RR 25/2026
01. Änderung des Regionalplans Köln – Festlegung eines Deponistandorts, Hennef – Meisenbach (hier: Aufstellungsbeschluss)
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Sitzungsvorlage RR (4. Planunterlage Teil D Umweltbericht)
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Bezirksregierung Köln | 50606 Köln Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de 01. Änderung Regionalplan Köln Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach Az: 32-2025-0134545 Textliche Festlegungen Stand AufstellungsbeschlussUmweltbericht 01. Änderung Regionalplan Köln Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach Az: 32-2025-0134545 Planunterlage Teil D 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite II Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis: ............................................................................................... III Tabellenverzeichnis: .................................................................................................. IV 1 Anlass der Regionalplanänderung ........................................................................ 1 2 Gegenstand der Regionalplanänderung ................................................................ 1 3 Methodik der Umweltprüfung ................................................................................ 3 4 Relevante Ziele des Umweltschutzes.................................................................... 4 5 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes .......................... 9 5.1 Beschreibung des betroffenen Raumes ........................................................ 9 5.2 Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ ......... 10 5.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ .............................. 13 5.4 Schutzgut „Fläche, Boden“ .......................................................................... 21 5.5 Schutzgut „Wasser“ ..................................................................................... 23 5.6 Schutzgut „Luft, Klima“ ................................................................................ 27 5.7 Schutzgut „Landschaft“ ................................................................................ 31 5.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ................................................ 34 5.9 Wechselwirkungen ...................................................................................... 36 6 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung ................... 37 7 Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen ...................................................... 44 8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen ........... 44 9 Beschreibung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 45 10 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................................... 47 11 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung ............................. 48 12 Allgemein verständliche Zusammenfassung ....................................................... 48 13 Quellenangaben .................................................................................................. 53 Anhang I: Prüfbogen Inertstoff-Deponie Vierwinden (Hennef) ................................... 55 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite III Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Zeichnerische Festlegungen des Regionalplans Köln (oben); Zeichnerische Festlegung der geplanten 1. Änderung des Regionalplans Köln (unten) .................... 2 Abbildung 2: Luftbild des Änderungsbereichs ............................................................................... 10 Abbildung 3: Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ ..................... 12 Abbildung 4: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Schutzgebiete ............................. 15 Abbildung 5: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Biotope und Biotopverbund ........ 17 Abbildung 6: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Artenschutz .................................. 20 Abbildung 7: Schutzgut "Boden" (Datenquellen vgl. Tabelle 4) ................................ 22 Abbildung 8: Schutzgut "Wasser", Oberflächengewässer, Hochwasser ................... 24 Abbildung 9: Schutzgut "Wasser", Trinkwasser- und Heilquellenschutz ........................................ 26 Abbildung 10: Schutzgut "Klima, Luft“, Klimaschutzwald und Klimaanalyse NRW .......................... 29 Abbildung 11: Schutzgut "Klima, Luft“, klimarelevante Böden ......................................................... 30 Abbildung 12: Schutzgut "Landschaft", Landschaftsschutz ............................................................. 33 Abbildung 13: Schutzgut "Landschaft", landschaftsorientierte Erholung ......................................... 34 Abbildung 14: Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" ............................................................. 36 Abbildung 15: Übersichtskarte Alternativstandorte .......................................................................... 46 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite IV Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes und der zugeordneten Kriterien ................................................ 5 Tabelle 2: Datengrundlagen für das Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ ....................................................................................... 11 Tabelle 3: Datengrundlagen für das Schutzgut "Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt" ........ 13 Tabelle 4: Datengrundlagen für das Schutzgut "Fläche, Boden" ............................................... 22 Tabelle 5: Datengrundlagen für das Schutzgut "Wasser" .......................................................... 23 Tabelle 6: Datengrundlagen für das Schutzgut "Luft, Klima" ..................................................... 28 Tabelle 7: Datengrundlagen für das Schutzgut "Landschaft" .................................................... 31 Tabelle 8: Datengrundlagen für das Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" ..................... 35 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 1 1 Anlass der Regionalplanänderung Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH hat mit Schreiben vom 10.04.2026 die Änderung des Regionalplanes Köln angeregt. Beabsichtigt ist, im Re- gionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der Stadt Hennef festzulegen, um die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Genehmi- gungsverfahren der Deponie zu schaffen. Anlass der Regionalplanänderung ist die geplante Errichtung einer Inertstoff-Deponie Vierwinden (Deponieklasse 0) bei Hennef-Meisenbach. Die Deponie ist als Halde mit maximaler Verfüllhöhe von ca. 14,80 m am höchsten Punkt geplant. Zudem werden die eine asphaltierte Zufahrt mit Ausweichbuchten, eine Reifenwaschanlage, mobile Miet-Toilettenkabinen sowie ein mobiler Baustellencontainer als Betriebsunterkunft vorgesehen. Die Verfüllung erfolgt in mehreren Phasen, sodass die Fläche nur ab- schnittsweise in Anspruch genommen und frühzeitig rekultiviert wird. Vor der Verfül- lung wird der vorhandene Oberboden gesichert und im Zuge der abschnittsweisen Re- kultivierung wiederverwendet. Der Deponiestandort ist Teil des Abfallwirtschaftskon- zepts des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) und dient dazu, die Entsorgungssicherung für DK0-Materialien in den kommenden Jahren sicherzustellen. Die abfallwirtschaftliche Erforderlichkeit des Standortes wird durch den Rhein-Sieg-Kreis als zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt. Eine Vereinbarkeit der vorgesehenen Nutzung mit den bestehenden Zielen der Raum- ordnung ist derzeit nicht gegeben. Zur raumordnerischen Sicherung der beabsichtig- ten Maßnahme hat die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH daher die Än- derung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln beantragt. 2 Gegenstand der Regionalplanänderung Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Hennef-Meisenbach und grenzt unmittelbar an die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Gegenstand der Regio- nalplanänderung ist die Umwandlung eines ca. 6,5 ha großen Bereichs, der derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit den Freiraumfunktionen „Be- reich zum Schutz der Natur“ (BSN) und Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) festgelegt ist, in einen „Bereich für Aufschüt- tungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ und dem Rekultivie- rungsziel „AFAB“ mit überlagernder Freiraumfunktion „BSN“ (vgl. Abbildung 1 ). Die Bepflanzung und Rekultivierung richtet sich nach den Vorgaben des mit der Unteren Naturschutzbehörde des RSK abgestimmten Landschaftspflegerischen Begleitplans, der im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungsverfahren erarbeitet wird. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 2 Abbildung 1: Zeichnerische Festlegungen des Regionalplans Köln (oben); Zeichnerische Festlegung der geplanten 1. Änderung des Regionalplans Köln (unten) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 3 3 Methodik der Umweltprüfung Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) ist bei der Aufstellung, der Änderung oder Ergänzung von Raumordnungsplänen, die mit erheblichen Umweltauswirkungen ver- bunden sind, von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle (hier: Regional- planungsbehörde Köln) eine Umweltprüfung durchzuführen. Als integrativer Bestand- teil des Regionalplanverfahrens beinhaltet die Umweltprüfung die frühzeitige, syste- matische und transparente Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltaus- wirkungen des Plans. Gemäß den Vorgaben des ROG bezieht sich die Umweltprüfung auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessener Weise verlangt werden kann. Sie konzentriert sich dabei auf das, was auf Ebene der Regionalplanung entschieden wird. Da die Umweltprüfung als unselbstständiger Verfahrensbestandteil auf das Entscheidungsprogramm des jeweiligen Planungsverfahrens beschränkt ist, umfasst der Prüfgegenstand der Umweltprüfung bei Planänderungsverfahren aus- schließlich die zur Entscheidung anstehenden geänderten Planinhalte. Gegenstand der Umweltprüfung für die vorliegende Regionalplanänderung ist die Ge- samtheit der zu ändernden Planfestlegung die in Kapitel 2 des Umweltberichts aufge- führt wird. Für die Änderung des Regionalplans Köln erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Re- gionalplans auf die Schutzgüter • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, • Kultur- und sonstige Sachgüter sowie • die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln, beschreiben und zu bewerten sind. Das inhaltliche Hauptdokument der Umweltprüfung ist der gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ROG zu erstellende Umweltbericht. Die erforderlichen Inhalte des Umweltberichts ergeben sich gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ROG aus der Anlage 1 des ROG. § 8 Abs. 1 Satz 2 ROG bestimmt, dass der Untersuchungsrahmen der Umwelt- prüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detailierungsgrades des Um- weltberichts festzulegen ist. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheits- bezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, sind hierbei zu beteiligen (sog. Scoping). Der Untersuchungs- raum für die Umweltprüfung umfasst die durch die Regionalplanung betroffene Fläche 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 4 und die von den möglichen erheblichen Auswirkungen potenziell betroffene Umge- bung. In den nachfolgenden Kapiteln variiert der Untersuchungsraum je nach Betrof- fenheit der Schutzgüter. Während sich bei einzelnen Schutzgütern (z.B. Fläche, Bo- den) die Betroffenheit auf das Änderungsgebiet beschränkt, ist bei anderen Schutzgü- tern auch darüberhinausgehend zu prüfen, ob potenzielle erhebliche Beeinträchtigun- gen zu erwarten sind (vgl. Prüfbogen in Anhang 1). Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren wurde in Form eines schriftlichen Konsultationsverfahrens mit Schreiben vom 15.04.2026 eröffnet. Im Rahmen des Be- teiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen mit dem Schwerpunkt in folgenden The- menbereichen ein: Artenschutzrechtliche Hinweise (u.a. Dunkler/Heller Wiesenknopf-Ameisen- bläuling, Gelbbauchunke, Edelkrebs) Biotopverbund und Naturschutzprojekt „Chance 7“ Quellbereich Krabach, Naturschutzgebiet „NSG Krabach /Ravensteiner Bach“ Schutzwürdige Böden Hinweise zur geplanten Rekultivierung Hinweise zur Alternativenprüfung Die Stellungnahmen aus dem Scoping wurden, soweit regionalplanerisch relevant, von der Regionalplanungsbehörde in die Erstellung des Umweltberichts einbezogen. Durch die weitergehenden Informationen aus dem Scoping wurde die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands ergänzt und abschließend die Emp- findlichkeit des Schutzkriteriums bewertet. Darauf aufbauend erfolgt die Prognose und die Bewertung, wie die einzelnen Planfestlegungen auf die einzelnen Umweltschutz- güter und -kriterien wirken. Auf dieser Grundlage werden ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen erarbeitet, die in den nachgeschalteten Verfahren konkretisiert werden können. 4 Relevante Ziele des Umweltschutzes Im Umweltbericht sind gemäß Anlage 1 ROG die geltenden Ziele des Umweltschutzes darzustellen. Die für die Regionalplandarstellung bedeutenden in einschlägigen Ge- setzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes sind als Bewertungsgrund- lage darzustellen. Relevant sind dabei vor allem Ziele in Rechtsnormen (Gesetze, 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 5 Verordnungen, Satzungen, Erlasse) oder in Plänen und Programmen, die zur Siche- rung und Verbesserung des Umweltzustandes beitragen können. Um der Maßstabsebene des Regionalplans zu entsprechen, wird der Fokus auf über- geordnete Ziele der Ebene der Landes- und Regionalplanung gelegt. Aus diesen wer- den wiederum Schutzkriterien abgeleitet, welche der Ermittlung und Beschreibung des Umweltzustands sowie bei der Bewertung der Umweltauswirkungen des vorliegenden Plans dienen. Die abgeleiteten Kriterien wiederum stehen im Kontext mit den vorlie- genden schutzgutbezogenen Daten- und Informationsgrundlagen. Die folgende Ta- belle stellt eine schutzgutbezogene Auflistung der Umweltziele dar: Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes und der zugeordneten Kriterien Schutzgüter Ziele des Umweltschutzes Kriterien Menschen / menschliche Gesundheit - Sicherung und Entwicklung des Erholungswertes von Natur und Landschaft (§ 1 BNatSchG, § 13 LNatSchG NRW) - Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auf den Men- schen durch Lärm, Erschütterungen, elektromagnetische Felder, Strahlung und Licht (Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, § 47 a-f BImSchG, § 2 ROG, §§ 1, 48 BIm- SchG, 16., 18., 26. und 39. BImSchV, TA Lärm) - Schutz vor schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Luftverunreinigungen (Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa, Europäische Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie EU 2024/2881), § 2 ROG, , Nationale Nachhaltigkeitsstrategie, §§ 1, 48 BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft 2021 - Berücksichtigung der Achtungsabstände nach Leitfaden KAS-18 der Kommission für Anlagensicherheit, SEVESO III (Richtlinie 2012/18/EG des Rates vom 09. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Umsetzung § 50 BImSchG)) - Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor schweren Unfällen im Sinne des Art. 3 Nr. 13 der RL 2012/18/EU hervorgerufenen Auswirkungen auf die aus- schließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Ge- biete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbe- sondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege (§ 50 BImSchG, 12. BImSchV) - Auswirkungen auf Kurorte / -gebiete und Erho- lungsorte / -gebiete - Auswirkungen auf die Erholungssitua- tion (lärmarme Räume) - Auswirkungen auf die Wohnsituation / Siedlungsbereiche - Auswirkungen auf Wälder mit Lärm- schutzfunktion, Im- missionsschutzfunk- tion - Auswirkungen auf Treibhausgasemissi- onen: siehe Schutz- gut Klima / Luft - Vorbeugung gegen das Entstehen von schädlichen Umwelt- einwirkungen Tiere, Pflan- zen, Biologi- sche Vielfalt - Schutz wild lebender Tiere, Pflanzen, ihrer Lebensstätten und Lebensräume, der biologischen Vielfalt (FFH-Richtlinie 92/43/EWG, Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG, Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, §§ 1, 23, 24, 30, 32, 33, 44 BNatSchG, § 42 LNatSchG NRW, § 2 ROG) - Sicherung sämtlicher Gewässer als Bestandteil des Natur- haushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (§ 6 WHG, § 2 LWG, § 1 BNatSchG, § 2 ROG) - Erhalt und Entwicklung des Biotopverbundes zur Förderung der Biodiversität, insbesondere Erhalt wertvoller Biotopver- bundflächen mit herausragender und besonderer Bedeutung (§ 20 BNatSchG i.V.m. § 35 LNatSchG NRW, § 21 BNatSchG) - Auswirkungen auf naturschutzrechtlich geschützte Bereiche (Natura 2000-Ge- biete, Nationalpark, Naturschutzgebiete, geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW) - Auswirkungen auf (verfahrenskritische Vorkommen) pla- nungsrelevante(r) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 6 Pflanzen- und Tier- arten - Auswirkungen auf Wildnisentwicklungs- gebiete, Naturwald- parzellen und forstli- che Saatgutbe- stände - Auswirkungen auf schutzwürdige Bio- tope - Auswirkungen auf Biotopverbundflä- chen Fläche - Verringerung der erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflä- chen für Siedlungs- und Verkehrszwecke, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen und Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und 6 ROG; vgl. auch Ziel 6.1-1 des LEP NRW) - sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Begrenzung von Bodenversiegelung auf das notwendige Maß und Nutzung der Möglichkeiten zum Bauflächenrecyc- ling, zur Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der In- nenentwicklung (§ 1a Abs. 2 BauGB) - sparsame und schonende Nutzung der sich nicht erneuern- den Naturgüter (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG) durch z.B. vor- rangige Nutzung vorgenutzter Flächen zum Schutz von nicht vorbelasteten Freiflächen - Auswirkung auf Flä- chenneuinanspruch- nahme (Vermeidung) - Auswirkungen auf Flächennutzungseffi- zienz (Innenentwick- lung, Recycling, Re- vitalisierung von Brachflächen, Nut- zung von Baulücken, Entsiegelung im Be- stand) - Auswirkungen auf Flächennutzungs- qualität (Zerschnei- dungsgrad) Boden - Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß (§ 1 LBodSchG) - Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Funk- tion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 1 BBodSchG, § 1 BNatSchG, § 1 LBodSchG, § 2 ROG) - Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, der Bo- den und Altlasten sind zu sanieren (§ 1 BBodSchG, § 1 LBodSchG) - Auswirkungen auf schutzwürdige Bö- den - Auswirkungen auf Wälder mit Erosions- schutzfunktion ge- gen Wasser und ge- gen Wind Wasser - Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen (Kommunale Abwasserrichtlinie 91/271/EWG sowie Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 98/83/EG, § 27 WHG) - Erreichen eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers (§ 47 WHG, Art. 4 WRRL) - Erreichen eines guten ökologischen Zustands / Potenzials und eines guten chemischen Zustands der Oberflächenge- wässer (§ 29 WHG, Art. 4 WRRL); - Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden und Schutz von Überschwemmungsgebieten (§§ 72-78 WHG, Art. 1 Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 2007/60/EG, § 1 BNatSchG, § 2 ROG Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)) - Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung (§§ 48, 50, 51, 52 WHG) - Auswirkungen auf festgesetzte und ge- plante Wasser- schutzgebiete, Heil- quellenschutzge- biete, Einzugsge- biete von öffentli- chen Trinkwasserge- winnungsanlagen und Reservegebiete - Auswirkungen auf festgesetzte und vor- läufig gesicherte Überschwemmungs- gebiete, HQ100, HQextrem - Auswirkungen auf Oberflächenwasser- körper (WRRL) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 7 - Auswirkungen auf Grundwasserkörper (WRRL) Klima / Luft - Vermeidung von Beeinträchtigungen der Luft und des Kli- mas (§ 1 BNatSchG, § 1 BImSchG) - Berücksichtigung des Zwecks des Bundes-Klimaschutzge- setzes und der zu dessen Erfüllung festgelegten Ziele (§ 13 KSG) - Verringerung der Gesamtsumme der Treibhausgasemissio- nen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030 um mindes- tens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 (§ 3 Abs. 1 Gesetz zur Neufassung des Klimaschutz- gesetzes NRW) - Schutz der Reglerfunktion des Bodens - Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung sowie der Nutzung von Flexibilisierungsoptionen und der Sektorenkopplung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (§ 4 Abs. 4 Kli- maschutzgesetz NRW) - Erreichen von Neutralität zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen und dem Abbau solcher Gase durch Senken bis 2045 (§ 3 Abs. 2 Gesetz zur Neu- fassung des Klimaschutzgesetzes NRW) - Weiterer verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien und der Infrastruktur zur Erzeugung, Nutzung und Vertei- lung ausschließlich aus erneuerbaren Energien produ- zierter Energieträger und Rohstoffe, z. B. Wasserstoff (§ 4 Abs. 2 Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgeset- zes NRW) - ober- und unterirdische Kohlenstoffspeicherkapazitäten des Waldes sind zu erhalten (§ 4 Abs. 3 Gesetz zur Neu- fassung des Klimaschutzgesetzes NRW) - Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawan- dels durch die Erarbeitung und Umsetzung von hand- lungsfeldspezifischen und auf die jeweilige Region abge- stimmten Anpassungsmaßnahmen (§ 3 (1) KlAnG NRW). Dazu gehören Schutz und Ausbau der Grünen Infrastruk- tur (§ 4 Abs. 5 KlAnG NRW) sowie vorausschauende raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zum Hochwasserschutz (I.2.1 (Z) und I.2.2 (G) BRPHVAnl) - Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse des Kli- maschutzes, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- wandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen; Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneu- erbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung so- wie für den Er-halt und die Entwicklung natürlicher Sen- ken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG) - Die Raumentwicklung soll zum Ressourcenschutz, zur ef- fizienten Nutzung von Ressourcen und Energie, zur Energieeinsparung und zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen, um den Ausstoß von Treibhausga- sen soweit wie möglich zu reduzieren. (Grundsatz 4-1 LEP NRW) - Bei der Entwicklung des Raumes sollen vorsorgend die zu erwartenden Klimaänderungen und deren - Auswirkungen auf klimatische und luft- hygienische Aus- gleichsräume - Auswirkungen auf klimarelevante Bö- den - Böden mit Wasser- rückhaltefähigkeit im 2m-Raum - Auswirkungen auf Wälder mit Klima- schutzfunktion - Auswirkungen auf regional bedeutsame Klimafunktionen - Auswirkungen der Planung auf Treib- hausgasemissionen und Klimasenken zur Klimafolgenabschät- zung 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 8 Auswirkungen berücksichtigt werden. (Grundsatz 4-2 - Anpassung an den Klimawandel - des LEP 2019) Landschaft - Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Land- schaft sowie des Erholungswertes (§ 1 BNatSchG, § 2 ROG) - Bewahrung von Naturlandschaften und historisch gewach- senen Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen (§ 1 BNatSchG, § 2 ROG); eine weitere Zerschneidung und Fragmentierung der Landschaft sollten vermieden werden - Auswirkungen auf die landschaftsge- bundene Erholung (Naturparke, Land- schaftsschutzge- biete, UZVR) - Auswirkungen auf das Landschaftsbild - Auswirkungen auf geschützte Land- schaftsbestandteile - Auswirkungen auf Wälder mit Erho- lungsfunktion Kultur- und sonstige Sachgüter1 - Schutz der Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Bodendenk- mäler / archäologischen Fundstellen, Kulturdenkmäler (§ 1 BNatSchG, § 2 ROG, §§ 1und 2 DSchG NW) - Bewahrung von historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchti- gungen (§ 1 BNatSchG, § 2 ROG) - Auswirkungen auf regionalbedeutsame Kulturlandschaftsbe- reiche inkl. Denkmä- lern und Denkmalbe- reichen - Auswirkungen auf archäologische Be- reiche, Bodendenk- mäler 1 Grundsätzlich stellen Sachgüter wie z.B. Hochspannungsleitungen oder Rohrfernleitungen i.d.R. eine konkurrierende Nutzung zu den Planfestlegungen des Regionalplans dar. Sie werden bei der Festlegung der Darstellungen des Regionalplans als vor- handene Nutzung berücksichtigt, eine Inanspruchnahme / Beeinträchtigung ist nicht gegeben. Darüber hinaus werden oberirdi- sche Sachgüter wie z.B. Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen als Vorbelastung im Prüfbogen (vgl. Anhang I) mit aufgenommen. Böden als Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung werden, sofern sie von besonderer Bedeutung sind, über die schutzwürdigen Böden mit abgedeckt, bei denen das Kriterium „hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit“ vom Geologischen Dienst als Bodenfunktion mitbewertet wurde. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 9 5 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes hinsichtlich der Schutzgüter nach § 8 Abs. 1 ROG sind Voraussetzung zur Beurteilung der voraus- sichtlichen Umweltauswirkungen der Regionalplanänderung. Eine Identifikation der von der Planung betroffenen Schutzgüter ermöglicht die umweltrelevante Folgenab- schätzung der Planänderung. Vorhandene Belastungen und Vorprägungen werden schutzgutbezogen erfasst und anhand der in Tabelle 1 aufgeführten Kriterien der Um- weltschutzziele dargestellt. Hierfür werden auf regionaler Maßstabsebene (1: 50.000) die vorliegenden schutzgutbezogenen Datengrundlagen im Untersuchungsgebiet ab- gebildet und beschrieben. Die Beschreibung des Umweltzustands basiert ausschließlich auf vorhandenen Daten und Informationen (z.B. Fachinformationssystem des LANUK, Scoping). Originäre Er- hebungen zur Umweltsituation werden im Rahmen der regionalplanerischen Umwelt- prüfung nicht durchgeführt. Es werden jedoch relevante Informationen eingereichter Unterlagen (Umweltbericht vom M ESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG 2025A, Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung vom Büro M ESTERMANN LANDSCHAFTSPLA- NUNG GMBH & CO. KG 2025B sowie Artenschutzprüfung der Stufe I und Stufe II der PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL, Stand Januar und August 2023) berücksichtigt. 5.1 Beschreibung des betroffenen Raumes Der Änderungsbereich umfasst entsprechend der Planung der Inertstoff-Deponie Vier- winden eine ca. 6,5 ha große Fläche auf dem Stadtgebiet von Hennef (vgl. Abbildung 2). Der Änderungsbereich liegt südlich der Straße „Dreisteinenweg“, die von der Orts- lage von Hennef-Meisenbach zur K 27 führt. Unmittelbar südöstlich des Änderungsbe- reiches befindet sich die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Der Änderungsbereich liegt in einer von Offenland dominierten Landschaft, die durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen und kleinere Waldflächen gegliedert und überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Im unmittelbaren Umfeld befindet sich ein Teilbereich der Förderkulisse „Chance 7“, in der mit Hilfe von Bundesmitteln Natur- schutzgroßprojekte, u.a. zum Schutz gefährdeter Arten wie der Gelbbauchunke oder der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge, umgesetzt werden. Im weiteren Umfeld liegen kleinere Ortschaften eingestreut, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und die L 255 die Landschaft. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 10 Abbildung 2: Luftbild des Änderungsbereichs 5.2 Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ Im Folgenden wird untersucht, ob Auswirkungen auf anerkannte Kur- und Erholung- sorte, auf die Erholungssituation (lärmarme Räume), auf Wälder mit Lärmschutz-/Im- missionsschutzfunktion sowie auf die Wohnsituation (Siedlungsbereiche mit Wohnnut- zung) zu erwarten sind. Der Bewertung menschlicher Erholung dienlich sind die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) NRW als Planungshilfe ausgewie- senen „lärmarmen naturbezogenen Erholungsräume“. Ein Lärmwert kleiner als 45 db(A) wird vom LANUK NRW als Schwelle für Räume für eine ruhige landschafts- orientierte Erholung von herausragender Bedeutung angesehen. Lärmarme naturbe- zogene Erholungsräume mit besonderer Bedeutung weisen einen Lärmwert kleiner als 50 db(A) auf. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 11 Tabelle 2: Datengrundlagen für das Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ Thema Grundlage / Quelle Kurorte/-gebiete und Erholungsorte/-gebiete Kur- und Erholungsorte in der Planungsregion Köln (Ministerialblätter NRW) Erholen (lärmarme Erholungsräume) LANUV NRW 2019: Fachbeitrag des Naturschut- zes und der Landschaftspflege für den Regierungs- bezirk Köln LANUV NRW 2020: Datensatz zu lärmarmen natur- bezogenen Erholungsräumen Wohnen Darstellungen der Wohn- und gemischten Bauflä- chen bestehender Flächennutzungspläne Datensätze des digitalen Basis-Landschaftsmodels (Basis-DLM) (vor allem für Ortslagen mit weniger als 2.000 Einwohnern) Rauminformationssystem der SGD Nord, Sied- lungsflächen FNP im Bereich der SGD Nord mit dem Planungsstand wirksam Luftbilder (wms-Dienst) Wälder mit Lärmschutzfunktion Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, 2020 Wälder mit Immissionsschutzfunktion Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, 2020 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 12 Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung Abbildung 3: Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ (Datenquellen vgl. Tabelle 2) In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindet sich die L 225 sowie B 8. Das nächst- gelegene Wohngebiet Hennef-Meisenbach liegt ca. 550 m nordwestlich, in ähnlicher Entfernung lässt sich südöstlich die Ortslage Kircheib in Rheinland-Pfalz verorten . Durch die vorhandenen angrenzenden Verkehrstrassen ist von einer gewissen Vorbe- lastung hinsichtlich Lärm- und Luftschadstoffen auszugehen. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 13 Vom Untersuchungsgebiet selbst gehen derzeit keine nennenswerten Emissionen aus, die die menschliche Gesundheit nachtteilig beeinflussen würden. Hinsichtlich der lärmarmen Erholung ist von keiner besonderen Eignung auszugehen, da sich das Plangebiet nicht angrenzend zu lärmarmen Erholungsräumen mit herausragender oder besonderer Bedeutung befindet. Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbe- reich verläuft ein als Wanderweg ausgewiesener Weg. Die Betroffenheit von Kur- und Erholungsorten sowie von Wäldern mit Lärmschutz- oder Immissionsschutzfunktion ist ausgeschlossen. Zudem liegt das Plangebiet nicht innerhalb angemessener Sicherheitsabstände bzw. nicht innerhalb von Achtungsab- ständen ohne Detailkenntnisse nach Leitfaden KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche gemäß § 3 Abs. 5a BImSchG. 5.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ Ziele des Umweltschutzes mit spezieller Bedeutung für das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ sind der Erhalt der natürlichen und historisch gewachse- nen Artenvielfalt und der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen so- wie der Schutz ihrer Lebensstätten, Lebensräume und ihrer Lebensbedingungen. Kon- kretisiert wird die Zielsetzung „Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen, ihrer Lebens- stätten und Lebensräume sowie der Biodiversität und Schaffung eines Biotopverbund- systems“ mit dem Kriterium, die erheblichen Auswirkungen auf naturschutzrechtlich geschützte Bereiche, planungsrelevante Pflanzen- und Tierarten und schutzwürdige Biotopverbundflächen zu minimieren. Die Beschreibung der Kriterien FFH-Gebiet, Vo- gelschutzgebiet, Naturschutzgebiet und Nationalpark, planungsrelevante und verfah- renskritische Arten (Tiere, Pflanzen) erfolgt für den Änderungsbereich und das im 300- Meter-Radius liegende Umfeld. Tabelle 3: Datengrundlagen für das Schutzgut "Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt" Thema Grundlage / Quelle Natura 2000-Gebiete (FFH-/Vogelschutzge- biete) Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Kartenlayer Vogelschutzgebiete NRW, Datenstand (Revi- sion) 04.10.2023 (Geoportal NRW) Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Kartenlayer FFH-Gebiete NRW, Datenstand (Revision) 25.01.2022 (Geoportal NRW) Datensatz Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz, Daten- stand 23.10.2025 (Geoportal Rheinland-Pfalz) Datensatz Fauna-Flora-Habitat-Gebiete von Rheinland-Pfalz, Datenstand 23.10.2025 (Geoportal Rheinland-Pfalz) Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodende- ponie Vierwinden, Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, März 2025 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 14 Thema Grundlage / Quelle Nationalpark Nationalparkforstamt Eifel Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Kartenlayer Nationalpark NRW, Datenstand (Revision) 25.01.2022 (Geoportal NRW) Naturschutzgebiete Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Kartenlayer Naturschutzgebiete NRW, Datenstand 08.05.2025 (Geoportal NRW) Datenabfrage Mai 2025 bei allen UNB Datensatz Naturschutzgebieten in Rheinland-Pfalz, Daten- stand 23.10.2025 (Geoportal Rheinland-Pfalz) planungsrelevante Arten (Tiere und Pflan- zen) LANUV 2019: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Land- schaftspflege für den Regierungsbezirk Köln LANUV 2020: GIS-Daten zu planungsrelevanten Arten und deren verfahrenskritischen Vorkommen Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Kartenlayer Planungsrelevante Arten (Tiere und Pflan- zen), Gebiete NRW, Datenquelle Fachinformationssystem Ar- tenschutz NRW (LANUK NRW), Datenstand laufend aktuali- siert (Revision) 13.05.2025 (Geoportal NRW ASP I und ASP II, Planungsgruppe Grüner Winkel, Januar und August 2023 geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Gruppenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / §42 LNatSchG NRW (Fläche, Linie, Punkt), Da- tenstand (Revision) 25.01.2022 (Geoportal NRW) Datensatz Biotoptypen des § 30 BNatSchG (Flächen) in Rheinland-Pfalz, Datenstand 04.04.2025 (Geoportal Rhein- land-Pfalz) schutzwürdige Biotope Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Gruppenlayer Biotopkataster (Fläche, Linie, Punkt), Da- tenstand (Revision) 25.01.2022 (Geoportal NRW) Datensatz Biotopkataster (Flächen) in Rheinland-Pfalz, Da- tenstand 23.10.2025 (Geoportal Rheinland-Pfalz) Biotopverbundflächen LANUV 2019: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Land- schaftspflege für den Regierungsbezirk Köln Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Kartenlayer Biotopverbundflächen Datenstand 25.01.2022 (Geoportal NRW) Landesentwicklungsprogramm LEP IV (Rheinland-Pfalz), Bio- topverbund Kernzone (Rauminformationssystem der SGD Nord) Wildnisentwicklungsgebiete, Naturwaldzel- len, forstliche Saatgutbestände Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Kartenlayer Wildnisgebiete NRW, Datenstand (Revision) 25.01.2022 (Geoportal NRW) Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Sonstige Schutzgebiete (Vertragsnaturschutzflächen, Fischschonbezirke, Gänseschongebiete, etc.) in NRW als Shape, Datenstand 08.05.2025 (Geoportal NRW) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 15 Thema Grundlage / Quelle Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, forstli- cher Fachbeitrag für die Fortschreibung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, 2018 Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung Abbildung 4: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Schutzgebiete (Datenquellen vgl. Tabelle 3) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 16 Natura 2000-Gebiete Etwa 300m vom Änderungsbereich entfernt befindet sich auf rheinland-pfälzischer Seite südöstlich das FFH-Gebiet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“. „Die Leuscheider Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der Grenze zu Nord- rhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben feuchte und bo- densaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen seltener Bio- toptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von ausgedehnten Wäl- dern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen eingelagert sind. Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie- sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum dieses Gebietes aus“ (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2016). Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung (M ESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG 2025) kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grund fehlender Wirkpfade durch die Planung auf das FFH-Gebiet Leuscheider Heide auf die Durchführung einer FFH-Ver- träglichkeitsuntersuchung verzichtet werden kann. Vogelschutzgebiete sind im Änderungsbereich und der näheren Umgebung nicht vor- handen. Naturschutzgebiete Im unmittelbaren Anschluss an den Änderungsbereich beginnt das Naturschutzgebiet SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“. Zudem befindet sich etwa 300m süd- östlich des Änderungsbereiches auf rheinland-pfälzischer Seite das Naturschutzgebiet NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“, welches deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“ ist. Geschützt wird hierbei unter anderem der Erhalt und die Entwicklung der Mittelgebirgsbäche, ihrer Auen, Wälder und Feuchtlebensräume mit ihrer typischen Dynamik und hohen Strukturvielfalt. Zu- dem dient der Schutz dem Erhalt wichtiger Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflan- zenarten, der Stärkung des landesweiten Biotopverbunds sowie der Bewahrung des Landschaftsbildes und des Naturerlebens. Nationalpark Es liegt keine Betroffenheit eines Nationalparks vor. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 17 Wildnisentwicklungsgebiete, Naturwaldzellen und forstliche Saatgutbestände Es liegt keine Betroffenheit eines Wildnisentwicklungsgebiets, einer Naturwaldzelle und einer Fläche mit forstlichen Saatgutbeständen vor. Abbildung 5: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Biotope und Biotopverbund (Datenquellen vgl. Tabelle 3) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 18 Schutzwürdige Biotope Im Änderungsbereich liegt keine Betroffenheit von schutzwürdigen Biotopen vor. In der näheren Umgebung (bis zu 500 Meter auch auf rheinland-pfälzischer Seite) liegen die nachfolgend aufgeführten Biotopkatasterflächen: BK-5210-0001-2013 = NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" im Kreis Altenkirchen BK-5210-0002-2013 = Westlicher Teil des NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" (Kreis Neuwied) BK-5210-0003-2008 = Quellbach bei Vierwinden nördlich B 8 BK-5210-0004 = NSG Krabach / Ravensteiner Bach BK-5210-0004-2009 = Artenreiches Magergrünland nw. Kircheib BK-5210-0009 = Wohmbach und Zuflüsse BK-5210-0012-2009 = Basaltkuppe nordwestlich Kircheib BK-5210-156 = Krabachtal BK-5210-167 = Meisenbach, westlich des Dorfes Meisenbach BK-5210-172 = Eichenwäldchen westlich Meisenbach Gesetzlich geschützte Biotope Im Änderungsbereich befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. In der nä- heren Umgebung (500 Meter) liegen die nachfolgend aufgeführten Biotope: BT-5210-0037-2012 = Nass- und Feuchtgrünland inkl. Brachen BT-5210-0047-2012 = Fließgewässer BT-5210-0052-2012 = Fließgewässer BT-5210-0054-2012 = Fließgewässer BT-5210-0055-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder BT-5210-0056-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder BT-5210-0081-2015 = stehendes Kleingewässer BT-5210-0085-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder BT-5210-0116-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder GB-5210-0001-2013 = Nass- und Feuchtwiese GB-5210-0005-2013 = stehendes Kleingewässer GB-5210-0007-2013 = Zwergstrauch-Feuchtheide GB-5210-0011-2013 = Nass- und Feuchtwiese GB-5210-0081-2008 = Quellbach Biotopverbundflächen Der Änderungsbereich liegt teilweise im Bereich einer Biotopverbundfläche herausra- gender Bedeutung. Zu den Biotopverbundflächen des Untersuchungsbereiches zäh- len: 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 19 VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Dar- scheider Baches herausragender Bedeutung: direkte Betroffenheit VB-K-5210-010 = Krabach- und Ravensteiner Bachtalsystem südwestlich von Eitorf herausra- gender Bedeutung im Umfeld VB-K-5210-043 = Bachtalsystem des Eipbaches und weiterer Siegzuflüsse bei Eitorf herausra- gender Bedeutung im Umfeld VB-K-5210-012 = Kulturlandschaft östlich Uckerath besonderer Bedeutung im Umfeld VB-K-5210-021 = Kulturlandschaft westlich Obereip besonderer Bedeutung im Umfeld Die direkt vom Plangebiet betroffene Biotopverbundfläche „VB-K-5210-026“ weist als Schutzziel den Erhalt der naturverträglichen, nachhaltig genutzten Grünlandflächen aus. Die Biotopverbundfläche wurde unter landesweiten und regionalen Aspekten als Kernbereich des Biotopverbunds mit einer hohen Schutzwürdigkeit bewertet, der im regionalen Biotopverbund eine herausragende Bedeutung zukommt (LANUK 2020). Zudem liegt im Umfeld die Kernfläche des landesweiten Biotopverbunds Rheinland- Pfalz, welche deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“ und dem NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“ ist. Mit Hilfe des Rekultivierungsziels „BSN“ wird sichergestellt, dass die Wiedernutzbar- machung in Ihrer Wertigkeit die durch die Planung betroffenen beeinträchtigten Funk- tionen der regionalen Biotopverbundfläche VB-K-5210-026 „Grünlandbereiches ober- halb des Ravensteiner und Darscheider Baches“ wiederhergestellt und im Vergleich zum ökologischen Zustand vor Bau und Betrieb der Inertstoff-Deponie verbessert wer- den. Planungsrelevante Arten Hinweise auf das verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Arten liegen nicht vor. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I (siehe P LANUNGS- GRUPPE GRÜNER WINKEL, 2023A) wurden im Untersuchungsraum des Änderungsberei- ches von folgenden planungsrelevanten Arten Nachweise erbracht: - Sperber - Feldlerche - Baumpieper - Mäusebussard - Bluthänfling - Schwarzstorch - Mehlschwalbe - Kleinspecht - Schwarzspecht - Turmfalke - Rauchschwalbe - Neuntöter - Rotmilan - Feldsperling - Gartenrotschwanz - Waldlaubsänger - Grauspecht - Girlitz - Turteltaube - Waldkauz - Star - Schleiereule - Gelbbauchunke - Dunkler Wiesenknopf-Amei- senbläuling 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 20 Abbildung 6: Schutzgut "Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt", Artenschutz (Datenquellen vgl. Tabelle 3) Eine vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II wurden für die festgestellten Arten der Stufe I-Prüfung durchgeführt, für die eine potentielle Betroffenheit nicht direkt ausgeschlossen werden konnte (siehe P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023A). Im 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 21 Rahmen der Stufe-II Prüfung wurde eine Art-zu-Art-Betrachtung für folgende Arten durchgeführt siehe PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023B): - Sperber - Feldlerche - Mäusebussard - Turmfalke - Neuntöter - Rotmilan - Turteltaube - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Durch die P LANUNGS-GRUPPE GRÜNER WINKEL wurden eine Horst- und Höhlenbaumun- tersuchung im Dezember 2022 und Januar 2023 sowie insgesamt sieben Kartierungs- gänge zwischen März und Juli 2023 durchgeführt. Im Plangebiet und im Wirkraum wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes gefunden. Ein Nachweis des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den Begehungen ebenfalls nicht erbracht werden (P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023B). Somit kommt die Arten- schutzrechtliche Prüfung der Stufe II (P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023B) zu der Erkenntnis, dass Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen sind. 5.4 Schutzgut „Fläche, Boden“ Im Vordergrund des Schutzgutes „Fläche, Boden“ steht die Sicherung der natürlichen Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaume- dium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsei- genschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers sowie Funktionen der Natur- und Kulturgeschichte. Die Sicherung und der Schutz der schutzgutbezogenen Funktionen erfolgen im Zuge der Regionalplanung durch die flächensparende- und bedarfsgerechte Festlegung von Siedlungs-, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Ver- und Entsorgungsflächen. Ent- sprechend des Leitbildes der „flächensparenden Siedlungsentwicklung“ (Grundsatz 6.1-2 LEP NRW) folgen regionalplanerische Festlegungen mit Hinblick auf eine wirt- schaftliche und effiziente Flächennutzung den drei wesentlichen Strategien, welche die Sicherung des Schutzgutes „Fläche, Boden“ zum Ziel haben: Vermeidung (Aktiver Flächenschutz und flächensparendes Bauen), Mobilisierung (Aktivierung von Baulü- cken, Entsiegelung im Bestand) und Revitalisierung (Wiedernutzbarmachung von Brachflächen). 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 22 Tabelle 4: Datengrundlagen für das Schutzgut "Fläche, Boden" Thema Grundlage / Quelle schutzwürdige Böden Geologischer Dienst NRW: Bodenschutzfachbeitrag zur Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 1:50.000 – dritte Auflage, 2018 (Stand: Mai 2024) Geologischer Dienst NRW: Datensatz der schutzwürdigen Böden, Bearbeitungsmaßstab 1:50.000, unter Berücksichti- gung der Naturnähe von Böden. 3. Auflage, 2018 Wälder mit Erosionsschutzfunktion gegen Wasser und gegen Wind Datensatz Bodenfunktion Wald NRW, Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Datenstand 21.07.2020 Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung Abbildung 7: Schutzgut "Boden" (Datenquellen vgl. Tabelle 4) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 23 Es liegt keine Betroffenheit schutzwürdiger Böden und Wälder mit Erosionsschutz- Funktionen gegen Wasser und Wind vor. Direkt angrenzend an das Plangebiet befin- den sich schutzwürdige Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung. Im Änderungsbe- reich sind natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen. Alle natürlichen Böden erfüllen vielfältige, allgemeine Funktionen im Naturhaushalt, u. a. als Puffer- und Filterkörper, Lebensraum von Mikroorganismen und als Teil des Ökosystems mit seinen vielfältigen Stoffkreisläufen. Der Änderungsbereich umfasst ca. 6,5 ha. Er stellt sich derzeit über- wiegend als Offenlandfläche dar und wird landwirtschaftlich genutzt (Acker- und Grün- landnutzung). 5.5 Schutzgut „Wasser“ Im Vordergrund des Schutzgutes „Wasser“ stehen die Sicherung der Qualität und Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer und die Erhaltung des Landeswasserhaushaltes. Die zu betrachtenden Kriterien sind Oberflächenwasserkörper, Grundwasserkörper, festgesetzte und geplante Wasser- schutz- /Heilquellenschutzgebiete sowie die gesetzlich festgesetzten wie auch vorläu- fig gesicherten Überschwemmungsgebiete und HQextrem-Bereiche. Tabelle 5: Datengrundlagen für das Schutzgut "Wasser" Thema Grundlage / Quelle festgesetzte bzw. geplante Wasserschutzge- biete und Einzugsgebiete von öffentlichen Trinkwassergewinnungsanlagen inkl. wasser- wirtschaftlichen Reservegebieten, Heilquellen- schutzgebiete Geodatenserver des Landes NRW, WMS-Dienst, Daten- stand (Revision) 04.03.2026 Daten der Wasserwirtschaft; Bezirksregierung Köln - Obere Wasserbehörde (Abfragen 2018) Überschwemmungsgebiete HQ100, HQextrem Geodatenserver des Landes NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Fachdaten mittlerer Hochwasserereignisse (mittlere Wahrscheinlichkeit, HQ100) als Shape, Datenstand (Revi- sion) 07.10.2024 (Geoportal NRW) Daten der Wasserwirtschaft; Bezirksregierung Köln - Obere Wasserbehörde (Abfragen 2018) Hochwassergefahrenkarte (Stand August 2021) Grundwasserkörper (chemischer und men- genmäßiger Zustand) Grundwasserkörper NRW (Open.Data NRW, Monitoringzyk- lus 2022 – 2027 (download Mai 2023) LANUV 2019: Fachbeitrag Naturschutz und Landschafts- pflege für die Planungsregion Köln Oberflächenwasserkörper (chemischer und ökologischer Zustand) Gewässerstationierungsdaten NRW des LANUV (download über Open Geodata NRW) Oberflächenwasserkörper NRW: download über Open.Data NRW, Monitoringzyklus 2022 – 2027 (download Mai 2023) LANUV 2019: Fachbeitrag Naturschutz und Landschafts- pflege für die Planungsregion Köln 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 24 Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung Abbildung 8: Schutzgut "Wasser", Oberflächengewässer, Hochwasser (Datenquellen vgl. Tabelle 5) Oberflächenwasserkörper (WRRL) Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich keine Oberflächenwasserkörper nach WRRL. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 25 Der Krabach (Gewässerkennzahl 2725962) als kleineres Fließgewässer entspringt an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und damit direkt nordöstlich des Änderungsbe- reiches. Eine Bewertung nach WRRL ist für den nördlich zum Änderungsbereich ver- laufenden Abschnitt des Krabachs nicht angegeben. Der Meisenbach, der etwa 310m südlich und westlich vom Änderungsbereich verläuft, entspringt bei Vierwinden, fließt westlich um die Ortschaft von Meisenbach und ist als Abschnitt Teil des mittleren Fließgewässers Krabach (Gewässerkennzahl 272596). Gemäß WRRL handelt es sich um den Oberflächenwasserkörper DE_NRW_272596_0 Krabach. Der ökologische Zustand wird für den 3. Bewirtschaf- tungsplan für den Zeitraum 2022-2027 mit „mäßig“ bewertet. Das ökologische Poten- zial wird „nicht bewertet“ und der chemische Zustand wird als „nicht gut“ angegeben Im südwestlichen Umfeld des Änderungsbereiches liegt ein namenloses kleineres Fließgewässer mit der GWK 27259612, das nach ca. 300m in den Meisenbach mün- det. Darüber hinaus befindet sich der Oberflächenwasserkörper DE_NRW_27258_0 Eip- bach westlich im Umfeld des Änderungsbereiches. Der ökologische Zustand und das ökologische Potenzial werden mit „mäßig“ bewertet. Der chemische Zustand wird mit „nicht gut“ angegeben (3. BWP 2022-2027). Der im Umfeld des Änderungsbereiches verlaufende Abschnitt des mittleren Fließgewässers wird als Birnbach bezeichnet. Öst- lich zum Birnbach verläuft als kleineres Fließgewässer der Eitorferbach mit der GWK 2725812, jedoch ohne Bewertung nach WRRL. Überschwemmungsgebiete (HQ 100/ HQextrem) Festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (HQ100) und HQextrem-Bereiche sind weder im Plangebiet noch im Umfeld vorhanden. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 26 Abbildung 9: Schutzgut "Wasser", Trinkwasser- und Heilquellenschutz (Datenquellen vgl. Tabelle 5) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 27 Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet Festgesetzte und/oder geplante Wasserschutzgebiete sind im Plangebiet nicht betrof- fen. Darüber hinaus sind auch keine geplanten und/oder festgesetzten Heilquellen- schutzgebiete vorhanden. Hinweise auf Einzugsgebiete von öffentlichen Trinkwasser- gewinnungsanlagen und Reservegebieten sind nicht bekannt. Grundwasserkörper (WRRL) Der Änderungsbereich liegt im Bereich des ca. 253 km² großen Grundwasserkörpers 272_10 „Rechtsrheinisches Schiefergebirge-Sieg 4“, der wie folgt beschrieben wird: „in Auflockerungszonen und sandigen Partien z. T. mäßig durchlässig; Grundwasser- stände in der Siegtalaue stark vom Vorfluter beeinflusst; große horizontale Durchläs- sigkeit der Siegschotter; auf den Südhängen des Siegtals teilweise Lössbedeckung“ (MUNV 2025). Der mengenmäßige sowie auch der chemische Zustand des Grund- wasserkörpers werden für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 als „gut“ beurteilt. 5.6 Schutzgut „Luft, Klima“ Im Vordergrund des Schutzgutes „Luft, Klima“ stehen die Sicherung der Qualität der Luft und des Klimas, die Vermeidung von Luftverunreinigungen und der Erhalt von Frischluftgebieten sowie des Bestandsklimas und der mikroklimatischen Regenerati- ons- und Austauschfunktionen. Zudem sollen die Auswirkungen der Planung auf Treib- hausgasemissionen und Klimasenken untersucht werden. Planfestlegungen, wie z. B. Bereiche für Aufschüttungen und Ablagerungen, können erhebliche negative Auswir- kungen auf die Luftqualität und das lokale Klima haben. Wesentlich sind dabei Art und Umfang der tatsächlichen Nutzung sowie die betriebsbedingten Auswirkungen. Erheb- liche negative Umweltauswirkungen sind bei einer Inanspruchnahme, Versiegelung oder Überbauung von Räumen zu erwarten, die eine besondere Bedeutung für das lokale Klima oder die Luftqualität haben, wie zum Beispiel große zusammenhängende Offenlandbereiche, Waldbereiche oder Auenbereiche. Betriebs- und baubedingte Aus- wirkungen können mit den Festlegungen des Regionalplans nicht gesteuert werden, so dass eine differenzierte Betrachtung auf der nachgeordneten Planungs- und Ge- nehmigungsebene mit konkreten Regelungsmöglichkeiten zweckmäßig ist. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 28 Tabelle 6: Datengrundlagen für das Schutzgut "Luft, Klima" Thema Grundlage / Quelle klimatische und lufthygienische Ausgleichs- räume LANUV 2018: Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln LANUV 2026: Klimaatlas NRW. Klimaanalyse NRW 2026 (WMS-Dienst, letzter Aufruf 10.04.2026) klimarelevante Böden Geologischer Dienst NRW: klimarelevante Böden, aus: Karte der schutzwürdigen Böden, Bearbeitungsmaßstab 1:50.000. 3. Auflage, 2018. Geologischer Dienst NRW: Bodenschutzfachbeitrag zur Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 1:50.000 – dritte Auflage, 2018 (Stand: Mai 2024) Böden mit Wasserrückhaltefähigkeit im 2m- Raum Geologischer Dienst NRW: Datensatz der schutzwürdigen Böden, Bearbeitungsmaßstab 1:50.000, unter Berücksichti- gung des Wasserrückhaltevermögens von Böden. 3. Auf- lage, 2018 Wälder mit Klimaschutzfunktion Klimaschutzwald NRW, Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Datenstand 22.07.2020 (Geoportal NRW) Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung Der Änderungsbereich sowie sein Umfeld sind überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzflächen, Wiesen und eingestreute Gehölzstrukturen geprägt. Gemäß Klimaana- lyse NRW 2026 werden diese Flächen als Freilandklimatope eingestuft (LANUK 2026). In der klimaanalytischen Gesamtbetrachtung des Fachbeitrags Klima für die Planungs- region Köln des LANUK ist der Bereich als Grünfläche mit geringer thermischer Aus- gleichsfunktion gekennzeichnet. Die eingestreute Gehölzbestände im Untersuchungs- bereich haben eine mittlere bis hohe thermische Ausgleichsfunktion. Der ca. 600 m nordwestlich gelegenen Ortsteil Meisenbach stellt sich als Siedlungsraum mit günsti- ger thermischer Situation dar. Vorbelastungen in Bezug auf die Luftqualität sind durch die ca. 130 m östlich gelegene Landstraße (L255) vorhanden. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 29 Abbildung 10: Schutzgut "Klima, Luft“, Klimaschutzwald und Klimaanalyse NRW (Datenquellen vgl. Tabelle 6) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 30 Gemäß der vom LANUK 2026 veröffentlichten Karte der regional bedeutsamen Klima- funktionen lässt sich der Änderungsbereich im Einzugsgebiet der regionalen Kaltluft- systeme verorten (vgl. Abbildung 10). Der überwiegende Anteil der Fläche dient als regional bedeutsames Kaltluftentstehungsgebiet, der vom Änderungsbereich überla- gerte Anteil des regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebiets ist allerdings von untergeordneter Bedeutung. Die Fläche dient im System der regionalen Kaltluftsys- teme nicht der Versorgung von Gemeinden mit regional bedeutsamer bzw. mäßiger Wärmebelastung in der Nacht. Es handelt sich auch nicht um einen regional bedeut- samen Ausgleichsraum am Tag. Abbildung 11: Schutzgut "Klima, Luft“, klimarelevante Böden (Datenquellen vgl. Tabelle 6) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 31 Im Änderungsbereich befinden sich keine klimarelevanten Böden mit bzw. ohne mine- ralisierende Speicher, keine Böden mit Wasserrückhaltefähigkeit im 2m-Raum und auch keine Wälder mit Klimaschutzfunktion. Der Änderungsbereich liegt auf einer begrünten Freilandfläche, welche landwirtschaft- lich genutzt wird. Hierbei können je nach Art der Bewirtschaftung durch den Einsatz von Düngemitteln, die Bodenbearbeitung und den Einsatz von Bewirtschaftungsma- schinen Treibhausgasemissionen entstehen. Von einer erheblichen Vorprägung der Treibhausgasemissionen im Hinblick auf die globalen Klimafolgen ist jedoch aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereichs nicht auszugehen. 5.7 Schutzgut „Landschaft“ Im Vordergrund des Schutzgutes „Landschaft“ stehen Aspekte des Landschaftsbildes sowie des Landschaftsraums. Beide Schutzkriterien finden sich in den Landschafts- bildeinheiten wieder, welche als Teil des naturschutzfachlichen Fachbeitrags für den Regierungsbezirk Köln erarbeitet wurde und eine wichtige Daten- und Informations- grundlage zur Bewertung des Landschaftsbildes auf regionaler Ebene darstellt. Das LANUK NRW hat zum einen Landschaftsbildeinheiten von herausragender Bedeutung mit dem Ziel Erhaltung und Minimierung von störenden Elementen und zum anderen Landschaftsbildeinheiten von besonderer Bedeutung mit dem Ziel Entwicklung und Vermeidung bzw. Steuerung von störenden Elementen herausgearbeitet. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft werden in der Regel durch die Gebietskategorie der Landschaftsschutzgebiete (LSG) geschützt. Neben den LSG werden auch die für die Erholung besonders geeigneten Naturparke betrachtet. Eine weitere Kategorie für das Schutzgut Landschaft stellen unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) des LANUV NRW dar. UZVR sind Landschafts- und Naturräume, die nicht durch Straßen, Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden. Die Unzerschnittenheit der Landschaft stellt einen wesentlichen Teilaspekt bei der Betrachtung des Naturhaushaltes dar. Tabelle 7: Datengrundlagen für das Schutzgut "Landschaft" Thema Grundlage / Quelle landschaftsgebundene Erholung (Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, unzerschnittene ver- kehrsarme Räume) Kartenlayer Naturparke NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen, Datenstand (Revision) 25.01.2022 (Geoportal NRW) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 32 Thema Grundlage / Quelle Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) in NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfa- len, Datenstand (Revision) 24.09.2021 (Geoportal NRW) Kartenlayer Landschaftsschutzgebiete NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen, Datenstand 13.05.2025 (Geoportal NRW) LANUV 2019: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Regierungsbezirk Köln geschützte Landschaftsbestandteile Abfrage Untere Naturschutzbehörden im Rahmen des Sco- pings im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Köln Abfrage Kreise nach Flächen aus dem Kompensationsflä- chenkataster (Abfrage 2019) Landschaftsbild LANUV (2020): Shapes und Bewertungstabellen zu Land- schaftsbildeinheiten in der Planungsregion Köln Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion Köln (LANUV 2019) Wälder mit Erholungsfunktion Erholungsfunktion Wald NRW, Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Datenstand 22.7.2020 (Geoportal NRW) Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung Der Änderungsbereich liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes LSG-5209- 0004 „Uckerather Hochflaeche“ sowie im Naturpark NTP-002 „Naturpark Bergisches Land“. Zudem liegt das Plangebiet innerhalt des UZVR-0265 von mindestens 10- 50km² (vgl. Abbildung 12). Der Änderungsbereich und auch der Untersuchungsbereich sind der Landschaftsbild- einheit LBE-Via-022-O2 zugeordnet, welche eine besondere Bedeutung aufweist. Der Änderungsbereich liegt im Landschaftsraum „Niederwesterwälder Hochflächen“ (LR-VIa-022). Das Landschaftsbild wird wie folgt beschrieben: „Die Niederwesterwäl- der Hochflächen sind als hügeliges bis bergiges Hochland, das in einzelne Riedel zer- teilt ist und einige Kuppen aufweist, zu charakterisieren. Durchschnittlich liegen die Hochflächen 280 m hoch, einige Kuppen erreichen 300 bis 365 m Höhe. Das morpho- graphische Bild wird im Gegensatz zu den höheren Umrandungen von sanftwelligen Formen und wenig tief eingeschnittenen Tälern bestimmt. Neben bewaldeten Kuppen und Talhängen sind große offene Landschaftsbereiche kennzeichnend. […]“ (LANUK 2023). Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet durch seine Lage in einer von Offenland dominierten Landschaft, die allerdings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstruktu- ren und kleinere Waldflächen gegliedert wird. Ebenfalls eingestreut liegen kleinere Ort- schaften, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 33 die L 255 die Landschaft. Der Änderungsbereich stellt mit ihren Acker- und Grünland- flächen sowie den einzelnen Bäumen und Saumstrukturen ebenfalls eine angerei- cherte Offenlandschaft dar. Wälder mit Erholungsfunktion sowie geschützte Landschaftsbestandteile sind im Än- derungsbereich nicht vorhanden. Abbildung 12: Schutzgut "Landschaft", Landschaftsschutz (Datenquellen vgl. Tabelle 7) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 34 Abbildung 13: Schutzgut "Landschaft", landschaftsorientierte Erholung (Datenquellen vgl. Tabelle 7) 5.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ Im Vordergrund des Schutzgutes „Kultur- und sonstige Sachgüter“ steht die Erhaltung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders cha- rakteristischer Eigenart, Ensembles sowie geschützter und schützenswerter Bau- und Bodendenkmäler einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigen- art und Schönheit des Denkmals erforderlich ist. Kulturlandschaften sind je nach ihrem Erscheinungsbild und dem Anteil der erhaltenen historischen Substanz und Struktur unterschiedlich empfindlich. Je historischer eine 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 35 Kulturlandschaft geprägt ist, desto höher ist ihre generelle Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Dennoch unterliegen Kulturlandschaften einer stetigen, dynamischen Ver- änderung. Maßgeblich für die Ebene des Regionalplanes sind die vom Landschafts- verband Rheinland (LVR) für den Regierungsbezirk Köln herausgearbeiteten regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche (KLB). Diese wurden unter Betrachtung land- schaftskultureller, denkmalpflegerischer und bodendenkmalpflegerischer Belange ab- gegrenzt. Im Fachbeitrag Kulturlandschaften werden die landesbedeutsamen KLB konkretisiert und in einigen Bereichen differenzierter ausgearbeitet. Tabelle 8: Datengrundlagen für das Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" Thema Grundlage / Quelle regional bedeutsame Kulturlandschaftsberei- che inkl. Denkmälern und Denkmalbereichen LVR 2016: Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln und entsprechende Datensätze des LVR archäologische Bereiche, Bodendenkmäler LVR 2016: Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln und entsprechende Datensätze des LVR Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung Innerhalb des Änderungsbereichs gibt es keine Hinweise auf regionalbedeutsame ar- chäologische Bereiche oder Bodendenkmäler. Zudem kann weder im Plangebiet noch im Umfeld des Änderungsbereichs ein regionalbedeutsamer Kulturlandschaftsbereich verortet werden (vgl. Abbildung 14). Östlich des Plangebiets befindet sich der Dreiherrenstein Meisenbach, welcher die ehemalige Grenzmarke zwischen dem Herzogtum Berg, der Grafschaft Sayn und dem Kurfürstentum Köln markiert. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 36 Abbildung 14: Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" (Datenquellen vgl. Tabelle 8) 5.9 Wechselwirkungen Die zwischen den beschriebenen Schutzgütern bestehenden Wechselwirkungen wur- den in die vorliegende Bestandsbeschreibung einbezogen. Bei der nachfolgenden Umsetzung der geplanten Deponie-Entwicklung im Änderungs- bereich sind folgende Umweltauswirkungen zu erwarten: Entfernung der aktuellen Vegetationsstrukturen 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 37 Temporäre Anlage von Betriebsflächen (Zuwegung, Reifenwaschanlage, Con- tainer, Entwässerung) Betriebsbedingte temporäre Schall- und Staubemissionen Temporäre Beeinflussung der angrenzenden Gewässer und Ökosysteme durch potenzielle Boden-/Sedimentabspülungen Temporäre Einschränkungen, Störung und Verlust des Lebensraums für Tiere und Pflanzen sowie planungsrelevanter Arten, Temporäre Zerschneidung und Veränderung der Landschaft, temporäre Einschränkung der lokalen lufthygienischen Ausgleichsfunktion und Umsetzung der Rekultivierung 6 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung Die Ermittlung der Bestandssituation sowie die Betroffenheit der einzelnen Schutzgü- ter und die Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind im Prüfbogen (siehe Anhang I) tabellarisch zusammengefasst. Im Rahmen des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens werden auf Grundlage der im Raumordnungsgesetz und in der SUP-Richtlinie vorgesehenen Abschichtung in ei- ner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Prognosen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen vorhabenbezogen konkretisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer, auf die entsprechende Planungsebene bezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung. Im hierbei zu erstellenden Landschaftspflegerischen Begleitplan erfolgt zudem eine quan- titative Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, mit welcher die Erfüllung des notwendigen Kompensationsumfangs im Rahmen der Plangenehmigung/Planfeststellung rechne- risch nachgewiesen wird. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung: Die durch Acker- und Grünlandnutzung geprägten Flächen würden weiterhin landwirt- schaftlich genutzt. Dadurch blieben die vorhandenen Einzelbäume sowie Saumstruk- turen erhalten. Auch die bestehenden Bodenfunktionen einschließlich ihrer Speicher-, Filter- und Pufferfunktionen würden im Plangebiet unverändert fortbestehen. Eine Überformung des Geländes durch Ablagerungen oder technische Infrastruktur fände nicht statt. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 38 Gleichzeitig würden aufgrund der fehlenden Nutzung des Deponiebetriebs und der da- mit verbundenen anschließenden Rekultivierung keine positive Veränderung der Ha- bitatstrukturen und keine Aufwertung der Biotopverbundfunktion erfolgen. Dies würde zu nicht genutzten Potenzialen einer direkten Aufwertung der regionale Biotopver- bundfläche „VB-K-5210-026“ herausragender Bedeutung sowie zu nicht genutzten Po- tenzialen des Umfeldes des NSG SU-116 und der angrenzenden Förderkulisse der Chance-7-Projekte führen. Hinsichtlich der Schutzgüter „Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit“, „Wasser“, „Luft und Klima“, „Landschaft“ und „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ist bei Nichtdurchführung der Planung nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rech- nen. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Pla- nung: Schutzgut „Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit“: Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut „Men- schen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ zu erwarten (vgl. Prüfbogen, An- hang I). Die im Umfeld des Änderungsbereichs verlaufenden Wanderwege bleiben erhalten und werden durch Begrünung optisch von der Inertstoff-Deponie abgeschirmt. Im nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist sicherzustellen, dass immissions- schutzrechtliche Grenzwerte hinsichtlich der in 550m Entfernung liegenden Wohnnut- zung eingehalten und im Falle von Konflikten geeignete Maßnahmen zum Immissions- schutz vorgesehen werden. Somit liegt keine dauerhafte Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsfunktion vor. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Wie in Kapitel 5.3 dargestellt, wurden im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I aus dem Jahr 2023 (vgl. P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL, 2023a) auf Grund von Nachweisen für folgende planungsrelevante Arten eine potenzielle Betrof- fenheit identifiziert: Sperber, Feldlerche, Mäusebussard, Turmfalke, Neuntöter, Rotmi- lan, Turteltaube sowie Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Aus diesem Grund wurde eine vertiefende Untersuchung im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prü- fung Stufe II durchgeführt (vgl. P LANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL, 2023b). Darüber 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 39 hinaus liegen Hinweise auf Sichtungen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Umfeld vor. Im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfungen der Stufen I und II erfolgten eine Horst- und Höhlenbaumkartierung im Dezember 2022 sowie Januar 2023 und insgesamt sieben Kartierungsgänge zwischen März und Juli 2023. Auf Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzrechtlichen Prüfungen der Stufen I und II können Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die Umsetzung des Vorhabens ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann eine Betroffenheit verfahrenskritischer Vorkommen planungsre- levanter Arten ausgeschlossen werden. Etwa 300 m südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich auf rheinland-pfälzischer Seite die westliche Teilfläche des FFH-Gebiets DE-5211-301 „Leuscheider Heide“. Das Naturschutzgebiet NSG-7100-096 „Moor- und Heidelandschaft bei Kircheib“ ist deckungsgleich mit der Teilfläche des FFH-Gebiets. Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprü- fung (MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG 2025) kommt zu dem Er- gebnis, dass aufgrund fehlender Wirkpfade zwischen dem Vorhaben und dem FFH- Gebiet erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Die Durchfüh- rung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Nördlich unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzend beginnt das Naturschutz- gebiet SU-116 „Krabach / Ravensteiner Bach“, das Teil der Biotopverbundfläche „VB- K-5210-026“ ist. Eine direkte Inanspruchnahme des Naturschutzgebietes erfolgt durch das Vorhaben nicht. Die aus dem Plangenehmigungsverfahren vorliegenden geologi- schen und hydrogeologischen Untersuchungen, zeigen, dass im Plangebiet günstige geologische Voraussetzungen hinsichtlich der Schutzfunktion gegenüber dem Grund- wasser bestehen. (G EOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2024; CD SMITH SE 2025). Die hydrogeologischen Verhältnisse lassen insgesamt erwarten, dass die grundlegenden Funktionen des Wasserhaushalts sowie die Grundwasserneubildung weitgehend erhalten bleiben. Auch stoffliche Belastungen des Grundwassers sind auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen ebenfalls nicht zu erwarten. Zudem wurden Rahmen der fachgutachterlichen Untersuchungen im Plangenehmigungsverfahren wurden ebenfalls Maßnahmen zur geordneten Ableitung und Rückhaltung von Nieder- schlagswasser, auch im Starkregenfall, betrachtet (H YDROTEC 2025; CD SMITH SE 2025). Diese dienen dazu, Oberflächenabflüsse kontrolliert zu führen und Sediment- einträge in angrenzende Gewässer zu minimieren. Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Abflussverhältnisse zwar lokal verändern können, hier- durch jedoch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Gewäs- ser oder benachbarte Flächen zu erwarten sind. Auswirkungen auf den Quellbereich des Krabachs und das Naturschutzgebiet SU-116 „Krabach / Ravensteiner Bach“ sind somit nicht zu erwarten. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 40 Von der regional bedeutsamen Biotopverbundfläche „VB-K-5210-026“, die aus meh- reren Teilflächen besteht, werden durch das Vorhaben rund 3,3 ha im Randbereich der südöstlichen Teilfläche beansprucht. Dies entspricht etwa 3,92 % der Gesamtflä- che der Biotopverbundfläche „Ravensteiner und Darscheider Bäche“. Schutzziel die- ser Biotopverbundfläche ist insbesondere der Erhalt naturverträglich und nachhaltig genutzter Grünlandbereiche. Die Inanspruchnahme der Fläche durch die geplante DK- 0-Deponie führt zu einer zeitlich befristeten Beeinträchtigung von etwa 14 Jahren. Auf- grund der ausschließlichen Ablagerung von unbelastetem Erdaushub sind Beeinträch- tigungen durch Schadstoffeinträge oder sonstige gefährdende Stoffe ausgeschlossen. Die Verfüllung erfolgt abschnittsweise in mehreren Bauphasen. Dadurch werden je- weils nur Teilflächen temporär in Anspruch genommen und können frühzeitig rekulti- viert werden. Vor Beginn der Verfüllung wird der vorhandene Oberboden fachgerecht gesichert und im Rahmen der abschnittsweisen Rekultivierung wieder aufgebracht. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Fläche durch Gehölzpflanzungen und Entwicklung von Sukzessionsbereichen sowie durch die Anlage von Krautfluren ökologisch aufzu- werten. Hierdurch wird das ökologische Entwicklungspotenzial des Standortes lang- fristig verbessert. Insgesamt sind daher langfristig positive Auswirkungen auf die Bio- topverbundfläche „VB-K-5210-026“ zu erwarten. Schutzgut „Fläche, Boden“: Gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen; Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden mit besonderen Funktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind besonders schutzwürdig. Im Bereich der geplanten Festlegung ist im Zuge der späteren Umsetzung des Vorhabens mit Eingriffen in gewachsene Bodenstrukturen sowie teilweise mit Versiegelungen bzw. Überformungen von Böden zu rechnen. Dies betrifft insbesondere die eigentliche Vor- habenfläche sowie erforderliche Erschließungs- und Anpassungsmaßnahmen. Schutzwürdige Böden sind im Bereich der geplanten Inertstoff-Deponie nicht betroffen. Der vorliegenden Landschaftspflegerische Begleitplan aus dem Plangenehmigungs- verfahren weist zudem darauf hin, dass die von der Planung betroffenen Böden grund- sätzlich rekultivierbar sind. Hierzu ist vorgesehen, anfallenden Oberboden zu sichern und im Rahmen nachfolgender Rekultivierungsmaßnahmen wiedereinzubauen (MES- TERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG 2025C). Auf Ebene der Regionalplanung ist daher unter Berücksichtigung der vorgesehenen Rekultivierungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen nicht von erheblichen nachteili- gen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden auszugehen. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 41 Schutzgut „Wasser“: Ferner zeigen die aus dem Plangenehmigungsverfahren vorliegenden geologischen und hydrogeologischen Untersuchungen, dass im Plangebiet günstige geologische Voraussetzungen hinsichtlich der Schutzfunktion gegenüber dem Grundwasser beste- hen (G EOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023; GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2024; CD SMITH SE 2025). Die anstehenden Böden und Gesteins- schichten weisen demnach überwiegend geringe Wasserdurchlässigkeiten sowie hohe Tonanteile auf, wodurch eine natürliche Barrierewirkung gegeben ist. Darüber hinaus deuten die wasserwirtschaftlichen Untersuchungen darauf hin, dass ausreichende Mächtigkeiten schützender Bodenschichten vorhanden sind und tiefere Grundwasserleiter voraussichtlich nicht unmittelbar betroffen werden (G EOTECHNI- SCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2024; CD SMITH SE 2025). Die hydrogeologischen Verhältnisse lassen insgesamt erwarten, dass die grundlegenden Funktionen des Wasserhaushalts sowie die Grundwasserneubildung weitgehend erhalten bleiben. Veränderungen des Wasserhaushalts können sich insbesondere durch Flächenüber- formungen und punktuelle Versiegelungen ergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind diese Veränderungen jedoch räumlich begrenzt und führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Grundwassers. Stoffliche Belastungen des Grundwassers sind auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen ebenfalls nicht zu er- warten. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, Teilschutzgut Grundwasser, sind daher auf Ebene der Regionalplanung nicht erkennbar. Im Rahmen der fachgutachterlichen Untersuchungen im Plangenehmigungsverfahren wurden ebenfalls Maßnahmen zur geordneten Ableitung und Rückhaltung von Nieder- schlagswasser, auch im Starkregenfall, betrachtet (H YDROTEC 2025; CD SMITH SE 2025). Diese dienen dazu, Oberflächenabflüsse kontrolliert zu führen und Sediment- einträge in angrenzende Gewässer zu minimieren. Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Abflussverhältnisse zwar lokal verändern können, hier- durch jedoch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Gewäs- ser oder benachbarte Flächen zu erwarten sind. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die Entwässerung weiterhin geordnet erfolgen kann und die natürlichen Entwäs- serungsfunktionen insgesamt erhalten bleiben. Nach Abschluss der Nutzung und Durchführung von Rekultivierungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die Flächen wieder begrünen und sich die Oberflächenabfluss- und Erosionsverhältnisse stabilisieren. Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sowie hiermit verbundene erhebliche Auswirkungen auf angrenzende Schutzgebiete sind auf Ebene der Regionalplanung nicht zu erwarten. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 42 Schutzgut „Luft, Klima“: Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut „Luft, Klima“ zu erwarten (vgl. Prüfbogen, Anhang I). Durch die Planung werden keine Flächen in Anspruch genommen, die mindestens eine sehr hohe klimaökologische Bedeutung aufweisen. Auch liegt keine Betroffenheit eines Bereichs für die Versorgung von Gemeinden mit regional bedeutsamer Wärme- belastung (Nacht) vor. Zudem sind keine regional bedeutsamen Ausgleichsräume (Tag) betroffen. Durch die Rekultivierung der Deponieflächen nach Beendigung des Betriebs besteht die Beeinträchtigung für klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume lediglich temporär. Durch die im Anschluss an die Betriebsphase erfolgende Entsiegelung und Begrünung können die Flächen des Änderungsbereichs wieder als Freilandklimatop hergestellt werden und der regionalen Kaltluftentstehung dienen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die durch die spätere Errichtung und den Betrieb der Deponie entstehenden Treibhausgasemissionen dem Sektor „Abfallwirtschaft und Sonstiges“ gemäß Anlage 1 zum KSG zuzuordnen sind. Auf Ebene der Regionalplanung werden weder die konkrete technische Ausgestaltung der Deponie noch die spätere Betriebsführung abschließend geplant oder zugelassen. Daher können die späteren Treibhausgasemissionen lediglich überschlägig und qua- litativ abgeschätzt werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende potenzielle Klimawirkungen: - Flächeninanspruchnahme und mögliche Beeinträchtigung klimarelevanter Bö- den, insbesondere von Kohlenstoffspeichern und Klimasenken - voraussichtliche Treibhausgasemissionen aus der späteren Errichtung und dem Betrieb der Deponie, z.B. durch Baumaschinen und Betriebsfahrzeuge - verkehrsbedingte Emissionen durch die An- und Ablieferung von Abfällen - mittelbare Klimawirkungen der Standortwahl, insbesondere durch die Sicher- stellung einer regionalen Entsorgungsinfrastruktur und die Vermeidung längerer Transportwege zu weiter entfernten Entsorgungsstandorten - Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen durch den Einsatz emissionsarmer Technologien, eine energieeffiziente Betriebsführung sowie Rekultivierungs- und Begrünungsmaßnahmen Hinsichtlich der möglichen Treibhausgasemissionen durch die Flächeninanspruch- nahme wird auf Kapitel 5.4 und auf die Prognose der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Fläche“ verwiesen. Zudem liegt keine Beeinträchtigung klimarelevanter Bö- den im Änderungsbereich vor. Darüber hinaus sind auf den nachfolgenden Planungs- 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 43 und Genehmigungsebenen Möglichkeiten zur Reduzierung der bau- und betriebsbe- dingten Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Darüber hinaus trägt die Standortfestlegung dem Grundsatz der entstehungsortnahen Abfallbeseitigung Rechnung (vgl. Kapitel 9). Durch die Sicherung ausreichender regi- onaler Entsorgungskapazitäten werden lange Transportwege zu weiter entfernt gele- genen Deponiestandorten vermieden und eine insgesamt klimaverträgliche Entsor- gungslogistik gewährleistet. Die Standortwahl kann damit mittelbar zur Begrenzung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen beitragen. Zudem zeigt das im Zuge der vertiefenden Planung durchgeführte Verkehrsgutachten, dass mit der Planung einher- gehende verkehrliche Anpassungen im Bereich des Dreisteinenwegs die Verkehrssi- tuation insgesamt verbessern (VERKEHRSING. 2025). Die betriebsbedingten Treibhaus- gasemissionen beschränken sich auf die zeitlich befristete Dauer des Deponiebe- triebs. Die während des Deponiebetriebs abschnittsweise erfolgende Rekultivierung wird sich nach Beendigung des Deponiebetriebs auf den gesamten Änderungsbereich erstrecken. Durch die Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen kann CO 2 gebun- den werden, was sich positiv auf die Treibhausgasbilanz auswirkt. Schutzgut „Landschaft“: Durch die geplante Inertstoff-Deponie wird eine Betroffenheit eines regionalbedeutsa- men unzerschnittener verkehrsarmen Raums (UZVR) von mindestens 10-50 ausge- löst. Der UZVR-0265 ist ca. 1.869,73 ha groß. Die geplante 6,5 ha große Inertstoff-Deponie verursacht einen Flächenverlust in einer Größenordnung von ca. 0,35% des UZVR und würde den diesen entsprechend in sei- ner Funktion beeinträchtigen. Hierbei beschränkt sich der Flächenverlust auf einen randlichen Teilbereich im Süden des UZVR. Auf Grund der verbleibenden zusammen- hängenden Fläche des UZVR würde dennoch eine Fläche von mehr als ca. 1863,23 ha bestehen bleiben, welche unter diesem Aspekt weiterhin als regional be- deutsam einzustufen wäre. Nach Beendigung der Betriebsphase wird der UZVR durch die Rekultivierung wieder zur Verfügung stehen. Es handelt sich somit lediglich tem- porär um eine Beeinträchtigung der landschaftsgebundenen Erholung. Zur Minderung von visuellen Wirkungen wird in der Betriebsphase ein Gehölzstreifen zwischen Wanderweg und Betriebsweg vorgesehen. Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“: Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ zu erwarten (vgl. Prüfbogen, Anhang I). 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 44 Wechselwirkungen Die zwischen den beschriebenen Schutzgütern bestehenden Wechselwirkungen wur- den in die vorliegende Beschreibung und Prognose der Umweltauswirkungen einbe- zogen. 7 Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen Durch die Regionalplanänderung werden im Sinne des § 9 Abs. 4 S. 1 ROG keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf das Gebiet eines Nachbarstaa- tes hervorgerufen. Der Vorhabenbereich grenzt unmittelbar an das Bundesland Rheinland-Pfalz. Vor die- sem Hintergrund sind auch Belange des Nachbarlandes potenziell berührt. Um die Umweltauswirkungen grenzüberschreitend zu ermitteln, wurden die zuständigen Ak- teure aus Rheinland-Pfalz im Rahmen des Scopings beteiligt. Zudem wurden im Rah- men der Erstellung des Umweltberichts umweltbezogene Daten des Landes Rhein- land-Pfalz berücksichtigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass grenzüberschrei- tende Belange frühzeitig in das Verfahren eingebracht und im weiteren Planungspro- zess berücksichtigt werden können. 8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Gemäß Nr. 2c der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 ROG sind neben der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Angaben zu geplanten Maßnahmen zur Vermei- dung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen zu machen. Grundsätzlich kann der Regionalplan als übergeordnetes, zusammenfassendes und rahmensetzendes Planwerk keine konkreten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verrin- gerung oder zum Ausgleich der im Rahmen der Umweltprüfung nachgewiesenen nachteiligen Auswirkungen darstellen. Diese werden in nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung konkret festgelegt. Dennoch können insbesondere im Rahmen der vertieften Prüfung der Plan- festlegungen ggf. Hinweise für mögliche Maßnahmen auf den nachgeordneten Pla- nungs- und Genehmigungsebenen gegeben werden. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 45 Es sind folgende Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen in den nachgelagerten Planungs- und Genehmi- gungsverfahren zu berücksichtigen: - Maßnahmen zum Immissionsschutz - Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz - Maßnahmen zum Sedimentrückhalt, zum Schutz des Grundwassers, angren- zender Oberflächengewässer, schutzwürdiger Böden, geschützter und schutz- würdiger Biotope sowie zum Schutz des angrenzenden Naturschutzgebiets SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“ - Maßnahmen zur bau- und betriebsbedingten Reduktion von Treibhausgasemis- sionen - Rekultivierung der Deponieoberfläche 9 Beschreibung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten Gemäß Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG sind im Zuge der Umweltprüfung für die Regio- nalplanänderung die vertieft zu prüfenden Planfestlegungen, für die voraussichtlich er- hebliche Umweltauswirkungen zu prognostizieren sind, anderweitige Planungsmög- lichkeiten zu prüfen und im Umweltbericht darzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits im Zuge des Planungsprozesses bzw. der Ermittlung der Lage sowie der Abgrenzung der jeweiligen Planfestlegungen neben der Eignung des Raumes für be- stimmte Nutzungen auch umweltbezogene Kriterien herangezogen werden, um nach- teilige Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten. Der Deponiestandort Vierwinden ist im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Krei- ses (hier noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 verankert. Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungs- verfahrens mit den Städten- und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreisverwal- tung und der Bezirksregierung Köln abgestimmt worden und wurde durch die Gremien des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschlossen. Im vorliegenden Fall hat der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Abfallwirtschaftsbehörde die Notwendigkeit eines neuen Deponiestandorts bestätigt (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Die Erforderlichkeit ergibt sich insbesondere durch die Begrenztheit der vorhandenen Restkapazitäten für DK-0-Materialien an den bereits bestehenden Standorten Petershohn II und Much-Birken. Nach Prognose der unteren Abfallwirtschaftsbehörde sind die Kapazitäten bis Ende 2026 (Petershohn II) bzw. 2029 (Much-Birken) erschöpft. Ohne neue DK-0-Kapazitäten müssten Bodenaushub 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 46 und Bauabfälle in andere Regionen transportiert werden, was wiederum zu negativen Auswirkungen wie zusätzliche LKW-Transportstrecken und CO2 -Emissionen sowie einer höheren Verkehrsbelastung und steigenden Entsorgungskosten sowie zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Deponiekapazitäten in anderen Teilräumen der Region führen würde. Durch den Bau einer DK-0-Deponie wird nach Aussage der Un- teren Abfallwirtschaftsbehörde eine langfristige Entsorgungssicherheit für den Rhein- Sieg-Kreis sichergestellt. Eine fehlende Deponiekapazität würde gegen die gesetzli- che Pflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung verstoßen. Vor diesem Hin- tergrund scheidet auch eine Nullvariante, d.h. der Verzicht auf zusätzliche Deponieka- pazitäten aus. Der Standort „Vierwinden“ wurde 2014 im Rahmen einer gutachterlichen Standortana- lyse (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen) im Auftrag der RSAG für eine DK-I-Deponie im rechtsrheinischen Bereich des RSK aus zehn möglichen Stand- orten ermittelt (hier noch unter der Bezeichnung Meisenbach). Die Ermittlung der Standorte bzw. Suchräume erfolgte über eine systematische Bewertung der Raum- empfindlichkeit, um das Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren. Die Methodik ist im Gutachten selbst dargestellt. Aus Sicht der RSEB haben sich die relevanten Standortkriterien seit Erstellung des Gutachtens nicht wesentlich verändert und sind auch auf DK-0-Standorte übertragbar, Quelle: Anregung zur Regionalplanänderung (RSEB) Abbildung 15: Übersichtskarte Alternativstandorte (Quelle: Anregung zur Regionalplanänderung, RSEB) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 47 sodass das Gutachten heute noch eine geeignete Grundlage für die Standortalterna- tivenprüfung ist. Neue, zusätzliche Standortalternativen haben sich nach Aussage der RSEB seit 2014 nicht ergeben (vgl. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Die RSEB kommt zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zur Verfü- gung steht und begründet den Standort „Vierwinden“ insbesondere mit dem realisier- baren Deponievolumen von ca. 420.000 m³, einer vorhandenen geologischen Barriere, günstige hydrogeologische Voraussetzungen, einem hohen Abstand zur Wohnbebau- ung und einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt. Nach Einschätzung der RSEB kommt hinzu, dass die Deponienutzung ausgehend von der aktuellen landwirt- schaftlichen Nutzung als ein nur moderater ökologischer Eingriff zu werten ist und ver- weist in diesem Zusammenhang auf das Ergebnis der UVP- und FFH-Prüfung im Rah- men des abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens (s. Planunterlage Teil F – Zweckdien- liche Unterlagen). Hinsichtlich einer detaillierten Bewertung und Beschreibung der einzelnen Alternativ- standorte wird auf die Anregung der RSEB zur Änderung des Regionalplans verwiesen (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Aus Sicht der Regionalpla- nungsbehörde ist die von der RSEB durchgeführte Alternativenprüfung nachvollzieh- bar und das Ergebnis plausibel. Es wird dargelegt, dass die untersuchten Planungsal- ternativen u.a. aufgrund umweltfachlicher Gründe (z.B. aufgrund der Betroffenheit schutzwürdiger Böden) nicht zur Verfügung stehen und daher ausscheiden. 10 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben ha- ben sich bisher nicht ergeben. Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allge- meinen Annahmen oder großräumigen Daten (z.B. faunistische Daten, Klimaangaben) und beinhalten eine gewisse Streuungsbreite. Zur Ermittlung und Beurteilung der er- heblichen Umweltauswirkungen der Planung in der vorliegenden Form bilden die zu- sammengestellten Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage. Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung sowie zur Zusammen- stellung vorhandener Umweltinformationen wurden im Rahmen des Scopings jene öf- fentlichen Stellen beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenberei- che von den durch diese Regionalplanänderung verursachten Umweltauswirkungen betroffen sein können. Die Datengrundlage (siehe Kap. 5.2 bis 5.8) für die Umweltprü- fung auf Ebene der Regionalplanung ist als aktuell und inhaltlich ausreichend zu be- werten. Im Rahmen des nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahrens werden auf Grundlage der im Raumordnungsgesetz und in der SUP-Richtlinie 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 48 vorgesehenen Abschichtung in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Prog- nosen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen vorhabenbezogen konkreti- siert. Im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplanes sind bei der Zusammenstel- lung der Angaben keine Schwierigkeiten aufgetreten. 11 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 ROG sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 ROG genannten Überwachungsmaßnahmen die erhebli- chen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt zu überwachen. Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Abs. 4 und § 37 Abs. 2 LPlG NRW im Verfahren nach § 34 LPlG NRW sowie die Beteiligung der Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 LPlG NRW. Die Überwachung verfolgt das Ziel, frühzeitig unvorher- gesehene negative Umweltauswirkungen zu ermitteln, um ggf. geeignete Abhilfemaß- nahmen zu ergreifen. Die Verpflichtung konzentriert sich auf die Umweltwirkungen die im Umweltbericht als erheblich erkannt wurden. Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach- und Genehmigungsplanung le- diglich rahmensetzende Wirkungen, d.h. durch ihre Festlegungen werden keine direk- ten Umweltwirkungen ausgelöst, gleichwohl planerisch vorbereitet. Weitergehende verbindliche Monitoringmaßnahmen können daher erst in den entsprechenden fach- rechtlichen Vorgaben und Genehmigungen festgelegt werden. Die Überwachung der konkreten Auswirkungen der Regionalplanänderung auf die Umwelt erfolgt auf der Ebene des Genehmigungsverfahrens durch die zuständigen Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden. Gleiches gilt für die gemeindliche Bauleitplanung. Nach § 4c BauGB haben die Kommunen die Verpflichtung, die Umsetzung der Bauleitpla- nung auf ihre Umweltwirkungen hin zu überwachen. 12 Allgemein verständliche Zusammenfassung RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH hat am 10.04.2026 die Änderung der Regionalplans Köln beantragt, um die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren der geplanten DK0-Deponie „Vierwinden“ südöstlich von Hennef-Meisenbach zu schaffen. Geplant ist die Errichtung der Inertstoff-Deponie als Halde mit einer maximalen Höhe von ca. 14,8 m sowie ergänzender Infrastruktur. Die Verfüllung soll abschnittsweise erfolgen, um eine frühzeitige Rekultivierung und 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 49 Wiederverwertung des Oberbodens zu ermöglichen. Das Vorhaben ist derzeit nicht mit den bestehenden Zielen der Raumordnung vereinbar, sodass die Änderung der Regi- onalplans Köln erforderlich ist. Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Hennef-Meisenbach und grenzt unmittelbar an die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Gegenstand der Regio- nalplanänderung ist die Umwandlung eines ca. 6,5 ha großen Bereichs, der derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit den überlagernden Freiraum- funktionen „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) und Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) festgelegt ist, in einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ und dem Rekultivierungsziel „AFAB“ mit überlagernder Freiraumfunktion „BSN“. Für die Änderung des Regionalplans Köln erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Um- weltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Regional- plans auf die Schutzgüter - Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - Kultur- und sonstige Sachgüter sowie - die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln, beschreiben und zu bewerten sind. Hierbei werden auch die grenzüber- schreitenden Umweltauswirkungen untersucht. Zur Festlegung des Untersuchungs- rahmens einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Um- weltberichts werden die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezoge- ner Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, im Rahmen des Scopings beteiligt. Dieses wurde in Form eines schrift- lichen Konsultationsverfahrens mit Schreiben vom 15.04.2026 eröffnet. Im Rahmen des Scopings gingen Stellungnahmen mit dem Schwerpunkt in folgenden Themenbe- reichen ein: - Artenschutzrechtliche Hinweise - Biotopverbund und Naturschutzprojekt „Chance 7“ - Quellbereich Krabach, - Naturschutzgebiet „NSG Krabach /Ravensteiner Bach“ - Schutzwürdige Böden - Hinweise zur geplanten Rekultivierung - Hinweise zur Alternativenprüfung 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 50 Durch die weitergehenden Informationen aus dem Scoping wurde die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands ergänzt und abschließend die Emp- findlichkeit des Schutzkriteriums bewertet. Darauf aufbauend erfolgt die Prognose und die Bewertung, wie die einzelnen Planfestlegungen auf die einzelnen Umweltschutz- güter und -kriterien wirken. Auf dieser Grundlage werden ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen erarbeitet, die in den nachgeschalteten Verfahren konkretisiert werden können. Die Ermittlung und Beschreibung des Umweltzustands basiert ausschließlich auf vorhandenen Daten und Informationen (z.B. Fachinformationssystem des LANUK, Scoping). Originäre Er- hebungen zur Umweltsituation werden im Rahmen der regionalplanerischen Umwelt- prüfung nicht durchgeführt. Der Änderungsbereich liegt in einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Offen- landschaft, die durch Feldgehölze, Hecken und kleinere Waldflächen strukturiert ist. Im Umfeld befinden sich die Naturschutz-Förderkulisse „Chance 7“, kleinere Ortschaf- ten wie Meisenbach und Kircheib sowie die Verkehrswege B 8 und die L 255. Die Ermittlung der Bestandssituation sowie die Betroffenheit der einzelnen schutzgut- bezogenen Kriterien und die Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltaus- wirkungen sind im Prüfbogen (siehe Anhang I) tabellarisch zusammengefasst. Hin- sichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei folgenden Krite- rien und Schutzgütern erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, so dass die Um- weltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden: - Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Betroffenheit des 300m-Umfelds der beiden Naturschutzgebiete SU-116 „NSG Krabach/Ravensteiner Bach“ (NRW) und NSG-7100-096 „Moor- und Heidege- biet bei Kircheib (RLP). Betroffenheit der Biotopverbundfläche „VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darscheider Baches“ durch Überlagerung. - Schutzgut Landschaft: Betroffenheit des unzerschnittenen verkehrsarmen Rau- mes UZVR-0265 von mindestens 10 – 50 qkm Im Falle der Nicht-Durchführung der Planung wäre mit keinen voraussichtlich erhebli- chen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter zu rechnen. Gleichzeitig käme es durch die in diesem Falle nach Beendigung des Deponiebetriebs nicht durchgeführte Rekultivierung nicht zu einer qualitativen Aufwertung der Biotopverbundfläche. Hinsichtlich der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung sind für die Schutzgüter „Mensch, einschließlich der menschlichen 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 51 Gesundheit“, „Fläche, Boden“, „Luft, Klima“ und „Kultur- und sonstige Sachgüter“ nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen. Im Rahmen des Schutzguts „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“ wurde eine Betroffenheit verfahrenskritischer Vorkommen planungsrelevanter Arten ausgeschlos- sen. Auf Grundlage der Ergebnisse der ASP I und II können zudem Verbotstatbe- stände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG für planungsrelevante Arten durch die Umset- zung des Vorhabens ausgeschlossen werden. Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund fehlender Wirkpfade zwischen dem Vorhaben und dem FFH-Gebiet erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, sodass die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die- ses Ergebnis lässt sich auch auf das die westliche Teilfläche des FFH-Gebiets überla- gernde Naturschutzgebiet NSG-7100-096 „Moor- und Heidelandschaft bei Kircheib“ übertragen. Zudem wird das nördlich des Plangebiets angrenzende Naturschutzgebiet SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“ durch die geplante Deponie nicht direkt beeinträchtigt. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens erbrachten geologi- schen, hydrogeologischen und hydrologischen Gutachten sowie Planungen zum Se- dimentrückhalt zeigen zudem, dass Grundwasser, Wasserhaushalt und Grundwasser- neubildung weitgehend erhalten bleiben und dass keine stofflichen Belastungen der Wasserkörper und angrenzenden Flächen sowie des Naturschutzgebiets zu erwarten sind. Von der regional bedeutsamen Biotopverbundfläche „VB-K-5210-026“ werden durch die Planung lediglich ca. 3,92 % der Gesamtfläche für die Dauer des Deponie- betriebs temporär beansprucht. Durch die anschließende Rekultivierung und damit einhergehenden Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen wird das ökologische Entwicklungspotenzial des Standortes langfristig verbessert. Bezüglich des Schutzgutes „Wasser“ zeigen die geologischen und hydrogeologischen Untersuchungen im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens, dass im Plangebiet aufgrund des hohen Tonanteils des Bodens eine natürliche Barrierefunktion gegeben ist, sodass erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers nicht zu erwarten sind. Veränderungen des Wasserhaushalts durch Versiegelung oder Flächenüberformung sind räumlich und zeitlich begrenzt und haben keine erheblichen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer. Durch bauliche Maßnahmen zur Entwässerung und zum Sedimentrückhalt kann das Niederschlagswasser auch im Starkregenfall kon- trolliert abgeleitet werden, sodass keine erheblichen negativen Folgen für die Gewäs- serkörper und angrenzenden Flächen zu erwarten sind. Der im Rahmen des Schutzguts „Landschaft“ ermittelte temporäre Flächenverlust im Randbereich des unzerschnittenen verkehrsarmen Raums UZVR-0265 betrifft ledig- lich ca. 0,35 % der Gesamtfläche des UZVR. Die verbleibende Restfläche ist hierbei 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 52 weiterhin als regionalbedeutsam einzustufen. Nach Beendigung des Deponiebetriebs wird der UZVR durch die anschließende Rekultivierung wieder zur Verfügung stehen. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachtei- ligen Umweltauswirkungen sind auf der nachgelagerten Ebene zu prüfen und zu kon- kretisieren: - Maßnahmen zum Immissionsschutz - Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz - Maßnahmen zum Sedimentrückhalt, zum Schutz des Grundwassers, angren- zender Oberflächengewässer, schutzwürdiger Böden, geschützter und schutz- würdiger Biotope sowie zum Schutz des angrenzenden Naturschutzgebiets SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“ - Maßnahmen zur bau- und betriebsbedingten Reduktion von Treibhausgasemis- sionen - Rekultivierung der Deponieoberfläche Gemäß Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG sind im Zuge der Umweltprüfung für die Regio- nalplanänderung die vertieft zu prüfenden Planfestlegungen, für die voraussichtlich er- hebliche Umweltauswirkungen zu prognostizieren sind, anderweitige Planungsmög- lichkeiten zu prüfen und im Umweltbericht darzulegen. Der Deponiestandort Vierwin- den ist im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises verankert. Der Standort „Vierwinden“ wurde 2014 im Rahmen einer gutachterlichen Standortanalyse im Auftrag der RSAG für eine DK-I-Deponie aus zehn möglichen Standorten ermittelt (hier noch unter der Bezeichnung Meisenbach). Aus Sicht der RSEB haben sich die relevanten Standortkriterien seit Erstellung des Gutachtens nicht wesentlich verändert und sind auch auf DK-0-Standorte übertragbar, sodass das Gutachten heute noch eine geeig- nete Grundlage für die Standortalternativenprüfung ist. Neue, zusätzliche Standortal- ternativen haben sich nach Aussage der RSEB seit 2014 nicht ergeben. Die RSEB kommt zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zur Verfügung steht und begründet den Standort „Vierwinden“ insbesondere mit dem realisierbaren Depo- nievolumen von ca. 420.000 m³, einer vorhandenen geologischen Barriere, günstige hydrogeologische Voraussetzungen, einem hohen Abstand zur Wohnbebauung und einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt. Nach Einschätzung der RSEB kommt hinzu, dass die Deponienutzung ausgehend von der aktuellen landwirtschaftli- chen Nutzung als ein nur moderater ökologischer Eingriff zu werten ist und verweist in diesem Zusammenhang auf das Ergebnis der UVP- und FFH-Prüfung im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens. Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde ist die von der RSEB durchgeführte Alternativenprüfung nachvollziehbar und das Ergeb- nis plausibel. Es wird dargelegt, dass die untersuchten Planungsalternativen u.a. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 53 aufgrund umweltfachlicher Gründe (z.B. aufgrund der Betroffenheit schutzwürdiger Bö- den) nicht zur Verfügung stehen und daher ausscheiden. Im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplanes sind bei der Zusammenstel- lung der Angaben im Rahmen der Umweltprüfung keine Schwierigkeiten aufgetreten. Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 ROG sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 ROG genannten Überwachungsmaßnahmen die erhebli- chen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt zu überwachen. Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Abs. 4 und § 37 Abs. 2 LPlG NRW im Verfahren nach § 34 LPlG NRW sowie die Beteiligung der Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 LPlG NRW. Die Überwachung der konkreten Auswirkungen der Re- gionalplanänderung auf die Umwelt erfolgt auf der Ebene des Genehmigungsverfah- rens durch die zuständigen Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden. 13 Quellenangaben CD SMITH SE (2025): Hydrologisches Gutachten DK0-Deponie Vierwinden. Bewertung der hydrologischen Situation. Bickenbach. GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH (2023): Geologisches Gutachten zum Bauvorhaben „Errichtung einer Erddeponie“. Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisen- bach. Siegburg. GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH (2023): Ergänzendes hydrogeologisches Gutachten für das Bauvorhaben „Errichtung der Erddeponie Vierwinden“. Dreisteinen- weg, 53773 Hennef-Meisenbach. Siegburg. Hydrotec (2025): Starkregennachweis geplante Bodendeponie Vierwinden in Hennef. Aachen. LANDESAMT FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ (2016): Natura 2000. Bewirtschaftungs- pläne und Steckbriefe. Steckbrief zum FFH-Gebiet 5211-301 - Leuscheider Heide. LANUK (2020): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Pla- nungsregion des Regierungsbezirks Köln. https://www.fachbeitrag-natur- schutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachbeitraege/koeln (zuletzt abgerufen am 20.05.2026). LANUK (2023): LR-VIa-022. LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düssel- dorf. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 54 LANUK (2026): Klimaatlas NRW. KlimaNRW.Plus. Klimaanalyse NRW 2026. https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte (zuletzt abgerufen am 10.04.2026). MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG (2025A): Umweltbericht zur Ände- rung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef. Warstein- Hirschberg. MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG (2025B): Fachbeitrag zur FFH- Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef. Warstein-Hirsch- berg. MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH & CO. KG (2025C): Landschaftspflegeri- scher Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef. Warstein- Hirschberg. MUNV (2025): Fachinformationssystem ELWAS, Düsseldorf. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023A): Günter Kursawe. Deponiestandort Hen- nef-Meisenbach. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung. Nümbrecht. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023B): Günter Kursawe. Erddeponiestandort Mei- senbach – Stadt Hennef. Artenschutzprüfung Stufe II. vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Nümbrecht. VERKEHRSING (2025): Verkehrsgutachten. Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwin- den in Hennef. Endbericht. Wesseling. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 55 Anhang I: Prüfbogen Inertstoff-Deponie Vierwinden (Hennef) 1. Allgemeine Informationen Luftbild (ohne Maßstab) 1.01 Kreis Rhein-Sieg-Kreis 1.02 Kommune Hennef 1.03 Größe / Länge ca. 6,5 ha 1.04 Regionalplan-Darstel- lung bisher Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Be- reiche für den Schutz der Natur, Bereich für den Schutz der Landschaft und der land- schaftsorientierten Erholung 1.05 Regionalplan-Darstel- lung geplant Bereich für Aufschüttungen und Ablagerun- gen mit der Zweckbindung Abfalldeponie 1.06 Bestandsbeschrei- bung (Realnutzung) landwirtschaftliche Nutzung (Acker- und Grün- landnutzung) 1.07 Vorbelastungen vorhandenen Straßen (L 255 und B 8) 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- gebiet Umfeld 2.01 Menschen, ein- schließlich der menschlichen Ge- sundheit Kurorte / -gebiete und Erholungsorte / -gebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.02 Erholen (lärmarme Erholungsräume) im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.03 Wohnen weder im Plangebiet noch im Um- feld vorhanden nein nein nein 2.04 Wälder mit Immissions- schutzfunktion oder Lärm- schutzfunktion im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.05 Tiere, Pflanzen, biolo- gische Vielfalt FFH- / Vogelschutzge- biete FFH-Gebiet DE-5211-301 „Leu- scheider Heide“ (RLP) nein ja nein, 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 56 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- gebiet Umfeld keine Überlagerung eines FFH-Gebietes, aber Vorkommen eines FFH-Gebietes im Umfeld; Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung kommt zu dem Zwischenergebnis, dass für die Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Leuscheider Heide“ of- fensichtlich auszuschließen sind, da die po- tenziellen Wirkpfade nicht auf das vorgenannte FFH- Gebiet Einfluss nehmen. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsun- tersuchung ist somit nicht erforderlich. 2.06 Nationalpark weder im Plangebiet noch im Um- feld vorhanden nein nein nein 2.07 Naturschutzgebiete - SU- 116 „NSG Krabach / Raven- steiner Bach“ - NSG-7100-096 „Moor- und Heide- gebiet bei Kircheib (RLP) nein ja ja, keine Flächeninanspruchnahme eines NSG, aber Vorkommen von NSG im direkten Um- feld unter 300 m 2.08 planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) - Sperber - Feldlerche - Baumpieper - Mäusebussard - Schwarzstorch - Mehlschwalbe - Kleinspecht - Schwarzspecht - Turmfalke - Rauchschwalbe - Neuntöter - Bluthänfling - Rotmilan - Feldsperling - Gartenrotschwanz - Waldlaubsänger - Grauspecht nein Ja nein, keine Flächeninanspruchnahme in Berei- chen mit verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten. Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe I wurde festgestellt, dass für einige Arten ar- tenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Errichtung und den Betrieb der Erddeponie nicht auszuschließen sind. Eine vertiefende Art-für-Art-Analyse ist erforderlich (Arten- schutzprüfung Stufe II), um eine Betroffen- heit der relevanten Tiergruppen auszuschlie- ßen. Vögel: • Sperber 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 57 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- gebiet Umfeld - Girlitz - Turteltaube - Waldkauz - Star - Schleiereule - Gelbbauchunke - Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling • Feldlerche • Mäusebussard • Turmfalke • Neuntöter • Rotmilan • Turteltaube Schmetterlinge • Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Die durchgeführte Artenschutzprüfung Stufe II (vertiefende Prüfung der Verbotstatbe- stände) zeigt, dass keine Verbotstatbe- stände gem. § 44 Abs. 1 Bundesnatur- schutzgesetz durch die Realisierung des Planvorhabens verwirklicht werden. 2.09 Wildnisentwicklungsge- biete, Naturwaldzellen weder im Plangebiet noch im Um- feld vorhanden nein nein nein 2.10 § 30 BNatSchG- bzw. § 42 LNatSchG NRW-Bio- tope Im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.11 Biotopverbundflächen - VB-K-5210-026 = Grünlandberei- che oberhalb des Ravensteiner und Darscheider Baches ja --- Ja, -Flächeninanspruchnahme Biotopver- bundfläche herausragender Bedeutung 2.12 schutzwürdige Biotope im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.13 Boden schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.14 Wälder mit Erosions- schutzfunktion gegen Was- ser und gegen Wind im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.15 Wasser Festgesetzte und ge- plante Wasserschutzge- biete, Heilquellenschutz- gebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.16 festgesetzte und vorläu- fig gesicherte im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 58 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- gebiet Umfeld Überschwemmungsge- biete, HQ100, HQextrem 2.17 Grundwasserkörper (WRRL) - 272_10 „Rechtsrheinisches Schiefergebirge / Sieg 4 men- genmäßige sowie auch der che- mische Zustand des Grundwas- serkörpers werden als „gut“ beur- teilt (BWP 2022-2027) ja ja vorhabens- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Geneh- migungsebene 2.18 Oberflächenwasserkörper (WRRL) - DE_NRW_27258_0 Eipbach ökologischer Zustand/Potenzial „mäßig“; chemischer Zustand „nicht gut“ (BWP 2022-2027) - DE_NRW_272596_0 Krabach ökologischer Zustand „mä- ßig“/Potenzial „nicht bewertet“; chemischer Zustand „nicht gut“ (BWP 2022-2027) nein ja vorhabens- und standortbezogene Prüfung auf nachgeordneter Planungs- und Zulas- sungsebene 2.19 Klima / Luft klimarelevante Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.20 klimatische und lufthygieni- sche Ausgleichsräume -Freilandklimatop -Nahezu vollständig Grünfläche mit geringer thermischer Ausgleichs- funktion -eingestreute Gehölzbestände im Untersuchungsbereich haben eine mittlere bis hohe thermische Aus- gleichsfunktion -im Einzugsgebiet eines regional be- deutsamen Kaltluftsystems -regional bedeutsames Kaltluftent- stehungsgebiet ja --- nein keine Flächeninanspruchnahme von Flächen mit mindestens sehr hoher klima- ökologischer Bedeutung. Keine Betroffenheit eines Bereichs für die Versorgung von Gemeinden mit regional be- deutsamer Wärmebelastung in der Nacht. Keine Betroffenheit eines regional bedeutsa- men Ausgleichsraums am Tag. 2.21 Böden mit Wasserrückhal- tefähigkeit im 2m-Raum im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.22 Auswirkungen auf Wälder mit Klimaschutzfunktion im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.23 Landschaft landschaftsgebundene Erholung (Naturpark, -UZVR-0265 >10 - 50 km² ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR von mindestens 10 – 50 qkm 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 59 2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen) Plan- gebiet Umfeld Landschaftsschutzgebiet, unzerschnittene verkehrs- arme Räume) -LSG-5209-0004 Uckerather Hoch- flaeche - NTP-002 Naturpark Bergisches Land 2.24 geschützte Landschaftsbe- standteile im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.25 Landschaftsbild Landschaftsbildeinheit LBE-Vla-022- O2 besondere Bedeutung ja ja nein,- keine Flächeninanspruchnahme von Landschaftsbildeinheiten mit herausragen- der Bedeutung; kein Vorkommen von Land- schaftsbildeinheiten mit herausragender Be- deutung im Umfeld 2.26 Wälder mit Erholungsfunk- tion im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2.27 Kultur- und sonstige Sachgüter regional bedeutsame Kul- turlandschaftsbereiche inkl. Denkmälern und Denkmal- bereichen im Plangebiet und Umfeld nicht vor- handen nein nein nein 2.28 archäologische Bereiche, Bodendenkmäler im Plangebiet nicht vorhanden nein --- nein 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - Bereiche für den Schutz der Natur 3.02 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung der Belange der Umwelt wurden die relevanten Umweltinfor- mationen frühzeitig in die planerische Entscheidung einbezogen, um möglichst verträgliche Standorte zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht unter Kapitel 9 näher beschrieben. 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen vgl. hierzu Kap. 8 des Umweltberichts 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgü- ter gemäß § 8 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Aus- wirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - FFH-Gebiet - Naturschutzgebiet - planungsrelevante Arten 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil D Seite 60 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung - Biotopverbundflächen - Grundwasserkörper - Oberflächenwasserkörper - klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - landschaftsgebundene Erholung - Landschaftsbild 4. Schutzgutübergreifende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei drei Kriterien (NSG, Biotopverbund, landschaftsgebundene Erholung) erhebliche Umweltaus- wirkungen zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden.
