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1298/2021

Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.05.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

9398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1298/2021 
Freigabedatum 18.05.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze für das 
Haushaltsjahr 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 
1.347.000 € im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 1.347.000 € im 
Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen. 
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.347.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwandsermächtigung im Teilergebnis-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze beim Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung zeichnete sich grundsätzlich bereits im vierten Quartal 2020 ab. Allerdings war 
zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs zunächst die Konkretisierung bzw. der Abschluss von im 
Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 stehenden Arbeiten erforderlich. Insbesondere wur-
den im Rahmen der Ermittlung des überplanmäßigen Bedarfs noch zu buchende Rückstellungen für 
offene Rechnungen, welche das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung betreffen, in Höhe von 
(voraussichtlich) rd. 1.052.000 € einbezogen.  
Die Mehrbedarfe in den einzelnen Teilplanzeilen begründen sich wie folgt: 
 
Amt für Verkehrsmanagement 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
Mehrbedarf: 799.000 € 
Eine aktuelle Schwerpunktaufgabe des Amtes für Verkehrsmanagement ist die Modernisierung und 
Optimierung der städtischen Verkehrsmanagementsysteme. In diesem Kontext kam es in 2020 bei

3 
dem Betrieb und der Unterhaltung der Verkehrsleitzentrale sowie von weiteren Verkehrseinrichtungen 
zu Mehrbedarfen in Höhe von insgesamt rd. 318.000 €. 
Darüber hinaus gab es Mehrbedarfe im Zusammenhang mit Verkehrserhebungen (rd. 188.000 €), 
sowie im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag „Bel euchtete Stadt“ (rd.  
51.000 €/RheinEnergie). Weitere rd. 140.000 € entfallen auf diverse weitere Mehrbedarfe im Bereich 
der Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. 
Aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe musste ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) 
eingerichtet werden. Hierfür war ein externes Beratungsbüro unterstützend tätig, das auch den gefor-
derten ISMS-Beauftragten gestellt hat. Dies führte zu nicht vorhersehbaren Mehraufwendungen (rd. 
90.000 €). Ab September 2020 wurde zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) eine eigene 
Stelle des ISMS-Beauftragten („Informationssicherheitsmanagementsystem-Beauftragten“) im Amt 
besetzt. 
Weitere kleinere Mehrbedarfe summieren sich auf rd. 12.000 €. 
 
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 
Mehrbedarf: 45.000 € 
Aufgrund des erhöhten Erneuerungs- und Erhaltungsbedarfs und zur Umsetzung von Maßnahmen 
aus dem Green City Masterplan wurde insbesondere für die Verkehrsleitzentrale und im Bereich der 
Lichtsignalanlagen neues Personal eingestellt. Hierfür mussten unterjährig von der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln mehr Büroräume zur Verfügung gestellt werden, was zu erhöhten Mietaufwen-
dungen führte. 
Diesen Mehrbedarfen in Höhe von insgesamt 844.000 € steht ein Minderbedarf beim Amt für Ver-
kehrsmanagement in der Zeile 14 – bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 15.000 € gegenüber.  
 
Saldiert ergibt sich ein zu deckender Mehrbedarf beim Amt für Verkehrsmanagement in Höhe von 
829.000 €. 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
Mehrbedarf: 2.473.000 € 
Der größte Anteil der Mehrbedarfe ist auf die Straßenunterhaltung in den 9 Stadtbezirken zurückzu-
führen (rd. 700.000 €). Hier lag der Aufwand unter Einbeziehung der zwingend zu bildenden Rückstel-
lungen für bereits ausgeführte, aber noch nicht vollständig abgerechnete Aufträge über dem Planan-
satz. Als Straßenbaulastträger ist es die Pflichtaufgabe, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ver-
kehrssicherheit und substanzerhaltende Maßnahmen zur Vermeidung drohender Vermögensschäden 
durchzuführen. Auch aufgrund eines milden Winters konnten diese Unterhaltungsarbeiten das kom-
plette Jahr über ohne Unterbrechungen ausgeführt werden. Darüber hinaus entstanden Mehraufwen-
dungen im Bereich von Proben und Gutachten, die vorab der Baumaßnahmen für eine bessere Pla-
nung und Durchführung unausweichlich geworden sind (rd. 280.000 €). 
Um den Radverkehr in Köln weiter zu fördern, wurden neben diversen Fahrradabstellanlagen im ge-
samten Stadtgebiet Fahrradschutzstreifen errichtet. Dazu wurde das „Radverkehrskonzept Ringe“ 
weiter ausgebaut (rd. 600.000 €). 
Im Bereich der Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung entstanden aufgrund der Be-
schaffung neuer Lizenzen für das neu eingestellte Personal erhöhte Wartungskosten (rd. 200.000 €). 
Darüber hinaus sind im Rahmen von planerischen Vorüberlegungen im Zusammenhang mit ver-
schiedenen Großbaumaßnahmen Rechtsberatungskosten angefallen (rd. 350.000 €). 
Aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung beteiligt sich die Stadt Köln an den Unterhaltungskosten 
der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) für Straßenentwässerungsanlagen. Hier ist es durch eine

