Mandari Insight

3141/2019

Teilnahme an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“; hier: Förderprojekt KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) - Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.10.2019

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Anlage 2 Konzept Teilhabemanagement

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Übersicht Landesinitiativen

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Anlage 3 Konzept THM Anlage Merkblatt KOKIP

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Anlage 4 THM Anlage Meldebogen

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Anlage 2 Konzept Teilhabemanagement

29209 Zeichen

KOKIP   
Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse 
 
 
Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln

Gefördert aus Mitteln des MKFFI 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
16 – Amt für Integration und Vielfalt 
 
Stand  04.09.2019                     
 
 
Auskunft erteilen: 
Kathryn Meier 
Tel.: 0221 - 221 30892 
Kathryn.meier@stadt-koeln.de 
 
Andrea Böhnke  
Tel.: 0221 - 221 36004 
andrea.boehnke@stadt-koeln.de

1 
Präambel 
 
Ein geflüchteter Mensch durchläuft in den ersten Jahren seiner Integration vom Asylverfahren 
bis hin zur/zum möglicher/en Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt die vielfältigen Facet-
ten des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB) und seiner kommunalen, landes- sowie bun-
desbezogenen behördlichen Ausdrucksformen. Ob SGB VIII, oder SGB II, jedes dieser Sozi-
algesetzbücher hat in den subsidiär ausgestalteten Hilfsstrukturen der freien Träger wiederum 
seinen Nachhall mit einer eigenen Förderlogik und Zuständigkeit gefunden. Der Integrations-
prozess junger Geflüchteter zwischen 18 und 27 Jahren ist insofern geprägt durch die Rele-
vanz und Beteiligung zahlreicher öffentlicher Einrichtungen und freier Träger, die deren Integ-
rationschancen (und Risiken) durch teils verpflichtende, teils freiwillige Leistungen mit beein-
flussen. 
Im besten Fall ist der Übergang zwischen den gesetzlichen Regularien und den Hilfsangebo-
ten für die Zielgruppe kaum zu bemerken. Bis heute existieren jedoch Lücken in den Stationen 
des vorgesehenen Integrationsprozesses, die dessen Effektivität wiederum schmälern. Auch 
die vielfältigen Hilfsstrukturen der freien Trägerlandschaft setzen in der Regel jeweils am tem-
porär betroffenen Rechtsgebiet an. Es sind zumeist multiple Problemlagen, die dazu führen, 
mit unterschiedlichen Einrichtungen, Behörden in Kontakt zu treten. Hierbei werden oft Ver-
sorgungslücken bzw. strukturelle Schwierigkeiten, die eine gesellschaftliche Teilhabe er-
schweren, sichtbar.  
Die rechtskreisübergreifenden Schwierigkeiten einzelfallbezogen zu identifizieren und konkre-
te Maßnahmen zu deren Beseitigung zu initiieren, aber auch (und vor allem) strukturelle Er-
kenntnisse über Integrationsverläufe in die Stadtverwaltung zu transportieren, ist Aufgabe von 
KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse).

2 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 BEGRIFFSBESTIMMUNG ................................................................................................................. 3 
2 ZIELE DES RECHTSKREISÜBERGREIFENDEN TEILHABEMANAGEMENTS ............................ 3 
3 AUFBAU DES MODELLPROJEKTES .............................................................................................. 4 
3.1 ZIELGRUPPE ............................................................................................................................................. 4 
3.2 STRUKTURELLE/ORGANISATORISCHE VORAUSSETZUNGEN ................................................................................ 5 
3.2.1 Ablauf und Schnittstellen ..................................................................................................................... 6 
3.2.2 Berichtswesen ...................................................................................................................................... 8 
3.2.3 Aufgaben der Träger, die in der Beratung junger Geflüchteter erfahren sind ..................................... 8 
3.2.4 Aufgaben der Teilhabemanagement- Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt .............. 9 
4 RESSOURCEN ................................................................................................................................... 9 
5 DATENSCHUTZ ............................................................................................................................... 10 
6 SCHLUSSBEMERKUNG UND AUSBLICK .................................................................................... 10 
7 ANLAGEN ........................................................................................................................................ 11

3 
1 Begriffsbestimmung  
Teilhabemanagement ist eine Variante des Handlungskonzeptes Casemanagements. Unter 
dem Begriff  Casemanagement wird in Anlehnung an die Definition der „Case Management 
Society of America“ aus dem Jahre 1995 ein kooperativer Prozess verstanden, in dem Ver-
sorgungsleistungen und Dienstleistungen erhoben, geplant, implementiert, überwacht und 
evaluiert werden, um den individuellen Hilfe- und Versorgungsbedarf eines/r Klienten/in mittels 
Kommunikation und verfügbarer Ressourcen abzudecken.  
Diese Definition verdeutlicht die beiden Ebenen des Casemanagements:  
Auf der Einzelfallebene orientiert sich das  Casemanagement am individuellen Bedarf der Kli-
ent*innen. Hierbei geht es über die Beratung hinaus nicht um direkte Hilfeleistung, sondern um 
die Koordination der in Frage kommenden Versorgungsleistungen.  
Die Systemebene hingegen beinhaltet die Planung, Steuerung, Überprüfung und Fortschrei-
bung des Angebots. Diese Ebene bezeichnet die Initiierung, die Entwicklung, den Aufbau so-
wie die Vernetzung von Unterstützungsangeboten entsprechend der im Rahmen der Einzel-
fallbetreuung festgestellten systemischen Bedarfe.  
Das Handlungskonzept Casemanagement kann in unterschiedlichen Handlungsfeldern einge-
setzt werden. Im Feld der Zuwanderungspolitik steht die Integration von Zuwanderern im Fo-
kus des Handelns, das heißt, die chancengleiche Teilhabe der Zugewanderten in allen Berei-
chen des gesellschaftlichen Lebens soll erreicht werden. Damit kommt hier das Teilhabema-
nagement, in welchem die Verbindung zwischen Einzelfallorientierung und Einbindung in ein 
Steuerungssystem und somit die Handlungsform Netzwerkmanagement von besonderer Be-
deutung ist, als eine praktische Ausformung des Handlungskonzepts Casemanagement zum 
Einsatz (vgl. Handreichung zum Teilhabemanagement, Prof. Dr. Reis, Juli 2019). 
Um Kontinuität im Integrationsprozess zu gewährleisten, erfolgt das Teilhabemanagement 
rechtskreisübergreifend. Dieses bedeutet, dass ein „Säulendenken“ in Rechtskreisen aufge-
geben wird und auch bei Rechtskreiswechsel (z.B. vom Asylbewerberleistungsgesetz zum 
SGB II) oder Rechtskreisüberlappung (z.B. Ausländerrecht und SGB II) eine durchgängige 
Aktivierung und Betreuung durch eine*n Teilhabemanager*in erfolgt.  
 
