AN/1319/2023
Wohnpark Bayenthal – Aufstellung eines Bebauungsplanes
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Anlage 2-Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 25.09.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 25.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.09.2023 öffentlich 8.2.1 Wohnpark Bayenthal – Aufstellung eines Bebauungsplanes, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion AN/1319/2023 Herr Bezirksbürgermeister Giesen berichtet, dass in einer Sonder-Fraktionsvorsitzen- densitzung mit der Bürgerverein Köln Bayenthal-Marienburg e.V. ein Gespräch geführt wurde. In diesem Gespräch wurden Fragen zusammengetragen. Diese Fragen sind an das Fachamt zur Beantwortung gesendet worden. Auch die geforderte Stellungnahme vom Stadtplanungsamt liegt noch nicht vor. Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag. Beschluss: Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass das Stadtplanungsamt die geforderte Stellungnahme übersendet und zusätzlich die Fragen aus der Sonder-Fraktions- vorsitzendensitzung bis zur nächsten Sitzung beantwortet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Stimme der Frau Becker zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Bercher-Hiss)
Anlage 1- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 21.08.2023_
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 21.08.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 21.08.2023 öffentlich 8.2.2 Wohnpark Bayenthal – Aufstellung eines Bebauungsplanes, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion AN/1319/2023 Die FDP-Fraktion bittet um Vertagung, um eine Stellungnahme des Stadtplanungsam- tes einzufordern. Beschluss: Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung vertagt, mit der Maßgabe, dass die Fachver- waltung eine Stellungnahme zu einem etwaigen städtebaulichen Vertrag vorlegt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen eine Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Frau Becker)
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1319/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Wohnpark Bayenthal – Aufstellung eines Bebauungsplanes Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die oben genannten Fraktionen bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.08.2023 zu setzen: in den 70er-Jahren wurde auf ca. 490.000 qm großem Gelände einer abgerissenen Maschinenfabrik der Wohnpark Bayenthal mit ca. 700 Wohnungen gebaut. Die beiden Hoch- häuser sind 61 Meter hoch und haben jeweils 21 Etagen. Sieben weitere Häuserkomplexe dieser Anlage weisen bis zu zwölf Etagen auf. Im Zentrum des Wohnparks Bayenthal ist eine stattliche Parkfläche mit nun altem Baumbestand, Spielplätzen und einem großen Teich mit Fontäne angelegt worden. Der aktuelle Investor plant auf diesem Gelände – u. a. mitten in der Parkanlage – weitere Hochhäuser und zusätzlich die Aufstockung mehrerer Häuserblocks bzw. weiter Anbauten an diese. Für dieses Baufeld existiert kein Bebauungsplan. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln die Aufstellung ei- nes Bebauungsplanes für den Wohnpark Bayenthal zu beschließen. Das Gebiet zwischen Goltsteinstraße – Oberländer Ufer – Tacitusstraße – Bayenthalgürtel, zumindest sollen die Flurgrundstücke 1748, 1749, 1762, 1875, 1876, 1190, 1191, 2036, 2037, 2038 und 4763 im aufzustellenden Bebauungsplan erfasst wer- den. - 2 - Für das hiergenannte Gebiet möge der Rat sowohl eine Zurückstellung von Baugesuchen als auch eine Veränderungssperre beschließen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die derzeit bekannte Erhöhung der Anzahl von 623 Wohnungen um 364 neue Wohnungen (über 50%) ab, schließt aber eine moderate Verdichtung durch neuen Wohnungsbau nicht generell aus. Begründung: Der Wohnpark ist eine preisgekrönte Bebauung eines renommierten Architekturbüros und ist für eine heute anzustrebende Art der Bebauung, sozial, ökologisch und klimapolitisch opti- mal. Der Park ist ein Kleinod von unschätzbarem Wert in einer Großstadt. Bayenthal hat nur einen geringen Anteil von 4 % an öffentlicher Grünfläche (städt. Durch- schnitt 11 %). So ist der Park mit seinem großen Spielplatz und der Teich mit seinen Bänken ein beliebter Treffpunkt für Familien, Büroangestellte und Senioren aus ganz Bayenthal. Innerhalb dieser Parkanlage ist ein Kindergartengebäude, welches die Stadt für 44 für Jahre gepachtet hatte und seit 2017 leer steht, da den jeweiligen Investoren die Dachsanierung un- wirtschaftlich erschien. Die derzeit lockere Bebauung stellt eine Winddurchlässigkeit her und somit wird ein Hitze- schutz gewährleistet. Eine weitere Verdichtung in Bayenthal wird diese Funktion erheblich beeinträchtigen. Der Park mit seinem großen Baumbestand sowie den dichten Hecken und Sträuchern bietet den verschiedensten Vogelarten ein Zuhause sowie Nistmöglichkeiten. Der Teich bietet verschiedensten Wassertieren einen Lebensraum. Bei reinen Wohngebieten gilt als Orientierungswert eine Geschossflächenzahl von 1,2. Be- rücksichtigt man diesen Wert, so dienen die Frei- und Grünflächen des Parks zur Kompensa- tion der Hochhausbebauung. Bei einer weiteren Bebauung würde die GFZ deutlich überschritten. In den letzten zehn Jahren ist bereits durch Überbauung von Freiflächen auf den benannten Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft eine deutlich Wohnraumverdichtung erfolgt. Um das Wohngebiet zielgerichtet weiterzuentwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungs- plans dringend erforderlich. Begründung der Dringlichkeit: Der Investor hat das Projekt zweimal in der FVB vorgestellt. Die Fraktionsvorsitzenden ha- ben dabei den Eindruck gewonnen, dass der Investor Änderungen vorgenommen hat, um es schnellstmöglich ohne Einflussnahme von Politik und Öffentlichkeit umzusetzen. Da der Be- schluss eines Bebauungsplanes im Rahmen der Bauleitplanung nur vom Rat der Stadt ge- troffen werden kann und bereits für diesen Beschluss einige Zeit veranschlagt werden muss – Behandlung in der Sitzung des Rates, Verweisung in den Fachausschuss, dort ggf. Verta- gung wegen Beratungsbedarf, erneute Behandlung Fachausschuss, erneute Behandlung im Rat etc. - befürchten die Fraktionen, dass der Investor im Rahmen seiner Möglichkeiten hier zwischenzeitlich unumkehrbare Fakten schaffen könnte, die weder im Sinne der Öffentlich- keit noch im Sinne der Politik sind. Daher ist dieser Weg zur Beteiligung von Politik und Öf- fentlichkeit schnellstmöglich einzuschlagen. - 3 - Gez.: Oliver Ismail Christoph Schykowski Dr. Jörg Klusemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Industriestraße 161
- Goltsteinstraße
- Tacitusstraße
- Oberländer Ufer
- Bayenthalgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1319/2023
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD)
- Datum
- 20.08.2023
- Erstellt
- 06.08.2023 07:30