groß. 
Entsprechend LANUV-Arbeitsblatt 13 ist eine Errichtung einer Deponie in 
Landschaftsschutzgebieten sowie Naturschutzgebieten oder Biotopen zu 
vermeiden. Inwieweit im vorliegenden Fall eine Erddeponie der Klasse 0 
im Landschaftsschutzgebiet LSG-5209-0004 genehmigungsfähig ist, ist  
mit den zuständigen Behörden zu klären (Amt für Technischen Umwelt-
schutz, Landschaftsschutzbehörde, Untere Wasserbehörde).  
9  Schlussbemerkung  
Die durchgeführten Bohrungen, Rammsondierungen und Schürfe stellen 
punktförmige Bodenaufschlüsse dar, die nur Angaben über die Beschaf-
fenheit des Baugrundes an den jeweiligen Untersuchungsstellen geben. 
Hieraus werden die geologischen Verhältnisse für den gesamten Unter-
suchungsbereich interpoliert. Abweichende Bodenverhältnisse zwischen 
den Untersuchungspunkten sind daher möglich, so dass ein Baugrundri-
siko verbleibt. Die Erdarbeiten sind deshalb von der Bauleitung zu über-
wachen und die beim Aushub angetroffenen Böden mit den Angaben des 
Baugrundgutachtens zu vergleichen. 
Gegebenenfalls können die angetroffenen Böden durch einen Baugrund -
sachverständigen in Augenschein genommen und mit den Angaben des  
Baugrundgutachtens verglichen werden.

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DR. LEISCHNER  GmbH  Auftrag Nr. 10496/rj Seite 24 Zum Schreiben vom 16.11.2023 
 
10 Verwendete Literatur 
LANUV-Arbeitsblatt 13 (2015): Technische Anforderungen und Empfehlungen 
für Deponieabdichtungssysteme Konkretisierungen und Emp-
fehlungen zur Deponieverordnung - Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) 
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen 
DEPONIEVERORDNUNG (2009): Verordnung über Deponien und Langzeitlager 
(Deponieverordnung – DepV), Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Reaktorsicherheit – WA II 5-, Bonn. 
KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ KRW G (2012): Gesetz zur Förderung der Kreis-
laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirt-
schaftung von Abfällen; Bundesministerium der Justiz, Bun-
desamt für Justiz, Berlin. 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Geol. R. Jendrusch

Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Übersichtsplan
Anlage Nr. 1.1
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:25.000
gez.
sk
Datum
18.10.2023
Projekt: Errichtung einer neuen Erddeponie 
Dreisteinenweg in 53773 Hennef-Meisenbach
Lage des Bauvorhabens

Drei Herren Stein
0,00 m

0.70
Kies
 1.40
Grobkies
 2.10
Mittelkies
 2.80
Feinkies
 3.50
Sand
 4.20
Grobsand
 4.90
Mittelsand
 5.60
Feinsand
 6.30
Schluff
 7.00
Ton
 7.70
Torf
 8.40
Auffüllung A
 9.10
STEINE
 0.60Fels
Z ZZZ
 1.20Fels verwittert
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
 1.80Sandstein ZZ Z
 2.40Schluffstein Z
Z
Z
Z Z
 3.00Tonstein Z Z
Z Z
 3.60Mutterboden Mu
 4.20Hanglehm
 4.80Hangschutt
 5.40Löß
 6.00Lößlehm
 0.60Vulkanasche
 1.20Braunkohle
 1.80Auffüllung A
 2.40Auffüllung A
 3.00Auffüllung A
 3.60Auffüllung A
 4.20Auffüllung A
 4.80Auffüllung A
 5.40Auffüllung A
 6.00Auffüllung A
Zustandsform
fest
halbfest
steif
weich
breiig
naß
Benennung Kurzzeichen
Bodenart Beimengung Beimengung Bodenart
Kies
Grobkies
Mittelkies
Feinkies
Sand
Grobsand
Mittelsand
Feinsand
Schluff
Ton
Organischer Boden
Auffüllung
Steine
kiesig
grobkiesig
mittelkiesig
feinkiesig
sandig
grobsandig
mittelsandig
feinsandig
schluffig
tonig
organisch
steinig
Gr
CGr
MGr
FGr
Sa
CSa
MSa
FSa
Si
Cl
Or
Mg
Co
gr
cgr
mgr
fgr
sa
csa
msa
fsa
si
cl
or
co
Bodenarten nach EN ISO 14688-1
Kleinrammbohrung
Leichte Rammsondierung
Schwere Rammsondierung
Versickerungsversuch
Grundwassermessstelle
Brunnen
Schurf
Probenahmepunkt
Asphaltbeprobung
GOK
KV
KBF
Geländeoberkante
Kein Bohrfortschritt
Kernverlust
KRB
DPL
DPH
V
GWM
B
S
P
AB
Anlage 2Zeichenerklärung für BohrprofileGeotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH (EN ISO 14688-1 / DIN 4023)
Benennung Kurzzeichen Zeichen Benennung Kurzzeichen Zeiche n
Fels, allgemein
Fels, verwittert
Sandstein
Schluffstein
Tonstein
Mutterboden
Hangschutt
Löß
Lößlehm
Vulkanasche Z
Zv
Sast
Sist
Clst
Mu
Lx
Lö
Löl
V
Braunkohle
Bauschutt
Schlacke
Schotter
Asphalt
Beton
Untersuchungsstellen Zusatzzeichen
Grundwasser
Hanglehm L
Bk
Ziegelbruch
Asche
Kohle
BS
Schl
Scho
At
B
ZB
As
K
' / *
Zeichen
Wasserstand (angebohrt)
Ruhewasserspiegel
Wasserstand (Bohrende)
gering / stark
DPM Mittelschwere Rammsondierung

m
2.00
3.00
4.00
5.00
6.00
7.00
8.00
9.00
KRB 1
6,03 m
 0.20 Mutterboden , (Si, cl, or)Mu
 0.50
Schluff, tonig,
gering sandig, etwas steinig
 2.10
Fels stark verwittert
(Cl, si, z.T. fsa, co)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv
 2.80
Fels verwittert
(Sist, cl, fsa)
Zv Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
KBF
KRB 2
6,86 m
 0.30 Mutterboden , (Si, cl, co, or)Mu
 1.20
Schluff, tonig,
gering sandig, gering steinig
 2.30
Fels stark verwittert
(Cl)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
 3.00
Fels stark verwittert
(Clst, sist)
ZvZv
Zv Zv
Zv
ZvZv
KBF
KRB 4
7,81 m
 0.30 Mutterboden , (Si, cl', or)Mu
 1.00
Schluff, tonig, gering sandig,
gering steinig
 3.00
Schluff + Ton
gering sandig, steinig
 4.00
Fels verwittert
(Tonstein, Ton-Siltstein)
Zv
Zv Zv
Zv Zv
Zv
ZvZv
ZvKBF
KRB 3
8,19 m
 0.15 Mutterboden , (Si, sa', co', or)Mu
 0.60
Schluff, tonig,
gering sandig, etwas steinig
 0.90 Schluff, tonig
 2.10
Schluff, tonig
 3.00
Fels verwittert
(Clst und Sast cl, si')
Zv
Zv
Zv
ZvZv
Zv
Zv
Zv
 3.60
Fels verwittert
(Sandstein, z.T. si')
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
KBF
w = 14,1 Gew.-%
Tonanteil = 20,9 Gew.-%
w = 14,8 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile
Anlage Nr. 3.1
Auftrag Nr. 10496
Maßstab der Höhe: 1:50
gez.
sb
Datum
23.10.2023Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie

m
0.00
1.00
2.00
3.00
4.00
5.00
6.00
7.00
4,05 m
DPM 7
0 10 20 30 40
 0.0
 1.0
 2.0
 3.0
55
76
50
55
51
58
66
56
56
50
64
Schlagzahlen je 10 cm
KRF
KRB 5
6,08 m
 0.50 Mutterboden , (Si, cl, gr', or)Mu
 1.40
Schluff, steinig,
gering sandig, gering tonig
 1.90
Sand, gering tonig,
gering schluffig, etwas steinig
 3.00
Fels verwittert
(Sast und Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv
Zv
ZvZv
ZvKBF
KRB 6
6,20 m
 0.20 Mutterboden , (Si, cl, fsa', or)Mu
 1.00
Schluff, tonig, gering sandig,
etwas steinig
 2.00
Schluff, tonig,
sandig, steinig
 3.00
Fels verwittert
(Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 7
4,05 m
 0.30
Mutterboden
(Ci, cl, fsa', gr', or)
Mu
 1.50
Schluff, tonig,
gering feinsandig
 3.00
Fels stark verwittert
(Sast, cl)
Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
 3.50
Fels verwittert , (Sast-Sist,
in Lagen Clst)
Zv
Zv
Zv
KBF
KRB 8
3,82 m
 0.20
Mutterboden
(Si, sa', or)
Mu
 0.60
Schluff
tonig, gering sandig
 2.30
Schluff, tonig,
gering sandig, gering steinig
 2.90
Fels stark verwittert
(Clst, in Lagen Sist)
Zv
ZvZv
Zv
Zv
 3.10 Fels verwittert , (Clst)Zv
 4.00
Fels verwittert
(Clst, Sast)
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
ZvZv
KBF
w = 19,3 Gew.-%
Tonanteil = 19,4 Gew.-%
w = 13,3 Gew.-%
w = 13,8 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile und Rammdiagramm
Anlage Nr. 3.2
Auftrag Nr. 10496
Maßstab der Höhe: 1:50
gez.
sb
Datum
23.10.2023Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie

m
-3.00
-2.00
-1.00
0.00
1.00
2.00
3.00
4.00
2,06 m
DPM 11
0 10 20 30 40
 0.0
 1.0
 2.0
 3.0
 4.0
78
100
Schlagzahlen je 10 cm
KRF
KRB 12
5,97 m
 0.40
Mutterboden
(Si, cl, gr', or)Mu
 1.00
Schluff, tonig, gering sandig,
gering steinig
 1.90
Fels stark verwittert
(Cl-Sist)
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv
 3.00
Fels verwittert
(Cl-Sist)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv Zv
Zv
ZvZv
Zv
KRB 9
1,12 m
 0.20 Mutterboden , (Si, gr, cl')Mu
 0.60
Schluff, tonig, gering feinsandig,
etwas steinig
 1.60
Schluff, tonig
 2.20
Schluff
tonig, gering sandig
 3.00
Fels stark verwittert
(Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
KRB 10
0,66 m
 0.25
Mutterboden
(Si, cl, fsa', gr')
Mu
 0.90
Schluff
tonig, etwas steinig
 2.20
Fels stark verwittert
(Clst und Clst-Sist)
Zv
Zv Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv Zv
 3.00
Fels stark verwittert
(Clst und FSast, si, cl)
Zv
Zv
Zv Zv
ZvZv
Zv Zv
KBF
KRB 11
2,06 m
 0.25
Mutterboden
(Si, cl, fsa, gr', or)
Mu
 1.30
Schluff, tonig,
sandig, gering steinig
 3.00
Fels stark verwittert
(Cl, z.T. si')
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
 4.00
Fels stark verwittert
(Clst, si')
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv Zv
 5.00
Fels verwittert
(Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv Zv
ZvZv
Zv
w = 17,6 Gew.-%
w = 15,5 Gew.-%
K4: Tonanteil = 20,6 Gew.-%
K5: Tonanteil = 19,7 Gew.-%
w = 16,9 Gew.-%
w = 16,9 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile und Rammdiagramm
Anlage Nr. 3.3
Auftrag Nr. 10496
Maßstab der Höhe: 1:50
gez.
sb
Datum
23.10.2023Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie

m
-5.50
-4.50
-3.50
-2.50
-1.50
-0.50
0.50
1.50
2.50
2,09 m
DPM 13
0 10 20 30 40
 0.0
 1.0
 2.0 57
Schlagzahlen je 10 cm
KBF
KRB 14
-1,11 m
 0.20
Mutterboden
(Cl, gr, si', fsa')
Mu
 1.00
Schluff, tonig, gering steinig,
gering sandig
 1.60
Fels stark verwittert
(Ton-Siltstein)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
 3.00
Fels verwittert
(toniger Siltstein)
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 15
-2,02 m
 0.20
Mutterboden
(Cl, gr, si')
Mu
 1.75
Schluff, tonig,
gering steinig, gering feinsandig
 3.00
Fels stark verwittert
(schluffiger Tonstein)
ZvZv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 16
-0,80 m
 0.20
Mutterboden
(Si, cl, gr', fsa')
Mu
 0.60
Schluff, tonig,
gering steinig, gering sandig
 2.20
Schluff, tonig,
gering feinsandig, etwas steinig
 3.00
Fels verwittert
(Tonstein)
Zv
Zv Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 13
2,09 m
 0.40
Mutterboden
(Si, cl)Mu
 1.00
Schluff
tonig, feinsandig
 2.10
Feinsand
tonig, schluffig
 3.00
Fels stark verwittert
(Sa-Sist und Si-Clst)
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
ZvZv
Zv Zv
 3.50
Fels verwittert
(Sast, Si-Clst')Zv
ZvZv
Zv
Zv Zv
KBF
Tonanteil = 27,3 Gew.-%
w = 16,6 Gew.-%
w = 14,4 Gew.-%
w = 15,7 Gew.-%,
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile und Rammdiagramm
Anlage Nr. 3.4
Auftrag Nr. 10496
Maßstab der Höhe: 1:50
gez.
sb
Datum
23.10.2023Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie

Schurf 1
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.1
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie 
 Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
Schurfprofil
Schluff, tonig
gering sandig,
etwas steinig
Schluff, stark tonig
gering sandig,
gering steinig
1,00 m
0,30 m
0,60 m
0,90 m
Mutterboden
Felddrainage
Ansicht von oben

Schurf 2
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.2
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie 
 Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
Schurfprofil
Schluff, tonig
gering sandig,
gering steinig
Schluff, stark tonig
gering sandig,
gering kieisg
0,75 m
0,27 m
0,33 m
0,15 m
Mutterboden
Schluff, stark tonig
gering sandig,
gering steinig
Ansicht von oben

Schurf 3
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.3
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie 
 Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
Schurfprofil
Ton, schuffig, 
gering sandig,
Schluff, stark tonig, 
gering sandig
gering steinig
0,70 m
0,25 m
0,10 m
0,35 m
Mutterboden
Ansicht von oben

Schurf 4
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.4
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie 
 Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
Schurfprofil
Schluff,
tonig,
steinig
Schluff,
stark tonig,
gering steinig,
gering sandig
0,90 m
0,35 m
0,10 m
0,35 m
Mutterboden
Ansicht von oben

Schurf 5
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.5
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie 
 Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
Schurfprofil
Schluff,
stark tonig,
gering sandig
0,90 m
0,20 m
0,55 m
Mutterboden
Ansicht von oben

Schurf 6
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.6
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie 
 Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
Schurfprofil
Ansicht von oben
0,70 m
0,25 m
0,25 m
0,20 m
Mutterboden
Schluff, tonig
gering sandig,
gering steinig
Schluff, stark tonig
gering sandig,
gering steinig

Geotechnisches Büro 
DR. LEISCHNER GMBH 
Gartenstraße 123, 53229 Bonn 
 0228-470689  Fax 0228-463384 
Wassergehalte 
nach 
DIN EN ISO 17892-1 
Anlage: 
Auftrags-Nr.
 
Datum: 
5.1 
10496 
06.11.23 
 
 
Datum der Untersuchung: 02.11.2023 
Datum der Probennahme: 04.10.2023 
Bauvorhaben: Erddeponie 
Ort: Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
 
 
Bohrung/  
Entnahmestelle 
Proben-Nr. Entnahmetiefe 
[m] 
Bodenart Wassergehalt 
[Gew.-%] 
KRB 2 10496_2.2 0,30 – 1,20 Schluff, tonig, gering sandig, 
gering steinig 
14,1 
KRB 4 10496_4.2 0,30 – 1,00 Schluff, tonig, gering sandig, 
gering steinig 
14,8 
KRB 5 10496_5.2 0,50 – 1,40 Schluff, steinig, gerin g 
sandig, gering tonig  
19,3 
KRB 6 10496_6.3 1,00 – 2,00 Schluff, tonig, sandig,  steinig  13,3 
KRB 8 10496_8.3 0,60 – 2,30 Schluff, tonig, gering sandig, 
gering steinig  
13,8 
KRB 9 10496_9.2 0,20 – 0,60 Schluff, tonig, gering 
feinsandig, gering steinig 
17,6 
KRB 9 10496_9.3 0,60 – 1,60 Schluff, tonig 15,5 
KRB 11 10496_11.2  0,25 – 1,30 Schluff, tonig, sandig, steinig  16,9 
KRB 12 10496_12.2  0,40 – 1,00 Schluff, tonig, gering sandig, 
gering steinig 
16,9 
KRB 14 10496_14.2  0,20 – 1,00 Schluff, tonig, gering sandig 
gering steinig, 
15,7 
KRB 15 10496_15.2  0,20 – 1,75 Schluff, tonig, gering 
feinsandig, gering steinig 
14,4 
KRB 16 10496_16.2  0,20 – 0,60 Schluff, tonig, gering sandig, 
steinig 
16,6 
1) Kurzzeichen siehe Anlage 2

Zeit  (logarithmisch)
Wassergehalt [%]
0
20
40
60
80
5'' 15'' 30'' 1' 2' 4' 8' 15' 30' 1h 2h 4h 8h 24h
Gesamtwasseraufnahme
Wasseraufnahmevermögen [%] =  74.2 Wasseraufnahmever mögen:  mittel
Plastizität:  mittel plastisch Wasserbindevermögen [ -] =  0.210
Trockengewicht [g] =  1.590 nat. Wassergehalt [%] =  15.6
Fließgrenze [%] =  57.1 Konsistenz [-] =  1.18
Raumtemperatur [°C] =  19,5 Anteil der Körner < 0.4 mm [%] =  96,64
Bemerkung:  
Auftragsnummer: 10496
Anlage: 5.2.1
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689  FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer:  10496_3.4
Entnahmestelle:  KRB 3
Tiefe:  0,90 - 2,10 m
Bodenart:  Si, cl
Art der Entnahme:  gestört
Probe entnommen am:  04.10.23
Wasseraufnahmevermögen (DIN 18132)
Bearbeiter:  sk Datum:  15.11.2023
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenabch

Zeit  (logarithmisch)
Wassergehalt [%]
0
20
40
60
80
5'' 15'' 30'' 1' 2' 4' 8' 15' 30' 1h 2h 4h 8h 24h
Gesamtwasseraufnahme
Wasseraufnahmevermögen [%] =  68.1 Wasseraufnahmever mögen:  mittel
Plastizität:  mittel plastisch Wasserbindevermögen [ -] =  0.259
Trockengewicht [g] =  1.410 nat. Wassergehalt [%] =  17.6
Fließgrenze [%] =  51.0 Konsistenz [-] =  1.08
Raumtemperatur [°C] =  19,5 Anteil der Körner < 0.4 mm [%] =  91,11
Bemerkung:  
Auftragsnummer: 10496
Anlage: 5.2.2
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689  FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer:  10496_7.2
Entnahmestelle:  KRB 7
Tiefe:  0,30 - 1,50 m
Bodenart:  Si, cl, fsa'
Art der Entnahme:  gestört
Probe entnommen am:  04.10.23
Wasseraufnahmevermögen (DIN 18132)
Bearbeiter:  sk Datum:  15.11.2023
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenabch

Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K1
Si, cl, sa, gr'
-/-
Bohrung KRB 14; Probe 14.2
0,40 - 1,00 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.3 Bemerkungen:
Tonanteil = 27,3 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689  FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer:  10496_14,2
Probe entnommen am:  04.10.23
Art der Entnahme:  gestört
Arbeitsweise:  Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter:  sb Datum:  07.11.2023

Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K2
Si, cl, sa', gr'
-/-
Bohrung KRB 4; Probe  4.2
0,30 - 1,00 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.4.1Bemerkungen:
Tonanteil = 20,9 Gew. %
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689  FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer:  10496_4.2
Probe entnommen am:  04.10.23
Art der Entnahme:  gestört
Arbeitsweise:  Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter:  sb Datum:  07.11.2023

Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K3
Si, cl, sa, gr
-/-
Bohrung KRB 6; Probe 6.3
1,00 - 2,00 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.4.2Bemerkungen:
Tonanteil = 19,4 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689  FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer:  10496_6.3
Probe entnommen am:  04.10.23
Art der Entnahme:  gestört
Arbeitsweise:  Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter:  sb Datum:  07.11.2023

Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K4
Si, cl, sa, gr'
-/-
Bohrung KRB 11; Probe 11.2
0,25 - 1,30 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.4.3Bemerkungen:
Tonanteil ca. 20,6 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689  FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer:  10496_11.2
Probe entnommen am:  04.10.23
Art der Entnahme:  gestört
Arbeitsweise:  Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter:  sb Datum:  07.11.2023

Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K5
Si, cl, sa, gr'
-/-
Bohrung KRB 12; Probe 12.2
0,40 - 1,00 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.4.4Bemerkungen:
Tonanteil = 19,7 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689  FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer:  10496_12.2
Probe entnommen am:  04.10.23
Art der Entnahme:  gestört
Arbeitsweise:  Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter:  sb Datum:  07.11.2023

Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K6
Sa, cl, si
SU*
-/-
Bohrung KRB 13; Probe 13.3
1,00 - 2,10 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.5 Bemerkungen:
Feinanteil (<0,1 mm): 42,6 Gew.-%
kf-Wert (KAUBISCH) = 1,61 x 10e-8 m/s
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689  FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer:  10496_13.3
Probe entnommen am:  04.10.23
Art der Entnahme:  gestört
Arbeitsweise:  Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter:  sb Datum:  07.11.2023

m/sEnddurchlässigkeit 6,7E-08
Einheit
30,00
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
35,95
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,g',s'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
AK/JB
Datum 26.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung  der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
8,6E-08 6,4E-08
[m/s]
1,0E-07 7,8E-08
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
10,00
19,32
4,96
cm²
cm
cm
-
300,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
9,8E-08 7,3E-08
[°C][min][min]
4,99E-09 8,6E-08
Probennummer S1
1
10496
Versuch 
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
26.10.2023 02:00:00
26.10.2023 04:00:00
26.10.2023 06:00:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
26.10.2023 00:30:00
26.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
10,95 6,09E-09
60,00 90,00 20,39 5,66E-09
120,00 210,00 35,94 4,99E-09
120,00 6,4E-08330,00

ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 6,70E-08
30,00
4,96
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,g',s'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
26.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
1
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 50 100 150 200 250 300 350
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]

m/sEnddurchlässigkeit 5,8E-08
Einheit
30,13
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
13,60
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,s',g'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
JB/AK
Datum 26.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung  der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
7,9E-08 5,9E-08
[m/s]
7,0E-08 5,2E-08
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
9,53
11,58
3,839
cm²
cm
cm
-
287,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
8,4E-08 6,2E-08
[°C][min][min]
2,52E-09 7,2E-08
Probennummer S2
2
10496
Versuch 
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
26.10.2023 02:00:00
26.10.2023 04:00:00
26.10.2023 05:30:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
26.10.2023 00:30:00
26.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
4,36 2,42E-09
60,00 90,00 10,54 2,93E-09
120,00 210,00 19,90 2,76E-09
90,00 5,4E-08300,00

ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 5,84E-08
30,13
3,84
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,s',g'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
26.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
2
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 50 100 150 200 250 300 350
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]

m/sEnddurchlässigkeit 6,8E-10
Einheit
30,00
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
0,24
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,s',g'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
AK/JB
Datum 26.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung  der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
9,3E-10 6,9E-10
[m/s]
7,2E-10 5,4E-10
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
9,53
11,65
3,852
cm²
cm
cm
-
286,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
9,7E-10 7,2E-10
[°C][min][min]
3,40E-11 9,7E-10
Probennummer S3
3
10496
Versuch 
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
26.10.2023 08:30:00
26.10.2023 09:30:00
26.10.2023 11:30:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
26.10.2023 07:00:00
26.10.2023 07:30:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
0,05 2,53E-11
60,00 90,00 0,12 3,39E-11
60,00 150,00 0,12 3,24E-11
120,00 7,2E-10
26.10.2023 11:30:00 1440,00 1710,00 2,53 2,93E-11 8,4E-10 6,2E-10
270,00

ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 6,78E-10
30,00
3,85
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,s',g'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
26.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
3
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]

m/sEnddurchlässigkeit 2,1E-09
Einheit
30,10
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
0,77
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,mg',s'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
Datum 27.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung  der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
3,2E-09 2,4E-09
[m/s]
3,7E-09 2,8E-09
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
9,54
11,82
3,88
cm²
cm
cm
-
287,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
3,6E-09 2,7E-09
[°C][min][min]
1,07E-10 3,0E-09
Probennummer S4
4
10496
Versuch 
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
27.10.2023 02:00:00
27.10.2023 04:00:00
27.10.2023 06:00:00
27.10.2023 12:00:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
27.10.2023 00:30:00
27.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
0,24 1,33E-10
60,00 90,00 0,46 1,27E-10
120,00 210,00 0,82 1,14E-10
120,00
1,42 9,85E-11
2,2E-09
27.10.2023 08:00:00 120,00 450,00 0,74 1,02E-10 2,9E-09 2,1E-09
330,00
2,8E-09 2,1E-09690,00240,00

ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 2,14E-09
30,10
3,88
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,mg',s'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
27.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
4
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 100 200 300 400 500 600 700 800
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]

m/sEnddurchlässigkeit 1,2E-08
Einheit
30,09
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
6,07
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,s'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
AK/ JB
Datum 28.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung  der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
1,7E-08 1,2E-08
[m/s]
1,9E-08 1,4E-08
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
B-Wert 96%
cm
Allgemein
11,93
19,56
4,99
cm²
cm
cm
-
359,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
1,9E-08 1,4E-08
[°C][min][min]
8,42E-10 1,4E-08
Probennummer S5
5
10496
Versuch 
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
28.10.2023 02:00:00
28.10.2023 04:00:00
28.10.2023 06:00:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
28.10.2023 00:30:00
28.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
1,99 1,10E-09
60,00 90,00 4,06 1,13E-09
120,00 210,00 7,07 9,82E-10
120,00 1,1E-08
28.10.2023 08:00:00 120,00 450,00 6,76 9,39E-10 1,6E-08 1,2E-08
330,00

ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 1,16E-08
30,09
4,99
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,s'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
28.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
5
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]

m/sEnddurchlässigkeit 4,7E-09
Einheit
30,03
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
2,50
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,g',s'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
AK/JB
Datum 27.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung  der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
6,1E-09 4,5E-09
[m/s]
8,2E-09 6,1E-09
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
12,52
19,53
4,987
cm²
cm
cm
-
376,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
6,8E-09 5,0E-09
[°C][min][min]
3,48E-10 5,9E-09
Probennummer S6
6
10496
Versuch 
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
27.10.2023 02:00:00
27.10.2023 04:00:00
27.10.2023 06:00:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
27.10.2023 00:30:00
27.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
0,87 4,83E-10
60,00 90,00 1,43 3,97E-10
120,00 210,00 2,56 3,55E-10
120,00 4,4E-09330,00

ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 4,65E-09
30,03
4,99
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,g',s'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
27.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
6
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 50 100 150 200 250 300 350
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]

1 : 2.5
1 : 1.9
1  : 2.5
1 : 2.7
0.00266.69
0.65266.68
4.68266.65
8.71266.68
12.23266.79
15.42266.76
19.16266.72266.79
25.21269.31266.59
31.54271.84266.64
34.70273.11266.69
37.97274.41266.77
43.69274.40266.81
46.99274.39266.85
53.02274.39266.87
57.14274.39266.85
61.08274.41266.85
65.11274.43266.84
70.68274.47266.82
75.15274.46266.79
78.64274.46266.73
82.64274.46266.64
86.83274.45266.51
92.90274.45266.35
99.12274.50266.22
105.12274.55266.17
109.61274.59266.14
117.10274.65266.17
123.09274.70266.23
126.89274.73266.27
130.58274.76266.30
136.29274.81266.39
139.57274.84266.43
144.07274.88266.50
148.56274.91266.61
152.40274.95266.69
156.05274.98266.79
159.12275.00266.88
163.42275.04266.96
168.04275.09267.06
171.21275.12267.14
175.16275.17267.22
179.26275.24267.30
183.02275.30267.39
187.32275.37267.51
190.51275.42267.64
195.38275.51267.82
199.41275.57267.98
202.50275.62268.12
205.49275.67268.28
208.81275.73268.41
212.98275.80268.62
215.98275.85268.79
218.98275.90268.99
221.97275.95269.19
224.97276.00269.39
228.95276.07269.66
232.98276.13269.89
236.34276.19270.08
241.45276.29270.35
244.44276.34270.52
247.58276.40270.68
251.93276.45270.88
255.81276.49271.04
259.42276.52271.20
262.42276.55271.36
265.42276.59271.52
268.41276.62271.69
271.93276.65271.93
275.96276.69272.17
280.40276.74272.44
284.87276.79272.67
288.82275.20272.90
293.90273.31273.35
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Profilschnitte
Anlage Nr. 7
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:500
gez.
rj
Datum
08.11.2023
Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Dreisteinweg in 53773 Hennef-Meisenbach
Projekt: Errichtung einer neuen Erddeponie
Stationierung [m]
250.00 m ü. NHN
250.00 m ü. NHN
Überhöhung = 1.0
M = 1:500
Überhöhung = 1.0
M = 1:500
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
Schnitt-A
Schnitt-C
Höhe gepl. Deponie
Höhe vorh. Gelände
0.00261.14
1.01261.17
4.12261.24
7.45261.02
10.52261.45
14.07261.63
17.34261.84
17.58261.94261.85
23.45264.26262.28
27.58265.91262.57
30.66267.14262.80
34.88268.83263.11
38.40270.23263.35
41.79271.59263.53
45.43272.99263.79
50.00273.10264.02
53.89273.20264.21
57.06273.28264.37
60.27273.36264.50
63.83273.45264.62
67.38273.54264.74
70.63273.63264.85
73.78273.70264.99
77.07273.79265.09
80.18273.87265.22
83.52273.95265.39
86.57274.03265.52
89.86274.11265.72
95.10274.22265.98
98.25274.28266.14
101.32274.35266.30
106.17274.44266.53
109.69274.50266.70
114.46274.60266.92
117.98274.67267.08
122.83274.80267.32
126.07274.89267.46
129.94274.99267.69
133.10275.08267.88
136.33275.16268.07
139.44275.25268.23
142.73275.34268.55
145.78275.42268.61
148.95275.50268.79
152.11275.59268.92
155.72275.68269.12
159.08275.77269.23
162.17275.86269.35
165.48275.95269.46
168.61276.03269.54
171.87276.12269.66
175.06276.20269.79
178.27276.29269.94
181.42276.37270.15
185.38276.47270.34
188.55276.55270.51
191.78276.63270.73
195.33276.71270.94
199.64276.82271.17
202.81276.90271.29
205.99276.97271.38
209.15277.05271.45
212.39277.13271.53
216.03276.42271.65
221.63273.46271.77
225.50271.94
231.33271.99

KRB 1, Tiefe 0,00 - 1,00 m, Si, cl, co‘, sa‘ 
ab ca. 0,30 m
KRB 5, Tiefe 1,00 - 3,00 m; Zv (Sast, Clst) ab 
1,90 mbzw. aufgrund von Bohrkernverschleppung 
bei ca. 1,20 m auf der Messlatte
KRB 7, Tiefe ca. 2,20 - 3,00 m; Zv (Sast, cl) 
 KRB 11, Tiefe ca. 2,40 - 3,00 m; Zv (Clst, si) 
KRB 9, Tiefe ca. 0,50 - 1,00 m; Si, cl
 KRB 9, Tiefe ca. 2,30 - 2,80 m; Zv (Clst, si)
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 8
Auftrag Nr. 10496
Maßstab:
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie 
 Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
Fotodokumentation Bohrungen
ohne

Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH Sparkasse KölnBonn; BIC: COLSDE33 Geschäftsführer: 
Sitz der Gesellschaft: Bonn IBAN: DE24370501980032916157 Dr. Anke Leischner-Fischer-Appelt 
HRB 10078, Amtsgericht Bonn www.baugrundgutachten.de Dipl.- Geol. Rafael Jendrusch 
 
 
 
 
Ergänzendes Hydrogeologisches Gutachten 
für das Bauvorhaben 
„Errichtung der Erddeponie Vierwinden” 
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach 
(Gemarkung Meisenbach, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73 und 75 bis 77) 
 
Bauherren: RSEB  
Rhein-Sieg Erddeponiebetriebe GmbH 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
Auftrag Nr. / Zeichen: 10496.2/rj 
Datum: 03.09.2024 
 
 
 
 
 
G E O TE C H N I S C H E S  B Ü R O 
D R .  L E I S C H N E R  G m b H  
53229 BONN  Gartenstraße 123  Telefon 0228/47 06 89  Telefax 0228/46 33 84

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH   Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 2 Zum Schreiben vom 03.09.2024 
 
 
Inhalt 
1 Situation ................................................................................ 3 
2 Untersuchungsprogramm ...................................................... 3 
3 Bodenaufschlüsse ................................................................. 4 
4 Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit ................................... 5 
5 Beurteilung der geologischen Barriere .................................. 6 
Dokumentation 
Anlagen 1 Lagepläne  
Anlage 1.1 Übersichtsplan  
Anlage 1.2 Detaillageplan  
Anlage 2 Zeichenerklärung  
Anlagen 3 Bohrprofile  
Anlage 3.1 KRB 101 und 102 
Anlage 3.2 KRB 103 und 104 
Anlagen 4 Versickerungsversuche  
Anlage 4.1 Versuche V 101 und V102 
Anlage 4.2 Versuche V103 und V 104

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH   Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 3 Zum Schreiben vom 03.09.2024 
 
 
1 Situation  
Die RSEB Rhein-Sieg Erddeponiebetriebe  GmbH plant in Hennef die Errich-
tung der neuen Erddeponie Vierwinden. Das Grundstück liegt rechtsrhei-
nisch, im äußersten Südosten der etwa 11 km entfernten Stadt Hennef, im 
Anstieg vom Siegtal im Norden zum Westerwald im Süden (vgl. Anl. 1.1).  
Das für die Nutzung als Erddeponie vorgesehene Baufeld befindet sich etwa 
860 m südöstlich des Ortes Meisenbach, unmittelbar an der Landesgrenze 
zu Rheinland-Pfalz. Es liegt in der Gemarkung Uckerath, auf dem Flur 26 
und umfasst die Flurstücke 69, 71 bis 73 sowie 75 bis 77. 
Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob sich der Standort zum Betrieb 
einer Deponie eignet und ob die Standortkriterien der Deponieverordnung 
(DepV) sowie des LANUV-Arbeitsblattes 13 eingehalten werden. 
Durch unser Büro wurde zur Prüfung des Standortes eine geologische Feld-
erkundung einschließlich der erforderlichen Laboruntersuchungen durchge-
führt. Die Ergebnisse wurden im Geologischen Gutachten mit der Nummer 
10496/rj vom 16.11.2023 zusammengestellt.  
In dieser Untersuchung wurden in dem anstehenden stark tonigen Hanglehm 
Durchlässigkeitsbeiwerte kf zwischen 6,8 · 10 -10 m/s und 6,8 · 10 -8 m/s fest-
gestellt. Da die Schichtstärke dieses ausreichend gering wasserdurchlässi-
gen Hanglehms bis zum unterlagernden verwitterten Fels, für den bisher kei-
ne kf-Werte bestimmt wurden, nicht flächendeckend ≥ 1,00 m beträgt, wie in 
der DepV gefordert wird, wurde nun eine ergänzende Bestimmung der Was-
serdurchlässigkeit des unterlagernden verwitterten Fels‘ beauftragt.  
Angaben zur Geologie und zu den Grundwasserständen sind dem ursprüng-
lichen Baugrundgutachten zu entnehmen.  
2 Untersuchungsprogramm  
Zur Erkundung des Untergrundes und zur Durchführung von Versickerungs-
versuchen wurden durch Mitarbeiter unseres Büros am 27.07.2024, in Berei-

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH   Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 4 Zum Schreiben vom 03.09.2024 
 
 
chen mit unzureichend mächtiger Lehmüberdeckung, die vier Kleinrammboh-
rungen KRB 101 bis 104 gemäß DIN EN ISO 22475-1 niedergebracht.  
Die Ergebnisse der Bodenaufschlüsse sind in Form von Bohrprofilen auf den 
Anlagen 3.1 und 3.2 höhenorientiert dargestellt. Die genaue Lage d er Auf-
schlusspunkte ist auf der Anlage 1.2 dokumentiert. Die Aufnahme der Bohr-
punkte in Lage und Höhe erfolgte mittels des GNSS-Systems Emlid Reach 
2+. Die Zeichenerklärungen können der Anlage 2 entnommen werden. 
In jeder Bohrung wurden im verwitterten Fels zur Bestimmung der Wasser-
durchlässigkeit jeweils ein Versickerungsversuch im offenen Bohrloch durch-
geführt (vgl. Anl. 4.1 und 4.2.).  
3 Bodenaufschlüsse 
In den Sondierungsbohrungen wurde überall eine gewachsene Schichten-
folge angetroffen. Sie beginnt einheitlich mit einem Mutterboden aus einem  
gering bis stark tonigen Schluff beziehungsweise schluffigen Ton, der organi-
sche Anteile enthält. Die Stärke des Mutterbodenhorizonts beträgt zwischen 
0,25 (vgl. Bohrungen KRB 101, 102 und 104) und 0,30 m in Boh rung 
KRB 103. 
Darunter wurde überall ein Hanglehm angetroffen, der sich aus tonigem bis 
stark tonigem, gering (fein)sandigem Schluff zusammensetzt, der örtlich ei-
nen geringen Steinanteil aufweist. An der Basis von Bohrung KRB 104 ist 
der Hanglehm als gering sandiger, steiniger Ton ausgebildet. Die Stärke des 
Hanglehms beträgt zwischen 0,20 m in Bohrung KRB 101 und 1,50 m in 
Bohrung KRB 104. 
Der Hanglehm wird durch stark verwitterten Fels unterlagert, der im Wesent-
lichen aus Ton- und Siltstein mit einem geringen Sandanteil besteht. In Boh-
rung KRB 101 wurde im Tiefenbereich von 1,50 m bis 1,90 m auch ein toni-
ger Sandsiltstein und von 1,95 m bis 2,10 m Teufe ein Eisen- und Ma ngan-
oxidhaltiger Sandsiltstein angetroffen. 
Mit zunehmender Tiefe nehmen der Verwitterungsgrad ab und der Bohrwi-
derstand zu, so dass die Bohrungen in Tiefen zwischen 2,00 m (vgl. Bohrun-

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH   Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 5 Zum Schreiben vom 03.09.2024 
 
 
gen KRB 102 und 104) und 2,50 m bei Bohrung KRB 101 abgebrochen  wer-
den mussten. 
4 Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit 
Zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte (k f-Werte) des anstehen-
den verwitterten Fels ‘ wurden im Gelände in den Bohrungen KRB 101 bis 
104 Versickerungsversuche offenen Bohrloch durchgeführt.  
Bei der Versickerung im ausgebauten, verrohrten Bohrloch kann das Wasse r 
nur über die Bohrlochsohle in den Boden eindringen. Demgegenüber finde t 
bei der Versickerung im offenen Bohrloch die Entwässerung sowohl über die 
Bohrlochsohle als auch über die Bohrlochwände statt. Das Bohrloch wurde 
nach oben hin mit einem Packer abgedichtet, so dass die zur Verfügung ste -
hende Versickerungsstrecke zwischen Sohle und Packer 30 cm betrug. 
Die Ergebnisse der Versickerungsversuche sind in den Anlagen 4.1 und 4.2 
und in der Tabelle 1 ersichtlich. Bei den Ergebnissen der Feldversuche ha n-
delt es sich um die k-Werte der ungesättigten Zone (k fu). Die k f-Werte des 
gesättigten Bodens ergeben sich gemäß DWA A-138 durch Verdopplung (k f 
= 2kfu).  
Tabelle 1: Ergebnisse der Versickerungsversuche und des Permeameterver-
suchs 
Versuch/Probe Bodenart Tiefe kfu (m/s) kf (m/s) 
V 101/1 Zvv (Clsist, sa‘) 1,40 m 3,86  · 10-8 7,72 · 10-8 
V 102/1 Zvv (Clst) 2,00 m 3,56 · 10-8 7,12 · 10-8 
V 103/1 Zvv (Sist, Clst) 2,30 m 1,21 · 10-8 2,42 · 10-8 
 V 104/1 Zvv (Si-Clst, sa) 2,00 m 4,78 · 10-8 9,56· 10-8 
Der anstehende verwitterte Fels hat damit einen mittleren Durchlässigkeits-
beiwert von 6,73 · 10 -8 m/s und liegt damit unter dem in der DepV für DK0-

Geotechnisches Büro          
DR. LEISCHNER  GmbH   Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 6 Zum Schreiben vom 03.09.2024 
 
 
Deponien maximal zulässigem Wert von k f < 1 · 10 -7 m/s. Dieser Wert wird 
dabei nicht nur im Mittel sondern auch in jedem Einzelversuch unterschritten. 
5 Beurteilung der geologischen Barriere  
Die maximal zulässige Durchlässigkeit von kf ≤ 1 10-7 m/s wird entsprechend 
dem Bericht 10496/rj flächendeckend im Hanglehm unterschritten. Nun wur-
de in der vorliegenden Untersuchung der k f-Wert im verwitterten Fels be-
stimmt. Dieser liegt ebenfalls unterhalb des genannten Grenzwertes der 
DepV.  
In größeren Tiefen wird das Grundgebirge zunehmend kompakt und die klüf -
te nehmen ab. Aus diesem Grund ist mit einer abnehmenden Wasserdurch-
lässigkeit zu rechnen. Entsprechend der hydrogeologischen Karte weist der 
anstehende Devonische Tonstein Durchlässigkeiten zwischen 1 ∙ 10 -8 und    
1 ∙ 10-9 m/s auf. 
Für den Hanglehm wurde in Bericht 10496/rj bereits eine deutliche Über-
schreitung des Mindesttongehaltes von 5 Gew.-% über Schlämmanalysen 
nachgewiesen. Bei dem vorliegenden stark verwitterten bis verwitterten Fels 
handelt es sich überwiegend um Ton- und Tonsiltsteine, für die ein Tonge h-
alt > 40 Gew.-% angenommen werden kann. 
Einzelne Felshorizonte sind tonig ausgebildet (vgl. Bohrung KRB 101), was 
per Definition einem Tongehalt > 15 bis max. 30 Gew.-% entspricht. 
In Bohrung KRB 101 wurde weiterhin im Tiefenbereich von 1,95 m bis 
2,10 m ein stark eisen-/manganoxid-haltiger Sand-Siltstein ohne Tonanteil  
nachgewiesen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine lokale Schicht, die als 
Linse auftritt und lateral vermutlich rasch auskeilt. Auf den Gesamttongehalt 
der geologischen Barriere hat dies wegen der sonst flächendeckend hohen 
Tonanteile keinen Einfluss.  
 
Dipl.-Geol Rafael Jendrusch

Geotechnisches Büro
DR LEISCHNER . GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Übersichtsplan
Anlage Nr. 1.1
Auftrag Nr. 10496.2
Maßstab: 1:25.000
gez.
bk
Datum
07.08.2023
Projekt: Errichtung einer neuen Erddeponie
Dreisteinenweg in 53773 Hennef-Meisenbach
Lage des Bauvorhabens

H  = 0,80 m Ü
Drei Herren Stein
0,00 m
Vs101
Vs102
Sa, cl-, si-, co
Zvv
Vs103
Zvv (Cl-Sist)
Vs104
Zv (Cl-Sist)
H  = 0,80 m Ü
Zvv (Cl-Sist)
H  = 0,60 m Ü
Zv (Cl-Sist)
H  = 0,90 m Ü
bis 1,90m u. GOK (Sa, cl-, si-, co)
H  = 0,80 m Ü
Zvv (Clst)
H  = 0,30 m Ü
Zvv (Clst)
H  = 0,90 m Ü
Zvv (Clst)
H  = 0,65 m Ü
Zvv (Cl-Sist)

0.70
Kies
 1.40
Grobkies
 2.10
Mittelkies
 2.80
Feinkies
 3.50
Sand
 4.20
Grobsand
 4.90
Mittelsand
 5.60
Feinsand
 6.30
Schluff
 7.00
Ton
 7.70
Torf
 8.40
Auffüllung A
 9.10
STEINE
 0.60Fels
Z ZZZ
 1.20Fels verwittert
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
 1.80Sandstein ZZ Z
 2.40Schluffstein Z
Z
Z
Z Z
 3.00Tonstein Z Z
Z Z
 3.60Mutterboden Mu
 4.20Hanglehm
 4.80Hangschutt
 5.40Löß
 6.00Lößlehm
 0.60Vulkanasche
 1.20Braunkohle
 1.80Auffüllung A
 2.40Auffüllung A
 3.00Auffüllung A
 3.60Auffüllung A
 4.20Auffüllung A
 4.80Auffüllung A
 5.40Auffüllung A
 6.00Auffüllung A
Zustandsform
fest
halbfest
steif
weich
breiig
naß
Benennung Kurzzeichen
Bodenart Beimengung Beimengung Bodenart
Kies
Grobkies
Mittelkies
Feinkies
Sand
Grobsand
Mittelsand
Feinsand
Schluff
Ton
Organischer Boden
Auffüllung
Steine
kiesig
grobkiesig
mittelkiesig
feinkiesig
sandig
grobsandig
mittelsandig
feinsandig
schluffig
tonig
organisch
steinig
Gr
CGr
MGr
FGr
Sa
CSa
MSa
FSa
Si
Cl
Or
Mg
Co
gr
cgr
mgr
fgr
sa
csa
msa
fsa
si
cl
or
co
Bodenarten nach EN ISO 14688-1
Kleinrammbohrung
Leichte Rammsondierung
Schwere Rammsondierung
Versickerungsversuch
Grundwassermessstelle
Brunnen
Schurf
Probenahmepunkt
Asphaltbeprobung
GOK
KV
KBF
Geländeoberkante
Kein Bohrfortschritt
Kernverlust
KRB
DPL
DPH
V
GWM
B
S
P
AB
Anlage 2Zeichenerklärung für BohrprofileGeotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH (EN ISO 14688-1 / DIN 4023)
Benennung Kurzzeichen Zeichen Benennung Kurzzeichen Zeiche n
Fels, allgemein
Fels, verwittert
Sandstein
Schluffstein
Tonstein
Mutterboden
Hangschutt
Löß
Lößlehm
Vulkanasche Z
Zv
Sast
Sist
Clst
Mu
Lx
Lö
Löl
V
Braunkohle
Bauschutt
Schlacke
Schotter
Asphalt
Beton
Untersuchungsstellen Zusatzzeichen
Grundwasser
Hanglehm L
Bk
Ziegelbruch
Asche
Kohle
BS
Schl
Scho
At
B
ZB
As
K
' / *
Zeichen
Wasserstand (angebohrt)
Ruhewasserspiegel
Wasserstand (Bohrende)
gering / stark
DPM Mittelschwere Rammsondierung

m+NHN
267.00
268.00
269.00
270.00
271.00
272.00
KRB 101
270,90 m+NHN
 0.25 Mutterboden , (Si, cl*, or)Mu
 0.45
Hanglehm
schluffig, tonig
 1.50
Fels stark verwittert
(Clsist, sa')
ZvZv
Zv Zv
ZvZv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
 1.90
Fels stark verwittert
Sasist, cl
Zv
Zv
Zv
Zv
 1.95
Fels stark verwittert
Clsist, sa'
 2.10
Fels verwittert
(Sisast, Fe-Mn-Oxid)
Zv
Zv
Zv
 2.50 Fels verwittert , Clsist
Zv Zv
Zv
Zv
KBF
KRB 102
271,60 m*NHN
 0.25 Mutterboden , (Cl, si, or)Mu
 1.50
Hanglehm , (Schluff, tonig
gering feinsandig, gering steinig)
 1.60
Fels verwittert , gering schluffig
sandig, stark tonig, steinig
Zv
 2.00
Fels verwittert
Tonstein
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
KBF
k  = 7,72 x 10    m/s-8
fk  = 7,12 x 10    f -8
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile
Anlage Nr. 3.1
Auftrag Nr. 10496.2
Maßstab der Höhe: 1:25
gez.
bk
Datum
30.08.2024
Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie

m+NHN
260.00
261.00
262.00
263.00
264.00
265.00
KRB 103
262,30  m+NHN
 0.30
Mutterboden , Si, cl', orMu
 1.00
Hanglehm
schluffig, stark tonig, gering sandig, gering stein ig
 1.40
Hanglehm
stark tonig, steinig, gering feinsandig
 1.80
Fels stark verwittert
(Si-Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv Zv
 2.30
Fels stark verwittert
(Sist, Clst)
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 104
264,85 m+NHN
 0.25 Mutterboden , (Cl, si, or)Mu
 1.50
Hanglehm
Cl si fsa'
 1.75
Hanglehm
tonig, steinig, gering sandig
 2.00
Fels stark verwittert
(Si-Clst, sa)
ZvZv
Zv Zv
Zv Zv
KBF
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile
Anlage Nr. 3.2
Auftrag Nr. 10496.2
Maßstab der Höhe: 1:25
gez.
bk
Datum
30.08.2024
Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie
k  = 2,42 x 10    m/sf
-8
k  = 9,56 x 10    m/s-8f

Geotechnisches Büro 
DR. LEISCHNER GMBH 
Gartenstraße 123, 53229 Bonn 
 0228-470689  Fax 0228-463384 
Versickerungsversuch im 
offenen Bohrloch 
 
(nach USBR EARTH-MANUAL 1951) 
Anlage: 4.1 
Auftrags-Nr. 10496.2 
Datum: 13.08.24 
Datum der Untersuchung 19.07.2024 
Objekt: Erddeponie  
Ort: Hennef-
Meisenbach 
Wetter: trocken 
Wartezeit [min] 5 
 
Parameter Einheit KRB 103 KRB 102 
  Versuch V 101 Versuch V 102 
Bohrlochtiefe  T [cm] 140 200 
Druckhöhe H [cm] 238,5 311 
Tiefe GW bzw. GW-Stauer Tu [cm] Annahme > 500 Annahme > 500 
Tiefe unverrohrtes Bohrloch A [cm] 30 30 
Radius unverrohrtes Bohrloch r [cm] 2,5 2,5 
Versickerungsmenge Q [cm³/s] 0,092 0,13 
Verhältniswerte H / Tu 0,50 0,51 
 Tu / A 19,87 20,37 
Korrekturfaktor Ct 1,00 1,00 
  H / r 95,4 124,4 
Formel I  A / H 0,13 0,10 
 Koeffizient  Cu 40 47 
 
 
 
Formel I 
H r C
Q Ck
u
t
f
 
  Formel II 
) ( ) 4 (
2
A H Tu r C
C Qk
s
t
f
    
   
 
Durchlässigkeit [m/s] kf101 = 3,86  10-8 kf102 = 3,56  10-8 
 
 
Standrohr- 
messmarke 
h 
h 
GOK 
a 
(unmaßstäbliche Prinzipskizze) 
2r 
H Tu 
A 
GW 
T

Geotechnisches Büro 
DR. LEISCHNER GMBH 
Gartenstraße 123, 53229 Bonn 
 0228-470689  Fax 0228-463384 
Versickerungsversuch im 
offenen Bohrloch 
 
(nach USBR EARTH-MANUAL 1951) 
Anlage: 4.2 
Auftrags-Nr. 10496.2 
Datum: 13.08.24 
Datum der Untersuchung 29.07.2024 
Objekt: EFH Rösler 
Ort: Winterscheid 
Wetter: trocken 
Wartezeit [min] 5 
 
Parameter Einheit KRB 103 KRB 104 
  Versuch V 103 Versuch V 104 
Bohrlochtiefe  T [cm] 230 200 
Druckhöhe H [cm] 301 304 
Tiefe GW bzw. GW-Stauer Tu [cm] Annahme > 500 Annahme > 500 
Tiefe unverrohrtes Bohrloch A [cm] 30 30 
Versickerungsmenge Q [cm³/s] 0,04 0,16 
Radius unverrohrtes Bohrloch r [cm] 2,5 2,5 
Verhältniswerte H / Tu 0,53 0,50 
 Tu / A 19,05 20,13 
Korrekturfaktor Ct 1,00 1,00 
  H / r 120,4 121,6 
Formel I  A / H 0,10 0,10 
 Koeffizient  Cu 44 44 
 
 
 
Formel I 
H r C
Q Ck
u
t
f
 
  Formel II 
) ( ) 4 (
2
A H Tu r C
C Qk
s
t
f
    
   
 
Durchlässigkeit [m/s] kf103 = 1,21  10-8 kf104 = 4,78  10-8 
 
 
Standrohr- 
messmarke 
h 
h GOK 
a 
(unmaßstäbliche Prinzipskizze) 
2r 
H Tu 
A 
GW 
T

VERKEHRSING. • Auenweg 24 • 50389 Wesseling Deutschland  
Tel.: 01590 6471548 • E-Mail: info@verkehrsing.de  
Web: www.verkehrsing.de • Steuer-Nr.: 224/5043/7706  
Freiberuflicher Ingenieur: Oguz Can Cekin  
IBAN: DE11 1001 0010 0796 9821 33 BIC: PBNKDEFF 
Oguz Can Cekin 
Verkehrsplanungsbüro Cekin – Verkehrsing. 
Standort: 
Auenweg 24 | 50389 Wesseling 
www.verkehrsing.de | info@verkehrsing.de 
+49 1590 647 15 48 
 
 
 
 
 
Verkehrsgutachten 
Bericht 
Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
Endbericht 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeitung: 
Oguz Can Cekin 
 
 
 
 
 
 
Wesseling, März 2025 
 
Hinweis: Für eine bessere Lesbarkeit wird im Bericht überwiegend das generische Maskulinum 
verwendet, es wird ausdrücklich hingewiesen, dass alle geschlechtlichen Identitäten gemeint und nicht 
ausgeschlossen sind. 
Inhaltsverzeichnis

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
1 Aufgabenstellung ................................ ................................ ................. 3 
2 Methodik und Vorgehensweise ................................ ............................ 4 
3 Räumliche und verkehrliche Lage ................................ ........................ 5 
4 Verkehrszählungen und Analyse des Bestands ................................ ... 5 
5 Leistungsfähigkeit Bestand ................................ ................................  10 
5.1 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) ............ 12 
5.2 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord ................................ .......... 14 
5.3 L 86 / K 27 ................................ ................................ .................. 15 
5.4 K 27/Dreisteinenweg ................................ ................................ ... 16 
6 Ermittlung des zukünftigen Verkehrsaufkommens.............................. 18 
6.1 Verkehrserzeugung und Erschließung des Neubauvorhabens .... 18 
7 Verkehrsumlegung ................................ ................................ ............. 21 
7.1 Erschließung des Plangebiets ................................ ..................... 21 
7.2 Verkehrsumlegung ................................ ................................ ...... 22 
8 Leistungsfähigkeit Prognose ................................ .............................. 23 
8.1 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) ............ 23 
8.2 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord ................................ .......... 24 
8.3 L 86 / K 27 ................................ ................................ .................. 24 
8.4 K 27/Dreisteinenweg ................................ ................................ ... 24 
9 Beschilderung und Verkehrsführung ................................ .................. 26 
10 Straßenbauliche Situation im Bereich der 
Erschließungsstraße/Dreisteinenweg/K27 ................................ ................ 27 
11 Fazit ................................ ................................ ...............................  31

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
1 Aufgabenstellung 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant die 
Errichtung einer DK0-Deponie1 bei Vierwinden in Hennef im Rhein-Sieg-
Kreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Die geplante Deponiefläche 
befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die geplante 
Deponiezufahrt befindet sich im östlichen Bereich des Dreisteinenwegs, 
kurz vor der Kurve zum Anschlussbereich zur K 27, von wo aus die spätere 
Anlieferung an die Deponie erfolgen soll. Der Dreisteinenweg zwischen 
K27 und Deponieeinfahrt liegt auf einer Länge von ca. 140 m auf dem 
Gebiet der Gemeinde Eitorf und auf einer Länge von ca. 60 m auf dem der 
Stadt Hennef. Die Deponiezufahrt selbst ist als zweistreifige Straße auf 
privatem Grund mit jeweils einer Spur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge 
geplant. Auf der Spur für ausfahrende Fahrzeuge ist eine 
Reifenwaschanlage vorgesehen, um eine Verschmutzung der öffentlichen 
Straßen zu verhindern. Die geplante Deponiestraße von der 
Deponiezufahrt bis zu den Abkippstellen ist ca. 300 m lang und befindet 
sich vollständig auf dem Plangebiet. 
 
 
Bild 1: Plangebiet (Quelle Kartengrundlage:TIM-online, 16.09.2024) 
 
Eine aktive Bestandsnutzung ist auf dem Grundstück nicht vorhanden. 
Geplant ist ein Verfüllvolumen von rund 400.000m³. Für die Verfüllung ist 
von einem Zeitraum von 10 Jahren auszugehen. 
 
 
1 „Die Deponie dient zum Lagern von unbelastetem Boden- und Erdaushub. Lediglich ein kleiner 
prozentualer Anteil mineralischer Bauabfälle ist erlaubt. Der vorsortierte Recycling-Bauschutt dient nicht 
nur zur Befestigung der Betriebswege für die anliefernden LKWs und der Einbaurampe, sondern soll bei 
allen Witterungsbedingungen die Betriebssicherheit der Deponie sichern.“ – Quelle: 
https://www.rseb.de/deponien

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Für die Projektentwicklung und die weiteren Planungs- und 
Genehmigungsprozesse sind die Erstellung eines Verkehrsgutachtens und 
die verkehrsplanerische Beratung der RSEB GmbH erforderlich. Ziel ist es, 
die verkehrliche Erschließung bestmöglich abzubilden und die 
Leistungsfähigkeit der betroffenen Verkehrsanlagen gutachterlich 
nachzuweisen sowie die verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende 
Straßennetz und die Verkehrssicherheit zu beleuchten. 
 
Dabei ist aufgrund der Nähe zum Ort Meisenbach auch eine gesonderte 
Betrachtung der Verkehrsführung zu betrachten, um unerwünschte 
Durchgangsverkehre zu vermeiden und die Verkehre über das 
übergeordnete Straßennetz B8 und L255 (Rheinland-Pfalz) bzw. L86 
(Nordrhein-Westfalen) zum Plangebiet zu führen. 
2 Methodik und Vorgehensweise 
Zu Beginn wird die räumliche Lage des Plangebiets sowie die 
Bestandssituation dargestellt und analysiert – hierunter fällt auch die erste 
Leistungsfähigkeitsberechnung der betroffenen Knotenpunkte für die 
Bestandssituation. Hierfür wurden im Umfeld des Plangebiets detaillierte 
Verkehrszählungen in Form von Knotenstromzählungen mittels 
Videokameras durchgeführt. Die erhobenen verkehrlichen Daten werden 
für die gegenwärtige Bestandssituation als Grundlage erfasst und 
angesetzt. Hierauf baut das gesamte Gutachten auf. 
Für den Bestand werden für ausgewählte und betroffene Knotenpunkte 
Leistungsfähigkeitsuntersuchungen nach dem Handbuch für die 
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2015 (HBS 2015) durchgeführt. 
Um die zukünftige Situation (Prognosefall) abzubilden wird für die 
Neuentwicklung der Deponie eine Verkehrserzeugungsberechnung 
durchgeführt. Hierzu gehört neben dem Schwerverkehr auch der durch die 
Mitarbeitenden und Zuliefernden erzeugten Verkehr (Beschäftigten- und 
Wirtschaftsverkehr). Der ermittelte Neuverkehr wird über einschlägige und 
gängige Tagesganglinien sowie Erfahrungswerten aus vergleichbaren 
Nutzungen über den Tag verteilt und auf das betroffene Verkehrsnetz 
umgelegt.  
Dabei wird der Verkehr über die übergeordneten Verkehrsachsen (L 86 
bzw. L 255) auf das Deponie-Grundstück geführt. Hierfür erforderliche 
Beschilderungsmaßnahmen werden erarbeitet. In diesem Zusammenhang 
wird auch die Beschilderung zur Unterbindung unerwünschter 
Durchgangsverkehre durch Meisenbach berücksichtigt.  
Der gesamte Neuverkehr wird zunächst mithilfe von prozentualen 
Verteilungen zu den Betriebszeiten zugeordnet erzeugt und verteilt und 
anschließend auf das Bestandsnetz aufsummiert, sodass im Prognosefall 
erneut eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung durchgeführt wird. Die 
Betrachtungsweise erfolgt auf Basis einer worst-case-Szenarios. 
Die Auswirkungen der Mehrverkehre auf das öffentliche Straßennetz 
werden dargestellt. Ein Beschilderungskonzept wird vorgeschlagen.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
3 Räumliche und verkehrliche Lage 
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ende des Dreisteinenwegs, wo 
der Dreisteinenweg in die K 27 (Kalkstraße) einmündet. Von hier aus soll die 
Fläche auch erschlossen  werden. Eine rückwärtige oder anderweitige 
Erschließung des Grundstücks ist nicht vorhanden, sodass die Zufahrt und 
der Zugang auf das Grundstück nur an dieser Stelle erfolgt. 
Der Dreisteinenweg schließt im Westen den Ortsteil Meisenbach der Stadt 
Hennef an die B 8 an.  
Die K 27 mündet im weiteren Verlauf im Osten in die L  86. Hier läuft auch 
unmittelbar die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz, wo die Landesstraße die 
Bezeichnung L 255 hat.  
Die L 86 bzw. L  255 verläuft nach Süden in Richtung Rheinland -Pfalz und 
mündet in die B 8. Im nördlichen Verlauf führt die K 27 nach Lindscheid und 
die L 86 nach Mühleip und weiter Richtung Eitorf. 
Die B  8 selbst verläuft aus Westen (NRW) kommend von  Hennef über 
Ukerath nach Vierwinden . W eiter in Richtung  Osten verläuft die B  8 in  
Richtung Kircheib in Rheinland-Pfalz. 
Mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist das Plangebiet durch 
die Linien 250 (B  8) und 564 (L  86) erreichbar . Die nächstliegenden 
Haltestellen sind „Meisenbach Abzweig“ oder „Vierwinden“. Aufgrund der 
Andienung der Deponie durch LKW steht die Analyse und Bewertung des 
motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Vordergrund. 
4 Verkehrszählungen und Analyse des Bestands 
Am Dienstag, den 10.09.2024, wurden in Abstimmung mit der RSEB GmbH 
mithilfe von Verkehrszählungskameras die Knotenpunkte Vierwinden (L 255) 
/ AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord sowie L 86 / K 27  
erhoben. Erhebungszeiträume waren jeweils 4 Stunden in den 
Zählzeiträumen 06:00 – 10:00 Uhr, 11:00 – 15:00 Uhr, 16:00 – 20:00 Uhr.2 
Der Kreuzungsbereich K 27/Dreisteinenweg wurde nicht gesondert erhoben, 
da der Dreisteinenweg gegenüber der Kreisstraße stark untergeordnet ist 
und die Daten für die K 27 aus der benachbarten Zählung abgeleitet werden 
können.  
 
2 „Geeignet für alle Straßentypen zur Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Verkehre und der 
Bemessungsverkehrsstärken, wenn die morgendliche Spitzenstunde nach 07:00 Uhr liegt“ – Forschung 
Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Hochrechnungsverfahren für Kurzzeitzählungen auf 
Hauptverkehrsstraßen in Großstädten, Heft 1007, Bundesministerium für Verkehr, Bau und 
Stadtentwicklung

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
 
Bild 2: Übersichtsplan Standorte Verkehrszählungen (Quelle Kartengrundlage: TIM-online  – 16.09.2023) 
Die Verkehrszählungen wurden außerhalb von Ferienzeiten und Wochen mit 
Feiertagen durchgeführt. Nach den Sommerferien lag sowohl in NRW (Ende 
der Sommerferien 20.08.2024) als auch in Rheinland -Pfalz ( Ende der 
Sommerferien 23.08.2024) ein ausreichender Zeitraum für das „einpendeln“ 
einer normalen Verkehrszeit vor. Die Zählungen wurden auf Basis diverser 
Regelwerke und Richtlinien in Bezug zu Verkehrszählungen durchgeführt. 
Somit ist eine verkehrstechnisch nutzbare Datengrundlage sichergestellt und 
belastbar. Es wurde des Weiteren auch darauf geachtet, dass am Zähltag 
keine Baustellen, Unfälle oder Umleitungen vorlagen. 
Folgende Verkehrsbelastungen sind im Bestand im Straßennetz durch die 
Verkehrszählungen erhoben worden:

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Bild 3: Übersicht Ergebnisse Verkehrszählungen 06:00 – 10:00 Uhr (Quelle Kartengrundlage: TIM-
online – 16.09.2024)

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Bild 4: Übersicht Ergebnisse Verkehrszählungen 11:00 – 15:00 Uhr (Quelle Kartengrundlage: TIM-
online – 16.09.2024)

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Bild 5: Übersicht Ergebnisse Verkehrszählungen 16:00 – 20:00 Uhr (Quelle Kartengrundlage: TIM-
online – 16.09.2024) 
Weiter wurden die Verkehrszählungen so aufgearbeitet, dass 
Spitzenstundenbelastungen für die morgendliche und nachmittägliche 
Spitzenstunde ermittelt werden konnten. Diese sehen wie folgt aus:  
Knotenpunkt Morgendliche 
Spitzenstunde 
Nachmittägliche 
Spitzenstunde 
Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – 
Süd, Vierwinden (L 255) 
07:00 – 08:00 Uhr 16:15 – 17:15 Uhr 
Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – 
Nord 
06:45 – 07:45 Uhr 16:15 – 17:15 Uhr 
L 86 / K 27 06:45 – 07:45 Uhr 16:15 – 17:15 Uhr 
Tabelle 1: Ermittelte Spitzenstunden 
Die entsprechenden Knotenstrombelastungen für die vier Knotenpunkte sind 
im Detail für die Spitzenstunden in Anlage 1 bis Anlage 3 dargestellt. 
Eine separate Verkehrszählung für den Knotenpunkt Dreisteinenweg/K  27 
wurde nicht durchgeführt, da an diesem Knotenpunkt die K  27 als 
übergeordnete Verkehrsachse die maßgebende Verkehrsbelastung hat und

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
diese von der benachbarten Zählung K 27/L 86 abgeleitet werden kann. Der 
Dreisteinenweg erschließt lediglich den 1 km vom Knotenpunkt entfernten 
Ort Meisenbach mit rund 70 -100 Einwohnern. Hier kann die 
Leistungsfähigkeit anhand von Annahmen berechnet werden, wobei die 
maßgebende Belastung auf der K 27 beibehalten wird.  
Die Spitzenstunden sind maßgebend für die Leistungsfähigkeits -
berechnungen nach dem Handbuch für die Bemessung von 
Straßenverkehrsanlagen 2015 (HBS  2015), die im Bestand für die 
aufgelisteten Knotenpunkte durchgeführt werden. 
 
Bild 6: Übersichtsplan Leistungsfähigkeitsbewertung (Quelle Kartengrundlage: OpenStreetMap – 
26.03.2024) 
5 Leistungsfähigkeit Bestand 
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen erfolgen nach dem Handbuch für die 
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2015 (HBS 2015). „Das HBS 
enthält standardisierte Verfahren, mit denen in Abhängigkeit von 
infrastrukturellen und verkehrlichen Randbedingungen für verschiedene 
Arten von Straßenverkehrsanlagen deren Kapazität ermittelt und darauf

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
aufbauend die Qualität des Verkehrsablaufs in sechs Qualitätsstufen des 
Verkehrsablaufs (QSV) von A bis F bewertet werden kann.“3 
Als maßgebendes Qualitätskriterium für den Kfz-Verkehr dient die mittlere 
Wartezeit (tw) auf jedem Fahrstrom, anhand derer die Bestimmung der 
zugehörigen QSV erfolgt. Jeder Fahrstrom erhält eine eigene Bewertung 
und eine Zuordnung mit einer eigenen mittleren Wartezeit und einer QSV. 
Der am schlechtesten bewertete Fahrstrom mit der zugehörigen QSV legt 
die Gesamtqualität des Knotenpunkts fest.  
Im Untersuchungsraum liegen keine signaltechnisch geregelten 
Knotenpunkte vor. Alle Knotenpunkte sind vorfahrtgeregelt. Das HBS 2015 
unterscheidet bei der Berechnung zwischen außerorts und innerorts. Die 
Qualitätsstufen des Verkaufsablaufs sind für vorfahrtgeregelte 
Knotenpunkte wie folgt kategorisiert:
 
3 FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - https://www.fgsv.de/hbs-2015.html

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Bild 7: Auszug aus dem HBS 2015 für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage (Quelle HBS 2015 – 
Tabelle S5-1, FGSV) 
Bei nicht -signalisierten und vorfahrtgeregelten Knotenpunkten  außerorts, 
wie hier im Untersuchun gsgebiet, wird nach den unter Bild 7 dargestellten 
Bewertungskriterien beurteilt. Maßgebend für die Gesamtbewertung des 
Knotenpunktes ist immer der am schlechtesten bewertete Verkehrsstrom. 
5.1 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) 
Der Knotenpunkt Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) ist 
eine dreiarmige Anschlussstelle und ist außerorts vorfahrgeregelt geregelt. 
Die Dimensionierung des Knotenpunkts ist aus dem Luftbild erkennbar.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
 
Bild 8: Luftbild Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255), (Quelle Kartengrundlage: 
TIM-online – 16.09.2024) 
Der Knotenpunkt weist nach dem HBS 2015  in der morgendlichen 
Spitzenstunde im Bestand eine Gesamtverkehrsbelastung von 445 Kfz/h 
nach. Für einen vorfahrtgeregelten Knotenpunkt außerorts erreicht der 
Knotenpunkt eine QSV A, also eine sehr gute Verkehrsqualität. Die QSV A 
wird von allen Verkehrss trömen erreicht. Maßgebend für die 
Gesamtbewertung ist der Linksabbiegerstrom aus der Anschlussstelle Süd 
der B8 in Richtung L255 nach Süden mit einer mittleren Wartezeit von 6,7 
Sekunden.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Der Knotenpunkt ist im Bestand somit  in der morgendlichen Spitzenstunde 
sehr leistungsfähig und hat noch enorme Kapazitätsreserven. 
In der nachmittäglichen Spitzenstunde weist der Knotenpunkt 598 Kfz/h 
nach. Die tw des maßgebenden Stroms ist erneut der Linksabbiegestrom auf 
die L 255 in Richtung Süden. Dieser liegt bei 7, 2 Sekunden und ist minimal 
höher als in der morgendlichen Spitzenstunde und bleibt weiterhin bei einer 
QSV A, die auch für alle anderen Verkehrsströme gilt. 
Es bestehen keinerlei Defizite hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des 
Knotenpunkts im Bestand. 
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 4 und 5 dargestellt. 
5.2 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord 
Der Knotenpunkt Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord ist ein 3-armiger 
Knotenpunkt, dimensioniert als Anschlussstelle, der außerorts 
vorfahrtgeregelt ist.  
 
Bild 9: Luftbild Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord, Vierwinden (L 255), (Quelle Kartengrundlage: 
TIM-online – 16.09.2024)

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
In der morgendlichen Spitzenstunde werden an dem Knotenpunkt 550 Kfz/h 
abgewickelt. Nach de r Leistungsfähi gkeitsberechnung erreicht der 
Knotenpunkt für vorfahrtgeregelte Knotenpunkte nach dem HBS 2015 eine 
QSV A für alle Verkehrsströme und ist somit  sehr stark leistungsfähig und 
hat noch enorme Kapazitätsreserven. Maßgebend für diese Bewertung ist 
mit einer mittleren Wartezeit von 7,0 Sekunden der Linksabbiegestrom aus 
der AS B8 nach Norden in die L255. 
In der nachmittäglichen Spitzenstunde weist der Knotenpunkt 541 Kfz/h 
nach. Mit diesen Verkehrsbelastungen erreicht der Knotenpunkt weiterhin 
die QSV A in allen Verkehrsströmen und bleibt sehr stark leistungsfähig und 
hat ebenf alls noch  enorme Kapazitätsreserven. Maßgebend in der 
nachmittäglichen Spitzenstunde ist erneut der Linksabbiegestrom aus der B8 
nach Norden mit einer mittleren Wartezeit von 7,3 Sekunden. 
In beiden Spitzenstunden ist der Knotenpunkte im Bestand sehr stark 
leistungsfähig. 
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 6 und 7 dargestellt. 
5.3 L 86 / K 27 
Der Knotenpunkt L 86 / K 27 ist als 3-armiger Knotenpunkt ausgebaut, liegt 
außerorts und ist vorfahrtgeregelt. Die L255 auf rheinland-pfälzischer Seite 
wird in NRW als L86 bezeichnet. In der nachfolgenden Abbildung wird die 
Landesgrenze in Form der lila Linie dargestellt. Eine Auswirkung auf die 
Leistungsfähigkeitsberechnung hat diese Änderung nicht. Das HBS 2015 
ist bundesweit und länderübergreifend anwendbar. 
Der Knotenpunkt weist eine Verkehrsbelastung von 433 Kfz/h in der 
morgendlichen Spitzenstunde nach. Gemäß der durchgeführten 
Leistungsfähigkeitsberechnung erreicht der Knotenpunkt in der 
morgendlichen Spitzenstunde eine sehr gute Leistungsfähigkeit mit QSV A 
und hat weiterhin genug Kapazitätsreserven. Maßgebend für diese 
Bewertung ist mit 7,6s mittlere Wartezeit der Linksabbiegestrom aus der 
K27 in die L86 in Richtung Norden.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
 
Bild 10: Luftbild L 86 / K 27 (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024) 
Nachmittags wurden am Knotenpunkt eine Verkehrsbelastung von 469 
Kfz/h erfasst. Die Verkehrsqualität liegt weiterhin für alle Verkehrsströme 
bei QSV A mit einer maßgebenden mittleren Wartezeit von 6,8 Sekunden 
des Linksabbiegestroms aus der K27 in die L68 in Richtung Norden.  
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 8 und 9 dargestellt. 
5.4 K 27/Dreisteinenweg 
Der Knotenpunkt K 27/Dreisteinenweg ist als 3-armiger Knotenpunkt 
ausgebaut, liegt außerorts und ist vorfahrtgeregelt. Es liegen keine 
Fahrspurenaufteilungen oder Markierungen vor. Übergeordnete 
Verkehrsachse ist die K 27.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
 
Bild 11: Luftbild K 27/Dreisteinenweg (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024) 
Aus der benachbarten Zählung K 27/L 86 werden die Verkehrsbelastung 
für die K 27 übernommen. Es wird angenommen, dass alle am 
Knotenpunkt L 86 ankommenden Fahrzeuge zu 100% aus der K 27 selbst 
kommen, um ein worst-case-Szenario für den Knotenpunkt selbst 
abzubilden. Auf diese Annahme wird zuschlägig hinzugerechnet, dass aus 
dem Ort Meisenbach mit rund 70-100 Einwohnern maximal 20 Kfz in der 
Spitzenstunde aus dem Ort rausfahren und in Richtung L 86 fahren. In der 
nachmittäglichen Spitzenstunde bleiben die gleichen Annahmen, nur dass 
aus der L 86 kommend links in den Dreisteinenweg erneut 20 Kfz zurück 
nach Meisenbach fahren. Vormittags treten diese zuschlägigen Verkehre 
also als Rechtsabbieger, nachmittags als Linksabbieger auf und setzen 
sich immer gegen die übergeordneten Strömer aus der K 27 durch. 
Unter den getroffenen Annahmen und Ableitungen aus den 
Verkehrszählungen errechnet sich nach dem HBS 2015 eine 
Leistungsfähigkeit mit QSV A sowohl in der morgendlichen, als auch in der 
nachmittäglichen Spitzenstunde. In beiden Fällen liegt die mittlere 
Wartezeit bei den maßgebenden Verkehrsströmen bei unter 3,7 Sekunden. 
Vormittags ist es der Rechtsabbiegestrom aus dem Dreisteinenweg, 
nachmittags der Linksabbiegestrom in den Dreisteinenweg. 
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 10 und 11 dargestellt.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
 
Insgesamt lassen sich die Verkehrsqualitäten wie folgt zusammenfassen: 
 
Bild 12: Übersichtsplan - Zusammenfassung der maßgebenden QSV im Bestand (Quelle 
Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024) 
Im Bestand ist das umliegende Straßennetz sehr leistungsfähig und hat an 
allen untersuchten Verkehrsströmen enorme Kapazitäten.  
6 Ermittlung des zukünftigen Verkehrsaufkommens 
6.1 Verkehrserzeugung und Erschließung des Neubauvorhabens 
In der gängigen Verkehrspl anung wird m ithilfe gängiger Literatur wie zum 
Beispiel den „Hinweisen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von 
Gebietstypen“ der FGSV, der Schriftreihen der Hessischen Straßen - und 
Verkehrsverwaltung oder weiteren bekannten Ausarbeitungen und 
Erfahrungswerten sowie mittels der Software Ver_Bau nutzungstypische 
Verkehrserzeugungen berechnet. Für die Verkehrserzeugung ist neben der 
eigentlichen Nutzung die Anzahl der Beschäftigten und Besucher/Eltern die 
maßgebenden Ke nngrößen. Außerdem spielen die nutzungsb ezogenen

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Wegehäufigkeiten sowie die Anteile des motorisierten Individualverkehrs 
eine bedeutende Rolle.  Da die geplante Nutzung allerdings eine 
Sondernutzung darstellt, sind keine konkreten Regelwerke anwendbar. Hier 
ist auf Basis der geplanten Daten des A uftraggebers, der RSEB GmbH 
zurückzugreifen. 
Folgendes Konzept ist für die Deponie vorgesehen. 
„Die Anlieferung erfolgt überwiegend mit Sattelschleppern mit jeweils 13 m³ 
Fassungsvermögen untergeordnet auch mit Vierachser -LKW mit 10 m³ 
Fassungsvermögen oder vereinzelt anderen Fahrzeugen wie kleineren LKW 
oder Traktoren mit Erdmulden usw. Es erfolgen nur gewerbliche 
Anlieferungen. Kleinkunden mit PKW + Anhänger etc. sind nicht zugelassen. 
Über die gesamte Deponielaufzeit ergeben sich also zwischen 3.077 (bei 13 
m³ je Sattelzug) und 4.000 Anlieferungen (bei 10 m³ je Anlieferung). Die 
Anlieferungen sind über das Jahr sehr ungleichmäßig verteilt. Die Deponie 
wird nur geöffnet wenn entsprechend e Anlieferungen vorab angemeldet 
wurden - dann kommen dafür oft größere Mengen. Als maximale 
Anliefermenge pro Tag sollen 1000 m³ (also ca. 77 – 100 Fahren) beantragt 
werden. Im Jahresdurchschnitt sollten aber nur ca. 12 – 15 Anlieferungen 
pro Arbeitstag e rfolgen (basierend auf konservativ, also bewusst hoch 
angesetzten, 40.000 m³ pro Jahr, 10 -13 m³ je Anlieferung und ca. 260 
Arbeitstagen im Jahr für das Baugewerbe).4“ 
Bis auf maximal 5 Samstage im Jahr, steht als Betriebszeit Montag bis 
Freitag von 07:00 bis 18:00 im Vordergrund. 
Für die im Schnitt  12 bis 15 Anlieferungen pro Arbeitstag ist keine 
Leistungsfähigkeitsberechnung erforderlich, da die Berechnungen für den 
Bestand bereits enorme Kapazitäten nachweisen, sodass der Mehrverkehr 
ohne negative Auswirkungen durch das vorhandene Straßennetz 
abgewickelt werden kann. 
Vielmehr ist eine worst -case-Betrachtung erforderlich, um das Straßennetz 
für einzelne, besondere Fälle auf Belastbarkeit zu untersuchen.  Hierfür ist 
eine stündliche Betrachtung in einem extrem hoch belasteten Fall notwendig. 
Da die Anlieferungen vorab angemeldet werden müssen und die 
Deponiefläche für die Erschließung und Verarbeitung eine maximale 
Aufnahmekapazität hat, ohne dass LKW ins öffentliche Straßenland 
verlagert werden bzw. dort stehen, ist für die worst -case Betrachtung die 
maximale Lieferungs- bzw. Abwicklungsmenge in einer Stunde maßgebend. 
Hierfür wird die derzeitige Planung der Deponie als Maßstab genommen und 
mit der maximalen Anliefermenge eines Tages in Verhältnis gesetzt. 
 
