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2896/2025

Sportentwicklungsplanung - Sportförderrichtlinie - Baubeihilfen 2026

Mitteilung Ausschuss 10.12.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 11.12.2025, TOP 6.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7987 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 10.12.2025 
 2896/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 11.12.2025 
 
Sportentwicklungsplanung - Sportförderrichtlinie - Baubeihilfen 2026 
Die Stadt Köln fördert mit der Sportförderrichtlinie im Sinne der allgemeinen Sportförderung 
die Neueinrichtung, Modernisierung, Erweiterung und Instandsetzung von Sportfreianlagen 
und Sporthochbauten (Baubeihilfen). Diese Förderung ist Bestandteil des Förderprogramms 
„Sportinfrastruktur“ und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kölner 
Sportlandschaft im Sinne der Sportentwicklungsplanung. 
Im Haushaltsjahr 2025 wurde aufgrund eines deutlich höheren Antragsvolumens gegenüber 
den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung der investiven Baubeihilfen 
anhand einer Bewertungsmatrix vorgenommen. Diese Bewertungsmatrix wurde von der Ver-
waltung unter Einbindung des Stadtsportbundes Köln entwickelt und beruht auf den folgenden 
Kriterien: 
Mitgliederanteil Minderjähriger: 
Je höher der Anteil von minderjährigen Mitgliedern im Verein, desto höher die Punktevergabe. 
Dies berücksichtigt die besondere Bedeutung der Jugendarbeit in den Sportvereinen und der 
Gesellschaft insgesamt. 
 
Lage im Sozialraum: 
Sportvereine, die sich in sozial benachteiligten oder förderbedürftigen Stadtteilen befinden, er-
halten eine höhere Punktezahl. Dies trägt der sozialen Verantwortung Rechnung, Sportange-
bote dort besonders zu unterstützen, wo sie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig 
sind. 
 
Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil: 
Vereine in Stadtteilen mit stark wachsender Bevölkerung werden bevorzugt, da dort ein zu-
nehmender Bedarf anwachsender Sportinfrastruktur besteht.

2 
 
 
Das bedeutet konkret: 
Kriterien Punkte  Gewichtung 
1. Mitgliederanteil Minderjähriger 50% 
20 %-35 % 1   
36 %-50 % 2   
51 %-75 % 3   
76 %-100 % 4   
2. Sozialraum   30% 
außerhalb 0   
in unmittelbarer Nähe (ca. 
500m) 2   
innerhalb 4   
3. Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil 20% 
(-10 %) - 0 % 0   
0,1 % - 2,4 %  1   
2,5 % - 4,9 %  2   
5 % - 9,9 %  3   
10 % und mehr % 4   
Die praktische Anwendung der Kriterien hat sich bewährt. 
Da auch im Haushaltsjahr 2026 davon auszugehen ist, dass das Antragsaufkommen die ver-
fügbaren Haushaltsmittel übersteigen wird, plant die Verwaltung, die Priorisierung der kon-
sumtiven und investiven Baubeihilfen auf Grundlage derselben Bewertungsmatrix vorzuneh-
men, die im Jahr 2025 für die investiven Förderanträge zur Anwendung kam (siehe Mitteilung 
1297/2025 vom 22.05.2025). Dies gewährleistet ein einheitliches, planbares und nachvollzieh-
bares Verfahren. 
Für das Jahr 2026 sind im Rahmen der Baubeihilfe investive Mittel in Höhe von 900.000,00 
Euro sowie konsumtive Mittel in Höhe von 283.516,00 Euro im Haushaltsplan vorgesehen.  
Alle Förderanträge, die bis zum 28.02.2026 eingereicht werden, finden Berücksichtigung bei 
der Priorisierung. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist die Wirkung der Bewilligungsbe-
scheide auf den 30.11.2026 zu begrenzen. Die geförderten Maßnahmen müssen innerhalb 
dieses Bewilligungszeitraums vollständig umgesetzt und abgeschlossen werden. 
Um die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen und die antragstellen-
den Sportvereine vor Rückforderungen oder Umsetzungsproblemen zu schützen, sollen künf-
tig ausschließlich solche Maßnahmen bewilligt werden, deren Fertigstellung bis zum 
30.11.2026 realistisch gewährleistet ist. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben ge-
zeigt, dass insbesondere umfangreiche Vorhaben häufig nicht fristgerecht umgesetzt werden 
konnten. Dies soll künftig vermieden werden. 
Sollte die Anwendung der Bewertungsmatrix zu dem Ergebnis führen, dass mehrere Anträge 
eines Vereins grundsätzlich berücksichtigt werden könnten, wird – wie bereits im Vorjahr – nur 
eine Maßnahme pro Verein bewilligt. Maßgeblich ist hierbei die von dem jeweiligen Verein pri-
orisierte Maßnahme. 
Mit der Fortführung der Bewertungsmatrix und der konsequenten Konzentration auf realisier-
bare Maßnahmen stellt die Verwaltung sicher, dass die vorhandenen Haushaltsmittel zielge-
richtet, rechtssicher und im Sinne der sportpolitischen Zielsetzungen der Stadt Köln eingesetzt 
werden. Zugleich wird vermieden, dass Mittelbindungen über das Haushaltsjahr hinaus erfor-
derlich werden. 
Die Sportvereine leisten einen bedeutenden Beitrag für die Stadtgesellschaft, insbesondere im 
Hinblick auf Gesundheitsförderung, Integration, Inklusion und den gesellschaftlichen Zusam-
menhalt. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung

3 
 
stehenden konsumtiven Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsregeln 
für das Haushaltsjahr 2026 zu verausgaben und die Sportförderung innerhalb der haushalts-
rechtlichen Grenzen zielgerichtet umzusetzen. 
Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 
Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht und der Bewirtschaftungsverfügung vom 
23.04.2025 sind unter anderem alle Haushaltspositionen fortlaufend auf ihre rechtliche und 
zeitliche Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden 
Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige 
Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können.  
 
Die Baubeihilfen dienen der Unterstützung der Arbeit in den Sportvereinen. Sie sorgen für den 
zwingend erforderlichen Strukturerhalt der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhal-
tung des unverzichtbaren Breitensportangebotes in Köln. Gleichzeitig leisten sie einen maß-
geblichen Beitrag für die städtische Sportinfrastruktur. 
 
Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch 
aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt 
unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei-
nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen 
baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters-
gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver-
schiedene Belastungen und Barrieren erleben. 
 
Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln nicht nur materiell, es 
schafft auch einen nicht zu beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. 
Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur kör-
perlichen und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Ge-
meinschaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich 
dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt.  
 
Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen 
Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr-
nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von 
Zuschüssen sich sehr negativ auf das Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insge-
samt auswirken wird. Die Sportvereine könnten ihre Aufgaben und Leistungen nur noch einge-
schränkt oder bei einem völligen Wegfall von Zuschüssen ggfs. gar nicht mehr wahrnehmen. 
Es ist daher ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen, die eine Verringerung oder 
ein Wegfall der Vereinsangebote zur Folge hat, Mehrkosten an anderer Stelle entstehen, da 
die Herausforderungen zur Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben immer größer 
werden. Insofern sind die Baubeihilfen in voller Höhe des für das Haushaltsjahr zur Verfügung 
stehenden Budgets auszuzahlen. 
 
Sollten sich im Jahr 2026 die Haushaltsansätze für die Baubeihilfe aufgrund von Landes- oder 
Bundesmitteln erhöhen, wird das in dieser Vorlage dargestellte Verfahren entsprechend ange-
wendet. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Sportausschuss
TOP 6.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2896/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.12.2025
Erstellt
01.10.2025 14:28