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0351/2017

Förderaufruf “KommunalerKlimaschutz.NRW“ Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün vom 08.12.2016 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2016 (AN/1980/2016)

Mitteilung Ausschuss 01.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 02.02.2017, TOP 7.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4619 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 0351/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 
 
Förderaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün 
vom 08.12.2016 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2016 (AN/1980/2016) 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat am 08.12.2016 auf Antrag der SPD-Fraktion die 
Verwaltung beauftragt,  
 
„darzustellen, welche Projekte und Maßnahmen 
 
 des Integrierten Klimaschutzkonzepts,  
 der Initiative SmartCity Cologne,  
 zur Anpassung an den Klimawandel und  
 bestehender Verkehrskonzepte zur Senkung der Verkehrsemissionen  
 
für eine Bewerbung um Fördermittel aus dem Landesprogramm Kommunaler Klima-
schutz.NRW geeignet sind.  
Eine entsprechende Vorschlagsliste soll dem Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung am 
02.02.2017, nach Vorberatung durch den Verkehrsausschuss, vorgelegt werden.“ 
 
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: 
 
Fördervoraussetzungen / Ablauf des Verfahrens 
Am 16.12.2016 fand eine Informationsveranstaltung zum Projektaufruf Kommunaler Klima-
schutz.NRW (KKS) statt, bei dem der Projektträger ETN, Forschungszentrum Jülich, die För-
dervoraussetzungen dargestellt hat. 
Das übergeordnete Ziel der Förderung ist die Minderung von CO2-Emissionen. Hierzu stehen 
100 Mio. € zur Verfügung. Es wurde kein Förderhöchstbetrag festgelegt. Die Förderquote ist 
variabel und wird für den Einzelfall festgelegt (max. 80-90%, ggf. 50%). Ein Eigenanteil ist 
zwingend erforderlich. Es werden Maßnahmen gefördert, die aus einem bestehenden Klima-
schutzkonzept heraus entwickelt werden oder vergleichbaren Ansätze (z.B. European Ener-
gy Award). Die Zahlen zur Senkung von CO2-Emissionen aus diesen Konzepten müssen be-
lastbar sein. Diese dienen auch als Indikator für den Projekterfolg.  
Der Kommune obliegen die Federführung und die Umsetzungsstrategie. Möglich ist, dass 
unter Federführung der Kommune ein Konsortium gebildet wird. Projektpartner können z.B. 
kommunale Eigenbetriebe oder Unternehmen sein.  
Das Antragsverfahren ist dreistufig. Die Bewerber reichen eine Umsetzungsstrategie bis zum 
16.03.2017 (1. Einreichungsfrist) oder 22.06.2017 (2. Einreichungsfrist) ein. Nach der Be-
werbungsphase erfolgen die Qualifizierungsphase und die Antragsphase. Die Auswahl der 
Projekte wird in einem Wettbewerb durchgeführt. Die Projekte können im Frühjahr 2018  be-

2 
 
ginnen, die Laufzeit beträgt 36 Monate. 
Es werden keine Einzelmaßnahmen gefördert, das Projekt darf nicht vorzeitig begonnen 
werden und es darf keine Doppelförderung vorliegen.   
Zwingend ist, dass das eingereichte Projekt Modellcharakter aufweist und auf andere Kom-
munen übertragbar ist. Projekte allein zur Anpassung an den Klimawandel werden nicht ge-
fördert (ggf. 20% Anpassung, 80% Klimaschutz, aber nur wenn eine CO2-Minderung nach-
gewiesen wird). 
Neben diesem allgemeinen Förderbereich gibt es noch den besonderen Förderbereich 
„Emissionsfreie Innenstadt“ mit den Themen Luftreinhaltung und Mobilitätskonzepte. Auch 
dieser Förderbereich muss der CO2-Minderung dienen, hier sollen vorrangig Projekte zur 
Elektromobilität gefördert werden. 
Der Fördergeber möchte zum Thema Luftreinhaltung drei „Großprojekte“ fördern. Diese sol-
len über das hinausgehen, was die Kommune sowieso als gesetzliche Verpflichtung zur Luft-
reinhaltung tun muss. Auch hier werden keine Einzelmaßnahmen gefördert. Offen blieb bei 
der Infoveranstaltung, ob nicht alle Projekte zum Thema Luftreinhaltung dem gesetzlichen 
Ziel unterliegen, die entsprechenden bestehenden Grenzwerte einzuhalten. Diese Frage wird 
seitens des Projektträgers – in Absprachen mit der Verwaltung – geklärt.  
 
Mögliche Projektanträge: 
Mögliche Projektanträge könnten sich aus den oben dargestellten Themenbereichen erge-
ben: 
a. Integriertes Klimaschutzkonzept u.a.:  
Die Firma Gertec soll beauftragt werden, investive und nicht-investive Maßnahmen auf Basis 
der vorliegenden Konzepte und Erfahrungen aus der Teilnahme am European Energy Award 
zu identifizieren, die für einen Projektantrag (Abgabetermin 22.06.2017) geeignet sind. Die 
Verwaltung wird noch im Februar einen Briefing-Termin mit der Gertec durchführen, um hier 
Maßnahmen im Sinne einer Umsetzungsstrategie für eine Antragstellung zu identifizieren. 
Diese Maßnahmen werden dem AUG vor Abgabe zur Kenntnis gegeben. 
b. Anpassung an den Klimawandel: 
Der vorliegende Projektaufruf dient primär der Minderung von CO2-Emissionen. Das Thema 
Anpassung an den Klimawandel allein ist nicht förderfähig und nur Randthema.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0351/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27