Platz an der Herler Straße
Mitteilung BV 4358/2021 vom 10.01.2022
Stand: Am 17.01.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 4358/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Platz an der Herler Straße hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 03.05.2021, TOP 8.1.6 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen der Gestaltung des „Plat- zes an der Herler Straße“ vorgesehenen Glascontainer als Unterflurcontainer aufzustellen. Die Finan- zierung dieser Maßnahme muss von der Verwaltung sichergestellt werden.“ Mitteilung der Verwaltung: Die ursprünglichen Planungen im Rahmen der Baumaßnahme Platz an der Herler Straße sahen Glassammelbehälter als Unterflurcontainer vor. Die Herstellungs- und Unterhaltungskosten für klassische Glassammelbehälter als Oberflurcontainer werden durch die Dualen Systeme übernommen. Da es sich bei Unterflurcontainern um eine Sonder- leistung handelt, werden diese Kosten nicht von den Dualen Systemen übernommen und sind von der Stadt Köln zu finanzieren. Zu der Zeit des Bedarfsfeststellungsbeschlusses war die Finanzierung neuer Unterflurcontainer durch das Programm „Einbau von Unterflur-Sammelbehälter von Altglas“ der AWB Köln GmbH vorgesehen. Dieses Programm wurde nicht verlängert und ist mittlerweile ausgelaufen. Eine anderweitige Finan- zierung über den Grundvertrag zwischen AWB Köln GmbH und Stadt Köln ist nicht möglich. Der Grundvertrag ist gebührenfinanziert und somit zweckgebunden. Da die Stadt Köln nicht offiziell für die Unterhaltung der Glascontainer zuständig ist, können die Kosten nicht über den zweckgebundenen Grundvertrag abgerechnet werden. Bei den Unterhaltungskosten für Unterflurcontainer handelt es sich um konsumtive Ausgaben, die nicht im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung stehen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie befindet sich der konsumtive Haushalt derzeit und auch in den kommenden Haus- haltsjahren in einer angespannten Lage. Eine Mittelbereitstellung ist aus diesen Gründen nicht mög- lich. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch Fördermittel der Städtebauförderung von Land und Bund refinanziert. Die Städtebauförderung sieht einen Durchführungszeitraum von fünf Jahren vor, welcher Ende 2024 endet. Alle nach 2024 anfallenden Kosten gehen daher zu Lasten des städtischen Haus- halts. Um die fristgerechte Umsetzung nicht zu gefährden, ist daher ein zeitnaher Abschluss der Pla- nungsphase notwendig. Da die Finanzierung der Unterflurcontainer nicht möglich ist, wird die Verwal- tung den Glassammelstandort als Oberflurcontainer umsetzen.
Beratungsverlauf
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17.01.2022
TOP 10.2.21, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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