1630/2021
Carsharingkonzept
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Sachstandsbericht 05/2023 (1)
1347 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/3
661/2
___________________________
Vorlagen-Nummer
1630/2021
Stand: 08.05.2023
Sachstandsbericht
Carsharingkonzept
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt auf der Basis der Ausführungen in der Be-
gründung die genannten Kriterien für das Carsharingkonzept und beauftragt die Verwaltung
mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Interessensbekundungsver-
fahrens mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von
40.000 €.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Vergabeverfahren ist am 26.04.2023 erfolgreich abgeschlossen worden. Das ausgewählte Inge-
nieurbüro hat der Beauftragung bereits zugesagt.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung nimmt Kontakt zum ausgewählten Ingenieurbüro auf und beginnt mit der Projektar-
beit. Hierbei werden im ersten Schritt die benötigten Daten definiert, auf deren Grundlage die Aus-
wahl geeigneter Carsharing-Standorte getroffen wird. Wenn die erste Phase der Standortfindung be-
endet ist, wird in der zweiten Phase ein Verfahren entwickelt, welches die Anforderungen des Carsha-
ringgesetzes (u.a. diskriminierungsfreie Vergabe der einzelnen Carsharingstandorte) erfüllt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Erstes Quartal 2024
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
1758 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Bei den zu beschließenden Kriterien handelt es sich lediglich um die Grundlagen um das Carsharing weiter auszubauen und zu fördern. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht zielführend. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2026
1325 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/3
661/2
Vorlagen-Nummer
1630/2021
Stand: 22.04.2026
Sachstandsbericht
Carsharingkonzept
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt auf der Basis der Ausführungen in
der Begründung die genannten Kriterien für das Carsharingkonzept und beauftragt die
Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Interes-
sensbekundungsverfahrens mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von
40.000 €.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Vergabeverfahren ist am 24.09.2025 erfolgreich abgeschlossen worden.
Die Zusammenarbeit mit dem Ingenieursbüro ist mit der Veröffentlichung der gefunde-
nen Stationen beendet.
Die Veröffentlichung der 70 neuen Stationen und der 28 Bestandsstationen ist been-
det.
67 der 70 neuen Stationen und alle Bestandsstationen gingen an das Carsharingun-
ternehmen Cambio. Cambio plant im Jahr 2026 35 der neuen Stationen zu eröffnen,
ein Teil davon wurde schon im ersten Quartal in Betrieb genommen. Die Bestandssta-
tionen sind bereits mit Fahrzeugen versehen.
Nächste Schritte:
Cambio wird in Eigenverantwortung eine sukzessive Inbetriebnahme der Stationen vorneh-
men.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Das Verfahren ist abgeschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
19139 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/661/2
661/2
Vorlagen-Nummer
1630/2021
Freigabedatum
25.05.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Carsharingkonzept
Beschlussorgan
Gremium Datum
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt auf der Basis der Ausführungen in der Begründung
die genannten Kriterien für das Carsharingkonzept und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung
des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens mit voraussichtli-
chen Gesamtkosten in Höhe von 40.000 €.
Verkehrsausschuss 08.06.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 40.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Hintergrund und Ziele
Die Stadt Köln verfolgt gemäß dem Strategiepapier „Köln mobil 2025“ das Ziel, den Anteil des motori-
sierten Individualverkehrs (MIV) am innerstädtischen Gesamtverkehrsaufkommen auf ein Drittel zu
senken. Innerstädtische Pkw-Fahrten sollten möglichst mit dem Umweltverbund abgewickelt werden.
Die Erhebung „Mobilität in Deutschland 2018“ weist für Köln einen MIV-Anteil von 35 % aus. Dieser
Trend sollte im Hinblick auf die angestrebte Mobilitätswende weiterhin unterstützt werden. Zur Errei-
chung der angestrebten Klimaneutralität und der Verbesserung der Luftqualitätswerte gilt es, weitere
Maßnahmen zur Stärkung alternativer Mobilitätsangebote umzusetzen, auf die die Bürgerinnen und
Bürger sowie die Einpendelnden zurückgreifen können. Dieses Mobilitätsportfolio sollte breit gefä-
chert sein, sodass verschiedene Bedürfnisse gleichwertig abgedeckt werden können.
