AN/0290/2019
Kann Köln Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights werden?
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Bunt Anfrage nach § 4
2807 Zeichen
An den Vorsitzenden des Unterausschusses
„Digitale Kommunikation und Organisation“
Herrn Dr. Elster
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Thomas Hegenbarth
Lisa Gerlach
Rathaus - Spanischer Bau
50667 Köln
Tel.: +49 (221) 221 - 25541
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.03.2019
AN/0290/2019
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 11.03.2019
Kann Köln Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights werden?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Unterauss chus-
ses Digitale Kommunikation und Organisation zu setzen:
Im November 2018 riefen die Städte Amsterdam, Barcelona und New York die „Cities Coalition for
Digital Rights“1 ins Leben. Die drei Städte bekennen sich dazu, digitale Menschenrechte ihrer Bür-
ger*innen und Besucher*innen schützen zu wollen, und verpflichten sich, den Schutz weiter auszu-
bauen und sich politisch für mehr digitale Rechte von Menschen einzusetzen. In der gemeinsamen
Pressemitteilung der Städte heißt es, dass die zunehmende Migration de s Internets in all unsere
alltäglichen Angelegenheiten und Lebensbereiche nicht nur Vorteile mit sich bringe, sondern leider
auch Gefahren berge. Missbrauch, Fehlinformationen und die Konzentration von Macht in und durch
das Internet sind nur einige negati ve Folgeerscheinungen. Dabei ist die Reichweite der Probleme
enorm, denn sie reicht von der staatlichen und privaten Unterdrückung der freien Meinungsäuß e-
rung über die Überwachung bis hin zur Belästigung von Menschen mithilfe digitaler Technologien.
Um ihre Bürger*innen und Besucher*innen weitestgehend vor den negativen Folgeerscheinungen
der Digitalisierung zu schützen, verpflichten sich Städte mit der Unterzeichnung der „Declaration of
Cities Coalition for Digital Rights“, Maßnahmen in folgenden fünf Handlungsfeldern einzuleiten:
- Universeller und gleicher Zugang zum Internet und zu digitaler Literatur;
- Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten;
- Transparenz, Verantwortlichkeit und Diskriminierungsfreiheit in Daten, Inhalten und Algorithmen;
- Partizipative Demokratie, Inklusion und Diversität;
- Offene und ethische Standards der digitalen Dienstleistungen.
1 https://citiesfordigitalrights.org/
- 2 -
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
Was spricht aus Sicht der Verwaltung für oder gegen eine Mitgliedschaft in der „Cities Coalition for
Digital Rights“?
Gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0290/2019
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 06.03.2019 09:58