2 Ziele des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements 
Für geflüchtete Menschen bestehen in Abhängigkeit von ihrem Aufenthaltsstatus unterschied-
liche Zugangsmöglichkeiten zu Arbeitsmarkt, Bildungs- und Teilhabeangeboten, die in den 
Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Institutionen fallen. Neben den Akteuren im öffentli-
chen Bereich wie die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die unterschiedlichen Bereiche 
der städtischen Verwaltung (z.B. Ausländer-, Sozial-, Jugendhilfe-, Gesundheitsbehörde), 
nehmen auch die Wohlfahrtsverbände, die Industrie- und Handelskammer, Unternehmen und 
private Initiativen sowie engagierte Ehrenämter eine wichtige Rolle im Integrationsprozess ein. 
An vielen Stellen in der Kölner Verwaltung sowie im Kölner Hilfesystem finden Einzelberatun-
gen und Fallmanagement statt. Häufig verhindern jedoch die schwer nachvollziehbaren Zu-
ständigkeiten und administrativen Hürden sowie die häufig nur schwer leistbare Synchronisa-
tion der notwendigen Leistungen, die individuell passenden Unterstützungssysteme zu finden 
und in Anspruch zu nehmen.  
Mit der Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements für geflüchtete 
Menschen soll eine Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme mit Blick auf alle 
Lebenslagen des Menschen hergestellt werden. Dies soll ohne Aufbau eines Parallelsystems

4 
durch Ergänzung der bisherigen guten Einzelfallberatung an vielen Stellen in der Kölner Ver-
waltung und im Kölner Hilfesystem erfolgen.  
Der Mensch steht im Mittelpunkt! Mit der Einführung des Teilhabemanagements werden konk-
ret folgende Ziele verfolgt: 
 Der geflüchtete Mensch kann infolge der Einzelfallberatung seine Lebenslage und Per-
spektiven realistisch einschätzen, eine Entscheidung über den weiteren Weg treffen und 
die Angebote des Regelsystems eigenständig für sich nutzen. Es erfolgt eine aktivierende 
Hilfe zur Selbsthilfe; die individuellen Teilhabechancen der Betroffenen werden gestärkt. 
 Durch die die kompetente Steuerung und Vermittlung der richtigen Angebote durch den/die 
Teilhabemanager*in mit dem Ziel, passgenaue Hilfen zu gewähren, wird die soziale und 
berufliche Integration erreicht und kann nachhaltiger ausgerichtet werden.  
 Die Erfahrungen des/der Teilhabemanagers*in werden zur Identifizierung von strukturellen 
Defiziten und Versorgungslücken sowie zur Analyse, wie bedarfsgerecht die bestehenden 
Strukturen und Angebote sind, genutzt. Somit wird eine Grundlage für die Entwicklung und 
Implementierung neuer Angebote sowie für die Entscheidung über die Anpassung beste-
hender Angebote geschaffen (Systemebene). Durch die Vermeidung von Doppelangebo-
ten wird zudem eine ressourcenschonende Angebotsplanung erreicht.   
 Durch die Implementierung einer Anlaufstelle werden Akteure bei schwierigen Einzelfällen 
– beispielsweise aufgrund vielfältiger, rechtkreisübergreifender Problemlagen – unterstützt.  
Das in diesem Konzept beschriebene Pilotmodell dient im Wesentlichen dem Erkenntnisge-
winn zur Funktionalität eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements in Köln.  
 
3 Aufbau des Modellprojektes  
3.1 Zielgruppe 
Das Teilhabemanagement wird für die nachfolgend beschriebene Zielgruppe angeboten. Da-
bei müssen die genannten Kriterien kumulativ vorliegen: 
 Junge Erwachsene mit Fluchterfahrung im Alter von 18 – 27 Jahren. Inwieweit eine sichere 
oder ungünstige Bleibeperspektive vorliegt, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Primär sol-
len jedoch Menschen mit Duldungsstatus vom Teilhabemanagement profitieren, sekundär 
Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung. Sofern noch Kapazitäten vorhanden sind, kön-
nen auch Geflüchtete mit positiver Bleibeperspektive vom Teilhabemanagement profitieren. 
In begründeten Einzelfällen kann von der Alterseinschränkung abgewichen werden.  
 Es liegen bei den jungen Erwachsenen multiple Problemlagen vor, die insbesondere auf-
grund struktureller Schwierigkeiten nicht von einer Stelle gelöst werden können. Es sind 
mehrere Lebensbereiche betroffen.  
 Es besteht eine hohe Akteursdichte. Das bedeutet, dass für die erfolgreiche Fallbearbei-
tung mehrere Leistungsanbieter und Leistungen bzw. Dienstleistungen notwendig sind und 
aufeinander abgestimmt werden müssen. Die erfolgreiche Fallbearbeitung wird insbeson-
dere aufgrund struktureller und organisatorischer Rahmenbedingungen erschwert.  
 Aufgrund der Komplexität können die Betroffenen die bestehenden Angebote nicht nutzen. 
 Die Betroffenen nehmen das Angebot des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanage-
ments freiwillig an.

5 
Die Festlegung der Zielgruppe gilt zunächst für die pilotierte Einführung des Teilhabemanage-
ments. Eine Ausweitung der Zielgruppe wird im Rahmen der Evaluation und der vorgesehenen 
Weiterentwicklung des Pilotmodells geprüft. 
 
3.2 Strukturelle/Organisatorische Voraussetzungen  
Für den Erfolg des Pilotprojektes ist eine enge Verzahnung der städtischen Verwaltungsstruk-
turen und des Kölner Hilfesystems erforderlich. Ein erfolgreiches Schnittstellenmanagement 
und die Steuerung auf Systemebene können nur gelingen, wenn Erfahrungen aus der Einzel-
fallhilfe, die durch eine operative Fallsteuerung nach den Kriterien des Teilhabemanagements 
gewonnen werden, genutzt werden können.  
Grundlage des Erfolges ist damit eine bestmögliche, individuelle Begleitung der jungen Er-
wachsenen im Rahmen des Teilhabemanagements, welche die notwendigen Erkenntnisse für 
Handlungsbedarfe auf der Systemebene liefert. 
Die hierfür einzubindenden Akteure des Kölner Hilfesystems müssen sich durch folgende 
Merkmale auszeichnen: 
Die beteiligten Träger 
- stehen in vielfältigen Kontakten zu Geflüchteten zwischen 18 und 27 Jahren und haben 
eine hohe Sensibilität für die Bedarfslagen der hier genannten Zielgruppe;  
- verfügen über spezifische Fachkenntnisse rechtskreisübergreifenden Case managements 
und kennen Inhalte wie Methodiken etablierter Formen der einzelfallbezogenen, soziala r-
beiterischen Integrationsberatung; 
- erfüllen sämtliche Anforderungen an regelmäßi ge Monitoring - und Berichtspflichten der 
Stadt Köln, hinsichtlich fachlicher, administrativer sowie finanzieller Vorgaben; 
- kennen die notwendigen kommunalen Netzwerke der Integrationsarbeit und sind in der 
Lage, Erkenntnisse bezüglich der die Zielgruppe be treffenden Integrationsverläufe an die 
Stadtverwaltung/ Amt für Integration und Vielfalt weiter zu transportieren;  
- stehen in direkten Kooperationsbezügen zu für die oben benannte Zielgruppe relevanten 
sozialen und bildungsbezogenen Einrichtungen, sowie di e im Integrationsprozess Geflüc h-
teter platzierten Ämter und Behörden; 
In Köln haben insbesondere die vier Träger Caritasverband, Internationaler Bund, Arbeiter-
wohlfahrt, Katholische Jugendagentur umfassende Erfahrungen in der Begleitung junger ge-
flüchteter Menschen. Sie haben seit vielen Jahren ein Casemanagementverfahren für diese 
Gruppe aufgebaut und besitzen großen Zugang zur Zielgruppe. Mit diesem Angebot heben sie 
sich wesentlich von den weiteren Akteuren in der Integrationslandschaft ab. Insofern ist eine 
Verknüpfung der Steuerung eines Teilhabemanagements im Amt für Integration und Vielfalt 
mit dem vorhandenen fachlichen Wissen der genannten Träger der Wohlfahrtsverbände in 
Köln folgerichtig und eine entsprechende Zusammenarbeit auf der Basis einer zu schließen-
den Kooperationsvereinbarung zielführend.  
Im Folgenden werden die Aufgaben, Abläufe, Schnittstellen und der kalkulierte Ressourcen-
umfang beschrieben.

