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1630/2021

Carsharingkonzept

Beschlussvorlage Ausschuss 25.05.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 08.06.2021, TOP 3.7

Sachstandsbericht 05/2023 (1)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2026

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht 05/2023 (1)

1347 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
661/2 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 1630/2021 
 Stand: 08.05.2023 
Sachstandsbericht  
Carsharingkonzept 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt auf der Basis der Ausführungen in der Be-
gründung die genannten Kriterien für das Carsharingkonzept und beauftragt die Verwaltung 
mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Interessensbekundungsver-
fahrens mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 
40.000 €. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Vergabeverfahren ist am 26.04.2023 erfolgreich abgeschlossen worden. Das ausgewählte Inge-
nieurbüro hat der Beauftragung bereits zugesagt. 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung nimmt Kontakt zum ausgewählten Ingenieurbüro auf und beginnt mit der Projektar-
beit. Hierbei werden im ersten Schritt die benötigten Daten definiert, auf deren Grundlage die Aus-
wahl geeigneter Carsharing-Standorte getroffen wird. Wenn die erste Phase der Standortfindung be-
endet ist, wird in der zweiten Phase ein Verfahren entwickelt, welches die Anforderungen des Carsha-
ringgesetzes (u.a. diskriminierungsfreie Vergabe der einzelnen Carsharingstandorte) erfüllt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Erstes Quartal 2024

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1758 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
x Sonstiges Bei den zu beschließenden Kriterien 
handelt es sich lediglich um die Grundlagen 
um das Carsharing weiter auszubauen und 
zu fördern. Eine Beteiligung der 
Öffentlichkeit ist zu diesem Zeitpunkt noch 
nicht zielführend.  
 
 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2026

1325 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
1630/2021
Stand: 22.04.2026 
Sachstandsbericht  
Carsharingkonzept 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt auf der Basis der Ausführungen in 
der Begründung die genannten Kriterien für das Carsharingkonzept und beauftragt die 
Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Interes-
sensbekundungsverfahrens mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 
40.000 €. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Vergabeverfahren ist am 24.09.2025 erfolgreich abgeschlossen worden.  
Die Zusammenarbeit mit dem Ingenieursbüro ist mit der Veröffentlichung der gefunde-
nen Stationen beendet. 
Die Veröffentlichung der 70 neuen Stationen und der 28 Bestandsstationen ist been-
det. 
67 der 70 neuen Stationen und alle Bestandsstationen gingen an das Carsharingun-
ternehmen Cambio. Cambio plant im Jahr 2026 35 der neuen Stationen zu eröffnen, 
ein Teil davon wurde schon im ersten Quartal in Betrieb genommen. Die Bestandssta-
tionen sind bereits mit Fahrzeugen versehen. 
 
Nächste Schritte: 
Cambio wird in Eigenverantwortung eine sukzessive Inbetriebnahme der Stationen vorneh-
men. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Das Verfahren ist abgeschlossen.

Beschlussvorlage Ausschuss

19139 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/2 
661/2 
Vorlagen-Nummer 
 1630/2021 
Freigabedatum 
 25.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Carsharingkonzept 
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt auf der Basis der Ausführungen in der Begründung 
die genannten Kriterien für das Carsharingkonzept und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung 
des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens mit voraussichtli-
chen Gesamtkosten in Höhe von 40.000 €. 
 
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  40.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Hintergrund und Ziele 
 
Die Stadt Köln verfolgt gemäß dem Strategiepapier „Köln mobil 2025“ das Ziel, den Anteil des motori-
sierten Individualverkehrs (MIV) am innerstädtischen Gesamtverkehrsaufkommen auf ein Drittel zu 
senken. Innerstädtische Pkw-Fahrten sollten möglichst mit dem Umweltverbund abgewickelt werden. 
Die Erhebung „Mobilität in Deutschland 2018“ weist für Köln einen MIV-Anteil von 35 % aus. Dieser 
Trend sollte im Hinblick auf die angestrebte Mobilitätswende weiterhin unterstützt werden. Zur Errei-
chung der angestrebten Klimaneutralität und der Verbesserung der Luftqualitätswerte gilt es, weitere 
Maßnahmen zur Stärkung alternativer Mobilitätsangebote umzusetzen, auf die die Bürgerinnen und 
Bürger sowie die Einpendelnden zurückgreifen können. Dieses Mobilitätsportfolio sollte breit gefä-
chert sein, sodass verschiedene Bedürfnisse gleichwertig abgedeckt werden können. 
 
