V/0188/2026
Klimaneutrale Verwaltung: Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen. Ergebnisbericht für die Bilanzjahre 2021 und 2023
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Ergebnisbericht_EBP_2025
145856 Zeichen
Stadt Münster
Treibhausgasbilanzen und CO 2-Ziel-
pfadanalysen für die Stadtverwaltung
Münster
Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Oktober 2025
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Projektteam
Annika Flintrop
Julia Maschler
Corinna Berger
Frederike Ahrens
EBP Deutschland GmbH
Am Hamburger Bahnhof 4
10557 Berlin
Deutschland
Telefon +49 30 120 86 82 0
info@ebp.de
www.ebp.de
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Inhalt
1. Einleitung 4
2. Methodik und Datengrundlage 5
2.1 System- und Bilanzgrenze 5
2.2 Begriffsbestimmungen 6
2.3 Datengrundlage 7
2.4 Emissionsfaktoren 8
2.5 Witterungsbereinigung 10
2.6 Wachsende Stadt Münster 10
3. Besondere Rahmenbedingungen Pandemie und Erdgasmangellage 11
4. Energie- und Treibhausgasbilanz 12
4.1 Stadtverwaltung 12
4.2 Liegenschaften 26
4.3 Energieproduktion 34
4.4 Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 38
4.5 Mobilität 42
5. CO2-Zielpfadanalyse 45
5.1 Zielpfadanalyse – Stadtverwaltung insgesamt 46
5.2 Zielpfadanalyse – Gebäude 47
5.3 Zielpfadanalyse – Ver- und Entsorgungsanlagen 48
5.4 Zielpfadanalyse – Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 48
5.5 Zielpfadanalyse - Mobilität 49
6. Einschätzung zur Umsetzung der Maßnahmen 51
6.1 Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“ 52
6.2 Handlungsfeld „Mobilität“ 58
6.3 Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“ 62
6.4 Handlungsfeld „Beschaffung und Veranstaltungen“ 69
7. Zusammenfassung 74
8. Fazit 75
A1 Annahmen und Entwicklungsgrößen der Szenarien 77
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1. Einleitung
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.12.2019 beschlossen, Klimaneutralität
möglichst bis 2030 anzustreben. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Kon-
zeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ eine Studie erarbeitet und vom
Rat beschlossen, die einen möglichen theoretischen Pfad auf dem Weg zur
Klimaneutralität 2030 und die damit verbundenen Herausforderungen und
Handlungsspielräume beschreibt. Die Konzeptstudie zeigt deutlich, dass der
Handlungsspielraum des Konzerns Stadt Münster allein nicht ausreicht, um
das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 sicherzustellen. Die immensen Her-
ausforderungen müssen im aktuellen Klimaschutzprozess im Zusammen-
spiel des Konzerns Stadt Münster, der stadtgesellschaftlichen Akteure und
der übergeordneten Rahmenbedingungen bewältigt werden.
Die Stadtverwaltung Münster selbst geht bei den stadtweiten Zielsetzungen
dennoch aktiv voran und will ihrer Vorbildrolle auch in Zukunft gerecht wer-
den. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Münster 2020 die Konzeptstudie
„Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ entwickeln lassen, die neben einer
Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung für das Jahr 2019 und Zielerrei-
chungsszenarien auch ein Maßnahmenprogramm enthält. Die Verwaltung
wurde im Dezember 2021 vom Rat der Stadt Münster beauftragt, die not-
wendigen Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahmen einzuleiten.
Dabei nahm der Rat der Stadt Münster zur Kenntnis, dass mit der Konzept-
studie nur der Grundstein auf dem Weg zur Erreichung einer klimaneutralen
Stadtverwaltung gelegt worden ist. Die Erreichung des Ziels einer klimaneut-
ralen Stadtverwaltung ist ein fortlaufender und dynamischer Prozess , der
seit 2021 kontinuierlich verfolgt und weiterentwickelt wurde und weiterhin
wird.
Mit der Fortschreibung der Treibhausgasbilanzen wird die Evaluierung
des Umsetzungsprozesses gewährleistet. Der vorliegende Bericht beinhaltet
die Treibhausgasbilanzen für die Bilanzjahre 2021 und 2023, die CO 2-Ziel-
pfadanalysen und einen Überblick über die initiierten Maßnahmen für die
Stadtverwaltung Münster. Die Grundlage für die Treibhausgasbilanzen ist
die Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“. Es besteht eine
enge methodische Konsistenz zu diesen Vorarbeiten, um eine Vergleichbar-
keit der Ergebnisse zu gewährleisten. Im Rahmen von CO 2-Zielpfadanalysen
wird überprüft, wo die Stadtverwaltung auf dem Weg zur klimaneutralen
Stadtverwaltung steht.
Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der Treibhausgasbilanzen
2021 und 2023 dargestellt und im Vergleich zu verschiedenen Entwicklungs-
pfaden in der Zielpfadanalyse betrachtet. Eine erste Bewertung der abge-
schlossenen, in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen, run-
den den Ergebnisbericht ab.
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2. Methodik und Datengrundlage
Die Erstellung der Treibhausgasbilanz folgt dem Greenhouse Gas Protocol
(GHG) – Corporate Standard, einem privaten transnationalen Standard zur
Bilanzierung von Treibhausgasemissionen und zum dazugehörigen Be-
richtswesen für Unternehmen und Verwaltungen. Der Standard deckt die Bi-
lanzierung und Berichterstattung von sieben Treibhausgasen ab: Kohlendi-
oxid (CO 2), Methan (CH 4), Distickstoffoxid (N 2O), teilhalogenierte Fluorkoh-
lenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefel-
hexafluorid (SF 6) und Stickstofftrifluorid (NF 3). In der Bilanz sind die Treib-
hausgase als CO 2-Äquivalente (CO 2eq) dargestellt. CO 2-Äquivalente be-
zeichnen eine Einheit, mit der die Klimawirkung aller sieben Treibhausgase
beschrieben wird.
Zur Erstellung der Treibhausgasbilanzen für die Stadtverwaltung Münster
der Jahre 2021 und 2023 wurde die Bilanzierungsmethodik der Startbilanz
2019 aus der Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ verwen-
det, um methodische Brüche zu vermeiden und eine Vergleichbarkeit der
Bilanzen zu gewährleisten. Daher wurden für die Bilanzjahre 2021 und 2023
keine größeren methodischen Änderungen durchgeführt oder Datengrundla-
gen grundlegend verändert. Zudem wurden Definitionen, Abgrenzungen und
Bezeichnungen, wie zuvor in der Konzeptstudie festgelegt, übernommen.
2.1 System- und Bilanzgrenze
Die System- und Bilanzierungsgrenze gibt den methodischen und organisa-
torischen Rahmen vor, in dem die Treibhausgasbilanz erstellt wird. Die Sys-
temgrenze legt fest, welche Standorte, Bereiche und Organisationseinhei-
ten zur Verwaltung gezählt werden. Die organisatorische Abgrenzung hat
nach dem operational control 1 bzw. dem operativen Kontroll-Ansatz stattge-
funden. Dieser Ansatz bilanziert für die Verwaltung 100 % der Treibhaus-
gasemissionen aus den operativen Verwaltungstätigkeiten, auf die die Ver-
waltung direkten Einfluss (Entscheidungs- und Weisungshoheit) hat. THG-
Emissionen aus Aktivitäten, an denen die Verwaltung beteiligt ist, aber keine
operative Kontrolle ausübt, werden im Vergleich zu anderen Ansätzen nicht
berücksichtigt. Der Vorteil dieses Ansatzes besteht darin, dass unter diesem
Rahmen abgeleitete Maßnahmen auch in der eigenen Umsetzungshoheit
der Verwaltung stehen und Dritte nicht einbezogen werden müssen. Dem-
entsprechend umfasst die Systemgrenze die
Kernverwaltung der Stadt mit ihren 7 Dezernaten und den dazuge-
hörigen Organisationseinheiten, darunter auch die Feuerwehr,
Bildungseinrichtungen, Sport- und Freibäder,
Ver- und Entsorgungsanlagen, darunter die Abfallwirtschaftsbe-
triebe, Kläranalagen, Stadtentwässerung sowie Wasserversorgung
als vollkonsolidierte, eigenbetriebliche Einrichtungen wie auch
Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
1 Die Methodik wird direkt bei der verantwortlichen und publizierenden Initiative Greenhouse Gas
Protocol vorgestellt: https://ghgprotocol.org/corporate-standard [zuletzt abgerufen am 31.03.2025]
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Die Bilanzierungsgrenze gibt an, für welche Bereiche und Aktivitäten Treib-
hausgasemissionen ermittelt und bilanziert werden. Diese Emissionsquellen
werden entlang der Wertschöpfungskette der Verwaltung in drei Kategorien,
sogenannten Scopes, unterteilt:
Scope 1: Direkte THG-Emissionen aus Verbrennungsprozessen in stationä-
ren und mobilen Anlagen sowie, falls relevant, aus physikalischen und che-
mischen Prozessen. Scope 1 umfasst die Emissionen aus der Verbrennung
von Brennstoffen in Anlagen oder Fahrzeugen. Entsprechend wurde der
Treibstoffverbrauch des Fuhrparks, der Brennstoffverbrauch der Heizungs-
anlagen der Liegenschaften und der Notstromaggregate bilanziert.
Scope 2 : Indirekte THG-Emissionen aus dem Bezug leitungsgebundener
Energie, primär Strom und Fernwärme. Aber auch der Bezug von Dampf
oder Fernkälte kann hier relevant sein. Scope 2 umfasst die Emissionen aus
der Erzeugung von eingekauftem Strom, Wärme, Dampf und Kälte. Für die
Stadtverwaltung Münster betrifft das die Emissionsquellen Strom und Fern-
wärme. Für die Bilanzierung von Scope 2 wurde der marktbezogene Ansatz
verfolgt. Bei dem marktbezogenen Ansatz werden die spezifischen Emissio-
nen des lokal verwendeten Strom-Mixes, in diesem Fall der Stadtwerke
Münster, erfasst. Auf diese Weise konnte der spezifische Anteil erneuerbarer
Energien am Strom-Mix angerechnet werden.
Scope 3 : Indirekte THG-Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitä-
ten, die direkt oder indirekt durch die Verwaltung verursacht werden. In
Scope 3 wurden die Emissionen aus der Verbrennung von Treibstoffen für
die dienstliche Mobilität und Mitarbeitendenmobilität erfasst.
Für die Treibhausgasbilanzen der Jahre 2021 und 2023 wurden analog zur
Startbilanz 2019 alle THG-Emissionen innerhalb der definierten Scopes und
Kategorien erfasst.
2.2 Begriffsbestimmungen
Im Rahmen der Energie- und Treibhausgasbilanzierung der Münsteraner
Stadtverwaltung werden nachstehende Begriffe wie folgt verwendet:
Liegenschaften umfassen Gebäude sowie Ver- und Entsorgungs-
anlagen
Gebäude umfassen Nichtwohngebäude unterschiedlicher
Nutzungskategorien (Schulen, Sporthallen, Verwaltungsge-
bäude, etc.).
Ver- und Entsorgungsanlagen umfassen die Betriebsstand-
orte der Ver- und Entsorgungsanlagen und Anlagen der Ab-
fallwirtschaftsbetriebe, Kläranalagen, Anlagen der Wasser-
versorgung.
Mobilität umfasst folgende Bereiche
Mitarbeitendenmobilität beschreibt die Arbeitswege aller Be-
schäftigten (Pendelverkehr).
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Dienstliche Mobilität beschreibt die Dienstreisen mit dem ÖV
(ÖPNV (Bahn, SPFV, Bus), PKW (Privatfahrzeug/Carsha-
ring) sowie Flugreisen und umfasst zudem den Fuhrpark der
Stadtverwaltung.
2.3 Datengrundlage
Tab. 1 veranschaulicht die bilanzierten Bereiche und Emissionen 2021 und
2023 entsprechend der Systematik des Greenhouse Gas Protocols. An-
schließend wird für jeden Bereich erläutert, welche Datengrundlage dort zu-
grunde liegt.
Scope Bilanzierte Bereiche 2019 2021 2023
Scope 1 Fuhrpark
Fahrzeuge von Amt 10,
Amt 67, Amt 66, AWM &
Feuerwehr
441 445 465
Wärme
Liegenschaften 133 129 136
Kläranlagen 5 5 5
Entsorgungsanlagen 17 17 17
Netzersatzanlagen
18 18 18
Scope 2 Strom
Liegenschaften 133 142 155
Kläranlagen 5 5 5
Entsorgung 21 17 17
Wasserversorgung 12 12 12
Strom
Lichtpunkte 28.086 28.243 29.204
Lichtsignalanlagen 279 285 288
Erzeugter Strom
BHKW 2 2 2
PV-Anlagen 9 24 31
Scope 3 Dienstliche Mobilität mit PKW, ÖPNV/SPNV, Flugreisen
Mitarbeitendenmobilität Arbeitswege aller Beschäftigten
Tabelle 1: Übersicht über die in den Bilanzierungen 2019, 2021 und 2023 berücksichtigen Daten
nach Scopes. Eigene Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig
2021.
Tabelle 1 zeigt, welche Daten je Scope in die Bilanzierung einflossen. Am
Umfang der Datenbasis wurde ggü. der Konzeptstudie nichts verändert. Es
wurden im Vergleich zur Bilanz von 2019 folgende Aktualisierungen vorge-
nommen: Im Bereich der Liegenschaften wurden für die Kernverwaltung
nicht nur die 133 Gebäude der Startbilanz, sondern auch Abriss und Zubau
zwischen 2019 und 2023 berücksichtigt. Auf diese Weise kann die tatsächli-
che Entwicklung des Gebäudebestandes abgebildet werden. Insgesamt hat
zwischen 2019 und 2023 ein Zubau von 28 Gebäuden stattgefunden. Die
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neu errichteten Gebäude wurden den bestehenden Gebäudekategorien zu-
geordnet.
Mit dem Ziel die Datenerhebung in gleicher Weise durchzuführen wie bei der
Treibausgasbilanz des Jahres 2019 und so Vergleichbarkeiten zu gewähr-
leisten, wurden für die Bilanzen der Jahre 2021 und 2023 Daten in gleicher
Weise erhoben. Entsprechend wurden für die Auswertung der Energiever-
bräuche der Liegenschaften der AWM die Stromverbräuche des Verwal-
tungsgebäudes, der Entsorgungsanlagen sowie des BHKWs herangezogen
d, während für die Wärmeverbrauche der Liegenschaften der AWM aus-
schließlich die Verbräuche des Verwaltungsstandortes zugrunde liegen.
Der in die Bilanzen eingeflossene Fuhrparkbestand setzt sich aus Fahrzeu-
gen der Ämter 10, 37, 66 und 67 und der AWM (Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster) zusammen. Analog zu der Startbilanz 2019 wurden teilweise Ver-
bräuche, teilweise Fahrleistungen oder auch Ausgaben für den Treibstoffe-
inkauf zu Grunde gelegt. Da Ladevorgänge noch nicht umfassen erfasst wer-
den können, lagen zu den Verbräuchen oder Fahrleistungen der E-Fahr-
zeuge keine ausreichend genauen Informationen vor, diese konnten dem-
entsprechend nicht in die vorliegenden Treibhausgasbilanzen einfließen. So-
fern es für einzelne Fahrzeuge möglich war, wurden Hochrechnungen vor-
genommen, damit sie in die Bilanz einfließen konnten.
Für die Datenermittlung der Mitarbeitendenmobilität wurden für beide Bi-
lanzjahre (2021 und 2023) die Daten aus der Mitarbeitendenbefragung zum
werktäglichen Verkehrsverhalten der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
Münster aus dem Jahr 2020 herangezogen. Um das geänderte Mobilitäts-
verhalten aufgrund der Covid-19-Pandemie abbilden zu können, wurden An-
nahmen zur Inanspruchnahme von Home-Office angepasst.
Für die Bilanzierung der dienstlichen Mobilität wurden Daten zu ÖV-Fahr-
ten, Fahrten mit privaten PKW, Carsharing und Flugreisen herangezogen.
Zudem wurden alle Lichtpunkte der Straßenbeleuchtung und Lichtsignal-
anlagen berücksichtigt. Deren absolute Anzahl ist von 28.365 im Jahr 2019
auf 29.492 Lichtpunkte im Jahr 2023 gestiegen. Die Zunahme der Licht-
punkte hat vor allem bei der Straßenbeleuchtung stattgefunden.
Bei der Energieerzeugung wurde die erzeugte Strom- und Wärmemenge
von 2 BHKWs (auf Basis von Biogas/Klärgas/Deponiegas) sowie Stromer-
zeugung von 24 PV-Anlagen im Jahr 2021 und 31 PV-Anlagen im Jahr 2023
erfasst.
2.4 Emissionsfaktoren
Emissionsfaktoren werden verwendet, um eine Schätzung der Umweltein-
flüsse verschiedener Produkte, Tätigkeiten und Prozesse abzubilden. Ein
Emissionsfaktor gibt an, wie viel CO 2-Äquivalente pro Referenzeinheit in die
Atmosphäre emittiert werden. Die Referenzeinheit kann Energie, Gewicht,
Entfernung oder Dauer eine Aktivität darstellen. In der Anwendung, also hier
Bilanzierungen, werden die Emissionen durch die Multiplikation eines Emis-
sionsfaktors mit den Aktivitätsdaten ermittelt.
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Emissionsfaktoren können über eine Reihe von unterschiedlichen Quellen
und Datenbanken abgerufen werden. Für die Fortschreibung der Bilanzen
für die Jahre 2021 und 2023 wurden die gleichen Quellen, wie in der Kon-
zeptstudie verwendet. Diese sind: Amt für Immobilienmanagement, Stadt
Münster, Klimaschutz-Planer (BISKO | Klima-Bündnis) sowie das Umwelt
Bundesamt (basierend auf TREMOD 6.14).
Tabelle 2 Verwendete Emissionsfaktoren der Bilanzen 2019, 2021 und 2023 für die Stadtverwal-
tung Münster. Eigene Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig
2021.
Die Emissionsfaktoren der Stadtwerke Münster (Strom und Fernwärme),
übermittelt vom Amt für Immobilienmanagement, bilden den lokalen Strom-
und Fernwärme-Mix ab. Veränderungen in den Emissionsfaktoren der Stadt-
werke Münster für Strom und Fernwärme sind dementsprechend auf lo-
kale/regionale Gegebenheiten zurückzuführen, die den Prozess von der Ge-
winnung, über die Erzeugung und Transport bis zu der Endverbraucherin/bis
zum Endverbraucher beeinflussen können. Da die spezifischen Emissions-
faktoren der Stadtwerke für den Strom-Mix und den Fernwärme-Mix jährlich
auf den neusten Stand gebracht werden, wurden diese für das jeweilige Bi-
lanzierungsjahr aktualisiert. Da für das Bilanzierungsjahr 2023 bei der Er-
stellung dieser Treibhausbilanz noch kein aktualisierter Faktor vorlag, wurde
der aus dem Jahr 2022 herangezogen mit dem Ziel den möglichst aktuellen
Faktor verwenden zu können.