4 Mail RSEB GmbH, 01.08.2024 von Herrn Peters

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
 
Bild 13: Planung der Deponie inkl. Erschließungsstraße (Quelle: RSEB GmbH, Planverfasser CDM Smith SE, Am Umweltpark 3-
5, 44793 Bochum – Stand: April 2024). 
Aus der Planung ist zu erkennen, dass vom Dreisteinenweg eine 
Erschließungsstraße abzweigt und nach einer kurzen parallel en F ührung 
zum Dreisteinenweg so weit wie möglich nach Süden geführt wird und dort 
die Deponiefläche erschließt. 
Für die Erschließungsstraße ist von einer Länge von 300 Metern 
auszugehen. Die Deponie wird mit Sattelzügen (Annahme max. 13,6  Meter 
lang, ohne spezielle So nderzulassung in Deutschland) oder mit 4 -Achser-
LKW („Kipper“ 8,7m) angeliefert. Kleinere LKW oder Traktoren werden in 
dieser Betrachtung im Sinne der worst -case-Betrachtung nicht 
berücksichtigt. Die Anlieferung mittels einer maximalen Anzahl Sattelzügen 
oder 4-Achser-LKW bildet in einer Stunde die maximale Belastung für das 
Straßennetz weitestgehend ab.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Es wird vereinfacht angenommen, dass 70% der Erschließungsstraße von 
Sattelschleppern und 30% von 4-Achser-LKW in Anspruch genommen wird, 
da diese eine relativ hohe Anliefermenge darstellen kann. 
Bei einer Länge von 300 m Erschließungsstraße wird angenommen, dass 
dieser vollständig „vollgestaut“ wird, während die Planierraupe die 
angelieferten Mengen  nach und nach  verteilt und die LKW wenden und 
wieder abfa hren, ohne einen Rückstau ins öffentliche Straßenland 
auszulösen. 
Demnach erreichen maximal 16 Sattelzüge und 10 4 -Achser-LKW in einer 
Stunde gleichzeitig die Deponiefläche und nutzen die 300 m vollständig aus, 
ohne ins öffentliche Straßenland zu ragen. 
LKW Anzahl Meter Kubikmeter 
Sattelzug 16 Ca. 218m 208m³ 
4-Achser-LKW 10 Ca. 87m 100m³ 
Gesamt 26 305m 308m³ 
Maximale 
Tagesanlieferung 
(zum Vergleich) 
- - 1.000m³ 
Tabelle 2: Übersicht Anlieferungsmengen in Verhältnis zur maximalen Tagesanlieferung 
Bei dieser Konstellation kann in einer Stunde ein Drittel der Tagesmenge für 
einen normalen Arbeitstag mit 10 Stunden (+1 Stunde Pause bei 07:00 bis 
18:00 Uhr) abgewickelt werden. Es ist also davon auszugehen, dass die 
übrigen Arbeitsstund en weniger belastet sein werden und somit die 
Annahme im Sinne der worst-case-Betrachtung als maximale Anlieferungen 
einer Stunde belastbar angesetzt werden können. 
Dabei ist zu beachten, dass die LKW in der gleichen Stunde das Gelände 
wieder verlassen, sodass schließlich im Quell- und Zielverkehr insgesamt 52 
LKW-Verkehre erzeugt werden. 
In einem weiteren Schritt ist dieser Verkehr auf das Straßennetz umzulegen. 
7 Verkehrsumlegung 
7.1 Erschließung des Plangebiets 
Das Plangebiet wird für den Ziel- und Quellverkehr über die L86 von der K27 
aus erschlossen. Aus dem übergeordneten Straßennetz kann eine konkrete 
Anlieferung aus verschiedenen Richtungen  über die B8, L255 oder L68  
erfolgen. Dabei werden die aus den Verkehrszählungen ermittelten 
richtungsbezogenen Kfz -Verkehrsverteilungen für den Tages - und 
Spitzenstundenverkehr berücksichtigt. Eine Erschließung über die B  8 und 
den Dreisteinenweg über den Ort Meisenbach ist zu verhindern. 
Unter diesen Annahmen wird für die Verkehrsumlegung folgende 
Anlieferung aus den möglichen Richtungen angenommen:

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Bild 14: Erschließung und Verkehrsverteilung des Plangebiets (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024) 
7.2 Verkehrsumlegung 
Der Neuverkehr aus der worst-case-Betrachtung wird im nächsten Schritt auf 
das vorhandene Verkehrsnetz „per Hand umgelegt“.  
Die Mehrbelastung wird exemplarisch sowohl auf die morgendliche als auch 
auf die nachmittägliche Spitzenstunde aufgeschlagen, um die schlechteste 
Bewertung der Qualitätsstufen zu ermitteln. In der Realität wird eine doppelte 
Mehrbelastung beider Spitzenstunden nicht auftreten. Eine der Stunden wird 
immer schwächer ausfallen als die andere. Da die Bewertung aber auch auf 
die Bestandszählungen mit unterschiedlich stark belasteten 
Verkehrsströmen aufbaut, sind beide Ansätze zu prüfen.  Es wird 
angenommen, dass die LKW die gleichen Richtungen wieder zurückfahren. 
Demnach erg eben sich folgende Verkehrsverteilungen für die jeweils 26 
Quell- und Zielverkehre:

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Bild 15: Verteilung der LKW-Neuverkehre in den Spitzenstunden (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024) 
8 Leistungsfähigkeit Prognose 
Bei der Leistungsfähigkeitsberechnung für die Prognose werden zunächst 
keine Änderungen im Straßennetz oder in der Signalisierung zugrunde 
gelegt. Die Bewertung erfolgt also auf die gleiche Knotenpunktdimensionen 
wie im Bestand.  
8.1 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) 
Unter den gleichen Rahmenbedingungen  wie in Kapitel  5 zuzüglich des 
Neuverkehrs weist der Knotenpunkt in der morgendlichen Spitzenstunde in 
der Prognose weiterhin eine QSV A, also eine sehr gute Verkehrsqualität. Im 
Vergleich zum Bestand gibt es nahezu keinerlei Veränderungen.  Die 
maßgebende mittlere Wartezeit steigt von 6,7 Sekunden auf 7,0 Sekunden. 
Alle anderen Verkehrsströme liegen weiterhin bei QSV  A. 
Der Knotenpunkt ist im  Prognosefall somit in der morgendlichen 
Spitzenstunde leistungsfähig und hat weiterhin enorme Kapazitätsreserven. 
In der nachmittäglichen Spitzenstunde bleibt die QSV weiterhin bei A. Die tw 
des maßgebenden Stroms steigt von 7,2 auf 7,6 Sekunden. Kapazitäten sind 
weiterhin vorhanden. Alle anderen Verkehrsströme liegen weiterhin bei 
QSV  A.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Es bestehen im Prognosefall weiterhin keinerlei Defizite hinsichtlich der 
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts. 
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 12 und 13 dargestellt. 
8.2 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord 
In der morgendlichen Spitzenstunde erreicht der Knotenpunkt inklusive der 
neuen Mehrverkehre nach dem HBS 2015 eine QSV A mit einer mittleren 
Wartezeit von 8,1 Sekunden und ist somit sehr leistungsfähig und hat noch 
enorme Kapazitätsreserven. Maßgebend für diese Bewertung ist der 
Linksabbiegestrom von der Anschlussstelle B8 auf die L  255 in Richtung 
Norden, die vorher bei 7,0 Sekunden lag. 
In der nachmittäglichen Spitzenstunde bleibt der Knotenpunkt weiterhin mit 
einer Leistungsfähigkeit von QSV A leistungsfähig. Die mittlere Wartezeit 
steigt für den maßgebenden Linksabbiegestrom von 7,3 Sekunden auf 8,6 
Sekunden. Die Leistungsfähigkeit ist in der Prognose in der worst -case- 
Betrachtung weiterhin gegeben. 
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 14 und 15 dargestellt. 
8.3 L 86 / K 27 
Gemäß der durchgeführten Leistungsfähigkeitsberechnung, unter den 
gleichen Rahmenbedingungen wie in Kapitel 5 zuzüglich des Neuverkehrs, 
weist der Knotenpunkt in der morgendlichen Spitzenstunde in der Prognose 
weiterhin eine sehr gute Leistungsfähigkeit mit QSV A und hat weiterhin 
enorme Kapazitätsreserven. Maßgebend für diese Bewertung ist mit 9,4 
Sekunden mittlere Wartezeit der Linksabbiegestrom aus der K 27 in die 
L 68 nach Norden. Durch die zusätzliche Mehrbelastung erhöht sich die 
mittlere Wartezeit im Vergleich zum Bestand um 1,8 Sekunden. 
Nachmittags verbleibt der Knotenpunkt weiterhin bei QSV A, wobei sich die 
maßgebende mittlere Wartezeit von 6,8 auf 8,9 Sekunden erhöht.  
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 16 und 17 dargestellt. 
8.4 K 27/Dreisteinenweg 
Unter den gleichen Rahmenbedingungen  und Annahmen wie in Kapitel  5 
zuzüglich des Neuverkehrs weist der Knotenpunkt in der morgendlichen 
Spitzenstunde in der Prognose weiterhin eine QSV A, also eine sehr gute 
Verkehrsqualität. Im Vergleich zum Best and gibt es eine Erhöhung der 
mittleren Wartezeit des maßgebenden Verkehrsstroms (Rechtsabbieger aus 
dem Dreisteinenweg) auf 4,7 Sekunden . Dies gilt auch für die 
nachmittägliche Spitzenstunde. 
Alle anderen Verkehrsströme liegen weiterhin bei QSV  A. 
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 18 und 19 dargestellt.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Es bestehen im Prognosefall weiterhin keinerlei Defizite hinsichtlich der 
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts. 
Insgesamt lassen sich die Verkehrsqualitäten wie folgt zusammenfassen: 
 
Bild 16: Übersichtsplan - Zusammenfassung der maßgebenden QSV in der Prognose (Quelle 
Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024) 
Auch in der Prognose ist das umliegende Straßennetz weiterhin 
leistungsfähig. Es sind große Kapazitäten in allen Verkehrsströmen 
gegeben. Hinzu kommt, dass die durchgeführte worst-case-Betrachtung 
einen bewusst überstrapazierten Fall des Straßenraums darstellt und die 
Überlagerung mit den Spitzenstunden aus dem Bestand die 
größtmöglichen verkehrlichen Belastungen abbilden. Über das Jahr und die 
Tage verteilt werden solche Spitzen kaum Einflüsse auf die verkehrliche 
Abwicklung haben. Aus diesem Grund ist auch keine negative Auswirkung 
auf die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmen erwartbar. Die 
Abwicklung des Neuverkehrs ist im Prognosefall unbedenklich.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
9 Beschilderung und Verkehrsführung 
Um die begutachtete und aufgeführte Verkehrssituation in die Realität 
spiegeln zu können und Schleichverkehre, unerwünschte Verkehre 
(Abkürzungen) oder Fehlfahrten (z.B. durch manuelle oder digitale Karten - 
insbesondere durch den Ort Meisenbach) zu vermeiden, ist eine gezielte 
Verkehrsführung mithilfe eines Beschilderungskonzeptes im Zuge der 
Errichtung der Deponie notwendig. 
Neben einer hinweisenden Wegweisung zur Nutzung selbst sind auch 
ergänzende verkehrsrechtliche Anordnungen empfehlenswert. Anders als 
Pkw-Fahrer im motorisierten Individualverkehr, die meist unabhängig der 
verkehrsrechtlichen Beschilderung den kürzesten Weg suchen, sind LKW-
Fahrer geübt darin, Beschilderungen zu erkennen und zu verstehen, 
insbesondere was Routen-, Höhen- oder Gewichtseinschränkungen 
angeht, da etwaige Falschfahrten finanzielle oder zeitliche Verluste mit sich 
bringen. Im Bereich B 8/Dreisteinenweg ist aufgrund der unerwünschten 
Durchgangsverkehre sowie der nicht ausreichenden Straßenverhältnisse 
im Ort Meisenbach deshalb im Einmündungsbereich ein VZ 253 (Verbot für 
Kraftfahrzeuge über 3,5 t) erforderlich. Aufgrund der ÖPNV-Haltestelle 
„Meisenbach“, die durch die Linie 592 angefahren wird, ist dieses Verbot 
allerdings mit einem Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ zu versehen, um 
den Linienverkehr nicht auszuschließen. Diese ist nämlich für die direkte 
Schulverbindung (Grundschule Siegtal, Gesamtschule Meiersheide, Hulen 
Hanftalstr. Schulzentrum Fritz-Jacobi-Str. und Wehrstr.) unabdingbar. 
Anlieger (wie Gewerbetreibende im Dorf) könnten freigegeben werden bis 
Meisenbach selbst. Mit einem zusätzlichen Hinweisschild „Keine Durchfahrt 
zur Deponie“ kann für mehr Akzeptanz gesorgt werden. 
 
Bild 17: Beschilderungskonzept Deponie Vierwinden

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Ziel des Beschilderungskonzeptes muss es sein, die Verkehre auf den 
übergeordneten Verkehrsachsen B 8, L 255, L 86, K 27 zu bündeln und 
diese aus Osten in den Dreisteinenweg und von hier auf das Deponie-
Grundstück zu führen. 
Das gleich gilt auch für die Aus- bzw. Rückfahrt. Hier muss eine 
vorgeschriebene Fahrtrichtung „rechts“ beschildert werden, damit die Lkw 
nicht durch Meisenbach fahren. 
Eine genaue verkehrsrechtliche Anordnung mit entsprechenden 
Genehmigungsbehörden ist abzustimmen. Die konkreten 
verkehrsrechtlichen Anordnungen werden von der zuständigen 
Straßenverkehrsbehörde festgesetzt. Bei dem hier vorgelegten Konzept 
handelt es sich daher nur um einen Vorschlag. 
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschilderungskonzeptes 
wären keine negative Auswirkung auf den Ort Meisenbach zu erwarten. 
Durch die Bündelung und Führung auf den vorgeschlagenen Achsen ist die 
nachgewiesene Leistungsfähigkeit belastbar gegeben.  
10 Straßenbauliche Situation im Bereich der 
Erschließungsstraße/Dreisteinenweg/K27 
Neben dem Kfz-Verkehr, der, durch die nachgewiesenen 
Leistungsfähigkeitsnachweise ableitbar, keine Verkehrssicherheitsdefizite 
aufweist, ist auch die straßenbauliche und fußläufige Situation in 
Zusammenhang mit der Deponie-Entwicklung zu betrachten. 
Sowohl auf der K 27, als auch auf der L 86 und dem Dreisteinenweg liegt 
die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kfz im Bestand bei 100km/h. Dies 
ist bedingt durch die straßenverkehrsrechtliche Regelung auf außerorts-
Lagen.  
Auf dem Dreisteinenweg und der L 86 fehlen nahezu vollständig Gehwege. 
An der K 27 gibt es auf der Nordseite einen neu ausgebauten 
gemeinsamen Geh- und Radweg. Dieser kann vom Dreisteinenweg aus 
selbst über die neu errichtete Querung an der K 27/L 86 erreicht werden, 
denn von der Kreuzung Dreisteinenweg/K 27 bis zur L 86 verläuft auf der 
Südseite ein Gehweg bis zu Bushaltestelle. Bis zu dieser Kreuzung selbst, 
ist die fußläufige Verbindung allerdings mangelhaft. Aus dem Ort 
Meisenbach ist im Bestand ein Fußweg von über einem Kilometer ohne 
Gehweg zu bewältigen, um die Bushaltestelle „Meisenbach Abzweig“ oder 
die Querung an der L 86 überhaupt zu erreichen. Der Kfz-Verkehr kann, 
wie bereits erwähnt, hier bis zu 100km/h fahren. Auf der L 86 selbst fehlen 
vollständig Gehwege, hier ist kein Fußverkehr möglich. 
Unter diesen Umständen kann die Haltestelle „Meisenbach Abzweig“ nicht 
als fußläufig erreichbar eingeordnet werden, sodass davon ausgegangen 
wird, dass die Nutzer dieser Haltestelle hier mittels Pkw zur Haltestelle 
gebracht werden und lediglich die letzten Meter zu Fuß gehen. Der Ort 
Meisenbach selbst ist vielmehr durch die Haltestelle „Meisenbach“ durch 
den ÖPNV erschlossen und innerhalb des Ortes auch fußläufig erreichbar.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Der Abschnitt Dreisteinenweg/K 27/L 86 ist derzeit nicht als Schul- 
und/oder Radverbindung ausgewiesen. Neben untergeordneten 
Wanderbewegungen ist also mit einer übersichtlichen Anzahl an zu Fuß 
Gehenden zu rechnen. Trotzdem wird aufgrund der erwarteten 
Schwerverkehre sowie der fehlenden Straßenbreiten eine 
straßenplanerische und -bauliche Optimierung zur Verbesserung der 
Gesamtsituation weiterverfolgt. 
 
Bild 18: Gehwege im Bestand L 86/K 27/Dreisteinenweg (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024) 
Der Dreisteinenweg selbst ist mit 5,10 bis 5,55 m als eine asphaltierte 
Fläche dimensioniert. Nebenanlagen sind nicht vorhanden. Der derzeitige 
Straßenzustand des Dreisteinenwegs ist mangelhaft und sollte 
vorbereitend auf die Deponienutzung saniert und verbreitert werden.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
  
Bild 19 & 20: Mangelhafter Straßenzustand Dreisteinenweg (Quelle: Fotodokumentation Oguz Cekin, verkehrsing.de) 
 
Insgesamt ist deshalb geplant, dass der straßenbauliche Zustand sowohl 
für zu Fuß Gehende als auch für den Kfz-Verkehr verbessert werden soll. 
Zunächst ist eine Deckensanierung des geschädigten Abschnitts 
vorgesehen5. 
Zur Sicherstellung der Fußgängersicherheit ist ein 1,2 m breiter Fußweg 
mit Hochbord (in Bild 21 gelb) vorgesehen, der von Meisenbach kommend 
vor der Deponieeinfahrt beginnt und durchgehend auf der Südseite bis zum 
Fußweg an der K27 führt. Punktuelle Einengungen auf bis zu 1,00 Meter 
aus Gründen der begrenzten Flächenverfügbarkeit sind nicht vermeidbar, 
verschlechtern die angedachte Wegebeziehung aber aufgrund der sehr 
geringen Fußgängerverkehre von wenigen Fußgängern am Tag nicht. 
Auf dem geraden Teilstück des Dreisteinenwegs auf Hennefer Stadtgebiet 
ist geplant, die Straße auf eine Gesamtbreite von 6,35 m auszubauen6, 
sodass hier durchgehend einen Begegnungsverkehr LKW/LKW ermöglicht. 
Im restlichen Verlauf des Dreisteinenwegs sind auf Eitofer Gebiet zwei 
Ausweichbuchten vorgesehen, die auch hier den Begegnungsverkehr 
ermöglichen. Alle Schleppkurvennachweise wurden auf der sicheren Seite 
liegend im Sinne einer worst-case Betrachtung7 für Sattelzüge mit 15,39 m 
Gesamtlänge erbracht (s. Bild 22). Im Außenbereich der Kurve ist auf 
Eitorfer Gebiet ein Verkehrsspiegel geplant, der ein rechtzeitiges Erkennen 
von Gegenverkehr und damit eine Nutzung der Ausweichbucht 
ermöglichen soll.  
 
5 Die genauen Ausbaudetails sind mit den betroffenen Gemeinden und Städten im Detail noch 
abzustimmen. 
6 Dies entspricht der Vorgabe der RASt 06 zur Begegnung zweier LKW 
7 Zum Vergleich: Typische Sattelzüge mit Erdmulde, die den Großteil des Anlieferverkehrs bei den 
RSEB-Deponien ausmachen, sind aber nur etwa 12,5-13,6 m lang.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
 
Bild 21: Straßenplanung Dreisteinenweg (Quelle: Straßenplanung CDM Smith im Auftrag der RSEB 02/2025) 
 
Bild 22: Schleppkurvennachweis mit Maßen zur Straßenplanung (Quelle: Straßenplanung CDM Smith im Auftrag der RSEB 
02/2025) 
Mit den geplanten Maßnahmen kann eine verkehrssichere und 
leistungsfähige verkehrliche Abwicklung der Deponie sichergestellt werden. 
Im Vergleich zur Bestandssituation ist mit Umsetzung der vorgesehenen 
Planung eine deutliche Verbesserung für zu Fuß Gehende und den Kfz-
Verkehr zu erwarten. Der Radverkehr kann indirekt durch verbesserten 
Gehweg mit Hochboard

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Fahrbahnbelag sowie der verbreiterten Fahrbahn mit zusätzlichen 
Begegnungsflächen und von den Verkehrsspiegeln profitieren. Die Pläne 
sind in größerem Format unter Anlage 20 und 21 diesem Bericht beigefügt. 
11 Fazit  
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant die 
Errichtung einer DK0-Deponie  bei Vierwinden in Hennef im Rhein-Sieg-
Kreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Die geplante Deponiefläche 
befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die geplante 
Deponiezufahrt befindet sich im östlichen Bereich des Dreisteinenwegs, 
kurz vor der Kurve zum Anschlussbereich zur K 27, von wo aus die spätere 
Anlieferung an die Deponie erfolgen soll. Der Dreisteinenweg zwischen 
K27 und Deponieeinfahrt liegt auf einer Länge von ca. 140 m auf dem 
Gebiet der Gemeinde Eitorf und auf einer Länge von ca. 60 m auf dem der 
Stadt Hennef. Die Deponiezufahrt selbst ist als zweistreifige Straße auf 
privatem Grund mit jeweils einer Spur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge 
geplant. Auf der Spur für ausfahrende Fahrzeuge ist eine 
Reifenwaschanlage vorgesehen, um eine Verschmutzung der öffentlichen 
Straßen zu verhindern. Die geplante Deponiestraße von der 
Deponiezufahrt bis zu den Abkippstellen ist ca. 300 m lang und befindet 
sich vollständig auf dem Plangebiet. Für die geplante Nutzung wurde 
dieses Verkehrsgutachten erarbeitet.

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Als Ergebnis dieses Gutachtens können folgende Punkte 
zusammengefasst werden: 
• Die im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets liegenden 
Knotenpunkte sind sowohl im Bestand als auch in der Prognose mit 
den Mehrbelastungen leistungsfähig und weisen sehr große 
Kapazitäten nach.  
• Eine worst-case-Betrachtung zeigt, dass auch in überstrapazierten 
verkehrlichen Zuständen keine negativen Auswirkungen auf das 
öffentliche Straßenland zu erwarten sind. 
• Durch ein zugeschnittenes Beschilderungskonzept kann 
unerwünschter Durchgangsverkehr vermieden, und auf 
übergeordneten Verkehrsachsen gebündelt werden, ohne den 
ÖPNV, welcher ebenfalls ein Teil des Schwerverkehrs darstellt, 
auszuschließen. 
• Die Verkehrssicherheit, insbesondere für zu Fuß Gehende, sowie 
der Verkehrsraum sollen weiterhin verbessert werden. Hierfür ist 
eine straßenbauliche Optimierung des Dreisteinenwegs 
vorgesehen. 
• Im Falle einer „großen Anlieferung“ (s. worst-case) ist eine 
Koordinierung so erforderlich, dass kein Rückstau von der 
geplanten Erschließungsstraße ins öffentliche Straßenland 
(Dreisteinenweg und K 27) ragt, auch wenn die verkehrstechnische 
Gegebenheit auf den übergeordneten Straßen ohne Bedenken 
gegeben ist. Die große Lieferung ist deshalb im besten Fall über 
den Tag über mehrere Stunden verteilt anzuliefern und nicht 
innerhalb kürzester Zeit. 
Gegen die Realisierung der Deponie bestehen aus verkehrlicher Sicht 
keine Bedenken. Verkehrliche Anpassungen im Straßenland (im Bereich 
des Dreisteinenwegs) verbessern die Verkehrssituation insgesamt. Die 
Umsetzung des Beschilderungskonzeptes ist erforderlich und mit den 
Genehmigungsbehörden hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Anordnung 
abzustimmen.  
 
 
Oguz Can Cekin 
Verkehrswirtschaftsingenieur 
Büro für Verkehrsplanung – www.verkehrsing.de

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
ANLAGEN

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 1

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 2

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 3

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 4 
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Süd (B8) in der morgendlichen 
Spitzenstunde im Bestand

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 5 
HBS-Nachweis für den KP KP L 255/AS Süd (B8) in der 
nachmittäglichen Spitzenstunde im Bestand

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 6 
HBS-Nachweis für den KP KP L 255/AS Nord (B8) in der 
morgendlichen Spitzenstunde im Bestand

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 7 
HBS-Nachweis für den KP KP L 255/AS Nord (B8) in der 
nachmittäglichen Spitzenstunde im Bestand

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 8 
HBS-Nachweis für den KP L 86/K 27 in der morgendlichen 
Spitzenstunde im Bestand

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 9 
HBS-Nachweis für den KP L 86/K 27 in der nachmittäglichen 
Spitzenstunde im Bestand

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 10 
HBS-Nachweis für den KP K 27/Dreisteinenweg in der morgendlichen 
Spitzenstunde im Bestand

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 11 
HBS-Nachweis für den KP K 27/Dreisteinenweg in der 
nachmittäglichen Spitzenstunde im Bestand

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 12 
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Süd (B8) in der morgendlichen 
Spitzenstunde in der Prognose

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 13 
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Süd (B8) in der nachmittäglichen 
Spitzenstunde in der Prognose

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 14 
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Nord (B8) in der morgendlichen 
Spitzenstunde in der Prognose

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 15 
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Nord (B8) in der nachmittäglichen 
Spitzenstunde in der Prognose

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 16 
HBS-Nachweis für den KP L 86/K 27 in der morgendlichen 
Spitzenstunde in der Prognose

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 17 
HBS-Nachweis für den KP L 86/K 27 in der nachmittäglichen 
Spitzenstunde in der Prognose

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 18 
HBS-Nachweis für den KP K 27/Dreisteinenweg in der morgendlichen 
Spitzenstunde in der Prognose

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 19 
HBS-Nachweis für den KP K 27/Dreisteinenweg in der 
nachmittäglichen Spitzenstunde in der Prognose

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 20 
Straßenplanung Dreisteinenweg

Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef 
 
Anlage 21 
Straßenplanung Dreisteinenweg - Schleppkurvennachweis

Projektbericht 
 
 
Starkregennachweis geplante  
Bodendeponie Vierwinden in Hennef 
 
 
Auftraggeber 
 
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
 
Aachen, Februar 2025

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  1 
 
 
 
Impressum 
 
Verfasser Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH 
Bachstraße 62-64 
52066 Aachen 
+49 241 94689 0 
mail@hydrotec.de 
www.hydrotec.de 
Auftraggeber RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH  
Projektbetreuung Martin Peters (RSEB) 
Autoren Frédéric Connotte (Projektleitung) 
Michel Heidemanns (Projektbearbeitung) 
Bildnachweis Das Titelbild zeigt einen Ausschnitt der animierten Starkregenkarte 
des Planzustands für das außergewöhnliche Ereignis (N100).  
(Hydrotec, Kartenhintergrund: DOP OpenDataNRW) 
Stand Februar 2025 
Projektnummer P3070 
 
 
 
 
 
© 2025 Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH 
 
 
Jegliche anderweitige, auch auszugsweise, Verwertung des Berichtes, der Anlagen und ggf. mitgelie-
ferter Projekt-Datenträger außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist ohne schriftliche Zustimmung 
des Auftraggebers unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Vervielfältigungen und die Einspeiche-
rung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Vervielfältigung von Teilen des Werkes ist nur 
zulässig, wenn die Quelle genannt wird.

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  2 
Inhaltsverzeichnis 
Abbildungsverzeichnis 3 
Tabellenverzeichnis 3 
1 Veranlassung und Aufgabenstellung 4 
2 Datenübernahme 6 
3 Hydraulische Starkregenmodellierung 7 
3.1 Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ......................... 7 
3.2 Modellaufbau Referenzzustand ................................ ................................ .......... 7 
3.2.1 Aufbereitung DGM ................................ ................................ .................. 8 
3.2.2 Gewässer und Gräben ................................ ................................ ............ 9 
3.2.3 Gebäude ................................ ................................ ................................ . 9 
3.2.4 Rauheiten und Anfangsverlust ................................ ................................  9 
3.2.5 Niederschlagsbelastung ................................ ................................ ........ 10 
3.3 Modellaufbau Planzustand ................................ ................................ ............... 12 
3.3.1 Geländeänderungen auf dem Grundstück ................................ ............ 12 
3.3.2 Landnutzungsänderungen ................................ ................................ .... 12 
3.4 Modellsimulation mit HydroAS ................................ ................................ .......... 14 
3.5 Ergebnisse ................................ ................................ ................................ ....... 15 
3.5.1 Referenzzustand ................................ ................................ ................... 15 
3.5.2 Planzustand ................................ ................................ .......................... 16 
4 Wirkungsanalyse 18 
5 Fazit 20 
6 Literatur und verwendete EDV-Programmsysteme 21

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  3 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1-1: Lageplan geplante Bodendeponie (Quelle: RSAG) ................................ ... 4 
Abbildung 1-2: Ergebnisse Starkregenberechnung für das außergewöhnliche Ereignis 
(Szenario 2) im Bereich der geplanten Bodendeponie (Quelle: Hydrotec 
2023)................................ ................................ ................................ ......... 5 
Abbildung 3-1: Untersuchungsgebiet und Lage der geplanten Deponie, 
Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und 
Geodäsie (2025) ................................ ................................ ....................... 7 
Abbildung 3-2: Digitales Geländemodell im Bereich der geplanten Deponie, 
Referenzzustand, Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für 
Kartographie und Geodäsie (2025) ................................ ........................... 8 
Abbildung 3-3: Ansatz zur Ermittlung von fließtiefenabhängigen Rauheiten mit H1 = 2 
cm, H2 = 10 cm, kst_1 und kst_2 entsprechend Tabelle 3-1 ..................... 9 
Abbildung 3-4: Digitales Geländemodell im Bereich des Bauvorhabens, Planzustand 
(Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und 
Geodäsie (2025)) ................................ ................................ .................... 12 
Abbildung 3-5:  Rekultivierungsmaßnahmen gemäß Planung von B. Mestermann (Mai 
2024)................................ ................................ ................................ ....... 13 
Abbildung 3-6:  Landnutzung im Planzustand (Hintergrundkarte: TopPlusOpen, 
©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025))..............................  13 
Abbildung 3-7: Maximale Wassertiefen (N100, Referenzzustand), Hintergrundkarte: 
TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025) ....... 15 
Abbildung 3-8:  Maximale Wassertiefen (N90mm, Referenzzustand), Hintergrundkarte: 
Top-PlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025) ...... 16 
Abbildung 3-9:  Maximale Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten (N100, 
Planzustand), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für 
Kartographie und Geodäsie (2025) ................................ ......................... 17 
Abbildung 3-10:  Maximale Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten (N90mm, 
Planzustand), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für 
Kartographie und Geodäsie (2025) ................................ ......................... 18 
Abbildung 4-1:  Differenz der max. Wassertiefen des Plan- und Referenzzustandes 
(N100), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie 
und Geodäsie (2025) ................................ ................................ .............. 19 
Abbildung 4-2:  Differenz der max. Wassertiefen des Plan- und Referenzzustandes 
(N90mm), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für 
Kartographie und Geodäsie (2025) ................................ ......................... 20 
 
 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 3-1: Stricklerbeiwerte in Abhängigkeit der Realnutzung................................ .. 10 
Tabelle 3-2: Anfangsverlust in Abhängigkeit der Realnutzung ................................ .... 11

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  4 
1 Veranlassung und Aufgabenstellung 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) plant derzeit die Errichtung einer DK0 -
Deponie bei Vierwinden (postalische Adresse: Dreisteinenweg, 53773 Hennef). Die Deponie-
planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung.  
Das für die Nutzung als Erddeponie vorgesehene Grundstück befindet sich etwa 860 m süd-
östlich des Ortes Meisenbach, unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland -Pfalz. Es liegt 
in der Gemarkung Uckerath, auf dem Flur 26 und umfasst die Flurstücke 69, 71 bi s 73 sowie 
75 bis 77 (siehe Abbildung 1-1). 
 
Abbildung 1-1: Lageplan geplante Bodendeponie (Quelle: RSAG) 
Die geplante Deponiefläche ist in Nordwest-Südost-Richtung orientiert und weist eine mittlere 
Länge von ca. 275 m und eine mittlere Breite von etwa 240  m auf. Die Gesamtfläche beträgt 
etwa 6,35 ha.

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  5 
Bei dem Untersuchungsbereich handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, 
auf der sich zurzeit ein Maisfeld und im südlichen Teil eine Mähwiese befindet. Im Nordosten 
wird das Untersuchungsgrundstück durch den Dreisteinenweg begrenzt.  
Nahe der östlichen Grundstücksecke entspringt im Bereich des Denkmals „Drei Herren Stein“ 
der Krabach. Weiterhin entspringt etwa 190  m südwestlich des Denkmals ein namenloser 
Bach, der ca. 420 m südwestlich des Grundstücks in den Meisenbach mündet. Beide Vorfluter 
entwässern die Region nach Norden in die Sieg. 
Das Grundstück ist entsprechend der Starkregengefahrenkarten der Stadt Hennef von Stark-
regen betroffen.  
 
Abbildung 1-2: Ergebnisse Starkregenberechnung für das außergewöhnliche Ereignis (Sze-
nario 2) im Bereich der geplanten Bodendeponie (Quelle: Hydrotec 2023) 
Nach WHG 2009, §  37, Absatz 1, darf „der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf 
ein tiefer liegendes Grundstück [...] nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks 
behindert werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil 
eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.“ 
Um die Auswirkungen der geplanten Bodendeponie zu quantifizieren, soll eine hydraulische 
Berechnung des Planzustands mit geplantem Bauvorhaben durchgeführt und mit den Ergeb-
nissen der Starkregenberechnung der Stadt Hennef verglichen werden. 
Mit Datum des 02.09.2024 wurde Hydrotec von der Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
(RSEB) mit der Durchführung eines Starkregennachweises für das außergewöhnliche (N100) 
und extreme Starkregenereignis (N90mm) beauftragt.

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  6 
Um die Wirkung der geplanten Bodendeponie auf die hydraulischen Verhältnisse bei einem 
Starkregenereignis zu untersuchen, ist es erforderlich, ein detailliertes Oberflächenabflussmo-
dell für das Untersuchungsgebiet im Planzustand aufzustellen.  
Grundlage der Simulation ist das 2D-Starkregenmodell, das von Hydrotec im Auftrag der Stadt 
Hennef erstellt wurde (Hydrotec 2023). Das Modell wurde auf Basis des DGM als Rasternetz 
mit einer Auflösung von 1 x 1 m aufgebaut und ist damit räumlich hoch aufgelöst.  
Die hydraulisch relevanten Strukturen des Bauvorhabens, wie der Deponiekörper, der Rand-
graben und der Betriebsweg wurden in das vorhandene 2D-Modell eingearbeitet. Mit dem so 
erstellten Planzustand wurde je eine Simulation für das außergewöhnliche und extreme Ereig-
nis durchgeführt.  
Auf Basis der Berechnungsergebnisse wurden dann die Veränderung der Abflussverhältnisse 
sowie eine mögliche Betroffenheit der umliegenden Grundstücke und Gebäude ermittelt.  
2 Datenübernahme 
Erforderliche Daten wurden von der Rhein-Sieg Erdendeponie GmbH zur Verfügung gestellt 
bzw. von Hydrotec aus eigenen Datenbeständen dearchiviert und recherchiert. 
Folgende Daten wurden Hydrotec von der Rhein -Sieg Erdendeponie GmbH zur Verfügung 
gestellt: 
• Geländedaten mit Höhendaten des Deponiekörpers inkl. der Grabenöffnungen (geliefert 
am 08.01.2025) 
• Entwurf zur Rekultivierung und vorläufige Eingriffsbewertung des Büros Bertram Mester-
mann mit Stand von Mai 2024 (geliefert am 09.01.2025) 
Aus den folgenden, bei Hydrotec vorliegenden Untersuchungen , konnten Informationen und 
Grundlagendaten verwendet werden: 
• Kommunales Starkregenrisikomanagement (SRRM) für die Stadt Hennef (Hydrotec 2023)

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  7 
3 Hydraulische Starkregenmodellierung 
3.1 Untersuchungsgebiet 
Die geplante DK0-Deponie befindet sich im Dreisteinenweg bei Vierwinden in 53773 Hennef, 
einer Stadt im Rhein -Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Aus dem vorliegenden Starkregen-
modell der Stadt Hennef ( Hydrotec 2023) wurde die Größe des relevanten Einzugsgebiets 
ermittelt. Um die Rechenzeit zu verkürzen, wurde das bestehende Starkregenmodell auf das 
ermittelte Einzugsgebiet und den zu erwartenden Wirkungsbereich des Bauvorhabens be-
grenzt (siehe Abbildung 3-1). 
Der Modellausschnitt wurde so gewählt, dass alle potenziellen Zuflüsse zum Bereich des ge-
planten Bauvorhabens erfasst und Abflusswege und Rückstaueffekte unterhalb vollständig ab-
gebildet werden.  
 
Abbildung 3-1: Untersuchungsgebiet und Lage der geplanten Deponie , Hintergrund-
karte: TopPlusOpen,  ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 
(2025) 
3.2 Modellaufbau Referenzzustand 
Der Referenzzustand wurde unverändert aus dem Projekt „Kommunales Starkregenrisikoma-
nagement (SRRM) für die Stadt Hennef “ (Hydrotec 2023) übernommen. Die nachfolgenden 
Schritte wurden bereits bei der Erstellung der Starkregengefahrenkarten durchgeführt und 
werden der Vollständigkeit halber hier aufgeführt.

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  8 
3.2.1 Aufbereitung DGM 
Die Landesvermessung von Nordrhein-Westfalen stellt flächendeckend Geländemodelldaten 
zur Verfügung. Erfasst werden die Daten mit dem Verfahren des Airborne Laserscanning. Die 
3D-Messdaten liegen als unregelmäßig verteilte Punktwolke vor. Aus diesen Daten leitet Ge-
obasisNRW ein digitales Geländemodell mit regelmäßig verteilten Punkten und einem Punkt-
abstand von 1 m ab, das sogenannte DGM1.  
Nachfolgend sind die wichtigsten Kennparameter in Stichworten aufgeführt. 
Erfassungsmethode: Airborne Laserscanning (ALS) 
Bezugssysteme: 
• Lage: ETRS89/UTM32 (EPSG 25832) 
• Höhe: DHHN2016 (EPSG 7837) 
Genauigkeit: 
• Lage: +/- 0 cm 
• Höhe: +/- 20 cm 
• Punktdichte: >= 4 Punkte / m² 
Für das Gesamtgebiet wird das DGM1 als Grundlage zur Abbildung der Geländeinformation 
im Modellaufbau verwendet.  
Abbildung 3-2 zeigt das digitale Geländemodell im Referenzzustand im Bereich der geplanten 
Bodendeponie. 
 
Abbildung 3-2: Digitales Geländemodell im Bereich d er geplanten Deponie , Referenzzu-
stand, Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und 
Geodäsie (2025)

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  9 
3.2.2 Gewässer und Gräben 
Im Untersuchungsgebiet gibt es Gewässer (Krabach, Meisenbach) und Gräben. Durchlässe 
wurden als durchströmbare 1D-Elemente im Modell abgebildet.  
Alle Gewässer wurden auf Basis der vorliegenden Laserscan-Befliegung abgebildet.  
3.2.3 Gebäude 
Im hydraulischen 2D-Modell wurden die Gebäude auf Basis von LoD2-Daten dreidimensional 
nicht-durchströmbar abgebildet. Während der Plausibilisierung der Vorsimulation wurde der 
Gebäudedatensatz im Stadtgebiet Hennef mit Gebäuden aus den folgenden Quellen geprüft 
und ergänzt: 
• ALKIS Gebäudedatensatz (Stand April 2021) 
Im Bereich der geplanten Bodendeponie sind keine neuen Gebäude geplant, sodass sich am 
Gebäudedatensatz im Planzustand nichts verändert hat. 
3.2.4 Rauheiten und Anfangsverlust 
Neben der Geometrie wirkt sich auch die Oberflächenbeschaffenheit des Untersuchungsge-
biets auf die Abflussbildung aus. Diese wurde in Form von Oberflächenrauheiten im hydrauli-
schen 2D-Modell abgebildet.  
Die Rauheitsbeiwerte wurden auf Grundlage der Realnutzung aus den ALKIS Daten abgelei-
tet. Ergänzt wurden diese Daten durch Dachflächen aus den Gebäudedaten.  
 
Abbildung 3-3: Ansatz zur Ermittlung von fließtiefenabhängigen Rauheiten mit H1 = 2 cm, 
H2 = 10 cm, kst_1 und kst_2 entsprechend Tabelle 3-1

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  10 
Die Rauheitsbeiwerte wurden, gemäß dem Ansatz in Abbildung 3-3, fließtiefenabhängig defi-
niert, um möglichst realistische Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten zu erzielen. Im 
Einzelnen bedeutete dies, dass bis zu einer Wassertiefe (H1) von 2 cm der Strickler -Wert 
kst_1 und ab einer Wassertiefe (H2) von 10 cm der Strickler-Wert kst_2 entsprechend den 
Materialrauheiten aus Tabelle 3-1 verwendet wurde. Zwischen H1 und H2 wurde der Strickler-
Wert linear interpoliert. 
Für befestigte Verkehrsflächen (Straßenverkehr), Dachflächen und Gewässer wurde ein kon-
stanter Rauheitsbeiwert angesetzt. 
Die Werte basieren auf Erfahrungswerten.  
Aus Tabelle 3-1 sind die im 2D-Modell angesetzten Rauheiten zu entnehmen. 
Tabelle 3-1: Stricklerbeiwerte in Abhängigkeit der Realnutzung 
Nutzung kst (konstant) 
in m1/3/s 
kst_1  
in m1/3/s 
kst_2  
in m1/3/s 
Dachflächen 50   
Fläche besonderer funktionaler Prägung   6 20 
Fläche gemischter Nutzung   6 15 
Fließgewässer - Bach 20   
Fließgewässer - Graben 15   
Gehölz   5 10 
Industrie- und Gewerbefläche   6 20 
Landwirtschaft - Ackerland   10 20 
Landwirtschaft - Brachland   10 20 
Landwirtschaft - Grünland   8 20 
Landwirtschaft - Streuobstwiese   8 20 
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche   6 20 
Stehendes Gewässer 30   
Straßenverkehr 40   
Sumpf 20   
Unland/Vegetationslose Fläche - Sukzessionsfläche   6 10 
Wald   5 10 
Weg 30   
Wohnbaufläche  6 15 
 
3.2.5 Niederschlagsbelastung  
Um die Überflutungsgefährdung bei Starkregen nicht zu überschätzen und die Abflusspro-
zesse bei Starkregen möglichst realitätsnah abzubilden, wurden die Modelle mit sogenannten 
Effektivniederschlägen belastet. Das ist der Anteil des Niederschlags, der tatsä chlich für den 
Oberflächenabfluss zur Verfügung steht.  
Um den Effektivniederschlag zu berechnen, wurde n der Rückhalt durch die Vegetation und 
urbane Gegenstände (Interzeption) vom Bemessungsniederschlag abgezogen. Dabei wurde 
die Niederschlagsmenge am Anfang reduziert. Die Niederschlagsintensität bleibt gleich. Der 
Interzeptionsverlust wurde in Abhängigkeit der tatsächlichen Nutzung angesetzt und ist somit 
räumlich variabel (vgl. Tabelle 3-2). Auf Dachflächen und im Bereich von Gewässern wurde 
kein Interzeptionsverlust angesetzt.

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  11 
Tabelle 3-2: Anfangsverlust in Abhängigkeit der Realnutzung 
Nutzung Anfangsverlust in cm 
Dachflächen 0 
Fläche besonderer funktionaler Prägung 2,5 
Fläche gemischter Nutzung 2,5 
Fließgewässer - Bach 0 
Fließgewässer - Graben 0 
Gehölz 6 
Industrie- und Gewerbefläche 2,5 
Landwirtschaft - Ackerland 3 
Landwirtschaft - Brachland 2 
Landwirtschaft - Grünland 2 
Landwirtschaft - Streuobstwiese 6 
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 2,5 
Stehendes Gewässer 0 
Straßenverkehr 1 
Sumpf 6 
Unland/Vegetationslose Fläche - Sukzessionsfläche 2 
Wald 8 
Weg 1 
Wohnbaufläche 2,5 
 
Die zugrunde liegenden Belastungsszenarien laut Angebot waren: 
• Niederschlagsszenario N100: 
Ein außergewöhnliches Ereignis, welches regional differenziert durch ein statistisches 
Niederschlagsereignis (Dauer 1 Stunde) mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren generiert 
wird und zu einem außergewöhnlichen Oberflächenabflussereignis führt.  
• Niederschlagsszenario N90mm: 
Ein extremes Ereignis, welches zu einem extremen Oberflächenabflussereignis führt.  
Der Bemessungsniederschlag wurde aus den Starkniederschlagshöhen KOSTRA -DWD-
2010R abgeleitet (Junghänel et al. 2017, Datensatz: KOSTRA-DWD 2010R, hrsg. vom DWD).  
Für die Belastungsszenarien ergaben sich somit Niederschläge von:  
• Niederschlagsszenario N100:  51,5 mm/h über 60 min 
• Niederschlagsszenario N90mm:  90 mm/h über 60 min

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  12 
3.3 Modellaufbau Planzustand 
Als Grundlage für das Modell des Planzustands diente das Modell des Referenzzustands. Im 
Bereich der geplanten Bodendeponie (siehe Abbildung 3-4) wurden folgende Veränderungen 
in das 2D-Modell eingepflegt: 
• Geländeänderungen auf dem Grundstück  
• Deponierandgraben  
• Landnutzungsänderungen 
3.3.1 Geländeänderungen auf dem Grundstück 
Das Geländemodell wurde entsprechend den Planungsdaten angepasst . Der Deponierand-
graben war dabei bereits in den Höhendaten enthalten.    
 
Abbildung 3-4: Digitales Geländemodell im Bereich des Bauvorhabens, Planzustand (Hin-
tergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 
(2025)) 
3.3.2 Landnutzungsänderungen 
Die Landnutzung auf dem betrachte ten Grundstück, die im Referenzzustand als „Landwirt-
schaft - Grünland“ klassifiziert war, wurde entsprechend der Rekultivierungsplanung ange-
passt. Entsprechend der Maßnahmen zur Rekultivierung, die Hydrotec zur Verfügung gestellt 
wurden (siehe Kapitel 2), wurden die Landnutzung und damit einhergehend die Rauheiten und 
Anfangsverluste im Planzustand angepasst.  
In Abbildung 3-5 ist die Planung der Rekultivierungsmaßnahmen dargestellt, wie sie vom Büro 
für Landschaftsplanung Bertram Mestermann entwickelt wurde. Abbildung 3-6 zeigt, wie diese 
Planung in die Landnutzung des Planzustandes integriert wurde.

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  13 
 
Abbildung 3-5:  Rekultivierungsmaßnahmen gemäß Planung von B. Mestermann (Mai 2024) 
 
Abbildung 3-6:  Landnutzung im Planzustand (Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundes-
amt für Kartographie und Geodäsie (2025))

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  14 
3.4 Modellsimulation mit HydroAS 
Die zweidimensionalen hydrodynamischen Berechnungen der Oberflächenabflüsse infolge 
von Starkregen wurden mit dem Simulationsmodell HydroAS in der Version 5.4.2 durchgeführt. 
Das numerische Verfahren basiert auf der diskreten Lösung der 2D -tiefengemittelten Strö-
mungsgleichungen, auch als Flachwassergleichungen bekannt. In HydroAS werden folgende 
für die Modellierung von Strömungs- und Abflussvorgängen wesentliche Grundsätze berück-
sichtigt: 
• Massen- und Impulserhaltung 
• hohe Stabilität und Genauigkeit für ein breites Spektrum an Fließverhältnissen 
• zeitgenaue Simulation des Wellenablaufs 
Die Berechnung des Reibungsgefälles erfolgt nach der Formel von Darcy-Weisbach, die Tur-
bulenz wird durch eine Kombination aus dem empirischen Viskositätsansatz und dem Ansatz 
einer über das Element konstanten Viskosität abgebildet. Eine detaillierte Dokumentation der 
hydromechanischen und numerischen Grundlagen des Programmes HydroAS kann dem Be-
nutzerhandbuch entnommen werden (Hydrotec 2022).  
Die Simulationszeit für die Bemessungsniederschläge betrug insgesamt zwei Stunden. Dabei 
wurde die Simulation in zwei Phasen gegliedert: In der ersten Phase von 60  min wurde das 
Modell mit dem Bemessungsniederschlag als Blockregen belastet. Die zweite Phas e von 
ebenfalls 60 min diente als Nachlaufzeitraum für das Wasser, in dem sich die entstehenden 
Fließwege voll ausprägen konnten.

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  15 
3.5 Ergebnisse 
3.5.1 Referenzzustand  
Im Referenzzustand fließt das anfallende Niederschlagswasser beim außergewöhnlichen 
Starkregenereignis (N100) in geringer Fließtiefe aus südöstlicher Richtung über die angren-
zenden Felder auf das betrachtete Grundstück. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 5 % in 
Richtung des Dreisteinenwegs auf. Daher gibt es hier kaum Bereiche, in denen sich nach dem 
simulierten Starkregenereignis Wasser aufstaut (siehe Abbildung 3-7).   
Der natürliche Wasserabfluss erfolgt ausgehend vom Dreisteinenweg über die nordöstlich ge-
legenen Felder über einen Graben in den Krabach  (A). Ein kleiner Teil des Abflusses fließt 
über einen Seitengraben des Dreisteinenwegs (B) und sammelt sich etwa 300 m westlich des 
betrachteten Grundstücks in einer Geländesenke, wo es sich mit dem Niederschlagswasser 
eines angrenzenden Teileinzugsgebiets vereint und der Topografie folgend weiter nach Nor-
den fließt (C). 
 
Abbildung 3-7: Maximale Wassertiefe n (N100, Referenzzustand), Hintergrundkarte: Top-
PlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025) 
Der Referenzzustand des extremen Starkregenereignisses ( N90mm) zeigt ein ähnliches Ab-
flussverhalten wie das außergewöhnliche Ereignis (siehe Abbildung 3-8). Lediglich die Fließ- 
und Einstautiefen sind geringfügig höher, was jedoch keinen Einfluss auf das generelle Ab-
flussverhalten hat. 
B 
A 
C

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  16 
 
Abbildung 3-8:  Maximale Wassertiefen (N90mm, Referenzzustand), Hintergrundkarte: Top-
PlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025) 
3.5.2 Planzustand 
Im Planzustand fließt das Außengebietswasser beim außergewöhnlichen Starkregenereignis 
(N100) weiterhin in geringer Fließtiefe aus südöstlicher Richtung über die angrenzenden Fel-
der zu dem betrachteten Grundstück. Im Gegensatz zum Referenzzustand wird das anströ-
mende Wasser durch den Randgraben abgefangen und um die geplante Deponie herumge-
leitet. Ein Teil des Wassers wird dabei nach Nordosten umgeleitet und direkt in den Krabach 
sowie in den Seitengraben des Dreist einenwegs eingeleitet (A). Der übrige Teil fließt in süd-
westlicher Richtung entlang des Randgrabens und wird ebenfalls über den Seitengraben des 
Dreisteinenwegs abgeführt (B).  Dort sammelt sich das Wasser, wie bereits im Referenzzu-
stand, in einer Geländesenke und folgt anschließend der natürlichen Geländeneigung (C). 
Durch die Geländeanhebung im Zuge der Deponieplanung steigt das Gefälle auf dem Grund-
stück auf bis zu 15 % an. Dadurch strömt das anfallende Niederschlagswasser beim Auftreffen 
auf die Fläche unmittelbar in den Randgraben. Vom Tiefpunkt am Fuße der Deponie fließt es 
weiter entlang eines Grabens, der schließlich in den Krabach mündet (D).

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  17 
 
Abbildung 3-9:  Maximale Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten ( N100, Planzustand), 
Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodä-
sie (2025) 
Der Planzustand des extremen Starkregenereignisses  zeigt ein ähnliches Abflussverhalten 
wie das außergewöhnliche Ereignis (siehe Abbildung 3-10). Lediglich die Fließ- und Einstau-
tiefen sind geringfügig höher, was jedoch keinen Einfluss auf das generelle Abflussverhalten 
hat. 
 
A 
B 
C 
D

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  18 
 
Abbildung 3-10:  Maximale Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten (N90mm, Planzustand), 
Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodä-
sie (2025) 
4 Wirkungsanalyse 
In Abbildung 4-1 und Abbildung 4-2 sind die Differenzen der maximalen Wassertiefen zwi-
schen den Plan - und Referenzzuständen für beide Starkregenereignisse dargestellt. Eine 
grüne Einfärbung weist auf eine Verringerung der maximalen Wassertiefen im Planzustand im 
Vergleich zum Referenzzustan d hin, während eine rote Einfärbung eine Zunahme markiert. 
Unterschiede von weniger als 2 cm werden nicht dargestellt. 
Da die maximalen Wassertiefen in beiden Starkregenereignissen ähnliche Ergebnisse zeigen, 
ergeben sich auch für die Differenzen der Wassertiefen vergleichbare Muster. Die Wirkungs-
analyse kann daher für beide Szenarien gleichermaßen bewertet werden. 
Im Bereich der geplanten Bodendeponie führt der Planzustand zu einer Verringerung der ma-
ximalen Wassertiefen um bis zu 5 cm beim außergewöhnlichen (N100) bzw. um bis zu 7 cm 
beim extremen Starkregenereignis (N90mm). Diese Differenzen lassen sich durch das erhöhte 
Geländegefälle im Planzustand erklären, das infolge der Geländeanhebung entsteht  und die 
Fließgeschwindigkeit erhöht. Deutlich erkennbar ist zudem die Wirkung des geplanten Rand-
grabens: Hier kommt es in beiden Szenarien zu einer Erhöhung der maximalen Wassertiefen 
um 60–80 cm (B). Dies liegt daran, dass das Außengebietswasser nicht mehr über das Grund-
stück abfließt, sondern im Randgraben gesammelt und umgeleitet wird. Zusätzlich gelangt der 
auf dem Grundstück anfallende Niederschlag unmittelbar nach  dem Auftreffen in den einge-
tieften Randgraben. 
Das Niederschlagswasser wird daraufhin zum Teil direkt in den Krabach geleitet (C) und teil-
weise über den Seitengraben des Dreisteinenwegs abgeführt. Dort sammelt es sich zunächst, 
bevor es über einen bestehenden Graben ebenfalls in den Krabach fließt (D). An diesen Stel-
len (C und D) ergeben sich daher Erhöhungen der maximalen Wassertiefen um 15–18 cm (C)

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  19 
bzw. 4–8 cm (D). Insgesamt kann im Bereich des Krabachs eine Verringerung der maximalen 
Wassertiefen von 3-5 cm festgestellt werden.  
Infolge dieser Umverteilung verringern sich die maximalen Wassertiefen auf den Feldern nord-
östlich der geplanten Deponie um 3–7 cm (E), da der natürliche Abfluss des Referenzzustands 
durch den Randgraben abgefangen und umgeleitet wird. 
 
Abbildung 4-1:  Differenz der max. Wassertiefen des Plan- und Referenzzustandes (N100), 
Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodä-
sie (2025) 
A 
B E 
C 
D

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  20 
 
Abbildung 4-2:  Differenz der max . Wassertiefen des Plan - und Referenzzustandes 
(N90mm), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie 
und Geodäsie (2025) 
5 Fazit 
Die Analyse der Starkregenereignisse zeigt, dass der geplante Randgraben und die Gelände-
anpassungen zu einer gezielten Umleitung des Niederschlagswassers führen. Während sich 
die maximalen Wassertiefen im Bereich der geplanten Bodendeponie verringern, komm t es 
innerhalb des Randgrabens zu einer Erhöhung der Wassertiefen um 60 –80 cm. Dies ist auf 
die gezielte Sammlung und Ableitung des Wassers zurückzuführen. Die Ableitung erfolgt kon-
trolliert in den Krabach sowie über weitere bestehende Gräben, wodurch sich die Wassertiefen 
an diesen Stellen geringfügig erhöhen. Gleichzeitig sinken die maximalen Wassertiefen auf 
den nordöstlich gelegenen Feldern um 3–7 cm.   
Im Hinblick auf § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind keine nachteiligen Auswirkun-
gen durch den Wasserabfluss zu befürchten. Die geplanten Maßnahmen führen zu keiner un-
zulässigen Erhöhung der Überflutungsgefahr für Nachbargrundstücke oder Gewässer. Viel-
mehr wird der Abfluss geordnet und konzentriert abgeleitet, sodass die natürliche Entwässe-
rung nicht beeinträchtigt wird.

Hydrotec  Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef 
Februar 2025  21 
6 Literatur und verwendete EDV-Programmsysteme 
Hydrotec 2023: Kommunales Starkregenrisikomanagement (SRRM) für die Stadt Hennef. Im 
Auftrag der Stadt Hennef. Aachen 
Hydrotec 2022: Benutzerhandbuch HydroAS – 2D-Strömungsmodell für die wasserwirtschaft-
liche Praxis. Version 5.4.2. Aachen 
Junghänel, T.; Ertel, H. & Deutschländer, T. 2017: KOSTRA-DWD 2010R. Bericht zur Revision 
der koordinierten Starkregenregionalisierung und -auswertung des Deutschen Wet -
terdienstes in der Version 2010. Deutscher Wetterdienst, Offenbach am Main 
 
Verwendete EDV-Programmsysteme 
ArcGIS Desktop®, Version 10.8.2 - ESRI, Redlands (CA), USA 
ArcGIS Pro®, Version 3.1.3 - ESRI, Redlands (CA), USA 
HydroAS1, Version 5.4.2 - Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und 
Umwelt mbH, Aachen 
HydroAS MapView, Version 1.4.0 - Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und 
Umwelt mbH, Aachen 
HydroAS MapWork, Version 5.4.2 - Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und 
Umwelt mbH, Aachen 
QGIS, Version 3.34.4 - QGIS.org, QGIS Geographic Information System, 
QGIS Association 
 
 
1 HYDRO_AS-2D wurde im September 2022 mit der Version 5.5.0 in HydroAS umbenannt. In diesem 
Projekt wurde die Version 5.4.2 verwendet.

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20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx  
  
 
 
 
  
Hydrologisches Gutachten DK0-Deponie 
Vierwinden 
 
Bewertung der hydrologischen Situation 
 
 
 
  Projekt-Nr.: 300526 Bericht-Nr.: 01  
   
 Erstellt im Auftrag von: 
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
 
   
 Dr. Dominic Demand, Gerrit Kappes M.Sc.  
 2025-03-27

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 2/29 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 AUSGANGSSITUATION UND ÖRTLICHE EINORDNUNG ....................................................... 5 
2 AUFGABENSTELLUNG ....................................................................................................... 6 
3 UNTERLAGEN .................................................................................................................. 6 
4 WASSERHAUSHALT .......................................................................................................... 7 
4.1 Grundsätzliche Vorgehen ........................................................................................................... 7 
4.2 Hydrologisches Modell Ausgangszustand .................................................................................. 9 
4.3 Hydrologisches Modell Endzustand .........................................................................................13 
4.4 Zusammenfassung Wasserhaushalt .........................................................................................19 
5 WASSERAUSTRITT DREI HERREN STEIN DENKMAL .......................................................... 20 
5.1 Grundlagen und Probenahme ..................................................................................................20 
5.2 Ergebnisse Deuterium und 18O ...............................................................................................22 
5.3 Ergebnisse Tritium ....................................................................................................................26 
5.4 Zusammenfassung Herkunft Wasseraustritt ............................................................................28 
6 ZUSAMMENFASSUNG HYDROLOGISCHE SITUATION ....................................................... 28

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 3/29 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Projektgebietes ........................................................................... 5 
Abbildung 2: Zur Verfügung stehende jährliche mittlere Niederschlagshöhe für die Station Königswinter-
Heiderhof............................................................................................................................... 7 
Abbildung 3: 1 m - Höhenlinien vom geplanten Endzustand ....................................................................... 8 
Abbildung 4: Darstellung der lateralen Abflussganglinien in der Oberbodenschicht und der lateraler 
Abflussganglinie in der tonigen Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum 
Ausgangszustand .................................................................................................................12 
Abbildung 5: Darstellung der der Wassersäule im über der tonigen Schluffschicht und der lateralen 
Abflussganglinien durch die Oberbodenschicht, Ergebnisse des Modells zum 
Ausgangszustand .................................................................................................................12 
Abbildung 6: Darstellung der Wassersäule über der verwitterten Ton-/Sandsteinschicht und der 
lateralen Abflussganglinien durch die tonige Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum 
Ausgangszustand .................................................................................................................13 
Abbildung 7: Darstellung der lateralen Abflussganglinien in der Rekultivierungsschicht, dem Deponat 
und in der der tonigen Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum Endzustand ..............17 
Abbildung 8: Darstellung der Wassersäule über dem Deponat und der lateralen Abflussganglinien durch 
die Rekultivierungsschicht, Ergebnisse des Modells zum Endzustand. ..............................17 
Abbildung 9: Darstellung der Wassersäule über dem tonigem Schluff und der lateralen 
Abflussganglinien durch das Deponat, Ergebnisse des Modells zum Endzustand. .............18 
Abbildung 10: Darstellung der Wassersäule im über der verwitterten Ton-/Sandsteinschicht und der 
lateralen Abflussganglinien durch den tonigen Schluff, Ergebnisse des Modells zum 
Endzustand. .........................................................................................................................19 
Abbildung 11: Bild des Wasseraustritts am Drei Herren Stein Denkmal, zudem erkennt man die beiden 
Daten-Logger. ......................................................................................................................21 
Abbildung 12: Darstellung der Messdaten von Sauerstoff-18 und Deuterium des Quellaustritts des  
Krabach ................................................................................................................................22 
Abbildung 13: Darstellung der Niederschlagshöhe der Station Königswinter-Heiderhof und der Messung 
der spez. el. Leitfähigkeit im Quellwasser (nicht kalibriert). ...............................................23 
Abbildung 14: Leitfähigkeitsmessung der Quelle zur Bestimmung des Schüttungsverhaltens. Hier ohne 
Einheit, da unkalibriert. .......................................................................................................24 
Abbildung 15: Gemeinsame Darstellung der Deuterium- und der Sauerstoff-18-Werte der untersuchten 
Quellwasserproben. Zur Einordnung sind Monatssammelproben von drei 
Niederschlagsmessstationen eingezeichnet. Außerdem wird die mittlere globale 
Niederschlagsgerade der Relation [δ2H = δ18O x 8) + 10] angegeben. ................................24 
Abbildung 16: Darstellung die Isotopensignaturen der Proben des Krabach zusammen mit Messdaten 
von Monatssammelproben der Niederschlagsstationen von Schweitenkirchen (Bayern), 
Schauinsland und Freiburg (beide Baden-Württemberg) ...................................................25

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 4/29 
Abbildung 17: Darstellung der Tritiummesswerte des Quellaustritts des Krabach als auch von Monats-
sammelproben von drei Niederschlagsmessstationen in Süddeutschland. .......................27 
 
TABELLENVERZEICHNIS 
Tabelle 1: Geologische Parameter je geologischer Schicht (Layer) Ausgangszustand ...............................10 
Tabelle 2: Summe aller Volumenströme für den gesamten Simulationszeitraum im Ausgangszustand ..11 
Tabelle 3: Geologische Bodenparameter je geologischer Schicht (Layer) Endzustand..............................15 
Tabelle 4: Summe aller Volumenströme für den gesamten Simulationszeitraum im Endzustand ............15

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 5/29 
1 AUSGANGSSITUATION UND ÖRTLICHE EINORDNUNG 
Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH plant die Errichtung der Erddeponie Vierwinden, eine 
Deponie der Deponieklasse 0, bei Meisenbach. Meisenbach ist ein Ortsteil der Stadt Hennef (Sieg) und 
liegt in einer Entfernung von ca. 11 km im Südosten des städtischen Gebietes. Die Erddeponie soll im 
Flur 26 auf den Grundstücken mit der Flurstücknummer 69, 71 – 73, 75 – 77 sowie 187 in der Gemar-
kung Uckerath errichtet werden. Die genannten Grundstücke liegen ca. 850 m südöstlich von Meisen-
bach, an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Insgesamt ist das Plangebiet ca. 6,35 ha groß und wird landwirt-
schaftlich bewirtschaftet. Hierbei werden ca. 3,96 ha als Ackerfläche und ca. 2,39 ha als Weidefläche 
genutzt. Die umliegenden Grundstücke werden ebenfalls landwirtschaftlich bewirtschaftet. Das Ge-
lände fällt von Südosten in Richtung Nordwesten mit einem gleichmäßigen Gefälle von ca. 6,7 %.  
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu der Bundesstraße B8 im Süden und der Landesstraße 
L255 im Osten. Nördlich des Plangebietes liegt das Naturschutzgebiet Krabach / Ravensteiner Bach (SU-
116) durch das unter anderem der Krabach fließt. Eine der Quellen des Krabachs ist am nordöstlichen 
Rand des Plangebietes, am Drei Herren Stein Denkmal lokalisiert (s. Abbildung 1). 
 
Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Projektgebietes Quelle (Google Maps) 
Das Projektgebiet wurde unter anderem als zukünftiger Standort für die Erddeponie der Deponieklasse 
0 gewählt, da der anstehende Boden hier überwiegend aus einem Lehm besteht, der mit einem kf-Wert 
von durchschnittlich 2,41 · 10-8 m/s, nur eine sehr geringe Wasserleitfähigkeit besitzt und somit den ge-
setzlichen Ansprüchen der Deponieverordnung von kleiner-gleich 1 · 10-7 m/s für die geologische Barri-
ere einer Deponie der Deponieklasse 0 entspricht. [1] Aus diesem Grund steht im Gebiet häufig Wasser 
an der Oberfläche, welches nicht versickern kann bzw. sind die Felder auch drainiert.

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 6/29 
 
2 AUFGABENSTELLUNG 
Aufgrund der Tatsache, dass das Projektgebiet im unmittelbaren Umfeld zum Karbaches liegt, soll un-
tersucht werden, ob durch die geplante Deponie auf lange Sicht ein negativer Einfluss auf den Wasser-
bodenhaushalt des Plangebietes und somit auch auf das Wasserdargebot im Naturschutzgebiet Krab-
ach / Ravensteiner Bach zu erwarten ist.  
Dabei wird einem ersten Schritt die Änderung des Wasserhaushalts auf dem Standort der geplanten De-
ponie modelltechnisch untersucht (IST vs. END/PLAN-Zustand) und bezüglich der Wasserhaushaltsgrö-
ßen bewertet (Verdunstung, Grundwasserneubildung, lateraler Zwischenabfluss von Schichtenwasser, 
etc.). In einem zweiten Schritt wird die Quelle am Drei Herren Stein Denkmal mittels Wasser-Isotopen 
beprobt um Aussagen zum Wasserursprung (Grundwasser oder junges Schichtenwasser) und damit 
zum Einfluss auf das Krabachgebietes zu treffen. 
Die Betrachtung der Auswirkung von Starkregenereignissen, die nur wenige Stunden andauern ist nicht 
Gegenstand dieser Untersuchung. 
 
3 UNTERLAGEN 
[1] Geologisches Gutachten zum Bauvorhaben „Errichtung einer Erddeponie“; Geotechnisches 
Büro Dr. Leischner GmbH; 16.11.2023 
[2] Bodenphysikalische Kennwerte und Berechnungen für die Praxis, Gerd Wessolek, Klaus 
Bohne, Professor Dr. Manfred Renger; 2020; DOI:10.13140/RG.2.2.27053.10729 
[3] Digitales Geländemodell des Planzustandes; CDM Smith SE; 8.1.2025 
[4] Genehmigungsplanung DK0 Deponie, Standsicherheitsnachweis Deponiekörper; CDM Smith 
GmbH; 20.02.2020 
[5] NOAA, National Centers For Environmental Informationm National Oceanic and Atmospheric 
Administration; Station Köln Bonn; 28.01.2025; https://www.ncdc.noaa.gov/cdo-web/search 
[6] NSRDB, National Solar Radiation Database; Koordinaten 50.73 7.42; 28.01.2025; 
https://nsrdb.nrel.gov/data-viewer 
[7] Deutscher Wetter Dienst, Station Königswinter-Heiderhof, https://opendata.dwd.de/cli-
mate_environment/; 06.01.2025 
[8] OpenGeodata.NRW, Analoges Kartenwerk der Hydrologischen Karte von Nordrhein-Westfa-
len 1:25.000, https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/geologie/geologie/HK/IS-
HYK25/HYK25analog/; 14.02.2025 
[9] Messergebnisse der Hydroisotop GmbH zu Deuterium, 18O und Tritium

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 7/29 
4 WASSERHAUSHALT  
4.1 Grundsätzliche Vorgehen  
Um diese Fragestellung zu beantworten, werden mit Hilfe des Computerprogramms „Hydrologic Evalu-
ation of Landfill Performance (HELP) Model“ Version 4.0 der „United States Environmental Protection 
Agency” zwei „quasi-zweidimensionale“ hydrologische Langzeitmodelle für das Jahr 2011 erstellt. HELP 
ist ein Modell, das speziell dafür entwickelt wurde den Wasserhaushalt für Deponien zu bestimmen und 
ist mit führend in dieser Thematik. Das Jahr 2011 Jahr wurde gewählt, da es mit einem Gesamtnieder-
schlag von 747 mm ein für die Messstation Königs-Winter-Heiderhof durchschnittlich Jahr gewesen ist 
(s. Abbildung 2). Zudem liegt für dieses Jahr ein lückenlose meteorologische Datengrundlage vor.  
 
Abbildung 2: Zur Verfügung stehende jährliche mittlere Niederschlagshöhe für die Station Königswinter-
Heiderhof [7] 
 
Grundsätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass die sich die Kubatur des geplanten Endzustandes 
der Deponie vom Geländeverlauf im Ausgangszustand unterscheidet. Im Ausgangszustand liegt ein 
gleichmäßiges Gefälle vor. Im Endzustand hingegen ist der Deponiekörper in alle Richtungen steil abge-
böscht (s. Abbildung 3). Diese veränderte Geländetopografie wird zu einem veränderten direkten Ober-
flächenabfluss führen. Das HELP-Modell rechnet mit täglichen Niederschlagshöhen, daher kann davon 
ausgegangen werden, dass die über 24 Stunden gleichmäßig verteilte Niederschläge zu keinem Infiltra-
tionsüberschuss führen werden. Somit sind nur geringe Direktabflüsse in den Simulationsergebnissen 
zu erwarten. Das gesamte Niederschlagswasser versickert entweder im Boden/Deponiekörper oder es 
verdunstet. Wahrscheinlicher ist es, dass aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit der auf der Vor-
habenfläche vorherrschenden Bodenart eines tonigen Schluffs ein Oberflächenabfluss aufgrund einer 
Sättigung des Oberbodens erfolgt, was im Modell durch die Wassersäule abgebildet wird.  
Durch den Aufbau der Deponie im geplanten Endzustand ändert sich der Zustand des Oberbodens, der 
für die Abflussbildung verantwortlich ist insofern, dass nicht mehr kurzzeitiger Oberflächenabfluss nach

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 8/29 
stärkeren Niederschlägen zu erwarten ist. Durch die besser durchlässige Rekultivierungsschicht lässt 
sich bereits ohne Berechnungen sagen, dass der Oberflächenabfluss eher abnehmen wird und die Drai-
nage durch die Rekultivierungsschicht bzw. den Deponiekörper zunimmt. Der dennoch entstehende 
Oberflächenabfluss soll auf dem Grundstück im Norden der Deponie ortsnah versickert werden und da-
mit auch dem örtlichen Wasserhaushalt zugutekommen. 
 
Abbildung 3: 1 m - Höhenlinien vom geplanten Endzustand (Quelle Hintergrundkarte Openstreetmap) 
Das erste hydrologische Langzeitmodell soll die hydrologischen Verhältnisse im Ausgangszustand mög-
lichst genau abbilden. Die Abschätzung der notwendigen hydrologischen und geologischen Parameter 
erfolgt auf der Grundlage des vorliegenden geologischen Gutachtens [1] und einschlägiger Literatur [2]. 
Das zweite hydrologische Langzeitmodell wird mit HELP für den Endzustand auf der Grundlage der zur 
Verfügung gestellten Planung [3] sowie den geologischen Parametern für die Rekultivierungsschicht der 
Deponie Petershohn II (Vorgängerdeponie) [4] erstellt. Die Modellergebnisse werden auf ihre Plausibili-
tät überprüft und Unterschiede in den Simulationsergebnissen herausgearbeitet. 
Für die Simulation wird eine Vielzahl von unterschiedlichen meteorologischen Daten in das Programm 
eingepflegt. Benötigt werden die Tagesmittelwerte der Lufttemperatur und der Niederschlagshöhe, die 
Stundenwerte der Sonneneinstrahlung, eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit für das simulierte 
Jahr sowie die durchschnittliche relative Luftfeuchtigkeit für alle vier Quartale [5] – [7]. Aufgrund der 
Tatsache, dass es sich bei HELP um ein Computerprogramm aus den Vereinigten Staaten von Amerika 
handelt, werden die Daten in U.S. Standardeinheiten eingepflegt und am Ende in metrische Einheiten 
umgerechnet.

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 9/29 
Weitere Parameter, die dem hydrologischen Modell übergeben werden müssen, werden wie folgt an-
genommen:  
 Start der Wachstumsperiode 1. März (58. Tag im Jahr) 
 Ende der Wachstumsperiode 30. September (273. Tag im Jahr) 
 Maximaler Leaf Area Index 4 
 Tiefe evaporative Zone  2 cm 
 
4.2 Hydrologisches Modell Ausgangszustand 
Modellaufbau Ausgangszustand 
Das hydrologische Modell wird mit einer für das gesamte Projektgebiet repräsentativen Bodenbede-
ckung und Bodenschichtung erstellt. Zunächst berechnet das Programm die „Curve Number“, die das 
Abflussverhalten des Oberflächenabflusses beschreibt (Soil Conservation Service (SCS) curve number 
(CN) method). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlichen Gefälles von 6,7 %, ei-
nes durchschnittlichen Fließweges von ca. 220 m (≈ 722 Fuß) und der Annahme, dass im gesamten Pro-
jektgebiet eine mäßige Bodenbedeckung (Fair grass) vorliegt. Die berechnete „Curve Number“ liegt bei 
einem Wert von 90. 
Der geologische Schichtenaufbau erfolgt in HELP mit sogenannten Layern. Die Layer werden entspre-
chend des geologischen Gutachtens [1] und Literaturwerten [2] erstellt und zu einem einen repräsenta-
tiven Querschnitt zusammengesetzt. Die den Layern zugeordneten geologischen Kennwerte sind in Ta-
belle 1 aufgeführt.

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20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 10/29 
Tabelle 1: Geologische Parameter je geologischer Schicht (Layer) Ausgangszustand
Bezeichnung Layer Kate-
gorie 
Schicht-
dicke 
[cm] 
Porosität  
[vol/vol] 
Feldka-
pazität 
[vol/vol] 
Welke-
punkt 
[vol/vol] 
Hydrau-
lische 
Leitfä-
higkeit  
[cm/s] 
An-
fangs-
feuchte 
[vol/vol] 
Oberboden 
Final cover 
soil  
(topmost 
layer) / Lat-
eral drainage 
layer  
20 0,47 0,34 0,14 1,74E-4 0,34 
Schluff, tonig 
Barrier soil 
liner /  
Lateral drain-
age layer 
(soil) 
180 0,36 0,3 0,14 2,41E-6 0,3 
Ton-/Sand-
stein, verwit-
tert 
Barrier soil 
liner 50 0,36 0,29 0,24 1E-6 - 
 
Aufgrund des verwitterten Zustandes der Ton-/Sandsteinschicht, wird davon ausgegangen, dass die an-
genommene hydraulische Leitfähigkeit der Gesteinsschicht leicht über der der im Zuge der geotechni-
schen Erkundung gemessenen [1] hydraulischen Leitfähigkeit des tonigen Schluffs liegt. Dies stimmt 
auch gut mit den Wertebereichen der hydrologischen Karte NRW (HYK25, 1987) überein [8]. 
Für die Erstellung des hydrologischen Modells des Ausgangszustandes wird die Annahme getroffen, 
dass die Grenzen der Bodenschichten parallel zum Gelände verlaufen. Dementsprechend wird für die 
„Lateral drainage Layer“ ein durchschnittliches Gefälle von 6,7 % und ein Fließweg von ca. 220 m (≈ 722 
Fuß) angenommen. 
 
