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3628/2020

Fortführung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern bei der Berufsfeuerwehr Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.05.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

21200 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37/370/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3628/2020 
Freigabedatum 
26.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern bei der 
Berufsfeuerwehr Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 2445/2017 vom 
28.09.2017 im Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW damit, die 
Ausbildung von Notfallsanitäter*innen an der Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen der Be-
rufsfeuerwehr Köln fortzusetzen und den Schulbetrieb sukzessive auf vier Klassen pro Jah r (ins-
gesamt zwölf Klassen) auszubauen. Parallel werden die in den Rettungsdienst der Stadt Köln ein-
gebundenen Leistungserbringer / Hilfsorganisationen weiterhin durch eigene Ausbildungsangebote 
bei der Ausbildung von Notfallsanitäter*innen unterstützen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung gemäß § 14 Abs. 3 
RettG NRW zwar grundsätzlich als Kosten des Rettungsdienstes gelten, jedoch die seitens der 
Verwaltung angestrebte 100%-ige Refinanzierung nicht erreicht wird. 
 
Gesundheitsausschuss 08.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
1. (Externe) Auslöser und bisherige Vorgehensweise der Verwaltung 
 
Das Land Nordrhein -Westfalen (Land NRW) hat zum 01.04.2015 das Gesetz über den Rettungs-
dienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz – 
RettG NRW) novelliert und die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes ange-
wiesen, bis zum 31.12.2026 die bisherige Funktion Rettu ngsassistent*in durch Notfallsanitäter*in zu 
ersetzen. Der Deutsche Bundestag hatte zuvor mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin 
und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22.05.2013 die weitere Berufsaus-
bildung der Rettungsassistent*innen beendet und durch den Beruf Notfallsanitäter*in ersetzt. 
 
Das neue Berufsbild basiert auf einer dreijährigen dualen Berufsausbildung und besteht aus schuli-
schen und betrieblichen Teilen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017). Es erfordert den Aufbau 
und Betrieb von fachlich und wirtschaftlich leistungsfähigen Berufsfachschulen mit akademisch gebil-
deten Klassenlehrer*innen, Fachlehrer*innen und Praxisanleiter*innen sowie die Anpassung der be-
trieblichen Ausbildung auf den Feuer - und Rettungswachen. Das neue Berufsbild ermöglicht einen 
neuen Nachwuchsweg in die Berufsfeuerwehr, der wegen seiner Ausrichtung für Schulabgän-
ger*innen und besonders auch für Frauen attraktiv ist.

3 
 
Der damit entstandene Ausbildungsauftrag für die Stadt Köln wur de über die Einführung des Berufs-
bildes Notfallsanitäter*in (vgl. Ratsbeschluss 2445/2017 vom 28.09.2017) geregelt und wird in Köln 
von der Berufsfeuerwehr Köln und den Leistungserbringern / Hilfsorganisationen im Rettungsdienst 
der Stadt Köln durchgeführt. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vorgabe aus § 
4 Abs. 7 RettG NRW erfüllt wird, dass mit Ablauf des 31.12.2026 die Funktion Rettungsassistent*in 
durch die Funktion Notfallsanitäter*in ersetzt wird. 
 
 
2. Regelungen zur Finanzierung / Refinanzierung der Ausbildungskosten 
 
Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung gelten gemäß § 14 Abs. 3 RettG NRW als Kosten des Ret-
tungsdienstes und sind über die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes zu refinanzie-
ren. Die Verwaltung hat  den entsprechenden Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen 
und mit den Kostenträgern abgestimmt. 
 
Die Finanzierung wurde per Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und 
Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 zunächst bis Ende 2018 geregelt. Dieser Runder-
lass wurde mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW 
(MAGS) vom 19.12.2018 bis Ende 2019 verlängert. Dieser Runderlass sah für die dreijährige Voll-
ausbildung Kosten in Höhe von 78.640,45 € vor. 
 