Das stationsbasierte Carsharing ist ein Bestandteil moderner Großstadtmobilität und trägt zur Sen-
kung der privaten Autobesitzquote bei. Im Rahmen verschiedener gesamtstädtischer Konzepte und
Beschlüsse wird der Ausbau des Carsharings im Stadtgebiet empfohlen:
Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung, Vorlagen-Nr.: 3428/2017, Maßnahme 58;
3
Green City Masterplan, Vorlagen-Nr. 2637/2018, Maßnahmen 2.3 und 4.2;
Ratsbeschluss zum Aufbau eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen, Vorlagen-Nr.
2212/2020:
Auf Grund dieser übergeordneter Konzepte und Beschlüsse werden mit dem Carsharingkonzept fol-
gende Ziele verfolgt:
Sicherung des Bestandes;
Ausweitung des stationsgebundenen Carsharingsystems in die Außenbezirke;
Ausweitung des stationsgebundenen Carsharingsystems in die Quartiere;
Carsharing an Mobilstationen etablieren;
Bessere Integration in Auskunftssysteme bzw. mit anderen Mobilitätsangeboten:
Mit dieser Vorlage sollen die gesamtstädtischen Ziele festgelegt werden, um auf dieser Grundlage
das Vergabeverfahren einleiten zu können.
Bisher wurden Sondernutzungserlaubnisse für das öffentliche Straßenland für Carsharing auf Anfrage
der Carsharingunternehmen erteilt. Diese wurden nach den bisher geltenden Kriterien (vgl. Vorlagen
Nr. 5678/2008 und 0087/2015) ausgestellt. Durch die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes
NRW dürfen Sondernutzungsgenehmigungen für das stationsgebundene Carsharing im öffentlichen
Straßenraum nur dann erteilt werden, wenn den Carsharingunternehmen ein diskriminierungsfreier
Zugang zu den Stellplätzen gewährt wird. Deswegen muss das Vergabeverfahren geändert werden.
Grundlagen und Potenzial
Unterschieden wird beim Carsharing in der Regel zwischen dem stationsbasierten und dem soge-
nannten Free-Floating Carsharing. Einige Anbietende bieten auch eine Kombination aus beiden Mo-
dellen an.
Beim stationsbasierten Carsharing wird das Fahrzeug im Vorfeld gebucht, an einer festen Sta-
tion abgeholt und nach der Nutzung wieder zurück an dieselbe Station gebracht. Diese Statio-
nen befinden sich größtenteils im privaten Raum und teilweise auch im öffentlichen Straßen-
land.
Beim Free-Floating befinden sich die Fahrzeuge in einem definierten Geschäftsgebiet im
Straßenland verteilt und können unmittelbar vor Ort per Smartphone gebucht werden. Die
Fahrzeuge stehen direkt nach erfolgreicher Buchung zur Verfügung. Nach Beendigung der
Nutzung werden die Fahrzeuge von den Kundinnen und Kunden an beliebiger Stelle im defi-
nierten Gebiet im öffentlichen Straßenland abgestellt. Hier gelten die vom Carsharing-
Betreibenden vorgegebenen Regeln zum Parken und dessen definiertes Geschäftsgebiet.