Das stationsbasierte Carsharing ist ein Bestandteil moderner Großstadtmobilität und trägt zur Sen-
kung der privaten Autobesitzquote bei. Im Rahmen verschiedener gesamtstädtischer Konzepte und 
Beschlüsse wird der Ausbau des Carsharings im Stadtgebiet empfohlen: 
 
 Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung, Vorlagen-Nr.: 3428/2017, Maßnahme 58;

3 
 Green City Masterplan, Vorlagen-Nr. 2637/2018, Maßnahmen 2.3 und 4.2; 
 Ratsbeschluss zum Aufbau eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen, Vorlagen-Nr. 
2212/2020: 
 
Auf Grund dieser übergeordneter Konzepte und Beschlüsse werden mit dem Carsharingkonzept fol-
gende Ziele verfolgt: 
 Sicherung des Bestandes; 
 Ausweitung des stationsgebundenen Carsharingsystems in die Außenbezirke; 
 Ausweitung des stationsgebundenen Carsharingsystems in die Quartiere; 
 Carsharing an Mobilstationen etablieren; 
 Bessere Integration in Auskunftssysteme bzw. mit anderen Mobilitätsangeboten: 
 
Mit dieser Vorlage sollen die gesamtstädtischen Ziele festgelegt werden, um auf dieser Grundlage 
das Vergabeverfahren einleiten zu können. 
 
Bisher wurden Sondernutzungserlaubnisse für das öffentliche Straßenland für Carsharing auf Anfrage 
der Carsharingunternehmen erteilt. Diese wurden nach den bisher geltenden Kriterien (vgl. Vorlagen 
Nr. 5678/2008 und 0087/2015) ausgestellt. Durch die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes 
NRW dürfen Sondernutzungsgenehmigungen für das stationsgebundene Carsharing im öffentlichen 
Straßenraum nur dann erteilt werden, wenn den Carsharingunternehmen ein diskriminierungsfreier 
Zugang zu den Stellplätzen gewährt wird. Deswegen muss das Vergabeverfahren geändert werden. 
 
 
Grundlagen und Potenzial 
 
Unterschieden wird beim Carsharing in der Regel zwischen dem stationsbasierten und dem soge-
nannten Free-Floating Carsharing. Einige Anbietende bieten auch eine Kombination aus beiden Mo-
dellen an. 
 
 Beim stationsbasierten Carsharing wird das Fahrzeug im Vorfeld gebucht, an einer festen Sta-
tion abgeholt und nach der Nutzung wieder zurück an dieselbe Station gebracht. Diese Statio-
nen befinden sich größtenteils im privaten Raum und teilweise auch im öffentlichen Straßen-
land. 
 
 Beim Free-Floating befinden sich die Fahrzeuge in einem definierten Geschäftsgebiet im 
Straßenland verteilt und können unmittelbar vor Ort per Smartphone gebucht werden. Die 
Fahrzeuge stehen direkt nach erfolgreicher Buchung zur Verfügung. Nach Beendigung der 
Nutzung werden die Fahrzeuge von den Kundinnen und Kunden an beliebiger Stelle im defi-
nierten Gebiet im öffentlichen Straßenland abgestellt. Hier gelten die vom Carsharing-
Betreibenden vorgegebenen Regeln zum Parken und dessen definiertes Geschäftsgebiet. 
 