Sitzungsvorlage RR (3. Planunterlage Teil C Begründung)
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Bezirksregierung Köln | 50606 Köln Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de 01. Änderung Regionalplan Köln Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach Az: 32-2025-0134545 Textliche Festlegungen Stand AufstellungsbeschlussBegründung 01. Änderung Regionalplan Köln Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach Az: 32-2025-0134545 Planunterlage Teil C 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 2 Inhalt 1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung ........................ 3 1.1 Anlass der Planänderung ............................................................................... 3 1.2 Gegenstand der Planänderung ....................................................................... 6 1.3 Erfordernis der Planänderung ......................................................................... 7 1.4 Planungsalternativen ...................................................................................... 9 2 Verfahrensablauf ................................................................................................ 13 2.1 Frühzeitige Unterrichtung ............................................................................. 13 2.2 Umweltprüfung ............................................................................................. 14 2.3 Weiteres Verfahren ....................................................................................... 15 3 Raumordnerische Bewertung ............................................................................. 16 3.1 Erfordernisse ROG ....................................................................................... 17 3.2 Erfordernisse BRPH ..................................................................................... 18 3.3 Erfordernisse LEP NRW ............................................................................... 21 3.4 Erfordernisse Regionalplan Köln .................................................................. 29 3.5 Raumordnerische Gesamtbewertung ........................................................... 37 4 Quellenangaben ................................................................................................. 38 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 3 1 Anlass, Gegenstand und Erfordernis der Regionalplanänderung 1.1 Anlass der Planänderung Die RSEB Rhein -Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) hat mit Schreiben vom 09.04.2026 eine Änderung des Regionalplanes Köln gemäß § 19 Absatz 2 Landespla- nungsgesetz NRW (LPlG NRW) angeregt (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Angeregt wird, im Regionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Ge- biet der Stadt Hennef festzulegen. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für das abfallrechtliche Zulassungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ ge- schaffen werden. Die RSEB ist eine Tochtergesellschaft der Rhein- Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft AöR (RSAG). Die RSAG übernimmt die Aufgaben des R hein-Sieg-Kreises (RSK) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die RSEB plant die Errichtung einer DK -0-Deponie im Bereich Hennef -Meisenbach. Hierfür wurde seitens der RSEB im März 2025 ein Antrag auf abfallrechtliche Plange- nehmigung beim RSK gestellt. Der geplante Deponiestandort ist im Rahmen einer ver- gleichenden Standortsuche ermittelt worden (vgl. Kapitel 1.4) und die RSEB hat die erforderlichen Flächen für die Umsetzung des Vorhabens bereits privatrechtlich gesi- chert. Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts des RSK (s. RSAG 2023) und dient der Sicherstellung der Entsorgung von DK -0-Materia- lien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreisgebiet. Mit den geplanten Deponiekapa- zitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssicherheit voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa 14 Jahren gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Er- forderlichkeit des Standortes wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirt- schaftsbehörde bestätigt (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Das Deponievorhaben kann entsprechend der Anregung der RSEB wie folgt beschrie- ben werden: Die Vorhabenfläche (s. Abbildung: Lage Vorhabenfläche) wird im Norden durch den Dreisteinenweg, im Westen durch einen Wirtschaftsweg, im Süden durch eine beste- hende Baumreihe bzw. Gehölzstruktur und im Osten durch die Landesgrenze zu 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 4 Rheinland-Pfalz begrenzt. Der Bereich umfasst die Gemarkung Uckerath, Flur 26, und die Flurstücke 187, 69, 71, 72, 73, 75, 76 und 77. Die Fläche ist ca. 6,5 ha groß. In Richtung liegt in einer Entfernung von etwa 600 m der Ortst eil Meisenbach (Hennef). Südlich verläuft die Bundesstraße 8 mit der Anschlussstelle B 8 / L 255. Der geplante Deponiestandort befindet sich auf Flächen, die sich derzeit in landwirt- schaftlicher Nutzung befinden. Insgesamt soll am S tandort ein Deponievolumen von ca. 420.000 m³ geschaffen werden. Die geologischen Standortvoraussetzungen für die Realisierung des Deponievorhabens sind vorhanden. Die Deponie ist als Halde mit einer maximalen Verfüllhöhe von ca. 15 m und einer Böschungsneigung von ca. 1:2 bis 1:4 geplant (s. Abbildung: Ansichten Deponievorhaben). Am Standort sollen Abfälle der Deponie Klasse 0 (DK -0) gemäß Deponieverordnung deponiert werden. DK-0-Deponien dienen der Entsorgung von unbelasteten oder nur gering belasteten mi neralischen Abfällen wie Bodenaushub aus Bauprojekten, Erdaushub aus Straßen- und Leitungsbau oder mineralischen Bauschutt. Ausgehend von den Anliefermengen der vergangenen Jahre (ca. 30.000 m³ Bodenaushub) ergibt sich eine Betriebsdauer von ca. 14 Jahren, was einer durchschnittlichen Tagesmenge von 115 m³/Tag entspricht. Lage Vorhabenfläche 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 5 Die Verfüllung soll in mehreren Phasen erfolgen, beginnend mit der Herstellung eines Walls zum Dreisteinenweg und der anschließenden Verfüllung im westlichen Bereich. Durch die abschnittsweise Inanspruchnahme ist eine frühzeitige, schrittweise Rekulti- vierung im Sinne des Natur - und Artenschutzes möglich. Der nordöstliche Wall dient darüber hinaus der Wasserführung sowie zur frühzeitigen Milderung der Beeinträchti- gung des Landschaftsbilds. Der Oberboden wird vor der Verfüllung gesichert und im Zuge der Rekultivierung wiederverwendet. Die Erschließung des Deponiegeländes erfolgt vom Dreisteinenweg aus über eine as- phaltierte Zufahrt. In Kombination mit einem vorgesehenen Radreiniger dient die Zu- fahrt zugleich als Abrollstrecke zur Vermeidung von Straßenverschmutzungen. Die An- bindung an das überörtliche Straßennetz (Bundestraße 8) ist über die Kreisstraße 27 östliche des Plangebiets gegeben. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrslenkung kann sichergestellt werden, dass die Ortschaft Meisenbach insbesondere vom Lkw - Verkehr nicht zusätzlich belastet wird. Nach Betriebsende der Deponie sollen die Flächen hochwertig rekultiviert werden. Ziel ist es, einen ökologisch deutlich hochwertigeren Zustand zu schaffen als dies mit der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung der Fall ist. Hierzu wird eine Schicht aus fremd- stofffreiem Boden einschließlich des zwischengelagerten Oberbodens aufgebracht. Ansichten Deponievorhaben Quelle: Anregung zur Regionalplanänderung (RSEB) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 6 Damit stellt der Aufbau eine Verstärkung der Oberbodenschicht im Vergleich zum Ist- Zustand dar. Die für die jeweilige Deponiephase notwendige asphaltierte Zufahrt wird nach der Beendigung der Deponienutzung vollständig zurückgebaut. Die temporären Asphaltflächen zur Erschließung für den Anlieferverkehr zu den geplanten Deponieab- schnitten werden mit jedem Deponieabschnitt sukzessive zurückgebaut. Der Rückbau der sonstigen deponietechnischen Infrastruktur, z.B. Absetzmulden, Fanggräben etc., erfolgt ebenfalls sukzessive nach Abschluss der Deponiephase mit zwischengelager- tem Material, einschließlich Rekultivierungsschicht. Um insbesondere die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen, richten sich Bepflanzung und Rekultivierung nach den Vorgaben des mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des RSK abgestimmten Landschaftspflegerischen Begleitplans, der im Rahmen des abfallrechtlichen Zulas- sungsverfahren erarbeitet wird. 1.2 Gegenstand der Planänderung Der Bereich der angeregten Regionalplanänderung (s. Abbildung Lage Änderungsbe- reich) entspricht dem beschriebenen Vorhabenbereich (vgl. Kapitel 1.1): Lage Änderungsbereich 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 7 Die Festlegungen des rechtswirksamen Regionalplans stehen dem Vorhaben entge- gen. Für den betroffenen Bereich ist derzeit ein Allgemeiner Freiraum - und Agrarbe- reich (AFAB) mit der Freiraumfunktion Bereich zum Schutz der Natur (BSN) und Be- reich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) fest- gelegt. Auf Grundlage der Anregung der RSEB sind folgende Änderungen des Regionalplans geplant: 1) Änderung Textliche Festlegungen Ergänzung des Deponiestandorts in der Tabelle zu Z. 37 Standor te für Deponien sichern sowie Anpassung der Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfrastruktur. 2) Änderung Zeichnerische Festlegungen Festlegung eines Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweck- bindung Abfalldeponie und dem Rekultivierungsziel AFAB mit der Freiraumfunktion BSN. Darüber hinaus sind im Rahmen der Änderung einzelne redaktionelle Korrekturen in Bezug auf Z. 37 Regionalplan Köln und die Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfra- struktur vorgesehen. Im Detail sind die Änderungen dem Entwurf der Textlichen und Zeichnerischen Fest- legungen zu entnehmen (s. Planunterlage Teil B – Zeichnerische Festlegungen). 1.3 Erfordernis der Planänderung Das geplante Vorhaben bedarf eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens nsach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie bei Ent- scheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen, die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raum- ordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 8 Da es sich bei der Deponieplanung um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt und der aktuell rechtswirksame Regionalplan in den Zeichnerischen Festlegungen für den Änderungsbereich keinen Deponiestandort, sondern zum überwiegenden Teil AFAB mit der Freiraumfunktion BSN festlegt, steht die angestrebte Nutzung im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung. Gemäß Z.19 Regionalplan Köln sind BSN als Vorranggebiete festgelegt. Sie dienen insbesondere dem Aufbau und der dauerhaften Sicherung des regionalen Biotopver- bunds. BSN sind für den Schutz und für die Entwicklung wertvoller Lebensräume und Lebensgemeinschaften zu erhalten, zu entwickeln und vor nachhaltige n Beeinträchti- gungen, insbesondere auch ihrer Entwicklungspotentiale, zu bewahren. Planungen und Maßnahmen, die die Funktionen der BSN beeinträchtigen, sind auszuschließen. Der Bau und der Betrieb von Deponien führt regelmäßig zu (zumindest temporären) Flächenverlusten, Zerschneidungswirkungen sowie Beeinträchtigungen von Lebens- räumen und Biotopverbundfunktionen. Neue Deponieflächen sind deshalb mit der vor- rangigen Schutzfunktion des BSN unvereinbar. Die im Ziel enthaltenden Regeln für eine ausnahmsweise mögliche Inanspruchnahme sind im vorliegenden Fall des Depo- nievorhabens nicht anwendbar. Um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Festlegung von Abfalldepo- nien in Regionalplänen zu erreichen, wurde das Darstellungserfordernis gemäß § 35 LPlG DVO durch die Landesplanungsbehörde und die oberste Abfallbehörde in einem gemeinsamen Erlass vom 11. März 2011 (Stk -AZ:30.08.50.03/MKULNV-AZ: IV-3/IV- 2840.02) konkretisiert. Hiernach sind Deponien der Deponieklassen I, II und III in der Regel größer als 10 ha und daher zeichnerisch festzulegen. Eine zeichnerische Fest- legung von Deponien der DK -0 in Regionalplänen ist aufgrund ihres begrenzten Ein- zugsgebietes und eines Flächenbedarfs von weniger als 10 ha in der Regel nicht er- forderlich. Der Erlass führt aber weiter aus, dass dies nicht ausschließt, dass im be- gründeten Einzelfall auch die zeichnerische Festlegung einer DK-0-Deponie aufgrund ihrer Raumbedeutsamkeit geboten sein kann. Bei dem Deponievorhaben „Vierwinden“ handelt es sich aufgrund der Lage innerhalb des BSN um einen solchen begründeten Einzelfall. Durch das Vorhaben wird ein regionalplanerisch besonders geschützter Be- reich in Anspruch genommen und die Funktion des Gebiets beeinflusst, sodass die Schwelle der Raumbedeutsamkeit i.S.v. § 3 Absatz 1 N r. 6 ROG überschritten wird. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 9 Somit ist die Festlegung des Deponiestandorts im Regionalplan Köln gemäß Ziel 8.3- 1 LEP NRW i.V.m Z.37 und Z.38 Regionalplan Köln erforderlich. Andernfalls würde der Deponiestandort auch diesen Zielen entgegenstehen. Um den Deponiestandort raumordnungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zulassungsverfahren der Deponie „Vierwinden“ zu schaffen, ist deshalb eine Änderung der Zeichnerischen Festlegungen und die Festlegung eines Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Abfalldeponie geplant. Als Rekultivierungsziel ist die Festlegung eines AFAB mit der Freiraumfunktion BSN vorgesehen. Auf diese Weise wird sicher- gestellt, dass die Funktion des Plangebiets für den Biotopverbund nach Abschluss des Deponiebetriebs wiederhergestellt wird. Dabei wird angenommen, dass der Bereich nach Rekultivierung eine höhere Funktionserfüllung im Sinne des Biotopverbunds auf- weisen wird, als er aktuell mit der landwirtschaftlichen Nutzung übernimmt (s. Planun- terlage Teil D – Umweltbericht). 1.4 Planungsalternativen Der Deponiestandort Vierwinden ist im Abfallwirtschaftskonzept des RSK (hier noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 ver- ankert. Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens mit den Städten- und Gemeinden des Rhein- Sieg-Kreises, der Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Köln abgestimmt worden und wurde durch die Gremien des öffent- lich-rechtlichen Ents orgungsträgers beschlossen. Im Abfallwirtschaftskonzept heißt es: „Es besteht Handlungsbedarf für die Deponieklasse 0 weitere Entsorgungskapazi- täten aufzubauen. Im linksrheinischen Kreisgebiet sind DK -0-Kapazitäten vorhanden, die allerdings Ende 2025 auslaufen. Im rechtsrheinischen Kreisgebiet hat die Boden- deponie Petershohn in Hennef je nach Verfüllbedarf noch eine Restlaufzeit von ca. 2,5 - 3 Jahren. Um hier eine ausreichende Entsorgungssicherheit abbilden zu können, sind die Planungen der Bodendeponie in Hennef-Meisenbach umzusetzen.“ (s. RSAG 2023). Der Standort „Vierwinden“ wurde 2014 im Rahmen einer gutachterlichen Standortana- lyse (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen) im Auftrag der RSAG für eine DK-I-Deponie im rechtsrheinischen Bereich des RSK ermittelt (hier noch unter der 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 10 Bezeichnung Meisenbach). Im Gutachten wurden von den insgesamt zehn ermittelten Standorten fünf bereits frühzeitig ausgeschlossen, die übrigen fünf wurden detailliert betrachtet. Die Ermittlung der Standorte bzw. Suchräume erfolgte über eine systema- tische Bewertung der Raumempfindlichkeit, um das Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren. Die Methodik ist im Gutachten selbst dargestellt. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Standort hinsichtlic h der zu erwartenden Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomi- schen Kriterien in der damaligen Planungsphase als geeignet für vertiefende Untersu- chungen und Recherchen sei. Aus Sicht der RSEB haben sich die relevanten Standortkriterien seit Erstellung des Gutachtens nicht wesentlich verändert und sind auch auf DK-0-Standorte übertragbar, sodass das Gutachten heute noch eine geeignete Grundlage für die Standortalterna- tivenprüfung ist. Neue, zusätzliche Standortalternativen haben sich nach Aussage der RSEB seit 2014 nicht ergeben (vgl. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Vor diesem Hintergrund hat die RSEB die Alter nativstandorte (s. Abbildung Über- sichtskarte Alternativstandorte) nach heutigem Kenntnisstand neu bewertet. Dabei wurden auch die fünf im Gutachten zur Standortsuche 2014 frühzeitig ausgeschlosse- nen Standorte genauer betrachtet, um dem Umstand gerecht zu werden, dass im Übersichtskarte Alternativstandorte Quelle: Anregung zur Regionalplanänderung (RSEB) 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 11 Gutachten ursprünglich nach ei nem DK-I-Standort gesucht wurde. Es wurde geprüft, ob der Ausschluss dieser Standorte auch auf eine DK-0-Deponie übertragbar ist. Die RSEB kommt zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zur Verfü- gung steht und begründet den Standort „Vierw inden“ insbesondere mit dem realisier- baren Deponievolumen von ca. 420.000 m³, einer vorhandenen geologischen Barriere, günstige hydrogeologische Voraussetzungen, einem hohen Abstand zur Wohnbebau- ung und einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt. Nac h Einschätzung der RSEB kommt hinzu, dass die Deponienutzung unter Berücksichtigung der anschlie- ßenden Rekultivierung ausgehend von der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung als ein nur moderater ökologischer Eingriff zu werten ist und verweist in diesem Zusam- menhang auf das Ergebnis der UVP - und FFH-Prüfung im Rahmen des abfallrechtli- chen Zulassungsverfahrens (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Die anderen untersuchten Standorte scheiden nach Bewertung der RSEB aus unter- schiedlichen Gründen aus. Es wird angeführt, dass einzelne Alternativstandorte über eine zu geringe Größe verfügen, sodass nur ein geringes Deponievolumen realisierbar ist und damit der zu gewährleistenden Entsorgungssicherheit nicht Rechnung getra- gen werden kann. Bei anderen Standorten reduziert sich die tatsächlich nutzbare Flä- che aufgrund von Restriktionen innerhalb des Vorhabenbereichs oder eines zu gerin- gen Abstandes zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Ein weiteres Kriterium ist die zum Teil ungünstige verkehrliche Ersc hließung mit mehreren Ortsdurchfahrten und problematischen Kreuzungssituationen. Auch ist die Flächenverfügbarkeit aufgrund fehlenden Zugriffs nicht bei allen untersuchten Standorten gegeben. Hinsichtlich einer detaillierten Bewertung und Beschreibung der einzelnen Alternativ- standorte wird auf die Anregung der RSEB zur Änderung des Regionalplans verwiesen (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde ist die von der RSEB durchgeführte Alterna- tivenprüfung nachvollziehbar und das Ergebnis plausibel. Es wird dargelegt, dass die untersuchten Planungsalternativen aus fachlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen und daher ausscheiden. In diesem Zusammenhang wird auf die Aufgabe und Regelungskompet enz der Regi- onalplanung verwiesen. Im Rahmen der Regionalplanung findet keine 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 12 gesamträumliche, aktive Standortplanung bzw. - suche für Deponien statt. Die abfall- rechtliche Erforderlichkeit, die deponietechnische Eignung, die Flächenverfügbarkeit und die betrieblichen Rahmenbedingungen werden durch die Fachplanung ermittelt und von Seiten der Regionalplanungsbehörde auf Plausibilität geprüft. Die Erforderlichkeit weiterer Deponiestandorte wird von Seiten der zuständigen Abfall- wirtschaftsplanung im Einzelfall oder im Rahmen der Aufstellung von Abfallwirtschafts- plänen bzw. abfallwirtschaftlicher Fachbeiträge festgestellt. Bei Nachweis der abfall- wirtschaftlichen Erforderlichkeit kann ein raumbedeutsamer Deponiestandort vorha- benbezogen oder im Rahmen eines Verfahr ens zur Neuaufstellung im Regionalplan gesichert werden. Im vorliegenden Fall hat der RSK als Untere Abfallwirtschaftsbehörde die Notwendig- keit eines neuen Deponiestandorts bestätigt (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Die Erforderlichkeit ergibt sich insbesondere durch die Begrenztheit der vorhandenen Restkapazitäten für DK -0-Materialien an den bereits bestehenden Standorten Petershohn II und Much- Birken. Nach Prognose der unteren Abfallwirt- schaftsbehörde sind die Kapazitäten bis Ende 2026 (Petershohn II) bzw. 2029 (Much- Birken) erschöpft. Ohne neue DK -0-Kapazitäten müssten Bodenaushub und Bauab- fälle in andere Regionen transportiert werden, was wiederum zu negativen Auswirkun- gen wie zusätzliche LKW-Transportstrecken und CO2 -Emissionen sowie einer höhe- ren Verkehrsbelastung und steigenden Entsorgungskosten sowie zu einer zusätzli- chen Inanspruchnahme von Deponiekapazitäten in anderen Teilräumen der Region führen würde. Durch den Bau einer DK -0-Deponie wird nach Aussage der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde eine langfristige Entsorgungssicherheit für den Rhein -Sieg- Kreis sichergestellt. Eine fehlende Deponiekapazität würde gegen die gesetzliche Pflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung verstoßen. Vor diesem Hinter- grund scheidet auch eine Nullvariante, d.h. der Verzicht auf zusätzliche Deponiekapa- zitäten aus. In diesem Zusammenhang weist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde auch darauf hin, dass die Ablagerung von Bodenaushub der Klasse DK-0 auf der derzeit im Genehmi- gungsverfahren befindlichen Erweiterung der Mineralstoffdeponie Sankt Augustin nicht als sinnvolle Alternative erachtet wird, da bereits ein Mangel an DK -II-Volumen 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 13 besteht und Deponiekapazitäten für die entsprechenden belasteten Abfälle genutzt werden sollten. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung wurde darüber hinaus der „Basaltsteinbruch Hühnerberg“ in Königswinter als möglicher Alternativstandort benannt. Bereits im Rah- men der gutachterlichen Standortanalyse von 2014 wurde dieser Standort aufgrund von Biotop - und Artenschutzfunktionen bzw. Schutzausweisungen ausgeschlossen. Nach Angaben der RSEB steht dieser Standort jedoch ausschließlich für Z0*-Material zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Wiedereinbauklasse für die Verfüllung von Abgrabungen nach der mit tlerweile außer Kraft getretenen LAGA -Richtlinie (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall), die nicht mit einer DK-0-Deponie gleichzu- setzen ist. Die RSEB hat sich für den Standort Hühnerberg bereits ein entsprechendes Verfüll kontingent für Z0*-Material gesichert. Ein Beitrag zur Entsorgungssicherheit für DK-0-Materialien kann durch den Standort „Basaltsteinbruch Hühnerberg“ jedoch nicht geleistet werden. Zumal der Steinbruch derzeit noch im Betrieb ist. 2 Verfahrensablauf 2.1 Frühzeitige Unterrichtung Gemäß § 9 Abs. 1 ROG ist die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Änderung des Regionalplans zu unterrichten. Die öffentli- chen Stellen sind aufzufordern, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Ab- wicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Die Öffentlichkeit wurde durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungs- bezirk Köln vom 20.04.2026 über die geplante Regionalplanänderung informiert. Dar- über hinaus wurde eine Information über das Regionalplanänderungsverfahren online auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingestellt. Die in ihren Belangen be- rührten öffentlichen Stellen wurden mit Schreiben vom 15.04.2026 in schriftlicher und digitaler Form unterrichtet. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 14 Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gingen I nformationen zu folgenden The- menbereichen bzw. Planungen und Maßnahmen ein: • Umweltdaten • Verfahrensbeteiligte • Naturschutzprojekt chance7 • Pflege- und Entwicklungsplan • Betroffenheit Kreisstraße • Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz • Denkmal Dreiherrenstein Meisenbach, Bodendenkmäler • Alternativstandort Basaltsteinbruch Hühnerberg Die eingegangenen Informationen wurden, soweit regionalplanerisch relevant, von der Regionalplanungsbehörde bei der Erstellung der Planunterlagen berücksichtigt. 2.2 Umweltprüfung Nach § 8 ROG ist bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umwelt- auswirkungen der Änderung auf die Schutzgüter • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie • die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln sowie in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG ist zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umwelt- prüfung, einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Um- weltberichts ein Konsultationsverfahren (Scoping) durchzuführen. Hierzu fand eine Be- teiligung öffentlicher Stellen, deren umwelt - und gesundheitsbezogener Aufgabenbe- reich von den durch die Planung voraussichtlich verursachten Umweltauswirkungen berührt werden kann, statt. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 15 Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren wurde in Form eines schriftlichen Konsultationsverfahrens mit Schreiben vom 15.04.2026 eröffnet. Im Rahmen des Be- teiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen mit dem Schwerpunkt in folgenden The- menbereichen ein: • Artenschutzrechtliche Hinweise (u.a. Dunkler/Hel ler Wiesenknopf -Ameisen- bläuling, Gelbbauchunke, Edelkrebs) • Biotopverbund und Naturschutzprojekt chance 7 • Quellbereich Krabach, • Naturschutzgebiet „NSG Krabach /Ravensteiner Bach“ • Schutzwürdige Böden • Hinweise zur geplanten Rekultivierung • Hinweise zur Alternativenprüfung Die Stellungnahmen aus dem Scoping wurden, soweit regionalplanerisch relevant, von der Regionalplanungsbehörde in die Erstellung des Umweltberichts einbezogen. Detaillierte Informationen können dem beiliegenden Umweltbericht entnommen wer- den (s. Planunterlage Teil D – Umweltbericht). 2.3 Weiteres Verfahren Sofern der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln das Aufstellungsverfahren zur Re- gionalplanänderung beschließt, wird die Regionalplanungsbehörde das Verfahren ge- mäß § 9 ROG und § 19 LPlG NRW durchführen. Der Entwurf der Regionalplanänderung wird zusammen mit der Planbegründung und dem Umweltbericht und ggf. weiteren zweckdienliche Unterlagen gemäß § 9 Absatz 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW bei der Bezirksregierung Köln, im Internet sowie im Portal „Beteiligung NRW“ für mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln und online auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können inner- halb der Beteiligungsfrist zum Planentwurf, zur Planbegründung und zum Umweltbe- richt Stellung nehmen. Die Verfahrensbeteiligten sind in Planunterlage Teil E - Betei- ligtenliste aufgeführt. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 16 Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren erfolgt die regionalplanerische Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Regionalplanungsbehörde. Sofern der Regionalrat Köln als regionaler Planungsträger eine Erörterung der Stel- lungnahmen gemäß § 19 Absatz 3 LPlG NRW beschließt, wird diese von Seiten der Regionalplanungsbehörde durchgeführt. Wird der Planentwurf gemäß § 9 Absatz 3 ROG nach Durchführung der Beteiligung dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Be- langen führt, so wird der geänderte Teil erneut ausgelegt und Gelegenheit zur Stel- lungnahme gegeben. Gemäß § 19 Absatz 4 LPlG NRW entscheidet der regionale Planungsträger abschlie- ßend über die Feststellung des Regionalplans. Im Anschluss wird di eser der Landes- planungsbehörde mit einem Bericht zum Aufstellungsverfahren und abwägungsrele- vanten Unterlagen vorgelegt. Gemäß § 19 Absatz 7 LPlG NRW ist die Regionalplanänderung der Landesplanungs- behörde in Bezug auf ihre Funktion als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rah- menplan anzuzeigen. Die Bekanntmachung erfolgt, wenn die Landesplanungsbehörde nicht innerhalb der Frist von höchstens vier Wochen nach Anzeige aufgrund einer Rechtsprüfung im Einvernehmen mit den für Naturschutz sowie Forsten zuständi gen Ministerien unter Angabe von Gründen Einwendungen erhoben hat. Die Bekanntmachungen der Regionalplanänderung erfolgt gemäß § 14 LPlG NRW im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln. Mit Bekanntmachung wird die Regionalplanän- derung wirksam. 3 Raumordnerische Bewertung Fachrechtliche Grundlagen für die raumordnerische Bewertung sind das Raumord- nungsgesetz (ROG), der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwas- serschutz (BRPH), der LEP NRW und der Regionalplan Köln. Nachfolgend wird das Vorhaben auf Grundlage der relevanten Erfordernisse der Raumordnung (vgl. § 3 Ab- satz 1 Nr. 1 ROG) beschrieben und bewertet. Die Bewertung ergibt sich aus dem der- zeitigen Kenntnisstand (Aufstellungsbeschluss) und bezieht sich auf 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 17 abwägungserhebliche öffentliche und private Belange, die auf Regionalplanebene er- kennbar und von Bedeutung sind. 3.1 Erfordernisse ROG Nach § 1 Absatz 1 ROG ist es die Aufgabe der Raumordnung, den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum aufeinander abzustim- men, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen. Leitvorstellung bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist nach § 1 Absatz 2 ROG eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftli- chen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. Die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG sind im Sinne dieser Leitvorstellung anzuwenden. In Bezug auf die Regionalplanänderung sind insbesondere folgende Grundsätze relevant und damit zu berücksichtigen: 2 § ROG Grundsätze der Raumordnung (Kurzfassung) §2 (2) Nr. 1 ROG Nachhaltige Raumentwicklung §2 (2) Nr. 3 ROG Gewährleistung der Daseinsvorsorge §2 (2) Nr. 4 ROG Raumentwicklung im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und räum- lich ausgewogene Wirtschaftsstruktur §2 (2) Nr. 6 ROG Gewährleistung der ökologischen Funktionen des Raums Wesentlicher Grundsatz der Raumordnung ist unter anderem die Sicherung einer nachhaltigen Daseinsvorsorge. Hierzu zählt insbesondere auch die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Abfälle als öffentliche Aufgabe. Mit der Festlegung des geplanten Deponiestandorts im Regionalplan werden die Voraussetzungen geschaf- fen, die Entsorgung von DK -0-Materialien im Rhein- Sieg-Kreis für die kommenden Jahre sicherzustellen. Die Regionalplanänderung trägt dazu bei, ausgeglichene infrastrukturelle Verhältnisse zu schaffen und die Chancengleichheit in den Teilräumen der Planungsregion zu si- chern. Die Bereitstellung von Entsorgungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle ist zugleich eine Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige, räumlich ausgewogene und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 18 Die Inanspruchnahme von Flächen für den Deponiestandort führt zwar zu einer tem- porären Beeinträchtigung des Naturhaushalts, die Festlegung des Rekultivierungsziels BSN stellt jedoch sicher, dass der Raum in seiner Funktion für Böden, Wasserhaus- halt, Tier- und Pflanzenwelt sowie für klimatische Belange unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen angemessen wiederhergestellt wird. Damit wird auch den Erforder- nissen des Biotopverbunds Rechnung getragen. Durch den deutlichen Abstand des Deponiestandortes zur nächstgelegenen Wohnnut- zung wird zudem der Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelastungen sichergestellt und die Reinhaltung der Luft, soweit möglich, gewährleistet. Die Regionalplanänderung berücksichtigt somit gleichermaßen die sozialen, wirt- schaftlichen und ökologischen Funktionen des Raumes und folgt damit der Leitvorstel- lung einer nachhaltigen Raumentwicklung. 3.2 Erfordernisse BRPH Der BRPH ist am 01. September 2021, als Anlage der Verordnung über die Raumord- nung im Bund für einen übergreifenden Hochwasserschutz, in Kraft getreten. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und ergänzen. Er dient dazu, den Hochwasser- schutz u.a. durch vorausschauende Planung zu verbessern. In Bezug auf die Regio- nalplanänderung sind insbesondere die folgenden Ziele und Grundsätze des BRPH relevant und damit zu beachten bzw. zu berücksichtigen. I. Allgemeines 1. Hochwasserrisikomanagement I.1.1 (Z) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einschließlich der Sied- lungsentwicklung sind die Risiken von Hochwassern nach Maßgabe der bei öffentlichen Stellen verfügbaren Daten zu prüfen; dies betrifft neben der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und seinem räumlichen und zeitlichen Ausmaß auch die Wassertiefe und die Fließge- schwindigkeit. Ferner sind die unterschiedlichen Empfindlichkeiten und Schutzwürdigkeiten der einzelnen Raumnutzungen und Raumfunktionen in die Prüfung von Hochwasserrisiken einzubeziehen. 2. Klimawandel und -anpassung I.2.1 (Z) Die Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasserereignisse durch oberirdische Gewässer, durch Starkregen oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maß- nahmen einschließlich der Siedlungsentwicklung nach Maßgabe der bei öf- fentlichen Stellen verfügbaren Daten vorausschauend zu prüfen. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 19 Auf Grundlage der bei öffentlichen Stellen verfügbaren Daten wird das Hochwasserri- siko als gering bis nicht vorhanden eingeschätzt. Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) (s. Land NRW 2026a) lassen für den Änderungsbereich keine Betroffenheit erkennen. Die Hinweiskarte Starkregengefah- ren (s. BKG 2026) des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) sowie die Starkregengefahrenkarte (s. Hennef 2026) der Stadt Hennef weisen nördlich des Än- derungsbereichs entlang des Dreisteinenwegs auf kleinteilige Überflutungsbereiche mit geringen Überflutungstiefen hin. Im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde ein Starkregengutach- ten und ein hydrologisches Gutachten erarbeitet. Gemäß des Starkregengutachtens sind im Hinblick auf § 37 des Wasserhaushaltsge- setzes (WHG) keine nachteiligen Auswirkungen durch den Wasserabfluss zu befürch- ten. Die geplanten Maßnahmen führen zu keiner unzulässigen Erhöhung der Überflu- tungsgefahr für Nachbargrundstücke oder Gewässer. Vielmehr wird der Abfluss ge- ordnet und konzentriert abgeleitet, sodass die natürliche Entwässerung nicht beein- trächtigt wird (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Das hydrologische Gutachten kommt zu dem Fazit, dass der Wasserhaushalt des Standortes der geplanten Deponie und des Naturschutzgebietes Krabach durch die Errichtung der Deponie im Endzustand auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur geringfügig verändert wird. Das dem Krabachgebiet zuströmende Grundwasser befin- det sich in einem gespannten Grundwasserleiter, der durch seine Lage in größeren Tiefen von der geplanten Deponie nicht berührt wird. Ein Wasserstrom dieses Grund- wassers zum Krabach- Quellgebiet ist also weiterhin möglich. Eine großflächige Ver- nässung und damit einhergehende große Mengen an Oberflächenabfluss wie bisher ist im Endzustand nicht mehr zu erwarten, da die Rekultivierungsschicht durchlässiger ist als bisher (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Eine maßgebliche Betroffenheit durch Flusshochwasser oder Starkregen im Sinne von Ziel I.1.1 BRPH ist vor dem beschriebenen Hintergrund nicht erkennbar. In Bezug auf die gemäß Ziel I.2.1 BRPH zu prüfenden Auswirkungen des Klimawan- dels im Hinblick auf Hochwasserereignisse sind über die allgemeinen 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 20 wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Häufigkeit und Intensität von Starkregenereig- nissen und Überschwemmungen zunehmen werden, keine spezifischen, den Vorha- benbereich betreffenden Erkenntnisse oder Daten bekannt. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des BRPH in Bezug auf das Kapitel I „Allgemeines“ beachtet bzw. berücksichtigt und insbesondere den vorgegebenen Prüfpflichten nachgekommen. Der Änderungsbereich liegt in einem Einzugsgebiet nach § 3 Nr. 13 WHG. Hochwas- serminimierende Aspekte im Sinne des Grundsatzes II.1.1 BRPH können, sofern er- forderlich, vorhabenspezifisch im Rahmen nachfolgender Planungs - und Genehmi- gungsebenen, insbesondere auch bei der Rekultivierungsplanung berücksichtig wer- den. Nach den bei öffentlichen Stellen verfügbaren Daten über das Wasserhaltevermögen des Bodens - hier Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienstes NRW (s. GD.NRW 2025) - befinden sich im Änderungsbereich keine Böden mit großem Wasserrückhal- tevermögen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der potentiell in II. Schutz vor Hochwasser ausgenommen Meeresüberflutungen 1. Einzugsgebiete nach § 3 Nummer 13 WHG II.1.1 (G) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Einzugsgebieten nach § 3 Nummer 13 WHG sollen hochwasserminimierende Aspekte berücksichtigt werden. Auf eine weitere Verringerung der Schadenspotentiale soll auch dort, wo technische Hochwasserschutzanlagen schon vorhanden sind, hingewirkt werden. II.1.3 (Z) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Einzugsgebieten nach § 3 Nummer 13 WHG ist das natürliche Wasserversickerungs- und Wasser- rückhaltevermögen des Bodens, soweit es hochwassermindernd wirkt und Daten über das Wasserhaltevermögen des Bodens bei öffentlichen Stellen verfügbar sind, zu erhalten. Einer Erhaltung im Sinne von Satz 1 wird gleich- gesetzt: 1. Eine Beeinträchtigung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhalte- vermögens des Bodens wird in angemessener Frist in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang ausgeglichen. 2. Bei notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen sowie Ausbau- und Neubau- vorhaben von Bundeswasserstraßen werden mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz vermieden. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 21 Anspruch genommene Boden in der Örtlichkeit keine besonders hochwassermin- dernde Wirkung besitzt und im Sinne vom Ziel II.1.3 BRPH nicht erhaltenswert ist. Im Übrigen wird auf die Ergebnisse der o.g. Gutachten verwiesen. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des BRPH in Bezug auf das Kapitel II „Schutz vor Hochwasser ausgenommen Meeresüberflutungen“ beachtet bzw. berücksichtigt und insbesondere den vorgegebe- nen Prüfpflichten nachgekommen. 3.3 Erfordernisse LEP NRW Der LEP NRW ist das wichtigste Steuerungsinstrument der nordrhein- westfälischen Landesplanung. Der LEP NRW legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Ent- wicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regio- nalplanung. In Bezug auf die vorliegende Regionalplanänderung sind insbesondere die folgenden landesplanerischen Ziele und Grundsätze relevant und damit zu beach- ten bzw. zu berücksichtigen. Kap. 2 Räumliche Struktur des Landes 2-2 Grundsatz Daseinsvorsorge Die regionalplanerische Sicherung des Deponiestandortes trägt zur Umsetzung des Grundsatzes 2-2 LEP NRW zur Daseinsvorsorge bei. Durch die Bereitstellung ausrei- chender regionaler Entsorgungskapazitäten für mineralische Abfälle wird die langfris- tige Entsorgungssicherheit für öffentliche und private Abfallerzeuger gewährleistet. Gleichzeitig werden Transportentfernungen reduziert und eine umweltgerechte Abfall- beseitigung sichergestellt. Damit leistet die Planung einen Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie zu guten Umweltbedingungen im Sinne der landesplanerischen Vorgaben. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 2 „Räumliche Struktur des Landes“ be- achtet bzw. berücksichtigt. Kap. 3 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 22 3-3 Grundsatz Historische Stadtkerne, Denkmäler und andere kulturlandschaftlich wertvolle Gegebenheiten Gemäß des Grundsatzes 3-3 LEP NRW sollen Denkmäler und Denkmalbereiche ein- schließlich ihrer Umgebung und der kulturlandschaftlichen Raumbezüge sowie kultur- historisch bedeutsame Landschaftsteile, Landschaftselemente, Orts und Landschafts- bilder bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Sinne der erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung berücksichtigt werden. An der östlichen Grenze des Än- derungsbereichs befindet sich das Denkmal Dreiherrenstein Meisenbach, welches die ehemalige Grenzmarke zwischen dem Herzogtum Berg, der Grafschaft Sayn und dem Kurfürstentum Köln markiert. Eine direkte Betroffenheit des Denkmals ist nicht gege- ben. Im Rahmen des nachgelagerten abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens sollte die Würdigung des Denkmals etwa durch einen angemessenen Abstand berücksichtigt werden. Bodendenkmäler sind nach Prognose des LVR (Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland) nicht bekannt. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Be- funde im Rahmen einer künftigen Umsetzung ist dies bei der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege anzuzeigen. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 3 „Erhaltende Kulturlandschaftsentwick- lung l“ beachtet bzw. berücksichtigt. Kap. 4 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel 4-2 Grundsatz Anpassung an den Klimawandel (Klimaanpassung) Entsprechend des Grundsatzes 4-2 LEP NRW sollen bei der Entwicklung des Raumes vorsorgend die zu erwartenden Klimaänderungen und deren Auswirkungen berück- sichtigt werden. Hierzu soll unter anderem die Sicherung des Biotopverbundsystems als Voraussetzung für die Erhaltung der Artenvielfalt bei sich räumlich verschiebenden Verbreitungsgebieten von klimasensiblen Pflanzen- und Tierarten beitragen. Die Festlegung des Deponiestandorts stellt einen Eingriff in das bestehende Biotopver- bundsystem dar. Dieser ist jedoch nur temporär, da durch die Festlegung des Rekulti- vierungsziels BSN sichergestellt wird, dass nach Abschluss der Deponienutzung ein hochwertiger Freiraum hergestellt wird und somit das Biotopverbundsystem langfristig 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 23 gestärkt wird. Im Vergleich zu der Festlegung im derzeit rechtswirksamen Regional- plan werden zusätzliche Flächen als BSN festgelegt. Im Rahmen der Umsetzung der Rekultivierungsvorgaben ist langfristig von einer höheren Funktionserfüllung für den Biotopverbund auszugehen als bei der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung des Bereichs.(s. Planunterlage Teil D – Umweltbericht) Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 4 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ beachtet bzw. berücksichtigt. Kap. 5 Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit 5-1 Grundsatz Regionale Konzepte in der Regionalplanung Der Deponiestandort basiert auf dem Abfallwirtschaftskonzept des RSK (s. RSAG 2023). Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens mit den Städten- und Gemeinden des Rhein- Sieg-Kreises, der Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Köln abgestimmt worden und wurde durch die Gremien des öffent- lich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschlossen. Insofern handelt es sich um ein re- gional bzw. kreisweit abgestimmtes Konzept. Die Regionalplanänderung entspricht da- mit dem Grundsatz 5- 1 LEP NRW , wonach regionale Entwicklungskonzepte sowie Maßnahmen und Projekte für die regionale Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Re- gionalentwicklung, die von kommunalen, regionalen und/oder staatlichen Institutionen auch im Zusammenwirken mit privaten Akteuren erarbeitet worden sind, zu berück- sichtigen sind. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 5 „Regionale und grenzübergrei fende Zusammenarbeit“ beachtet bzw. berücksichtigt. Kap. 7 Freiraum 7.1 Freiraumsicherung und Bodenschutz 7.1-1 Grundsatz Freiraumschutz 7.1-2 Ziel Freiraumsicherung in der Regionalplanung 7.1-3 Grundsatz Unzerschnittene verkehrsarme Räume 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 24 7.1-4 Grundsatz Bodenschutz 7.1-6 Grundsatz Ökologische Aufwertung des Freiraums 7.2 Natur und Landschaft 7.2-1 Ziel Landesweiter Biotopverbund 7.2-2 Ziel Gebiete für den Schutz der Natur 7.2-5 Grundsatz Landschaftsschutz und Landschaftspflege 7.4 Wasser 7.4-1 Grundsatz Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Gewässer 7.4-2 Grundsatz Oberflächengewässer 7.5 Landwirtschaft 7.5-1 Grundsatz Räumliche Voraussetzung der Landwirtschaft 7.5-2 Grundsatz Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und Betriebsstandorte Durch die Festlegung des Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Abfalldeponie weist der Regionalplan dem Freiraum eine neue Nutzfunktion zu und trifft damit Vorsorge für die geplante abfallwirtschaftliche Nutzung. Diese entspricht der in Grundsatzes 7.1- 1 LEP NRW genannten Funktion des Frei- raums als Raum für weitere wirtschaftliche Betätigung des Menschen. Die bisherige Funktion als Raum für Landwirtschaft und als Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen temporär zurückgestellt. Gleichzeitig wird durch das Rekultivierungsziel BSN gewährleistet, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums im zuletzt ge- nannten Sinne wiederhergestellt bzw. perspektivisch gestärkt wird. (s. Planunterlage Teil D – Umweltbericht). Vor diesem Hintergrund wird die Regionalplanung ihrer Aufgabe gemäß Ziel 7.1-2 LEP NRW gerecht, den Freiraum durch die Festlegung spezifischer Freiraumfunktionen und -nutzungen zu ordnen und zu entwickeln und Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Freiraums zu treffen. Die Regionalplanänderung führt nicht zu einem Eingriff in das Grundgerüst des lan- desweiten Biotopverbunds i.S.v. Ziel 7.2-1 und Ziel 7.2-2 LEP NRW, da sich die Vor- habenflächen außerhalb der im LEP NRW festgelegten Gebiete zum Schutz der Natur (GSN) befinden. Bei der Konkretisierung der GSN wurde im Rahmen des Regional- planaufstellungsverfahrens in Teilen des Änderungsbereichs ein zusätzlicher BSN 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 25 festgelegt. Die Ergänzung des landesweiten Biotopverbunds um weitere, für den regi- onalen Biotopverbund bedeutsame Bereiche erfolgte auf Basis des naturschutzfachli- chen Fachbeitrages des LANUK (s. LANUK 2020). Hinsichtlich der raumordnerischen Bewertung der BSN-Festlegung wird auf die Ausführungen zum Regionalplan Köln verwiesen (vgl. Kapitel 3.4). Der Änderungsbereich befindet sich am äußersten Rand eines unzerschnittenen ver- kehrsarmen Raums (UZVR) in der Größenordnung >=10- <50 km². Bei einem Depo- niestandort handelt es sich zwar um ein technogenes Element, das aber wenn über- haupt nur temporäre Auswirkungen auf einen UZVR hat und im Grundsatz als Frei- raumnutzung zu werten ist. Insofern führt die Regionalplanänderung – auch angesichts der verhältnismäßig geringen Flächeninanspruchnahme von ca. 6 ha – nicht zu einer Zerschneidung des UZVR im Sinne von Grundsatz 7.1-3 LEP NRW. Auch wenn keine direkte Betroffenheit schutzwürdiger Böden vorliegt (s. GD.NRW 2025), sondern im Plangebiet „nur“ natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen sind, wird durch die Regionalplanänderung ein Bodeneingriff vorbereitet. Mindestens für die Laufzeit der Deponienutzung ist daher eine Beeinträchtigung der natürlichen Boden- funktionen und der Leistungsfähigkeit anzunehmen. Ziel der anschließenden Rekulti- vierung ist es, dass die Fläche wieder möglichst vollständig in natürliche Kreisläufe des Naturhaushaltes (z. B. Wasserhaushalt, Bodenentwicklung, Vegetationsstandort) ein- bezogen wird. Grundsatz 7.1-4 LEP NRW wird demnach Rechnung getragen. Durch das festgelegte Rekultivierungsziel BSN und Maßnahmen, die auf den nachfol- genden Planungs- und Genehmigungsebenen, z.B. im landschaftspflegerischen Be- gleitplan konkretisiert werden, wird der Freiraum nach dem Eingriff durch die Deponie- nutzung wiederhergestellt und aufgewertet. Dies entspricht Grundsatz 7.1- 6 LEP NRW, wonach geschädigte Freiräume durch die Landschaftsplanung ökologisch auf- gewertet werden sollen. Hinsichtlich der Auswirkungen der Regionalplanänderung auf die Leistungs- und Funk- tionsfähigkeit der Gewässer i.S.v. Grundsatz 7.4-1 LEP NRW und auf Oberflächenge- wässer i.S.v. Grundsatz 7.4- 2 LEP NRW wird darauf verwiesen, dass sich innerhalb des Änderungsbereiches keine Oberflächenwasserkörper befinden. Der Krabach als kleineres Fließgewässer entspringt an der Landesgrenze zu Rheinland- Pfalz und 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 26 damit direkt nordöstlich des Änderungsbereiches. Entsprechend der geologischen, hydrogeologischen und hydrologischen Gutachten, die im Rahmen des abfallrechtli- chen Zulassungsverfahrens erstellt wurden, kann eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundwassers und der umliegenden Gewässer ausgeschlossen werden (s. Plan- unterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Durch die Regionalplanänderung werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Die Flächeninanspruchnahme ist jedoch relativ gering, sodass die räumlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Landwirtschaft als raumbe- deutsamer und für die Kulturlandschaft bedeutsamer Wirtschaftszweig im Sinne von Grundsatz 7.5-1 LEP NRW erhalten bleiben. Es sind keine wertvollen landwirtschaftli- chen Böden mit besonders hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Bodenwertzahl > 55) betroffen. Auch negative Wirkungen auf die Erhaltung und Weiterentwicklung landwirt- schaftlicher Betriebe sind auf Ebene der Regionalplanung nicht zu erkennen. Darüber hinaus ist die Nutzung als Deponie temporär, sodass nach vollständiger Rekultivierung auch eine landwirtschaftliche Nutzung, die im Einklang mit dem Rekultivierungsziel BSN steht, denkbar ist. Die agrarstrukturellen Erfordernisse werden gemäß Grundsatz 7.5-2 LEP NRW berücksichtigt. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grund- sätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 7 „Freiraum“ beachtet bzw. berücksich- tigt. Kap. 8 Verkehr und technische Infrastruktur 8.3 Entsorgung 8.3-1 Ziel Standorte für Deponien 8.3-2 Ziel Standorte von Abfallbehandlungsanlagen 8.3-3 Ziel Verkehrliche Anbindung von Standorten 8.3-4 Grundsatz Entstehungsortnahe Abfallbeseitigung Durch die Festlegung des Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Abfalldeponie im Regionalplan wird der Deponiestandort gemäß Ziel 8.3-1 LEP NRW raumordnerisch gesichert. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 27 Hinsichtlich der abfallwirtschaftlichen Erforderlichkeit des Standortes wird auf die Aus- führungen in Kapitel 1.4 verwiesen. Die Raumbedeutsamkeit des Deponiestandorts i.S.v Ziel 8.3- 1 LEP NRW ergibt sich aufgrund der Lage in einem besonders schützenswerten Bereich (vgl. Kapitel 1.3). Die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen entsprechend Ziel 8.3 -2 LEP NRW ist nicht geplant. Grundsätzlich ist ein Betrieb solcher Anlagen im Verbund mit der Depo- nienutzung regionalplanerisch auch im Freiraum zulässig. Mit der Lage an der B8 und der Nähe zur Anschlussstelle Vierwinden sowie der Ver- meidung von einer Ortsdurchfahrt für die An-/ und Ablieferung ermöglicht der Standort die Realisierbarkeit einer umweltfreundlichen und kurzwegigen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz, wie in Ziel 8.3- 3 LEP NRW gefordert. Die verkehrlichen Auswirkungen und erforderliche Maßnahmen der Verkehrsführung wurden in einem Verkehrsgutachten, das im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens erar- beitet wurde, überprüft. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass aus verkehrlicher Sicht keine Bedenken gegen die Realisierung der Deponie bestehen. Das umgebende Stra- ßennetz kann die zusätzliche Verkehrsbelastung aufnehmen und es bestehen ausrei- chende Kapazitätsreserven. Auch in überstrapazierten verkehrlichen Zuständen sind keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland zu erwarten sind. Ver- kehrliche Anpassungen im Straßenland (im Bereich des Dreisteinenwegs) verbessern die Verkehrssituation insgesamt. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrslenkung kann zudem sichergestellt werden, dass die Ortschaft Meisenbach insbesondere vom Lkw-Verkehr nicht zusätzlich belastet wird (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Entsprechend des Abfallwirtschaftskonzepts des RSK (s. RSAG 2023) dient der ge- plante Deponiestandort dazu, die Entsorgungssicherheit für DK -0-Materialien inner- halb des rechtsrheinischen Teils des Entsorgungsgebiets zu gewährleisten. Das Kon- zept basiert auf dem Ansatz Entsorgungsstrukturen sowohl im linksrheinischen als auch im rechtsrheinischen Teilgebiet zu schaffen, die weitestgehend unabhängig von- einander funktionieren, sodass die Auswirkungen der natürlichen Trennwirkung des Rheins minimiert werden. Die räumliche Verteilung der Deponiestandorte orientiert sich insofern an den lokalen Besonderheiten und den Entstehungsschwerpunkten der 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 28 zu beseitigenden Abfälle. Einer entstehungsortnahen Abfallbeseitigung gemäß Grund- satz 8.3-4 LEP NRW wird somit Rechnung getragen. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 8 „Verkehr und technische Infrastruktur“ beachtet bzw. berücksichtigt. Kap.10 Energieversorgung 10.2 Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien 10.2-1 Ziel Halden und Deponien als Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien 10.2-17 Grundsatz Besonders geeignete Standorte für raumbedeutsame Freiflächen-Solarenergie im Freiraum Mit der Festlegung des Deponiestandortes im Regionalplan besteht regionalplanerisch grundsätzlich die Möglichkeit den Bereich bis zur abschließenden Rekultivierung auch für regenerative Energieerzeugung zu nutzen, sofern dadurch die Deponieeinrichtun- gen nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Solarenergienutzung. Die deponietechnische und bauliche Eignung sowie Vereinbarkeit mit Anforderungen z. B. des Grundwasser-, Brand-, Naturschutzes ist auf den nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsebenen zu prüfen. Eine Nutzung für erneuerbare Energien über den Zeitpunkt der abschließenden Rekultivierung hinaus ist mit dem festgelegten Re- kultivierungsziel BSN i.V.m. Ziel 10.2- 14 LEP NRW nicht vereinbar. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine solche Nutzung nicht vorgesehen. Dem Grundsatz 10.2-1 LEP NRW sowie dem Ziel 10.2-17 LEP NRW wird entsprochen. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des LEP NRW in Bezug auf das Kapitel 10 „Energieversorgung“ beachtet bzw. berücksichtigt. In Aufstellung befindliche Ziele LEP NRW 7.2 Natur und Landschaft 7.2-3 Ziel Ausnahmsweise Inanspruchnahme von Bereichen für den Schutz der Natur Mit Beschluss der Landesregierung zur Änderung des LEP NRW vom 14.03.2025 bzw. vom 03.03.2026 befinden sich gemäß § 2 Absatz 4 LPlG NRW Ziele der Raumordnung 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 29 in Aufstellung und sind gemäß § 4 Absatz 1 ROG als sonstige Erfordernisse der Raum- ordnung in den Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Das in Aufstellung befindliche Ziel 7.2-3 LEP NRW regelt die ausnahmsweise mögliche Inanspruchnahme von BSN. Die Ausnahmevoraussetzungen treffen auf die vorliegen- den Regionalplanänderung nicht zu, sodass auch nach Maßgabe des „neuen“ Ziels lediglich die Möglichkeit besteht den BSN im Rahmen einer Änderung des Regional- plans zurückzunehmen. In den Erläuterungen zu Ziel 7.2-3 LEP NRW heißt es hierzu: „(...) Für andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen kann die Regionalpla- nungsbehörde eine Änderung des Regionalplans unter Zurücknahme von BSN oder Teilen davon durchführen. (…)“ Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten in Aufstellung befind- lichen Ziele und Grundsätze des LEP NRW berücksichtigt. 3.4 Erfordernisse Regionalplan Köln Der Regionalplan Köln legt zusammen mit seinen Sachlichen Teilplänen Nichtenerge- tische Rohstoffe (Lockergesteine) (TP NR) und Erneuerbare Energien (TP EE) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den gesamten Regierungsbezirk Köln fest und konkretisiert die Vorgaben der übergeordneten raumordnungsrechtlichen Vorga- ben. In Bezug auf die Regionalplanänderung sind insbesondere die folgenden regio- nalplanerischen Ziele und Grundsätze relevant und damit zu beachten bzw. zu berück- sichtigen. Kap. 2 Gesamträumliche Aspekte 2.1 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel G.1 Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen 2.2 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung G.6 Kulturlandschaften erhalten und entwickeln 2.3 Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit G.8 Regionale Zusammenarbeit stärken G.9 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern Die Regionalplanänderung sichert einen erforderlichen Deponiestandort, der dem 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 30 Grundsatz der entstehungsortnahen Abfallbeseitigung entspricht und gleichzeitig eine umweltfreundliche und kurzwegige Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz er- möglicht (vgl. Kapitel 3.3). Insofern werden auch Aspekte des Klimaschutzes i.S.v. G.1 Regionalplan Köln berücksichtigt. Hinsichtlich des Belangs der Klimaanpassung, der ebenfalls G.1 Regionalplan Köln betrifft, wird darauf verwiesen, dass durch die Festle- gung des Rekul tivierungsziels BSN die Sicherung von Lebensräumen für Flora und Fauna langfristig wiederhergestellt und gesichert wird. Gemäß G.6 Regionalplan Köln sollen Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt und Eigenart mit ihren prägenden Merkmalen, wertgebenden Elementen und Strukturen erhalten und entwickelt werden. Der Änderungsbereich befindet sich in der Kulturlandschaft „Bergisch Land / Siegtal“. Landes- und regionalbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche und Kulturlandschaftselemente sind nicht betroffen. Im Übrigen wird auf die Ausfüh- rungen zu Grundsatz 3-3 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) verwiesen. Hinsichtlich G.8 Regionalplan Köln wurde bereits in den Ausführungen zu Grundsatz 5-1 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) beschrieben, dass der Deponiestandort auf das beste- hende Abfallwirtschaftskonzept des RSK zurück geht. Solche regionale bzw. teilregio- nale Konzepte sind ein wichtiges Instrument einer kooperativen Raumentwicklung und werden in den Regionalplänen berücksichtigt. Der Vorhabenbereich grenzt unmittelbar an das Bundesland Rheinland-Pfalz. Vor die- sem Hintergrund sind auch Belange des Nachbarlandes potenziell berührt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans werden daher die von der Planung berührten Akteure auf den unterschiedlichen Planungsebenen im benach- barten Bundesland beteiligt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass grenzüber- schreitende Belange i.S.v. G.9 Regionalplan Köln frühzeitig in das Verfahren einge- bracht und im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden können. Um die Um- weltauswirkungen grenzüberschreitend zu ermitteln, wurden die zuständigen Akteure aus Rheinland- Pfalz bereits im Rahmen des Scopings beteiligt. Zudem wurden im Rahmen der Erstellung der Scoping- Unterlage amtliche umweltbezogene Daten des Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigt. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 31 Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des Regionalplans in Bezug auf das Kapitel 2 „Gesamträumliche Aspekte“ beach- tet bzw. berücksichtigt Kap. 4 Freiraum 4.1 Festlegungen für den gesamten Freiraum G.18 Zusammenhängendes Freiraumsystem erhalten, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums sichern und entwickeln G.19 AFAB sichern und entwickeln G.20 Zerschneidung vermeiden G.22 Regionalbedeutsame Freiraumfunktionen durch Kompensationsmaßnahmen stärken G.23 Bodenschutz, Funktionen von Böden erhalten G.24 Böden für den Klimaschutz erhalten und wiederherstellen 4.3 Schutz der Natur und Landschaft Z.19 Konsistentes regionales Biotopverbundsystem durch BSN sichern Z.20 Wertvolle Biotopverbundflächen fachplanerisch sichern G.29 Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung 4.4 Landwirtschaft G.31 Landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten G.32 Agrarstrukturell bedeutsame Flächen berücksichtigen G.33 Agrarstrukturelle Belange berücksichtigen, landwirtschaftliche Betriebe erhalten 4.7 Wasser Z.25 Oberflächengewässer sichern G.43 Oberflächengewässer und Entwicklungskorridore naturnah und ökologisch wertvoll entwi- ckeln G.47 Potentiellen Überflutungsgefahren und Risiken durch Extremhochwasser vorbeugen G.48 Retentionsfunktion erhalten, Hochwasserrisiken mindern Entsprechend G.18 Regionalplan Köln soll bei Planungen und Maßnahmen der regio- nalplanerisch festgelegte Freiraum als überörtliches, möglichst zusammenhängendes, durchgängiges und funktional verbundenes System erhalten und entwickelt werden. Dabei ist auch die Funktionsfähigkeit des Freiraums als Raum für Land- und Forstwirt- schaft und für weitere wirtschaftliche Betätigungen - letzteres umfasst die 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 32 Deponienutzung - zu berücksichtigen. Da es sich bei einem Deponiestandort regional- planerisch um eine Freiraumnutzung handelt ist diese auch mit G.19 Regionalplan Köln vereinbar. In Bezug auf UZVR wird ergänzend zu den Ausführungen zu Grundsatz 7.1- 3 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) hinsichtlich G.20 Regionalplan Köln darauf hingewiesen, dass es sich um eine punkthafte Infrastruktur handelt. Diese haben grundsätzlich eine ge- ringere Zerschneidungswirkung als linienhafte Infrastrukturen. Eine großräumige Bar- rierewirkung mit negativen Auswirkungen auf die Funktion des UZV R ist durch den Deponiestandort nicht zu erwarten ( s. Erläuterungskarte F1 UZVR - Regionalplan Köln). Von der nachgelagerten Fachplanung soll gemäß G. 22 Regionalplan Köln berück- sichtigt werden, dass erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Sicherung und Entwicklung von regionalen Freiraumfunktionen unterstützen. Die derzeitigen Pla- nungen sehen vor, dass der Eingriff vor Ort - innerhalb des als Rekultivierungsziel festgelegten BSN - kompensiert wird. Insofern wird der Grundsatz berücksichtigt. Hinsichtlich der Vorgabe in G.23 und G.24 Regionalplan Köln, die Funktionen von Bö- den zu erhalten, wird auf die Ausführungen zu Grundsatz 7.1- 4 LEP NRW verwiesen (vgl. Kapitel 3.3). Die Erläuterungskarte F2 Schutzwürdige Böden - Regionalplan Köln weist in dem betroffenen Bereich keine Böden mit sehr hoher oder hoher Funktionser- füllung für die dort differenzierten Bodenfunktionen aus. Im Übrigen erfolgt die Inan- spruchnahme möglichst flächensparsam und -schonend. Im Rahmen der Regionalplanänderung wird ein gemäß Z.19 Regionalplan Köln als Vorranggebiet festgelegtes BSN zurückgenommen, da eine Beeinträchtigung der Funktionen des BSN durch die Deponieplanung nicht ausgeschlossen werden kann und die Voraussetzungen für die im Ziel formulierten Ausnahmen zur Inanspruch- nahme nicht erfüllt sind. Insofern ist zur regionalplanerischen Sicherung des Deponie- standorts eine neue planerische Abwägung im Rahmen der Regionalplanänderung er- forderlich. Die derzeitige BSN Festlegung erfolgte im Rahmen des Neuaufstellungsprozesses des Regionalplans Köln auf Grundlage des Fachbeitrags des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln (s. LANUK 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 33 2020). Dieser weist etwa die Hälfte des Änderungsbereichs - süd-östlicher Teil - als Fläche mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund aus (Objektkennung: VB-K-5210-026). Es handelt sich um „Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darscheider Baches“ mit dem Schutzziel des Erhalts der naturverträglichen, nach- haltig genutzten Grünlandflächen. Die Biotopverbundfläche wurde unter landesweiten und regionalen Aspekten als Kernbereich des Biotopverbunds mit einer hohen Schutz- würdigkeit bewertet, der im regionalen Biotopverbund eine herausragende Bedeutung zukommt (LANUK 2020). Die übrigen Teilbereiche wurden entsprechend des regional- planerischen Maßstabs ebenfalls weitestgehend als BSN festgelegt, obwohl diese keine spezifisch ausgewiesene Bedeutung für den Biotopverbund haben. Vor dem Hintergrund des abfallwirtschaftlich festgestellten Bedarfs , der grundsätzli- chen Eignung des Bereichs für die Deponienutzung und unter Berücksichtigung der Planungsalternativen entspricht die Festlegung als Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Abfalldeponie dem regionalplanerischen Vorsorge- bzw. Sicherungsauftrag. Gleichzeitig wird durch das festgelegte Rekultivie- rungsziel BSN sichergestellt, dass die ursprünglich gesicherte Freiraumfunktion in Be- zug auf den Biotopverbund wiederherstellt wird. Das im Fachbeitrag des Naturschut- zes und der Landschaftspflege festgehaltene (empfohlene) Schutz- und Entwicklungs- ziel für den Biotopverbund kann bei der Rekultivierung im Rahmen der Fachplanung aufgegriffen und konkretisiert werden. Da es sich insofern lediglich um eine temporäre „Zurücknahm e“ des BSN handelt, ist die Regionalplanänderung aus raumordnerischer Sicht vertretbar. Darüber hinaus ist das als Rekultivierungsziel festgelegte BSN flächenmäßig größer als das bisherige BSN, denn auch die bisher als BSLE festgelegten Flächen des Änderungsbereich wer- den mit dem Rekultivierungsziel BSN festgelegt. Demnach handelt es sich auch um einen quantitativen Zugewinn (ca. 0,7 ha) für den Biotopverbund. Z. 20 Regionalplan Köln richtet sich an die nachgelagerte Landschaftsplanung bzw. die für die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zuständigen fachlichen Stel- len. Diese haben den Auftrag, die für den regionalen Biotopverbund bedeutsamen Kernflächen, Verbindungsflächen und - elemente innerhalb der BSN durch geeignete Instrumente der Fachplanung zu sichern und zu entwickeln. Im vorliegenden Fall er- folgt die konkrete Umsetzung des regionalplanerisch festgelegten Rekultivierungsziels 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 34 in Abstimmung mit der UNB des RSK im Rahmen des abfallrechtlichen Zulassungs- verfahrens. Im Westen des Vorhabenbereichs ist ein untergeordneter Teil gemäß G.29 Regional- plan Köln als BSLE festgelegt. Im Rahmen der Änderung wird dieses Vorbehaltsgebiet zurückgenommen. Hinsichtlich der Rechtfertigung wird auf die Ausführungen zur In- anspruchnahme des BSN (s.o) verwiesen. Der zurückgenommene Bereich wird künftig ebenfalls als Rekultivierungsziel BSN festgelegt. Das hat zur Folge, dass perspekti- visch im Vergleich zur aktuellen Raumfunktion BSLE mit Blick auf den angestrebten „Schutz der Landschaft“ mit einer Aufwertung zu rechnen ist. Der Grundsatz des Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzflächen gemäß G.31 Regio- nalplan Köln wird in dem Rahmen der Regionalplanänderung zurückgestellt. Dies ist vor dem Hintergrund der Erforderlichkeit des Deponiestandorts raumordnerisch ver- tretbar. Ergänzend zu den Ausführungen zu Grundsatz 7.5- 1 NRW (vgl. Kapitel 3.3) wird darauf hingewiesen, dass der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche nur lokal be- grenzt ist. Aufgrund des Parzellenzuschnitts wird die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der umgebenden Flächen nicht eingeschränkt. Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen werden im Rahmen der Rekultivierung auf den in Anspruch genommenen Flächen umgesetzt. Insofern kommt es nicht zu einer Doppelbelastung in Bezug auf die Inan- spruchnahme landwirtschaftliche Flächen. Vor diesem Hintergrund ist auch zu recht- fertigen, dass es sich um agrarstrukturell bedeutsame Flächen gemäß G.32 Regional- plan Köln handelt (s. A3 Erläuterungskarte F4 Landwirtschaft Regionalplan Köln). Hin- sichtlich der Berücksichtigung von G.33 Regionalplan Köln wird auf die Ausführungen zu Grundsatz 7.5-2 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) verwiesen. Hinsichtlich des regionalplanerischen Schutzes von Oberflächengewässern gemäß Z.25 und G.43 Regionalplan Köln wird darauf verwiesen, dass keine direkte Betroffen- heit innerhalb des Änderungsbereichs vorliegt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Grundsatz 7.4-1 LEP NRW und Grundsatz 7.4-2 LEP NRW verwiesen (s. Kapitel 3.3). In Bezug auf die Berücksichtigung potentieller Überflutungsgefahren und des Er- halts von Retentionsfunktionen gemäß G.47 und G.48 Regionalplan Köln wird auf die Ausführungen zum BHRW verwiesen (vgl. Kapitel 3.2). 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 35 Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des Regionalplans in Bezug auf das Kapitel 4 „Freiraum“ beachtet bzw. berück- sichtigt. Kap. 5 Infrastruktur 5.3 Entsorgungsinfrastruktur Z.37 Standorte für Abfalldeponien sichern Z.38 Neue Standorte für Deponien raumverträglich steuern G.60 Flächeninanspruchnahme für neue Standorte für Deponien reduzieren Z.39 Deponiestandorte rekultivieren und wiedernutzbar machen Neue Standorte für erforderliche Abfalldeponien sind gemäß Z.37 i.V.m. Z.38 Regio- nalplan Köln als Vorranggebiet festzulegen. Planungen und Maßnahmen, die mit der Funktion Abfallentsorgung nicht vereinbar sind, sind auszuschließen. Die Festlegung der geplanten DK-0-Deponie erfolgt trotz der Flächeninanspruchnahme von unter 10 ha, da dies im begründeten Einzelfall aufgrund der Raumbedeutsamkeit geboten ist und die Deponie mit der bisherigen Schutz- und Nutzfunktion des Regionalplans nicht vereinbar ist (vgl. Kapitel 1.3). Hinsichtlich der Erforderlichkeit des Standorts wird auf die Ausführungen zu Ziel 8.3-1 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) verwiesen. Die abschließende standortbezogene Begrün- dung der Notwendigkeit einzelner Deponien oder Deponieerweiterungen erfolgt im Rahmen des jeweiligen abfallwirtschaftlichen Fachverfahrens. In Bezug auf die Standorteignung sind neben abfalltechnischen Anforderungen poten- tielle Konflikte mit anderen Raumnutzungen bzw. -funktionen zu beachten und aus Vorsorgegründen zu vermeiden. Die Deponienutzung entspricht nicht der bisher regi- onalplanerisch festgelegten Freiraumfunktion. Da es sich aber um eine temporäre Nut- zung handelt und die ursprüngliche Funktion im Rahmen der angestrebten Rekultivie- rung wieder hergestellt und potentiell verbessert wird, werden Nutzungskonflikte ver- mieden und unzumutbare Beeinträchtigungen ausgeschlossen (s. Planunterlage Teil D – Umweltbericht). Beeinträchtigungen von gegenüber Immissionen empfindlichen Nutzungen, wie Wohnnutzungen und Erholungsbereichen sind aufgrund der Lage und dem Abstand 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 36 zu vorhandenen Siedlungsstrukturen nicht zu befürchten. Die im Abstandserlass NRW enthaltenen Abstände werden eingehalte n. Im Rahmen des abfallrechtlichen Zulas- sungsverfahrens wurde ein Gutachten zu Geräuschemissionen und - immissionen er- stellt (s. Planunterlage Teil F – Zweckdienliche Unterlagen). Das Ergebnis zeigt, dass die Schallimmissionen während der Betriebszeiten an allen relevanten Immissionsor- ten weit unter den zulässigen Richtwerten liegen. Weitergehende Maßnahmen zur Konfliktminimierung können, sofern erforderlich, im Rahmen des abfallwirtschaftlichen Fachverfahrens umgesetzt werden. Hinsichtlich einer möglichst raum- und umweltver- träglichen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz wird auf die Ausführungen zu Ziel 8.3-3 LEP NRW (vgl. Kapitel 3.3) verwiesen. Entsprechend G.60 Regionalplan Köln soll die Flächeninanspruchnahme für neue Standorte für Deponien möglichst reduziert werden. Von Seiten des Vorhabenträgers wurde eine Alternativenprüfung durchgeführt. Dabei wurden auch bereits bestehende Abfalldeponien oder bereits abfallwirtschaftlich vorbelastete Flächen geprüft. Im Er- gebnis konnten unter Berücksichtigung der fachlichen Anforderungen an Deponie- standorte und dem Grundsatz der entstehungsortnahen Abfallbeseitigung keine aus- reichenden Deponiekapazitäten auf vorhandenen abfallwirtschaftlich genutzten Flä- chen gefunden werden, sodass ein neuer Deponiestandort pl anerisch gerechtfertigt ist. Darüber hinaus soll im Rahmen des abfallwirtschaftlichen Fachverfahren bei der konkreten Umsetzung auf eine möglichst sparsame Flächeninanspruchnahme hinge- wirkt werden. Um eine möglichst hochwertige Rekultivierung bereits auf E bene des Regionalplans vorzugeben wird der Deponiestandort trotz der geringen Flächeninanspruchnahme nicht nur mit einem vorhabenbezogenen Planzeichen (Plansymbol: Abfalldeponie) ge- sichert, sondern es wird gemäß Z.39 Regionalplan Köln als Folgenutzung die anzu- strebende Freiraumfunktion BSN innerhalb des Bereichs für Aufschüttungen und Ab- lagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie festgelegt. Die regionalplanerisch vorgegebene Rekultivierung bzw. Wiedernutzbarmachung fügt sich damit in die um- gebende Raumstruktur ein. Im Rahmen der nachfolgenden Fachplanung ist sicherzu- stellen, dass die Rekultivierung möglichst zeitnah nach Beendigung der Ablagerungs- phase zu beginnen hat und, sofern technisch und betrieblich möglich, bereits für 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 37 Teilabschnitte durchzuführen ist, um die umweltbezogenen Auswirkungen der Depo- nie zu minimieren. Weitergehende Konkretisierungen hinsichtlich der Rekultivierung sind auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich. Die Konkretisierung im Rahmen eines naturschutz- rechtlichen Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) oder die Einbindung der Fläche in Naturschutzprojekte wie „chance7“ obliegt den nachgelagerten Planungs- und Geneh- migungsebenen. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung werden die relevanten Ziele und Grunds- ätze des Regionalplans in Bezug auf das Kapitel 5 „Infrastruktur“ beachtet bzw. be- rücksichtigt. Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) Der Regelungsgegenstand des TP NR ist durch die Regionalplanänderung nicht be- rührt. Insofern sind keine regionalplanerischen Festlegungen des TP NR betroffen. Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Der Regelungsgegenstand des TP EE ist durch die Regionalplanänderung nicht be- rührt. Insofern sind keine regionalplanerischen Festlegungen des TP EE betroffen. 3.5 Raumordnerische Gesamtbewertung Die Regionalplanänderung trägt nach aktuellem Kenntnisstand den Erfordernissen der Raumordnung Rechnung. Der Umwandlung des bestehenden AFAB mit den Frei- raumfunktionen BSN und BSLE in einen Bereich für Aufschüttungen und Ablagerun- gen mit der Zweckbindung Abfalldeponie mit dem Rekultivierungsziel AFAB und der Freiraumfunktion BSN ist vor dem Hintergrund des abfallwirtschaftlichen Bedarfs und der langfristigen Wiederherstellung der Freiraumfunktionen unter Abwägung der zur Verfügung stehenden Planungsalternativen und unter Berücksichtigung des zeitlichen Planungshorizonts begründbar und gerechtfertigt. Die raumordnerischen Ziele und Grundsätze werden, wie dargelegt, beachtet bzw. berücksichtigt. 01. Änderung - Regionalplan Köln Planunterlage Teil C Seite 38 4 Quellenangaben RSAG 2023: Abfallwirtschaftskonzept für den Rhein- Sieg-Kreis - Teil 2 Boden- und Bauschuttkonzept;https://www.rsag.de/fileadmin/downloads/sonstiges/abfallwirt- schaftskonzept-teil2-boden-bauschutt-konzept.pdf ( zuletzt abgerufen am 15.05.2026) Land NRW 2026a: Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK); https://www.hochwasserkarten.nrw.de/ (zuletzt abgerufen am 20.05.2026) BKG 2026: Hinweiskarte Starkregengefahren; https://www.geopor- tal.de/map.html?map=tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw ( zuletzt abgerufen am 20.05.2026) Hennef 2026: Starkregen und Hochwasser: Vorsorge; https://www.hennef.de/stadtbe- triebe/starkregen-und-ueberflutung/ ( zuletzt abgerufen am 20.05.2026) LANUK 2020: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Pla- nungsregion des Regierungsbezirks Köln; https://www.fachbeitrag-natur- schutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachbeitraege/koeln ( zuletzt abgerufen am 20.05.2026) GD.NRW 2025 : 50 Bodenkarte von NRW 1:50.000; https://www.geopor- tal.nrw/app.html?lang=de#/datasets/iso/AB0F265C-DABE-4BCD-869A- D97DC328C141 ( zuletzt abgerufen am 20.05.2026)
Sitzungsvorlage RR (5. Planunterlage Teil E Beteiligtenliste)
7944 Zeichen
Bezirksregierung Köln | 50606 Köln Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de 01. Änderung Regionalplan Köln Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach Az: 32-2025-0134545 Textliche Festlegungen Stand AufstellungsbeschlussBeteiligtenliste 01. Änderung Regionalplan Köln Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach Az: 32-2025-0134545 Planunterlage Teil E Hinweis: Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf den Gesamtbestand aller Beteiligten im regionalplanerischen Verfahren Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 1000 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln Sb1 Werkstattstraße 102 50733 Köln Nr: 1001 Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen Werkstattstraße 102 50733 Köln Nr: 2000 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 Fontainengraben 200 53123 Bonn Nr: 2001 Bundespolizeipräsidium Abteilung 7 Referat 71 - Rechtsangelegenheiten Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Nr: 3000 Oberfinanzdirektion NRW Bauabteilung Albersloher Weg 250 48155 Münster Nr: 3001 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Träger öffentlicher Belange (NRW) Fontanestr.4 40470 Düsseldorf Nr: 4001 Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Nr: 4002 Landschaftsverband Rheinland Amt für Denkmalpflege im Rheinland Ehrenfriedstr. 19 50259 Pulheim Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 4003 Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Str. 133 53115 Bonn Nr: 5000 Direktor der Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle f. Agrarstruktur Rütger-von-Scheven-Sr. 44 52349 Düren Nr: 6002 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis Gartenstraße 11 50765 Köln Nr: 6010 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz 56010 Koblenz Nr: 7003 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7 53783 Eitorf Nr: 8000 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie NRW Goebenstr. 25 44135 Dortmund Nr: 9000 Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb - De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld Nr: 10000 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 10001 Bundesnetzagentur, Referat 226 „Richtfunk, Flugfunk, Navigations- und Ortungsfunk Fehrbelliner Platz 3 10707 Berlin Nr: 11000 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Deichmanns Aue 31-37 53179 Bonn Nr: 12000 Landesbüro der Naturschutzver- bände NRW Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen Nr: 13000 Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf Nr: 15001 Deutscher Beamtenbund NRW Ernst-Gnoß-Straße 24 40219 Düsseldorf Nr: 16000 LandesSportBund NRW e.V. Friedrich-Alfred-Allee 25 47055 Duisburg Nr: 17003 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg Albertstraße 22 51643 Gummersbach Nr: 18000 Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Willy-Brandt-Platz 2 47805 Krefeld Nr: 18003 Fernstraßen-Bundesamt Friedrich-Ebert-Straße 72-78 4109 Leipzig Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 19001 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln Domstraße 55-73 50668 Köln Nr: 20000 Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW Kasernenstr. 6 40213 Düsseldorf Nr: 22000 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW Fachbereich 22 Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Nr: 22001 Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Nr: 22002 Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen Gesundheitscampus 10 44801 Bochum Nr: 127000 Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Nr: 151000 Bundesstadt Bonn Berliner Platz 2 53103 Bonn Nr: 152000 Rhein-Sieg-Kreis Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Nr: 156000 Gemeinde Eitorf Markt 1 53783 Eitorf Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 157000 Stadt Hennef Stadtplanung und -entwicklung Frankfurter Straße 97 53773 Hennef (Sieg) Nr: 158000 Stadt Königswinter Drachenfelsstraße 9-11 53639 Königswinter Nr: 162000 Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid Hauptstraße 78 53819 Neunkirchen-Seelscheid Nr: 165000 Gemeinde Ruppichteroth Rathausstr. 18 53809 Ruppichteroth Nr: 166000 Stadt St. Augustin Markt 1 53757 St. Augustin Nr: 167000 Kreisstadt Siegburg Planungs- u. Bauaufsichtsamt Nogenter Platz 10 53721 Siegburg Nr: 172000 Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Nr: 174000 Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Nr: 185000 Oberbergischer Kreis Moltkestraße 34 51643 Gummersbach Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 199000 Rheinisch-Bergischer-Kreis Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Nr: 263000 Wahnbachtalsperrenverband Siegelsknippen 53721 Siegburg Nr: 264000 Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Nr: 265000 Wasserbeschaffungsverband Thomasberg Siebengebirgsstr. 150 53639 Königswinter Nr: 282000 Industrie- u. Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Nr: 285000 Handwerkskammer zu Köln Heumarkt 12 50667 Köln Nr: 329000 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Referat 41 Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Nr: 330000 Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Nr: 331000 Kreis Ahrweiler Untere Landesplanungsbehörde Wilhelmstraße 24-30 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 336000 Kreis Altenkirchen Regional- und Landesplanung Parkstraße 1 57610 Altenkirchen Nr: 340000 Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld Rathausstraße 13 57610 Altenkirchen Nr: 341000 Kreis Neuwied Planung Kreisentwicklung Wilhelm-Leuschner-Straße 9 56564 Neuwied Nr: 342000 Verbandsgemeinde Asbach Flammersfelder Straße 1 53567 Asbach Nr: 343000 Verbandsgemeinde Unkel Fachbereich 2 Linzerstr. 4 53572 Unkel Nr: 426000 Architektenkammer NW Zollhof 1 40221 Düsseldorf Nr: 440000 DB Netz AG Regionalbereich West Hansastraße 15 47058 Duisburg Nr: 442000 go.Rheinland GmbH / VRS GmbH Deutzer Allee 4 50679 Köln Nr: 443001 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein An der Münze 8 50668 Köln Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 444000 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26, Luftverkehr Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Nr: 492000 Deutscher Wetterdienst Referat Liegenschaftsmanagement Frankfurter Straße 135 63067 Offenbach Nr: 602000 Amprion GmbH Unternehmenskommunikation Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Nr: 704000 RSAG Rhein-Sieg Abfallwirtschafts- gesellschaft mbH Pleiser Hecke 4 53721 Siegburg Nr: 705000 Deichverband Untere Sieg c/o Stadtverwaltung Troisdorf Kölner Straße 176 53840 Troisdorf Nr: 734000 Region Köln-Bonn e.V. Rheingasse 11 50676 Köln Nr: 920000 Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstraße 2-8 50667 Köln Nr: 921000 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln Nr: 922000 Bezirksregierung Köln Dezernat 35 Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln Bet.-Nr. Name des Beteiligten Nr: 923000 Bezirksregierung Köln Dezernat 37 Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln Nr: 924000 Bezirksregierung Köln Dezernat 51 Zeughausstraße 2-8 50667 Köln Nr: 925000 Bezirksregierung Köln Dezernat 53 Zeughausstraße 2-8 50667 Köln Nr: 926000 Bezirksregierung Köln Dezernat 54 Zeughausstraße 2-8 50667 Köln Nr: 927000 Bezirksregierung Köln Dezernat 52 Zeughausstraße 2-8 50667 Köln
Sitzungsvorlage RR (1. Planunterlage Teil A Textliche Festlegungen)
6695 Zeichen
Bezirksregierung Köln | 50606 Köln Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de 01. Änderung Regionalplan Köln Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach Az: 32-2025-0134545 Textliche Festlegungen Stand AufstellungsbeschlussTextliche Festlegungen 01. Änderung Regionalplan Köln Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach Az: 32-2025-0134545 Planunterlage Teil A Standort Zweckbindung Plansymbol Aldenhoven Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie Bedburg (2 Standorte) Bonn Bornheim Erkelenz Erftstadt Eschweiler (2 Standorte) Frechen Gangelt Geilenkirchen Gummersbach Heinsberg (2 Standorte) Hennef Hückeswagen Hürtgenwald Standorte für Abfalldeponien sind als Vorranggebiete festgelegt. Sie dienen der Sicherung der zur Entsorgung von Abfällen erforderlichen Deponiestandorte. Planungen und Maßnahmen, die mit der Funktion Abfallentsorgung nicht vereinbar sind, sind auszuschließen. Sie dienen der Sicherung der zur Entsorgung von Abfällen erforderlichen Deponiestandorte. Standorte für Abfalldeponien sichernZ.37 Entwurf Textliche Festlegungen Stand: Aufstellungsbeschluss (Juli 2026) Beschreibung: Ergänzung des Standorts „Hennef“ in der T abelle zu Z.37; redaktionelle Korrektur der Dopplung in der Zielformulierung zu Z.37; Ergänzung des Standorts in der Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfrastruktur als Symbol „Abfalldeponie - Ablagerungsphase, in Planung“ und in dem Bei- blatt zur Erläuterungskarte; redaktionelle Korrektur der Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfrastruk- tur in Bezug auf die Kennzeichnung des von der Bekanntmachung ausgenommenen Standorts Hinweis: Änderungen sind rot gekennzeichnet Hürth Inden Kerpen (2 Standorte) Köln (11 Standorte) Leverkusen Lindlar Mechernich (2 Standorte) Niederzier Nörvenich Overath Sankt Augustin Swisttal Swisttal/Euskirchen Titz T roisdorf Wassenberg Abwasserbehandlungs- und reinigungsanlagen Abfallbehandlungsanlagen Land NRW (2025) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0) Regionalplan Köln Regionalplan Köln I1 Entsorgungsinfrastruktur Fließgewässer Staatsgrenze Siedlungsraum Landes-/Bezirks-/Kreisgrenze Regierungsbezirk Köln Stilllegungsphase Ablagerungsphase, in Planung Entsorgungsinfrastruktur Abfalldeponien N Maßstab 1:400.000 Erläuterungskarten A4 Für die Nummerierung und Bezeichnungen der Standorte siehe folgende Beiblätter. Stand: September 2025 Kreis Düren Kreis Euskirchen Köln Rhein-Sieg-Kreis Kreis Heinsberg Rhein-Erft-Kreis Oberbergischer Kreis Städteregion Aachen Bonn Rheinisch-Bergischer Kreis Leverkusen 1 5 4 7 3 11 10 6 8 2 911 5 18 12 45 38 13 35 30 31 29 39 15 28 19 1 41 24 42 7 22 14 27 32 3 36 25 34 37 10 40 4 26 43 9 23 33 2 44 21 20 16 17 6 8 5 1 2 6 7 3 4 Belgien Niederlande Eupen Heerlen Roermond Mönchengladbach Viersen Neuss Düsseldorf Mettmann Wuppertal Solingen Remscheid Schwelm Lüdenscheid Bereich Garzweiler (ohne Festlegungen) Bereich Hambach (ohne Festlegungen) X Von Bekanntmachung ausgenommen gem. § 19 Abs. 7 LPlG NRW (Erlass MWIKE Az.: 51.12.03.04-000006- 2025-0005108) 46 X X Nr. Standort Bezeichnung Ablagerungsphase und/oder Planung für Neuerrichtung, Erweiterung bzw. Wiederinbetriebnahmen 1 Aldenhoven Boden-/Bauschuttdeponie Aldenhoven Jungbluth, Deponie Julia 2 Bedburg (1) Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler 3 Bedburg (2) Kraftwerkreststoffdeponie Fortuna 4 Erftstadt Gewerbeabfalldeponie Rhiem 5 Eschweiler (1) Kraftwerksreststoffdeponie Inden II 6 Geilenkirchen N.N (Planung) 7 Heinsberg (1) Klärschlammhochdeponie Veolia Industriepark Deutschland GmbH 8 Heinsberg (2) N.N. (Planung) 46 Hennef Deponie Vierwinden 9 Hückeswagen Bodendeponie Großenscheidt 10 Hürtgenwald Siedlungsabfalldeponie Hürtgenwald-Horm 11 Hürth Siedlungsabfalldeponie Vereinigte Ville, SAD Knapsack, Kraft - werksreststoffdeponie Vereinigte Ville 12 Kerpen (1) Siedlungsabfalldeponie Haus Forst 13 Köln (1) Deponie Am Wiemersgrund 14 Leverkusen Sonderabfalldeponie Leverkusen-Bürrig 15 Lindlar Zentraldeponie Leppe 16 Mechernich N.N. (Planung) 17 Niederzier N.N. (Planung) 18 Nörvenich Deponie Nörvenich 19 Sankt Augustin Siedlungsabfalldeponie Sankt Augustin, Klärschlamm- und Mineralstoffdeponie Sankt Augustin 20 Swisttal N.N. (Planung) 21 Swisttal/Euskirchen N.N. (Planung) 22 Titz Inertstoffdeponie Polder 3, Intertstoffdeponie Noah 23 T roisdorf Sonderabfalldeponie T roisdorf Regionalplan Köln Regionalplan Köln I1 EntsorgungsinfrastrukturBeiblatt zur Erläuterungskarte Abfalldeponien Regionalplan Köln 28 Frechen Rotschlammdeponie T ummelfeld, Aschedeponie T ummelfeld 29 Gangelt Siedlungsabfalldeponie Gangelt-Hahnbusch 30 Gummersbach Boden-/Bauschuttdeponie der Basalt-AG T albecke 31 Inden Kraftwerksreststoffdeponie Inden 32 Kerpen (2) Deponie Horrem 33 Köln (2) Vegla Deponie 34 Köln (3) Deponie Colonia 35 Köln (4) KHD-Deponie 36 Köln (5) Bodenaushubdeponie DB-Kippe 37 Köln (6) Melia-Deponie 38 Köln (7) Deponie Im Merheimer Feld 39 Köln (8) Deponie T erra Kies Werk 40 Köln (9) Deponie Linder Mauspfad 41 Köln (10) Deponie Butzweiler Straße, Deponie Heckhofweg, Deponie T oeller, Boden- und Bauschuttdeponie der GVB 42 Köln (11) Deponie Fa. Harzheim 43 Mechernich Zentrale Mülldeponie Mechernich 44 Overath Deponie Lüderich 45 Wassenberg Siedlungsabfalldeponie Wassenberg-Rothenbach Nr. Standort Bezeichnung Verwertungs-, Entsorgungs-, Abfallbehandlungszentren 1 Erftstadt Verwertungszentrum Rhein-Erft-Kreis 2 Eschweiler Entsorgungszentrum Warden 3 Euskirchen Recyclinganlage Euskirchen 4 Kerpen Entsorgungszentrum Haus Forst * 5 Leverkusen Entsorgungszentrum Bürrig 6 Lindlar Entsorgungszentrum Leppe 7 Swisttal Entsorgungszentrum Ollheim Abfallbehandlungsanlagen * Von Bekanntmachung ausgenommen gem. § 19 Abs. 7 LPlG NRW (Erlass MWIKE Az.: 51.12.03.04-000006-2025-0005108) Stilllegungsphase 24 Bonn Deponie Siebenmorgenweg 25 Bornheim Siedlungsabfalldeponie Bornheim-Hersel 26 Erkelenz Mineralstoffdeponie Holzweilerhof 27 Eschweiler (2) Zentraldeponie Alsdorf-Warden Regionalplan Köln Abwasserbehandlung Nr. Standort Bezeichnung Abwasserbehandlungs- und reinigungsanlagen 1 Aachen Aachen-Soers (Wasserverband Eifel-Rur) 2 Bergheim Bergheim Kenten (Erftverband) 3 Bergisch-Gladbach Bergisch-Gladbach (Abwasserwerk Bergisch Gladbach) 4 Düren Düren (Wasserverband Eifel-Rur) 5 Eschweiler Eschweiler-Weisweiler-ZKA (Wasserverband Eifel-Rur) 6 Euskirchen Kessenich (Erftverband) 7 Köln (1) Köln Stammheim (Stadtentwässerungsbetriebe. Köln, AöR) 8 Köln (2) Köln Langel (Stadtentwässerungsbetriebe. Köln, AöR) 9 Köln (3) Köln Wahn (Wasser- und Bodenverband Wahn) 10 Leverkusen Leverkusen-Bürrig (Wupperverband) 11 Sankt Augustin St. Augustin Menden (Stadt Sankt Augustin)
Sitzungsvorlage RR (6.2 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen)
284706 Zeichen
Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH Sparkasse KölnBonn; BIC: COLSDE33 Geschäftsführer:
Sitz der Gesellschaft: Bonn IBAN: DE24370501980032916157 Dr. Anke Leischner-Fischer-Appelt
HRB 10078, Amtsgericht Bonn www.baugrundgutachten.de Dipl.- Geol. Rafael Jendrusch
Geologisches Gutachten
zum Bauvorhaben
„Errichtung einer Erddeponie”
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
(Gemarkung Meisenbach, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73 und 75 bis 77 )
GE O TE C H NI S C HE S B Ü RO
D R . L E I S C H N E R G m b H
53229 BONN ⬧ Gartenstraße 123 ⬧ Telefon 0228/47 06 89 ⬧ Telefax 0228/46 33 84
Auftraggeber: RSEB
Rhein-Sieg Erddeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Auftrag Nr. / Zeichen: 10496/rj
Datum: 16.11.2023
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 2 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Inhalt
1 Situation .......................................................................... 5
2 Standortanforderungen ................................................... 5
3 Standortbeschreibung ..................................................... 6
4 Geplante Maßnahme ...................................................... 7
5 Probennahme und Untersuchungsprogramm ................. 8
6 Untersuchungsergebnisse .............................................. 9
6.1 Geologie ......................................................................... 9
6.2 Bodenaufschlüsse ........................................................ 10
6.2.1 Kleinrammbohrungen ................................................... 10
6.2.2 Schürfe ......................................................................... 11
6.3 Bodenmechanische Laborversuche .............................. 11
6.3.1 Wassergehalte .............................................................. 11
6.3.2 Wasserdurchlässigkeit .................................................. 11
6.3.3 Siebungen/Siebschlämmungen .................................... 12
6.3.4 Wasseraufnahmekapazität ........................................... 13
7 Bewertung der Ergebnisse ........................................... 13
7.1 Geotechnik ................................................................... 13
7.1.1 Bodenmechanik ............................................................ 13
7.1.2 Baugrundbeurteilung .................................................... 15
7.1.3 Hangstandsicherheit ..................................................... 16
7.2 Hydrologie .................................................................... 16
7.2.1 Grundwasser ................................................................ 16
7.2.2 Hochwasser .................................................................. 18
7.2.3 Starkregen .................................................................... 18
7.2.4 Sickerwasser ................................................................ 19
7.3 Schutzgebiete ............................................................... 19
7.4 Gefährdungseinschätzung ............................................ 20
7.5 Geologische Barriere .................................................... 21
8 Zusammenfassende Bewertung ................................... 22
9 Schlussbemerkung ....................................................... 23
10 Verwendete Literatur .................................................... 24
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 3 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Dokumentation
Anlagen 1 Lagepläne
Anlage 1.1 Übersichtsplan
Anlage 1.2 Detaillageplan
Anlage 2 Zeichenerklärung
Anlagen 3 Bohr- und Rammdiagramme
Anlage 3.1 Bohrprofile KRB 1 bis 4
Anlage 3.2 Bohrprofile KRB 5 bis 8,
Rammdiagramm DPM 7
Anlage 3.3 Bohrprofile KRB 8 bis 12
Rammdiagramm DPM 11
Anlage 3.4 Bohrprofile KRB 13 bis 16
Rammdiagramm DPM 13
Anlagen 4 Schurfprofile
Anlage 4.1 Schürfe 1 und 2
Anlage 4.2 Schürfe 3 und 4
Anlage 4.3 Schürfe 5 und 6
Anlagen 5 Laborversuche
Anlagen 5.1 Wassergehalte
Anlagen 5.2 Wasseraufnahmekapazität nach ENSLIN
Anlage 5.2.1 Probe 10496_3 .4
Anlage 5.2.2 Probe 10496_7.2
Anlagen 5.3 Schlämmung Probe 10496_14.2
Anlagen 5.4 Siebschlämmungen
Anlage 5.4.1 Probe 10496_4.2
Anlage 5.4.2 Probe 10496_6.3
Anlage 5.4.3 Probe 10496_11.2
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DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 4 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Anlage 5.4.4 Probe 10496_12.2
Anlage 5.5 Siebung Probe 10496_13.3
Anlagen 6 kf-Wert -Bestimmung
Anlage 6.1 Probe S1 (Schurf 1)
Anlage 6.2 Probe S2 (Schurf 2)
Anlage 6.3 Probe S3 (Schurf 3)
Anlage 6.4 Probe S4 (Schurf 4)
Anlage 6.5 Probe S5 (Schurf 5)
Anlage 6.6 Probe S6 (Schurf 6)
Anlage 7 Profilschnitte
Anlage 8 Fotodokumentation der Bohraufschlüsse
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 5 Zum Schreiben vom 16.11.2023
1 Situation
Die RSEB Rhein-Sieg Erddeponiebetriebe GmbH plant in Hennef-
Meisenbach die Errichtung einer neuen Erddeponie. Der Ortsteil liegt
rechtsrheinisch, im äußersten Südosten der etwa 11 km entfernten Stadt
Hennef, im Anstieg vom Siegtal im Norden zum Westerwald im Süden
(vgl. Anl. 1.1).
Das für die Nutzung als Erddeponie vorgesehene Grundstück befindet
sich etwa 860 m südöstlich des Ortes Meisenbach, unmittelbar an der
Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Es liegt in der Gemarkung Uckerath,
auf dem Flur 26 und umfasst die Flurstücke 69, 71 bis 73 sowie 75 bis
77.
Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob sich der Standort zum Be -
trieb einer Deponie eignet und ob die Standortkriterien der Deponiever-
ordnung (DepV) sowie des LANUV-Arbeitsblattes 13 eingehalten wer-
den.
Unser Büro wurde mit der Durchführung der geologischen Felderkun-
dungen, der erforderlichen Laboruntersuchungen sowie der Erstellung
eines Geologischen Gutachtens beauftragt.
2 Standortanforderungen
Die grundlegende Voraussetzung bei der Errichtung einer Deponie ist
nach § 15, Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG 2012), dass
das Wohl der Allgemeinheit durch die Deponie nicht beeinträchtigt wird.
Die Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere und die
Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0
bis III sind im Anhang 1 der Deponieverordnung aufgeführt.
Bei der Bewertung der Eignung eines Standorts sind folgende Faktoren
zu berücksichtigen:
1. geologische und hydrogeologische Bedingungen des Gebietes ein-
schließlich eines permanent zu gewährleistenden Abstandes der
Oberkante der geologischen Barriere vom höchsten zu erwartenden
freien Grundwasserspiegel von mindestens 1 m,
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 6 Zum Schreiben vom 16.11.2023
2. besonders geschützte oder schützenswerte Flächen wie Trinkwasser-
und Heilquellenschutzgebiete, Wasservorranggebiete, Wald- und Na-
turschutzgebiete, Biotopflächen,
3. ausreichender Schutzabstand zu sensiblen Gebieten wie z.B. zu
Wohnbebauungen, Erholungsgebieten,
4. Gefahr von Erdbeben, Überschwemmungen, Bodensenkungen, Erd-
fällen, Hangrutschen oder Lawinen auf dem Gelände,
5. Ableitbarkeit gesammelten Sickerwassers im freien Gefälle.
Diese Faktoren werden im Folgenden für den geplanten Standort der
Erddeponie in Hennef-Meisenbach geprüft und bewertet.
3 Standortbeschreibung
Das Untersuchungsgrundstück ist in Nordwest-Südost-Richtung orientiert
und weist eine mittlere Länge von ca. 275 m und eine mittlere Breite vo n
etwa 240 m auf. Die Gesamtfläche beträgt etwa 6,35 ha (vgl. Anl. 1.2).
Bei dem Untersuchungsbereich handelt es sich um eine landwirtschaft-
lich genutzte Fläche, auf der sich zum Zeitpunkt der Baugrunduntersu-
chung im nördlichen Teil ein Maisfeld und im südlichen Teil eine Heuwie-
se befand. Im Nordosten wird das Untersuchungsgrundstück durch den
Dreisteinenweg begrenzt. Im Südosten, Südwesten und Nordwesten
schließen sich weitere landwirtschaftliche Flächen an (vgl. Bild 1).
Die Geländeoberkante des Baufeldes weist ein Gefälle von Süden nach
Norden in Richtung des Siegtals auf. Die maximale Höhendifferenz zwi-
schen der südlichen und der nördlichen Ecke des Grundstückes beträgt
entsprechend der topographischen Karte etwa 16 m. Zwischen den Un-
tersuchungspunkten wurde eine maximale Höhendifferenz von 14,67 m
eingemessen. Aus der Geländeneigung und der Breite in Nordostrich-
tung ergibt sich ein Gefälle der Geländeoberfläche von etwa 6,7 %.
In der östlichen Grundstücksecke entspringt im Bereich des Drei Herren
Stein-Denkmals der Krabach. Weiterhin entspringt etwa 190 m südwest-
lich des Denkmals ein namenloser Bach, der ca. 420 m westsüdwestlich
des Grundstücks in den Meisenbach mündet. Beide Vorfluter entwässern
die Region nach Norden in die Sieg.
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 7 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Bild 1: Luftbild des Untersuchungsgrundstücks (rot) (Elwas, Bilddatum
04.05.2023)
Das Untersuchungsgelände liegt außerhalb von festgesetzten oder ge-
planten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten. Es befindet sich im
Süden des Landschaftsschutzgebietes LSG-5209-0004. Unmittelbar
nördlich des Dreisteinenweges beginnt das Naturschutzgebiet Krabachtal
mit der Nummer SU-116.
4 Geplante Maßnahme
Es ist vorgesehen, auf dem Untersuchungsgelände eine Erddeponie f ür
Bodenaushubmaterial der Deponieklasse DK0 zu errichten. Die Deponie
ist als Halde geplant, die entsprechend dem Profilschnitt A in den Plan-
unterlagen talseitig eine Höhe von etwa 9,20 aufwiesen soll. Bergseitig
soll die minimale Höhe der Deponie im Süden des Grundstücks etwa
3,32 m betragen (vgl. Anl. 7). In Nordwest-Südostrichtung resultiert die
Haldenhöhe entsprechend dem Profilschnitt C aus der vorliegenden Ge-
ländemorphologie zwischen 6,64 m im Nordwesten und 4,12 m im Süd-
osten. Die Böschungen der Deponie sind im Verhältnis 1:1,9 bis 1:2,9
geplant (vgl. Anl. 7).
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DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 8 Zum Schreiben vom 16.11.2023
5 Probennahme und Untersuchungsprogramm
Zur Erkundung der Schichtenfolge und zur Gewinnung von Bodenproben
wurden am 04. und am 06.10.2023 durch Mitarbeiter unseres Büros die
16 Kleinrammbohrungen KRB 1 bis 16 entsprechend DIN EN ISO 22475-
1:2006 niedergebracht. Die Bohrarbeiten wurden fotografisch dokumen-
tiert. Ausgewählte Aufnahmen von Bohrkernen sind auf der Anlage 8
dargestellt.
Ergänzend zu den Aufschlussbohrungen wurden drei mittelschwere
Rammsondierung DPM 7, 11 und 13 gemäß DIN EN ISO 22476-2: 2012-
03 durchgeführt (m = 30 kg, A c = 15 cm²) durchgeführt. Die erzielten
Schlagzahlen N10 sind dabei ein Maß für die Lagerungsdichte bei nicht-
bindigen Böden und lassen darüber hinaus Rückschlüsse über die Kon-
sistenz von bindigen Böden zu.
Weiterhin wurden zur Erkundung sowie zur Gewinnung ungestörter Bo-
denproben mittels Ausstechzylinder sechs Baggerschürfe angelegt.
Die Lage der Aufschlusspunkte einschließlich der Baggerschürfe ist dem
Detaillageplan auf Anlage 1.2 zu entnehmen. Die Untersuchungsergeb-
nisse der Bodenaufschlüsse sind in Form von Bohrprofilen und Rammdi-
agrammen auf den Anlagen 3.1 bis 3.4 höhenorientiert aufgetragen. A ls
Höhenbezugsniveau diente die Oberkante der zum Drei Herren Stein-
Denkmal führenden Treppe deren Höhe mit 0,00 m festgesetzt wurde.
Die Lage des Bezugspunktes ist auf der Anlage 1.2 kenntlich gemacht
worden. Die Zeichenerklärungen können der Anlage 2 entnommen wer-
den.
Die Schurfaufnahmen sind zusammen mit Fotos in Profilen auf den An-
lagen 4.1 bis 4.6 angefügt.
