V/0662/2005
Aufgaben
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
12868 Zeichen
V/0662/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Aufgaben der Straßenerhaltung Beratungsfolge 18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht Bericht: 1. Das Straßennetz der Stadt Münster 1.1 Das vom Tiefbauamt betreute 1225 km lange Straßennetz umfasst ca. 275 km Bundes-, Landes-, Kreis- sowie Vorbehaltsstraßen, 625 km Gemeindestraßen, 250 km Wirtschaftswege und 75 km selbstständige Geh- und Radwege. Der geschätzte Sachzeitwert des Straßennetzes beläuft sich auf ca. 600 Mio. €. Eine genaue Berechnung erfolgt erst bis 2007 im Rahmen des NKF. 1.2 Die Straßenerhaltung gliedert sich in fünf verschiedene Aufgabenbereiche: 1.2.1 Die Betriebliche Unterhaltung umfasst die Kontrolle der Verkehrssicherheit des Straßen- netzes, die Arbeiten an Banketten (mähen/fräsen), Gräben (mähen/reinigen), Leitpfosten, Be- schilderungen, Markierungen und Aufgaben im Winterdienst (vgl. Anlage 1). Die externen Kosten hierfür betragen ca. 900 T€, die internen ca. 960 T€. 1.2.2 Die bauliche Unterhaltung umfasst punktuelle, kleinflächige Reparaturmaßnahmen an Asphaltflächen, Pflaster- und Plattenbelägen, Deckschichten ohne Bindemittel sowie die Sanie- rung von Rissen und Nähten. Derartige Schäden werden erfasst durch StraWeg (s.u.). Die ex- ternen Kosten hierfür betragen ca. 600 T€, die internen ca. 880 T€. 1.2.3 Die bauliche Instandsetzung beinhaltet Reparaturen an Pflaster- und Plattenbelägen größer 20 m², Asphaltdeckschichten größer 100 m² einschließlich Bordstein-, Rinnenregulierun- Vorlagen-Nr.: V/0662/2005 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 15.08.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0662/2005 gen und Markierungen sowie den Einbau von Deckschichten ohne Bindemittel. Die externen Kosten hierfür betragen ca. 3.000 T€, die internen ca. 625 T€. 1.2.4 Die Erneuerung betrifft Asphaltdecken und Tragschichten oder den gesamten Oberbau, Neupflasterungen mit Tragschichteneinbau und hat i.d.R. eine Abrechnung nach KAG - NRW (Kommunale-Abgaben-Gesetz, vgl. auch Vorlage 498/2002 und www.stadt-muenster.de/orts- recht / dokumente / 66_08.pdf) zur Folge. Die externen Kosten hierfür betragen ca. 1.300 T€, die internen ca. 170 T€. 1.2.5 Kontrollaufgaben Kontrolle der Versorgungsträger: nicht fachgerechte Wiederherstellung von Aufgrabungen verursacht langfristig vermeidbare Folgekosten für die Stadt Münster Kontrolle der Sondernutzungen nach § 18 StrWG NW: Durch die Straßenkontrolleure festge- stellte Auflagenverstöße oder auch ungenehmigte Sondernutzungen sowie die Beendigung der Sondernutzungen werden erfasst und weiterbearbeitet Kontrolle der privaten Begrünung: Aufgabe des Straßenbaulastträgers ist es zu prüfen, ob durch privates Grün, dass in die öffentliche Verkehrsfläche hinein ragt oder diese in anderer Wei- se beeinflusst die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Hier werden erhebliche personelle und finan- zielle Ressourcen gebunden. Kontrolle der Verkehrszeichen und der Wegweisung: Alle nach der STVO angeordneten Ver- kehrszeichen (Beschilderung, Markierung) und Wegweiser werden während der regelmäßigen Kontrollgänge auf Lesbarkeit und Sicherheit überprüft. Die internen Kosten betragen hierfür ca. 370 T€. Die Straßenerhaltung beschäftigt im Tiefbauamt ab 2006 noch 51 Mitarbeiter/-innen. 2002 waren es noch 61 Mitarbeiter/-innen. Die Straßenerhaltung ist damit nach der Abwasserwirtschaft der zweitgrößte Arbeitsbereich im Tiefbauamt. Insgesamt entstanden im Jahr 2004 Kosten von ca. 5.800 T€ extern und ca. 3.000 T€ intern. 