3628/2020
Fortführung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern bei der Berufsfeuerwehr Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/370/2 Vorlagen-Nummer 3628/2020 Freigabedatum 26.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortführung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern bei der Berufsfeuerwehr Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 2445/2017 vom 28.09.2017 im Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW damit, die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen an der Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen der Be- rufsfeuerwehr Köln fortzusetzen und den Schulbetrieb sukzessive auf vier Klassen pro Jah r (ins- gesamt zwölf Klassen) auszubauen. Parallel werden die in den Rettungsdienst der Stadt Köln ein- gebundenen Leistungserbringer / Hilfsorganisationen weiterhin durch eigene Ausbildungsangebote bei der Ausbildung von Notfallsanitäter*innen unterstützen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung gemäß § 14 Abs. 3 RettG NRW zwar grundsätzlich als Kosten des Rettungsdienstes gelten, jedoch die seitens der Verwaltung angestrebte 100%-ige Refinanzierung nicht erreicht wird. Gesundheitsausschuss 08.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. (Externe) Auslöser und bisherige Vorgehensweise der Verwaltung Das Land Nordrhein -Westfalen (Land NRW) hat zum 01.04.2015 das Gesetz über den Rettungs- dienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz – RettG NRW) novelliert und die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes ange- wiesen, bis zum 31.12.2026 die bisherige Funktion Rettu ngsassistent*in durch Notfallsanitäter*in zu ersetzen. Der Deutsche Bundestag hatte zuvor mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22.05.2013 die weitere Berufsaus- bildung der Rettungsassistent*innen beendet und durch den Beruf Notfallsanitäter*in ersetzt. Das neue Berufsbild basiert auf einer dreijährigen dualen Berufsausbildung und besteht aus schuli- schen und betrieblichen Teilen (vgl. Mitteilung 0777/2017 vom 14.03.2017). Es erfordert den Aufbau und Betrieb von fachlich und wirtschaftlich leistungsfähigen Berufsfachschulen mit akademisch gebil- deten Klassenlehrer*innen, Fachlehrer*innen und Praxisanleiter*innen sowie die Anpassung der be- trieblichen Ausbildung auf den Feuer - und Rettungswachen. Das neue Berufsbild ermöglicht einen neuen Nachwuchsweg in die Berufsfeuerwehr, der wegen seiner Ausrichtung für Schulabgän- ger*innen und besonders auch für Frauen attraktiv ist. 3 Der damit entstandene Ausbildungsauftrag für die Stadt Köln wur de über die Einführung des Berufs- bildes Notfallsanitäter*in (vgl. Ratsbeschluss 2445/2017 vom 28.09.2017) geregelt und wird in Köln von der Berufsfeuerwehr Köln und den Leistungserbringern / Hilfsorganisationen im Rettungsdienst der Stadt Köln durchgeführt. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vorgabe aus § 4 Abs. 7 RettG NRW erfüllt wird, dass mit Ablauf des 31.12.2026 die Funktion Rettungsassistent*in durch die Funktion Notfallsanitäter*in ersetzt wird. 2. Regelungen zur Finanzierung / Refinanzierung der Ausbildungskosten Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung gelten gemäß § 14 Abs. 3 RettG NRW als Kosten des Ret- tungsdienstes und sind über die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes zu refinanzie- ren. Die Verwaltung hat den entsprechenden Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 zunächst bis Ende 2018 geregelt. Dieser Runder- lass wurde mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vom 19.12.2018 bis Ende 2019 verlängert. Dieser Runderlass sah für die dreijährige Voll- ausbildung Kosten in Höhe von 78.640,45 € vor. Mit Runderlass des MAGS vom 22.11.2019 wurde die Finanzierung ab 2020 geregelt. Dieser Runder- lass sieht für eine dreijährige Vollausbildung Kosten in Höhe von 120.000 € für das Jahr 2020 bzw. 110.000 € für die Jahre 2021 ff. vor. