1298/2021
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2020
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1298/2021 Freigabedatum 18.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 1.347.000 € im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 1.347.000 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.347.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwandsermächtigung im Teilergebnis- plan 1201, Straßen, Wege, Plätze beim Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zeichnete sich grundsätzlich bereits im vierten Quartal 2020 ab. Allerdings war zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs zunächst die Konkretisierung bzw. der Abschluss von im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 stehenden Arbeiten erforderlich. Insbesondere wur- den im Rahmen der Ermittlung des überplanmäßigen Bedarfs noch zu buchende Rückstellungen für offene Rechnungen, welche das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung betreffen, in Höhe von (voraussichtlich) rd. 1.052.000 € einbezogen. Die Mehrbedarfe in den einzelnen Teilplanzeilen begründen sich wie folgt: Amt für Verkehrsmanagement Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehrbedarf: 799.000 € Eine aktuelle Schwerpunktaufgabe des Amtes für Verkehrsmanagement ist die Modernisierung und Optimierung der städtischen Verkehrsmanagementsysteme. In diesem Kontext kam es in 2020 bei 3 dem Betrieb und der Unterhaltung der Verkehrsleitzentrale sowie von weiteren Verkehrseinrichtungen zu Mehrbedarfen in Höhe von insgesamt rd. 318.000 €. Darüber hinaus gab es Mehrbedarfe im Zusammenhang mit Verkehrserhebungen (rd. 188.000 €), sowie im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag „Bel euchtete Stadt“ (rd. 51.000 €/RheinEnergie). Weitere rd. 140.000 € entfallen auf diverse weitere Mehrbedarfe im Bereich der Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe musste ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) eingerichtet werden. Hierfür war ein externes Beratungsbüro unterstützend tätig, das auch den gefor- derten ISMS-Beauftragten gestellt hat. Dies führte zu nicht vorhersehbaren Mehraufwendungen (rd. 90.000 €). Ab September 2020 wurde zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) eine eigene Stelle des ISMS-Beauftragten („Informationssicherheitsmanagementsystem-Beauftragten“) im Amt besetzt. Weitere kleinere Mehrbedarfe summieren sich auf rd. 12.000 €. Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen Mehrbedarf: 45.000 € Aufgrund des erhöhten Erneuerungs- und Erhaltungsbedarfs und zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Green City Masterplan wurde insbesondere für die Verkehrsleitzentrale und im Bereich der Lichtsignalanlagen neues Personal eingestellt. Hierfür mussten unterjährig von der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln mehr Büroräume zur Verfügung gestellt werden, was zu erhöhten Mietaufwen- dungen führte. Diesen Mehrbedarfen in Höhe von insgesamt 844.000 € steht ein Minderbedarf beim Amt für Ver- kehrsmanagement in der Zeile 14 – bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 15.000 € gegenüber. Saldiert ergibt sich ein zu deckender Mehrbedarf beim Amt für Verkehrsmanagement in Höhe von 829.000 €. Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehrbedarf: 2.473.000 € Der größte Anteil der Mehrbedarfe ist auf die Straßenunterhaltung in den 9 Stadtbezirken zurückzu- führen (rd. 700.000 €). Hier lag der Aufwand unter Einbeziehung der zwingend zu bildenden Rückstel- lungen für bereits ausgeführte, aber noch nicht vollständig abgerechnete Aufträge über dem Planan- satz. Als Straßenbaulastträger ist es die Pflichtaufgabe, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ver- kehrssicherheit und substanzerhaltende Maßnahmen zur Vermeidung drohender Vermögensschäden durchzuführen. Auch aufgrund eines milden Winters konnten diese Unterhaltungsarbeiten das kom- plette Jahr über ohne Unterbrechungen ausgeführt werden. Darüber hinaus entstanden Mehraufwen- dungen im Bereich von Proben und Gutachten, die vorab der Baumaßnahmen für eine bessere Pla- nung und Durchführung unausweichlich geworden sind (rd. 280.000 €). Um den Radverkehr in Köln weiter zu fördern, wurden neben diversen Fahrradabstellanlagen im ge- samten Stadtgebiet Fahrradschutzstreifen errichtet. Dazu wurde das „Radverkehrskonzept Ringe“ weiter ausgebaut (rd. 600.000 €). Im Bereich der Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung entstanden aufgrund der Be- schaffung neuer Lizenzen für das neu eingestellte Personal erhöhte Wartungskosten (rd. 200.000 €). Darüber hinaus sind im Rahmen von planerischen Vorüberlegungen im Zusammenhang mit ver- schiedenen Großbaumaßnahmen Rechtsberatungskosten angefallen (rd. 350.000 €). Aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung beteiligt sich die Stadt Köln an den Unterhaltungskosten der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) für Straßenentwässerungsanlagen. Hier ist es durch eine 4 nicht vorhersehbare Spitzabrechnung zu Mehraufwendungen gekommen (rd. 250.000 €). Darüber hinaus gab es diverse kleinere Mehrbedarfe im Bereich der Sach- und Dienstleistungen. Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen Mehrbedarf: 507.000 € Mit Blick auf den Planansatz von rd. 49,5 Mio. € beträgt die Überschreitung bei den bilanziellen Ab- schreibungen rd. 1 %. Die nachträgliche Aktivierung von Anlagen im Bau lässt sich im Vorhinein nicht immer exakt planen. Darüber hinaus gab es einen erhöhten Abschreibungsaufwand bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie bei Maschinen und technischen Anlagen im Rahmen von Neube- schaffungen bzw. Ersatzbeschaffungen. Diesen Mehrbedarfen in Höhe von insgesamt 2.980.000 € stehen Minderbedarfe beim Amt für Stra- ßen und Verkehrsentwicklung in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen sowie 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 806.000 € gegenüber. Insbe- sondere bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen im Bereich der Zahlungen für Mischwasser- kanäle an die StEB gab es entsprechende Minderaufwendungen, da diese Zahlungen nunmehr inves- tiv abgewickelt werden. Saldiert ergibt sich ein zu deckender Mehrbedarf beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in Höhe von 2.174.000 €. Deckung der Mehraufwendungen Der saldierte Gesamtmehrbedarf der beiden Ämter im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plät- ze in Höhe von insgesamt 3.003.000 € kann in Teilen durch Minderaufwendungen bei anderen Äm- tern im gleichen Teilergebnisplan (Zeilen 13 – 16) in Höhe von 1.656.000 € ausgeglichen werden. Ein Teilbetrag von 281.000 € kann durch entsprechende Minderaufwendungen beim Bauverwaltungsamt erbracht werden. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 1.375.000 € kann ausgeglichen werden, da die Zahlungen an die AWB für den Betriebskostenzuschuss Straßenreinigung (in der Zuständigkeit von der Kämmerei) in 2020 geringer ausgefallen sind als geplant. Die Überschreitungen in den Zeilen 14 - bilanzielle Abschreibungen (Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung) und 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen (Amt für Verkehrsmanagement) können somit vollständig rechnerisch ausgeglichen werden. Darüber hinaus kann ein Teilbetrag zum anteili- gen Ausgleich der Überschreitung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen herangezogen werden. Damit verbleiben im Ergebnis noch zu deckende überplanmäßiger Mehraufwendungen im Teilergeb- nisplan 1201- Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen bei den Ämtern 64 und 66 in Höhe von 1.347.000 €, Hj. 2020. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.347.000 € erfolgt durch entspre- chende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Hier gab es bei den Aufwendungen für Zinsen im Hj. 2020 gegenüber der Planung entsprechend geringere Bedarfe.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1298/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 07.04.2021 15:31