2161/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Schlau Köln e.V. aus der Sitzung der Stadt AG Queerpolitik vom 28.05.2026 (AN/0798/2026) betreffend "Versorgung von trans* Personen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 19.08.2026 2161/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 10.09.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Schlau Köln e.V. aus der Sitzung der Stadt AG Queerpolitik vom 28.05.2026 (AN/0798/2026) betreffend "Versorgung von trans* Personen" Schlau Köln e.V. stellt die folgenden Fragen: 1. Welche Problemfelder und Barrieren sieht das Gesundheitsamt für TIN* Personen in der kommunalen Gesundheitsversorgung, die zu den vielen negativen Erfahrungen und der wahrgenommene Ungleichbehandlung beitragen? 2. Welche Strategien und Maßnahmen gibt es im Gesundheitsamt bereits, um die spezifi- schen gesundheitlichen Bedarfe von trans* und inter* Personen zu berücksichtigen und zu unterstützen? 3. Was würde das Gesundheitsamt benötigen, um eine gleichberechtigte Versorgung von TIN* Personen innerhalb ihrer Handlungsmöglichkeiten zu gewährleiten? 4. Angesichts des hohen Vorkommens an Depressionen bei trans* Personen, welche Be- darfe sieht das Gesundheitsamt speziell in Bezug auf mentale Gesundheit, um diese Zielgruppe ausreichend zu unterstützen? 5. Im Bereich der Geschlechtsinkongruenz haben sich mit dem Übergang von ICD-10 zu ICD-11 sowie durch neue psychosoziale, chirurgische und endokrinologische Leitlinien wesentliche fachliche Standards verändert. Wie stellt das Gesundheitsamt – insbeson- dere im sozialpsychiatrischen und amtsärztlichen Dienst – eine ausreichende und ak- tuelle Schulung des Personals sicher? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Vorbemerkung: Das Gesundheitsamt Köln versteht einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleis- tungen als wesentliche Voraussetzung für gesundheitliche Chancengleichheit. Die Verbesse- rung der gesundheitlichen Versorgung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen (TIN*) ist daher ein wichtiges Anliegen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesund- heitsdienstes. Die in der Anfrage dargestellten Ergebnisse der Lebenslagenstudie weisen auf erhebliche Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung hin und decken sich weitgehend 2 mit den Erfahrungen des Gesundheitsamtes sowie den Rückmeldungen aus den bestehenden Vernetzungsstrukturen. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Aufgaben und Angebote des Gesundheitsamtes beziehungsweise des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Regelversorgung liegt überwiegend in der Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der ambulanten und stationä- ren Leistungserbringer. Der gesetzliche Auftrag des Gesundheitsamtes umfasst insbesondere Gesundheitsförderung und Prävention, das Erkennen gesundheitlicher Bedarfe, die Koordina- tion und Vernetzung relevanter Akteur*innen sowie die subsidiäre Unterstützung von Men- schen mit erschwertem Zugang zur medizinischen Regelversorgung. Zu 1. Aus Sicht des Gesundheitsamtes stellen Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen weiterhin eine wesentliche Barriere für TIN* dar. Hierzu gehören beispielsweise eine nicht gendersensible Ansprache, Misgendern oder unzureichende Kenntnisse über spezifische ge- sundheitliche Bedarfe. Solche Erfahrungen können dazu führen, dass medizinische und psy- chosoziale Angebote verspätet oder gar nicht in Anspruch genommen werden. Daneben bestehen strukturelle Hürden, etwa fehlende niedrigschwellige und spezialisierte An- gebote, lange Wartezeiten oder ein erschwerter Zugang zur medizinischen Regelversorgung aufgrund fehlender Krankenversicherung oder eines ungeklärten Aufenthaltsstatus. Beson- ders nicht-binäre Menschen erleben Versorgungslücken, da ihre Bedarfe bislang nur einge- schränkt im bestehenden Versorgungssystem berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen derzeit in einzelnen Bereichen der geschlechtsangleichenden medi- zinischen Versorgung weiterhin rechtliche und organisatorische Unsicherheiten. Diese können sich auf die Versorgungspraxis und den Zugang zu Leistungen auswirken. Das Gesundheits- amt beobachtet die bundesweiten Entwicklungen kontinuierlich und berücksichtigt neue fachli- che und rechtliche Rahmenbedingungen bei der Weiterentwicklung seiner Angebote. Zu 2. Das Gesundheitsamt verfolgt einen strukturierten Public-Health-orientierten und transaffirmati- ven Ansatz. Dieser umfasst