Simulationsergebnisse Ausgangszustand 
In dem simulierten Jahr 2011 sind insgesamt rund 47.500 m³ Niederschlagswasser im Projektgebiet an-
gefallen (747,52 mm). In dem Modell vom Ausgangszustand des Projektgebietes sind hiervon ca. 21.500 
m³ (ca. 45 %) verdunstet. Die restlichen rund 26.000 m³ (ca. 55 %) sind in den Boden eingesickert. Somit 
findet in dem Modell kein direkter Oberflächenabfluss statt. Über das Jahr gesehen fließen von dem im 
Projektgebiet versickerten Niederschlagswasser rund 7 m³ (ca. 0,02 % des gesamten Niederschlages) 
durch die Oberbodenschicht und ca. 4 m³ (ca. 0,01 % des gesamten Niederschlages) durch die tonige 
Schluffschicht lateral ab. Hierbei ist zu erwähnen, dass der tatsächliche laterale Abfluss grundsätzlich 
höher ist, da normalerweise auch ein lateraler Abfluss von den umliegenden Flächen zu erwarten ist. 
Dieser wird im Modell nicht mit abgebildet. Das Modell zeigt lediglich den Abfluss aus der Fläche

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 11/29 
heraus. Mit rund 21.100 m³ versickert nahezu die Hälfte des Niederschlagswassers in tiefere Boden-
schichten. Rund 4.800 m³ des Niederschlagswassers sind zum Ende des Jahres 2011 im Boden zwischen-
gespeichert. Die Jahressummenwerte der einzelnen Volumenströme sind in Tabelle 2 aufgeführt. Der 
hier angegebene laterale Abfluss bilanziert lediglich die Wassermengen, die auch auf dem Plangebiet 
angefallen ist. Dementsprechend sind die lateralen Abflüsse, die von den umliegenden Flächen stam-
men, aber durch die modellierten Bodenschichten entwässern nicht inkludiert.  
Tabelle 2: Summe aller Volumenströme für den gesamten Simulationszeitraum im Ausgangszustand 
 [mm] [m3] [%] 
Niederschlag 747,52 47.464,04 100,00 
Oberflächenabfluss 0,00 0,00 0,00% 
Evapotranspiration 338,78 21.511,01 45,32% 
Subprofil 1 Oberboden    
Lateraler Abfluss vom Layer 2 
Oberboden 0,11 7,30 0,02% 
Durchsickerung durch Layer 3 
toniger Schluff  406,90 25835,85 54,43% 
Durchschnittliche Wassersäule 
über tonigem Schluff 3,49   
Subprofil 2 toniger Schluff    
Lateraler Abfluss vom Layer 4 
toniger Schluff 0,06 3,63 0,01% 
Durchsickerung durch Layer 5 
Ton-/Sandstein, verwittert 332,45 21109,12 44,47% 
Durchschnittliche Wassersäule 
über Ton-/Sandstein, verwittert 124,08   
Wasserspeicher    
Änderung im Wasserspeicher 76,12 4832,98 10,18 
 
Um die grundlegenden hydrologischen Prozesse im Boden zu untersuchen, sind in Abbildung 4 die si-
mulierten täglichen lateralen Abflüsse sowie die tatsächlichen Niederschlagshöhen für das gesamte Jahr 
2011 aufgetragen. Hierdurch wird deutlich, dass in den kalten Wintermonaten, wo meist viel Nieder-
schlag fällt und wenig Wasser verdunstet oder von den Pflanzen aufgenommen wird, auch viel Wasser 
in den Boden einsickert und somit ein lateraler Abfluss in der Oberboden-, als auch in der tonigen 
Schluffschicht erfolgt. Während den Trockenphasen nimmt der laterale Abfluss stetig ab. Zur Mitte des 
Jahres, im Sommer, sind die Bodenspeicher vollkommen entleert. Zudem bewirken die hohen Tempera-
turen, dass das Niederschlagswasser verstärkt verdunstet und den Wasserspeicher geringfügig auffüllt. 
Auch die hohe Pflanzenaktivität konsumiert zusätzlich Wasser, wodurch die Wasserspeicher des Bodens 
zusätzlich belastet werden. Erst im Herbst bewirken die niedrigeren Temperaturen und eine geringer 
werdende Pflanzenaktivität, dass die Wasserspeicher des Bodens durch die Niederschlagsereignisse 
wieder aufgefüllt werden und ein lateraler Abfluss in den Modellergebnissen beobachtet werden kann.

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 12/29 
 
Abbildung 4: Darstellung der lateralen Abflussganglinien in der Oberbodenschicht und der lateraler Ab-
flussganglinie in der tonigen Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum Ausgangszustand 
 
In Abbildung 5 ist die simulierte tägliche Höhe der Wassersäule über dem tonigen Schluff sowie der si-
mulierte lateralen Abfluss durch die Oberbodenschicht für das Jahr 2011 aufgetragen. Hierdurch wird 
deutlich, dass eine Aufsättigung und Entwässerung des Oberbodens sehr schnell geschehen. Analog 
dazu schwankt auch der laterale Abfluss in der Oberbodenschicht sehr stark. Dies liegt zum einen an der 
geringen Mächtigkeit [1], als auch an der im Vergleich zum tonigen Schluff, hohen Wasserleitfähigkeit 
(kf-Wert) des Oberbodens. Somit kann im Oberboden wenig Wasser zwischengespeichert werden.  
 
Abbildung 5: Darstellung der der Wassersäule im über der tonigen Schluffschicht und der lateralen Ab-
flussganglinien durch die Oberbodenschicht, Ergebnisse des Modells zum Ausgangszustand

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 13/29 
Analog zur Abbildung 5 sind in Abbildung 6 die simulierte tägliche Höhe der Wassersäule über dem ver-
witterten Ton-/Sandstein sowie der simulierte lateralen Abfluss durch die tonige Schluffschicht für das 
Jahr 2011 aufgetragen. Hier wird deutlich, dass aufgrund der deutlich geringeren Wasserleitfähigkeit 
des tonigen Schluffs sowohl die Aufsättigung als auch die Entwässerung deutlich langsamer stattfindet. 
Mit Blick auf Abbildung 4 fällt zudem auf, dass der laterale Abfluss durch den tonigen Schluff zum Nie-
derschlagsereignis deutlich verzögert auftritt. 
 
Abbildung 6: Darstellung der Wassersäule über der verwitterten Ton-/Sandsteinschicht und der latera-
len Abflussganglinien durch die tonige Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum Aus-
gangszustand 
 
Aufgrund der Tatsache, dass in der Vergangenheit im Gelände beobachtet worden ist, dass die landwirt-
schaftlich genutzte Fläche bei langandauernden Niederschlägen vernässt und im Bereich des Natur-
schutzgebietes Sickerwasser aus dem Hang austritt, kann davon ausgegangen werden, dass die Simula-
tionsergebnisse die tatsächlichen Verhältnisse recht gut abbilden.  
 
4.3 Hydrologisches Modell Endzustand 
Modellaufbau Endzustand 
Analog zu Kapitel 4.2 wird das Modell für den Endzustand aufgebaut. Veränderungen ergeben sich auf-
grund des aufgeschütteten Deponiekörpers. Auf der Grundlage des digitalen Geländemodells vom Plan-
zustand [3] wurde von einem Gefälle von ca. 7,3 % ausgegangen.  Dies entspricht dem mittleren Gefälle 
der Halde vom Hochpunkt in Richtung Norden und beschreibt einen großen Flächenanteil der geplanten 
Deponie. Die Böschungen haben ein höheres Gefälle, wodurch ein im Vergleich höherer lateraler Ab-
fluss zu erwarten ist, dies betrifft aber nur geringere Flächenanteile. Die lateralen Abflüsse werden über 
einen Entwässerungsgraben gefasst und in Richtung nördliche Ecke des Plangebietes geleitet, anschlie-
ßend unter den Dreisteinenweg hindurchgeführt und im benachbarten Grundstück versickert und somit 
dem Wasserhaushalt wieder zugeführt. Dieses mittlere Gefälle kann für das Modell, trotz Flächen mit 
unterschiedlichen Gefällen, auch angenommen werden, da aufgrund der Langzeitsimulation (s. Kapitel 
4) im Modell kein Oberflächenabfluss simuliert wird. Zudem wird angenommen, dass nach dem Abtrag

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 14/29 
des Oberbodens der Deponiekörper auf dem anstehenden Boden aufgebaut wird, ohne dabei das be-
stehende Gefälle zu verändern. Daher wird, analog zum Ausgangszustand, für den tonigen Schluff und 
den verwitterten Ton-/Sandstein ein durchschnittliches Gefälle von 6,7 % und ein Fließweg von ca. 220 
m (≈ 722 Fuß) angegeben. Mit diesen Werten berechnet das Modell zusammen mit der Annahme, dass 
im gesamten Projektgebiet eine mäßige Bodenbedeckung (Fair grass) im Endzustand vorliegt, eine 
„Curve Number“ von 90,3. 
Unter Berücksichtigung der Planung wird dem Modell ein veränderter Aufbau der geologischen Schich-
ten übergeben. Für den Deponiekörper wird eine durchschnittliche Mächtigkeit von 7,60 m angenom-
men. Dabei wird der oberste Meter aus einer 0,4 m mächtigen Oberboden- und einer 0,6 m mächtigen 
Rekultivierungsschicht hergestellt. Das Deponat wird mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 
6,60 m angenommen. Die Schichten des anstehenden Bodens und des Oberbodens werden analog zum 
Ausgangszustandes erstellt. Auch für die Abschätzung der Bodenkennwerte der Rekultivierungsschicht 
und des Deponats wird die einschlägige Literatur [2] verwendet. Für die Rekultivierungsschicht wird an-
genommen, dass ein Sand-Schluff-Gemisch, wie es in [4] aufgeführt ist, verbaut wird. Zudem wird ange-
nommen, dass es sich bei dem Deponat um überwiegend lehmige Böden (Lts) handelt. Die den Layern 
zugeordneten geologischen Kennwerte sind in Tabelle 3 aufgeführt.

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20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 15/29 
Tabelle 3: Geologische Bodenparameter je geologischer Schicht (Layer) Endzustand
Bezeichnung Layer Kate-
gorie 
Schicht-
dicke 
[cm] 
Porosität  
[vol/vol] 
Feldka-
pazität 
[vol/vol] 
Welke-
punkt 
[vol/vol] 
Hydrau-
lische 
Leitfä-
higkeit  
[cm/s] 
An-
fangs-
feuchte 
[vol/vol] 
Oberboden 
Final cover 
soil  
(topmost 
layer) 
40 0,47 0,34 0,14 1,74E-4 0,34 
Re-
kultivierungss-
chicht 
Vertical per-
colation layer 
(soil) 
60 0,395 0,23 0,07 5,21E-4 0,23 
Deponat 
Lateral drain-
age layer 
(soil) 
660 0,36 0,3 0,21 5,79E-5 0,3 
Schluff, tonig 
Barrier soil 
liner /Lateral 
drainage 
layer (soil) 
180 0,36 0,3 0,14 2,41E-6 0,3 
Ton-/Sand-
stein, verwit-
tert 
Barrier soil 
liner 50 0,36 0,29 0,24 1E-6 - 
 
Simulationsergebnisse Endzustand 
Das hydrologische Modell des Endzustandes zeigt für das Jahr 2011 mengenmäßig eine ähnliche Auftei-
lung zwischen Verdunstung, lateralem Abfluss und Versickerung in tiefere Bodenschichten. Von den ins-
gesamt rund 47.500 m³ Niederschlagswasser verdunsten wie auch im Ausgangszustand ca. 21.600 m³ 
(ca. 45 %). Die verbleibenden rund 20.900 m³ versickern in den Untergrund. Über das Jahr gesehen flie-
ßen rund 0,74 m³ (ca. 0,002 % des gesamten Niederschlages) lateral durch die Rekultivierungsschicht, 
rund 0,92 m³ (ca. 0,002 % des gesamten Niederschlages) durch das Deponat und rund 3,86 m³ (ca. 
0,01 % des gesamten Niederschlages) durch die tonige Schluffschicht ab. Somit ist der laterale Abfluss 
durch die Rekultivierungsschicht und das Deponat über das Jahr gesehen mit ca. 9 m³ etwas geringer als 
im IST-Zustand. Der laterale Abfluss durch die tonige Schluffschicht bleibt nahezu identisch. Rund 
5.200 m³ (ca. 10,59 % des gesamten Niederschlages) sind zum Ende des Jahres 2011 im Boden und dem 
Deponiekörper zwischengespeichert, was einem leichten Anstieg im Vergleich zum Ausgangszustand 
bedeutet. Die Jahressummenwerte der einzelnen Volumenströme sind in Tabelle 4 aufgeführt. 
 
Tabelle 4: Summe aller Volumenströme für den gesamten Simulationszeitraum im Endzustand

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 [mm] [m3] [%] 
Niederschlag 747,52 47464,04 100,00 
Oberflächenabfluss 0,00 0,00 0,00% 
Evapotranspiration 339,54 21559,39 45,42% 
Subprofil 1 Oberboden und Re-
kultivierungsschicht 
   
Lateraler Abfluss vom Layer 2 Re-
kultivierungsschicht 0,01 0,74 0,00% 
Durchsickerung durch Layer 3 De-
ponat  405,58 25752,44 54,26% 
Durchschnittliche Wassersäule 
über Deponat 0.85     
Subprofil 2 Deponat    
Lateraler Abfluss vom Layer 4 De-
ponat 0,01 0,92 0,00% 
Durchsickerung durch Layer 5 
toniger Schluff  347,52 22065,56 46,49% 
Durchschnittliche Wassersäule 
über tonigem Schluff 1.45     
Subprofil 2 toniger Schluff  
Lateraler Abfluss vom Layer 6 toni-
ger Schluff 0,06 3,86 0,01% 
Durchsickerung durch Layer 7 Ton-
/Sandstein, verwittert 326,48 20730,17 43,68% 
Durchschnittliche Wassersäule 
über Ton-/Sandstein, verwittert 132,10     
Wasserspeicher    
Änderung im Wasserspeicher 81,41 5168,96 10,89% 
 
In Abbildung 7 sind die simulierten täglichen lateralen Abflüsse sowie die tatsächlichen Niederschlags-
höhen für das gesamte Jahr 2011 im Endzustand aufgetragen. Hier sind dieselben Grundlegenden hyd-
rologischen Prozesse zu erkennen, wie sie auch bereits im Ausgangszustand zu erkennen sind. In den 
niederschlagsreichen und kalten Wintermonaten ist ein hoher lateraler Abfluss zu beobachten, wäh-
rend in den warmen und niederschlagsärmeren Sommermonaten zusammen mit einer hohen Pflanzen-
aktivität ein niedrigerer lateraler Abfluss zu beobachten ist (s. Kapitel 4.2).

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Abbildung 7: Darstellung der lateralen Abflussganglinien in der Rekultivierungsschicht, dem Deponat 
und in der der tonigen Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum Endzustand 
 
Dabei unterscheidet sich, wie in Abbildung 8 und Abbildung 9 zu sehen, die lateralen Abflussganglinien 
des Deponats stark von der lateralen Abflussganglinie des Oberbodens bzw. der Rekultivierungsschicht 
im Ausgangszustand. Die Abflussspitzen des lateralen Deponat-Abfluss treten zeitlich verzögert und we-
niger stark auf. Dafür findet ein lateraler Abfluss aus dem Deponat deutlich länger statt. Der Haupt-
grund für diese Veränderung liegt in der mächtigen Deponatschicht, die um ein Vielfaches größer ist als 
der Oberboden im Ausgangszustand. Durch die veränderten Substrateigenschaften ist zudem davon 
auszugehen, dass im Endzustand der Oberboden deutlich seltener vernässt als im Ausgangszustand. 
 
Abbildung 8: Darstellung der Wassersäule über dem Deponat und der lateralen Abflussganglinien durch 
die Rekultivierungsschicht, Ergebnisse des Modells zum Endzustand. Vergleichend dazu die 
laterale Abflussganglinie durch den Oberboden im Modell des Ausgangszustandes

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Abbildung 9: Darstellung der Wassersäule über dem tonigem Schluff und der lateralen Abflussgangli-
nien durch das Deponat, Ergebnisse des Modells zum Endzustand. 
 
Auch beim Vergleich der lateralen Abflussganglinie des tonigen Schluffs zwischen Ausgangs- und Endzu-
stand, wie in Abbildung 10 zu sehen, fallen Veränderungen auf. Der Deponiekörper im Endzustand be-
wirkt, dass es im Modell zu einem leicht verzögerten lateralen Abfluss kommt. Grund ist, dass das Si-
ckerwasser auf Grund des mächtigen Deponiekörpers mehr Zeit benötigt, um den tonigen Schluff zu 
erreichen. Des Weiteren ist der laterale Abfluss höher und die Abflussspitzen sind stärker ausgebildet. 
Der Grund hierfür liegt vermutlich ebenfalls beim Deponiekörper, der aufgrund seiner Mächtigkeit 
mehr Wasser länger zurückhält als der Oberboden, wodurch mehr Wasser in den tonigen Schluff versi-
ckert. Allerdings liegt die Zunahme bei wenigen Litern pro Tag.  
Da sich das Wasser wegen der geringen Leitfähigkeit des Haldenkörpers stauen wird (ähnlich der aktu-
ellen Situation an der Oberfläche), soll aus Standsicherheitsgründen das Wasser am Haldenfuß mittels 
einer Drainageschicht abgeleitet und dem Krabach über den Straßenrandgraben und einen Durchlass 
zugeführt werden. Das Wasser entspricht dem bisherigen Oberflächenabfluss und teilweise dem latera-
len Zwischenabfluss.

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Abbildung 10: Darstellung der Wassersäule im über der verwitterten Ton-/Sandsteinschicht und der la-
teralen Abflussganglinien durch den tonigen Schluff, Ergebnisse des Modells zum Endzu-
stand. Vergleichend dazu die laterale Abflussganglinie durch den tonigen Schluff im Mo-
dell des Ausgangszustandes 
 
4.4 Zusammenfassung Wasserhaushalt 
Im Zuge der hydrologischen Untersuchung wurden jeweils ein hydrologisches Modell mit Hilfe der 
HELP-Software für den Ausgangs- und Endzustand der geplanten Erddeponie Vierwinden, der Deponie-
klasse 0, bei Meisenbach erstellt. Die Simulationsergebnisse zeigen, dass davon auszugehen ist, dass im 
Ausgangszustand der überwiegende Teil des Niederschlagswassers verdunstet und in tiefere Boden-
schichten versickert und nur ein Bruchteil des Sickerwassers lateral abfließt. An diesen grundsätzlichen 
Verhältnissen wird auch die Errichtung der geplanten Erddeponie nur wenig verändern. Auch im Endzu-
stand ist davon auszugehen, dass ähnlich viel Niederschlagswasser verdunstet und in tiefere Boden-
schichten versickert. Aufgrund der guten Wasserleitfähigkeit der Rekultivierungsschicht im Vergleich 
zum jetzigen Boden, ist jedoch zu erwarten, dass auf lange Sicht weniger Wasser oberflächlich oder la-
teral durch den Oberboden abfließen wird und somit auch weniger häufig vernässen wird. Auch bei 
dem lateralen Abfluss durch den tonigen Schluff ist mit leichten Veränderungen zu rechnen. Der late-
rale Abfluss wird voraussichtlich verzögert und leicht gedämpft auftreten. Dieser wird über die Draina-
geschicht dem Krabach zugeleitet. Somit kann davon ausgegangen werden, dass sich der Bodenhaus-
halt sowie das laterale Abflussverhalten nach Fertigstellung der Deponie im Vergleich zum Ausgangszu-
stand auf lange Sicht nur geringfügig verändern wird und die Errichtung nicht zu trockeneren Verhält-
nissen im Naturschutzgebiet führen wird. Über das kurzfristige Abflussverhalten einzelner Events, wie 
beispielsweise Starkregenereignisse, kann auf der Grundlage der hier dargestellten Untersuchung keine 
Aussage getroffen werden.

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5 WASSERAUSTRITT DREI HERREN STEIN DENKMAL 
5.1 Grundlagen und Probenahme 
Der Wasseraustritt („Quelle“) an der Böschung nahe des Drei Herren Stein Denkmals wurde repräsenta-
tiv beprobt, um Aussagen zur Herkunft des Wassers im Krabach zu treffen. Dazu wurden die Anteile an 
stabilen Wasserisotopen (18O und Deuterium (2H) ) und dem radioaktive Isotop Tritium im Wasser be-
stimmt und hinsichtlich des Wasserursprungs ausgewertet. 
Die Beprobung fand im November und Dezember 2024 statt: 
Tritium:    07.11.2024      18.12.2024 
Deuterium:   01.11.2024        18.12.2024 
Sauerstoff-18 (18O): 01.11.2024    14.11.2024  05.12.2024  18.12.2024  
 
Weitere Details zur Messtechnik und die Messergebnisse zu Wasserisotopen und Tritium können dem 
Datenblatt [9] entnommen werden. 
Zudem wurde eine Sonde zur Bestimmung des Schüttungsverhaltens installiert (07.11.2024 bis 
29.12.2024). Wegen der geringen Größe der Quelle wurde hier eine unkalibrierter und modifizierter 
Logger "HOBO Pendant Datenlogger Temp/Light" verwendet der nur wenige Centimeter groß ist. Hier 
wurde der Licht-Kanal, der normal Lux misst, so umgebaut, dass er die Änderung der elektrischen Leitfä-
higkeit messen kann. Dieses Muster wurde vor allem dafür verwendet die Schüttung der Quelle zu mo-
nitoren (Wert 0 entspricht Luft, Werte > 0 entspricht Wasser). In Abb. 10 ist eine Abb. der Logger im 
Wasseraustritt zu sehen. Zwei Logger wurden installiert, um eine Redundanz bei Verlust zu haben. Auch 
die Temperatur wurde von diesem Logger aufgezeichnet, diese Größe war jedoch durch die nicht per-
manente Überdeckung mit Wasser stark von der Lufttemperatur beeinflusst und wurde daher nicht ver-
wendet.

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Abbildung 11: Bild des Wasseraustritts am Drei Herren Stein Denkmal, zudem erkennt man die beiden 
Daten-Logger.

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5.2 Ergebnisse Deuterium und 18O 
Die Ergebnisse der Messung der stabilen Isotope Deuterium (2H) und Sauerstoff-18 (18O) werden auf 
den internationalen Standard des „Vienna Mean Ocean Water (VSMOW) bezogen und als relative Ab-
weichung hiervon in der so genannten δ-Notation angegeben. 
Vergleicht man anhand längerer Messreihen die Gehalte von stabilen Isotopen im Grundwasser mit den 
Niederschlagskonzentrationen, so kann beim Auftreten von größeren Schwankungen im Grundwasser 
eine schnell abfließende Grundwasserkomponente nachgewiesen werden.  
In größeren, gut durchmischten Grundwasservorkommen ohne Beteiligung von schnell abfließenden 
Grundwasserkomponenten treten diese Schwankungen der Gehalte an stabilen Isotopen nicht bzw. nur 
in sehr geringem Umfang auf.  
In den untersuchten Quellwasserproben vom 1.11., 14.11., 5.12. und 18.12.2024 wurden die stabilen 
Wasserisotope mit Werten von -8,21 bis -7,86 ‰ VSMOW für Sauerstoff-18 (4 Messwerte) sowie -53,5 
und -55,1 ‰ VSMOW für Deuterium (2 Messwerte) gemessen. 
Bei Berücksichtigung der Messgenauigkeit unterscheidet sich die Isotopensignatur der Probe vom 
1.11.2024 signifikant von den Proben vom 14.11 bis 18.12.2024 durch einen isotopisch leichteren Wert 
(Abbildung 11). Dies deutet darauf hin, dass im Quellwasser höhere Anteile (>15%) von Neubildungs-
komponenten der letzten drei Jahre enthalten sind. Damit handelt es sich beim Quellwasser nicht aus-
schließlich um den Austritt eines gut durchmischten Grundwassers mit langjährigen Verweildauern. 
 
Abbildung 12: Darstellung der Messdaten von Sauerstoff-18 und Deuterium des Quellaustritts des  
Krabach

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Abbildung 13: Darstellung der Niederschlagshöhe der Station Königswinter-Heiderhof und der Messung 
der spez. el. Leitfähigkeit im Quellwasser (nicht kalibriert). 
 
Der Vergleich mit dem Niederschlag der vorangegangenen Monate des Jahres 2024 entsprechend den 
Aufzeichnungen an der Station Königswinter-Heiderhof in Abbildung 12 zeigt regelmäßigen Nieder-
schlag an, so dass kein Zusammenhang mit größeren Trocken- oder Feuchtperioden zu erkennen ist. 
Insgesamt war das ganze Jahr 2024 durch beständige Niederschläge charakterisiert. Da nur von zwei 
Isotopenproben Messungen der spez. el. Leitfähigkeit vorliegen (Abbildung 12), kann die Leitfähigkeit 
nicht im Hinblick auf die Isotopenvariation bewertet werden.  
Für die zwei Proben mit sehr ähnlichen Isotopensignaturen sind jeweils moderat unterschiedliche 
Werte der Leitfähigkeit zum Zeitpunkt der Probenahme zu beobachten. Demnach kann über die Leitfä-
higkeit keine Korrelation hinsichtlich geringer mineralisierter Niederschlagskomponenten bewertet 
werden. Die Messung der Leitfähigkeit offenbart durch ihre Fehlwerte jedoch auch Zeitpunkte, in denen 
die Quelle nicht oder kaum geschüttet hat (Abbildung 13). Dies war für einige Tage im Dezember der 
Fall. Auch bei unserer Ortsbegehung des Geländes am 09.September 2024 hat die Quelle nur minimal 
geschüttet.

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Abbildung 14: Leitfähigkeitsmessung der Quelle zur Bestimmung des Schüttungsverhaltens. Hier ohne 
Einheit, da unkalibriert. 
 
 
Abbildung 15: Gemeinsame Darstellung der Deuterium- und der Sauerstoff-18-Werte der untersuchten 
Quellwasserproben. Zur Einordnung sind Monatssammelproben von drei 
Niederschlagsmessstationen eingezeichnet. Außerdem wird die mittlere globale 
Niederschlagsgerade der Relation [δ2H = δ18O x 8) + 10] angegeben.

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 25/29 
 
Die zwei Isotopenwertepaare der Proben vom 1.11. und vom 18.12.2024 sind in Abbildung 14 zusam-
men mit Messwerten von Monatssammelproben an drei verschiedenen Niederschlagsmessstationen 
eingezeichnet. Die zwei Isotopenwertepaare der Proben vom 1.11 und vom 18.12.2024 kommen nahe 
der globalen mittleren Niederschlagsgeraden zu liegen, wie es einer meteorischen Bildung entspricht. 
Hinweise auf Verdunstungsprozesse von Oberflächengewässern bestehen auf Grundlage der stabilen 
Isotope nicht. Die Wertepaare entsprechen in etwa dem mittleren Wertebereichen der Niederschläge 
der drei Stationen im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes. Der mittlere Wertebereich bildet 
überwiegend Niederschläge der Übergangsmonate von Frühjahr und vom Winter ab, entspricht jedoch 
auch den Wertebereichen von gut durchmischten Grundwässern mit mehrjährigen Verweildauern. Die 
Isotopensignaturen weichen deutlich von Sommerniederschlägen und von Winterniederschlägen ab. 
Für einen aktuellen Vergleich der isotopischen Niederschlagsentwicklung im Herbst 2024 sind die Mess-
daten daher in Abbildung 15 nochmals mit Monatssammelproben dreier Stationen in Süddeutschland 
aufgetragen. Wenngleich die Höhe der Isotopensignaturen der Niederschläge von Süddeutschland von 
derjenigen in Mitteldeutschland abweicht ist die saisonale Entwicklung vergleichbar. In Abbildung 15 ist 
gut erkennbar, dass zum Untersuchungszeitraum im November und Dezember 2024 ein starker Abfall 
der Isotopensignaturen hin zu isotopisch leichteren Isotopen erfolgt, und von Oktober bis Dezember 
eine eher gleichbleibende Isotopensignatur zu beobachten ist. 
Der Anstieg der Sauerstoff-18-Isotopensignatur des Quellwassers des Krabach vom 1.11. zum 
14.11.2024 korreliert daher nicht mit der Entwicklung des Niederschlags, sondern zeigt bei Annahme 
einer zeitlichen Verzögerung des Sickerwassers eine gegenläufige Entwicklung. Dies deutet darauf hin, 
dass hier zwar jüngere Grundwasseranteile mit saisonalen Isotopensignaturen zu beobachten sind, 
diese aber Fließzeiten von mehreren Monaten aufweisen. D.h. im Quellwasser vom 1.11. könnte sich 
noch ein geringer Anteil Winterniederschlag vom Jahresbeginn bemerkbar machen bzw. in den Folge-
proben vom 14.11. bis 18.12.2024 Anteile an Sommerniederschlägen.   
 
Abbildung 16: Darstellung die Isotopensignaturen der Proben des Krabach zusammen mit Messdaten 
von Monatssammelproben der Niederschlagsstationen von Schweitenkirchen (Bayern), 
Schauinsland und Freiburg (beide Baden-Württemberg)

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 26/29 
 
5.3 Ergebnisse Tritium 
Tritium (3H) ist das radioaktive Isotop des Wasserstoffs (Halbwertszeit circa 12,3 Jahre), die Aktivitäts-
konzentration wird in TU (tritium units; 1 TU = 0,118 Bq/l) angegeben. Tritium wird beständig in der At-
mosphäre durch die Einwirkung von kosmischer Strahlung auf Stickstoffatome erzeugt. Die natürliche 
Produktionsrate von Tritium ist so hoch, dass die Niederschläge ca. 3 bis 7 TU enthalten. Heute in der 
Hydrosphäre vorhandenes Tritium ist jedoch zum größten Teil aus Kernwaffenversuchen seit 1953 ent-
standen. Stiegen die Tritiumgehalte in den Niederschlägen von 1953 bis etwa 1963 auf mehr als das 
Tausendfache der natürlichen Konzentration an, so fallen die Konzentrationen im Niederschlag auf-
grund der Einstellung der oberirdischen Kernwaffenversuche seit dieser Zeit kontinuierlich. Die aktuel-
len Niederschläge weisen als Spätfolge dieser und jüngerer Tests noch saisonal variierende Tritiumge-
halte von etwa 5 bis 15 TU mit stetig abnehmender Tendenz auf. Grundwässer, in denen Tritium nicht 
nachweisbar ist, enthalten keine Niederschlagsanteile aus dem Zeitraum nach 1953. Das Tritium gelangt 
mit den Niederschlägen zur Erdoberfläche und dringt von dort mit dem Sickerwasser ins Grundwasser. 
Nachdem der tritiumhaltige Niederschlag in den Grundwasserleiter eingedrungen ist, nimmt der Triti-
umgehalt des so neugebildeten Grundwassers im einfachsten Fall lediglich durch den radioaktiven Zer-
fall weiter ab. 
 
In zwei Wasserproben des Quellaustritts des Krabachs vom 7.11.2024 und vom 18.12.2024 wurde der 
Gehalt von Tritium bestimmt. Die Analysewerte von 6,4 ± 0,7 und 7,1 ± 0,8 TU sind bei Berücksichtigung 
der Messgenauigkeit als gleich zu bewerten. Vergleicht man dennoch die Höhe des Messwertes, so 
zeigt sich ein Anstieg über den Untersuchungszeitraum von November zu Dezember (Abbildung 16). Im 
Vergleich zur saisonalen Entwicklung im Niederschlag, dessen Tritiumgehalt generell im Sommer höher 
als im Winter ist, ist somit bei Annahme einer zeitlichen Verzögerung im Sickerwasser vergleichbar mit 
den stabilen Wasserisotopen eine eher gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Dies wäre im Einklang 
mit einer Beimischung einer Niederschlagskomponente mit einer Fließdauer von mehreren Monaten.

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 27/29 
 
Abbildung 17: Darstellung der Tritiummesswerte des Quellaustritts des Krabach als auch von Monats-
sammelproben von drei Niederschlagsmessstationen in Süddeutschland. 
 
Insgesamt entsprechen die gemessenen Tritiumgehalte des Quellwassers sowohl einem gut durch-
mischten Grundwasser mit Verweildauer von einigen Jahren als auch dem mittleren Tritiumgehalt des 
Niederschlags, der für die Region in den Jahren 2023 und 2024 zu erwarten ist. Die Tritiumgehalte ent-
sprechen nicht den höheren Gehalten der Sommerniederschläge und nicht den geringeren Gehalten 
der Winterniederschläge, jedoch denjenigen von Frühjahr und Herbst. Der Vergleich mit aktuellen 
Messdaten der drei Niederschlagsstationen in Süddeutschland zeigt, dass der Tritiumgehalt im Nieder-
schlag bereits im Oktober auf niedrigere Gehalte abgesunken ist. Dies ist auch für den Westerwald zu 
erwarten. Damit entsprechen die Beobachtungen des Tritiumgehaltes vollständig denjenigen der stabi-
len Wasserisotope. Insgesamt entsprechen die untersuchten Isotopensignaturen der Quellwasserpro-
ben einem gut durchmischten Grundwasser mit der Beimischung einer untergeordneten Komponente, 
die über mehrere Monate abfließt. Eine Quantifizierung dieser untergeordneten Komponente kann auf-
grund des kurzen Untersuchungszeitraumes und der geringen Probenanzahl nicht erfolgen.

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20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 28/29 
5.4 Zusammenfassung Herkunft Wasseraustritt 
Die Ergebnisse der isotopenhydrologischen Untersuchungen von fünf Grundwasserproben aus dem 
Quellaustritt des Krabach beim Drei Herren Stein-Denkmal können folgendermaßen zusammenfasst 
werden: 
 Die Isotopensignaturen entsprechen sowohl einem typischen Grundwasser mit mehrjährigen 
Verweildauern als auch Niederschlägen der Übergangsmonate von Frühjahr und Herbst.  
 
 Die leichte Variation der Messwerte deutet auf eine untergeordnete Beimischung einer relativ 
schnell abfließenden Komponente von mindestens einigen Monaten bis zu 3 Jahren hin. Bei die-
ser Komponente kann es sich um Zuflüsse bzw. Schichtwässer der darüberliegenden Schichten 
handeln.  
 
 Eine untergeordnete Beimischung eines Schichtwassers aus den darüberliegenden, nicht per-
manent wasserführenden Schichten kann daher auf Grundlage der Isotopendaten nicht ausge-
schlossen werden.  
 
In welcher Tiefe dieser Grundwasserleiter liegt ist nicht bekannt und auch auf Basis der vorliegenden 
Gutachten nicht ersichtlich. Laut geologischem Gutachten [1] wurde in keiner der Schürfe und Bohrun-
gen Grundwasser oder Anzeichen von Grundwasser in den beprobten Tiefen angetroffen und es wurde 
vermutet, dass dieses unter 5 m unter GOK anzutreffen ist. Dementsprechend handelt es sich hier mit 
großer Wahrscheinlichkeit um einen gespannten Grundwasserleiter, der punktuell an den ersichtlichen 
Stellen zu Tage tritt und als kleine Quelle in den den Krabach schüttet. Da die Schüttung jedoch nicht 
kontinuierlich ist, wird vermutet, dass die Schüttung abhängig vom Wasserstand des gespannten 
Grundwasserleiters stattfindet.  
Laut aktueller Planung und geologischem Gutachten wird die Deponie diesen Grundwasserleiter bei der 
Annahme der Lage tiefer als 5 m unter GOK nicht beeinflussen. Der Anteil an jüngerem Schichtwasser 
kann wie in Kapitel 4 gezeigt, nach wie vor dem Krabach zuströmen. 
 
6 ZUSAMMENFASSUNG HYDROLOGISCHE SITUATION 
Der Wasserhaushalt des Standortes der geplanten Deponie und des Naturschutzgebietes Krabach wird 
durch die Errichtung Deponie im Endzustand auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur geringfügig 
verändert werden.  
Das dem Krabachgebiet zuströmende Grundwasser befindet sich im einem gespannten Grundwasserlei-
ter, der durch seine Lage in größeren Tiefen von der geplanten Deponie nicht berührt wird. Ein Wasser-
strom dieses Grundwassers zum Krabach-Quellgebiet ist also weiterhin möglich. 
Durch die Bedeckung der späteren Deponie mit einer Rekultivierungsschicht, deren Begrünung und 
Nutzung wird auch der Wasserhaushalt sich nicht grundlegend gegenüber dem Ausgangszustand verän-
dern. Lateraler Abfluss wird über die Seitengräben in das Krabach-Gebiet eingeleitet. Die

Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation 
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 29/29 
Grundwasserneubildung findet unter ähnlichen Verhältnissen wie bisher statt, wobei auch hier der 
Schluff-Lehm und Tonstein als Wasserstauer fungiert. Für die Standsicherheit wird daher ein Teil des 
Wassers über eine Drainageschicht abgeleitet und dem Krabach-Quellgebiet zugeführt. Dies ähnelt dem 
momentanen Abfluss von Schichtwasser, dass auch im Quellwasser nachgewiesen werden konnte. Das 
Wasser benötigt nun länger durch den Deponiekörper, wird durch die Drainageschicht aber früher der 
Oberfläche zugeführt (Seitengraben). Eine großflächige Vernässung und damit einhergehende große 
Mengen an Oberflächenabfluss wie bisher ist im Endzustand nicht mehr zu erwarten, da die Rekultivie-
rungsschicht durchlässiger ist als bisher. 
Das bedeutet, dass sich die hydrologischen Prozesse in der zeitlichen Dynamik zwar geringfügig ver-
schieben, sich der Niederschlag aber in ähnliche Mengen für Verdunstung, Grundwasserneubildung und 
lateralen Zwischenabfluss (Schichtenwasser) partitioniert. 
 
CDM Smith SE 
2025-03-27 
 erstellt: 
 
  
 
i.V. Dr. Dominic Demand i.A. Gerrit Kappes M.Sc. 
Projektleiter Projektingenieur

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung 
zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden  
bei Hennef

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung 
zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden  
bei Hennef 
 
 
Auftraggeber: 
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
 
 
Verfasser: 
Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG 
Brackhüttenweg 1 
59581 Warstein-Hirschberg 
 
 
Bearbeiter: 
Nadine Faßbeck 
M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung 
 
Bertram Mestermann 
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt 
 
Proj.-Nr. 2596 
 
 
Warstein-Hirschberg, März 2025

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Verzeichnisse  
I 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... I 
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .. II 
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...... II 
1.0 Anlass und Aufgabenstellung................................ ................................ ............... 1 
2.0 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ........................ 2 
3.0 Vorhabensbeschreibung ................................ ................................ ...................... 4 
3.1 Lage des Vorhabens ................................ ................................ ......................... 4 
3.2 Beschreibung des geplanten Vorhabens ................................ ........................... 4 
4.0 Bestandssituation im Untersuchungsgebiet ................................ ......................... 7 
5.0 FFH-Gebiete im Wirkraum ................................ ................................ ................... 9 
5.1 Beschreibung des FFH-Gebietes ................................ ................................ ....... 9 
5.2 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes ................................ .................. 10 
5.3 Bedrohungen und Belastungen des FFH-Gebietes................................ .......... 11 
5.4 Güte und Bedeutung nach Standard-Datenbogen Ziffer 4.2 ............................ 11 
5.5 Schutzziele und Maßnahmen ................................ ................................ .......... 12 
6.0 Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf 
Erhaltungsziele und Schutzzweck ................................ ................................ ...... 13 
6.1 Baubedingte Wirkfaktoren ................................ ................................ ............... 13 
6.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ................................ ................................ ........... 13 
6.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ................................ ................................ ......... 14 
6.4 Zwischenergebnis der FFH-Vorprüfung ................................ ........................... 14 
7.0 Zusammenfassung ................................ ................................ ............................ 15 
Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ..... 17

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Verzeichnisse  
II 
Abbildungsverzeichnis 
 Lage des Vorhabens ................................ ................................ ..................... 1 
 Lageplan der geplanten Bodendeponie ................................ ......................... 4 
 Bestandssituation im Bereich der Vorhabensfläche ................................ ...... 7 
 Wirtschaftsweg westlich der Vorhabensfläche. ................................ ............. 8 
 Wirtschaftsweg östlich der Vorhabensfläche. ................................ ................ 8 
 Straße mit Einzelbaum. ................................ ................................ ................. 8 
 Obstgehölze im Bereich der Vorhabensfläche. ................................ ............. 8 
 Blick über die Vorhabensfläche. ................................ ................................ .... 8 
 Extensives Grünland im Bereich der Vorhabensfläche. ................................ . 8 
 Gesamtfläche des FFH-Gebietes DE-5211-301 „Leuscheider Heide“ ........... 9 
 Auszug aus der Maßnahmenkarte zum Bewirtschaftungsplan. ................... 12 
 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1 Im Standard-Datenbogen des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ gelistete 
Lebensraumtypen gemäß Anhang I FFH-RL. ................................ .............. 10 
Tab. 2 Im Standard-Datenbogen des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ gelistete 
Arten gemäß Anhang II FFH-RL. ................................ ................................  11

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Anlass und Aufgabenstellung 
1 
1.0 Anlass und Aufgabenstellung 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie 
auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 
bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt sich daraus eine Vorhabensfläche 
mit einer Größe von 63.770 m². 
Das geplante Vorhaben befindet sich im Rhein-Sieg Kreis auf dem Stadtgebiet der 
Stadt Hennef, Regierungsbezirk Köln. 
 
 Lage des Vorhabens (rote Fläche) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.  
Das geplante Vorhaben befindet sich im räumlichen Zusammenhang mit dem FFH-Ge-
biet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“. In der Konsequenz ergibt sich daraus die 
Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Sind erhebliche 
Beeinträchtigungen erkennbar, muss jedoch eine FFH-Verträglichkeitsstudie durchge-
führt werden.  
Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die weitere Ausarbeitung von Unterla-
gen und Dokumenten. 
Weitere Natura 2000-Schutzgebiete liegen nicht im Wirkbereich des Vorhabens. 
Meisenbach 
B 8 
L 255

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Rechtliche Grundlagen 
2 
2.0 Rechtliche Grundlagen 
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH‑RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) ge-
hören zu den wichtigsten Beiträgen der Europäischen Union (EU) zum Erhalt der biolo-
gischen Vielfalt in Europa. Das Gesamtziel besteht für die FFH‑Arten und -Lebens-
räume sowie für alle europäischen Vogelarten darin, einen günstigen Erhaltungszu-
stand zu bewahren beziehungsweise die Bestände der Arten und Lebensräume lang-
fristig zu sichern.  
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU über die beiden genannten Richtlinien zwei 
Schutzinstrumente eingeführt: das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ 
(Habitatschutz) sowie die Bestimmungen zum Artenschutz.  
Das Schutzgebietssystem Natura 2000 besteht aus den FFH-Gebieten und den Vogel-
schutzgebieten. Für FFH-Lebensräume und -Arten der Anhänge I und II FFH-RL sowie 
für Vogelarten des Anhangs I und nach Art. 4 Abs. 2 V-RL haben die Mitgliedsstaaten 
entsprechende Schutzgebiete an die EU gemeldet. Der nordrhein-westfälische Beitrag 
zum Natura 2000-Netzwerk umfasst insgesamt 518 FFH-Gebiete und 27 Vogelschutz-
gebiete, was einem Anteil von 8,4 % der Landesfläche entspricht (MKULNV 2010). 
Rechtliche Grundlage bildet Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL in Verbindung mit § 34 Abs. 1 
BNatSchG. Demnach sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre 
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, 
wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeig-
net sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Ein Projekt ist nur dann zulässig, 
wenn die zuständige Behörde feststellt, dass eine Beeinträchtigung des Natura 2000-
Gebiets und der Erhaltungsziele nicht eintritt. 
Verfahrensablauf 
Der Verfahrensablauf der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein mehrstufiges Verfahren, 
bei dem im Wesentlichen drei Hauptschritte zu unterscheiden sind. 
1. FFH-Vorprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und § 35 BNatSchG 
(Screening) 
2. FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und 2 BNatSchG 
(vertiefende Prüfung der Erheblichkeit) 
3. Prüfung der Ausnahmebestimmung gemäß § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG 
Inhalt der FFH-Vorprüfung 
Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung ist überschlägig zu klären, ob 
• ein prüfungsrelevantes Natura 2000-Gebiet betroffen sein kann und ob 
• erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele möglich sind; nicht möglich sind 
Beeinträchtigungen dann, wenn sie offensichtlich ausgeschlossen werden kön-
nen.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Rechtliche Grundlagen 
3 
FFH-Vorprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und § 35 BNatSchG 
Die FFH-Vorprüfung hat die Frage zu beantworten, ob von dem geplanten Vorhaben 
eine Wirkung auf ein Natura 2000-Gebiet ausgeht. In der Konsequenz ergibt sich dar-
aus die Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Sind er-
hebliche Beeinträchtigungen offensichtlich erkennbar, muss eine FFH-Verträglichkeits-
studie durchgeführt werden. Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die wei-
tere Ausarbeitung von Unterlagen oder weiteren Dokumenten. Im Sinne einer Vorab-
schätzung wird daher in einem ersten Schritt geprüft, ob ein Vorhaben in einem kon-
kreten Fall überhaupt geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchti-
gen. Verbleiben Zweifel über die Unerheblichkeit des Vorhabens, ist eine genauere 
Prüfung des Sachverhalts und damit eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsstudie erfor-
derlich. Weiterhin wird bei einer FFH-Vorprüfung nicht die gemäß Artikel 6 Absatz 3 
FFH-RL erforderliche Beurteilung der kumulativen Wirkungen des untersuchten Pro-
jekts zu anderen Plänen und Projekten berücksichtigt.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Vorhabensbeschreibung 
4 
3.0 Vorhabensbeschreibung 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie 
(DK0).  
3.1 Lage des Vorhabens 
Die Errichtung der Deponie ist auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 
26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt 
sich daraus eine Vorhabensfläche mit einer Größe von 63.770 m². 
3.2 Beschreibung des geplanten Vorhabens 
Der geplante Deponiekörper wird ein Volumen von etwa 440.000 m³ erhalten. Ausge-
hend vom derzeitigen Geländeniveau wird der Deponiekörper eine max. Höhe von ca. 
12 m erhalten und an seinem höchsten Punkt bei 286,50 m ü. NHN liegen.  
 
 Lageplan der geplanten Bodendeponie. Quelle: CDM SMITH 2025  
Der Aufbau der Deponie wird in fünf Bauphasen unterteilt:

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Vorhabensbeschreibung 
5 
  
 Bauphase 1. Quelle: CDM SMITH 2025A 
  Bauphase 2. Quelle: CDM SMITH 2025A 
  
 Bauphase 3. Quelle: CDM SMITH 2025A  
  Bauphase 4. Quelle: CDM SMITH 2025A  
 
 
 Bauphase 5. Quelle: CDM SMITH 2025A   
 
Es wird von einem Einbauvolumen von ca. 30.000 m³ pro Jahr ausgegangen.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Vorhabensbeschreibung 
6 
Während der Betriebszeit ist ein asphaltierter Betriebsweg sowie eine Reifenwaschan-
lage vorgesehen. Angrenzend an den Betriebsweg wird zum daneben verlaufenden 
Wanderweg ein Gehölzbestand entwickelt.  
Nach Ende der Betriebszeit, die etwa 14 Jahre andauern wird, ist ein Rückbau des Be-
triebsweges vorgesehen. Stattdessen werden zwei Zuwegungen für die langfristige, 
landwirtschaftliche Nutzung der rekultivierten Oberfläche angelegt.  
Die Rekultivierung sieht neben Acker- und Grünlandnutzung auch die Anlage von Säu-
men und Gebüschstrukturen vor. Nähere Ausführungen zur Rekultivierung sind dem 
Landschaftspflegerischen Begleitplan (MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG 2025) zu 
entnehmen.  
Darüber hinaus ist zwischen der geplanten Deponie und der K 27 an der Straße 
„Dreisteinenweg“ eine Straßenverbreiterung mit Ausweichbuchten sowie ein Fuß- und 
Radweg vorgesehen.  
Im Bereich des betroffenen Privatgrundstückes ist vorgesehen, die Straße mit Beendi-
gung des Deponiebetriebes (etwa 14 Jahre) wieder zurückzubauen. Innerhalb des 
Grundstückes der Stadt Hennef wird die Straße dauerhaft erhalten bleiben.   
 
 Lageplan der geplanten Deponiezufahrt. Quelle: CDM SMITH 2025B

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Bestandssituation im Untersuchungsgebiet 
7 
4.0 Bestandssituation im Untersuchungsgebiet 
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage südlich der Straße 
„Dreisteinenweg“, die von der Ortslage von Hennef-Meisenbach zur L 255 führt.  
 
 Bestandssituation im Bereich der Vorhabensfläche (rote Strichlinie) auf Grundlage des 
Luftbildes.  
 
1 = Fließgewässer    5 = Grünland in extensiver Nutzung 
2 = Wald    6 = Gehölze  
3 = Acker    7 = Säume 
4 = Grünland in intensiver Nutzung 8 = (teil-)versiegelte Flächen 
Im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets liegen ältere Laub- und Nadelwälder im 
Bereich des Krabaches. Des Weiteren liegen acker- und grünlandwirtschaftlich ge-
nutzte Offenlandflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen im Untersuchungsgebiet.  
Die Vorhabensfläche umfasst im nördlichen Bereich eine größere Ackerfläche. Im 
Übergang zu den südlichen, grünlandwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich 
Obstgehölze mit Saumstrukturen. Zudem stocken weitere Einzelbäume an der Grenze 
zum Wirtschaftsweg. Hervorzuheben ist zudem eine Stiel-Eiche an der Straße 
„Dreisteinenweg“.  
Die Grünlandflächen werden überwiegend intensiv bewirtschaftet, nur ein Teilbereich 
im Süden der Vorhabensfläche ist als Extensivgrünland anzusprechen.  
 
4 
5 
2 
8 
7 
1 
3 
6 
6 
6 8 
8

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Bestandssituation im Untersuchungsgebiet 
8 
  
 Wirtschaftsweg westlich der Vorha-
bensfläche.   
 Wirtschaftsweg östlich der Vorha-
bensfläche.  
  
 Straße mit Einzelbaum.  
  Obstgehölze im Bereich der Vorha-
bensfläche.  
  
 Blick über die Vorhabensfläche.  
  Extensives Grünland im Bereich der 
Vorhabensfläche.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
FFH-Gebiete im Wirkraum 
9 
5.0 FFH-Gebiete im Wirkraum 
Für das im Wirkraum des Vorhabens liegende FFH-Gebiet erfolgt in den nachfolgen-
den Kapiteln eine Beschreibung der Schutzgebiete und deren maßgeblichen Bestand-
teile sowie eine Auflistung der Erhaltungsziele und -maßnahmen und der Bedrohun-
gen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das FFH-Gebiet. Zudem wird 
die Bedeutung des Schutzgebietes aufgeführt. Die Informationen werden Veröffentli-
chungen des LANUV sowie den Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten entnom-
men.  
5.1 Beschreibung des FFH-Gebietes 
Das FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ erstreckt sich über ca. 1.178 ha und ist in der 
nachfolgenden Abbildung dargestellt.  
 
 Gesamtfläche des FFH-Gebietes DE-5211-301 „Leuscheider Heide“ (braun schraffierte 
Flächen). Die Vorhabensfläche ist rot markiert.  
„Die Leuscheider Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der 
Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben 
feuchte und bodensaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen 
seltener Biotoptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von ausge-
dehnten Wäldern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen einge-
lagert sind.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
FFH-Gebiete im Wirkraum 
10 
Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore 
mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie-
sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum 
dieses Gebietes aus“ (RLP 2024A). 
5.2 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes 
Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-RL 
Im Standard-Datenbogen (RLP 2024B) des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ werden 
folgende Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL genannt: 
Tab. 1 Im Standard-Datenbogen des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ gelistete Lebensraumty-
pen gemäß Anhang I FFH-RL.  
Code Name Fläche in 
ha 
Erhaltungs- 
zustand 
3130 
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit 
Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder 
der Isoëto-Nanojuncete 
0,06 B 
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation 
des Magnopotamions oder Hydrocharitions 0,29 B 
3160 Dystrophe Seen 0,06 B 
3260 
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit 
Vegetation des Ranunculion fluitantis und des 
Callitricho-Batrachion 
2,27 A 
4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes 
mit Erica tetralix 3,60 B 
4030 Trockene europäische Heiden 1,36 B 
6410 
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, tor-
figen und tonig-schluffigen Böden (Molinion 
caeruleae) 
2,44 B 
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und 
montanen bis alpinen Stufe 10,00 B 
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus 
pratensis, Sanguisorba officinalis) 1,17 A 
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 1,06 B 
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 90,51 B 
9160 
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stielei-
chenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Car-
pinion betuli) 
40,00 B 
91E0 
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus 
excelsior (Alno padion, Alnion incanae, Salicion 
albae) 
3,48 B 
 
Erhaltungszustand: A = sehr gut, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit, B = gut, Wiederher-
stellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich, C = mittel bis schlecht, Wiederherstellung schwierig 
bis unmöglich

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
FFH-Gebiete im Wirkraum 
11 
Überblick über die Arten gemäß Anhang II der FFH-RL 
Im Standard-Datenbogen (RLP 2024B) des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ werden 
folgende Arten des Anhangs II der FFH-RL genannt: 
Tab. 2 Im Standard-Datenbogen des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ gelistete Arten gemäß 
Anhang II FFH-RL.  
Code Name Kate- 
gorie 
Erhaltungs- 
zustand 
1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) P C 
6199 Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria P C 
 
Kategorie: C = verbreitet, R = selten, V = sehr selten, P = vorhanden < 
Erhaltungszustand: A = sehr gut, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit, B = gut, Wiederher-
stellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich, C = mittel bis schlecht, Wiederherstellung schwierig 
bis unmöglich   
 
Andere wichtige Pflanzen- und Tierarten nach Ziffer 3.3 Standard-Datenbogen werden 
für das FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ nicht genannt.  
In Ergänzung zu Ziffer 3.3 werden für das FFH-Gebiet noch Wälder mittlerer und 
feuchter Standorte sowie landesweit bedeutsame Reste ehemals großflächig ausge-
prägter Moorheiden genannt. In Quellgebieten bestehen Grünlandkomplexe mit Borst-
grasrasen und wechselfeuchten Magerweiden. 
5.3 Bedrohungen und Belastungen des FFH-Gebietes 
Für das FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ werden im Standard-Datenbogen (RLP 
2024B) keine Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten auf das Gebiet genannt.  
5.4 Güte und Bedeutung nach Standard-Datenbogen Ziffer 4.2 
„Landesweit bedeutsame Wälder mittlerer und feuchter Standorte und Magerweiden 
mit sehr großem Artenpotential. Moorheiden mit Lungenenzian, Borstgrasrasen und 
Quellkomplexe mit extensivem Grünland historische Grünlandnutzungsformen (Heide)“ 
(RLP 2024B)

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
FFH-Gebiete im Wirkraum 
12 
5.5 Schutzziele und Maßnahmen 
In der Maßnahmenkarte des Bewirtschaftungsplanes für das FFH-Gebiet „Leuscheider 
Heide“ werden folgende Maßnahmen genannt: 
 
 Auszug aus der Maßnahmenkarte zum Bewirtschaftungsplan. Quelle: RLP 2017. Die Vor-
habensfläche ist rot markiert.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck 
13 
6.0 Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im 
Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck 
Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Funktionsge-
füges oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst werden, dass die Funk-
tionen des Systems gestört werden. Zu berücksichtigen sind alle relevanten bau-, an-
lage- und betriebsbedingten Wirkungen und Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens 
entsprechend ihrer Intensität und ihrer maximalen Einflussbereiche auf die Lebens-
raumtypen und Arten (MKULNV 2016). 
Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen in 
ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet seine 
Funktion in Bezug auf die Erhaltungsziele gemäß FFH-RL bzw. VSchRL oder die für 
den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang er-
füllen kann (MKULNV 2016). 
6.1 Baubedingte Wirkfaktoren 
Wirkfaktoren 
Als baubedingte Wirkfaktoren sind diejenigen Wirkungen zu betrachten, die sich in der 
Phase der Bauarbeiten bei der Errichtung der Bodendeponie ergeben. Diese resultie-
ren vorwiegend aus der Anlage der Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage, 
Container, Entwässerung). Ferner kommt es nach vollständiger Anfüllung der Deponie 
zum Rückbau bestehender Betriebsanlagen. Ebenso werden im Bereich der Straßen-
verbreiterung vorhandene Biotopstrukturen entfernt. 
Baubedingte Wirkungen können optische, akustische oder stoffliche Beeinträchtigun-
gen von Lebensräumen bzw. deren Gemeinschaften hervorrufen.  
Beschreibung der Wirkungen 
Zwar wird es während des Baus der Betriebsanlagen und des Abschubs des Oberbo-
dens zu stofflichen Emissionen durch Staub und Abgase sowie auch zu optischen und 
akustischen Wirkungen kommen, diese sind jedoch auf die Bauphase beschränkt. Da 
sich das FFH-Gebiet in einem Abstand von mind. 300 m zur Vorhabensfläche befindet 
und Verkehrswege zwischen Deponie und FFH-Gebiet liegen, sind baubedingte Wir-
kungen auf das FFH-Gebiet nicht zu erwarten.  
6.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 
Wirkfaktoren 
Als anlagebedingte Wirkungen sind diejenigen Wirkungen zu betrachten, die sich nach 
Abschluss des Deponiebetriebes, nach erfolgter Rekultivierung, ergeben werden.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck 
14 
Flächeninanspruchnahme 
Es werden ca. 63.770 m² Fläche durch das Vorhaben beansprucht, die allerdings im 
Rahmen der Rekultivierung als Acker- und Grünlandflächen bzw. als Kraut- und Ge-
büschstrukturen entwickelt werden. Zudem erfolgt eine Straßenverbreiterung. 
Silhouettenwirkung 
Durch den Deponiekörper kann es zu einer Silhouettenwirkung kommen.  
Beschreibung der Wirkungen 
Da sich die Deponie deutlich außerhalb des FFH-Gebietes befindet, sind keine Wirkun-
gen auf das FFH-Gebiete sowie dessen Lebensräume oder Arten des Anhangs II der 
Richtlinie 92/43/EWG zu prognostizieren, sodass auch etwaige hiervon ausgehende 
Auswirkungen auf das FFH-Gebiet offensichtlich ausgeschlossen werden können.  
Es findet im Bereich des FFH-Gebietes und dessen direkten Umfeldes keine Inan-
spruchnahme von Lebensräumen des FFH-Gebietes statt. Es werden auch keine 
Strukturen beansprucht, die für die genannten Arten Gelbauchunke und Spanische 
Flagge essenziell sind. Zwar bieten die Saumstrukturen mögliche Habitate für den 
Schmetterling, sind aber aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht von essenziel-
ler Bedeutung. Zudem werden mit Rekultivierung größere Saumflächen entwickelt.  
6.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 
Wirkfaktoren 
Als betriebsbedingte Wirkfaktoren sind, ähnlich den baubedingten Wirkungen (vgl. 
Kap. 6.1) Lärm oder Geräusche, die zu akustischen Störungen führen können sowie 
optische Beeinträchtigungen bei Tag und Lichtemissionen während der Dämmerungs-
zeit zu betrachten. Hinzu kommen stoffliche Emissionen, vor allem durch Fahrzeugver-
kehr und durch das Abladen und Bewegen von Material. Auch betriebsbedingt können 
akustische Störungen vor allem durch Fahrzeugverkehr und Maschineneinsatz entste-
hen.  
Beschreibung der Wirkungen 
Es finden etwa 100 Fahrten pro Tag für den Deponiebetrieb statt. Der Anlieferverkehr 
wird über die B 8 und die L 255 und damit auch in Nähe des FFH-Gebietes erfolgen. 
Da auf diesen Straßen bereits Verkehre (insbesondere auch Schwerlastverkehre) be-
stehen, sind jedoch keine erheblichen Wirkungen zu erwarten. 
6.4 Zwischenergebnis der FFH-Vorprüfung  
Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung kommt zu dem Zwischenergebnis, dass für die 
Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef erhebliche Beeinträchtigungen 
des FFH-Gebietes „Leuscheider Heide“ offensichtlich auszuschließen sind, da die po-
tenziellen Wirkpfade nicht auf das vorgenannte FFH-Gebiet Einfluss nehmen. Die 
Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist somit nicht erforderlich.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Zusammenfassung 
15 
7.0 Zusammenfassung 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie 
auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 
bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt sich daraus eine Vorhabensfläche 
mit einer Größe von 63.770 m². 
Das geplante Vorhaben befindet sich im Rhein-Sieg Kreis auf dem Stadtgebiet der 
Stadt Hennef, Regierungsbezirk Köln. 
Das geplante Vorhaben befindet sich im räumlichen Zusammenhang mit dem FFH-Ge-
biet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“. In der Konsequenz ergibt sich daraus die 
Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Sind erhebliche 
Beeinträchtigungen erkennbar, muss jedoch eine FFH-Verträglichkeitsstudie durchge-
führt werden.  
Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die weitere Ausarbeitung von Unterla-
gen und Dokumenten. 
Weitere Natura 2000-Schutzgebiete liegen nicht im Wirkbereich des Vorhabens. 
Wirkungen des Vorhabens 
Zwar wird es während des Baus der Betriebsanlagen und des Abschubs des Oberbo-
dens zu stofflichen Emissionen durch Staub und Abgase sowie auch zu optischen und 
akustischen Wirkungen kommen, diese sind jedoch auf die Bauphase beschränkt. Da 
sich das FFH-Gebiet in einem Abstand von mind. 300 m zur Vorhabensfläche befindet 
und Verkehrswege zwischen Deponie und FFH-Gebiet liegen, sind baubedingte Wir-
kungen auf das FFH-Gebiet nicht zu erwarten.  
Da sich die Deponie deutlich außerhalb des FFH-Gebietes befindet, sind keine Wirkun-
gen auf das FFH-Gebiete sowie dessen Lebensräume oder Arten des Anhangs II der 
Richtlinie 92/43/EWG zu prognostizieren, sodass auch etwaige hiervon ausgehenden 
Auswirkungen auf das FFH-Gebiet offensichtlich ausgeschlossen werden können.  
Es findet im Bereich des FFH-Gebietes und dessen direkten Umfeldes keine Inan-
spruchnahme von Lebensräumen des FFH-Gebietes statt. Es werden auch keine 
Strukturen beansprucht, die für die genannten Arten Gelbauchunke und Spanische 
Flagge essenziell sind. Zwar bieten die Saumstrukturen mögliche Habitate für den 
Schmetterling, sind aber aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht von essenziel-
ler Bedeutung. Zudem werden mit Rekultivierung größere Saumflächen entwickelt.  
Es finden etwa 100 Fahrten pro Tag für den Deponiebetrieb statt. Der Anlieferverkehr 
wird über die B 8 und die L 255 erfolgen und damit auch in Nähe des FFH-Gebietes er-
folgen. Da auf diesen Straßen bereits Verkehre (insbesondere auch Schwerlastver-
kehre) bestehen, sind jedoch keine erheblichen Wirkungen zu erwarten.

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Zusammenfassung 
16 
Ergebnis 
Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung kommt zu dem Zwischenergebnis, dass für die 
Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef erhebliche Beeinträchtigungen 
des FFH-Gebietes „Leuscheider Heide“ offensichtlich auszuschließen sind, da die po-
tenziellen Wirkpfade nicht auf das vorgenannte FFH-Gebiet Einfluss nehmen. Die 
Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist somit nicht erforderlich. 
 
 
Warstein-Hirschberg, März 2025 
 
 
 
 
Bertram Mestermann 
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Quellenverzeichnis 
17 
Quellenverzeichnis 
CDM SMITH (2025): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie. 
Lageplan. Bochum. 
CDM SMITH (2025A): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie. 
Bauphasen. Bochum. 
CDM SMITH (2025B): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie. 
Lageplan der Deponiezufahrt. Bochum. 
MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG (2025): Landschaftspflegerischer Begleitplan zur 
Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef. Warstein-Hirschberg. 
MKULNV (2010): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Vorschriften zum Schutz 
von Arten und Lebensräumen in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. 
MKULNV (2016): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Verwaltungsvorschrift zur 
Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habi-
tatschutz). Düsseldorf. 
RLP (2017): Rheinland Pfalz. Landesamt für Umwelt. Natura 200. Maßnahmenkarte 
zum Bewirtschaftungsplan. FFH 5211-301 - Leuscheider Heide. (WWW-Seite) 
https://map-final.rlp-umwelt.de/docs_karten-
dienste/BWP_2013_01_N/BWP_2013_01_N_Ma%C3%9Fnahmen-
karte_01.pdf (letzter Zugriff: 14.01.2025). 
RLP (2024A): Rheinland Pfalz. Landesamt für Umwelt. Natura 200. Bewirtschaftungs-
pläne und Steckbriefe. (WWW-Seite) https://natura2000.rlp-umwelt.de/n2000-
sb-bwp/steckbrief_gebiete.php?sbg_pk=ffh5211-301 (letzter Zugriff: 
26.11.2024).  
RLP (2024B): Rheinland Pfalz. Landesamt für Umwelt. Natura 200. Standard-Daten-
borgen DE-5211-301. (WWW-Seite) https://natura2000.rlp-umwelt.de/n2000-
sb-bwp/uploads/sdb/ffh_sdb_5211-301.pdf (letzter Zugriff: 26.11.2024).

Prognose 
der Geräuschemissionen und -immissionen 
ausgehend vom geplanten Betrieb einer DK0-Deponie bei Vierwinden 
am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef

Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 
Ermittlung von Geräuschen; Lärm am Arbeitsplatz 
Modul Immissionsschutz 
bekannt gegebene Messstelle nach § 29b BImSchG  
für die Ermittlung von Geräuschen 
Telefon 
Fax 
+49 (0) 2174 / 74 64 0 
+49 (0) 2174 / 74 64 20 
info@debakom.de 
Bergstraße 36 
www.debakom.de 
51519 Odenthal 
 
 
 
 
 
Prognose 
der Geräuschemissionen und -immissionen 
 
AUFTRAGGEBER   RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
   Pleiser Hecke 4 
   53721 Siegburg 
  
 
 
BETREIBER  Siehe Auftraggeber 
   
   
   
STANDORT  Dreisteinenweg  
 
 
53773 Hennef 
 
 
 
BERICHT  Nr. 2025A00210 
  vom 19.03.2025 
   
VERFASSER  Sven Rosekeit, B.Eng 
   
UMFANG  Textteil und Anhang: 22 Seiten 
                               Dieser Bericht darf auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung der deBAKOM GmbH vervielfältigt oder zitiert werden.  
 
ausgehend vom geplanten Betrieb einer DK0-Deponie bei Vierwinden 
am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 2 von 22 
Inhaltsverzeichnis  
1 Zusammenfassung ................................................................................................................................. 3 
2 Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................................................... 4 
3 Unterlagen ............................................................................................................................................... 4 
4 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte .......................................................................................... 5 
5 Situations- und Betriebsbeschreibung, Vorgehensweise .................................................................. 7 
6 Eingangsdaten der Prognose ................................................................................................................ 9 
6.1 Allgemeines ...................................................................................................................................... 9 
6.2 Schallleistungspegel ......................................................................................................................... 9 
6.3 Kurzzeitige Geräuschspitzen.......................................................................................................... 11 
7 Tieffrequente Geräusche ...................................................................................................................... 12 
8 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen ....................................................................... 12 
9 Geräuschimmissionen ......................................................................................................................... 12 
9.1 Beurteilung ..................................................................................................................................... 12 
10 Ergebnisse ............................................................................................................................................. 13 
11 Qualität der Prognose .......................................................................................................................... 14 
12 Literaturverzeichnis .............................................................................................................................. 15 
Anhang A – Projekt-Info / Rechenlaufinformation ..................................................................................... 16 
Anhang B – Legende Ausbreitungsrechnung ............................................................................................ 18 
Anhang C – Detaillierte Ausbreitungsrechnung ........................................................................................ 20

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 3 von 22 
1 Zusammenfassung 
Die RSEB GmbH plant die Errichtung einer DK0-Deponie am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef.  
Durch den geplanten Betrieb ergeben sich an den betrachteten Immissionsorten Beurteilungspegel der Zu-
satzbelastung durch Schallimmissionen tagsüber an Werktagen von:  
 
Tabelle 1-1: Beurteilungspegel an Werktagen 
Immissionsort 
Richtwerte Beurteilungspegel 
Tag 
dB(A) 
Nacht 
dB(A) 
Tag  
dB(A) 
Nacht 
dB(A) 
IO1: Zum Herdchen 18 60 45 36 - 
IO2: Hauptstraße 1 60 45 35 - 
IO3: Vierwinden 4 60 45 40 - 
 
Die Ergebnisse zeigen, dass die prognostizierten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch Schallimmis-
sionen ausgehend vom geplanten Betri eb an den maßgeblichen Immissionsorten die dort geltenden Richt-
werte zur Tagzeit an Werktagen um mindestens 20 dB unterschreiten. Nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen 
herrscht Betriebsruhe. Die Prognose stellt aufgrund der Betrachtung im Sinne eine Maximalauslegung eine 
Abschätzung nach oben dar. 
Einzelne kurzzeitig herausragende Geräuschereignisse (z. B. Lkw Beladung) unterschreiten die zulässigen 
Spitzenpegel gemäß TA Lärm [1] zur Tagzeit ebenfalls an allen Immissionsorten. 
Die maßgeblichen Immissionsorte liegen somit gemäß TA Lärm 2.2 [1] außerhalb des Einwirkbereichs der 
geplanten Anlage.

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 4 von 22 
2 Einleitung und Aufgabenstellung  
Die RSEB GmbH plant die Errichtung einer DK0-Deponie am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef. 
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wurde die deBAKOM GmbH damit beauftragt, die Geräusche-
missionen ausgehend des geplanten Betriebes anhand von Angaben  zu den eingesetzten Maschinen und 
Aggregaten, ihren akustischen Eigenschaften (Herstellerangaben, eigene Messungen oder Literatur) und der 
täglich vorgesehenen Betriebsdauer (Betriebsbeschreibung entsprechend Genehmigungsantrag) zu ermitteln, 
die resultierenden Geräuschimmissionen an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnbebauung zu be-
rechnen und diese gemäß TA Lärm [1] für den Tagzeitraum zu beurteilen.  
 
 
3 Unterlagen 
Für die Bearbeitung standen die folgenden Pläne und Unterlagen zur Verfügung: 
 
• Betriebsbeschreibung Herr Peters,  RSEB Rhein -Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH, per Mail  vom 
06.08.2024, 30.08.2024 sowie und telefondidaktisch am 29.08.2024 [2] 
• Erweiterte Betriebsbeschreibung Reifenwaschanlage , Raquel Muñoz RSEB Rhein-Sieg Erdendepo-
niebetriebe GmbH, per Mail vom 02.09.2024 [3] 
• Technisches Datenblatt Komatsu Bulldozer / D61 PX-24EO, als pdf-Dokument [4] 
• Lagepläne der geplanten Anlage per Mail vom 06.08.2024, 30.08.2024, als pdf-Dokument [5]

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 5 von 22 
4 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte 
Als maßgebliche Immissionsorte werden die nächstgelegenen Wohngebäude betrachtet, an denen am ehes-
ten eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte (IRW) zu erwarten ist. Die Immissionshöhen wurden ent-
sprechend der Höhe der jeweils ungünstigst gelegenen Fenster festgelegt. Die Gebietseinstufung ergibt sich 
i.d.R. aus den jeweiligen Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen. Für Wohnhäuser in Gebieten, die außer-
halb gültiger Flächennutzungs - bzw. Bebauungspläne liegen (Außenbereiche ), werden in der TA Lärm  [1] 
keine Angaben gemacht. In der Regel gelten für diese Gebiete die Richtwerte von Kern -, Dorf- und Mischge-
bieten. Im vorliegenden Fall liegen die Immissionsorte außerhalb von rechtsgültigen  Flächennutzungs- bzw. 
Bebauungsplänen. Gemäß TA Lärm [1] gelten somit folgende Immissionsrichtwerte: 
Tabelle 4-1: Immissionsorte und Immissionsrichtwerte 
Immissionsort 
Immissions- 
höhe 
Einstufung 
Immissionsrichtwert 
Tag / Nacht 
in dB(A) 
IO1: Zum Herdchen 18 
Alle  
Stockwerke* 
Mischgebiet (MI) 60 / 45 
IO2: Hauptstraße 1 Mischgebiet (MI) 60 / 45 
IO3: Vierwinden 4 Mischgebiet (MI) 60 / 45 
*Immissionshöhe siehe Anhang C – Detaillierte Ausbreitungsrechnung 
 
 
Gemäß TA Lärm [1] ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sichergestellt, wenn 
die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.  
Die Gesamtbelastung setzt sich zusammen aus: 
• Vorbelastung ist die Belastung eines maßgeblichen Immissionsortes durch Geräuschimmissio-
nen ausgehend von allen gewerblichen Anlagen, für die die TA Lärm  [1] gilt, ohne den Immissi-
onsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. 
• Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende 
Anlage voraussichtlich hervorgerufen wird, hier: Deponie-Betrieb  
Die Genehmigung der zu beurteilenden Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte 
aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage 
verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in 
der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissions-
richtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB unterschreitet (Nr. 3.2.1 TA Lärm [1], Irrele-
vanzkriterium). Darüber hinaus gelten gemäß TA Lärm [1] Immissionsorte als außerhalb des Einwirkbereichs 
der Anlage, wenn die von ihr ausgehende Zusatzbelastung am Immissionsort den Richtwert um mindestens 
10 dB(A) unterschreitet.  
Die Lage der betrachtenden Immissionsorte  sowie die Lage der geplanten Deponie  ist der Abbildung 4-1 zu 
entnehmen.

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 6 von 22 
 
Abbildung 4-1: Lage der Deponie und Immissionsorte

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 7 von 22 
5 Situations- und Betriebsbeschreibung, Vorgehensweise 
 
Die RSEB GmbH plant die Errichtung einer DK0-Deponie am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef. Das 
für die Nutzung als Erddeponie vorgesehene Grundstück befindet sich etwa 500 m südöstlich des Ortes Mei-
senbach, unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Es liegt in der Gemarkung Uckerath, auf dem 
Flur 26 und umfasst die Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 bis 77 sowie 187. 
Die geplante Deponiefläche ist in Nordwest -Südost-Richtung orientiert und weist eine mittlere Länge von ca. 
275 m und eine mittlere Breite von etwa 240 m auf. Die Gesamtfläche beträgt etwa 6.35 ha. 
Die Zufahrt zum Deponiegelände ist von der B 8/ L 86 kommend auf die K 27 und dann über den Dreisteinen-
weg bis zum nordöstlichen Rand der Deponie geplant . Die Zufahrt von Anlieferverkehr über den Dreisteinen-
weg von West her durch den Ort Meisenbach wird durch entsprechende Beschilderung unterbunden.  
Die Deponie wird über ein Volumen von ca. 4 25.500 m³ verfügen und soll über einen Zeitraum von ca. 1 4 
Jahren verfüllt werden. Die genaue Betriebsdauer lässt sich aber nicht präzise vorhersagen, da diese von den 
angelieferten Mengen abhängt. 
 
Die Anlieferung erfolgt überwiegend mit Sattelschleppern mit jeweils 13 m³ Fassungsvermögen untergeordnet 
auch mit Vierachser -LKW mit 10 m³ Fassungsvermögen oder vereinzelt anderen Fahrzeugen wie kleineren 
LKW oder Traktoren mit Erdmulden. Es erfolgen nur gewerbliche Anlieferungen. Kleinkunden mit PKW + An-
hänger etc. sind nicht zugelassen. 
Über die gesamte Deponielaufzeit ergeben sich also zwischen 2337 (bei 13 m³ je Sattelzug) und 3039 Anlie-
ferungen (bei 10 m³ je Anlieferung). Die Anlieferungen sind über das Jahr sehr ungleichmäßig verteilt. Die 
Deponie wird nur geöffnet, wenn entsprechende Anlieferungen vorab angemeldet wurden - dann kommen 
dafür oft größere Mengen. Als maximale Anlief ermenge pro Tag sollen 1000 m³ (also ca. 77 – 100 Fahren) 
beantragt werden. In der hier vorliegenden Prognose  wird im Sinne einer Maximalauslegung  ein Lkw- Ver-
kehrsaufkommen von 100 Lkw -Anlieferungen angenommen. Im Jahresdurchschnitt sollten aber nur ca. 1 2 – 
15 Anlieferungen pro Arbeitstag erfolgen (basierend auf 30392 m³ pro Jahr, 10 -13 m³ je Anlieferung und ca. 
260 Arbeitstagen im Jahr für das Baugewerbe). 
 
Folgende Betriebszeiten sollen beantragt werden: 
 
• Montag bis Freitag 07:00 Uhr – 18:00 Uhr 
• Samstags 07:00 Uhr – 13:00 Uhr (maximal 5 Samstage im Jahr). 
 
Der Einbau erfolgt mit einer Planierraupe, die das Deponiegelände aber nicht verlässt. In der hier vorliegenden 
Prognose wird im Sinne einer Maximalabschätzung ein 16-stündiger Betrieb zur Tagzeit zugrunde gelegt.  
In der Regel ist nur ein Mitarbeiter vor Ort, sodass der Pkw-Verkehr (Mitarbeiterparkplatz) vernachlässigt wird. 
Die Deponie wird über eine Reifenwaschanlage verfügen, um eine Verschmutzung der Straße zu verhindern.  
Diese ist nach Herstellerangaben [3] schalltechnisch vernachlässigbar, da bei Anwesenheit eines „laufenden“ 
Lkw nur dieser wahrnehmbar ist. Im vorliegen Fall wird deshalb auf Höhe der Reifenwaschanlage nur die 
Emission der Lkw berücksichtigt. Der Standort ist derzeit nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, 
sodass z um Betrieb der Reifenwaschanlage und sonstigen elektrischen Betriebsmitteln (Elektroheizung

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 8 von 22 
Mitarbeiter-Container, Elektro-Kleingeräte u.ä) ggf. ein mobiler Stromerzeuger ≤ 30 KVA in der Nähe der Rei-
fenwaschanlage aufgestellt und betrieben werden soll. Dieser soll gemäß Betreiberangaben nur betrieben, 
wenn Strombedarf anliegt. Konservativ wird ein kontinuierlicher Betrieb über 16 h zu Tagzeit angenommen.  
Die Geräuschemissionen werden gemäß den beschriebenen Betriebsbedingungen berechnet und daraus die 
zu erwartenden Geräuschimmissionen (Zusatzbelastung) a n den maßgeblichen Immissionsorten mit Hilfe ei-
ner Schallausbreitungsrechnung (Prognose) bestimmt. Aufgrund der Betriebszeiten werden die zu erwarten-
den Geräuschimmissionen entsprechend den Teilzeiten gemäß TA Lärm [1] nur zur Tagzeit an Werktagen 
beurteilt und mit den zulässigen Immissionsrichtwerten verglichen.  Nachts, sowie an Sonn - und Feiertagen 
herrscht Betriebsruhe. 
Die Lkw befahren das Betriebsgrundstück vom Dreisteinenweg aus und gelangen dann über eine Betriebs-
straße entlang der östlichen und südlichen Deponiegrenze  zu den Abkippstellen  und kippen das geladene 
Material möglichst nah am Einbauort ab. Der Einbau erfolgt dann mittels Raupe. Nach dem Abkippen fährt der 
Lkw zurück über die Betriebsstraße in Richtung der Reifenwaschanlage, um nach erfolgter Wäsche das Be-
triebsgelände wieder in östliche Richtung zu verlassen. In Kapitel 6 sind die schalltechnischen Ansätze detail-
liert aufgeführt. 
 
In Abbildung 5-1 ist die Lage der Schallquellen des Prognosemodells dargestellt.  
 
 
Abbildung 5-1 Lage der Schallquellen

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 9 von 22 
6 Eingangsdaten der Prognose 
6.1 Allgemeines 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Anlagen entsprechend dem heutigen Stand der Lärmminderungs -
technik betrieben werden. Dazu gehört u. a., dass die Anlage mit ihren Aggregaten so einzurichten und zu 
betreiben ist, dass keine auffälligen tonalen Geräuschkomponenten abgestrahlt werden. 
 
6.2 Schallleistungspegel 
Für die Berechnung werden für jede zu berücksichtigende Schallquelle folgende Angaben zum Ansatz ge-
bracht: 
• Mittlerer Schalleistungspegel der Schallquelle,  
• Einwirkzeit TE,  
• Richtwirkungskorrektur (falls erforderlich), 
• Angaben zur Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit der Geräusche, 
• Lage und Höhe der Schallquellen. (hier: Emissionshöhe Lkw 1 m über Grund, Raupe 2 m über Grund) 
Als Eingangsdaten für die Berechnung können Messwerte, Erfahrungswerte oder Herstellerangaben verwen-
det werden. 
Außerdem werden berücksichtigt: 
• Lage und Abmessung relevanter Hindernisse (Bebauung, Schallschirme),  
• Lage und Höhe der maßgeblichen Immissionsorte.

