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2007/0342

Nahverkehrsachse Bismarckstraße - Willy-Brandt-Platz - Mathildenplatz - Luisenplatz hier: Neugestaltung der Bismarckstraße West zwischen Goebelstraße und Dolivostraße

Magistratsvorlage 07.11.2007

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Nahverkehrsachse Bismarckstraße 1.BA
Kostenberechnung 
Zusammenstellung Gesamtkosten Anteil HEAG
Zuwendungen
GVFG ÖPNV
(75%)
Anteil HEAG
abz. Zuwend. Anteil Stadt Anlieger-
beiträge
Zuwendungen 
GVFG IV
(60%)
 Anteil Stadt
abz. Zuwend.
abz. Anliegerb. 
1. Straßen- und Wegebau IV 1.136.000 €         1.136.000 €     518.986 €        370.208 €        246.806 €            
2. Straßen- und Wegebau ÖV 663.000 €            663.000 €        497.250 €        165.750 €            
3. Gleisanlagen ÖV 1.540.000 €         1.540.000 €     1.155.000 €     385.000 €            
4. Haltestellenausstattung und Fahrgastinformation ÖV 276.000 €            276.000 €        207.000 €        69.000 €              
5. Straßenbeleuchtung IV 69.000 €              69.000 €          62.250 €          4.050 €            2.700 €                
6. Umlegung Versorgungsleitungen IV 225.000 €            225.000 €        135.000 €        90.000 €              
7. Umlegung Versorgungsleitungen ÖV 101.000 €            101.000 €        75.750 €          25.250 €              
8. Verkehrstechnische Ausstattung ÖV 361.000 €            361.000 €        270.750 €        90.250 €              
9. Umbau vorh. Schachtbauwerke ÖV 437.000 €            437.000 €        100.000 €        337.000 €            
10. Grünanlagen IV 80.000 €              80.000 €          23.214 €          34.072 €          22.714 €              
11. Beweissicherungsgutachten 35.000 €              17.500 €          13.125 €          4.375 €                17.500 €          10.500 €          7.000 €                
12. Kampfmittelsondierung 20.000 €              10.000 €          7.500 €            2.500 €                10.000 €          6.000 €            4.000 €                
Zwischensumme 4.943.000 €         3.405.500 €     2.326.375 €     1.079.125 €         1.537.500 €     604.450 €        559.830 €        373.220 €            
13. Unvorhersehbares (5%) 247.150 €            123.575 €        123.575 €            123.575 €        123.575 €            
Summe Baukosten, netto 5.190.150 €         3.529.075 €     2.326.375 €     1.202.700 €         1.661.075 €     604.450 €        559.830 €        496.795 €            
14. Entwurfsplanung Lp 1-4 (5%) 247.150 €            123.575 €        123.575 €            123.575 €        123.575 €            
15. Ausführungsplanung Lp 5 (2,5%) 123.575 €            61.788 €          61.788 €              61.788 €          61.788 €              
16. Vorbereitung der Vergabe Lp 6 (1,5%) 74.145 €              37.073 €          37.073 €              37.073 €          37.073 €              
17. Dokumentation Lp 9 (1%) 49.430 €              24.715 €          24.715 €              24.715 €          24.715 €              
18. Vermessung während der Bauzeit (2%) 98.860 €              49.430 €          49.430 €              49.430 €          49.430 €              
19. Örtliche Bauüberwachung (3,2%) 158.176 €            79.088 €          79.088 €              79.088 €          79.088 €              
20. Sonstige Planungsleistungen 10.000 €              5.000 €            5.000 €                5.000 €            5.000 €                
Summe Planungskosten, netto 761.336 €            380.668 €        380.668 €            380.668 €        380.668 €            
Gesamtkosten, netto 5.951.486 €         3.909.743 €     2.326.375 €     1.583.368 €         2.041.743 €     604.450 €        559.830 €        877.463 €            
19 % MwSt (nur Anteil der Stadt) 387.931 €            387.931 €        114.846 €        106.368 €        166.718 €            
Gesamtkosten inkl. MwSt. (nur Anteil der Stadt) 6.339.417 €         2.429.674 €     719.296 €        666.198 €        1.044.181 €         
Stand 21.11.2007

