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AN/0290/2019

Kann Köln Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights werden?

Parteilos Anfrage nach § 4 06.03.2019

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Nächste Beratung: Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, Sitzung am 11.03.2019, TOP 4.2

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2807 Zeichen

An den Vorsitzenden des Unterausschusses  
„Digitale Kommunikation und Organisation“  
Herrn Dr. Elster 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.03.2019 
 
AN/0290/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 11.03.2019 
 
Kann Köln Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights werden? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Unterauss chus-
ses Digitale Kommunikation und Organisation zu setzen: 
 
Im November 2018 riefen die Städte Amsterdam, Barcelona und New York die „Cities Coalition for 
Digital Rights“1 ins Leben. Die drei Städte bekennen sich dazu, digitale Menschenrechte ihrer Bür-
ger*innen und Besucher*innen schützen zu wollen, und verpflichten sich, den Schutz weiter auszu-
bauen und sich politisch für mehr digitale Rechte von Menschen einzusetzen. In der gemeinsamen 
Pressemitteilung der Städte heißt es, dass die zunehmende Migration de s Internets in all unsere 
alltäglichen Angelegenheiten und Lebensbereiche nicht nur Vorteile mit sich bringe, sondern leider 
auch Gefahren berge. Missbrauch, Fehlinformationen und die Konzentration von Macht in und durch 
das Internet sind nur einige negati ve Folgeerscheinungen. Dabei ist die Reichweite der Probleme 
enorm, denn sie reicht von der staatlichen und privaten Unterdrückung der freien Meinungsäuß e-
rung über die Überwachung bis hin zur Belästigung von Menschen mithilfe digitaler Technologien. 
Um ihre Bürger*innen und Besucher*innen weitestgehend vor den negativen Folgeerscheinungen 
der Digitalisierung zu schützen, verpflichten sich Städte mit der Unterzeichnung der „Declaration of 
Cities Coalition for Digital Rights“, Maßnahmen in folgenden fünf Handlungsfeldern einzuleiten:  
- Universeller und gleicher Zugang zum Internet und zu digitaler Literatur; 
- Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten; 
- Transparenz, Verantwortlichkeit und Diskriminierungsfreiheit in Daten, Inhalten und Algorithmen; 
- Partizipative Demokratie, Inklusion und Diversität; 
- Offene und ethische Standards der digitalen Dienstleistungen. 
                                                 
1  https://citiesfordigitalrights.org/

- 2 - 
 
 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
Was spricht aus Sicht der Verwaltung für oder gegen eine Mitgliedschaft in der „Cities Coalition for 
Digital Rights“? 
 
 
 
Gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

11.03.2019 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0290/2019
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
06.03.2019
Erstellt
06.03.2019 09:58