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 10 von 22 
6.2.1 Vorgänge im Freien, Betriebsfläche Deponie  
Für die einzelnen Vorgänge im Freien (Fahrbewegung Lkw, Rangieren, Abkippen etc.) auf der Betriebsfläche 
der Deponie wurden folgende Schallleistungspegel gemäß [6], [7] und [8] zum Ansatz gebracht. Diese sind im 
Model mit der Quellen-Bezeichnung Lkw Anlieferung berücksichtigt worden. 
Tabelle 6-1: Vorgänge im Freien, Lkw-Anlieferung 
Beschreibung 
LW in 
dB(A) 
Dauer  
pro Vorgang in 
Sekunden  
Anzahl Vorgänge 
Tag / Nacht 
LW,t *in dB(A) 
Lkw Fahrweg 104.5 300  100 / - 101.7 
Lkw-Betriebsbremse  108 5 200 / -  90.4 
Lkw-Motoranlassen  100 5  200 / - 82.4 
Lkw-Motorleerlauf  94 30 200 / - 84.2 
Lkw-Rangieren  99 30 100 / - 86.2 
Entladung Muldenkipper  101.3 90 100 / - 93.2 
Lkw Anlieferung - - - 102.7 
* LW,t  Zeitbezogener Schallleistungspegel 
 
6.2.2 Vorgänge im Freien, Bereich Reifenwaschanlage  
Für die einzelnen Vorgänge im Freien (Fahrbewegung Lkw, Rangieren, Abkippen etc.) auf der Betriebsfläche 
der Deponie wurden folgende Schallleistungspegel gemäß  [6] und [7] zum Ansatz gebracht. Diese sind im 
Model mit der Quellen-Bezeichnung Lkw Ein/Ausparken Reifenwaschanlage berücksichtigt worden. 
 
Tabelle 6-2: Vorgänge im Freien, Reifenwaschanlage 
Beschreibung 
LW in 
dB(A) 
Dauer  
pro Vorgang in 
Sekunden  
Anzahl Vorgänge 
Tag / Nacht 
LW,t in dB(A) 
Lkw-Betriebsbremse  108 5 200 / - 90.4 
Lkw-Türenschlagen  98.5 5 200 / - 80.9 
Lkw-Motorleerlauf  94 120 200 / - 90.2 
Lkw Ein/Ausparken  
Reifenwaschanlage 
- - - 93.6

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 11 von 22 
6.2.3 Vorgänge im Freien, Raupe und Lkw-Fahrweg  
 
Für die einzelnen Vorgänge im Freien auf der Betriebsfläche der Deponie  bzw. der betriebsinternen Straße 
wurden folgende Schallleistungspegel gemäß [4], [6] und nach Erfahrungswerten zum Ansatz gebracht: 
 
Tabelle 6-3: Vorgänge im Freien, Lkw-Fahrweg betriebsinterne Straße und Raupe sowie Stromerzeuger 
Beschreibung 
LW in 
dB(A) 
L´W in 
dB(A) / 
m 
Dauer  
pro Vorgang 
Anzahl Vorgänge 
Tag  
Lkw Einfahrt - 63 
pro Meter, abhängig 
von Streckenlänge 
100 
Lkw Ausfahrt - 63 
pro Meter, abhängig 
von Streckenlänge 
100 
Raupe 107 - 16 h / Tag 1 
Stromerzeuger 92  16 h / Tag 1 
 
 
 
 
6.3 Kurzzeitige Geräuschspitzen 
Gemäß TA Lärm [1] ist eine getrennte Betrachtung von kurzzeitig herausragenden Geräuschereignissen 
durchzuführen. Hierzu werden die Schallquellen, von denen Pegelspitzen zu erwarten sind, an den ungüns-
tigst gelegenen Positionen der Anlage berücksichtigt. Im vorliegenden Fall wurden für e inzelne Pegelspitzen 
im Freien folgende Schallleistungspegel LW berücksichtigt: 
Tabelle 6-4: Kurzzeitige Geräuschspitzen der jeweiligen Emittenten 
Bezeichnung Emittent  Schallleistungspegel LW in dB(A) 
Lkw Betriebsbremse  108 
Raupe 109.6 
 
Gemäß TA Lärm [1] dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen an den Immissionsorten den Richtwert am Tage um 
nicht mehr als 30 dB und zur Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Die detaillierte Ausbreitungs-
rechnung bezüglich der zu erwartenden kurzzeitige Geräuschspitzen befindet sich im Anhang C.

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 12 von 22 
7 Tieffrequente Geräusche 
Gemäß Nummer 7.3 der TA Lärm [1] ist zu überprüfen, ob die geplante Anlage tieffrequente Geräusch -
immissionen, d. h. Geräuschimmissionen, die vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 
Hz aufweisen, in der Nachbarschaft verursacht. Dazu sind die einzelnen Geräuschquellen dahingehend zu 
untersuchen, ob von ihnen gemäß Anhang A.1.5 der TA Lärm [1] typischerweise tieffrequente Geräusche-
missionen ausgehen können. Im vorliegenden Fall sind keine Schallquellen geplant, von denen tieffre-
quente Geräuschemissionen zu erwarten sind. Eine weitergehende Untersuchung entfällt somit . 
 
8 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen 
Gemäß Nummer 7.4 der TA Lärm [1] im Absatz 2 heißt es, dass Geräusche des An - und Abfahrtverkehrs 
auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in 
Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich 
vermindert werden sollen, soweit 
• die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [9]) erstmals 
oder weitergehend überschritten werden.  
• sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um min-
destens 3 dB(A) erhöhen und 
• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt. 
Der Abstand zwischen der Zufahrtsstraße „ Dreisteinenweg“ und den Immissionsorten beträgt mehr als 
500 m, an der L 85 findet eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr statt.  Somit wird der Verkehr auf 
öffentlichen Verkehrsflächen hier nicht weiter betrachtet.  
9 Geräuschimmissionen 
Die Berechnung der Schallimmissionen in der Umgebung erfolgt nach TA Lärm [1] mit dem Schallausbrei-
tungsprogramm SoundPLAN, Version 9.0 [10]. Die Berechnungen der Immissionen erfolgten analog der DIN 
ISO 9613-2 [11] in Oktavbandbreite. Die Ergebnisse der detaillierten Ausbreitungsrechnung sind in Anhang C 
dargestellt. 
9.1 Beurteilung 
Die Beurteilung der zu erwartenden Zusatzbelastung durch Schallimmissionen ausgehend von dem geplanten 
Betrieb erfolgt nach TA Lärm  [1]. Impulshaltige Geräusche  sind nicht zu erwarten, tonale Geräusche sind 
entsprechend dem Stand der Lärmminderungstechnik zu vermeiden, so dass Zuschläge KI und KT an diesen 
Stellen entfallen, KI und KT= 0 dB. Bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen nach TA Lärm  [1] ist auf-
grund der Einstufung der Immissionsorte als Mischgebiet (MI) der Betrieb während der Ruhezeiten gemäß TA 
Lärm [1] nicht zu berücksichtigen, KR= 0 dB. Die Korrektur C met nach ISO 9613 -2 [11] für meteorologische 
Einflüsse wird aufgrund einer Abschätzung nach oben nicht berücksichtigt, Cmet= 0 dB.

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 13 von 22 
10 Ergebnisse 
Durch den geplanten Betrieb einer DK0-Deponie am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef ergeben sich 
an den betrachteten Immissionsorten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch Schallimmissionen tags-
über an Werktagen von: 
Tabelle 10-1: Beurteilungspegel an Werktagen 
Immissionsort 
Richtwerte Beurteilungspegel 
Tag 
dB(A) 
Nacht 
dB(A) 
Tag  
dB(A) 
Nacht 
dB(A) 
IO1: Zum Herdchen 18 60 45 36 - 
IO2: Hauptstraße 1 60 45 35 - 
IO3: Vierwinden 4 60 45 40 - 
 
 
Die Ergebnisse zeigen, dass die prognostizierten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch Schallimmis-
sionen ausgehend vom geplanten Betrieb an den maßgeblichen Immissionsorten die dort geltenden Richt-
werte zur Tagzeit an Werktagen um mindestens 20 dB unterschreiten. Nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen 
herrscht Betriebsruhe. Die Prognose stellt aufgrund der Betrachtung im Sinne eine Maximalauslegung eine 
Abschätzung nach oben dar. 
Einzelne kurzzeitig herausragende Geräuschereignisse (z. B. Lkw Beladung) unterschreiten die zulässigen 
Spitzenpegel gemäß TA Lärm [1] zur Tagzeit ebenfalls an allen Immissionsorten. 
Die maßgeblichen Immissionsorte liegen somit gemäß TA Lärm 2.2 [1] außerhalb des Einwirkbereichs der 
geplanten Anlage.

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 14 von 22 
11 Qualität der Prognose 
Die TA Lärm [1] fordert in ihrem Anhang unter der Nummer A.2.6 Angaben zur Qualität der Prognose, ohne 
hierzu jedoch nähere Richtlinien zu spezifizieren. Eine Aussage zur Qualität der Prognose soll Dritten die 
Einschätzung ermöglichen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. über-
schritten werden können. Im Rahmen der wiederkehrenden verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung wird 
hierzu häufig der Satz verwendet: „die Prognose muss auf der sicheren Seite sein“.   
Die Güte einer Schallimmissionsprognose hängt im Wesentlichen von der Genauigkeit ihrer Eingangsdaten 
sowie der Genauigkeit des Prognosemodells inklusive seiner programmtechnischen Umsetzung ab.  
Sofern die verwendeten schalltechnischen Eingangsdaten (z. B. Schallleistungspegel) im Rahmen der Prog-
noseerstellung nicht direkt selbst durch den Gutachter messtechnisch ermittelt wurden, ist die Güte dieser 
Eingangsdaten in der Regel nicht numerisch ausdrückbar. 
Die DIN ISO 9613-2 [11] enthält Abschätzungen zur Genauigkeit und Einschränkung ihres Berechnungsver-
fahrens. Dementsprechend können bei Abständen von 100 m bis 1000 m und Quellenhöhen bis zu 30 m 
Immissionspegel von einzelnen Quellen mit einer Genauigkeit von ± 3 dB berechnet wer den. Bei mittleren 
Quellenhöhen von 5 bis 30 m und Abständen kleiner als 100 m können Immissionspegel durch einzelne Schall-
quellen mit einer Genauigkeit von ± 1 dB ermittelt werden.  
Neben den dargestellten Unsicherheiten im Hinblick auf Eingangsdaten und Prognosemodell, müssen auch 
je nach Wahl der Berechnungssoftware, differierende Berechnungsergebnisse erwartet werden. Dieser Um-
stand kann schon bei unterschiedlichen Programmversionen der gleichen Berechnungssoftware bzw. bei un-
terschiedlichen Arbeitsplattformen auftreten. Gleichwohl ist der Einfluss der Prognosesoftware aus gutachter-
licher Erfahrung heraus deutlich geringer als der von den Eingangsdaten und des Prognosemodells herrüh-
rende. Dieser Einfluss auf die Prognosegüte ist ebenfalls nicht numerisch auszudrücken.   
Somit wird deutlich, dass eine numerische Darlegung der Unsicherheit der Prognose nur in wenigen Spezial-
fällen (z. B. Windenergieanlagen) aufgrund existierender Richtlinien und verwaltungsrechtlicher Vorgaben 
möglich ist. 
 
Erstellt durch: Geprüft durch: 
       
 
Sven Rosekeit B.Eng  Dipl.-Phys. Thomas Bardenheuer 
Projektleiter Fachlich Verantwortlicher

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 15 von 22 
12 Literaturverzeichnis 
 
[1]  TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes -Immissionsschutzgesetz (Technische 
Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), 28. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt 
geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) in Kraft getreten 
am 9. Juni 2017.  
[2]  Betriebsbeschreibung Herr Peters,RSEB Rhein -Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH, per Mail vom 
06.08.2024, 30.08.2024 sowie und telefondidaktisch am 29.08.2024.  
[3]  Erweiterte Betriebsbeschreibung Reifenwaschanlage, Raquel Muñoz RSEB Rhein -Sieg Erdendepo -
niebetriebe GmbH, per Mail vom 02.09.2024.  
[4]  Technisches Datenblatt Komatsu Bulldozer / D61 PX-24EO, als pdf-Dokument.  
[5]  RSEB Rhein -Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH, Lagepläne der geplanten Anlage per Mail vom 
06.08.2024, 30.08.2024, als pdf-Dokument.  
[6]  Technischer Bericht: Lkw -Studie: Untersuchung von Geräuschemissionen durch logistische Vorgänge 
von Lastkraftwagen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, 2024.  
[7]  Parkplatzlärmstudie, Augsburg: Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 6. 
überarbeitete Auflage, August 2007.  
[8]  Landesumweltamt NRW, Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be - und entladung von LKW, 
2000.  
[9]  16. BImSchV - 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes 
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom Juni 1990, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 
4. November 2020 (BGBI. I S. 2334) geändert worden ist.  
[10]  Konformitätserklärung für die Software SoundPLAN 9.0, SoundPLAN GmbH vom 01.12.2022.  
[11]  DIN ISO 9613 -2, Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines 
Berechnungsverfahren, Berlin: Beuth-Verlag, Oktober 1999.

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Anhang A – Projekt-Info / Rechenlaufinformation

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 17 von 22 
Projekt-Info 
 
Projekttitel: Geräuschimmissionsprognose 
Projekt Nr.: 2025A00210 
Projektbearbeiter: RS 
Auftraggeber: RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
 
Beschreibung: 
 
 
Rechenlaufbeschreibung 
 
Rechenart: Einzelpunkt Schall 
Titel:          "Situation1.sit" "RDGM0002.dgm" 
Rechenkerngruppe  
Laufdatei:      RunFile.runx 
Ergebnisnummer: 3 
Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 20) 
Berechnungsbeginn: 13.03.2025 11:08:04 
Berechnungsende: 13.03.2025 11:08:07 
Rechenzeit: 00:00:687 [m:s:ms] 
Anzahl Punkte: 3 
Anzahl berechneter Punkte: 3 
Kernel Version: SoundPLANnoise 9.0 (03.12.2024) - 64 bit 
 
 
Rechenlaufparameter 
 
Reflexionsordnung  3 
Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger  200 m 
Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle  50 m 
Suchradius  5000 m 
Filter:                 dB(A) 
Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB 
Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen:  Nein 
Straßen als geländefolgend behandeln:  Nein 
 
Richtlinien: 
 Gewerbe:  ISO 9613-2: 1996 
 Luftabsorption:  ISO 9613-1 
 regulärer Bodeneffekt (Kapitel 7.3.1), für Quellen ohne Spektrum automatisch alternativer Bodeneffekt 
 Begrenzung des Beugungsverlusts: 
         einfach/mehrfach   20,0 dB /25,0 dB 
 Seitenbeugung: ISO/TR 17534-3:2015 konform: keine Seitenbeugung, wenn das Gelände die Sichtverbindung unterbricht 
 Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung 
 Umgebung: 
         Luftdruck  1013,3 mbar 
         relative Feuchte  70,0 % 
         Temperatur  10,0 °C 
         Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0;  C0(22-6h)[dB]=0,0;  
         Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein 
 Beugungsparameter:        C2=20,0 
 Zerlegungsparameter: 
         Faktor Abstand / Durchmesser  8 
         Minimale Distanz [m]                  1 m 
         Max. Differenz Bodendämpfung + Beugung  1,0 dB 
         Max. Iterationszahl  4 
 Minderung 
         Bewuchs:        ISO 9613-2 
         Bebauung:       ISO 9613-2 
         Industriegelände: ISO 9613-2 
 
 Bewertung:  TA-Lärm 1998/2017 - Werktag 
 Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt 
 
Geometriedaten 
 
Situation1.sit 13.03.2025 11:08:00 
- enthält: 
 Gebäude.geo   27.09.2024 16:12:44 
 IO´s.geo      27.09.2024 19:39:22 
 LKW.geo       30.09.2024 13:22:54 
 Raupe.geo     27.09.2024 16:15:20 
 Rechengebiet und Boden.geo 30.09.2024 10:38:44 
 Stromerzeuger.geo 13.03.2025 11:04:10 
RDGM0002.dgm  29.08.2024 10:10:38

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 18 von 22 
Anhang B – Legende Ausbreitungsrechnung

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 19 von 22

Bericht-Nr. 2025A00210   Seite 20 von 22 
Anhang C – Detaillierte Ausbreitungsrechnung

Bericht-Nr. 2025A00210           Seite 21 von 22

Bericht-Nr. 2025A00210           Seite 22 von 22

Sitzungsvorlage RR (6.1 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen)

414051 Zeichen

Bezirksregierung Köln | 50606 Köln
Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de
01. Änderung Regionalplan Köln
Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach
Az:  32-2025-0134545
Textliche Festlegungen
Stand AufstellungsbeschlussZweckdienliche Unterlagen
01. Änderung Regionalplan Köln 
Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach
Az: 32-2025-0134545
Planunterlage Teil F

Übersicht 
Anregung zur Regionalplanänderung ……………………………………………………………………….…….3-113 
Landschaftspflegerischer Begleitplan ..……………………………………………………………………….114-171 
Artenschutzprüfung Stufe I ...………………………………………………………..……………………………172-193 
Artenschutzprüfung Stufe II ..………………………………………………………..……………………………194-237 
Geologisches Gutachten ………………………………………………………………………………....…………238-297 
Hygrogeologisches Gutachten ..………………………………………….………………………………………298-310 
Verkehrsgutachten ..……………………………………………………………………..………………………..…311-370 
Starkregengutachten ..………………………………………………………………..……………………………..371-392 
Hydrologische Gutachten ..…………………………………………………………………………………..……393- 421 
Fachbeitrag zur FFH Vorprüfung ….………………………………………………………..……………..……422-442 
Prognose der Geräuschemissionen und -imissionen ..…………………..…………………………….444-465

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Anregung zur Regionalplanänderung 
nach § 19 Abs. 2 LPIG NRW 
bzgl. der geplanten Erddeponie Vierwinden

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Anregungsgeberin: 
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
Geschäftsführung Jens Meißner und Meinolf Hein 
Ansprechpartner: 
Martin Peters (Projektleiter) 
Telefon: 02241 306 183 
Mobil: +49 170 7815895 
E-Mail: martin.peters@rsag.de
Gliederung 
1 Antrag zur Änderung des Regionalplans ................................ ................................ ........ 3 
2 Entwurf Planbegründung ................................ ................................ ................................  4 
2.1 Anlass der Planänderung ................................ ................................ ....................... 4 
2.2 Gegenstand der Planänderung ................................ ................................ .............12 
2.3 Erfordernis der Planänderung ................................ ................................ ...............12 
2.4 Planungsalternativen................................ ................................ .............................12 
3 Raumordnerische Bewertung  (Erarbeitung durch die Regionalplanungsbehörde) ........26 
4 Umweltbericht ................................ ................................ ................................ ...............26 
5 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises ................................ ................................ ........26 
Anlagenverzeichnis 
Anlage 1 Lageplan der geplanten Deponie 
Anlage 2 Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 UVPG 
Anlage 3 Ergebnis der FFH-Vorprüfung gem. § 34 BNatSchG2 
Anlage 4 Gutachten zur Standortsuche 2014 (Planungsgruppe Grüner Winkel) 
Anlage 5 Umweltbericht 
Anlage 6 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises

Seite 3 von 26 
1 Anregung zur Änderung des Regionalplans 
Die RSEB GmbH regt die Änderung des Regionalplans Köln, Blatt 13 Bonn Rhein-Sieg an. 
Es wird angeregt die Flurstücke Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke: 187, 69, 71, 72, 
73, 75, 76, 77 für die Betriebsdauer der geplanten Bodendeponie Vierwinden als Bereich für 
Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie auszuweisen. Der-
zeit ist die Fläche teils als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) und teils als Bereich für 
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) ausgewiesen (siehe Abbildung 1). Es 
wird angeregt, als Rekultivierungsziel einen Bereich für den Schutz der Natur auf der gesam-
ten rekultivierten Deponiefläche auszuweisen. 
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Regionalplan Köln mit geplanter Deponiefläche östlich von Mei-
senbach (blaue Umrandung) und aktueller Ausweisung (teils BSN, teils BSLE). 
Der Antrag auf Plangenehmigung der Bodendeponie Vierwinden wurde im März 2025 beim 
Rhein-Sieg-Kreis gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war der neue Regionalplan Köln noch nicht 
rechtskräftig. 
Ein Lageplan der geplanten Deponie samt Entwässerungsflächen und Zuwegung ist als An-
lage 1 beigefügt.

Seite 4 von 26 
2 Entwurf Planbegründung 
2.1 Anlass der Planänderung 
Mit der Deponie Petershohn II betreibt die RSEB aktuell die einzige DK0-Deponie im rechts-
rheinischen Rhein-Sieg-Kreis und stellt hiermit die Entsorgungssicherheit für  Bodenaushub 
der Deponieklasse 0 sicher. Daneben betreibt die RSEB noch eine Deponie in Much Birken, 
auf der allerdings ausschließlich unbelasteter Bodenaushub der Klasse Z0* bzw. BM-0* zu-
gelassen ist. 
Auf den Deponien werden insbesondere überschüssiger Bodenaushub abgelagert, der im 
Rahmen von öffentlichen und privaten Baumaßnahmen anfällt. Zu nennen sind hier insbe-
sondere die Erschließung und der Bau von Wohnraum, Schulen, Kindergärten und sonstige 
öffentliche Einrichtungen. Die Rhein-Sieg-Erdendeponiebetriebe GmbH stellt mit den von ihr 
betrieben Erddeponien die Entsorgungssicherheit für den Rhein-Sieg-Kreis sicher (vergl. 
Auch Anlage 6).   
Ausgehend von den Anliefermengen der letzten 8 Jahre von ca. 30.000 m³ Bodenaushub 
reicht die Restkapazität auf der Deponie Petershohn II noch ca. 1 Jahr. Um Entsorgungs-
engpässe zu verhindern, ist daher ein neues DK0-Deponievolumen ab 2027 erforderlich. Mit 
dem geplanten Verfüllvolumen in Vierwinden kann die Entsorgungssicherheit für ca. 14 
Jahre sichergestellt werden. 
Der Standort Vierwinden ist bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier 
noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 ver-
ankert. Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens mit den 
Städten- und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreisverwaltung und der Bezirksregie-
rung abgestimmt worden. Ein Antrag auf Plangenehmigung wurde im März 2025 bei der zu-
ständigen Behörde der Kreisverwaltung eingereicht. 
Der geplante Deponiestandort ist im Rahmen einer vergleichenden Standortsuche (vergl. Ka-
pitel 2.4) ermittelt worden und bietet insbesondere folgende Vorteile: 
• Mit 550 m einen hohen Abstand zur nächsten Wohnbebauung. 
• Gute geologische Standortvoraussetzungen sind vorhanden.  
• Der Anlieferverkehr erfolgt nicht durch über eine Ortsdurchfahrt (Meisenbach).   
• Eine gute Erschließung und Anbindung an das überörtliche Straßennetz. 
• Ein ausreichendes Deponievolumen, womit die nach Landesabfallplanung geforderte 
Entsorgungssicherheit sichergestellt wird. 
• Die Umwandlung einer intensiv genutzten Ackerfläche im Sinne der Regionalplanes 
mit einer zeitlichen Perspektive. 
• Eine parallellaufende und auf den Natur- und Artenschutz ausgerichtete Rekultivie-
rung. 
• Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Vornutzung ist der ökologische Eingriff 
sehr moderat.

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Die temporäre Nutzung der Fläche ermöglicht eine zeitlich gesteuerte und finanzierte Her-
richtung des Areals als Naturschutzfläche. Dies ist vorteilhafter gegenüber der derzeitigen 
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, die keine zeitliche Befristung aufweist.  
Planung 
Konkret hat die RSEB GmbH die Errichtung und den Betrieb einer Inertstoff-Deponie der De-
ponie Klasse 0 gemäß Deponieverordnung „zur Sicherstellung der Entsorgung von gering 
belasteten mineralischen Abfällen im östlichen Kreisgebiet in 53773 Hennef an der Grenze 
zu Rheinland-Pfalz beantragt. Der geplante Standort „Erddeponie Vierwinden“ liegt in der 
Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke: 187, 69, 71, 72, 73, 75, 76, 77. 
Nachfolgende Abbildungen enthalten die Perspektivansichten des ca. 6 ha großen Geländes 
nach der geplanten Verfüllung. 
Abbildung 2: 3D Ansicht der Deponie aus N-W 
Abbildung 3: 3D Ansicht der Deponie aus N-O 
Mit den Grundstückseigentümern der Deponieflächen sowie der Eigentümerin einer Entwäs-
serungsfläche wurden privatrechtliche Verträge geschlossen, in denen diese der Deponie-
rung bzw. der Nutzung als Entwässerungsfläche der in Abbildung 4 dargestellten Areale zu-
stimmen.

Seite 
6
 
von 
26
 
 
Abbildung 
4
: 
Übersichtsabbildung des Plangebiets Erddeponie Vierwinden
 
 
Die Deponiefl
ä
che wird im Norden durch den Dreisteinenweg mit dem deponieseitigen Stra-
ß
engraben
 
begrenzt, im Osten endet das Deponiegel
ä
nde an einer landwirtschaftlich genutz-
ten Fl
ä
che, im S
ü
den
 
bildet eine Baumreihe und im Westen ein Wirtschaftsweg die Grenze.
 
Das Deponievolumen wurde auf der Grundlage eines 3D
-
Modells ermittelt
 
und liegt bei ca. 
4
2
0.000 m³.
 
Die Deponie ist als Halde geplant, die eine maximale Verf
ü
llh
ö
he 
am obersten 
Punkt 
von ca.
 
14,80
 
m aufweist. 
Die B
ö
schungen der Deponie sind mit einer Neigung von 
ca. 1:2 bis 1:4 geplant.
 
Die Verf
ü
llung der Erddeponie Vierwinden erfolgt in 
mehreren Verfüll-
phasen
 
beginnend mit dem Bau eines Walls zum Dreisteinenweg und  dem anschließenden 
Verfüllbeginn im Westen
. Dadurch 
wird die Fläche nur abschnittsweise in Anspruch genom-
men und es 
erfolgt eine frühzeitige 
abschnittsweise Rekultivierung und Herrichtung im Sinne 
des Natur
-
 
und Artenschutzes
. Vor Verfüllung wird der vorhandene
 
Oberboden 
gesichert und 
bei 
der 
abschnittswe
isen 
Rekultivierung wieder 
verwendet.
 
Die Zufahrt zur Verfüllstätte erfolgt über den Dreisteinenweg mittels einer 
asphaltierte
n
 
Zu-
fahrt 
(vergl. Abb. 4)
. Zusätzlich zum vorgesehenen Radreiniger dient die Deponiezufahrt als 
Abrollstrecke, wodurch Stra
ß
enverschmutzungen vermieden werden. 
 
Zur Wasserf
ü
hrung sowie zur fr
ü
hzeitigen Milderung der Beeintr
ä
chtigung des Land
schafts-
bilds wird in
 
der ersten Bauphase der nord
ö
stliche Wall angelegt der talseitig direkt entspre-
chend den Vorgaben aus
 
dem Landschaftspflegerischen Begleitplan be
pflanzt
.
 
 
 
 
5619100 
.. , .... 
Erschließung swege 
Umrin9~~ie 
FlurstOcks.grenzen 
Geltungsbereich 
EPS0165»1~S • ....... 
"""' 
187 
Gemarkung 
Udterath 
Flur 26 
71 
72

Seite 
7
 
von 
26
 
Umweltauswirkungen
 
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens
 
wurden die vorliegenden Fachgutachten vom 
Rhein
-
Sieg
-
Kreis als Genehmigungsbehörde ausgewertet und eine Umweltverträglichkeits-
vorprüfung sowie eine FFH
-
Vorprüfung im Bezug auf das FFH
-
Gebiet Leuscheider Heide in 
Rheinland
-
Pfalz durchgeführt. Die UVP
-
Vorpr
üfung kommt zu dem Ergebnis, dass 
keine er-
heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
 
Gemäß der FFH
-
Vorprüfung 
sind auch 
keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz
-
 
und Erhaltungsziele des FFH
-
Ge
biets Leuscheider Heide zu erwarten
 
(siehe Anlagen 2 und 3).
 
Der Umweltbericht zur angestrebten Regionalplanänderung ist als Anlage 5 beigefügt. 
 
Entwässerung
 
Vor dem Beginn der Verf
ü
llung des jeweiligen 
Verfüll
abschnittes wird der auf der entspre-
chenden Fl
ä
che
 
vorhandene Oberboden abgeschoben und auf noch ungenutzten Fl
ä
chen 
aufgemietet. Im Zuge der Verf
ü
llung
 
werden die fertiggestellten B
ö
schungen und Plateaufl
ä-
chen mit dem vorhandenen Oberboden
 
wieder begr
ü
nt.
 
In dieser Abfolge ist nach Abtrag des Oberbodens auf den freigelegten Fl
ä
chen mit einem 
erh
ö
hten
 
Oberfl
ä
chenwasserabfluss zu rechnen.
 
Grunds
ä
tzlich ist vorgesehen, das anfal-
lende Oberfl
ä
chenwasser des jeweiligen Deponieabschnittes
 
ü
ber Randgr
ä
ben zu fassen 
und dem n
ö
rdlich gelegenen Einlaufbauwerk am Gel
ä
ndetiefpunkt
 
zuzuf
ü
hren. Um das 
Oberfl
ä
chenwasser der noch nicht im Bau befindlichen Deponieabschnitte
 
aufzufangen und 
ein 
Ü
berlaufen in den 
ö
stlich angrenzenden Stra
ß
engraben des Dreisteinenweges
 
zu verhin-
dern, 
wird
 
vor den Verf
ü
llarbeiten entlang der Ostseite der Deponiefl
ä
che ein Erdwall mit
 
beidseitigen Gr
ä
ben h
ergestellt
. Das auf der Deponiefl
ä
che anfallende Oberfl
ä
chenwasser 
wird
 
ü
ber
 
den innenliegenden Graben entlang des Walls sowie 
ü
ber die hergestellten Rand-
gr
ä
ben zu einem Einlaufbauwerk
 
am Tiefpunkt des Gel
ä
ndes gef
ü
hrt. 
Ü
ber eine Rohrleitung 
erfolgt dann
 
die Ableitung unter dem Dreisteinenweg auf eine 
ö
stlich angrenzende
, von der 
RSEB angepachtete 
Wiese auf der das 
N
iederschlagswasser
 
ü
ber eine Verteilerrinne fl
ä-
chenhaft zur Versickerung gebracht 
wird
 
(siehe 
Abb. 5
).
 
 
Abbildung 
5
: Exemplarische Darstellung der Fassung, Behandlung und Ableitung des Oberflächenwassers
 
~ ~ 
erteilerrinn 
hrlE~jtun ' N 400 
-1~, 
·l 
" 
___ ß 
-~ 
--~

Seite 8 von 26 
Das in den einzelnen Bauabschnitten anfallende Oberflächenwasser wird vor der Ableitung 
zur Versickerung auf dem Gelände zur Vorbehandlung in Absetzmulden geleitet.  
Nach Abschluss der Ablagerungsphasen und vollständiger Rekultivierung werden die Ein-
richtungen zur Ableitung des Oberflächenwassers in das angrenzende Grünland zurückge-
baut. Die Entwässerung erfolgt dann über die Deponierandgräben an verschiedenen Stellen 
der Nordseite durch einzelne Öffnungen in den Straßenbegleitgraben des Dreisteinenweges, 
in den die Fläche im Ursprungszustand ebenfalls entwässert.  
Betriebsdauer 
Ausgehend von den Anliefermengen der letzten 8 Jahre von ca. 30.000 m³ Bodenaushub 
ergibt sich eine Entsorgungssicherheit von ca. 14 Jahre und eine eben solange Betriebs-
dauer. 
Damit ergibt sich eine durchschnittliche Tagesmenge von 115 m³/Tag, wobei es konjunktu-
rell und witterungsbedingt deutliche Abweichungen gibt.  
Betriebsstraße und Infrastruktur 
Für den Deponiebetrieb wird eine mindestens 3,00 m breite asphaltierte Zufahrt mit Aus-
weichbuchten von mindestens 5,50 m Breite ausgehend vom Dreisteinenweg auf dem nördli-
chen Deponiegelände errichtet. Auf der befestigten Fläche innerhalb des Deponiegeländes 
wird eine Reifenwaschanlage vorgesehen. Die Deponiestraße bietet zudem eine ausrei-
chend lange (380 m) Abrollstrecke. Damit wird der Dreisteinenweg vor Verschmutzung ge-
schützt. Sollten an Tagen mit erhöhtem Anlieferverkehr dennoch Verunreinigungen des 
Dreisteinenweges auftreten, wird eine sofortige Straßenreinigung mittels Kehrmaschine ver-
anlasst. 
Bauliche Anlagen sind nicht geplant. Für das Deponiepersonal werden ein mobiler Baustel-
lencontainer als Betriebsunterkunft sowie eine mobile Miet-Toilettenkabine aufgestellt. Die 
Stromversorgung wird durch einen bereits bei der Westnetz GmbH beantragten Stroman-
schluss oder, je nach Herstellungsdauer und -kosten, ersatzweise durch einen Stromerzeu-
ger gewährleistet. Letzterer ist im Schallgutachten vorsorglich bereits berücksichtigt. Für die 
Herstellung eines Wasseranschlusses liegt der RSEB bereits ein Angebot des Kreiswasser-
werkes Neuwied vor. 
Die Zufahrt wird durch ein abschließbares Tor- oder eine Schrankenanlage abgesperrt. Der 
Straßenrandgraben des Dreisteinenweges bildet zusammen mit dem Deponierandgraben 
und dem in Bauphase1 entlang des Dreisteinenweges angeschüttete Wall Schutz gegenüber 
unberechtigter Zufahrt und somit Fremdablagerungen. Ergänzend kann bei Bedarf ein niedri-
ger, aber nicht überfahrbarer umlaufender Wall aus Oberboden oder Deponat hergestellt 
werden. 
Erschließung 
Die geplante Deponiefläche befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die ge-
plante Deponiezufahrt befindet sich im östlichen Bereich des Dreisteinenwegs (vergl. Abb.6). 
Der Dreisteinenweg zwischen K27 und Deponieeinfahrt liegt auf einer Länge von ca. 140 m 
auf dem Gebiet der Gemeinde Eitorf und auf einer Länge von ca. 60 m auf dem der Stadt 
Hennef. Die Deponiezufahrt selbst ist als zweispurige Straße auf privatem Grund mit jeweils

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einer Spur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge geplant. Auf der Spur für ausfahrende Fahr-
zeuge ist eine Reifenwaschanlage vorgesehen, um eine Verschmutzung der öffentlichen 
Straßen zu verhindern. Die geplante Deponiestraße von der Deponiezufahrt bis zu den Ab-
kippstellen ist ca. 300 m lang und befindet sich vollständig auf dem Verfüllgelände. 
 
Abbildung 6: Plangebiet mit Straßennetz 
Um Fehlfahrten durch den Ort Meisenbach zu vermeiden, erfolgt eine gezielte Verkehrsfüh-
rung mithilfe eines Beschilderungskonzeptes im Zuge der Errichtung der Deponie. Ein ent-
sprechendes Konzept wurde Rahmen eines Verkehrsgutachtens als Teil des Plangenehmi-
gungsantrags beim Rhein-Sieg-Kreis eingereicht (vergl. Abb.8). 
Da LKW-Fahrer finanzielle oder zeitliche Verluste vermeiden wollen und i.d.R. geübt darin 
sind, Beschilderungen - insbesondere was Routen-, Höhen- oder Gewichtseinschränkungen 
angeht – zu beachten, sind Fehlfahrten durch die Ortschaft unwahrscheinlich. Sollte es den-
noch dazu kommen, werden verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen. 
 
Abbildung 5: Beschilderungskonzept Deponie Vierwinden

Seite 
10
 
von 
26
 
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschilderungskonzeptes 
sind
 
keine negative 
Auswirkung auf den Ort Meisenbach zu erwarten. 
 
Zusammenfassend kommt das Verkehrsgutachten zu folgendem Ergebnis:
 
•
 
Die im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets liegenden Knotenpunkte sind sowohl 
im Bestand als auch in der Prognose mit den Mehrbelastungen leistungsfähig und 
weisen sehr große Kapazitäten nach. 
 
•
 
Eine worst
-
case
-
Betrachtung zeigt, dass auch in überstrapazierten verkehrlichen Zu-
ständen keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland zu erwarten 
sind.
 
•
 
Durch ein zugeschnittenes Beschilderungskonzept kann unerwünschter Durchgangs-
verkehr vermieden, und auf übergeordneten Verkehrsachsen gebündelt werden, 
ohne den ÖPNV, welcher ebenfalls ein Teil des Schwerverkehrs darstellt, auszu-
schließen. 
 
•
 
Im Falle einer „großen Anlieferung“ ist eine Koordinierung so erforderlich, dass kein 
Rückstau von der geplanten Erschließungsstraße ins öffentliche Straßenland 
(Dreisteinenweg und K 27) ragt, auch wenn die verkehrstechnische Gegebenheit auf 
den übergeordn
eten Straßen ohne Bedenken gegeben ist. Die große Lieferung ist 
deshalb im besten Fall über den Tag über mehrere Stunden verteilt anzuliefern und 
nicht innerhalb kürzester Zeit.
 
•
 
Die Verkehrssicherheit, insbesondere für zu Fuß Gehende, sowie der Verkehrsraum 
sollen weiterhin verbessert werden. Hierfür ist eine straßenbauliche Optimierung des 
Dreisteinenwegs vorgesehen. 
 
Zur Sicherstellung der Fußgängersicherheit ist ein 1,2 m breiter Fußweg mit Hochbord vor-
gesehen, der von Meisenbach kommend vor der Deponieeinfahrt beginnt und durchgehend 
auf der Südseite bis zum Fußweg an der K27 führt
 
(vergl. Abb. 
7
)
 
A
uf dem geraden Teilstück des Dreisteinenwegs auf Hennefer Stadtgebiet ist geplant, die 
Straße auf eine Gesamtbreite von 6,35 m auszubauen, sodass hier durchgehend einen Be-
gegnungsverkehr LKW/LKW ermöglicht. 
 
Im restlichen Verlauf des Dreisteinenwegs sind auf Eitofer Gebiet zwei Ausweichbuchten 
vorgesehen, die auch hier den Begegnungsverkehr ermöglichen. Alle Schleppkurvennach-
weise wurden auf der sicheren Seite liegend im Sinne einer worst
-
case Betrachtung für 
Sat-
telzüge mit 15,39 m Gesamtlänge erbracht
.
 
 
Abbildung
 
7
: 
Straßenplanung Dreisteinenweg
 
Ausweichbucht / Straßenverbreiterung 
Gehweg mit Hochboard

Seite 
11
 
von 
26
 
 
Mit den geplanten Maßnahmen kann eine verkehrssichere und leistungsfähige verkehrliche 
Abwicklung 
des Anlieferverkehrs
 
sichergestellt werden. Im Vergleich zur Bestandssituation 
ist mit Umsetzung der vorgesehenen Planung eine deutliche Verbesserung für zu Fuß Ge-
hende und den Kfz
-
Verkehr zu erwarten. Der Radverkehr kann indirekt durch verbesserten
 
Fahrbahnbelag sowie der verbreiterten Fahrbahn mit zusätzlichen Begegnungsflächen und 
von den Verkehrsspiegeln profitieren.
 
Rekultivierung
 
Der Oberboden wird vor Beginn jeder Ablagerungsphase abgeschoben und anschlie
ß
end im 
vorherigen
 
Bauabschnitt zur Rekultivierung eingebaut
. 
Nach Beendigung der Deponatverf
ü
l-
lung wird eine 1 m m
ä
chtige Schicht aus fremdstofffreiem
 
Boden einschl. des zwischengela-
gerten Oberbodens aufgebracht. Damit stellt der Aufbau
 
eine Verst
ä
rkung der Oberboden-
schicht im Vergleich zum Ist
-
Zustand dar, welcher mit 15 cm bis 50 cm
 
aufgenommen wurde.
 
Die f
ü
r die jeweilige Deponiephase notwendige asphaltierte Zufahrt wird nach d
er Schlie-
ß
ung der Deponie
 
vollst
ä
ndig zur
ü
ckgebaut. Die tempor
ä
ren Asphaltfl
ä
chen zur Erschlie-
ß
ung f
ü
r den Anlieferverkehr
 
zu den geplanten Deponieabschnitten werden mit jedem Depo-
nieabschnitt sukzessive zur
ü
ckgebaut.
 
Der R
ü
ckbau der Absetzmulden und der Fanggr
ä
ben 
erfolgt sukzessive nach Abschluss der Deponiephase
 
mit zwischengelagertem Material, ein-
schlie
ß
lich Rekultivierungsschicht. 
 
Bepflanzung und Rekultivierung richten sich nach den Vorgaben des 
mit der Unteren Natur-
schutzbehörde abgestimmten 
Landschaftspflegerischen Begleitplans
. Hierbei sind insbeson-
dere die Belange des Naturschutzes berücksichtigt.
 
(siehe
 
Abb. 8
)
.
 
Sollte sich im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens herausstellen, dass 
die vorge-
sehen Rekultivierung mit einer landwirtschaftlichen Teilnutzung 
 
der im Regionalplan ausge-
wiesenen 
BSN
-
Würdigkeit entgegensteht, 
kann die 
Rekultivierung 
entsprechend angepasst 
werden. 
Dazu gehört ausdrücklich auch der Verzicht auf eine ackerbauliche Nachnutzung.
 
 
Abbildung
 
8
: 
Maßnahmen zur Rekultivierung
 
D Entwicklung einer Krautflur 
D Herstellung von Ackerland 
D Herstellung von Grünland 
D 'Mrtschaftsweg

Seite 12 von 26 
2.2 Gegenstand der Planänderung 
Die RSEB regt an, den Bereich der geplanten Bodendeponie Vierwinden für die Betriebs-
dauer der geplanten Bodendeponie Vierwinden im Regionalplan Köln als Bereich für Auf-
schüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie auszuweisen. Nach Be-
triebsende wird die Fläche hochwertig rekultiviert. Es wird angeregt nach erfolgter Rekultivie-
rung den Bereich für den Schutz der Natur auszuweisen. Die Fläche wird dann einen deut-
lich besseren ökologischen Zustand aufweisen, als dies mit der aktuellen landwirtschaftli-
chen Nutzung der Fall ist. Die genaue Abgrenzung der Ausweisung z.B. auch im Hinblick auf 
die Entwässerungsfläche und die verkehrliche Erschließung ist durch die Regionalplanungs-
behörde im Rahmen des Verfahrens festzulegen. 
2.3 Erfordernis der Planänderung 
Die Bodendeponie Vierwinden stellt ein wichtiges Vorhaben für die Entsorgungssicherheit im 
Rhein-Sieg-Kreis dar und ist als solches im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises 
verankert. Durch die Neuaufstellung des Regionalplans Köln im Jahr 2025, der einen Groß-
teil des geplanten Deponiefläche nun als Bereich für den Schutz der Natur ausweist, sind die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen und damit die Genehmigungsfähigkeit dieses wichti-
gen Vorhabens nicht mehr gegeben. Um die Entsorgungssicherheit für Böden der Deponie-
klasse DK 0 im östlichen Rhein-Sieg-Kreis sicherzustellen, ist daher eine Änderung des Re-
gionalplans erforderlich.  
2.4 Planungsalternativen 
Insgesamt wurden neun Alternativstandorte auf Ihre Eignung als Deponiestandort geprüft.  
Der Standort Vierwinden (damals noch als „östlich Meisenbach“ bezeichnet“ sowie die neun 
Alternativstandorte wurden ursprünglich durch ein Gutachten aus dem November 2014 
(siehe Anlage 4) ermittelt, hier noch mit dem Ziel ggf. sogar einen neuen DKI-Standort zu fin-
den. Die Ermittlung der Standort bzw. Suchräume erfolge dabei, wie im Gutachten darge-
stellt, über eine systematische Bewertung der Raumempfindlichkeit, um das Konfliktpotenzial 
mit anderen Raumnutzungen zu minimieren. Die Methodik ist im Gutachten selbst ausführ-
lich dargestellt. Im Gutachten wurden von den insgesamt zehn ermittelten Standorten 5 be-
reits frühzeitig ausgeschlossen, die übrigen fünf wurden detailliert betrachtet. 
Die relevanten Standortkriterien sind seit Erstellung des Gutachtens nahezu unverändert, so-
dass das Gutachten aus Sicht der RSEB auch heute noch als Grundlage für die Standortal-
ternativenprüfung geeignet ist. Der Standort Vierwinden ist zudem bereits im Abfallwirt-
schaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hen-
nef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 verankert.  
Neue, zusätzliche Standortalternativen haben sich nach Kenntnis der RSEB seit 2014, z.B. 
durch eine Rücknahme von Schutzgebieten, nicht ergeben. 
Im Folgenden werden die zehn Alternativstandorte nach heutigem Kenntnissand neu bewer-
tet. Dabei werden auch auf die fünf im Gutachten frühzeitigen ausgeschlossenen Standorte 
genauer betrachtet, um dem Umstand gerecht zu werden, dass im Gutachten ursprünglich 
nach einem DKI-Standort gesucht wurde. Es gilt also zu prüfen, ob diese Standorte auch für 
einen DK0-Standort ausgeschlossen werden müssen. Nach der vergleichenden Gegenüber-
stellung aller zehn Standorte erfolgt eine kurze Bewertung der einzelnen Standorte.

Seite 
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von 
26
 
 
Vergleichende Gegenüberstellung
 
In folgender Tabelle wurden die Standortkriterien tab
e
llarisch gegenübergestellt. Es wurden nicht für alle Standorte alle Kriterien ermittelt, wenn 
sich bereits vorher Ausschlusskriterien ergeben haben.
 
 
Tabelle 
1
: Bewertungsmatrix Standorte
 
 
 
Nr. 1"Nötckhllir k" 
Nt. 2 ßstich Hennef bei Petershohn„ 
Nr. 3 .NöuSc h lichc.enberg" 
Nr. 4 . No«lwes,lcl, S... ldorf• 
..... 5.)bdöstlchOber pleis" 
Nr. 6 ,.Südös,lch Bülesbach„ 
Nr. 7 .-.SChUc k„ ath„ 
Nr. s .AS~~ -
INr. 10-50ckhf ude,,bach„ 
nicht ermittelt 
nicht ermittelt, aufgrund de, Flächengr •• 
vermutlich hohes Volumen 
423.500114 
nicht ermittelt 
günstig 
mittel 
ungünstig 
> 500m~h) , 2SOm 
Elnz..,_ 00fwhclon4 
Crben,iegend < 300 m 
durch \.lege zerschnitten, ggf, 
Starkregen, teils 
\./asserschutzgebiet 
Gasfernleitung, 
Freileitungen , 
weni 
Abrollsuecke 
zur 88 
größt•nt•ils BSN 
nördlioh• T •llflioh• von Baoh 
duro hzog ♦ n, t♦ll s 
w .,,., ,ohuttQ ♦bl♦t 
gut 
sehr günstig 
miue-1 
mittel 
mittel 
ungüns<lg (,iole 
Ortsdurchlalvten) 
hoch 
....... 
besonders schützen swefle 
Böden 
mittel bis ungünstig 
(vermutlich keine 
hinreich ende geol. 
Barriere 
g•ol, B.111i•r• 
MCh Q•wi♦t♦ n

Seite 14 von 26 
Da kleine Standorte nicht die geforderte Entsorgungssicherheit bieten und immer wieder 
neue Eingriffe in Natur und Landschaft bedingen, sind kleine Standorte (< 300.000 m³) aus-
geschlossen. Zudem stehen Aufwand und Risiko für Planung und Genehmigung in keinem 
Verhältnis mehr zur Laufzeit. Die Standorte 1-3 scheiden hierdurch aus. Bei den Standorten 
5, 7 und 9 sind die tatsächlich nutzbaren Teilflächen aufgrund von Restriktionen und des zu 
geringen Abstandes zur Wohnbebauung zu klein. Standort Nr. 10 weist eine Kombination 
von überwiegend geringem Abstand zur Wohnbebauung und verkehrlicher Erschließung mit 
vielen Ortsdurchfahrten auf.  
Die Standorte 4, 6 und 8 weisen tendenziell ein ausreichend hohes Volumen auf. Bei Stand-
ort Nr. 4 ist die verkehrliche Anbindung durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der 
L 490 mit der L 83 in der Ortslage Stieldorf in Kombination mit den Ortsdurchfahrten extrem 
schwierig. Standort Nr.6 liegt in Verbindung mit einer Ortsdurchfahrt nah an der Wohnbebau-
ung. Dieser Standort scheidet zudem aus, da die Eigentümerin einen Verkauf oder eine Ver-
pachtung an die RSEB ablehnt. 
Der Standort Vierwinden mit einem realisierbaren Deponievolumen von ca. 420.000 m³, ei-
ner vorhandenen geologischen Barriere, einem sehr hohen Abstand zu Wohnbebauung und 
einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt bietet vorbehaltlich des kürzlich ausgewie-
senen BSN hingegen sehr gute Voraussetzungen für eine temporäre Nutzung als Ablage-
rungsstätte. Darüber hinaus bietet der Standort günstige hydrogeologische Voraussetzungen 
inkl. einer nachgewiesenen geologischen Barriere. Hinzukommend ist das Vorhaben im Ver-
gleich zur vorherigen Nutzung, überwiegend als Maisacker, teilweise auch als Mähwiese als 
moderater ökologischer Eingriff zu werten, was durch das Ergebnis der UVP- und FFH-Prü-
fung vom Rhein-Sieg-Kreis bestätigt wurde. 
Wir kommen daher zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zum Standort 
Nr. 8 „Vierwinden“, außerhalb eines BSN, gefunden werden konnte.

Seite 
15
 
von 
26
 
Kurzbewertung der 
einze
l
nen
 
Standortalternativen 
 
 
Abbildung
 
9
: geprüfte 
Standorte
 
 
Nr. 1 „Nördlich Birk“
 
Bei dieser Fläche ist die nächstgelegene Wohnbebauung nur etwa 
150
 
m entfernt. De
r am 
weitesten
 
von der 
Wohnbebauung
 
entfernte Punkt der möglichen Deponiefläche ist nur gut 
300 m entfernt. Ein Teil der Fläche liegt im Wasserschutzgebiet, Zone 2a der Wahnbachtal-
sperre. Die Fläche wird zudem von Wirtschaftswegen, die möglicherweise nicht überbaut 
werden können, in 3 Teilfl
ächen unterteilt. Das Grundstück liegt in strukturarmer Umgebung 
mit wenig Gefälle eine Überhöhung würde Landschaftsbild beeinträchtigen. Das erzielbare 
Deponievolumen ist, selbst wenn die Wege überbaut werden können, mit ca. 200.000
 
m³ ge-
ring. Weiterhin b
estehen bei diesem Standort Bedenken bzgl. Starkregenereignissen und de-
ren Einfluss auf den nahe gelegenen Jahbach. Diese haben in der Vergangenheit zum 
Scheitern eines ortsnah gelegenen Standortes bei Breidersteegsmühle geführt. Hier gab es 
zudem erheblic
hen lokalpolitischen Widerstand.
 
Nr, 7 :•sudöstlich Ucke;ath" 
' · 
~ r. 
8 'Vierwinden" 
udlich Eudenbach"

Seite 16 von 26 
 
Abbildung 10: Standort Nr. 1 "Nördlich Birk", nah an der Wohnbebauung und teilweise im Wasserschutzgebiet 
Zone 2a (grüne Linie). 
Nr. 2 „Östlich Hennef bei Petershohn“ 
Der Standort „Östlich Hennef“ liegt nahe an der bestehenden Deponie Petershohn. Die 
Grenze der umrissenen Fläche liegt jedoch weniger als 80 m von der Wohnbebauung ent-
fernt. Zudem sind hier gemäß der aktuelles Bodenkarte 1:50.000 Böden mit sehr hoher na-
türlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3) vorhanden, die „besonders schützenswert“ sind. Das 
erzielbare Volumen wurde im Gutachten von 2014 mit nur 100.000 m³ ermittelt. Da hier im 
Gegensatz zu Petershohn I die vorhandene Infrastruktur nicht weiter genutzt werden kann, 
sondern der Standort neu erschlossen werden müsste, würde sich ein Ausbau angesichts 
des geringen Volumens, das nur etwa 3 bis 4 Jahre ausreichen würde, nicht lohnen. Weiter-
hin wird die Fläche von einer Gasfernleitung unterquert, die nicht überbaut werden kann. 
Dies ist bei der Volumenermittlung noch nicht berücksichtigt. 
 
Abbildung 11: Standort Nr. 2 "Östlich Hennef bei Petershohn"

Seite 17 von 26 
Nr. 3 „Nördlich Lichtenberg" 
Dieser Standort bietet etwa 237.000 m³ Deponievolumen. Er wird im nördlichen Teil von 
Hochspannungsleitungen überspannt, wodurch die Schütthöhe begrenzt ist. Der Standort 
liegt zwar direkt an der B8, was verkehrstechnisch günstig ist, jedoch liegt die erlaubte Ge-
schwindigkeit in diesem Bereich bei 100 km/h und es existiert hier keine geeignete Abfahrt. 
Hier müsste zunächst eine verkehrssichere Lösung gefunden werden, die in Relation zum 
geringen Deponievolumen vermutlich recht aufwändig und damit teuer ausfällt. Weiterhin 
gäbe es kaum Abrollstrecke von der Deponie auf die B8. Im unmittelbaren Umfeld der Depo-
nie verläuft eine Gasfernleitung, wodurch es ggf. zu zusätzlichen Einschränkungen kommt. 
Der Hof Theishohn und das südlich gelegene Dorf Schächer liegen nur etwa 55 m bzw. 150 
m von der möglichen Deponiefläche entfernt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Erschlie-
ßung des Standortes auch unter dem Aspekt der Nähe der Wohnbebauung nicht realisierbar 
ist.  
 
Abbildung 12: Standort Nr. 3 "Nördlich Lichtenberg" 
 
Nr. 4 „Nordwestlich Stieldorf“ 
Durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der L 490 mit der L 83 in der Ortslage 
Stieldorf ist die Erschließung nicht nur extrem schwierig, sondern Anlieferungen erfolgen 
auch über Ortsdurchfahrten. Zudem sind die hier gemäß der Bodenkarte 1:50.000 Böden mit 
sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3) vorhanden, die als „besonders schutz-
würdig“ klassifiziert sind.

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Abbildung 13: Standort Nr. 4: Nordwestlich Stieldorf".  
Nr. 5 „Nordöstlich Oberpleis" 
Der Standort liegt insgesamt zu nah an der Bebauung. Jeder Punkt der Deponie liegt näher 
als 300 m an der Bebauung, und zwar nicht an einzelnen, sondern an einer mittleren zwei-
stelligen Anzahl an Gebäuden (siehe Abb. 1). Weniger als 4 ha der Fläche weisen einen Ab-
stand von mehr als 200 m zur Bebauung auf.  Hierbei handelt es sich zwar nicht ausschließ-
lich um Wohnbebauung aber auch bei Gewerbebetrieben mit Büroräumen, PV-Anlagen (wg. 
Staub) etc. wären aufgrund der Nähe erhebliche Konflikte zu erwarten.  
 
Abbildung 14: Standort "Nordöstlich Oberpleis"

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19
 
von 
26
 
 
Abbildung 
15
: Abstände zur Bebauung an Standort Nr. 5 "Nordöstlich Oberpleis"
 
Gemäß die hydrogeologischen Karte 1:100.000 (HÜK 100) wird die Schutzfunktion der Deck-
schichten über dem Grundwasser für die Fläche zudem nur ungünstig bis mittel bewertet. Es 
ist daher fraglich, ob eine geologische Barriere für eine DK0
-
Deponie nachgewies
en werden 
könnte. 
 
 
Abbildung 
16
: Schutzfunktion für das Grundwasser gemäß Hydrogeologischer Karte 1:100.000 am Standort Nr. 5 
„Nordöstlich Oberpleis“
Die Erschließung der Deponie könnte nur
 
über die L143 und L331 erfolgen, entlang derer 
im weiteren Verlauf jeweils bis zum Anschluss an das übergeordnete Straßennetz (Autobahn, Bundesstraße) 
sehr viel Wohnbebauung liegt. Weiterhin ist die Fläche sehr klein parzelliert
. Eine 
Grundstücks
nu
tzung 
mit 
mehr 
als 5
 
Eigentümern 
zu vereinbaren, 
ist
 
kaum machbar
.
 
IS HK 100 (WMS) 
- Bewertung der Schutzfunktion 
flgünsl:ig 
O mittel 
■ungünstig 
Overä nderte Flächen 
■Gewässer-

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20
 
von 
26
 
N
r. 6 „Südöstlich Büllesbach"
 
Der Standort 
„Südöstlich Büllesbach"
 
grenz
t
 
im Norden und Osten an
 
Naturschutzgebieten 
(NSG), geschützten Biotopen und Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) eingerahmt. Die 
restliche Fläche wird von einem Wirtschaftsweg durchschnitten, der wohl nicht überbaut wer-
den kann, sondern zu erhalten ist. Die restlichen Flächen te
ilen sich auf insgesamt sechs 
verschiedene Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften auf.
 
 
Abbildung
17
: Standort „Südöstlich Büllesbach“
 
 
Abbildung
18
: Geschützte Biotope, Naturschutzgebiete und BSN 
am
 
Standort Nr. 6 "Südöstlich Büllesbach"
 
■ Geschützte Biotope 
0 Natursdiutzgebiete 
■ Bereiche zum Schutz der Natur

Seite 21 von 26 
Die Erschließung wäre über die Lichstraße zwar grundsätzlich möglich, jedoch ist der Ab-
zweig von der B8 auf die Lichstraße in Uckerath bereits jetzt verkehrstechnisch problema-
tisch. Die Lichtstraße selbst ist teils recht schmal ausgebaut mit randlich geparkten Autos in 
Uckerath, streckenweise extrem steil und dicht von Wohnbebauung gesäumt, wobei die Ge-
bäude direkt an der Straße liegen (Abbildung). Auch wenn mit Widerstand der Anwohner-
schaft in Uckerath zu rechnen wäre, kämen Teile des insgesamt 11,6 ha großen Flurstücks 
(Gemarkung Wellesberg, Flur 8, Flurstück 85) westlich des Wirtschaftsweges grundsätzlich 
für eine DK0-Deponie in Betracht. 
 
Abbildung19: enge Bebauung an der Lichstraße in Uckerath sowie randlich parkende Autos 
Aus diesem Grund wurde die Eigentümerin der Fläche von der RSEB kontaktiert, um zu klä-
ren, ob diese an einer Verpachtung oder Vermietung des Grundstücks für eine Erddeponie 
interessiert ist. Die Eigentümerin hat dies klar verneint, sodass die Fläche der RSEB nicht 
zur Verfügung steht. 
 
Nr. 7 „Südöstlich Uckerath" 
Die Fläche besteht zum größten Teil aus NSG und BSN. Letztere werden durch den neuen 
Regionalplan Köln nochmals erweitert. Es verbleibt nur eine kleine Restfläche die sehr nah 
an der Wohnbebauung liegt (Abb. 5)

Seite 
22
 
von 
26
 
 
 
Abbildung 
20
: Geschützte Biotope
, Naturschutzgebiete und BSN 
am 
Standort Nr. 
7
 
"
Südöstlich Uckerath
"
 
 
 
Abbildung 
21
: Ausschnitt neuer RP Köln mit erweiterten BSN (grün gerahmt mit dicker grüner Schraffur) am 
Standort Nr. 7 „Südöstlich Uckerath“
 
 
■ Geschützte Biotope 
D Natursdiutz!Jebiete 
■ Bereiche zum Schutz der Natur

Seite 23 von 26 
Nr. 8 „Vierwinden“ 
 
Abbildung 22: Standort Vierwinden 
Der Standort Vierwinden zeichnet sich insbesondere durch den sehr hohen Abstand zur 
Wohnbebauung, bei gleichzeitig günstiger Erschließung ohne Ortsdurchfahrt von der B8 
über die Abfahrstelle Vierwinden, die L86 und die K27 aus, die sich kaum anderswo im 
rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis unter Berücksichtigung aller weiteren Standortkriterien 
wie Schutzgebieten etc. realisieren ließe. Weiterhin ist das erzielbare Deponievolumen mit 
über 400.000 m³ im Vergleich zu den anderen betrachteten Standorten recht hoch. Ein mög-
lichst hohes Deponievolumen ist nicht nur wirtschaftlich günstig, sondern verhindert auch, 
dass bereits nach kurzer Zeit wieder an neuer Stelle ein Eingriff erfolgen muss. Die geologi-
sche Barriere zum Schutz des Grundwassers konnte durch Gutachten nachgewiesen wer-
den. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer ist vertraglich abgesichert. und das öf-
fentlich durch den Rhein-Sieg-Kreis bekanntgegebene Ergebnis der Umweltverträglichkeits- 
und FFH-Vorprüfungen bescheinigen, dass durch das Vorhaben an dieser Stelle mit keinen 
erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu rechnen ist.

Seite 24 von 26 
Nr. 9 „AS Siebengebirge“ 
 
Abbildung 23: Standort AS Siebengebirge 
Die nördliche Teilfläche im Bereich der Abfahrtstelle Siebengebirge (nördlich des Zubringers) 
wird vom Höhnerbach geteilt. Der westliche Bereich dieser Teilfläche liegt zudem im Wasser-
schutzgebiet Thomasberg (Zone 3B). Die südliche Teilfläche ist insgesamt nur etwa 5,5 ha 
groß und liegt nahe an der Wohnbebauung östlich der Königswinterer Straße. Bei Einhaltung 
eines hinreichenden Schutzabstandes zur Wohnbebauung ist die verbleibende Fläche zu 
klein für die Entwicklung einer Erddeponie. 
 
Nr. 10 „Südlich Eudenbach" 
Der Standort verkehrstechnisch ungünstig angebunden und nur mit einer Vielzahl von Orts-
durchfahrten entlang der Wülscheider Straße, Eudenbach Straße und weiterer Straßen zum 
übergeordneten Verkehrsnetz, insbesondere zur A3 zu erreichen. Der überwiegende Teil der 
Fläche befindet sich zudem in weniger als 300 m Abstand zur Wohnbebauung, wodurch der 
Standort ausscheidet.

Seite 25 von 26 
 
Abbildung 24: Ortschaften entlang der Erschließungsstraßen

Seite 26 von 26 
3 Raumordnerische Bewertung 
(Erarbeitung durch die Regionalplanungsbehörde) 
4 Umweltbericht 
Der Umweltbericht ist als Anlage 5 beigefügt. 
5 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises 
Die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises und ist als Anlage 6 hinzugefügt. 
Siegburg den 09.04.2026 
_______________ ____________ 
Meinolf Hein  Timo Pötzsch

X
X
X
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X
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X
71
76
73
6972
187
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77
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268268
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283
284
284
285
285
286
286
C
C'
D
D'
B
B'
A
A'
770 x 420 mm, 0,32 m²
Q:\293000-293499\293104\500_CAD\560_GP\561_ARDA\01_LP\293104-4-01-003, VET 21. Mrz. 2025 01:17:22
1:1.000
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90     100 m
Legende
Höhenlinie Istgelände
Höhenlinie Auffüllung (geplant)
Projekt
Titel
Datum
Name
Gez. Bearb.
Bauherr / Auftraggeber
Planverfasser
Maßstab
293104
Anlage
Dateiname 293104-4-01-003.DWG
Phase Projekt-Nr.
Bericht-Nr.
CDM Consult GmbH
Am Umweltpark 3 - 5
44793 Bochum
tel: 0234 68775-0
fax: 0234 68775-10
bochum@cdmsmith.com
www.cdmsmith.com
Antragsteller
Datum
Entwurfsverfasser
Datum
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unbefugten Dritten zur Einsicht überlassen oder sonstwie mitgeteilt werden oder zu anderen Zwecken, als sie dem Empfänger
anvertraut ist, benutzt werden. Sie ist auf Verlangen zurückzugeben.
Bodendeponie Vierwinden
Planung einer Erddeponie
Lageplan OK Endgestaltung
1:1.000 1.4GPKaiVet
03/2025 03/2025
264
274
Rampe Auffahrt
Flurstücksgrenze
Grenze Baugebiet
Bereich Dränageschicht
26.03.2025
i. V.
ANLAGE 1

Amt für Umwelt- und Naturschutz 
gewerbliche Abfallwirtschaft & Immissionsschutz 
Frau Landgraf 
Zimmer 8.35 
Telefon 02241 13-2459 
Telefax 02241 13-3495 
franziska.landgraf.lotfipour@rhein-sieg-kreis.de 
Rhein-Sieg Erdendeponiebetrieb GmbH 
Herr Peters 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
- Per Mail -
Martin.Peters@rsag.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum 
28.03.2025 66.11-103.1.05/2025-0078 04.11.2025 
Genehmigungsverfahren nach § 35 KrWG1; 
Ihr Antrag vom 28.03.2025 auf Plangenehmigung für die Errichtung und Betrieb 
einer Deponie der Deponieklasse 0 am Standort Vierwinden 
hier:  Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 UVPG2 
Sehr geehrter Herr Peters, 
für Ihren Antrag auf Errichtung Betrieb einer DK-0 Deponie in Hennef war gem. § 5 Abs. 
1 und  § 7 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 12. 3 UVPG eine allgemeine Vo rprüfung des 
Einzelfalls durchzuführen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.  
Gem. § 5 Abs. 2 habe ich das Ergebnis unter Angabe der wesentlichen Gründe für das 
Nichtbestehen der UVP -Pflicht bekannt zu geben. Die Bekanntgabe erfolgt auf der  
Internetseite des Rhein-Sieg-Kreis und des UVP-Portals der Länder (https://www.uvp-
verbund.de/). Die Bekannt gabe erfolgt in den nächsten Wochen. Dazu erhalten Sie 
nochmals Nachricht. 
1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen 
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in der derzeit gültigen Fassung 
2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), in der derzeit gültigen 
Fassung 
ANLAGE 2

Informationen zum anschließenden Ablauf und den beteiligten Behörden 
Da das Ergebnis der Vorprüfung negativ ist, wird – wie von Ihnen beantragt- ein 
Plangenehmigungsverfahren gem. § 35 Abs. 3 KrWG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG3 
durchgeführt. Hierzu werden folgende Träger öffentlicher Belange von mir beteiligt: 
Im Verfahren werden folgende Behörden beteiligt: 
• Stadt Hennef
• Abwasserbetrieb Hennef
• Gemeinde Eitorf
• Verbandsgemeinde Asbach
• Verbandsgemeinde Altenkirchen Flamersfeld
• Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt und Naturschutz
- Abteilung 66.12 Gewerblicher Gewässerschutz
- Abteilung 66.11 Gewerbliche Abfallwirtschaft
- Abteilung 66.11 Immissionsschutz
- Abteilung 66.20 Gewässerschutz
- Abteilung 66.22 Grundwasser- und Bodenschutz
- Abteilung 66.3 Fachaufgaben Naturschutz
- Abteilung 66.4 Räumliche Planung
- Stabstelle 66-05 Klimaschutz
Amt für Bevölkerungsschutz 
- Abteilung 38.3 Vorbeugender Brandschutz
Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung 
- 01.3 Regionalplanung und Strategische Kreisentwicklung
Straßenverkehrsamt 
- Abteilung 36.1 Verkehrssicherung
Referat 4-11 Kreisstraßenbau 
• Kreis Neuwied
• Kreis Altenkirchen
• Bezirksregierung Köln
- Dezernat 55 - Technischer Arbeitsschutz
- Dezernat 32 - Regionalplanung
• Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Rheinland-Pfalz
• Straßen NRW
• Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
• Landwirtschaftskammer NRW
3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), in der derzeit gültigen Fassung. 
ANLAGE 2

• LVR-Amt für Bodendenkmalpflege 
• Geologischer Dienst NRW 
• Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis 
 
Nach Eingang der Stellungnahmen erhalten Sie diese zur Rückäußerung. 
 
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Landgraf Lotfipour 
ANLAGE 2

Amt für Umwelt- und Naturschutz 
gewerbliche Abfallwirtschaft & Immissionsschutz 
Frau Landgraf 
Zimmer 8.35 
Telefon 02241 13-2459 
Telefax 02241 13-3495 
franziska.landgraf.lotfipour@rhein-sieg-kreis.de 
Rhein-Sieg Erdendeponiebetrieb GmbH 
Herr Peters 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
- Per Mail -
Martin.Peters@rsag.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum 
28.03.2025 66.11-103.1.05/2025-0078 06.11.2025 
Genehmigungsverfahren nach § 35 KrWG1; 
Ihr Antrag vom 28.03.2025 auf Plangenehmigung für die Errichtung und Betrieb 
einer Deponie der Deponieklasse 0 am Standort Vierwinden 
hier:  Ergebnis der FFH-Vorprüfung gem. § 34 BNatSchG2 
Sehr geehrter Herr Peters, 
in Ergänzung zu meinem Schreiben vom 04.11.2025 teile ich Ihnen mit, dass die 
durchgeführte FFH-Vorprüfung ergeben hat, dass keine erheblichen 
Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Leuscheider 
Heide zu erwarten sind. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich. 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Landgraf Lotfipour 
1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen 
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in der derzeit gültigen Fassung 
2 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 
2542), in der derzeit gültigen Fassung 
ANLAGE 3

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie-- --    
„„ „„Rechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --KreisesKreises KreisesKreises““ ““    
    
Ra u
mbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung u.u. u.u.    
BeweBewe BeweBewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
    
    
    
    
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u AuAuff fftraggeber:traggeber: traggeber:traggeber:    RheinRhein RheinRhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --AbfallwirtschaftsAbfallwirtschaftsAbfallwirtschaftsAbfallwirtschafts-- --GmbHGmbH GmbHGmbH    
    Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4    
    53721 Siegburg53721 Siegburg53721 Siegburg53721 Siegburg    
 
BeaBea BeaBearr rrbeitung:beitung: beitung:beitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege  
 Mit
glied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) 
 Hans-Joachim Marx, Dipl.-Ing. Bauingenieur 
 Mitglied im Bund Deutscher Bauingenieure 
 
 
Dipl.D
ipl. Dipl.Dipl.-- --Ing. G. KursaweIng. G. KursaweIng. G. KursaweIng. G. Kursawe    
Planungsgruppe Grüner Winkel 
Alte 
Schule Grunewald 17 
51588 Nümbrecht 
Tel.: 02293-4694     Fax.:  02293-2928 
Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de 
Nümbrecht, 10. November 2014
ANLAGE 4

InhaltInha lt InhaltInhalt    
            
11 11  Planungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und Methodik    ........................................................................................................................................................................................................................................................    11 11  
1.1  Planungsanlass ........................................................................................................................ 1 
1.2  Aufgabenstellung und Methodik ............................................................................................ 1 
1.2.1  Ermittlung der Raumempfindlichkeit .................................................................................... 1 
1.2.2  Vergleichende Eignungsprüfung potenzieller Standorte ....................................................... 2 
22 22  Charakterisierung des PlangebietCharakterisierung des PlangebietCharakterisierung des PlangebietCharakterisierung des Plangebietes; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließung    .................................................................................................................................... ....    33 33 
33 33 Ermittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der Raumempfindlichkeit    .................................................................................................................................................................................................................................................................................................... ....................................    33 33 
3.1  Menschen, Wohnen und Wohnumfeld .................................................................................. 3 
3.2  Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen ................................................................................. 4 
3.3  Besonders geschützte Böden .................................................................................................. 5 
3.4  Schutzgut Wasser.................................................................................................................... 6 
3.5 Bewertung des Landschaftsbildes .......................................................................................... 6 
44 44 Auswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und Potenzialflächen    ............................................................................................................................................................................................................................................    77 77 
55 55 Beschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter Standorte    ....................................................................................................................................................................................................................    1111 1111  
5.1 Standort 1: „Nördlich Birk“.................................................................................................. 13 
5.2 Standort 2: „Östlich Hennef bei Petershohn“ ..................................................................... 18 
5.3 Standort 3: „Nördlich Lichtenberg“..................................................................................... 23 
5.4 Standort 4: „Nordwestlich Stieldorf“ ................................................................................... 28 
5.5 Standort 8: „Östlich Meisenbach“ ....................................................................................... 33 
66 66 Zusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der Standorte    .................................................................................................................................................................................................................................................................... ....    3838 3838 
6.1  Bewertung der Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild .................... 38 
6.2  Zusammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien ............ 40 
77 77 Zusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und Planungsempfehlung    .................................................................................................................................................................................................................................................................... ....    4242 4242  
 
 
Verzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und Tabellen    
    
Tabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und Potenzialflächen ...................................... 8 
Tabelle 2: Übersicht und Charakterisierung der ausgewählten Standorte .........................................12 
Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung der ökologischen Risiken, Beeinträchtigungen und 
Neubelastungen ...................................................................................................................39 
Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung der ökonomischen Kriterien ....41 
 
 
ANLAGE 4

Anlage:Anla ge: Anlage:Anlage:    
 
Karte 1: Schutzgut Mensch; Siedlungsflächen, Erschließung M 1 : 20.000 
Karte 2: Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen M 1 : 20.000 
Karte 3: Schutzgut Boden 
Karte 4: Schutzgut Wasser M 1 : 20.000 
Karte 5: Geländeneigungen, steile Hanglagen M 1 : 20.000 
Karte 6: Vorläufige Vorrangräume/ Vorrangflächen M 1 : 20.000 
 
 
Schnitte zur Volumenberechnung Standort 8 „Meisenbach“ 
 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 1
1111 Plan
ungsanlassPlanungsanlassPlanungsanlassPlanungsanlass; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik        
 
1.1  Planungsanlass 
 
Das Verfüllvolumen der vorhandenen Mineralstoffdeponie am Standort Sankt Augustin wird in 
wenigen Jahren ausgeschöpft sein. Auch eine vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene 
Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen von 2013 kommt zu dem Schluss, dass 
in Nordrhein-Westfalen dringender Handlungsbedarf besteht.  
Deshalb plant die RSAG, eine neue Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu 
entwickeln. Gemäß dem im Abfall-Wirtschaftsplan festgeschriebenen Grundsatz der entstehungs-
nahen Entsorgung soll sich diese Deponie im rechtsrheinischen Kreisgebiet befinden. 
 
Die Planungsgruppe Grüner Winkel wurde beauftragt, im rechtsrheinischen Bereich des Rhein-
Sieg-Kreises eine systematische Suche nach geeigneten Standorten für DKI-Deponien durchzufüh-
ren. Ziel ist hierbei, über eine Bewertung der RaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeit schon im Planungsstadium das 
Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren und SuchräumeSuchräume SuchräumeSuchräume für potenziell ge-
eignete Standorte zu ermitteln.  
 
    
1.2 A
ufgabenstellung und Methodik 
 
1.2
.1 Ermittlung der Raumempfindlichkeit  
 
Es werden in einem ersten Arbeitsschritt flächendeckend Vorrangfunktionen und bestehende 
Schutzausweisungen relevanter Schutzgüter und Landschaftspotenziale erfasst.  
 
Hierbei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: 
    
Schutzgut MenschSchutzgut MenschSchutzgut MenschSchutzgut Mensch    
•  Wohn- und Siedlungsflächen 
•  Flächen mit besonderen Erholungsfunktionen 
•  Verkehrsnetz/ Verkehrsbelastung 
 
Vorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und Pflanzen    
•  Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiete 
•  Vogelschutzgebiete 
•  Naturschutzgebiete 
•  Gesetzliche geschützte Biotoptypen nach §30 Bundesnaturschutzgesetz 
•  Geschützte Landschaftsbestandteile 
•  Flächen gemäß Biotopkataster NRW (landesweiter Biotopverbund) 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 2
Schut
zgüter Boden unSchutzgüter Boden unSchutzgüter Boden unSchutzgüter Boden und Wasserd Wasser d Wasserd Wasser    
•  Ökologische Bodenfunktionen: sehr schutzwürdige und besonders schutzwürdige Böden 
•  Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit: besonders schutzwürdige Böden 
•  Fließgewässer 
•  Überschwemmungsgebiete 
•  Wasserschutzgebiete 
    
LandschaftLandschaft LandschaftLandschaft    
•  Topographie und Reliefverhältnisse 
•  Geländeneigungen, steile Hanglagen 
 
Als Quellen wurden herangezogen: 
•  Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Stand Juli 2014 
•  GeoServer NRW  
•  FNP-Hennef 
•  Geoportal des Rhein-Sieg Kreises 
•  Geologischer Dienst NRW 
•  Fundortkataster für Pflanzen und Tiere NRW (LINFOS) 
•  Verkehrszählung Landesbetrieb Straßen NRW (2011) 
 
Als Ergebnis der Raumanalyse können Bereiche mit unterschiedlicher Konfliktdichte abgegrenzt 
werden.  
 
 
1.2.2  Vergleichende Eignungsprüfung potenzieller Standorte 
 
Es wurden insgesamt 10 Flächen mit aktuell geringeren Vorrangfunktionen und ausreichender Ver-
kehrsanbindung für potenzielle Standorte von DKI-Deponien ermittelt.  
 
Diese potenziellen Standorte wurden bei einer Bereisung eingehend begutachtet und im weiteren 
Planablauf mit dem Auftraggeber hinsichtlich ihrer Eignung bewertet. 
 
Kriterien hierbei sind: 
•  Ausgangssituation 
•  Wirkungsprognose 
•  Eignungsbewertung  
 
Bewertet werden die Schutzgüter: 
•  Mensch (Siedlung, Zuwegung, Erholung) 
•  Tiere und Pflanzen (Biotoptypen, Vorrangflächen, Artenschutz) 
•  Boden  
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 3
•  W ass
er 
•  Landschaft (Landschaftsbild, Relief, Sichtbeziehungen) 
•  Klima, Luft 
•  Kultur- und Sachgüter 
 
Des Weiteren werden ökonomische Kriterien erfasst und bewertet: 
•  Erschließung/Verkehrsanbindung 
•  Potenzielles Volumen 
•  Eigentumsverhältnisse (nur intern) 
 
 
22 22 Charakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des Plangebietes; ; ; ; Naturräume und ErschließungNaturräume und ErschließungNaturräume und ErschließungNaturräume und Erschließung    
 
Das Plangebiet gehört naturräumlich überwiegend zu der Großlandschaft „Bergischen Hochflä-
chen“ (338). Die Bergische Heideterrasse (550) grenzt im Westen mit der Wahner Heide an. Im 
Süden befinden sich das Mittelsiegbergland (330) und Teilbereiche der Naturräume Unteres Mit-
telrheingebiet (292) und Niederwesterwald (324).  
 
Hauptverkehrsachsen sind die BAB 3, die im Westen den Raum in Richtung Nord/Süd erschließt, 
sowie die BAB 560, die mittig des Raumes in Richtung West/Ost verläuft und ab Hennef als vielbe-
fahrene B8 über Uckerath bis über die Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz führt. Als Bundesstra-
ßen sind neben der B8 insbesondere die B56 von Troisdorf in Richtung Seelscheid, die B507 von 
Lohmar nach Neunkirchen und zum Anschluss an die B478, die das Bröltal von Hennef nach 
Waldbröl erschließt.  
 
Die Bereiche der Bergischen Heideterrasse mit dem FFH-Gebiet Wahner Heide westlich der BAB 3 
wurden ebenso wie die Ballungsräume Troisdorf, Siegburg und St. Augustin und der Bereich Kö-
nigsforst (FFH-Gebiet) aus dem Untersuchungsraum genommen.  
 
 
33 33 Ermittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der Raumempfindlichkeit    
 
Zur Ermittlung und Bewertung der Raumempfindlichkeit von Alternativstandorten der Deponie 
werden flächendeckend alle vorhandenen Schutzausweisungen und Vorrangfunktionen relevanter 
Nutzungen und Potenziale erfasst.  
 
 
3.1  Menschen, Wohnen und Wohnumfeld 
 
Das Plangebiet hat am Rand des Ballungsraumes Bonn-Köln als Gebiet mit besonderer Eigenart 
und Schönheit der Landschaft wesentliche Funktionen für die überregionale Erholung. Erholung 
wird an dieser Stelle verstanden als ruhige, landschaftsbezogene Aktivitäten wie Wandern, Spazier-
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 4
gehe
n und Naturbeobachtung.  
 