Die Entnahme von Einzelproben erfolgte aus den Kleinrammbohrungen
während der Bohrarbeiten aus jedem Bohrmeter, beim Wechsel der Li-
thologie sowie beim Auftreten besonderer Auffälligkeiten. Insgesamt
wurden aus den Bohrungen 52 Einzelproben entnommen.
Im Labor wurden an 12 ausgewählten Proben die Wassergehalte be-
stimmt. Weiterhin erfolgten zur Ermittlung der Korngrößenverteilung an
vier Proben Schlämmanalysen, eine Schlämmung und eine Siebanalyse
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DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 9 Zum Schreiben vom 16.11.2023
nach DIN EN ISO 17892-4. Ergänzend hierzu wurde an zwei weiteren
Proben die Wasseraufnahmekapazität nach o.a. DIN (ENSLIN-Versuch)
festgestellt.
Zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit wurden die ungestörten Pro-
ben aus den sechs Baggerschürfen nach Deponieverordnung (DepV) im
Versuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11 unter-
sucht.
6 Untersuchungsergebnisse
6.1 Geologie
Das Untersuchungsgebiet befindet sich regionalgeologisch am nörd-
lichen Rand des Westerwaldes auf der östlichen Flanke des Rheinischen
Schiefergebirges, welches durch das devonische Grundgebirge charak-
terisiert wird (Geologische Karte, Blatt 5210, Eitorf). Gekennzeichnet ist
diese Region durch ihre NE-SW-streichenden ausgeprägten Mulden- und
Sattelstrukturen.
Im Bereich des Untersuchungsgebietes östlich von Meisenbach treten
die Wahnbach-Schichten der oberen Siegen-Stufe auf, die dem Unterde-
von zuzuordnen sind. Hierbei handelt es sich um einen Tonstein, der
schluffige und feinsandige Anteile enthält und meist geschiefert ist. Er
besitzt eine blaugraue bis olivgrüne Färbung. Häufig sind Sandsteinzo-
nen eingeschaltet. Im Alttertiär ist der Tonschiefer tiefgründig zu einem
weißen Ton verwittert, der als Verwitterungshorizont das kompakte
Grundgebirge überlagert. Rötliche Einschaltungen weisen auf Braunei-
senstein hin. Das Gebirge ist im oberen Horizont zu einem braunen
Lehmboden mit Gesteinsschutt verwittert.
Über dem Verwitterungshorizont lagert ein holozäner Hang- und Hoch-
flächenlehm, bei dem es sich um einen sandig-tonigen Schluff handelt,
der überwiegend steinig ist.
Lokal tritt darüber ein zum Teil steiniger Löß auf, der aufgrund von Ver-
witterungseinflüssen oberflächennah entkalkt und dadurch verlehmt ist.
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DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 10 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Als jüngste Sedimente sind die holozänen Talböden anzusehen, die im
Bereich von Bächen abgelagert wurden. Diese bestehen aus tonig-
schluffigen Feinsandablagerungen mit Geröllen.
6.2 Bodenaufschlüsse
Die Ergebnisse der Kleinrammbohrungen sind auf den Anlagen 3.1 bis
3.4 in Form von Bohrprofilen dargestellt. Die in den Schürfen
aufgenommenen Schichtenfolgen sind auf den Anlagen 4.1 bis 4. 3
ersichtlich.
6.2.1 Kleinrammbohrungen
In den Sondierungsbohrungen wurde überall eine gewachsene
Schichtenfolge angetroffen. Sie beginnt einheitlich mit einem Mutter-
boden aus einem gering tonigen bis tonigen Schluff mit organischen
Anteilen. Lokal sind Beimengungen an Sand oder Steinen in Kieskorn-
größe enthalten. Die Stärke des Mutterbodenhorizonts beträgt zwischen
0,15 und 0,50 m.
Darunter folgt ein Hanglehm, der überwiegend aus tonigem Schluff mit
unterschiedlichen Anteilen an Steinen in Kieskorngröße und Sand
besteht. In der Bohrung KRB 13 steht unter dem Mutterboden eine
Wechsellagerung aus sandigem, tonigem Schluff und tonigem,
schluffigem Sand an.
Ab einer Tiefe zwischen 0,50 m in Bohrung KRB 1 und 3,00 m unte r
Bohransatzpunkt in Bohrung KRB 4 wurde der stark verwitterte bis
verwitterte Fels angetroffen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um
Tonstein sowie Ton- und Siltstein mit untergeordneten Anteilen an
schluffigem, z.T. tonigem Sandstein.
Grundsätzlich nimmt der Verwitterungsgrad mit zunehmender Tiefe ab.
Aufgrund eines mangelnden Bohrfortschritts mussten die Bohrungen in
Tiefen zwischen 2,80 m (vgl. Bohrung KRB 1) und 4,00 m unter Flur (vgl.
Bohrungen KRB 4 und 8) abgebrochen werden. Lediglich in der Bohrung
KRB 11 war der Verwitterungsgrad des Felses so hoch, dass die geplan-
te Bohrendtiefe von 5,00 m unter GOK erreicht wurde.
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DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 11 Zum Schreiben vom 16.11.2023
6.2.2 Schürfe
In den sechs Schürfen S1 bis S 6 zeigt sich grundsätzlich die gleiche
Abfolge der Schichten wie in den Bohrungen (vgl. Anl. 4.1 bis 4.6). Sie
beginnt mit einem humosen Oberboden in Stärken zwischen 0,20 (vgl.
Schurf 5) und 0,35 m (vgl. Schurf 4), der von einem tonigen bis stark
tonigen, etwas steinigen bis steinigen und örtlich auch gering sandigem
Schluff unterlagert wird. In der Tiefe geht dieser in die Verwitterungszone
des Grundgebirges in Form von steinigem und lokal gering schluffigem
bis schluffigem Ton übergeht.
In den Schürfen 4 und 6 wurde ein Mischboden aus tonigem Schluff mit
Steinanteilen aufgeschlossen. Darunter folgt, wie in den übrigen Schür-
fen, ein steinhaltiger, etwas sandiger und stark toniger Schluff.
In Schurf 1 wurde in einer Tiefe von 0,90 m eine Felddrainage angetro f-
fen, die aus einem mit Vlies ummantelten Kunststoffrohr mit eine m
Durchmesser von etwa DN 150 mm besteht.
In Schurf 3 wurde ebenfalls ein Kunststoffrohr freigelegt, bei dem es sich
vermutlich ebenfalls um ein Element der Feldrainage handelt.
6.3 Bodenmechanische Laborversuche
6.3.1 Wassergehalte
Insgesamt wurden in 12 Proben aus dem Tiefenbereich 0,20 bis 2,00 m
die Wassergehalte bestimmt. Bei den untersuchten Proben handelt es
sich im Wesentlichen aus dem anstehenden Hanglehm, aus gering toni-
gem bis tonigem, zum Teil gering bis (fein)sandigem und steinigem
Schluff.
Diese haben geringe Wassergehalte mit Anteilen zwischen 13,3 und 19,3
Gew.-% Wasser (vgl. Anl. 5.1). Vernässte Bereiche mit einer geringeren
Zustandsform als steif wurden nicht angetroffen.
6.3.2 Wasserdurchlässigkeit
Zur Prüfung der Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden wurden
im Zuge der Geländearbeiten sechs Baggerschürfe erstellt (vgl. Anl. 4)
und an den Schurfsohlen ungestörte Bodenproben mittels Ausstechzy-
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DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 12 Zum Schreiben vom 16.11.2023
linder entnommen. An diesen Proben wurden durch die HTWK Leipzig
die Durchlässigkeit im Versuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN
ISO 17892-11 bestimmt. Entsprechend den Anforderungen der DepV
wurde die Druckhöhe mit i = 30 gewählt. Die Ergebnisse der Laborversu-
che sind in der Tabelle 2 ersichtlich. Die Prüfprotokolle sind auf den An-
lagen 6 dargestellt.
Tabelle 2: Ergebnisse der Durchlässigkeitsbestimmungen
Probennummer Schurf/Tiefe (m) Bodenart kf-Wert (m/s)
S1 0,90 Si, cl*, sa‘, gr‘ 6,7 · 10-8
S2 0,75 Si, cl*, sa‘, gr‘ 5,8 · 10-8
S3 0,70 Si, cl*, sa‘, gr‘ 6,8 · 10-10
S4 0,90 Si, cl*, sa‘, co‘ 2,1 · 10-9
S5 0,75 Si, cl*, sa‘ 1,2 · 10-8
S6 0,70 Si, cl*, sa‘, gr‘ 4,7 · 10-9
Der anstehende Hanglehm und Verwitterungslehm hat damit einen mitt-
leren Durchlässigkeitsbeiwert kfm von 2,41 · 10 -8 m/s und liegt damit etwa
um den Faktor 4 unter dem in der DepV für D K0-Deponien maximal zu-
lassigem Wert von kf < 1 · 10-7 m/s.
6.3.3 Siebungen/Siebschlämmungen
Die Ergebnisse der Schlämmanalyse sowie der Siebschlämmungen sind
auf den Anlagen 5.3 sowie 5.4 aufgeführt. Die Tongehalte betrag en zwi-
schen 19,4 Gew.-% in Probe 10496_6.3 und 27,3 Gew.-% in Probe
10496_14.2, mit einem rechnerisch gemittelten Tongehalt von
21,64 Gew.-%. Die Schlufffraktion ist insgesamt weit gestuft. Bei drei der
sechs Proben kommt es innerhalb des Grobschluff-Bereichs von 0,02 bis
0,063 mm Durchmesser zu einem Abflachen der Kurve. Diese Fraktion
ist daher vor allem in den Proben 10496_ 6.3 und 10496_11.2 etwa s un-
terrepräsentiert. Der Sandanteil ist weit gestuft. Die Gesteinsreste der
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DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 13 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Kiesfraktion rangieren überwiegend im Bereich von 2,00 bis 6,3 mm.
Größere Gesteinsfragmente sind vereinzelt vorhanden.
6.3.4 Wasseraufnahmekapazität
Die Wasseraufnahmekapazität beträgt in der Probe 10496_3.4 74,2 %
und in der Probe 10496_7.2 68,1 Gew.-% (vgl. Anl. 5.2.1 und 5.2 .2). Bei
beiden Proben handelt es sich um einen mittelplastischen, tonigen
Schluff mit einer mittleren Wasseraufnahmefähigkeit. Entsprechend der
Konsistenzzahl von 1,18 liegt der Schluff in der Probe 10496_3.4 i n einer
halbfesten bis festen Konsistenz vor. Demgegenüber beträgt die Konsis-
tenzzahl bei der Probe 10496_7.2 1,08 und weist eine steif bis halbfe ste
Zustandsform nach.
7 Bewertung der Ergebnisse
7.1 Geotechnik
7.1.1 Bodenmechanik
Der den Mutterboden unterlagernde Hanglehm weist überwiegend eine
steif-halbfeste, lokal auch eine halbfeste bis feste Konsistenz auf.
Entsprechend den Schlagzahlen in Rammsondierung DPM 13 ist der
Feinsand im oberen Abschnitt noch mitteldicht gelagert beziehungsweise
hat eine steife bis halbfeste Konsistenz. Ab einer Tiefe von 1,50 m unte r
Geländeniveau geht er in eine mitteldichte bis dichte Lagerung über.
Der unterlagernde, stark verwitterte Fels besteht überwiegend aus Ton-
und Siltstein mit Zwischenschichten aus Silt- sowie Sandstein. Örtlich ist
der anstehende Boden aufgrund des großen Verwitterungsgrades als
Verwitterungslehm zu bezeichnen. Dieser weist in der Regel eine halb-
feste bis feste Zustandsform auf.
Im Bereich von Aufschlusspunkt KRB/DPM 13 tritt überwiegend Sand-
stein auf, der eine so hohe Lagerungsdichte besitzt, dass kein weiterer
Rammfortschritt erzielt werden konnte. Die Rammsondierung musste in
einer Tiefe von 2,10 m unter Rammansatzpunkt eingestellt werden.
Auch im Ton- und Siltstein nimmt der Verwitterungsgrad sukzessive ab,
so dass die geplante Bohrendtiefe von 5,00 m unter Flur in 15 der 16
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Kleinrammbohrungen und in den drei Rammsondierungen nicht erreicht
wurde.
Die Bohr- und Sondierungsarbeiten mussten in Tiefen zwischen 2,10 m
unter Geländeoberkante (GOK) in Rammsondierung DPM 13 und 4,30 m
unter Flur in Rammsondierung DPM 11 abgebrochen werden. Lediglich
in dem Bohrpunkt KRB 11 war der Verwitterungsgrad so groß, dass die
Bohrung bis 5,00 m unter GOK abgeteuft werden konnte.
Der Übergang von dem Hanglehm zum stark verwitterten Fels bezie-
hungsweise Verwitterungslehm ist in der Rammsondierung DPM 11 nicht
deutlich abgebildet. Demgegenüber steigen die Schlagzahlen pro Dezi-
meter Eindringtiefe mit Erreichen des gering verwitterten Felses in
Rammdiagramm DPM 11 sprunghaft an.
Folgende Bodenkennwerte können angegeben werden:
Schluff, gering tonig bis tonig, z.T. gering (fein)sandig, etwas steinig steif,
steif- halbfest
Wichte über Wasser = 19 – 20 kN/m³
Wichte unter Wasser ‘ = 9 – 10 kN/m³
Reibungswinkel ' = 27,5 – 30°
Kohäsion c' = 2 – 5 kN/m²
Steifeziffer E s = 8 – 12 MN/m²
Schluff + Ton, gering feinsandig, etwas steinig, halbfest bis fest
Wichte über Wasser = 20 – 21 kN/m³
Wichte unter Wasser ‘ = 10 – 11 kN/m³
Reibungswinkel ' = 25 – 27,5°
Kohäsion c' = 5 – 12 kN/m²
Steifeziffer E s = 12 – 15 MN/m²
Fels, stark verwittert, halbfest bis fest
Wichte über Wasser = 20 –21 kN/m³
Wichte unter Wasser ‘ = 10 –11 kN/m³
Reibungswinkel ' = 27,5 – 30°
Kohäsion c' = 10 – 20 kN/m²
Steifeziffer E s = 20 – 40 MN/m²
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Fels, verwittert,
Wichte über Wasser = 21 – 22 kN/m³
Wichte unter Wasser ‘ = 11 – 12 kN/m³
Reibungswinkel ' = 32,5° – 35°
Kohäsion c' = 20 – 30 kN/m²
Steifeziffer E s = 60 – 100 MN/m²
7.1.2 Baugrundbeurteilung
Der Oberboden ist im Sinne der Bundes-Bodenschutz-Verordnung
(BBodSchV) ein schützenswertes Gut und muss vor Ablagerung des De-
poniekörpers entfernt und seiner Funktion entsprechend verwertet wer-
den.
Der Mutterboden ist darüber hinaus aufgrund seiner organischen Be-
standteile für die Abtragung von Bauwerkslasten nicht geeignet. Wegen
der mikrobiellen Umsetzungsprozesse des organischen Materials, ist
langfristig mit einem Volumenschwund zu rechnen und es sind unkontrol-
lierte Verformungen zu erwarten.
Der Hanglehm ist bei der festgestellten mindestens steifen Zustandsform
in der Lage die Deponielasten abzutragen. Je nach Belastung ist dabei
mit Setzungen im Bereich von Zentimetern zu rechnen. Aufgrund der
unterschiedlichen Stärke des Deponiekörpers von bergseitig etwa 3,32 m
im Süden und talseitig > 9,30 m resultieren daraus deutlich divergierende
Lasten. Diese betragen bergseitig etwa zwischen 66 und 186 kN/m². Da-
raus resultieren Setzungsdifferenzen, die über die gesamte Länge des
Deponiekörpers im Bereich von einigen Zentimetern liegen können.
Die auftretenden Verformungen stellen sich aufgrund der geringen W as-
serdurchlässigkeit dieser Böden erst mit zeitlicher Verzögerung ein. Auf-
grund ihrer Plastizität sind die bindigen Böden als wasserempfindlich an-
zusehen. Auf die Zufuhr von Wasser reagieren sie aufgrund des signifi-
kanten Tongehaltes mit einer verzögerten Konsistenzverschlechterung
gegenüber einem reinen Schluffboden.
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7.1.3 Hangstandsicherheit
Das Untersuchungsgrundstück liegt geologisch in der Siegener Antiklina-
len, die als Teil des Rheinischen Schiefergebirges in Südwest-Nordost-
Richtung orientiert ist. Das Schichteinfallen der das Grundgebirge auf-
bauenden Sattel- und Muldenstrukturen ist hier überwiegend nach Süd-
osten gerichtet.
Mit einem nach Norden bis Nordosten gerichteten Hanggefälle ist dieses
etwa senkrecht zu dem Schichteinfallen gerichtet. Die Ausbildung von
Gleitschichten innerhalb der geologischen Abfolgen ist daher nicht zu
befürchten.
Darüber hinaus bildet die Felsoberkante entsprechend der Bohrprofile
auf den Anlagen 3.1 bis 3.4 mit einer Tiefenlage zwischen 0,50 und
3,00 m ein deutliches Relief auf, wodurch der Untergrund hinsichtlich
eines Abrutschens stabilisiert wird.
Auch unterhalb sowie oberhalb des Grundstücks befindet sich keine
deutlich steilere, als möglicherweise Rutschgefährdet anzusehende Mor-
phologie. Eine Gefährdung des Hanges ergibt sich demnach aus der zu
erwartenden großräumigen Flächenlast durch den Deponiekörper nicht.
7.2 Hydrologie
7.2.1 Grundwasser
Zur Zeit dieser Untersuchung wurde in keiner der Bohrungen eine
grundwasserführende Bodenschicht angetroffen.
Zur Beurteilung der Grundwassersituation wurde eine Grundwasser-
recherche über das ELWAS des Landesministeriums NRW für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz (LaNUV) und über das Wasserportal des
Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt. Danach befindet sich im Umfeld
des Untersuchungsgrundstücks keine Grundwassermessstelle.
In der Bohrpunktkarte Deutschland der Bundesanstalt für Geowissen-
schaften und Rohstoffe (BGR), sind im Umkreis von 5,6 km um das Un-
tersuchungsgebietes für mehrere Bohrungen Grundwasserstände doku-
mentiert. Diese liegen zwischen 10,00 m und 48,00 m unter Bohransatz-
punkt (vgl. Tabelle 1).
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Tabelle 1: Bohrpunkte mit gemessenen Grundwasserständen im Umkreis
von Meisenbach
Bohrloch-Nr. Entfernung/Richtung Höhe m+NHN Grundwasserspiegel
DABO_302230 3,26 km N‘ (Ortschaft
Hausen) 205,22 48 m unter GOK
DABO_273720 5,6 km NW‘, (Ortschaft
Uckerath) 239,00 18 m unter GOK
DABO_308697 3,14 km NE‘ (Ortschaft
Stein) 178,50 10 m unter GOK
DABO_272520 2,18 km NE‘ (Ortschaft
Kircheib) 187,47 42 m unter GOK
Hierbei handelt es sich um punktuelle Aufnahmen des jeweiligen Grund-
wasserstandes zum Zeitpunkt der Bohrarbeiten beziehungsweise des
Ruhewasserspiegels nach deren Beendigung. Eine Grundwassergangli-
nie mit Messwerten über einen längeren Zeitraum liegt nicht vor.
Der Grundwasserspiegel liegt innerhalb des verwitterten Devonischen
Grundgebirges und damit in Tiefen > 5 m unter GOK. Wahrscheinlich
liegt es aufgrund der Überdeckung aus gering bis kaum wasserdurchläs-
sigem Verwitterungslehm und Hanglehm mit signifikantem Tonanteil in
gespannter Form vor (vgl. Kapitel 7.1.2). Im Bereich des Drei Herren
Stein-Denkmals tritt das gespannte Grundwasser zu Tage und speist den
Krabach.
Auf den oberflächennah anstehenden nur gering wasserdurchlässigen
Schluff und Tonböden und innerhalb der Sandsteinlagen in der Verwitte-
rungszone des Devons kann es insbesondere nach größeren Regener-
eignissen zur Bildung von Stau- und Schichtwasser kommen. Hinweise
hierauf wurden im Zuge der Bohrarbeiten anhand der steifen bis festen
Konsistenzen sowie bei der Bestimmung der Wassergehalte jedoch nicht
festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass die gering durchlässigen Bö-
den im Untergrund in Verbindung mit der geneigten Topographie zu ei-
nem maßgeblichen oberirdischen Abfluss führen.
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 18 Zum Schreiben vom 16.11.2023
7.2.2 Hochwasser
Aufgrund der Nähe zum Krabach und zum Meisenbach wurde eine mög-
liche Überflutungswahrscheinlichkeit geprüft. Das Untersuchungsgelände
liegt außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes.
7.2.3 Starkregen
Darüber hinaus wurde eine von Starkregenereignissen ausgehende
Überflutungsgefahr überprüft. Demnach geht von Starkregen auf dem
Baufeld keine Gefahr aus. Lediglich in dem Wegeseitengraben des Drei-
steinenweges kommt es bei extremen Starkregen zu einem Aufstau zwi-
schen 0,30 und 0,70 m (vgl. Bild 2).
Bild 2: Untersuchungsgrundstück mit durch extremen Starkregen be-
troffenem Bereich entlang des Dreisteinenwegs (aus
www.giscloud.nrw.de)
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 19 Zum Schreiben vom 16.11.2023
7.2.4 Sickerwasser
Aufgrund der günstigen topographischen Situation kann das Deponiesi-
ckerwasser in freiem Gefälle unterhalb beziehungsweise nördlich des
Deponiekörpers gesammelt und abgeleitet werden.
Bei der Planung der Deponieentwässerung ist die bei den Bodenunter-
suchungen angetroffene Felddrainage zu berücksichtigen. Gegebenen-
falls ist diese abzudichten oder zurückzubauen.
7.3 Schutzgebiete
Der vorgesehene Deponiestandort liegt außerhalb von festgesetzten o-
der geplanten Trinkwasser- sowie Heilquellenschutzgebieten. Das
nächstgelegen Wasserschutzgebiet In den Tränken 2 und 3 – Hanfbach-
tal, mit der Nummer 403620956 befindet sich etwa 1,7 km südwestlich im
Bundesland Rheinland-Pfalz. Weiterhin liegt das Untersuchungsgelände
außerhalb von Naturschutzgebieten, Naturparks oder geschützten sowie
schutzwürdigen Biotopen.
Es liegt jedoch innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG-5209-
0004 sowie des Naturparks NTP-002. Nördlich des Grundstücks ist der
Krabach als Geschützes Biotop mit der Nummer BT-5210-0052-2012
verzeichnet. Seine bewaldeten, direkten Uferbereiche sind als Schutz-
würdiges Biotop mit der Nummer BK 5210-0004 eingestuft und bilden
das Naturschutzgebiet Krabachtal mit der Nummer SU-116.
Ebenfalls als solches wird die Wiese nordöstlich des Dreisteinenwegs
beziehungsweise nördlich des Denkmals betrachtet. Diese Wiese hat die
Nummer BK-5210-153 (vgl. Bild 3). Auf rheinland-pfälzischer Seite liegt
etwa 314 m südöstlich des Untersuchungsgrundstücks das Moor- und
Heidegebiet bei Kircheib innerhalb eines Naturschutzgebietes.
Die nächstgelegene Siedlung ist die Ortschaft Meisenbach, die etwa
520 m nordwestlich der Nordwestgrenze des Grundstücks liegt.
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 20 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Bild 3: Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen im Bereich des Untersuchungs-
grundstücks (aus www.uvo.nrw.de)
7.4 Gefährdungseinschätzung
Das Untersuchungsgelände befindet sich entsprechend der Karte der
Erdbebenzonen in Nordrhein-Westfalen in der Erdbebenzone 0 und hat
die Untergrundklasse R in Tiefen > 20 m und die Baugrundklasse A bis B
in Tiefen ≥ 3 m bis 20 m. Eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit der
Deponie ist hieraus nicht zu erwarten.
Das Grundstück liegt weiterhin außerhalb von festgesetzten Über-
schwemmungsgebieten. Eine Recherche in der Starkregen-Hinweiskarte
des Geoportals ergab, dass das Grundstück im Falle von seltenen
Starkregenereignissen nicht überflutet wird (vgl. Kapitel 7.2.2 und 7.2.3) .
Der Standort wurde in der Vergangenheit nicht bergbaulich genutzt und
es handelt sich auch nicht um ein Karstgebiet. Eine Gefahr von Tagebrü-
chen, Erdfällen oder sonstigen vertikalen Bodenbewegungen besteht
nicht.
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 21 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Aus dem moderaten Gefälle des Grundstücks in Verbindung mit der
Felstopographie und dem im etwa im rechten Winkel zum Hang stehen-
den Schichteinfallen ergibt sich weiterhin nicht die Gefahr eines Hangrut-
sches (vgl. Kapitel 8.2) oder von Lawinenabgängen.
7.5 Geologische Barriere
In dem LANUV-Arbeitsblatt 13 wird zur Gewährleistung einer ausrei-
chenden Geologischen Barriere für DK0-Deponien ein Tongehalt
≥ 5 Gew.-% und ein Gesamttongehalt ≥ 65 kg/m² gefordert.
Der Mindesttongehalt von 5 Gew.-% wird im Hanglehm mit 19,6 Gew.- %
bis 27,3 Gew.-% um den Faktor 4 bis 5 überschritten (vgl. Kapitel 6.3.3,
Anl. 5.3 und 5.4). Damit ist auch von einem ausreichenden Resorptions-
vermögen des Untergrundes für den Betrieb einer Deponie der Klasse 0
auszugehen.
Der Gesamttongehalt GT errechnet sich als Produkt aus dem Tonanteil
im Boden ct, der Stärke d der Bodenschicht und der Trockendichte ρt des
Tons und damit mit der Formel
GT (kg/m² ) = 10 · ct (Gew.-% ) · ρt (t /m³) · d (m).
Der mittlere Tongehalt des Hanglehms beträgt 21,64 Gew.-%. Die Tro-
ckendichte des Tons wird mit 1,65 t/m³ angenommen. Durch Umformung
ergibt sich die notwendige Dicke des Tonbodens für den Nachweis des
ausreichenden Gesamttongehaltes zu
d = GT/10 · ct · ρt = 65 kg/m² / 10 · 21,64 · 1,65 t/m³ = 0,18 m.
Da der tonige Hanglehm durch zunehmend tonige Verwitterungshorizon-
te und verwitterten devonischen Tonstein unterlagert wird, liegt der Ge-
samttongehalt bei einem angenommenen Grundwasser-Flurabstand
> 5m deutlich über dem Sollwert.
Die maximale Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden wurde ent-
sprechend Kapitel 5.2.2 mit k f = 6,78 · 10 -8 m/s ermittelt. Die mittlere
Wasserdurchlässigkeit beträgt k fm = 2,41 · 10 -8 m/s. Damit wird der ma-
ximal zulässige Wert von k fmax ≤ 1 · 10 -7 m/s unterschritten. Mit zuneh-
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 22 Zum Schreiben vom 16.11.2023
mender Tiefe ist mit deutlich geringeren Durchlässigkeiten im Untergrund
zu rechnen.
Die Mächtigkeit der geologischen Barriere beträgt bis zum Grundwasser-
spiegel ≥ 5 m und liegt damit deutlich über d ≥ 1 m (vgl. DepV Anh. 1 Nr.
2.2 Tab. 1).
8 Zusammenfassende Bewertung
Der geprüfte Untergrund im geplanten Baufeld der Erddeponie entspricht
damit den Anforderungen für eine geologische Barriere nach DepV und -
Arbeitsblatt 13 für Deponien der Klasse 0 (vgl. Kap. 7.5). Ein e weitere
Abdichtung an der Basis, z.B. durch eine Folie ist daher hier nicht erfor-
derlich.
Hinsichtlich seiner bautechnischen Eigenschaften ist der Untergrund im
Bereich des Standortes für die Errichtung des geplanten Deponiekörpers
geeignet. Der Boden ist ausreichend tragfähig und die zu erwartenden
Setzungsdifferenzen bewegen sich je nach Höhe der anstehenden Auf-
last im Bereich von wenigen Zentimetern. Die Abdichtung zum Grund-
wasser wird durch die anstehenden, nur gering bis sehr gering wasse r-
durchlässigen Böden gewährleistet, die auch bei Setzungen durch ihre
Plastizität eine ausreichende Sicherheit bieten.
Die Hangstandsicherheit ist durch das geringe Gefälle von ca. 6,7 % und
das günstige Einfallen der stratigraphischen Schichten im Grundgebirge
nach Südosten, also senkrecht zum topographischen Gefälle, nicht ge-
fährdet (vgl. Kap. 7.1.3).
Ebenso ist eine Gefährdung durch Hochwasser oder Starkregen nicht zu
befürchten. Weiterhin sind Tagebrüche, Sackungen oder Lawinen aus-
zuschließen. Die Gefahr durch Erdbeben (Erdbebenzone 0) ist gering
(vgl. Kap. 7.4).
Sickerwasser kann aufgrund der günstigen Hangneigung, entsprechend
den Anforderungen in freiem Gefälle abgeleitet werden. Das Biotop im
Bereich des Krabachs und der Krabach selbst sind vor einem unkontrol-
lierten Eintrag von Sickerwasser zu schützen. Gegebenenfalls sind hier
bauliche Einrichtungen vorzusehen.
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 23 Zum Schreiben vom 16.11.2023
Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz NRW vom 6.6.2007 sieht für oberirdische
Deponien aus Gründen des Lärmschutzes einen Mindestabstand von
reinen und allgemeinen Wohngebieten von 500 m sowie von Misch- ,
Dorf- und Kerngebieten von 300 m vor.
Der Abstand des Deponiestandortes von der nächstgelegenen Siedlung,
dem Dorf Meisenbach, ist damit ausreichend groß.
Entsprechend LANUV-Arbeitsblatt 13 ist eine Errichtung einer Deponie in
Landschaftsschutzgebieten sowie Naturschutzgebieten oder Biotopen zu
vermeiden. Inwieweit im vorliegenden Fall eine Erddeponie der Klasse 0
im Landschaftsschutzgebiet LSG-5209-0004 genehmigungsfähig ist, ist
mit den zuständigen Behörden zu klären (Amt für Technischen Umwelt-
schutz, Landschaftsschutzbehörde, Untere Wasserbehörde).
9 Schlussbemerkung
Die durchgeführten Bohrungen, Rammsondierungen und Schürfe stellen
punktförmige Bodenaufschlüsse dar, die nur Angaben über die Beschaf-
fenheit des Baugrundes an den jeweiligen Untersuchungsstellen geben.
Hieraus werden die geologischen Verhältnisse für den gesamten Unter-
suchungsbereich interpoliert. Abweichende Bodenverhältnisse zwischen
den Untersuchungspunkten sind daher möglich, so dass ein Baugrundri-
siko verbleibt. Die Erdarbeiten sind deshalb von der Bauleitung zu über-
wachen und die beim Aushub angetroffenen Böden mit den Angaben des
Baugrundgutachtens zu vergleichen.
Gegebenenfalls können die angetroffenen Böden durch einen Baugrund -
sachverständigen in Augenschein genommen und mit den Angaben des
Baugrundgutachtens verglichen werden.
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496/rj Seite 24 Zum Schreiben vom 16.11.2023
10 Verwendete Literatur
LANUV-Arbeitsblatt 13 (2015): Technische Anforderungen und Empfehlungen
für Deponieabdichtungssysteme Konkretisierungen und Emp-
fehlungen zur Deponieverordnung - Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
DEPONIEVERORDNUNG (2009): Verordnung über Deponien und Langzeitlager
(Deponieverordnung – DepV), Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit – WA II 5-, Bonn.
KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ KRW G (2012): Gesetz zur Förderung der Kreis-
laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirt-
schaftung von Abfällen; Bundesministerium der Justiz, Bun-
desamt für Justiz, Berlin.
Dipl.-Geol. R. Jendrusch
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Übersichtsplan
Anlage Nr. 1.1
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:25.000
gez.
sk
Datum
18.10.2023
Projekt: Errichtung einer neuen Erddeponie
Dreisteinenweg in 53773 Hennef-Meisenbach
Lage des Bauvorhabens
Drei Herren Stein
0,00 m
0.70
Kies
1.40
Grobkies
2.10
Mittelkies
2.80
Feinkies
3.50
Sand
4.20
Grobsand
4.90
Mittelsand
5.60
Feinsand
6.30
Schluff
7.00
Ton
7.70
Torf
8.40
Auffüllung A
9.10
STEINE
0.60Fels
Z ZZZ
1.20Fels verwittert
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
1.80Sandstein ZZ Z
2.40Schluffstein Z
Z
Z
Z Z
3.00Tonstein Z Z
Z Z
3.60Mutterboden Mu
4.20Hanglehm
4.80Hangschutt
5.40Löß
6.00Lößlehm
0.60Vulkanasche
1.20Braunkohle
1.80Auffüllung A
2.40Auffüllung A
3.00Auffüllung A
3.60Auffüllung A
4.20Auffüllung A
4.80Auffüllung A
5.40Auffüllung A
6.00Auffüllung A
Zustandsform
fest
halbfest
steif
weich
breiig
naß
Benennung Kurzzeichen
Bodenart Beimengung Beimengung Bodenart
Kies
Grobkies
Mittelkies
Feinkies
Sand
Grobsand
Mittelsand
Feinsand
Schluff
Ton
Organischer Boden
Auffüllung
Steine
kiesig
grobkiesig
mittelkiesig
feinkiesig
sandig
grobsandig
mittelsandig
feinsandig
schluffig
tonig
organisch
steinig
Gr
CGr
MGr
FGr
Sa
CSa
MSa
FSa
Si
Cl
Or
Mg
Co
gr
cgr
mgr
fgr
sa
csa
msa
fsa
si
cl
or
co
Bodenarten nach EN ISO 14688-1
Kleinrammbohrung
Leichte Rammsondierung
Schwere Rammsondierung
Versickerungsversuch
Grundwassermessstelle
Brunnen
Schurf
Probenahmepunkt
Asphaltbeprobung
GOK
KV
KBF
Geländeoberkante
Kein Bohrfortschritt
Kernverlust
KRB
DPL
DPH
V
GWM
B
S
P
AB
Anlage 2Zeichenerklärung für BohrprofileGeotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH (EN ISO 14688-1 / DIN 4023)
Benennung Kurzzeichen Zeichen Benennung Kurzzeichen Zeiche n
Fels, allgemein
Fels, verwittert
Sandstein
Schluffstein
Tonstein
Mutterboden
Hangschutt
Löß
Lößlehm
Vulkanasche Z
Zv
Sast
Sist
Clst
Mu
Lx
Lö
Löl
V
Braunkohle
Bauschutt
Schlacke
Schotter
Asphalt
Beton
Untersuchungsstellen Zusatzzeichen
Grundwasser
Hanglehm L
Bk
Ziegelbruch
Asche
Kohle
BS
Schl
Scho
At
B
ZB
As
K
' / *
Zeichen
Wasserstand (angebohrt)
Ruhewasserspiegel
Wasserstand (Bohrende)
gering / stark
DPM Mittelschwere Rammsondierung
m
2.00
3.00
4.00
5.00
6.00
7.00
8.00
9.00
KRB 1
6,03 m
0.20 Mutterboden , (Si, cl, or)Mu
0.50
Schluff, tonig,
gering sandig, etwas steinig
2.10
Fels stark verwittert
(Cl, si, z.T. fsa, co)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv
2.80
Fels verwittert
(Sist, cl, fsa)
Zv Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
KBF
KRB 2
6,86 m
0.30 Mutterboden , (Si, cl, co, or)Mu
1.20
Schluff, tonig,
gering sandig, gering steinig
2.30
Fels stark verwittert
(Cl)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
3.00
Fels stark verwittert
(Clst, sist)
ZvZv
Zv Zv
Zv
ZvZv
KBF
KRB 4
7,81 m
0.30 Mutterboden , (Si, cl', or)Mu
1.00
Schluff, tonig, gering sandig,
gering steinig
3.00
Schluff + Ton
gering sandig, steinig
4.00
Fels verwittert
(Tonstein, Ton-Siltstein)
Zv
Zv Zv
Zv Zv
Zv
ZvZv
ZvKBF
KRB 3
8,19 m
0.15 Mutterboden , (Si, sa', co', or)Mu
0.60
Schluff, tonig,
gering sandig, etwas steinig
0.90 Schluff, tonig
2.10
Schluff, tonig
3.00
Fels verwittert
(Clst und Sast cl, si')
Zv
Zv
Zv
ZvZv
Zv
Zv
Zv
3.60
Fels verwittert
(Sandstein, z.T. si')
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
KBF
w = 14,1 Gew.-%
Tonanteil = 20,9 Gew.-%
w = 14,8 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile
Anlage Nr. 3.1
Auftrag Nr. 10496
Maßstab der Höhe: 1:50
gez.
sb
Datum
23.10.2023Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie
m
0.00
1.00
2.00
3.00
4.00
5.00
6.00
7.00
4,05 m
DPM 7
0 10 20 30 40
0.0
1.0
2.0
3.0
55
76
50
55
51
58
66
56
56
50
64
Schlagzahlen je 10 cm
KRF
KRB 5
6,08 m
0.50 Mutterboden , (Si, cl, gr', or)Mu
1.40
Schluff, steinig,
gering sandig, gering tonig
1.90
Sand, gering tonig,
gering schluffig, etwas steinig
3.00
Fels verwittert
(Sast und Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv
Zv
ZvZv
ZvKBF
KRB 6
6,20 m
0.20 Mutterboden , (Si, cl, fsa', or)Mu
1.00
Schluff, tonig, gering sandig,
etwas steinig
2.00
Schluff, tonig,
sandig, steinig
3.00
Fels verwittert
(Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 7
4,05 m
0.30
Mutterboden
(Ci, cl, fsa', gr', or)
Mu
1.50
Schluff, tonig,
gering feinsandig
3.00
Fels stark verwittert
(Sast, cl)
Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
3.50
Fels verwittert , (Sast-Sist,
in Lagen Clst)
Zv
Zv
Zv
KBF
KRB 8
3,82 m
0.20
Mutterboden
(Si, sa', or)
Mu
0.60
Schluff
tonig, gering sandig
2.30
Schluff, tonig,
gering sandig, gering steinig
2.90
Fels stark verwittert
(Clst, in Lagen Sist)
Zv
ZvZv
Zv
Zv
3.10 Fels verwittert , (Clst)Zv
4.00
Fels verwittert
(Clst, Sast)
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
ZvZv
KBF
w = 19,3 Gew.-%
Tonanteil = 19,4 Gew.-%
w = 13,3 Gew.-%
w = 13,8 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile und Rammdiagramm
Anlage Nr. 3.2
Auftrag Nr. 10496
Maßstab der Höhe: 1:50
gez.
sb
Datum
23.10.2023Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie
m
-3.00
-2.00
-1.00
0.00
1.00
2.00
3.00
4.00
2,06 m
DPM 11
0 10 20 30 40
0.0
1.0
2.0
3.0
4.0
78
100
Schlagzahlen je 10 cm
KRF
KRB 12
5,97 m
0.40
Mutterboden
(Si, cl, gr', or)Mu
1.00
Schluff, tonig, gering sandig,
gering steinig
1.90
Fels stark verwittert
(Cl-Sist)
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv
3.00
Fels verwittert
(Cl-Sist)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv Zv
Zv
ZvZv
Zv
KRB 9
1,12 m
0.20 Mutterboden , (Si, gr, cl')Mu
0.60
Schluff, tonig, gering feinsandig,
etwas steinig
1.60
Schluff, tonig
2.20
Schluff
tonig, gering sandig
3.00
Fels stark verwittert
(Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
KRB 10
0,66 m
0.25
Mutterboden
(Si, cl, fsa', gr')
Mu
0.90
Schluff
tonig, etwas steinig
2.20
Fels stark verwittert
(Clst und Clst-Sist)
Zv
Zv Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv Zv
3.00
Fels stark verwittert
(Clst und FSast, si, cl)
Zv
Zv
Zv Zv
ZvZv
Zv Zv
KBF
KRB 11
2,06 m
0.25
Mutterboden
(Si, cl, fsa, gr', or)
Mu
1.30
Schluff, tonig,
sandig, gering steinig
3.00
Fels stark verwittert
(Cl, z.T. si')
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
4.00
Fels stark verwittert
(Clst, si')
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
ZvZv Zv
5.00
Fels verwittert
(Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv Zv
ZvZv
Zv
w = 17,6 Gew.-%
w = 15,5 Gew.-%
K4: Tonanteil = 20,6 Gew.-%
K5: Tonanteil = 19,7 Gew.-%
w = 16,9 Gew.-%
w = 16,9 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile und Rammdiagramm
Anlage Nr. 3.3
Auftrag Nr. 10496
Maßstab der Höhe: 1:50
gez.
sb
Datum
23.10.2023Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie
m
-5.50
-4.50
-3.50
-2.50
-1.50
-0.50
0.50
1.50
2.50
2,09 m
DPM 13
0 10 20 30 40
0.0
1.0
2.0 57
Schlagzahlen je 10 cm
KBF
KRB 14
-1,11 m
0.20
Mutterboden
(Cl, gr, si', fsa')
Mu
1.00
Schluff, tonig, gering steinig,
gering sandig
1.60
Fels stark verwittert
(Ton-Siltstein)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
3.00
Fels verwittert
(toniger Siltstein)
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 15
-2,02 m
0.20
Mutterboden
(Cl, gr, si')
Mu
1.75
Schluff, tonig,
gering steinig, gering feinsandig
3.00
Fels stark verwittert
(schluffiger Tonstein)
ZvZv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 16
-0,80 m
0.20
Mutterboden
(Si, cl, gr', fsa')
Mu
0.60
Schluff, tonig,
gering steinig, gering sandig
2.20
Schluff, tonig,
gering feinsandig, etwas steinig
3.00
Fels verwittert
(Tonstein)
Zv
Zv Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 13
2,09 m
0.40
Mutterboden
(Si, cl)Mu
1.00
Schluff
tonig, feinsandig
2.10
Feinsand
tonig, schluffig
3.00
Fels stark verwittert
(Sa-Sist und Si-Clst)
Zv
Zv Zv
Zv
Zv
ZvZv
Zv Zv
3.50
Fels verwittert
(Sast, Si-Clst')Zv
ZvZv
Zv
Zv Zv
KBF
Tonanteil = 27,3 Gew.-%
w = 16,6 Gew.-%
w = 14,4 Gew.-%
w = 15,7 Gew.-%,
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile und Rammdiagramm
Anlage Nr. 3.4
Auftrag Nr. 10496
Maßstab der Höhe: 1:50
gez.
sb
Datum
23.10.2023Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie
Schurf 1
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.1
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Schurfprofil
Schluff, tonig
gering sandig,
etwas steinig
Schluff, stark tonig
gering sandig,
gering steinig
1,00 m
0,30 m
0,60 m
0,90 m
Mutterboden
Felddrainage
Ansicht von oben
Schurf 2
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.2
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Schurfprofil
Schluff, tonig
gering sandig,
gering steinig
Schluff, stark tonig
gering sandig,
gering kieisg
0,75 m
0,27 m
0,33 m
0,15 m
Mutterboden
Schluff, stark tonig
gering sandig,
gering steinig
Ansicht von oben
Schurf 3
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.3
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Schurfprofil
Ton, schuffig,
gering sandig,
Schluff, stark tonig,
gering sandig
gering steinig
0,70 m
0,25 m
0,10 m
0,35 m
Mutterboden
Ansicht von oben
Schurf 4
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.4
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Schurfprofil
Schluff,
tonig,
steinig
Schluff,
stark tonig,
gering steinig,
gering sandig
0,90 m
0,35 m
0,10 m
0,35 m
Mutterboden
Ansicht von oben
Schurf 5
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.5
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Schurfprofil
Schluff,
stark tonig,
gering sandig
0,90 m
0,20 m
0,55 m
Mutterboden
Ansicht von oben
Schurf 6
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 4.6
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:10
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Schurfprofil
Ansicht von oben
0,70 m
0,25 m
0,25 m
0,20 m
Mutterboden
Schluff, tonig
gering sandig,
gering steinig
Schluff, stark tonig
gering sandig,
gering steinig
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GMBH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
0228-470689 Fax 0228-463384
Wassergehalte
nach
DIN EN ISO 17892-1
Anlage:
Auftrags-Nr.
Datum:
5.1
10496
06.11.23
Datum der Untersuchung: 02.11.2023
Datum der Probennahme: 04.10.2023
Bauvorhaben: Erddeponie
Ort: Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrung/
Entnahmestelle
Proben-Nr. Entnahmetiefe
[m]
Bodenart Wassergehalt
[Gew.-%]
KRB 2 10496_2.2 0,30 – 1,20 Schluff, tonig, gering sandig,
gering steinig
14,1
KRB 4 10496_4.2 0,30 – 1,00 Schluff, tonig, gering sandig,
gering steinig
14,8
KRB 5 10496_5.2 0,50 – 1,40 Schluff, steinig, gerin g
sandig, gering tonig
19,3
KRB 6 10496_6.3 1,00 – 2,00 Schluff, tonig, sandig, steinig 13,3
KRB 8 10496_8.3 0,60 – 2,30 Schluff, tonig, gering sandig,
gering steinig
13,8
KRB 9 10496_9.2 0,20 – 0,60 Schluff, tonig, gering
feinsandig, gering steinig
17,6
KRB 9 10496_9.3 0,60 – 1,60 Schluff, tonig 15,5
KRB 11 10496_11.2 0,25 – 1,30 Schluff, tonig, sandig, steinig 16,9
KRB 12 10496_12.2 0,40 – 1,00 Schluff, tonig, gering sandig,
gering steinig
16,9
KRB 14 10496_14.2 0,20 – 1,00 Schluff, tonig, gering sandig
gering steinig,
15,7
KRB 15 10496_15.2 0,20 – 1,75 Schluff, tonig, gering
feinsandig, gering steinig
14,4
KRB 16 10496_16.2 0,20 – 0,60 Schluff, tonig, gering sandig,
steinig
16,6
1) Kurzzeichen siehe Anlage 2
Zeit (logarithmisch)
Wassergehalt [%]
0
20
40
60
80
5'' 15'' 30'' 1' 2' 4' 8' 15' 30' 1h 2h 4h 8h 24h
Gesamtwasseraufnahme
Wasseraufnahmevermögen [%] = 74.2 Wasseraufnahmever mögen: mittel
Plastizität: mittel plastisch Wasserbindevermögen [ -] = 0.210
Trockengewicht [g] = 1.590 nat. Wassergehalt [%] = 15.6
Fließgrenze [%] = 57.1 Konsistenz [-] = 1.18
Raumtemperatur [°C] = 19,5 Anteil der Körner < 0.4 mm [%] = 96,64
Bemerkung:
Auftragsnummer: 10496
Anlage: 5.2.1
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689 FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer: 10496_3.4
Entnahmestelle: KRB 3
Tiefe: 0,90 - 2,10 m
Bodenart: Si, cl
Art der Entnahme: gestört
Probe entnommen am: 04.10.23
Wasseraufnahmevermögen (DIN 18132)
Bearbeiter: sk Datum: 15.11.2023
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenabch
Zeit (logarithmisch)
Wassergehalt [%]
0
20
40
60
80
5'' 15'' 30'' 1' 2' 4' 8' 15' 30' 1h 2h 4h 8h 24h
Gesamtwasseraufnahme
Wasseraufnahmevermögen [%] = 68.1 Wasseraufnahmever mögen: mittel
Plastizität: mittel plastisch Wasserbindevermögen [ -] = 0.259
Trockengewicht [g] = 1.410 nat. Wassergehalt [%] = 17.6
Fließgrenze [%] = 51.0 Konsistenz [-] = 1.08
Raumtemperatur [°C] = 19,5 Anteil der Körner < 0.4 mm [%] = 91,11
Bemerkung:
Auftragsnummer: 10496
Anlage: 5.2.2
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689 FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer: 10496_7.2
Entnahmestelle: KRB 7
Tiefe: 0,30 - 1,50 m
Bodenart: Si, cl, fsa'
Art der Entnahme: gestört
Probe entnommen am: 04.10.23
Wasseraufnahmevermögen (DIN 18132)
Bearbeiter: sk Datum: 15.11.2023
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenabch
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K1
Si, cl, sa, gr'
-/-
Bohrung KRB 14; Probe 14.2
0,40 - 1,00 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.3 Bemerkungen:
Tonanteil = 27,3 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689 FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer: 10496_14,2
Probe entnommen am: 04.10.23
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter: sb Datum: 07.11.2023
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K2
Si, cl, sa', gr'
-/-
Bohrung KRB 4; Probe 4.2
0,30 - 1,00 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.4.1Bemerkungen:
Tonanteil = 20,9 Gew. %
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689 FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer: 10496_4.2
Probe entnommen am: 04.10.23
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter: sb Datum: 07.11.2023
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K3
Si, cl, sa, gr
-/-
Bohrung KRB 6; Probe 6.3
1,00 - 2,00 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.4.2Bemerkungen:
Tonanteil = 19,4 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689 FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer: 10496_6.3
Probe entnommen am: 04.10.23
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter: sb Datum: 07.11.2023
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K4
Si, cl, sa, gr'
-/-
Bohrung KRB 11; Probe 11.2
0,25 - 1,30 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.4.3Bemerkungen:
Tonanteil ca. 20,6 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689 FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer: 10496_11.2
Probe entnommen am: 04.10.23
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter: sb Datum: 07.11.2023
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K5
Si, cl, sa, gr'
-/-
Bohrung KRB 12; Probe 12.2
0,40 - 1,00 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.4.4Bemerkungen:
Tonanteil = 19,7 Gew.-%
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689 FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer: 10496_12.2
Probe entnommen am: 04.10.23
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter: sb Datum: 07.11.2023
Schlämmkorn Siebkorn
Schluffkorn Sandkorn Kieskorn
Feinstes Steine
Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob-
Korndurchmesser d in mm
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100
Bezeichnung:
Bodenart:
Bodengruppe:
U/Cc
Entnahmestelle:
Tiefe:
Körnungslinie K6
Sa, cl, si
SU*
-/-
Bohrung KRB 13; Probe 13.3
1,00 - 2,10 m
Auftragsnummer:
10496
Anlage:
5.5 Bemerkungen:
Feinanteil (<0,1 mm): 42,6 Gew.-%
kf-Wert (KAUBISCH) = 1,61 x 10e-8 m/s
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
Tel.: 0228 / 470689 FAX 0228 / 463384
Prüfungsnummer: 10496_13.3
Probe entnommen am: 04.10.23
Art der Entnahme: gestört
Arbeitsweise: Kleinrammbohrung
Körnungslinie
gemäß DIN EN ISO 17892-4
Projekt: Erddeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-MeisenbachBearbeiter: sb Datum: 07.11.2023
m/sEnddurchlässigkeit 6,7E-08
Einheit
30,00
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
35,95
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,g',s'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
AK/JB
Datum 26.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
8,6E-08 6,4E-08
[m/s]
1,0E-07 7,8E-08
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
10,00
19,32
4,96
cm²
cm
cm
-
300,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
9,8E-08 7,3E-08
[°C][min][min]
4,99E-09 8,6E-08
Probennummer S1
1
10496
Versuch
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
26.10.2023 02:00:00
26.10.2023 04:00:00
26.10.2023 06:00:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
26.10.2023 00:30:00
26.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
10,95 6,09E-09
60,00 90,00 20,39 5,66E-09
120,00 210,00 35,94 4,99E-09
120,00 6,4E-08330,00
ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 6,70E-08
30,00
4,96
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,g',s'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
26.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
1
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 50 100 150 200 250 300 350
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]
m/sEnddurchlässigkeit 5,8E-08
Einheit
30,13
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
13,60
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,s',g'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
JB/AK
Datum 26.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
7,9E-08 5,9E-08
[m/s]
7,0E-08 5,2E-08
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
9,53
11,58
3,839
cm²
cm
cm
-
287,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
8,4E-08 6,2E-08
[°C][min][min]
2,52E-09 7,2E-08
Probennummer S2
2
10496
Versuch
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
26.10.2023 02:00:00
26.10.2023 04:00:00
26.10.2023 05:30:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
26.10.2023 00:30:00
26.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
4,36 2,42E-09
60,00 90,00 10,54 2,93E-09
120,00 210,00 19,90 2,76E-09
90,00 5,4E-08300,00
ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 5,84E-08
30,13
3,84
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,s',g'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
26.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
2
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 50 100 150 200 250 300 350
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]
m/sEnddurchlässigkeit 6,8E-10
Einheit
30,00
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
0,24
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,s',g'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
AK/JB
Datum 26.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
9,3E-10 6,9E-10
[m/s]
7,2E-10 5,4E-10
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
9,53
11,65
3,852
cm²
cm
cm
-
286,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
9,7E-10 7,2E-10
[°C][min][min]
3,40E-11 9,7E-10
Probennummer S3
3
10496
Versuch
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
26.10.2023 08:30:00
26.10.2023 09:30:00
26.10.2023 11:30:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
26.10.2023 07:00:00
26.10.2023 07:30:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
0,05 2,53E-11
60,00 90,00 0,12 3,39E-11
60,00 150,00 0,12 3,24E-11
120,00 7,2E-10
26.10.2023 11:30:00 1440,00 1710,00 2,53 2,93E-11 8,4E-10 6,2E-10
270,00
ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 6,78E-10
30,00
3,85
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,s',g'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
26.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
3
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]
m/sEnddurchlässigkeit 2,1E-09
Einheit
30,10
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
0,77
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,mg',s'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
Datum 27.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
3,2E-09 2,4E-09
[m/s]
3,7E-09 2,8E-09
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
9,54
11,82
3,88
cm²
cm
cm
-
287,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
3,6E-09 2,7E-09
[°C][min][min]
1,07E-10 3,0E-09
Probennummer S4
4
10496
Versuch
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
27.10.2023 02:00:00
27.10.2023 04:00:00
27.10.2023 06:00:00
27.10.2023 12:00:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
27.10.2023 00:30:00
27.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
0,24 1,33E-10
60,00 90,00 0,46 1,27E-10
120,00 210,00 0,82 1,14E-10
120,00
1,42 9,85E-11
2,2E-09
27.10.2023 08:00:00 120,00 450,00 0,74 1,02E-10 2,9E-09 2,1E-09
330,00
2,8E-09 2,1E-09690,00240,00
ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 2,14E-09
30,10
3,88
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,mg',s'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
27.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
4
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 100 200 300 400 500 600 700 800
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]
m/sEnddurchlässigkeit 1,2E-08
Einheit
30,09
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
6,07
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,s'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
AK/ JB
Datum 28.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
1,7E-08 1,2E-08
[m/s]
1,9E-08 1,4E-08
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
B-Wert 96%
cm
Allgemein
11,93
19,56
4,99
cm²
cm
cm
-
359,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
1,9E-08 1,4E-08
[°C][min][min]
8,42E-10 1,4E-08
Probennummer S5
5
10496
Versuch
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
28.10.2023 02:00:00
28.10.2023 04:00:00
28.10.2023 06:00:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
28.10.2023 00:30:00
28.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
1,99 1,10E-09
60,00 90,00 4,06 1,13E-09
120,00 210,00 7,07 9,82E-10
120,00 1,1E-08
28.10.2023 08:00:00 120,00 450,00 6,76 9,39E-10 1,6E-08 1,2E-08
330,00
ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 1,16E-08
30,09
4,99
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,s'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
28.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
5
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]
m/sEnddurchlässigkeit 4,7E-09
Einheit
30,03
Formel
Hydraulisches Gefälle
Probenhöhe
hydraulischer Höhenunterschied
2,50
V W
Version 2.19
Tiefe -
Bodenart
Bezeichnung
U,t*,g',s'
Querschnittsfläche
Probendurchmesser
AK/JB
Datum 27.10.2023
Versuch
A
d
Laborprüfer:
Bemerkungen:
Bestimmung der Durchlässigkeit
Datei:
Versuch mit konstanter Druckhöhe
nach DIN EN ISO 17892-11
KF
1
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Fakultät Bauwesen
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
0341/3076 6950Karl-Liebknecht-Str. 132
04277 Leipzig 0341/3076 6404
ralf.thiele@htwk-leipzig.dee-mail:
Fax:
Tel:
6,1E-09 4,5E-09
[m/s]
8,2E-09 6,1E-09
[hh:mm:ss] [-]
Anlage:
Protokoll-Nr.:
Seite:
k 10
[m/s]
Herr Jendrusch
10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
cm
Allgemein
12,52
19,53
4,987
cm²
cm
cm
-
376,00
23_G_64
Projektbearbeiter:
Entnahmestelle
Durchlässigkeitsbeiwert
6,8E-09 5,0E-09
[°C][min][min]
3,48E-10 5,9E-09
Probennummer S6
6
10496
Versuch
Bauvorhaben: Projekt-Nr.:
α Q k TDatum Uhrzeit t
Durchlässigkeitsversuch
Temperatur
27.10.2023 02:00:00
27.10.2023 04:00:00
27.10.2023 06:00:00
[TT:MM:JJJJ]
l 0
h
i
k 10
Δt
27.10.2023 00:30:00
27.10.2023 01:00:00
[cm³] [m³/s]
30,00 30,00
21,5 °C 0,744
0,87 4,83E-10
60,00 90,00 1,43 3,97E-10
120,00 210,00 2,56 3,55E-10
120,00 4,4E-09330,00
ersuch mit konstanter Druckhöhe nach DIN EN ISO 17892-11Datei:
k 10 m/s
Bodenart - -
Durchlässigkeit
Bauvorhaben: 10496_BV RSAG Deponie Meisenbach
Projekt-Nr.: 23_G_64 Herr Jendrusch
Enddurchlässigkeit 4,65E-09
30,03
4,99
- -
Tiefe t m
Entnahmestelle 10496
Probendurchmesser d cm
Hydraulisches Gefälle i -
U,t*,g',s'
-
Bezeichnung Formel Einheit Versuch
Datum:
Professur: Bodenmechanik, Grundbau, Fels- und Tunnelbau
Fakultät Bauwesen
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
e-mail:
Fax:
Tel:
ralf.thiele@htwk-leipzig.de
0341/3076 6404
0341/3076 6950
Projektbearbeiter:
27.10.2023
04277 Leipzig
Karl-Liebknecht-Str. 132
Version 2.19
Bemerkungen
6
2
KF
Seite:
Anlage:
Protokoll-Nr.:
1,0E-10
1,0E-09
1,0E-08
1,0E-07
1,0E-06
0 50 100 150 200 250 300 350
Wasserdurchlässigkeit k10 [m/s]
Zeit t [min]
1 : 2.5
1 : 1.9
1 : 2.5
1 : 2.7
0.00266.69
0.65266.68
4.68266.65
8.71266.68
12.23266.79
15.42266.76
19.16266.72266.79
25.21269.31266.59
31.54271.84266.64
34.70273.11266.69
37.97274.41266.77
43.69274.40266.81
46.99274.39266.85
53.02274.39266.87
57.14274.39266.85
61.08274.41266.85
65.11274.43266.84
70.68274.47266.82
75.15274.46266.79
78.64274.46266.73
82.64274.46266.64
86.83274.45266.51
92.90274.45266.35
99.12274.50266.22
105.12274.55266.17
109.61274.59266.14
117.10274.65266.17
123.09274.70266.23
126.89274.73266.27
130.58274.76266.30
136.29274.81266.39
139.57274.84266.43
144.07274.88266.50
148.56274.91266.61
152.40274.95266.69
156.05274.98266.79
159.12275.00266.88
163.42275.04266.96
168.04275.09267.06
171.21275.12267.14
175.16275.17267.22
179.26275.24267.30
183.02275.30267.39
187.32275.37267.51
190.51275.42267.64
195.38275.51267.82
199.41275.57267.98
202.50275.62268.12
205.49275.67268.28
208.81275.73268.41
212.98275.80268.62
215.98275.85268.79
218.98275.90268.99
221.97275.95269.19
224.97276.00269.39
228.95276.07269.66
232.98276.13269.89
236.34276.19270.08
241.45276.29270.35
244.44276.34270.52
247.58276.40270.68
251.93276.45270.88
255.81276.49271.04
259.42276.52271.20
262.42276.55271.36
265.42276.59271.52
268.41276.62271.69
271.93276.65271.93
275.96276.69272.17
280.40276.74272.44
284.87276.79272.67
288.82275.20272.90
293.90273.31273.35
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Profilschnitte
Anlage Nr. 7
Auftrag Nr. 10496
Maßstab: 1:500
gez.
rj
Datum
08.11.2023
Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Dreisteinweg in 53773 Hennef-Meisenbach
Projekt: Errichtung einer neuen Erddeponie
Stationierung [m]
250.00 m ü. NHN
250.00 m ü. NHN
Überhöhung = 1.0
M = 1:500
Überhöhung = 1.0
M = 1:500
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
Schnitt-A
Schnitt-C
Höhe gepl. Deponie
Höhe vorh. Gelände
0.00261.14
1.01261.17
4.12261.24
7.45261.02
10.52261.45
14.07261.63
17.34261.84
17.58261.94261.85
23.45264.26262.28
27.58265.91262.57
30.66267.14262.80
34.88268.83263.11
38.40270.23263.35
41.79271.59263.53
45.43272.99263.79
50.00273.10264.02
53.89273.20264.21
57.06273.28264.37
60.27273.36264.50
63.83273.45264.62
67.38273.54264.74
70.63273.63264.85
73.78273.70264.99
77.07273.79265.09
80.18273.87265.22
83.52273.95265.39
86.57274.03265.52
89.86274.11265.72
95.10274.22265.98
98.25274.28266.14
101.32274.35266.30
106.17274.44266.53
109.69274.50266.70
114.46274.60266.92
117.98274.67267.08
122.83274.80267.32
126.07274.89267.46
129.94274.99267.69
133.10275.08267.88
136.33275.16268.07
139.44275.25268.23
142.73275.34268.55
145.78275.42268.61
148.95275.50268.79
152.11275.59268.92
155.72275.68269.12
159.08275.77269.23
162.17275.86269.35
165.48275.95269.46
168.61276.03269.54
171.87276.12269.66
175.06276.20269.79
178.27276.29269.94
181.42276.37270.15
185.38276.47270.34
188.55276.55270.51
191.78276.63270.73
195.33276.71270.94
199.64276.82271.17
202.81276.90271.29
205.99276.97271.38
209.15277.05271.45
212.39277.13271.53
216.03276.42271.65
221.63273.46271.77
225.50271.94
231.33271.99
KRB 1, Tiefe 0,00 - 1,00 m, Si, cl, co‘, sa‘
ab ca. 0,30 m
KRB 5, Tiefe 1,00 - 3,00 m; Zv (Sast, Clst) ab
1,90 mbzw. aufgrund von Bohrkernverschleppung
bei ca. 1,20 m auf der Messlatte
KRB 7, Tiefe ca. 2,20 - 3,00 m; Zv (Sast, cl)
KRB 11, Tiefe ca. 2,40 - 3,00 m; Zv (Clst, si)
KRB 9, Tiefe ca. 0,50 - 1,00 m; Si, cl
KRB 9, Tiefe ca. 2,30 - 2,80 m; Zv (Clst, si)
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Anlage Nr. 8
Auftrag Nr. 10496
Maßstab:
gez.
sk
Datum
15.11.2023
Projekt: Erdbaudeponie
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Fotodokumentation Bohrungen
ohne
Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH Sparkasse KölnBonn; BIC: COLSDE33 Geschäftsführer:
Sitz der Gesellschaft: Bonn IBAN: DE24370501980032916157 Dr. Anke Leischner-Fischer-Appelt
HRB 10078, Amtsgericht Bonn www.baugrundgutachten.de Dipl.- Geol. Rafael Jendrusch
Ergänzendes Hydrogeologisches Gutachten
für das Bauvorhaben
„Errichtung der Erddeponie Vierwinden”
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
(Gemarkung Meisenbach, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73 und 75 bis 77)
Bauherren: RSEB
Rhein-Sieg Erddeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Auftrag Nr. / Zeichen: 10496.2/rj
Datum: 03.09.2024
G E O TE C H N I S C H E S B Ü R O
D R . L E I S C H N E R G m b H
53229 BONN Gartenstraße 123 Telefon 0228/47 06 89 Telefax 0228/46 33 84
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 2 Zum Schreiben vom 03.09.2024
Inhalt
1 Situation ................................................................................ 3
2 Untersuchungsprogramm ...................................................... 3
3 Bodenaufschlüsse ................................................................. 4
4 Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit ................................... 5
5 Beurteilung der geologischen Barriere .................................. 6
Dokumentation
Anlagen 1 Lagepläne
Anlage 1.1 Übersichtsplan
Anlage 1.2 Detaillageplan
Anlage 2 Zeichenerklärung
Anlagen 3 Bohrprofile
Anlage 3.1 KRB 101 und 102
Anlage 3.2 KRB 103 und 104
Anlagen 4 Versickerungsversuche
Anlage 4.1 Versuche V 101 und V102
Anlage 4.2 Versuche V103 und V 104
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 3 Zum Schreiben vom 03.09.2024
1 Situation
Die RSEB Rhein-Sieg Erddeponiebetriebe GmbH plant in Hennef die Errich-
tung der neuen Erddeponie Vierwinden. Das Grundstück liegt rechtsrhei-
nisch, im äußersten Südosten der etwa 11 km entfernten Stadt Hennef, im
Anstieg vom Siegtal im Norden zum Westerwald im Süden (vgl. Anl. 1.1).
Das für die Nutzung als Erddeponie vorgesehene Baufeld befindet sich etwa
860 m südöstlich des Ortes Meisenbach, unmittelbar an der Landesgrenze
zu Rheinland-Pfalz. Es liegt in der Gemarkung Uckerath, auf dem Flur 26
und umfasst die Flurstücke 69, 71 bis 73 sowie 75 bis 77.
Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob sich der Standort zum Betrieb
einer Deponie eignet und ob die Standortkriterien der Deponieverordnung
(DepV) sowie des LANUV-Arbeitsblattes 13 eingehalten werden.
Durch unser Büro wurde zur Prüfung des Standortes eine geologische Feld-
erkundung einschließlich der erforderlichen Laboruntersuchungen durchge-
führt. Die Ergebnisse wurden im Geologischen Gutachten mit der Nummer
10496/rj vom 16.11.2023 zusammengestellt.
In dieser Untersuchung wurden in dem anstehenden stark tonigen Hanglehm
Durchlässigkeitsbeiwerte kf zwischen 6,8 · 10 -10 m/s und 6,8 · 10 -8 m/s fest-
gestellt. Da die Schichtstärke dieses ausreichend gering wasserdurchlässi-
gen Hanglehms bis zum unterlagernden verwitterten Fels, für den bisher kei-
ne kf-Werte bestimmt wurden, nicht flächendeckend ≥ 1,00 m beträgt, wie in
der DepV gefordert wird, wurde nun eine ergänzende Bestimmung der Was-
serdurchlässigkeit des unterlagernden verwitterten Fels‘ beauftragt.
Angaben zur Geologie und zu den Grundwasserständen sind dem ursprüng-
lichen Baugrundgutachten zu entnehmen.
2 Untersuchungsprogramm
Zur Erkundung des Untergrundes und zur Durchführung von Versickerungs-
versuchen wurden durch Mitarbeiter unseres Büros am 27.07.2024, in Berei-
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 4 Zum Schreiben vom 03.09.2024
chen mit unzureichend mächtiger Lehmüberdeckung, die vier Kleinrammboh-
rungen KRB 101 bis 104 gemäß DIN EN ISO 22475-1 niedergebracht.
Die Ergebnisse der Bodenaufschlüsse sind in Form von Bohrprofilen auf den
Anlagen 3.1 und 3.2 höhenorientiert dargestellt. Die genaue Lage d er Auf-
schlusspunkte ist auf der Anlage 1.2 dokumentiert. Die Aufnahme der Bohr-
punkte in Lage und Höhe erfolgte mittels des GNSS-Systems Emlid Reach
2+. Die Zeichenerklärungen können der Anlage 2 entnommen werden.
In jeder Bohrung wurden im verwitterten Fels zur Bestimmung der Wasser-
durchlässigkeit jeweils ein Versickerungsversuch im offenen Bohrloch durch-
geführt (vgl. Anl. 4.1 und 4.2.).
3 Bodenaufschlüsse
In den Sondierungsbohrungen wurde überall eine gewachsene Schichten-
folge angetroffen. Sie beginnt einheitlich mit einem Mutterboden aus einem
gering bis stark tonigen Schluff beziehungsweise schluffigen Ton, der organi-
sche Anteile enthält. Die Stärke des Mutterbodenhorizonts beträgt zwischen
0,25 (vgl. Bohrungen KRB 101, 102 und 104) und 0,30 m in Boh rung
KRB 103.
Darunter wurde überall ein Hanglehm angetroffen, der sich aus tonigem bis
stark tonigem, gering (fein)sandigem Schluff zusammensetzt, der örtlich ei-
nen geringen Steinanteil aufweist. An der Basis von Bohrung KRB 104 ist
der Hanglehm als gering sandiger, steiniger Ton ausgebildet. Die Stärke des
Hanglehms beträgt zwischen 0,20 m in Bohrung KRB 101 und 1,50 m in
Bohrung KRB 104.
Der Hanglehm wird durch stark verwitterten Fels unterlagert, der im Wesent-
lichen aus Ton- und Siltstein mit einem geringen Sandanteil besteht. In Boh-
rung KRB 101 wurde im Tiefenbereich von 1,50 m bis 1,90 m auch ein toni-
ger Sandsiltstein und von 1,95 m bis 2,10 m Teufe ein Eisen- und Ma ngan-
oxidhaltiger Sandsiltstein angetroffen.
Mit zunehmender Tiefe nehmen der Verwitterungsgrad ab und der Bohrwi-
derstand zu, so dass die Bohrungen in Tiefen zwischen 2,00 m (vgl. Bohrun-
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 5 Zum Schreiben vom 03.09.2024
gen KRB 102 und 104) und 2,50 m bei Bohrung KRB 101 abgebrochen wer-
den mussten.
4 Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit
Zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte (k f-Werte) des anstehen-
den verwitterten Fels ‘ wurden im Gelände in den Bohrungen KRB 101 bis
104 Versickerungsversuche offenen Bohrloch durchgeführt.
Bei der Versickerung im ausgebauten, verrohrten Bohrloch kann das Wasse r
nur über die Bohrlochsohle in den Boden eindringen. Demgegenüber finde t
bei der Versickerung im offenen Bohrloch die Entwässerung sowohl über die
Bohrlochsohle als auch über die Bohrlochwände statt. Das Bohrloch wurde
nach oben hin mit einem Packer abgedichtet, so dass die zur Verfügung ste -
hende Versickerungsstrecke zwischen Sohle und Packer 30 cm betrug.
Die Ergebnisse der Versickerungsversuche sind in den Anlagen 4.1 und 4.2
und in der Tabelle 1 ersichtlich. Bei den Ergebnissen der Feldversuche ha n-
delt es sich um die k-Werte der ungesättigten Zone (k fu). Die k f-Werte des
gesättigten Bodens ergeben sich gemäß DWA A-138 durch Verdopplung (k f
= 2kfu).
Tabelle 1: Ergebnisse der Versickerungsversuche und des Permeameterver-
suchs
Versuch/Probe Bodenart Tiefe kfu (m/s) kf (m/s)
V 101/1 Zvv (Clsist, sa‘) 1,40 m 3,86 · 10-8 7,72 · 10-8
V 102/1 Zvv (Clst) 2,00 m 3,56 · 10-8 7,12 · 10-8
V 103/1 Zvv (Sist, Clst) 2,30 m 1,21 · 10-8 2,42 · 10-8
V 104/1 Zvv (Si-Clst, sa) 2,00 m 4,78 · 10-8 9,56· 10-8
Der anstehende verwitterte Fels hat damit einen mittleren Durchlässigkeits-
beiwert von 6,73 · 10 -8 m/s und liegt damit unter dem in der DepV für DK0-
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH Auftrag Nr. 10496.2/rj Seite 6 Zum Schreiben vom 03.09.2024
Deponien maximal zulässigem Wert von k f < 1 · 10 -7 m/s. Dieser Wert wird
dabei nicht nur im Mittel sondern auch in jedem Einzelversuch unterschritten.
5 Beurteilung der geologischen Barriere
Die maximal zulässige Durchlässigkeit von kf ≤ 1 10-7 m/s wird entsprechend
dem Bericht 10496/rj flächendeckend im Hanglehm unterschritten. Nun wur-
de in der vorliegenden Untersuchung der k f-Wert im verwitterten Fels be-
stimmt. Dieser liegt ebenfalls unterhalb des genannten Grenzwertes der
DepV.
In größeren Tiefen wird das Grundgebirge zunehmend kompakt und die klüf -
te nehmen ab. Aus diesem Grund ist mit einer abnehmenden Wasserdurch-
lässigkeit zu rechnen. Entsprechend der hydrogeologischen Karte weist der
anstehende Devonische Tonstein Durchlässigkeiten zwischen 1 ∙ 10 -8 und
1 ∙ 10-9 m/s auf.
Für den Hanglehm wurde in Bericht 10496/rj bereits eine deutliche Über-
schreitung des Mindesttongehaltes von 5 Gew.-% über Schlämmanalysen
nachgewiesen. Bei dem vorliegenden stark verwitterten bis verwitterten Fels
handelt es sich überwiegend um Ton- und Tonsiltsteine, für die ein Tonge h-
alt > 40 Gew.-% angenommen werden kann.
Einzelne Felshorizonte sind tonig ausgebildet (vgl. Bohrung KRB 101), was
per Definition einem Tongehalt > 15 bis max. 30 Gew.-% entspricht.
In Bohrung KRB 101 wurde weiterhin im Tiefenbereich von 1,95 m bis
2,10 m ein stark eisen-/manganoxid-haltiger Sand-Siltstein ohne Tonanteil
nachgewiesen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine lokale Schicht, die als
Linse auftritt und lateral vermutlich rasch auskeilt. Auf den Gesamttongehalt
der geologischen Barriere hat dies wegen der sonst flächendeckend hohen
Tonanteile keinen Einfluss.
Dipl.-Geol Rafael Jendrusch
Geotechnisches Büro
DR LEISCHNER . GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Übersichtsplan
Anlage Nr. 1.1
Auftrag Nr. 10496.2
Maßstab: 1:25.000
gez.
bk
Datum
07.08.2023
Projekt: Errichtung einer neuen Erddeponie
Dreisteinenweg in 53773 Hennef-Meisenbach
Lage des Bauvorhabens
H = 0,80 m Ü
Drei Herren Stein
0,00 m
Vs101
Vs102
Sa, cl-, si-, co
Zvv
Vs103
Zvv (Cl-Sist)
Vs104
Zv (Cl-Sist)
H = 0,80 m Ü
Zvv (Cl-Sist)
H = 0,60 m Ü
Zv (Cl-Sist)
H = 0,90 m Ü
bis 1,90m u. GOK (Sa, cl-, si-, co)
H = 0,80 m Ü
Zvv (Clst)
H = 0,30 m Ü
Zvv (Clst)
H = 0,90 m Ü
Zvv (Clst)
H = 0,65 m Ü
Zvv (Cl-Sist)
0.70
Kies
1.40
Grobkies
2.10
Mittelkies
2.80
Feinkies
3.50
Sand
4.20
Grobsand
4.90
Mittelsand
5.60
Feinsand
6.30
Schluff
7.00
Ton
7.70
Torf
8.40
Auffüllung A
9.10
STEINE
0.60Fels
Z ZZZ
1.20Fels verwittert
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
1.80Sandstein ZZ Z
2.40Schluffstein Z
Z
Z
Z Z
3.00Tonstein Z Z
Z Z
3.60Mutterboden Mu
4.20Hanglehm
4.80Hangschutt
5.40Löß
6.00Lößlehm
0.60Vulkanasche
1.20Braunkohle
1.80Auffüllung A
2.40Auffüllung A
3.00Auffüllung A
3.60Auffüllung A
4.20Auffüllung A
4.80Auffüllung A
5.40Auffüllung A
6.00Auffüllung A
Zustandsform
fest
halbfest
steif
weich
breiig
naß
Benennung Kurzzeichen
Bodenart Beimengung Beimengung Bodenart
Kies
Grobkies
Mittelkies
Feinkies
Sand
Grobsand
Mittelsand
Feinsand
Schluff
Ton
Organischer Boden
Auffüllung
Steine
kiesig
grobkiesig
mittelkiesig
feinkiesig
sandig
grobsandig
mittelsandig
feinsandig
schluffig
tonig
organisch
steinig
Gr
CGr
MGr
FGr
Sa
CSa
MSa
FSa
Si
Cl
Or
Mg
Co
gr
cgr
mgr
fgr
sa
csa
msa
fsa
si
cl
or
co
Bodenarten nach EN ISO 14688-1
Kleinrammbohrung
Leichte Rammsondierung
Schwere Rammsondierung
Versickerungsversuch
Grundwassermessstelle
Brunnen
Schurf
Probenahmepunkt
Asphaltbeprobung
GOK
KV
KBF
Geländeoberkante
Kein Bohrfortschritt
Kernverlust
KRB
DPL
DPH
V
GWM
B
S
P
AB
Anlage 2Zeichenerklärung für BohrprofileGeotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH (EN ISO 14688-1 / DIN 4023)
Benennung Kurzzeichen Zeichen Benennung Kurzzeichen Zeiche n
Fels, allgemein
Fels, verwittert
Sandstein
Schluffstein
Tonstein
Mutterboden
Hangschutt
Löß
Lößlehm
Vulkanasche Z
Zv
Sast
Sist
Clst
Mu
Lx
Lö
Löl
V
Braunkohle
Bauschutt
Schlacke
Schotter
Asphalt
Beton
Untersuchungsstellen Zusatzzeichen
Grundwasser
Hanglehm L
Bk
Ziegelbruch
Asche
Kohle
BS
Schl
Scho
At
B
ZB
As
K
' / *
Zeichen
Wasserstand (angebohrt)
Ruhewasserspiegel
Wasserstand (Bohrende)
gering / stark
DPM Mittelschwere Rammsondierung
m+NHN
267.00
268.00
269.00
270.00
271.00
272.00
KRB 101
270,90 m+NHN
0.25 Mutterboden , (Si, cl*, or)Mu
0.45
Hanglehm
schluffig, tonig
1.50
Fels stark verwittert
(Clsist, sa')
ZvZv
Zv Zv
ZvZv
Zv Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
1.90
Fels stark verwittert
Sasist, cl
Zv
Zv
Zv
Zv
1.95
Fels stark verwittert
Clsist, sa'
2.10
Fels verwittert
(Sisast, Fe-Mn-Oxid)
Zv
Zv
Zv
2.50 Fels verwittert , Clsist
Zv Zv
Zv
Zv
KBF
KRB 102
271,60 m*NHN
0.25 Mutterboden , (Cl, si, or)Mu
1.50
Hanglehm , (Schluff, tonig
gering feinsandig, gering steinig)
1.60
Fels verwittert , gering schluffig
sandig, stark tonig, steinig
Zv
2.00
Fels verwittert
Tonstein
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv
KBF
k = 7,72 x 10 m/s-8
fk = 7,12 x 10 f -8
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DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile
Anlage Nr. 3.1
Auftrag Nr. 10496.2
Maßstab der Höhe: 1:25
gez.
bk
Datum
30.08.2024
Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie
m+NHN
260.00
261.00
262.00
263.00
264.00
265.00
KRB 103
262,30 m+NHN
0.30
Mutterboden , Si, cl', orMu
1.00
Hanglehm
schluffig, stark tonig, gering sandig, gering stein ig
1.40
Hanglehm
stark tonig, steinig, gering feinsandig
1.80
Fels stark verwittert
(Si-Clst)
Zv
Zv
Zv
Zv
Zv Zv
Zv Zv
2.30
Fels stark verwittert
(Sist, Clst)
Zv
Zv
Zv Zv
Zv
Zv Zv
KBF
KRB 104
264,85 m+NHN
0.25 Mutterboden , (Cl, si, or)Mu
1.50
Hanglehm
Cl si fsa'
1.75
Hanglehm
tonig, steinig, gering sandig
2.00
Fels stark verwittert
(Si-Clst, sa)
ZvZv
Zv Zv
Zv Zv
KBF
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GmbH
Gartenstr. 123, 53229 Bonn, Tel.: 0228/470689
Dreisteinenweg, 53773 Hennef-Meisenbach
Bohrprofile
Anlage Nr. 3.2
Auftrag Nr. 10496.2
Maßstab der Höhe: 1:25
gez.
bk
Datum
30.08.2024
Kurzzeichen und Signaturen siehe Anlage 2
Projekt: Erddeponie
k = 2,42 x 10 m/sf
-8
k = 9,56 x 10 m/s-8f
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GMBH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
0228-470689 Fax 0228-463384
Versickerungsversuch im
offenen Bohrloch
(nach USBR EARTH-MANUAL 1951)
Anlage: 4.1
Auftrags-Nr. 10496.2
Datum: 13.08.24
Datum der Untersuchung 19.07.2024
Objekt: Erddeponie
Ort: Hennef-
Meisenbach
Wetter: trocken
Wartezeit [min] 5
Parameter Einheit KRB 103 KRB 102
Versuch V 101 Versuch V 102
Bohrlochtiefe T [cm] 140 200
Druckhöhe H [cm] 238,5 311
Tiefe GW bzw. GW-Stauer Tu [cm] Annahme > 500 Annahme > 500
Tiefe unverrohrtes Bohrloch A [cm] 30 30
Radius unverrohrtes Bohrloch r [cm] 2,5 2,5
Versickerungsmenge Q [cm³/s] 0,092 0,13
Verhältniswerte H / Tu 0,50 0,51
Tu / A 19,87 20,37
Korrekturfaktor Ct 1,00 1,00
H / r 95,4 124,4
Formel I A / H 0,13 0,10
Koeffizient Cu 40 47
Formel I
H r C
Q Ck
u
t
f
Formel II
) ( ) 4 (
2
A H Tu r C
C Qk
s
t
f
Durchlässigkeit [m/s] kf101 = 3,86 10-8 kf102 = 3,56 10-8
Standrohr-
messmarke
h
h
GOK
a
(unmaßstäbliche Prinzipskizze)
2r
H Tu
A
GW
T
Geotechnisches Büro
DR. LEISCHNER GMBH
Gartenstraße 123, 53229 Bonn
0228-470689 Fax 0228-463384
Versickerungsversuch im
offenen Bohrloch
(nach USBR EARTH-MANUAL 1951)
Anlage: 4.2
Auftrags-Nr. 10496.2
Datum: 13.08.24
Datum der Untersuchung 29.07.2024
Objekt: EFH Rösler
Ort: Winterscheid
Wetter: trocken
Wartezeit [min] 5
Parameter Einheit KRB 103 KRB 104
Versuch V 103 Versuch V 104
Bohrlochtiefe T [cm] 230 200
Druckhöhe H [cm] 301 304
Tiefe GW bzw. GW-Stauer Tu [cm] Annahme > 500 Annahme > 500
Tiefe unverrohrtes Bohrloch A [cm] 30 30
Versickerungsmenge Q [cm³/s] 0,04 0,16
Radius unverrohrtes Bohrloch r [cm] 2,5 2,5
Verhältniswerte H / Tu 0,53 0,50
Tu / A 19,05 20,13
Korrekturfaktor Ct 1,00 1,00
H / r 120,4 121,6
Formel I A / H 0,10 0,10
Koeffizient Cu 44 44
Formel I
H r C
Q Ck
u
t
f
Formel II
) ( ) 4 (
2
A H Tu r C
C Qk
s
t
f
Durchlässigkeit [m/s] kf103 = 1,21 10-8 kf104 = 4,78 10-8
Standrohr-
messmarke
h
h GOK
a
(unmaßstäbliche Prinzipskizze)
2r
H Tu
A
GW
T
VERKEHRSING. • Auenweg 24 • 50389 Wesseling Deutschland
Tel.: 01590 6471548 • E-Mail: info@verkehrsing.de
Web: www.verkehrsing.de • Steuer-Nr.: 224/5043/7706
Freiberuflicher Ingenieur: Oguz Can Cekin
IBAN: DE11 1001 0010 0796 9821 33 BIC: PBNKDEFF
Oguz Can Cekin
Verkehrsplanungsbüro Cekin – Verkehrsing.
Standort:
Auenweg 24 | 50389 Wesseling
www.verkehrsing.de | info@verkehrsing.de
+49 1590 647 15 48
Verkehrsgutachten
Bericht
Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Endbericht
Bearbeitung:
Oguz Can Cekin
Wesseling, März 2025
Hinweis: Für eine bessere Lesbarkeit wird im Bericht überwiegend das generische Maskulinum
verwendet, es wird ausdrücklich hingewiesen, dass alle geschlechtlichen Identitäten gemeint und nicht
ausgeschlossen sind.
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
1 Aufgabenstellung ................................ ................................ ................. 3
2 Methodik und Vorgehensweise ................................ ............................ 4
3 Räumliche und verkehrliche Lage ................................ ........................ 5
4 Verkehrszählungen und Analyse des Bestands ................................ ... 5
5 Leistungsfähigkeit Bestand ................................ ................................ 10
5.1 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) ............ 12
5.2 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord ................................ .......... 14
5.3 L 86 / K 27 ................................ ................................ .................. 15
5.4 K 27/Dreisteinenweg ................................ ................................ ... 16
6 Ermittlung des zukünftigen Verkehrsaufkommens.............................. 18
6.1 Verkehrserzeugung und Erschließung des Neubauvorhabens .... 18
7 Verkehrsumlegung ................................ ................................ ............. 21
7.1 Erschließung des Plangebiets ................................ ..................... 21
7.2 Verkehrsumlegung ................................ ................................ ...... 22
8 Leistungsfähigkeit Prognose ................................ .............................. 23
8.1 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) ............ 23
8.2 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord ................................ .......... 24
8.3 L 86 / K 27 ................................ ................................ .................. 24
8.4 K 27/Dreisteinenweg ................................ ................................ ... 24
9 Beschilderung und Verkehrsführung ................................ .................. 26
10 Straßenbauliche Situation im Bereich der
Erschließungsstraße/Dreisteinenweg/K27 ................................ ................ 27
11 Fazit ................................ ................................ ............................... 31
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
1 Aufgabenstellung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant die
Errichtung einer DK0-Deponie1 bei Vierwinden in Hennef im Rhein-Sieg-
Kreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Die geplante Deponiefläche
befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die geplante
Deponiezufahrt befindet sich im östlichen Bereich des Dreisteinenwegs,
kurz vor der Kurve zum Anschlussbereich zur K 27, von wo aus die spätere
Anlieferung an die Deponie erfolgen soll. Der Dreisteinenweg zwischen
K27 und Deponieeinfahrt liegt auf einer Länge von ca. 140 m auf dem
Gebiet der Gemeinde Eitorf und auf einer Länge von ca. 60 m auf dem der
Stadt Hennef. Die Deponiezufahrt selbst ist als zweistreifige Straße auf
privatem Grund mit jeweils einer Spur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge
geplant. Auf der Spur für ausfahrende Fahrzeuge ist eine
Reifenwaschanlage vorgesehen, um eine Verschmutzung der öffentlichen
Straßen zu verhindern. Die geplante Deponiestraße von der
Deponiezufahrt bis zu den Abkippstellen ist ca. 300 m lang und befindet
sich vollständig auf dem Plangebiet.
Bild 1: Plangebiet (Quelle Kartengrundlage:TIM-online, 16.09.2024)
Eine aktive Bestandsnutzung ist auf dem Grundstück nicht vorhanden.
Geplant ist ein Verfüllvolumen von rund 400.000m³. Für die Verfüllung ist
von einem Zeitraum von 10 Jahren auszugehen.
1 „Die Deponie dient zum Lagern von unbelastetem Boden- und Erdaushub. Lediglich ein kleiner
prozentualer Anteil mineralischer Bauabfälle ist erlaubt. Der vorsortierte Recycling-Bauschutt dient nicht
nur zur Befestigung der Betriebswege für die anliefernden LKWs und der Einbaurampe, sondern soll bei
allen Witterungsbedingungen die Betriebssicherheit der Deponie sichern.“ – Quelle:
https://www.rseb.de/deponien
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Für die Projektentwicklung und die weiteren Planungs- und
Genehmigungsprozesse sind die Erstellung eines Verkehrsgutachtens und
die verkehrsplanerische Beratung der RSEB GmbH erforderlich. Ziel ist es,
die verkehrliche Erschließung bestmöglich abzubilden und die
Leistungsfähigkeit der betroffenen Verkehrsanlagen gutachterlich
nachzuweisen sowie die verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende
Straßennetz und die Verkehrssicherheit zu beleuchten.
Dabei ist aufgrund der Nähe zum Ort Meisenbach auch eine gesonderte
Betrachtung der Verkehrsführung zu betrachten, um unerwünschte
Durchgangsverkehre zu vermeiden und die Verkehre über das
übergeordnete Straßennetz B8 und L255 (Rheinland-Pfalz) bzw. L86
(Nordrhein-Westfalen) zum Plangebiet zu führen.
2 Methodik und Vorgehensweise
Zu Beginn wird die räumliche Lage des Plangebiets sowie die
Bestandssituation dargestellt und analysiert – hierunter fällt auch die erste
Leistungsfähigkeitsberechnung der betroffenen Knotenpunkte für die
Bestandssituation. Hierfür wurden im Umfeld des Plangebiets detaillierte
Verkehrszählungen in Form von Knotenstromzählungen mittels
Videokameras durchgeführt. Die erhobenen verkehrlichen Daten werden
für die gegenwärtige Bestandssituation als Grundlage erfasst und
angesetzt. Hierauf baut das gesamte Gutachten auf.
Für den Bestand werden für ausgewählte und betroffene Knotenpunkte
Leistungsfähigkeitsuntersuchungen nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2015 (HBS 2015) durchgeführt.
Um die zukünftige Situation (Prognosefall) abzubilden wird für die
Neuentwicklung der Deponie eine Verkehrserzeugungsberechnung
durchgeführt. Hierzu gehört neben dem Schwerverkehr auch der durch die
Mitarbeitenden und Zuliefernden erzeugten Verkehr (Beschäftigten- und
Wirtschaftsverkehr). Der ermittelte Neuverkehr wird über einschlägige und
gängige Tagesganglinien sowie Erfahrungswerten aus vergleichbaren
Nutzungen über den Tag verteilt und auf das betroffene Verkehrsnetz
umgelegt.
Dabei wird der Verkehr über die übergeordneten Verkehrsachsen (L 86
bzw. L 255) auf das Deponie-Grundstück geführt. Hierfür erforderliche
Beschilderungsmaßnahmen werden erarbeitet. In diesem Zusammenhang
wird auch die Beschilderung zur Unterbindung unerwünschter
Durchgangsverkehre durch Meisenbach berücksichtigt.
Der gesamte Neuverkehr wird zunächst mithilfe von prozentualen
Verteilungen zu den Betriebszeiten zugeordnet erzeugt und verteilt und
anschließend auf das Bestandsnetz aufsummiert, sodass im Prognosefall
erneut eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung durchgeführt wird. Die
Betrachtungsweise erfolgt auf Basis einer worst-case-Szenarios.
Die Auswirkungen der Mehrverkehre auf das öffentliche Straßennetz
werden dargestellt. Ein Beschilderungskonzept wird vorgeschlagen.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
3 Räumliche und verkehrliche Lage
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ende des Dreisteinenwegs, wo
der Dreisteinenweg in die K 27 (Kalkstraße) einmündet. Von hier aus soll die
Fläche auch erschlossen werden. Eine rückwärtige oder anderweitige
Erschließung des Grundstücks ist nicht vorhanden, sodass die Zufahrt und
der Zugang auf das Grundstück nur an dieser Stelle erfolgt.
Der Dreisteinenweg schließt im Westen den Ortsteil Meisenbach der Stadt
Hennef an die B 8 an.
Die K 27 mündet im weiteren Verlauf im Osten in die L 86. Hier läuft auch
unmittelbar die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz, wo die Landesstraße die
Bezeichnung L 255 hat.
Die L 86 bzw. L 255 verläuft nach Süden in Richtung Rheinland -Pfalz und
mündet in die B 8. Im nördlichen Verlauf führt die K 27 nach Lindscheid und
die L 86 nach Mühleip und weiter Richtung Eitorf.
Die B 8 selbst verläuft aus Westen (NRW) kommend von Hennef über
Ukerath nach Vierwinden . W eiter in Richtung Osten verläuft die B 8 in
Richtung Kircheib in Rheinland-Pfalz.
Mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist das Plangebiet durch
die Linien 250 (B 8) und 564 (L 86) erreichbar . Die nächstliegenden
Haltestellen sind „Meisenbach Abzweig“ oder „Vierwinden“. Aufgrund der
Andienung der Deponie durch LKW steht die Analyse und Bewertung des
motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Vordergrund.
4 Verkehrszählungen und Analyse des Bestands
Am Dienstag, den 10.09.2024, wurden in Abstimmung mit der RSEB GmbH
mithilfe von Verkehrszählungskameras die Knotenpunkte Vierwinden (L 255)
/ AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord sowie L 86 / K 27
erhoben. Erhebungszeiträume waren jeweils 4 Stunden in den
Zählzeiträumen 06:00 – 10:00 Uhr, 11:00 – 15:00 Uhr, 16:00 – 20:00 Uhr.2
Der Kreuzungsbereich K 27/Dreisteinenweg wurde nicht gesondert erhoben,
da der Dreisteinenweg gegenüber der Kreisstraße stark untergeordnet ist
und die Daten für die K 27 aus der benachbarten Zählung abgeleitet werden
können.
2 „Geeignet für alle Straßentypen zur Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Verkehre und der
Bemessungsverkehrsstärken, wenn die morgendliche Spitzenstunde nach 07:00 Uhr liegt“ – Forschung
Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Hochrechnungsverfahren für Kurzzeitzählungen auf
Hauptverkehrsstraßen in Großstädten, Heft 1007, Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 2: Übersichtsplan Standorte Verkehrszählungen (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2023)
Die Verkehrszählungen wurden außerhalb von Ferienzeiten und Wochen mit
Feiertagen durchgeführt. Nach den Sommerferien lag sowohl in NRW (Ende
der Sommerferien 20.08.2024) als auch in Rheinland -Pfalz ( Ende der
Sommerferien 23.08.2024) ein ausreichender Zeitraum für das „einpendeln“
einer normalen Verkehrszeit vor. Die Zählungen wurden auf Basis diverser
Regelwerke und Richtlinien in Bezug zu Verkehrszählungen durchgeführt.
Somit ist eine verkehrstechnisch nutzbare Datengrundlage sichergestellt und
belastbar. Es wurde des Weiteren auch darauf geachtet, dass am Zähltag
keine Baustellen, Unfälle oder Umleitungen vorlagen.
Folgende Verkehrsbelastungen sind im Bestand im Straßennetz durch die
Verkehrszählungen erhoben worden:
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 3: Übersicht Ergebnisse Verkehrszählungen 06:00 – 10:00 Uhr (Quelle Kartengrundlage: TIM-
online – 16.09.2024)
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 4: Übersicht Ergebnisse Verkehrszählungen 11:00 – 15:00 Uhr (Quelle Kartengrundlage: TIM-
online – 16.09.2024)
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 5: Übersicht Ergebnisse Verkehrszählungen 16:00 – 20:00 Uhr (Quelle Kartengrundlage: TIM-
online – 16.09.2024)
Weiter wurden die Verkehrszählungen so aufgearbeitet, dass
Spitzenstundenbelastungen für die morgendliche und nachmittägliche
Spitzenstunde ermittelt werden konnten. Diese sehen wie folgt aus:
Knotenpunkt Morgendliche
Spitzenstunde
Nachmittägliche
Spitzenstunde
Vierwinden (L 255) / AS (B 8) –
Süd, Vierwinden (L 255)
07:00 – 08:00 Uhr 16:15 – 17:15 Uhr
Vierwinden (L 255) / AS (B 8) –
Nord
06:45 – 07:45 Uhr 16:15 – 17:15 Uhr
L 86 / K 27 06:45 – 07:45 Uhr 16:15 – 17:15 Uhr
Tabelle 1: Ermittelte Spitzenstunden
Die entsprechenden Knotenstrombelastungen für die vier Knotenpunkte sind
im Detail für die Spitzenstunden in Anlage 1 bis Anlage 3 dargestellt.
Eine separate Verkehrszählung für den Knotenpunkt Dreisteinenweg/K 27
wurde nicht durchgeführt, da an diesem Knotenpunkt die K 27 als
übergeordnete Verkehrsachse die maßgebende Verkehrsbelastung hat und
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
diese von der benachbarten Zählung K 27/L 86 abgeleitet werden kann. Der
Dreisteinenweg erschließt lediglich den 1 km vom Knotenpunkt entfernten
Ort Meisenbach mit rund 70 -100 Einwohnern. Hier kann die
Leistungsfähigkeit anhand von Annahmen berechnet werden, wobei die
maßgebende Belastung auf der K 27 beibehalten wird.
Die Spitzenstunden sind maßgebend für die Leistungsfähigkeits -
berechnungen nach dem Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen 2015 (HBS 2015), die im Bestand für die
aufgelisteten Knotenpunkte durchgeführt werden.
Bild 6: Übersichtsplan Leistungsfähigkeitsbewertung (Quelle Kartengrundlage: OpenStreetMap –
26.03.2024)
5 Leistungsfähigkeit Bestand
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen erfolgen nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2015 (HBS 2015). „Das HBS
enthält standardisierte Verfahren, mit denen in Abhängigkeit von
infrastrukturellen und verkehrlichen Randbedingungen für verschiedene
Arten von Straßenverkehrsanlagen deren Kapazität ermittelt und darauf
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
aufbauend die Qualität des Verkehrsablaufs in sechs Qualitätsstufen des
Verkehrsablaufs (QSV) von A bis F bewertet werden kann.“3
Als maßgebendes Qualitätskriterium für den Kfz-Verkehr dient die mittlere
Wartezeit (tw) auf jedem Fahrstrom, anhand derer die Bestimmung der
zugehörigen QSV erfolgt. Jeder Fahrstrom erhält eine eigene Bewertung
und eine Zuordnung mit einer eigenen mittleren Wartezeit und einer QSV.
Der am schlechtesten bewertete Fahrstrom mit der zugehörigen QSV legt
die Gesamtqualität des Knotenpunkts fest.
Im Untersuchungsraum liegen keine signaltechnisch geregelten
Knotenpunkte vor. Alle Knotenpunkte sind vorfahrtgeregelt. Das HBS 2015
unterscheidet bei der Berechnung zwischen außerorts und innerorts. Die
Qualitätsstufen des Verkaufsablaufs sind für vorfahrtgeregelte
Knotenpunkte wie folgt kategorisiert:
3 FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - https://www.fgsv.de/hbs-2015.html
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 7: Auszug aus dem HBS 2015 für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage (Quelle HBS 2015 –
Tabelle S5-1, FGSV)
Bei nicht -signalisierten und vorfahrtgeregelten Knotenpunkten außerorts,
wie hier im Untersuchun gsgebiet, wird nach den unter Bild 7 dargestellten
Bewertungskriterien beurteilt. Maßgebend für die Gesamtbewertung des
Knotenpunktes ist immer der am schlechtesten bewertete Verkehrsstrom.
5.1 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255)
Der Knotenpunkt Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255) ist
eine dreiarmige Anschlussstelle und ist außerorts vorfahrgeregelt geregelt.
Die Dimensionierung des Knotenpunkts ist aus dem Luftbild erkennbar.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 8: Luftbild Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255), (Quelle Kartengrundlage:
TIM-online – 16.09.2024)
Der Knotenpunkt weist nach dem HBS 2015 in der morgendlichen
Spitzenstunde im Bestand eine Gesamtverkehrsbelastung von 445 Kfz/h
nach. Für einen vorfahrtgeregelten Knotenpunkt außerorts erreicht der
Knotenpunkt eine QSV A, also eine sehr gute Verkehrsqualität. Die QSV A
wird von allen Verkehrss trömen erreicht. Maßgebend für die
Gesamtbewertung ist der Linksabbiegerstrom aus der Anschlussstelle Süd
der B8 in Richtung L255 nach Süden mit einer mittleren Wartezeit von 6,7
Sekunden.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Der Knotenpunkt ist im Bestand somit in der morgendlichen Spitzenstunde
sehr leistungsfähig und hat noch enorme Kapazitätsreserven.
In der nachmittäglichen Spitzenstunde weist der Knotenpunkt 598 Kfz/h
nach. Die tw des maßgebenden Stroms ist erneut der Linksabbiegestrom auf
die L 255 in Richtung Süden. Dieser liegt bei 7, 2 Sekunden und ist minimal
höher als in der morgendlichen Spitzenstunde und bleibt weiterhin bei einer
QSV A, die auch für alle anderen Verkehrsströme gilt.
Es bestehen keinerlei Defizite hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des
Knotenpunkts im Bestand.
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 4 und 5 dargestellt.
5.2 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord
Der Knotenpunkt Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord ist ein 3-armiger
Knotenpunkt, dimensioniert als Anschlussstelle, der außerorts
vorfahrtgeregelt ist.
Bild 9: Luftbild Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord, Vierwinden (L 255), (Quelle Kartengrundlage:
TIM-online – 16.09.2024)
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
In der morgendlichen Spitzenstunde werden an dem Knotenpunkt 550 Kfz/h
abgewickelt. Nach de r Leistungsfähi gkeitsberechnung erreicht der
Knotenpunkt für vorfahrtgeregelte Knotenpunkte nach dem HBS 2015 eine
QSV A für alle Verkehrsströme und ist somit sehr stark leistungsfähig und
hat noch enorme Kapazitätsreserven. Maßgebend für diese Bewertung ist
mit einer mittleren Wartezeit von 7,0 Sekunden der Linksabbiegestrom aus
der AS B8 nach Norden in die L255.
In der nachmittäglichen Spitzenstunde weist der Knotenpunkt 541 Kfz/h
nach. Mit diesen Verkehrsbelastungen erreicht der Knotenpunkt weiterhin
die QSV A in allen Verkehrsströmen und bleibt sehr stark leistungsfähig und
hat ebenf alls noch enorme Kapazitätsreserven. Maßgebend in der
nachmittäglichen Spitzenstunde ist erneut der Linksabbiegestrom aus der B8
nach Norden mit einer mittleren Wartezeit von 7,3 Sekunden.
In beiden Spitzenstunden ist der Knotenpunkte im Bestand sehr stark
leistungsfähig.
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 6 und 7 dargestellt.
5.3 L 86 / K 27
Der Knotenpunkt L 86 / K 27 ist als 3-armiger Knotenpunkt ausgebaut, liegt
außerorts und ist vorfahrtgeregelt. Die L255 auf rheinland-pfälzischer Seite
wird in NRW als L86 bezeichnet. In der nachfolgenden Abbildung wird die
Landesgrenze in Form der lila Linie dargestellt. Eine Auswirkung auf die
Leistungsfähigkeitsberechnung hat diese Änderung nicht. Das HBS 2015
ist bundesweit und länderübergreifend anwendbar.
Der Knotenpunkt weist eine Verkehrsbelastung von 433 Kfz/h in der
morgendlichen Spitzenstunde nach. Gemäß der durchgeführten
Leistungsfähigkeitsberechnung erreicht der Knotenpunkt in der
morgendlichen Spitzenstunde eine sehr gute Leistungsfähigkeit mit QSV A
und hat weiterhin genug Kapazitätsreserven. Maßgebend für diese
Bewertung ist mit 7,6s mittlere Wartezeit der Linksabbiegestrom aus der
K27 in die L86 in Richtung Norden.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 10: Luftbild L 86 / K 27 (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024)
Nachmittags wurden am Knotenpunkt eine Verkehrsbelastung von 469
Kfz/h erfasst. Die Verkehrsqualität liegt weiterhin für alle Verkehrsströme
bei QSV A mit einer maßgebenden mittleren Wartezeit von 6,8 Sekunden
des Linksabbiegestroms aus der K27 in die L68 in Richtung Norden.
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 8 und 9 dargestellt.
5.4 K 27/Dreisteinenweg
Der Knotenpunkt K 27/Dreisteinenweg ist als 3-armiger Knotenpunkt
ausgebaut, liegt außerorts und ist vorfahrtgeregelt. Es liegen keine
Fahrspurenaufteilungen oder Markierungen vor. Übergeordnete
Verkehrsachse ist die K 27.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 11: Luftbild K 27/Dreisteinenweg (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024)
Aus der benachbarten Zählung K 27/L 86 werden die Verkehrsbelastung
für die K 27 übernommen. Es wird angenommen, dass alle am
Knotenpunkt L 86 ankommenden Fahrzeuge zu 100% aus der K 27 selbst
kommen, um ein worst-case-Szenario für den Knotenpunkt selbst
abzubilden. Auf diese Annahme wird zuschlägig hinzugerechnet, dass aus
dem Ort Meisenbach mit rund 70-100 Einwohnern maximal 20 Kfz in der
Spitzenstunde aus dem Ort rausfahren und in Richtung L 86 fahren. In der
nachmittäglichen Spitzenstunde bleiben die gleichen Annahmen, nur dass
aus der L 86 kommend links in den Dreisteinenweg erneut 20 Kfz zurück
nach Meisenbach fahren. Vormittags treten diese zuschlägigen Verkehre
also als Rechtsabbieger, nachmittags als Linksabbieger auf und setzen
sich immer gegen die übergeordneten Strömer aus der K 27 durch.
Unter den getroffenen Annahmen und Ableitungen aus den
Verkehrszählungen errechnet sich nach dem HBS 2015 eine
Leistungsfähigkeit mit QSV A sowohl in der morgendlichen, als auch in der
nachmittäglichen Spitzenstunde. In beiden Fällen liegt die mittlere
Wartezeit bei den maßgebenden Verkehrsströmen bei unter 3,7 Sekunden.