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens mit den Kostenträgern bei der Erstellung der Rettungsdienstsatzung konnte die Stadt Köln bislang keine Einigkeit bei der Refinan- zierung der Notfallsanitäterausbildung erzielen. Die im Finanzierungserlass vom 19.05.2015 getätigte Aussage zur Unschädlichkeit von Mehr - und Minderleistungen bis zu 3% führte zu der Annahme, dass der auf Ansatzwerten des Jahres 2011 basierende Finanzierungserlass durch Tarif - und Preis- steigerungen in Höhe von rund 3% („adäqu at“) fortgeschrieben werden könne. Die Kostenträger er- kennen jedoch lediglich die in den oben genannten Erlassen festgelegten pauschalen Beträge an. Eine Spitzabrechnung und damit eine vollumfängliche Refinanzierung der Ist-Kosten wird deshalb von den Kostenträgern abgelehnt. 3. Auswirkungen 3.1 Auswirkungen bei der Berufsfeuerwehr Köln Zur Sicherstellung der Ausbildung und zur Nachwuchsgewinnung hat die Verwaltung ihre bisherige Rettungsassistenten-Schule in eine Berufsfachschule für Notallsanitäter*in nen umgeformt. Die Be- rufsfachschule für Notfallsanitäter*innen hat am 13.06.2017 ihre staatliche Anerkennung von der Be- zirksregierung Köln erhalten. Derzeit laufen drei dreijährige Vollausbildungen für jeweils 20 Schüler*innen (gestartet zum 01.10.2018, 0 1.10.2019 und 01.10.2020), zwei verkürzte zweieinhalbjährige Vollausbildungen für jeweils 16 Brandmeister*innen (gestartet zum 01.04.2019 und 01.07.2019) sowie eine verkürzte zweieinhalbjährige Vollausbildung für 18 Brandmeister*innen (gestartet zum 01.04. 2021). Eine weite- re verkürzte zweieinhalbjährige Vollausbildung für 18 Brandmeister*innen soll zum 01.07.2021 star- ten. Angestrebt ist der schrittweise weitere Ausbau der Berufsfachschule auf vier Klassen pro Jahr, also insgesamt zwölf Klassen, die paralle l an der Berufsfachschule unterrichtet werden. Von diesen vier Klassen pro Jahr soll zunächst jeweils eine Klasse aus Schulabgänger*innen und jeweils drei Klassen aus Brandmeister*innen bestehen. Mit dem angestrebten Vollausbau ist der Betrieb der Berufsfa ch- schule am wirtschaftlichsten, da vorhandene Einrichtungen, Geräte und Lehrmaterial durch mehr 4 Schüler*innen genutzt werden können. Der Ausbau auf vier Klassen pro Jahr mit einer Klassenstärke von 20 Personen soll sukzessive ab dem 01.10.2021 umgesetzt werden, sodass der Vollausbau im Jahr 2024 erreicht wird. Dann werden insgesamt 240 Auszubildende (davon 60 Schulabgänger*innen und 180 Brandmeister*innen) parallel an der Berufsfachschule unterrichtet werden. Mit Ablauf des 31.12.2026 werden somit voraussichtlich insgesamt 408 Notfallsanitäter*innen ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Anzahl Schulabgänger*innen und Brandmeister*innen Jahr 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Summe insgesamt abgeschlossene Ausbildungen zum 31.12. des jeweiligen Jahres 2016 20 2017 20 20 2018 20 20 20 2019 52 20 20 20 2020 20 52 20 40 2021 56 20 52 92 2022 80 56 20 112 2023 80 80 56 168 2024 80 80 80 248 2025 80 80 80 328 2026 80 80 80 408 Bis 2027 soll der Großteil der Notfallsanitäter*innen aus Schulabgänger*innen und neuen Brandmeis- ter*innen gewonnen werden. Aufgrund von Abgängen durch Abbruch der Ausbildung, Nichtbestehen der Prüfung, Aufgabenwechsel nach der Ausbildung, Arbeitgeberwechsel etc. ist jedoch nach derzei- tigen Erkenntnissen mit einer Ausfallquote von rund 20% zu rechnen, sodass tatsächlich voraussicht- lich nur etwa 326 fertig ausgebildete Notfallsanitäter*innen zum 31.12.2026 zur Verfügung stehen werden. Daneben wurden Rettungsassistent*innen im Rahmen der gesetzlich vo rgesehenen Ergänzungsprü- fungen zu Notfallsanitäter*innen weitergebildet. Bisher konnten 205 Mitarbeiter*innen diese Ergän- zungsprüfung zum/zur Notfallsanitäter*in erfolgreich ablegen und werden derzeit entsprechend ein- gesetzt. Bei der Ermittlung des Bedarf s, welche und wie viele Funktionen