In mehreren Studien wurde das Potenzial von Carsharing untersucht. Carsharing hat viele positive 
Effekte, die sich zum Beispiel auf den Besitz von privaten Pkw, die Nutzung des öffentlichen Perso-
nennahverkehrs (ÖPNV) oder auch die Abschaffung von Pkw auswirken.1 Im Allgemeinen ist positiv 
hervorzuheben, dass Carsharingnutzerinnen und -nutzer weniger Pkw als die Durchschnittsbevölke-
rung und gleichzeitig überproportional oft eine Zeitkarte für den ÖPNV besitzen.2  
 
Die Nutzerinnen und Nutzer von stationsbasierten oder kombinierten Carsharingangeboten verzeich-
nen eine hohe Abschaffungsquote privater Pkw während der Carsharing-Mitgliedschaft. Die Auto-
besitzquote ist bei Nutzenden des stationsbasierenden Carsharing besonders gering und beträgt 108 
                                                
1 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Verkehrsentlastung durch Carsharing. 
https://carsharing.de/sites/default/files/uploads/bcs_factsheet20_verkehrsentlastung_0.pdf Seite 1,2,3,5, zuletzt geprüft am 21.01.2021 
2 Vgl. STARS 2018, https://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/stars_wp4_t41_projektbericht_bcs_deutsch_final_1.pdf Seite 38, 
zuletzt geprüft am 21.01.2021

4 
Pkw pro 1.000 Einwohner.3 In Köln lag die Pkw-Dichte im Jahr 2019 bei 452 Pkw pro 1.000.4 Die Au-
tobesitzquote von stationsbasierten Carsharingnutzerinnen und -nutzern liegt somit deutlich unter 
dem Kölner Durchschnitt. 
 
Die Studien zu den Effekten von Carsharing ermitteln ebenfalls Quoten und statistische Werte und 
zeigen, wie viele Pkw ein Carsharing-Fahrzeug ersetzen kann (vgl. Tabelle 1). Ein Carsharing-
Fahrzeug beim stationsbasierten Carsharing ersetzt demnach bis zu 9 Pkw in Berlin oder bis zu 15 
Pkw in Frankfurt am Main. Bei den innenstadtnahen Wohngebieten in ausgewählten Großstädten 
ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug im besten Falle bis zu 20 Pkw. Diese besonders hohe Quote wurde 
in den Untersuchungsräumen Frankfurt am Main und Köln ermittelt.5 Die Ersetzungsquote von stati-
onsbasiertem Carsharing-Fahrzeugen ist besonders positiv hervorzuheben. 
 
Tabelle 1: Ersetzungsquote von Pkw durch Carsharing-Fahrzeuge (gemäß Erhebungen)6 
Carsharing-Variante Ersetzungsquote (1 Car-
sharing-Pkw ersetzt X pri-
vate Pkw) 
Ort 
Stationsbasiert 1:8 bis 1:9 Berlin 
Stationsbasiert, Kombiniert 1:10 bis 1:15 Frankfurt (Main) 
Stationsbasiert 1:7 Bremen 
Free-Floating 1:0,3 bis 1:0,8 
Frankfurt (Main), Köln, Stutt-
gart 
Stationsbasiert 1:8 bis 1:20 
Innenstadtnahe Wohngebiete 
in 12 Großstädten 
Free-Floating 1:2,0 bis 1:3,6 München 
 
Die Erläuterungen zu den Effekten von Carsharing machen deutlich, wie viel Potenzial gerade im sta-
tionsbasierten Carsharing liegt, um eine Reduzierung von privaten Pkw zu erreichen. Gleichzeitig wird 
so der Parkdruck in den Bewohnerparkgebieten und den Wohnquartieren gesenkt. Die frei geworde-
nen Flächen im öffentlichen Straßenland können so zu anderen Zwecken verwendet werden. 
 
 
Rechtlicher Rahmen 
 
Durch die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW dürfen seit dem 12.03.2019 Sondernut-
zungsgenehmigungen für das stationsgebundene Carsharing im öffentlichen Straßenraum nur dann 
erteilt werden, wenn den Carsharingunternehmen ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Stellplät-
zen gewährt wird. Das bisherige Verfahren anhand der festgelegten Kriterien (vgl. Vorlagen Nr. 
5678/2008 und 0087/2015) durfte nicht mehr angewendet werden. Die Stadt Köln nutzte dieses Mora-
torium, um das stationsgebundene Carsharing grundlegend zu überprüfen und entsprechend der er-
wünschten Mobilitätswende fortzuentwickeln.  
Die Kommune verfügt durch das Carsharinggesetz (CsgG), das Vergabeverfahren und die Son-
dernutzungssatzung über unterschiedliche Stellschrauben, die die Attraktivität des Carsharingange-
                                                
3 Vgl. STARS 2018, https://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/stars_wp4_t41_projektbericht_bcs_deutsch_final_1.pdf Seite 20, 
zuletzt geprüft am 21.01.2021 
4 Vgl. Stadt Köln (Hrsg.) (2020): Statistischen Jahrbuch Stadt Köln 2019, https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-
jahrbuch/15_statistisches_jahrbuch_2019_bfrei.pdf Seite 178, zuletzt geprüft am 21.01.2021 
5 Vgl. Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) (2016): Mehr Platz zum Leben. 
https://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/alles_ueber_carsharing/pdf/endbericht_bcs-eigenprojekt_final.pdf Seite 26, 27 zuletzt 
geprüft am 21.01.2021 
6 Vgl. Geänderte Darstellung nach: Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Verkehrsentlastung durch Carsharing. 
https://carsharing.de/sites/default/files/uploads/bcs_factsheet20_verkehrsentlastung_0.pdf Seite 3, zuletzt geprüft am 21.01.2021

5 
botes für Nutzerinnen und Nutzer sowie die Wirtschaftlichkeit für die Unternehmen beeinflussen. Aus 
den Vorüberlegungen wurde ein Kriterienkatalog entwickelt, der die Grundvoraussetzungen und Be-
dingungen für das stationsbasierte Carsharing im öffentlichen Straßenland regelt. Dieses gesamtstäd-
tische Konzept sichert den Carsharingunternehmen auf transparente Weise den diskriminierungsfrei-
en Zugang zu Stellplätzen im Stadtgebiet. Gleichzeitig können städtische Ziele wie z. B. die Auswei-
sung des stationsgebundenen Carsharings in bisher nicht versorgte Gebiete wirksam verankert wer-
den. 
 
 
Ausgangslage und Weiterentwicklung 
 
Im Kölner Stadtgebiet sind derzeit mehrere Carsharing-Anbietende vertreten, die sowohl das Free-
Floating als auch das stationsbasierte Carsharing offerieren. 
 
Tabelle 2 Carsharing-Anbieter in Köln 
Anbieter Carsharing Variante Fahrzeuge Im öffentlichen Raum 
SHARENOW FreeFloating Ca. 1200 Ja 
Miles FreeFloating Keine Anga-
be 
Ja 
Cambio Stationsbasiert Ca. 560 27 Stationen mit ca. 
108 Fahrzeugen 
Projektgewinner Stationsbasiert Keine Anga-
be 
Im privaten Raum 
Flinkster Stationsbasiert Keine Anga-
be 
14 Stationen im priva-
ten Raum 
 
 
Ein wichtiges Ziel ist, die bereits bestehenden Carsharingstationen im öffentlichen Straßenland zu 
erhalten. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen durch das CsgG und den § 18a StrWG NRW, müs-
sen die bereits existierenden Standorte in einem diskriminierungsfreien Verfahren neu ausgeschrie-
ben und vergeben werden. 
 
Das stationsbasierte Carsharing soll in allen Bezirken gestärkt und auch in den Wohnquartieren aus-
gebaut werden. Da der Parkdruck in den bestehenden Bewohnerparkgebieten nachgewiesen sehr 
hoch ist, soll zu Beginn der Ausbau von stationsbasierten Carsharing-Stationen in den Bewohner-
parkgebieten fokussiert werden, um hier neben dem ÖPNV eine attraktive Alternative zum privaten 
Pkw zu schaffen. 
 
An den eingerichteten und geplanten Mobilstationen soll ebenfalls ein stationsbasiertes Carsharing 
etabliert und angeboten werden. 
 
Die bereits von den Bezirksvertretungen getroffenen Beschlüsse zur Einrichtung von Carsharing Sta-
tionen im öffentlichen Raum, werden bei der Vergabe der ersten Standorte geprüft und ggf. berück-
sichtigt. 
 
In einer Marktanalyse seitens der Verwaltung sollte festgestellt werden, welche unterschiedlichen 
Anbietenden Interesse an Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum haben und wo diese einzurich-
ten wären. Dazu wurden alle in Köln agierenden stationsbasierten Carsharingunternehmen sowie 
diejenigen, die bereits Kontakt mit der Stadtverwaltung hatten, angeschrieben. 
 
 Cambio: Gespräch Ende 2019 erfolgt. 
 IDK GmbH: regionales Carsharing (Bonn, Köln, Düsseldorf); Gespräch Anfang 2019 erfolgt. 
 Flinkster: Gespräch Mitte 2020 erfolgt. 
 Energiegewinner eG: Gespräch Anfang 2020 erfolgt.

6 
 Mikar: Carsharinganbieter aus Bayern: Gespräch Anfang 2020 erfolgt. 
Die Bedarfe und Anregungen der Unternehmen sind in die Planung und Entwicklung des Kriterienka-
talogs mit eingeflossen. Zusätzlich fand ein intensiver Austausch mit dem Bundesverband Carsharing 
(bcs) statt. 
 
 
Kriterienkatalog 
 
Das Carsharing soll im Stadtgebiet Köln gefördert und erweitert werden. Hierzu wird der bisher be-
stehende Kriterienkatalog überarbeitet. 
 
1. Festlegung des Quotenanteils der Fahrzeuge im privaten Raum je Stadtbezirk: 
Bisher durften in Köln lediglich 15 % der Fahrzeuge eines Carsharing-Anbietenden im öffentli-
chen Straßenland abgestellt werden. Dies bedeutet, dass 85 % der Fahrzeugflotte im privaten 
Raum angeboten werden müssen, bevor eine Carsharing-Station im öffentlichen Straßenland 
eingerichtet werden kann. 
Um das Carsharing im öffentlichen Straßenland zu fördern und auszuweiten, wird die zu erfül-
lende Quote abgeschafft. Durch diese Änderung kann das Carsharing-Angebot im öffentlichen 
Straßenland stark ausgeweitet und Hemmnisse für neue Carsharing-Anbietende in Köln ab-
gebaut werden. 
 
2. Verknüpfung zum ÖPNV  
Ein Ziel ist es, das Carsharing-Angebot an ÖPNV-Knotenpunkten zu etablieren, um dort ein 
weiteres nachhaltiges Mobilitätsangebot zu bieten. Daher soll im Rahmen des Carsharing-
Konzeptes bevorzugt an den neuen Mobilstationen der Stadt Köln ein stationsbasiertes Car-
sharing-Angebot etabliert werden. 
Ein weiteres Ziel ist es, das Carsharing-Angebot in den Wohnquartieren zu erhöhen und auch 
dort eine Alternative zum eigenen Pkw anzubieten. Aus diesem Grund wird die bisher beste-
hende Abstandsregel zu einem ÖPNV-Knotenpunkt aufgehoben, um perspektivisch das ganze 
Stadtgebiet abdecken zu können. Carsharing-Stationen können so stadtweit und unabhängig 
vom ÖPNV eingerichtet werden. Dadurch können auch in Wohnquartieren kleine Mobilstatio-
nen (unabhängig vom ÖPNV) mit Carsharing im öffentlichen Straßenland angeboten werden. 
 
 
3. Sondernutzungsgebühr 
Die bisher geltende Sondernutzungsgebühr für einen Stellplatz im öffentlichen Raum je Fahr-
zeug wird angepasst:  
 
 Bezirk 1: 120 € pro Fahrzeug pro Monat. 
 Bezirk 2-9 innerhalb von Bewohnerparkgebieten: 60 € pro Fahrzeug pro Monat. 
 Bezirk 2-9 außerhalb von Bewohnerparkgebieten: 30 € pro Fahrzeug pro Monat. 
 
Um die Elektromobilität in Köln zu fördern, sind elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge 
bis auf weiteres von der Sondernutzungsgebühr befreit. 
 