Mit Runderlass des MAGS vom 22.11.2019 wurde die Finanzierung ab 2020 geregelt. Dieser Runder-
lass sieht für eine dreijährige Vollausbildung Kosten in Höhe von 120.000 € für das Jahr 2020 bzw. 
110.000 € für die Jahre 2021 ff. vor. 
 
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens mit den Kostenträgern bei der 
Erstellung der Rettungsdienstsatzung konnte die Stadt Köln bislang keine Einigkeit bei der Refinan-
zierung der Notfallsanitäterausbildung erzielen. Die im Finanzierungserlass vom 19.05.2015 getätigte 
Aussage zur Unschädlichkeit von Mehr - und Minderleistungen bis zu 3% führte zu der Annahme, 
dass der auf Ansatzwerten des Jahres 2011 basierende Finanzierungserlass durch Tarif - und Preis-
steigerungen in Höhe von rund 3% („adäqu at“) fortgeschrieben werden könne.  Die Kostenträger er-
kennen jedoch lediglich die in den oben genannten Erlassen festgelegten pauschalen Beträge an. 
Eine Spitzabrechnung und damit eine vollumfängliche Refinanzierung der Ist-Kosten wird deshalb von 
den Kostenträgern abgelehnt. 
 
 
3. Auswirkungen 
 
3.1 Auswirkungen bei der Berufsfeuerwehr Köln 
 
Zur Sicherstellung der Ausbildung und zur Nachwuchsgewinnung hat die Verwaltung ihre bisherige 
Rettungsassistenten-Schule in eine Berufsfachschule für Notallsanitäter*in nen umgeformt. Die Be-
rufsfachschule für Notfallsanitäter*innen hat am 13.06.2017 ihre staatliche Anerkennung von der Be-
zirksregierung Köln erhalten. 
 
Derzeit laufen drei dreijährige Vollausbildungen für jeweils 20 Schüler*innen (gestartet zum 
01.10.2018, 0 1.10.2019 und 01.10.2020), zwei verkürzte zweieinhalbjährige Vollausbildungen für 
jeweils 16 Brandmeister*innen (gestartet zum 01.04.2019 und 01.07.2019) sowie eine verkürzte 
zweieinhalbjährige Vollausbildung für 18 Brandmeister*innen (gestartet zum 01.04. 2021). Eine weite-
re verkürzte zweieinhalbjährige Vollausbildung für 18 Brandmeister*innen soll zum 01.07.2021 star-
ten. 
 
Angestrebt ist der schrittweise weitere Ausbau der Berufsfachschule auf vier Klassen pro Jahr, also 
insgesamt zwölf Klassen, die paralle l an der Berufsfachschule unterrichtet werden. Von diesen vier 
Klassen pro Jahr soll zunächst jeweils eine Klasse aus Schulabgänger*innen und jeweils drei Klassen 
aus Brandmeister*innen bestehen. Mit dem angestrebten Vollausbau ist der Betrieb der Berufsfa ch-
schule am wirtschaftlichsten, da vorhandene Einrichtungen, Geräte und Lehrmaterial durch mehr

4 
Schüler*innen genutzt werden können. 
 
Der Ausbau auf vier Klassen pro Jahr mit einer Klassenstärke von 20 Personen soll sukzessive ab 
dem 01.10.2021 umgesetzt werden, sodass der Vollausbau im Jahr 2024 erreicht wird. Dann werden 
insgesamt 240 Auszubildende (davon 60 Schulabgänger*innen und 180 Brandmeister*innen) parallel 
an der Berufsfachschule unterrichtet werden. Mit Ablauf des 31.12.2026 werden somit voraussichtlich 
insgesamt 408 Notfallsanitäter*innen ihre Ausbildung abgeschlossen haben.  
 
