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2337/2021

Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandemiebedingte Einschränkungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.51

Anlage

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage

2790 Zeichen

Der Geschäftsführer 
An die
- Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister und  
 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsstädte 
- Mitglieder des Vorstandes 
- Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses 
- Mitglieder des Sozial- und Jugendausschusses 
- Mitglieder des Finanzausschusses 
- Mitglieder und ständige Gäste des Schul- und Bildungsausschusses 
- Mitglieder des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendhilfe“  
- Mitglieder der Konferenz der Schulverwaltungsleitungen 
des Städtetages Nordrhein-Westfalen 
15.06.2021
Kontakt 
Helmut Dedy 
Geschäftsführer 
helmut.dedy@staedtetag.de 
Gereonstraße 18 - 32 
50670 Köln 
Telefon 0221 3771-0 
Telefax 0221 3771-128 
Aktenzeichen 
40.20.53 N 
51.21.27 N 
www.staedtetag-nrw.de 
Verständigung mit dem Land zur Erstattung der Elternbeiträge  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen haben gestern Abend eine Einigung über 
die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die 
Monate Februar bis Mai 2021 erzielt.  
Die Gespräche hatten sich in den vergangenen Wochen zunehmend als schwierig entwickelt. Eine Eini-
gung mit Familienminister Dr. Joachim Stamp konnte nicht erreicht werden. Zuletzt haben die Fraktions-
vorsitzenden Bodo Löttgen und Christoph Rasche mit den drei Hauptgeschäftsführern der kommunalen 
Spitzenverbände verhandelt. Dabei ist es nun gelungen, das Angebot des Landes von zwei auf drei Monate 
Kostenbeteiligung nachzubessern.  
Die Einigung sieht Folgendes vor: 
 Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernom-
men, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren.  
 Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier 
übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleiben-
den 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird für die Monate März 2021 bis einschließ-
lich Mai 2021 erneut angewendet. 
 Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein, 
soll bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inan-
spruchnahme der Kitas und OGS so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Hierfür werden die 
kommunalen Spitzenverbände einen Vorschlag vorlegen.  
 Das Land sagt zu, je nach weiterem Pandemieverlauf im zweiten Halbjahr keine einseitigen Erklä-
rungen zum Betrieb der Kitas bzw. der OGS abzugeben, sondern dies mit den kommunalen Spit-
zenverbänden abzustimmen.

- 2 - 
Es ist gut, dass eine Einigung erzielt werden konnte. Notwendige Erstattungen für das zweite Halbjahr 
2021 werden dadurch nicht ausgeschlossen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Helmut Dedy

Beschlussvorlage Rat

5353 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/510/3 
14 05 
Vorlagen-Nummer 
 2337/2021 
Freigabedatum 
24.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandemiebedingte Einschränkungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass zum weiteren Ausgleich der pandemiebedingten Einschränkungen in der 
Kindertagespflege, den Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztagsschulen auf den halben 
Elternbeitrag für April 2021 sowie bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen angemeldeten 
Kindern zusätzlich auf das halbe Essensgeld für April 2021 verzichtet wird.  
Die mit Beschluss vom 06.05.2021 erfolgte Erstattung der vollen Beiträge für Mai und Juni 2021 bleibt 
bestehen. 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat geäußert, dass von dort die Hälfte der Kosten übernommen wird. 
Die in den Teilergebnisplänen 0301, Schulträgeraufgaben sowie 0603, Kindertagesbetreuung, bei 
Teilplanzeile 04, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, im Haushaltsjahr 2021 resultierenden Min-
dereinnahmen von 0,95 Mio. € bzw. 2,45 Mio. € werden vom Land NRW hälftig (also mit rund 0,45 
bzw. 1,23 Mio. €) in den Teilergebnisplänen 0301, Schulträgeraufgaben sowie 0603, Kindertagesbe-
treuung, bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen, erstattet. 
 
