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V/0662/2005

Aufgaben

Vorlage 21.09.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 15.11.2005, TOP 4.6

Berichtsvorlage

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Ansehen

Arbeitsbericht Straßenerhaltung

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Ansehen

Berichtsvorlage

12868 Zeichen

V/0662/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufgaben der Straßenerhaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Das Straßennetz der Stadt Münster 
 
1.1 Das vom Tiefbauamt betreute 1225 km lange Straßennetz umfasst ca. 
275 km Bundes-, Landes-, Kreis- sowie Vorbehaltsstraßen, 
625 km Gemeindestraßen, 
250 km Wirtschaftswege und 
75 km selbstständige Geh- und Radwege. 
Der geschätzte Sachzeitwert des Straßennetzes beläuft sich auf ca. 600 Mio. €. Eine genaue 
Berechnung erfolgt erst bis 2007 im Rahmen des NKF. 
 
1.2 Die Straßenerhaltung gliedert sich in fünf verschiedene Aufgabenbereiche: 
 
1.2.1 Die Betriebliche Unterhaltung  umfasst die Kontrolle der Verkehrssicherheit des Straßen-
netzes, die Arbeiten an Banketten (mähen/fräsen), Gräben (mähen/reinigen), Leitpfosten, Be-
schilderungen, Markierungen und Aufgaben im Winterdienst (vgl. Anlage 1). Die externen Kosten 
hierfür betragen ca. 900 T€, die internen ca. 960 T€. 
 
1.2.2 Die bauliche Unterhaltung  umfasst punktuelle, kleinflächige  Reparaturmaßnahmen an 
Asphaltflächen, Pflaster- und Plattenbelägen, Deckschichten ohne Bindemittel sowie die Sanie-
rung von Rissen und Nähten. Derartige Schäden werden erfasst durch  StraWeg (s.u.). Die ex-
ternen Kosten hierfür betragen ca. 600 T€, die internen ca. 880 T€.  
 
1.2.3 Die bauliche Instandsetzung   beinhaltet Reparaturen an Pflaster- und Plattenbelägen 
größer 20 m², Asphaltdeckschichten größer 100 m² einschließlich Bordstein-, Rinnenregulierun-
Vorlagen-Nr.: 
V/0662/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.08.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0662/2005 
 
gen und Markierungen sowie den  Einbau von Deckschichten ohne Bindemittel. Die externen 
Kosten hierfür betragen ca. 3.000 T€, die internen ca. 625 T€. 
 
1.2.4 Die Erneuerung betrifft Asphaltdecken und Tragschichten oder den gesamten Oberbau, 
Neupflasterungen mit Tragschichteneinbau und hat i.d.R. eine Abrechnung nach KAG - NRW 
(Kommunale-Abgaben-Gesetz, vgl. auch Vorlage 498/2002 und  www.stadt-muenster.de/orts- 
recht / dokumente / 66_08.pdf) zur Folge. Die externen Kosten hierfür betragen ca. 1.300 T€, die 
internen ca. 170 T€. 
 
1.2.5 Kontrollaufgaben 
Kontrolle der Versorgungsträger:  nicht fachgerechte Wiederherstellung von Aufgrabungen 
verursacht langfristig vermeidbare Folgekosten für die Stadt Münster 
Kontrolle der Sondernutzungen  nach § 18 StrWG NW:  Durch die Straßenkontrolleure festge-
stellte Auflagenverstöße oder auch ungenehmigte Sondernutzungen sowie die Beendigung der 
Sondernutzungen werden erfasst und weiterbearbeitet 
Kontrolle der privaten Begrünung:  Aufgabe des Straßenbaulastträgers ist es zu prüfen, ob 
durch privates Grün, dass in die öffentliche Verkehrsfläche hinein ragt oder diese in anderer Wei-
se beeinflusst die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Hier werden erhebliche personelle und finan-
zielle Ressourcen gebunden. 
Kontrolle der Verkehrszeichen und der Wegweisung:  Alle nach der STVO angeordneten Ver-
kehrszeichen (Beschilderung, Markierung) und Wegweiser werden während der regelmäßigen 
Kontrollgänge auf Lesbarkeit und Sicherheit überprüft. 
Die internen Kosten betragen hierfür ca. 370 T€. 
 
Die Straßenerhaltung beschäftigt im Tiefbauamt ab 2006 noch 51 Mitarbeiter/-innen. 2002 waren 
es noch 61 Mitarbeiter/-innen. Die Straßenerhaltung ist damit nach der Abwasserwirtschaft der 
zweitgrößte Arbeitsbereich im Tiefbauamt. Insgesamt entstanden im Jahr 2004 Kosten von ca. 
5.800 T€ extern und ca. 3.000 T€ intern. 
 