mit der Qualifikation Notfallsanitä- ter*in besetzt werden müssen, spielen neben den gesetzlichen Vorgaben auch einsatztaktische Ge- sichtspunkte eine Rolle. Die Feuerwehr rettet Menschen aus Bränden und Unfällen, aus technis chen Zwangslagen und Gefahrstoff -Kontakten. Eine gute Rettung ist integriert, d. h. medizinische und technische Maßnahmen greifen ineinander und medizinische Maßnahmen finden bereits im Gefah- renbereich statt, der besondere Schutzausrüstung erfordert. Bei d er Berufsfeuerwehr Köln ist daher auch auf den drei Fahrzeugtypen der Löschzüge (12 Hilfeleistungslöschfahrzeuge, 11 Drehleitern, 11 Tanklöschfahrzeuge) sowie auf dem ersten Löschboot jeweils eine Funktion mit der Qualifikation Not- fallsanitäter*in vorgesehen. Die Besatzungen der Tanklöschfahrzeuge besetzen ohnehin als Springer die Spitzenbedarfs-Rettungswagen. Zur Besetzung einer Funktion (365 Tage à 24 Std.) auf einem Fahrzeug der Berufsfeuerwehr Köln werden gemäß Personalausfallfaktor etwa 5 Stellen benötigt. Insgesamt werden somit innerhalb des Personalkörpers der Berufsfeuerwehr Köln derzeit 417 Stellen mit der Kompetenz Notfallsanitäter*in benötigt. Aufgrund von zu erwartenden Steigerungen bei den Rettungsdiensteinsätzen (derzeit angenommen 3% pro Jahr) und der damit verbundenen Zusetzung weiterer Rettungsmittel ist zum Ablauf des 31.12.2026 mit einem prognostizierten Bedarf von ca. 458 Stellen Notfallsanitäter*in zu rechnen. Die Zusammensetzung des (prognostizierten) Bedarfs ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 5 Einsatzgebiet Stellen 2021 Stellen 2027 Rettungswagen (RTW) 80 95 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Rettungshubschrauber (RTH) Intensivhubschrauber (ITH) 25 30 Rettungsdienstschule 14 17 Berufsfachschule Notfallsanitäter 33 33 Leitstelle 90 108 Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 60 60 Drehleiter (DLK) 55 55 Tanklöschfahrzeug (TLF) – besetzen als Springer die Spitzenbedarfs-RTW 55 55 Löschboot (LB) 5 5 Summe 417 458 Perspektivisch kann die Berufsfachschule nach Sicherstellung des Eigenbed arfs wie in der Vergan- genheit den Bedarf der Kölner Hilfsorganisationen und Leistungserbringer und der kommunalen Nachbarn mit abdecken und somit die Auslastung der Berufsfachschule sicherstellen. Hierfür werden dann von den Externen kostendeckende Kursgebühren erhoben. Derzeit gibt es jedoch keine ausreichenden alternativen Ausbildungsmöglichkeiten, weshalb ein wei- terer Ausbau der Berufsfachschule der Feuerwehr Köln alternativlos ist. Die Leistungserbringer im Rettungsdienst betreiben zwar eigene Schulen, decken damit jedoch vorrangig den jeweiligen Eigen- bedarf. Daneben gibt es nur vereinzelt private Rettungsdienstschulen, die Notfallsanitäter*innen aus- bilden. Mit diesen alternativen Angeboten kann der Bedarf der Feuerwehr Köln jedoch bei Weitem nicht gedeckt werden. Im Zeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2019 wurden insgesamt 80 Vollausbildungen für Schulab- gänger*innen durchgeführt bzw. gestartet. Hierfür sind insgesamt Kosten in Höhe von 6.806.676,23 € angefallen, wovon seitens der Kostenträger Kosten in Höhe von 3.538.820,25 € auf Basis des Finan- zierungserlasses vom 19.05.2015 als anrechenbar angesehen werden. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 3.267.855,98 € sind durch die Stadt Köln zu tragen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Refinanzierungsquote von rund 52%. Diese Refinanzierungsquote ist jährlich von anfangs rund 39% auf zuletzt 58% gestiegen, da sich die Berufsfachschule noch im Aufbau befindet und somit insbe- sondere zu Beginn der Ausbildungen vorhandene Fixkosten z. B. für das Gebäude auf entsprechend wenige Auszubildende verteilt wurden. Hinzu kamen einmalige Kosten für die notwendige erstmalige Herrichtung der neuen Räumlichkeiten, die zukünftig entfallen. Aufwendungen Ausbildung Schulabgänger*innen Jahr Sachkosten Ausbildung in