Kann Köln Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights werden?
Parteilos Anfrage nach § 4 AN/0290/2019 vom 06.03.2019
Stand: Am 11.03.2019 im Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Bunt Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
An den Vorsitzenden des Unterausschusses „Digitale Kommunikation und Organisation“ Herrn Dr. Elster An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.03.2019 AN/0290/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 11.03.2019 Kann Köln Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights werden? Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Unterauss chus- ses Digitale Kommunikation und Organisation zu setzen: Im November 2018 riefen die Städte Amsterdam, Barcelona und New York die „Cities Coalition for Digital Rights“1 ins Leben. Die drei Städte bekennen sich dazu, digitale Menschenrechte ihrer Bür- ger*innen und Besucher*innen schützen zu wollen, und verpflichten sich, den Schutz weiter auszu- bauen und sich politisch für mehr digitale Rechte von Menschen einzusetzen. In der gemeinsamen Pressemitteilung der Städte heißt es, dass die zunehmende Migration de s Internets in all unsere alltäglichen Angelegenheiten und Lebensbereiche nicht nur Vorteile mit sich bringe, sondern leider auch Gefahren berge. Missbrauch, Fehlinformationen und die Konzentration von Macht in und durch das Internet sind nur einige negati ve Folgeerscheinungen. Dabei ist die Reichweite der Probleme enorm, denn sie reicht von der staatlichen und privaten Unterdrückung der freien Meinungsäuß e- rung über die Überwachung bis hin zur Belästigung von Menschen mithilfe digitaler Technologien. Um ihre Bürger*innen und Besucher*innen weitestgehend vor den negativen Folgeerscheinungen der Digitalisierung zu schützen, verpflichten sich Städte mit der Unterzeichnung der „Declaration of Cities Coalition for Digital Rights“, Maßnahmen in folgenden fünf Handlungsfeldern einzuleiten: - Universeller und gleicher Zugang zum Internet und zu digitaler Literatur; - Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten; - Transparenz, Verantwortlichkeit und Diskriminierungsfreiheit in Daten, Inhalten und Algorithmen; - Partizipative Demokratie, Inklusion und Diversität; - Offene und ethische Standards der digitalen Dienstleistungen. 1 https://citiesfordigitalrights.org/ - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: Was spricht aus Sicht der Verwaltung für oder gegen eine Mitgliedschaft in der „Cities Coalition for Digital Rights“? Gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf
-
11.03.2019
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz