2454/2021
Zustand der KVB Haltestelle Deutzer Freiheit
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2435 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 2454/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Zustand der KVB Haltestelle Deutzer Freiheit Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 26.08.2020 (AN/0949/2020) Die CDU-Fraktion hat zur Stadtbahnhaltestelle Deutzer Freiheit folgende Fragen gestellt: Frage 1: Sind der Verwaltung die Zustände bekannt? Frage 2: Welche Maßnahmen wurden und werden zur Beseitigung der unhaltbaren Zustände getroffen – ins- besondere beim Komplex Beleuchtung und Notrufsäule? Frage 3: Wann werden die Verschmutzungen und der Graffiti entfernt? Frage 4: Sind die Kameras zur Videobeobachtung intakt und in welchem Zeitraum sind diese geschaltet? Frage 5: Ist der Ort unter dem Brückengeländer (Zugang Mindener Str./Siegesstr.) für Sperrmüllsammlungen vorgesehen und wenn nicht, wie lässt sich dieser Zustand beseitigen? Antworten der Verwaltung: zu Frage 1: Die Stadtbahnhaltestelle Deutzer Freiheit wird seitens der Verwaltung regelmäßig im Rahmen der Bauwerksprüfung kontrolliert. Bezüglich Reinigung und Graffitibeseitigung erfolgen die Kontrollen durch die KVB. zu Frage 2: Die Unterhaltung der Beleuchtung erfolgt durch die KVB, die über festgestellte Schäden informiert wird. Die Notrufsäule wird von der Polizei unterhalten. Sobald hier Schäden festgestellt werden, wird die zuständige Dienststelle bei der Polizei informiert. zu Frage 3: Die KVB begeht regelmäßig ihre Anlagen um Vandalismusschäden zu erkennen und deren Beseiti- gung zu veranlassen. An der Haltestelle Deutzer Freiheit wurden so auch letztmalig Anfang Juni Graf- fiti in größerem Umfang entfernt. 2 zu Frage 4: Die Kameraeinrichtungen an den Haltestellen sind in Funktion. Sie zeichnen eine vorgegebene Zeit auf und werden danach automatisch überspielt. Die Einstellung der Kameraanlage ist dabei so, dass der jeweilige Bahnsteig eingesehen werden kann. zu Frage 5: Für die Straßenreinigung bzw. Müllbeseitigung sind die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) nach Stra- ßenreinigungssatzung zuständig. Im Bereich der Fußgängerbrücke erfolgt zweimal wöchentlich eine Reinigung der Gehwege. Sobald Illegale Müllablagerungen festgestellt werden, erfolgt die Entfernung durch spezielle Reinigungstrupps der AWB.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Deutzer Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- 2454/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.08.2021
- Erstellt
- 29.06.2021 17:08