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V/0186/2026

Barrierefreiheit an städtischen Schulgebäuden – Prüfauftrag und Ausbauprogramm - Ratsantrag A-R/0045/2025 vom 01.09.2025

Vorlagen 09.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.04.2026, TOP 7

Beschlussvorlage

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Anlage zu V.0186.2026 - Ratsantrag Barrierefreiheit Schulgebäude

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Beschlussvorlage

10121 Zeichen

V/0186/2026 
V/0186/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Barrierefreiheit an städtischen Schulgebäuden – Prüfauftrag und Ausbauprogramm - Ratsantrag 
A-R/0045/2025 vom 01.09.2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   23.04.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung 
Vorberatung 
   28.04.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht zur aktuellen Praxis der Her-
stellung von Barrierefreiheit an Schulen zur Kenntnis. 
2. Der Ausschuss erkennt an, dass für ein zusätzliches Ausbauprogramm, das über die  
zahlreichen bestehenden und geplanten Bauprojekte hinaus geht, aktuell keine Mittel zur Ver-
fügung stehen. 
3. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0045/2025 „Barrierefreiheit an städtischen 
Schulgebäuden – Prüfauftrag und Ausbauprogramm“ wird nicht aufgegriffen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
Mit dem Antrag an den Rat A -R/0045/2025 schlägt die CDU -Fraktion die Beauftragung der 
Verwaltung vor,  
 
1. den Stand der Barrierefreiheit an allen städtischen Schulgebäuden systematisch zu erfassen 
und darzustellen, 
2. auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme ein Ausbauprogramm für die Herstellung von 
Barrierefreiheit an den Schulen in städtischer Trägerschaft vorzulegen, 
3. dieses Programm mit einem jährlichen Investitionsbudget zu unterlegen und dem Rat 
entsprechende Mittelvorschläge im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2026 
vorzulegen. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
31.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gödecke  
Telefon: 492-4027 
Goedecke@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0186/2026 
Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 05.11.2025 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
verwiesen. 
 
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: 
Die Stadt Münster versteht Inklusion als zentrales bildungspolitisches Leitprinzip und richtet ihr 
Handeln als Schulträgerin konsequent daran aus. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern 
unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen 
Leben zu ermöglichen. 
 
Eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Inklusion im Sinne einer „Schule für alle“ und für einen 
gleichberechtigten Zugang zu Bildung im Sinne des Artikel 24 der UN -Behindertenrechtskonvention 
ist, dass Schulgebäude unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen barrierefrei genutzt werden 
können. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Kontext  nicht nur, dass schulisch genutzte Räume  
beispielsweise für Rollstuhlfahrende zugänglich sind, sondern umfasst grundlegend den Abbau 
baulicher Hindernisse, die eine Teilhabe am schulischen Leben erschweren.  
Der Abbau baulicher Barrieren ist insofern ein wesentlicher Bestandteil einer systematisch verfolgten 
inklusionsorientierten Schulentwicklungsstrategie, bei der vorhandene Ressourcen gezielt und 
priorisiert eingesetzt werden.1. 
 
Seit Januar 2020 ist für neu zu errichtende und für genehmigungspflichtige öffentliche Bauvorhaben 
im Rahmen der Baugenehmigung ein sogenanntes Barrierefrei-Konzept (siehe § 9a BauPrüfVO2) zu 
erstellen. In einem solchen Barrierefrei -Konzept sind umfangreiche Aussagen und 
Umsetzungsvorschläge zu den für die Barrierefreiheit relevanten Themenbereichen schriftlich und 
zeichnerisch zu formulieren und vorzulegen. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses werden die 
Planungen für Schulbaumaßnahmen außerdem regelmäßig im Runden Tisch Barrierefreies Bauen 
vorgestellt und Anregungen aus diesem Gremium soweit möglich in die weitere Planung 
aufgenommen.  
Im Verlauf des weiteren Planungsprozesses werden die so entwickelten Maßnahmen aufgegriffen 
und eine möglichst weitgehende Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt.  
 
Dies bedeutet im Zusammenhang mit dem ambitionierten Schulbauprogramm der Stadt, dass im 
Rahmen jeder größeren Schulbaumaßnahme auch eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit 
umgesetzt wird. Dies gilt zum einen für die in den letzten Jahren bereits fertiggestellten 
Schulbauprojekte als auch für die im Rahmen der Strategischen Schulbauplanung (V/0650/2025) in 
den kommenden Jahren noch anstehenden Schulbaumaßnahmen.  
 
Seit Beginn des Schulbauprogramms 2017 sind zahlreiche Vorhaben auf den Weg gebracht und 
insgesamt bis 2024 rund 350 Mio. Euro in Schulen investiert worden. Die Zahl der laufenden 
Bauvorhaben ist in der letzten Zeit stark angestiegen. Insgesamt befinden sich derzeit über 40 
Bauprojekte im Schulbereich in Planung oder Umsetzung, was die kontinuierliche Modernisierung und 
Erweiterung der Schullandschaft, auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit, zeigt. Neubaumaßnahmen 
werden grundsätzlich barrierefrei errichtet. Gleiches gilt auch für Erweiterungen von Schulgebäuden. 
Im Rahmen von Erweiterungsmaßnahmen wird stets angestrebt, auch die Bestandsgebäude 
barrierefrei zu erschließen. 
 
Das laufende Schulbauprogramm ist damit zugleich ein wesentliches Instrument zur schrittweisen 
Umsetzung inklusiver baulicher Standards im gesamten Schulbestand. Durch die systematische 
Verknüpfung von baulicher Modernisierung und Barrierefreiheit wird Inklusion nicht isoliert, sondern 
integriert und nachhaltig umgesetzt. 
 