Die Emissionsfaktoren des Klimaschutz-Planers und des Umwelt Bundes-
amtes bilden hingegen den Durchschnitt verschiedener verfügbarer Daten
auf Bundesebene ab. Treten über die Jahre Veränderungen in diesen Fak-
toren auf, so sind diese ebenfalls auf die Gewinnung, Erzeugung und den
CO2-Emissionsfaktoren
Spezifische CO2-Emissionen Einheit 2019 2021 2023 Quelle
THG Stationär
Strommix Münster kg CO2 / MWh 474 437 446 Amt für Immobilienmanagement,
Stadtwerke Münster
Heizöl EL kg CO2 / MWh 318 318 318 Klimaschutz-Planer
Diesel inkl. Biodiesel kg CO2 / MWh 240 240 240 Klimaschutz-Planer
Fernwärme + Erdgas (Contracting mit SW Münster) kg CO 2 / MWh 183 189 191 Stadtwerke Münster
Fernwärme kg CO2 / MWh 116 131 135 Stadtwerke Münster
Erdgas kg CO2 / MWh 250 247 247 Stadtwerke Münster
Flüssiggas kg CO2 / MWh 276 276 276 Klimaschutz-Planer
Klärgas KWK Strom kg CO2 / MWh 97 97 97 Klimaschutz-Planer
Klärgas KWK Wärme kg CO2 / MWh 109 109 109 Klimaschutz-Planer
Photovoltaik kg CO2 / MWh 40 40 40 Klimaschutz-Planer
Windkraft kg CO2 / MWh 10 10 10 Klimaschutz-Planer
Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKW Strom kg CO2 / MWh 97 97 97 Klimaschutz-Planer
Klärgas - Deponiegas - Biogas -BHKW Wärme kg CO2 / MWh 109 109 109 Klimaschutz-Planer
Spezifische CO2-Emissionen Einheit 2019 2021 2023
THG Verkehr
Benzin kg CO2 / MWh 322 322 322 Klimaschutz-Planer
Diesel kg CO2 / MWh 326 326 326 Klimaschutz-Planer
Erdgas kg CO2 / MWh 249 249 249 Klimaschutz-Planer
Flüssiggas (LPG) kg CO2 / MWh 290 290 290 Klimaschutz-Planer
Biodiesel kg CO2 / MWh 112 112 112 Klimaschutz-Planer
Bioethanol kg CO2 / MWh 181 181 181 Klimaschutz-Planer
Biogas kg CO2 / MWh 328 328 328 Klimaschutz-Planer
Hybrid kg CO2 / MWh 444 444 444 Klimaschutz-Planer
Kerosin kg CO2 / MWh 264 264 264 Klimaschutz-Planer
Wasserstoff kg CO2 / MWh 0 0 0 Klimaschutz-Planer
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Transport zurückzuführen, allerdings bezogen auf viele unterschiedliche
Prozesse im Bundesgebiet verteilt.
Die Aktualisierung der lokalspezifischen Emissionsfaktoren (Strom und
Fernwärme) wurde vorgenommen, um die Gegebenheiten vor Ort abbilden
zu können. Da die anderen Emissionsfaktoren nur einen Durchschnitt abbil-
den und dieser sich über einen kurzen Zeitraum von zwei Jahren oft nicht
wesentlich verändert, wurden diese nicht angepasst.
2.5 Witterungsbereinigung
Der Wärmeverbrauch eines Gebäudes hängt von der Witterung in der jewei-
ligen Heizperiode ab. Die Witterung und damit der Energieverbrauch ist in
jedem Jahr unterschiedlich: So war die Durchschnittstemperatur 2021 mit
10,1 Grad Celsius in Münster deutlich kühler als 2023 (11,6 Grad Celsius).
Dadurch fiel im Jahr 2023 die Anzahl an Heiztagen geringer aus als 2021.
Folglich war aufgrund der Witterungsbedingungen der Heizbedarf im Jahr
2021 höher als 2023. Das spiegelt sich auch in den absoluten Wärmever-
brauchswerten wider. Der Wärmeverbrauch lag 2023 knapp 6 % unter dem
Wärmeverbrauch von 2021. Um Verbrauchswerte verschiedener Bilanzjahre
miteinander vergleichen zu können, wird der Einfluss der Witterung auf den
Wärmeverbrauch herausgerechnet. Dabei wird der Wärmeverbrauch mittels
eines Klimafaktors auf das langjährige Mittel des Witterungsverlaufs umge-
rechnet. Dieses Vorgehen wird als Witterungsbereinigung bezeichnet.
2.6 Wachsende Stadt Münster
Münster ist eine wachsende Stadt, was einen entsprechenden Ausbau von
Infrastruktur erfordert. Daher gehört zu den Entwicklungen der Ausbau der
städtischen Liegenschaften . Es wurden einige Gebäude zwischen 2019
und 2023 neu gebaut oder im Bestand baulich erweitert (vgl. 4.2.). Grund-
sätzlich ist davon auszugehen, dass eine erhöhte Anzahl von Gebäuden ei-
nen höheren Energieverbrauch, sowohl im Strom- als auch im Wärmebe-
reich auslöst. Die Stadt Münster hat bereits früh begonnen ihre Gebäude
nachhaltig zu planen und im Jahr 2012 Gebäudeleitlinien dafür beschlos-
sen. Diese wurden 2014 fortgeschrieben und im Jahr 2020 wurden sie um-
fassend überarbeitet, mit dem Ziel die Klimaneutralität für städtische Ge-
bäude bis 2030 annähernd zu erreichen. Die überarbeiteten Gebäudeleitli-
nien sind im August 2020 in Kraft getreten. Die konkreten Effekte der Ge-
bäudeleitlinien sind aufgrund der geringen Anzahl von Neubauten zum Bi-
lanzjahr 2023 quantitativ nicht nachweisbar. Einer eindeutigen Zuordnung
von Effekten der Vorgaben und darauf basierenden Investitionen stehen ins-
besondere 2021 und 2023 die Effekte der Covid-19-Pandemie und der Erd-
gasmangellage mit ihren besonderen Maßnahmen entgegen.
Die Stadtverwaltung ist zwischen 2019 und 2023 personell gewachsen . Im
Jahr 2021 waren 7.691 Personen in der Verwaltung Münster beschäftigt, da-
von 3.420 in Teilzeit und 4.271 in Vollzeit. Im Jahr 2023 waren es 7.852
Personen, wovon 3.490 in Teilzeit und 4.362 Personen in Vollzeit arbeiteten.
Das entspricht einem Zuwachs von 2 %. Dieses Wachstum hat vor allem
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Effekte auf die Arbeitsplatzausstattung: Es sind der Ausbau der IT-Infra-
struktur und Serverkapazitäten sowie Anschaffung von Lüftungsanlagen zu
verzeichnen, die den Stromverbrauch erhöhen.
3. Besondere Rahmenbedingungen Pandemie und Erd-
gasmangellage
Die Jahre 2021 und 2023 unterlagen besonderen gesellschaftlichen Entwick-
lungen, die Einfluss auf die Höhe der Energieverbräuche und Emissionen in
dem jeweiligen Bilanzierungsjahr haben. Zu den gesellschaftlichen Fakto-
ren, die den Energieverbrauch in den Jahren 2021 und 2023 beeinflusst ha-
ben, gehören die Covid-19-Pandemie und die Erdgasmangellage . Wäh-
rend die Covid-19-Pandemie sich hauptsächlich in den Verbräuchen 2021
und nachwirkend auch 2023 zeigt, wirkte sich die Erdgasmangellage seit
Anfang 2022 auf das Verbrauchsverhalten aus.
Die Covid-19-Pandemie hat je nach Bereich entweder zu einer Reduktion
des Energieverbrauchs oder entgegengesetzt eine Steigerung bewirkt.
Folgende Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs wurden umge-
setzt:
Schließung öffentlicher Einrichtungen, z.B. Schulen
Teilweise Verpflichtung oder Empfehlung zu mobilem Arbeiten oder
Home-Office
Gesunkene Nachfrage öffentlicher Angebote/Veranstaltungen auf-
grund von Bedenken bzgl. Ansteckung oder Zugangsbeschränkun-
gen
Folgende Maßnahmen führten zur Steigerung des Energieverbrauchs:
Realisierung der Arbeit oder Beschulung in der Wohnung durch eine
Digitalisierungsoffensive, die Ausbau der IT-Infrastruktur und Server-
kapazitäten nach sich zog
Betrieb von Lüftungsanlagen, mobilen Luftreinigungsgeräten; Stär-
kere Belüftung von öffentlichen Gebäuden mit Raumlufttechnischen
Anlagen
Dauerhaftes Lüften von Räumen während der Heizperiode
Die einzelnen Faktoren wirken sich auf unterschiedliche Bereiche aus, wie
zum Beispiel die Mitarbeitendenmobilität, die dienstliche Mobilität oder auch
den Wärmeverbrauch der Liegenschaften. Insgesamt wird davon ausgegan-
gen, dass die Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einem stark
erhöhten Wärmeverbrauch geführt haben.
Vor dem Hintergrund der Erdgasmangellage und der damit verbundenen
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame
Maßnahmen (EnSikuMaV) wurden in den darauffolgenden Jahren 2022 und
2023 Einsparmaßnahmen mit dem Ziel von Wärme- und Stromeinsparungen
ergriffen. So wurden in Verwaltungsgebäuden und Kultureinrichtungen die
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Heiztemperaturen auf 19 Grad Celsius gesenkt, in Sporthallen auf 17 Grad
Celsius, in den Schwimmbädern wurde die Raum- und Wassertemperatur
um 2 Grad Celsius reduziert, Flure, Treppenhäuser etc. wurden gar nicht
geheizt. In klimatisierten Räumen wurde die Temperatur um 2 Grad Celsius
erhöht, wo technisch und organisatorisch möglich. Außerdem wurden Kern-
heizzeiten eingerichtet. Darüber hinaus hatten städtische Liegenschaften,
wie Verwaltungsgebäude und Schulsporthallen zwischen Weihnachten und
Neujahr geschlossen. Es fand keine Beleuchtung öffentlicher Gebäude statt
und es wurden explizit Einsparungen bei der Weihnachtsschmuckbeleuch-
tung angestrebt. Dementsprechend wurden durch die Erdgasmangellage ein
Großteil der Maßnahmen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie ergriffen
wurden, zurückgenommen und temporäre Einsparmaßnahmen realisiert.
Dadurch wurden im Vergleich zu 2021 erhebliche Einsparungen von ca.
25 % erzielt. Aufgrund dieser gesellschaftlichen Faktoren müssen Teile der
Bilanzen aus den Jahren 2021 und 2023 eher als Ausreißerjahre betrachtet
werden. Für andere Bereiche, wie die Entwicklung der Lichtsignalanlagen
trifft diese Sondersituation nicht zu. Für den Vergleich mit den vorherigen
oder zukünftigen Bilanzjahren muss diese Entwicklung berücksichtig wer-
den.
4. Energie- und Treibhausgasbilanz
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz
für die Jahre 2021 und 2023 dargestellt. Zunächst werden die Ergebnisse
für die Stadtverwaltung insgesamt und anschließend für die einzelnen Be-
reiche Liegenschaften (Gebäude und Ver- und Entsorgungsanlagen), Ener-
gieproduktion, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen sowie Mobilität
aufgeschlüsselt. Neben den Ergebnissen für die einzelnen Bilanzjahre wird
die Entwicklung der Verbräuche und Emissionen über den Zeitraum 2019 bis
2023 herausgestellt. Die Ergebnisdarstellung der Energie- und Treibhaus-
gasbilanz orientiert sich an den Aufgabenfeldern der städtischen Verwal-
tung. Im Sinne der Einhaltung der Bilanzierungsmethodik nach Greenhouse
Gas Protocol wurden die Ergebnisse nach Scopes aufgeteilt (vgl. S. 25 ff).
4.1 Stadtverwaltung
Über die Berichtszeit von 5 Jahren gab es geringe Schwankungen im Ge-
samtenergieverbrauch : Während die Stadtverwaltung Münster im Jahr
2019 112.3510 MWh verbrauchte, waren es im Jahr 2021 113.774 MWh und
im Jahr 2023 mit 110.818 MWh weniger. Insgesamt hat eine Verbrauchsre-
duktion von 1,4 % stattgefunden. Diese Entwicklung ist auf gegensätzliche
und unterschiedlich hohe Verbrauchsentwicklungen innerhalb der Bereiche
Liegenschaften, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen sowie Mobilität
zurückzuführen. Die Gebäude verzeichnen eine Verbrauchssteigerung
(+6,5 %). In allen anderen Bereichen kam es zu Reduktionen: Die Ver- und
Entsorgungsanlagen (- 7 %), Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
(- 14,9 %) sowie die dienstliche Mobilität (-29,6 %) verzeichneten Ver-
brauchsminderungen. Die Hintergründe dieser heterogenen Entwicklung
werden in den jeweiligen Abschnitten ab Kapitel 4.1. beschrieben.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 13
Der Deckungsgrad durch erneuerbare Energien am Strom- und Wärmever-
brauch ist ein wichtiger Indikator für die klimaneutrale Stadtverwaltung. Die-
ser hat sich zwischen 2019 und 2023 relativ und absolut leicht rückläufig
entwickelt: Ausgehend von einem Deckungsgrad von 25 % im Jahr 2019,
lag dieser in den Jahren 2021 und 2023 jeweils bei 22 %. Beim Stromver-
brauch ist der Deckungsgrad der selbst produzierten Menge von 2019 bis
2023 um 4 % gesunken (vgl. Abbildung 1 ). Im Bereich Wärme liegt der De-
ckungsgrad mit erneuerbaren Anteilen kontinuierlich bei rund 13 %. Die
Gründe für den leicht rückläufigen Deckungsgrad sind in Kapitel 4.3 zu fin-
den.
Abbildung 1 Energieverbrauch und Energieproduktion in den Jahren 2019, 2021 und 2023. Eigene
Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster.
Die Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Jahre 2019, 2021 und 2023 im
Bereich Energieproduktion und die Anteile aus erneuerbaren Energien in der
Entwicklung.
Eine detailliertere Betrachtung von Leistung und Produktion der Photovol-
taik-Anlagen und Blockheizkraftwerke erfolgt in Kap. 4.3 Energieproduktion .
Energieverbrauch nach Bereichen
Die städtischen Liegenschaften (Gebäude & Ver- und Entsorgungsanla-
gen) weisen über die Jahre hinweg mit Abstand den höchsten Energiever-
brauch aller Bereiche der Verwaltung auf. Im Bereich der Liegenschaften
entfallen über alle Bilanzjahre 56 % auf Gebäude unterschiedlicher Nut-
zungskategorien und 32 % auf Ver- und Entsorgungsanlagen. Die absoluten
Verbrauchswerte schwanken leicht, ein Trend ist nicht ablesbar (vgl. Abbil-
dung 4 und Abbildung 5 ).
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 14
Für die Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen werden seit 2019
durchgängig ca. 5 % des Gesamtverbrauchs verzeichnet. Im Jahr 2023 ist
ein Rückgang um einen Prozentpunkt zu verzeichnen, woraus sich jedoch
kein Trend feststellen lässt. Hier treffen zwei Entwicklungen in Münster auf-
einander, die sich widersprechen: Einerseits erfordert die wachsende Stadt
eine absolut gestiegene Anzahl an Lichtpunkten der Straßenbeleuchtung
und Lichtsignalanlagen. Andererseits wird kontinuierlich dafür gesorgt, ei-
nem steigenden Energieverbrauch durch die Umstellung auf effizientere
LED-Leuchtmittel entgegenzuwirken.
Im Bereich Mobilität können seit Bilanzierungsbeginn 2019 die Energiever-
bräuche der dienstlichen Mobilität inkl. des Fuhrparks ausgewertet werden.
Bei der Betrachtung des Energieverbrauchs nach Bereichen wird der Ener-
gieverbrauch der Mitarbeitendenmobilität nicht berücksichtigt, da hierfür
keine Differenzierung der Energieverbräuche nach Energieträgern möglich
ist. Der Verbrauch der dienstlichen Mobilität und des Fuhrparks pendelt zwi-
schen 8 % im Jahr 2019 (9.004 MWh) und 6 % im Jahr 2023 (6.342 MWh).
Der sehr geringe Anteil von 4 % im Jahr 2021 (5.093 MWh) muss als Aus-
reißer aufgrund der Covid-19-Pandemie interpretiert werden, da die Ein-
schränkungen das Mobilitätsverhalten deutlich beeinflusst hatten und die
Mobilität absolut verringerten.
Abbildung 2 Anzahl Fahrzeuge im städtischen Fuhrpark nach Antrieb, 2019, 2021 und 2023. Eigene
Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 15
Die aktuell vorliegenden Mobilitätsdaten ermöglichen keine belastbare Ana-
lyse des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch von Kraftstof-
fen. Der Verbrauch aller vorhandenen E-Mobile ist derzeit aus technischen
Gründen noch nicht erfassbar. Eine Entwicklung von Verbrennern hin zu E-
Fahrzeugen ist allerdings gegeben (siehe Abbildung 2 ). Die folgenden Ab-
bildungen zeigen den Energieverbrauch nach Bereichen für die Jahre 2019,
2021 und 2023.
Abbildung 3 Endenergieverbrauch nach Bereichen (ohne Mitarbeitendenmobilität) im Jahr 2019. Im
Gesamtverbrauch (112.350 MWh) eingeschlossen sind die Verbräuche der Notstromaggregate, die
bedarfsweise für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zum Einsatz kommen. Dessen Ver-
brauch kann jedoch keinem spezifischen Bereich zugeordnet werden und ist deshalb ausschließlich
im Gesamtverbrauch inkludiert. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basie-
rend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 4 Endenergieverbrauch nach Bereichen (ohne Mitarbeitendenmobilität) im Jahr 2021. Im
Gesamtverbrauch (114.663 MWh) eingeschlossen sind die Verbräuche der Notstromaggregate, die
bedarfsweise für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zum Einsatz kommen. Dessen Ver-
brauch kann jedoch keinem spezifischen Bereich zugeordnet werden und ist deshalb ausschließlich
im Gesamtverbrauch inkludiert. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basie-
rend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 5 Endenergieverbrauch nach Bereichen (ohne Mitarbeitendenmobilität) im Jahr 2023. Im
Gesamtverbrauch (111.699 MWh) eingeschlossen sind die Verbräuche der Notstromaggregate, die
bedarfsweise für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zum Einsatz kommen. Dessen Ver-
brauch kann jedoch keinem spezifischen Bereich zugeordnet werden und ist deshalb ausschließlich
im Gesamtverbrauch inkludiert. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basie-
rend auf IE Leipzig 2021.
Zusammenfassend lässt sich aus den Abbildungen entnehmen, dass sich
der Energieverbrauch insgesamt von 2019 (112.351 MWh) über einen An-
stieg 2021 (114.663 MWh) auf 111.699 MWh im Jahr 2023 reduziert hat.
Endenergieverbrauch nach Anwendungsart und Energieträger
Die Verteilung des Energieverbrauchs nach Art der Anwendung (Strom,
Wärme, Kraftstoffe) und die absoluten Verbräuche haben sich im Verlauf der
Bilanzierungsjahre kaum geändert.
Anteilig ist in allen Jahren dem Wärmeverbrauch knapp die Hälfte des Ener-
gieverbrauchs zuzuordnen, der Stromanteil liegt deutlich über 40 % und die
Anteile der Kraftstoffe sind von 8 % auf rund 5 % gesunken. Diese Entwick-
lung ist in den Abbildungen Abbildung 6 , Abbildung 7 und Abbildung 8 dar-
gestellt.
Abbildung 6 Energieverbrauch nach Art der Anwendung im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 7 Energieverbrauch nach Art der Anwendung im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 8 Energieverbrauch nach Art der Anwendung im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Die Betrachtung des Energieverbrauchs nach Energieträgern in Abbil-
dung 9, Abbildung 10 und Abbildung 11 zeigt insgesamt ein gleichbleibendes
Bild mit Entwicklungstendenzen, die aber noch nicht als fortschreibbare
Trends bezeichnet werden können. Strom aus dem Strombezugsnetz und
Fernwärme sind die dominierenden Energieträger.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 9 Energieverbrauch nach Energieträgern im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 10 Energieverbrauch nach Energieträgern im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 11 Energieverbrauch nach Energieträgern im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 19
Der Strombezug steigt über die Bilanzierungsjahre hinweg leicht, aber kon-
tinuierlich an. Er machte 2019 einen Anteil von 26,9 %, im Jahr 2021 von
28,1 % und 2023 von 29,3 % aus.