In mehreren Studien wurde das Potenzial von Carsharing untersucht. Carsharing hat viele positive
Effekte, die sich zum Beispiel auf den Besitz von privaten Pkw, die Nutzung des öffentlichen Perso-
nennahverkehrs (ÖPNV) oder auch die Abschaffung von Pkw auswirken.1 Im Allgemeinen ist positiv
hervorzuheben, dass Carsharingnutzerinnen und -nutzer weniger Pkw als die Durchschnittsbevölke-
rung und gleichzeitig überproportional oft eine Zeitkarte für den ÖPNV besitzen.2
Die Nutzerinnen und Nutzer von stationsbasierten oder kombinierten Carsharingangeboten verzeich-
nen eine hohe Abschaffungsquote privater Pkw während der Carsharing-Mitgliedschaft. Die Auto-
besitzquote ist bei Nutzenden des stationsbasierenden Carsharing besonders gering und beträgt 108
1 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Verkehrsentlastung durch Carsharing.
https://carsharing.de/sites/default/files/uploads/bcs_factsheet20_verkehrsentlastung_0.pdf Seite 1,2,3,5, zuletzt geprüft am 21.01.2021
2 Vgl. STARS 2018, https://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/stars_wp4_t41_projektbericht_bcs_deutsch_final_1.pdf Seite 38,
zuletzt geprüft am 21.01.2021
4
Pkw pro 1.000 Einwohner.3 In Köln lag die Pkw-Dichte im Jahr 2019 bei 452 Pkw pro 1.000.4 Die Au-
tobesitzquote von stationsbasierten Carsharingnutzerinnen und -nutzern liegt somit deutlich unter
dem Kölner Durchschnitt.
Die Studien zu den Effekten von Carsharing ermitteln ebenfalls Quoten und statistische Werte und
zeigen, wie viele Pkw ein Carsharing-Fahrzeug ersetzen kann (vgl. Tabelle 1). Ein Carsharing-
Fahrzeug beim stationsbasierten Carsharing ersetzt demnach bis zu 9 Pkw in Berlin oder bis zu 15
Pkw in Frankfurt am Main. Bei den innenstadtnahen Wohngebieten in ausgewählten Großstädten
ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug im besten Falle bis zu 20 Pkw. Diese besonders hohe Quote wurde
in den Untersuchungsräumen Frankfurt am Main und Köln ermittelt.5 Die Ersetzungsquote von stati-
onsbasiertem Carsharing-Fahrzeugen ist besonders positiv hervorzuheben.
Tabelle 1: Ersetzungsquote von Pkw durch Carsharing-Fahrzeuge (gemäß Erhebungen)6
Carsharing-Variante Ersetzungsquote (1 Car-
sharing-Pkw ersetzt X pri-
vate Pkw)
Ort
Stationsbasiert 1:8 bis 1:9 Berlin
Stationsbasiert, Kombiniert 1:10 bis 1:15 Frankfurt (Main)
Stationsbasiert 1:7 Bremen
Free-Floating 1:0,3 bis 1:0,8
Frankfurt (Main), Köln, Stutt-
gart
Stationsbasiert 1:8 bis 1:20
Innenstadtnahe Wohngebiete
in 12 Großstädten
Free-Floating 1:2,0 bis 1:3,6 München
Die Erläuterungen zu den Effekten von Carsharing machen deutlich, wie viel Potenzial gerade im sta-
tionsbasierten Carsharing liegt, um eine Reduzierung von privaten Pkw zu erreichen. Gleichzeitig wird
so der Parkdruck in den Bewohnerparkgebieten und den Wohnquartieren gesenkt. Die frei geworde-
nen Flächen im öffentlichen Straßenland können so zu anderen Zwecken verwendet werden.
Rechtlicher Rahmen
Durch die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW dürfen seit dem 12.03.2019 Sondernut-
zungsgenehmigungen für das stationsgebundene Carsharing im öffentlichen Straßenraum nur dann
erteilt werden, wenn den Carsharingunternehmen ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Stellplät-
zen gewährt wird. Das bisherige Verfahren anhand der festgelegten Kriterien (vgl. Vorlagen Nr.
5678/2008 und 0087/2015) durfte nicht mehr angewendet werden. Die Stadt Köln nutzte dieses Mora-
torium, um das stationsgebundene Carsharing grundlegend zu überprüfen und entsprechend der er-
wünschten Mobilitätswende fortzuentwickeln.