Darüber hinaus werden auch in den übrigen Bestandsschulen regelmäßig bauliche 
Einzelmaßnahmen umgesetzt, wenn beispielsweise im Zusammenhang mit der Aufnahme oder 
 
1 Für einen Überblick zur schulischen Inklusion in Münster siehe Vorlagen V/0653/2021 „Entwicklung der schuli-
schen Inklusion in Münster “ und V/0173/2023 „Statusbericht zur schulischen Inklusion “. 
2 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

- 3 - 
V/0186/2026 
Beschulung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen oder Sinnesbeeinträchtigungen Bedarfe 
bestehen.  
 
In dem Zusammenhang werden u.a. bauliche Akustik -Maßnahmen in Klassenräumen umgesetzt, 
Rampen oder Personenlifter nachgerüstet und Sanitäranlagen umgebaut. Bei der Umsetzung der 
Maßnahmen werden die individuellen Bedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.   
Als konkretes Beispiel wurden im Zuge der Einrichtung der ersten intensivpädagogischen 
Lerngruppen an drei Grundschulen kurzfristig Sanitärräume in Pflegebäder umgebaut.  
 
In begründeten Einzelfällen besteht außerdem bereits jetzt die Möglichkeit, auch bauliche 
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit an Bestandsgebäuden unabhängig von 
Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen in größerem Umfang umzusetzen. Dies ist in diesem Jahr für 
die Primus -Schule am Standort Grevingstraße vorgesehen. Dort sollen ein Pflegebad sowie zwei 
Aufzüge eingebaut werden, um vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an Kindern mit 
sonderpädagogischem Förderbedarf an der Schule und dem hohen Engagement bei der Förderung 
von Kindern mit individuellen Förderbedarfen eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit zu 
erreichen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 500.000,00 € geschätzt.  
 
Durch die beschriebene Vorgehensweise können die begrenzten verfügbaren finanziellen und 
personellen Ressourcen effizient genutzt werden. Im Rahmen der Vielzahl an bereits umgesetzten 
Maßnahmen konnte in den vergangenen Jahren eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit an 
vielen städtischen Schulen erreicht werden. Diese Entwicklung wird vor dem Hintergrund der 
zahlreichen anstehenden Schulbaumaßnahmen in den nächsten Jahren weiter umgesetzt.  
 
Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit wird die inklusive 
pädagogische Arbeit der Schulen des Gemeinsamen Lernens regelmäßig durch weitere bauliche 
Maßnahmen unterstützt. Dies geschieht u.a. durch die Schaffung von Differenzierungsräumen, die 
auch in den Raumprogrammen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen festgelegt sind, 
sowie bei Bedarf durch die Errichtung von Fachräumen für Technik/Werken und Hauswirtschaft. 
 
Für ein weiteres separates Bauprogramm zur Herstellung der Barrierefreiheit, welches zusätzlich zu 
den beschriebenen Maßnahmen umgesetzt würde, müssten zusätzliche Ressourcen bereitgestellt 
werden. Diese sind abhängig vom festzulegenden Umfang der umzusetzenden Maßnahmen.  
 
Für die Beauftragung eines Barrierefrei -Konzeptes durch ein Fachplanungsbüro können nach 
bisherigen Erfahrungswerten regelmäßig durchschnittliche Kosten in Höhe von circa 9.500 € für ein 
einzelnes Schulgebäude angesetzt werden. Diese Durchschnittssumme bezieht sich ausdrücklich nur 
auf die Erstellung eines Barrierefrei -Konzeptes und beinhaltet nicht die Kosten für die Umsetzung 
daraus abgeleiteter baulicher Maßnahmen. Die se sind abhängig von den baulichen Gegebenheiten 
des jeweils vorhandenen Gebäudebestandes und den umzusetzenden Maßnahmen. Für die 
Umsetzung der Maßnahmen müsste ebenfalls jeweils ein Fachplanungsbüro beauftragt sowie 
zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt werden.  
 
Spätestens Mitte 2025 wurde deutlich, dass das Investitionsbudget für den Schulbau an Grenzen 
gestoßen ist. Das war wesentlich der Grund für die Vornahme einer Priorisierung für den Schulbau 
der kommenden Jahre, die die Verwaltung mit der Vorlage V/0650/2025 „Strategische 
Schulbauplanung“ vorgelegt hat. Die Verwaltung sieht keinen Spielraum für Investitionsprogramme, 
die noch darüber hinausgehen. 
 
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Verwaltung bewusst den Ansatz, die Herstellung von 
Barrierefreiheit eng mit den laufenden Schulbaumaßnahmen sowie konkreten inklusionsbedingten 
Bedarfen zu verzahnen. 
 
Ein zusätzliches, pauschales Ausbauprogramm würde demgegenüber die Gefahr bergen, 
vorhandene Ressourcen weniger zielgerichtet einzusetzen und Prioritätensetzungen zu erschweren.

- 4 - 
V/0186/2026 
Die Verwaltung hält daher an dem bestehenden, bedarfsorientierten und inklusionsgeleiteten 
Vorgehen fest, das eine wirksame und zugleich wirtschaftliche Verbesserung der Barrierefreiheit 
gewährleistet. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: 
• A-R/0045/2025: Barrierefreiheit an städtischen Schulgebäuden – Prüfauftrag und Ausbaupro-
gramm

Anlage zu V.0186.2026 - Ratsantrag Barrierefreiheit Schulgebäude

2175 Zeichen

Ratsantrag  
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Ausbauprogramm 
 
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Gez. 
Stefan Weber, Meik Bruns und Fraktion 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0045/2025
ANLAGE zu V/0186/2026

Beratungsverlauf (2)

23.04.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Grevingstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0186/2026
Typ
Vorlagen
Datum
09.03.2026
Erstellt
09.03.2026 13:47