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1519/2017

Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Baubeschluss für die brandschutztechnische Ertüchtigung zweier Aufzugsanlagen der Stadtbahnhaltestelle Christophstraße/Mediapark

Beschlussvorlage Ausschuss 22.06.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.09.2017, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Kostenbestätigung 14 für Haltestelle Christophstr.

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Beschlussvorlage Ausschuss

6157 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1519/2017 
Freigabedatum  22.06.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Baubeschluss für die brandschutztechnische Ertüchtigung zweier Aufzugsanlagen der 
Stadtbahnhaltestelle Christophstraße/Mediapark 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der brandschutztechnischen Ertüchtigung zweier 
Aufzugsanlagen der Stadtbahnhaltestelle Christophstraße/Mediapark bei Gesamtkosten in Höhe von 
575.321,87 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel in Höhe 
von 575.321,87 Euro sind im städtischen Doppelhaushalt 2016/2017 (incl. der Finanzplanung 2018-
2020), Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen; Hj. 2017  berücksichtigt. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 05.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    575.321,87    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die unterirdische Stadtbahnhaltestelle „Christophstraße / Mediapark“ befindet sich unterhalb einer 
Tiefgarage mit zwei Parkgeschossen. Von jedem der beiden Seitenbahnsteige der Haltestelle führt 
jeweils ein Personenaufzug in die beiden Parkgeschosse der Tiefgarage und zur Oberfläche. Etwa in 
der Mitte der beiden Bahnsteige befindet sich jeweils ein seitlicher Treppenaufgang mit einer notwen-
digen festen Treppe und zwei Fahrtreppen. Diese Treppenaufgänge führen nicht zu den Parkge-
schossen, sondern direkt zur Oberfläche ins Freie. 
Im Zuge der Durchführung der Brandschau der unterirdischen Verkehrsbauwerke der Stadt Köln / 
KVB im Brandschauabschnitt 3 (Strecke Rudolfplatz - Reichensperger Platz, Tunnelanlage einschl. 
Haltestellen, Notausgänge und Wendeschleife sowie Wiener Platz – Herler Str., einschl. Haltestellen 
und Notausgänge) durch die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln wurden an der Haltestelle Christoph-
straße/Mediapark brandschutztechnische Mängel hinsichtlich der Aufzugsituation erkannt. Es wurde 
festgestellt, dass die beiden Personenaufzüge keine Brandfallsteuerung besitzen sowie in den Berei-
chen vor den Aufzügen in den Parkdecks der Tiefgarage jeweils grundsätzlich keine feuerbeständige 
Abschottung ( Feuerwiderstandsklasse F90) vorhanden ist. 
Hieraus ergibt sich ein Personengefährdungspotential. Die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln rät bei 
Nichtbehebung der Problematik zu einer Stilllegung der Aufzüge. Dies hätte zur Konsequenz, dass 
sich die Haltestelle nicht mehr barrierefrei nutzen ließe. 
Zusätzlich wurde im Rahmen einer Gefahrenanalyse der STUVAtec (Studiengesellschaft für unterirdi-
sche Verkehrsanlagen mbH ) unter anderem festgestellt, dass die bis zu ca. 3,5 m hohen Aufzugs-
schachtverglasungen auf dem Bahnsteig regelkonform aus einem Glas ohne Brandschutzeigenschaf-
ten bestehen. Dies entspricht zwar den gültigen Regelwerken, im Brandfall besteht jedoch die Gefahr, 
dass die Verglasungen aufgrund der thermischen Belastung zerstört werden und Personen in Auf-
zugsnähe durch herabfallende Glasscherben verletzt werden können. 
Daher wurden in der Gefahrenanalyse der STUVAtec zum Schutz der Aufzugsschachtverglasung im 
Deckenbereich zusätzliche Brandschutzmaßnahmen empfohlen. Es soll die Aufzugsschachtvergla-

3 
sung im deckennahen Bereich durch eine geeignete Brandschutzverglasung ertüchtigt werden. Eine 
raumabschließende Funktion der Aufzugsschachtverglasung ist jedoch nicht erforderlich. 
 