 Anzahl Schulabgänger*innen und Brandmeister*innen 
Jahr 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 
Summe insgesamt 
abgeschlossene 
Ausbildungen 
zum 31.12. des 
jeweiligen Jahres 
2016 20    
2017 20 20   
2018 20 20 20  
2019 52 20 20 20 
2020 20 52 20 40 
2021 56 20 52 92 
2022 80 56 20 112 
2023 80 80 56 168 
2024 80 80 80 248 
2025 80 80 80 328 
2026 80 80 80 408 
 
Bis 2027 soll der Großteil der Notfallsanitäter*innen aus Schulabgänger*innen und neuen Brandmeis-
ter*innen gewonnen werden. Aufgrund von Abgängen durch Abbruch der Ausbildung, Nichtbestehen 
der Prüfung, Aufgabenwechsel nach der Ausbildung, Arbeitgeberwechsel etc. ist jedoch nach derzei-
tigen Erkenntnissen mit einer Ausfallquote von rund 20% zu rechnen, sodass tatsächlich voraussicht-
lich nur etwa 326 fertig ausgebildete Notfallsanitäter*innen zum 31.12.2026 zur Verfügung stehen 
werden. 
 
Daneben wurden Rettungsassistent*innen im Rahmen der gesetzlich vo rgesehenen Ergänzungsprü-
fungen zu Notfallsanitäter*innen weitergebildet. Bisher konnten 205 Mitarbeiter*innen diese Ergän-
zungsprüfung zum/zur Notfallsanitäter*in erfolgreich ablegen und werden derzeit entsprechend ein-
gesetzt. 
 
Bei der Ermittlung des Bedarf s, welche und wie viele Funktionen mit der Qualifikation Notfallsanitä-
ter*in besetzt werden müssen, spielen neben den gesetzlichen Vorgaben auch einsatztaktische Ge-
sichtspunkte eine Rolle. Die Feuerwehr rettet Menschen aus Bränden und Unfällen, aus technis chen 
Zwangslagen und Gefahrstoff -Kontakten. Eine gute Rettung ist integriert, d. h. medizinische und 
technische Maßnahmen greifen ineinander und medizinische Maßnahmen finden bereits im Gefah-
renbereich statt, der besondere Schutzausrüstung erfordert. Bei d er Berufsfeuerwehr Köln ist daher 
auch auf den drei Fahrzeugtypen der Löschzüge (12 Hilfeleistungslöschfahrzeuge, 11 Drehleitern, 11 
Tanklöschfahrzeuge) sowie auf dem ersten Löschboot jeweils eine Funktion mit der Qualifikation Not-
fallsanitäter*in vorgesehen. Die Besatzungen der Tanklöschfahrzeuge besetzen ohnehin als Springer 
die Spitzenbedarfs-Rettungswagen. Zur Besetzung einer Funktion (365 Tage à 24 Std.) auf einem 
Fahrzeug der Berufsfeuerwehr Köln werden gemäß Personalausfallfaktor etwa 5 Stellen benötigt. 
Insgesamt werden somit innerhalb des Personalkörpers der Berufsfeuerwehr Köln derzeit 417 Stellen 
mit der Kompetenz Notfallsanitäter*in benötigt. Aufgrund von zu erwartenden Steigerungen bei den 
Rettungsdiensteinsätzen (derzeit angenommen 3% pro Jahr)  und der damit verbundenen Zusetzung 
weiterer Rettungsmittel ist zum Ablauf des 31.12.2026 mit einem prognostizierten Bedarf von ca. 458 
Stellen Notfallsanitäter*in zu rechnen. Die Zusammensetzung des (prognostizierten) Bedarfs ist der 
folgenden Tabelle zu entnehmen.

5 
 
Einsatzgebiet Stellen 2021 Stellen 2027 
Rettungswagen (RTW) 80 95 
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 
Rettungshubschrauber (RTH) 
Intensivhubschrauber (ITH) 
25 30 
Rettungsdienstschule 14 17 
Berufsfachschule Notfallsanitäter 33 33 
Leitstelle 90 108 
Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 60 60 
Drehleiter (DLK) 55 55 
Tanklöschfahrzeug (TLF) – besetzen 
als Springer die Spitzenbedarfs-RTW 55 55 
Löschboot (LB) 5 5 
Summe 417 458 
 
Perspektivisch kann die Berufsfachschule nach Sicherstellung des Eigenbed arfs wie in der Vergan-
genheit den Bedarf der Kölner Hilfsorganisationen und Leistungserbringer und der kommunalen 
Nachbarn mit abdecken und somit die Auslastung der Berufsfachschule sicherstellen. Hierfür werden 
dann von den Externen kostendeckende Kursgebühren erhoben. 
 