2. Grundlagen der Straßenerneuerung 2.1 Bei den Straßen-Zustandskontrollen werden regelmäßig auf 4660 Kontrollkilometern (inkl. der Hin- und Rückwege) pro Monat entsprechend der Muster-Dienstanweisung des Deutschen Städ- tetages, mit dem mobilen Straßen- und Wegekontrollsystem ( StraWeg) alle vorhandenen Schä- den erfasst und dokumentiert: • Im Innenstadtbereich mit den Fußgängerzonen (ca. 45 km) 7 - tägig durch 1 Straßenkontrol- leur • Bei Straßen innerhalb der übrigen Bebauung (ca. 930 km) 14 - tägig durch 7 Straßenkontrol- leure • Verkehrsflächen im unbebauten Bereich, Wirtschaftswege (ca. 250 km) 4 - wöchig (8 Stra- ßenmeister) 2.2 Messtechnische Zustandserfassung und -bewertung Im Jahre 1996 wurden insgesamt 263 km (beide Richtungen zusammen 526 km) Fahrbahnen des Hauptverkehrsstraßennetzes in der Stadt Münster erstmalig messtechnisch erfasst. Die Auswertungen der Messergebnisse ergaben, dass auf 6 % der erfassten Fahrbahnfläche ein dringender Erneuerungsbedarf gegeben ist (vgl. auch Vorlage 068/2004) Die erste Wiederholungsmessung wurde 2001 durchgeführt und ergab einen Anstieg auf 7 %. Das bedeutet, dass die Qualität des Straßennetzes nicht gehalten werden konnte, weil die Haus- haltsmittel nicht ausreichend sind. Die Erfassung 2005 ist abgeschlossen. Die Bewertung wird bis Ende 2005 vorliegen. Diese messtechnische Erfassung der Hauptverkehrsstraßen dient zur Unterstützung bei der Prio- ritätenfestlegung im Arbeitsprogramm und zur Feststellung des aktuellen Zustandes. Die Festle- gung von Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten wird von den Mitarbeitern der Straßener- 3 V/0662/2005 haltung anhand von Bodengutachten, Bohrkernen und Schürfen getroffen. Trotzdem muss immer wieder bei unvorhergesehenen Änderungen der Verhältnisse ad-hoc vor Ort entschieden werden. 2.3 Visuelle Schadensaufnahme und –bewertung Im Laufe eines jeden Jahres werden standardmäßig schadhafte Asphalt-, Pflaster- und Platten- beläge zur Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen visuell geprüft, auf speziell dafür ent- wickelten Formularen aufgenommen und bewertet. Jede Maßnahme ist nach den Netzknoten der Straßendatenbank stationiert, fotografisch aufgenommen und in einer Fotodatenbank abgelegt. Aufgenommen werden bei den Asphaltarbeiten die Substanzmerkmale Spurrinnen, Ausmage- rungen, Netzrisse, Absackungen/Bruchstellen, einschließlich abgesackter Entwässerungsrinnen und Abläufe. Außerdem werden bei Bedarf weitergehende Untersuchungen zur besseren Scha- densbeurteilung durchgeführt. Für die Pflaster- und Plattenbeläge werden die Substanzmerkmale Kantenbildung und Absa- ckungen aufgenommen. Zwischen den Ingenieuren, Straßenmeistern und Straßenkontrolleuren erfolgt jedes Jahr ein Er- fahrungsaustausch bezüglich Beurteilung von Substanzmerkmalen und geeigneter schadensbe- zogener Instandsetzungsverfahren. Aktuell sind ca. 500 schadhafte Straßenabschnitte mit Baukosten von ca. 25,6 Mio. € erfasst. 