2. Grundlagen der Straßenerneuerung 
 
2.1 Bei den Straßen-Zustandskontrollen werden regelmäßig auf 4660 Kontrollkilometern (inkl. der 
Hin- und Rückwege) pro Monat entsprechend der Muster-Dienstanweisung des Deutschen Städ-
tetages, mit dem mobilen Straßen- und Wegekontrollsystem ( StraWeg) alle vorhandenen Schä-
den erfasst und dokumentiert: 
• Im Innenstadtbereich mit den Fußgängerzonen (ca. 45 km) 7 - tägig durch 1 Straßenkontrol-
leur   
• Bei Straßen innerhalb der übrigen  Bebauung (ca. 930 km) 14 - tägig durch 7 Straßenkontrol-
leure 
• Verkehrsflächen im unbebauten Bereich, Wirtschaftswege (ca. 250 km) 4 - wöchig  (8 Stra-
ßenmeister) 
 
2.2 Messtechnische Zustandserfassung und -bewertung 
Im Jahre 1996 wurden insgesamt 263 km (beide Richtungen zusammen 526 km) Fahrbahnen 
des Hauptverkehrsstraßennetzes in der Stadt Münster erstmalig messtechnisch erfasst. 
Die Auswertungen der Messergebnisse ergaben, dass auf 6 % der erfassten Fahrbahnfläche ein 
dringender Erneuerungsbedarf gegeben ist (vgl. auch Vorlage 068/2004) 
Die erste Wiederholungsmessung wurde 2001 durchgeführt und ergab einen Anstieg auf 7 %. 
Das bedeutet, dass die Qualität des Straßennetzes nicht gehalten werden konnte, weil die Haus-
haltsmittel nicht ausreichend sind.  
Die Erfassung 2005 ist abgeschlossen. Die Bewertung wird bis Ende 2005 vorliegen. 
 
Diese messtechnische Erfassung der Hauptverkehrsstraßen dient zur Unterstützung bei der Prio-
ritätenfestlegung im Arbeitsprogramm und zur Feststellung des aktuellen Zustandes. Die Festle-
gung von Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten wird von den Mitarbeitern der Straßener-

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V/0662/2005 
 
haltung anhand von Bodengutachten, Bohrkernen und Schürfen getroffen. Trotzdem muss immer 
wieder bei unvorhergesehenen Änderungen der Verhältnisse ad-hoc vor Ort entschieden werden. 
 
2.3 Visuelle Schadensaufnahme und –bewertung 
Im Laufe eines jeden Jahres werden standardmäßig schadhafte Asphalt-, Pflaster- und Platten-
beläge zur Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen visuell geprüft, auf speziell dafür ent-
wickelten Formularen aufgenommen und bewertet. Jede Maßnahme ist nach den Netzknoten der 
Straßendatenbank stationiert, fotografisch aufgenommen und in einer Fotodatenbank abgelegt. 
Aufgenommen werden bei den Asphaltarbeiten die Substanzmerkmale Spurrinnen, Ausmage-
rungen, Netzrisse, Absackungen/Bruchstellen, einschließlich abgesackter Entwässerungsrinnen 
und Abläufe. Außerdem werden bei Bedarf weitergehende Untersuchungen zur besseren Scha-
densbeurteilung durchgeführt. 
Für die Pflaster- und Plattenbeläge werden die Substanzmerkmale Kantenbildung und Absa-
ckungen aufgenommen. 
Zwischen den Ingenieuren, Straßenmeistern und Straßenkontrolleuren erfolgt jedes Jahr ein Er-
fahrungsaustausch bezüglich Beurteilung von Substanzmerkmalen und geeigneter schadensbe-
zogener Instandsetzungsverfahren. 
Aktuell sind ca. 500 schadhafte Straßenabschnitte mit Baukosten von ca. 25,6 Mio. € erfasst.  
 
2.4 Bildung des Arbeitsprogramms und Bauvorbereitung 
• Nach Priorität und Budget wird jährlich ein Programm aufgestellt. Die Festlegung der Maß-
nahmen erfolgt nach der visuellen Einschätzung.  
• Es folgt die qualitative Prüfung der Kostenbeteiligung der Anlieger nach dem KAG – NRW. 
• Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen wird zur Vorabstimmung im Herbst des Vorjahres 
an alle Beteiligten, insbesondere die Versorgungsträger verschickt. Größere Maßnahmen 
wurden i.d.R. schon in den quartalsweise stattfinden Abstimmungen zwischen Stadtwerken 
und Tiefbauamt angesprochen. 
• Nach Auswertung der Rückmeldungen erfolgt der Beschluss des Bauprogramms durch BV 
und / oder den AUB. 
• Im Jan/Feb: Ausschreibung entsprechend des voraussichtlichen Budgets. 
• Es folgt die quantitative Prüfung der Kostenbeteiligung der Anlieger nach dem KAG - NRW 
• Nach Rechtskraft des Haushalts und weiterer Abstimmung erfolgt die Vergabe aller Asphalt-, 
Pflaster- und Erneuerungsmaßnahmen inkl. alljährlichem Asphaltferienprogramm.   
• Anschließend Bürgerinfo, Presse und Internet nach den Regelungen der Serviceversprechen 
 