Die Kommune verfügt durch das Carsharinggesetz (CsgG), das Vergabeverfahren und die Son-
dernutzungssatzung über unterschiedliche Stellschrauben, die die Attraktivität des Carsharingange-
3 Vgl. STARS 2018, https://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/stars_wp4_t41_projektbericht_bcs_deutsch_final_1.pdf Seite 20,
zuletzt geprüft am 21.01.2021
4 Vgl. Stadt Köln (Hrsg.) (2020): Statistischen Jahrbuch Stadt Köln 2019, https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-
jahrbuch/15_statistisches_jahrbuch_2019_bfrei.pdf Seite 178, zuletzt geprüft am 21.01.2021
5 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) (2016): Mehr Platz zum Leben.
https://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/alles_ueber_carsharing/pdf/endbericht_bcs-eigenprojekt_final.pdf Seite 26, 27 zuletzt
geprüft am 21.01.2021
6 Vgl. Geänderte Darstellung nach: Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Verkehrsentlastung durch Carsharing.
https://carsharing.de/sites/default/files/uploads/bcs_factsheet20_verkehrsentlastung_0.pdf Seite 3, zuletzt geprüft am 21.01.2021
5
botes für Nutzerinnen und Nutzer sowie die Wirtschaftlichkeit für die Unternehmen beeinflussen. Aus
den Vorüberlegungen wurde ein Kriterienkatalog entwickelt, der die Grundvoraussetzungen und Be-
dingungen für das stationsbasierte Carsharing im öffentlichen Straßenland regelt. Dieses gesamtstäd-
tische Konzept sichert den Carsharingunternehmen auf transparente Weise den diskriminierungsfrei-
en Zugang zu Stellplätzen im Stadtgebiet. Gleichzeitig können städtische Ziele wie z. B. die Auswei-
sung des stationsgebundenen Carsharings in bisher nicht versorgte Gebiete wirksam verankert wer-
den.
Ausgangslage und Weiterentwicklung
Im Kölner Stadtgebiet sind derzeit mehrere Carsharing-Anbietende vertreten, die sowohl das Free-
Floating als auch das stationsbasierte Carsharing offerieren.
Tabelle 2 Carsharing-Anbieter in Köln
Anbieter Carsharing Variante Fahrzeuge Im öffentlichen Raum
SHARENOW FreeFloating Ca. 1200 Ja
Miles FreeFloating Keine Anga-
be
Ja
Cambio Stationsbasiert Ca. 560 27 Stationen mit ca.
108 Fahrzeugen
Projektgewinner Stationsbasiert Keine Anga-
be
Im privaten Raum
Flinkster Stationsbasiert Keine Anga-
be
14 Stationen im priva-
ten Raum
Ein wichtiges Ziel ist, die bereits bestehenden Carsharingstationen im öffentlichen Straßenland zu
erhalten. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen durch das CsgG und den § 18a StrWG NRW, müs-
sen die bereits existierenden Standorte in einem diskriminierungsfreien Verfahren neu ausgeschrie-
ben und vergeben werden.
Das stationsbasierte Carsharing soll in allen Bezirken gestärkt und auch in den Wohnquartieren aus-
gebaut werden. Da der Parkdruck in den bestehenden Bewohnerparkgebieten nachgewiesen sehr
hoch ist, soll zu Beginn der Ausbau von stationsbasierten Carsharing-Stationen in den Bewohner-
parkgebieten fokussiert werden, um hier neben dem ÖPNV eine attraktive Alternative zum privaten
Pkw zu schaffen.
An den eingerichteten und geplanten Mobilstationen soll ebenfalls ein stationsbasiertes Carsharing
etabliert und angeboten werden.
Die bereits von den Bezirksvertretungen getroffenen Beschlüsse zur Einrichtung von Carsharing Sta-
tionen im öffentlichen Raum, werden bei der Vergabe der ersten Standorte geprüft und ggf. berück-
sichtigt.