Im Bereich der Wärmeversorgung liegt Fernwärme (29,7 %) gefolgt von Erd-
gas (16,8 %) vorn, beide Energieträger werden ergänzt durch Wärme der
städtischen BHKW.
Es deutet sich von 2019 bis 2023 an, dass die erneuerbare Strom- und Wär-
meproduktion der BHKW über die Jahre leicht abnehmend zur Bedarfsde-
ckung beitragen. Dies wird in Kapitel 4.3 vertieft erläutert.
Der Anteil des PV-Stroms ist im Vergleich zum Strombezug gering, aller-
dings stieg er auf diesem Niveau kontinuierlich von 1,2 % im Jahr 2019, über
1,3 % im Jahr 2021 auf 1,7 % im Jahr 2023 an. Dies kann mit dem anhalten-
den Zubau von PV-Anlagen durch die Stadt begründet werden.
Treibhausgasemissionen nach Bereichen
Die Treibhausgasemissionen nahmen insgesamt über die Jahre seit 2019
bis 2023 ab, wobei der Tiefstwert 2021 erreicht war und zu 2023 ein leichter
Anstieg erfolgte. Insgesamt haben sie von 2019 gegenüber 2023 um 4,3 %
abgenommen (vgl. Abbildung 12 ).
Den größten Anteil mit leicht steigenden absoluten Emissionen haben die
Gebäude mit durchgehend knapp unter 14.000 tCO 2eq (2019) bis zu
14.545 tCO 2eq 2023 und einem Anteil von 40 bis 45 %.
Im Bereich der Ver- und Entsorgungsanlagen steigerten sich die Emissionen
um ca. 6 % auf 8.747 tCO2eq im Jahr 2023. Der Bereich ist etwa für ein Viertel
der Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Ein im Vergleich zu den anderen Bereichen geringer, jedoch stetig sinkender
Anteil an den Treibhausgasemissionen liegt bei Straßenbeleuchtung und
Lichtsignalanlagen. In diesem Bereich konnten knapp 15 % zwischen 2019
und 2023 an Emissionen eingespart werden.
Im Bereich Mobilität gab es prozentual die größten Einsparungen von Treib-
hausgasemissionen mit 24,4 % von 2019 bis 2023, wobei der Tiefstwert
2021 erreicht war. Die deutliche Abnahme ist vor allem auf die Reduktion
der emissionsintensiven Dienstreisen per Flugzeug zurückzuführen. Auf-
grund der Covid-19-Pandemie-Maßnahmen haben 2021 keine Dienstreisen
per Flugzeug stattgefunden.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 12 THG-Emissionen nach Bereichen in den Jahre 2019, 2021 und 2023. Eigene Dar-
stellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster.
Ein genauerer Blick auf die Entwicklung, auch innerhalb der unterschiedli-
chen Bereiche, wird in der CO 2-Zielpfadanalyse (vgl. Kapitel 5) geworfen.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Treibhausgasemissionen nach Art der Anwendung
Abbildung 13 THG-Emissionen nach Art der Anwendung im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 14 THG-Emissionen nach Art der Anwendung im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 15 THG-Emissionen nach Art der Anwendung im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 16 Veränderung der THG-Emissionen nach Art der Anwendung in den Bilanzierungsjah-
ren 2019, 2021 und 2023. MA= Mitarbeitende. Eigene Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt
Münster.
Werden die Emissionen nach Anwendungsart differenziert (siehe Abbildung
16), so verteilten sie sich seit 2021 zu knapp der Hälfte auf den Strom, mit
steigender Tendenz. Ein Viertel bis zu knapp einem Drittel im Jahr 2023 um-
fasst die Wärme. Eine große Reduktion geschah bei den Kraftstoffen, von
ursprünglich 23 % im Jahr 2019 auf 7 % im Jahr 2023. Die Mitarbeitenden-
mobilität zeigt einen konstanten Anteil mit 16 % im Jahr 2019 und jeweils
15% in den Folgejahren.
Treibhausgasemissionen nach Energieträgern
Den größten Emissionsbeitrag hat seit 2019 mit steigender Tendenz der
Stromverbrauch mit über 14.000 tCO 2eq. Darauf folgen in deutlich geringe-
rem Umfang Emissionen aus dem Kraftstoffverbrauch der Mitarbeitenden-
mobilität: Diese Emissionen haben eine Reduktion von über 6.000 tCO 2eq
auf deutlich unter 5.000 tCO 2eq verzeichnet. Die Emissionen aus dem Erdgas
schwanken rund um 4.500 tCO 2eq. Die Emissionen aus der Fernwärme ha-
ben zwischen 2019 und 2023 leicht zugenommen. Diesel als wichtigster
Flüssigkraftstoff nahm von 2019 zu 2021 in den Emissionen ab, stieg dann
2023 wieder an. Die hier genannten Energieträger bilden rund 92 % in den
Jahren 2021 und 2023 der Gesamtemissionen ab, im Jahr 2019 waren es
noch knapp 96 % (siehe Abbildung 18 ). Dies lässt sich insbesondere durch
verringerte Treibhausgasemissionen im Bereich Mobilität erklären.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 23
Abbildung 17 THG-Emissionen nach Energieträgern im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 18 THG-Emissionen nach Energieträgern im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 19 THG-Emissionen nach Energieträgern im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 19 zeigt, dass auch 2023 der Stromverbrauch die mit Abstand
meisten THG-Emissionen verursachte. In Kapitel 2.4 wurde erläutert, dass
Strom der emissionsintensivste Energieträger ist. Das spiegelt die Höhe des
Emissionsfaktors wider, da er in der Auswertung des absoluten Verbrauchs
seit 2019 an der Spitze steht.
Strom, Kraftstoffverbräuche der Mitarbeitendenmobilität, Erdgas, Fern-
wärme und Diesel verursachen in allen Bilanzjahren THG-Emissionen in der
in Abbildung 19 aufgeführten gleichen Reihenfolge. diesem Ranking der
Emissionshöhe. Bei allen anderen Energieträgern, außer Heizöl, konnte zwi-
schen 2019, 2021 und 2023 eine Reduktion der THG-Emissionen erzielt wer-
den. Da sich die Emissionsfaktoren dieser Energieträger nicht verändert ha-
ben, ist diese Entwicklung auf einen reduzierten Verbrauch dieser Energie-
träger zurückzuführen. Lediglich die Emissionen von Heizöl sind aufgrund
eines gestiegenen Verbrauchs im Jahr 2021 und 2023 höher ausgefallen als
im Jahr 2019.
Treibhausgasemissionen nach Scopes
Unter Scope 1 wurden die Emissionen des städtischen Fuhrparks, der Wär-
meverbrauch der Liegenschaften sowie der Notstromaggregate gefasst. In-
nerhalb von Scope 2 finden sich die Emissionen aus dem Stromverbrauch
und Fernwärmeverbrauch der Liegenschaften, Straßenbeleuchtung und
Lichtsignalanlagen sowie der Stromproduktion der erneuerbaren Energiean-
lagen wieder. Scope 3 umfasst die dienstliche Mobilität mit PKW (Privatfahr-
zeug oder Carsharing), ÖPNV und Flugreisen sowie die Mitarbeitendenmo-
bilität.
Bei einer Betrachtung der Emissionsverteilung auf die Scopes gemäß
Greenhouse Gas Protocol entfallen im Jahr 2021 27 % auf Scope 1,57 %
auf Scope 2 und 15 % auf Scope 3 ( Abbildung 21 ).
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 25
Abbildung 20 THG-Emissionen nach Scopes im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP, Quelle der
Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 21 THG-Emissionen nach Scopes im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP, Quelle der
Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 22 THG-Emissionen nach Scopes im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP, Quelle der
Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Im Jahr 2023 verteilten sich die Emissionen zu 27 % auf Scope 1, zu 58 %
auf Scope 2 und zu 15 % in Scope 3 (siehe Abbildung 22 ).
Während der Anteil der Scope 3 Emissionen von 2019 auf 2023 um 4 %
abgenommen hat, hat sich eine Verschiebung hin zu einem größeren Anteil
in Scope 2 ergeben (+6 %). Diese Verschiebung ist vor allem durch den er-
höhten Stromverbrauch der Liegenschaften sowie den gesunkenen Ver-
brauch an Heizöl und Erdgas zu begründen.
4.2 Liegenschaften
Die Liegenschaften und besonders der Gebäudebestand machen einen ho-
hen Anteil an den Treibhausgasemissionen und dem Energieverbrauch aus.
Aus diesem Grund wird dieser Bereich nachfolgend mit Detailauswertungen
tiefergehend dargestellt.
Insgesamt wurden Energieverbräuche von 179 Liegenschaften und Anlagen,
darunter 145 Gebäude, für das Jahr 2021 bilanziert. Das waren 8 Liegen-
schaften mehr als im Jahr 2019 unter Berücksichtigung des Zubaus und des
Abrisses von Gebäuden (vgl. Tabelle 3 ). Der Hauptanteil mit 110 Gebäuden
entfiel auf städtische Bildungseinrichtungen. Dabei handelte es sich vor al-
lem um Schulen mit Turnhallen sowie Kindertageseinrichtungen. Darüber
hinaus gab es 14 Verwaltungsgebäude, 4 Feuerwehren, 17 Sportbauten, 12
Anlagen der Wasserversorgung, 17 Liegenschaften der Abfallwirtschaft und
5 Kläranlagen.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 27
Tabelle 3 Anzahl Liegenschaften nach Kategorie von 2019 bis 2023. Hinweis: 2019 wurde mit 21
Gebäuden der Abfallwirtschaft gerechnet, was sich als Übertragungsfehler herausstellte. Eigene
Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster.
Die Zunahme der Gebäude und Anlagen fand vor allem im Bereich der Ver-
waltungsgebäude und Bildungseinrichtungen statt. Auch die Feuerwehr und
die Sportbauten verzeichnen einen geringen Zuwachs. Für die Abfallwirt-
schaft gab es im Vergleich zum Bericht von 2019 eine Abnahme von 4 Ge-
bäuden. Das betrifft die Recyclinghöfe. Die Begründung liegt in einer nun
korrigierten Datengrundlage. Die Anzahl an Recyclinghöfen war 2019 iden-
tisch mit der im Jahr 2021. Es ist zu berücksichtigen, dass die zwischen 2021
und 2023 neu errichteten Sozialunterkünfte (insgesamt 9 zwischen 2019 und
2023) den Bildungseinrichtungen, konkret den Kindertageseinrichtungen,
zugeordnet wurden.
Im Jahr 2023 hat sich die Anzahl der Liegenschaften und Anlagen auf 195
erhöht.
Anzahl Liegenschaften nach Kategorien, 2019 - 2023
Kategorie 2019 2021 2023
Verwaltungsgebäude 9 14 15
Bildungseinrichtungen 106 110 121
Schulen mit Turnhallen 66 67 69
Förderschulen 6 6 6
Berufsschulen 9 9 9
Kitas 25 28 37
Feuerwehren 2 4 6
Sportbauten 16 17 19
Sporthallen 5 5 7
Sportplatzgebäude 3 3 3
Freibäder 6 7 7
Hallenbäder 2 2 2
Stadtentwässerung 5 5 5
Wasserversorgung 12 12 12
Abfallwirtschaft 17 17 17
Gesamt 167 179 195
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und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Energieverbrauch der Liegenschaften – Strom
Der Stromverbrauch der Liegenschaften hat sich im Betrachtungszeitraum
bis zum Jahr 2023 fast konstant gezeigt mit 42.084 MWh im Jahr 2019 und
41.247 MWH im Jahr 2023. Insgesamt hat sich der Stromverbrauch der Lie-
genschaften von 2019 auf 2023 kaum reduziert (-837 MWh). Der Hauptanteil
des Stromverbrauchs entfiel in allen Bilanzjahren auf die Stadtentwässerung
(Kläranalagen und Pumpwerke/sonstige Abwasseranlagen) mit 32 % (2019),
bzw. 35 % (2023) und ca. 14.000 MWh. In den absoluten Verbräuchen ist
ein sehr leichter Anstieg von 13.342 MWh im Jahr 2019, 13.882 MWh im
Jahr 2021 und 14.329 MWh im Jahr 2023 zu verzeichnen. Ähnliche absolute
und relative Größenordnungen beim Stromverbrauch weisen die Wasserver-
sorgung (2019 20 %, 2021 20 % und 2023 19 %) und die Bildungseinrich-
tungen (2019 18 %, 2021 17 % und 2023 20 %) auf. Der absolute Stromver-
brauch der Bildungseinrichtungen ist zwischen 2019 und 2023 von
7.389 MWh auf 8.386 MWh gestiegen. Dagegen ist der Stromverbrauch der
Wasserversorgung zwischen 2019 und 2023 leicht von 8.466 MWh auf 8.001
MWh gesunken. Reduktionen wurden ebenfalls bei der Abfallwirtschaft ver-
zeichnet (knapp 2.500 MWh von 2019 bis 2023). Die Sportbauten weisen
einen schwankenden Verbrauch um die 2.600 MWh auf. Der Anstieg des
Stromverbrauchs bei Bildungseinrichtungen und Sportbauten lag während
der Covid-19-Pandemie an der stärkeren Lüftung und dem Betrieb von mo-
bilen Lüftungsgeräten. Weiterhin ist ein Zuwachs an Gebäuden zu verzeich-
nen, die ebenfalls alle ihren Stromverbrauch nach sich ziehen.
Abbildung 23 Stromverbrauch nach Liegenschaften im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 24 Stromverbrauch nach Liegenschaften im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 25 Stromverbrauch nach Liegenschaften im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Energieverbrauch der Liegenschaften – Wärmeverbrauch
Der Wärmeverbrauch aller Liegenschaften liegt in den Bilanzjahren auf ei-
nem Niveau um 60.000 MWh, wobei der niedrigste Verbrauch 2019 mit
55.390 MWh zu verzeichnen ist, 2021 waren es 61.751 MWh und 2021 etwas
geringer 58.222 MWh. Im Vergleich zu 2019 ist eine Gesamtzunahme des
Wärmeverbrauchs für alle Liegenschaften von 2.800 MWh zu verzeichnen.
Es entfielen in jedem Jahr die höchsten Anteile von jeweils ca. zwei Dritteln
auf Bildungseinrichtungen, nämlich im Jahr 2019 knapp 70%, danach 65%
im Jahr 2021 und 2023 knapp weniger mit 64,7 %.
Bei den Bildungseinrichtungen ist der Wärmeverbrauch zwischen 2019 und
2021 deutlich gestiegen (ca. +6.500 MWh), zu 2023 dann aber wieder um 7
% gesunken auf 37.651 MWh. Wie Kapitel 3 bereits darlegt ist diese Ent-
wicklung auf Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie und als
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 30
Reaktion auf die Erdgasmangellage zurückzuführen. 2020 bis 2022 erforder-
ten z.B. der Betrieb von Lüftungsanlagen, stärkere Belüftung von öffentli-
chen Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen, ganztägiges Lüften von
beheizten Räumen während der Heizperiode einen höheren Energiever-
brauch. Danach kam es zur Erdgasmangellage und die eingesetzten Maß-
nahmen ab 2022 zielten bewusst auf eine Reduktion des Energieverbrauchs.
Dazu gehörte die Absenkung der Heiztemperatur und die zeitlich begrenzte
Schließung von Liegenschaften. Außerdem gibt es Effekte aus dem Zubau
bzw. der Inbetriebnahme von 15 neuen Einrichtungen zusammen.
Die Verwaltungsgebäude und Wasserversorgung zeigen geringe Abnahmen
des Verbrauchs. Im Bereich der Verwaltungsgebäude ist der Wärmever-
brauch trotz eines Zuwachses von Gebäuden um 1.320 MWh zwischen 2019
und 2023 gesunken.
Die Sportbauten, Feuerwehren, Stadtentwässerung, Abfallwirtschaft sind in
den drei bilanzierten Jahren schwankend im Verbrauch und stehen auch un-
ter dem Einfluss der Pandemie- und Erdgasmangellage.
Abbildung 26 Wärmeverbrauch nach Liegenschaften im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021. *Es wird ausschließlich der Wär-
meverbrauch des Verwaltungsstandortes bilanziert.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 31
Abbildung 27 Wärmeverbrauch nach Liegenschaften im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021. *Ausschließlich der Wärmever-
brauch des Verwaltungsstandortes.
Abbildung 28 Wärmeverbrauch Liegenschaften im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP, Quelle der
Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021. *Ausschließlich der Wärmeverbrauch des
Verwaltungsstandortes.
Energieverbrauch der Liegenschaften – Energieträger
Die Analyse des Energieverbrauchs der Liegenschaften nach Energieträ-
gern (Abb. 24) zeigt, dass Fernwärme, Erdgas und Strom die drei wichtigsten
Energielieferanten in allen drei Jahren sind. Insbesondere Stadtentwässe-
rung und AWM verzeichneten einen hohen Verbrauchsanteil eigenproduzier-
ter Energie. Der Eigenverbrauch der Stadtentwässerung ist von ursprünglich
14.231 MWh (Strom und Wärme zusammen) im Jahr 2019, auf 12.625 MWh
im Jahr 2021 gesunken und 2023 wieder auf 13.335 MWh gestiegen. Diese
Entwicklung ist mit der reduzierten Energieproduktion der BHKWs zu be-
gründen (vgl. Kap. 4.3). Ein ähnliches Bild ergab sich für die Abfallwirtschaft,
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 32
die 2019 noch 9.257 MWh Strom aus Eigenproduktion decken konnten, 2021
waren es 8.024 MWh und 2023 6.317 MWh. Dennoch hat sich der Anteil des
Eigenstromverbrauchs am Stromverbrauch insgesamt der AWM nur gering-
fügig geändert von 100 % im Jahr 2019 auf 98 % im Jahr 2023.
Abbildung 29 Endenergieverbrauch Liegenschaften nach Energieträgern im Jahr 2019. Eigene
Auswertung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 30 Endenergieverbrauch Liegenschaften nach Energieträgern im Jahr 2021. Eigene
Auswertung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 33
Abbildung 31 Endenergieverbrauch Liegenschaften nach Energieträgern im Jahr 2023. Eigene
Auswertung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Bei Betrachtung der Emissionen wird deutlich, dass vor allem der bezogene
Strom einen hohen Anteil an THG-Emissionen verursachte. Er war über die
Jahre hinweg für mehr als die Hälfte der THG-Emissionen der Liegenschaf-
ten verantwortlich. Die Veränderungen in den Strom-Emissionen sind zum
einen auf einen teilweise erhöhten Verbrauch zurückzuführen und zum an-
deren auf den Strom-Mix (vgl. Kap. 2.4).
Im Bereich Wärme entfielen die meisten Emissionen auf die Energieträger
Fernwärme und Erdgas. Insgesamt hat sich der Anteil der Wärmeemissionen
an den Gesamtemissionen reduziert von 40 % im Jahr 2019 auf 38 % im
Jahr 2023.
Abbildung 32 THG-Emissionen Liegenschaften nach Energieträgern im Jahr 2019. Eigene Auswer-
tung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 34
Abbildung 33 THG-Emissionen Liegenschaften nach Energieträgern im Jahr 2021. Eigene Auswer-
tung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 34 THG-Emissionen Liegenschaften nach Energieträgern im Jahr 2023. Eigene Auswer-
tung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
4.3 Energieproduktion
Im Jahr 2019 wurden innerhalb der Stadtverwaltung mit 12 Erzeugungsan-
lagen 17.687 MWh Strom sowie 7.740 MWh Wärme für die Eigennutzung
erzeugt. Im Jahr 2021 waren es bereits 26 Erzeugungsanlagen, die 16.019
MWh Strom und 7.630 MWh Wärme für die Eigennutzung erzeugten. Im Jahr
2023 stieg die Anzahl auf 33 Erzeugungsanlagen mit einer Stromproduktion
von 15.370 MWh und 7.633 MWh Wärme für die Eigennutzung. Vor allem
die Anzahl an PV-Anlagen ist gestiegen. Zwischen 2019 und 2021 wurden
15 PV-Anlagen installiert, sodass die Stromproduktion der PV-Anlagen um
knapp 10 % gestiegen ist. Zwischen 2021 und 2023 wurden weitere 7 städ-
tisch betriebene PV-Anlagen installiert, sodass im Jahr 2023 insgesamt 31
PV-Anlagen installiert waren. Sie haben 34 % mehr Strom als im Jahr 2019
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 35
produziert. Dadurch, dass die Stromerzeugung der PV-Anlagen jedoch nur
einen geringen Anteil an der Gesamtstromerzeugung hat, macht sich diese
in der Gesamtbilanz kaum bemerkbar.
