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AN/0272/2026

Wiederinbetriebnahme des Weidener Hallenbades

SPD Anfrage nach § 4 17.02.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 18.03.2026, TOP 3.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2175 Zeichen

An den Vorsitzenden des Sportausschusses 
Herrn Oliver Seeck 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 17.02.2026 
 
AN/0272/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Sportausschuss 26.02.2026 
 
Wiederinbetriebnahme des Weidener Hallenbades 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Sportausschusses 
am 26.02.2026 zu setzen. 
 
Der Mangel an Wasserflächen für den Schwimmunterricht stellt in Köln weiterhin ein erhebli-
ches Problem dar. 
 
Das seit Jahren ungenutzte ehemalige Hallenbad in Köln-Weiden wirft vor diesem Hintergrund 
die Frage auf, ob vorhandene bauliche Infrastruktur perspektivisch wieder nutzbar gemacht 
werden kann oder ob entsprechende Optionen aufgrund rechtlicher, planerischer oder wirt-
schaftlicher Gründe ausgeschlossen sind. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD -Fraktion um die Beantwortung der  folgenden 
Fragen: 
 
1. Wem gehört das Grundstück und das Gebäude des ehemaligen Hallenbads Köln-Wei-
den aktuell, und welche vertraglichen Regelungen (z. B. Nutzungsbindungen, Rück-
kaufrechte, Zweckbindungen, Bauverpflichtungen) bestehen zwischen der Stadt Köln 
und dem Investor? 
 
2. Liegen der Verwaltung Kenntnisse über konkrete Planungen, Bauanträge oder Nut-
zungskonzepte für den Standort vor? Falls ja, wie ist der aktuelle Sachstand?

- 2 - 
 
3. Wurde seit dem Verkauf des Standorts geprüft, ob eine Reaktivierung als Schwimm-
standort ganz oder teilweise (z. B. Lehrschwimmbecken) grundsätzlich möglich wäre? 
Falls nein, warum nicht? 
 
4. Sieht die Verwaltung grundsätzlich Möglichkeiten, eine Sanierung oder Teilreaktivie-
rung des Standorts über Sport- oder Schwimminfrastrukturprogramme durch Land und 
Bund zu fördern, sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt wären? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Pascal Pütz 
SPD - Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.03.2026 Sportausschuss
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0272/2026
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
17.02.2026
Erstellt
17.02.2026 10:38