In einer Marktanalyse seitens der Verwaltung sollte festgestellt werden, welche unterschiedlichen
Anbietenden Interesse an Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum haben und wo diese einzurich-
ten wären. Dazu wurden alle in Köln agierenden stationsbasierten Carsharingunternehmen sowie
diejenigen, die bereits Kontakt mit der Stadtverwaltung hatten, angeschrieben.
Cambio: Gespräch Ende 2019 erfolgt.
IDK GmbH: regionales Carsharing (Bonn, Köln, Düsseldorf); Gespräch Anfang 2019 erfolgt.
Flinkster: Gespräch Mitte 2020 erfolgt.
Energiegewinner eG: Gespräch Anfang 2020 erfolgt.
6
Mikar: Carsharinganbieter aus Bayern: Gespräch Anfang 2020 erfolgt.
Die Bedarfe und Anregungen der Unternehmen sind in die Planung und Entwicklung des Kriterienka-
talogs mit eingeflossen. Zusätzlich fand ein intensiver Austausch mit dem Bundesverband Carsharing
(bcs) statt.
Kriterienkatalog
Das Carsharing soll im Stadtgebiet Köln gefördert und erweitert werden. Hierzu wird der bisher be-
stehende Kriterienkatalog überarbeitet.
1. Festlegung des Quotenanteils der Fahrzeuge im privaten Raum je Stadtbezirk:
Bisher durften in Köln lediglich 15 % der Fahrzeuge eines Carsharing-Anbietenden im öffentli-
chen Straßenland abgestellt werden. Dies bedeutet, dass 85 % der Fahrzeugflotte im privaten
Raum angeboten werden müssen, bevor eine Carsharing-Station im öffentlichen Straßenland
eingerichtet werden kann.
Um das Carsharing im öffentlichen Straßenland zu fördern und auszuweiten, wird die zu erfül-
lende Quote abgeschafft. Durch diese Änderung kann das Carsharing-Angebot im öffentlichen
Straßenland stark ausgeweitet und Hemmnisse für neue Carsharing-Anbietende in Köln ab-
gebaut werden.
2. Verknüpfung zum ÖPNV
Ein Ziel ist es, das Carsharing-Angebot an ÖPNV-Knotenpunkten zu etablieren, um dort ein
weiteres nachhaltiges Mobilitätsangebot zu bieten. Daher soll im Rahmen des Carsharing-
Konzeptes bevorzugt an den neuen Mobilstationen der Stadt Köln ein stationsbasiertes Car-
sharing-Angebot etabliert werden.
Ein weiteres Ziel ist es, das Carsharing-Angebot in den Wohnquartieren zu erhöhen und auch
dort eine Alternative zum eigenen Pkw anzubieten. Aus diesem Grund wird die bisher beste-
hende Abstandsregel zu einem ÖPNV-Knotenpunkt aufgehoben, um perspektivisch das ganze
Stadtgebiet abdecken zu können. Carsharing-Stationen können so stadtweit und unabhängig
vom ÖPNV eingerichtet werden. Dadurch können auch in Wohnquartieren kleine Mobilstatio-
nen (unabhängig vom ÖPNV) mit Carsharing im öffentlichen Straßenland angeboten werden.
3. Sondernutzungsgebühr
Die bisher geltende Sondernutzungsgebühr für einen Stellplatz im öffentlichen Raum je Fahr-
zeug wird angepasst:
Bezirk 1: 120 € pro Fahrzeug pro Monat.
Bezirk 2-9 innerhalb von Bewohnerparkgebieten: 60 € pro Fahrzeug pro Monat.
Bezirk 2-9 außerhalb von Bewohnerparkgebieten: 30 € pro Fahrzeug pro Monat.
Um die Elektromobilität in Köln zu fördern, sind elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge
bis auf weiteres von der Sondernutzungsgebühr befreit.
