0351/2017
Förderaufruf “KommunalerKlimaschutz.NRW“ Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün vom 08.12.2016 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2016 (AN/1980/2016)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0351/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 Förderaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün vom 08.12.2016 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2016 (AN/1980/2016) Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat am 08.12.2016 auf Antrag der SPD-Fraktion die Verwaltung beauftragt, „darzustellen, welche Projekte und Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts, der Initiative SmartCity Cologne, zur Anpassung an den Klimawandel und bestehender Verkehrskonzepte zur Senkung der Verkehrsemissionen für eine Bewerbung um Fördermittel aus dem Landesprogramm Kommunaler Klima- schutz.NRW geeignet sind. Eine entsprechende Vorschlagsliste soll dem Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung am 02.02.2017, nach Vorberatung durch den Verkehrsausschuss, vorgelegt werden.“ Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: Fördervoraussetzungen / Ablauf des Verfahrens Am 16.12.2016 fand eine Informationsveranstaltung zum Projektaufruf Kommunaler Klima- schutz.NRW (KKS) statt, bei dem der Projektträger ETN, Forschungszentrum Jülich, die För- dervoraussetzungen dargestellt hat. Das übergeordnete Ziel der Förderung ist die Minderung von CO2-Emissionen. Hierzu stehen 100 Mio. € zur Verfügung. Es wurde kein Förderhöchstbetrag festgelegt. Die Förderquote ist variabel und wird für den Einzelfall festgelegt (max. 80-90%, ggf. 50%). Ein Eigenanteil ist zwingend erforderlich. Es werden Maßnahmen gefördert, die aus einem bestehenden Klima- schutzkonzept heraus entwickelt werden oder vergleichbaren Ansätze (z.B. European Ener- gy Award). Die Zahlen zur Senkung von CO2-Emissionen aus diesen Konzepten müssen be- lastbar sein. Diese dienen auch als Indikator für den Projekterfolg. Der Kommune obliegen die Federführung und die Umsetzungsstrategie. Möglich ist, dass unter Federführung der Kommune ein Konsortium gebildet wird. Projektpartner können z.B. kommunale Eigenbetriebe oder Unternehmen sein. Das Antragsverfahren ist dreistufig. Die Bewerber reichen eine Umsetzungsstrategie bis zum 16.03.2017 (1. Einreichungsfrist) oder 22.06.2017 (2. Einreichungsfrist) ein. Nach der Be- werbungsphase erfolgen die Qualifizierungsphase und die Antragsphase. Die Auswahl der Projekte wird in einem Wettbewerb durchgeführt. Die Projekte können im Frühjahr 2018 be- 2 ginnen, die Laufzeit beträgt 36 Monate. Es werden keine Einzelmaßnahmen gefördert, das Projekt darf nicht vorzeitig begonnen werden und es darf keine Doppelförderung vorliegen. Zwingend ist, dass das eingereichte Projekt Modellcharakter aufweist und auf andere Kom- munen übertragbar ist. Projekte allein zur Anpassung an den Klimawandel werden nicht ge- fördert (ggf. 20% Anpassung, 80% Klimaschutz, aber nur wenn eine CO2-Minderung nach- gewiesen wird). Neben diesem allgemeinen Förderbereich gibt es noch den besonderen Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ mit den Themen Luftreinhaltung und Mobilitätskonzepte. Auch dieser Förderbereich muss der CO2-Minderung dienen, hier sollen vorrangig Projekte zur Elektromobilität gefördert werden. Der Fördergeber möchte zum Thema Luftreinhaltung drei „Großprojekte“ fördern. Diese sol- len über das hinausgehen, was die Kommune sowieso als gesetzliche Verpflichtung zur Luft- reinhaltung tun muss. Auch hier werden keine Einzelmaßnahmen gefördert. Offen blieb bei der Infoveranstaltung, ob nicht alle Projekte zum Thema Luftreinhaltung dem gesetzlichen Ziel unterliegen, die entsprechenden bestehenden Grenzwerte einzuhalten. Diese Frage wird seitens des Projektträgers – in Absprachen mit der Verwaltung – geklärt. Mögliche Projektanträge: Mögliche Projektanträge könnten sich aus den oben dargestellten Themenbereichen erge- ben: a. Integriertes Klimaschutzkonzept u.a.: Die Firma Gertec soll beauftragt werden, investive und nicht-investive Maßnahmen auf Basis der vorliegenden Konzepte und Erfahrungen aus der Teilnahme am European Energy Award zu identifizieren, die für einen Projektantrag (Abgabetermin 22.06.2017) geeignet sind. Die Verwaltung wird noch im Februar einen Briefing-Termin mit der Gertec durchführen, um hier Maßnahmen im Sinne einer Umsetzungsstrategie für eine Antragstellung zu identifizieren. Diese Maßnahmen werden dem AUG vor Abgabe zur Kenntnis gegeben. b. Anpassung an den Klimawandel: Der vorliegende Projektaufruf dient primär der Minderung von CO2-Emissionen. Das Thema Anpassung an den Klimawandel allein ist nicht förderfähig und nur Randthema.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0351/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27