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0530/2017

Sachstandsbericht des Programms "Win-Win für Köln"

Mitteilung Ausschuss 28.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 09.03.2017, TOP 12.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9940 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/804 
 
Vorlagen-Nummer  28.02.2017 
 0530/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
 
Sachstandsbericht des Programms "Win-Win für Köln" 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 25.09.2008 die Durchführung des Beschäftigungs-
förderungsprogramms „Win-Win für Köln“ mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Millionen Euro be-
schlossen. 
Unter der Federführung des Amtes für Wirtschaftsförderung sollen hier überwiegend denkmalge-
schützte Gebäude im Rahmen von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen unter Beteiligung 
von Firmen des 1. Arbeitsmarktes saniert und wieder einem sozialen/kulturellen Zweck zugeführt 
werden. 
 
Bis zum Jahr 2012 wurden das Jagdhaus im Tierheim Köln-Dellbrück, das Fort I / Friedenspark, die 
Personalunterkunft im Rheinpark und die WC-Anlagen im Finkens Garten saniert und wieder in Be-
trieb genommen. 
 
Folgende große Maßnahmen haben bereits im Jahr 2009 begonnen und werden im Sommer dieses 
Jahres beendet: 
 
Sanierung der Bottmühle in der Kölner Südstadt 
Herrenhaus im Thurner Hof in Köln-Dellbrück 
 
Bei beiden Projekten ist es aus vielen unterschiedlichen Gründen zu erheblichen Bauverzögerungen 
gekommen, die nicht den Steuerungsmöglichkeiten im Programm „Win-Win für Köln“ unterlagen. Die 
Schwierigkeiten lagen dabei sowohl in der Bausubstanz der Sanierungsobjekte selbst, als auch im 
Bereich der durch Dritte (insbesondere Jobcenter Köln) geförderten Qualifizierungs- und Beschäfti-
gungsmaßnahmen.  
Beim „Bauen im denkmalgeschützten Bestand“ haben sich während der Bauphase zahlreiche, nicht 
vorhersehbare Mehrarbeiten in den Projekten als erforderlich heraus gestellt. Diese waren auch bei 
sorgfältiger Planung nicht vorab erkennbar, weil sie sich teilweise erst beim Eingriff in die Gebäude 
zeigen konnten. Inzwischen sind alle Anpassungen erfolgt und für die noch laufenden Arbeiten sind 
absehbar keine weiteren Verzögerungen mehr zu erwarten.  
Darüber hinaus ist es während und nach der Strukturreform der Förderprogramme auf Bundesebene 
(Gesetzgebung im SGB II und Ausführung der Bundesagentur für Arbeit) zeitweise zu erheblichen 
Einbrüchen der Teilnehmenden- Zahlen bei den Beschäftigungsträgern gekommen. So mussten die 
Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms auch die internen Strukturen an-
passen und „Baugewerke“ deutlich verkleinern oder ganz schließen. Bereits begonnene Arbeiten 
mussten als Folge entweder mit einem anderen Träger neu organisiert oder für den ersten Arbeits-
markt öffentlich ausgeschrieben werden. Dies war bei Gewerken, die z. B. einen Eintritt in Gewähr-
leistungen erforderlich machten, extrem schwierig und daher zeitaufwändig. Die aktuelle Auslastung 
der Maßnahmen und die Beschäftigungssituation bei den beauftragten Stadtverschönerungsträgern 
sind stabil. 
 