4 
nicht vorhersehbare Spitzabrechnung zu Mehraufwendungen gekommen (rd. 250.000 €). 
Darüber hinaus gab es diverse kleinere Mehrbedarfe im Bereich der Sach- und Dienstleistungen. 
 
Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen 
Mehrbedarf: 507.000 € 
Mit Blick auf den Planansatz von rd. 49,5 Mio. € beträgt die Überschreitung bei den bilanziellen Ab-
schreibungen rd. 1 %. Die nachträgliche Aktivierung von Anlagen im Bau lässt sich im Vorhinein nicht 
immer exakt planen. Darüber hinaus gab es einen erhöhten Abschreibungsaufwand bei der Betriebs- 
und Geschäftsausstattung sowie bei Maschinen und technischen Anlagen im Rahmen von Neube-
schaffungen bzw. Ersatzbeschaffungen. 
Diesen Mehrbedarfen in Höhe von insgesamt 2.980.000 € stehen Minderbedarfe beim Amt für Stra-
ßen und Verkehrsentwicklung in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen sowie 20 – 
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 806.000 € gegenüber. Insbe-
sondere bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen im Bereich der Zahlungen für Mischwasser-
kanäle an die StEB gab es entsprechende Minderaufwendungen, da diese Zahlungen nunmehr inves-
tiv abgewickelt werden.  
 
Saldiert ergibt sich ein zu deckender Mehrbedarf beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in 
Höhe von 2.174.000 €. 
 
Deckung der Mehraufwendungen 
Der saldierte Gesamtmehrbedarf der beiden Ämter im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plät-
ze in Höhe von insgesamt 3.003.000 € kann in Teilen durch Minderaufwendungen bei anderen Äm-
tern im gleichen Teilergebnisplan (Zeilen 13 – 16) in Höhe von 1.656.000 € ausgeglichen werden. Ein 
Teilbetrag von 281.000 € kann durch entsprechende Minderaufwendungen beim Bauverwaltungsamt 
erbracht werden. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 1.375.000 € kann ausgeglichen werden, da die 
Zahlungen an die AWB für den Betriebskostenzuschuss Straßenreinigung (in der Zuständigkeit von 
der Kämmerei) in 2020 geringer ausgefallen sind als geplant.  
 
Die Überschreitungen in den Zeilen 14 - bilanzielle Abschreibungen (Amt für Straßen und Verkehrs-
entwicklung) und 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen (Amt für Verkehrsmanagement) können 
somit vollständig rechnerisch ausgeglichen werden. Darüber hinaus kann ein Teilbetrag zum anteili-
gen Ausgleich der Überschreitung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen herangezogen werden. 
Damit verbleiben im Ergebnis noch zu deckende überplanmäßiger Mehraufwendungen im Teilergeb-
nisplan 1201- Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen bei den Ämtern 64 und 66 in Höhe von 1.347.000 €, Hj. 2020.  
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.347.000 € erfolgt durch entspre-
chende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Hier gab es bei den Aufwendungen für Zinsen im Hj. 
2020 gegenüber der Planung entsprechend geringere Bedarfe.

Beratungsverlauf (3)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1298/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.05.2021
Erstellt
07.04.2021 15:31