Im Bereich der Wohnbebauung ist die Erholungseignung der Landschaft für die wohnumfeldbezo-
gene Erholung eng mit der Wohn- und Freiraumqualität verknüpft. Wohnbereiche und ihr Umfeld 
dienen den Menschen als Aufenthaltsort, zur Regeneration und zur wohn- und wohnumfeldbezo-
genen Freizeitgestaltung. Als Schutzgut sind alle geschlossenen Wohn- und Mischbauflächen, 
Krankenhäuser, Schulen und öffentlichen Grünflächen "per se" von sehr hoher Bedeutung.  
 
Die Erholungsaktivität und Entspannung wird im Freien durch Geräusche nach Angaben verschie-
dener Autoren schon bei 45 dB(A) empfindlich gestört. Geräusche sind jede Art von Schall im 
Hörbereich. Schall wird dabei häufig als störender Lärm wahrgenommen.  
 
Wohnbereiche und das unmittelbare Wohnumfeld sind mit Standorten von DKI-Deponien nicht 
vereinbar. Auch hinsichtlich der Zuwegung führt eine Tangierung von Wohnnutzungen zu einem 
erheblichen Konfliktpotenzial. 
 
 
3.2  Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen 
 
Es werden folgende Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen abgegrenzt: 
 
Geschützte Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU 
Im Rahmen der Schaffung eines europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) sind Gebiete 
von gemeinschaftlicher Bedeutung erfasst und abgegrenzt worden. Ziel dieser europäischen 
Schutzausweisung ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union zu 
fördern und die natürlichen Lebensräume im Gebiet der Mitgliedsstaaten zu erhalten.  
Geschützte Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU sind „Tabuflächen“. 
 
Naturschutzgebiete 
Die Naturschutzgebiete sind in den Landschaftsplänen dargestellt und von besonderer regionaler 
Bedeutung. Sie stellen Trittsteine eines landesweiten Biotopverbundes dar und sind „Tabuflächen“. 
 
Geschützte Flächen gem. § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 Landschaftsgesetz NW 
In § 62 Landschaftsgesetz NW sind die Biotoptypen aufgelistet, in denen Maßnahmen und Hand-
lungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung füh-
ren können, verboten sind. Diese gem. § 62 Landschaftsgesetz NW schützenswerten Biotoptypen 
wurden von der Landesanstalt für Ökologie flächen- und lagemäßig abgegrenzt. Geschützte Flä-
chen gem. § 62 Landschaftsgesetz NW sind „Tabuflächen“. 
 
Flächen gem. Biotopkataster NW 
Die in der Biotopkartierung NW erfassten Bereiche sind aufgrund ihrer biologischen und struktu-
rellen Vielfalt sowie ihrer Funktion als Trittsteine eines landesweiten Biotopverbundsystems Vor-
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 5
rang
flächen des Naturschutzes. Diese Flächen werden vorab nicht als Potenzialflächen betrachtet. 
 
Landschaftsschutzgebiete 
Außerhalb der Ortslagen sind die Räume weitreichend als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. 
Diese Ausweisungen werden hier nicht als Ausschlusskriterium gewertet. 
 
Landschaftspläne 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Landschaftspläne „Südkreis“ (Rhein-Berg) und Nr. 9 
„Stadt Hennef-Uckerather Hochfläche“ (Rhein-Sieg). Die besonders geschützten Teile von Natur 
und Landschaft der Landschaftspläne werden im Rahmen der Standortbetrachtung herangezogen.  
 
 
3.3  Besonders geschützte Böden 
 
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes 
werden zur Abgrenzung der schützenswerten örtlichen Böden folgende Kriterien herangezogen: 
 
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum 
Regionale Besonderheiten: seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur- 
und Kulturgeschichte 
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft 
 
Die häufigsten Bodentypen im Plangebiet sind flach- und mittelgründige, selten tiefgründige, 
Braunerden aus sandig-schluffigem Lehm. Es handelt sich um Braunerden, stellenweise Pseu-
dogley-Braunerden mit mittlerer Ertragsfähigkeit. Diese Böden besitzen häufig allgemeine Bedeu-
tung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. sind auch für die landwirtschaftliche 
Nutzung von Bedeutung.  
Relativ kleinflächig kommen dagegen Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten vor. 
Solche Böden sind natürliche Voraussetzung zur Entwicklung seltener und gefährdeter Biotopty-
pen. Als Grundwasserböden besitzen Gleye und Nassgleye im Aubereich der Fließgewässer beson-
dere Bedeutung. Sie kommen insbesondere in den Sohlbachtälern aber auch in kleineren Tälern 
vor. 
In Hang- und Kuppenlagen befinden sich abschnittsweise trockene, flächgründige Felsböden 
(Ranker und Rendzinen).  
 
Böden mit besonderen Schutzfunktionen stellen bei der Ermittlung der Raumempfindlichkeit vorab 
kein Ausschlusskriterium dar. Die Schutzwürdigkeit der Böden findet bei der Einzelbetrachtung der 
Standorte Anwendung. 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 6
3.4 Sc
hutzgut Wasser 
 
Nicht geeignet als Standort für DKI-Deponien sind Fließgewässer und ihre Auenbereiche sowie die 
gesetzlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete. Diese haben zur Aufgabe, den schadlosen 
Hochwasserabfluss zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Retentionsflächen zu schützen.  
Des Weiteren werden die Wasserschutzgebiets-Zonen I, IA und IB als Suchräume ausgeschlossen. 
 
 
3.5 Bewertung des Landschaftsbildes 
 
Bei der Auswahl von Standorten zur Einrichtung einer DKI-Deponie ist insbesondere auch das die 
Kriterien „Landschaftsbild“ von besonderer Bedeutung.  
 
Die Bewertung der Qualität der Landschaft/ des Landschaftsbildes erfolgt anhand der Kriterien 
Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe). Sie nimmt Bezug zur Erholungseignung der Land-
schaft und ist in erster Linie abhängig von der ästhetischen Qualität der Landschaft, der Erschlie-
ßung, der Lärmsituation und der Erreichbarkeit. 
 
Eigenart der LandschaftEigenart der LandschaftEigenart der LandschaftEigenart der Landschaft    
Unter der „Eigenart“ wird die typische, charakteristische und unverwechselbare Ausprägung der 
Landschaft verstanden. Die Landschaft unterliegt im Rahmen ihrer Entwicklung einer Dynamik, 
die im extremsten Fall zu einer vollständigen Überformung der typischen und charakteristischen 
Merkmale der Landschaft führen kann. Die landschaftliche Eigenart ist umso höher, je weniger die 
gegenwärtigen Landschaftsbildelemente (punkt-, linien- und flächenförmig, raumbildend) in ihrer 
Ausprägung und ihrem Zusammenspiel vom Charakter und der Eigenart des Landschaftsbildes 
abweichen. 
 
Vielfalt der LandschaftVielfalt der LandschaftVielfalt der LandschaftVielfalt der Landschaft    
Unter der „Vielfalt“ wird der Grad der Ausstattung der Landschaft mit unterschiedlichen Land-
schaftsbildelementen verstanden. Hierbei kann es sich um punkt-, linien- und flächenförmige Ele-
mente sowie den von ihnen gebildeten Räumen handeln. Die landschaftliche Vielfalt ist umso hö-
her, je mehr visuell deutlich unterscheidbare Landschaftsbildelemente und ggf. kulturhistorisch be-
deutsame Einrichtungen (punkt-, linien- und flächenförmig, raumbildend) vorhanden sind.  
 
Schönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der Landschaft    
Unter „Schönheit“ der Landschaft wird in diesem Rahmen der Grad der Naturnähe der Landschaft 
und der Grad des menschlichen Nutzungseinflusses in seiner Auswirkung auf das Landschaftsbild 
verstanden. Die landschaftliche Schönheit wird durch den „aufgeschlossenen Durchschnittsbe-
trachter“ umso höher eingeschätzt, je naturnäher die Landschaft ist und je geringer der menschli-
che Einfluss auf das Landschaftsbild spürbar ist (Stichwort „Vorbelastung/Störung des Land-
schaftsbildes“). Eine naturnahe bis naturbetonte Landschaft mit keinen oder nur sehr geringen 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 7
Stör
ungen des Landschaftsbildes durch den menschlichen Nutzungseinfluss (wie z.B. ausgeräumte 
Ackerlandschaft, weithin sichtbare überdimensionierte Gebäude und Straßen, Sende- und Funk-
masten etc.) wird vom Betrachter i.d.R. als „schön“ empfunden.  
 
Von besonderer Bedeutung für eine hohe Qualität sind insbesondere folgende Punkte: 
•  prägende Vegetations- und Strukturelemente, geomorphologische Erscheinungen 
•  historische Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselemente 
•  bedeutsame Sichtbeziehungen zu und zwischen den Bestandteilen der Landschaft 
•  Wegeverbindungen oder Erholungsinfrastruktur mit regionaler und überregionaler Bedeutung 
 
 
44 44 AA AAuswahl uswahl uswahl uswahl von Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächen    
 
Durch die zusammenfassende Bewertung der Raumempfindlichkeiten und eine Überschneidung 
der schutzwürdigen Landschaftspotenziale können Bereiche mit geringeren Empfindlichkeiten ab-
gegrenzt werden. Des Weiteren werden alle bewaldeten Bereiche1 ausgeklammert. Dabei wurden 
insb
esondere Bereiche mit guter Erschließung, hier BAB 3, BAB 560, B 8, B56 und B507 und ge-
ringem Raumwiderstand betrachtet.  
 
Für eine Verfüllung grundsätzlich geeignet sind Abgrabungen, Steinbrüche, Tongruben etc. Im Un-
tersuchungsraum sind diese Bereiche als Standort für eine Deponie nicht geeignet, da hier durch-
weg bereits besondere Biotop- und Artenschutzfunktionen bzw. Schutzausweisungen bestehen. 
 
•  Steinbruch Imhausen FFH/NSG-Ausweisung  
•  Basaltsteinbruch Eitorf/Stein FFH/NSG-Ausweisung 
•  Basaltsteinbrüche Hühnerberg/Eudenberg FFH/NSG-Ausweisung 
•  Tongrube Niederpleis FFH/NSG-Ausweisung 
 
Das Siegtaltal sowie das Bröltal und anschließende besonders geschützte Wälder (FFH-Gebiet) 
werden aufgrund der Empfindlichkeiten und der unzureichenden Erschließung ebenfalls als Such-
räume vorab ausgeschlossen. 
Es werden insgesamt 10 Vorrangräume bzw. Potenzialflächen abgegrenzt (siehe auch Karte 6). 
Kennzeichnend sind eine relative geringe Raumempfindlichkeit sowie eine gute Erschließung.  
 
Diese Bereiche wurden bei einer Bereisung gesichtet und einer Potenzialbewertung unterzogen.  
                                                      
1 Wälder erfüllen vielfältige Wohlfahrtsfunktionen. Sie sind für den Boden- und Wasserhaushalt von Bedeutung und stel-
len 
einen wichtigen Ausgleichsfaktor für das Lokalklima dar. Sie wirken windberuhigend, sorgen für einen Temperatur-
ausgleich und dämmen anthropogene Umweltbelastungen wie Lärm und Luftverschmutzung. Wälder werden daher an 
dieser Stelle ausgenommen.  
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 8
Bezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des Standorr rrtestes testes    Kommune;Kommune; Kommune;Kommune;    
KreisKreis KreisKreis    
Potenzialbewertung Potenzialbewertung Potenzialbewertung Potenzialbewertung     
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk    Stadt Lohmar, 
Rhein-Sieg-Kreis  
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung 
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien    
2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn    Stadt Hennef, 
Rhein-Sieg Kreis 
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung 
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien    
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnbergberg bergberg    Stadt Hennef, 
Rhein-Sieg Kreis 
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung 
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien    
4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf    Stadt Königswinter, 
Rhein-Sieg Kreis; 
Stadt Bonn 
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung 
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien    
5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Oberr rrpleispleis pleispleis    Stadt Königswinter, 
Rhein-Sieg Kreis 
Vorerst nicht weiter betrachten: 
Abstand zur Wohnbebauung be-
dingt eine zu geringe Flächengröße 
6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülless ssbachbach bachbach    Stadt Hennef, 
Rhein-Sieg Kreis 
Vorerst nicht weiter betrachten: 
Abstand zur Wohnbebauung und 
Siefen im Gebiet bedingen eine zu 
geringe Flächengröße 
7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath    Stadt Hennef, 
Rhein-Sieg Kreis 
Vorerst nicht weiter betrachten: 
Abstand zur Wohnbebauung be-
dingt eine zu geringe Flächengröße 
88 88    Östlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich Meisenbachh hh    Stadt Hennef, 
Rhein-Sieg Kreis  
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung 
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien    
9 AS Siebengebi9 AS Siebengebi9 AS Siebengebi9 AS Siebengebirr rrgege gege    Stadt Königswinter, 
Rhein-Sieg Kreis 
Vorerst nicht weiter betrachten: 
Abstand zur Wohnbebauung und 
Siefen im Gebiet bedingen eine zu 
geringe Flächengröße 
1010 1010    Südlich EudeSüdlich EudeSüdlich EudeSüdlich Eudenn nnbachbach bachbach    
Stadt Königswinter, 
Rhein-Sieg Kreis  
Vorerst nicht weiter betrachten: 
Abstand zur Wohnbebauung und 
Siefen im Gebiet bedingen eine zu 
geringe Flächengröße 
Tabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und Potenzialflächen    
 
Die Potenzialflächen 5, 6,7, 9 und 10 werden nach Auswertung der Potenzialbewertung vorerst 
nicht weiter untersucht. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Lage und Erschließung dieser 
Räume.  
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 9
 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 10
 
 
 
 
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Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 11
 
 
 
 
55 55 Besc
hreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter Standorte    
 
Insgesamt sind fünf Standorte ausgewählt worden, die nachfolgend beschrieben und hinsichtlich 
ihrer Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie ihrer wirtschaftlichen Eig-
nung vergleichend bewertet werden.  
 
Aufgrund der Einschränkungen, insbesondere durch die einzuhaltenden Abstände zu Wohnhäu-
sern, ist das Deponievolumen bei den Standorten 1, 2, 3 und 4 für die Herrichtung einer DKI-
Deponie zu gering. Die Eignung für eine DK0-Deponie ist jedoch gegeben. Hier wurde bei der Aus-
formung der 300 m Abstandsradius zur nächsten Wohnnutzung modifiziert. Die überschlägige 
Ermittlung des Deponievolumens (DK0) wurde auf der Grundlage einer landschaftsangepassten 
Ausformung des Bodenaushubes vorgenommen. 
 
Bei allen fünf Standorten wurde vorab recherchiert, ob „planungsrelevante Arten“ (nach MUNLV 
2008)2 eingriffsrelevant betroffen sein können. Bei allen Standorten ergaben sich keine Hinweise 
auf p
lanungsrelevante Arten.  
                                                      
22 22    In NRW planungsrelevante Arten: FFH-Anhang IV-Arten der Richtlinie 92/43/ EWG: Fauna-Flora-Habitat-
Ri
chtlinie und die europäischen Vogelarten entsprechend der Auswahlbewertung des Landesamtes für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz – LANUV.  
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 12
 
Eine Artenschutzprüfung auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist Gegenstand der 
weiteren Planungsphase.   
 
Bezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des Standorr rrtestes testes    KommuneKommune KommuneKommune    Fläche Fläche Fläche Fläche 
(m²)(m²) (m²)(m²)    
VolVol VolVoluu uumenmen menmen    
(m³)(m³) (m³)(m³)    
EignungEignung EignungEignung    
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk    Stadt Lohmar 99.145 207.000 DK0 
2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn    Stadt Hennef 97.810 100.000 DK0 
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnbergberg bergberg    Stadt Hennef 185.200 237.000 DK0 
4 No4 No 4 No4 Nordwestlich Stierdwestlich Stierdwestlich Stierdwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf    Stadt Königswinter 103.950 592.000 DK0 
88 88    Östlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich Meisenbachh hh    Stadt Hennef 117.550 1.000.000 DKI 
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 22 22: Übersicht : Übersicht : Übersicht : Übersicht und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten Standorte Standorte Standorte Standorte     
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 13
 
 
5.1 Sta
ndort 1: „Nördlich Birk“ 
 
 Stadt Stadt Stadt Stadt LohmarLohmar LohmarLohmar    
    Fläche:Fläche: Fläche:Fläche:        ca. 10 haca. 10 ha ca. 10 haca. 10 ha    
    Volumen:Volumen: Volumen:Volumen:        ca. 207.00ca. 207.00 ca. 207.00ca. 207.000 m³0 m³ 0 m³0 m³    
 
Der Standort befindet sich unmittelbar an der B56 am östlichen Rand des Stadtgebietes von 
Lohmar. Die Erschließung ist durch die Bundesstraßen B56/ B507 und vorhandene Abbiegespuren 
sehr günstig. Im Osten der Fläche erstreckt sich das Wasserschutzgebiet „Naafbachtalsperre“ (Zo-
ne II) auf Teilbereichen des Standortes. Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung 
und eine querende Gasleitung im Südosten verringert sich die potenzielle Deponiefläche für eine 
DKI-Deponie deutlich. 
 
Eine potenzielle Nutzung ist nur als DK0-Deponie möglich, da die Abstände zur Wohnnutzung im 
Vergleich zu einer DKI-Deponie modifiziert werden können. Die Wasserschutzgebietsverordnung 
der Zone II stellt für eine DK0-Deponie kein Ausschlusskriterium dar. 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 14
 
  
  
 
Die F
lächen werden als Acker und intensiv grünlandwirtschaftlich genutzt. Schutzausweisungen 
oder Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sind nicht betroffen. Der Raum wird von den 
Anwohnern der umliegenden Ortslagen und Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erholungsnutzung 
(landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.  
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 15
 
 
 
Bei d
en Böden handelt es sich weitgehend um Parabraunerden über devonischem Festgestein aus 
Schluff- und Sandstein.  
 
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung 
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden i n NRW des Geologischen Dienstes 
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:    
 
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant. 
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur- 
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant. 
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhier hierhier: Parabraunerde (L34); in der Karte der schützwürdigen Bö-
den in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„bes onders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- --    Stufe 3Stufe 3 Stufe 3Stufe 3 (Stufe=1- 
schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig) bewertet. 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 16
 
Die leichte Kuppenlage mit Neigungen von maximal 10 % im  Bestand wurde bis zu 5 m überhöht, 
die geplanten Neigungen steigen bis auf 15 % an den steilsten Abschnitten. Um das Gelände für die 
landwirtschaftliche Folgenutzung nicht steiler auszubilden wurden im Übergang zu angrenzenden 
Wegen teilweise Böschungen mit einer Neigung von 1:3 vorgesehen. 
 
 
 
AusAus AusA
uswirkungen auf wirkungen auf wirkungen auf wirkungen auf die Schutzgüter, die Schutzgüter, die Schutzgüter, die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbild    
 
Mensc
hen, Wohnen und Wohnumfeld 
Die Erschließung ist durch die Bundesstraßen B56/ B507 und vorhandene Abbiegespuren sehr 
günstig. Auf beiden Bundesstraßen ist bereits eine starke Verkehrsbelastung zu verzeichnen (B56 
ca. 15.000 KFZ/Tag; B507 ca. 11.700 KFZ/Tag).  
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 17
 
Der Standort ist während der Schüttphasen mit deutlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-
des verbunden. Die wohnumfeldbezogene Erholungseignung des Raumes wird während der Depo-
niephase beeinträchtigt. 
 
Biotope, Lebensräume 
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen. 
 
Tiere 
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.  
 
Boden 
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).  
 
Wasser 
Die Herrichtung einer DK0-Deponie ist im Wasserschutzgebiet Zone II möglich. Oberflächenge-
wässer sind direkt nicht betroffen. 
 
Landschaftsbild 
Der Raum ist relativ strukturarm und hat eine geringe Reliefenergie. Die Empfindlichkeit des Land-
schaftsbildes ist hoch. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung sind deutliche negative 
Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft gegeben.  
 
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien    
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist 
weniger günstig. 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 18
 
 
5.2 Sta
ndort 2: „Östlich Hennef bei Petershohn“ 
 
    Stadt Stadt Stadt Stadt HennefHennef HennefHennef    
    Fläche:Fläche: Fläche:Fläche:        ca. ca. ca. ca. 9,80 ha9,80 ha 9,80 ha9,80 ha    
    Volumen:Volumen: Volumen:Volumen:    ca. ca. ca. ca. 100100 100100.000 m³.000 m³ .000 m³.000 m³    
 
Der Standort ist über die B8, in der Verlängerung der BAB 560, sehr gut überregional angebunden. 
Die Zuwegung an den Standort selbst ist dagegen weniger günstig. Kurz hinter der Unterführung 
der B8 verschmälert sich die Wegebreite der Gemeindestraße in Richtung Schächer, so dass für den 
Begegnungsfall der Lkw mit dem Anliegerverkehr zumindest Ausweichbuchten angelegt werden 
müssen. 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 19
 
Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung (Peter shohn und Käsberg) verringert sich 
die potenzielle Deponiefläche für eine DKI-Deponie deutlich.Eine potenzielle Nutzung ist nur als 
DK0-Deponie möglich, da die Abstände zur Wohnnutzung im Vergleich zu einer DKI-Deponie 
modifiziert werden können. 
 
   
  
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 20
 
Die Flächen werden ackerbaulich und intensiv grünlandwir tschaftlich genutzt. Der Standort befin-
det sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hen-
nef. Der nördliche Bereich ist als Landschaftsschutzgebiet „Pleiser Hügelland“ ausgewiesen. Der 
Raum wird von den Anwohnern der angrenzenden Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erholungs-
nutzung (landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.  
 
 
 
Bei d
en Böden im Raum handelt es sich weitgehend um Parabraunerden über devonischem Festge-
stein aus Schluff- und Sandstein. Im Plangebiet sind zwei Linsen mit Pararendzina eingelagert. Die 
lehmigen Schluffböden kommen in Hang- und Kuppenlagen vor und sind z.T. kalkhaltig. 
 
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung 
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes 
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:    
 
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant. 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 21
 
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur- 
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant. 
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: Parabraunerde (L34) und Pararendzina (Z34) in der Karte 
der schützwürdigen Böden in NRW des „Geologischen Dienst es“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- --    
SS SStufe 3tufe 3 tufe 3tufe 3 (Stufe=1- schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig) 
bewertet. 
 
Die Hanglage mit maximalen Neigungen von knapp 20 % im Bestand wurde bis zu 3,5 m überhöht, 
die geplanten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 20% liegen. Durch 
eine Optimierung der Geländeausbildung könnte das Volumen voraussichtlich um ca. 100.000 m³ 
vergrößert werden. 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 22
 
AusAus AusAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild    
 
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld 
Die überregionale Erschließung ist zwar über die B8 sehr günstig, die Anbindung an den Standort 
selbst führt jedoch zu Verlärmungen im Bereich angrenzender Gehöfte. In Verbindung mit der 
Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbezogene 
Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt. 
 
Biotope, Lebensräume 
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen. 
 
Tiere 
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.  
 
Boden 
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).  
 
Wasser 
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen. 
 
Landschaftsbild 
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung 
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.  
 
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien    
Die überregionale Erschließung/Verkehrsanbindung ist zwar günstig, die Erschließung des Stan-
dortes selbst jedoch weniger günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist ungünstig. 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 23
 
 
5.3 Sta
ndort 3: „Nördlich Lichtenberg“ 
 
RheinRhein RheinRhein-- --Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt HennefHennef HennefHennef    
    Fläche:Fläche: Fläche:Fläche:        ca. 18,5ca. 18,5 ca. 18,5ca. 18,5    haha haha    
    Volumen:Volumen: Volumen:Volumen:    ca. ca. ca. ca. 2323 23237.000 m³7.000 m³ 7.000 m³7.000 m³    
 
Der Standort ist über die B8, in der Verlängerung der BAB 560, sehr gut überregional angebunden. 
Die Anbindung des Standortes an die B8 ist günstig, vorausgesetzt dass Abbiegespuren auf Höhe 
des Wirtschaftsweges gegenüber der Ortslage Raveneck angelegt werden können. Ein Anschluss 
über die Gemeindestraße nach Schächer wird wegen der Streckenlänge und der engen Fahrbahn-
breite als ungünstig angesehen. Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung und zur 
220kV-Hochspannungsleitung verringert sich die potenzielle Deponiefläche für eine DKI-Deponie 
deutlich. Eine potenzielle Nutzung ist nur als DK0-Deponie möglich. 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 24
 
   
  
 
Die F
lächen werden ackerbaulich und intensiv grünlandwirtschaftlich genutzt. Der Standort befin-
det sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hen-
nef.  
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 25
 
Ein kleiner Bereich im Süden ist als Landschaftsschutzge biet „Pleiser Hügelland“ ausgewiesen. 
Zwei „Geschützte Landschaftsbestandteile (Raine bei Theishohn und Linde mit Steinkreuz) gren-
zen an. Ziel des Landschaftsplanes ist es, in diesem Raum naturnahe Lebensräume anzulegen. 
 
Der Raum wird von den Anwohnern der angrenzenden Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erho-
lungsnutzung (landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.  
 
 
 
Bei d
en Böden handelt es sich um Parabraunerden und Pseudogley-Braunerde über devonischem 
Festgestein aus Schluff- und Sandstein.  
 
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant 
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur- 
und Kulturgeschichte; hierhier hierhier: nicht relevant. 
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhier hierhier: Parabraunerde (L34) in der Karte der schützwürdigen Bö-
den in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- --    Stufe Stufe Stufe Stufe 33 33; ; ; ; Parabraunerde 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 26
 
(L33)    und Pseudogley-Braunerde (S-B32) als „schutzwürdig“„sch utzwürdig“„schutzwürdig“„schutzwürdig“-- --    Stufe 1Stufe 1 Stufe 1Stufe 1 bewertet (Stufe=1- schutz-
würdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig).  
 
Die Hanglage mit Neigungen von maximal 17 % im Bestand wurde bis zu 3,5 m überhöht, die ge-
planten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 20% liegen. Durch eine 
Optimierung der Geländeausbildung könnte das Volumen voraussichtlich um ca. 150.000 m³ ver-
größert werden. 
 
 
    
AusAusA
usAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild    
 
Mensc
hen, Wohnen und Wohnumfeld 
Die überregionale Erschließung ist über die B8 günstig, die Anbindung an den Standort selbst führt 
jedoch zu Verlärmungen im Bereich angrenzender Gehöfte. In Verbindung mit der Überformung 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 27
 
des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbezogene Erholungseig-
nung des Raumes beeinträchtigt. 
 
Biotope, Lebensräume 
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen. 
 
Tiere 
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.  
 
Boden 
Betroffen sind Böden mit hoher (Stufe 1) und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).  
 
Wasser 
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen. 
 
Landschaftsbild 
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung 
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.  
 
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien    
Die Anbindung des Standortes an die B8 ist günstig, vorausgesetzt dass Abbiegespuren auf Höhe 
des Wirtschaftsweges gegenüber der Ortslage Raveneck angelegt werden können. Das Verhältnis 
Fläche zu Deponievolumen ist weniger günstig. 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 28
 
 
5.4 Sta
ndort 4: „Nordwestlich Stieldorf“ 
 
    Stadt KönigswinterStadt KönigswinterStadt KönigswinterStadt Königswinter    
    Fläche:Fläche: Fläche:Fläche:        ca ca caca.. ..    10,04 10,04 10,04 10,04 haha haha    
    Volumen:Volumen: Volumen:Volumen:    ca. ca. ca. ca. 592592 592592.000 m³.000 m³ .000 m³.000 m³    
 
Der Standort befindet sich am nordwestlichen Rand des Stadtgebietes der Stadt Königswinter. Die 
Lage des Standortes im klassifizierten Straßennetz ist zwar günstig, aber durch die enge, versetzte 
Kreuzungssituation von der L 490 mit der L 83 in der Ortslage Stieldorf ist die Erschließung ext-
rem ungünstig.  
Aufgrund des eingeschränkten Deponievolumens ist eine potenzielle Nutzung nur als DK0-
Deponie möglich. 
 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 29
 
  
  
 
Die F
lächen werden als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Schutzausweisungen oder Vor-
rangflächen für den Biotop- und Artenschutz sind nicht betroffen. Das Landschaftsschutzgebiet 
befindet sich außerhalb des Standortes. 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 30
 
 
 
Bei d
en Böden im Raum handelt es sich um Pararaunerden über devonischem Festgestein aus 
Schluff- und Sandstein. Des Weiteren treten Pararendzina und Kolluvisole auf. Die lehmigen 
Schluffböden und Lößlehme kommen in Hang- und Kuppenlagen vor.   
 
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung 
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden i n NRW des Geologischen Dienstes 
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:    
 
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhier hierhier: nicht relevant. 
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur- 
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant. 
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: alle Böden im Plangebiet sind in der Karte der schützwür-
digen Böden in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwschutzw schutzwschutzwürdig“ürdig“ ürdig“ürdig“-- --    Stufe 3Stufe 3 Stufe 3Stufe 3 bewertet 
(Stufe=1- schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig). 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 31
 
Die leichte Muldenlage mit Neigungen bis zu 8 % im Besta nd wurde bis zu 13 m überhöht, die ge-
planten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 15 % liegen. Um das Ge-
lände für die landwirtschaftliche Folgenutzung nicht steiler auszubilden, wurde entlang der Be-
standsböschung zur L 83 die Böschung mit 1 : 3 und flacher fortgeführt, ebenso in einem kurzen 
Abschnitt im Übergang zum angrenzenden Wirtschaftsweg. 
 
 
    
    
AusAus
AusAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild    
 
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld 
Die überregionale Erschließung ist durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der L 490 mit 
der L 83 in der Ortslage Stieldorf sehr ungünstig.  
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 32
 
In Verbindung mit der Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die 
wohnumfeldbezogene Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt. 
 
Biotope, Lebensräume 
Betroffen sind Ackerflächen ohne besondere Biotopschutzfunktionen. 
 
Tiere 
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.  
 
Boden 
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).  
 
Wasser 
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen. 
 
Landschaftsbild 
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung 
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.  
 
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien    
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist sehr ungünstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolu-
men ist günstig. 
 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 33
 
 
5.5 Sta
ndort 8: „Östlich Meisenbach“ 
 
    Stadt HennefStadt HennefStadt HennefStadt Hennef    
    Fläche:Fläche: Fläche:Fläche:        ca. ca. ca. ca. 11,7511,75 11,7511,75    haha haha    
    Volumen:Volumen: Volumen:Volumen:    ca. ca. ca. ca. 1.001.00 1.001.000.000 m³0.000 m³ 0.000 m³0.000 m³    
 
Die Flächen befinden sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Lage des Standortes im 
klassifizierten Straßennetz ist mit der Anbindung über die höhenfreie Kreuzung der B8 mit L 86, 
die K 27 und den kurzen Anschluss über die Gemeindestraße in Richtung Meisenbach sehr günstig.  
 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 34
 
   
  
 
Bei d
en Flächen handelt es sich um sehr artenarme und strukturlose Acker- bzw. Grünlandeinsaat-
Flächen ohne besondere Biotopwertigkeiten. Der Standort befindet sich im Geltungsbereich des 
Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hennef. Der Bereich umfasst das 
Landschaftsschutzgebiet „Uckerather Hochfläche“.  
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 35
 
Der Raum wird von den Anwohnern von Meisenbach zur wohnum feldbezogen Erholungsnutzung 
(landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.  
 
 
 
Bei d
en Böden handelt es sich um Braunerde-Pseudogley, Braunerde und Pseudogley über devoni-
schem Festgestein aus Schluff- und Sandstein.  
 
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhier hierhier: nicht kartiert. 
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur- 
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant. 
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: nicht kartiert. 
 
 
 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 36
 
Die leichte Hanglage mit einer mittleren Neigung von ca.  6 % im Bestand wurde bis zu 20 m über-
höht. Es wurde keine Höhenlinienmodell erstellt, der Deponiekörper (DK I) über Böschungsunter-
kante und Böschungsoberkante dargestellt.  
Die geplanten Neigungen liegen bei 1 : 3 auf der Talseite, bzw. 1 : 4 auf der Hangseite. Für die De-
ponieentwässerung wurde umlaufend ein 5 m breiter Streifen freigehalten.  
Bei der Ermittlung des Deponievolumens wurde der technische Aufbau über den Abzug der 
Grundfläche multipliziert mit einer Stärke von insgesamt 2,5 m berücksichtigt.  
 
 
 
Die S
chnitte zur Volumenberechnung sind als Anlage beigefügt. 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 37
 
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld 
Die überregionale Erschließung und die Anbindung an den Standort selbst sind günstig. Eine Ver-
lärmung von Meisenbach kann durch Einhaltung von Abständen minimiert werden. In Verbindung 
mit der Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbe-
zogene Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt. 
 
Biotope, Lebensräume 
Betroffen sind artenarme und strukturlose Acker- bzw. Grünlandeinsaat-Flächen ohne besondere 
Biotopschutzfunktionen. 
 
Tiere 
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.  
 
Boden 
Betroffen sind Böden ohne kartierte Schutzwürdigkeiten.  
 
Wasser 
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen. 
 
Landschaftsbild 
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung 
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.  
 
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien    
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist für 
die geplante DKI-Deponie günstig. 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 38
 
 
66 66 Zusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der Standorte    
 
6.1 Bewertung der Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild 
 
Die Bewertung der Standorte hinsichtlich ihrer Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Land-
schaftsbild erfolgt anhand einer ökologischen Risikoeinschätzung. 3 Die Einschätzung des Grades 
der 
Neubelastung bzw. des zu erwartenden ökologischen Risikos wird über eine Verknüpfung der 
Intensität der zu erwartenden Eingriffe mit der Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der Schutz-
güter ermittelt. 
Die komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge werden auf einer dreistufigen Ordinal-Skala 
bewertet. 
Die Risikobeurteilung erfolgt jeweils für ein Schutzgut/Landschaftspotenzial.  
Es wird dann eine zusammenfassende Wertung aller relevanter Schutzgüter vorgenommen. Diese 
Verknüpfung dient der notwendigen Entscheidungshilfe. Sie bedingt aber auch Informationsverlus-
te und eine höhere Subjektivität.  
 
BewertungBewertung BewertungBewertung    derder derder    ökologische Risikenökologische Risikenökologische Risikenökologische Risiken/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen    und Neubelastungenund Neubelastungenund Neubelastungenund Neubelastungen    
    
/dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Hoch Hoch Hoch Hoch     
(Stufe III)(Stufe III) (Stufe III)(Stufe III)    
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen und Neubelastungen sind mit 
einem hohen Konfliktpotenzial verbunden und wirken auch bei Be-
rücksichtigung risikomindernder Maßnahmen erheblich oder nachhal-
tig auf Schutzgüter und/oder den Naturhaushalt. Die Bewertung der 
Wirkungen auf das Landschaftsbild bezieht sich auf die Zeit der 
Schüttphasen bis zur Wirksamkeit der vorgesehenen Rekultivierungs-
maßnahmen. 
/dodecastar3/dodecastar3 Weniger hochWeniger hochWeniger hochWeniger hoch    
(Stufe II)(Stufe II) (Stufe II)(Stufe II)    
Neubelastungen sind durch das Vorhaben gegeben, das Konfliktpo-
tenzial ist jedoch insgesamt weniger hoch als bei der Stufe III. Die 
Schutzgüter werden beeinträchtigt, die Leistungsfähigkeit des Natur-
haushaltes wird insgesamt jedoch nicht erheblich gestört. Die Wirkun-
gen sind zeitlich begrenzt.  
/dodecastar3 Relativ gering Relativ gering Relativ gering Relativ gering     
(Stufe I)(Stufe I) (Stufe I)(Stufe I)    
Neubelastungen und Konflikte sind nur in einem relativ geringen Um-
fang zu erwarten. Beeinträchtigungen können weitgehend vermieden 
und/oder ausgeglichen werden.  
 
                                                      
3 in Anlehnung an: BACHFISCHER/ DAVID u. a. 1980: Die ökologische Risikoanalyse als Entscheidungshilfe für die 
räum
liche Gesamtplanung 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 39 
 
Potenzielle Potenzielle Potenzielle Potenzielle     
StandorteStandorte StandorteStandorte 
Mensch und Mensch und Mensch und Mensch und     
WohnumfeldWohnumfeldWohnumfeldWohnumfeld    
Tiere und PflanzenTiere und PflanzenTiere und PflanzenTiere und Pflanzen    BodenBoden BodenBoden    WasserWasser WasserWasser    LandschaftLandschaft LandschaftLandschaftsbildsbild sbildsbild        ZusammenfaZusammenfaZusammenfaZusammenfass sssungsung sungsung    
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk    
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie    Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3 
Vorbehaltlich  
Artenschutzprüfung 
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 
Ertragsfähigkeit 
bes. schützenswert 
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
 
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3  
Weniger Hoch 
2 2 2 2 Östlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei Pe-e- e-e-
tershohntershohn tershohntershohn    
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie    
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3 
Vorbehaltlich  
Artenschutzprüfung 
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 
Ertragsfähigkeit 
bes. schützenswert 
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
Eingeschränkt auch 
nach Rekultivierung 
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
Hoch 
3 3 3 3 Nördlich LichteNördlich LichteNördlich LichteNördlich Lichtenn nnberg  berg  berg  berg      
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie    Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3 
Vorbehaltlich  
Artenschutzprüfung 
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 
Ertragsfähigkeit 
bes. schützenswert 
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
Eingeschränkt auch 
nach Rekultivierung 
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
Hoch 
4 4 4 4 Nordwestlich StieNordwestlich StieNordwestlich StieNordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf    
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie    Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3 
Vorbehaltlich  
Artenschutzprüfung 
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 
Ertragsfähigkeit 
bes. schützenswert 
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 
Weniger Hoch 
88 88    Östlich MeiseÖstlich MeiseÖstlich MeiseÖstlich Meisenn nnbachbach bachbach    
DKIDKI DKIDKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie    Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3 
Vorbehaltlich  
Artenschutzprüfung 
Stufe I /dodecastar3 Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
Eingeschränkt auch 
nach Rekultivierung 
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 
Weniger Hoch 
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 33 33: : : : Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und NeubelNeubel NeubelNeubelastungenastungen astungenastungen    
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 40
6.2 Z
usammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien  
 
 
Zur ökonomischen Bewertung der Standorte werden die Erschließung und Verkehrsanbindung so-
wie das mögliche Deponievolumen herangezogen. Die überschlägige Ermittlung des Deponievo-
lumens erfolgte auf der Grundlage einer möglichen Ausformung der Ablagerung der einzelnen 
Standorte. Die zusammenfassende Wertung bezieht die Wertung der Schutzgüter ein.  
 
Durch das erneute Aggregieren der unterschiedlichen Wertungen sind wiederum Informationsver-
luste und eine höhere Subjektivität verbunden. Diese Verknüpfung wird dennoch als notwendige 
Entscheidungshilfe durchgeführt.  
 
Bewertung derBewertung derBewertung derBewertung der    ökonomischen Kriterienökonomischen Kriterienökonomischen Kriterienökonomischen Kriterien    
    
/dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 ungünstigungünstig ungünstigungünstig    
(Stufe I(Stufe I (Stufe I(Stufe IIIII IIII)) ))    
Der Standort sollte vorerst zurück gestellt werden. 
/dodecastar3/dodecastar3 Weniger Weniger Weniger Weniger günstiggünstig günstiggünstig    
(Stufe II)(Stufe II) (Stufe II)(Stufe II)    
Hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen der relevanten 
Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien in 
dieser Planungsphase als bedingt geeignet gewertet.  
/dodecastar3 günstiggünstig günstiggünstig    
(Stufe (Stufe (Stufe (Stufe I)I) I)I)    
Hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen der relevanten 
Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien in 
dieser Planungsphase als geeignet bewertet und empfohlen für vertie-
fende Untersuchungen und Recherchen. 
 
 
 
 
 
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
 
 41  
Potenzielle Potenzielle Potenzielle Potenzielle     
StandorteStandorte StandorteStandorte 
ErschlErschl ErschlErschlii iiee eeßung,ßung, ßung,ßung,    
VerkehrsanbiVerkehrsanbiVerkehrsanbiVerkehrsanbinn nndungdung dungdung    
Fläche; Fläche; Fläche; Fläche; VolumenVolumen VolumenVolumen    Beeinträchtigung derBeeinträchtigung derBeeinträchtigung derBeeinträchtigung der    
SchutzgüterSchutzgüter SchutzgüterSchutzgüter    
ZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassung    
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk    
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie     
Günstig  
(Stufe I) /dodecastar3 
10 ha, 207.000 m³ 
Weniger günstig  
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3 
 
Weniger günstig  
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3 
Weniger günstig  
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3 
22 22    Östlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn    
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie     
Weniger günstig  
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3 
9,80 ha, 100.000 m³ 
Ungünstig  
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
 
Ungünstig  
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
 
Ungünstig  
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnberg  berg  berg  berg      
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie     
Eingeschränkt günstig  
(Stufe I) /dodecastar3 
18,5 ha, 237.000 m³ 
Weniger günstig  
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3 
 
Ungünstig  
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
 
Ungünstig  
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf    
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie     
Ungünstig  
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
10,04 ha, 592.000 m³ 
Günstig  
(Stufe I) /dodecastar3 
 
Weniger günstig  
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3 
 
Ungünstig  
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 
Die Erschließung stellt hier das 
Ausschlusskriterium dar 
8 Östlich Meise8 Östlich Meise8 Östlich Meise8 Östlich Meisenn nnbachbach bachbach    
DKIDKI DKIDKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie     
Günstig  
(Stufe I) /dodecastar3 
11,75 ha, 1.000.000 m³ 
Günstig  
(Stufe I) /dodecastar3 
 
Weniger günstig  
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3 
 
Günstig  
(Stufe I) /dodecastar3 
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 44 44: Zusammenfassende B: Zusammenfassende B: Zusammenfassende B: Zusammenfassende Bewertung ewertung ewertung ewertung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung der ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriterien    
    
ANLAGE 4

Standortsuche für eine DKIStandor tsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“    
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene    Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte    
42
77 77 Zusa
mmenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und Planungsempfehlung    
Das Verfüllvolumen der vorhandenen Mineralstoffdeponie am Standort Sankt Augustin wird in 
wenigen Jahren ausgeschöpft sein. Deshalb plant die RSAG, eine neue Deponie der Deponieklasse 
I gemäß Deponieverordnung zu entwickeln. Gemäß dem im Abfall-Wirtschaftsplan festgeschriebe-
nen Grundsatz der entstehungsnahen Entsorgung soll sich diese Deponie im rechtsrheinischen 
Kreisgebiet befinden. Die Planungsgruppe Grüner Winkel wurde beauftragt, im rechtsrheinischen 
Bereich des Rhein-Sieg-Kreises eine systematische Suche nach geeigneten Standorten für DKI-
Deponien durchzuführen. Ziel ist hierbei, über eine Bewertung der Raumempfindlichkeit schon im 
Planungsstadium das Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren und Such-
räume für potenziell geeignete Standorte zu ermitteln.  
Es werden insgesamt 10 Vorrangräume bzw. Potenzialflächen abgegrenzt. Kennzeichnend sind ei-
ne relative geringe Raumempfindlichkeit sowie eine gute Erschließung. Diese Bereiche wurden bei 
einer Bereisung gesichtet und einer Bewertung unterzogen. Von zehn in der Vorauswahl betrachte-
ten werden fünf Potentialflächen vorerst nicht weiter untersucht.  
Insgesamt verbleiben fünf Standorte, die beschrieben und hinsichtlich ihrer Wirkungen auf den Na-
turhaushalt und das Landschaftsbild sowie ihrer wirtschaftlichen Eignung vergleichend bewertet 
werden. Aufgrund der Einschränkungen, insbesondere durch die einzuhaltenden Abstände zu 
Wohnhäusern, ist das Deponievolumen bei den Standorten 1, 2, 3 und 4 für die Herrichtung einer 
DKI-Deponie zu gering. Die Eignung für eine DK0-Deponie ist potenziell jedoch gegeben.  
Der Standort 1 „Nördlich Birk“ ist zur Ablagerung von Bodenaushub (DK0) hinsichtlich der zu 
erwartenden Beeinträchtigungen als weniger günstig (bedingt geeignet) gewertet worden. 
Die Standorte 2, 3 und 4 sind hinsichtlich ihrer Eignung zur Ablagerung von Bodenaushub (DK0) 
ungünstig. Diese Standorte sollten primär nicht weiter untersucht werden. 
Der Standort 8 „Meisenbach“ wird als mögliche DKI-Deponie hinsichtlich der zu erwartenden Be-
einträchtigungen der relevanten Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien 
in dieser Planungsphase als geeignet für vertiefende Untersuchungen und Recherchen bewertet.  
Dipl.-
Ing. Landespflege G. Kursawe  
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) 
Nümbrecht, 10. November 2014 
ANLAGE 4

Umweltbericht 
zur Änderung des Regionalplanes  
für den Regierungsbezirk Köln 
in der Stadt Hennef 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ANLAGE 5

Umweltbericht 
zur Änderung des Regionalplanes  
für den Regierungsbezirk Köln 
in der Stadt Hennef 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auftraggeber: 
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
 
 
Verfasser: 
Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG 
Brackhüttenweg 1 
59581 Warstein-Hirschberg 
 
 
Bearbeiter: 
Nadine Faßbeck 
M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung 
 
Bertram Mestermann 
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt 
 
Proj.-Nr. 2596 
 
 
Warstein-Hirschberg, Dezember 2025 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Verzeichnisse 
I 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... I 
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .. II 
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...... II 
1.0 Einleitung ................................ ................................ ................................ ............. 1 
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der 
Regionalplanänderung ................................ ................................ ..................... 1 
1.2 Methodik der Umweltprüfung ................................ ................................ ............. 1 
1.3 Relevante Ziele des Umweltschutzes ................................ ................................  2 
2.0 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ......................... 8 
2.1 Beschreibung des betroffenen Raumes ................................ ............................. 8 
2.2 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit“ ................. 9 
2.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ ................................ .......... 9 
2.4 Schutzgut „Fläche, Boden“ ................................ ................................ .............. 12 
2.5 Schutzgut „Wasser“ ................................ ................................ ......................... 13 
2.6 Schutzgut „Luft, Klima“ ................................ ................................ .................... 14 
2.7 Schutzgut „Landschaft“ ................................ ................................ .................... 14 
2.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ................................ .................... 16 
2.9 Wechselwirkungen ................................ ................................ .......................... 16 
3.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der 
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung ................................ ............... 18 
3.1 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ................ 18 
3.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ ................................ ........ 18 
3.3 Schutzgut „Fläche, Boden“ ................................ ................................ .............. 19 
3.4 Schutzgut „Wasser“ ................................ ................................ ......................... 20 
3.5 Schutzgut „Luft, Klima“ ................................ ................................ .................... 20 
3.6 Schutzgut „Landschaft“ ................................ ................................ .................... 20 
3.7 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ................................ .................... 21 
3.8 Wechselwirkungen ................................ ................................ .......................... 21 
4.0 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum Ausgleich der 
nachteiligen Auswirkungen ................................ ................................ ................ 23 
5.0 Planungsalternativen ................................ ................................ ......................... 24 
6.0 Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und Defizite ............ 25 
7.0 Überwachungsmaßnahmen ................................ ................................ ............... 26 
8.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................ ...................... 27 
9.0 Quellenverzeichnis ................................ ................................ ............................ 28 
  
  
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Verzeichnisse 
II 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1 Bestandssituation im Änderungsbereich ................................ ......................... 8 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1 Planungsrelevante querschnittsorientierte Ziele des Umweltschutzes. ............ 2 
Tab. 2 Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes  
und der zugeordneten Kriterien. ................................ ................................ ...... 4 
Tab. 3 Übersicht über den Bodentyp im Änderungsbereich. ................................ ..... 12 
 
 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Einleitung 
1 
1.0 Einleitung 
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der 
Regionalplanänderung 
Die RSEB Rhein-Sieg Erdenddeponiebetriebe GmbH plant die Errichtung der Boden-
deponie Vierwinden bei Hennef-Meisenbach, um die Entsorgungssicherung im Rhein-
Sieg-Kreis für DK0-Materialien nach Verfüllende der Deponie Peterhohn II in ca. 2 Jah-
ren weiterhin sicherzustellen.  
Der geplante Deponiestandort befindet sich innerhalb eines „Allgemeinen Freiraum- 
und Agrarbereiches (AFAB)“, der allerdings von einem „Bereich für den Schutz der  
Natur (BSN)“ überlagert wird.  
Diese Bereiche dienen dem Aufbau und der dauerhaften Sicherung des regionalen  
Biotopverbundes. Die BSN sind für den Schutz und für die Entwicklung wertvoller Le-
bensräume und Lebensgemeinschaften zu erhalten, zu entwickeln und vor nachhalti-
gen Beeinträchtigungen, insbesondere auch ihrer Entwicklungspotenziale, zu bewah-
ren. Die Entwicklung des regionalen Biotopverbundsystems soll, soweit möglich, auch 
zum vorbeugenden Hochwasserschutz beitragen. Planungen und Maßnahmen, die die 
Funktionen der BSN beeinträchtigen, sind auszuschließen. 
Eine Vereinbarkeit der vorgesehenen Nutzung mit den bestehenden Zielen der Raum-
ordnung ist somit derzeit nicht gegeben. 
Zur raumordnerischen Sicherung der beabsichtigten Maßnahme beantragt die RSEB 
Rhein-Sieg Erdenddeponiebetriebe GmbH daher die Änderung des Regionalplanes für 
den Regierungsbezirk Köln beantragt.  
Es ist vorgesehen, einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der 
Zweckbindung Abfalldeponie“ festzulegen. Es werden zudem innerhalb dieses Berei-
ches die Rekultivierungsziele dargelegt. Entsprechend wird ein „Allgemeiner Freiraum- 
und Agrarbereich (AFAB) mit der Freiraumfunktion Bereich zum Schutz der Natur 
(BSN) festgelegt. Die Festlegung des BSN begründet sich in der geplanten Rekultivie-
rung, die möglichst naturnah vorgesehen ist. Neben landwirtschaftlich genutzten Flä-
chen werden Pflanzungen von Gehölzen und Sukzessionsbereiche vorgesehen sowie 
Krautfluren entstehen.  
1.2 Methodik der Umweltprüfung 
Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) ist bei Aufstellung von Raumordnungsplänen 
von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle (hier: Regionalplanungsbe-
hörde Köln) eine Umweltprüfung durchzuführen.  
Gemäß ROG ist bei der Aufstellung, der Änderung oder Ergänzung von Raumord-
nungsplänen, die mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind, eine Umwelt-
prüfung durchzuführen. Als integrativer Bestandteil des Regionalplanverfahrens bein-
haltet die Umweltprüfung die frühzeitige, systematische und transparente Ermittlung, 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Planes.  
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Einleitung 
2 
Die erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die in § 8 Abs. 1 ROG 
genannten Schutzgüter sind zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu be-
schreiben und zu bewerten.  
Gemäß den Vorgaben des ROG bezieht sich die Umweltprüfung auf das, was nach ge-
genwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach In-
halt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplanes angemessenerweise verlangt 
werden kann.  
Die strategische Umweltprüfung konzentriert sich dabei auf das, was auf Ebene der 
Regionalplanung entschieden wird. Da die Umweltprüfung als unselbstständiger Ver-
fahrensbestandteil auf das Entscheidungsprogramm des jeweiligen Planungsverfah-
rens beschränkt ist, umfasst der Prüfgegenstand der Umweltprüfung bei Planände-
rungsverfahren ausschließlich die zur Entscheidung anstehenden geänderten Planin-
halte.  
§ 8 Abs. 1 Satz 2 ROG regelt, dass der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung ein-
schließlich des erforderlichen Umfangs und Detailierungsgrades des Umweltberichtes 
festzulegen ist. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Auf-
gabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplanes berührt werden 
kann, sind hierbei zu beteiligen (sog. Scoping).  
Nach Durchführung des Scopings wird der Umweltbericht unter Berücksichtigung der 
eingegangenen Informationen und Hinweise weiter bearbeitet.  
1.3 Relevante Ziele des Umweltschutzes  
Im Umweltbericht sind gemäß Anlage 1 ROG die geltenden Ziele des Umweltschutzes 
darzustellen. Den Zielen werden geeignete Kriterien zugeordnet, die eine Beschrei-
bung des Umweltzustands bzw. eine Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung 
sowie eine Beurteilung der Umweltauswirkungen ermöglichen. Die für die Regional-
plandarstellung bedeutenden in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele 
des Umweltschutzes sind als Bewertungsgrundlage darzustellen. Relevant sind dabei 
vor allem Ziele in Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Erlasse) oder in 
Plänen und Programmen, die zur Sicherung und Verbesserung des Umweltzustandes 
beitragen können. Diese werden nachfolgend aufgeführt:  
Tab. 1 Planungsrelevante querschnittsorientierte Ziele des Umweltschutzes. 
Umweltziel Rechtsquelle 
Erhalt der Umwelt- und Erholungsfunktion in 
ländlichen Räumen. § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG 
Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen 
Nutzungen des Raumes unter Berücksichti-
gung seiner ökologischen Funktionen sowie 
sparsamer und schonender Inanspruch-
nahme von Naturgütern. 
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG 
Verminderung der erstmaligen Inanspruch-
nahme von Freiflächen für Siedlungs- und 
Verkehrsflächen, insbesondere durch die 
vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für 
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG  
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Einleitung 
3 
Umweltziel Rechtsquelle 
die Wiedernutzbarmachung von Flächen und 
Maßnahmen zur Innenentwicklung der 
Städte und Gemeinden 
Schaffung eines großflächig übergreifenden, 
ökologisch wirksamen Freiraumverbundsys-
tems, Freiräume im besiedelten und sied-
lungsnahen Bereich einschließlich ihrer Be-
standteile […], sind zu erhalten und dort, wo 
sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden 
sind, neu zu schaffen. 
§ 1 Abs. 6 BNatSchG, 
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG 
Begrenzung der Flächeninanspruchnahme 
im Freiraum. Erneute Inanspruchnahme be-
reits bebauter Flächen sowie Bebauung un-
bebauter Flächen im beplanten und unbe-
planten Innenbereich (soweit nicht für Grün-
flächen vorgesehen), hat Vorrang vor Inan-
spruchnahme von Freiflächen im Außenbe-
reich. 
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG, 
§ 1 Abs. 5 Satz 2 
BNatSchG 
Dauerhafte Sicherung der Leistungs- und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und 
der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen 
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. 
Der Entwicklung sich selbst regulierender 
Ökosysteme / natürliche Dynamik ist in ge-
eigneten Lebensräumen Raum zu geben. 
§ 1 BNatSchG 
Sparsame und schonende Nutzung der sich 
nicht erneuernden Naturgüter. § 1 BNatSchG 
Erhalt unbebauter Bereiche wegen ihrer Be-
deutung für den Naturhaushalt und für die Er-
holung in der dafür erforderlichen Größe und 
Beschaffenheit. Renaturierung nicht mehr 
benötigter versiegelter Flächen. 
§ 1 BNatSchG 
Verkehrswege, Energieleitungen und ähnli-
che Vorhaben sollen landschaftsgerecht ge-
führt, gestaltet und so gebündelt werden, 
dass die Zerschneidung und die Inanspruch-
nahme der Landschaft sowie Beeinträchti-
gungen des Naturhaushalts vermieden oder 
so gering wie möglich gehalten werden. Ver-
meidung, Ausgleich bzw. Minderung von Be-
einträchtigungen von Natur und Landschaft 
beim Aufsuchen und der Gewinnung von Bo-
denschätzen. 
§ 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 
BNatSchG 
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, 
Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- 
und sonstige Sachgütern und Vorbeugung 
vor dem Entstehen schädlicher Umweltein-
wirkungen (Luftverunreinigungen, Geräu-
sche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strah-
len und ähnliche Umwelteinwirkungen). 
§ 1 Abs. 1 BImSchG, 
39. BImSchV 
Zuordnung raumbedeutsamer Planungen 
und Maßnahmen so, dass schädliche Um-
welteinwirkungen und von schweren Unfällen 
hervorgerufene Auswirkungen auf aus-
schließlich oder überwiegend dem Wohnen 
§ 50 BImSchG 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Einleitung 
4 
Umweltziel Rechtsquelle 
dienende Gebiete sowie auf sonstige schutz-
bedürftige Gebiete so weit wie möglich ver-
mieden werden. 
Überdies werden in verschiedenen Fachgesetzen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, 
Bundesimmissionsschutzgesetz, Klimaschutzgesetz NRW etc.) schutzgutspezifische 
Umweltschutzziele formuliert.  
Um der Maßstabsebene des Regionalplanes zu entsprechen, wird der Fokus auf über-
geordnete Ziele auf Ebene der Landes- und Regionalplanung gelegt. Aus diesen wer-
den wiederum Schutzkriterien abgeleitet, welche der Ermittlung und Beschreibung des 
Umweltzustands sowie der Bewertung der Umweltauswirkungen des vorliegenden Pla-
nes dienen. Die abgeleiteten Kriterien wiederum stehen im Kontext mit den vorliegen-
den schutzgutbezogenen Daten- und Informationsgrundlagen.  
Die folgende Tabelle stellt eine schutzgutbezogene Auflistung der Umweltziele dar: 
Tab. 2 Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes und der zuge-
ordneten Kriterien.  
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien 
Menschen und 
menschliche Ge-
sundheit 
• Sicherung und Entwicklung des Erho-
lungswertes von Natur und Landschaft 
(§ 1 BNatSchG, § 13 LNatSchG NRW)  
• Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-
kungen auf den Menschen durch 
Lärm, Erschütterungen, elektromagne-
tische Felder, Strahlung und Licht 
(Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, 
§ 47 a-f BImSchG, § 2 ROG, §§ 1, 48 
BImSchG, 16., 18., 26. und 39. BIm-
SchV, TA Lärm)  
• Schutz vor schädlichen Auswirkungen 
auf die menschliche Gesundheit durch 
Luftverunreinigungen (Richtlinie 
2008/50/EG über Luftqualität und sau-
bere Luft für Europa, § 2 ROG, Ge-
ruchsimmissionsrichtlinie GIRL, Natio-
nale Nachhaltigkeitsstrategie, §§ 1, 48 
BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft)  
• Berücksichtigung der Achtungsab-
stände nach Leitfaden KAS-18 der 
Kommission für Anlagensicherheit, 
SEVESO II (Richtlinie 96/82/EG des 
Rates vom 09. Dezember 1996 zur 
Beherrschung der Gefahren bei 
schweren Unfällen mit gefährlichen 
Stoffen (Umsetzung § 50 BImSchG) 
• Auswirkungen auf Kur-
orte/-gebiete und Er-
holungsorte/-gebiete  
• Auswirkungen auf die 
Erholungssituation 
(lärmarme Räume)  
• Auswirkungen auf die 
Wohnsituation/Sied-
lungsbereiche 
Tiere, Pflanzen 
und die biologi-
sche Vielfalt 
• Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen, 
ihrer Lebensstätten und Lebensräume, 
der biologischen Vielfalt (FFH-Richtli-
nie 92/43/EWG, Vogelschutzrichtlinie 
79/409/EWG, Nationale Strategie zur 
biologischen Vielfalt, §§ 1, 23, 30, 32, 
• Auswirkungen auf na-
turschutzrechtlich ge-
schützte Bereiche (Na-
tura 2000-Gebiete, Na-
tionalpark, Natur-
schutzgebiete, Wild-
nisgebiete, geschützte 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Einleitung 
5 
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien 
33, 44 BNatSchG, § 42 LNatSchG 
NRW, § 2 ROG) 
• Sicherung sämtlicher Gewässer als 
Bestandteil des Naturhaushaltes und 
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen 
(§ 6 WHG, § 2 LWG, § 1 BNatSchG, 
§ 2 ROG)  
• Schaffung eines Biotopverbundsys-
tems (§ 20 BNatSchG i. V. m. § 35 
LNatSchG NRW, § 21 BNatSchG) 
Biotope nach § 30 
BNatSchG bzw. § 42 
LNatSchG NRW)  
• Auswirkungen auf 
(verfahrenskritische 
Vorkommen) pla-
nungsrelevante(r) 
Pflanzen- und Tierar-
ten  
• Auswirkungen auf 
schutzwürdige Biotope  
• Auswirkungen auf Bio-
topverbundflächen 
Fläche 
• Verringerung der erstmaligen Inan-
spruchnahme von Freiflächen für Sied-
lungs- und Verkehrszwecke, insbeson-
dere durch die vorrangige Ausschöp-
fung der Potenziale für die Wieder-
nutzbarmachung von Flächen und 
Maßnahmen zur Innenentwicklung der 
Städte und Gemeinden (§ 2 Abs. 2 
Nr. 6 ROG) 
• sparsamer und schonender Umgang 
mit Grund und Boden; Begrenzung 
von Bodenversiegelung auf das not-
wendige Maß und Nutzung der Mög-
lichkeiten zum Bauflächenrecycling, 
zur Nahverdichtung und anderen Maß-
nahmen der Innenentwicklung (§ 1a 
Abs. 2 BauGB) - sparsame und scho-
nende Nutzung der sich nicht erneu-
ernden Naturgüter (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 
BNatSchG) 
• Auswirkung auf Flä-
chenneuinanspruch-
nahme (Vermeidung)  
• Auswirkungen auf Flä-
chennutzungseffizienz 
(Innenentwicklung, Re-
cycling, Revitalisierung 
von Brachflächen, Nut-
zung von Baulücken, 
Entsiegelung im Be-
stand)  
• Auswirkungen auf Flä-
chennutzungsqualität 
(Zerschneidungsgrad) 
Boden 
• Sparsamer und schonender Umgang 
mit Grund und Boden; Begrenzung 
von Bodenversiegelungen auf das not-
wendige Maß (§ 1 LBodSchG) 
• Sicherung der natürlichen Bodenfunk-
tionen sowie der Funktion als Archiv 
der Natur- und Kulturgeschichte (§ 1 
BBodSchG, § 1 BNatSchG, § 1 
LBodSchG, § 2 ROG) 
• Schädliche Bodenveränderungen sind 
abzuwehren, der Boden und Altlasten 
sind zu sanieren (§ 1 BBodSchG, § 1 
LBodSchG) 
• Auswirkungen auf 
schutzwürdige Böden 
Wasser 
• Schutz der Gewässer vor Schadstoffe-
inträgen (Kommunale Abwasserrichtli-
nie 91/271/EWG sowie Richtlinie über 
die Qualität von Wasser für den 
menschlichen Gebrauch 98/83/EG, 
§ 27 WHG) 
• Erreichen eines guten mengenmäßi-
gen und chemischen Zustands des 
• Auswirkungen auf 
Wasserschutzgebiete  
• Auswirkungen auf 
Überschwemmungs-
gebiete  
• Auswirkungen auf 
Oberflächenwasser-
körper  
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Einleitung 
6 
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien 
Grundwassers (§ 47 WHG, Art. 4 
WRRL)  
• Erreichen eines guten ökologischen 
Zustands/Potenzials und eines guten 
chemischen Zustands der Oberflä-
chengewässer (§ 29 WHG, Art. 4 
WRRL);  
• Vorbeugung der Entstehung von 
Hochwasserschäden und Schutz von 
Überschwemmungsgebieten (§§ 72–
78 WHG, Art. 1 Hochwasserrisikoma-
nagementrichtlinie 2007/60/EG, § 1 
BNatSchG, § 2 ROG)  
• Sicherung der öffentlichen Wasserver-
sorgung (§§ 48, 50, 51, 52 WHG) 
• Auswirkungen auf 
Grundwasserkörper 
Klima/Luft 
• Vermeidung von Beeinträchtigungen 
der Luft und des Klimas (§ 1 
BNatSchG, § 1 BImSchG)  
• Verringerung der Gesamtsumme der 
Treibhausgasemissionen (§ 3(1) Kli-
maschutzgesetz NRW)  
• Steigerung des Ressourcenschutzes, 
der Ressourcen- und Energieeffizienz, 
der Energieeinsparung und Ausbau 
Erneuerbarer Energien zur Verringe-
rung der Treibhausgasemissionen 
(§ 3(2) Klimaschutzgesetz NRW) 
• Begrenzung der negativen Auswirkun-
gen des Klimawandels durch die Erar-
beitung und Umsetzung von sektor-
spezifischen und auf die jeweilige Re-
gion abgestimmten Anpassungsmaß-
nahmen (§ 3(3) Klimaschutzgesetz 
NRW)  
• Berücksichtigung der räumlichen Er-
fordernisse des Klimaschutzes, sowohl 
durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch 
durch solche, die der Anpassung an 
den Klimawandel dienen; Schaffung 
der räumlichen Voraussetzungen für 
den Ausbau der erneuerbaren Ener-
gien, für eine sparsame Energienut-
zung sowie für den Erhalt und die Ent-
wicklung natürlicher Senken für klima-
schädliche Stoffe und für die Einlage-
rung dieser Stoffe (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 
ROG) 
• Auswirkungen auf kli-
matische und lufthygi-
enische Ausgleichs-
räume  
• Auswirkungen auf kli-
marelevante Böden 
Landschaft 
• Sicherung der Vielfalt, Eigenart und 
Schönheit der Landschaft sowie des 
Erholungswertes (§ 1 BNatSchG, § 2 
ROG)  
• Bewahrung von Naturlandschaften 
und historisch gewachsenen Kultur-
• Auswirkungen auf das 
Landschaftsbild  
• Auswirkungen auf na-
turschutzrechtlich ge-
schützte Bereiche (Na-
turparke, Landschafts-
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Einleitung 
7 
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien 
landschaften vor Verunstaltung, Zer-
siedelung und sonstigen Beeinträchti-
gungen (§ 1 BNatSchG, § 2 ROG) 
schutzgebiete, ge-
schützte Landschafts-
bestandteile)  
• Auswirkungen auf 
UZVR 
Kulturgüter und 
sonstige Sachgü-
ter 
• Schutz der Baudenkmäler, Denkmal-
bereiche, Bodendenkmäler / archäolo-
gischen Fundstellen, Kulturdenkmäler 
(§ 1 BNatSchG, § 2 ROG, §§ 1und 2 
DSchG NW)  
• Bewahrung von historisch gewachse-
nen Kulturlandschaften vor Verunstal-
tung, Zersiedelung und sonstigen Be-
einträchtigungen (§ 1 BNatSchG, § 2 
ROG) 
• Auswirkungen auf his-
torische Kulturland-
schaften inkl. Denkmä-
lern und Denkmalbe-
reichen  
• Auswirkungen auf ar-
chäologische Bereiche 
 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
8 
2.0 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
Die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes hinsichtlich der 
Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG sind Voraussetzung zur Beurteilung der voraus-
sichtlichen Umweltauswirkungen der vorgezogenen Regionalplanänderung. Eine Iden-
tifikation der von der Planung betroffenen Schutzgüter ermöglicht die umweltrelevante 
Folgenabschätzung der Planänderung. Vorhandene Belastungen und Vorprägungen 
werden schutzgutbezogen erfasst und anhand der in Tabelle 2 aufgeführten Kriterien 
der Umweltschutzziele dargestellt. Hierfür werden auf regionaler Maßstabsebene 
(1 : 50.000) die vorliegenden schutzgutbezogenen Datengrundlagen im Untersu-
chungsgebiet abgebildet und beschrieben. 
2.1 Beschreibung des betroffenen Raumes 
Der Änderungsbereich umfasst entsprechend der Planung der Bodendeponie Vierwin-
den eine ca. 6,4 ha große Fläche auf dem Stadtgebiet von Hennef. Der Änderungsbe-
reich liegt südlich der Straße „Dreisteinenweg“, die von der Ortslage von Hennef-Mei-
senbach zur K 27 führt. Unmittelbar südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich 
die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.  
 
Abb. 1 Bestandssituation im Änderungsbereich (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. 
Der Änderungsbereich liegt in einer von Offenland dominierten Landschaft, die aller-
dings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen und kleinere Waldflächen ge-
gliedert wird. Ebenfalls liegen eingestreut kleinere Ortschaften, wie z. B. Meisenbach 
und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und die L 255 die Landschaft.  
ANLAGE 5

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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
9 
2.2 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit“ 
Im Folgenden wird untersucht, ob Kur- und Erholungsorte sowie lärmarme Räume und 
Wohngebiete innerhalb des Untersuchungsraumes bestehen.  
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
Hinsichtlich der naturbezogenen Erholung ist von keiner besonderen Eignung auszuge-
hen, da sich das Plangebiet nicht angrenzend zum Erholungsraum mit herausragender 
oder besonderer Bedeutung befindet. Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbe-
reich verläuft allerdings ein Weg, der auch als Wanderweg ausgewiesen ist. Es befin-
det sich darüber hinaus kein anerkannter Kur- bzw. Erholungsort im Untersuchungs-
raum. Ebenfalls sind auch keine lärmarmen Erholungsräume vorhanden. Die nächstge-
legenen Wohngebäude befinden sich bei Hennef-Meisenbach, ca. 550 m vom Ände-
rungsbereich entfernt. In ähnlicher Entfernung liegen auch Wohngebäude der Ortslage 
von Kircheib an der B 8 in Rheinland-Pfalz.  
Von den vorhandenen Straßen (L 255 und B 8) gehen bereits Lärmbelastungen aus, 
die als Vorbelastung zu werten sind.  
2.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ 
Ziele des Umweltschutzes mit spezieller Bedeutung für die Schutzgüter „Tiere, Pflan-
zen und die biologische Vielfalt“ sind der Erhalt der natürlichen und historisch gewach-
senen Artenvielfalt und der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen 
zum einen sowie der Schutz ihrer Lebensstätten, Lebensräume und ihrer Lebensbedin-
gungen zum anderen. Konkretisiert wird die Zielsetzung „Schutz wildlebender Tiere 
und Pflanzen, ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie der Biodiversität und 
Schaffung eines Biotopverbundsystems“ mit dem Kriterium, die erheblichen Auswirkun-
gen auf naturschutzrechtlich geschützte Bereiche, planungsrelevante Pflanzen- und 
Tierarten und schutzwürdige Biotopverbundflächen zu minimieren. Daher werden im 
Folgenden erst die naturschutzrechtlich geschützten Bereiche sowie schutzwürdigen 
Biotope dargestellt, anschließend die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima er-
arbeiteten Biotopverbundflächen sowie die vom LANUK kartierten Fundorte von pla-
nungsrelevanten und verfahrenskritische Arten dargestellt. Die Beschreibung der Krite-
rien FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet und Nationalpark, planungsre-
levante und verfahrenskritische Arten (Tiere, Pflanzen) erfolgt für den Änderungsbe-
reich und das im 500-Meter-Radius liegende Umfeld. 
  
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
10 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
Natura 2000-Gebiete 
Etwa 300 m vom Änderungsbereich entfernt befindet sich das FFH-Gebiet DE-5211-
301 „Leuscheider Heide“.  
„Die Leuscheider Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der 
Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben 
feuchte und bodensaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen 
seltener Biotoptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von  
ausgedehnten Wäldern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen 
eingelagert sind.  
Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore 
mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie-
sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum 
dieses Gebietes aus“ (RLP 2025). 
Vogelschutzgebiete sind im Änderungsbereich und der näheren Umgebung nicht vor-
handen.  
Naturschutzgebiete 
Im unmittelbaren Anschluss an den Änderungsbereich beginnt das Naturschutzgebiet 
SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“.  
Etwa 300 m südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich das Naturschutzgebiet  
NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“.  
Biotopkatasterflächen 
Im Änderungsbereich befinden sich keine Biotopkatasterflächen. In der näheren Umge-
bung liegen die nachfolgend aufgeführten Biotopkatasterflächen:  
• BK-5210-0001-2013 = NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" im Kreis 
Altenkirchen 
• BK-5210-0002-2013 = Westlicher Teil des NSG "Moor- und Heidegebiet bei  
Kircheib" (Kreis Neuwied) 
• BK-5210-0003-2008 = Quellbach bei Vierwinden nördlich B 8 
• BK-5210-0004 = NSG Krabach / Ravensteiner Bach 
• BK-5210-0004-2009 = Artenreiches Magergrünland nw. Kircheib 
• BK-5210-0009 = Wohmbach und Zuflüsse 
• BK-5210-0012-2009 = Basaltkuppe nordwestlich Kircheib 
• BK-5210-156 = Krabachtal 
• BK-5210-167 = Meisenbach, westlich des Dorfes Meisenbach 
• BK-5210-172 = Eichenwäldchen westlich Meisenbach 
  
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
11 
Gesetzlich geschützte Biotope 
Im Änderungsbereich befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. In der nähe-
ren Umgebung liegen die nachfolgend aufgeführten Biotope: 
• BT-5210-0037-2012 = Nass- und Feuchtgrünland incl. Brachen 
• BT-5210-0047-2012 = Fließgewässer 
• BT-5210-0052-2012 = Fließgewässer 
• BT-5210-0054-2012 = Fließgewässer 
• BT-5210-0055-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder 
• BT-5210-0056-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder 
• BT-5210-0081-2015 = stehendes Kleingewässer 
• BT-5210-0085-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder 
• BT-5210-0116-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder 
• GB-5210-0001-2013 = Nass- und Feuchtwiese 
• GB-5210-0005-2013 = stehendes Kleingewässer 
• GB-5210-0007-2013 = Zwergstrauch-Feuchtheide 
• GB-5210-0011-2013 = Nass- und Feuchtwiese 
• GB-5210-0081-2008 = Quellbach 
Biotopverbundflächen 
Der Änderungsbereich liegt teilweise im Bereich einer Biotopverbundfläche. Zu den  
Biotopverbundflächen des Untersuchungsbereiches zählen:  
• VB-K-5210-010 = Krabach- und Ravensteiner Bachtalsystem südwestlich von 
Eitorf 
• VB-K-5210-012 = Kulturlandschaft östlich Uckerath 
• VB-K-5210-021 = Kulturlandschaft westlich Obereip 
• VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darschei-
der Baches 
• VB-K-5210-043 = Bachtalsystem des Eipbaches und weiterer Siegzuflüsse bei 
Eitorf 
Planungsrelevante Arten 
Hinweise zu verfahrenskritischen Arten liegen derzeit nicht vor. Durch die PLANUNGS-
GRUPPE GRÜNER WINKEL wurden ergänzend zu einer Horst- und Höhlenbaumuntersu-
chung im Dezember 2022 und Januar 2023 insgesamt sieben Kartierungsgänge zwi-
schen März und Juli 2023 durchgeführt. Im Untersuchungsraum, nicht jedoch im Ände-
rungsbereich, wurden Nachweise zu den planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche, 
Mäusebussard und dem Turmfalken erbracht.  
Bei den Begehungen wurden auch alle anderen europäischen Vogelarten erfasst. Sie 
wurden überwiegend im Umfeld des Plangebietes gesehen oder gehört oder im Über-
flug und/oder bei der Nahrungssuche auf dem Grünland mit kleinen Hecken und Kraut-
fluren gesichtet. 
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
12 
Im Plangebiet und im Wirkraum wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes 
gefunden. Ein Nachweis des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den 
Begehungen ebenfalls nicht erbracht werden (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 
2023B). 
2.4 Schutzgut „Fläche, Boden“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Fläche, Boden“ steht die Sicherung der natürlichen 
Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, 
Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere 
mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaume-
dium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsei-
genschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers sowie Funktionen der 
Natur- und Kulturgeschichte. 
Die Sicherung und der Schutz der schutzgutbezogenen Funktionen erfolgen im Zuge 
der Planaufstellung durch flächensparende- und bedarfsgerechte Festlegung von Sied-
lungs-, Gewerbe- und Industrieflächen. Entsprechend des Leitbildes der „flächenspa-
renden Siedlungsentwicklung“ (Grundsatz 6.1-2 LEP NRW) folgen regionalplanerische 
Festlegungen mit Hinblick auf eine wirtschaftliche und effiziente Flächennutzung den 
drei wesentlichen Strategien, welche die Sicherung des Schutzgutes „Fläche, Boden“ 
zum Ziel haben: Vermeidung (Aktiver Flächenschutz und flächensparendes Bauen), 
Mobilisierung (Aktivierung von Baulücken, Entsiegelung im Bestand) und Revitalisie-
rung (Wiedernutzbarmachung von Brachflächen). 
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Karten und Datenquellen 
(Geologische Karte, BK50, GD NRW 2025) zur Geologie und den Böden ausgewertet.  
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
Im Änderungsbereich steht gemäß Bodenkarte ein Pseudogley an, dessen Eigenschaf-
ten in der folgenden Tabelle dokumentiert ist.  
Tab. 3 Übersicht über den Bodentyp im Änderungsbereich. 
Bodeneinheit L5310_S321SW3 
Bodentyp Pseudogley 
Bodenartengruppe des Oberbodens tonig-schluffig 
Grundwasserstufe Stufe 0, ohne Grundwasser 
Wertzahlen der Bodenschätzung 32 bis 50, mittel 
Erodierbarkeit des Oberbodens 0,57, hoch 
Schutzwürdigkeit des Bodens nicht bewertet  
Bodenfunktion - 
Verdichtungsempfindlichkeit sehr hoch 
 
Im Änderungsbereich sind natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen. Alle natürlichen 
Böden erfüllen vielfältige, allgemeine Funktionen im Naturhaushalt, u. a. als Puffer- und 
Filterkörper, Lebensraum von Mikroorganismen und als Teil des Ökosystems mit sei-
nen vielfältigen Stoffkreisläufen.  
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
13 
Der Änderungsbereich umfasst ca. 6,4 ha. Er stellt sich derzeit überwiegend als Offen-
landfläche dar und es erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung (Acker- und Grünland-
nutzung). 
2.5 Schutzgut „Wasser“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Wasser“ stehen die Sicherung der Qualität und 
Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer 
und die Erhaltung des Landeswasserhaushaltes. Die zu betrachtenden Kriterien sind 
Oberflächengewässer, Grundwasserkörper, festgesetzte und geplante Wasserschutz-
gebieten sowie die gesetzlich festgesetzten wie auch vorläufig gesicherten Über-
schwemmungsgebiete. 
Zur Erfassung der Bestandssituation sind die verfügbaren Karten und Datenquellen 
(MUNV 2025) zur Geologie und Hydrologie ausgewertet worden.  
Ergänzend wurde nach relevanten Quellen und Fließgewässern im Wirkbereich des 
Vorhabens geschaut. 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
Grundwasser 
Der Änderungsbereich liegt im Bereich des ca. 253 km² großen Grundwasserkörpers 
272_10 „Rechtsrheinisches Schiefergebirge / Sieg 4“, der wie folgt beschrieben wird: 
„in Auflockerungszonen und sandigen Partien z. T. mäßig durchlässig; Grundwasser-
stände in der Siegtalaue stark vom Vorfluter beeinflusst; große horizontale Durchläs-
sigkeit der Siegschotter; auf den Südhängen des Siegtals teilweise Lössbedeckung“ 
(MUNV 2025). Der mengenmäßige sowie auch der chemische Zustand des Grundwas-
serkörpers werden als „gut“ beurteilt.  
Im Untersuchungsbereich liegen keine Trinkwasserschutzgebiete.   
Oberflächengewässer 
Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer.  
Der Krabach entspringt an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz am Denkmal „Drei-
herrenstein“ und damit direkt nordöstlich des Änderungsbereiches und mündet bei 
Eitorf-Nach nach ca. 10 km in die Sieg.  
Der Meisenbach mit einer Länge von ca. 2,5 km, der in einer Entfernung von etwa 
310 m zum Änderungsbereich verläuft, entspringt bei Vierwinden, fließt westlich um die 
Ortschaft von Meisenach und mündet dann in den von Osten kommenden Krabach. 
Zudem wird gemäß MUNV 2025 ein namenloses Gewässer dargestellt. 
Eine Bewertung ist für den Krabach im Änderungsbereich und dessen Umfeld im elek-
tronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung 
in NRW (ELWAS-WEB) nicht angegeben. Der Meisenbach wird teilweise noch als ge-
ring bis unverändert angegeben (MUNV 2025). 
Im Untersuchungsbereich liegen keine Überschwemmungsgebiete. 
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
14 
2.6 Schutzgut „Luft, Klima“  
Im Vordergrund des Schutzgutes „Luft, Klima“ stehen die Sicherung der Qualität der 
Luft und des Klimas, die Vermeidung von Luftverunreinigungen und der Erhalt von 
Frischluftgebieten sowie des Bestandsklimas und der mikroklimatischen Regenerati-
ons- und Austauschfunktionen. Planfestlegungen, wie z. B. Gewerbe- und Industriean-
siedlungsbereich (GIB), Abgrabungsbereiche, Ablagerungen oder auch ASB können 
erhebliche negative Auswirkungen auf die Luftqualität und das lokale Klima haben. We-
sentlich sind dabei Art und Umfang der tatsächlichen Nutzung sowie die betriebsbe-
dingten Auswirkungen. Erhebliche negative Umweltauswirkungen sind bei einer Inan-
spruchnahme, Versiegelung oder Überbauung von Räumen zu erwarten, die eine be-
sondere Bedeutung für das lokale Klima oder die Luftqualität haben, wie zum Beispiel 
große zusammenhängende Offenlandbereiche, Waldbereiche oder Auenbereiche. 
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Datenquellen (Klimastu-
die NRW, Klimaatlas Nordrhein-Westfalen, Fachinformationssystem Klimaanpassung) 
zum Schutzgut Klima und Luft ausgewertet. 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
Der Änderungsbereich sowie die nähere Umgebung werden gem. Klimatopkarte NRW 
als Freilandklimatope eingestuft (LANUK 2025B).  
Das Freilandklima stellt sich über landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wiesen sowie Wei-
den und Brachflächen ein und zeichnet sich durch ungestörte Tagesgänge von Luft-
temperatur und -feuchte aus. Zudem sind in diesen Bereichen meist keine Emittenten 
angesiedelt, weshalb es sich um bedeutsame Frischluftgebiete handeln kann. Des 
Weiteren ist diesen Flächen bei geeigneten Wetterlagen aus klimatischer Sicht ein ho-
her Stellenwert als Kaltluftproduktionsgebiet zuzuschreiben. 
Der Änderungsbereich stellt sich gem. FIS Klimaanpassung als Fläche mit einer gerin-
gen thermischen Ausgleichsfunktion dar. Die eingestreuten Gehölzbestände im Unter-
suchungsbereich haben eine mittlere bis hohe thermische Ausgleichsfunktion.  
Im Änderungsbereich und dessen Umfeld befinden sich keine klimarelevanten Böden. 
2.7 Schutzgut „Landschaft“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Landschaft“ stehen Aspekte des Landschaftsbildes 
sowie des Landschaftsraums. Beide Schutzkriterien finden sich in den Landschaftsbild-
einheiten wieder, welche als Teil des naturschutzfachlichen Fachbeitrags für den Re-
gierungsbezirk Köln erarbeitet wurde und eine wichtige Daten- und Informationsgrund-
lage zur Bewertung des Landschaftsbildes auf regionaler Ebene darstellt. Das LANUK 
hat zum einen Landschaftsbildeinheiten von herausragender Bedeutung mit dem Ziel 
Erhaltung und Minimierung von störenden Elementen und zum anderen Landschafts-
bildeinheiten von besonderer Bedeutung mit dem Ziel Entwicklung und Vermeidung 
bzw. Steuerung von störenden Elementen herausgearbeitet. 
  