Energieproduktion – Strom
Trotz steigender Anlagenzahl ist eine rückläufige Stromproduktion gegen-
über 2019 festzustellen. Die Gesamtstromproduktion 2021 liegt mit 16.019
MWh unterhalb des Niveaus von 2019 mit 17.687 MWh. Auch 2023 ist die
Gesamtproduktion unterhalb des Niveaus von 2021 mit 15.370 MWh gegen-
über 16.019 MWh. Im Jahr 2021 wurden 11 % weniger Strom als im Jahr
2019 erzeugt und im Jahr 2023 wurden insgesamt 15,1 % weniger erneuer-
barer Strom erzeugt als im Jahr 2019.
Einen großen Anteil daran haben die zwei Blockheizkraftwerken. Im Jahr
2021 wurden dort ca. 11 % weniger Strom erzeugt als im Jahr 2019. Diese
Entwicklung setzt sich im Jahr 2023 fort, sodass 8 % weniger Strom gegen-
über 2021 erzeugt wurden. Die Veränderung in dem Stromertrag der BHKWs
ist auf ein schwankendes Bioabfallaufkommen sowie den organischen Ab-
bauprozessen zurückzuführen. Die Schwankungen in dem Bioabfallaufkom-
men ist eine Beobachtung, die bereits länger bekannt ist. Das Gas aus der
Hauptkläranlage blieb zwischen den Jahren weitestgehend konstant. Aus
diesem Grund wird vermutet, dass die abnehmende Stromproduktion der
BHKWs darauf zurückzuführen ist, dass die organischen Abbauprozesse in
den Deponiekörpern langsam zum Erliegen kommen.
Abbildung 35 Stromerzeugung KWK-/EE-Anlagen im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 36 Stromerzeugung KWK-/EE-Anlagen im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 37 Stromerzeugung KWK-/EE-Anlagen im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP, Quelle
der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Energieproduktion – Wärme
Für die Wärmeerzeugung ist die Anlagenanzahl konstant bei 2 BHKWs ge-
blieben. In der Wärmeproduktion der BHKW für die Eigennutzung kam es zu
einem Rückgang um 1,5 %, im Vergleich zu 2019. Von 2021 auf 2023 konnte
die Wärmeerzeugung für die Eigennutzung wieder um 3 MWh erhöht werden
gegenüber 2021. Insgesamt hat die Wärmeerzeugung für die Eigennutzung
zwischen 2019 und 2023 um 1,4 % abgenommen.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
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Abbildung 38 Wärmeerzeugung KWK im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 39 Wärmeerzeugung KWK im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 38
Abbildung 40 Wärmeerzeugung KWK im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
4.4 Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
In Kapitel 2.3 wurde bereits die absolute Entwicklung der Lichtpunkte und
Lichtsignalanlagen vorgestellt. Hier werden nun Energieverbrauch, Emissio-
nen und Technologien dargelegt. Die meisten Lichtpunkte waren mit Kom-
paktleuchtstofflampen ausgestattet, gefolgt von LED-Leuchten sowie Natri-
umdampflampen. Diese generelle Verteilung war für 2021 sowie für 2023
identisch. Im Vergleich zu 2019 hat sich die Anzahl der LED-Leuchten von
4.833 auf 6.265 im Jahr 2021 und 2023 nochmals verstärkt auf 10.271 LED-
Leuchtmittel. Das bedeutet, dass sich die Anzahl zwischen 2019 und 2023
mehr als verdoppelt hat (+113 %).
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 41 Energieverbrauch Anlagen im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 42 Energieverbrauch Anlagen im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 40
Abbildung 43 Energieverbrauch Anlagen im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Der Stromverbrauch in diesem Bereich gesunken, obwohl die Anlagenzahl
stieg. Es gab eine Reduktion um 5 % von 2019 auf 2021 und um insgesamt
15 % von 2019 auf 2023. Bei der Straßenbeleuchtung ist der Stromver-
brauch von 2019 auf 2023 um 12 % gesunken. Bei den Lichtsignalanlagen
ist er ebenfalls trotz gestiegener Anzahl an Anlagen (+6 Anlagen) um 1,5 %
gesunken gegenüber 2019. Im Jahr 2023 belief sich der Energieverbrauch
auf 4.953 MWh und liegt damit knapp 900 MWh unter dem Verbrauch von
2019 (5.817 MWh).
Zusätzlich zu strombetriebenen Beleuchtungen wurden Gaslampen einge-
setzt, die sich seit 2019 stark reduzierten. Während es im Jahr 2019 und im
Jahr 2021 noch 22 Gaslampen waren, ist die Anzahl im Jahr 2023 auf 7
Gaslampen gesunken. Der Verbrauch der Gaslampen hat sich gegenüber
2019 deutlich verringert: Im Jahr 2023 betrug der Gasverbrauch nur noch
116 MWh und ist somit um 80 % gesunken.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 44 THG-Emissionen Anlagen im Jahr 2019. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Abbildung 45 THG-Emissionen Anlagen im Jahr 2021. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Die THG-Emissionen beliefen sich im Jahr 2023 bei 2.238 tCO 2eq und lagen
damit deutlich unter dem Wert von 2019 mit 2.629 tCO 2eq. Reduktionen
konnten sowohl im Bereich der Straßenbeleuchtung als auch im Bereich der
Lichtsignalanlagen erzielt werden.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Die THG-Emissionen im Bereich Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanla-
gen beliefen sich im Jahr 2023 auf 2.238 tCO 2eq und lagen damit unter dem
Wert von 2021 (2.506 tCO 2eq). Nur die Lichtsignalanlagen verzeichneten
2023 einen leichten Anstieg der Emissionen gegenüber 2021 (+12 tCO 2eq).
Die Abnahme bei der Straßenbeleuchtung ist kontinuierlich. Insgesamt sind
die Emissionen zwischen 2019 und 2023 bei der Straßenbeleuchtung um
16 % und bei den Lichtsignalanlagen um 6 % gesunken. Zusammengenom-
men sind sie im Betrachtungszeitraum um 15 % gesunken.
Abbildung 46 THG-Emissionen Anlagen im Jahr 2023. Eigene Auswertung EBP, Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
4.5 Mobilität
Die Mobilität umfasst folgende Bereiche
Mitarbeitendenmobilität beschreibt die Arbeitswege aller Beschäftig-
ten (Pendelverkehr laut Greenhouse Gas Protocol Kategorie 3.7.)
Dienstliche Mobilität beschreibt die Dienstreisen mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln (Bahn, Bus, etc.), dem MIV (u.a. PKW privat/Carsha-
ring) und Flugreisen und umfasst zudem den Fuhrpark der Stadtver-
waltung
Der Bereich Mobilität hat sich über die Jahre 2019 bis 2023 stark verändert.
Maßgeblich dafür waren die Einschränkungen durch die Covid-19-Pande-
mie. Insgesamt hat die Mitarbeitendenmobilität über die Jahre kontinuier-
lich abgenommen. So wurden 26 % weniger Personenkilometer (Pkm) zwi-
schen 2019 und 2023 absolviert. Die stärkste Reduktion hat sich von 2019
auf 2021 ergeben (von 49.079.869 Pkm zu 37.595.116 Pkm). Besonders
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 43
stark war die Reduktion beim motorisierten Individualverkehr (-23 % zwi-
schen 2019 und 2021) und der Nutzung des ÖPNV (- 23 % zwischen 2019
und 2021).
Die dienstliche Mobilität (Dienstreisen) der Stadtverwaltung Münster hat sich
seit 2019 wesentlich reduziert. Im Jahr 2021 hat es keine Flugreisen gege-
ben, während im Jahr 2019 noch 33 vorgenommen wurden. Im Jahr 2023
wurden 13 Dienstreisen mit Flugzeug gemacht. Dies entspricht etwas mehr
als einem Drittel des 2019-er Niveaus. Ebenso sank die Anzahl an dienstli-
chen Fahrten mit dem ÖV von 1.279 im Jahr 2019 auf 85 im Jahr 2021 (−93
%) und stieg im Jahr 2023 wieder auf 593 Fahrten an. Dementsprechend
haben sich die Dienstreisen mit dem ÖV von 2019 auf 2023 halbiert (-54 %).
Bei der Frequentierung der dienstlich genutzten PKW (Privatfahrzeuge und
Carsharing) gab es in diesem Zeitraum eine Abnahme der Fahrleistung von
21% (2019: 771.111 km; 2021: 611.659 km). Zwischen 2019 und 2023 wur-
den im Rahmen von Dienstreisen 14 % weniger Kilometer mit PKW (Privat-
fahrzeuge und Carsharing) (2019: 771.111 km; 2023: 663.607 km) zurück-
gelegt.
Derzeit ist es nicht möglich, eine Analyse der dienstlichen Mobilität inklusive
der Fuhrparkfahrzeuge analog zur Mitarbeitendenmobilität vorzunehmen, da
die dafür notwendige Detailtiefe vorliegender Daten nicht vorhanden ist. Die
Trends bei den Energieverbräuchen geben hier aber Aufschluss. Der Ener-
gieverbrauch bei den Fahrzeugen des Fuhrparks nahm von 2019 auf 2021
stark ab (-38 %). Zwischen 2021 und 2023 ist der Energieverbrauch des
Fuhrparks wieder leicht – aber nicht auf das alte Niveau – gestiegen (+23
%). Insgesamt liegt der Energieverbrauch des Fuhrparks dementsprechend
2023 15 % unter dem Wert von 2019. Es ist davon auszugehen, dass diese
Entwicklung hauptsächlich auf die Elektrifizierung des Fuhrparks zurückzu-
führen ist. Durch die Elektrifizierung konnte - trotz gleichzeitig gestiegener
Fahrzeuganzahl - ein Effizienzgewinn erzielt werden, sodass der Energie-
verbrauch insgesamt niedriger ist gegenüber 2019.
Abbildung 47 Endenergieverbrauch Mobilität im Jahr 2021, Erfassung der MA-Mobilität erfolgte in
Personenkilometer (Pkm), daher keine Angabe für den Energieverbrauch. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 48 Endenergieverbrauch Mobilität im Jahr 2023, Erfassung der MA-Mobilität erfolgte in
Personenkilometer (Pkm), daher keine Angabe für den Energieverbrauch. Eigene Auswertung EBP,
Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Erwartungsgemäß sind mit der Abnahme des Energieverbrauchs zwischen
den Jahren 2019 und 2021 auch die THG-Emissionen gesunken. Die THG-
Emissionen im Bereich Mobilität beliefen sich im Jahr 2021 auf 6.491 tCO 2eq
und lagen damit 30 % unter dem Wert von 2019 (zum Vergleich: 9.170
tCO2eq). Mit der Zunahme des Energieverbrauchs zwischen 2021 und 2023
sind auch die Emissionen entsprechend um 4,5 % gestiegen. Die THG-Emis-
sionen beliefen sich im Jahr 2023 auf 6.781 tCO 2eq. Insgesamt sind die Emis-
sionen im Bereich Mobilität zwischen 2019 und 2023 um 16 % gesunken.
Abbildung 49 THG-Emissionen Mobilität im Jahr 2021 (tCO 2eq). Die Emissionen der genutzten PKW
(Privatfahrzeug und Carsharing) liegen auf Ebene der einzelnen Treibstoffe nicht vor und können
daher nicht quantitativ dargestellt werden. In der Konzeptstudie wurden die Emissionen der Mitar-
beitendenmobilität separat dargestellt (vgl. S.30). Für eine bessere Vergleichbarkeit der unter-
schiedlichen Bereiche wurde die Mitarbeitendenmobilität hier in der Grafik integriert. Eigene Aus-
wertung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Abbildung 50 THG-Emissionen Mobilität im Jahr 2023 (tCO2eq). Die Emissionen der genutzten
PKW (Privatfahrzeug und Carsharing) liegen auf Ebene der einzelnen Treibstoffe nicht vor und
können daher nicht quantitativ dargestellt werden. In der Konzeptstudie wurden die Emissionen der
Mitarbeitendenmobilität separat dargestellt (vgl. S.30). Für eine bessere Vergleichbarkeit der un-
terschiedlichen Bereiche wurde die Mitarbeitendenmobilität hier in der Grafik integriert. Eigene Aus-
wertung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
5. CO2-Zielpfadanalyse
Im Rahmen der Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ von
2020 wurden für die Ausgangslange (Startbilanz 2019) der Stadtverwaltung
drei mögliche Entwicklungspfade für die Stadtverwaltung als Organisation
bis zum Jahr 2030 aufzeigt. Diese Szenarien stellen Möglichkeiten dar, wie
sich die Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung vor dem Hintergrund
zentraler Ausgangspunkte und Annahmen bis zum Jahr 2030 darstellen
könnten. Sie sind keine Prognosen oder Vorausschätzungen, sondern viel-
mehr mögliche Wege der Entwicklung.
Im Rahmen der Konzeptstudie wurden auf Basis der Ausgangsbilanz der
Stadtverwaltung drei mögliche Entwicklungspfade bis zum Jahr 2030 be-
schrieben. Diese sind
TREND – Ein klassischer „Business As Usual“ Pfad, der die lang-
jährigen Trends bis zum Jahr 2030 ohne gesonderte Klimaschutz-
bemühungen fortschreibt.
REAL+ – Ein ambitioniert-realistischer Entwicklungspfad, der die von
der Verwaltung im Rahmen der Akteursbeteiligung 2019 für den Bilanz-
rahmen quantifizierbaren und beschlossenen Maßnahmen abbildet.
ZIEL – Ein vom Ende her gedachtes, höchst ambitioniertes Szenario,
bei dem ein Zielkorridor von 90 bis 95 % THG-Minderungen im Jahr
2030 gegenüber dem Startjahr 2019 erreicht wird. Dieser Zielkorridor
berücksichtigt, dass Emissionen aus Bereichen verbleiben können, in
denen die Stadtverwaltung geringen oder keinen Einfluss besitzt.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 46
Die konkreten Annahmen des jeweiligen Szenarios können in der Konzept-
studie im Anhang A1 nachvollzogen werden.
Die folgende CO 2-Zielpfadanalyse stellt die THG-Emissionen der Bilanzie-
rungsjahre 2021 und 2023, den Zielwerten für 2025 und 2030 der unter-
schiedlichen Szenarien gegenüber. Dadurch können bisherige Klimaschutz-
bemühungen und ihre Wirkung identifiziert werden. Auf der anderen Seite
wird ebenfalls sichtbar in welchen Bereichen weiterer Handlungsbedarf be-
steht für die Erreichung des Klimaziels. Um den Entwicklungsstand der un-
terschiedlichen Bereiche sichtbar zu machen, werden die Entwicklung der
Emissionen der einzelnen Bereiche (Gebäude, Ver- und Entsorgungsanla-
gen, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen sowie Mobilität) den mög-
lichen Reduktionspfaden in den unterschiedlichen Szenarien gegenüberge-
stellt. Im nachfolgenden Kapitel 6 Einschätzung zur Umsetzung der wird
dann ein Blick auf den Umsetzungsstand der Maßnahmen geworfen, sodass
besser nachvollzogen werden kann, wie sich die Effekte der Maßnah-
menumsetzung in der Emissionsentwicklung widerspiegeln. Weitere Hinter-
gründe der Emissionsentwicklung wurden oben in der Ergebnisdarstellung
erläutert. Dazu zählen besondere externe Faktoren, wie die Covid-19-Pan-
demieoder die Erdgasmangellage sowie lokale Veränderungen wie der Zu-
bau von Liegenschaften. Auf der anderen Seite kamen witterungsbedingte
Änderungen vor sowie marktbasierte Entwicklungen, die den Strom-Mix und
den Fernwärme-Mix betreffen. In der Betrachtung der einzelnen Bereiche
wird eine Einschätzung gegeben, auf welche Faktoren und Maßnahmen die
Entwicklung zurückzuführen ist.
5.1 Zielpfadanalyse – Stadtverwaltung insgesamt
Im Jahr 2019 betrugen die Gesamtemissionen der Stadtverwaltung
33.924 tCO ₂eq. Bis 2021 sanken sie um 4,5 % auf 32.400 tCO ₂eq und stiegen
zu 2023 wieder leicht an auf 32.465 tCO ₂eq. Damit wurde zwischen 2019 und
2023 ein Rückgang von insgesamt 4,3 % erreicht. Diese Gesamtentwicklung
ergab sich durch unterschiedliche Emissionsentwicklungen in den einzelnen
Bereichen. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 4 Veränderungen der Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 2019 nach Bereichen. Eigene
Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster.
Während in den Bereichen Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen und Mo-
bilität deutliche Emissionsreduktionen gegenüber 2019 erzielt werden konn-
ten, stellen sich die Entwicklungen in den Bereichen Gebäude und Ver- und
Entsorgungsanlagen mit einer Emissionssteigerung gegenüber 2019 dar.
Nachfolgend werden die einzelnen Bereiche genauer betrachtet.
Jahr Gebäude Ver- und
Entsorgungsanlagen
Straßenbeleuchtung
u.
Lichtsignalanlagen
Mobilität Gesamt
2021 ▲ +5,35% ▲ +4,81% ▼ -4,68% ▼ -25,53% ▼ -4,49%
2023 ▲ +4,81% ▲ +6,09% ▼ -14,88% ▼ -23,26% ▼ -4,30%
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 47
5.2 Zielpfadanalyse – Gebäude
Im Bereich Gebäude stiegen die THG-Emissionen zwischen 2019 und 2023
um 667 tCO 2eq. Dies entspricht einem Anstieg der Emissionen von 4,8 %.
In Kapitel 6.3 wird deutlich, dass eine Reihe von Maßnahmen zum Klima-
schutz im Bereich der Gebäude bereits umgesetzt werden oder angestoßen
wurden. Es sind dementsprechend weitere Wirkfaktoren, die die Maßnah-
meneffekte in den Schatten stellen. Dazu zählt zum Beispiel der Zubau, der
deutlich stärker stattgefunden hat als in den Szenarien TREND und REAL+
angenommen. In einzelnen Gebäudekategorien hat ein Zubau zwischen +12
% und + 75 % stattgefunden in Bezug auf die Energiebezugsfläche. Dem-
entsprechend ist der Energieverbrauch der Liegenschaften gestiegen. Zu-
sätzlich haben die Maßnahmen der Covid-19-Pandemie einen erhöhten
Energieverbrauch ausgelöst. Gleichzeitig hat sich jedoch der Energieträger-
Mix der Liegenschaften besser entwickelt als in dem TREND und REAL+
Szenario angenommen. Während Erdgas einen geringeren Anteil hat (3 %
weniger als angenommen), hat Klärgas/Deponiegas/Biogas einen höheren
Anteil (2 % mehr als angenommen). Die Anteile von Fernwärme und Heizöl
entsprechen genau den Szenarien-Annahmen.
Für eine Emissionsverbesserung kann an verschiedenen Stellschrauben jus-
tiert werden, um positive Effekte zu erzielen. Das betrifft insbesondere die
Beschleunigung der Sanierung und den Ausbau der erneuerbaren Energie-
anlagen. Informationen über den aktuellen Stand der Maßnahmen und Emp-
fehlungen finden sich in Kapitel 6.3 im Handlungsfeld Gebäude, Energie,
Ver- und Entsorgungsanlagen (Maßnahmen Nr. 12-19).
Abbildung 51 CO 2-Zielpfadanalyse mit der Darstellung der IST-Bilanz und drei Szenarien für Ge-
bäude. Eigene Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 48
5.3 Zielpfadanalyse – Ver- und Entsorgungsanlagen
Im Bereich Ver- und Entsorgungsanlagen stiegen die THG-Emissionen um
502 tCO2eq. Dies entspricht einem Anstieg der Emissionen von 6 % zwischen
2019 und 2023.
Die Bevölkerung ist zwischen 2019 und 2023 um 2,9 % gewachsen. Das
entspricht einem Wachstum von 0,7 % pro Jahr und entspricht somit den
bisherigen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung. Hingegen sind die
THG-Emissionen überproportional stark angestiegen im Verhältnis zur Be-
völkerungsentwicklung (+6,09 % zwischen 2019 und 2023). Das ist trotz ge-
sunkenem Energieverbrauch u.a. auf den niedrigeren Anteil erneuerbarer
Energien am Strom- und Wärmeverbrauch zurückzuführen. Folglich musste
mehr Strom- und Wärme aus dem Netz bezogen werden. Dadurch, dass der
Strom über die Jahre emissionsintensiver geworden ist (höherer Emissions-
faktor), wirkte sich das zusätzlich auf die Emissionsentwicklung aus.
Für eine Verbesserung der Emissionsentwicklung bräuchte es eine Ver-
brauchsreduktion gepaart mit einem höheren Anteil an erneuerbaren Ener-
gien am Energieverbrauch. Dies kann durch eine höhere Strom- und Wär-
meproduktion der bereits bestehenden EE-Anlagen sowie einem deutlichen
Zubau an PV-Anlagen erreicht werden. Weitere Informationen zu Maßnah-
men, die sich positiv auf die Emissionsentwicklung der Ver- und Entsor-
gungsanlagen auswirken, sind im Kapitel 6.3 im Handlungsfeld Gebäude,
Energie, Ver- und Entsorgung dargelegt.
Abbildung 52 CO 2-Zielpfadanalyse mit der Darstellung der IST-Bilanz und drei Szenarien für Ver-
und Entsorgungsanlagen. Eigene Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster.
5.4 Zielpfadanalyse – Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
Im Bereich Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen erreichte die Stadt-
verwaltung eine Minderung der THG-Emissionen von insgesamt
391 tCO2eq. Dies entspricht einer Absenkung von 14,9 % im Vergleich zum
Ausgangswert von 2019.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 49
Mit dieser deutlichen Reduktion konnte die 2019 angenommene Trendent-
wicklung deutlich unterschritten werden. Selbst im Vergleich zum als ambi-
tioniert eingestuften Real+-Szenario wurde eine positivere Entwicklung er-
reicht, in dem die dort berechneten Werte sogar um 62 tCO 2eq unterschritten
wurden.
Ein wesentlicher Faktor ist der stark wachsende Anteil von LED-Lichtpunk-
ten: Er erreichte 2023 34 %, 2019 lag er nur bei 17 %. Die weitere Verbes-
serung der Treibhausgas-Bilanz durch Absenkung des Stromverbrauchs
durch diese Maßnahme ist bei 100 % LED-Einsatz mittelfristig ausgeschöpft,
was durch das Amt 66 bis 2030 vorgesehen ist. Weitere Informationen zur
Maßnahme Nr. 17 „Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsig-
nalanalgen“ sind auf Seite 66 dargestellt.
Abbildung 53 CO 2-Zielpfadanalyse mit der Darstellung der IST-Bilanz und drei Szenarien für Stra-
ßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen. Eigene Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Müns-
ter.
5.5 Zielpfadanalyse - Mobilität
Im Bereich Mobilität erreichte die Stadtverwaltung eine Minderung der THG-
Emissionen von insgesamt 2.134 tCO2eq. Dies entspricht einer Absenkung
von 23 % im Vergleich zum Ausgangswert von 2019.
Mit dieser deutlichen Reduktion konnten die 2019 angenommenen TREND
und REAL+-Entwicklungen deutlich unterschritten werden. Im Vergleich zum
REAL+ Szenario, welches von der konsequenten Maßnahmenumsetzung
ausgeht, konnten die Zielwerte um 622 tCO 2eq unterschritten werden.
Im Bereich Mobilität spiegeln sich die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
deutlich wider, die zu einem stark reduzierten Mobilitätsverhalten, vor allem
in der Mitarbeitendenmobilität und den Dienstreisen und Dienstfahrten, ge-
führt hat. Auch wenn die Dienstreisen und -fahrten weiterhin nicht vollständig
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 50
klimaneutral stattfinden, hat die stark reduzierte Anzahl an Dienstreisen zu
der beschriebenen Emissionsreduktion geführt. Aufgrund der Inanspruch-
nahme von Home-Office, fielen ebenfalls zahlreiche Arbeitswege weg. Wäh-
rend in diesen zwei Bereichen deutlich die Covid-19-Auswirkungen sichtbar
werden, zeichnen sich im Bereich des Fuhrparks besonders die Klima-
schutzbemühungen ab. Die Elektrifizierung des Fuhrparks hat auf einem mo-
deraten Niveau stattgefunden, entsprechend dem TREND Szenario. Der An-
teil der E-Fahrzeuge am Gesamtbestand des Fuhrparks konnte zwischen
2019 und 2020 um 8 % auf 20 % erhöht werden. Auch wurden, dort wo es
nachvollziehbar ist, neue PKW ausschließlich mit elektrischen Antrieben an-
geschafft.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Bereich Mobilität in den folgenden
Jahren etwas weiter weg von dem REAL+ Szenario bewegen wird aufgrund
der zu erwartenden „Normalisierung“ der Arbeitswege sowie Dienstfahrten
und Dienstreisen. Eine wichtige Stellschraube ist dementsprechend die wei-
tere Elektrifizierung des Fuhrparks (s. Maßnahme Nr. 7) und die Stärkung
des Umweltverbundes bei der Mitarbeitendenmobilität und der dienstlichen
Mobilität. Weitere Informationen dazu sind im Kapitel 6.2 beschrieben.
Abbildung 54 CO 2-Zielpfadanalyse mit der Darstellung der IST-Bilanz und drei Szenarien für die
Mobilität. Eigene Darstellung EBP, Quelle der Daten: Stadt Münster.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 51
6. Einschätzung zur Umsetzung der Maßnahmen
Die Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ von 2020 enthält
ein Maßnahmenprogramm, das in vier Handlungsfeldern „Übergreifende
Maßnahmen“, „Mobilität“, „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“ und
„Beschaffung und Veranstaltungen“ 22 Maßnahmen bündelt.
Abbildung 55 Übersicht Maßnahmenprogramm nach Handlungsfeld und Anzahl. Quelle der Daten:
Stadt Münster, basierend auf IE Leipzig 2021.
Nachfolgend werden die Maßnahmen und ihre Umsetzungsstände dargelegt
und eine Einschätzung zur Weiterverfolgung gegeben. Die Darstellung der
bisherigen Entwicklung beruht neben den Ergebnissen und Bilanzdaten der
Jahre 2021 und 2023 auf öffentlich zugänglichen Berichten und Informatio-
nen der Stadtverwaltung. Dazu zählen der „Sachstandsbericht Klima und
Einstieg in das Instrument Klimahaushalt: Themenfelder und Vorhaben“, der
„Climate City Contract – 2030 Climate Neutrality Action Plan of the City of
Muenster“ sowie die Gebäudeleitlinien 2020 des Amtes für Immobilienma-
nagement. Die Bewertung des aktuellen Umsetzungsstandes der Maßnah-
men beruht auf einer gutachterlichen Kurzeinschätzung.
Wichtig zu berücksichtigen ist, dass der Umsetzungszeitraum zwischen Be-
schlussfassung des Maßnahmenprogramms der Konzeptstudie im Jahr
2020 und der Betrachtungsjahre 2021 und 2023, sehr kurz ist. Mit der Um-
setzung der Maßnahmen wurde bereits begonnen und könnte eine mögliche
Ursache für die Abnahme von Emissionen in ausgewählten Bereichen sein.
Die Mehrheit der Maßnahmen wird ihre Wirkung jedoch erst in den kommen-
den Jahren entfalten können und messbare Effekte nach sich ziehen. Aus
diesem Grund liegt der Fokus der Bewertung nicht ausschließlich auf der
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 52
CO₂-Reduktion, sondern vielmehr auf einer qualitativen Analyse, inwiefern
die Stadt ihr gesamtes Handeln und ihre Entscheidungen unter Klima- und
Energieaspekten ausrichtet.
Die Maßnahmen werden ihrem Handlungsfeld zugehörig, gebündelt betrach-
tet. Für jede Maßnahme sind zunächst die Ziele für unterschiedliche Zeitho-
rizonte aufgelistet, die in der Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung
2030“ festgeschrieben sind. Den Einzelbewertungen der Maßnahmen folgt
eine Gesamteinschätzung des jeweiligen Handlungsfeldes. Damit erfolgt
eine erste gutachterliche Bewertung der Umsetzung der Maßnahmen und
ordnet diese vor dem Hintergrund der Bilanzergebnisse und Zielpfad-Ana-
lyse ein.
6.1 Handlungsfeld „Übergreifende Maßnahmen“
Im Maßnahmenprogramm sind im Bereich „Übergreifende Maßnahmen“ fol-
gende Maßnahmen zu betrachten:
— „Prüfung von Beschlüssen auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz“
— „Management einer klimaneutralen und nachhaltigen Verwaltung“
— „Ressourcen- und klimafreundliches Nutzerverhalten“
— „Einführung einer internen CO2-Bepreisung“
— „Kompensation“
— „Nachhaltiges städtisches Finanzwesen“
Maßnahme Nr. 1 „Prüfung von Beschlüssen auf Nachhaltigkeit und Kli-
maschutz“
Ziele bis 2022
Entwicklung und Einführung eines gemeinsamen Instruments zur
Klima- und Nachhaltigkeitsverträglichkeitsprüfung von politischen
Beschlussvorlagen.
Anschließende zweijährige Erprobungsphase
Evaluation der Erprobungsphase und ggfs. Anpassung des Instru-
ments.
Ziele bis 2030
Die konsequente Klimaverträglichkeitsprüfung von Ratsbeschlüssen
ist etablierte Praxis.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 53
Bisherige Entwicklung
Auf Basis von entsprechenden Beschlüssen des Rates der Stadt Münster
wurde die Entwicklung eines Instruments zur Klima- und Nachhaltigkeitsprü-
fung aufgenommen. Dafür entwickelte die Verwaltung einen Vorschlag, wie
die Beschlussvorlagen zu erwartende Auswirkungen auf das Klima und die
Nachhaltigkeit ausweisen können. Dieser Vorschlag wurde anhand von 7
ausgewählten bestehenden Vorlagen durch die Vorlagenerstellenden er-
probt und befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Mit der Entwicklungs- und Erarbeitungsphase wurden die ersten Schritte in
der Maßnahmenumsetzung gegangen. Die Entscheidung zur Einführung
dieses Instruments in dieser erprobten Form steht noch aus. Eine quantifi-
zierbare Auswertung zu messbaren Effekten für die Treibhausgasemissio-
nen oder zur Prozesssteuerung ist mit der Einführung dieses Instruments
jedoch nicht zu erwarten. Vielmehr geht es um die Sensibilisierung von Mit-
arbeitenden der Verwaltung und Politiker*innen, bei Vorhaben und Entschei-
dungen die voraussichtlichen Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen
und die Erreichung der Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 als
eine zusätzliche Grundlage mit in den Entscheidungsprozess einfließen zu
lassen.
Maßnahme Nr. 2 „Management einer klimaneutralen und nachhaltigen
Verwaltung“
Ziele bis 2022
Aufstockung der Fachstelle Nachhaltigkeit und der KLENKO (heute
Stabstelle Klima) um Personalressourcen.
Durchführung regelmäßiger ämterübergreifender Arbeitstreffen.
Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie.
Ziele bis 2035
Etablierte Arbeits- und Managementstruktur zur kontinuierlichen
Weiterentwicklung der Implementierung.
Regelmäßige Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und
Mitarbeitende.
Bisherige Entwicklung
Die Stabstelle Klima wurde personell aufgestockt mit dem Arbeitsschwer-
punkt Klimaneutrale Stadtverwaltung. Ergänzend zu der Koordination des
Prozesses der klimaneutralen Stadtverwaltung konnte mit der Einrichtung
des sogenannten Klimazirkels ist ein neues Format zur Stärkung des Klima-
schutzmanagements in der Verwaltung entwickelt worden. Der Klimazirkel
ist ein Gremium, welches sich aus Klimaschutzbeauftragten aus jedem Amt
zusammensetzt und drei- bis viermal jährlich zusammenfindet. Im Fokus der
Treffen steht der Erfahrungsaustausch über Klimarelevante Themen im ei-
genen Fachbereich, Vernetzung und Wissenstransfer.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 54
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Mit der Aufstockung der Personalressourcen in der Stabstelle Klima (ehe-
mals KLENKO) ist ein wichtiger Grundstein gelegt worden, um das Klima-
schutzmanagement in der Verwaltung weiter zu stärken. Vor allem die Ein-
richtung des Klimazirkels mit einem ämterübergreifenden Austausch zum
Thema Klimaschutz hat eine bedeutsame Funktion hinsichtlich des Wissen-
stransfers, Schaffung von Transparenz und Sensibilisierung. Dabei nehmen
die Klimaschutzbeauftragten des Klimazirkels eine wichtige Brückenfunktion
in ihre Fachbereiche ein und sorgen damit für mehr Sichtbarkeit für das
Thema Klimaschutz. Auch wenn die Umsetzung der Maßnahme nicht direkt
zu der Einsparung von THG-Emissionen führt, ist sie von hoher Bedeutung
für ein koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen.
Maßnahme Nr. 3 „Ressourcen- und klimafreundliches Nutzerverhalten“
Ziele bis 2025
Durchführung von Informations- und Bildungsangeboten zum
Thema klimafreundliches Nutzerverhalten u.a. alle zwei Jahre
Durchführung eines Online-Schulungsprogramms für alle Mitarbei-
ter*innen.
Eine Informations- und Beratungskampagne wurde entwickelt und
informiert die Kolleginnen und Kollegen.
Die jährliche Klimaschutzwoche an Schulen ist etablierte Praxis.
Ziele bis 2030
Regelmäßige Durchführung von Informations- und Bildungsangebo-
ten zum Thema klimafreundliches Nutzerverhalten.
Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig durch Beratungs- und In-
formationsangebote sowie durch Informationen über das Intranet
angesprochen und sensibilisiert.
Bisherige Entwicklung
In den Jahren 2021 und 2023 hat das Amt für Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit eine Veranstaltung für die Verwaltungsmitarbeiter*innen
zum Thema „Nachhaltige Veranstaltungsplanung“ initiiert. Zudem wurde zu-
sammen mit der Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt Münster ein Leitfaden
zur „Nachhaltige Veranstaltungsplanung – Anregungen, Tipps und Checklis-
ten“ entwickelt, der derzeit überarbeitet wird.
Im Fortbildungsprogramm des Jahres 2023 hat die Stabsstelle Klima der
Stadt Münster im Rahmen der Weiterbildung “Klima-Training in der Verwal-
tung” angeboten. Zwei neue Fortbildungsangebote im Bereich Nachhaltig-
keit und Klimaschutz finden erstmalig im ersten Halbjahr 2025 statt. Zum
einen ist das die Digitale Klima-Pause, die sich an alle Mitarbeitende der
Stadtverwaltung richtet. Das Angebot umfasst vier 30-minütige Online-Se-
minare zu unterschiedlichen Themen. Zum anderen ein spezifisches Ange-
bot für Mitarbeitende zum Thema Beschaffung. Dieses halbtägige Angebot
findet in Präsenz in der Volkshochschule statt.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 55
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Teile der Angebote werden erstmalig 2025 durchgeführt und können erst in
den Folgejahren Anwendung seitens der Beschäftigten finden. Der Effekt der
Maßnahme hängt maßgeblich von der Anzahl der Teilnehmenden ab. Nach
Durchführung der ersten Terminserie der digitalen Klima-Pause“ empfiehlt
es sich das Format zu evaluieren und ggf. anzupassen. Zukünftig sollten die
ergänzenden Elemente, wie die Informations- und Beratungskampagne und
die Einführung der Klimaschutzwoche in Schulen angegangen werden, um
das Informationsangebot zu erhöhen. Der Leitfaden zur nachhaltigen Veran-
staltungsplanung ist bereits seit einigen Jahren ein wichtiges Informations-
angebot und dient als Hilfestellung für die klimafreundliche Planung von Ver-
anstaltungen in Bezug auf verschiedene Aspekte, wie Verpflegung, Abfall-
vermeidung oder Mobilitätsverhalten.
Auch wenn die Auswirkungen der genannten Veranstaltungen auf Treib-
hausgasemissionen nicht erfasst werden können, leisten sie einen unersetz-
baren Beitrag zur grundlegenden Bewusstseinsbildung, ohne die Verände-
rungsprozesse und Verhaltensänderungen nicht umsetzbar sind. Dies gilt
insbesondere als die Veranstaltungen konkreten Vorschläge zu verwal-
tungsspezifischen Verhaltensänderung beinhalten.
Maßnahme Nr. 4 „Einführung einer internen CO2-Bepreisung“
Ziele bis 2025
Prüfung zur Praktikabilität der Einführung einer internen CO 2-Be-
preisung in ausgewählten Bereichen für die Stadtverwaltung.
Entwurf zur Ausgestaltung, ggf. Beschluss zur Einführung eines Pra-
xistests.
Ziele bis 2030
Grundsätzliche Berücksichtigung und Orientierung an einem einheit-
lichen CO 2-Preis bei allen Investitionsentscheidungen.
Bisherige Entwicklung
Die Umsetzung der Maßnahme wurde bislang nicht begonnen.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Eine Einschätzung des Umsetzungsstandes kann zum aktuellen Zeitpunkt
nicht erfolgen.
Maßnahme Nr. 5 „Kompensation“
Ziele bis 2025
Entwicklung eines Modells für die Kompensation innerhalb der
Stadtverwaltung
Vorrang für Vermeiden und Reduzieren
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 56
Ziele bis 2030
Variante A: 100 % der Emissionen im Jahr 2030 werden in geeigne-
ter Weise und nach hohen Standards kompensiert
Variante B: maximal 10 bis 5 % der Emissionen der Startbilanz wer-
den als unvermeidbar eingeschätzt und werden in geeigneter Weise
nach hohen Standards kompensiert
Festlegung eines Entwicklungspfades für Kompensationen bis zum
Jahr 2050
Bisherige Entwicklung
Auf der Grundlage einer gutachterlichen Schätzung im Rahmen der Kon-
zeptstudie Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 wurde eine erste Einschät-
zung zur Anforderung einer Kompensation ab dem Jahr 2030 ermittelt.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Mehr als eine erste Einschätzung über die zu kompensierenden Restemis-
sionen liegt derzeit nicht vor. Ein Modell für die Kompensation wurde bisher
nicht entwickelt. Kompensation sollte nur als letztes Mittel greifen, wenn
keine Emissionen mehr vermieden oder reduziert werden können. Es ist zu
empfehlen, basierend auf den vorhandenen Grundlagen, den aktuellen Bi-
lanzergebnissen einen konkreten Umgang mit dem Thema zu finden und
dieses im Rahmen einer Kompensationsstrategie festzuhalten. Der beste-
hende Monitoring- und Controlling-Prozess bietet den entsprechenden Rah-
men für weitere konzeptionelle Überlegungen.