6 
3.2.1 Ablauf und Schnittstellen 
Einzelfallebene  
 
Der Zugang (Intake) für die/den Ratsuchende*n in das Teilhabemanagement kann zu jedem 
Zeitpunkt stattfinden. Dieser erfolgt durch ein spezielles Verfahren: So kann eine Meldung bei 
Vorliegen der unter Punkt 3.1 genannten Kriterien durch alle prozessbeteiligten Akteure erfol-
gen. Dies können beispielsweise kommunale Fachämter, das Jobcenter, das Ehrenamt, Be-
rufskollegs oder Beratungsstellen sein. Die Meldung erfolgt zunächst an die Teilhabema-
nagement-Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt unter Verwendung eines abge-
stimmten Meldebogens (siehe Anlage 1). Insbesondere wird dadurch das Verfahren struktu-
riert und datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Der Teilhabemanage-
ment-Steuerungsstelle obliegt in Abstimmung mit den Teilhabemanager*innen der Kooperati-
onspartner die Entscheidung, ob ein/e Ratsuchende*r in das Verfahren aufgenommen wird. Im 
Bedarfsfall erfolgt eine „warme Übergabe“ bzw. eine Übergabekonferenz mit der meldenden 
Institution zur Fallklärung und Kontaktaufnahme zur Klientin/zum Klienten. Die Teilnahme am 
rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagement ist freiwillig. Im Assessment, werden von den 
Teilhabemanager*innen im Zusammenwirken mit dem/den Klient*innen die Daten und Infor-
mationen zusammengetragen, die die Grundlage für eine individuelle bedarfsorientierte Integ-
rationsvereinbarung bilden, welche schriftlich fixiert wird. Dabei kommt es im Wesentlichen 
darauf an, dass die Stärken und Ressourcen des/der Ratsuchenden gemeinsam hinsichtlich 
der Potentiale und Möglichkeiten interpretiert und festgehalten werden. Wenn erforderlich, 
erfolgt die Zielbestimmung im Rahmen einer Fallkonferenz mit den maßgeblichen Akteuren. 
Die Fallkonferenz wird inhaltlich von dem/der Teilhabemanager*in vorbereitet und von der 
Teilhabemanagement-Steuerungsstelle moderiert und dokumentiert.  
Die konkrete Fallsteuerung erfolgt durch die Teilhabemanager*innen der Kooperationspartner. 
Die in der Integrationsvereinbarung festgelegten Schritte werden sukzessiv umgesetzt. We-
sentlich ist die Zusammenarbeit aller Akteure, um die mit der/dem Klientin/ Klienten vereinbar-
ten Ziele zu erreichen. Der/die Teilhabemanager*in hat die Fallverantwortung, verhandelt mit 
den Leistungsanbietern, vermittelt und steuert die richtigen Angebote, koordiniert das Leis-
tungsgeschehen und befähigt seine Klient*innen im Sinne von Empowerment, selbst Hilfen zu 
aktivieren. Im Bedarfsfall werden für die Abstimmung der fallbezogenen Netzwerkarbeit weite-
re Fallkonferenzen mit den maßgeblichen Akteuren unter Beteiligung der Teilhabemanage-
ment-Steuerungsstelle durchgeführt. Grundsätzlich soll die beste Lösung für die/den Klien-
tin*en bestimmt und erreicht werden. Sofern ein entsprechendes Angebot nicht vorhanden ist, 
ist die zweitbeste Lösung (usw.) zu planen. Diese Netzwerksteuerung auf der Einzelfallebene 
dient unter anderem der Analyse gleichgelagerter Fälle, um strukturelle Ablaufschwierigkeiten 
oder Versorgungslücken aufzuzeigen.  
Das Teilhabemanagement im Einzelfall beinhaltet weiter ein systematisches Monitoring, also 
eine Überprüfung der im Rahmen des Teilhabemanagementprozesses eingeleiteten Hilfen 
Meldung eines 
möglichen Falls 
(mit 
Einverständnis 
der/des 
Betreffenden) 
Klärung des 
Sachverhaltes; 
Kontaktaufnah-
me zu Klient*in; 
Aufnahme in 
das CM 
Assessment/ 
Ziel-
bestimmung 
Fallsteuerung 
(Hilfeplanung, 
Fallkon-
ferenzen, etc.) 
Abschluss

7 
und des vereinbarten Vorgehens, um Fehlentwicklungen und einen Maßnahmenabbruch früh-
zeitig zu entdecken bzw. zu verhindern.  
Schließlich findet nach Abschluss des Teilhabemanagementverfahrens eine Evaluation des 
Gesamtprozesses statt. Hierdurch können sich Rückschlüsse für eine Optimierung der Ange-
botslandschaft ergeben. Die Basis hierfür ist ein abgestimmtes Berichtswesen.  
In dem beschriebenen Verfahren verbleiben die inhaltlichen Einzelzuständigkeiten bei den 
jeweils fachlich zuständigen Stellen und vorhandene Casemanagement-Systeme, beispiels-
weise beim Jobcenter Köln, bleiben unberührt. Ziel ist die konsensuale Abstimmung des Vor-
gehens. 
Während die Zielrichtung der beim Jobcenter Köln durchgeführten Casemanagement-
Verfahren in erster Linie die Arbeitsmarktintegration betrifft, sollen durch die Einführung des 
rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagement gemäß diesem Konzept darüber hinausge-
hende Bedarfslagen abgedeckt werden. So steht hierbei neben der Förderung der sozialen 
Integration insbesondere eine nachhaltige Optimierung der Strukturen bei der Zusammenar-
beit im Integrationsprozess im Fokus. Gleichwohl kommt dem Jobcenter im Bereich der beruf-
lichen Integration eine wichtige Rolle zu: Neben der Meldung von möglichen Klienten*innen in 
das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement findet eine anlassbezogene Zusammen-
arbeit in Fallkonferenzen sowie in regelmäßigen Austauschtreffen, beispielsweise Netzwerk-
treffen oder Qualitätsdialogen, statt. 
Im Rahmen der Integrationsplanung für Menschen mit einer Duldung kommt der Agentur für 
Arbeit hinsichtlich der Gewährung von SGB III-Leistungen eine besondere Rolle zu. Eine an-
lassbezogene Zusammenarbeit wird – wie auch beim Jobcenter – vorgesehen. 
Auch die städtischen Fachämter haben weiterhin die inhaltliche Einzelzuständigkeit für ihren 
fachlichen Verantwortungsbereich, werden aber über die Meldung von Klienten und die an-
lassbezogene Mitarbeit in Fallkonferenzen sowie Austauschtreffen ebenso an dem Teilhabe-
management beteiligt.  
Systemebene  
Die Erkenntnisse aus der operativen Fallarbeit im Hinblick auf das Versorgungsangebot sowie 
das Zusammenwirken der Akteure werden genutzt, um die Hilfslandschaft im Sinne der Ziel-
gruppe zu verbessern. Neben der fallbezogenen Netzwerkarbeit ist eine fallübergreifende Zu-
sammenarbeit in Netzwerken erforderlich, damit strukturelle Ablaufschwierigkeiten im Integra-
tionsprozess behoben und eine Optimierung der Angebotsebene erreicht werden können.  
Auf der Prozess- und Angebotsebene sollen diesbezüglich insbesondere folgende Maßnah-
men durchgeführt werden: 
 Regelmäßiger fallübergreifender Austausch mit den Fallbeteiligten, z.B. Analyse-
workshops mit dem Ziel, in ähnlich gelagerten Fällen strukturelle Ablaufschwierigkei-
ten, Versorgungslücken oder Überangebote zu identifizieren 
 Regelmäßige Qualitätsdialoge mit Leistungsanbietern 
 Planungskonferenzen zur Schließung von Versorgungslücken (in Zusammenarbeit mit 
städtischen Fachämtern und der Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt) 
Diese Maßnahmen werden im Wesentlichen von der Teilhabemanagement-Steuerung im Amt 
für Integration und Vielfalt initiiert und koordiniert.