Gesundheitsförderung und Prävention, medizinische und psycho- soziale Beratung, Vernetzung relevanter Akteur*innen, Qualitätsentwicklung sowie die konti- nuierliche Weiterentwicklung diskriminierungssensibler Versorgungsstrukturen. Grundlage bil- den das Konzept zur transaffirmativen Versorgung, die aktive Mitwirkung am Aktionsplan LSB- TIQ der Stadt Köln sowie die fortlaufende Überprüfung der eigenen Angebote. Die Entwicklung dieser Angebote erfolgt in engem Austausch mit Community-Organisationen und spezialisierten Fachakteur*innen. Ziel ist es, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und die Angebote des Gesundheitsamtes bedarfs- und evidenzorientiert weiterzuentwickeln. Im Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit bestehen niedrigschwellige medizinische Sprech- stunden, psychosoziale Beratung, STI-Testung, Präventions- und Impfangebote, Beratung zu HIV-PrEP, Safer Use und sexueller Gesundheit sowie die medizinische Begleitung ge- schlechtsangleichender Hormontherapien für Menschen mit eingeschränktem Zugang zur Re- gelversorgung auf Grundlage standardisierter SOPs. Zu 3. Die Sicherstellung einer umfassenden medizinischen Regelversorgung ist nicht originäre Auf- gabe des Gesundheitsamtes. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, gesundheitliche Be- darfe zu erkennen, Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken, relevante Akteur*innen zu vernetzen und Menschen mit erschwertem Zugang zur Regelversorgung subsidiär zu un- terstützen. 3 Eine gleichberechtigte Versorgung von TIN* kann aus Sicht des Gesundheitsamtes nur gelin- gen, wenn medizinische Regelversorgung, Community, Selbsthilfe und Öffentlicher Gesund- heitsdienst ihre jeweiligen Aufgaben eng verzahnt wahrnehmen. Hierfür sind ausreichend qua- lifizierte medizinische, psychotherapeutische und psychosoziale Angebote, rechtliche und fi- nanzielle Planungssicherheit sowie dauerhaft tragfähige Kooperationsstrukturen erforderlich. Für die Weiterentwicklung der Aufgaben des Gesundheitsamtes sind darüber hinaus ausrei- chende personelle Ressourcen und kontinuierliche Fortbildung von zentraler Bedeutung. Zu 4. Die hohe psychische Belastung vieler TIN* steht häufig im Zusammenhang mit Diskriminie- rungserfahrungen, Minderheitenstress und erschwertem Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an niedrigschwelligen psychosozialen Be- ratungsangeboten, diskriminierungssensibler psychotherapeutischer Versorgung sowie gut erreichbaren Peer- und Communitystrukturen. Das Gesundheitsamt leistet hierzu insbesondere durch Prävention, Gesundheitsförderung, Beratung, Navigation im Hilfesystem und Vernetzung einen wichtigen Beitrag. Eine umfas- sende psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung bleibt jedoch Aufgabe der medi- zinischen Regelversorgung. Zu 5. Die kontinuierliche Aktualisierung fachlicher Kompetenzen ist Voraussetzung für eine diskrimi- nierungssensible und leitliniengerechte Versorgung. Gleichzeitig umfasst das Aufgabenspekt- rum des Gesundheitsamtes zahlreiche Themenfelder, sodass eine vollständige Spezialisie- rung aller Mitarbeitenden nicht realisierbar ist. Umso wichtiger sind regelmäßige Fortbildun- gen, fachlicher Austausch und verlässliche Verweisstrukturen. Das Gesundheitsamt fördert die Teilnahme an geeigneten Fort- und Weiterbildungsangeboten und steht im kontinuierlichen Austausch mit spezialisierten Expert*innen und Netzwerken. Er- gänzend bestehen interne SOPs zur feminisierenden und virilisierenden geschlechtsanglei- chenden Hormontherapie, die auf aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien beruhen und stan- dardisierte Qualitätsstandards gewährleisten. Abschlussbemerkung: Die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von TIN* ist eine gemeinsame Aufgabe von medizinischer Regelversorgung, Community, Selbsthilfe und Öffentlichem Gesundheits- dienst. Das Gesundheitsamt Köln wird seine Rolle als Koordinator, Vernetzer und subsidiärer Leistungserbringer auch künftig aktiv wahrnehmen und seine Angebote gemeinsam mit den beteiligten Akteur*innen kontinuierlich weiterentwickeln. Ziel bleibt es, bestehende Barrieren weiter abzubauen, diskriminierungssensible Versorgungsstrukturen zu stärken und allen Men- schen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlicher Beratung, Prävention und Versorgung zu ermöglichen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2161/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.08.2026
- Erstellt
- 27.07.2026 09:53