In der Planungs-und Bauphase befindet sich das derzeitige „Leuchtturmprojekt“, die

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Sanierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark: 
 
Das Rheinparkcafé wird im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ saniert und wieder in Betrieb 
genommen. Der Rat der Stadt Köln hat den entsprechenden Baubeschluss auf Grundlage der Ent-
wurfsplanung in seiner Sitzung am 17.12.2013 gefasst. Bis zum tatsächlichen Sanierungsbeginn wa-
ren aufgrund des komplexen Vorhabens – Sanierung sowie anschließender Betrieb mit Qualifizie-
rungs- und Beschäftigungsmaßnahmen - noch umfangreiche Vorarbeiten der Verwaltung erforderlich.  
Der Bauantrag wurde Anfang 2014 eingereicht, in der Zeit bis zur Erteilung der ersten Baugenehmi-
gung im Dezember 2015 erfolgten mehrfache Anpassungen an die Planung, weil vorgesehene Ver-
änderungen am Gebäude schwierige und zeitaufwändige Verhandlungen mit dem Urheberrechtsin-
haber, dem Sohn des damaligen Architekten, erforderten. Endgültig abgeschlossen werden konnten 
diese erst im Juni 2016 mit einer Einigung auf eine gemeinsame Planung und ein geändertes Betrei-
berkonzept. 
Der Prozess zur Auswahl eines geeigneten Betreibers startete im Frühjahr 2014. Dieser musste vor 
Beginn der Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein, damit durch ein vorliegendes Betreiber-, Be-
triebs- und Wirtschaftskonzept sichergestellt werden kann, dass der Stadt Köln keine Folgekosten 
durch die Sanierung entstehen. Die Auswahl erfolgte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfah-
rens. Der Gewinner der Ausschreibung, die heutige „Parkcafé GmbH“ muss weiterhin sicher stellen, 
dass auch nach der Sanierung im laufenden Betrieb Arbeitslose sowie Menschen mit besonderen 
Vermittlungshemmnissen, z. B. Behinderung, qualifiziert und beschäftigt werden. Der Anteil dieser, 
auch geförderten, Beschäftigten wird bei ca. 30 Prozent liegen. Der Zuschlag an die Parkcafé GmbH 
erfolgte im Sommer 2015, der künftige Betreiber wurde in die Verhandlungen mit dem Urheberrechts-
inhaber einbezogen.  
 
Im Anschluss an die Einigung haben die beauftragten Fachingenieure ihre Teilplanungen aufgenom-
men. Deren Ergebnisse werden derzeit in die Ausführungsplanung des von der Stadt Köln beauftrag-
ten Architekten eingearbeitet. Parallel dazu haben die Beschäftigungsträger Ehrenfelder Verein für 
Arbeit und der Internationale Bund West gGmbH erste Entkernungsarbeiten ausgeführt. Des Weite-
ren hat eine Firma des 1. Arbeitsmarktes die Schadstoffsanierung durchgeführt. In Kürze werden wei-
tere Entkernungsarbeiten durch die Beschäftigungsträger, sowie die Betonsanierung durch ein Unter-
nehmen folgen. Der geänderte Bauantrag, der die Ausführungsplanung und letzte Änderungen aus 
der Verhandlung mit dem Urheberrechtsinhaber beinhaltet, ist in Bearbeitung bei der Bauverwaltung. 
Die Sanierungsmaßnahme läuft derzeit planmäßig, es gibt keine absehbaren Verzögerungen, so 
dass mit einer Fertigstellung im Sommer 2018 gerechnet wird. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 2,7 Millionen Euro, wovon ca. 700.00 Euro aus den 
investiven Finanzmitteln des Programms „Win-Win für Köln“ bereitgestellt werden. Die Restfinanzie-
rung erfolgt aus Haushaltsmitteln, die für die Sanierung vorgesehen waren und aus dem Etat des 
Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster übertragen wurden. 
 
Als neuestes Objekt in der Planungsphase befindet sich die 
 
Sanierung des ehemaligen Kuhstalls im Krebelshof in Köln-Worringen: 
 
In seiner Sitzung vom 26.01.2017 hat der Wirtschaftsausschuss die Sanierung des ehemaligen Kuh-
stalls im Krebelshof beschlossen. Die hierfür geplanten Finanzmittel in Höhe von 501.200 Euro wur-
den durch Beschluss des Finanzausschusses vom 13.02.2017 bereitgestellt. 
 