8 
3.2.2 Berichtswesen 
Die Basis für die Evaluation des Pilotprojektes sowie der Etablierung eines (dauerhaften) Mo-
nitorings ist ein abgestimmtes umfassendes, anonymisiertes Berichtswesen.  
Eckdaten für das Berichtswesen sind u.a. die Anzahl der Klienten*innen, die Anzahl der Ver-
fahrenseinstellungen, differenziert nach Abschlussgründen sowie Angaben dazu, ob jeweils 
ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden und zielführend war oder ob auf die nächstbeste 
Lösung zurückgegriffen werden musste. Auch durch gemeinsame Fallauswertungen zur Wir-
kungsanalyse und regelmäßige Qualitätsdialoge mit den Leistungsanbietern lassen sich zu-
dem Informationen und Daten zu strukturellen Brüchen und Angebotslücken gewinnen.  
Auf diese Weise können valide Daten zur Beurteilung der Angebotsstruktur sowie zu erforder-
lichen Prozessanpassungen gewonnen werden.  
Das Berichtswesen wird im Verlauf der Pilotphase (weiter-)entwickelt und abgestimmt. 
 
3.2.3 Aufgaben der Teilhabemanager*innen, die bei Trägern der Wohlfahrts-
pflege angebunden sind 
Im Rahmen des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements nehmen die genannten 
Träger der Wohlfahrtsverbände folgende Aufgaben wahr: 
 Prüfung von Zuweisungen auf Eignung für ein rechtskreisübergreifendes Teilhabema-
nagement entsprechend den unter Punkt 3.1. genannten Kriterien; 
 Einladung potentieller Klient*innen sowie ggf. die (sozialarbeiterische) Begleitung 
 Aufsuchende Sozialarbeit bei Klient*innen, die von einer Komm-Struktur nicht angespro-
chen werden; 
 Vorbereitung der anstehenden Fallkonferenz (spezifische Problemlagen, Fragestel-
lung(en) und Zielsetzung); 
 Vorbereitung der teilnehmenden Klienten*innen in der Einzelfallbegleitung auf das Verfah-
ren (Klärung Bereitschaft zur Mitwirkung und Entgegennahme von Bedarfslagen); 
 Inhaltliche Gestaltung der Fallkonferenzen und Protokollierung der Ergebnisse im Einver-
nehmen mit den beteiligten Institutionen;  
 Weitergabe der Ergebnisse der Fallkonferenz an potentielle/n Klient*in und anwaltschaftli-
che Vertretung dessen/ deren Interesse im Laufe des Gespräches;  
 Gewährleistung und Überprüfung der Umsetzung der Ergebnisse und vereinbarten Schrit-
te aus der Fallkonferenz (Klientin*ten bezogen und strukturbezogen); 
 Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe; 
 vereinbartes Berichtswesen und Controlling im Rahmen der Einzelfalldokumentation, so-
wie allgemeine Berichtspflichten (Träger tragen damit wesentlich zur Weitergabe von Er-
kenntnissen in die Stadtverwaltung bei); 
 Teilnahme an regelmäßigen übergreifenden Austauschtreffen (Netzwerktreffen, Qualitäts-
dialoge etc.) und Vorbereitung der oben benannten Berichtspflichten.

9 
3.2.4 Aufgaben der Teilhabemanagement- Steuerungsstelle im Amt für Integra-
tion und Vielfalt 
Die/der Teilhabemanager*in im Amt für Integration und Vielfalt wird im Rahmen des Pilotpro-
jektes insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen: 
 Prüfung von Zuweisungen auf Eignung für ein rechtskreisübergreifendes Teilhabema-
nagement entsprechend den unter Punkt 3.1. genannten Kriterien; 
 Initiierung und organisatorische Vorbereitung von Fallkonferenzen 
 Koordinierung des Prozesses in enger Abstimmung mit den Kooperationspartnern; 
 Organisation von Fallkonferenzen; 
 Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe 
 Erarbeitung eines abgestimmten Berichtswesens (Monitoring- und Rückmeldesysteme); 
 Planung, Moderation und Dokumentation regelmäßiger übergreifender Austauschtreffen 
(Netzwerktreffen, Qualitätsdialoge etc.); 
 Netzwerksteuerung; 
 Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizie-
rung, Ausbildung und Beschäftigung 
 Initiierung der Optimierung von bestehenden Angeboten sowie Planung und Implementie-
rung von neuen Angeboten in der Versorgungslandschaft (in Zusammenarbeit mit städti-
schen Fachdienststellen und der Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt) 
 
4 Ressourcen 
Mit Blick auf die angestrebte erfolgreiche Integration der Zielgruppe und ausweislich der Erfah-
rungen aus dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ wird eine Teilhabemanagement-
Steuerung sowie die Vernetzung der vorhandenen Unterstützungssysteme als sehr relevant 
eingeschätzt. In Köln umfasst die Zielgruppe der Zuwanderer mit Duldungsstatus, die mög-
licherweise für KOKIP in Frage kommen, rund 850 Personen. Eine valide Schätzung der zu 
erwartenden Fallzahlen (aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus) ist zum jetzigen Zeitpunkt 
allerdings nicht möglich, insbesondere hinsichtlich der Frage,  wie die potentiellen Klien-
ten*innen das Angebot annehmen (Freiwilligkeit). Dieses Pilotmodell dient auch in dieser Fra-
ge dem Erkenntnisgewinn.  
Im Rahmen der pilotierten Startaufstellung sind daher zunächst folgende personelle Ressour-
cen vorzusehen: 
 4,0 Vollzeitstellen Teilhabemanager*innen, angebunden bei den genannten Trägern  
 
 1,0 Stelle Teilhabemanagement – Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt, 
angebunden bei 160/3 
 
Basis für die Ressourcenplanung ist eine Betreuungsrelation von rund 1:100. In Abhängigkeit 
der Fallzahlentwicklung wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt über eine Ressourcenauswei-
tung entschieden.

10 
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die vier Kooperationspartner entsprechende städ-
tische Mittelzuweisungen, die in der zu schließenden Kooperationsvereinbarung dezidiert auf-
geführt werden.  
 
5 Datenschutz  
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt ein Datenaustausch nur mit Zustimmung der/des 
Klienten*in. Eine entsprechende Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweiterga-
be wird daher bereits vor der Meldung an die Teilhabemanagement-Steuerungsstelle aufge-
nommen und mit der Meldung übersandt (Anlage 2). 
Die in Zusammenhang mit dem Berichtswesen (siehe Punkt 3.2.2) verarbeiteten Daten wer-
den anonymisiert, so dass keine Rückschlüsse mit Personenbezug möglich sind. Weitere Da-
tenschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden gesondert und detailliert in der zu schlie-
ßenden Kooperationsvereinbarung geregelt. Grundsätzlich wird die Wahrung der datenschutz-
rechtlichen Rechte der Betroffenen gemeinschaftlich gewährleistet.  
Die Kooperationspartner als Verantwortliche im Sinne des Art. 4, Ziffer 7 der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maß-
nahmen zur Sicherstellung einer richtigen, vollständigen, sicheren und zeitnahen Datenüber-
mittlung zu ergreifen.  
 