Rechnungsprüfungsamt: 
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) hat mit Schreiben vom 04.05.2017 unter der 
Nummer KOB  2017/0632 der Maßnahme zugestimmt. Die Zustimmung des städtischen Rechnungs-
prüfungsamtes ist als Anlage beigefügt.  
 
Auflagen, Hinweise, Bemerkungen, die aus der Zustimmung Kostenberechnung hervorgehen, wurden 
vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zur Kenntnis genommen und werden im weiteren 
Verlauf des Verfahrens entsprechend berücksichtigt. Mit Zustimmung der Maßnahme merkt das städ-
tische Rechnungsprüfungsamt an, dass für die Kostengruppe 300 (Kosten für Bauleistungen, hier: 
Metallbauarbeiten, Fahrbahnmarkierung, Malerarbeiten sowie Rohbau-/Mauerwerksarbeiten in Höhe 
von rd. 31.500,00 €) lediglich von einer Kostenschätzung ausgegangen wird. Dem Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau liegen zwischenzeitlich auch für die Kostengruppe 300 detaillierte Berech-
nungen über das o.g. Gesamtvolumen in Höhe von rd. 31.500,00 € vor, welche dem Rechnungsprü-
fungsamt bereits nachgereicht wurden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die neu eingereichten Unter-
lagen zur Kostengruppe 300 gesichtet und führt aus, dass diese eher den Ergebnissen der Leis-
tungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von 
Leistungsverzeichnissen) nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen entspre-
chen und somit oberhalb der Planungstiefe einer Kostenschätzung liegen. 
 
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung mit den Arbeiten zur Sanierung 
der Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring abgestimmt ist. 
 
Finanzen: 
Die benötigten Mittel in Höhe von 575.321,87 Euro sind im städtischen Doppelhaushalt 2016/2017 
(incl. der Finanzplanung 2018-2020) im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - 
in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; Hj. 2017, berücksichtigt. 
 
Anlage

Anlage 1 - Kostenbestätigung 14 für Haltestelle Christophstr.

1627 Zeichen

IF

14 04 05.2015°

143/1 3

RPA-Nr.: KOB 2017/0632 ahluabru £
SY3I

L° 10.05.18
Eingang -8, Mai 2017 Aa

EAU N, u | u s 0% -hg 1 Te

Ad. Ze
KEN
Haltestelle Christophstraße/Mediapark

Kostenberechnungen über die Brandschutztechnische Ertüchtigung von Aufzuganlagen
vorgelegte Kosten: 483.463,76 € netto, 575.321,87 € brutto
geprüfte Kosten: 483.463,76 € netto, 575.321,87 € brutto

69

Sehr geehrte Damen und Herren,

die hier behandelten Leistungen wurden in einer ersten Kostenberechnung dem RPA bereits
2015 vorgelegt. Diese Kostenberechnung wurde mit Schreiben des RPA vom 27.03.2015 mit
Hinweisen bestätigt. Zwischenzeitlich wurden im Zuge der Ausführungsplanung in Zusam-
menarbeit mit einem TÜV-Sachverständigen erkannt, dass die Vorgaben der Brandschutz-
sachverständigen mit geringerem Aufwand erfüllt werden können, als wovon bis zur Entwurf-
Splanung ausgegangen worden ist. Für die Erlangung eines Baubeschlusses wird die ange-
passte Kostenberechnung deshalb ein weiteres Mal dem RPA zur Prüfung vorgelegt.

Die gemäß Rechnungsprüfungsordnung durchgeführte technisch-wirtschaftliche Prüfung hat
ergeben: j

Die Kostenberechnung wird unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung mit folgenden
Hinweisen bestätigt.

Die Unterlagen enthalten zu verschiedenen Leistungsteilen unterschiedliche Planungsstän-
de. Laut Aufstellungen werden Ausführungs- und Entwurfsplanungen benannt und für die
Kostengruppe 300 ist von einer Kostenschätzung auszugehen.

Es wird vorausgesetzt, dass die vorliegende Planung mit den Arbeiten zur Sanierung der
Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring abgestimmt ist.

Mit freundlichen Grüßen

en

Beratungsverlauf (1)

05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1519/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27