Maßnahme Nr. 6 „Nachhaltiges städtisches Finanzwesen“
Ziele bis 2025
Die städtischen Anlagerichtlinien sind weiterentwickelt
Prüfung und ggf. Durchführung der Emission eines Nachhaltigkeits-
schuldscheins (Green & Social Bond)
100 % der mittel- und langfristigen Kapitalanlagen in den Versor-
gungsfonds sind nachhaltig im Sinne der Anlagerichtlinien
Ziele / Handlungsfelder (u.a. mit Bezug auf Nachhaltigkeit) sind im
städtischen Haushalt weiterentwickelt, im Vorbericht zum Haushalt
sind diese konkretisiert.
Ziele bis 2030
Bei entsprechendem Finanzbedarf Prüfung der Emission weiterer
Nachhaltigkeitsschuldscheine (Green & Social Bonds)
Weitere Nachhaltigkeitsaspekte werden im Rahmen des Haushalts
abgebildet
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 57
Bisherige Entwicklung
Im September 2021 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage
V/0666/2021 die Verwaltung beauftragt, die nachhaltige Kapitalbeschaffung
über einen Green Bond zu initiieren. Die erfolgreiche Platzierung des
Schuldscheins am Markt erfolgte im September 2022. Im November 2023
wurde die Neuauflage entschieden. Im Mai 2024 konnte die Finanzmittelbe-
schaffung durchgeführt werden. Beide Emissionen waren deutlich über-
zeichnet und es wurden erfolgreich 310 Mio. € eingeworben.
Seit 2016 erfolgt die Kapitalanlage nach nachhaltigen Kriterien. Die Anlage-
richtlinien wurden 2024 insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitskrite-
rien erweitert. Neben zusätzlichen Kriterien für die Beteiligung an Unterneh-
men wurden erstmalig auch Investitions- bzw. Ausschlusskriterien für den
Erwerb von Staatsanleihen aufgenommen. Darüber hinaus müssen für In-
vestitionen in Unternehmen / Staaten zukünftig bestimmte Einstufungen im
ESG-Rating erfüllt werden.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Als fester Bestandteil des nachhaltigen städtischen Finanzwesens wurde die
Prüfung und Einführung eines Nachhaltigkeitsschuldscheins erfolgreich um-
gesetzt. Mit diesem Instrument konnten u.a. nachhaltige Schulgebäude so-
wie Ver- und Entsorgungsanlagen finanziert werden. Auch die Anlagestrate-
gie wurde im Jahr 2024 hinsichtlich weiterer Kriterien angepasst und inklu-
diert nun auch Investitions- bzw. Ausschlusskriterien für den Erwerb von
Staatsanleihen. Zudem müssen für Investitionen in Unternehmen/Staaten
zukünftig bestimmte Einstufungen im ESG-Rating erfüllt werden. Damit
wurde die Bewertungsgrundlage für Investitionen entscheidend erweitert.
Zukünftig gilt zu prüfen, wie sich die CO 2-Emissionen des Fonds entwickeln.
Damit kann zukünftig gemessen werden, ob 100 % der mittel- und langfristi-
gen Kapitalanlagen in den Versorgungsfonds entsprechend den Nachhaltig-
keitskriterien der Anlagenrichtlinie entsprechen. Um ggf. nachzusteuern zu
können, ist dementsprechend ein Monitoring wichtig. Außerdem wurde mit
der Vorlage V/0573/2024 ein Einstieg in das Instrument Klimahaushalt um-
gesetzt. Dazu wurde in dieser Vorlage der Sachstandsbericht für die strate-
gischen Projekte im Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung des Kon-
zerns Stadt Münster um Haushaltsinformationen ergänzt. Das Instrument
Klimahaushalt soll dabei eine Hilfe sein, um zu verstehen, welche Klimaaus-
wirkungen welche Finanzentscheidungen haben. Das Instrument wird im
Rahmen der jährlichen Erstellung einer Vorlage zum kommunalen Klima-
schutzcontrollings weiterentwickelt. Außerdem wurde mit der Vorlage
V/0573/2024 ein Einstieg in das Instrument Klimahaushalt umgesetzt. Dazu
wurde in dieser Vorlage der Sachstandsbericht für die strategischen Projekte
im Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung des Konzerns Stadt Müns-
ter um Haushaltsinformationen ergänzt. Das Instrument Klimahaushalt soll
dabei eine Hilfe sein, um zu verstehen, welche Klimaauswirkungen welche
Finanzentscheidungen haben. Das Instrument wird im Rahmen der jährli-
chen Erstellung einer Vorlage zum kommunalen Klimaschutzcontrollings
weiterentwickelt.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Gesamteinschätzung Handlungsfeld „Übergeordnete Maßnahmen“
In dem Handlungsfeld „übergeordnete Maßnahmen“ wurden trotz des kurzen
Umsetzungszeitraums wichtige Grundsteine gelegt. Diese gilt es weiterzu-
verfolgen entsprechend der Zielvorgaben der einzelnen Maßnahmen. Wich-
tig ist, dass der Schritt von der Prüfung in die Umsetzung und Erprobung
gelingt, damit Erfahrungswerte gesammelt werden können und ggf. eine
Nachsteuerung stattfinden kann. Auch wenn diese Maßnahmen nicht direkt
auf eine CO 2-Reduktion abzielen, sind sie sehr bedeutend hinsichtlich der
Schaffung von Rahmenbedingungen für anschließende Maßnahmen in an-
dern Handlungsfeldern.
6.2 Handlungsfeld „Mobilität“
Im Maßnahmenprogramm sind im Bereich „Mobilität“ folgende Maßnahmen
in diesem Sinne zu betrachten:
— „Klimafreundlicher Fuhrpark“
— „Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge“
— „Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen und Kund*in-
nen“
— „Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität“
— „Mitarbeiter*inneninformation und -sensibilisierung“
Maßnahme Nr. 7 „Klimafreundlicher Fuhrpark“
Ziele bis 2025
Optimierung des vorhandenen Fuhrparks im Hinblick auf eine ver-
mehrte Nutzung von Fahrrädern und Carsharing
Zugleich Elektrifizierung des PKW-Dienstwagenpools zu 50 %
Ladeinfrastruktur-Konzept für die Stadtverwaltung
Ziele bis 2030
100 % klimaneutraler Fuhrpark, dies bedeutet eine vollständige
Elektrifizierung des PKW-Fuhrparks und, soweit die Marktverfügbar-
keit dies hergibt, auch des Nutzfahrzeugbereichs, sowie Installation
der notwendigen Ladeinfrastruktur an allen städtischen Verwal-
tungsstandorten unter ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Ener-
gien
Bisherige Entwicklung
Es hat eine teilweise Elektrifizierung des Fuhrparks stattgefunden.
Im Jahr 2020 wurde eine Interessensabfrage bei den Beschäftigten
der Stadtverwaltung zur Fahrradnutzung durchgeführt.
Die PKW-Nutzung für Dienstreisen hat zwischen 2021 und 2023 zu-
genommen . Auch der Anteil der Nutzung privater PKW gegenüber
Carsharing hat zwischen 2021 und 2023 zugenommen.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 59
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Durch Sensibilisierungsmaßnahmen, insbesondere eine Geschäftsanwei-
sung zu Dienstreisen, gelang eine Verlagerung bei Dienstreisen innerhalb
Münsters von Pkw weg hin zur Nutzung des Fahrrads und des gesamten
Umweltverbunds.
Bis zum Bilanzjahr 2023 liegen keine Daten zur Fahrzeugwahl bei Dienstrei-
sen in den Untersuchungszeiträumen vor. Zukünftig stehen hierzu mehr Da-
ten zur Verfügung, was bei der Bewertung der Maßnahme hilft. Die Fortfüh-
rung von Informations- und Sensibilisierungsformaten ist anzustreben.
Die Elektrifizierung des Fuhrparks hat teilweise stattgefunden und ist in den
einzelnen Ämtern und Eigenbetrieben unterschiedlich weit fortgeschritten.
Mit Blick auf das Ziel der 100-prozentigen Elektrifizierung gilt es die Elektri-
fizierung konsequent voranzutreiben. In einzelnen Teilen der Verwaltung
sollte auch die Reduktion der vorhandenen Fahrzeuge (z.B. durch Verlage-
rung auf den Umweltverbund und den Ausbau der Nutzung des Carsharings)
in Betracht gezogen werden.
Maßnahme Nr. 8 „Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge“
Ziele bis 2025
Erstellung einer Geschäftsanweisung
Ziele bis 2030
100 % klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge
Bisherige Entwicklung
Die Geschäftsanweisung wurde erstellt und 2024 eingeführt. Bislang sind
die Dienstreisen und Dienstgänge noch nicht 100% klimaneutral.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Dadurch, dass die Geschäftsanweisung 2024 in Kraft getreten ist, wird sich
deren Wirkung in den folgenden Bilanzjahren zeigen. Mit deren Einführung
ist ein wichtiges Steuerungsinstrument eingeführt worden, um die Dienstrei-
sen und Dienstgänge klimafreundlicher zu gestalten. Damit das Ziel von
100% klimafreundlichen Dienstreisen und Dienstgängen bis 2030 erreicht
werden kann, braucht es ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Zu-
nächst kann die Stadt Münster von ihrer Seite aus steuern, dass die Mitar-
beitenden ausschließlich klimafreundliche Dienstwagen und Carsharing-An-
gebote zur Verfügung haben durch die Umstellung des Fuhrparks auf E-
Fahrzeuge. Auf die Verkehrsmittelwahl bei Dienstreisen kann die Stadt, an-
ders als bei den Arbeitswegen, direkt Einfluss nehmen. Die Zahlung einer
CO2-Kompensation von Flugreisen müsste verpflichtend sein, um das
2030er Ziel zu erreichen.
Die Nutzung des privaten PKWs ist außerhalb des Steuerungsbereichs der
Stadt, dennoch kann durch die Informations- und Beratungsangebote zu ei-
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 60
nem klimafreundlichen Mobilitätsverhalten sensibilisiert werden. Die Zah-
lung einer CO 2-Kompensation von Flugreisen müsste verpflichtend sein, um
das 2030er Ziel zu erreichen.
Maßnahme Nr. 9 „Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbei-
ter*innen und Kund*innen“
Ziele bis 2025
Reduzierung der CO 2-Emisisonen aus Arbeitswegen (derzeit ca.
6.245 t p.a.)
Zertifizierung der Stadt Münster als „Fahrradfreundlicher Arbeitge-
ber“
Umsetzung Mobilitätskonzept für das Stadthaus 1
Zertifizierung der Fachstelle Expedition und Druck als klimaneutrale
Einrichtung
CO2-Reduktion in der städtischen Post-/Warendistribution und
Zentraldruckerei
Neue digitale Serviceangebote ersparen Wege zu Verwaltungsstan-
dorten
Ziele bis 2030
Reduzierung der CO 2-Emissionen aus Arbeitswegen (derzeit
6.245 t p.a.)
Teilnahme am Programm „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“
Erstellung und ggf. Umsetzung von Mobilitätskonzepten für alle Ver-
waltungsstandorte
Alle Busfahrten mit der Flotte der Stadtwerke sind vollständig klima-
neutral.
Klimaneutralität in der städtischen Post-/Warendistribution und
Zentraldruckerei
Bisherige Entwicklung
Die Zertifizierung als fahrradfreundliche Arbeitgeberin ist, Stand 2024, in
Vorbereitung. Die CO 2-Emissionen aus Arbeitswegen (Mitarbeitendenmobi-
lität) hat sich von 6.245 tCO 2eq im Jahr 2019 auf 4.691 tCO 2eq im Jahr 2021
reduziert und weiter auf 4.579 tCO 2eq im Jahr 2023.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Die ersten zwei Teilziele bis 2025 wurden erfolgreich erreicht. Hierbei muss
berücksichtigt werden, dass diese Reduktionen hauptsächlich, wenn nicht
ausschließlich, auf die Einschränkungen der Covid-19-Pandemie zurückzu-
führen sind. Inwiefern die umgesetzten Maßnahmen einen Anteil daran ha-
ben, lässt sich erst wieder in den Nach-Corona Jahren feststellen. Seit 2019
wurden, weitere Mobilitätsanagebote geschaffen, die ein klimafreundliches
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 61
Mobilitätsverhalten fördern. Dazu zählen das Fahrradleasing, welches im
Mai 2023 eingeführt wurde und die Erlaubnis des Ladens von Pedelec-Akkus
am Arbeitsplatz seit September 2023. Zudem wurde die Förderung eines
JobTickets ermöglicht, mit dem Erfolg, dass im Mai über 1.500 Abos aktiv
sind. Weitere Maßnahmen sind umgesetzt oder in Vorbereitung bzw. Prü-
fung. Die Wirkung dieser Maßnahmen kann sich frühestens in den Bilanzen
ab dem Jahr 2024 zeigen. Auch wenn die umgesetzten oder in Umsetzung
befindlichen Maßnahmen nicht direkt auf die Teilziele dieser Maßnahme ein-
zahlen, liefern sie doch wichtige Impulse und schaffen Rahmenbedingungen
für klimafreundliche Mobilitätsanagebote sowohl für Arbeitswege als auch
für Dienstreisen der Mitarbeitenden. Für die Reduktion der Emissionen ist
die Schaffung weiterer Maßnahmen zu klimafreundlichen Mobilitätsangebo-
ten erforderlich. Dies können beispielsweise Maßnahmen der Dienstwege
der städtischen Post- und Warendistribution bzw. der Zentraldruckerei sein.
Maßnahme Nr. 10 „Koordinierungsstelle klimafreundliche Mobilität“
Ziele bis 2022
Einrichtung einer Koordinierungsstelle
Ziele bis 2025
Ggf. personelle Erweiterung der Koordinierungsstelle
Bisherige Entwicklung
Die Koordinierungsstelle wurde bei Amt 10 eingerichtet und besetzt.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Die Koordinierungsstelle (Betrieblicher Mobilitätsmanager) bündelt alle Be-
reiche, die sich mit der dienstlichen Mobilität beschäftigen. Aufgabenschwer-
punkte liegen in der Erhebung und Auswertung von Daten für ein kontinuier-
liches Controlling, Schaffung eines klimafreundlichen Mobilitätsangebotes
sowie Information und Austausch zu mobilitätsrelevanten Themen. Die Ar-
beit des Mobilitätsmanagements ist demnach die Basis für die Umsetzung
aller weiteren Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität. Um datenbasierte
und informierte Entscheidungen treffen zu können, ist die Fortführung dieser
Koordinierungsstelle (Betrieblicher Mobilitätsmanager) von zentraler Bedeu-
tung.
Maßnahme Nr. 11 „Mitarbeiter*inneninformation und -sensibilisierung“
Ziele bis 2025
Jährlich werden zwei Kampagnen zum Thema veranstaltet
Ziele bis 2030
Durch die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und die Kampagnen
sind alle Mitarbeiter*innen zu dem Thema informiert und sensibili-
siert
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Bisherige Entwicklung
Seit 2019 gelang es der Stadt Münster in verschiedenen Veröffentlichungen
und Aktionen die Beschäftigten der Stadtverwaltung für das Thema klima-
freundliche Mitarbeitendenmobilität zu sensibilisieren. So zum Beispiel im
Rahmen der Fahrradcodieraktionen, der Geschäftsanweisung zu Dienstrei-
sen, der Einführung des Fahrradleasings und des bezuschussten JobTick-
tes.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Bislang wurden keine separaten größeren Kampagnen zum Thema Mobilität
durchgeführt. Über die bestehenden und in den letzten Jahren ausgeweite-
ten Angebote wurden die Mitarbeitenden regelmäßig über die bestehenden
Kanäle innerhalb der Stadtverwaltung informiert und beraten
Gesamteinschätzung Handlungsfeld „Mobilität“
Eine Gesamteinschätzung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen im
Handlungsfeld „Mobilität“ ist nur bedingt möglich, da viele dieser Maßnah-
men und noch viel mehr ihre Wirkung mit den Folgen der Covid-19-Pande-
mie stark zusammenhängen. Zudem konnte mit der Umsetzung der Maß-
nahme 8 „Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge“ und 9 „Klimafreund-
liche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen und Kund*innen“) erst ab 2023
begonnen werden, die ihre Wirkung erst in den Folgejahren entfalten. Ein
wichtiger Grundstein wurde mit der Besetzung der Koordinierungsstelle (Be-
trieblicher Mobilitätsmanager) gelegt, es braucht jedoch vermehrt Anstren-
gung auch in den flankierenden Maßnahmen hinsichtlich der Mitarbeiter*in-
neninformation und -sensibilisierung. Insgesamt sollten große Anstrengun-
gen in die Umsetzung aller Maßnahmen im Handlungsfeld „Mobilität“ gelegt
werden, da sie ein sehr bedeutender Hebel in der Reduktion der CO 2-Emis-
sionen in den Bereichen der dienstlichen Mobilität und der Mitarbeitenden-
mobilität sind.
6.3 Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsorgung“
Im Maßnahmenprogramm sind im Bereich „Gebäude“ folgende Maßnah-
men in diesem Sinne zu betrachten:
— „Energetische Sanierung im Bestand“
— „Zukunftsfähiger Neubau“
— „Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften“
— „Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften“
— „Erneuerbare Energieversorgung“
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Maßnahme Nr. 12 „Energetische Sanierung im Bestand“
Ziele bis 2022
Vorlage eines Sanierungskonzepts, das neben der Darstellung der
Maßnahmen auch die erforderlichen Investitionskosten für 2022 ff.
enthält
Gebäude werden nicht bauteilbezogen, sondern ganzheitlich be-
trachtet und energetisch saniert
Konsequente Anwendung der Gebäudeleitlinie
Ziele bis 2030
jährlich sollen rund 25.000 m² Gebäudefläche auf rund 50 kWh/m2a
Wärmeverbrauch saniert werden
Bisherige Entwicklung
Im Jahr 2021 wurde durch die Vorlage V/0676/2021 die Strategie zur Errei-
chung der Klimaneutralität 2030 für die städtische Gebäudeaufgezeigt. Zu-
dem wurden im Jahr 2020 die Gebäudeleitlinien (Nachhaltigkeit und Kli-
maneutralität 2030 für städtische Gebäude) überarbeitet und politisch be-
schlossen. Die Gebäudeleitlinien werden zugunsten eines ganzheitlichen
Lebenszyklusansatzes weiterentwickelt und definieren sowohl für Neubau-
als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechende Qualitäts-
kriterien.
Für die Erreichung der Klimaschutzziele, kommt der energetischen Sanie-
rung von Bestandsgebäuden eine besondere Rolle zu. Derzeit ist im Falle
umfangreicher Gebäudesanierungen von mindestens 3 Bauteilen (z.B.
Dach, Fassade, Fenster) eine Energiebilanz mit dem PHPP-Programm (Pas-
sivhaus-Projektierungs-Paket) zu erstellen. Der Jahresheizwärmebedarf soll
mit 50 kWh/m² BGF das Niveau der geltenden Norm für Bestandsgebäude
deutlich unterschreiten und sichert dadurch einen geringen Heizwärmebe-
darf.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, jährlich 25.000 m² Gebäudefläche auf
einen Wärmeverbrauch von rund 50 kWh/m²a zu sanieren. Aus gutachterli-
cher Sicht ist neben der Planung und Priorisierung der energetischen Situa-
tion der Bestandsgebäude und einer ganzheitlichen Sanierung der Gebäude
ein Monitoring zur Nachverfolgung unerlässlich. Denn erst durch die Imple-
mentierung eines Systems zur Überwachung des Energieverbrauchs im An-
schluss an die Sanierung kann sicherstellen, dass die angestrebten Werte
erreicht werden.
Auch wenn der erfasste Energiekennwert nur mittelbar zur Bewertung der
Zielvorgabe herangezogen werden kann, ist anhand der quantitativen Aus-
wertung des Energieverbrauchs pro Quadratmeter der Jahre 2019 bis 2023
belegbar, dass sich der Energieverbrauch der Bestandsgebäude kontinuier-
lich reduziert.
