AN/0787/2018
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0787/2018 Stand: 06.01.2022 Sachstandsbericht BV 4 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass auf der BAB 57 im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Temporeduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 bean- tragt wird. 2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. 3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu diesem Antrag vom 28.05.2019 ist hier am 29.05.2019 per Mail eingegangen (siehe Anlage). Kernausaussage der Stellungnahme ist, dass die Bezirksregierung als zuständige Verkehrsbehörde für Autobahnen eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h nicht anordnen kann. Die vollständige Stellungnahme der Be- zirksregierung Köln füge ich als Anlage bei. Wie besprochen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die BV4 im Rahmen Ihres Berichtes über den Ausführungsstand der unerledigten Beschlüsse über die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln informieren könnten. Hinweis: Mit Mitteilung 3124/2017 wurde die BV 4 zur Sitzung am 04.12.2017 bereits darüber informiert, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Verkehrsbehörde für die Autobahnen eine auf den Blücher- park und die Kleingärten abzielende Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit nicht anordnen kann (siehe Anlage). Im Zusammenhang mit dem aktuellen BV 4 Beschluss Nr. 661 hat die Bezirks- regierung nun die rechtliche Zulässigkeit einer auf die Wohnbebauung in Ehrenfeld (angrenzend zur BAB 57) ausgerichtete Geschwindigkeitsreduzierung überprüft. Abschließend kann festgehalten wer- den, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Verkehrsbehörde aus rechtlichen Gründen im beantragten Bereich der BAB 57 weder hinsichtlich des Blücherparks und der Kleingärten noch hin- sichtlich der den Blücherpark nutzenden und angrenzend zur BAB 57 in Ehrenfeld wohnenden Bevöl- kerung eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der BAB 57 anordnen kann. 2 Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
Gem. Antrag nach § 3 (DF BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0787/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Einzelmandatsträger von DEINE FREUNDE stellen folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04. Juni 2018. Beschluss Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen An- trag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass auf der BAB 57 im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Temporeduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetrieb- nahme durchgeführt werden. 3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt wer- den. Begründung Nach den amtlichen Karten führt die BAB 57 durch den Stadtbezirk Ehrenfeld. - 2 - In der Vorlage 3124/2017 zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.12.2017 teilt die Verwaltung zusammengefasst mit, dass gemäß den Absätzen 10.2 und 37.1 der Lärmschutzrichtlinien weder Parkanlagen noch Kleingartengebiete schutzbedürftig seien. Aus diesen Gründen lägen für den Streckenabschnitt im Bereich AS Bilders- töckchen/Bickendorf nicht die lärmrechtlichen Voraussetzungen vor, eine Geschwindigkeits- begrenzung aus Lärmschutzgründen anzuordnen. Daher bedauerte die Bezirksregierung Köln, dass sie dem Wunsch der Bezirksvertretung Ehrenfeld, auf der BAB 57 eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmreduzierung anzuord- nen, aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen könne. Die Antragsteller weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass nicht der Blücherpark selbst oder das Kleingartengebiet geschützt werden sollen, sondern die dort lebenden Menschen des Stadtbezirks Ehrenfeld. Dass dringlicher Bedarf vorliegt, hat die Verwaltung am 15.09.2016 Bezirksvertretung Nippes mitgeteilt. Sie kommt zum Schluss, dass insgesamt erhebliche Lärmbelastungen zu ver- zeichnen sind und legt dar, dass eine Lärmschutzwand, die letztlich von der Stadt Köln zu errichten sei, aus finanziellen Gründen nicht zu realisieren sei. Außer Temporeduzierungen siehe sie keine weiteren Möglichkeiten, den Lärm zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende Gez. Harald Schuster, Bezirksvertreter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deine Freunde Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Harald Schuster DEINE FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0787/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (DF)
- Datum
- 17.05.2018
- Erstellt
- 17.05.2018 14:00