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AN/0787/2018

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (DF) 17.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 8.4

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (DF BV4)

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Sachstandsbericht BV

2960 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0787/2018 
 Stand: 06.01.2022 
Sachstandsbericht  BV 4 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Einzelvertreter 
Schuster (Deine Freunde), betr.: Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: 
Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf. 
Beschluss:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im 
Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass auf der BAB 57 
im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 
km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig 
beantragt werden, dass auch eine Temporeduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 bean-
tragt wird.  
2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme 
durchgeführt werden.  
3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   x erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu diesem Antrag vom 28.05.2019 ist hier am 
29.05.2019 per Mail eingegangen (siehe Anlage). Kernausaussage der Stellungnahme ist, dass die 
Bezirksregierung als zuständige Verkehrsbehörde für Autobahnen eine Herabsetzung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h nicht anordnen kann. Die vollständige Stellungnahme der Be-
zirksregierung Köln füge ich als Anlage bei. Wie besprochen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die 
BV4 im Rahmen Ihres Berichtes über den Ausführungsstand der unerledigten Beschlüsse über die 
Stellungnahme der Bezirksregierung Köln informieren könnten. 
Hinweis: 
Mit Mitteilung 3124/2017 wurde die BV 4 zur Sitzung am 04.12.2017 bereits darüber informiert, dass 
die Bezirksregierung Köln als zuständige Verkehrsbehörde für die Autobahnen eine auf den Blücher-
park und die Kleingärten abzielende Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit nicht anordnen 
kann (siehe Anlage). Im Zusammenhang mit dem aktuellen BV 4 Beschluss Nr. 661 hat die Bezirks-
regierung nun die rechtliche Zulässigkeit einer auf die Wohnbebauung in Ehrenfeld (angrenzend zur 
BAB 57) ausgerichtete Geschwindigkeitsreduzierung überprüft. Abschließend kann festgehalten wer-
den, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Verkehrsbehörde aus rechtlichen Gründen im 
beantragten Bereich der BAB 57 weder hinsichtlich des Blücherparks und der Kleingärten noch hin-
sichtlich der den Blücherpark nutzenden und angrenzend zur BAB 57 in Ehrenfeld wohnenden Bevöl-
kerung eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der BAB 57 anordnen kann.

2 
 
Nächste Schritte: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Gem. Antrag nach § 3 (DF BV4)

3264 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0787/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn 
Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Antrag der Stadt Köln an die 
Bezirksregierung Köln: Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem Parkgürtel 
und der AS Bickendorf. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Einzelmandatsträger von DEINE 
FREUNDE stellen folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04. 
Juni 2018.  
Beschluss 
Beschluss:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen An-
trag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass 
auf der BAB 57 im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden 
Richtungen Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet 
wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Temporeduzierung 
nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird.  
2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetrieb-
nahme durchgeführt werden.  
3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt wer-
den.  
Begründung 
Nach den amtlichen Karten führt die BAB 57 durch den Stadtbezirk Ehrenfeld.

- 2 - 
 
In der Vorlage 3124/2017 zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.12.2017 teilt 
die Verwaltung zusammengefasst mit, dass gemäß den Absätzen 10.2 und 37.1 der 
Lärmschutzrichtlinien weder Parkanlagen noch Kleingartengebiete schutzbedürftig seien. 
Aus diesen Gründen lägen für den Streckenabschnitt im Bereich AS Bilders-
töckchen/Bickendorf nicht die lärmrechtlichen Voraussetzungen vor, eine Geschwindigkeits-
begrenzung aus Lärmschutzgründen anzuordnen.  
Daher bedauerte die Bezirksregierung Köln, dass sie dem Wunsch der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld, auf der BAB 57 eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmreduzierung anzuord-
nen, aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen könne.  
Die Antragsteller weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass nicht der Blücherpark selbst 
oder das Kleingartengebiet geschützt werden sollen, sondern die dort lebenden Menschen 
des Stadtbezirks Ehrenfeld. 
Dass dringlicher Bedarf vorliegt, hat die Verwaltung am 15.09.2016 Bezirksvertretung Nippes 
mitgeteilt. Sie kommt zum Schluss, dass insgesamt erhebliche Lärmbelastungen zu ver-
zeichnen sind und legt dar, dass eine Lärmschutzwand, die letztlich von der Stadt Köln zu 
errichten sei, aus finanziellen Gründen nicht zu realisieren sei. Außer Temporeduzierungen 
siehe sie keine weiteren Möglichkeiten, den Lärm zu reduzieren.  
Mit freundlichen Grüßen  
Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende Gez. Harald Schuster, Bezirksvertreter BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN Deine Freunde  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Christiane Martin 
Fraktionsvorsitzende  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
 
Harald Schuster 
DEINE FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0787/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (DF)
Datum
17.05.2018
Erstellt
17.05.2018 14:00