Schule, Rettungs- wache und Klinik Personal- kosten Lehrpersonal in Schule, Rettungs- wache und Klinik Personal- kosten Ausbildungs- vergütung Schulab- gänger*innen Gesamt- kosten Refinanzierbare Kosten Verblei- bendes Defizit 2016 142.245,16 102.740,00 88.000,00 332.985,16 131.067,42 39,4% 201.917,74 2017 510.142,16 543.060,00 445.500,00 1.498.702,16 655.337,08 43,7% 843.365,08 2018 597.869,77 849.290,00 825.000,00 2.272.159,77 1.179.606,75 51,9% 1.092.553,02 2019 503.899,14 1.010.930,00 1.188.000,00 2.702.829,14 1.572.809,00 58,2% 1.130.020,14 Summe 1.754.156,23 2.506.020,00 2.546.500,00 6.806.676,23 3.538.820,25 52,0% 3.267.855,98 Seit dem 01.04.2019 bzw. 01.07.2019 werden zusätzlich insgesamt 32 Vollausbildungen für Brand- meister*innen durchgeführt. Hierfür sind im Jahr 2019 insgesamt Kosten in Höhe von 1.708.343,05 € angefallen, wovon seitens der Kostenträger Kosten in Höhe von 629.123,60 € auf Basis des Finanzie- rungserlasses vom 19.05.2015 als anrechenbar angesehen werden. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 1.079.219,45 € sind durch die Stadt Köln zu tragen. Dies entspricht einer Refinanzierungs- quote von rund 37%. Die geringere Refinanzierungsquote bei der Ausbildung von Brandmeister*innen 6 gegenüber Schulabgänger*innen ist den höheren Personalkosten g eschuldet. Die Finanzierungser- lasse sehen lediglich eine Ausbildungsvergütung vor. Die Brandmeister*innen erhalten jedoch eine Besoldung nach A7 zzgl. Feuerwehrzulage. Die hierdurch entstehende Differenz ist durch die Stadt Köln zu finanzieren. Aufwendungen Ausbildung Brandmeister*innen Jahr Sachkosten Ausbildung in Schule, Rettungs- wache und Klinik Personal- kosten Lehrpersonal in Schule, Rettungs- wache und Klinik Personal- kosten Besoldung Brand- meister*innen Gesamt- kosten Refinanzierbare Kosten Verblei- bendes Defizit 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00 2017 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00 2018 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00 2019 167.963,05 336.980,00 1.203.400,00 1.708.343,05 629.123,60 36,8% 1.079.219,45 Summe 167.963,05 336.980,00 1.203.400,00 1.708.343,05 629.123,60 36,8% 1.079.219,45 Bei einem Vollausbau auf 4 Klassen pro Jahr (insgesamt zwölf Klassen), der voraussichtlich im Jahr 2024 erreicht wird, ist derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rd. 15,66 Mio. € pro Jahr auszugehen. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ändern. Änderungen am Lehrplan für die Ausbildung, Standortänderungen der Schule (u.a. Miete), Änderungen der Klas- senzahl oder Klassenstärke und Preissteigerungen sind Faktoren, die sich auf die Gesamtkosten auswirken können. Daher sind di e derzeit geschätzten Gesamtkosten von rd. 15,66 Mio. € pro Jahr als Richtwert zu betrachten. Die geschätzten Gesamtkosten teilen sich in rd. 5,20 Mio. € für die Aus- bildung in Schule, Lehrrettungswache und Klinik (1,35 Mio. € Sachkosten / 3,85 Mio. € Perso nalkos- ten), rd. 1,24 Mio. € für die Ausbildungsvergütung der Schulabgänger*innen und rd. 9,22 Mio. € für die Besoldung der Brandmeister*innen auf. Bei insgesamt 240 Auszubildenden (60 Schulabgän- ger*innen und 180 Brandmeister*innen), die parallel an der Ber ufsfachschule unterrichtet werden, entspricht dies pro Schulabgänger*in durchschnittlich rd. 42.300 € pro Jahr (rd. 126.900 € pro Voll- ausbildung) und pro Brandmeister*in durchschnittlich rd. 72.900 € pro Jahr (rd. 218.700 € pro Voll- ausbildung). Refinanzier t werden nach aktuell geltendem Finanzierungserlass vom 22.11.2019 je- weils 110.000 € pro dreijähriger Vollausbildung (also rd. 36.700 € pro Jahr), woraus sich Refinanzie- rungsquoten von 87% für Schulabgänger*innen und 50% für Brandmeister*innen ergeben. Insgesamt werden somit nach aktueller Erlasslage rd. 8,80 Mio. € pro Jahr refinanziert und 6,86 Mio. € pro Jahr (im Wesentlichen Personalkosten) sind durch die Stadt Köln zu tragen. Die erforderlichen