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2454/2021

Zustand der KVB Haltestelle Deutzer Freiheit

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2021, TOP 6.1.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2435 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 2454/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
 
Zustand der KVB Haltestelle Deutzer Freiheit 
Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 26.08.2020 
(AN/0949/2020) 
 
Die CDU-Fraktion hat zur Stadtbahnhaltestelle Deutzer Freiheit folgende Fragen gestellt: 
 
Frage 1: 
Sind der Verwaltung die Zustände bekannt? 
 
Frage 2: 
Welche Maßnahmen wurden und werden zur Beseitigung der unhaltbaren Zustände getroffen – ins-
besondere beim Komplex Beleuchtung und Notrufsäule? 
 
Frage 3: 
Wann werden die Verschmutzungen und der Graffiti entfernt? 
 
Frage 4: 
Sind die Kameras zur Videobeobachtung intakt und in welchem Zeitraum sind diese geschaltet? 
 
Frage 5: 
Ist der Ort unter dem Brückengeländer (Zugang Mindener Str./Siegesstr.) für Sperrmüllsammlungen 
vorgesehen und wenn nicht, wie lässt sich dieser Zustand beseitigen? 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
zu Frage 1: 
Die Stadtbahnhaltestelle Deutzer Freiheit wird seitens der Verwaltung regelmäßig im Rahmen der 
Bauwerksprüfung kontrolliert. Bezüglich Reinigung und Graffitibeseitigung erfolgen die Kontrollen 
durch die KVB. 
 
zu Frage 2: 
Die Unterhaltung der Beleuchtung erfolgt durch die KVB, die über festgestellte Schäden informiert 
wird. Die Notrufsäule wird von der Polizei unterhalten. Sobald hier Schäden festgestellt werden, wird 
die zuständige Dienststelle bei der Polizei informiert. 
 
zu Frage 3: 
Die KVB begeht regelmäßig ihre Anlagen um Vandalismusschäden zu erkennen und deren Beseiti-
gung zu veranlassen. An der Haltestelle Deutzer Freiheit wurden so auch letztmalig Anfang Juni Graf-
fiti in größerem Umfang entfernt.

2 
 
zu Frage 4: 
Die Kameraeinrichtungen an den Haltestellen sind in Funktion. Sie zeichnen eine vorgegebene Zeit 
auf und werden danach automatisch überspielt. Die Einstellung der Kameraanlage ist dabei so, dass 
der jeweilige Bahnsteig eingesehen werden kann.  
 
zu Frage 5: 
Für die Straßenreinigung bzw. Müllbeseitigung sind die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) nach Stra-
ßenreinigungssatzung zuständig. Im Bereich der Fußgängerbrücke erfolgt zweimal wöchentlich eine 
Reinigung der Gehwege. Sobald Illegale Müllablagerungen festgestellt werden, erfolgt die Entfernung 
durch spezielle Reinigungstrupps der AWB.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutzer Freiheit

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Details

Aktenzeichen
2454/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.08.2021
Erstellt
29.06.2021 17:08