Vormittags ist es der Rechtsabbiegestrom aus dem Dreisteinenweg,
nachmittags der Linksabbiegestrom in den Dreisteinenweg.
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 10 und 11 dargestellt.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Insgesamt lassen sich die Verkehrsqualitäten wie folgt zusammenfassen:
Bild 12: Übersichtsplan - Zusammenfassung der maßgebenden QSV im Bestand (Quelle
Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024)
Im Bestand ist das umliegende Straßennetz sehr leistungsfähig und hat an
allen untersuchten Verkehrsströmen enorme Kapazitäten.
6 Ermittlung des zukünftigen Verkehrsaufkommens
6.1 Verkehrserzeugung und Erschließung des Neubauvorhabens
In der gängigen Verkehrspl anung wird m ithilfe gängiger Literatur wie zum
Beispiel den „Hinweisen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von
Gebietstypen“ der FGSV, der Schriftreihen der Hessischen Straßen - und
Verkehrsverwaltung oder weiteren bekannten Ausarbeitungen und
Erfahrungswerten sowie mittels der Software Ver_Bau nutzungstypische
Verkehrserzeugungen berechnet. Für die Verkehrserzeugung ist neben der
eigentlichen Nutzung die Anzahl der Beschäftigten und Besucher/Eltern die
maßgebenden Ke nngrößen. Außerdem spielen die nutzungsb ezogenen
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Wegehäufigkeiten sowie die Anteile des motorisierten Individualverkehrs
eine bedeutende Rolle. Da die geplante Nutzung allerdings eine
Sondernutzung darstellt, sind keine konkreten Regelwerke anwendbar. Hier
ist auf Basis der geplanten Daten des A uftraggebers, der RSEB GmbH
zurückzugreifen.
Folgendes Konzept ist für die Deponie vorgesehen.
„Die Anlieferung erfolgt überwiegend mit Sattelschleppern mit jeweils 13 m³
Fassungsvermögen untergeordnet auch mit Vierachser -LKW mit 10 m³
Fassungsvermögen oder vereinzelt anderen Fahrzeugen wie kleineren LKW
oder Traktoren mit Erdmulden usw. Es erfolgen nur gewerbliche
Anlieferungen. Kleinkunden mit PKW + Anhänger etc. sind nicht zugelassen.
Über die gesamte Deponielaufzeit ergeben sich also zwischen 3.077 (bei 13
m³ je Sattelzug) und 4.000 Anlieferungen (bei 10 m³ je Anlieferung). Die
Anlieferungen sind über das Jahr sehr ungleichmäßig verteilt. Die Deponie
wird nur geöffnet wenn entsprechend e Anlieferungen vorab angemeldet
wurden - dann kommen dafür oft größere Mengen. Als maximale
Anliefermenge pro Tag sollen 1000 m³ (also ca. 77 – 100 Fahren) beantragt
werden. Im Jahresdurchschnitt sollten aber nur ca. 12 – 15 Anlieferungen
pro Arbeitstag e rfolgen (basierend auf konservativ, also bewusst hoch
angesetzten, 40.000 m³ pro Jahr, 10 -13 m³ je Anlieferung und ca. 260
Arbeitstagen im Jahr für das Baugewerbe).4“
Bis auf maximal 5 Samstage im Jahr, steht als Betriebszeit Montag bis
Freitag von 07:00 bis 18:00 im Vordergrund.
Für die im Schnitt 12 bis 15 Anlieferungen pro Arbeitstag ist keine
Leistungsfähigkeitsberechnung erforderlich, da die Berechnungen für den
Bestand bereits enorme Kapazitäten nachweisen, sodass der Mehrverkehr
ohne negative Auswirkungen durch das vorhandene Straßennetz
abgewickelt werden kann.
Vielmehr ist eine worst -case-Betrachtung erforderlich, um das Straßennetz
für einzelne, besondere Fälle auf Belastbarkeit zu untersuchen. Hierfür ist
eine stündliche Betrachtung in einem extrem hoch belasteten Fall notwendig.
Da die Anlieferungen vorab angemeldet werden müssen und die
Deponiefläche für die Erschließung und Verarbeitung eine maximale
Aufnahmekapazität hat, ohne dass LKW ins öffentliche Straßenland
verlagert werden bzw. dort stehen, ist für die worst -case Betrachtung die
maximale Lieferungs- bzw. Abwicklungsmenge in einer Stunde maßgebend.
Hierfür wird die derzeitige Planung der Deponie als Maßstab genommen und
mit der maximalen Anliefermenge eines Tages in Verhältnis gesetzt.
4 Mail RSEB GmbH, 01.08.2024 von Herrn Peters
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 13: Planung der Deponie inkl. Erschließungsstraße (Quelle: RSEB GmbH, Planverfasser CDM Smith SE, Am Umweltpark 3-
5, 44793 Bochum – Stand: April 2024).
Aus der Planung ist zu erkennen, dass vom Dreisteinenweg eine
Erschließungsstraße abzweigt und nach einer kurzen parallel en F ührung
zum Dreisteinenweg so weit wie möglich nach Süden geführt wird und dort
die Deponiefläche erschließt.
Für die Erschließungsstraße ist von einer Länge von 300 Metern
auszugehen. Die Deponie wird mit Sattelzügen (Annahme max. 13,6 Meter
lang, ohne spezielle So nderzulassung in Deutschland) oder mit 4 -Achser-
LKW („Kipper“ 8,7m) angeliefert. Kleinere LKW oder Traktoren werden in
dieser Betrachtung im Sinne der worst -case-Betrachtung nicht
berücksichtigt. Die Anlieferung mittels einer maximalen Anzahl Sattelzügen
oder 4-Achser-LKW bildet in einer Stunde die maximale Belastung für das
Straßennetz weitestgehend ab.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Es wird vereinfacht angenommen, dass 70% der Erschließungsstraße von
Sattelschleppern und 30% von 4-Achser-LKW in Anspruch genommen wird,
da diese eine relativ hohe Anliefermenge darstellen kann.
Bei einer Länge von 300 m Erschließungsstraße wird angenommen, dass
dieser vollständig „vollgestaut“ wird, während die Planierraupe die
angelieferten Mengen nach und nach verteilt und die LKW wenden und
wieder abfa hren, ohne einen Rückstau ins öffentliche Straßenland
auszulösen.
Demnach erreichen maximal 16 Sattelzüge und 10 4 -Achser-LKW in einer
Stunde gleichzeitig die Deponiefläche und nutzen die 300 m vollständig aus,
ohne ins öffentliche Straßenland zu ragen.
LKW Anzahl Meter Kubikmeter
Sattelzug 16 Ca. 218m 208m³
4-Achser-LKW 10 Ca. 87m 100m³
Gesamt 26 305m 308m³
Maximale
Tagesanlieferung
(zum Vergleich)
- - 1.000m³
Tabelle 2: Übersicht Anlieferungsmengen in Verhältnis zur maximalen Tagesanlieferung
Bei dieser Konstellation kann in einer Stunde ein Drittel der Tagesmenge für
einen normalen Arbeitstag mit 10 Stunden (+1 Stunde Pause bei 07:00 bis
18:00 Uhr) abgewickelt werden. Es ist also davon auszugehen, dass die
übrigen Arbeitsstund en weniger belastet sein werden und somit die
Annahme im Sinne der worst-case-Betrachtung als maximale Anlieferungen
einer Stunde belastbar angesetzt werden können.
Dabei ist zu beachten, dass die LKW in der gleichen Stunde das Gelände
wieder verlassen, sodass schließlich im Quell- und Zielverkehr insgesamt 52
LKW-Verkehre erzeugt werden.
In einem weiteren Schritt ist dieser Verkehr auf das Straßennetz umzulegen.
7 Verkehrsumlegung
7.1 Erschließung des Plangebiets
Das Plangebiet wird für den Ziel- und Quellverkehr über die L86 von der K27
aus erschlossen. Aus dem übergeordneten Straßennetz kann eine konkrete
Anlieferung aus verschiedenen Richtungen über die B8, L255 oder L68
erfolgen. Dabei werden die aus den Verkehrszählungen ermittelten
richtungsbezogenen Kfz -Verkehrsverteilungen für den Tages - und
Spitzenstundenverkehr berücksichtigt. Eine Erschließung über die B 8 und
den Dreisteinenweg über den Ort Meisenbach ist zu verhindern.
Unter diesen Annahmen wird für die Verkehrsumlegung folgende
Anlieferung aus den möglichen Richtungen angenommen:
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 14: Erschließung und Verkehrsverteilung des Plangebiets (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024)
7.2 Verkehrsumlegung
Der Neuverkehr aus der worst-case-Betrachtung wird im nächsten Schritt auf
das vorhandene Verkehrsnetz „per Hand umgelegt“.
Die Mehrbelastung wird exemplarisch sowohl auf die morgendliche als auch
auf die nachmittägliche Spitzenstunde aufgeschlagen, um die schlechteste
Bewertung der Qualitätsstufen zu ermitteln. In der Realität wird eine doppelte
Mehrbelastung beider Spitzenstunden nicht auftreten. Eine der Stunden wird
immer schwächer ausfallen als die andere. Da die Bewertung aber auch auf
die Bestandszählungen mit unterschiedlich stark belasteten
Verkehrsströmen aufbaut, sind beide Ansätze zu prüfen. Es wird
angenommen, dass die LKW die gleichen Richtungen wieder zurückfahren.
Demnach erg eben sich folgende Verkehrsverteilungen für die jeweils 26
Quell- und Zielverkehre:
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 15: Verteilung der LKW-Neuverkehre in den Spitzenstunden (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024)
8 Leistungsfähigkeit Prognose
Bei der Leistungsfähigkeitsberechnung für die Prognose werden zunächst
keine Änderungen im Straßennetz oder in der Signalisierung zugrunde
gelegt. Die Bewertung erfolgt also auf die gleiche Knotenpunktdimensionen
wie im Bestand.
8.1 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Süd, Vierwinden (L 255)
Unter den gleichen Rahmenbedingungen wie in Kapitel 5 zuzüglich des
Neuverkehrs weist der Knotenpunkt in der morgendlichen Spitzenstunde in
der Prognose weiterhin eine QSV A, also eine sehr gute Verkehrsqualität. Im
Vergleich zum Bestand gibt es nahezu keinerlei Veränderungen. Die
maßgebende mittlere Wartezeit steigt von 6,7 Sekunden auf 7,0 Sekunden.
Alle anderen Verkehrsströme liegen weiterhin bei QSV A.
Der Knotenpunkt ist im Prognosefall somit in der morgendlichen
Spitzenstunde leistungsfähig und hat weiterhin enorme Kapazitätsreserven.
In der nachmittäglichen Spitzenstunde bleibt die QSV weiterhin bei A. Die tw
des maßgebenden Stroms steigt von 7,2 auf 7,6 Sekunden. Kapazitäten sind
weiterhin vorhanden. Alle anderen Verkehrsströme liegen weiterhin bei
QSV A.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Es bestehen im Prognosefall weiterhin keinerlei Defizite hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts.
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 12 und 13 dargestellt.
8.2 Vierwinden (L 255) / AS (B 8) – Nord
In der morgendlichen Spitzenstunde erreicht der Knotenpunkt inklusive der
neuen Mehrverkehre nach dem HBS 2015 eine QSV A mit einer mittleren
Wartezeit von 8,1 Sekunden und ist somit sehr leistungsfähig und hat noch
enorme Kapazitätsreserven. Maßgebend für diese Bewertung ist der
Linksabbiegestrom von der Anschlussstelle B8 auf die L 255 in Richtung
Norden, die vorher bei 7,0 Sekunden lag.
In der nachmittäglichen Spitzenstunde bleibt der Knotenpunkt weiterhin mit
einer Leistungsfähigkeit von QSV A leistungsfähig. Die mittlere Wartezeit
steigt für den maßgebenden Linksabbiegestrom von 7,3 Sekunden auf 8,6
Sekunden. Die Leistungsfähigkeit ist in der Prognose in der worst -case-
Betrachtung weiterhin gegeben.
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 14 und 15 dargestellt.
8.3 L 86 / K 27
Gemäß der durchgeführten Leistungsfähigkeitsberechnung, unter den
gleichen Rahmenbedingungen wie in Kapitel 5 zuzüglich des Neuverkehrs,
weist der Knotenpunkt in der morgendlichen Spitzenstunde in der Prognose
weiterhin eine sehr gute Leistungsfähigkeit mit QSV A und hat weiterhin
enorme Kapazitätsreserven. Maßgebend für diese Bewertung ist mit 9,4
Sekunden mittlere Wartezeit der Linksabbiegestrom aus der K 27 in die
L 68 nach Norden. Durch die zusätzliche Mehrbelastung erhöht sich die
mittlere Wartezeit im Vergleich zum Bestand um 1,8 Sekunden.
Nachmittags verbleibt der Knotenpunkt weiterhin bei QSV A, wobei sich die
maßgebende mittlere Wartezeit von 6,8 auf 8,9 Sekunden erhöht.
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 16 und 17 dargestellt.
8.4 K 27/Dreisteinenweg
Unter den gleichen Rahmenbedingungen und Annahmen wie in Kapitel 5
zuzüglich des Neuverkehrs weist der Knotenpunkt in der morgendlichen
Spitzenstunde in der Prognose weiterhin eine QSV A, also eine sehr gute
Verkehrsqualität. Im Vergleich zum Best and gibt es eine Erhöhung der
mittleren Wartezeit des maßgebenden Verkehrsstroms (Rechtsabbieger aus
dem Dreisteinenweg) auf 4,7 Sekunden . Dies gilt auch für die
nachmittägliche Spitzenstunde.
Alle anderen Verkehrsströme liegen weiterhin bei QSV A.
Die detaillierten Ergebnisse sind in Anlage 18 und 19 dargestellt.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Es bestehen im Prognosefall weiterhin keinerlei Defizite hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts.
Insgesamt lassen sich die Verkehrsqualitäten wie folgt zusammenfassen:
Bild 16: Übersichtsplan - Zusammenfassung der maßgebenden QSV in der Prognose (Quelle
Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024)
Auch in der Prognose ist das umliegende Straßennetz weiterhin
leistungsfähig. Es sind große Kapazitäten in allen Verkehrsströmen
gegeben. Hinzu kommt, dass die durchgeführte worst-case-Betrachtung
einen bewusst überstrapazierten Fall des Straßenraums darstellt und die
Überlagerung mit den Spitzenstunden aus dem Bestand die
größtmöglichen verkehrlichen Belastungen abbilden. Über das Jahr und die
Tage verteilt werden solche Spitzen kaum Einflüsse auf die verkehrliche
Abwicklung haben. Aus diesem Grund ist auch keine negative Auswirkung
auf die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmen erwartbar. Die
Abwicklung des Neuverkehrs ist im Prognosefall unbedenklich.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
9 Beschilderung und Verkehrsführung
Um die begutachtete und aufgeführte Verkehrssituation in die Realität
spiegeln zu können und Schleichverkehre, unerwünschte Verkehre
(Abkürzungen) oder Fehlfahrten (z.B. durch manuelle oder digitale Karten -
insbesondere durch den Ort Meisenbach) zu vermeiden, ist eine gezielte
Verkehrsführung mithilfe eines Beschilderungskonzeptes im Zuge der
Errichtung der Deponie notwendig.
Neben einer hinweisenden Wegweisung zur Nutzung selbst sind auch
ergänzende verkehrsrechtliche Anordnungen empfehlenswert. Anders als
Pkw-Fahrer im motorisierten Individualverkehr, die meist unabhängig der
verkehrsrechtlichen Beschilderung den kürzesten Weg suchen, sind LKW-
Fahrer geübt darin, Beschilderungen zu erkennen und zu verstehen,
insbesondere was Routen-, Höhen- oder Gewichtseinschränkungen
angeht, da etwaige Falschfahrten finanzielle oder zeitliche Verluste mit sich
bringen. Im Bereich B 8/Dreisteinenweg ist aufgrund der unerwünschten
Durchgangsverkehre sowie der nicht ausreichenden Straßenverhältnisse
im Ort Meisenbach deshalb im Einmündungsbereich ein VZ 253 (Verbot für
Kraftfahrzeuge über 3,5 t) erforderlich. Aufgrund der ÖPNV-Haltestelle
„Meisenbach“, die durch die Linie 592 angefahren wird, ist dieses Verbot
allerdings mit einem Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ zu versehen, um
den Linienverkehr nicht auszuschließen. Diese ist nämlich für die direkte
Schulverbindung (Grundschule Siegtal, Gesamtschule Meiersheide, Hulen
Hanftalstr. Schulzentrum Fritz-Jacobi-Str. und Wehrstr.) unabdingbar.
Anlieger (wie Gewerbetreibende im Dorf) könnten freigegeben werden bis
Meisenbach selbst. Mit einem zusätzlichen Hinweisschild „Keine Durchfahrt
zur Deponie“ kann für mehr Akzeptanz gesorgt werden.
Bild 17: Beschilderungskonzept Deponie Vierwinden
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Ziel des Beschilderungskonzeptes muss es sein, die Verkehre auf den
übergeordneten Verkehrsachsen B 8, L 255, L 86, K 27 zu bündeln und
diese aus Osten in den Dreisteinenweg und von hier auf das Deponie-
Grundstück zu führen.
Das gleich gilt auch für die Aus- bzw. Rückfahrt. Hier muss eine
vorgeschriebene Fahrtrichtung „rechts“ beschildert werden, damit die Lkw
nicht durch Meisenbach fahren.
Eine genaue verkehrsrechtliche Anordnung mit entsprechenden
Genehmigungsbehörden ist abzustimmen. Die konkreten
verkehrsrechtlichen Anordnungen werden von der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde festgesetzt. Bei dem hier vorgelegten Konzept
handelt es sich daher nur um einen Vorschlag.
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschilderungskonzeptes
wären keine negative Auswirkung auf den Ort Meisenbach zu erwarten.
Durch die Bündelung und Führung auf den vorgeschlagenen Achsen ist die
nachgewiesene Leistungsfähigkeit belastbar gegeben.
10 Straßenbauliche Situation im Bereich der
Erschließungsstraße/Dreisteinenweg/K27
Neben dem Kfz-Verkehr, der, durch die nachgewiesenen
Leistungsfähigkeitsnachweise ableitbar, keine Verkehrssicherheitsdefizite
aufweist, ist auch die straßenbauliche und fußläufige Situation in
Zusammenhang mit der Deponie-Entwicklung zu betrachten.
Sowohl auf der K 27, als auch auf der L 86 und dem Dreisteinenweg liegt
die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kfz im Bestand bei 100km/h. Dies
ist bedingt durch die straßenverkehrsrechtliche Regelung auf außerorts-
Lagen.
Auf dem Dreisteinenweg und der L 86 fehlen nahezu vollständig Gehwege.
An der K 27 gibt es auf der Nordseite einen neu ausgebauten
gemeinsamen Geh- und Radweg. Dieser kann vom Dreisteinenweg aus
selbst über die neu errichtete Querung an der K 27/L 86 erreicht werden,
denn von der Kreuzung Dreisteinenweg/K 27 bis zur L 86 verläuft auf der
Südseite ein Gehweg bis zu Bushaltestelle. Bis zu dieser Kreuzung selbst,
ist die fußläufige Verbindung allerdings mangelhaft. Aus dem Ort
Meisenbach ist im Bestand ein Fußweg von über einem Kilometer ohne
Gehweg zu bewältigen, um die Bushaltestelle „Meisenbach Abzweig“ oder
die Querung an der L 86 überhaupt zu erreichen. Der Kfz-Verkehr kann,
wie bereits erwähnt, hier bis zu 100km/h fahren. Auf der L 86 selbst fehlen
vollständig Gehwege, hier ist kein Fußverkehr möglich.
Unter diesen Umständen kann die Haltestelle „Meisenbach Abzweig“ nicht
als fußläufig erreichbar eingeordnet werden, sodass davon ausgegangen
wird, dass die Nutzer dieser Haltestelle hier mittels Pkw zur Haltestelle
gebracht werden und lediglich die letzten Meter zu Fuß gehen. Der Ort
Meisenbach selbst ist vielmehr durch die Haltestelle „Meisenbach“ durch
den ÖPNV erschlossen und innerhalb des Ortes auch fußläufig erreichbar.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Der Abschnitt Dreisteinenweg/K 27/L 86 ist derzeit nicht als Schul-
und/oder Radverbindung ausgewiesen. Neben untergeordneten
Wanderbewegungen ist also mit einer übersichtlichen Anzahl an zu Fuß
Gehenden zu rechnen. Trotzdem wird aufgrund der erwarteten
Schwerverkehre sowie der fehlenden Straßenbreiten eine
straßenplanerische und -bauliche Optimierung zur Verbesserung der
Gesamtsituation weiterverfolgt.
Bild 18: Gehwege im Bestand L 86/K 27/Dreisteinenweg (Quelle Kartengrundlage: TIM-online – 16.09.2024)
Der Dreisteinenweg selbst ist mit 5,10 bis 5,55 m als eine asphaltierte
Fläche dimensioniert. Nebenanlagen sind nicht vorhanden. Der derzeitige
Straßenzustand des Dreisteinenwegs ist mangelhaft und sollte
vorbereitend auf die Deponienutzung saniert und verbreitert werden.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 19 & 20: Mangelhafter Straßenzustand Dreisteinenweg (Quelle: Fotodokumentation Oguz Cekin, verkehrsing.de)
Insgesamt ist deshalb geplant, dass der straßenbauliche Zustand sowohl
für zu Fuß Gehende als auch für den Kfz-Verkehr verbessert werden soll.
Zunächst ist eine Deckensanierung des geschädigten Abschnitts
vorgesehen5.
Zur Sicherstellung der Fußgängersicherheit ist ein 1,2 m breiter Fußweg
mit Hochbord (in Bild 21 gelb) vorgesehen, der von Meisenbach kommend
vor der Deponieeinfahrt beginnt und durchgehend auf der Südseite bis zum
Fußweg an der K27 führt. Punktuelle Einengungen auf bis zu 1,00 Meter
aus Gründen der begrenzten Flächenverfügbarkeit sind nicht vermeidbar,
verschlechtern die angedachte Wegebeziehung aber aufgrund der sehr
geringen Fußgängerverkehre von wenigen Fußgängern am Tag nicht.
Auf dem geraden Teilstück des Dreisteinenwegs auf Hennefer Stadtgebiet
ist geplant, die Straße auf eine Gesamtbreite von 6,35 m auszubauen6,
sodass hier durchgehend einen Begegnungsverkehr LKW/LKW ermöglicht.
Im restlichen Verlauf des Dreisteinenwegs sind auf Eitofer Gebiet zwei
Ausweichbuchten vorgesehen, die auch hier den Begegnungsverkehr
ermöglichen. Alle Schleppkurvennachweise wurden auf der sicheren Seite
liegend im Sinne einer worst-case Betrachtung7 für Sattelzüge mit 15,39 m
Gesamtlänge erbracht (s. Bild 22). Im Außenbereich der Kurve ist auf
Eitorfer Gebiet ein Verkehrsspiegel geplant, der ein rechtzeitiges Erkennen
von Gegenverkehr und damit eine Nutzung der Ausweichbucht
ermöglichen soll.
5 Die genauen Ausbaudetails sind mit den betroffenen Gemeinden und Städten im Detail noch
abzustimmen.
6 Dies entspricht der Vorgabe der RASt 06 zur Begegnung zweier LKW
7 Zum Vergleich: Typische Sattelzüge mit Erdmulde, die den Großteil des Anlieferverkehrs bei den
RSEB-Deponien ausmachen, sind aber nur etwa 12,5-13,6 m lang.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Bild 21: Straßenplanung Dreisteinenweg (Quelle: Straßenplanung CDM Smith im Auftrag der RSEB 02/2025)
Bild 22: Schleppkurvennachweis mit Maßen zur Straßenplanung (Quelle: Straßenplanung CDM Smith im Auftrag der RSEB
02/2025)
Mit den geplanten Maßnahmen kann eine verkehrssichere und
leistungsfähige verkehrliche Abwicklung der Deponie sichergestellt werden.
Im Vergleich zur Bestandssituation ist mit Umsetzung der vorgesehenen
Planung eine deutliche Verbesserung für zu Fuß Gehende und den Kfz-
Verkehr zu erwarten. Der Radverkehr kann indirekt durch verbesserten
Gehweg mit Hochboard
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Fahrbahnbelag sowie der verbreiterten Fahrbahn mit zusätzlichen
Begegnungsflächen und von den Verkehrsspiegeln profitieren. Die Pläne
sind in größerem Format unter Anlage 20 und 21 diesem Bericht beigefügt.
11 Fazit
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant die
Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef im Rhein-Sieg-
Kreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Die geplante Deponiefläche
befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die geplante
Deponiezufahrt befindet sich im östlichen Bereich des Dreisteinenwegs,
kurz vor der Kurve zum Anschlussbereich zur K 27, von wo aus die spätere
Anlieferung an die Deponie erfolgen soll. Der Dreisteinenweg zwischen
K27 und Deponieeinfahrt liegt auf einer Länge von ca. 140 m auf dem
Gebiet der Gemeinde Eitorf und auf einer Länge von ca. 60 m auf dem der
Stadt Hennef. Die Deponiezufahrt selbst ist als zweistreifige Straße auf
privatem Grund mit jeweils einer Spur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge
geplant. Auf der Spur für ausfahrende Fahrzeuge ist eine
Reifenwaschanlage vorgesehen, um eine Verschmutzung der öffentlichen
Straßen zu verhindern. Die geplante Deponiestraße von der
Deponiezufahrt bis zu den Abkippstellen ist ca. 300 m lang und befindet
sich vollständig auf dem Plangebiet. Für die geplante Nutzung wurde
dieses Verkehrsgutachten erarbeitet.
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Als Ergebnis dieses Gutachtens können folgende Punkte
zusammengefasst werden:
• Die im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets liegenden
Knotenpunkte sind sowohl im Bestand als auch in der Prognose mit
den Mehrbelastungen leistungsfähig und weisen sehr große
Kapazitäten nach.
• Eine worst-case-Betrachtung zeigt, dass auch in überstrapazierten
verkehrlichen Zuständen keine negativen Auswirkungen auf das
öffentliche Straßenland zu erwarten sind.
• Durch ein zugeschnittenes Beschilderungskonzept kann
unerwünschter Durchgangsverkehr vermieden, und auf
übergeordneten Verkehrsachsen gebündelt werden, ohne den
ÖPNV, welcher ebenfalls ein Teil des Schwerverkehrs darstellt,
auszuschließen.
• Die Verkehrssicherheit, insbesondere für zu Fuß Gehende, sowie
der Verkehrsraum sollen weiterhin verbessert werden. Hierfür ist
eine straßenbauliche Optimierung des Dreisteinenwegs
vorgesehen.
• Im Falle einer „großen Anlieferung“ (s. worst-case) ist eine
Koordinierung so erforderlich, dass kein Rückstau von der
geplanten Erschließungsstraße ins öffentliche Straßenland
(Dreisteinenweg und K 27) ragt, auch wenn die verkehrstechnische
Gegebenheit auf den übergeordneten Straßen ohne Bedenken
gegeben ist. Die große Lieferung ist deshalb im besten Fall über
den Tag über mehrere Stunden verteilt anzuliefern und nicht
innerhalb kürzester Zeit.
Gegen die Realisierung der Deponie bestehen aus verkehrlicher Sicht
keine Bedenken. Verkehrliche Anpassungen im Straßenland (im Bereich
des Dreisteinenwegs) verbessern die Verkehrssituation insgesamt. Die
Umsetzung des Beschilderungskonzeptes ist erforderlich und mit den
Genehmigungsbehörden hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Anordnung
abzustimmen.
Oguz Can Cekin
Verkehrswirtschaftsingenieur
Büro für Verkehrsplanung – www.verkehrsing.de
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
ANLAGEN
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 1
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 2
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 3
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 4
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Süd (B8) in der morgendlichen
Spitzenstunde im Bestand
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 5
HBS-Nachweis für den KP KP L 255/AS Süd (B8) in der
nachmittäglichen Spitzenstunde im Bestand
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 6
HBS-Nachweis für den KP KP L 255/AS Nord (B8) in der
morgendlichen Spitzenstunde im Bestand
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 7
HBS-Nachweis für den KP KP L 255/AS Nord (B8) in der
nachmittäglichen Spitzenstunde im Bestand
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 8
HBS-Nachweis für den KP L 86/K 27 in der morgendlichen
Spitzenstunde im Bestand
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 9
HBS-Nachweis für den KP L 86/K 27 in der nachmittäglichen
Spitzenstunde im Bestand
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 10
HBS-Nachweis für den KP K 27/Dreisteinenweg in der morgendlichen
Spitzenstunde im Bestand
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 11
HBS-Nachweis für den KP K 27/Dreisteinenweg in der
nachmittäglichen Spitzenstunde im Bestand
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 12
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Süd (B8) in der morgendlichen
Spitzenstunde in der Prognose
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 13
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Süd (B8) in der nachmittäglichen
Spitzenstunde in der Prognose
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 14
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Nord (B8) in der morgendlichen
Spitzenstunde in der Prognose
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 15
HBS-Nachweis für den KP L 255/AS Nord (B8) in der nachmittäglichen
Spitzenstunde in der Prognose
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 16
HBS-Nachweis für den KP L 86/K 27 in der morgendlichen
Spitzenstunde in der Prognose
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 17
HBS-Nachweis für den KP L 86/K 27 in der nachmittäglichen
Spitzenstunde in der Prognose
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 18
HBS-Nachweis für den KP K 27/Dreisteinenweg in der morgendlichen
Spitzenstunde in der Prognose
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 19
HBS-Nachweis für den KP K 27/Dreisteinenweg in der
nachmittäglichen Spitzenstunde in der Prognose
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 20
Straßenplanung Dreisteinenweg
Verkehrsgutachten – Errichtung einer DK0-Deponie bei Vierwinden in Hennef
Anlage 21
Straßenplanung Dreisteinenweg - Schleppkurvennachweis
Projektbericht
Starkregennachweis geplante
Bodendeponie Vierwinden in Hennef
Auftraggeber
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Aachen, Februar 2025
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 1
Impressum
Verfasser Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH
Bachstraße 62-64
52066 Aachen
+49 241 94689 0
mail@hydrotec.de
www.hydrotec.de
Auftraggeber RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Projektbetreuung Martin Peters (RSEB)
Autoren Frédéric Connotte (Projektleitung)
Michel Heidemanns (Projektbearbeitung)
Bildnachweis Das Titelbild zeigt einen Ausschnitt der animierten Starkregenkarte
des Planzustands für das außergewöhnliche Ereignis (N100).
(Hydrotec, Kartenhintergrund: DOP OpenDataNRW)
Stand Februar 2025
Projektnummer P3070
© 2025 Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH
Jegliche anderweitige, auch auszugsweise, Verwertung des Berichtes, der Anlagen und ggf. mitgelie-
ferter Projekt-Datenträger außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist ohne schriftliche Zustimmung
des Auftraggebers unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Vervielfältigungen und die Einspeiche-
rung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Vervielfältigung von Teilen des Werkes ist nur
zulässig, wenn die Quelle genannt wird.
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 2
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis 3
Tabellenverzeichnis 3
1 Veranlassung und Aufgabenstellung 4
2 Datenübernahme 6
3 Hydraulische Starkregenmodellierung 7
3.1 Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ......................... 7
3.2 Modellaufbau Referenzzustand ................................ ................................ .......... 7
3.2.1 Aufbereitung DGM ................................ ................................ .................. 8
3.2.2 Gewässer und Gräben ................................ ................................ ............ 9
3.2.3 Gebäude ................................ ................................ ................................ . 9
3.2.4 Rauheiten und Anfangsverlust ................................ ................................ 9
3.2.5 Niederschlagsbelastung ................................ ................................ ........ 10
3.3 Modellaufbau Planzustand ................................ ................................ ............... 12
3.3.1 Geländeänderungen auf dem Grundstück ................................ ............ 12
3.3.2 Landnutzungsänderungen ................................ ................................ .... 12
3.4 Modellsimulation mit HydroAS ................................ ................................ .......... 14
3.5 Ergebnisse ................................ ................................ ................................ ....... 15
3.5.1 Referenzzustand ................................ ................................ ................... 15
3.5.2 Planzustand ................................ ................................ .......................... 16
4 Wirkungsanalyse 18
5 Fazit 20
6 Literatur und verwendete EDV-Programmsysteme 21
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 3
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Lageplan geplante Bodendeponie (Quelle: RSAG) ................................ ... 4
Abbildung 1-2: Ergebnisse Starkregenberechnung für das außergewöhnliche Ereignis
(Szenario 2) im Bereich der geplanten Bodendeponie (Quelle: Hydrotec
2023)................................ ................................ ................................ ......... 5
Abbildung 3-1: Untersuchungsgebiet und Lage der geplanten Deponie,
Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie (2025) ................................ ................................ ....................... 7
Abbildung 3-2: Digitales Geländemodell im Bereich der geplanten Deponie,
Referenzzustand, Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für
Kartographie und Geodäsie (2025) ................................ ........................... 8
Abbildung 3-3: Ansatz zur Ermittlung von fließtiefenabhängigen Rauheiten mit H1 = 2
cm, H2 = 10 cm, kst_1 und kst_2 entsprechend Tabelle 3-1 ..................... 9
Abbildung 3-4: Digitales Geländemodell im Bereich des Bauvorhabens, Planzustand
(Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie (2025)) ................................ ................................ .................... 12
Abbildung 3-5: Rekultivierungsmaßnahmen gemäß Planung von B. Mestermann (Mai
2024)................................ ................................ ................................ ....... 13
Abbildung 3-6: Landnutzung im Planzustand (Hintergrundkarte: TopPlusOpen,
©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025)).............................. 13
Abbildung 3-7: Maximale Wassertiefen (N100, Referenzzustand), Hintergrundkarte:
TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025) ....... 15
Abbildung 3-8: Maximale Wassertiefen (N90mm, Referenzzustand), Hintergrundkarte:
Top-PlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025) ...... 16
Abbildung 3-9: Maximale Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten (N100,
Planzustand), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für
Kartographie und Geodäsie (2025) ................................ ......................... 17
Abbildung 3-10: Maximale Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten (N90mm,
Planzustand), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für
Kartographie und Geodäsie (2025) ................................ ......................... 18
Abbildung 4-1: Differenz der max. Wassertiefen des Plan- und Referenzzustandes
(N100), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie
und Geodäsie (2025) ................................ ................................ .............. 19
Abbildung 4-2: Differenz der max. Wassertiefen des Plan- und Referenzzustandes
(N90mm), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für
Kartographie und Geodäsie (2025) ................................ ......................... 20
Tabellenverzeichnis
Tabelle 3-1: Stricklerbeiwerte in Abhängigkeit der Realnutzung................................ .. 10
Tabelle 3-2: Anfangsverlust in Abhängigkeit der Realnutzung ................................ .... 11
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 4
1 Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) plant derzeit die Errichtung einer DK0 -
Deponie bei Vierwinden (postalische Adresse: Dreisteinenweg, 53773 Hennef). Die Deponie-
planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung.
Das für die Nutzung als Erddeponie vorgesehene Grundstück befindet sich etwa 860 m süd-
östlich des Ortes Meisenbach, unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland -Pfalz. Es liegt
in der Gemarkung Uckerath, auf dem Flur 26 und umfasst die Flurstücke 69, 71 bi s 73 sowie
75 bis 77 (siehe Abbildung 1-1).
Abbildung 1-1: Lageplan geplante Bodendeponie (Quelle: RSAG)
Die geplante Deponiefläche ist in Nordwest-Südost-Richtung orientiert und weist eine mittlere
Länge von ca. 275 m und eine mittlere Breite von etwa 240 m auf. Die Gesamtfläche beträgt
etwa 6,35 ha.
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 5
Bei dem Untersuchungsbereich handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche,
auf der sich zurzeit ein Maisfeld und im südlichen Teil eine Mähwiese befindet. Im Nordosten
wird das Untersuchungsgrundstück durch den Dreisteinenweg begrenzt.
Nahe der östlichen Grundstücksecke entspringt im Bereich des Denkmals „Drei Herren Stein“
der Krabach. Weiterhin entspringt etwa 190 m südwestlich des Denkmals ein namenloser
Bach, der ca. 420 m südwestlich des Grundstücks in den Meisenbach mündet. Beide Vorfluter
entwässern die Region nach Norden in die Sieg.
Das Grundstück ist entsprechend der Starkregengefahrenkarten der Stadt Hennef von Stark-
regen betroffen.
Abbildung 1-2: Ergebnisse Starkregenberechnung für das außergewöhnliche Ereignis (Sze-
nario 2) im Bereich der geplanten Bodendeponie (Quelle: Hydrotec 2023)
Nach WHG 2009, § 37, Absatz 1, darf „der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf
ein tiefer liegendes Grundstück [...] nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks
behindert werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil
eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.“
Um die Auswirkungen der geplanten Bodendeponie zu quantifizieren, soll eine hydraulische
Berechnung des Planzustands mit geplantem Bauvorhaben durchgeführt und mit den Ergeb-
nissen der Starkregenberechnung der Stadt Hennef verglichen werden.
Mit Datum des 02.09.2024 wurde Hydrotec von der Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
(RSEB) mit der Durchführung eines Starkregennachweises für das außergewöhnliche (N100)
und extreme Starkregenereignis (N90mm) beauftragt.
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 6
Um die Wirkung der geplanten Bodendeponie auf die hydraulischen Verhältnisse bei einem
Starkregenereignis zu untersuchen, ist es erforderlich, ein detailliertes Oberflächenabflussmo-
dell für das Untersuchungsgebiet im Planzustand aufzustellen.
Grundlage der Simulation ist das 2D-Starkregenmodell, das von Hydrotec im Auftrag der Stadt
Hennef erstellt wurde (Hydrotec 2023). Das Modell wurde auf Basis des DGM als Rasternetz
mit einer Auflösung von 1 x 1 m aufgebaut und ist damit räumlich hoch aufgelöst.
Die hydraulisch relevanten Strukturen des Bauvorhabens, wie der Deponiekörper, der Rand-
graben und der Betriebsweg wurden in das vorhandene 2D-Modell eingearbeitet. Mit dem so
erstellten Planzustand wurde je eine Simulation für das außergewöhnliche und extreme Ereig-
nis durchgeführt.
Auf Basis der Berechnungsergebnisse wurden dann die Veränderung der Abflussverhältnisse
sowie eine mögliche Betroffenheit der umliegenden Grundstücke und Gebäude ermittelt.
2 Datenübernahme
Erforderliche Daten wurden von der Rhein-Sieg Erdendeponie GmbH zur Verfügung gestellt
bzw. von Hydrotec aus eigenen Datenbeständen dearchiviert und recherchiert.
Folgende Daten wurden Hydrotec von der Rhein -Sieg Erdendeponie GmbH zur Verfügung
gestellt:
• Geländedaten mit Höhendaten des Deponiekörpers inkl. der Grabenöffnungen (geliefert
am 08.01.2025)
• Entwurf zur Rekultivierung und vorläufige Eingriffsbewertung des Büros Bertram Mester-
mann mit Stand von Mai 2024 (geliefert am 09.01.2025)
Aus den folgenden, bei Hydrotec vorliegenden Untersuchungen , konnten Informationen und
Grundlagendaten verwendet werden:
• Kommunales Starkregenrisikomanagement (SRRM) für die Stadt Hennef (Hydrotec 2023)
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 7
3 Hydraulische Starkregenmodellierung
3.1 Untersuchungsgebiet
Die geplante DK0-Deponie befindet sich im Dreisteinenweg bei Vierwinden in 53773 Hennef,
einer Stadt im Rhein -Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Aus dem vorliegenden Starkregen-
modell der Stadt Hennef ( Hydrotec 2023) wurde die Größe des relevanten Einzugsgebiets
ermittelt. Um die Rechenzeit zu verkürzen, wurde das bestehende Starkregenmodell auf das
ermittelte Einzugsgebiet und den zu erwartenden Wirkungsbereich des Bauvorhabens be-
grenzt (siehe Abbildung 3-1).
Der Modellausschnitt wurde so gewählt, dass alle potenziellen Zuflüsse zum Bereich des ge-
planten Bauvorhabens erfasst und Abflusswege und Rückstaueffekte unterhalb vollständig ab-
gebildet werden.
Abbildung 3-1: Untersuchungsgebiet und Lage der geplanten Deponie , Hintergrund-
karte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
(2025)
3.2 Modellaufbau Referenzzustand
Der Referenzzustand wurde unverändert aus dem Projekt „Kommunales Starkregenrisikoma-
nagement (SRRM) für die Stadt Hennef “ (Hydrotec 2023) übernommen. Die nachfolgenden
Schritte wurden bereits bei der Erstellung der Starkregengefahrenkarten durchgeführt und
werden der Vollständigkeit halber hier aufgeführt.
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 8
3.2.1 Aufbereitung DGM
Die Landesvermessung von Nordrhein-Westfalen stellt flächendeckend Geländemodelldaten
zur Verfügung. Erfasst werden die Daten mit dem Verfahren des Airborne Laserscanning. Die
3D-Messdaten liegen als unregelmäßig verteilte Punktwolke vor. Aus diesen Daten leitet Ge-
obasisNRW ein digitales Geländemodell mit regelmäßig verteilten Punkten und einem Punkt-
abstand von 1 m ab, das sogenannte DGM1.
Nachfolgend sind die wichtigsten Kennparameter in Stichworten aufgeführt.
Erfassungsmethode: Airborne Laserscanning (ALS)
Bezugssysteme:
• Lage: ETRS89/UTM32 (EPSG 25832)
• Höhe: DHHN2016 (EPSG 7837)
Genauigkeit:
• Lage: +/- 0 cm
• Höhe: +/- 20 cm
• Punktdichte: >= 4 Punkte / m²
Für das Gesamtgebiet wird das DGM1 als Grundlage zur Abbildung der Geländeinformation
im Modellaufbau verwendet.
Abbildung 3-2 zeigt das digitale Geländemodell im Referenzzustand im Bereich der geplanten
Bodendeponie.
Abbildung 3-2: Digitales Geländemodell im Bereich d er geplanten Deponie , Referenzzu-
stand, Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie (2025)
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 9
3.2.2 Gewässer und Gräben
Im Untersuchungsgebiet gibt es Gewässer (Krabach, Meisenbach) und Gräben. Durchlässe
wurden als durchströmbare 1D-Elemente im Modell abgebildet.
Alle Gewässer wurden auf Basis der vorliegenden Laserscan-Befliegung abgebildet.
3.2.3 Gebäude
Im hydraulischen 2D-Modell wurden die Gebäude auf Basis von LoD2-Daten dreidimensional
nicht-durchströmbar abgebildet. Während der Plausibilisierung der Vorsimulation wurde der
Gebäudedatensatz im Stadtgebiet Hennef mit Gebäuden aus den folgenden Quellen geprüft
und ergänzt:
• ALKIS Gebäudedatensatz (Stand April 2021)
Im Bereich der geplanten Bodendeponie sind keine neuen Gebäude geplant, sodass sich am
Gebäudedatensatz im Planzustand nichts verändert hat.
3.2.4 Rauheiten und Anfangsverlust
Neben der Geometrie wirkt sich auch die Oberflächenbeschaffenheit des Untersuchungsge-
biets auf die Abflussbildung aus. Diese wurde in Form von Oberflächenrauheiten im hydrauli-
schen 2D-Modell abgebildet.
Die Rauheitsbeiwerte wurden auf Grundlage der Realnutzung aus den ALKIS Daten abgelei-
tet. Ergänzt wurden diese Daten durch Dachflächen aus den Gebäudedaten.
Abbildung 3-3: Ansatz zur Ermittlung von fließtiefenabhängigen Rauheiten mit H1 = 2 cm,
H2 = 10 cm, kst_1 und kst_2 entsprechend Tabelle 3-1
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 10
Die Rauheitsbeiwerte wurden, gemäß dem Ansatz in Abbildung 3-3, fließtiefenabhängig defi-
niert, um möglichst realistische Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten zu erzielen. Im
Einzelnen bedeutete dies, dass bis zu einer Wassertiefe (H1) von 2 cm der Strickler -Wert
kst_1 und ab einer Wassertiefe (H2) von 10 cm der Strickler-Wert kst_2 entsprechend den
Materialrauheiten aus Tabelle 3-1 verwendet wurde. Zwischen H1 und H2 wurde der Strickler-
Wert linear interpoliert.
Für befestigte Verkehrsflächen (Straßenverkehr), Dachflächen und Gewässer wurde ein kon-
stanter Rauheitsbeiwert angesetzt.
Die Werte basieren auf Erfahrungswerten.
Aus Tabelle 3-1 sind die im 2D-Modell angesetzten Rauheiten zu entnehmen.
Tabelle 3-1: Stricklerbeiwerte in Abhängigkeit der Realnutzung
Nutzung kst (konstant)
in m1/3/s
kst_1
in m1/3/s
kst_2
in m1/3/s
Dachflächen 50
Fläche besonderer funktionaler Prägung 6 20
Fläche gemischter Nutzung 6 15
Fließgewässer - Bach 20
Fließgewässer - Graben 15
Gehölz 5 10
Industrie- und Gewerbefläche 6 20
Landwirtschaft - Ackerland 10 20
Landwirtschaft - Brachland 10 20
Landwirtschaft - Grünland 8 20
Landwirtschaft - Streuobstwiese 8 20
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 6 20
Stehendes Gewässer 30
Straßenverkehr 40
Sumpf 20
Unland/Vegetationslose Fläche - Sukzessionsfläche 6 10
Wald 5 10
Weg 30
Wohnbaufläche 6 15
3.2.5 Niederschlagsbelastung
Um die Überflutungsgefährdung bei Starkregen nicht zu überschätzen und die Abflusspro-
zesse bei Starkregen möglichst realitätsnah abzubilden, wurden die Modelle mit sogenannten
Effektivniederschlägen belastet. Das ist der Anteil des Niederschlags, der tatsä chlich für den
Oberflächenabfluss zur Verfügung steht.
Um den Effektivniederschlag zu berechnen, wurde n der Rückhalt durch die Vegetation und
urbane Gegenstände (Interzeption) vom Bemessungsniederschlag abgezogen. Dabei wurde
die Niederschlagsmenge am Anfang reduziert. Die Niederschlagsintensität bleibt gleich. Der
Interzeptionsverlust wurde in Abhängigkeit der tatsächlichen Nutzung angesetzt und ist somit
räumlich variabel (vgl. Tabelle 3-2). Auf Dachflächen und im Bereich von Gewässern wurde
kein Interzeptionsverlust angesetzt.
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 11
Tabelle 3-2: Anfangsverlust in Abhängigkeit der Realnutzung
Nutzung Anfangsverlust in cm
Dachflächen 0
Fläche besonderer funktionaler Prägung 2,5
Fläche gemischter Nutzung 2,5
Fließgewässer - Bach 0
Fließgewässer - Graben 0
Gehölz 6
Industrie- und Gewerbefläche 2,5
Landwirtschaft - Ackerland 3
Landwirtschaft - Brachland 2
Landwirtschaft - Grünland 2
Landwirtschaft - Streuobstwiese 6
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 2,5
Stehendes Gewässer 0
Straßenverkehr 1
Sumpf 6
Unland/Vegetationslose Fläche - Sukzessionsfläche 2
Wald 8
Weg 1
Wohnbaufläche 2,5
Die zugrunde liegenden Belastungsszenarien laut Angebot waren:
• Niederschlagsszenario N100:
Ein außergewöhnliches Ereignis, welches regional differenziert durch ein statistisches
Niederschlagsereignis (Dauer 1 Stunde) mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren generiert
wird und zu einem außergewöhnlichen Oberflächenabflussereignis führt.
• Niederschlagsszenario N90mm:
Ein extremes Ereignis, welches zu einem extremen Oberflächenabflussereignis führt.
Der Bemessungsniederschlag wurde aus den Starkniederschlagshöhen KOSTRA -DWD-
2010R abgeleitet (Junghänel et al. 2017, Datensatz: KOSTRA-DWD 2010R, hrsg. vom DWD).
Für die Belastungsszenarien ergaben sich somit Niederschläge von:
• Niederschlagsszenario N100: 51,5 mm/h über 60 min
• Niederschlagsszenario N90mm: 90 mm/h über 60 min
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Februar 2025 12
3.3 Modellaufbau Planzustand
Als Grundlage für das Modell des Planzustands diente das Modell des Referenzzustands. Im
Bereich der geplanten Bodendeponie (siehe Abbildung 3-4) wurden folgende Veränderungen
in das 2D-Modell eingepflegt:
• Geländeänderungen auf dem Grundstück
• Deponierandgraben
• Landnutzungsänderungen
3.3.1 Geländeänderungen auf dem Grundstück
Das Geländemodell wurde entsprechend den Planungsdaten angepasst . Der Deponierand-
graben war dabei bereits in den Höhendaten enthalten.
Abbildung 3-4: Digitales Geländemodell im Bereich des Bauvorhabens, Planzustand (Hin-
tergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
(2025))
3.3.2 Landnutzungsänderungen
Die Landnutzung auf dem betrachte ten Grundstück, die im Referenzzustand als „Landwirt-
schaft - Grünland“ klassifiziert war, wurde entsprechend der Rekultivierungsplanung ange-
passt. Entsprechend der Maßnahmen zur Rekultivierung, die Hydrotec zur Verfügung gestellt
wurden (siehe Kapitel 2), wurden die Landnutzung und damit einhergehend die Rauheiten und
Anfangsverluste im Planzustand angepasst.
In Abbildung 3-5 ist die Planung der Rekultivierungsmaßnahmen dargestellt, wie sie vom Büro
für Landschaftsplanung Bertram Mestermann entwickelt wurde. Abbildung 3-6 zeigt, wie diese
Planung in die Landnutzung des Planzustandes integriert wurde.
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 13
Abbildung 3-5: Rekultivierungsmaßnahmen gemäß Planung von B. Mestermann (Mai 2024)
Abbildung 3-6: Landnutzung im Planzustand (Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundes-
amt für Kartographie und Geodäsie (2025))
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Februar 2025 14
3.4 Modellsimulation mit HydroAS
Die zweidimensionalen hydrodynamischen Berechnungen der Oberflächenabflüsse infolge
von Starkregen wurden mit dem Simulationsmodell HydroAS in der Version 5.4.2 durchgeführt.
Das numerische Verfahren basiert auf der diskreten Lösung der 2D -tiefengemittelten Strö-
mungsgleichungen, auch als Flachwassergleichungen bekannt. In HydroAS werden folgende
für die Modellierung von Strömungs- und Abflussvorgängen wesentliche Grundsätze berück-
sichtigt:
• Massen- und Impulserhaltung
• hohe Stabilität und Genauigkeit für ein breites Spektrum an Fließverhältnissen
• zeitgenaue Simulation des Wellenablaufs
Die Berechnung des Reibungsgefälles erfolgt nach der Formel von Darcy-Weisbach, die Tur-
bulenz wird durch eine Kombination aus dem empirischen Viskositätsansatz und dem Ansatz
einer über das Element konstanten Viskosität abgebildet. Eine detaillierte Dokumentation der
hydromechanischen und numerischen Grundlagen des Programmes HydroAS kann dem Be-
nutzerhandbuch entnommen werden (Hydrotec 2022).
Die Simulationszeit für die Bemessungsniederschläge betrug insgesamt zwei Stunden. Dabei
wurde die Simulation in zwei Phasen gegliedert: In der ersten Phase von 60 min wurde das
Modell mit dem Bemessungsniederschlag als Blockregen belastet. Die zweite Phas e von
ebenfalls 60 min diente als Nachlaufzeitraum für das Wasser, in dem sich die entstehenden
Fließwege voll ausprägen konnten.
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 15
3.5 Ergebnisse
3.5.1 Referenzzustand
Im Referenzzustand fließt das anfallende Niederschlagswasser beim außergewöhnlichen
Starkregenereignis (N100) in geringer Fließtiefe aus südöstlicher Richtung über die angren-
zenden Felder auf das betrachtete Grundstück. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 5 % in
Richtung des Dreisteinenwegs auf. Daher gibt es hier kaum Bereiche, in denen sich nach dem
simulierten Starkregenereignis Wasser aufstaut (siehe Abbildung 3-7).
Der natürliche Wasserabfluss erfolgt ausgehend vom Dreisteinenweg über die nordöstlich ge-
legenen Felder über einen Graben in den Krabach (A). Ein kleiner Teil des Abflusses fließt
über einen Seitengraben des Dreisteinenwegs (B) und sammelt sich etwa 300 m westlich des
betrachteten Grundstücks in einer Geländesenke, wo es sich mit dem Niederschlagswasser
eines angrenzenden Teileinzugsgebiets vereint und der Topografie folgend weiter nach Nor-
den fließt (C).
Abbildung 3-7: Maximale Wassertiefe n (N100, Referenzzustand), Hintergrundkarte: Top-
PlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025)
Der Referenzzustand des extremen Starkregenereignisses ( N90mm) zeigt ein ähnliches Ab-
flussverhalten wie das außergewöhnliche Ereignis (siehe Abbildung 3-8). Lediglich die Fließ-
und Einstautiefen sind geringfügig höher, was jedoch keinen Einfluss auf das generelle Ab-
flussverhalten hat.
B
A
C
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Februar 2025 16
Abbildung 3-8: Maximale Wassertiefen (N90mm, Referenzzustand), Hintergrundkarte: Top-
PlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2025)
3.5.2 Planzustand
Im Planzustand fließt das Außengebietswasser beim außergewöhnlichen Starkregenereignis
(N100) weiterhin in geringer Fließtiefe aus südöstlicher Richtung über die angrenzenden Fel-
der zu dem betrachteten Grundstück. Im Gegensatz zum Referenzzustand wird das anströ-
mende Wasser durch den Randgraben abgefangen und um die geplante Deponie herumge-
leitet. Ein Teil des Wassers wird dabei nach Nordosten umgeleitet und direkt in den Krabach
sowie in den Seitengraben des Dreist einenwegs eingeleitet (A). Der übrige Teil fließt in süd-
westlicher Richtung entlang des Randgrabens und wird ebenfalls über den Seitengraben des
Dreisteinenwegs abgeführt (B). Dort sammelt sich das Wasser, wie bereits im Referenzzu-
stand, in einer Geländesenke und folgt anschließend der natürlichen Geländeneigung (C).
Durch die Geländeanhebung im Zuge der Deponieplanung steigt das Gefälle auf dem Grund-
stück auf bis zu 15 % an. Dadurch strömt das anfallende Niederschlagswasser beim Auftreffen
auf die Fläche unmittelbar in den Randgraben. Vom Tiefpunkt am Fuße der Deponie fließt es
weiter entlang eines Grabens, der schließlich in den Krabach mündet (D).
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 17
Abbildung 3-9: Maximale Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten ( N100, Planzustand),
Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodä-
sie (2025)
Der Planzustand des extremen Starkregenereignisses zeigt ein ähnliches Abflussverhalten
wie das außergewöhnliche Ereignis (siehe Abbildung 3-10). Lediglich die Fließ- und Einstau-
tiefen sind geringfügig höher, was jedoch keinen Einfluss auf das generelle Abflussverhalten
hat.
A
B
C
D
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 18
Abbildung 3-10: Maximale Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten (N90mm, Planzustand),
Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodä-
sie (2025)
4 Wirkungsanalyse
In Abbildung 4-1 und Abbildung 4-2 sind die Differenzen der maximalen Wassertiefen zwi-
schen den Plan - und Referenzzuständen für beide Starkregenereignisse dargestellt. Eine
grüne Einfärbung weist auf eine Verringerung der maximalen Wassertiefen im Planzustand im
Vergleich zum Referenzzustan d hin, während eine rote Einfärbung eine Zunahme markiert.
Unterschiede von weniger als 2 cm werden nicht dargestellt.
Da die maximalen Wassertiefen in beiden Starkregenereignissen ähnliche Ergebnisse zeigen,
ergeben sich auch für die Differenzen der Wassertiefen vergleichbare Muster. Die Wirkungs-
analyse kann daher für beide Szenarien gleichermaßen bewertet werden.
Im Bereich der geplanten Bodendeponie führt der Planzustand zu einer Verringerung der ma-
ximalen Wassertiefen um bis zu 5 cm beim außergewöhnlichen (N100) bzw. um bis zu 7 cm
beim extremen Starkregenereignis (N90mm). Diese Differenzen lassen sich durch das erhöhte
Geländegefälle im Planzustand erklären, das infolge der Geländeanhebung entsteht und die
Fließgeschwindigkeit erhöht. Deutlich erkennbar ist zudem die Wirkung des geplanten Rand-
grabens: Hier kommt es in beiden Szenarien zu einer Erhöhung der maximalen Wassertiefen
um 60–80 cm (B). Dies liegt daran, dass das Außengebietswasser nicht mehr über das Grund-
stück abfließt, sondern im Randgraben gesammelt und umgeleitet wird. Zusätzlich gelangt der
auf dem Grundstück anfallende Niederschlag unmittelbar nach dem Auftreffen in den einge-
tieften Randgraben.
Das Niederschlagswasser wird daraufhin zum Teil direkt in den Krabach geleitet (C) und teil-
weise über den Seitengraben des Dreisteinenwegs abgeführt. Dort sammelt es sich zunächst,
bevor es über einen bestehenden Graben ebenfalls in den Krabach fließt (D). An diesen Stel-
len (C und D) ergeben sich daher Erhöhungen der maximalen Wassertiefen um 15–18 cm (C)
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 19
bzw. 4–8 cm (D). Insgesamt kann im Bereich des Krabachs eine Verringerung der maximalen
Wassertiefen von 3-5 cm festgestellt werden.
Infolge dieser Umverteilung verringern sich die maximalen Wassertiefen auf den Feldern nord-
östlich der geplanten Deponie um 3–7 cm (E), da der natürliche Abfluss des Referenzzustands
durch den Randgraben abgefangen und umgeleitet wird.
Abbildung 4-1: Differenz der max. Wassertiefen des Plan- und Referenzzustandes (N100),
Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie und Geodä-
sie (2025)
A
B E
C
D
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 20
Abbildung 4-2: Differenz der max . Wassertiefen des Plan - und Referenzzustandes
(N90mm), Hintergrundkarte: TopPlusOpen, ©Bundesamt für Kartographie
und Geodäsie (2025)
5 Fazit
Die Analyse der Starkregenereignisse zeigt, dass der geplante Randgraben und die Gelände-
anpassungen zu einer gezielten Umleitung des Niederschlagswassers führen. Während sich
die maximalen Wassertiefen im Bereich der geplanten Bodendeponie verringern, komm t es
innerhalb des Randgrabens zu einer Erhöhung der Wassertiefen um 60 –80 cm. Dies ist auf
die gezielte Sammlung und Ableitung des Wassers zurückzuführen. Die Ableitung erfolgt kon-
trolliert in den Krabach sowie über weitere bestehende Gräben, wodurch sich die Wassertiefen
an diesen Stellen geringfügig erhöhen. Gleichzeitig sinken die maximalen Wassertiefen auf
den nordöstlich gelegenen Feldern um 3–7 cm.
Im Hinblick auf § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind keine nachteiligen Auswirkun-
gen durch den Wasserabfluss zu befürchten. Die geplanten Maßnahmen führen zu keiner un-
zulässigen Erhöhung der Überflutungsgefahr für Nachbargrundstücke oder Gewässer. Viel-
mehr wird der Abfluss geordnet und konzentriert abgeleitet, sodass die natürliche Entwässe-
rung nicht beeinträchtigt wird.
Hydrotec Starkregennachweis geplante Bodendeponie in Vierwinden, Hennef
Februar 2025 21
6 Literatur und verwendete EDV-Programmsysteme
Hydrotec 2023: Kommunales Starkregenrisikomanagement (SRRM) für die Stadt Hennef. Im
Auftrag der Stadt Hennef. Aachen
Hydrotec 2022: Benutzerhandbuch HydroAS – 2D-Strömungsmodell für die wasserwirtschaft-
liche Praxis. Version 5.4.2. Aachen
Junghänel, T.; Ertel, H. & Deutschländer, T. 2017: KOSTRA-DWD 2010R. Bericht zur Revision
der koordinierten Starkregenregionalisierung und -auswertung des Deutschen Wet -
terdienstes in der Version 2010. Deutscher Wetterdienst, Offenbach am Main
Verwendete EDV-Programmsysteme
ArcGIS Desktop®, Version 10.8.2 - ESRI, Redlands (CA), USA
ArcGIS Pro®, Version 3.1.3 - ESRI, Redlands (CA), USA
HydroAS1, Version 5.4.2 - Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH, Aachen
HydroAS MapView, Version 1.4.0 - Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH, Aachen
HydroAS MapWork, Version 5.4.2 - Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH, Aachen
QGIS, Version 3.34.4 - QGIS.org, QGIS Geographic Information System,
QGIS Association
1 HYDRO_AS-2D wurde im September 2022 mit der Version 5.5.0 in HydroAS umbenannt. In diesem
Projekt wurde die Version 5.4.2 verwendet.
CDM Smith SE · Darmstädter Str. 63 · 64404 Bickenbach · tel: 06257 504-0 · fax: 06257 504-100 · rhein-main@cdmsmith.com · cdmsmith.com
Bankverbindungen: UniCredit Bank GmbH IBAN DE44 5082 0292 0003 0451 45 BIC (Swift) HYVEDEMM487
Landesbank Baden-Württemberg IBAN DE60 6005 0101 0002 3624 78 BIC (Swift) SOLADEST600
Commerzbank Bochum IBAN DE39 4304 0036 0221 1134 00 BIC (Swift) COBADEFF430
Sparkasse Darmstadt IBAN DE86 5085 0150 0022 0019 81 BIC (Swift) HELADEF1DAS
Sitz der Gesellschaft: Bochum · Amtsgericht Bochum HRB 20258
Vorstand: Dr. Ralf Bufler (Vorsitz), Andreas Roth · Vorsitzender des Aufsichtsrats: Thierry Desmaris
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx
Hydrologisches Gutachten DK0-Deponie
Vierwinden
Bewertung der hydrologischen Situation
Projekt-Nr.: 300526 Bericht-Nr.: 01
Erstellt im Auftrag von:
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Dr. Dominic Demand, Gerrit Kappes M.Sc.
2025-03-27
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 2/29
INHALTSVERZEICHNIS
1 AUSGANGSSITUATION UND ÖRTLICHE EINORDNUNG ....................................................... 5
2 AUFGABENSTELLUNG ....................................................................................................... 6
3 UNTERLAGEN .................................................................................................................. 6
4 WASSERHAUSHALT .......................................................................................................... 7
4.1 Grundsätzliche Vorgehen ........................................................................................................... 7
4.2 Hydrologisches Modell Ausgangszustand .................................................................................. 9
4.3 Hydrologisches Modell Endzustand .........................................................................................13
4.4 Zusammenfassung Wasserhaushalt .........................................................................................19
5 WASSERAUSTRITT DREI HERREN STEIN DENKMAL .......................................................... 20
5.1 Grundlagen und Probenahme ..................................................................................................20
5.2 Ergebnisse Deuterium und 18O ...............................................................................................22
5.3 Ergebnisse Tritium ....................................................................................................................26
5.4 Zusammenfassung Herkunft Wasseraustritt ............................................................................28
6 ZUSAMMENFASSUNG HYDROLOGISCHE SITUATION ....................................................... 28
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20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 3/29
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Projektgebietes ........................................................................... 5
Abbildung 2: Zur Verfügung stehende jährliche mittlere Niederschlagshöhe für die Station Königswinter-
Heiderhof............................................................................................................................... 7
Abbildung 3: 1 m - Höhenlinien vom geplanten Endzustand ....................................................................... 8
Abbildung 4: Darstellung der lateralen Abflussganglinien in der Oberbodenschicht und der lateraler
Abflussganglinie in der tonigen Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum
Ausgangszustand .................................................................................................................12
Abbildung 5: Darstellung der der Wassersäule im über der tonigen Schluffschicht und der lateralen
Abflussganglinien durch die Oberbodenschicht, Ergebnisse des Modells zum
Ausgangszustand .................................................................................................................12
Abbildung 6: Darstellung der Wassersäule über der verwitterten Ton-/Sandsteinschicht und der
lateralen Abflussganglinien durch die tonige Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum
Ausgangszustand .................................................................................................................13
Abbildung 7: Darstellung der lateralen Abflussganglinien in der Rekultivierungsschicht, dem Deponat
und in der der tonigen Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum Endzustand ..............17
Abbildung 8: Darstellung der Wassersäule über dem Deponat und der lateralen Abflussganglinien durch
die Rekultivierungsschicht, Ergebnisse des Modells zum Endzustand. ..............................17
Abbildung 9: Darstellung der Wassersäule über dem tonigem Schluff und der lateralen
Abflussganglinien durch das Deponat, Ergebnisse des Modells zum Endzustand. .............18
Abbildung 10: Darstellung der Wassersäule im über der verwitterten Ton-/Sandsteinschicht und der
lateralen Abflussganglinien durch den tonigen Schluff, Ergebnisse des Modells zum
Endzustand. .........................................................................................................................19
Abbildung 11: Bild des Wasseraustritts am Drei Herren Stein Denkmal, zudem erkennt man die beiden
Daten-Logger. ......................................................................................................................21
Abbildung 12: Darstellung der Messdaten von Sauerstoff-18 und Deuterium des Quellaustritts des
Krabach ................................................................................................................................22
Abbildung 13: Darstellung der Niederschlagshöhe der Station Königswinter-Heiderhof und der Messung
der spez. el. Leitfähigkeit im Quellwasser (nicht kalibriert). ...............................................23
Abbildung 14: Leitfähigkeitsmessung der Quelle zur Bestimmung des Schüttungsverhaltens. Hier ohne
Einheit, da unkalibriert. .......................................................................................................24
Abbildung 15: Gemeinsame Darstellung der Deuterium- und der Sauerstoff-18-Werte der untersuchten
Quellwasserproben. Zur Einordnung sind Monatssammelproben von drei
Niederschlagsmessstationen eingezeichnet. Außerdem wird die mittlere globale
Niederschlagsgerade der Relation [δ2H = δ18O x 8) + 10] angegeben. ................................24
Abbildung 16: Darstellung die Isotopensignaturen der Proben des Krabach zusammen mit Messdaten
von Monatssammelproben der Niederschlagsstationen von Schweitenkirchen (Bayern),
Schauinsland und Freiburg (beide Baden-Württemberg) ...................................................25
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 4/29
Abbildung 17: Darstellung der Tritiummesswerte des Quellaustritts des Krabach als auch von Monats-
sammelproben von drei Niederschlagsmessstationen in Süddeutschland. .......................27
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Geologische Parameter je geologischer Schicht (Layer) Ausgangszustand ...............................10
Tabelle 2: Summe aller Volumenströme für den gesamten Simulationszeitraum im Ausgangszustand ..11
Tabelle 3: Geologische Bodenparameter je geologischer Schicht (Layer) Endzustand..............................15
Tabelle 4: Summe aller Volumenströme für den gesamten Simulationszeitraum im Endzustand ............15
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 5/29
1 AUSGANGSSITUATION UND ÖRTLICHE EINORDNUNG
Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH plant die Errichtung der Erddeponie Vierwinden, eine
Deponie der Deponieklasse 0, bei Meisenbach. Meisenbach ist ein Ortsteil der Stadt Hennef (Sieg) und
liegt in einer Entfernung von ca. 11 km im Südosten des städtischen Gebietes. Die Erddeponie soll im
Flur 26 auf den Grundstücken mit der Flurstücknummer 69, 71 – 73, 75 – 77 sowie 187 in der Gemar-
kung Uckerath errichtet werden. Die genannten Grundstücke liegen ca. 850 m südöstlich von Meisen-
bach, an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Insgesamt ist das Plangebiet ca. 6,35 ha groß und wird landwirt-
schaftlich bewirtschaftet. Hierbei werden ca. 3,96 ha als Ackerfläche und ca. 2,39 ha als Weidefläche
genutzt. Die umliegenden Grundstücke werden ebenfalls landwirtschaftlich bewirtschaftet. Das Ge-
lände fällt von Südosten in Richtung Nordwesten mit einem gleichmäßigen Gefälle von ca. 6,7 %.
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu der Bundesstraße B8 im Süden und der Landesstraße
L255 im Osten. Nördlich des Plangebietes liegt das Naturschutzgebiet Krabach / Ravensteiner Bach (SU-
116) durch das unter anderem der Krabach fließt. Eine der Quellen des Krabachs ist am nordöstlichen
Rand des Plangebietes, am Drei Herren Stein Denkmal lokalisiert (s. Abbildung 1).
Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Projektgebietes Quelle (Google Maps)
Das Projektgebiet wurde unter anderem als zukünftiger Standort für die Erddeponie der Deponieklasse
0 gewählt, da der anstehende Boden hier überwiegend aus einem Lehm besteht, der mit einem kf-Wert
von durchschnittlich 2,41 · 10-8 m/s, nur eine sehr geringe Wasserleitfähigkeit besitzt und somit den ge-
setzlichen Ansprüchen der Deponieverordnung von kleiner-gleich 1 · 10-7 m/s für die geologische Barri-
ere einer Deponie der Deponieklasse 0 entspricht. [1] Aus diesem Grund steht im Gebiet häufig Wasser
an der Oberfläche, welches nicht versickern kann bzw. sind die Felder auch drainiert.
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2 AUFGABENSTELLUNG
Aufgrund der Tatsache, dass das Projektgebiet im unmittelbaren Umfeld zum Karbaches liegt, soll un-
tersucht werden, ob durch die geplante Deponie auf lange Sicht ein negativer Einfluss auf den Wasser-
bodenhaushalt des Plangebietes und somit auch auf das Wasserdargebot im Naturschutzgebiet Krab-
ach / Ravensteiner Bach zu erwarten ist.
Dabei wird einem ersten Schritt die Änderung des Wasserhaushalts auf dem Standort der geplanten De-
ponie modelltechnisch untersucht (IST vs. END/PLAN-Zustand) und bezüglich der Wasserhaushaltsgrö-
ßen bewertet (Verdunstung, Grundwasserneubildung, lateraler Zwischenabfluss von Schichtenwasser,
etc.). In einem zweiten Schritt wird die Quelle am Drei Herren Stein Denkmal mittels Wasser-Isotopen
beprobt um Aussagen zum Wasserursprung (Grundwasser oder junges Schichtenwasser) und damit
zum Einfluss auf das Krabachgebietes zu treffen.
Die Betrachtung der Auswirkung von Starkregenereignissen, die nur wenige Stunden andauern ist nicht
Gegenstand dieser Untersuchung.
3 UNTERLAGEN
[1] Geologisches Gutachten zum Bauvorhaben „Errichtung einer Erddeponie“; Geotechnisches
Büro Dr. Leischner GmbH; 16.11.2023
[2] Bodenphysikalische Kennwerte und Berechnungen für die Praxis, Gerd Wessolek, Klaus
Bohne, Professor Dr. Manfred Renger; 2020; DOI:10.13140/RG.2.2.27053.10729
[3] Digitales Geländemodell des Planzustandes; CDM Smith SE; 8.1.2025
[4] Genehmigungsplanung DK0 Deponie, Standsicherheitsnachweis Deponiekörper; CDM Smith
GmbH; 20.02.2020
[5] NOAA, National Centers For Environmental Informationm National Oceanic and Atmospheric
Administration; Station Köln Bonn; 28.01.2025; https://www.ncdc.noaa.gov/cdo-web/search
[6] NSRDB, National Solar Radiation Database; Koordinaten 50.73 7.42; 28.01.2025;
https://nsrdb.nrel.gov/data-viewer
[7] Deutscher Wetter Dienst, Station Königswinter-Heiderhof, https://opendata.dwd.de/cli-
mate_environment/; 06.01.2025
[8] OpenGeodata.NRW, Analoges Kartenwerk der Hydrologischen Karte von Nordrhein-Westfa-
len 1:25.000, https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/geologie/geologie/HK/IS-
HYK25/HYK25analog/; 14.02.2025
[9] Messergebnisse der Hydroisotop GmbH zu Deuterium, 18O und Tritium
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4 WASSERHAUSHALT
4.1 Grundsätzliche Vorgehen
Um diese Fragestellung zu beantworten, werden mit Hilfe des Computerprogramms „Hydrologic Evalu-
ation of Landfill Performance (HELP) Model“ Version 4.0 der „United States Environmental Protection
Agency” zwei „quasi-zweidimensionale“ hydrologische Langzeitmodelle für das Jahr 2011 erstellt. HELP
ist ein Modell, das speziell dafür entwickelt wurde den Wasserhaushalt für Deponien zu bestimmen und
ist mit führend in dieser Thematik. Das Jahr 2011 Jahr wurde gewählt, da es mit einem Gesamtnieder-
schlag von 747 mm ein für die Messstation Königs-Winter-Heiderhof durchschnittlich Jahr gewesen ist
(s. Abbildung 2). Zudem liegt für dieses Jahr ein lückenlose meteorologische Datengrundlage vor.
Abbildung 2: Zur Verfügung stehende jährliche mittlere Niederschlagshöhe für die Station Königswinter-
Heiderhof [7]
Grundsätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass die sich die Kubatur des geplanten Endzustandes
der Deponie vom Geländeverlauf im Ausgangszustand unterscheidet. Im Ausgangszustand liegt ein
gleichmäßiges Gefälle vor. Im Endzustand hingegen ist der Deponiekörper in alle Richtungen steil abge-
böscht (s. Abbildung 3). Diese veränderte Geländetopografie wird zu einem veränderten direkten Ober-
flächenabfluss führen. Das HELP-Modell rechnet mit täglichen Niederschlagshöhen, daher kann davon
ausgegangen werden, dass die über 24 Stunden gleichmäßig verteilte Niederschläge zu keinem Infiltra-
tionsüberschuss führen werden. Somit sind nur geringe Direktabflüsse in den Simulationsergebnissen
zu erwarten. Das gesamte Niederschlagswasser versickert entweder im Boden/Deponiekörper oder es
verdunstet. Wahrscheinlicher ist es, dass aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit der auf der Vor-
habenfläche vorherrschenden Bodenart eines tonigen Schluffs ein Oberflächenabfluss aufgrund einer
Sättigung des Oberbodens erfolgt, was im Modell durch die Wassersäule abgebildet wird.
Durch den Aufbau der Deponie im geplanten Endzustand ändert sich der Zustand des Oberbodens, der
für die Abflussbildung verantwortlich ist insofern, dass nicht mehr kurzzeitiger Oberflächenabfluss nach
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20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 8/29
stärkeren Niederschlägen zu erwarten ist. Durch die besser durchlässige Rekultivierungsschicht lässt
sich bereits ohne Berechnungen sagen, dass der Oberflächenabfluss eher abnehmen wird und die Drai-
nage durch die Rekultivierungsschicht bzw. den Deponiekörper zunimmt. Der dennoch entstehende
Oberflächenabfluss soll auf dem Grundstück im Norden der Deponie ortsnah versickert werden und da-
mit auch dem örtlichen Wasserhaushalt zugutekommen.
Abbildung 3: 1 m - Höhenlinien vom geplanten Endzustand (Quelle Hintergrundkarte Openstreetmap)
Das erste hydrologische Langzeitmodell soll die hydrologischen Verhältnisse im Ausgangszustand mög-
lichst genau abbilden. Die Abschätzung der notwendigen hydrologischen und geologischen Parameter
erfolgt auf der Grundlage des vorliegenden geologischen Gutachtens [1] und einschlägiger Literatur [2].
Das zweite hydrologische Langzeitmodell wird mit HELP für den Endzustand auf der Grundlage der zur
Verfügung gestellten Planung [3] sowie den geologischen Parametern für die Rekultivierungsschicht der
Deponie Petershohn II (Vorgängerdeponie) [4] erstellt. Die Modellergebnisse werden auf ihre Plausibili-
tät überprüft und Unterschiede in den Simulationsergebnissen herausgearbeitet.
Für die Simulation wird eine Vielzahl von unterschiedlichen meteorologischen Daten in das Programm
eingepflegt. Benötigt werden die Tagesmittelwerte der Lufttemperatur und der Niederschlagshöhe, die
Stundenwerte der Sonneneinstrahlung, eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit für das simulierte
Jahr sowie die durchschnittliche relative Luftfeuchtigkeit für alle vier Quartale [5] – [7]. Aufgrund der
Tatsache, dass es sich bei HELP um ein Computerprogramm aus den Vereinigten Staaten von Amerika
handelt, werden die Daten in U.S. Standardeinheiten eingepflegt und am Ende in metrische Einheiten
umgerechnet.
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 9/29
Weitere Parameter, die dem hydrologischen Modell übergeben werden müssen, werden wie folgt an-
genommen:
Start der Wachstumsperiode 1. März (58. Tag im Jahr)
Ende der Wachstumsperiode 30. September (273. Tag im Jahr)
Maximaler Leaf Area Index 4
Tiefe evaporative Zone 2 cm
4.2 Hydrologisches Modell Ausgangszustand
Modellaufbau Ausgangszustand
Das hydrologische Modell wird mit einer für das gesamte Projektgebiet repräsentativen Bodenbede-
ckung und Bodenschichtung erstellt. Zunächst berechnet das Programm die „Curve Number“, die das
Abflussverhalten des Oberflächenabflusses beschreibt (Soil Conservation Service (SCS) curve number
(CN) method). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlichen Gefälles von 6,7 %, ei-
nes durchschnittlichen Fließweges von ca. 220 m (≈ 722 Fuß) und der Annahme, dass im gesamten Pro-
jektgebiet eine mäßige Bodenbedeckung (Fair grass) vorliegt. Die berechnete „Curve Number“ liegt bei
einem Wert von 90.
Der geologische Schichtenaufbau erfolgt in HELP mit sogenannten Layern. Die Layer werden entspre-
chend des geologischen Gutachtens [1] und Literaturwerten [2] erstellt und zu einem einen repräsenta-
tiven Querschnitt zusammengesetzt. Die den Layern zugeordneten geologischen Kennwerte sind in Ta-
belle 1 aufgeführt.
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Tabelle 1: Geologische Parameter je geologischer Schicht (Layer) Ausgangszustand
Bezeichnung Layer Kate-
gorie
Schicht-
dicke
[cm]
Porosität
[vol/vol]
Feldka-
pazität
[vol/vol]
Welke-
punkt
[vol/vol]
Hydrau-
lische
Leitfä-
higkeit
[cm/s]
An-
fangs-
feuchte
[vol/vol]
Oberboden
Final cover
soil
(topmost
layer) / Lat-
eral drainage
layer
20 0,47 0,34 0,14 1,74E-4 0,34
Schluff, tonig
Barrier soil
liner /
Lateral drain-
age layer
(soil)
180 0,36 0,3 0,14 2,41E-6 0,3
Ton-/Sand-
stein, verwit-
tert
Barrier soil
liner 50 0,36 0,29 0,24 1E-6 -
Aufgrund des verwitterten Zustandes der Ton-/Sandsteinschicht, wird davon ausgegangen, dass die an-
genommene hydraulische Leitfähigkeit der Gesteinsschicht leicht über der der im Zuge der geotechni-
schen Erkundung gemessenen [1] hydraulischen Leitfähigkeit des tonigen Schluffs liegt. Dies stimmt
auch gut mit den Wertebereichen der hydrologischen Karte NRW (HYK25, 1987) überein [8].
Für die Erstellung des hydrologischen Modells des Ausgangszustandes wird die Annahme getroffen,
dass die Grenzen der Bodenschichten parallel zum Gelände verlaufen. Dementsprechend wird für die
„Lateral drainage Layer“ ein durchschnittliches Gefälle von 6,7 % und ein Fließweg von ca. 220 m (≈ 722
Fuß) angenommen.
Simulationsergebnisse Ausgangszustand
In dem simulierten Jahr 2011 sind insgesamt rund 47.500 m³ Niederschlagswasser im Projektgebiet an-
gefallen (747,52 mm). In dem Modell vom Ausgangszustand des Projektgebietes sind hiervon ca. 21.500
m³ (ca. 45 %) verdunstet. Die restlichen rund 26.000 m³ (ca. 55 %) sind in den Boden eingesickert. Somit
findet in dem Modell kein direkter Oberflächenabfluss statt. Über das Jahr gesehen fließen von dem im
Projektgebiet versickerten Niederschlagswasser rund 7 m³ (ca. 0,02 % des gesamten Niederschlages)
durch die Oberbodenschicht und ca. 4 m³ (ca. 0,01 % des gesamten Niederschlages) durch die tonige
Schluffschicht lateral ab. Hierbei ist zu erwähnen, dass der tatsächliche laterale Abfluss grundsätzlich
höher ist, da normalerweise auch ein lateraler Abfluss von den umliegenden Flächen zu erwarten ist.
Dieser wird im Modell nicht mit abgebildet. Das Modell zeigt lediglich den Abfluss aus der Fläche
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heraus. Mit rund 21.100 m³ versickert nahezu die Hälfte des Niederschlagswassers in tiefere Boden-
schichten. Rund 4.800 m³ des Niederschlagswassers sind zum Ende des Jahres 2011 im Boden zwischen-
gespeichert. Die Jahressummenwerte der einzelnen Volumenströme sind in Tabelle 2 aufgeführt. Der
hier angegebene laterale Abfluss bilanziert lediglich die Wassermengen, die auch auf dem Plangebiet
angefallen ist. Dementsprechend sind die lateralen Abflüsse, die von den umliegenden Flächen stam-
men, aber durch die modellierten Bodenschichten entwässern nicht inkludiert.
Tabelle 2: Summe aller Volumenströme für den gesamten Simulationszeitraum im Ausgangszustand
[mm] [m3] [%]
Niederschlag 747,52 47.464,04 100,00
Oberflächenabfluss 0,00 0,00 0,00%
Evapotranspiration 338,78 21.511,01 45,32%
Subprofil 1 Oberboden
Lateraler Abfluss vom Layer 2
Oberboden 0,11 7,30 0,02%
Durchsickerung durch Layer 3
toniger Schluff 406,90 25835,85 54,43%
Durchschnittliche Wassersäule
über tonigem Schluff 3,49
Subprofil 2 toniger Schluff
Lateraler Abfluss vom Layer 4
toniger Schluff 0,06 3,63 0,01%
Durchsickerung durch Layer 5
Ton-/Sandstein, verwittert 332,45 21109,12 44,47%
Durchschnittliche Wassersäule
über Ton-/Sandstein, verwittert 124,08
Wasserspeicher
Änderung im Wasserspeicher 76,12 4832,98 10,18
Um die grundlegenden hydrologischen Prozesse im Boden zu untersuchen, sind in Abbildung 4 die si-
mulierten täglichen lateralen Abflüsse sowie die tatsächlichen Niederschlagshöhen für das gesamte Jahr
2011 aufgetragen. Hierdurch wird deutlich, dass in den kalten Wintermonaten, wo meist viel Nieder-
schlag fällt und wenig Wasser verdunstet oder von den Pflanzen aufgenommen wird, auch viel Wasser
in den Boden einsickert und somit ein lateraler Abfluss in der Oberboden-, als auch in der tonigen
Schluffschicht erfolgt. Während den Trockenphasen nimmt der laterale Abfluss stetig ab. Zur Mitte des
Jahres, im Sommer, sind die Bodenspeicher vollkommen entleert. Zudem bewirken die hohen Tempera-
turen, dass das Niederschlagswasser verstärkt verdunstet und den Wasserspeicher geringfügig auffüllt.
Auch die hohe Pflanzenaktivität konsumiert zusätzlich Wasser, wodurch die Wasserspeicher des Bodens
zusätzlich belastet werden. Erst im Herbst bewirken die niedrigeren Temperaturen und eine geringer
werdende Pflanzenaktivität, dass die Wasserspeicher des Bodens durch die Niederschlagsereignisse
wieder aufgefüllt werden und ein lateraler Abfluss in den Modellergebnissen beobachtet werden kann.
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Abbildung 4: Darstellung der lateralen Abflussganglinien in der Oberbodenschicht und der lateraler Ab-
flussganglinie in der tonigen Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum Ausgangszustand
In Abbildung 5 ist die simulierte tägliche Höhe der Wassersäule über dem tonigen Schluff sowie der si-
mulierte lateralen Abfluss durch die Oberbodenschicht für das Jahr 2011 aufgetragen. Hierdurch wird
deutlich, dass eine Aufsättigung und Entwässerung des Oberbodens sehr schnell geschehen. Analog
dazu schwankt auch der laterale Abfluss in der Oberbodenschicht sehr stark. Dies liegt zum einen an der
geringen Mächtigkeit [1], als auch an der im Vergleich zum tonigen Schluff, hohen Wasserleitfähigkeit
(kf-Wert) des Oberbodens. Somit kann im Oberboden wenig Wasser zwischengespeichert werden.
Abbildung 5: Darstellung der der Wassersäule im über der tonigen Schluffschicht und der lateralen Ab-
flussganglinien durch die Oberbodenschicht, Ergebnisse des Modells zum Ausgangszustand
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
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Analog zur Abbildung 5 sind in Abbildung 6 die simulierte tägliche Höhe der Wassersäule über dem ver-
witterten Ton-/Sandstein sowie der simulierte lateralen Abfluss durch die tonige Schluffschicht für das
Jahr 2011 aufgetragen. Hier wird deutlich, dass aufgrund der deutlich geringeren Wasserleitfähigkeit
des tonigen Schluffs sowohl die Aufsättigung als auch die Entwässerung deutlich langsamer stattfindet.
Mit Blick auf Abbildung 4 fällt zudem auf, dass der laterale Abfluss durch den tonigen Schluff zum Nie-
derschlagsereignis deutlich verzögert auftritt.
Abbildung 6: Darstellung der Wassersäule über der verwitterten Ton-/Sandsteinschicht und der latera-
len Abflussganglinien durch die tonige Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum Aus-
gangszustand
Aufgrund der Tatsache, dass in der Vergangenheit im Gelände beobachtet worden ist, dass die landwirt-
schaftlich genutzte Fläche bei langandauernden Niederschlägen vernässt und im Bereich des Natur-
schutzgebietes Sickerwasser aus dem Hang austritt, kann davon ausgegangen werden, dass die Simula-
tionsergebnisse die tatsächlichen Verhältnisse recht gut abbilden.
4.3 Hydrologisches Modell Endzustand
Modellaufbau Endzustand
Analog zu Kapitel 4.2 wird das Modell für den Endzustand aufgebaut. Veränderungen ergeben sich auf-
grund des aufgeschütteten Deponiekörpers. Auf der Grundlage des digitalen Geländemodells vom Plan-
zustand [3] wurde von einem Gefälle von ca. 7,3 % ausgegangen. Dies entspricht dem mittleren Gefälle
der Halde vom Hochpunkt in Richtung Norden und beschreibt einen großen Flächenanteil der geplanten
Deponie. Die Böschungen haben ein höheres Gefälle, wodurch ein im Vergleich höherer lateraler Ab-
fluss zu erwarten ist, dies betrifft aber nur geringere Flächenanteile. Die lateralen Abflüsse werden über
einen Entwässerungsgraben gefasst und in Richtung nördliche Ecke des Plangebietes geleitet, anschlie-
ßend unter den Dreisteinenweg hindurchgeführt und im benachbarten Grundstück versickert und somit
dem Wasserhaushalt wieder zugeführt. Dieses mittlere Gefälle kann für das Modell, trotz Flächen mit
unterschiedlichen Gefällen, auch angenommen werden, da aufgrund der Langzeitsimulation (s. Kapitel
4) im Modell kein Oberflächenabfluss simuliert wird. Zudem wird angenommen, dass nach dem Abtrag
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des Oberbodens der Deponiekörper auf dem anstehenden Boden aufgebaut wird, ohne dabei das be-
stehende Gefälle zu verändern. Daher wird, analog zum Ausgangszustand, für den tonigen Schluff und
den verwitterten Ton-/Sandstein ein durchschnittliches Gefälle von 6,7 % und ein Fließweg von ca. 220
m (≈ 722 Fuß) angegeben. Mit diesen Werten berechnet das Modell zusammen mit der Annahme, dass
im gesamten Projektgebiet eine mäßige Bodenbedeckung (Fair grass) im Endzustand vorliegt, eine
„Curve Number“ von 90,3.
Unter Berücksichtigung der Planung wird dem Modell ein veränderter Aufbau der geologischen Schich-
ten übergeben. Für den Deponiekörper wird eine durchschnittliche Mächtigkeit von 7,60 m angenom-
men. Dabei wird der oberste Meter aus einer 0,4 m mächtigen Oberboden- und einer 0,6 m mächtigen
Rekultivierungsschicht hergestellt. Das Deponat wird mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von
6,60 m angenommen. Die Schichten des anstehenden Bodens und des Oberbodens werden analog zum
Ausgangszustandes erstellt. Auch für die Abschätzung der Bodenkennwerte der Rekultivierungsschicht
und des Deponats wird die einschlägige Literatur [2] verwendet. Für die Rekultivierungsschicht wird an-
genommen, dass ein Sand-Schluff-Gemisch, wie es in [4] aufgeführt ist, verbaut wird. Zudem wird ange-
nommen, dass es sich bei dem Deponat um überwiegend lehmige Böden (Lts) handelt. Die den Layern
zugeordneten geologischen Kennwerte sind in Tabelle 3 aufgeführt.
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Tabelle 3: Geologische Bodenparameter je geologischer Schicht (Layer) Endzustand
Bezeichnung Layer Kate-
gorie
Schicht-
dicke
[cm]
Porosität
[vol/vol]
Feldka-
pazität
[vol/vol]
Welke-
punkt
[vol/vol]
Hydrau-
lische
Leitfä-
higkeit
[cm/s]
An-
fangs-
feuchte
[vol/vol]
Oberboden
Final cover
soil
(topmost
layer)
40 0,47 0,34 0,14 1,74E-4 0,34
Re-
kultivierungss-
chicht
Vertical per-
colation layer
(soil)
60 0,395 0,23 0,07 5,21E-4 0,23
Deponat
Lateral drain-
age layer
(soil)
660 0,36 0,3 0,21 5,79E-5 0,3
Schluff, tonig
Barrier soil
liner /Lateral
drainage
layer (soil)
180 0,36 0,3 0,14 2,41E-6 0,3
Ton-/Sand-
stein, verwit-
tert
Barrier soil
liner 50 0,36 0,29 0,24 1E-6 -
Simulationsergebnisse Endzustand
Das hydrologische Modell des Endzustandes zeigt für das Jahr 2011 mengenmäßig eine ähnliche Auftei-
lung zwischen Verdunstung, lateralem Abfluss und Versickerung in tiefere Bodenschichten. Von den ins-
gesamt rund 47.500 m³ Niederschlagswasser verdunsten wie auch im Ausgangszustand ca. 21.600 m³
(ca. 45 %). Die verbleibenden rund 20.900 m³ versickern in den Untergrund. Über das Jahr gesehen flie-
ßen rund 0,74 m³ (ca. 0,002 % des gesamten Niederschlages) lateral durch die Rekultivierungsschicht,
rund 0,92 m³ (ca. 0,002 % des gesamten Niederschlages) durch das Deponat und rund 3,86 m³ (ca.
0,01 % des gesamten Niederschlages) durch die tonige Schluffschicht ab. Somit ist der laterale Abfluss
durch die Rekultivierungsschicht und das Deponat über das Jahr gesehen mit ca. 9 m³ etwas geringer als
im IST-Zustand. Der laterale Abfluss durch die tonige Schluffschicht bleibt nahezu identisch. Rund
5.200 m³ (ca. 10,59 % des gesamten Niederschlages) sind zum Ende des Jahres 2011 im Boden und dem
Deponiekörper zwischengespeichert, was einem leichten Anstieg im Vergleich zum Ausgangszustand
bedeutet. Die Jahressummenwerte der einzelnen Volumenströme sind in Tabelle 4 aufgeführt.
Tabelle 4: Summe aller Volumenströme für den gesamten Simulationszeitraum im Endzustand
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[mm] [m3] [%]
Niederschlag 747,52 47464,04 100,00
Oberflächenabfluss 0,00 0,00 0,00%
Evapotranspiration 339,54 21559,39 45,42%
Subprofil 1 Oberboden und Re-
kultivierungsschicht
Lateraler Abfluss vom Layer 2 Re-
kultivierungsschicht 0,01 0,74 0,00%
Durchsickerung durch Layer 3 De-
ponat 405,58 25752,44 54,26%
Durchschnittliche Wassersäule
über Deponat 0.85
Subprofil 2 Deponat
Lateraler Abfluss vom Layer 4 De-
ponat 0,01 0,92 0,00%
Durchsickerung durch Layer 5
toniger Schluff 347,52 22065,56 46,49%
Durchschnittliche Wassersäule
über tonigem Schluff 1.45
Subprofil 2 toniger Schluff
Lateraler Abfluss vom Layer 6 toni-
ger Schluff 0,06 3,86 0,01%
Durchsickerung durch Layer 7 Ton-
/Sandstein, verwittert 326,48 20730,17 43,68%
Durchschnittliche Wassersäule
über Ton-/Sandstein, verwittert 132,10
Wasserspeicher
Änderung im Wasserspeicher 81,41 5168,96 10,89%
In Abbildung 7 sind die simulierten täglichen lateralen Abflüsse sowie die tatsächlichen Niederschlags-
höhen für das gesamte Jahr 2011 im Endzustand aufgetragen. Hier sind dieselben Grundlegenden hyd-
rologischen Prozesse zu erkennen, wie sie auch bereits im Ausgangszustand zu erkennen sind. In den
niederschlagsreichen und kalten Wintermonaten ist ein hoher lateraler Abfluss zu beobachten, wäh-
rend in den warmen und niederschlagsärmeren Sommermonaten zusammen mit einer hohen Pflanzen-
aktivität ein niedrigerer lateraler Abfluss zu beobachten ist (s. Kapitel 4.2).
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 17/29
Abbildung 7: Darstellung der lateralen Abflussganglinien in der Rekultivierungsschicht, dem Deponat
und in der der tonigen Schluffschicht, Ergebnisse des Modells zum Endzustand
Dabei unterscheidet sich, wie in Abbildung 8 und Abbildung 9 zu sehen, die lateralen Abflussganglinien
des Deponats stark von der lateralen Abflussganglinie des Oberbodens bzw. der Rekultivierungsschicht
im Ausgangszustand. Die Abflussspitzen des lateralen Deponat-Abfluss treten zeitlich verzögert und we-
niger stark auf. Dafür findet ein lateraler Abfluss aus dem Deponat deutlich länger statt. Der Haupt-
grund für diese Veränderung liegt in der mächtigen Deponatschicht, die um ein Vielfaches größer ist als
der Oberboden im Ausgangszustand. Durch die veränderten Substrateigenschaften ist zudem davon
auszugehen, dass im Endzustand der Oberboden deutlich seltener vernässt als im Ausgangszustand.
Abbildung 8: Darstellung der Wassersäule über dem Deponat und der lateralen Abflussganglinien durch
die Rekultivierungsschicht, Ergebnisse des Modells zum Endzustand. Vergleichend dazu die
laterale Abflussganglinie durch den Oberboden im Modell des Ausgangszustandes
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 18/29
Abbildung 9: Darstellung der Wassersäule über dem tonigem Schluff und der lateralen Abflussgangli-
nien durch das Deponat, Ergebnisse des Modells zum Endzustand.
Auch beim Vergleich der lateralen Abflussganglinie des tonigen Schluffs zwischen Ausgangs- und Endzu-
stand, wie in Abbildung 10 zu sehen, fallen Veränderungen auf. Der Deponiekörper im Endzustand be-
wirkt, dass es im Modell zu einem leicht verzögerten lateralen Abfluss kommt. Grund ist, dass das Si-
ckerwasser auf Grund des mächtigen Deponiekörpers mehr Zeit benötigt, um den tonigen Schluff zu
erreichen. Des Weiteren ist der laterale Abfluss höher und die Abflussspitzen sind stärker ausgebildet.
Der Grund hierfür liegt vermutlich ebenfalls beim Deponiekörper, der aufgrund seiner Mächtigkeit
mehr Wasser länger zurückhält als der Oberboden, wodurch mehr Wasser in den tonigen Schluff versi-
ckert. Allerdings liegt die Zunahme bei wenigen Litern pro Tag.
Da sich das Wasser wegen der geringen Leitfähigkeit des Haldenkörpers stauen wird (ähnlich der aktu-
ellen Situation an der Oberfläche), soll aus Standsicherheitsgründen das Wasser am Haldenfuß mittels
einer Drainageschicht abgeleitet und dem Krabach über den Straßenrandgraben und einen Durchlass
zugeführt werden. Das Wasser entspricht dem bisherigen Oberflächenabfluss und teilweise dem latera-
len Zwischenabfluss.
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 19/29
Abbildung 10: Darstellung der Wassersäule im über der verwitterten Ton-/Sandsteinschicht und der la-
teralen Abflussganglinien durch den tonigen Schluff, Ergebnisse des Modells zum Endzu-
stand. Vergleichend dazu die laterale Abflussganglinie durch den tonigen Schluff im Mo-
dell des Ausgangszustandes
4.4 Zusammenfassung Wasserhaushalt
Im Zuge der hydrologischen Untersuchung wurden jeweils ein hydrologisches Modell mit Hilfe der
HELP-Software für den Ausgangs- und Endzustand der geplanten Erddeponie Vierwinden, der Deponie-
klasse 0, bei Meisenbach erstellt. Die Simulationsergebnisse zeigen, dass davon auszugehen ist, dass im
Ausgangszustand der überwiegende Teil des Niederschlagswassers verdunstet und in tiefere Boden-
schichten versickert und nur ein Bruchteil des Sickerwassers lateral abfließt. An diesen grundsätzlichen
Verhältnissen wird auch die Errichtung der geplanten Erddeponie nur wenig verändern. Auch im Endzu-
stand ist davon auszugehen, dass ähnlich viel Niederschlagswasser verdunstet und in tiefere Boden-
schichten versickert. Aufgrund der guten Wasserleitfähigkeit der Rekultivierungsschicht im Vergleich
zum jetzigen Boden, ist jedoch zu erwarten, dass auf lange Sicht weniger Wasser oberflächlich oder la-
teral durch den Oberboden abfließen wird und somit auch weniger häufig vernässen wird. Auch bei
dem lateralen Abfluss durch den tonigen Schluff ist mit leichten Veränderungen zu rechnen. Der late-
rale Abfluss wird voraussichtlich verzögert und leicht gedämpft auftreten. Dieser wird über die Draina-
geschicht dem Krabach zugeleitet. Somit kann davon ausgegangen werden, dass sich der Bodenhaus-
halt sowie das laterale Abflussverhalten nach Fertigstellung der Deponie im Vergleich zum Ausgangszu-
stand auf lange Sicht nur geringfügig verändern wird und die Errichtung nicht zu trockeneren Verhält-
nissen im Naturschutzgebiet führen wird. Über das kurzfristige Abflussverhalten einzelner Events, wie
beispielsweise Starkregenereignisse, kann auf der Grundlage der hier dargestellten Untersuchung keine
Aussage getroffen werden.
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 20/29
5 WASSERAUSTRITT DREI HERREN STEIN DENKMAL
5.1 Grundlagen und Probenahme
Der Wasseraustritt („Quelle“) an der Böschung nahe des Drei Herren Stein Denkmals wurde repräsenta-
tiv beprobt, um Aussagen zur Herkunft des Wassers im Krabach zu treffen. Dazu wurden die Anteile an
stabilen Wasserisotopen (18O und Deuterium (2H) ) und dem radioaktive Isotop Tritium im Wasser be-
stimmt und hinsichtlich des Wasserursprungs ausgewertet.
Die Beprobung fand im November und Dezember 2024 statt:
Tritium: 07.11.2024 18.12.2024
Deuterium: 01.11.2024 18.12.2024
Sauerstoff-18 (18O): 01.11.2024 14.11.2024 05.12.2024 18.12.2024
Weitere Details zur Messtechnik und die Messergebnisse zu Wasserisotopen und Tritium können dem
Datenblatt [9] entnommen werden.
Zudem wurde eine Sonde zur Bestimmung des Schüttungsverhaltens installiert (07.11.2024 bis
29.12.2024). Wegen der geringen Größe der Quelle wurde hier eine unkalibrierter und modifizierter
Logger "HOBO Pendant Datenlogger Temp/Light" verwendet der nur wenige Centimeter groß ist. Hier
wurde der Licht-Kanal, der normal Lux misst, so umgebaut, dass er die Änderung der elektrischen Leitfä-
higkeit messen kann. Dieses Muster wurde vor allem dafür verwendet die Schüttung der Quelle zu mo-
nitoren (Wert 0 entspricht Luft, Werte > 0 entspricht Wasser). In Abb. 10 ist eine Abb. der Logger im
Wasseraustritt zu sehen. Zwei Logger wurden installiert, um eine Redundanz bei Verlust zu haben. Auch
die Temperatur wurde von diesem Logger aufgezeichnet, diese Größe war jedoch durch die nicht per-
manente Überdeckung mit Wasser stark von der Lufttemperatur beeinflusst und wurde daher nicht ver-
wendet.
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20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 21/29
Abbildung 11: Bild des Wasseraustritts am Drei Herren Stein Denkmal, zudem erkennt man die beiden
Daten-Logger.
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20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 22/29
5.2 Ergebnisse Deuterium und 18O
Die Ergebnisse der Messung der stabilen Isotope Deuterium (2H) und Sauerstoff-18 (18O) werden auf
den internationalen Standard des „Vienna Mean Ocean Water (VSMOW) bezogen und als relative Ab-
weichung hiervon in der so genannten δ-Notation angegeben.
Vergleicht man anhand längerer Messreihen die Gehalte von stabilen Isotopen im Grundwasser mit den
Niederschlagskonzentrationen, so kann beim Auftreten von größeren Schwankungen im Grundwasser
eine schnell abfließende Grundwasserkomponente nachgewiesen werden.
In größeren, gut durchmischten Grundwasservorkommen ohne Beteiligung von schnell abfließenden
Grundwasserkomponenten treten diese Schwankungen der Gehalte an stabilen Isotopen nicht bzw. nur
in sehr geringem Umfang auf.
In den untersuchten Quellwasserproben vom 1.11., 14.11., 5.12. und 18.12.2024 wurden die stabilen
Wasserisotope mit Werten von -8,21 bis -7,86 ‰ VSMOW für Sauerstoff-18 (4 Messwerte) sowie -53,5
und -55,1 ‰ VSMOW für Deuterium (2 Messwerte) gemessen.
Bei Berücksichtigung der Messgenauigkeit unterscheidet sich die Isotopensignatur der Probe vom
1.11.2024 signifikant von den Proben vom 14.11 bis 18.12.2024 durch einen isotopisch leichteren Wert
(Abbildung 11). Dies deutet darauf hin, dass im Quellwasser höhere Anteile (>15%) von Neubildungs-
komponenten der letzten drei Jahre enthalten sind. Damit handelt es sich beim Quellwasser nicht aus-
schließlich um den Austritt eines gut durchmischten Grundwassers mit langjährigen Verweildauern.
Abbildung 12: Darstellung der Messdaten von Sauerstoff-18 und Deuterium des Quellaustritts des
Krabach
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
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Abbildung 13: Darstellung der Niederschlagshöhe der Station Königswinter-Heiderhof und der Messung
der spez. el. Leitfähigkeit im Quellwasser (nicht kalibriert).
Der Vergleich mit dem Niederschlag der vorangegangenen Monate des Jahres 2024 entsprechend den
Aufzeichnungen an der Station Königswinter-Heiderhof in Abbildung 12 zeigt regelmäßigen Nieder-
schlag an, so dass kein Zusammenhang mit größeren Trocken- oder Feuchtperioden zu erkennen ist.
Insgesamt war das ganze Jahr 2024 durch beständige Niederschläge charakterisiert. Da nur von zwei
Isotopenproben Messungen der spez. el. Leitfähigkeit vorliegen (Abbildung 12), kann die Leitfähigkeit
nicht im Hinblick auf die Isotopenvariation bewertet werden.
Für die zwei Proben mit sehr ähnlichen Isotopensignaturen sind jeweils moderat unterschiedliche
Werte der Leitfähigkeit zum Zeitpunkt der Probenahme zu beobachten. Demnach kann über die Leitfä-
higkeit keine Korrelation hinsichtlich geringer mineralisierter Niederschlagskomponenten bewertet
werden. Die Messung der Leitfähigkeit offenbart durch ihre Fehlwerte jedoch auch Zeitpunkte, in denen
die Quelle nicht oder kaum geschüttet hat (Abbildung 13). Dies war für einige Tage im Dezember der
Fall. Auch bei unserer Ortsbegehung des Geländes am 09.September 2024 hat die Quelle nur minimal
geschüttet.
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
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Abbildung 14: Leitfähigkeitsmessung der Quelle zur Bestimmung des Schüttungsverhaltens. Hier ohne
Einheit, da unkalibriert.
Abbildung 15: Gemeinsame Darstellung der Deuterium- und der Sauerstoff-18-Werte der untersuchten
Quellwasserproben. Zur Einordnung sind Monatssammelproben von drei
Niederschlagsmessstationen eingezeichnet. Außerdem wird die mittlere globale
Niederschlagsgerade der Relation [δ2H = δ18O x 8) + 10] angegeben.
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 25/29
Die zwei Isotopenwertepaare der Proben vom 1.11. und vom 18.12.2024 sind in Abbildung 14 zusam-
men mit Messwerten von Monatssammelproben an drei verschiedenen Niederschlagsmessstationen
eingezeichnet. Die zwei Isotopenwertepaare der Proben vom 1.11 und vom 18.12.2024 kommen nahe
der globalen mittleren Niederschlagsgeraden zu liegen, wie es einer meteorischen Bildung entspricht.