4. Stationsgröße 
Jede Station im öffentlichen Straßenland muss über mindestens zwei Carsharing-Fahrzeuge 
verfügen. Durch das Angebot von mindestens zwei Fahrzeugen soll den Nutzerinnen und 
Nutzern von Carsharing eine gewisse Planungssicherheit sowie Verfügbarkeit von Carsharing-

7 
Fahrzeugen gewährleistet werden. Bei nur einem Carsharing-Fahrzeug pro Standort ist der 
Anreiz zu gering, auf den privaten Pkw zu verzichten. 
Die Anzahl der Fahrzeuge pro Standort ist weiterhin auf maximal 5 konventionell betriebene 
Fahrzeuge begrenzt. Sollte ein Teil der Fahrzeuge (mindestens zwei) rein elektrisch betrieben 
sein, kann die Anzahl der Fahrzeuge an der Carsharing-Station auf 7 erhöht werden. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Vergabe der Stellplätze im öffentlichen Straßenland soll mit einem mehrstufigen Interessensbe-
kundungsverfahren erfolgen. Für dieses Interessensbekundungsverfahren soll zur Unterstützung ein 
Ingenieurbüro beauftragt werden. Die folgenden Stufen sollen einen möglichen Ablauf des Vergabe-
verfahrens skizzieren. 
 
1. Nach erfolgten Beschluss: Suche und Beauftragung geeigneter Beratungsbüros (drittes Quar-
tal 2021). 
2. In der ersten Stufe werden das Interessensbekundungsverfahren und die geltenden Kriterien 
bekannt gegeben. Alle interessierten Carsharingunternehmen können bei der Stadt Köln ihr 
Interesse anmelden (drittes / viertes Quartal 2021). 
3. In der zweiten Stufe erfolgt ein moderiertes Verhandlungsverfahren zwischen den interessier-
ten Carsharingunternehmen und dem beauftragten Beratungsbüro. Es werden Lose gebildet, 
die innenstadtnahe Standorte mit innenstadtfernen Standorten verknüpfen. Auf diese Weise 
kann dauerhaft eine Ausweitung in periphere Stadtgebiete sichergestellt werden. Neben den 
von der Stadt Köln ausgewiesenen Standorten im öffentlichen Straßenland können die Car-
sharingunternehmen eigene Standorte vorschlagen, die mit in Lose aufgenommen werden. 
Die gebildeten Lose werden durch Moderation des Beratungsbüros auf die Carsharingunter-
nehmen aufgeteilt. Alle Standorte im öffentlichen Straßenland werden von dem Beratungsbüro 
aufgenommen und in einer Karte dargestellt. (viertes Quartal 2021). 
4. Die Anträge auf die von der Stadt Köln vorgegebenen Standorte sowie vorgeschlagenen 
Standorte von den Carsharingunternehmen werden verkehrstechnisch geprüft und bei positi-
vem Ergebnis die Sondernutzungserlaubnis erteilt (viertes Quartal). 
 
 
Finanzierung: 
 
Für die Beauftragung der Beratungsbüros und damit einhergehenden Abstimmungskosten werden ca. 
40.000 € veranschlagt. 
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 40.000 € stehen im 
Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plät-
ze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. 
 
 
Exkurs: 
 
Förderung des privaten Carsharings 
 
Die Stadt Köln fördert bereits das private Carsharing innerhalb des Bewohnerparkens (vgl. Vorlagen 
Nr. 0523/2018). Teilen sich zwei oder mehrere Personen, die in unterschiedlichen Bewohnerparkge-
bieten gemeldet sind, ein Fahrzeug, kann für jedes Bewohnerparkgebiet ein Bewohnerparkausweis 
ausgestellt werden. Dieses Angebot soll zukünftig aktiv auf der Homepage der Stadt Köln (in den Be-
reichen Carsharing und Bewohnerparken) beworben werden, da auch hiermit eine Reduzierung des 
Pkw-Bestandes erreicht werden kann. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz  
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die geschilderten Grundlagen und Potentiale machen deutlich, dass das Carsharing den Bürgerinnen

8 
und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit und Alternative zur Nutzung des privaten Pkw bie-
tet.  
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlage 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1630/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.05.2021
Erstellt
29.04.2021 15:54