6 Schlussbemerkung und Ausblick  
Das Pilotprojekt zur Steuerung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements für 
geflüchtete Menschen ist ein Ergebnis aus dem landesgeförderten Projekt „Einwanderung 
gestalten NRW“. Herauszustellen ist die sehr breite, gute und produktive Zusammenarbeit 
aller Beteiligten während der Durchführung des Förderprojektes „Einwanderung gestalten 
NRW“. Zu nennen sind hier unter anderem die Träger der Wohlfahrtsverbände, das Ehrenamt, 
Jobcenter Köln, die Ämter für Kinder, Jugend und Familie, für Soziales und Senioren, für 
Wohnungswesen, für Schulentwicklung, für Integration und Vielfalt, Ausländer- und Gesund-
heitsamt, das Kommunale Integrationszentrum und Frankfurt university of applied sciences.  
Die Umsetzung des Teilhabemanagements erfolgt im Rahmen der Landesinitiativen „Durch-
starten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt´s“. Das Konzept wurde unter Be-
rücksichtigung der geänderten Parameter entsprechend überarbeitet. 
Das Pilotprojekt dient vor allem dem Erkenntnisgewinn und wird für die Dauer von gut drei 
Jahren, beginnend ab dem 01.12.2019  bis zum 31.12.2022 durchgeführt (entsprechend der 
Förderperiode des Landes NRW). Die in diesem Zeitraum gewonnen praktischen Erfahrungen 
und Informationen werden bereits in der Pilotphase dazu genutzt, notwendige Veränderungen 
in die laufende Arbeit einzubringen. 
Im Rahmen einer Zwischenbilanz werden insbesondere die benötigten Personalressourcen 
nochmals überprüft. Gegebenenfalls ist im Einvernehmen mit dem Fördermittelgeber sowie 
dem Rates der Stadt Köln eine Ressourcenausweitung vorzusehen. Nach Abschluss des Pro-
jektes wird auf der Grundlage von validen Daten sowie einer Auswertung der praktischen Er-
fahrungen über eine dauerhafte Implementierung des Teilhabemanagements und über eine 
Ausweitung der Zielgruppe entschieden.

11 
7 Anlagen 
  
Meldebogen, incl. Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe   
Merkblatt KOKIP

Beschlussvorlage Rat

18267 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3141/2019 
Freigabedatum 07.10.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilnahme an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s„  
hier: Förderprojekt KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender  
         Integrationsprozesse) - Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. die Teilnahme an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ sowie die Durchführung des Förder-
projekts „KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) - Teil-
habemanagement für geflüchtete Menschen in Köln“ unter dem Vorbehalt der Förderung des Pro-
jektes aus Mitteln des Landes NRW im Rahmen der Initiativen „Gemeinsam klappt´s“ des Ministe-
riums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und „Durchstarten in Ausbildung 
und Arbeit“ der Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie MKFFI. 
Die Laufzeit des Projektes beginnt am 01.12.2019 und endet zum 31.12.2022.  
 
2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 1.173.826 €  wie folgt: 
 
 im Haushaltsjahr 2019 werden die Mehraufwendungen i. H. v. insgesamt 31.726 € durch 
Minderaufwendungen in Höhe von 9.059 € im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale 
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen sowie 
durch Mehrerträge i. H. v. 22.667 € im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistun-
gen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Zulagen gedeckt.  
 in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Mehraufwendungen i. H. v. insge-
samt 380.700 € p. a. vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 50.000 € im 
Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – 
Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. Die weitere Deckung erfolgt durch 
Minderaufwendungen in Höhe von jährlich 58.700 € im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige 
Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 
sowie durch Mehrerträge i. H. v. 272.000 € jährlich im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige 
Integrationsrat 07.10.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.10.2019 
Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019 
Rat 07.11.2019

2 
Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Zula-
gen. 
 Für das Haushaltsjahr 2022 sind Aufwendungen i. H. v. insgesamt 380.700 € sowie 
zweckgebundene Erträge i. H. v. 272.000 € jeweils im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige 
Soziale Leistungen und Diversity bei der Haushaltsplananmeldung zu berücksichtigen.  
 
3. für die Projektsteuerung und –koordination (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die 
befristete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der Bewertung A12 LBesG NRW bzw. E 11 TVöD zum 
Stellenplan 2022. Die Stelle wird für den Förderzeitraum 01.12.2019 bis 31.12.2022 befristet ein-
gerichtet. Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.12.2019 wird bis zum Inkrafttreten des Haus-
halts 2022 verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle bereitgestellt. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Das Modellprojekt „KOKIP – Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln“ soll zum 
01.12.2019 starten. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits fristgerecht bei der Bezirksregie-
rung Arnsberg gestellt und wird dort derzeit geprüft. Eine Entscheidung des Rates im November 2019 
ist zwingend erforderlich, um den Start des Projektes am 01.12.2019 zu ermöglichen.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   31.726  €  
      
 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
     22.667  €   
     
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
(in den Gesamtaufwendungen enthalten)  
 
a) Personalaufwendungen     
     94.900 €  (2020) 
     94.900 €  (2021) 
     94.900  €  (2022) 
 
b) Sachaufwendungen etc.     
        285.800 € (2020) 
        285.800 € (2021) 
        285.800 € (2022) 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge    272.000 € (2020) 
     272.000 € (2021) 
     272.000 € (2022) 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Begründung 
Die Stadt Köln hat im Oktober 2018 neben vielen weiteren Kommunen in NRW ihr Interesse an der 
Teilnahme an der Initiative „Gemeinsam klappt´s“ bekundet, zunächst aber um weitere Informationen 
zu Förderbedingungen gebeten. 
Bei dieser Initiative handelt sich um ein auf drei Jahre angelegtes Modellprojekt des MKFFI, welches

4 
in enger Abstimmung mit der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des MAGS umgesetzt 
wird. Ein kurzer zusammenfassender Überblick über die beiden Initiativen ist in der Anlage 1 zu die-
ser Beschlussvorlage beigefügt. 
 
Ziel dieser Initiativen ist es, die Potentiale der jungen Geflüchteten festzustellen und zu fördern, sowie 
sie bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen. Im gesellschaftlichen Interesse soll 
ihre dauerhafte Abhängigkeit von Sozialleistungen vermieden werden. Auch wenn die jungen Men-
schen in ihre Heimatländer zurückkehren, sollen sie Chancen erhalten, die Zeit ihres Aufenthaltes in 
nordrheinwestfälischen Kommunen sinnvoll zu nutzen. 
 
Mit der Interessensbekundung im Oktober 2018 wurde in der Verwaltung mit Vorarbeiten zu der Initia-
tive ´“Gemeinsam klappt´s“ begonnen. Es wurde -wie vom Land gefordert- eine geschäftsführende 
Stelle eingerichtet, eine kommunale Bündniskerngruppe gegründet und aktiv an der Planungsphase 
des Landes mitgewirkt. 
Durch das Land war bereits angekündigt worden, für die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort ab 
2019 zusätzliche Mittel bereitzustellen.  
Im April 2019 wurden - aufbauend auf den Erkenntnissen der Initiative „Gemeinsam klappt´s“ - von 
der Landesregierung NRW 50 Mio. Euro für die laufende Legislaturperiode im Rahmen der Verab-
schiedung der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ bereitgestellt. Ausdrückliche Zielset-
zung dieser Initiative ist es, jungen Menschen, insbesondere jungen, volljährigen Geflüchteten, den 
Weg zu einem erfolgreichen schulischen und/oder beruflichen Abschluss zu ebnen. Insgesamt be-
steht diese Initiative aus sechs Förderbausteinen (s. hierzu auch Anlage 1); ein Baustein beinhaltet 
die Förderung von Teilhabemanagement-Stellen in den Bündniskommunen der MKFFI-Initiative „Ge-
meinsam klappt's“.  
 