Derzeit gibt es jedoch keine ausreichenden alternativen Ausbildungsmöglichkeiten, weshalb ein wei-
terer Ausbau der Berufsfachschule der Feuerwehr Köln alternativlos ist. Die Leistungserbringer im 
Rettungsdienst betreiben zwar eigene Schulen, decken damit jedoch vorrangig den jeweiligen Eigen-
bedarf. Daneben gibt es nur vereinzelt private Rettungsdienstschulen, die Notfallsanitäter*innen aus-
bilden. Mit diesen alternativen Angeboten kann der Bedarf der Feuerwehr Köln jedoch bei Weitem 
nicht gedeckt werden.  
 
Im Zeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2019 wurden insgesamt 80 Vollausbildungen für Schulab-
gänger*innen durchgeführt bzw. gestartet. Hierfür sind insgesamt Kosten in Höhe von 6.806.676,23 € 
angefallen, wovon seitens der Kostenträger Kosten in  Höhe von 3.538.820,25 € auf Basis des Finan-
zierungserlasses vom 19.05.2015 als anrechenbar angesehen werden. Die verbleibenden Kosten in 
Höhe von 3.267.855,98 € sind durch die Stadt Köln zu tragen. Dies entspricht einer durchschnittlichen 
Refinanzierungsquote von rund 52%. Diese Refinanzierungsquote ist jährlich von anfangs rund 39% 
auf zuletzt 58% gestiegen, da sich die Berufsfachschule noch im Aufbau befindet und somit insbe-
sondere zu Beginn der Ausbildungen vorhandene Fixkosten z. B. für das Gebäude auf  entsprechend 
wenige Auszubildende verteilt wurden. Hinzu kamen einmalige Kosten für die notwendige erstmalige 
Herrichtung der neuen Räumlichkeiten, die zukünftig entfallen. 
 
 Aufwendungen Ausbildung Schulabgänger*innen 
Jahr 
Sachkosten 
Ausbildung 
in Schule, 
Rettungs- 
wache und 
Klinik 
Personal- 
kosten 
Lehrpersonal 
in Schule, 
Rettungs- 
wache und 
Klinik 
Personal- 
kosten 
Ausbildungs- 
vergütung 
Schulab- 
gänger*innen 
Gesamt- 
kosten 
Refinanzierbare 
Kosten 
Verblei- 
bendes 
Defizit 
2016 142.245,16 102.740,00 88.000,00 332.985,16 131.067,42 39,4% 201.917,74 
2017 510.142,16 543.060,00 445.500,00 1.498.702,16 655.337,08 43,7% 843.365,08 
2018 597.869,77 849.290,00 825.000,00 2.272.159,77 1.179.606,75 51,9% 1.092.553,02 
2019 503.899,14 1.010.930,00 1.188.000,00 2.702.829,14 1.572.809,00 58,2% 1.130.020,14 
Summe 1.754.156,23 2.506.020,00 2.546.500,00 6.806.676,23 3.538.820,25 52,0% 3.267.855,98 
 
Seit dem 01.04.2019 bzw. 01.07.2019 werden zusätzlich insgesamt 32 Vollausbildungen für Brand-
meister*innen durchgeführt. Hierfür sind im Jahr 2019 insgesamt Kosten in Höhe von 1.708.343,05 € 
angefallen, wovon seitens der Kostenträger Kosten in Höhe von 629.123,60 € auf Basis des Finanzie-
rungserlasses vom 19.05.2015 als anrechenbar angesehen werden. Die verbleibenden Kosten in 
Höhe von 1.079.219,45 € sind durch die Stadt Köln zu tragen. Dies entspricht einer Refinanzierungs-
quote von rund 37%. Die geringere Refinanzierungsquote bei der Ausbildung von Brandmeister*innen

6 
gegenüber Schulabgänger*innen ist den höheren Personalkosten g eschuldet. Die Finanzierungser-
lasse sehen lediglich eine Ausbildungsvergütung vor. Die Brandmeister*innen erhalten jedoch eine 
Besoldung nach A7 zzgl. Feuerwehrzulage. Die hierdurch entstehende Differenz ist durch die Stadt 
Köln zu finanzieren. 
 