2007/0342

12653 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.11.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
Dezernat III 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0342 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Nahverkehrsachse Bismarckstraße - W illy-Brandt-Platz - Mathildenplatz - Luisenplatz 
hier: Neugestaltung der Bismarckstraße West zwischen Goebelstraße und Dolivostraße  
 
Vorlage vom: 07.11.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Neugestaltung der Bismarckstraße West zwischen Goebelstraße und Dolivostraße 
entsprechend der Planung vom Juni 2007 wird zugestimmt. 
2. Das Baurechtsverfahren kann nach Magistratsbeschluss betrieben werden. 
3. Die Finanzierung wird in einer gesonderten Vorlage dargestellt. 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 1 
Lageplan 2 
Kostenberechnung 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 07. November 2007 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Darstellung des Vorhabens 
 
Verkehrskonzept ÖPNV-Achse Luisenplatz  - Willy-Brandt-Platz - Bismarckstraße
 
 
Um eine Verbesserung des Verkehrsablaufs im ÖPNV zu erreichen, beabsichtigt die HEAG mobilo 
GmbH in Abstimmung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt die ÖPNV-Achse Luisenplatz – Willy-
Brandt-Platz – Bismarckstraße umzugestalten, entsprechend den geltenden Richtlinien auszubauen 
sowie die Haltestellen behindertengerecht einzurichten. 
 
Die Gesamtbaumaßnahme wird entsprechend der notwendigen Ausführungszeiträume in vier 
Abschnitte unterteilt, die jeweils als separate GVFG-Anträge eingereicht werden: 
 
1. ÖPNV-Fahrbahn zwischen Luisenplatz und Gustav-Lorenz-Straße (GVFG-Antrag in 2005 
gestellt, Maßnahme ist abgeschlossen), 
2. Neugestaltung Bismarckstraße West zwischen Goebelstraße und Dolivostraße  
einschließlich des behindertengerechten Ausbaus der Haltestellen, 
3. Neugestaltung Bismarckstraße Ost zwischen Dolivostraße und Grafenstraße einschließlich 
des behindertengerechten Ausbaus der Haltestellen. 
4. Willy-Brandt-Platz 
 
Der Willy-Brandt-Platz ist neben dem Luisenplatz und dem Hauptbahnhof ein wichtiger 
Umsteigepunkt im Stadtgebiet von Darmstadt. Hier werden die Straßenbahnlinien 3, 4, 5, 6, 7 und 8 
mit den Stadtbuslinien und den Regionalbuslinien gebündelt. Ein Umbau der Trasse ist zwingend 
erforderlich, da die Anforderungen an eine stark frequentierte Strecke im Bestand nicht erfüllt 
werden. 
 
Gegenstand dieser Vorlage ist der zweite Abschnitt, die Neugestaltung der Bismarckstraße 
zwischen Goebelstraße und Dolivostraße. Der endgültige Ausbau kann allerdings nur bis in Höhe 
Feuerwehrzufahrt vorgesehen werden. Ein Ausbau bis zum Knoten Dolivostraße muss im 
Zusammenhang mit dem anschließenden Bauabschnitt hergestellt werden, da zurzeit die Lage der 
weiterführenden Gleistrasse noch nicht exakt festliegt. 
 
Bestandsanalyse
 
 
Der Planungsbereich befindet sich in einem Mischgebiet mit Wohnungen und zahlreichen 
Gewerbebetrieben. Neben der Rheinstraße ist die Bismarckstraße eine wichtige West-Ost-
Verbindung im Stadtgebiet von Darmstadt. Auf ihr verkehren neben der Straßenbahnlinie 3 
zahlreiche Stadtbus- und Regionalbuslinien. 
 