Stellen für den Vollausbau sind sowohl für das Lehrpersonal als auch für die Aus- zubildenden (Schulabgänger*innen und Brandmeister*innen) im Stellenplan 2020/2021 berücksich- tigt. Die Finanzierung der Personal - und Sachkosten erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teiler- gebnisplans 0212 Brand - und B evölkerungsschutz, Rettungsdienst. Die genannten Aufwendungen führen somit nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3.2 Auswirkungen bei den Leistungserbringern im Rettungsdienst der Stadt Köln Seitens der Leistungserbringer / Hilfsorganisationen im Kölner Rettungsdienst wurden / werden eben- falls Notfallsanitäter*innenausbildungen gemäß untenstehender Tabelle durchgeführt. Zukünftig wer- den nach aktuellem Stand 33 weitere Ausbildungen pro Jahr starten. Mit Ablauf des 31.12.2026 wer- den somit voraussichtlich insgesamt 236 Notfallsanitäter*innen ihre Ausbildung abgeschlossen ha- ben. Die Leistungserbringer decken mit der eigenen Ausbildung ausschließlich ihren Eigenbedarf, um die Fahrzeuge des an sie vergebenen Anteils im Kölner Rettungsdienst ordnungsgemäß zu besetzen. 7 Anzahl Auszubildende bei den Leistungserbringern Jahr 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Summe insgesamt abgeschlossene Ausbildungen zum 31.12. des jeweiligen Jahres 2016 21 2017 24 21 2018 28 24 21 2019 31 28 24 21 2020 33 31 28 45 2021 33 33 31 73 2022 33 33 33 104 2023 33 33 33 137 2024 33 33 33 170 2025 33 33 33 203 2026 33 33 33 236 Die Abrechnung im Zeitraum von September 2016 bis Dezember 2019 erfolgte zunächst anhand von Abschlagszahlungen basierend auf dem Finanzierungserlass vom 19.05.2015 und wurde anschlie- ßend anhand eines einheitlichen Abrechnungsbogens spitz abgerechnet (vgl. Mitteilung 1518/2020 vom 25.08.2020). Insgesamt wurden im Rahmen der Sp itzabrechnung für den Zeitraum September 2016 bis Dezember 2019 Ausbildungskosten in Höhe von 4.665.895,49 € geltend gemacht und ent- sprechend nachgewiesen. Hiervon werden seitens der Kostenträger nur Kosten in Höhe von 3.310.160,70 € als anrechenbar angese hen. Die Differenz der von den Leistungserbringern nachge- wiesenen tatsächlichen Kosten zu den von den Kostenträgern als refinanzierbar anerkannten Kosten in Höhe von 1.355.734,79 € ist vertragsgemäß an die Leistungserbringer / Hilfsorganisationen zu er- statten. Dies entspricht einer durchschnittlichen Refinanzierungsquote von rund 71% für die Ausbil- dungen durch die Leistungserbringer. Perspektivisch ist auf Grundlage des aktuell geltenden Finan- zierungserlasses vom 22.11.2019 auch bei den Leistungserbringern davon auszugehen, dass die Refinanzierungsquote entsprechend ansteigen wird. Die Finanzierung der Ausbildungskosten bei den Leistungserbringern erfolgt aus veranschlagten Mit- teln des Teilergebnisplans 0212 Brand - und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Di e genannten Aufwendungen führen somit nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltspla- nung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ord- nung und Recht wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellun gsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 4. Ausblick Die nicht refinanzierbaren Kosten der Jahre 2016 bis 2019 wurden innerhalb des vorhandenen Bud- gets ausgeglichen. Für 2020 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Der neue Finanzierungserlass des MAGS vom 22.11.2019 sieht ab 2020 deutlich höhere Deckungs- beiträge vor, sodass das bei der Stadt Köln verbleibende Finanzierungsdelta zukünftig geringer aus- fallen wird. Eine 100%-ige Refinanzierung durch die Kostenträger wird im Rahmen des Konnexitätsprinzipes wei- terhin angestrebt. Die Verwaltung wird die zuständigen Fachausschüsse über den weiteren Verlauf der Verhandlungen mit den Kostenträgern unterrichten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3628/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 14.12.2020 15:04