2.4 Bildung des Arbeitsprogramms und Bauvorbereitung • Nach Priorität und Budget wird jährlich ein Programm aufgestellt. Die Festlegung der Maß- nahmen erfolgt nach der visuellen Einschätzung. • Es folgt die qualitative Prüfung der Kostenbeteiligung der Anlieger nach dem KAG – NRW. • Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen wird zur Vorabstimmung im Herbst des Vorjahres an alle Beteiligten, insbesondere die Versorgungsträger verschickt. Größere Maßnahmen wurden i.d.R. schon in den quartalsweise stattfinden Abstimmungen zwischen Stadtwerken und Tiefbauamt angesprochen. • Nach Auswertung der Rückmeldungen erfolgt der Beschluss des Bauprogramms durch BV und / oder den AUB. • Im Jan/Feb: Ausschreibung entsprechend des voraussichtlichen Budgets. • Es folgt die quantitative Prüfung der Kostenbeteiligung der Anlieger nach dem KAG - NRW • Nach Rechtskraft des Haushalts und weiterer Abstimmung erfolgt die Vergabe aller Asphalt-, Pflaster- und Erneuerungsmaßnahmen inkl. alljährlichem Asphaltferienprogramm. • Anschließend Bürgerinfo, Presse und Internet nach den Regelungen der Serviceversprechen 3. Standards bei der Erneuerung von Verkehrsflächen 3.1 Fahrbahnen Im Fahrbahnbereich hat eine rechtzeitige Deckschichterneuerung (ca. 24 €/m 2) Priorität. So kön- nen kostenintensive Gesamterneuerungen (ca. 80 €/ m 2) zeitlich weit heraus geschoben werden. Bei Fahrbahnen ist im Gegensatz zur Erneuerung von Gehwegen zu beachten, dass durch zu späte Deckenerneuerungen die wirtschaftlich teurere Erneuerung des Gesamtaufbaues erforder- lich wird. Das Tiefbauamt betreut insgesamt 6.439.000 m 2 Fahrbahnflächen. Bei durchschnittlichen Erneu- erungskosten von 35 €/m 2 und zur Verfügung stehenden 2.700.000 € pro Jahr werden Fahrbah- nen rechnerisch nach rd. 85 Jahren zumindest instand gesetzt. Dies entspricht in keiner Weise den gesetzlichen Abschreibungszeiträumen bzw. der tatsächlichen Lebensdauer solcher Anla- gen. 3.2 Gehwege / Radwege Die Entscheidung zur Erneuerung eines Gehweges wird auf Grund folgender Kriterien getroffen: • Die Verkehrssicherungspflicht kann durch kleinflächige Reparaturen nicht erfüllt werden. • Die Reparaturarbeiten in dem betroffenen Abschnitt waren in den vergangenen Jahren derart häufig, dass eine Erneuerung wirtschaftlich geboten ist. 4 V/0662/2005 • Im Zuge von Leitungsverlegungen (z. B. Stadtwerke, Telekom etc.) bietet eine vorgezogene gemeinsame Erneuerung der Gehwege finanzielle Vorteile für den Anlieger (Stadtwerke ü- bernehmen KAG-Anteile) und den Steuerhaushalt (geringere Reparaturkosten in den Folge- jahren). • Wegen der Erneuerung von Radwegen ist bautechnisch die Erneuerung des angrenzenden Gehweges erforderlich (bei der Erneuerung von Radwegen werden auch zukünftig Komfort- gesichtspunkte berücksichtigt, Image fahrradfreundliche Stadt). Das Tiefbauamt betreut insgesamt 2.461.000 m 2 Gehwegflächen. Bei durchschnittlichen Erneue- rungskosten von 65 €/m 2 und zur Verfügung stehenden ca. 850.000 € pro Jahr wird ein Gehweg rechnerisch nach rd. 190 Jahren erneuert. Dies entspricht in keiner Weise den gesetzlichen Ab- schreibungszeiträumen bzw. der tatsächlichen Lebensdauer solcher Anlagen. Seit einigen Jahren wird bei Gehwegerneuerungen meist ein Gehwegpflaster mit 24 cm Breite und Länge und 8 cm Dicke eingebaut. Die alte Gehwegplatte 30/30/4,5 wurde in der Regel auf plastischen Mörtel der Mörtelgruppe I auf Boden, Bauschutt oder Auffüllungen einzeln verlegt. Das Gehwegpflaster 24/24/8 wird in eine 4 cm dicke Bettung aus einem Brechsand/Splitt- Gemisch 0/5 auf einer 20 cm starken frostsicheren Schottertragschicht 0/32 verlegt. Die Vorteile dieser in den Regelwerken (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflä- chen, RStO 01) vorgesehenen Bauweise: • Höhere Standfestigkeit • Größere Sicherheit gegenüber Frost-Tau-Wechsel, so genannten Frostschäden • Größere Sicherheit gegen Verkanten, durch größere Einbindetiefe • Schnellere Verlegung durch vorab maschinell verdichtete Bettung, und anschließendes Ein- rütteln mit modernen Verdichtungsgeräten • Widerstandsfähiger gegen maschinelle Reinigung und Befahrung mit Unterhaltungs- oder anderen Fahrzeugen • Geringere Unterhaltungskosten Die Kosten für die Erneuerung nach den heute allgemein anerkannten Regeln der Technik mit neuem Pflastermaterial sind trotz der stärkeren Befestigung und Einbau neuen Pflasters nur ca. 20 % höher als das Wiederverlegen von altem Plattenmaterial. Die geringere Lebensdauer und die höheren Unterhaltungskosten sprechen gegen die Wiederbenutzung des alten Steinmaterials. 