Die signaltechnische Beschleunigung des ÖPNV wurde zwar in den letzten Jahren ausgeführt, aber 
der geringe Gleisabstand verhindert nach wie vor die Fahrzeugbegegnung in den 
Haltestellenbereichen und damit die effektive Nutzung der LSA-Beeinflussung.

3 
... 
Der Straßenraum hat eine Breite von 20 – 23 m, wovon beidseitig bis zu 3 m auf den Gehweg 
entfallen. Die Straßenoberfläche ist mit Asphalt befestigt, wobei der Gleisbereich mit Pflaster 
ausgeführt ist. Die Fahrbahnen (für Kfz + ÖV) sind stark beschädigt und die Gleise in einem sehr 
baufälligen Zustand. 
 
In den Nebenanlagen sind Gehwegplatten vorhanden. Für den Radverkehr sind teilweise Flächen in 
Längsrichtung auf der Fahrbahn abmarkiert. 
 
Die Haltestellen Feldbergstraße sind als Aufenthaltsflächen für Fahrgäste im Gehwegraum nördlich 
und südlich der Feldbergstraße angeordnet. Der Zu- und Abgang der Fahrgäste  erfolgt durch LSA-
Anlagen gesichert über die Fahrbahn („Zeitinsel“). Diese Haltestellen sind derzeit nicht 
behindertengerecht ausgestattet. 
 
In diesem Abschnitt der Bismarckstraße befindet sich die Feuerwehr, deren Belange zu beachten 
sind. Darüber hinaus sind die Interessen des DRK zu berücksichtigen. Weiter befinden sich dort 
zahlreiche Gewerbebetriebe, die teilweise mit Lastzügen angedient werden. Zusätzlich ist ein 
Busunternehmen ansässig, dessen Betriebshof und die entsprechenden Zufahrten zu 
berücksichtigen sind. 
 
2.  Planung 
 
Straßen- und Gleisanlagen
 
 
Der Straßenraum der Bismarckstraße wird im Zuge der Priorisierung des ÖPNV neu aufgeteilt. Im 
Westen schließt die Planung an den kürzlich abgeschlossenen Ausbau der Goebelstraße an. In 
dem Abschnitt bis zur Einmündung Kirschenallee wird die Straßenbahn gemeinsam mit dem MIV 
auf einem Fahrstreifen geführt und über Lichtsignalanlagen bevorrechtigt. Aufgrund der 
vorhandenen Verkehrsstärken ist eine Anordnung von Abbiegefahrstreifen notwendig. Die Anlage 
eines besonderen Bahnkörpers in diesem Abschnitt ist aus Platzmangel nicht möglich. 
 
Der Abschnitt Kirschenallee bis Dolivostraße wird mit einer 6,50 m breiten ÖPNV-Trasse für beide 
Fahrtrichtungen auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage ausgebildet. Dieser erhält einen 
Rundbord mit 8 cm Stich und ist planmäßig nur durch Rettungsfahrzeuge überfahrbar. Im Bereich 
der Feuerwehrausfahrten, des DRK (Höhe Feldbergstraße) und des Betriebshof des 
Busunternehmens sind Zu- und Ausfahrten auf den Bahnkörper vorgesehen. 
 
Der MIV wird im Einrichtungsverkehr jeweils neben der ÖPNV-Trasse geführt. An der Kreuzung 
Kirschenallee ist ein Wenden für Pkw + Lieferwagen und somit ein Richtungswechsel möglich, 
während an dem Knotenpunkt Feldbergstraße und an der Einmündung Im Niederfeld ein Kreuzen 
der Bismarckstraße nicht mehr möglich ist. 
  
Die Haltestelle „Feldbergstraße“ muss wegen beizubehaltender Grundstückszufahrten für LKW, was 
nur mit Benutzung des Gleiskörpers möglich ist, nach Westen bis zur Kirschenallee verschoben 
werden und erhält dann die neue Bezeichnung „Kirschenallee“. Dieser neue Standort ermöglicht 
eine gleichmäßige Einteilung der Haltestellenabstände mit Abdeckung der Erschließungsradien aus 
den Wohn- und Industriebereichen von 300 bis 500 m. 
 
