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4358/2021

Platz an der Herler Straße

Mitteilung BV 10.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 10.2.21

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2644 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
664 
Vorlagen-Nummer 
 4358/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 
 
Platz an der Herler Straße 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 03.05.2021, TOP 8.1.6 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen der Gestaltung des „Plat-
zes an der Herler Straße“ vorgesehenen Glascontainer als Unterflurcontainer aufzustellen. Die Finan-
zierung dieser Maßnahme muss von der Verwaltung sichergestellt werden.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die ursprünglichen Planungen im Rahmen der Baumaßnahme Platz an der Herler Straße sahen 
Glassammelbehälter als Unterflurcontainer vor. 
 
Die Herstellungs- und Unterhaltungskosten für klassische Glassammelbehälter als Oberflurcontainer 
werden durch die Dualen Systeme übernommen. Da es sich bei Unterflurcontainern um eine Sonder-
leistung handelt, werden diese Kosten nicht von den Dualen Systemen übernommen und sind von 
der Stadt Köln zu finanzieren. 
 
Zu der Zeit des Bedarfsfeststellungsbeschlusses war die Finanzierung neuer Unterflurcontainer durch 
das Programm „Einbau von Unterflur-Sammelbehälter von Altglas“ der AWB Köln GmbH vorgesehen. 
Dieses Programm wurde nicht verlängert und ist mittlerweile ausgelaufen. Eine anderweitige Finan-
zierung über den Grundvertrag zwischen AWB Köln GmbH und Stadt Köln ist nicht möglich. Der 
Grundvertrag ist gebührenfinanziert und somit zweckgebunden. Da die Stadt Köln nicht offiziell für die 
Unterhaltung der Glascontainer zuständig ist, können die Kosten nicht über den zweckgebundenen 
Grundvertrag abgerechnet werden. 
 
Bei den Unterhaltungskosten für Unterflurcontainer handelt es sich um konsumtive Ausgaben, die 
nicht im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung stehen. Aufgrund der Auswirkungen der 
Corona-Pandemie befindet sich der konsumtive Haushalt derzeit und auch in den kommenden Haus-
haltsjahren in einer angespannten Lage. Eine Mittelbereitstellung ist aus diesen Gründen nicht mög-
lich. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme wird durch Fördermittel der Städtebauförderung von Land und Bund 
refinanziert. Die Städtebauförderung sieht einen Durchführungszeitraum von fünf Jahren vor, welcher 
Ende 2024 endet. Alle nach 2024 anfallenden Kosten gehen daher zu Lasten des städtischen Haus-
halts. Um die fristgerechte Umsetzung nicht zu gefährden, ist daher ein zeitnaher Abschluss der Pla-
nungsphase notwendig. Da die Finanzierung der Unterflurcontainer nicht möglich ist, wird die Verwal-
tung den Glassammelstandort als Oberflurcontainer umsetzen.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4358/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
10.01.2022
Erstellt
16.12.2021 12:24