Hinweise auf Verdunstungsprozesse von Oberflächengewässern bestehen auf Grundlage der stabilen
Isotope nicht. Die Wertepaare entsprechen in etwa dem mittleren Wertebereichen der Niederschläge
der drei Stationen im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes. Der mittlere Wertebereich bildet
überwiegend Niederschläge der Übergangsmonate von Frühjahr und vom Winter ab, entspricht jedoch
auch den Wertebereichen von gut durchmischten Grundwässern mit mehrjährigen Verweildauern. Die
Isotopensignaturen weichen deutlich von Sommerniederschlägen und von Winterniederschlägen ab.
Für einen aktuellen Vergleich der isotopischen Niederschlagsentwicklung im Herbst 2024 sind die Mess-
daten daher in Abbildung 15 nochmals mit Monatssammelproben dreier Stationen in Süddeutschland
aufgetragen. Wenngleich die Höhe der Isotopensignaturen der Niederschläge von Süddeutschland von
derjenigen in Mitteldeutschland abweicht ist die saisonale Entwicklung vergleichbar. In Abbildung 15 ist
gut erkennbar, dass zum Untersuchungszeitraum im November und Dezember 2024 ein starker Abfall
der Isotopensignaturen hin zu isotopisch leichteren Isotopen erfolgt, und von Oktober bis Dezember
eine eher gleichbleibende Isotopensignatur zu beobachten ist.
Der Anstieg der Sauerstoff-18-Isotopensignatur des Quellwassers des Krabach vom 1.11. zum
14.11.2024 korreliert daher nicht mit der Entwicklung des Niederschlags, sondern zeigt bei Annahme
einer zeitlichen Verzögerung des Sickerwassers eine gegenläufige Entwicklung. Dies deutet darauf hin,
dass hier zwar jüngere Grundwasseranteile mit saisonalen Isotopensignaturen zu beobachten sind,
diese aber Fließzeiten von mehreren Monaten aufweisen. D.h. im Quellwasser vom 1.11. könnte sich
noch ein geringer Anteil Winterniederschlag vom Jahresbeginn bemerkbar machen bzw. in den Folge-
proben vom 14.11. bis 18.12.2024 Anteile an Sommerniederschlägen.
Abbildung 16: Darstellung die Isotopensignaturen der Proben des Krabach zusammen mit Messdaten
von Monatssammelproben der Niederschlagsstationen von Schweitenkirchen (Bayern),
Schauinsland und Freiburg (beide Baden-Württemberg)
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 26/29
5.3 Ergebnisse Tritium
Tritium (3H) ist das radioaktive Isotop des Wasserstoffs (Halbwertszeit circa 12,3 Jahre), die Aktivitäts-
konzentration wird in TU (tritium units; 1 TU = 0,118 Bq/l) angegeben. Tritium wird beständig in der At-
mosphäre durch die Einwirkung von kosmischer Strahlung auf Stickstoffatome erzeugt. Die natürliche
Produktionsrate von Tritium ist so hoch, dass die Niederschläge ca. 3 bis 7 TU enthalten. Heute in der
Hydrosphäre vorhandenes Tritium ist jedoch zum größten Teil aus Kernwaffenversuchen seit 1953 ent-
standen. Stiegen die Tritiumgehalte in den Niederschlägen von 1953 bis etwa 1963 auf mehr als das
Tausendfache der natürlichen Konzentration an, so fallen die Konzentrationen im Niederschlag auf-
grund der Einstellung der oberirdischen Kernwaffenversuche seit dieser Zeit kontinuierlich. Die aktuel-
len Niederschläge weisen als Spätfolge dieser und jüngerer Tests noch saisonal variierende Tritiumge-
halte von etwa 5 bis 15 TU mit stetig abnehmender Tendenz auf. Grundwässer, in denen Tritium nicht
nachweisbar ist, enthalten keine Niederschlagsanteile aus dem Zeitraum nach 1953. Das Tritium gelangt
mit den Niederschlägen zur Erdoberfläche und dringt von dort mit dem Sickerwasser ins Grundwasser.
Nachdem der tritiumhaltige Niederschlag in den Grundwasserleiter eingedrungen ist, nimmt der Triti-
umgehalt des so neugebildeten Grundwassers im einfachsten Fall lediglich durch den radioaktiven Zer-
fall weiter ab.
In zwei Wasserproben des Quellaustritts des Krabachs vom 7.11.2024 und vom 18.12.2024 wurde der
Gehalt von Tritium bestimmt. Die Analysewerte von 6,4 ± 0,7 und 7,1 ± 0,8 TU sind bei Berücksichtigung
der Messgenauigkeit als gleich zu bewerten. Vergleicht man dennoch die Höhe des Messwertes, so
zeigt sich ein Anstieg über den Untersuchungszeitraum von November zu Dezember (Abbildung 16). Im
Vergleich zur saisonalen Entwicklung im Niederschlag, dessen Tritiumgehalt generell im Sommer höher
als im Winter ist, ist somit bei Annahme einer zeitlichen Verzögerung im Sickerwasser vergleichbar mit
den stabilen Wasserisotopen eine eher gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Dies wäre im Einklang
mit einer Beimischung einer Niederschlagskomponente mit einer Fließdauer von mehreren Monaten.
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Abbildung 17: Darstellung der Tritiummesswerte des Quellaustritts des Krabach als auch von Monats-
sammelproben von drei Niederschlagsmessstationen in Süddeutschland.
Insgesamt entsprechen die gemessenen Tritiumgehalte des Quellwassers sowohl einem gut durch-
mischten Grundwasser mit Verweildauer von einigen Jahren als auch dem mittleren Tritiumgehalt des
Niederschlags, der für die Region in den Jahren 2023 und 2024 zu erwarten ist. Die Tritiumgehalte ent-
sprechen nicht den höheren Gehalten der Sommerniederschläge und nicht den geringeren Gehalten
der Winterniederschläge, jedoch denjenigen von Frühjahr und Herbst. Der Vergleich mit aktuellen
Messdaten der drei Niederschlagsstationen in Süddeutschland zeigt, dass der Tritiumgehalt im Nieder-
schlag bereits im Oktober auf niedrigere Gehalte abgesunken ist. Dies ist auch für den Westerwald zu
erwarten. Damit entsprechen die Beobachtungen des Tritiumgehaltes vollständig denjenigen der stabi-
len Wasserisotope. Insgesamt entsprechen die untersuchten Isotopensignaturen der Quellwasserpro-
ben einem gut durchmischten Grundwasser mit der Beimischung einer untergeordneten Komponente,
die über mehrere Monate abfließt. Eine Quantifizierung dieser untergeordneten Komponente kann auf-
grund des kurzen Untersuchungszeitraumes und der geringen Probenanzahl nicht erfolgen.
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5.4 Zusammenfassung Herkunft Wasseraustritt
Die Ergebnisse der isotopenhydrologischen Untersuchungen von fünf Grundwasserproben aus dem
Quellaustritt des Krabach beim Drei Herren Stein-Denkmal können folgendermaßen zusammenfasst
werden:
Die Isotopensignaturen entsprechen sowohl einem typischen Grundwasser mit mehrjährigen
Verweildauern als auch Niederschlägen der Übergangsmonate von Frühjahr und Herbst.
Die leichte Variation der Messwerte deutet auf eine untergeordnete Beimischung einer relativ
schnell abfließenden Komponente von mindestens einigen Monaten bis zu 3 Jahren hin. Bei die-
ser Komponente kann es sich um Zuflüsse bzw. Schichtwässer der darüberliegenden Schichten
handeln.
Eine untergeordnete Beimischung eines Schichtwassers aus den darüberliegenden, nicht per-
manent wasserführenden Schichten kann daher auf Grundlage der Isotopendaten nicht ausge-
schlossen werden.
In welcher Tiefe dieser Grundwasserleiter liegt ist nicht bekannt und auch auf Basis der vorliegenden
Gutachten nicht ersichtlich. Laut geologischem Gutachten [1] wurde in keiner der Schürfe und Bohrun-
gen Grundwasser oder Anzeichen von Grundwasser in den beprobten Tiefen angetroffen und es wurde
vermutet, dass dieses unter 5 m unter GOK anzutreffen ist. Dementsprechend handelt es sich hier mit
großer Wahrscheinlichkeit um einen gespannten Grundwasserleiter, der punktuell an den ersichtlichen
Stellen zu Tage tritt und als kleine Quelle in den den Krabach schüttet. Da die Schüttung jedoch nicht
kontinuierlich ist, wird vermutet, dass die Schüttung abhängig vom Wasserstand des gespannten
Grundwasserleiters stattfindet.
Laut aktueller Planung und geologischem Gutachten wird die Deponie diesen Grundwasserleiter bei der
Annahme der Lage tiefer als 5 m unter GOK nicht beeinflussen. Der Anteil an jüngerem Schichtwasser
kann wie in Kapitel 4 gezeigt, nach wie vor dem Krabach zuströmen.
6 ZUSAMMENFASSUNG HYDROLOGISCHE SITUATION
Der Wasserhaushalt des Standortes der geplanten Deponie und des Naturschutzgebietes Krabach wird
durch die Errichtung Deponie im Endzustand auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur geringfügig
verändert werden.
Das dem Krabachgebiet zuströmende Grundwasser befindet sich im einem gespannten Grundwasserlei-
ter, der durch seine Lage in größeren Tiefen von der geplanten Deponie nicht berührt wird. Ein Wasser-
strom dieses Grundwassers zum Krabach-Quellgebiet ist also weiterhin möglich.
Durch die Bedeckung der späteren Deponie mit einer Rekultivierungsschicht, deren Begrünung und
Nutzung wird auch der Wasserhaushalt sich nicht grundlegend gegenüber dem Ausgangszustand verän-
dern. Lateraler Abfluss wird über die Seitengräben in das Krabach-Gebiet eingeleitet. Die
Proj.-Nr.: 300526, Bericht-Nr. 01: hydrologische Situation
20250327_Hydrologischer_Bericht_kps.docx Seite 29/29
Grundwasserneubildung findet unter ähnlichen Verhältnissen wie bisher statt, wobei auch hier der
Schluff-Lehm und Tonstein als Wasserstauer fungiert. Für die Standsicherheit wird daher ein Teil des
Wassers über eine Drainageschicht abgeleitet und dem Krabach-Quellgebiet zugeführt. Dies ähnelt dem
momentanen Abfluss von Schichtwasser, dass auch im Quellwasser nachgewiesen werden konnte. Das
Wasser benötigt nun länger durch den Deponiekörper, wird durch die Drainageschicht aber früher der
Oberfläche zugeführt (Seitengraben). Eine großflächige Vernässung und damit einhergehende große
Mengen an Oberflächenabfluss wie bisher ist im Endzustand nicht mehr zu erwarten, da die Rekultivie-
rungsschicht durchlässiger ist als bisher.
Das bedeutet, dass sich die hydrologischen Prozesse in der zeitlichen Dynamik zwar geringfügig ver-
schieben, sich der Niederschlag aber in ähnliche Mengen für Verdunstung, Grundwasserneubildung und
lateralen Zwischenabfluss (Schichtenwasser) partitioniert.
CDM Smith SE
2025-03-27
erstellt:
i.V. Dr. Dominic Demand i.A. Gerrit Kappes M.Sc.
Projektleiter Projektingenieur
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung
zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden
bei Hennef
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung
zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden
bei Hennef
Auftraggeber:
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Verfasser:
Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Bearbeiter:
Nadine Faßbeck
M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Proj.-Nr. 2596
Warstein-Hirschberg, März 2025
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Verzeichnisse
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... I
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .. II
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...... II
1.0 Anlass und Aufgabenstellung................................ ................................ ............... 1
2.0 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ........................ 2
3.0 Vorhabensbeschreibung ................................ ................................ ...................... 4
3.1 Lage des Vorhabens ................................ ................................ ......................... 4
3.2 Beschreibung des geplanten Vorhabens ................................ ........................... 4
4.0 Bestandssituation im Untersuchungsgebiet ................................ ......................... 7
5.0 FFH-Gebiete im Wirkraum ................................ ................................ ................... 9
5.1 Beschreibung des FFH-Gebietes ................................ ................................ ....... 9
5.2 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes ................................ .................. 10
5.3 Bedrohungen und Belastungen des FFH-Gebietes................................ .......... 11
5.4 Güte und Bedeutung nach Standard-Datenbogen Ziffer 4.2 ............................ 11
5.5 Schutzziele und Maßnahmen ................................ ................................ .......... 12
6.0 Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf
Erhaltungsziele und Schutzzweck ................................ ................................ ...... 13
6.1 Baubedingte Wirkfaktoren ................................ ................................ ............... 13
6.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ................................ ................................ ........... 13
6.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ................................ ................................ ......... 14
6.4 Zwischenergebnis der FFH-Vorprüfung ................................ ........................... 14
7.0 Zusammenfassung ................................ ................................ ............................ 15
Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ..... 17
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Verzeichnisse
II
Abbildungsverzeichnis
Lage des Vorhabens ................................ ................................ ..................... 1
Lageplan der geplanten Bodendeponie ................................ ......................... 4
Bestandssituation im Bereich der Vorhabensfläche ................................ ...... 7
Wirtschaftsweg westlich der Vorhabensfläche. ................................ ............. 8
Wirtschaftsweg östlich der Vorhabensfläche. ................................ ................ 8
Straße mit Einzelbaum. ................................ ................................ ................. 8
Obstgehölze im Bereich der Vorhabensfläche. ................................ ............. 8
Blick über die Vorhabensfläche. ................................ ................................ .... 8
Extensives Grünland im Bereich der Vorhabensfläche. ................................ . 8
Gesamtfläche des FFH-Gebietes DE-5211-301 „Leuscheider Heide“ ........... 9
Auszug aus der Maßnahmenkarte zum Bewirtschaftungsplan. ................... 12
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Im Standard-Datenbogen des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ gelistete
Lebensraumtypen gemäß Anhang I FFH-RL. ................................ .............. 10
Tab. 2 Im Standard-Datenbogen des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ gelistete
Arten gemäß Anhang II FFH-RL. ................................ ................................ 11
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Anlass und Aufgabenstellung
1
1.0 Anlass und Aufgabenstellung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie
auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75
bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt sich daraus eine Vorhabensfläche
mit einer Größe von 63.770 m².
Das geplante Vorhaben befindet sich im Rhein-Sieg Kreis auf dem Stadtgebiet der
Stadt Hennef, Regierungsbezirk Köln.
Lage des Vorhabens (rote Fläche) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.
Das geplante Vorhaben befindet sich im räumlichen Zusammenhang mit dem FFH-Ge-
biet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“. In der Konsequenz ergibt sich daraus die
Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Sind erhebliche
Beeinträchtigungen erkennbar, muss jedoch eine FFH-Verträglichkeitsstudie durchge-
führt werden.
Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die weitere Ausarbeitung von Unterla-
gen und Dokumenten.
Weitere Natura 2000-Schutzgebiete liegen nicht im Wirkbereich des Vorhabens.
Meisenbach
B 8
L 255
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Rechtliche Grundlagen
2
2.0 Rechtliche Grundlagen
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH‑RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) ge-
hören zu den wichtigsten Beiträgen der Europäischen Union (EU) zum Erhalt der biolo-
gischen Vielfalt in Europa. Das Gesamtziel besteht für die FFH‑Arten und -Lebens-
räume sowie für alle europäischen Vogelarten darin, einen günstigen Erhaltungszu-
stand zu bewahren beziehungsweise die Bestände der Arten und Lebensräume lang-
fristig zu sichern.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU über die beiden genannten Richtlinien zwei
Schutzinstrumente eingeführt: das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“
(Habitatschutz) sowie die Bestimmungen zum Artenschutz.
Das Schutzgebietssystem Natura 2000 besteht aus den FFH-Gebieten und den Vogel-
schutzgebieten. Für FFH-Lebensräume und -Arten der Anhänge I und II FFH-RL sowie
für Vogelarten des Anhangs I und nach Art. 4 Abs. 2 V-RL haben die Mitgliedsstaaten
entsprechende Schutzgebiete an die EU gemeldet. Der nordrhein-westfälische Beitrag
zum Natura 2000-Netzwerk umfasst insgesamt 518 FFH-Gebiete und 27 Vogelschutz-
gebiete, was einem Anteil von 8,4 % der Landesfläche entspricht (MKULNV 2010).
Rechtliche Grundlage bildet Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL in Verbindung mit § 34 Abs. 1
BNatSchG. Demnach sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen,
wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeig-
net sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Ein Projekt ist nur dann zulässig,
wenn die zuständige Behörde feststellt, dass eine Beeinträchtigung des Natura 2000-
Gebiets und der Erhaltungsziele nicht eintritt.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein mehrstufiges Verfahren,
bei dem im Wesentlichen drei Hauptschritte zu unterscheiden sind.
1. FFH-Vorprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und § 35 BNatSchG
(Screening)
2. FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und 2 BNatSchG
(vertiefende Prüfung der Erheblichkeit)
3. Prüfung der Ausnahmebestimmung gemäß § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG
Inhalt der FFH-Vorprüfung
Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung ist überschlägig zu klären, ob
• ein prüfungsrelevantes Natura 2000-Gebiet betroffen sein kann und ob
• erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele möglich sind; nicht möglich sind
Beeinträchtigungen dann, wenn sie offensichtlich ausgeschlossen werden kön-
nen.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Rechtliche Grundlagen
3
FFH-Vorprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und § 35 BNatSchG
Die FFH-Vorprüfung hat die Frage zu beantworten, ob von dem geplanten Vorhaben
eine Wirkung auf ein Natura 2000-Gebiet ausgeht. In der Konsequenz ergibt sich dar-
aus die Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Sind er-
hebliche Beeinträchtigungen offensichtlich erkennbar, muss eine FFH-Verträglichkeits-
studie durchgeführt werden. Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die wei-
tere Ausarbeitung von Unterlagen oder weiteren Dokumenten. Im Sinne einer Vorab-
schätzung wird daher in einem ersten Schritt geprüft, ob ein Vorhaben in einem kon-
kreten Fall überhaupt geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchti-
gen. Verbleiben Zweifel über die Unerheblichkeit des Vorhabens, ist eine genauere
Prüfung des Sachverhalts und damit eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsstudie erfor-
derlich. Weiterhin wird bei einer FFH-Vorprüfung nicht die gemäß Artikel 6 Absatz 3
FFH-RL erforderliche Beurteilung der kumulativen Wirkungen des untersuchten Pro-
jekts zu anderen Plänen und Projekten berücksichtigt.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Vorhabensbeschreibung
4
3.0 Vorhabensbeschreibung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie
(DK0).
3.1 Lage des Vorhabens
Die Errichtung der Deponie ist auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur
26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt
sich daraus eine Vorhabensfläche mit einer Größe von 63.770 m².
3.2 Beschreibung des geplanten Vorhabens
Der geplante Deponiekörper wird ein Volumen von etwa 440.000 m³ erhalten. Ausge-
hend vom derzeitigen Geländeniveau wird der Deponiekörper eine max. Höhe von ca.
12 m erhalten und an seinem höchsten Punkt bei 286,50 m ü. NHN liegen.
Lageplan der geplanten Bodendeponie. Quelle: CDM SMITH 2025
Der Aufbau der Deponie wird in fünf Bauphasen unterteilt:
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Vorhabensbeschreibung
5
Bauphase 1. Quelle: CDM SMITH 2025A
Bauphase 2. Quelle: CDM SMITH 2025A
Bauphase 3. Quelle: CDM SMITH 2025A
Bauphase 4. Quelle: CDM SMITH 2025A
Bauphase 5. Quelle: CDM SMITH 2025A
Es wird von einem Einbauvolumen von ca. 30.000 m³ pro Jahr ausgegangen.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Vorhabensbeschreibung
6
Während der Betriebszeit ist ein asphaltierter Betriebsweg sowie eine Reifenwaschan-
lage vorgesehen. Angrenzend an den Betriebsweg wird zum daneben verlaufenden
Wanderweg ein Gehölzbestand entwickelt.
Nach Ende der Betriebszeit, die etwa 14 Jahre andauern wird, ist ein Rückbau des Be-
triebsweges vorgesehen. Stattdessen werden zwei Zuwegungen für die langfristige,
landwirtschaftliche Nutzung der rekultivierten Oberfläche angelegt.
Die Rekultivierung sieht neben Acker- und Grünlandnutzung auch die Anlage von Säu-
men und Gebüschstrukturen vor. Nähere Ausführungen zur Rekultivierung sind dem
Landschaftspflegerischen Begleitplan (MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG 2025) zu
entnehmen.
Darüber hinaus ist zwischen der geplanten Deponie und der K 27 an der Straße
„Dreisteinenweg“ eine Straßenverbreiterung mit Ausweichbuchten sowie ein Fuß- und
Radweg vorgesehen.
Im Bereich des betroffenen Privatgrundstückes ist vorgesehen, die Straße mit Beendi-
gung des Deponiebetriebes (etwa 14 Jahre) wieder zurückzubauen. Innerhalb des
Grundstückes der Stadt Hennef wird die Straße dauerhaft erhalten bleiben.
Lageplan der geplanten Deponiezufahrt. Quelle: CDM SMITH 2025B
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Bestandssituation im Untersuchungsgebiet
7
4.0 Bestandssituation im Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage südlich der Straße
„Dreisteinenweg“, die von der Ortslage von Hennef-Meisenbach zur L 255 führt.
Bestandssituation im Bereich der Vorhabensfläche (rote Strichlinie) auf Grundlage des
Luftbildes.
1 = Fließgewässer 5 = Grünland in extensiver Nutzung
2 = Wald 6 = Gehölze
3 = Acker 7 = Säume
4 = Grünland in intensiver Nutzung 8 = (teil-)versiegelte Flächen
Im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets liegen ältere Laub- und Nadelwälder im
Bereich des Krabaches. Des Weiteren liegen acker- und grünlandwirtschaftlich ge-
nutzte Offenlandflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen im Untersuchungsgebiet.
Die Vorhabensfläche umfasst im nördlichen Bereich eine größere Ackerfläche. Im
Übergang zu den südlichen, grünlandwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich
Obstgehölze mit Saumstrukturen. Zudem stocken weitere Einzelbäume an der Grenze
zum Wirtschaftsweg. Hervorzuheben ist zudem eine Stiel-Eiche an der Straße
„Dreisteinenweg“.
Die Grünlandflächen werden überwiegend intensiv bewirtschaftet, nur ein Teilbereich
im Süden der Vorhabensfläche ist als Extensivgrünland anzusprechen.
4
5
2
8
7
1
3
6
6
6 8
8
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Bestandssituation im Untersuchungsgebiet
8
Wirtschaftsweg westlich der Vorha-
bensfläche.
Wirtschaftsweg östlich der Vorha-
bensfläche.
Straße mit Einzelbaum.
Obstgehölze im Bereich der Vorha-
bensfläche.
Blick über die Vorhabensfläche.
Extensives Grünland im Bereich der
Vorhabensfläche.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
FFH-Gebiete im Wirkraum
9
5.0 FFH-Gebiete im Wirkraum
Für das im Wirkraum des Vorhabens liegende FFH-Gebiet erfolgt in den nachfolgen-
den Kapiteln eine Beschreibung der Schutzgebiete und deren maßgeblichen Bestand-
teile sowie eine Auflistung der Erhaltungsziele und -maßnahmen und der Bedrohun-
gen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das FFH-Gebiet. Zudem wird
die Bedeutung des Schutzgebietes aufgeführt. Die Informationen werden Veröffentli-
chungen des LANUV sowie den Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten entnom-
men.
5.1 Beschreibung des FFH-Gebietes
Das FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ erstreckt sich über ca. 1.178 ha und ist in der
nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Gesamtfläche des FFH-Gebietes DE-5211-301 „Leuscheider Heide“ (braun schraffierte
Flächen). Die Vorhabensfläche ist rot markiert.
„Die Leuscheider Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der
Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben
feuchte und bodensaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen
seltener Biotoptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von ausge-
dehnten Wäldern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen einge-
lagert sind.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
FFH-Gebiete im Wirkraum
10
Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore
mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie-
sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum
dieses Gebietes aus“ (RLP 2024A).
5.2 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes
Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-RL
Im Standard-Datenbogen (RLP 2024B) des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ werden
folgende Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL genannt:
Tab. 1 Im Standard-Datenbogen des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ gelistete Lebensraumty-
pen gemäß Anhang I FFH-RL.
Code Name Fläche in
ha
Erhaltungs-
zustand
3130
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit
Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder
der Isoëto-Nanojuncete
0,06 B
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation
des Magnopotamions oder Hydrocharitions 0,29 B
3160 Dystrophe Seen 0,06 B
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit
Vegetation des Ranunculion fluitantis und des
Callitricho-Batrachion
2,27 A
4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes
mit Erica tetralix 3,60 B
4030 Trockene europäische Heiden 1,36 B
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, tor-
figen und tonig-schluffigen Böden (Molinion
caeruleae)
2,44 B
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und
montanen bis alpinen Stufe 10,00 B
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus
pratensis, Sanguisorba officinalis) 1,17 A
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 1,06 B
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 90,51 B
9160
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stielei-
chenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Car-
pinion betuli)
40,00 B
91E0
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus
excelsior (Alno padion, Alnion incanae, Salicion
albae)
3,48 B
Erhaltungszustand: A = sehr gut, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit, B = gut, Wiederher-
stellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich, C = mittel bis schlecht, Wiederherstellung schwierig
bis unmöglich
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
FFH-Gebiete im Wirkraum
11
Überblick über die Arten gemäß Anhang II der FFH-RL
Im Standard-Datenbogen (RLP 2024B) des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ werden
folgende Arten des Anhangs II der FFH-RL genannt:
Tab. 2 Im Standard-Datenbogen des FFH-Gebiets „Leuscheider Heide“ gelistete Arten gemäß
Anhang II FFH-RL.
Code Name Kate-
gorie
Erhaltungs-
zustand
1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) P C
6199 Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria P C
Kategorie: C = verbreitet, R = selten, V = sehr selten, P = vorhanden <
Erhaltungszustand: A = sehr gut, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit, B = gut, Wiederher-
stellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich, C = mittel bis schlecht, Wiederherstellung schwierig
bis unmöglich
Andere wichtige Pflanzen- und Tierarten nach Ziffer 3.3 Standard-Datenbogen werden
für das FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ nicht genannt.
In Ergänzung zu Ziffer 3.3 werden für das FFH-Gebiet noch Wälder mittlerer und
feuchter Standorte sowie landesweit bedeutsame Reste ehemals großflächig ausge-
prägter Moorheiden genannt. In Quellgebieten bestehen Grünlandkomplexe mit Borst-
grasrasen und wechselfeuchten Magerweiden.
5.3 Bedrohungen und Belastungen des FFH-Gebietes
Für das FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ werden im Standard-Datenbogen (RLP
2024B) keine Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten auf das Gebiet genannt.
5.4 Güte und Bedeutung nach Standard-Datenbogen Ziffer 4.2
„Landesweit bedeutsame Wälder mittlerer und feuchter Standorte und Magerweiden
mit sehr großem Artenpotential. Moorheiden mit Lungenenzian, Borstgrasrasen und
Quellkomplexe mit extensivem Grünland historische Grünlandnutzungsformen (Heide)“
(RLP 2024B)
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
FFH-Gebiete im Wirkraum
12
5.5 Schutzziele und Maßnahmen
In der Maßnahmenkarte des Bewirtschaftungsplanes für das FFH-Gebiet „Leuscheider
Heide“ werden folgende Maßnahmen genannt:
Auszug aus der Maßnahmenkarte zum Bewirtschaftungsplan. Quelle: RLP 2017. Die Vor-
habensfläche ist rot markiert.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck
13
6.0 Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im
Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck
Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Funktionsge-
füges oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst werden, dass die Funk-
tionen des Systems gestört werden. Zu berücksichtigen sind alle relevanten bau-, an-
lage- und betriebsbedingten Wirkungen und Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens
entsprechend ihrer Intensität und ihrer maximalen Einflussbereiche auf die Lebens-
raumtypen und Arten (MKULNV 2016).
Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen in
ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet seine
Funktion in Bezug auf die Erhaltungsziele gemäß FFH-RL bzw. VSchRL oder die für
den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang er-
füllen kann (MKULNV 2016).
6.1 Baubedingte Wirkfaktoren
Wirkfaktoren
Als baubedingte Wirkfaktoren sind diejenigen Wirkungen zu betrachten, die sich in der
Phase der Bauarbeiten bei der Errichtung der Bodendeponie ergeben. Diese resultie-
ren vorwiegend aus der Anlage der Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage,
Container, Entwässerung). Ferner kommt es nach vollständiger Anfüllung der Deponie
zum Rückbau bestehender Betriebsanlagen. Ebenso werden im Bereich der Straßen-
verbreiterung vorhandene Biotopstrukturen entfernt.
Baubedingte Wirkungen können optische, akustische oder stoffliche Beeinträchtigun-
gen von Lebensräumen bzw. deren Gemeinschaften hervorrufen.
Beschreibung der Wirkungen
Zwar wird es während des Baus der Betriebsanlagen und des Abschubs des Oberbo-
dens zu stofflichen Emissionen durch Staub und Abgase sowie auch zu optischen und
akustischen Wirkungen kommen, diese sind jedoch auf die Bauphase beschränkt. Da
sich das FFH-Gebiet in einem Abstand von mind. 300 m zur Vorhabensfläche befindet
und Verkehrswege zwischen Deponie und FFH-Gebiet liegen, sind baubedingte Wir-
kungen auf das FFH-Gebiet nicht zu erwarten.
6.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren
Wirkfaktoren
Als anlagebedingte Wirkungen sind diejenigen Wirkungen zu betrachten, die sich nach
Abschluss des Deponiebetriebes, nach erfolgter Rekultivierung, ergeben werden.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck
14
Flächeninanspruchnahme
Es werden ca. 63.770 m² Fläche durch das Vorhaben beansprucht, die allerdings im
Rahmen der Rekultivierung als Acker- und Grünlandflächen bzw. als Kraut- und Ge-
büschstrukturen entwickelt werden. Zudem erfolgt eine Straßenverbreiterung.
Silhouettenwirkung
Durch den Deponiekörper kann es zu einer Silhouettenwirkung kommen.
Beschreibung der Wirkungen
Da sich die Deponie deutlich außerhalb des FFH-Gebietes befindet, sind keine Wirkun-
gen auf das FFH-Gebiete sowie dessen Lebensräume oder Arten des Anhangs II der
Richtlinie 92/43/EWG zu prognostizieren, sodass auch etwaige hiervon ausgehende
Auswirkungen auf das FFH-Gebiet offensichtlich ausgeschlossen werden können.
Es findet im Bereich des FFH-Gebietes und dessen direkten Umfeldes keine Inan-
spruchnahme von Lebensräumen des FFH-Gebietes statt. Es werden auch keine
Strukturen beansprucht, die für die genannten Arten Gelbauchunke und Spanische
Flagge essenziell sind. Zwar bieten die Saumstrukturen mögliche Habitate für den
Schmetterling, sind aber aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht von essenziel-
ler Bedeutung. Zudem werden mit Rekultivierung größere Saumflächen entwickelt.
6.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Wirkfaktoren
Als betriebsbedingte Wirkfaktoren sind, ähnlich den baubedingten Wirkungen (vgl.
Kap. 6.1) Lärm oder Geräusche, die zu akustischen Störungen führen können sowie
optische Beeinträchtigungen bei Tag und Lichtemissionen während der Dämmerungs-
zeit zu betrachten. Hinzu kommen stoffliche Emissionen, vor allem durch Fahrzeugver-
kehr und durch das Abladen und Bewegen von Material. Auch betriebsbedingt können
akustische Störungen vor allem durch Fahrzeugverkehr und Maschineneinsatz entste-
hen.
Beschreibung der Wirkungen
Es finden etwa 100 Fahrten pro Tag für den Deponiebetrieb statt. Der Anlieferverkehr
wird über die B 8 und die L 255 und damit auch in Nähe des FFH-Gebietes erfolgen.
Da auf diesen Straßen bereits Verkehre (insbesondere auch Schwerlastverkehre) be-
stehen, sind jedoch keine erheblichen Wirkungen zu erwarten.
6.4 Zwischenergebnis der FFH-Vorprüfung
Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung kommt zu dem Zwischenergebnis, dass für die
Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef erhebliche Beeinträchtigungen
des FFH-Gebietes „Leuscheider Heide“ offensichtlich auszuschließen sind, da die po-
tenziellen Wirkpfade nicht auf das vorgenannte FFH-Gebiet Einfluss nehmen. Die
Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist somit nicht erforderlich.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Zusammenfassung
15
7.0 Zusammenfassung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie
auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75
bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt sich daraus eine Vorhabensfläche
mit einer Größe von 63.770 m².
Das geplante Vorhaben befindet sich im Rhein-Sieg Kreis auf dem Stadtgebiet der
Stadt Hennef, Regierungsbezirk Köln.
Das geplante Vorhaben befindet sich im räumlichen Zusammenhang mit dem FFH-Ge-
biet DE-5211-301 „Leuscheider Heide“. In der Konsequenz ergibt sich daraus die
Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Sind erhebliche
Beeinträchtigungen erkennbar, muss jedoch eine FFH-Verträglichkeitsstudie durchge-
führt werden.
Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die weitere Ausarbeitung von Unterla-
gen und Dokumenten.
Weitere Natura 2000-Schutzgebiete liegen nicht im Wirkbereich des Vorhabens.
Wirkungen des Vorhabens
Zwar wird es während des Baus der Betriebsanlagen und des Abschubs des Oberbo-
dens zu stofflichen Emissionen durch Staub und Abgase sowie auch zu optischen und
akustischen Wirkungen kommen, diese sind jedoch auf die Bauphase beschränkt. Da
sich das FFH-Gebiet in einem Abstand von mind. 300 m zur Vorhabensfläche befindet
und Verkehrswege zwischen Deponie und FFH-Gebiet liegen, sind baubedingte Wir-
kungen auf das FFH-Gebiet nicht zu erwarten.
Da sich die Deponie deutlich außerhalb des FFH-Gebietes befindet, sind keine Wirkun-
gen auf das FFH-Gebiete sowie dessen Lebensräume oder Arten des Anhangs II der
Richtlinie 92/43/EWG zu prognostizieren, sodass auch etwaige hiervon ausgehenden
Auswirkungen auf das FFH-Gebiet offensichtlich ausgeschlossen werden können.
Es findet im Bereich des FFH-Gebietes und dessen direkten Umfeldes keine Inan-
spruchnahme von Lebensräumen des FFH-Gebietes statt. Es werden auch keine
Strukturen beansprucht, die für die genannten Arten Gelbauchunke und Spanische
Flagge essenziell sind. Zwar bieten die Saumstrukturen mögliche Habitate für den
Schmetterling, sind aber aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht von essenziel-
ler Bedeutung. Zudem werden mit Rekultivierung größere Saumflächen entwickelt.
Es finden etwa 100 Fahrten pro Tag für den Deponiebetrieb statt. Der Anlieferverkehr
wird über die B 8 und die L 255 erfolgen und damit auch in Nähe des FFH-Gebietes er-
folgen. Da auf diesen Straßen bereits Verkehre (insbesondere auch Schwerlastver-
kehre) bestehen, sind jedoch keine erheblichen Wirkungen zu erwarten.
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Zusammenfassung
16
Ergebnis
Der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung kommt zu dem Zwischenergebnis, dass für die
Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef erhebliche Beeinträchtigungen
des FFH-Gebietes „Leuscheider Heide“ offensichtlich auszuschließen sind, da die po-
tenziellen Wirkpfade nicht auf das vorgenannte FFH-Gebiet Einfluss nehmen. Die
Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist somit nicht erforderlich.
Warstein-Hirschberg, März 2025
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Quellenverzeichnis
17
Quellenverzeichnis
CDM SMITH (2025): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie.
Lageplan. Bochum.
CDM SMITH (2025A): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie.
Bauphasen. Bochum.
CDM SMITH (2025B): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie.
Lageplan der Deponiezufahrt. Bochum.
MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG (2025): Landschaftspflegerischer Begleitplan zur
Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef. Warstein-Hirschberg.
MKULNV (2010): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Vorschriften zum Schutz
von Arten und Lebensräumen in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
MKULNV (2016): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Verwaltungsvorschrift zur
Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habi-
tatschutz). Düsseldorf.
RLP (2017): Rheinland Pfalz. Landesamt für Umwelt. Natura 200. Maßnahmenkarte
zum Bewirtschaftungsplan. FFH 5211-301 - Leuscheider Heide. (WWW-Seite)
https://map-final.rlp-umwelt.de/docs_karten-
dienste/BWP_2013_01_N/BWP_2013_01_N_Ma%C3%9Fnahmen-
karte_01.pdf (letzter Zugriff: 14.01.2025).
RLP (2024A): Rheinland Pfalz. Landesamt für Umwelt. Natura 200. Bewirtschaftungs-
pläne und Steckbriefe. (WWW-Seite) https://natura2000.rlp-umwelt.de/n2000-
sb-bwp/steckbrief_gebiete.php?sbg_pk=ffh5211-301 (letzter Zugriff:
26.11.2024).
RLP (2024B): Rheinland Pfalz. Landesamt für Umwelt. Natura 200. Standard-Daten-
borgen DE-5211-301. (WWW-Seite) https://natura2000.rlp-umwelt.de/n2000-
sb-bwp/uploads/sdb/ffh_sdb_5211-301.pdf (letzter Zugriff: 26.11.2024).
Prognose
der Geräuschemissionen und -immissionen
ausgehend vom geplanten Betrieb einer DK0-Deponie bei Vierwinden
am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Ermittlung von Geräuschen; Lärm am Arbeitsplatz
Modul Immissionsschutz
bekannt gegebene Messstelle nach § 29b BImSchG
für die Ermittlung von Geräuschen
Telefon
Fax
+49 (0) 2174 / 74 64 0
+49 (0) 2174 / 74 64 20
info@debakom.de
Bergstraße 36
www.debakom.de
51519 Odenthal
Prognose
der Geräuschemissionen und -immissionen
AUFTRAGGEBER RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
BETREIBER Siehe Auftraggeber
STANDORT Dreisteinenweg
53773 Hennef
BERICHT Nr. 2025A00210
vom 19.03.2025
VERFASSER Sven Rosekeit, B.Eng
UMFANG Textteil und Anhang: 22 Seiten
Dieser Bericht darf auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung der deBAKOM GmbH vervielfältigt oder zitiert werden.
ausgehend vom geplanten Betrieb einer DK0-Deponie bei Vierwinden
am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 2 von 22
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung ................................................................................................................................. 3
2 Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................................................... 4
3 Unterlagen ............................................................................................................................................... 4
4 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte .......................................................................................... 5
5 Situations- und Betriebsbeschreibung, Vorgehensweise .................................................................. 7
6 Eingangsdaten der Prognose ................................................................................................................ 9
6.1 Allgemeines ...................................................................................................................................... 9
6.2 Schallleistungspegel ......................................................................................................................... 9
6.3 Kurzzeitige Geräuschspitzen.......................................................................................................... 11
7 Tieffrequente Geräusche ...................................................................................................................... 12
8 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen ....................................................................... 12
9 Geräuschimmissionen ......................................................................................................................... 12
9.1 Beurteilung ..................................................................................................................................... 12
10 Ergebnisse ............................................................................................................................................. 13
11 Qualität der Prognose .......................................................................................................................... 14
12 Literaturverzeichnis .............................................................................................................................. 15
Anhang A – Projekt-Info / Rechenlaufinformation ..................................................................................... 16
Anhang B – Legende Ausbreitungsrechnung ............................................................................................ 18
Anhang C – Detaillierte Ausbreitungsrechnung ........................................................................................ 20
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 3 von 22
1 Zusammenfassung
Die RSEB GmbH plant die Errichtung einer DK0-Deponie am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef.
Durch den geplanten Betrieb ergeben sich an den betrachteten Immissionsorten Beurteilungspegel der Zu-
satzbelastung durch Schallimmissionen tagsüber an Werktagen von:
Tabelle 1-1: Beurteilungspegel an Werktagen
Immissionsort
Richtwerte Beurteilungspegel
Tag
dB(A)
Nacht
dB(A)
Tag
dB(A)
Nacht
dB(A)
IO1: Zum Herdchen 18 60 45 36 -
IO2: Hauptstraße 1 60 45 35 -
IO3: Vierwinden 4 60 45 40 -
Die Ergebnisse zeigen, dass die prognostizierten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch Schallimmis-
sionen ausgehend vom geplanten Betri eb an den maßgeblichen Immissionsorten die dort geltenden Richt-
werte zur Tagzeit an Werktagen um mindestens 20 dB unterschreiten. Nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen
herrscht Betriebsruhe. Die Prognose stellt aufgrund der Betrachtung im Sinne eine Maximalauslegung eine
Abschätzung nach oben dar.
Einzelne kurzzeitig herausragende Geräuschereignisse (z. B. Lkw Beladung) unterschreiten die zulässigen
Spitzenpegel gemäß TA Lärm [1] zur Tagzeit ebenfalls an allen Immissionsorten.
Die maßgeblichen Immissionsorte liegen somit gemäß TA Lärm 2.2 [1] außerhalb des Einwirkbereichs der
geplanten Anlage.
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 4 von 22
2 Einleitung und Aufgabenstellung
Die RSEB GmbH plant die Errichtung einer DK0-Deponie am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef.
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wurde die deBAKOM GmbH damit beauftragt, die Geräusche-
missionen ausgehend des geplanten Betriebes anhand von Angaben zu den eingesetzten Maschinen und
Aggregaten, ihren akustischen Eigenschaften (Herstellerangaben, eigene Messungen oder Literatur) und der
täglich vorgesehenen Betriebsdauer (Betriebsbeschreibung entsprechend Genehmigungsantrag) zu ermitteln,
die resultierenden Geräuschimmissionen an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnbebauung zu be-
rechnen und diese gemäß TA Lärm [1] für den Tagzeitraum zu beurteilen.
3 Unterlagen
Für die Bearbeitung standen die folgenden Pläne und Unterlagen zur Verfügung:
• Betriebsbeschreibung Herr Peters, RSEB Rhein -Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH, per Mail vom
06.08.2024, 30.08.2024 sowie und telefondidaktisch am 29.08.2024 [2]
• Erweiterte Betriebsbeschreibung Reifenwaschanlage , Raquel Muñoz RSEB Rhein-Sieg Erdendepo-
niebetriebe GmbH, per Mail vom 02.09.2024 [3]
• Technisches Datenblatt Komatsu Bulldozer / D61 PX-24EO, als pdf-Dokument [4]
• Lagepläne der geplanten Anlage per Mail vom 06.08.2024, 30.08.2024, als pdf-Dokument [5]
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 5 von 22
4 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte
Als maßgebliche Immissionsorte werden die nächstgelegenen Wohngebäude betrachtet, an denen am ehes-
ten eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte (IRW) zu erwarten ist. Die Immissionshöhen wurden ent-
sprechend der Höhe der jeweils ungünstigst gelegenen Fenster festgelegt. Die Gebietseinstufung ergibt sich
i.d.R. aus den jeweiligen Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen. Für Wohnhäuser in Gebieten, die außer-
halb gültiger Flächennutzungs - bzw. Bebauungspläne liegen (Außenbereiche ), werden in der TA Lärm [1]
keine Angaben gemacht. In der Regel gelten für diese Gebiete die Richtwerte von Kern -, Dorf- und Mischge-
bieten. Im vorliegenden Fall liegen die Immissionsorte außerhalb von rechtsgültigen Flächennutzungs- bzw.
Bebauungsplänen. Gemäß TA Lärm [1] gelten somit folgende Immissionsrichtwerte:
Tabelle 4-1: Immissionsorte und Immissionsrichtwerte
Immissionsort
Immissions-
höhe
Einstufung
Immissionsrichtwert
Tag / Nacht
in dB(A)
IO1: Zum Herdchen 18
Alle
Stockwerke*
Mischgebiet (MI) 60 / 45
IO2: Hauptstraße 1 Mischgebiet (MI) 60 / 45
IO3: Vierwinden 4 Mischgebiet (MI) 60 / 45
*Immissionshöhe siehe Anhang C – Detaillierte Ausbreitungsrechnung
Gemäß TA Lärm [1] ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sichergestellt, wenn
die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.
Die Gesamtbelastung setzt sich zusammen aus:
• Vorbelastung ist die Belastung eines maßgeblichen Immissionsortes durch Geräuschimmissio-
nen ausgehend von allen gewerblichen Anlagen, für die die TA Lärm [1] gilt, ohne den Immissi-
onsbeitrag der zu beurteilenden Anlage.
• Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende
Anlage voraussichtlich hervorgerufen wird, hier: Deponie-Betrieb
Die Genehmigung der zu beurteilenden Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte
aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage
verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in
der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissions-
richtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB unterschreitet (Nr. 3.2.1 TA Lärm [1], Irrele-
vanzkriterium). Darüber hinaus gelten gemäß TA Lärm [1] Immissionsorte als außerhalb des Einwirkbereichs
der Anlage, wenn die von ihr ausgehende Zusatzbelastung am Immissionsort den Richtwert um mindestens
10 dB(A) unterschreitet.
Die Lage der betrachtenden Immissionsorte sowie die Lage der geplanten Deponie ist der Abbildung 4-1 zu
entnehmen.
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 6 von 22
Abbildung 4-1: Lage der Deponie und Immissionsorte
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 7 von 22
5 Situations- und Betriebsbeschreibung, Vorgehensweise
Die RSEB GmbH plant die Errichtung einer DK0-Deponie am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef. Das
für die Nutzung als Erddeponie vorgesehene Grundstück befindet sich etwa 500 m südöstlich des Ortes Mei-
senbach, unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Es liegt in der Gemarkung Uckerath, auf dem
Flur 26 und umfasst die Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 bis 77 sowie 187.
Die geplante Deponiefläche ist in Nordwest -Südost-Richtung orientiert und weist eine mittlere Länge von ca.
275 m und eine mittlere Breite von etwa 240 m auf. Die Gesamtfläche beträgt etwa 6.35 ha.
Die Zufahrt zum Deponiegelände ist von der B 8/ L 86 kommend auf die K 27 und dann über den Dreisteinen-
weg bis zum nordöstlichen Rand der Deponie geplant . Die Zufahrt von Anlieferverkehr über den Dreisteinen-
weg von West her durch den Ort Meisenbach wird durch entsprechende Beschilderung unterbunden.
Die Deponie wird über ein Volumen von ca. 4 25.500 m³ verfügen und soll über einen Zeitraum von ca. 1 4
Jahren verfüllt werden. Die genaue Betriebsdauer lässt sich aber nicht präzise vorhersagen, da diese von den
angelieferten Mengen abhängt.
Die Anlieferung erfolgt überwiegend mit Sattelschleppern mit jeweils 13 m³ Fassungsvermögen untergeordnet
auch mit Vierachser -LKW mit 10 m³ Fassungsvermögen oder vereinzelt anderen Fahrzeugen wie kleineren
LKW oder Traktoren mit Erdmulden. Es erfolgen nur gewerbliche Anlieferungen. Kleinkunden mit PKW + An-
hänger etc. sind nicht zugelassen.
Über die gesamte Deponielaufzeit ergeben sich also zwischen 2337 (bei 13 m³ je Sattelzug) und 3039 Anlie-
ferungen (bei 10 m³ je Anlieferung). Die Anlieferungen sind über das Jahr sehr ungleichmäßig verteilt. Die
Deponie wird nur geöffnet, wenn entsprechende Anlieferungen vorab angemeldet wurden - dann kommen
dafür oft größere Mengen. Als maximale Anlief ermenge pro Tag sollen 1000 m³ (also ca. 77 – 100 Fahren)
beantragt werden. In der hier vorliegenden Prognose wird im Sinne einer Maximalauslegung ein Lkw- Ver-
kehrsaufkommen von 100 Lkw -Anlieferungen angenommen. Im Jahresdurchschnitt sollten aber nur ca. 1 2 –
15 Anlieferungen pro Arbeitstag erfolgen (basierend auf 30392 m³ pro Jahr, 10 -13 m³ je Anlieferung und ca.
260 Arbeitstagen im Jahr für das Baugewerbe).
Folgende Betriebszeiten sollen beantragt werden:
• Montag bis Freitag 07:00 Uhr – 18:00 Uhr
• Samstags 07:00 Uhr – 13:00 Uhr (maximal 5 Samstage im Jahr).
Der Einbau erfolgt mit einer Planierraupe, die das Deponiegelände aber nicht verlässt. In der hier vorliegenden
Prognose wird im Sinne einer Maximalabschätzung ein 16-stündiger Betrieb zur Tagzeit zugrunde gelegt.
In der Regel ist nur ein Mitarbeiter vor Ort, sodass der Pkw-Verkehr (Mitarbeiterparkplatz) vernachlässigt wird.
Die Deponie wird über eine Reifenwaschanlage verfügen, um eine Verschmutzung der Straße zu verhindern.
Diese ist nach Herstellerangaben [3] schalltechnisch vernachlässigbar, da bei Anwesenheit eines „laufenden“
Lkw nur dieser wahrnehmbar ist. Im vorliegen Fall wird deshalb auf Höhe der Reifenwaschanlage nur die
Emission der Lkw berücksichtigt. Der Standort ist derzeit nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen,
sodass z um Betrieb der Reifenwaschanlage und sonstigen elektrischen Betriebsmitteln (Elektroheizung
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 8 von 22
Mitarbeiter-Container, Elektro-Kleingeräte u.ä) ggf. ein mobiler Stromerzeuger ≤ 30 KVA in der Nähe der Rei-
fenwaschanlage aufgestellt und betrieben werden soll. Dieser soll gemäß Betreiberangaben nur betrieben,
wenn Strombedarf anliegt. Konservativ wird ein kontinuierlicher Betrieb über 16 h zu Tagzeit angenommen.
Die Geräuschemissionen werden gemäß den beschriebenen Betriebsbedingungen berechnet und daraus die
zu erwartenden Geräuschimmissionen (Zusatzbelastung) a n den maßgeblichen Immissionsorten mit Hilfe ei-
ner Schallausbreitungsrechnung (Prognose) bestimmt. Aufgrund der Betriebszeiten werden die zu erwarten-
den Geräuschimmissionen entsprechend den Teilzeiten gemäß TA Lärm [1] nur zur Tagzeit an Werktagen
beurteilt und mit den zulässigen Immissionsrichtwerten verglichen. Nachts, sowie an Sonn - und Feiertagen
herrscht Betriebsruhe.
Die Lkw befahren das Betriebsgrundstück vom Dreisteinenweg aus und gelangen dann über eine Betriebs-
straße entlang der östlichen und südlichen Deponiegrenze zu den Abkippstellen und kippen das geladene
Material möglichst nah am Einbauort ab. Der Einbau erfolgt dann mittels Raupe. Nach dem Abkippen fährt der
Lkw zurück über die Betriebsstraße in Richtung der Reifenwaschanlage, um nach erfolgter Wäsche das Be-
triebsgelände wieder in östliche Richtung zu verlassen. In Kapitel 6 sind die schalltechnischen Ansätze detail-
liert aufgeführt.
In Abbildung 5-1 ist die Lage der Schallquellen des Prognosemodells dargestellt.
Abbildung 5-1 Lage der Schallquellen
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 9 von 22
6 Eingangsdaten der Prognose
6.1 Allgemeines
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Anlagen entsprechend dem heutigen Stand der Lärmminderungs -
technik betrieben werden. Dazu gehört u. a., dass die Anlage mit ihren Aggregaten so einzurichten und zu
betreiben ist, dass keine auffälligen tonalen Geräuschkomponenten abgestrahlt werden.
6.2 Schallleistungspegel
Für die Berechnung werden für jede zu berücksichtigende Schallquelle folgende Angaben zum Ansatz ge-
bracht:
• Mittlerer Schalleistungspegel der Schallquelle,
• Einwirkzeit TE,
• Richtwirkungskorrektur (falls erforderlich),
• Angaben zur Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit der Geräusche,
• Lage und Höhe der Schallquellen. (hier: Emissionshöhe Lkw 1 m über Grund, Raupe 2 m über Grund)
Als Eingangsdaten für die Berechnung können Messwerte, Erfahrungswerte oder Herstellerangaben verwen-
det werden.
Außerdem werden berücksichtigt:
• Lage und Abmessung relevanter Hindernisse (Bebauung, Schallschirme),
• Lage und Höhe der maßgeblichen Immissionsorte.
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 10 von 22
6.2.1 Vorgänge im Freien, Betriebsfläche Deponie
Für die einzelnen Vorgänge im Freien (Fahrbewegung Lkw, Rangieren, Abkippen etc.) auf der Betriebsfläche
der Deponie wurden folgende Schallleistungspegel gemäß [6], [7] und [8] zum Ansatz gebracht. Diese sind im
Model mit der Quellen-Bezeichnung Lkw Anlieferung berücksichtigt worden.
Tabelle 6-1: Vorgänge im Freien, Lkw-Anlieferung
Beschreibung
LW in
dB(A)
Dauer
pro Vorgang in
Sekunden
Anzahl Vorgänge
Tag / Nacht
LW,t *in dB(A)
Lkw Fahrweg 104.5 300 100 / - 101.7
Lkw-Betriebsbremse 108 5 200 / - 90.4
Lkw-Motoranlassen 100 5 200 / - 82.4
Lkw-Motorleerlauf 94 30 200 / - 84.2
Lkw-Rangieren 99 30 100 / - 86.2
Entladung Muldenkipper 101.3 90 100 / - 93.2
Lkw Anlieferung - - - 102.7
* LW,t Zeitbezogener Schallleistungspegel
6.2.2 Vorgänge im Freien, Bereich Reifenwaschanlage
Für die einzelnen Vorgänge im Freien (Fahrbewegung Lkw, Rangieren, Abkippen etc.) auf der Betriebsfläche
der Deponie wurden folgende Schallleistungspegel gemäß [6] und [7] zum Ansatz gebracht. Diese sind im
Model mit der Quellen-Bezeichnung Lkw Ein/Ausparken Reifenwaschanlage berücksichtigt worden.
Tabelle 6-2: Vorgänge im Freien, Reifenwaschanlage
Beschreibung
LW in
dB(A)
Dauer
pro Vorgang in
Sekunden
Anzahl Vorgänge
Tag / Nacht
LW,t in dB(A)
Lkw-Betriebsbremse 108 5 200 / - 90.4
Lkw-Türenschlagen 98.5 5 200 / - 80.9
Lkw-Motorleerlauf 94 120 200 / - 90.2
Lkw Ein/Ausparken
Reifenwaschanlage
- - - 93.6
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 11 von 22
6.2.3 Vorgänge im Freien, Raupe und Lkw-Fahrweg
Für die einzelnen Vorgänge im Freien auf der Betriebsfläche der Deponie bzw. der betriebsinternen Straße
wurden folgende Schallleistungspegel gemäß [4], [6] und nach Erfahrungswerten zum Ansatz gebracht:
Tabelle 6-3: Vorgänge im Freien, Lkw-Fahrweg betriebsinterne Straße und Raupe sowie Stromerzeuger
Beschreibung
LW in
dB(A)
L´W in
dB(A) /
m
Dauer
pro Vorgang
Anzahl Vorgänge
Tag
Lkw Einfahrt - 63
pro Meter, abhängig
von Streckenlänge
100
Lkw Ausfahrt - 63
pro Meter, abhängig
von Streckenlänge
100
Raupe 107 - 16 h / Tag 1
Stromerzeuger 92 16 h / Tag 1
6.3 Kurzzeitige Geräuschspitzen
Gemäß TA Lärm [1] ist eine getrennte Betrachtung von kurzzeitig herausragenden Geräuschereignissen
durchzuführen. Hierzu werden die Schallquellen, von denen Pegelspitzen zu erwarten sind, an den ungüns-
tigst gelegenen Positionen der Anlage berücksichtigt. Im vorliegenden Fall wurden für e inzelne Pegelspitzen
im Freien folgende Schallleistungspegel LW berücksichtigt:
Tabelle 6-4: Kurzzeitige Geräuschspitzen der jeweiligen Emittenten
Bezeichnung Emittent Schallleistungspegel LW in dB(A)
Lkw Betriebsbremse 108
Raupe 109.6
Gemäß TA Lärm [1] dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen an den Immissionsorten den Richtwert am Tage um
nicht mehr als 30 dB und zur Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Die detaillierte Ausbreitungs-
rechnung bezüglich der zu erwartenden kurzzeitige Geräuschspitzen befindet sich im Anhang C.
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7 Tieffrequente Geräusche
Gemäß Nummer 7.3 der TA Lärm [1] ist zu überprüfen, ob die geplante Anlage tieffrequente Geräusch -
immissionen, d. h. Geräuschimmissionen, die vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90
Hz aufweisen, in der Nachbarschaft verursacht. Dazu sind die einzelnen Geräuschquellen dahingehend zu
untersuchen, ob von ihnen gemäß Anhang A.1.5 der TA Lärm [1] typischerweise tieffrequente Geräusche-
missionen ausgehen können. Im vorliegenden Fall sind keine Schallquellen geplant, von denen tieffre-
quente Geräuschemissionen zu erwarten sind. Eine weitergehende Untersuchung entfällt somit .
8 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen
Gemäß Nummer 7.4 der TA Lärm [1] im Absatz 2 heißt es, dass Geräusche des An - und Abfahrtverkehrs
auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in
Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich
vermindert werden sollen, soweit
• die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [9]) erstmals
oder weitergehend überschritten werden.
• sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um min-
destens 3 dB(A) erhöhen und
• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt.
Der Abstand zwischen der Zufahrtsstraße „ Dreisteinenweg“ und den Immissionsorten beträgt mehr als
500 m, an der L 85 findet eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr statt. Somit wird der Verkehr auf
öffentlichen Verkehrsflächen hier nicht weiter betrachtet.
9 Geräuschimmissionen
Die Berechnung der Schallimmissionen in der Umgebung erfolgt nach TA Lärm [1] mit dem Schallausbrei-
tungsprogramm SoundPLAN, Version 9.0 [10]. Die Berechnungen der Immissionen erfolgten analog der DIN
ISO 9613-2 [11] in Oktavbandbreite. Die Ergebnisse der detaillierten Ausbreitungsrechnung sind in Anhang C
dargestellt.
9.1 Beurteilung
Die Beurteilung der zu erwartenden Zusatzbelastung durch Schallimmissionen ausgehend von dem geplanten
Betrieb erfolgt nach TA Lärm [1]. Impulshaltige Geräusche sind nicht zu erwarten, tonale Geräusche sind
entsprechend dem Stand der Lärmminderungstechnik zu vermeiden, so dass Zuschläge KI und KT an diesen
Stellen entfallen, KI und KT= 0 dB. Bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen nach TA Lärm [1] ist auf-
grund der Einstufung der Immissionsorte als Mischgebiet (MI) der Betrieb während der Ruhezeiten gemäß TA
Lärm [1] nicht zu berücksichtigen, KR= 0 dB. Die Korrektur C met nach ISO 9613 -2 [11] für meteorologische
Einflüsse wird aufgrund einer Abschätzung nach oben nicht berücksichtigt, Cmet= 0 dB.
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10 Ergebnisse
Durch den geplanten Betrieb einer DK0-Deponie am Standort Dreisteinenweg in 53773 Hennef ergeben sich
an den betrachteten Immissionsorten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch Schallimmissionen tags-
über an Werktagen von:
Tabelle 10-1: Beurteilungspegel an Werktagen
Immissionsort
Richtwerte Beurteilungspegel
Tag
dB(A)
Nacht
dB(A)
Tag
dB(A)
Nacht
dB(A)
IO1: Zum Herdchen 18 60 45 36 -
IO2: Hauptstraße 1 60 45 35 -
IO3: Vierwinden 4 60 45 40 -
Die Ergebnisse zeigen, dass die prognostizierten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch Schallimmis-
sionen ausgehend vom geplanten Betrieb an den maßgeblichen Immissionsorten die dort geltenden Richt-
werte zur Tagzeit an Werktagen um mindestens 20 dB unterschreiten. Nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen
herrscht Betriebsruhe. Die Prognose stellt aufgrund der Betrachtung im Sinne eine Maximalauslegung eine
Abschätzung nach oben dar.
Einzelne kurzzeitig herausragende Geräuschereignisse (z. B. Lkw Beladung) unterschreiten die zulässigen
Spitzenpegel gemäß TA Lärm [1] zur Tagzeit ebenfalls an allen Immissionsorten.
Die maßgeblichen Immissionsorte liegen somit gemäß TA Lärm 2.2 [1] außerhalb des Einwirkbereichs der
geplanten Anlage.
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 14 von 22
11 Qualität der Prognose
Die TA Lärm [1] fordert in ihrem Anhang unter der Nummer A.2.6 Angaben zur Qualität der Prognose, ohne
hierzu jedoch nähere Richtlinien zu spezifizieren. Eine Aussage zur Qualität der Prognose soll Dritten die
Einschätzung ermöglichen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. über-
schritten werden können. Im Rahmen der wiederkehrenden verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung wird
hierzu häufig der Satz verwendet: „die Prognose muss auf der sicheren Seite sein“.
Die Güte einer Schallimmissionsprognose hängt im Wesentlichen von der Genauigkeit ihrer Eingangsdaten
sowie der Genauigkeit des Prognosemodells inklusive seiner programmtechnischen Umsetzung ab.
Sofern die verwendeten schalltechnischen Eingangsdaten (z. B. Schallleistungspegel) im Rahmen der Prog-
noseerstellung nicht direkt selbst durch den Gutachter messtechnisch ermittelt wurden, ist die Güte dieser
Eingangsdaten in der Regel nicht numerisch ausdrückbar.
Die DIN ISO 9613-2 [11] enthält Abschätzungen zur Genauigkeit und Einschränkung ihres Berechnungsver-
fahrens. Dementsprechend können bei Abständen von 100 m bis 1000 m und Quellenhöhen bis zu 30 m
Immissionspegel von einzelnen Quellen mit einer Genauigkeit von ± 3 dB berechnet wer den. Bei mittleren
Quellenhöhen von 5 bis 30 m und Abständen kleiner als 100 m können Immissionspegel durch einzelne Schall-
quellen mit einer Genauigkeit von ± 1 dB ermittelt werden.
Neben den dargestellten Unsicherheiten im Hinblick auf Eingangsdaten und Prognosemodell, müssen auch
je nach Wahl der Berechnungssoftware, differierende Berechnungsergebnisse erwartet werden. Dieser Um-
stand kann schon bei unterschiedlichen Programmversionen der gleichen Berechnungssoftware bzw. bei un-
terschiedlichen Arbeitsplattformen auftreten. Gleichwohl ist der Einfluss der Prognosesoftware aus gutachter-
licher Erfahrung heraus deutlich geringer als der von den Eingangsdaten und des Prognosemodells herrüh-
rende. Dieser Einfluss auf die Prognosegüte ist ebenfalls nicht numerisch auszudrücken.
Somit wird deutlich, dass eine numerische Darlegung der Unsicherheit der Prognose nur in wenigen Spezial-
fällen (z. B. Windenergieanlagen) aufgrund existierender Richtlinien und verwaltungsrechtlicher Vorgaben
möglich ist.
Erstellt durch: Geprüft durch:
Sven Rosekeit B.Eng Dipl.-Phys. Thomas Bardenheuer
Projektleiter Fachlich Verantwortlicher
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12 Literaturverzeichnis
[1] TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes -Immissionsschutzgesetz (Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), 28. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt
geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) in Kraft getreten
am 9. Juni 2017.
[2] Betriebsbeschreibung Herr Peters,RSEB Rhein -Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH, per Mail vom
06.08.2024, 30.08.2024 sowie und telefondidaktisch am 29.08.2024.
[3] Erweiterte Betriebsbeschreibung Reifenwaschanlage, Raquel Muñoz RSEB Rhein -Sieg Erdendepo -
niebetriebe GmbH, per Mail vom 02.09.2024.
[4] Technisches Datenblatt Komatsu Bulldozer / D61 PX-24EO, als pdf-Dokument.
[5] RSEB Rhein -Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH, Lagepläne der geplanten Anlage per Mail vom
06.08.2024, 30.08.2024, als pdf-Dokument.
[6] Technischer Bericht: Lkw -Studie: Untersuchung von Geräuschemissionen durch logistische Vorgänge
von Lastkraftwagen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, 2024.
[7] Parkplatzlärmstudie, Augsburg: Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 6.
überarbeitete Auflage, August 2007.
[8] Landesumweltamt NRW, Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be - und entladung von LKW,
2000.
[9] 16. BImSchV - 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom Juni 1990, die durch Artikel 1 der Verordnung vom
4. November 2020 (BGBI. I S. 2334) geändert worden ist.
[10] Konformitätserklärung für die Software SoundPLAN 9.0, SoundPLAN GmbH vom 01.12.2022.
[11] DIN ISO 9613 -2, Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines
Berechnungsverfahren, Berlin: Beuth-Verlag, Oktober 1999.
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Anhang A – Projekt-Info / Rechenlaufinformation
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Projekt-Info
Projekttitel: Geräuschimmissionsprognose
Projekt Nr.: 2025A00210
Projektbearbeiter: RS
Auftraggeber: RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Beschreibung:
Rechenlaufbeschreibung
Rechenart: Einzelpunkt Schall
Titel: "Situation1.sit" "RDGM0002.dgm"
Rechenkerngruppe
Laufdatei: RunFile.runx
Ergebnisnummer: 3
Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 20)
Berechnungsbeginn: 13.03.2025 11:08:04
Berechnungsende: 13.03.2025 11:08:07
Rechenzeit: 00:00:687 [m:s:ms]
Anzahl Punkte: 3
Anzahl berechneter Punkte: 3
Kernel Version: SoundPLANnoise 9.0 (03.12.2024) - 64 bit
Rechenlaufparameter
Reflexionsordnung 3
Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m
Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m
Suchradius 5000 m
Filter: dB(A)
Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB
Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Nein
Straßen als geländefolgend behandeln: Nein
Richtlinien:
Gewerbe: ISO 9613-2: 1996
Luftabsorption: ISO 9613-1
regulärer Bodeneffekt (Kapitel 7.3.1), für Quellen ohne Spektrum automatisch alternativer Bodeneffekt
Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB
Seitenbeugung: ISO/TR 17534-3:2015 konform: keine Seitenbeugung, wenn das Gelände die Sichtverbindung unterbricht
Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung
Umgebung:
Luftdruck 1013,3 mbar
relative Feuchte 70,0 %
Temperatur 10,0 °C
Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0;
Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein
Beugungsparameter: C2=20,0
Zerlegungsparameter:
Faktor Abstand / Durchmesser 8
Minimale Distanz [m] 1 m
Max. Differenz Bodendämpfung + Beugung 1,0 dB
Max. Iterationszahl 4
Minderung
Bewuchs: ISO 9613-2
Bebauung: ISO 9613-2
Industriegelände: ISO 9613-2
Bewertung: TA-Lärm 1998/2017 - Werktag
Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt
Geometriedaten
Situation1.sit 13.03.2025 11:08:00
- enthält:
Gebäude.geo 27.09.2024 16:12:44
IO´s.geo 27.09.2024 19:39:22
LKW.geo 30.09.2024 13:22:54
Raupe.geo 27.09.2024 16:15:20
Rechengebiet und Boden.geo 30.09.2024 10:38:44
Stromerzeuger.geo 13.03.2025 11:04:10
RDGM0002.dgm 29.08.2024 10:10:38
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 18 von 22
Anhang B – Legende Ausbreitungsrechnung
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 19 von 22
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 20 von 22
Anhang C – Detaillierte Ausbreitungsrechnung
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 21 von 22
Bericht-Nr. 2025A00210 Seite 22 von 22
Sitzungsvorlage RR (6.1 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen)
414051 Zeichen
Bezirksregierung Köln | 50606 Köln
Bezirksregierung Köln | 50606 Kölnbrk.nrw.de
01. Änderung Regionalplan Köln
Deponie Vierwinden, Hennef-Meisenbach
Az: 32-2025-0134545
Textliche Festlegungen
Stand AufstellungsbeschlussZweckdienliche Unterlagen
01. Änderung Regionalplan Köln
Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach
Az: 32-2025-0134545
Planunterlage Teil F
Übersicht
Anregung zur Regionalplanänderung ……………………………………………………………………….…….3-113
Landschaftspflegerischer Begleitplan ..……………………………………………………………………….114-171
Artenschutzprüfung Stufe I ...………………………………………………………..……………………………172-193
Artenschutzprüfung Stufe II ..………………………………………………………..……………………………194-237
Geologisches Gutachten ………………………………………………………………………………....…………238-297
Hygrogeologisches Gutachten ..………………………………………….………………………………………298-310
Verkehrsgutachten ..……………………………………………………………………..………………………..…311-370
Starkregengutachten ..………………………………………………………………..……………………………..371-392
Hydrologische Gutachten ..…………………………………………………………………………………..……393- 421
Fachbeitrag zur FFH Vorprüfung ….………………………………………………………..……………..……422-442
Prognose der Geräuschemissionen und -imissionen ..…………………..…………………………….444-465
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Anregung zur Regionalplanänderung
nach § 19 Abs. 2 LPIG NRW
bzgl. der geplanten Erddeponie Vierwinden
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Anregungsgeberin:
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Geschäftsführung Jens Meißner und Meinolf Hein
Ansprechpartner:
Martin Peters (Projektleiter)
Telefon: 02241 306 183
Mobil: +49 170 7815895
E-Mail: martin.peters@rsag.de
Gliederung
1 Antrag zur Änderung des Regionalplans ................................ ................................ ........ 3
2 Entwurf Planbegründung ................................ ................................ ................................ 4
2.1 Anlass der Planänderung ................................ ................................ ....................... 4
2.2 Gegenstand der Planänderung ................................ ................................ .............12
2.3 Erfordernis der Planänderung ................................ ................................ ...............12
2.4 Planungsalternativen................................ ................................ .............................12
3 Raumordnerische Bewertung (Erarbeitung durch die Regionalplanungsbehörde) ........26
4 Umweltbericht ................................ ................................ ................................ ...............26
5 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises ................................ ................................ ........26
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Lageplan der geplanten Deponie
Anlage 2 Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 UVPG
Anlage 3 Ergebnis der FFH-Vorprüfung gem. § 34 BNatSchG2
Anlage 4 Gutachten zur Standortsuche 2014 (Planungsgruppe Grüner Winkel)
Anlage 5 Umweltbericht
Anlage 6 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises
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1 Anregung zur Änderung des Regionalplans
Die RSEB GmbH regt die Änderung des Regionalplans Köln, Blatt 13 Bonn Rhein-Sieg an.
Es wird angeregt die Flurstücke Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke: 187, 69, 71, 72,
73, 75, 76, 77 für die Betriebsdauer der geplanten Bodendeponie Vierwinden als Bereich für
Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie auszuweisen. Der-
zeit ist die Fläche teils als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) und teils als Bereich für
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) ausgewiesen (siehe Abbildung 1). Es
wird angeregt, als Rekultivierungsziel einen Bereich für den Schutz der Natur auf der gesam-
ten rekultivierten Deponiefläche auszuweisen.
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Regionalplan Köln mit geplanter Deponiefläche östlich von Mei-
senbach (blaue Umrandung) und aktueller Ausweisung (teils BSN, teils BSLE).
Der Antrag auf Plangenehmigung der Bodendeponie Vierwinden wurde im März 2025 beim
Rhein-Sieg-Kreis gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war der neue Regionalplan Köln noch nicht
rechtskräftig.
Ein Lageplan der geplanten Deponie samt Entwässerungsflächen und Zuwegung ist als An-
lage 1 beigefügt.
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2 Entwurf Planbegründung
2.1 Anlass der Planänderung
Mit der Deponie Petershohn II betreibt die RSEB aktuell die einzige DK0-Deponie im rechts-
rheinischen Rhein-Sieg-Kreis und stellt hiermit die Entsorgungssicherheit für Bodenaushub
der Deponieklasse 0 sicher. Daneben betreibt die RSEB noch eine Deponie in Much Birken,
auf der allerdings ausschließlich unbelasteter Bodenaushub der Klasse Z0* bzw. BM-0* zu-
gelassen ist.
Auf den Deponien werden insbesondere überschüssiger Bodenaushub abgelagert, der im
Rahmen von öffentlichen und privaten Baumaßnahmen anfällt. Zu nennen sind hier insbe-
sondere die Erschließung und der Bau von Wohnraum, Schulen, Kindergärten und sonstige
öffentliche Einrichtungen. Die Rhein-Sieg-Erdendeponiebetriebe GmbH stellt mit den von ihr
betrieben Erddeponien die Entsorgungssicherheit für den Rhein-Sieg-Kreis sicher (vergl.
Auch Anlage 6).
Ausgehend von den Anliefermengen der letzten 8 Jahre von ca. 30.000 m³ Bodenaushub
reicht die Restkapazität auf der Deponie Petershohn II noch ca. 1 Jahr. Um Entsorgungs-
engpässe zu verhindern, ist daher ein neues DK0-Deponievolumen ab 2027 erforderlich. Mit
dem geplanten Verfüllvolumen in Vierwinden kann die Entsorgungssicherheit für ca. 14
Jahre sichergestellt werden.
Der Standort Vierwinden ist bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier
noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 ver-
ankert. Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens mit den
Städten- und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreisverwaltung und der Bezirksregie-
rung abgestimmt worden. Ein Antrag auf Plangenehmigung wurde im März 2025 bei der zu-
ständigen Behörde der Kreisverwaltung eingereicht.
Der geplante Deponiestandort ist im Rahmen einer vergleichenden Standortsuche (vergl. Ka-
pitel 2.4) ermittelt worden und bietet insbesondere folgende Vorteile:
• Mit 550 m einen hohen Abstand zur nächsten Wohnbebauung.
• Gute geologische Standortvoraussetzungen sind vorhanden.
• Der Anlieferverkehr erfolgt nicht durch über eine Ortsdurchfahrt (Meisenbach).
• Eine gute Erschließung und Anbindung an das überörtliche Straßennetz.
• Ein ausreichendes Deponievolumen, womit die nach Landesabfallplanung geforderte
Entsorgungssicherheit sichergestellt wird.
• Die Umwandlung einer intensiv genutzten Ackerfläche im Sinne der Regionalplanes
mit einer zeitlichen Perspektive.
• Eine parallellaufende und auf den Natur- und Artenschutz ausgerichtete Rekultivie-
rung.
• Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Vornutzung ist der ökologische Eingriff
sehr moderat.
Seite 5 von 26
Die temporäre Nutzung der Fläche ermöglicht eine zeitlich gesteuerte und finanzierte Her-
richtung des Areals als Naturschutzfläche. Dies ist vorteilhafter gegenüber der derzeitigen
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, die keine zeitliche Befristung aufweist.
Planung
Konkret hat die RSEB GmbH die Errichtung und den Betrieb einer Inertstoff-Deponie der De-
ponie Klasse 0 gemäß Deponieverordnung „zur Sicherstellung der Entsorgung von gering
belasteten mineralischen Abfällen im östlichen Kreisgebiet in 53773 Hennef an der Grenze
zu Rheinland-Pfalz beantragt. Der geplante Standort „Erddeponie Vierwinden“ liegt in der
Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke: 187, 69, 71, 72, 73, 75, 76, 77.
Nachfolgende Abbildungen enthalten die Perspektivansichten des ca. 6 ha großen Geländes
nach der geplanten Verfüllung.
Abbildung 2: 3D Ansicht der Deponie aus N-W
Abbildung 3: 3D Ansicht der Deponie aus N-O
Mit den Grundstückseigentümern der Deponieflächen sowie der Eigentümerin einer Entwäs-
serungsfläche wurden privatrechtliche Verträge geschlossen, in denen diese der Deponie-
rung bzw. der Nutzung als Entwässerungsfläche der in Abbildung 4 dargestellten Areale zu-
stimmen.
Seite
6
von
26
Abbildung
4
:
Übersichtsabbildung des Plangebiets Erddeponie Vierwinden
Die Deponiefl
ä
che wird im Norden durch den Dreisteinenweg mit dem deponieseitigen Stra-
ß
engraben
begrenzt, im Osten endet das Deponiegel
ä
nde an einer landwirtschaftlich genutz-
ten Fl
ä
che, im S
ü
den
bildet eine Baumreihe und im Westen ein Wirtschaftsweg die Grenze.
Das Deponievolumen wurde auf der Grundlage eines 3D
-
Modells ermittelt
und liegt bei ca.
4
2
0.000 m³.
Die Deponie ist als Halde geplant, die eine maximale Verf
ü
llh
ö
he
am obersten
Punkt
von ca.
14,80
m aufweist.
Die B
ö
schungen der Deponie sind mit einer Neigung von
ca. 1:2 bis 1:4 geplant.
Die Verf
ü
llung der Erddeponie Vierwinden erfolgt in
mehreren Verfüll-
phasen
beginnend mit dem Bau eines Walls zum Dreisteinenweg und dem anschließenden
Verfüllbeginn im Westen
. Dadurch
wird die Fläche nur abschnittsweise in Anspruch genom-
men und es
erfolgt eine frühzeitige
abschnittsweise Rekultivierung und Herrichtung im Sinne
des Natur
-
und Artenschutzes
. Vor Verfüllung wird der vorhandene
Oberboden
gesichert und
bei
der
abschnittswe
isen
Rekultivierung wieder
verwendet.
Die Zufahrt zur Verfüllstätte erfolgt über den Dreisteinenweg mittels einer
asphaltierte
n
Zu-
fahrt
(vergl. Abb. 4)
. Zusätzlich zum vorgesehenen Radreiniger dient die Deponiezufahrt als
Abrollstrecke, wodurch Stra
ß
enverschmutzungen vermieden werden.
Zur Wasserf
ü
hrung sowie zur fr
ü
hzeitigen Milderung der Beeintr
ä
chtigung des Land
schafts-
bilds wird in
der ersten Bauphase der nord
ö
stliche Wall angelegt der talseitig direkt entspre-
chend den Vorgaben aus
dem Landschaftspflegerischen Begleitplan be
pflanzt
.
5619100
.. , ....
Erschließung swege
Umrin9~~ie
FlurstOcks.grenzen
Geltungsbereich
EPS0165»1~S • .......
"""'
187
Gemarkung
Udterath
Flur 26
71
72
Seite
7
von
26
Umweltauswirkungen
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens
wurden die vorliegenden Fachgutachten vom
Rhein
-
Sieg
-
Kreis als Genehmigungsbehörde ausgewertet und eine Umweltverträglichkeits-
vorprüfung sowie eine FFH
-
Vorprüfung im Bezug auf das FFH
-
Gebiet Leuscheider Heide in
Rheinland
-
Pfalz durchgeführt. Die UVP
-
Vorpr
üfung kommt zu dem Ergebnis, dass
keine er-
heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Gemäß der FFH
-
Vorprüfung
sind auch
keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz
-
und Erhaltungsziele des FFH
-
Ge
biets Leuscheider Heide zu erwarten
(siehe Anlagen 2 und 3).
Der Umweltbericht zur angestrebten Regionalplanänderung ist als Anlage 5 beigefügt.
Entwässerung
Vor dem Beginn der Verf
ü
llung des jeweiligen
Verfüll
abschnittes wird der auf der entspre-
chenden Fl
ä
che
vorhandene Oberboden abgeschoben und auf noch ungenutzten Fl
ä
chen
aufgemietet. Im Zuge der Verf
ü
llung
werden die fertiggestellten B
ö
schungen und Plateaufl
ä-
chen mit dem vorhandenen Oberboden
wieder begr
ü
nt.
In dieser Abfolge ist nach Abtrag des Oberbodens auf den freigelegten Fl
ä
chen mit einem
erh
ö
hten
Oberfl
ä
chenwasserabfluss zu rechnen.
Grunds
ä
tzlich ist vorgesehen, das anfal-
lende Oberfl
ä
chenwasser des jeweiligen Deponieabschnittes
ü
ber Randgr
ä
ben zu fassen
und dem n
ö
rdlich gelegenen Einlaufbauwerk am Gel
ä
ndetiefpunkt
zuzuf
ü
hren. Um das
Oberfl
ä
chenwasser der noch nicht im Bau befindlichen Deponieabschnitte
aufzufangen und
ein
Ü
berlaufen in den
ö
stlich angrenzenden Stra
ß
engraben des Dreisteinenweges
zu verhin-
dern,
wird
vor den Verf
ü
llarbeiten entlang der Ostseite der Deponiefl
ä
che ein Erdwall mit
beidseitigen Gr
ä
ben h
ergestellt
. Das auf der Deponiefl
ä
che anfallende Oberfl
ä
chenwasser
wird
ü
ber
den innenliegenden Graben entlang des Walls sowie
ü
ber die hergestellten Rand-
gr
ä
ben zu einem Einlaufbauwerk
am Tiefpunkt des Gel
ä
ndes gef
ü
hrt.
Ü
ber eine Rohrleitung
erfolgt dann
die Ableitung unter dem Dreisteinenweg auf eine
ö
stlich angrenzende
, von der
RSEB angepachtete
Wiese auf der das
N
iederschlagswasser
ü
ber eine Verteilerrinne fl
ä-
chenhaft zur Versickerung gebracht
wird
(siehe
Abb. 5
).
Abbildung
5
: Exemplarische Darstellung der Fassung, Behandlung und Ableitung des Oberflächenwassers
~ ~
erteilerrinn
hrlE~jtun ' N 400
-1~,
·l
"
___ ß
-~
--~
Seite 8 von 26
Das in den einzelnen Bauabschnitten anfallende Oberflächenwasser wird vor der Ableitung
zur Versickerung auf dem Gelände zur Vorbehandlung in Absetzmulden geleitet.
Nach Abschluss der Ablagerungsphasen und vollständiger Rekultivierung werden die Ein-
richtungen zur Ableitung des Oberflächenwassers in das angrenzende Grünland zurückge-
baut. Die Entwässerung erfolgt dann über die Deponierandgräben an verschiedenen Stellen
der Nordseite durch einzelne Öffnungen in den Straßenbegleitgraben des Dreisteinenweges,
in den die Fläche im Ursprungszustand ebenfalls entwässert.
Betriebsdauer
Ausgehend von den Anliefermengen der letzten 8 Jahre von ca. 30.000 m³ Bodenaushub
ergibt sich eine Entsorgungssicherheit von ca. 14 Jahre und eine eben solange Betriebs-
dauer.
Damit ergibt sich eine durchschnittliche Tagesmenge von 115 m³/Tag, wobei es konjunktu-
rell und witterungsbedingt deutliche Abweichungen gibt.
Betriebsstraße und Infrastruktur
Für den Deponiebetrieb wird eine mindestens 3,00 m breite asphaltierte Zufahrt mit Aus-
weichbuchten von mindestens 5,50 m Breite ausgehend vom Dreisteinenweg auf dem nördli-
chen Deponiegelände errichtet. Auf der befestigten Fläche innerhalb des Deponiegeländes
wird eine Reifenwaschanlage vorgesehen. Die Deponiestraße bietet zudem eine ausrei-
chend lange (380 m) Abrollstrecke. Damit wird der Dreisteinenweg vor Verschmutzung ge-
schützt. Sollten an Tagen mit erhöhtem Anlieferverkehr dennoch Verunreinigungen des
Dreisteinenweges auftreten, wird eine sofortige Straßenreinigung mittels Kehrmaschine ver-
anlasst.
Bauliche Anlagen sind nicht geplant. Für das Deponiepersonal werden ein mobiler Baustel-
lencontainer als Betriebsunterkunft sowie eine mobile Miet-Toilettenkabine aufgestellt. Die
Stromversorgung wird durch einen bereits bei der Westnetz GmbH beantragten Stroman-
schluss oder, je nach Herstellungsdauer und -kosten, ersatzweise durch einen Stromerzeu-
ger gewährleistet. Letzterer ist im Schallgutachten vorsorglich bereits berücksichtigt. Für die
Herstellung eines Wasseranschlusses liegt der RSEB bereits ein Angebot des Kreiswasser-
werkes Neuwied vor.
Die Zufahrt wird durch ein abschließbares Tor- oder eine Schrankenanlage abgesperrt. Der
Straßenrandgraben des Dreisteinenweges bildet zusammen mit dem Deponierandgraben
und dem in Bauphase1 entlang des Dreisteinenweges angeschüttete Wall Schutz gegenüber
unberechtigter Zufahrt und somit Fremdablagerungen. Ergänzend kann bei Bedarf ein niedri-
ger, aber nicht überfahrbarer umlaufender Wall aus Oberboden oder Deponat hergestellt
werden.
Erschließung
Die geplante Deponiefläche befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die ge-
plante Deponiezufahrt befindet sich im östlichen Bereich des Dreisteinenwegs (vergl. Abb.6).
Der Dreisteinenweg zwischen K27 und Deponieeinfahrt liegt auf einer Länge von ca. 140 m
auf dem Gebiet der Gemeinde Eitorf und auf einer Länge von ca. 60 m auf dem der Stadt
Hennef. Die Deponiezufahrt selbst ist als zweispurige Straße auf privatem Grund mit jeweils
Seite 9 von 26
einer Spur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge geplant. Auf der Spur für ausfahrende Fahr-
zeuge ist eine Reifenwaschanlage vorgesehen, um eine Verschmutzung der öffentlichen
Straßen zu verhindern. Die geplante Deponiestraße von der Deponiezufahrt bis zu den Ab-
kippstellen ist ca. 300 m lang und befindet sich vollständig auf dem Verfüllgelände.
Abbildung 6: Plangebiet mit Straßennetz
Um Fehlfahrten durch den Ort Meisenbach zu vermeiden, erfolgt eine gezielte Verkehrsfüh-
rung mithilfe eines Beschilderungskonzeptes im Zuge der Errichtung der Deponie. Ein ent-
sprechendes Konzept wurde Rahmen eines Verkehrsgutachtens als Teil des Plangenehmi-
gungsantrags beim Rhein-Sieg-Kreis eingereicht (vergl. Abb.8).
Da LKW-Fahrer finanzielle oder zeitliche Verluste vermeiden wollen und i.d.R. geübt darin
sind, Beschilderungen - insbesondere was Routen-, Höhen- oder Gewichtseinschränkungen
angeht – zu beachten, sind Fehlfahrten durch die Ortschaft unwahrscheinlich. Sollte es den-
noch dazu kommen, werden verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen.
Abbildung 5: Beschilderungskonzept Deponie Vierwinden
Seite
10
von
26
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschilderungskonzeptes
sind
keine negative
Auswirkung auf den Ort Meisenbach zu erwarten.
Zusammenfassend kommt das Verkehrsgutachten zu folgendem Ergebnis:
•
Die im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets liegenden Knotenpunkte sind sowohl
im Bestand als auch in der Prognose mit den Mehrbelastungen leistungsfähig und
weisen sehr große Kapazitäten nach.
•
Eine worst
-
case
-
Betrachtung zeigt, dass auch in überstrapazierten verkehrlichen Zu-
ständen keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland zu erwarten
sind.
•
Durch ein zugeschnittenes Beschilderungskonzept kann unerwünschter Durchgangs-
verkehr vermieden, und auf übergeordneten Verkehrsachsen gebündelt werden,
ohne den ÖPNV, welcher ebenfalls ein Teil des Schwerverkehrs darstellt, auszu-
schließen.
•
Im Falle einer „großen Anlieferung“ ist eine Koordinierung so erforderlich, dass kein
Rückstau von der geplanten Erschließungsstraße ins öffentliche Straßenland
(Dreisteinenweg und K 27) ragt, auch wenn die verkehrstechnische Gegebenheit auf
den übergeordn
eten Straßen ohne Bedenken gegeben ist. Die große Lieferung ist
deshalb im besten Fall über den Tag über mehrere Stunden verteilt anzuliefern und
nicht innerhalb kürzester Zeit.
•
Die Verkehrssicherheit, insbesondere für zu Fuß Gehende, sowie der Verkehrsraum
sollen weiterhin verbessert werden. Hierfür ist eine straßenbauliche Optimierung des
Dreisteinenwegs vorgesehen.
Zur Sicherstellung der Fußgängersicherheit ist ein 1,2 m breiter Fußweg mit Hochbord vor-
gesehen, der von Meisenbach kommend vor der Deponieeinfahrt beginnt und durchgehend
auf der Südseite bis zum Fußweg an der K27 führt
(vergl. Abb.
7
)
A
uf dem geraden Teilstück des Dreisteinenwegs auf Hennefer Stadtgebiet ist geplant, die
Straße auf eine Gesamtbreite von 6,35 m auszubauen, sodass hier durchgehend einen Be-
gegnungsverkehr LKW/LKW ermöglicht.
Im restlichen Verlauf des Dreisteinenwegs sind auf Eitofer Gebiet zwei Ausweichbuchten
vorgesehen, die auch hier den Begegnungsverkehr ermöglichen. Alle Schleppkurvennach-
weise wurden auf der sicheren Seite liegend im Sinne einer worst
-
case Betrachtung für
Sat-
telzüge mit 15,39 m Gesamtlänge erbracht
.
Abbildung
7
:
Straßenplanung Dreisteinenweg
Ausweichbucht / Straßenverbreiterung
Gehweg mit Hochboard
Seite
11
von
26
Mit den geplanten Maßnahmen kann eine verkehrssichere und leistungsfähige verkehrliche
Abwicklung
des Anlieferverkehrs
sichergestellt werden. Im Vergleich zur Bestandssituation
ist mit Umsetzung der vorgesehenen Planung eine deutliche Verbesserung für zu Fuß Ge-
hende und den Kfz
-
Verkehr zu erwarten. Der Radverkehr kann indirekt durch verbesserten
Fahrbahnbelag sowie der verbreiterten Fahrbahn mit zusätzlichen Begegnungsflächen und
von den Verkehrsspiegeln profitieren.
Rekultivierung
Der Oberboden wird vor Beginn jeder Ablagerungsphase abgeschoben und anschlie
ß
end im
vorherigen
Bauabschnitt zur Rekultivierung eingebaut
.
Nach Beendigung der Deponatverf
ü
l-
lung wird eine 1 m m
ä
chtige Schicht aus fremdstofffreiem
Boden einschl. des zwischengela-
gerten Oberbodens aufgebracht. Damit stellt der Aufbau
eine Verst
ä
rkung der Oberboden-
schicht im Vergleich zum Ist
-
Zustand dar, welcher mit 15 cm bis 50 cm
aufgenommen wurde.
Die f
ü
r die jeweilige Deponiephase notwendige asphaltierte Zufahrt wird nach d
er Schlie-
ß
ung der Deponie
vollst
ä
ndig zur
ü
ckgebaut. Die tempor
ä
ren Asphaltfl
ä
chen zur Erschlie-
ß
ung f
ü
r den Anlieferverkehr
zu den geplanten Deponieabschnitten werden mit jedem Depo-
nieabschnitt sukzessive zur
ü
ckgebaut.
Der R
ü
ckbau der Absetzmulden und der Fanggr
ä
ben
erfolgt sukzessive nach Abschluss der Deponiephase
mit zwischengelagertem Material, ein-
schlie
ß
lich Rekultivierungsschicht.
Bepflanzung und Rekultivierung richten sich nach den Vorgaben des
mit der Unteren Natur-
schutzbehörde abgestimmten
Landschaftspflegerischen Begleitplans
. Hierbei sind insbeson-
dere die Belange des Naturschutzes berücksichtigt.
(siehe
Abb. 8
)
.
Sollte sich im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens herausstellen, dass
die vorge-
sehen Rekultivierung mit einer landwirtschaftlichen Teilnutzung
der im Regionalplan ausge-
wiesenen
BSN
-
Würdigkeit entgegensteht,
kann die
Rekultivierung
entsprechend angepasst
werden.
Dazu gehört ausdrücklich auch der Verzicht auf eine ackerbauliche Nachnutzung.
Abbildung
8
:
Maßnahmen zur Rekultivierung
D Entwicklung einer Krautflur
D Herstellung von Ackerland
D Herstellung von Grünland
D 'Mrtschaftsweg
Seite 12 von 26
2.2 Gegenstand der Planänderung
Die RSEB regt an, den Bereich der geplanten Bodendeponie Vierwinden für die Betriebs-
dauer der geplanten Bodendeponie Vierwinden im Regionalplan Köln als Bereich für Auf-
schüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie auszuweisen. Nach Be-
triebsende wird die Fläche hochwertig rekultiviert. Es wird angeregt nach erfolgter Rekultivie-
rung den Bereich für den Schutz der Natur auszuweisen. Die Fläche wird dann einen deut-
lich besseren ökologischen Zustand aufweisen, als dies mit der aktuellen landwirtschaftli-
chen Nutzung der Fall ist. Die genaue Abgrenzung der Ausweisung z.B. auch im Hinblick auf
die Entwässerungsfläche und die verkehrliche Erschließung ist durch die Regionalplanungs-
behörde im Rahmen des Verfahrens festzulegen.
2.3 Erfordernis der Planänderung
Die Bodendeponie Vierwinden stellt ein wichtiges Vorhaben für die Entsorgungssicherheit im
Rhein-Sieg-Kreis dar und ist als solches im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises
verankert. Durch die Neuaufstellung des Regionalplans Köln im Jahr 2025, der einen Groß-
teil des geplanten Deponiefläche nun als Bereich für den Schutz der Natur ausweist, sind die
planungsrechtlichen Voraussetzungen und damit die Genehmigungsfähigkeit dieses wichti-
gen Vorhabens nicht mehr gegeben. Um die Entsorgungssicherheit für Böden der Deponie-
klasse DK 0 im östlichen Rhein-Sieg-Kreis sicherzustellen, ist daher eine Änderung des Re-
gionalplans erforderlich.
2.4 Planungsalternativen
Insgesamt wurden neun Alternativstandorte auf Ihre Eignung als Deponiestandort geprüft.
Der Standort Vierwinden (damals noch als „östlich Meisenbach“ bezeichnet“ sowie die neun
Alternativstandorte wurden ursprünglich durch ein Gutachten aus dem November 2014
(siehe Anlage 4) ermittelt, hier noch mit dem Ziel ggf. sogar einen neuen DKI-Standort zu fin-
den. Die Ermittlung der Standort bzw. Suchräume erfolge dabei, wie im Gutachten darge-
stellt, über eine systematische Bewertung der Raumempfindlichkeit, um das Konfliktpotenzial
mit anderen Raumnutzungen zu minimieren. Die Methodik ist im Gutachten selbst ausführ-
lich dargestellt. Im Gutachten wurden von den insgesamt zehn ermittelten Standorten 5 be-
reits frühzeitig ausgeschlossen, die übrigen fünf wurden detailliert betrachtet.
Die relevanten Standortkriterien sind seit Erstellung des Gutachtens nahezu unverändert, so-
dass das Gutachten aus Sicht der RSEB auch heute noch als Grundlage für die Standortal-
ternativenprüfung geeignet ist. Der Standort Vierwinden ist zudem bereits im Abfallwirt-
schaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hen-
nef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 verankert.
Neue, zusätzliche Standortalternativen haben sich nach Kenntnis der RSEB seit 2014, z.B.
durch eine Rücknahme von Schutzgebieten, nicht ergeben.
Im Folgenden werden die zehn Alternativstandorte nach heutigem Kenntnissand neu bewer-
tet. Dabei werden auch auf die fünf im Gutachten frühzeitigen ausgeschlossenen Standorte
genauer betrachtet, um dem Umstand gerecht zu werden, dass im Gutachten ursprünglich
nach einem DKI-Standort gesucht wurde. Es gilt also zu prüfen, ob diese Standorte auch für
einen DK0-Standort ausgeschlossen werden müssen. Nach der vergleichenden Gegenüber-
stellung aller zehn Standorte erfolgt eine kurze Bewertung der einzelnen Standorte.
Seite
13
von
26
Vergleichende Gegenüberstellung
In folgender Tabelle wurden die Standortkriterien tab
e
llarisch gegenübergestellt. Es wurden nicht für alle Standorte alle Kriterien ermittelt, wenn
sich bereits vorher Ausschlusskriterien ergeben haben.
Tabelle
1
: Bewertungsmatrix Standorte
Nr. 1"Nötckhllir k"
Nt. 2 ßstich Hennef bei Petershohn„
Nr. 3 .NöuSc h lichc.enberg"
Nr. 4 . No«lwes,lcl, S... ldorf•
..... 5.)bdöstlchOber pleis"
Nr. 6 ,.Südös,lch Bülesbach„
Nr. 7 .-.SChUc k„ ath„
Nr. s .AS~~ -
INr. 10-50ckhf ude,,bach„
nicht ermittelt
nicht ermittelt, aufgrund de, Flächengr ••
vermutlich hohes Volumen
423.500114
nicht ermittelt
günstig
mittel
ungünstig
> 500m~h) , 2SOm
Elnz..,_ 00fwhclon4
Crben,iegend < 300 m
durch \.lege zerschnitten, ggf,
Starkregen, teils
\./asserschutzgebiet
Gasfernleitung,
Freileitungen ,
weni
Abrollsuecke
zur 88
größt•nt•ils BSN
nördlioh• T •llflioh• von Baoh
duro hzog ♦ n, t♦ll s
w .,,., ,ohuttQ ♦bl♦t
gut
sehr günstig
miue-1
mittel
mittel
ungüns<lg (,iole
Ortsdurchlalvten)
hoch
.......
besonders schützen swefle
Böden
mittel bis ungünstig
(vermutlich keine
hinreich ende geol.
Barriere
g•ol, B.111i•r•
MCh Q•wi♦t♦ n
Seite 14 von 26
Da kleine Standorte nicht die geforderte Entsorgungssicherheit bieten und immer wieder
neue Eingriffe in Natur und Landschaft bedingen, sind kleine Standorte (< 300.000 m³) aus-
geschlossen. Zudem stehen Aufwand und Risiko für Planung und Genehmigung in keinem
Verhältnis mehr zur Laufzeit. Die Standorte 1-3 scheiden hierdurch aus. Bei den Standorten
5, 7 und 9 sind die tatsächlich nutzbaren Teilflächen aufgrund von Restriktionen und des zu
geringen Abstandes zur Wohnbebauung zu klein. Standort Nr. 10 weist eine Kombination
von überwiegend geringem Abstand zur Wohnbebauung und verkehrlicher Erschließung mit
vielen Ortsdurchfahrten auf.
Die Standorte 4, 6 und 8 weisen tendenziell ein ausreichend hohes Volumen auf. Bei Stand-
ort Nr. 4 ist die verkehrliche Anbindung durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der
L 490 mit der L 83 in der Ortslage Stieldorf in Kombination mit den Ortsdurchfahrten extrem
schwierig. Standort Nr.6 liegt in Verbindung mit einer Ortsdurchfahrt nah an der Wohnbebau-
ung. Dieser Standort scheidet zudem aus, da die Eigentümerin einen Verkauf oder eine Ver-
pachtung an die RSEB ablehnt.
Der Standort Vierwinden mit einem realisierbaren Deponievolumen von ca. 420.000 m³, ei-
ner vorhandenen geologischen Barriere, einem sehr hohen Abstand zu Wohnbebauung und
einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt bietet vorbehaltlich des kürzlich ausgewie-
senen BSN hingegen sehr gute Voraussetzungen für eine temporäre Nutzung als Ablage-
rungsstätte. Darüber hinaus bietet der Standort günstige hydrogeologische Voraussetzungen
inkl. einer nachgewiesenen geologischen Barriere. Hinzukommend ist das Vorhaben im Ver-
gleich zur vorherigen Nutzung, überwiegend als Maisacker, teilweise auch als Mähwiese als
moderater ökologischer Eingriff zu werten, was durch das Ergebnis der UVP- und FFH-Prü-
fung vom Rhein-Sieg-Kreis bestätigt wurde.
Wir kommen daher zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zum Standort
Nr. 8 „Vierwinden“, außerhalb eines BSN, gefunden werden konnte.
Seite
15
von
26
Kurzbewertung der
einze
l
nen
Standortalternativen
Abbildung
9
: geprüfte
Standorte
Nr. 1 „Nördlich Birk“
Bei dieser Fläche ist die nächstgelegene Wohnbebauung nur etwa
150
m entfernt. De
r am
weitesten
von der
Wohnbebauung
entfernte Punkt der möglichen Deponiefläche ist nur gut
300 m entfernt. Ein Teil der Fläche liegt im Wasserschutzgebiet, Zone 2a der Wahnbachtal-
sperre. Die Fläche wird zudem von Wirtschaftswegen, die möglicherweise nicht überbaut
werden können, in 3 Teilfl
ächen unterteilt. Das Grundstück liegt in strukturarmer Umgebung
mit wenig Gefälle eine Überhöhung würde Landschaftsbild beeinträchtigen. Das erzielbare
Deponievolumen ist, selbst wenn die Wege überbaut werden können, mit ca. 200.000
m³ ge-
ring. Weiterhin b
estehen bei diesem Standort Bedenken bzgl. Starkregenereignissen und de-
ren Einfluss auf den nahe gelegenen Jahbach. Diese haben in der Vergangenheit zum
Scheitern eines ortsnah gelegenen Standortes bei Breidersteegsmühle geführt. Hier gab es
zudem erheblic
hen lokalpolitischen Widerstand.
Nr, 7 :•sudöstlich Ucke;ath"
' ·
~ r.
8 'Vierwinden"
udlich Eudenbach"
Seite 16 von 26
Abbildung 10: Standort Nr. 1 "Nördlich Birk", nah an der Wohnbebauung und teilweise im Wasserschutzgebiet
Zone 2a (grüne Linie).
Nr. 2 „Östlich Hennef bei Petershohn“
Der Standort „Östlich Hennef“ liegt nahe an der bestehenden Deponie Petershohn. Die
Grenze der umrissenen Fläche liegt jedoch weniger als 80 m von der Wohnbebauung ent-
fernt. Zudem sind hier gemäß der aktuelles Bodenkarte 1:50.000 Böden mit sehr hoher na-
türlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3) vorhanden, die „besonders schützenswert“ sind. Das
erzielbare Volumen wurde im Gutachten von 2014 mit nur 100.000 m³ ermittelt. Da hier im
Gegensatz zu Petershohn I die vorhandene Infrastruktur nicht weiter genutzt werden kann,
sondern der Standort neu erschlossen werden müsste, würde sich ein Ausbau angesichts
des geringen Volumens, das nur etwa 3 bis 4 Jahre ausreichen würde, nicht lohnen. Weiter-
hin wird die Fläche von einer Gasfernleitung unterquert, die nicht überbaut werden kann.
Dies ist bei der Volumenermittlung noch nicht berücksichtigt.
Abbildung 11: Standort Nr. 2 "Östlich Hennef bei Petershohn"
Seite 17 von 26
Nr. 3 „Nördlich Lichtenberg"
Dieser Standort bietet etwa 237.000 m³ Deponievolumen. Er wird im nördlichen Teil von
Hochspannungsleitungen überspannt, wodurch die Schütthöhe begrenzt ist. Der Standort
liegt zwar direkt an der B8, was verkehrstechnisch günstig ist, jedoch liegt die erlaubte Ge-
schwindigkeit in diesem Bereich bei 100 km/h und es existiert hier keine geeignete Abfahrt.
Hier müsste zunächst eine verkehrssichere Lösung gefunden werden, die in Relation zum
geringen Deponievolumen vermutlich recht aufwändig und damit teuer ausfällt. Weiterhin
gäbe es kaum Abrollstrecke von der Deponie auf die B8. Im unmittelbaren Umfeld der Depo-
nie verläuft eine Gasfernleitung, wodurch es ggf. zu zusätzlichen Einschränkungen kommt.
Der Hof Theishohn und das südlich gelegene Dorf Schächer liegen nur etwa 55 m bzw. 150
m von der möglichen Deponiefläche entfernt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Erschlie-
ßung des Standortes auch unter dem Aspekt der Nähe der Wohnbebauung nicht realisierbar
ist.
Abbildung 12: Standort Nr. 3 "Nördlich Lichtenberg"
Nr. 4 „Nordwestlich Stieldorf“
Durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der L 490 mit der L 83 in der Ortslage
Stieldorf ist die Erschließung nicht nur extrem schwierig, sondern Anlieferungen erfolgen
auch über Ortsdurchfahrten. Zudem sind die hier gemäß der Bodenkarte 1:50.000 Böden mit
sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3) vorhanden, die als „besonders schutz-
würdig“ klassifiziert sind.
Seite 18 von 26
Abbildung 13: Standort Nr. 4: Nordwestlich Stieldorf".
Nr. 5 „Nordöstlich Oberpleis"
Der Standort liegt insgesamt zu nah an der Bebauung. Jeder Punkt der Deponie liegt näher
als 300 m an der Bebauung, und zwar nicht an einzelnen, sondern an einer mittleren zwei-
stelligen Anzahl an Gebäuden (siehe Abb. 1). Weniger als 4 ha der Fläche weisen einen Ab-
stand von mehr als 200 m zur Bebauung auf. Hierbei handelt es sich zwar nicht ausschließ-
lich um Wohnbebauung aber auch bei Gewerbebetrieben mit Büroräumen, PV-Anlagen (wg.
Staub) etc. wären aufgrund der Nähe erhebliche Konflikte zu erwarten.
Abbildung 14: Standort "Nordöstlich Oberpleis"
Seite
19
von
26
Abbildung
15
: Abstände zur Bebauung an Standort Nr. 5 "Nordöstlich Oberpleis"
Gemäß die hydrogeologischen Karte 1:100.000 (HÜK 100) wird die Schutzfunktion der Deck-
schichten über dem Grundwasser für die Fläche zudem nur ungünstig bis mittel bewertet. Es
ist daher fraglich, ob eine geologische Barriere für eine DK0
-
Deponie nachgewies
en werden
könnte.