Soweit das Land darüber hinaus Einschränkungen erlässt und den Kommunen anteilig Elternbeiträge 
erstattet, muss ein neuer Beschluss herbeigeführt werden.  
 
 
 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  Mindererlöse 2,45 Mio 
Kita/TPP + 0,95 Mio OGTS € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja Erstattung Land 1,23 
Mio Kita/TPP + 0,45 Mio. OGTS  50 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit 
Die kommunalen Spitzenverbände haben am 15.06.2021 informiert, dass mit dem Land eine Einigung 
über weitere Erstattungen von Elternbeiträgen getroffen wurde. Die Eltern erwarten Planungssicher-
heit hinsichtlich der Elternbeiträge bei den weiteren Einschränkungen.  
Die Vorlage soll daher direkt dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Begründung 
Seit 14.12.2020 galt in den Kindertageseinrichtungen ein „eingeschränkter Pandemiebetrieb“. An die 
Eltern wurde appelliert, ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung möglichst selber zu betreuen. 
Seit 11.01.2021 können die Einrichtungen darüber hinaus die von den Eltern gebuchten Betreuungs-
zeiten um 10 Wochenstunden reduzieren. In den Kindertagespflegestellen sollen grundsätzlich die 
gebuchten zeitlichen Umfänge angeboten werden. 
Im Zuge der „Bundesnotbremse“ besteht ab 26.04.2021 ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in

3 
den Kitas und bei den Tagespflegestellen ein Betreuungsverbot mit „bedarfsorientierter Notbetreu-
ung“. Seit Anfang Juni können die Kinder in den OGTS wieder im regulären Umfang betreut werden, 
in den Kitas seit 07.06.2021. 
 
Im eingeschränkten Pandemiebetrieb kam es immer wieder zu verschiedenen Einschränkungen in 
Bezug auf Umfang als auch die Möglichkeit des Besuchs der Einrichtungen.  
 
Im Jahr 2021 wurde bisher der Elternbeitrag für Januar 2021 in voller Höhe erlassen, außerdem der 
Beitrag für Mai und Juni (Ratsbeschluss vom 06.05.2021, Beschluss des Hauptausschusses vom 
11.01.2021, Vorlagen Nr. 0054/2021, 1062/2021 und 1623/2021). 
 
Mit Mail vom 15.06.2021 informiert der Städtetag über eine weitere Vereinbarung mit dem Land (hier 
die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen und Christoph Rasche), siehe Anlage 1.  
 
Die Einigung sieht die Übernahme von insgesamt 2,5 Monatsbeiträgen durch das Land im 2. Schul- 
bzw. Kindergartenhalbjahr vor. Kommunen und Land teilen sich die Beträge jeweils zur Hälfte. Von 
diesen 2,5 Monaten sind in Köln bereits für Mai und Juni 2 Monate beschlossen und ermäßigt wor-
den, so dass den Eltern noch ein weiterer halber Monatsbeitrag erstattet wird. Aus Gründen der Ver-
waltungsvereinfachung wird hierfür der April 2021 gewählt. 
 
Die Erstattung erfolgt an alle Eltern, unabhängig von den Betreuungstagen im April, weil hiermit die 
gesamten Einschränkungen des Halbjahres ausgeglichen werden. 
 
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird analog für April nur das halbe Essensgeld berech-
net. 
 
Die Festsetzungen der Elternentgelte für die übrigen Monate Februar, März und Juli 2021 bleiben 
unverändert.  
 
Die Anpassung der Software ist beauftragt. Sobald diese vorliegt, werden die Eltern entsprechende 
Bescheide erhalten und die Stadtkasse kann mit den Rückzahlungen beginnen. Bis dahin wird die 
Stadt zunächst keine Beiträge mehr abbuchen oder anmahnen. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
TOP 10.51 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2337/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.06.2021
Erstellt
16.06.2021 13:04