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und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Ferner sollte bei diesen Sanierungsvorhaben auf den Einsatz energieeffizi-
enter und nachhaltiger Materialien geachtet werden, die den Wärmebedarf
langfristig senken. Es wird daher empfohlen, die Entwicklung der Energie-
kennwerte weiterhin zu überwachen und in Richtung einer Lebenszyklusbe-
trachtung weiterzuentwickeln.
Maßnahme Nr. 13 „Zukunftsfähiger Neubau“
Ziele
Ab 2021: Neubau ausschließlich als Null-Emissions-Gebäude
Bisherige Entwicklung
Die Maßnahme wird seit 2021 gemäß den Gebäudeleitlinien umgesetzt. Es
handelt sich bilanziell um Null-Emissions-Gebäude. Die Gebäude werden so
konzipiert, dass sie maximal 20 KWh/m²a verbrauchen und eine PV-Anlage
den Ausgleich für die unvermeidbaren THG-Emissionen schafft.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Die Maßnahme wird erfolgreich umgesetzt. Bislang bezieht sich die Maß-
nahmenumsetzung auf einen Null-Emissionen-Gebäudebetrieb. Perspekti-
visch ist zu prüfen, ob bereits die in Scope 3 anzusetzenden Emissionen
(Herstellung und Abriss eines Gebäudes) bilanziert und ausgeglichen wer-
den. Das Ziel der Maßnahme Nr. 13 umfasst nicht nur den emissionsfreien
Betrieb eines Gebäudes, sondern auch die Herstellung und Abriss über den
gesamten Lebenszyklus.
Jeder Neubau hat Auswirkungen auf die CO 2-Bilanz. Durch die konsequente
Umsetzung der Gebäudeleitlinien können diese Auswirkungen möglichst ge-
ringgehalten werden. Daher sind die konsequente Anwendung der Gebäu-
deleitlinien und die Intensivierung für die Erreichung der Klimaneutralität in
der Verwaltung zwingend erforderlich.
Maßnahme Nr. 14 „Energiemanagement in kommunalen Liegenschaften“
Ziele bis 2025
Personelle Aufstockung des Energiemanagements um 1 weitere
Personalstelle
Jährliche Energieberichte und Verbrauchsanalysen für alle Liegen-
schaften
Erschließung von Effizienz- und Einsparpotenzialen durch Schulung
der Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen
Bisherige Entwicklung
Eine personelle Aufstockung des Energiemanagements um eine weitere
Personalstelle erfolgte bislang nicht. Ein Energiecontrolling für die städti-
schen Liegenschaften ist eingerichtet.
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Es gibt ein jährliches Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanage-
ment ( https://www.stadt-muenster.de/immobilien/wir-ueber-uns ). Hier sind
allerdings nicht die Verbrauchsdaten der Liegenschaften enthalten. Ein
Energiecontrolling für die städtischen Liegenschaften ist unter folgendem
Link zu finden: https://www.stadt-muenster.de/immobilien/umwelt-und-ener-
gie/lastganganalyse . Hier können die Verbräuche für die Bereiche Wärme,
Strom und Wasser der einzelnen Standorte eingesehen werden. Es erfolgt
hierüber auch eine Überwachung von Grenzwertüberschreitungen und eine
Betriebsoptimierung.
Die Erschließung von Effizient- und Einsparpotenzialen durch Schulungen
der Hausmeister*innen und Betriebsleiter*innen erfolgte bisher nicht, da die
Hausmeister*innen für die verschiedenen Bereiche in unterschiedlichen Äm-
tern angesiedelt sind. Die Implementierung eines Verfahrens für Weiterbil-
dungsmöglichkeiten der Hausmeister*innen wird angestrebt.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Die Einführung eines Energiecontrollings ist eine wichtige Arbeitsgrundlage
für das Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement. Die Ana-
lyse der Liegenschaften aller im CAFM-System RIB FM geführten Daten er-
möglichen eine laufende Beobachtung (z.B. Überwachung von Grenzwert-
überschreitungen) und Weiterentwicklung des Liegenschaftsbestandes (z.B.
Betriebsoptimierungen oder Sanierungsvorhaben). Damit die aus der Ana-
lyse erkenntlichen Handlungserfordernisse gesteuert und umgesetzt werden
können, braucht es ausreichend personelle Ressourcen.
Maßnahme Nr. 15 „Grüne Wärmeversorgung der städtischen Liegen-
schaften“
Ziele
Der Emissionsfaktor der Fernwärme wird jährlich um 2 % gesenkt.
Bisherige Entwicklung
Der Emissionsfaktor der Fernwärme ist zwischen 2019 und 2021 um 1,2 %
gesunken. Zwischen 2021 und 2023 (2022) gab es keine Absenkung.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Die Absenkung des Emissionsfaktors ist grundsätzlich eine positive Entwick-
lung im Sinne des Ziels, wobei das gesetzte Ziel von jährlich 2 % nicht er-
reicht wurde. Der Emissionsfaktor der Fernwärme hängt von der zukünftige
Dekarbonisierung der Fernwärme in Münster ab. Die Stadtwerke haben da-
für eine Wärmestrategie entwickelt, die in den kommenden Jahren konse-
quent weiterverfolgt werden muss, um die angestrebten Ziele zu erreichen.
Die Stadtwerke streben eine Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Ener-
gien der Fernwärme bis 2030 auf 30%, bis 2040 auf 80% und bis 2045 auf
100% an.
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Maßnahme Nr. 16 „Erneuerbare Energieversorgung“
Ziele bis 2025
Zubau PV auf städtischen Liegenschaften von mindestens jährlich
440 kWp
Ladeinfrastruktur an allen städtischen Liegenschaften
Ziele bis 2030
Alle (nach technischer und Denkmalschutz-Prüfung) verfügbaren
Dächer sind mit PV ausgestattet
Das Potenzial für PV auf Freiflächen und Anlagen der AWM mit ins-
gesamt 1.900 kWp (750 kWp Deponie und 1.140 kWp MBA) wird
ausgeschöpft
Bisherige Entwicklung
Zwischen 2019 und 2021 wurden insgesamt 644 kWp installiert und zwi-
schen 2021 und 2023 weitere 375 kWp.
Die bisherigen Entwicklungen und geplanten Ausbaupfade sind der Vorlage
V/0567/2024 zu entnehmen: Bisher (Stand Okt./ Nov. 2024) sind bei der
Stadt Münster 42 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.300 kWp in
Betrieb. Davon werden 29 PV-Anlagen mit insgesamt 1.150 kWp durch das
Amt für Immobilienmanagement betrieben, die Übrigen durch das Amt für
Mobilität und Tiefbau. Das Amt für Immobilienmanagement baut PV-Anlagen
auf allen Neubauten und Erweiterungen sowie im Rahmen der Möglichkeiten
auch bei Sanierungen sowie im Bestand.
Der aktuelle Zubaupfad für die PV-Anlagenleistung sieht bis 2027 ein jährli-
ches Budget in Höhe von 1.000.000 EUR vor. Im Anschluss wird mit einem
Budget von jährlich 800.000 EUR gerechnet. Ausgehend von einem aktuel-
len durchschnittlichen Anlagenpreis von 1.400 EUR/kWp für eine anschluss-
fertige PV-Anlage, wird das Gesamtpotenzial etwa im Jahr 2041 ausge-
schöpft sein.
Unter Berücksichtigung der städtischen Klimaschutzziele ist allerdings ein
beschleunigter Ausbau der PV-Anlagen notwendig, um die in der Stromei-
generzeugung liegenden CO 2-Einsparpotenziale auszuschöpfen.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Der PV-Zubau lag zwischen 2019 und 2023 deutlich unter den definierten
Zielwerten. Ursachen dafür waren nach gutachterlicher Einschätzung län-
gere Verfahren und intensive technische Vorprüfungen der Dächer sowie
komplexe und zeitintensive Projekt- und Gewerkekoordination, die sich bei
mehreren Projekten bemerkbar machten. Hinzu kamen Marktverzerrungen
in Folge des Ukrainekriegs. Wichtig ist die Sicherstellung der Umsetzung
dieser Maßnahmen, da andere Maßnahmen, wie z.B. Maßnahme Nr. 12 und
Nr. 13 davon abhängen.
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und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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Maßnahme Nr. 17 „Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsig-
nalanlagen“
Ziele bis 2025
Umrüstung von 5.000 Leuchten mit einer Leistung von > 24 W auf
energieeffiziente LED-Beleuchtung im Straßenraum
Umrüstung der noch vorhandenen konventionellen Lichtsignalanla-
gen auf energieeffiziente LED-Lichtsignalanlagen
Ziele bis 2030
Prüfung der Energieeinsparpotenziale durch adaptive Beleuch-
tungssysteme und Umsetzung
Jährlich Senkung des Stromverbrauchs
Bisherige Entwicklung
Es hat eine Teilumrüstung von Leuchten > 24 W auf energieeffiziente LED-
Technik stattgefunden. Im Zeitraum von 2019 bis 2021 konnten 1571 Stra-
ßenleuchten auf LED-Technik umgestellt werden. Von 2021 bis 2023 konn-
ten weitere 3926 Leuchten teilsaniert werden.
Auch die konventionellen Lichtsignalanlagen konnten auf energieeffizientere
LED-Lichtsignalanlagen sukzessive zwischen 2019 und 2023 erfolgen. Aus-
gehend von 69 LSA Anlagen mit Glühlampen-Technik im Jahr 2019, über 65
im Jahr 2021 konnten diese auf 45 Anlagen im Jahr 2023 reduziert werden.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Technik bei Straßenbeleuchtung
und Lichtsignalanlagen ist auf einem guten Weg und wird bis zum Jahre
2030 abgeschlossen sein (Vertragliche Regelung mit den Stadtwerken
Münster). Die Umrüstung konnte auch in den Bilanzen das Ziel der jährlichen
Senkung des Stromverbrauchs nachweisen. Von 2019 auf 2021 konnte der
Stromverbrauch um 6 % bei der Straßenbeleuchtung und 1 % bei den Licht-
signalanlagen reduziert werden und zum Jahr 2023 um weitere 12 % bei der
Straßenbeleuchtung, trotz Erhöhung der Anzahl um 930 Straßenleuchten.
Bei den Lichtsignalanlagen ist er um 1 % gestiegen, was mit einem Ausbau
der Anlagen zusammenhängt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Umsetzung
der Maßnahme ihre Wirkung zeigt.
Maßnahme Nr. 18 „Klimaneutrale Eigenbetriebe und Tochtergesell-
schaften im Konzern Stadt Münster“
Ziele bis 2022
Die Gebäudeleitlinie wird in vollem Umfang bei städtischen Eigen-
betrieben angewendet
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Ziele bis 2025
Die Eigenbetriebe veröffentlichen jährliche Ergebnisauswertungen
eines Energiemanagementsystems
Ziele bis 2030
Die Gebäude der Eigenbetriebe sind zu 100 % energetisch saniert
Der Neubau erfolgt im Null-Emissions-Standard
Durch ein effizientes Energiemanagement und Energieaudits haben
die Eigenbetriebe ihren Stromverbrauch reduziert
Die Energieversorgung der Eigenbetriebe erfolgt zu 100 % aus (eigenen)
erneuerbaren Energieanlagen
Bisherige Entwicklung
Die Gebäudeleitlinie wird bislang nicht vollständig bei städtischen Eigenbe-
trieben angewendet.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Innerhalb des Konzerns Stadt eruieren die verschiedenen Einrichtungen ihre
Möglichkeiten zur Darlegung und Auswertung ihrer Energiebilanzen. Hierfür
werden von den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaft verschiedene Mög-
lichkeiten in Betracht gezogen, wie z.B. Treibhausgasbilanzen mit Ecocock-
pit. Für die Berichterstattung werden von Standards wie das GHG-Protocol
oder, je nach Relevanz, die Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD) geprüft, wobei letztere voraussichtlich nicht mehr für alle Tochter-
gesellschaften verpflichtend sein wird.
Maßnahme Nr. 19 „Nachhaltiger Energieeinkauf“
Ziele bis 2021/22
Ausschließlicher Energieeinkauf von zertifiziertem hochwertigem
Ökostrom
Bisherige Entwicklung
Die Stadt Münster bezieht ihren Strom von den Stadtwerken Münster. Der
von der Stadt Münster gewählte Strom-Mix der Stadtwerke Münster ist nicht
vollständig emissionsfrei. Im Jahr 2021 hat eine Prüfung stattgefunden, in
Zukunft hochwertigeren zertifizierten Ökostrom zu beziehen. Dazu fanden
Gespräche mit der Stadtwerke Münster GmbH statt. Dabei wurde unter an-
derem ein Wechsel zu dem zertifizierten Produkt „Grüner Label Strom –
Münster natürlich“ untersucht und die entsprechenden Kosten dargelegt. Ein
Wechsel hat aufgrund fehlender Entscheidung zu dem Zeitpunkt bisher nicht
stattgefunden. Daher gibt es derzeit keinen Auftrag einen mit Mehrkosten
verbundenen Wechsel zu zertifiziertem Ökostrom erneut zu untersuchen
oder zu beauftragen.
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und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 69
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Der Strombezug wurde in der Fortschreibung der Bilanzen, analog zu der
Startbilanz, mit dem Emissionsfaktor des „Münster Mix“ kalkuliert. Mit Bezug
von hochwertigem Ökostrom könnten die Emissionen aus Strombezug bilan-
ziell stark reduziert werden. Diese Kalkulation darf jedoch Maßnahmen zur
Reduktion des Stromverbrauchs und Steigerung der Effizienz sowie dem
Ausbau von erneuerbaren Energien nicht entgegenstehen. Vorrangig wäre
das Ziel den Anteil erneuerbarer Energie sowohl am Strom- als auch am
Wärmeverbrauch signifikant zu erhöhen, um unabhängig von der Entwick-
lung des Münster-Mixes zu einem emissionsärmeren Energieverbrauch zu
kommen.
Gesamtbetrachtung Handlungsfeld „Gebäude, Energie, Ver- und Entsor-
gung“
Bislang wurden an verschiedenen Stellschrauben in diesem Handlungsfeld
Maßnahmen umgesetzt. Zukünftig gilt es die Maßnahmen auch auf andere
Bereiche anzuwenden (z.B. Lebenszyklusphasen der Gebäude oder Eigen-
betriebe und Tochtergesellschaften). Neben der Reduktion des Energiever-
brauchs und Steigerung der Energieeffizienz durch ressourcenschonende
und energieeffiziente Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen der städti-
schen Gebäude sollte ein weiterer Fokus auf dem Ausbau von erneuerbaren
Energien-Anlagen liegen. Ziel ist es den Deckungsgrad der erneuerbaren
Energien aus Eigenproduktion am Strom- und Wärmeverbrauch signifikant
zu erhöhen. Nur so kann es gelingen das Ziel bis 2030 zu erreichen, unab-
hängigen von den Entwicklungen der Angebote auf dem Energiemarkt.
Dadurch, dass die Gebäude und Ver- und Entsorgungsanlagen aktuell den
größten Anteil an den Gesamtemissionen haben, liegt hier auch der größte
Hebel.
6.4 Handlungsfeld „Beschaffung und Veranstaltungen“
Im Maßnahmenprogramm sind im Bereich „Beschaffung und Veranstaltun-
gen“ folgende Maßnahmen in diesem Sinne zu betrachten:
— „Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung“
— „Nachhaltige und klimaneutrale Veranstaltungen und Verpflegung“
— „Digitalisierung und Green IT“
Maßnahme Nr. 20 „Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung“
Ziele bis 2022
Erweiterung Dienstanweisung und Geschäftsanweisung Vergaben
um Nachhaltigkeits- und Klimaschutz-Kriterien
Prozessanalyse: Beschaffungswesen in der Stadtverwaltung; Einlei-
tung eines Change-Management Prozesses
Einrichtung einer Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung
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Ziele bis 2025
Neuorganisation Beschaffungswesen und kontinuierlicher Ausbau
der Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung
Ziele bis 2030
Die Beschaffung ist nach ökologischen und nachhaltigen Kriterien
ausgerichtet: Die überwachten Emissionen aus der Beschaffung
sind gegenüber. 2025 um 20 % gesunken. 75 % der beschafften
Verbrauchsprodukte und Dienstleistungen sind nachweislich klima-
neutral
Produkte aus dem Globalen Süden werden, soweit verfügbar, voll-
ständig als fair gehandelte und ökologisch produzierte Waren be-
schafft
Alle Mitarbeiter*innen, die mit Beschaffungen zu tun haben, sind für
das Thema sensibilisiert und berücksichtigen die Zielsetzungen der
möglichst klimaneutralen Beschaffung
Bisherige Entwicklung
Die Verwaltung und Vertreter*innen der Ratsfraktionen sind in einem für die
Erstellung von nachhaltigen Beschaffungsrichtlinien gegründeten Arbeits-
kreis im gemeinsamen Austausch.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Vorarbeiten für die Erweiterung der Dienstanweisung und Geschäftsanwei-
sung für die Vergabe hinsichtlich der Integration von Nachhaltigkeits- und
Klimaschutzkriterien sind erfolgt, eine Einführung und Umsetzung steht noch
aus. Aufgrund der Bedeutung dieses Handlungsfeldes für den Klimaschutz
in der Stadtverwaltung ist anzustreben, diesen Prozess in den kommenden
Jahren fortzusetzen und in die konkrete Umsetzungspraxis zu bringen.
Maßnahme Nr. 21 „Nachhaltige und klimaneutrale Veranstaltungen und
Verpflegung“
Ziele bis 2022
Die Verpflegung in den städtischen Kantinen ist zu 20 % auf faire,
saisonale und regionale Bio-Lebensmittel umgestellt. 33 % der Ge-
richte sind vegetarisch
Ziele bis 2030
Der Lebensmittelbedarf wird, sofern verfügbar, vollständig aus um-
weltschonenden saisonal produzierten Bio-Lebensmitteln der Re-
gion gedeckt. Gilt auch für kommunale Einrichtungen und Betriebe
(im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets)
Ratsarbeit erfolgt ausschließlich mit klimaneutralem und nachhalti-
gem Catering
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Externe Veranstaltungen werden ausschließlich klimaneutral und
nachhaltig organisiert und umgesetzt
Bisherige Entwicklung
In der städtischen Kantine im Stadthaus II, der Kantine des Theaters und der
AWM werden saisonale und regionale Angebote an Lebensmitteln sowie de-
ren Herstellung verstärkt genutzt. Täglich gibt es ein vegetarisches Gericht,
vereinzelt werden auch vegane Mahlzeiten offeriert.
Für die Organisation von Veranstaltungen wurde ein Leitfaden Nachhaltige
Veranstaltungen entwickelt, der den Mitarbeitenden Hinweise und Tipps gibt,
wie sie ihre Veranstaltungen insbesondere das Catering nachhaltiger und
klimaschonender ausrichten können. Auch eine verwaltungsinterne Fortbil-
dung fand dazu statt.
Unterstützungen und Fortbildung sind wichtig, es zeigt sich aber auch, dass
diese allein nicht ausreichen, dass die Veranstaltungen systematisch nach-
haltiger ausgerichtet werden. Daher ist geplant, zusätzlich eine Richtlinie für
das Catering bei Veranstaltungen und auch für die städtischen Kantinen als
Anlage der Geschäftsanweisung einzuführen. Der Entwurf dazu liegt zur Ent-
scheidung vor.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Ausweislich des Menüplans, werden aktuell bereits ca. 50 % vegetarische
Gerichte an der Gesamtauswahl an Gerichten angeboten, so dass die ent-
sprechende Anforderung (33 %) bereits mehr als erfüllt wird. Auf Basis der
zugrundeliegenden Daten kann die Frage nach einem Anteil von bis zu 20
% aus fairen und regionalen Bio-Lebensmittel aktuell nicht bestimmt werden.
