V/0791/2024
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2025
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Beschlussvorlage
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V/0791/2024 V/0791/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2025 Beratungsfolge 21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.01.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.01.2025 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2025: a. Sanierung Rasenspielfeld und 400-m-Laufbahn, neuer Wasseranschluss und Neu- bau einer Pumptrackanlage, an der Tilbecker Str. 34 am Sportzentrum Roxel b. Sanierung Kunststoffbelag an der Innenlaufbahn der 400-m-Laufbahn, im Brand- hoveweg 97 in Wolbeck c. Sanierung Kunstrasenbelag einschließlich Unterbau an der Sportanlage Gievenbe- cker Weg 200 d. Austausch Kunstrasenbelag (Rechtsstreit Stadt Münster mit dem ausführenden Unternehmen) am Mauritz-Lindenweg 97, SC Münster 08 2. Der Sportausschuss beschließt, für das Jahr 2025 ein Budget in Höhe von 65.000 € für die Ausstattung mit Betriebsvorrichtungen für diverse kommunale Sportanlagen bereit- zustellen. 3. Der Sportausschuss beschließt, für das Jahr 2025 ein Budget für diverse Kleinrepara- turen im Umfang von 80.000 € vorzuhalten. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt hat. Sportamt 09.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bergmann Telefon: 492-5219 Bergmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0791/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Die in den Punkten 1 - 3 dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Zeile 13 Aufwendung für Sach - und Dienstleistungen 2025 80.000 Budget für Klein- reparaturen Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Investitionsmaßnahme 0400 Baukosten städt. Sportanlagen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 2.048.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Produktgruppe konsumtiv vollständig und investiv teilweise in Höhe von 1.746.500 Euro veranschlagt. Die zur vollständigen Finanzierung erforderlichen investiven Er- mächtigungen für Auszahlungen in Höhe von zusätzlich 302.000 Euro in 2025 werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert. Begründung: Mit dieser Vorlage soll ein erster Teil des Maßnahmenpakets für 2025 beschlossen werden. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung a.) Sanierung Rasenspielfeld und 400-m-Laufbahn, neuer Wasseranschluss und Neubau einer Pumptrackanlage am Sportzentrum Roxel An der Bezirkssportanlage Roxel ist die Sanierung der 400-m-Laufbahn einschl. der Segmen- te und des Rasenspielfeldes notwendig. Die Beregnungsanlage wird erneuert. Die Wasser- versorgung kann seit ca. 2 Jahren nicht mehr durch das städtische Hallenbad bereitgestellt werden. Es muss daher ein neuer Wasseranschluss für die Beregnung des Rasenplatzes her- gestellt werden. Die Technik für den Betrieb der Beregnungsanlage und der Flutlichtanlage soll zukünftig in 2 Garagen untergebracht werden. Auf der Fläche der Beachvolley ballanlage am Hallenbad soll eine Pumptrackanlage gebaut werden. Die Beachanlage soll im nördlichen Bereich der Sportanlage als multifunktionale Beachanlage (Volleyball, Fußball, Handball) er- stellt werden. Die kalkulierten Kosten liegen bei 1.750.000 € (brutto), wovon 628.500 € (brutto) für den Haushalt 2025 kalkuliert werden. - 3 - V/0791/2024 b.) Sanierung Kunststoffbelag an der Innenlaufbahn der 400-m-Laufbahn am Sportzentrum Wol- beck Bei der Innenlaufbahn der 400-m-Laufbahn löst sich der Belag von der Laufbahn. Nach vielen kleineren Reparaturen muss nun die Innenlaufbahn komplett saniert werden. Die voraussicht- lichen Kosten liegen bei 83.000 € brutto. c.) Sanierung Kunstrasenbelag einschließlich Unterbau an der Sportanlage Gievenbecker Weg Bei dem vor über 30 Jahren, in Vereinsregie des 1. FC Gievenbeck gebauten Kunstrasenplatz wurde 2012 der Kunstrasenbelag ausgetauscht. Bereits damals war absehbar, dass beim nächsten Austausch des Kunstrasenbelages ein erhöhter Sanierungsbedarf besteht. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt nun, dass der komplette Unterbau des Kunstrasen- platzes ausgebaut, entsorgt und anschließend erneuert werden muss. Neben dem Unterbau sind auch noch weitere Arbeiten notwendig. Diese betreffen u.a. die Erneuerung des Entwäs- serungssystems, den Bau einer Zaunanlage und notwendige Pflasterarbeiten. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf 970.000 € brutto. d.) Austausch Kunstrasenbelag an der Sportanlage Mauritz-Lindenweg Der Kunstrasenplatz am Mauritz-Lindenweg ist seit Mitte August 2024 wegen Unfallgefahren gesperrt. Eine rechtliche Einigung mit dem ausführenden Unternehmen aufgrund der Mangel- haftigkeit des Kunstrasens war bisher nicht möglich. Eine von der Stadt gegenüber dem ver- antwortlichen Unternehmen gesetzte Frist für den Austausch des Kunstr asens wurde nicht eingehalten. Eine Ersatzvornahme durch die Stadt Münster, die hierbei finanziell in Vorleis- tung geht, soll gewährleisten, dass ein neuer Kunstrasenbelag ab Mai 2025 verlegt werden kann. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf 302.000 € brutto. Die Auszahlungen werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im Investitionsbudget des Sportamtes aufgefan- gen. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung: Die Stadt Münster unterhält 31 Sportanlagen, davon 9 Bezirkssportanlagen und 22 an Vereine überlassene Sportanlagen. 6 dieser Außensportanlagen werden durch das Amt für Grünflä- chen, Umwelt und Nachhaltigkeit gepflegt, die restlichen sind vertraglich an städtische Vereine durch sogenannte Überlassungsverträge überlassen. Als Eigentümerin der Sportanlagen hat die Stadt Sorge zu tragen, eine voll funktionsfähige Sportanlage zu betreiben oder in das Ver- tragsverhältnis zu übergeben. Sicherheitsrelevante Geräte und Betriebsausstattungen müssen ggf. jedoch auch außerhalb der regelmäßigen Sanierungsmaßnahmen neu beschafft werden. Daher sollen zukünftig Geräte, die zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes der Sportan- lagen beitragen, bspw. zur Kunstrasenpflege, durch dieses Budget in Höhe von 65.000 € ge- deckt werden. - 4 - V/0791/2024 Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs sind jeweils kleine Reparaturmaßnah- men an Sportanlagen bei Vorliegen jeglicher Art von Schäden in der Regel kurzfristig notwen- dig. Es handelt sich um Reparaturmaßnahmen u.a. an Kunstrasenplätzen, Pflasterflächen, Zaunanlagen oder Beregnungsanlagen. Im Stadtgebiet Münster sind ca. 75 Großspielfelder, 50 Schulsportaußenanlagen sowie weitere Sportanlagen wie Tennisplätze und Beachanlagen vorhanden. Hierfür sind 80.000 € vorzuhalten. Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Vor dem Hintergrund des Beschlusses über die Vorlage V/ 1064/2007 – „Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ wurde der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Nr Bezeichnung Betrag in € 1 Sanierung Rasenspielfeld und 400m-Laufbahn, neuer Wasseranschluss, Neubau ei- ner Pumptrackanlage auf der Sportanlage Roxel 628.500 2 Sanierung Kunststoffbelag an der Innenlaufbahn der 400-m-Laufbahn auf der Sport- anlage Sportzentrum Wolbeck 83.000 3 Sanierung Kunstrasenbelag einschl. Unterbau auf der Sportanlage Gievenbecker Weg 970.000 4 Austausch Kunstrasenbelag an der Sportanlage Mauritz-Lindenweg 302.000 5 Betriebs- und Geschäftsausstattung von Sportaußenanlagen 65.000
Anlage A
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Anlage A zur V/0791/2024 Kurzüberblick Die Sportverwaltung ist durch den Sportausschuss beauftragt („Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“), den jährlichen Katalog der Neu-, Ausbau und Sanierungsmaßnahmen, soweit sie im Sportbudget zusammengefasst sind, mit dem Stadtsportbund abzustimmen. Größere Sportbaumaßnahmen, wie der Neubau von Turn- und Sporthallen oder Investitionen wie die Verlagerung von Sportstätten, sind von diesem Verfahren nicht erfasst. Mit dieser Vorlage werden die die bislang geplanten neuen Maßnahmen des Jahres 2025 festgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltun- gen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Tilbecker Straße 34
- Mauritz-Lindenweg 97
- Gievenbecker Weg 970
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0791/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2024
- Erstellt
- 12.12.2024 11:32