Abbildung
16
: Schutzfunktion für das Grundwasser gemäß Hydrogeologischer Karte 1:100.000 am Standort Nr. 5
„Nordöstlich Oberpleis“
Die Erschließung der Deponie könnte nur
über die L143 und L331 erfolgen, entlang derer
im weiteren Verlauf jeweils bis zum Anschluss an das übergeordnete Straßennetz (Autobahn, Bundesstraße)
sehr viel Wohnbebauung liegt. Weiterhin ist die Fläche sehr klein parzelliert
. Eine
Grundstücks
nu
tzung
mit
mehr
als 5
Eigentümern
zu vereinbaren,
ist
kaum machbar
.
IS HK 100 (WMS)
- Bewertung der Schutzfunktion
flgünsl:ig
O mittel
■ungünstig
Overä nderte Flächen
■Gewässer-
Seite
20
von
26
N
r. 6 „Südöstlich Büllesbach"
Der Standort
„Südöstlich Büllesbach"
grenz
t
im Norden und Osten an
Naturschutzgebieten
(NSG), geschützten Biotopen und Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) eingerahmt. Die
restliche Fläche wird von einem Wirtschaftsweg durchschnitten, der wohl nicht überbaut wer-
den kann, sondern zu erhalten ist. Die restlichen Flächen te
ilen sich auf insgesamt sechs
verschiedene Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften auf.
Abbildung
17
: Standort „Südöstlich Büllesbach“
Abbildung
18
: Geschützte Biotope, Naturschutzgebiete und BSN
am
Standort Nr. 6 "Südöstlich Büllesbach"
■ Geschützte Biotope
0 Natursdiutzgebiete
■ Bereiche zum Schutz der Natur
Seite 21 von 26
Die Erschließung wäre über die Lichstraße zwar grundsätzlich möglich, jedoch ist der Ab-
zweig von der B8 auf die Lichstraße in Uckerath bereits jetzt verkehrstechnisch problema-
tisch. Die Lichtstraße selbst ist teils recht schmal ausgebaut mit randlich geparkten Autos in
Uckerath, streckenweise extrem steil und dicht von Wohnbebauung gesäumt, wobei die Ge-
bäude direkt an der Straße liegen (Abbildung). Auch wenn mit Widerstand der Anwohner-
schaft in Uckerath zu rechnen wäre, kämen Teile des insgesamt 11,6 ha großen Flurstücks
(Gemarkung Wellesberg, Flur 8, Flurstück 85) westlich des Wirtschaftsweges grundsätzlich
für eine DK0-Deponie in Betracht.
Abbildung19: enge Bebauung an der Lichstraße in Uckerath sowie randlich parkende Autos
Aus diesem Grund wurde die Eigentümerin der Fläche von der RSEB kontaktiert, um zu klä-
ren, ob diese an einer Verpachtung oder Vermietung des Grundstücks für eine Erddeponie
interessiert ist. Die Eigentümerin hat dies klar verneint, sodass die Fläche der RSEB nicht
zur Verfügung steht.
Nr. 7 „Südöstlich Uckerath"
Die Fläche besteht zum größten Teil aus NSG und BSN. Letztere werden durch den neuen
Regionalplan Köln nochmals erweitert. Es verbleibt nur eine kleine Restfläche die sehr nah
an der Wohnbebauung liegt (Abb. 5)
Seite
22
von
26
Abbildung
20
: Geschützte Biotope
, Naturschutzgebiete und BSN
am
Standort Nr.
7
"
Südöstlich Uckerath
"
Abbildung
21
: Ausschnitt neuer RP Köln mit erweiterten BSN (grün gerahmt mit dicker grüner Schraffur) am
Standort Nr. 7 „Südöstlich Uckerath“
■ Geschützte Biotope
D Natursdiutz!Jebiete
■ Bereiche zum Schutz der Natur
Seite 23 von 26
Nr. 8 „Vierwinden“
Abbildung 22: Standort Vierwinden
Der Standort Vierwinden zeichnet sich insbesondere durch den sehr hohen Abstand zur
Wohnbebauung, bei gleichzeitig günstiger Erschließung ohne Ortsdurchfahrt von der B8
über die Abfahrstelle Vierwinden, die L86 und die K27 aus, die sich kaum anderswo im
rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis unter Berücksichtigung aller weiteren Standortkriterien
wie Schutzgebieten etc. realisieren ließe. Weiterhin ist das erzielbare Deponievolumen mit
über 400.000 m³ im Vergleich zu den anderen betrachteten Standorten recht hoch. Ein mög-
lichst hohes Deponievolumen ist nicht nur wirtschaftlich günstig, sondern verhindert auch,
dass bereits nach kurzer Zeit wieder an neuer Stelle ein Eingriff erfolgen muss. Die geologi-
sche Barriere zum Schutz des Grundwassers konnte durch Gutachten nachgewiesen wer-
den. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer ist vertraglich abgesichert. und das öf-
fentlich durch den Rhein-Sieg-Kreis bekanntgegebene Ergebnis der Umweltverträglichkeits-
und FFH-Vorprüfungen bescheinigen, dass durch das Vorhaben an dieser Stelle mit keinen
erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu rechnen ist.
Seite 24 von 26
Nr. 9 „AS Siebengebirge“
Abbildung 23: Standort AS Siebengebirge
Die nördliche Teilfläche im Bereich der Abfahrtstelle Siebengebirge (nördlich des Zubringers)
wird vom Höhnerbach geteilt. Der westliche Bereich dieser Teilfläche liegt zudem im Wasser-
schutzgebiet Thomasberg (Zone 3B). Die südliche Teilfläche ist insgesamt nur etwa 5,5 ha
groß und liegt nahe an der Wohnbebauung östlich der Königswinterer Straße. Bei Einhaltung
eines hinreichenden Schutzabstandes zur Wohnbebauung ist die verbleibende Fläche zu
klein für die Entwicklung einer Erddeponie.
Nr. 10 „Südlich Eudenbach"
Der Standort verkehrstechnisch ungünstig angebunden und nur mit einer Vielzahl von Orts-
durchfahrten entlang der Wülscheider Straße, Eudenbach Straße und weiterer Straßen zum
übergeordneten Verkehrsnetz, insbesondere zur A3 zu erreichen. Der überwiegende Teil der
Fläche befindet sich zudem in weniger als 300 m Abstand zur Wohnbebauung, wodurch der
Standort ausscheidet.
Seite 25 von 26
Abbildung 24: Ortschaften entlang der Erschließungsstraßen
Seite 26 von 26
3 Raumordnerische Bewertung
(Erarbeitung durch die Regionalplanungsbehörde)
4 Umweltbericht
Der Umweltbericht ist als Anlage 5 beigefügt.
5 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises
Die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises und ist als Anlage 6 hinzugefügt.
Siegburg den 09.04.2026
_______________ ____________
Meinolf Hein Timo Pötzsch
X
X
X
X
X
X
X
71
76
73
6972
187
75
77
250250251251
252252
252
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259
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260
260
260
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261
261
262
262
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263 263
264
264
264
264
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265
266
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267
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268268 268
268268
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269
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271
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284
285
285
286
286
C
C'
D
D'
B
B'
A
A'
770 x 420 mm, 0,32 m²
Q:\293000-293499\293104\500_CAD\560_GP\561_ARDA\01_LP\293104-4-01-003, VET 21. Mrz. 2025 01:17:22
1:1.000
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m
Legende
Höhenlinie Istgelände
Höhenlinie Auffüllung (geplant)
Projekt
Titel
Datum
Name
Gez. Bearb.
Bauherr / Auftraggeber
Planverfasser
Maßstab
293104
Anlage
Dateiname 293104-4-01-003.DWG
Phase Projekt-Nr.
Bericht-Nr.
CDM Consult GmbH
Am Umweltpark 3 - 5
44793 Bochum
tel: 0234 68775-0
fax: 0234 68775-10
bochum@cdmsmith.com
www.cdmsmith.com
Antragsteller
Datum
Entwurfsverfasser
Datum
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unbefugten Dritten zur Einsicht überlassen oder sonstwie mitgeteilt werden oder zu anderen Zwecken, als sie dem Empfänger
anvertraut ist, benutzt werden. Sie ist auf Verlangen zurückzugeben.
Bodendeponie Vierwinden
Planung einer Erddeponie
Lageplan OK Endgestaltung
1:1.000 1.4GPKaiVet
03/2025 03/2025
264
274
Rampe Auffahrt
Flurstücksgrenze
Grenze Baugebiet
Bereich Dränageschicht
26.03.2025
i. V.
ANLAGE 1
Amt für Umwelt- und Naturschutz
gewerbliche Abfallwirtschaft & Immissionsschutz
Frau Landgraf
Zimmer 8.35
Telefon 02241 13-2459
Telefax 02241 13-3495
franziska.landgraf.lotfipour@rhein-sieg-kreis.de
Rhein-Sieg Erdendeponiebetrieb GmbH
Herr Peters
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
- Per Mail -
Martin.Peters@rsag.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum
28.03.2025 66.11-103.1.05/2025-0078 04.11.2025
Genehmigungsverfahren nach § 35 KrWG1;
Ihr Antrag vom 28.03.2025 auf Plangenehmigung für die Errichtung und Betrieb
einer Deponie der Deponieklasse 0 am Standort Vierwinden
hier: Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 UVPG2
Sehr geehrter Herr Peters,
für Ihren Antrag auf Errichtung Betrieb einer DK-0 Deponie in Hennef war gem. § 5 Abs.
1 und § 7 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 12. 3 UVPG eine allgemeine Vo rprüfung des
Einzelfalls durchzuführen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Gem. § 5 Abs. 2 habe ich das Ergebnis unter Angabe der wesentlichen Gründe für das
Nichtbestehen der UVP -Pflicht bekannt zu geben. Die Bekanntgabe erfolgt auf der
Internetseite des Rhein-Sieg-Kreis und des UVP-Portals der Länder (https://www.uvp-
verbund.de/). Die Bekannt gabe erfolgt in den nächsten Wochen. Dazu erhalten Sie
nochmals Nachricht.
1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in der derzeit gültigen Fassung
2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), in der derzeit gültigen
Fassung
ANLAGE 2
Informationen zum anschließenden Ablauf und den beteiligten Behörden
Da das Ergebnis der Vorprüfung negativ ist, wird – wie von Ihnen beantragt- ein
Plangenehmigungsverfahren gem. § 35 Abs. 3 KrWG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG3
durchgeführt. Hierzu werden folgende Träger öffentlicher Belange von mir beteiligt:
Im Verfahren werden folgende Behörden beteiligt:
• Stadt Hennef
• Abwasserbetrieb Hennef
• Gemeinde Eitorf
• Verbandsgemeinde Asbach
• Verbandsgemeinde Altenkirchen Flamersfeld
• Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt und Naturschutz
- Abteilung 66.12 Gewerblicher Gewässerschutz
- Abteilung 66.11 Gewerbliche Abfallwirtschaft
- Abteilung 66.11 Immissionsschutz
- Abteilung 66.20 Gewässerschutz
- Abteilung 66.22 Grundwasser- und Bodenschutz
- Abteilung 66.3 Fachaufgaben Naturschutz
- Abteilung 66.4 Räumliche Planung
- Stabstelle 66-05 Klimaschutz
Amt für Bevölkerungsschutz
- Abteilung 38.3 Vorbeugender Brandschutz
Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung
- 01.3 Regionalplanung und Strategische Kreisentwicklung
Straßenverkehrsamt
- Abteilung 36.1 Verkehrssicherung
Referat 4-11 Kreisstraßenbau
• Kreis Neuwied
• Kreis Altenkirchen
• Bezirksregierung Köln
- Dezernat 55 - Technischer Arbeitsschutz
- Dezernat 32 - Regionalplanung
• Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Rheinland-Pfalz
• Straßen NRW
• Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
• Landwirtschaftskammer NRW
3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), in der derzeit gültigen Fassung.
ANLAGE 2
• LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
• Geologischer Dienst NRW
• Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis
Nach Eingang der Stellungnahmen erhalten Sie diese zur Rückäußerung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Landgraf Lotfipour
ANLAGE 2
Amt für Umwelt- und Naturschutz
gewerbliche Abfallwirtschaft & Immissionsschutz
Frau Landgraf
Zimmer 8.35
Telefon 02241 13-2459
Telefax 02241 13-3495
franziska.landgraf.lotfipour@rhein-sieg-kreis.de
Rhein-Sieg Erdendeponiebetrieb GmbH
Herr Peters
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
- Per Mail -
Martin.Peters@rsag.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum
28.03.2025 66.11-103.1.05/2025-0078 06.11.2025
Genehmigungsverfahren nach § 35 KrWG1;
Ihr Antrag vom 28.03.2025 auf Plangenehmigung für die Errichtung und Betrieb
einer Deponie der Deponieklasse 0 am Standort Vierwinden
hier: Ergebnis der FFH-Vorprüfung gem. § 34 BNatSchG2
Sehr geehrter Herr Peters,
in Ergänzung zu meinem Schreiben vom 04.11.2025 teile ich Ihnen mit, dass die
durchgeführte FFH-Vorprüfung ergeben hat, dass keine erheblichen
Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Leuscheider
Heide zu erwarten sind. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Landgraf Lotfipour
1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in der derzeit gültigen Fassung
2 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.
2542), in der derzeit gültigen Fassung
ANLAGE 3
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie-- --
„„ „„Rechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --KreisesKreises KreisesKreises““ ““
Ra u
mbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung u.u. u.u.
BeweBewe BeweBewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
AuA
u AuAuff fftraggeber:traggeber: traggeber:traggeber: RheinRhein RheinRhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --AbfallwirtschaftsAbfallwirtschaftsAbfallwirtschaftsAbfallwirtschafts-- --GmbHGmbH GmbHGmbH
Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg53721 Siegburg53721 Siegburg53721 Siegburg
BeaBea BeaBearr rrbeitung:beitung: beitung:beitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege
Mit
glied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Hans-Joachim Marx, Dipl.-Ing. Bauingenieur
Mitglied im Bund Deutscher Bauingenieure
Dipl.D
ipl. Dipl.Dipl.-- --Ing. G. KursaweIng. G. KursaweIng. G. KursaweIng. G. Kursawe
Planungsgruppe Grüner Winkel
Alte
Schule Grunewald 17
51588 Nümbrecht
Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928
Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de
Nümbrecht, 10. November 2014
ANLAGE 4
InhaltInha lt InhaltInhalt
11 11 Planungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und Methodik ........................................................................................................................................................................................................................................................ 11 11
1.1 Planungsanlass ........................................................................................................................ 1
1.2 Aufgabenstellung und Methodik ............................................................................................ 1
1.2.1 Ermittlung der Raumempfindlichkeit .................................................................................... 1
1.2.2 Vergleichende Eignungsprüfung potenzieller Standorte ....................................................... 2
22 22 Charakterisierung des PlangebietCharakterisierung des PlangebietCharakterisierung des PlangebietCharakterisierung des Plangebietes; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließung .................................................................................................................................... .... 33 33
33 33 Ermittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der Raumempfindlichkeit .................................................................................................................................................................................................................................................................................................... .................................... 33 33
3.1 Menschen, Wohnen und Wohnumfeld .................................................................................. 3
3.2 Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen ................................................................................. 4
3.3 Besonders geschützte Böden .................................................................................................. 5
3.4 Schutzgut Wasser.................................................................................................................... 6
3.5 Bewertung des Landschaftsbildes .......................................................................................... 6
44 44 Auswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und Potenzialflächen ............................................................................................................................................................................................................................................ 77 77
55 55 Beschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter Standorte .................................................................................................................................................................................................................... 1111 1111
5.1 Standort 1: „Nördlich Birk“.................................................................................................. 13
5.2 Standort 2: „Östlich Hennef bei Petershohn“ ..................................................................... 18
5.3 Standort 3: „Nördlich Lichtenberg“..................................................................................... 23
5.4 Standort 4: „Nordwestlich Stieldorf“ ................................................................................... 28
5.5 Standort 8: „Östlich Meisenbach“ ....................................................................................... 33
66 66 Zusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der Standorte .................................................................................................................................................................................................................................................................... .... 3838 3838
6.1 Bewertung der Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild .................... 38
6.2 Zusammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien ............ 40
77 77 Zusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und Planungsempfehlung .................................................................................................................................................................................................................................................................... .... 4242 4242
Verzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Tabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und Potenzialflächen ...................................... 8
Tabelle 2: Übersicht und Charakterisierung der ausgewählten Standorte .........................................12
Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung der ökologischen Risiken, Beeinträchtigungen und
Neubelastungen ...................................................................................................................39
Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung der ökonomischen Kriterien ....41
ANLAGE 4
Anlage:Anla ge: Anlage:Anlage:
Karte 1: Schutzgut Mensch; Siedlungsflächen, Erschließung M 1 : 20.000
Karte 2: Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen M 1 : 20.000
Karte 3: Schutzgut Boden
Karte 4: Schutzgut Wasser M 1 : 20.000
Karte 5: Geländeneigungen, steile Hanglagen M 1 : 20.000
Karte 6: Vorläufige Vorrangräume/ Vorrangflächen M 1 : 20.000
Schnitte zur Volumenberechnung Standort 8 „Meisenbach“
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
1
1111 Plan
ungsanlassPlanungsanlassPlanungsanlassPlanungsanlass; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik
1.1 Planungsanlass
Das Verfüllvolumen der vorhandenen Mineralstoffdeponie am Standort Sankt Augustin wird in
wenigen Jahren ausgeschöpft sein. Auch eine vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene
Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen von 2013 kommt zu dem Schluss, dass
in Nordrhein-Westfalen dringender Handlungsbedarf besteht.
Deshalb plant die RSAG, eine neue Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu
entwickeln. Gemäß dem im Abfall-Wirtschaftsplan festgeschriebenen Grundsatz der entstehungs-
nahen Entsorgung soll sich diese Deponie im rechtsrheinischen Kreisgebiet befinden.
Die Planungsgruppe Grüner Winkel wurde beauftragt, im rechtsrheinischen Bereich des Rhein-
Sieg-Kreises eine systematische Suche nach geeigneten Standorten für DKI-Deponien durchzufüh-
ren. Ziel ist hierbei, über eine Bewertung der RaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeit schon im Planungsstadium das
Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren und SuchräumeSuchräume SuchräumeSuchräume für potenziell ge-
eignete Standorte zu ermitteln.
1.2 A
ufgabenstellung und Methodik
1.2
.1 Ermittlung der Raumempfindlichkeit
Es werden in einem ersten Arbeitsschritt flächendeckend Vorrangfunktionen und bestehende
Schutzausweisungen relevanter Schutzgüter und Landschaftspotenziale erfasst.
Hierbei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Schutzgut MenschSchutzgut MenschSchutzgut MenschSchutzgut Mensch
• Wohn- und Siedlungsflächen
• Flächen mit besonderen Erholungsfunktionen
• Verkehrsnetz/ Verkehrsbelastung
Vorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und Pflanzen
• Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiete
• Vogelschutzgebiete
• Naturschutzgebiete
• Gesetzliche geschützte Biotoptypen nach §30 Bundesnaturschutzgesetz
• Geschützte Landschaftsbestandteile
• Flächen gemäß Biotopkataster NRW (landesweiter Biotopverbund)
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
2
Schut
zgüter Boden unSchutzgüter Boden unSchutzgüter Boden unSchutzgüter Boden und Wasserd Wasser d Wasserd Wasser
• Ökologische Bodenfunktionen: sehr schutzwürdige und besonders schutzwürdige Böden
• Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit: besonders schutzwürdige Böden
• Fließgewässer
• Überschwemmungsgebiete
• Wasserschutzgebiete
LandschaftLandschaft LandschaftLandschaft
• Topographie und Reliefverhältnisse
• Geländeneigungen, steile Hanglagen
Als Quellen wurden herangezogen:
• Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Stand Juli 2014
• GeoServer NRW
• FNP-Hennef
• Geoportal des Rhein-Sieg Kreises
• Geologischer Dienst NRW
• Fundortkataster für Pflanzen und Tiere NRW (LINFOS)
• Verkehrszählung Landesbetrieb Straßen NRW (2011)
Als Ergebnis der Raumanalyse können Bereiche mit unterschiedlicher Konfliktdichte abgegrenzt
werden.
1.2.2 Vergleichende Eignungsprüfung potenzieller Standorte
Es wurden insgesamt 10 Flächen mit aktuell geringeren Vorrangfunktionen und ausreichender Ver-
kehrsanbindung für potenzielle Standorte von DKI-Deponien ermittelt.
Diese potenziellen Standorte wurden bei einer Bereisung eingehend begutachtet und im weiteren
Planablauf mit dem Auftraggeber hinsichtlich ihrer Eignung bewertet.
Kriterien hierbei sind:
• Ausgangssituation
• Wirkungsprognose
• Eignungsbewertung
Bewertet werden die Schutzgüter:
• Mensch (Siedlung, Zuwegung, Erholung)
• Tiere und Pflanzen (Biotoptypen, Vorrangflächen, Artenschutz)
• Boden
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
3
• W ass
er
• Landschaft (Landschaftsbild, Relief, Sichtbeziehungen)
• Klima, Luft
• Kultur- und Sachgüter
Des Weiteren werden ökonomische Kriterien erfasst und bewertet:
• Erschließung/Verkehrsanbindung
• Potenzielles Volumen
• Eigentumsverhältnisse (nur intern)
22 22 Charakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des Plangebietes; ; ; ; Naturräume und ErschließungNaturräume und ErschließungNaturräume und ErschließungNaturräume und Erschließung
Das Plangebiet gehört naturräumlich überwiegend zu der Großlandschaft „Bergischen Hochflä-
chen“ (338). Die Bergische Heideterrasse (550) grenzt im Westen mit der Wahner Heide an. Im
Süden befinden sich das Mittelsiegbergland (330) und Teilbereiche der Naturräume Unteres Mit-
telrheingebiet (292) und Niederwesterwald (324).
Hauptverkehrsachsen sind die BAB 3, die im Westen den Raum in Richtung Nord/Süd erschließt,
sowie die BAB 560, die mittig des Raumes in Richtung West/Ost verläuft und ab Hennef als vielbe-
fahrene B8 über Uckerath bis über die Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz führt. Als Bundesstra-
ßen sind neben der B8 insbesondere die B56 von Troisdorf in Richtung Seelscheid, die B507 von
Lohmar nach Neunkirchen und zum Anschluss an die B478, die das Bröltal von Hennef nach
Waldbröl erschließt.
Die Bereiche der Bergischen Heideterrasse mit dem FFH-Gebiet Wahner Heide westlich der BAB 3
wurden ebenso wie die Ballungsräume Troisdorf, Siegburg und St. Augustin und der Bereich Kö-
nigsforst (FFH-Gebiet) aus dem Untersuchungsraum genommen.
33 33 Ermittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der Raumempfindlichkeit
Zur Ermittlung und Bewertung der Raumempfindlichkeit von Alternativstandorten der Deponie
werden flächendeckend alle vorhandenen Schutzausweisungen und Vorrangfunktionen relevanter
Nutzungen und Potenziale erfasst.
3.1 Menschen, Wohnen und Wohnumfeld
Das Plangebiet hat am Rand des Ballungsraumes Bonn-Köln als Gebiet mit besonderer Eigenart
und Schönheit der Landschaft wesentliche Funktionen für die überregionale Erholung. Erholung
wird an dieser Stelle verstanden als ruhige, landschaftsbezogene Aktivitäten wie Wandern, Spazier-
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
4
gehe
n und Naturbeobachtung.
Im Bereich der Wohnbebauung ist die Erholungseignung der Landschaft für die wohnumfeldbezo-
gene Erholung eng mit der Wohn- und Freiraumqualität verknüpft. Wohnbereiche und ihr Umfeld
dienen den Menschen als Aufenthaltsort, zur Regeneration und zur wohn- und wohnumfeldbezo-
genen Freizeitgestaltung. Als Schutzgut sind alle geschlossenen Wohn- und Mischbauflächen,
Krankenhäuser, Schulen und öffentlichen Grünflächen "per se" von sehr hoher Bedeutung.
Die Erholungsaktivität und Entspannung wird im Freien durch Geräusche nach Angaben verschie-
dener Autoren schon bei 45 dB(A) empfindlich gestört. Geräusche sind jede Art von Schall im
Hörbereich. Schall wird dabei häufig als störender Lärm wahrgenommen.
Wohnbereiche und das unmittelbare Wohnumfeld sind mit Standorten von DKI-Deponien nicht
vereinbar. Auch hinsichtlich der Zuwegung führt eine Tangierung von Wohnnutzungen zu einem
erheblichen Konfliktpotenzial.
3.2 Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen
Es werden folgende Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen abgegrenzt:
Geschützte Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU
Im Rahmen der Schaffung eines europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) sind Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung erfasst und abgegrenzt worden. Ziel dieser europäischen
Schutzausweisung ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union zu
fördern und die natürlichen Lebensräume im Gebiet der Mitgliedsstaaten zu erhalten.
Geschützte Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU sind „Tabuflächen“.
Naturschutzgebiete
Die Naturschutzgebiete sind in den Landschaftsplänen dargestellt und von besonderer regionaler
Bedeutung. Sie stellen Trittsteine eines landesweiten Biotopverbundes dar und sind „Tabuflächen“.
Geschützte Flächen gem. § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 Landschaftsgesetz NW
In § 62 Landschaftsgesetz NW sind die Biotoptypen aufgelistet, in denen Maßnahmen und Hand-
lungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung füh-
ren können, verboten sind. Diese gem. § 62 Landschaftsgesetz NW schützenswerten Biotoptypen
wurden von der Landesanstalt für Ökologie flächen- und lagemäßig abgegrenzt. Geschützte Flä-
chen gem. § 62 Landschaftsgesetz NW sind „Tabuflächen“.
Flächen gem. Biotopkataster NW
Die in der Biotopkartierung NW erfassten Bereiche sind aufgrund ihrer biologischen und struktu-
rellen Vielfalt sowie ihrer Funktion als Trittsteine eines landesweiten Biotopverbundsystems Vor-
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
5
rang
flächen des Naturschutzes. Diese Flächen werden vorab nicht als Potenzialflächen betrachtet.
Landschaftsschutzgebiete
Außerhalb der Ortslagen sind die Räume weitreichend als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Diese Ausweisungen werden hier nicht als Ausschlusskriterium gewertet.
Landschaftspläne
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Landschaftspläne „Südkreis“ (Rhein-Berg) und Nr. 9
„Stadt Hennef-Uckerather Hochfläche“ (Rhein-Sieg). Die besonders geschützten Teile von Natur
und Landschaft der Landschaftspläne werden im Rahmen der Standortbetrachtung herangezogen.
3.3 Besonders geschützte Böden
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes
werden zur Abgrenzung der schützenswerten örtlichen Böden folgende Kriterien herangezogen:
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum
Regionale Besonderheiten: seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft
Die häufigsten Bodentypen im Plangebiet sind flach- und mittelgründige, selten tiefgründige,
Braunerden aus sandig-schluffigem Lehm. Es handelt sich um Braunerden, stellenweise Pseu-
dogley-Braunerden mit mittlerer Ertragsfähigkeit. Diese Böden besitzen häufig allgemeine Bedeu-
tung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. sind auch für die landwirtschaftliche
Nutzung von Bedeutung.
Relativ kleinflächig kommen dagegen Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten vor.
Solche Böden sind natürliche Voraussetzung zur Entwicklung seltener und gefährdeter Biotopty-
pen. Als Grundwasserböden besitzen Gleye und Nassgleye im Aubereich der Fließgewässer beson-
dere Bedeutung. Sie kommen insbesondere in den Sohlbachtälern aber auch in kleineren Tälern
vor.
In Hang- und Kuppenlagen befinden sich abschnittsweise trockene, flächgründige Felsböden
(Ranker und Rendzinen).
Böden mit besonderen Schutzfunktionen stellen bei der Ermittlung der Raumempfindlichkeit vorab
kein Ausschlusskriterium dar. Die Schutzwürdigkeit der Böden findet bei der Einzelbetrachtung der
Standorte Anwendung.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
6
3.4 Sc
hutzgut Wasser
Nicht geeignet als Standort für DKI-Deponien sind Fließgewässer und ihre Auenbereiche sowie die
gesetzlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete. Diese haben zur Aufgabe, den schadlosen
Hochwasserabfluss zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Retentionsflächen zu schützen.
Des Weiteren werden die Wasserschutzgebiets-Zonen I, IA und IB als Suchräume ausgeschlossen.
3.5 Bewertung des Landschaftsbildes
Bei der Auswahl von Standorten zur Einrichtung einer DKI-Deponie ist insbesondere auch das die
Kriterien „Landschaftsbild“ von besonderer Bedeutung.
Die Bewertung der Qualität der Landschaft/ des Landschaftsbildes erfolgt anhand der Kriterien
Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe). Sie nimmt Bezug zur Erholungseignung der Land-
schaft und ist in erster Linie abhängig von der ästhetischen Qualität der Landschaft, der Erschlie-
ßung, der Lärmsituation und der Erreichbarkeit.
Eigenart der LandschaftEigenart der LandschaftEigenart der LandschaftEigenart der Landschaft
Unter der „Eigenart“ wird die typische, charakteristische und unverwechselbare Ausprägung der
Landschaft verstanden. Die Landschaft unterliegt im Rahmen ihrer Entwicklung einer Dynamik,
die im extremsten Fall zu einer vollständigen Überformung der typischen und charakteristischen
Merkmale der Landschaft führen kann. Die landschaftliche Eigenart ist umso höher, je weniger die
gegenwärtigen Landschaftsbildelemente (punkt-, linien- und flächenförmig, raumbildend) in ihrer
Ausprägung und ihrem Zusammenspiel vom Charakter und der Eigenart des Landschaftsbildes
abweichen.
Vielfalt der LandschaftVielfalt der LandschaftVielfalt der LandschaftVielfalt der Landschaft
Unter der „Vielfalt“ wird der Grad der Ausstattung der Landschaft mit unterschiedlichen Land-
schaftsbildelementen verstanden. Hierbei kann es sich um punkt-, linien- und flächenförmige Ele-
mente sowie den von ihnen gebildeten Räumen handeln. Die landschaftliche Vielfalt ist umso hö-
her, je mehr visuell deutlich unterscheidbare Landschaftsbildelemente und ggf. kulturhistorisch be-
deutsame Einrichtungen (punkt-, linien- und flächenförmig, raumbildend) vorhanden sind.
Schönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der Landschaft
Unter „Schönheit“ der Landschaft wird in diesem Rahmen der Grad der Naturnähe der Landschaft
und der Grad des menschlichen Nutzungseinflusses in seiner Auswirkung auf das Landschaftsbild
verstanden. Die landschaftliche Schönheit wird durch den „aufgeschlossenen Durchschnittsbe-
trachter“ umso höher eingeschätzt, je naturnäher die Landschaft ist und je geringer der menschli-
che Einfluss auf das Landschaftsbild spürbar ist (Stichwort „Vorbelastung/Störung des Land-
schaftsbildes“). Eine naturnahe bis naturbetonte Landschaft mit keinen oder nur sehr geringen
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Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
7
Stör
ungen des Landschaftsbildes durch den menschlichen Nutzungseinfluss (wie z.B. ausgeräumte
Ackerlandschaft, weithin sichtbare überdimensionierte Gebäude und Straßen, Sende- und Funk-
masten etc.) wird vom Betrachter i.d.R. als „schön“ empfunden.
Von besonderer Bedeutung für eine hohe Qualität sind insbesondere folgende Punkte:
• prägende Vegetations- und Strukturelemente, geomorphologische Erscheinungen
• historische Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselemente
• bedeutsame Sichtbeziehungen zu und zwischen den Bestandteilen der Landschaft
• Wegeverbindungen oder Erholungsinfrastruktur mit regionaler und überregionaler Bedeutung
44 44 AA AAuswahl uswahl uswahl uswahl von Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächen
Durch die zusammenfassende Bewertung der Raumempfindlichkeiten und eine Überschneidung
der schutzwürdigen Landschaftspotenziale können Bereiche mit geringeren Empfindlichkeiten ab-
gegrenzt werden. Des Weiteren werden alle bewaldeten Bereiche1 ausgeklammert. Dabei wurden
insb
esondere Bereiche mit guter Erschließung, hier BAB 3, BAB 560, B 8, B56 und B507 und ge-
ringem Raumwiderstand betrachtet.
Für eine Verfüllung grundsätzlich geeignet sind Abgrabungen, Steinbrüche, Tongruben etc. Im Un-
tersuchungsraum sind diese Bereiche als Standort für eine Deponie nicht geeignet, da hier durch-
weg bereits besondere Biotop- und Artenschutzfunktionen bzw. Schutzausweisungen bestehen.
• Steinbruch Imhausen FFH/NSG-Ausweisung
• Basaltsteinbruch Eitorf/Stein FFH/NSG-Ausweisung
• Basaltsteinbrüche Hühnerberg/Eudenberg FFH/NSG-Ausweisung
• Tongrube Niederpleis FFH/NSG-Ausweisung
Das Siegtaltal sowie das Bröltal und anschließende besonders geschützte Wälder (FFH-Gebiet)
werden aufgrund der Empfindlichkeiten und der unzureichenden Erschließung ebenfalls als Such-
räume vorab ausgeschlossen.
Es werden insgesamt 10 Vorrangräume bzw. Potenzialflächen abgegrenzt (siehe auch Karte 6).
Kennzeichnend sind eine relative geringe Raumempfindlichkeit sowie eine gute Erschließung.
Diese Bereiche wurden bei einer Bereisung gesichtet und einer Potenzialbewertung unterzogen.
1 Wälder erfüllen vielfältige Wohlfahrtsfunktionen. Sie sind für den Boden- und Wasserhaushalt von Bedeutung und stel-
len
einen wichtigen Ausgleichsfaktor für das Lokalklima dar. Sie wirken windberuhigend, sorgen für einen Temperatur-
ausgleich und dämmen anthropogene Umweltbelastungen wie Lärm und Luftverschmutzung. Wälder werden daher an
dieser Stelle ausgenommen.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
8
Bezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des Standorr rrtestes testes Kommune;Kommune; Kommune;Kommune;
KreisKreis KreisKreis
Potenzialbewertung Potenzialbewertung Potenzialbewertung Potenzialbewertung
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk Stadt Lohmar,
Rhein-Sieg-Kreis
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnbergberg bergberg Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf Stadt Königswinter,
Rhein-Sieg Kreis;
Stadt Bonn
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Oberr rrpleispleis pleispleis Stadt Königswinter,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung be-
dingt eine zu geringe Flächengröße
6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülless ssbachbach bachbach Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung und
Siefen im Gebiet bedingen eine zu
geringe Flächengröße
7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung be-
dingt eine zu geringe Flächengröße
88 88 Östlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich Meisenbachh hh Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
9 AS Siebengebi9 AS Siebengebi9 AS Siebengebi9 AS Siebengebirr rrgege gege Stadt Königswinter,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung und
Siefen im Gebiet bedingen eine zu
geringe Flächengröße
1010 1010 Südlich EudeSüdlich EudeSüdlich EudeSüdlich Eudenn nnbachbach bachbach
Stadt Königswinter,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung und
Siefen im Gebiet bedingen eine zu
geringe Flächengröße
Tabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und Potenzialflächen
Die Potenzialflächen 5, 6,7, 9 und 10 werden nach Auswertung der Potenzialbewertung vorerst
nicht weiter untersucht. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Lage und Erschließung dieser
Räume.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
9
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Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
10
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
11
55 55 Besc
hreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter Standorte
Insgesamt sind fünf Standorte ausgewählt worden, die nachfolgend beschrieben und hinsichtlich
ihrer Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie ihrer wirtschaftlichen Eig-
nung vergleichend bewertet werden.
Aufgrund der Einschränkungen, insbesondere durch die einzuhaltenden Abstände zu Wohnhäu-
sern, ist das Deponievolumen bei den Standorten 1, 2, 3 und 4 für die Herrichtung einer DKI-
Deponie zu gering. Die Eignung für eine DK0-Deponie ist jedoch gegeben. Hier wurde bei der Aus-
formung der 300 m Abstandsradius zur nächsten Wohnnutzung modifiziert. Die überschlägige
Ermittlung des Deponievolumens (DK0) wurde auf der Grundlage einer landschaftsangepassten
Ausformung des Bodenaushubes vorgenommen.
Bei allen fünf Standorten wurde vorab recherchiert, ob „planungsrelevante Arten“ (nach MUNLV
2008)2 eingriffsrelevant betroffen sein können. Bei allen Standorten ergaben sich keine Hinweise
auf p
lanungsrelevante Arten.
22 22 In NRW planungsrelevante Arten: FFH-Anhang IV-Arten der Richtlinie 92/43/ EWG: Fauna-Flora-Habitat-
Ri
chtlinie und die europäischen Vogelarten entsprechend der Auswahlbewertung des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz – LANUV.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
12
Eine Artenschutzprüfung auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist Gegenstand der
weiteren Planungsphase.
Bezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des Standorr rrtestes testes KommuneKommune KommuneKommune Fläche Fläche Fläche Fläche
(m²)(m²) (m²)(m²)
VolVol VolVoluu uumenmen menmen
(m³)(m³) (m³)(m³)
EignungEignung EignungEignung
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk Stadt Lohmar 99.145 207.000 DK0
2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn Stadt Hennef 97.810 100.000 DK0
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnbergberg bergberg Stadt Hennef 185.200 237.000 DK0
4 No4 No 4 No4 Nordwestlich Stierdwestlich Stierdwestlich Stierdwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf Stadt Königswinter 103.950 592.000 DK0
88 88 Östlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich Meisenbachh hh Stadt Hennef 117.550 1.000.000 DKI
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 22 22: Übersicht : Übersicht : Übersicht : Übersicht und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten Standorte Standorte Standorte Standorte
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
13
5.1 Sta
ndort 1: „Nördlich Birk“
Stadt Stadt Stadt Stadt LohmarLohmar LohmarLohmar
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca. 10 haca. 10 ha ca. 10 haca. 10 ha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. 207.00ca. 207.00 ca. 207.00ca. 207.000 m³0 m³ 0 m³0 m³
Der Standort befindet sich unmittelbar an der B56 am östlichen Rand des Stadtgebietes von
Lohmar. Die Erschließung ist durch die Bundesstraßen B56/ B507 und vorhandene Abbiegespuren
sehr günstig. Im Osten der Fläche erstreckt sich das Wasserschutzgebiet „Naafbachtalsperre“ (Zo-
ne II) auf Teilbereichen des Standortes. Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung
und eine querende Gasleitung im Südosten verringert sich die potenzielle Deponiefläche für eine
DKI-Deponie deutlich.
Eine potenzielle Nutzung ist nur als DK0-Deponie möglich, da die Abstände zur Wohnnutzung im
Vergleich zu einer DKI-Deponie modifiziert werden können. Die Wasserschutzgebietsverordnung
der Zone II stellt für eine DK0-Deponie kein Ausschlusskriterium dar.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
14
Die F
lächen werden als Acker und intensiv grünlandwirtschaftlich genutzt. Schutzausweisungen
oder Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sind nicht betroffen. Der Raum wird von den
Anwohnern der umliegenden Ortslagen und Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erholungsnutzung
(landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.
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Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
15
Bei d
en Böden handelt es sich weitgehend um Parabraunerden über devonischem Festgestein aus
Schluff- und Sandstein.
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden i n NRW des Geologischen Dienstes
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhier hierhier: Parabraunerde (L34); in der Karte der schützwürdigen Bö-
den in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„bes onders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- -- Stufe 3Stufe 3 Stufe 3Stufe 3 (Stufe=1-
schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig) bewertet.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
16
Die leichte Kuppenlage mit Neigungen von maximal 10 % im Bestand wurde bis zu 5 m überhöht,
die geplanten Neigungen steigen bis auf 15 % an den steilsten Abschnitten. Um das Gelände für die
landwirtschaftliche Folgenutzung nicht steiler auszubilden wurden im Übergang zu angrenzenden
Wegen teilweise Böschungen mit einer Neigung von 1:3 vorgesehen.
AusAus AusA
uswirkungen auf wirkungen auf wirkungen auf wirkungen auf die Schutzgüter, die Schutzgüter, die Schutzgüter, die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Mensc
hen, Wohnen und Wohnumfeld
Die Erschließung ist durch die Bundesstraßen B56/ B507 und vorhandene Abbiegespuren sehr
günstig. Auf beiden Bundesstraßen ist bereits eine starke Verkehrsbelastung zu verzeichnen (B56
ca. 15.000 KFZ/Tag; B507 ca. 11.700 KFZ/Tag).
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
17
Der Standort ist während der Schüttphasen mit deutlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-
des verbunden. Die wohnumfeldbezogene Erholungseignung des Raumes wird während der Depo-
niephase beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).
Wasser
Die Herrichtung einer DK0-Deponie ist im Wasserschutzgebiet Zone II möglich. Oberflächenge-
wässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Der Raum ist relativ strukturarm und hat eine geringe Reliefenergie. Die Empfindlichkeit des Land-
schaftsbildes ist hoch. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung sind deutliche negative
Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft gegeben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist
weniger günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
18
5.2 Sta
ndort 2: „Östlich Hennef bei Petershohn“
Stadt Stadt Stadt Stadt HennefHennef HennefHennef
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca. ca. ca. ca. 9,80 ha9,80 ha 9,80 ha9,80 ha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. ca. ca. ca. 100100 100100.000 m³.000 m³ .000 m³.000 m³
Der Standort ist über die B8, in der Verlängerung der BAB 560, sehr gut überregional angebunden.
Die Zuwegung an den Standort selbst ist dagegen weniger günstig. Kurz hinter der Unterführung
der B8 verschmälert sich die Wegebreite der Gemeindestraße in Richtung Schächer, so dass für den
Begegnungsfall der Lkw mit dem Anliegerverkehr zumindest Ausweichbuchten angelegt werden
müssen.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
19
Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung (Peter shohn und Käsberg) verringert sich
die potenzielle Deponiefläche für eine DKI-Deponie deutlich.Eine potenzielle Nutzung ist nur als
DK0-Deponie möglich, da die Abstände zur Wohnnutzung im Vergleich zu einer DKI-Deponie
modifiziert werden können.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
20
Die Flächen werden ackerbaulich und intensiv grünlandwir tschaftlich genutzt. Der Standort befin-
det sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hen-
nef. Der nördliche Bereich ist als Landschaftsschutzgebiet „Pleiser Hügelland“ ausgewiesen. Der
Raum wird von den Anwohnern der angrenzenden Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erholungs-
nutzung (landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.
Bei d
en Böden im Raum handelt es sich weitgehend um Parabraunerden über devonischem Festge-
stein aus Schluff- und Sandstein. Im Plangebiet sind zwei Linsen mit Pararendzina eingelagert. Die
lehmigen Schluffböden kommen in Hang- und Kuppenlagen vor und sind z.T. kalkhaltig.
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
21
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: Parabraunerde (L34) und Pararendzina (Z34) in der Karte
der schützwürdigen Böden in NRW des „Geologischen Dienst es“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- --
SS SStufe 3tufe 3 tufe 3tufe 3 (Stufe=1- schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig)
bewertet.
Die Hanglage mit maximalen Neigungen von knapp 20 % im Bestand wurde bis zu 3,5 m überhöht,
die geplanten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 20% liegen. Durch
eine Optimierung der Geländeausbildung könnte das Volumen voraussichtlich um ca. 100.000 m³
vergrößert werden.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
22
AusAus AusAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld
Die überregionale Erschließung ist zwar über die B8 sehr günstig, die Anbindung an den Standort
selbst führt jedoch zu Verlärmungen im Bereich angrenzender Gehöfte. In Verbindung mit der
Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbezogene
Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).
Wasser
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die überregionale Erschließung/Verkehrsanbindung ist zwar günstig, die Erschließung des Stan-
dortes selbst jedoch weniger günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist ungünstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
23
5.3 Sta
ndort 3: „Nördlich Lichtenberg“
RheinRhein RheinRhein-- --Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt HennefHennef HennefHennef
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca. 18,5ca. 18,5 ca. 18,5ca. 18,5 haha haha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. ca. ca. ca. 2323 23237.000 m³7.000 m³ 7.000 m³7.000 m³
Der Standort ist über die B8, in der Verlängerung der BAB 560, sehr gut überregional angebunden.
Die Anbindung des Standortes an die B8 ist günstig, vorausgesetzt dass Abbiegespuren auf Höhe
des Wirtschaftsweges gegenüber der Ortslage Raveneck angelegt werden können. Ein Anschluss
über die Gemeindestraße nach Schächer wird wegen der Streckenlänge und der engen Fahrbahn-
breite als ungünstig angesehen. Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung und zur
220kV-Hochspannungsleitung verringert sich die potenzielle Deponiefläche für eine DKI-Deponie
deutlich. Eine potenzielle Nutzung ist nur als DK0-Deponie möglich.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
24
Die F
lächen werden ackerbaulich und intensiv grünlandwirtschaftlich genutzt. Der Standort befin-
det sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hen-
nef.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
25
Ein kleiner Bereich im Süden ist als Landschaftsschutzge biet „Pleiser Hügelland“ ausgewiesen.
Zwei „Geschützte Landschaftsbestandteile (Raine bei Theishohn und Linde mit Steinkreuz) gren-
zen an. Ziel des Landschaftsplanes ist es, in diesem Raum naturnahe Lebensräume anzulegen.
Der Raum wird von den Anwohnern der angrenzenden Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erho-
lungsnutzung (landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.
Bei d
en Böden handelt es sich um Parabraunerden und Pseudogley-Braunerde über devonischem
Festgestein aus Schluff- und Sandstein.
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhier hierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhier hierhier: Parabraunerde (L34) in der Karte der schützwürdigen Bö-
den in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- -- Stufe Stufe Stufe Stufe 33 33; ; ; ; Parabraunerde
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
26
(L33) und Pseudogley-Braunerde (S-B32) als „schutzwürdig“„sch utzwürdig“„schutzwürdig“„schutzwürdig“-- -- Stufe 1Stufe 1 Stufe 1Stufe 1 bewertet (Stufe=1- schutz-
würdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig).
Die Hanglage mit Neigungen von maximal 17 % im Bestand wurde bis zu 3,5 m überhöht, die ge-
planten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 20% liegen. Durch eine
Optimierung der Geländeausbildung könnte das Volumen voraussichtlich um ca. 150.000 m³ ver-
größert werden.
AusAusA
usAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Mensc
hen, Wohnen und Wohnumfeld
Die überregionale Erschließung ist über die B8 günstig, die Anbindung an den Standort selbst führt
jedoch zu Verlärmungen im Bereich angrenzender Gehöfte. In Verbindung mit der Überformung
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
27
des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbezogene Erholungseig-
nung des Raumes beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden mit hoher (Stufe 1) und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).
Wasser
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die Anbindung des Standortes an die B8 ist günstig, vorausgesetzt dass Abbiegespuren auf Höhe
des Wirtschaftsweges gegenüber der Ortslage Raveneck angelegt werden können. Das Verhältnis
Fläche zu Deponievolumen ist weniger günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
28
5.4 Sta
ndort 4: „Nordwestlich Stieldorf“
Stadt KönigswinterStadt KönigswinterStadt KönigswinterStadt Königswinter
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca ca caca.. .. 10,04 10,04 10,04 10,04 haha haha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. ca. ca. ca. 592592 592592.000 m³.000 m³ .000 m³.000 m³
Der Standort befindet sich am nordwestlichen Rand des Stadtgebietes der Stadt Königswinter. Die
Lage des Standortes im klassifizierten Straßennetz ist zwar günstig, aber durch die enge, versetzte
Kreuzungssituation von der L 490 mit der L 83 in der Ortslage Stieldorf ist die Erschließung ext-
rem ungünstig.
Aufgrund des eingeschränkten Deponievolumens ist eine potenzielle Nutzung nur als DK0-
Deponie möglich.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
29
Die F
lächen werden als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Schutzausweisungen oder Vor-
rangflächen für den Biotop- und Artenschutz sind nicht betroffen. Das Landschaftsschutzgebiet
befindet sich außerhalb des Standortes.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
30
Bei d
en Böden im Raum handelt es sich um Pararaunerden über devonischem Festgestein aus
Schluff- und Sandstein. Des Weiteren treten Pararendzina und Kolluvisole auf. Die lehmigen
Schluffböden und Lößlehme kommen in Hang- und Kuppenlagen vor.
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden i n NRW des Geologischen Dienstes
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhier hierhier: nicht relevant.
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: alle Böden im Plangebiet sind in der Karte der schützwür-
digen Böden in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwschutzw schutzwschutzwürdig“ürdig“ ürdig“ürdig“-- -- Stufe 3Stufe 3 Stufe 3Stufe 3 bewertet
(Stufe=1- schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig).
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
31
Die leichte Muldenlage mit Neigungen bis zu 8 % im Besta nd wurde bis zu 13 m überhöht, die ge-
planten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 15 % liegen. Um das Ge-
lände für die landwirtschaftliche Folgenutzung nicht steiler auszubilden, wurde entlang der Be-
standsböschung zur L 83 die Böschung mit 1 : 3 und flacher fortgeführt, ebenso in einem kurzen
Abschnitt im Übergang zum angrenzenden Wirtschaftsweg.
AusAus
AusAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld
Die überregionale Erschließung ist durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der L 490 mit
der L 83 in der Ortslage Stieldorf sehr ungünstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
32
In Verbindung mit der Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die
wohnumfeldbezogene Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind Ackerflächen ohne besondere Biotopschutzfunktionen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).
Wasser
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist sehr ungünstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolu-
men ist günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
33
5.5 Sta
ndort 8: „Östlich Meisenbach“
Stadt HennefStadt HennefStadt HennefStadt Hennef
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca. ca. ca. ca. 11,7511,75 11,7511,75 haha haha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. ca. ca. ca. 1.001.00 1.001.000.000 m³0.000 m³ 0.000 m³0.000 m³
Die Flächen befinden sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Lage des Standortes im
klassifizierten Straßennetz ist mit der Anbindung über die höhenfreie Kreuzung der B8 mit L 86,
die K 27 und den kurzen Anschluss über die Gemeindestraße in Richtung Meisenbach sehr günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
34
Bei d
en Flächen handelt es sich um sehr artenarme und strukturlose Acker- bzw. Grünlandeinsaat-
Flächen ohne besondere Biotopwertigkeiten. Der Standort befindet sich im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hennef. Der Bereich umfasst das
Landschaftsschutzgebiet „Uckerather Hochfläche“.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
35
Der Raum wird von den Anwohnern von Meisenbach zur wohnum feldbezogen Erholungsnutzung
(landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.
Bei d
en Böden handelt es sich um Braunerde-Pseudogley, Braunerde und Pseudogley über devoni-
schem Festgestein aus Schluff- und Sandstein.
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhier hierhier: nicht kartiert.
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: nicht kartiert.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
36
Die leichte Hanglage mit einer mittleren Neigung von ca. 6 % im Bestand wurde bis zu 20 m über-
höht. Es wurde keine Höhenlinienmodell erstellt, der Deponiekörper (DK I) über Böschungsunter-
kante und Böschungsoberkante dargestellt.
Die geplanten Neigungen liegen bei 1 : 3 auf der Talseite, bzw. 1 : 4 auf der Hangseite. Für die De-
ponieentwässerung wurde umlaufend ein 5 m breiter Streifen freigehalten.
Bei der Ermittlung des Deponievolumens wurde der technische Aufbau über den Abzug der
Grundfläche multipliziert mit einer Stärke von insgesamt 2,5 m berücksichtigt.
Die S
chnitte zur Volumenberechnung sind als Anlage beigefügt.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
37
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld
Die überregionale Erschließung und die Anbindung an den Standort selbst sind günstig. Eine Ver-
lärmung von Meisenbach kann durch Einhaltung von Abständen minimiert werden. In Verbindung
mit der Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbe-
zogene Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind artenarme und strukturlose Acker- bzw. Grünlandeinsaat-Flächen ohne besondere
Biotopschutzfunktionen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden ohne kartierte Schutzwürdigkeiten.
Wasser
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist für
die geplante DKI-Deponie günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
38
66 66 Zusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der Standorte
6.1 Bewertung der Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Die Bewertung der Standorte hinsichtlich ihrer Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Land-
schaftsbild erfolgt anhand einer ökologischen Risikoeinschätzung. 3 Die Einschätzung des Grades
der
Neubelastung bzw. des zu erwartenden ökologischen Risikos wird über eine Verknüpfung der
Intensität der zu erwartenden Eingriffe mit der Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der Schutz-
güter ermittelt.
Die komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge werden auf einer dreistufigen Ordinal-Skala
bewertet.
Die Risikobeurteilung erfolgt jeweils für ein Schutzgut/Landschaftspotenzial.
Es wird dann eine zusammenfassende Wertung aller relevanter Schutzgüter vorgenommen. Diese
Verknüpfung dient der notwendigen Entscheidungshilfe. Sie bedingt aber auch Informationsverlus-
te und eine höhere Subjektivität.
BewertungBewertung BewertungBewertung derder derder ökologische Risikenökologische Risikenökologische Risikenökologische Risiken/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen und Neubelastungenund Neubelastungenund Neubelastungenund Neubelastungen
/dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Hoch Hoch Hoch Hoch
(Stufe III)(Stufe III) (Stufe III)(Stufe III)
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen und Neubelastungen sind mit
einem hohen Konfliktpotenzial verbunden und wirken auch bei Be-
rücksichtigung risikomindernder Maßnahmen erheblich oder nachhal-
tig auf Schutzgüter und/oder den Naturhaushalt. Die Bewertung der
Wirkungen auf das Landschaftsbild bezieht sich auf die Zeit der
Schüttphasen bis zur Wirksamkeit der vorgesehenen Rekultivierungs-
maßnahmen.
/dodecastar3/dodecastar3 Weniger hochWeniger hochWeniger hochWeniger hoch
(Stufe II)(Stufe II) (Stufe II)(Stufe II)
Neubelastungen sind durch das Vorhaben gegeben, das Konfliktpo-
tenzial ist jedoch insgesamt weniger hoch als bei der Stufe III. Die
Schutzgüter werden beeinträchtigt, die Leistungsfähigkeit des Natur-
haushaltes wird insgesamt jedoch nicht erheblich gestört. Die Wirkun-
gen sind zeitlich begrenzt.
/dodecastar3 Relativ gering Relativ gering Relativ gering Relativ gering
(Stufe I)(Stufe I) (Stufe I)(Stufe I)
Neubelastungen und Konflikte sind nur in einem relativ geringen Um-
fang zu erwarten. Beeinträchtigungen können weitgehend vermieden
und/oder ausgeglichen werden.
3 in Anlehnung an: BACHFISCHER/ DAVID u. a. 1980: Die ökologische Risikoanalyse als Entscheidungshilfe für die
räum
liche Gesamtplanung
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
39
Potenzielle Potenzielle Potenzielle Potenzielle
StandorteStandorte StandorteStandorte
Mensch und Mensch und Mensch und Mensch und
WohnumfeldWohnumfeldWohnumfeldWohnumfeld
Tiere und PflanzenTiere und PflanzenTiere und PflanzenTiere und Pflanzen BodenBoden BodenBoden WasserWasser WasserWasser LandschaftLandschaft LandschaftLandschaftsbildsbild sbildsbild ZusammenfaZusammenfaZusammenfaZusammenfass sssungsung sungsung
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Ertragsfähigkeit
bes. schützenswert
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Weniger Hoch
2 2 2 2 Östlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei Pe-e- e-e-
tershohntershohn tershohntershohn
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Ertragsfähigkeit
bes. schützenswert
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Eingeschränkt auch
nach Rekultivierung
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Hoch
3 3 3 3 Nördlich LichteNördlich LichteNördlich LichteNördlich Lichtenn nnberg berg berg berg
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Ertragsfähigkeit
bes. schützenswert
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Eingeschränkt auch
nach Rekultivierung
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Hoch
4 4 4 4 Nordwestlich StieNordwestlich StieNordwestlich StieNordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Ertragsfähigkeit
bes. schützenswert
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Weniger Hoch
88 88 Östlich MeiseÖstlich MeiseÖstlich MeiseÖstlich Meisenn nnbachbach bachbach
DKIDKI DKIDKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe I /dodecastar3 Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Eingeschränkt auch
nach Rekultivierung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Weniger Hoch
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 33 33: : : : Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und NeubelNeubel NeubelNeubelastungenastungen astungenastungen
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
40
6.2 Z
usammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien
Zur ökonomischen Bewertung der Standorte werden die Erschließung und Verkehrsanbindung so-
wie das mögliche Deponievolumen herangezogen. Die überschlägige Ermittlung des Deponievo-
lumens erfolgte auf der Grundlage einer möglichen Ausformung der Ablagerung der einzelnen
Standorte. Die zusammenfassende Wertung bezieht die Wertung der Schutzgüter ein.
Durch das erneute Aggregieren der unterschiedlichen Wertungen sind wiederum Informationsver-
luste und eine höhere Subjektivität verbunden. Diese Verknüpfung wird dennoch als notwendige
Entscheidungshilfe durchgeführt.
Bewertung derBewertung derBewertung derBewertung der ökonomischen Kriterienökonomischen Kriterienökonomischen Kriterienökonomischen Kriterien
/dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 ungünstigungünstig ungünstigungünstig
(Stufe I(Stufe I (Stufe I(Stufe IIIII IIII)) ))
Der Standort sollte vorerst zurück gestellt werden.
/dodecastar3/dodecastar3 Weniger Weniger Weniger Weniger günstiggünstig günstiggünstig
(Stufe II)(Stufe II) (Stufe II)(Stufe II)
Hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen der relevanten
Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien in
dieser Planungsphase als bedingt geeignet gewertet.
/dodecastar3 günstiggünstig günstiggünstig
(Stufe (Stufe (Stufe (Stufe I)I) I)I)
Hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen der relevanten
Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien in
dieser Planungsphase als geeignet bewertet und empfohlen für vertie-
fende Untersuchungen und Recherchen.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
41
Potenzielle Potenzielle Potenzielle Potenzielle
StandorteStandorte StandorteStandorte
ErschlErschl ErschlErschlii iiee eeßung,ßung, ßung,ßung,
VerkehrsanbiVerkehrsanbiVerkehrsanbiVerkehrsanbinn nndungdung dungdung
Fläche; Fläche; Fläche; Fläche; VolumenVolumen VolumenVolumen Beeinträchtigung derBeeinträchtigung derBeeinträchtigung derBeeinträchtigung der
SchutzgüterSchutzgüter SchutzgüterSchutzgüter
ZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassung
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
10 ha, 207.000 m³
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
22 22 Östlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
9,80 ha, 100.000 m³
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnberg berg berg berg
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Eingeschränkt günstig
(Stufe I) /dodecastar3
18,5 ha, 237.000 m³
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
10,04 ha, 592.000 m³
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Die Erschließung stellt hier das
Ausschlusskriterium dar
8 Östlich Meise8 Östlich Meise8 Östlich Meise8 Östlich Meisenn nnbachbach bachbach
DKIDKI DKIDKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
11,75 ha, 1.000.000 m³
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 44 44: Zusammenfassende B: Zusammenfassende B: Zusammenfassende B: Zusammenfassende Bewertung ewertung ewertung ewertung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung der ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriterien
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandor tsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
42
77 77 Zusa
mmenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und Planungsempfehlung
Das Verfüllvolumen der vorhandenen Mineralstoffdeponie am Standort Sankt Augustin wird in
wenigen Jahren ausgeschöpft sein. Deshalb plant die RSAG, eine neue Deponie der Deponieklasse
I gemäß Deponieverordnung zu entwickeln. Gemäß dem im Abfall-Wirtschaftsplan festgeschriebe-
nen Grundsatz der entstehungsnahen Entsorgung soll sich diese Deponie im rechtsrheinischen
Kreisgebiet befinden. Die Planungsgruppe Grüner Winkel wurde beauftragt, im rechtsrheinischen
Bereich des Rhein-Sieg-Kreises eine systematische Suche nach geeigneten Standorten für DKI-
Deponien durchzuführen. Ziel ist hierbei, über eine Bewertung der Raumempfindlichkeit schon im
Planungsstadium das Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren und Such-
räume für potenziell geeignete Standorte zu ermitteln.
Es werden insgesamt 10 Vorrangräume bzw. Potenzialflächen abgegrenzt. Kennzeichnend sind ei-
ne relative geringe Raumempfindlichkeit sowie eine gute Erschließung. Diese Bereiche wurden bei
einer Bereisung gesichtet und einer Bewertung unterzogen. Von zehn in der Vorauswahl betrachte-
ten werden fünf Potentialflächen vorerst nicht weiter untersucht.
Insgesamt verbleiben fünf Standorte, die beschrieben und hinsichtlich ihrer Wirkungen auf den Na-
turhaushalt und das Landschaftsbild sowie ihrer wirtschaftlichen Eignung vergleichend bewertet
werden. Aufgrund der Einschränkungen, insbesondere durch die einzuhaltenden Abstände zu
Wohnhäusern, ist das Deponievolumen bei den Standorten 1, 2, 3 und 4 für die Herrichtung einer
DKI-Deponie zu gering. Die Eignung für eine DK0-Deponie ist potenziell jedoch gegeben.
Der Standort 1 „Nördlich Birk“ ist zur Ablagerung von Bodenaushub (DK0) hinsichtlich der zu
erwartenden Beeinträchtigungen als weniger günstig (bedingt geeignet) gewertet worden.
Die Standorte 2, 3 und 4 sind hinsichtlich ihrer Eignung zur Ablagerung von Bodenaushub (DK0)
ungünstig. Diese Standorte sollten primär nicht weiter untersucht werden.
Der Standort 8 „Meisenbach“ wird als mögliche DKI-Deponie hinsichtlich der zu erwartenden Be-
einträchtigungen der relevanten Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien
in dieser Planungsphase als geeignet für vertiefende Untersuchungen und Recherchen bewertet.
Dipl.-
Ing. Landespflege G. Kursawe
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Nümbrecht, 10. November 2014
ANLAGE 4
Umweltbericht
zur Änderung des Regionalplanes
für den Regierungsbezirk Köln
in der Stadt Hennef
ANLAGE 5
Umweltbericht
zur Änderung des Regionalplanes
für den Regierungsbezirk Köln
in der Stadt Hennef
Auftraggeber:
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Verfasser:
Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Bearbeiter:
Nadine Faßbeck
M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Proj.-Nr. 2596
Warstein-Hirschberg, Dezember 2025
ANLAGE 5
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Verzeichnisse
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... I
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .. II
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...... II
1.0 Einleitung ................................ ................................ ................................ ............. 1
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der
Regionalplanänderung ................................ ................................ ..................... 1
1.2 Methodik der Umweltprüfung ................................ ................................ ............. 1
1.3 Relevante Ziele des Umweltschutzes ................................ ................................ 2
2.0 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ......................... 8
2.1 Beschreibung des betroffenen Raumes ................................ ............................. 8
2.2 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit“ ................. 9
2.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ ................................ .......... 9
2.4 Schutzgut „Fläche, Boden“ ................................ ................................ .............. 12
2.5 Schutzgut „Wasser“ ................................ ................................ ......................... 13
2.6 Schutzgut „Luft, Klima“ ................................ ................................ .................... 14
2.7 Schutzgut „Landschaft“ ................................ ................................ .................... 14
2.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ................................ .................... 16
2.9 Wechselwirkungen ................................ ................................ .......................... 16
3.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung ................................ ............... 18
3.1 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ................ 18
3.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ ................................ ........ 18
3.3 Schutzgut „Fläche, Boden“ ................................ ................................ .............. 19
3.4 Schutzgut „Wasser“ ................................ ................................ ......................... 20
3.5 Schutzgut „Luft, Klima“ ................................ ................................ .................... 20
3.6 Schutzgut „Landschaft“ ................................ ................................ .................... 20
3.7 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ................................ .................... 21
3.8 Wechselwirkungen ................................ ................................ .......................... 21
4.0 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen ................................ ................................ ................ 23
5.0 Planungsalternativen ................................ ................................ ......................... 24
6.0 Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und Defizite ............ 25
7.0 Überwachungsmaßnahmen ................................ ................................ ............... 26
8.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................ ...................... 27
9.0 Quellenverzeichnis ................................ ................................ ............................ 28
ANLAGE 5
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Verzeichnisse
II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Bestandssituation im Änderungsbereich ................................ ......................... 8
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Planungsrelevante querschnittsorientierte Ziele des Umweltschutzes. ............ 2
Tab. 2 Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes
und der zugeordneten Kriterien. ................................ ................................ ...... 4
Tab. 3 Übersicht über den Bodentyp im Änderungsbereich. ................................ ..... 12
ANLAGE 5
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Einleitung
1
1.0 Einleitung
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der
Regionalplanänderung
Die RSEB Rhein-Sieg Erdenddeponiebetriebe GmbH plant die Errichtung der Boden-
deponie Vierwinden bei Hennef-Meisenbach, um die Entsorgungssicherung im Rhein-
Sieg-Kreis für DK0-Materialien nach Verfüllende der Deponie Peterhohn II in ca. 2 Jah-
ren weiterhin sicherzustellen.
Der geplante Deponiestandort befindet sich innerhalb eines „Allgemeinen Freiraum-
und Agrarbereiches (AFAB)“, der allerdings von einem „Bereich für den Schutz der
Natur (BSN)“ überlagert wird.
Diese Bereiche dienen dem Aufbau und der dauerhaften Sicherung des regionalen
Biotopverbundes. Die BSN sind für den Schutz und für die Entwicklung wertvoller Le-
bensräume und Lebensgemeinschaften zu erhalten, zu entwickeln und vor nachhalti-
gen Beeinträchtigungen, insbesondere auch ihrer Entwicklungspotenziale, zu bewah-
ren. Die Entwicklung des regionalen Biotopverbundsystems soll, soweit möglich, auch
zum vorbeugenden Hochwasserschutz beitragen. Planungen und Maßnahmen, die die
Funktionen der BSN beeinträchtigen, sind auszuschließen.
Eine Vereinbarkeit der vorgesehenen Nutzung mit den bestehenden Zielen der Raum-
ordnung ist somit derzeit nicht gegeben.
Zur raumordnerischen Sicherung der beabsichtigten Maßnahme beantragt die RSEB
Rhein-Sieg Erdenddeponiebetriebe GmbH daher die Änderung des Regionalplanes für
den Regierungsbezirk Köln beantragt.
Es ist vorgesehen, einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der
Zweckbindung Abfalldeponie“ festzulegen. Es werden zudem innerhalb dieses Berei-
ches die Rekultivierungsziele dargelegt. Entsprechend wird ein „Allgemeiner Freiraum-
und Agrarbereich (AFAB) mit der Freiraumfunktion Bereich zum Schutz der Natur
(BSN) festgelegt. Die Festlegung des BSN begründet sich in der geplanten Rekultivie-
rung, die möglichst naturnah vorgesehen ist. Neben landwirtschaftlich genutzten Flä-
chen werden Pflanzungen von Gehölzen und Sukzessionsbereiche vorgesehen sowie
Krautfluren entstehen.
1.2 Methodik der Umweltprüfung
Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) ist bei Aufstellung von Raumordnungsplänen
von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle (hier: Regionalplanungsbe-
hörde Köln) eine Umweltprüfung durchzuführen.
Gemäß ROG ist bei der Aufstellung, der Änderung oder Ergänzung von Raumord-
nungsplänen, die mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind, eine Umwelt-
prüfung durchzuführen. Als integrativer Bestandteil des Regionalplanverfahrens bein-
haltet die Umweltprüfung die frühzeitige, systematische und transparente Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Planes.
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Einleitung
2
Die erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die in § 8 Abs. 1 ROG
genannten Schutzgüter sind zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu be-
schreiben und zu bewerten.
Gemäß den Vorgaben des ROG bezieht sich die Umweltprüfung auf das, was nach ge-
genwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach In-
halt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplanes angemessenerweise verlangt
werden kann.
Die strategische Umweltprüfung konzentriert sich dabei auf das, was auf Ebene der
Regionalplanung entschieden wird. Da die Umweltprüfung als unselbstständiger Ver-
fahrensbestandteil auf das Entscheidungsprogramm des jeweiligen Planungsverfah-
rens beschränkt ist, umfasst der Prüfgegenstand der Umweltprüfung bei Planände-
rungsverfahren ausschließlich die zur Entscheidung anstehenden geänderten Planin-
halte.
§ 8 Abs. 1 Satz 2 ROG regelt, dass der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung ein-
schließlich des erforderlichen Umfangs und Detailierungsgrades des Umweltberichtes
festzulegen ist. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Auf-
gabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplanes berührt werden
kann, sind hierbei zu beteiligen (sog. Scoping).
Nach Durchführung des Scopings wird der Umweltbericht unter Berücksichtigung der
eingegangenen Informationen und Hinweise weiter bearbeitet.
1.3 Relevante Ziele des Umweltschutzes
Im Umweltbericht sind gemäß Anlage 1 ROG die geltenden Ziele des Umweltschutzes
darzustellen. Den Zielen werden geeignete Kriterien zugeordnet, die eine Beschrei-
bung des Umweltzustands bzw. eine Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung
sowie eine Beurteilung der Umweltauswirkungen ermöglichen. Die für die Regional-
plandarstellung bedeutenden in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes sind als Bewertungsgrundlage darzustellen. Relevant sind dabei
vor allem Ziele in Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Erlasse) oder in
Plänen und Programmen, die zur Sicherung und Verbesserung des Umweltzustandes
beitragen können. Diese werden nachfolgend aufgeführt:
Tab. 1 Planungsrelevante querschnittsorientierte Ziele des Umweltschutzes.
Umweltziel Rechtsquelle
Erhalt der Umwelt- und Erholungsfunktion in
ländlichen Räumen. § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG
Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen
Nutzungen des Raumes unter Berücksichti-
gung seiner ökologischen Funktionen sowie
sparsamer und schonender Inanspruch-
nahme von Naturgütern.
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG
Verminderung der erstmaligen Inanspruch-
nahme von Freiflächen für Siedlungs- und
Verkehrsflächen, insbesondere durch die
vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG
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Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Einleitung
3
Umweltziel Rechtsquelle
die Wiedernutzbarmachung von Flächen und
Maßnahmen zur Innenentwicklung der
Städte und Gemeinden
Schaffung eines großflächig übergreifenden,
ökologisch wirksamen Freiraumverbundsys-
tems, Freiräume im besiedelten und sied-
lungsnahen Bereich einschließlich ihrer Be-
standteile […], sind zu erhalten und dort, wo
sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden
sind, neu zu schaffen.
§ 1 Abs. 6 BNatSchG,
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG
Begrenzung der Flächeninanspruchnahme
im Freiraum. Erneute Inanspruchnahme be-
reits bebauter Flächen sowie Bebauung un-
bebauter Flächen im beplanten und unbe-
planten Innenbereich (soweit nicht für Grün-
flächen vorgesehen), hat Vorrang vor Inan-
spruchnahme von Freiflächen im Außenbe-
reich.
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG,
§ 1 Abs. 5 Satz 2
BNatSchG
Dauerhafte Sicherung der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und
der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
Der Entwicklung sich selbst regulierender
Ökosysteme / natürliche Dynamik ist in ge-
eigneten Lebensräumen Raum zu geben.
§ 1 BNatSchG
Sparsame und schonende Nutzung der sich
nicht erneuernden Naturgüter. § 1 BNatSchG
Erhalt unbebauter Bereiche wegen ihrer Be-
deutung für den Naturhaushalt und für die Er-
holung in der dafür erforderlichen Größe und
Beschaffenheit. Renaturierung nicht mehr
benötigter versiegelter Flächen.
§ 1 BNatSchG
Verkehrswege, Energieleitungen und ähnli-
che Vorhaben sollen landschaftsgerecht ge-
führt, gestaltet und so gebündelt werden,
dass die Zerschneidung und die Inanspruch-
nahme der Landschaft sowie Beeinträchti-
gungen des Naturhaushalts vermieden oder
so gering wie möglich gehalten werden. Ver-
meidung, Ausgleich bzw. Minderung von Be-
einträchtigungen von Natur und Landschaft
beim Aufsuchen und der Gewinnung von Bo-
denschätzen.
§ 1 Abs. 5 Satz 3 und 4
BNatSchG
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen,
Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur-
und sonstige Sachgütern und Vorbeugung
vor dem Entstehen schädlicher Umweltein-
wirkungen (Luftverunreinigungen, Geräu-
sche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strah-
len und ähnliche Umwelteinwirkungen).
§ 1 Abs. 1 BImSchG,
39. BImSchV
Zuordnung raumbedeutsamer Planungen
und Maßnahmen so, dass schädliche Um-
welteinwirkungen und von schweren Unfällen
hervorgerufene Auswirkungen auf aus-
schließlich oder überwiegend dem Wohnen
§ 50 BImSchG
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Einleitung
4
Umweltziel Rechtsquelle
dienende Gebiete sowie auf sonstige schutz-
bedürftige Gebiete so weit wie möglich ver-
mieden werden.
Überdies werden in verschiedenen Fachgesetzen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz,
Bundesimmissionsschutzgesetz, Klimaschutzgesetz NRW etc.) schutzgutspezifische
Umweltschutzziele formuliert.
Um der Maßstabsebene des Regionalplanes zu entsprechen, wird der Fokus auf über-
geordnete Ziele auf Ebene der Landes- und Regionalplanung gelegt. Aus diesen wer-
den wiederum Schutzkriterien abgeleitet, welche der Ermittlung und Beschreibung des
Umweltzustands sowie der Bewertung der Umweltauswirkungen des vorliegenden Pla-
nes dienen. Die abgeleiteten Kriterien wiederum stehen im Kontext mit den vorliegen-
den schutzgutbezogenen Daten- und Informationsgrundlagen.
Die folgende Tabelle stellt eine schutzgutbezogene Auflistung der Umweltziele dar:
Tab. 2 Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes und der zuge-
ordneten Kriterien.
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien
Menschen und
menschliche Ge-
sundheit
• Sicherung und Entwicklung des Erho-
lungswertes von Natur und Landschaft
(§ 1 BNatSchG, § 13 LNatSchG NRW)
• Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-
kungen auf den Menschen durch
Lärm, Erschütterungen, elektromagne-
tische Felder, Strahlung und Licht
(Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG,
§ 47 a-f BImSchG, § 2 ROG, §§ 1, 48
BImSchG, 16., 18., 26. und 39. BIm-
SchV, TA Lärm)
• Schutz vor schädlichen Auswirkungen
auf die menschliche Gesundheit durch
Luftverunreinigungen (Richtlinie
2008/50/EG über Luftqualität und sau-
bere Luft für Europa, § 2 ROG, Ge-
ruchsimmissionsrichtlinie GIRL, Natio-
nale Nachhaltigkeitsstrategie, §§ 1, 48
BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft)
• Berücksichtigung der Achtungsab-
stände nach Leitfaden KAS-18 der
Kommission für Anlagensicherheit,
SEVESO II (Richtlinie 96/82/EG des
Rates vom 09. Dezember 1996 zur
Beherrschung der Gefahren bei
schweren Unfällen mit gefährlichen
Stoffen (Umsetzung § 50 BImSchG)
• Auswirkungen auf Kur-
orte/-gebiete und Er-
holungsorte/-gebiete
• Auswirkungen auf die
Erholungssituation
(lärmarme Räume)
• Auswirkungen auf die
Wohnsituation/Sied-
lungsbereiche
Tiere, Pflanzen
und die biologi-
sche Vielfalt
• Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen,
ihrer Lebensstätten und Lebensräume,
der biologischen Vielfalt (FFH-Richtli-
nie 92/43/EWG, Vogelschutzrichtlinie
79/409/EWG, Nationale Strategie zur
biologischen Vielfalt, §§ 1, 23, 30, 32,
• Auswirkungen auf na-
turschutzrechtlich ge-
schützte Bereiche (Na-
tura 2000-Gebiete, Na-
tionalpark, Natur-
schutzgebiete, Wild-
nisgebiete, geschützte
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5
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien
33, 44 BNatSchG, § 42 LNatSchG
NRW, § 2 ROG)
• Sicherung sämtlicher Gewässer als
Bestandteil des Naturhaushaltes und
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
(§ 6 WHG, § 2 LWG, § 1 BNatSchG,
§ 2 ROG)
• Schaffung eines Biotopverbundsys-
tems (§ 20 BNatSchG i. V. m. § 35
LNatSchG NRW, § 21 BNatSchG)
Biotope nach § 30
BNatSchG bzw. § 42
LNatSchG NRW)
• Auswirkungen auf
(verfahrenskritische
Vorkommen) pla-
nungsrelevante(r)
Pflanzen- und Tierar-
ten
• Auswirkungen auf
schutzwürdige Biotope
• Auswirkungen auf Bio-
topverbundflächen
Fläche
• Verringerung der erstmaligen Inan-
spruchnahme von Freiflächen für Sied-
lungs- und Verkehrszwecke, insbeson-
dere durch die vorrangige Ausschöp-
fung der Potenziale für die Wieder-
nutzbarmachung von Flächen und
Maßnahmen zur Innenentwicklung der
Städte und Gemeinden (§ 2 Abs. 2
Nr. 6 ROG)
• sparsamer und schonender Umgang
mit Grund und Boden; Begrenzung
von Bodenversiegelung auf das not-
wendige Maß und Nutzung der Mög-
lichkeiten zum Bauflächenrecycling,
zur Nahverdichtung und anderen Maß-
nahmen der Innenentwicklung (§ 1a
Abs. 2 BauGB) - sparsame und scho-
nende Nutzung der sich nicht erneu-
ernden Naturgüter (§ 1 Abs. 3 Nr. 1
BNatSchG)
• Auswirkung auf Flä-
chenneuinanspruch-
nahme (Vermeidung)
• Auswirkungen auf Flä-
chennutzungseffizienz
(Innenentwicklung, Re-
cycling, Revitalisierung
von Brachflächen, Nut-
zung von Baulücken,
Entsiegelung im Be-
stand)
• Auswirkungen auf Flä-
chennutzungsqualität
(Zerschneidungsgrad)
Boden
• Sparsamer und schonender Umgang
mit Grund und Boden; Begrenzung
von Bodenversiegelungen auf das not-
wendige Maß (§ 1 LBodSchG)
• Sicherung der natürlichen Bodenfunk-
tionen sowie der Funktion als Archiv
der Natur- und Kulturgeschichte (§ 1
BBodSchG, § 1 BNatSchG, § 1
LBodSchG, § 2 ROG)
• Schädliche Bodenveränderungen sind
abzuwehren, der Boden und Altlasten
sind zu sanieren (§ 1 BBodSchG, § 1
LBodSchG)
• Auswirkungen auf
schutzwürdige Böden
Wasser
• Schutz der Gewässer vor Schadstoffe-
inträgen (Kommunale Abwasserrichtli-
nie 91/271/EWG sowie Richtlinie über
die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch 98/83/EG,
§ 27 WHG)
• Erreichen eines guten mengenmäßi-
gen und chemischen Zustands des
• Auswirkungen auf
Wasserschutzgebiete
• Auswirkungen auf
Überschwemmungs-
gebiete
• Auswirkungen auf
Oberflächenwasser-
körper
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6
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien
Grundwassers (§ 47 WHG, Art. 4
WRRL)
• Erreichen eines guten ökologischen
Zustands/Potenzials und eines guten
chemischen Zustands der Oberflä-
chengewässer (§ 29 WHG, Art. 4
WRRL);
• Vorbeugung der Entstehung von
Hochwasserschäden und Schutz von
Überschwemmungsgebieten (§§ 72–
78 WHG, Art. 1 Hochwasserrisikoma-
nagementrichtlinie 2007/60/EG, § 1
BNatSchG, § 2 ROG)
• Sicherung der öffentlichen Wasserver-
sorgung (§§ 48, 50, 51, 52 WHG)
• Auswirkungen auf
Grundwasserkörper
Klima/Luft
• Vermeidung von Beeinträchtigungen
der Luft und des Klimas (§ 1
BNatSchG, § 1 BImSchG)
• Verringerung der Gesamtsumme der
Treibhausgasemissionen (§ 3(1) Kli-
maschutzgesetz NRW)
• Steigerung des Ressourcenschutzes,
der Ressourcen- und Energieeffizienz,
der Energieeinsparung und Ausbau
Erneuerbarer Energien zur Verringe-
rung der Treibhausgasemissionen
(§ 3(2) Klimaschutzgesetz NRW)
• Begrenzung der negativen Auswirkun-
gen des Klimawandels durch die Erar-
beitung und Umsetzung von sektor-
spezifischen und auf die jeweilige Re-
gion abgestimmten Anpassungsmaß-
nahmen (§ 3(3) Klimaschutzgesetz
NRW)
• Berücksichtigung der räumlichen Er-
fordernisse des Klimaschutzes, sowohl
durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch
durch solche, die der Anpassung an
den Klimawandel dienen; Schaffung
der räumlichen Voraussetzungen für
den Ausbau der erneuerbaren Ener-
gien, für eine sparsame Energienut-
zung sowie für den Erhalt und die Ent-
wicklung natürlicher Senken für klima-
schädliche Stoffe und für die Einlage-
rung dieser Stoffe (§ 2 Abs. 2 Nr. 6
ROG)
• Auswirkungen auf kli-
matische und lufthygi-
enische Ausgleichs-
räume
• Auswirkungen auf kli-
marelevante Böden
Landschaft
• Sicherung der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit der Landschaft sowie des
Erholungswertes (§ 1 BNatSchG, § 2
ROG)
• Bewahrung von Naturlandschaften
und historisch gewachsenen Kultur-
• Auswirkungen auf das
Landschaftsbild
• Auswirkungen auf na-
turschutzrechtlich ge-
schützte Bereiche (Na-
turparke, Landschafts-
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Einleitung
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Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien
landschaften vor Verunstaltung, Zer-
siedelung und sonstigen Beeinträchti-
gungen (§ 1 BNatSchG, § 2 ROG)
schutzgebiete, ge-
schützte Landschafts-
bestandteile)
• Auswirkungen auf
UZVR
Kulturgüter und
sonstige Sachgü-
ter
• Schutz der Baudenkmäler, Denkmal-
bereiche, Bodendenkmäler / archäolo-
gischen Fundstellen, Kulturdenkmäler
(§ 1 BNatSchG, § 2 ROG, §§ 1und 2
DSchG NW)
• Bewahrung von historisch gewachse-
nen Kulturlandschaften vor Verunstal-
tung, Zersiedelung und sonstigen Be-
einträchtigungen (§ 1 BNatSchG, § 2
ROG)
• Auswirkungen auf his-
torische Kulturland-
schaften inkl. Denkmä-
lern und Denkmalbe-
reichen
• Auswirkungen auf ar-
chäologische Bereiche
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
8
2.0 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
Die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes hinsichtlich der
Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG sind Voraussetzung zur Beurteilung der voraus-
sichtlichen Umweltauswirkungen der vorgezogenen Regionalplanänderung. Eine Iden-
tifikation der von der Planung betroffenen Schutzgüter ermöglicht die umweltrelevante
Folgenabschätzung der Planänderung. Vorhandene Belastungen und Vorprägungen
werden schutzgutbezogen erfasst und anhand der in Tabelle 2 aufgeführten Kriterien
der Umweltschutzziele dargestellt. Hierfür werden auf regionaler Maßstabsebene
(1 : 50.000) die vorliegenden schutzgutbezogenen Datengrundlagen im Untersu-
chungsgebiet abgebildet und beschrieben.
2.1 Beschreibung des betroffenen Raumes
Der Änderungsbereich umfasst entsprechend der Planung der Bodendeponie Vierwin-
den eine ca. 6,4 ha große Fläche auf dem Stadtgebiet von Hennef. Der Änderungsbe-
reich liegt südlich der Straße „Dreisteinenweg“, die von der Ortslage von Hennef-Mei-
senbach zur K 27 führt. Unmittelbar südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich
die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Abb. 1 Bestandssituation im Änderungsbereich (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes.
Der Änderungsbereich liegt in einer von Offenland dominierten Landschaft, die aller-
dings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen und kleinere Waldflächen ge-
gliedert wird. Ebenfalls liegen eingestreut kleinere Ortschaften, wie z. B. Meisenbach
und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und die L 255 die Landschaft.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
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2.2 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit“
Im Folgenden wird untersucht, ob Kur- und Erholungsorte sowie lärmarme Räume und
Wohngebiete innerhalb des Untersuchungsraumes bestehen.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Hinsichtlich der naturbezogenen Erholung ist von keiner besonderen Eignung auszuge-
hen, da sich das Plangebiet nicht angrenzend zum Erholungsraum mit herausragender
oder besonderer Bedeutung befindet. Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbe-
reich verläuft allerdings ein Weg, der auch als Wanderweg ausgewiesen ist. Es befin-
det sich darüber hinaus kein anerkannter Kur- bzw. Erholungsort im Untersuchungs-
raum. Ebenfalls sind auch keine lärmarmen Erholungsräume vorhanden. Die nächstge-
legenen Wohngebäude befinden sich bei Hennef-Meisenbach, ca. 550 m vom Ände-
rungsbereich entfernt. In ähnlicher Entfernung liegen auch Wohngebäude der Ortslage
von Kircheib an der B 8 in Rheinland-Pfalz.
Von den vorhandenen Straßen (L 255 und B 8) gehen bereits Lärmbelastungen aus,
die als Vorbelastung zu werten sind.
2.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“
Ziele des Umweltschutzes mit spezieller Bedeutung für die Schutzgüter „Tiere, Pflan-
zen und die biologische Vielfalt“ sind der Erhalt der natürlichen und historisch gewach-
senen Artenvielfalt und der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen
zum einen sowie der Schutz ihrer Lebensstätten, Lebensräume und ihrer Lebensbedin-
gungen zum anderen. Konkretisiert wird die Zielsetzung „Schutz wildlebender Tiere
und Pflanzen, ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie der Biodiversität und
Schaffung eines Biotopverbundsystems“ mit dem Kriterium, die erheblichen Auswirkun-
gen auf naturschutzrechtlich geschützte Bereiche, planungsrelevante Pflanzen- und
Tierarten und schutzwürdige Biotopverbundflächen zu minimieren. Daher werden im
Folgenden erst die naturschutzrechtlich geschützten Bereiche sowie schutzwürdigen
Biotope dargestellt, anschließend die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima er-
arbeiteten Biotopverbundflächen sowie die vom LANUK kartierten Fundorte von pla-
nungsrelevanten und verfahrenskritische Arten dargestellt. Die Beschreibung der Krite-
rien FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet und Nationalpark, planungsre-
levante und verfahrenskritische Arten (Tiere, Pflanzen) erfolgt für den Änderungsbe-
reich und das im 500-Meter-Radius liegende Umfeld.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
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Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Natura 2000-Gebiete
Etwa 300 m vom Änderungsbereich entfernt befindet sich das FFH-Gebiet DE-5211-
301 „Leuscheider Heide“.
„Die Leuscheider Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der
Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben
feuchte und bodensaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen
seltener Biotoptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von
ausgedehnten Wäldern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen
eingelagert sind.
Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore
mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie-
sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum
dieses Gebietes aus“ (RLP 2025).
Vogelschutzgebiete sind im Änderungsbereich und der näheren Umgebung nicht vor-
handen.
Naturschutzgebiete
Im unmittelbaren Anschluss an den Änderungsbereich beginnt das Naturschutzgebiet
SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“.
Etwa 300 m südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich das Naturschutzgebiet
NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“.
Biotopkatasterflächen
Im Änderungsbereich befinden sich keine Biotopkatasterflächen. In der näheren Umge-
bung liegen die nachfolgend aufgeführten Biotopkatasterflächen:
• BK-5210-0001-2013 = NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" im Kreis
Altenkirchen
• BK-5210-0002-2013 = Westlicher Teil des NSG "Moor- und Heidegebiet bei
Kircheib" (Kreis Neuwied)
• BK-5210-0003-2008 = Quellbach bei Vierwinden nördlich B 8
• BK-5210-0004 = NSG Krabach / Ravensteiner Bach
• BK-5210-0004-2009 = Artenreiches Magergrünland nw. Kircheib
• BK-5210-0009 = Wohmbach und Zuflüsse
• BK-5210-0012-2009 = Basaltkuppe nordwestlich Kircheib
• BK-5210-156 = Krabachtal
• BK-5210-167 = Meisenbach, westlich des Dorfes Meisenbach
• BK-5210-172 = Eichenwäldchen westlich Meisenbach
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
11
Gesetzlich geschützte Biotope
Im Änderungsbereich befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. In der nähe-
ren Umgebung liegen die nachfolgend aufgeführten Biotope:
• BT-5210-0037-2012 = Nass- und Feuchtgrünland incl. Brachen
• BT-5210-0047-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0052-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0054-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0055-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder
• BT-5210-0056-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder
• BT-5210-0081-2015 = stehendes Kleingewässer
• BT-5210-0085-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder
• BT-5210-0116-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder
• GB-5210-0001-2013 = Nass- und Feuchtwiese
• GB-5210-0005-2013 = stehendes Kleingewässer
• GB-5210-0007-2013 = Zwergstrauch-Feuchtheide
• GB-5210-0011-2013 = Nass- und Feuchtwiese
• GB-5210-0081-2008 = Quellbach
Biotopverbundflächen
Der Änderungsbereich liegt teilweise im Bereich einer Biotopverbundfläche. Zu den
Biotopverbundflächen des Untersuchungsbereiches zählen:
• VB-K-5210-010 = Krabach- und Ravensteiner Bachtalsystem südwestlich von
Eitorf
• VB-K-5210-012 = Kulturlandschaft östlich Uckerath
• VB-K-5210-021 = Kulturlandschaft westlich Obereip
• VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darschei-
der Baches
• VB-K-5210-043 = Bachtalsystem des Eipbaches und weiterer Siegzuflüsse bei
Eitorf
Planungsrelevante Arten
Hinweise zu verfahrenskritischen Arten liegen derzeit nicht vor. Durch die PLANUNGS-
GRUPPE GRÜNER WINKEL wurden ergänzend zu einer Horst- und Höhlenbaumuntersu-
chung im Dezember 2022 und Januar 2023 insgesamt sieben Kartierungsgänge zwi-
schen März und Juli 2023 durchgeführt. Im Untersuchungsraum, nicht jedoch im Ände-
rungsbereich, wurden Nachweise zu den planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche,
Mäusebussard und dem Turmfalken erbracht.
Bei den Begehungen wurden auch alle anderen europäischen Vogelarten erfasst. Sie
wurden überwiegend im Umfeld des Plangebietes gesehen oder gehört oder im Über-
flug und/oder bei der Nahrungssuche auf dem Grünland mit kleinen Hecken und Kraut-
fluren gesichtet.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
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Im Plangebiet und im Wirkraum wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes
gefunden. Ein Nachweis des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den
Begehungen ebenfalls nicht erbracht werden (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL
2023B).
2.4 Schutzgut „Fläche, Boden“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Fläche, Boden“ steht die Sicherung der natürlichen
Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere,
Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere
mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaume-
dium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsei-
genschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers sowie Funktionen der
Natur- und Kulturgeschichte.
Die Sicherung und der Schutz der schutzgutbezogenen Funktionen erfolgen im Zuge
der Planaufstellung durch flächensparende- und bedarfsgerechte Festlegung von Sied-
lungs-, Gewerbe- und Industrieflächen. Entsprechend des Leitbildes der „flächenspa-
renden Siedlungsentwicklung“ (Grundsatz 6.1-2 LEP NRW) folgen regionalplanerische
Festlegungen mit Hinblick auf eine wirtschaftliche und effiziente Flächennutzung den
drei wesentlichen Strategien, welche die Sicherung des Schutzgutes „Fläche, Boden“
zum Ziel haben: Vermeidung (Aktiver Flächenschutz und flächensparendes Bauen),
Mobilisierung (Aktivierung von Baulücken, Entsiegelung im Bestand) und Revitalisie-
rung (Wiedernutzbarmachung von Brachflächen).
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Karten und Datenquellen
(Geologische Karte, BK50, GD NRW 2025) zur Geologie und den Böden ausgewertet.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Im Änderungsbereich steht gemäß Bodenkarte ein Pseudogley an, dessen Eigenschaf-
ten in der folgenden Tabelle dokumentiert ist.
Tab. 3 Übersicht über den Bodentyp im Änderungsbereich.
Bodeneinheit L5310_S321SW3
Bodentyp Pseudogley
Bodenartengruppe des Oberbodens tonig-schluffig
Grundwasserstufe Stufe 0, ohne Grundwasser
Wertzahlen der Bodenschätzung 32 bis 50, mittel
Erodierbarkeit des Oberbodens 0,57, hoch
Schutzwürdigkeit des Bodens nicht bewertet
Bodenfunktion -
Verdichtungsempfindlichkeit sehr hoch
Im Änderungsbereich sind natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen. Alle natürlichen
Böden erfüllen vielfältige, allgemeine Funktionen im Naturhaushalt, u. a. als Puffer- und
Filterkörper, Lebensraum von Mikroorganismen und als Teil des Ökosystems mit sei-
nen vielfältigen Stoffkreisläufen.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
13
Der Änderungsbereich umfasst ca. 6,4 ha. Er stellt sich derzeit überwiegend als Offen-
landfläche dar und es erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung (Acker- und Grünland-
nutzung).
2.5 Schutzgut „Wasser“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Wasser“ stehen die Sicherung der Qualität und
Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer
und die Erhaltung des Landeswasserhaushaltes. Die zu betrachtenden Kriterien sind
Oberflächengewässer, Grundwasserkörper, festgesetzte und geplante Wasserschutz-
gebieten sowie die gesetzlich festgesetzten wie auch vorläufig gesicherten Über-
schwemmungsgebiete.
Zur Erfassung der Bestandssituation sind die verfügbaren Karten und Datenquellen
(MUNV 2025) zur Geologie und Hydrologie ausgewertet worden.
Ergänzend wurde nach relevanten Quellen und Fließgewässern im Wirkbereich des
Vorhabens geschaut.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Grundwasser
Der Änderungsbereich liegt im Bereich des ca. 253 km² großen Grundwasserkörpers
272_10 „Rechtsrheinisches Schiefergebirge / Sieg 4“, der wie folgt beschrieben wird:
„in Auflockerungszonen und sandigen Partien z. T. mäßig durchlässig; Grundwasser-
stände in der Siegtalaue stark vom Vorfluter beeinflusst; große horizontale Durchläs-
sigkeit der Siegschotter; auf den Südhängen des Siegtals teilweise Lössbedeckung“
(MUNV 2025). Der mengenmäßige sowie auch der chemische Zustand des Grundwas-
serkörpers werden als „gut“ beurteilt.
Im Untersuchungsbereich liegen keine Trinkwasserschutzgebiete.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer.
Der Krabach entspringt an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz am Denkmal „Drei-
herrenstein“ und damit direkt nordöstlich des Änderungsbereiches und mündet bei
Eitorf-Nach nach ca. 10 km in die Sieg.
Der Meisenbach mit einer Länge von ca. 2,5 km, der in einer Entfernung von etwa
310 m zum Änderungsbereich verläuft, entspringt bei Vierwinden, fließt westlich um die
Ortschaft von Meisenach und mündet dann in den von Osten kommenden Krabach.
Zudem wird gemäß MUNV 2025 ein namenloses Gewässer dargestellt.
Eine Bewertung ist für den Krabach im Änderungsbereich und dessen Umfeld im elek-
tronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung
in NRW (ELWAS-WEB) nicht angegeben. Der Meisenbach wird teilweise noch als ge-
ring bis unverändert angegeben (MUNV 2025).
Im Untersuchungsbereich liegen keine Überschwemmungsgebiete.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
14
2.6 Schutzgut „Luft, Klima“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Luft, Klima“ stehen die Sicherung der Qualität der
Luft und des Klimas, die Vermeidung von Luftverunreinigungen und der Erhalt von
Frischluftgebieten sowie des Bestandsklimas und der mikroklimatischen Regenerati-
ons- und Austauschfunktionen. Planfestlegungen, wie z. B. Gewerbe- und Industriean-
siedlungsbereich (GIB), Abgrabungsbereiche, Ablagerungen oder auch ASB können
erhebliche negative Auswirkungen auf die Luftqualität und das lokale Klima haben. We-
sentlich sind dabei Art und Umfang der tatsächlichen Nutzung sowie die betriebsbe-
dingten Auswirkungen. Erhebliche negative Umweltauswirkungen sind bei einer Inan-
spruchnahme, Versiegelung oder Überbauung von Räumen zu erwarten, die eine be-
sondere Bedeutung für das lokale Klima oder die Luftqualität haben, wie zum Beispiel
große zusammenhängende Offenlandbereiche, Waldbereiche oder Auenbereiche.
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Datenquellen (Klimastu-
die NRW, Klimaatlas Nordrhein-Westfalen, Fachinformationssystem Klimaanpassung)
zum Schutzgut Klima und Luft ausgewertet.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Der Änderungsbereich sowie die nähere Umgebung werden gem. Klimatopkarte NRW
als Freilandklimatope eingestuft (LANUK 2025B).
Das Freilandklima stellt sich über landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wiesen sowie Wei-
den und Brachflächen ein und zeichnet sich durch ungestörte Tagesgänge von Luft-
temperatur und -feuchte aus. Zudem sind in diesen Bereichen meist keine Emittenten
angesiedelt, weshalb es sich um bedeutsame Frischluftgebiete handeln kann. Des
Weiteren ist diesen Flächen bei geeigneten Wetterlagen aus klimatischer Sicht ein ho-
her Stellenwert als Kaltluftproduktionsgebiet zuzuschreiben.
Der Änderungsbereich stellt sich gem. FIS Klimaanpassung als Fläche mit einer gerin-
gen thermischen Ausgleichsfunktion dar. Die eingestreuten Gehölzbestände im Unter-
suchungsbereich haben eine mittlere bis hohe thermische Ausgleichsfunktion.
Im Änderungsbereich und dessen Umfeld befinden sich keine klimarelevanten Böden.
2.7 Schutzgut „Landschaft“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Landschaft“ stehen Aspekte des Landschaftsbildes
sowie des Landschaftsraums. Beide Schutzkriterien finden sich in den Landschaftsbild-
einheiten wieder, welche als Teil des naturschutzfachlichen Fachbeitrags für den Re-
gierungsbezirk Köln erarbeitet wurde und eine wichtige Daten- und Informationsgrund-
lage zur Bewertung des Landschaftsbildes auf regionaler Ebene darstellt. Das LANUK
hat zum einen Landschaftsbildeinheiten von herausragender Bedeutung mit dem Ziel
Erhaltung und Minimierung von störenden Elementen und zum anderen Landschafts-
bildeinheiten von besonderer Bedeutung mit dem Ziel Entwicklung und Vermeidung
bzw. Steuerung von störenden Elementen herausgearbeitet.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
15
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft werden in der Regel durch die Ge-
bietskategorie der Landschaftsschutzgebiete (LSG) geschützt. Neben den LSG werden
auch die für die Erholung besonders geeigneten Naturparke betrachtet. Eine weitere
Kategorie für das Schutzgut Landschaft stellen unzerschnittene verkehrsarme Räume
(UZVR) des LANUV NRW dar. UZVR sind Landschafts- und Naturräume, die nicht
durch Straßen, Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Be-
triebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten wer-
den. Die Unzerschnittenheit der Landschaft stellt einen wesentlichen Teilaspekt bei der
Betrachtung des Naturhaushaltes dar.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Der Änderungsbereich und auch der Untersuchungsbereich sind der Landschaftsbild-
einheit LBE-Via-022-O2 mit hoher Wertstufe zugeordnet.
Der Änderungsbereich und auch der Untersuchungsbereich liegen im Landschaftsraum
„Niederwesterwälder Hochflächen“ (LR-VIa-022). Das Landschaftsbild wird wie folgt
beschrieben:
„Die Niederwesterwälder Hochflächen sind als hügeliges bis bergiges Hochland, das in
einzelne Riedel zerteilt ist und einige Kuppen aufweist, zu charakterisieren. Durch-
schnittlich liegen die Hochflächen 280 m hoch, einige Kuppen erreichen 300 bis 365 m
Höhe.
Das morphographische Bild wird im Gegensatz zu den höheren Umrandungen von
sanftwelligen Formen und wenig tief eingeschnittenen Tälern bestimmt. Neben bewal-
deten Kuppen und Talhängen sind große offene Landschaftsbereiche kennzeichnend.
[…]“ (LANUK 2025A).
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage in einer von Offenland
dominierten Landschaft, die allerdings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen
und kleinere Waldflächen gegliedert wird. Ebenfalls liegen eingestreut kleinere Ort-
schaften, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und
die L 255 die Landschaft.
Der Änderungsbereich stellt mit ihren Acker- und Grünlandflächen sowie den einzelnen
Bäumen und Saumstrukturen ebenfalls eine angereicherte Offenlandschaft dar.
Der Änderungsbereich und auch die Umgebung liegen in einem unzerschnittenen, ver-
kehrsarmen Raum der Größe > 10–50 km2.
Es ergaben sich im Rahmen der Recherche keine Hinweise auf geschützte Land-
schaftsbestandteile. Im Änderungsbereich und dessen Umfeld befinden sich keine flä-
chenhaften Naturdenkmäler.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
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2.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Kultur- und sonstige Sachgüter“ steht die Erhaltung
historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders cha-
rakteristischer Eigenart, Ensembles sowie geschützter und schützenswerter Bau- und
Bodendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigen-
art und Schönheit des Denkmals erforderlich ist.
Kulturlandschaften sind je nach ihrem Erscheinungsbild und dem Anteil der erhaltenen
historischen Substanz und Struktur unterschiedlich empfindlich. Je historischer eine
Kulturlandschaft geprägt ist, desto höher ist ihre generelle Empfindlichkeit gegenüber
Eingriffen. Dennoch unterliegen Kulturlandschaften einer stetigen, dynamischen Verän-
derung. Maßgeblich für die Ebene des Regionalplanes sind die vom Landschaftsver-
band Rheinland (LVR) für den Regierungsbezirk Köln herausgearbeiteten Regionalbe-
deutsame Kulturlandschaftsbereiche (KLB). Diese wurden unter Betrachtung land-
schaftskultureller, denkmalpflegerischer und bodendenkmalpflegerischer Belange ab-
gegrenzt. Im Fachbeitrag Kulturlandschaften werden die landesbedeutsamen KLB kon-
kretisiert und in einigen Bereichen differenzierter ausgearbeitet.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Innerhalb des Änderungsbereiches sind derzeit keine Denkmäler und Denkmalensem-
bles oder Bodendenkmäler bekannt. Unmittelbar angrenzend befindet sich jedoch das
Denkmal „Dreiherrenstein“.
Ein bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich befindet sich im Untersuchungsbereich
nicht.
2.9 Wechselwirkungen
Die zwischen den beschriebenen Schutzgütern bestehenden Wechselwirkungen wur-
den in die vorliegende Bestandsbeschreibung einbezogen.
Die Beschreibung und Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes und die Wir-
kungen des Regionalplanes auf einzelne Umweltschutzgüter erfolgt in Kap. 3.0.
Im Rahmen der nachlagerten Genehmigungsverfahren werden auf Grundlage der im
Raumordnungsgesetz und in der SUP-Richtlinie vorgesehenen Abschichtung in einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Prognosen über die voraussichtlichen Um-
weltauswirkungen vorhabenbezogen konkretisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer auf
die entsprechende Planungsebene bezogenen Umweltprüfung.
Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan
erforderlich, in dem eine quantitative Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt, mit wel-
cher die Erfüllung des notwendigen Kompensationsumfangs im Rahmen der Planfest-
stellung bzw. Plangenehmigung rechnerisch nachgewiesen wird.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
17
Bei der nachfolgenden Umsetzung der geplanten Bodendeponie im Änderungsbereich
sind folgende Umweltauswirkungen zu erwarten:
• Entfernung der aktuellen Vegetationsstrukturen
• Anlage von Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage, Container, Ent-
wässerung)
• Schall- und Staubemissionen im Zusammenhang mit dem Lieferverkehr und mit
dem Deponiebetrieb
• Veränderungen des Landschaftsbildes durch den Deponiekörper
• Umsetzung der Rekultivierung
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
18
3.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der
Planung
3.1 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Zum Betrieb der geplanten Deponie sind in weiteren Genehmigungsverfahren entspre-
chende Nachweise zu erbringen, dass es nicht zu erheblichen Schallemissionen kom-
men wird. Ggf. sind entsprechende Maßnahmen zum Schallschutz zu treffen, sofern an
den in 550 m Entfernung liegenden Wohngebäuden die Richtwerte der TA Lärm nicht
eingehalten werden sollten. Es wird nicht davon ausgegangen, dass es zu einer dauer-
haften Überschreitung der Grenzwerte hinsichtlich stofflicher Emissionen kommen
wird, da lediglich DK0-Material abgelagert wird.
Ebenfalls wird die Erholungseignung dauerhaft nicht beeinträchtigt. Die Wege um den
Änderungsbereich werden erhalten bleiben. Zum Wanderweg ist ein Gehölzstreifen
vorzusehen, der eine optische Trennung bewirken wird und zudem auch in Bezug auf
die Sicherheit von Erholungssuchenden positiv zu werten ist.
Nichtdurchführung der Planung
Innerhalb des Änderungsbereiches, der als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“
(AFAB) festgelegt bliebe, wäre bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung mit
einer Beibehaltung der aktuellen, überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung zu rech-
nen. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich der
menschlichen Gesundheit, würden sich hieraus nicht ergeben.
3.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Durch die Änderung des Regionalplanes werden Eingriffe in landwirtschaftlich genutzte
Flächen (Grünland und Acker) sowie Saumflächen und Bäume vorbereitet. Damit kön-
nen neben dem Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt auch Lebensräume pla-
nungsrelevanter Arten betroffen sein.
