2337/2021
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandemiebedingte Einschränkungen
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Anlage
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Der Geschäftsführer An die - Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsstädte - Mitglieder des Vorstandes - Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses - Mitglieder des Sozial- und Jugendausschusses - Mitglieder des Finanzausschusses - Mitglieder und ständige Gäste des Schul- und Bildungsausschusses - Mitglieder des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendhilfe“ - Mitglieder der Konferenz der Schulverwaltungsleitungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen 15.06.2021 Kontakt Helmut Dedy Geschäftsführer helmut.dedy@staedtetag.de Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 Aktenzeichen 40.20.53 N 51.21.27 N www.staedtetag-nrw.de Verständigung mit dem Land zur Erstattung der Elternbeiträge Sehr geehrte Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen haben gestern Abend eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt. Die Gespräche hatten sich in den vergangenen Wochen zunehmend als schwierig entwickelt. Eine Eini- gung mit Familienminister Dr. Joachim Stamp konnte nicht erreicht werden. Zuletzt haben die Fraktions- vorsitzenden Bodo Löttgen und Christoph Rasche mit den drei Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände verhandelt. Dabei ist es nun gelungen, das Angebot des Landes von zwei auf drei Monate Kostenbeteiligung nachzubessern. Die Einigung sieht Folgendes vor: Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernom- men, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren. Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleiben- den 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird für die Monate März 2021 bis einschließ- lich Mai 2021 erneut angewendet. Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein, soll bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inan- spruchnahme der Kitas und OGS so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Hierfür werden die kommunalen Spitzenverbände einen Vorschlag vorlegen. Das Land sagt zu, je nach weiterem Pandemieverlauf im zweiten Halbjahr keine einseitigen Erklä- rungen zum Betrieb der Kitas bzw. der OGS abzugeben, sondern dies mit den kommunalen Spit- zenverbänden abzustimmen. - 2 - Es ist gut, dass eine Einigung erzielt werden konnte. Notwendige Erstattungen für das zweite Halbjahr 2021 werden dadurch nicht ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Helmut Dedy
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 05 Vorlagen-Nummer 2337/2021 Freigabedatum 24.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandemiebedingte Einschränkungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, dass zum weiteren Ausgleich der pandemiebedingten Einschränkungen in der Kindertagespflege, den Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztagsschulen auf den halben Elternbeitrag für April 2021 sowie bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen angemeldeten Kindern zusätzlich auf das halbe Essensgeld für April 2021 verzichtet wird. Die mit Beschluss vom 06.05.2021 erfolgte Erstattung der vollen Beiträge für Mai und Juni 2021 bleibt bestehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat geäußert, dass von dort die Hälfte der Kosten übernommen wird. Die in den Teilergebnisplänen 0301, Schulträgeraufgaben sowie 0603, Kindertagesbetreuung, bei Teilplanzeile 04, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, im Haushaltsjahr 2021 resultierenden Min- dereinnahmen von 0,95 Mio. € bzw. 2,45 Mio. € werden vom Land NRW hälftig (also mit rund 0,45 bzw. 1,23 Mio. €) in den Teilergebnisplänen 0301, Schulträgeraufgaben sowie 0603, Kindertagesbe- treuung, bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen, erstattet. Soweit das Land darüber hinaus Einschränkungen erlässt und den Kommunen anteilig Elternbeiträge erstattet, muss ein neuer Beschluss herbeigeführt werden. Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Mindererlöse 2,45 Mio Kita/TPP + 0,95 Mio OGTS € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Erstattung Land 1,23 Mio Kita/TPP + 0,45 Mio. OGTS 50 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung für die Dringlichkeit Die kommunalen Spitzenverbände haben am 15.06.2021 informiert, dass mit dem Land eine Einigung über weitere Erstattungen von Elternbeiträgen getroffen wurde. Die Eltern erwarten Planungssicher- heit hinsichtlich der Elternbeiträge bei den weiteren Einschränkungen. Die Vorlage soll daher direkt dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Begründung Seit 14.12.2020 galt in den Kindertageseinrichtungen ein „eingeschränkter Pandemiebetrieb“. An die Eltern wurde appelliert, ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung möglichst selber zu betreuen. Seit 11.01.2021 können die Einrichtungen darüber hinaus die von den Eltern gebuchten Betreuungs- zeiten um 10 Wochenstunden reduzieren. In den Kindertagespflegestellen sollen grundsätzlich die gebuchten zeitlichen Umfänge angeboten werden. Im Zuge der „Bundesnotbremse“ besteht ab 26.04.2021 ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in 3 den Kitas und bei den Tagespflegestellen ein Betreuungsverbot mit „bedarfsorientierter Notbetreu- ung“. Seit Anfang Juni können die Kinder in den OGTS wieder im regulären Umfang betreut werden, in den Kitas seit 07.06.2021. Im eingeschränkten Pandemiebetrieb kam es immer wieder zu verschiedenen Einschränkungen in Bezug auf Umfang als auch die Möglichkeit des Besuchs der Einrichtungen. Im Jahr 2021 wurde bisher der Elternbeitrag für Januar 2021 in voller Höhe erlassen, außerdem der Beitrag für Mai und Juni (Ratsbeschluss vom 06.05.2021, Beschluss des Hauptausschusses vom 11.01.2021, Vorlagen Nr. 0054/2021, 1062/2021 und 1623/2021). Mit Mail vom 15.06.2021 informiert der Städtetag über eine weitere Vereinbarung mit dem Land (hier die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen und Christoph Rasche), siehe Anlage 1. Die Einigung sieht die Übernahme von insgesamt 2,5 Monatsbeiträgen durch das Land im 2. Schul- bzw. Kindergartenhalbjahr vor. Kommunen und Land teilen sich die Beträge jeweils zur Hälfte. Von diesen 2,5 Monaten sind in Köln bereits für Mai und Juni 2 Monate beschlossen und ermäßigt wor- den, so dass den Eltern noch ein weiterer halber Monatsbeitrag erstattet wird. Aus Gründen der Ver- waltungsvereinfachung wird hierfür der April 2021 gewählt. Die Erstattung erfolgt an alle Eltern, unabhängig von den Betreuungstagen im April, weil hiermit die gesamten Einschränkungen des Halbjahres ausgeglichen werden. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird analog für April nur das halbe Essensgeld berech- net. Die Festsetzungen der Elternentgelte für die übrigen Monate Februar, März und Juli 2021 bleiben unverändert. Die Anpassung der Software ist beauftragt. Sobald diese vorliegt, werden die Eltern entsprechende Bescheide erhalten und die Stadtkasse kann mit den Rückzahlungen beginnen. Bis dahin wird die Stadt zunächst keine Beiträge mehr abbuchen oder anmahnen. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2337/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.06.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 13:04