Der Krebelshof wird von der GUJA gGmbH, einem Zusammenschluss von drei sozialen Trägern 
(SKM e.V., Soziales Zentrum Lino Club e.V. und den Jugendzentren Köln gGmbH) betrieben, die 
Leistungen im Bereich des SGB VIII anbieten und in unterschiedlicher Ausprägung und mit unter-
schiedlichen Spezialisierungen Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln verwirklichen. Eine Verstär-
kung der sozialen Angebote in Worringen ist dringend erforderlich.  
 
Durch die Sanierung des ehemaligen Kuhstalls soll neben einem großen Veranstaltungsraum mit 
Sanitäranlagen noch ein weiterer großer Tanzraum im Obergeschoss nutzbar gemacht werden. Hier 
soll ein Platz in Köln für jugendrelevante Veranstaltungen und Events aus den Bereichen Tanz, Musik 
und Theater geschaffen werden. Hinzu sollen die Räumlichkeiten im Rahmen von Feriencamps und

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festen Gruppenangeboten der Jugendeinrichtung genutzt werden. 
Der Veranstaltungsraum soll auch von der Kölner Bevölkerung für private Feierlichkeiten gegen ein 
Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Die hierdurch erzielten Einnahmen werden dann von der GU-
JA gGmbH wieder für pädagogische und jugendrelevante Angebote verwendet. 
Neben dem ehemaligen Kuhstall soll darüber hinaus ein Bolzplatz entstehen. 
 
Die Arbeiten werden mit Ausnahme der Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten überwiegend durch 
die Beschäftigungsträger im Rahmen von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen ausge-
führt. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis zum Ende des Jahres 2018 erfolgen. 
 
 
In den Projekten des Programms „Win-Win für Köln“ sind bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt ca. 
600 Teilnehmende qualifiziert und beschäftigt worden. 
In den laufenden und geplanten Maßnahmen werden hauptsächlich Teilnehmende aus dem Koopera-
tionsprojekt der Stadt Köln mit dem Jobcenter Köln „Arbeitsgelegenheiten mit besonderem Qualifizie-
rungsanteil“ eingesetzt. Im Rahmen dieses Programms haben die Beschäftigungsträger des Stadt-
verschönerungsprogramms bis zu 150 Stellen vom Jobcenter Köln bewilligt bekommen, von denen 
derzeit ca. 110 besetzt sind. Für 100 Stellen wird ein im Förderinstrument AGH derzeit nicht mögli-
cher Qualifizierungsanteil durch die Stadt Köln gefördert. Darüber hinaus werden ca. 50 Beschäftigte 
aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ in den Projekten eingesetzt. Hierbei handelt es sich um 
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die für eine Dauer von mindestens drei Jahren ab-
geschlossen werden. 
Diese sind zu einem hohen Anteil zwischen den Trägern und ehemaligen Teilnehmenden aus dem 
Projekt „Arbeitsgelegenheiten mit besonderem Qualifizierungsanteil“ abgeschlossen worden und bil-
den so den Teil einer für den Personenkreis notwendigen Förderkette. 
Die grundsätzliche Zielsetzung des Förderinstruments „Arbeitsgelegenheiten“ ist die mittel- und lang-
fristige Stabilisierung von Teilnehmenden mit vielfachen Vermittlungshemmnissen, um ihnen eine 
mögliche positive Anschlussperspektive zu eröffnen. Für eine kurzfristige Integration in den 1. Ar-
beitsmarkt sind sowohl das Förderinstrument wie auch die individuellen Schritte im Integrationspro-
zess der Teilnehmenden in der Regel nicht geeignet. 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren wird über den Fortgang des Programms „Win-Win für Köln“ 
zukünftig wieder quartalsweise informiert. 
 
 
 
gez. Berg

Beratungsverlauf (1)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0530/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27