 Aufwendungen Ausbildung Brandmeister*innen 
Jahr 
Sachkosten 
Ausbildung 
in Schule, 
Rettungs- 
wache und 
Klinik 
Personal- 
kosten 
Lehrpersonal 
in Schule, 
Rettungs- 
wache und 
Klinik 
Personal- 
kosten 
Besoldung 
Brand- 
meister*innen 
Gesamt- 
kosten 
Refinanzierbare 
Kosten 
Verblei- 
bendes 
Defizit 
2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00 
2017 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00 
2018 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00 
2019 167.963,05 336.980,00 1.203.400,00 1.708.343,05 629.123,60 36,8% 1.079.219,45 
Summe 167.963,05 336.980,00 1.203.400,00 1.708.343,05 629.123,60 36,8% 1.079.219,45 
 
Bei einem Vollausbau auf 4 Klassen pro Jahr (insgesamt zwölf Klassen), der voraussichtlich im Jahr 
2024 erreicht wird, ist derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rd. 15,66 Mio. € pro Jahr auszugehen. 
Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ändern. Änderungen 
am Lehrplan für die Ausbildung, Standortänderungen der Schule (u.a. Miete), Änderungen der Klas-
senzahl oder Klassenstärke und Preissteigerungen sind Faktoren, die sich auf die Gesamtkosten 
auswirken können. Daher sind di e derzeit geschätzten Gesamtkosten von rd. 15,66 Mio. € pro Jahr 
als Richtwert zu betrachten. Die geschätzten Gesamtkosten teilen sich in rd. 5,20 Mio. € für die Aus-
bildung in Schule, Lehrrettungswache und Klinik (1,35 Mio. € Sachkosten / 3,85 Mio. € Perso nalkos-
ten), rd. 1,24 Mio. € für die Ausbildungsvergütung der Schulabgänger*innen und rd. 9,22 Mio. € für 
die Besoldung der Brandmeister*innen auf. Bei insgesamt 240 Auszubildenden (60 Schulabgän-
ger*innen und 180 Brandmeister*innen), die parallel an der Ber ufsfachschule unterrichtet werden, 
entspricht dies pro Schulabgänger*in durchschnittlich rd. 42.300 € pro Jahr (rd. 126.900 € pro Voll-
ausbildung) und pro Brandmeister*in durchschnittlich rd. 72.900 € pro Jahr (rd. 218.700 € pro Voll-
ausbildung). Refinanzier t werden nach aktuell geltendem Finanzierungserlass vom 22.11.2019 je-
weils 110.000 € pro dreijähriger Vollausbildung (also rd. 36.700 € pro Jahr), woraus sich Refinanzie-
rungsquoten von 87% für Schulabgänger*innen und 50% für Brandmeister*innen ergeben. Insgesamt 
werden somit nach aktueller Erlasslage rd. 8,80 Mio. € pro Jahr refinanziert und 6,86 Mio. € pro Jahr 
(im Wesentlichen Personalkosten) sind durch die Stadt Köln zu tragen. 
 