4. Durchführung und Abrechnung Der Baubeschluss erfo lgt für Maßnahmen > 10.000 € in der BV bzw. durch den AUB im Rahmen des Jahresprogramms oder durch besondere Vorlagen (> 40.000 €). Wegen der haushaltsrechtlichen Zwänge einerseits und Witterungsbedingungen andererseits verbleibt i. d. R. eine Nettobauzeit von 7 Monaten im Jahr, in denen alle Arbeiten im Straßenraum abgewickelt werden müssen. Besondere Herausforderungen ergeben sich beim Bauen unter Betrieb und Verkehr, da die Stra- ßen während der Bauzeit ihre Funktionen, wenn auch eingeschränkt, wahrnehmen sollen (Transport, Erschließung, Aufenthalt…). Die Ausführung der Arbeiten wird von den Mitarbeitern des Tiefbauamtes, z. T. unter zu Hilfenahme externer Sachverständiger, kontrolliert und in ein Qualitätssicherungssystem überführt. Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt zum einen die Abrechnung mit den Firmen, zum anderen die Abrechnung der Anliegerbeiträge. Die Aufträge für derzeit rund 5.800 T€ werden zu weit über 90 % an mittelständische Unterneh- men aus Münster und der angrenzenden Region erteilt. Diese Summe ist somit auch ein wichti- ger Baustein für die hiesige Wirtschaftskraft und ermöglicht nicht unerhebliche Beschäftigungsef- fekte und Gewerbesteuereinnahmen. 5 V/0662/2005 In Vertretung Joksch Stadtbaurat
Arbeitsbericht Straßenerhaltung
1541 Zeichen
Tätigkeitsbericht 2004 29.09.2005 Arbeitsbericht Straßenerhaltung Betriebliche Unterhaltung Leitpfosten waschen 17.000,00 Stck Graben mähen 1.900.000,00 m² Bankett mähen 600.000,00 m² Grabenreinigung 21.500,00 m Bankett fräsen 33.000,00 m Beschilderung: Neubeschilderung, Unfallschäden,Vandalismus 2.800,00 Stck Straßenbenennung /Absperrung 1.280,00 Stck Reinigung Verkehrszeichen 2.830,00 Stck Pfostenmontage u.a. 2.410,00 Stck Markierung 81.000,00 m Winterdienst Fahrzeuge Kreisstraße 85.000,00 m Winterdienst Handstreuung 14.423,00 m² Bauliche Unterhaltung Reparatur Pflaster (Reparaturwagen) 34.601,00 Stck Asphaltkleinflächen incl. 2.6, 66.3 625,00 Stck Riß - und Nahtsanierung im Asphaltbereich 29.600,00 m Bauliche Instandsetzung Instandsetzung Asphalt 78.323,00 m² Instandsetzung Pflaster 9.184,00 m² Rinnenregulierungen 5.890,00 m Deckschicht ohne Bindemittel 50.300,00 m² Erneuerung Erneuerung Wirtschaftswege 16.497,10 m² Erneuerung Fahrbahn 18.952,63 m² Erneuerung Rad- und Gehwege 22.397,00 m² Sonstige Aufgaben Aufbrüche der Versorgungsträger (Abnahmen + Kontrolle) 6.507,00 Stck Sondernutzungsgenehmigungen 557,00 Stck davon Sondernutzung mit Kaution 142,00 Stck Sondernutzungsgebührenbescheide 217,00 Stck Benutzungsgebührenvorgänge 84,00 Stck Bußgeldbescheide 3,00 Stck Anschreiben Überwuchs 962,00 Stck Leitplankenarbeiten 590,00 m Bordsteinabsenkungen - Genehmigungen 108,00 Stck Unfallschädenbearbeitung 17,00 Stck Fotodokumentation über Straßenzustände (digital) 9.100,00 Stck Seite 1
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0662/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 21.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37