V/0186/2026
Barrierefreiheit an städtischen Schulgebäuden – Prüfauftrag und Ausbauprogramm - Ratsantrag A-R/0045/2025 vom 01.09.2025
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Beschlussvorlage
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V/0186/2026 V/0186/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Barrierefreiheit an städtischen Schulgebäuden – Prüfauftrag und Ausbauprogramm - Ratsantrag A-R/0045/2025 vom 01.09.2025 Beratungsfolge 23.04.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderung Vorberatung 28.04.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht zur aktuellen Praxis der Her- stellung von Barrierefreiheit an Schulen zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss erkennt an, dass für ein zusätzliches Ausbauprogramm, das über die zahlreichen bestehenden und geplanten Bauprojekte hinaus geht, aktuell keine Mittel zur Ver- fügung stehen. 3. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0045/2025 „Barrierefreiheit an städtischen Schulgebäuden – Prüfauftrag und Ausbauprogramm“ wird nicht aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Mit dem Antrag an den Rat A -R/0045/2025 schlägt die CDU -Fraktion die Beauftragung der Verwaltung vor, 1. den Stand der Barrierefreiheit an allen städtischen Schulgebäuden systematisch zu erfassen und darzustellen, 2. auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme ein Ausbauprogramm für die Herstellung von Barrierefreiheit an den Schulen in städtischer Trägerschaft vorzulegen, 3. dieses Programm mit einem jährlichen Investitionsbudget zu unterlegen und dem Rat entsprechende Mittelvorschläge im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2026 vorzulegen. Amt für Schule und Weiterbildung 31.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gödecke Telefon: 492-4027 Goedecke@stadt - muenster.de - 2 - V/0186/2026 Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 05.11.2025 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen. Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Die Stadt Münster versteht Inklusion als zentrales bildungspolitisches Leitprinzip und richtet ihr Handeln als Schulträgerin konsequent daran aus. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen. Eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Inklusion im Sinne einer „Schule für alle“ und für einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung im Sinne des Artikel 24 der UN -Behindertenrechtskonvention ist, dass Schulgebäude unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen barrierefrei genutzt werden können. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Kontext nicht nur, dass schulisch genutzte Räume beispielsweise für Rollstuhlfahrende zugänglich sind, sondern umfasst grundlegend den Abbau baulicher Hindernisse, die eine Teilhabe am schulischen Leben erschweren. Der Abbau baulicher Barrieren ist insofern ein wesentlicher Bestandteil einer systematisch verfolgten inklusionsorientierten Schulentwicklungsstrategie, bei der vorhandene Ressourcen gezielt und priorisiert eingesetzt werden.1. Seit Januar 2020 ist für neu zu errichtende und für genehmigungspflichtige öffentliche Bauvorhaben im Rahmen der Baugenehmigung ein sogenanntes Barrierefrei-Konzept (siehe § 9a BauPrüfVO2) zu erstellen. In einem solchen Barrierefrei -Konzept sind umfangreiche Aussagen und Umsetzungsvorschläge zu den für die Barrierefreiheit relevanten Themenbereichen schriftlich und zeichnerisch zu formulieren und vorzulegen. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses werden die Planungen für Schulbaumaßnahmen außerdem regelmäßig im Runden Tisch Barrierefreies Bauen vorgestellt und Anregungen aus diesem Gremium soweit möglich in die weitere Planung aufgenommen. Im Verlauf des weiteren Planungsprozesses werden die so entwickelten Maßnahmen aufgegriffen und eine möglichst weitgehende Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt. Dies bedeutet im Zusammenhang mit dem ambitionierten Schulbauprogramm der Stadt, dass im Rahmen jeder größeren Schulbaumaßnahme auch eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt wird. Dies gilt zum einen für die in den letzten Jahren bereits fertiggestellten Schulbauprojekte als auch für die im Rahmen der Strategischen Schulbauplanung (V/0650/2025) in den kommenden Jahren noch anstehenden Schulbaumaßnahmen. Seit Beginn des Schulbauprogramms 2017 sind zahlreiche Vorhaben auf den Weg gebracht und insgesamt bis 2024 rund 350 Mio. Euro in Schulen investiert worden. Die Zahl der laufenden Bauvorhaben ist in der letzten Zeit stark angestiegen. Insgesamt befinden sich derzeit über 40 Bauprojekte im Schulbereich in Planung oder Umsetzung, was die kontinuierliche Modernisierung und Erweiterung der Schullandschaft, auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit, zeigt. Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich barrierefrei errichtet. Gleiches gilt auch für Erweiterungen von Schulgebäuden. Im Rahmen von Erweiterungsmaßnahmen wird stets angestrebt, auch die Bestandsgebäude barrierefrei zu erschließen. Das laufende Schulbauprogramm ist damit zugleich ein wesentliches Instrument zur schrittweisen Umsetzung inklusiver baulicher Standards im gesamten Schulbestand. Durch die systematische Verknüpfung von baulicher Modernisierung und Barrierefreiheit wird Inklusion nicht isoliert, sondern integriert und nachhaltig umgesetzt. Darüber hinaus werden auch in den übrigen Bestandsschulen regelmäßig bauliche Einzelmaßnahmen umgesetzt, wenn beispielsweise im Zusammenhang mit der Aufnahme oder 1 Für einen Überblick zur schulischen Inklusion in Münster siehe Vorlagen V/0653/2021 „Entwicklung der schuli- schen Inklusion in Münster “ und V/0173/2023 „Statusbericht zur schulischen Inklusion “. 