Erst Mitte Juli 2019 wurde das Förderkonzept für den Baustein „Teilhabemanagement“ durch das 
Land bekanntgegeben. Innerhalb dieses Förderbausteins unterstützen Teilhabemanager*innen den 
Integrationsprozess junger Menschen, die sich im Aufenthaltsstatus der Duldung oder Gestattung 
befinden, durch übergreifende, individuelle, ergebnisoffene Beratung und Begleitung. Auf diese Weise 
sollen der Zielgruppe Perspektiven für Chancen auf Teilhabe eröffnet und die bundesgesetzliche Lü-
cke für ein rechtskreisübergreifendes Casemanagement geschlossen werden. 
Nach den Förderbestimmungen kann ein Antrag auf Förderung von Teilhabemanager/innen- Stellen 
nur von Bündniskommunen der Initiative „Gemeinsam klappt´s“, die eine geschäftsführende Stelle 
eingerichtet haben, gestellt werden. Insofern ist die Teilnahme an dieser Initiative Voraussetzung für 
eine erfolgreiche Antragstellung.  
Die Förderrichtlinien für die anderen Bausteine liegen bislang noch nicht vor. Sollte auch in diesen 
Bausteinen eine Förderung angestrebt werden, werden hierfür separate Ratsentscheidungen einge-
holt. 
 
Innerhalb des landesgeförderten Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ (s. auch Vorlage 
0113/2019) wurde bereits gemeinsam von der Verwaltung, und neben anderen von Trägern der 
Wohlfahrtsverbände, dem Ehrenamt, dem Jobcenter Köln mit Unterstützung der Frankfurt university 
of applied sciences (wissenschaftliche Projektbegleitung) ein Konzept für ein rechtskreisübergreifen-
des Casemanagement in Köln entwickelt. 
 
Teilhabemanagement baut grundsätzlich auf denselben Handlungsgrundlagen wie Casemanagement 
auf und verfolgt auch dieselben Zielsetzungen. Es handelt sich damit um eine Variante des Casema-
nagements.  
Da sich nunmehr durch den Förderbaustein „Teilhabemanagement“ die Möglichkeit der Förderung 
von Stellen für Teilhabemanagement in Köln ergibt, wurde das bereits entwickelte Casemanagement-
konzept an die Parameter des Förderkonzepts zum Teilhabemanagement angepasst, auf breiter Ba-
sis abgestimmt und in den maßgeblichen Lenkungsgremien (Lenkungsgruppe der Projektes „Einwan-
derung gestalten NRW“ und Bündniskerngruppe der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“) be-
schlossen. Das Konzept „KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationspro-
zesse) - Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln“ ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Der förmliche Projektantrag ist zum 15.09.2019 fristgerecht bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt 
worden und wird derzeit geprüft. Im Förderantrag wurde dargelegt, dass die Durchführung des Pro-

5 
jektes unter dem Vorbehalt eines positiven Ratsentscheids steht. Die Verwaltung geht davon aus, 
dass in Kürze eine positive Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgt.  
 
Projektinhalt Teilhabemanagement: 
 
Zielsetzung des Projektes ist es, insbesondere für die Zielgruppe der 18 – 27-jährigen Geflüchteten, 
die sich mit Duldung oder Gestattung in Köln aufhält und keinen Zugang zu SGB II-Leistungen hat, 
Perspektiven für Chancen auf Teilhabe zu eröffnen. Dabei sollen den jungen Erwachsenen Wege in 
Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufgezeigt werden. Durch Integrationsketten soll zur 
Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation beigetragen werden. 
Das Teilhabemanagement erfolgt rechtkreisübergreifend. Das bedeutet, dass im Interesse der Ziel-
gruppe ein „Säulendenken“ in Rechtskreisen aufgebeben wird und auch bei Rechtskreiswechsel (z.B. 
vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II) oder Rechtskreisüberlappung (z.B. Ausländerrecht 
und Recht auf Arbeitsmarktförderung nach dem SGB III) eine durchgängige Aktivierung und Betreu-
ung durch eine*n Teilhabemanager*in erfolgt.  
Die Teilhabemanager*innen verknüpfen die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Ratsuchenden 
mit den Angebotsstrukturen nach den Kriterien des Teilhabemanagements so miteinander, dass eine 
dem Einzelfall angemessene Unterstützung gewährleistet ist. Die Erfahrungen in dieser Einzelfallar-
beit werden genutzt, um strukturelle Defizite und Angebotslücken zu identifizieren sowie zu analysie-
ren, wie bedarfsgerecht die bestehenden Angebote und Strukturen sind (Systemebene). Auf diese 
Weise soll eine Grundlage für die Entwicklung und Implementierung fehlender Angebote sowie für die 
Entscheidung über die Anpassung bestehender Angebote geschaffen werden.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, das Projekt in Kooperation mit Trägern der Wohlfahrtsverbände durch-
zuführen, um eine enge Verzahnung der städtischen Strukturen und des Kölner Hilfesystems zu er-
möglichen. Die Träger stehen bei der Durchführung des Projektes weder in Konkurrenz zueinander 
noch zu anderen existierenden Beratungsstellen.  
 
Die Durchführung des Projektes erfolgt gemeinsam mit den folgenden 4 Trägern: 
 
 Arbeiterwohlfahrt  
 Caritas 
 Internationaler Bund 
 Katholische Jugendagentur 
 
Diese Träger zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie über umfassende Erfahrung in der 
Begleitung junger geflüchteter Menschen verfügen, seit vielen Jahren ein Casemanagementverfahren 
für diese Gruppe aufgebaut haben und einen guten Zugang zur Zielgruppe besitzen.  
 
Die operative Einzelfallbetreuung wird durch die Teilhabemanager*innen der Kooperationspartner 
wahrgenommen. Neben dieser einzelfallbezogenen Netzwerkarbeit erfolgt zudem eine fallübergrei-
fende Zusammenarbeit in Netzwerken, um strukturelle Ablaufschwierigkeiten im Integrationsprozess 
zu beheben und eine Optimierung der Angebotsebene für die Zielgruppe erreichen zu können. Diese 
Tätigkeiten auf der Systemebene werden im Wesentlichen von der Teilhabemanagement-
Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt initiiert und koordiniert.  
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der Teilhabemanager*innen sowie der Steuerungsstelle, 
der Kriterien für die Aufnahme und der Zugangswege in das Teilhabemanagement sowie der Abläufe 
befindet sich in dem als Anlage 2 beigefügten Konzept. 
Gemäß dem Förderkonzept richtet sich die Anzahl der geförderten Stellen nach den erhobenen und 
dem MKFFI gemeldeten Zahlen der Geduldeten im Stadtgebiet. Pro 100 geduldeter Geflüchteter im 
Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren wird eine Stelle gefördert. In Köln befinden sich aktuell rund 
1.050 Personen, die den Kriterien dieser Zielgruppe entsprechen. Somit ist grundsätzlich eine Förde-
rung von 10,5 Teilhabemanagement-Stellen möglich. Da die Annahme des Angebots „Teilhabema-
nagement“ jedoch freiwillig ist, ist eine valide Schätzung der zu erwartenden tatsächlichen Fallzahlen 
zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 
 
Aus diesem Grund sind in der Startaufstellung folgende personellen Ressourcen vorgesehen:

6 
 4,0 Teilhabemanagement-Stellen bei den genannten Kooperationspartnern 
 1,0 Teilhabemanagement-Steuerungsstelle (1,0 A12 LBesG NRW) im Amt für Integration und 
Vielfalt 
 
Gleichwohl wurde im Förderantrag eine Förderung für die höchstmögliche Anzahl von 10,5 Stellen 
beantragt, um die Möglichkeit einer Ressourcenausweitung - vorbehaltlich der Legitimation durch den 
Rat - zu einem späteren Zeitpunkt zu gewährleisten. 
 
Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Pilotprojekt. Es startet am 01.12.2019 und wird bis zum 
31.12.2022 durchgeführt. Die in diesem Zeitraum gewonnenen Erfahrungen und Informationen wer-
den bereits während der Pilotphase genutzt, notwendige Veränderungen in die städtischen Arbeits-
prozesse einzubringen. Im Rahmen einer Zwischenbilanz während der Pilotphase werden zudem die 
benötigten Personalressourcen geprüft und im Bedarfsfall im Einvernehmen mit dem Fördermittelge-
ber angepasst. Eine Anpassung wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Nach Abschluss des Projektes soll auf der Grundlage von validen Daten sowie einer Auswertung der 
Erfahrungen über eine dauerhafte Implementierung des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanage-
ments sowie über eine Ausweitung der Zielgruppe entschieden werden.  
 
Kosten / Finanzierung  
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 1.173.826 € (01.12.2019 – 31.12.2022). Bei der 
Projektkalkulation wurde die Einrichtung einer 1,0 A12 LBesG NRW Teilhabemanagement-
Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt berücksichtigt. Nach den Regelungen des Förder-
konzeptes erfolgt die Förderzuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung. Pro Vollzeitstelle ist ein 
Betrag von 80% der Bemessungsgrundlage in Höhe von jährlich 68.000 €, das heißt 54.400 € vorge-
sehen (Förderung von 5 Stellen à 54.400 € = 272.000 €).  
 
Konkret setzen sich die Kosten wie folgt zusammen: 
 
  2019 2020 2021 2022 
Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Um-
lagen       
       
voraussichtlich bewilligte Förderung  22.667 € 272.000 € 272.000 € 272.000 € 
       
Gesamtertrag für die Stadt Köln 22.667 € 272.000 € 272.000 € 272.000 € 
       
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen      
Personalkosten 1,0 Stelle A12 LBesG NRW 7.908 € 94.900 € 94.900 € 94.900 € 
Summe Personalkosten 7.908 € 94.900 € 94.900 € 94.900 € 
       
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Auf-
wendungen       
Sachkosten 1.150 € 13.800 € 13.800 € 13.800 € 
Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.150 € 13.800 € 13.800 € 13.800 € 
   
 
  
     
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen      
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. 5.667 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 5.667 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 
Internationaler Bund  5.667 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 
Katholische Jugendagentur Köln gGmbH 5.667 € 68.000 € 68.000 € 68.000 €

7 
Summe Transferaufwendungen 22.668 € 272.000 € 272.000 € 272.000 € 
     
       
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 31.726 € 380.700 € 380.700 € 380.700 € 
       
Eigenanteil 9.059 € 108.700 €  108.700 € 108.700 € 
 
Für die Bereitstellung der Mittel sind folgende Budgetveränderungen im Teilergebnisplan 0504 – 
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity notwendig: 
2019:  
Umschichtung von Aufwendungsermächtigungen i. H. v. 7.908 € aus Teilplanzeile 16 – sonstige or-
dentliche Aufwendungen in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie die Bereitstellung von 
Mitteln i. H. v. 22.668 € in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Rahmen einer unechten De-
ckung durch entsprechende Mehrerträge in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Zulagen. 
2020 und 2021: 
Umschichtung von Aufwendungsermächtigungen i. H. v. 94.900 € p. a. aus Teilplanzeile 16 – sonsti-
ge ordentliche Aufwendungen in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie die Bereitstellung 
von Mitteln i. H. v. 272.000 € p. a. in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Rahmen einer un-
echten Deckung durch entsprechende Mehrerträge in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemei-
ne Zulagen. 
2022: 
Die Bereitstellung von Mitteln in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen i. H. v. 94.900 €, in der 
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen i. H. v. 13.800 €, in der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen i. H. v. 272.000 € sowie die Einstellung von zweckgebundenen Erträgen in 
Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen i. H. v. 272.000 € erfolgt im Rahmen der 
Haushaltsplananmeldung für das Jahr 2022. 
 
Anlagen 
Anlage 1:  Übersicht über Initiativen „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung 
    und Arbeit“ 
Anlagen 2-4: Konzept KOKIP – Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln

Anlage 1 Übersicht Landesinitiativen

2812 Zeichen

Anlage 1 
„Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ 
Zielsetzungen und Förderbedingungen 
 
Landesinitiative Gemeinsam klappt´s  
Im September 2018 wurden in einer Auftaktveranstaltung des MKFFI die Ziele und voraussichtlichen 
Inhalte der Initiative vorgestellt und für eine Teilnahme der Kommunen geworben.  
Ziel ist eine Verbesserung der Integrationschancen für junge, erwachsene Geflüchtete in NRW. 
Im Rahmen einer 3-jährigen Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen sollten zunächst zu den 
Themen  
1. Lokale Bündnisse für junge volljährige Flüchtlinge zu bilden  
2. Bedarfe zu analysieren und die Datenlage zu verbessern  
3. Maßnahme-Karrieren zu erkennen und zu vermeiden  
4. Angebotslücken zu schließen und die Qualität der Angebote zu überprüfen  
5. Kontinuierliche Beratung und Begleitung von Fachkräften und Ehrenamtlichen für die 
Zielgruppe sicher zu stellen  
konkrete Ergebnisse erarbeitet werden. 
Die Interessensbekundung der Stadt Köln zur Teilnahme an der Initiative erfolgte im Oktober 2018. 
Seitens  der Verwaltung wurde mit Vorarbeiten begonnen, d.h. es wurde eine geschäftsführende Stelle 
eingerichtet, eine Bündniskerngruppe gegründet (1. Sitzung 19.02.2019) und aktiv an der 
Planungsphase der Initiative mitgewirkt.  
Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln erfolgte erst per Beschluss des Landeskabinetts vom 
09.04.2019 in Höhe von 50 Mio. Euro für die laufende Legislaturperiode (aufbauend auf den 
Erkenntnissen der Initiative „Gemeinsam klappt`s“) mit der Verabschiedung der  Landesinitiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“: 
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“. 
Mit der Landesinitiative sollen vor allem jungen geflüchteten 18 – 27 Jährigen im Status der Duldung 
oder Gestattung bessere Integrationschancen und Perspektiven eröffnet werden. Ziel ist insbesondere 
die Öffnung von Zugängen in Ausbildung und Arbeit.  
Es steht grundsätzlich allen Kommunen offen, Anträge zu stellen. 
Inhalt der Initiative sind 6 Förderbausteine: 
1. Coaching 
2. Berufsbegleitende Qualifizierung   
3. Hauptschulabschluss  
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse  
5. Innovationsfonds (Mittel in Höhe von insgesamt 5 Mio €  
6. Die Förderung von Teilhabemanagement-Stellen in den Bündniskommunen der MKFFI-
Initiative „Gemeinsam klappt's“ 
 Bekanntgabe des Förderkonzeptes mit den Rahmenbedingungen: Juli 2019  
 Voraussetzung für die Förderung im Rahmen dieses Bausteins ist die Teilnahme an der 
Initiative „Gemeinsam klappt´s“  
 Förderhöhe:  
2019:      2,4  Mio € aus dem Budget der 50 Mio € 
ab 2020: 3,96 Mio € jährlich aus bereiten Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, 
Flüchtlinge und Integration (MKFFI) 
 
Die Förderrichtlinien für die Bausteine 1-5 sind noch für dieses Jahr angekündigt.

Anlage 3 Konzept THM Anlage Merkblatt KOKIP

1520 Zeichen

Teilhabemanagement 
@ 
Was ist KOKIP  Teilhabemanagement für geflüchtete junge Menschen 
 
 
Sie haben mit vielen Menschen und vielen Behörden zu 
tun? Sie wissen nicht, welche Angebote für Sie gut sind und 
wen Sie fragen können? Sie wissen nicht, wer Ihnen bei 
Problemen helfen kann? 
 