 
 
Die Ausbildung der Haltestelle Kirschenallee erfolgt, entsprechend den Fördervoraus-setzungen, 
fahrgastfreundlich (z. B. kurze Umsteigewege, sicherer Zugang) und unter besonderer

4 
... 
Berücksichtigung der Belange der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste. 
 
Die Bahnsteige haben eine Nutzlänge von 45 m und eine Breite von 2,5 m. Die Haltestellen werden 
behindertengerecht hergestellt und mit notwendigen Einrichtungen wie Dynamischer 
Fahrgastinformation, Fahrkartenautomaten und Fahrgastunterstand entsprechend dem RMV-
Standard ausgestattet. Der Zugang zu den Haltestellen erfolgt über LSA-gesicherte Furten. 
 
Radverkehr
 
 
Um bei der Umgestaltung den Nutzungsansprüchen aller Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden, 
wird der zur Verfügung stehende Straßenraum entsprechend den spezifischen örtlichen 
Gegebenheiten und der Bevorzugung des Straßenbahn- und Busverkehrs (besonderer Bahnkörper) 
neu aufgeteilt. Für den Radverkehr steht bei der Ausweisung von Verkehrsanlagen sowohl der 
Netzschluss als auch das grundsätzliche Angebot einer Verkehrsanlage nach dem aktuellen Stand 
der Technik (z. B. eigene, vom Fußgängerverkehr unabhängige Führung) im Vordergrund, da die 
Bismarckstraße im Verkehrsentwicklungsplan 2006 der Stadt als Hauptroute des Radverkehrs 
gekennzeichnet ist. 
 
Entsprechend der vorgesehenen Planung werden die Flächen für Radfahrer völlig neu geordnet. Bei 
dieser Neuordnung spielt auch die Kontinuität einer durchgehenden Form der Radverkehrsanlagen 
eine bedeutende Rolle. 
 
Da in Teilbereichen (sowohl in der Bismarckstraße West als auch im Abschnitt Ost) nur wenig 
Flächen zur Verfügung stehen, wird als kontinuierliche Radverkehrsanlage der Schutzstreifen 
gewählt. Radfahrstreifen oder baulich angelegte Radwege können unter Berücksichtigung aller 
abzuwägenden Nutzungsansprüche (Öffentlicher Verkehr, Individualverkehr, Fußgängerverkehr, 
Ruhender Verkehr) und aufgrund der in der VwV-StVO geforderten Mindestabmessungen für diese 
Verkehrsanlagen nicht umgesetzt werden. 
 
Ein Schutzstreifen für Radfahrer liegt auf gleicher Ebene wie die Fahrbahn und ist durch eine 
unterbrochene Linie (Leitlinie, Z. 340 StVO)  abgetrennt. Der Radverkehr muss den Schutzstreifen 
im Streckenverlauf benutzen. Dessen Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot (§ 2 
Abs. 4, Satz 3 StVO). Der Schutzstreifen darf von anderen Verkehrsteilnehmern unter besonderer 
Vorsicht mitbenutzt werden. 
 
Der von der Goebelstraße kommende, nach Osten führende Schutzstreifen wird in der 
Bismarckstraße im gesamten Abschnitt West in südlicher Fahrbahnrandlage mit einer Breite von 
1,50 m fortgeführt. Der nördliche Schutzstreifen in der Bismarckstraße West weist ebenfalls in der 
Regel eine Breite von 1,50 m auf. Diese Breite wird in Höhe der Toleranzzone (westlich der Zufahrt 
Bismarckstraße 107) für etwa 25 m aufgegeben und auf 1,75 m ausgeweitet, so dass sich die 
Summe der Breite der Fahrbahn und des Schutzstreifens auf 4,75 m erweitert. Grund für diese 
Aufweitung ist die ausreichende Berücksichtigung der Sperrgebietsverordnung (kurzzeitiges Halten 
von Pkw in diesem Bereich). 
 