4. Stationsgröße
Jede Station im öffentlichen Straßenland muss über mindestens zwei Carsharing-Fahrzeuge
verfügen. Durch das Angebot von mindestens zwei Fahrzeugen soll den Nutzerinnen und
Nutzern von Carsharing eine gewisse Planungssicherheit sowie Verfügbarkeit von Carsharing-
7
Fahrzeugen gewährleistet werden. Bei nur einem Carsharing-Fahrzeug pro Standort ist der
Anreiz zu gering, auf den privaten Pkw zu verzichten.
Die Anzahl der Fahrzeuge pro Standort ist weiterhin auf maximal 5 konventionell betriebene
Fahrzeuge begrenzt. Sollte ein Teil der Fahrzeuge (mindestens zwei) rein elektrisch betrieben
sein, kann die Anzahl der Fahrzeuge an der Carsharing-Station auf 7 erhöht werden.
Weiteres Vorgehen
Die Vergabe der Stellplätze im öffentlichen Straßenland soll mit einem mehrstufigen Interessensbe-
kundungsverfahren erfolgen. Für dieses Interessensbekundungsverfahren soll zur Unterstützung ein
Ingenieurbüro beauftragt werden. Die folgenden Stufen sollen einen möglichen Ablauf des Vergabe-
verfahrens skizzieren.
1. Nach erfolgten Beschluss: Suche und Beauftragung geeigneter Beratungsbüros (drittes Quar-
tal 2021).
2. In der ersten Stufe werden das Interessensbekundungsverfahren und die geltenden Kriterien
bekannt gegeben. Alle interessierten Carsharingunternehmen können bei der Stadt Köln ihr
Interesse anmelden (drittes / viertes Quartal 2021).
3. In der zweiten Stufe erfolgt ein moderiertes Verhandlungsverfahren zwischen den interessier-
ten Carsharingunternehmen und dem beauftragten Beratungsbüro. Es werden Lose gebildet,
die innenstadtnahe Standorte mit innenstadtfernen Standorten verknüpfen. Auf diese Weise
kann dauerhaft eine Ausweitung in periphere Stadtgebiete sichergestellt werden. Neben den
von der Stadt Köln ausgewiesenen Standorten im öffentlichen Straßenland können die Car-
sharingunternehmen eigene Standorte vorschlagen, die mit in Lose aufgenommen werden.
Die gebildeten Lose werden durch Moderation des Beratungsbüros auf die Carsharingunter-
nehmen aufgeteilt. Alle Standorte im öffentlichen Straßenland werden von dem Beratungsbüro
aufgenommen und in einer Karte dargestellt. (viertes Quartal 2021).
4. Die Anträge auf die von der Stadt Köln vorgegebenen Standorte sowie vorgeschlagenen
Standorte von den Carsharingunternehmen werden verkehrstechnisch geprüft und bei positi-
vem Ergebnis die Sondernutzungserlaubnis erteilt (viertes Quartal).
Finanzierung:
Für die Beauftragung der Beratungsbüros und damit einhergehenden Abstimmungskosten werden ca.
40.000 € veranschlagt.
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 40.000 € stehen im
Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plät-
ze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.
Exkurs:
Förderung des privaten Carsharings
Die Stadt Köln fördert bereits das private Carsharing innerhalb des Bewohnerparkens (vgl. Vorlagen
Nr. 0523/2018). Teilen sich zwei oder mehrere Personen, die in unterschiedlichen Bewohnerparkge-
bieten gemeldet sind, ein Fahrzeug, kann für jedes Bewohnerparkgebiet ein Bewohnerparkausweis
ausgestellt werden. Dieses Angebot soll zukünftig aktiv auf der Homepage der Stadt Köln (in den Be-
reichen Carsharing und Bewohnerparken) beworben werden, da auch hiermit eine Reduzierung des
Pkw-Bestandes erreicht werden kann.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die geschilderten Grundlagen und Potentiale machen deutlich, dass das Carsharing den Bürgerinnen
8
und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit und Alternative zur Nutzung des privaten Pkw bie-
tet.
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
Anlage
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1630/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.05.2021
- Erstellt
- 29.04.2021 15:54