2 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) - 3 - V/0186/2026 Beschulung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen oder Sinnesbeeinträchtigungen Bedarfe bestehen. In dem Zusammenhang werden u.a. bauliche Akustik -Maßnahmen in Klassenräumen umgesetzt, Rampen oder Personenlifter nachgerüstet und Sanitäranlagen umgebaut. Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden die individuellen Bedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Als konkretes Beispiel wurden im Zuge der Einrichtung der ersten intensivpädagogischen Lerngruppen an drei Grundschulen kurzfristig Sanitärräume in Pflegebäder umgebaut. In begründeten Einzelfällen besteht außerdem bereits jetzt die Möglichkeit, auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit an Bestandsgebäuden unabhängig von Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen in größerem Umfang umzusetzen. Dies ist in diesem Jahr für die Primus -Schule am Standort Grevingstraße vorgesehen. Dort sollen ein Pflegebad sowie zwei Aufzüge eingebaut werden, um vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Schule und dem hohen Engagement bei der Förderung von Kindern mit individuellen Förderbedarfen eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit zu erreichen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 500.000,00 € geschätzt. Durch die beschriebene Vorgehensweise können die begrenzten verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen effizient genutzt werden. Im Rahmen der Vielzahl an bereits umgesetzten Maßnahmen konnte in den vergangenen Jahren eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit an vielen städtischen Schulen erreicht werden. Diese Entwicklung wird vor dem Hintergrund der zahlreichen anstehenden Schulbaumaßnahmen in den nächsten Jahren weiter umgesetzt. Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit wird die inklusive pädagogische Arbeit der Schulen des Gemeinsamen Lernens regelmäßig durch weitere bauliche Maßnahmen unterstützt. Dies geschieht u.a. durch die Schaffung von Differenzierungsräumen, die auch in den Raumprogrammen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen festgelegt sind, sowie bei Bedarf durch die Errichtung von Fachräumen für Technik/Werken und Hauswirtschaft. Für ein weiteres separates Bauprogramm zur Herstellung der Barrierefreiheit, welches zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen umgesetzt würde, müssten zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. Diese sind abhängig vom festzulegenden Umfang der umzusetzenden Maßnahmen. Für die Beauftragung eines Barrierefrei -Konzeptes durch ein Fachplanungsbüro können nach bisherigen Erfahrungswerten regelmäßig durchschnittliche Kosten in Höhe von circa 9.500 € für ein einzelnes Schulgebäude angesetzt werden. Diese Durchschnittssumme bezieht sich ausdrücklich nur auf die Erstellung eines Barrierefrei -Konzeptes und beinhaltet nicht die Kosten für die Umsetzung daraus abgeleiteter baulicher Maßnahmen. Die se sind abhängig von den baulichen Gegebenheiten des jeweils vorhandenen Gebäudebestandes und den umzusetzenden Maßnahmen. Für die Umsetzung der Maßnahmen müsste ebenfalls jeweils ein Fachplanungsbüro beauftragt sowie zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Spätestens Mitte 2025 wurde deutlich, dass das Investitionsbudget für den Schulbau an Grenzen gestoßen ist. Das war wesentlich der Grund für die Vornahme einer Priorisierung für den Schulbau der kommenden Jahre, die die Verwaltung mit der Vorlage V/0650/2025 „Strategische Schulbauplanung“ vorgelegt hat. Die Verwaltung sieht keinen Spielraum für Investitionsprogramme, die noch darüber hinausgehen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Verwaltung bewusst den Ansatz, die Herstellung von Barrierefreiheit eng mit den laufenden Schulbaumaßnahmen sowie konkreten inklusionsbedingten Bedarfen zu verzahnen. Ein zusätzliches, pauschales Ausbauprogramm würde demgegenüber die Gefahr bergen, vorhandene Ressourcen weniger zielgerichtet einzusetzen und Prioritätensetzungen zu erschweren. - 4 - V/0186/2026 Die Verwaltung hält daher an dem bestehenden, bedarfsorientierten und inklusionsgeleiteten Vorgehen fest, das eine wirksame und zugleich wirtschaftliche Verbesserung der Barrierefreiheit gewährleistet. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: • A-R/0045/2025: Barrierefreiheit an städtischen Schulgebäuden – Prüfauftrag und Ausbaupro- gramm
Anlage zu V.0186.2026 - Ratsantrag Barrierefreiheit Schulgebäude
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Ratsantrag Dž ǡͲͳǤʹͲʹͷ Dž Dž Ȃ Dž Ausbauprogramm Dž ǡ 1. Dž Dž erfassen und darzustellen, 2. Dž Dž Dž ǡ 3. Dž Dž 2026 vorzulegen. Begründung: Dž Ǧ ȋ éʹͶȌ ǡ Dž ϐ Dž DžǤ Dž é Dž éǤ ͳǤ Dž Dž Dž ϐ ǡ Dž Dž Dž Dž Dž Dž Ǥ Dž Ǧ Dž Ǥ Ein systematisches Ausbauprogramm – gestaffelt nach Dringlichkeit, Machbarkeit und Kosten – ǡ Dž ǡ Ǥ Dž ǡ Dž Ǥ Ǧ Dž ǣ Dž ǡϐ Ǥ Dž Ǥ Gez. Stefan Weber, Meik Bruns und Fraktion Antrag an den Rat Nr. A-R/0045/2025 ANLAGE zu V/0186/2026
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Grevingstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0186/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 09.03.2026 13:47