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
15 
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft werden in der Regel durch die Ge-
bietskategorie der Landschaftsschutzgebiete (LSG) geschützt. Neben den LSG werden 
auch die für die Erholung besonders geeigneten Naturparke betrachtet. Eine weitere 
Kategorie für das Schutzgut Landschaft stellen unzerschnittene verkehrsarme Räume 
(UZVR) des LANUV NRW dar. UZVR sind Landschafts- und Naturräume, die nicht 
durch Straßen, Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Be-
triebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten wer-
den. Die Unzerschnittenheit der Landschaft stellt einen wesentlichen Teilaspekt bei der 
Betrachtung des Naturhaushaltes dar. 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
Der Änderungsbereich und auch der Untersuchungsbereich sind der Landschaftsbild-
einheit LBE-Via-022-O2 mit hoher Wertstufe zugeordnet.  
Der Änderungsbereich und auch der Untersuchungsbereich liegen im Landschaftsraum 
„Niederwesterwälder Hochflächen“ (LR-VIa-022). Das Landschaftsbild wird wie folgt 
beschrieben: 
„Die Niederwesterwälder Hochflächen sind als hügeliges bis bergiges Hochland, das in 
einzelne Riedel zerteilt ist und einige Kuppen aufweist, zu charakterisieren. Durch-
schnittlich liegen die Hochflächen 280 m hoch, einige Kuppen erreichen 300 bis 365 m 
Höhe. 
Das morphographische Bild wird im Gegensatz zu den höheren Umrandungen von 
sanftwelligen Formen und wenig tief eingeschnittenen Tälern bestimmt. Neben bewal-
deten Kuppen und Talhängen sind große offene Landschaftsbereiche kennzeichnend. 
[…]“ (LANUK 2025A). 
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage in einer von Offenland 
dominierten Landschaft, die allerdings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen 
und kleinere Waldflächen gegliedert wird. Ebenfalls liegen eingestreut kleinere Ort-
schaften, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und 
die L 255 die Landschaft.  
Der Änderungsbereich stellt mit ihren Acker- und Grünlandflächen sowie den einzelnen 
Bäumen und Saumstrukturen ebenfalls eine angereicherte Offenlandschaft dar.   
Der Änderungsbereich und auch die Umgebung liegen in einem unzerschnittenen, ver-
kehrsarmen Raum der Größe > 10–50 km2.  
Es ergaben sich im Rahmen der Recherche keine Hinweise auf geschützte Land-
schaftsbestandteile. Im Änderungsbereich und dessen Umfeld befinden sich keine flä-
chenhaften Naturdenkmäler. 
  
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
16 
2.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ 
Im Vordergrund des Schutzgutes „Kultur- und sonstige Sachgüter“ steht die Erhaltung 
historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders cha-
rakteristischer Eigenart, Ensembles sowie geschützter und schützenswerter Bau- und 
Bodendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigen-
art und Schönheit des Denkmals erforderlich ist.  
Kulturlandschaften sind je nach ihrem Erscheinungsbild und dem Anteil der erhaltenen 
historischen Substanz und Struktur unterschiedlich empfindlich. Je historischer eine 
Kulturlandschaft geprägt ist, desto höher ist ihre generelle Empfindlichkeit gegenüber 
Eingriffen. Dennoch unterliegen Kulturlandschaften einer stetigen, dynamischen Verän-
derung. Maßgeblich für die Ebene des Regionalplanes sind die vom Landschaftsver-
band Rheinland (LVR) für den Regierungsbezirk Köln herausgearbeiteten Regionalbe-
deutsame Kulturlandschaftsbereiche (KLB). Diese wurden unter Betrachtung land-
schaftskultureller, denkmalpflegerischer und bodendenkmalpflegerischer Belange ab-
gegrenzt. Im Fachbeitrag Kulturlandschaften werden die landesbedeutsamen KLB kon-
kretisiert und in einigen Bereichen differenzierter ausgearbeitet. 
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung 
Innerhalb des Änderungsbereiches sind derzeit keine Denkmäler und Denkmalensem-
bles oder Bodendenkmäler bekannt. Unmittelbar angrenzend befindet sich jedoch das 
Denkmal „Dreiherrenstein“.  
Ein bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich befindet sich im Untersuchungsbereich 
nicht.  
2.9 Wechselwirkungen  
Die zwischen den beschriebenen Schutzgütern bestehenden Wechselwirkungen wur-
den in die vorliegende Bestandsbeschreibung einbezogen. 
Die Beschreibung und Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes und die Wir-
kungen des Regionalplanes auf einzelne Umweltschutzgüter erfolgt in Kap. 3.0. 
Im Rahmen der nachlagerten Genehmigungsverfahren werden auf Grundlage der im 
Raumordnungsgesetz und in der SUP-Richtlinie vorgesehenen Abschichtung in einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Prognosen über die voraussichtlichen Um-
weltauswirkungen vorhabenbezogen konkretisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer auf 
die entsprechende Planungsebene bezogenen Umweltprüfung.  
Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan 
erforderlich, in dem eine quantitative Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt, mit wel-
cher die Erfüllung des notwendigen Kompensationsumfangs im Rahmen der Planfest-
stellung bzw. Plangenehmigung rechnerisch nachgewiesen wird. 
  
ANLAGE 5

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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 
17 
Bei der nachfolgenden Umsetzung der geplanten Bodendeponie im Änderungsbereich 
sind folgende Umweltauswirkungen zu erwarten: 
• Entfernung der aktuellen Vegetationsstrukturen  
• Anlage von Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage, Container, Ent-
wässerung) 
• Schall- und Staubemissionen im Zusammenhang mit dem Lieferverkehr und mit 
dem Deponiebetrieb 
• Veränderungen des Landschaftsbildes durch den Deponiekörper 
• Umsetzung der Rekultivierung 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei 
Nichtdurchführung der Planung 
18 
3.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei 
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der 
Planung 
3.1 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 
Durchführung der Planung 
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.   
Zum Betrieb der geplanten Deponie sind in weiteren Genehmigungsverfahren entspre-
chende Nachweise zu erbringen, dass es nicht zu erheblichen Schallemissionen kom-
men wird. Ggf. sind entsprechende Maßnahmen zum Schallschutz zu treffen, sofern an 
den in 550 m Entfernung liegenden Wohngebäuden die Richtwerte der TA Lärm nicht 
eingehalten werden sollten. Es wird nicht davon ausgegangen, dass es zu einer dauer-
haften Überschreitung der Grenzwerte hinsichtlich stofflicher Emissionen kommen 
wird, da lediglich DK0-Material abgelagert wird.  
Ebenfalls wird die Erholungseignung dauerhaft nicht beeinträchtigt. Die Wege um den 
Änderungsbereich werden erhalten bleiben. Zum Wanderweg ist ein Gehölzstreifen 
vorzusehen, der eine optische Trennung bewirken wird und zudem auch in Bezug auf 
die Sicherheit von Erholungssuchenden positiv zu werten ist.  
Nichtdurchführung der Planung 
Innerhalb des Änderungsbereiches, der als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ 
(AFAB) festgelegt bliebe, wäre bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung mit 
einer Beibehaltung der aktuellen, überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung zu rech-
nen. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich der 
menschlichen Gesundheit, würden sich hieraus nicht ergeben.  
3.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ 
Durchführung der Planung 
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.   
Durch die Änderung des Regionalplanes werden Eingriffe in landwirtschaftlich genutzte 
Flächen (Grünland und Acker) sowie Saumflächen und Bäume vorbereitet. Damit kön-
nen neben dem Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt auch Lebensräume pla-
nungsrelevanter Arten betroffen sein.  
Im Rahmen von nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, 
dass langfristig durch die Umsetzung des Rekultivierungszieles wieder Acker- und 
Grünlandflächen bzw. auch Saum- und Gebüschstrukturen entstehen werden. Das Re-
kultivierungskonzept ist dabei so zu konzipieren, dass neben einer landwirtschaftlichen 
Nutzung randlich auch höherwertige Biotopstrukturen entstehen werden. 
ANLAGE 5

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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei 
Nichtdurchführung der Planung 
19 
Mit Umsetzung eines entsprechenden Rekultivierungskonzeptes, das auch verbin-
dende Gehölzstrukturen vorsieht, kann auch der Verbundcharakter des Änderungsbe-
reiches langfristig gesichert werden.  
Im Zuge der nachfolgenden Planverfahren sind planerische Maßnahmen festzulegen, 
um Beeinträchtigungen und das Auslösen von Verbotstatbeständen nach § 44 
BNatSchG zu vermeiden. 
Nichtdurchführung der Planung 
Bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung wäre damit zu rechnen, dass die 
landwirtschaftliche Nutzung größtenteils in ihrer jetzigen Form erhalten bleibt. Ebenso 
bliebe der „Bereich für den Schutz der Natur“ erhalten. Somit wäre bei Nichtdurchfüh-
rung der Regionalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut 
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu rechnen.  
3.3 Schutzgut „Fläche, Boden“ 
Durchführung der Planung 
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.   
Generell gilt für Böden gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) der 
folgende Vorsorgegrundsatz: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge-
gangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begren-
zen. Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bo-
denschutzgesetzes (BBodSchG) im besonderen Maße erfüllen (§ 12 Abs. 8 Satz 1 
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung), sind besonders zu schützen“.  
Durch den Abtrag des Oberbodens im Rahmen der Errichtung der Deponie kommt es 
für die Dauer der Betriebszeit zu einer Zerstörung des gewachsenen Bodenprofils. Des 
Weiteren kommt es im Bereich der Zufahrt während der Betriebszeit überwiegend tem-
porär zu einer Versiegelung des Bodens.  
In weiteren Genehmigungsverfahren ist eine Rekultivierung der Deponie vorzusehen. 
Zudem ist abgetragener Oberboden seitlich zu lagern und im Rahmen der Rekultivie-
rung einzubauen. Vor dem Hintergrund einer Rekultivierung sind erhebliche Beein-
trächtigungen nicht anzunehmen.   
Nichtdurchführung der Planung 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind im Änderungsbereich keine Versiegelun-
gen/Überbauungen möglich, sodass die natürlichen Böden erhalten blieben und die 
Bodenfunktionen erfüllt werden können. Somit wäre bei Nichtdurchführung der Regio-
nalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu 
rechnen. 
Ohne die geplante Änderung des Regionalplanes ist vorerst nicht mit einer Flächenin-
anspruchnahme zu rechnen. Damit sind auch keine erheblichen Auswirkungen auf das 
Schutzgut Fläche zu erwarten.  
ANLAGE 5

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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei 
Nichtdurchführung der Planung 
20 
3.4 Schutzgut „Wasser“ 
Durchführung der Planung 
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.   
Im Rahmen von nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, 
dass die Grundwasserneubildung durch den Deponiekörper nicht dauerhaft beeinträch-
tigt wird. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass Niederschläge, auch bei Starkregen, 
geordnet abgeleitet werden und keine Überschwemmungen hervorgerufen werden. 
Stoffliche Einträge in das Grundwasser werden ebenfalls nicht angenommen, da ledig-
lich eine Bodendeponie vorgesehen wird und die Verkehrswege während der Betriebs-
phase zu versiegeln sind. 
Nichtdurchführung der Planung 
Bei Nichtdurchführung der Planung würden keine Eingriffe in das Grundwasser erfol-
gen und auch keine Oberflächengewässer berührt. Somit wäre bei Nichtdurchführung 
der Regionalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut 
Wasser zu rechnen. 
3.5 Schutzgut „Luft, Klima“ 
Durchführung der Planung 
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.   
Im Rahmen der Umsetzung der Bodendeponie wird es betriebsbedingt zu einer Belas-
tung des Schutzgutes „Luft, Klima“ kommen. Diese sind jedoch auf die Betriebsphase 
beschränkt. Darüber hinaus werden temporär Flächen versiegelt, die jedoch mit Ende 
des Deponiebetriebes zurückgebaut werden können. In nachgelagerten Genehmi-
gungsverfahren können im Zuge von Rekultivierung ebenfalls wieder Freilandklimatope 
hergestellt werden.  
Nichtdurchführung der Planung 
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen 
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben und stellen ein Freilandklimatop 
dar. Allerdings würde der anfallende Bodenaushub im Rhein-Sieg-Kreis an anderer 
Stelle, mit vermutlich deutlich längeren Transportwegen, abgelagert werden. Durch die 
dann notwendigen, längeren Transporte entstünden negative Auswirkungen durch 
stoffliche Emissionen.  
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft sind bei Nichtdurchführung 
der Planung nicht zu erwarten. 
3.6 Schutzgut „Landschaft“ 
Durchführung der Planung 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei 
Nichtdurchführung der Planung 
21 
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.   
Mit Umsetzung einer Bodendeponie würde das Landschaftsbild im Änderungsbereich 
durch die Erhöhung der Oberflächengestallt verändert. Nach Beendigung des Deponie-
betriebes können jedoch im Rahmen der Rekultivierung wieder landwirtschaftliche Flä-
chen mit eingestreuten Strukturelementen hergestellt werden, womit das Landschafts-
bild wiederhergestellt werden kann. Entsprechende Regelungen sind im Genehmi-
gungsverfahren zu treffen.  
Nichtdurchführung der Planung 
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen 
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben. Erhebliche Auswirkungen auf das 
Schutzgut Landschaft sind bei Nichtdurchführung der Planung nicht zu erwarten. 
3.7 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ 
Durchführung der Planung 
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.   
Das Denkmal „Dreiherrenstein“ wird durch die Planung nicht tangiert. Im Zuge von 
nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass die Deponie-
oberfläche rekultiviert wird, sodass der Deponiekörper in die umgebende Landschaft 
eingebunden wird und keine erhebliche Veränderung der Umgebung des Denkmales 
eintritt.  
Nichtdurchführung der Planung 
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen 
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben. Erhebliche Auswirkungen auf das 
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind bei Nichtdurchführung der Planung 
nicht zu erwarten. 
3.8 Wechselwirkungen 
Durchführung der Planung 
Die Schutzgüter stehen in Wechselwirkungen zueinander und können teilweise nicht 
vollständig getrennt voneinander betrachtet werden. Allerdings sind Wechselwirkun-
gen, die das ökologische Wirkungsgefüge erheblich beeinträchtigen würden, ausge-
schlossen.  
Im Zuge der Änderung des Regionalplanes kommt es lokal zu Wechselwirkungen zwi-
schen den Schutzgütern, die jedoch bei der schutzgutbezogenen Betrachtung mit be-
rücksichtigt wurde.  
Nichtdurchführung der Planung 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei 
Nichtdurchführung der Planung 
22 
Für den Änderungsbereich sind über die üblichen Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern hinaus keine nennenswerten Besonderheiten zu verzeichnen. Dement-
sprechend wären auch bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung keine erhebli-
chen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 
23 
4.0 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum 
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 
Nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 ROG sind neben der Beschreibung 
und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen Angaben zu ge-
planten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili-
gen Auswirkungen zu machen. 
Grundsätzlich kann der Regionalplan als übergeordnetes, zusammenfassendes und 
rahmensetzendes Planwerk keine konkreten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verrin-
gerung oder zum Ausgleich der im Rahmen der Umweltprüfung nachgewiesenen nach-
teiligen Auswirkungen darstellen. Diese werden in nachfolgenden Planungs- und Zu-
lassungsverfahren, insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung sowie auf Ebene 
der Bauanträge sowie der artenschutzrechtlichen Begutachtungen, konkret festgelegt. 
Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen werden 
schutzgutspezifisch entsprechende Hinweise gegeben. 
Es sind die nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-
gleich der nachteiligen Auswirkungen in weiteren Planungs- und Zulassungsschritten 
zu berücksichtigen: 
• Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz 
• Rekultivierung der Deponieoberflächen mit landwirtschaftlichen Nutzflächen so-
wie Strukturanreicherung durch Gehölzpflanzungen 
 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Planungsalternativen 
24 
5.0 Planungsalternativen 
Hinsichtlich der Planungsalternativen wird auf Kap. 1.4 der Planbegründung verwiesen.  
Der Standort Vierwinden ist zudem zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit im 
Rhein-Sieg-Kreis für DK0-Materialien nach Verfüllende der Deponie Peterhohn II in ca. 
2 Jahren bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier noch unter 
der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 verankert. 
Die rechtzeitige Entwicklung eines Alternativstandortes wäre zeitlich nicht möglich. 
 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und Defizite 
25 
6.0 Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und 
Defizite 
Die Anlage 1 des ROG zu § 8 Abs. 1 ROG regelt, dass bei der Umweltprüfung auf 
Schwierigkeiten hinzuweisen ist, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetre-
ten sind. 
Gegenstand der Umweltprüfung sind die sich durch dieses Verfahren ändernden Fest-
legungen des Regionalplanes.  
Das Ergebnis der Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der als selbstständiges Doku-
ment erstellt wird und der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen darlegt. Er 
umfasst die in der Anlage 1 zu § 8 ROG genannten Angaben. 
Der Umweltbericht berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand und allgemein an-
erkannte Prüfmethoden. Dieses bedeutet, dass zu seiner Erstellung keine neuen Un-
tersuchungen durchgeführt werden müssen. Der Umweltbericht berücksichtigt ebenso 
den übergeordneten, rahmensetzenden Charakter des Regionalplanes, dessen gene-
ralisierende Festlegungen sowie seine Stellung in der Planungshierarchie. Auf den 
nachfolgenden Planungsebenen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Genehmi-
gungsverfahren) sind ebenfalls Umweltprüfungen durchzuführen, die einerseits eine 
detaillierte Betrachtung der Umweltauswirkungen zum Gegenstand haben, anderer-
seits aber auf den Ergebnissen der Umweltprüfung auf Ebene der Regionalplanung 
aufbauen können.  
Insbesondere die Fragen des Standortes und der Standortalternativen sind Gegen-
stand des Regionalplanes und rahmensetzend für die nachfolgenden Planungsebenen. 
Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung und zur Zusammen-
stellung vorhandener Umweltinformationen werden im Rahmen des Scoping-Verfah-
rens die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogenen Aufgabenbe-
reiche von den durch die Durchführung dieser Änderung des Regionalplanes verur-
sachten Umweltauswirkungen berührt sein könnten, beteiligt. Die diesen Stellen vorlie-
genden Unterlagen bzw. Untersuchungen, die für die Prüfung der Umweltauswirkun-
gen des Vorhabens von Bedeutung sein können, wurden abgefragt, um eine Informati-
onsgrundlage für die Beurteilung der Umweltauswirkungen zu erhalten. 
Das für die Umweltprüfung zur Verfügung stehende Abwägungsmaterial zur Beurtei-
lung und Abschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen basiert auf den zum heutigen 
Zeitpunkt vorliegenden Daten und wird als ausreichend betrachtet. 
Im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplanes sind bei der Zusammenstel-
lung der Angaben keine Schwierigkeiten aufgetreten. 
 
 
 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Überwachungsmaßnahmen 
26 
7.0 Überwachungsmaßnahmen 
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 ROG sind die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der 
Raumordnungspläne auf die Umwelt von den für die Raumordnung zuständigen Stel-
len zu überwachen. Nach § 4 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW ist diese Aufgabe 
den Regionalplanungsbehörden übertragen worden. Raumordnungspläne in diesem 
Sinne sind die für Teilräume der Länder zu erstellenden Regionalpläne. Diese Vor-
schriften gelten auch für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Regionalplä-
nen. Die Regionalplanung ist als untere Ebene der Raumordnung eine rahmenset-
zende Planung, die keine konkrete Genehmigung zur Realisierung eines Vorhabens 
darstellt. Vielmehr sind die durch die Regionalplanung getroffenen Regelungen je nach 
Bindungswirkung (Ziel bzw. Grundsatz der Raumordnung) in nachfolgend durchzufüh-
renden Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu beachten bzw. berücksichtigen. 
Da das Monitoring erst nach der Umsetzung der Planinhalte einsetzt, fehlt der Regio-
nalplanungsbehörde im Zuge von Regionalplan-Änderungen grundsätzlich die Zustän-
digkeit für die Erarbeitung konkreter Überwachungsmaßnahmen. Vielmehr haben die 
betroffene Kommune nach § 4c BauGB auf der Ebene der Bauleitplanung bzw. die zu-
ständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden auf der Ebene der Vorhaben-
zulassung die Verantwortung für die Durchführung der Überwachung. 
Von daher beschränkt sich das Monitoring auf der Ebene der Regionalplanung darauf, 
zu überwachen, wie die Regelungen der Raumordnung in den nachfolgenden Pla-
nungs- und Genehmigungsverfahren eingehalten werden. Durch die Möglichkeit der 
Beratung der Gemeinden gemäß § 34 LPlG kann eine mittelbare umweltbezogene 
Raumüberwachung in die Umsetzung der Regionalplanung implementiert werden. 
Die weitere Überwachung der konkreten Auswirkungen der Änderung des Regionalpla-
nes auf die Umwelt erfolgt auf der Ebene des Genehmigungsverfahrens durch die zu-
ständigen Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden. 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Allgemein verständliche Zusammenfassung 
27 
8.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung 
Die Zusammenfassung wird nach Durchführung des Scopings ergänzt.  
 
 
 
Warstein-Hirschberg, Dezember 2025 
 
 
Bertram Mestermann 
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt 
 
ANLAGE 5

Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef 
Quellenverzeichnis 
28 
9.0 Quellenverzeichnis 
GD NRW (2025): Geologischer Dienst NRW. Informationssystem Bodenkarte BK50 – 
Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. 
LANUV (2017): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen. Landschaftsbildbewertung NRW. Georeferenzierte 
Shape-Dateien mit Angabe der Bewertung. Bonn.   
LANUK (2025A): Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-West-
falen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf. (WWW-
Seite) https://www.naturschutzinformationen.nrw.de/coyo/page/1132/844/lin-
fos/linfos (letzter Zugriff: 07.10.2025). 
LANUV (2025B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen. Klimaatlas Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) 
http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/ (letzter Zugriff: 07.10.2024). 
LWL & LVR (2007): Landschaftsverband Westfalen-Lippe & Landschaftsverband 
Rheinland. Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nord-
rhein-Westfalen. Münster und Köln.  
MUNV (2025): Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW. Fachinformati-
onssystem ELWAS. (WWW-Seite): http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/index.jsf#. (letzter Zugriff am 08.10.2025). 
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023A): Günter Kursawe. Deponiestandort Hennef-
Meisenbach. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung. Nümbrecht.  
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023B): Günter Kursawe. Erddeponiestandort Mei-
senbach – Stadt Hennef. Artenschutzprüfung Stufe II. vertiefende Untersu-
chung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Nümbrecht.   
RLP (2025): Rheinland Pfalz. Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwal-
tung. (WWW-Seite) https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_natur-
schutz/index.php (letzter Zugriff am 09.01.2025). 
 
ANLAGE 5

Amt für Umwelt und Naturschutz 
Gewerblicher Umweltschutz 
 
Herr Graber 
Zimmer 8.27 
Telefon 02241 13-2438 
Telefax 02241 13-3495 
mark.graber@rhein-sieg-kreis.de 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32 
50606 Köln 
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum 
 
 
 
 04.03.2026 
 
Anregung der RSEB GmbH auf  Regionalplanänderung für einen neuen 
Deponiestandort in Hennef 
Stellungnahme der unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur Notwendigkeit eines neuen 
Deponiestandort für Inertabfälle 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die RSEB GmbH hat mit Schreiben vom 28.03.2025 einen Antrag auf Errichtung und 
Betrieb einer DK -0 Deponie in Hennef eingereicht. Die geplante Deponie soll eine 
Flächengröße von 6,3 ha umfassen und betrifft die Grundstücke der Gemarkung  
Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71, 72, 73, 75, 76 ,77 und 187 . Der Regionalplan für 
den Regierungsbezirk Köln weist das betroffene Gebiet als Allgemeinen Freiraum- und 
Agrarbereich aus. Teile des Gebiets sind als Bereich zum Schutz der Natur ausgewiesen. 
In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde Bezirksregierung Köln wurde 
festgestellt, dass für das Vorhaben eine Regionalplanänderung erforderlich ist . Die 
unter Abfallwirtschaftsbehörde wurde gebeten eine Stellungnahme hinsichtlich der 
Notwendigkeit eines neuen Deponiestandorts abzugeben.  
 
ANLAGE 6

Aufgrund der angespannten Verkehrssituation, insbesondere bei den Rheinquerungen 
(aktuelle Sperrung der Nordbrücke A565 für Schwerlastverkehr) ist eine getrennte 
Betrachtung des links- und rechtsrheinischen Kreisgebiets sinnvoll. Daher bezieht sich 
diese Stellungnahme auf die Entsorgungswege des rechtsrheinischen Rhein -Sieg-
Kreises. 
 
Eine DK -0-Deponie (Inertstoffdeponie) ist speziell für unbelastete oder nur gering 
belastete mineralische Abfälle vorgesehen. 
Insbesondere: 
 Bodenaushub aus Bauprojekten, 
 Erdaushub aus Straßen- und Leitungsbau 
 Mineralischer Bauschutt in kleineren Mengen. 
 
Im Rhein -Sieg-Kreis entstehen durch Bautätigkeit, Inf rastrukturmaßnahmen und 
kommunale Projekte große Mengen solcher Materialien. 
 
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen diese Abfälle ordnungsgemäß und 
umweltverträglich entsorgt werden. 
Können Abfälle nicht verwertet werden, müssen sie beseitigt werden. 
 
Die Errichtung und der Betrieb von Abfalldeponien sind geboten, wenn sie für eine 
gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung im Sinne des § 15 Abs. 1 u. 2 KrWG 
erforderlich sind . Gemäß dieser Reg elung sind Erzeuger oder Besitzer von nicht 
verwertbaren Abfällen verpflichtet, diese beim öffentlich -rechtlichen 
Entsorgungsträger nach § 17 (1) KrWG zu beseitigen, sofern dies nicht in einer eigenen 
Anlage geschieht. Die RSAG AöR muss im Auftrag des Rhei n-Sieg-Kreises ausreichend 
Beseitigungsmöglichkeiten sicherstellen. 
Die RSEB GmbH beabsichtigt, am oben genannten Standort eine DK -0-Deponie zu 
errichten, um die Abfallbeseitigungspflichten der RSAG AöR zu erfüllen und eigene 
Abfälle zu beseitigen.  
Ein ze ntraler Grund für den Bau einer neuen Deponie ist die Begrenztheit der 
vorhandenen Kapazitäten. 
Der RSAG AöR stehen derzeit nur die DK -0-Deponien Petershohn II und Much -Birken 
zur Verfügung. 
Gemessen an den auf den bestehenden DK -0-Deponien abgelagerten Me ngen, auf 
denen ausschließlich Böden bis zur Klasse Z0* bzw. BM -0* angenommen werden 
dürfen, fallen im Durchschnitt der letzten vier Jahre jährlich ca. 62.000 m³ Bodenaushub 
an. Davon entfällt jeweils die Hälfte auf Petershohn II und Much -Birken. Über 85 %  
ANLAGE 6

davon stammen aus dem Rhein -Sieg-Kreis. Die Restkapazitäten der beiden Deponien 
belaufen sich zum Stichtag 31.12.2024 auf 54.369 m³ (Petershohn II) bzw. 148.258 m³ 
(Much-Birken). Bei gleichbleibenden Anlieferungen sind die Kapazitäten bis Ende 2026 
(Petershohn II) bzw. 2029 (Much-Birken) erschöpft. 
Ohne neue Kapazitäten müssten Bodenaushub und Bauabfälle in andere Regionen 
transportiert werden.  
Durch eine rechtsrheinische Deponie im Rhein-Sieg-Kreis werden 
 LKW-Transportstrecken,
 CO2 -Emmissionen,
 Verkehrsbelastung,
 Entsorgungskosten
reduziert.
Durch den Bau einer DK-0-Deponie wird eine langfristige Entsorgungssicherheit für den 
Rhein-Sieg-Kreis sichergestellt.  Eine fehlende Deponiekapazität würde gegen die 
gesetzliche Pflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung verstoßen. 
Die Ablagerung von Bodenaushub der Klasse DK -0 auf der derzeit im 
Genehmigungsverfahren befindlichen Erweiterung der Mineralstoffdeponie Sankt 
Augustin wird als nicht sinnvoll erachtet, da bereits ein Mangel an DK -II-Volumen 
besteht und Deponiekapazitäten für die entsprechenden belasteten Abfälle genutzt 
werden sollten. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
(Bambeck) 
ANLAGE 6

Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 
zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden  
bei Hennef

Landschaftspflegerischer Begleitplan 
zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden  
bei Hennef 
 
Auftraggeber: 
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH 
Pleiser Hecke 4 
53721 Siegburg 
 
 
Verfasser: 
Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG 
Brackhüttenweg 1 
59581 Warstein-Hirschberg 
 
 
Bearbeiter: 
Nadine Faßbeck 
M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung 
 
Bertram Mestermann 
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt 
 
Proj.-Nr. 2596 
 
 
Warstein-Hirschberg, März 2025

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Verzeichnisse  
I 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... I 
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .. II 
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ..... III 
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung................................ ................................ .... 1 
2.0 Vorhabensbeschreibung ................................ ................................ ...................... 2 
2.1 Lage des Vorhabens ................................ ................................ ......................... 2 
2.2 Beschreibung des geplanten Vorhabens ................................ ........................... 2 
3.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete ................................ ................ 5 
3.1 Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ......................... 5 
3.2 Regionalplan ................................ ................................ ................................ ..... 5 
3.3 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ........................ 6 
3.4 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................  6 
3.5 Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche ................................ ...................... 6 
3.5.1 Natura 2000-Gebiete ................................ ................................ .................... 6 
3.5.2 Naturschutzgebiete ................................ ................................ ....................... 8 
3.5.3 Landschaftsschutzgebiete ................................ ................................ ............. 9 
3.5.4 Biotopkatasterflächen ................................ ................................ ................. 10 
3.5.5 Gesetzlich geschützte Biotope ................................ ................................ .... 11 
3.5.6 Biotopverbundflächen ................................ ................................ ................. 12 
4.0 Wirkfaktoren ................................ ................................ ................................ ...... 13 
5.0 Bestands- und Konfliktanalyse ................................ ................................ ........... 15 
5.1 Schutzgut Pflanzen................................ ................................ .......................... 15 
5.2 Schutzgut Tiere ................................ ................................ ...............................  17 
5.3 Schutzgut Boden ................................ ................................ ............................. 19 
5.4 Schutzgut Wasser ................................ ................................ ........................... 21 
5.5 Schutzgut Klima und Luft ................................ ................................ ................. 25 
5.6 Schutzgut Landschaft ................................ ................................ ...................... 26 
6.0 Rekultivierungskonzept ................................ ................................ ...................... 28 
6.1 Maßnahmen zur Rekultivierung ................................ ................................ ....... 29 
6.2 Kostenschätzung ................................ ................................ ............................. 31 
7.0 Maßnahmen zur Eingriffsminderung ................................ ................................ .. 32 
7.1 Schutzgut Pflanzen................................ ................................ .......................... 32 
7.2 Schutzgut Tiere ................................ ................................ ...............................  32 
7.3 Schutzgut Boden ................................ ................................ ............................. 33 
7.4 Schutzgut Wasser ................................ ................................ ........................... 33 
7.5 Schutzgut Klima und Luft ................................ ................................ ................. 33 
7.6 Schutzgut Landschaft ................................ ................................ ...................... 33 
8.0 Eingriffsbewertung ................................ ................................ ............................. 34 
8.1 Biotopfunktion ................................ ................................ ................................ .. 34 
8.1.1 Deponiefläche ................................ ................................ ............................. 34 
8.1.2 Straßenverbreiterung ................................ ................................ .................. 37 
8.2 Bodenfunktion ................................ ................................ ................................ . 39 
8.2.1 Deponiefläche ................................ ................................ ............................. 39

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Verzeichnisse  
II 
8.2.2 Straßenverbreiterung ................................ ................................ .................. 44 
8.3 Fazit ................................ ................................ ................................ ................ 47 
9.0 Zusammenfassung ................................ ................................ ............................ 49 
Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ..... 51 
  
 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1 Lage des Vorhabens ................................ ................................ ..................... 1 
Abb. 2 Lageplan der geplanten ................................ ................................ ................ 2 
Abb. 3 Bauphase 1 ................................ ................................ ................................ ... 3 
Abb. 4 Bauphase 2 ................................ ................................ ................................ ... 3 
Abb. 5 Bauphase 3 ................................ ................................ ................................ ... 3 
Abb. 6 Bauphase 4 ................................ ................................ ................................ ... 3 
Abb. 7 Bauphase 5 ................................ ................................ ................................ ... 3 
Abb. 8 Lageplan der geplanten Deponiezufahrt ................................ ....................... 4 
Abb. 9 Lage des FFH-Gebietes ................................ ................................ ................ 7 
Abb. 10 Lage des Naturschutzgebietes ................................ ................................ ...... 8 
Abb. 11 Lage der Landschaftsschutzgebiete ................................ ..............................  9 
Abb. 12 Lage der Biotopkatasterflächen ................................ ................................ ... 10 
Abb. 13 Lage der gesetzlich geschützten Biotope ................................ .................... 11 
Abb. 14 Lage der Biotopverbundflächen ................................ ................................ .. 12 
Abb. 15 Bestandssituation im Bereich der Vorhabensfläche ................................ .... 15 
Abb. 16 Wirtschaftsweg westlich der Vorhabensfläche. ................................ ........... 16 
Abb. 17 Wirtschaftsweg östlich der Vorhabensfläche. ................................ .............. 16 
Abb. 18 Straße mit Einzelbaum. ................................ ................................ ............... 16 
Abb. 19 Obstgehölze im Bereich der Vorhabensfläche. ................................ ........... 16 
Abb. 20 Blick über die Vorhabensfläche. ................................ ................................ .. 16 
Abb. 21 Extensives Grünland im Bereich der Vorhabensfläche. ...............................  16 
Abb. 22 Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchung. ................................ .......... 18 
Abb. 23 Bodentyp im Bereich der Vorhabensfläche ................................ ................. 20 
Abb. 24 Blick vom Wirtschaftsweg nordwestlich der Vorhabensfläche in  
nordwestliche Richtung. ................................ ................................ .............. 26 
Abb. 25 Überblick über die Bauphasen ................................ ................................ .... 28 
Abb. 26 Maßnahmen zur Rekultivierung ................................ ................................ .. 30 
Abb. 27 Bestandssituation................................ ................................ ........................ 35 
Abb. 28 Planungssituation................................ ................................ ........................ 35 
Abb. 29 Bestandssituation................................ ................................ ........................ 37 
Abb. 30 Planungssituation................................ ................................ ........................ 37

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Verzeichnisse  
III 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1 Beobachtungen nicht planungsrelevanter Vogelarten. ................................  19 
Tab. 2 Übersicht über den Bodentyp im Bereich der Vorhabensfläche. .................. 20 
Tab. 3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs ................................ ........................ 36 
Tab. 5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Straßenverbreiterung ........... 38 
Tab. 6 Betroffener Boden bei der Deponiefläche. ................................ .................. 40 
Tab. 7 Einstufung des Bodens für die Deponiefläche ................................ ............. 41 
Tab. 8 Eingriffsfaktoren für die Deponiefläche. ................................ ....................... 42 
Tab. 9 Ausgleichsfaktoren für die Deponiefläche. ................................ .................. 43 
Tab. 10 Eingriffswertermittlung Boden für die Deponiefläche. ................................ .. 44 
Tab. 11 Ausgleichswertermittlung Boden für die Deponiefläche. ..............................  44 
Tab. 12 Eingriffsfaktoren für die Straßenverbreiterung. ................................ ............ 45 
Tab. 13 Ausgleichsfaktoren für die Straßenverbreiterung................................. ........ 46 
Tab. 14 Eingriffswertermittlung Boden für die Straßenverbreiterung. ....................... 47 
Tab. 15 Ausgleichswertermittlung Boden für die Deponiefläche. ..............................  47 
Tab. 16 Gesamtbetrachtung der Eingriffsbewertung. ................................ ............... 47

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
1 
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie 
auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 
bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt sich daraus eine Vorhabensfläche 
mit einer Größe von 63.770 m². 
 
Abb. 1 Lage des Vorhabens (rote Fläche) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.  
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind gemäß den Vorgaben des Bundesnatur-
schutzgesetztes (BNatSchG) sowie des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) 
die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Ent-
sprechend der Definition des § 14 BNatSchG sind Veränderungen in der Gestalt oder 
Nutzung von Grundflächen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-
haushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, als Eingriff zu 
bewerten.  
Das planerische Instrument der Eingriffsregelung ist der Landschaftspflegerische Be-
gleitplan (LBP). Er hat die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und 
Landschaftsbild zu sichern, bzw. die von der Planung betroffene Landschaft wiederher-
zustellen oder neu zu gestalten. Er gewährleistet mit Hilfe von Minderungs- und Kom-
pensationsmaßnahmen, dass nach Beendigung eines Projekts keine erheblichen Be-
einträchtigungen verbleiben bzw. für unvermeidbare Eingriffe Ausgleich oder Ersatz 
geschaffen werden. 
Meisenbach 
B 8 
L 255

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
2 
2.0 Vorhabensbeschreibung 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie 
(DK0).  
2.1 Lage des Vorhabens 
Die Errichtung der Deponie ist auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 
26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt 
sich daraus eine Vorhabensfläche mit einer Größe von 63.770 m². 
2.2 Beschreibung des geplanten Vorhabens 
Der geplante Deponiekörper wird ein Volumen von etwa 440.000 m³ erhalten. Ausge-
hend vom derzeitigen Geländeniveau wird der Deponiekörper eine max. Höhe von ca. 
12 m erhalten und an seinem höchsten Punkt bei 286,50 m ü. NHN liegen.  
 
Abb. 2 Lageplan der geplanten Bodendeponie. Quelle: CDM SMITH 2025  
Der Aufbau der Deponie wird in fünf Bauphasen unterteilt:

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Eingriffsbewertung 
3 
  
Abb. 3 Bauphase 1. Quelle: CDM SMITH 2025A Abb. 4 Bauphase 2. Quelle: CDM SMITH 2025A 
  
Abb. 5 Bauphase 3. Quelle: CDM SMITH 2025A  Abb. 6 Bauphase 4. Quelle: CDM SMITH 2025A  
 
 
Abb. 7 Bauphase 5. Quelle: CDM SMITH 2025A   
 
Es wird von einem Einbauvolumen von ca. 30.000 m³ pro Jahr ausgegangen.

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Eingriffsbewertung 
4 
Während der Betriebszeit ist ein asphaltierter Betriebsweg sowie eine Reifenwaschan-
lage vorgesehen. Angrenzend an den Betriebsweg wird zum daneben verlaufenden 
Wanderweg ein Gehölzbestand entwickelt.  
Nach Ende der Betriebszeit, die etwa 14 Jahre andauern wird, ist ein Rückbau des Be-
triebsweges vorgesehen. Stattdessen werden zwei Zuwegungen für die langfristige 
landwirtschaftliche Nutzung der rekultivierten Oberfläche angelegt.  
Die Rekultivierung sieht neben Acker- und Grünlandnutzung auch die Anlage von Säu-
men und Gebüschstrukturen vor (vgl. Kap. 6.0).  
Darüber hinaus ist zwischen der geplanten Deponie und der K 27 an der Straße 
„Dreisteinenweg“ eine Straßenverbreiterung mit Ausweichbuchten sowie ein Fuß- und 
Radweg vorgesehen.  
Im Bereich des betroffenen Privatgrundstückes ist vorgesehen, die Straße mit Beendi-
gung des Deponiebetriebes (etwa 14 Jahre) wieder zurückzubauen. Innerhalb des 
Grundstückes der Stadt Hennef wird die Straße dauerhaft erhalten bleiben.   
 
Abb. 8 Lageplan der geplanten Deponiezufahrt. Quelle: CDM SMITH 2025B

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Eingriffsbewertung 
5 
3.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete 
3.1 Untersuchungsgebiet 
Das betrachtete Untersuchungsgebiet wird schutzgutspezifisch zugeschnitten. Zielset-
zung der Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ist die schutzgut- und vorhabensspe-
zifische Bestandserfassung und Konfliktanalyse. Im vorliegenden Fall wird um die ei-
gentliche Vorhabensfläche ein Puffer von 25 m als Untersuchungsgebiet definiert, das 
somit nicht nur den direkten Eingriffsbereich einschließt, sondern auch angrenzende 
Nutzungsstrukturen.  
3.2 Regionalplan 
Der rechtskräftige Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg stellt die 
Vorhabensfläche als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Zudem besteht die 
überlagernde Funktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ 
(BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2004).  
Im September 2024 wurde ein Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalplanes Köln 
veröffentlicht. Demnach soll die Deponiefläche künftig als Bereich für den Schutz der 
Natur (BSN) ausgewiesen werden. BSN sind als Vorranggebiete festgelegt.  
Sie dienen dem Aufbau und der dauerhaften Sicherung des regionalen Biotopverbun-
des. Die BSN sind für den Schutz und für die Entwicklung wertvoller Lebensräume und 
Lebensgemeinschaften zu erhalten, zu entwickeln und vor nachhaltigen Beeinträchti-
gungen, insbesondere auch ihrer Entwicklungspotentiale, zu bewahren. Die Entwick-
lung des regionalen Biotopverbundsystems soll, soweit möglich, auch zum vorbeugen-
den Hochwasserschutz beitragen. Planungen und Maßnahmen, die die Funktionen der 
BSN beeinträchtigen, sind auszuschließen. Ausnahmsweise kann jedoch die Inan-
spruchnahme von BSN erfolgen, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle 
realisierbar ist, die Bedeutung des Bereiches dies zulässt und der Eingriff auf das un-
bedingt erforderliche Maß beschränkt wird.  
Da es sich nur um einen Entwurf handelt, entfaltet der Neuentwurf des Regionalplanes 
keine unmittelbare Bindungswirkung, ist jedoch im Rahmen der Planungen zu berück-
sichtigen.  
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Deponieplanung bereits weit fortgeschrit-
ten. Pachtverträge waren unterzeichnet und erhebliche Investitionen in Form von Pla-
nungskosten bereits getätigt. Der Standort Vierwinden ist zudem zur Sicherstellung der 
Entsorgungssicherheit im Rhein-Sieg-Kreis für DK0-Materialien nach Verfüllende der 
Deponie Peterhohn II in ca. 2 Jahren bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-
Sieg-Kreises (hier noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit 
Stand von Juli 2023 verankert. Die rechtzeitige Entwicklung eines Alternativstandortes 
wäre zeitlich nicht möglich.  
Mittelfristig führt die Umsetzung des Deponievorhabens zudem durch die vorgesehene 
Rekultivierung (vgl. Kap. 6.0) zu einem Wandel von einer rein landwirtschaftlich ge-
nutzten Fläche zu einer teils für den Natur- und Artenschutz genutzten Fläche.

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Eingriffsbewertung 
6 
 Dieser Wandel entspricht der Änderung der Ziele des Regionalplanes für den Bereich 
der Deponie, jedoch unterbrochen von der Betriebsdauer der Deponie.  
Die Nutzung für die Abfallwirtschaft selbst entspricht nicht den Zielen des Regional-
plans. Dort sind aber trotz des offenkundigen Bedarfs an neuem DK0-Deponievolumen 
auch keine entsprechen Flächen für neue Deponien vorgesehen, was vor allem daran 
liegt, dass es sich bei den im östlichen Rhein-Sieg-Kreis realisierbaren Erddeponien i. 
d. R. nicht um raumbedeutsame Vorhaben (d. h. > 10 ha) handelt, so auch bei der Bo-
dendeponie Vierwinden.  
3.3 Flächennutzungsplan 
Für die Vorhabensfläche stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt 
Hennef „Flächen für die Landwirtschaft“ dar (STADT HENNEF 2018).   
3.4 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan Nr. 9 „Hennef – Uckerather Hochfläche umfasst auch die Vorha-
bensfläche. Im Landschaftsplan ist die Vorhabensfläche als Landschaftsschutzgebiet  
2.2-4 „Uckerather Hochfläche“ festgesetzt. Die Entwicklungskarte stellt das Entwick-
lungsziel „Erhaltung“ dar. Dieses Entwicklungsziel dient der Erhaltung und Entwicklung 
einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen 
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft (RHEIN-SIEG-KREIS 2008).  
3.5 Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche 
Die Auswertung zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen erfolgt für die Depo-
niefläche sowie die Umgebung bis 500 m um die Vorhabenfläche und schließt damit 
auch die Straßenverbreiterung mit ein.  
3.5.1 Natura 2000-Gebiete 
Für bestimmte Lebensraumtypen und Arten, für deren Fortbestand nur in Europa 
Sorge getragen werden kann, müssen gemäß der sog. FFH-Richtlinie der EU „Gebiete 
von gemeinschaftlicher Bedeutung“ ausgewiesen werden, um eine langfristig gute 
Überlebenssituation für diese Arten und Lebensräume zu gewährleisten. Diese FFH-
Gebiete und die Vogelschutzgebiete, die gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU für 
europäische Vogelarten auszuweisen sind, werden zusammengefasst als Natura 2000-
Gebiete bezeichnet. 
Etwa 300 m von der Vorhabensfläche entfernt befindet sich das FFH-Gebiet DE-5211-
301 „Leuscheider Heide“.  
„Die Leuscheider Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der 
Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben 
feuchte und bodensaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen 
seltener Biotoptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von  
ausgedehnten Wäldern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen 
eingelagert sind.

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Eingriffsbewertung 
7 
Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore 
mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie-
sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum 
dieses Gebietes aus“ (RLP 2024A). 
 
Abb. 9 Lage des FFH-Gebietes (lila Schraffur) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie) und im Un-
tersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. 
Quelle: RLP 2025 
Vogelschutzgebiete sind im Bereich der Vorhabensfläche und der näheren Umgebung 
nicht vorhanden.

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Eingriffsbewertung 
8 
3.5.2 Naturschutzgebiete 
Naturschutzgebiete sind nach den Vorschriften des BNatSchG „rechtsverbindlich fest-
gesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer 
Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist  
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen 
oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, 
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen 
oder  
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.“ 
 
Abb. 10 Lage des Naturschutzgebietes (rote Fläche) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie) und im 
Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. 
Quelle: LANUV 2024A und RLP 2025 
Im unmittelbaren Anschluss an die Vorhabenfläche beginnt das Naturschutzgebiet 
SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“.  
Etwa 300 m südöstlich der Vorhabensfläche befindet sich das Naturschutzgebiet  
NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“.

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Eingriffsbewertung 
9 
3.5.3 Landschaftsschutzgebiete 
Ein Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine 
Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen 
Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der 
Landschaft, sind oft großflächiger, Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen 
meist geringer. Verboten sind insbesondere alle Handlungen, die den „Charakter“ des 
Gebiets verändern.  
Die Vorhabensfläche sowie die nähere Umgebung befinden sich innerhalb eines Land-
schaftsschutzgebietes. Im Untersuchungsgebiet liegen die nachfolgend aufgeführten 
Landschaftsschutzgebiete:  
• LSG-5209-0004 = LSG Uckerather Hochfläche 
• LSG-5010-0012 = LSG In den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seel-
scheid, Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg 
 
Abb. 11 Lage der Landschaftsschutzgebiete (grüne Fläche) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie) 
und im Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbil-
des. Quelle: LANUV 2025A

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Eingriffsbewertung 
10 
3.5.4 Biotopkatasterflächen 
Das Biotopkataster ist eine Datensammlung über Lebensräume für wildlebende Tiere 
und Pflanzen, die für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. 
Die Gebiete werden nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt, in Karten erfasst 
und im Gelände überprüft sowie dokumentiert.  
Im Bereich der Vorhabensfläche befinden sich keine Biotopkatasterflächen. In der nä-
heren Umgebung liegen die nachfolgend aufgeführten Biotopkatasterflächen:  
• BK-5210-0001-2013 = NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" im Kreis 
Altenkirchen 
• BK-5210-0002-2013 = Westlicher Teil des NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kir-
cheib" (Kreis Neuwied) 
• BK-5210-0003-2008 = Quellbach bei Vierwinden nördlich B 8 
• BK-5210-0004 = NSG Krabach / Ravensteiner Bach 
• BK-5210-0004-2009 = Artenreiches Magergrünland nw. Kircheip 
• BK-5210-0009 = Wohmbach und Zuflüsse 
• BK-5210-0012-2009 = Basaltkuppe nordwestlich Kircheib 
• BK-5210-156 = Krabachtal 
• BK-5210-167 = Meisenbach, westlich des Dorfes Meisenbach 
• BK-5210-172 = Eichenwäldchen westlich Meisenbach 
 
Abb. 12 Lage der Biotopkatasterflächen (orange Schraffur) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie)  
und im Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbil-
des. Quelle: LANUV 2025A und RLP 2025

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Eingriffsbewertung 
11 
3.5.5 Gesetzlich geschützte Biotope  
Nach § 30 BNatSchG werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine be-
sondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer 
Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, 
sind verboten.  
Im Bereich der Vorhabensfläche befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. In 
der näheren Umgebung liegen die nachfolgend dargestellten Biotope.  
 
Abb. 13 Lage der gesetzlich geschützten Biotope (magentafarbene Flächen) zur Vorhabensfläche 
(rote Strichlinie) und im Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf 
Grundlage des Luftbildes. Quelle: LANUV 2025A und RLP 2025  
• BT-5210-0037-2012 = Nass- und Feuchtgrünland incl. Brachen 
• BT-5210-0047-2012 = Fließgewässer 
• BT-5210-0052-2012 = Fließgewässer 
• BT-5210-0054-2012 = Fließgewässer 
• BT-5210-0055-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder 
• BT-5210-0056-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder 
• BT-5210-0081-2015 = stehendes Kleingewässer 
• BT-5210-0085-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder 
• BT-5210-0116-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder 
• GB-5210-0001-2013 = Nass- und Feuchtwiese 
• GB-5210-0005-2013 = stehendes Kleingewässer 
• GB-5210-0007-2013 = Zwergstrauch-Feuchtheide

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12 
• GB-5210-0011-2013 = Nass- und Feuchtwiese 
• GB-5210-0081-2008 = Quellbach 
3.5.6 Biotopverbundflächen 
Nach § 21 BNatSchG dient der Biotopverbund der dauerhaften Sicherung der Populati-
onen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und 
Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung 
funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.  
Die Vorhabensfläche liegt teilweise im Bereich einer Biotopverbundfläche. Zu den Bio-
topverbundflächen der Vorhabensfläche und der näheren Umgebung zählen:  
• VB-K-5210-010 = Krabach- und Ravensteiner Bachtalsystem südwestlich von 
Eitorf 
• VB-K-5210-012 = Kulturlandschaft östlich Uckerath 
• VB-K-5210-021 = Kulturlandschaft westlich Obereip 
• VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darschei-
der Baches 
• VB-K-5210-043 = Bachtalsystem des Eipbaches und weiterer Siegzuflüsse bei 
Eitorf 
 
Abb. 14 Lage der Biotopverbundflächen (blaue Flächen) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie) 
und im Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbil-
des. Quelle: LANUV 2025A

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Eingriffsbewertung 
13 
4.0 Wirkfaktoren 
Von dem Vorhaben oder durch einzelne Vorhabensbestandteile gehen unterschiedli-
che Wirkungen auf die zu betrachtenden Umweltschutzgüter aus. Die dabei entstehen-
den Wirkfaktoren können baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art 
sein und dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf die einzel-
nen Schutzgüter mit sich bringen.  
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben gehen folgende Wirkungen einher: 
• Entfernung der aktuellen Vegetationsstrukturen  
• Anlage von Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage, Container, Ent-
wässerung) 
• Schall- und Staubemissionen im Zusammenhang mit dem Lieferverkehr und mit 
dem Deponiebetrieb 
• Veränderungen des Landschaftsbildes durch den Deponiekörper 
• Umsetzung der Rekultivierung 
• Verbreiterung des „Dreisteinenweges“ 
Baubedingte Wirkfaktoren 
Als baubedingte Wirkungen sind diejenigen Wirkungen zu betrachten, die sich in der 
Phase der Bauarbeiten bei der Errichtung der Bodendeponie ergeben. Diese resultie-
ren vorwiegend aus der Anlage der Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage, 
Container, Entwässerung). Ferner kommt es nach vollständiger Anfüllung der Deponie 
zum Rückbau bestehender Betriebsanlagen. Ebenso werden im Bereich der Straßen-
verbreiterung vorhandene Biotopstrukturen entfernt.  
Baubedingte Wirkungen können optische, akustische oder stoffliche Beeinträchtigun-
gen von Lebensräumen bzw. deren Gemeinschaften hervorrufen.  
Anlagebedingte Wirkfaktoren 
Als anlagebedingte Wirkungen sind diejenigen Wirkungen zu betrachten, die sich nach 
Abschluss des Deponiebetriebes, nach erfolgter Rekultivierung ergeben werden.  
Flächeninanspruchnahme 
Es werden ca. 63.770 m² Fläche durch das Vorhaben beansprucht, die allerdings im 
Rahmen der Rekultivierung als Acker- und Grünlandflächen bzw. als Saum- und Ge-
büschstrukturen entwickelt werden. Zudem erfolgt eine Straßenverbreiterung.  
Silhouettenwirkung 
Durch den Deponiekörper kann es zu einer Silhouettenwirkung kommen.

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14 
Betriebsbedingte Wirkfaktoren 
Als betriebsbedingte Wirkfaktoren sind, ähnlich den baubedingten Wirkungen, Lärm 
oder Geräusche, die zu akustischen Störungen führen können sowie optische Beein-
trächtigungen bei Tag und Lichtemissionen während der Dämmerungszeit zu betrach-
ten. Hinzu kommen stoffliche Emissionen, vor allem durch Fahrzeugverkehr und durch 
das Abladen und Bewegen von Material.

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Eingriffsbewertung 
15 
5.0 Bestands- und Konfliktanalyse 
5.1 Schutzgut Pflanzen 
Zur Erfassung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet wurde am 28. April 2024 
eine Biotoptypenkartierung bei sonniger Wetterlage und Temperaturen um 15 °C 
durchgeführt.  
Methodische Erfassungsgrundlage war die Bewertungsmethode FROELICH + SPORBECK 
(1991). Die Eingriffsbewertung und damit die Ermittlung des Kompensationsflächenbe-
darfs erfolgen ebenfalls auf Basis von FROELICH + SPORBECK (1991).  
Bestandsanalyse 
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage südlich der Straße 
„Dreisteinenweg“, die von der Ortslage von Hennef-Meisenbach zur L 255 führt.  
 
Abb. 15 Bestandssituation im Bereich der Vorhabensfläche (rote Strichlinie = Deponiefläche, 
blaue Strichlinie = Straßenverbreiterung) auf Grundlage des Luftbildes.  
 
1 = Fließgewässer    5 = Grünland in extensiver Nutzung 
2 = Wald    6 = Gehölze  
3 = Acker    7 = Säume 
4 = Grünland in intensiver Nutzung 8 = (teil-)versiegelte Flächen 
Im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets liegen ältere Laub- und Nadelwälder im 
Bereich des Krabaches. Des Weiteren liegen acker- und grünlandwirtschaftlich ge-
nutzte Offenlandflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen im Untersuchungsgebiet.  
4 
5 
2 
8 
7 
1 
3 
6 
6 
6 8 
8 
7 
7

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Eingriffsbewertung 
16 
Die zukünftige Deponiefläche umfasst im nördlichen Bereich eine größere Ackerfläche. 
Im Übergang zu den südlichen, grünlandwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich 
Obstgehölze mit Saumstrukturen. Zudem stocken weitere Einzelbäume an der Grenze 
zum Wirtschaftsweg. Hervorzuheben ist zudem eine Stiel-Eiche an der Straße 
„Dreisteinenweg“. Die Grünlandflächen werden überwiegend intensiv bewirtschaftet, 
nur ein Teilbereich im Süden der geplanten Deponiefläche ist als Extensivgrünland an-
zusprechen.  
  
Abb. 16 Wirtschaftsweg westlich der Vorha-
bensfläche.   
Abb. 17 Wirtschaftsweg östlich der Vorha-
bensfläche.  
  
Abb. 18 Straße mit Einzelbaum.  Abb. 19 Obstgehölze im Bereich der Vorha-
bensfläche.  
  
Abb. 20 Blick über die Vorhabensfläche.  Abb. 21 Extensives Grünland im Bereich der 
Vorhabensfläche.

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17 
Im Bereich der geplanten Straßenverbreiterung finden sich überwiegend versiegelte 
Flächen des bestehenden „Dreisteinenweges“. Randlich schließen sich hier Bankett- 
und Saumflächen, sowie abschnittsweise eine Grünlandfläche an. Ebenso ist ein Teil 
eines geschotterten Wirtschaftsweges Bestandteil der Verbreiterungsfläche.  
Konfliktanalyse 
Durch die Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef werden landwirtschaft-
lich genutzte Flächen (Grünland und Acker) sowie Saumflächen und Bäume durch den 
Deponiekörper überprägt. Langfristig werden durch die Umsetzung des Rekultivie-
rungszieles wieder Acker- und Grünlandflächen bzw. auch Saum- und Gebüschstruktu-
ren entwickeln. Das Rekultivierungsziel wurde dabei so konzipiert, dass neben einer 
landwirtschaftlichen Nutzung randlich auch höherwertige Biotopstrukturen entstehen 
werden, die den zeitlichen Eingriff über eine Dauer von etwa 14 Jahren kompensieren. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach jeweiliger Beendigung der Bauphasen (vgl. 
Abb. 3 bis 7) eine zeitnahe Rekultivierung einzelner Abschnitte erfolgen wird.  
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen werden daher bei Berück-
sichtigung des Rekultivierungszieles nicht entstehen.  
Durch die randliche und kleinflächige Inanspruchnahme von Biotopen durch die Stra-
ßenverbreiterung werden ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet, 
wenn die in Kap. 7.1 genannten Schutzmaßnahmen beachtet werden.  
5.2 Schutzgut Tiere 
Die artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens wurden in gesonderten Arten-
schutzprüfungen der Stufen I und II untersucht (vgl. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 
2023A+B).  
Bestandsanalyse 
Durch die PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL wurden ergänzend zu einer Horst- und 
Höhlenbaumuntersuchung im Dezember 2022 und Januar 2023 insgesamt sieben Kar-
tierungsgänge zwischen März und Juli 2023 durchgeführt. Im Untersuchungsgebiet, 
nicht jedoch im Bereich der Vorhabensfläche, wurden Nachweise zu den planungsrele-
vanten Vogelarten Feldlerche, Mäusebussard und dem Turmfalken erbracht.  
Bei den Begehungen wurden auch alle anderen europäischen Vogelarten erfasst. Sie 
wurden überwiegend im Umfeld des Plangebietes gesehen oder gehört oder im Über-
flug und/oder Nahrungssuche auf dem Grünland mit kleinen Hecken und Krautfluren 
gesichtet. 
Im Plangebiet und im Wirkraum wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes 
gefunden. Ein Nachweis des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den 
Begehungen ebenfalls nicht erbracht werden (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 
2023B).

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Eingriffsbewertung 
18 
Die Ergebnisse im Hinblick auf die planungsrelevanten Vogelarten sind in der nachfol-
genden Abbildung dargestellt.  
 
Abb. 22 Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchung. Quelle: Planungsgruppe GRÜNER WINKEL 
2023B

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Eingriffsbewertung 
19 
Tab. 1 Beobachtungen nicht planungsrelevanter Vogelarten. Quelle: Planungsgruppe Grüner 
Winkel 2023B 
Art Anzahl der Beobachtungen 
Amsel  3  
Bachstelze  2  
Blaumeise  6  
Buchfink  6  
Buntspecht  3  
Eichelhäher  1  
Goldammer  1  
Heckenbraunelle  2  
Kleiber  2  
Kohlmeise  5  
Misteldrossel  1  
Ringeltaube  4  
Rotkehlchen  3  
Singdrossel  2  
Tannenmeise  2  
Zaunkönig  3  
Zilpzalp  5  
 
Konfliktanalyse 
„Zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerchen ist eine Bepflan-
zung entlang der westlichen Plangebietsgrenze nicht vorzusehen. Auf Ablagerung von 
Oberboden und die Anlage von Oberbodenmieten entlang der westlichen Plangebiets-
grenze sollte verzichtet werden“ (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023B). 
„Bei den nicht planungsrelevanten Vogelarten kann es durch Gehölzfällung während 
der Brutzeit zur Zerstörung von Nestern (und der damit einhergehenden Zerstörung 
von Gelegen oder Tötung von Jungvögeln) kommen (Verbote gemäß § 44 Abs. 1. Nr. 1 
und 3 BNatSchG). 
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu ver-
meiden, ist das Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1. 
Oktober bis zum 28. (29.) Februar, durchzuführen. Dies entspricht auch den gesetzli-
chen Vorgaben gemäß § 39 Abs. 5, Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 
Von einer Beeinträchtigung bedeutender lokaler Populationen mit nennenswerten Be-
ständen durch eine dauerhafte Beseitigung potenzieller Brutplätze oder durch Störun-
gen ist bei der Umsetzung des Vorhabens nicht auszugehen“ (PLANUNGSGRUPPE GRÜ-
NER WINKEL 2023B). 
5.3 Schutzgut Boden 
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Karten und Datenquellen 
(Geologische Karte, BK50, GD NRW 2025) zur Geologie und den Böden in der Vorha-
bensfläche ausgewertet.  
Es erfolgt zunächst eine Beschreibung der Bestandssituation, anschließend werden die 
vorhabenspezifisch betroffenen Bereiche beschrieben.

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Eingriffsbewertung 
20 
Bestandsanalyse 
Im Bereich des geplanten Vorhabens steht gemäß Bodenkarte ein Pseudogley an, 
dessen Eigenschaften in der folgenden Tabelle dokumentiert ist. Bei den als Brauner-
den dargestellten Flächen im Bereich der Straßenverbreiterung handelt es sich um ver-
siegelte Flächen des „Dreisteinenweges“, die keine Bodenfunktionen übernehmen. Die 
randlichen Flächen der Straßenverbreiterung, die im Bereich des Pseudogleys liegen, 
sind zwar vorbelastet, aber grundsätzlich als natürliche Böden zu bezeichnen. 
Tab. 2 Übersicht über den Bodentyp im Bereich der Vorhabensfläche. 
Bodeneinheit L5310_S321SW3 
Bodentyp Pseudogley 
Bodenartengruppe  
des Oberbodens tonig-schluffig 
Grundwasserstufe Stufe 0, ohne Grundwasser 
Wertzahlen der Bodenschätzung 32 bis 50, mittel 
Erodierbarkeit des Oberbodens 0,57, hoch 
Schutzwürdigkeit des Bodens nicht bewertet  
Bodenfunktion - 
Verdichtungsempfindlichkeit sehr hoch 
 
Abb. 23 Bodentyp im Bereich der Vorhabensfläche (rote Strichinie = Deponiefläche, blaue Strich-
linie = Straßenverbreiterung). Quelle: GD NRW 2025   
  
L5310_S321SW3 
50,8

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
21 
Im Bereich der geplanten Deponiefläche sind natürliche Bodenverhältnisse anzuneh-
men. Alle natürlichen Böden erfüllen vielfältige, allgemeine Funktionen im Naturhaus-
halt, u. a. als Puffer- und Filterkörper, Lebensraum von Mikroorganismen und als Teil 
des Ökosystems mit seinen vielfältigen Stoffkreisläufen.  
Konfliktanalyse 
Generell gilt für Böden gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) der 
folgende Vorsorgegrundsatz: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge-
gangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begren-
zen. Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bo-
denschutzgesetzes (BBodSchG) im besonderen Maße erfüllen (§ 12 Abs. 8 Satz 1 
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung), sind besonders zu schützen“.  
Durch den Abtrag des Oberbodens kommt es für die Dauer der Betriebszeit im Bereich 
der Vorhabensfläche zu einer Zerstörung des gewachsenen Bodenprofils. Des Weite-
ren kommt es im Bereich der Zufahrt während der Betriebszeit und im Bereich der 
Straßenverbreiterung überwiegend temporär zu einer Versiegelung des Bodens.  
Der im Rahmen der Vorbereitung der Deponiefläche abgetragene Oberboden wird seit-
lich gelagert und später im Rahmen der Rekultivierung wieder eingebaut. Ggf. zusätz-
lich notwendiger Oberboden für die Rekultivierung wird geliefert werden müssen.  
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden sind vor dem Hintergrund der 
vorgesehenen Rekultivierung nicht anzunehmen.  
5.4 Schutzgut Wasser 
Zur Erfassung der Bestandssituation sind die verfügbaren Karten und Datenquellen 
(MUNV 2025) zur Geologie und Hydrologie ausgewertet worden.  
Ergänzend wurde nach relevanten Quellen und Fließgewässern im Wirkbereich des 
Vorhabens geschaut.  
Bestandsanalyse 
Grundwasser 
Die Vorhabensfläche liegt im Bereich des ca. 253 km² großen Grundwasserkörpers 
272_10 „Rechtsrheinisches Schiefergebirge / Sieg 4“, der wie folgt beschrieben wird: 
„in Auflockerungszonen und sandigen Partien z. T. mäßig durchlässig; Grundwasser-
stände in der Siegtalaue stark vom Vorfluter beeinflusst; große horizontale Durchläs-
sigkeit der Siegschotter; auf den Südhängen des Siegtals teilweise Lössbedeckung“ 
(MUNV 2025). Der mengenmäßige sowie auch der chemische Zustand des Grundwas-
serkörpers werden als „gut“ beurteilt.  
Im Rahmen der Bohrungen durch das GEOTECHNISCHE BÜRO (2023) wurden keine 
grundwasserführenden Bodenschichten angetroffen.  
Der Grundwasserspiegel liegt innerhalb des verwitterten devonischen Grundgebirges 
und damit in Tiefen > 5 m unter GOK.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
22 
Wahrscheinlich liegt es aufgrund der Überdeckung aus gering bis kaum wasserdurch-
lässigem Verwitterungslehm und Hanglehm mit signifikantem Tonanteil in gespannter 
Form vor. Im Bereich des Dreiherrensteins tritt das gespannte Grundwasser zu Tage 
und speist den Krabach. 
Auf den oberflächennah anstehenden nur gering wasserdurchlässigen Schluff- und 
Tonböden und innerhalb der Sandsteinlagen in der Verwitterungszone des Devons 
kann es insbesondere nach größeren Regenereignissen zur Bildung von Stau- und 
Schichtwasser kommen. Hinweise hierauf wurden im Zuge der Bohrarbeiten anhand 
der steifen bis festen Konsistenzen sowie bei der Bestimmung der Wassergehalte je-
doch nicht festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass die gering durchlässigen Böden 
im Untergrund in Verbindung mit der geneigten Topografie zu einem maßgeblichen 
oberirdischen Abfluss führen (GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023). 
Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes.  
Oberflächengewässer 
Innerhalb der Vorhabensfläche befinden sich keine Oberflächengewässer.  
Der Krabach entspringt an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz am Denkmal „Drei-
herrenstein“ und damit direkt nordöstlich der Vorhabenfläche und mündet bei Eitorf-
Nach nach ca. 10 km in die Sieg. Für diese Quelle wurden isotopenhydrologische Un-
tersuchungen durchgeführt, die folgenden Ergebnissen zusammengefasst werden:  
• „Die Isotopensignaturen entsprechen sowohl einem typischen Grundwasser mit 
mehrjährigen Verweildauern als auch Niederschlägen der Übergangsmonate 
von Frühjahr und Herbst. 
• Die leichte Variation der Messwerte deutet auf eine untergeordnete Beimi-
schung einer relativ schnell abfließenden Komponente von mindestens einigen 
Monaten bis zu 3 Jahren hin. Bei dieser Komponente kann es sich um Zuflüsse 
bzw. Schichtwässer der darüberliegenden Schichten handeln. 
• Eine untergeordnete Beimischung eines Schichtwassers aus den darüberlie-
genden, nicht permanent wasserführenden Schichten kann daher auf Grund-
lage der Isotopendaten nicht ausgeschlossen werden. 
In welcher Tiefe dieser Grundwasserleiter liegt ist nicht bekannt und auch auf Basis der 
vorliegenden Gutachten nicht ersichtlich. Laut geologischem Gutachten wurde in keiner 
der Schürfe und Bohrungen Grundwasser oder Anzeichen von Grundwasser in den be-
probten Tiefen angetroffen und es wurde vermutet, dass dieses unter 5 m unter GOK 
anzutreffen ist. Dementsprechend handelt es sich hier mit großer Wahrscheinlichkeit 
um einen gespannten Grundwasserleiter, der punktuell an den ersichtlichen Stellen zu 
Tage tritt und als kleine Quelle in den Krabach schüttet. Da die Schüttung jedoch nicht 
kontinuierlich ist, wird vermutet, dass die Schüttung abhängig vom Wasserstand des 
gespannten Grundwasserleiters stattfindet“ (CDM SMITH 2025c).

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
23 
Der Meisenbach mit einer Länge von ca. 2,5 km, der in einer Entfernung von etwa 310 
m zur Vorhabenfläche verläuft, entspringt bei Vierwinden, fließt westlich um die Ort-
schaft von Meisenach und mündet dann in den von Osten kommenden Krabach. Zu-
dem wird gemäß MUNV 2025 ein namenloses Gewässer dargestellt. 
Eine Bewertung ist für den Krabach im Bereich der Vorhabensfläche und dessen Um-
feld im elektronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem für die Wasserwirt-
schaftsverwaltung in NRW (ELWAS-WEB) nicht angegeben. Der Meisenbach wird teil-
weise noch als gering bis unverändert angegeben (MUNV 2025). 
Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsgebietes.  
Konfliktanalyse 
Grundwasser 
In dem LANUV-Arbeitsblatt 13 wird zur Gewährleistung einer ausreichenden Geologi-
schen Barriere für DK0-Deponien ein Tongehalt ≥ 5 Gew.-% und ein Gesamttongehalt 
≥ 65 kg/m² gefordert. Der Mindesttongehalt von 5 Gew.-% wird im Hanglehm mit 19,6 
Gew.-% bis 27,3 Gew.-% um den Faktor 4 bis 5 überschritten […]. Damit ist auch von 
einem ausreichenden Resorptionsvermögen des Untergrundes für den Betrieb einer 
Deponie der Klasse 0 auszugehen“ (GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 
2023). 
„Die maximale Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden wurde […] mit kf = 6,78 
x 10-8 m/s ermittelt. Die mittlere Wasserdurchlässigkeit beträgt kfm = 2,41 x 10-8 m/s. 
Damit wird der maximal zulässige Wert von kfmax ≤ 1 x 10-7 m/s unterschritten. Mit zu-
nehmender Tiefe ist mit deutlich geringeren Durchlässigkeiten im Untergrund zu rech-
nen. Die Mächtigkeit der geologischen Barriere beträgt bis zum Grundwasserspiegel ≥ 
5 m und liegt damit deutlich über d ≥ 1 m (vgl. DepV Anh. 1 Nr. 2.2 Tab. 1)“ (GEOTECH-
NISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023). 
Die maximal zulässige Durchlässigkeit von kf ≤ 1 x 10-7 m/s wird entsprechend des Ge-
ologischen Gutachtens (GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023) im 
Hanglehm unterschritten. Nun wurde in der vorliegenden Untersuchung der kf-Wert im 
verwitterten Fels bestimmt. 
Dieser liegt ebenfalls unterhalb des genannten Grenzwertes der DepV. In größeren 
Tiefen wird das Grundgebirge zunehmend kompakt und die Klüfte nehmen ab. Aus die-
sem Grund ist mit einer abnehmenden Wasserdurchlässigkeit zu rechnen. Entspre-
chend der hydrogeologischen Karte weist der anstehende devonische Tonstein Durch-
lässigkeiten zwischen 1 x 10-8 und 1 x 10-9 m/s auf. Für den Hanglehm wurde im geolo-
gischen Gutachten (GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023) bereits eine 
deutliche Überschreitung des Mindesttongehaltes von 5 Gew.-% über Schlämmanaly-
sen nachgewiesen. Bei dem vorliegenden stark verwitterten bis verwitterten Fels han-
delt es sich überwiegend um Ton- und Tonsiltsteine, für die ein Tongehalt > 40 Gew.-% 
angenommen werden kann. 
Einzelne Felshorizonte sind tonig ausgebildet, was per Definition einem Tongehalt  
> 15 bis max. 30 Gew.-% entspricht.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
24 
In Bohrung KRB 101 wurde weiterhin im Tiefenbereich von 1,95 m bis 2,10 m ein stark 
eisen-/manganoxid-haltiger Sand-Siltstein ohne Tonanteil nachgewiesen. Hierbei han-
delt es sich jedoch um eine lokale Schicht, die als Linse auftritt und lateral vermutlich 
rasch auskeilt. Auf den Gesamttongehalt der geologischen Barriere hat dies wegen der 
sonst flächendeckend hohen Tonanteile keinen Einfluss (GEOLOGISCHES BÜRO 2024). 
„Das dem Krabachgebiet zuströmende Grundwasser befindet sich im einem gespann-
ten Grundwasserleiter, der durch seine Lage in größeren Tiefen von der geplanten De-
ponie nicht berührt wird. Ein Wasserstrom dieses Grundwassers zum Krabach-Quell-
gebiet ist also weiterhin möglich. 
Durch die Bedeckung der späteren Deponie mit einer Rekultivierungsschicht und deren 
Begrünung und Nutzung wird auch der Wasserhaushalt sich nicht grundlegend gegen-
über dem Ausgangszustand verändern. Die Grundwasserneubildung findet unter ähnli-
chen Verhältnissen wie bisher statt, wobei auch hier der Schluff-Lehm als Was-
serstauer fungiert. Für die Standsicherheit wird daher ein Teil des Wassers über eine 
Drainageschicht abgeleitet und dem Krabach-Quellgebiet zugeführt. Dies ähnelt dem 
momentanen Abfluss von Schichtwasser, dass auch im Quellwasser nachgewiesen 
werden konnte. Das Wasser benötigt nun länger durch den Deponiekörper, wird durch 
die Drainage aber früher oberflächlich abgeleitet. Eine Vernässung und große Mengen 
Oberflächenabfluss der Flächen wie bisher ist nicht zu erwarten, da die Rekultivie-
rungsschicht durchlässiger ist als bisher. 
Das bedeutet, dass sich die hydrologischen Prozesse in der zeitlichen Dynamik zwar 
geringfügig verschieben, sich der Niederschlag aber in ähnliche Mengen für Verduns-
tung, Grundwasserneubildung und lateralen Zwischenabfluss (Schichtenwasser) partiti-
oniert“ (CDM SMITH 2025C). 
Es werden lediglich durch die Straßenverbreiterung am Dreisteinenweg Versiegelun-
gen entstehen, die allerdings nicht als erheblich eingestuft werden. 
Stoffliche Einträge in das Grundwasser werden ebenfalls nicht angenommen, da es 
sich lediglich um eine Bodendeponie handelt und die Verkehrswege während der Be-
triebsphase versiegelt werden.  
Das Vorhaben wird zu keinen Beeinträchtigungen des Grundwassers führen, nachhal-
tige Wirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser ergeben sich daher nicht. 
Oberflächengewässer 
Während der Betriebsphase wird eine Entwässerung des Deponiekörpers vorgesehen. 
Dazu wird für die reguläre Entwässerung eine Sedimentrückhaltung in Form von meh-
reren kleinen hintereinander geschalteten Absetzbecken vorgesehen. Nach Beendi-
gung der Betriebsphase und erfolgter Rekultivierung wird der Deponiekörper bewach-
sen sein, sodass im Vergleich zum aktuellen Zustand keine zusätzlichen Sedimentein-
träge in den Krabach anzunehmen sind.  
„Die Analyse der Starkregenereignisse zeigt, dass der geplante Randgraben und die 
Geländeanpassungen zu einer gezielten Umleitung des Niederschlagswassers führen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
25 
Während sich die maximalen Wassertiefen im Bereich der geplanten Bodendeponie 
verringern, kommt es innerhalb des Randgrabens zu einer Erhöhung der Wassertiefen 
um 60 – 80 cm. Dies ist auf die gezielte Sammlung und Ableitung des Wassers zurück-
zuführen. Die Ableitung erfolgt kontrolliert in den Krabach sowie über weitere beste-
hende Gräben, wodurch sich die Wassertiefen an diesen Stellen geringfügig erhöhen. 
Gleichzeitig sinken die maximalen Wassertiefen auf den nordöstlich gelegenen Feldern 
um 3–7 cm. 
Im Hinblick auf § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind keine nachteiligen 
Auswirkungen durch den Wasserabfluss zu befürchten. Die geplanten Maßnahmen 
führen zu keiner unzulässigen Erhöhung der Überflutungsgefahr für Nachbargrundstü-
cke oder Gewässer. Vielmehr wird der Abfluss geordnet und konzentriert abgeleitet, 
sodass die natürliche Entwässerung nicht beeinträchtigt wird“ (HYDROTEC 2025). 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sind nicht zu erwarten. Da-
mit ergeben sich auch keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes 
SU116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“.  
5.5 Schutzgut Klima und Luft 
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Datenquellen (Klimastu-
die NRW, Klimaatlas Nordrhein-Westfalen, Fachinformationssystem Klimaanpassung) 
zum Schutzgut Klima und Luft ausgewertet. 
Bestandsanalyse 
Die Vorhabensfläche sowie die nähere Umgebung werden gem. Klimatopkarte NRW 
als Freilandklimatope eingestuft (LANUV 2025B).  
Das Freilandklima stellt sich über landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wiesen sowie Wei-
den und Brachflächen ein und zeichnet sich durch ungestörte Tagesgänge von Luft-
temperatur und -feuchte aus. Zudem sind in diesen Bereichen meist keine Emittenten 
angesiedelt, weshalb es sich um bedeutsame Frischluftgebiete handeln kann. Des 
Weiteren ist diesen Flächen bei geeigneten Wetterlagen aus klimatischer Sicht ein ho-
her Stellenwert als Kaltluftproduktionsgebiet zuzuschreiben. 
Konfliktanalyse 
Während der Betriebsphase wird es zu temporären Belastungseffekten durch Schad-
stoffemissionen (Staub, Emissionen der Baufahrzeuge) kommen. Diese sind jedoch 
auf die Betriebsphase beschränkt. Darüber hinaus werden temporär Flächen versie-
gelt, die jedoch mit Ende des Deponiebetriebes zurückgebaut werden. Lediglich die 
Verbreiterung des „Dreisteinenweges“ erfolgt dauerhaft, ist jedoch als kleinflächig zu 
bezeichnen.  
Mit der Rekultivierung werden auf der Deponieoberfläche wieder offenlandgeprägte 
Landschaften entstehen, sodass weiterhin Freilandklimatope bestehen werden.  
Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima und Luft werden durch das 
Vorhaben nicht erwartet.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
26 
5.6 Schutzgut Landschaft 
Bestandsanalyse 
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage in einer von Offenland 
dominierten Landschaft, die allerdings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen 
und kleinere Waldflächen gegliedert wird. Ebenfalls liegen eingestreut kleinere Ort-
schaften, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und 
die L 255 die Landschaft.  
Die Vorhabensfläche stellt mit ihren Acker- und Grünlandflächen sowie den einzelnen 
Bäumen und Saumstrukturen ebenfalls eine angereicherte Offenlandschaft dar.   
Die Vorhabensfläche fällt von Süden von Höhen um 280 m ü. NHN auf etwa 260 m 
ü. NHN im Norden ab. Von der Vorhabensfläche sind Blicke nach Nordwesten in Rich-
tung Sieg möglich.  
 