 
 
 
Die Teilhabemanagerin/ der Teilhabemanager ist Ihre 
Partnerin/ Ihr Partner und hilft Ihnen, Fragen zu 
beantworten. Sie vereinbaren gemeinsam Ziele, lösen 
Probleme und finden das richtige Angebot für Sie.   
Ziel: 
Sie kennen die nächsten Schritte, um Ihre Ziele zu 
erreichen. Sie können Angebote und Hilfen finden und 
nutzen.   
Teilhabemanagement ist freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie 
mitmachen möchten! 
 
 
Datenschutz- und Einverständniserklärung zur Datenweitergabe 
 
Damit Sie Ihre Ziele erreichen können, müssen viele Stellen 
zusammenarbeiten, zum Beispiel die Teilhabemanager*innen, 
Ämter der Stadt Köln, Beratungsstellen, Ihre Schule, Ihr*e 
ehrenamtliche*r Begleiter*in und viele andere. 
Dafür brauchen wir Ihre persönlichen Daten, zum Beispiel Ihren 
Namen, Ihren Geburtstag und Ihre Adresse. 
Sind Sie einverstanden, dass KOKIP Ihre Daten speichert und 
weitergibt, wenn es für die Zusammenarbeit notwendig ist? Dann 
unterschreiben Sie bitte die Einverständniserklärung auf der 
letzten Seite des Meldebogens. 
Ihre Daten werden gelöscht, sobald das Teilhabemanagement 
zu Ende ist. 
    Mehr Informationen finden Sie in der Datenschutz- 
und Einverständniserklärung. 
    KOKIP 
Teilhabemanagement

Anlage 4 THM Anlage Meldebogen

6980 Zeichen

1 
 
Meldung zur Aufnahme in das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement  
Ratsuchende/r 
Name:________________________________________          geb.: _____________________ 
Adresse:_____________________________________________________________________ 
Telefon-Nr.: _____________________      E-Mailadresse: _____________________________ 
 
Meldende Stelle:  
Institution:  ________________________________________________ 
Ansprechpartner: ___________________________________________ 
Tel. Nr.: ____________________________________________________ 
Kriterien: 
Nr. Kriterium Trifft zu? (x) 
1 Junge/r Erwachsene/r mit Fluchterfahrung  
2 Altersgruppe 18 - 27 Jahren  
3 
Probleme liegen in mehreren Lebensbereichen vor.  
Folgende Lebensbereiche sind betroffen (optional) 
 
- 
- 
- 
- 
- 
4 
Die Problemlagen können nicht von einer Stelle allein gelöst 
werden (hohe Akteurs dichte). 
Für die erfolgreiche Fallbearbeitung sind folgende Leistungsanbieter 
und Leistungen bzw. Dienstleistungen erforderlich (optional):   - 
- 
- 
- 
5 Die Ratsuchenden können die Angebote aufgrund der hohen 
Komplexität nicht ohne Hilfe nutzen.  
6 Die Ratsuchenden nehmen das Angebot des 
rechtskreisübergreifenden Casemanagements freiwillig an.  
 
Können alle Kriterien bejaht werden, ist dieser Bogen an die KOKIP im Amt für Integration 
und Vielfalt (160/3), Gülichplatz 1-3, 50667 Köln, Tel. Nr.: 0221/221-36004, E-Mailadresse: 
__________________________ zu senden. Die Datenweitergabe erfolgt auf der Grundlage 
der unterschriebenen Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe gemäß 
den Seite 2 und 3 dieses Bogens.

2 
 
Datenschutz- und Einverständniserklärung zur Datenweitergabe für 
die Aufnahme in das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement (KOKIP)  
Für geflüchtete Menschen bestehen in Abhängigkeit von ihrem Aufenthaltsstatus 
unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu Arbeitsmarkt, Bildungs- und Teilhabeangeboten, 
die in den Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Institutionen fallen. Neben den Akteuren 
im öffentlichen Bereich wie die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die 
unterschiedlichen Bereiche der städtischen Verwaltung (z.B. Ausländer-, Sozial-, 
Jugendhilfe-, Gesundheitsbehörde), nehmen auch die Wohlfahrtsverbände, die Industrie- 
und Handelskammer, Unternehmen und private Initiativen und engagierte Ehrenämter eine 
wichtige Rolle im Integrationsprozess ein. An vielen Stellen in der Kölner Verwaltung sowie 
im Kölner Hilfesystem finden Einzelberatungen und Fallmanagement statt. Häufig verhindern 
jedoch die schwer nachvollziehbaren Zuständigkeiten und administrativen Hürden sowie die 
häufig nur schwer leistbare Synchronisation der notwendigen Leistungen, die individuell 
passenden Unterstützungssysteme zu finden und in Anspruch zu nehmen.  
Mit der Einführung eines rechtskreisübergreifenden  Teilhabemanagements für geflüchtete 
Menschen soll eine Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme mit Blick auf alle 
Lebenslagen des Menschen hergestellt werden. 
Im Rahmen der Meldung zur Aufnahme in das rechtskreisübergreifende 
Teilhabemanagement benötigt die Steuerungsstelle der KOKIP (Kooperation zur Klärung 
rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) im Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung 
Strategische Projektsteuerung und Verwaltung, Gülichplatz 1-3, 50667 Köln die Angaben zu 
Ihren personenbezogenen Daten.  
Hierbei werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, also insbesondere erhoben, 
übermittelt, oder gespeichert. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden 
personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck 
verwendet, für den sie erhoben worden sind. 
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten 
insbesondere an folgende Dienststellen/Behörden/Kooperationspartner weitergegeben oder 
befinden sich mit diesen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datenaustausch:  
Dienststellen: 
 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk Karree), 51103 Köln 
 Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree), 51103 Köln 
 Amt für Wohnungswesen, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree), 51103 Köln 
Behörden: 
 Jobcenter Köln, Pohligstraße 3, 50969 Köln 
Kooperationspartner (KOKIP): 
 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH, An St. Katharinen 5, 50678 köln 
 AWO Kreisverband Köln e.V., Rubensstraße 7-13, 50676 Köln 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Bartholomäus-Schink-Str. 6, 50825 Köln 
 Internationaler Bund - IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB West 
gGmbH), Pfälzischer Ring 100, 51063 Köln 
Dauer der Speicherung/Löschfristen 
Ihre im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden 1 
Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem das Teilhabemanagementverfahren abgeschlossen 
wurde, gelöscht.

3 
 
Einwilligungserklärung  
Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptieren, erteilen Sie der Stadt Köln 
die Einwilligung in die erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den 
vorgenannten Zweck. 
Diese Einwilligung können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen für 
die Zukunft widerrufen.  
Ihre Rechte 
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Übertragbarkeit und 
Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle 
ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-
Datenschutzgrundverordnung. 
Diese Rechte können nach Artikel 23 EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. 
Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen 
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. 
Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die 
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind. 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz  
finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung der Stadt Köln 
(http://www.stadt-koeln.de/service/kontakt/impressum/datenschutzerklärung)  
 
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter 
Rathausplatz (Spanischer Bau) 
50667 Köln 
Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509 
E-Mail: datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de  
 
Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen 
Angelegenheit richten Sie bitte an die 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen 
Postfach 20 04 44 
40102 Düsseldorf 
Telefon 0211 / 38424-0 
oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de 
 
Hiermit bestätige ich mein Einverständnis mit dieser Datenschutzerklärung. Eine Kopie 
dieser Erklärung geht den Mitarbeitenden der Steuerungsstelle der KOKIP zu.  
 
 
 
______________________                       _________________________________________ 
           Ort/Datum                                                           Unterschrift Ratsuchende/r

Beratungsverlauf (6)

07.10.2019 Integrationsrat
TOP 8.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
29.10.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3141/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.10.2019
Erstellt
06.09.2019 07:28