Maßnahme Nr. 22 „Digitalisierung und Green IT“
Ziele bis 2022
Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie unter Klimaschutzaspek-
ten
Ziele bis 2025
Schaffung der notwendigen digitalen Infrastruktur
Schrittweise Umsetzung der Digitalisierungsstrategie
Beschaffung ausschließlich Green-IT (insofern auf dem Markt ver-
fügbar)
Festlegen eines Entwicklungspfads für Stromverbrauch (z.B. kein
oder nur geringer Zuwachs)
Ziele bis 2030
Flächendeckende Ausstattung des Arbeitsplatzes mit energieeffizi-
enter Technik
Überprüfen des Entwicklungspfads für Stromverbrauch
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Bisherige Entwicklung
Im Handlungsfeld „Digitalisierung und Green IT“ wurden durch die Stadt
Münster und die citeq bis Ende 2023 bereits eine Reihe wirkungsvoller Maß-
nahmen umgesetzt, die direkt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen
beitragen. Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung wurde die Umsetzung
der OZG-Top-100-Leistungen vollständig abgeschlossen. Darüber hinaus
konnten 63 weitere digitale Verwaltungsdienste eingeführt werden, darunter
EfA-Dienste (Einer-für-Alle) sowie ergänzende Formularlösungen, die direkt
den Fachämtern zur Verfügung gestellt wurden.
Ein zentraler Fortschritt liegt in der Ausstattung der Verwaltung mit mobilen
Endgeräten: Über 1.700 Notebooks ersetzten stationäre Arbeitsplatzrech-
ner. Dies führte nicht nur zu einem geringeren Stromverbrauch, sondern er-
möglichte in Verbindung mit einer flächendeckenden Bereitstellung von
Microsoft Teams die Reduktion dienstlicher Fahrten durch den verstärkten
Einsatz von Videokonferenzen. Auch der Einsatz von Softphones zur Ablö-
sung stationärer Telefone wurde begonnen und unterstützt die flexible, orts-
unabhängige Arbeitsweise der Verwaltung. Dem Verwaltungsvorstand wer-
den regelmäßig Berichte zum Digitalisierungsfortschritt vorgelegt, die den
Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der Digitalisierungsstrategie aufzei-
gen.
Parallel dazu verfolgt die citeq eine nachhaltige Rechenzentrumsstrategie.
Bestehende Rechenzentrumsstandorte in Münster werden systematisch hin-
sichtlich ihrer Energieeffizienz weiterentwickelt. Im Jahr 2023 wurde eine
umfassende Bestandsanalyse mit externer Beratung durchgeführt. Ein we-
sentliches Projekt ist die geplante Verlagerung eines Rechenzentrumsstand-
orts in ein Green IT-Rechenzentrum, das in Zusammenarbeit mit der items
GmbH & Co. KG aufgebaut wird. Ziel ist ein energieoptimierter Rechenzent-
rumsbetrieb, auch unter Einbindung externer Standorte und unter Nutzung
nachhaltiger Energieversorgung – mit Abschluss des Projekts bis 2027.
Einschätzung des Umsetzungsstandes
Die Bewertung des Umsetzungsstandes ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht
vollumfänglich möglich, da eine quantitative CO ₂-Bilanzierung für die ge-
nannten Maßnahmen derzeit noch aussteht. Zugleich zeigen die umgesetz-
ten Initiativen eindeutig, dass Digitalisierung und Klimaschutz in der Stadt-
verwaltung Münster eng miteinander verknüpft sind. Mit der konsequenten
Umsetzung digitaler Dienste, dem Ausbau mobiler und flexibler Arbeitsplätze
sowie der Entwicklung nachhaltiger Rechenzentrumsstrukturen wurden be-
reits deutliche Fortschritte erzielt, die das Ziel der klimaneutralen Stadtver-
waltung substanziell unterstützen. Dies zeigt deutlich, dass der Bereich Di-
gitalisierung und Green-IT gerade in Bezug auf Energieeffizienz und Be-
schaffung einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen leis-
ten kann.
Da mehr Digitalisierung mit mehr Stromverbrauch verbunden ist, ist es wich-
tig, dass die Versorgung mit erneuerbarem Strom sichergestellt ist.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
Seite 73
Gesamtbetrachtung Handlungsfeld „Beschaffung und Veranstaltungen“
Die Verwaltung hat bereits mit der Umsetzung der Maßnahmen des Hand-
lungsfeldes „Beschaffung und Veranstaltungen“ begonnen. Es handelt sich
um sehr umfängliche Maßnahmen, die im Falle der Maßnahmen 20 und 22
Abläufe der gesamten Verwaltung betreffen. Entsprechend weitreichend
sind diese Maßnahmenkomplexe. Die Umstellung des Nahrungsmittelange-
botes in den städtischen Kantinen erfolgt sukzessive. Hier sind Ergebnisse
erst langfristig zu erwarten. Ohne aktuell genau bewerten zu können, wie
groß die Relevanz der Emissionen im Bereich Beschaffung und Veranstal-
tungen für die Stadtverwaltung Münster ist, ist davon auszugehen, dass alle
drei Maßnahmen ambitioniert weiterverfolgt werden sollten. Vor allem der
Bereich Beschaffung hat erfahrungsgemäß einen großen Anteil an den Ge-
samtemissionen, sodass auch hier ein großer Hebel liegt.
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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7. Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht stellt die Energie- und Treibhausgasbilanzen der Müns-
teraner Stadtverwaltung der Jahre 2021 und 2023 dar und die Entwicklungen
der Treibhausgasemissionen seit der Ausgangsbilanz des Jahres 2019. Ausge-
hend von der 2019er Bilanz zeigt der Bericht Veränderungen der Ergebniswerte
für die Stadtverwaltung als Organisationseinheit dar, wie auch für die einzelnen
Bereiche Gebäude, Ver- und Entsorgungsanlagen, Straßenbeleuchtung und
Lichtsignalanlagen sowie Mobilität. Hinsichtlich Bilanzierungsmethodik und Da-
tenerhebung folgt die Fortschreibung der Erstbilanz von 2019.
Es wird deutlich, dass sowohl gesellschaftliche Veränderungen wie der Be-
völkerungsanstieg und der Anstieg der Mitarbeitenden, Auswirkungen auf
die THG-Emissionen haben, wie auch politische Entscheidungen z.B. zum
Bau von Einrichtungen. Insbesondere die Jahre 2021 und 2023 sind von den
Rahmenbedingungen der Pandemie und der Gasmangellage stark beein-
flusst. Sie überschatten die gesellschaftlichen Veränderungen in den Bilanz-
jahren so stark, dass nicht beziffert werden kann, welche Auswirkungen auf
die Effekte der Klimaschutzbemühungen zurückzuführen sind.
Die Gesamtwerte der Stadtverwaltung haben sich verbessert. Die THG-Emis-
sionen der Stadtverwaltung sind zwischen 2019 und 2023 insgesamt um
4,3 % gesunken. Vergleicht man die Veränderungen der untersuchten Be-
reiche von 2019 bis 2023 im Einzelnen, so ergeben sich sehr unterschiedli-
che Tendenzen.
Im Bereich der Gebäude sind die THG-Emissionen zwischen 2019
und 2023 um 4,81 % gestiegen. Damit ist der Anteil der Emissionen
der Gebäude an den Gesamtemissionen der Stadtverwaltung zwi-
schen 2019 und 2023 von 40,9 % auf 44,8 % gestiegen. Gründe dafür
sind u.a. der Zubau der Gebäude verbunden mit einem höherem
Energieverbrauch, ein geringerer Anteil erneuerbarer Energien am
Energieverbrauch sowie der vermehrte Bezug von Strom aus dem
Versorgungsnetz, der über die Jahre emissionsintensiver geworden
ist.
Die THG-Emissionen der Ver- und Entsorgungsanlagen sind zwi-
schen 2019 und 2023 um 6,09 % gestiegen.
Gesunken sind die Emissionen der Straßenbeleuchtung und Licht-
signalanlagen. Zwischen 2019 und 2023 konnte die Verwaltung ei-
nen Rückgang der Treibhausgase um 14,88 % erreichen. Das ist auf
die sukzessive Umstellung auf LED zurückzuführen. Die Emissionen
der Mobilität sanken zwischen 2019 und 2023 um 23,26 %, was mit
einer zunehmenden Elektrifizierung des Fuhrparks sowie Maßnah-
men zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie im Bereich der dienst-
lichen Mobilität und Mitarbeitendenmobilität zu begründen ist.
Der Deckungsgrad der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch insge-
samt ist zwischen 2019 und 2023 von 25 % auf 22 % gesunken. Dabei ist
der Anteil von erneuerbarem Strom am Stromverbrauch von 37 % im Jahr
Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen für die Stadtverwaltung Münster (Bilanzjahre 2021
und 2023) Ergebnisbericht für die Bilanzierungsjahre 2021 und 2023
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2019 auf 33 % 2023 gesunken, trotz des Ausbaus der PV-Anlagen und der
damit einhergehend gestiegenen Stromproduktion. Der Anteil der erneuer-
baren Wärme am Wärmeverbrauch ist im gleichen Zeitraum von 14 % auf
13 % gesunken.
8. Fazit
Die Ergebnisse der Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz
und dieses Berichts zeigen deutlich, dass die Jahre 2021 und 2023 im Ver-
gleich zu 2019 als Basisjahr der Bewertung aufgrund der besonderen Rah-
menbedingungen, wie der Covid-19-Pandemie und der Erdgas-Mangellage,
als Ausnahmejahre zu betrachten sind. Diese Rahmenbedingungen haben
die Entwicklung der Energieverbräuche und THG-Emissionen stark beein-
flusst und haben damit auch Auswirkungen auf die die Einordnung der Er-
gebnisse. Die Stadt war gefragt Maßnahmen zur Eindämmung der Pande-
mie zu ergreifen, die sich teilweise positiv (weniger realisierte Arbeitswege
der Mitarbeitenden sowie weniger Geschäftsreisen), teilweise negativ (er-
höhter Strom- und Wärmebedarf) auf die Klimaschutzbemühungen ausge-
wirkt haben. Die Effekte der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-
19-Pandemie und der Erdgas-Mangellage sind nicht immer gut von den kon-
kreten Klimaschutzbemühungen zu trennen.
Dennoch sind Tendenzen erkennbar, die die konsequente Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen sichtbar machen. Das betrifft vor allem die Umstel-
lung auf LED bei der Straßenbeleuchtung und den Lichtsignalanlagen sowie
der Elektrifizierung des Fuhrparks.
Das Wachstum der Bevölkerung wie auch der Stadtverwaltung, stellt eine
Herausforderung dar, bei der verschiedene Zielkonflikte entstehen. Unter
dem Aspekt des Wachstums der Stadt ist das unabdingbar, unter dem As-
pekt der Klimafreundlichkeit und Erreichung einer Klimaneutralität problema-
tisch. Es ist jedoch keine Entweder-oder-Perspektive, sondern mit den rich-
tigen Steuerungsinstrumenten und Planungsgrundlagen können beide Ziele
vereint werden. Dafür ist es wichtig, dass bei allen Planungen und Umset-
zungsschritten von kommunalen Maßnahmen diese Abwägung zwischen
den unterschiedlichen Perspektiven transparent und nachvollziehbar durch-
geführt wird.
Der größte Hebel zur Reduktion der THG-Emissionen liegt im Bereich der
Gebäude. Daher wird empfohlen die Sanierung deutlich zu beschleunigen,
alte Heizungsanlagen auszutauschen, die Betriebsoptimierung voranzutrei-
ben und den Energieträger-Mix hin zu erneuerbaren Energien zu verändern.
Gleichzeitig muss der Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen forciert
werden. Zusammen mit Marktentwicklungen, wie der Verbesserung des
Strom-Mixes und des Fernwärme-Mixes, sind hier große THG-Einsparungen
möglich.
Der Bereich der Mobilität stellt einen weiteren großen Hebel dar. Neben ei-
ner verstärkten und beschleunigten Ausweitung der Elektrifizierung des
Fuhrparks sollten weitere Voraussetzungen für eine klimafreundliche Mobi-
lität für Mitarbeiter*innen zur Arbeit und im Rahmen von Dienstreisen ge-
schaffen werden. Zudem braucht es perspektivisch eine Neubewertung des
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Mobilitätsbereiches nach der Pandemie und Implementierung verschiedener
Maßnahmen.
Die Reduzierung der Emissionen wurde durch die außerordentlichen Rah-
menbedingungen deutlich erschwert. Dennoch sind die ersten Schritte be-
reits gegangen. Jetzt gilt es Fahrt aufzunehmen und intensiv in die Maßnah-
menumsetzung zu investieren.
Der Abgleich der erreichten Werte mit dem Zielpfad verdeutlicht, dass noch
großer Handlungsbedarf besteht. Insbesondere in den Bereichen Gebäude
und Mobilität besteht ein großer Handlungsspielraum, den es zu nutzen gilt.
In diesen Bereichen gilt es weitere Maßnahmen zu entwickeln und nachzu-
schärfen, um den Zielpfad zu erreichen. Hierfür gilt innerhalb der Stadtver-
waltung in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Fachämtern und mit
Unterstützung der politischen Vertreterinnen und Vertreter und der Verwal-
tungsspitze Begebenheiten zu analysieren, Hemmnisse zu identifizieren und
gemeinsam Lösungen für eine baldige klimaneutrale Verwaltung zu entwi-
ckeln.
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A1 Annahmen und Entwicklungsgrößen der Szenarien
Abbildung 56 Annahmen und Entwicklungsgrößen für die Szenarien. Quelle: Stadt Münster, basie-
rend auf IE Leipzig 2021.
Berichtsvorlage
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V/0188/2026 V/0188/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Klimaneutrale Verwaltung: Treibhausgasbilanzen und CO2-Zielpfadanalysen. Ergebnisbericht für die Bilanzjahre 2021 und 2023 Beratungsfolge 05.05.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 12.05.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Bericht 20.05.2026 Hauptausschuss Bericht Bericht: Entwicklungen seit der Beschlussfassung Seit dem Beschluss zur Zielsetzung einer klimaneutralen Stadtverwaltung aus November 2021 wurden zahlreiche Maßnahmen von den beteiligten Fachämtern und Einrichtungen vorbereitet und umgesetzt. Mit der Fortschreibung der Energie - und Treibhausgasbilanz für die Stadtverwaltung wurde der CO 2- Verbrauch der Stadtverwaltung für die Jahre 2021 und 2023 erhoben und analysiert. Außerdem wurde der Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm Klimaneutrale Stadtverwaltung durch das Gutachterbüro überprüft und eine Wirkungsschätzung einzelner Maßnahmen vorgenommen. Die Bilanzen zeigen auch, an welchen Stellen allgemeine Entwicklungen, wie die Corona -Pandemie oder die Gasmangellage, die Entwicklungen der letzten Jahre beeinflusst haben. Unter Beteiligung der involvierten Ämter und Einrichtungen wurden die Datenerhebungen durchgeführt. Die abschließende Prüfung der Plausibilität sowie die Bilanzierung, Auswertung und Aufbereitung der Daten erfolgten durch das beauftragte Gutachterbüro EBP Deutschland GmbH. Methodisch basieren die Bilanzen auf dem GHG Protocol Corporate Standard. Den Bilanzrahmen bil- det die Kernverwaltung, wie sie im Dezernatsverteilungsplan festgehalten ist. Die auf aktuellen Daten des jeweiligen Jahres basierenden Bilanzen ermöglichen die Erstellung von Zielpfadanalysen. Diese geben Auskunft darüber, inwieweit die Anstrengungen der Verwaltung zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bereits beigetragen haben und in welchen Bereichen weitere Maßnahmen bzw. Anstrengungen erforderlich sind. D as methodische Vorgehen, die Datenerhebung, Einschätzungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Maßnahmenkataloges und wesentli- che Ergebnisse der Bilanzen für die Jahre 2021 und 2023 gehen aus dem in der Anlage beigefügten Abschlussbericht hervor. An dieser Stelle werden kurz die wesentlichen Ergebnisse benannt: Dezernat OB/Stabsstelle Klima 30.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Möller Sandra Osowski Telefon: 492-6050 MoellerT@stadt - muenster.de - 2 - V/0188/2026 ▪ Die Ergebnisse der Fortschreibung der Treibhausgasbilanz zeigen, dass die Jahre 2021 und 2023 aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen der Covid -19-Pandemie und der Erdgas - Mangellage, als Ausnahmejahre zu betrachten sind. ▪ Gleichzeitig sind Entwicklungen und Tendenzen erkennbar, die die konsequente Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sichtbar machen. Das betrifft u.a. die Teilumstellung der Straßenbeleuch- tung und den Lichtsignalanlagen auf LED -Technik wie auch die zunehmende Elektrifizierung des Fuhrparks. ▪ Auf Basis der Ergebnisse empfiehlt das Gutachterbüro, dass die Stadtverwaltung diese positiven Entwicklungen ausbaut und darüber hinaus noch wesentliche Anstrengungen auf dem Weg zur Klimaneutralen Stadtverwaltung erbringen sollte. Der größte Hebel zur Reduktion der THG - Emissionen liegt demnach im Bereich der Gebäude. Zu einer baldigen Minderung weiterer THG - Emissionen führt die Beschleunigung der Sanierungsbestrebungen im Bestand (Maßnahmen 12) sowie eine Forcierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien (Maßnahmen 16). Zusammen mit Marktentwicklungen, wie der Verbesserung des Strom -Mixes und des Fernwärme -Mixes, liegen hier besonders große Einsparpotenziale. Auch der Bereich Mobilität weist hohe Potenziale zur Emissionsminderung auf, insbesondere hin- sichtlich einer weiteren Elektrifizierung des Fuhrparks und der klimafreundlichen Anreise von Mitar- beitenden. ▪ Münster als wachsende Stadt stellt die Verwaltung vor eine große Herausforderung hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität. Hierbei können Zielkonflikte entstehen. Ein Beispiel hierfür ist der Zubau von Liegenschaften, der in Anbetracht des Wachstums der Stadt notwendig ist und gleichzeitig durch die beim Bau und im Betrieb der Liegenschaften entstehenden Emissionen der Klimaneutrali- tät entgegenwirkt. Fazit Die Stadtverwaltung hat mit der Konzeptstudie „Stadt Münster: Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ und deren Maßnahmenkatalog einen Grundstein für klimarelevante Veränderungsprozesse in der Stadtverwaltung gelegt. Seit dem Beschluss vom 10.11.2021 (V/0731/2021 Konzeptstudie "Klimaneut- rale Stadtverwaltung 2030") wurden zahlreiche Projekte und Prozesse von den beteiligten Fachämtern in die Umsetzung gebracht. Dennoch gilt auch für die Stadtverwaltung Münster, dass der voranschrei- tende Klimawandel eine noch deutlich schnellere, intensivere und umfassendere Klimaschutzarbeit in allen Bereichen erforderlich macht. Das Monitoring des Maßnahmenkataloges sowie die Zielpfadanaly- sen zeigen, dass der Handlungsspielraum der Stadtverwaltung Münster zur Erreichung der Klimaneut- ralität der eigenen Organisation weiterhin ausgestaltet werden muss. Insbesondere die Bereiche Ge- bäude und Mobilität zeigen weitere Potenziale auf, die zeitnah gehoben werden sollten. Darüber hinaus wird deutlich, dass es eine Mitwirkung aller Fachämter bedarf, um die Voraussetzungen für ein gutes und wirkungsvolles Klimahandeln zu schaffen, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu etab- lieren und so das Ziel der Klimaneutralität gemeinsam zu erreichen. Um ein Monitoring zeit- und kos- tenadäquat zu ermöglichen, wird die Treibhausgasbilanz für die Stadtverwaltung alle zwei Jahre fortge- schrieben. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlagen: Abschlussbericht Treibhausgasbilanzen 2021 und 2023 EBP GmbH
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0188/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2026
- Erstellt
- 10.03.2026 09:13