Abb. 24 Blick vom Wirtschaftsweg nordwestlich der Vorhabensfläche in nordwestliche Richtung.   
Konfliktanalyse 
Durch die Erhöhung der Oberflächengestalt um bis zu zwölf Meter werden zwar visu-
elle Veränderungen wahrnehmbar sein, aber im Zuge der Rekultivierung durch eine 
Einbindung in das Landschaftsbild gemindert.  
Im Rahmen der Rekultivierung werden einerseits die landwirtschaftlich genutzten Flä-
chen (Grünland, Acker) wieder hergestellt, aber randlich auch Gehölzbestände und 
Saumstrukturen vorgesehen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
27 
Damit entspricht das Rekultivierungsziel dem aktuellen Landschaftsbild – eine mit 
Strukturelementen angereicherte Offenlandschaft wird nach Ende des Deponiebetrie-
bes entstehen.  
Während der Betriebsphase werden durch die abgelagerten Böden ebenfalls Beein-
trächtigungen zu erwarten sein. Die Zufahrt, auf der es durch den Anlieferverkehr zu 
optischen Wirkungen kommen kann, ist auf die Ostseite der Deponie verlegt, sodass 
insbesondere aus Richtung Meisenbach diesbezügliche Wirkungen vermieden werden 
können.  
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Errichtung der 
Bodendeponie Vierwinden nicht entstehen. Auch die Straßenverbreiterung wird keine 
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hervorrufen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
28 
6.0 Rekultivierungskonzept 
Die Rekultivierung dient der Einbindung des Deponiekörpers in die Landschaft. Ent-
sprechend ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass eine möglichst naturnahe Re-
kultivierung erreicht wird. Restriktionen ergeben sich jedoch durch die folgenden Fakto-
ren:  
• Die überwiegenden Flurstücke sollen entsprechend ihrer aktuellen landwirt-
schaftlichen Nutzungen (Acker, Grünland) zu einem Teil auch zukünftig weiter-
genutzt werden können.  
• Die Flurstücke 75 und 76, Flur 26, Gemarkung Uckerath sind zukünftig nicht 
mehr für eine landwirtschaftliche Nutzung vorzusehen.  
• Zur zukünftigen Bewirtschaftung der Acker- und Grünlandflächen auf dem De-
poniekörper müssen Wirtschaftswege eingeplant werden. Die Breite der Wege 
beträgt rd. 3,0 m.  
• In steileren Böschungen soll auf eine Bepflanzung mit Gehölzen (außer am Bö-
schungsfuß oder entlang von Wegen und Bermen) verzichtet werden.  
• Die westliche Böschung darf nur geringe Anteile von Vertikalstrukturen aufwei-
sen, da sonst entsprechend der Ergebnisse der Artenschutzprüfung Störungen 
für die Feldlerche entstehen können.  
 
Abb. 25 Überblick über die Bauphasen auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024 (vgl. Abb. 3 
bis 7)

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
29 
Die betriebliche Zufahrt im Bereich der Deponie ist zurückzubauen und die Böden sind 
tiefgründig zu lockern.  
Zudem ist die Rekultivierung jeweils nach Beendigungen der jeweiligen Bauphasen 
durchzuführen (vgl. Abb. 25). Gleichzeitig ist eine Inanspruchnahme der derzeit beste-
henden Biotope erst im Rahmen der Vorbereitung der jeweils nächsten Bauphase vor-
zunehmen. So wird sichergestellt, dass die jeweiligen Eingriffe auf dem Deponiekörper 
minimiert werden.  
6.1 Maßnahmen zur Rekultivierung 
Zur Rekultivierung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen: 
Pflanzung von Gehölzen 
An den Böschungsfüßen, teilweise an der oberen Grenze der Böschung sowie entlang 
der zukünftigen Wege, die zur Bewirtschaftung der Flächen auf dem Deponiekörper 
notwendig sind, werden Pflanzungen von Gehölzen vorgesehen:  
Empfohlene Pflanzenliste für Bäume II. Ordnung und Sträucher (Vorkommensgebiet 4) 
• Blut-Hartriegel (Cornus sanguinea) 
• Eberesche (Sorbus aucuparia)  
• Faulbaum (Frangula alnus) 
• Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) 
• Grauweide (Salix cinerea) 
• Hainbuche (Carpinus betulus) 
• Haselnuss (Coryllus avellana) 
• Hunds-Rose (Rosa canina) 
• Roter Holunder (Sambucus racemosa) 
• Salweide (Salix caprea) 
• Schlehe (Prunus spinosa) 
• Traubenkirsche (Prunus padus) 
• Vogel-Kirsche (Prunus avium) 
• Weißdorn (Crataegus monogyna) 
• Wildapfel (Malus sylvestris) 
• Wildbirne (Pyrus communis) 
Pflanzgröße 
Bäume II. Ordnung: Heister, 2–3 x verpflanzt, 150–175 cm 
Sträucher: 3–5 Triebe, Mindesthöhe 100–120 cm  
Pflanzabstand 
2,00 x 2,00 m, Dreiecksverband

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
30 
Pflege 
Anwuchskontrolle, Pflegegang im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, Entwick-
lungspflege in den ersten 3 Standjahren, Unterhaltungspflege. 
Sukzession 
Im Bereich der steileren Böschungen wird eine initiale Ansaat der Fläche mit Regio-
saatgut, UG 7 „Rheinisches Bergland“ vorgesehen. Durch die natürliche Sukzession 
sollen sich diese Flächen langfristig zu Gehölzbeständen entwickeln.  
Auch die für die landwirtschaftliche Nutzung nicht benötigten Flurstücke 75 und 76 sol-
len sich über die Sukzession zu Gehölzbeständen entwickeln und so auch auf der De-
ponieoberfläche für eine Strukturanreicherung dienen.  
Pflege 
Mahd der Fläche über einen Zeitraum von drei Jahren, anschließend freie Sukzession 
unter Gewährleistung der Verkehrssicherung und Neophytenkontrolle 
 
Abb. 26 Maßnahmen zur Rekultivierung auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024. 
Entwicklung einer Krautflur 
Die westliche Böschung sowie Flächen entlang der nördlichen Straße sollen als Kraut-
flur entwickelt werden. Dazu sind die Flächen mit Regiosaatgut, UG 7 „Rheinisches 
Bergland“ anzusäen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
31 
Pflege 
Ein- bis zweischürige Mahd und turnusmäßigen Aussparungen von 2/3 der Fläche 
Herstellung von Grünland 
Zur Nutzung der Fläche als Grünland ist der Boden nach Verfüllung tiefgründig zu lo-
ckern. Anschließend ist die Fläche mit Regiosaatgut, UG 7 „Rheinisches Bergland“ ein-
zusäen.  
Herstellung von Ackerland 
Zur Nutzung der Fläche als Ackerland ist der Boden nach Verfüllung tiefgründig zu lo-
ckern. 
6.2 Kostenschätzung 
Nachfolgend wird die Kostenschätzung für die vorgesehene Rekultivierung dargestellt. 
Die Kostenschätzung umfasst dabei den Erwerb des Pflanzenmaterials, die Pflan-
zung/Aussaat sowie die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.  
 
Maßnahme Fläche in m² Preis je m² in € Gesamtpreis in € 
Pflanzung von Gehölzen 4.850 8,00 38.800,00 
Sukzession 17.910 1,50 26.865,00 
Entwicklung einer Krautflur 9.740 3,00  29.220,00 
Herstellung von Ackerland 24.290 1,50 80.265,00 
Herstellung von Grünland 6.110 3,00 18.330,00 
Summe: 193.480,00

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Eingriffsbewertung 
32 
7.0 Maßnahmen zur Eingriffsminderung 
7.1 Schutzgut Pflanzen 
Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Pflanzen sollen die folgenden Minderungsmaß-
nahmen Berücksichtigung finden: 
Die angrenzenden Gehölzbestände, insbesondere auch im Bereich der Straßenver-
breiterung, sollen erhalten bleiben. Um die Erhaltung zu gewährleisten, sind die nach-
folgenden Aspekte zu berücksichtigen:    
• Beachtung der DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von 
Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Im 
Besonderen ist dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich von Kronentraufen zzgl. 
1,50 m  
o keine Baufahrzeuge oder -maschinen fahren oder geparkt werden 
o nichts gelagert wird 
o keine Abgrabungen oder Verdichtungen vorgenommen werden 
• Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten,  
Materiallagerung) sind auf die Vorhabensfläche zu beschränken.  
Darüber hinaus ist die Rekultivierung, wie in Kap. 6.0 beschrieben, umzusetzen.  
W 1  Rückbau der Straße 
Nach Beendigung des Deponiebetriebes ist die Straßenverbreiterung im Bereich des 
Privatgrundstückes zu entfernen. Der Bitumenbelag und die ungebundenen Befesti-
gungen (Unterbau) sind aufzubrechen und fachgerecht zu entsorgen. Das Bankett-
schälgut sowie die Schwarzdecke sind entsprechend dem Stand der Technik geson-
dert zu entsorgen. Die Böden sind tiefenzulockern. Die Flächen sind zudem mit Re-
giosaatgut UG 7, einzusäen.  
7.2 Schutzgut Tiere 
Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Tiere sollen die folgenden Minderungsmaßnah-
men Berücksichtigung finden: 
V 1 Vermeidungsmaßnahme Feldlerche 
Zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerchen ist eine Bepflan-
zung entlang der westlichen Plangebietsgrenze nicht vorzusehen.  
Diese Vermeidungsmaßnahme wurde bei der Entwicklung des Rekultivierungskonzep-
tes (vgl. Kap. 6.0) berücksichtigt.  
V 2 Vermeidungsmaßnahme Vögel 
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu ver-
meiden, ist das Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 
1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar, durchzuführen. Dies entspricht auch den gesetz-
lichen Vorgaben gemäß § 39 Abs. 5, Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
33 
7.3 Schutzgut Boden 
Zum Schutz des Bodens gelten grundsätzlich die DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die 
DIN 18915 (Bodenarbeiten). 
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Vorhabenswirkun-
gen sind zu berücksichtigen:  
• Der anfallende Oberboden wird abgeschoben. Oberbodenarbeiten erfolgen 
ausschließlich bei trockener Witterung. 
• Überschüssiger Oberboden wird abgefahren und einer Verwendung zugeführt. 
• Sorgfältige Überwachung der eingesetzten Maschinen und Geräte hinsichtlich 
Schadstoffausstoß. 
• Bewässerung der Deponieflächen zur Reduzierung von Staubemissionen. 
• Im Zuge der Rekultivierung werden Oberbodenflächen geschaffen. 
7.4 Schutzgut Wasser 
Durch das Vorhaben wird nicht in das Grundwasser eingegriffen. Oberflächengewässer 
werden durch die Planung nicht tangiert. Die folgenden Maßnahmen sind bei der 
Durchführung der Bauarbeiten zu beachten: 
• Vermeidung der Lagerung wassergefährdender Stoffe (Schmier-, Treibstoffe, 
Reinigungsmittel, Farben, Lösungsmittel, Dichtungsmaterialien etc.) außerhalb 
versiegelter Flächen 
• Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit wassergefähr-
denden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen bzw. Verwendung 
von biologisch abbaubaren Alternativen, z. B. Hydrauliköl 
• Sorgfältige Überwachung der eingesetzten Maschinen und Geräte hinsichtlich 
Schadstoffausstoß 
7.5 Schutzgut Klima und Luft 
Die Rekultivierung ist, wie in Kap. 6.0 beschrieben, umzusetzen. 
7.6 Schutzgut Landschaft 
Die Rekultivierung ist, wie in Kap. 6.0 beschrieben, umzusetzen.

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34 
8.0 Eingriffsbewertung 
Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen 
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten 
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchti-
gen. 
Von dem geplanten Vorhaben gehen Auswirkungen auf Natur und Landschaft aus, die 
im Sinne des § 14 BNatSchG als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten sind.  
8.1 Biotopfunktion 
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Bewertungsmethode FROELICH + SPORBECK 
(1991). Die Vorhabenfläche befindet sich innerhalb der Naturraumgruppe 5. Der Me-
thode liegt ein additives Punktbewertungsverfahren zugrunde, bei dem die ökologi-
schen Teilkriterien über eine Bewertungsmatrix verknüpft werden. Der Biotopwert er-
rechnet sich aus der Addition der Teilbewertungen. Er kann theoretisch den Minimal-
wert von 0 und den Maximalwert von 35 annehmen. 
Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation 
mit der Planungssituation. Die Berechnungen des Bestands- und des Planwertes ba-
sieren auf der folgenden Formel: 
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Biotoppunkte 
Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorha-
bens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen 
Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten 
sind.  
Die Bewertung erfolgt getrennt für die Deponiefläche sowie den Bereich der Straßen-
verbreiterung.  
8.1.1 Deponiefläche 
Die beiden nachfolgenden Abbildungen zeigen die Bestands- und Planungssituation 
mit Codes nach FROELICH + SPORBECK (1991).  
Die Tabelle 7 zeigt die Ermittlung des Kompensationsbedarfes. Bei Berücksichtigung 
des Rekultivierungskonzeptes ergibt sich für die rekultivierte Deponieoberfläche gegen-
über dem aktuellen Zustand ein Überschuss von 153.785 Biotopwertpunkten.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
35 
 
Abb. 27 Bestandssituation Deponiefläche auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024 und der 
Ortsbegehung vom 28.04.2024. Codes nach FROELICH + SPORBECK 1991. 
 
Abb. 28 Planungssituation Straßenverbreiterung auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024. 
Codes nach FROELICH + SPORBECK 1991.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
36 
Tab. 3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Deponie Vierwinden gemäß FROELICH & SPORBECK 1991. 
Flächenanteile Bestand 
Code Biotoptyp Fläche 
in m² N W G M SAV H V Wertfaktor 
gesamt 
Biotop-
punkte 
BF32 Einzelbaum, standorttypisch, mit mittlerem Baumholz 150 2 3 2 3 2 1 2 15 2.250 
BF33 Einzelbaum, standorttypisch, mit starkem Baumholz 250 2 4 3 3 2 2 3 19 4.750 
BF52 Obstbaum, mit mittlerem Baumholz 150 1 3 2 3 2 1 2 14 2.100 
BB1 Gebüsch mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 80 3 2 2 3 3 1 2 16 1.280 
EA31 Artenarme Intensiv-Fettwiese, mäßig trocken bis frisch 16.850 2 1 1 3 2 1 1 11 185.350 
EB11 Schwach gedüngte Weide, mäßig trocken bis frisch 3.625 3 2 4 3 2 3 3 20 72.500 
HA0 Äcker, Gemüse- und Beerstaudenkulturen und sonstige Sonderkul-
turen ohne Wildkraut 41.625 1 1 1 1 1 1 1 7 291.375 
HP7 Sonstige ausdauernde Ruderalfluren 1.040 2 1 2 3 3 1 2 14 14.560 
 Summe: 63.770   574.165 
Flächenanteile Planung 
Code Biotoptyp Fläche 
in m² N W G M SAV H V Wertfaktor 
gesamt 
Biotop-
punkte 
BF33 Einzelbaum, standorttypisch, mit starkem Baumholz 250 2 4 3 3 2 2 3 19 4.750 
BD52 Baumhecken, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit 
mittlerem Baumholz (Pflanzung) 4.850 4 3 3 3 3 2 2 20 97.000 
BB1 Gebüsch mit überwiegend standorttypischen Gehölzen (Sukzessi-
onsfläche) 17.910 3 2 1 2 3 1 2 14 250.740 
EA31 Artenarme Intensiv-Fettwiese, mäßig trocken bis frisch 6.110 2 1 1 3 2 1 1 11 67.210 
HA0 Äcker, Gemüse- und Beerstaudenkulturen und sonstige Sonderkul-
turen ohne Wildkraut 24.290 1 1 1 1 1 1 1 7 170.030 
HP7 Sonstige ausdauernde Ruderalfluren 9.740 2 1 2 3 3 1 2 14 136.360 
HY2 Teilversiegelte Flächen 620 1 0 0 0 1 1 0 3 1.860 
 Summe: 63.770  727.950 
Differenz der Biotoppunkte vor und nach Umsetzung der Rekultivierung 
574.165 – 727.950 = 153.785 (Überschuss)

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
37 
8.1.2 Straßenverbreiterung 
Die beiden nachfolgenden Abbildungen zeigen die Bestands- und Planungssituation 
mit Codes nach FROELICH + SPORBECK (1991). 
 
Abb. 29 Bestandssituation Straßenverbreiterung auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024 
und der Ortsbegehung vom 28.04.2024. Codes nach FROELICH + SPORBECK 1991. 
 
Abb. 30 Planungssituation Straßenverbreiterung auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024. 
Codes nach FROELICH + SPORBECK 1991.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
38 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ermittlung des Kompensationsbedarfes für die Straßenver-
breiterung.  
Tab. 5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Straßenverbreiterunggemäß FROELICH & SPORBECK 
(1991). 
Flächenanteile Bestand 
Code Biotoptyp Fläche in 
m² N W G M 
S
A
V 
H V Wert-
faktor 
Biotop-
punkte 
EA31 
Artenarme Intensiv-
Fettwiese, mäßig tro-
cken bis frisch 
70 2 1 1 3 2 1 1 11 770 
HH7 
Grasfluren an Däm-
men, Böschungen, 
Straßen- und Wegrän-
dern 
325 3 2 1 3 2 1 1 13 4.225 
HY1 Versiegelte Flächen 1.540 0 0 0 0 0 0 0 0 0 
HY2 Teilversiegelte Flächen 10 1 0 0 0 1 1 0 3 30 
 Summe: 1.945         5.025 
Flächenanteile Planung 
Code Biotoptyp Fläche in 
m² N W G M 
S
A
V 
H V Wert-
faktor  
Biotop-
punkte 
HY1 Versiegelte Flächen 1.925 0 0 0 0 0 0 0 0 0 
EA31 
Artenarme Intensiv-
Fettwiese, mäßig tro-
cken bis frisch 
20 2 1 1 3 2 1 1 11 220 
 Summe: 1.945         220 
Differenz der Biotoppunkte vor und nach Umsetzung der Rekultivierung 
5.025 – 220 = 4.805 (Defizit)   
 
Durch die notwendige Straßenverbreiterung ergibt sich ein Defizit von 4.805 Biotopwertpunkten, 
wobei der Rückbau im Bereich des betroffenen Privatgrundstückes berücksichtigt wird (vgl. 
Kap. 7.1, W 1).

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
39 
8.2 Bodenfunktion 
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Böden im Naturhaushalt werden für Eingriffe in das 
Bodenpotenzial besondere Ausgleichsforderungen notwendig. Grundlagen hierfür bilden das 
Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 und das Landesbodenschutzgesetz 
(LBodSchG) für das Land Nordrhein Westfalen vom 9. Mai 2000.  
Zur Ermittlung des Eingriffswertes in den Boden wird das im Rhein-Sieg-Kreis anzuwendende 
numerisch-quantifizierende Bodenbewertungsverfahren herangezogen (GINSTER & STEINHEUER 
2015). Der Boden wird in einer 7-stufigen Bewertungsskala in eine der Merkmalsausprägung 
entsprechenden Wertstufe zugeordnet. Grundlage für die Einstufung ist GD NRW 2025.  
Grundsätzlich erfolgt die Eingriffsermittlung in den folgenden Teilschritten: 
• Teilschritt A: Teilbewertung Nutzungseignung 
• Teilschritt B: Teilbewertung landschaftsökologische Bedeutung 
• Teilschritt C: Erläuterung und Zuordnung der Eingriffsfaktoren in das Schutzgut Boden 
• Teilschritt D: Erläuterung und Zuordnung der Ausgleichsfaktoren in das Schutzgut Bo-
den  
Die Wertstufen der jeweiligen Indikatoren werden für die Teilbewertungen addiert und durch die 
Anzahl der Indikatoren geteilt. So ergibt sich die Zuordnung zu einer Wertstufe für die Teilbe-
wertungen der Blöcke A und B. 
Die Teilbewertungen (A) und (B) werden hier zu einer aggregierten „Gesamtbewertung Boden“ 
zusammengeführt. Um eine in naturschutzfachlicher Hinsicht angemessene Gewichtung zu er-
zielen, fließt der Bewertungsblock „Nutzungseignung“ (der sich im Wesentlichen auf landwirt-
schaftliche Eignungsparameter stützt) mit einer Gewichtung von 25 % in diese ein, der Bewer-
tungsblock „Landschaftsökologie“ mit einem Gewichtungsanteil von 75 %. 
8.2.1 Deponiefläche 
Im den folgenden Tabellen erfolgt die Eingriffsbewertung in die Bodenfunktion für die Deponie-
fläche. Als Bodentyp wird hier ein Pseudogley (L5310_S321SW3) angegeben. Durch die Ände-
rung des Bodens ist dieser im Rahmen der Bewertung der Ausgleichsfaktoren als veränderter 
Standort zu werten.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
40 
Tab. 6 Betroffener Boden bei der Deponiefläche. 
Bewertung der von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen betroffenen Böden 
Wertstufe sehr gering gering gering bis mittel mittel mittel bis hoch hoch sehr hoch 
(A) 
 
N 
u 
t 
z 
u 
n 
g 
s 
e 
i 
g 
n 
u 
n 
g 
Ertragsfähigkeit, Bearbeitbar-
keit 
Boden-/Grünlandzahl < 18; land- 
wirtschaftlich nicht/kaum nutzbar 
Boden-/Grünlandzahl 35–55; 
landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt/erschwert  
Boden-/Grünlandzahl > 75; 
landwirtschaftlich sehr gut nutzbar 
        
Filtervermögen vorherrschende Bodenarten 
Ton, lehmiger Ton, Grobsand, Kies 
vorherrschende Bodenarten 
lehmiger Schluff, schluffiger Lehm, sandiger Ton 
vorherrschende Bodenarten 
lehmiger Sand, sandiger Lehm 
        
Sorptionsfähigkeit vorherrschende Bodenarten 
Grobsand, Kies 
vorherrschende Bodenarten 
sandig-kiesiger Schluff/Lehm, sandiger Ton 
vorherrschende Bodenarten 
lehmiger Schluff, schluffiger Lehm 
        
Wasserrückhaltevermögen, 
pflanzenverfügbares Wasser 
nutzbare Wasserkapazität 
< 50 l/m³ z. B. Grobsand, Kies, Ton 
nutzbare Wasserkapazität 90–140 l/m³ 
z. B. sandiger Schluff/Lehm, lehmiger, schluffiger Sand  
nutzbare Wasserkapazität 
> 200 l/m³ z. B. Lehm 
        
Versickerungsfähigkeit Wasserdurchlässigkeit 
< 1 cm/Tag z. B. Tone, lehmiger Ton 
Wasserdurchlässigkeit 10–40 cm/Tag 
z. B. lehmiger Schluff, schluffiger Lehm 
Wasserdurchlässigkeit > 100 cm/Tag 
z. B. Grobsand, Kies 
        
Teilbewertung (A) Boden mit untergeordneter Nutzungseignung Boden mit mittlerer Nutzungseignung Boden mit hoher Nutzungseignung Eingriffsausschluss 
       (mind. 3-mal sehr hoch) 
(B) 
 
L 
a 
n 
d 
s 
c 
h 
a 
f 
t 
s 
ö 
k 
o 
l 
o 
g 
i 
e 
Standortausprägung frisch; nährstoffreich; schwach 
sauer – schwach alkalisch 
feucht/trocken; mittlere Nährstoffversorgung; 
mäßig basenreich / mäßig sauer 
sehr nass / sehr trocken; nährstoff- 
arm; basenreich/sauer 
        
Seltenheit, kulturhistorische Be-
deutung 
Bodentyp regional und/oder landesweit  
häufig; nachrangige kulturhistorische Bedeutung 
Bodentyp regional und/oder landesweit verbreitet;  
ggf. lokale kulturhistorische Bedeutung 
Bodentyp regional und/oder landesweit 
selten; hohe kulturhistorische Bedeutung 
        
Art und Intensität der Standort-
überprägung 
Oberbodenabtrag, Befestigung 
(z. B. Wirtschaftswege, Stellplätze) 
stark genutzter Boden (z. B. Überprägung der 
Profile, Drainagen, Tieflockerung) 
Veränderungen der Bodeneigenschaften 
(z .B. Verdichtung, Stoffeinträge) 
weitgehend naturnaher Zustand 
(z. B. alter Waldstandort) 
        
Rückführbarkeit von bestehen-
den Vorbelastungen 
Vorbelastungen nicht oder nur sehr 
eingeschränkt rückführbar 
Vorbelastungen teilweise rückführbar Vorbelastungen weitgehend rückführbar 
      

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
41 
Teilbewertung (B) Boden mit untergeordneter 
landschaftsökologischer Bedeutung 
Boden ohne besondere 
landschaftsökologische Bedeutung 
Boden mit hervorzuhebender 
landschaftsökologischer Bedeutung  
Eingriffsausschluss 
       (mind. 3-mal sehr hoch) 
 Pseudogley (L5310_S321SW3)  
Tab. 7 Einstufung des Bodens für die Deponiefläche 
 
Bewertung der von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen betroffenen Böden 
 
Wertstufe sehr gering gering gering bis mittel mittel mittel bis hoch hoch sehr hoch 
Teilbewertung (A) 1) 
Nutzungseignung 
Boden mit geringerer Nutzungseignung Boden mit mittlerer Nutzungseignung Boden mit hoher Nutzungseignung Eingriffsausschluss 
Wertungsanteil  = 25 %        
Teilbewertung (B) 1) 
Landschafsökologie 
Boden mit untergeordneter 
landschaftsökologischer Bedeutung 
Boden ohne besondere 
landschaftsökologische Bedeutung 
Boden mit hervorzuhebender 
Bedeutung für den Naturhaushalt 
Eingriffsausschluss 
Wertungsanteil  = 75 %        
Gesamtbewertung (A + B) intensiv genutzter / 
großflächig verbreiteter Boden 
mäßig überprägter / 
verbreiteter oder seltener Boden 
weitgehend naturbelassener / 
sehr seltener Boden 
Eingriffsausschluss 
(mind. 3-mal sehr hoch) 
        
 
 Pseudogley (L5310_S321SW3)

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
42 
Tab. 8 Eingriffsfaktoren für die Deponiefläche. 
Erläuterung und Zuordnung der Eingriffsfaktoren 
Wertstufe hoch hoch bis 
mittel mittel mittel bis 
gering gering sehr 
gering  stark verändert                            völlig naturfern  Überprägungsgrad 
BÖDEN                STANDORTE 2) 
"gewachsene" Substrate weitgehend 
naturbelassener / 
sehr seltener Boden 
+ naturnahe od. standort- 
 gerechte Waldbestände 
+ naturbelassene Nieder-  
 oder Hochmoorflächen 
 – standortuntypische Ve- 
 getationsausprägungen   
mäßig überprägter / 
verbreiteter oder 
seltener Boden 
+ extensiv bewirtschaftete  
 Wiesen oder Weiden 
 – sehr intensiv genutzte 
 Wiesen oder Weiden 
 – drainierte Grünländer 
– naturferne Nadelforste 
intensiv genutzter / 
großflächig ver- 
breiteter Boden 
+ extensive Bodennutzung 
+ breite, artenreiche Weg- 
 raine oder Saumstreifen 
 – Berieselungsflächen 
 – Intensiv- bzw. Erwerbs- 
 gartenbaukulturen 
veränderte / 
befestigte 
Standorte 
Flächen mit Bodenab- / 
-auftrag, erheblich über- 
formte sowie befestigte 
oder teilweise versiegelte 
Flächen (mit komplet- 
tem Oberbodenabtrag) 
überbaute / 
versiegelte 
Standorte 
vollständig überbaute / 
versiegelte Flächen (mit 
komplettem Oberboden- 
abtrag sowie teilweiser  
bis vollständiger Entfer- 
nung des Unterbodens) 
anthropogene Substrate 
  
Einbeziehung 
spezifischer 
Merkmale im 
Eingriffsbereich 
Einbeziehung 
spezifischer 
Merkmale im 
Eingriffsbereich 
                                                               Faktorspalten der Eingriffs- / Ausgleichswertermittlung                                                               
  
Zuordnung                Zuordnung 
EINGRIFF  hoch                                                                             Beeinträchtigungswirkung                                     gering                                           EINGRIFF 
Vollversiegelung 
oder Überbauung 
 
 
h 
o 
c 
h 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
e 
r 
i 
n 
g 
 
 
– 1,0 – 0,95 – 0,9 – 0,85 – 0,8 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 0,1    
 
 
h 
o 
c 
h 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
e 
r 
i 
n 
g 
 
 
Vollversiegelung 
oder Überbauung 
Teilversiegelung 
oder Befestigung – 0,9 – 0,85 – 0,8 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1      Teilversiegelung 
oder Befestigung 
Bodenab- / -auftrag,  
Verlust der natürlichen  
Profilabfolge 
– 0,8 – 0,75 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1       -- 
Veränderung der 
Bodeneigenschaf- 
ten / Drainung 
– 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1         -- 
Störungen natür- 
licher Prozesse 
bzw. Kreisläufe 
– 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1          -- 
 
Plangebietsbezogene Auf- bzw. Abwertungsmerkmale für die abschließende Zuordnung der Böden bzw. Standorte  in die Faktorspalten sind z. B.: 
+ weitestgehend natürliche Bodenausprägungen (z. B. unter standorttypischen, alten Laubwäldern) 
+ Böden mit speziellen Standorteigenschaften (nass / trocken bzw. nährstoffarm oder basenreich)  
+ regional sehr seltene Bodenbildungen / Standorte mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung  
+ extensive Bewirtschaftung od. ökologisch-integrierter Anbau (nach Vollentsiegelung)  
+ Versickerung von überschüssigem Oberflächenwasser (bei Überbauung / Versiegelung)  
– sehr intensive Nutzung (z. B. Landwirtschaft / Erwerbsgartenbau / Privatgärten)  
– sehr großzügig parzellierte / völlig undifferenzierte Bewirtschaftungsschläge  
– anthropogen bereits stark veränderte / überprägte Standorte (z.  B. Drainflächen / Neuböden) 
– ausgesprochen naturferne Standorte (z. B. Fichtenforste / Sportgrünflächen / Ziergärten) 
– Sonderkulturanlage oder Erwerbsgartenbau (nach Vollentsiegelung)

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
43 
Tab. 9 Ausgleichsfaktoren für die Deponiefläche. 
Erläuterung und Zuordnung der Ausgleichsfaktoren 
Wertstufe hoch hoch bis 
mittel mittel mittel bis 
gering gering sehr 
gering 
 stark verändert                            völlig naturfern  Überprägungsgrad (I) 
 beschränkt                                         bedeutsam  Aufwertungsgrad (II) 
BÖDEN             STANDORTE 
"gewachsene" Sub-
strate 
weitgehend 
naturbelassener / 
sehr seltener Boden 
 
 
mäßig überprägter / 
verbreiteter oder 
seltener Boden 
 
 
intensiv genutzter / 
großflächig ver- 
breiteter Boden 
 
 
veränderte / 
befestigte 
Standorte 
überbaute / 
versiegelte 
Standorte 
anthropogene Substrate 
 
   STANDORTE (II) 1) 
Einbeziehung 
spezifischer Rah- 
menbedingungen 
der Kompensation 
z. B.: Anlage offener Stand-
orte nach Entfernung von 
Veränderungen / Befesti-
gungen 
z. B.: Anlage offener Stand-
orte nach Entfernung von 
Überbauung von Überbau-
ungen / Versiegelungen 
Einbeziehung 
spezifischer 
Merkmale 
der 
Kompensation 
                                                                Faktorspalten der Eingriffs- / Ausgleichswertermittlung                                                              
Zuordnung                Zuordnung (I) 
- - X X X X X X X X X       Zuordnung (II) 
AUSGLEICH  gering                                                                               Kompensationswirkung                                                                              hoch  AUSGLEICH 
Nutzungsaufgabe 
(Biotopfläche) 
 
 
h 
o 
c 
h 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
e 
r 
i 
n 
g 
 
 
X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,45 + 0,5 + 0,55 + 0,65 + 0,75 + 0,85 + 1,0 
 
 
h 
o 
c 
h 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
e 
r 
i 
n 
g 
 
 
Vollentsiegelung / 
Nutzungsaufgabe 
(Biotopfläche) 
extensive 
Folgenutzung X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,5 + 0,55 + 0,65 + 0,8 
Vollentsiegelung / 
extensive 
Folgenutzung 
intensive 
Folgenutzung X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,45 + 0,6 
Vollentsiegelung / 
intensive 
Folgenutzung 
-- X X X X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,4 
Teilentsiegelung / 
Befestigung 
oder Schotterung 
-- X X X X X X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 
Speicherung und 
Versickerung von 
Oberflächenwasser

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
44 
Tab. 10 Eingriffswertermittlung Boden für die Deponiefläche. 
Eingriffswertermittlung 
Boden / Eingriff bzw. Beeinträchtigung Fläche Eingriffsfaktor Eingriffswert 
 Teilversiegelung  620 m² - 0,6 - 372 
 Bodenab-/-auftrag,  
    Verlust der natürlichen Profilabfolge 63.150 m² - 0,5 - 31.575 
Gesamtfläche der Eingriffe / Beeinträchtigungen: 65.770 m² -- -- 
Summe (Eingriffswert): -- -- - 31.947 
 
Tab. 11 Ausgleichswertermittlung Boden für die Deponiefläche. 
Ausgleichswertermittlung 
Boden / Folgenutzung bzw. Maß-
nahme Fläche Ausgleichs- 
faktor  
Ausgleichs- 
wert 
 Pflanzung von Gehölzen 5.100 m² + 0,65             + 
3.315 
 Sukzession  17.910 m²  + 0,65          +  
11.641,50 
 Entwicklung einer Krautflur  9.740 m² + 0,5  + 4.870 
 Herstellung von Grünland 6.110 m² + 0,35             + 
2.138,50 
 Herstellung von Ackerland 24.290 m² + 0,35 + 8.501,50 
Gesamtfläche der Folgenutzungen / 
Maßnahmen:  63.150 m² -- -- 
Summe (Ausgleichswert): -- --  + 30.467 
Bilanzierung (der ermittelten Bodenfunktionspunkte) 
Summe (Eingriffswert): - 31.947 
Summe (Ausgleichswert):  + 30.467 
resultierende Eingriffs-/Ausgleichbilanz (+ = Überschuss / – = Defizit):   - 1.481 
 
 
Es verbleibt ein Defizit von 1.481 Bodenwertpunkten.  
8.2.2 Straßenverbreiterung 
Im den folgenden Tabellen erfolgt die Eingriffsbewertung in die Bodenfunktion für die 
Straßenverbreiterung. Als Bodentyp wird hier ein Pseudogley (L5310_S321SW3) an-
gegeben. Dieser Boden wird entsprechend der Tabellen 10 und 11 gleichermaßen ein-
gestuft. Zudem befinden sich durch die bereits versiegelte Straße und einen Teil des 
geschotterten Wirtschaftsweges veränderte Standorte im Bereich der Vorhabensfläche.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
45 
Tab. 12 Eingriffsfaktoren für die Straßenverbreiterung. 
Erläuterung und Zuordnung der Eingriffsfaktoren 
Wertstufe hoch hoch bis 
mittel mittel mittel bis 
gering gering sehr 
gering  stark verändert                            völlig naturfern  Überprägungsgrad 
BÖDEN                STANDORTE 2) 
"gewachsene" Substrate weitgehend 
naturbelassener / 
sehr seltener Boden 
+ naturnahe od. standort- 
 gerechte Waldbestände 
+ naturbelassene Nieder-  
 oder Hochmoorflächen 
 – standortuntypische Ve- 
 getationsausprägungen   
mäßig überprägter / 
verbreiteter oder 
seltener Boden 
+ extensiv bewirtschaftete  
 Wiesen oder Weiden 
 – sehr intensiv genutzte 
 Wiesen oder Weiden 
 – drainierte Grünländer 
– naturferne Nadelforste 
intensiv genutzter / 
großflächig ver- 
breiteter Boden 
+ extensive Bodennutzung 
+ breite, artenreiche Weg- 
 raine oder Saumstreifen 
 – Berieselungsflächen 
 – Intensiv- bzw. Erwerbs- 
 gartenbaukulturen 
veränderte / 
befestigte 
Standorte 
Flächen mit Bodenab- / 
-auftrag, erheblich über- 
formte sowie befestigte 
oder teilweise versiegelte 
Flächen (mit komplet- 
tem Oberbodenabtrag) 
überbaute / 
versiegelte 
Standorte 
vollständig überbaute / 
versiegelte Flächen (mit 
komplettem Oberboden- 
abtrag sowie teilweiser  
bis vollständiger Entfer- 
nung des Unterbodens) 
anthropogene Substrate 
  
Einbeziehung 
spezifischer 
Merkmale im 
Eingriffsbereich 
Einbeziehung 
spezifischer 
Merkmale im 
Eingriffsbereich 
                                                               Faktorspalten der Eingriffs- / Ausgleichswertermittlung                                                                 
Zuordnung                Zuordnung 
EINGRIFF  hoch                                                                             Beeinträchtigungswirkung                      gering                                                          EINGRIFF 
Vollversiegelung 
oder Überbauung 
 
 
h 
o 
c 
h 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
e 
r 
i 
n 
g 
 
 
– 1,0 – 0,95 – 0,9 – 0,85 – 0,8 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 0,1    
 
 
h 
o 
c 
h 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
e 
r 
i 
n 
g 
 
 
Vollversiegelung 
oder Überbauung 
Teilversiegelung 
oder Befestigung – 0,9 – 0,85 – 0,8 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1      Teilversiegelung 
oder Befestigung 
Bodenab- / -auftrag, Ver-
lust der natürlichen Profi-
labfolge 
– 0,8 – 0,75 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1       -- 
Veränderung der 
Bodeneigenschaf- 
ten / Drainung 
– 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1         -- 
Störungen natür- 
licher Prozesse 
bzw. Kreisläufe 
– 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1          -- 
 
Plangebietsbezogene Auf- bzw. Abwertungsmerkmale für die abschließende Zuordnung der Böden bzw. Standorte  in die Faktorspalten sind z. B.: 
+ weitestgehend natürliche Bodenausprägungen (z. B. unter standorttypischen, alten Laubwäldern) 
+ Böden mit speziellen Standorteigenschaften (nass / trocken bzw. nährstoffarm oder basenreich)  
+ regional sehr seltene Bodenbildungen / Standorte mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung  
+ extensive Bewirtschaftung od. ökologisch-integrierter Anbau (nach Vollentsiegelung)  
+ Versickerung von überschüssigem Oberflächenwasser (bei Überbauung / Versiegelung)  
– sehr intensive Nutzung (z. B. Landwirtschaft / Erwerbsgartenbau / Privatgärten)  
– sehr großzügig parzellierte / völlig undifferenzierte Bewirtschaftungsschläge  
– anthropogen bereits stark veränderte / überprägte Standorte (z.  B. Drainflächen / Neuböden) 
– ausgesprochen naturferne Standorte (z. B. Fichtenforste / Sportgrünflächen / Ziergärten) 
– Sonderkulturanlage oder Erwerbsgartenbau (nach Vollentsiegelung)

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
46 
Tab. 13 Ausgleichsfaktoren für die Straßenverbreiterung. 
Erläuterung und Zuordnung der Ausgleichsfaktoren 
Wertstufe hoch hoch bis 
mittel mittel mittel bis 
gering gering sehr 
gering 
 stark verändert                            völlig naturfern  Überprägungsgrad (I) 
 beschränkt                                         bedeutsam  Aufwertungsgrad (II) 
BÖDEN             STANDORTE 
"gewachsene" Sub-
strate 
weitgehend 
naturbelassener / 
sehr seltener Boden 
 
 
mäßig überprägter / 
verbreiteter oder 
seltener Boden 
 
 
intensiv genutzter / 
großflächig ver- 
breiteter Boden 
 
 
veränderte / 
befestigte 
Standorte 
überbaute / 
versiegelte 
Standorte 
anthropogene Substrate 
 
   STANDORTE (II) 1) 
Einbeziehung 
spezifischer Rah- 
menbedingungen 
der Kompensation 
z. B.: Anlage offener Stand-
orte nach Entfernung von 
Veränderungen / Befesti-
gungen 
z. B.: Anlage offener Stand-
orte nach Entfernung von 
Überbauung von Überbau-
ungen / Versiegelungen 
Einbeziehung 
spezifischer 
Merkmale 
der 
Kompensation 
                                                                Faktorspalten der Eingriffs- / Ausgleichswertermittlung                                                              
Zuordnung                Zuordnung (I) 
- - X X X X X X X X X       Zuordnung (II) 
AUSGLEICH  gering                                                                               Kompensationswirkung                                                                              hoch  AUSGLEICH 
Nutzungsaufgabe 
(Biotopfläche) 
 
 
h 
o 
c 
h 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
e 
r 
i 
n 
g 
 
 
X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,45 + 0,5 + 0,55 + 0,65 + 0,75 + 0,85 + 1,0 
 
 
h 
o 
c 
h 
 
 
 
 
 
 
 
 
g 
e 
r 
i 
n 
g 
 
 
Vollentsiegelung / 
Nutzungsaufgabe 
(Biotopfläche) 
extensive 
Folgenutzung X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,5 + 0,55 + 0,65 + 0,8 
Vollentsiegelung / 
extensive 
Folgenutzung 
intensive 
Folgenutzung X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,45 + 0,6 
Vollentsiegelung / 
intensive 
Folgenutzung 
-- X X X X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,4 
Teilentsiegelung / 
Befestigung 
oder Schotterung 
-- X X X X X X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 
Speicherung und 
Versickerung von 
Oberflächenwasser

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
47 
Tab. 14 Eingriffswertermittlung Boden für die Straßenverbreiterung. 
Eingriffswertermittlung 
Boden / Eingriff bzw. Beeinträchtigung Fläche Eingriffsfaktor Eingriffswert 
 Versiegelung   395 m² - 0,8 - 316 
 Versiegelung  10 m² - 0,1 - 1 
Gesamtfläche der Eingriffe / Beeinträchtigungen: 65.770 m² -- -- 
Summe (Eingriffswert): -- -- - 317 
 
Tab. 15 Ausgleichswertermittlung Boden für die Deponiefläche. 
Ausgleichswertermittlung 
Boden / Folgenutzung bzw. Maß-
nahme Fläche Ausgleichs- 
faktor  
Ausgleichs- 
wert 
 Herstellung von Grünland 20 m² + 0,45             + 9 
Gesamtfläche der Folgenutzungen / 
Maßnahmen: 20 m² -- -- 
Summe (Ausgleichswert): -- --  + 9 
Bilanzierung (der ermittelten Bodenfunktionspunkte) 
Summe (Eingriffswert): - 317 
Summe (Ausgleichswert):  + 9 
resultierende Eingriffs-/Ausgleichbilanz (+ = Überschuss / – = Defizit):   - 308 
 
Es verbleibt unter der Berücksichtigung des Rückbaus im Bereich des Privatgrundstü-
ckes ein Defizit von 308 Bodenwertpunkten.  
8.3 Fazit 
In der folgenden Tabelle werden die jeweiligen Ergebnisse der Bilanzierungen für die 
Deponiefläche und die Straßenverbreiterung hinsichtlich der Boden- und Biotopfunktion 
aufgeführt.  
Tab. 16 Gesamtbetrachtung der Eingriffsbewertung. 
Art des Eingriffes Wertpunkte 
Biotopfunktion Deponiefläche + 153.785 
Biotopfunktion Straßenverbreiterung - 4.805 
Bodenfunktion Deponiefläche - 1.481 
Bodenfunktion Straßenverbreiterung - 308 
gesamt + 147.191 
 
Durch den Überschuss (vgl. Tab. 16) wird der Eingriff somit vor Ort vollständig kom-
pensiert. Darüber hinaus ist durch den Mehrwert des Zielzustandes auch die Betriebs-
phase, in der abschnittsweise eine teilweise geringere Wertigkeit im Bereich der Vorha-
bensfläche bestehen kann, als kompensiert zu bezeichnen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Eingriffsbewertung 
48 
Während der Betriebsphase von ca. 14 Jahren werden die folgenden Teilbereiche auf 
der Bodendeponie Vierwinden vorzufinden sein:  
• noch nicht beanspruchte Biotope 
• Bodendeponie in aktiver Nutzung 
• rekultivierte Deponieoberfläche 
Über die zeitnahe Rekultivierung nach Abschluss der jeweiligen Betriebsphasen sowie 
der Inanspruchnahme von aktuellen Biotopen erst mit Vorbereitung der jeweils nächs-
ten Bauphase kann der Bodendeponie somit zu jedem Zeitpunkt der Betriebsphase ein 
landschaftsökologischer Wert zugesprochen werden.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Zusammenfassung 
49 
9.0 Zusammenfassung 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie 
auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 
bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt sich daraus eine Vorhabensfläche 
mit einer Größe von 63.770 m². 
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind gemäß den Vorgaben des Bundesnatur-
schutzgesetztes (BNatSchG) sowie des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) 
die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Zu die-
sem Zweck wurde der hiermit vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) 
erarbeitet.  
Es wurden die Bestandsdaten zu den biotischen Schutzgüter (Pflanzen, Tiere) sowie 
den abiotischen Schutzgütern (Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft) und auf 
Basis einer Datenrecherche und mittels Geländearbeit erhoben. Die Bestands- und 
Konfliktanalyse wurde bei der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans 
auf Basis der technischen Planung erstellt.  
Zur Rekultivierung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen: 
• Pflanzung von Gehölzen 
• Sukzession 
• Entwicklung einer Krautflur 
• Herstellung von Grünland 
• Herstellung von Ackerland 
Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Grundwasser, 
Oberflächenwasser, Pflanzen sowie Tiere wurden darüber hinaus Schutz- und Vermei-
dungsmaßnahmen formuliert.    
Die Eingriffsbilanzierung für die Biotopfunktion erfolgt nach der Bewertungsmethode 
FROELICH + SPORBECK (1991). Zudem werden die Eingriffe in die Bodenfunktion nach 
der Bewertungsmethode GINSTER & STEINHEUER (2015) bewertet.  
Durch den Überschuss von 147.191 Biotopwertpunkten wird der Eingriff vor Ort voll-
ständig kompensiert. Darüber hinaus ist durch den Mehrwert des Zielzustandes auch 
die Betriebsphase, in der abschnittsweise eine teilweise geringere Wertigkeit im Be-
reich der Vorhabensfläche bestehen kann, als kompensiert zu bezeichnen.  
Während der Betriebsphase von ca. 14 Jahren werden die folgenden Teilbereiche auf 
der Bodendeponie Vierwinden vorzufinden sein:  
• noch nicht beanspruchte Biotope 
• Bodendeponie in aktiver Nutzung 
• rekultivierte Deponieoberfläche

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Zusammenfassung 
50 
Über die zeitnahe Rekultivierung nach Abschluss der jeweiligen Betriebsphasen sowie 
der Inanspruchnahme von aktuellen Biotopen erst mit Vorbereitung der jeweils nächs-
ten Bauphase kann der Bodendeponie somit zu jedem Zeitpunkt der Betriebsphase ein 
landschaftsökologischer Wert zugesprochen werden.   
 
 
 
Warstein-Hirschberg, März 2025 
 
 
 
 
Bertram Mestermann 
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Zusammenfassung 
51 
Quellenverzeichnis 
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2004): Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-
Sieg. Köln  
CDM SMITH (2024): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie. 
Bochum. 
CDM SMITH (2025A): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie. 
Bauphasen. Bochum. 
CDM SMITH (2025B): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie. 
Lageplan der Deponiezufahrt. Bochum. 
CDM SMITH (2025C): Hydrologisches Gutachten DK0-Deponie bei Vierwinden. Bewer-
tung der hydrologischen Situation. Bickenbach.  
FROELICH & SPORBECK (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunk-
tion von Biotoptypen. Von Dankwart Ludwig mit Beiträgen von Holger Meinig. 
Bochum. 
GD NRW (2025): Geologischer Dienst NRW. Informationssystem Bodenkarte BK50 – 
Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. 
GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH (2023): Geologisches Gutachten zum 
Bauvorhaben „Errichtung einer Erddeponie“. Bonn.  
GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH (2024): Ergänzendes Hydrogeologisches 
Gutachten für das Bauvorhaben „Errichtung einer Erddeponie“. Bonn.  
GINSTER & STEINHEUER (2015): Verfahren zur quantifizierenden Bewertung und Bilan-
zierung von Eingriffen in Böden/Standorte. Meckenheim/Bonn.  
HYDROTEC (2025): Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH. Projektbericht. 
Starkregennachweis geplante Bodendeponie Vierwinden in Hennef.  
LANUV (2021): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen. Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Ein-
griffsregelung in NRW. Recklinghausen.  
LANUV (2025A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düs-
seldorf. (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp  
(letzter Zugriff am 09.01.2025). 
LANUV (2025B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen, Fachinformationssystem Klimaanpassung. (WWW-
Seite) http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de (letzter Zugriff am 
09.01.2025). 
MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG (2025): Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Er-
richtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef. Warstein-Hirschberg. War-
stein-Hirschberg.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Zusammenfassung 
52

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef 
Zusammenfassung 
53 
MKULNV (2016): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Verwaltungsvorschrift zur 
Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Pla-
nungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd. Erl. d. MKULNV v. 
06.06.2016, - III 4 – 616.06.01.17.  
MUNV (2024): Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW. Fachinformati-
onssystem ELWAS. (WWW-Seite): http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/in-
dex.jsf#. (letzter Zugriff am 09.01.2025). 
MWEBWV (2010): Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 
Nordrhein-Westfalen. Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurecht-
lichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Mi-
nisteriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des 
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-
cherschutz NRW vom 24.08.2010.  
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023A): Günter Kursawe. Deponiestandort Hennef-
Meisenbach. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung. Nümbrecht.  
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023B): Günter Kursawe. Erddeponiestandort Mei-
senbach – Stadt Hennef. Artenschutzprüfung Stufe II. vertiefende Untersu-
chung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Nümbrecht.   
RHEIN-SIEG-KREIS (2008): Landschaftsplan Nr. 9. Stadt Hennef. Uckerather Hochflä-
che. Siegburg.  
RLP (2024A): Rheinland Pfalz. Landesamt für Umwelt. Natura 200. Bewirtschaftungs-
pläne und Steckbriefe. (WWW-Seite) https://natura2000.rlp-umwelt.de/n2000-
sb-bwp/steckbrief_gebiete.php?sbg_pk=ffh5211-301 (letzter Zugriff: 
26.11.2024).  
RLP (2024B): Rheinland Pfalz. Landesamt für Umwelt. Natura 200. Standard-Daten-
borgen DE-5211-301. (WWW-Seite) https://natura2000.rlp-umwelt.de/n2000-
sb-bwp/uploads/sdb/ffh_sdb_5211-301.pdf (letzter Zugriff: 26.11.2024).  
RLP (2025): Rheinland Pfalz. Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwal-
tung. (WWW-Seite) https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_natur-
schutz/index.php (letzter Zugriff am 09.01.2025). 
STADT HENNEF (2018): Flächennutzungsplan. Hennef.

Deponiestandort Hennef-Meisenbach 
 
Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung 
 
 
 
 
 
Auftraggeber:  RSEB Rhein-Sieg 
 Erddeponiebetriebe GmbH 
 Pleiser Hecke 4 
 53721 Siegburg 
 
 
Bearbeitung:  Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege  
 Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) 
 Dieter Hellmich, Dipl.-Ing. (FH) 
 
 
Dipl.-Ing. G. Kursawe 
Planungsgruppe Grüner Winkel 
Alte Schule Grunewald 17 
51588 Nümbrecht 
Tel.: 02293-4694     Fax.:  02293-2928 
Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de 
 Nümbrecht, 09. Januar 2023

INHALT 
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung ................................ ................................ ...............  1 
2 Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und 
angrenzendem Umfeld ................................ ................................ ................................ ........ 2 
3 Datenrecherche, Vorprüfung des Artenspektrums ................................ ..............................  6 
3.1 Datenquelle Fachinformationssysteme .................................................................................. 6 
3.2 Hinweise zu planungsrelevanten Arten in Schutzgebieten und Vorrangflächen ................. 9 
4 Begutachtung des Plangebietes und des funktionalen Umfelds ................................ ........ 11 
5 Wirkfaktoren des Vorhabens ................................ ................................ .............................  12 
6 Bewertung der Recherche-Ergebnisse und der Begehung ................................ .................  13 
6.1 Planungsrelevante Arten ....................................................................................................... 13 
6.2 Sonstige, nicht planungsrelevante, europäische Vogelarten ............................................... 17 
7 Hinweise zu Vermeidungsmaßnahmen ................................ ................................ ............. 18 
8 Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen (ASP Stufe II ................................ ............. 18 
 
Tabellenverzeichnis  
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für den MTB -Quadranten 5210/4 ..............................................8 
Tabelle 2: Potenzielle Wirkfaktoren der Planung ............................................................................... 13 
Tabelle 3: Konfliktanalyse der zu prüfenden Arten ............................................................................ 17 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Lage des Plangebietes .......................................................................................................1 
Abbildung 2: Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild .......................................................................3 
Abbildung 3: Nördliche Grenze des Plangebietes; Blickrichtung nach Westen ...................................3 
Abbildung 4: Südliche Grenze des Plangebietes; Blickrichtung nach Westen .....................................4 
Abbildung 5: Westlich angrenzende Ackerflächen.................................................................................4 
Abbildung 6: Plangebiet; Blickrichtung Osten .......................................................................................5 
Abbildung 7: Nördlich angrenzende Baumreihe mit zwei Horsten ......................................................5 
Abbildung 8: Schutzausweisungen; Vorrangflächen für Natur und Landschaft .................................9 
Abbildung 9: Plangebiet und Wirkraum im Umfeld ........................................................................... 11 
 
 
Anlage 
 
Literaturverzeichnis

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 - 1 - 
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung 
 
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH befindet sich in der Vorabplanung zu einem neuen 
Deponiestandort einer DK 0-Erddeponie südlich von Eitorf nahe der Ortslage Meisenbach. Der po-
tenzielle Standort befindet sich unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. 
 
 
Abbildung 1: Lage des Plangebietes 
 
Da bei dem Vorhaben planungsrelevante Arten eingriffsrelevant betroffen sein können, ergibt sich 
aufgrund der Rechtslage gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der Vorgaben von 
FFH- und Vogelschutz-Richtlinie die Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung, Stufe I: Vorprüfung 
(Artenspektrum, Wirkfaktoren) entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der natio-
nalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) 
zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz).

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 - 2 - 
Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG 
formulierten Zugriffsverboten. Demnach ist es verboten: 
 
- 1. wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu ver-
letzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschä-
digen oder zu zerstören, 
- 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während 
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheb-
lich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungs-
zustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 
- 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Ar-
ten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
- 4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus 
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. 
 
Der nachfolgende artenschutzrechtliche Fachbeitrag untersucht für das Vorhaben, entsprechend der 
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtli nien 
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungs-
verfahren (VV-Artenschutz), ob und in welcher Art und Intensität geschützte/ planungsrelevante Ar-
ten betroffen sein könnten. 
 
 
2 Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und angrenzendem Umfeld 
 
Der Vorhabenbereich befindet sich ca. 6,5 Kilometer südlich des Ortskerns von Eitorf zwischen der 
Ortschaft Meisenbach und der L255. Direkt nördlich, östlich und südlich grenzt Grünland an. West-
lich liegen Ackerflächen. Das Plangebiet besteht zu zwei Dritteln aus sehr artenarmer Grünlandein-
saat. Ein Drittel der Fläche des Plangebietes sind Mähweiden.  
 
Im nördlichen Bereich des Wirkraumes wächst älterer Laub- und Nadelwald. Im südlichen und öst-
lichen Bereich des Wirkraumes liegen kleinflächigen Wiesenparzellen, die extensiv genutzt werden. 
Insgesamt ist dieser Landschaftsraum mit kleinen Waldflächen und baumreichen Hecken durchsetzt.

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 - 3 - 
 
Abbildung 2: Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild 
 
 
Abbildung 3: Nördliche Grenze des Plangebietes; Blickrichtung nach Westen

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 - 4 - 
 
Abbildung 4: Südliche Grenze des Plangebietes; Blickrichtung nach Westen  
 
 
Abbildung 5: Westlich angrenzende Ackerflächen

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 - 5 - 
 
Abbildung 6: Plangebiet; Blickrichtung Osten 
 
 
 
Abbildung 7: Nördlich angrenzende Baumreihe mit zwei Horsten

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 - 6 - 
3 Datenrecherche, Vorprüfung des Artenspektrums  
 
3.1 Datenquelle Fachinformationssysteme  
 
Am 30.11.2022 wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten“ des LANUV abgefragt (LA-
NUV 2022).  
 
Die Abfrage ergab für das betroffene MTB 5210 (TK 25 Eitorf) Quadranten 4, 
 
24 planungsrelevante Arten: 
• 22 Vogelarten 
• 1 Amphibienart 
• 1 Schmetterlingsart 
 
Erläuterungen: 
 
ATL atlantische biogeographische Region 
KON kontinentale biogeographische Region 
G günstig (grün) 
U ungünstig/unzureichend (gelb) 
S ungünstig/schlecht (rot) 
- sich verschlechternd 
+ sich verbessernd 
FoRu Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum) 
FoRu! Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum) 
(FoRu) Fortpflanzungs- und Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum) 
Ru Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum) 
(Ru) Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum) 
Na Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum) 
(Na) Nahrungshabitat (potentielles Vorkommen im Lebensraum) 
 
Die Liste der aufgeführten Arten richtet sich nach der aktualisierten Liste der planungsrelevanten 
Arten. 
Das Plangebiet liegt in dem MTB-Quadranten 5210/4 
Lage der Quadranten im TK25-Messtischblatt: 
 
 
 
 
 
 
 
 
1 
 
2 
 
3 
 
4

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 - 7 - 
Wissenschaftlicher 
Name 
Deutscher Name Status Erhaltungs-
zustand in 
NRW (KON) 
Arten in den Lebensraumtypen 
Vorhabenbereich und angrenzender Wirkraum 
Laubwald Kleingehölze Fettwiese Äcker 
Vögel 
Accipiter nisus Sperber Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G (FoRu) (FoRu), Na (Na) (Na) 
Alauda arvensis Feldlerche Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U-   FoRu! FoRu! 
Anthus trivialis Baumpieper Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U- (FoRu) FoRu   
Buteo buteo Mäusebussard Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G (FoRu) (FoRu) Na Na 
Carduelis cannabina Bluthänfling Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U  FoRu  Na 
Ciconia nigra Schwarzstorch Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U (FoRu)    
Delichon urbica Mehlschwalbe Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U   (Na) Na 
Dryobates minor Kleinspecht Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G Na Na (Na)  
Dryocopus martius Schwarzspecht Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G Na (Na) (Na)  
Falco tinnunculus Turmfalke Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G  (FoRu) Na Na 
Hirundo rustica Rauchschwalbe Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U-  (Na) Na Na 
Lanius collurio Neuntöter Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G-  FoRu! (Na)  
Milvus milvus Rotmilan Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G (FoRu) (FoRu) Na Na 
Passer montanus Feldsperling Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U (Na) (Na) Na Na 
Phoenicurus phoenicu-
rus Gartenrotschwanz Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U FoRu FoRu (Na)

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 - 8 - 
Wissenschaftlicher 
Name 
Deutscher Name Status Erhaltungs-
zustand in 
NRW (KON) 
Arten in den Lebensraumtypen 
Vorhabenbereich und angrenzender Wirkraum 
Laubwald Kleingehölze Fettwiese Äcker 
Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G FoRu!    
Picus canus Grauspecht Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden S Na  (Na)  
Serinus serinus Girlitz Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U     
Streptopelia turtur Turteltaube Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden S FoRu FoRu (Na) Na 
Strix aluco Waldkauz Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G Na Na (Na) (Na) 
Sturnus vulgaris Star Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U   Na Na 
Tyto alba Schleiereule Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G  Na Na Na 
Amphibien 
Bombina variegata Gelbbauchunke Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden S Ru   (Ru) 
Schmetteringe 
Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopf -
Ameisenbläuling 
Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U+        
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für den MTB -Quadranten 5210/4 
 
Eine Recherche über das Informationssystem LINFOS- Landschaftsinformationssammlung (hier: Fundortkataster für Tiere und Pflanzen)  des Landesamtes für 
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ergab hinsichtlich des Vorkommens planungsrelevanter Arten im Plangeb iet oder im funktionalen Umfeld fol-
gende Einträge:  
 
FT-5110-0105 Star und FT-5210-0340-2011 Rotgelbe Knotenameise, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling.

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 9 - 
3.2 Hinweise zu planungsrelevanten Arten in Schutzgebieten und Vorrangflächen 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplan Nr. 9 „Hennef – Uckerather Hochfläche“ 
des Rhein-Sieg Kreises. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2-4 „Uckerather Hochflä-
che“. Die Biotopverbundfläche VB-K-5210-026 „Grünlandbereich oberhalb des Ravensteiner und Dar-
scheider Baches“ liegt im südlichen Teil des Plangebietes. D as Naturschutzgebiet 2.1-27 „Krab-
ach/Ravensteiner Bach“ sowie das geschützte Biotop BT-5210-0052-2012 „Quellbach“ liegen genauso 
wie die Biotopkatasterflächen BK -5210-0004 „NSG Krabach/Ravensteiner Bach“ und BK -5210-153 
„Krabachtal“ nordöstlich des Plangebietes. Ebenso die Biotopverbundfläche VB-K-5210-021 „Kultur-
landschaft westlich Obereip“. 
 
 
Abbildung 8: Schutzausweisungen; Vorrangflächen für Natur und Landschaft

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 10 - 
Die Sachdaten für die folgenden Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets wurden abgefragt: 
 
Landschaftsschutzgebiet 2.2-4 „Uckerather Hochfläche“ 
• Keine Angaben zu planungsrelevanten Arten. 
 
Naturschutzgebiet 2.1-27 „Krabach/Ravensteiner Bach“ 
• Planungsrelevanten Arten : Schachbrettfalter, Grünwidderchen, Blutströpfchen, Heuschre-
cken. 
 
Geschütztes Biotop gem. §30 BNatSchG / §42 LNatSchG 
BT-5210-0052-2012 „Quellbach“ 
• Keine Angaben zu relevanten Arten. 
 
Biotopkataster NRW 
BK-5210-0004 „NSG Krabach/Ravensteiner Bach“ 
• Diagnostisch relevante Tierarten: Grünspecht, Neuntöter, Kolkrabe, Eisvogel, Hohltaube. 
 
BK-5210-153 „Krabachtal“ 
• Diagnostisch relevante Tierarten: Wendehals, Zitronenfalter, Tagpfauenauge, Rösels Beiß-
schrecke, Kleiner Eisvogel, Großer Eisvogel, Kammmolch, Feuerfalter, Violetter Waldbläuling, 
Habicht, Mäusebussard, Schachbrettfalter, Gemeiner Grashüpfer, Wiesengrashüpfer, Grasser 
Fuchs, Wespenbussard, Gebänderter Feuersalamander, Bachforelle, Fadenmolch, Raubwür-
ger, Hufeisen Azurjungfer, Zauneidechse, Admiral, Distelfalter, Ringelnatter, Waldeidechse, 
Groppe, Plattbauch, Wasseramsel, Kaisermantel, Große Königslibelle, Erdkröte, Bergmolch, 
Blindschleiche, Baumweissling, Grosser Schlillerfalter, Schwarzspecht, Kleiner Fuchs, Eisvo-
gel. 
 
Biotopverbund NRW 
Unter Biotopverbund wird ein Fachkonzept des Naturschutzes verstanden, welches das Ziel hat, den 
für einen Betrachtungsraum charakteristischen Tier- und Pflanzenarten ausreichend große und stan-
dörtlich geeignete Lebensräume zu sichern bzw. zu schaffen, um langfristig überlebensfähige Popula-
tionsgrößen zu gewährleisten. 
 
VB-K-5210-021 „Kulturlandschaft westlich Obereip“ 
• Zielarten: Ringelnatter, Rotmilan, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Star. Feldsperling. 
 
VB-K-5210-026 „Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darscheider Baches“ 
• Zielarten: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling.

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 11 - 
4 Begutachtung des Plangebietes und des funktionalen Umfelds 
 
Horstbaumkartierung 
Die Begehungen des Plangebietes erfolgten am 12. Dezember 2022 (teilweise belaubter Zustand) bei 
sonnigem Wetter und Temperaturen um den Gefrierpunkt und am 03.01. 2023 (unbelaubter Zustand) 
bei ca. 5°C . Die Bäume und sonstigen Gehölze, wurden auf Bruthöhlen und Vogelnester (vor allem 
größere Nester/Horste von Elstern, Rabenkrähen, Greifvögeln oder anderen Großvögeln) abgesucht. 
Bei den Gehölzen erfolgte eine weitere Suche nach Spechthöhlen, Baumhöhlen und potenziellen Fle-
dermausquartieren. Die zweite Begehung erfolgte im unbelaubten Zustand . Die Baumkronen waren 
gut einsehbar. 
 
 
Abbildung 9: Plangebiet und Wirkraum im Umfeld

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 12 - 
Der Untersuchungsraum umfasst sowohl den direkten Planbereich, als auch den Wirkraum des Vor-
habens in einem 300 m Umkreis. Es wurden vier Horste und mehrere Höhlenbäume (vermutlich Baum-
höhlen des Buntspechtes) bei den Begehungen innerhalb des Wirkraumes im  nördlich angrenzenden 
Laubwald gefunden.  
Es wurde ein Horst (ca. 80 cm Durchmesser), mit hoher Wahrscheinlichkeit des Mäusebussards1, ge-
sichtet. Ob dieser Horst in der jüngeren Vergangenheit besetzt war , konnte nicht festgestellt werden, 
da eventuell vorhandene Dunen, Federn, Beutereste und Gewölle vom Laub bedeckt waren. Eine wei-
tere Nutzung dieses Horstes ist sehr unwahrscheinlich, da der Horstbaum (Fichte) abgängig ist. 
 
Eine Zuordnung der anderen Horste zu einer bestimmten Art war nicht eindeutig möglich. Horste vom 
Schwarzstorch werden ausgeschlossen. Sie sind wagenradartig und deutlich größer. 
 
 
5 Wirkfaktoren des Vorhabens 
 
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung werden die voraussichtlichen anlage-, bau- und 
betriebsbedingten Wirkungen des Vorhabens aufgezeigt und geprüft, ob durch spezifische Wirkungen 
des Vorhabens artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach §44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz 
ausgelöst werden können.  
 
Es sind folgende Wirkungen möglich:  
 
Baubedingte Wirkfaktoren 
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen 
Baufeldräumung,  
Baumaßnahmen:  
• Entfernen von Gehölzen 
• Einrichtung von Zufahrten 
• Abschieben der Vegetationsdecke 
• Verletzung / Tötung planungsrelevanter Arten und / 
oder europäischer Vogelarten 
• Entnahme / Beschädigung / Zerstörung von Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten und Nahrungshabita-
ten planungsrelevanter Arten und / oder sonstiger eu-
ropäischer Vogelarten 
• Vorübergehende Immissionswir-
kung (Lärm, Erschütterungen etc.) 
• visuelle / akustische Störreize 
durch LKW o.ä. und Personen 
• temporäre Störung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-
stätten sowie Nahrungshabitaten planungsrelevanter 
Arten und / oder sonstiger europäischer Vogelarten 
 
Anlagebedingte Wirkfaktoren 
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen 
• zeitweise Flächeninanspruch-
nahme durch die geplanten Schüt-
tungen 
• zeitweise Entnahme / Beschädigung / Zerstörung von 
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und Nahrungsha-
bitaten planungsrelevanter Arten und / oder sonstiger 
europäischer Vogelarten 
 
1 Ein Horst des Rotmilans kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, denn diese dekorieren. ihre Horste oftmals mit Müll 
und Plastikfolien. Um Verbotstatbestände sicher ausschließen zu können ist eine Überprüfung ist im Frühjahr durchzuführen.

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 13 - 
Betriebsbedingte Wirkfaktoren 
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen 
• Vorübergehende Immissionswir-
kung (Lärm, Erschütterungen etc.) 
• vom Anlieferverkehr der Erddepo-
nie ausgehende visuelle / akusti-
sche Störreize durch LKW o.ä. 
und Personen 
• temporäre Störung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-
stätten sowie Nahrungshabitaten planungsrelevanter 
Arten und / oder sonstiger europäischer Vogelarten 
• Erhöhung des Kollisionsrisikos 
durch anliefernde LKWs 
• Verletzung / Tötung planungsrelevanter Arten und / 
oder europäischer Vogelarten 
Tabelle 2: Potenzielle Wirkfaktoren der Planung 
 
 
6 Bewertung der Recherche-Ergebnisse und der Begehung 
 
6.1 Planungsrelevante Arten 
 
Im Folgenden wird für jede planungsrelevante Art aus dem ermittelten Artenspektrum geprüft, ob im 
Plangebiet und dessen Umfeld ein Vorkommen der jeweiligen Art aktuell bekannt ist oder aufgrund der 
Habitatausstattung erwartet werden kann.  
Für diejenigen Arten, bei denen Vorkommen bekannt oder zu erwarten sind, wird vor dem Hintergrund 
des Vorhabentyps und der Örtlichkeit unter Einbeziehung aller relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens 
geprüft, ob die Art durch das Vorhaben betroffen ist und daher Konflikte mit den artenschutzrechtli-
chen Vorschriften möglich sind.  
 
Sollte dies zutreffen, ist für die betroffenen Arten eine vertiefende Art-für-Art-Analyse erforderlich. Bei 
der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände würden dann Verm eidungsmaßnahmen einschließ-
lich vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen konzipiert. 
 
Vögel 
Aufgrund des Nachweises von mehreren Horsten, Spechthöhlen und den geeigneten Habitatstrucktu-
ren für Feldlerchen, Turteltauben und Neuntöter können planungsrelevante Vogelarten im Plangebiet 
und/oder im Wirkraum auftreten. Bei der Feldlerche wird das gesamte Revier als Fortpflanzungsstätte 
festgelegt. Dadurch besteht für diese Vogelart auch ein Brutverdacht im Plangebiet. 
 
Tötungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 1 (i. V. m. Abs. 5) BNatSchG: 
Da bei der Vorhabenumsetzung eine Inanspruchnahme von Fortpflanzungsstätten möglich ist, kann 
eine unmittelbare Gefährdung von Individuen/Entwicklungsstadien von Vogelarten nicht ausgeschlos-
sen werden. Die individuelle Betroffenheit durch den Störungstatbestand ist in einer vertiefenden Ar-
tenschutzprüfung zu bewerten

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 14 - 
Störungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 2 BNatSchG: 
Die Fläche des geplanten Vorhabensbereich, sowie die Flächen des Wirkraumes könnten als Brutplatz 
dienen. Die individuelle Betroffenheit durch den Störungstatbestand ist in einer vertiefenden Arten-
schutzprüfung zu bewerten. 
 
Schädigungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG: 
Durch betriebsbedingte Störungen könnten Brutplatzverluste eintreten.  
 
Es wird festgestellt, dass für bestimmte Arten (siehe Tab. 2) artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 
Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG bei einer Verwirklichung der Erddeponie nicht auszuschließen sind. Eine 
vertiefende Art-für-Art-Analyse ist erforderlich (Artenschutzprüfung Stufe II), um eine Betroffenheit 
relevanter Vogelarten auszuschließen. 
 
Schmetterlinge 
Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv genutzte, 
wechselfeuchte Wiesen . Es besteht eine Abhängigkeit von Vorkommen der ausdauernd krautige n-
Pflanze „Großer Wiesenknopf“ (Sanguisorba officinalis). Es wurden bei den (Winter) Begehungen 
keinen Pflanzen des Großen Wiesenknopfs gefunden. Eine Kontrolle des Wirkraumes im Sommerhalb-
jahr ist durchzuführen, um eine Betroffenheit auszuschließen. 
 
Amphibien 
Die Gelbbauchunke besiedelt naturnahe Flussauen, Sand - und Kiesabgrabungen, Steinbrüche sowie 
Truppenübungsplätze. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein - und Kleinstgewässer ge-
nutzt, die oft nur temporär Wasser führen. Diese Habitate sind im Plangebiet und Wirkraum nicht 
vorhanden. 
 
Art 
Deutscher Name Biologisches Muster 
Bewertung für das 
Plangebiet und den 
Wirkraume 
Verbotstatbestände 
nach §44  
BNatSchG möglich 
Vögel 
Sperber Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzrei-
chen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden 
Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt wer-
den halboffene Parklandschaften mit kleinen Wal-
dinseln, Feldgehölzen und Gebüschen.  
Horste im Plangebiet 
und Wirkraum vorhan-
den. Jagd - und Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich  
ja 
Feldlerche Die Feldlerche ist eine Charakterart der offenen 
Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Acker-
land, extensiv genutzte Grünländer und Brachen so-
wie größere Heidegebiete. 
Geeignete Habitatstruk-
turen vorhanden 
ja 
Baumpieper Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes 
Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und 
einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Le-
bensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen, 
Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wäl-
der. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete 
sowie Grünländer und Brachen mit einzel stehen-
den Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt. 
 