3. Standards bei der Erneuerung von Verkehrsflächen  
 
3.1 Fahrbahnen 
Im Fahrbahnbereich hat eine rechtzeitige Deckschichterneuerung (ca. 24 €/m
2) Priorität. So kön-
nen kostenintensive Gesamterneuerungen (ca. 80 €/ m 2) zeitlich weit heraus geschoben werden. 
Bei Fahrbahnen ist im Gegensatz zur Erneuerung von Gehwegen zu beachten, dass durch zu 
späte Deckenerneuerungen die wirtschaftlich teurere Erneuerung des Gesamtaufbaues erforder-
lich wird. 
 
Das Tiefbauamt betreut insgesamt 6.439.000 m
2 Fahrbahnflächen. Bei durchschnittlichen Erneu-
erungskosten von 35 €/m 2 und zur Verfügung stehenden 2.700.000 € pro Jahr werden Fahrbah-
nen rechnerisch nach rd. 85 Jahren zumindest instand gesetzt. Dies entspricht in keiner Weise 
den gesetzlichen Abschreibungszeiträumen bzw. der tatsächlichen Lebensdauer solcher Anla-
gen. 
 
3.2 Gehwege / Radwege 
Die Entscheidung zur Erneuerung eines Gehweges wird auf Grund folgender Kriterien getroffen: 
• Die Verkehrssicherungspflicht kann durch kleinflächige Reparaturen nicht erfüllt werden. 
• Die Reparaturarbeiten in dem betroffenen Abschnitt waren in den vergangenen Jahren derart 
häufig, dass eine Erneuerung wirtschaftlich geboten ist.

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V/0662/2005 
 
• Im Zuge von Leitungsverlegungen (z. B. Stadtwerke, Telekom etc.) bietet eine vorgezogene 
gemeinsame Erneuerung der Gehwege finanzielle Vorteile für den Anlieger (Stadtwerke ü-
bernehmen KAG-Anteile) und den Steuerhaushalt (geringere Reparaturkosten in den Folge-
jahren). 
• Wegen der Erneuerung von Radwegen ist bautechnisch die Erneuerung des angrenzenden 
Gehweges erforderlich (bei der Erneuerung von Radwegen werden auch zukünftig Komfort-
gesichtspunkte berücksichtigt, Image fahrradfreundliche Stadt). 
 
Das Tiefbauamt betreut insgesamt 2.461.000 m
2 Gehwegflächen. Bei durchschnittlichen Erneue-
rungskosten von 65 €/m 2 und zur Verfügung stehenden ca. 850.000 € pro Jahr wird ein Gehweg 
rechnerisch nach rd. 190 Jahren erneuert. Dies entspricht in keiner Weise den gesetzlichen Ab-
schreibungszeiträumen bzw. der tatsächlichen Lebensdauer solcher Anlagen. 
 
Seit einigen Jahren wird bei Gehwegerneuerungen meist ein Gehwegpflaster mit 24 cm Breite 
und Länge und 8 cm Dicke eingebaut. Die alte Gehwegplatte 30/30/4,5 wurde in der Regel auf 
plastischen Mörtel der Mörtelgruppe I auf Boden, Bauschutt oder Auffüllungen einzeln verlegt. 
Das Gehwegpflaster 24/24/8 wird in eine 4 cm dicke Bettung aus einem Brechsand/Splitt-
Gemisch 0/5 auf einer 20 cm starken frostsicheren Schottertragschicht 0/32 verlegt. Die Vorteile 
dieser in den Regelwerken (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflä-
chen, RStO 01) vorgesehenen Bauweise: 
• Höhere Standfestigkeit  
• Größere Sicherheit gegenüber Frost-Tau-Wechsel, so genannten Frostschäden 
• Größere Sicherheit gegen Verkanten, durch größere Einbindetiefe 
• Schnellere Verlegung durch vorab maschinell verdichtete Bettung, und anschließendes Ein-
rütteln mit modernen Verdichtungsgeräten 
• Widerstandsfähiger gegen maschinelle Reinigung und Befahrung mit Unterhaltungs- oder 
anderen Fahrzeugen 
• Geringere Unterhaltungskosten 
 
Die Kosten für die Erneuerung nach den heute allgemein anerkannten Regeln der Technik mit 
neuem Pflastermaterial sind trotz der stärkeren Befestigung und Einbau neuen Pflasters nur ca. 
20 % höher als das Wiederverlegen von altem Plattenmaterial. Die geringere Lebensdauer und 
die höheren Unterhaltungskosten sprechen gegen die Wiederbenutzung des alten Steinmaterials. 
 