Im Rahmen von nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen,
dass langfristig durch die Umsetzung des Rekultivierungszieles wieder Acker- und
Grünlandflächen bzw. auch Saum- und Gebüschstrukturen entstehen werden. Das Re-
kultivierungskonzept ist dabei so zu konzipieren, dass neben einer landwirtschaftlichen
Nutzung randlich auch höherwertige Biotopstrukturen entstehen werden.
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
19
Mit Umsetzung eines entsprechenden Rekultivierungskonzeptes, das auch verbin-
dende Gehölzstrukturen vorsieht, kann auch der Verbundcharakter des Änderungsbe-
reiches langfristig gesichert werden.
Im Zuge der nachfolgenden Planverfahren sind planerische Maßnahmen festzulegen,
um Beeinträchtigungen und das Auslösen von Verbotstatbeständen nach § 44
BNatSchG zu vermeiden.
Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung wäre damit zu rechnen, dass die
landwirtschaftliche Nutzung größtenteils in ihrer jetzigen Form erhalten bleibt. Ebenso
bliebe der „Bereich für den Schutz der Natur“ erhalten. Somit wäre bei Nichtdurchfüh-
rung der Regionalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu rechnen.
3.3 Schutzgut „Fläche, Boden“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Generell gilt für Böden gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) der
folgende Vorsorgegrundsatz: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge-
gangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begren-
zen. Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bo-
denschutzgesetzes (BBodSchG) im besonderen Maße erfüllen (§ 12 Abs. 8 Satz 1
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung), sind besonders zu schützen“.
Durch den Abtrag des Oberbodens im Rahmen der Errichtung der Deponie kommt es
für die Dauer der Betriebszeit zu einer Zerstörung des gewachsenen Bodenprofils. Des
Weiteren kommt es im Bereich der Zufahrt während der Betriebszeit überwiegend tem-
porär zu einer Versiegelung des Bodens.
In weiteren Genehmigungsverfahren ist eine Rekultivierung der Deponie vorzusehen.
Zudem ist abgetragener Oberboden seitlich zu lagern und im Rahmen der Rekultivie-
rung einzubauen. Vor dem Hintergrund einer Rekultivierung sind erhebliche Beein-
trächtigungen nicht anzunehmen.
Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind im Änderungsbereich keine Versiegelun-
gen/Überbauungen möglich, sodass die natürlichen Böden erhalten blieben und die
Bodenfunktionen erfüllt werden können. Somit wäre bei Nichtdurchführung der Regio-
nalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu
rechnen.
Ohne die geplante Änderung des Regionalplanes ist vorerst nicht mit einer Flächenin-
anspruchnahme zu rechnen. Damit sind auch keine erheblichen Auswirkungen auf das
Schutzgut Fläche zu erwarten.
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Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
20
3.4 Schutzgut „Wasser“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Im Rahmen von nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen,
dass die Grundwasserneubildung durch den Deponiekörper nicht dauerhaft beeinträch-
tigt wird. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass Niederschläge, auch bei Starkregen,
geordnet abgeleitet werden und keine Überschwemmungen hervorgerufen werden.
Stoffliche Einträge in das Grundwasser werden ebenfalls nicht angenommen, da ledig-
lich eine Bodendeponie vorgesehen wird und die Verkehrswege während der Betriebs-
phase zu versiegeln sind.
Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würden keine Eingriffe in das Grundwasser erfol-
gen und auch keine Oberflächengewässer berührt. Somit wäre bei Nichtdurchführung
der Regionalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut
Wasser zu rechnen.
3.5 Schutzgut „Luft, Klima“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Im Rahmen der Umsetzung der Bodendeponie wird es betriebsbedingt zu einer Belas-
tung des Schutzgutes „Luft, Klima“ kommen. Diese sind jedoch auf die Betriebsphase
beschränkt. Darüber hinaus werden temporär Flächen versiegelt, die jedoch mit Ende
des Deponiebetriebes zurückgebaut werden können. In nachgelagerten Genehmi-
gungsverfahren können im Zuge von Rekultivierung ebenfalls wieder Freilandklimatope
hergestellt werden.
Nichtdurchführung der Planung
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben und stellen ein Freilandklimatop
dar. Allerdings würde der anfallende Bodenaushub im Rhein-Sieg-Kreis an anderer
Stelle, mit vermutlich deutlich längeren Transportwegen, abgelagert werden. Durch die
dann notwendigen, längeren Transporte entstünden negative Auswirkungen durch
stoffliche Emissionen.
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft sind bei Nichtdurchführung
der Planung nicht zu erwarten.
3.6 Schutzgut „Landschaft“
Durchführung der Planung
ANLAGE 5
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
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Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Mit Umsetzung einer Bodendeponie würde das Landschaftsbild im Änderungsbereich
durch die Erhöhung der Oberflächengestallt verändert. Nach Beendigung des Deponie-
betriebes können jedoch im Rahmen der Rekultivierung wieder landwirtschaftliche Flä-
chen mit eingestreuten Strukturelementen hergestellt werden, womit das Landschafts-
bild wiederhergestellt werden kann. Entsprechende Regelungen sind im Genehmi-
gungsverfahren zu treffen.
Nichtdurchführung der Planung
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben. Erhebliche Auswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft sind bei Nichtdurchführung der Planung nicht zu erwarten.
3.7 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Das Denkmal „Dreiherrenstein“ wird durch die Planung nicht tangiert. Im Zuge von
nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass die Deponie-
oberfläche rekultiviert wird, sodass der Deponiekörper in die umgebende Landschaft
eingebunden wird und keine erhebliche Veränderung der Umgebung des Denkmales
eintritt.
Nichtdurchführung der Planung
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben. Erhebliche Auswirkungen auf das
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind bei Nichtdurchführung der Planung
nicht zu erwarten.
3.8 Wechselwirkungen
Durchführung der Planung
Die Schutzgüter stehen in Wechselwirkungen zueinander und können teilweise nicht
vollständig getrennt voneinander betrachtet werden. Allerdings sind Wechselwirkun-
gen, die das ökologische Wirkungsgefüge erheblich beeinträchtigen würden, ausge-
schlossen.
Im Zuge der Änderung des Regionalplanes kommt es lokal zu Wechselwirkungen zwi-
schen den Schutzgütern, die jedoch bei der schutzgutbezogenen Betrachtung mit be-
rücksichtigt wurde.
Nichtdurchführung der Planung
ANLAGE 5
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
22
Für den Änderungsbereich sind über die üblichen Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern hinaus keine nennenswerten Besonderheiten zu verzeichnen. Dement-
sprechend wären auch bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung keine erhebli-
chen Umweltauswirkungen zu erwarten.
ANLAGE 5
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
23
4.0 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 ROG sind neben der Beschreibung
und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen Angaben zu ge-
planten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili-
gen Auswirkungen zu machen.
Grundsätzlich kann der Regionalplan als übergeordnetes, zusammenfassendes und
rahmensetzendes Planwerk keine konkreten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verrin-
gerung oder zum Ausgleich der im Rahmen der Umweltprüfung nachgewiesenen nach-
teiligen Auswirkungen darstellen. Diese werden in nachfolgenden Planungs- und Zu-
lassungsverfahren, insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung sowie auf Ebene
der Bauanträge sowie der artenschutzrechtlichen Begutachtungen, konkret festgelegt.
Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen werden
schutzgutspezifisch entsprechende Hinweise gegeben.
Es sind die nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-
gleich der nachteiligen Auswirkungen in weiteren Planungs- und Zulassungsschritten
zu berücksichtigen:
• Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz
• Rekultivierung der Deponieoberflächen mit landwirtschaftlichen Nutzflächen so-
wie Strukturanreicherung durch Gehölzpflanzungen
ANLAGE 5
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Planungsalternativen
24
5.0 Planungsalternativen
Hinsichtlich der Planungsalternativen wird auf Kap. 1.4 der Planbegründung verwiesen.
Der Standort Vierwinden ist zudem zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit im
Rhein-Sieg-Kreis für DK0-Materialien nach Verfüllende der Deponie Peterhohn II in ca.
2 Jahren bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier noch unter
der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 verankert.
Die rechtzeitige Entwicklung eines Alternativstandortes wäre zeitlich nicht möglich.
ANLAGE 5
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Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und Defizite
25
6.0 Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und
Defizite
Die Anlage 1 des ROG zu § 8 Abs. 1 ROG regelt, dass bei der Umweltprüfung auf
Schwierigkeiten hinzuweisen ist, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetre-
ten sind.
Gegenstand der Umweltprüfung sind die sich durch dieses Verfahren ändernden Fest-
legungen des Regionalplanes.
Das Ergebnis der Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der als selbstständiges Doku-
ment erstellt wird und der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen darlegt. Er
umfasst die in der Anlage 1 zu § 8 ROG genannten Angaben.
Der Umweltbericht berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand und allgemein an-
erkannte Prüfmethoden. Dieses bedeutet, dass zu seiner Erstellung keine neuen Un-
tersuchungen durchgeführt werden müssen. Der Umweltbericht berücksichtigt ebenso
den übergeordneten, rahmensetzenden Charakter des Regionalplanes, dessen gene-
ralisierende Festlegungen sowie seine Stellung in der Planungshierarchie. Auf den
nachfolgenden Planungsebenen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Genehmi-
gungsverfahren) sind ebenfalls Umweltprüfungen durchzuführen, die einerseits eine
detaillierte Betrachtung der Umweltauswirkungen zum Gegenstand haben, anderer-
seits aber auf den Ergebnissen der Umweltprüfung auf Ebene der Regionalplanung
aufbauen können.
Insbesondere die Fragen des Standortes und der Standortalternativen sind Gegen-
stand des Regionalplanes und rahmensetzend für die nachfolgenden Planungsebenen.
Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung und zur Zusammen-
stellung vorhandener Umweltinformationen werden im Rahmen des Scoping-Verfah-
rens die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogenen Aufgabenbe-
reiche von den durch die Durchführung dieser Änderung des Regionalplanes verur-
sachten Umweltauswirkungen berührt sein könnten, beteiligt. Die diesen Stellen vorlie-
genden Unterlagen bzw. Untersuchungen, die für die Prüfung der Umweltauswirkun-
gen des Vorhabens von Bedeutung sein können, wurden abgefragt, um eine Informati-
onsgrundlage für die Beurteilung der Umweltauswirkungen zu erhalten.
Das für die Umweltprüfung zur Verfügung stehende Abwägungsmaterial zur Beurtei-
lung und Abschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen basiert auf den zum heutigen
Zeitpunkt vorliegenden Daten und wird als ausreichend betrachtet.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplanes sind bei der Zusammenstel-
lung der Angaben keine Schwierigkeiten aufgetreten.
ANLAGE 5
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Überwachungsmaßnahmen
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7.0 Überwachungsmaßnahmen
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 ROG sind die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der
Raumordnungspläne auf die Umwelt von den für die Raumordnung zuständigen Stel-
len zu überwachen. Nach § 4 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW ist diese Aufgabe
den Regionalplanungsbehörden übertragen worden. Raumordnungspläne in diesem
Sinne sind die für Teilräume der Länder zu erstellenden Regionalpläne. Diese Vor-
schriften gelten auch für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Regionalplä-
nen. Die Regionalplanung ist als untere Ebene der Raumordnung eine rahmenset-
zende Planung, die keine konkrete Genehmigung zur Realisierung eines Vorhabens
darstellt. Vielmehr sind die durch die Regionalplanung getroffenen Regelungen je nach
Bindungswirkung (Ziel bzw. Grundsatz der Raumordnung) in nachfolgend durchzufüh-
renden Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu beachten bzw. berücksichtigen.
Da das Monitoring erst nach der Umsetzung der Planinhalte einsetzt, fehlt der Regio-
nalplanungsbehörde im Zuge von Regionalplan-Änderungen grundsätzlich die Zustän-
digkeit für die Erarbeitung konkreter Überwachungsmaßnahmen. Vielmehr haben die
betroffene Kommune nach § 4c BauGB auf der Ebene der Bauleitplanung bzw. die zu-
ständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden auf der Ebene der Vorhaben-
zulassung die Verantwortung für die Durchführung der Überwachung.
Von daher beschränkt sich das Monitoring auf der Ebene der Regionalplanung darauf,
zu überwachen, wie die Regelungen der Raumordnung in den nachfolgenden Pla-
nungs- und Genehmigungsverfahren eingehalten werden. Durch die Möglichkeit der
Beratung der Gemeinden gemäß § 34 LPlG kann eine mittelbare umweltbezogene
Raumüberwachung in die Umsetzung der Regionalplanung implementiert werden.
Die weitere Überwachung der konkreten Auswirkungen der Änderung des Regionalpla-
nes auf die Umwelt erfolgt auf der Ebene des Genehmigungsverfahrens durch die zu-
ständigen Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden.
ANLAGE 5
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Allgemein verständliche Zusammenfassung
27
8.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Zusammenfassung wird nach Durchführung des Scopings ergänzt.
Warstein-Hirschberg, Dezember 2025
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
ANLAGE 5
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Quellenverzeichnis
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9.0 Quellenverzeichnis
GD NRW (2025): Geologischer Dienst NRW. Informationssystem Bodenkarte BK50 –
Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld.
LANUV (2017): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen. Landschaftsbildbewertung NRW. Georeferenzierte
Shape-Dateien mit Angabe der Bewertung. Bonn.
LANUK (2025A): Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-West-
falen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf. (WWW-
Seite) https://www.naturschutzinformationen.nrw.de/coyo/page/1132/844/lin-
fos/linfos (letzter Zugriff: 07.10.2025).
LANUV (2025B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen. Klimaatlas Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/ (letzter Zugriff: 07.10.2024).
LWL & LVR (2007): Landschaftsverband Westfalen-Lippe & Landschaftsverband
Rheinland. Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nord-
rhein-Westfalen. Münster und Köln.
MUNV (2025): Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW. Fachinformati-
onssystem ELWAS. (WWW-Seite): http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/index.jsf#. (letzter Zugriff am 08.10.2025).
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023A): Günter Kursawe. Deponiestandort Hennef-
Meisenbach. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung. Nümbrecht.
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023B): Günter Kursawe. Erddeponiestandort Mei-
senbach – Stadt Hennef. Artenschutzprüfung Stufe II. vertiefende Untersu-
chung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Nümbrecht.
RLP (2025): Rheinland Pfalz. Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwal-
tung. (WWW-Seite) https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_natur-
schutz/index.php (letzter Zugriff am 09.01.2025).
ANLAGE 5
Amt für Umwelt und Naturschutz
Gewerblicher Umweltschutz
Herr Graber
Zimmer 8.27
Telefon 02241 13-2438
Telefax 02241 13-3495
mark.graber@rhein-sieg-kreis.de
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
50606 Köln
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum
04.03.2026
Anregung der RSEB GmbH auf Regionalplanänderung für einen neuen
Deponiestandort in Hennef
Stellungnahme der unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur Notwendigkeit eines neuen
Deponiestandort für Inertabfälle
Sehr geehrte Damen und Herren,
die RSEB GmbH hat mit Schreiben vom 28.03.2025 einen Antrag auf Errichtung und
Betrieb einer DK -0 Deponie in Hennef eingereicht. Die geplante Deponie soll eine
Flächengröße von 6,3 ha umfassen und betrifft die Grundstücke der Gemarkung
Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71, 72, 73, 75, 76 ,77 und 187 . Der Regionalplan für
den Regierungsbezirk Köln weist das betroffene Gebiet als Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereich aus. Teile des Gebiets sind als Bereich zum Schutz der Natur ausgewiesen.
In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde Bezirksregierung Köln wurde
festgestellt, dass für das Vorhaben eine Regionalplanänderung erforderlich ist . Die
unter Abfallwirtschaftsbehörde wurde gebeten eine Stellungnahme hinsichtlich der
Notwendigkeit eines neuen Deponiestandorts abzugeben.
ANLAGE 6
Aufgrund der angespannten Verkehrssituation, insbesondere bei den Rheinquerungen
(aktuelle Sperrung der Nordbrücke A565 für Schwerlastverkehr) ist eine getrennte
Betrachtung des links- und rechtsrheinischen Kreisgebiets sinnvoll. Daher bezieht sich
diese Stellungnahme auf die Entsorgungswege des rechtsrheinischen Rhein -Sieg-
Kreises.
Eine DK -0-Deponie (Inertstoffdeponie) ist speziell für unbelastete oder nur gering
belastete mineralische Abfälle vorgesehen.
Insbesondere:
Bodenaushub aus Bauprojekten,
Erdaushub aus Straßen- und Leitungsbau
Mineralischer Bauschutt in kleineren Mengen.
Im Rhein -Sieg-Kreis entstehen durch Bautätigkeit, Inf rastrukturmaßnahmen und
kommunale Projekte große Mengen solcher Materialien.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen diese Abfälle ordnungsgemäß und
umweltverträglich entsorgt werden.
Können Abfälle nicht verwertet werden, müssen sie beseitigt werden.
Die Errichtung und der Betrieb von Abfalldeponien sind geboten, wenn sie für eine
gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung im Sinne des § 15 Abs. 1 u. 2 KrWG
erforderlich sind . Gemäß dieser Reg elung sind Erzeuger oder Besitzer von nicht
verwertbaren Abfällen verpflichtet, diese beim öffentlich -rechtlichen
Entsorgungsträger nach § 17 (1) KrWG zu beseitigen, sofern dies nicht in einer eigenen
Anlage geschieht. Die RSAG AöR muss im Auftrag des Rhei n-Sieg-Kreises ausreichend
Beseitigungsmöglichkeiten sicherstellen.
Die RSEB GmbH beabsichtigt, am oben genannten Standort eine DK -0-Deponie zu
errichten, um die Abfallbeseitigungspflichten der RSAG AöR zu erfüllen und eigene
Abfälle zu beseitigen.
Ein ze ntraler Grund für den Bau einer neuen Deponie ist die Begrenztheit der
vorhandenen Kapazitäten.
Der RSAG AöR stehen derzeit nur die DK -0-Deponien Petershohn II und Much -Birken
zur Verfügung.
Gemessen an den auf den bestehenden DK -0-Deponien abgelagerten Me ngen, auf
denen ausschließlich Böden bis zur Klasse Z0* bzw. BM -0* angenommen werden
dürfen, fallen im Durchschnitt der letzten vier Jahre jährlich ca. 62.000 m³ Bodenaushub
an. Davon entfällt jeweils die Hälfte auf Petershohn II und Much -Birken. Über 85 %
ANLAGE 6
davon stammen aus dem Rhein -Sieg-Kreis. Die Restkapazitäten der beiden Deponien
belaufen sich zum Stichtag 31.12.2024 auf 54.369 m³ (Petershohn II) bzw. 148.258 m³
(Much-Birken). Bei gleichbleibenden Anlieferungen sind die Kapazitäten bis Ende 2026
(Petershohn II) bzw. 2029 (Much-Birken) erschöpft.
Ohne neue Kapazitäten müssten Bodenaushub und Bauabfälle in andere Regionen
transportiert werden.
Durch eine rechtsrheinische Deponie im Rhein-Sieg-Kreis werden
LKW-Transportstrecken,
CO2 -Emmissionen,
Verkehrsbelastung,
Entsorgungskosten
reduziert.
Durch den Bau einer DK-0-Deponie wird eine langfristige Entsorgungssicherheit für den
Rhein-Sieg-Kreis sichergestellt. Eine fehlende Deponiekapazität würde gegen die
gesetzliche Pflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung verstoßen.
Die Ablagerung von Bodenaushub der Klasse DK -0 auf der derzeit im
Genehmigungsverfahren befindlichen Erweiterung der Mineralstoffdeponie Sankt
Augustin wird als nicht sinnvoll erachtet, da bereits ein Mangel an DK -II-Volumen
besteht und Deponiekapazitäten für die entsprechenden belasteten Abfälle genutzt
werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Bambeck)
ANLAGE 6
Landschaftspflegerischer Begleitplan
zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden
bei Hennef
Landschaftspflegerischer Begleitplan
zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden
bei Hennef
Auftraggeber:
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Verfasser:
Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Bearbeiter:
Nadine Faßbeck
M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Proj.-Nr. 2596
Warstein-Hirschberg, März 2025
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Verzeichnisse
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... I
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .. II
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ..... III
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung................................ ................................ .... 1
2.0 Vorhabensbeschreibung ................................ ................................ ...................... 2
2.1 Lage des Vorhabens ................................ ................................ ......................... 2
2.2 Beschreibung des geplanten Vorhabens ................................ ........................... 2
3.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete ................................ ................ 5
3.1 Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ......................... 5
3.2 Regionalplan ................................ ................................ ................................ ..... 5
3.3 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ........................ 6
3.4 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................ 6
3.5 Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche ................................ ...................... 6
3.5.1 Natura 2000-Gebiete ................................ ................................ .................... 6
3.5.2 Naturschutzgebiete ................................ ................................ ....................... 8
3.5.3 Landschaftsschutzgebiete ................................ ................................ ............. 9
3.5.4 Biotopkatasterflächen ................................ ................................ ................. 10
3.5.5 Gesetzlich geschützte Biotope ................................ ................................ .... 11
3.5.6 Biotopverbundflächen ................................ ................................ ................. 12
4.0 Wirkfaktoren ................................ ................................ ................................ ...... 13
5.0 Bestands- und Konfliktanalyse ................................ ................................ ........... 15
5.1 Schutzgut Pflanzen................................ ................................ .......................... 15
5.2 Schutzgut Tiere ................................ ................................ ............................... 17
5.3 Schutzgut Boden ................................ ................................ ............................. 19
5.4 Schutzgut Wasser ................................ ................................ ........................... 21
5.5 Schutzgut Klima und Luft ................................ ................................ ................. 25
5.6 Schutzgut Landschaft ................................ ................................ ...................... 26
6.0 Rekultivierungskonzept ................................ ................................ ...................... 28
6.1 Maßnahmen zur Rekultivierung ................................ ................................ ....... 29
6.2 Kostenschätzung ................................ ................................ ............................. 31
7.0 Maßnahmen zur Eingriffsminderung ................................ ................................ .. 32
7.1 Schutzgut Pflanzen................................ ................................ .......................... 32
7.2 Schutzgut Tiere ................................ ................................ ............................... 32
7.3 Schutzgut Boden ................................ ................................ ............................. 33
7.4 Schutzgut Wasser ................................ ................................ ........................... 33
7.5 Schutzgut Klima und Luft ................................ ................................ ................. 33
7.6 Schutzgut Landschaft ................................ ................................ ...................... 33
8.0 Eingriffsbewertung ................................ ................................ ............................. 34
8.1 Biotopfunktion ................................ ................................ ................................ .. 34
8.1.1 Deponiefläche ................................ ................................ ............................. 34
8.1.2 Straßenverbreiterung ................................ ................................ .................. 37
8.2 Bodenfunktion ................................ ................................ ................................ . 39
8.2.1 Deponiefläche ................................ ................................ ............................. 39
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Verzeichnisse
II
8.2.2 Straßenverbreiterung ................................ ................................ .................. 44
8.3 Fazit ................................ ................................ ................................ ................ 47
9.0 Zusammenfassung ................................ ................................ ............................ 49
Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ..... 51
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Lage des Vorhabens ................................ ................................ ..................... 1
Abb. 2 Lageplan der geplanten ................................ ................................ ................ 2
Abb. 3 Bauphase 1 ................................ ................................ ................................ ... 3
Abb. 4 Bauphase 2 ................................ ................................ ................................ ... 3
Abb. 5 Bauphase 3 ................................ ................................ ................................ ... 3
Abb. 6 Bauphase 4 ................................ ................................ ................................ ... 3
Abb. 7 Bauphase 5 ................................ ................................ ................................ ... 3
Abb. 8 Lageplan der geplanten Deponiezufahrt ................................ ....................... 4
Abb. 9 Lage des FFH-Gebietes ................................ ................................ ................ 7
Abb. 10 Lage des Naturschutzgebietes ................................ ................................ ...... 8
Abb. 11 Lage der Landschaftsschutzgebiete ................................ .............................. 9
Abb. 12 Lage der Biotopkatasterflächen ................................ ................................ ... 10
Abb. 13 Lage der gesetzlich geschützten Biotope ................................ .................... 11
Abb. 14 Lage der Biotopverbundflächen ................................ ................................ .. 12
Abb. 15 Bestandssituation im Bereich der Vorhabensfläche ................................ .... 15
Abb. 16 Wirtschaftsweg westlich der Vorhabensfläche. ................................ ........... 16
Abb. 17 Wirtschaftsweg östlich der Vorhabensfläche. ................................ .............. 16
Abb. 18 Straße mit Einzelbaum. ................................ ................................ ............... 16
Abb. 19 Obstgehölze im Bereich der Vorhabensfläche. ................................ ........... 16
Abb. 20 Blick über die Vorhabensfläche. ................................ ................................ .. 16
Abb. 21 Extensives Grünland im Bereich der Vorhabensfläche. ............................... 16
Abb. 22 Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchung. ................................ .......... 18
Abb. 23 Bodentyp im Bereich der Vorhabensfläche ................................ ................. 20
Abb. 24 Blick vom Wirtschaftsweg nordwestlich der Vorhabensfläche in
nordwestliche Richtung. ................................ ................................ .............. 26
Abb. 25 Überblick über die Bauphasen ................................ ................................ .... 28
Abb. 26 Maßnahmen zur Rekultivierung ................................ ................................ .. 30
Abb. 27 Bestandssituation................................ ................................ ........................ 35
Abb. 28 Planungssituation................................ ................................ ........................ 35
Abb. 29 Bestandssituation................................ ................................ ........................ 37
Abb. 30 Planungssituation................................ ................................ ........................ 37
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Verzeichnisse
III
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Beobachtungen nicht planungsrelevanter Vogelarten. ................................ 19
Tab. 2 Übersicht über den Bodentyp im Bereich der Vorhabensfläche. .................. 20
Tab. 3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs ................................ ........................ 36
Tab. 5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Straßenverbreiterung ........... 38
Tab. 6 Betroffener Boden bei der Deponiefläche. ................................ .................. 40
Tab. 7 Einstufung des Bodens für die Deponiefläche ................................ ............. 41
Tab. 8 Eingriffsfaktoren für die Deponiefläche. ................................ ....................... 42
Tab. 9 Ausgleichsfaktoren für die Deponiefläche. ................................ .................. 43
Tab. 10 Eingriffswertermittlung Boden für die Deponiefläche. ................................ .. 44
Tab. 11 Ausgleichswertermittlung Boden für die Deponiefläche. .............................. 44
Tab. 12 Eingriffsfaktoren für die Straßenverbreiterung. ................................ ............ 45
Tab. 13 Ausgleichsfaktoren für die Straßenverbreiterung................................. ........ 46
Tab. 14 Eingriffswertermittlung Boden für die Straßenverbreiterung. ....................... 47
Tab. 15 Ausgleichswertermittlung Boden für die Deponiefläche. .............................. 47
Tab. 16 Gesamtbetrachtung der Eingriffsbewertung. ................................ ............... 47
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
1
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie
auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75
bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt sich daraus eine Vorhabensfläche
mit einer Größe von 63.770 m².
Abb. 1 Lage des Vorhabens (rote Fläche) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind gemäß den Vorgaben des Bundesnatur-
schutzgesetztes (BNatSchG) sowie des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW)
die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Ent-
sprechend der Definition des § 14 BNatSchG sind Veränderungen in der Gestalt oder
Nutzung von Grundflächen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-
haushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, als Eingriff zu
bewerten.
Das planerische Instrument der Eingriffsregelung ist der Landschaftspflegerische Be-
gleitplan (LBP). Er hat die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und
Landschaftsbild zu sichern, bzw. die von der Planung betroffene Landschaft wiederher-
zustellen oder neu zu gestalten. Er gewährleistet mit Hilfe von Minderungs- und Kom-
pensationsmaßnahmen, dass nach Beendigung eines Projekts keine erheblichen Be-
einträchtigungen verbleiben bzw. für unvermeidbare Eingriffe Ausgleich oder Ersatz
geschaffen werden.
Meisenbach
B 8
L 255
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
2
2.0 Vorhabensbeschreibung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie
(DK0).
2.1 Lage des Vorhabens
Die Errichtung der Deponie ist auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur
26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75 bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt
sich daraus eine Vorhabensfläche mit einer Größe von 63.770 m².
2.2 Beschreibung des geplanten Vorhabens
Der geplante Deponiekörper wird ein Volumen von etwa 440.000 m³ erhalten. Ausge-
hend vom derzeitigen Geländeniveau wird der Deponiekörper eine max. Höhe von ca.
12 m erhalten und an seinem höchsten Punkt bei 286,50 m ü. NHN liegen.
Abb. 2 Lageplan der geplanten Bodendeponie. Quelle: CDM SMITH 2025
Der Aufbau der Deponie wird in fünf Bauphasen unterteilt:
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
3
Abb. 3 Bauphase 1. Quelle: CDM SMITH 2025A Abb. 4 Bauphase 2. Quelle: CDM SMITH 2025A
Abb. 5 Bauphase 3. Quelle: CDM SMITH 2025A Abb. 6 Bauphase 4. Quelle: CDM SMITH 2025A
Abb. 7 Bauphase 5. Quelle: CDM SMITH 2025A
Es wird von einem Einbauvolumen von ca. 30.000 m³ pro Jahr ausgegangen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
4
Während der Betriebszeit ist ein asphaltierter Betriebsweg sowie eine Reifenwaschan-
lage vorgesehen. Angrenzend an den Betriebsweg wird zum daneben verlaufenden
Wanderweg ein Gehölzbestand entwickelt.
Nach Ende der Betriebszeit, die etwa 14 Jahre andauern wird, ist ein Rückbau des Be-
triebsweges vorgesehen. Stattdessen werden zwei Zuwegungen für die langfristige
landwirtschaftliche Nutzung der rekultivierten Oberfläche angelegt.
Die Rekultivierung sieht neben Acker- und Grünlandnutzung auch die Anlage von Säu-
men und Gebüschstrukturen vor (vgl. Kap. 6.0).
Darüber hinaus ist zwischen der geplanten Deponie und der K 27 an der Straße
„Dreisteinenweg“ eine Straßenverbreiterung mit Ausweichbuchten sowie ein Fuß- und
Radweg vorgesehen.
Im Bereich des betroffenen Privatgrundstückes ist vorgesehen, die Straße mit Beendi-
gung des Deponiebetriebes (etwa 14 Jahre) wieder zurückzubauen. Innerhalb des
Grundstückes der Stadt Hennef wird die Straße dauerhaft erhalten bleiben.
Abb. 8 Lageplan der geplanten Deponiezufahrt. Quelle: CDM SMITH 2025B
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
5
3.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete
3.1 Untersuchungsgebiet
Das betrachtete Untersuchungsgebiet wird schutzgutspezifisch zugeschnitten. Zielset-
zung der Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ist die schutzgut- und vorhabensspe-
zifische Bestandserfassung und Konfliktanalyse. Im vorliegenden Fall wird um die ei-
gentliche Vorhabensfläche ein Puffer von 25 m als Untersuchungsgebiet definiert, das
somit nicht nur den direkten Eingriffsbereich einschließt, sondern auch angrenzende
Nutzungsstrukturen.
3.2 Regionalplan
Der rechtskräftige Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg stellt die
Vorhabensfläche als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Zudem besteht die
überlagernde Funktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“
(BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2004).
Im September 2024 wurde ein Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalplanes Köln
veröffentlicht. Demnach soll die Deponiefläche künftig als Bereich für den Schutz der
Natur (BSN) ausgewiesen werden. BSN sind als Vorranggebiete festgelegt.
Sie dienen dem Aufbau und der dauerhaften Sicherung des regionalen Biotopverbun-
des. Die BSN sind für den Schutz und für die Entwicklung wertvoller Lebensräume und
Lebensgemeinschaften zu erhalten, zu entwickeln und vor nachhaltigen Beeinträchti-
gungen, insbesondere auch ihrer Entwicklungspotentiale, zu bewahren. Die Entwick-
lung des regionalen Biotopverbundsystems soll, soweit möglich, auch zum vorbeugen-
den Hochwasserschutz beitragen. Planungen und Maßnahmen, die die Funktionen der
BSN beeinträchtigen, sind auszuschließen. Ausnahmsweise kann jedoch die Inan-
spruchnahme von BSN erfolgen, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle
realisierbar ist, die Bedeutung des Bereiches dies zulässt und der Eingriff auf das un-
bedingt erforderliche Maß beschränkt wird.
Da es sich nur um einen Entwurf handelt, entfaltet der Neuentwurf des Regionalplanes
keine unmittelbare Bindungswirkung, ist jedoch im Rahmen der Planungen zu berück-
sichtigen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Deponieplanung bereits weit fortgeschrit-
ten. Pachtverträge waren unterzeichnet und erhebliche Investitionen in Form von Pla-
nungskosten bereits getätigt. Der Standort Vierwinden ist zudem zur Sicherstellung der
Entsorgungssicherheit im Rhein-Sieg-Kreis für DK0-Materialien nach Verfüllende der
Deponie Peterhohn II in ca. 2 Jahren bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-
Sieg-Kreises (hier noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit
Stand von Juli 2023 verankert. Die rechtzeitige Entwicklung eines Alternativstandortes
wäre zeitlich nicht möglich.
Mittelfristig führt die Umsetzung des Deponievorhabens zudem durch die vorgesehene
Rekultivierung (vgl. Kap. 6.0) zu einem Wandel von einer rein landwirtschaftlich ge-
nutzten Fläche zu einer teils für den Natur- und Artenschutz genutzten Fläche.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
6
Dieser Wandel entspricht der Änderung der Ziele des Regionalplanes für den Bereich
der Deponie, jedoch unterbrochen von der Betriebsdauer der Deponie.
Die Nutzung für die Abfallwirtschaft selbst entspricht nicht den Zielen des Regional-
plans. Dort sind aber trotz des offenkundigen Bedarfs an neuem DK0-Deponievolumen
auch keine entsprechen Flächen für neue Deponien vorgesehen, was vor allem daran
liegt, dass es sich bei den im östlichen Rhein-Sieg-Kreis realisierbaren Erddeponien i.
d. R. nicht um raumbedeutsame Vorhaben (d. h. > 10 ha) handelt, so auch bei der Bo-
dendeponie Vierwinden.
3.3 Flächennutzungsplan
Für die Vorhabensfläche stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt
Hennef „Flächen für die Landwirtschaft“ dar (STADT HENNEF 2018).
3.4 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan Nr. 9 „Hennef – Uckerather Hochfläche umfasst auch die Vorha-
bensfläche. Im Landschaftsplan ist die Vorhabensfläche als Landschaftsschutzgebiet
2.2-4 „Uckerather Hochfläche“ festgesetzt. Die Entwicklungskarte stellt das Entwick-
lungsziel „Erhaltung“ dar. Dieses Entwicklungsziel dient der Erhaltung und Entwicklung
einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft (RHEIN-SIEG-KREIS 2008).
3.5 Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche
Die Auswertung zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen erfolgt für die Depo-
niefläche sowie die Umgebung bis 500 m um die Vorhabenfläche und schließt damit
auch die Straßenverbreiterung mit ein.
3.5.1 Natura 2000-Gebiete
Für bestimmte Lebensraumtypen und Arten, für deren Fortbestand nur in Europa
Sorge getragen werden kann, müssen gemäß der sog. FFH-Richtlinie der EU „Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung“ ausgewiesen werden, um eine langfristig gute
Überlebenssituation für diese Arten und Lebensräume zu gewährleisten. Diese FFH-
Gebiete und die Vogelschutzgebiete, die gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU für
europäische Vogelarten auszuweisen sind, werden zusammengefasst als Natura 2000-
Gebiete bezeichnet.
Etwa 300 m von der Vorhabensfläche entfernt befindet sich das FFH-Gebiet DE-5211-
301 „Leuscheider Heide“.
„Die Leuscheider Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der
Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben
feuchte und bodensaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen
seltener Biotoptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von
ausgedehnten Wäldern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen
eingelagert sind.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
7
Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore
mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie-
sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum
dieses Gebietes aus“ (RLP 2024A).
Abb. 9 Lage des FFH-Gebietes (lila Schraffur) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie) und im Un-
tersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes.
Quelle: RLP 2025
Vogelschutzgebiete sind im Bereich der Vorhabensfläche und der näheren Umgebung
nicht vorhanden.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
8
3.5.2 Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind nach den Vorschriften des BNatSchG „rechtsverbindlich fest-
gesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer
Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen
oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.“
Abb. 10 Lage des Naturschutzgebietes (rote Fläche) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie) und im
Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes.
Quelle: LANUV 2024A und RLP 2025
Im unmittelbaren Anschluss an die Vorhabenfläche beginnt das Naturschutzgebiet
SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“.
Etwa 300 m südöstlich der Vorhabensfläche befindet sich das Naturschutzgebiet
NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
9
3.5.3 Landschaftsschutzgebiete
Ein Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine
Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen
Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der
Landschaft, sind oft großflächiger, Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen
meist geringer. Verboten sind insbesondere alle Handlungen, die den „Charakter“ des
Gebiets verändern.
Die Vorhabensfläche sowie die nähere Umgebung befinden sich innerhalb eines Land-
schaftsschutzgebietes. Im Untersuchungsgebiet liegen die nachfolgend aufgeführten
Landschaftsschutzgebiete:
• LSG-5209-0004 = LSG Uckerather Hochfläche
• LSG-5010-0012 = LSG In den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seel-
scheid, Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg
Abb. 11 Lage der Landschaftsschutzgebiete (grüne Fläche) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie)
und im Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbil-
des. Quelle: LANUV 2025A
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
10
3.5.4 Biotopkatasterflächen
Das Biotopkataster ist eine Datensammlung über Lebensräume für wildlebende Tiere
und Pflanzen, die für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Wertigkeit besitzen.
Die Gebiete werden nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt, in Karten erfasst
und im Gelände überprüft sowie dokumentiert.
Im Bereich der Vorhabensfläche befinden sich keine Biotopkatasterflächen. In der nä-
heren Umgebung liegen die nachfolgend aufgeführten Biotopkatasterflächen:
• BK-5210-0001-2013 = NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" im Kreis
Altenkirchen
• BK-5210-0002-2013 = Westlicher Teil des NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kir-
cheib" (Kreis Neuwied)
• BK-5210-0003-2008 = Quellbach bei Vierwinden nördlich B 8
• BK-5210-0004 = NSG Krabach / Ravensteiner Bach
• BK-5210-0004-2009 = Artenreiches Magergrünland nw. Kircheip
• BK-5210-0009 = Wohmbach und Zuflüsse
• BK-5210-0012-2009 = Basaltkuppe nordwestlich Kircheib
• BK-5210-156 = Krabachtal
• BK-5210-167 = Meisenbach, westlich des Dorfes Meisenbach
• BK-5210-172 = Eichenwäldchen westlich Meisenbach
Abb. 12 Lage der Biotopkatasterflächen (orange Schraffur) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie)
und im Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbil-
des. Quelle: LANUV 2025A und RLP 2025
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Eingriffsbewertung
11
3.5.5 Gesetzlich geschützte Biotope
Nach § 30 BNatSchG werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine be-
sondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer
Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können,
sind verboten.
Im Bereich der Vorhabensfläche befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. In
der näheren Umgebung liegen die nachfolgend dargestellten Biotope.
Abb. 13 Lage der gesetzlich geschützten Biotope (magentafarbene Flächen) zur Vorhabensfläche
(rote Strichlinie) und im Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf
Grundlage des Luftbildes. Quelle: LANUV 2025A und RLP 2025
• BT-5210-0037-2012 = Nass- und Feuchtgrünland incl. Brachen
• BT-5210-0047-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0052-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0054-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0055-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder
• BT-5210-0056-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder
• BT-5210-0081-2015 = stehendes Kleingewässer
• BT-5210-0085-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder
• BT-5210-0116-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder
• GB-5210-0001-2013 = Nass- und Feuchtwiese
• GB-5210-0005-2013 = stehendes Kleingewässer
• GB-5210-0007-2013 = Zwergstrauch-Feuchtheide
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Eingriffsbewertung
12
• GB-5210-0011-2013 = Nass- und Feuchtwiese
• GB-5210-0081-2008 = Quellbach
3.5.6 Biotopverbundflächen
Nach § 21 BNatSchG dient der Biotopverbund der dauerhaften Sicherung der Populati-
onen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und
Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung
funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Die Vorhabensfläche liegt teilweise im Bereich einer Biotopverbundfläche. Zu den Bio-
topverbundflächen der Vorhabensfläche und der näheren Umgebung zählen:
• VB-K-5210-010 = Krabach- und Ravensteiner Bachtalsystem südwestlich von
Eitorf
• VB-K-5210-012 = Kulturlandschaft östlich Uckerath
• VB-K-5210-021 = Kulturlandschaft westlich Obereip
• VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darschei-
der Baches
• VB-K-5210-043 = Bachtalsystem des Eipbaches und weiterer Siegzuflüsse bei
Eitorf
Abb. 14 Lage der Biotopverbundflächen (blaue Flächen) zur Vorhabensfläche (rote Strichlinie)
und im Untersuchungsgebiet von 500 m (schwarze Strichlinie) auf Grundlage des Luftbil-
des. Quelle: LANUV 2025A
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
13
4.0 Wirkfaktoren
Von dem Vorhaben oder durch einzelne Vorhabensbestandteile gehen unterschiedli-
che Wirkungen auf die zu betrachtenden Umweltschutzgüter aus. Die dabei entstehen-
den Wirkfaktoren können baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art
sein und dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf die einzel-
nen Schutzgüter mit sich bringen.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben gehen folgende Wirkungen einher:
• Entfernung der aktuellen Vegetationsstrukturen
• Anlage von Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage, Container, Ent-
wässerung)
• Schall- und Staubemissionen im Zusammenhang mit dem Lieferverkehr und mit
dem Deponiebetrieb
• Veränderungen des Landschaftsbildes durch den Deponiekörper
• Umsetzung der Rekultivierung
• Verbreiterung des „Dreisteinenweges“
Baubedingte Wirkfaktoren
Als baubedingte Wirkungen sind diejenigen Wirkungen zu betrachten, die sich in der
Phase der Bauarbeiten bei der Errichtung der Bodendeponie ergeben. Diese resultie-
ren vorwiegend aus der Anlage der Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage,
Container, Entwässerung). Ferner kommt es nach vollständiger Anfüllung der Deponie
zum Rückbau bestehender Betriebsanlagen. Ebenso werden im Bereich der Straßen-
verbreiterung vorhandene Biotopstrukturen entfernt.
Baubedingte Wirkungen können optische, akustische oder stoffliche Beeinträchtigun-
gen von Lebensräumen bzw. deren Gemeinschaften hervorrufen.
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Als anlagebedingte Wirkungen sind diejenigen Wirkungen zu betrachten, die sich nach
Abschluss des Deponiebetriebes, nach erfolgter Rekultivierung ergeben werden.
Flächeninanspruchnahme
Es werden ca. 63.770 m² Fläche durch das Vorhaben beansprucht, die allerdings im
Rahmen der Rekultivierung als Acker- und Grünlandflächen bzw. als Saum- und Ge-
büschstrukturen entwickelt werden. Zudem erfolgt eine Straßenverbreiterung.
Silhouettenwirkung
Durch den Deponiekörper kann es zu einer Silhouettenwirkung kommen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
14
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Als betriebsbedingte Wirkfaktoren sind, ähnlich den baubedingten Wirkungen, Lärm
oder Geräusche, die zu akustischen Störungen führen können sowie optische Beein-
trächtigungen bei Tag und Lichtemissionen während der Dämmerungszeit zu betrach-
ten. Hinzu kommen stoffliche Emissionen, vor allem durch Fahrzeugverkehr und durch
das Abladen und Bewegen von Material.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
15
5.0 Bestands- und Konfliktanalyse
5.1 Schutzgut Pflanzen
Zur Erfassung der Bestandssituation im Untersuchungsgebiet wurde am 28. April 2024
eine Biotoptypenkartierung bei sonniger Wetterlage und Temperaturen um 15 °C
durchgeführt.
Methodische Erfassungsgrundlage war die Bewertungsmethode FROELICH + SPORBECK
(1991). Die Eingriffsbewertung und damit die Ermittlung des Kompensationsflächenbe-
darfs erfolgen ebenfalls auf Basis von FROELICH + SPORBECK (1991).
Bestandsanalyse
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage südlich der Straße
„Dreisteinenweg“, die von der Ortslage von Hennef-Meisenbach zur L 255 führt.
Abb. 15 Bestandssituation im Bereich der Vorhabensfläche (rote Strichlinie = Deponiefläche,
blaue Strichlinie = Straßenverbreiterung) auf Grundlage des Luftbildes.
1 = Fließgewässer 5 = Grünland in extensiver Nutzung
2 = Wald 6 = Gehölze
3 = Acker 7 = Säume
4 = Grünland in intensiver Nutzung 8 = (teil-)versiegelte Flächen
Im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets liegen ältere Laub- und Nadelwälder im
Bereich des Krabaches. Des Weiteren liegen acker- und grünlandwirtschaftlich ge-
nutzte Offenlandflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen im Untersuchungsgebiet.
4
5
2
8
7
1
3
6
6
6 8
8
7
7
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
16
Die zukünftige Deponiefläche umfasst im nördlichen Bereich eine größere Ackerfläche.
Im Übergang zu den südlichen, grünlandwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich
Obstgehölze mit Saumstrukturen. Zudem stocken weitere Einzelbäume an der Grenze
zum Wirtschaftsweg. Hervorzuheben ist zudem eine Stiel-Eiche an der Straße
„Dreisteinenweg“. Die Grünlandflächen werden überwiegend intensiv bewirtschaftet,
nur ein Teilbereich im Süden der geplanten Deponiefläche ist als Extensivgrünland an-
zusprechen.
Abb. 16 Wirtschaftsweg westlich der Vorha-
bensfläche.
Abb. 17 Wirtschaftsweg östlich der Vorha-
bensfläche.
Abb. 18 Straße mit Einzelbaum. Abb. 19 Obstgehölze im Bereich der Vorha-
bensfläche.
Abb. 20 Blick über die Vorhabensfläche. Abb. 21 Extensives Grünland im Bereich der
Vorhabensfläche.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
17
Im Bereich der geplanten Straßenverbreiterung finden sich überwiegend versiegelte
Flächen des bestehenden „Dreisteinenweges“. Randlich schließen sich hier Bankett-
und Saumflächen, sowie abschnittsweise eine Grünlandfläche an. Ebenso ist ein Teil
eines geschotterten Wirtschaftsweges Bestandteil der Verbreiterungsfläche.
Konfliktanalyse
Durch die Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef werden landwirtschaft-
lich genutzte Flächen (Grünland und Acker) sowie Saumflächen und Bäume durch den
Deponiekörper überprägt. Langfristig werden durch die Umsetzung des Rekultivie-
rungszieles wieder Acker- und Grünlandflächen bzw. auch Saum- und Gebüschstruktu-
ren entwickeln. Das Rekultivierungsziel wurde dabei so konzipiert, dass neben einer
landwirtschaftlichen Nutzung randlich auch höherwertige Biotopstrukturen entstehen
werden, die den zeitlichen Eingriff über eine Dauer von etwa 14 Jahren kompensieren.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach jeweiliger Beendigung der Bauphasen (vgl.
Abb. 3 bis 7) eine zeitnahe Rekultivierung einzelner Abschnitte erfolgen wird.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen werden daher bei Berück-
sichtigung des Rekultivierungszieles nicht entstehen.
Durch die randliche und kleinflächige Inanspruchnahme von Biotopen durch die Stra-
ßenverbreiterung werden ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet,
wenn die in Kap. 7.1 genannten Schutzmaßnahmen beachtet werden.
5.2 Schutzgut Tiere
Die artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens wurden in gesonderten Arten-
schutzprüfungen der Stufen I und II untersucht (vgl. PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL
2023A+B).
Bestandsanalyse
Durch die PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL wurden ergänzend zu einer Horst- und
Höhlenbaumuntersuchung im Dezember 2022 und Januar 2023 insgesamt sieben Kar-
tierungsgänge zwischen März und Juli 2023 durchgeführt. Im Untersuchungsgebiet,
nicht jedoch im Bereich der Vorhabensfläche, wurden Nachweise zu den planungsrele-
vanten Vogelarten Feldlerche, Mäusebussard und dem Turmfalken erbracht.
Bei den Begehungen wurden auch alle anderen europäischen Vogelarten erfasst. Sie
wurden überwiegend im Umfeld des Plangebietes gesehen oder gehört oder im Über-
flug und/oder Nahrungssuche auf dem Grünland mit kleinen Hecken und Krautfluren
gesichtet.
Im Plangebiet und im Wirkraum wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes
gefunden. Ein Nachweis des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den
Begehungen ebenfalls nicht erbracht werden (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL
2023B).
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
18
Die Ergebnisse im Hinblick auf die planungsrelevanten Vogelarten sind in der nachfol-
genden Abbildung dargestellt.
Abb. 22 Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchung. Quelle: Planungsgruppe GRÜNER WINKEL
2023B
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
19
Tab. 1 Beobachtungen nicht planungsrelevanter Vogelarten. Quelle: Planungsgruppe Grüner
Winkel 2023B
Art Anzahl der Beobachtungen
Amsel 3
Bachstelze 2
Blaumeise 6
Buchfink 6
Buntspecht 3
Eichelhäher 1
Goldammer 1
Heckenbraunelle 2
Kleiber 2
Kohlmeise 5
Misteldrossel 1
Ringeltaube 4
Rotkehlchen 3
Singdrossel 2
Tannenmeise 2
Zaunkönig 3
Zilpzalp 5
Konfliktanalyse
„Zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerchen ist eine Bepflan-
zung entlang der westlichen Plangebietsgrenze nicht vorzusehen. Auf Ablagerung von
Oberboden und die Anlage von Oberbodenmieten entlang der westlichen Plangebiets-
grenze sollte verzichtet werden“ (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL 2023B).
„Bei den nicht planungsrelevanten Vogelarten kann es durch Gehölzfällung während
der Brutzeit zur Zerstörung von Nestern (und der damit einhergehenden Zerstörung
von Gelegen oder Tötung von Jungvögeln) kommen (Verbote gemäß § 44 Abs. 1. Nr. 1
und 3 BNatSchG).
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu ver-
meiden, ist das Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1.
Oktober bis zum 28. (29.) Februar, durchzuführen. Dies entspricht auch den gesetzli-
chen Vorgaben gemäß § 39 Abs. 5, Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Von einer Beeinträchtigung bedeutender lokaler Populationen mit nennenswerten Be-
ständen durch eine dauerhafte Beseitigung potenzieller Brutplätze oder durch Störun-
gen ist bei der Umsetzung des Vorhabens nicht auszugehen“ (PLANUNGSGRUPPE GRÜ-
NER WINKEL 2023B).
5.3 Schutzgut Boden
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Karten und Datenquellen
(Geologische Karte, BK50, GD NRW 2025) zur Geologie und den Böden in der Vorha-
bensfläche ausgewertet.
Es erfolgt zunächst eine Beschreibung der Bestandssituation, anschließend werden die
vorhabenspezifisch betroffenen Bereiche beschrieben.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
20
Bestandsanalyse
Im Bereich des geplanten Vorhabens steht gemäß Bodenkarte ein Pseudogley an,
dessen Eigenschaften in der folgenden Tabelle dokumentiert ist. Bei den als Brauner-
den dargestellten Flächen im Bereich der Straßenverbreiterung handelt es sich um ver-
siegelte Flächen des „Dreisteinenweges“, die keine Bodenfunktionen übernehmen. Die
randlichen Flächen der Straßenverbreiterung, die im Bereich des Pseudogleys liegen,
sind zwar vorbelastet, aber grundsätzlich als natürliche Böden zu bezeichnen.
Tab. 2 Übersicht über den Bodentyp im Bereich der Vorhabensfläche.
Bodeneinheit L5310_S321SW3
Bodentyp Pseudogley
Bodenartengruppe
des Oberbodens tonig-schluffig
Grundwasserstufe Stufe 0, ohne Grundwasser
Wertzahlen der Bodenschätzung 32 bis 50, mittel
Erodierbarkeit des Oberbodens 0,57, hoch
Schutzwürdigkeit des Bodens nicht bewertet
Bodenfunktion -
Verdichtungsempfindlichkeit sehr hoch
Abb. 23 Bodentyp im Bereich der Vorhabensfläche (rote Strichinie = Deponiefläche, blaue Strich-
linie = Straßenverbreiterung). Quelle: GD NRW 2025
L5310_S321SW3
50,8
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
21
Im Bereich der geplanten Deponiefläche sind natürliche Bodenverhältnisse anzuneh-
men. Alle natürlichen Böden erfüllen vielfältige, allgemeine Funktionen im Naturhaus-
halt, u. a. als Puffer- und Filterkörper, Lebensraum von Mikroorganismen und als Teil
des Ökosystems mit seinen vielfältigen Stoffkreisläufen.
Konfliktanalyse
Generell gilt für Böden gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) der
folgende Vorsorgegrundsatz: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge-
gangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begren-
zen. Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bo-
denschutzgesetzes (BBodSchG) im besonderen Maße erfüllen (§ 12 Abs. 8 Satz 1
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung), sind besonders zu schützen“.
Durch den Abtrag des Oberbodens kommt es für die Dauer der Betriebszeit im Bereich
der Vorhabensfläche zu einer Zerstörung des gewachsenen Bodenprofils. Des Weite-
ren kommt es im Bereich der Zufahrt während der Betriebszeit und im Bereich der
Straßenverbreiterung überwiegend temporär zu einer Versiegelung des Bodens.
Der im Rahmen der Vorbereitung der Deponiefläche abgetragene Oberboden wird seit-
lich gelagert und später im Rahmen der Rekultivierung wieder eingebaut. Ggf. zusätz-
lich notwendiger Oberboden für die Rekultivierung wird geliefert werden müssen.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden sind vor dem Hintergrund der
vorgesehenen Rekultivierung nicht anzunehmen.
5.4 Schutzgut Wasser
Zur Erfassung der Bestandssituation sind die verfügbaren Karten und Datenquellen
(MUNV 2025) zur Geologie und Hydrologie ausgewertet worden.
Ergänzend wurde nach relevanten Quellen und Fließgewässern im Wirkbereich des
Vorhabens geschaut.
Bestandsanalyse
Grundwasser
Die Vorhabensfläche liegt im Bereich des ca. 253 km² großen Grundwasserkörpers
272_10 „Rechtsrheinisches Schiefergebirge / Sieg 4“, der wie folgt beschrieben wird:
„in Auflockerungszonen und sandigen Partien z. T. mäßig durchlässig; Grundwasser-
stände in der Siegtalaue stark vom Vorfluter beeinflusst; große horizontale Durchläs-
sigkeit der Siegschotter; auf den Südhängen des Siegtals teilweise Lössbedeckung“
(MUNV 2025). Der mengenmäßige sowie auch der chemische Zustand des Grundwas-
serkörpers werden als „gut“ beurteilt.
Im Rahmen der Bohrungen durch das GEOTECHNISCHE BÜRO (2023) wurden keine
grundwasserführenden Bodenschichten angetroffen.
Der Grundwasserspiegel liegt innerhalb des verwitterten devonischen Grundgebirges
und damit in Tiefen > 5 m unter GOK.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
22
Wahrscheinlich liegt es aufgrund der Überdeckung aus gering bis kaum wasserdurch-
lässigem Verwitterungslehm und Hanglehm mit signifikantem Tonanteil in gespannter
Form vor. Im Bereich des Dreiherrensteins tritt das gespannte Grundwasser zu Tage
und speist den Krabach.
Auf den oberflächennah anstehenden nur gering wasserdurchlässigen Schluff- und
Tonböden und innerhalb der Sandsteinlagen in der Verwitterungszone des Devons
kann es insbesondere nach größeren Regenereignissen zur Bildung von Stau- und
Schichtwasser kommen. Hinweise hierauf wurden im Zuge der Bohrarbeiten anhand
der steifen bis festen Konsistenzen sowie bei der Bestimmung der Wassergehalte je-
doch nicht festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass die gering durchlässigen Böden
im Untergrund in Verbindung mit der geneigten Topografie zu einem maßgeblichen
oberirdischen Abfluss führen (GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023).
Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes.
Oberflächengewässer
Innerhalb der Vorhabensfläche befinden sich keine Oberflächengewässer.
Der Krabach entspringt an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz am Denkmal „Drei-
herrenstein“ und damit direkt nordöstlich der Vorhabenfläche und mündet bei Eitorf-
Nach nach ca. 10 km in die Sieg. Für diese Quelle wurden isotopenhydrologische Un-
tersuchungen durchgeführt, die folgenden Ergebnissen zusammengefasst werden:
• „Die Isotopensignaturen entsprechen sowohl einem typischen Grundwasser mit
mehrjährigen Verweildauern als auch Niederschlägen der Übergangsmonate
von Frühjahr und Herbst.
• Die leichte Variation der Messwerte deutet auf eine untergeordnete Beimi-
schung einer relativ schnell abfließenden Komponente von mindestens einigen
Monaten bis zu 3 Jahren hin. Bei dieser Komponente kann es sich um Zuflüsse
bzw. Schichtwässer der darüberliegenden Schichten handeln.
• Eine untergeordnete Beimischung eines Schichtwassers aus den darüberlie-
genden, nicht permanent wasserführenden Schichten kann daher auf Grund-
lage der Isotopendaten nicht ausgeschlossen werden.
In welcher Tiefe dieser Grundwasserleiter liegt ist nicht bekannt und auch auf Basis der
vorliegenden Gutachten nicht ersichtlich. Laut geologischem Gutachten wurde in keiner
der Schürfe und Bohrungen Grundwasser oder Anzeichen von Grundwasser in den be-
probten Tiefen angetroffen und es wurde vermutet, dass dieses unter 5 m unter GOK
anzutreffen ist. Dementsprechend handelt es sich hier mit großer Wahrscheinlichkeit
um einen gespannten Grundwasserleiter, der punktuell an den ersichtlichen Stellen zu
Tage tritt und als kleine Quelle in den Krabach schüttet. Da die Schüttung jedoch nicht
kontinuierlich ist, wird vermutet, dass die Schüttung abhängig vom Wasserstand des
gespannten Grundwasserleiters stattfindet“ (CDM SMITH 2025c).
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
23
Der Meisenbach mit einer Länge von ca. 2,5 km, der in einer Entfernung von etwa 310
m zur Vorhabenfläche verläuft, entspringt bei Vierwinden, fließt westlich um die Ort-
schaft von Meisenach und mündet dann in den von Osten kommenden Krabach. Zu-
dem wird gemäß MUNV 2025 ein namenloses Gewässer dargestellt.
Eine Bewertung ist für den Krabach im Bereich der Vorhabensfläche und dessen Um-
feld im elektronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem für die Wasserwirt-
schaftsverwaltung in NRW (ELWAS-WEB) nicht angegeben. Der Meisenbach wird teil-
weise noch als gering bis unverändert angegeben (MUNV 2025).
Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsgebietes.
Konfliktanalyse
Grundwasser
In dem LANUV-Arbeitsblatt 13 wird zur Gewährleistung einer ausreichenden Geologi-
schen Barriere für DK0-Deponien ein Tongehalt ≥ 5 Gew.-% und ein Gesamttongehalt
≥ 65 kg/m² gefordert. Der Mindesttongehalt von 5 Gew.-% wird im Hanglehm mit 19,6
Gew.-% bis 27,3 Gew.-% um den Faktor 4 bis 5 überschritten […]. Damit ist auch von
einem ausreichenden Resorptionsvermögen des Untergrundes für den Betrieb einer
Deponie der Klasse 0 auszugehen“ (GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH
2023).
„Die maximale Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden wurde […] mit kf = 6,78
x 10-8 m/s ermittelt. Die mittlere Wasserdurchlässigkeit beträgt kfm = 2,41 x 10-8 m/s.
Damit wird der maximal zulässige Wert von kfmax ≤ 1 x 10-7 m/s unterschritten. Mit zu-
nehmender Tiefe ist mit deutlich geringeren Durchlässigkeiten im Untergrund zu rech-
nen. Die Mächtigkeit der geologischen Barriere beträgt bis zum Grundwasserspiegel ≥
5 m und liegt damit deutlich über d ≥ 1 m (vgl. DepV Anh. 1 Nr. 2.2 Tab. 1)“ (GEOTECH-
NISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023).
Die maximal zulässige Durchlässigkeit von kf ≤ 1 x 10-7 m/s wird entsprechend des Ge-
ologischen Gutachtens (GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023) im
Hanglehm unterschritten. Nun wurde in der vorliegenden Untersuchung der kf-Wert im
verwitterten Fels bestimmt.
Dieser liegt ebenfalls unterhalb des genannten Grenzwertes der DepV. In größeren
Tiefen wird das Grundgebirge zunehmend kompakt und die Klüfte nehmen ab. Aus die-
sem Grund ist mit einer abnehmenden Wasserdurchlässigkeit zu rechnen. Entspre-
chend der hydrogeologischen Karte weist der anstehende devonische Tonstein Durch-
lässigkeiten zwischen 1 x 10-8 und 1 x 10-9 m/s auf. Für den Hanglehm wurde im geolo-
gischen Gutachten (GEOTECHNISCHES BÜRO DR. LEISCHNER GMBH 2023) bereits eine
deutliche Überschreitung des Mindesttongehaltes von 5 Gew.-% über Schlämmanaly-
sen nachgewiesen. Bei dem vorliegenden stark verwitterten bis verwitterten Fels han-
delt es sich überwiegend um Ton- und Tonsiltsteine, für die ein Tongehalt > 40 Gew.-%
angenommen werden kann.
Einzelne Felshorizonte sind tonig ausgebildet, was per Definition einem Tongehalt
> 15 bis max. 30 Gew.-% entspricht.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
24
In Bohrung KRB 101 wurde weiterhin im Tiefenbereich von 1,95 m bis 2,10 m ein stark
eisen-/manganoxid-haltiger Sand-Siltstein ohne Tonanteil nachgewiesen. Hierbei han-
delt es sich jedoch um eine lokale Schicht, die als Linse auftritt und lateral vermutlich
rasch auskeilt. Auf den Gesamttongehalt der geologischen Barriere hat dies wegen der
sonst flächendeckend hohen Tonanteile keinen Einfluss (GEOLOGISCHES BÜRO 2024).
„Das dem Krabachgebiet zuströmende Grundwasser befindet sich im einem gespann-
ten Grundwasserleiter, der durch seine Lage in größeren Tiefen von der geplanten De-
ponie nicht berührt wird. Ein Wasserstrom dieses Grundwassers zum Krabach-Quell-
gebiet ist also weiterhin möglich.
Durch die Bedeckung der späteren Deponie mit einer Rekultivierungsschicht und deren
Begrünung und Nutzung wird auch der Wasserhaushalt sich nicht grundlegend gegen-
über dem Ausgangszustand verändern. Die Grundwasserneubildung findet unter ähnli-
chen Verhältnissen wie bisher statt, wobei auch hier der Schluff-Lehm als Was-
serstauer fungiert. Für die Standsicherheit wird daher ein Teil des Wassers über eine
Drainageschicht abgeleitet und dem Krabach-Quellgebiet zugeführt. Dies ähnelt dem
momentanen Abfluss von Schichtwasser, dass auch im Quellwasser nachgewiesen
werden konnte. Das Wasser benötigt nun länger durch den Deponiekörper, wird durch
die Drainage aber früher oberflächlich abgeleitet. Eine Vernässung und große Mengen
Oberflächenabfluss der Flächen wie bisher ist nicht zu erwarten, da die Rekultivie-
rungsschicht durchlässiger ist als bisher.
Das bedeutet, dass sich die hydrologischen Prozesse in der zeitlichen Dynamik zwar
geringfügig verschieben, sich der Niederschlag aber in ähnliche Mengen für Verduns-
tung, Grundwasserneubildung und lateralen Zwischenabfluss (Schichtenwasser) partiti-
oniert“ (CDM SMITH 2025C).
Es werden lediglich durch die Straßenverbreiterung am Dreisteinenweg Versiegelun-
gen entstehen, die allerdings nicht als erheblich eingestuft werden.
Stoffliche Einträge in das Grundwasser werden ebenfalls nicht angenommen, da es
sich lediglich um eine Bodendeponie handelt und die Verkehrswege während der Be-
triebsphase versiegelt werden.
Das Vorhaben wird zu keinen Beeinträchtigungen des Grundwassers führen, nachhal-
tige Wirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser ergeben sich daher nicht.
Oberflächengewässer
Während der Betriebsphase wird eine Entwässerung des Deponiekörpers vorgesehen.
Dazu wird für die reguläre Entwässerung eine Sedimentrückhaltung in Form von meh-
reren kleinen hintereinander geschalteten Absetzbecken vorgesehen. Nach Beendi-
gung der Betriebsphase und erfolgter Rekultivierung wird der Deponiekörper bewach-
sen sein, sodass im Vergleich zum aktuellen Zustand keine zusätzlichen Sedimentein-
träge in den Krabach anzunehmen sind.
„Die Analyse der Starkregenereignisse zeigt, dass der geplante Randgraben und die
Geländeanpassungen zu einer gezielten Umleitung des Niederschlagswassers führen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
25
Während sich die maximalen Wassertiefen im Bereich der geplanten Bodendeponie
verringern, kommt es innerhalb des Randgrabens zu einer Erhöhung der Wassertiefen
um 60 – 80 cm. Dies ist auf die gezielte Sammlung und Ableitung des Wassers zurück-
zuführen. Die Ableitung erfolgt kontrolliert in den Krabach sowie über weitere beste-
hende Gräben, wodurch sich die Wassertiefen an diesen Stellen geringfügig erhöhen.
Gleichzeitig sinken die maximalen Wassertiefen auf den nordöstlich gelegenen Feldern
um 3–7 cm.
Im Hinblick auf § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind keine nachteiligen
Auswirkungen durch den Wasserabfluss zu befürchten. Die geplanten Maßnahmen
führen zu keiner unzulässigen Erhöhung der Überflutungsgefahr für Nachbargrundstü-
cke oder Gewässer. Vielmehr wird der Abfluss geordnet und konzentriert abgeleitet,
sodass die natürliche Entwässerung nicht beeinträchtigt wird“ (HYDROTEC 2025).
Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sind nicht zu erwarten. Da-
mit ergeben sich auch keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes
SU116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“.
5.5 Schutzgut Klima und Luft
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Datenquellen (Klimastu-
die NRW, Klimaatlas Nordrhein-Westfalen, Fachinformationssystem Klimaanpassung)
zum Schutzgut Klima und Luft ausgewertet.
Bestandsanalyse
Die Vorhabensfläche sowie die nähere Umgebung werden gem. Klimatopkarte NRW
als Freilandklimatope eingestuft (LANUV 2025B).
Das Freilandklima stellt sich über landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wiesen sowie Wei-
den und Brachflächen ein und zeichnet sich durch ungestörte Tagesgänge von Luft-
temperatur und -feuchte aus. Zudem sind in diesen Bereichen meist keine Emittenten
angesiedelt, weshalb es sich um bedeutsame Frischluftgebiete handeln kann. Des
Weiteren ist diesen Flächen bei geeigneten Wetterlagen aus klimatischer Sicht ein ho-
her Stellenwert als Kaltluftproduktionsgebiet zuzuschreiben.
Konfliktanalyse
Während der Betriebsphase wird es zu temporären Belastungseffekten durch Schad-
stoffemissionen (Staub, Emissionen der Baufahrzeuge) kommen. Diese sind jedoch
auf die Betriebsphase beschränkt. Darüber hinaus werden temporär Flächen versie-
gelt, die jedoch mit Ende des Deponiebetriebes zurückgebaut werden. Lediglich die
Verbreiterung des „Dreisteinenweges“ erfolgt dauerhaft, ist jedoch als kleinflächig zu
bezeichnen.
Mit der Rekultivierung werden auf der Deponieoberfläche wieder offenlandgeprägte
Landschaften entstehen, sodass weiterhin Freilandklimatope bestehen werden.
Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima und Luft werden durch das
Vorhaben nicht erwartet.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
26
5.6 Schutzgut Landschaft
Bestandsanalyse
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage in einer von Offenland
dominierten Landschaft, die allerdings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen
und kleinere Waldflächen gegliedert wird. Ebenfalls liegen eingestreut kleinere Ort-
schaften, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und
die L 255 die Landschaft.
Die Vorhabensfläche stellt mit ihren Acker- und Grünlandflächen sowie den einzelnen
Bäumen und Saumstrukturen ebenfalls eine angereicherte Offenlandschaft dar.
Die Vorhabensfläche fällt von Süden von Höhen um 280 m ü. NHN auf etwa 260 m
ü. NHN im Norden ab. Von der Vorhabensfläche sind Blicke nach Nordwesten in Rich-
tung Sieg möglich.
Abb. 24 Blick vom Wirtschaftsweg nordwestlich der Vorhabensfläche in nordwestliche Richtung.
Konfliktanalyse
Durch die Erhöhung der Oberflächengestalt um bis zu zwölf Meter werden zwar visu-
elle Veränderungen wahrnehmbar sein, aber im Zuge der Rekultivierung durch eine
Einbindung in das Landschaftsbild gemindert.
Im Rahmen der Rekultivierung werden einerseits die landwirtschaftlich genutzten Flä-
chen (Grünland, Acker) wieder hergestellt, aber randlich auch Gehölzbestände und
Saumstrukturen vorgesehen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
27
Damit entspricht das Rekultivierungsziel dem aktuellen Landschaftsbild – eine mit
Strukturelementen angereicherte Offenlandschaft wird nach Ende des Deponiebetrie-
bes entstehen.
Während der Betriebsphase werden durch die abgelagerten Böden ebenfalls Beein-
trächtigungen zu erwarten sein. Die Zufahrt, auf der es durch den Anlieferverkehr zu
optischen Wirkungen kommen kann, ist auf die Ostseite der Deponie verlegt, sodass
insbesondere aus Richtung Meisenbach diesbezügliche Wirkungen vermieden werden
können.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Errichtung der
Bodendeponie Vierwinden nicht entstehen. Auch die Straßenverbreiterung wird keine
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hervorrufen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
28
6.0 Rekultivierungskonzept
Die Rekultivierung dient der Einbindung des Deponiekörpers in die Landschaft. Ent-
sprechend ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass eine möglichst naturnahe Re-
kultivierung erreicht wird. Restriktionen ergeben sich jedoch durch die folgenden Fakto-
ren:
• Die überwiegenden Flurstücke sollen entsprechend ihrer aktuellen landwirt-
schaftlichen Nutzungen (Acker, Grünland) zu einem Teil auch zukünftig weiter-
genutzt werden können.
• Die Flurstücke 75 und 76, Flur 26, Gemarkung Uckerath sind zukünftig nicht
mehr für eine landwirtschaftliche Nutzung vorzusehen.
• Zur zukünftigen Bewirtschaftung der Acker- und Grünlandflächen auf dem De-
poniekörper müssen Wirtschaftswege eingeplant werden. Die Breite der Wege
beträgt rd. 3,0 m.
• In steileren Böschungen soll auf eine Bepflanzung mit Gehölzen (außer am Bö-
schungsfuß oder entlang von Wegen und Bermen) verzichtet werden.
• Die westliche Böschung darf nur geringe Anteile von Vertikalstrukturen aufwei-
sen, da sonst entsprechend der Ergebnisse der Artenschutzprüfung Störungen
für die Feldlerche entstehen können.
Abb. 25 Überblick über die Bauphasen auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024 (vgl. Abb. 3
bis 7)
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
29
Die betriebliche Zufahrt im Bereich der Deponie ist zurückzubauen und die Böden sind
tiefgründig zu lockern.
Zudem ist die Rekultivierung jeweils nach Beendigungen der jeweiligen Bauphasen
durchzuführen (vgl. Abb. 25). Gleichzeitig ist eine Inanspruchnahme der derzeit beste-
henden Biotope erst im Rahmen der Vorbereitung der jeweils nächsten Bauphase vor-
zunehmen. So wird sichergestellt, dass die jeweiligen Eingriffe auf dem Deponiekörper
minimiert werden.
6.1 Maßnahmen zur Rekultivierung
Zur Rekultivierung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
Pflanzung von Gehölzen
An den Böschungsfüßen, teilweise an der oberen Grenze der Böschung sowie entlang
der zukünftigen Wege, die zur Bewirtschaftung der Flächen auf dem Deponiekörper
notwendig sind, werden Pflanzungen von Gehölzen vorgesehen:
Empfohlene Pflanzenliste für Bäume II. Ordnung und Sträucher (Vorkommensgebiet 4)
• Blut-Hartriegel (Cornus sanguinea)
• Eberesche (Sorbus aucuparia)
• Faulbaum (Frangula alnus)
• Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
• Grauweide (Salix cinerea)
• Hainbuche (Carpinus betulus)
• Haselnuss (Coryllus avellana)
• Hunds-Rose (Rosa canina)
• Roter Holunder (Sambucus racemosa)
• Salweide (Salix caprea)
• Schlehe (Prunus spinosa)
• Traubenkirsche (Prunus padus)
• Vogel-Kirsche (Prunus avium)
• Weißdorn (Crataegus monogyna)
• Wildapfel (Malus sylvestris)
• Wildbirne (Pyrus communis)
Pflanzgröße
Bäume II. Ordnung: Heister, 2–3 x verpflanzt, 150–175 cm
Sträucher: 3–5 Triebe, Mindesthöhe 100–120 cm
Pflanzabstand
2,00 x 2,00 m, Dreiecksverband
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
30
Pflege
Anwuchskontrolle, Pflegegang im ersten Jahr mit Ersatz abgängiger Pflanzen, Entwick-
lungspflege in den ersten 3 Standjahren, Unterhaltungspflege.
Sukzession
Im Bereich der steileren Böschungen wird eine initiale Ansaat der Fläche mit Regio-
saatgut, UG 7 „Rheinisches Bergland“ vorgesehen. Durch die natürliche Sukzession
sollen sich diese Flächen langfristig zu Gehölzbeständen entwickeln.
Auch die für die landwirtschaftliche Nutzung nicht benötigten Flurstücke 75 und 76 sol-
len sich über die Sukzession zu Gehölzbeständen entwickeln und so auch auf der De-
ponieoberfläche für eine Strukturanreicherung dienen.
Pflege
Mahd der Fläche über einen Zeitraum von drei Jahren, anschließend freie Sukzession
unter Gewährleistung der Verkehrssicherung und Neophytenkontrolle
Abb. 26 Maßnahmen zur Rekultivierung auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024.
Entwicklung einer Krautflur
Die westliche Böschung sowie Flächen entlang der nördlichen Straße sollen als Kraut-
flur entwickelt werden. Dazu sind die Flächen mit Regiosaatgut, UG 7 „Rheinisches
Bergland“ anzusäen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
31
Pflege
Ein- bis zweischürige Mahd und turnusmäßigen Aussparungen von 2/3 der Fläche
Herstellung von Grünland
Zur Nutzung der Fläche als Grünland ist der Boden nach Verfüllung tiefgründig zu lo-
ckern. Anschließend ist die Fläche mit Regiosaatgut, UG 7 „Rheinisches Bergland“ ein-
zusäen.
Herstellung von Ackerland
Zur Nutzung der Fläche als Ackerland ist der Boden nach Verfüllung tiefgründig zu lo-
ckern.
6.2 Kostenschätzung
Nachfolgend wird die Kostenschätzung für die vorgesehene Rekultivierung dargestellt.
Die Kostenschätzung umfasst dabei den Erwerb des Pflanzenmaterials, die Pflan-
zung/Aussaat sowie die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Maßnahme Fläche in m² Preis je m² in € Gesamtpreis in €
Pflanzung von Gehölzen 4.850 8,00 38.800,00
Sukzession 17.910 1,50 26.865,00
Entwicklung einer Krautflur 9.740 3,00 29.220,00
Herstellung von Ackerland 24.290 1,50 80.265,00
Herstellung von Grünland 6.110 3,00 18.330,00
Summe: 193.480,00
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Eingriffsbewertung
32
7.0 Maßnahmen zur Eingriffsminderung
7.1 Schutzgut Pflanzen
Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Pflanzen sollen die folgenden Minderungsmaß-
nahmen Berücksichtigung finden:
Die angrenzenden Gehölzbestände, insbesondere auch im Bereich der Straßenver-
breiterung, sollen erhalten bleiben. Um die Erhaltung zu gewährleisten, sind die nach-
folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
• Beachtung der DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von
Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Im
Besonderen ist dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich von Kronentraufen zzgl.
1,50 m
o keine Baufahrzeuge oder -maschinen fahren oder geparkt werden
o nichts gelagert wird
o keine Abgrabungen oder Verdichtungen vorgenommen werden
• Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten,
Materiallagerung) sind auf die Vorhabensfläche zu beschränken.
Darüber hinaus ist die Rekultivierung, wie in Kap. 6.0 beschrieben, umzusetzen.
W 1 Rückbau der Straße
Nach Beendigung des Deponiebetriebes ist die Straßenverbreiterung im Bereich des
Privatgrundstückes zu entfernen. Der Bitumenbelag und die ungebundenen Befesti-
gungen (Unterbau) sind aufzubrechen und fachgerecht zu entsorgen. Das Bankett-
schälgut sowie die Schwarzdecke sind entsprechend dem Stand der Technik geson-
dert zu entsorgen. Die Böden sind tiefenzulockern. Die Flächen sind zudem mit Re-
giosaatgut UG 7, einzusäen.
7.2 Schutzgut Tiere
Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Tiere sollen die folgenden Minderungsmaßnah-
men Berücksichtigung finden:
V 1 Vermeidungsmaßnahme Feldlerche
Zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerchen ist eine Bepflan-
zung entlang der westlichen Plangebietsgrenze nicht vorzusehen.
Diese Vermeidungsmaßnahme wurde bei der Entwicklung des Rekultivierungskonzep-
tes (vgl. Kap. 6.0) berücksichtigt.
V 2 Vermeidungsmaßnahme Vögel
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu ver-
meiden, ist das Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom
1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar, durchzuführen. Dies entspricht auch den gesetz-
lichen Vorgaben gemäß § 39 Abs. 5, Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
33
7.3 Schutzgut Boden
Zum Schutz des Bodens gelten grundsätzlich die DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die
DIN 18915 (Bodenarbeiten).
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Vorhabenswirkun-
gen sind zu berücksichtigen:
• Der anfallende Oberboden wird abgeschoben. Oberbodenarbeiten erfolgen
ausschließlich bei trockener Witterung.
• Überschüssiger Oberboden wird abgefahren und einer Verwendung zugeführt.
• Sorgfältige Überwachung der eingesetzten Maschinen und Geräte hinsichtlich
Schadstoffausstoß.
• Bewässerung der Deponieflächen zur Reduzierung von Staubemissionen.
• Im Zuge der Rekultivierung werden Oberbodenflächen geschaffen.
7.4 Schutzgut Wasser
Durch das Vorhaben wird nicht in das Grundwasser eingegriffen. Oberflächengewässer
werden durch die Planung nicht tangiert. Die folgenden Maßnahmen sind bei der
Durchführung der Bauarbeiten zu beachten:
• Vermeidung der Lagerung wassergefährdender Stoffe (Schmier-, Treibstoffe,
Reinigungsmittel, Farben, Lösungsmittel, Dichtungsmaterialien etc.) außerhalb
versiegelter Flächen
• Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit wassergefähr-
denden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen bzw. Verwendung
von biologisch abbaubaren Alternativen, z. B. Hydrauliköl
• Sorgfältige Überwachung der eingesetzten Maschinen und Geräte hinsichtlich
Schadstoffausstoß
7.5 Schutzgut Klima und Luft
Die Rekultivierung ist, wie in Kap. 6.0 beschrieben, umzusetzen.
7.6 Schutzgut Landschaft
Die Rekultivierung ist, wie in Kap. 6.0 beschrieben, umzusetzen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
34
8.0 Eingriffsbewertung
Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchti-
gen.
Von dem geplanten Vorhaben gehen Auswirkungen auf Natur und Landschaft aus, die
im Sinne des § 14 BNatSchG als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten sind.
8.1 Biotopfunktion
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Bewertungsmethode FROELICH + SPORBECK
(1991). Die Vorhabenfläche befindet sich innerhalb der Naturraumgruppe 5. Der Me-
thode liegt ein additives Punktbewertungsverfahren zugrunde, bei dem die ökologi-
schen Teilkriterien über eine Bewertungsmatrix verknüpft werden. Der Biotopwert er-
rechnet sich aus der Addition der Teilbewertungen. Er kann theoretisch den Minimal-
wert von 0 und den Maximalwert von 35 annehmen.
Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation
mit der Planungssituation. Die Berechnungen des Bestands- und des Planwertes ba-
sieren auf der folgenden Formel:
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Biotoppunkte
Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorha-
bens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen
Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten
sind.
Die Bewertung erfolgt getrennt für die Deponiefläche sowie den Bereich der Straßen-
verbreiterung.
8.1.1 Deponiefläche
Die beiden nachfolgenden Abbildungen zeigen die Bestands- und Planungssituation
mit Codes nach FROELICH + SPORBECK (1991).
Die Tabelle 7 zeigt die Ermittlung des Kompensationsbedarfes. Bei Berücksichtigung
des Rekultivierungskonzeptes ergibt sich für die rekultivierte Deponieoberfläche gegen-
über dem aktuellen Zustand ein Überschuss von 153.785 Biotopwertpunkten.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
35
Abb. 27 Bestandssituation Deponiefläche auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024 und der
Ortsbegehung vom 28.04.2024. Codes nach FROELICH + SPORBECK 1991.
Abb. 28 Planungssituation Straßenverbreiterung auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024.
Codes nach FROELICH + SPORBECK 1991.
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Eingriffsbewertung
36
Tab. 3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Deponie Vierwinden gemäß FROELICH & SPORBECK 1991.
Flächenanteile Bestand
Code Biotoptyp Fläche
in m² N W G M SAV H V Wertfaktor
gesamt
Biotop-
punkte
BF32 Einzelbaum, standorttypisch, mit mittlerem Baumholz 150 2 3 2 3 2 1 2 15 2.250
BF33 Einzelbaum, standorttypisch, mit starkem Baumholz 250 2 4 3 3 2 2 3 19 4.750
BF52 Obstbaum, mit mittlerem Baumholz 150 1 3 2 3 2 1 2 14 2.100
BB1 Gebüsch mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 80 3 2 2 3 3 1 2 16 1.280
EA31 Artenarme Intensiv-Fettwiese, mäßig trocken bis frisch 16.850 2 1 1 3 2 1 1 11 185.350
EB11 Schwach gedüngte Weide, mäßig trocken bis frisch 3.625 3 2 4 3 2 3 3 20 72.500
HA0 Äcker, Gemüse- und Beerstaudenkulturen und sonstige Sonderkul-
turen ohne Wildkraut 41.625 1 1 1 1 1 1 1 7 291.375
HP7 Sonstige ausdauernde Ruderalfluren 1.040 2 1 2 3 3 1 2 14 14.560
Summe: 63.770 574.165
Flächenanteile Planung
Code Biotoptyp Fläche
in m² N W G M SAV H V Wertfaktor
gesamt
Biotop-
punkte
BF33 Einzelbaum, standorttypisch, mit starkem Baumholz 250 2 4 3 3 2 2 3 19 4.750
BD52 Baumhecken, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit
mittlerem Baumholz (Pflanzung) 4.850 4 3 3 3 3 2 2 20 97.000
BB1 Gebüsch mit überwiegend standorttypischen Gehölzen (Sukzessi-
onsfläche) 17.910 3 2 1 2 3 1 2 14 250.740
EA31 Artenarme Intensiv-Fettwiese, mäßig trocken bis frisch 6.110 2 1 1 3 2 1 1 11 67.210
HA0 Äcker, Gemüse- und Beerstaudenkulturen und sonstige Sonderkul-
turen ohne Wildkraut 24.290 1 1 1 1 1 1 1 7 170.030
HP7 Sonstige ausdauernde Ruderalfluren 9.740 2 1 2 3 3 1 2 14 136.360
HY2 Teilversiegelte Flächen 620 1 0 0 0 1 1 0 3 1.860
Summe: 63.770 727.950
Differenz der Biotoppunkte vor und nach Umsetzung der Rekultivierung
574.165 – 727.950 = 153.785 (Überschuss)
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Eingriffsbewertung
37
8.1.2 Straßenverbreiterung
Die beiden nachfolgenden Abbildungen zeigen die Bestands- und Planungssituation
mit Codes nach FROELICH + SPORBECK (1991).
Abb. 29 Bestandssituation Straßenverbreiterung auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024
und der Ortsbegehung vom 28.04.2024. Codes nach FROELICH + SPORBECK 1991.
Abb. 30 Planungssituation Straßenverbreiterung auf Grundlage des Luftbildes vom 04.05.2024.
Codes nach FROELICH + SPORBECK 1991.
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Eingriffsbewertung
38
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ermittlung des Kompensationsbedarfes für die Straßenver-
breiterung.
Tab. 5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Straßenverbreiterunggemäß FROELICH & SPORBECK
(1991).
Flächenanteile Bestand
Code Biotoptyp Fläche in
m² N W G M
S
A
V
H V Wert-
faktor
Biotop-
punkte
EA31
Artenarme Intensiv-
Fettwiese, mäßig tro-
cken bis frisch
70 2 1 1 3 2 1 1 11 770
HH7
Grasfluren an Däm-
men, Böschungen,
Straßen- und Wegrän-
dern
325 3 2 1 3 2 1 1 13 4.225
HY1 Versiegelte Flächen 1.540 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HY2 Teilversiegelte Flächen 10 1 0 0 0 1 1 0 3 30
Summe: 1.945 5.025
Flächenanteile Planung
Code Biotoptyp Fläche in
m² N W G M
S
A
V
H V Wert-
faktor
Biotop-
punkte
HY1 Versiegelte Flächen 1.925 0 0 0 0 0 0 0 0 0
EA31
Artenarme Intensiv-
Fettwiese, mäßig tro-
cken bis frisch
20 2 1 1 3 2 1 1 11 220
Summe: 1.945 220
Differenz der Biotoppunkte vor und nach Umsetzung der Rekultivierung
5.025 – 220 = 4.805 (Defizit)
Durch die notwendige Straßenverbreiterung ergibt sich ein Defizit von 4.805 Biotopwertpunkten,
wobei der Rückbau im Bereich des betroffenen Privatgrundstückes berücksichtigt wird (vgl.
Kap. 7.1, W 1).
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Eingriffsbewertung
39
8.2 Bodenfunktion
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Böden im Naturhaushalt werden für Eingriffe in das
Bodenpotenzial besondere Ausgleichsforderungen notwendig. Grundlagen hierfür bilden das
Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 und das Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) für das Land Nordrhein Westfalen vom 9. Mai 2000.
Zur Ermittlung des Eingriffswertes in den Boden wird das im Rhein-Sieg-Kreis anzuwendende
numerisch-quantifizierende Bodenbewertungsverfahren herangezogen (GINSTER & STEINHEUER
2015). Der Boden wird in einer 7-stufigen Bewertungsskala in eine der Merkmalsausprägung
entsprechenden Wertstufe zugeordnet. Grundlage für die Einstufung ist GD NRW 2025.
Grundsätzlich erfolgt die Eingriffsermittlung in den folgenden Teilschritten:
• Teilschritt A: Teilbewertung Nutzungseignung
• Teilschritt B: Teilbewertung landschaftsökologische Bedeutung
• Teilschritt C: Erläuterung und Zuordnung der Eingriffsfaktoren in das Schutzgut Boden
• Teilschritt D: Erläuterung und Zuordnung der Ausgleichsfaktoren in das Schutzgut Bo-
den
Die Wertstufen der jeweiligen Indikatoren werden für die Teilbewertungen addiert und durch die
Anzahl der Indikatoren geteilt. So ergibt sich die Zuordnung zu einer Wertstufe für die Teilbe-
wertungen der Blöcke A und B.
Die Teilbewertungen (A) und (B) werden hier zu einer aggregierten „Gesamtbewertung Boden“
zusammengeführt. Um eine in naturschutzfachlicher Hinsicht angemessene Gewichtung zu er-
zielen, fließt der Bewertungsblock „Nutzungseignung“ (der sich im Wesentlichen auf landwirt-
schaftliche Eignungsparameter stützt) mit einer Gewichtung von 25 % in diese ein, der Bewer-
tungsblock „Landschaftsökologie“ mit einem Gewichtungsanteil von 75 %.
8.2.1 Deponiefläche
Im den folgenden Tabellen erfolgt die Eingriffsbewertung in die Bodenfunktion für die Deponie-
fläche. Als Bodentyp wird hier ein Pseudogley (L5310_S321SW3) angegeben. Durch die Ände-
rung des Bodens ist dieser im Rahmen der Bewertung der Ausgleichsfaktoren als veränderter
Standort zu werten.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
40
Tab. 6 Betroffener Boden bei der Deponiefläche.
Bewertung der von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen betroffenen Böden
Wertstufe sehr gering gering gering bis mittel mittel mittel bis hoch hoch sehr hoch
(A)
N
u
t
z
u
n
g
s
e
i
g
n
u
n
g
Ertragsfähigkeit, Bearbeitbar-
keit
Boden-/Grünlandzahl < 18; land-
wirtschaftlich nicht/kaum nutzbar
Boden-/Grünlandzahl 35–55;
landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt/erschwert
Boden-/Grünlandzahl > 75;
landwirtschaftlich sehr gut nutzbar
Filtervermögen vorherrschende Bodenarten
Ton, lehmiger Ton, Grobsand, Kies
vorherrschende Bodenarten
lehmiger Schluff, schluffiger Lehm, sandiger Ton
vorherrschende Bodenarten
lehmiger Sand, sandiger Lehm
Sorptionsfähigkeit vorherrschende Bodenarten
Grobsand, Kies
vorherrschende Bodenarten
sandig-kiesiger Schluff/Lehm, sandiger Ton
vorherrschende Bodenarten
lehmiger Schluff, schluffiger Lehm
Wasserrückhaltevermögen,
pflanzenverfügbares Wasser
nutzbare Wasserkapazität
< 50 l/m³ z. B. Grobsand, Kies, Ton
nutzbare Wasserkapazität 90–140 l/m³
z. B. sandiger Schluff/Lehm, lehmiger, schluffiger Sand
nutzbare Wasserkapazität
> 200 l/m³ z. B. Lehm
Versickerungsfähigkeit Wasserdurchlässigkeit
< 1 cm/Tag z. B. Tone, lehmiger Ton
Wasserdurchlässigkeit 10–40 cm/Tag
z. B. lehmiger Schluff, schluffiger Lehm
Wasserdurchlässigkeit > 100 cm/Tag
z. B. Grobsand, Kies
Teilbewertung (A) Boden mit untergeordneter Nutzungseignung Boden mit mittlerer Nutzungseignung Boden mit hoher Nutzungseignung Eingriffsausschluss
(mind. 3-mal sehr hoch)
(B)
L
a
n
d
s
c
h
a
f
t
s
ö
k
o
l
o
g
i
e
Standortausprägung frisch; nährstoffreich; schwach
sauer – schwach alkalisch
feucht/trocken; mittlere Nährstoffversorgung;
mäßig basenreich / mäßig sauer
sehr nass / sehr trocken; nährstoff-
arm; basenreich/sauer
Seltenheit, kulturhistorische Be-
deutung
Bodentyp regional und/oder landesweit
häufig; nachrangige kulturhistorische Bedeutung
Bodentyp regional und/oder landesweit verbreitet;
ggf. lokale kulturhistorische Bedeutung
Bodentyp regional und/oder landesweit
selten; hohe kulturhistorische Bedeutung
Art und Intensität der Standort-
überprägung
Oberbodenabtrag, Befestigung
(z. B. Wirtschaftswege, Stellplätze)
stark genutzter Boden (z. B. Überprägung der
Profile, Drainagen, Tieflockerung)
Veränderungen der Bodeneigenschaften
(z .B. Verdichtung, Stoffeinträge)
weitgehend naturnaher Zustand
(z. B. alter Waldstandort)
Rückführbarkeit von bestehen-
den Vorbelastungen
Vorbelastungen nicht oder nur sehr
eingeschränkt rückführbar
Vorbelastungen teilweise rückführbar Vorbelastungen weitgehend rückführbar
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Eingriffsbewertung
41
Teilbewertung (B) Boden mit untergeordneter
landschaftsökologischer Bedeutung
Boden ohne besondere
landschaftsökologische Bedeutung
Boden mit hervorzuhebender
landschaftsökologischer Bedeutung
Eingriffsausschluss
(mind. 3-mal sehr hoch)
Pseudogley (L5310_S321SW3)
Tab. 7 Einstufung des Bodens für die Deponiefläche
Bewertung der von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen betroffenen Böden
Wertstufe sehr gering gering gering bis mittel mittel mittel bis hoch hoch sehr hoch
Teilbewertung (A) 1)
Nutzungseignung
Boden mit geringerer Nutzungseignung Boden mit mittlerer Nutzungseignung Boden mit hoher Nutzungseignung Eingriffsausschluss
Wertungsanteil = 25 %
Teilbewertung (B) 1)
Landschafsökologie
Boden mit untergeordneter
landschaftsökologischer Bedeutung
Boden ohne besondere
landschaftsökologische Bedeutung
Boden mit hervorzuhebender
Bedeutung für den Naturhaushalt
Eingriffsausschluss
Wertungsanteil = 75 %
Gesamtbewertung (A + B) intensiv genutzter /
großflächig verbreiteter Boden
mäßig überprägter /
verbreiteter oder seltener Boden
weitgehend naturbelassener /
sehr seltener Boden
Eingriffsausschluss
(mind. 3-mal sehr hoch)
Pseudogley (L5310_S321SW3)
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Eingriffsbewertung
42
Tab. 8 Eingriffsfaktoren für die Deponiefläche.
Erläuterung und Zuordnung der Eingriffsfaktoren
Wertstufe hoch hoch bis
mittel mittel mittel bis
gering gering sehr
gering stark verändert völlig naturfern Überprägungsgrad
BÖDEN STANDORTE 2)
"gewachsene" Substrate weitgehend
naturbelassener /
sehr seltener Boden
+ naturnahe od. standort-
gerechte Waldbestände
+ naturbelassene Nieder-
oder Hochmoorflächen
– standortuntypische Ve-
getationsausprägungen
mäßig überprägter /
verbreiteter oder
seltener Boden
+ extensiv bewirtschaftete
Wiesen oder Weiden
– sehr intensiv genutzte
Wiesen oder Weiden
– drainierte Grünländer
– naturferne Nadelforste
intensiv genutzter /
großflächig ver-
breiteter Boden
+ extensive Bodennutzung
+ breite, artenreiche Weg-
raine oder Saumstreifen
– Berieselungsflächen
– Intensiv- bzw. Erwerbs-
gartenbaukulturen
veränderte /
befestigte
Standorte
Flächen mit Bodenab- /
-auftrag, erheblich über-
formte sowie befestigte
oder teilweise versiegelte
Flächen (mit komplet-
tem Oberbodenabtrag)
überbaute /
versiegelte
Standorte
vollständig überbaute /
versiegelte Flächen (mit
komplettem Oberboden-
abtrag sowie teilweiser
bis vollständiger Entfer-
nung des Unterbodens)
anthropogene Substrate
Einbeziehung
spezifischer
Merkmale im
Eingriffsbereich
Einbeziehung
spezifischer
Merkmale im
Eingriffsbereich
Faktorspalten der Eingriffs- / Ausgleichswertermittlung
Zuordnung Zuordnung
EINGRIFF hoch Beeinträchtigungswirkung gering EINGRIFF
Vollversiegelung
oder Überbauung
h
o
c
h
g
e
r
i
n
g
– 1,0 – 0,95 – 0,9 – 0,85 – 0,8 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 0,1
h
o
c
h
g
e
r
i
n
g
Vollversiegelung
oder Überbauung
Teilversiegelung
oder Befestigung – 0,9 – 0,85 – 0,8 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1 Teilversiegelung
oder Befestigung
Bodenab- / -auftrag,
Verlust der natürlichen
Profilabfolge
– 0,8 – 0,75 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1 --
Veränderung der
Bodeneigenschaf-
ten / Drainung
– 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1 --
Störungen natür-
licher Prozesse
bzw. Kreisläufe
– 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1 --
Plangebietsbezogene Auf- bzw. Abwertungsmerkmale für die abschließende Zuordnung der Böden bzw. Standorte in die Faktorspalten sind z. B.:
+ weitestgehend natürliche Bodenausprägungen (z. B. unter standorttypischen, alten Laubwäldern)
+ Böden mit speziellen Standorteigenschaften (nass / trocken bzw. nährstoffarm oder basenreich)
+ regional sehr seltene Bodenbildungen / Standorte mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung
+ extensive Bewirtschaftung od. ökologisch-integrierter Anbau (nach Vollentsiegelung)
+ Versickerung von überschüssigem Oberflächenwasser (bei Überbauung / Versiegelung)
– sehr intensive Nutzung (z. B. Landwirtschaft / Erwerbsgartenbau / Privatgärten)
– sehr großzügig parzellierte / völlig undifferenzierte Bewirtschaftungsschläge
– anthropogen bereits stark veränderte / überprägte Standorte (z. B. Drainflächen / Neuböden)
– ausgesprochen naturferne Standorte (z. B. Fichtenforste / Sportgrünflächen / Ziergärten)
– Sonderkulturanlage oder Erwerbsgartenbau (nach Vollentsiegelung)
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
43
Tab. 9 Ausgleichsfaktoren für die Deponiefläche.
Erläuterung und Zuordnung der Ausgleichsfaktoren
Wertstufe hoch hoch bis
mittel mittel mittel bis
gering gering sehr
gering
stark verändert völlig naturfern Überprägungsgrad (I)
beschränkt bedeutsam Aufwertungsgrad (II)
BÖDEN STANDORTE
"gewachsene" Sub-
strate
weitgehend
naturbelassener /
sehr seltener Boden
mäßig überprägter /
verbreiteter oder
seltener Boden
intensiv genutzter /
großflächig ver-
breiteter Boden
veränderte /
befestigte
Standorte
überbaute /
versiegelte
Standorte
anthropogene Substrate
STANDORTE (II) 1)
Einbeziehung
spezifischer Rah-
menbedingungen
der Kompensation
z. B.: Anlage offener Stand-
orte nach Entfernung von
Veränderungen / Befesti-
gungen
z. B.: Anlage offener Stand-
orte nach Entfernung von
Überbauung von Überbau-
ungen / Versiegelungen
Einbeziehung
spezifischer
Merkmale
der
Kompensation
Faktorspalten der Eingriffs- / Ausgleichswertermittlung
Zuordnung Zuordnung (I)
- - X X X X X X X X X Zuordnung (II)
AUSGLEICH gering Kompensationswirkung hoch AUSGLEICH
Nutzungsaufgabe
(Biotopfläche)
h
o
c
h
g
e
r
i
n
g
X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,45 + 0,5 + 0,55 + 0,65 + 0,75 + 0,85 + 1,0
h
o
c
h
g
e
r
i
n
g
Vollentsiegelung /
Nutzungsaufgabe
(Biotopfläche)
extensive
Folgenutzung X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,5 + 0,55 + 0,65 + 0,8
Vollentsiegelung /
extensive
Folgenutzung
intensive
Folgenutzung X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,45 + 0,6
Vollentsiegelung /
intensive
Folgenutzung
-- X X X X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,4
Teilentsiegelung /
Befestigung
oder Schotterung
-- X X X X X X X X X X X X X + 0,1 + 0,2
Speicherung und
Versickerung von
Oberflächenwasser
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
44
Tab. 10 Eingriffswertermittlung Boden für die Deponiefläche.
Eingriffswertermittlung
Boden / Eingriff bzw. Beeinträchtigung Fläche Eingriffsfaktor Eingriffswert
Teilversiegelung 620 m² - 0,6 - 372
Bodenab-/-auftrag,
Verlust der natürlichen Profilabfolge 63.150 m² - 0,5 - 31.575
Gesamtfläche der Eingriffe / Beeinträchtigungen: 65.770 m² -- --
Summe (Eingriffswert): -- -- - 31.947
Tab. 11 Ausgleichswertermittlung Boden für die Deponiefläche.
Ausgleichswertermittlung
Boden / Folgenutzung bzw. Maß-
nahme Fläche Ausgleichs-
faktor
Ausgleichs-
wert
Pflanzung von Gehölzen 5.100 m² + 0,65 +
3.315
Sukzession 17.910 m² + 0,65 +
11.641,50
Entwicklung einer Krautflur 9.740 m² + 0,5 + 4.870
Herstellung von Grünland 6.110 m² + 0,35 +
2.138,50
Herstellung von Ackerland 24.290 m² + 0,35 + 8.501,50
Gesamtfläche der Folgenutzungen /
Maßnahmen: 63.150 m² -- --
Summe (Ausgleichswert): -- -- + 30.467
Bilanzierung (der ermittelten Bodenfunktionspunkte)
Summe (Eingriffswert): - 31.947
Summe (Ausgleichswert): + 30.467
resultierende Eingriffs-/Ausgleichbilanz (+ = Überschuss / – = Defizit): - 1.481
Es verbleibt ein Defizit von 1.481 Bodenwertpunkten.
8.2.2 Straßenverbreiterung
Im den folgenden Tabellen erfolgt die Eingriffsbewertung in die Bodenfunktion für die
Straßenverbreiterung. Als Bodentyp wird hier ein Pseudogley (L5310_S321SW3) an-
gegeben. Dieser Boden wird entsprechend der Tabellen 10 und 11 gleichermaßen ein-
gestuft. Zudem befinden sich durch die bereits versiegelte Straße und einen Teil des
geschotterten Wirtschaftsweges veränderte Standorte im Bereich der Vorhabensfläche.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
45
Tab. 12 Eingriffsfaktoren für die Straßenverbreiterung.
Erläuterung und Zuordnung der Eingriffsfaktoren
Wertstufe hoch hoch bis
mittel mittel mittel bis
gering gering sehr
gering stark verändert völlig naturfern Überprägungsgrad
BÖDEN STANDORTE 2)
"gewachsene" Substrate weitgehend
naturbelassener /
sehr seltener Boden
+ naturnahe od. standort-
gerechte Waldbestände
+ naturbelassene Nieder-
oder Hochmoorflächen
– standortuntypische Ve-
getationsausprägungen
mäßig überprägter /
verbreiteter oder
seltener Boden
+ extensiv bewirtschaftete
Wiesen oder Weiden
– sehr intensiv genutzte
Wiesen oder Weiden
– drainierte Grünländer
– naturferne Nadelforste
intensiv genutzter /
großflächig ver-
breiteter Boden
+ extensive Bodennutzung
+ breite, artenreiche Weg-
raine oder Saumstreifen
– Berieselungsflächen
– Intensiv- bzw. Erwerbs-
gartenbaukulturen
veränderte /
befestigte
Standorte
Flächen mit Bodenab- /
-auftrag, erheblich über-
formte sowie befestigte
oder teilweise versiegelte
Flächen (mit komplet-
tem Oberbodenabtrag)
überbaute /
versiegelte
Standorte
vollständig überbaute /
versiegelte Flächen (mit
komplettem Oberboden-
abtrag sowie teilweiser
bis vollständiger Entfer-
nung des Unterbodens)
anthropogene Substrate
Einbeziehung
spezifischer
Merkmale im
Eingriffsbereich
Einbeziehung
spezifischer
Merkmale im
Eingriffsbereich
Faktorspalten der Eingriffs- / Ausgleichswertermittlung
Zuordnung Zuordnung
EINGRIFF hoch Beeinträchtigungswirkung gering EINGRIFF
Vollversiegelung
oder Überbauung
h
o
c
h
g
e
r
i
n
g
– 1,0 – 0,95 – 0,9 – 0,85 – 0,8 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 0,1
h
o
c
h
g
e
r
i
n
g
Vollversiegelung
oder Überbauung
Teilversiegelung
oder Befestigung – 0,9 – 0,85 – 0,8 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1 Teilversiegelung
oder Befestigung
Bodenab- / -auftrag, Ver-
lust der natürlichen Profi-
labfolge
– 0,8 – 0,75 – 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1 --
Veränderung der
Bodeneigenschaf-
ten / Drainung
– 0,7 – 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1 --
Störungen natür-
licher Prozesse
bzw. Kreisläufe
– 0,6 – 0,5 – 0,4 – 0,3 – 0,2 – 0,1 --
Plangebietsbezogene Auf- bzw. Abwertungsmerkmale für die abschließende Zuordnung der Böden bzw. Standorte in die Faktorspalten sind z. B.:
+ weitestgehend natürliche Bodenausprägungen (z. B. unter standorttypischen, alten Laubwäldern)
+ Böden mit speziellen Standorteigenschaften (nass / trocken bzw. nährstoffarm oder basenreich)
+ regional sehr seltene Bodenbildungen / Standorte mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung
+ extensive Bewirtschaftung od. ökologisch-integrierter Anbau (nach Vollentsiegelung)
+ Versickerung von überschüssigem Oberflächenwasser (bei Überbauung / Versiegelung)
– sehr intensive Nutzung (z. B. Landwirtschaft / Erwerbsgartenbau / Privatgärten)
– sehr großzügig parzellierte / völlig undifferenzierte Bewirtschaftungsschläge
– anthropogen bereits stark veränderte / überprägte Standorte (z. B. Drainflächen / Neuböden)
– ausgesprochen naturferne Standorte (z. B. Fichtenforste / Sportgrünflächen / Ziergärten)
– Sonderkulturanlage oder Erwerbsgartenbau (nach Vollentsiegelung)
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
46
Tab. 13 Ausgleichsfaktoren für die Straßenverbreiterung.