Keine geeignete Habi-
tatstrukturen vorhanden 
nein

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 15 - 
Art 
Deutscher Name Biologisches Muster 
Bewertung für das 
Plangebiet und den 
Wirkraume 
Verbotstatbestände 
nach §44  
BNatSchG möglich 
Mäusebussard Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebens-
räume der Kulturlandschaft, sofern geeignete 
Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Be-
vorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten, 
Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzel-
bäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe an-
gelegt wird. 
Horste im Plangebiet 
und Wirkraum vorhan-
den. Jagd - und Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich  
ja 
Bluthänfling Als typische Vogelart der ländlichen Gebiete bevor-
zugt der Blut hänfling offene mit Hecken, Sträu-
chern oder jungen Koniferen bewachsene Flächen 
und einer samentragenden Krautschicht. In NRW 
sind dies z.B. heckenreiche Agrarlandschaften, 
Heide und Ruderalflächen. 
Keine geeignete Habi-
tatstrukturen vorhanden 
nein 
Schwarzstorch Schwarzstörche sind stark an Wasser und Feuchtig-
keit gebunden. Besiedelt werden größere, naturnahe 
Laub- und Mischwälder mit naturnahen Bächen, 
Waldteichen, Altwässern, Sümpfen und einge-
schlossenen Feuchtwiesen. Die Nester werden auf 
Eichen oder Buchen in störungsarmen, lichten Alt-
holzbeständen angelegt. 
Keine Horste im Plange-
biet und Wirkraum vor-
handen. Nahrungsgebiet 
untergeordnet möglich.  
 
nein 
Mehlschwalbe Als Koloniebrüter bevorzugt die Mehlschwalbe frei-
stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in 
Dörfern und Städten. Industriegebäude und techni-
sche Anlagen (z.B. Brücken, Talsperren) sind eben-
falls geeignete Brutstandorte. 
Bauliche Strukturen mit 
Bedeutung als Bruthabi-
tat nicht vorhanden. 
Nahrungsgebiet unter-
geordnet möglich.  
nein 
Kleinspecht Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lich te 
Laub- und Mischwälder, Weich - und Hartholz -
auen sowie feuchte Erlen - und Hainbuchenwälder 
mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. 
Höhlen im Wirkraum 
vorhanden. Nahrungs-
gebiet untergeordnet 
möglich.  
nein 
Schwarzspecht Als Lebensraum bevorzugt der Schwarzspecht aus-
gedehnte Waldgebiete, er kommt aber auch in Feld-
gehölzen vor. Ein hoher Totholzanteil und vermo-
dernde Baumstümpfe sind wichtig, da die Nahrung 
vor allem aus Ameisen und holzbewohnenden Wir-
bellosen besteht. 
Höhlen im Wirkraum 
vorhanden. Nah rungs-
gebiet untergeordnet 
möglich.  
 
nein 
Turmfalke Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen 
Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher 
Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er 
nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. 
Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen 
mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker 
und Brachen auf. 
Horste im Plangebiet 
und Wirkraum vorhan-
den. Jagd - und Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich.  
 
ja 
Rauchschwalbe Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine 
extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft an-
gesehen werden. Die Besiedlungsdichte wird mit zu-
nehmender Verstädterung der Siedlungsbereiche 
geringer. Die Nester werden in Gebäuden mit Ein-
flugmöglichkeiten aus Lehm und Pflanzenteilen ge-
baut. 
Bauliche Strukturen mit 
Bedeutung als Bruthabi-
tat nicht vorhanden. 
Nahrungsgebiet unter-
geordnet möglich.  
 
nein 
Neuntöter Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene 
Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüsch-
bestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ru-
deral- und Saumstrukturen. Besiedelt werden He-
ckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene 
Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie 
größere Windwurfflächen in Waldgebieten. 
Geeignete Habitatstru k-
turen vorhanden 
ja 
Rotmilan Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte 
Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur 
Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem 
Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevor-
zugt. 
Wahrscheinlich keine 
Horste im Plangebiet 
und Wirkraum, Über-
prüfung notwendig 
ja

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 16 - 
Art 
Deutscher Name Biologisches Muster 
Bewertung für das 
Plangebiet und den 
Wirkraume 
Verbotstatbestände 
nach §44  
BNatSchG möglich 
Feldsperling Der Lebensraum des Feldsperlings sind halboffene 
Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandan-
teil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. 
Darüber hinaus dringt er bis in die Randbereiche 
ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst - und Gemü-
segärten oder Parkanlagen besiedelt. 
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhanden 
nein 
Gartenrotschwanz Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen des 
Gartenrotschwanzes auf die Randbereiche von grö-
ßeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefern-
wälder. 
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhanden  
nein 
Waldlaubsänger Der Waldlaubsänger lebt bevorzugt in ausgedehn-
ten alten Laub- und Mischwäldern (v.a. in Buchen-
wäldern) mit einem weitgehend geschlossenen Kro-
nendach der Altbäume und einer schwach ausge-
prägten Strauch- und Krautschicht. 
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhanden  
nein 
Grauspecht Der typische Lebensraum des Grauspechtes ist ge-
kennzeichnet durch alte, strukturreiche Laub- und 
Mischwälder (v.a. alte Buchenwälder). Der Grau-
specht dringt auch in ausgedehnte Waldbereiche 
vor. 
Höhlen im Wirkraum 
vorhanden. Nahrungs-
gebiet untergeordnet 
möglich.  
 
nein 
Girlitz Aufgrund seiner mediterranen Herkunft bevorzugt 
der Girlitz ein trockenes und warmes Klima. Aus 
diesem Grund ist der Lebensraum Stadt für diese 
Art von besonderer Bedeutung. Eine abwechslungs-
reiche Landschaft mit lockerem Baumbestand fin-
det er in der Stadt auf Friedhöfen und in Parks und 
Kleingartenanlagen. 
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhan-
den. 
 
nein 
Turteltaube Die Turteltaube bevorzugt offene, bis halboffene 
Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflä-
chen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in 
Feldgehölzen, baumreichen Heck en und Gebü-
schen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lich-
ten Laub- und Mischwäldern. 
Geeignete Habitatstruk-
turen vorhanden 
ja 
Waldkauz Der Waldkauz besiedelt lichte und lückige Altholz-
bestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanla-
gen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Ange-
bot an Höhlen bereithalten. Darüber hinaus wer-
den auch Dachböden und Kirchtürme bewohnt. 
Keine Horste im Plan-
gebiet und Wirkraum 
vorhanden. Jagd- und 
Nahrungsgebiet unter-
geordnet möglich.  
nein 
Star Als Höhlenbrüter benötigt der Star Gebiete mit ei-
nem ausreichenden Angebot an Brutplätzen (z.B. 
ausgefaulte Astlöcher, Buntspechthöhlen) und an-
grenzenden offenen Flächen zur Nahrungssuche. 
Durch bereitgestellte Nisthilfen brütet dieser Kul-
turfolger auch immer häufiger in Ortschaften, wo 
ebenso alle erdenklichen Höhlen, Nischen und 
Spalten an Gebäuden besiedelt werden. 
Keine Höhlen im Wirk-
raum vorhanden. Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich.  
 
nein 
Schleiereule Die Schleiereule lebt als Kulturfolger in halboffenen 
Landschaften, die in engem Kontakt zu menschli-
chen Siedlungsbereichen stehen. Als Jagdgebiete 
werden Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randberei-
che von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen 
aufgesucht. 
 
Keine Horste im Plange-
biet und Wirkraum vor-
handen. Jagd- und Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich.  
nein 
Amphibien 
Gelbbauchunke Die Gelbbauchunke besiedelt naturnahe Flussauen, 
Schleddentäler, Sand - und Kiesabgrabungen, 
Steinbrüche sowie Truppenübungsplätze. Als 
Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein - 
und Kleinstgewässer genutzt, die oft nur temporär 
Wasser führen. 
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhanden 
nein

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 17 - 
Art 
Deutscher Name Biologisches Muster 
Bewertung für das 
Plangebiet und den 
Wirkraume 
Verbotstatbestände 
nach §44  
BNatSchG möglich 
Schmetterlinge 
Dunkler Wiesen-
knopf-Ameisen-
bläuling 
Der charakteristische Lebensraum des Dunklen 
Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv ge-
nutzte, wechselfeuchte Wiesen in Fluss - und Bach-
tälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete 
Standorte werden offenbar gemieden. In höhe ren 
Lagen werden auch Weg - und Straßenböschungen 
sowie Säume besiedelt. 
Evtl. geeignete Habi-
tatstrukturen vorhanden 
 
ja 
Tabelle 3: Konfliktanalyse der zu prüfenden Arten 
 
Fledermäuse 
Fledermäuse sind zwar nicht im Messtischblatt gelistet, ein Vorkommen von Fledermäusen als Nah-
rungsgäste oder Durchzügler sind im Plangebiet und dessen näherem Umfeld aber wahrscheinlich.  
 
Das Plangebiet besitzt für diese Arten keine besondere Bedeutung als Teil des Nahrungshabitats. Nah-
rungshabitate sind nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen 
sind (was hier aufgrund der Ausweichmöglichkeiten im Umfeld auszuschließen ist). 
 
 
6.2 Sonstige, nicht planungsrelevante, europäische Vogelarten 
 
Bei den im Plangebiet und in dessen Umfeld nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden, nicht 
planungsrelevanten, europäischen Vogelarten handelt es sich überwiegend um bundesweit, landesweit 
und regional ungefährdete Vogelarten, die landesweit verbreitet und allgemein häufig sind. Bruten die-
ser häufigen Arten im Plangebiet und dessen Umfeld sind wahrscheinlich.  
 
Alle wildlebenden Vogelarten sind grundsätzlich durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. 
Bei den nicht planungsrelevanten Vogelarten kann es bei der Gehölzfällung während der Brutzeit zur 
Zerstörung von Nestern (und der damit einhergehenden Zerstörung von Gelegen oder Tötung von 
Jungvögeln) sowie zu Beeinträchtigungen durch Störungen kommen. Von einer Beeinträchtigung be-
deutender lokaler Populationen mit nennenswerten Beständen durch dauerhafte Beseitigung potenzi-
eller Brutplätze oder durch Störungen ist bei der Umsetzung des Vorhabens nicht auszugehen. Es lie-
gen keine ernst zu nehmenden Hinweise auf einen nennenswerten Bestand von Arten bedeutender lo-
kaler Populationen im Bereich des Vorhabens vor. Eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung ist somit 
für diese Arten nicht notwendig.

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 18 - 
7 Hinweise zu Vermeidungsmaßnahmen 
 
Um Störungen nahrungssuchender Fledermäuse in deren jährlichen Aktivitätsphase (Ende März bis 
Anfang November) während möglicher Bauarbeiten gering zu halten, wird empfohlen, Baulärm und 
starkes Arbeitslicht in den Abendstunden zu vermeiden. Des Weiteren sollten Lichtemissionen über die 
Beleuchtung des Plangebietes hinaus vermieden werden  
 
Besonders geschützte Vogelarten (alle europäischen Vogelarten) 
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu vermeiden, sollte, 
trotz der Legalausnahme nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Entfernen 
von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar, durch-
geführt werden.  
 
 
8 Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen (ASP Stufe II 
 
In der vorliegenden Artenschutzprüfung Stufe I wird festgestellt, dass die Vorhabenumsetzung eine 
Auslösung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG bedingen kann.  
 
In Tabelle 3 sind die Arten gekennzeichnet, für die eine artenschutzrechtliche Betroffenheit i. S. des 
§44 Abs. 1 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der möglichen Beeinträchtigungen 
planungsrelevanter Arten ist die Durchführung einer vertiefenden Prüf ung der Verbotstatbestände -
Artenschutzprüfung Stufe II- geboten. Bestandserfassungen vor Ort sind hierbei erforderlich.  
 
Das Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten ist durch artspezifisch geeignete Kartiermetho-
den entsprechend der Methodensteckbrie fe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucher-
schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zu erfassen und zu bewerten: 
 
Vögel: 
• Sperber 
• Feldlerche 
• Mäusebussard 
• Turmfalke 
• Neuntöter 
• Rotmilan 
• Turteltaube 
 
 
Schmetterlinge 
• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 19 - 
In der vertiefenden Prüfung der Verbotstabestände ist zu untersuchen, bei welchen der aufgeführten 
planungsrelevanten Arten welche Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Wirkprognose). Hier werden 
Vermeidungsmaßnahmen inclusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanage-
ment konzipiert. Es wird abschließend bewertet, ob trotz dieser Maßnahmen artenschutzrecht liche 
Verbote vorliegen.  
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Landespflege G. Kursawe  
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) 
 
 
 
Nümbrecht, 09. Januar 2023

Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;  
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung 
 
- 20 - 
Anlage 
 
Literaturverzeichnis 
 
AK AMPHIBIEN REPTILIEN NRW (2011): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfa-
lens. – Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie 16 (Bd. 1& 2), Laurenti Verlag, Bielefeld 
 
BRAUN, M. & DIETERLEN, F. (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 1: Allgemei-
ner Teil, Fledermäuse (Chiroptera). - Ulmer Verlag, Stuttgart 
 
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze 
Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1), Bonn – Bad 
Godesberg 
 
DIETZ, C. HELVERSEN, O. VON & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nor d-
westafrikas. – Kosmos Verlag, Stuttgart 
 
GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.N. (Hrsg.) (1966-1998): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. – Aula-Ver-
lag, Wiesbaden 
 
GÜNTHER, R. (1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. – Gustav Fischer Verlag, Jena 
 
LANUV (2021): Erhaltungszustand und Populationsgröße der planungsrelevanten Arten in NRW. 
Quelle: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/downloads 
 
LANUV (2022): Vorkommen planungsrelevanter Arten im MTB 5210. – Online Fachinformationssys-
tem des LANUV, abgerufen am 30.11.2022 (http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-
nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/5210) 
 
MUNLV (Hrsg.) (2008): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 
 
SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, 
K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & WEISS, J. (2008): Rote Liste der gefährde-
ten Brutvogelarten Nordrhein -Westfalens. 5. Fassun g. Stand: Dezember 2008 – Charadrius 
44(4): 137-230. [Erschienen im November 2009.]  
 
WINK, M., DIETZEN, C. & B. GIEßING (2005): Die Vögel des Rheinlandes – Atlas zur Brut- und Win-
tervogelverbreitung 1990 – 2000. - Beiträge zur Avifauna Nordrhein-Westfalens, Bd. 36, Bonn 
 
VV-Artenschutz - Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung 
der Richtlinien 92/43/EWG (FFH -RL) und 2009/147/EG (V -RL) zum Artenschutz bei Pla-
nungs- oder Zulassungsverfahren (Runderlass des Ministeriums fü r Umwelt und Naturschutz, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016)

Erddeponiestandort Meisenbach – Stadt Hennef 
 
Artenschutzprüfung Stufe II:  
vertiefende Untersuchung Vögel und  
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 
 
 
Auftraggeber: RSEB Rhein-Sieg 
 Erdendeponiebetriebe GmbH 
 Pleiser Hecke 4 
 53721 Siegburg 
 
 
Bearbeitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege  
 Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) 
 Dieter Hellmich, Dipl.-Ing. (FH) 
 Florian Schöllnhammer, Dipl.-Ing. (FH) 
 
 
Dipl.-Ing. G. Kursawe 
Planungsgruppe Grüner Winkel 
Alte Schule Grunewald 17 
51588 Nümbrecht 
Tel.: 02293-4694     Fax.:  02293-2928 
Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de 
 Nümbrecht, 02. August 2023

INHALT 
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung ................................ ................................ ...............  1 
2 Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und 
angrenzendem Umfeld ................................ ................................ ................................ ........ 3 
3 Vorhabenwirkungen, Ermittlung der Wirkfaktoren ................................ .............................  8 
4 Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ................................ ................................ ...... 9 
4.1 Methodisches Vorgehen ......................................................................................................... 9 
4.2 Ergebnisse der Begehungen und Begutachtung planungsrelevanter Arten ......................... 9 
4.2.1 Mäusebussard ....................................................................................................................... 11 
4.2.2 Neuntöter .............................................................................................................................. 12 
4.2.3 Rotmilan ................................................................................................................................ 13 
4.2.4 Feldlerche .............................................................................................................................. 15 
4.2.5 Sperber .................................................................................................................................. 17 
4.2.6 Turteltaube ............................................................................................................................ 18 
4.2.7 Turmfalke .............................................................................................................................. 19 
4.2.8 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling .............................................................................. 20 
4.3 Nicht planungsrelevante Vogelarten .................................................................................... 21 
5 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ............ 23 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Lage des Plangebietes .......................................................................................................1 
Abbildung 2: Plangebiet Ackerumbruch Blickrichtung Osten, Anfang Mai .........................................3 
Abbildung 3: Flächennutzungen und Biotoptypen ................................................................................4 
Abbildung 4: Plangebiet, Blickrichtung Westen, Anfang Juni ..............................................................5 
Abbildung 5: Plangebiet, Blickrichtung Süden, Mitte Juni ...................................................................5 
Abbildung 6: Übergang Maisacker-Grünland mit Krautfluren u. vereinzelten Gehölzen,  
Ende Juli ...........................................................................................................................6 
Abbildung 7: Grünland im südlichen Plangebiet mit angrenzender Baumhecke, Blickrichtung 
Westen, Ende Juli .............................................................................................................6 
Abbildung 8: Abgrenzung Plangebiet Meisenbacher Straße mit Einzelbäumen, Blickrichtung 
Westen, Ende Juli .............................................................................................................7 
Abbildung 9: Westlich angrenzender, geernteter Acker, Mitte Juli (Feldlerchen-Sichtung im Mai) ..7 
Abbildung 10: Überprüfung und Aktualisierung der Horstbaumkartierung ..................................... 10 
 
Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren während der Deponielaufzeit .......................................................8 
Tabelle 2: Potenzielle Wirkfaktoren nach Abschluss der Deponierung ................................................8 
Tabelle 3: Übersicht der Begehungen .....................................................................................................9 
Tabelle 4: Beobachtungen nicht planungsrelevanter Vogelarten ....................................................... 22 
 
Anlage:  
• Literaturliste 
• Übersicht - Protokoll der Begehungen 
• Prüfprotokolle Formular B Antragsteller Art für Art

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 1 - 
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung 
 
Die Rhein-Sieg-Erdendeponiebetriebe (RSEB) benötigen einen geeigneten Standort zur Sicherstellung 
der Entsorgung von unbelasteten Bodenaushub. Auf der Grundlage einer vergleichenden Untersu-
chung verschiedener Standorte wurde ein potenzieller Deponiestandort zur Einrichtung einer DK 0-
Erddeponie südlich von Eitorf nahe der Ortslage Meisenbach  im Stadtgebiet von Hennef  gefunden. 
Der potenzielle Standort befindet sich unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. 
 
 
Abbildung 1: Lage des Plangebietes 
 
Da bei dem Vorhaben planungsrelevante Arten eingriffsrelevant betroffen sein können, ergibt sich auf-
grund der Rechtslage gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der Vorgaben von 
FFH- und Vogelschutz-Richtlinie die Notwendigkeit einer Artenschut zprüfung, Stufe I: Vorprüfung 
(Artenspektrum, Wirkfaktoren) entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationa-
len Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum 
Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz).  
 
Fachliche Grundlagen stellt das „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“ in der aktua-
lisierten Fassung von 2021 (MUNLV) zur Verfügung.  
 
Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG 
formulierten Zugriffsverboten. Demnach ist es verboten:

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 2 - 
- 1. wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verlet-
zen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen 
oder zu zerstören, 
- 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während 
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich 
zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sic h durch die Störung der Erhaltungszu-
stand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 
- 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten 
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
- 4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus 
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. 
 
Es wurde im Januar 2023 eine Artenschutzprüfung, Stufe I – Vorprüfung erarbeitet. Hier wurde eine 
Horstbaumkartierung für den Planbereich und einen 300 m Wirkraum durchgeführt. Es wurde festge-
stellt, dass für einige Arten artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG 
durch die geplante Einrichtung einer Erddeponie nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund der 
möglichen Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten ist daher die Durchführung einer vertiefenden 
Prüfung der Verbotstatbestände -Artenschutzprüfung Stufe II- geboten.  
 
Das Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten wird durch artspezifisch geeignete Erfassungs-
methoden entsprechend der Methodensteckbriefe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst: 
 
Vögel: 
• Sperber 
• Feldlerche 
• Mäusebussard 
• Turmfalke 
• Neuntöter 
• Rotmilan 
• Turteltaube 
 
Schmetterlinge 
• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 
In der vorliegenden vertiefenden Prüfung der Verbotstabestände wird ermittelt , bei welchen der 
aufgeführten planungsrelevanten Arten welche Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Wirkprognose).  
 
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inclusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Ri-
sikomanagement konzipiert. Es wird abschließend bewertet, ob trotz dieser Maßnahmen artenschutz-
rechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG vorliegen.

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 3 - 
2 Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und angrenzendem Umfeld 
 
Der Vorhabenbereich befindet sich ca. 12,5 km südöstlich des Stadtkerns von Hennef und ca. 6,5 Ki-
lometer südlich des Ortskerns von Eitorf zwischen der Ortschaft Meisenbach und der L 255. Es handelt 
sich um eine leicht hängige, nach Nordosten geneigte Fläche, die zu zwei Dritteln aktuell als Maisacker 
genutzt wird. Der südliche Bereich wird als Grünland genutzt. Die potenzielle Erddeponiefläche wird 
hangunterseits durch die Erschließungsstraße der Ortslage Meisenbach begrenzt. Entlang der Stra-
ßenböschung stehen lebensraumtypische Einzelbäume. Auf der Fläche selbst stehen entlang der Flur-
grenze Acker/Grünland vereinzelte lebensraumtypische Gehölze mit mittlerem Baumholz.  Hier und 
entlang der Straßenböschungen haben sich kleinflächig typische Gras- und Krautfluren eingestellt.  
 
Im Bereich der Wirkräume bis 300 m um das Plangebiet wird der Landschaftsraum durch den Wechsel 
von landwirtschaftlichen Flächen und Gehölzen geprägt. Ein Gehölzstreifen bzw. eine Baumhecke mit 
lebensraumtypischen Gehölzen grenzen im Südwesten und Nordosten an. Südlich der Meisenbacher 
Straße erstrecken sich ältere Laubmischwälder, die als Naturschutzgebiet besonders geschützt sind . 
Hier befinden sich auch Fließgewässer, die zutage treten. 
 
 
Abbildung 2: Plangebiet Ackerumbruch Blickrichtung Osten, Anfang Mai

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 4 - 
 
Abbildung 3: Flächennutzungen und Biotoptypen

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 5 - 
 
Abbildung 4: Plangebiet, Blickrichtung Westen, Anfang Juni 
 
 
Abbildung 5: Plangebiet, Blickrichtung Süden, Mitte Juni

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 6 - 
 
Abbildung 6: Übergang Maisacker-Grünland mit Krautfluren u. vereinzelten Gehölzen, Ende Juli 
 
 
Abbildung 7: Grünland im südlichen Plangebiet mit angrenzender Baumhecke, Blickrichtung Westen, 
Ende Juli

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 7 - 
 
Abbildung 8: Abgrenzung Plangebiet Meisenbacher Straße mit Einzelbäumen, Blickrichtung Westen, 
Ende Juli 
 
 
Abbildung 9: Westlich angrenzender, geernteter Acker, Mitte Juli (Feldlerchen-Sichtung im Mai)

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 8 - 
3 Vorhabenwirkungen, Ermittlung der Wirkfaktoren 
 
Folgende Wirkfaktoren sind bei den Auswirkungen des Vorhabens zu betrachten. 
 
Baubedingte Wirkfaktoren 
Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit der Deponierung auftreten 
können. Sie sind auf die Deponielaufzeit bis zur Rekultivierung der beanspruchten Flächen beschränkt. 
 
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen 
Baufeldräumung,  
Baufeldvorbereitung:  
• Rückschnitt/ Entnahme von Ge-
hölzen  
• Einrichtung der Zufahrt 
• Abschieben der Vegetationsdecke, 
Entfernung der anstehenden Bio-
topstrukturen 
• Verletzung / Tötung planungsrelevanter Arten und / 
oder europäischer Vogelarten (§44 Abs. 1 Nr.1 
BNatSchG) 
• Entnahme / Beschädigung / Zerstörung von Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten und Nahrungshabitaten 
planungsrelevanter Arten und / oder sonstiger euro-
päischer Vogelarten (§44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) 
Baustellenbetrieb 
• Vorübergehende Immissionswir-
kung (Lärm, Erschütterungen etc.) 
• visuelle / akustische Störreize 
durch LKW, Planierraupen und 
Personen 
• temporäre Störung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-
stätten sowie Nahrungshabitaten planungsrelevanter 
Arten und / oder sonstiger europäischer Vogelarten 
(§44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) bis zum Ende der De-
ponielaufzeit 
 
Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren während der Deponielaufzeit 
 
Wirkfaktoren nach Abschluss der Deponierung. 
Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Ablagerung von unbelastetem Bodenaushub. Die landwirt-
schaftliche Nutzung wird durch Rekultivierungsmaßnahmen nach Abschluss der Deponierung wieder-
hergestellt. Mögliche Gehölzpflanzungen zur landschaftlichen Einbindung und ökologischen Aufwer-
tung können die westlich angrenzende Feldlerchenhabitate negativ beeinträchtigen. 
 
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen 
• Gehölzpflanzungen zur land-
schaftlichen Einbindung entlang 
der westlichen Deponiegrenze 
• Störung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie 
Nahrungshabitaten der Feldlerche (§44 Abs. 1 Nr. 2 
BNatSchG)  
Tabelle 2: Potenzielle Wirkfaktoren nach Abschluss der Deponierung

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 9 - 
4 Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände 
 
4.1 Methodisches Vorgehen  
 
Es wurden insgesamt sieben Kartierungsgänge durchgeführt (Protokoll als Anlage). Die Begehungen 
des Plangebietes und des direkten Umlandes (unbelaubter und belaubter Zustand) erfolgten von März 
bis Juli 2023 mit jeweils zwei Personen. Die Vogelfauna wurde durch Begehungen zu unterschiedlichen 
Tageszeiten erfasst. Hierbei wurden alle europäischen Vogelarten notiert.  
 
Die Untersuchungstermine und Tageszeiten der planungsrelevanten Arten1 wurden gemäß den „Me-
thodensteckbriefen zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Moni-
toring“ (MKULNV NRW 2017) gewählt. Diese hatten je nach Jahreszeit verschiedene Zielsetzungen 
und Schwerpunkte.  
 
Bei den Begehungen sind die in der Tab. 1 aufgelisteten planungsrelevanten Arten2, bei denen Verbots-
tatbestände nach § 44 BNatSchG möglich sind, gezielt auf Vorkommen im Plangebiet und den Wirk-
räumen bis 300 m untersucht worden. Hierbei wurden die in der ASP I erfassten Horste und Nester 
überprüft. 
 
Art Zeitraum von Zeitraum bis 
Vögel 
Mäusebussard Anfang Februar Ende Juli 
Neuntöter Mitte Mai Ende Juni 
Rotmilan Mitte März Mitte Juli 
Feldlerche Anfang April Anfang Mai 
Sperber Mitte April Ende Juli 
Turteltaube Anfang Mai Anfang Juli 
Turmfalke Mitte März Ende Juni 
Schmetterlinge 
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling  Anfang Juli Anfang August 
Tabelle 3: Übersicht der Begehungen 
 
Das Protokoll der Begehungen und deren Ergebnisse sind als Übersicht als Anlage beigefügt. 
 
 
4.2 Ergebnisse der Begehungen und Begutachtung planungsrelevanter Arten 
 
Von den i m Plangebiet und dem Wirkraum bis 300 Metern bei der ASP I gefundenen unbekannten 
Horsten konnte einer eindeutig dem Mäusebussard zugeordnet werden.  
 
1 Die „planungsrelevanten Arten“ sind eine in NRW naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen FFH Anhang -IV-
Arten und europäischen Vogelarten, die bei einer Artenschutzprüfung (ASP) im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln 
zu bearbeiten sind. 
2 Ergebnisse der Artenschutzprüfung I: Vorprüfung

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 10 - 
Die anderen Horste/ Nester sind älter und teilweise zerfallen oder liegen außerhalb des Plangebietes 
und den Horstschutzzonen. Es wurden keine Beobachtungen gemacht, die auf eine Nutzung dieser 
Großnester/ Horste schließen lassen  
 
 
Abbildung 10: Überprüfung und Aktualisierung der Horstbaumkartierung

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
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Nachfolgend werden die Erkenntnisse der im Rahmen der sieben Begehungen der ASP II durchgeführ-
ten artenschutzrechtlichen Prüfung für die relevanten Arten dargestellt. 
 
 
4.2.1 Mäusebussard 
 
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Mäusebussards 
Der Mäusebussard ist mit einer Körpergröße von 51 bis 56 cm ein mittelgroßer Greifvogel mit relativ 
kurzem Schwanz und einem im Flugbild breit erscheinenden Kopf. Während die Flügelspitzen immer 
dunkel sind und der Schwanz eng gebändert erscheint, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Farbva-
rianten (ganz dunkle bis weiße Vögel). Verwechslungen sind insbesondere mit Wespenbussard und 
Raufußbussard möglich. Die dunklen Farbvarianten haben eine schwarzbraune Färbung und ein hel-
les, mit dunkler Sperberung durchzogenes „Halsband“, der Schwanz ist braun mit voller Bänderung, 
die Oberseite einfarbig dunkel. Die Nahrung besteht aus bodenbewohnenden Kleintieren (v.a. Wühl-
mäuse, Spitzmäuse) sowie anderen Kleinsäugern. Regelmäßig wird auch Aas genommen (z.B. Ver-
kehrsopfer entlang von Straßen).  In Nordrhein-Westfalen kommt der Mäusebussard ganzjährig als 
häufiger Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen 
Populationen. Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern ge-
eignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebie-
ten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe an-
gelegt wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des 
Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe bean-
spruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge. 
Als häufigste Greifvogelart in Nordrhein -Westfalen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen flä-
chendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand in NRW wird auf 9.000 bis 17.000 Brutpaare geschätzt  
(2015). 
 
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte 
Fortpflanzungsstätte: Mäusebussarde bauen ihre Nester (Horste) selbst. Die Reviertreue ist hoch, die 
Bussarde verfügen innerhalb ihres Reviers in der Regel über mehrere Wechselhorste, die jahrweise ver-
schiedentlich genutzt werden. Als Fortpflanzungsstätte wird das genutzte Nisthabitat (Gehölz) im Um-
kreis von bis zu 100 m (entsprechend der Horstschutzzone in MKULNV 2010) um den aktuell nach-
gewiesenen Horststandort / das Revierzentrum aufgefasst. Wechselhorste sind einzubeziehen, wenn 
sie als solche erkennbar sind. Eine konkrete Abgrenz ung von essenziellen Nahrungshabitaten ist für 
den Mäusebussard in der Regel aufgrund seines großen Aktionsraumes und der Vielzahl der genutzten 
Offenland-Habitattypen in der Regel nicht notwendig. 
 
Ruhestätte:  
Mäusebussarde nächtigen / ruhen in Gehölzen. Die Abgrenzung der Ruhestätte von Brutvögeln ist in 
der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die Ruhestätte einzelner Tiere 
nicht konkret abgrenzbar.

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Beobachtungen 
Im Zuge der Horstbaumkartierung wurde au ßerhalb der 100 Meter Horstschutzzone ein besetzter 
Horst (nördlich des Plangebietes) des Mäusebussardes nachgewiesen. Er ist teilweise mit grünen Zwei-
gen von Laub- und Nadelbäumen bedeckt. Weiterhin wurde beobachtet, dass der Mäusebussard die-
sen Bereich mehrmals angeflogen hat. Der Horst wurde bei weiteren Begehungen nicht mehr aufge-
sucht, um Beunruhigungen zu vermeiden. 
 
Ein weiterer Horst  (ca. 80 cm Durchmesser), mit hoher Wahrscheinlichkeit des Mäusebussards3 wurde 
auf einer abgängigen Fichte gefunden. Dieser Horst liegt nördlich des Plangebietes außerhalb der 100 
Meter Horstschutzzone. Ob dieser Horst in der jüngeren Vergangenheit besetzt war, konnte nicht fest-
gestellt werden. Im Verlauf des weiteren Jahres wurde keine neue Begrünung festgest ellt. Weiterhin 
fehlten auch eine „Bekalkung“ der Gehölze, sowie Fraßreste, Federn und Gewöllespuren in der direkten 
Umgebung. Eine weitere Nutzung dieses Horstes ist sehr unwahrscheinlich, da der Horstbaum (Fichte) 
abgängig ist. Es wird ausgeschlossen, dass er zukünftig als Horst oder Ausweichhorst genutzt wird. 
 
Als Fortpflanzungsstätte wird das genutzte Nisthabitat (Gehölz) im Umkreis von bis zu 100 m (ent-
sprechend der Horstschutzzone in MKULNV 2010) um den aktuell nachgewiesenen Horststandort/ 
das Revierzentrum aufgefasst. Wechselhorste sind einzubeziehen, wenn sie als solche erkennbar sind. 
 
Bei diesen Horsten kann eine mögliche Betroffenheit während der Errichtung bzw. der Erddeponie 
ausgeschlossen werden.  Im vorliegenden Fall kommt es zu keiner direkt en Inanspruchnahme des 
Horstbaumes (Fällung).  
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
1. Tötungs- und Verletzungsverbote (§44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG) 
Nicht gegeben: eine direkte Inanspruchnahme des Horstbaumes (Fällung) wird ausgeschlossen.  
2. Störungsverbot (§44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG) 
Nicht gegeben: der Horst befindet sich außerhalb der 100 m Horstschutzzone.  
3. Schutz von Fortpflanzung und Ruhestätten (§44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG) 
Eine direkte Inanspruchnahme des Horstbaumes (Fällung) wird ausgeschlossen.  
 
Das Plangebiet hat für den Mäusebussard Bedeutung als Teil des Nahrungshabitats. Nahrungshabi-
tate sind nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen sind. 
 
 
4.2.2 Neuntöter 
 
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Neuntöters 
Der Neuntöter ist eine etwa 17 cm große Würgerart mit großem Kopf und relativ langem Schwanz. Er 
hat einen kräftigen Schnabel und zeichnet sich durch seine aufrechte Sitzhaltung aus. Bei den kon-
trastreich gefärbten Männchen sind Rücken und Flügel rostrot gefärbt, Scheitel und Bürzel sind grau. 
 
3 Ein Horst des Rotmilans kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, denn diese dekorieren  ihre Horste oftmals mit Müll 
und Plastikfolien.

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Der lange Schwanz ist schwarz mit einer weißen Seitenzeichnung. Das Gesicht ziert eine schwarze 
Augenbinde. Das unscheinbare Weibchen hat einen rostbraunen Kopf und Rücken sowie eine hell-
braune Unterseite. Die Nahrung besteht vorwiegend aus Insekten (vor allem Käfer , Heuschrecken, 
Hautflüglern) und Spinnen. Es werden aber auch Kleinsäuger und ausnahmsweise Jungvögel gejagt. 
Die Beute wird in den Gebüschen gern auf Dornen aufgespießt, und als „Vorratslager“ genutzt. 
Der Neuntöter ist ein Zugvogel, der als Langstreckenz ieher in Ost - und Südafrika überwintert. In 
Nordrhein-Westfalen kommt er als mittelhäufiger Brutvogel vor. Neuntöter bewohnen extensiv ge-
nutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie in-
sektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen und 
Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Wald-
gebieten. Die Brutreviere sind 1 bis 6 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 2 Brutpaaren auf 10 ha. 
Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen, gerne in Dornsträuchern angelegt. Nach An-
kunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mitte Mai die Eiablage (Hauptlegezeit Anfang/Mitte 
Juni), im Juli werden die letzten Jungen flügge. 
In Nordrhein-Westfalen ist der Neuntöter in den Mittelgebirgslagen weit verbreitet. Im Tiefland beste-
hen dagegen nur wenige lokale Vorkommen. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutz-
gebiet „Medebacher Bucht“ mit etwa 600 Brutpaaren. Der Gesamtbestand in NRW wird auf 5.000 bis 
7.500 Brutpaare geschätzt (2015). 
 
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte 
Fortpflanzungsstätte: Neuntöter brüten in Dornsträuchen und kleinen Bäumen. Das Nest wird jedes 
Jahr neu gebaut. Die Brutortstreue kann bei älteren Männchen ausgeprägt sein (BAUER et al. 2005 S. 
40). Als Fortpflanzungsstätte wird das gesamte Revier abgegrenzt.  
Ruhestätte: Neuntöter ruhen in (Dorn-) Sträuchern und kleinen Gehölzen. Die Abgrenzung der Ruhe-
stätte von Brutvögeln ist in der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die 
Ruhestätte einzelner Tiere nicht konkret abgrenzbar. 
 
Beobachtungen 
Von Mitte Mai bis Ende Juni wurde bei den Begehungen auf warnende Altvögel, Revier verteidigende 
Paare und fütternde Altvögel geachtet. Die Dornensträucher und Büsche im Süden des Plangebietes 
wurden abgegangen und nach aufgespießter Nahrung und möglichen (auch alten) Nestern abgesucht.  
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
Der Neuntöter wurde weder im Plangebiet noch auf angrenzenden Flächen festgestellt.  Die im § 44 
Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst. 
 
 
4.2.3 Rotmilan 
 
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Rotmilans 
Mit einer Körperlänge von 60 bis 70 cm ist der Rotmilan etwas größer als  ein Mäusebussard. Die 
Färbung ist überwiegend rot -bräunlich, der Kopf meist hellgrau. Im lebhaft schaukelnden Flug fällt 
der oft etwas hängende, tief gegabelte Schwanz auf („Gabelweihe“). Die Unterseite wirkt im Flugbild

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relativ kontrastreich, mit hellen Feldern in den Handschwingen. Der Schnabel ist an der Basis gelb. 
Der Ruf ist ein bussardähnliches miauendes „hi-hi-hiä“. Der Rotmilan hat ein breites Nahrungsspekt-
rum (Kleinsäuger, Vögel, Fische) und schlägt seine Beute am Boden. Bisweilen schmarotzt er auch bei 
anderen Greifvögeln oder nutzt Aas (z.B. Verkehrsopfer entlang von Straßen). 
Der Rotmilan ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher den Winter über hauptsächlich in Spanien 
verbringt. Regelmäßig überwintern Vögel auch in Mitteleuropa, zum Beispiel in der Schweiz. In Nord-
rhein-Westfalen tritt er als seltener bis mittelhäufiger Brutvogel auf. Der Rotmilan besiedelt offene, 
reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche werden Agrarflä-
chen mit einem Nutzungsmosaik aus  Wiesen und Äckern bevorzugt. Jagdreviere können eine Fläche 
von 15 km² beanspruchen. Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber 
auch in kleineren Feldgehölzen (1 -3 ha und größer). Rotmilane gelten als ausgesprochen reviert reu 
und nutzen alte Horste oftmals über viele Jahre. Ab März beginnt das Brutgeschäft, spätestens Ende 
Juli sind alle Jungen flügge. In Nordrhein -Westfalen kommt der Rotmilan nahezu flächendeckend in 
den Mittelgebirgsregionen vor. 
Da etwa 65% des Weltbestandes vom Rotmilan in Deutschland vorkommt, trägt das Land Nordrhein-
Westfalen eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art. Der Gesamtbestand in NRW wird 
auf 920 bis 980 Brutpaare geschätzt (2016). 
 
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte 
Fortpflanzungsstätte: Rotmilane bauen eigene Nester (Horste), können aber auch Horste anderer Ar-
ten übernehmen. Sie verfügen in der Regel über mehrere Wechselhorste, die jahrweise verschiedentlich 
genutzt werden. Als Fortpflanzungsstätte wird der Horst (bzw. das Revierzentrum) und ein störungs-
armer Bereich von bis zu 300m (MKULNV 2010) abgegrenzt. Wechselhorste sind einzubeziehen, wenn 
sie als solche erkennbar sind. Eine Abgrenzung von essenziellen Habitaten ist für de n Rotmilan auf-
grund seines großen Aktionsraumes und der Vielzahl der genutzten Offenland -Habitattypen in der 
Regel nicht erforderlich (Ausnahmen ggf. bei sehr waldreichen Gebieten).  
Ruhestätte: Die Ruhestätte von Brutpaaren oder Nichtbrütern ist in der Re gel unspezifisch und nicht 
konkret abgrenzbar. Rotmilane nächtigen / ruhen in Gehölzen. In NRW bestehen tradierte Schlafplätze 
(z.B. am Haarkamm), die Treue bezieht sich dabei in der Regel nicht auf ein konkretes Feldgehölz, 
sondern auf einen größeren Raum (BRUNE in SUDMANN et al. 2012). Als Ruhestätte gilt dann der 
Verbund von als Schlafplatz genutzten Gehölzen mit einem störungsarmen Puffer und (sofern konkret 
abgrenzbar) den für die Schlafplatzgesellschaft essenziellen Nahrungshabitaten. 
 
Beobachtungen 
In der Zeit Mitte März bis Anfang Juli wurde über optische und akustische Erfassung nach Balzflügen, 
Territorialverhalten, Anflügen von potenziellen Horststandorten und flüggen Jungvögeln von mehre-
ren Standpunkten im Wirkraum des Plangebietes aus geachtet.  
 
Der Rotmilan wurde weder im Plangebiet noch auf angrenzenden Flächen (kleiner 300 Meter) festge-
stellt. Nordwestlich von der Ortschaft Meisenbach, ca. 800 Meter vom Plangebiet entfernt, wurde der 
Rotmilan mehrmals kreisend beobachtet. Bei den im Wirkraum gefundenen Horsten/großen Nestern 
kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass diese von dem Rotmilan genutzt

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werden. Rotmilane dekorieren ihre Horste oftmals mit Müll und Plastikfolien. Diese Materialien wur-
den nicht gesichtet. Weiterhin wurden in der näheren Umgebung keine Rotmilane im Wirkraum beo-
bachtet. 
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
Der Rotmilan wurde weder im Plangebiet noch im 300 m Wirkraum  festgestellt. Die im § 44 Abs. 1 
BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst. 
 
Das Plangebiet hat für den Rotmilan Bedeutung als Teil des Nahrungshabitats. Nahrungshabitate sind 
nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen sind. 
 
 
4.2.4 Feldlerche 
 
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie der Feldlerche 
Die Feldlerche ist ein schlanker, etwa 18 – 19 cm großer Singvogel. Charakteristisch ist die lange Hin-
terkralle (Lerchensporn). Die Oberseite des Gefieders ist beige bis rötlichbraun. Oberkopf und Rücken 
sind schwarzbraun längsgestreift. Während Bauch und Flanken weiß gefärbt sind, ist die Brust deutlich 
dunkel gestrichelt auf gelblich -weißem Grund. Das Gefieder beider Geschlechter weist keine spezifi-
schen Unterschiede auf. Das Männchen jedoch verfügt über eine leichte aufstellbare Haube. Die Feld-
lerche zeigt zahlreiche, variable Rufe („trieh“, „trlie“). Der Gesang setzt sich aus einer ununterbroche-
nen Folge von Motiven, wie Trillern, Rollern und teilweise auch Imitationen anderer Vogelarten zu-
sammen. Die Nahrung im Frühjahr ist recht vielseitig und besteht aus Insekten, Spinnen, kleinen 
Schnecken und Regenwürmern. Im Winterhalbjahr überwiegen hingegen Getreidekörner, Unkrautsa-
men und Keimlinge. 
Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie be-
siedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Hei-
degebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu 5 Brut-
paaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde 
angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen aufgrund der 
hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt die Eiablage, 
Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. 
Die Feldlerche ist in Nordrhein -Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. 
Regionale Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften, das Westmünsterland sowie die Mede-
bacher Bucht. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Land-
wirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand in NRW wird auf unter 100.000 Brutpaare ge-
schätzt (2015). 
 
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte 
Fortpflanzungsstätte: Feldlerchen brüten in Bodennestern in Ackerkulturen, im Grünland und in Bra-
chen. Das Nest wird jedes Jahr neu gebaut. Aufgrund der Änderungen in der Vegetationshöhe und der

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landwirtschaftlichen Bearbeitung kann es in einer Brutsaison zu Revierverschiebungen kommen, an-
sonsten besteht jedoch regelmäßig auch Reviertreue. Als Fortpflanzungsstätte wird das gesamte Revier 
abgegrenzt.  
 
Ruhestätte: Feldlerchen nächtigen am Boden. Während der Brutzeit hat das Männchen einen festen 
Schlafplatz in Nestnähe. Außerhalb der Brutzeit schlafen Feldlerchen g esellig, im Spätsommer und 
Herbst auf Stoppeln und anderen abgeernteten Feldern bzw. auf Ödland mit niedrigem oder lockerem 
Bewuchs, im Winter oft wochenlang am selben Platz in niedrigem Gras, zwischen höheren Kräutern 
oder in selbstgegrabenen körpertiefen Mulden im Schnee. Die Abgrenzung der Ruhestätte von Brut-
vögeln ist in der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus werden traditionell 
genutzte Schlafplätze als Ruhestätte abgegrenzt.  
Der Gesang wird von den Männchen überwiegend im Flug vorgetragen; seltener und dann kürzer vom 
Boden aus. Er ist lang und über 3 bis 15 Minuten anhaltend und besteht aus einer schnellen, ununter-
brochenen Folge von abwechselnd und zum Teil rhythmisch wiederholten rollenden, trillernden oder 
zirpenden Tönen. Mit solchen Singflügen, die für brütende Vögel in offenem Gelände charakteristisch 
sind und der Markierung des Reviers dienen, ersetzt das Männchen die in dieser Landschaft fehlenden 
Singwarten.  
 
Beobachtungen 
Von im Süden gelegenen Beobachtungspunkten  wurde auf singende Feldlerchen im Zeitrahmen von 
Anfang April bis Anfang Mai geachtet. Es wurde sowohl das Plangebiet als auch der Wirkraum beo-
bachtet. Dabei wurden m ehrere Feldlerchen im Frühjahr westlich des Plangebietes in den direkt an-
grenzenden Getreidefeldern und Grünlandflächen singend und fliegend gehört und gesehen. 
Bei der Begehung am 19. Juli war der Acker, auf dem Feldlerchen beobachtet wurden, bereits abgeern-
tet . Am 31 07. war der Acker umgebrochen. 
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
1. Tötungs- und Verletzungsverbote (§44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG) 
Nicht gegeben: Reviere sind direkt nicht betroffen. Das Plangebiet ist aktuell keine Fortpflanzungs- 
und /oder Ruhestätte 
2. Störungsverbot (§44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG) 
Die Feldlerchen werden durch den Deponiebetrieb nicht nachhaltig gestört.  
3. Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG) 
Feldlerchen reagieren empfindlich gegenüber Gehölzneupflanzungen, die Beutegreifer als Ansitz 
dienen können. Es ist auf eine Bepflanzung der westlichen Plangebietsgrenze abzusehen. Auf Ab-
lagerung von Oberboden und die Anlage von Oberbodenmieten entlang der westlichen Plange-
bietsgrenze sollte verzichtet werden. 
Bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen werden die Fortpflanzung und Ruhestätten der Feldler-
che geschützt.

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4.2.5 Sperber 
 
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Sperbers 
Der Sperber wirkt wie ein kleiner Habicht. Die Geschlechter unterscheiden sich erheblich in der Kör-
pergröße. Das bis zu 38 cm große Weibchen ist deutlich größer als das Männchen und erreicht etwa 
die Größe eines Turmfalken. Sperberweibchen haben im Vergleich zu den ähnlichen Habichtmännchen 
relativ lange Flügel, das Flugbild ist deutlich leichter und schneller als beim Habicht. Der Schwanz ist 
beim Sperber oft nicht gefächert, sondern lang und gerade. I n allen Kleidern ist die weiße Unterseite 
quer gebändert. Das Männchen ist oberseits blau - bis schiefergrau, unterseits roströtlich, das Weib-
chen ist oberseits eher bräunlich bis schiefergrau gefärbt. Die Stimme ist vor allem bei Störungen am 
Nest als ein hohes „gi-gi-gi“ zu hören. Die Nahrung besteht zu 90 % aus Singvögeln (vor allem Sper-
linge, Finken, Drosseln).  In Nordrhein-Westfalen kommt der Sperber ganzjährig als mittelhäufiger 
Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populatio-
nen. Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichen-
den Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen 
Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Re ine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungs-
bereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Insgesamt kann 
ein Brutpaar ein Jagdgebiet von 4 bis 7 km² beanspruchen. Die Brutplätze befinden sich meist in Na-
delbaumbeständen (v.a. in dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und freier Anflug-
möglichkeit, wo das Nest in 4 bis 18 m Höhe angelegt wird. Die Eiablage beginnt ab Ende April, bis 
Juli sind alle Jungen flügge. 
 
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte 
Fortpflanzungsstätte: Der Sperber brütet in meist jährlich neu gebauten Horsten (ORTLIEB 1987, 
IGS 2008 S. 38, Schneider et al. 1996). Die Reviertreue ist in der Regel hoch ausgeprägt, so dass die 
Horste früherer Jahre im Umfeld des aktuell benu tzten Horstes liegen. Fortpflanzungsaktivitäten wie 
Balz, Paarung, Fütterung und erste Flugversuche der Jungen finden schwerpunktmäßig in der näheren 
Umgebung des Horstbaumes statt. Als Fortpflanzungsstätte wird das genutzte Nisthabitat (strukturell 
geeignete Gehölze) im Umkreis von bis zu 100 m um den aktuell nachgewiesenen Horststandort / das 
Revierzentrum abgegrenzt. 
 
Ruhestätte: Sperber nächtigen / ruhen im Horst und in Gehölzen. Die Abgrenzung der Ruhestätte von 
Brutvögeln ist in der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die Ruhestätte 
einzelner Tiere nicht konkret abgrenzbar. 
 
Beobachtungen 
Von nördlichen und südlichen Standpunkten wurde von Mitte April bis Mitte Mai  auf rufende Sperber, 
mögliche Balzflüge und Rupfungen, sowie Jagd- und Beuteflüge sowie Warnrufe geachtet. 
Der Sperber wurde weder im Plangebiet noch auf angrenzenden Flächen festgestellt. 
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
Der Sperber wurde weder im Plangebiet noch im 300 m Wirkraum  festgestellt. Die im § 44 Abs. 1 
BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst.

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4.2.6 Turteltaube 
 
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie der Turteltaube 
Die Turteltaube ist mit einer Körpergröße von 28 cm deutlich kleiner als die Ringeltaube. Die Oberseite 
ist rostbraun gefärbt und mit kleinen dunklen Flecken gezeichnet, Kehle und Brust sind zart rötlich 
gefärbt. Die Halsseiten tragen eine charakteristische Zeichnung aus schwarzen und weißen Streifen. 
Der Ruf besteht aus aneinander gereihten, schnurrenden „turrrr“ -Lauten. Die Nahrung ist überwie-
gend pflanzlich, und besteht vor allem aus Samen und Früchten von Ackerwildkräutern sowie Fichten- 
und Kiefernsamen. 
Turteltauben sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher in der Savannenzone südlich der Sahara über-
wintern. In Nordrhein-Westfalen tritt sie als mittelhäufiger Brutvogel auf. Als ursprünglicher Bewohner 
von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube offene, bis halboffene Parklandschaften mit 
einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baum-
reichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäl-
dern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbra-
chen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte 
Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder 
Bäumen in 1 bis 5 m Höhe angelegt. Das Brutgeschäft beginnt frühestens ab Mitte Mai, bis Juli sind 
alle Jungen flügge.  
Die Turteltaube ist in Nordrhein -Westfalen sowohl im Tiefland als auch im B ergland noch weit ver-
breitet. Allerdings zeigt sich im Bergischen Land eine deutliche Verbreitungslücke. Seit den 1970er -
Jahren bis heute sind die Brutvorkommen vor allem durch hohe Verluste auf dem Zuge und im Win-
terquartier deutlich zurückgegangen. Der G esamtbestand in NRW wird auf weniger als 2.000 Brut-
paare geschätzt (2015). 
 
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte 
Fortpflanzungsstätte: Die Turteltaube brütet in lichten und kleinklimatisch begünstigten hohen Sträu-
chern oder Bäumen. Das Nest wird jedes Jahr neu gebaut. Fremde Bauten, etwa von Sperber, Ringel-
taube, Amsel oder Rabenvögeln dienen gelegentlich als Unterlage oder werden im vorgefundenen Zu-
stand benutzt (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994 S. 155). Es werden keine Reviere vertei-
digt, die Nestabstände können mitunter sehr gering sein (ebd. S. 158). Eine Ortstreue kann offenbar 
besonders dann auftreten, wenn günstige Bedingungen konstant bestehen bleiben, daneben gibt es 
auch „nomadisierende“ Populationen / Individuen, die regelmäßig er (u. U. sogar in derselben Fort-
pflanzungsperiode) den Standort wechseln (ebd. S. 149). Als Fortpflanzungsstätte werden die zu Ne-
stanlage geeigneten Strukturen im Umfang von bis zu 1 ha um den Niststandort / das Aktionsraum-
zentrum abgegrenzt. 
 
Ruhestätte: Turteltauben ruhen in Gehölzen. Die Abgrenzung der Ruhestätte von Brutvögeln ist in der 
Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Außerhalb der Brutzeit und zur Nahrungssuche ist die 
Turteltaube gesellig (auch mit Türken- und Hohltaube), es können Trupps von > 100 Individuen auf-
treten (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994 S. 158). Die Nutzung dieser Flächen erfolgt 
dynamisch in Abhängigkeit von der landwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Ernte. Die Ab-
grenzung einer konkreten Ruhestätte ist daher im Regelfall nicht möglich.

Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef  
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
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Beobachtungen 
Von Anfang Mai bis Ende Juni wurde auf Balzflüge und singende Männchen der Turteltaube im Plan-
gebiet und Wirkraum geachtet. Die lichten hohen Sträuchern und  Bäume im südlichen Teil des Plan-
gebietes wurden auf Ne ster kontrolliert. Das Nest wird jedes Jahr neu gebaut. Nach der Ernte der 
Getreideflächen (vor dem Umbruch) konnten größere Trupps von Ringeltauben auf den abgeernteten 
Flächen beobachtet werden. Hierbei befanden sich keine Turteltauben. Die Turteltaube wurde weder 
im Plangebiet noch auf angrenzenden Flächen festgestellt. 
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
Die Turteltaube wurde weder im Plangebiet noch im weiteren Wirkraum festgestellt. Die im § 44 Abs. 
1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst. 
 
 
4.2.7 Turmfalke 
 
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Turmfalkens 
Mit einer Körpergröße von 33 bis 35 cm ist der Turmfalke ein kleiner Falke, mit relativ langen Flügeln 
und einem schmalen Schwanz. Das Männchen ist oberseits rostbraun gefärbt, die Oberflügeldecken 
sind spärlich schwarz gefleckt, Kopf und Oberschwanz sind grau. Die Oberseite des Weibchens ist 
einheitlicher rostbraun, die Schwingen sind dunkler und stärker schwarz gefleckt. Der Schwanz ist 
braun mit mehreren dunklen Bändern. Der Turmfalke ist tagaktiv, er jagt jedoch auch bei tiefer Däm-
merung. Der Flügelschlag ist schnell und wirkt hastig, besonders charakteristisch ist der Rüttelflug mit 
gefächertem Schwanz. Die Ru fe sind ein hohes „kikiki“, am Brutplatz ertönt auch ein vibrierendes 
„zirr“. Bevorzugte Beutetiere sind Kleinnager (vor allem Feldmäuse), die durch Spähflug (Rütteln) 
oder von einer Sitzwarte aus geschlagen werden. 
In Nordrhein-Westfalen kommt der Turmfal ke ganzjährig als häufiger Stand - und Strichvogel vor, 
hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Der Turmfalke kommt 
in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Selbst in 
großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete su-
chen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. In 
optimalen Lebensräumen beansprucht ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 bis 2,5 km² Größe. Als 
Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Ge-
bäuden (z.B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen 
ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nist kästen angenommen. Die Brut beginnt meist in der ersten 
Aprilhälfte, spätestens im Juli werden die Jungen flügge. 
Der Turmfalke ist in Nordrhein -Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Der Ge-
samtbestand in NRW wird auf etwa 5.000 bis 8.000 Brutpaare geschätzt (2015). 
 
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte 
Fortpflanzungsstätte: Turmfalken bauen ihre Nester nicht selbst, sondern nutzen Nischen z. B. an ho-
hen Felsen, an Gebäuden (vielfach auch Nistkästen) oder Nester anderer Arten. V. a. bei Gebäudebrü-
tern kann eine hohe Nistplatztreue auftreten (GLUTZ VON BLO TZHEIM et al. 1989, S. 727), bei 
Baumbrütern wird aufgrund der geringeren Haltbarkeit der Horste (SIMON et al. 2000, S. 376) meist

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Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 20 - 
jährlich ein anderer Horst in räumlicher Nähe bezogen. Als Fortpflanzungsstätte wird daher bei Ge-
bäudebrütern die Nistnische / der Nistkasten verstanden, bei Baumbrütern das genutzte Nisthabitat 
(Gehölze mit vorhandenen Horsten, meist Krähennestern) im Umkreis von bis zu 100 m um den ak-
tuell nachgewiesenen Horststandort / das Revierzentrum (in Anlehnung an die Horstschutzzone beim 
Baumfalken, MKULNV 2010). Eine konkrete Abgrenzung von essenziellen Nahrungshabitaten ist für 
den Turmfalken aufgrund seines großen Aktionsraumes und der Vielzahl der genutzten Offenland -
Habitattypen in der Regel nicht notwendig.  
 
Ruhestätte: Der Turmfalke nutzt als Ruheplätze und Tageseinstände Nischen, Giebel an Gebäuden, 
dichte Gehölzgruppen insbesondere in unmittelbarer Brutplatznähe. Die Abgrenzung der Ruhestätte 
ist in der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die Ruhestätte einzelner Tiere nicht kon-
kret abgrenzbar. 
 
Beobachtungen 
Der Turmfalke hat keinen Horst im Plangebiet und im 100 m Wirkraum. Der Turmfalke wurde öfters 
bei dem Rüttelflug und jagend über dem Plangebiet gesichtet. Bei der Begehung im 19. Juni 2023 wur-
den rufende , bettelnde Jungvögel ca. 600 Meter entfernt westlich des Plangebietes vernommen. Es 
konnte ebenfalls beobachtet werden, wie Altvögel zweimal in diese Richtung flogen. Hier wird ein Horst 
außerhalb der relevanten Wirkräume vermutet. 
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
Der Turmfalke hat weder im Plangebiet noch im 100 m Wirkraum Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. 
Die im § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst. 
 
Das Plangebiet hat für den Turmfalken Bedeutung als Teil des Nahrungshabitats. Nahrungshabitate 
sind nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen sind. 
 
 
4.2.8 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling  
 
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläulings 
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling trägt auf der dunkelbraunen Flügelunterseite eine charak-
teristische Reihe schwarzer, we iß umrandeter Augenflecken. Am Außenrand der Flügel sind im Ver-
gleich zu anderen Bläulingsarten keine Flecken zu erkennen. 
Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv genutzte, 
wechselfeuchte Wiesen in Fluss - und Bachtälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete Standorte 
werden offenbar gemieden. In höheren Lagen werden auch Weg - und Straßenböschungen sowie 
Säume besiedelt. Voraussetzung für das Vorkommen des Bläulings ist der Große Wiesenknopf als Fut-
ter- und Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen für die Aufzucht der Raupen. Die Flug-
zeit erstreckt sich auf einen kurzen Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte August. In dieser Zeit nutzen die 
kurzlebigen Falter die Blütenstände des Großen Wiesenknopfes als Nahrungsquelle und Rendezvous-
platz. Dort erfolgt auch die Ablage der Eier in das Innere der frisch geöffneten Blütenköpfe. Bis Mitte 
September entwickeln sich die Raupen zunächst in den Blütenköpfen, um sich im 4. Larvenstadium

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Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 21 - 
auf den Erdboden fallen zu lassen. Am Boden werden die Raupen von Knotenameisen „adoptiert" und 
in die unterirdischen Brutkammern der Ameisennester eingetragen, wo sie sich von der Ameisenbrut 
ernähren. Im Juni des folgenden Jahres verpuppt sich die Raupe und verlässt im Juli als Schmetterling 
das Ameisennest. 
In Nordrhein-Westfalen gilt der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling als „stark gefährdete Art“. Der 
Verbreitungsschwerpunkt liegt im Bergland im Einzugsbereich der Sieg (Kreis Siegen-Wittgenstein und 
Rhein-Sieg-Kreis) mit mindestens 40 Vorkommen (2015). Im Tiefland sind noch 3 Vorkommen aus 
der Kölner Bucht und dem Niederrheinischen Tiefland bekannt. 
 
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte 
Fortpflanzungsstätte: Orte, an denen Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) 
als Eiablage- und Futterpflanze bzw. Balzplatz sowie Kolonien von Knotenameisen für die Aufzucht 
der Raupen vorhanden sind, mit aktuellen Nachweisen von mehr als einem Falter der Art, hilfsweise 
auch die extensiv genutzte, wechselfeuchte Wiese bzw. die Weg- und Straßenböschung oder der Saum, 
in denen sich diese Bestände befinden. 
 
Ruhestätte: Die Ruhestätte entspricht der Fortpflanzungsstätte. Die Raupen überwintern in den Amei-
sennestern und verpuppen sich im Frühsomme r des nächsten Jahres nahe der Bodenoberfläche im 
oberen Teil der Ameisennester. Die Wiesenknopf-Köpfchen dienen den Faltern auch als Schlafplatz. 
Voraussetzung für das Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf -Ameisenbläulings ist der Große Wie-
senknopf als Futter- und Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen. Dunkle Wiesenknopf-
Ameisenbläulinge nutzen zur Nahrungsaufnahme fas t ausschließlich Wiesenknopfpflanzen und sind 
bei Absuche besiedelter Bestände dadurch recht gut zu erfassen. 
 
Beobachtungen 
Im Plangebiet und im Wirkraum wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes gefunden. Ein 
Nachweis des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den Begehungen ebenfalls nicht er-
bracht werden. 
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling noch die Wirtspflanze Großer Wiesenknopf wurden, weder 
im Plangebiet noch im weiteren Wirkraum , festgestellt. Die im § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten 
Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst. 
 
 
4.3 Nicht planungsrelevante Vogelarten  
 
Bei den Begehungen wurden auch alle anderen europäischen Vogelarten erfasst. Sie wurden überwie-
gend im Umfeld des Plangebietes gesehen oder gehört oder im Überflug und/oder Nahrungssuche auf 
dem Grünland mit kleinen Hecken und Krautfluren gesichtet.

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Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 - 22 - 
Bei den im Plangebiet und in dessen Umfeld nachgewiesenen oder potenziell vorko mmenden, nicht 
planungsrelevanten europäischen Vogelarten handelt es sich um besonders geschützte Arten entspre-
chend der Anlage 1, Spalte der der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Sie sind  bundesweit, 
landesweit und regional ungefährdete Vogelarten, die weit verbreitet und allgemein häufig sind.  
 
Art Anzahl der Beobachtungen 
Amsel 3 
Bachstelze 2 
Blaumeise 6 
Buchfink 6 
Buntspecht 3 
Eichelhäher 1 
Goldammer 1 
Heckenbraunelle 2 
Kleiber 2 
Kohlmeise 5 
Misteldrossel 1 
Ringeltaube 4 
Rotkehlchen 3 
Singdrossel 2 
Tannenmeise 2 
Zaunkönig 3 
Zilpzalp 5 
Tabelle 4: Beobachtungen nicht planungsrelevanter Vogelarten 
 
Bei den nicht planungsrelevanten Vogelarten kann es durch Gehölzfällung während der Brutzeit zur 
Zerstörung von Nestern (und der damit einhergehenden Zerstörung von Gelegen oder Tötung von 
Jungvögeln) kommen (Verbote gemäß § 44 Abs. 1. Nr. 1 u. 3 BNatSchG).  
 
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu vermeiden, ist das 
Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) 
Februar, durchzuführen. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vor-gaben gemäß § 39 Abs. 5, Satz 2 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 
 
Von einer Beeinträchtigung bedeutender lokaler Populationen  mit nennenswerten Beständen durch 
eine dauerhafte Beseitigung potenzieller Brutplätze oder durch Störungen ist bei der Umsetzung des 
Vorhabens nicht auszugehen.

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 - 23 - 
5 Zusammenfassung 
 
Die Rhein-Sieg-Erdendeponiebetriebe (RSEB) benötigen einen geeigneten Standort zur Sicherstellung 
der Entsorgung von unbelasteten Bodenaushub. Auf der Grundlage einer vergleichenden Untersu-
chung verschiedener Standorte wurde ein potenzieller Deponiestandort zur Einrichtung einer DK 0-
Erddeponie südlich von Eitorf nahe der Ortslage Meisenbach  im Stadtgebiet von Hennef gefunden . 
Der potenzielle Standort befindet sich unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. 
 
Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe I wurde festgestellt, dass für einige Arten artenschutzrecht-
liche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Errichtung und den Betrieb 
der Erddeponie nicht auszuschließen sind. Eine vertiefende Art -für-Art-Analyse ist erforderlich (Ar-
tenschutzprüfung Stufe II), um eine Betroffenheit der relevanter Tiergruppen auszuschließen.  
 
Das Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten wird durch artspezifisch geeignete Erfassungs-
methoden entsprechend der Methodensteckbriefe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst: 
Vögel: 
• Sperber 
• Feldlerche 
• Mäusebussard 
• Turmfalke 
• Neuntöter 
• Rotmilan 
• Turteltaube 
Schmetterlinge 
• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
 
Es wurden insgesamt sieben Kartierungsgänge durchgeführt (Protokoll als Anlage). Die Begehungen 
des Plangebietes und des direkten Umlandes (unbelaubter und belaubter Zustand) erfolgten von März 
bis Ende Juli 2023. Die Untersuchungstermine und Tageszeiten wurden gemäß den „Methodensteck-
briefen zur Artenschutzprüfung in Nordrhein -Westfalen – Bestandserfassung und Monitoring“ 
(MKULNV NRW 2017) gewählt.  Diese hatten je nach Jahreszeit verschiedene Zielsetzungen und 
Schwerpunkte. 
 
Die durchgeführte Artenschutzprüfung Stufe II ( vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) zeigt, 
dass keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1  Bundesnaturschutzgesetz durch die Realisierung des 
Planvorhabens verwirklicht werden.  
 
Zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerchen ist eine Bepflanzung entlang der 
westlichen Plangebietsgrenze nicht vorzusehen. Auf Ablagerung von Oberboden und die Anlage von 
Oberbodenmieten entlang der westlichen Plangebietsgrenze sollte verzichtet werden.

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Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu vermeiden, ist das 
Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) 
Februar, durchzuführen. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 39 Abs. 5, Satz 2 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Landespflege G. Kursawe  
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) 
 
 
Nümbrecht, 02. August 2023

- 1 - 
Erddeponiestandort Meisenbach- ASP II 
 
Anlage: Literaturverzeichnis 
 
 
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze 
Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1), Bonn – Bad 
Godesberg 
 
BAUER, H.-G., BEZZEL, E. & FIEDLER, W. (2005a): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas 
Nichtsingvögel. - 2. Aufl. Wiesbaden (Aula), 808 S. 
 
BAUER, H.-G., BEZZEL, E. & FIEDLER, W. (2005b): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas 
Singvögel. - 2. Aufl. Wiesbaden (Aula), 622 S. 
 
GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.N. (Hrsg.) (1966 -1998): Handbuch der Vögel Mi tteleuropas. – Aula-
Verlag, Wiesbaden 
 
KIEL, E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Vorkommen, Erhaltungszustand, 
Gefährdungen, Maßnahmen. - Düsseldorf (MUNLV Selbstverlag), 257 S. 
 
LANUV (2021): Erhaltungszustand und Populationsgröße der planungsrelevanten Arten in NRW. 
Quelle: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/downloads 
 
LANUV (20 22): Vorkommen planungsrelevanter Arten im MTB 5210. – Online 
Fachinformationssystem des LANUV, (http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-
nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/5210) 
 
MUNLV (Hrsg.) (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 
 
MUNLV (Hrsg.) (2021): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW - Bestandserfassung, 
Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring- Aktualisierung 2021 
 
SUDMANN, S., GRÜNEBERG, C, HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., 
NOTTMEYER-LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & WEISS, J. 
(2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung, 
herausgegeben von der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) und der 
Vogelschutzwarte im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).  
 
WINK, M., DIETZEN, C. & B. GIEßING (2005): Die Vögel des Rheinlandes – Atlas zur Brut - und 
Wintervogelverbreitung 1990 – 2000. - Beiträge zur Avifauna Nordrhein -Westfalens, Bd. 36, 
Bonn 
 
VV-Artenschutz - Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung 
der Richtlinien 92/43/EWG (FFH -RL) und 2009/147/EG (V -RL) zum Artenschutz bei 
Planungs- oder Zul assungsverfahren (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016)

Erddeponie Meisenbach-Anlage: Übersicht - Protokoll der Begehungen
Datum 23. Mrz 03. Apr 26. Apr 04. Mai
Wetter bewölkt sonnig, bewölkt gering bewölkt gering bewölkt
Temperatur 15° 5° 12° 18°
Wind gering-mittel gering gering gering-mittel
Zeit 14.30-17.00 9.30-13.00 13.00-17.00 10.00-15.30
Gebiet 300 Meter Radius 300 Meter Radius 100 Meter Radius, Plangebiet 100 Meter Radius, Plangebiet
Zeitrahmen von bis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis
Mäusebussard A 02 E 07 gehört nein gesehen nein
Neuntöter M 05 E 06 nein nein nein nein
Rotmilan M 03 M 07 nein  gehört und gesehen gesehen nein
Feldlerche A 04 A 05 nein  gehört und gesehen  gehört und gesehen  gehört und gesehen
Sperber M 04 E 07 nein nein nein nein
Turteltaube A 05 A 07 nein nein nein nein
Turmfalke M 03 E 06 gesehen Plangebiet gesehen Plangebiet 2 gesehen westlich Plangebiet nein
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling* *nausithous:* nausithous Kein Orange auf der Unterseite, braun mit braunen Fransen, Dots bilden starken, geknickten Bogen weit weg vom Rand (1), keine Randdots (2), kein mittiger Diskal dot (3), Unterseite nicht blau besprüht. *Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling* *teleius:* teleius Kein Orange auf der Unterseite, Hellbraun, zwei fast parallele Reihen kleiner Dots *Thymian-Ameisenbläuling**** arion : * PhengarisA 07 M 08 nein nein nein nein
Datum 19. Jun 20. Jul 31. Jul
Wetter warm, sonnig Sonne, Wolken Regen, Wolken
Temperatur 27° 22° 15°
Wind gering gering mittel
Zeit 11.00-16.30 13.00-17.30 09.00-11.00
Gebiet 100 Meter Radius, Plangebiet 100 Meter Radius, Plangebiet 100 Meter Radius, Plangebiet
Zeitrahmen von bis Ergebnis Ergebnis Ergebnis
Mäusebussard A 02 E 07 gesehen gesehen, Jungvögel nein
Neuntöter M 05 E 06 nein nein nein
Rotmilan M 03 M 07  gehört und gesehen nein nein
Feldlerche A 04 A 05 nein nein nein
Sperber M 04 E 07 nein nein nein
Turteltaube A 05 A 07 nein nein nein
Turmfalke M 03 E 06 Nestlinge gehört westlich 600 m gesehen Plangebiet nein
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling* *nausithous:* nausithous Kein Orange auf der Unterseite, braun mit braunen Fransen, Dots bilden starken, geknickten Bogen weit weg vom Rand (1), keine Randdots (2), kein mittiger Diskal dot (3), Unterseite nicht blau besprüht. *Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling* *teleius:* teleius Kein Orange auf der Unterseite, Hellbraun, zwei fast parallele Reihen kleiner Dots *Thymian-Ameisenbläuling**** arion : * PhengarisA 07 M 08 nein nein nein

Sitzungsvorlage RR (01. Änderung des Regionalplans Köln – Festlegung eines Deponistandorts, Hennef – Meisenbach (hier: Aufstellungsbeschluss))

7159 Zeichen

Seite 1 von 3 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 25/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Schleef 
Telefon 0221-147-2927 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 18.06.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 10.07.2026 5. beschließend 
 
TOP: 
01. Änderung des Regionalplans Köln – Festlegung eines Deponistandorts, Hennef – Mei­
senbach (hier: Aufstellungsbeschluss) 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Absatz 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen 
(LPlG NRW) die Aufstellung der 01. Änderung des Regionalplans Köln - Festlegung eines De -
poniestandorts, Hennef - Meisenbach in der Fassung der Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage. 
 
2. Die in der Anlage 5 aufgeführten öffentlichen Stellen sind im Verfahren zu beteiligen (Ver-fah -
rensbeteiligte). Weitere öffentliche Stellen können beteiligt werden, wenn sich dies im Laufe des 
Verfahrens als zweckmäßig erweist. 
 
3. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist entsprechend § 
9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 LPlG NRW für die Dauer von 
einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 
 
4. Gegenstand der Beteiligung sind die Anlagen 1 bis 6 dieser Vorlage. Die Anlagen 1 (Textliche 
Festlegungen), 2 (Zeichnerische Festlegungen), 3 (Begründung) und 4 (Umweltbericht) werden 
zur Stellungnahme gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 ROG ausgelegt. Die Anlagen 5 und 6 werden als 
zweckdienliche Unterlagen gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 ROG ausgelegt. 
 
5. Eine Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen ist gemäß § 19 Absatz 3 LPlG NRW grund-
sätzlich nicht vorgesehen, sofern der Regionalrat dies nicht beschließt. Im Sinne der Verfahrens-
beschleunigung verzichtet der Regionalrat auf die Durchführung einer Erörterung.  
 
 
Erläuterungen: 
Anlass, Gegenstand und Ziele 
 
Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) hat mit Schreiben vom 09.04.2026 eine 
Änderung des Regionalplanes Köln gemäß § 19 Absatz 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) 
angeregt. 
Angeregt wird, im Regionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der Stadt Hennef fest-
zulegen. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zulas -
sungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ geschaffen werden.

Sitzungsvorlage RR RR 25/2026 Seite 2 von 3 
 
Die RSEB ist eine Tochtergesellschaft der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft AöR (RSAG). 
Die RSAG übernimmt die Aufgaben des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) als öffentlich-rechtlicher Entsor-
gungsträger. 
 
Die RSEB plant die Errichtung einer DK-0-Deponie im Bereich Hennef-Meisenbach. Hierfür wurde 
seitens der RSEB im März 2025 ein Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung beim RSK gestellt. 
Der geplante Deponiestandort wurde im Rahmen einer vergleichenden Standortsuche ermittelt. Die 
für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Flächen hat die RSEB bereits privatrechtlich gesi-
chert. 
 
Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts des RSK und dient 
der Sicherstellung der Entsorgung von DK-0-Materialien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreis-
gebiet. Mit den geplanten Deponiekapazitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssi -
cherheit voraussichtlich für etwa 14 Jahre gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Erforder -
lichkeit des Standortes wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt.  
 
Die Festlegungen des rechtswirksamen Regionalplans stehen dem Vorhaben entgegen. Für den 
betroffenen Bereich ist derzeit ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) mit der Freiraum-
funktion Bereich zum Schutz der Natur (BSN) und Bereich für den Schutz der Landschaft und land-
schaftsorientierte Erholung (BSLE) festgelegt.  
 
Auf Grundlage der Anregung der RSEB sind folgende Änderungen des Regionalplans geplant: 
 
1) Änderung Textliche Festlegungen  
Ergänzung des Deponiestandorts in der Tabelle zu Z. 37 Standorte für Deponien sichern sowie 
Anpassung der Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfrastruktur.  
 
2) Änderung Zeichnerische Festlegungen 
Festlegung eines Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfall-
deponie und dem Rekultivierungsziel AFAB mit der Freiraumfunktion BSN. 
Bisheriges Verfahren 
 
Die Regionalplanungsbehörde hat für das Regionalplanänderungsverfahren bereits vorbereitende 
Verfahrensschritte durchgeführt. Gemäß § 9 Abs. 1 ROG wurde die Öffentlichkeit sowie die in ihren 
Belangen berührten öffentlichen Stellen über die angeregte Änderung des Regionalplans unterrich-
tet. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Scopings gemäß § 8 Absatz 1 ROG die öffentlichen 
Stellen beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltaus -
wirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann. Gegenstand der Beteiligung war die Fest-
legung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs 
und Detaillierungsgrades des Umweltberichts. Die eingegangenen Hinweise wurden – soweit regio-
nalplanerisch relevant – bei der Erstellung der Planunterlagen berücksichtigt. 
 
Die Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales hat die Regionalplanungsbe -
hörde mit der Erarbeitung der für das Regionalplanverfahren erforderlichen Unterlagen beauftragt 
und empfiehlt dem Regionalrat, einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Regionalplanverfah-
rens zu fassen. (s. KRS 3/2026)

Sitzungsvorlage RR RR 25/2026 Seite 3 von 3 
Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Regionalrat den Aufstellungsbeschluss für die Regionalplanänderung fasst, wird der Öf-
fentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 ROG in 
Verbindung mit § 13 LPlG NRW für die Dauer von mindestens einem Monat die Gelegenheit zur 
Stellungnahme zum Entwurf der Regionalplanänderung (Zeichnerische und Textliche Festlegun -
gen), zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.  
 
Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren erfolgt die Auswertung und die Aufbereitung der einge-
gangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen durch die Regionalplanungsbehörde.  
 
Sofern der Planentwurf gemäß § 9 Absatz 3 ROG nicht noch einmal geändert wird, entscheidet der 
Regionalrat gemäß § 19 Absatz 3 LPlG NRW über die Feststellung der Regionalplanänderung und 
trifft damit die Abwägungsentscheidung zwischen den eingebrachten öffentlichen und privaten Be -
langen (vgl. § 7 Absatz 2 ROG). 
 
Im Anschluss erfolgt das Anzeigeverfahren bei der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Absatz 7 
LPlG NRW und die Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln gemäß § 14 LPlG 
NRW. Mit Bekanntmachung wird die Regionalplanänderung wirksam. 
 
 
 
Anlage(n): 
1. 1. Planunterlage Teil A Textliche Festlegungen  
2. 2. Planunterlage Teil B Zeichnerische Festlegungen.pdf  
3. 3. Planunterlage Teil C Begründung  
4. 4. Planunterlage Teil D Umweltbericht  
5. 5. Planunterlage Teil E Beteiligtenliste  
6. 6.1 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen  
7. 6.2 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen

Sitzungsvorlage RR (2. Planunterlage Teil B Zeichnerische Festlegungen.pdf)

2765 Zeichen

B e z i r k s r e g i e r u n g  K ö l n |  5 0 6 0 6  K ö l nb r k . n r w . d e
0 1 .  Ä n d e r u n g  R e g i o n a l p l a n  K ö l n
F e s t l e g u n g  e i n e s  D e p o n i e s t a n d o r t s ,  H e n n e f - Me i s e n b a c h
A z :  3 2 - 2 0 2 5 - 0 1 3 4 5 4 5P l a n u n t e r l a g e  T e i l  B

E n t wu r f  Z e i c h n e r i s c h e  F e s t l e g u n g e n
S t a n d :  A u f s t e l l u n g s b e s c h l u s s  ( J u l i  2 0 2 6 )
B e s c h r e i b u n g :  Ä n d e r u n g  v o n  A F A B  mi t  d e r  F r e i r a u mf u n k t i o n  B S L E  u n d  B S N  i n  B e r e i c h   
f ü r  A u f s c h ü t t u n g e n  u n d  A b l a g e r u n g e n  mi t  d e r  Z w e c k b i n d u n g  A b f a l l d e p o n i e  u n d  d e m  
R e k u l t i v i e r u n g s z i e l  A F A B  mi t  d e r  F r e i r a u mf u n k t i o n  B S N ;  A n p a s s u n g  L e g e n d e
 
H i n w e i s :  L a g e  d e s  Ä n d e r u n g s b e r e i c h s  d u r c h  s c h w a r z e s  K r e i s s y mb o l  g e k e n n z e i c h n e t ;  Ä n d e r u n -
g e n  L e g e n d e  s i n d  r o t  g e k e n n z e i c h n e t
A u s s c h n i t t  R e g i o n a l p l a n  o h n e  Ä n d e r u n g :
A u s s c h n i t t  R e g i o n a l p l a n  mi t  Ä n d e r u n g :
D a t e n l i z e n z  D e u t s c h l a n d  –  Z e r o  –  V e r s i o n  2 . 0
D a t e n l i z e n z  D e u t s c h l a n d  –  Z e r o  –  V e r s i o n  2 . 0

P l a n z e i c h e n  1 , 3
1  e n t s p r i c h t  d e r  A n l a g e  3  ( P l a n z e i c h e n v e r z e l c h n i s  d e r  R e g l o n a t p l ä n e )  z u r  V e r o r d n u n g  z u r  D u r c h f ü h r u n g  d e s  L a n d e s p l a n u n g s g e s e t z e s  ( L a n d e s p l a n u n g s g e s e t z  OV O -  L P I G 
D V D )  v o m 8 .  J u n i  2 0 1 0  i n  d e r  F a s s u n g  d e r  5 .  A n d V O v o m 2 7 .  J a n u a r  2 0 2 1  ( GV .  N R W.  S .  4 2 ) ,  i n  K r a f t  g e t r e t e n  a m 1 .  F e b r u a r  2 0 2 1  s o w e i t  n i c h t  a n d e r s  g e k e n n z e i c h n e t  u n d  
e s  n i c h t  n a c h t r ä g l i c h e  Ä n d e r u n g s v e r f a h r e n  b e t r i 5gly)787 t  s .  h i e r z u  ³
H i n w e i s :  P l a n z e i c h e n ,  d i e  i n  d e r  f o r t l a u f e n d e n  N u mme r i e r u n g  f e h l e n ,  w e r d e n  n i c h t  v e r w e n d e t
2  E r g ä n z u n g e n  g e mä ß  §  3 5  A b s a t z  4  d e r  L P I G D V O
³  e n t s p r i c h t  d e r  A n l a g e  3  L P l G D V O v o m 0 8 .  J u n i  2 0 1 0  i n  d e r  F a s s u n g  d e r  6 .  Ä n d V O v o m 1 3 .  A p r i l  2 0 2 2  ( GV .  N R W.  S .  5 2 7 )  s o w e i t  e s  d e n  B e r e i c h  d e r  0 1 .  Ä n d e r u n g  d e s  
R e g i o n a l p l a n s  K ö l n  b e t r i 5gly)787 t

Beratungsverlauf (1)

10.07.2026 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 5.
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
RR 25/2026
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
10.07.2026
Erstellt
19.06.2026 16:20