4. Durchführung und Abrechnung 
 
Der Baubeschluss erfo
lgt für Maßnahmen > 10.000 € in der BV bzw. durch den AUB im Rahmen 
des Jahresprogramms oder durch besondere Vorlagen (> 40.000 €). 
Wegen der haushaltsrechtlichen Zwänge einerseits und Witterungsbedingungen andererseits 
verbleibt i. d. R. eine Nettobauzeit von 7 Monaten im Jahr, in denen alle Arbeiten im Straßenraum 
abgewickelt werden müssen. 
Besondere Herausforderungen ergeben sich beim Bauen unter Betrieb und Verkehr, da die Stra-
ßen während der Bauzeit ihre Funktionen, wenn auch eingeschränkt, wahrnehmen sollen 
(Transport, Erschließung, Aufenthalt…). Die Ausführung der Arbeiten wird von den Mitarbeitern 
des Tiefbauamtes, z. T. unter zu Hilfenahme externer Sachverständiger, kontrolliert und in ein 
Qualitätssicherungssystem überführt. 
Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt zum einen die Abrechnung mit den Firmen, zum anderen 
die Abrechnung der Anliegerbeiträge.  
 
Die Aufträge für derzeit rund 5.800 T€ werden zu weit über 90 % an mittelständische Unterneh-
men aus Münster und der angrenzenden Region erteilt. Diese Summe ist somit auch ein wichti-
ger Baustein für die hiesige Wirtschaftskraft und ermöglicht nicht unerhebliche Beschäftigungsef-
fekte und Gewerbesteuereinnahmen.

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V/0662/2005 
 
In Vertretung 
 
 
Joksch 
Stadtbaurat

Arbeitsbericht Straßenerhaltung

1541 Zeichen

Tätigkeitsbericht 2004 29.09.2005 
Arbeitsbericht Straßenerhaltung 
Betriebliche Unterhaltung 
 
Leitpfosten waschen 17.000,00 Stck 
Graben mähen 1.900.000,00 m² 
Bankett mähen 600.000,00 m² 
Grabenreinigung 21.500,00 m
Bankett fräsen 33.000,00 m
Beschilderung: Neubeschilderung, Unfallschäden,Vandalismus 2.800,00 Stck 
Straßenbenennung /Absperrung 1.280,00 Stck 
Reinigung Verkehrszeichen 2.830,00 Stck 
Pfostenmontage u.a. 2.410,00 Stck 
Markierung 81.000,00 m
Winterdienst Fahrzeuge Kreisstraße 85.000,00 m
Winterdienst Handstreuung 14.423,00 m² 
Bauliche Unterhaltung 
Reparatur Pflaster (Reparaturwagen)  34.601,00 Stck 
Asphaltkleinflächen incl. 2.6, 66.3 625,00 Stck 
Riß - und Nahtsanierung im Asphaltbereich  29.600,00 m
Bauliche Instandsetzung 
Instandsetzung Asphalt 78.323,00 m² 
Instandsetzung Pflaster 9.184,00 m² 
Rinnenregulierungen 5.890,00 m
Deckschicht ohne Bindemittel 50.300,00 m² 
Erneuerung 
Erneuerung Wirtschaftswege 16.497,10 m²
Erneuerung Fahrbahn 18.952,63 m² 
Erneuerung Rad- und Gehwege 22.397,00 m² 
Sonstige Aufgaben 
Aufbrüche der Versorgungsträger (Abnahmen + Kontrolle) 6.507,00 Stck 
Sondernutzungsgenehmigungen 557,00 Stck 
davon Sondernutzung mit Kaution 142,00 Stck 
Sondernutzungsgebührenbescheide 217,00 Stck 
Benutzungsgebührenvorgänge 84,00 Stck 
Bußgeldbescheide 3,00 Stck 
Anschreiben Überwuchs 962,00 Stck 
Leitplankenarbeiten 590,00 m
Bordsteinabsenkungen - Genehmigungen 108,00 Stck 
Unfallschädenbearbeitung 17,00 Stck 
Fotodokumentation über Straßenzustände (digital) 9.100,00 Stck 
Seite 1

Beratungsverlauf (7)

18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0662/2005
Typ
Vorlage
Datum
21.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37