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A-W/0007/2025

Geschwindigkeitsmessung auf dem unteren Teil der Schmeddingstraße

Antrag an die BV West 02.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 05.06.2025, TOP 9.4

Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2025

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2025

1758 Zeichen

A- 'w l CJoa f /:JO:J.5" 
32.21.2010 
Herr Sroka 
21.05.2025 
32 30 
An die 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 - Frau Pollex 
··Daze-mant I 
9- 2 3. MA1 2825 
STADT MÜNSTER 
\\ ~2 7. MAI 2025 
Arht für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
Antrag lfd. Nr. A-W/0007/2025 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
vom 20.03.2025 
,,Geschwindigkeitsmessung auf dem unteren Teil der Schmeddingstraße" 
Mit dem Antrag wurde die Verwaltung um die Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung 
auf der Schmeddingstraße (Tempo ~0 km/h) gebeten. 
Um ein objektives Meinungsbild über das aktuelle Geschwindigkeitsniveau auf der Schmed­ 
dingstraße zu erlangen, wurde die Installation eines Verkehrserfassungsgerätes veranlasst. 
Damit wurden über einen Zeitraum vom 02:05;-09.05.2025 das Verkehrsaufkommen und die 
gefahrenen Geschwindigkeiten aufgezeichnet. 
Bei Geschwindigkeitsmessungen werden oft tausende von Fahrzeugen gemessen. Um aus 
. diesen Daten einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab zum Geschwindigkeitsverhalten der 
Verkehrsteilnehmer/-innen zu generieren, wird daraus die sogenannte V85-Geschwindigkeit. 
errechnet. Diese Kennzahl gibt die Geschwindigkeit an, die von 85% der gemessenen Fahr­ 
ten eingehalten und von 15% überschritten wird. Diese deutschlandweit anerkannte Bewer­ 
tungsgröße dient dazu, sich ein objektives Bild über das vorherrschende Geschwindigkeits­ 
niveau einer Straße zu machen. 
Die bei der Messung auf der Schmeddingstraße ermittelte V85-Geschwindigkeit beträgt in 
, Fahrtrichtung Sentruper Straße 30 km/h und in der Gegenrichtung 32 km/h. Diese Werte 
sind für eine Strecke, auf der Tempo 30 erlaubt ist, akzeptabel. Unfallauffälligkeiten sind 
nicht bekannt.

Originalantrag

1513 Zeichen

A-\JJ 00011 ao 2 s 
STADT MÜNSTER 
- 2. APR. 2025 
Amt für Bürger~ u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
Münster, 20.03.2025 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine. 
Pantaleonplatz.7 
48161 Münster 
Geschwindigkeitsmessung auf dem unteren Teil der Schmeddingstraße 
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem unteren Teil der Schmeddingstraße zwischen Waldeyerstraße und Maus­ 
bachstraße auf Höhe der Bushaltestelle eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Seitenradargerät für beide 
Fahrtrichtungen durchzuführen. 
Begründung: 
Die Schmeddingstraße ist Teil einer Ternpo-Jü-Zone. Laut Aussage der Anwohner wird trotzdem regelmäßig ge­ 
gen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen. Zudem grenzt sie unmittelbar an die Stadtteilgrundschule 
,,The.resienschule" sowie den dazugehörigen Spielplatz, wodurch insbesondere auch Kinder durch überhöhte Ge­ 
schwindlgkeiten gefährdet sind. Die Geschwindigkeitsmessung soll als Basis für mögliche Maßnahmen zur Ver­ 
besserung der Verkehrssicherheit auf der Schmeddingstraße dienen. . . ' 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge · 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas· Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster . 
Telefon (02 51) 418 42-0 • Telefax (02 51) 418 42-44 post@cdu­ 
muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDEN KONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDl MST • Sparkasse Münsterland Ost

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Waldeyerstraße
  • Schmeddingstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Sentruper Straße 30
  • Bachstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0007/2025
Typ
Antrag an die BV West
Datum
02.04.2025
Erstellt
02.04.2025 08:38