Erläuterung und Zuordnung der Ausgleichsfaktoren
Wertstufe hoch hoch bis
mittel mittel mittel bis
gering gering sehr
gering
stark verändert völlig naturfern Überprägungsgrad (I)
beschränkt bedeutsam Aufwertungsgrad (II)
BÖDEN STANDORTE
"gewachsene" Sub-
strate
weitgehend
naturbelassener /
sehr seltener Boden
mäßig überprägter /
verbreiteter oder
seltener Boden
intensiv genutzter /
großflächig ver-
breiteter Boden
veränderte /
befestigte
Standorte
überbaute /
versiegelte
Standorte
anthropogene Substrate
STANDORTE (II) 1)
Einbeziehung
spezifischer Rah-
menbedingungen
der Kompensation
z. B.: Anlage offener Stand-
orte nach Entfernung von
Veränderungen / Befesti-
gungen
z. B.: Anlage offener Stand-
orte nach Entfernung von
Überbauung von Überbau-
ungen / Versiegelungen
Einbeziehung
spezifischer
Merkmale
der
Kompensation
Faktorspalten der Eingriffs- / Ausgleichswertermittlung
Zuordnung Zuordnung (I)
- - X X X X X X X X X Zuordnung (II)
AUSGLEICH gering Kompensationswirkung hoch AUSGLEICH
Nutzungsaufgabe
(Biotopfläche)
h
o
c
h
g
e
r
i
n
g
X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,45 + 0,5 + 0,55 + 0,65 + 0,75 + 0,85 + 1,0
h
o
c
h
g
e
r
i
n
g
Vollentsiegelung /
Nutzungsaufgabe
(Biotopfläche)
extensive
Folgenutzung X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,5 + 0,55 + 0,65 + 0,8
Vollentsiegelung /
extensive
Folgenutzung
intensive
Folgenutzung X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,3 + 0,35 + 0,4 + 0,45 + 0,6
Vollentsiegelung /
intensive
Folgenutzung
-- X X X X X X X X X X X + 0,1 + 0,2 + 0,25 + 0,4
Teilentsiegelung /
Befestigung
oder Schotterung
-- X X X X X X X X X X X X X + 0,1 + 0,2
Speicherung und
Versickerung von
Oberflächenwasser
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
47
Tab. 14 Eingriffswertermittlung Boden für die Straßenverbreiterung.
Eingriffswertermittlung
Boden / Eingriff bzw. Beeinträchtigung Fläche Eingriffsfaktor Eingriffswert
Versiegelung 395 m² - 0,8 - 316
Versiegelung 10 m² - 0,1 - 1
Gesamtfläche der Eingriffe / Beeinträchtigungen: 65.770 m² -- --
Summe (Eingriffswert): -- -- - 317
Tab. 15 Ausgleichswertermittlung Boden für die Deponiefläche.
Ausgleichswertermittlung
Boden / Folgenutzung bzw. Maß-
nahme Fläche Ausgleichs-
faktor
Ausgleichs-
wert
Herstellung von Grünland 20 m² + 0,45 + 9
Gesamtfläche der Folgenutzungen /
Maßnahmen: 20 m² -- --
Summe (Ausgleichswert): -- -- + 9
Bilanzierung (der ermittelten Bodenfunktionspunkte)
Summe (Eingriffswert): - 317
Summe (Ausgleichswert): + 9
resultierende Eingriffs-/Ausgleichbilanz (+ = Überschuss / – = Defizit): - 308
Es verbleibt unter der Berücksichtigung des Rückbaus im Bereich des Privatgrundstü-
ckes ein Defizit von 308 Bodenwertpunkten.
8.3 Fazit
In der folgenden Tabelle werden die jeweiligen Ergebnisse der Bilanzierungen für die
Deponiefläche und die Straßenverbreiterung hinsichtlich der Boden- und Biotopfunktion
aufgeführt.
Tab. 16 Gesamtbetrachtung der Eingriffsbewertung.
Art des Eingriffes Wertpunkte
Biotopfunktion Deponiefläche + 153.785
Biotopfunktion Straßenverbreiterung - 4.805
Bodenfunktion Deponiefläche - 1.481
Bodenfunktion Straßenverbreiterung - 308
gesamt + 147.191
Durch den Überschuss (vgl. Tab. 16) wird der Eingriff somit vor Ort vollständig kom-
pensiert. Darüber hinaus ist durch den Mehrwert des Zielzustandes auch die Betriebs-
phase, in der abschnittsweise eine teilweise geringere Wertigkeit im Bereich der Vorha-
bensfläche bestehen kann, als kompensiert zu bezeichnen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Eingriffsbewertung
48
Während der Betriebsphase von ca. 14 Jahren werden die folgenden Teilbereiche auf
der Bodendeponie Vierwinden vorzufinden sein:
• noch nicht beanspruchte Biotope
• Bodendeponie in aktiver Nutzung
• rekultivierte Deponieoberfläche
Über die zeitnahe Rekultivierung nach Abschluss der jeweiligen Betriebsphasen sowie
der Inanspruchnahme von aktuellen Biotopen erst mit Vorbereitung der jeweils nächs-
ten Bauphase kann der Bodendeponie somit zu jedem Zeitpunkt der Betriebsphase ein
landschaftsökologischer Wert zugesprochen werden.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Zusammenfassung
49
9.0 Zusammenfassung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB GmbH) plant südöstlich von Hen-
nef-Meisenbach an der Grenze zu Rheinland-Pfalz die Errichtung einer Bodendeponie
auf den Grundstücken der Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71 bis 73, 75
bis 77 sowie 187. In der Gesamtausdehnung ergibt sich daraus eine Vorhabensfläche
mit einer Größe von 63.770 m².
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind gemäß den Vorgaben des Bundesnatur-
schutzgesetztes (BNatSchG) sowie des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW)
die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Zu die-
sem Zweck wurde der hiermit vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP)
erarbeitet.
Es wurden die Bestandsdaten zu den biotischen Schutzgüter (Pflanzen, Tiere) sowie
den abiotischen Schutzgütern (Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft) und auf
Basis einer Datenrecherche und mittels Geländearbeit erhoben. Die Bestands- und
Konfliktanalyse wurde bei der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans
auf Basis der technischen Planung erstellt.
Zur Rekultivierung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
• Pflanzung von Gehölzen
• Sukzession
• Entwicklung einer Krautflur
• Herstellung von Grünland
• Herstellung von Ackerland
Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Grundwasser,
Oberflächenwasser, Pflanzen sowie Tiere wurden darüber hinaus Schutz- und Vermei-
dungsmaßnahmen formuliert.
Die Eingriffsbilanzierung für die Biotopfunktion erfolgt nach der Bewertungsmethode
FROELICH + SPORBECK (1991). Zudem werden die Eingriffe in die Bodenfunktion nach
der Bewertungsmethode GINSTER & STEINHEUER (2015) bewertet.
Durch den Überschuss von 147.191 Biotopwertpunkten wird der Eingriff vor Ort voll-
ständig kompensiert. Darüber hinaus ist durch den Mehrwert des Zielzustandes auch
die Betriebsphase, in der abschnittsweise eine teilweise geringere Wertigkeit im Be-
reich der Vorhabensfläche bestehen kann, als kompensiert zu bezeichnen.
Während der Betriebsphase von ca. 14 Jahren werden die folgenden Teilbereiche auf
der Bodendeponie Vierwinden vorzufinden sein:
• noch nicht beanspruchte Biotope
• Bodendeponie in aktiver Nutzung
• rekultivierte Deponieoberfläche
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Zusammenfassung
50
Über die zeitnahe Rekultivierung nach Abschluss der jeweiligen Betriebsphasen sowie
der Inanspruchnahme von aktuellen Biotopen erst mit Vorbereitung der jeweils nächs-
ten Bauphase kann der Bodendeponie somit zu jedem Zeitpunkt der Betriebsphase ein
landschaftsökologischer Wert zugesprochen werden.
Warstein-Hirschberg, März 2025
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Zusammenfassung
51
Quellenverzeichnis
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CDM SMITH (2025A): Deponiestandort Hennef-Vierwinden. Planung einer Erddeponie.
Bauphasen. Bochum.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Zusammenfassung
52
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung der Bodendeponie Vierwinden bei Hennef
Zusammenfassung
53
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STADT HENNEF (2018): Flächennutzungsplan. Hennef.
Deponiestandort Hennef-Meisenbach
Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung
Auftraggeber: RSEB Rhein-Sieg
Erddeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Bearbeitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Dieter Hellmich, Dipl.-Ing. (FH)
Dipl.-Ing. G. Kursawe
Planungsgruppe Grüner Winkel
Alte Schule Grunewald 17
51588 Nümbrecht
Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928
Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de
Nümbrecht, 09. Januar 2023
INHALT
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung ................................ ................................ ............... 1
2 Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und
angrenzendem Umfeld ................................ ................................ ................................ ........ 2
3 Datenrecherche, Vorprüfung des Artenspektrums ................................ .............................. 6
3.1 Datenquelle Fachinformationssysteme .................................................................................. 6
3.2 Hinweise zu planungsrelevanten Arten in Schutzgebieten und Vorrangflächen ................. 9
4 Begutachtung des Plangebietes und des funktionalen Umfelds ................................ ........ 11
5 Wirkfaktoren des Vorhabens ................................ ................................ ............................. 12
6 Bewertung der Recherche-Ergebnisse und der Begehung ................................ ................. 13
6.1 Planungsrelevante Arten ....................................................................................................... 13
6.2 Sonstige, nicht planungsrelevante, europäische Vogelarten ............................................... 17
7 Hinweise zu Vermeidungsmaßnahmen ................................ ................................ ............. 18
8 Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen (ASP Stufe II ................................ ............. 18
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für den MTB -Quadranten 5210/4 ..............................................8
Tabelle 2: Potenzielle Wirkfaktoren der Planung ............................................................................... 13
Tabelle 3: Konfliktanalyse der zu prüfenden Arten ............................................................................ 17
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Plangebietes .......................................................................................................1
Abbildung 2: Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild .......................................................................3
Abbildung 3: Nördliche Grenze des Plangebietes; Blickrichtung nach Westen ...................................3
Abbildung 4: Südliche Grenze des Plangebietes; Blickrichtung nach Westen .....................................4
Abbildung 5: Westlich angrenzende Ackerflächen.................................................................................4
Abbildung 6: Plangebiet; Blickrichtung Osten .......................................................................................5
Abbildung 7: Nördlich angrenzende Baumreihe mit zwei Horsten ......................................................5
Abbildung 8: Schutzausweisungen; Vorrangflächen für Natur und Landschaft .................................9
Abbildung 9: Plangebiet und Wirkraum im Umfeld ........................................................................... 11
Anlage
Literaturverzeichnis
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 1 -
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung
Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH befindet sich in der Vorabplanung zu einem neuen
Deponiestandort einer DK 0-Erddeponie südlich von Eitorf nahe der Ortslage Meisenbach. Der po-
tenzielle Standort befindet sich unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes
Da bei dem Vorhaben planungsrelevante Arten eingriffsrelevant betroffen sein können, ergibt sich
aufgrund der Rechtslage gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der Vorgaben von
FFH- und Vogelschutz-Richtlinie die Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung, Stufe I: Vorprüfung
(Artenspektrum, Wirkfaktoren) entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der natio-
nalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)
zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz).
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 2 -
Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG
formulierten Zugriffsverboten. Demnach ist es verboten:
- 1. wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu ver-
letzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschä-
digen oder zu zerstören,
- 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheb-
lich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungs-
zustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
- 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Ar-
ten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
- 4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Der nachfolgende artenschutzrechtliche Fachbeitrag untersucht für das Vorhaben, entsprechend der
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtli nien
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungs-
verfahren (VV-Artenschutz), ob und in welcher Art und Intensität geschützte/ planungsrelevante Ar-
ten betroffen sein könnten.
2 Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und angrenzendem Umfeld
Der Vorhabenbereich befindet sich ca. 6,5 Kilometer südlich des Ortskerns von Eitorf zwischen der
Ortschaft Meisenbach und der L255. Direkt nördlich, östlich und südlich grenzt Grünland an. West-
lich liegen Ackerflächen. Das Plangebiet besteht zu zwei Dritteln aus sehr artenarmer Grünlandein-
saat. Ein Drittel der Fläche des Plangebietes sind Mähweiden.
Im nördlichen Bereich des Wirkraumes wächst älterer Laub- und Nadelwald. Im südlichen und öst-
lichen Bereich des Wirkraumes liegen kleinflächigen Wiesenparzellen, die extensiv genutzt werden.
Insgesamt ist dieser Landschaftsraum mit kleinen Waldflächen und baumreichen Hecken durchsetzt.
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 3 -
Abbildung 2: Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild
Abbildung 3: Nördliche Grenze des Plangebietes; Blickrichtung nach Westen
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 4 -
Abbildung 4: Südliche Grenze des Plangebietes; Blickrichtung nach Westen
Abbildung 5: Westlich angrenzende Ackerflächen
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 5 -
Abbildung 6: Plangebiet; Blickrichtung Osten
Abbildung 7: Nördlich angrenzende Baumreihe mit zwei Horsten
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 6 -
3 Datenrecherche, Vorprüfung des Artenspektrums
3.1 Datenquelle Fachinformationssysteme
Am 30.11.2022 wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten“ des LANUV abgefragt (LA-
NUV 2022).
Die Abfrage ergab für das betroffene MTB 5210 (TK 25 Eitorf) Quadranten 4,
24 planungsrelevante Arten:
• 22 Vogelarten
• 1 Amphibienart
• 1 Schmetterlingsart
Erläuterungen:
ATL atlantische biogeographische Region
KON kontinentale biogeographische Region
G günstig (grün)
U ungünstig/unzureichend (gelb)
S ungünstig/schlecht (rot)
- sich verschlechternd
+ sich verbessernd
FoRu Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum)
FoRu! Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum)
(FoRu) Fortpflanzungs- und Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum)
Ru Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum)
(Ru) Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum)
Na Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum)
(Na) Nahrungshabitat (potentielles Vorkommen im Lebensraum)
Die Liste der aufgeführten Arten richtet sich nach der aktualisierten Liste der planungsrelevanten
Arten.
Das Plangebiet liegt in dem MTB-Quadranten 5210/4
Lage der Quadranten im TK25-Messtischblatt:
1
2
3
4
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 7 -
Wissenschaftlicher
Name
Deutscher Name Status Erhaltungs-
zustand in
NRW (KON)
Arten in den Lebensraumtypen
Vorhabenbereich und angrenzender Wirkraum
Laubwald Kleingehölze Fettwiese Äcker
Vögel
Accipiter nisus Sperber Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G (FoRu) (FoRu), Na (Na) (Na)
Alauda arvensis Feldlerche Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U- FoRu! FoRu!
Anthus trivialis Baumpieper Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U- (FoRu) FoRu
Buteo buteo Mäusebussard Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G (FoRu) (FoRu) Na Na
Carduelis cannabina Bluthänfling Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U FoRu Na
Ciconia nigra Schwarzstorch Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U (FoRu)
Delichon urbica Mehlschwalbe Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U (Na) Na
Dryobates minor Kleinspecht Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G Na Na (Na)
Dryocopus martius Schwarzspecht Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G Na (Na) (Na)
Falco tinnunculus Turmfalke Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G (FoRu) Na Na
Hirundo rustica Rauchschwalbe Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U- (Na) Na Na
Lanius collurio Neuntöter Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G- FoRu! (Na)
Milvus milvus Rotmilan Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G (FoRu) (FoRu) Na Na
Passer montanus Feldsperling Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U (Na) (Na) Na Na
Phoenicurus phoenicu-
rus Gartenrotschwanz Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U FoRu FoRu (Na)
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 8 -
Wissenschaftlicher
Name
Deutscher Name Status Erhaltungs-
zustand in
NRW (KON)
Arten in den Lebensraumtypen
Vorhabenbereich und angrenzender Wirkraum
Laubwald Kleingehölze Fettwiese Äcker
Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G FoRu!
Picus canus Grauspecht Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden S Na (Na)
Serinus serinus Girlitz Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U
Streptopelia turtur Turteltaube Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden S FoRu FoRu (Na) Na
Strix aluco Waldkauz Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G Na Na (Na) (Na)
Sturnus vulgaris Star Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U Na Na
Tyto alba Schleiereule Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden G Na Na Na
Amphibien
Bombina variegata Gelbbauchunke Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden S Ru (Ru)
Schmetteringe
Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopf -
Ameisenbläuling
Nachweis 'Brutvorkom-
men' ab 2000 vorhanden U+
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für den MTB -Quadranten 5210/4
Eine Recherche über das Informationssystem LINFOS- Landschaftsinformationssammlung (hier: Fundortkataster für Tiere und Pflanzen) des Landesamtes für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ergab hinsichtlich des Vorkommens planungsrelevanter Arten im Plangeb iet oder im funktionalen Umfeld fol-
gende Einträge:
FT-5110-0105 Star und FT-5210-0340-2011 Rotgelbe Knotenameise, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling.
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 9 -
3.2 Hinweise zu planungsrelevanten Arten in Schutzgebieten und Vorrangflächen
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplan Nr. 9 „Hennef – Uckerather Hochfläche“
des Rhein-Sieg Kreises. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2-4 „Uckerather Hochflä-
che“. Die Biotopverbundfläche VB-K-5210-026 „Grünlandbereich oberhalb des Ravensteiner und Dar-
scheider Baches“ liegt im südlichen Teil des Plangebietes. D as Naturschutzgebiet 2.1-27 „Krab-
ach/Ravensteiner Bach“ sowie das geschützte Biotop BT-5210-0052-2012 „Quellbach“ liegen genauso
wie die Biotopkatasterflächen BK -5210-0004 „NSG Krabach/Ravensteiner Bach“ und BK -5210-153
„Krabachtal“ nordöstlich des Plangebietes. Ebenso die Biotopverbundfläche VB-K-5210-021 „Kultur-
landschaft westlich Obereip“.
Abbildung 8: Schutzausweisungen; Vorrangflächen für Natur und Landschaft
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 10 -
Die Sachdaten für die folgenden Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets wurden abgefragt:
Landschaftsschutzgebiet 2.2-4 „Uckerather Hochfläche“
• Keine Angaben zu planungsrelevanten Arten.
Naturschutzgebiet 2.1-27 „Krabach/Ravensteiner Bach“
• Planungsrelevanten Arten : Schachbrettfalter, Grünwidderchen, Blutströpfchen, Heuschre-
cken.
Geschütztes Biotop gem. §30 BNatSchG / §42 LNatSchG
BT-5210-0052-2012 „Quellbach“
• Keine Angaben zu relevanten Arten.
Biotopkataster NRW
BK-5210-0004 „NSG Krabach/Ravensteiner Bach“
• Diagnostisch relevante Tierarten: Grünspecht, Neuntöter, Kolkrabe, Eisvogel, Hohltaube.
BK-5210-153 „Krabachtal“
• Diagnostisch relevante Tierarten: Wendehals, Zitronenfalter, Tagpfauenauge, Rösels Beiß-
schrecke, Kleiner Eisvogel, Großer Eisvogel, Kammmolch, Feuerfalter, Violetter Waldbläuling,
Habicht, Mäusebussard, Schachbrettfalter, Gemeiner Grashüpfer, Wiesengrashüpfer, Grasser
Fuchs, Wespenbussard, Gebänderter Feuersalamander, Bachforelle, Fadenmolch, Raubwür-
ger, Hufeisen Azurjungfer, Zauneidechse, Admiral, Distelfalter, Ringelnatter, Waldeidechse,
Groppe, Plattbauch, Wasseramsel, Kaisermantel, Große Königslibelle, Erdkröte, Bergmolch,
Blindschleiche, Baumweissling, Grosser Schlillerfalter, Schwarzspecht, Kleiner Fuchs, Eisvo-
gel.
Biotopverbund NRW
Unter Biotopverbund wird ein Fachkonzept des Naturschutzes verstanden, welches das Ziel hat, den
für einen Betrachtungsraum charakteristischen Tier- und Pflanzenarten ausreichend große und stan-
dörtlich geeignete Lebensräume zu sichern bzw. zu schaffen, um langfristig überlebensfähige Popula-
tionsgrößen zu gewährleisten.
VB-K-5210-021 „Kulturlandschaft westlich Obereip“
• Zielarten: Ringelnatter, Rotmilan, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Star. Feldsperling.
VB-K-5210-026 „Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darscheider Baches“
• Zielarten: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling.
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 11 -
4 Begutachtung des Plangebietes und des funktionalen Umfelds
Horstbaumkartierung
Die Begehungen des Plangebietes erfolgten am 12. Dezember 2022 (teilweise belaubter Zustand) bei
sonnigem Wetter und Temperaturen um den Gefrierpunkt und am 03.01. 2023 (unbelaubter Zustand)
bei ca. 5°C . Die Bäume und sonstigen Gehölze, wurden auf Bruthöhlen und Vogelnester (vor allem
größere Nester/Horste von Elstern, Rabenkrähen, Greifvögeln oder anderen Großvögeln) abgesucht.
Bei den Gehölzen erfolgte eine weitere Suche nach Spechthöhlen, Baumhöhlen und potenziellen Fle-
dermausquartieren. Die zweite Begehung erfolgte im unbelaubten Zustand . Die Baumkronen waren
gut einsehbar.
Abbildung 9: Plangebiet und Wirkraum im Umfeld
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 12 -
Der Untersuchungsraum umfasst sowohl den direkten Planbereich, als auch den Wirkraum des Vor-
habens in einem 300 m Umkreis. Es wurden vier Horste und mehrere Höhlenbäume (vermutlich Baum-
höhlen des Buntspechtes) bei den Begehungen innerhalb des Wirkraumes im nördlich angrenzenden
Laubwald gefunden.
Es wurde ein Horst (ca. 80 cm Durchmesser), mit hoher Wahrscheinlichkeit des Mäusebussards1, ge-
sichtet. Ob dieser Horst in der jüngeren Vergangenheit besetzt war , konnte nicht festgestellt werden,
da eventuell vorhandene Dunen, Federn, Beutereste und Gewölle vom Laub bedeckt waren. Eine wei-
tere Nutzung dieses Horstes ist sehr unwahrscheinlich, da der Horstbaum (Fichte) abgängig ist.
Eine Zuordnung der anderen Horste zu einer bestimmten Art war nicht eindeutig möglich. Horste vom
Schwarzstorch werden ausgeschlossen. Sie sind wagenradartig und deutlich größer.
5 Wirkfaktoren des Vorhabens
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung werden die voraussichtlichen anlage-, bau- und
betriebsbedingten Wirkungen des Vorhabens aufgezeigt und geprüft, ob durch spezifische Wirkungen
des Vorhabens artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach §44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz
ausgelöst werden können.
Es sind folgende Wirkungen möglich:
Baubedingte Wirkfaktoren
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen
Baufeldräumung,
Baumaßnahmen:
• Entfernen von Gehölzen
• Einrichtung von Zufahrten
• Abschieben der Vegetationsdecke
• Verletzung / Tötung planungsrelevanter Arten und /
oder europäischer Vogelarten
• Entnahme / Beschädigung / Zerstörung von Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten und Nahrungshabita-
ten planungsrelevanter Arten und / oder sonstiger eu-
ropäischer Vogelarten
• Vorübergehende Immissionswir-
kung (Lärm, Erschütterungen etc.)
• visuelle / akustische Störreize
durch LKW o.ä. und Personen
• temporäre Störung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-
stätten sowie Nahrungshabitaten planungsrelevanter
Arten und / oder sonstiger europäischer Vogelarten
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen
• zeitweise Flächeninanspruch-
nahme durch die geplanten Schüt-
tungen
• zeitweise Entnahme / Beschädigung / Zerstörung von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und Nahrungsha-
bitaten planungsrelevanter Arten und / oder sonstiger
europäischer Vogelarten
1 Ein Horst des Rotmilans kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, denn diese dekorieren. ihre Horste oftmals mit Müll
und Plastikfolien. Um Verbotstatbestände sicher ausschließen zu können ist eine Überprüfung ist im Frühjahr durchzuführen.
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 13 -
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen
• Vorübergehende Immissionswir-
kung (Lärm, Erschütterungen etc.)
• vom Anlieferverkehr der Erddepo-
nie ausgehende visuelle / akusti-
sche Störreize durch LKW o.ä.
und Personen
• temporäre Störung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-
stätten sowie Nahrungshabitaten planungsrelevanter
Arten und / oder sonstiger europäischer Vogelarten
• Erhöhung des Kollisionsrisikos
durch anliefernde LKWs
• Verletzung / Tötung planungsrelevanter Arten und /
oder europäischer Vogelarten
Tabelle 2: Potenzielle Wirkfaktoren der Planung
6 Bewertung der Recherche-Ergebnisse und der Begehung
6.1 Planungsrelevante Arten
Im Folgenden wird für jede planungsrelevante Art aus dem ermittelten Artenspektrum geprüft, ob im
Plangebiet und dessen Umfeld ein Vorkommen der jeweiligen Art aktuell bekannt ist oder aufgrund der
Habitatausstattung erwartet werden kann.
Für diejenigen Arten, bei denen Vorkommen bekannt oder zu erwarten sind, wird vor dem Hintergrund
des Vorhabentyps und der Örtlichkeit unter Einbeziehung aller relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens
geprüft, ob die Art durch das Vorhaben betroffen ist und daher Konflikte mit den artenschutzrechtli-
chen Vorschriften möglich sind.
Sollte dies zutreffen, ist für die betroffenen Arten eine vertiefende Art-für-Art-Analyse erforderlich. Bei
der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände würden dann Verm eidungsmaßnahmen einschließ-
lich vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen konzipiert.
Vögel
Aufgrund des Nachweises von mehreren Horsten, Spechthöhlen und den geeigneten Habitatstrucktu-
ren für Feldlerchen, Turteltauben und Neuntöter können planungsrelevante Vogelarten im Plangebiet
und/oder im Wirkraum auftreten. Bei der Feldlerche wird das gesamte Revier als Fortpflanzungsstätte
festgelegt. Dadurch besteht für diese Vogelart auch ein Brutverdacht im Plangebiet.
Tötungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 1 (i. V. m. Abs. 5) BNatSchG:
Da bei der Vorhabenumsetzung eine Inanspruchnahme von Fortpflanzungsstätten möglich ist, kann
eine unmittelbare Gefährdung von Individuen/Entwicklungsstadien von Vogelarten nicht ausgeschlos-
sen werden. Die individuelle Betroffenheit durch den Störungstatbestand ist in einer vertiefenden Ar-
tenschutzprüfung zu bewerten
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 14 -
Störungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 2 BNatSchG:
Die Fläche des geplanten Vorhabensbereich, sowie die Flächen des Wirkraumes könnten als Brutplatz
dienen. Die individuelle Betroffenheit durch den Störungstatbestand ist in einer vertiefenden Arten-
schutzprüfung zu bewerten.
Schädigungstatbestände gem. § 44 Abs.1, Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG:
Durch betriebsbedingte Störungen könnten Brutplatzverluste eintreten.
Es wird festgestellt, dass für bestimmte Arten (siehe Tab. 2) artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44
Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG bei einer Verwirklichung der Erddeponie nicht auszuschließen sind. Eine
vertiefende Art-für-Art-Analyse ist erforderlich (Artenschutzprüfung Stufe II), um eine Betroffenheit
relevanter Vogelarten auszuschließen.
Schmetterlinge
Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv genutzte,
wechselfeuchte Wiesen . Es besteht eine Abhängigkeit von Vorkommen der ausdauernd krautige n-
Pflanze „Großer Wiesenknopf“ (Sanguisorba officinalis). Es wurden bei den (Winter) Begehungen
keinen Pflanzen des Großen Wiesenknopfs gefunden. Eine Kontrolle des Wirkraumes im Sommerhalb-
jahr ist durchzuführen, um eine Betroffenheit auszuschließen.
Amphibien
Die Gelbbauchunke besiedelt naturnahe Flussauen, Sand - und Kiesabgrabungen, Steinbrüche sowie
Truppenübungsplätze. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein - und Kleinstgewässer ge-
nutzt, die oft nur temporär Wasser führen. Diese Habitate sind im Plangebiet und Wirkraum nicht
vorhanden.
Art
Deutscher Name Biologisches Muster
Bewertung für das
Plangebiet und den
Wirkraume
Verbotstatbestände
nach §44
BNatSchG möglich
Vögel
Sperber Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzrei-
chen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden
Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt wer-
den halboffene Parklandschaften mit kleinen Wal-
dinseln, Feldgehölzen und Gebüschen.
Horste im Plangebiet
und Wirkraum vorhan-
den. Jagd - und Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich
ja
Feldlerche Die Feldlerche ist eine Charakterart der offenen
Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Acker-
land, extensiv genutzte Grünländer und Brachen so-
wie größere Heidegebiete.
Geeignete Habitatstruk-
turen vorhanden
ja
Baumpieper Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes
Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und
einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Le-
bensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen,
Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wäl-
der. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete
sowie Grünländer und Brachen mit einzel stehen-
den Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt.
Keine geeignete Habi-
tatstrukturen vorhanden
nein
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 15 -
Art
Deutscher Name Biologisches Muster
Bewertung für das
Plangebiet und den
Wirkraume
Verbotstatbestände
nach §44
BNatSchG möglich
Mäusebussard Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebens-
räume der Kulturlandschaft, sofern geeignete
Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Be-
vorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten,
Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzel-
bäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe an-
gelegt wird.
Horste im Plangebiet
und Wirkraum vorhan-
den. Jagd - und Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich
ja
Bluthänfling Als typische Vogelart der ländlichen Gebiete bevor-
zugt der Blut hänfling offene mit Hecken, Sträu-
chern oder jungen Koniferen bewachsene Flächen
und einer samentragenden Krautschicht. In NRW
sind dies z.B. heckenreiche Agrarlandschaften,
Heide und Ruderalflächen.
Keine geeignete Habi-
tatstrukturen vorhanden
nein
Schwarzstorch Schwarzstörche sind stark an Wasser und Feuchtig-
keit gebunden. Besiedelt werden größere, naturnahe
Laub- und Mischwälder mit naturnahen Bächen,
Waldteichen, Altwässern, Sümpfen und einge-
schlossenen Feuchtwiesen. Die Nester werden auf
Eichen oder Buchen in störungsarmen, lichten Alt-
holzbeständen angelegt.
Keine Horste im Plange-
biet und Wirkraum vor-
handen. Nahrungsgebiet
untergeordnet möglich.
nein
Mehlschwalbe Als Koloniebrüter bevorzugt die Mehlschwalbe frei-
stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in
Dörfern und Städten. Industriegebäude und techni-
sche Anlagen (z.B. Brücken, Talsperren) sind eben-
falls geeignete Brutstandorte.
Bauliche Strukturen mit
Bedeutung als Bruthabi-
tat nicht vorhanden.
Nahrungsgebiet unter-
geordnet möglich.
nein
Kleinspecht Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lich te
Laub- und Mischwälder, Weich - und Hartholz -
auen sowie feuchte Erlen - und Hainbuchenwälder
mit einem hohen Alt- und Totholzanteil.
Höhlen im Wirkraum
vorhanden. Nahrungs-
gebiet untergeordnet
möglich.
nein
Schwarzspecht Als Lebensraum bevorzugt der Schwarzspecht aus-
gedehnte Waldgebiete, er kommt aber auch in Feld-
gehölzen vor. Ein hoher Totholzanteil und vermo-
dernde Baumstümpfe sind wichtig, da die Nahrung
vor allem aus Ameisen und holzbewohnenden Wir-
bellosen besteht.
Höhlen im Wirkraum
vorhanden. Nah rungs-
gebiet untergeordnet
möglich.
nein
Turmfalke Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen
Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher
Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er
nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete.
Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen
mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker
und Brachen auf.
Horste im Plangebiet
und Wirkraum vorhan-
den. Jagd - und Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich.
ja
Rauchschwalbe Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine
extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft an-
gesehen werden. Die Besiedlungsdichte wird mit zu-
nehmender Verstädterung der Siedlungsbereiche
geringer. Die Nester werden in Gebäuden mit Ein-
flugmöglichkeiten aus Lehm und Pflanzenteilen ge-
baut.
Bauliche Strukturen mit
Bedeutung als Bruthabi-
tat nicht vorhanden.
Nahrungsgebiet unter-
geordnet möglich.
nein
Neuntöter Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene
Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüsch-
bestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ru-
deral- und Saumstrukturen. Besiedelt werden He-
ckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene
Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie
größere Windwurfflächen in Waldgebieten.
Geeignete Habitatstru k-
turen vorhanden
ja
Rotmilan Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte
Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur
Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem
Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevor-
zugt.
Wahrscheinlich keine
Horste im Plangebiet
und Wirkraum, Über-
prüfung notwendig
ja
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 16 -
Art
Deutscher Name Biologisches Muster
Bewertung für das
Plangebiet und den
Wirkraume
Verbotstatbestände
nach §44
BNatSchG möglich
Feldsperling Der Lebensraum des Feldsperlings sind halboffene
Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandan-
teil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern.
Darüber hinaus dringt er bis in die Randbereiche
ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst - und Gemü-
segärten oder Parkanlagen besiedelt.
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhanden
nein
Gartenrotschwanz Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen des
Gartenrotschwanzes auf die Randbereiche von grö-
ßeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefern-
wälder.
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhanden
nein
Waldlaubsänger Der Waldlaubsänger lebt bevorzugt in ausgedehn-
ten alten Laub- und Mischwäldern (v.a. in Buchen-
wäldern) mit einem weitgehend geschlossenen Kro-
nendach der Altbäume und einer schwach ausge-
prägten Strauch- und Krautschicht.
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhanden
nein
Grauspecht Der typische Lebensraum des Grauspechtes ist ge-
kennzeichnet durch alte, strukturreiche Laub- und
Mischwälder (v.a. alte Buchenwälder). Der Grau-
specht dringt auch in ausgedehnte Waldbereiche
vor.
Höhlen im Wirkraum
vorhanden. Nahrungs-
gebiet untergeordnet
möglich.
nein
Girlitz Aufgrund seiner mediterranen Herkunft bevorzugt
der Girlitz ein trockenes und warmes Klima. Aus
diesem Grund ist der Lebensraum Stadt für diese
Art von besonderer Bedeutung. Eine abwechslungs-
reiche Landschaft mit lockerem Baumbestand fin-
det er in der Stadt auf Friedhöfen und in Parks und
Kleingartenanlagen.
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhan-
den.
nein
Turteltaube Die Turteltaube bevorzugt offene, bis halboffene
Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflä-
chen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in
Feldgehölzen, baumreichen Heck en und Gebü-
schen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lich-
ten Laub- und Mischwäldern.
Geeignete Habitatstruk-
turen vorhanden
ja
Waldkauz Der Waldkauz besiedelt lichte und lückige Altholz-
bestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanla-
gen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Ange-
bot an Höhlen bereithalten. Darüber hinaus wer-
den auch Dachböden und Kirchtürme bewohnt.
Keine Horste im Plan-
gebiet und Wirkraum
vorhanden. Jagd- und
Nahrungsgebiet unter-
geordnet möglich.
nein
Star Als Höhlenbrüter benötigt der Star Gebiete mit ei-
nem ausreichenden Angebot an Brutplätzen (z.B.
ausgefaulte Astlöcher, Buntspechthöhlen) und an-
grenzenden offenen Flächen zur Nahrungssuche.
Durch bereitgestellte Nisthilfen brütet dieser Kul-
turfolger auch immer häufiger in Ortschaften, wo
ebenso alle erdenklichen Höhlen, Nischen und
Spalten an Gebäuden besiedelt werden.
Keine Höhlen im Wirk-
raum vorhanden. Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich.
nein
Schleiereule Die Schleiereule lebt als Kulturfolger in halboffenen
Landschaften, die in engem Kontakt zu menschli-
chen Siedlungsbereichen stehen. Als Jagdgebiete
werden Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randberei-
che von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen
aufgesucht.
Keine Horste im Plange-
biet und Wirkraum vor-
handen. Jagd- und Nah-
rungsgebiet untergeord-
net möglich.
nein
Amphibien
Gelbbauchunke Die Gelbbauchunke besiedelt naturnahe Flussauen,
Schleddentäler, Sand - und Kiesabgrabungen,
Steinbrüche sowie Truppenübungsplätze. Als
Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein -
und Kleinstgewässer genutzt, die oft nur temporär
Wasser führen.
Keine geeigneten Habi-
tatstrukturen vorhanden
nein
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 17 -
Art
Deutscher Name Biologisches Muster
Bewertung für das
Plangebiet und den
Wirkraume
Verbotstatbestände
nach §44
BNatSchG möglich
Schmetterlinge
Dunkler Wiesen-
knopf-Ameisen-
bläuling
Der charakteristische Lebensraum des Dunklen
Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv ge-
nutzte, wechselfeuchte Wiesen in Fluss - und Bach-
tälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete
Standorte werden offenbar gemieden. In höhe ren
Lagen werden auch Weg - und Straßenböschungen
sowie Säume besiedelt.
Evtl. geeignete Habi-
tatstrukturen vorhanden
ja
Tabelle 3: Konfliktanalyse der zu prüfenden Arten
Fledermäuse
Fledermäuse sind zwar nicht im Messtischblatt gelistet, ein Vorkommen von Fledermäusen als Nah-
rungsgäste oder Durchzügler sind im Plangebiet und dessen näherem Umfeld aber wahrscheinlich.
Das Plangebiet besitzt für diese Arten keine besondere Bedeutung als Teil des Nahrungshabitats. Nah-
rungshabitate sind nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen
sind (was hier aufgrund der Ausweichmöglichkeiten im Umfeld auszuschließen ist).
6.2 Sonstige, nicht planungsrelevante, europäische Vogelarten
Bei den im Plangebiet und in dessen Umfeld nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden, nicht
planungsrelevanten, europäischen Vogelarten handelt es sich überwiegend um bundesweit, landesweit
und regional ungefährdete Vogelarten, die landesweit verbreitet und allgemein häufig sind. Bruten die-
ser häufigen Arten im Plangebiet und dessen Umfeld sind wahrscheinlich.
Alle wildlebenden Vogelarten sind grundsätzlich durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt.
Bei den nicht planungsrelevanten Vogelarten kann es bei der Gehölzfällung während der Brutzeit zur
Zerstörung von Nestern (und der damit einhergehenden Zerstörung von Gelegen oder Tötung von
Jungvögeln) sowie zu Beeinträchtigungen durch Störungen kommen. Von einer Beeinträchtigung be-
deutender lokaler Populationen mit nennenswerten Beständen durch dauerhafte Beseitigung potenzi-
eller Brutplätze oder durch Störungen ist bei der Umsetzung des Vorhabens nicht auszugehen. Es lie-
gen keine ernst zu nehmenden Hinweise auf einen nennenswerten Bestand von Arten bedeutender lo-
kaler Populationen im Bereich des Vorhabens vor. Eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung ist somit
für diese Arten nicht notwendig.
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 18 -
7 Hinweise zu Vermeidungsmaßnahmen
Um Störungen nahrungssuchender Fledermäuse in deren jährlichen Aktivitätsphase (Ende März bis
Anfang November) während möglicher Bauarbeiten gering zu halten, wird empfohlen, Baulärm und
starkes Arbeitslicht in den Abendstunden zu vermeiden. Des Weiteren sollten Lichtemissionen über die
Beleuchtung des Plangebietes hinaus vermieden werden
Besonders geschützte Vogelarten (alle europäischen Vogelarten)
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu vermeiden, sollte,
trotz der Legalausnahme nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Entfernen
von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar, durch-
geführt werden.
8 Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen (ASP Stufe II
In der vorliegenden Artenschutzprüfung Stufe I wird festgestellt, dass die Vorhabenumsetzung eine
Auslösung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG bedingen kann.
In Tabelle 3 sind die Arten gekennzeichnet, für die eine artenschutzrechtliche Betroffenheit i. S. des
§44 Abs. 1 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der möglichen Beeinträchtigungen
planungsrelevanter Arten ist die Durchführung einer vertiefenden Prüf ung der Verbotstatbestände -
Artenschutzprüfung Stufe II- geboten. Bestandserfassungen vor Ort sind hierbei erforderlich.
Das Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten ist durch artspezifisch geeignete Kartiermetho-
den entsprechend der Methodensteckbrie fe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucher-
schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zu erfassen und zu bewerten:
Vögel:
• Sperber
• Feldlerche
• Mäusebussard
• Turmfalke
• Neuntöter
• Rotmilan
• Turteltaube
Schmetterlinge
• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 19 -
In der vertiefenden Prüfung der Verbotstabestände ist zu untersuchen, bei welchen der aufgeführten
planungsrelevanten Arten welche Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Wirkprognose). Hier werden
Vermeidungsmaßnahmen inclusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanage-
ment konzipiert. Es wird abschließend bewertet, ob trotz dieser Maßnahmen artenschutzrecht liche
Verbote vorliegen.
Dipl.-Ing. Landespflege G. Kursawe
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Nümbrecht, 09. Januar 2023
Deponiestandort Hennef-Meisenbach, Stadt Hennef;
Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung
- 20 -
Anlage
Literaturverzeichnis
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VV-Artenschutz - Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung
der Richtlinien 92/43/EWG (FFH -RL) und 2009/147/EG (V -RL) zum Artenschutz bei Pla-
nungs- oder Zulassungsverfahren (Runderlass des Ministeriums fü r Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016)
Erddeponiestandort Meisenbach – Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II:
vertiefende Untersuchung Vögel und
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Auftraggeber: RSEB Rhein-Sieg
Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Bearbeitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Dieter Hellmich, Dipl.-Ing. (FH)
Florian Schöllnhammer, Dipl.-Ing. (FH)
Dipl.-Ing. G. Kursawe
Planungsgruppe Grüner Winkel
Alte Schule Grunewald 17
51588 Nümbrecht
Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928
Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de
Nümbrecht, 02. August 2023
INHALT
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung ................................ ................................ ............... 1
2 Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und
angrenzendem Umfeld ................................ ................................ ................................ ........ 3
3 Vorhabenwirkungen, Ermittlung der Wirkfaktoren ................................ ............................. 8
4 Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ................................ ................................ ...... 9
4.1 Methodisches Vorgehen ......................................................................................................... 9
4.2 Ergebnisse der Begehungen und Begutachtung planungsrelevanter Arten ......................... 9
4.2.1 Mäusebussard ....................................................................................................................... 11
4.2.2 Neuntöter .............................................................................................................................. 12
4.2.3 Rotmilan ................................................................................................................................ 13
4.2.4 Feldlerche .............................................................................................................................. 15
4.2.5 Sperber .................................................................................................................................. 17
4.2.6 Turteltaube ............................................................................................................................ 18
4.2.7 Turmfalke .............................................................................................................................. 19
4.2.8 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling .............................................................................. 20
4.3 Nicht planungsrelevante Vogelarten .................................................................................... 21
5 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ............ 23
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Plangebietes .......................................................................................................1
Abbildung 2: Plangebiet Ackerumbruch Blickrichtung Osten, Anfang Mai .........................................3
Abbildung 3: Flächennutzungen und Biotoptypen ................................................................................4
Abbildung 4: Plangebiet, Blickrichtung Westen, Anfang Juni ..............................................................5
Abbildung 5: Plangebiet, Blickrichtung Süden, Mitte Juni ...................................................................5
Abbildung 6: Übergang Maisacker-Grünland mit Krautfluren u. vereinzelten Gehölzen,
Ende Juli ...........................................................................................................................6
Abbildung 7: Grünland im südlichen Plangebiet mit angrenzender Baumhecke, Blickrichtung
Westen, Ende Juli .............................................................................................................6
Abbildung 8: Abgrenzung Plangebiet Meisenbacher Straße mit Einzelbäumen, Blickrichtung
Westen, Ende Juli .............................................................................................................7
Abbildung 9: Westlich angrenzender, geernteter Acker, Mitte Juli (Feldlerchen-Sichtung im Mai) ..7
Abbildung 10: Überprüfung und Aktualisierung der Horstbaumkartierung ..................................... 10
Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren während der Deponielaufzeit .......................................................8
Tabelle 2: Potenzielle Wirkfaktoren nach Abschluss der Deponierung ................................................8
Tabelle 3: Übersicht der Begehungen .....................................................................................................9
Tabelle 4: Beobachtungen nicht planungsrelevanter Vogelarten ....................................................... 22
Anlage:
• Literaturliste
• Übersicht - Protokoll der Begehungen
• Prüfprotokolle Formular B Antragsteller Art für Art
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 1 -
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung
Die Rhein-Sieg-Erdendeponiebetriebe (RSEB) benötigen einen geeigneten Standort zur Sicherstellung
der Entsorgung von unbelasteten Bodenaushub. Auf der Grundlage einer vergleichenden Untersu-
chung verschiedener Standorte wurde ein potenzieller Deponiestandort zur Einrichtung einer DK 0-
Erddeponie südlich von Eitorf nahe der Ortslage Meisenbach im Stadtgebiet von Hennef gefunden.
Der potenzielle Standort befindet sich unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes
Da bei dem Vorhaben planungsrelevante Arten eingriffsrelevant betroffen sein können, ergibt sich auf-
grund der Rechtslage gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der Vorgaben von
FFH- und Vogelschutz-Richtlinie die Notwendigkeit einer Artenschut zprüfung, Stufe I: Vorprüfung
(Artenspektrum, Wirkfaktoren) entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationa-
len Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum
Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz).
Fachliche Grundlagen stellt das „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“ in der aktua-
lisierten Fassung von 2021 (MUNLV) zur Verfügung.
Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG
formulierten Zugriffsverboten. Demnach ist es verboten:
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 2 -
- 1. wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verlet-
zen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören,
- 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich
zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sic h durch die Störung der Erhaltungszu-
stand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
- 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
- 4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Es wurde im Januar 2023 eine Artenschutzprüfung, Stufe I – Vorprüfung erarbeitet. Hier wurde eine
Horstbaumkartierung für den Planbereich und einen 300 m Wirkraum durchgeführt. Es wurde festge-
stellt, dass für einige Arten artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG
durch die geplante Einrichtung einer Erddeponie nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund der
möglichen Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten ist daher die Durchführung einer vertiefenden
Prüfung der Verbotstatbestände -Artenschutzprüfung Stufe II- geboten.
Das Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten wird durch artspezifisch geeignete Erfassungs-
methoden entsprechend der Methodensteckbriefe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst:
Vögel:
• Sperber
• Feldlerche
• Mäusebussard
• Turmfalke
• Neuntöter
• Rotmilan
• Turteltaube
Schmetterlinge
• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
In der vorliegenden vertiefenden Prüfung der Verbotstabestände wird ermittelt , bei welchen der
aufgeführten planungsrelevanten Arten welche Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Wirkprognose).
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inclusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Ri-
sikomanagement konzipiert. Es wird abschließend bewertet, ob trotz dieser Maßnahmen artenschutz-
rechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG vorliegen.
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 3 -
2 Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und angrenzendem Umfeld
Der Vorhabenbereich befindet sich ca. 12,5 km südöstlich des Stadtkerns von Hennef und ca. 6,5 Ki-
lometer südlich des Ortskerns von Eitorf zwischen der Ortschaft Meisenbach und der L 255. Es handelt
sich um eine leicht hängige, nach Nordosten geneigte Fläche, die zu zwei Dritteln aktuell als Maisacker
genutzt wird. Der südliche Bereich wird als Grünland genutzt. Die potenzielle Erddeponiefläche wird
hangunterseits durch die Erschließungsstraße der Ortslage Meisenbach begrenzt. Entlang der Stra-
ßenböschung stehen lebensraumtypische Einzelbäume. Auf der Fläche selbst stehen entlang der Flur-
grenze Acker/Grünland vereinzelte lebensraumtypische Gehölze mit mittlerem Baumholz. Hier und
entlang der Straßenböschungen haben sich kleinflächig typische Gras- und Krautfluren eingestellt.
Im Bereich der Wirkräume bis 300 m um das Plangebiet wird der Landschaftsraum durch den Wechsel
von landwirtschaftlichen Flächen und Gehölzen geprägt. Ein Gehölzstreifen bzw. eine Baumhecke mit
lebensraumtypischen Gehölzen grenzen im Südwesten und Nordosten an. Südlich der Meisenbacher
Straße erstrecken sich ältere Laubmischwälder, die als Naturschutzgebiet besonders geschützt sind .
Hier befinden sich auch Fließgewässer, die zutage treten.
Abbildung 2: Plangebiet Ackerumbruch Blickrichtung Osten, Anfang Mai
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 4 -
Abbildung 3: Flächennutzungen und Biotoptypen
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 5 -
Abbildung 4: Plangebiet, Blickrichtung Westen, Anfang Juni
Abbildung 5: Plangebiet, Blickrichtung Süden, Mitte Juni
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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Abbildung 6: Übergang Maisacker-Grünland mit Krautfluren u. vereinzelten Gehölzen, Ende Juli
Abbildung 7: Grünland im südlichen Plangebiet mit angrenzender Baumhecke, Blickrichtung Westen,
Ende Juli
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 7 -
Abbildung 8: Abgrenzung Plangebiet Meisenbacher Straße mit Einzelbäumen, Blickrichtung Westen,
Ende Juli
Abbildung 9: Westlich angrenzender, geernteter Acker, Mitte Juli (Feldlerchen-Sichtung im Mai)
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 8 -
3 Vorhabenwirkungen, Ermittlung der Wirkfaktoren
Folgende Wirkfaktoren sind bei den Auswirkungen des Vorhabens zu betrachten.
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit der Deponierung auftreten
können. Sie sind auf die Deponielaufzeit bis zur Rekultivierung der beanspruchten Flächen beschränkt.
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen
Baufeldräumung,
Baufeldvorbereitung:
• Rückschnitt/ Entnahme von Ge-
hölzen
• Einrichtung der Zufahrt
• Abschieben der Vegetationsdecke,
Entfernung der anstehenden Bio-
topstrukturen
• Verletzung / Tötung planungsrelevanter Arten und /
oder europäischer Vogelarten (§44 Abs. 1 Nr.1
BNatSchG)
• Entnahme / Beschädigung / Zerstörung von Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten und Nahrungshabitaten
planungsrelevanter Arten und / oder sonstiger euro-
päischer Vogelarten (§44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Baustellenbetrieb
• Vorübergehende Immissionswir-
kung (Lärm, Erschütterungen etc.)
• visuelle / akustische Störreize
durch LKW, Planierraupen und
Personen
• temporäre Störung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-
stätten sowie Nahrungshabitaten planungsrelevanter
Arten und / oder sonstiger europäischer Vogelarten
(§44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) bis zum Ende der De-
ponielaufzeit
Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren während der Deponielaufzeit
Wirkfaktoren nach Abschluss der Deponierung.
Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Ablagerung von unbelastetem Bodenaushub. Die landwirt-
schaftliche Nutzung wird durch Rekultivierungsmaßnahmen nach Abschluss der Deponierung wieder-
hergestellt. Mögliche Gehölzpflanzungen zur landschaftlichen Einbindung und ökologischen Aufwer-
tung können die westlich angrenzende Feldlerchenhabitate negativ beeinträchtigen.
Wirkfaktor (Potenzielle) Auswirkungen
• Gehölzpflanzungen zur land-
schaftlichen Einbindung entlang
der westlichen Deponiegrenze
• Störung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie
Nahrungshabitaten der Feldlerche (§44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG)
Tabelle 2: Potenzielle Wirkfaktoren nach Abschluss der Deponierung
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 9 -
4 Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
4.1 Methodisches Vorgehen
Es wurden insgesamt sieben Kartierungsgänge durchgeführt (Protokoll als Anlage). Die Begehungen
des Plangebietes und des direkten Umlandes (unbelaubter und belaubter Zustand) erfolgten von März
bis Juli 2023 mit jeweils zwei Personen. Die Vogelfauna wurde durch Begehungen zu unterschiedlichen
Tageszeiten erfasst. Hierbei wurden alle europäischen Vogelarten notiert.
Die Untersuchungstermine und Tageszeiten der planungsrelevanten Arten1 wurden gemäß den „Me-
thodensteckbriefen zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Moni-
toring“ (MKULNV NRW 2017) gewählt. Diese hatten je nach Jahreszeit verschiedene Zielsetzungen
und Schwerpunkte.
Bei den Begehungen sind die in der Tab. 1 aufgelisteten planungsrelevanten Arten2, bei denen Verbots-
tatbestände nach § 44 BNatSchG möglich sind, gezielt auf Vorkommen im Plangebiet und den Wirk-
räumen bis 300 m untersucht worden. Hierbei wurden die in der ASP I erfassten Horste und Nester
überprüft.
Art Zeitraum von Zeitraum bis
Vögel
Mäusebussard Anfang Februar Ende Juli
Neuntöter Mitte Mai Ende Juni
Rotmilan Mitte März Mitte Juli
Feldlerche Anfang April Anfang Mai
Sperber Mitte April Ende Juli
Turteltaube Anfang Mai Anfang Juli
Turmfalke Mitte März Ende Juni
Schmetterlinge
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Anfang Juli Anfang August
Tabelle 3: Übersicht der Begehungen
Das Protokoll der Begehungen und deren Ergebnisse sind als Übersicht als Anlage beigefügt.
4.2 Ergebnisse der Begehungen und Begutachtung planungsrelevanter Arten
Von den i m Plangebiet und dem Wirkraum bis 300 Metern bei der ASP I gefundenen unbekannten
Horsten konnte einer eindeutig dem Mäusebussard zugeordnet werden.
1 Die „planungsrelevanten Arten“ sind eine in NRW naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen FFH Anhang -IV-
Arten und europäischen Vogelarten, die bei einer Artenschutzprüfung (ASP) im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln
zu bearbeiten sind.
2 Ergebnisse der Artenschutzprüfung I: Vorprüfung
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 10 -
Die anderen Horste/ Nester sind älter und teilweise zerfallen oder liegen außerhalb des Plangebietes
und den Horstschutzzonen. Es wurden keine Beobachtungen gemacht, die auf eine Nutzung dieser
Großnester/ Horste schließen lassen
Abbildung 10: Überprüfung und Aktualisierung der Horstbaumkartierung
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- 11 -
Nachfolgend werden die Erkenntnisse der im Rahmen der sieben Begehungen der ASP II durchgeführ-
ten artenschutzrechtlichen Prüfung für die relevanten Arten dargestellt.
4.2.1 Mäusebussard
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Mäusebussards
Der Mäusebussard ist mit einer Körpergröße von 51 bis 56 cm ein mittelgroßer Greifvogel mit relativ
kurzem Schwanz und einem im Flugbild breit erscheinenden Kopf. Während die Flügelspitzen immer
dunkel sind und der Schwanz eng gebändert erscheint, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Farbva-
rianten (ganz dunkle bis weiße Vögel). Verwechslungen sind insbesondere mit Wespenbussard und
Raufußbussard möglich. Die dunklen Farbvarianten haben eine schwarzbraune Färbung und ein hel-
les, mit dunkler Sperberung durchzogenes „Halsband“, der Schwanz ist braun mit voller Bänderung,
die Oberseite einfarbig dunkel. Die Nahrung besteht aus bodenbewohnenden Kleintieren (v.a. Wühl-
mäuse, Spitzmäuse) sowie anderen Kleinsäugern. Regelmäßig wird auch Aas genommen (z.B. Ver-
kehrsopfer entlang von Straßen). In Nordrhein-Westfalen kommt der Mäusebussard ganzjährig als
häufiger Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen
Populationen. Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern ge-
eignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebie-
ten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe an-
gelegt wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des
Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe bean-
spruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge.
Als häufigste Greifvogelart in Nordrhein -Westfalen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen flä-
chendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand in NRW wird auf 9.000 bis 17.000 Brutpaare geschätzt
(2015).
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Fortpflanzungsstätte: Mäusebussarde bauen ihre Nester (Horste) selbst. Die Reviertreue ist hoch, die
Bussarde verfügen innerhalb ihres Reviers in der Regel über mehrere Wechselhorste, die jahrweise ver-
schiedentlich genutzt werden. Als Fortpflanzungsstätte wird das genutzte Nisthabitat (Gehölz) im Um-
kreis von bis zu 100 m (entsprechend der Horstschutzzone in MKULNV 2010) um den aktuell nach-
gewiesenen Horststandort / das Revierzentrum aufgefasst. Wechselhorste sind einzubeziehen, wenn
sie als solche erkennbar sind. Eine konkrete Abgrenz ung von essenziellen Nahrungshabitaten ist für
den Mäusebussard in der Regel aufgrund seines großen Aktionsraumes und der Vielzahl der genutzten
Offenland-Habitattypen in der Regel nicht notwendig.
Ruhestätte:
Mäusebussarde nächtigen / ruhen in Gehölzen. Die Abgrenzung der Ruhestätte von Brutvögeln ist in
der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die Ruhestätte einzelner Tiere
nicht konkret abgrenzbar.
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Beobachtungen
Im Zuge der Horstbaumkartierung wurde au ßerhalb der 100 Meter Horstschutzzone ein besetzter
Horst (nördlich des Plangebietes) des Mäusebussardes nachgewiesen. Er ist teilweise mit grünen Zwei-
gen von Laub- und Nadelbäumen bedeckt. Weiterhin wurde beobachtet, dass der Mäusebussard die-
sen Bereich mehrmals angeflogen hat. Der Horst wurde bei weiteren Begehungen nicht mehr aufge-
sucht, um Beunruhigungen zu vermeiden.
Ein weiterer Horst (ca. 80 cm Durchmesser), mit hoher Wahrscheinlichkeit des Mäusebussards3 wurde
auf einer abgängigen Fichte gefunden. Dieser Horst liegt nördlich des Plangebietes außerhalb der 100
Meter Horstschutzzone. Ob dieser Horst in der jüngeren Vergangenheit besetzt war, konnte nicht fest-
gestellt werden. Im Verlauf des weiteren Jahres wurde keine neue Begrünung festgest ellt. Weiterhin
fehlten auch eine „Bekalkung“ der Gehölze, sowie Fraßreste, Federn und Gewöllespuren in der direkten
Umgebung. Eine weitere Nutzung dieses Horstes ist sehr unwahrscheinlich, da der Horstbaum (Fichte)
abgängig ist. Es wird ausgeschlossen, dass er zukünftig als Horst oder Ausweichhorst genutzt wird.
Als Fortpflanzungsstätte wird das genutzte Nisthabitat (Gehölz) im Umkreis von bis zu 100 m (ent-
sprechend der Horstschutzzone in MKULNV 2010) um den aktuell nachgewiesenen Horststandort/
das Revierzentrum aufgefasst. Wechselhorste sind einzubeziehen, wenn sie als solche erkennbar sind.
Bei diesen Horsten kann eine mögliche Betroffenheit während der Errichtung bzw. der Erddeponie
ausgeschlossen werden. Im vorliegenden Fall kommt es zu keiner direkt en Inanspruchnahme des
Horstbaumes (Fällung).
Artenschutzrechtliche Betroffenheit
1. Tötungs- und Verletzungsverbote (§44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG)
Nicht gegeben: eine direkte Inanspruchnahme des Horstbaumes (Fällung) wird ausgeschlossen.
2. Störungsverbot (§44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG)
Nicht gegeben: der Horst befindet sich außerhalb der 100 m Horstschutzzone.
3. Schutz von Fortpflanzung und Ruhestätten (§44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG)
Eine direkte Inanspruchnahme des Horstbaumes (Fällung) wird ausgeschlossen.
Das Plangebiet hat für den Mäusebussard Bedeutung als Teil des Nahrungshabitats. Nahrungshabi-
tate sind nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen sind.
4.2.2 Neuntöter
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Neuntöters
Der Neuntöter ist eine etwa 17 cm große Würgerart mit großem Kopf und relativ langem Schwanz. Er
hat einen kräftigen Schnabel und zeichnet sich durch seine aufrechte Sitzhaltung aus. Bei den kon-
trastreich gefärbten Männchen sind Rücken und Flügel rostrot gefärbt, Scheitel und Bürzel sind grau.
3 Ein Horst des Rotmilans kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, denn diese dekorieren ihre Horste oftmals mit Müll
und Plastikfolien.
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Der lange Schwanz ist schwarz mit einer weißen Seitenzeichnung. Das Gesicht ziert eine schwarze
Augenbinde. Das unscheinbare Weibchen hat einen rostbraunen Kopf und Rücken sowie eine hell-
braune Unterseite. Die Nahrung besteht vorwiegend aus Insekten (vor allem Käfer , Heuschrecken,
Hautflüglern) und Spinnen. Es werden aber auch Kleinsäuger und ausnahmsweise Jungvögel gejagt.
Die Beute wird in den Gebüschen gern auf Dornen aufgespießt, und als „Vorratslager“ genutzt.
Der Neuntöter ist ein Zugvogel, der als Langstreckenz ieher in Ost - und Südafrika überwintert. In
Nordrhein-Westfalen kommt er als mittelhäufiger Brutvogel vor. Neuntöter bewohnen extensiv ge-
nutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie in-
sektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen und
Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Wald-
gebieten. Die Brutreviere sind 1 bis 6 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 2 Brutpaaren auf 10 ha.
Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen, gerne in Dornsträuchern angelegt. Nach An-
kunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mitte Mai die Eiablage (Hauptlegezeit Anfang/Mitte
Juni), im Juli werden die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist der Neuntöter in den Mittelgebirgslagen weit verbreitet. Im Tiefland beste-
hen dagegen nur wenige lokale Vorkommen. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutz-
gebiet „Medebacher Bucht“ mit etwa 600 Brutpaaren. Der Gesamtbestand in NRW wird auf 5.000 bis
7.500 Brutpaare geschätzt (2015).
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Fortpflanzungsstätte: Neuntöter brüten in Dornsträuchen und kleinen Bäumen. Das Nest wird jedes
Jahr neu gebaut. Die Brutortstreue kann bei älteren Männchen ausgeprägt sein (BAUER et al. 2005 S.
40). Als Fortpflanzungsstätte wird das gesamte Revier abgegrenzt.
Ruhestätte: Neuntöter ruhen in (Dorn-) Sträuchern und kleinen Gehölzen. Die Abgrenzung der Ruhe-
stätte von Brutvögeln ist in der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die
Ruhestätte einzelner Tiere nicht konkret abgrenzbar.
Beobachtungen
Von Mitte Mai bis Ende Juni wurde bei den Begehungen auf warnende Altvögel, Revier verteidigende
Paare und fütternde Altvögel geachtet. Die Dornensträucher und Büsche im Süden des Plangebietes
wurden abgegangen und nach aufgespießter Nahrung und möglichen (auch alten) Nestern abgesucht.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit
Der Neuntöter wurde weder im Plangebiet noch auf angrenzenden Flächen festgestellt. Die im § 44
Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst.
4.2.3 Rotmilan
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Rotmilans
Mit einer Körperlänge von 60 bis 70 cm ist der Rotmilan etwas größer als ein Mäusebussard. Die
Färbung ist überwiegend rot -bräunlich, der Kopf meist hellgrau. Im lebhaft schaukelnden Flug fällt
der oft etwas hängende, tief gegabelte Schwanz auf („Gabelweihe“). Die Unterseite wirkt im Flugbild
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relativ kontrastreich, mit hellen Feldern in den Handschwingen. Der Schnabel ist an der Basis gelb.
Der Ruf ist ein bussardähnliches miauendes „hi-hi-hiä“. Der Rotmilan hat ein breites Nahrungsspekt-
rum (Kleinsäuger, Vögel, Fische) und schlägt seine Beute am Boden. Bisweilen schmarotzt er auch bei
anderen Greifvögeln oder nutzt Aas (z.B. Verkehrsopfer entlang von Straßen).
Der Rotmilan ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher den Winter über hauptsächlich in Spanien
verbringt. Regelmäßig überwintern Vögel auch in Mitteleuropa, zum Beispiel in der Schweiz. In Nord-
rhein-Westfalen tritt er als seltener bis mittelhäufiger Brutvogel auf. Der Rotmilan besiedelt offene,
reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche werden Agrarflä-
chen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Jagdreviere können eine Fläche
von 15 km² beanspruchen. Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber
auch in kleineren Feldgehölzen (1 -3 ha und größer). Rotmilane gelten als ausgesprochen reviert reu
und nutzen alte Horste oftmals über viele Jahre. Ab März beginnt das Brutgeschäft, spätestens Ende
Juli sind alle Jungen flügge. In Nordrhein -Westfalen kommt der Rotmilan nahezu flächendeckend in
den Mittelgebirgsregionen vor.
Da etwa 65% des Weltbestandes vom Rotmilan in Deutschland vorkommt, trägt das Land Nordrhein-
Westfalen eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art. Der Gesamtbestand in NRW wird
auf 920 bis 980 Brutpaare geschätzt (2016).
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Fortpflanzungsstätte: Rotmilane bauen eigene Nester (Horste), können aber auch Horste anderer Ar-
ten übernehmen. Sie verfügen in der Regel über mehrere Wechselhorste, die jahrweise verschiedentlich
genutzt werden. Als Fortpflanzungsstätte wird der Horst (bzw. das Revierzentrum) und ein störungs-
armer Bereich von bis zu 300m (MKULNV 2010) abgegrenzt. Wechselhorste sind einzubeziehen, wenn
sie als solche erkennbar sind. Eine Abgrenzung von essenziellen Habitaten ist für de n Rotmilan auf-
grund seines großen Aktionsraumes und der Vielzahl der genutzten Offenland -Habitattypen in der
Regel nicht erforderlich (Ausnahmen ggf. bei sehr waldreichen Gebieten).
Ruhestätte: Die Ruhestätte von Brutpaaren oder Nichtbrütern ist in der Re gel unspezifisch und nicht
konkret abgrenzbar. Rotmilane nächtigen / ruhen in Gehölzen. In NRW bestehen tradierte Schlafplätze
(z.B. am Haarkamm), die Treue bezieht sich dabei in der Regel nicht auf ein konkretes Feldgehölz,
sondern auf einen größeren Raum (BRUNE in SUDMANN et al. 2012). Als Ruhestätte gilt dann der
Verbund von als Schlafplatz genutzten Gehölzen mit einem störungsarmen Puffer und (sofern konkret
abgrenzbar) den für die Schlafplatzgesellschaft essenziellen Nahrungshabitaten.
Beobachtungen
In der Zeit Mitte März bis Anfang Juli wurde über optische und akustische Erfassung nach Balzflügen,
Territorialverhalten, Anflügen von potenziellen Horststandorten und flüggen Jungvögeln von mehre-
ren Standpunkten im Wirkraum des Plangebietes aus geachtet.
Der Rotmilan wurde weder im Plangebiet noch auf angrenzenden Flächen (kleiner 300 Meter) festge-
stellt. Nordwestlich von der Ortschaft Meisenbach, ca. 800 Meter vom Plangebiet entfernt, wurde der
Rotmilan mehrmals kreisend beobachtet. Bei den im Wirkraum gefundenen Horsten/großen Nestern
kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass diese von dem Rotmilan genutzt
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werden. Rotmilane dekorieren ihre Horste oftmals mit Müll und Plastikfolien. Diese Materialien wur-
den nicht gesichtet. Weiterhin wurden in der näheren Umgebung keine Rotmilane im Wirkraum beo-
bachtet.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit
Der Rotmilan wurde weder im Plangebiet noch im 300 m Wirkraum festgestellt. Die im § 44 Abs. 1
BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst.
Das Plangebiet hat für den Rotmilan Bedeutung als Teil des Nahrungshabitats. Nahrungshabitate sind
nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen sind.
4.2.4 Feldlerche
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie der Feldlerche
Die Feldlerche ist ein schlanker, etwa 18 – 19 cm großer Singvogel. Charakteristisch ist die lange Hin-
terkralle (Lerchensporn). Die Oberseite des Gefieders ist beige bis rötlichbraun. Oberkopf und Rücken
sind schwarzbraun längsgestreift. Während Bauch und Flanken weiß gefärbt sind, ist die Brust deutlich
dunkel gestrichelt auf gelblich -weißem Grund. Das Gefieder beider Geschlechter weist keine spezifi-
schen Unterschiede auf. Das Männchen jedoch verfügt über eine leichte aufstellbare Haube. Die Feld-
lerche zeigt zahlreiche, variable Rufe („trieh“, „trlie“). Der Gesang setzt sich aus einer ununterbroche-
nen Folge von Motiven, wie Trillern, Rollern und teilweise auch Imitationen anderer Vogelarten zu-
sammen. Die Nahrung im Frühjahr ist recht vielseitig und besteht aus Insekten, Spinnen, kleinen
Schnecken und Regenwürmern. Im Winterhalbjahr überwiegen hingegen Getreidekörner, Unkrautsa-
men und Keimlinge.
Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie be-
siedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Hei-
degebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu 5 Brut-
paaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde
angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen aufgrund der
hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt die Eiablage,
Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge.
Die Feldlerche ist in Nordrhein -Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet.
Regionale Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften, das Westmünsterland sowie die Mede-
bacher Bucht. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Land-
wirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand in NRW wird auf unter 100.000 Brutpaare ge-
schätzt (2015).
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Fortpflanzungsstätte: Feldlerchen brüten in Bodennestern in Ackerkulturen, im Grünland und in Bra-
chen. Das Nest wird jedes Jahr neu gebaut. Aufgrund der Änderungen in der Vegetationshöhe und der
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landwirtschaftlichen Bearbeitung kann es in einer Brutsaison zu Revierverschiebungen kommen, an-
sonsten besteht jedoch regelmäßig auch Reviertreue. Als Fortpflanzungsstätte wird das gesamte Revier
abgegrenzt.
Ruhestätte: Feldlerchen nächtigen am Boden. Während der Brutzeit hat das Männchen einen festen
Schlafplatz in Nestnähe. Außerhalb der Brutzeit schlafen Feldlerchen g esellig, im Spätsommer und
Herbst auf Stoppeln und anderen abgeernteten Feldern bzw. auf Ödland mit niedrigem oder lockerem
Bewuchs, im Winter oft wochenlang am selben Platz in niedrigem Gras, zwischen höheren Kräutern
oder in selbstgegrabenen körpertiefen Mulden im Schnee. Die Abgrenzung der Ruhestätte von Brut-
vögeln ist in der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus werden traditionell
genutzte Schlafplätze als Ruhestätte abgegrenzt.
Der Gesang wird von den Männchen überwiegend im Flug vorgetragen; seltener und dann kürzer vom
Boden aus. Er ist lang und über 3 bis 15 Minuten anhaltend und besteht aus einer schnellen, ununter-
brochenen Folge von abwechselnd und zum Teil rhythmisch wiederholten rollenden, trillernden oder
zirpenden Tönen. Mit solchen Singflügen, die für brütende Vögel in offenem Gelände charakteristisch
sind und der Markierung des Reviers dienen, ersetzt das Männchen die in dieser Landschaft fehlenden
Singwarten.
Beobachtungen
Von im Süden gelegenen Beobachtungspunkten wurde auf singende Feldlerchen im Zeitrahmen von
Anfang April bis Anfang Mai geachtet. Es wurde sowohl das Plangebiet als auch der Wirkraum beo-
bachtet. Dabei wurden m ehrere Feldlerchen im Frühjahr westlich des Plangebietes in den direkt an-
grenzenden Getreidefeldern und Grünlandflächen singend und fliegend gehört und gesehen.
Bei der Begehung am 19. Juli war der Acker, auf dem Feldlerchen beobachtet wurden, bereits abgeern-
tet . Am 31 07. war der Acker umgebrochen.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit
1. Tötungs- und Verletzungsverbote (§44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG)
Nicht gegeben: Reviere sind direkt nicht betroffen. Das Plangebiet ist aktuell keine Fortpflanzungs-
und /oder Ruhestätte
2. Störungsverbot (§44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG)
Die Feldlerchen werden durch den Deponiebetrieb nicht nachhaltig gestört.
3. Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG)
Feldlerchen reagieren empfindlich gegenüber Gehölzneupflanzungen, die Beutegreifer als Ansitz
dienen können. Es ist auf eine Bepflanzung der westlichen Plangebietsgrenze abzusehen. Auf Ab-
lagerung von Oberboden und die Anlage von Oberbodenmieten entlang der westlichen Plange-
bietsgrenze sollte verzichtet werden.
Bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen werden die Fortpflanzung und Ruhestätten der Feldler-
che geschützt.
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4.2.5 Sperber
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Sperbers
Der Sperber wirkt wie ein kleiner Habicht. Die Geschlechter unterscheiden sich erheblich in der Kör-
pergröße. Das bis zu 38 cm große Weibchen ist deutlich größer als das Männchen und erreicht etwa
die Größe eines Turmfalken. Sperberweibchen haben im Vergleich zu den ähnlichen Habichtmännchen
relativ lange Flügel, das Flugbild ist deutlich leichter und schneller als beim Habicht. Der Schwanz ist
beim Sperber oft nicht gefächert, sondern lang und gerade. I n allen Kleidern ist die weiße Unterseite
quer gebändert. Das Männchen ist oberseits blau - bis schiefergrau, unterseits roströtlich, das Weib-
chen ist oberseits eher bräunlich bis schiefergrau gefärbt. Die Stimme ist vor allem bei Störungen am
Nest als ein hohes „gi-gi-gi“ zu hören. Die Nahrung besteht zu 90 % aus Singvögeln (vor allem Sper-
linge, Finken, Drosseln). In Nordrhein-Westfalen kommt der Sperber ganzjährig als mittelhäufiger
Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populatio-
nen. Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichen-
den Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen
Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Re ine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungs-
bereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Insgesamt kann
ein Brutpaar ein Jagdgebiet von 4 bis 7 km² beanspruchen. Die Brutplätze befinden sich meist in Na-
delbaumbeständen (v.a. in dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und freier Anflug-
möglichkeit, wo das Nest in 4 bis 18 m Höhe angelegt wird. Die Eiablage beginnt ab Ende April, bis
Juli sind alle Jungen flügge.
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Fortpflanzungsstätte: Der Sperber brütet in meist jährlich neu gebauten Horsten (ORTLIEB 1987,
IGS 2008 S. 38, Schneider et al. 1996). Die Reviertreue ist in der Regel hoch ausgeprägt, so dass die
Horste früherer Jahre im Umfeld des aktuell benu tzten Horstes liegen. Fortpflanzungsaktivitäten wie
Balz, Paarung, Fütterung und erste Flugversuche der Jungen finden schwerpunktmäßig in der näheren
Umgebung des Horstbaumes statt. Als Fortpflanzungsstätte wird das genutzte Nisthabitat (strukturell
geeignete Gehölze) im Umkreis von bis zu 100 m um den aktuell nachgewiesenen Horststandort / das
Revierzentrum abgegrenzt.
Ruhestätte: Sperber nächtigen / ruhen im Horst und in Gehölzen. Die Abgrenzung der Ruhestätte von
Brutvögeln ist in der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die Ruhestätte
einzelner Tiere nicht konkret abgrenzbar.
Beobachtungen
Von nördlichen und südlichen Standpunkten wurde von Mitte April bis Mitte Mai auf rufende Sperber,
mögliche Balzflüge und Rupfungen, sowie Jagd- und Beuteflüge sowie Warnrufe geachtet.
Der Sperber wurde weder im Plangebiet noch auf angrenzenden Flächen festgestellt.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit
Der Sperber wurde weder im Plangebiet noch im 300 m Wirkraum festgestellt. Die im § 44 Abs. 1
BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst.
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4.2.6 Turteltaube
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie der Turteltaube
Die Turteltaube ist mit einer Körpergröße von 28 cm deutlich kleiner als die Ringeltaube. Die Oberseite
ist rostbraun gefärbt und mit kleinen dunklen Flecken gezeichnet, Kehle und Brust sind zart rötlich
gefärbt. Die Halsseiten tragen eine charakteristische Zeichnung aus schwarzen und weißen Streifen.
Der Ruf besteht aus aneinander gereihten, schnurrenden „turrrr“ -Lauten. Die Nahrung ist überwie-
gend pflanzlich, und besteht vor allem aus Samen und Früchten von Ackerwildkräutern sowie Fichten-
und Kiefernsamen.
Turteltauben sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher in der Savannenzone südlich der Sahara über-
wintern. In Nordrhein-Westfalen tritt sie als mittelhäufiger Brutvogel auf. Als ursprünglicher Bewohner
von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube offene, bis halboffene Parklandschaften mit
einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baum-
reichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäl-
dern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbra-
chen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte
Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder
Bäumen in 1 bis 5 m Höhe angelegt. Das Brutgeschäft beginnt frühestens ab Mitte Mai, bis Juli sind
alle Jungen flügge.
Die Turteltaube ist in Nordrhein -Westfalen sowohl im Tiefland als auch im B ergland noch weit ver-
breitet. Allerdings zeigt sich im Bergischen Land eine deutliche Verbreitungslücke. Seit den 1970er -
Jahren bis heute sind die Brutvorkommen vor allem durch hohe Verluste auf dem Zuge und im Win-
terquartier deutlich zurückgegangen. Der G esamtbestand in NRW wird auf weniger als 2.000 Brut-
paare geschätzt (2015).
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Fortpflanzungsstätte: Die Turteltaube brütet in lichten und kleinklimatisch begünstigten hohen Sträu-
chern oder Bäumen. Das Nest wird jedes Jahr neu gebaut. Fremde Bauten, etwa von Sperber, Ringel-
taube, Amsel oder Rabenvögeln dienen gelegentlich als Unterlage oder werden im vorgefundenen Zu-
stand benutzt (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994 S. 155). Es werden keine Reviere vertei-
digt, die Nestabstände können mitunter sehr gering sein (ebd. S. 158). Eine Ortstreue kann offenbar
besonders dann auftreten, wenn günstige Bedingungen konstant bestehen bleiben, daneben gibt es
auch „nomadisierende“ Populationen / Individuen, die regelmäßig er (u. U. sogar in derselben Fort-
pflanzungsperiode) den Standort wechseln (ebd. S. 149). Als Fortpflanzungsstätte werden die zu Ne-
stanlage geeigneten Strukturen im Umfang von bis zu 1 ha um den Niststandort / das Aktionsraum-
zentrum abgegrenzt.
Ruhestätte: Turteltauben ruhen in Gehölzen. Die Abgrenzung der Ruhestätte von Brutvögeln ist in der
Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Außerhalb der Brutzeit und zur Nahrungssuche ist die
Turteltaube gesellig (auch mit Türken- und Hohltaube), es können Trupps von > 100 Individuen auf-
treten (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994 S. 158). Die Nutzung dieser Flächen erfolgt
dynamisch in Abhängigkeit von der landwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Ernte. Die Ab-
grenzung einer konkreten Ruhestätte ist daher im Regelfall nicht möglich.
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
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Beobachtungen
Von Anfang Mai bis Ende Juni wurde auf Balzflüge und singende Männchen der Turteltaube im Plan-
gebiet und Wirkraum geachtet. Die lichten hohen Sträuchern und Bäume im südlichen Teil des Plan-
gebietes wurden auf Ne ster kontrolliert. Das Nest wird jedes Jahr neu gebaut. Nach der Ernte der
Getreideflächen (vor dem Umbruch) konnten größere Trupps von Ringeltauben auf den abgeernteten
Flächen beobachtet werden. Hierbei befanden sich keine Turteltauben. Die Turteltaube wurde weder
im Plangebiet noch auf angrenzenden Flächen festgestellt.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit
Die Turteltaube wurde weder im Plangebiet noch im weiteren Wirkraum festgestellt. Die im § 44 Abs.
1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst.
4.2.7 Turmfalke
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Turmfalkens
Mit einer Körpergröße von 33 bis 35 cm ist der Turmfalke ein kleiner Falke, mit relativ langen Flügeln
und einem schmalen Schwanz. Das Männchen ist oberseits rostbraun gefärbt, die Oberflügeldecken
sind spärlich schwarz gefleckt, Kopf und Oberschwanz sind grau. Die Oberseite des Weibchens ist
einheitlicher rostbraun, die Schwingen sind dunkler und stärker schwarz gefleckt. Der Schwanz ist
braun mit mehreren dunklen Bändern. Der Turmfalke ist tagaktiv, er jagt jedoch auch bei tiefer Däm-
merung. Der Flügelschlag ist schnell und wirkt hastig, besonders charakteristisch ist der Rüttelflug mit
gefächertem Schwanz. Die Ru fe sind ein hohes „kikiki“, am Brutplatz ertönt auch ein vibrierendes
„zirr“. Bevorzugte Beutetiere sind Kleinnager (vor allem Feldmäuse), die durch Spähflug (Rütteln)
oder von einer Sitzwarte aus geschlagen werden.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Turmfal ke ganzjährig als häufiger Stand - und Strichvogel vor,
hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Der Turmfalke kommt
in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Selbst in
großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete su-
chen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. In
optimalen Lebensräumen beansprucht ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 bis 2,5 km² Größe. Als
Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Ge-
bäuden (z.B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen
ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nist kästen angenommen. Die Brut beginnt meist in der ersten
Aprilhälfte, spätestens im Juli werden die Jungen flügge.
Der Turmfalke ist in Nordrhein -Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Der Ge-
samtbestand in NRW wird auf etwa 5.000 bis 8.000 Brutpaare geschätzt (2015).
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Fortpflanzungsstätte: Turmfalken bauen ihre Nester nicht selbst, sondern nutzen Nischen z. B. an ho-
hen Felsen, an Gebäuden (vielfach auch Nistkästen) oder Nester anderer Arten. V. a. bei Gebäudebrü-
tern kann eine hohe Nistplatztreue auftreten (GLUTZ VON BLO TZHEIM et al. 1989, S. 727), bei
Baumbrütern wird aufgrund der geringeren Haltbarkeit der Horste (SIMON et al. 2000, S. 376) meist
Erddeponiestandort Meisenbach, Stadt Hennef
Artenschutzprüfung Stufe II: vertiefende Untersuchung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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jährlich ein anderer Horst in räumlicher Nähe bezogen. Als Fortpflanzungsstätte wird daher bei Ge-
bäudebrütern die Nistnische / der Nistkasten verstanden, bei Baumbrütern das genutzte Nisthabitat
(Gehölze mit vorhandenen Horsten, meist Krähennestern) im Umkreis von bis zu 100 m um den ak-
tuell nachgewiesenen Horststandort / das Revierzentrum (in Anlehnung an die Horstschutzzone beim
Baumfalken, MKULNV 2010). Eine konkrete Abgrenzung von essenziellen Nahrungshabitaten ist für
den Turmfalken aufgrund seines großen Aktionsraumes und der Vielzahl der genutzten Offenland -
Habitattypen in der Regel nicht notwendig.
Ruhestätte: Der Turmfalke nutzt als Ruheplätze und Tageseinstände Nischen, Giebel an Gebäuden,
dichte Gehölzgruppen insbesondere in unmittelbarer Brutplatznähe. Die Abgrenzung der Ruhestätte
ist in der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die Ruhestätte einzelner Tiere nicht kon-
kret abgrenzbar.
Beobachtungen
Der Turmfalke hat keinen Horst im Plangebiet und im 100 m Wirkraum. Der Turmfalke wurde öfters
bei dem Rüttelflug und jagend über dem Plangebiet gesichtet. Bei der Begehung im 19. Juni 2023 wur-
den rufende , bettelnde Jungvögel ca. 600 Meter entfernt westlich des Plangebietes vernommen. Es
konnte ebenfalls beobachtet werden, wie Altvögel zweimal in diese Richtung flogen. Hier wird ein Horst
außerhalb der relevanten Wirkräume vermutet.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit
Der Turmfalke hat weder im Plangebiet noch im 100 m Wirkraum Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.
Die im § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst.
Das Plangebiet hat für den Turmfalken Bedeutung als Teil des Nahrungshabitats. Nahrungshabitate
sind nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen sind.
4.2.8 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Allgemeine Lebensraumansprüche / Biologie des Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläulings
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling trägt auf der dunkelbraunen Flügelunterseite eine charak-
teristische Reihe schwarzer, we iß umrandeter Augenflecken. Am Außenrand der Flügel sind im Ver-
gleich zu anderen Bläulingsarten keine Flecken zu erkennen.
Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv genutzte,
wechselfeuchte Wiesen in Fluss - und Bachtälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete Standorte
werden offenbar gemieden. In höheren Lagen werden auch Weg - und Straßenböschungen sowie
Säume besiedelt. Voraussetzung für das Vorkommen des Bläulings ist der Große Wiesenknopf als Fut-
ter- und Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen für die Aufzucht der Raupen. Die Flug-
zeit erstreckt sich auf einen kurzen Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte August. In dieser Zeit nutzen die
kurzlebigen Falter die Blütenstände des Großen Wiesenknopfes als Nahrungsquelle und Rendezvous-
platz. Dort erfolgt auch die Ablage der Eier in das Innere der frisch geöffneten Blütenköpfe. Bis Mitte
September entwickeln sich die Raupen zunächst in den Blütenköpfen, um sich im 4. Larvenstadium
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auf den Erdboden fallen zu lassen. Am Boden werden die Raupen von Knotenameisen „adoptiert" und
in die unterirdischen Brutkammern der Ameisennester eingetragen, wo sie sich von der Ameisenbrut
ernähren. Im Juni des folgenden Jahres verpuppt sich die Raupe und verlässt im Juli als Schmetterling
das Ameisennest.
In Nordrhein-Westfalen gilt der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling als „stark gefährdete Art“. Der
Verbreitungsschwerpunkt liegt im Bergland im Einzugsbereich der Sieg (Kreis Siegen-Wittgenstein und
Rhein-Sieg-Kreis) mit mindestens 40 Vorkommen (2015). Im Tiefland sind noch 3 Vorkommen aus
der Kölner Bucht und dem Niederrheinischen Tiefland bekannt.
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Fortpflanzungsstätte: Orte, an denen Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis)
als Eiablage- und Futterpflanze bzw. Balzplatz sowie Kolonien von Knotenameisen für die Aufzucht
der Raupen vorhanden sind, mit aktuellen Nachweisen von mehr als einem Falter der Art, hilfsweise
auch die extensiv genutzte, wechselfeuchte Wiese bzw. die Weg- und Straßenböschung oder der Saum,
in denen sich diese Bestände befinden.
Ruhestätte: Die Ruhestätte entspricht der Fortpflanzungsstätte. Die Raupen überwintern in den Amei-
sennestern und verpuppen sich im Frühsomme r des nächsten Jahres nahe der Bodenoberfläche im
oberen Teil der Ameisennester. Die Wiesenknopf-Köpfchen dienen den Faltern auch als Schlafplatz.
Voraussetzung für das Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf -Ameisenbläulings ist der Große Wie-
senknopf als Futter- und Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen. Dunkle Wiesenknopf-
Ameisenbläulinge nutzen zur Nahrungsaufnahme fas t ausschließlich Wiesenknopfpflanzen und sind
bei Absuche besiedelter Bestände dadurch recht gut zu erfassen.
Beobachtungen
Im Plangebiet und im Wirkraum wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes gefunden. Ein
Nachweis des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den Begehungen ebenfalls nicht er-
bracht werden.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling noch die Wirtspflanze Großer Wiesenknopf wurden, weder
im Plangebiet noch im weiteren Wirkraum , festgestellt. Die im § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten
Zugriffsverbote werden nicht ausgelöst.
4.3 Nicht planungsrelevante Vogelarten
Bei den Begehungen wurden auch alle anderen europäischen Vogelarten erfasst. Sie wurden überwie-
gend im Umfeld des Plangebietes gesehen oder gehört oder im Überflug und/oder Nahrungssuche auf
dem Grünland mit kleinen Hecken und Krautfluren gesichtet.
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Bei den im Plangebiet und in dessen Umfeld nachgewiesenen oder potenziell vorko mmenden, nicht
planungsrelevanten europäischen Vogelarten handelt es sich um besonders geschützte Arten entspre-
chend der Anlage 1, Spalte der der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Sie sind bundesweit,
landesweit und regional ungefährdete Vogelarten, die weit verbreitet und allgemein häufig sind.
Art Anzahl der Beobachtungen
Amsel 3
Bachstelze 2
Blaumeise 6
Buchfink 6
Buntspecht 3
Eichelhäher 1
Goldammer 1
Heckenbraunelle 2
Kleiber 2
Kohlmeise 5
Misteldrossel 1
Ringeltaube 4
Rotkehlchen 3
Singdrossel 2
Tannenmeise 2
Zaunkönig 3
Zilpzalp 5
Tabelle 4: Beobachtungen nicht planungsrelevanter Vogelarten
Bei den nicht planungsrelevanten Vogelarten kann es durch Gehölzfällung während der Brutzeit zur
Zerstörung von Nestern (und der damit einhergehenden Zerstörung von Gelegen oder Tötung von
Jungvögeln) kommen (Verbote gemäß § 44 Abs. 1. Nr. 1 u. 3 BNatSchG).
Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu vermeiden, ist das
Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.)
Februar, durchzuführen. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vor-gaben gemäß § 39 Abs. 5, Satz 2
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Von einer Beeinträchtigung bedeutender lokaler Populationen mit nennenswerten Beständen durch
eine dauerhafte Beseitigung potenzieller Brutplätze oder durch Störungen ist bei der Umsetzung des
Vorhabens nicht auszugehen.
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5 Zusammenfassung
Die Rhein-Sieg-Erdendeponiebetriebe (RSEB) benötigen einen geeigneten Standort zur Sicherstellung
der Entsorgung von unbelasteten Bodenaushub. Auf der Grundlage einer vergleichenden Untersu-
chung verschiedener Standorte wurde ein potenzieller Deponiestandort zur Einrichtung einer DK 0-
Erddeponie südlich von Eitorf nahe der Ortslage Meisenbach im Stadtgebiet von Hennef gefunden .
Der potenzielle Standort befindet sich unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe I wurde festgestellt, dass für einige Arten artenschutzrecht-
liche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Errichtung und den Betrieb
der Erddeponie nicht auszuschließen sind. Eine vertiefende Art -für-Art-Analyse ist erforderlich (Ar-
tenschutzprüfung Stufe II), um eine Betroffenheit der relevanter Tiergruppen auszuschließen.
Das Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten wird durch artspezifisch geeignete Erfassungs-
methoden entsprechend der Methodensteckbriefe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst:
Vögel:
• Sperber
• Feldlerche
• Mäusebussard
• Turmfalke
• Neuntöter
• Rotmilan
• Turteltaube
Schmetterlinge
• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Es wurden insgesamt sieben Kartierungsgänge durchgeführt (Protokoll als Anlage). Die Begehungen
des Plangebietes und des direkten Umlandes (unbelaubter und belaubter Zustand) erfolgten von März
bis Ende Juli 2023. Die Untersuchungstermine und Tageszeiten wurden gemäß den „Methodensteck-
briefen zur Artenschutzprüfung in Nordrhein -Westfalen – Bestandserfassung und Monitoring“
(MKULNV NRW 2017) gewählt. Diese hatten je nach Jahreszeit verschiedene Zielsetzungen und
Schwerpunkte.
Die durchgeführte Artenschutzprüfung Stufe II ( vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) zeigt,
dass keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz durch die Realisierung des
Planvorhabens verwirklicht werden.
Zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerchen ist eine Bepflanzung entlang der
westlichen Plangebietsgrenze nicht vorzusehen. Auf Ablagerung von Oberboden und die Anlage von
Oberbodenmieten entlang der westlichen Plangebietsgrenze sollte verzichtet werden.
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Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu vermeiden, ist das
Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brutzeit, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.)
Februar, durchzuführen. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 39 Abs. 5, Satz 2
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Dipl.-Ing. Landespflege G. Kursawe
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Nümbrecht, 02. August 2023
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Erddeponiestandort Meisenbach- ASP II
Anlage: Literaturverzeichnis
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze
Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1), Bonn – Bad
Godesberg
BAUER, H.-G., BEZZEL, E. & FIEDLER, W. (2005a): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas
Nichtsingvögel. - 2. Aufl. Wiesbaden (Aula), 808 S.
BAUER, H.-G., BEZZEL, E. & FIEDLER, W. (2005b): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas
Singvögel. - 2. Aufl. Wiesbaden (Aula), 622 S.
GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.N. (Hrsg.) (1966 -1998): Handbuch der Vögel Mi tteleuropas. – Aula-
Verlag, Wiesbaden
KIEL, E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Vorkommen, Erhaltungszustand,
Gefährdungen, Maßnahmen. - Düsseldorf (MUNLV Selbstverlag), 257 S.
LANUV (2021): Erhaltungszustand und Populationsgröße der planungsrelevanten Arten in NRW.
Quelle: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/downloads
LANUV (20 22): Vorkommen planungsrelevanter Arten im MTB 5210. – Online
Fachinformationssystem des LANUV, (http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-
nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/5210)
MUNLV (Hrsg.) (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf
MUNLV (Hrsg.) (2021): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW - Bestandserfassung,
Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring- Aktualisierung 2021
SUDMANN, S., GRÜNEBERG, C, HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J.,
NOTTMEYER-LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & WEISS, J.
(2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung,
herausgegeben von der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) und der
Vogelschutzwarte im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).
WINK, M., DIETZEN, C. & B. GIEßING (2005): Die Vögel des Rheinlandes – Atlas zur Brut - und
Wintervogelverbreitung 1990 – 2000. - Beiträge zur Avifauna Nordrhein -Westfalens, Bd. 36,
Bonn
VV-Artenschutz - Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung
der Richtlinien 92/43/EWG (FFH -RL) und 2009/147/EG (V -RL) zum Artenschutz bei
Planungs- oder Zul assungsverfahren (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016)
Erddeponie Meisenbach-Anlage: Übersicht - Protokoll der Begehungen
Datum 23. Mrz 03. Apr 26. Apr 04. Mai
Wetter bewölkt sonnig, bewölkt gering bewölkt gering bewölkt
Temperatur 15° 5° 12° 18°
Wind gering-mittel gering gering gering-mittel
Zeit 14.30-17.00 9.30-13.00 13.00-17.00 10.00-15.30
Gebiet 300 Meter Radius 300 Meter Radius 100 Meter Radius, Plangebiet 100 Meter Radius, Plangebiet
Zeitrahmen von bis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis
Mäusebussard A 02 E 07 gehört nein gesehen nein
Neuntöter M 05 E 06 nein nein nein nein
Rotmilan M 03 M 07 nein gehört und gesehen gesehen nein
Feldlerche A 04 A 05 nein gehört und gesehen gehört und gesehen gehört und gesehen
Sperber M 04 E 07 nein nein nein nein
Turteltaube A 05 A 07 nein nein nein nein
Turmfalke M 03 E 06 gesehen Plangebiet gesehen Plangebiet 2 gesehen westlich Plangebiet nein
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling* *nausithous:* nausithous Kein Orange auf der Unterseite, braun mit braunen Fransen, Dots bilden starken, geknickten Bogen weit weg vom Rand (1), keine Randdots (2), kein mittiger Diskal dot (3), Unterseite nicht blau besprüht. *Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling* *teleius:* teleius Kein Orange auf der Unterseite, Hellbraun, zwei fast parallele Reihen kleiner Dots *Thymian-Ameisenbläuling**** arion : * PhengarisA 07 M 08 nein nein nein nein
Datum 19. Jun 20. Jul 31. Jul
Wetter warm, sonnig Sonne, Wolken Regen, Wolken
Temperatur 27° 22° 15°
Wind gering gering mittel
Zeit 11.00-16.30 13.00-17.30 09.00-11.00
Gebiet 100 Meter Radius, Plangebiet 100 Meter Radius, Plangebiet 100 Meter Radius, Plangebiet
Zeitrahmen von bis Ergebnis Ergebnis Ergebnis
Mäusebussard A 02 E 07 gesehen gesehen, Jungvögel nein
Neuntöter M 05 E 06 nein nein nein
Rotmilan M 03 M 07 gehört und gesehen nein nein
Feldlerche A 04 A 05 nein nein nein
Sperber M 04 E 07 nein nein nein
Turteltaube A 05 A 07 nein nein nein
Turmfalke M 03 E 06 Nestlinge gehört westlich 600 m gesehen Plangebiet nein
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling* *nausithous:* nausithous Kein Orange auf der Unterseite, braun mit braunen Fransen, Dots bilden starken, geknickten Bogen weit weg vom Rand (1), keine Randdots (2), kein mittiger Diskal dot (3), Unterseite nicht blau besprüht. *Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling* *teleius:* teleius Kein Orange auf der Unterseite, Hellbraun, zwei fast parallele Reihen kleiner Dots *Thymian-Ameisenbläuling**** arion : * PhengarisA 07 M 08 nein nein nein
Sitzungsvorlage RR (01. Änderung des Regionalplans Köln – Festlegung eines Deponistandorts, Hennef – Meisenbach (hier: Aufstellungsbeschluss))
7159 Zeichen
Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 25/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Schleef Telefon 0221-147-2927 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 18.06.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 10.07.2026 5. beschließend TOP: 01. Änderung des Regionalplans Köln – Festlegung eines Deponistandorts, Hennef – Mei senbach (hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorschlag: 1. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Absatz 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) die Aufstellung der 01. Änderung des Regionalplans Köln - Festlegung eines De - poniestandorts, Hennef - Meisenbach in der Fassung der Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage. 2. Die in der Anlage 5 aufgeführten öffentlichen Stellen sind im Verfahren zu beteiligen (Ver-fah - rensbeteiligte). Weitere öffentliche Stellen können beteiligt werden, wenn sich dies im Laufe des Verfahrens als zweckmäßig erweist. 3. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist entsprechend § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 LPlG NRW für die Dauer von einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 4. Gegenstand der Beteiligung sind die Anlagen 1 bis 6 dieser Vorlage. Die Anlagen 1 (Textliche Festlegungen), 2 (Zeichnerische Festlegungen), 3 (Begründung) und 4 (Umweltbericht) werden zur Stellungnahme gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 ROG ausgelegt. Die Anlagen 5 und 6 werden als zweckdienliche Unterlagen gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 ROG ausgelegt. 5. Eine Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen ist gemäß § 19 Absatz 3 LPlG NRW grund- sätzlich nicht vorgesehen, sofern der Regionalrat dies nicht beschließt. Im Sinne der Verfahrens- beschleunigung verzichtet der Regionalrat auf die Durchführung einer Erörterung. Erläuterungen: Anlass, Gegenstand und Ziele Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) hat mit Schreiben vom 09.04.2026 eine Änderung des Regionalplanes Köln gemäß § 19 Absatz 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) angeregt. Angeregt wird, im Regionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der Stadt Hennef fest- zulegen. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zulas - sungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ geschaffen werden. Sitzungsvorlage RR RR 25/2026 Seite 2 von 3 Die RSEB ist eine Tochtergesellschaft der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft AöR (RSAG). Die RSAG übernimmt die Aufgaben des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) als öffentlich-rechtlicher Entsor- gungsträger. Die RSEB plant die Errichtung einer DK-0-Deponie im Bereich Hennef-Meisenbach. Hierfür wurde seitens der RSEB im März 2025 ein Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung beim RSK gestellt. Der geplante Deponiestandort wurde im Rahmen einer vergleichenden Standortsuche ermittelt. Die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Flächen hat die RSEB bereits privatrechtlich gesi- chert. Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts des RSK und dient der Sicherstellung der Entsorgung von DK-0-Materialien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreis- gebiet. Mit den geplanten Deponiekapazitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssi - cherheit voraussichtlich für etwa 14 Jahre gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Erforder - lichkeit des Standortes wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt. Die Festlegungen des rechtswirksamen Regionalplans stehen dem Vorhaben entgegen. Für den betroffenen Bereich ist derzeit ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) mit der Freiraum- funktion Bereich zum Schutz der Natur (BSN) und Bereich für den Schutz der Landschaft und land- schaftsorientierte Erholung (BSLE) festgelegt. Auf Grundlage der Anregung der RSEB sind folgende Änderungen des Regionalplans geplant: 1) Änderung Textliche Festlegungen Ergänzung des Deponiestandorts in der Tabelle zu Z. 37 Standorte für Deponien sichern sowie Anpassung der Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfrastruktur. 2) Änderung Zeichnerische Festlegungen Festlegung eines Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfall- deponie und dem Rekultivierungsziel AFAB mit der Freiraumfunktion BSN. Bisheriges Verfahren Die Regionalplanungsbehörde hat für das Regionalplanänderungsverfahren bereits vorbereitende Verfahrensschritte durchgeführt. Gemäß § 9 Abs. 1 ROG wurde die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die angeregte Änderung des Regionalplans unterrich- tet. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Scopings gemäß § 8 Absatz 1 ROG die öffentlichen Stellen beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltaus - wirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann. Gegenstand der Beteiligung war die Fest- legung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts. Die eingegangenen Hinweise wurden – soweit regio- nalplanerisch relevant – bei der Erstellung der Planunterlagen berücksichtigt. Die Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales hat die Regionalplanungsbe - hörde mit der Erarbeitung der für das Regionalplanverfahren erforderlichen Unterlagen beauftragt und empfiehlt dem Regionalrat, einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Regionalplanverfah- rens zu fassen. (s. KRS 3/2026) Sitzungsvorlage RR RR 25/2026 Seite 3 von 3 Weiteres Verfahren Sofern der Regionalrat den Aufstellungsbeschluss für die Regionalplanänderung fasst, wird der Öf- fentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW für die Dauer von mindestens einem Monat die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der Regionalplanänderung (Zeichnerische und Textliche Festlegun - gen), zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben. Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren erfolgt die Auswertung und die Aufbereitung der einge- gangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen durch die Regionalplanungsbehörde. Sofern der Planentwurf gemäß § 9 Absatz 3 ROG nicht noch einmal geändert wird, entscheidet der Regionalrat gemäß § 19 Absatz 3 LPlG NRW über die Feststellung der Regionalplanänderung und trifft damit die Abwägungsentscheidung zwischen den eingebrachten öffentlichen und privaten Be - langen (vgl. § 7 Absatz 2 ROG). Im Anschluss erfolgt das Anzeigeverfahren bei der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Absatz 7 LPlG NRW und die Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln gemäß § 14 LPlG NRW. Mit Bekanntmachung wird die Regionalplanänderung wirksam. Anlage(n): 1. 1. Planunterlage Teil A Textliche Festlegungen 2. 2. Planunterlage Teil B Zeichnerische Festlegungen.pdf 3. 3. Planunterlage Teil C Begründung 4. 4. Planunterlage Teil D Umweltbericht 5. 5. Planunterlage Teil E Beteiligtenliste 6. 6.1 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen 7. 6.2 Planunterlage Teil F Zweckdienliche Unterlagen
Sitzungsvorlage RR (2. Planunterlage Teil B Zeichnerische Festlegungen.pdf)
2765 Zeichen
B e z i r k s r e g i e r u n g K ö l n | 5 0 6 0 6 K ö l nb r k . n r w . d e 0 1 . Ä n d e r u n g R e g i o n a l p l a n K ö l n F e s t l e g u n g e i n e s D e p o n i e s t a n d o r t s , H e n n e f - Me i s e n b a c h A z : 3 2 - 2 0 2 5 - 0 1 3 4 5 4 5P l a n u n t e r l a g e T e i l B E n t wu r f Z e i c h n e r i s c h e F e s t l e g u n g e n S t a n d : A u f s t e l l u n g s b e s c h l u s s ( J u l i 2 0 2 6 ) B e s c h r e i b u n g : Ä n d e r u n g v o n A F A B mi t d e r F r e i r a u mf u n k t i o n B S L E u n d B S N i n B e r e i c h f ü r A u f s c h ü t t u n g e n u n d A b l a g e r u n g e n mi t d e r Z w e c k b i n d u n g A b f a l l d e p o n i e u n d d e m R e k u l t i v i e r u n g s z i e l A F A B mi t d e r F r e i r a u mf u n k t i o n B S N ; A n p a s s u n g L e g e n d e H i n w e i s : L a g e d e s Ä n d e r u n g s b e r e i c h s d u r c h s c h w a r z e s K r e i s s y mb o l g e k e n n z e i c h n e t ; Ä n d e r u n - g e n L e g e n d e s i n d r o t g e k e n n z e i c h n e t A u s s c h n i t t R e g i o n a l p l a n o h n e Ä n d e r u n g : A u s s c h n i t t R e g i o n a l p l a n mi t Ä n d e r u n g : D a t e n l i z e n z D e u t s c h l a n d – Z e r o – V e r s i o n 2 . 0 D a t e n l i z e n z D e u t s c h l a n d – Z e r o – V e r s i o n 2 . 0 P l a n z e i c h e n 1 , 3 1 e n t s p r i c h t d e r A n l a g e 3 ( P l a n z e i c h e n v e r z e l c h n i s d e r R e g l o n a t p l ä n e ) z u r V e r o r d n u n g z u r D u r c h f ü h r u n g d e s L a n d e s p l a n u n g s g e s e t z e s ( L a n d e s p l a n u n g s g e s e t z OV O - L P I G D V D ) v o m 8 . J u n i 2 0 1 0 i n d e r F a s s u n g d e r 5 . A n d V O v o m 2 7 . J a n u a r 2 0 2 1 ( GV . N R W. S . 4 2 ) , i n K r a f t g e t r e t e n a m 1 . F e b r u a r 2 0 2 1 s o w e i t n i c h t a n d e r s g e k e n n z e i c h n e t u n d e s n i c h t n a c h t r ä g l i c h e Ä n d e r u n g s v e r f a h r e n b e t r i 5gly)787 t s . h i e r z u ³ H i n w e i s : P l a n z e i c h e n , d i e i n d e r f o r t l a u f e n d e n N u mme r i e r u n g f e h l e n , w e r d e n n i c h t v e r w e n d e t 2 E r g ä n z u n g e n g e mä ß § 3 5 A b s a t z 4 d e r L P I G D V O ³ e n t s p r i c h t d e r A n l a g e 3 L P l G D V O v o m 0 8 . J u n i 2 0 1 0 i n d e r F a s s u n g d e r 6 . Ä n d V O v o m 1 3 . A p r i l 2 0 2 2 ( GV . N R W. S . 5 2 7 ) s o w e i t e s d e n B e r e i c h d e r 0 1 . Ä n d e r u n g d e s R e g i o n a l p l a n s K ö l n b e t r i 5gly)787 t
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- RR 25/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 10.07.2026
- Erstellt
- 19.06.2026 16:20