 
 
 
 
 
Ruhender Verkehr, Bäume und Gehwege

5 
... 
Für den ruhenden Verkehr werden Längsparkstände im Seiteraum in Kombination mit 
Baumstandorten realisiert. Die Masten der vorgesehenen Hochkettenfahrleitung werden innerhalb 
der Baumachse angeordnet. Gehwege sind beidseitig mit mindestens 1,50 m Breite vorgesehen. 
 
Kanal
 
 
Die Neugestaltung der Bismarckstraße erfordert eine Verlegung der vorhandenen 
Einstiegsschächte des Kanals aus dem Gleisbereich. Durch eine Verlegung ist gewährleistet, dass 
ein einwandfreier Straßenbahnbetrieb bei Störungen sowie bei den notwendigen Spül- und 
Wartungsvorgängen für den Kanal erfolgen kann. 
 
Lichtsignalanlagen
 
 
Im Rahmen der Neugestaltung der Bismarckstraße West ist vorgesehen, in der westlichen 
Knotenpunktzufahrt Bismarckstraße / Kirschenallee eine Änderung der Fahrstreifen-aufteilung 
vorzunehmen. In der Folge dieser Maßnahme muss die Signalisierung an die geänderten 
Bedingungen angepasst werden. Die vorhandene Außenanlage und das Steuergerät können dabei 
weiterverwendet werden und sind entsprechend zu ergänzen. Dabei werden blinden- und 
sehbehindertengerechte Signalisierungen nachgerüstet. 
 
In Höhe der Feldbergstraße wird eine neue behindertengerechte Fußgängerschutzanlage (mit 
Drängelgitter im Gleisbereich) eingerichtet. 
 
Kosten
 
 
Nach derzeitig möglicher Ermittlung betragen die Planungs- und Baukosten gemäß anliegender 
Kostenberechnung rund 6.340.000,00 Euro (brutto inkl. MwSt.), wobei abzüglich der Zuwendungen 
des Landes, der Anliegerbeiträge und des Anteils der HEAG ein Kostenanteil für die Stadt in Höhe 
von rund 1.050.000,00 Euro verbleibt. 
 
Zusätzlich zu diesen in der anliegenden Kostenberechnung dargestellten Planungs- und Baukosten 
entstehen auch Kosten für z. B. Projektsteuerung, Beratungsleistungen, sowie Kosten für 
Öffentlichkeitsarbeit, für die derzeit keine exakten Kostenangaben möglich sind und auch nicht 
feststeht, ob dadurch über den genannten Kostenanteil der Stadt weitere Kosten entstehen. 
 
Im Zusammenhang mit den Kosten ist die Frage der Finanzierung zu klären. 
 
All diese offenen Fragen lassen eine deta illierte Kosten- und Finanzierungsdarstellung zurzeit nicht 
zu. Daher werden die exakten Kosten und die Finanzierung zu gegebener Zeit in einer gesonderten 
Magistratsvorlage dargestellt. 
 
 
Baurecht, Finanzierung und Baubeginn
 
 
Das Baurechtsverfahren kann nach Magistratsbeschluss betrieben werden. 
 
Die Finanzierung und der Baubeginn werden in einer gesonderten Vorlage dargestellt.

6 
... 
 
Die Originalpläne sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
 
Darmstadt, 07.11.2007 
VI-66/2 S Tb 1052-Kis-Wg 
Nst. 2700 
 
Der Dezernent II   Der Dezernent III  Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister    Stadtrat   Stadtrat

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728 Zeichen

Legende - Planung

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Beratungsverlauf (4)

TOP 764 beschließend
TOP 42
TOP 3
TOP 4

Orte (11)

  • Bismarckstraße 107
  • Feldbergstraße
  • Dolivostraße
  • Kirschenallee
  • Goebelstraße
  • Mathildenplatz
  • Luisenplatz
  • Klappacher Straße 172
  • Grafenstraße
  • Rheinstraße
  • Im Niederfeld

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0342
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.11.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00