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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffen "Mobilisierung von Baugrundstücken städtischer Beteiligungsgesellschaften" - AN/1115/2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 2803/2020 vom 10.09.2020

Stand: Am 10.09.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/2 Vorlagen-Nummer10.09.2020 2803/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 10.09.2020 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffen "Mobilisierung von Baugrundstücken städtischer Beteiligungsgesellschaften" - AN/1115/2020 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wurden im Rahmen der Flächenrecherche zum StEK Wohnen sowie zur Regionalplanaufstel- lung auch zur Bebauung geeignete baureife oder mindergenutzte Grundstücke, die sich im Ei- gentum städtischer Beteiligungsgesellschaften befinden identifiziert und entsprechend er- fasst? Wenn nicht, ist dies in naher Zukunft vorgesehen? 2. Erwägt die Verwaltung Schritte, mit den Geschäftsführungen und Vorständen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften in geeigneter Form so zusammenzuarbeiten, dass nicht mehr be- triebsnotwendige Grundstücke zügig analysiert und einer Bewertung ihrer Verwertbarkeit (Wohnen/soziokulturelle Nutzungen/GE) analog der Kriterien des Stek Wohnens unterzogen werden können? Wenn ja, in welchem Zeithorizont und mit welchen Mitteln wäre dies mach- bar? Antwort der Verwaltung zu Frage 1 Im Rahmen des StEK Wohnen wurden alle Flächen in Köln auf ihre Eignung als Wohnfläche geprüft. Dies betraf sowohl die unmittelbar der Stadt Köln gehörenden Flächen, die Flächen, die ihr mittelbar über Beteiligungsgesellschaften gehören, aber auch alle übrigen Flächen von Bund, Land, Kirchen sowie Privateigentümern. Die Verwaltung steht in ständigem Austausch mit den Stadtwerken Köln, die die Liegenschaftsange- legenheiten aller zum Stadtwerkekonzern gehörenden Gesellschaften zentral betreut sowie mit den öffentlich-rechtlich organisierten Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR. Im Rahmen dieses Austau- sches werden auch Wohnbau- sowie sonstige Potentiale (z.B. Kita oder Schule) von Flächen im Ei- gentum dieser Gesellschaften erörtert. Es ist geplant ein verwaltungsinternes Potenzialflächenkataster einzuführen. Dieses soll - als ein Baustein der Innenentwicklung – zukünftig Auskunft über stadträumliche Wohnbaupotenziale geben und den Austausch innerhalb der Verwaltung erleichtern. In dem Zusammenhang wird die Verwaltung die Darstellung von Grundstücken städtischer Beteiligungsgesellschaften prüfen. 2 Antwort der Verwaltung zu Frage 2 Im Rahmen des geplanten Potenzialflächenkatasters soll geklärt werden, wie der laufende Austausch mit den relevanten städtischen Beteiligungsgesellschaften erfolgen kann. Zeithorizont und erforderli- che Ressourcen (Personal, Finanzen, Datenschnittstellen) werden in diesem Rahmen ermittelt. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2020

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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