Die erforderlichen Stellen für den Vollausbau sind sowohl für  das Lehrpersonal als auch für die Aus-
zubildenden (Schulabgänger*innen und Brandmeister*innen) im Stellenplan 2020/2021 berücksich-
tigt. Die Finanzierung der Personal - und Sachkosten erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teiler-
gebnisplans 0212 Brand - und B evölkerungsschutz, Rettungsdienst. Die genannten Aufwendungen 
führen somit nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 
inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird 
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
3.2 Auswirkungen bei den Leistungserbringern im Rettungsdienst der Stadt Köln 
 
Seitens der Leistungserbringer / Hilfsorganisationen im Kölner Rettungsdienst wurden / werden eben-
falls Notfallsanitäter*innenausbildungen gemäß untenstehender Tabelle durchgeführt. Zukünftig wer-
den nach aktuellem Stand 33 weitere Ausbildungen pro Jahr starten. Mit Ablauf des 31.12.2026 wer-
den somit voraussichtlich insgesamt 236 Notfallsanitäter*innen ihre Ausbildung abgeschlossen ha-
ben. Die Leistungserbringer decken mit der eigenen Ausbildung ausschließlich ihren Eigenbedarf, um 
die Fahrzeuge des an sie vergebenen Anteils im Kölner Rettungsdienst ordnungsgemäß zu besetzen.

7 
 
 Anzahl Auszubildende bei den Leistungserbringern 
Jahr 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 
Summe insgesamt 
abgeschlossene 
Ausbildungen 
zum 31.12. des 
jeweiligen Jahres 
2016 21    
2017 24 21   
2018 28 24 21  
2019 31 28 24 21 
2020 33 31 28 45 
2021 33 33 31 73 
2022 33 33 33 104 
2023 33 33 33 137 
2024 33 33 33 170 
2025 33 33 33 203 
2026 33 33 33 236 
 
Die Abrechnung im Zeitraum von September 2016 bis Dezember 2019 erfolgte  zunächst anhand von 
Abschlagszahlungen basierend auf dem Finanzierungserlass vom 19.05.2015 und wurde anschlie-
ßend anhand eines einheitlichen Abrechnungsbogens spitz abgerechnet (vgl. Mitteilung 1518/2020 
vom 25.08.2020). Insgesamt wurden im Rahmen der Sp itzabrechnung für den Zeitraum September 
2016 bis Dezember 2019 Ausbildungskosten in Höhe von 4.665.895,49 € geltend gemacht und ent-
sprechend nachgewiesen. Hiervon werden seitens der Kostenträger nur Kosten in Höhe von 
3.310.160,70 € als anrechenbar angese hen. Die Differenz der von den Leistungserbringern nachge-
wiesenen tatsächlichen Kosten zu den von den Kostenträgern als refinanzierbar anerkannten Kosten 
in Höhe von 1.355.734,79 € ist vertragsgemäß an die Leistungserbringer / Hilfsorganisationen zu er-
statten. Dies entspricht einer durchschnittlichen Refinanzierungsquote von rund 71% für die Ausbil-
dungen durch die Leistungserbringer. Perspektivisch ist auf Grundlage des aktuell geltenden Finan-
zierungserlasses vom 22.11.2019 auch bei den Leistungserbringern davon auszugehen, dass die 
Refinanzierungsquote entsprechend ansteigen wird. 
 
Die Finanzierung der Ausbildungskosten bei den Leistungserbringern erfolgt aus veranschlagten Mit-
teln des Teilergebnisplans 0212 Brand - und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Di e genannten 
Aufwendungen führen somit nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltspla-
nung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ord-
nung und Recht wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellun gsprozesses 2022 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
4. Ausblick 
 
Die nicht refinanzierbaren Kosten der Jahre 2016 bis 2019 wurden innerhalb des vorhandenen Bud-
gets ausgeglichen. Für 2020 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. 
 
Der neue Finanzierungserlass des MAGS vom 22.11.2019 sieht ab 2020 deutlich höhere Deckungs-
beiträge vor, sodass das bei der Stadt Köln verbleibende Finanzierungsdelta zukünftig geringer aus-
fallen wird. 
 
Eine 100%-ige Refinanzierung durch die Kostenträger wird im Rahmen des Konnexitätsprinzipes wei-
terhin angestrebt. Die Verwaltung wird die zuständigen Fachausschüsse über den weiteren Verlauf 
der Verhandlungen mit den Kostenträgern unterrichten.

Beratungsverlauf (3)

08.06.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3628/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.05.2021
Erstellt
14.12.2020 15:04